Niederschrift

über die 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses


am 08.02.2007
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 16:00 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Dr. Langemeyer


Bm’in Jörder SPD
Bm Miksch CDU

SPD

Rm Borris


Rm Diekneite
Rm Harnisch
Rm Neumann
Rm Prüsse
Rm Radtke
Rm Sohn
Rm Taranczewski
Rm Zupfer

CDU

Rm Dr. Eiteneyer


Rm Hengstenberg
Rm Liedschulte
Rm Monegel
Rm Pisula
Rm Reppin

B90/Die Grünen
Rm Krüger
Rm Unger

FDP/Bürgerliste
Rm Dr. Littmann

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

Rm Branghofer DVU

c) Verwaltung

StR Pogadl


StR Sierau
StR Steitz
StR Stüdemann
StK´in Dr. Uthemann
Herr Mager
LStRD’in Seybusch
StVD Weber
StOVR Feuler

Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordneten Fachämter

Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.11.2006

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 CO²-Gebäudesanierungsprogramm der Bundesregierung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07668-07)

2.2 Finanzen

2.2.1 Zinsmanagement
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 07489-07)

2.3 Personal

2.3.1 Stellenbesetzungen während der vorläufigen Haushaltsführung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07664-07)

2.4 Kommunalwirtschaft

2.4.1 städtische Gesellschaften
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 07491-07)

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Friedhöfe Dortmund
Entwidmung des Friedhofes Marten-Nord, Bärenbruch
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06622-06)

3.2 Bebauungsplan Ap 190 -Gewerbepark Stadtkrone Ost-
hier: Vorschlag einer neuen Trassenführung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07067-06)

3.3 Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135a - 135c BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06860-06)

3.4 Sanierungsgebiet Stadterneuerung City
Neugestaltung der Straßen Betenstraße Nord, Brauhaustraße und Kreuzung
Erhöhung des Investitionsvolumens von 699.000 € auf 960.000 €
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06758-06)

3.5 Masterplan Einzelhandel - Bericht zum inhaltlichen Verfahrensstand des Masterplanprozesses
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07380-06)

3.5 Masterplan Einzelhandel - Bericht zum inhaltlichen Verfahrensstand des Masterplanprozesses
Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlich Sitzung vom 24.01.2007
(Drucksache Nr.: 07380-06)

3.6 Masterplan Mobilität - Bericht zum inhaltlichen Verfahrensstand des Masterplanprozesses
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07376-06)

3.7 - unbesetzt -


3.8 Übertragung der selbständigen Durchführung der vereinfachten Umlegung auf den Umlegungsausschuss der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07409-07)

3.9 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 162 - Einzelhandelsstandort Eugen-Richter-Straße/Käthe-Kollwitz-Straße
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Beschluss zur Offenlegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 162; III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B - vom 12.12.2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07371-06)

3.10 - unbesetzt -

3.11 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Fredenbaumpark,
hier: Baubeschluss, III. Bauabschnitt (BA)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07360-06)

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
-keine Vorlagen-

5. Öffentliche Einrichtungen
-keine Vorlagen-

6. Soziales, Familie, Gesundheit
-keine Vorlagen-

7. Kultur, Sport, Freizeit
-keine Vorlagen-

8. Schule

8.1 Errichtung eines Bildungsganges am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg;
hier: "Staatlich geprüfte Servicekraft und mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) im Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07425-07)

8.2 Errichtung eines Bildungsganges am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg der Stadt Dortmund;
hier: "Aufbaubildungsgang: Bildung und Schulvorbereitung in Tageseinrichtungen für Kinder"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07424-07)

9. Kinder und Jugend
-keine Vorlagen-

10. Finanzen Liegenschaften
-keine Vorlagen-
11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Satzung zur fünften Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07095-06)

12. Anfragen
-keine Anfragen-

13. Betriebsausschussangelegenheiten

13.1 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
-keine Vorlagen-

13.2 Dortmunder Systemhaus

13.2.1 Zwischenbericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, zum 30.09.2006
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07258-06)





Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15:00 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.





1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Unger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:

10.1 Haushaltsplan 2007
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07554-07)

10.2 Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07680-07)

10.3 Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) - Erwerb weiterer 25,1 % der Gesellschaftsanteile an der DOREG Dortmunder Recycling GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07566-07)

10.5 Zuführungsaufwendungen zur Pensions- und sonstigen Rückstellung sowie zu den sonstigen Verbindlichkeiten im Jahresabschluss 2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07704-07)

Die Dringlichkeit wurde vom Haupt- und Finanzausschuss in allen Fällen einstimmig festgestellt.

Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.





zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.11.2006

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.11.2006.

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

zu TOP 2.1.1
CO²-Gebäudesanierungsprogramm der Bundesregierung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07668-07)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 24.01.2007 vor:

Die Bundesregierung hat ein CO²-Gebäudesanierungsprogramm aufgelegt, welches im Februar 2006 gestartet ist. Zum Januar 2007 sind weitere Programmbausteine hinzugekommen, unter anderem auch, den Kommunen verbilligte Kredite in einem Gesamtvolumen von 200 Mio. Euro für die Sanierung von Schulen, Turnhallen und Kindergärten zur Verfügung zu stellen.

Die CDU-Fraktion stellt dazu folgende Fragen:

Ø Hat sich Stadt Dortmund Förderanträge bei der KfW-Bank gestellt, um am Bundesprogramm CO²-Gebäudesanierung zu partizipieren?

Ø Wenn ja, für welche Projekte und Maßnahmen sind Anträge gestellt worden? Wenn nein, warum hat die Stadt Dortmund auf die Programmteilnahme verzichtet?

Ø Gibt es im Falle einer Antragstellung bereits Förderzusagen und in welcher Höhe liegen diese gegebenenfalls vor?

Die Verwaltung hatte dazu mit Schreiben vom 02.02.2007 eine schriftliche Stellungnahme abgegeben.







2.2 Finanzen

zu TOP 2.2.1
Zinsmanagement
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 07489-07)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 26.01.2007 vor:

Durch Finanztermingeschäfte versuchen die Kommunen zunehmend, ihre wachsenden Zinslasten in den Griff zu bekommen. Im Rahmen abgeschlossener Kreditverträge ist es grundsätzlich zulässig, Derivate zur Zinsabsicherung und –optimierung zu nutzen (‚Kredit-Erlass’ des Innenministeriums vom 09.10.2006). Allerdings sind damit Risiken und mitunter schwer prognostizierbaren Folgen für die städtischen Haushalte verbunden (siehe Pressebericht der WR vom 11.1.2007).

In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung gebeten, über die Termingeschäfte der Stadt Dortmund zu berichten und zu folgenden Fragen schriftlich Stellung zu nehmen:

1. Welche Zinsabsicherungs- oder Zinsoptimierungsgeschäfte ist die Stadt Dortmund eingegangen?
Hierzu wird eine Übersicht aller Zinstermingeschäfte unter Nennung der Vertragspartner, mit Volumen, Laufzeit, Kündigungsrechten und Zinsklauseln, ggf. auch für Währungen oder andere Anlageobjekte (gemeint sind: Aktien oder -indizes, Rohstoffe etc.), erbeten. Zu jedem Termingeschäft ist das Grundgeschäft (Kredit) mit Laufzeit, Volumen, Zinsklausel und Kündigungsmöglichkeiten anzugeben. Bei den Termingeschäften sind der aktuelle Marktwert und die ökonomische Wirkung gegenüber dem Grundgeschäft darzustellen.
2. Welche Teile des gesamten Kreditportfolios sind mit solchen Termingeschäften versehen?

3. Welche Linie verfolgt die Kämmerei heute bei ihrem Schuldenmanagement und der aktuellen Zinslage? Wurde diese Linie innerhalb der vergangenen 24 Monate deutlich verändert?

4. Welche personellen und organisatorischen Maßnahmen sind von der Verwaltung getroffen worden, um eine sachgerechte Betreuung (z.B. regelmäßige Kontrolle, Vornahme von Anpassungen, etc.) der Verträge dauerhaft und nachhaltig gewährleisten zu können?

Die Verwaltung hatte dazu mit Schreiben vom 02.02.2007 eine Stellungnahme abgegeben.



Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) erläuterte, heute finde in Hagen eine Sondersitzung des Rates statt. Grund dafür seien Zinstermingeschäfte der Stadt, die zu erheblichen Verlusten geführt hätten. Dies habe sie veranlasst, den Punkt für die heutige Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses zu beantragen. In der vorliegenden Antwort der Verwaltung werde eine Vorlage für März 2007 in der Sache angekündigt. Sie erwarte, dass darin bezogen auf die Stadt Dortmund die Frage beantwortet werde, ob diese Zinstermingeschäfte auch an die Kredite gebunden seien oder nicht. Die Gemeinden dürften nach diesem Erlass des Innenministers Zinstermingeschäfte abschließen, allerdings nicht aus rein spekulativen Gründen.

2.3 Personal

zu TOP 2.3.1
Stellenbesetzungen während der vorläufigen Haushaltsführung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07664-07)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 24.01.2007 vor:

Die CDU-Fraktion nimmt das Schreiben des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 10.01.2007 zum Anlass, Sie zu bitten, im Haupt- und Finanzausschuss eine umfassende Stellungnahme zu den vorgenommenen Stellenbesetzungen während der vorläufigen Haushaltsführung in den Jahren 2002 und 2006 abzugeben.

Insbesondere stellt die CDU-Fraktion hierzu folgende Fragen:

Ø Teilen Sie die Auffassung des Innenministeriums, dass es sich bei der Einstellung von Trainees in jedem Fall um eine freiwillige Maßnahme handelt, für die es keines Rechtspflicht gibt?

Ø Ist es zutreffend, dass der Regierungspräsident den Oberbürgermeister in einem persönlichen Gespräch am 20.03.2006 auf die kommunalaufsichtlichen Bedenken hingewiesen hat?

Ø Wenn dies zutrifft, warum hat der Oberbürgermeister den Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 23.03.2006 nicht über diese Bedenken informiert?

Wie bewertet der Oberbürgermeister das Vorgehen im Hinblick auf die Informationspflicht der Verwaltung gegenüber den politischen Gremien?

OB Dr. Langemeyer nahm dazu mündlich Stellung. Zur Frage 1 erklärte er, dass diese Beurteilung nie strittig gewesen sei. Die Frage 2 beantwortete er mit „Ja“. Zur Frage 3 führte
OB Dr. Langemeyer aus, dass fundierte Stellungnahmen eine schriftliche Begründung voraussetzten, auf die detailliert eingegangen werden könne. Der Regierungspräsident habe ihm in einem mündlichen Gespräch berichtet, dass er Frau Dr. Littmann einen Brief schreiben werde,
in dem er seine Rechtsauffassung zur Zulässigkeit der Einstellung von Trainees in haushaltsloser Zeit darlegen wolle. Dieses angekündigte Schreiben mit Datum vom 29.03.2006 sei per Fax im OB-Büro am 30.03.2006 eingegangen. Am selben Tage habe er den Ältestenrat informiert. Das Protokoll laute wie folgt:
OB Dr. Langemeyer führte aus, dass er Kenntnis von einem Schreiben der Bezirksregierung an die Fraktion FDP/Bürgerliste erhalten habe, das sich mit der Frage der Einstellung von Trainees in der haushaltslosen Zeit befasse. Darüber berichte auch die WAZ in ihrer heutigen Ausgabe. Allerdings werde in dem Artikel der unrichtige Eindruck erweckt, es gehe nur um eine bestimmte einzelne Personalentscheidung.
Die Bezirksregierung lege die kommunalrechtlichen Vorschriften äußerst restriktiv aus und vertrete die Auffassung, dass Trainees nicht mit Auszubildenden gleichzustellen seien und deshalb eine Einstellung in der haushaltslosen Zeit nicht in Betracht komme. Die Stadt Dortmund habe zwar einen anderen rechtlichen Standpunkt, gleichwohl werde man sich künftig an die Rechtsauffassung der Aufsichtsbehörde halten.
Im Rahmen einer kurzen Diskussion erläuterte OB Dr. Langemeyer, dass der Haushalt der Stadt nicht genehmigungspflichtig, sondern lediglich anzeigepflichtig sei. Mit dem Ablauf der Anzeigefrist ende die haushaltslose Zeit, so dass die vom Haupt- und Finanzausschuss in seiner letzten beschlossene Einstellung von sieben Trainees dann von der Verwaltung ausgeführt werden könne.
Sollten Trainees jedoch schon konkrete Einstellungszusagen erhalten haben, müsste in diesen Fällen die Einstellung unabhängig vom Ablauf der Anzeigefrist für den Haushalt umgesetzt werden.

Ergänzend wies OB Dr. Langemeyer darauf hin, dass ihm zu dem Zeitpunkt nicht bekannt gewesen sei, dass die Personalverwaltung bereits Einstellungszusagen gegeben hatte. Außerdem habe er nicht damit gerechnet, dass der Regierungspräsident eine relativ lange Zeit für die Prüfung des Haushaltes 2007 benötigen würde. Das Gesetz sehe nämlich lediglich eine Anzeige und keine Genehmigung des Haushaltes durch die Aufsichtsbehörde vor.

Anschließend zitierte OB Dr. Langemeyer aus der Niederschrift des Rates der Stadt vom 30.03.2006, der ebenfalls von ihm über die Thematik unterrichtet worden war.

Es sei etwas eigentümlich, wenn die Aufsichtsbehörde eine Mitteilung an die Stadt über ein Ratsmitglied sende. Der Brief hätte zuerst bei der Verwaltung eintreffen müssen. Statt dessen musste man auf Pressemitteilungen reagieren, die von der Bezirksregierung ausgegangen seien.

Er – so OB Dr. Langemeyer weiter – habe damals die Auffassung vertreten, dass erst die schriftliche Verfügung der Bezirksregierung abgewartet werden müsste. Daran habe sich nichts geändert. Die Tatsache, dass der Stadtdirektor an das Innenministerium geschrieben und dort um eine Rechtsauskunft in der Sache gebeten habe, sei mit ihm nicht abgestimmt gewesen. Über die Antwort aus dem Ministerium habe er auch erst über eine entsprechende Pressemitteilung erfahren. Der Tenor dieses Briefes sei ein anderer gewesen, als man dem Presseartikel entnehmen konnte.

Rm Hengstenberg (CDU) machte deutlich, dass die CDU-Fraktion nicht über einzelne Personen diskutieren, sondern das Verfahren insgesamt beleuchten wolle, um daraus für zukünftige Aktivitäten dieser Art zu lernen. Auch seine Fraktion sei der Auffassung, dass mündliche Äußerungen nicht dazu geeignet seien, sie öffentlich zu transportieren.

Für die CDU sei es in den vergangen Jahren eine gute Praxis gewesen, über den Bedarf hinaus auszubilden und auch Trainees die Möglichkeit zu geben, sich in die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung einzuarbeiten.

Die Grundlage für das zukünftige Handeln der Stadt sei geklärt. Für seine Fraktion habe es große Bedeutung, dass man von der Verwaltung informiert werde, um rechtssichere Beschlüsse fassen zu können.

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) führte aus, dass der Brief ihrer Fraktion an den Regierungspräsidenten der Stadtverwaltung bekannt gewesen sei. Man habe die Anfrage zunächst im Dezember 2005 oder Januar 2006 an die Verwaltung gerichtet. Die Antwort sei allerdings inhaltlich nicht ganz eindeutig gewesen. Deshalb habe man sich an die Kommunalaufsicht gewandt.

Zum Schreiben des Regierungspräsidenten sagte Frau Dr. Littmann, man habe am 30. März 2006 eine offizielle Antwort per Fax von der Bezirksregierung erhalten, die zeitgleich auch im Büro des Oberbürgermeisters eingegangen sei.

Das Verhalten des Oberbürgermeisters könne ihre Fraktion nicht akzeptieren. Er hätte den Haupt- und Finanzausschuss nach dem Gespräch mit den Regierungspräsidenten informieren oder Vorlage zurück ziehen müssen. Das sei nicht geschehen. Damit habe der Oberbürgermeister seinen Informationspflichten gegenüber dem Rat nicht entsprochen. Das sei ein Verhalten, dass man rüge.

Anschließend zitierte Rm Dr. Littmann aus dem Brief des Innenministeriums an den Stadtdirektor, in dem es als nicht nachvollziehbar bezeichnet worden sei, dass der Oberbürgermeister den Haupt- und Finanzausschuss nicht am 23.03.2006 über die in einem Gespräch am 20.03.2006 mündlich geäußerten Bedenken des Regierungspräsidenten gegen die Einstellung von Trainees während der vorläufigen Haushaltsführung hingewiesen habe.
Zu diesen Zeitpunkt hätten die Zusagen an die Betroffenen noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Ausschuss gestanden, der die Einstellungen dann am 23.03.2006 beschlossen hätte. Es sei nicht nachvollziehbar, warum der Oberbürgermeister den Haupt- und Finanzausschuss nicht über die kommunalaufsichtlichen Bedenken vor dessen Entscheidung informiert habe.

Änderung
Anschließend zitierte Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) wörtlich aus dem Brief des Innenministeriums vom 10.01.2007 an den Oberbürgermeister, vertreten durch den Stadtdirektor:

Nach dem Bericht der Bezirksregierung Arnsberg hat Herr Regierungspräsident Diegel Herrn Oberbürgermeister Dr. Langemeyer bereits am 20.03.2006 in einem persönlichen Gespräch seine Bedenken hinsichtlich der Einstellung von Beschäftigten auf Trainee-Basis während der vorläufigen Haushaltsführung hingewiesen. Zu diesem Zeitpunkt standen die an die Betroffenen erteilten Zusagen noch unter dem Vorbehalt der Zustimmungen des Haupt- und Finanzausschusses (HFA). Dieser stimmte den Einstellungen sodann am 23.03.2006 zu. Für mich ist es daher nicht nachvollziehbar, wieso der Oberbürgermeister den HFA nicht vor dessen Entscheidungsfindung über die bestehenden kommunalaufsichtlichen Bedenken informiert hat. In dieser Situation wäre es angezeigt gewesen, zunächst eine Klärung der Bedenken mit der Kommunalaufsicht herbei zu führen, bevor die Stadt eine Entscheidung über die Einstellung trifft. In der mir geschilderten Art und Weise ist der Verfahrensablauf nicht verständlich und ich halte es für erforderlich, in Zukunft in derartigen Streitfragen auf einen konstruktiven Umgang zwischen Stadt und Kommunalaufsicht zu achten.

Es wäre angezeigt gewesen, zunächst eine Klärung der Bedenken mit der Kommunalaufsicht herbeizuführen. Für die Zukunft sei es erforderlich, bei derartigen Streitfragen auf einen konstruktiven Umgang zwischen Stadt und Kommunalaufsicht zu achten.

Abschließend machte Rm Dr. Littmann deutlich, dass sie sich dieser Auffassung anschließe, da das Ansehen der Stadt sonst Schaden nehmen könnte.

OB Dr. Langemeyer hob hervor, dass es in dem mündlichen Gespräch mit den Regierungspräsidenten um einen Vorgang gegangen sei, der aus dem Jahre 2002 datierte und nicht um die Frage, was im Jahre 2006 passiere. Es sei in einem solchen Fall üblich, erst dann eine Stellungnahme abzugeben, wenn die schriftliche Begründung vorliege.

Der Innenminister habe im übrigen einen Erlass herausgegeben zum Umgang mit Einstellungen in haushaltsloser Zeit. Der Erlass gebe durchaus einer Kommune die Möglichkeit, Personal während der vorläufigen Haushaltsführung einzustellen. Genau darauf habe er sich im vergangenen Jahr bezogen.

Der Brief des Stadtdirektors an den Innenminister hatte insofern auch die Intention, diesen Widerspruch zwischen dem Erlass des Innenministers und der Haltung des Regierungspräsidenten aufzuklären.

Im vergangenen Jahr habe rechtlich ein ausgeglichener Haushalt vorgelegen, der nur anzeigepflichtig gewesen sei. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im Haupt- und Finanzausschuss sei er davon ausgegangen, dass die Einstellungen genau dann erfolgen würden, wenn der Haushalt in Kraft getreten sei.

An der Stelle habe die Personalverwaltung etwas voreilig die Einstellungszusagen gegeben. Genau über diese Problematik habe er aber den Ältestenrat und den Rat informiert. Das sei an dem Tage erfolgt, an dem das Fax aus Arnsberg eingetroffen war.

Es sei nicht zu verstehen, wenn jetzt der Vorwurf erhoben werde, der Oberbürgermeister hätte nicht rechtzeitig die Gremien unterrichtet.

Rm Monegel (CDU) hob hervor, dass die von den Gremien zu fassenden Beschlüsse eine rechtssichere Basis haben müssten. Er weise die Kritik des Regierungspräsidenten, wonach alle an diesem Einstellungsvorgang Beteiligten sich Gedanken über ihr Handeln machen sollten, ausdrücklich zurück. Nach der Geschäftsordnung bereite die Verwaltung die Beschlüsse des Rates vor. Das sei bei der Einstellung von Trainees in den Jahren 2002 und 2006 auch so geschehen. Deshalb sei erklärlich, dass der Oberbürgermeister jetzt gefragt werde, warum man nicht vollständig informiert worden sei. Die Unterrichtung über wesentliche Sachverhalte gehöre zur Entscheidungsfindung dazu.

Er könne sich vorstellen, dass die CDU-Fraktion der Position des Oberbürgermeisters gefolgt wäre, denn es sei durchaus diskutabel, ob man nicht auch in haushaltsloser Zeit im Hinblick auf den dringenden Fach- und Führungskräftenachwuchsbedarf Personal einstellen sollte. Man hätte besprechen können, ob darüber das Gespräch mit der Kommunalaufsicht geführt werden sollte. Trainees seien keine Auszubildenden, sondern qualifizierte Nachwuchskräfte im Fachkräfte- und Führungsbereich. Für Trainees müsse es Zielpositionen geben, auf die man sie entwickele. Seine Fraktion sei davon ausgegangen, dass es sich bei den beschlossenen Einstellungen um einen unabweisbaren Bedarf gehandelt habe und die Entscheidung auf der Grundlage umfassender Informationen erfolgt sei. Es könne nicht sein, dass man anschließend erfahre, man habe auf einer unklaren Basis gehandelt.

In der Sache selbst könne man durchaus die Auffassung des Oberbürgermeisters vertreten. Voraussetzung sei allerdings, dass bei solchen Entscheidungen und gerade in einer unklaren Haushaltssituation alle relevanten Informationen zur Verfügung stünden, die man dann seinerseits politisch bewerten könne.

OB Dr. Langemeyer wies darauf hin, dass das Schreiben des Innenministeriums die Aussage enthalte, dass es bei der Auslegung des § 81 der alten Fassung der Gemeindeordnung bzw. des
§ 82 der neuen Fassung in Bezug auf die Einstellung von Auszubildenden und Trainees Unsicherheiten gebe.

In den Schreiben heiße es, das Innenministerium habe in diesen Fällen keine Hinweise oder Regelungen für die Kommunalaufsichtsbehörden gegeben. Wenn eine Kommune dennoch in der vorläufigen Haushaltsführung die Einstellung von Trainees oder Auszubildenden für erforderlich halte, könne in Betracht kommen, mit der zuständigen Aufsichtsbehörde über die Duldung einer solchen Maßnahme zu sprechen.

Wie den Unterlagen zu entnehmen sei, müsse offensichtlich zwischen der Kommunalaufsicht und der Stadt Dortmund Einvernehmen bestanden haben, in der vorläufigen Haushaltsführung die Einstellung junger Menschen nach Abschluss der Schulausbildung im Sinne einer beruflichen Erstausbildung zu akzeptieren. Die Bezirksregierung Arnsberg sei jedoch davon ausgegangen, dass es sich bei den Traineestellen um einen anderen Fall handele, da Trainees Hochschulabsolventen mit abgeschlossenem Studiengang seien.

Diese Hinweise im Brief des Innenministeriums bedeuteten – so OB Dr. Langemeyer weiter –, dass auch der Innenminister einen Handlungsspielraum sehe. Dieser werde von der Stadt Dortmund anders beurteilt als von Arnsberg. Aber man habe sich auf eine langjährige geübte Praxis bezogen. Künftig werde man über die Absicht, in der haushaltslosen Zeit Einstellungen vorzunehmen, zuvor mit der Aufsichtsbehörde sprechen und sich mit ihr vereinbaren. Das sei durch das Schreiben im Innenministeriums auch klargestellt.

Rm Dr. Littmann merkte an, dass der Oberbürgermeister zwar am 30.03.2006 im Ältestenrat und im Rat über die Angelegenheit informiert habe, der Stichtag sei allerdings der 23.03.2006, der Tag der Haupt- und Finanzausschusssitzung, gewesen.

OB Dr. Langemeyer entgegnete, am 23.03.2006 habe er davon ausgehen können, dass die Einstellungen in haushaltsgenehmigter Zeit vollzogen werden. Deshalb sei für ihn kein Bedarf erkennbar gewesen, die Sache in der Haupt- und Finanzausschusssitzung zu diskutieren.

Rm Dr. Littmann gab den Hinweis, dass der Oberbürgermeister der Verlängerung des Zeitraumes zur Offenlegung des Haushaltes zugestimmt habe, so dass klar gewesen sei, dass das Verfahren am 23.03.2006 noch nicht abgeschlossen sein würde.

Dazu sagte OB Dr. Langemeyer, dass der Regierungspräsident eine Frist von vier Wochen zu beachten gehabt hätte, die das Gesetz vorgebe. Im Einvernehmen mit der Bezirksregierung habe er akzeptiert, dass ein Wirtschaftsprüfer auf die Eröffnungsbilanz schaue. Dies sei nach dem 23.03.2006 geschehen. Er habe Verständnis für die Verlängerung des Beurteilungszeitraumes durch den Regierungspräsidenten, obwohl nicht er für die Eröffnungsbilanz zuständig sei, sondern die Gemeindeprüfungsanstalt.

Die Stadt Dortmund habe ein gutes Verhältnis zu Aufsichtsbehörde in Arnsberg und lege Wert darauf, dass es bei der bestehende Form der Zusammenarbeit bleibe.

Nach Ansicht von Rm Unger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) dürfe bei der ganzen Diskussion nicht vergessen werden, dass junge Menschen eine Perspektive bezogen auf eine Ausbildung, Fortbildung und einen Arbeitsplatz erhalten würden.

Rm Prüsse (SPD) stellte fest, dass der Oberbürgermeister künftig bei Einstellungen in der haushaltslosen Zeit nach den Vorgaben der Kommunalaufsicht verfahren werde. Damit sei für seine Fraktion die Angelegenheit erledigt. Im übrigen weise er die Kritik des Regierungspräsidenten am Verhalten der Mandatsträger in dieser Sache zurück.

2.4 Kommunalwirtschaft

zu TOP 2.4.1
städtische Gesellschaften
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 07491-07)

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) erklärte für ihre Fraktion, dass der Tagesordnungspunkt zurückgezogen werde.

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Friedhöfe Dortmund
Entwidmung des Friedhofes Marten-Nord, Bärenbruch
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06622-06)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 31.01.2007 vor:

Gemäß Verwaltungsvorlage entfällt aufgrund der Endwidmung des Friedhofes Marten-Nord (mit Ausnahme von Gräbern der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft) die Sicherstellung der Verkehrssicherheit durch die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Friedhöfe Dortmund. Damit entfällt ein jährlicher Aufwand von 5.000 €.

Die BV-Lütgendortmund hat am 12.12.2006 zudem beschlossen, die Verkehrssicherungspflicht bis zur Neugestaltung des gesamten Areals als öffentliche Grünfläche bestehen zu lassen, und zwar bei FB 68. Daraufhin sagte StD Fehlemann (Schreiben vom 17.1.2007) zu, diesem Anliegen zu entsprechen.

Da Rückfragen in der Verwaltung nicht zu einem abschließenden Urteil geführt haben, wird die Verwaltung gebeten, folgende Fragen schriftlich zu beantworten:

1. Wie ist die Bereitschaft des FB 68, die Verkehrssicherungspflicht incl. der anfallenden Kosten vorerst weiter zu übernehmen, mit der aufgrund Endwidmung entfallenden Möglichkeit der Gebührenerhebung vereinbar?
2. Von welcher „Übergangszeit“ geht die Verwaltung aus?

3. Welche Regelungen sind getroffen worden, um die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherungspflicht durch einen anderen Fachbereich/Amt mit entsprechender Etatverlagerung zu gewährleisten?

Die Verwaltung hatte mit Datum vom 08.02.2007 dazu eine Stellungnahme schriftlich abgegeben.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den geschlossenen Friedhof Marten-Nord zu entwidmen. Nicht entwidmet werden gemäß § 2 des Gesetzes über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) die Flächen der vorhandenen Kriegsgräber.

zu TOP 3.2
Bebauungsplan Ap 190 -Gewerbepark Stadtkrone Ost-
hier: Vorschlag einer neuen Trassenführung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07067-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, im Rahmen des laufenden Bebauungsplanverfahrens Ap 190
-Gewerbepark Stadtkrone Ost- die Trasse der geplanten verlegten Marsbruchstraße parallel zur
B 1 (zukünftigen A 40) weiter zu verfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis die Ausführungsplanung zu erstellen.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414, BGBl. III/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 3.3
Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135a - 135c BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06860-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135a – 135c BauGB.

zu TOP 3.4
Sanierungsgebiet Stadterneuerung City
Neugestaltung der Straßen Betenstraße Nord, Brauhaustraße und Kreuzung
Erhöhung des Investitionsvolumens von 699.000 € auf 960.000 €
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06758-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Neugestaltung der Betenstraße Nord, Brauhausstraße und der gemeinsamen Kreuzung zu einem neuen Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 960.000 €.

zu TOP 3.5
Masterplan Einzelhandel - Bericht zum inhaltlichen Verfahrensstand des Masterplanprozesses
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07380-06)

Dem Haupt- und Finanzausschuss lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig den folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis:

„Es findet eine Sondersitzung des AUSW zum Masterplan Einzelhandel statt.

Zweieinhalb Jahre nach Beschlussfassung soll die Verwaltung unter Hinzuziehung der relevanten Akteure aus Dortmund und unter Beteiligung von Experten aus anderen Städten eine Zwischenbilanz des Masterplanes ziehen.

Es sind insbesondere die Steuerungsmöglichkeiten des Masterplanes, seine Akzeptanz bei der Wirtschaft und der Bürgerschaft und seine Verzahnung mit dem Baurecht zu beleuchten.“

Unter Berücksichtigung des Antrages nimmt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen den Bericht der Verwaltung zu den Ergebnissen und Konsequenzen aus dem Masterplanprozess im Jahre 2006 sowie die Planungen für das Jahr 2007 zur Kenntnis.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschließen und die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen.

zu TOP 3.6
Masterplan Mobilität - Bericht zum inhaltlichen Verfahrensstand des Masterplanprozesses
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07376-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zu den Ergebnissen und Konsequenzen aus dem Masterplanprozess im Jahre 2006 sowie zu den Planungen für das Jahr 2007 zur Kenntnis.

zu TOP 3.7
- unbesetzt -

zu TOP 3.8
Übertragung der selbständigen Durchführung der vereinfachten Umlegung auf den Umlegungsausschuss der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07409-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund überträgt dem Umlegungsausschuss der Stadt Dortmund gemäß
§ 8 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (BauGB) vom 07.07.1987 in der Fassung der Änderung vom 27.09.2005 die vereinfachte Umlegung nach den §§ 80 bis 84 BauGB zur selbständigen Durchführung.










zu TOP 3.9
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 162 - Einzelhandelsstandort Eugen-Richter-Straße/Käthe-Kollwitz-Straße
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Beschluss zur Offenlegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 162; III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B - vom 12.12.2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07371-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, BGBl. III/FNA 213 – 1) durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Mg 162.

II. beschließt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 162 mit Begründung vom 19.12.2006 öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 und § 12 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

III. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag – Teil B – (Anlage dieser Vorlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.


zu TOP 3.10
- unbesetzt -










zu TOP 3.11
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Fredenbaumpark,
hier: Baubeschluss, III. Bauabschnitt (BA)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07360-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund hat für den I. und II. Bauabschnitt investive Zahlungen in Höhe von 827.200,00 Euro und konsumtiven Aufwand in Höhe von 130.000,00 Euro und damit ein Gesamtvolumen von insgesamt 957.200,00 Euro beschlossen.

Für die Maßnahmen des III. Bauabschnitts, für die biologische Verbesserung des östlichen Teiches, die Herstellung des Kanaluferweges und für die Maßnahmen im Bereich der Bootshäuser ergeben sich investive Zahlungen in Höhe von 261.000,00 Euro, die verrechnet mit den frei gewordenen Mitteln aus dem I. und II. BA in Höhe von 85.500,00 Euro zusätzliche investive Zahlungen in Höhe von 175.500,00 Euro erfordern.

Der Rat der Stadt Dortmund erhöht für die Maßnahmen des III. Bauabschnitts die investiven Zahlungen von 827.200,00 Euro um 175.500,00 Euro auf 1.002.700,00 Euro. Mit dem konsumtiven Aufwand (114.000,00 Euro) ergibt sich ein Gesamtvolumen in Höhe von 1.116.700,00 Euro. Die Beträge wurden / werden wie folgt fällig:

Haushaltsjahr investiv konsumtiv
2005 3.000,00 Euro
2006 400.000,00 Euro 40.000,00 Euro
2007 599.700,00 Euro 74.000,00 Euro

Ferner beschließt der Rat die 16.000,00 Euro aus dem Ergebnishaushalt in den Finanzhaushalt zu verlagern (sind in der Summe Auszahlungen 2007, investiv enthalten).

Der Rat beauftragt die Verwaltung den IV. Bauabschnitt zur Beschlussfassung vorzulegen.

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
- keine Vorlagen -

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit
- keine Vorlagen -

7. Kultur, Sport, Freizeit
- keine Vorlagen -

8. Schule

zu TOP 8.1
Errichtung eines Bildungsganges am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg;
hier: "Staatlich geprüfte Servicekraft und mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) im Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07425-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt gemäß § 81 II in Verbindung mit § 22 des Schulgesetzes NRW (SchulG) die Errichtung des Bildungsganges „Staatlich geprüfte Servicekraft und mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) im Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft (Anlage B APO-BK)“ am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg der Stadt Dortmund (G-v-R-BK) zum Schuljahr 2007/08

zu TOP 8.2
Errichtung eines Bildungsganges am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg der Stadt Dortmund;
hier: "Aufbaubildungsgang: Bildung und Schulvorbereitung in Tageseinrichtungen für Kinder"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07424-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt gemäß § 81 II in Verbindung mit § 22 des Schulgesetzes NRW (SchulG) die Einrichtung des Bildungsganges „Aufbaubildungsgang: Bildung und Schulvorbereitung in Tageseinrichtungen für Kinder (Anlage E § 1 APO-BK)“ am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg (G-v-R-BK) der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2007/08

9. Kinder und Jugend
- keine Vorlagen -







10. Finanzen Liegenschaften

zu TOP 10.1
Haushaltsplan 2007
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07554-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den aufgrund der durchgeführten Migration des Kontenrahmens veränderten und als Anlage beigefügten Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan für das Haushaltsjahr 2007 zur Kenntnis.

zu TOP 10.2
Haushaltsführung 2007: Anordnung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07680-07)

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) erklärte, ihre Fraktion begrüße die Haushaltssperre. Verwundert sei man allerdings über den Zeitpunkt, der relativ kurz nach den Haushaltsberatungen liege. Man hätte die Kürzungen möglicherweise auch schon in den Haushaltsentwurf einarbeiten können.

Rm Reppin (CDU-Fraktion) führte aus, man halte die Haushaltssperre zu diesem Zeitpunkt nicht für ganz falsch. Damit würden aber die vorhandenen Probleme, wie z. B. die Höhe der Kassenkredite, nicht gelöst.

StK´in Dr. Uthemann erläuterte, die Haushaltssperre sei frühzeitig erfolgt, damit die Fachbereiche ausreichend Gelegenheit hätten, für die erforderlichen Einsparungen zu sorgen.

Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) verwies darauf, dass in einigen Bereichen, wie beim Personal oder den Pflichtaufgaben, die Einsparungsvorgaben nicht erreicht werden könnten. Deshalb stelle sich die Frage nach den tatsächlichen Entlastungseffekten.

Außerdem sollte die Verwaltung erläutern, welche weiteren Maßnahmen ergriffen würden, um die Rücklage nicht in Anspruch nehmen zu müssen.

Rm Prüsse (SPD) erklärte, auch seine Fraktion begrüße grundsätzlich die Haushaltssperre. Allerdings sei noch nicht klar, in welcher Größenordnung Einsparungen konkret erzielt werden könnten.

OB Dr. Langemeyer machte deutlich, dass in den Haushaltsberatungen auf Antrag der
SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus beschlossen worden sei, die Ausgleichsrücklage nicht aufzuzehren. Deshalb habe man die Haushaltssperre verfügt. Außerdem sei der Einstieg in Maßnahmen beabsichtigt, die kurzfristige Effekte zu versprechen scheinen, wie z. B. der Rechtsformwechsel von Dosys und der Immobilienwirtschaft. Weitere Einsparungen sollten kurzfristig in Angriff genommen werden und nicht erst mit dem Haushalt des folgenden Jahres.

StK´in Dr. Uthemann berichtete, wenn die Haushaltssperre zu 100% umgesetzt werden könnte, würden rund 100 Millionen Euro eingespart werden.

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die als Anlage beigefügte, von der Stadtkämmerin am 24.01.2007 angeordnete haushaltswirtschaftliche Sperre für das Haushaltsjahr 2007 zur Kenntnis.

zu TOP 10.3
Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) - Erwerb weiterer 25,1 % der Gesellschaftsanteile an der DOREG Dortmunder Recycling GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07566-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Erwerb von weiteren 25,1 % der Gesellschaftsanteile an der DOREG durch die EDG zu.

zu TOP 10.4
- unbesetzt -





















zu TOP 10.5
Zuführungsaufwendungen zur Pensions- und sonstigen Rückstellung sowie zu den sonstigen Verbindlichkeiten im Jahresabschluss 2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07704-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt für die Zuführungsaufwendungen zu Rückstellungen im Personalbereich sowie für Pensionsverpflichtungen im Zusammenhang mit den Eigenbetrieben:

1. Die Mehraufwendungen unter Berücksichtigung der Teilergebnisse in Aufwand und Ertrag der einzelnen Profitcenter (siehe Anlage) in Höhe von 8.333.118,00 € stellen sich wie folgt dar:
- Zuführung zur Pensionsrückstellung Versorgung 7.630.082,62 €
- Dienstherrenwechsel / G131er 320.725,18 €
- Altzusagen Eigenbetriebe 382.310,20 €
Diese werden durch die Minderaufwendungen unter Berücksichtigung der Teilergebnisse in Aufwand und Ertrag der einzelnen Profitcenter (siehe Anlage) in Höhe von 9.044.489,06 € im Bereich der:
- Zuführung zur Pensionsrückstellungen Aktive -7.052.353,20 €
- G131er -64.177,00 €
- Neuzusagen Eigenbetriebe -286.932,20 €
- Zuführung Altersteilzeit -1.641.026,66 €
gedeckt.
2. Die Kämmerin wird für das Haushaltsjahr 2007 ermächtigt, Mehraufwendungen über 500.000 € im Bereich der Zuführungsaufwendungen zu genehmigen.

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Satzung zur fünften Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07095-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur fünften Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund

12. Anfragen
- keine Anfragen -

13. Betriebsausschussangelegenheiten

13.1 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
- keine Vorlagen -

13.2 Dortmunder Systemhaus

zu TOP 13.2.1
Zwischenbericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, zum 30.09.2006
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07258-06)

Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) ging auf die Seite 4 des Zwischenberichtes ein, wonach aufgrund der Verzögerung des Umzuges in ein neues Verwaltungsgebäude die Investitionen in die Folgequartale verschoben worden seien. Insgesamt werde mit einem Überschreiten der Planvorhabensumme bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung gerechnet.

Er bat hierzu um nähere Auskünfte, insbesondere um Nennung der Gründe der Kostensteigerungen.

Die Antwort wird die Verwaltung nachreichen.

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Zwischenbericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, zum 30.09.2006 zur Kenntnis.



Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 16:00 Uhr von
OB Dr. Langemeyer beendet.



Der Oberbürgermeister




Dr. Langemeyer Unger
Ratsmitglied





Weber
Schriftführer