N i e d e r s c h r i f t

über die 37. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


am 14.07.2004
Umweltamt (Besprechungsraum 316), Katharinenstr. 12, 44137 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 18:00 - 19:30 Uhr


Anwesend waren:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Walter Bernatzki (LNU)
Dieter Büscher (NABU)
Dirk Gährken (BUND)
Günter Hammacher (Kreisimkerverein Dortmund)
Gerd Hirschbeck (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Wilhelm Hülsmann-Trapphoff (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Georg Kaleck (LNU)
Reinhold Neugebauer (NABU)
Heinz Neuhoff (Landesverband Gartenbau „Westfalen-Lippe“ e.V.)
Thomas Quittek (BUND)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
Dr. Klaus Gelmroth (NABU)
Lothar Hahn (LNU)
Peter Halbsguth (LNU)
3. Verwaltung
Herr Höing (Umweltamt)
Herr Dr. Marks (Umweltamt)
Frau Scheffel-Heidrich (Umweltamt)
Frau Ewert (Umweltamt)
Herr Lange (Umweltamt)
Frau Keck (Umweltamt)
Herr Buess (Umweltamt)
4. Gäste
Detlef Münch (Ratsmitglied)







Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 37. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 14.07.2004, Beginn 18:00 Uhr,
Umweltamt, Katharinenstr. 12, 44137 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 36. Sitzung des Beirates am 16.06.2004

2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Bauleitplanung; 142. Änderung des Flächennutzungsplanes - Radsportzentrum Olympia - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 255 - Radsportzentrum Olympia -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung eines Erläuterungsberichtes, Beifügung einer Begründung, Feststellungsbeschluss, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführrungsvertrages Teil B, Information des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06562-04)

2.2 Masterplan Emscher Landschaftspark 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06619-04)

2.3 Bauleitplanung: 147. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP Scha 134 - Gleiwitzstraße / SB-Markt -; hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung, II. Offenlegungsbeschlüsse, III. Zulassung eines Vorhabens gemäß § 33 Abs. 2 BauGB, IV. Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord und V. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B - zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Scha 134
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06748-04)

2.4 Zielkonzept nördlich Rombergpark ( Entwicklung des ehemaligen Betriebshofes und Verlagerung der Wirtschaftsschule für Hotellerie und Gastronomie (WIHOGA))
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06649-04)


2.5 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 285 - Gesundheitszentrum am Rombergpark -
hier: I. Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB; II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06773-04)

2.6 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 263 - An der Fillkuhle -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer Begründung und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes sowie Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hom 263
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06782-04)

2.7 Bebauungsplan Lü 159n - Drei Morgen Nord - (gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungspläne Lü 157 und Hom 245)
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
II. Offenlegungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06771-04)

2.8 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 286 - Hotelfachschule WIHOGA -
hier: Einleitungsbeschluss und Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06772-04)

2.9 Zwischenbericht zum Modellprojekt "Landwirtschaft und Ökokonto"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06737-04)

3. Berichte

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen



Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Thomas Quittek- eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Beirat beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Gährken benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Herr Quittek wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wurde um den Tagesordnungspunkt 3.1 „Nachbesprechung der Beiratsexkursion“ erweitert und den anderen Tagesordnungspunkten voran gestellt. Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde der Tagesordnungspunkt 2.7 um das Schreiben des Herrn StR Sierau vom 01.07.2004 zur Korrektur der Begründung (Ausführungen im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag und textliche Festsetzungen zum Schallschutz) ergänzt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 36. Sitzung des Beirates am 16.06.2004
Die Niederschrift über die 36. Sitzung des Beirates wurde ohne Änderungswünsche genehmigt.


2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Bauleitplanung; 142. Änderung des Flächennutzungsplanes - Radsportzentrum Olympia - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 255 - Radsportzentrum Olympia -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung eines Erläuterungsberichtes, Beifügung einer Begründung, Feststellungsbeschluss, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführrungsvertrages Teil B, Information des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
(Drucksache Nr.: 06562-04)

Herr Quittek verwies auf die Vorlage und die in diesem Zusammenhang schon mehrfach geäußerten Bedenken des Beirates zu diesem Vorhaben.

Beschluss:

Der Beirat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und bekräftigt seine ablehnende Haltung gegen das in diesem Umfang illegal errichtete Bauvorhaben.
Das Bauvorhaben widerspricht in dieser Größenordnung den geltenden Grundsätzen des Landschaftsschutzes. Die Nähe zum geplanten Naturschutzgebiet "Niederhofer Holz" spricht zusätzlich gegen das Vorhaben.
Der Beirat befürchtet bei nachträglicher Legalisierung des Radsportzentrums einen Präzedenzfall.


zu TOP 2.2
Masterplan Emscher Landschaftspark 2010
(Drucksache Nr.: 06619-04)

Herr Höing leitete in den Tagesordnungspunkt ein und erläuterte wesentliche Inhalte der Vorlage. Einzelne Beiratsmitglieder gaben Hinweise, die in den Beschlussvorschlag des Beiratsvorsitzenden eingearbeitet werden sollten.

Beschluss:

Der Beirat nimmt den Bericht der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis und begrüßt die Ausdehnung des Emscher-Landschaftsparks in den Grünzügen F und G sowie um das obere Emschertal.

Die Darstellung der Grünzüge stellt eine wichtige Ergänzung zu den vorhandenen Planungsgrundlagen im Bereich Ökologie und Erholung dar.

Im Hinblick auf die vorgesehene Förderung aus dem Ökologieprogramm Emscher-Lippe hält der Beirat einen Verzicht auf folgende, innerhalb der Gebietskulisse befindlichen geplanten Baugebiete (neuer Flächennutzungsplan) für erforderlich:
- Wohnbaufläche (WB) Grevel-West und –Ost
- WB Reinwardstraße (nördliche Sanderoth)
- WB In der Dahlwiese (südl. Scharnhorst)
- WB Auf dem Wüstenhofe (Benninghofen)
- WB Im Siepen (Brechten)
- WB Wulfskamp Ost (Brechten)
- WB Kniepacker (Rahmer Wald)
- Gewerbegebiete "Rewe-Erweiterung" und nördlich Hansa (Huckarde)
- Verlängerung der Kohlensiepenstraße (Phoenix-Ost).

Die Einbeziehung der bestehenden Universitäts-Südtangente in die Grundfläche des Masterplanes (Gründarstellung) wird vom Beirat im Hinblick auf die im Bereichsplanungskonzept "Universität und Umland" vorgesehene Ausdehnung des Landschaftsparks Rahmkebach begrüßt. Der Beirat schlägt vor, in den Masterplan ein Projekt "Rückbau und Entsiegelung der Universitäts-Südtangente" aufzunehmen.

Folgende Aspekte sollten bei der Planung und Realisierung der Dortmunder Einzelprojekte berücksichtigt werden:

Tag-Nacht-Panorama
Bei der Umsetzung der Lichtinszenierungen (Minister Stein, Kokerei Hansa, Lanstroper Ei etc.) dürfen negative Auswirkungen auf die Tierwelt nicht übersehen werden. Betroffen sind alle nachtaktiven, flugfähigen Tiere (Insekten, Fledermäuse und Vögel während der Zugzeiten). Erhebungen in den USA und Europa haben gezeigt, dass an großen Lichtquellen (z.B. Leuchttürme, angestrahlten Industriebauten und Hochhäuser) jährlich Millionen von Vögeln tödlich verunglücken. Bei der Entscheidung über den Einsatz von Lichtspielereien sollten daher die jeweilige Örtlichkeit, Jahres- und Tageszeit sowie die zeitliche Dauer der Veranstaltungen eindeutig festgelegt werden. Örtliche und überörtliche Naturschutzinstitutionen sollten hinzugezogen werden.

Emscherauen, Dortmund-Ems-Kanal
Die Randbereiche der Fließgewässer sollten weitgehend als Ruhezonen für Tiere und Pflanzen gestaltet werden. Durch geeignete Zonierungskonzepte sind sie gegen Freizeit- und Erholungsnutzungen abzugrenzen. Rad-/Fußwege sind möglichst nur einseitig anzulegen. Durch die angedachte naturnahe Auenlandschaft im Verlauf der Emscher wird der ökologische Wert dieser Landschaft wesentlich gesteigert. Dieser Zustand kann langfristig jedoch nur gehalten werden, wenn eine zu starke Verbuschung der Wasserrückhaltebecken durch zeitlich abgestimmte Pflegemaßnahmen unterbunden werden. Bei der weiteren Planung im Umfeld des Dortmund-Ems-Kanals sollten ökologische Aspekte stärker berücksichtigt werden; diese sollten wie bei den Fließgewässern auch in die Leitlinien des Masterplanes eingearbeitet werden.

Naturschutzgebiet "Im Siesack"
Im Rahmen der Erweiterung des NSG sollte das Areal der Heckrinder erweitert und die Herde vergrößert werden. Der Einsatz der Rinder ist für das NSG eine wertvolle Bereicherung.

Freizeithafen Achenbach
Bezüglich des Projekts Nr. 169 "Freizeithafen Achenbach" (Marina) verweist der Beirat auf den ablehnenden Ratsbeschluss und seine Stellungnahme zum Flächennutzungsplan. Darin hatte er einen Verzicht gefordert, weil es sich um ein Landschaftsschutzgebiet mit wichtiger Verbindungsfunktion zwischen den Naturschutzgebieten "Im Siesack" und "Groppenbruch" handelt. Die Umweltqualitätsziele zur Freiraumentwicklung fordern hier eine "Minderung des Versiegelungsgrades" sowie den "Erhalt schutzwürdiger Bereiche für den Biotop- und Artenschutz".

Kokerei Hansa, Energieberg Deusen, Fredenbaumpark, Phoenix
Bei diesen Projekten sollten die ökologischen Potenziale im Verhältnis zu Freizeit, Wohnen und Gewerbe stärker herausgestellt werden. Hierzu wäre eine klare Aussage in künftigen Vorlagen wünschenswert. Die örtlichen und überörtlichen Naturschutzverbände sollten im Vorfeld der Planungen beteiligt werden.
Bezüglich der Landmarke "Gasometer Phoenix" bittet der Beirat, zum Schutz der dort brütenden Wanderfalken auf eine Folgenutzung zu verzichten.

"Stadtbalkon" Schleswig
Bei der Endgestaltung der Halde Schleswig in Neuasseln sollten neben Belangen der Erholung (Aussichtsplateau) auch ökologische Funktionen stärker berücksichtigt werden (z.B. Schaffung von Feucht- und Trockenbiotopen). Die Halde ist wichtiger Bestandteil des Biotopverbundes.


zu TOP 2.3
Bauleitplanung: 147. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP Scha 134 - Gleiwitzstraße / SB-Markt -; hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung, II. Offenlegungsbeschlüsse, III. Zulassung eines Vorhabens gemäß § 33 Abs. 2 BauGB, IV. Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord und V. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B - zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Scha 134
(Drucksache Nr.: 06748-04)

Herr Quittek verwies auf die Vorlage der Verwaltung und schlug dem Beirat vor, an dem Beschluss vom 19.11.2003 festzuhalten.

Beschluss:

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und bekräftigt seinen Beschluss aus der Sitzung am 19.11.2003. Er schlägt vor, die existierende Ladenzeile an der Gleiwitzstraße für den Supermarkt zu nutzen. Weiterhin regt der Beirat an, den nördlichen Teilbereich als Freifläche zu belassen und dafür eine Fläche weiter im Süden einer Bebauung zuzuführen.


zu TOP 2.4
Zielkonzept nördlich Rombergpark ( Entwicklung des ehemaligen Betriebshofes und Verlagerung der Wirtschaftsschule für Hotellerie und Gastronomie (WIHOGA))
(Drucksache Nr.: 06649-04)

Zu oben genannter Vorlage ergab sich folgender Beschluss des Beirates.

Beschluss:

Der Beirat nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis und bittet, bei der weiteren Planung einen mindestens 30 Meter breiten Streifen entlang des Bahndammes freizuhalten und den geplanten Gewässerbereich als ökologisch funktionsfähiges Feuchtbiotop zu gestalten. Im Gebietsentwicklungsplan ist dort ein Bereich zum Schutz der Landschaft und Erholung festgesetzt. Der städtische Umweltplan und die Umweltqualitätsziele zur Freiraumentwicklung sehen dort die Freihaltung eines Grünzuges vor.


zu TOP 2.5
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 285 - Gesundheitszentrum am Rombergpark -
hier: I. Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB; II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 06773-04)

Herr Quittek verwies auf die oben genannte Vorlage und bat um Einmessung des dort betroffenen Baumbestandes. Herr Dr. Marks teilte mit, dass es im Rahmen der weiteren Planung ein Grünordnungskonzept geben wird, in dem der dortige Baumbestand berücksichtigt wird.

Beschluss:

Der Beirat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und fordert, bei der Realisierung der Planung den Baumbestand zu erhalten und keine zusätzliche Versiegelung gegenüber dem heutigen Zustand vorzunehmen.


zu TOP 2.6
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 263 - An der Fillkuhle -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer Begründung und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes sowie Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hom 263
(Drucksache Nr.: 06782-04)

Beschluss:

Der Beirat nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis und bekräftigt seine im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes gemachte Forderung nach einem Verzicht auf die nördliche Erschließungsstraße.

Der Beirat verweist auf die Umweltqualitätsziele zur Freiraumentwicklung ("Ausschluss weiterer Flächenversiegelung").


zu TOP 2.7
Bebauungsplan Lü 159n - Drei Morgen Nord - (gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungspläne Lü 157 und Hom 245)
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
II. Offenlegungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 06771-04)
Ergänzung: Tischvorlage zur Korrektur der Begründung (Ausführungen im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag und textliche Festsetzung zum Schallschutz)
(Drucksache Nr.: 06771-04E)

Der Beirat bittet um Stellungnahme der unteren Landschaftsbehörde hinsichtlich der Vorlage zu folgenden zwei Punkten:

- Erschließung des Parkhauses südl. des Ost-West-Grünzuges zwischen der Straße Hauert und dem Meilengraben
- Wahl der Ausgleichsfläche im Randbereich des NSG "An der Panne" und Planung der konkreten Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen.

Beschluss:

Der Beirat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und verweist auf seinen Beschluss vom 17.9.2003:

"Der Beirat lehnt die Ausdehnung der Firma microParts in den Landschaftspark Meilengraben wegen des Eingriffs in einen geschützten Landschaftsbestandteil ab.

Der Landschaftspark Meilengraben wurde seinerzeit neben dem Landschaftspark Rahmkebach als Ausgleichsraum für die diversen Ausdehnungen des Technologieparks festgesetzt und mit Landesmitteln gefördert. Betrachtet man die Erweiterungen des Technologieparks und der Universität der letzten 15 Jahre, so gehen diese schon bisher weit über die im Bereichsplanungskonzept Universität und Umland festgelegten Baugrenzen hinaus. Das Zielkonzept 2000 mit den beiden Landschaftsparks und dem Rückbau der Uni-Südtangente war Grundlage für die Förderung durch das Land. Der Rückbau ist bis heute nicht realisiert.

Im Rahmen der Erörterungen zum neuen Gebietsentwicklungsplan (GEP) wurde ausführlich über die Darstellung von Gewerbe und Industrie im Universitätsbereich diskutiert. Der vom Regionalrat am 28.7.2003 verabschiedete GEP sieht eine Ausdehnung des Technoparks im Bereich "Im weißen Feld" unter Verzicht auf eine Darstellung südlich der S-Bahn vor. Eine in der Abschlusserörterung Anfang April 2003 diskutierte Ausdehnung in den Bereich Meilengraben wurde wegen des mit Landesmitteln geförderten Schutzgebietes verworfen. Dieser Bereich wird weiter als Regionaler Grünzug und Bereich zum Schutz der Landschaft und Erholung dargestellt.

Unabhängig von seiner grundsätzlichen Ablehnung fordert der Beirat eine Umweltverträglichkeitsprüfung sowie folgende Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen bei Realisierung des Vorhabens:

- Es ist eine vergleichbare gewerbliche Darstellung aus dem GEP und dem FNP-Entwurf herauszunehmen.
- Der Rückbau der Uni-Südtangente ist - wie im Bereichsplanungskonzept gefordert – endlich zu realisieren.
- Ausgleichsmaßnahmen sind südlich der S-Bahn zur Stützung des Landschaftsparks Rahmkebach vorzunehmen. Eine Verknüpfung der beiden Landschaftsparks ist anzustreben.
- Auf den Bau einer P&R-Anlage im Bereich Hauert ist zu verzichten.
- Das bestehende Gewässersystem (Meilengraben und Entwässerungsmulden mit Rückhaltebecken) darf nicht in Anspruch genommen werden.
- Die Erreichbarkeit des Freiraums für Erholungssuchende (Wegeführung) muss vom Hauert sowie von Norden und Süden erhalten bleiben.
- Das geplante Parkhaus ist als Tiefgarage zu gestalten. Sofern nicht möglich, sind die Parkplätze im Bereich nördlich der Brennaborstraße (Nähe des bestehenden Parkhauses) zu errichten. In jedem Fall dürfen die Parkplätze nicht zum Landschaftspark hin angeordnet werden."

Betrachtet man den nunmehr vorgelegten Entwurf zur Offenlegung, so ist zu konstatieren, dass wesentliche Forderungen nicht erfüllt wurden:

1. Die Darstellung einer anderen Gewerbe- oder Technologieparkfläche wurde nicht reduziert.
2. Die Ausgleichsflächen werden nicht zur Erweiterung des Landschaftsparks Rahmkebach genutzt (z.B. durch Aufwertung von Flächen südlich der S-Bahn), sondern in einem vom Eingriff unbeeinflussten und bereits gesicherten Randbereich des NSG "An der Panne" ausgewiesen. Als einzige Begründung wird genannt, dass im Umfeld des Eingriffs keine städtischen Flächen zur Verfügung stehen.
3. Das geplante Parkhaus wird nicht reduziert, z.B. durch Mitnutzung der Parkplätze nördlich Brennaborstraße bzw. Bau einer Tiefgarage.

zu TOP 2.8
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 286 - Hotelfachschule WIHOGA -
hier:Einleitungsbeschluss und Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 06772-04)

Zu oben genannter Vorlage ergab sich folgender Beschluss des Beirates.



Beschluss:

Der Beirat nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis und bittet, bei der weiteren Planung einen mindestens 30 Meter breiten Streifen entlang des Bahndammes freizuhalten und den geplanten Gewässerbereich als ökologisch funktionsfähiges Feuchtbiotop zu gestalten. Im Gebietsentwicklungsplan ist dort ein Bereich zum Schutz der Landschaft und Erholung festgesetzt. Der städtische Umweltplan und die Umweltqualitätsziele zur Freiraumentwicklung sehen dort die Freihaltung eines Grünzuges vor.


zu TOP 2.9
Zwischenbericht zum Modellprojekt "Landwirtschaft und Ökokonto"
(Drucksache Nr.: 06737-04)

Herr Höing verwies auf die Vorlage und teilte mit, dass das Projekt konstruktiv weiter geführt wird.

Beschluss:

Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nimmt den Bericht der Verwaltung zum Modellprojekt "Landwirtschaft und Ökokonto" zur Kenntnis.


3. Berichte

zu TOP 3.1
Nachbesprechung der Beiratsexkursion

Herr Lange berichtete als Projektverantwortlicher für die Napier-Barracks nochmals über das besichtigte ehemalige Militärgelände.
Das Gelände wurde ab 1918 als Flughafen in Betrieb genommen, jedoch zunächst nur zur zivilen Nutzung. Seit den 30er Jahren wurde dieser dann zunehmend auch militärisch genutzt. Während des Krieges bis 1945 gab es nur eine militärische Nutzung. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde das Gelände von den Briten übernommen, dabei gab es bis 1957 neben der militärischen Nutzung des Flugplatzes durch die Briten auch in einem eingeschränkten Rahmen eine zivile Nutzung für Sportflugzeuge.
Heute ist das Gelände die letzte militärische Brachfläche in Dortmund. Das Gelände ist ca. 160 ha groß, wobei es eine Nord-Süd-Ausdehnung von 1300 m hat und eine Ost-West-Ausdehnung von 1500 m.

Das Gelände des Golfplatzes ist 60 ha groß mit achtzehn Löchern. Zur Zeit wird das Gelände erweitert, um eine bessere Verteilung der Golfbahnen zu erreichen. Eigentümer des Geländes ist das Bundesvermögensamt, das dem Golfplatzbetreibern sowohl das Erweiterungsgrundstück als auch die Offenlandflächen innerhalb des geplanten Naturschutzgebietes verpachtet hat.
Zur Zeit gibt es noch Feinabstimmungen zwischen Borussia Dortmund, dem Investor Hoff & Partner, den Dortmunder Stadtwerken und dem Bundesvermögensamt für die spätere Nutzung des übrigen ehemaligen Militärgeländes. Wie die konkrete Planung aussehen wird, ist noch nicht abschließend geklärt.

Hinsichtlich der Erweiterung des Golfplatzes und den damit verbundenen Baumaßnahmen teilte Herr Dr. Marks mit, dass das Ende der Baumaßnahmen abzuwarten ist. Danach wird ein Pflegekonzept erarbeitet, das den Zielen des Naturschutzes gerecht wird. Hier sollen die Pflegemaßnahmen in Absprache mit dem Umweltamt durch den Grundstückspächter durchgeführt werden. Der ehemalige Bundeswehrschießstand soll laut Herrn Dr. Marks unter Umständen später durch die Stadtwerke als Ausgleichsfläche zur Verfügung gestellt werden, dazu werden vermutlich noch weitere Flächen kommen, da der Schießstand allein als Ausgleich nicht ausreichen wird.

Herr Quittek wies nochmals daraufhin, dass Herr Gährken Vorschläge für die Pflege des Golfplatzes und seiner Randbereiche in Zusammenarbeit mit weiteren Beiratsmitgliedern und dem Golfplatzbetreiber erarbeiten wird, um eine qualifizierte Pflege zu gewährleisten.

Bezüglich der Erweiterungsflächen des Naturschutzgebietes bat der Beirat darum Teilbereiche – insbesondere im Bereich der Bunkeranlagen und des ehemaligen Bundeswehrschießplatzes – als Offenland zu erhalten. Das Angeln am Wulffschen Teich solle unterbunden werden.

zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Beiratssitzung am 15.09.2004
Herr Quittek teilte dem Beirat mit, dass aus Sicht der Verwaltung in der Septembersitzung lediglich zwei Tagesordnungspunkte zu behandeln sind:

- Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes und
- Änderung der Landschaftspläne.

Hier bittet Herr Quittek um Zustimmung des Beirates, da es sich um die letzte Sitzung vor der Beendigung der Legislaturperiode handelt, auch weitere Tagesordnungspunkte, die eventuell von Bedeutung sein könnten, mit auf die Tagesordnung zu setzen.
Der Beirat nahm dies zustimmend zur Kenntnis.


Waldbewirtschaftung
Herr Quittek berichtete über das konstruktive Gespräch, das zwischen Vertretern des Beirates und der Verwaltung stattgefunden hat. Es sollen nun Waldpflegemaßnahmen abgesprochen werden, um eine im Sinne des Naturschutz optimale Pflege zu garantieren. Herr Neugebauer führte an, dass die neuen Waldbewirtschaftungspläne vermutlich bis Mitte August abgesprochen sein werden.


Waldschule Aplerbeck
Herr Quittek berichtete von der Eröffnung der Waldschule im Aplerbecker Wald. Hinsichtlich der Durchführung und der Planung des „Grünen Klassenzimmers“ sollen zur nächsten Sitzung des Beirates nochmals die Verantwortlichen geladen werden, um dem Beirat einen Überblick über das Projekt zu geben.

Vorgesehen ist, das Lehrer dort in eigener Verantwortung unterrichten, so dass nur zeitliche Absprachen nötig sind.

Weiterhin wurde berichtet, dass die Sperrpfosten an der Gaststätte Waldesruh nicht regelmäßig wieder aufgestellt werden. Dieses sollte beobachtet und notfalls nach noch wirksameren Sperrmöglichkeiten gesucht werden.


Quittek Scheffel-Heidrich Gährken
Vorsitzender Geschäftsführerin Mitglied