N i e d e r s c h r i f t

über die 1. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


am 12.01.2005
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 17:30 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Thomas Quittek (BUND)
Dirk Gährken (BUND)
Dietrich Büscher (NABU)
Dr. Klaus Gelmroth (NABU)
Prof. Dr. Lothar Finke (LNU)
Georg Kaleck (LNU)
Erhard Freudenberger (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Wilhelm Hülsmann-Trapphoff (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Reinhold Zühlke (Kreisjägerschaft Dortmund)
Gerd Hirschbeck (Fischereiverband NRW e.V.)
Heinz Neuhoff (Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe e.V.)
Heinrich Wilhelm Thieheuer (Waldbauernverband NRW e.V.)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
Erika Frehn (BUND)
Ursula Trojan (BUND)
Wolfhard Koth-Hohmann (NABU)
Ingo Lukschütz (NABU)
Peter Halbsguth (LNU)
Lothar Hahn (LNU)
Manfred Budde (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Norbert Toppmöller (Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe e.V.)
Walter Portmann (Waldbauernverband NRW e.V.)
3. Verwaltung
Herr Dr. Grote (Umweltamt)
Herr Höing (Umweltamt)
Herr Dr. Marks (Umweltamt)
Frau Scheffel-Heidrich (Umweltamt)
4. Gäste
Herr Rojahn (67/3 SGA)



Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 1. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 12.01.2005, Beginn 15:00 Uhr,
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 38. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

1.5 Wahl des Vorsitzenden sowie des stellvertretenden Vorsitzenden des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

1.6 Bestellung eines Beiratsmitgliedes und eines Stellvertreters für den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

1.7 Bestellung eines Beiratsmitgliedes und eines Stellvertreters für die Jury "Umweltpreis"

1.8 Festlegung der Sitzungstermine für das Jahr 2005

1.9 Ausblick auf die Arbeit des Beirates durch den gewählten Vorsitzenden

2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 261 - Einkaufszentrum Höchstener Straße - (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hö 202)
hier: Einleitungsbeschluss, Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung, Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00012-04)


2.2 Rechenschaftsbericht zum Stand des Ökokontos in der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00015-04)


2.3 Ökologische Entwicklungen auf dem Gelände der ehemaligen Halde Ellinghausen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00303-04)


2.4 Besonders geschützte Biotope nach § 62 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00230-04)


2.5 Bebauungsplan Lü 159n - Drei Morgen Nord - (gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungspläne Lü 157 und Hom 245)
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07270-04)


3. Berichte

3.1 Verfahren bei der Bestellung von Landschaftswächtern


3.2 Vorschlag der Verwaltung zur Zusammenarbeit zwischen Beirat und unterer Landschaftsbehörde


3.3 Sachstandsberichte der Verwaltung (gepl. Umnutzung des Grundstücks der ehem. Polizeireiterstaffel, Beantwortung einer Anfrage der BV Mengede zum Einsatz von Koniks im NSG Im Siesack)


4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen




Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Thomas Quittek- eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Beirat beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Büscher benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Herr Quittek wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 38. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
Die Niederschrift über die 38. Sitzung wurde ohne Änderungswünsche genehmigt.


zu TOP 1.5
Wahl des Vorsitzenden sowie des stellvertretenden Vorsitzenden des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

Zu der Abhandlung des TOP 1.5 der Wahl des Vorsitzenden des Beirates sowie seines Vertreters gab Herr Quittek die Leitung der Sitzung an den Beiratsältesten Herrn Thieheuer ab.

Herr Thieheuer bat zunächst um Kandidatenvorschläge für die Wahl des Vorsitzenden. Hier wurde der bisherige Vorsitzende Herr Quittek zur Wiederwahl vorgeschlagen, weitere Kandidatenvorschläge gab es nicht. Herr Quittek wurde daraufhin mit 11 Stimmen und einer Enthaltung zum neuen Vorsitzenden des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde gewählt. Er nahm die Wahl dankend an.

Für die Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Beirates wurde ebenfalls von Herrn Thieheuer um Kandidatenvorschläge gebeten. Herr Freudenberger, der bislang der stellvertretende Vorsitzende war, wurde erneut als Kandidat vorgeschlagen.
Herr Freudenberger wurde wiedergewählt mit 11 Stimmen und einer Enthaltung. Auch Herr Freudenberger nahm die Wahl dankend an.

Abschließend beglückwünschte Herr Thieheuer den neuen Vorsitzenden und seinen Stellvertreter und gab die Sitzungsleitung zurück an den neu gewählten Vorsitzenden Herrn Quittek.


zu TOP 1.6
Bestellung eines Beiratsmitgliedes und eines Stellvertreters für den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW)

Herr Quittek bat um Kandidatenvorschläge zur Bestellung eines Mitgliedes für die Vertretung des Beirates im AUSW. Als Kandidat wurde Herr Prof. Dr. Finke vorgeschlagen, weitere Kandidatenvorschläge gab es nicht. Herr Prof. Dr. Finke wurde mit 11 Stimmen und einer Enthaltung zum Vertreter des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde im AUSW gewählt. Herr Prof. Dr. Finke erklärte sich dankend bereit, diese Aufgabe wahrzunehmen.

Als sein Stellvertreter wurde Herr Quittek vorgeschlagen. Herr Quittek wurde ebenfalls mit 11 Stimmen und einer Enthaltung gewählt.


zu TOP 1.7
Bestellung eines Beiratsmitgliedes und eines Stellvertreters für die Jury "Umweltpreis"

Als Vertretung in der Jury “Umweltpreis“ wurde Herr Gährken mit 11 Stimmen und einer Enthaltung gewählt. Weiterhin wurden Herr Zühlke sowie Herr Dr. Gelmroth mit 9 Stimmen und 3 Enthaltungen zu seinen Vertretern gewählt. Herr Gährken, Herr Zühlke sowie Herr Dr. Gelmroth nahmen die Wahl dankend an.


zu TOP 1.8
Festlegung der Sitzungstermine für das Jahr 2005

Herr Quittek bat um Abstimmung der unten genannten Sitzungstermine. Die Sitzungstermine sind so gewählt, dass die Beschlüsse der Beiratssitzungen in die danach folgenden Sitzungen des Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einfließen können. Die Beiratsmitglieder waren mit der Terminliste einverstanden; allerdings hatte Herr Gährken den Wunsch, den Sitzungsbeginn auf 15:30 Uhr zu verlegen. Die Diskussion ergab jedoch, dass die Beiratsmitglieder dieses ablehnen.

Sitzungsnr.
Sitzungstermin
Sitzungsbeginn
Sitzungsort
1
12.01.2005
15:00 Uhr
Saal Hanse, Rathaus
2
09.02.2005
15:00 Uhr
Saal Hanse, Rathaus
3
02.03.2005
15:00 Uhr
Saal Rote Erde, Rathaus
4
20.04.2005
15:00 Uhr
Saal Hanse, Rathaus
5
08.06.2005
15:00 Uhr
Saal Hanse, Rathaus
6
04.07.2005
17:30 Uhr
Umweltamt, Katharinenstr. 12, 44137 Dortmund
7
31.08.2005
15:00 Uhr
Saal Hanse, Rathaus
8
19.10.2005
15:00 Uhr
Saal Hanse, Rathaus
9
30.11.2005
15:00 Uhr
Saal Hanse, Rathaus

Im Anschluss an die jährliche Beiratsexkursion


zu TOP 1.9
Ausblick auf die Arbeit des Beirates durch den gewählten Vorsitzenden

Herr Quittek bedankte sich rückblickend für die vom Beirat geleistete Arbeit in der letzten Legislaturperiode. Er wies nochmals auf die überwiegend positive Bilanz der Beiratsarbeit der letzten fünf Jahre hin und gab einen Ausblick auf die kommende Beiratsperiode.

Der Beirat konnte erfolgreich naturschutzfachliche Bedenken bei der Ausweisung von Bauflächen im neuen Flächennutzungsplan geltend machen (z. B. Tulpenstraße in Sölderholz) und Akzente bei der Entwicklung der Landschaft setzen. Größter Erfolg war zweifellos die Sperrung der Aplerbecker Waldstraße für den Landschafts-, Biotop- und Artenschutz. Sehr erfreut zeigte sich das Gremium über den Verzicht der Stadt auf das Gewerbegebiet Groppenbruch. Ebenfalls positiv nahm der Beirat die Nachricht vom Verzicht auf die geplante Kleingartenanlage Ardeyblick an der Stockumer Str. auf. Diese Fläche sollte nach Wunsch des Beirates wieder als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen und dem Schultenhof zum ökologischen Ackerbau zurückgegeben werden. Weitere Erfolge des Beirates sind u.a. in der Durchsetzung einer nachrangigen Wohnbebauung in Wickede, im Bereich Phoenix und Buschei sowie im Umbau der Emscher zu sehen.

Große Sorge jedoch bereitet dem Beirat laut Herrn Quittek nach wie vor der ungebremste Verbrauch von Freiflächen, insbesondere von landwirtschaftlichen Flächen für Wohnen, Gewerbe und Verkehr. Durch eine guten Zusammenarbeit von Landwirten und Naturschützern sollte der Freiraumverbrauch kritisch betrachtet und ihm entgegengewirkt werden. Schwerpunkte der Beiratsarbeit in der neuen Amtsperiode sieht das Gremium neben der Erhaltung der Freiflächen in der Sicherung der bestehenden Naturschutzgebiete. Gemeinsam mit dem Umweltamt sollen neue Wege bei der Umsetzung von Pflegemaßnahmen in der Landschaft gesucht werden.

Ein weiteres Ziel des Beirates in der neuen Amtsperiode sollte es laut Herrn Quittek sein, sämtliche Naturschutzgebiete mit ihren Biotopmanagementplänen im Beirat zu erörtern, zu überarbeiten und weiterzuentwickeln.


2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 261 - Einkaufszentrum Höchstener Straße - (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hö 202)
hier: Einleitungsbeschluss, Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung, Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00012-04)

Herr Quittek erläuterte kurz die Vorlage. Herr Dr. Grote erklärte, dass es sich hier lediglich um eine Binnenraumentwicklung handelt. Schützenswerter Baumbestand sei durch das Vorhaben möglicherweise betroffen sein; hier müsse der B-Plan soweit möglich Schutzmaßnahmen vorsehen.

Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und regt an, den östlich des Sportplatzes befindlichen Baumbestand weitgehend zu erhalten und in das Bauvorhaben zu integrieren. Er bittet um Vorlage des grünordnerischen Begleitplanes.


zu TOP 2.2
Rechenschaftsbericht zum Stand des Ökokontos in der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00015-04)

Herr Dr. Marks erläuterte die Vorlage, die als ein Zwischenbericht über die Bilanz des Ökokontos zu sehen ist. Ziel ist es Flächen, die zur Verfügung gestellt werden, in Zukunft sukzessive zu entwickeln und dadurch aufzuwerten. Diese Flächen werden dann über ein Punktesystem ökologisch bewertet. Für Privatinvestoren heißt dies z. B., dass sie Flächen aufkaufen und durch Aufforstung, Teichanlagen etc. entwickeln können. Diese Flächen werden daraufhin bewertet und ein Ökokonto für den Privatinvestor angelegt. Später kann dieser Investor im Gegenzug mit den bereits vorhanden Ökopunkten einen genehmigten Eingriff abschreiben.
Ein möglicher Gewinn für die Natur besteht darin, dass Flächen schon vor einem Eingriff entwickelt werden und es keine Probleme wegen fehlender Ausgleichsflächen gibt.

Herr Dr. Gelmroth eröffnete die Diskussion und merkte positiv an, dass hier nicht allein durch Grundstückskauf ein Eingriff ausgeglichen wird, sondern dass konkret Flächen ökologisch entwickelt werden müssen. Es dürfe nicht zu einem sog. “Ablasshandel“ mit der Natur kommen. Herr Höing bestärkte, dass es dazu nicht käme, sondern dass vielmehr sogar geprüft würde, ob die Flächen, die angeboten werden, auch ökologisch entwicklungsfähig sind.

Weiterhin legte Herr Dr. Grote dar, dass der Ausgleich für einen Eingriff z. B. für eine Bebauung, im räumlichen Zusammenhang stehen muss. Betrachtungsraum ist das Dortmunder Stadtgebiet..

Herr Höing bemerkte, dass durch den Entwurf des neuen Landschaftsgesetzes vieles eindeutiger geregelt ist. Herr Prof. Dr. Finke regte an, dass der Beirat über den Entwurf des neuen Landschaftsgesetzes diskutieren sollte (u.a. über die beabsichtigte Erweiterung des Beirates von 12 auf 16 Mitglieder), um in zeitlicher Nähe eine Stellungnahme abgeben zu können. Herr Prof. Dr. Finke und Herr Quittek werden sich diesbezüglich abstimmen.

Beschluss

Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Ökologische Entwicklungen auf dem Gelände der ehemaligen Halde Ellinghausen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00303-04)

Herr Höing stellte die Vorlage als Zusammenfassung des bisher Erreichten vor. Das Gelände der ehemaligen Halde Ellinghausen ist ein zum Teil ein Gebiet mit natürlicher Sukzession. Die Pflege ist behutsam zu organisieren, wobei sowohl der Kreuzkrötenbestand gefördert und durch Absperrungen, laut Herrn Dr. Grote, dafür Sorge getragen würde, dass keine Fahrzeuge auf dem Gelände gelangen und Schaden anrichten können.

Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage zustimmend, mit 11 Stimmen und einer Einhaltung, zur Kenntnis und bittet die Verwaltung, alle Maßnahmen während der Planungsphase mit Vertretern des Beirates und der Naturschutzverbände abzustimmen.

Die Darstellung der seltenen Vogelarten sollte um folgende Arten erweitert werden: Habicht, Sperber, Kornweihe (im Winter), Nachtigall, Braunkehlchen.


zu TOP 2.4
Besonders geschützte Biotope nach § 62 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00230-04)

Herr Dr. Marks stellte die Vorlage vor. Bei der Kartierung durch die LÖBF sind die bestehenden Naturschutzgebiete ausgenommen worden, da diese bereits den höchsten Schutzstatus besitzen. Die Eigentümer der Flächen wurden angeschrieben und informiert. Hierbei gab es keine negativen Rückmeldungen.
Zum Abschluss des Verfahrens wird es unter der Leitung der LÖBF eine Besprechung mit den Naturschutzverbänden sowie dem Vorsitzenden des Beirates geben.

Weiterhin merkte Herr Dr. Marks an, dass auch weitere Gebiete vorgeschlagen werden können, jedoch solle man hier die stringenden Maßstäbe für die Biotope nach § 62 anlegen. Herr Dr. Marks teilte mit, dass zu dem genannten abschließenden Termin mit der LÖBF Vorschläge eingebracht werden. Danach erfolgt die offizielle Anerkennung der § 62-Biotope durch die LÖBF..

Herr Quittek regte an, dass zuvor nochmals eine Besprechung mit Naturschützern und Naturnutzern stattfinden sollte, um eventuelle Flächenvorschläge zu diskutieren. Auch sind Biotope im bebauten Innenbereich unter Umständen geeignet, als § 62 Biotop aufgenommen zu werden.

Beschluss

Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.






zu TOP 2.5
Bebauungsplan Lü 159n - Drei Morgen Nord - (gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungspläne Lü 157 und Hom 245)
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07270-04)

Herr Quittek bemängelt zu o.g. Vorlage, dass die Wünsche und Empfehlungen des Beirates nicht berücksichtigt wurden.

Beschluss:

Der Beirat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und verweist auf seine Beschlüsse vom 17.9.2003 und 14.7.2004:

"Der Beirat lehnt die Ausdehnung der Firma microParts in den Landschaftspark Meilengraben wegen des Eingriffs in einen geschützten Landschaftsbestandteil ab.

Der Landschaftspark Meilengraben wurde seinerzeit neben dem Landschaftspark Rahmkebach als Ausgleichsraum für die diversen Ausdehnungen des Technologieparks festgesetzt und mit Landesmitteln gefördert. Betrachtet man die Erweiterungen des Technologieparks und der Universität der letzten 15 Jahre, so gehen diese schon bisher weit über die im Bereichsplanungskonzept Universität und Umland festgelegten Baugrenzen hinaus. Das Zielkonzept 2000 mit den beiden Landschaftsparks und dem Rückbau der Uni-Südtangente war Grundlage für die Förderung durch das Land. Der Rückbau ist bis heute nicht realisiert.

Im Rahmen der Erörterungen zum neuen Gebietsentwicklungsplan (GEP) wurde ausführlich über die Darstellung von Gewerbe und Industrie im Universitätsbereich diskutiert. Der vom Regionalrat am 28.7.2003 verabschiedete GEP sieht eine Ausdehnung des Technoparks im Bereich "Im weißen Feld" unter Verzicht auf eine Darstellung südlich der S-Bahn vor. Eine in der Abschlusserörterung Anfang April 2003 diskutierte Ausdehnung in den Bereich Meilengraben wurde wegen des mit Landesmitteln geförderten Schutzgebietes verworfen. Dieser Bereich wird weiter als Regionaler Grünzug und Bereich zum Schutz der Landschaft und Erholung dargestellt.

Unabhängig von seiner grundsätzlichen Ablehnung fordert der Beirat eine Umweltverträglichkeitsprüfung sowie folgende Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen bei Realisierung des Vorhabens:

- Es ist eine vergleichbare gewerbliche Darstellung aus dem GEP und dem FNP-Entwurf herauszunehmen.
- Der Rückbau der Uni-Südtangente ist - wie im Bereichsplanungskonzept gefordert – endlich zu realisieren.
- Ausgleichsmaßnahmen sind südlich der S-Bahn zur Stützung des Landschaftsparks Rahmkebach vorzunehmen. Eine Verknüpfung der beiden Landschaftsparks ist anzustreben.
- Auf den Bau einer P&R-Anlage im Bereich Hauert ist zu verzichten.
- Das bestehende Gewässersystem (Meilengraben und Entwässerungsmulden mit Rückhaltebecken) darf nicht in Anspruch genommen werden.
- Die Erreichbarkeit des Freiraums für Erholungssuchende (Wegeführung) muss vom Hauert sowie von Norden und Süden erhalten bleiben.
- Das geplante Parkhaus ist als Tiefgarage zu gestalten. Sofern nicht möglich, sind die Parkplätze im Bereich nördlich der Brennaborstraße (Nähe des bestehenden Parkhauses) zu errichten. In jedem Fall dürfen die Parkplätze nicht zum Landschaftspark hin angeordnet werden."

Betrachtet man den Satzungsbeschluss, so ist zu konstatieren, dass wesentliche Forderungen nicht erfüllt wurden:
1. Die Darstellung einer anderen Gewerbe- oder Technologieparkfläche wurde nicht reduziert.
2. Die Ausgleichsflächen werden nicht zur Erweiterung des Landschaftsparks Rahmkebach genutzt (z.B. durch Aufwertung von Flächen südlich der S-Bahn), sondern in einem vom Eingriff unbeeinflussten und bereits gesicherten Randbereich des NSG "In der Panne" ausgewiesen. Als einzige Begründung wird genannt, dass im Umfeld des Eingriffs keine städtischen Flächen zur Verfügung stehen.
3. Das geplante Parkhaus wird nicht reduziert, z.B. durch Mitnutzung der Parkplätze nördlich Brennaborstraße bzw. Bau einer Tiefgarage.


3. Berichte

zu TOP 3.1
Verfahren bei der Bestellung von Landschaftswächtern

Herr Dr. Marks berichtete über das o.g. Verfahren. Die Landschaftswächter werden auf Vorschlag des Beirates von der Verwaltung bestellt. Mehrere Landschaftswächter sind ausgeschieden. Bis auf Scharnhorst können jedoch alle Bezirke wieder besetzt werden. Herr Quittek die Beiratsmitglieder um Mithilfe, einen geeigneten Kandidaten auch für diesen Bezirk zu finden.

In der 3. Sitzung des Beirats im März sollen die vorgeschlagenen Landschaftswächter dem Beirat vorgestellt werden.


zu TOP 3.2
Vorschlag der Verwaltung zur Zusammenarbeit zwischen Beirat und unterer Landschaftsbehörde

Die Zusammenarbeit zwischen dem Beirat und der unteren Landschaftsbehörde bedarf einer verbesserten Organisation. Hierzu stellte Herr Dr. Marks folgende Vorschläge vor:

1. Ansprechpartner bei der unteren Landschaftsbehörde
Den Beiratsmitgliedern wurde eine Liste mit den verschiedenen Ansprechpartner bei der unteren Landschaftsbehörde und zusätzlich bei der unteren Abfallwirschafts- und Waserbehörde ausgehändigt.Dadurch solle der Tagesordnungspunkt 4 Verschiedenes zu entlastet werden, so dass nur noch in besonders wichtigen und dringenden Fällen hier Meldungen diskutiert werden.
2. Maßnahmenvorschläge
Herr Dr. Marks bat um konkretere Maßnahmenvorschlage, die auch realisierbar sind. Wünsche und Vorschläge waren in der Vergangenheit häufig zu allgemein gefasst, so dass die untere Landschaftsbehörde sich dieser nicht annehmen konnte. Es sollen Maßnahmenvorschläge schriftlich – wenn möglich mit Plänen - bei der unteren Landschaftsbehörde eingereicht werden, diese werden dort gesammelt und ausgewertet. In der letzten Sitzung vor den Sommerferien werden die Vorschläge von der Verwaltung vorgestellt und zur Diskussion für die anderen Beiratsmitglieder dargelegt. Dort sollen die einzelnen Maßnahmen gezielt ausgewertet und erörtert werden.

Herr Quittek schlug zudem vor, mit den Beiratsmitgliedern einen Katalog zusammenzustellen mit Landschaftspflege-Maßnahmen, die regelmäßig wiederkehren. Herr Gährken berichtete, dass am 31.01.05 ein Termin der Naturschutzverbände stattfinden soll, in denen eine Prioritätenliste bzw. ein Gesamtkonzept erarbeitet werden soll. Laut Herrn Quittek müssen die Landschaftspflegemaßnahmen gebündelt werden, um auch die Förderanträge fristgerecht stellen zu können.
Andere wichtige Themenvorschläge, die in der jeweils folgenden Sitzung behandelt werden sollen, sollten in Zukunft zwei Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin Herrn Quittek bekannt gegeben sowie der unteren Landschaftsbehörde gemeldet werden, sodass der Vorschlag auch fachgerecht in der Sitzung behandelt werden kann. Aktuell wichtige Themen können natürlich jederzeit weiterhin angesprochen und aufgenommen werden.

Beschluss

Die Vorschläge der Verwaltung wurden zustimmend zur Kenntnis genommen.


zu TOP 3.3
Sachstandsberichte der Verwaltung (gepl. Umnutzung des Grundstücks der ehem. Polizeireiterstaffel, Beantwortung einer Anfrage der BV Mengede zum Einsatz von Koniks im NSG Im Siesack)

Sachstandsberichte der Verwaltung
a) gepl. Umnutzung des Grundstücks der ehemaligen Polizeireiterstaffel
Herr Höing berichtete über den aktuellen Stand des Verfahrens. Die geplante Umnutzung konnte von dem Interessenten, der Turnierpferde auf dem Grundstück unterbringen wollte, nicht durchgesetzt werden. Nicht nur, dass das Vorhaben im Hinblick auf das umliegende Gebiet nicht tragbar gewesen wäre, es gab auch Bedenken hinsichtlich der neuen EG-Wasserrechtsrahmen-Richtlinie. Auf dem Grundstück verläuft ein verrohrter Bachlauf, dieser muss nach der genannten Richtlinie jederzeit wieder freigelegt werden können. Hier ist der Verwaltung kein Ermessensspielraum gegeben, sondern es handelt sich um eine “Muss“-Bestimmung. Aus den genannten landschaftsrechtlichen sowie wasserrechtlichen Bedenken kann das Vorhaben nicht durchgesetzt werden.
Hinsichtlich der Rückgewinnung dieses Grundstückes für den Naturhaushalt haben die Naturschutzverbände im Verfahren zum Ausbau der Bundesautobahn A 40 angeregt, die Fläche als Ausgleichsfläche festzusetzen.
b) Einsatz von Koniks im NSG “Im Siesack“
Herr Dr. Grote berichtete über den Sachstand. Bei den Koniks handelt es sich um Pferde einer alten Haustierrasse, die laut Anfrage der Bezirksvertretung im genannten Naturschutzgebiet zu den Heckrindern in einem weiteren Gehege für landschaftspflegerischen Maßnahmen angesiedelt werden sollen. Das Umweltamt hält die Ansiedlung von Koniks im NSG "Im Siesack" jedoch nicht für sinnvoll. Sie würden durch den Huftritt die feuchten Gebiete schädigen. ergänzte Der Tierbesatz wäre insgesamt zu hoch; auch die Forstbehörde lehne eine Aufstockung des Tierbesatzes wegen der zu erwartenden Waldschäden ab.

Herr Dr. Grote verwies insbesondere darauf, dass kein „Zoo im Außenbereich“ entstehen solle. Da die Pferde sehr zahm werden, würden sie vermehrt Besucher anlocken, seien aber auch dem Wandalismus stärker ausgesetzt. Außerdem ergäben sich Betreuungsprobleme; bereits die Heckrindherde verursache eine intensive Betreuung und hohe jährliche Kosten.
Beschluss

Einsatz von Koniks im NSG “Im Siesack“
Der Beirat unterstützt die ablehnende Haltung der Verwaltung zur Anfrage der Bezirksvertretung Mengede vom 6.7.2004 zur Ansiedlung weiterer Groß-Herbivoren wie Koniks im Naturschutzgebiet "Im Siesack".

Der derzeitige Besatz des Naturschutzgebietes mit Heckrindern steht in einem ausgewogenen Verhältnis zum dortigen Nahrungsangebot. Eine Ausdehnung der Weidetiere würde zur Überweidung und Fraßschäden im Waldbereich des Geheges führen. Zudem würde das geplante Vorhaben zur Wiederansiedlung von Ringelnattern (von der P4-Fläche) gefährdet. Zu befürchten wären zooähnliche Verhältnisse, die in einem Naturschutzgebiet nicht gewünscht sind. Aus der Vergangenheit liegen Hinweise vor, dass die Heckrinder von Besuchern des NSG gefüttert wurden. Auch sollen sich zeitweise Hunde innerhalb der Einzäunung aufgehalten haben, die Rinder jagten, sodass sogar ein Kalb durch mobile Absperrelemente von dem Muttertier getrennt wurde.
c) Orchideenvorkommen auf der Deponie Westfalenhütte-Nord: Herr Dr. Marks berichtete, dass das Orchideenvorkommen laut der Firma Thyssen Krupp Stahl AG vorläufig erhalten werden kann und von der Sanierung der Deponie Westfalenhütte voraussichtlich nicht betroffen ist. Die endgültige Entscheidung hierzu trifft aber die Bezirksregierung Arnsberg.


zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Verschiedene Tagesordnungspunkte sind für die nächste Sitzung des Beirates vorzumerken:

1. Aktuelle Planung zur Wiedernutzung des Lanstroper Wasserturms
2. Aktuelle Entwicklung zur Sperrung der Aplerbecker Waldstraße
3. Entwicklung der Waldschule Aplerbeck
4. Bauanfrage des TSC Tennisclub Hansa Wellinghofen



Quittek Scheffel-Heidrich Büscher
Vorsitzender Schriftführerin Mitglied