Niederschrift  (öffentlich)

über die 12. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

am 05.02.2014

Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Sitzungsdauer:            15:00  -  19:06 Uhr

Anwesend:


1. Stimmberechtigte Mitglieder:

      Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)                                

      Herr RM Böhm (CDU)

      Herr RM Frank (CDU)                                                                                                                 

      Herr RM Bartsch (CDU)                                                                   

      Herr RM Neumann (CDU)                                                                 bis 19:01 Uhr                       

      Herr RM Pisula (CDU)                                                                     

      Herr RM Waßmann (CDU)

      Herr RM Weber (CDU)

      Herr sB Rüding (CDU)                                                                     

      Herr RM Harnisch (SPD)                                                                 

      Herr RM Baran (SPD)

      Herr RM Keller (SPD)

      Herr RM Klösel (SPD)
      Frau RM Lührs (SPD)                                                                      

      Herr RM Möckel (SPD)                                                                    

      Frau RM Neumann-Lieven (SPD)

      Frau RM Renkawitz (SPD)

      Frau RM Rohr (SPD)                                                                       

      Herr RM Wittkamp (SPD)                                                                 i. V. f. Herr RM Schilff

      Herr RM Schreurs (SPD)                                                                 

      Frau RM Weyer (SPD)

      Herr RM Meyer (SPD)                                                                     

      Frau RM Märkel (B’90/Die Grünen)

      Frau RM Pohlmann (B’90/Die Grünen)                                              

      Frau RM Hawighorst-Rüßler (B’90/Die Grünen)                                   i. V. f. Herr sB Tietz             

      Herr RM Dr. Brunsing (B’90/Die Grünen)                                           

      Herr sB Happe (Fraktion FDP/Bürgerliste)                                         

      Herr sB Wlost (Fraktion FDP/Bürgerliste)                                          

      Herr RM Kowalewski (Fraktion Die Linke)

     

2. Beratende Mitglieder:

      Herr RM Münch                                                                              

      Herr sE Clemens – Seniorenbeirat

      Herr Herkelmann - Behindertenpolitisches Netzwerk

      Herr Pardo - Integrationsbeirat

      Herr Dr. Otterbein - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde                                                      

      Herr Döhring - Polizeipräsidium Dortmund                                         

                                                                                                           

3. Verwaltung:

      Herr StR Lürwer - 6/Dez.                                                                                                              

      Herr Wilde - 61/AL                                                                          

      Herr Böhm - 64/AL

      Frau Beißner - 64/stv. AL

      Herr Limberg - 65/AL

      Herr Schließler - 66/AL

      Herr Heynen - 68/BL

      Herr Bornkessel - 60/2

      Herr Höing - 60/2

      Herr Ellerkamp - 8/stv. GF

      Frau Schlüter - 8/dp

      Frau Dr. Düsterhaus - 53/AL

      Herr Nickisch - 23/AL

      Herr Siepmann - 1/GB III

      Herr Schnelle - 70/kfm. BL

      Herr Klüh - 6/Dez.-Büro

      Frau Hansmeier - 6/Dez.-Büro                                                          

      Frau Trachternach - 6/Dez.-Büro

      Frau Zielsdorf - 6/Dez.-Büro

4. Gäste:

     

      Frau Seidel (Geschäftsführerin der Hohenbuschei GmbH)

Herr Prof. Dr. Kraus (Professur für Arbeitsmedizin an der RWTH Aachen)

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 12. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien,

am 05.02.2014, Beginn 15:00 Uhr,

Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

1.           Regularien

1.1         Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2         Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3         Feststellung der Tagesordnung

1.4         Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 04.12.2013

2.           Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

              - nicht besetzt -

3.           Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1         PCB- Belastung im Bereich des Dortmunder Hafens;
Berichterstatttung Herr Prof. Dr. Kraus Uni Aachen zu den bisherigen Ergebnissen des Betreuungsprogramms

              Kenntnisnahme

3.2         Sanierung des Betriebshofes Westerholz

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 10951-13) 

3.3         Gesamtstädtische Priorisierung für Hochbaumaßnahmen 2014

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 11013-13) 

3.4         Entscheidung über die vorzeitige Weiterführung der Planung von vier TEK-Anbauten im Rahmen des U3-Ausbaus des städtischen Trägers FABIDO

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 11492-13) 

3.5         Aktueller Sachstand zur Situation in der Dortmunder Nordstadt

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 11532-13) 

4.           Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

4.1         Masterplan Einzelhandel 2014

              Empfehlung

              hierzu -> Vorlage der Verwaltung, hier: Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund

              (Drucksache Nr.: 09629-13) 

              - Lag bereits zur Sitzung am 05.06. ,13.11. und 04.12.2013 vor -

              hierzu -> Vorlage der Verwaltung, hier: Entscheidung über Anregungen

              (Drucksache Nr.: 11006-13) 

              - Lag bereits zur Sitzung am 13.11. und 04.12.2013 vor -

              hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 25.09.2013

              - Lag bereits zur Sitzung am 13.11. und 04.12.2013 vor -

              hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung

              (Drucksache Nr.: 09629-13-E4) 

              - Lag bereits zur Sitzung am 04.12.2013 vor -

              hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung mit Antwortschreiben des RVR

              (Drucksache Nr.: 09629-13-E6) 

4.2         Bauleitplanung; 48. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 190 (Teil 1) - verlegte Marsbruchstraße - (gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne Br 197 und Br 202)
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung aktualisierter Begründungen, Feststellungsbeschluss, Satzungsbeschluss, Änderung des Landschaftsplanes

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 11549-13) 

4.3         Bauleitplanung; 55. Änderung des Flächennutzungsplanes - östlich Schnettkerbrücke - und Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218 - östlich Schnettkerbrücke -
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (55. Änderung); II. Beschluss zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218 - östlich Schnettkerbrücke -; III. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 11571-13) 

4.4         Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 11553-13) 

4.5         Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 203 - Hohenbuschei - im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Änderungsbeschluss und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 11297-13) 

              - Lag bereits zur Sitzung am 04.12.2013 vor -

              hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 03.12.2013

              - Lag bereits zur Sitzung am 04.12.2013 vor -

              hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung

              (Drucksache Nr.: 11297-13-E3) 

              hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

              (Drucksache Nr.: 11297-13-E1) 

              - Lag bereits zur Sitzung am 04.12.2013 vor -

              hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung

              (Drucksache Nr.: 11297-13-E2) 

4.6         Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 11543-13) 

4.7         Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 203 - Adelenstraße -
hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses von 1996, neuer Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 11563-13) 

4.8         Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage östlich der Lueckestraße in Dortmund-Wambel nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 11550-13) 

4.9         Radschnellweg Ruhr (RS1) - Zwischenbericht des RVR zur Machbarkeitsstudie und Ersteinschätzung der Verwaltung

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 10802-13) 

4.10        Neuaufstellung des Regionalplanes
- Sachstand -

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 11690-14) 

4.11        Neubau des Deutschen Fußballmuseums
hier: Sachstandsbericht

              Bitte um Stellungnahme (CDU- Fraktion)

              (Drucksache Nr.: 11046-13-E1) 

              - Lag bereits zur Sitzung am 04.12.2013 vor -

              hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung

              (Drucksache Nr.: 11046-13-E2) 

              hierzu -> Stellungnhame der Verwaltung

              (Drucksache Nr.: 11046-13-E3) 

4.12        Hörder Burg

              Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

              (Drucksache Nr.: 11744-14) 

5.           Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

              - nicht besetzt -

6.           Angelegenheiten des Tiefbauamtes

6.1         Zeitlich befristetes LKW-Verbot für den LKW-Durchgangsverkehr auf der B 1 für die Dauer von vier Jahren

              Empfehlung

              (Drucksache Nr.: 11192-13) 

6.2         Verbesserungen im ÖPNV

              Überweisung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 10.09.2013

              (Drucksache Nr.: 08993-13-E2) 

              - Lag bereits zur Sitzung am 05.06.2013 vor -

              hierzu -> Information der Verwaltung

              (Drucksache Nr.: 08993-13-E3) 

7.           Angelegenheiten des Vergabe - und Beschaffungszentrums

              - nicht besetzt -

8.           Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

8.1         Kurz- und Abschlussbericht der Quartiersanalyse "Dorstfeld-Unterdorf"

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 11373-13) 

8.2         Kurz- und Abschlussbericht der Quartiersanalyse "Hannibal und Umgebung"

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 11360-13) 

8.3         Sicherung von bezahlbarem Wohnraum

              Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)

              (Drucksache Nr.: 11409-13-E2) 

              - Lag bereits zur Sitzung am 04.12.2013 vor -

              hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung

              (Drucksache Nr.: 11409-13-E3) 

9.           Angelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

9.1         Grabsteine

              Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

              (Drucksache Nr.: 11396-13-E1) 

              - Lag bereits zur Sitzung am 04.12.2013 vor -

              hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung

              (Drucksache Nr.: 11396-13-E2) 

9.2         Grabsteindenkmal- und Denkmalpflege auf städtischen Friedhöfen

              Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)

              (Drucksache Nr.: 11399-13-E1) 

              - Lag bereits zur Sitzung am 04.12.2013 vor -

              hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung

              (Drucksache Nr.: 11399-13-E2) 

10.         Angelegenheiten des Umweltamtes

10.1        Strategische Vorgehensweise der Stadt Dortmund zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels

              Kenntnisnahme

              (Drucksache Nr.: 11291-13) 

10.2        Sondermüll in Bergwerken

              Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)

              (Drucksache Nr.: 11172-13) 

              - Lag bereits zur Sitzung am 13.11.2013 vor -

              hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung

              (Drucksache Nr.: 11172-13-E1) 

10.3        Wickeder Ostholz

              Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)

              (Drucksache Nr.: 11709-14) 

11.         Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes

              - nicht besetzt -

12.         Angelegenheiten der Stadtentwässerung Dortmund

12.1        Stadtentwässerung Dortmund - Benennung des Prüfers für die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2014 und für den Jahresabschluss 2014 ff.

              Beschluss

              (Drucksache Nr.: 11577-13) 

13.         Anfragen

              - nicht besetzt -

14.         Sonstige Informationen der Verwaltung

              - nicht besetzt -

Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.

1.         Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

 

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Meyer benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

 

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

 

Änderungen:

1. RM Pisula beantragt die Angelegenheit unter TOP 4.4. „ Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW …“ (Drucksache Nr.: 11553-13) wegen noch bestehenden Beratungsbedarfes seiner Fraktion, mit den vorliegenden Anträgen, ohne Empfehlung in die Sitzung des Rates am 13.02.2014 durchlaufen zu lassen.

Man einigt sich darauf, diesem Wunsch zu folgen, heute allerdings eine Diskussion bzw. Fragen zu dem Thema zuzulassen.

2. Auf Vorschlag der Vorsitzenden, RM Ingrid Reuter, einigt man sich darauf, TOP 4.5.  „Bauleitplanung; Änderung Nr.1 des Bebauungsplanes Br 203-Hohenbuschei- …“(Drucksache Nr. 11297-13) heute vorgezogen, direkt nach TOP 3.5. zu behandeln, da Frau Seidel von der Hohenbuschei - GmbH als externe Berichterstatterin anwesend ist. 

 

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht, mit den o.a. Änderungen,  festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 04.12.2013

 

Die Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 04.12.2013 wird genehmigt.

2.         Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

            - nicht besetzt -

3.         Dezernatsübergreifende Aufgaben


zu TOP 3.1
PCB- Belastung im Bereich des Dortmunder Hafens;
Berichterstatttung Herr Prof. Dr. Kraus Uni Aachen zu den bisherigen Ergebnissen des Betreuungsprogramms

 

AUSWI, 05.02.2014:

Herr Prof. Dr. Kraus (RWTH Aachen) berichtet mündlich zu den bisherigen Ergebnissen und Erfahrungen aus dem Betreuungsprogramm (Powerpointpräsentation-> siehe Anlage).

Nachfragen hierzu werden durch ihn beantwortet.   

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt Kenntnis.


zu TOP 3.2
Sanierung des Betriebshofes Westerholz

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 10951-13)



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

1.         beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Investitionsvolumen    in Höhe von 580.932,- € die weitere Planung und Sanierung (Leistungsphasen 3-9      HOAI) des Betriebshofes Westerholz (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

            Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 60 (Umweltamt) auf der        Investitionsfinanzstelle 60N01301064001, Finanzposition 780800:


            Haushaltsjahr 2013:      5.641,00 €
            Haushaltsjahr 2014:    10.000,00 €
            Haushaltsjahr 2015:  419.891,00 €
           
Gesamt:                     435.532,00 €      

           
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten        Finanzierung in Höhe von 145.400,- € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht        zahlungswirksam werden.

            Der dargestellte Mittelabfluss weicht von der Veranschlagung der Haushaltsmittel ab.

            Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus investiven Mitteln des StA 60, die bei der      Finanzstelle 60N01301064001 -  FB-Nord Westerholz-Sanierung derzeit wie folgt zur

            Verfügung stehen:

2013     500.000,00

2014       75.000,00

2015       25.000,00

            Zur Sicherstellung der Finanzierung der Baumaßnahme in den einzelnen Jahren ist es     erforderlich, dass in den Jahresabschlüssen 2013 und 2014 die Übertragungen der           investiven Auszahlungsermächtigungen genehmigt werden.



            Die entsprechenden Maßnahmen am Gebäude werden entsprechend dem Zuwendungsbescheid vom 07.05.2013, Förderkennzeichen 03KS1959M, anteilig mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt zu 38,38 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000,- € gefördert.

            Die Investition bedingt ab 2016 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) eine jährliche       Entlastung der Ergebnisrechnung des FB 65 in Höhe von 15.354,91 €.
           

2.         beschließt die Umsetzung der Maßnahme durch die Städtische Immobilienwirtschaft.

3.         nimmt die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei   Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Gesamtstädtische Priorisierung für Hochbaumaßnahmen 2014

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 11013-13)

Nachfragen zur Vorlage werden durch Herrn Nickisch beantwortet.

RM Dr. Brunsing bittet die Verwaltung, Bezug nehmend auf die laut Anlage 5 für die Bezirksvertretungen vorgesehenen Maßnahmen, dringend darum, sicherzustellen, dass diese tatsächlich bis zum Ende des Jahres 2014 umgesetzt werden. 

Herr Clemens (Seniorenbeirat) weist bezüglich des Eckgrundstückes, welches 1986 durch die Verwaltung, zwecks Neuausrichtung der Lührmannstraße auf die Wittbräucker Straße erworben wurde, darauf hinauf, dass das Parkproblem der Höchstener Grundschule hier, insbesondere durch die verstärkten Polizeikontrollen und damit einhergehenden hohen Bußgelder, noch unnötig verschärft würde. Er bittet die Verwaltung, diese Problematik in die weiteren Planungen einzubeziehen.  

Herr Nickisch sichert Herrn Clemens zu, dass die Verwaltung diesen Hinweis mitnehmen und wohlwollend prüfen werde.

 


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die vorgelegte gesamtstädtische Prioritätenliste für das Jahr 2014 und das daraus abgeleitete Jahresarbeitsprogramm der Immobilienwirtschaft (FB 65) zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Entscheidung über die vorzeitige Weiterführung der Planung von vier TEK-Anbauten im Rahmen des U3-Ausbaus des städtischen Trägers FABIDO

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 11492-13)

Nachfragen hierzu werden durch Herrn Limberg beantwortet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt nachfolgenden Beschluss zur Kenntnis:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Planung und Ausführungsvorbereitung für die TEK Volksgartenstraße, TEK Biehleweg, TEK Baedekerstraße und die TEK Hopmanns Mühlenweg aus dem VV-Beschluss vom 21.03.2012 (Drucksache Nr. 06864-12) noch vor dem Planungs- und Ausführungsbeschluss des Rates am 10.04.2014 durchführen zu lassen.

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird damit beauftragt, die erforderlichen Honorarverträge mit den externen Ingenieurbüros abzuschließen.


zu TOP 3.5
Aktueller Sachstand zur Situation in der Dortmunder Nordstadt

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 11532-13)

RM Märkel bedankt sich für den Bericht und betont, dass sie sich im Hinblick auf den nächsten Bericht auf Basis der bisherigen positiven Ideenentwickung für diesen Bereich, erhoffe, dass insbesondere der Hafenbereich noch mehr in Richtung „Kreativquartier“ mit der Ansiedlung von Kreativwirtschaft aber auch weiterer Gastronomie entwickelt werde. 

 

Da sich der Bericht zu einem großen Teil mit Seniorenarbeit beschäftige, bittet Herr Clemens (Seniorenbeirat)  die Verwaltung darum, zukünftig auch die 3 Seniorenbeiratsmitglieder der Nordstadt zu den Sitzungen des Runden Tisches einzuladen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Sachstandsbericht zur Situation in der Dortmunder Nordstadt zur Kenntnis.

4.         Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes


zu TOP 4.1
Masterplan Einzelhandel 2014

 

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien hat am 05.06.2013 die Vorlage „Masterplan Einzelhandel 2013 - Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund“ (Drucksache Nr.: 09629-13) eingebracht.

Hierzu liegt vor à Vorlage „Masterplan Einzelhandel 2013 – Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund hier: Entscheidung über Anregungen“ (Drucksache Nr.: 11006-13)

- Lag bereits zur Sitzung am 13.11. und 04.12.2013 vor -

Hierzu liegt vor à Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 25.09.2013

- Lag bereits zur Sitzung am 13.11. und 04.12.2013 vor -

Hierzu liegt vor à Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 09629-13-E4)

- Lag bereits zur Sitzung am 04.12.2013 vor -

Hierzu liegt vor à Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 09629-13-E6):

„Im Rahmen der politischen Diskussion um den Masterplan Einzelhandel 2013 wurde der

Einzelhandelsstandort Dortmund-Nette, das sog. „Bodelschwingher Feld“, intensiv diskutiert.

In diesem Zusammenhang kam auch die Frage auf, ob einer Erweiterung des

Einzelhandelsstandortes um einen weiteren Betrieb die landesplanerische Vorgabe

entgegensteht, Einzelhandelsagglomerationen zu vermeiden (Landesentwicklungsplan NRW

– Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel, Ziel 8).

Um dies abschließend zu klären, hat die Planungsverwaltung den Regionalverband Ruhr

(RVR) als Regionalplanungsbehörde mit der Fragestellung kontaktiert, ob eine Erweiterung

des Einzelhandelsstandorts Dortmund-Nette mit den Zielen der Raumordnung und

Landesplanung übereinstimmt.

Der RVR bestätigt die Auffassung der Verwaltung, dass es sich bei Hinzutreten einer

weiteren Betriebseinheit um eine Einzelhandelsagglomeration handelt, der die Stadt

Dortmund laut Landesentwicklungsplan NRW entgegenwirken muss. Dementsprechend ist

die Ansiedlung eines weiteren Einzelhandelsbetriebes an diesem Standort nicht zulässig.

Das Antwortschreiben des RVR habe ich als Anlage beigefügt.

Hierzu liegt vor à Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP der SPD-Fraktion

(Drucksache Nr.: 09629-13-E6):

„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:

Zur nachhaltigen Sicherung des Einzelhandelsstandortes Dortmund-Nette, des sogenannten

"Bodelschwingher Feldes", und damit zur langfristigen Gewährleistung der Versorgung

der Bevölkerung im Eingangsbereich wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche

Erweiterungsmöglichkeiten den vorhandenen Nahversorgungseinrichtungen eingeräumt

werden können. Insbesondere soll dabei geprüft werden, inwieweit auf dem südlich gelegenen

Gewerbegebiet im Zuge der Erweiterung wegfallende Parkplätze der Nahversorgungseinrichtungen

ersetzt werden können.“

AUSWI 05.02.2014:

Nachdem die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zu dieser Angelegenheit verdeutlicht haben, erfolgt das Abstimmungsverhalten hierzu wie folgt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 09629-13-E6) einstimmig.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund die Vorlage (Drucksache Nr.: 09629-13) in Verbindung mit der ergänzenden Vorlage (Drucksache Nr.: 11006-13) einstimmig und demnach folgende Beschlüsse zu fassen:

Beschlussvorschlag (Vorlage Drucksache Nr.: 09629-13):

„Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zur Kenntnis und

beschließt den Masterplan Einzelhandel 2013 als sonstige städtebauliche Planung zur

Steuerung der Dortmunder Einzelhandelsentwicklung gemäß §1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.“

Beschlussvorschlag (Vorlage Drucksache Nr.: 11006-13):

„Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Masterplan Einzelhandel 2013

geprüft und beschließt den Anregungen zu den Punkten 8; 9; 11; 12; 31; 142; 155; 156; 157;

158; 159 aus den dort genannten Gründen zu folgen und den Anregungen zu den Punkten

121; 123; 144; 148; 150 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen.“



zu TOP 4.2
Bauleitplanung; 48. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 190 (Teil 1) - verlegte Marsbruchstraße - (gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne Br 197 und Br 202)
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung aktualisierter Begründungen, Feststellungsbeschluss, Satzungsbeschluss, Änderung des Landschaftsplanes

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 11549-13)

Hierzu liegt vor à Empfehlung vom Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 29.01.2014:

„Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig, die Realisierung der

festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen vor allem deshalb mit besonderer Sorgfalt zu verfolgen,

weil hier Ausgleichsflächen früherer Bebauungspläne betroffen sind.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

„I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung unter

Ziffer 7 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter

Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, FNA

213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land

Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW

2023).

II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Ap 190

(Teil 1) -verlegte Marsbruchstraße- und zur 48. Änderung des Flächennutzungsplanes

geprüft und beschließt:

- die Stellungnahmen unter den Punkten 8.8 und 9.5 dieser Vorlage und die unter

diesen Punkten beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den

Bebauungsplan einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie die

Begründung entsprechend zu ändern,

- die Stellungnahmen unter den Punkten 8.1, 8.2, 8.3, 8.4, 8.5, 8.6, 8.7 und 8.9

dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 GO NRW.

III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der 48. Änderung des

Flächennutzungsplanes offengelegte Begründung vom 12.10.2012 entsprechend den

Ausführungen unter Punkt 10.1 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom

06.12.2013 der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 5 Abs. 5 BauGB.

IV. Der Rat der Stadt beschließt die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes für den

unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese

Änderung fest.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)

V. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanentwurf offengelegte

Begründung (einschließlich Anlagen) vom 12.10.2012 entsprechend den

Ausführungen unter Punkt 10.2 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom

06.12.2013 dem Bebauungsplan Ap 190 (Teil 1) -verlegte Marsbruchstraßebeizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 5 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 GO NRW.

VI. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ap 190 Teil 1 -verlegte

Marsbruchstraße - für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen

Geltungsbereich als Satzung. Der Rat der Stadt beschließt ferner, die bisher

rechtverbindlichen Bebauungspläne Br 197 -Autozentrum nördliche Stadtkrone Ost -

und Ap 202 - Verkehrsknoten Gottesacker - im Geltungsbereich des neuen Ap 190

entsprechend teilweise zu ändern.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

VII. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die Darstellungen und Festsetzungen des

Landschaftsplanes Dortmund-Süd hinsichtlich des südlich an die geplante

Marsbruchstraße angrenzenden Bereiches (Entwicklungsziel 2 -Anreicherung einer

Landschaft mit naturnahem Lebensraum und mit gliedernden und belebenden

Elementen- sowie die Festsetzung „Landschaftsschutzgebiet Schürener Feld“) für den

Bereich der geplanten Privatstraße mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes

Ap 190 (Teil 1) -verlegte Marsbruchstraße- außer Kraft treten.

Rechtsgrundlage:

§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der

Landschaft (Landschaftsgesetz-LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom


21.07.2000 (GV NRW S. 568 / SGV NRW 791).



zu TOP 4.3
Bauleitplanung; 55. Änderung des Flächennutzungsplanes - östlich Schnettkerbrücke - und Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218 - östlich Schnettkerbrücke -
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (55. Änderung); II. Beschluss zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218 - östlich Schnettkerbrücke -; III. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 11571-13)

Nachfragen werden durch Herrn Wilde beantwortet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss


Der Rat der Stadt beschließt,

I.          den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern (55. Änderung).

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1, § 1 Abs. 8 und § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213 – 1) i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


II.         den Bebauungsplan In W 218 – östlich Schnettkerbrücke – für den unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereich nach § 2 Abs. 4 BauGB zu ändern (Änderung Nr. 1).

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 des BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


III.        die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (55. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB.

zu TOP 4.4
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 11553-13)

Hierzu liegt vor à Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 30.01.2014 (Drucksache Nr.: 11553-13-E1):

Die Bezirksvertretung Brackel stimmt auf Vorschlag des Bezirksbürgermeisters Karl-Heinz

Czierpka nachfolgender Stellungnahme mit 14 Ja-Stimmen gegen 1 Nein-Stimme (CDUFraktion)

bei 3 Stimmenthaltungen (CDU-Fraktion) zu:

„Die Flughafen Dortmund GmbH fordert eine Verpflichtung der Kommunen, auf die

Ausweisung von weiteren Wohngebieten im Umfeld des Flughafens wegen der eventuell zu

erwartenden Vergrößerung der Lärmschutzzonen zu verzichten. Diese Forderung stellt eine

unzumutbare Einschränkung der kommunalen Planungshoheit dar. In Übereinstimmung mit

der Stadt Dortmund empfehlen wir eine Zurückweisung dieser Forderung.

Die Bezirksvertretung Brackel widerspricht allerdings der Forderung von Stadt Dortmund und

Flughafen GmbH, „Dortmund Airport 21“ als landesbedeutsamen Flughafen einzustufen.

Gerade die Pflicht zur Abstimmung mit den anderen Flughäfen hätte die Fehlentwicklungen

und Fehlinvestitionen der vergangenen Jahre verhindern können, zumal auch die

„bestandserhaltenden Maßnahmen“ von Seiten der Flughafen Dortmund GmbH allein in

weiteren Ausbauschritten gesehen werden.

Wir fordern daher bei der Einstufung als regionalbedeutsamen Flughafen zu bleiben.

Ersatzweise, soweit die Einstufung zu einem landesbedeutsamen Flughafen vorgenommen

wird, fordern wir eindeutig zu erklären, dass die bedarfsgerechte Entwicklung von „Dortmund

Airport 21“ nur in Abstimmung mit den anderen Flughäfen erfolgen darf.“

Hierzu  liegt vor à Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 11553-13-E2):

„Die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN begrüßt die Stellungnahmen der Stadt zum

Landesentwicklungsplan in großen Teilen.

Zu den unten separat aufgeführten Kapiteln bitten wir den Ausschuss um Beratung und

Beschlussfassung:

Die Stellungnahmen der Stadt zu folgenden Punkten werden wie folgt geändert, bzw.

ergänzt:

a) 6.1 Festlegungen für den gesamten Siedlungsraum:

Der 4. Absatz:

„Die Stadt Dortmund ist vor diesem Hintergrund nicht bereit, ihren bereits

zugebilligten, kommunalen Handlungsspielraum einzuschränken und lehnt es daher

ausdrücklich ab, der Umwandlung von im F-Plan dargestellter Siedlungsfläche in

Freiraum zuzustimmen, da dem LEP/ Regionalplan eine noch vollkommen

unbekannte Methodik zugrunde gelegt wird und der sich daraus ergebende

kommunale Bedarf heute in keinster Weise abschätzen lässt.“

wird gestrichen.

Ebenso der 1. Satz des 5. Abschnitts: „Daher wird dafür plädiert, den kommunalen

Handlungsspielraum mindestens auf dem Status quo zu belassen.“

6.1-2 Ziel Rücknahme von Siedlungsflächenreserven:

Das im LEP-Entwurf formulierte Ziel bleibt erhalten.

Begründung:

Die Festlegungen des LEP werden begrüßt und dürfen im Verfahren nicht weiter

verwässert werden. Die Kritik der Verwaltung wird nicht geteilt. Wir befürworten,

dass die im Flächennutzungsplan für Siedlungszwecke vorgehaltenen Flächen

wieder dem Freiraum zugeführt werden, sofern für sie kein Bedarf mehr besteht.

b) 6.4-1 Ziel Standorte für landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben:

Die Stellungnahme wird durch folgende Formulierung ersetzt:

Die vorgeschlagenen Standorte werden landes- und regionalplanerisch gesichert

und von entgegenstehenden Nutzungen freigehalten. Angebotsplanung mit

Flächenankauf, Flächenaufbereitung und Erschließung wird erst dann umgesetzt,

wenn ein konkretes Ansiedlungsbegehren besteht.

Begründung:

erfolgt ggf. mündlich

c) 8.1-6 Ziel Landes- bzw. regionalbedeutsame Flughäfen in NRW

Die Einstufung des Dortmunder Flughafens als „regionalbedeutsam“ bleibt erhalten.

Die Forderung der Verwaltung, ihn als „landesbedeutsam“ einzustufen, kann nicht

nachvollzogen werden.

Begründung:

Die Einstufung des Dortmunder Flughafens im LEP trägt den Realitäten im

Luftverkehrswesen des Landes Rechnung.

d) 8.2-3 Ziel Höchstspannungsleitungen

Das im LEP formulierte Ziel der Mindestabstände von Wohngebäuden zu

Trassen für neu zu errichtende Höchstspannungsleitungen (400 m im Innen- und

200 m im Außenbereich) wird beibehalten.

Begründung:

Laut Umweltbericht zum LEP sollen mögliche Beeinträchtigungen des

Wohnumfeldes vorsorgend vermieden werden. Insbesondere Wohngebiete mit

besonders empfindlicher Nutzung (Wohngebäude, Krankenhäuser,

Kindertagesstätten, Pflegeeinrichtungen) haben eine herausgehobene Bedeutung.

Erst bei einem Abstand von 400 m zu Hochspannungsleitungen im Innenbereich

und 200 m im Außenbereich führen demnach die elektrischen und magnetischen

Feldstärken zu keiner zusätzlichen Belastung. Zudem stehen die jetzt im LEP

genannten Abstände im Einklang mit dem Energieleitungsausbaugesetz

(EnLAG) und der von GRÜNEN und SPD gemeinsam für die Novellierung des 26.

Bundesimmissionsschutzgesetzes geforderten Senkung der der Vorsorgewerte.“

AUSWI: 05.02.2014:

Auf Antrag der CDU-Fraktion hat sich der Ausschuss zu Beginn der heutigen Sitzung darauf geeinigt, die Vorlage mit der vorliegenden Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel vom 30.01.2014 (Drucksache Nr.: 11553-13-E1) sowie dem Antrag der Fraktion B’90 die Grünen (Drucksache Nr.: 11553-13-E2) ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen zu lassen, allerdings heute eine Diskussion bzw. Fragen zu dem Thema –wie folgt- zuzulassen:

RM Pohlmann bezieht sich auf den Antrag ihrer Fraktion und bittet die Verwaltung, soweit möglich, zu zwei Punkten: - a) „Festlegung für den gesamten Siedlungsraum/ Ziel Rücknahme von Siedlungsreserveflächen“ sowie b) „Ziel Standorte für Landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben“  Stellung zu beziehen. 

Herr Wilde führt zu dem Punkt „ nicht mehr benötigte Flächen und Herausnahme aus dem FLP als Ziel des LEP“ an, dass er diesem Anliegen vom Grundsatz her zustimme, so lange aber nicht klar sei, nach welcher Methode der Bedarf ermittelt werde, man schlecht beurteilen könne, ob es richtig sei, an einem derartigen Zielstrich/Grundsatz im LEP festzuhalten. Hier solle man zunächst die Methode, nach der ermittelt werden soll, mit den Kommunen abstimmen. Dieses könne mit der Neuaufstellung des Regionalplanes erfolgen. Man hätte hierbei auch die Gelegenheit über Ziele und Grundsätze zu reden, die zu dem Ergebnis führen würden, ob und wie man ermittelte Bedarfe umsetzen könne. Da die derzeitige Vorgabe des Landes dieser Vorgehensweise aber entgegen stehe und man hiermit bereits einen Schritt zu weit gehe, habe die Stadt Dortmund angeregt, dieser zunächst nicht zu folgen.

Zu dem Thema „ Landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben“ teilt er mit, das der LEP noch kein Baurecht darstelle. Dieser stelle zunächst erstmal nur diese Flächen dar, die für solche Vorhaben gesichert werden sollen. Zu der Kritik, dass auf solchen Flächen bereits Bauleitplanung vorangetrieben werden soll, ohne dass es hierfür konkrete Ansiedlungsinteressen gäbe, teilt er mit, dass es seiner Meinung nach schon wichtig sei, hier die Bauleitplanung voranzutreiben.  Dies vor dem Hintergrund, dass bekannterweise Bauleitplanungen einen große (zum Teil mehrjährige) Vorlaufzeit hätten und entsprechende Großflächenansiedler erwarten würden, dass sie, wenn sie sich für einen Standort entschieden hätten, dort die entsprechenden Baumaßnahmen auch zeitnah realisieren zu können.

Wichtig sei hierbei, dass man später die planrechtlich gesicherten Flächen nicht für irgendeine  Nutzung in Anspruch nehme, sondern es sich dann tatsächlich um den flächenintensiven Großnutzer handele, den die Region haben wolle, welcher auch nur an diesem Standort untergebracht werden könne. Ansonsten sei es tatsächlich eine Vergeudung von Fläche bzw. eine vergeudete Nutzung der Potentiale eigener Brachflächen, auf denen man ansonsten kleinflächige Ansiedlungen unterbringen könne.

RM Märkel bezieht sich ebenfalls auf den heute vorliegenden Antrag ihrer Fraktion und bittet die Verwaltung um Stellungnahme zum Punkt d) „Ziel Höchstspannungsleitungen“.

Herr Wilde führt hierzu an, dass die Verwaltung in ihrer Empfehlung nicht angeführt habe, wie hoch der jeweilige Abstand sein soll, sondern man vielmehr das Land darum bitte, zwischen diesen unterschiedlichen Werten zu harmonisieren und darüber zu informieren, welches denn die eigentliche Messlatte sei. Die 400 Meter halte er allerdings in NRW für überzogen. Diese könnten seines Erachtens nach unterschritten werden. Er gibt zu bedenken, dass man mit solchen Werten  u.a. Ängste von Menschen schüre, die heute innerhalb solcher Abstände wohnen würden. Dies wolle die Verwaltung vermeiden. Der Wunsch an das Land gehe dahin, zwischen diesen unterschiedlichen Regeln und Distanzen zu harmonisieren und darüber zu informieren, damit man sich zukünftig, im Rahmen von Bauleitplanung, daran halten könne und auch, um die Betreiber entsprechend hierüber informieren zu können, wenn diese neue Trassen planen würden.

RM Kowalewski führt an, dass der LEP seiner Meinung nach zum Thema Klimaanpassung /Klimawandel große Schwächen habe. Zum einen sage dieser zu den Klimaschutzzielen nicht wirklich etwas und zum anderen bewerbe dieser die Braunkohleförderung mit den entsprechenden Kraftwerkstandorten ziemlich stark und laufe damit diesen Zielen zuwider. Die Stadt Dortmund arbeite an einem Masterplan Klimaschutz und müsse daher ein Interesse daran haben, dass der LEP berücksichtige, dass es bezüglich des Klimawandels Dinge gäbe, die dazu zwingen, in bestimmter Weise tätig zu werden und nicht an überalterten Modellen wie der Energieversorgung durch Braunkohle festzuhalten. Dazu gäbe es inzwischen deutlich bessere Alternativen. Hierzu möchte er von der Verwaltung wissen, ob sie diesen Aspekt noch entsprechend einfügen werde. Zusätzlich vermisse er das Thema „Fracking“, welches seiner Meinung nach unbedingt in einen Landesentwicklungsplan gehöre.  

 

Herr Wilde führt hierzu an, dass zu den Themen Klimaanpassung/Klimawandel im allgemeinen, einleitenden Teil des LEP erläutert werde, dass dieser für sich in Anspruch nehme, diesen Themen  Rechnung tragen zu wollen. In Bezug auf den erwähnten Braunkohletagbau gebe er RM Kowalewski recht, und räumt ein, dass die Stadt Dortmund sich zunächst dazu eher enthalten habe. Für den Fall, dass der Rat der Stadt der Verwaltung mit auf den Weg geben werde, auch zum „Braunkohletagebau“ Stellung zu beziehen, werde diese Stellungnahme allerdings noch erfolgen. Ebenso verhalte es sich zu dem Thema „Fracking“.

  

RM Harnisch erwähnt, dass sein Fraktion zum Thema “ Verzicht auf Umgehungsstraßen“, welches sich auch auf die L663N beziehe, eine andere Meinung vertrete. Er kündigt an, dass hierzu ggf. noch ein entsprechender Antrag erfolgen werde. Seiner Meinung nach müsse hierzu vom Rat der Stadt das deutliche Signal ausgehen, dass gerade diese Straße noch gebaut werden müsse.

RM Märkel führt zur Stellungnahme von Herrn Wilde zum Thema Hochspannungsleitungen an, dass sie seinen Wunsch nach Harmonisierung für durchaus nachvollziehbar halte, es aber Fakt sei, dass  ausgerechnet der NRW-Abstandserlass weit hinter dem zurückliegen würde, was in anderen Bundesländern Standard sei. Die gewünschte Harmonisierung und Regelung, auf die sich Verwaltung beziehen wolle, läge genau mit dem LEP bereits vor. Im Übrigen handele es sich im Rahmen der   Abstandsforderung von 400 Metern nicht um das Schüren von Angst. Es gäbe entsprechende medizinische Untersuchungen, Vorsorgewerte und bestimmte Vorstellungen davon, wie man, um eventuelle Risiken zu verhindern, einen möglichst großen Abstand halten könne. Dieser liege laut Vorschlag der Landesregierung bei 400 Metern. Sie betont, dass Ihre Fraktion nicht mehr und nicht weniger wolle, als dass man sich daran halte.         


zu TOP 4.5
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 203 - Hohenbuschei - im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Änderungsbeschluss und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschluss

(Drucksache Nr.: 11297-13)

Hierzu liegt vor à Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 03.12.2013 - Lag bereits zur Sitzung am 04.12.2013 vor -

Zur Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel vom 03.12.2013 liegt zur heutigen Sitzung vor à Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11297-13-E3):

„Die o.g. Vorlage wurde im Dezember 2013 zur Beratung in die politischen Gremien

eingebracht. In ihrer Sitzung am 03.12.2013 hat die BV Brackel einstimmig beschlossen, dem

Ausschluss von Kinos gemäß § 2 – Art der baulichen Nutzung, geänderte Fassung (Seite 6 der

Entwurfsfassung der Begründung) zu widersprechen. Die BV Brackel ist der Ansicht, dass

der Standort sehr wohl erwünscht sei und in das städtebauliche Konzept passe.

Aufgrund dieser Empfehlung hat der AUSWI in seiner Sitzung am 04.12.2013 den formalen

Beschluss zur Änderung und zur Öffentlichkeitsbeteiligung Sitzung vertagt.

Die Planungsverwaltung hat dies zum Anlass genommen, die „Kinolandschaft Dortmund“

nochmals intensiv zu analysieren und die positiven Effekte von Kinoansiedlungen auf

integrierte Lagen sowie mögliche Auswirkungen auf den Standort Hohnbuschei darzulegen.

Die konkreten Ergebnisse sind der Anlage 1 zu diesem Schreiben zu entnehmen.

Zusammenfassend gebe ich Ihnen folgende Information:

a) Empfehlung der BV Brackel

Zum Hintergrund:

Ein Projektentwickler beabsichtigt, ein Kultur- und Veranstaltungszentrum (in Gesprächen

vorrangig als Kinonutzung kommuniziert) mit fünf bis sechs Sälen und insgesamt 700 bis 800

Plätzen zu realisieren. Die Stadtverwaltung hat mehrere Standorte in integrierten Lagen ins

Gespräch gebracht, die nach Prüfung des Entwicklers für ihn nicht in Frage kommen.

Als Standort zieht der Projektentwickler ein Grundstück im Gewerbegebiet Hohenbuschei,

1,5 km vom Stadtbezirkszentrum Brackel entfernt, vor. Es befindet sich im Bereich

Heßlingsweg/Adi-Preißler-Allee. Konkrete Planungen liegen der Verwaltung allerdings nicht

vor.

Kinolandschaft Dortmund:

Alle sechs Dortmunder Kinos tragen aufgrund ihrer zentralen Lage zu einer Belebung ihres

Umfeldes bei und beeinflussen dieses bzw. die angeschlossene Kultureinrichtung positiv. Alle

Kinos sind auch in den späten Abend- bzw. Nachtstunden durch den ÖPNV

(Stadtbahnanschluss) sehr gut angebunden und weisen in ihrer Nähe Restaurationsbetriebe

auf, die zum anschließenden Verweilen einladen.

Es ist richtig, dass in Dortmund im Vergleich mit anderen deutschen Großstädten

unterdurchschnittlich Kinoplätze vorhanden sind. Das geplante Invest würde alledings keine

deutliche Strukturverbesserung mit sich bringen.

Standortbewertung:

Die Lage in einem Gewerbegebiet ist zwar gegenüber dem mit den An- und Abfahrten

verbundenen Lärm etwas störunempfindlicher, jedoch ist die Lage aus städtebaulicher Sicht

aus mehreren Gründen ungeeignet:

- Die An- und Abfahrten erfolgen über die Oesterstraße/Heßlingsweg bzw. über die

Hohenbuschei-Allee, entlang derer sich Wohnnutzung befindet und die vorwiegend in

den Nachtstunden durch den Quellverkehr des Kinos beeinträchtigt würde.

- Es ist keine ausreichende Anbindung an den ÖPNV, insbesondere in den

Nachtstunden, gewährleistet.

- Das Kino trägt an dieser Stelle nicht zu einer Belebung des (gewerblich geprägten)

Umfeldes bei, da hier keine weiteren Einrichtungen wie Restaurationsbetriebe

vorhanden sind bzw. deren Ansiedlung nicht explizit gefördert werden soll.

- Die abgeschiedene Lage „auf der grünen Wiese“ ist vergleichbar mit dem Bestreben

vieler Einzelhandelsbetriebe, sich außerhalb der Zentren anzusiedeln; auch hier hat sich

die Stadt Dortmund gegen eine Ansiedlung an diesen Standorten ausgesprochen und stärkt

somit die ausgewiesenen zentralen Versorgungsbereiche. Die Unterstützung der

Ansiedlung des Kinos innerhalb der vorhandenen Zentren bzw. in deren direktem Umfeld

ist daher konsequent, da sie hier im Zusammenhang mit weiteren Einzelhandels-,

Dienstleistungs-, Gastronomie- bzw. Kultureinrichtungen die Bedeutung der Zentren und

deren urbane Qualität stärkt. Auch im Masterplan Einzelhandel (Einzelhandels- und

Zentrenkonzept der Stadt Dortmund) werden Kinos u.a. als funktionsrelevante

Einrichtungen für Zentren genannt.

- Für Kultureinrichtungen besteht seitens der Stadt ein Konzept, nach dem neben den

Zentren verschiedene Standorte für Kultureinrichtungen gestärkt werden sollen, z.B.

Bereiche um den ehemaligen Hochofen auf PHOENIX West oder die Westfalenhallen.

- Aus Sicht der Wirtschaftsflächenentwicklung sollte eine Einrichtung, die vorzugsweise in

Zentren angesiedelt werden sollte, nicht Flächen in Gewerbegebieten beanspruchen.

Fazit:

Aus diesen Gründen wird seitens der Planungsverwaltung empfohlen, den avisierten Standort

im Gewerbegebiet Hohenbuschei planerisch nicht weiter zu verfolgen und planungsrechtlich

steuernd einzugreifen.

Planungsrechtlich sind je nach Größenordnung und möglichen ergänzenden Nutzungen Kinos

entweder als kulturelle Einrichtungen oder Vergnügungsstätten einzustufen. Im

rechtsverbindlichen Bebauungsplan sind in den drei Teilflächen des Gewerbegebietes (GEe,

GE1, GE2) Anlagen für kulturelle Zwecke nur im mittleren Gewerbegebiet (GE1) zulässig.

Vergnügungsstätten sind bereits grundsätzlich im rechtsverbindlichen Bebauungsplan

ausgeschlossen. Da auch andere kulturelle Einrichtungen wie Theater und sonstige kulturelle

Begegnungsstätten positive Auswirkungen auf die Ortszentren mit sich bringen und ein Kino

je nach Ausgestaltung selbst planungsrechtlich auch als kulturelle Einrichtung eingestuft

werden könnte, sollen aus Gründen der Klarheit und Rechtssicherheit nunmehr im gesamten

Gewerbegebiet mit seinen Teilbereichen sowohl kulturelle Einrichtungen als auch

Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden. Es handelt sich hierbei gemäß

Baunutzungsverordnung ohnehin nur um ausnahmsweise zulässige Nutzungsarten. Ein

Sonderausschluss für Kinos ist deshalb obsolet.

Weitere Änderung zu Staffelgeschossen:

In bestimmten Wohnquartieren sollen für eine angemessene Verdichtung Staffelgeschosse zugelassen werden. Das ist über die textliche Festsetzung § 5 Raute 11 und 11a geregelt. Aus

städtebaulichen Gründen soll diese Option allerdings nicht uneingeschränkt für das Quartier

06 (Hohenbuschei Vital) gelten. Das betrifft somit die geplanten Wohngebiete WA 10 und

WA 11. Die textlichen Festsetzungen § 5 Raute 11 und 11a werden entsprechend angepasst

und um eine textliche Festsetzung 11 b ergänzt.

b) Änderung des Beschlussvorschlages

Vor diesem Hintergrund wird der Beschlussvorschlag aus der Vorlage (Drucksache Nr.:

11297-13) wie folgt modifiziert:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, den

Bebauungsplan Br 203 - Hohenbuschei - im vereinfachten Verfahren zu ändern

(Änderung Nr. 1).

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004

(BGBl. I, S. 2414/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV

NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt den

geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanentwurfes Br 203 -

Hohenbuschei - und dem Entwurf der Begründung vom 08.11.2013 zu. Darüber hinaus

sollen die textlichen Festsetzungen § 2 für die Gewerbegebiete GEe, GE1, GE2 (Ausschluss

von kulturellen Einrichtungen) wie in der Anlage 2 dargestellt und § 5 (Anzahl der

Vollgeschosse) wie in der Anlage 3 dargestellt, geändert werden. Die Begründung ist in

den Kapitel 3 und 5, wie in Anlage 2 dargestellt, zu aktualisieren. Auf dieser Grundlage

beschließt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien die

Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung).

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 BauGB.

Ich bitte um Berücksichtigung dieser Information bei Ihrer Beratung und um

Beschlussfassung entsprechend dem vorgenannten Beschlussvorschlag.

Abschließend darf ich darauf hinweisen, dass zu dem vorliegenden Antrag der Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen vom 04.12.2013 (Drucksache Nr. 11297-13-E1) eine gesonderte

Stellungnahme vorgelegt wird.“

Zur o.a. Stellungnahme der Verwaltung liegt zur heutigen Sitzung vor à

Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 30.01.2014:

„Die Bezirksvertretung Brackel begrüßt, dass die Verwaltung vom beabsichtigten Ausschluss

eines Kinos zurückgetreten ist.

Völlig unverständlich ist die Tatsache, dass dies nun durch die Hintertür über einen

Ausschluss jeglicher Anlagen zur kulturellen Nutzung betrieben wird. Während sich

„Anlagen für kirchliche, soziale und sportliche Zwecke.... verträglich in das städtebauliche

Konzept integrieren lassen“ -so unter Punkt 3 Absatz 3 der Entwurfsfassung- , soll dies für

Anlagen für kulturelle Zwecke nicht gelten. Auch die zahlreich angeführten Gründe können

diesen Widerspruch nicht auflösen.

Die Bezirksvertretung Brackel beschließt einstimmig:

„Die Bezirksvertretung Brackel fordert daher die Zulassung von Anlagen auch für kulturelle

Zwecke und die Streichung der jetzt formulierten Einschränkung in der Entwurfsfassung

sowohl unter Punkt 3.5 als auch in den entsprechenden textlichen Festsetzungen und

empfiehlt dem AUSWI, ebenso zu verfahren.“

Des Weiteren liegt zur o.a. Stellungnahme der Verwaltung zur heutigen Sitzung vor à

Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 11297-13-E4):

„Die CDU-Fraktion stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung

und Beschlussfassung:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schließt sich dem

einstimmigen Votum der Bezirksvertretung Brackel an, im Bereich des Bebauungsplanes

Br 203 – Hohenbuschei – die Ansiedlung eines Kinos zu ermöglichen.

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung beauftragt, die Vorlage erneut zu überarbeiten

und die Passagen zu streichen, in denen nunmehr nicht nur ein Kino, sondern alle kulturellen

Einrichtungen explizit ausgeschlossen werden sollen.

Ziel der Überarbeitung soll sein, sowohl die Ansiedlung eines Kinos als auch die Ansiedlung

von Gastronomieeinrichtungen im Bereich der Gewerbegebiete zu ermöglichen.

Ausdrücklich unterstützt der Ausschuss jedoch den Vorschlag der Verwaltung, im Bereich

der beiden größeren Wohnquartieren (Quartiere 6 und 7) die städtebaulichen Zielsetzungen

zu ändern und aufgrund der großen Nachfrage nach Einfamilienhausbebauung in diesem

Bereich die mehrgeschossige Bebauung zu reduzieren und Einfamilienhausbebauung

zu schaffen.“

Hierzu liegt vor à Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; Drucksache Nr.: 11297-13-E1) - Lag bereits zur Sitzung am 04.12.2013 vor -

Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen liegt zur heutigen Sitzung vor à Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11297-13-E2):

„Die o.g. Vorlage wurde im Dezember 2013 zur Beratung in die politischen Gremien

eingebracht. Der Ausschuss hat die Beschlussfassung u. a. auf Grund der abweichenden

Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung vertagt. Ebenso vertagt wurde die Beratung des

von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Antrages:

Die Verwaltung wird gebeten„Flächen innerhalb des aktuellen Bebauungsplanes Hohenbuschei

zu identifizieren, die geeignet sind für:

a) geförderte Mieteinfamilienhäuser / Reihenhäuser mit ca. 5 -6 Einheiten

b) geförderten Geschosswohnungsbau mit 3 oder 4 Etagen mit max. 20 – 30 Wohneinheiten

Die Verwaltung wird gebeten, darzustellen, ob und inwieweit Festsetzungen im dem

vorliegenden B-Plan geändert werden müssen“.

Um eine umfassende Beratung zu ermöglichen, übermittele ich Ihnen zu den Antragspunkten

wie folgt Stellungnahme:

Das gesamte Plangebiet ist nach Aussage der Hohenbuschei Entwicklungsgesellschaft bereits

zu 85% vermarktet. Realisiert wurden ausschließlich Einzel- und Doppelhäuser im

Einfamilienbausektor. Die Nachfrage- und Angebotssituation hat sich deutlich auf die

freistehenden Einfamilienhäuser fokussiert. Aktuell befindet sich nördlich der Hohenbuschei

Allee im Bereich Theodor-Blank-Allee / Aleydisweg Mietgeschosswohnungsbau mit ca. 27

bis 28 Wohneinheiten (frei finanziert) in der Planung. Auf dem westlich angrenzenden

Grundstück wird aktuell ein Gebäude mit fünf Eigentumswohnungen realisiert.

Der gesamte östliche sowie der südlich gelegene zentrale Bereich steht für das angefragte

Nutzungssegment nicht mehr zur Verfügung.

Planungsrechtlich ließen sich nach dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan lediglich in den

noch nicht bebauten westlichen Quartieren (Quartiere 06 und 07) Maßnahmen im

Geschosswohnungsbau bzw. Reihenhäuser umsetzen. In einer Vermarktungszeit seit April

2010 konnte in diesem Marktsegment jedoch keine Maßnahme umgesetzt werden. Aus

diesem Grunde hat die Hohenbuschei Entwicklungsgesellschaft unter Beibehaltung der

bereits realisierten öffentlichen Erschließung eine Änderung des Bebauungsplanes beantragt.

Für das südliche Quartier 06 ist ein sehr spezifisches Konzept mit barrierefreien Wohnungen

im Einfamilienhausbau vorgesehen (Hohenbuschei Vital). Die städtebauliche Umsetzung soll

planungsrechtlich über die Festsetzung einer abweichenden Bauweise gewährleistet werden.

Das nördlich der Hohenbuschei Allee gelegene Quartier 07 soll zugunsten einer ein- und

zweigeschossigen Einzelhausbebauung geändert werden, da hier unverändert eine hohe

Nachfragesituation besteht. Gemäß der städtebaulichen Entwurfsidee sollen hier die

Grundstücke hofartig um die von der Max-Michallek-Straße ausgehenden privaten

Erschließungsstiche orientiert werden. Reihenhausgrundstücke stehen nach der aktuellen

Planungskonzeption, die die Grundlage für die Änderung Nr. 1 darstellt, nicht zur Verfügung.

Die Grundstückszuschnitte ermöglichen eine solche Umsetzung ebenfalls nicht.

Planungsrechtlich kann die künftige Eigentumsform (Mieteigenheim) auch nicht festgesetzt

werden.

Für einen Geschosswohnungsbau mit ca. 20-30 Wohneinheiten verbleiben letztendlich im

Rahmen der Änderung Nr. 1 die zur Hohenbuschei Allee orientierten, straßenbegleitenden

Grundstücke der Quartiere 06 und 07.

Abschließend darf ich darauf hinweisen, dass zu dem Beschluss der Bezirksvertretung sowie

zu einer Änderung des Beschlussvorschlages eine gesonderte Stellungnahme vorgelegt wird.“

AUSWI 05.02.2014:

RM Weyer erhebt die Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 30.01.2014 zum Antrag. Aufgrund der anschließenden Diskussion und des heute ebenfalls vorliegenden Zusatz-/Ergänzungsantrages der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 11297-13-E4) erübrigt sich eine Abstimmung hierzu.

Nachfragen werden durch Herrn Wilde beantwortet.

Nachdem Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen sowie Herr Herkelmann

(Behindertenpolitisches Netzwerk)  ihre jeweilige Haltung zu der Angelegenheit sowie den heute vorliegenden Anträgen verdeutlicht haben, erfolgt folgende Beschlussfassung:  

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrages der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 11297-13-E4) sowie die  hiernach entsprechend zu ändernde Vorlage (Drucksache Nr.: 11297-13) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke) sowie Stimmenthaltung (Fraktion FDP/BL) und beauftragt die Verwaltung entsprechend zu verfahren.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die vorliegenden Stellungnahmen der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11297-13-E2 und 11297-13-E3) zur Kenntnis.


zu TOP 4.6
Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschluss

(Drucksache Nr.: 11543-13)

Nachdem die Sprecherinnen und Sprecher ihre jeweilige Haltung zur Vorlage verdeutlicht haben, erfolgt die Abstimmung hierzu wie folgt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke) sowie Stimmenthaltung Fraktion FDP/BL, nachfolgenden Beschluss:

Beschluss


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt den geplanten Festsetzungen des modifizierten Entwurfes der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der Begründung vom 16.12.2013 zu und beschließt die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung für die Dauer eines Monats.

Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 13a Abs. 4 Baugesetzbuch vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / BGBl. III/ FNA 213-1).


zu TOP 4.7
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 203 - Adelenstraße -
hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses von 1996, neuer Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschluss

(Drucksache Nr.: 11563-13)

Hierzu liegt vor à Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 04.02.2014:

„Die Bezirksvertretung Aplerbeck merkt an, dass ihr zur Sitzung kein detaillierter Plan

vorgelegen hat, aus dem die konkrete Bebauung zu erkennen war. Im Text werden bis zu 40

Wohneinheiten auf 15.000 m² aufgeführt. Dadurch entsteht nach Meinung der

Bezirksvertretung Aplerbeck eine nicht zu akzeptierende verdichtete Bebauung. Eine zu hohe

Verdichtung wie im Karl-Brühne-Weg sollte vermieden werden. Außerdem sollte nach

Meinung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Ost-Westverbindung entlang der Emscher

auf jeden Fall offen gehalten werden.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck geht davon aus, dass sie im Laufe des weiteren Verfahrens

noch beteiligt wird.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung,

Wohnen und Immobilien einstimmig mit den obigen Anmerkungen Folgendes zu

beschließen:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, den

Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 203 – Adelenstraße – vom

13.11.1996 aufzuheben.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004

(BGBl.IS.2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994

(GV NW S. 666/SGV NRW 2023), in der zurzeit geltenden Fassung

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, den

Bebauungsplan Ap 203 – Adelenstraße – für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage

beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 BauGB

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, die

Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 BauGB“

AUSWI 05.02.2014:

RM Pohlmann führt an, dass ihre Fraktion grundsätzlich dem Vorschlag, bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Adelenstraße in ihrer Bestimmung zu ändern, nicht kritisch gegenüber stehe. Dennoch bestehe aus ihrer Sicht hierzu noch Beratungsbedarf.

Für mehr Klarheit und Sicherheit, bittet sie daher die Verwaltung, zunächst noch einen konkreten Gestaltungsplan nachzureichen und auch zu konkretisieren, dass es hier tatsächlich „ in Teilen“ um öffentlich geförderten Wohnungsbau gehe. 

 

Herr Wilde appelliert an den Ausschuss, heute einen Beschluss zu der Vorlage zu treffen, damit das Verfahren eingeleitet werden könne.  

Er kündigt an, dass im weiteren Verfahren die genauen Bausteine, konkreten Konzepte und die entsprechenden Verträge noch vorgelegt werden.

Im Rahmen der 25 %-Regelung werde, im Hinblick auf den Anteil öffentlich geförderter Mieteigenheime oder auch Geschosswohnungsbau, eine entsprechende vertragliche Fixierung erfolgen.

Er erläutert hierzu, dass zurzeit noch kein fertiges Konzept und auch noch kein notariell vereinbartes Angebot über die 25 % existiere. Dieses werde die Verwaltung im weiteren Verfahren  mit der Konsequenz definieren, dass der Vorhabenträger sich dazu verpflichte, 25 % der Wohneinheiten öffentlich gefördert zu realisieren.  Die Verwaltung werde die 25 % Regelung über das Angebot, welches der Vorhabenträger abgebe, nachhalten. Zusätzlich werde man im Städtebaulichen Vertrag auf diese Thematik eingehen und damit den Vorhabenträger entsprechend binden. 

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig, unter Einbeziehung der o.a. Anmerkung der Verwaltung, bei Stimmenthaltung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

I.          Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 203 – Adelenstraße – vom 13.11.1996 aufzuheben.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl.IS.2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NRW 2023), in der zurzeit geltenden Fassung

II.         Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, den Bebauungsplan Ap 203 – Adelenstraße – für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 BauGB

III.        Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:


§ 3 Abs. 1 BauGB


zu TOP 4.8
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage östlich der Lueckestraße in Dortmund-Wambel nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschluss

(Drucksache Nr.: 11550-13)

Hierzu liegt vor à Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 30.01.2014:

„Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Brackel macht den Vorschlag, die Straße nach

Abschluss des u. g. Verfahrens „Siward-Weg“ zu benennen und bittet die Verwaltung, diesen

Vorschlag zu prüfen.

Dem o. g. Vorschlag stimmt die Bezirksvertretung einstimmig zu.

Die Bezirksvertretung empfiehlt einstimmig dem AUSWI, nachfolgendem

Beschlussvorschlag zuzustimmen:

„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt die

Einleitung eines Verfahrens nach § 125 Abs. 2 BauGB zur Herstellung einer Erschließungsanlage

östlich der Lueckestraße und die Durchführung einer Bürgerinformation durch einen

zweiwöchigen Planaushang.

Rechtsgrundlage:

§ 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 /FNA 213-1) in

Verbindung mit § 41 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

(GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S.666; SGV NRW 2023).“

AUSWI, 05.02.2014:

RM Dr. Brunsing signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion, appelliert aber an die Verwaltung, darauf zu achten, wie der südliche Schwerlastverkehr aus der Lueckestraße in die neue öffentliche Straße zu diesem Gebiet geführt werde.   

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt die Einleitung eines Verfahrens nach § 125 Abs. 2 BauGB zur Herstellung einer Erschließungs­anlage östlich der Lueckestraße und die Durchführung einer Bürgerinformation durch einen zweiwöchigen Planaushang.

Rechtsgrundlage:

§ 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 /FNA 213-1) in Verbindung mit § 41 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S.666; SGV NRW 2023)


zu TOP 4.9
Radschnellweg Ruhr (RS1) - Zwischenbericht des RVR zur Machbarkeitsstudie und Ersteinschätzung der Verwaltung

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 10802-13)

Hierzu liegt vor à Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion; Drucksache Nr.: 10802-13-E1):

„Der „Radschnellweg Ruhr“ ist zwar immer wieder Thema medialer und politischer Diskussionen, einen Beschluss zu diesem Vorhaben gab es im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien oder im Rat der Stadt Dortmund bisher jedoch nicht. Auch die Dortmunderinnen und Dortmunder wurden bislang noch nicht zu diesem Vorhaben befragt. Insbesondere die Bürgerinnen und Bürger, die von den Planungen dieses Verkehrsweges direkt betroffen sind, sollten allerdings befragt und in die Planungen dieses Vorhabens mit einbezogen werden.

Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion im AUSWI folgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung:

Analog zum „Hafendialog“ wird die Verwaltung beauftragt gemeinsam mit dem RVR vor der Beschlussfassung des „Radschnellweges Ruhr“ ebenfalls Dialog-Veranstaltungen mit den Bürgerinnen und Bürgern der betroffenen Stadtteile durchzuführen. Im Zuge dieser Bürgergespräche wird die Verwaltung ihre favorisierten Trassenpläne im Detail vorstellen. Zudem werden die Anwohnerinnen und Anwohner von der Verwaltung über die möglichen Mehrbelastungen informiert, eventuelle Vorschläge werden in die weiteren Planungen mit eingebunden.“

Hierzu liegt vor à Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke; Drucksache Nr.: 10802-13-E2):

„Im Rahmen einer Podiumsdiskussion durchgeführt von ADFC und VCD zum Radverkehr in Dortmund äußerte das Publikum den Wunsch eine Satzung zur Bereitstellung von Fahrradabstellanlagen zu erlassen. Die Vertreter aller auf dem Podium vertretenden Fraktionen des Rates (SPD, CDU, Grüne und DIE LINKE) erklärten diesem Wunsch entsprechen zu wollen.

Beschlussvorschlag

Der AUSWI bittet die Verwaltung eine Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder bei der Errichtung und wesentlichen Änderung baulicher Anlagen (gemäß § 47 (4) LBau0 NW) zu formulieren und den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen

Begründung

Eine solche Satzung wäre eine konkrete Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs in Dortmund. Zur Orientierung können die Satzungen der Städte Münster (http://www.stadt-muenster.de/recht/ortsrecht/satzungen/detailansicht/satzungsnummer/6114.html) oder München (http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Stadtplanung-und-Bauordnung/Lokalbaukommission/Kundeninfo/Satzungen/fabs.html) dienen.“

AUSWI, 05.02.2014:

RM Pisula führt zum Antrag der Fraktion Die Linke an, dass dieser zunächst nur als Prüfauftrag an die Verwaltung verstanden werden solle, wonach die Verwaltung nach erfolgter, umfassender Prüfung in einer der nächsten Sitzungen über die Vor- und Nachteile einer solchen Satzung berichten könne. Gleichzeitig bittet er darum, die CDU-Fraktion aus dem vorletzten Satz des ersten Absatzes dieses Antrages zu streichen. Zum Antrag der SPD-Fraktion signalisiert er ausdrücklich die Zustimmung seiner Fraktion.

RM Dr. Brunsing verdeutlicht die Haltung seiner Fraktion zu dem Thema „Radschnellweg“ generell sowie zu den beiden heute vorliegenden Anträgen. Weiter führt er an, dass man mit den bisher dargestellten Varianten allerdings noch nicht ganz einverstanden sei. Er gehe aber davon aus, dass mit der für Mitte 2014 angekündigten Konzeptstudie die Frage der Führung eines Radschnellweges durch die Stadt Dortmund entsprechend aufbereitet und präzisiert werde. Zum Antrag der Fraktion Die Linke deklariert er Beratungsbedarf und bittet daher darum, diese Angelegenheit in die nächste Sitzung des Ausschusses zu vertagen.

RM Harnisch teilt mit, dass die, im Antrag der Fraktion Die Linke erwähnte Zustimmung während der Podiumsdiskussion lediglich seine persönliche Meinung gewesen sei und somit nicht als Gesamtvotum seiner Fraktion gewertet werden könne. Im Übrigen schließe er sich den Ausführungen von RM Pisula an, wonach der Antrag der Fraktion Die Linke zunächst nur als Prüfauftrag an die Verwaltung gewertet werden solle.

Des Weiteren erläutert er die Hintergründe des SPD-Antrages. Den Vorschlägen der Verwaltung könne sich seine Fraktion anschließen, wobei sich aber die Frage stellen würde, welche Räder zukünftig für die Nutzung des Radschnellweges vorgesehen seien. Da, entgegen der ersten Vorstellung durch den RVR, heute nicht mehr genau bezeichnet werde, welche Art von Rädern zukünftig auf diesem Radschnellweg fahren dürfen, appelliert er dringend daran, dass nur nichtmotorisierte Zweiräder hierfür vorgesehen werden sollten.

Zusätzlich bittet er die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zu den in der Vergangenheit vorgeschlagenen möglichen Fahrradwegen, welche sich an dem in Dortmund existierenden konzentrischen Modell orientiert hätten.  

RM Kowalewski möchte wissen, inwieweit die Finanzierung des Radschnellwegs gesichert sei.

Zum Antrag der SPD-Fraktion signalisiert er Zustimmung.

Aufgrund der Ausführungen von RM Harnisch und RM Pisula zum Antrag der Fraktion Die Linke, erklärt er sich damit einverstanden, dass dieser zunächst nur als Prüfauftrag an die Verwaltung gewertet werde.

Herr Lürwer ruft zu den Hintergründen der heutigen Vorlage noch mal in Erinnerung, dass es der  ausdrückliche Wunsch dieses Gremiums gewesen sei, dass die Verwaltung sich zu dem Konzept des RVR einmal fachlich verhalten solle. 

Im letzten Jahr habe die Verwaltung den Bericht des RVR lediglich zur Kenntnis gegeben. Er betont noch mal, dass es sich derzeit ausschließlich um ein Projekt des RVR handele. Zu der Frage von RM Kowalewski führt Herr Lürwer an, dass nach seinem Kenntnisstand, eine 100-prozentige Finanzierung des Landes erfolge.

Mit den vorliegenden Informationen der Verwaltung, welche eine Bewertungshilfe darstellen sollen, habe man den Ausschuss an dem iterativen Planungsprozess, welcher gemeinsam zu beschreiten sei, teilhaben lassen. Sollten weitere Ideen hierzu existieren, werde die Verwaltung entsprechende Alternativvorschläge dankbar in den weiteren Bewertungsprozess aufnehmen. Eine Beschlussfassung zu dem Gesamtprojekt sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da hierfür noch nicht die sachlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen gegeben seien.

Herr Wilde führt an, dass man den Prüfumfang des Antrages der Fraktion Die Linke noch deutlich reduzieren könne.

Für die Aufstellung einer Satzung zwecks Bereitstellung von Fahrradabstellanlagen fehle derzeit die rechtliche Grundlage, da der in der Vergangenheit hierfür vorgesehen § 47 Abs. 4 der Landesbauordnung (LBauO) derzeit nicht existiere.

Weiter erläutert er, dass die Stellplatzanlagen derzeit in § 51 LBauO geregelt werden. Danach gebe es die Möglichkeit nachträglich, für bereits bestehende Nutzungen Satzungen für Fahrradabstellanlagen zu erlassen, welche allerdings an sehr enge Rahmenbedingungen („….wenn die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs oder die Beseitigung von städtebaulichen Missständen dies erfordert…“) geknüpft seien. Daher lohne es sich derzeit nicht in eine Satzungsaufstellung einzusteigen.

Die Stadt München greife auf eine andere Landesbauordnung zurück.

Allerdings fordere die Verwaltung auch heute bereits (gem. § 51 Landesbauordnung), ohne Satzung, vom Vorhabenträger ein, nachzuweisen, wo er an seinem Bauvorhaben die Fahrradstellplätze vorsehe. Hiernach reiche es allerdings aus, wenn dieser im Bauplan eine bestimmte Fläche bezeichne. Es bestehe im Moment keine Handhabe, um auf die Qualität eingehen zu können. Zu diesem Aspekt gäbe es mit Sicherheit Nachbesserungsbedarf, ob hierfür allerdings eine Satzung das geeignete Mittel sei, stelle er noch in Frage.

Er bietet an, den Prüfauftrag mitzunehmen, um in einer der nächsten Sitzungen die rechtlichen Grundlagen noch mal richtig darstellen zu können und darüber zu berichten, wie die Verwaltung heute, im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens, mit Fahrradabstellanlagen umgehe und signalisiert zusätzlich einen Vorschlag zu unterbreiten, wie man zukünftig, auch ohne eine Satzung, im Baugenehmigungsverfahren mehr Einfluss auf die Qualität solcher Anlagen nehmen könne. 

Frau Reuter bittet in diesem Zusammenhang die Verwaltung darum, sich bei diesen Prüfungen nicht nur auf Neubaumaßnahmen zu beschränken, sondern auch bei Umbaumaßnahmen bestehender Objekte zu prüfen, inwieweit hierbei auch Fahrradabstellanlagen vorgesehen werden können.

RM Dr. Brunsing bittet, bei den durch Herrn Wilde angekündigten Prüfungen, auf jeden Fall auch noch mal die Umsetzung des Mobilitätskonzeptes von Phoenix West, wo das Abstellen der Fahrräder ebenso eine ganz besondere Rolle gespielt habe, mit einzubeziehen und zu berichten, inwieweit dies dort zukünftig realisiert werde.

RM Pisula merkt an, dass seine Fraktion den Prüfauftrag der Fraktion Die Linke so verstehe, wie Herr Wilde diesen vorgetragen habe.

RM Kowalewski möchte wissen, wie die Stadt Münster mit ihrer Satzung umgehen würde, da er den im Antrag erwähnten Paragraphen aus dieser entnommen habe.

Herr Wilde erläutert hierzu, dass die Satzung in Münster in den 90er Jahren aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage entstanden sei und insofern nach wie vor Bestand habe.

Man ist sich darin einig, dass der Antrag der Fraktion Die Linke von der Verwaltung, wie durch Herrn Wilde geschildert, als Prüfauftrag wahrgenommen wird. Eine Abstimmung ist daher heute hierzu entbehrlich.

 

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem o.a. Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 10802-13-E1) einstimmig, bei Stimmenenthaltung der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen, zu und beauftragt die Verwaltung entsprechend zu verfahren.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die o.a. Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 4.10
Neuaufstellung des Regionalplanes
- Sachstand -

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 11690-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.11
Neubau des Deutschen Fußballmuseums
hier: Sachstandsbericht

Bitte um Stellungnahme (CDU- Fraktion)

(Drucksache Nr.: 11046-13-E1)

Hierzu liegt vor à Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion; Drucksache Nr.: 11046-13-E1; lag bereits zur Sitzung am 04.12.2013 vor):

1. Der Rat der Stadt Dortmund empfiehlt, zwischen der Stadt- und Landesbibliothek westlich der Katharinentreppe und dem zukünftigen DFB-Fußballmuseum einen  Platz in Gedenken an die Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten vor 20 Jahren zu benennen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund empfiehlt, die Freifläche nördlich der Stadt- und Landesbibliothek und östlich der Katharinentreppe nach Max von der Grün zu benennen.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, Platzabgrenzungen vorzunehmen, die es ermöglichen, einen in sich geschlossenen und repräsentativen Bereich als „Platz der Deutschen Einheit“ sowie einen weiteren Bereich als „Max-von-der-Grün-Platz“ auszuweisen.

4. Zur besseren Adressbildung wird die Verwaltung gebeten, bei der Nummerierung der Hausnummern dem DFB-Fußballmuseum die Anschrift „Platz der Deutschen Einheit 1“ und der Stadt- und Landesbibliothek die Anschrift „Max-von-der-Grün-Platz 1“ zuzuweisen.

5. Die Bezirksvertretung Innenstadt-West ist bei der Benennung der beiden Plätze, die von überbezirklicher Bedeutung sind, entsprechend zu beteiligen.

Die Benennung eines „Max-von-der-Grün-Platz“ sowie die Neuadressierung der Stadt- und Landesbibliothek sind mittlerweile erfolgt.

Die Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Ausweisung eines „Platz der Deutschen Einheit“ ist nach wie vor jedoch nicht zu erkennen.

Die CDU-Fraktion bittet daher darum, folgende Fragen bis zur Sitzung des AUSWI am 05.02.2014  schriftlich zu beantworten:

1. Wie weit sind die Arbeiten innerhalb der Verwaltung gediehen, einen „Platz der Deutschen Einheit“ im vom Rat der Stadt Dortmund beschlossenen Bereich auszuweisen?

2. Wann wird dem zuständigen Gremium (Rat oder Bezirksvertretung?) eine entsprechende Beschlussvorlage voraussichtlich zugeleitet?

3. Warum ist in diesem Zusammenhang die in der Sitzung des Rates am 18.11.2010 beschlossene Klärung der Zuständigkeitsfrage, „ob und inwieweit es gültige Richtlinien für die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen im Dortmunder Stadtgebiet gibt“, unseres Wissens nach immer noch nicht erfolgt?

Begründung:

Mit der  „Umfirmierung“ des ehemaligen DFB-Fußballmuseums zum Deutschen Fußballmuseum am 22.10.2013 ist der Gedanke, dass es sich beim Fußballmuseum um ein gesamtdeutsches Vorzeigemuseum handeln wird, noch stärker in den Mittelpunkt gerückt. Von daher ist der Name „Platz der Deutschen Einheit“ und die Adressierung „Platz der Deutschen Einheit 1“ prädestinierter als je zuvor.

Laut Presseberichterstattung vom 23.01.2013

http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/dortmund/Fussballmuseum-DFB-macht-Rueckzieher-bei-Platz-der-Deutschen-Einheit;art930,1888212

hat ja nunmehr auch die Stiftung Deutsches Fußballmuseum gGmbH den Ratsbeschluss akzeptiert und verzichtet auf die seinerzeit gewünschte „fußballaffine“ Benennung.

Vor diesem Hintergrund gibt es also keinerlei Gründe mehr, die Umsetzung des Ratsbeschlusses weiter zu verzögern.“

Hierzu liegt zur heutigen Sitzung vor à Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11046-13-E2):

„Die Verwaltung ist im Zusammenhang mit dem Sachstandsbericht zum Bau des Deutschen

Fußballmuseums um die Beantwortung von Fragen zur Straßenbenennung gebeten worden. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen.

Frage 1: Wie weit sind die Arbeiten innerhalb der Verwaltung gediehen, einen

„Platz der Deutschen Einheit“ im vom Rat der Stadt Dortmund beschlossenen Bereich auszuweisen?

Antwort: Im Zuge des erkennbaren Baufortschrittes rund um das Deutsche Fußballmuseum lässt sich die zwischen dem Gebäude des Deutschen Fußballmuseums und dem bereits benannten „Max-von-der-Grün-Platz“ noch entstehende Platzfläche für eine Benennung als „Platz der Deutschen

Einheit“ mittlerweile erkennbar darstellen.

Frage 2: Wann wird dem zuständigen Gremium (Rat oder Bezirksvertretung?) eine

entsprechende Beschlussvorlage voraussichtlich zugeleitet?

Antwort: Die Überlassung der Grundstücksfläche an sich ist Bestandteil des Beschlusses des Rates vom 25.06.2009. Die aus benennungsrechtlicher Sicht erforderliche Beschlusssituation zur Benennung der Platzfläche vor dem Deutschen Fußballmuseum hat der Rat der Stadt Dortmund mit seiner Entscheidung vom 18.11.2010 - nach Beteiligung der Bezirksvertretung Innenstadt-West in deren Sitzung am 17.11.2010 - ebenso bereits herbeigeführt.

Frage 3: Warum ist in diesem Zusammenhang die in der Sitzung des Rates am 18.11.2010 beschlossene Klärung der Zuständigkeitsfrage, „ob und inwieweit es gültige Richtlinien für die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen im Dortmunder Stadtgebiet gibt“, unseres Wissens nach immer noch nicht erfolgt?

Antwort: Soweit nicht der Rat nach § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) ausschließlich zuständig ist, entscheiden die Bezirksvertretungen nach § 37 Abs. 1 der GO unter Beachtung der Belange der gesamten Stadt und im Rahmen der vom Rat erlassenen Richtlinien in allen Angelegenheiten, deren

Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht.

Die Aufgabe der Benennung gemeindlicher Straßen im Lande NRW ist nicht spezialgesetzlich geregelt. Die Benennung der Straßen obliegt vielmehr den Gemeinden Kraft ihres Selbstverwaltungsrechts (Art. 28 Abs. 2 GG, §§ 1, 2 GO NRW; §§ 1, 3 und 14 OBG; § 4 Abs. 2 S.3 StrWG NRW) und ist in der Stadt Dortmund gemäß § 20 Abs. 2 Buchstabe e der Hauptsatzung den jeweils zuständigen Bezirksvertretungen übertragen worden, allerdings mit der Einschränkung „sofern deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht“. Ergänzend zu den bereits zitierten allgemeinen Zuständigkeitsregelungen hat der Rat der Stadt Dortmund in seiner Sitzung am 14.05.1987 die noch heute gültigen Richtlinien für die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Dortmund beschlossen. Hieraus lassen sich ebenfalls entsprechende  Benennungszuständigkeiten ableiten (u. a. nach Partnerstädten, Nennung von konkreten Verkehrsflächen).Es ist hier zu unterscheiden zwischen der Benennung

a) der Platzfläche des Deutschen Fußballmuseums (Platz der Deutschen

Einheit)

Und

b) der Ortsfahrbahn Königswall.

zu a)

In der städtebaulichen Planung sowie bei der konzeptionellen Herstellung des Außenbereichs des öffentlichen Raumes wird die an dem Gebäude des Deutschen Fußballmuseums östlich gelegene Platzfläche die weitere City-Entwicklung nachhaltig prägen.

Es gilt hier, diese Auswirkungen im Einklang mit der städtebaulichen Entwicklung im Kernbereich der Innenstadt zu wahren. Es handelt sich hier insofern um eine über die Bedeutung des Stadtbezirks hinaus gehende Angelegenheit, so dass die übergeordnete Zuständigkeit des Rates der Stadt

Dortmund gegeben ist.

zu b)

Eine weitere Thematik stellt die Benennung der im räumlichen Umfeld befindlichen heutigen Ortsfahrbahn Königswall dar. Hier handelt es sich um eine in ihrer Verkehrsfunktion untergeordnete Straße, da diese ausschließlich oder überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke dient. Unter Zugrundelegung der vorangestellten Rechtsgrundlagen ist hier im Falle von Entscheidungen über Straßenbenennungen die Beschlusskompetenz der für diesen Stadtbezirk

zuständigen Bezirksvertretung Innenstadt-West gegeben.

Ausgehend von einer an die Bezirksvertretung gerichteten Eingabe aus der Anliegerschaft schließt die Verwaltung ein Klageverfahren gegen die Umbenennung der Ortsfahrbahn in „Platz der Deutschen Einheit“ nicht aus.

Dazu sei angemerkt, dass mit der geplanten straßenbaulichen Veränderung (= direkte Anbindung der Ortsfahrbahn an die Hauptfahrbahn Königswall) kein zwingender Grund für eine Änderung des Straßennamens gesehen wird. Demzufolge wäre es auch möglich, es bei der jetzigen Benennungssituation mit der Bezeichnung „Königswall“ zu belassen.Sofern die Bezirksvertretung Innenstadt-West an der Umbenennung festhält, wird die Verwaltung die in Rede stehenden Benennungsverfahren in zwei von einander unabhängigen Vorgängen/Veröffentlichungen

fortführen.

Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Jürgen Schirmer vom Tiefbauamt, Tel. 50 24035, bei

Bedarf zur Verfügung.“

Hierzu liegt zur heutigen Sitzung vor à Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11046-13-E3):

„Im Rahmen der Aussprache zu dem og. Beratungspunkt in der Ausschusssitzung am

04.12.2013 hat Herr Dr. Brunsing um Auskunft gebeten, "inwiefern sich die

Verschiebung des Eröffnungstermins auf die Finanzstrukturen der GmbH und damit

auch der Stadt auswirkt".

Hierzu gebe ich nachfolgende Informationen:

Der ursprünglich für das Jahresende 2014 vorgesehene Eröffnungstermin musste aufgrund insolvenzbedingter Bauablaufstörungen bei der für den Rohbau des Fußballmuseums beauftragten Alpine Bau Deutschland AG in das erste Halbjahr 2015 verschoben werden. Durch die Insolvenz der Alpine Bau Deutschland AG sind bislang keine zusätzlichen Baukosten entstanden. Das Deutsche Fußballmuseum kann weiterhin innerhalb des geplanten Gesamtbudgets von 36 Mio. € realisiert

werden.Die (fixen) betrieblichen Vorlaufkosten der DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum

gGmbH zur Baubegleitung und zur Vorbereitung des Museumsbetriebes werden aufgrund der Verschiebung des Eröffnungstermins folglich über einen erweiterten Zeitraum anfallen. Hierdurch werden je Gesellschafter voraussichtlich zusätzliche betriebliche Vorlaufkosten in Höhe von ca. 250.000,-- € auszugleichen sein.“

AUSWI, 05.02.2014:

RM Dr. Brunsing möchte bezüglich der zusätzlichen Kosten in Höhe von 500.000,-€ (welche je zur Hälfte von dem DFB und der Stadt Dortmund getragen werden) wissen, ob gewährleistet sei, dass der DFB diese 250.000,-€ zusätzlich zu dem angeblich plafonierten Bauszuschuss leistet oder ob damit zu rechnen sei, dass der DFB die 250.000,-€ aus diesem Betrag herauszieht.

Herr Lürwer teilt hierzu mit, dass diese Fragestellung im Wesentlichen durch die Kämmerei aufbereitet werden müsse, er aber dafür Sorge tragen wird, dass die Beantwortung hierzu erfolgt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die o.a. Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.12
Hörder Burg

Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 11744-14)

Hierzu liegt vor à Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B’90/Die Grünen; Drucksache Nr.: 11744-14-E1):

„Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand

zur weiteren Entwicklung und Vermietung der Hörder Burg unter besonderer Berücksichtigung

folgender Fragen:

1. Auf welchem Stand befindet sich das Interessenbekundungsverfahren für eine neue

Nutzung der Hörder Burg? Wie viele InvestorInnen haben ihr Interesse bekundet?

2. Wie ist der derzeitige Stand der Vermietung von Flächen in der Burg bzw. in den dazugehörigen

Büroflächen?

3. Wie sieht die Strategie und zeitliche Entwicklung in Hinblick auf Kündigung von

möglicherweise auch langfristigen Mietverträgen aus?

3. Gibt es Pläne zur zeitlich befristeten Zwischennutzung von Leerständen?

4. Welchen aktuellen Sachstand gibt es zur Entwicklung des Stiftsforums?

Sollten bei der Beantwortung der Fragen schützenswerte Interessen Dritter betroffen sein,

sind wir mit der Beantwortung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung einverstanden.

Begründung:

Die Eingabefrist zum Interessenbekundungsverfahren zur Hörder Burg endete im Dezember

2013. Mögliche InteressentInnen sollten in diesem Verfahren u. a. erläutern, wie sie

die Burg nutzen wollen. Wir möchten uns gerne über den aktuellen Stand des Verfahrens,

den weiteren Verlauf und die zukünftige Planung bezüglich der Hörder Burg informieren.“

Die Stellungnahme der Verwaltung hierzu erfolgt in einer der nächsten Sitzungen.

5.         Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

            - nicht besetzt -

6.         Angelegenheiten des Tiefbauamtes


zu TOP 6.1
Zeitlich befristetes LKW-Verbot für den LKW-Durchgangsverkehr auf der B 1 für die Dauer von vier Jahren

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 11192-13)

Hierzu liegt vor à Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 28.01.2014:

„Herr Bornkessel (StA 60) informierte die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost über die deutliche

Überschreitung der EU-Grenzwerte (Stickstoffdioxid) an der B 1. Bei Messungen im Jahr

2012 wurden im Bereich der Kreuzung Ophoff 50 μ/m³und im Bereich Westfalendamm 45

μ/m³ gemessen. Die Belastung nimmt seit 2010 leicht ab.

Auch mit der Einführung eins Lkw-Verbots für den Durchgangsverkehr auf der B 1 werden

die Grenzwerte überschritten. Die Belastung wird lediglich minimiert.

Herr Bornkessel betonte, dass ein Bündel von Maßnahmen (Geschwindigkeitsreduzierung,

Umweltzonen etc.) erforderlich ist, um die Luftqualität zu verbessern.

Die Entscheidung über ein Fahrverbot wird zuständigkeitshalber durch die Bezirksregierung

in Arnsberg getroffen. Weiterhin standen die Herren Swaton (StA 66) und Meißner (StA 61)

für eine Diskussion zur Verfügung.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost unterstützt ausdrücklich den Vorschlag des

Verwaltungsvorstands.“

Hierzu liegt vor à Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 11192-13-E2):

„Zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Vor einer endgültigen Entscheidung im Rat wird die Vorlage zunächst in alle zwölf Bezirksvertretungen überwiesen. Ziel dieser zeitunkritischen Überweisung soll sein, dort die Voten einzuholen und eventuell berechtigte Bedenken der Bezirke gegen das LKW-Fahrverbot auf der B1 und den damit verbundenen Verlagerungsbewegungen auf den Autobahnring in die Beratung des Rates mit einfließen zu lassen.

Zusätzlich wird die Verwaltung aufgefordert, eine schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragestellungen abzugeben:

1. Das ganztätige LKW-Fahrverbot soll nunmehr nicht mehr aufgrund der Lärmbelastung, sondern aufgrund der Stickoxidbelastung durchgesetzt werden. Der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft wird aber allein in NRW an knapp 70 Messpunkten überschritten, in Europa eigentlich in jeder Großstadt. Warum muss aus Sicht der Verwaltung Dortmund als eine der ersten Städte eine dreispurig ausgebaute Bundesstraße, die im Außenbereich teilweise erst kürzlich zu einer Autobahn umgebaut wurde, für den LKW-Durchgangsverkehr sperren?

2. Welche Erfahrungen hat die Verwaltung aus überregionalen Gremien bezüglich der Maßnahmen und Ergebnisse in anderen Großstädten in Sachen Stickoxidreduktion? Ist der Verwaltung bekannt, ob Essen oder Bochum die A40 als Fortsetzung der B1 auch für den LKW-Durchgangsverkehr sperren, da hier noch höhere Messwerte als an der B1 ermittelt wurden? Eine Umfahrung Essens und Bochums unter Verzicht der Nutzung der A40 wäre auch dort unter Nutzung der A42 und A2 problemlos möglich.

3. Düsseldorf hat mit der Corneliusstraße eine der höchsten Messwerte in ganz NRW. Bemerkenswert: Auf der Corneliusstraße gilt seit 2005 ein absolutes LKW-Durchgangsfahrverbot, und das sogar für Fahrzeuge ab 2,8 Tonnen. Kann vor diesem Hintergrund die Unterschreitung des Grenzwertes in Dortmund mit einem LKW-Durchgangsfahrverbot erreicht werden?

4. Wie viel LKW auf der A40 und B1 sind dem Durchgangsverkehr zuzurechnen, wie viel dem Ziel- und Quellverkehr? Wer hat dies ermittelt?

5. Wie soll das ganztätige Fahrverbot kontrolliert werden? Die Polizei weist aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und des durchgängig dreistreifigen Ausbaus der B1 auf die schwierige Durchführbarkeit von Kontrollen hin!

6. Die Verlagerung auf den Autobahnring würde dazu führen, dass die Fahrstrecke Autobahnkreuz Dortmund/West bis Autobahnkreuz Dortmund/Unna von ca. 20 Kilometern auf ca. 30 Kilometer (Südroute über Westhofener Kreuz) oder 45 Kilometer (Nordroute über Kamener Kreuz und Kreuz Mengede) steigen würde. Die Abgasausstöße würden sich also um 50% oder über 100% erhöhen. Ist dies im Rahmen einer Gesamtökobilanz sinnvoll?

7. Wenn das LKW-Verbot kommt: Wie groß ist dann die Gefahr, dass die Realisierung des B1-Tunnels auf unbestimmte Zeit  verschoben wird, weil die Straße faktisch an Bedeutung verlieren würde?“

AUSWI 05.02.2014:

Um die sehr komplexe Angelegenheit nach erfolgter Beteiligung aller Bezirksvertretungen abschließend behandeln zu können, bittet RM Pisula die Verwaltung, ergänzend zu der o. a. Bitte um Stellungnahme darum, darzulegen, wie hoch hier das Prozessrisiko sei und welche Kosten ggf. auf die Stadt Dortmund zukommen könnten. 

Nachdem die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zu dieser Angelegenheit verdeutlicht haben, sowie Verständnisfragen durch die Verwaltung beantwortet wurden, wird folgender Beschluss zur weiteren Vorgehensweise gefasst:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 11192-13-E2) einstimmig, bei Stimmenthaltungen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke) zu und beauftragt die Verwaltung entsprechend zu verfahren.

Die Angelegenheit ist, vor einer endgültigen Empfehlung durch den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien und dann abschließenden Entscheidung im Rat der Stadt Dortmund, zunächst in alle Bezirksvertretungen, zwecks entsprechender Empfehlung zu überweisen.


zu TOP 6.2
Verbesserungen im ÖPNV

Überweisung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 10.09.2013

(Drucksache Nr.: 08993-13-E2)

Hierzu liegt vor à Überweisung vom Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 10.09.2013:

„Herr Klösel (SPD-Fraktion) gibt an, dass er im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und

Immobilien darum gebeten habe, die Stellungnahme auch dem Ausschuss für Kultur, Sport und

Freizeit zur Kenntnis zu geben, da maßgeblich Interessen berührt seien. Die Stellungnahme von Herrn

Lürwer halte er nicht für ausreichend und sei nachbesserungswürdig. Er stellt mündlich folgenden

Antrag und bittet um Weiterleitung an maßgeblicher Stelle.

„Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt auf DSW21 hinzuwirken, in Abstimmung mit

DORTMUNDtoursimus, und Wirtschaftsförderung ein zeitgemäßes Konzept für Hinweise

auf wesentliche Einrichtungen im Dortmunder Stadtgebiet im öffentlichen Nahverkehr zu

entwerfen und das mit dem VRR an maßgeblicher Stelle abzustimmen.“

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) merkt an, dass er den Antrag von Herrn Klösel für sinnvoll halte.

Frau Pohlmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion den Antrag unterstützen

Werde.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem mündlich von Herrn Klösel gestellten

Antrag einstimmig zu und nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt,

Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 05.06.13 zur

Kenntnis.“

Hierzu liegt vor à Information der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08993-13-E3):

„Als zuständiger Ausschuss hat sich der AUSWI in seiner Sitzung am 06.02.2013 für

Verbesserungen im ÖPNV ausgesprochen und der Verwaltung einen entsprechenden

Prüfauftrag übermittelt. Exponierte Haltestellen von Stadtbahn und Bussen sollen zukünftig

einen stärkeren Bezug zum Beispiel zu Dortmunder Kultureinrichtungen oder

Sehenswürdigkeiten erhalten.

Das Tiefbauamt hat DSW21 als Betreiberin des ÖPNV in Dortmund um weitere

Veranlassung gebeten. Mit Schreiben vom 22.Mai 2013 habe ich Ihnen einen Zwischenstand

über die Maßnahmen, die DSW21 ergreifen will, gegeben. Diese Information wurde auf

Beschluss des AUSWI auch dem AKSF zur Kenntnis gegeben (Sitzung 10.09.2013).

Nunmehr hat DSW21 das angekündigte ergänzende Konzept zu weiteren Verbesserungen im

Bereich von Hinweisschildern fertig gestellt und mich gebeten, Sie darüber zu informieren.

Wie bereits im Mai mitgeteilt, soll an folgenden Haltestellen das DSW21 Konzept umgesetzt

werden:

- Stadtgarten - Hinweis Theater

- Westentor - Hinweis Dortmunder U

- Hacheney - Hinweis Zoo

- Fredenbaum - Hinweis Naturkundemuseum

- Reinoldikirche - Hinweis Konzerthaus

Neben den Hinweisen in der elektronischen Fahrplanauskunft und sofern Platz vorhanden ist

in den Printmedien, werden die Fahrgäste weiterhin die Zusatzinformationen durch Ansagen

im Fahrzeug erhalten. Auf den Bahnsteigen der Haltestellen sollen ergänzende

Hinweisschilder zu den richtigen Ausgängen führen.

DSW21 hat bezüglich der Wegeführung in den Haltestellen folgende Maßnahmen

vorgesehen:

- Hacheney - zusätzliche Hinweisschilder mit

dem Schriftzug „Rombergpark – Zoo“

- Fredenbaum - zusätzliche Hinweisschilder mit

dem Schriftzug „Naturkundemuseum“

- Westentor - neue Schilder mit U-Turm-Piktogramm

auf dem Bahnsteig, am Aufzug und am

Ausgang

- Reinoldikirche - auf den Bahnsteigen der jeweiligen

Ebenen Ergänzung der Beschilderungen mit dem Piktogramm des Konzerthauses

- Stadtgarten - in der zentralen Pagode und an den städtischen Schildern der oberirdischen

Aufzugsausgänge Hinweis auf das Theater (Piktogramm).

Für diese Maßnahmen schätzt DSW21 einen Kostenaufwand in Höhe von 25.000 €, der von

DSW21 übernommen werden soll. Sie können zum Fahrplanwechsel im Juni 2014 umgesetzt

werden.

Hierzu liegt vor à Empfehlung vom Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 28.01.2014:

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt die Stellungnahme der Verwaltung vor.

Herr Klösel (SPD-Fraktion) erklärt, dass es mit der Beschilderung, die touristisch markante

Einrichtungen betreffe, nun voran gehe und man hier einen riesigen Schritt in die richtige Richtung

mache. Er vermisse hier aber noch eine Sache und regt deshalb an, dass die Verwaltung prüft, ob

man nicht ohne viel Geld auszugeben noch mehr erreichen könne, als das, was DSW21

dankenswerter Weise schon vorgeschlagen habe. Man habe nun die Situation, dass die

Stadtbahnstation im Hauptbahnhof umgebaut werde und darüber hinaus demnächst auch neue

Stadtbahnwagen von DSW21 angeschafft würden. Hier müsse die Beschilderung am Hauptbahnhof

und auch die Beschilderung in den Stadtbahnwagen sowieso neu gestaltet werden. Sein Wunsch sei

hier, die Verwaltung zu beauftragen, im Gespräch mit DSW21 zu prüfen, ob man diese Synergien

nutzen könne und was es kosten würde, die neuen Wagen und die neue Stadtbahnstation gleich mit

den neuen Hinweisen auszustatten.

Mittelfristig könne man dann bei allen zukünftigen neuen Stationen, neuen Wagen und Umbauten,

diese Hinweise mit aufnehmen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt diesem Vorschlag zu und nimmt die vorliegende

Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.“

AUSWI: 05.02.2014:

RM Klösel  begründet seinen im AKSF formulierten Vorschlag.

RM Dr. Brunsing möchte, ergänzend zu der heute vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung wissen, wie genau die Hinweisschilder zukünftig gestaltet seien bzw., welche Informationen sich genau auf diesen befinden werden. Hierzu würde er es begrüßen, wenn sich zukünftig sowohl Entfernungsangaben von der jeweiligen Haltestelle bis zu der einzelnen Einrichtung, als auch passende Piktogramme o. ä, z.B. ein U für den U-Turm und ein Ameisenbär für den Zoo, auf den Hinweisschildern befinden würden. Er bittet darum, die entsprechenden Informationen hierzu dem Ausschuss zukommen zu lassen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die o.a. Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Außerdem befürwortet der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien den Prüfauftrag von RM Klösel aus der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit  sowie den Vorschlag von RM Brunsing und bittet die Verwaltung, beides an die DSW 21 weiterzuleiten, sowie den Ausschuss über die hierzu erzielten Prüfergebnisse zu informieren. 

7.         Angelegenheiten des Vergabe - und Beschaffungszentrums

            - nicht besetzt -

8.         Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen


zu TOP 8.1
Kurz- und Abschlussbericht der Quartiersanalyse "Dorstfeld-Unterdorf"

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 11373-13)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht der Verwaltung zur Quartiersanalyse „Dorstfeld-Unterdorf“ zur Kenntnis. 
zu TOP 8.2
Kurz- und Abschlussbericht der Quartiersanalyse "Hannibal und Umgebung"

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 11360-13)

Nachfragen zu den Vorlagen unter TOP 8.1 und TOP 8.2 werden durch Herrn Böhm beantwortet.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht der Verwaltung zur Quartiersanalyse „Hannibal und Umgebung“ zur Kenntnis. 


zu TOP 8.3
Sicherung von bezahlbarem Wohnraum

Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)

(Drucksache Nr.: 11409-13-E2)

Hierzu liegt vor à Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion; Drucksache Nr.: 11409-13-E2, lag bereits zu Sitzung am 04.12.2013 vor):

„Der geförderte Mietwohnungsbestand ist in Dortmund seit vielen Jahren rückläufig. Eine Förderung von Neubauwohnungen findet nur noch auf einem sehr niedrigen Niveau statt. Projekte wie der geförderte Wohnungsbau am Phönixsee (Hermannstraße/Schüruferstraße) bilden in Dortmund derzeit leider eine Ausnahme. Die Sicherung von bezahlbarem Wohnraum ist der SPD-Fraktion sehr wichtig und muss auch in der Zukunft gewährleistet werden.

Um sich einen besseren Eindruck von der aktuellen Situation verschaffen zu können, bittet die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung, Wohnen und Immobilien die Verwaltung um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen:


Wie schätzt die Verwaltung den derzeitigen Bestand und die voraussichtliche Entwicklung des bezahlbaren (geförderten) Wohnraums in Dortmund ein?


In wie weit kann die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum im vorhandenen Wohnungsbestand gedeckt werden?


Welche Auswirkungen hätte es für Dortmund, wenn im Bereich des bezahlbaren (geförderten) Wohnraums nicht gehandelt wird?


Welche größeren und zusammenhängenden Wohnbauflächen gibt es in Dortmund noch, die bereits planrechtlich für den Geschosswohnungsbau gesichert sind?


Sind die vorhandenen Instrumente der Wohnbauflächenausweisung allein noch ausreichend eine angemessene Versorgung mit preiswertem Wohnraum zu ermöglichen?

a) Welchen Beitrag kann die sogenannte „25 %-Regelung“ bei der Durchführung von Planungsverfahren (Ratsbeschluss vom 01.09.1994) leisten?

b) Welchen Beitrag kann die Entwicklung von städtischen Grundstücken und Flächen aus dem Sondervermögen leisten?


Welche Einsparungsmöglichkeiten bei den Kosten der Unterkunft (KdU) ergeben sich für die Stadt bei steigendem bezahlbarem (gefördertem) Wohnungsneubau?“

Hierzu liegt vor à Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11409-13-E3):

„In der Sitzung am 04.12.2013 hat die SPD-Ratsfraktion die Verwaltung um Stellungnahme

zum TOP 8.1 „Sicherung von bezahlbarem Wohnraum“ gebeten.

Diese Anfrage wurde vom Amt für Wohnungswesen unter Beteiligung des Stadtplanungs- und

Bauordnungsamtes sowie des Liegenschaftsamtes bearbeitet und wird wie folgt beantwortet:

Frage 1

Wie schätzt die Verwaltung den derzeitigen Bestand und die voraussichtliche Entwicklung

des bezahlbaren (geförderten) Wohnraums in Dortmund ein?

In Dortmund gibt es rund 220.000 vermietete Wohnungen. Davon bestehen für knapp 28.000

geförderte Mietwohnungen sogenannte Mietpreis- und Belegungsbindungen. Der Anteil an

frei finanzierten Mietwohnungen im unteren bis mittleren Preissegment ist nicht konkret bezifferbar.

Nach einer groben Einschätzung auf Grundlage verschiedener Informationen aus

dem Wohnungsmarktbeobachtungssystem und den Erhebungen zur Aufstellung des Mietspiegels

ist davon auszugehen, dass rund 40 bis 50 % aller Bestandsmietwohnungen dem preiswerten

Segment (unter 5 €/m² netto kalt) zugerechne t werden können.

In den vergangenen Jahren wurden nur sehr wenige Neubaumietwohnungen unter Inanspruchnahme

von Wohnraumfördermitteln des Landes NRW errichtet. Da die Zahl der Wohnungen,

bei denen die Mietpreis- und Belegungsbindungen endeten, deutlich höher lag, kam

es zu einem kontinuierlichen Rückgang des geförderten Mietwohnungsbestandes. Bei Fortsetzung

dieser Entwicklung ist mit einer Reduzierung des geförderten Mietwohnungsbestandes

bis zum Jahr 2020 auf rund 21.500 Wohnungen zu rechnen.

Frage 2

Inwieweit kann die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum im vorhandenen Wohnungsbestand

gedeckt werden?

Abstrakt betrachtet ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nach preiswertem Wohnraum

aktuell im vorhandenen Bestand noch gedeckt werden kann. Allerdings befindet sich der

Dortmunder Wohnungsmarkt derzeit in einer Umbruchphase. Die Situation hat sich von einer

gesamtstädtisch entspannten (Angebot übersteigt Nachfrage deutlich) hin zu einer ausgeglichenen

Lage (Angebote und Nachfrage gleichen sich quantitativ an) verändert. Die Quote für

den strukturellen Wohnungsleerstand ist von 3,6 % im Jahr 2010 auf 2 % im Jahr 2012 gesunken.

Im Stimmungsbarometer zum Wohnungsmarktbericht 2013 bestätigen Experten, dass

aus Nachfragesicht bereits Anspannungstendenzen im preiswerten und geförderten Mietwohnungssegment

erkennbar sind. Davon sind insbesondere einkommensschwächere Familien

mit Kindern betroffen.

Die Zahl der Haushalte im SGB-II- und SGB-XII-Bezug ist angestiegen. Ende 2012 gab es

circa 42.200 Bedarfsgemeinschaften (SGB II) und 9.500 Grundsicherungsempfänger

(SGB XII). Daneben fragen weitere Haushalte mit geringem Einkommen (Studierende, Rentenbezieher,

Geringverdiener) preiswerte Mietwohnungen nach. War die Zahl der wohnungssuchenden

Haushalte im geförderten Mietwohnungsbau in der Vergangenheit auf Grund des

entspannten Wohnungsmarktes zurückgegangen, erhöht sie sich nun seit einigen Jahren leicht,

aber kontinuierlich. Eine schematische Hochrechnung auf Grundlage des kommunalen Mikrozensus

hat ergeben, dass ungefähr die Hälfte der rund 305.000 Dortmunder Privathaushalte

mit ihrem Einkommen unter den Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung des

Landes NRW liegt.

Zukünftig ist unter anderem wegen des erwarteten weiteren Anstiegs der Armutszuwanderung

aus Südosteuropa tendenziell mit einem Anstieg der Nachfrage nach preiswertem Wohnraum

zu rechnen.

Wichtig ist aber nicht nur die rein quantitative Betrachtung von Angebot und Nachfrage (Anzahl

Wohnungen - Anzahl Haushalte). Es muss berücksichtigt werden, dass der Wohnraum

neben der Bezahlbarkeit auch bestimmte Anforderungen und Qualitäten für die einzelnen

Personengruppen erfüllen soll wie zum Beispiel eine ausreichende Wohnungsgröße mit dem

passenden Zuschnitt für Familien oder Barrierefreiheit/-armut sowie eine möglichst integrierte

Lage für ältere Menschen. Vor dem Hintergrund steigender Neben- und Heizkosten wird

zunehmend der energetische Gebäudestandard wichtiger.

Rund 75 % aller Wohnungen in Dortmund wurden vor 1979 gebaut und sind aus heutiger

Sicht nur bedingt zukunftsfähig. Oftmals ist eine Modernisierung aus bautechnischen

und/oder wirtschaftlichen Gründen nicht durchführbar.

Die Sicherung von Qualitäten zu bezahlbaren Mieten gewinnt daher zunehmend an Bedeutung.

Die Schaffung von gefördertem Mietwohnungsneubau ist dafür ein geeignetes Mittel.

Frage 3

Welche Auswirkungen hätte es für Dortmund, wenn im Bereich des bezahlbaren (geförderten)

Wohnraums nicht gehandelt wird?

Aus Sicht der meisten Investoren lohnen sich Investitionen in Bestandsverbesserungen und

Neubaumaßnahmen trotz niedriger Bauzinsen auf dem freien Kapitalmarkt nur bei entsprechenden

Mietsteigerungen beziehungsweise hohen Neuvermietungsmieten. Erfahrungen aus

Investorengesprächen bestätigen, dass eine Eingangsmiete für eine durchschnittliche frei finanzierte

Neubauwohnung in Höhe von mindestens 8,50 €/m² netto kalt realistisch erzielt

werden kann.

Außerdem lässt sich im frei finanzierten Mietwohnungsneubau folgender Trend beobachten:

Es werden verstärkt Neubaumietwohnungen im gehobenen oder Luxus-Segment mit entsprechend

hohen Mietpreisen angeboten. Im Jahr 2012 betrug der Mietpreismedian für Neubauangebote

daher 10,13 €/m² netto kalt.

Die Angebotsmieten für Bestandswohnungen stiegen zuletzt zwar moderat und bewegen sich

noch auf einem vergleichsweise gemäßigten Niveau (Mietpreismedian Bestand: 5,38 €/m²).

Bei einer weiteren Marktanspannung werden sich aber voraussichtlich auch die Preise für

ältere Mietwohnungen deutlicher erhöhen als in der Vergangenheit.

Der Dortmunder Wohnungsmarkt ist aktuell in der Breite noch nicht als angespannt zu bezeichnen.

Allerdings sollten aus Sicht der Verwaltung die Erkenntnisse aus der Wohnungsmarktbeobachtung

über zukünftige Entwicklungstendenzen genutzt werden, um rechtzeitig

und präventiv erste Handlungsoptionen und Steuerungsmöglichkeiten zur nachhaltigen Sicherung

bezahlbaren Wohnraums zu erarbeiten.

Beispiele aus Städten mit angespannten Wohnungsmärkten (unter anderem Köln, Düsseldorf,

München) zeigen, dass es kaum möglich ist, die Wohnraumversorgung der Bevölkerung mit

geringem Einkommen unter diesen Marktbedingungen sicherzustellen. Ein wirksames Nachsteuern

kann nur mit dem Einsatz kommunaler Haushaltsmittel (zum Beispiel kommunale

Wohnraumförderprogramme, Ankauf von Belegungsbindungen) erfolgen. Als weiteres Instrument

wurde bereits in einigen NRW-Städten (zum Beispiel Köln, Düsseldorf, Bonn, Leverkusen)

eine Quote für den geförderten Mietwohnungsneubau bei der Wohnbauflächenentwicklung

(B-Plan-Aufstellung) eingeführt.

Vorteile des geförderten Mietwohnungsneubaus:

· Mietpreisbindung (gegenwärtig 5,10 €/m² netto kalt) für 15 bis 25 Jahre mit maximaler

Mieterhöhung von jährlich 1,5 % der Bewilligungsmiete,

· generelle Barrierefreiheit und Energieeffizienzstandard KfW 70 bieten zukunftsfähige

Qualitätsstandards zu bezahlbaren Mieten,

· Belegungsbindungen sichern die Überlassung der Wohnungen an Berechtigte bezogen

auf Einkommen und Wohnungsgröße (wichtig für Familien).

Nur im geförderten Mietwohnungsneubau bestehen für die Stadt konkrete Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten

zur Wohnraumversorgung mit bezahlbarem Wohnraum zu den beschriebenen

Qualitäten.

Frage 4

Welche größeren und zusammenhängenden Wohnbauflächen gibt es in Dortmund noch,

die bereits planrechtlich für den Geschosswohnungsbau gesichert sind?

Ende des Jahres 2012 standen im Dortmunder Stadtgebiet insgesamt 137 ha Wohnbauflächen

in rechtsverbindlichen Bebauungsplänen zur Verfügung. Ergänzend dazu sind Baulücken mit

Planrecht nach § 34 Baugesetzbuch (Innenbereich) in der Größenordnung von weiteren rund

26 ha als Baulandreserve identifiziert worden. Dies entspricht aktuell einer planungsrechtlich

gesicherten Baulandreserve für die Errichtung von circa 4.900 Wohneinheiten insgesamt.

Davon können bis zu einem Drittel der Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau entstehen.

Namentlich hervorzuheben sind sieben größere Baugebiete, die sich im gesamten Stadtgebiet

verteilen und über planungsrechtliche Festsetzungen für den Geschosswohnungsbau verfügen.

In der Realisierungsphase befinden sich die Baugebiete:

· Brechtener Heide im Stadtbezirk Eving,

· Erdbeerfeld im Stadtbezirk Mengede,

· Hohenbuschei im Stadtbezirk Brackel,

· die Fläche der ehemaligen Kronenbrauerei in der Innenstadt- Ost (hier gibt es weiterhin

freie Grundstücke),

· das Stadtquartier Ost auf dem ehemaligen Güterbahnhof Ost in der Innenstadt-Ost,

· im Stadtbezirk Hörde am Südufer des PHOENIX-Sees,

· die Vorsteherstraße in Derne im Stadtbezirk Scharnhorst.

Auch in einigen älteren Bebauungsplänen finden sich noch Grundstücke für den Geschosswohnungsbau:

· Menglinghausen Süd in Hombruch / Menglinghausen,

· Kühlkamp in Husen Kurl,

· Littgenloh in Kirchlinde.

Bei bestehenden Planverfahren wird auch weiterhin der Grundsatz verfolgt, geeignete Flächen

für den Geschosswohnungsbau zu sichern. Hier sind zum Beispiel Flächen wie das Planvorhaben

westlich Stahlwerkstraße auf dem Gelände der ehemaligen Westfalenhütte und das

Kronprinzenviertel auf dem Gelände des Güterbahnhofs Süd zu nennen.

Darüber hinaus können auch mittel- bis langfristig Flächen, die als Planreserve im Flächennutzungsplan

bilanziert sind, für die Realisierung von Geschosswohnungsbauvorhaben genutzt

werden. Dies gilt insbesondere für Flächen in urbanen Lagen mit guter infrastruktureller

Anbindung.

Frage 5

Sind die vorhandenen Instrumente der Wohnbauflächenausweisung allein noch ausreichend,

um eine angemessene Versorgung mit preiswertem Wohnraum zu ermöglichen?

Die planungsrechtlichen Instrumente zur Festsetzung von Geschosswohnungsbau und zur

Ausweisung von Flächen für den geförderten Mietwohnungsbau sind im Baugesetzbuch verankert.

Sie stehen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen jederzeit zur Verfügung (siehe

unter anderem: § 9, Abs. 1, Nr. 7 BauGB: Flächen der sozialen Wohnraumförderung) und

sind als ausreichend einzustufen.

Bei der Realisierung von Geschosswohnungsbau und der Inanspruchnahme von öffentlicher

Wohnraumförderung sind jedoch Partner als Bauträger erforderlich, die solche Bauformen

und Fördermodelle wollen und denen eine wirtschaftlich tragfähige Umsetzung zu jeweiligen

Marktkonditionen auch gelingt. Dies steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Renditeerwartung

der Bauträger, die nicht nur von den Förderkonditionen, wie der Mietpreisobergrenze,

sondern auch von den allgemeinen Baukosten und Kosten der Geldbeschaffung, sowie

wesentlich auch vom jeweiligen Grundstückspreis geprägt ist.

Kurz gesagt ist geförderter Mietwohnungsbau bei feststehenden Mieten und Baukosten nur

bis zu einer bestimmbaren Grundstückspreisobergrenze überhaupt noch rentabel. Dies trifft

längst nicht auf alle Lagen im Stadtgebiet zu. Viele Bauträger ziehen daher den frei finanzierten

Wohnungsbau ohne Auflagen und Belegungsbindungen dem geförderten Bauen vor.

Zur Umsetzung geförderter Mietwohnungen sind also investitions- und realisierungswillige

Partner unerlässlich, die auch die künftige Bewirtschaftung des Wohnraums übernehmen und

damit die vorhandenen Instrumente mit Leben füllen.

a) Welchen Beitrag kann die sogenannte „25 %-Regelung“ bei der Durchführung von

Planungsverfahren (Ratsbeschluss vom 01.09.1994) leisten?

Die 25%-Regelung, die zur Umsetzung wohnungsbaupolitischer Ziele 1994 eingeführt worden

ist, hatte zunächst mit Vorrang die Flächenabgabe zum Ziel, um vermehrt eigene

Grundstücke ohne Bauträgerbindung in die Vermarktung bringen zu können. Die bisherige

Anwendung bezog sich jedoch weit überwiegend auf Einfamilienhausgrundstücke. Es war

auch bereits eine Quote für den geförderten Mietwohnungsneubau (Geschosswohnungsbau)

vorgesehen, die es Eigentümern ermöglichen sollte, als Äquivalent zur Flächenabgabe mittels

vertraglich bindender Verpflichtung Bauland in angemessenen Umfang zu wirtschaftlich verträglichen

Konditionen insbesondere für den sozialen Wohnungsbau (für Dritte) bereitzustellen.

Dieser Umsetzungsvariante der 25%-Regelung könnte künftig bei den planungsrechtlichen

Festsetzungen eine Vorrangstellung eingeräumt werden, so dass Flächenkontingente für

den geförderten Mietwohnungsneubau gesichert werden könnten, sofern die Wirtschaftlichkeit

der Flächenentwicklung dabei gewährleistet bleibt.

b) Welchen Beitrag kann die Entwicklung von städtischen Grundstücken und Flächen

aus dem Sondervermögen leisten?

Der Beitrag von städtischen Grundstücken und Flächen aus dem Sondervermögen für die

Entwicklung bezahlbaren Wohnraums ergibt sich schon aus der Aufstellung zu Frage 4. Die

Stadt oder ihre Tochtergesellschaften sind an vielen Flächenentwicklungen stadtbedeutsamer

Baugebiete maßgeblich beteiligt. Überall dort, wo sie über Eigentumsanteile verfügen, können

sie daher die Ziele und Festsetzungen der zugrunde liegenden Bebauungspläne wesentlich

beeinflussen und deren Inhalte sowie deren Umsetzung mitbestimmen.

Grundsätzlich ist es im Interesse des Sondervermögens, wenn die großflächigen Gebietsentwicklungen

eine Vielfalt von Wohnformen umfassen (Beispiel: Brechtener Heide). Die planungsrechtlichen

Festsetzungen sind entscheidend.

Hinzu kommen die kommunalpolitischen Entscheidungen zu diesem Thema, die die Maßstäbe

für die Realisierungschancen des geförderten Mietwohnungsneubaus setzen.

Frage 6

Welche Einsparungsmöglichkeiten bei den Kosten der Unterkunft (KdU) ergeben sich

für die Stadt bei steigendem bezahlbarem (gefördertem) Wohnungsneubau?

Leistungen für Unterkunft und Heizung werden nach § 22 Sozialgesetzbuch II in Höhe der

tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Die Angemessenheitsgrenzen für die Nettokaltmiete gestalten sich wie folgt:

Einpersonenhaushalt/

Wohnfläche bis 50 m²

5,24 €/m²

Mehrpersonenhaushalt/

Wohnfläche ab 50 m²

4,86 €/m²

Sonderregelung für wärmegedämmte

Wohnungen (unabhängig

von der Wohnungsgröße)

5,24 €/m²

Die Angemessenheit richtet sich nach dem tatsächlichen Angebot an Mietwohnungen im unteren

Preissegment. Bisher ist das Angebot an angemessenen Mietwohnungen noch als ausreichend

zu bezeichnen.

Ein Ankurbeln des geförderten Wohnungsneubaus kann sich preisdämpfend auf steigende

Mieten in einem sich anspannenden Marktsegment auswirken und dafür sorgen, dass die Angemessenheitsgrenzen

nicht oder nur in geringerem Maße angehoben werden müssen. Die

aktuell für den geförderten Mietwohnungsneubau festgeschriebene Einstiegsmiete in Höhe

von 5,10 €/m² netto kalt liegt deutlich unter den d urchschnittlichen Angebotsmieten für frei

finanzierte Mietwohnungen (2012: Neubau 10,13 €/m², Bestand: 5,38 €/m²). Durch die im

geförderten Mietwohnungsneubau vorgeschrieben energetischen Standards werden die Voraussetzungen

der Angemessenheitsregeln für wärmegedämmte Wohnungen im Rahmen von

SGB-II-Leistungen erfüllt.

Außerdem können durch die Schaffung von bezahlbaren energieeffizienten Mietwohnungen

mehr Haushalte, die die Einkommensvoraussetzungen des sozialen Wohnungsbaus erfüllen

- also auch Haushalte im SGB-II-Bezug - von dem Vorteil geringerer Heizkosten profitieren.

Somit könnten sich auch in diesem Bereich Einspareffekte erzielen lassen.“

Hierzu liegt vor à Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 11409-13-E4):

„Die Anfrage der SPD-Ratsfraktion vom 27. November 2013 hat deutlich gemacht, dass der

geförderte Mietwohnungsbestand in Dortmund bereits seit einigen Jahren rückläufig ist

(bis 2020 Reduktion auf 21.500 Wohneinheiten) und dass in diesem Bereich erste Anspannungstendenzen bestehen. Mit der nun vorliegenden Antwort (Drucksache-Nr. 11409-E3) müssen jetzt erste Schritte erfolgen, bezahlbaren Wohnraum in Dortmund nachhaltig zu sichern. Mit präventiven Maßnahmen kann Dortmund eine Situation wie in anderen Großstädten der Bundesrepublik noch verhindern. Eine Steuerung ist dabei nur über den

geförderten Mietwohnungsneubau (z.B. Geschosswohnungsbau, Mieteinfamilienhäuser,

Wohnprojekte, Wohnheime) möglich, der langfristige Mietpreis- und Belegungsbindungen

sowie eine generelle Barrierefreiheit und den Energieeffizienzstandard KfW 70 garantiert.

Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

sieht die drängende Notwendigkeit geeignete Maßnahmen zur Ankurbelung des geförderten

Mietwohnungsneubaus zu ergreifen. Vor diesem Hintergrund wird dem Rat folgender

Beschluss empfohlen:

Es wird eine Quote für den geförderten Mietwohnungsneubau eingeführt. Diese Quote

beträgt in der Regel 25 % unter Berücksichtigung der jeweiligen städtebaulichen und sozialstrukturellen Situation sowie des Grundsatzes der wirtschaftlichen Realisierbarkeit. Dazu

ist die Bereitstellung von Wohnbauflächen zu einem Grundstückspreis, zu dem geförderter

Mietwohnungsneubau entstehen kann, erforderlich.

Zudem wird die Verwaltung beauftragt,

1. Sofortmaßnahmen auf Wohnbauflächen mit bestehendem Planrecht durchzuführen:

a) Bei stadteigenen Grundstücken und Grundstücken des Sondervermögens (z.B.

Brechtener Heide, Erdbeerfeld) soll auf den noch vorhandenen Flächenpotentialen

der geförderte Mietwohnungsneubau berücksichtigt werden.

b) Die Verwaltung soll in einen Dialog mit den städtischen Tochterunternehmen treten.

Ziel des Dialoges ist die Prüfung, inwieweit geförderter Mietwohnungsneubau

auf den aktuellen Entwicklungsflächen realisierbar ist.

2. bei der zukünftigen Wohnbauflächenentwicklung in der Regel 25 % der geplanten

Wohneinheiten für den geförderten Mietwohnungsneubau vorzusehen.

Die Verwaltung soll dabei die zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen. In diesem

Zusammenhang ist der Umsetzungsvariante der 25 %-Regelung aus dem Ratsbeschluss

vom 01.09.1994, bei der als Äquivalent zur Flächenabgabe Bauland in angemessenem

Umfang zu wirtschaftlich verträglichen Konditionen für den geförderten Wohnungsbau (für

Dritte) bereitzustellen ist, eine Vorrangstellung einzuräumen.“

Hierzu liegt vor à Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B’90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 11409-13-E5):

„Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden

Antrags:

Alle in den aktuellen Bebauungsplänen ausgewiesenen Wohnbauflächen werden dahingehend

überprüft, ob sie sich für die Reservierung von Flächen zu Gunsten des öffentlich

geförderten Wohnungsbaus (10 -30 WE, mindestens 2,5 -3 Geschosse) eignen.

Um eine größtmögliche soziale Durchmischung der Bewohnerstruktur in der gesamten

Stadt zu gewährleisten, sind entsprechende Flächen in möglichst allen bestehenden Baugebieten

über städtebauliche Verträge zu reservieren.

Der AUSWI beauftragt die Verwaltung, kurzfristig ein konkretes Verfahren vorstellen, wie

entsprechende Restflächen reserviert und an Investoren vermarktet werden können.

Begründung:

Die Bedingungen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau sind gut wie nie. Durch die

jetzt neu verabschiedeten Richtlinien für die "Soziale Wohnraumförderung" wurden Investitions-

bedingungen im geförderten Wohnungsbau nochmal deutlich verbessert. Zugleich

erhalten die Kommunen durch ein bis 2017 festgeschriebenes Fördervolumen ein zusätzliches

Maß an Planungssicherheit.“

Hierzu liegt vor à Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr.: 11409-13-E6)

„Der AUSWI beauftragt die Verwaltung zur Erstellung eines Wohnraumkonzeptes auf der Grundlage der bisherigen statistischen Erhebungen des Dortmunder Amtes für Wohnungswesen. Dabei sollen folgende Ziele verfolgt werden:

1)Für Menschen mit niedrigem Einkommen soll auch künftig Wohnraum in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung stehen. Dazu sind Maßnahmen wie die Einführung einer Quote für den geförderten Mietwohnungsneubau (25%) mit anderen potentiellen Maßnahmen wie z.B. dem Ankauf von Belegungsrechten im Bestand miteinander in Beziehung zu setzen, um das Ziel einer ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem und qualitativ gutem Wohnraum auch künftig zu gewährleisten.

2)Der in den Erhebungen festgestellten sozialen Spaltung der Stadt in einen armen Norden und einen besser gestellten Süden soll entgegen gewirkt werden.    

Begründung:

Bereits der kommunale Wohnungsmarktbericht 2011 sah sowohl aufgrund von Expertenbefragungen als auch durch Befragungen von Betroffenen eine Verknappung von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum für Haushalte mit niedrigem Einkommen in denen Kinder leben. Der Wohnungsmarktbericht 2013 zeigt bereits eine Ausdehnung des Wohnungsmangels über die Familien hinaus in den Bereich der Singlehaushalte mit niedrigem Einkommen. Diese finden in Dortmund ebenfalls zunehmend schwerer angemessenen Wohnraum. Gleichzeitig sinkt die Zahl der Sozialwohnungen drastisch ab. Die vom Wohnungsamt festgestellten Befunde sind so alarmierend, dass einer aufkommenden Wohnungsnot für Menschen mit niedrigem Einkommen entgegen gewirkt werden muss. Die Antworten des Wohnungsamtes auf die Anfrage der SPD-Fraktion bestätigen diese Befunde erneut.

AUSWI: 05.02.2014:

Aufgrund der mündlichen Stellungnahme der Verwaltung zu den Erfolgsaussichten der heute vorliegenden Anträge und nachdem die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zu den vorliegenden Anträgen verdeutlicht haben, erfolgt hierzu folgendes Abstimmungsverhalten:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem Zusatz-/ Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 11396-13-E4) mehrheitlich, gegen die Stimmen der CDU-Fraktion zu und empfiehlt demnach dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:

„Es wird eine Quote für den geförderten Mietwohnungsneubau eingeführt. Diese Quote

beträgt in der Regel 25 % unter Berücksichtigung der jeweiligen städtebaulichen und sozialstrukturellen Situation sowie des Grundsatzes der wirtschaftlichen Realisierbarkeit. Dazu

ist die Bereitstellung von Wohnbauflächen zu einem Grundstückspreis, zu dem geförderter

Mietwohnungsneubau entstehen kann, erforderlich.

Zudem wird die Verwaltung beauftragt,

1. Sofortmaßnahmen auf Wohnbauflächen mit bestehendem Planrecht durchzuführen:

a) Bei stadteigenen Grundstücken und Grundstücken des Sondervermögens (z.B.

Brechtener Heide, Erdbeerfeld) soll auf den noch vorhandenen Flächenpotentialen

der geförderte Mietwohnungsneubau berücksichtigt werden.

b) Die Verwaltung soll in einen Dialog mit den städtischen Tochterunternehmen treten.

Ziel des Dialoges ist die Prüfung, inwieweit geförderter Mietwohnungsneubau

auf den aktuellen Entwicklungsflächen realisierbar ist.

2. bei der zukünftigen Wohnbauflächenentwicklung in der Regel 25 % der geplanten

Wohneinheiten für den geförderten Mietwohnungsneubau vorzusehen.

Die Verwaltung soll dabei die zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen. In diesem

Zusammenhang ist der Umsetzungsvariante der 25 %-Regelung aus dem Ratsbeschluss

vom 01.09.1994, bei der als Äquivalent zur Flächenabgabe Bauland in angemessenem

Umfang zu wirtschaftlich verträglichen Konditionen für den geförderten Wohnungsbau (für

Dritte) bereitzustellen ist, eine Vorrangstellung einzuräumen.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B’90/Die Grünen, (Drucksache Nr.: 11409-13-E5) sowie den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr.: 11409-13-E6) jeweils mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11409-13-E3) zur Kenntnis.

9.         Angelegenheiten der Friedhöfe Dortmund


zu TOP 9.1
Grabsteine

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 11396-13-E1)

Hierzu liegt vor à Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 11396-13-E1):

„Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung

des folgenden Antrags:

Die Friedhofssatzung der Stadt Dortmund wird entsprechend der Novelle des Bestattungsgesetzes

(BestG) NRW um einen Passus ergänzt, der sicherstellt, dass nur Grabsteine

und Grabeinfassungen aufgestellt werden, die nachweislich ohne schlimmste Formen

von Kinderarbeit im Sinne des Übereinkommens Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation

vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung

der schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt wurden.

Dies muss über ein entsprechendes Zertifikat nachgewiesen werden.

Begründung:

Ca. 80 Prozent der in Deutschland vertriebenen Grabsteine stammen aus indischen

Steinbrüchen, in denen nicht hinnehmbare Arbeitsbedingungen herrschen und geschätzt

150.000 Kinder arbeiten. Neben dem geltenden Tariftreue- und Vergabegesetz ist die Umsetzung

der Neuregelung des Bestattungsgesetzes NRW jetzt eine weitere Chance für

Dortmund, sich als Stadt für Menschenrechte und fairen Handel zu engagieren.“

AUSWI, 04.12.2013:

RM Dr. Brunsing bittet darum, den vorliegenden Antrag in einen Prüfauftrag an die Verwaltung umzuwandeln.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt einstimmig, den o.a. Zusatz-/ Ergänzungsantrag in einen Prüfauftrag an die Verwaltung umzuwandeln und bittet die Verwaltung  entsprechend hierzu zu berichten.

AUSWI, 05.02.2014:

Heute liegt hierzu vor-> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11369-13-E2)

„die Friedhöfe Dortmund und die anderen Friedhofsverwaltungen im „Arbeitskreis Kommunales

Friedhofwesen des Deutschen Städtetags“ beraten bereits über Möglichkeiten, wie in der

Friedhofssatzung festgelegt werden kann, dass einzig Grabmale aufgestellt werden, die

„nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt“

worden sind.

Das größte Problem ist dabei, wer letztendlich für die Kontrolle der Zertifikate zuständig ist.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gerade eine Satzungsergänzung der Stadt Nürnberg

verworfen, in der die Steinmetze den Nachweis führen sollen, dass die Steine nachweislich

ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit hergestellt worden sind. Die Vorgabe beeinträchtige

die grundrechtlich garantierte Berufsausübungsfreiheit. Der Gesetzgeber müsse zuvor

eine detaillierte Regelung schaffen, „die Umfang und Grenzen des Eingriffs deutlich erkennen

läßt“, wie das Bundesverwaltungsgericht formuliert.

Die Landesregierung möchte in der geplanten Novelle des nordrhein-westfälischen Bestattungsgesetzes

zurzeit auf die nun vom Bundesverwaltungsgericht geforderte klare Regelung

für den Umgang mit Grabmalen aus ausbeuterischer Kinderarbeit verzichten. Das bedeutet,

dass das Land den Friedhofsträgern „keine konkreten Vorgaben für den Nachweis von Zertifikaten“

machen will. Was als zulässiger Nachweis angesehen werde, sollten die Friedhofsträger

selbst entscheiden und ihre Satzungen dann gestalten.

Die Beratungen im Arbeitskreis Kommunales Friedhofswesen laufen weiter, aber da es keine

verbindliche Richtlinien für die Zertifizierung gibt, ist es noch nicht gelungen, eine „praktikable“

Satzungsformulierung zu finden. Sobald dieses gelungen ist, werden die Friedhöfe

Dortmund unverzüglich die Friedhofssatzung ergänzen.

Zwischenzeitlich bemühen sich die Gewerke und Friedhofsverwaltungen auch um andere Lösungen.

So weist der Landesinnungsverband für das nordrhein-westfälische Steinmetz- und Bildhauerhandwerk darauf hin, dass seine Mitgliedsbetriebe schon seit Jahren darum bemüht sind,

„Grabmale kinderarbeitsfrei zu liefern“. Die Friedhofsverwaltung Dortmund informiert Angehörige

durch Broschüren und Gespräche über die Problematik.“

AUSWI, 05.02.2014:

RM Märkel bedankt sich für die Antwort der Verwaltung, macht aber noch mal deutlich, dass sie es für bedauerlich halte, dass der Prozess, eine praktikable Satzungsformulierung zu finden, so lange dauere. Nach eigener Prüfung sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass es sehr wohl Zertifikate gäbe, auf die man sich berufen könne (z.B. Zertifix oder Fairstone). Hierbei handele es sich um eine sehr klare Zertifizierungen des Bundesministeriums, durch welche unabhängige Standards beschrieben würden. Sie regt an, dass die Friedhöfe Dortmund als Friedhofsträger diese zukünftig bei den entsprechenden Verhandlungen mit berücksichtigen.   

Herr Heynen (Friedhöfe Dortmund) teilt hiezu mit, dass den Friedhöfen Dortmund diese Zertifikate bekannt seien, dass  Problem sei hierbei nur, dass lediglich zwei oder drei dieser Zertifikate halbwegs anerkannt seien. 

Alle anderen Grabmale, welche z.B.: aus Eschede oder der sonstigen näheren Umgebung stammen, seien hierdurch nicht erfasst. Sollte man also Zertifikate vorschreiben, wären z.B. solche Grabsteine nicht mehr zulässig.  Hinzu käme, dass die Zertifikate, mit Ausnahme der von RM Märkel erwähnten,  von den Friedhöfen Dortmund nicht kontrolliert werden könnten und sich aus diesem Grund auch noch in keiner Satzung befinden würden.  Hierzu verweist er noch mal auf die vorliegende Stellungnahme und auf die Tatsache, dass zunächst vom Gesetzgeber eine Formulierung hinsichtlich der Überprüfbarkeit vorgegeben werden müsse. Sobald eine praktikable Formulierung vorliege, würde diese durch die Friedhöfe Dortmund in die Friedhofssatzung aufgenommen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 9.2
Grabsteindenkmal- und Denkmalpflege auf städtischen Friedhöfen

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)

(Drucksache Nr.: 11399-13-E1)

Hierzu liegt vor à Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion; Drucksache Nr.: 11399-13-E1):

„Auf städtischen Friedhöfen, aber auch ehemaligen Friedhöfen wie zum Beispiel dem

Westpark, existieren eine ganze Reihe von Denkmalen und Grabsteindenkmalen, die sich

in keinem guten Zustand mehr befinden. Nach Erstellung einer detaillierten Liste aller

Friedhofsdenkmale, aufgeschlüsselt nach Lage und Beschaffenheit, sollten diese sukzessive

erneuert werden. Da zusätzliche Mittel kaum zu erwarten sind, muss die Verwaltung

für ein solches Projekt massiv Drittmittel von Sponsoren (aus Wirtschaft, Verbänden, Wissenschaft,

etc.) einwerben, um die einzigartigen Denkmale der Dortmunder Kulturgeschichte

zu erhalten. Einige Objekte konnten durch die Einwerbung von Drittmitteln in den

letzten Jahren bereits restauriert und den Dortmunder Bürgern so bewahrt werden.

Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung,

Wohnen und Immobilien folgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung:

1. Die Verwaltung wird gebeten eine Liste aller Dortmunder Friedhofs- und Grabsteindenkmale

zu erstellen. Dabei soll insbesondere auf die Beschaffenheit und die

Dringlichkeit einer Restaurierung der einzelnen Denkmale eingegangen werden.

2. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Möglichkeiten einer Drittmittelförderung

es in diesem Bereich gibt und wo Gelder für den Erhalt dieser Kulturdenkmale

eingeworben werden könnten.“

AUSWI, 04.12.2013:

RM Schreurs erläutert die Hintergründe für diesen Antrag.

RM Dr. Brunsing bittet darum, diesen Antrag dahingehend zu erweitern, als dass die Verwaltung zukünftig auch an anderen hierfür geeigneten Gräbern sog. QR-Codes wie z.B. an der Grabstätte der Kochbuchautorin Henriette Davidis anzubringen.

RM Frank signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion zu dem Antrag, gibt aber zu Bedenken, dass möglicherweise Kosten auf die Stadt Dortmund zukommen könnten, wenn keine Sponsoren hierfür gefunden werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem o.a.  Antrag, mit der durch RM Dr. Brunsing vorgeschlagenen Ergänzung einstimmig zu und beauftragt die Verwaltung entsprechend zu verfahren.

AUSWI, 05.02.2014:

Hierzu liegt vor à Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11399-13-E2)

„auf den kommunalen Friedhöfen in Dortmund gibt es ca. 700 Grabdenkmale, die unter Schutz

stehen. Auf dem ehemaligen Friedhof im Westpark sind es 15 Grabmale und auf konfessionellen

Friedhöfen stehen weitere 7 Grabmale unter Denkmalschutz.

Die Stadt Dortmund ist Eigentümerin von ca. 95 Prozent dieser Denkmale. Alle anderen Steine

befinden sich in Privat- oder Stiftungsbesitz.

Alle Grabmale sind in der Denkmalliste der Stadt Dortmund aufgeführt.

Die hohe Anzahl der geschützten Steine resultiert aus der Tatsache, dass zum Teil ganze

Grabfelder, Friedhofsteile oder der gesamte Friedhof unter Schutz gestellt sind. Dazu gehören

die alten jüdischen Friedhöfe, auf denen nicht mehr beigesetzt wird, alle Kriegsgräberanlagen

(die Kriegsgräbersteine sind nicht in den 700 aufgeführten Grabmalen enthalten) und alle Beisetzungsflächen auf dem Ausländerfriedhof am Rennweg.

Alle Grabdenkmale, auch die in Privat- oder Stiftungsbesitz, die auf kommunalen Friedhöfen

stehen, werden durch die Friedhöfe Dortmund regelmäßig auf Verkehrssicherheit kontrolliert.

Sollte sich herausstellen, dass ein Denkmal nicht mehr standsicher ist, wird die Verkehrssicherheit

wieder hergestellt.

Aufgrund der großen Anzahl denkmalgeschützter Grabmale gibt es bisher keine „detaillierte

Liste aller Friedhofsdenkmale, aufgeschlüsselt nach Lage und Beschaffenheit“, in der notwendige

Arbeiten und deren Kosten erfasst sind, die über die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit

hinausgehen.

Bisher ist es so, dass die Friedhöfe Dortmund bei Hinweisen aus den Bezirksvertretungen oder

von engagierten Bürgern versuchen, im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten oder

durch Akquise von Drittmitteln, das Denkmal über die Verkehrssicherheit hinaus zu sanieren.

Diese Vorgehensweise hat sich bisher dahingehend bewährt, dass so zumindest die in der Bevölkerung „wahrgenommenen“ Denkmale über die Standsicherheit hinaus restauriert werden.

Im Rahmen der Drittmittelförderung ist es gelungen, aus dem „Denkmalförderungsprogramm

200“ von der Bezirksregierung Arnsberg ca. 36.000 EURO für die Restaurierung von 25

Grabstätten auf dem Ostfriedhof zu erhalten. Das war allerdings im Jahr 2007 - danach wurde

das Förderprogramm eingestellt. Den Friedhöfen Dortmund sind zurzeit keine Förderprogramme

bekannt, bei denen Mittel beantragt werden könnten.

Ergänzungsantrag „Weitere geeignete Grabstätten sollen mit QR-Codes ausgestattet werden“

Im Umgang mit QR-Codes gibt es mittlerweile eine Handlungsempfehlung des Deutschen

Städtetags, die die bisherige Denk- und Vorgehensweise der Friedhöfe Dortmund mit dieser

Thematik bestätigt. So werden an geeigneten Stellen auf den Friedhöfen weitere QR-Codes

angebracht.

Im Augenblick startet ein Projekt, bei dem die Geschichtsmanufaktur, die auch bei der Grabstätte

Henriette Davidis tätig war, in Zusammenarbeit mit Schülern der Ricarda Huch Realschule,

an einigen Gräbern in der jüdischen Abteilung auf dem Ostfriedhof QR-Codes anbringt,

die die Familiengeschichte der dort Beigesetzten erläutern. Dieses Projekt wird durch

die Stiftung „evz“ (Erinnerung, Verantwortung, Zukunft) über das „LEO BAECK

PROGRAMM“ gefördert.“

RM Schreurs bedankt sich für die Beantwortung durch die Verwaltung. Vor dem Hintergrund, dass  nach seinem Verständnis die Restaurierung danach nur aufgrund von Hinweisen aus den Bezirksvertretungen oder engagierten Bürgern erfolgte, regt er an, zukünftig hierfür Mittel von der Denkmalstiftung einzufordern, die dann dazu verwandt werden könnten, um zumindest die „sehr erhaltenswerten“ Grabdenkmale (wie z. B auf dem Ostfriedhof) zu restaurieren.

Herr Heynen räumt ein, dass die Stellungnahme zu diesem Punkt missverständlich sei. Es sei schon so, dass die Friedhöfe Dortmund nicht auf Hinweise aus der Bevölkerung oder den Bezirksvertretungen warten, sondern in nicht unerheblichem Umfang selber tätig würden, sofern hierfür entsprechende Mittel aus Förderprogrammen zur Verfügung stünden. Hierbei hätten die denkmalgeschützten Grabmale sogar oberste Priorität, weil man selber ein Interesse daran habe, die Attraktivität der Friedhöfe zu steigern.

RM Dr. Brunsing bedankt sich dafür, dass die Verwaltung die Anregung nach den QR-Codes aufgenommen habe und beabsichtige diese Angelegenheit  weiter zu verfolgen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

10.       Angelegenheiten des Umweltamtes


zu TOP 10.1
Strategische Vorgehensweise der Stadt Dortmund zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 11291-13)

RM Dr. Brunsing bezieht sich auf das in der Vorlage erwähnte „Future Cities Adaption Compass“  Konzept, welches zunächst modellhaft in Dortmund-Hörde erprobt werden soll und bittet die Verwaltung darum, parallel hierzu auch auf anderen Ebenen deutlich stärker darauf zu achten, dass bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels, je nach Notwendigkeit, z.B. auch verstärktes Augenmerk auf Ver- und Entsiegelungsmaßnahmen gelegt werde.

RM Münch bitte ergänzend hierzu darum, zukünftig dem Verzicht auf Verbauung klimarelevanter Flächen (sog. „Pantoffelgrün“) mehr Beachtung zu schenken. Als Beispiel für eine solche Fläche führt er den kleinen Park in Dorstfeld an, da es genau um diese kleinen Flächen gehe, die dafür benötigt würden, dass die dort lebenden Menschen zukünftig nicht unter einer verminderten Wohnqualität aufgrund von Hitzestress zu leiden hätten. Weiter erwarte er, dass bei künftigen Bebauungsvorhaben genau geprüft und berichtet werde, wie klimaschädlich die einzelne Maßnahme sei und dass jeweils ein verantwortungsvoller Abwägungsprozess (z.B. zwischen dem Erhalt einer Freiluftschneise und der Schaffung neuer Arbeitsplätze aufgrund der Neuansiedlung eines Gewerbebetriebes) stattfinde.

RM Lührs führt an, dass sie die von RM Münch angeführte Kritik nicht teilen könne und erwähnt hierzu, dass die Verwaltung auch heute bereits Klimaanpassung bei allen Bebauungsplänen betreibe (z.B. Überschwemmungsschutz u. Energieeinsparung).

Auch RM Pisula betont an dieser Stelle noch mal, dass es sicherlich nicht einfach sei, im Einzelfall zwischen den einzelnen Zielen abzuwägen, dass in Dortmund allerdings bereits heute zu jeder einzelnen Maßnahme ein verantwortungsvoller Abwägungsprozess stattfinde und auch er sich deshalb nicht der Kritik des RM Münch anschließen könne.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Vorgehensweise zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zur Kenntnis.



zu TOP 10.2
Sondermüll in Bergwerken

Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)

(Drucksache Nr.: 11172-13)

„die Medien berichten derzeit intensiv über Gefahren, die aus einer Verbringung von Sondermüll in mehrere Bergwerksschächte des Ruhrgebietes resultieren. Insbesondere eingebrachte verbrannte Filtermaterialien und Klärschlämme sollen sowohl hinsichtlich der Schwermetalllasten als auch im Bereich der aromatischen Kohlenwasserstoffe u.a. auch mit Furanen und Dioxinen schwer belastet sein. Mit der beabsichtigten Flutung der Schächte im Jahr 2018 soll eine Gefahr für das Grundwasser im gesamten Ruhrgebiet bestehen. Wir bitten zum Sachverhalt um Aufklärung und die Beantwortung der nachstehenden Fragen:

1)         Welche Schachtanlagen sind von der Einbringung von Sondermüll betroffen. Um welche Materialien handelt es sich im Einzelnen?

2)         Inwieweit stehen die Schachtanlagen des Ruhrgebietes miteinander in Verbindung, so dass bei einer Flutung der Anlagen auch Dortmunder Stadtgebiet berührt sein könnte?

3)         Inwieweit wurde der Sondermüll nach seiner Einbringung vor dem Kontakt mit

Grundwasser geschützt? Welche Materialien waren im Einsatz?

4)         Wurden mit eventuellen Schutzvorrichtungen Langzeittests durchgeführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

5)         Geht die Einbringung von Sondermüll in die Bergwerksschächte mit den geltenden wasserrechtlichen Bestimmungen konform?

6)         Wann wurde die Einbringung von Sondermüll in die Bergwerke genehmigt?

7)         Wie hoch war die Geldersparnis beim angewendeten Verfahren im Vergleich zu einer Einlagerung des Sondermülls in der dafür ausgelegten Untertagedeponie in Herfa-Neurode?“

Hierzu liegt vor-> Stellungnahme der Verwaltung (DrucksacheNr.: 11172-13-E1)

„der Fragenkatalog der Fraktion DIE LINKE wurde der für bergrechtliche Verfahren

zuständigen Bezirksregierung Arnsberg zur Beantwortung übersandt. Die mir nunmehr

vorliegende Stellungnahme der Abteilung Bergbau und Energie vom 17.12.2013, in der u.a.

auf den umfangreichen Bericht der Landesregierung zu diesem Thema verwiesen wird, gebe

ich hiermit zur Kenntnis.

Eine Verwertung von bergbaufremden Abfällen in untertägigen Bauwerken des

Steinkohlebergbaus hat es nach Kenntnis des Umweltamtes im Bereich des Dortmunder

Stadtgebietes nicht gegeben.

Hinsichtlich der Beantwortung der Frage 7 zur Kostenersparnis im Vergleich zur

Sondermüllentsorgung in der Untertagedeponie Herfa-Neurode verweist die Bezirksregierung

auf die Ruhrkohle AG. Es ist allerdings nicht damit zu rechnen, dass von dort entsprechende

Angaben gemacht werden können.“

AUSWI, 05.02.2014:

RM Kowalewski verdeutlicht seine Enttäuschung über die vorliegende Stellungnahme der Bezirksregierung und klärt daher noch einmal die Hintergründe seiner Anfrage sowie die Brisanz der Gesamtproblematik auf.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11172-13-E1) zur Kenntnis.


zu TOP 10.3
Wickeder Ostholz

Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)

(Drucksache Nr.: 11709-14)

Hierzu liegt vor à Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr.: 11709-14-E1):

„Im Naturschutzgebiet Wickeder Ostholz wurden im Dezember 2013 rund 40 massive

Bäume (Rotbuchen und Eichen) gefällt und ein großer baumfreier Bereich sowohl am

Waldrand, als auch im Ostholz selbst erzeugt. Die Fällungen haben in unmittelbarer Nähe

zu einer möglichen Trassenvariante der L663n (OWIIIa) stattgefunden und zwar genau an

dem Standort, an dem im Juli 2013 eine gemeinsame Exkursion von LINKEN und NABU

einen Hotspot für das Vorkommen artengeschützter Fledermäuse ermittelt hat.

Der Stadtsprecher gab in den Medien an, dass es sich um forstwirtschaftliche Maßnahmen

gehandelt habe und der NABU im Vorfeld aus seiner Sicht aus Artenschutzgründen schützenswerte

Bäume markiert habe. Diese Darstellung ist aus unserer Sicht korrekt. Allerdings

hat sich einer aktuellen Begehung durch den NABU und die Bürgerinitiative „Gemeinsam

für Brackel“ gezeigt, dass die von NABU markierten Bäume bis auf eine einzige

Ausnahme, ebenfalls abgeholzt wurden und somit Bruthöhlen und Übernachtungsplätze

für höhlenbrütende Vögel und Fledermäuse zerstört wurden (siehe Bilder gefällter Bäume

aus dem Ostholz).

Abb. 1: Gefällte Bäume aus dem Ostholz.

Bild 1: Ältere Bruthöhle.

Bild 2: Frische Spechthöhle.

Bild 3: Ältere ausgebrochene Spechthöhle, die sich gut als Fledermausunterstand eignet.

Der NABU regt nun an, dass er künftig nicht nur zur Markierung von Bäumen herangezogen

wird, sondern bei den Baumfällungen selbst dabei sein sollte, um schädliche Eingriffe

in den Naturhaushalt abzuwenden.

Beschlussvorschlag 1:

Die Umwelt- und Naturschutzverbände sind bei forstwirtschaftlichen Maßnahmen in geeigneter

Weise hinzuzuziehen, damit artenschutzrechtliche Belange sichergestellt sind.

Dazu ist die Möglichkeit einzuräumen, bei Baumfällungen anwesend zu sein.

Beschlussvorschlag 2:

Ein kleiner Teil des Wickeder Ostholzes soll künftig als Naturwaldzelle entsprechend Abb.

2 ausgewiesen werden. In wegnahen Bereichen angrenzend an die Naturwaldzellen sollten

ausschließlich aus Gründen der Wegesicherung forstliche Eingriffe möglich sein.

Abb. 2: Vorschlag für Naturwaldzellen im Wickeder Ostholz. Die Angaben beruhen auf der

Forsteinrichtungskarte von 1995.

Beschlussvorschlag 3:

Die Dienstanweisung des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und

Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2010 zum „Artenschutz

im Wald und zur Beurteilung der Unbedenklichkeit von Maßnahmen in NATURA

2000 Gebieten im landeseigenen Forstbetrieb“ ist künftig auch in Dortmunder Naturschutzgebieten

Einzuhalten.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schiebt die Befassung mit der Angelegenheit in seine nächste Sitzung.

11.       Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes

            - nicht besetzt -

12.       Angelegenheiten der Stadtentwässerung Dortmund


zu TOP 12.1
Stadtentwässerung Dortmund - Benennung des Prüfers für die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2014 und für den Jahresabschluss 2014 ff.

Beschluss (Drucksache Nr.: 11577-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss: 

Beschluss


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen bis auf Weiteres die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, vorzuschlagen.

13.       Anfragen

            - nicht besetzt -

14.       Sonstige Informationen der Verwaltung


zu TOP 14.1
U-Turm

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 11395-13-E2)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Informationen der Verwaltung zur Kenntnis.

Die öffentliche Sitzung wird um 19.06 Uhr beendet.

Meyer                                                 Reuter                                                Trachternach

Ratsmitglied                                       Vorsitzende                                        Schriftführerin

Zu TOP 3.1 : Powerpoint-Vortrag Prof. Dr. Kraus RWTH Aachen "Zwischenergebnisse der medizinischen Untersuchungen":(See attached file: 140205 Kraus Dortmund PCB.pdf)