Niederschrift (öffentlich)

über die 33. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 13.02.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 18:36 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)


Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Kopkow (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pohlmann (CDU)
Herr RM Wallrabe (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Giebel (SPD)
Herr RM Goosmann (SPD)
Herr RM Heymann (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Herr RM Naumann (SPD) i.V.f.Frau RM Lührs (SPD)
Frau RM Matzanke (SPD)
Herr RM Hoffmann (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Herr RM Düdder (SPD) i.V f.Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Albrecht-Winterhoff (SPD) i.V.f. Herrn RM Schilff (SPD)
Frau RM Löffler (SPD)

Frau RM Weyer (SPD)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Frau RM Hawighorst-Rüßler (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Frau RM Stackelbeck (B‘90/Die Grünen) i.V.f.Herrn sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Herr sB Stammnitz (Die Linke & Piraten)
Herr RM Kowalewski (Die Linke & Piraten)
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten)
Herr sB Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr sB Kühr (AfD)
Herr RM Thieme (NPD) ab 15:15 Uhr bis 17:36 Uhr

2. Beratende Mitglieder:

Frau Löhken-Mehring - Seniorenbeirat bis 17:26 Uhr


Frau Bürstinghaus - Integrationsbeirat
Herr Bonkowski - DSW 21 bis 18 :15 Uhr

3. Verwaltung:

Herr StR Wilde - 6/Dez.


Herr Dr. Rath – stv. 60/AL
Herr Nickisch - 61/AL
Herr Thabe-61
Herr Meißner-61
Herr Böhm - 64/AL
Frau Meininghaus-64
Frau Linnebach-67AL
Frau Ellwein- FB1
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro

4. Gäste:

./.

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 33. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 13.02.2019, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 32. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 05.12.2018

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2018
(Drucksache Nr.: 12124-18)


3.2 Projekt "nordwärts": 4. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11857-18)

3.3 Masterplan Kommunale Sicherheit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12534-18)
Hinweis: Der Versand der Vorlage erfolgt im Wege eines sog. reduzierten Sonderversandes.

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 23.01.2019

3.4 Eisenbahnüberführung Schweizer Allee
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13076-18)

3.5 Sanierungsgebiet „Stadterneuerung Ortskern Mengede“
Herrichtung einer gärtnerischen Anlage an der Dönnstraße - Durchführungsbeschluss

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12692-18)
-lag bereits zur Sitzung am 05.12.2018 vor-

3.6 Bezahlbares Wohnen in Dortmund

hierzu -> Vorschlag zur TO mit Antrag (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13254-19)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13254-19-E1)

3.7 Weiterbau der L 663n (OW IIIa)
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13410-19)

3.8 Vorfall U42 am 26.01.2019
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13425-19)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

4.1 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Teilkonzept Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung. Masterplan Nachhaltige Mobilität für die Stadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11825-18)
Hinweis: Die Vorlage wurde im Wege eines sog. reduzierten Versandes verschickt.
-lag bereits zur Sitzung am 05.12.2018 vor-


hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 13.11.2018
-lag bereits zur Sitzung am 05.12.2018 vor-


hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 05.12.2018

4.2 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Teilkonzept Elektromobilität für Dortmund EMoDo³
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11832-18)
Hinweis: Die Vorlage wurde im Wege eines sog. reduzierten Versandes verschickt.
-lag bereits zur Sitzung am 05.12.2018 vor-


4.3 Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 11722-18)
-lag bereits zur Sitzung am 05.12.2018 vor--

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 09.10.2018
-lag bereits zur Sitzung am 05.12.2018 vor-


hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 06.11.2018
-lag bereits zur Sitzung am 05.12.2018 vor-


hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 13.11.2018
- lag bereits zur Sitzunmg am 05.12.2018 vor -


hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11722-18-E2)
-lag bereits zur Sitzung am 05.12.2018 vor-

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11722-18-E8)

4.4 Stellungnahme Entwurf Regionalplan Ruhr
Empfehlung (Drucksache Nr.: 13074-18)

4.5 Stellungnahme Entwurf "Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr"
Empfehlung (Drucksache Nr.: 13088-18)

4.6 Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 3 i.V. mit § 89 Abs. 1 Nr. 4 BauO NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12565-18)

4.7 Bauleitplanung;
57. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 285 - südlich Am Rombergpark -
hier: I. Entscheidung über während der öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahmen, II. Feststellungsbeschluss zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes - südlich Am Rombergpark - mit der aktualisierten Begründung vom 12.12.2018,
III. Satzungsbeschluss, IV. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 12.12.2018, V. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13087-18)

4.8 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 – EKZ Körner Hellweg –, teilweise Änderung des Bebauungsplanes In O 215 – Körner Hellweg - sowie 59. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier:
I. Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung (zweite Offenlage)
II. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
III. Satzungsbeschluss
IV. Beifügung der modifizierten/aktualisierten Begründung vom 18.12.2018 zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 – EKZ Körner Hellweg – mit teilweiser Änderung des Bebauungsplanes In O 215 – Körner Hellweg – sowie zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes
V. Feststellungsbeschluss mit Begründung vom 03.05.2018
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 13098-18)

4.9 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 152
- Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße -
hier:
Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung geänderter Teilbereiche

Beschluss
(Drucksache Nr.: 13102-18)

4.10 Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplans Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund - im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beschluss zur Änderung Nr. 3 des Bebauungsplans Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund -

Beschluss (Drucksache Nr.: 13155-19)

4.11 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 252 – Am Lennhofe – im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

hierzu -> Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 10553-18-E4)
-lag bereits zur Sitzung am 07.11,2018 vor-

hierzu -> Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10553-18-E6)
-lag bereits zur Sitzung am 07.11.2018 vor-

hierzu -> Information der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10553-18-E7)

4.12 Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 4. Quartal 2018 behandelt wurden
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 13116-19)

4.13 Förderantrag "Emissionsfreie Innenstadt" - Zwischenbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12700-18)

4.14 Überarbeitung der Prioritätenliste des Konzepts für Kreisverkehre
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 27.11.2018
(Drucksache Nr.: 12772-18)


4.15 Verlagerung des Dortmunder Reitervereins
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13414-19)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Gewässerschau in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13052-18)



5.2 Klage der Deutschen Umwelthilfe e. V. gegen die Bezirksregierung Arnsberg zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011, Teilplan Ost
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11248-18-E5)
- lag bereits zur Sitzung am 07.11.2018 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11248-18-E6)

5.3 Pfandbecher
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12441-18)
-lag bereits zur Sitzung am 07.11.2018 vor-

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12441-18-E1)

5.4 Bullenmast in Dortmund-Grevel
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13340-19)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen

6.1 Wohnungsmarkt Ruhr - Vierter Regionaler Wohnungsmarktbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12773-18)

7. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung

7.1 Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur aktiven Begleitung des Programms „startklar: Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern was Menschen verbindet“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12903-18)

7.2 Stadterneuerungsprogramm "Soziale Stadt - Dortmund Nordstadt"
"Lebenslagen verbessern - Perspektiven eröffnen am Bernhard-März-Haus",
Änderung des Konzeptes von Neubau auf Ertüchtigung des Bestandsgebäudes

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13090-18)

8. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
nicht besetzt

9. Angelegenheiten des Agenda-Büros
nicht besetzt

10. Angelegenheiten der Stabstelle Dortmunder Statistik
nicht besetzt

11. Anfragen
nicht besetzt

12. Informationen der Verwaltung




Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Ferner weist sie gem. § 29. Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.




1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Logermann benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Ergänzungen:

Man einigt sich darauf, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um folgende Vorlage zu
ergänzen:

NEU: TOP 4.16: Bauleitplanung : Informationsvorlage zur Kampagne „Tiny Einfamilienhäuser“
Beschluss (Drucksache Nr.: 13166-19)
Vertagungen:
Man einigt man sich darauf, folgende Vorlagen in die nächste Sitzung zu vertagen:

TOP 4.7: Bauleitplanung;57. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des
Bebauungsplanes Hom 285 - südlich Am Rombergpark –…..(Drucksache Nr.: 13087-18)

TOP 4.10: Bauleitplanung; Änderung Nr.3 des Bebauungsplans Lü 106-Hallenbad-Lütgendortmund-(Drucksache Nr.: 13155-19)
Die Tagesordnung wird mit den o. a. Änderungen festgestellt.



zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 32. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 05.12.2018

Herr Rm Klösel führt an, dass er seine Wortbeiträge zu TOP 3.12 „Altersgerechte Stadt...“ und TOP 4.6 „ Faßstraße …„ vermisse und bittet daher darum, die Niederschrift entsprechend zu ergänzen.

Man einigt sich darauf, die Genehmigung der o.a. Niederschrift in die nächste Sitzung zu vertagen, zu welcher die entsprechend ergänzte Protokollierung vorliegen wird.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung -nicht besetzt-

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2018
(Drucksache Nr.: 12124-18)

Hierzu liegt vor Überweisung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 29.11.2018 mit Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 12124-18-E10):

3. Grundstücksvergabe in Erbbaurecht

Innerstädtische Grundstücke und Grundstücke mit besonderer städtebaulicher Bedeutung
werden zukünftig ausschließlich vorrangig im Erbbaurecht vergeben.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) bittet, das Wort „ausschließlich“ durch „vorrangig“ zu ersetzen und schlägt
vor, den Antrag als Prüfauftrag und zur fachlichen Diskussion in den Ausschuss für Umwelt,
Stadtgestaltung und Wohnen und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu
geben. Erst danach könne hierzu ein Beschluss gefasst werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag
Mehrheitlich, bei Enthaltung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der
Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zu und gibt ihn als Prüfauftrag und zur fachlichen Diskussion in
den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie den Ausschuss für Finanzen,
Beteiligungen und Liegenschaften.

AUSW; 13.02.2019.

Frau Rm Neumann-Lieven bittet für ihre Fraktion darum, die Angelegenheit als Prüfauftrag zu werten und hierbei darzustellen, welche Auswirkungen ein Erbbaurecht hätte und wie andere Städte inzwischen verfahren würden.

Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion sich diesem Vorschlag anschließen könne. Für die entsprechende Darstellung der Verwaltung bittet er um eine Gegenüberstellung der Pro -u.Contra - Aspekte. In diesem Zusammenhang wolle er daran erinnern, dass gerade die Aufhebung von Erbbaurecht im Bereich Hafen /Speicherstraße die Stadt deutlich weiter gebracht hätte als in der Vergangenheit. Hier habe man Erbbaurechte aufgehoben, was sich als deutlich investorenfreundlicher erwiesen habe. Diese Erfahrung zeige, dass Erbbaurecht nicht immer hilfreich sei.

Herr Rm Kowalewski interpretiert den o.a. Antrag so, dass man auch in Zukunft in der Innenstadt noch Grundstücke habe, auf die die Stadt Dortmund dann Zugriff habe, auch um Verwaltung entwickeln zu können ohne etwas anmieten oder in die Außenbezirke ausweichen zu müssen. Insofern wäre man heute auch beschlussfähig gewesen. Eine Frage die sich ihm noch stelle sei, dass noch weitere Anträge in diesen Ausschuss geschoben wurden, die aber hier so nicht auftauchen würden. Dort sei es um die „25 % Regelung“ gegangen und um einen Antrag der FDP-Bürgerliste zum Thema „Wohnungsmarkt“ gegangen. Hierzu möchte er von der Verwaltung wissen, wann man sich damit befasse.

Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter erinnert hierzu daran, dass zum Antrag ihrer Fraktion bezüglich der „25 % Regelung“ eine Stellungnahme der Verwaltung für das erste Quartal angekündigt wurde, welche man zunächst abwarte wolle.

Frau Rm Hawighorst-Rüßler verdeutlicht, dass ihre Fraktion sich mit dem o.a. Antrag tatsächlich auf Grundstücke im Innenstadtbereich bzw. auf Grundstücke mit besonderer Lage präzisiere und nicht auf jeden städtischen Grundstücksanteil, welcher verkauft werden solle.

Zur Frage des Herrn Rm Kowalewski bezüglich weiterer Anträge informiert Herr Wilde darüber, dass die Verwaltung hieran arbeite und die entsprechenden Stellungnahmen voraussichtlich zur Märzsitzung vorliegen werden. Zum heute vorliegenden Auftrag kündigt er an, dass die Verwaltung diesen gerne bewerten und gegenüberstellen wolle, bevor man hier darüber abschließend entscheide. Da hierzu nicht nur dieser Ausschuss sondern auch der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften betroffen sei, werde man hierzu alle entsprechenden Fachbereiche bezüglich einer Bewertung befragen und mit der Antwort wieder hier in dieses Gremium kommen.

Die Verwaltung wird darum gebeten, den o. a. Antrag zu bewerten und hierzu zeitnah eine Stellungnahme inkl. einer entsprechenden Gegenüberstellung aller Pro-und Contra-Aspekte vorzulegen.


zu TOP 3.2
Projekt "nordwärts": 4. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11857-18)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den 4. Sachstandsbericht zum Projekt "nordwärts" zur Kenntnis.



zu TOP 3.3
Masterplan Kommunale Sicherheit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12534-18)

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 23.01.2019:

Die Fraktion B90/Die Grünen begrüßt den Masterplan grundsätzlich, und hebt die enge Zusammenarbeit von Polizei und Verwaltung hervor. Die Punkte Alkoholverbot in öffentlichen Räumen (Punkt 18) und Videoüberwachung (Punkt 21) in der Maßnahmenliste werden jedoch so von der Fraktion nicht mitgetragen und abgelehnt. Die Fraktion kann sich nicht mit der Vorstellung anfreunden, dass verbotener Alkoholkonsum im Sommer auch noch gefilmt wird; auch die Ausweitung von Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird kritisch gesehen. Die Fraktion gibt zu Protokoll, das die Vorlage mit Ausnahme der genannten Punkte 18 und 21 ansonsten mitgetragen und begrüßt wird. Da es sich um einen Katalog von Maßnahmen handelt, können ja kritische Punkte aus dem Katalog entfernt werden.

Die Fraktion Die Linke lehnt dies ebenfalls ab, aber auch die Verlagerung von polizeilichen Aufgaben in den privaten Bereich, da aus Sicht der Fraktion eher eine personelle Aufstockung der Polizei die Situation verbessern würde. Das Vorgehen gegen Drogenabhängige wird abgelehnt und auf das portugiesische Modell hingewiesen. Nicht die Bestrafung von Kleindealern und Abhängigen, sondern die der Großkriminalität bringt die nötigen Erfolge.
Eine schleichende Überwachung aller Bürger wird befürchtet; die Installation von Kameras daher abgelehnt. Da die Fraktion die Vorlage nur in Gänze ablehnen oder befürworten könne, lehnt sie aus den genannten Gründen die gesamte Vorlage ab. Es wird im Papier nicht berücksichtigt, wo sich künftig Räume befinden, wo die Menschen Alkohol konsumieren können.

Die Piratenpartei lehnt das Gesamtpaket ab. Es werden Mittel aufgezählt wie Videoüberwachung und Abgabe polizeilicher Aufgaben an private Unternehmen, die abgelehnt werden. Das Konzept ist „völlig daneben“.

Die CDU-Fraktion begrüßt den Masterplan ausdrücklich. Der Masterplan versucht, die Stadt ein wesentliches Stück sicherer zu machen. Die CDU hat nichts dagegen, wenn sich die Bürger der Stadt Dortmund am Ende des Tages ein Stück sicherer fühlen. Es ist ein Masterplan, der erstmal nur einen Rahmen setzt und noch keine konkreten Maßnahmen (für den Stadtbezirk) beschließt. Er enthält aber einen Katalog mit Vorschlägen, wie man die Stadt sicherer machen kann und die CDU begrüßt es, das die Verwaltung einen solchen Masterplan aufgestellt hat. Man kann später immer noch über einzelne Maßnahmen diskutieren, der Plan als Ganzes ist gut

Herr Meyer nimmt an der Abstimmung nicht teil.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt den Masterplan Kommunale Sicherheit zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich mit den oben genannten Vorbehalten/Einschränkungen mit 15 Ja-Stimmen (Fraktionen der SPD, B90/Die Grünen, CDU, AfD) gegen 3 Nein-Stimmen (Fraktion Die Linke, Piratenpartei), zu beschließen-


Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde vom 30.01.2019:

Die Bezirksvertretung Huckarde nimmt den Masterplan Kommunale Sicherheit zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei 4 Enthaltungen (Fraktion Bündnis`90/Die Grünen und Fraktion Die Linke) die Vorlage „Masterplan Kommunale Sicherheit“ zu beschließen.

Die Bezirksvertretung Huckarde beschließt einstimmig den folgenden Zusatz/Ergänzungsantrag der SPD Fraktion:

Die Verwaltung wird gebeten, die Beleuchtungsstärke der Straßenlaternen an der Westhusener Straße zu überprüfen und ggf. eine Verbesserung der Beleuchtung vorzunehmen.

Begründung:
Die Westhusener Straße, mit dem angrenzenden Rahmer Wald wird von Autos, RadfahrerInnen und FußgängerInnen gleichzeitig genutzt. Es ist hervorzuheben, dass diese Straße v.a. von den SchülerInnen der Hansa-Grundschule für den täglichen Schulweg genutzt wird.
Die neuinstallierten, auf LED-Technik basierten Straßenlampen sorgen derzeit leider nicht für das erhoffte bessere Licht. Fortan erkennt die SPD-Fraktion genau hier eine Gefahrenzunahme besonders für die SchülerInnen der Hansa-Grundschule, da diese auf ihrem Weg zur Schule schwierig zu erkennen sind. Auch empfindet man eine subjektive Abnahme des Sicherheitsgefühls, wenn die Straße nicht ausreichend beleuchtet ist.


AUSW, 13.02.2019:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.


zu TOP 3.4
Eisenbahnüberführung Schweizer Allee
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13076-18)

Hierzu Empfehlung der BV Aplerbeck vom 12.02.2019:

„Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet die Verwaltung einstimmig, folgende Punkte bei
den Planungen zur Ausgestaltung der Eisenbahnüberführung Schweizer Allee zu
berücksichtigen:

- Die beidseitigen Gehwege sollen so hochbordig ausgebaut sein, dass ein Überfahren
von Pkw´s nicht möglich ist.

- Der Gehweg auf der östlichen Seite soll bis zur Einmündung Canarisstraße geplant
und realisiert werden.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat einstimmig mit o. g. Ergänzungen,
die Verwaltung zu beauftragen, gegenüber der Deutschen Bahn AG ein Verlangen
auszusprechen, bei der Erneuerung der Eisenbahnüberführung an der Schweizer Allee eine
lichte Weite von 8,00 m vorzusehen. Durch diese Forderung entstehen beidseitig inhaltliche
und finanzielle Verpflichtungen.“

AUSW 13.02.2019:

Herr Rm Logermann erklärt für seine Fraktion, dass man der Vorlage unter Berücksichtigung der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck zustimmen werde.

Herr Wilde erklärt daraufhin, dass er den Wunsch der Bezirksvertretung Aplerbeck mitnehme. Die Verwaltung werde diesen entsprechend berücksichtigen.

Mit diesem Hinweis der Verwaltung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Ratsgruppe NPD/Die Rechte), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat beauftragt die Verwaltung, gegenüber der Deutschen Bahn AG ein Verlangen auszusprechen, bei der Erneuerung der Eisenbahnüberführung an der Schweizer Allee eine lichte Weite von 8,00 m vorzusehen. Durch diese Forderung entstehen beidseitig inhaltliche und finanzielle Verpflichtungen.

zu TOP 3.5
Sanierungsgebiet „Stadterneuerung Ortskern Mengede“
Herrichtung einer gärtnerischen Anlage an der Dönnstraße - Durchführungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12692-18)

Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter, informiert den Ausschuss darüber, dass die Bezirksvertretung Mengede inzwischen den Beschluss zur Vorlage einstimmig, bei 4 Enthaltungen (CDU-Fraktion), gefasst hat.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Mengede zur Kenntnis.


Zu TOP 3.6
Bezahlbares Wohnen in Dortmund

Hierzu liegt vor Vorschlag zur Tagesordnung mit Antrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13254-19):

….die Fraktion der SPD bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrages:

Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung darzustellen, wie die konkreten Vorstellungen bzw. Planungen der Verwaltung sind, um zeitnahe mehr Flächen für öffentlich geförderte Mietwohnungen in Dortmund bereitzustellen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie der DoGeWo effektiv (mehr) städtische Grundstücke zur Verfügung gestellt werden können, um den kommunalen Wohnungsbau auszuweiten.
3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob der Ankauf von Belegungsrechten bei privaten Vermietern zielführend für das Dortmunder Stadtgebiet ist, um die soziale Segregation zu reduzieren.
4. Die Verwaltung wird beauftrag zu prüfen, wie Wohnungsbaugenossenschaften auf dem Dortmunder Stadtgebiet unterstützt werden können.
5. Beim Geschossaufbau gibt es immer wieder Probleme mit dem Anbau von Aufzügen. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie dies flexibler gehandhabt werden kann. Zudem wird die Verwaltung beauftragt aufzuzeigen, wo es besondere Auflagen gibt.
6. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, warum es in Dortmund bislang wenige Beispiele für Modulbauweise sowie Holzhäuser gibt und warum sich diese Ideen ggf. nicht auf Dortmunder Stadtgebiert bewährt haben.
7. Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen, ob es auf Dortmunder Stadtgebiet auch Beispiele für die Entwicklung von extrem kleinen Grundstücken mit innovativen Projekten gibt und wie diese ggf. häufiger umgesetzt werden können.
8. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung die oben genannten Punkte bis zum Ende des ersten Quartals 2019 dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vorzustellen.

Begründung:
Mit dem Beschluss des Haushalts 2019 hat der Rat der Stadt die Verwaltung mit einem Prüfauftrag zum geförderten Wohnungsbau beauftragt. So soll bis zum Ende des ersten Quartals 2019 im Bereich des Beschlusses zum geförderten Wohnungsbau geprüft werden, ob die Quote für öffentlich geförderte Mietwohnungen bei Bauvorhaben auf von der Stadt veräußerten Flächen auf 30 Prozent erhöht werden kann. Zudem soll geprüft werden, ob für 5 Prozent der neu zu planende Wohnungen in Rahmen von Bebauungsplänen Nettokaltmieten im preisgedämpften Segment vorgeschrieben werden können. Auch soll geprüft werden ob ein Konzept für die Festlegung und Anwendung von gedeckelten Nettokaltmieten, weiteren Vorgaben und Bindungsfristen entwickelt werden kann. Ebenfalls soll geprüft werden, ob die Quotierungsreglung kontinuierlich evaluiert werden kann.
Damit der Bau von Wohnungen auf dem Dortmunder Stadtgebiert allgemein und die Anzahl der öffentlich geförderten Wohnungen im speziellen erhöht werden können, soll dieser Prüfauftrage durch die oben genannten Punkte ergänzt werden und gemeinsam vorgestellt werden. Ziel ist das Wohnungsangebot insbesondere im unteren und mittleren Segment auszuweiten und die Situation auf dem Mietmarkt zu entspannen, um dadurch den weiteren Anstieg der Mieten zu begrenzen.

Hierzu liegt vorZusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 13254-19-E1):

….die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN begrüßt die mit dem vorliegenden Antrag erkennbare
Bewegung der SPD beim Thema sozialer Wohnungsbau. Wir möchten
den Antrag aber um zwei konkrete Punkte erweitern.

1) Die Verwaltung wird gebeten, das Liegenschaftsamt in die Prüfung einzubeziehen.
Das Liegenschaftsamt hat die Möglichkeiten einer Grundstücksübertragung an
DOGEWO auf Wunsch der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bereits im Vorfeld der
Haushaltsberatungen 2019 geprüft. Dies hatte zu mehreren Anträgen für die Haushaltsberatungen
geführt.

2) Die Verwaltung wird gebeten, konkret die Bebauungspläne Br 213 und Lü 140
in die Prüfung aufzunehmen.

Begründung
Erfolgt mündlich

Hierzu liegt vorZusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13254-19-E2):

…die Fraktion der SPD bittet um Beratung und Beschlussfassung des zusätzlichen Antrages:

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie gegen Anbieter, die ohne Genehmigung
Wohnraum auf Online-Vermittlerportalen für touristische Zwecke anbieten, vorgegangen
werden kann. Sofern entsprechende Genehmigungen hierfür vorliegen oder Vermietungen
im Rahmen der Zweckentfremdungssatzung erfolgen, soll geprüft werden, wie sichergestellt
werden kann, dass anfallende Steuern korrekt abgeführt werden.

Begründung:
In Dortmund gibt es eine größere Anzahl von Wohnungen, die auf Online-
Vermittlerportalen (z.B. airbnb) für touristische Zwecke angeboten werden. Eine Vielzahl
dieser Angebote macht dabei den Eindruck, dass die angebotenen Wohnungen ausschließlich
für touristische Zwecke bereitgehalten werden. Laut bestehender Zweckentfremdungssatzung
der Stadt ist die Nutzung von Wohnraum zu anderen Zwecken außer
Wohnen ohne Genehmigung nicht erlaubt.

AUSW, 13.02.2019:

Frau Rm Neumann-Lieven führt an, dass „Bezahlbares Wohnen“ zurzeit „das Thema“ sei. Da hierzu viel im Umbruch sei, werde man durch dieses Thema noch lange begleitet werden. Daher habe man einfach mal aufgelistet, wozu man noch Fragen habe. Die Fragestellungen der Fraktion Die Linke & Piraten würde man natürlich gerne mitnehmen. Punkt 2 des eigenen Antrags würde man eventuell nochmal erweitern, falls die DOGEWO nicht direkt unterstützt werden könne. In diesem Fall könne man eventuell aber die Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft in die Antwort mit einbinden.

Herr Rm Kowalewski teilt mit, dass seine Fraktion den SPD-Anträgen zustimmen könne, um auch hierzu von der Verwaltung entsprechende Informationen zu bekommen. In Sachen DOGEWO habe man sich schon mal mit dem Liegenschaftsamt auseinandergesetzt. Danach sei das durchaus rechtlich möglich, allerdings nicht direkt von der Stadt zur DOGEWO sondern via Stadtwerke.

Frau Rm Hawighorst-Rüßler verdeutlicht, dass die o. a. Anträge auf den entsprechenden Haushaltsantrag ihrer Fraktion aufbauen würden, wo es um den bezahlbaren Wohnungsbau, eine Quotierung um 5 % und eine Erhöhung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus auf 30% etc. gehe. Deswegen bewerte sie die o.a. Anregungen bzw. Prüfanregungen nochmal als eine Erweiterung dazu. Dieses erhöhe den Druck nochmal weiter in Richtung Ausbau des öffentlich geförderten Wohnungsbaus in der Stadt mit allen Mitteln voranzutreiben. Ihre Fraktion wolle Punkt 2 des Anliegens der Fraktion Die Linke & Piraten um das Grundstück „Wischlinger Weg“ ergänzen. Diesen würde man gerne in die Prüfung mit einbezogen haben wollen.

Herr Rm Waßmann erläutert, dass man dem o.a. Prüfaufträgen insgesamt folgen könne. Zu den beiden im Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten angesprochenen Bebauungsplänen hätte man zusätzlich gerne eine aktuelle Bewertung der Verwaltung.
Herr sB Kühr vermittelt, dass seine Fraktion im Gegenteil zum Ansinnen der o.a. Prüfaufträge eher dafür sei, dass private Investoren möglichst leicht und günstig bauen können. Der Markt regele sich normalerweise sehr gut selber. Das hätte man gerne auch im Bau gesehen und nicht immer neue Verschärfungen, sei es Dachbegrünungen oder Vorgärten oder was man sich sonst alles einfallen lasse, um Leute abzuschrecken.

Herr Rm Kowalewski teilt mit, dass man den „Wischlinger Weg“ gerne in den Prüfauftrag seiner Fraktion aufnehmen könne.

Herr Rm Pohlmann bittet darum, im Rahmen der Prüfaufträge auch die Genossenschaften mit in den Blick zu nehmen, da diese seit über hundert Jahren sicheren und teilweise sehr preiswerten Wohnraum anbieten würden. Deswegen vertrete er die Meinung, dass gerade den Genossenschaften Grundstücke angeboten werden sollten, damit sie diese entsprechend bebauen.

Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter macht darauf aufmerksam, dass diese Forderung unter Punkt 4 des SPD-Antrages bereits enthalten sei.

Herr Rm Gebel bittet zum Thema „Wischlinger Weg“ darum, im Falle einer Nutzungsänderung dort die Trassensicherung zu beachten, die es an der Stelle für einen eventuellen Weiterbau einer Stadtbahnlinie gebe. Außerdem bitte er darum, dann auch die entsprechenden Abstandsregelungen zu beachten, um beurteilen zu können, ob die Fläche überhaupt für so etwas noch geeignet sei.

Frau Rm Hawighorst-Rüßler präzisiert, dass ihre Fraktion den südlichen Bereich des „Wischlinger Wegs“ gemeint habe, welcher nicht von der zuvor erwähnten Trassenführung tangiert sei.

Danach wird zu den einzelnen o. a. Anträgen wie folgt abgestimmt:


1.Zum Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 13254-19):

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt diesem Antrag einstimmig zu.

2.Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 13254-19-E1):

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt diesem Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte)zu.


3.Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD- Fraktion Drucksache Nr.: 13254-19-E2):

Unter Einbindung des „Wischlinger Wegs“ stimmt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen diesem Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte) zu.


Herr Böhm informiert noch darüber, dass die Verwaltung dem Ausschuss eine umfassende Stellungnahme zu den o. a. Anträgen und auch dem heute erwähnten Haushaltsergänzungsbeschluss der Fraktion B‘90/Die Grünen vorlegen werde.








zu TOP 3.7
Weiterbau der L 663n (OW IIIa)
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13410-19)
Hierzu liegt vorZusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13410-19-E1):

….zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen begrüßt die Ankündigung des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, dass nunmehr hinsichtlich eines Weiterbaus der L663n von Dortmund über Unna nach Kamen eine Erstattung der entstehenden externen Planungskosten durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW möglich ist.

2. Der Ausschuss fordert die Verwaltung daher auf, dass sie sich sehr zeitnah mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW in Verbindung setzt, um offene Fragen zu klären, die genaue Finanzierung der Planung abzustimmen und eine externe Vergabe der Planung vorzubereiten.



3. Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ist hierzu in seiner Sitzung am 26. Juni 2019 zu berichten.

Begründung

Die Vorgängerregierung der jetzigen Landesregierung hatte im Rahmen ihrer Planungspriorisierung 2011 von diesem wichtigen Straßenzug lediglich den 3. Abschnitt als vorrangig zu planen eingestuft, während der 4. und 5. Abschnitt gestoppt wurden. In der Konsequenz wurden alle drei Abschnitte planerisch nicht angegangen.


Der jetzige Verkehrsminister sieht den Weiterbau der gesamten L 663n jedoch als wichtigen Netzschluss für den Dortmunder Nordosten. Das Vorhaben wurde daher im aktuell veröffentlichten Planungsprogramm zur Umsetzung der Vorhaben des Landesstraßenbedarfsplanes in Schritt 2 aufgenommen. Das bedeutet, das Vorhaben soll, wenn Kapazitäten zur Verfügung stehen, möglichst noch in dieser Legislaturperiode angegangen werden.

Bereits in der Vergangenheit haben die Stadt Dortmund und die anderen betroffenen Kommunen sich bereit erklärt, die Planung zu übernehmen. Zuletzt in einem gemeinsamen Brief an Frau Ministerin Scharrenbach vom 15.02.2018.

Mit Schreiben vom 27.03.2018 hat der Verkehrsminister des Landes NRW Hendrik Wüst auf diesen Brief reagiert und angekündigt, über die weitere Planung der OW IIIa/L663n in der nächsten Zeit zu entscheiden. Dies ist nunmehr geschehen.

Nun können die Planungen beginnen, da die Erstattung der externen Planungskosten durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW möglich ist.

AUSW, 13.02.2019:

Herr Rm Waßmann erläutert die Hintergründe zum Antrag seiner Fraktion und appelliert an den Ausschuss diesem zuzustimmen.

Frau Rm Weyer verdeutlicht, dass ihre Fraktion diesem Antrag zustimmen werde. Allein aus Brackeler Sicht warte sie bereits seit über 20 Jahren, dass endlich die Entlastung für den Hellweg erfolge.

Herr Rm Kowaleswki führt an, dass seine Fraktion diesen Antrag aus zwei Gründen ablehnen werde.
Einerseits halte man die OWIIIa natürlich im Grundsatz verkehrspolitisch für völlig falsch. Hier entstehe mehr oder weniger, gerade was den Nordrand von Wickede angehe, eine LKW-Trasse, um Verkehre von der Westfalenhütte in Richtung A1 abzuwickeln. Dadurch werde Wickede letzten Endes von den Freiräumen, die es dort gebe, abgeschnitten, da sich im Norden der Flughafen und im Süden dann die OWIIIa befände. Die Arrondierung dieses Stadtteils werde dann durch die entsprechende Lärmschutzwand stattfinden. Sollte es dazu kommen, wäre das für den Stadtteil natürlich eine ziemliche Katastrophe.
Der andere Grund habe nicht primär mit der OWIIIa sondern damit zu tun, die Planungsleistungen primär an „privat“ rauszugeben. Gerade wenn es sich um eine solche sensible Planung handele, dann sollten doch tatsächlich auch diejenigen die Planung durchführen, die sensibler dafür wären, was Bürgerinteressen und dergleichen angehe und nicht irgendwelche Planungsbüros, die das dann in erster Linie machen, weil sie einen Auftrag bekommen und ansonsten vielleicht gar nicht die kritischen Dinge mit im Auge hätten. Er glaube, dass das der völlig falsche Weg sei, welcher überhaupt nicht aufnehme, was es an Ängsten, Sorgen und Widerständen in der Bevölkerung gebe. Die OWIIa sei in diesem Bereich das Politikum welches dann wieder richtig „hoch kochen“ werde.

Herr Rm Münch hält es für frustrierend, dass man hier einen „Straßendinosaurier“ wiederbeleben wolle. Das Schlimme dabei sei, dass man der Überzeugung sei, das Richtige zu tun. Man fasse Beschlüsse für den Klimaschutz, für die Luftreinhaltung und für die Mobilitätswende aber wenn es konkret werde, mache man genau das Gegenteil. Gerade an dieser Straße könne man betroffenen Bürgern immer eine Entlastung „vorgaukeln“, welche seiner Meinung nach nur eine scheinbare Entlastung sei. Ein weitgehend verkehrsarmer, lärmarmer Raum für die Naherholung werde zerschnitten. Er habe leider den Eindruck, dass man gar nicht mit dem aktuellen Status Quo der Verkehrswissenschaft gehe, welche sehr viel weiter sei. Man traue sich nicht von der autogerechten Stadt wegzukommen, hin zu einer menschengerechten Stadt. Es bleibe ihm nur darauf zu hoffen, dass der Stadtbezirk 2020 ein deutliches Zeichen setzen werde.

Herr Rm Dudde teilt mit, dass auch seine Fraktion diesen zusammenhängenden Naturschutzraum erhalten wolle. Man sei bereits seit 20 Jahren nicht von dieser Straße überzeugt. Weiter ergänzt er die Bedenken des Herrn Rm Kowaleswki dahingehend, dass man bereits wahrgenommen habe, dass sich auch schon in Kamen Bürger/innen dagegen stellen würden. Insofern bleibe man sich heute treu und werde den CDU-Antrag ablehnen.

Herr Wilde informiert darüber, dass feststehe, dass die OWIIIa die Ortskerne entlasten werde. Man werde hier nicht von einer vollkommenen Verkehrsberuhigung in den Zentren sprechen können aber man werde den Verkehr reduzieren und habe darüber hinaus noch die Möglichkeit, in den Zentren mehr für die Aufenthalts- und Wohnqualität zu tun. Man werde als nächstes mit dem „Landesbetrieb Straßenbau NRW“ reden, um eine entsprechende Vereinbarung zu schließen. Er bitte allerdings um Verständnis dafür, dass man aufgrund der derzeitigen personellen Situation, nicht adhoc nach Abschluss der Vereinbarung an dieser Maßnahme arbeiten könne. Es hänge davon ab, wie schnell man qualifiziertes Personal bekomme.

Herr Rm Waßmann erläutert, dass „extern“ nicht externe Planer-Büros bedeute sondern dass die Planungsaufgabe bzw. die Kosten nicht beim Land lägen. Weiter betont er ausdrücklich, dass für seine Fraktion sehr wohl der Mensch oberste Priorität habe. Die dortigen Umwegverkehre am Hellweg entlang und inzwischen auch über Kurl kommend seien eine hohe Belastung für die Menschen am Hellweg und anderen Straßen. Das müsse man selbstverständlich im Fokus haben.

Herr Rm Thieme …...
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.


Herr Rm Kowalewski verdeutlicht ausführlich, warum, aufgrund der entsprechenden Verkehrsgutachten, dort auf keinen Fall eine wesentliche Entlastung der Verkehre eintreten werde.

Herr Rm Münch fasst zusammen, dass CDU und SPD sich als „Autofahrerparteien“ darstellen würden. Auch er sei der Meinung, dass es dort nicht zu einer Entlastung sondern vielmehr zu zusätzlichen Belastungen kommen werde. Als Negativbeispiel aus der Vergangenheit führt er den Bau des NS9 an.
Er appelliert daher an den Ausschuss, diese Fehler aus der Vergangenheit besser nicht zu wiederholen.
Aufgrund eines entsprechenden Antrages zur Geschäftsordnung von Frau Rm Matzanke einigt man sich letztendlich darauf, die Debatte zu beenden und kommt zu folgender Abstimmung zum den o. a CDU-Antrag:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13410-19-E1) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten, Ratsgruppe NPD/Die Rechte) sowie Enthaltung (Fraktion FDP/Bürgerliste) zu und beauftragt die Verwaltung diesen entsprechend umzusetzen.
4. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen begrüßt die Ankündigung des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, dass nunmehr hinsichtlich eines Weiterbaus der L663n von Dortmund über Unna nach Kamen eine Erstattung der entstehenden externen Planungskosten durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW möglich ist.

5. Der Ausschuss fordert die Verwaltung daher auf, dass sie sich sehr zeitnah mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW in Verbindung setzt, um offene Fragen zu klären, die genaue Finanzierung der Planung abzustimmen und eine externe Vergabe der Planung vorzubereiten.



6. Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ist hierzu in seiner Sitzung am 26. Juni 2019 zu berichten.



zu TOP 3.8
Vorfall U42 am 26.01.2019
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 13425-19)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 13425-19-E1):


…die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet die Verwaltung - über Informationen zum
konkreten Vorfall am 26.01.19 hinaus - um eine grundlegende Darstellung zur Pünktlichkeit
und zur Fahrgastinformation auf der Stadtbahnlinie U42 zwischen Hombruch und Grevel.
Dabei bitten wir um die Beantwortung insbesondere der folgenden Fragen:

1. Wie viele Ausfälle und Verspätungen gab es auf dieser Strecke im vergangenen Jahr?
Bitte aufschlüsseln nach: Konflikten mit dem motorisierten Individualverkehr, technische
Störungen an den beiden eingesetzten Fahrzeugtypen, Personaldisposition und sonstige
Ereignisse.

2. Die Fahrgastinformation über die Anzeigetafeln und Durchsagen in den Zügen und an
den Haltestellen wird oft als widersprüchlich und fehlerhaft wahrgenommen. Was sind die
Gründe dafür?

3. Welche Maßnahmen sind geplant, um die Ausfälle/Verspätungen zu minimieren und die
Fahrgastinformation zu verbessern?

4. Gibt es auf anderen Strecken vergleichbare Probleme? Wenn ja, auf welchen?

Begründung:
Immer wieder kommt es insbesondere bei der Stadtbahnlinie U42 zu Verspätungen und
Ausfällen. Besonders ärgerlich ist dabei, dass auch die Informationen über die elektronischen
Infotafeln häufig nicht stattfinden, bzw. falsche, bzw. unsinnige Angaben enthalten.
Eine verlässliche Beförderung auf der Strecke ist damit derzeit nicht gegeben. Insbesondere
für die täglichen Nutzer*innen ist diese Unzuverlässigkeit gerade in den Hauptzeiten
nicht zumutbar.

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion FDP/Bürgerliste)(Drucksache Nr.: 13425-19-E3):

…die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beantwortung folgender Fragen:

Am Samstag, dem 26.01.2019, ist es auf der Bahnlinie U42 erneut zu Problemen bei der
An- und Abreise rund um das BVB-Spiel gekommen.

- Warum wiederholt sich ein solches Szenario der Verspätungen immer wieder auf dieser
Strecke bei Großveranstaltungen?

- Welche Gründe lagen vor, dass die U-Bahn 42 bereits frühzeitig im Anreiseverkehr aus
Richtung Hombruch bis zu 30 Minuten Verspätung hatte?

- Auch nach dem Spiel gab es massive Probleme mit der Abreise der Fans. Vor allem die
Abreise in Richtung Hombruch war aufgrund ausgefallender U-Bahnen problematisch.
Woran lag es, dass bei der Abreise teilweise 20 - 30 Minuten keine U-Bahn gefahren ist?

- Der Ausfall bzw. das Liegenbleiben auf offener Strecke ist auf dem Streckenabschnitt
bereits mehrfach rund um die An-und Abfahrt der BVB Spiele vorgekommen. Gibt es eine
Arbeitsgruppe bei der DSW21 die sich diese Problematik auseinandersetzt und an Lösungen
arbeitet?


- Konnte die DSW21 inzwischen die Ursache für das Liegenbleiben des Fahrzeugs auf
offener Strecke herausfinden?

- Gibt es Planungen / Lösungsansätze der DSW21 für diesen Streckenabschnitt in beiden
Fahrtrichtungen neben den anscheinend nicht ausreichenden und ausfallanfälligen UBahnen
zusätzliche U-Bahnen bzw. einen Schienenersatzverkehr einzusetzen/
einzurichten?


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Teilkonzept Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung. Masterplan Nachhaltige Mobilität für die Stadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11825-18)

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 13.11.2018:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet die Verwaltung mit 16 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung (Einzelmitglied Die Linke) ihr sobald entsprechende Pläne für die Anbindung U 41 bis Berghofen und zur Taktverdichtung U 47 vorliegen, diese vorzustellen.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 16 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung (Einzelmitglied Die Linke) mit den o. g. Ergänzungen dem Beschlussvorschlag laut Vorlage zu folgen.


Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 05.12.2018:

Vertreter des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes sowie der Wirtschaftsförderung
erläutern den Mitgliedern der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord die
Verwaltungsvorlage.
Die CDU-Fraktion gibt nachfolgende Anmerkungen zur Verwaltungsvorlage
Masterplan Mobilität (Maßnahmenvorschläge auf Seite 4) zu Protokoll:

- 2.1 Infrastruktur und Bedienungsqualität des ÖPNV: "Kapazitätserweiterungen
im Stadtbahntunnel (soweit noch möglich) und der Ausbau der U44 auf der
Westfalenhütte sind zu begrüßen. Für alle weiteren Ausbauvorschläge des
Stadtbahnnetzes existieren keine positiven Kosten-Nutzen-Kalkulationen,
diese sind deshalb abzulehnen."

- 3.4 Emissionsarme Busflotte: "Eine ausschließliche Festlegung auf E-Mobilität
ist nicht zweckmäßig. Die Entscheidung über mögliche alternative
Antriebsformen sollte bei DSW21 liegen."

- 4.1 Radvorrangrouten: "Die einfache Einrichtung eines Radfahrstreifens auf
dem Wallring, unter Aufgabe einer PKW-Fahrspur, stellt keine sachgerechte
Lösung dar und wird von der CDU abgelehnt. Nachhaltig und deshalb
wünschenswert ist die planerische Betrachtung und Umgestaltung des
gesamten auf dem Wallring zur Verfügung stehenden Raumes, mit dem Ziel
Sicherheit, Qualität und Verkehrsfluss aller Verkehrsträger zu optimieren.
Darüber hinaus finden Nebenstraßen, die bereits heute vielfach für den
Radverkehr genutzt werden, zu wenig Berücksichtigung."

7.4 Vergünstigte Tarifangebote im ÖPNV: "Der ÖPNV in Dortmund erscheint
hinreichend günstig zu sein. So kostet ein Ticket 2000 für das Stadtgebiet
Dortmund derzeit 72,30 Euro monatlich, für diesen Betrag ist ein PKW nicht zu
betreiben."

Darüber hinaus merkt die CDU-Fraktion an, dass die Bezirksvertretung Innenstadt-
Nord sich bereits gegen ein Fahrverbot auf der B 1 ausgesprochen hat und dieses
aufrecht erhalten bleiben sollte.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord lehnt den Antrag der Fraktion
Die Linke & Piraten mehrheitlich bei zwei Ja-Stimmen (Fraktion Die
Linke & Piraten) und 14 Gegenstimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen, Herr Urbanek / AfD und Herr Borchardt / Die Rechte)
(Drucksache Nr. 11825-18-E1) ab:
„Punkt 3 (S. 27ff) Handlungsfelder für Mobilitätsmaßnahmen zur
Luftreinhalteplanung wird um ein weiteres Handlungsfeld „Vermeidung künftiger
zusätzlicher Luftbelastungen“ ergänzt:

„Einen wesentlichen Aspekt der Luftreinhalteplanung stellt die Vermeidung künftiger
Emissionen dar. Neue gewerbliche Ansiedlungen oder solche der Dienstleistung mit
absehbar erheblichen Auswirkungen auf das Ausmaß der Verkehre und der damit
verbundenen Luftbelastungen werden daher nur nach eingehender Prüfung ihrer
Notwendigkeit für die Lebensqualität der Dortmunder Bevölkerung und nicht an
derzeit stark belasteten Orten zugelassen. Vorhabenträgern werden gegebenenfalls
Möglichkeiten angeboten, ihre wirtschaftlichen Interessen an Orten im Dortmunder
Stadtgebiet zu realisieren, wo eine Verträglichkeit mit Luftreinhalteaspekten
vergleichsweise leicht zu realisieren ist.“

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen mehrheitlich bei 3 Ja-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Frau
Wimmer / Fraktion Die Linke & Piraten) bei 6 Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Herr
Smolinski / Fraktion Die Linke & Piraten, Herr Urbanek / AfD und Herr Borchardt / Die
Rechte) und 7 Enthaltungen (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr. 11825-E2) ab:
„Punkt 3. der Beschlussvorlage wird wie folgt geändert:

Der Rat beauftragt die Stadtverwaltung, die Maßnahmen mit hohem und
außerordentlich hohem NO2-Reduktionswirkungs-Kosten-Verhältnis weiter zu
qualifizieren und die Umsetzung vorzubereiten.“

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich bei 14 Ja-Stimmen
(SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Herr Urbanek / AfD
und Herr Borchardt / Die Rechte) und 2 Gegenstimmen (Fraktion Die Linke &
Piraten) nachfolgenden mündlichen Antrag der CDU-Fraktion:
„Der Baustein „Ganztägiges Lkw-Durchfahrtsverbot auf der B 1“ (Seite 108 der
Anlage) der Maßnahme 5.2 „Umweltsensitives Lkw-Routing“ (Seite 4 der
Verwaltungsvorlage) wird gestrichen.“

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt einstimmig bei einer Enthaltung
(Herr Urbanek / AfD) dem Rat der Stadt Dortmund den Beschluss laut Vorlage mit
oben genanntem Zusatz (mündlicher Antrag CDU-Fraktion) zu fassen.

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 11.12.2018:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich mit
den Stimmen der SPD-Fraktion (5), der CDU-Fraktion (5), der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen (4) der Fraktion Die Linke & Piraten (2), der Fraktion FDP/KP (2) gegen die Stimme
von Herrn Illmer (parteilos) den Beschluss laut Vorlage zu fassen, verbunden mit dem
ausdrücklichen Wunsch ein ganztätiges Lkw-Durchfahrtsverbot schnellstmöglich
einzurichten.


Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 06.02.2019:

Frau Knappmann (Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen) bemängelt, dass Fußgänger in der
Vorlage nicht berücksichtigt würden. Außerdem sei die gemeinsame Nutzung von Wegen
durch Radfahrer und Fußgänger sehr gefährlich sein.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfahl den Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Teilkonzept
zur Luftreinhaltung. Masterplan Nachhaltige Mobilität für die Stadt einstimmig mit o.g.
Anmerkungen.


Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (DS-Nr.: 11825-18-E4):

„Die CDU Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) stellt bezüglich der auf Seite vier der Vorlage dargestellten 26 Maßnahmen in acht Handlungs-feldern folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Zu 1.1 Dynamisches Verkehrsmanagement
Der AUSW bittet die Verwaltung bezüglich des Vorhabens eines optimierten
dynamischen Verkehrsmanagements darum, dieses komplexe Vorhaben mit Blick auf die Region auch als Thema für die bevorstehende Ruhrkonferenz vorzusehen.
Großräumige Verkehrslenkung und -steuerung auf den Autobahnen A1, A2, A44, A45 o-der den Bundesstraßen B 1, B 54 und B 236 betrifft neben Dortmund auch die Region. Dortmund und das Ruhrgebiet können hier mit Blick auf die technologischen Möglichkeiten eine Modellregion für ein erfolgreiches dynamisches Verkehrsmanagement werden. Hier sollte eine umfassende Förderung durch das Land NRW erreicht werden.
Konkrete Maßnahmen wären hier u.a. ein Vorschlag zur Optimierung der Verkehre rund um das Veranstaltungszentrum „Westfalenhalle“ insbesondere für aus Westen kommende Fahrzeuge sowie eine Prüfung der Fragestellung, ob eine temporär unterschiedliche Nut-zung des Straßenverkehrsraumes möglich ist vor dem Hintergrund, dass aus allen Him-melsrichtungen Hauptverkehrsstraßen Pendler auf den Wall führen. Die Hauptbelastung liegt am Morgen in Fahrtrichtung City. Zum Nachmittag führen die Hauptverkehrsströme in die entgegengesetzte Richtung. Hier könnte eine variable Nutzung der Fahrspuren Abhilfe schaffen.

Zu 2.1 Infrastruktur und Bedienungsqualität des ÖPNV
Der AUSW begrüßt die Nutzung noch möglicher Kapazitätserweiterungen auf den Stadt-bahnlinien U41 und U47 sowie auf der Hauptstrecke im Stadtbahntunnel Hauptbahnhof - Markgrafenstraße mit einer 5. Bahn sowie einen vermehrten Einsatz von Doppeltraktionen (U47) und darüber hinaus ggf. die Erhöhung der Kapazität.
Ebenso wird eine Erweiterung der Stadtbahnlinie U 44 Westfalenhütte bis zum Logistikpark und langfristig bis zum Werkstor im Osten (Rüschebrinkstraße) begrüßt.
Alle weiteren Ausbauvorschläge des Stadtbahnnetzes lehnt der AUSW ab, da für diese entweder kein positives Kosten–Nutzen-Verhältnis besteht oder im Fall der U 49 bis zur Zillestraße in Wellinghofen und langfristig ggf. bis zur Godekinstraße massive Eingriffe in die Ortsstruktur (Wellinghofen) bzw. Tunnellösungen nötig wären, die bereits in der Ver-gangenheit äußerst problematisch erschienen.
Bezüglich der Einrichtung von Busspuren stellt der AUSW fest, dass die Einrichtung sol-cher Spuren in Dortmund auf Linien vorgenommen werden soll, die hochfrequentiert sind und auf denen der KFZ-Verkehr hinderlich wirkt.
Hinsichtlich der Infrastruktur des ÖPNV beschließt der AUSW darüber hinaus, dass die Verwaltung gemeinsam mit DSW 21 und dem VRR Gespräche mit dem Land NRW aufnimmt, die das Ziel haben, dass die bisherige eindimensionale Förderung des Ausbaus der Infrastruktur dahingehend umgestellt wird, dass die Fördergelder der bisherigen Förderkulisse von 10 Jahren und einem landesweiten Volumen von ca. 1 Milliarde Euro vor Ort zukünftig flexibel und somit auch für Kosten der Instandhaltung vorhandener Infrastruktur eingesetzt werden können.

Zu 3.4 Emissionsarme Busflotte
Der AUSW stellt fest, dass DSW 21 unter anderem auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen die Federführung für ein Konzept zu einem Austausch von Teilen seiner Diesel-busflotte durch Busse alternativer Antriebsformen hat.
Der AUSW stellt darüber hinaus fest, dass ein kompletter Austausch der Dieselbusflotte auf Busse mit alternative Antriebsformen einen langjährigen Prozess darstellt, da zum ei-nen die Ladeinfrastruktur für E-Busse gegeben sein müsste und E - Busse am Markt vor-handen sein müssten, die neben einer ausreichenden Reichweite auch eine hohe Belas-tungsfähigkeit besässen. Ebenso muss z.B. die Infrastruktur von Werkstätten geschaffen werden. Vor dem Hintergrund, dass es aufgrund der Nachfrage auf der Herstellerseite von E-Bussen erhebliche Wartezeiten gibt, sollten keine überhöhten Erwartungen an eine zeit-nahe Ausstattung mit E-Bussen erzeugt werden.
Der AUSW fordert die Verwaltung daher auf, alternativ zu E - Bussen mit DSW 21 zu prü-fen, ob ein Austausch der Busflotte auf wasserstoffbetriebene Busse eine ernsthafte Alter-native darstellt.
Hierzu bittet der AUSW für eine seiner nächsten Sitzungen darum darzustellen, welche Infrastruktur für wasserstoffbetriebene Busse nötig wäre, wo diese Infrastruktur örtlich an-gesiedelt werden kann, welche Kosten im Vergleich zu Euro 5/Euro 6 Bussen für diese Busse anfielen und wie sich die Marktlage für die Anschaffung solcher Busse darstellt.

Zu 4.1 Radvorrangrouten
Der AUSW begrüßt grundsätzlich das Vorhaben, das Radwegenetz in Dortmund zu opti-mieren. Dabei können Radvorrangrouten durchaus ein Mittel sein. Allerdings muss bei den Überlegungen auch berücksichtigt werden, dass Radvorrangrouten auf Hauptverkehrsstraßen nicht dazu führen dürfen, dass die Erreichbarkeit zum Beispiel der Dortmunder City für Menschen, die zum Einkauf oder zu Veranstaltungen in die Stadt kommen, mit dem PKW nicht mehr möglich ist bzw. unnötig erschwert wird.
Unnötige Erschwernisse für das Erreichen der Stadt stellen ein ökonomisches Risiko für den Einzelhandel und kulturelle Einrichtungen der Stadt dar. Daher erscheint es sinnvoll, dass Radvorrangrouten insbesondere über Nebenstraßen geführt werden. Dies erhöht die subjektive Sicherheit der Radfahrer, vermeidet Stresssituationen auf stark beanspruchten Hauptverkehrsstraßen, erhöht die Schnelligkeit
der Zielerreichung und ist durchaus komfortabler.
Eine Ertüchtigung des Wallrings allein für den Radverkehr erscheint dem AUSW
unzureichend. Nachhaltig und deshalb wünschenswert ist die planerische Betrachtung und Umgestaltung des gesamten auf dem Wallring zur Verfügung stehenden Raumes, mit dem Ziel, Sicherheit, Qualität und Verkehrsfluss aller Verkehrsteilnehmer zu optimieren.
Eine Neuaufteilung des Straßenraums mit einer städtebaulichen Aufwertungsperspektive ist dabei das Ziel. Einen Wegfall einer ganzen Fahrspur des Wallrings lediglich zugunsten des Radverkehrs lehnt der AUSW ab.
Der AUSW bekräftigt noch einmal den Beschluss, dass der sog. Gartenstadtradweg auf der Trasse der damaligen Hoeschbahn als Nord-Süd-Radverbindung realisiert werden soll.

Zu 5.2 Umweltsensitives LKW - Routing
Der AUSW lehnt ein allgemeines ganztägiges Durchfahrtsverbot auf der B 1 für LKW mit mehr als 7,5 t Masse ab.
Die Ökobilanz der so vermiedenen LKW Verkehre durch die Verlagerung auf die umlie-genden Autobahnen stellt sich negativ dar. Durch die Mehrkilometer, die die LKW für die „Umleitung“ benötigen, entstehen weitere Belastungen durch Lärm und Luftbelastungen der Bewohner/Innen in den Stadtbezirken, die sich entlang der Autobahnen befinden.
Eine Beschlussbefassung zu diesem Thema ist vorrangig unter der Überschrift „Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen die Bezirksregierung Arnsberg zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011, Teilplan Ost vorgesehen, so dass dieser Punkt unter dem Thema „ An-gelegenheiten des Umweltamtes“ Punkt 5.2 zu diskutieren wäre. Dieses Vorhaben wird daher nicht unter diesem Punkt abschließend beschlossen.

Zu 6.1 Flächendeckendes Parkraummanagement
Der AUSW beschließt, dass die Überlegungen zu möglichen Parkgebührenerhöhungen im öffentlichen Raum der Stadt Dortmund nur unter der Prämisse geführt werden dürfen, Dortmund als Einkaufsstadt/Veranstaltungsstadt weiterhin attraktiv zu halten. Dies insbe-sondere mit Blick auf die zahlreichen Kunden aus der Region Sauer-land/Münsterland/Ruhrgebiet, auf die sowohl der Einzelhandel als auch die diversen Ver-anstaltungseinrichtungen der Stadt angewiesen sind.
Der AUSW beschließt, dass derartige Überlegungen nur im Austausch mit den Akteuren des Einzelhandels und der Wirtschaft sowie der Stadtgesellschaft und Politik angestellt werden.
Elementar ist dabei auch die Abstimmung mit anderen Städten in der Region, damit ein Unterbietungswettbewerb der Städte zum Schaden des örtlichen Handels, der Wirtschaft und der Kultureinrichtungen vermieden wird.
Der AUSW beschließt, dass eine Ausweitung von Bewohnerparkzonen nur in möglichst enger Abstimmung mit den Bürger/Innen der betroffenen Quartiere verfolgt wird. Nur bei ausreichender Akzeptanz in der Bevölkerung, die durch einen umfassenden Dialog er-reicht werden könnte, soll eine Ausweitung der Bewohnerparkzonen vorgenommen wer-den.
Der AUSW fordert die Verwaltung auf, Überlegungen zu Parkraumbewirtschaftung in den Stadtbezirken nur in enger Abstimmung mit den Bezirksvertretungen der Stadtbezirke wei-terzuführen. Ggf. sind auch das jeweilige Stadtbezirksmarketing hinzuzuziehen sowie die Wirtschaftsförderung. Das Thema der zahlreichen Leerstände von Geschäftslokalen in den Stadtbezirken mit der Folge von Verwahrlosung und Verhüllung bestimmt schon heute zahlreiche Stadtbezirke.
In einer Stadt mit 12 Stadtbezirken, in denen das eigentliche Leben der Bewohner/Innen stattfindet, muss die Attraktivität der Stadtbezirke zwingend erhalten und vielfach erhöht werden. Es muss daher vermieden werden, dass eine mögliche Parkraumbewirtschaftung völlig kontraproduktiv sein könnte.


Zu 7.4 Vergünstigte Tarifangebote im ÖPNV
Der AUSW stellt fest, dass vergünstigte Tarifangebote im ÖPNV nicht auf der Ebene der Stadt Dortmund beschlossen werden können.
Die Tarife des ÖPNV werden im Wesentlichen im VRR beraten und beschlossen. Konzep-te für eine zukünftige Tarifgestaltung innerhalb des VRR sind daher vorrangig dort zu be-raten und ggf. zu beschließen. Der AUSW beschließt daher, dass zukünftige Tarifstruktu-ren nur innerhalb des VRR beraten und ggf. beschlossen werden können.
Für das örtliche Verkehrsunternehmen DSW21 gilt, dass mögliche finanzielle Ausfälle durch Tarifveränderungen zwingend kompensiert werden müssen.
Der AUSW geht daher davon aus, dass weitere Diskussionen um vergünstigte Tarife und die Kompensation von finanziellen Verlusten im VRR geführt werden. Lokale Alleingänge erscheinen in diesem Zusammenhang nicht zielführend und sind mit Blick z.B. auf den kommunalen Haushalt im Zweifel nicht realistisch.

Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (DS-Nr.: 11825-18-E6):

„Die Fraktion der SPD bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrages:
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt den Anschluss des DE Infrastruktur GmbH Gleisnetzes an
das elektronische Stellwerk Westfalenhütte in den Masterplan Mobilität 2030 aufzunehmen
und unter Voraussetzung der Fördermittelzusage aus dem „Sofortprogramm Saubere Luft
2017-2020“ umzusetzen.
Begründung:
Die DE Infrastruktur GmbH ist eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung der Stadt Dortmund.
Das im Eigentum der DE Infrastruktur GmbH befindliche, öffentlich zugängliche Gleisnetz
für den Güterverkehr erschließt den Dortmunder Hafen über die Schiene. Über das Gleisnetz
angeschlossen sind insbesondere die beiden Container-Terminals im Hafen, die den
sogenannten „Kombinierten Verkehr“ zum Umschlag zwischen den Verkehrsträgern Schiff,
Schiene und Straße ermöglichen.
Aktuell sind nur Teile des 33 Kilometer langen Gleisnetzes der DE Infrastruktur GmbH am
elektronischen Stellwerk, dass sich auf dem Gelände der ehemaligen Westfalenhütte be-
findet, angeschlossen. Die übrigen Bereiche des Gleisnetzes werden manuell gesteuert.
Das komplette Gleisnetz soll nun an das elektronische Stellwerk angeschlossen werden,
so dass keine Weichen mehr manuell gesteuert werden müssen.
Hierdurch können die Kapazitäten des Gleisnetzes ausgeweitet werden und mehr Züge
das Gleisnetz nutzen, so dass weitere Verkehre von der Straße auf die Schiene verlagert
werden könnten. Die DE Infrastruktur GmbH geht von zusätzlichen 1.200 Zügen pro Jahr
aus, die 96.000 LKW-Fahrten ersetzen könnten. Neben den Entlastungen für das Straßennetz
könnte diese auch zu einer Reduktion der NO2-Emissionen führen.
Für die Umsetzung dieser Maßnahme sind Investitionen in Höhe von 3,9 Mio. EUR erforderlich,
welche durch Fördermittel aus dem „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“
des BMVI (Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“) gedeckt werden
sollen.“


AUSW, 13.02.2019:

Auf Vorschlag der Vorsitzenden, Frau Rm Reuter besteht Einvernehmen darüber, den heutigen TOP 5.2 (CDU –Antrag zum Thema „Klage Deutsche Umwelthilfe“…, Drucksache Nr.: 11248-18-E5) mit zu behandeln.

Herr Waßmann erläutert zunächst ausführlich die Hintergründe des heute vorliegenden Antrages seiner Fraktion zum „Masterplan Mobilität“. Im Laufe dieser Erläuterungen führt er zum Punkt 3.4 Umweltsensitives LKW – Routing an, dass es sich hier um die Schnittstelle zum eingangs erwähnten CDU-Antrag unter TOP 5.2 handele. Diese Angelegenheit würde man heute nicht beschließen wollen. Man sei nicht für dieses Durchfahrverbot. Es gäbe neue Erkenntnisse hierzu, die nochmal zu überprüfen wären. Insofern würde man heute mit Blick auf TOP 5.2 dafür werben, auch im Kontext zum Luftreinhalteplan, diesen Punkt als einzigen heute nicht zu beschließen, mit der Bitte um weitere Klärung der jetzt noch offenen Punkte. Abschließend wirbt er dafür, dem Antrag einer Fraktion zuzustimmen. Zur Vorlage werde seine Fraktion heute allen Maßnahmen zustimmen, mit Ausnahme des Punktes „LKW-Durchfahrtverbot auf der B1“. Diese Angelegenheit würde man gerne nochmal in die nächste AUSW-Sitzung schieben. Bis dahin werde man weitere Klarheit haben, so dass man dann auch entscheidungsreif sei.

Herr Rm Gebel bedankt sich zunächst für die Vorlage. Er glaube, dass sowohl das Ergebnis als auch
der gesamte Prozess sehr vernünftig laufen würde. Er sei der Meinung, dass das in den vorherigen Ausführungen nicht so rübergekommen sei und insbesondere im vorliegenden CDU-Antrag z.B. in Bezug auf das Thema „Parken“ ein Prozess beschrieben werde, wie er eigentlich genau in dem Masterplanprozess schon vorgenommen werde. Also dass, was die CDU-Fraktion dort vorschlage, halte man grundsätzlich für überflüssig, wenn man schlicht und ergreifend einfach so weitermache, wie man das bisher im Rahmen des Masterplanprozesses getan habe. Weiter verdeutlicht er die Haltung seiner Fraktion zu den einzelnen Punkten des CDU-Antrages, mit dem Ergebnis, dass man den Antrag in dieser Form ablehnen, dem SPD-Antrag sowie der eigentlichen Vorlage aber zustimmen werde.

Frau Rm Neumann-Lieven bedankt sich bei der Verwaltung zu der wirklich sehr übersichtlichen Darstellung aller Punkte. Zu dem Antrag der CDU erläutert sie,
dass man Punkt 1.1 mittragen könne. Man halte es auch für gut, die Ruhrkonferenz hiermit einmal zu konfrontieren. Weiter lasse sie sich gerne dazu überrasche, welche Vorschläge rund um die Westfalenhalle kommen werden. Soweit sie wisse, sei das ja schon in Arbeit und man hoffe, dass man hierzu bald entsprechende Ergebnisse vorgelegt bekomme, damit es dort auch zu einer Entlastung kommen könne. Für den gesamten Bereich habe sie zunächst an „Smart City“ gedacht, weil das ja alles dynamische Verkehrsmanagementmaßnahmen seien, die genau dort reinspielen und auch dort bearbeitet würden.
Zu 2.1 könne man fast alles mittragen. Allerdings nicht die Herausnahme der Ausbauvorschläge für die U49 oder ähnliches. Man sollte sich Optionen freihalten und auch noch Ideen entwickeln können. Dem Rest zu 2.1 könne man zustimmen.
3.4 halte ihre Fraktion für ein interessantes und wichtiges Thema. Man gehe auch davon aus, dass das alles nicht adhoc gehe. Die DSW habe sich ja jetzt erstmal auf E-Busse eingelassen. Man würde aber auch gerne wissen, wie es mit anderen Antrieben aussehe. Wenn man hierzu Informationen durch entsprechende Berichterstatter/innen der DSW und auch anderer Experten, welche sich mit den anderen Antrieben auskennen, bekommen könne, wäre dies hochspannend. Dies würde man also auch mittragen. Zum Rest sage man nein. Radvorrangrouten und Parkraummanagement sei in diesem Jahr Thema des Masterplanes. Dazu würde man gerne erstmal abwarten, was hierzu komme. Beim Tarifangebot für ÖPNV sage man ganz klar, wenn man Ideen hier vor Ort habe, dann wolle man diese entwickeln können und weitergeben. Was der VRR dann damit mache, bleibe danach abzuwarten.
Umweltsensitives LKW-Routing sei ja klar, das sei eingebracht. Hierzu wolle man erst in der nächsten Sitzung beraten. Man würde alles mittragen außer dem ganztägigen Durchfahrtsverbot. Das würde man auch gerne nochmal schieben, weil in ihrer Fraktion hierzu noch reichlicher Diskussionsbedarf vorhanden sei.

Herr Rm Dudde bedankt sich bei der Verwaltung insgesamt für die transparente und gute Präsentation und der Masterpläne „Mobilität“. Anschließend verdeutlicht er, dass seine Fraktion den gesamten Antrag der CDU-Fraktion ablehnen werde, weil er seiner Fraktion in den meisten Teilen als nicht wirklich zielführender und sachorientierter sei als die Maßnahmen, die im Masterplan Mobilität festgelegt wurden.

Herr Rm Münch verdeutlicht, dass der CDU-Antrag zeige, dass diese Fraktion eben nicht an der Seite der Menschen stehe, wenn es um Verkehrsentlastung gehe und deswegen freue er sich, dass die Verwaltung hier deutlich weiter sei als Teile des Rates. Für ihn sei ganz wichtig, dass die Mobilitätswende im Kopf stattfinde. Seiner Meinung nach sei es bisher von der Verwaltung im gesamten Masterplan immer noch nicht richtig umgesetzt worden, dafür richtig zu werben. Deswegen benötige man ein Mobilitätsmarketing.

Herr Wilde führt zum Antrag der CDU-Fraktion an, dass er diesen nicht schlecht finde, weil dieser viele Dinge stütze, die im Masterplan stehen würden allerdings auch einige Aussage enthalte, mit der die Verwaltung in der Umsetzung Schwierigkeiten habe. Er wolle sich z.B. nicht einschränken lassen im Umgang mit dem Radwegekonzept und auch nicht im Hinblick auf das Stadtbahnkonzept.

Vorschlag:
Von daher empfehle er den CDU-Antrag insgesamt abzulehnen. Es gebe hierin aber einige Punkte, die man hieraus aufgreifen und die Verwaltung bitten sollte, diese weiter zu verfolgen. Hierbei handele es sich um folgende Punkte:

Zu 1.1 Dynamisches Verkehrsmanagement
Der AUSW bittet die Verwaltung bezüglich des Vorhabens eines optimierten
dynamischen Verkehrsmanagements darum, dieses komplexe Vorhaben mit Blick auf die Region auch als Thema für die bevorstehende Ruhrkonferenz vorzusehen.

Zu 2.1 Infrastruktur und Bedienungsqualität des ÖPNV
Hinsichtlich der Infrastruktur des ÖPNV beschließt der AUSW darüber hinaus, dass die Verwaltung gemeinsam mit DSW 21 und dem VRR Gespräche mit dem Land NRW aufnimmt, die das Ziel haben, dass die bisherige eindimensionale Förderung des Ausbaus der Infrastruktur dahingehend umgestellt wird, dass die Fördergelder der bisherigen Förderkulisse von 10 Jahren und einem landesweiten Volumen von ca. 1 Milliarde Euro vor Ort zukünftig flexibel und somit auch für Kosten der Instandhaltung vorhandener Infrastruktur eingesetzt werden können.

Zu 3.4 Emissionsarme Busflotte
Der AUSW fordert die Verwaltung daher auf, alternativ zu E - Bussen mit DSW 21 zu prüfen, ob ein Austausch der Busflotte auf wasserstoffbetriebene Busse eine ernsthafte Alternative darstellt.
Hierzu bittet der AUSW für eine seiner nächsten Sitzungen darum darzustellen, welche Infrastruktur für wasserstoffbetriebene Busse nötig wäre, wo diese Infrastruktur örtlich angesiedelt werden kann, welche Kosten im Vergleich zu Euro 5/Euro 6 Bussen für diese Busse anfielen und wie sich die Marktlage für die Anschaffung solcher Busse darstellt.

Herr Rm Waßmann bittet um Einzelabstimmung zu allen Punkten des CDU-Antrages damit man einen besseren Überblick über das jeweilige Abstimmungsverhalten habe. Zum SPD-Antrag bittet er die Verwaltung noch um eine Einschätzung dazu, ob es hierzu noch entsprechende Fördermöglichkeiten gebe, die man beantragen könne.

Herr Wilde erläutert hierzu, dass der SPD-Antrag auch etwas überrascht habe. Inhaltlich sei dieser durchaus begründet. Die Maßnahme könne durchaus positive Emissionsreduktions-Effekte haben. Es sei im vergangenen Jahr durch den Vorhabenträger ein Förderantrag gestellt worden, in welchem diese positiven Effekte vermutlich nicht ausreichend dargestellt werden konnten. Vermutlich habe es daher im Rahmen der Förderung auch einen negativen Bescheid gegeben. Die Verwaltung habe mit dem Projektträger des Fördermittelgebers gesprochen. Es bestehe danach keine Notwendigkeit, durch den Rat der Stadt neue Maßnahmen in den vorgelegten Schlussbericht aufnehmen zu lassen. Man könne auch noch im Nachgang durch die Stadtverwaltung weitere Maßnahmen als Bestandteil des Masterplans "Nachhaltige Mobilität für die Stadt" anerkennen. Der Fördermittelgeber werde natürlich bei den Neubeantragungen von Fördermitteln aus diesem speziellen Förderprogramm "Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme" Wert darauf legen, dass NOX-Reduzierung belegt würde. Vorhabenträger müssten u.a. die NOX-Reduktion belegen, damit die Stadt Dortmund ein Testat ausstellen könne, dass dieses den Zielen des Masterplanes entspreche.

Aufgrund der vorstehenden Ausführungen des Herrn Wilde zieht Frau Rm Neumann-Lieven den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 11825-18-E4) zurück.

Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter hält fest, dass man sich im Laufe der Diskussion darüber einig war, die Befassung mit dem CDU-Antrag unter TOP 5.2 „Klage Deutsche Umwelthilfe...“ (Drucksache Nr.: 11248-18-E5) in die nächste Sitzung zu vertagen.


Anschließend einigt man sich auf folgendes Abstimmungsverhalten:

1.Zum Vorschlag des Herrn Wilde zum CDU-Antrag:

Dem o. a. Vorschlag des Herrn Wilde Vorschlag stimmt der Ausschuss mehrheitlich, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD) sowie einer Gegenstimme (NPD/Die Rechte), zu.

2. Zum gesamten CDU-Antrag:

Der o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (DS-Nr.: 11825-18-E4) wird insgesamt mehrheitlich, bei Enthaltungen (Fraktion FDP/BL und Ratsgruppe NPD/Die Rechte) sowie Gegenstimmen (CDU-Fraktion), abgelehnt.

3. Zur Vorlage:

In der durch den o. a. Vorschlag der Verwaltung ergänzten Form empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

1. Der Rat nimmt das Teilkonzept „Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung“ zur Kenntnis.
2. Der Rat beschließt den Masterplan „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“ als Handlungsprogramm
zur Reduktion der Umweltauswirkungen durch den Verkehr und als Grundlage
einerseits für das anstehende Ergänzungsverfahren zum „Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011
Teilplan Ost“ und andererseits für die weiteren Teilkonzepte des Masterplans Mobilität 2030.
3. Der Rat beauftragt die Stadtverwaltung, die Maßnahmen mit hohem und außerordentlich
hohem NO2-Reduktionswirkungs-Kosten-Verhältnis weiter zu qualifizieren und für eine
eventuelle Förderantragstellung vorzubereiten.
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Stadtverwaltung die bereits begonnenen Maßnahmen
oder Bausteine aus dem Masterplan „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“ weiterführt und
Förderanträge entwickelt.
5. Der Rat beauftragt die Stadtverwaltung für eine strukturierte Evaluation des Masterplans
Mobilität 2030 eine Datenbank zur Nachverfolgung der Sachstände erstellen zu lassen
(Vorbild Masterplan Wissenschaft).

Ergänzung:

6. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung damit, folgende 3 Punkte aufzugreifen und weiter zu verfolgen:

Zu 1.1 Dynamisches Verkehrsmanagement
Der Rat bittet die Verwaltung bezüglich des Vorhabens eines optimierten
dynamischen Verkehrsmanagements darum, dieses komplexe Vorhaben mit Blick auf die Region auch als Thema für die bevorstehende Ruhrkonferenz vorzusehen.



Zu 2.1 Infrastruktur und Bedienungsqualität des ÖPNV
Hinsichtlich der Infrastruktur des ÖPNV beschließt der Rat, dass die Verwaltung gemeinsam mit DSW 21 und dem VRR Gespräche mit dem Land NRW aufnimmt, die das Ziel haben, dass die bisherige eindimensionale Förderung des Ausbaus der Infrastruktur dahingehend umgestellt wird, dass die Fördergelder der bisherigen Förderkulisse von 10 Jahren und einem landesweiten Volumen von ca. 1 Milliarde Euro vor Ort zukünftig flexibel und somit auch für Kosten der Instandhaltung vorhandener Infrastruktur eingesetzt werden können.

Zu 3.4 Emissionsarme Busflotte
Der Rat fordert die Verwaltung dazu auf, alternativ zu E - Bussen mit DSW 21 zu prüfen, ob ein Austausch der Busflotte auf wasserstoffbetriebene Busse eine ernsthafte Alternative darstellt.
Hierzu bittet der AUSW für eine seiner nächsten Sitzungen darum, darzustellen, welche Infrastruktur für wasserstoffbetriebene Busse nötig wäre, wo diese Infrastruktur örtlich angesiedelt werden kann, welche Kosten im Vergleich zu Euro 5/Euro 6 Bussen für diese Busse anfielen und wie sich die Marktlage für die Anschaffung solcher Busse darstellt.

zu TOP 4.2
Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Teilkonzept Elektromobilität für Dortmund EMoDo³
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11832-18)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke & Piraten, DS-Nr.: 11832-18-E1):

„Die sogenannte Kohlekommission hat neben der Umgestaltung des Energiemarktes und
einer Stilllegung der Kohlekraftwerke bis 2038 auch eine Empfehlung zum Thema Mobilität
an die Bundesregierung gerichtet. Angesichts der angestrebten Reduzierung der Energieerzeugung
durch fossile Brennstoffe wird von der Kohlekommission der Ausbau des
Stromverbrauchs mit Hilfe von Elektromobilität nicht empfohlen. Stattdessen wird der Bundesregierung nahe gelegt eine sogenannte Wasserstoffstrategie zu verfolgen.

1) Welche Auswirkungen sieht die Verwaltung durch die Empfehlung der Kohlekommission
auf die hier vorgelegten Konzepte zur Elektromobilität in Dortmund, wenn die Bundesregierung
den Ergebnissen der Kohlekommission folgt?

2) Welche Auswirkungen auf eventuelle Förderkulissen sind zu erwarten?

3) In welchem Zeithorizont sollte aus Sicht der Verwaltung eine Aktualisierung des Masterplans
vor dem Hintergrund der neuen Strategieentwicklungen auf Bundesebene erfolgen?“


AUSW, 13.02.2019:

Herr Rm Kowalewski führt an, dass seine Fraktion dafür plädiere, die Vorlage mit der o.a. Anfrage in die nächste Sitzung zu schieben, wenn man dann, entsprechend der Beschlusslage, die man zuvor unter TOP 4.1 gefasst habe, den entsprechenden Berichterstatter da habe.

Frau Rm Reuter stellt in Frage, ob die o.a. Fragestellungen der Fraktion Die Linke & Piraten bereits zur bzw. in der nächsten Sitzung beantwortet werden können und bittet daher darum, heute, unabhängig von der o.a. Bitte um Stellungnahme, zur Vorlage zu einem Abstimmungsergebnis zu kommen.

Herr Rm Waßmann teilt mit, dass eine Fraktion heute dazu in der Lage wäre, die Vorlage zu empfehlen. Der o. a. Antrag sei sehr weitgehend und ob dieser jetzt zwingend in den Masterplan Elektromobilität hinein müsse, bezweifele er. Wenn Verwaltung sich überhaupt dazu in der Lage sehe damit umzugehen/ etwas zu organisieren, könne man das gerne tun aber dann bitte an anderer Stelle und nicht im Zusammenhang mit der Vorlage. In diesem Zusammenhang stelle er die Frage aber auch nochmal an Herrn Wilde, inwieweit man hiermit umgehen könne.
Weiter habe er folgende Anmerkungen zur Vorlage:
Zu dem Thema unter 2.6 „ Privilegierung von E-Lastenrädern“ sei unten in dem letzten Satz die Rede davon, dass man darüber nachdenke, ob optional, durch Kontingentierung von Lizenzen und ähnlichem gearbeitet werden könne. Das erschien sehr bürokratisch. Da stelle sich die Frage, ob das nicht ein Bürokratieaufbau sei, der eher hemme als nutze? Da würde man sich wünschen, dass man sehr effizient damit arbeite, was Einfahrterlaubnisse für Lastfahrräder angehe.

Weiter merkt er zum Vorschlag „Kauf – und Leasinganreize“ zu fördern an, dass grundsätzlich nichts dagegen spreche, z.B., dass man Unternehmen einen festen Betrag aus ihrem Marketingbudget für Maßnahmen festlege. Es habe allerdings einen steuerlichen Aspekt, wenn dann auf Fahrzeugen Werbung vorgenommen werde, weil das bei demjenigen, der damit rumfahre, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sein könnten. Dies sei hierbei nicht bedacht worden. Gerade weil das über einen längeren Zeitraum gehen solle, wären damit steuerliche Nachteile für denjenigen verbunden, der mit einem Auto rumfahre, wo die Werbung drauf sei.
Ansonsten könne seine Fraktion zur Vorlage heute eine Empfehlung abgeben.

Herr Rm Dudde erläutert, dass auch seine Fraktion heute der Vorlage zustimmen könne. In den o. a. Fragen der Fraktion Die Linke & Piraten sehe man keine aufschiebende Wirkung. Es werde zu der hierin angesprochenen Thematik noch einige Detail-und Steuerungsprobleme geben. Von daher sei man schon gespannt darauf, diese Fragen beantwortet zu bekommen, um schon am Anfang dieses Prozesses eine gewisse Erwartung einordnen zu können. Da man sich nicht vorstellen könne, dass zum jetzigen Zeitpunkt bereits konkret Auswirkungen benannt werden können, schlage er vor, die Anfrage weiterzugeben aber ohne aufschiebende Wirkung der Beschlussfassung zur Vorlage.

Herr Wilde wünscht sich, dass man das eine tue aber das andere nicht lasse. Die Elektromobilität stehe noch ganz am Anfang. Daher werde es mit Sicherheit noch mehrere Formate geben. Deswegen schlage er vor, das Ganze jetzt einfach mal laufen zu lassen. Wenn der Wasserstoff sich in den nächsten Jahren als die zentrale Energiequelle für Mobilität herausstelle, werde es auch in diese Richtung weitergehen. Allerdings würde er die Elektromobilität deswegen jetzt nicht bremsen wollen.
Man solle ihr vielmehr nun die Chance geben, sich entsprechend zu entwickeln.
Die Fragen der Fraktion Die Linke & Piraten seien schon ambitioniert. Hierzu könne er heute allerdings noch nicht zusichern, dass Verwaltung hierzu belastbar etwas „zu Papier bringen“ könne.

Herr Rm Kowalewski verdeutlicht seine Sorge, dass man jetzt einen Masterplan mit entsprechenden Weichenstellungen verabschiede, der dann relative schnell, wenn tatsächlich von Seiten der Bundesregierung die Empfehlung übernommen werde, Makulatur sei und man schon in Handlungen reinkomme, die in eine Richtung gehen würden, welche dann unter Umständen gar nicht mehr förderfähig wären.

Frau Rm Neumann-Lieven führt an, dass auch Ihre Fraktion lieber den Beschluss heute auf den Weg bringen wolle, weil man glaube, dass im Augenblick das, was gemacht werde auch getan werden könne und man sich hiermit in der Förderkulisse bewege. Alles andere sei für sie im Moment „Kaffeesatzleserei“. Sie würde auch gerne wissen wo der Zug hingehe, deswegen ja auch die Berichterstattung. Aber das hier brauche man jetzt.

Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter schlägt vor, dass man heute zu der Vorlage eine Empfehlung abgeben möge und die Stellungnahme dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt, so weit möglich, entsprechend beantwortet werde.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung (Fraktion Die Linke & Piraten), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat beschließt das Elektromobilitätskonzept für Dortmund EMoDo³ in der vorliegenden
Fassung und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmenvorschläge in Zusammenarbeit mit
den Hochschulen, den wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren
Partnern, die die Konzepterstellung begleitet haben, weiter zu qualifizieren und umzusetzen.

Die Stellungnahme zur o. a. Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten erfolgt, soweit möglich, zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 4.3
Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11722-18)

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 09.10.2018:
Beschluss
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes des Regionalverbands Ruhr zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung und den Regionalverband Ruhr das bestehende Netz weiter zu qualifizieren. Der Rat der Stadt Dortmund fordert den Regionalverband Ruhr (RVR) auf, mit den dafür zuständigen Ministerien auf Landes- und Bundesebene die Weiterentwicklung und Umsetzung des Bedarfsplans für den Regionalen Radverkehr voranzutreiben
und gibt folgende Anregung:
Es muss in einem 2. Schritt, Verknüpfungen des innerstädtischen Radwegenetzes mit diesem überregionalem Radwegenetz geben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 06.11.2018:
BV-Mitglied Michael Twardon (SPD) schlägt vor, dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, seitens der Verwaltung prüfen zu lassen, ob der aus der Innenstadt kommende südliche Radweg in Richtung der Stadt Herdecke über die „Hohe Straße“ und nicht über die Bundestraße 54 geführt werden könnte.
BV-Mitglied Anne Lotz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) regt an, das innerstädtische mit dem überregionalen Radnetz zu verknüpfen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 11.09.2018 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen. Die oben aufgeführten Anregungen sollen berücksichtigt werden.

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom13.11.2018:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt einstimmig, die folgenden in der Sitzung von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Vorlage der Verwaltung vorgelegten Ergänzungen:
Nördliche Route:
1. Von Gevelsbergstraße in Richtung Osten nicht bei der ev. Kirche nach Süden, sondern erst an dem östlichen Ende der Kleingartenanlage „Im Massbruch“
2. Statt Führung der Route über Rodenberg-Center, Führung über den bisherigen Privatweg gegenüber der Zufahrt zu Haus Rodenberg. (Hierzu verweist die Bezirksvertretung Aplerbeck auf ihre gefassten Beschlüsse)

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit vorgenannter Ergänzung, das Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes des Regionalverbands Ruhr zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung und den Regionalverband Ruhr zu beauftragen, das bestehende Netz weiter zu qualifizieren. Der Rat der Stadt Dortmund fordert den Regionalverband Ruhr (RVR) auf, mit den dafür zuständigen Ministerien auf Landes- und Bundesebene die Weiterentwicklung und Umsetzung des Bedarfsplans für den Regionalen Radverkehr voranzutreiben

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 11.12.2018:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich mit
den Stimmen der SPD-Fraktion (5), der CDU-Fraktion (5), der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen (4), der Fraktion Die Linke & Piraten (2), der Fraktion FDP/KE (2) gegen die Stimme
von Herrn Illmer (parteilos) den Beschluss laut Vorlage mit folgendem Zusatz zu fassen:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet insbesondere die Herstellung des
Gartenstadtradweges als Projekt des RVR voranzutreiben.

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 12.12.2018:

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund unter
Einbeziehung des unten aufgeführten Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktion Bündnis 90 /
Die Grünen (TOP 11.6.1) zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
(Die CDU-Fraktion stimmt den Vorschlägen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
grundsätzlich zu, lehnt aber die „Möglichkeit C“ ab.)
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalen
Radwegenetzes des Regionalverbands Ruhr zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung und
den Regionalverband Ruhr das bestehende Netz weiter zu qualifizieren. Der Rat der Stadt
Dortmund fordert den Regionalverband Ruhr (RVR) auf, mit den dafür zuständigen
Ministerien auf Landes- und Bundesebene die Weiterentwicklung und Umsetzung des
Bedarfsplans für den Regionalen Radverkehr voranzutreiben

Zusatz-/Ergänzungsantrag Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen:
Weiterführung einer Radwegeverbindung von der Dortmunder Innenstadt nach Eving über
Leuthard-/ Krim-/ Nordstraße, Nordmarkt zur Burgholz- und Osterfeldstr. bis Deutsche Straße
und von dort
- Möglichkeit A: ab "Markt" Eving weiter über Waldecker Straße Süggelweg, Auf dem
Brink bis Am Beisenkamp
und
- Möglichkeit B: ab Osterfeldstr. über Deutsche Str. bis Ende am Schulzentrum, Weg um
Turnhalle neu schaffen, dann wie bisher Radverkehrsnetz NRW: Feldweg hoch zur
Kemminghauser Straße, Am Beisenkamp.
und
- Möglichkeit C: verkehrsgerechter Ausbau der Radwegeverbindung über Bornstraße -
Derner Straße
Ab dort gemeinsam neue und kürzere Verbindung als bisher zum Leezenpatt nach Lünen über
Im Sperrfeld/ Pepperstraße.

Begründung:
In der bisherigen Planung zum Regionalen Radwegenetz, Teilraum Ost (Anlage 2 zur
Drucksache) fehlt aus Sicht von Bündnis 90 / Die Grünen eine direkte Verbindung aus der
Innenstadt Richtung Norden. Das Radewegenetz des RVR soll und muss aus unserer Sicht für
den Alltagsradverkehr attraktiver werden, um das Fahrrad als Alternative zum Auto stärker in
den Vordergrund zu rücken.

Hierzu Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 12.02.2019:

Hierzu liegt vor: Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 11722-18-E2, lag bereits zur Sitzung am
27.11.2018 vor)

Hierzu liegt vor: Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (DS-Nr.: 11722-18-E1, lag bereits
zur Sitzung am 27.11.2018 vor):
„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt
folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
1. Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat zu beschließen,
dass geprüft wird, ob der sogenannte „Gartenstadtradweg“ Bestandteil des Regionalen
Radwegenetzes werden kann.
2. Er bittet die Verwaltung, in entsprechende Gespräche hierüber mit dem Regionalverband
Ruhr einzusteigen.
3. Über das Ergebnis, ob der „Gartenstadtradweg“ Bestandteil des Regionalen Radwegenetzes
werden kann, ist dem AUSW und dem ABVG bis zur Sommerpause
2019 zu berichten.

Begründung
Der "Gartenstadtradweg" steht für die ehemalige Hoesch-Verbindungsbahn zwischen der
Westfalenhütte und PHOENIX-Ost, dem heutigen PHOENIX See quer durch die Gartenstadt.
Mit Einstellung der Stahlproduktion ist die Bahnverbindung funktionslos geworden
und soll nun zu einem 4 Meter breiten Premium-Rad-/Fußweg umgebaut werden.
Der Weg verbindet nicht nur die beiden ehemaligen Industriestandorte. Zum Teil über
städtische Straßen weitergeführt nach Norden wird er an den Leezenpatt in Lünen angebunden und
bietet damit eine Verbindung bis zum Schloß Cappenberg und darüber hinaus.“
Hierzu liegt vor: Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 11722-18-E8, liegt NEU vor, siehe
Anlage)

ABVG 12.02.2019:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lehnt den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der
CDU-Fraktion (DS-Nr.: 11722-18-E1) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion
FDP/BL und Fraktion AfD), ab.
Unter Einbeziehung der Anmerkungen der Verwaltung laut vorliegender Stellungnahme (DSNr.:
11722-18-E8) empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün dem Rat der Stadt
Dortmund einstimmig den Beschluss laut Vorlage zu fassen.


Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (DS-Nr.: 11722-18-E9):
„Zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung
und Wohnen folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Die Trassenführung in Huckarde wird wie folgt geändert:
Von Süden kommend führt die Route entlang der Huckarder Allee nicht mehr bis zur Parsevalstraße,
sondern nur noch bis zum Wengeplatz. Dort verschwenkt die Route nach Osten
bis zum Hülshof, danach weiter Richtung Norden entlang des Hülshof und der Emscherallee.

Begründung
Der Schwenk zum Hülshof führt dazu, dass die Route dann entlang der Sehenswürdigkeiten
Museum Binarium und Alte Schmiede verläuft. Somit besteht auch die Möglichkeit, am
Hülshof, im Binarium-Cafe und neben der Alten Schmiede zu pausieren und sich zu verpflegen.“


Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11722-18-E2) (siehe Anlage)

Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11722-18-E8) (siehe Anlage)


AUSW, 13.02.2019:

Herr Rm Waßmann bittet zunächst um Verständnis, für den kurzfristig hierzu vorliegenden Antrag seiner Fraktion. Hiermit wolle man dem Wunsch aus der Bezirksvertretung Huckarde Rechnung tragen, wonach man da nochmal im Detail eine Korrektur haben möchte, indem man über Radvorrangrouten oder Radwegenetz wesentliche Zielpunkte angefahren sehen möchte. Hierzu bitte seine Fraktion dieses zu berücksichtigen. Dann möchte er heute dafür plädieren den „Gartenstadtradweg“ heute mit zu beschließen, weil sich seiner Fraktion noch nicht erschlossen habe, was im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) dagegen gesprochen habe.

Herr Rm Dudde teilt mit, dass seine Fraktion die Vorlage begrüße und auch die Aktivitäten des Regionlaverbandes (RVR) in der Frage eines regionalen Radwegenetzes. Man teile auch die Grundhaltung zu sagen, jede Stadt soll mit ihrer Nachbarstadt auf einem Weg verbunden werden, weil man die Hauptaufgabe darin sehe, dass in diesem ja das Teilkonzept zum Radverkehr erarbeitet werde und die städtische Aufgabe darin liege, dieses Netz, was dort vorgeschlagen wurde, zu verfeinern und die Verbindungen zu Siedlungsstellen herzustellen. Das sei auch gestern im Bauausschuss der Anlass dafür gewesen, zu sagen, dass man den „Gartentadtradweg“ jetzt für diese Netzkonzeption nicht berücksichtige, weil das der Grundsystematik dieses Netzes des RVR widerspreche. Es gehe ja darum ein Konzept mit hinterlegten Baumaßnahmen zu entwickeln, man wolle Qualitäten schaffen, welche alle im Bereich des „Gartenstadradweges“ schon auf den Weg gebracht wurden. Insofern habe es für den Bauausschuss keinen Sinn mehr gemacht, diesen Radweg jetzt nochmal gesondert in dieses Konzept hineinzubringen. Die Argumentation seiner Fraktion mit Blick auf diesen erneuten Wunsch der CDU-Fraktion aus Bezirksvertretung Huckarde wäre,
dass man sozusagen bei dem Netz, welches an Alltagswegen orientiert sei, nicht diese touristischen Aspekte berücksichtige sondern es bei dem Vorschlag, welcher heute vorliege, zu belassen. Insgesamt habe man das Verfahren als sehr positiv wahrgenommen. Man werde der Vorlage inklusive der Ergänzungen, d.h. der Verwaltungsberichte über die Listen und der Einschätzungen der Verwaltung zu den Vorschlägen aus den Bezirksvertretungen und dem Beirat Nahmobilität, zustimmen.

Frau Rm Neumann-Lieven verdeutlicht, dass man dem Vorschlag auch folgen werde, insbesondere auch den Dingen, welche die Verwaltung nochmal erklärt habe, mit Ausnahme einer Sache. Die Strecke über die Übelgönne in Richtung Huckarde finde man sehr gut, da es aber zurück, Richtung Innenstadt einige Kreuzungsproblem gebe, sei es wahrscheinlich dort besser, auf der Hauptstraße zu bleiben, wie als erstes angedacht. Es solle zumindest vermerkt werden, was dort letztendlich besser wäre. Dem o.a. CDU-Antrag könne man leider nicht zustimmen, da es sich hierbei um einen innerörtlichen Bereich handele, es aber heute um die überregionalen Bereiche gehe.

Herr Rm Münch denkt auch, dass man nun ein Gerüst habe, welches ausbaufähig sei, dem man zustimmen könne. Vieles sei hierbei berücksichtigt worden.

Herr Rm Gebel bedankt sich nochmal ausdrücklich für das Zustandekommen dieser Vorlage. Man habe gestern im Bauausschuss nochmal darüber gesprochen, wie man mit dem Gartenstadtradweg umgehen wolle und weswegen es keine gute Idee sei, diesen hier mit aufzunehmen. Deswegen werde man sich heute der Verwaltungsvorlage in der durch die diversen Gremien abgeänderten und danach immer wieder durch Antworten der Verwaltung verbesserten Fassung anschließen wollen.

Herr Rm Waßmann zieht den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (DS-Nr.: 11722-18-E9) zurück.

Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter, fasst danach zusammen, dass vorwiegend vorgeschlagen wurde heute über die Vorlage in der Form der Beschlussfassung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und grüne (ABVG) also mit den Anmerkungen und Stellungnahmen der Verwaltung abzustimmen.

In Kenntnis aller Empfehlungen aus den Bezirksvertretungen und unter Einbeziehung der Anmerkungen und Stellungnahmen der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11722-18-E2 und E8) empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalen
Radwegenetzes des Regionalverbands Ruhr zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung und
den Regionalverband Ruhr das bestehende Netz weiter zu qualifizieren. Der Rat der Stadt
Dortmund fordert den Regionalverband Ruhr (RVR) auf, mit den dafür zuständigen
Ministerien auf Landes- und Bundesebene die Weiterentwicklung und Umsetzung des
Bedarfsplans für den Regionalen Radverkehr voranzutreiben


zu TOP 4.4
Stellungnahme Entwurf Regionalplan Ruhr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13074-18)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bringt die Vorlage heute zunächst in
den vorgesehenen Gremienlauf ein und wird in seiner Sitzung am 20.03.2019 eine
entsprechende Empfehlung an den Rat der Stadt hierzu abgeben.



zu TOP 4.5
Stellungnahme Entwurf "Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13088-18)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bringt die Vorlage heute zunächst in
den vorgesehenen Gremienlauf ein und wird in seiner Sitzung am 20.03.2019 eine
entsprechende Empfehlung an den Rat der Stadt hierzu abgeben.


zu TOP 4.6
Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 3 i.V. mit § 89 Abs. 1 Nr. 4 BauO NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12565-18)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 12565-18-E3):
„Mit E-Mail vom 27.01.2019 ist den Geschäftsführungen der Bezirksvertretungen sowie den
Ratsfraktionen die Stellungnahme der Verkehrsverbände ADFC, VCD und Velocity-Ruhr
zugestellt worden.
Aus Sicht der Verwaltung bedarf die Stellungnahme der Verkehrsverbände möglicherweise
einer Einordnung:
Die neue Bauordnung NRW ist im Juli 2018 beschlossen worden. Gegenüber der Fassung der
Vorgängerregierung ist der § 48 (früher § 51 BauO) neu geregelt worden. Nach einer ersten
Einschätzung war der Zwang, dass Kommunen eigene Stellplatzsatzungen erstellen müssen,
nicht mehr gegeben, da in § 48 Abs. 2 angekündigt wird, dass „das für Bauen zuständige
Ministerium (…) durch Rechtsverordnung die Zahl der notwendigen Stellplätze“ regelt. Diese
Rechtsverordnung liegt aber bis heute nicht vor. Zudem hat das Bauministerium NRW den
Städten und Gemeinden erst im Oktober letzten Jahres mitgeteilt, dass die bisherigen
Stellplatzablösesatzungen ab dem 01.01.2019 nicht mehr gelten. Dadurch ergab sich sehr
kurzfristiger Handlungszwang, um weiterhin eine Stellplatzablöse zu ermöglichen. Auch
mussten, wenn die Ablöse geregelt werden sollte, Regelungen zur Anzahl und Beschaffenheit
der Stellplätze und Fahrradabstellplätze gemacht werden. Innerhalb nur weniger Wochen
musste daher eine Satzung her. In der Kürze der Zeit war eine Einbeziehung des Beirates
Nahmobilität oder anderer Verbände leider nicht möglich. Der Beirat Nahmobilität wird in
seiner nächsten Sitzung Ende Februar über das Ergebnis informiert werden.
Die Stadt Dortmund hat diesen Handlungszwang aber als Chance genutzt, zur Anzahl der
erforderlichen Kfz-Stellplätze auch gleichzeitig und erstmals Regelungen zur erforderlichen
Anzahl an Fahrradabstellplätzen treffen zu können. Ebenso wurden Vorgaben zur Qualität der
Fahrradabstellplätze gemacht. Bisher gibt es diese Vorgaben für Fahrradabstellplätze nicht.
Damit gelten nach erfolgtem Ratsbeschluss und der öffentlichen Bekanntmachung klare
Regelungen. Es werden hohe Standards für Fahrradabstellplätze festgelegt:
Die in der Anlage 1 zur Satzung definierten Richtzahlen für Fahrradabstellplätze (Entwurf)
weichen zwar von der Mustersatzung des Landes ab, sie sind dennoch für Dortmund und den
angestrebten Radverkehrsanteil von 15% als ambitioniert zu bewerten. Die Mustersatzung ist
auch nicht verbindlich, sondern dient als Orientierung und ist auf die Situation in der
jeweiligen Gemeinde anzupassen.
Um einzuordnen, welche Anzahl an Fahrradabstellplätzen bei einzelnen Nutzungen bei der
von der Verwaltung vorgeschlagenen Richtzahltabelle erforderlich werden, hier ein Beispiel:
Es werden nach dem Vorschlag der Verwaltung für z.B. 5.000 qm Büro-Nutzfläche bei
Anwendung der jeweiligen Mittelwerte ohne ÖV-Minderung 143 Pkw Stellplätze und 72
Fahrradabstellplätze gefordert.
Mit den Werten der Musterstellplatzsatzung wären es 143 (!) Fahrradabstellplätze und somit
so viele Fahrradabstellplätze wie Pkw-Stellplätze! Diese Anzahl nach Musterstellplatzsatzung
würde auch bei besonders positiver Radverkehrsentwicklung nicht durch einen realistischen
Bedarf begründet werden können. Demgemäß wäre es auch keinem Investor für Vorhaben in
Dortmund vermittelbar. Für andere Nutzungen ist das Verhältnis ähnlich.
Auch weitergehende Forderungen zur Qualität der Fahrradabstellanlagen sind
nachvollziehbar, doch bedarf es bei der Vielzahl an Bauanträgen pro Jahr einer praktikablen
Lösung, die den Prüf- und Kontrollaufwand auf ein notwendiges Maß reduziert.
Da es mit der baurechtlich begründeten Forderung nach Fahrradabstellplätzen noch keine
Erfahrung gibt, sollen diese mit Anwendung der neuen Satzung gesammelt werden. Die
Satzung soll evaluiert und bei Bedarf angepasst werden.
Aus Sicht der Planungsverwaltung ist der Entwurf ein wichtiger Schritt, um eine deutliche
Verbesserung für den Radverkehr bei Neubauvorhaben zu erzielen. Es bedarf jedoch einer
schnellstmöglichen Beschlussfassung durch den Rat, damit diese Regelungen auch
Anwendung finden können.“



Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel vom 07.02.2019:
Die SPD-Fraktion stellt zu dieser Vorlage nachfolgend aufgeführten Antrag, dem die
Bezirksvertretung einstimmig zustimmt:
„Die Bezirksvertretung Brackel nimmt den Entwurf für die Stellplatzsatzung zur Kenntnis,
fordert aber dringend eine Erhöhung der Zahl der geforderten Fahrradabstellplätze.
Die großzügige Minimierung der geforderten Abstellplätze für Fahrräder ist angesichts der
angestrebten Verkehrswende kontraproduktiv und widerspricht der Realität. Gerade genügend
gut erreichbare Abstellplätze am Wohnsitz sind der Garant für die Nutzung des Fahrrades,
besonders für kurze Fahrten. Auch die mögliche Abweichung – sprich weitere Minderung –
bei „innovativem Mobilitätskonzept“ erscheint widersinnig und sollte gestrichen werden.
Des Weiteren verweisen wir auf die Stellungnahme der Verkehrsverbände, die in ihren
Empfehlungen und weiteren Anmerkungen sehr präzise die Schwächen der Stellplatzsatzung
beschreiben.“
Unter Berücksichtigung des o. g. Antrages empfiehlt die Bezirksvertretung Brackel dem
Rat der Stadt einstimmig, den Beschluss laut Vorlage zuzustimmen.


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 05.02.2019:
Der stellv. Bezirksbürgermeister, Herr Steinmann, übernimmt um 16:20 Uhr die
Sitzungsleitung.
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Stadtplanungs- und
Bauordnungsamtes vom 18.12.2018 zur Kenntnis.
BV-Mitglied Michael Twardon (SPD) bittet darum, dass die folgenden zwei Anmerkungen
bzw. Änderungswünsche als Zusatz mit der Empfehlung weitergegeben werden:
1. „Die Werte für die Minderungsmöglichkeiten bei guter ÖV-Anbindung (§ 4 Abs. 2)
müssen verschärft werden. In vorliegender Form dürfen die meisten Örtlichkeiten im
Stadtgebiet unter dieses Privileg fallen und stellen mithin keine Ausnahme dar. Zudem
erfüllen die Kriterien überwiegend nicht die des Leitfadens Musterstellplatzsatzung
„gute Anbindung“.
2. Die Anzahl der geforderten Abstellplätze für Fahrräder soll auf die Werte der
Mustersatzung des Landes NRW erhöht werden. Die vorgeschlagene Verminderung
auf 50 % wird abgelehnt. Da in § 3 Abs. 3 eine Ausnahmeregelung vorgesehen wird,
gibt es keine Veranlassung für die generelle Kürzung der Werte.“
Frau Lohse, Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bittet darum, dass die
folgende Anmerkung bzw. der folgende Änderungswunsch als Zusatz mit der Empfehlung
weitergegeben wird:
„Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt grundsätzlich die Aufstellung der
Stellplatzsatzung, die auch für Fahrräder Standards definiert. Hinsichtlich der
Fahrradstellplätze sollten nach Ansicht der Fraktion aber noch Anpassungen vorgenommen
werden. So sollte eine Differenzierung zwischen Wohnen und Gewerbe vorgenommen und
die Richtwerte für Fahrradstellplätze im Bereich wohnen sowie an den Bildungseinrichtungen
erhöht werden. Zudem sollen die Richtwerte in regelmäßigen Zeitabständen an den aktuellen
Bedarf angepasst werden.“
Die BV-Hombruch empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit den Anmerkungen und
Änderungswünschen einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 12.02.2019:
Auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschließt die Bezirksvertretung
Aplerbeck mit 9 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bei 6
Nein-Stimmen (CDU-Fraktion, Einzelmitglied Bürgerliste, Mitglied SPD) und 1 Enthaltung
(Mitglied SPD) die im Vorfeld zugegangenen Stellungnahmen der Verkehrsverbände in die
Empfehlung mit aufzunehmen.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit o. g
Ergänzung mit 9 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bei 6
Nein-Stimmen (CDU-Fraktion, Einzelmitglied Bürgerliste, Mitglied SPD) und 1 Enthaltung
(Mitglied SPD), die Stellplatzsatzung der Stadt Dortmund zu beschließen.


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst vom 12.02.2019:
Die Bezirksvertretung Scharnhorst lehnt Mehrheitlich – mit den Stimmen der SPD-Fraktion
den Vorschlag der Verwaltung ab.
- 4 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion sowie eine Enthaltung des Herrn Storkebaum (Die Linke) -
Die SPD-Fraktion begründet ihre Ablehnung damit, dass sie eine Überarbeitung wünscht, in
der die Stellungnahmen der Verkehrsverbände und deren Argumentation Berücksichtigung
findet.
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Stellplatzsatzung der Stadt Dortmund.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 12.02.2019:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde fasst bzgl. der Vorlage folgende
2 Beschlüsse und empfiehlt dem Rat die Vorlage mit diesen Einschränkungen zu beschließen.
1. Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde beschließt, dass sie grundsätzlich bei Überlegungen, dass Stellplätze abgelöst werden sollen, informiert werden muss und die Ablösung zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen
2. Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde lehnt die geplante Reduzierung der Fahrradstellplätze ab.
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

Zudem bittet die Bezirksvertretung um die Beantwortung folgender Frage:

Bei der Errichtung von Baukörpern werden zwar auf dem Grundstück neue Einstellplätze geschaffen, aber es fallen im öffentlichen Straßenbereich durch Ein- und Ausfahrten auch Einstellplätze weg. Wie kann ggfs. dafür Ersatz geregelt werden bzw. der Wegfall kompensiert werden?

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 12565-18-E4):

„Die kommunale Stellplatzsatzung soll zukünftig dem geänderten Mobilitätsverhalten in unserer
Stadt Rechnung tragen, Anreize für die Veränderung des Modal Split zugunsten des
Umweltverbundes (Zufußgehen, Radfahren und ÖPNV) schaffen und gleichzeitig Bauhemmnisse
in unserer wachsenden Stadt beseitigen.
Die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet deshalb den Ausschuss um Beratung und
Abstimmung des folgenden Ergänzungsantrags:
§1 Geltungsbereich
1. Satz 2 wird wie folgt geändert: Regelungen in bereits geltenden Bebauungsplänen
bleiben unberührt.
§3 Anzahl der notwendigen Stellplätze und Fahrradabstellplätze
2. Die Richtwerte aus der Mustersatzung zur Erstellung von Fahrradabstellplätzen
werden nicht pauschal über alle Nutzungsarten um 50 Prozent reduziert. Für
Wohngebäude und Wohnheime sowie Sportstätten und Bildungseinrichtungen
werden die Empfehlungen der Mustersatzung übernommen.
3. Für Bauvorhaben im Bereich des geförderten Wohnungsbaus wird die nach Anlage
1 ermittelte Anzahl an notwendigen PKW-Stellplätzen um 20 Prozent verringert.
4. Für im Baulückenkataster der Stadt erfasste Baulücken kann die nach Anlage 1
ermittelte Anzahl an notwendigen PKW-Stellplätzen bei Errichtung von Wohnraum
um 20 Prozent verringert werden, wenn der Bauherr den Nachweis erbringt,
dass die Herstellung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand
möglich ist.
5. Absatz (3) wird gestrichen.
§4 Minderungsmöglichkeiten bei guter ÖV-Anbindung
6. Absatz (3) wird gestrichen.
Anlage 1
7. In Anlage 1 zur Stellplatzsatzung wird in Zeile 1.2 folgende Ergänzung aufgenommen;
„Bei der Berechnung der Brutto-Grundflächen (BGF) zur Ermittlung der Stellplatzanzahl
bleiben Flächen in Kellergeschossen außer Betracht.“
Evaluierung
8. Die Satzung wird regelmäßig alle 5 Jahre evaluiert, erstmalig jedoch für das 3.
Quartal 2020.
9. Im Rahmen der Evaluierung werden weitere Möglichkeiten zur Minderungsregelung
geprüft, die zu einer Stärkung des geförderten Wohnungsbaus und zu einer
Veränderung des Modal Split in Richtung Umweltverbund beitragen können.
Dazu gehören u.a.:
- differenzierte, quartiersbezogene Richtwerte zur Herstellung von PKWStellplätzen
unter Berücksichtigung der ÖPNV-Lagegunst der Wohnstandorte, der Taktung
und der
Vielzahl der verfügbaren öffentlichen Verkehrsmittel,
- zusätzliche Stellplatzschlüssel für Lastenräder, Anhänger und andere Räder
mit
Sondermaßen.
- Nachweis von Fahrradabstellplätzen für Ein- und Zweifamilienhäuser.
10. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten darzustellen, welche innovativen
und kreativen Parkkonzepte zur Reduzierung des Parkverkehrs im Straßenraum
denkbar sind und wo sie prioritär zu realisieren wären.
Begründung:
Die Erstellung einer eigenen kommunalen Stellplatzsatzung ist zu begrüßen. Über die
Satzung ist jetzt die Möglichkeit gegeben, mit den Regelungen zum Stellplatzschlüssel
nicht allein den aktuellen Status quo abzubilden, sondern aus stadtentwicklungs- und verkehrspolitischer
Sicht die Frage neu zu bewerten, wie viele Stellplätze in Dortmund für
welches Bauvorhaben in welchem Stadtbezirk oder Stadtteil zukünftig geschaffen werden
sollen.
Angesichts des sich verändernden Mobilitätsverhaltens der Dortmunder*innen soll eine
neue Stellplatzsatzung differenziert mit unterschiedlichen Wohnungsgrößen, Nutzungsarten
(z.B. besonders Studenten- und Altenwohnungen und geförderter Wohnungsbau) sowie
einer unterschiedlichen Qualität der ÖPNV-Anbindung umgehen können. Die Parksituation und der Bedarf nach neuen Stellplätzen sowohl für PKW als auch für Fahrräder
stellt sich dabei je nach Stadtbezirk unterschiedlich dar.
Mit Blick auf unsere wachsende Stadt benötigen wir dringend zusätzlichen Wohnraum sowohl
in Neubaugebieten, aber auch im Bestand (Nachverdichtung). Die neue Stellplatzsatzung
sollte deshalb die Möglichkeit aufnehmen, bei der Schaffung von gefördertem
Wohnraum die geforderten Stellplätze zu reduzieren.
Zur Entlastung des öffentlichen Straßenraums und der Verringerung der Suchverkehre
sind aber auch zeitnah neue Parkraumkonzepte notwendig, um mehr Platz für alle Verkehrsteilnehmer*
innen auf der Straße zu schaffen und gleichzeitig die Aufenthaltsqualität
in unserer Stadt zu steigern. Wir bitten die Verwaltung deshalb auch darzustellen, welche
Parkraumkonzepte besonders in (Wohn-)Gebieten mit hohem Parkdruck denkbar sind und
wie ihre Realisierung erfolgen könnte. Der jetzt vorgelegte Satzungsentwurf nutzt – offenbar
aufgrund des Zeitdrucks bei der Erstellung – nicht die Steuerungsmöglichkeiten aus,
die u.a. auch im Leitfaden des Netzwerks Mobilität aufgezeigt werden. Entsprechende Ergänzungen
sollten deshalb auch im Rahmen eines kontinuierlichen Evaluationsprozesses
berücksichtigt und umgesetzt werden.“

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (DS-Nr.: 12565-18-E5):
„Wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag:
1) In § 4, Abs. 2 der Satzung wird die Entfernung zum ÖPNV auf 200 Meter reduziert.
2) Die Zahl der Fahrradabstellplätze wird nicht pauschal um 50% gegenüber der Mustersatzung
reduziert, siehe Vorlagentext Seite 4.
Begründung
Zu 1) Für mobilitätseingeschränkte Menschen sollte die Entfernung zur nächsten Haltestelle
nicht zu groß sein, zumal ein nicht unbeträchtlicher Teil des Stadtgebiets unter die
geplante Regelung fiele. Dieses Problem bestünde auch für mobilitätseingeschränkte
Menschen, die mit dem PKW anreisen.
Zu 2) Dass die Zahl der Fahrradabstellplätze in Dortmund gegenüber der Mustersatzung
um 50 % pauschal gemindert werden soll erschließt sich nicht. In Zukunft müssen ausreichend
Abstellplätze vorgehalten werden, um den Radverkehr in Dortmund zu stärken. Es
ist heute schon oft nicht einfach, im Innenstadtbereich einen geeigneten Stellplatz zu finden.“

AUSW 13.02.2019:
Herr Wilde appelliert an den Ausschuss heute die neue Stellplatzsatzung laut Vorlage zu empfehlen. Zu den heute vorliegenden Anträgen der Fraktionen und den Empfehlungen aus den Bezirksvertretungen schlägt er vor, dass die Verwaltung diese bis Mitte 2020 in einen Evaluationsprozess einfließen lasse werde, um danach einen entsprechenden neuen Entscheidungsvorschlag zu unterbreiten.

Diesem Vorschlag der Verwaltung stimmt der Ausschuss einstimmig zu.

Vor Abstimmung zur Vorlage erklärt Herr Rm Gebel, dass es seiner Fraktion wichtig sei, dass die Fahrradabstellplätze nicht um 50% reduziert würden und man sich daher bei einer derartigen Abstimmung enthalten werde.

In Kenntnis der Information, dass die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost die Angelegenheit in ihre nächste Sitzung vertagt hat und unter Einbeziehung des o. a. Vorschlages der Verwaltung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung (Fraktion Die Linke & Piraten), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Stellplatzsatzung der Stadt Dortmund.
zu TOP 4.7
Bauleitplanung;
57. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 285 - südlich Am Rombergpark -
hier: I. Entscheidung über während der öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahmen, II. Feststellungsbeschluss zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes - südlich Am Rombergpark - mit der aktualisierten Begründung vom 12.12.2018,
III. Satzungsbeschluss, IV. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 12.12.2018, V. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13087-18)

Hierzu liegt vor Empfehlung des BuNB vom 30.01.2019:

„Einstimmiger Beschluss
Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde bekräftigt seinen Beschluss vom 20.06.2018
und beschließt wie folgt:
Der Naturschutzbeirat unterstützt grundsätzlich die Reaktivierung der Flächen des alten Gutes
Brünninghausen unter Erhalt der zentralen Grünstrukturen auf dem Plangebiet.
Kritisch wird die – gemäß Rahmenplanung Rombergpark von 2014 – geplante verkehrliche
Erschließung des Geländes über eine Rampe entlang der B 54 und die Brücke für Fußgänger
und Radfahrer gesehen.
• Auf die besondere Bedeutung der Biotop- und Grünvernetzung der Fläche des ehemaligen
Gutes Brünninghausen wird hingewiesen.
• Bezüglich der Abgrenzung des Plangebietes wird die Rücknahme im Bereich der
offengelegten Schondelle begrüßt. Eine Erweiterung im Süden des Plangebietes wird
aufgrund der Bedeutung und der ökologischen Sensibilität der Flächen jedoch abgelehnt.
• Die Erholungsfunktion ist für das Plangebiet besonders hervorzuheben und sollte bei der
Nutzung des Areals entsprechend besonders berücksichtigt werden.
• Die im Rahmen der Artenschutzrechtlichen Prüfung Stufe II formulierten Maßnahmen zur
Vermeidung und Minderung müssen beachtet werden.
• Ein barrierefreier Zugang vom Stadtbahnnetz zum Rombergpark wird grundsätzlich begrüßt.
Dafür wird jedoch der Umbau der U-Bahn-Haltestelle mit einem Aufzug anstelle einer
Rolltreppe grundsätzlich für ausreichend gehalten.
• Das Oberflächenwasser sollte vor Ort versickern oder mittels Rigolen in die Schondelle
eingeleitet werden.
• Die Klimaanalyse für die Stadt Dortmund 1986 (Hrsg. Kommunalverband Ruhrgebiet) weist
in der Karte „Planungshinweise“ auf „Lokal begrenzter Kaltluftabfluss“ und „Park und
Grünanlagen“ hin und gibt die Empfehlung, „vorhandene Strukturen erhalten und ausbauen“.
Aus diesem Grund, sowie aus Bodenschutzgründen, sollte die Versiegelung durch zusätzliche
Parkplätze und Zufahrten unterbleiben.
• Die Gebäudehöhen müssen dem Orts- und Landschaftsbild gerecht werden und sollten die
absoluten Höhen der vorhandenen Alt-Gebäude nicht überschreiten.
• Bei der Planung sollte dem Schutz des Kulturgutes neben dem Umweltschutz besondere
Aufmerksamkeit geschenkt werden. Der Beirat regt den Erhalt und die Sanierung der alten
Gebäude auch aus Artenschutzgründen an, insbesondere in Bezug auf die ehemalige Rentei,
den Pferdestall, die Molkerei mit Kuhstall, die Brauerei, die Scheune Nord und die
Katakomben.
• Da der B-Plan in direkter Verbindung zum Rombergpark steht, der erhöhte Vogeldichten
besitzt, ist bei der Gestaltung der Gebäude das Vogelschlagrisiko an Glasscheiben zu
berücksichtigen. Insbesondere Situationen und Anordnungen von Glasscheiben, die den
Vögeln eine Durchsicht in dahinterliegende Freiräume ermöglichen, sowie Spiegelungen, gilt
es zu vermeiden oder wirksam zu begegnen. Dies ist insbesondere für Glasfronten in direkter
Nähe zu Wald- und Gehölzbereichen sowie Wasserflächen von großer Bedeutung.
• Der Umfang der Beleuchtungseinrichtungen und die Dauer der Beleuchtung ist auf das
zwingend erforderliche Maß zu beschränken.
• Der Beirat kritisiert im aktuellen Planungsentwurf die Lage der Parkplätze im hinteren
Bereich. Die Stellplätze sollten nach vorne an die Straße Am Rombergpark gelegt werden.“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit der Vorlage in seine nächste Sitzung.


zu TOP 4.8
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 – EKZ Körner Hellweg –, teilweise Änderung des Bebauungsplanes In O 215 – Körner Hellweg - sowie 59. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier:
I. Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung (zweite Offenlage)
II. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
III. Satzungsbeschluss
IV. Beifügung der modifizierten/aktualisierten Begründung vom 18.12.2018 zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 – EKZ Körner Hellweg – mit teilweiser Änderung des Bebauungsplanes In O 215 – Körner Hellweg – sowie zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes
V. Feststellungsbeschluss mit Begründung vom 03.05.2018

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13098-18)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 29.01.2019:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet die Verwaltung ausdrücklich, die Möglichkeit des
zulässigen „Linksabbiegens“ vom Parkplatz zu prüfen.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die Vorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat
der Stadt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (4), der CDU-Fraktion (4), der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (4), der Fraktion die Linke & Piraten (2) und der Fraktion
FDP/KE (2) gegen die Stimme von Herrn Illmer (parteilos) den Beschluss laut Vorlage unter
Berücksichtigung des oben genannten Zusatzes zu fassen.“


In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 9 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg - , zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes In O 215 - Körner Hellweg - und zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes / FNA 213-1) durchgeführten erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
II. hat die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg -, zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes In O 215 - Körner Hellweg - und zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 10 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 a Abs. 3 i. V. m § 4 Abs. 2 Satz 4 und 8 Abs. 3 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

III. beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg -, (mit gleichzeitiger teilweiser Änderung des Bebauungsplanes In O 215
- Körner Hellweg -) für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 12.07.2018 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 11 beschriebenen Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

IV. beschließt, dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg - die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 18.12.2018 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2 a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

V. beschließt die 59. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Punkt 1.1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich mit Begründung vom 03.05.2018 und stellt diese Änderung fest.


Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 8 Baugesetzbuch (BauGB)


zu TOP 4.9
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 152
- Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße -
hier: Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung geänderter Teilbereiche
Beschluss (Drucksache Nr.: 13102-18)

AUSW, 13.02.2018:

Frau Rm Hawighorst-Rüßler gibt zu Protokoll, dass ihre Fraktion grundsätzlich dieses Aufstellungsverfahen im Ortskerns von Kirchlinde nicht unbedingt befürworte, da es sich hier um eine Bebauung mit einem großen Einzelhandel und vielen Parkplätzen handeln würde. Da man an dieser Stelle aber über ein Baumgutachten gesprochen werde und diesbezüglich um eine Veränderung und das Verfahren bereits abgeschlossen sei, stimme man der heutigen Vorlage zu.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 152 - Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße - und der Begründung vom 20.12.2018 zu und beschließt die erneute öffentliche Auslegung für die geänderten Teilbereiche.

Rechtsgrundlage
§ 4 a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB i.V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 4.10
Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplans Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund - im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beschluss zur Änderung Nr. 3 des Bebauungsplans Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13155-19)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit der Vorlage in seine nächste Sitzung.


zu TOP 4.11
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 252 – Am Lennhofe – im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)


Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 10553-18-E4)-lag bereits zur Sitzung am 07.11.2018 vor-

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/die Grünen) (Drucksache Nr.: 10553-18-E6) -lag bereits zur Sitzung am 07.11.2018 vor-


Hierzu liegt vor Information der Verwaltung (Drucksache Nr.: 10553-18-E7):

…nachdem durch den AUSW am 04.07.2018 der Aufstellungsbeschluss für das
Bebauungsplanverfahren Hom 252 - Am Lennhofe -gefasst worden ist, werden durch die Verwaltung zunächst alle Informationen und Eingaben zu dieser Angelegenheit gesammelt und bewertet. Im nächsten förmlichen Verfahrensschritt, d.h. zum Beschluss der öffentlichen Auslegung, werden die Eingaben mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung wieder der Politik vorgelegt. Die beiden oben genannten Stellungnahmen werden dann auch inhaltlich beantwortet.

In der Sitzung der Bezirksvertretung und des AUSW ist u.a. intensiv über die Wahl des sogenannten beschleunigten Verfahrens nach § 13a des Baugesetzbuches zur Aufstellung des Bebauungsplanes diskutiert worden. Der Projektentwickler, die Projektteam GmbH aus Schwerte, hat zwischenzeitlich vorgeschlagen, den Bebauungsplan nicht, wie vom AUSW auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen, im beschleunigten Verfahren aufzustellen.

Stattdessen soll die Aufstellung im sogenannten „Vollverfahren“, ohne die Möglichkeiten zur Beschleunigung des § 13a Baugesetzbuch durchgeführt werden. Dies beinhaltet u.a. die Erstellung eines förmlichen Umweltberichtes zur Begründung des Bebauungsplanes einschließlich einer Bilanzierung des Eingriffs in den Naturhaushalt. Entsprechend dieser Bilanzierung sind die Eingriffe durch geeignete Maßnahmen auszugleichen.

Die Wahl des beschleunigten Verfahrens wird von der Verwaltung nach wie vor als begründet angesehen, da die Fläche die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Es ist aber unschädlich für die weitere Planung, entsprechend dem Wunsch des Projektenwicklers auf das Vollverfahren umzustellen. Ein förmlicher Beschlussvorschlag zu dieser Umstellung der Verfahrensart wird
dem AUSW mit der Vorlage zur Offenlegung des Bebauungsplanentwurfs unterbreitet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.





zu TOP 4.12
Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 4. Quartal 2018 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13116-19)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.


zu TOP 4.13
Förderantrag "Emissionsfreie Innenstadt" - Zwischenbericht
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 12700-18)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht zum derzeitigen Sachstand im Förderantrag „Emissionsfreie Innenstadt“ zur Kenntnis.


zu TOP 4.14
Überarbeitung der Prioritätenliste des Konzepts für Kreisverkehre
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 27.11.2018
(Drucksache Nr.: 12772-18)

Hierzu liegt vor Überweisung aus dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) vom 27.11.2018:
Hierin enthalten: Zusatz- und Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 12772-18-E1):

„Die Fraktion der SPD bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrages:
Beschlussvorlage
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün der Stadt beauftragt die Verwaltung die Prioritätenliste
des Konzepts für Kreisverkehre aus dem Jahr 2008 zu aktualisieren und dem
Ausschuss vorzulegen.

Begründung
Kreisverkehre sind im Vergleich zu Kreuzungen häufig sicherer und leistungsfähiger, da
z.B. unnötige Wartezeiten an roten Ampeln nicht entstehen. Zudem verursachen Kreisverkehre
erheblich weniger Kosten, da die Unterhaltungskosten von Ampeln entfallen. Auch
können Sie bei entsprechender Gestaltung das Stadtbild optisch aufwerten.
Im Jahr 2008 hat der Rat der Stadt daher das Konzept für Kreisverkehre mit einer Prioritätenliste
von Kreisverkehren, die im Stadtgebiet gebaut werden sollten, beschlossen. Seitdem
sind 10 Jahre vergangen, so dass die Prioritätenliste einer Überprüfung und einer
Neuaufstellung bedarf.“
Nach einstimmiger Befürwortung des o. a. Antrages überweist der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün diesen zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.

AUSW, 13.02.2019:

Frau Rm Neumann –Lieven führt an, dass ihre Fraktion die Information habe, dass es hierzu bereits einen entsprechenden schriftlichen Sachstandsbericht aus 2017 gebe. Da ihr dieser nicht vorliege, bitte man die Verwaltung darum, nochmal zu prüfen, ob sich diesbezüglich inzwischen etwas verändert habe und man den zuvor erwähnten Bericht dazu bekommen könne. Danach könne man ggf. einen Beschluss zum o.a. Antrag fassen.

Herr Wilde kündigt hierzu an, dass man die erwähnte Stellungnahme der Verwaltung aus 2017 vorab den Fraktionen und als Anlage zur Niederschrift (siehe Anlage) zur Verfügung stellen werde. Er gehe davon aus, dass sich die Angelegenheit damit erledigt habe.

zu TOP 4.15
Verlagerung des Dortmunder Reitervereins
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13414-19)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 13414-19-E1):

…die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um die Darstellung und eine
Bewertung des aktuellen Sachstandes zur Verlegung des Dortmunder Reitervereins.
Dabei bitten wir insbesondere um die Vorstellung der von der Verwaltung bisher gefundenen
Alternativstandorte zum Gelände an der Bolmke.

Begründung:
Aufgrund der Einwendungen des Beirats der Unteren Naturschutzbehörde und der BV
Hombruch wurde die Verwaltung In der Sitzung des AUSW vom 04.07.2018 beauftragt,
einen Alternativstandort für den Reiterverein zum gewünschten Standort an der Stockumer
Str./Bolmke zu finden. Falls die Verwaltung im Rahmen der Prüfungen einen geeigneteren
Standort finden sollte, sollte dieser dem Ausschuss nochmal vorgestellt werden

AUSW, 13.02.2019:

Herr Rm Waßmann merkt für seine Fraktion an, dass man hierzu etwas unglücklich sei.
Nachdem das Thema „Löttringhausen“ dazugekommen sei, habe man hier einen Beschluss gefasst, wonach das, soweit machbar, der erste Favorit sei, nicht die Bolmke. Diese Beschlusslage bestehe nach wie vor. Durch öffentliche Bekanntmachungen käme man jetzt etwas ins „Trudeln“. Es wäre unglücklich, wenn der Reiterverein nun Bedingungen stelle, die weit darüber hinausgehen würden. Das werde Kompromisse abnötigen. Seine Fraktion sei der Auffassung, dass der Meier-Hof nach wie vor für den Reiter-Verein interessant sei. Die politische Teilhabe, auch mit Beschlüssen, würde Grenzen erreichen, weil es eigentlich dann nicht mehr vorrangige Aufgabe des Rates sei, einen anderen Standort zu finden. Da müsse der Reiterverein sich im Zweifel dann selber bemühen. Man hoffe, dass es vernünftige Lösungen gebe. Darüber hinaus werde es zumindest mit seiner Fraktion sehr schwierig noch weitere Alternativen ins Gespräch zu bringen, die dann plötzlich von der „Liegenschaft“ kommen (z. B. Sportplätze oder Ähnliches). Da werde man nicht unbedingt mitgehen. Er wolle schon, dass jetzt bei der Verwaltung bekannt sei, dass das kein Dauerthema sei, wo der Verein hier Bedingungen stellen könne.


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 4.16
Bauleitplanung
hier: Informationsvorlage zur Kampagne ,,Tiny Einfamilienhäuser"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13166-19)

Hierzu Ergänzung der Verwaltung (Drucksache Nr.:13166-19-E1):

….im Wege der Dringlichkeit bitte ich die Tagesordnung der vorgenannten Sitzung zu ergänzen:
Der Punkt finanzielle Auswirkungen der Informationsvorlage ,,Tiny Einfamilienhäuser“ ist
zu ergänzen. Nach Rücksprache mit der Stadtkämmerei (StA 20) ist als Nachtrag zur oben
genannten Vorlage der folgende Textbaustein zu den finanziellen Auswirkungen mit zu
beschließen und protokollarisch festzuhalten:

Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen im Haushaltsjahr 2019 in der Teilergebnisrechnung von StA 61 zusätzliche im
Haushaltsplan 2019 nicht geplante Mehraufwendungen in Höhe von 50.000,00 €. Diese
werden zu 100% durch nicht geplante Erträge durch Bundeszuweisungen in Höhe von
50.000,00 € gedeckt. Es entsteht keine zusätzliche Belastung des Haushaltes 2019. Die
Bewirtschaftung der Maßnahme erfolgt in der Teilergebnisrechnung bei StA 61 mit dem
Auftrag 610902010910 (Allg. Planungsmaßnahmen) und den Sachkonten 413100
(Bundeszuweisungen) und 529300 (Sach- und Dienstleistungen Bau, Technik, Planung).

Des Weiteren wird der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen um die
Empfehlung gebeten, die Informationsvorlage ,,Tiny-Einfamilienhäuser sowie die Ergänzung
des Punktes finanziellen Auswirkungen ebenfalls in der Sitzung des Ausschuss für Finanzen,
Beteiligungen und Liegenschaften am 14.02.2019 zu behandeln und dort nachträglich
Kenntnis zu nehmen.
Die Kampagne für ,,Tiny Einfamilienhäuser“ wird für ein Jahr durch den Fonds für
Nachhaltigkeitskultur mit 50.000 € gefördert. Die Fördermittel stehen nur für das Jahr 2019
zur Verfügung. Die ersten Veranstaltungen und Präsentationen des Dortmunder Tiny-Hauses
finden bereits ab Ende Februar 2019 statt. Ohne die Zustimmung zu den finanziellen
Auswirkungen könnten die bereits geplanten Veranstaltungen wie das, Forum
Stadtbaukultur“ am 25.02.2019 und die Präsentation des ,,Projektes Tiny-Einfamilienhäuser“
auf der Baumesse vom 22.03.-24.03.2019 in der Westfalenhalle nicht finanziert werden.
Eine Vertagung auf die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften am 21.03.2019 würde dazu führen, dass der Vertragsabschluss mit dem
Fördergeber frühestens Ende März erfolgen kann und ein Teil der Fördermittel für das Jahr
2019 nicht mehr abgerufen werden könnten.


AUSW, 13.02.2019.

Mit der o. a. Ergänzung zur Vorlage fasst der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) nimmt die Durchführung der Kampagne „Tiny Einfamilienhäuser“ - als einen Ansatz zur nachhaltigen Entwicklung des Wohnungsmarktes - zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür eine werbende Kampagne durchzuführen und bei Erfolg, ein Konzept zur Umsetzung zu entwickeln.

Ergänzung:

Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen im Haushaltsjahr 2019 in der Teilergebnisrechnung von StA 61 zusätzliche im
Haushaltsplan 2019 nicht geplante Mehraufwendungen in Höhe von 50.000,00 €. Diese
werden zu 100% durch nicht geplante Erträge durch Bundeszuweisungen in Höhe von
50.000,00 € gedeckt. Es entsteht keine zusätzliche Belastung des Haushaltes 2019. Die
Bewirtschaftung der Maßnahme erfolgt in der Teilergebnisrechnung bei StA 61 mit dem
Auftrag 610902010910 (Allg. Planungsmaßnahmen) und den Sachkonten 413100
(Bundeszuweisungen) und 529300 (Sach- und Dienstleistungen Bau, Technik, Planung).

Die Angelegenheit wird an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur dortigen Kenntnisnahme überwiesen.








5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
Gewässerschau in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13052-18)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Hinweis der Verwaltung zur Kenntnis, dass nach Besetzung der zwei neu geschaffenen Planstellen in der Unteren Wasserbehörde zum Ende des Jahres 2018 mit der Durchführung regelmäßiger Gewässerschauen gemäß § 95 Landeswassergesetz (LWG) in Verbindung mit §100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) begonnen wird.




zu TOP 5.2
Klage der Deutschen Umwelthilfe e. V. gegen die Bezirksregierung Arnsberg zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011, Teilplan Ost
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11248-18-E5)
Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 11248-18-E5)
-lag bereits zur Sitzung am 07.11.2018 vor-

Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11248-18-E6) (siehe Anlage)


AUSW, 13.02.2018:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die o. a. Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und vertagt die Befassung mit dem o. a Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 11248-18-E5) in eine der nächsten Sitzungen.


zu TOP 5.3
Pfandbecher
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12441-18)

Hierzu Vorschlag zur Tagesordnung mit der Bitte um Stellungnahme (Drucksache Nr.: 12442-18) (Fraktion B'90/Die Grünen):

…die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zur Einführung eines Mehrwegsystems für Coffee-to-go-Becher in Dortmund.

Begründung:
Im September 2017 wurde ein Prüfauftrag der GRÜNEN Fraktion zur Einführung eines Mehrwegsystems für Coffee-to-go-Bechers in Dortmund beschlossen (Drucksache Nr. 08873-17-E1).Die Verwaltung war aufgefordert, gemeinsam mit der EDG Entsorgung, der Industrie- und Handelskammer und möglichen weiteren Beteiligten Vorschläge und Maßnahmen zu erarbeiten und die Ergebnisse dem Ausschuss vorzulegen. Dies ist bis heute nicht geschehen.



Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 12441-18-E1):

…zu der o.g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Mit Schreiben vom 12.10.2017, DS Nr. 08873-17-E1, hatte ich Sie in dieser Angelegenheit
bereits informiert. Die seinerzeit angeforderten Stellungnahmen der Industrie- und
Handelskammer zu Dortmund (IHK), des Handelsverbands Nordrhein-Westfalen sowie der
EDG Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) zum Thema Abfallreduzierung durch die
Einführung von Pfand-Mehrwegbechern liegen inzwischen vor.

Die IHK hält das Vorhaben der Vermeidung und Reduzierung von Einweg-Pappbechern und
Coffee-to-go-Produkten nicht nur aus Gründen der Abfallminimierung, sondern auch mit dem
Ziel der Reduzierung der Vermüllung in der City für sinnvoll und unterstützenswert. Die
Initiative einiger Dortmunder Gastronomiebetriebe, sich der privaten Initiative cup-for-cup
anzuschließen, wird von der IHK begrüßt. Die IHK plädiert für freiwillige Ansätze der
Gewerbetreibenden, Einweg-Coffee-to-go-Becher, wo immer das möglich ist, zu vermeiden.
Insofern würde die IHK die Einrichtung eines Pfandsystems für Coffee-to-go-Becher als
Angebot, an dem sich interessierte Betriebe beteiligen können, begrüßen. Allerdings würde
die IHK die Einführung eines Pfandsystems mit verpflichtender Teilnahme oder eine lokale
Steuer oder Abgabe auf Einweg-Becher, wie sie offenbar in anderen Städten diskutiert wird,
ablehnen. Nach dortiger Einschätzung möchten viele Verbraucher nicht auf Einweg-Becher
verzichten. Die Wahlfreiheit dürfe nach Ansicht der IHK nicht eingeschränkt werden. Daher
lehnt sie generell ein „sanftes Schubsen“ (nudging) der Verbraucher und Betriebe durch die
Stadt oder durch staatliche Institutionen, um deren Verhalten in eine politisch gewünschte
Richtung zu lenken, aus ordnungspolitischen Gründen ab.
Auch bei der EDG kommt dem Trend der Coffee-to-go-Becher unter dem Aspekt des
erhöhten Abfallaufkommens und in der Folge des verunreinigten Stadtbildes eine besondere
Bedeutung zu. Die Becher unterliegen jedoch nicht dem Anschluss- und Benutzungszwang,
so dass die EDG keinen rechtlichen Zugriff auf diese Abfallfraktion besitzt. Im Rahmen der
Erarbeitung des Aktionsplans Saubere Stadt/Stadtbildpflege hat sich die EDG mit dem
Prozedere in anderen Städten, wie z. B. Freiburg, auseinander gesetzt und Kontakt mit dem
dort ansässigen Abfallwirtschaftsbetrieb aufgenommen. Die Recherchen haben zu der
Erkenntnis geführt, dass es für den öffentlich-rechtlichen Entsorger keinen erkennbaren
Beitrag gäbe, da nur der ortsansässige Einzelhandel als Inverkehrbringer ein wirksames
System organisieren könne.

Der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Westfalen-Münsterland e. V. führt wie folgt
aus: „Der Einzelhandel engagiert sich seit Jahren auf vielfältige Art und Weise für nachhaltige
Geschäftspraktiken. Dazu zählt nicht nur die Förderung nachhaltiger Konsum- und
Produktionsmuster, sondern auch der Aufbau flächendeckender Rücknahme- und Recyclingsysteme.
Unter anderem setzt sich der Handel in vielfältiger Weise beispielsweise dafür ein,
den Plastikverbrauch für Produkt- und Umverpackungen sowie Transportverpackungen zu
reduzieren – die sehr erfolgreiche freiwillige Selbstverpflichtung des Handels zur Reduzierung
des Kunststofftragetaschenverbrauchs, die in einer Vereinbarung mit dem Bundesumweltministerium
im Jahr 2016 ihren Niederschlag gefunden hat, zeigt dies anschaulich.
Mit gleichem Einsatz unterstützt der Einzelhandel seine Kunden gezielt bei der Reduzierung
ihres Ressourcenverbrauchs und bei der Abfallvermeidung und setzt sich für den nachhaltigen
Umgang mit natürlichen Ressourcen in der gesamten Wertschöpfungskette ein – von der
Rohstoffgewinnung über die umweltgerechte Entsorgung bis hin zum Recycling. Denn
Abfallvermeidung und Recycling genießen im Einzelhandel aus ökonomischen und
ökologischen Gesichtspunkten einen großen Stellenwert, auch und gerade in Dortmund.
Der Handelsverband NRW Westfalen – Münsterland setzt sich als Arbeitgeber-, Berufs- und
Wirtschaftsverband für die Interessen der Betriebe des Einzelhandels in seinem
Verbandsgebiet ein. Hierzu zählt u. a. auch die Unterstützung der Mitglieder in Fragen des
Umweltschutzes, des Abfallmanagements und des nachhaltigen Handelns sowie die
Mitwirkung an und die Unterstützung von sachgerechten und die besonderen Anforderungen
des stationären Einzelhandels berücksichtigenden Umweltmaßnahmen der Stadt.
Insoweit befürworten wir praxistaugliche und ohne hohen zusätzlichen Aufwand umsetzbare
Ideen und Konzepte zur Abfallvermeidung bei Einwegbechern. In diesem Zusammenhang
verweisen wir exemplarisch darauf, dass wir als Mitglied im Verein StadtbezirksMarketing
Dortmund e. V. im Jahr 2018 das Projekt Pfandsystem Deutschlandbecher im Stadtbezirk
Hörde mitgetragen und die Entscheidung, dieses Projekt finanziell zu fördern, unterstützt
haben.
Allerdings bitten wir um Beachtung, dass den Handel bereits jetzt vielfache bürokratische und
organisatorisch nicht ohne weiteres umsetzbare Hinweis-, Dokumentations-, Rücknahme-,
Sammel-, Sortier- und Meldepflichten belasten. Daher würden wir es außerordentlich
begrüßen, wenn vor der Einführung entsprechender Konzepte die Beteiligten befragt werden
und deren Sicht zu etwaig geplanten Maßnahmen berücksichtigt wird.
Für Rückfragen stehen wir ebenso zur Verfügung wie zur Diskussion von Vorschlägen und
Ideen zur Abfallreduzierung.“

Die Dortmund Agentur hat zwischenzeitlich eine Studie zur Einführung eines Dortmund-
Mehrweg-Bechers in Auftrag gegeben. Ergebnisse liegen hierzu noch nicht vor.

An dieser Stelle möchte ich beispielhaft auf einige gute Ansätze und nachahmenswerte
Initiativen hinweisen:
- Borussia Dortmund beabsichtigt, sich von dem im Signal Iduna Park vor ca. 3 Jahren
eingeführten Einwegbechersystem zu verabschieden und in absehbarer Zeit erneut ein
Mehrwegsystem im Stadion einführen.
- Auf dem mittlerweile etablierten Stadtfest DORTBUNT sollen ab dem Jahr 2019
Pfandbecher verpflichtend für Kaltgetränke ausgegeben werden. Für Heißgetränkte
muss der Bedarf zunächst ermittelt werden.
- Beim den evangelischen Kirchentagen wurden in der Vergangenheit regelmäßig
Mehrwegbecher verwendet, so dass Zuversicht besteht, dass auch beim evangelischen
Kirchentag 2019 in Dortmund das Mehrsystem für Getränkebecher zum Einsatz
kommt.
- Die EU-Kommission denkt zur Eindämmung von Einweg-Plastikprodukten über ein
Verbot von Plastikprodukten, die nur einmal benutzt werden (Strohhalme, Geschirr
und Besteck aus Plastik etc.) nach. Ferner sind Minderungsziele für Plastikbecher und
–boxen angedacht, z. B. durch eine Bepfandung der Produkte. Auch die Reduzierung
von Zigarettenabfällen ist thematisiert, da die Filter Kunststoffe enthalten. Ein
weiterer Schwerpunkt wird auch hier auf die Aufklärung der Verbraucher gesetzt.
Wenn diesen Vorschlägen zugestimmt würde, könnten entsprechende Regelungen ab
2021 in Kraft treten.
- In der Dortmunder Geschäftswelt werden durchaus Mehrweg-Coffee-to-go-Becher
angeboten und von den Verbrauchern auch genutzt. Darüber hinaus sind zahlreiche
private Mehrwegbecher im Stadtbild vorhanden, die die Verbraucher erworben haben
und auch einsetzen. An die Verwendung von Mehrwegprodukten generell appellieren
die unterschiedlichen Beteiligten immer wieder, in dem das Thema in den Medien und
bei Veranstaltungen platziert und entsprechende Informationen publiziert werden.


- Die Aktion „Sauberes Dortmund 2019-Mach mit!“ steht in diesem Jahr unter dem
Motto Mehrweg statt Einweg. Bei der Abschlussveranstaltung auf dem
Reinoldikirchplatz am 13.04.2019 werden die Verbraucherzentrale, die EDG und das
Umweltamt explizit zu diesem Thema unter anderem durch die Verteilung vom
Mehrweg-Getränkeflaschen und Mehrweg-Einkaufnetzen informieren. Ferner ist
vorgesehen, Mehrweg-Coffee-to-go-Becher durch das System cup-for-cup GmbH in
Zusammenarbeit mit einem Kaffeeanbieter vom Dortmunder Wochenmarkt
anzubieten.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass sowohl die IHK, die EDG, der Handelsverband
NRW Westfalen – Münsterland, die Dortmund Agentur und das Umweltamt Maßnahmen des
Einzelhandels zur Reduzierung des Abfallaufkommens durch Einweg-Coffee-to-go-Becher
begrüßen. Jede der aufgeführten Aktionen wird einen Impuls auslösen und den ein oder
anderen zur Nutzung von Mehrwegbechern motivieren, so dass ein umweltbewusstes Handeln
der Verbraucher und ein Bewusstsein in der Geschäftswelt perspektivisch gestärkt werden.


AUSW, 13.02.2019:

Frau Rm Neumann-Lieven bedankt sich für die ausführliche Stellungnahme der Verwaltung wonach man ihrer Meinung nach gar nicht so schlecht da stehe und gut darauf aufbauen könne.
Weiter bezieht sie sich darauf, dass laut vorliegender Stellungnahme durch die Dortmund-Agentur eine Studie in Auftrag gegeben wurde. Hierzu möchte sie wissen, ob bereits absehbar sei, wann der entsprechende Bericht hierzu erfolgen werde.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und wohnen nimmt die o.a. Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


Die Verwaltung gibt zur Nachfrage von Frau Rm Neumann-Lieven im Nachgang zur Sitzung folgende Information zum Protokoll:

In der Vorlage wird versehentlich die Dortmund Agentur als Initiatorin der Studie zur Einführung eines Pfandbechersystems genannt. Richtig ist, dass sich das Stadtbezirks Marketing Hörde zusammen mit dem Centrum für Entrepreneurship & Transfer der TU Dortmund mit dem Thema beschäftigt. Von April bis Juli 2019 werden sich Masterstudierende aus dem Bereich Wirtschaft aufbauend auf einer stadt- und bundesweiten Recherche über vorhandene Pfandbechersysteme wissenschaftlich mit dem Thema auseinandersetzen und Vorschläge ausarbeiten, die für den Stadtteil Hörde bzw. das Stadtgebiet Dortmund geeignet sind. Im Anschluss hieran wird die Verwaltung dem Ausschuss einen entsprechenden Bericht hierzu vorlegen.




zu TOP 5.4
Bullenmast in Dortmund-Grevel
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13340-19)

Hierzu Vorschlag zur Tagesordnung mit Bitte um Stellungnahme ( Fraktion Die Linke & Piraten ) (Drucksache Nr.: 13340-19):

…der Dortmunder Rat hat am 27.09.2018 mehrheitlich, unter anderem gegen den Willen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, entschieden, dem Veto des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde gegen die Genehmigung eines Bauantrages im Landschaftsschutzgebiet zugunsten eines Dortmunder Landwirtes nicht zu folgen. Damit obliegt die letztliche Entscheidung im Verfahren der Oberen Naturschutzbehörde der Bezirksregierung Arnsberg. Dem Vernehmen nach ist eine Entscheidung in der Sache bereits getroffen worden, über die wir bitten den Dortmunder Umweltausschuss zu informieren.

1) Wie lautet die Entscheidung der Oberen Naturschutzbehörde?

2) Sind mit der Entscheidung Auflagen verbunden? Wenn ja, welche?

Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 13340-19-E1):



…zu der o.g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Bei den Bauanträgen handelte es sich nicht um die Genehmigung einer Bullenmastanlage,
sondern um die Errichtung eines Fahrsilos, eines Endlagerbehälters und einer Lagerhalle für
Schüttgüter (Futterkomponenten).

Zu Frage 1:
Die höhere Naturschutzbehörde stellt fest, dass die Durchführung der Verbotsfestsetzungen
(Bauverbot im Landschaftsschutzgebiet) zu einer unzumutbaren Belastung führen würde, da
in zumutbarer Entfernung zur Hofstelle trotz intensiver Suche keine geeigneten
Alternativflächen gefunden werden konnten, die für eine Verwirklichung der Maßnahme
genauso geeignet wären. Zudem sei ein baulicher Zusammenhang der drei Vorhaben aufgrund
betrieblicher Abläufe zwingend erforderlich. Die ebenfalls erforderliche Vereinbarkeit der
Vorhaben mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sei mit den
Kompensationsmaßnahmen erreicht.

Zu Frage 2:
Mit der Entscheidung sind folgende Kompensationsverpflichtungen verbunden:
- Anlage einer 3-reihigen Wallhecke aus einheimischen Laubgehölzen mit
hochstämmigen Bäumen (Überhälter) alle 50 m sowie beidseitigen Saumstreifen auf
der Ackerfläche östlich des Kurler Grenzgrabens und parallel zu diesem
- Anlage einer 2-reihigen Hecke aus heimischen Laubgehölzen mit Überhältern alle 30
m und Saumstreifen nördlich des Fahrsilos
- Anlage einer 2-reihigen Hainbuchenhecke südlich des Fahrsilos
- Anlage einer 2-reihigen Hecke aus heimischen Laubgehölzen mit Überhältern alle 30
m und Saumstreifen im südwestlichen Bereich des Grundstücks in Höhe der
vorhandenen Bebauung
- Anlage einer 2-reihigen Wallhecke aus heimischen Laubgehölzen mit Überhältern alle
30 m und Saumstreifen südlich entlang der geplanten Ost-West-Wegeführung.
Diese Wallhecke war zunächst parallel zur Greveler Straße geplant und wurde auf
Wunsch der höheren Naturschutzbehörde an den Südrand der beantragten Bebauung
verschoben.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen

zu TOP 6.1
Wohnungsmarkt Ruhr - Vierter Regionaler Wohnungsmarktbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12773-18)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zum Vierten Regionalen Wohnungsmarktbericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Fortsetzung.







7. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung

zu TOP 7.1
Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur aktiven Begleitung des Programms „startklar: Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern was Menschen verbindet“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12903-18)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung einer Koordinierungs- und Beratungsstelle zum Förderprogramm startklar: Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen des Landes Nordrhein-Westfalen im Amt für Stadterneuerung – StA 67 -.




zu TOP 7.2
Stadterneuerungsprogramm "Soziale Stadt - Dortmund Nordstadt"
"Lebenslagen verbessern - Perspektiven eröffnen am Bernhard-März-Haus",
Änderung des Konzeptes von Neubau auf Ertüchtigung des Bestandsgebäudes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13090-18)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Konzept zur Ertüchtigung des Bernhard-März-Hauses anstelle eines Neubaus (DS.-Nr. 05925-16) zur Kenntnis.




Die öffentliche Sitzung endet um 18:36 Uhr.




Herr Logermann Frau Reuter Frau Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzende Schriftführerin



Zu TOP 4.3 Konzept zur Weiterentwicklung des regionalen Radwegenetzes --> Stellungnahmen der Verwaltung : (See attached file: Hauptvorgang_11722-18-E2.pdf) (See attached file: Her 2019 002 AS AUSW ABVG Reg Radwegenetz .docx.pdf)


Zu TOP 4.14. " Überarbeitung der Prioritätenliste des Konzeptes für Kreisverkehre" --> Stellungnahme der Verwaltung aus 2017 (Drucksache Nr.: 05736-16-E1) : (See attached file: sto 17036 - AUSW_ABVG_Kreisverkehrskonzept_org.doc.pdf)

Zu TOP 5.2 " Klage Deutsche Umwelthilfe..." -->Stellungnahme der Verwaltung: (See attached file: ~6085890.pdf)