Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 13:00 - 15:45 Uhr
Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Daniela Schneckenburger (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
Rm Reinhold Giese (SPD)
Rm Christiane Adomeit (CDU)
sB Markus Besserer (CDU)
Rm Rita Brandt (SPD)

Rm Lucio Garcia Martin (SPD) i.V. für sB Rudi Gaidosch (SPD)
Rm Claudia Middendorf (CDU) i.V. für Rm Jens Gierok (CDU)
Rm Frank Hengstenberg(CDU)
Rm Ingeborg Kräft (SPD)

sB Ingrid Krämer-Knorr (SPD)
Rm Margret Lehmann (SPD)

sB Karla Michenbach (CDU)
Rm Siegfried Mielicki (SPD)
Rm Konrad Weber i.V. für Rm Thomas Offermann (CDU)
Rm Dieter Schneider(CDU)
Rm Ute Uhrmann (CDU)
Rm Birgit Unger (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
Rm Renate Weyer (SPD)
Rm Gertrud Zupfer (SPD)


2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Habib Ben Salah
sE Horst-Erhardt Knoll


3. Beratende Mitglieder:
Andreas Gora
F.W. Herkelmann
Anne Rabenschlag
Georg Rupa
Albert Schauerte
Marianne Schobert
Esther Schmidt









4. Verwaltung:
Stadtrat Siegfried Pogadl
Peter Bartow
Dr. Annette Düsterhaus
Winfried Evers
Ralf Holthaus (zu TOP 2.1)
Reinhard Pohlmann
Johannes Roeren
Manfred Stankewitz
Jörg Süshardt
Klaus Wiener
Hans-Joachim Zube


Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 21. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit
am 26.02.2002 um 13.00 Uhr
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:




1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten des Sozialamtes

2.1 Neubau für den Sozial- und Jugendhilfedienst Innenstadt-West
-Ratsvorlage (Drucksache Nr. 02260-01)
Vorlage wird nachgereicht

2.2 Frauenübernachtungsstelle -Verlängerung des Vertrages zwischen dem Diakonischen Werk und der Stadt Dortmund
- Ausschussvorlage
Vorlage wird nachgereicht








3. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

3.1 Bericht zur Behindertenhilfe in Dortmund hier: Bestandsaufnahme
-Ausschussvorlage (Drucksache Nr. 02299-02)
- Stellungnahmen der Verbände und Organisationen zur Bestandsaufnahme
Bitte Bestandsaufnahme zur Sitzung mitbringen!

3.1.1 Informationen über gesetzliche Veränderungen

3.1.2 Diskussion über die Bestandsaufnahme

3.1.3 Beratung des weiteren Verfahrens
Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Daniela Schneckenburger (Bündnis 90/Die Grünen) - eröffnet. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlussfähig ist.


N i e d e r s c h r i f t

über die 21. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 26.02.2002
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 13:00 - 15:45 Uhr

Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Daniela Schneckenburger (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
Rm Reinhold Giese (SPD)
Rm Christiane Adomeit (CDU)
sB Markus Besserer (CDU)
Rm Rita Brandt (SPD)

Rm Lucio Garcia Martin (SPD) i.V. für sB Rudi Gaidosch (SPD)
Rm Claudia Middendorf (CDU) i.V. für Rm Jens Gierok (CDU)
Rm Frank Hengstenberg(CDU)
Rm Ingeborg Kräft (SPD)

sB Ingrid Krämer-Knorr (SPD)
Rm Margret Lehmann (SPD)

sB Karla Michenbach (CDU)
Rm Siegfried Mielicki (SPD)
Rm Konrad Weber i.V. für Rm Thomas Offermann (CDU)
Rm Dieter Schneider(CDU)
Rm Ute Uhrmann (CDU)
Rm Birgit Unger (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
Rm Renate Weyer (SPD)
Rm Gertrud Zupfer (SPD)


2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Habib Ben Salah
sE Horst-Erhardt Knoll


3. Beratende Mitglieder:
Andreas Gora
F.W. Herkelmann
Anne Rabenschlag
Georg Rupa
Albert Schauerte
Marianne Schobert
Esther Schmidt









4. Verwaltung:
Stadtrat Siegfried Pogadl
Peter Bartow
Dr. Annette Düsterhaus
Winfried Evers
Ralf Holthaus (zu TOP 2.1)
Reinhard Pohlmann
Johannes Roeren
Manfred Stankewitz
Jörg Süshardt
Klaus Wiener
Hans-Joachim Zube




Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 21. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit
am 26.02.2002 um 13.00 Uhr
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:




1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten des Sozialamtes

2.1 Neubau für den Sozial- und Jugendhilfedienst Innenstadt-West
-Ratsvorlage (Drucksache Nr. 02260-01)
Vorlage wird nachgereicht

2.2 Frauenübernachtungsstelle -Verlängerung des Vertrages zwischen dem Diakonischen Werk und der Stadt Dortmund
- Ausschussvorlage
Vorlage wird nachgereicht








3. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

3.1 Bericht zur Behindertenhilfe in Dortmund hier: Bestandsaufnahme
-Ausschussvorlage (Drucksache Nr. 02299-02)
- Stellungnahmen der Verbände und Organisationen zur Bestandsaufnahme
Bitte Bestandsaufnahme zur Sitzung mitbringen!

3.1.1 Informationen über gesetzliche Veränderungen

3.1.2 Diskussion über die Bestandsaufnahme

3.1.3 Beratung des weiteren Verfahrens




Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Daniela Schneckenburger (Bündnis 90/Die Grünen) - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlussfähig ist.

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Rm Adomeit (CDU-Fraktion) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird in der vorliegenden Fassung einstimmig angenommen.


zu TOP 2.1
Neubau für den Sozial- und Jugendhilfedienst Innenstadt-West.
(Drucksache Nr.: 02260-02)

zu TOP 2.1.1
Neubau für den Sozial- und Jugendhilfedienst Innenstadt-West.
Antrag der SPD-Fraktion
(Drucksache Nr.: 02260-02AT)

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass neben der Verwaltungsvorlage auch ein Antrag der SPD-Fraktion vorliegt.


Herr Pogadl (Sozialdezernent) führt aus, dass im sozialpolitischen Raum eine Reihe von Veränderungen anstehen und erinnert an die Erneuerungen des Reha-Rechtes durch das SGB IX bzw. an die aktuellen Diskussionen über mögliche Verknüpfungen von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Ganz konkret steht zur Zeit allerdings die Umsetzung des Grundsicherungsgesetzes an, nach dem ältere Menschen ab 65 Jahre bzw. ab 18, wenn sie dauernd erwerbsunfähig sind, staatliche Leistungen durch die Kommune erhalten sollen, die über einen bestimmten Schlüssel auch an die Leistungserbringer erstattet wird. In Dortmund wird es ungefähr 50.000 Nachfrager geben. Die Prüfung, ob diese immerhin 8 % der gesamten Dortmunder Bevölkerung vor dem Hintergrund ihrer persönlichen Einkommenssituation auch in den Genuss dieser Leistungen kommen können, ist zunächst eine einmalige Aktion, sie wird sich aber stetig fortentwickeln, weil durch die demographische Entwicklung in der Stadt ständig neue Antragsteller und damit möglicherweise auch neue Leistungsfälle entstehen. Voraussichtlich werden insgesamt etwa 3.500 bis 3.800 derzeitige Leistungsempfänger nach BSHG-Recht in den Bereich der Grundsicherung überwechseln. Weitere ca. 3.500 Personen aus der Gruppe, die gemeinhin unter dem Begriff der verschämten Armut läuft, werden ebenfalls Grundsicherungsleistungen bekommen, und es kommen ungefähr 1.800 Heimbewohner hinzu, die ebenfalls Grundsicherungsansprüche geltend machen können. Diese 10.000 Leistungsfälle stellen eine erhebliche Größenordnung dar, und die Sozialverwaltung muss sich darauf einrichten, Anträge entgegenzunehmen, Prüfungen durchzuführen und letztlich auch Bescheide auszustellen. Der Gesetzgeber verlangt, dass die Leistungen der Grundsicherung organisatorisch von der klassischen Sozialhilfe abzutrennen sind. Das geht allerdings nur, wenn auch die inneren Strukturen umgestellt werden. Die Grundsicherung macht es notwendig, dass die Sozialhilfedienste als "Front Offices" ausgerichtet werden, dort werden die Anträge gestellt, entgegen genommen, komplettiert und dann zum "Back Office" weitergegeben, wo sie bearbeitet, bewilligt oder abgelehnt werden. Diese Vorgehensweise kann gewährleistet werden, weil die Sozialhilfedienste in der Fläche vertreten sind und in der Luisenstraße das geeignete Back Office vorhanden ist, um die gesamtstädtische Antragslage bearbeiten zu können. Der Bereich Innenstadt-West stellt sich in diesem Gefüge als Schwachpunkt dar, und in der heutigen Vorlage wird vorgeschlagen, die Möglichkeit zu nutzen, das Gelände in der Hospitalstraße, auf dem früher das Asylbewerberheim war, umzuwidmen und dort sehr zügig den Sozialhilfedienst Innenstadt-West zu errichten, in den dann auch der Jugendhilfedienst einziehen würde. Die Anlage soll zudem durch ein Qualifizierungszentrum für arbeitslose Sozialhilfeempfänger komplettiert werden, wobei vor Ort für die Zukunft Synergien angestrebt werden, was Betreuungselemente angeht. Damit wird automatisch auch die Fragestellung nach dem Bereich Innenstadt-Ost ausgelöst, über die noch eingehend diskutiert werden muss. Das darf jetzt aber nicht hinderlich sein, im Bereich der Innenstadt-West diese Dinge zu schaffen, weil die Zeit drängt: im Juli gehen die Mitteilungen der Rentenversicherungsträger in die Post, der Rechtsanspruch entsteht zum 01. Januar. Darüber hinaus kann mit der räumlichen Ansiedlung des Sozial- und Jugendhilfedienstes Innenstadt-Ost im Gebäude Ostwall 64 zumindest vorübergehend bis zum Zeitpunkt der endgültigen Entscheidung auch dort eine vertretbare Lösung angeboten werden.

Herr Giese (SPD-Fraktion) führt dazu aus, dass trotz der Schwierigkeiten, die auf die Stadt zukommen und trotz der Inhalte, über die noch diskutiert werden muss, die Neueinrichtung schnellstens umgesetzt werden muss. Das Ganze fußt auf einem Beschluss, der 1997 im Rat getroffen wurde, diese Dienste zu dezentralisieren, was dann auch für alle Stadtbezirke außer für Ost und West geschehen ist. Die SPD-Fraktion begrüßt die Planungen für Innenstadt-West und hofft, dass verschämte Armut mit dem Grundsicherungsgesetz überwunden werden kann. Sie meint allerdings, dass die Dezentralisierung auch für den Stadtbezirk Ost so weit wie möglich vorangetrieben werden sollte. Von daher wird um Zustimmung zum vorgelegten Antrag gebeten.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) hat zum Standort Innenstadt-West einige Nachfragen. Aus den Planungen wird deutlich, dass für die Umsetzung des Sozial- und Jugendhilfedienstes eigentlich nur der halbe Platzbedarf nötig wäre. Die andere Hälfte ist gedacht für ein Qualifizierungszentrum für Sozialhilfeempfänger zur Aufbereitung vermittlungshemmender Defizite sowie für die Nutzung von Schulungen für MitarbeiterInnen der Sozialverwaltung. Da sie davon ausgeht, dass es sich bei diesem Zentrum um etwas anderes handelt als das in der letzten Sitzung beschlossene Assesment-Center, bittet sie um Aufklärung, wann der Ausschuss über ein solches Konzept informiert wurde. Für den Bau inklusive Abriss werden 2,8 Mio. Euro eingeplant, hinzu kommen 220.000 Euro für die Einrichtung. Unklar bleibt in der Vorlage, ob es einen Rückerstattungsanspruch des Landes wegen des vorzeitigen Abrisses einer landesgeförderten Einrichtung gibt oder nicht, was leicht dazu führen könnte, dass am Ende aus 2,8 Mio. evtl. 3,8 Mio. Euro werden. Darüber hinaus fehlt eine Darstellung, welche anderen Standorte im Bereich Innenstadt-West geprüft wurden, gravierend ist auch die Frage nach den Parkmöglichkeiten, da die Situation schon jetzt dramatisch ist. Bei der Höhe des Mietpreises, der in etwa dem im neuen Stadthaus entspricht, stellt sich zudem die Frage, ob das eigentlich von den Standorten vergleichbar und dementsprechend angemessen ist. Im Grundsatz hat ihre Fraktion nichts gegen eine Einrichtung, die eine Umsetzung neuer gesetzlicher Notwendigkeiten ermöglicht. Ob dieses Sammelsurium an Interessen, die an diesem Standort plötzlich auch noch möglich sein sollen, aber wirklich richtig ist, steht unbeantwortet im Raum. Unabhängig davon, welche Fragen jetzt noch beantwortet werden können, bittet sie darum, die Vorlage heute nicht zu beschließen, sondern inklusive des vorliegenden Antrages in den Rat durchlaufen zu lassen.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) hält es für normal, wenn die Anpassung des Raumbedarfs an neue Aufgaben eine ganze Litanei von Ereignissen nach sich zieht. 1997 wurde die Dezentralisierung der Sozial- und Jugendhilfedienste beschlossen, und da das Ganze auch immer einen haushaltstechnischen Aspekt hat, stellt sich für ihn die Frage, ob man diesem Dezentralisierungsgedanken in letzter Konsequenz immer so nachkommen kann, wie das seinerzeit politisch beschlossen wurde. Die Vorlage, die durchlaufen soll, korrespondiert mit der Frage des SPD-Antrags, wie die Dinge ein für allemal sortiert werden können, auch für den Stadtbezirk Innenstadt-Ost. Das Begehren der SPD-Fraktion wird von seiner Fraktion geteilt. Allerdings muss das nach seiner Auffassung auch bezahlbar bleiben, da er ungern Entscheidungen fällen würde, die in der momentanen Haushaltssituation Mehrkosten beinhalten würden. Intern hat seine Fraktion sehr intensiv über die Standortfrage für den Sozial- und Jugendhilfedienst Ost diskutiert, es ist ihr jedoch auch nach intensiverer Betrachtung wenig eingefallen. Die Innenstadt-Ost zeichnet sich durch eine überwiegend wohnräumliche Struktur mit vereinzelten Bürostandorten aus, und die einzige städtische Immobilie größerer Art ist die ZAB an der Kaiserstraße. Es stellt sich die Frage, ob es der Verwaltung möglich ist, sich aus dem Stegreif heraus zu räumlichen Kapazitäten zu äußern, die man nutzen könnte. In der Vorlage sind ihm die eklatant hohen Kosten für den Neubau aufgefallen, immerhin über 3 Mio. Euro für einen einzigen Aufgabenbereich in einer städtischen Verwaltung. Einen Alternativstandort kann er im Moment zwar nicht erkennen, hegt aber ähnliche Bedenken wie die Grünen, weil er die Situation aus der Diskussion rund um das Mütterzentrum dort sehr genau kennt.

Frau Zupfer (SPD-Fraktion) findet es schade, dass die Diskussion um die Sozialhilfedienste vor dem Hintergrund der Veränderungen durch das Grundsicherungsgesetz geführt werden muss. Langjährige Ratsmitglieder wissen, dass die Innenstadtbezirke bereits vor einigen Jahren geltend gemacht haben, auch in ihren Bereichen Bezirksverwaltungsstellen einzurichten. Nach vielen Debatten verständigte man sich damals auf den vernünftigen Kompromiss, die Sozialdienste in die Stadtbezirke zu verlegen. Bereits damals ging für die Innenstadt-Ost die Diskussion in die Richtung Kaiserstraße, nur musste seinerzeit die ZAS und dann die ZAB eingerichtet werden. Jetzt sollte die Verwaltung wirklich daran gehen, den Bestand zu überprüfen, und über diesen Weg für West und Ost endlich das umzusetzen, was für alle Außenstadtbezirke und für Innenstadt-Nord schon greift.

Herrn Mielicki (SPD-Fraktion) leuchtet nicht ein, wieso es organisatorisch richtig sein soll, den Raumbedarf zu erweitern. Seiner Auffassung ist die Technik in jeder Weise voran geschritten. Da es sich in erster Linie um die Bearbeitung von Anträgen und ähnlichen Dingen handelt, stellt er die Frage, ob der Raumbedarf und ggf. auch der Personalbedarf durch den Einsatz technischer Hilfsmittel wie Fax, Internet usw. reduziert werden kann.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) geht auf die gestellten Fragen ein und verdeutlicht, dass trotz aller Diskussionen über die Abdeckung der einzelnen Stadtbezirke die Umsetzung des Grundsicherungsgesetzes Anlass der heutigen Vorlage ist. Natürlich kommen bestimmte weitere Organisationsfragen hinzu, die er jedoch nicht als ein Sammelsurium bezeichnen möchte. Es sind drei Elemente mit der Vorlage verbunden: die Platzierung des Sozialhilfedienstes West, die Neuschaffung des Jugendhilfedienstes West und die Einrichtung eines Qualifizierungszentrums, was mit strukturellen Bedingungen zu tun hat, da für den ersten Arbeitsmarkt in zunehmendem Maße Voraussetzungen geschaffen werden müssen, was Fähigkeiten, Techniken usw. bei dieser besonderen Zielgruppe angeht, über die im Ausschuss wiederholt beraten und beschlossen wurde. Dass man über jeden Standort reden kann, versteht sich von selbst. Da der Stadtbezirk West groß ist, bedeutet das auch in jedem Fall Fahrverkehre, und es war für die Sozialverwaltung von daher ganz wichtig, dass eine vernünftige ÖPNV-Anbindung vorhanden war. Bei älteren Menschen mit einem geringen Einkommen, die Einkommensgrenze liegt bei 810 Euro im Monat, die ihre konkreten Ansprüche überprüfen lassen, ist das PKW-Problem sicher sekundär. Das gleiche gilt für technische Gerätschaften, die natürlich verwaltungsseitig eingesetzt sind. Auf diese Zielgruppe bezogen werden die meisten aber lieber das persönliche Gespräch suchen, bevor sie eine Internetabfrage starten. Auch besteht kein Grund zu der Annahme, dass die Stadt Landesmittel zurückzahlen muss. Immer dann, wenn eine soziale Folgenutzung eintritt, hat das Land bisher auf seine theoretische Rückzahlungsforderung verzichtet, auch wenn, wie im vorliegenden Fall, das vorhandene Gebäude nicht geeignet war und abgerissen werden muss. Die Sozialverwaltung wird, wenn der Antrag der SPD-Fraktion mehrheitsfähig ist, den Standort Kaiserstraße prüfen, andere Alternativen gibt es nicht.

Herr Gora (Arbeiterwohlfahrt) vertritt die Auffassung, dass eine Jahresverpflichtung von 300.000 Euro für den Neubau Innenstadt-West zwingend dazu führen muss, Alternativen dazu wirklich sehr solide zu prüfen. Darüber hinaus ist er als Kenner von Qualifizierungsmaßnahmen ein wenig irritiert darüber, dass eine unbekannte Planung in der Vorlage auftaucht, die üblicherweise sehr langfristig angelegt ist und normalerweise in sehr differenzierter Absprache mit allen Beteiligten erfolgt.

Herr Evers (Leiter des Sozialamtes) stellt richtig, dass der Bedarf nach den letzten Berechnungen, die mit den technischen Ämtern durchgeführt wurden, bei rund 2.300 qm Gesamtfläche liegt, wovon knapp 700 qm auf das Qualifizierungszentrum entfallen, was rund 30 % entspricht. Diese Qualifizierungsmaßnahmen sind im Ausschuss noch nicht vorgestellt worden. Sozialhilfe unter dem Aspekt Verselbständigungshilfen, Hilfeplanung und Fallmanagement hat bekanntlich zwei Seiten, einmal eine gesetzliche Aufgabe, die im Einzelfall auf der Basis des BSHG umzusetzen ist, und zweitens auf der Basis von Programmen, die zusätzliche Mittel erforderlich machen und von den politischen Gremien zu beschließen sind. Mitte letzten Jahres wurde im Ausschuss im Rahmen einer Tonbildschau dargestellt, was die Sozialverwaltung unter dem Aspekt Philosophiewechsel, Verselbständigungshilfen, Fallmanagement versteht. Ein Bestandteil dieser Darstellung war gerade diese Qualifizierungsmaßnahme, die sich an Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger wendet, die für den ersten Arbeitsmarkt in Frage kommen. Diese werden ganz konkret auf die Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt vorbereitet, indem nach dem Motto Qualifizierung für die Wirtschaft in der Wirtschaft Anforderungsprofile und Konzepte mit den Arbeitgebern inhaltlich abgestimmt und entwickelt werden. Anschließend werden diese Menschen in einem Praktikum bei Arbeitgebern tätig werden. Für die Dauer des Praktikums wird weiterhin Sozialhilfe mit einem kleinen Mehrbedarfszuschlag gewährt. Durch den sog. Klebeeffekt bekommt einer von drei Hilfeempfängern, die ein Praktikum ableisten, bei seinem Arbeitgeber eine Anstellung. Alle anderen Programme, die hier beschlossen worden sind, richten sich an Hilfeempfänger, die noch nicht für den ersten Arbeitsmarkt in Frage kommen, sondern erst mit konkreten Maßnahmen Schritt für Schritt an den ersten Arbeitsmarkt heran geführt werden sollen, und von daher hat das Qualifizierungszentrum auch nichts mit dem Assesment zu tun, das in der letzten Sitzung diskutiert worden ist.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) stellt im Einvernehmen mit den Ausschussmitgliedern fest, dass nunmehr alle bislang vorhandenen Fragen behandelt worden sind und die Vorlage in den Rat durchläuft.
zu TOP 2.2
Frauenübernachtungsstelle
- Verlängerung des Vertrages zwischen dem Diakonischen Werk und der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 02225-02)

zu TOP 2.2.1
Frauenübernachtungsstelle
- Verlängerung des Vertrages zwischen dem Diakonischen Werk und der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 02225-02)

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) erinnert daran, dass dieser Tagesordnungspunkt in der letzten Sitzung des Ausschusses nach einer bereits intensiven Diskussion abgesetzt worden ist. Heute liegen zur Beratung die unveränderte Verwaltungsvorlage, ein Schreiben des Sozialdezernenten mit weiteren Informationen zur Vertragsgestaltung bzw. zum Verfahren und ein gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion vom 26.02.2002 vor.


Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) stellt kurz den Antrag vor. Nach wie vor wird die Auffassung vertreten, dass im Bereich der Wohnungslosenhilfe ein solches frauenspezifisches Angebot dringend notwendig ist. Seit Eröffnung bzw. Bekanntgabe des Handlungskonzeptes für die Frauenübernachtungsstelle habe man das ständig beobachtet, aber ihre Fraktion habe gemeinsam mit der CDU nichtsdestotrotz das große Interesse, zeitnah eine Vorlage zu bekommen, aus der ein zukünftiges Handlungskonzept ersichtlich wird. Wenn von Synergieeffekten durch eine angedachte evtl. Zusammenlegung der Frauenübernachtungsstelle mit dem Bodelschwingh-Haus gesprochen wird, wünsche man sich, dieses noch innerhalb des laufenden Jahres zur Kenntnis zu bekommen, um es bewerten und dann auch gemeinsam umzusetzen zu können. Der gemeinsame Antrag sieht deshalb vor, die Finanzierung der jetzigen Frauenübernachtungsstelle nicht gleich bis zum 31.12.2004 festzulegen, sondern den Vertrag bis Mai 2003 zu verlängern und diese Zeit zu nutzen, um anschließend eine weitere Vertragsverlängerung zu diskutieren, die sich entweder auf die jetzige Form der Finanzierung bezieht oder für die eine ganz andere Finanzierung notwendig wird, weil ein neues Handlungskonzept vorliegt. Von daher bittet sie, dem Antrag zuzustimmen.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) ruft in Erinnerung, dass es in der letzten Sitzung große Irritationen über die Frage der Zuwendungen gab. Mittlerweile haben die Fraktionen die klare Aussage erhalten, dass es sich um eine Entgeltfinanzierung handelt, also um eine Pflichtleistung. Darüber hinaus sind ordnungsrechtliche Hintergründe mitgeteilt worden, und es wurde Rücksprache mit dem Diakonischen Werk genommen, das diese Frauenübernachtungsstelle unterhält. Er ist der festen Überzeugung, dass die Arbeit dort gut geleistet wird und auch weiter geleistet wird, trotzdem ist für seine Fraktion die Erarbeitung eines Handlungskonzeptes unverzichtbar.

Nachdem Herr Giese (SPD-Fraktion) signalisiert, gegen dieses Begehren keine Einwendungen zu erheben, stellt Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) fest, dass es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt. Damit hat der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit die Verwaltungsvorlage und die zusätzlichen Erläuterungen zur Kenntnis genommen. Daraufhin nimmt der Ausschuss einstimmig folgenden gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion vom 26.02.2002 an:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit hält das Angebot einer Frauenübernachtungsstelle als spezifisches Angebot der Wohnungslosenhilfe für notwendig. Zur fachpolitischen Bewertung der bisherigen und zukünftig zu erwartenden Nutzung im Zusammenhang mit dem inhaltlichen Angebotskonzept und seiner Weiterentwicklung soll dem Ausschuss bis zum Jahresende eine von Verwaltung und Träger erarbeitete Vorlage vorgelegt werden. Um das Angebot in der bisherigen Form weiterhin sicherzustellen, wird der Vertrag mit dem Träger um ein weiteres Jahr bis zum 31.05.2003 verlängert.
zu TOP 3.1
Bericht zur Behindertenhilfe in Dortmund
hier: Bestandsaufnahme
(Drucksache Nr.: 02299-02)

zu TOP 3.1.1
Informationen über gesetzliche Veränderungen
zu TOP 3.1.2
Diskussion über die Bestandsaufnahme
zu TOP 3.1.3
Beratung des weiteren Verfahrens

Nachdem Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) zusammenfassend auf das bisherige Verfahren hinweist, macht Herr Pogadl (Sozialdezernent) zum weiteren Procedere folgende wörtliche Bemerkungen:

"Die Bestandsaufnahme im Bericht zur Behindertenhilfe hat uns gezeigt, wo wir in Dortmund heute stehen. Nun müssen wir den Blick auf das, was sich aktuell in den maßgeblichen gesetzlichen Rahmenbedingungen der Behindertenhilfe verändert hat und verändern wird, richten.
Wir haben uns hier bereits mehrfach mit dem SGB IX "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen" beschäftigt, das die Gleichstellung behinderter Menschen im Sozialbereich regelt. Hinzu tritt das im Gesetzgebungsverfahren befindliche "Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze". Die Bundesregierung verfolgt damit vier vorrangige Ziele:

1. Die umfassende Herstellung der Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr
2. Die Gleichstellung behinderter Frauen
3. Die Anerkennung der Gebärdensprache
4. Die verbesserte Durchsetzung der Rechte behinderter Menschen

Das Gesetz soll zum 01.05.2002 in Kraft treten. Mit dem bereits im Oktober 2000 in Kraft getretenen Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter hätten wir damit drei behindertenpolitische Bausteine, mit denen Barrierefreiheit und Gleichstellung im öffentlichen Leben erreicht werden soll.

Das Land NRW plant dazu ein Landesgleichstellungsgesetz als adäquate Ergänzung des genannten Bundesgleichstellungsgesetzes, vor allem im Bau- und Hochschulbereich.

Die angesprochenen Neuregelungen sollen Politik und interessierter Fachöffentlichkeit sowie natürlich interessierten behinderten Menschen in der geplanten Veranstaltung des Ausschusses am 19.03.2002, d.h., in einem Hearing zur Behindertenpolitik (14.00 bis 18.00 Uhr, Ratssaal) vorgestellt werden.

Unsere Planungen sehen dabei wie folgt aus:

Wir haben einen Vertreter des MASQT NRW gebeten, uns als TOP 1 ein Impulsreferat zu halten, in dem die eingangs genannten gesetzlichen Veränderungen noch einmal insgesamt beleuchtet werden. Anschließend sollen kurze Statements zur Frage "Wie kann die kommunale Behindertenpolitik zukünftig gestaltet werden?" abgegeben und im Plenum diskutiert werden.

Angefragt für Statements sind

- Aktionskreis- Der behinderte Mensch in Dortmund
- KISS (DPWV) für die Selbsthilfe
- Gesellschaft für seelische Gesundheit
- Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in Dortmund
- VdK und Reichsbund
- sowie natürlich SprecherInnen der Fachfraktionen

Die Veranstaltung ist öffentlich. Nach den guten Erfahrungen aus dem Hearing zum Psychiatriebericht wollen wir Betroffene und Fachöffentlichkeit gezielt ansprechen und einladen. Die Adressenliste ist umfänglich und ich denke, dass wir alle relevanten Gruppen und Interessenvertretungen erfasst haben. Änderungswünsche können natürlich gern an die Ausschussgeschäftsführung gerichtet werden. Zurück zum Ablauf der Veranstaltung. Nach der Diskussion im Plenum könnten die Ausschussvorsitzende und ich ein kurzes Fazit ziehen; das Ergebnis aus dem Hearing würde sodann insgesamt für die Mai- Sitzung des ASFG aufbereitet werden. Der weitere Prozess müsste durch entsprechende Beschlussfassung gestaltet und konkretisiert werden."

Im Anschluss an diese Ausführungen stellt Herr Pohlmann (Fachbereichsleiter Senioren-, Behindertenarbeit und Pflegeberatung im Sozialamt) anhand von Folien die Bestandsaufnahme zum Behindertenplan vor. Diese Ausführungen werden als Anlage1 der Niederschrift beigefügt.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) dankt für den ausführlichen Vortrag sowie für die Erarbeitung des vorliegenden Berichts. Da es am 19. März beim Hearing zu diesem Bereich Gelegenheit gibt, die vorliegenden Ergebnisse mit der Fachöffentlichkeit und Betroffenen im breiteren Rahmen zu diskutieren und kritische Einschätzungen abzugeben, schlägt sie vor, sich heute darauf zu beschränken, Verständnisfragen zu den Inhalten des Behindertenberichtes oder konkrete Rückfragen zum Verfahrensprozess zu stellen. Dazu gibt es keinen Widerspruch.


Auch Frau Weyer (SPD-Fraktion) dankt für die Ausführungen, sie ist sich allerdings sicher, dass es sich nur um die Vorstellung eines Berichts handelt, denn ein Plan sollte Perspektiven aufzeigen. Auch hätte sie es sinnvoller gefunden, weitere Ausschüsse schon heute mit einzubeziehen, anstatt erst in der Nachbetrachtung im April oder Mai, denn zumindest die Kapitel 2 bis 9 tangieren auch den Kinder- und Jugendausschuss, den Schulausschuss, die Wirtschaftsförderung und den AUSW. Die Frühfördermaßnahmen sind dank intensiver Behandlung in diesem Ausschuss auch auf den Weg gebracht worden. Die heilpädagogische Einrichtung wird nicht so gern Sonderkindergarten genannt, das trifft aber auch auf ganz viele Schulen zu, denn der Begriff "Sonder..." grenzt schon im Vorfeld aus, und Ausgrenzung ist etwas ganz Schlimmes in diesem Bereich. Es ist unstrittig, dass es spezielle Einrichtungen für Behinderte geben muss, weil diese Kinder, manchmal auch durch Mehrfachbehinderungen, in einen normalen Schulbetrieb nicht integrierbar sind. Wenn im Elementarbereich 344 Plätze zur Verfügung stehen, aber nur 62 % in Anspruch genommen werden, liegt das sicherlich daran, dass viele Eltern bereits von vornherein eine sonderpädagogische Einrichtung in Anspruch zu nehmen, weil alles andere mit Problemen behaftet ist. Wenn ein Kind grenzwertig ist, dann sitzen die Eltern allerdings vollends zwischen zwei Stühlen. Hier sind Sozialausschuss, und ganz besonders auch der Schulausschuss, gefragt. Im Bereich der Wirtschaftsförderung hatten im letzten Jahr zwei der vorgestellten Werkstätten massive Schwierigkeiten, überhaupt Plätze anzubieten. In den Werkstätten muss es aber Angebote geben, die behinderte Menschen sinnvoll beschäftigen und nicht nur einfach verwahren. Da ist die Wirtschaftsförderung gefordert, auch auf dem freien Markt Firmen zu akquirieren, die in diesen Werkstätten ihre Sachen arbeiten lassen, was auch noch den Vorteil hat, sich von der Abgabe befreien zu lassen, wenn sie keine beeinträchtigten Leute beschäftigen. Im Bereich Wohnen ist aufgefallen, dass 760 beeinträchtigte Dortmunder außerhalb untergebracht worden sind. Für junge Leute im Alter zwischen 20 und 40 Jahren gibt es in Dortmund keine Einrichtung, im Gegenteil, 30jährige beeinträchtigte Menschen sind im Altenheim in Körne untergebracht. Schließlich äußert sie den Wunsch, dass der Ausschuss aus dieser Sitzung heraus und aus dem Hearing im April oder Mai wirklich konkrete Pläne erarbeiten kann, die auch umgesetzt werden können, und dass es nicht vier oder fünf Jahre dauert, um beeinträchtigten Menschen ein menschengerechtes Leben zu ermöglichen.

Auch Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) ist es ein Anliegen, dass der Ausschuss zukünftig den Prozess der Behindertenberichterstattung, der Planung und der notwendigen Umsetzung wesentlich zeitnaher verfolgen kann. Sie stellt sich allerdings erneut die Frage, wie es kommen kann, dass man insgesamt fünfzehn oder sechzehn Jahre überstehen musste, um den alten Behindertenplan heute letztendlich so wieder auf der Tagesordnung zu haben, dass lediglich eine Bestandsaufnahme diskutiert werden kann, und ob es nicht notwendig ist, den Arbeitsbereich personell entsprechend aufzuwerten und auszustatten. Bei der Gelegenheit fällt ihr das dortmund-project ein, das im Zuge der Haushaltssicherung keine Federn hat lassen müssen, während der Sozialbereich in dieser Stadt heftig mit Einsparpotentialen gebeutelt wird, obwohl er eher eine weitere Bezuschussung erfahren sollte. Es für sie unabdingbar, gleichzeitig die Integration von Menschen mit Handicap zu erreichen, wenn Politik ein erfolgreiches dortmund-project in dieser Stadt nach vorne bringen will. Wenn weitere Papiere entstehen, müssen wirklich bewusst andere Begriffe eingesetzt werden, weil Betroffene aufgrund eines körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes behindert werden teilzuhaben. Wesentlich schwerwiegender werden sie allerdings gehindert teilzuhaben, weil die Rahmenbedingungen der Umgebung, des Umfeldes und der Umwelt nicht stimmen. Sehr besorgniserregend findet sie auch die große Anzahl von Personen, die immer noch außerhalb Dortmunds leben, und wenn es ganze Altersbereiche gibt, die überhaupt keinen Platz in dieser Stadt finden, dann ist dringender Handlungsbedarf für ein weitestgehendes Angebot von selbstbestimmtem Leben mit entsprechender Unterstützung gegeben. Das Thema Integration an weiterführenden Schulen hat ihre Fraktion schon vielfältig beschäftigt, gleichwohl haben die Ausführungen gezeigt, dass auch hier ein wichtiger Handlungsbereich ist, um den sich Politik kümmern muss.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) möchte auf keinen Fall in diesem Zusammenhang eine Haushaltsdebatte führen. Über die Forderung, der soziale Bereich bräuchte dann doch noch diverse Zuwendungen, werde im Rat gemeinsam abgestimmt, an dieser Stelle den Sozialbereich in Gänze neben das dortmund-project zu stellen, hält er für schwierig. Die Sozialaufgaben sind sicherlich in vielen Bereichen gesetzlich manifestiert, aber man darf nicht aus dem Auge verlieren, wie denn ein Dortmund 2010 oder 2015 aussehen wird, und wie diese Stadt eigentlich gestaltet werden muss, damit überhaupt noch jemand arbeitet bzw. sich hier Arbeitsplätze ansiedeln lassen, die diese ganze Veranstaltung dann auch bezahlen. Sozialpolitik muss schauen, wo denn die Bedarfe wirklich sind, wie sie quantitativ und qualitativ im Raum liegen, und wie sie vernünftig und zielgerichtet damit umgehen kann. Das muss der Weg sein, wenn das soziale Leistungssystem, auf das man in Dortmund sehr stolz ist, dauerhaft erhalten bleiben soll. Seine Fraktion bedankt sich ebenfalls für die sehr umfangreichen Ausführungen, die ihr Bewusstsein geschärft und sie ins Bild gesetzt haben, um welche Schnittstellen sie sich in besonderer Weise kümmern muss. Die Vorlage zur Bestandsaufnahme gibt keine Bewertungen her, sie ist lediglich die Grundlage, der Bestand ist jetzt systematisch beschrieben, im Hearing wird man sich mit der Frage auseinandersetzen, wo Lücken und Handlungsfelder sind, dann wird eine Lückenanalyse durchgeführt, und im Mai das Resümee gezogen und die erforderlichen Dinge auf den Weg gebracht. Das ist eine ordentliche Vorgehensweise. Die Frage, die daraus natürlich resultiert, ist, wie kann der Gedanke, Behindertenhilfe, ein barrierefreies Leben u.ä. in Dortmund stärker etabliert bzw. nachhaltig über alle Ausschussbereiche, alle politischen Felder, alle Verwaltungsebenen hinweg systematisch installiert werden. Ein Kreuz auf einer Vorlage, dass Behindertenprobleme beachtet worden sind, hält er für den falschen Weg, dieses Thema muss sich in den Köpfen festsetzen, sich im Verwaltungshandeln widerspiegeln und in der ständigen politischen Debatte eine Rolle spielen.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) schlägt zum weiteren Verfahren vor, die noch vorliegenden drei Wortmeldungen abzuarbeiten, womit dann eine erste Stellungnahme von allen hier Beteiligten abgegeben wurde. Damit könnte an dieser Stelle ein Strich gezogen werden und nach einer abschließenden Darstellung von Herrn Pogadl wäre der Ausschuss für die Diskussion am 19.3. gut vorbereitet. Da es hierzu keinen Widerspruch gibt, wird so verfahren.

Für Herrn Rupa (Caritas-Verband) ist Behindertenpolitik Querschnittspolitik, daher interessiert ihn die Frage, wie das im weiteren Verfahren eingelöst werden soll.

Frau Schmidt (Aktionskreis "Der Behinderte Mensch in Dortmund") ist der Ansicht, dass die Kritikpunkte des Aktionskreises nicht in den Endbericht eingearbeitet wurden, aber darauf wird sie beim Hearing im Detail eingehen. Es wird immer wieder über Kosten diskutiert, und behauptet, dass Behindertenpolitik so teuer ist. Daran würde sich wesentlich etwas ändern, wenn die zuständigen Stellen schon im Vorfeld daran dächten, dass es behinderte Bürger in Dortmund gibt, und zwar nicht nur Rollstuhlfahrer, sondern auch Gehörlose und Blinde, die entsprechende akustische oder optische Signale brauchen, um sich zurechtzufinden. Barrierefreiheit bedeutet nicht nur Nutzbarkeit für Rollstuhlfahrer. Es wären viele Sachen nur halb so teuer, wenn schon über Jahrzehnte im Bewusstsein aller Beteiligten gewesen wäre, dass es Behinderte gibt. Bei den Freizeitaktivitäten wurde außerdem ausschließlich das Angebot aufgezählt, das sich an behinderte Menschen richtet, es wurde allerdings nichts darüber gesagt, ob das generelle Freizeitangebot für Dortmunder Bürgerinnen und Bürger auch für behinderte Bürger nutzbar ist. Wenn alle erst einmal auf diese Weise über Dortmund nachdächten, wäre das der richtige Weg.

Herr Herkelmann (Sozialverband SoVD) fragt nach, ob das neue Gebäude an der Hospitalstraße barrierefrei ist, und bemängelt die Zustände in verschiedenen Schulen.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) weist noch einmal darauf hin, dass sowohl den Ausschussmitgliedern wie auch den weiteren zum Hearing eingeladenen TeilnehmerInnen in den nächsten Tagen die Einladungen zugehen werden. Selbstverständlich erhalten auch die anderen beteiligten Ausschüsse Einladungen, so dass auf dieser Ebene die Einbindung von Politik gewährleistet ist.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) unterstreicht, dass die Denkungsweise, bei allen Planungen auch immer Behindertenerfordernisse zu berücksichtigen, immer wieder angemahnt und aufgerufen werden muss, allerdings ist bei dem konkreten Beispiel Hospitalstraße die Barrierefreiheit sichergestellt. Auch in anderen Bereichen ist die Schulverwaltung schon ein bisschen weiter, aber das wird eben an anderer Stelle diskutiert. Was die Beratungsstellen angeht, ist eine Menge in Bewegung, sei es nun bei der LVA oder bei der AOK, Personal wird übergreifend geschult und bereits eingewiesen. Behindertenhilfe ist ein nicht endlicher Prozess, der immer weiter geht und ständig neue Erkenntnisse mit sich bringt. Dabei sollte man sich von dem Gedanken verabschieden, dass etwa alle 10 Jahre ein Planwerk auf den Tisch kommt, dem es dann wie dem Flächennutzungsplan gehen könnte, nach 10 Jahren 163 Änderungen. Für die Behindertenhilfe braucht man etwas ähnliches wie eine Datenbank, die laufend angepasst werden kann, denn es befindet sich auch viel in Bewegung, z.B. werden bei der sonderpädagogischen Förderung in Mengede gerade die Voraussetzungen geschaffen, um sie auszuweiten. Weil es sich aber immer noch um einen Schulversuch handelt, muss das Land NRW irgendwann Farbe bekennen, ob das der Regelfall sein soll oder die Ausnahme ist. Bei der Eingliederungshilfe für die junge Pflege war Körne einmal etwas Revolutionäres, in unserer schnelllebigen Zeit wird im Augenblick auf Landesebene darüber diskutiert, ob das ambulant betreute Wohnen in die Hoheit des überörtlichen Trägers geht, um eine gleichmäßige Versorgung im Land sicherzustellen. Abschließend schlägt er vor, allen übrigen Ausschüssen eine förmliche Vorlage mit den gesamten Beratungsergebnissen zuzuleiten, damit diese sich mit der Thematik intensiver befassen können.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) ist sicher, dass der Ausschuss gut auf das Hearing im März vorbereitet ist und hofft auf eine ausführliche, wenn auch sicherlich kontroverse Diskussion mit dem Ziel, die Arbeit am kommunalen Behindertenbericht mit einem definierten zeitlichen Ende voran zu bringen. Mit einem Dank an alle Anwesenden schließt sie die Sitzung um 15.45 Uhr.




Schneckenburger
Adomeit
Stahnke
Vorsitzende
Ratsmitglied
Geschäftsführerin