Niederschrift

über die 47. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund


am 23.09.2004
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 15:40 Uhr



Laut Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren 75 von z. Z. 82 Ratsmitgliedern anwesend.
An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Gierok CDU
Rm Hovermann CDU
Rm Monegel CDU
Rm Zuch CDU

Rm Brauer SPD

Rm Brunsing Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus

Rm Reinbold Bürgerliste

Von der Verwaltung waren anwesend
OB Dr. Langemeyer
StD Fehlemann
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
Herr Dr. Küpper
LStRD’in Seybusch
StVD Weber
StOVR Feuler


Öffentlicher Teil:



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 46. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 15.07.2004

1.5 Einführung eines Ratsmitgliedes

2. 1. Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd:
Entscheidung über Anregungen und Bedenken, Satzungsbeschluss, Beifügen des Erläuterungsberichtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07178-04)

3. 1. Bauleitplanung;
Aufstellen eines neuen Flächennutzungsplanes (F-Plan) für das Stadtgebiet Dortmund

I. Entscheidung über die vorgebrachten Belange und Anregungen während der

- öffentlichen Auslegung des F-Plan-Entwurfs vom 27.10. bis 05.12.2003,
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und
- nachbargemeindlichen Abstimmung

II. Entscheidung über die vorgebrachten Belange und Anregungen während der

- erneuten öffentlichen Auslegung des F-Plan-Entwurfs vom 05.07. bis 23.07.2004,
- erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und
- erneuten nachbargemeindlichen Abstimmung

III. Feststellungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07183-04)


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.

OB Dr. Langemeyer stellte zunächst die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschluss-fähigkeit des Rates der Stadt Dortmund fest.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Neumann (CDU) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung wurde in der vorgelegten Form vom Rat der Stadt gebilligt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 46. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 15.07.2004

Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 46. Sitzung des Rates der Stadt am 15.07.2004.

zu TOP 1.5
Einführung eines Ratsmitgliedes

OB Dr. Langemeyer wies zunächst darauf hin, dass

Herr Klaus Lewandowski, Saarlandstr. 38, 44139 Dortmund,

als Nachfolger des verstorbenen Ratsmitgliedes Wilfriede Müller-Jobst für die SPD-Fraktion in den Rat der Stadt nachrücken wird.

Anschließend wurde Herr Lewandowski nach § 67 Abs. 3 GO NRW von OB Dr. Langemeyer in sein Amt eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrneh-mung seiner Aufgaben verpflichtet.

zu TOP 2.
1. Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd:
Entscheidung über Anregungen und Bedenken, Satzungsbeschluss, Beifügen des Erläuterungsberichtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07178-04)

Hinsichtlich der ersten Änderung der Landschaftspläne sowie der Entscheidung über den neuen Flächennutzungsplan für das Stadtgebiet Dortmund erklärte auf Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus Rm Schneckenburger, dass ihre Fraktion aufgrund der bekannten Bedenken beide Entscheidungen ablehnen werde.

Nach Auffassung ihrer Fraktion habe der Freiraumschutz in der Gesamtabwägung einen zu geringen Stellenwert, was letztendlich zu Lasten der Lebens- und Wohnqualität gehe.

Weiterhin machte Rm Schneckenburger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) deutlich, dass die Ausweisung von Bauland überdimensional sei und einzelne Straßenbauprojekte zu Lasten des Freiraums gehen. Beispielhaft hierfür nannte Rm Schneckenburger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) den Weiterbau der OW III a und die geplante Wohnbebauung Wickede-West.

Abschließend erläuterte Rm Schneckenburger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) den von ihrer Fraktion zum oben angeführten Tagesordnungspunkt vorgelegten Antrag.

Anschließend gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich spreche heute letztmalig zu Ihnen als fraktions-loses Ratsmitglied, denn künftig rede ich hier als Fraktionsvorsitzender der Offensive D. Meine Damen und Herren, man wirft mir ja vor, dass ich meine Farben gewechselt hätte. Von Grün nach Braun. Wenn man aber heute die Frau Schneckenburger hört? Frau Schneckenburger, Sie wollen für Naturschutz sein und gleichzeitig wollen Sie neue ökologisch wichtigste Bereiche als Naturschutzgebiete wieder rausnehmen? Das ist nicht mehr grün, das ist nur noch betongrau.

Der beste Freiraumschutz, der beste Schutz vor Bebauung, der beste Schutz vor Straßen, die Landschaft zerschneiden, ist die Ausweitung eines Naturschutzgebietes. Und Sie wollen den Naturschutz in Dortmund reduzieren. Das sagen Sie mal Ihren Wählern.

Ich möchte aber der Reihe nach vorgehen. Zunächst, ich habe Ihren Antrag gelesen, ich habe ihn hier. Die Bittermark, das Niederhofener Holz, der Bodelschwingher Wald, Bolmke, Grävingholz, Herrentheyer Wald, Kirchderner Wäldchen, Dorney alle sollen Ihrer dilettantischen Meinung nach nicht mehr naturschutzwürdig sein. Und da sagt Ihnen der einzige Öko-Experte hier im Rat, der sagt Ihnen, die sind naturschutzwürdig. Und mit dieser Meinung stehe ich auch nicht alleine. Die Landesanstalt für Ökologie und die Dortmunder Naturschutzverbände haben das alles begrüßt. Dass Sie jetzt so eine Rolle rückwärts machen, dass kann ich als ökologisch denkender und handelnder Mensch nicht verstehen. Das ist nur eine grüne Show. Das ist einfach ein Show-Antrag, aber mal schauen, wie die Show nach der Wahl weitergeht.

Ich möchte trotzdem auch noch ein paar sachliche Argumente bringen. Sie kennen mich, das ist eigentlich meine Art und Weise mit dem politisch Andersdenkenden umzugehen.

Wir sollten in Dortmund stolz darauf ein, dass wir 7,4 % naturschutzwürdige Fläche haben. Wer dort nicht mitmacht, wie Sie von den Grünen, der verspielt das Naturerbe für künftige Genera-tionen. Und deshalb denke ich, ist es vernünftig, diese Flächen für zukünftige Generationen zu sichern. Denn die Gebiete, beispielsweise wie die Bolmke, stehen in der Tat kurz vor dem Kollaps oder wenn wir bei der Bolmke bleiben, sie sind dabei vor die Hunde zu gehen. Und damit haben wir das größte Problem auch beim Namen genannt.

Höchst problematisch sind in der Tat die in den Naturschutzgebieten freilaufenden Hunde. Und deshalb bedauere ich es sehr, dass hier die ursprünglich vorgesehenen Naturschutzverord-nungen auf massiven politischen Druck und einer Diffamierungskampangne seitens der CDU verwässert worden sind, aber das ist letztendlich politischer Wille. Wir werden sehen, wie das weitergeht. Aber ich bin sicher, wenn die Diskussion mal wieder ein bisschen wissenschaftlicher und rationaler geführt wird, werden wir uns darauf verständigen können, dass wir in bestimmten Bereichen einfach die Anleinpflicht von Hunden brauchen. Und deshalb stelle ich auch dazu gleich sofort den Antrag:

Ich beantrage für alle Naturschutzgebiete eine generelle Anleinpflicht für Hunde.

Den bitte ich gleich um Abstimmung.

Ich möchte noch etwas dazu sagen. Frau Schneckenburger hat so polemisiert zwischen Natur-schutzgebieten erster und zweiter Klasse. Das ist Unsinn. Es gibt Naturschutzgebiete mit unter-schiedlichen Auflagen. In einem Naturschutzgebiet mit einer großen Wasserfläche ist es sinnvoll, dass dort das Boot fahren verboten ist. Bei anderen Naturschutzgebieten ist etwas anderes sinn-voll. Und genauso hat die Verwaltung dann auch agiert. Das heißt, sie hat gebietsspezifisch be-zogene Verordnungen erlassen. Wer heute von Naturschutzgebieten erster und zweiter Klasse spricht, der hat keine Ahnung. Ganz im Gegenteil. Wir bekommen hier hochwertige Naturschutz-gebiete. Und wir werden das im nächsten Rat weiter begleiten, dass wir diese hochwertigen Naturschutzgebiete künftig auch erhalten können.

Und deshalb sage ich es noch mal und ich bleibe jetzt einfach hier nur bei dem Punkt Land-schaftsplanung, Frau Schneckenburger. Sie haben ja schon den Punkt 3 Flächennutzungsplan dazugenommen, Flächennutzungsplan. Das kann ja mal passieren, dass man das so ein bisschen durcheinander wirft. Ich bleibe heute beim Punkt 2, Landschaftsplanung. Ich werde diesem Landschaftsplan zustimmen.

Mein Punkt zur Verschärfung, dass heißt die generelle Anleinpflicht für Hunde in Naturschutz-gebieten steht und ich hoffe, dass wir hier eine breite Ratsmehrheit dafür bekommen, denn auch die Ausweisung von den Naturschutzgebieten ist ein wichtiger Schritt in die Zukunft unserer schönen Stadt. Danke schön.“

In der weiteren Diskussion machten Rm Hengstenberg (CDU) sowie Rm Harnisch (SPD) die zustimmende Haltung der CDU-Fraktion sowie der SPD-Fraktion hinsichtlich der ersten Änderung der Landschaftspläne sowie des neuen Flächennutzungsplanes deutlich.

In ihren Ausführungen brachten sie zum Ausdruck, dass die zu treffenden Entscheidungen eine gute planungsrechtliche Grundlage für die künftige Entwicklung Dortmunds darstellen. Das man in einen derartigen Entwicklungsprozess auch Kompromisse eingehen müsse und eigene Wünsche nicht immer realisiert werden können, sei für sie dabei selbstverständlich.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch den oben angeführten Antrag von Rm Münch ab.

2. Bei Stimmenthaltung von Rm Keller (Linkes Bündnis) lehnt der Rat mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 14.09.2004 ab:

1. Die in den geltenden rechtskräftigen Landschaftsplänen festgesetzten Schutz-
gebiete (Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile) bleiben erhalten. Entsprechende Reduzierungen im Satzungsentwurf sind rückgängig zu machen.
2. Folgende Gebiete, die im Gebietsentwicklungsplan nicht als "Bereiche zum Schutz der Natur" dargestellt sind, werden nicht als Naturschutzgebiet ausge-wiesen:
- Bittermark
- Niederhofener Holz
- Bodelschwingher Wald

3. Für folgende Gebiete wird die Verwaltung aufgefordert, mit der Bezirksregierung eine Änderung des GEP in der Weise herbeizuführen, dass diese Wälder bzw. Waldbereiche nicht mehr unter dem Status "Bereiche zum Schutz der Natur" stehen:
-Bolmke (Erweiterungsflächen)
- Grävingholz (mit Ausnahme der wertvollen Siepenbereiche im Norden und
Osten)
- Herrentheyer Wald
- Kirchderner Wäldchen
- Dorney (mit Ausnahme der Feucht- und Siepenbereiche).
Sofern die unter 2. und 3. gewünschten Änderungen nicht im laufenden Änderungsver-fahren genehmigungsfähig sind, sollen diese Bereiche als "weiße Flächen" im Land-schaftsplan dargestellt und in einem späteren Verfahren umgesetzt werden.
4. Für die übrigen neuen bzw. erweiterten Naturschutzgebiete gilt der allgemeine
Ver- und Gebotskatalog der bestehenden Naturschutzgebiete in den jeweiligen rechtskräftigen Landschaftsplänen (Nord: in der Fassung vom 30.11.1990, Mitte: i. d. F. v. 19.1.1996, Süd: i. d. F. vom 5.2.2002).
5. Die vom Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde vorgeschlagenen Erwei-
terungen von Schutzgebieten (z.B. Kruckeler Wald) werden nach Prüfung durch die Landesanstalt für Ökologie in die Landschaftspläne eingearbeitet.

3. Hinsichtlich der oben angeführten Angelegenheit hatte der Haupt- und Finanzausschuss folgende Empfehlung ausgesprochen:
Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah nach dem Inkrafttreten der geänderten Land-schaftspläne folgende Regelungen zu überprüfen:

- Ausweisung bzw. Abgrenzung der Naturschutzgebiete sowie
- Ergebnis offener, inhaltlicher und einheitlicher Ausgestaltung der Naturschutzgebiete

Aufgrund der Prüfergebnisse behält sich der Rat der Stadt vor, die rechtsverbindlichen
Landschaftsplan-Satzungen in einem ordentlichen Verfahren (wenn erforderlich mit
Anpassung des FNP) gegebenenfalls erneut zu ändern.

Unter Einbeziehung der oben angeführten Empfehlung des Haupt- und Finanzaus-
schusses fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, der DVU sowie des Linken Bündnisses folgen-
den Beschluss:
Der Rat der Stadt
a) nimmt die im als Anhang beigefügten „Abwägungsband“ aufgelisteten vorge-brachten Bedenken und Anregungen der Nachbargemeinden und -kreise, der Träger öffentlicher Belange, der Bürgerinnen und Bürger, der politischen Gremien sowie des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde zur Kenntnis und be-schließt, dem Entscheidungsvorschlag der Verwaltung zu folgen und zwar aus den im Abwägungsband (Anhang) genannten Gründen;
b) beschließt nach § 16 Abs. 2-4 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen die 1. Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd als Satzung;
c) beschließt, den textlichen Darstellungen und den textlichen Festsetzungen der 1. Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd den „Erläuterungsbericht“ beizufügen;

d) ermächtigt die Verwaltung, für die Veröffentlichung und den Druck der 1. Ände-rung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd redaktionelle Änderungen, die nicht den Inhalt der Darstellungen und Festset-zungen betreffen (z. B. Korrektur von Schreibfehlern), vorzunehmen.

zu TOP 3.
1. Bauleitplanung;
Aufstellen eines neuen Flächennutzungsplanes (F-Plan) für das Stadtgebiet Dortmund

I. Entscheidung über die vorgebrachten Belange und Anregungen während der

- öffentlichen Auslegung des F-Plan-Entwurfs vom 27.10. bis 05.12.2003,
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und
- nachbargemeindlichen Abstimmung
(s. Abwägungsergebnisse zur öffentlichen Auslegung des Plan-Entwurfes vom
27.10. – 05.12.03 (Abwägungsband 2003))

II. Entscheidung über die vorgebrachten Belange und Anregungen während der

- erneuten öffentlichen Auslegung des F-Plan-Entwurfs vom 05.07. bis 23.07.2004,
- erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und
- erneuten nachbargemeindlichen Abstimmung
(s. beigefügte Abwägungsergebnisse zur erneuten öffentlichen Auslegung des Plan-Entwurfes einschließlich der Korrekturliste (Abwägungsband 2004))

III. Feststellungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07183-04)

Hinsichtlich der oben angeführten Angelegenheit gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„Sehr geehrter Oberbürgermeister, Sie wissen, dass ich immer für rechtstaatliche Verfahren bin und deshalb empfehle ich Ihnen, dass Sie heute bloß keinen Fehler machen und nicht wie so oft in der Vergangenheit, meine Rechte als Einzelratsmitglied zu beschneiden versuchen und des-halb hoffe ich, dass uns kein Verfahrensfehler heute unterläuft.

In der Tat bin ich der einzige, der sich offenbar an diese Tagesordnung hält und das werde ich auch weiter tun.

Lassen Sie uns nun zum Flächennutzungsplan kommen. Es ist einiges gesagt worden, aber es ist meiner Meinung nach vergessen worden, noch mal darauf hin zu weisen, dass es in einem Kraft-akt von Verwaltung und auch Politik gelungen ist, dieses Verfahren, und so Gott will, werden wir das heute beenden, in fünf Jahren durchzuziehen. Da ich ja schon ein bisschen länger in der Politik tätig bin, kenne ich noch das Verfahren zum damaligen FNP und das hat sehr, sehr lange gedauert. Ich glaube, das waren fast zehn Jahre, die für den alten Flächennutzungsplan gebraucht wurden und deshalb finde ich es prima, dass derjenige Rat dieses Verfahren eröffnet hat auch dieses Verfahren beenden wird.

Genauso gut ist es deshalb auch richtig, Herr Oberbürgermeister, dass der neue Rat sich um das Problem Moschee-Siedlungsbau Grimmelsiepen kümmert und hoffen wir, dass er dieses Projekt ganz schnell ad acta legen wird.

Meine Damen und Herren, der Flächennutzungsplan kann natürlich nicht alle Klientel glücklich machen. Aber ich meine, im Großen und Ganzen ist das ein gelungener Entwurf. Ein wichtiges Ziel die 50 %- bzw. 49 % Grün in Dortmund zu erhalten, ist erreicht worden und in der Tat das Motto „Grün rein, grau raus!“ ist in der Tat zum FNP- Motto gemacht worden.

Es bleiben allerdings Flächen, die ich mir lieber ebenfalls als Grünflächen hätte vorstellen können. Und das sind eben dann die schwarzen Flecken auf dieser grünen Weste des Flächen-nutzungsplanes. Es ist hier leider aufgrund des politischen Drucks nicht gelungen, ökologisch wertvolle Bereiche von überflüssigen Bebauungen freizuhalten.

Ich fange an mit dem Gewerbegebiet Groppenbruch. Wir sind uns hier in Dortmund einig, wir brauchen keine neuen Gewerbegebiete auf der grünen Wiese. Wir haben genügend Industrie-brachen, die als Gewerbegebiete genutzt werden können. Und deshalb denke ich, nutzen wir mit der Freiraumverbauung Groppenbruch nur der Stadt Lünen. Und das ist nicht die Aufgabe der Stadt Dortmund, für Lünen Gewerbeflächen bereitzustellen.

Die anderen Flächen liegen fast ausschließlich im Stadtbezirk Brackel und da muss man ganz klipp und klar sagen, dass kein anderer Stadtbezirk so stark durch Neubebauungen und Flächenversiegelung in Mitleidenschaft gezogen wie der Stadtbezirk Brackel. Hier hätte ich mir ein vernünftiges Maß und auch eine gerechte Baulastenverteilung für alle Stadtbezirke ge-wünscht. Und wir haben hier in der Tat die ökologisch bedenklichsten Flächen, die zugebaut werden sollen.

Ich weise auf die OW III a hin. Ich hätte gedacht, dass dieser Straßenbau-Saurier letztendlich schon längst ausgestorben wäre.

Ich weise auf den ökologisch wertvollen Bereich, gerade was die Vernetzungsstrukturen angeht, von Wickede-West hin und habe kein Verständnis dafür, dass die Politik sich hier so bockig zeigt und diesen relativ kleinen Bereich nicht endlich aus der Bauplanung heraus nimmt.

Ich stelle deshalb folgende Anträge und bitte um Einzelabstimmung:

1. Auf die Bauverdichtung des Dorfes Grevel wird verzichtet.

2. Auf die Baufläche Wickede-West wird ebenfalls verzichtet.

3. Auf die Baufläche Buddenacker wird verzichtet.

4. Die Fläche Grimmelsiepen wird in eine Grünfläche umgewandelt.

5. Auf das Gewerbegebiet Groppenbruch wird verzichtet.

6. Auf die OW III a wird ebenfalls verzichtet.

Ich werde diesem Flächennutzungsplan, da er eben nur behördenverbindlich ist und wir im neuen Rat mit Sicherheit in der Bauleitplanung noch einiges nachbessern können, unter Miss-billigung der von mir jetzt dargelegten Punkte, die ich in Antragsform gefasst habe, zustimmen. Danke.“

Anschließend forderte Rm Münch in einem Zwischenruf OB Dr. Langemeyer auf, über die seine zuvor gestellten Anträge einzeln abzustimmen.

OB Dr. Langemeyer stellte daraufhin fest, dass dieser Wunsch von Rm Münch nicht die Auffas-sung der Mehrheit des Rates der Stadt darstelle, so dass über den Antrag von Rm Münch an-schließend in Gänze abgestimmt wurde.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch die oben ange-führten Anträge von Rm Münch ab.

2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus sowie der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Belange und Anregungen
- im Rahmen der öffentlichen Auslegung des F-Plan-Entwurfs vom 27.10. bis 05.12.03 entsprechend den in den „Abwägungsergebnissen zur öffentlichen Aus-legung des Plan-Entwurfes vom 27.10. – 05.12.03“ (Abwägungsband 2003) formulierten Entscheidungsvorschlägen der Verwaltung und

- der erneuten öffentlichen Auslegung des F-Plan-Entwurfs vom 05.07. bis
23.07.04 entsprechend den in den „Abwägungsergebnissen zur erneuten öffent-lichen Auslegung des Plan-Entwurfes vom 05.07. bis 23.07.04“ (Abwägungsband 2004) einschließlich der Korrekturen zum Abwägungsband 2003 formulierten Entscheidungsvorschlägen der Verwaltung

geprüft und beschließt:

a) den Belangen und Anregungen entsprechend den in den jeweiligen Abwägungs-
ergebnisbänden einschließlich Korrekturliste formulierten Stellungnahmen der Verwaltung zu folgen, teilweise zu folgen bzw. nicht zu folgen;
b) den Flächennutzungsplan (Hauptplan und Teilplan Technische Ver- und Entsor-gung) mit Erläuterungsbericht und stellt diesen fest.

Rechtsgrundlage
3 Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung
§§ 2 Abs. 1, 3, 4 und § 5 BauGB vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung.

Bevor OB Dr. Langemeyer die letzte Sitzung des Rates der Stadt der in Kürze endenden Wahl-periode schloss, nutzte er die Gelegenheit, dem Rat der Stadt in seiner Gesamtheit für die kon-struktive Zusammenarbeit zu danken.

Weiterhin dankte OB Dr. Langemeyer denjenigen Ratsmitgliedern, die nach der Kommunalwahl am 26.09.2004 aus den verschiedensten Gründen nicht mehr im Rat der Stadt vertreten sein werden.

Stellvertretend hierfür sprach OB Dr. Langemeyer seinen besonderen Dank Bürgermeisterin Marianne Wendzinski aus, die nach fast 30 Jahren dem neuen Rat der Stadt nicht mehr ange-hören wird.

Marianne Wendzinski – so OB Dr. Langemeyer weiter – hat in den fast 30 Jahren in den ver-schiedensten Funktionen, die sie inne hatte und nicht zuletzt in den 15 Jahren, in denen sie Bürgermeisterin der Stadt Dortmund war, das Geschehen der Stadt Dortmund engagiert und kompetent mitgeprägt und ihre Aufgaben als Bürgermeisterin der Stadt stets mit Herz und Verstand wahrgenommen.

Außerdem gedachte der Rat der Stadt in einer Gedenkminute der verstorbenen Ratsvertreterin Wilfriede Müller-Jobst (SPD).

Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15.40 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.


Der Oberbürgermeister

Dr. Langemeyer Neumann
Ratsmitglied

Feuler
Schriftführer