Niederschrift (öffentlich)

über die 6. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes


am 01.09.2015
Saal der Partnerstädte




Sitzungsdauer: 17:00 - 19:20 Uhr


Anwesend:

Stimmberechtigte Mitglieder:
Frau Blotenberg
Herr Böckler
Herr Drolshagen
Herr Dückering
Frau Göleli
Frau Greskamp
Frau Grollmann
Herr Herkelmann, Vorsitzender
Herr Mertens
Frau Meyer
Frau Opitz
Frau Rischer
Frau Schmidt
Herr Schmidt, stellvertretender Vorsitzender
Frau Steffen
Herr Volkert
Frau Weyer

Beratende Mitglieder:
Herr Niermann
Frau Vollmer

Verwaltung:
Herr Stankewitz, 5/Dez.-Büro
Frau Becker, 50/6 – 1
Frau Minning, VHS

Sonstige Anwesende:



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 6. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes,
am 01.09.2015, Beginn 17:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte

Hinweis:
Der Sitzungsraum ist barrierefrei zugänglich und nutzbar.
Falls Sie Kommunikationsunterstützung benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter (0231) 50-2 59 01, per Fax unter (0231) 50-1 08 91 oder per E-Mail behindertenbeauftragte@dortmund.de







1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 23.06.2015


1.5 Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin für das Behindertenpolitische Netzwerk

1.6 Einführung eines neuen Mitglieds

2. Einwohnerfragestunde

3. Schwerpunktthemen

3.1 Das Schulverwaltungsamt der Stadt Dortmund stellt sich vor.
Mitteilung Geschäftsführung
Gast ist Frau Raddatz-Nowak, Leiterin des Schulverwaltungsamtes.

3.2 Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2013 / 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01389-15)

4. aus der Arbeit des Behindertenpolitischen Netzwerks

4.1 Busbegleiter bei DSW 21
Empfehlung
Eingeladen ist ein/e Berichterstatter/in von DSW 21.

4.2 Besetzung der Funktion eines beratenden Mitglieds im Gestaltungsbeirat
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 02066-15)

4.3 Begleitung von Menschen mit Behinderungen am Lebensende
Anregung aus der Einwohner/innefragestunde vom 23.06.2015

4.4 Sicherstellung der Beförderung von Menschen in (Elektro-)Rollstühlen in Bussen von DSW 21

4.5 Barrierefreie Veranstaltungen im öffentlichen Raum

5. Verwaltungsvorlagen

5.1 Stadterneuerungsprogramm 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01760-15)

5.2 Neubau Westbad
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01953-15)

Neubau Westbad
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 01953-15-E1)

6. Verschiedenes




Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Herkelmann - eröffnet. Er stellt fest, dass zur heutigen Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes fristgerecht eingeladen wurde, und dass das Gremium beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Beckmann benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Der TOP 4.4 Sicherstellung der Beförderung von Menschen in (Elektro-)Rollstühlen in Bussen von DSW 21 wird als TOP 4.2 behandelt. Die anderen TOPe unter 4 verschieben sich entsprechend.

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht mit den Veränderungen zwischen der Einladung und dem 1. Nachversand festgestellt.




zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 23.06.2015


Herr Gungl bittet darum, zu TOP 4.4 im großen Abschnitt das Wort „geworden“ durch das Wort „geworben“ zu ersetzen.

Die Niederschrift über die 5 Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 23.06.2015 wurde genehmigt.

Herr Erdmanski bezieht sich auf das Protokoll der Forum-Sitzung am 18…08.2015 bezüglich des Besuchs des Seniorenbeirates in der Annington-Siedlung in Huckarde und weist darauf hin, dass die Mitglieder des Seniorenbeirates auch bei grundsätzlich positiver Einstellung zum Projekt für eine umfassende Barrierefreiheit einsetzen.


zu TOP 1.5
Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin für das Behindertenpolitische Netzwerk


Herr Herkelmann bittet Frau Zeuch um eine kurze Vorstellung.

Frau Zeuch ist seit Anfang des Jahres im Büro der Behindertenbeauftragten eingesetzt, daher ist sie bereits vielen Anwesenden bekannt. Sie hat bereits an einigen Sitzungen des Netzwerks und den Forum-Sitzungen teilgenommen und deren Organisation unterstützt. Sie freut sich darauf, bei Zustimmung des Gremiums als stellvertretende Schriftführerin tätig zu werden.

Frau Andrea Zeuch wird einstimmig zur stellvertretenden Schriftführerin bestellt.

zu TOP 1.6
Einführung eines neuen Mitglieds


Herr Herkelmann begrüßt Herrn Erdmanski als neues Mitglied im Behindertenpolitischen Netzwerk für den Seniorenbeirat und wünscht beiden Gremien eine gute Zusammenarbeit.

Bei der nächsten Versammlung ist damit die Benennung eines neuen stellvertretenden Mitglieds des Behindertenpolitischen Netzwerks für die Menschen mit Behinderungen erforderlich.

2. Einwohnerfragestunde

zu TOP 2.1
Einwohnerfragestunde: Verweigerung der Aufnahme eines Schülers in den Gemeinsamen Unterricht
(Drucksache Nr.: 02386-15-E1)

Herr Schwohnke ist Geschäftsführer der Lebenshilfe und war in der vorletzten Ratsperiode Mitglied des Behindertenpolitischen Netzwerks. Er möchte eine Geschichte zum aktuellen Stand schulischer Inklusion in Dortmund erzählen. Wahrscheinlich könne sich niemand vorstellen, dass ein Kind mit festgestellten sonderpädagogischen Fördferb4edarf, das auf einer Gesamtschule war, dann kurze Zeit in einem Internat, Wochen nach Schulbeginn nicht zur Schule geht, weil keine Schule sich zuständig fühlt, dieses Kind aufzunehmen. Die Gesamtschule, auf der das Kind vor dem Internat war, sagt, wir sind voll, wir sind nicht zuständig. Auch die Förderschule oder Schulen nahe des Wohnorts sagten, sie seien voll und nicht zuständig und verwiesen zurück auf die Gesamtschule. Das Schulamt sagte bereits vor den Sommerferien, sie können da nichts machen, die Eltern sollen sich selber kümmern, auch die Zuständigen beim Regierungspräsidenten sagten drei Wochen vor den Sommerferien, sie können da nichts machen,. In der letzten Woche vor den Sommerferien wurde ein Rechtsanwalt eingeschaltet, um das Ganze einzuklagen, bewusst vor den Sommerferien, weil es dann noch sechs Wochen Zeit für eine Klärung gibt. In den sechs Wochen ist gar nichts passiert, außer dass festgestellt wurde, dass das Regierungspräsidium (RP) zuständig ist für eine Zuweisung. Dieses Verfahren braucht auch schon drei Wochen. Die Schule hat im Rahmen des Verfahrens erklärt, dass sie keinen Platz hat. Das Kind geht weiterhin nicht zur Schule, weil keine Schule in Dortmund sich zuständig fühlt und weil keine Weisung des RP ergangen ist, um dieses Kind zu beschulen. Diese Situation geht gar nicht.

Herr Herkelmann wird das Thema mitnehmen. Frau Raddatz-Nowack hat den Hinweis aufgenommen.

Herr Niermann antwortet auf die Darstellung von Herrn Schwohnke, das ein solcher Vorgang nicht vorstellbar sei. Die Frage sei, was Herrn Schwohnkes Anliegen an die Runde ist und die Frage an die Runde ist, was soll mit dem Vorgang gemacht werden.

Herr Schwohnke wollte den Vorgang teilöffentlich machen, bisher wurde die Öffentlichkeit nicht informiert. Er sieht ein strukturelles Problem darin, dass Eltern sich allein kümmern sollen um eine Schule für ihre Kinder. Es braucht case management, eine Begleitung von Eltern und Kind in die passende Schule. In diesem Fall kommt dazu, dass die Internatsunterbringung eine Jugendhilfemaßnahme war und das Jugendamt ebenfalls keine Unterstützung zur Wahrnehmung der Schulpflicht geleistet hat, obwohl mit Maßnahmeende viel Geld gespart wird.

Auf Nachfrage von Herrn Ossau stellt Herr Schwohnke fest, dass es um die Einschulung in Klasse 7 geht.

Herr Gungl weist auf die Entwicklung des Gemeinsamen Unterrichts hin. Vor mehr als 15 Jahren war es allein Eltern überlassen, für ihr Kind Gemeinsamen Unterricht zu organisieren. Staatliche Schulen waren damals kaum dazu bereit. Gut ist, dass das Thema jetzt aufgerufen ist. Fraglich ist, in wie weit des Netzwerk dazu aktiv werden kann, wie Plätze geschaffen werden können, die barrierefrei sind, wo aber auch die Betreuung der Kinder sichergestellt ist. Er plädiert für eine Begleitung von Eltern und Kind bei Fragen der schulischen Laufbahn.

Frau Raddatz-Nowack wünscht sich, dass es sich um einen Einzelfall handelt. Bereits im zweiten Jahr wird ein Matching-Verfahren durchgeführt. Die Eltern, die aus Klasse 4 ihr Kind mit Förderbedarf an weiterführende Schulen geben möchten, werden vom Schulamt und vom Fachbereich Schule ein Angebot, wo freie Plätze vorhanden sind. Alle weiterführenden Schulen über alle Schulformen hinweg machen dazu Angebote. Wenn Eltern die Angebote nicht in Anspruch nehmen möchten, müssen Eltern selbst aktiv werden. Jährlich werden ca. 300 Kindern mit Förderbedarf in die weiterführenden Schulen vermittelt. Die Rückmeldungen zu diesem Matching-Verfahren sind positiv. Frau Raddatz-Nowack sagt zu, den hier geschilderten Fall mitzunehmen und nachzuhalten.

zu TOP 2.1
Einwohnerfragestunde: Rad- und Fußweg im Kronprinzen-Viertel
(Drucksache Nr.: 02388-15-E1)

Herr Herkelmann stellt das schriftlich vorgetragene Anliegen von Herrn Paul vor:

„Zur Zeit befindet sich die Planung des Kronprinzenviertels in der politischen und planerischen Abstimmung. (s. https://dosys01.digistadtdo.de/dosys/gremrech.nsf/TOPWEB/00479-15). Es ist auch ein Rad- und Fußweg geplant.

Vorgeschlagen sind zwei Varianten:






Aus Fuß- und Radverkehrssicht ist die geplante Wegeführung mit den spitzen Spitzkehren nicht gelungen, da diese unnötige Konflikte schaffe. Bei der geplanten Wegeführung ist auch mit unnötigen Drängelgittern zu rechen. Wenn ich die relevante Richtlinie für den Radverkehr zugrunde lege (ERA 02), erscheint eine andere Wegeführung sinnvoll:


(rot = Rampe)

Gerne würde ich dazu die Einschätzung des Behindertenpolitisches Netzwerk hören, da ich mir denken kann, dass eine andere Gestaltung auch für Rollstuhlfahrer*innen von Vorteil wäre.

Ein weiteres Problem ist, dass im Osten des Viertel keine offizielle Wegeverbindung vorgesehen ist. Das ist aus Fußverkehrssicht auch ohne Einschränkungen problematisch.“


Das Mail von Herrn Paul ist den Mitgliedern des Behindertenpolitischen Netzwerks vor der Sitzung weitergeleitet worden.

Herr Herkelmann fragt, ob sich jemand des Themas annehmen möchte. Eine Behandlung in einer Forum-Sitzung ist möglich.

Herr Gungl vermisst Informationen zur barrierefreien Gestaltung, z.B. ob bei Rampe und Treppe Handläufe vorgesehen sind, ob eine Stufenmarkierung vorgesehen ist. Ruhepodeste sind vorgesehen, die Breite der Rampe ist auch in Ordnung. Er wünscht sich weiterführende Unterlagen zur Barrierefreiheit, um eine Beurteilung vorzunehmen. Kritisch sieht er auch die Querung der Hauptstraße ohne eine Beampelung.

Herr Herkelmann schlägt vor, den Protokollauszug weiterzugeben und damit auf die Planung einzuwirken. Falls eine barrierefreie Gestaltung problematisch ist, könne auf Wunsch der Verwaltung darüber in der nächsten Forum-Sitzung gesprochen werden.

Herr Ossau erfragt, ob es sich um eine Entwurfsplanung handelt. In diesem Stadium ist der Konkretisierungsgrad sehr gering, Ausführungen zur Barrierefreiheit werden dort nicht gegeben. Er regt an, dies vor kritischen Äußerungen zu prüfen.

Herr Gungl hält es für notwendig, auch in der Phase der Entwurfsplanung bereits auf die Belange von verschiedenen Gruppen von Menschen mit Beeinträchtigungen hinzuweisen.

Die Protokollnotiz wird weitergegeben.

3. Schwerpunktthemen

zu TOP 3.1
Das Schulverwaltungsamt der Stadt Dortmund stellt sich vor.


Frau Raddatz-Nowack, die Leiterin des Schulverwaltungsamtes, wird den Fachbereich Schule vorstellen. Schulverwaltungsamt ist der alte Begriff, die Verwaltung, die Schulgebäude baut, Hausmeister, Schulsekretärinnen beschäftigt und Möbel besorgt .Seit fünfzehn Jahren gibt es ein anders Verständnis. Die Stadt Dortmund hat gesagt, wir wollen Bildungspolitik mitgestalten. Die Reduzierung auf die äußeren Schulangelegenheiten wurde beendet, und so entstand der Fachbereich Schule. Das sind also das Schulverwaltungsamt und das Schulamt in einer Verantwortungsgemeinschaft mit dem Ziel, die Bildungschancen für alle Kinder in Dortmund zu verbessern.

Die Präsentation wird dem Protokoll beigefügt.

Bei der Amtsleitung finden sich Assistenzdienste, Fachreferate und Controlling. Der Gesamtetat beträgt 50 Mio. €, Neubauten sind nicht enthalten, Die Hälfte des Etat machen die Personalkosten aus, der Rest wird für den Betrieb der Schulen wie Lehrmittelfreiheit, Schülerfahrtkosten und anderes an den 160 kommunalen Schulen verwendet.

Es gibt fünf Bereich wie in anderen städtischen Ämtern: der Verwaltungsbereich bzw. die zentralen Dienste mit u.a. Personalangelegenheiten und TIV. Es gibt ca. 160 Hausmeister, 160 Schulsekretärinnen und ca. 80 Personen in Schulverwaltungsamt selbst. Beim Rechnungswesen ist der Kern die Verteilung der Schulbudgets. Die Schulorganisation gliedert sich in Bewirtschaftung der städtischen Schulgebäude, z.B. Umbauen nach den Bedürfnissen der einzelnen Schulen. Die Umsetzung erfolgt dann durch die Immobilienwirtschaft. Die Schülerbeförderung mit dem Schokoticket und den Schülerspezialverkehren gehören dazu. Dazu gehört auch die Schulentwicklungsplanung, die sich durch die Veränderung im Schulrecht sehr verändert hat. Die Schullandschaft hat sich hier angepasst. Entwicklung wird partizipativ angegangen, also auch unter Einbeziehung der Eltern. Die dritte Abteilung ist die Förderung von Kindern und Jugendlichen, hier war früher die RAA angesiedelt. Schulbegleitende Hilfen sind Betreuungsangebote, Hausaufgabenhilfen und anderes. 160 Schulsozialarbeiter der Träger werden durch diese Abteilung begleitet. Der verwaltungsfachliche Dienstbereich des Schulamtes für die Stadt, das Schulamt als Untere Schulkaufsichtsbehörde, dort gibt es einen verwaltungsfachlichen Bereich. Dort werden Eltern von Kindern mit Förderbedarf bei der Suche nach der richtigen Schule unterstütze. Mit dem regionalen Bildungsbüro wird die Schulentwicklung unterstützt, eine regionale Koordinierung aller Bildungsakteure erfolgt hier. Es ist eine Organisationsplattform für viele Projekte, die die Schulen unterstützen. Aktuelle gibt es mit Unterstützung durch Stiftungsmittel das Projekt „Angekommen“ zur Unterstützung von Flüchtlingen. Es gibt zudem das Medienzentrum, das die Schulen bei der Aufstellung ihrer Medienpädagogik unterstützt, auch den technischen Support. Die Schulpsychologie unterstützt systemisch, es gibt keine Einzelfallhilfe. Es gíbt Fortbildungen und Prozessbegeleitung. Im Fachbereich Schule arbeiten auch vom Land abgestellte pädagogische Kräfte. Schulwegsicherung, Verkehrserziehung und die Jugendverkehrsschule gehören auch dazu.

Schulträger und Schulaufsicht arbeiten eng zusammen. Der Schulträger ist nicht zuständig für die Gestellung pädagogischen Personals. Auch schulorganisatorische Dinge gehören in die Zuständigkeit des Schulamts. Die Untere Schulaufsicht hier in Dortmund ist zuständig für Grundschulen, Hauptschulen und Förderschulen, die Bezirksregierung hat die Schulaufsicht über die anderen Schulformen.

Seit Jahren wird intensiv an der Umsetzung der inklusiven Schule. Das Themenfeld „Integrationshelfer“ mit Schubido ist jetzt neu beim Schulverwaltungsamt angesiedelt.

Herr Gungl erfragt die Beförderung der Kinder zum Schulsport. Werden alle Kinder zum Schulschwimmen mit Bussen gefahren oder müssen die Kinder die Wege eigenständig bewältigen? Frau Raddatz-Nowack berichtet, dass alle Kinder zum Schulschwimmen gebracht werden.

Frau Sterling-Meyer dankt für den Vortrag. Gibt es bei Sonderpädagogen Weiterbildungen zur Gebärdensprache? Wie ist das mit Gebärdensprachdolmetscher/innen bei Elternsprechtagen und anderen schulischen Veranstaltungen? Die Verfahren sind kompliziert und meist erst kurzfristig klar. Kann das nicht anders geregelt werden? Beim Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation werden Dolmetscher gestellt. Aber die Lehrer dort sollten doch gebärden können.

Frau Beckmann fragt, wie viele Kinder mit Förderbedarf ausgeschult sind bzw. die zu Hause beschult werden und mit wie viel Stunden. Wenn Eltern die Schulzeit zu großen Teilen selbst betreuen müssen, ist das eine große Belastung für die Familien. Frau Raddatz-Nowack liefert zu den letzten Fragen die Antworten nach.

Es gibt Fortbildung für Gebärdensprache durch das Kompetenzteam des Schulamtes der Stadt Dortmund für alle Lehrer. Zur Frage der Gebärdensprachdolmetscher und deren Finanzierung liegt die Zuständigkeit beim Land.

Ein flächendeckendes Angebot von Lehrern mit Gebärdensprachkompetenz wird sich nicht erstellen lassen.

zu TOP 3.2
Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2013 / 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01389-15)

Die Präsentation von Frau Vollmer mit den Ausführungen in verständlicher Sprache ist dem Protokoll beigefügt.

Herr Herkelmann weist auf den Entwurf der Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks von Richard Schmidt und ihm hin.

Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt einstimmig:

Beschluss

Das Behindertenpolitische Netzwerk unterstreicht ausdrücklich die im Bericht dargestellten Handlungsansätze und wird seinen Beitrag zur Umsetzung leisten.

Folgende Handlungsansätze sollen besonders hervorgehoben werden:


Unterstützung für die ehrenamtlichen Arbeitszusammenhänge des Behindertenpolitischen Netzwerks:

Die Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeitszusammenhänge muss erweitert werden. Die Individuelle Assistenz für die Aktiven ist seit langem ein offener Punkt. Wenn eine gehörlose Aktivistin oder ein blinder Aktivist einen Ortstermin wahrnehmen möchten, für die Assistenz bzw. Dolmetschung erforderlich ist, geht dies zu Lasten der jeweiligen Person. Gleiches gilt auch für mobilitätseingeschränkte Aktivisten. Aktive mit kognitiven Einschränkungen benötigen fachgerechte Unterstützung und Begleitung, um sich auf Sitzungen und Termine vorzubereiten.

Standardisierung von Beteiligungsverfahren:

Planungsveränderungen und ihre Ursache bei wesentlichen Punkten zeitnah dem behindertenpolitischen Netzwerk mitzuteilen, sind eine wichtige Voraussetzung, um eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit den Entscheidungsträgern zu ermöglichen. Transparenz und Kommunikation tragen wesentlich zum ehrenamtlichen Engagement der Aktiven in der Behindertenselbsthilfe bei.

Nahmobilitätskonzept für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen

In der weiteren Arbeit des Behindertenpolitischen Netzwerks wurde die Forderung eines Mobilitätskonzeptes für Menschen mit Beeinträchtigungen in Dortmund entwickelt. Aktuell wird der dazu in den Rat der Stadt Dortmund eingebrachte Initiativantrag des Behindertenpolitischen Netzwerks diskutiert.

Auf folgende wesentliche Bausteine möchten wir hinweisen:

1. Erhalt des Dortmunder Behindertenfahrdienstes mindestens im aktuellen Umfang

2. barrierefreier Umbau aller ÖPNV-Haltestellen.

3. Begleitservice für Menschen mit Behinderungen im ÖPNV

Ein Begleitservice gerade an den zentralen Stadtbahnbahnhöfen würde sehr zu mehr Mobilität und somit Teilhabe beitragen.

4. Nachrüstungen mit Bodenindikatoren in Stadtbahnanlagen

In jahrelangen Entwicklungs- und Diskussionsprozessen wurde engagiert eine technische Lösung erarbeitet. Der Umsetzung stehen Förderrichtlinien auf Landesebene im Wege. Wir befürworten eindringlich den Vorschlag einer Initiative der Stadt Dortmund gemeinsam mit der DSW21 in Richtung Land, um hier Fördermöglichkeiten zur – gesetzlich verankert und politisch gewünschten - barrierefreien Nachrüstung zu schaffen.

Die Handlungsansätze „Begleitservice für Menschen mit Behinderungen im ÖPNV“ und „:Nachrüstungen mit Bodenindikatoren in Stadtbahnanlagen“ sind zwei wesentliche Bausteine dieses Konzeptes. Die Mobilität von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen ist Voraussetzung zur Teilhabe am gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben. Bodenindikatoren (Rippen- und Noppenplatten) besonders an Halterstellen sind Voraussetzung dafür, dass blinde Menschen selbständig und mobil bleiben.“

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den Bericht „Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2013 / 2014“ zur Kenntnis.




4. aus der Arbeit des Behindertenpolitischen Netzwerks

zu TOP 4.1
Busbegleiter bei DSW 21


Herr Dr. Pohlmann dankt für die Einladung und hat Hintergrundinformationen mitgebracht. Vor ungefähr 10 Jahren hat die Arge Beschäftigungsmöglichkeiten für Langezeitarbeitslose gesucht, damals wurden diese Jobs 1-Eure-Jobs genannt. Eingestellt wurden 1-Eure-Jobber unter den Voraussetzungen, dass die Tätigkeit zusätzlich ist und im öffentlichen Interesse liegt. Hilfestellungen beim Ein- und Ausstieg anzubieten, war die Grundidee der neuen Beschäftigungsmöglichkeiten. Der größte Teil der entstehenden Kosten werden von der Arge getragen, es bleibt ein Aufstockungsbetrag, der durch das Unternehmen getragen wird, das die Menschen einsetzt. Diese Maßnahmen sind befristet, die Langzeitarbeitslosen sollen in die Jobs hineinschnuppern und sich dann auf dem regulären Arbeitsmarkt um eine Stelle bewerben. Die Maßnahmen wurden verändert und anders benannt, gemeinsam war allen, dass sie zusätzlich, in öffentlichem Interesse und befristet sind. 495 Menschen waren in diesen Maßnahmen beschäftigt. Am 31.12.2014 ist die Maßnahme Bürgerarbeit ausgelaufen, drei der in der Maßnahme Beschäftigten haben auf eine Dauerbeschäftigung bei DSW 21 geklagt. Die letzten 40 Maßnahmen sind Mitte dieses Jahres ausgelaufen. Wenn die Klagen Erfolg haben, wären die Personalkosten für diese Menschen zu 100 Prozent von DSW 21 aufzubringen, Da mit Nachahmungen zu rechnen wäre, käme ein bis zu zweistelliger jährlicher Millionenbetrag auf DSW 21 zu.

Der Aufsichtsrat und der Vorstand müssen den Betriebeszweck erfüllen und wirtschaftlichen Schaden abwenden. Mit dem „Projekt Zukunft“ soll ein zweistelliger Millionenbetrag eingespart werden und die erneute Betrauung von DSW 21 durch erhöhte Wirtschaftlichkeit wahrscheinlicher werden. Bestandteil des Projekts war ein Personalabbau in allen Betriebsbereichen. Personal für eine nicht erforderliche Aufgabe kann der Vorstand nicht einstellen, der Aufsichtsrat wird dies ebenfalls nicht tun. Die Situation ist unbefriedigend. Ohne endgültiges Gerichtsurteil gibt es keine Handlungsoptionen. DSW 21 hat weiterhin Interesse an dieser Maßnahme, wird aber nicht selbst als Maßnahmeträger auftreten. Träger könnten z.B. ein Wohlfahrtsverband, die Stadt oder Beschäftigungsinitiativen sein. Fahrgast-Begleiter könnten Mitarbeiter aus anderen Häusern sein, eine Einweisung durch DSW 21 könnte sichergestellt werden.

Wenn Urteil und Urteilsbegründung abschließend vorliegen, wird es eine Neubewertung und eine Entscheidung des Vorstands zum weiteren Vorgehen geben.

Herr Niermann, Vertreter der AG der Wohlfahrtsverbände, dankt für die offene und klare Darstellung. Es gibt 1.000e Beschäftigungsförderungsmaßnahmen in den letzten Jahren, es gehört zum Standardgeschäft der Verbände. Auch die Verbände haben ein unternehmerisches Risiko. Menschen versuchen völlig zu Recht, sich in als sinnvoll empfundene Beschäftigungen einzuklagen. Das zusätzliche Angebot der Busbegleitung wurde gut angenommen und war somit erfolgreich. Das Angebot könnte auf diesem Hintergrund daher verstetigt werden. Wie viele Menschen könnten von DSW 21 eingewiesen werden?

Frau Beckmann weist auf die Ausführungen von Herrn Westphal von der Wirtschaftsförderung in der letzten Sitzung hin. Er hat berichtet, dass es in Dortmund einen zusammengebrochenen Helferarbeitsmarkt gibt, von daher solche Maßnahmen oder Stellen besonders bedeutsam sind.

Herr Drolshagen stellt in Frage, dass das Angebot zusätzlich ist. Auf Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention zur gleichberechtigten Mobilität ist das kein zusätzliches Angebot. Herr Salomon fragt nach dem Stand der Suche nach einem anderen Träger. Herr Urbanek fragt nach dem Wechsel der Teilnehmenden in den 1. Arbeitsmarkt.

Herr Dr. Pohlmann weist darauf hin, dass die Übergangszahlen bei der Arge vorliegen. Wie viele in eine Festbeschäftigung bei DSW 21 gewechselt sind, ist nicht bekannt, es waren aber wenige. Die Busbegleitung ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die nicht an den Haltestellen endet. Diese Hilfen sind in den Bussen gern gesehen worden von den Fahrgästen, die sie in Anspruch genommen haben. Die Verantwortung dafür liegt nicht bei DSW 21. Mit-Fahrer/innen unterstützen Menschen, die Assistenz brauchen, oder Familienangehörige. Eine Fortsetzung - aber nur mit einem zu erbringenden Aufstockungs-Budget - wird sicherlich nach Abschluss der Gerichtsverfahren bei DSW 21 erwogen.

Herr Pohlmann weist auf die Möglichkeiten der Einführung von Begleitpersonal hin. Wenn akut Abhilfe durch eine Einrichtung oder einen Verband möglich ist, kann auch kurzfristig eine Einweisung angeboten werden. Im Nacht-Express fahren Sicherheitskräfte von Gülich mit, die nicht als Busbegleiter gedacht sind.

Herr Ossau unterstreicht die Bedeutung der Zusätzlichkeit der Maßnahmen im Interesse von Arbeitssuchenden.

Frau Beckmann berichtet von Nutzer/innen von Bussen und Bahnen, die orientierungslos in den Stadtbahn- Haltestellen unterwegs sind. Auch hier wäre eine Begleitung sinnvoll. Frau Beckmann weist insbesondere auf die Haltestelle Stadtgarten hin und die schwierige Umsteige-Situation für Menschen, die ebenerdige Laufflächen brauchen. Herr Dr. Pohlmann kennt das Problem und stimmt Frau Beckmann zu. Die angebrachten Übersichtspläne sollen dem begegnen. Smartphone-Lösungen werden dann eingesetzt, wenn sie weiter entwickelt sind. Frau Beckmann sieht dies als problematisch insbesondere für lebensältere und/oder intellektuell beeinträchtigte Menschen hin.


zu TOP 4.2
Sicherstellung der Beförderung von Menschen in (Elektro-)Rollstühlen in Bussen von DSW 21


Herr Steltzer und Herr Gungl erneuern ihr Interesse an einem Austausch mit DSW 21 zur Situation von Rollstuhlfahrern, die teilweise in Bussen nicht mitgenommen werden. Im Spätherbst wird dazu eine Einladung von DSW 21 erfolgen.

Herr Dr. Pohlmann bestätigt, dass an den richtigen Entscheidungen der Busfahrer/innen gearbeitet wird.

zu TOP 4.3
Besetzung der Funktion eines beratenden Mitglieds im Gestaltungsbeirat
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 02066-15)

Herr Herkelmann war bisher als Person Mitglied des Gestaltungsbeirates, zukünftig steht dem Behindertenpolitischen Netzwerk ein Sitz zu. Herr Herkelmann bewirbt sich um dieses Amt und gibt die Sitzungsleitung an Frau Meyer ab. Er möchte gern bis 2018 im Gestaltungsbeirat weiter mitarbeiten.

Es gibt keine weitere Kandidatur. Herr Volkert ist bereit, ab 2019 im Gestaltungsbeirat tätig zu werden.

Herr Herkelmann wird einstimmig bei einer Enthaltung zum Vertreter des Behindertenpolitischen Netzwerks im Gestaltungsbeirat gewählt.

Falls eine Vertretung möglich ist, wird Herr Volkert bei einer Enthaltung als Vertreter von Herrn Herkelmann gewählt.

Zur Besetzung ab 2019 wird in der heutigen Sitzung kein Beschluss gefasst.

zu TOP 4.4
Begleitung von Menschen mit Behinderungen am Lebensende


Der Tagesordnungspunkt wird in einer der nächsten Sitzungen behandelt.

zu TOP 4.5
Barrierefreie Veranstaltungen im öffentlichen Raum


Herr Volkert weist auf die Problematik mangelhafter Barrierefreiheit bei Veranstaltung im öffentlichen Raum hin. Die städtischen Stellen wenden vorhandene rechtliche Grundlagen zur Barrierefreiheit an, da gibt es jedoch nur wenige Möglichkeiten. Ein Informationsblatt für Veranstalter soll von allen städtischen Stellen mitgegeben werden. Für die Entwicklung des Informationsblatts wird Unterstützung gesucht.

Herr Drolshagen findet das Verfahren hinterfragungswürdig. Die Verwaltung soll ein Informationsblatt erstellen, dazu könne dann Stellung genommen werden. Herr Salomon plädiert für klare Auflagen bei der Genehmigung.

Frau Vollmer erläutert, dass es nur wenige rechtliche Grundlagen zur Durchsetzung barrierefreier Veranstaltung im öffentlichen Raum gibt und ein Entwurf bereits vorliegt. Herr Gungl möchte keine Energie einsetzen, wenn sich dadurch nichts ändert und es nur mit gutem Willen des Veranstalters geht.

Herr Gungl und Herr Ossau möchten an dem Faltblatt mitwirken.


5. Verwaltungsvorlagen

zu TOP 5.1
Stadterneuerungsprogramm 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01760-15)

Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt:

Beschluss
Der Rat beschließt die Zusammenfassung der einzelnen Stadterneuerungsprojekte zum Gesamtprogramm und beauftragt das Amt für Wohnen und Stadterneuerung diese Projekte zum Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2016 zu beantragen.




zu TOP 5.2
Neubau Westbad
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01953-15)

Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt bei fünf Enthaltungen die wie folgt veränderte Empfehlung:

Empfehlung:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und ermächtigt die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund, für die Variante „Neubau Wischlingen“ der Revierpark Wischlingen GmbH einen Zuschuss zur Finanzierung der von dort zu beauftragenden Vorplanung nach HOAI (Leistungsphasen 1 - 3) zu gewähren.

Zu den Planungen nach HOAI gehören:
· die umfassend barrierefreie Gestaltung der Eingangssituation,
· die umfassend barrierefreie Gestaltung des Zugangs zum Neubau und
· die umfassend barrierefreie Gestaltung des Neubaus.

Das Ergebnis dieser Planungen ist sodann dem Rat zur Kenntnisnahme und weiteren Beschlussfassung vorzulegen.

Das Behindertenpolitische Netzwerk stellt fest, dass bei der weiteren Planung § 55 der Landesbauordnung zu beachten ist. Die Herstellung umfänglicher Barrierefreiheit ist damit pflichtig und nicht beliebig. In die weiteren Überlegungen für eine Folgelösung sollen daher die Kosten einer umfänglich barrierefreien Gestaltung bei der beschlossenen Variante einbezogen werden.






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