Niederschrift (öffentlich)

über die 5. Sitzung des Rates der Stadt


am 20.05.2021
Westfalenhalle 2, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 19:50 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 64 von z. Z. 90 Ratsmitgliedern anwesend.
(Anmerkung: Seitens der Fraktionen von SPD, B‘90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste sowie Die Fraktion-Die Partei wurde eine Teilnahme an dieser Sitzung im Soll-Stärke-Verfahren angekündigt.)



Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Westphal
StD Stüdemann
StR Dahmen

StR’in Schneckenburger
StR’in Zoerner
StR Rybicki
StR Wilde
StR Uhr
Frau Seybusch
Herr Arndts
Herr Bußmann
Frau Holtze
Frau Bohm
Herr Menzel
Herr Korbmacher
Herr Kaul


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 5. Sitzung des Rates der Stadt,
am 20.05.2021, Beginn 15:00 Uhr,
Westfalenhalle 2, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Rates der Stadt am 25.03.2021

1.5 Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers / einer stellvertretenden Schriftführerin
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20517-21)

1.6 Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin für den Rat der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20970-21)

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Masterplan Wissenschaft 2.0
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19577-21)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 20.04.2021

3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün

3.1 Bauleitplanung; Bebauungsplan Br 223 -In den Börten- nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (zugleich tlw. Änderung des Fluchtlinienplanes Br2)
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; III. Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung; IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung; V. Satzungsbeschluss; VI. Beschluss zum Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages

Beschluss
(Drucksache Nr.: 20523-21)

3.2 Fortschreibung Masterplan Einzelhandel – Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
hier: Beginn des Verfahrens

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20292-21)

3.3 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 im Budget des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20080-21)

3.4 Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr (IGA) 2027 - Sachstand und weiteres Verfahren "Emscher nordwärts"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19428-20)

3.5 Umfeld Veranstaltungszentrum Westfalenhallen / Signal-Iduna-Park
hier: Schutz von Grünflächen

Beschluss
(Drucksache Nr.: 20021-21)

3.6 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 10. Sachstandsbericht
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20057-21)

3.7 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 9. Sachstandsbericht
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20218-21)

3.8 Beirat Nahmobilität: Neuberufung für die Ratsperiode 2020 - 2025
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19941-21)

3.9 Brückenerneuerung BW 750: Brücke B 54/Ruhrallee über die B 1 in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19751-21)

3.10 Projektumsetzung BMI Smart Cities (Förderprojekt)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20468-21)

3.11 Förderprojekt iResilience goes Europe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20512-21)

3.12 Bennenung eines zentralen, sonnigen Platzes als „Unser Omma Ihr Platz“
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 21025-21)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Geschäftsbericht 2020 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20315-21)

4.2 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Hier: Energiecampus: Vorstellung des Konzeptes

Beschluss
(Drucksache Nr.: 19970-21)
hierzu -> Änderung des Beschlussvorschlages (Drucksache Nr.: 19970-21-E1)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Kleinräumiges Pflegemarktmonitoring 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19869-21)

5.2.a Housing First
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 13.04.2021
(Drucksache Nr.: 19680-21-E1)

5.2.b Versorgung obdachloser Menschen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21029-21)

5.3.a Corona
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21027-21)

5.3.b Corona-Impfungen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21030-21)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Dortmunder Sportstätten gGmbH (vormals Olympiastützpunkt Westfalen gGmbH)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20414-21)

7. Schule

7.1 Abschlussbericht der Dortmunder Bildungskommission für den Zeitraum 2015-2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20417-21)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Elternbeiträge
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21031-21)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19449-20)

9.2 Finanzielle Mehrbedarfe im Jahr 2021 im Rahmen der Corona-Pandemie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20272-21)

9.3 Sachstand zur gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2021ff
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19536-21)

9.4 Wahrnehmung der Rechte des Rates nach § 113 GO NRW - hier: Einrichtung eines Beirats der Kommunalwirtschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20233-21)
Die Unterlagen lagen bereits zur Sitzung des Rates am 25.03.2021 vor (TOP 9.4).

9.5 Vorbereitung Vergabeverfahren zum Erwerb einer Fläche für den Neubau des Paul-Ehrlich-Berufskolleg
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20150-21)

9.6 Jahresabschlussentwurf 2020 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20203-21)

9.7 Klinikum Dortmund gGmbH - hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20703-21)

9.8 Klinikum Dortmund gGmbH - hier: vorgesehene Gründung einer Energiegesellschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20709-21)

9.9 Beteiligung an der rku.it GmbH
hier: Erhöhung der mittelbaren Beteiligungsquote

Beschluss
(Drucksache Nr.: 20819-21)

9.10 Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20599-21)

9.11 TZ Net GmbH
hier: erstmalige Besetzung des beratenden Fachbeirats

Beschluss
(Drucksache Nr.: 20707-21)

9.12 Eigenkapitalstärkung des Deutschen Fußballmuseums
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20442-21)

9.13 Vertretung der Stadt Dortmund im RWE Aufsichtsrat
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21021-21)

9.14 Resolution zur Gewährleistung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Kommunen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21023-21)

10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Aufhebung der Satzung zur Verringerung der Zahl der in den Rat der Stadt Dortmund zu wählenden Vertreter vom 18.02.2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20498-21)

10.2 Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Durchführung von Bürgerentscheiden
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20431-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2021
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2021
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2021

10.3 Übertragung von Gremiensitzungen per Live-Streaming
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20122-21)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 16.03.2021
Die Unterlagen lagen bereits zur Sitzung des Rates am 25.03.2021 vor (TOP 10.6).

10.4 Ausbildung von Nachwuchskräften im Haushaltsjahr 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19861-21)

10.5 Teilnahme an Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF) und Genehmigung von Dienstreisen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20693-21)

10.6 Bildung einer Einigungsstelle nach dem Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20936-21)

10.7 Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21003-21)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Gülec (BVT)

11.1.1 Bürgerdienste International
Anfrage zur TO (BVT)
(Drucksache Nr.: 20320-21)
Die Anfrage lag zur Sitzung des Rates am 25.03.2021 vor (TOP 11.2.2).

11.2 Anfragen Rm Deyda (Die Rechte)

11.2.1 Neues Café der "Interessengemeinschaft Dorstfelder Vereine"
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 20325-21)
Die Unterlage lag zur Sitzung des Rates am 25.03.2021 vor (TOP 11.1.3).

11.2.2 Abschiebungen aus Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 20876-21)

11.2.3 Krankenstand, Mehrarbeit, Belastungsanzeigen bei der Stadt Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 20878-21)

11.2.4 Zwangsräumungen in Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 20879-21)




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wird um 15:00 Uhr von OB Westphal eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt OB Westphal zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist. Ferner weist OB Westphal gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.
1. Regularien

zu TOP 1.1


Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Rm Barrenbrügge (CDU) benannt.

zu TOP 1.2


Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3


Feststellung der Tagesordnung

OB Westphal schlägt folgende Erweiterungen zur Tagesordnung vor und bringt diese zur Abstimmung:
Klimabeirat
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
(Drucksache Nr.: 20729-21-E1) als TOP 3.13

Anpassung der Entgeltordnung für die Verpflegung in Dortmunder Kindertageseinrichtungen im Eigenbetrieb FABIDO bei epidemischer Lage von landesweiter Tragweite gem. § 14 Infektionsschutz- und Befugnisgesetz (IfSBG NRW)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21036-21) als TOP 8.2

Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für die Monate Mai und Juni 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20968-21) als TOP 8.3

Kommunaler Wohnungs- und Kitabau in Dortmund Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
(Drucksache Nr.: 20256-21-E1) als TOP 9.15

Gemeinwohlbilanz für Städtische Unternehmen
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
(Drucksache Nr.: 20976-21-E1) als TOP 9.16
Im Wege der Dringlichkeit wird beantragt, die Tagesordnung um folgenden Anträge zu erweitern:

Resolution „Solidarität mit Israel“
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21213-21) als TOP 2.2a
- Hierzu liegt ein Zusatz-/Ergänzungsantrag vor:
Die Rechte
(Drucksache Nr.: 21213-21-E1)

Antisemitismus entschlossen entgegentreten
Vorschlag zur TO (AfD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21217-21) als TOP 2.2b
Der Ältestenrat hat sich darauf verständigt, die Punkte

10.1 Änderung der Satzung zur Verringerung der Zahl der in den Rat der Stadt Dortmund zu wählenden Vertreter vom 18.2.2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20498-21)

10.2 Aufhebung der Satzung der Stadt Dortmund über die Durchführung von Bürgerentscheidungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20431-21)

von der Tagesordnung abzusetzen.

Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung wird mit diesen Änderungen einstimmig festgestellt.

Rm Neumann-Lieven (SPD) stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Redezeit in der heutigen Ratssitzung auf drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt zu begrenzen.

Rm Garbe (AfD) hält die Gegenrede und spricht sich gegen eine Redezeitbegrenzung aus.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion und die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) eine Redezeitbegrenzung von drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt.

zu TOP 1.4


Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Rates der Stadt am 25.03.2021

Rm Bohnhof (AfD) erklärt, seine Nachfrage unter 10.10 des Protokolls vom 25.03.21 hinsichtlich der Beauftragung von Stiftungen sei weder mündlich noch im Nachgang schriftlich beantwortet.

OB Westphal stellt fest, dass es sich hier um eine Frage handelt, die die Niederschrift in ihrer Form nicht berührt. Er sagt die Beantwortung zu.

Die Niederschrift über die 4. Sitzung des Rates der Stadt am 25.03.2021 wird am 20.05.2021 genehmigt.

zu TOP 1.5


Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers / einer stellvertretenden Schriftführerin
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20517-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgendes Schreiben der Verwaltung vor:
„gem. § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ist über die im Rat der Stadt gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu fertigen. Diese wird vom Vorsitzenden / von der Vorsitzenden, einem vom Rat der Stadt zu bestimmenden Ratsmitglied und vom Schriftführer/ von der Schriftführerin unterzeichnet.

Für den Rat schlage ich Ihnen vor, für die Ratsperiode 2020 bis 2025

Herrn Sascha Menzel als stellvertretenden Schriftführer

zu bestellen.“
Der Rat der Stadt beschließt diese Bestellung einstimmig.

zu TOP 1.6


Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin für den Rat der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20970-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgendes Schreiben der Verwaltung vor:
„gem. § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ist über die im Rat der Stadt gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu fertigen. Diese wird vom Vorsitzenden / von der Vorsitzenden, einem vom Rat der Stadt zu bestimmenden Ratsmitglied und vom Schriftführer/ von der Schriftführerin unterzeichnet.

Für den Rat schlage ich Ihnen vor, für die 5. Sitzung des Rates am 20.05.2021

Frau Liliana Korbmacher als Schriftführerin

zu bestellen.“
Der Rat der Stadt beschließt diese Bestellung einstimmig.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1


Masterplan Wissenschaft 2.0
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19577-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt,
Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus der öffentlichen Sitzung am 12.05.2021 vor:

„Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit) vom 13.04.2021 (in der u. a. Empfehlung des AWBEWF enthalten)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 20.04.2021
(
in der u. a. Empfehlung des AWBEWF enthalten)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Integrationsrates vom 27.04.2021 (in der u. a. Empfehlung des AWBEWF enthalten)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) vom 05.05.2021:

Es lagen zur Beratung folgende Empfehlungen vor:

-> Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 20.04.2021
Darin enthalten:
-> Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 10.03.2021
-> Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 09.03.2021
-> Empfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 13.04.2021

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus seiner Sitzung vom 13.04.2021 vor:
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der Sitzung vom 10.03.21 vor:
Die Fraktion DIE LINKE/DIE Partei legt einen Antrag zu dem Tagesordnungspunkt vor und bittet die Mitglieder der Bezirksvertretung diesem zuzustimmen.

Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN bemängelt die sehr geringen internationale Anbindungen außerhalb des logistischen Bereichs. Doch gerade diese sind überlebenswichtig.

Die SPD-Fraktion findet die Formulierungen teilweise auch sehr fachspezifisch und für Laien nicht gut verständlich. Jedoch sind teilweise sehr gute Ideen dabei, die besonders in der politischen Arbeit sehr präsent sind. Zum Beispiel iResilience. Außerdem hält die Fraktion die Zusammenarbeit mit akademischen Strukturen für sinnvoll.

Die Fraktion DIE LINKE/DIE Partei steht der Gestaltung des Masterplans sehr kritisch gegenüber. Der Text liefert nicht das, was sie erwartet hat. Zudem stellt sich die Fraktion die Frage, wie die Arbeit der Wissenschaft zukünftig zu berücksichtigen ist.
Die AfD stimmt dem Masterplan zu; dem Antrag wird sie allerdings nicht folgen. Es soll die ursprüngliche Empfehlung beibehalten werden.

Die SPD-Fraktion schlägt vor, den Antrag als Anmerkung der Empfehlung beizufügen und abzuwarten, ob und welche Punkte daraus realisiert werden.
Die FDP unterstützt den Antrag der Fraktion DIE LINKE/DIE Partei.

Die CDU-Fraktion weist darauf hin, dass es sich bei Masterplänen immer nur um grobe Umrisse
handelt und viele Ausführungen stark komprimiert dargestellt werden. Eine Neuschreibung – wie
sie die Fraktion DIE LINKE/DIE Partei beantragt – hält die CDU-Fraktion für unwahrscheinlich.
Allerdings hofft die CDU-Fraktion darauf, dass die Steckbriefe nochausführlicher werden. Es gilt
zunächst einmal die Einzelprojekte abzuwarten.


Der Vorsitzende schlägt vor, über die drei einzelnen Teile des Antrages jeweils separat abzustimmen.

Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN erklärt, dass ein Masterplan gar nicht den Anspruch hat, für jedermann verständlich zu sein. Die Teilhabe erfolgt erst in den einzelnen Projekten, deren Projektblätter in der Regel auch detaillierter sind.

Die SPD-Fraktion stimmt der vorgeschlagenen Einzelabstimmung zu, da insbesondere Punkt 3
des Antrages aus Erfahrung sehr wichtig ist.


Die Fraktion DIE LINKE/DIE Partei wünscht sich zum besseren Verständnis Links, die zu den einzelnen Projekten verweisen.

Die AfD hält den Vorschlag, den Antrag als Anlage beizufügen, nicht für sinnvoll und zielführend. Der Masterplan ist als Rahmen zu sehen. Weitere Ausführungen zu den einzelnen
Projekten würden diesen sprengen.

Der Vorsitzende lässt darüber abstimmen, ob der Antrag der Fraktion DIE LINKE/DIE Partei als Anlage der Empfehlung beigefügt werden soll.

Die Bezirksvertretung Mengede beschließt mehrheitlich bei 7 Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Herr Bohnhof (AFD), Herr Kunstmann, Herr Utecht ??? und Frau Knappmann (Fraktion B´90/DIE
GRÜNEN)) und einer Enthaltung (Frau Petri /Fraktion B´90/DIE GRÜNEN), dass der Antrag der
Fraktion DIE LINKE/DIE Partei der Empfehlung beigefügt werden soll.





An die Dortmund den 08.03.2021
Bezirksvertretung Mengede
Bezirksbürgermeister Axel Kunstmann
Am Amtshaus 1
44359 Dortmund


Änderungs-/Ergänzungsantrag zu TOP 11.1 Masterplan Wissenschaft

Sehr geehrter Herr Kunstmann,
Zur Sitzung der Bezirksvertretung Mengede am 10. März 2021 bittet die Fraktion DIE LINKE / Die PARTEI um Beratung und Beschlussfassung zu folgendem Antrag:
Änderungs-/Ergänzungsantrag zu TOP 11.1 Masterplan Wissenschaft
Die Bezirksvertretung Mengede möge folgenden Beschluss fassen:

Die Bezirksvertretung Mengede verschiebt die Beratung über den Masterplan Wissenschaft 2.0 und fordert die Verwaltung auf, eine überarbeitete Version vorzulegen. Dabei ist folgendes zu berücksichtigen:

1. Der Text wird gekürzt und in eine verständliche sprachliche Form gebracht.

2. Die Projektsteckbriefe als wesentlicher mit zu beschließendem Teil werden ausführlicher und aufschlussreicher gefasst.

3. Fehlende Aspekte wie arbeitsmarktpolitische, sozialpolitische und genderbezogene Faktoren werden angemessen berücksichtigt und diesbezügliche Planungsschritte vorgelegt.

Eine Technikfolgenabschätzung wird vorgelegt.
Begründung:

Zu 1:
Der Text des Masterplans Wissenschaft besteht teilweise aus unkonkreten Phrasen. Die Länge des Textes steht in einem unzumutbaren Verhältnis zu seinem Informationsgehalt. Er ist überladen mit Anglizismen, deren Kenntnis keineswegs vorausgesetzt werden kann. Die Arbeit nicht nur ehrenamtliche Politiker*innen, sondern auch die Mitwirkung der an vielen Stellen als Dialogpartner genannten Bürger*innen wird so unnötig erschwert oder verhindert.

Zu 2:
Die Projektsteckbriefe, um die es eigentlich geht, sind zu knapp und verhindern durch ihre oft abstrakte sprachliche Form Einsicht in die zu beschließenden Planungen.

Zu 3:
Dortmund ist eine sozial gespaltene Stadt. Die Wissenschaft ist ein Feld, das in hohem Maße gesellschaftliche Ungleichheiten widerspiegelt. Als Stadtgesellschaft sollte der Fokus eines Masterplans Wissenschaft darauf liegen, diesen Menschen Teilhabe an der Wissenschaft zu ermöglichen.
Wichtige politische Aufgaben wie die Überwindung von Erwerbslosigkeit und Armut, prekäre Beschäftigung, die Benachteiligung von Frauen und Nicht-Akademikerkindern in der Wissenschaft werden nicht systematisch angesprochen und bestenfalls oberflächlich bearbeitet. Prekäre Arbeit ist auch in der Wissenschaft verbreitet: Gerade der akademische Mittelbau (also PostDoc-Stellen) sind unnötig befristet und an Projekte gebunden. Hier sollte sich die Stadt Dortmund für nachhaltige Finanzierungen einsetzten und dauerhafte Karrieren in der Wissenschaft ermöglichen.
Eine Einbettung in die derzeitige Dortmunder Schul- und Bildungslandschaft und die Bearbeitung ihrer großen nicht aufgearbeiteten Mängel fehlt. Eine Wissenschaftsstadt beginnt aber eben dort.‘
Eine Technikfolgenabschätzung nicht nur aber besonders hinsichtlich der erhobenen Daten ist unabweisbar notwendig.

Mit freundlichen Grüßen,

Kevin Götz Jennifer Pätsch
Fraktionsvorsitzender Stellvertretende Fraktionsvorsitzende
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen (Fraktion DIE LINKE/DIE Partei) und einer Enthaltung (FDP) mit den gemachten Anmerkungen und dem als Anlage beigefügten Antrag der Fraktion DIE LINKE/DIE Partei den Masterplan Wissenschaft 2.0 in der Fassung vom 14.01.2021 zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen bzw. mit voranzutreiben.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung vom 09.03.21 vor:

zu TOP 11.5
Masterplan Wissenschaft 2.0
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19577-21)

Die Fraktion Die Linke/Die PARTEI stellte einen mündlichen Antrag. Nach eingehender Diskussion wurde dieser Antrag mit Zustimmung der Antragstellerin abgeändert und folgender Beschluss gefasst.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt einstimmig, dass zukünftig der Masterplan Wissenschaft in überarbeiteter Version vorzulegen ist. Dabei soll Folgendes berücksichtigt werden:

1. Der Text sollte gekürzt und in eine verständliche sprachliche Form gebracht werden.
2. Die Projektsteckbriefe sollen als wesentlicher mit zu beschließender Teil ausführlicher und aufschlussreicher gefasst werden.
3. Fehlende Aspekte, wie arbeitsmarktpolitische, sozialpolitische und genderbezogene Faktoren sollen angemessen berücksichtigt und diesbezügliche Planungsschritte vorgelegt werden.
Eine Technikfolgenabschätzung soll vorgelegt werden.
Begründung:
Zu 1: Der Text des Masterplans Wissenschaft besteht teilweise aus unkonkreten Phrasen. Die Länge des Textes steht in einem unzumutbaren Verhältnis zu seinem Informationsgehalt. Er ist überladen mit Anglizismen, deren Kenntnis keineswegs vorausgesetzt werden kann. Die Arbeit nicht nur ehrenamtliche Politiker / innen sondern auch die Mitwirkung der an vielen Stellen als Dialogpartner genannten Bürger / innen wird so unnötig erschwert oder verhindert.

Zu 2: Die Projektsteckbriefe, um die es eigentlich geht, sind zu knapp und verhindern durch ihre oft abstrakte sprachliche Form Einsicht in die zu beschließenden Planungen

Zu 3: Dortmund ist eine sozial gespaltene Stadt. Die Wissenschaft ist ein Feld, das in hohem Maße gesellschaftliche Ungleichheiten widerspiegelt. Als Stadtgesellschaft sollte der Fokus eines Masterplans Wissenschaft darauf liegen, diesen Menschen Teilhabe an der Wissenschaft zu ermöglichen, wichtige politische Aufgaben wie die Überwindung von Erwerbslosigkeit und Armut, prekäre Beschäftigung, die Benachteiligung von Frauen und Nicht-Akademikerkindern in der Wissenschaft werden nicht systematisch angesprochen und bestenfalls oberflächlich bearbeitet. Prekäre Arbeit ist auch in der Wissenschaft verbreitet: Gerade der akademische Mittelbau (also PostDoc-Stellen) sind unnötig befristet und an Projekte gebunden. Hier sollte sich die Stadt Dortmund für nachhaltige Finanzierungen einsetzten und dauerhafte Karrieren in der Wissenschaft ermöglichen. Eine Einbettung in die derzeitige Dortmunder Schul- und Bildungslandschaft und die Bearbeitung ihrer großen unaufgearbeiteten Mängel fehlt. Eine Wissenschaftsstadt beginnt aber eben dort eine Technikfolgenabschätzung nicht nur aber besonders hinsichtlich der erhobenen Daten ist unabweisbar notwendig.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit o. g. Beschluss, den Masterplan Wissenschaft 2.0 in der Fassung vom 14.01.2021 zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen bzw. mit voranzutreiben.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Berücksichtigung der o. g. Empfehlungen der Bezirksvertretungen Mengede und Aplerbeck, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Wissenschaft 2.0 in der Fassung vom 14.01.2021 und beauftragt die Verwaltung, die Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen bzw. mit voranzutreiben.


Frau Lögering (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass sich ihre Fraktion ganz besonders für die Themengruppe 1 „Wissenschaftsstadt und Kulturmetropole“ interessiert und den Round Table, der hierfür eingerichtet werde und ein- bis zweimal stattfinden solle, interessiert. Ihre Fraktion würde sich sehr wünschen, wenn hierüber mehr berichtet würde, damit auch in der Politik mehr Diskussion stattfinden könne. Aus den Empfehlungen des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie den Bezirksvertretungen habe ihre Fraktion unter anderem erreicht, dass bei einer möglichen Überarbeitung des Masterplans Wissenschaft eine leichte Sprache gewählt werden solle und eine kürzere Fassung mit aufgelegt werden solle. Dieser Aussage schließe sich ihre Fraktion an.

Frau Ixkes-Henkemeier (SPD-Fraktion) hält es für gut, dass das Thema Kultur im Masterplan Wissenschaft ausführlich vorkomme. Wenn Dortmund allerdings in den oberen Ligen des Bereiches Kultur mitspielen möchte, müssten Talente auch sinnvoll gefördert werden. Für die weitere Bearbeitung möchte ihre Fraktion der Verwaltung die Aufgabe mitgeben zu schauen, wie in Dortmund die Themen Bildung – auch die schulische Bildung - und Kultur in unterschiedlichsten Bereichen verankert seien.

Herr Götz (Fraktion DIE LINKE+) teilt mit, dass der Masterplan Wissenschaft 2.0 nicht die Informationen gibt, die gefragt seien. Dies machten die Empfehlungen der Bezirksvertretungen Mengede und Aplerbeck sowie des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit bereits deutlich. Arbeitsmarktpolitische und sozialpolitische Aspekte müssten aus seiner Sicht auf jeden Fall mit einbezogen werden. Er schlägt vor, dass sich der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit der Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede anschließt.

Herr Mader (Vorsitzender, CDU-Fraktion) erklärt, dass er Herrn Götz so verstanden habe,
dass Herr Götz beantragt habe, über die Empfehlung der Bezirksvertretung zu beschließen.

Frau Mais (CDU-Fraktion) teilt mit, dass ihre Fraktion dem Masterplan Wissenschaft 2.0 zustimmen werde. Der Masterplan sei allerdings zur Zeit eher unspezifisch und die Projektarbeit ergebe sich später.

Herr Ehinger (41/GfD) führt aus, dass sich das Theater Dortmund während der Coronapandemie überlegt habe, wie man aus der Krise eine Chance machen könne. Es seien drei große strategische Ziele erarbeitet worden. Dies seien Digitalisierung/Digitalität, zeitgemäße Führungs- und Leitungsstrukturen und die Verbindung von Bildung und Kultur. Man habe sich hierzu viele Gedanken gemacht.
Er schlägt vor, im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit die Gedanken und Ideen vorzustellen. Dies würde einen besseren Überblick geben, als die Antwort, die er heute geben könne.

Frau Märtin (FB 1) führt aus, dass sie die heute gemachten Anregungen auch in die entsprechenden Gruppen und Gremien mitnehmen werde. Sie weist darauf hin, dass es eine Homepage geben werden, auf der die Inhalte in komprimierter Form dargestellt würden.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
nimmt die Empfehlungen der Bezirksvertretung Aplerbeck und des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit schließt sich auf Antrag der Fraktion DIE LINKE+ mehrheitlich der Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede an.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE+ unter Berücksichtigung der Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Wissenschaft 2.0 in der Fassung vom 14.01.2021 und beauftragt die Verwaltung, die Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen bzw. mit voranzutreiben.

-> Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2021:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Wissenschaft 2.0 in der Fassung vom 14.01.2021 und beauftragt die Verwaltung, die Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen bzw. mit voranzutreiben.

Frau Lögering fragte nach den konkreten Folgen für Schulen und Bildungslandschaft in Dortmund sowie zukünftig der weiteren Einbindung von Politik in den Prozess. Wie waren Schülerinnen und Schülern (SuS) in die Entwicklung und Konzeptionierung des Masterplans eingebunden?

Frau Schneckenburger erklärte, dass für die Vorlage das OB-Büro verantwortlich sei und der Schulausschuss diese Fragestellungen nicht behandeln könne. Die Diskussion sollte im Rat geführt werden. Auf die Frage der stärkeren Einbindung von Politik und SuS könne man jetzt nicht unbedingt Einfluss nehmen.

Herr Hagedorn führte aus, dass der Fachbereich Schule in zwei Arbeitsgruppen eingebunden sei: zum einen Experimentelle Stadt, zum anderen die Weiterentwicklung von Dortmund als Wissenschafts-Stadt. Außerdem durch das Übergangsmanagement Schule – Universität.

Frau Schneckenburger stellte nochmals klar, dass die Frage nach der Einbindung der Politik nicht im Schulausschuss beantwortet werden könne.

Frau Dr. Goll sprach die Verantwortlichkeit des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung an, in dem der Masterplan Wissenschaft 2.0 bereits im Vorfeld intensiv diskutiert worden sei. Es handle sich um die Fortführung des ersten Masterplans Wissenschaft, der sehr erfolgreich war und in dem viele Projekte durchgeführt und abgeschlossen wurden. Das Masterplan-Projekt diene der generellen und grundsätzlichen Vernetzung und Kooperation zwischen den wissenschaftlichen Einrichtungen und der Stadtgesellschaft. Der Masterplan setze zum jetzigen Zeitpunkt erstmal einen Prozess in Gang, weitere Projekte klar zu spezifizieren. Es bleibe abzuwarten, ob und wie sich aus der Arbeit heraus weitere Beteiligungen ergeben. Das werde die Zeit zeigen.

Der Schulausschuss verständigte sich darauf, die Fragestellungen an den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung zu überweisen, um die Beteiligung zu überprüfen und in welchem Format das möglich ist. Es sei ein Brückenschlag zum Masterplan und der Schulausschuss wäre entsprechend beteiligt.

Der Schulausschuss nimmt die vorliegenden Empfehlungen zur Kenntnis.

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschluss zu fassen.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Wissenschaft 2.0 in der Fassung vom 14.01.2021 und beauftragt die Verwaltung, die Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen bzw. mit voranzutreiben.

->
Empfehlung Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2021:

Herr … Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seines Nachnamens im Internet nicht zugestimmt. (Bündnis90/Die Grünen) merkt an, dass speziell unter Punkt 3.3. des Masterplans wenige Aussagen dazu getroffen werden wie die in Dortmund lebenden Menschen mit Migrationshintergrund in die verschiedenen Prozesse eingebunden werden. Weiterhin wird betont, dass Menschen aus ca. 180 verschiedenen Nationen in Dortmund leben und daher genau darin enormes Potential liege was genutzt werden sollte.

Empfehlung:
Der Integrationsrat empfiehlt, unter Einbeziehung und Berücksichtigung der gemachten Anmerkungen, dem Rat der Stadt einstimmig den in der Vorlage gemachten Beschlussvorschlag
.

AWBEWF 05.05.2021

Neben den Empfehlungen lagen noch folgende zusatz-/Ergänzungsanträge vor:

- SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 19577-21-E4):


„… die SPD-Fraktion im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa,
Wissenschaft und Forschung bittet die Verwaltung folgende Aspekte im weiteren
Konkretisierungsverlauf zu berücksichtigen:


Wissenschaftsstadt und Kulturmetropole
Die Kulturlandschaft in dieser Stadt ist lebendig und vielfältig. Sie kann und muss deutlich stärker als bislang geschehen für Studierende und Wissenschaftler*innen erschlossen werden.
Und umgekehrt gibt es in den Hochschulen viele kreative Köpfe sowie eine gut nutzbare
technische und räumliche Infrastruktur, die einen Beitrag zur weiteren Belebung der Kulturlandschaft in unserer Stadt erbringen können.

Die Verwaltung wird daher gebeten, im weiteren Prozess der Konkretisierung des Masterplans im Bereich Wissenschaft und Kultur mit möglichst vielen Akteuren der kreativen Bereiche deutlich nachzulegen.
1. Wissenschaft und Sport
Der Bereich Sport – auch Behinderten- und Reha-Sport – fehlt im Masterplan komplett, sowohl als Angebot wie auch als wissenschaftliches Betätigungsfeld (z.B. technologische Entwicklungen für Reha- und/oder Behindertensport). Immerhin verfügt Dortmund als Sportstadt z.B. über ein Sport-Internat, ein Gymnasium mit Sport-Schwerpunkt und verschiedene Sport-Leistungszentren. Auch die TU bietet im Bereich der Lehrer*innen-Ausbildung etliche Sportangebote an.
Die Verwaltung wird daher gebeten, den Bereich Sport ebenfalls im Masterplan zu berücksichtigen.
2. Verortung der Projekte
Die Projekte des Themenfelds 1, aber auch des Themenfelds 4 „Experimentelle Stadt“ sind durchgängig in der Nordstadt verortet. Das ist stadtentwicklungs-politisch nachvollziehbar Die Verwaltung wird dennoch gebeten, Projekte darüber hinaus auch dort zu entwickeln und stattfinden zu lassen, wo die Hochschulen angesiedelt sind bzw. wo die Studierenden und Wissenschaftler*innen präsent sind. Eine Sichtbarkeit unserer Hochschulen über Projekte und Aktivitäten auch in anderen Regionen der Stadt ist wünschenswert.
3. Wissenswirtschaft - Transfer
Der Transfer von Wissen in die Praxis darf sich nicht auf Unternehmen beschränken, für die Kontakte zur Wissenschaft bereits zum Alltag gehören. Auch kleine Unternehmen und insbesondere das Dortmunder Handwerk sind mehr denn je gefordert, am Innovationsgeschehen teilzunehmen. Die Verwaltung wird gebeten, das Handwerk stärker mit einzubeziehen - auch in Form niederschwelliger Angebote sowie dem weiteren Ausbau wechselseitiger Netzwerkstrukturen.

Begründung:
Ein Masterplan bleibt in der Regel abstrakt und vage und ist ein Konstrukt, dass in seiner Arbeit ergänzt wird um weitere Teil- und Einzelplanungen. So bleibt der Raum, der es den diversen Akteur*innen erlaubt, diesen Plan in den kommenden Jahren mit Inhalt zu füllen. Genau hier setzen die vorliegenden Ergänzungen an.
Das Themenfeld 2 „Exzellenz und Vernetzung“ nimmt bisher, zumindest in der Themenliste den breitesten Raum ein. Das Themenfeld 1 „Wissenschaftsstadt und Kulturmetropole“ kommt im Vergleich hierzu allzu stiefmütterlich weg, denn Dortmund hat sicherlich viel mehr zu bieten als eine Theater-Flatrate für Studierende. Daher sollte hier ein deutliches Mehr in der weiteren Ausgestaltung folgen.
Der Bereich Sport kommt zudem überhaupt nicht vor, weder im Masterplan noch in den Projektblättern. Dortmund ist Sportstadt und nicht nur aus diesem Grunde bietet dieser Bereich gute Entwicklungschancen für Dortmund – auch jenseits der Fußballbundesliga.
Zusätzlich ist eine stärkere Einbeziehung des Handwerks wünschenswert, da das Handwerk nicht nur wirtschaftlich in Dortmund eine große Rolle spielt und eine Verquickung von Wissenschaft und Handwerk für die weitere Entwicklung sowie Nachwuchsgewinnung durchaus wechselseitig befruchtend sein kann.
Vor dem Hintergrund der Entwicklung der Nordstadt ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass viele Projekte dort verortet sind, vor allem auch, um Bildungshürden weiter abzubauen. Dennoch sollte Wissenschaft gesamtstädtisch betrachtet werden, damit sie auch gesamtstädtisch wahrgenommen werden kann.“
- Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 19577-21-E5):

„… die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

Folgende Formulierung wird unter Punkt 1 des Antrags hinzugefügt.
Dortmund ist als Wissenschaftsstadt vor allem auf die Etablierung neuer Technologien angewiesen. Dazu gehören insbesondere die Wirkstoffforschung und Biomedizin. Die Verwaltung wird daher gebeten, die für Neuansiedlungen und Neugründungen in diesem Bereich
dringend erforderliche Laborfläche bereitzustellen.“

Herr Prof. Dr. Dr. h. c. Waldmann stellt den Masterplan Wissenschaft 2.0 den Mitgliedern des Ausschusses vor. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.

sB Siebert bittet darum, über den Antrag der Bezirksvertretung Mengede abzustimmen, da insbesondere die unter Punkt 3 genannten Aspekte von besonderer Bedeutung sind.

Herr Prof. Dr. Waldmann weist darauf hin, dass sowohl Geschlechtergerechtigkeit als auch prekäre Verhältnisse seit Jahren ein großes Thema in den wissenschaftlichen Institutionen sind, die angegangen werden. Da es sich zugleich um einen Umwandlungsprozess in der gesamten Gesellschaft handelt, habe man es nicht explizit aufgeführt.

Auch habe man sich dazu entschieden, dieses Mal bereits zu Beginn auf die Festlegung der Maßnahmen zu verzichten, um im Laufe der Umsetzung des Masterplans (in den nächsten zehn Jahren) flexibel aktuelle Themen einfließen lassen zu können.

Rm Ixkes-Henkemeier begrüßt, dass es sich um einen agilen Prozess handelt, der zunächst nur eine strategische Ausrichtung vorgibt. Dementsprechend sei auch der Antrag der SPD-Fraktion zu verstehen, mit dessen Anmerkungen bestimmte Themen konkretisiert oder angeregt werden sollen.

Herr Prof. Dr. Waldmann bestätigt, dass die Punkte entweder bereits mitgedacht werden oder sicherlich eine sinnvolle Ergänzung darstellen und man diese im Prozess berücksichtigen könne.

Rm Noltemeyer betont die Wichtigkeit der Beteiligung der Zivilgesellschaft am Prozess, die nicht ausdrücklich genannt, aber sehr wohl gewünscht sei.

Rm Reppin beschreibt, dass der vorgelegte Masterplan 2.0 die sinnvolle Ergänzung des ersten Masterplans sei, die der Rat der Stadt auch so gewünscht habe. Der dynamische Prozess verdeutliche, wie viel Leben in diesem Thema stecke. Da die in den Anträgen genannten Punkte – wie von Herrn Prof. Dr. Waldmann beschrieben – bereits mitgedacht werden, sei eine zusätzliche Beschlussfassung nicht notwendig. Die CDU-Fraktion werde die Anträge daher ablehnen.

Nach ausführlicher Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung dem Rat der Stadt folgende Beschlüsse zu fassen:

- Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der AfD-Fraktion bei Enthaltung der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede abzulehnen.

- Empfehlungen des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit sowie des Integrationsrates, Antrag der SPD-Fraktion

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt mit Mehrheit gegen die Stimme der AfD-Fraktion den Empfehlungen des ASAG sowie des Integrationsrates zuzustimmen und den Antrag der SPD-Fraktion begleitend in das Verfahren aufzunehmen.

- Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste

Der Ausschuss für Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:

Dortmund ist als Wissenschaftsstadt vor allem auf die Etablierung neuer Technologien
angewiesen. Dazu gehören insbesondere die Wirkstoffforschung und Biomedizin. Die Verwaltung wird daher gebeten, die für Neuansiedlungen und Neugründungen in diesem Bereich dringend erforderliche Laborfläche bereitzustellen.“

- Vorlage der Verwaltung

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke+ sowie Die Fraktion Die Partei unter Einbeziehung der vorgenannten Empfehlungen folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Wissenschaft 2.0 in der Fassung vom 14.01.2021 und beauftragt die Verwaltung, die Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen bzw. mit voranzutreiben.

AKUSW, 12.05.2021:

Herr Rm Jääskeläinen befürtwortet den Masterplan inhaltlich, bittet aber darum, die Beschreibung auch in „einfacher Sprache“ zu verfassen, weil sich die Projektsteckbriefe letztendlich nicht an ein Fachpublikum richten würden sondern damit erklärt werden solle, was tatsächlich Inhalt dieses Masterplans Wissenschaft sei. Weiter merkt er bezüglich der Steuerungsfunktion an, dass er da eine größere Einflussmöglichkeit der jeweiligen Wissenschaftler*innen begrüßenswert fände.

Herr Rm Kowalewski bittet darum, die Empfehlung heute unter Einbeziehung des AKSF zu fassen.

Herr Rm Waßmann regt an, heute den Beschluss laut Vorlage zu fassen und die Anregungen der anderen Ausschüsse an die Verwaltung weiterzureichen, damit diese prüfe, was man daraus umsetzen könne.

Frau Rm Neumann-Lieven empfiehlt, den Beschluss heute in der Fassung der Beschlussfassung des AWBEFW als federführenden Ausschusses zu fassen.

Herr Rm Dudde führt an, dass auch seine Fraktion die Vorlage in der Fassung des AWBEWF fassen wolle. Hierin sei auch die Beschlussfassung des AKSF enthalten.

Herr Rm Waßmann teilt mit, dass man sich für den Fall, dass die Empfehlung des AWBEWF heute eine Mehrheit finden sollte, sich ablehnend verhalten werde, da die Fachfraktion sich im AWBEWF auch ablehnend verhalten habe.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD) den Beschluss zur Vorlage in der Fassung der o. a. Beschlussfassung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung zu fassen.“

Weiter liegt dem Rat der Stadt eine Empfehlung des Seniorenbeirates aus seiner öffentlichen Sitzung am 29.04.2021 vor:
„…
Der Seniorenbeirat
empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Berücksichtigung der o. g. Empfehlungen der Bezirksvertretungen Mengede und Aplerbeck (in der zuvor aufgeführten Empfehlung enthalten), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
D
er Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Wissenschaft 2.0 in der Fassung vom 14.01.2021 und beauftragt die Verwaltung, die Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen bzw. mit voranzutreiben.“
Nach ausführlicher Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung dem Rat der Stadt folgende Beschlüsse zu fassen:

- Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der AfD-Fraktion bei Enthaltung der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede abzulehnen.

- Empfehlungen des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit sowie des Integrationsrates, Antrag der SPD-Fraktion

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt mit Mehrheit gegen die Stimme der AfD-Fraktion den Empfehlungen des ASAG sowie des Integrationsrates zuzustimmen und den Antrag der SPD-Fraktion begleitend in das Verfahren aufzunehmen.

- Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste

Der Ausschuss für Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:

„Dortmund ist als Wissenschaftsstadt vor allem auf die Etablierung neuer Technologien
angewiesen. Dazu gehören insbesondere die Wirkstoffforschung und Biomedizin. Die Verwaltung wird daher gebeten, die für Neuansiedlungen und Neugründungen in diesem Bereich dringend erforderliche Laborfläche bereitzustellen.“

- Vorlage der Verwaltung

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke+ sowie Die Fraktion Die Partei unter Einbeziehung der vorgenannten Empfehlungen folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Wissenschaft 2.0 in der Fassung vom 14.01.2021 und beauftragt die Verwaltung, die Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen bzw. mit voranzutreiben.“


OB Westphal begrüßt Prof. Dr. Bayer (TU Dortmund), Prof. Dr. Schwick (FH Dortmund) und Prof. Dr. Dr. Waldmann (Beauftragter für den Masterplan Wissenschaft 2.0).


Prof. Dr. Dr. Waldmann führt zum Masterplan Wissenschaft 2.0, der allen Ratsmitgliedern vorliegt, aus.

OB Westphal dankt Prof. Dr. Dr. Waldmann für die Darstellungen. Er gibt den Hinweis, dass dieser Masterplan nicht der Abschluss, sondern der Zwischenschritt eines Prozesses ist. Erst mit Fertigstellung des Masterplan beginnt die Umsetzung der auch von Prof. Waldmann beschriebenen Ziele. Die Entwicklung des Masterplans in einer Kultur der Kooperation zwischen Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Stadtverwaltung ist eine große Stärke Dortmunds. Die Potentiale der Stadt sind sehr groß. Gemeinsames Ziel muss es sein, diese Potentiale zu heben, um für alle Menschen in der Stadt Teilhabe zu ermöglichen.

Rm Dr. Neumann (B‘90/Die Grünen) hebt das Forschungspotential Dortmunds hervor. Wissenschaft zieht auch Menschen an. Der Masterplan zeigt auch, dass Studierende in Dortmund bleiben, wenn Perspektiven geboten werden. Daher findet er es positiv, die Studierenden bei der Entwicklung des Masterplans eingebunden zu haben, um Bedürfnisse berücksichtigen zu können. Seine Fraktion begrüßt den Masterplan sehr.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) sieht im Masterplan positiv, dass die internationale Dimension erkennbar ist und gestärkt wird. Er macht auf einen Ergänzungsantrag seiner Fraktion, der im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) beschlossen wurde, aufmerksam. Seine Fraktion stimmt zu.

Für Rm Gülec (BVT) ist der Masterplan eine Stärkung der Stadt im internationalen Wettbewerb. In Dortmund leben Menschen aus mehr als 100 Ländern. Die Stadt hat damit ein großes Potential und vielfältige Ressourcen. Damit kann Dortmund eine führende Rolle als Wissenschaftsstadt in Europa einnehmen. Daher empfiehlt er im Masterplan eine konkretere Darstellung hinsichtlich der Einbindung von Menschen mit unterschiedlichen Zuwanderungsgeschichten. Wissenschaft soll in allen Stadtteilen präsent sein und benachteiligten Jugendlichen Teilnahmemöglichkeiten bieten.
Das Kommunale Integrationszentrum Dortmund (MIA-DO-KI) und der Integrationsrat sollten bei den Prozessen beteiligt werden. Rm Gülec wird dem Masterplan zustimmen.

Rm Garbe (AfD) äußert, seine Fraktion sehe den Masterplan positiv. Die erfolgten Empfehlungen etc. lehne man ab.

Rm Reppin (CDU) erklärt, der Masterplan sei breit partizipativ entstanden. Damit findet sich viel gelebte Wirklichkeit wieder. Irritiert war seine Fraktion hinsichtlich einiger Anträge in den Ausschüssen, die bis hin zu einer Neuerstellung reichten. Er stellt erläuternd zum Protokoll des AWBEWF fest, dass dort der Antrag aus der Bezirksvertretung Mengede abgelehnt und andere Anträge etc. als Arbeitsgrundlage für die Zukunft zur Kenntnis genommen wurden. Anschließend erfolgte mehrheitlich der Beschluss für den Masterplan und auch für den Ergänzungsantrag der FDP/Bürgerliste. Seine Fraktion wird dem Masterplan zustimmen.

Laut Rm Kowalewski (Fraktion Die Linke+) steht seine Fraktion der Wissenschaft positiv gegenüber. Mit einigen Formulierungen habe man, wie schon in den Ausschüssen thematisiert, Schwierigkeiten. Verständlichkeit für die Bürger*innenschaft ist wichtig. Auch sei das gesamte städtische Umfeld wichtig für die Entwicklung der Stadt und der Wissenschaft in der Stadt. Seine Fraktion trägt den Masterplan ohne zusätzliche Anträge mit.

Rm Rüther (SPD) dankt Prof. Dr. Dr. Waldmann für Vortrag und Moderation im Prozess sowie allen Beteiligten. Seine Fraktion sieht den Masterplan als positiven Auftakt und freut sich auf die nun folgenden Schritte. Sie stimmt dem Masterplan in der Fassung der Empfehlung des AWBEWF zu.

Prof. Dr. Dr. Waldmann stimmt zu, dass die Nordstadt und andere Stadteile einbezogen werden müssen. Der Masterplan möge als Strategie für alle Stadteile gesehen werden. Die sprachliche Anpassung habe er zur Kenntnis genommen. Dies ist gut so und nachvollziehbar und wird über die Webseite und Social Media erfolgen. Der Masterplan ist ein komplexes Strategiepapier mit sehr verdichteter Sprache.

Der Rat der Stadt fasst unter Berücksichtigung der Empfehlung des AWBEWF einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Wissenschaft 2.0 in der Fassung vom 14.01.2021 und beauftragt die Verwaltung, die Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen bzw. mit voranzutreiben.

Den Empfehlungen des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit und des Integrationsrates wird zugestimmt und der Antrag der SPD-Fraktion wird begleitend in das Verfahren aufgenommen.

Dortmund ist als Wissenschaftsstadt vor allem auf die Etablierung neuer Technologien angewiesen. Dazu gehören insbesondere die Wirkstoffforschung und Biomedizin. Die Verwaltung wird daher gebeten, die für Neuansiedlungen und Neugründungen in diesem Bereich dringend erforderliche Laborfläche bereitzustellen.

zu TOP 2.2.a


Resolution "Solidarität mit Israel"
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21213-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Resolution der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 21213-21) vor:
„… vor dem Hintergrund der anhaltenden Gewaltexzesse zwischen der palästinensischen Terrororganisation Hamas und dem Staate Israel bittet die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund im Wege der Dringlichkeit um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 20.05.2021 sowie um Beratung und Beschlussfassung der nachfolgenden Resolution.
1. Der Rat der Stadt Dortmund bekundet seine uneingeschränkte Solidarität mit dem Staate Israel, mit den israelischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern und insbesondere mit der in Freundschaft verbundenen Stadt Netanya, zu der seit dem Jahr 1981 eine Städtepartnerschaft besteht.
2. Der Rat Stadt Dortmund verurteilt grundsätzlich jede Form der Gewaltanwendung, des Terrors und des Hasses. So auch die anhaltenden, flächendeckenden Raketenangriffe der palästinensischen Terrororganisation Hamas gegen die israelische Bevölkerung.
3. Der Rat der Stadt Dortmund verurteilt grundsätzlich jede Form von Antisemitismus und der Feindlichkeit gegenüber jüdischen Mitmenschen. So auch die aggressiven, antiisraelischen und antisemitischen Ausschreitungen und Anschläge gegen jüdische Einrichtungen in zahlreichen deutschen Städten in den vergangenen Tagen. Antisemitismus hat in Dortmund ebenso wenig Platz wie Rassismus und die Feindlichkeit gegenüber Andersdenkenden, anderen Religionen, Kulturen oder Nationen.
4. Der Rat der Stadt Dortmund bekennt sich aus seiner historischen Verantwortung heraus zum unbedingten Schutz jüdischen Lebens in Deutschland. Die Stadt Dortmund ist besonders stolz auf ihre seit Jahren wachsende jüdische Gemeinde, deren religiöses, soziales und kulturelles Leben einen festen und unersetzlichen Bestandteil unserer vielfältigen Stadtgesellschaft darstellt.
5. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich und mit allen zur Verfügung stehenden, diplomatischen Mitteln auf die schnellstmögliche Beendigung der gegenwärtigen, gewaltsamen Auseinandersetzungen in der Region hinzuwirken.
Begründung
Erfolgt mündlich.“

Hierzu liegt folgender Änderungsantrag von Rm Deyda (Die Rechte) vom 20.05.2021 (Drucksache Nr.: 21213-21-E1) vor:

„Es wird beantragt, den den TOP 1.3a wie folgt zu ändern:

"Der Rat der Staat Dortmund verurteilt die erneute zionistische Aggression gegen Palästina bzw. gegen die Bevölkerung im Gazastreifen und im Westjordanland. Der Rat der Stadt Dortmund, stellvertretend für die gesamte Bürgerschaft unserer Stadt, sendet den Palästinensern seine vollste Solidarität und Unterstützung zu. Es muss Schluss mit israelischen Kriegsverbrechen sein. Die Bombardierung friedlicher Zivilisten ist ein Völkerrechtsverstoß, der nicht einfach übergangen werden kann. Zahlreiche UN-Resolutionen gegen den wahren Aggressor im Nahen Osten unterstützen diesen Standpunkt!"“
Rm Dr. Suck (CDU-Fraktion) benennt die besondere Pflicht zum Schutz jüdischen Lebens in Deutschland, aber auch die Situation in Israel. Er stellt die enge Verbindung zur Partnerstadt Netanya her. Ziel ist es, eine Resolution des Rates in seiner Breite zu verabschieden. Er bringt nach interfraktionellen Gesprächen eine Ergänzung für seine Fraktion ein, diel bei Ziffer 2 angehängt werden soll:
„Leidtragend aus dem daraus entstandenen militärischen Konflikt ist auf beiden Seiten insbesondere die Zivilbevölkerung.“

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) verdeutlicht die Unterstützung ihrer Fraktion. Die militärische Auseinandersetzung ist möglichst schnell zum Schutz der Zivilbevölkerung zu beenden. Der Nahostkonflikt kann dauerhaft nur mit friedlichen Mitteln ohne Waffengewalt gelöst werden.

Bm Schilff (SPD) nennt Gewalt als den schlechtesten Begleiter eines Friedensprozesses. Die aktuellen Gewaltexzesse lassen die Zivilbevölkerung leiden. Es besteht eine tiefe Verbundenheit mit Israel und Netanya. Auch wenn diese Resolution die Einstellung der treibenden Kräfte nicht ändert, soll sie doch ein Zeichen solidarischer Anteilnahme mit den dort leidenden Menschen sein.

Rm Helferich (AfD) erklärt, grundsätzlich könne seine Fraktion sich mit der Resolution anfreunden. Man müsse dann aber nicht nur mit Blick auf die Situation in Israel sondern auch in deutschen Städten gegen Antisemitismus eintreten. Aus seiner Sicht fehlt dies im CDU-Antrag. Die Zustimmung der AfD-Fraktion zum CDU-Antrag stellt er unter den Vorbehalt der folgenden Ergänzung:
„Antisemitismus darf in unserer Stadt niemals aus Gründen der politischen Korrektheit verschwiegen werden. Antisemitismus muss stets entschlossen bekämpft werden.“

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) dankt für die Initiative der CDU. Seine Fraktion tritt der Resolution bei. Weiterhin ergänzt er, man könne die Siedlungspolitik der Regierung Netanjahu verurteilen. Dies rechtfertig weder Angriffe auf den Staat Israel noch auf Jüd*innen in Deutschland. Hier ist auch keine Unterscheidung, aus welchem politischen Spektrum der Antisemitismus kommt, zu machen. Daher wünscht er sich, dass sich die AfD mit gleicher Intensität auch gegen rechten Antisemitismus positioniert.
Insgesamt ist der Antrag der CDU ausgewogen. Position und Grenzen werden klar gesetzt. Jüd*innen können sich in dieser Stadt, in diesem Staat auf den Rechtsstaat verlassen.


Rm Kowalewski (Die Linke+) hält den Tenor insgesamt für zutreffend. Die Angriffe sind zu verurteilen. An zwei Begriffen störe sich seine Fraktion jedoch. Es handelt sich unter Ziffer 1 um „…uneingeschränkt…“ und das Wort „…Terrororganisation…“. Bei Streichung würde die Fraktion Die Linke+ gern beitreten. Ansonsten möchte man die Resolution unter Ausschluss der beiden Begriffe - mit einem entsprechenden Vermerk im Protokoll - so annehmen.

Rm Deyda (Die Rechte) vermisst seinen Änderungsantrag. Er fordert Freiheit für Palästina und bedauert, keine Zustimmung in der Bezeichnung „Terrorstaat“ für Israel zu finden.

Rm Bohnhof (AfD) erklärt, seine Fraktion wende sich gegen jegliche Art von Antisemitismus.

Rm Waßmann (CDU) dankt für die breite Unterstützung zur Resolution seiner Fraktion. Zu den Ausführungen der AfD und deren Resolution erklärt er, diese seien vergiftet. Als Partei mit Faschisten in ihren Reihen kann sie kaum glaubwürdig sein, wenn sie Solidarität mit Israel bekundet. Der Antrag der AfD-Fraktion wird durch die CDU-Fraktion abgelehnt, dies gilt auch für den Antrag des Rm Deyda (Die Rechte) - Drucksache Nr. 21213-21-E1 - zum Antrag der CDU. Die von Rm Kowalewski (Die Linke+) vorgeschlagene Änderung wird seitens der CDU abgelehnt.

Rm … Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seines Nachnamens, seiner Fraktion sowie seines Wortbeitrages im Internet nicht zugestimmt.

RM Gülec (BVT) erklärt, jede Form von Hass, Gewalt und Antisemitismus zu verurteilen. Auch er empfiehlt statt „…uneingeschränkt…“ eine andere Formulierung mit dem Tenor bezüglich der zivilen Opfer.



Rm Jansen (B‘90/Die Grünen) zitiert aus einem Schreiben des Zentralrates der Juden in welchem der Zentralrat feststellt, dass die AfD kein Garant für jüdisches Leben in Deutschland ist. Sie vertritt keinesfalls die Interessen der jüdischen Gemeinschaft.
Es sieht das Thema von der AfD instrumentalisiert und seine Fraktion wird gegen den Antrag der AfD stimmen.

Rm Helferich (AfD-Fraktion) kritisiert die Aussagen der Rm Waßmann und Jansen. Er sagt, sie würden sich nicht in der Sache, sondern gegen seine Partei äußern. Er erklärt, seine Fraktion verurteile auch rechtsextremen Antisemitismus. In Nordrhein-Westfalen kommt für ihn Antisemitismus aus einer Ecke und es handle sich um „importierten Antisemitismus“.

Rm Neumann-Lieven (SPD-Fraktion) hält die Befindlichkeiten der AfD, besonders mit dem Blick auf den Inhalt der zu beschließenden Resolution, unangemessen. Sie lehnt die Anträge von AfD und Die Rechte für ihre Fraktion ab.

Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) sagt, wer die Zunahme von Antisemitismus in der Zuwanderung sucht, ignoriert die Geschichte Deutschlands. Unter dem Deckmantel der guten Sache wird Rassismus verbreitet. Damit wird Schuldabwehr betrieben. Vielmehr vermittle der Antrag, die Aufarbeitung von Antisemitismus sei nicht Sache der Deutschen, sondern Anderer. Sie stellt sich jeglicher antisemitischen und rassistischen Einstellung entgegen.

Rm Schmidt (SPD) stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Beratung und Abstimmung.

Der Rat der Stadt Dortmund lehnt mit Mehrheit seiner Stimmen gegen die AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) die von der AfD-Fraktion eingebrachte Ergänzung ab.

Der Rat der Stadt Dortmund lehnt mit Mehrheit seiner Stimmen gegen die AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) den Zusatz-/Ergänzungsantrag von Rm Deyda (Die Rechte) (Drucksache Nr. 21213-21-E1) ab.

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt unter Berücksichtigung der Erklärung des Rm Kowalewski für die Fraktion Die Linke+ hinsichtlich der Streichung der Begriffe „…uneingeschränkt…“ und „…Terrororganisation…“ mit Mehrheit seiner Stimmen gegen die Stimmen des Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der AfD-Fraktion der Resolution mit der Ergänzung in Ziffer 2 (fett/kursiv) zu.
1. Der Rat der Stadt Dortmund bekundet seine uneingeschränkte Solidarität mit dem Staate Israel, mit den israelischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern und insbesondere mit der in Freundschaft verbundenen Stadt Netanya, zu der seit dem Jahr 1981 eine Städtepartnerschaft besteht.

2. Der Rat Stadt Dortmund verurteilt grundsätzlich jede Form der Gewaltanwendung, des Terrors und des Hasses. So auch die anhaltenden, flächendeckenden Raketenangriffe der palästinensischen Terrororganisation Hamas gegen die israelische Bevölkerung. Leidtragend aus dem daraus entstandenen militärischen Konflikt ist auf beiden Seiten insbesondere die Zivilbevölkerung.
3. Der Rat der Stadt Dortmund verurteilt grundsätzlich jede Form von Antisemitismus und der Feindlichkeit gegenüber jüdischen Mitmenschen. So auch die aggressiven, antiisraelischen und antisemitischen Ausschreitungen und Anschläge gegen jüdische Einrichtungen in zahlreichen deutschen Städten in den vergangenen Tagen. Antisemitismus hat in Dortmund ebenso wenig Platz wie Rassismus und die Feindlichkeit gegenüber Andersdenkenden, anderen Religionen, Kulturen oder Nationen.
4. Der Rat der Stadt Dortmund bekennt sich aus seiner historischen Verantwortung heraus zum unbedingten Schutz jüdischen Lebens in Deutschland. Die Stadt Dortmund ist besonders stolz auf ihre seit Jahren wachsende jüdische Gemeinde, deren religiöses, soziales und kulturelles Leben einen festen und unersetzlichen Bestandteil unserer vielfältigen Stadtgesellschaft darstellt.
5. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich und mit allen zur Verfügung stehenden, diplomatischen Mitteln auf die schnellstmögliche Beendigung der gegenwärtigen, gewaltsamen Auseinandersetzungen in der Region hinzuwirken.

zu TOP 2.2.b


Antisemitismus entschlossen entgegentreten
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 21217-21)

Den Ratsmitgliedern liegt folgender Antrag der AfD-Fraktion (Drucksache Nr.: 21217-21) vor:

„… in den vergangenen Tagen kam es in Nordrhein-Westfalen wiederholt zu Angriffen auf jüdische Einrichtungen. Es ereigneten sich Angriffe auf Synagogen in Bonn und Münster, israelische Fahne wurden angezündet, Steine flogen. Am Abend des 10. Mai entzündeten Unbekannte einen Brand an der Gedenktafel am Standort der ehemaligen Synagoge in Düsseldorf. In Gelsenkirchen versammelten sich am Mittwochabend, dem 12. Mai 2021, überwiegend junge Muslime und drangen bis zur in der Innenstadt gelegenen Synagoge vor. Nach Information der WAZ skandierten die Teilnehmer des Protestzugs immer wieder „Scheiß Juden“ und „Kindermörder Israel“.

Als Reaktion auf die antisemitischen Ausschreitungen meldeten sich viele Politiker mit Betroffenheitsbekundungen zu Wort. Leider verschwiegen sie dabei den Hintergrund der Täter.

Die AfD-Fraktion beantragt daher:

„Der Rat der Stadt Dortmund verurteilt die jüngsten antijüdischen Proteste in Nordrhein-Westfalen und sichert der jüdischen Gemeinde seine volle Solidarität zu. Jüdisches Leben darf in unserem Land niemals wieder Bedrohungen ausgesetzt sein. Antisemitismus darf in unserer Stadt niemals aus Gründen der politischen Korrektheit verschwiegen werden. Antisemitismus muss stets entschlossen bekämpft werden.“

Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Bedrohlichkeit der anhaltenden Proteste gegen jüdische Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen. Es bedarf schnellstmöglich eines Zeichens gegen den aufkeimenden, importierten Antisemitismus in unserem Land.“
Rm Helferich (AfD-Fraktion) begründet den Antrag seiner Fraktion. Der Staat Israel habe das Recht, sich zu schützen und zu verteidigen. Er benennt einzelne Städte in NRW (Bonn, Münster, Düsseldorf, Gelsenkirchen), in denen antijüdische und antisemitische Aktionen zu verzeichnen waren. Für ihn handle es sich um „…importierten Antisemitismus…“ , der unter dem Deckmantel der politischen Korrektheit geschehe.

Rm Reuter (Fraktion B‘90/Die Grünen) gibt an, dieses Thema sei beim vorherigen TOP umfassend besprochen worden. Sie greift nochmal die Position des Zentralrates der Juden zur Vereinnahmung durch die AfD auf. Sie verweist auf die eben beschlossene Resolution hin, in welcher alle Formen des Antisemitismus verurteilt wurden.

Rm Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) lehnt jegliche Form des Antisemitismus ab. Er widerspricht Rm Helferich, Antisemitismus aus dem arabischen Raum werde verschwiegen. Diese Darstellung hält er für eine falsche Tatsachenbeschreibung und benennt umfassende Medienberichte.

Rm Helferich (AfD-Fraktion) fordert von Rm Kauch, er solle sagen er sei auch gegen „…islamischen Antisemitismus“.

Rm Altundal-Köse (Fraktion B‘90/Die Grünen) fordert Rm Helferich auf, seine Weggefährten von der Arbeit gegen Antisemitismus zu überzeugen. Im Rat und in den Ausschüssen müsse er das nicht tun. Dies zeige auch die unter 2.2a verabschiedete Resolution.

Der Rat der Stadt Dortmund lehnt den Antrag der AfD-Fraktion (Drucksache Nr.:
21217-21) mit der Mehrheit seiner Stimmen gegen die AfD-Fraktion ab.

3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün

zu TOP 3.1


Bauleitplanung; Bebauungsplan Br 223 -In den Börten- nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (zugleich tlw. Änderung des Fluchtlinienplanes Br2)
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; III. Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung; IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung; V. Satzungsbeschluss; VI. Beschluss zum Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20523-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt,
Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 12.05.2021 vor:
„Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel vom 06.05.2021:

Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den Beschluss laut Vorlage

Die Fraktion B‘90/Die Grünen stellen zu dieser Vorlage nachfolgenden Antrag, dem die Bezirksvertretung einstimmig zustimmt:

„Heiztechnik in Einklang mit Klimazielen verwenden

Die BV Brackel beschließt, der Bauträger für den Bebauungsplan Br 223 wird aufgefordert, eine Heiztechnik zu verwenden, die den Klimazielen der Stadt Dortmund entspricht – also auf den Einsatz fossiler Brennstoffe verzichtet.
Der Br 223 soll nach dieser Korrektur zeitnah wiedervorgelegt werden.

Begründung:
· Die im Br 223 aktuell geplanten Erdgas-Heizungen werden auf Jahrzehnte zum CO 2-Ausstoß
beitragen.

· Wenn nicht ab sofort neue Heizungen so ausgelegt werden, dass sie fossil-frei betrieben
werden können, lassen sich keine beschlossenen Klimaziele erreichen.*

· Es ist absehbar, dass fossile Energieträger in den nächsten Jahren teurer werden und Strom günstiger wird. Die absehbare finanzielle Belastung der Mieterinnen und Mieter im geförderten
Wohnungsbau ist zu vermeiden und steuerfinanzierte Abwrackprämien fossiler Heizungen in
naher Zukunft sind ebenfalls vermeidbar.


*aus:
https.//www.dortmund.de/media/p/umweltamt/downloads_umweltamt/klimafolgenanpassung/HP_Klima-Luft 2030 Kurzfassung.pdf

„Im Wärmebereich sind demgegenüber vergleichsweise geringe Minderungen (an Treibhausgasen) zu verzeichnen.“
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 20523-21-E2):

Die FRAKTION Die PARTEI bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag

Die Bauvorgabe ist dahingehend zu ändern, dass auch Pultdächer und andere Fassaden- und Dachformen erlaubt sind, sofern sie dazu dienen, das Haus zu einem Null- oder Plus- Energie-Haus zu machen. Für solche Häuser soll zum Ausgleich des wegfallenden Dachbodens eine dreigeschossige Bauweise erlaubt sein, sofern die maximale Firsthöhe vom Gebäude nicht überschritten wird.

Begründung

Satteldächer sind energetisch weniger günstig und erlauben nur zerstückelte oder wenig Photovoltaik. Zudem sind Konstruktion und Entwässerung aufwendiger, insbesondere wenn Gauben eingebaut werden.


Konsequenter Klimaschutz bedeutet Umdenken zu können.
Das Festhalten an existierenden Gebäudeformen verhindert neue Formen der Energiegewinnung und der Energieeffizienz. Dortmund muss hier neue Wege beschreiten, um die Klimaziele zu erreichen.
Das Neubaugebiet In den Börten bietet hier eine hervorragende Möglichkeit Neues zu erproben. Im Umfeld befinden sich bereits viele Gebäude mit unterschiedlichsten Bauformen sowie viele Gebäude mit Flachdächern, sodass ohnehin kein einheitliches Bild vorhanden ist.
Dazu kommt, dass dieses Baugebiet durch seine Lage weitgehend abgeschlossen ist und nur der Teil an der jetzigen Straße “In den Börten” auffallen würde.
Die Öffnung für energetisch effiziente Bauformen wird Menschen anziehen, die dies zu schätzen wissen und gerne bereit sind, mehr in Energieeffizienz zu investieren. Zudem bietet die Erhöhung auf drei Geschosse einen weiteren Anreiz, mit der energetischen Ausrichtung einen Beitrag zum Klima zu leisten.

AKUSW, 12.05.2021:

Frau Rm Sassen erhebt die Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Brackel zum Antrag.

Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion der Vorlag zustimmen werde. Hierzu erinnere er daran, dass dieses Bauvorhaben bereits durch Auflagen der Bezirksvertretung belegt wurde. Diese Auflagen habe man im Rahmen eines umfassenden Prozesses diskutiert. Zur gesamten Bewertung gehöre nun auch, dass man an dieser Stelle erfreulicherweise eine höhere Zahl als die 25 % geförderten Wohnraumes habe. Dies müsse aber auch bezahlbar sein. Durch alle Themen, die man jetzt aufrufe, die das Ganze verteuern könnten, würde natürlich auch die Frage der Wirtschaftlichkeit aufgerufen. Insofern werde man die Anträge, die hierzu vorliegen (aus der BV Brackel und der FRAKTION die PARTEI) ablehnen und der Vorlage zustimmen.

Herr sB Jääskeläinen erläutert nochmal die Hintergründe zum Antrag seiner Fraktion und wirbt um Zustimmung.

Herr Wilde informiert darüber, dass der Vorhabenträger an dieser Stelle durchaus aufgeschlossen dafür sei, hier über alternative Energiekonzepte nachzudenken. Daher werde er die heutige Diskussion hierzu zum Anlass nehmen, ihm diesen Wunsch des Ausschusses dazu vorzutragen. Er bitte aber darum, diesen nicht hierzu durch Vorgaben, bezüglich bestimmter Dachformen oder Energiesystemen zu zwingen. Man sollte jetzt den Satzungsbeschluss fassen, ihn bauen lassen und dies als Bitte an ihn herantragen.

Herr sB Jääskeläinen bedankt sich für diese Erklärung. Eigentlich habe er den ursprünglichen Beschlussvorschlag so verstanden, als wenn das Satteldach vorgeschrieben würde. Der Antrag seiner Fraktion ziele lediglich darauf ab, andere Bauvorhaben zu erlauben. Wenn also der Bauträger dafür aufgeschlossen sein sollte, sehr gerne, wenn er nicht möchte, könne er dem Satteldach folgen.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt die zum Antrag erhobene Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen sowie Die FRAKTION Die PARTEI) ab.

Man einigt man sich darauf, dass der Antrag der FRAKTION die PARTEI als Prüfauftrag mit ins Verfahren gegeben werden soll.

Unter dieser Prämisse empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Br 223 - In den Börten
- geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 5 der Vorlage in Verbindung mit der Anlage 3 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) sowie i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NRW 2023).


II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus der durchgeführten
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der
stadtinternen Fachbehörden geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie
unter Punkt 6 der Vorlage in Verbindung mit der Anlage 4 dieser Beschlussvorlage
dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 13a i.V.m. § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634, FNA 213/1) in Verbindung mit den
§§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV
NRW 2023).


III. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und
beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 7 der Vorlage in
Verbindung mit den Anlagen 5 und 6 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 13a und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41
Abs. 1 GO NRW.

IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanentwurf offengelegte
Begründung vom 22.01.2020 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 9 dieser Vorlage
zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 16.03.2021 dem Bebauungsplan Br
223 -In den Börten- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB.

V. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Br 223 -In den Börten- einschließlich
der unter Punkt 9 aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage
beschriebenen räumlichen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 und § 13a BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

VI. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund
abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (Anlage der Vorlage) zu.

Rechtsgrundlage:

§ 11 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 3 BauGB.“



Unter Berücksichtigung des Zusatz-/Ergänzungsantrages von Die FRAKTION Die PARTEI (Drucksache Nr.: 20523-21-E2), der als Prüfauftrag in das Verfahren eingeht, fasst der Rat der Stadt einstimmig nachfolgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Br 223 - In den Börten - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 5 der Vorlage in Verbindung mit der Anlage 3 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) sowie i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der stadtinternen Fachbehörden geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 6 der Vorlage in Verbindung mit der Anlage 4 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:


§ 13a i.V.m. § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634, FNA 213/1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

III. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 7 der Vorlage in Verbindung mit den Anlagen 5 und 6 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 13a und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanentwurf offengelegte
Begründung vom 22.01.2020 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 9 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 16.03.2021 dem Bebauungsplan Br 223 -In den Börten- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB.

V. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Br 223 -In den Börten- einschließlich der unter Punkt 9 aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 und § 13a BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

VI. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (Anlage der Vorlage) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 3 BauGB.


zu TOP 3.2


Fortschreibung Masterplan Einzelhandel – Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
hier: Beginn des Verfahrens
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20292-21)

Den Ratsmitgliedern liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner öffentlichen Sitzung am 12.05.2021 vor:

„Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Eving vom 05.05.2021:

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die aktuell laufende Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel zur Kenntnis und beschließt einstimmig nachfolgende Anträge:

1) Laut Vorlage sind die wesentlichen Ziel des Masterplanes Einzelhandel die Stärkung u.a. der Nebenzentren. Daher fordert die Bezirksvertretung Eving, dass die prekäre Situation die durch den Wegfall des Real-Marktes in der Evinger Mitte entsteht, eine sofortige Berücksichtigung im Masterplan Einzelhandel (Gutachten) finden muss.

2) Über Formate zur Beteiligung der Politik (insbesondere auf Ebene der Stadtbezirke) wird gemäß der Vorlage zu gegebener Zeit informiert. Hier fordert die Bezirksvertretung Eving, dass die Beteiligung der Politik vor Ort unabdingbar ist und zwingend zeitnah gewährleistet werden muss.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Mengede vom 05.05.2021:

Die Bezirksvertretung Mengede moniert, dass diese Sortimentsliste trotz Hinweis bei der letzten Vorlage nicht angepasst wurde. Insbesondere fehlen Seniorenprodukte, die auch fußläufig erreichbar sein sollten. Hinzu kommt, dass der Einzelhandel zurzeit im Wandel ist und dieser Masterplan sich daher selbst überholt.

Kenntnisnahme
Die Bezirksvertretung Mengede nimmt die aktuell laufende Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Empfehlungen der BV Eving und Mengede zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die aktuell laufende Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist.“


Der Rat der Stadt nimmt die Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist.

zu TOP 3.3


Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 im Budget des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20080-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die vom Ratsbeschluss vom 17.12.2020 (DS-Nr. 18972-20) abweichende Mehrbedarfsdeckung im Haushaltsjahr 2020 im Budget des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes.

zu TOP 3.4


Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr (IGA) 2027 - Sachstand und weiteres Verfahren "Emscher nordwärts"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19428-20)

Folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2021 liegt dem Rat der Stadt vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus ihrer Sitzung am 05.05.2021 vor:
Die Bezirksvertretung Mengede weist darauf hin, dass ein stimmiges Verkehrskonzept immer noch nicht vorliegt und weiterhin zwingend erforderlich ist. Sie wünscht sich eine Beteiligung an der Planung durch eine entsprechende Vorlage.

Ebenso stellt die Bezirksvertretung sich die Frage, ob eine Finanzierung des Rahmenprogramms (z. B. „Unsere Gärten“) weiterhin gesichert ist.

Das Projekt i-Resilienz ist in der vorliegenden Vorlage immer noch enthalten, obwohl es im Stadtbezirk Mengede umgesetzt werden soll und durch die Bezirksvertretung bereits abgelehnt wurde.

Auch ein Beteiligungsverfahren in Kombination mit anderen Projekten wäre sinnvoll.

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig und unter Berücksichtigung der gemachten Anmerkungen:

a) den Sachstand zum Projekt „Emscher nordwärts“ im Rahmen der IGA 2027 zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung zu beauftragen, die in dieser Vorlage aufgeführten weiteren Schritte im Sinne der vorgeschlagenen Vorgehensweisen weiter zu qualifizieren (siehe Kapitel 8).

b) das Ergebnis des Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Dortmunder Zukunftsgarten sowie die Beauftragung des erstplatzierten Büros bbz landschaftsarchitekten berlin gmbh zur Kenntnis zu nehmen.
c) eine Erhöhung der Planungskosten für die Umsetzung der Ergebnisse des Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Dortmunder Zukunftsgarten zu beschließen. Die kalkulierten Kosten in Höhe von 1,1 Mio. € (gemäß Ergänzungsbeschluss v. 28.10.2019 zur DS-Nr. 14939-19) erhöhen sich auf Grundlage des Verhandlungsverfahrens auf rund 1,38 Mio. € (bis Leistungsphase 9 gemäß HOAI).

d) die Verwaltung zu beauftragen, den Förderantrag „Emscher verbindet – Innovativer Ausbau und Gestaltung der „Emscher-Promenade“ als zentrale Verbindungsachse zwischen Region und Quartier bis zur IGA 2027 in der Metropole Ruhr“ im Rahmen des Projektaufrufs „Nationale Projekte des Städtebaus“ weiter zu qualifizieren. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, weitere Finanzmittel für Teilmaßnahmen des Projektes „Emscher nordwärts“ bei adäquaten Förderaufrufen zu beantragen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei einer Gegenstimme der AFD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

a) nimmt den Sachstand zum Projekt „Emscher nordwärts“ im Rahmen der IGA 2027 zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die in dieser Vorlage aufgeführten weiteren Schritte ‚ im Sinne der vorgeschlagenen Vorgehensweisen weiter zu qualifizieren (siehe Kapitel 8).


b) nimmt das Ergebnis des Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Dortmunder
Zukunftsgarten sowie die Beauftragung des erstplatzierten Büros bbz landschaftsarchitekten
berlin gmbh zur Kenntnis.


c) beschließt eine Erhöhung der Planungskosten für die Umsetzung der Ergebnisse des Ideen-
und Realisierungswettbewerbs zum Dortmunder Zukunftsgarten. Die kalkulierten Kosten in
Höhe von 1,1 Mio. € (gemäß Ergänzungsbeschluss v. 28.10.2019 zur DS-Nr. 14939-19)
erhöhen sich auf Grundlage des Verhandlungsverfahrens auf rund 1,38 Mio. € (bis
Leistungsphase 9 gemäß HOAI).


d) beauftragt die Verwaltung, den Förderantrag „Emscher verbindet – Innovativer Ausbau und
Gestaltung der „Emscher-Promenade“ als zentrale Verbindungsachse zwischen Region und
Quartier bis zur IGA 2027 in der Metropole Ruhr“ im Rahmen des Projektaufrufs „Nationale
Projekte des Städtebaus“ weiter zu qualifizieren. Darüber hinaus wird die Verwaltung
beauftragt, weitere Finanzmittel für Teilmaßnahmen des Projektes „Emscher nordwärts“ bei
adäquaten Förderaufrufen zu beantragen.“

Zudem haben die Ratsmitglieder folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus
ihrer öffentlichen Sitzung am 05.05.2021 erhalten:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord macht auf das nordwärts-Projekt 871. – Radverbindung von Hauptbahnhof über die Güterbahntrasse bis zur Kokerei Hansa aufmerksam.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich (bei 5 SPD-Fraktion, 2 CDU-Fraktion, 6 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 3 Fraktion Die Linke/Die PARTEI und 1 BVT und 1 Gegenstimme AfD) wie folgt zu beschließen:

„Der Rat der Stadt

e) nimmt den Sachstand zum Projekt „Emscher nordwärts“ im Rahmen der IGA 2027 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die in dieser Vorlage aufgeführten weiteren Schritte im Sinne der vorgeschlagenen Vorgehensweisen weiter zu qualifizieren (siehe Kapitel 8).

f) nimmt das Ergebnis des Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Dortmunder Zukunftsgarten sowie die Beauftragung des erstplatzierten Büros bbz landschaftsarchitekten berlin gmbh zur Kenntnis.

g) beschließt eine Erhöhung der Planungskosten für die Umsetzung der Ergebnisse des Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Dortmunder Zukunftsgarten. Die kalkulierten Kosten in Höhe von 1,1 Mio. € (gemäß Ergänzungsbeschluss v. 28.10.2019 zur DS-Nr. 14939-19) erhöhen sich auf Grundlage des Verhandlungsverfahrens auf rund 1,38 Mio. € (bis Leistungsphase 9 gemäß HOAI).

h) beauftragt die Verwaltung, den Förderantrag „Emscher verbindet – Innovativer Ausbau und Gestaltung der „Emscher-Promenade“ als zentrale Verbindungsachse zwischen Region und Quartier bis zur IGA 2027 in der Metropole Ruhr“ im Rahmen des Projektaufrufs „Nationale Projekte des Städtebaus“ weiter zu qualifizieren. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, weitere Finanzmittel für Teilmaßnahmen des Projektes „Emscher nordwärts“ bei adäquaten Förderaufrufen zu beantragen.““

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit seiner Stimmen gegen die AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) in Kenntnis der Empfehlungen des AFBL und der Empfehlung der BV In-Nord nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

a) nimmt den Sachstand zum Projekt „Emscher nordwärts“ im Rahmen der IGA 2027 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die in dieser Vorlage aufgeführten weiteren Schritte im Sinne der vorgeschlagenen Vorgehensweisen weiter zu qualifizieren (siehe Kapitel 8).
b) nimmt das Ergebnis des Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Dortmunder Zukunftsgarten sowie die Beauftragung des erstplatzierten Büros bbz landschaftsarchitekten berlin gmbh zur Kenntnis.

c) beschließt eine Erhöhung der Planungskosten für die Umsetzung der Ergebnisse des Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Dortmunder Zukunftsgarten. Die kalkulierten Kosten in Höhe von 1,1 Mio. € (gemäß Ergänzungsbeschluss v. 28.10.2019 zur DS-Nr. 14939-19) erhöhen sich auf Grundlage des Verhandlungsverfahrens auf rund 1,38 Mio. € (bis Leistungsphase 9 gemäß HOAI).

d) beauftragt die Verwaltung, den Förderantrag „Emscher verbindet – Innovativer Ausbau und Gestaltung der „Emscher-Promenade“ als zentrale Verbindungsachse zwischen Region und Quartier bis zur IGA 2027 in der Metropole Ruhr“ im Rahmen des Projektaufrufs „Nationale Projekte des Städtebaus“ weiter zu qualifizieren. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, weitere Finanzmittel für Teilmaßnahmen des Projektes „Emscher nordwärts“ bei adäquaten Förderaufrufen zu beantragen.

zu TOP 3.5


Umfeld Veranstaltungszentrum Westfalenhallen / Signal-Iduna-Park
hier: Schutz von Grünflächen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20021-21)

Dem Rat der Stadt liegt die nachfolgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus ihrer
öffentlichen Sitzung am 04.05.2021 vor:

„Frau Lohse (Fraktionssprecherin B90/Die Grünen) begrüßt die Empfehlung, da nun endlich die Einsicht da ist, Parken auf Grünflächen durch große Steine zu unterbinden.
Sie weist darauf hin, dass Am Segen 2 grüne Absperrbügel offenbar abgeflext wurden und in der Wiese liegen. Hier könnten bereits Findlinge hingesetzt werden. Die Rabatten stadtauswärts am Krückenweg sollten ebenfalls mit Findlingen oder Dornenhecken blockiert werden.

Herr Preuss (Fraktionssprecher CDU) regt an, am Krückenweg doch eher Bäume zu pflanzen.

Der stellv. Bezirksbürgermeister regt an, die Verwaltung prüfen zu lassen, wie man den Randstreifen am Krückenweg bepflanzen kann. Dem folgt die Bezirksvertretung Hombruch einstimmig.
Empfehlung

Die Bezirksvertretung-Hombruch empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der Umsetzung der geplanten Maßnahmen durch das Grünflächenamt zu.

Folgende Maßnahmen werden mit aufgenommen:

Setzen von Findlingen am Am Segen (als Ersatz für Schäden an den Absperrungen durch Vandalismus)

Prüfung der Bepflanzung am Randstreifen Krückenweg stadtauswärts.“


Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion unter Berücksichtigung der Empfehlung der BV Hombruch nachfolgenden erweiterten (fett/kursiv) Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der Umsetzung der geplanten Maßnahmen durch das Grünflächenamt zu.

Folgende Maßnahmen werden mit aufgenommen:

Setzen von Findlingen am Am Segen (als Ersatz für Schäden an den Absperrungen durch Vandalismus)

Prüfung der Bepflanzung am Randstreifen Krückenweg stadtauswärts.

zu TOP 3.6


Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 10. Sachstandsbericht
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20057-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. nimmt den 10. Sachstandsbericht (Stichtag: 31.12.2020) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis (Anlage 1).
2. nimmt die in der Anlage gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen in Höhe von insgesamt 340.149,00 Euro sowie die Aufstockung bestehender Brandschutzrückstellungen in Höhe von insgesamt 485.000,00 Euro zur Kenntnis.
3. beschließt die Aufstockung der Brandschutzrückstellung für die Maßnahme Sanierung Nollendorfplatz in Höhe von 440.000,00 Euro und nimmt zur Kenntnis, dass sich die Maßnahme bereits in Ausführung befindet.
4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.

zu TOP 3.7


Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 9. Sachstandsbericht
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20218-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. nimmt den 9. Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 31.12.2020) über die Umsetzung von Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis (Anlage 1).
2. nimmt die in der Anlage 1 neuen Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von insgesamt 12.555.574,46 € sowie die Aufstockung bestehender Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 4.272.650,00 € zur Kenntnis.
3. beschließt die Umsetzung der in der Anlage 2, I dargestellten Maßnahmen der Instandhaltungsrückstellungen über 300.000 € in den Jahren 2021-2026 und nimmt zugleich den vorzeitigen Maßnahmenbeginn der bereits in Ausführung befindlichen Instandhaltungsmaßnahmen zur Kenntnis.
4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.

zu TOP 3.8


Beirat Nahmobilität: Neuberufung für die Ratsperiode 2020 - 2025
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19941-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Geschäftsordnung des Beirates Nahmobilität zur Kenntnis und beschließt die Neuberufung des Beirates für die Ratsperiode 2020 – 2025. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt außerdem die Berufung der aufgeführten stimmberechtigten Mitglieder des Beirates Nahmobilität sowie deren Stellvertretungen.

zu TOP 3.9


Brückenerneuerung BW 750: Brücke B 54/Ruhrallee über die B 1 in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19751-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Grunderneuerung der Brücke B 54/Ruhrallee über die B 1 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 2.315.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66I01202014560 -Grundhafte Erneuerung Brücke B 54 über die B 1- mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2020: 89.058,28 Euro

Haushaltsjahr 2021: 66.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2022: 1.495.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2023: 664.941,72 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand ab dem Jahr 2024 in Höhe von 23.793,06 Euro.

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 i. V. m. § 85 GO NRW außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung der Maßnahme in Höhe von 1.495.000,00 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 und in Höhe von 664.941,72 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2023.



Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen werden die in Anlage 3 dargestellten Minderbedarfe verwendet.

zu TOP 3.10


Projektumsetzung BMI Smart Cities (Förderprojekt)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20468-21)

Den Ratsmitgliedern liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt,
Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner öffentlichen Sitzung am 12.05.2021 vor:

„Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION die PARTEI und Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 20468-21-E1):
….die Fraktionen Die FRAKTION Die PARTEI und Die LINKE+ bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden gemeinsamen Ergänzungsantrags:

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Dortmund führt zur Umsetzung der Smart City Charta des Bundesministeriums des Inneren Bürger*innen-Räte durch, in denen die wichtigsten Handlungsfelder konkretisiert und mit Zielen versehen werden, an denen sich die Digitalstrategie orientiert.

Die Evaluierung soll unter Einbeziehung der ursprünglichen Gruppen und weiterer Bürger*innen-Räte erfolgen, die daraus Folgemaßnahmen oder Nachbesserungen ableiten und konkretisieren.

Zu folgenden Handlungsfeldern soll je ein Bürger*innen-Rat durchgeführt werden:

* Verbesserung der Bürger*innen-Beteiligung

* Digitalisierung der Verwaltung

* Maßnahmen zur Nachhaltigkeit und zum Klimaschutz

* Digitale Räume für Dortmund

Zur Unterstützung der Maßnahme soll der Einsatz der Mitbestimmungs-Software CONSUL geprüft werden, die kostenfrei verfügbar ist und bereits in vielen Städten im In- und Ausland erfolgreich kommunale Projekte unterstützt.

Begründung

Die Smart City Charta des Innenministeriums ist hervorragend gelungen und enthält viele gute Anstöße und viel wichtige Vorarbeit. Bitte besuchen Sie die Website bmi.bund.de/smart-cities



Smart City hat, “lebenswerte Städte zum Ziel”. “Sie will die Technik in den Dienst der Menschen stellen, Freiräume erhalten und eine digitale Spaltung verhindern”.
Die Akteure Bund, Gesellschaft, Wissenschaft, Länder, Kommunen, Praxis sollen gemeinsame Wege für eine digitale Stadtentwicklung erarbeiten. Dazu sollen gemeinsame Ziele und Werte entwickelt werden und Chancen und Risiken bewertet werden.
Die Charta enthält umfangreiche Leitlinien, die aus unserer Sicht hervorragend geeignet sind, nachhaltige und moderne Konzepte für Dortmund zu entwickeln.

Die Smart City Charta legt viel Wert auf Partizipation. (Punkt 2. DIGITALE TRANSFORMATION BRAUCHT TRANSPARENZ, TEILHABE UND MITGESTALTUNG) Menschen sollen nicht nur einbezogen werden, sondern direkt mit Gestalten, Entwickeln und Umsetzen.
Bürger*innen-Räte sind dazu ein hervorragend geeignetes Mittel. Die Ergebnisse aus unserer Partnerstadt Leeds, aus vielen Städten in Deutschland, aus der Verfassungsreform in Irland und aus Frankreich zu diversen Themen sprechen für sich.

Die Charta fordert auch (III.b) “Digitale und analoge Beteiligungsprozesse verzahnen”. In Dortmund gibt es praktisch keine digitalen Beteiligungsprozesse, daher müssen diese neu entwickelt werden. Aber von New York bis Madrid, von Paris bis Buenos Aires gestalten Städte, ihr Miteinander mithilfe von modernen Technologien offener, transparenter und partizipativer. Sie alle benutzen die Demokratie-Software Consul. Consul belebt den urbanen, digitalen Diskurs und ermächtigt die Bürger*innen, die Geschicke des kommunalen Miteinanders selbst zu gestalten.
Link: mehr-demokratie.de/themen/beteiligungs-software-consul

Die aktuelle Beschlussvorlage bleibt in vielen Bereichen sehr weit dahinter zurück.
Daher bitten wir darum, diesen Änderungsantrag anzunehmen, der die ursprüngliche Beschlussvorlage ersetzt.

AKUSW, 12.05.2021:

Herr Rm Perlick teilt mit, dass man die Vorlage ablehnen werde. Dies aufgrund des Aspektes der sog. Voting Society, der im zugrunde liegenden Papier des Bundesministeriums wie folgt geschildert werde: „ Da wir genau wissen, was Leute tun und möchten, gibt es immer weniger Bedarf an Wahlen, Mehrheitsfindungen oder Abstimmungen. Verhaltensbezogene Daten können Demokratie als das gesellschaftsfähige Feedback-System ersetzen.“

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Konkretisierung des Modellprojekts Smart Cities des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung das Modellprojekt dialogorientiert fortzusetzen.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Ergänzung zum Ratsbeschluss mit der Drucksache Nr.:17042-20 die Einrichtung eines weiteren, vierten, befristeten vollzeitverrechneten Projekteinsatzes in einer Wertigkeit der Entgeltgruppe 13 TVöD.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überweist den o .a gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION die PARTEI und Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 20468-21-E1) zuständigkeitshalber an des Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD).“

Rm Perlick (AfD-Fraktion) wünscht sich statt einer digitalen Transformation zunächst eine analoge Transformation hin zu einer Stadt mit einer guten Infrastruktur und einem sicheren öffentlichen Raum. Er wiederholt seinen Beitrag aus dem AKUSW hinsichtlich eines Textauszugs aus einem Papier des Bundesministeriums des Inneren. Vor dem Hintergrund möchte seine Fraktion die Vorlage ablehnen.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit seiner Stimmen gegen die AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Konkretisierung des Modellprojekts Smart Cities des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung das Modellprojekt dialogorientiert fortzusetzen.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Ergänzung zum Ratsbeschluss mit der Drucksache Nr.:17042-20 die Einrichtung eines weiteren, vierten, befristeten vollzeitverrechneten Projekteinsatzes in einer Wertigkeit der Entgeltgruppe 13 TVöD.

zu TOP 3.11


Förderprojekt iResilience goes Europe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20512-21)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit seiner Stimmen gegen die AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:

Der Rat beschließt
- die Umsetzung des Projekts „iResilience goes Europe“ im Rahmen der Finanzierung durch das BMBF,
- die externe Einstellung und Einrichtung eines Projekteinsatzes (E 13 TVöD)
- die Berücksichtigung eines Mehraufwandes in Höhe von 46.290 € für das Jahr 2021, sowie die Verwendung der Mehrerträge aus Fördermitteln in Höhe von 46.290 € zur Deckung der Mehraufwendungen im Rahmen eines Verfahrens nach § 83 GO NRW,
- die Berücksichtigung eines weiteren Mehraufwandes in Höhe von 81.570 € in der Haushaltsplanung 2022, sowie die Veranschlagung der Zuwendungen in Höhe von 81.570 €.
- die Berücksichtigung eines weiteren Mehraufwandes in Höhe von 52.480 € in der Haushaltsplanung 2023, sowie die Veranschlagung der Zuwendungen in Höhe von 52.480 €.
- Die befristete Einrichtung eines Projekteinsatzes für den Förderzeitraum bis 30.06.2023. Wird die Förderzusage verlängert, kann die befristetet Einrichtung entsprechend fortgeschrieben werden.

zu TOP 3.12
Bennenung eines zentralen, sonnigen Platzes als „Unser Omma Ihr Platz“
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 21025-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgender Antrag der FRAKTION Die PARTEI vom 05.05.2021 (Drucksache Nr.: 21025-21) vor:

„….. Die FRAKTION Die PARTEI bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Antrag:

Der Rat der Stadt Dortmund möge beschließen, unter Beteiligung der Einwohner*innen einen geeigneten Platz zu finden und ihm den Namen „Unser Omma Ihr Platz“ zu geben.

Begründung:

Die Stadt Dortmund hat viele prominente und verdiente historische Persönlichkeiten, nach denen Gebäude, Straßen und Plätze benannt sind. Der Masterplan Plätze von 2019 nennt neben vielen Plätzen, die nach Partnerstädten benannt sind, den Willy-Brandt-Platz, die Grünflächen am Fritz-Henßler-Haus, den Max-von-der-Grün-Platz sowie den Emil-Moog-Platz. Nicht erwähnt sind zum Beispiel der Heinrich-Schmitz-Platz und der Wilhelmplatz. Bestimmt gibt es noch viele weitere. Wir können sicher sein, dass viele alte weiße Männer verewigt werden.

Was prominent fehlt, sind die vielen verdienten Frauen, die oft im Kleinen, manchmal im Großen zum Wohle der Allgemeinheit gewirkt haben. Wer hat uns beschützt? Wer hat uns Bütterkes geschmiert? Wer hat dafür gesorgt, dass Generationen versorgt wurden? Unsere Ommas. Leider wurde der sehr gute Antrag Der PARTEI in der Bezirksvertretung Innenstadt-West abgelehnt, den Platz am Europabrunnen „Unser Omma ihr Platz“ zu nennen. Dieser Name spiegelt eine ganze Generation wichtiger Personen wider, die viel zu wenig geehrt werden. Außerdem hat es den Vorteil, dass der Platz mit jeder Generation ein automatisches Update erfährt und immer neue Frauen in großer Anzahl geehrt werden.

Aus nicht nachvollziehbaren Gründen wurde von der BV Innenstadt-West stattdessen der Name eines nahezu unbekannten, mittelalten Malers gewählt. Zahlreiche Rückmeldungen haben gezeigt: Die Dortmunderinnen und Dortmunder hätten den Platz lieber ihren Ommas gewidmet! Die PARTEI ist nach wie vor der Meinung, dass unsere Ommas auf jeden Fall einen schönen, zentralen, sonnigen und gemütlichen Platz bekommen sollten. Betonpisten in Neubaugebieten oder ungeliebte sind nicht geeignet für unsere geliebten Ommas!“



Rm Kowalewski (Fraktion Die Linke+) findet die Idee gut und spricht sich für eine Überweisung in die Bezirksvertretung Innenstadt-West (BV In-West) aus.

Rm Dondrup (Die Fraktion Die Partei) erklärt, der Antrag sei in der BV In-West bereits einmal gescheitet. Er stellt auf die schriftliche Begründung des Antrags ab und erwähnt, sehr positive Rückmeldungen aus einigen Parteien, Medien und Stadtgesellschaft erhalten zu haben.
Er fordert daher die Verwaltung auf, einen in Innenstadtnähe befindlichen lauschigen und für Ommas angenehmen Platz zu finden, der in „Unser Omma ihr Platz“ benannt werden könnte. Die Möglichkeit die Bürger*innen Dortmunds in diesem Findungsprozess einzubeziehen, begrüßt er in diesem Zusammenhang ausdrücklich.


Rm Waßmann (CDU) stellt den Sinn des Antrags infrage. Die CDU lehnt den Antrag ab.

Rm Neumann-Lieven (SPD) erklärt für ihre Fraktion, gegen eine Benennung eines Platzes - aber bitte keine Umbenennung - könne es keine Einwände geben. Dann müsste es aber nicht nur einen Platz für die Omma sondern auch für den Oppa geben. Rm Neumann-Lieven bittet um Rücküberweisung in die BV In-West oder gar Überweisung in alle Bezirksvertretungen mit dem Ziel eines Wettstreits um einen solchen Platz.

Rm Bohnhof (AfD) erklärt, jeder Mensch solle seine Großeltern ehren. Dazu bedürfe es keines Platzes.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) findet den Antrag als Anstoß für die Frage, nach welchen Kriterien Straßen und Plätze benannt werden, gut. Es gebe unterschiedliche Anliegen für die Benennung öffentlicher Fläche. Die Entscheidungen sollen schlussendlich vor Ort, also in den Bezirksvertretungen, getroffen werden.

Bm Schilff (SPD) hält es für eine gute Idee, sieht jedoch nicht den Rat, sondern die Bezirksvertretungen als zuständig an. Auch bei so mancher Straßenbenennung rätseln die Menschen über die namensgebende Person. Bei „Unser Omma ihr Platz“ wäre dagegen keine Legende notwendig.

Der Rat der Stadt überweist mit Mehrheit bei Enthaltung der Fraktion B‘90/Die Grünen den Antrag zuständigkeitshalber zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an die Bezirksvertretung Innenstadt-West:

Der Rat der Stadt Dortmund möge beschließen, unter Beteiligung der Einwohner*innen einen geeigneten Platz zu finden und ihm den Namen „Unser Omma Ihr Platz“ zu geben.

Begründung:

Die Stadt Dortmund hat viele prominente und verdiente historische Persönlichkeiten, nach denen Gebäude, Straßen und Plätze benannt sind. Der Masterplan Plätze von 2019 nennt neben vielen Plätzen, die nach Partnerstädten benannt sind, den Willy-Brandt-Platz, die Grünflächen am Fritz-Henßler-Haus, den Max-von-der-Grün-Platz sowie den Emil-Moog-Platz. Nicht erwähnt sind zum Beispiel der Heinrich-Schmitz-Platz und der Wilhelmplatz. Bestimmt gibt es noch viele weitere. Wir können sicher sein, dass viele alte weiße Männer verewigt werden.

Was prominent fehlt, sind die vielen verdienten Frauen, die oft im Kleinen, manchmal im Großen zum Wohle der Allgemeinheit gewirkt haben. Wer hat uns beschützt? Wer hat uns Bütterkes geschmiert? Wer hat dafür gesorgt, dass Generationen versorgt wurden? Unsere Ommas. Leider wurde der sehr gute Antrag Der PARTEI in der Bezirksvertretung Innenstadt-West abgelehnt, den Platz am Europabrunnen „Unser Omma ihr Platz“ zu nennen. Dieser Name spiegelt eine ganze Generation wichtiger Personen wider, die viel zu wenig geehrt werden. Außerdem hat es den Vorteil, dass der Platz mit jeder Generation ein automatisches Update erfährt und immer neue Frauen in großer Anzahl geehrt werden.

Aus nicht nachvollziehbaren Gründen wurde von der BV Innenstadt-West stattdessen der Name eines nahezu unbekannten, mittelalten Malers gewählt. Zahlreiche Rückmeldungen haben gezeigt: Die Dortmunderinnen und Dortmunder hätten den Platz lieber ihren Ommas gewidmet! Die PARTEI ist nach wie vor der Meinung, dass unsere Ommas auf jeden Fall einen schönen, zentralen, sonnigen und gemütlichen Platz bekommen sollten. Betonpisten in Neubaugebieten oder ungeliebte sind nicht geeignet für unsere geliebten Ommas!

zu TOP 3.13


Klimabeirat
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 12.05.2021
(Drucksache Nr.: 20279-21-E1)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus der öffentlichen Sitzung am 12.05.2021 vor:
„Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen und CDU- (Drucksache Nr.: 20279-21-E1):

…die Fraktionen BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Weiterentwicklung des ehemaligen Konsultationskreises Energieeffizienz und Klimaschutz (KEK) zu einem unabhängigen kommunalen Beirat für Klimaschutz – „Klimabeirat“ –.

2. Die Mitglieder des Beirats verfolgen die Klimaschutzpolitik der Stadt Dortmund und ihrer städtischen Gesellschaften aktiv und beraten sich zu allen relevanten Ratsbeschlüssen und Entscheidungen in Bezug auf ihre Bedeutung für den Klimaschutz.
Darauf aufbauend erfüllt der Beirat die Funktion, klimaschutzrelevante Defizite in Beschlussvorlagen aufzuzeigen und unter gleichmäßiger Berücksichtigung ökologischer, sozialer und ökonomischer Aspekte konstruktive Anregungen für die Weiterentwicklung von Maßnahmen mit der Zielmarke Klimaneutralität 2035 zu formulieren. Die Stellungnahmen des Beirates sind den zuständigen politischen Gremien als Empfehlungen vorzulegen. Sie sollen öffentlich einsehbar sein und als Anregung für die kommunale Klimaschutzdiskussion dienen.


3. Der Beirat setzt sich zusammen aus

· Vertreter*nnen der Fachpolitik, der Verwaltung und der städtischen Gesellschaften,
· Vertreter*nnen des Handels, der Wirtschaft, der Wissenschaft und Forschung
· Vertreter*nnen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen (NGOs), die die Themenfelder der großen Emissionsquellen Energie, Mobilität/Logistik, Gebäude, Industrie, Ernährung/Landwirtschaft/Konsum repräsentieren und auf das Wissen ihrer Organisationen zugreifen können.

4. Der Rat entscheidet über die Berufung der Mitglieder des Beirats. Das Vorschlagsrecht für die Vertreter*innen der Fraktionen sowie der gesellschaftlichen Organisationen obliegt den jeweiligen Gruppierungen.

5. Einen Konzeptvorschlag zur Organisation, zu Aufgaben, den Mitgliedern, inkl. einer Kostenschätzung und der Finanzierung wird die Verwaltung dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und dem Rat Mitte des Jahres 2021 zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.

6. Das Gremium soll spätestens im dritten Quartal 2021 die Arbeit aufnehmen.

Begründung:
Die Begründung erfolgt mündlich.

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20279-21-E2):

…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Gründung eines Beirats für Klimaschutz
(Klimabeirat) als ausschließlich empfehlendes Gremium.


2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Organisation des Klimabeirates zu erarbeiten
und bis zum 3. Quartal zur Entscheidung vorzulegen. Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- Ziele und Aufgaben
- Abgrenzung zu Aufgaben bereits bestehender Beiräte und Arbeitskreise
- Zusammensetzung der Mitglieder
- Politische Unabhängigkeit der/des Vorsitzenden
- Geschäftsführung
- Kostenschätzung und Finanzierung / Personal
- Umgang mit den Arbeitsergebnissen


3. Die Verwaltung legt Entscheidungsvorlagen für die politischen Gremien mit besonderer
Relevanz für den Klimaschutz und der Klimaanpassung dem Beirat zur Beratung vor. Hierzu
gehört insbesondere der Masterplan integrierte Klimaanpassung Dortmund (MikaDo) und das
Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 mit den daraus folgenden Maßnahmen.


4. Klimarelevante Eingaben aus der Mitte der Gesellschaft /Bürgerschaft, werden von der
Verwaltung ebenfalls dem Klimabeirat vorgelegt.


- Der Klimabeirat setzt sich aus folgenden Vertreter*innen zusammen:
- Vertreter*innen aus den politischen Gremien
- Vertreter*innen aus der Verwaltung
- Vertreter*innen der städtischen Gesellschaften
- Vertreter*innen der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Forschung
- Vertreter*innen aus der Gesellschaft und Öffentlichkeit zur Stärkung des Bürgerdialogs

Über die Berufung der Mitglieder (Vertreter*innen sowie Stellvertreter*innen) des Beirates entscheidet der Rat nach Vorschlag der entsprechenden Gruppierungen.

5. Die Empfehlungen/Vorlagen des Klimabeirates sind den zuständigen politischen Gremien der
Stadt vorzulegen.


6. Die Ergebnisse der Arbeit des Klimabeirats sind den Bürger*innen in digitaler Form zugänglich
zu machen.


7. Die Zielmarke Klimaneutralität soll noch deutlich vor 2050 (bisherige Beschlusslage) erreicht
werden.
Über die Zielmarke Klimaneutralität soll erneut politisch beraten werden, wenn die Ergebnisse
aus dem Masterplanverfahren integrierte Klimaanpassung Dortmund und dem
Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 von der Verwaltung vorgelegt werden.


Begründung
Erfolgt mündlich
Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIELNKE+, Die FRAKTION Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 20279-21-E3):

…die Fraktionen DIE LINKE+ und Die FRAKTION - Die PARTEI stellen den nachfolgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung.

In Ergänzung zu den vorhandenen Bestrebungen zur Einrichtung eines Klimabeirates möge der AKUSW folgendes beschließen:

Der neu einzurichtende Klimabeirat der Stadt Dortmund soll in seiner Beratungstätigkeit drei Schwerpunkte setzen:
1) Die Vermeidung der Emission von Treibhausgasen
2) Die Bindung von Treibhausgasen u.a. durch Wald und Böden
3) Anpassungen an die Folgen des Klimawandels

Um diese Themen sowohl fachlich kompetent diskutieren zu können als auch die Umsetzung der Diskussionen in den politischen Gremien zu gewährleisten, soll der Beirat mit Verwaltung, Wissenschaft und Politik besetzt sein. Auch die Klimabewegung und die Umweltverbände sollten angemessen vertreten sein, um die Impulse aus dem Ehrenamt aufzunehmen.

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, Bürgerbeteiligungen zu klimarelevanten Themen in den jeweiligen Stadtteilen durchzuführen, deren Ergebnisse wiederum in die Beratungen des Klimabeirates einfließen sollen. Beratungsergebnisse des Klimabeirates sollen dem AKUSW zur Beschlussfassung vorgestellt werden.

Begründung

Die Bekämpfung des Klimawandels hat mehrere Dimensionen. Moore machen nur drei Prozent der weltweiten Landfläche aus, speichern aber doppelt so viel Kohlenstoffdioxid wie alle Wälder der Erde zusammen. Damit kommt der Vermeidung von Torfprodukten eine wichtige Bedeutung zu, um die noch vorhandenen Moore zu schützen. Auch andere Feuchtgebietstypen, die auch in Dortmund vorkommen, sind sehr effektive CO2-Senken. Ein Hektar Wald wiederum speichert pro Jahr über alle Altersklassen hinweg ca. 10-12 Tonnen CO2 und trägt damit ebenfalls entscheidend zur Bekämpfung des Klimawandels bei. Diese Beispiele zeigen, dass es zu kurz gesprungen wäre, die Bekämpfung des Klimawandels nur über die Emissionsseite zu betrachten. Letztere ist natürlich ebenfalls von großer Bedeutung und ist daher stetig Gegenstand der Diskussionen. Da der Klimawandel aber bereits immer weiter fortschreitet, ist die Anpassung an deren Folgen eine weitere zu betrachtende Dimension der Problematik.

AKUSW, 12.05.2021:

Frau Rm Neumann-Lieven gibt zu Punkt 2. des o .a. gemeinsamen Antrags der Fraktion B‘90/Die Grünen und der CDU-Fraktion zu Protokoll, dass die SPD-Fraktion die Zielmarke Klimaneutralität 2035 für ambitioniert halte.



Nach ausführlicher Diskussion einigt man sich außerdem zum gemeinsamen Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen und der CDU-Fraktion darauf, dass der KEK in seiner bisherigen Form erhalten bleiben und der Klimabeirat zusätzlich eingerichtet werden soll.

Unter Berücksichtigung dieser Anmerkungen empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) zum gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen, CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20279-21-E1) folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Weiterentwicklung des ehemaligen Konsultationskreises Energieeffizienz und Klimaschutz (KEK) zu einem die Einrichtung eines unabhängigen kommunalen Beirats für Klimaschutz – „Klimabeirat“ –.

2. Die Mitglieder des Beirats verfolgen die Klimaschutzpolitik der Stadt Dortmund und ihrer städtischen Gesellschaften aktiv und beraten sich zu allen relevanten Ratsbeschlüssen und Entscheidungen in Bezug auf ihre Bedeutung für den Klimaschutz.
Darauf aufbauend erfüllt der Beirat die Funktion, klimaschutzrelevante Defizite in Beschlussvorlagen aufzuzeigen und unter gleichmäßiger Berücksichtigung ökologischer, sozialer und ökonomischer Aspekte konstruktive Anregungen für die Weiterentwicklung von Maßnahmen mit der Zielmarke Klimaneutralität 2035 zu formulieren. Die Stellungnahmen des Beirates sind den zuständigen politischen Gremien als Empfehlungen vorzulegen. Sie sollen öffentlich einsehbar sein und als Anregung für die kommunale Klimaschutzdiskussion dienen.


3. Der Beirat setzt sich zusammen aus

· Vertreter*nnen der Fachpolitik, der Verwaltung und der städtischen Gesellschaften,
· Vertreter*nnen des Handels, der Wirtschaft, der Wissenschaft und Forschung
· Vertreter*nnen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen (NGOs), die die Themenfelder der großen Emissionsquellen Energie, Mobilität/Logistik, Gebäude, Industrie, Ernährung/Landwirtschaft/Konsum repräsentieren und auf das Wissen ihrer Organisationen zugreifen können.

4. Der Rat entscheidet über die Berufung der Mitglieder des Beirats. Das Vorschlagsrecht für die Vertreter*innen der Fraktionen sowie der gesellschaftlichen Organisationen obliegt den jeweiligen Gruppierungen.

5. Einen Konzeptvorschlag zur Organisation, zu Aufgaben, den Mitgliedern, inkl. einer Kostenschätzung und der Finanzierung wird die Verwaltung dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und dem Rat Mitte des Jahres 2021 zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.

6. Das Gremium soll spätestens im dritten Quartal 2021 die Arbeit aufnehmen.

Die beiden anderen Zusatz-/Ergänzungsanträgen der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 20279-21-E2) und der Fraktion DIELINKE+, Die FRAKTION Die PARTEI (Drucksache Nr.: 20279-21-E3) werden als Prüfaufträge an die Verwaltung gewertet.“
Rm Perlick (AfD) zweifelt an der Idee, dass der Klimabeirat bei allen klimarelevanten Vorlagen zu beteiligen ist. Nichts ist nicht klimarelevant, so seine Einschätzung. Daher werden die Mitglieder des Klimabeirats Kontrollierende werden. Seine Fraktion wird die Vorlage ablehnen. Die Klimazeile 2035 bezeichnet er als gemeingefährlich. Die Basis dafür nennt er „“bestellte Wissenschaft“.

Rm Waßmann (CDU) erklärt, dies sei weit über eine Stunde im Ausschuss diskutiert worden. Er bitte um Beschlussfassung in der Fassung des AKUSW.

Rm Lögering (B‘90/Die Grünen) stimmt Rm Waßmann zu. Die Zielmarke der Klimaneutralität 2035 wird als Richtwert für den Klimabeirat gesehen. Eine gesamtgesellschaftliche Diskussion möchte die Fraktion im Rat führen. So kann ein wissenschaftskonformer Kurs gestaltet und in den Beirat gegeben werden.

Rm Helferich (AfD) stellt seine Zustimmung in Aussicht, sofern die Mitglieder ohne Aufwandsentschädigung bleiben.

Rm Rudolf (SPD) erklärt den Ergänzungsantrag ihrer Fraktion im AKUSW. Dort wurde vereinbart, dass Punkte aus dem Antrag in die Beratung einfließen. Dies wird von der SPD weiter begrüßt. Bei der Erreichung der Klimaneutralität soll auf soziale Ausgewogenheit geachtet werden. Bei der Festsetzung von Zielen hätte sich die Fraktion gewünscht, dass auf Ergebnisse des Handlungsprogramms „Klima-Luft 2030“ gewartet worden wäre. Der Klimabeirat wird unterstützt. Dessen Ergebnisse sollen der Bürgerschaft digital zugänglich gemacht werden. Weiterhin soll die Öffentlichkeit im Beitrat mitwirken können.

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) stellt fest, diese Punkte seien alle im AKUSW besprochen und in Teilen in den Beschluss eingeflossen.

Rm Kowalewski (Die Linke+) weist auf den eigenen Antrag hin, der in die Beschlussvorlage eingegangen ist.
Der Rat der Stadt folgt der Empfehlung des AKUSW und fasst mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) folgende Beschlüsse:

- Der Konsultationskreises Energieeffizienz und Klimaschutz (KEK) bleibt in seiner bisherigen Form erhalten und der Klimabeirat wird zusätzlich eingerichtet.

Der gemeinsame Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen, CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20279-21-E1) wird wie folgt geändert:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Weiterentwicklung des ehemaligen Konsultationskreises Energieeffizienz und Klimaschutz (KEK) zu einem die Einrichtung eines unabhängigen kommunalen Beirats für Klimaschutz – „Klimabeirat“ –.

2. Die Mitglieder des Beirats verfolgen die Klimaschutzpolitik der Stadt Dortmund und ihrer städtischen Gesellschaften aktiv und beraten sich zu allen relevanten Ratsbeschlüssen und Entscheidungen in Bezug auf ihre Bedeutung für den Klimaschutz.
Darauf aufbauend erfüllt der Beirat die Funktion, klimaschutzrelevante Defizite in Beschlussvorlagen aufzuzeigen und unter gleichmäßiger Berücksichtigung ökologischer, sozialer und ökonomischer Aspekte konstruktive Anregungen für die Weiterentwicklung von Maßnahmen mit der Zielmarke Klimaneutralität 2035 zu formulieren. Die Stellungnahmen des Beirates sind den zuständigen politischen Gremien als Empfehlungen vorzulegen. Sie sollen öffentlich einsehbar sein und als Anregung für die kommunale Klimaschutzdiskussion dienen.


3. Der Beirat setzt sich zusammen aus
· Vertreter*innen der Fachpolitik, der Verwaltung und der städtischen Gesellschaften,
· Vertreter*innen des Handels, der Wirtschaft, der Wissenschaft und Forschung
· Vertreter*innen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen (NGOs), die die Themenfelder der großen Emissionsquellen Energie, Mobilität/Logistik, Gebäude, Industrie, Ernährung/Landwirtschaft/Konsum repräsentieren und auf das Wissen ihrer Organisationen zugreifen können.

4. Der Rat entscheidet über die Berufung der Mitglieder des Beirats. Das Vorschlagsrecht für die Vertreter*innen der Fraktionen sowie der gesellschaftlichen Organisationen obliegt den jeweiligen Gruppierungen.

5. Einen Konzeptvorschlag zur Organisation, zu Aufgaben, den Mitgliedern, inkl. einer Kostenschätzung und der Finanzierung wird die Verwaltung dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und dem Rat Mitte des Jahres 2021 im September 2021 zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.

6. Das Gremium soll spätestens im dritten Quartal 2021 die Arbeit aufnehmen.

Die beiden anderen Zusatz-/Ergänzungsanträge der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 20279-21-E2) und der Fraktion DIE LINKE+, Die FRAKTION Die PARTEI (Drucksache Nr.: 20279-21-E3) werden als Prüfaufträge an die Verwaltung gegeben.

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1


Geschäftsbericht 2020 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20315-21)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Geschäftsbericht 2020 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. zur Kenntnis.

zu TOP 4.2


Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Hier: Energiecampus: Vorstellung des Konzeptes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19970-21)

Den Ratsmitgliedern ist folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus der öffentlichen Sitzung am 12.05.2021 vorgelegt worden:
„Hierzu liegt vor Schreiben der Verwaltung (Änderung des Beschlussvorschlags) (Drucksache Nr.: 19970-21-E1) (siehe u.a. Empfehlung des AMIG)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 19970-21 –E3):
…die Fraktion Bündnis 90/ Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Empfehlung des folgenden Zusatzantrags:

Der jetzt vorliegende, geänderte Beschlussvorschlag vom 28.04.2021 (DS-Nr.: 19970-21-E1) wird um den folgenden Punkt ergänzt:

Dem städtebaulichen Qualifizierungsverfahren soll das Leitbild eines bis 2035 klimaneutralen Campus zur Forschung an nachhaltigen und innovationsfördernden Energiekonzepten zugrunde liegen.

Begründung:
Um die Zielvorstellung des Energiecampus konkret auf eine zukunftsfähige Energiewende und damit auch auf einen wirksamen Klimaschutz auszurichten, muss frühestmöglich ein entsprechendes Leitbild für die weiteren Planungen verankert werden. Neben der Bedeutung solcher Leitlinien für das Projekt selbst, zahlt das vorgeschlagene Leitbild insbesondere auch auf die Ziele der IGA 2027 ein, Beiträge zum Klimaschutz zu leisten und Best Practice Projekte zu präsentieren.

Damit ein Energiecampus mit dem Ziel „Klimaneutralität bis 2035“ als Best Practice Beispiel entstehen kann, müssen von Beginn an die nötigen Weichen gestellt und nachhaltige Mobilitätskonzepte, Gütestandards für nachhaltiges Bauen, die Nutzung regenerativer Energien und Wärme im Gewerbe sowie Klimafolgeanpassungskonzepte mitgedacht werden. Die Leitbildkomponente der „nachhaltigen, innovationsfördernden Energiekonzepte“ gewährleistet deshalb die Betrachtung und Forschung an nachhaltigen also insbesondere regenerativen Energien. Diese kann z.B. erfolgen durch die Spezifizierung zum Umgang mit Grünem Wasserstoff oder der Suche nach Energie-Speicherlösungen. Anhand dieses individuellen Bauprojekts sollen so zugleich Standards für eine klimaneutrale Bauweise sowie eine klimaneutrale Betreibung der der gesamten Anlage in Dortmund exemplarisch erprobt werden.

Hierzu Liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) vom 04.05.2021):

Hierzu liegt vor Schreiben der Verwaltung (Änderung des Beschlussvorschlages)
(Drucksache Nr.: 19970-21-E1)

….die o.g. Vorlage liegt Ihnen für die kommende Sitzung in der Bezirksvertretung bzw. in den kommenden Ausschüssen des Rates und des Rates selbst zur Empfehlung bzw. zur Beschlussfassung vor.

Nach redaktioneller Fertigstellung der Vorlage ist das Projekt Energiecampus am 22.04.2021 Gegenstand der Beratung im Gestaltungsbeirat der Stadt gewesen.
Der Beirat hat die besondere Bedeutung dieses Projektes für den Klimaschutz, die Energiewirtschaft und die Entwicklung des Raumes „Emscher nordwärts“ mit der IGA 2027 ausdrücklich gewürdigt.
Er empfiehlt jedoch auf der Grundlage der vorliegenden Nutzungskonzeption zunächst im Rahmen eines Qualifizierungsverfahrens (Wettbewerb, Gutachterverfahren o. ä.) die beste Alternative für das städtebauliche Konzept zu ermitteln. Im Rahmen eines solchen, der weiteren Konkretisierung vorgeschalteten Verfahrens, sollen zusammen mit dem Städtebau auch Elemente zu den Themen Klimaschutz, Energieerzeugung, Nachhaltigkeit und Architektursprache von Gebäuden, Mobilität, Freiflächengestaltung und Einbindung in das IGA-Konzept aufgenommen werden.
Politik und Öffentlichkeit sind in geeigneter Weise in das Qualifizierungsverfahren einzubinden.
Ich schlage vor, dieser Empfehlung zu folgen. Zeitliche Verzögerungen sollen durch eine Parallelisierung von Qualifizierungsverfahren und notwendige Bebauungsplanverfahren soweit wie möglich reduziert werden.
Die personellen und finanziellen Auswirkungen ändern sich gegenüber den Ausführungen in der o.g. Vorlage nicht.

Ich schlage Ihnen daher vor, den Beschluss zur Vorlage, DS- Nr.: 19970-21 wie folgt zu fassen:

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Sachstand zur Entwicklung des Energiecampus in Huckarde und Mengede zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zur weiteren Konkretisierung des Projektes ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchzuführen und dabei in geeigneter Form Politik und Öffentlichkeit einzubinden.

Der Rat der Stadt stimmt den Investitionskosten zur Weiterentwicklung der dargestellten Fläche in Höhe von rd. 7,2 Millionen Euro zu.

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 19970-21-E2)

….die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet die Verwaltung um Stellungnahme zu den folgenden Punkten:

1. Ist im Zusammenhang mit dem angestrebten Ziel den Energie-Campus weitgehend energieautark zu betreiben, berücksichtigt worden, dass eine Rückspeiseanbindung an das öffentliche Stromnetz erforderlich ist und hierfür die derzeitige Stromleitungsinfrastruktur nicht ausreichend sein könnte? Könnten auch in der Umgebung angesiedelte Unternehmen/Institutionen wie z.B. das Nahverkehrsmuseum Mooskamp von einer ggf. zu verbessernden Strominfrastruktur profitieren?

2. Durch die geplante nördliche MIV-Anbindung über den Vollknoten Bodelschwingher Straße/Mooskamp/Emscherallee einhergehend mit einen notwendigen Ausbau des Mooskamp, fallen 45 Parkplätze in diesem Bereich weg. Ist es geplant, dass diese dann südliche der Bahntrasse kompensiert werden? Bietet das geplante Parkhaus entsprechende Kapazitäten für diese weggefallenen Parkplätze?

3. Ist es geplant, dass bei der Errichtung der Entwässerungsanlagen für den Energie-Campus weitere Abwasserkanäle verlegt werden, um z.B. das neue Ausstellungsgebäude des Nahverkehrsmuseum Mooskamp ebenfalls an den Abwasserkanal anzuschließen?

4. Ist es möglich im Rahmen des Ausbaus dieser Technologiefläche den Nachbarn Mooskamp nicht nur als Museum, sondern auch als Projektpartner für Forschung und Entwicklung zukunftsfester und nachhaltiger im Energieversorgungsbereich des SPNV mit einzubinden?

Die Beantwortung dieser Punkte soll bitte ebenfalls den Bezirksvertretungen Mengede und Huckarde zur Verfügung gestellt werden.

AMIG, 04.05.2021:

Herr Rm Dudde kündigt an, dass seine Fraktion sich heute zur Vorlage enthalten werde, da man noch Beratungsbedarf habe.

Zur Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion einigt man sich darauf, diese heute als eingebracht zu betrachten und in der nächsten Sitzung zusammen mit einer entsprechenden Stellungnahme der Verwaltung erneut aufzurufen. Die Verwaltung wird allerdings darum gebeten, diese Stellungnahme möglichst dem AKUSW bereits zur Sitzung am 12.05.2021 vorzulegen.

Zur Vorlage einigt man sich darauf, diese heute in der geänderten Fassung, entsprechend des o. a. Änderungsvorschlages der Verwaltung, zu fassen.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung (Fraktion B‘90/Die Grünen) folgenden, geänderten Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstand zur Entwicklung des Energiecampus in Huckarde und Mengede zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zur weiteren Konkretisierung des Projektes ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchzuführen und dabei in geeigneter Form Politik und Öffentlichkeit einzubinden.

Der Rat der Stadt stimmt den Investitionskosten zur Weiterentwicklung der dargestellten Fläche in Höhe von rd. 7,2 Millionen Euro zu.


Hierzu Liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung vom 05.05.2021:

Rm Noltemeyer zeigt sich erfreut über die Entwicklung eines Energiecampus, würde sich aber inhaltlich noch verstärkte Positionen in Bezug auf Energie wünschen. Es sei bereits heute wichtig, Weichen zu stellen und ein starkes Konzept vorzulegen, wie Klimaanpassung und innovationsfördernde Energiekonzepten mit regenerativen Ideen, die nicht nur auf Wasserstoff bauen, verbunden werden können.

Für die Beratung im AKUSW wolle man folgenden ergänzenden Beschlusstext vorschlagen:

„Dem städtebaulichen Qualifizierungsverfahren soll das Leitbild eines bis 2035 klimaneutralen Campus zur Forschung an nachhaltigen und innovationsfördernden Energiekonzepten zugrunde liegen.“

Auf Nachfrage von Rm Noltemeyer führt Herr Nehm aus, dass eine Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Wasserstoff noch nicht gebe, weil die Konzeptionsphase noch nicht abgeschlossen sei. Man befinde sich aber schon im Austausch mit einigen der dort aktiven Akteure.
Zum Bahnhof Mooskamp habe man bereits Kontakt aufgenommen und werde den Aspekt der Ver- und Entsorgung mit bedenken. Das Thema Wohnen gestalte sich hingegen schwieriger, da dieses in einem Gewerbegebiet nicht verwirklicht werden könne, werde aber an anderer Stelle mitgedacht.
Herr Nehm verweist darauf, dass es sich um einen ersten Vorentwurf handelt, der nun in das weitere Verfahren qualifiziert und von einer Jury dann abschließend bewertet werde. In die Jury werde man selbstverständlich, wie in dem geänderten Beschlussvorschlag beschrieben, auch die Politik einbinden.

sB Dr. Küpper merkt an, dass für den Fall, das tatsächlich eine Anbindung an die H-Bahn erfolgen sollte, dies zu zusätzlichen Erschütterungen führen werde, die bei der Planung der hochsensiblen Labors und Gerätschaften frühzeitig berücksichtigt werden müssen.

Herr Nehm versichert, dass diese bekannt ist und auch umgesetzt würde. Allerdings sei die Verlängerung der H-Bahn nur eine erste Idee, die noch nicht geprüft oder finanziell darstellbar sei.

Es herrscht einhellig die Meinung, dass der Antrag von Rm Noltemeyer bereits von diesem Ausschuss als Fachausschuss beschlossen werden sollte.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden, geänderten und ergänzten Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zur Entwicklung des Energiecampus in Huckarde und Mengede zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung zur weiteren Konkretisierung des Projektes ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchzuführen und dabei in geeigneter Form Politik und Öffentlichkeit einzubinden.

Dem städtebaulichen Qualifizierungsverfahren soll das Leitbild eines bis 2035 klimaneutralen Campus zur Forschung an nachhaltigen und innovationsfördernden Energiekonzepten zugrunde liegen.

Der Rat der Stadt stimmt den Investitionskosten zur Entwicklung der dargestellten Fläche in Höhe von rd. 7,2 Mio. € zu.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 05.05.2021:

Anmerkung:
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt die Vorlage grundsätzlich, wenn vor dem Planungsfeststellungsverfahren ein schlüssiges Verkehrskonzept vorgelegt wird, welches die folgenden Punkte enthält und erneut zur Beschlussfassung vorgelegt wird:

- Die Vollanbindung des Ortsausgangs Huckarde in alle Richtungen.
- Den Ausbau des Bahnhofs Mooskamp für Fußgänger, Rad- Pkw- und Lkw-Verkehr bis zum Museum.
- Die Sicherstellung des Anliegerverkehrs ab Niedernette über die Emscherallee.
- Die Berücksichtigung des steigenden Verkehrsaufkommens durch den Dicken Dören, Knepper, die Nordspange (B 74 N) und die Anlage für kombinierten Verkehr am Hafen.
- Eine Radweganbindung durch Huckarde.

Die oben genannten Punkte wurden einstimmig beschlossen.

Folgende Punkte werden als Anmerkung mehrheitlich (bei 3 Gegenstimmen: FDP und CDU-Fraktion; Herr Utech (SPD-Fraktion) nicht anwesend) aufgenommen:

- Verkehrsberuhigende Maßnahmen für die Abend- und Nachtstunden.
- Die sozialräumlichen Verankerung und die Öffnung zur Stadtgesellschaft ist von Beginn an zu berücksichtigen

Die Bezirksvertretung Mengede nimmt den städtebaulichen Entwurf als Leitlinie für die Entwicklung des Energiecampus in den Stadtteilen Huckarde und Mengede zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung (Herr Utecht; B´90/DIE GRÜNEN), nur unter Berücksichtigung der beschlossenen Anmerkungen, die Konkretisierung im weiteren Verfahren zu beschließen.

Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung (Herr Utecht; B´90/DIE GRÜNEN), nur unter Berücksichtigung der beschlossenen Anmerkungen, die Verwaltung mit der Umsetzung des städtebaulichen Vorentwurfs zu beauftragen.

Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung (Herr Utecht; B´90/DIE GRÜNEN), nur unter Berücksichtigung der beschlossenen Anmerkungen, den Investitionskosten zur Entwicklung der dargestellten Fläche in Höhe von rd. 7,2 Mio. € zuzustimmen.


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: (Drucksache Nr.: 19970-21-E4):

….die SPD-Fraktion hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün die Verwaltung um
Stellungnahme zu den folgenden Punkten gebeten:
Zu 1:
Die Geschäftsführung der Bahnhof Mooskamp gGmbH hat mit dem Sondervermögen „Verpachtung
Technologiezentrum Dortmund“ (SVTZ) bereits Kontakt aufgenommen und dieses
über die derzeitig nicht ausreichende Stromleitungsinfrastruktur informiert. Mit der Realisierung
des Energiecampus erfolgt ebenfalls ein Ausbau der vorhandenen Infrastrukturen
(Strom/Abwasser), von denen auch in der Umgebung angesiedelte Unternehmen/ Institutionen
wie das Nahverkehrsmuseum Mooskamp profitieren werden. Details sind im weiteren
Planungsprozess unter den Beteiligten abzusprechen und zu prüfen.
Zu 2:
Der städtebauliche Vorentwurf (Stand: Februar 2021) sieht südlich der Bahntrasse Flächen für
den ruhenden Verkehr vor. Das geplante Parkhaus im südlichen Bereich des Energiecampus
liegt in Luftlinie mehr als 700 Meter entfernt und eignet sich nicht für eine Unterbringung der
durch den Ausbau des Geländes Mooskamp wegfallenden Parkplätze. In einem weiteren Qua
lifizierungsverfahren des Konzeptes muss geprüft und festgelegt werden, an welcher Stelle
die Parkplätze kompensiert werden.
Zu 3:
Das SVTZ wurde von der Geschäftsführung der Bahnhof Mooskamp gGmbH ebenfalls über
den fehlenden Abwasseranschluss auf dem Gelände in Kenntnis gesetzt. Im Zuge der Flächenentwicklung
des Energiecampus – einschließlich des Straßenausbaus auf dem Gelände
Mooskamp – soll ebenfalls der Ausbau eines Abwasserkanals erfolgen. Einem Ausbau bis auf
Höhe des neuen Ausstellungsgebäudes des Nahverkehrsmuseums spricht zum jetzigen Zeitpunkt
nichts entgegen. Auch hier gilt es, die Details im weiteren Planungsprozess zu prüfen.
Zu 4:
Das SVTZ begrüßt den Vorschlag, den Bahnhof Mooskamp nicht nur als Museum, sondern
auch als Projektpartner für Forschung und Entwicklung zukunftsfester und nachhaltiger im
Energieversorgungsversorgungsbereich im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) mit einzubinden.
Dies unterstreicht den Gedanken des Konzeptes, auf dem Energiecampus an Technologien
und Produkten zur Energiegewinnung, der Speicherung sowie des Transportes zu forschen,
diese zu entwickeln und schlussendlich anzuwenden. Im gleichen Schulterschluss soll
das Thema Wasserstoff nachhaltig mit dem Energiecampus verortet werden, welches zunehmend
an wirtschaftlicher und politischer Bedeutung gewinnt. Wasserstoff ist bereits heute in
nahezu allen Themen der Energiewirtschaft integriert und bietet ein breites Spektrum an Möglichkeiten
grundlegender Aspekte, über wirtschaftliche Anwendungsfragen bis hin zu spezifischen
Digitalisierungsfragestellung. Eine Verknüpfung dieser Aspekte rund um das Thema
Wasserstoff mit dem Energieversorgungsbereich im SPNV ist wünschenswert. Die Stadt
Dortmund unterstützt dahingehend das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben des Bahnhofs
Mooskamp.

Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag(Die FRAKTION /die PARTEI) (Drucksache Nr.:19970-21-E5):

….Die FRAKTION Die PARTEI bittet um Beratung und Beschlussfassung folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag

Die Gebäude des Campus sind von Anfang an als “Plus Energie Gebäude” zu planen. Das bedeutet, dass sie netto mehr Energie erzeugen, als sie verbrauchen.

Dazu geeignete Konzepte und Berechnungen sind vor Baubeginn nachzuweisen.

Die Gebäude oder der gesamte Campus sollen mit Energiespeichern ausgestattet werden, um Lastspitzen auszugleichen und erneuerbare Energie für Dunkelflauten ins Netz speisen zu können. Vorzugsweise soll dafür innovative Technologie wie Flüssigsalz oder kryogene Energiespeicherung zum Einsatz kommen.

Begründung

Die Energiewende kann nur gelingen, wenn konsequent alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Dazu sind auch kleine Beiträge wichtig.


Die Technologie für Plus Energie Häuser existiert bereits und ist erprobt und verfügbar. Dies gilt auch für Bürogebäude. Damit wird der gesamte Campus zu einem “Plus Energie Campus”, der Innovationen nicht nur entwickelt, sondern auch demonstriert.
Natürlich verursacht dies zusätzliche Kosten. Häufig wird die Wirtschaftlichkeit in Frage gestellt, was jedoch langfristig gerechnet leicht widerlegbar ist.
Jede eingesparte Emission von CO2 hilft, zum Klimaziel beizutragen. Ein Energiecampus, der beweist, dass Dortmund den festen Willen zum Klimaschutz konsequent verfolgt und der für innovative Firmen attraktiv sein soll, muss hier Vorreiter sein.
Der Energiecampus hat damit die Chance, zu einem Musterprojekt für die gelungene Verbindung von Gewerbeflächen und Energieerzeugung zu werden. Die Strahlkraft einer solchen Symiose sollte nicht unterschätzt werden.

Anlagen
Beispielprojekte für Bürogebäude als Plus Energie Gebäude:
https://www.bauhandwerk.de/artikel/bhw_Buerogebaeude_mit_Energie-Plus_1290852.html
https://nachhaltigwirtschaften.at/de/hdz/projekte/plus-energie-buero-plus-energie-buerobau-der-zukunft.php

Energiespeicher mit Flüssigsalz / Flüssigmetall:
https://www.hzdr.de/db/Cms?pOid=40421&pLang=de&pNid=226
https://de.wikipedia.org/wiki/Fl%C3%BCssigmetallbatterie

Kryogene Energiespeicherung:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kryogene_Energiespeicherung
https://www.theguardian.com/environment/2020/jun/18/worlds-biggest-liquid-air-battery-starts-construction-in-uk
Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag(Die FRAKTION /die PARTEI) (Drucksache Nr.:19970-21-E6):

…Die FRAKTION Die PARTEI bittet um Beratung und Beschlussfassung folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag

Der Campus soll dahingehend überarbeitet werden, dass er sich als Grünfläche darstellt, in der auch Gebäude stehen.

Begründung

Der aktuelle Entwurf sieht eine große versiegelte Fläche vor, die von Grünflächen durchbrochen wird. Die Begrünung von Dächern und Fassaden ist gut, allerdings wird zwischen den Gebäuden zu viel Fläche versiegelt. Die Wirkung kann man sich gut am Campus der Uni ansehen oder auch in der Kampstraße.


Es gibt bereits zahlreiche Beispielprojekte, wie man einen Campus als Park gestalten kann. Jede Versiegelung ist zu vermeiden. Damit entsteht ein einladendes Umfeld, das einem Park gleicht und zusätzlich dem Mikroklima dient.
Der Energiecampus hat damit die Chance, zu einem Musterprojekt für die gelungene Verbindung von Gewerbeflächen und innerstädtischen Parks zu werden. Die Strahlkraft einer solchen Symbiose sollte nicht unterschätzt werden.
AKUSW, 12.05.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst zum o. a. Zusatz-Ergänzungsantrag (FraktionB‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 19970-21-E3) mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) folgenden Beschluss:

Der jetzt vorliegende, geänderte Beschlussvorschlag vom 28.04.2021 (DS-Nr.: 19970-21-E1) wird um den folgenden Punkt ergänzt:

Dem städtebaulichen Qualifizierungsverfahren soll das Leitbild eines bis 2035 klimaneutralen Campus zur Forschung an nachhaltigen und innovationsfördernden Energiekonzepten zugrunde liegen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden geänderten und ergänzten Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zur Entwicklung des Energiecampus in Huckarde und Mengede zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung zur weiteren Konkretisierung des Projektes ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchzuführen und dabei in geeigneter Form Politik und Öffentlichkeit einzubinden.

Dem städtebaulichen Qualifizierungsverfahren soll das Leitbild eines bis 2035 klimaneutralen Campus zur Forschung an nachhaltigen und innovationsfördernden Energiekonzepten zugrunde liegen.

Der Rat der Stadt stimmt den Investitionskosten zur Entwicklung der dargestellten Fläche in Höhe von rd. 7,2 Mio. € zu.

Weiter einigt man sich darauf, sowohl die Empfehlung die Bezirksvertretung Mengede vom 05.05.2021 als auch die beiden Zusatz-Ergänzungsanträge der FRAKTION die PARTEI (19970-21-E5 und E6) als Prüfaufträge in das weitere Verfahren zu geben.“

Rm … Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seines Nachnamens, seiner Fraktion sowie seines Wortbeitrages im Internet nicht zugestimmt.




Laut Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) wurde das Thema der Fläche intensiv im Ausschuss diskutiert und fand Berücksichtigung. Es steht noch ein Qualifizierungsverfahren an, in welchem diese Dinge zu prüfen und bedenken sind. Sie wünscht die Beschlussfassung in der Fassung des AKUSW.

Rm Waßmann (CDU) erklärt, seine Fraktion würde heute nur in der Fassung des AKUSW, also inklusive des Qualifizierungsverfahrens, beschließen.

Die Fraktion Die Linke+ wird, so Rm Kowalewski, auch in der Fassung des AKUSW zustimmen. Die von Rm … (s.o.) genannten Punkte würden dann im anschließenden Wettbewerb zur Umsetzung kommen.

Der Rat der Stadt folgt der Empfehlung des AKUSW und fasst einstimmig nachfolgende Beschlüsse:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zur Entwicklung des Energiecampus in Huckarde und Mengede zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung zur weiteren Konkretisierung des Projektes ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchzuführen und dabei in geeigneter Form Politik und Öffentlichkeit einzubinden.

Dem städtebaulichen Qualifizierungsverfahren soll das Leitbild eines bis 2035 klimaneutralen Campus zur Forschung an nachhaltigen und innovationsfördernden Energiekonzepten zugrunde liegen.


Der Rat der Stadt stimmt den Investitionskosten zur Entwicklung der dargestellten Fläche in Höhe von rd. 7,2 Mio. € zu.

Die Empfehlung die Bezirksvertretung (BV) Mengede vom 05.05.2021 und die beiden Zusatz-/ Ergänzungsanträge der FRAKTION die PARTEI (19970-21-E5 und E6) werden als Prüfaufträge in das weitere Verfahren gegeben:

- BV Mengede:

Vor dem Planungsfeststellungsverfahren wird schlüssiges Verkehrskonzept vorgelegt, welches die folgenden Punkte enthält und erneut zur Beschlussfassung vorgelegt wird:
- Die Vollanbindung des Ortsausgangs Huckarde in alle Richtungen.
- Den Ausbau des Bahnhofs Mooskamp für Fußgänger, Rad- Pkw- und Lkw-Verkehr bis zum Museum.
- Die Sicherstellung des Anliegerverkehrs ab Niedernette über die Emscherallee.
- Die Berücksichtigung des steigenden Verkehrsaufkommens durch den Dicken Dören, Knepper, die Nordspange (B 74 N) und die Anlage für kombinierten Verkehr am Hafen.
- Eine Radweganbindung durch Huckarde.
Folgende Punkte werden in der BV Mengede angemerkt:

- Verkehrsberuhigende Maßnahmen für die Abend- und Nachtstunden.
- Die sozialräumlichen Verankerung und die Öffnung zur Stadtgesellschaft ist von Beginn an zu berücksichtigen
- Zusatz-/ Ergänzungsanträge der FRAKTION die PARTEI (19970-21-E5):

Die Gebäude des Campus sind von Anfang an als “Plus Energie Gebäude” zu planen. Das bedeutet, dass sie netto mehr Energie erzeugen, als sie verbrauchen.

Dazu geeignete Konzepte und Berechnungen sind vor Baubeginn nachzuweisen.

Die Gebäude oder der gesamte Campus sollen mit Energiespeichern ausgestattet werden, um Lastspitzen auszugleichen und erneuerbare Energie für Dunkelflauten ins Netz speisen zu können. Vorzugsweise soll dafür innovative Technologie wie Flüssigsalz oder kryogene Energiespeicherung zum Einsatz kommen.


- Zusatz-/ Ergänzungsanträge der FRAKTION die PARTEI (19970-21- E6)

Der Campus soll dahingehend überarbeitet werden, dass er sich als Grünfläche darstellt, in der auch Gebäude stehen.

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1


Kleinräumiges Pflegemarktmonitoring 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19869-21)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das „Kleinräumige Pflegemarktmonitoring“ zur Kenntnis.

zu TOP 5.2.a


Housing First
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 13.04.2021
(Drucksache Nr.: 19680-21-E1)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) vor:
Dem Ausschuss liegt folgender gemeinsamer Antrag der Fraktion Die LINKE+, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion aus der letzten Sitzung vor:
die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und LINKE+ bitten unter dem o.g. TOP um Beratschlagung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Der Rat stellt fest, dass viele Menschen, die von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit bedroht oder betroffen sind, mit dem Dortmunder Hilfesystem unterstützt werden und ihnen geholfen werden kann.
2. Der Rat stellt fest, dass mit dem aktuellen Hilfesystem einige obdachlose Menschen nicht nachhaltig erreicht werden können.
3. Der Rat beschließt, das Dortmunder System der Wohnungslosenhilfe um den Ansatz Housing First zu ergänzen.
4. Die Verwaltung wird aufgefordert,
· ein Umsetzungskonzept des Ansatzes Housing First zu entwickeln, das auf bereits bestehende und bewährte Konzepte („Endlich ein Zuhause“, Pension plus“, etc.) abgestimmt ist und diese sinnvoll ergänzt.

· Wohnungen des Wohnraumvorhalteprogramms (WVP) dauerhaft für die Nutzung von Housing First umzuwidmen,

· Wohnungen, die sich über das WVP hinaus im Besitz der Stadt Dortmund befinden, im Rahmen von Housing First zu vermieten,

· insgesamt damit 20 Wohnungen für Housing First für einen Modellversuch zur Verfügung zu stellen. Weitere Wohnungen sind möglich.

· eine ausgewogene Verteilung entsprechender Wohnungen über das gesamte Stadtgebiet zu gewährleisten.


5. Die DOGEWO21 wird aufgefordert, Wohnraum für den Ansatz Housing First vorzusehen und dafür auf dem Nachweis eines negativen Schufa-Eintrages zu verzichten.
6. Die Verwaltung wird aufgefordert, die soziale Betreuung im Rahmen von Housing First über einen lokalen Träger sicherzustellen. Das eingesetzte Personal soll dabei mit dem Ansatz Housing First vertraut sein.
7. Zur Vergabe der Wohnungen im Rahmen des Ansatzes Housing First soll mithilfe der Träger ein Kriterienkatalog erarbeitet werden, nach dem die zur Verfügung stehenden Wohnungen vergeben und an Menschen durch die Träger vermittelt werden.
8. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) will Kommunen bei der Anwendung des Ansatzes Housing First unterstützen. Auch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat das Konzept Housing First bis November 2020 finanziell gefördert. Eine Kooperation und enge Abstimmung zwischen der Stadt Dortmund, dem LWL sowie dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ist vor diesem Hintergrund anzustreben.
9. Sofern im Rahmen des Projekts weitere Kosten für Leistungen entstehen, die nach SGBII bzw. SGB XII nicht übernahmefähig sind, ist dem Fachausschuss darüber Bericht unter Angabe der finanziellen Auswirkungen zu erstatten. Die Verwaltung ist in diesem Falle beauftragt, für entstehende Mehrkosen eine Akquise von Fördermitteln zu prüfen.
Begründung:

Die Dortmunder Wohnungslosenhilfe ist in vielen Bereichen gut aufgestellt, vermeidet drohende Obdachlosigkeit oder baut diese ab. Das in Dortmund angewandte Stufensystem zur Integration in eigenen Wohnraum ist allerdings nicht für alle Betroffenen das geeignete Mittel zur langfristigen Vermeidung von Wohnungslosigkeit. Für diesen Personenkreis enden die Maßnahmen häufig wieder auf der Straße.

Der Ansatz Housing First kann für diesen Personenkreis das geeignete Instrument zur langfristigen Vermeidung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit sein. Insofern ist Housing First ein weiterer (und kein ersetzender) Baustein im bestehenden Hilfesystem.

Das Konzept Housing First beendet Wohnungslosigkeit im ersten Schritt und bietet flexible, wohnbegleitende Hilfen zum dauerhaften Wohnungserhalt. Wohnungslose werden direkt in dauerhaften Wohnraum gebracht ohne die Bedingung, vorher die "Wohnfähigkeit" zu erlangen.

Die Vermittlung in Wohnraum, bzw. die Verfügbarkeit geeigneten Wohnraums, ist eine zentrale Voraussetzung. Die Stadt hat im Rahmen des Wohnraumvorhalteprogramms Zugriff auf etwa 920 Wohnungen. Einige Wohnungen können davon dauerhaft für den Ansatz Housing First umgewidmet werden. Wohnungen, die über das WVP hinaus im Besitz der Stadt sind, können ebenfalls im Rahmen von Housing First eingesetzt werden. Als Einstieg der Stadt Dortmund in den Ansatz Housing First sollen mindestens 20 Wohnungen zur Verfügung gestellt werden. Eine Erhöhung dieser Zahl ist möglich. Die Umsetzung des Housing First-Ansatzes soll auf bereits bestehende Angebote und Maßnahmen abgestimmt sein und diese in sinnvoller weise ergänzen. Ziel ist, die Zahl wohnungsloser Menschen in Dortmund durch das ergänzende Angebot zu reduzieren.

Darüber hinaus sollte die DOGEWO21 als kommunales Unternehmen und eine der größten Vermieterinnen der Stadt aufgefordert werden, Wohnraum für den Ansatz Housing First vorzusehen. Eine Voraussetzung dafür ist der Verzicht auf die Nachweisung eines negativen Schufa-Eintrages.

Neben der Zurverfügungstellung geeigneten Wohnraums ist das nachdrückliche Angebot einer sozialen Betreuung wesentlich. Dies sollte über einen lokalen Träger sichergestellt sein, der über Erfahrungen in der Wohnungslosenhilfe verfügt und mit entsprechendem Personal dem besonderen Ansatz von Housing First (akzeptierender Ansatz auf Augenhöhe zwischen Berater*in und Klient*in) Rechnung tragen kann.

Finanzielle Belastungen für die Stadt entstehen nicht. Da die Bewohner*innen dieser Wohnungen Anspruch auf Übernahme der Kosten der Unterkunft im Rahmen des SGB II bzw. SGB XII haben, sind Mietzahlungen gesichert. Mit dem Zugriff auf Wohnraum im städtischen Besitz ist kein Erwerb von Wohnraum erforderlich. Die Übernahme der Kosten für die soziale Betreuung ist im Rahmen des §67 SGB XII "Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten" über den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) gesichert.

Da der LWL eine Konzeption zur Unterstützung der Umsetzung von Housing First in den Kommunen erarbeiten wird, sollte ein Kooperation zwischen Stadt Dortmund und LWL zu diesem Thema angestrebt werden. Auch eine Konsultation durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, welches verschiedene Projekte und Programme gegen Wohnungslosigkeit unterstützt, ist in diesem Zusammenhang sinnvoll.

Auch die Erfahrungen aus anderen Kommunen, die das Konzept bereits realisiert haben, können für die Ausarbeitung für einen Kriterienkatalog zur Vergabe der Wohnungen zu Rate gezogen werden.

Herr Jansen (Fraktion B´90/Die Grünen) gibt an, dass er die Bemühungen seitens der Verwaltung honoriere, dass es in die Richtung Housing First Überlegungen gebe. Trotzdem weist er auf einige Punkte hin, die zwar gut seien, aber nicht zu Housing First gehörten, da bei Housing First der erste Schritt der eigene Mietvertrag und somit die eigenen vier Wände seien.

Frau Zoerner (Stadträtin) erklärt, dass das Ziel des Wohnraumvorhalteprogramms sei, dass Menschen den Weg in eine eigene Wohnung auch schafften. Gerade an der Lindenhorster Straße gebe es z. B. Wohngemeinschaften, für Menschen, die nicht irgendwo anders platziert werden könnten. Es mache hier keinen Sinn, diese Personen aus den Wohnungen raus zu nehmen, um die Wohnungen in Zusammenhang mit Housing First dann zur Verfügung zu stellen.

Der einzige Ansatz sei zu schauen, ob sich dort und wenn ja, in welcher Größenordnung, ein solcher Ansatz vernünftig realisieren ließe. Da sie aber nicht genau wisse, was mit den ehemaligen Problemimmobilien gemacht werden solle, müsse das dann auch mit dem Liegenschaftsamt diskutiert werden. Über die Fragestellung, wo es in Dortmund gelingen könne, für sehr große Familien Wohnraum zu schaffen, seien bereits einige Gespräche mit dem Liegenschaftsamt geführt worden. Die Grundrisse, die man dafür benötige, habe man auf dem freien Wohnungsmarkt nicht zur Verfügung. Sie würde daher nicht im Wesentlichen auf städt. Immobilien schauen, um die Probleme damit zu lösen, sondern eher einen neuen Ansatz suchen und weitere Wohnungsgesellschaften und einzelne private Besitzer mit ins Boot holen wollen.

Frau Kleist (SPD-Fraktion) begründet die ablehnende Haltung ihrer Fraktion, was allerdings nicht hieße, dass sie den Ansatz Housing First damit ablehnen wolle. Sie sei durchaus der Meinung, dass das in bestimmten Fällen ein wertvoller Ansatz ist, glaube aber, dass die Situation in Dortmund so sei, dass man u. a. auch mit dem Wohnraumvorhalteprogramm gut versorgt wäre.

Herr Langhorst (Vorsitzender, Fraktion B`90/Die Grünen) teilt mit, dass inzwischen folgender Änderungsantrag der antragstellenden Fraktionen vorliege:

Änderung zu Punkt 4 des Antrages:
4. Die Verwaltung wird aufgefordert,

· ein Umsetzungskonzept des Ansatzes Housing First zu entwickeln, das auf bereits bestehende und bewährte Konzepte („Endlich ein Zuhause“, Pension plus“, etc.) abgestimmt ist und diese sinnvoll ergänzt.

· Wohnungen des Wohnraumvorhalteprogramms (WVP) dauerhaft für die Nutzung von Housing First umzuwidmen,

· Wohnungen, die sich über das WVP hinaus im Besitz der Stadt Dortmund befinden, im Rahmen von Housing First zu vermieten,

· Wohnungen für die dauerhaft für die Nutzung von Housing First umzuwidmen mithilfe folgender Schritte:


1. Prüfen, welche Wohnungen des Wohnraumvorhalteprogramms bzw. Wohnungen im Besitz der Stadt Dortmund bereits jetzt für Housing First geeignet sind

2. Bei den Vermieter*innen der durch die Stadt angemieteten Wohnungen sich aktiv dafür einzusetzen, eine Nutzung der Wohnung im Rahmen von Housing First zu ermöglichen (also eine direkte Vermietung an die von Wohnungslosigkeit Betroffenen nach Vermittlung durch Träger oder Stadt)

3. In Kooperation mit Trägern, die sich an Housing First beteiligen möchten, die Suche aufnehmen nach Wohnungen, die für Housing First genutzt werden können, indem sie entweder durch die Stadt erworben werden oder die Vermieter*innen bereit sind, diese auch an Betroffene zu vermieten.


· insgesamt damit 20 Wohnungen für Housing First für einen Modellversuch zur Verfügung zu stellen. Weitere Wohnungen sind möglich.

· eine ausgewogene Verteilung entsprechender Wohnungen über das gesamte Stadtgebiet zu gewährleisten.


Herr Helferich (AfD-Fraktion) stellt einen Antrag nach § 17 der Geschäftsordnung, eine Rednerliste aufzustellen und dann diese zu schließen, nachdem jede Fraktion ihre Position dargelegt habe, um dann zur Abstimmung zu kommen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt den Antrag von Herrn Helferich mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion ab.
Herr Jansen erläutert die Änderungen in dem vorliegenden Antrag. Es handele sich um eine Konkretisierung des Vorhabens in der Hoffnung, dass es so praktikabler sei. Er bittet den Ausschuss um Unterstützung.

Frau Kleist zeigt sich erfreut darüber, dass versucht werde, hier eine Einigkeit zu finden. Sie möchte jetzt nach den Beratungen vorschlagen, das Thema Housing First mit in die Videokonferenz zur Wohnungslosenhilfe zu nehmen und den Antrag noch mal zu schieben.

Herr Helferich erklärt, dass in Dortmund 201 Wohnungen mit 681 Personen für geduldete Ausländer aufgewandt würden. Geduldete Ausländer seien solche, die vollziehbar ausreisepflichtig seien und bei denen die Stadt ihrem rechtlichen Auftrag, nämlich dem Vollzug der Ausreise, der Abschiebung, nicht nachkomme. Seine Fraktion würde sich dem vorliegenden Antrag anschließen, wenn man das mit dem Ergänzungsantrag verbinden würde, dass die Stadt dazu aufgefordert würde, dem Vollzug der Ausreisepflicht bei diesem Personenkreis nachzukommen, um Platz zu machen, für Menschen, die auf Housing First angewiesen seien.

Herr Niermann (Der Paritätische) gibt auf die Bedenken von Frau Kleist an, dass von Seiten des Paritätischen das Thema fachlich absolut unterstützt werde. Er habe mit dem Kollegen Herrn Back vom Diakonischen Werk in der Unterbrechung der Sitzung kurz darüber gesprochen und sei sich einig. Housing First sei gut und es gebe eine Zielgruppe in Dortmund für die das genau richtig sei. Man habe tatsächlich das Problem, angemessene Wohnungen dafür zu finden. Fachlich würden er und Herr Back das aber unterstützen und ihre Unterstützung auch anbieten
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt die Ergänzung von Herrn Helferich ab.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stimmt dem folgenden geänderten (durchgestrichen/Fett) gemeinsamen Antrag der Fraktion Die LINKE+, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu und überweist diesen an den Rat der Stadt.
die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und LINKE+ bitten unter dem o.g. TOP um Beratschlagung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Der Rat stellt fest, dass viele Menschen, die von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit bedroht oder betroffen sind, mit dem Dortmunder Hilfesystem unterstützt werden und ihnen geholfen werden kann.

2. Der Rat stellt fest, dass mit dem aktuellen Hilfesystem einige obdachlose Menschen nicht nachhaltig erreicht werden können.

3. Der Rat beschließt, das Dortmunder System der Wohnungslosenhilfe um den Ansatz Housing First zu ergänzen.

4. Die Verwaltung wird aufgefordert,


· ein Umsetzungskonzept des Ansatzes Housing First zu entwickeln, das auf bereits bestehende und bewährte Konzepte („Endlich ein Zuhause“, Pension plus“, etc.) abgestimmt ist und diese sinnvoll ergänzt.

· Wohnungen des Wohnraumvorhalteprogramms (WVP) dauerhaft für die Nutzung von Housing First umzuwidmen,

· Wohnungen, die sich über das WVP hinaus im Besitz der Stadt Dortmund befinden, im Rahmen von Housing First zu vermieten,

· Wohnungen für die dauerhaft für die Nutzung von Housing First umzuwidmen mithilfe folgender Schritte:


1. Prüfen, welche Wohnungen des Wohnraumvorhalteprogramms bzw. Wohnungen im Besitz der Stadt Dortmund bereits jetzt für Housing First geeignet sind

2. Bei den Vermieter*innen der durch die Stadt angemieteten Wohnungen sich aktiv dafür einzusetzen, eine Nutzung der Wohnung im Rahmen von Housing First zu ermöglichen (also eine direkte Vermietung an die von Wohnungslosigkeit Betroffenen nach Vermittlung durch Träger oder Stadt)

3. In Kooperation mit Trägern, die sich an Housing First beteiligen möchten, die Suche aufnehmen nach Wohnungen, die für Housing First genutzt werden können, indem sie entweder durch die Stadt erworben werden oder die Vermieter*innen bereit sind, diese auch an Betroffene zu vermieten.

· insgesamt damit 20 Wohnungen für Housing First für einen Modellversuch zur Verfügung zu stellen. Weitere Wohnungen sind möglich.

· eine ausgewogene Verteilung entsprechender Wohnungen über das gesamte Stadtgebiet zu gewährleisten.

5. Die DOGEWO21 wird aufgefordert, Wohnraum für den Ansatz Housing First vorzusehen und dafür auf dem Nachweis eines negativen Schufa-Eintrages zu verzichten.

6. Die Verwaltung wird aufgefordert, die soziale Betreuung im Rahmen von Housing First über einen lokalen Träger sicherzustellen. Das eingesetzte Personal soll dabei mit dem Ansatz Housing First vertraut sein.

7. Zur Vergabe der Wohnungen im Rahmen des Ansatzes Housing First soll mithilfe der Träger ein Kriterienkatalog erarbeitet werden, nach dem die zur Verfügung stehenden Wohnungen vergeben und an Menschen durch die Träger vermittelt werden.

8. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) will Kommunen bei der Anwendung des Ansatzes Housing First unterstützen. Auch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat das Konzept Housing First bis November 2020 finanziell gefördert. Eine Kooperation und enge Abstimmung zwischen der Stadt Dortmund, dem LWL sowie dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ist vor diesem Hintergrund anzustreben.

9. Sofern im Rahmen des Projekts weitere Kosten für Leistungen entstehen, die nach SGBII bzw. SGB XII nicht übernahmefähig sind, ist dem Fachausschuss darüber Bericht unter Angabe der finanziellen Auswirkungen zu erstatten. Die Verwaltung ist in diesem Falle beauftragt, für entstehende Mehrkosen eine Akquise von Fördermitteln zu prüfen.“


Rm Schmidt (SPD) dankt den Beteiligten der Wohnungslosenhilfe für ihren Einsatz und für die fachliche Diskussion im ASAG. Nach umfangreichen Beratungen in unterschiedlichen Gremien möchte seine Fraktion dem Antrag in der geänderten Form zustimmen. Hier können nun Hilfen weiterentwickelt und passgenau angeboten werden, um möglichst vielen Menschen die Rückkehr in die Gesellschaft zu ermöglichen. Housing First scheint ein vielversprechender Ansatz dafür zu sein. Die Anpassungen zum Wohnraumvorhalteprogramm und bei der Beteiligung der DOGEWO waren im Sinne der Fraktion, die nun zustimmen könne.

Rm Karacakurtoglu (Die Linke+) beschreibt die Bandbreite der Ursachen für Obdachlosigkeit. Wohnen ist ein Grundrecht. Dem Grundsatz folgt Housing First. Laut EU-Kommission können von den Betroffenen 78 Prozent und mehr langfristig ihren Wohnraum erhalten. Damit ist die Rückkehr in einen strukturierten Alltag möglich. Der Fraktion Die Linke+ ist der Antrag herzlich willkommen.

Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) verweist auf die Debatten im Ausschuss zum gemeinsamen Antrag der Fraktion Die Linke+, Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Nun ist die Umsetzung wichtig, damit bald obdachlose Menschen wieder eine Wohnung haben. Seine Fraktion stimmt zu.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) unterstützt den Antrag in seiner Grundrichtung. Trotz einiger Fragen hält seine Fraktion den Ratsbeschluss zu Housing First für gut und wird diesen unterstützen.

Rm … Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seines Nachnamens, seiner Fraktion sowie seines Wortbeitrages im Internet nicht zugestimmt.


Der Rat beschließt mit Mehrheit seiner Stimmen gegen die AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) folgenden gemeinsamen Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Die Linke+ in der Fassung des ASAG:

1. Der Rat stellt fest, dass viele Menschen, die von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit bedroht oder betroffen sind, mit dem Dortmunder Hilfesystem unterstützt werden und ihnen geholfen werden kann.

2. Der Rat stellt fest, dass mit dem aktuellen Hilfesystem einige obdachlose Menschen nicht nachhaltig erreicht werden können.

3. Der Rat beschließt, das Dortmunder System der Wohnungslosenhilfe um den Ansatz Housing First zu ergänzen.

4. Die Verwaltung wird aufgefordert,


· ein Umsetzungskonzept des Ansatzes Housing First zu entwickeln, das auf bereits bestehende und bewährte Konzepte („Endlich ein Zuhause“, Pension plus“, etc.) abgestimmt ist und diese sinnvoll ergänzt.

· Wohnungen für die dauerhaft für die Nutzung von Housing First umzuwidmen mithilfe folgender Schritte:


1. Prüfen, welche Wohnungen des Wohnraumvorhalteprogramms bzw. Wohnungen im Besitz der Stadt Dortmund bereits jetzt für Housing First geeignet sind

2. Bei den Vermieter*innen der durch die Stadt angemieteten Wohnungen sich aktiv dafür einzusetzen, eine Nutzung der Wohnung im Rahmen von Housing First zu ermöglichen (also eine direkte Vermietung an die von Wohnungslosigkeit Betroffenen nach Vermittlung durch Träger oder Stadt)

3. In Kooperation mit Trägern, die sich an Housing First beteiligen möchten, die Suche aufnehmen nach Wohnungen, die für Housing First genutzt werden können, indem sie entweder durch die Stadt erworben werden oder die Vermieter*innen bereit sind, diese auch an Betroffene zu vermieten.

· insgesamt damit 20 Wohnungen für Housing First für einen Modellversuch zur Verfügung zu stellen. Weitere Wohnungen sind möglich.

· eine ausgewogene Verteilung entsprechender Wohnungen über das gesamte Stadtgebiet zu gewährleisten.

5. Die DOGEWO21 wird aufgefordert, Wohnraum für den Ansatz Housing First vorzusehen und dafür auf dem Nachweis eines negativen Schufa-Eintrages zu verzichten.

6. Die Verwaltung wird aufgefordert, die soziale Betreuung im Rahmen von Housing First über einen lokalen Träger sicherzustellen. Das eingesetzte Personal soll dabei mit dem Ansatz Housing First vertraut sein.

7. Zur Vergabe der Wohnungen im Rahmen des Ansatzes Housing First soll mithilfe der Träger ein Kriterienkatalog erarbeitet werden, nach dem die zur Verfügung stehenden Wohnungen vergeben und an Menschen durch die Träger vermittelt werden.

8. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) will Kommunen bei der Anwendung des Ansatzes Housing First unterstützen. Auch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat das Konzept Housing First bis November 2020 finanziell gefördert. Eine Kooperation und enge Abstimmung zwischen der Stadt Dortmund, dem LWL sowie dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ist vor diesem Hintergrund anzustreben.

9. Sofern im Rahmen des Projekts weitere Kosten für Leistungen entstehen, die nach SGBII bzw. SGB XII nicht übernahmefähig sind, ist dem Fachausschuss darüber Bericht unter Angabe der finanziellen Auswirkungen zu erstatten. Die Verwaltung ist in diesem Falle beauftragt, für entstehende Mehrkosen eine Akquise von Fördermitteln zu prüfen.


zu TOP 5.2.b
Versorgung obdachloser Menschen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21029-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 21029-21-E1) vor:

„…. durch die Umsetzung der Corona-Notverordnung der Bundesregierung gilt auch in Dortmund ab dem 24.04.2021 eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. Diese betrifft wohnungslose Menschen ganz besonders hart, denn wer kein Zuhause hat, kann sich nachts kaum aus dem öffentlichen Raum zurückziehen. Daher bittet die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

1. Die Verwaltung wird gebeten, wohnungslose Menschen in Dortmund gemeinsam mit den Akteuren der Wohnungslosenhilfe noch einmal intensiv auf die vorhandenen Übernachtungsmöglichkeiten hinzuweisen. Die Unterbringung erfolgt, begrenzt auf den Zeitraum der Ausgangssperre, ohne Prüfung einer Leistungsberechtigung.

2. Die auf der Straße angetroffenen Menschen sollten frühzeitig aufgefordert werden, sich in die geöffneten Übernachtungsstellen zu begeben. Dabei ist darauf zu achten, dass die Ansprache durch die Akteure vor Ort einfach und sensibel erfolgt.

3. Die SPD-Fraktion geht davon aus, dass die Obdachlosigkeit auch in Dortmund als ein gewichtiger Grund im Sinne des § 28 IfSG zum Aufenthalt im Freien angesehen wird und dass daher keine Bußgelder bei vermeintlichen Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen verhängt werden.

4. Die Verwaltung wird gebeten, im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ein Konzept für weitere niederschwellige Unterbringungsformate für obdachlose und wohnungslose Menschen (z.B. Paare und Menschen mit psychischen Erkrankungen), die von den gängigen Hilfesystemen nicht erfasst werden, zu entwickeln. Dabei ist insbesondere die Situation obdachloser und wohnungsloser Frauen stärker in den Blick zu nehmen. Dies betrifft sowohl die Unterbringungsformate als auch mögliche Versorgungslücken. Das Konzept ist den zuständigen Fachausschüssen rechtzeitig vor Beginn der kalten Jahreszeit vorzulegen.
Begründung:
Gerade bei wohnungslosen Menschen muss auf deren besondere Situation und die Lebensumstände geachtet werden. Im Interesse des Infektionsschutzes muss gewährleistet sein, dass sich Obdachlose, sofern irgend möglich, während der Zeit von Ausgangsbeschränkungen an einem Schlafplatz aufhalten können. Dazu muss frühzeitig auf die vorhandenen Angebote hingewiesen werden.

Besondere Schwierigkeiten ergeben sich bei der Unterbringung von Paaren, die nicht getrennt werden möchten und daher keinen Platz in den vorhandenen Übernachtungsstellen finden. Menschen mit psychischen Erkrankungen benötigen eine Rückzugsmöglichkeit, die in einer Notschlafstelle mit vielen anderen Nutzer*innen nicht gegeben ist. Es sollten daher für diese Gruppen weitere niederschwellige Zugänge geprüft werden.

Die Obdach- und Wohnungslosigkeit von Frauen ist in der öffentlichen Wahrnehmung kaum präsent. Studien haben jedoch gezeigt, dass es eine nicht unerhebliche Gruppe an obdach- und wohnungslosen Frauen gibt. Entsprechende Angebote für diese Zielgruppe sind in Dortmund kaum vorhanden. Es ist daher zu befürchten, dass viele Frauen durch das Raster fallen und kaum Unterstützung und Begleitung beim Weg aus der Wohnungs- oder Obdachlosigkeit erhalten.“
Rm Jansen (B‘90/Die Grünen) sagt, dem Punkt 1 des Antrags könne seine Fraktion zustimmen, wenngleich dies im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) detailliert zu besprechen ist. Zu den Punkten 2 und 3 meint er, die Gründe der Nichtinanspruchnahme der Unterkünfte liegen nicht darin, dass die Menschen diese nicht kennen. Es ist nicht lebensreal, mittels Aufforderung oder Ausgangssperre - die auch ein ganz anders Ziel verfolgt - Menschen in Unterkünfte zu bringen. Ein Votum des Rates hinsichtlich des Verzichts auf Verhängung von Bußgeldern bei vermeintlichen Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen ist entbehrlich, da im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) dies bereits erklärt wurde. Daher würde sich die Fraktion B‘90/Die Grünen zu den Ziffern 2 und 3 des Antrags enthalten.
Über das Anliegen in Punkt 4 möchte seine Fraktion gern sprechen, allerdings nicht im Rat, sondern im zuständigen Ausschuss. Er bittet um Überweisung in den ASAG.

Rm Schmidt (SPD) erklärt für seine Fraktion, Ziel des Antrags sei der Schutz der Wohnungslosen. Dieser Schutz sollte per Beschluss vor möglichen Repressalien abgesichert werden.

Laut Rm Bahr (CDU-Fraktion) bietet Dortmund viele Möglichkeiten für Wohnungslose. Die CDU-Fraktion sieht in den Punkten 1-3 geübte Praxis, die nicht neu entschieden werden muss. Unter Ziffer 4 finden sich diskussionswürdige Punkte, die gern im ASAG diskutiert werden sollten. Daher sollte der Antrag in den ASAG überwiesen werden.

Rm Kowalewski (Fraktion Die Linke+) möchte den Antrag ebenfalls im ASAG diskutieren.

Rm Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) sieht Punkt 1 und 2 nicht für zustimmungswürdig. Denn wohnungslose Menschen von der Straße zu bekommen, sei nicht erste Strategie zur Pandemiebekämpfung. Die Punkte 3 und 4 würden unterstützt, eine Überweisung in den ASAG ist aber auch denkbar.

Rm Neumann-Lieven (SPD) ist für ihre Fraktion bereit, den Antrag im ASAG zu diskutieren.

Rm Helferich (AfD-Fraktion) verweist auf § 28b Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG).

Rm Gebel (Fraktion Die Linke+) äußert Skepsis an der Formulierung „…geht davon aus…“ zu Ziffer 3 und bittet um Überarbeitung, sofern der Antrag im ASAG thematisiert wird.

Der Rat der Stadt überweist den Antrag der SPD-Fraktion einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zur Beratung an den ASAG.

zu TOP 5.3.a


Corona
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21027-21)

Den Ratsmitgliedern liegt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache
Nr.: 21027-21-E1) vor:

„… die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zum oben genannten Tagesordnungspunkt den folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Entscheidung des Landes, der Stadt Dortmund ein
Sonderkontingent an Impfdosen für aufsuchende Impfangebote in sozial benachteiligten
Stadtteilen zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung wird gebeten, das vom Land eingeforderte
und bis zum 17. Mai 2021 einzureichende Kurzkonzept zu den geplanten Maßnahmen
dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur nächsten Sitzung am 15. Juni 2021
zur Kenntnis zu geben.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Corona-Impfkampagne mit einem
betrieblichen Impfangebot für die rund 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Dortmunder Stadtverwaltung zu unterstützen. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet, dass
unverzüglich ein Impfkonzept vorgelegt wird und alle räumlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden, um den städtischen Mitarbeitenden in dem Moment ein betriebsärztliches bzw. arbeitsmedizinisches Impfangebot unterbreiten zu können, in dem dies rechtlich und nach der tatsächlichen Verfügbarkeit von Impfstoff möglich
ist. Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung ist zu seiner nächsten
Sitzung am 11. Juni 2021 ein Sachstandsbericht zur Umsetzung vorzulegen.

3. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet, dass die Verwaltung im Zusammenspiel mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe darauf hinwirkt, Voraussetzungen und Strukturen
zu schaffen, um für den Zeitpunkt der Aufhebung der Impf-Priorisierung zum 7. Juni
2021 eine möglichst zeitnahe Verimpfung der zur Verfügung stehenden Impfstoffe zu gewährleisten.

4. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, die angesichts der pandemischen
Entwicklung zunächst zurückgestellte Umstellung des Kontaktpersonenmanagements auf
die E-Health-Software SORMAS zeitnah abzuschließen. Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung ist zu seiner nächsten Sitzung am 11. Juni 2021 ein aktueller
Sachstandsbericht vorzulegen.

5. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt, dass die Verwaltung dem Prüfauftrag des Rates nachgekommen ist, und seit dem 13. Mai 2021 auch in Dortmund mit dem Einsatz der „Impfbrücke“
eine Möglichkeit besteht, verfügbare Imfpdosen schnellstmöglich zu verteilen, damit
keine Impfdose verfällt. Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen des nach der Coronavirus-
Impfverordnung rechtlich Möglichen, die Registrierung bei der „Impfbrücke“ für alle
Impfwilligen zu öffnen.

6. Die Verwaltung wird gebeten, bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit
und Gesundheit zu prüfen, wie Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften an den Dortmunder
Schulen ein Antigen-Schnelltestangebot durch geschultes Personal mit Bescheinigung
des Testergebnisses unterbreitet werden kann und darzustellen, welcher finanzielle und
personelle Aufwand damit verbunden wäre. Die Ergebnisse sind dem Ausschuss für Soziales,
Arbeit und Gesundheit zu seiner nächsten Sitzung zur Kenntnis zu geben.

Begründung
Eine Begründung erfolgt gegebenenfalls mündlich.“

Hierzu hat der Personalrat der Stadtverwaltung Dortmund nachfolgende Zuschrift mit Stellungnahme vom 20.05.2021 (Drucksache Nr.: 21027-21-E2) abgegeben:


„… der Personalrat hat beiliegende Zuschrift an die Damen und Herren des Rates der Stadt Dortmund zum im Betreff genannten Zusatz-/Ergänzungsantrag gefertigt und dürfen Sie bitten, diese den Damen und Herren des Rates zur nächsten Sitzung des Rates am 20.05.2021 zukommen zu lassen.

Wir bitten hinsichtlich unseres Anliegens um Verständnis, eine frühere Reaktion war uns leider nicht möglich.“

„… die CDU Fraktion im Rat der Stadt Dortmund hat mit Datum vom 19.05.2021 den Zusatz-/Ergänzungsantrag für die heutige Sitzung des Rates zum Tagesordnungspunkt „Corona“ zur Beratung und Beschlussfassung eingebracht.


Ungeachtet dessen, das der Antrag in Gänze die ungeteilte Zustimmung des Personalrates findet, möchten wir mit dieser Zuschrift insbesondere das Augenmerk auf Punkt 2 legen.

Dem Personalrat ist natürlich bewusst, dass die Verwaltung an die gesetzlichen Regelungen ausdrücklich gebunden ist. Wahrgenommen wurde, dass die Verantwortlichen dieser Verwaltung mehrfach ihr Unverständnis über auf Bundes- oder Landesebene getroffene Entscheidungen zum Ausdruck brachten. Diese umzusetzenden Beschlüsse oder Verordnungen waren schwerlich den Beschäftigten unserer Verwaltung zu vermitteln.

Von daher begrüßt der Personalrat ausdrücklich, dass die politischen Entscheidungsträger dieser Stadt bei der Formulierung ihres Antrages Neiddebatten und Verteilungskämpfe ausschließt. Auch nach Aufhebung der Priorisierungen mit Wirkung vom 07.06.2021 ist allen Beteiligten bewusst, dass eine zügige Impfung wegen fehlender Impfdosen zumindest noch eine gewisse Zeit erschwert bleibt. Von daher ist es dringend angeraten, wie im o. g. Antrag ausgeführt, nicht nur ein Impfkonzept zu erarbeiten und vorzulegen, sondern alle räumlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, um den städtischen Beschäftigten in dem Moment ein betriebsärztliches bzw. arbeitsmedizinisches Impfangebot zu unterbreiten, in dem dies rechtlich und nach der tatsächlichen Verfügbarkeit von Impfstoff möglich ist.

Der Personalrat regt dringend an, dem vorliegenden Antrag zu folgen und die Verwaltung entsprechend zu beauftragen, da die Beschäftigten perspektivisch schon ein gesteigertes Interesse daran haben, welche Maßnahmen des Gesundheitsschutzes ihre Arbeitgeberin ergreifen wird.

Wir erlauben uns den Hinweis, dass wir sowohl den eingereichten Antrag als auch unsere heutige Zuschrift allen Beschäftigten der Stadtverwaltung Dortmund zur Kenntnis geben.“

Rm Dr. Suck (CDU) erklärt zu Ziffer 2 des Antrags die Fürsorgepflicht der Stadt Dortmund für die Mitarbeitenden. Die Ausstellung von Prioritätsbescheinigungen für hausärztliche Praxen genüge nicht. Er bittet um Zustimmung zum Antrag seiner Fraktion.

Laut Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) ähneln einige Punkte dem eigenen Antrag (TOP 5.3b). Man wolle dem Antrag der CDU-Fraktion zustimmen.

Rm … Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seines Nachnamens, seiner Fraktion sowie seines Wortbeitrages im Internet nicht zugestimmt.

Rm Bohnhof (AfD) sieht unter Ziffer 2 einen Verdrängungswettbewerb zwischen priorisierten Gruppen und Mitarbeiter*innen. Aus Sicht seiner Fraktion ist der Antrag – wie auch der Antrag unter TOP 5.3b –nicht zustimmungsfähig.


Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Rates am 23.09.2021:

Zu TOP 1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Rates der Stadt am 20.05.2021



Rm Bohnhof (AfD) erklärt, … . Zum Tagesordnungspunkt 5.3.a Corona bemängelt Rm Bohnhof, er habe die Formulierung „…Mitarbeiter*innen…“ nicht benutzt. Er begehrt die Streichung des Gender-Sterns.



Der zweite Hinweis wird in die Niederschrift aufgenommen.

Die Niederschrift über die 5. Sitzung des Rates der Stadt am 20.05.2021 wird am 23.09.2021 mit dieser Änderung genehmigt.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) sieht die Anträge unter 5.3a und 5.3b im Sachzusammenhang. Der Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen zu 5.3b findet die Zustimmung seiner Fraktion, wenngleich einige Punkte aus seiner Sicht bereits durch die Verwaltung bearbeitet werden.
Der Antrag der CDU sollte wegen seines Umfangs im Fachausschuss behandelt werden. Bei einer Abstimmung würde die Fraktion bei Ziffer 1 zustimmen, bei 2. gibt er zu bedenken, dass der Rat auch für die Menschen in Dortmund verantwortlich ist. Er mahnt zur Vorsicht, um nicht allein das Interesse der Beschäftigten der Stadtverwaltung zu sehen. Nummer 3 empfindet er für unverständlich, da die KVWL anderweitig den Impfstoff bezieht, hält er eine Abstimmung für nicht notwendig. Punkt 4 und 5 sind zustimmungsfähig, bei Ziffer 6 fehlt ihm jegliches Verständnis. Es gibt eine Teststrategie für schulische Zwecke, um Unterricht zu sichern, was auch funktioniere.

Rm Kowalewski (Die Linke+) möchte mit seiner Fraktion beim CDU-Antrag der Empfehlung des Personalrats folgen und zustimmen. Die generelle Aufhebung der Priorisierung sieht er vor dem Hintergrund der ungeimpften Menschen in Risikogruppen grundsätzlich kritisch. Auch dem Antrag von B‘90/Die Grünen werde man zustimmen.

Rm Dr. Suck (CDU) erklärt, die Kurzfristigkeit des Antrags sei der Situation geschildert. Zu Punkt 2 besteht nicht die Absicht, eine neue Priorisierungsgruppe zu eröffnen. Es geht nur um die Ausweitung eines Angebots, nicht um ein Privileg. Ziffer 3 soll nur die Leistungsfähigkeit im Impfzentrum hinterfragen, damit nach Wegfall der Priorisierung die Zahl der Impfungen je Tag nochmal gesteigert werden kann.

StRin Zoerner geht auf Ziffer 3 des Antrags ein und erklärt, die dort geforderten Strukturen existierten bereits. Problematisch ist eher die Impfstofflieferung. Sie skizziert die Problematik der zu geringen Impfstoffmengen in Verbindung mit der entfallenden Priorisierung. Die anderen Punkte - z.B. SORMAS - , so ihr Vorschlag, könnten im Ausschuss thematisiert werden.

Zum Antrag der B‘90/Die Grünen (s. 5.3b de TO) erklärt sie an dieser Stelle, es werde künftig mit dem Fachbericht regelmäßig hinsichtlich der 7-Tage-Inzidenz in den Stadtbezirken (vgl. Ziffer 1 des Antrags) informiert. Die Ziffern 2 und 3 des Antrags sind in Bearbeitung bzw. bereits erledigt.

StR Uhr beschreibt Unmut bei den Mitarbeitenden und der teilweisen Zulassung der Priorisierungsgruppe 3. So wurden Bedienstete des Landes NRW teilweise berücksichtigt, kommunale Mitarbeiter*innen nicht. Dazu gibt es diverse Beschwerdeschreiben von Vertretungen der Städte, Gemeinden und Kreise, aber auch vom Personalrat an den zuständigen Landesminister. Auch sind nicht nur städtische Beschäftigte, sondern auch Mitarbeitende in städt. Unternehmen, z.B. Busfahrer*innen, betroffen. Zumindest sei es aber seit dem 19.5.21 möglich, Bescheinigungen zur Vorlage in der hausärztlichen Praxis zu vergeben.
Die Stadt Dortmund, Betriebliches Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement (BAGM), verfügt über kein betriebsärztliches Personal. Die Impfstoffmengen, welche angeblich bundesweit für Betriebsärzt*innen zur Verfügung stehen sollen, sind nicht auskömmlich. Auch ist unklar, welcher Bedarf bei Mitarbeitenden noch besteht, sobald Impfungen betriebsärztlich tatsächlich möglich sind. Aktuell sind sehr viele Faktoren unklar oder einem starken Wandel unterzogen. Beim BAGM versuche man dennoch mit Hochdruck Lösungsmöglichkeiten zu finden.

Rm Rudolf (SPD) bittet, Ziffer 6 des Antrags auch in den Schulausschuss zu überweisen.

Rm Perlick (AfD) merkt zu Punkt 6 an, dass hinsichtlich der Ansteckung durch Kinder bisher keine Nachweise existieren. Mit den Maßnahmen werde nicht geschützt, sondern Leid verursacht.

Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) sieht ein Signal des Rates an die Verwaltung als sinnvoll an, um die Impfungen in Quartieren mit hoher Inzidenz zu beschließen. Daher hält er den Antrag seiner Fraktion nicht für obsolet, sondern bittet um Zustimmung.

Rm Garbe (AfD) fragt StR Zoerner hinsichtlich des knappen Impfstoffes, ob bereits vergebene Termine fraglich werden oder nur die künftige Terminvergabe betroffen ist.

StRin Zoerner erklärt, alle bis zum 5.6. vergeben, gebuchten und bestätigten Termine sind sicher. Danach besteht dann Unklarheit. Die anstehenden Zweitimpfungen sind ebenfalls gesichert.

Rm Dr. Goll (CDU-Fraktion) zeigt Einverständnis für ihre Fraktion, Ziffer 6 des Antrags im Schulausschuss zu thematisieren. Zur Frage der Selbsttests zum Unterrichtsbeginn in Schulen führt sie aus, dass diese nicht immer ganz problemlos funktionieren und man daher prüfen lassen möchte, ob Schüler*innen noch andere, assistierte Möglichkeiten eröffnet werden können.

Rm Gebel (Die Linke+) ergänzt StR Zoerner in Sachen SORMAS. Dies wurde im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) besprochen. Die Software könne zwar durch das Systemhaus zur Verfügung gestellt werden, aus rein praktischen Gründen sein die Beschäftigten aber gerade so gebunden, dass Schulungen nicht möglich sind.

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme des Personalrates (Drucksache Nr.: 21027-21-E2) zur Kenntnis. Über die Punkte des vorgelegten CDU-Antrages wird getrennt abgestimmt:


Der Rat der Stadt stimmt mit Mehrheit seiner Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) für Ziffer 1 des Zusatz-/Ergänzungsantrages der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 21027-21-E1):

1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Entscheidung des Landes, der Stadt Dortmund ein Sonderkontingent an Impfdosen für aufsuchende Impfangebote in sozial benachteiligten Stadtteilen zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung wird gebeten, das vom Land eingeforderte und bis zum 17. Mai 2021 einzureichende Kurzkonzept zu den geplanten Maßnahmen dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur nächsten Sitzung am 15. Juni 2021 zur Kenntnis zu geben.


Der Rat der Stadt stimmt mit Mehrheit seiner Stimmen gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) für Ziffer 2 des Zusatz-/Ergänzungsantrages der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 21027-21-E1):

2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Corona-Impfkampagne mit einem betrieblichen Impfangebot für die rund 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dortmunder Stadtverwaltung zu unterstützen. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet, dass unverzüglich ein Impfkonzept vorgelegt wird und alle räumlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden, um den städtischen Mitarbeitenden in dem Moment ein betriebsärztliches bzw. arbeitsmedizinisches Impfangebot unterbreiten zu können, in dem dies rechtlich und nach der tatsächlichen Verfügbarkeit von Impfstoff möglich ist. Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung ist zu seiner nächsten Sitzung am 11. Juni 2021 ein Sachstandsbericht zur Umsetzung vorzulegen.



Der Rat der Stadt stimmt mit Mehrheit seiner Stimmen gegen die Stimmen der Fraktionen von FDP/Bürgerliste und AfD bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) für Ziffer 3 des Zusatz-/Ergänzungsantrages der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 21027-21-E1):

3. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet, dass die Verwaltung im Zusammenspiel mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe darauf hinwirkt, Voraussetzungen und Strukturen zu schaffen, um für den Zeitpunkt der Aufhebung der Impf-Priorisierung zum 7. Juni 2021 eine möglichst zeitnahe Verimpfung der zur Verfügung stehenden Impfstoffe zu gewährleisten.



Der Rat der Stadt stimmt mit Mehrheit seiner Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) für Ziffer 4 des Zusatz-/Ergänzungsantrages der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 21027-21-E1):

4. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, die angesichts der pandemischen Entwicklung zunächst zurückgestellte Umstellung des Kontaktpersonenmanagements auf die E-Health-Software SORMAS zeitnah abzuschließen. Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung ist zu seiner nächsten Sitzung am 11. Juni 2021 ein aktueller Sachstandsbericht vorzulegen.



Der Rat der Stadt stimmt mit Mehrheit seiner Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) für Ziffer 5 des Zusatz-/Ergänzungsantrages der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 21027-21-E1):

5. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt, dass die Verwaltung dem Prüfauftrag des Rates nachgekommen ist, und seit dem 13. Mai 2021 auch in Dortmund mit dem Einsatz der „Impfbrücke“ eine Möglichkeit besteht, verfügbare Imfpdosen schnellstmöglich zu verteilen, damit keine Impfdose verfällt. Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen des nach der Coronavirus-Impfverordnung rechtlich Möglichen, die Registrierung bei der „Impfbrücke“ für alle Impfwilligen zu öffnen.



Der Rat der Stadt stimmt mit Mehrheit seiner Stimmen gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) für Ziffer 6 des Zusatz-/Ergänzungsantrages der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 21027-21-E1) und überweist diesen Punkt an den Schulausschuss:

6. Die Verwaltung wird gebeten, bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu prüfen, wie Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften an den Dortmunder Schulen ein Antigen-Schnelltestangebot durch geschultes Personal mit Bescheinigung des Testergebnisses unterbreitet werden kann und darzustellen, welcher finanzielle und personelle Aufwand damit verbunden wäre. Die Ergebnisse sind dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu seiner nächsten Sitzung zur Kenntnis zu geben.

zu TOP 5.3.b


Corona-Impfungen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21030-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B’90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 21030-21-E1) vor:
„…. die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Corona-Zahlen der 7-Tage-Inzidenz regelmäßig
differenziert nach Stadtbezirken zu veröffentlichen.


2. Die Verwaltung wird aufgefordert, schnellstmöglich ein Konzept zur gezielten Impfung von
Menschen in Quartieren mit hoher Inzidenz und/ oder hoher Bevölkerungsdichte und
beengten Wohnverhältnissen zu entwickeln. Dabei ist auch der Einsatz mobiler Impfteams zu
prüfen.


3. Die Verwaltung nimmt unmittelbar Kontakt mit der Landesregierung auf, um ein
entsprechendes Konzept analog des Verfahrens anderer Städte abzustimmen und
umzusetzen. Dabei ist auf die vom Land angekündigten 100.000 zusätzlichen Impfdosen für aufsuchende Impfangebote in Stadtteilen mit besonders hohen Inzidenzen zurückzugreifen.


4. Die Verwaltung verstärkt sofort die Aufklärungsarbeit hinsichtlich der Impfungen in den
betreffenden Stadtbezirken - auch unter Berücksichtigung der Mehrsprachigkeit im Rahmen
der Impfberatung -
, um die Information und Akzeptanz für entsprechende Impfaktionen zu
verbessern und zu steigern.


Begründung:
Die aktuelle Corona-Inzidenz in Dortmund liegt gesamtstädtisch bei 141,1 (12. Mai). Die Zahl der infizierten Menschen schwankt dabei von Stadtbezirk zu Stadtbezirk. Die Anzahl der Infizierten liegt in den nördlichen Stadtbezirken am höchsten. Hier leben prozentual die meisten Menschen mit geringem Einkommen, oft am Rande der Armut, oft mit mehreren Personen in beengten Wohnräumen. Die konsequente Einhaltung von Vorsichtsmaßnahmen ist für viele nicht möglich. Dazu kommt, dass die Kenntnisse über die Auswirkungen von Corona und insbesondere auch über die Impfungen teilweise geringer sind als in anderen Bezirken. Dadurch verschärfen sich die Möglichkeiten der Ausbreitung des Virus. Eine priorisierte Impfung in den betroffenen Stadtbezirken und -quartieren ist damit auch eine Maßnahme zum Schutz der gesamten Stadt.

Eine Priorisierung aufgrund sozialer Kriterien ist aktuell nicht vorsehen. Das Land hat aber bereits angekündigt, Impfkampagnen in sozialen Brennpunkten zu unterstützen und dafür 100.000 zusätzliche Impfdosen zur Verfügung zu stellen.“
Der Rat der Stadt stimmt über die Punkte des vorgelegten Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B’90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 21030-21-E1) getrennt ab:

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit seiner Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) Ziffer 1 des Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktion B’90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 21030-21-E1):

1. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Corona-Zahlen der 7-Tage-Inzidenz regelmäßig differenziert nach Stadtbezirken zu veröffentlichen.


Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit seiner Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) Ziffer 2 des Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktion B’90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 21030-21-E1):

2. Die Verwaltung wird aufgefordert, schnellstmöglich ein Konzept zur gezielten Impfung von Menschen in Quartieren mit hoher Inzidenz und/ oder hoher Bevölkerungsdichte und beengten Wohnverhältnissen zu entwickeln. Dabei ist auch der Einsatz mobiler Impfteams zu prüfen.


Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit seiner Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) Ziffer 3 des Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktion B’90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 21030-21-E1):

3. Die Verwaltung nimmt unmittelbar Kontakt mit der Landesregierung auf, um ein entsprechendes Konzept analog des Verfahrens anderer Städte abzustimmen und umzusetzen. Dabei ist auf die vom Land angekündigten 100.000 zusätzlichen Impfdosen für aufsuchende Impfangebote in Stadtteilen mit besonders hohen Inzidenzen zurückzugreifen.



Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit seiner Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) Ziffer 4 des Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktion B’90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 21030-21-E1):

4. Die Verwaltung verstärkt sofort die Aufklärungsarbeit hinsichtlich der Impfungen in den betreffenden Stadtbezirken - auch unter Berücksichtigung der Mehrsprachigkeit im Rahmen der Impfberatung -, um die Information und Akzeptanz für entsprechende Impfaktionen zu verbessern und zu steigern.



6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1


Änderung des Gesellschaftsvertrages der Dortmunder Sportstätten gGmbH (vormals Olympiastützpunkt Westfalen gGmbH)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20414-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der beabsichtigten Änderung des Gesellschaftsvertrages zu und ermächtigt die Verwaltung, die notarielle Änderung des Gesellschaftsvertrages entsprechend vorzunehmen.

7. Schule

zu TOP 7.1


Abschlussbericht der Dortmunder Bildungskommission für den Zeitraum 2015-2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20417-21)

Rm Erstfeld (SPD) beantragt, den Bericht auch dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) zur Kenntnis zu geben.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den beigefügten Abschlussbericht der vierten Dortmunder Bildungskommission für den Zeitraum 2015–2020 zur Kenntnis und überweist ihn auch zur Kenntnisnahme an den AKJF.

8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1


Elternbeiträge
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21031-21)

Den Ratsmitgliedern liegt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B’90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 21031-21-E1) vor:
„… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Rat schließt sich der Stellungnahme des Städtetages NRW an, dass vor dem Hintergrund
der Pandemie-Einschränkungen die Beteiligung des Landes an den Elternbeiträgen für
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und OGS für die Monate Mai und Juni aus
kommunaler Sicht unzureichend ist.


2. Der Rat fordert das Land auf, die Elternbeiträge auch für Februar, März und April vollständig
zu übernehmen sowie klarzustellen, dass die Beiträge auch in den kommenden Monaten
übernommen werden, wenn eine Betreuung nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.


Begründung:
Seit vielen Monaten haben viele Kinder aufgrund der Corona-Pandemie ihre Kita, die Kindertagespflege oder die Offene Ganztagsschule nicht mehr oder nur zeitlich eingeschränkt unter anderem auch im Rahmen der Notbetreuung besuchen können. Viele Eltern sind zu Recht empört darüber, dass sie trotzdem weiterhin die vollen Beiträge für die nicht in Anspruch genommene Betreuung ihrer Kinder zahlen mussten. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie hatte bereits im Februar das Land aufgefordert, wie schon für den Januar eine Regelung zur weiteren Aussetzung der Elternbeiträge zu beschließen und die Ausfälle der Kommunen zu übernehmen. Nun will das Land zumindest für Mai und Juni die Beiträge zu 50 Prozent erstatten.
Das lässt die Eltern allerdings für das Vierteljahr zwischen Februar und April im Stich. Auch die kommunalen Spitzenverbände als Vertretung der Städte und Gemeinden sehen das so. Für den Städtetag NRW ist eine Beteiligung des Landes nur für zwei Monate aus kommunaler Sicht unzureichend. Es ist darüber hinaus auch vollkommen unverständlich. Denn einerseits ruft der zuständige Minister ausdrücklich alle Eltern dazu auf, ihre Kinder nicht in die Kitas zu schicken, wenn es nicht unbedingt sein muss. Gleichzeitig ist die schwarz-gelbe Landesregierung nicht bereit, die Elternbeiträge für die ausgefallene oder eingeschränkte Betreuung zu erlassen.“

Rm Gövert (B’90/Die Grünen) beschreibt die pandemiebedingten Einschränkungen und die damit verbundenen Schwierigkeiten, welche Familien zu bewältigen hatten und haben. Es ist gut, dass Familien für die Monate Mai und Juni entlastet wurden. Der Antrag zielt nun darauf, auch für weitere Monate - in der Vergangenheit und auch für die Zukunft - eine entsprechende Entlastung zu schaffen. Rm Gövert bittet um Zustimmung zum Antrag.

Rm Kaminski (SPD) kündigt die Zustimmung seiner Fraktion zum Antrag an und bedauert, dass nicht bereits im Februar 2021 der Antrag der SPD erfolgreich war.

Rm Mader (CDU) sieht in der Pandemie nicht das Land allein in der Pflicht, sondern die Kommunen müssten ebenfalls ihren Anteil tragen. Die hälftige Teilung der Kosten wäre aus Sicht seiner Fraktion ein gangbarer Weg. Die Belastung der Familien sieht er. Rm Mader gibt jedoch zu bedenken, dass der Rat entsprechend reagiert und großzügige Regelungen beschlossen hat. Daher wird die CDU-Fraktion dem Antrag nicht beitreten.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) stimmt mit der CDU-Fraktion überein. Zumal die Einrichtungen gut besucht seien und Eltern sehr wohl das Betreuungsangebot umfassend nutzen.

Rm Deyda (Die Rechte) ist der Meinung, dass der Betrag - egal ob Bund, Land oder Kommune – komplett übernommen werden sollte.

Laut Rm Gövert war die hälftige Teilung geübte Praxis. Auch ist die Kommune sicher gewillt, sich zu beteiligen. Diese Forderung ist auch als Verhandlungsbasis zu verstehen. Die Antragstellenden habe sich nun aber an den Forderungen des Ministers für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW orientiert, die Kinder möglichst zu Hause zu lassen. Daher ist der Antrag aus ihrer Sicht folgerichtig.

Rm Kowalewski (Die Linke+) erklärt für seine Fraktion den Beitritt zum Antrag. Er widerspricht RM Kauch und berichtet aus privater Erfahrung, dass nur sehr wenige Kinder aktuell die Einrichtung besuchen. Auch sei Infektionsschutz Ländersache und das Land muss die Folgen der Entscheidungen vertreten.

Rm Bohnhof (AfD) stimmt mit Rm Mader überein und erklärt, seine Fraktion werde gegen den Antrag stimmen.

StRin Schneckenburger berichtet, die kommunalen Spitzenverbände verhandeln seit Wochen mit dem Land NRW hinsichtlich der Elternbeiträge. Hintergrund ist der große Druck der Eltern mit dem Ziel der Rückerstattung von Elternbeiträgen auf die kommunalen Jugendämter. Ziel ist die komplette Übernahme durch das Land NRW. Dies ist auch einhellige Auffassung der Spitzenverbände, des Städtetags und unabhängig von politischer Überzeugung. Der Minister hat angekündigt, für die Monate Mai und Juni auf 50 Prozent zu verzichten. Eine Vereinbarung dazu ist noch nicht getroffen. Daher liegt der Vorschlag nun dem Rat vor.
Die Einrichtungen waren zu Zeiten der Notbetreuung mit durchschnittlich 30 Prozent ausgelastet. Dabei sind jedoch auch starke Schwankungen zwischen einzelnen Einrichtungen zu verzeichnen.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit seiner Stimmen gegen die Fraktionen von CDU, FDP/Bürgerliste und AfD nachfolgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B’90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 21031-21-E1):

1. Der Rat schließt sich der Stellungnahme des Städtetages NRW an, dass vor dem Hintergrund der Pandemie-Einschränkungen die Beteiligung des Landes an den Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und OGS für die Monate Mai und Juni aus kommunaler Sicht unzureichend ist.
2. Der Rat fordert das Land auf, die Elternbeiträge auch für Februar, März und April vollständig zu übernehmen sowie klarzustellen, dass die Beiträge auch in den kommenden Monaten übernommen werden, wenn eine Betreuung nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.

zu TOP 8.2


Anpassung der Entgeltordnung für die Verpflegung in Dortmunder Kindertageseinrichtungen im Eigenbetrieb FABIDO bei epidemischer Lage von landesweiter Tragweite gem. § 14 Infektionsschutz- und Befugnisgesetz (IfSBG NRW)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21036-21)

Der Rat der Stadt Dortmund fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Der Rat nimmt die Vorlage zur Anpassung der Entgeltordnung zur Kenntnis und beschließt:
- Die Änderung der als Anlage 1 beigefügten Entgeltordnung für die Erhebung von Verpflegungsentgelten in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund rückwirkend zum 01.01.2021.
- Die Einführung einer tagesscharfen Abrechnungsverfahren von Verpflegungsentgelten bei epidemischer Lage von landesweiter Tragweite gem. § 14 Infektionsschutz- und Befugnisgesetz (IfSBG NRW)

zu TOP 8.3
Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für die Monate Mai und Juni 2021.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20968-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Stadt Dortmund die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von

• Angeboten in Kindertageseinrichtungen gemäß §§ 22, 22a und 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie §§ 1 Abs. 1, 2, 15 ff., 25 ff., 32 ff. des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz (KiBiz),

• Angeboten in Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII sowie §§ 1 Abs. 1, 2, 15, 21, 22 KiBiz,

• Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I” (BASS 12-63 Nr. 2)


für den Zeitraum vom 01. Mai 2021 bis 30. Juni 2021 vorläufig aussetzt. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird. Vorbehaltlich einer Zusage des Landes sich an den Mindererträgen hälftig zu beteiligen, wird beschlossen, auf die o.g. Erhebung der Elternbeträge in den Monaten Mai 2021 und Juni 2021 vollständig zu verzichten. Sofern keine hälftige finanzielle Beteiligung des Landes erfolgt, wird eine aktualisierte Vorlage zur Beschlussfassung in die nächste Ratssitzung eingebracht. Bis dahin sollen die Elternbeiträge für die beiden genannten Monate nicht eingezogen werden.

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1


2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19449-20)

Der Rat der Stadt hat nachfolgende Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung am 28.04.2021 vorliegen:
„Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen und CDU mit der Drucksachen-Nr. 19449-20-E2 vor:
„… die Fraktionen von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und CDU im Schulausschuss bitten um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass bei jeder geplanten Um- und Neubaumaßnahme
an Turn- und Sporthallen sowie Grundschulen die Möglichkeit der baulichen Integration von
weiteren Räumen für den offenen Ganztag (OGS) und neuen Kindertagesstätten (Kitas) ‚ geprüft wird und wo möglich die Baupläne entsprechend ergänzt werden.

2. Da insgesamt die Flächen begrenzt, der Bedarf an eigenständigen Räumen für pädagogische
Arbeit / gestaltete Freizeit in der Schule (OGS) und an Kitas groß ist, sind auch Möglichkeiten
zwei- oder mehrgeschossiger Bauten bei Sporthallen zu prüfen. Unter- bzw. oberhalb von ‚ Umkleidetrakten und von neu zu errichtenden Turn-/Sporthallenflächen ist zukünftig zwingend zu prüfen, ob diese Nutzungskombination möglich ist. Gleiches ist auch (in Ergänzung der ‚ Vorgaben aus der Schulbaurichtlinie) für Grundschulgebäude generell in den Blick zu
nehmen.

3. Für jede geplante Baumaßnahme auf Schulgrundstücken sowie bei Turn-/ Sporthallen ist ‚ zukünftig in der entsprechenden Beschlussvorlage darzulegen, ob und wenn ja, wie eine
solche Baukombination realisierbar und ggf. warum sie im konkreten Falle nicht umsetzbar ist. Bereits abschließend geplante Baumaßnahmen sind von vorstehender Beschlussfassung
nicht betroffen.

Begründung

Der Bundesgesetzgeber plant aktuell, dass ab dem Schuljahr 2025/2026 jedes Grund-schulkind einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in der OGS hat. Der Rat der Stadt Dortmund hat am 25.03.2021 den Beschluss gefasst, dass eine U3-Betreuungsquote von mindestens 50 Prozent bei der Kinderbetreuung erreicht werden muss. Beide definierten Normen sind ambitioniert, kostenintensiv und aufgrund der mangelnden Bauflächen äußerst schwierig zu erreichende Ziele.



OGS-Betreuung kann nur begrenzt in Klassenzimmern stattfinden, da sie nicht Fortsetzung des Unterrichts sein soll, sondern in der Schule gestaltete Freizeit und ein Betreuungsangebot für SuS.

Dortmund ist eine Großstadt mit dichter Bebauung. Verfügbare und geeignete Bauareale sind nur in geringer Menge verfügbar und es entstehen Nutzungskonflikte. Um dem Problem des Platzmangels entgegenzuwirken, ist daher verstärkt der Blick auf eine vertikale Bauweise zu richten; das muss auch für Sporthallen gelten, die in aller Regel bisher weder unter- noch überbaut sind.

Sowohl die o.g. Rechtsansprüche als auch der o.g. Ratsbeschluss verlangen umfangreiche Maßnahmen. Da die einfach zu bebauenden Grundstücke längst vergeben oder zu teuer sind, muss verstärkt der Blick auf pragmatische, unkonventionelle und somit auch innovative Bauformate gelegt werden. Innovation muss und kann dabei Hand in Hand mit geltenden Bau- und Rechtsvorschriften gelingen.“

Herr Jansen dankte für die Vorlage und befürwortete die höheren Ausgaben für den Schulbau. Zum Schulzentrum Kreuzstr. wurden die Anwohner*innen angehört. Folgen da weitere Schritte?

Herr Gönen erklärte dazu, dass das Schulbauprogramm ein Investitionsvolumen in Höhe von 1,25 Mrd. Euro habe, durch Angleichungsprozesse bei der Projektentwicklung ändern sich Kostenrahmen, so dass man ein Volumen in Höhe von 1,5 Mrd. Euro prognostizieren könne.
Zum letzten Sachstandsbericht gebe es eine Steigerung des Kostenrahmens in Höhe von 150 Mio Euro.
Zum Schulzentrum Kreuzstr. wurde die Machbarkeitsstudie in einer Bürgeranhörung im Detail besprochen, woraus sich die Änderung ergab, dass die alte Kreuz-Grundschule abgerissen und an derselben Stelle wieder aufgebaut wird. Derzeit sei man in der Leistungsphase 1, der Grundlagenermittlung eines Projektes. Über weitere Planungen werden die Gremien anhand der Sachstandsberichte informiert. Bezirksvertretungen und Schulleitungen werden in die Planungen einbezogen; aus Zeitmangel ist es leider nicht möglich, einzelne Planungsprozesse in den Gremiengang zu bringen. Teilergebnisse werden unter Einbeziehung der Schulen und Anwohner*innen behandelt und mitgeteilt.

Frau Dr. Goll bat um Antworten zu folgenden Fragen:
- Gymnasium an der Schweizer Allee – Kompensation der wegfallenden Parkplätze für das
Lehrpersonal?
- Brechtener Grundschule - Fertigstellung 3. Quartal 2026. Wie sehen die organisatorischen
Planungen bis zu dem Zeitpunkt aus?
- Stadtbezirk Hörde
Die Entwicklungen zum Goethe Gymnasium sollte man weiterhin beachten.
Neubau einer neuen Grundschule mit Fertigstellung 2025/26. Bedarf bestehe allerdings
schon vorher. Gleichzeitig werde die Grundschule in Wichlinghofen durch Baumaßnahmen
auf einen Zug reduziert. Also fehlen im Stadtbezirk Hörde erstmal 2 Züge, die anderweitig
untergebracht werden müssen. Wie sieht die Planung dazu aus?
Zum gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag erklärte sie, den Blick auf weitere notwendige Räumlichkeiten außer Unterrichtsräumen zu richten und kreative Möglichkeiten zu finden. Bei der künftigen Planung solle das berücksichtigt werden. OGS sollte nicht im Klassenraum stattfinden, sondern in dafür vorgesehenen Räumen.

Frau Schneckenburger führte aus, dass das Bauvolumen finanziell und in der Umsetzung eine große Herausforderung für die Stadt Dortmund darstelle.
Das Thema OGS sei ein schwieriges Thema. Die Ausstattung mit weiteren Räumlichkeiten (ohne Mensen und Funktionsräume) für den Offenen Ganztag bei Umsetzung eines Rechtsanspruches, den wahrscheinlich 80 % der Kinder in Anspruch nehmen werden, werde kaum möglich sein. Derzeit sei man bei ca. 56 % und zusätzlichen 500-600 weiteren Plätzen jährlich.
Bei 88 Grundschulen sei es kaum umsetzbar, weitere pädagogische Räumlichkeiten für eine Auslastung von 100 % zu erstellen. Es gebe die Perspektive, dass der Aufenthaltsort des Offenen Ganztags bei einer Vollauslastung die Grundschule sei, die das Mittagessen sicherstellen und die Funktionsräume zur Verfügung stellen müsse, die für pädagogischen Differenzierungen im Offenen Ganztag nötig sind.

Herr Peper stellte sich dem Ausschuss kurz vor. Er erklärte, dass der Fachbereich Liegenschaften bei der Projektentwicklung und Investitionssteuerung mit den Fachbereichen Schule und Immobilienwirtschaft eng in allen Belangen zusammenarbeite. Die Realisierung sei nicht immer einfach, Ziel sei jedoch, etablierte Standorte möglichst zu erhalten und/oder zu erweitern.
Die Fragen von Frau Dr. Goll beantwortete er wie folgt:
Gymnasium an der Schweizer Allee –
Durch die modulare Erweiterung sollen die Lehrerparkplätze überbaut werden. Im Planungsverlauf werden solche Fragen bauordnungsrechtlich geklärt. Zeitgemäß sollen auch die Nähe zum ÖPNV und Fahrradstellplätze berücksichtigt werden. Das mindere die Zahl der bereitzustellenden Autostellplätze an anderer Stelle, die dann im Bauantrag ausgewiesen werden.
Brechtener Grundschule –
Eine Klasseneinheit ist bereits in einer mobilen Einheit untergebracht, leider werde man auch für die weiteren Bedarfe bis zur Fertigstellung der Baumaßnahmen auf mobile Einheiten zurückgreifen müssen.
Stadtbezirk Hörde: Goethe Gymnasium und Konrad von der Mark-Schule, Grundschulen –
Es laufe die Projektentwicklung. Möglich sei, das Modul für das Gymnasium zu errichten, so dass die Hauptschule dieses während der Sanierung des eigenen Gebäudes nutzen könne. Nach Fertigstellung der Arbeiten an der Hauptschule könne diese zurückziehen und das Gymnasium nutze die neuen Räumlichkeiten. Über diese Planung wird der Schulausschuss entsprechend informiert.
Zum Stand der Grundschulen sei man in Vertragsverhandlungen zum Erwerb eines Grundstücks. Auch dazu gebe es dann eine Information in nichtöffentlicher Sitzung.
Die Frage zur Schulorganisation müsse die Schulverwaltung beantworten.

Herr Willeke führte dazu aus, dass jährlich anhand des Einschulungsjahrgangs gesehen wird, wo es Lücken bei den Kapazitäten gebe. Konkret habe man vor, eine weitere Eingangsklasse in Hörde einzurichten, z. B. an der Lieberfeld-Grundschule. Bis zur Fertigstellung der neuen
Grundschule müsse die Verwaltung sehen, wo es mit der Aufstellung einer mobilen Raumeinheit und dann der Einrichtung einer temporären zusätzlichen Eingangsklasse gelingt, den Bedarf in Hörde abzudecken. Das solle in der Regel in der Nähe des entstehenden Bedarfes geschehen.
In Wichlinghofen werde die Loh-Grundschule als Interimsstandort für die Bauphase genutzt.
Es gebe dann Überlegungen, im Nachhínein zu schauen, ob das Gebäude als Dependance für die umliegenden Schulen genutzt werden könne. Das könne allerdings erst geschehen, wenn die Schülerzahlen erkennbar sind.

Herr Spieß sprach den Antrag der Fraktionen CDU und B‘90/Die Grünen an. Nach den Ausführungen von Frau Schneckenburger habe er Zweifel an der Umsetzbarkeit. Man befinde sich in unterschiedlichen Projektstatus. Man müsse jetzt handeln, alles andere würde zu viel Zeit kosten. Die Schulbauleitlinie sage deutlich, dass es Raumprogramme gebe, die in modernen pädagogischen Konzepten umgesetzt werden sollen. Das beinhalte auch die OGS.
Seine Fraktion würde da dem Punkt 1 des Antrags folgen können. Allerdings Kindertagesstätten auf Turnhallen etc. aufzusetzen, sei aufgrund von Vorgaben für den Kita-Bau nicht umsetzbar, da es sich um eine Größenordnung handelt, die schwerlich als zusätzliches Stockwerk oder unterhalb einer Sporthalle eingerichtet werden können.
Sein Vorschlag sei, gemeinsam im AFBL eine Anfrage einzubringen und den Fachbereich Liegenschaften um Auflistung von freien Flächen für den kurzfristigen Kita-Bau zu bitten.

Frau Schneckenburger erklärte, dass es im Bereich des Jugendamtes ein Planungsprojekt gebe, den Bunker Blücherstr. mit einer Kita auf dem Dach zu bebauen. Ziel sei, in einem verdichteten Stadtbezirk weitere Flächen zu nutzen. Prüfen könne man solche Möglichkeiten bei zukünftigen Projekten, bei bereits laufenden Projekten würde das zu weiteren Verzögerungen im Planungs- und Ausführungsprozess führen. Eine Vorlage zum Starterpaket Bau von Kindertageseinrichtungen durch die Stadt Dortmund sei in Vorbereitung und werde dem Ausschuss vorgelegt. Es gebe oft Bedenken von Schulleitungen, Kindertagesstätten auf Schulgelände zu bauen. Außengelände von Kitas sollen tagsüber genutzt werden, der Schulunterricht aber auch störungsfrei stattfinden.

Frau Lögering vermisste die Planung der Grundschule in der Stahlwerkstr. in der Vorlage. Außerdem schlug sie vor, im Sinne von klimarelevanten Auswirkungen und nachhaltiger Entwicklung keine Abrisse von Gebäuden vorzunehmen, sondern über Nach- und Folgenutzung in Bestandsgebäuden nachzudenken. Abrisse sollten begründet werden.

Frau Staar fragte nach anderen Möglichkeiten als der Nutzung von mobilen Raumeinheiten.

Herr Peper brachte zum Ausdruck, dass mobile Raumeinheiten nicht immer vermeidbar seien. Durch modulare Bauweise könne man Bauten beschleunigen, so dass mobile Raumeinheiten nicht mehr so lange benötigt werden. Der Fachbereich Schule melde im ersten Quartal eines Jahres die Bedarfe für das kommende Jahr, für das übernächste Jahr plane man dann bereits mit modularer Bauweise.

Herr Gönen erklärte, die modulare Bauweise führe zu einer kürzeren Bauzeit. Er beschrieb kurz das Ausschreibungsverfahren. Nicht nur der Preis sei ausschlaggebend, es fließen auch klimarelevante Aspekte in die Wertung ein.

Herr Peper nahm noch Stellung zur Grundschule in der Stahlwerkstr. Eine Information zum Planungsbeginn werde er nachliefern. (Hinweis: Die Verwaltung teilte Folgendes mit: in Abhängigkeit von Planreife, Grunderwerb und Erschließung ist nach derzeitiger Planung mit einem Baubeginn etwa Mitte 2024 zu rechnen.)

Herr Willeke sagte dazu, dass der Schulbau im Schulentwicklungsplan enthalten ist. Das Grundstück und das Baugebiet sind im Bebauungsplan vorhanden, aber es ist noch keine weitere Planung möglich.
Zu den aktuellen mobilen Raumeinheiten machte er deutlich, dass diese genauso ausgestattet sind wie die Klassenräume. Sie seien nur zur Zwischennutzung vorgesehen. Es gebe Kritik aber auch Zustimmung.

Herr Peper erklärte noch zum Neubau Stahlwerkstr., dass er in seinen Emails aus dem vergangenen Jahr den Hinweis gefunden habe, das Grundstück solle im Jahr 2023 baureif sein.

Herr Barrenbrügge stimmte Frau Lögering im Hinblick der Klimarelevanz zu.
Er ging auf den vorliegenden Zusatz-/Ergänzungsantrag ein und stellte fest, dass es durchaus möglich sei, eine Kita auf das Dach einer Turnhalle zu bauen. Für die Zukunft geplante Bauobjekte sollten auf die im Antrag genannten Möglichkeiten untersucht werden. Innovative Möglichkeiten seien künftig gefragt.
Zum Schulzentrum Eving stellte er die Frage, nach dem Schulhof-Raum von Gymnasium und Realschule. Das Gymnasium habe große Anbauten, so dass die Schulhoffläche der Realschule kleiner geworden sei.

Herr Peper antwortete, dass es wichtig sei, die betroffenen Schulleitungen immer einzubeziehen. Auf dem genannten Gelände gebe es Probleme mit alten Leitungen im Boden, dann gebe es eine sanierte Dreifach-Sporthalle und den Neubau einer weiteren. Es habe Gespräche der Verwaltung mit den Schulleitungen zu allen Projekten gegeben. Die Schulhof-Fläche der Theodor-Heuss-Realschule sei immer noch groß genug.

Herr Willeke bestätigte die Gespräche mit den Schulleitungen. Es sei immer schwierig, wenn eine Schule zusätzliche Bauten auf dem gemeinsamen Gelände erhalte. Wichtig sei im Endeffekt die Frage gewesen, wieviel Schulhoffläche stehe dem einzelnen Schüler/der einzelnen Schülerin letztendlich zur Verfügung. Ohne den Anbau habe die Realschule doppelt so viel Fläche pro SuS zur Verfügung wie das Gymnasium. Der Standort des Neubaus näher an der Realschule führe nicht zu weniger Raum für die Realschule. Man sei aber immer npch in Gesprächen mit den Schulleitungen.

Herr Gönen ergänzte die Aussagen seiner Vorredner dahingehend, dass sämtliche Schulbaumaßnahmen, die später projektiert, geplant und realisiert werden, genehmigungspflichtig sind. Bei der Genehmigung werde u. a. die Schulhoffläche berücksichtigt bzw. überprüft. Sollte eine Schulhoffläche für einen Standort zu klein sein, würde keine Baugenehmigung erteilt werden.

Frau Gövert bat um Zustimmung des vorliegenden Antrages.

Frau Dr. Goll warb ebenfalls um Zustimmung.

Herr Spieß erklärte, Punkt 1 und 2 als Prüfauftrag zu behandeln. Bei Punkt 3 bat er um Erklärung des Begriffes „abschließend geplante Baumaßnahmen“. Handele es sich um Planungen, Bedarfsfeststellungen – oder ankündigungen? Wichtig sei, wie von Frau Schneckenburger ausgeführt, laufende Prozesse nicht zu verzögern.

Frau Gövert erläuterte, laufende Maßnahmen sollten nicht verzögert werden. Bei neuen Planungen sollte der Antrag Berücksichtigung finden.

Frau Schneckenburger verwies auf die Zuständigkeit der Bauverwaltung und bat diese, die Formulierung zu präzisieren, um Sicherheit zu haben.

Herr Gönen führte wie folgt aus: Mit der qualifizierten Bedarfsanmeldung des Bedarfsanmelders.
Der Schulausschuss stimmte dem folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen und CDU mit der Drucksachen Nr.: 19449-20-E2 mit der eingefügten Änderung (fett) einstimmig zu.

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass bei jeder geplanten Um- und Neubaumaßnahme an Turn- und Sporthallen sowie Grundschulen die Möglichkeit der baulichen Integration von weiteren Räumen für den offenen Ganztag (OGS) und neuen Kindertagesstätten (Kitas) geprüft wird und wo möglich die Baupläne entsprechend ergänzt werden.

2. Da insgesamt die Flächen begrenzt, der Bedarf an eigenständigen Räumen für pädagogische Arbeit / gestaltete Freizeit in der Schule (OGS) und an Kitas groß ist, sind auch Möglichkeiten zwei- oder mehrgeschossiger Bauten bei Sporthallen zu prüfen. Unter- bzw. oberhalb von Umkleidetrakten und von neu zu errichtenden Turn-/Sporthallenflächen ist zukünftig zwingend zu prüfen, ob diese Nutzungskombination möglich ist. Gleiches ist auch (in Ergänzung der Vorgaben aus der Schulbaurichtlinie) für Grundschulgebäude generell in den Blick zu nehmen.

3. Für jede geplante Baumaßnahme auf Schulgrundstücken sowie bei Turn-/ Sporthallen ist zukünftig in der entsprechenden Beschlussvorlage darzulegen, ob und wenn ja, wie eine solche Baukombination realisierbar und ggf. warum sie im konkreten Falle nicht umsetzbar ist. Bereits abschließend geplante Baumaßnahmen sind von vorstehender Beschlussfassung nicht betroffen. Der Bedarf ist vom Bedarfsträger (Fachbereich Schule / Jugendamt) bereits mit der Anmeldung zur Aufnahme in die Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste (BeMa) in einer qualifizierten Bedarfsanmeldung an den Fachbereich Liegenschaften zu berücksichtigen.

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung (AfD), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms zum Stand März 2021 zur Kenntnis und beschließt die Neuaufnahme bzw. Änderungen von weiteren Maßnahmen und der damit einhergehenden Budgeterhöhung von 1,1 Mrd. Euro auf nun 1,25 Mrd. Euro.“
Dem Rat der Stadt liegt die Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen
Sitzung am 11.05.2021 vor:

„Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde bemängelt, dass in der Vorlage keine Aussage zur Wichlinghofer Grundschule gemacht wird und fordert eine Konkretisierung der Baumaßnahme.
Die Aussage auf Seite 6 zum Goethe-Gymnasium bzgl. einer systemischen Betrachtung unter Einbindung der politischen Gremien ist falsch, weil die Bezirksvertretung Hörde bis dato nicht beteiligt wurde.
Hinweis zum Text:
Zukünftig sollten die verwendeten Abkürzungen im Anhang erklärt werden.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde lehnt diese Vorlage ab.

Die Bezirksvertretung Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms zum Stand März 2021 zur Kenntnis und beschließt die Neuaufnahme bzw. Änderungen von weiteren Maßnahmen und der damit einhergehenden Budgeterhöhung von 1,1 Mrd. Euro auf nun 1,25 Mrd. Euro.

Abstimmungsergebnis: bei 2 Enthaltungen (Grüne, Die PARTEI) und 11 Gegenstimmen abgelehnt“

Weiter hat der Rat der Stadt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2021 vorliegen:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus ihrer Sitzung am 06.05.2021 vor:
Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschließt die Bezirksvertretung Eving einstimmig folgenden Zusatz:

„Zu Unterpunkt 3.3 Stadtbezirk Eving
Brechtener Grundschule
Die Bezirksvertretung Eving empfiehlt, den Zeitplan für die Realisierung des Umbaus der Brechtener Grundschule noch einmal zu überprüfen und eine erhöhte Priorisierung vorzunehmen. Der Stadtbezirk Eving mit Unterbezirk Brechten ist durch die Baugebiete von einem starken Zuzug von Familien mit kleinen Kindern geprägt. Es ist davon auszugehen, dass dadurch in den kommenden Jahren ein erhöhter Bedarf an Schulplätzen an der Brechtener Grundschule entstehen wird. Wir befürchten durch die Fertigstellung der Umbaumaßnahmen erst zu diesem Termin eine erhöhte Belastung für die Kinder und Lehrer, die einem gesunden Lernumfeld wiedersprechen.“

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving empfiehlt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund, unter Berücksichtigung des o.g. Zusatzes, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms zum Stand März 2021 zur Kenntnis und beschließt die Neuaufnahme bzw. Änderungen von weiteren Maßnahmen und der damit einhergehenden Budgeterhöhung von 1,1 Mrd. Euro auf nun 1,25 Mrd. Euro.

Desweiteren liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus ihrer Sitzung am 04.05.2021 vor:
Herr Podzsuk CDU-Fraktion) bemängelt die Unklarheit der verschiedenen Projektstatus. Eine Auskunft an Bürger ist wegen der unklaren Begrifflichkeiten so nicht möglich. Vorlage und Anlage dazu sind zudem in den Daten nicht immer synchron.

Darüber hinaus ist offenbar das Schulzentrum Renninghausen (Punkt 45) in der Priorität nach hinten gerutscht. Es wird dringend gebeten, die Priorität zu erhöhen, da der Bedarf jetzt besteht und weitere jahrelange Planungen vermieden werden müssen.

Frau Wilken (B90/Die Grünen) möchte von der Verwaltung zur Thematik Gesamtschule Brünninghausen wissen, ob der Raumbedarf des Helene-Lange-Gymnasiums mit der Erweiterung der Gesamtschule (und der damit verbundenen Nutzung von Räumen durch das Helene-Lange-Gymnasium) abgedeckt ist oder weiterer Raumbedarf darüber hinaus an dem Gymnasium besteht.

Nachrichtlich: Diese Frage wird separat als Stellungnahme von der Verwaltung angefordert.

Empfehlung

Die Bezirksvertretung-Hombruch empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms zum Stand März 2021 zur Kenntnis und beschließt die Neuaufnahme bzw. Änderungen von weiteren Maßnahmen und der damit einhergehenden Budgeterhöhung von 1,1 Mrd. Euro auf nun 1,25 Mrd. Euro.

Die Maßnahme 45 (Gesamtschule Renninghausen) ist zu beschleunigen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Eving zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch zur Kenntnis.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms zum Stand März 2021 zur Kenntnis und beschließt die Neuaufnahme bzw. Änderungen von weiteren Maßnahmen und der damit einhergehenden Budgeterhöhung von 1,1 Mrd. Euro auf nun 1,25 Mrd. Euro.

Rm Dr. Goll (CDU) erklärt, die abgebildete Fassung in der noch nicht genehmigten Niederschrift des Schulausschusses entspreche nicht der dortigen Beschlussfassung. Ziel war nicht, dass der Bedarf nochmal zusätzlich angemeldet werden muss, sondern vielmehr die Bedarfsfeststellung und Berücksichtigung bei den Baumaßnahmen. Die Bedarfe sollen bei Planungsbeginn berücksichtigt werden. Sie bittet für ihre Fraktion um Beschlussfassung ohne den im Schulausschussprotokoll fett gedruckten Passus.

Rm Altundal-Köse (B‘90/Die Grünen) bestätigt die Darstellung.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgende Beschlüsse:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms zum Stand März 2021 zur Kenntnis und beschließt die Neuaufnahme bzw. Änderungen von weiteren Maßnahmen und der damit einhergehenden Budgeterhöhung von 1,1 Mrd. Euro auf nun 1,25 Mrd. Euro.

Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen und CDU (Drucksache Nr.: 19449-20-E2):

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass bei jeder geplanten Um- und Neubaumaßnahme an Turn- und Sporthallen sowie Grundschulen die Möglichkeit der baulichen Integration von weiteren Räumen für den offenen Ganztag (OGS) und neuen Kindertagesstätten (Kitas) geprüft wird und wo möglich die Baupläne entsprechend ergänzt werden.

2. Da insgesamt die Flächen begrenzt, der Bedarf an eigenständigen Räumen für pädagogische Arbeit / gestaltete Freizeit in der Schule (OGS) und an Kitas groß ist, sind auch Möglichkeiten zwei- oder mehrgeschossiger Bauten bei Sporthallen zu prüfen. Unter- bzw. oberhalb von Umkleidetrakten und von neu zu errichtenden Turn-/Sporthallenflächen ist zukünftig zwingend zu prüfen, ob diese Nutzungskombination möglich ist. Gleiches ist auch (in Ergänzung der Vorgaben aus der Schulbaurichtlinie) für Grundschulgebäude generell in den Blick zu nehmen.

3. Für jede geplante Baumaßnahme auf Schulgrundstücken sowie bei Turn-/ Sporthallen ist zukünftig in der entsprechenden Beschlussvorlage darzulegen, ob und wenn ja, wie eine solche Baukombination realisierbar und ggf. warum sie im konkreten Falle nicht umsetzbar ist. Bereits abschließend geplante Baumaßnahmen sind von vorstehender Beschlussfassung nicht betroffen.

zu TOP 9.2


Finanzielle Mehrbedarfe im Jahr 2021 im Rahmen der Corona-Pandemie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20272-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW für weitere Maßnahmen aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von bis zu 4 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2021. Zur Deckung werden die im Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Mittel verwendet.

zu TOP 9.3


Sachstand zur gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2021ff
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19536-21)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zur gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2021ff. (BeMa 2021ff.), sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) zur Kenntnis.

zu TOP 9.4


Wahrnehmung der Rechte des Rates nach § 113 GO NRW - hier: Einrichtung eines Beirats der Kommunalwirtschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20233-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2021 vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste vom 12.05.2021 vor:
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste stellen zum oben genannten Tagesordnungspunkt den nachstehenden Antrag und bitten um Beratung und Beschlussfassung.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:


1. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird in Ziffer 1. a) und b) wie folgt geändert mit entsprechender Umsetzung in der Geschäftsordnung für den Beirat der Kommu­nalwirtschaft des Rates der Stadt Dortmund:

a) „Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, für die Dauer der laufenden Wahlpe­riode zurBeschluss

b) (Drucksache Nr.: 20233-21) Unterstützung und Beratung der Angelegenheiten der Kommunal­wirtschaft (städtische Beteiligungsgesellschaften) einen Beirat der Kommu­nalwirtschaft einzurichten.

c) „Der Beirat der Kommunalwirtschaft setzt sich aus 10 Mitgliedern des Rates (den Fraktionsvorsitzenden aller Fraktionen, wobei SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU je 2 Vertreter/innen entsenden), dem/der Oberbürgermeis­ter(in), der Stadtkämmerin/dem Stadtkämmerer sowie der Leitung des städti­schen Beteiligungsmanagements sowie der Fachbereichsleitung des Fachbe­reichs für Angelegenheiten des Rates und des Oberbürgermeisters (FB1) zu­sam­men. Der/Die Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist Mitglied des Beirats der Kommunalwirtschaft, wenn nicht bereits in den obigen 10 Mitgliedern des Rates enthalten. Die Vertretung erfolgt durch die von den Fraktionen benannten StellvertreterInnen bzw. die jeweiligen Stellver­treterInnen in ihrer Funktion (stellv. Ausschussvorsitz; Allgemeine(r) Vertreter(in) des/der Oberbürger­meisters/Oberbürgermeisterin; stv. Leitung des Beteiligungsmanagements, stv. Fachbereichsleitung). Zu den Sitzungen der Kommission können Gäste eingeladen werden.“


2. Die von der Verwaltung vorzubereitende Fortschreibung des Public Corporate Gover­nance Kodex wird dem Beirat der Kommunalwirtschaft im dritten Quartal 2021 zur Beratung vorgelegt. Nach erfolgter Beratung im Beirat der Kommunalwirtschaft wird die Fortschreibung unverzüglich in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eingebracht mit abschließender Beratung und Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Dortmund spätestens im ersten Quartal 2022.

3. Der Geschäftsordnung für den Beirat der Kommunalwirtschaft wird folgende Präam­bel vorangestellt:


Präambel
Sinn und Zweck des Beirats der Kommunalwirtschaft ist die verbesserte Durchset­zung der nach der Gemeindeordnung gewollten Steuerungs-, Einfluss- und Kontroll­möglichkeiten des Rates in Bezug auf die städtischen Beteiligungsgesellschaften. Der Beirat soll der besseren Verknüpfung von Politik, Beteiligungsverwaltung und kom­munalen Beteiligungen dienen.“

4. In die Geschäftsordnung werden folgende Änderungen/Ergänzungen aufgenommen:

a) § 2 Absatz Satz 1 der Geschäftsordnung wird wie folgt ergänzt:

„Der Beirat der Kommunalwirtschaft berät im Auftrag des und in Abstimmung mit dem Rat der Stadt, dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Lie­genschaften sowie der/dem OberbürgermeisterIn strategisch bedeutsame Angelegenheiten aller städtischen Beteiligungsgesellschaften.“

b) § 2 Absatz 2 der Geschäftsordnung wird wie folgt ergänzt:

„Zudem erfolgt durch den Beirat der Kommunalwirtschaft eine Vorberatung der Geschäftsführer- und Vorstandsangelegenheiten, Geschäftsverteilungen und strategisch bedeutsame Empfehlungen an Gesellschafterversammlungen der städtischen Tochtergesellschaften im gesellschafts- und gemeinderechtlich zulässigen Rahmen und zur Unterstützung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Lie­genschaften in seiner Funktion als städtischer Beteiligungsausschuss.

c) § 4 der Geschäftsordnung wird wie folgt gefasst:

„Der Beirat der Kommunalwirtschaft wird von der/dem OberbürgermeisterIn – mit Vorlage einer Tagesordnung – einberufen und geleitet. Der Beirat ist unverzüglich einzuberufen, wenn drei Fraktionen unter Angabe der zur Be­ratung zu stellenden Gegenstände es verlangen. Der Beirat tagt mindestens einmal im Vierteljahr im Vorfeld des jeweiligen Aufsichtsratssitzungsturnus. Die Geschäftsführung des Beirates obliegt der Leitung der Stabstelle Kommu­nalwirtschaft oder der Stellvertretung.
5. Die Geschäftsordnung für den Beirat der Kommunalwirtschaft wird im ersten Quartal 2023 im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einer Evaluierung unterzogen.

6. Die Verwaltung legt dem AFBL zu seiner Sitzung am 17.06.2021 die auf Basis der vor­stehenden Punkte geänderte Geschäftsordnung für den Beirat der Kommunalwirt­schaft zur Kenntnis vor.


Begründung


Eine Begründung erfolgt gegebenenfalls mündlich.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) teilt mit, dass seine Fraktion noch Beratungsbedarf habe und bittet darum, die Vorlage in die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 17.06.2021 zu verschieben.

Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) schließt sich der Auffassung von Herrn Kowalewski an.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schlägt vor, die Vorlage und den gemeinsamen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste in den Rat am 20.05.2021 durchlaufen zu lassen.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) schließt sich der Auffassung von Frau Reuter an, zumal der Beirat so bald wie möglich besetzt werden sollte.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und den gemeinsamen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.“

Rm Dr. Suck (CDU) gibt als Antragsteller an, dass die SPD-Fraktion darum bittet, folgenden Satz unter 1b) Zusammensetzung des Beirates zu ergänzen:

Die Zusammensetzung des Beirates wird regelmäßig zu Beginn einer neuen Wahlperiode des Rates gegebenenfall angepasst.“

Rm Erstfeld (SPD) bittet für seine Fraktion um folgende Änderungen des Antrags:
1. Die vorgenommenen Streichungen unter 1b) des Beschlussvorschlags in Satz 2 und 3 sind zurück zu nehmen.
2. Der Beschlussvorschlag unter 1b) Satz 2 ist wie folgt zu fassen:
„Der*Die Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen, Beteiligung und Liegenschaften ist Mitglied des Beirates der Kommunalwirtschaft unter Anrechnung der zu entsendenden Mitglieder seiner*ihrer Fraktion.“

Rm Erstfeld beantragt eine getrennte Abstimmung über beide Punkte.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) erläutert, dass die Streichung unter 1b) des Beschlussvortrages erfolgen soll. Grund für die Streichung ist, dass bestimmte Personen Mitglieder des Beirates oder Gäste sind, z.B. ist die Fachbereichsleitung nicht auf dem Level wie der Kämmerer.
Bei der Anrechnung des*der AFBL-Vorsitzenden unter 1b) Satz 2 hält er die im AFBL empfohlene Formulierung für besser, da auch ein Mitglied einer kleineren Fraktion den AFBL-Vorsitz haben könnte. In der Formulierung der SPD würde dies bedeuten, dass deren Fraktionsvorsitzende*r dem Beirat nicht angehören würde. Rm Kauch lehnt damit beide Änderungswünsche der SPD-Fraktion ab.

Rm Kowalewski (Die Linke+) signalisiert Zustimmung zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion und begrüßt einen Beirat der Kommunalwirtschaft durch den das Verhältnis zwischen Rat und kommunalen Betrieben demokratisiert wird.

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) hält es hinsichtlich des Änderungsantrags der SPD-Fraktion für klüger, dass der Kämmerer –und nicht die Fachbereichsleitung des FB 1- Mitglied des Beirats ist. Daher möchte sich ihre Fraktion dem Ansinnen der SPD-Fraktion nicht anschließen.
Bezüglich des AFBL-Vorsitzes schlägt Rm Reuter vor, beim im AFBL empfohlenen Änderungsantrag zu bleiben. Nach einer Wahlperiode muss es möglich sein, sich Gedanken darüber zu machen, ob an der Zusammensetzung Änderungen vorgenommen werden müssen. Sie lehnt daher auch die Änderungswünsche der SPD-Fraktion ab.


Zum Wortbeitrag von Rm Kauch entgegnet Rm Erstfeld, dass nach einer Ratsperiode die Zusammensetzung angepasst werden könnte, wenn der Beschlussvorschlag zu 1a) ohne Streichung beibehalten wird. Damit könnte kleineren Fraktionen, die einen Ausschussvorsitz stellen, Rechnung getragen werden.

OB Westphal stellt heraus dass mit der Einrichtung des Beirates für Kommunalwirtschaft ein Umgang mit § 113 GO vorbereitet werden soll. Gleichzeitig wurden organisatorische Anpassungen vorgenommen und die Beteiligungsverwaltung als Stab der Kommunalwirtschaft im Amt des Rates und des Oberbürgermeisters angebunden. Daraus folge, dass die Stabsleitung Kommunalwirtschaft und die Fachbereichsleitung des FB 1 - und nicht die Kämmerei oder der Kämmerer - Mitglied des Beirats sind.
Ziel des Beirates ist es, einen qualifizierten Austausch von Politik, Beteiligungsunternehmen und Verwaltung zu erreichen. Mit Teilnahme der Fachbereichsleitung des FB 1 ist sichergestellt, dass auch ohne Anwesenheit des OB berichtet werden kann.

Rm Dr. Suck stellt fest, dass im AFBL entgegen der Aussage des OB i.d.R. Stellungnahme durch die Stabsleitung Kommunalwirtschaft erfolgt.

OB Westphal erklärt, dass die Fachbereichsleitung des FB 1 ab Dienstantritt voraussichtlich im AFBL anwesend sein wird.

OB Westphal hält fest, dass der vorliegende Antrag von B‘90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste um folgenden Satz ergänzt wird:
„Die Zusammensetzung des Beirates wird regelmäßig zu Beginn einer neuen Wahlperiode des Rates ggf. angepasst.“

Der Rat der Stadt stimmt in Einzelabstimmung zum mündlich gestellten Antrag der SPD-Fraktion wie folgt ab:
1. Die vorgenommenen Streichungen unter 1b) des Beschlussvorschlags in Satz 2 und 3 sind zurück zu nehmen.

mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen von B‘90/Die Grünen, CDU, FDP/Bürgerliste und AfD gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, Die Linke+ und Die Fraktion Die Partei bei Enthaltung der Rm Gülec (BVT) und Deyda (Die Rechte) abgelehnt.
2. Der Beschlussvorschlag unter 1b) Satz 2 ist wie folgt zu fassen:
„Der*Die Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen, Beteiligung und Liegenschaften ist Mitglied des Beirates der Kommunalwirtschaft unter Anrechnung der zu entsendenden Mitglieder seiner*ihrer Fraktion.“

mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen von B‘90/Die Grünen, CDU, FDP/Bürgerliste und AfD sowie Rm Deyda (Die Rechte) gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, Die Linke+ und Die Fraktion Die Partei bei Enthaltung des Rm Gülec (BVT) abgelehnt.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit seiner Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Die Linke+ folgende Beschlüsse:

-zum gemeinsamen geänderten (fett/kursiv) Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste vom 12.05.2021 (DS-Nr. 20233-21-E1):

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird in Ziffer 1. a) und b) wie folgt geändert mit entsprechender Umsetzung in der Geschäftsordnung für den Beirat der Kommunalwirtschaft des Rates der Stadt Dortmund:

a) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, zur Unterstützung und Beratung der Angelegenheiten der Kommunalwirtschaft (städtische Beteiligungsgesellschaften) einen Beirat der Kommunalwirtschaft einzurichten.

b) Der Beirat der Kommunalwirtschaft setzt sich aus 10 Mitgliedern des Rates (den Fraktionsvorsitzenden aller Fraktionen, wobei SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU je 2 Vertreter/innen entsenden), dem/der Oberbürgermeister(in), der Stadtkämmerin/dem Stadtkämmerer sowie der Leitung des städtischen Beteiligungsmanagements zusammen. Der/Die Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist Mitglied des Beirats der Kommunalwirtschaft, wenn nicht bereits in den obigen 10 Mitgliedern des Rates enthalten. Die Vertretung erfolgt durch die von den Fraktionen benannten StellvertreterInnen bzw. die jeweiligen StellvertreterInnen in ihrer Funktion (stellv. Ausschussvorsitz; Allgemeine(r) Vertreter(in) des/der Oberbürgermeisters/ Oberbürgermeisterin; stv. Leitung des Beteiligungsmanagements). Zu den Sitzungen der Kommission können Gäste eingeladen werden.
Die Zusammensetzung des Beirates wird regelmäßig zu Beginn einer neuen Wahlperiode des Rates gegebenenfalls angepasst.

2. Die von der Verwaltung vorzubereitende Fortschreibung des Public Corporate Governance Kodex wird dem Beirat der Kommunalwirtschaft im dritten Quartal 2021 zur Beratung vorgelegt. Nach erfolgter Beratung im Beirat der Kommunalwirtschaft wird die Fortschreibung unverzüglich in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eingebracht mit abschließender Beratung und Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Dortmund spätestens im ersten Quartal 2022.

3. Der Geschäftsordnung für den Beirat der Kommunalwirtschaft wird folgende Präam­bel vorangestellt:


Präambel
Sinn und Zweck des Beirats der Kommunalwirtschaft ist die verbesserte Durchset­zung der nach der Gemeindeordnung gewollten Steuerungs-, Einfluss- und Kontroll­möglichkeiten des Rates in Bezug auf die städtischen Beteiligungsgesellschaften. Der Beirat soll der besseren Verknüpfung von Politik, Beteiligungsverwaltung und kom­munalen Beteiligungen dienen.“

4. In die Geschäftsordnung werden folgende Änderungen/Ergänzungen aufgenommen:

a) § 2 Absatz Satz 1 der Geschäftsordnung wird wie folgt ergänzt:

Der Beirat der Kommunalwirtschaft berät im Auftrag des und in Abstimmung mit dem Rat der Stadt, dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Lie­genschaften sowie der/dem OberbürgermeisterIn strategisch bedeutsame Angelegenheiten aller städtischen Beteiligungsgesellschaften.
b) § 2 Absatz 2 der Geschäftsordnung wird wie folgt ergänzt:

Zudem erfolgt durch den Beirat der Kommunalwirtschaft eine Vorberatung der Geschäftsführer- und Vorstandsangelegenheiten, Geschäftsverteilungen und strategisch bedeutsame Empfehlungen an Gesellschafterversammlungen der städtischen Toch­tergesellschaften im gesellschafts- und gemeinderechtlich zulässigen Rahmen und zur Unterstützung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Lie­genschaften in seiner Funktion als städtischer Beteiligungsausschuss.

c) § 4 der Geschäftsordnung wird wie folgt gefasst:

Der Beirat der Kommunalwirtschaft wird von der/dem OberbürgermeisterIn – mit Vorlage einer Tagesordnung – einberufen und geleitet. Der Beirat ist unverzüglich einzuberufen, wenn drei Fraktionen unter Angabe der zur Be­ratung zu stellenden Gegenstände es verlangen. Der Beirat tagt mindestens einmal im Vierteljahr im Vorfeld des jeweiligen Aufsichtsratssitzungsturnus. Die Geschäftsführung des Beirates obliegt der Leitung der Stabstelle Kommu­nalwirtschaft oder der Stellvertretung.
5. Die Geschäftsordnung für den Beirat der Kommunalwirtschaft wird im ersten Quartal 2023 im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einer Evaluierung unterzogen.

6. Die Verwaltung legt dem AFBL zu seiner Sitzung am 17.06.2021 die auf Basis der vor­stehenden Punkte geänderte Geschäftsordnung für den Beirat der Kommunalwirt­schaft zur Kenntnis vor.

- zur Vorlage „Wahrnehmung der Rechte des Rates nach § 113 GO NRW – hier: Einrichtung eines Beirats der Kommunalwirtschaft“ (Drucksache Nr.: 20233-21):
1. Einrichtung eines Beirats der Kommunalwirtschaft
a) Der Rat der Stadt beschließt, für die Dauer der laufenden Wahlperiode zur Unterstützung und Beratung der Angelegenheiten der Kommunalwirtschaft (städtische Beteiligungsgesellschaften) einen Beirat der Kommunalwirtschaft einzurichten.

b) Der Beirat der Kommunalwirtschaft setzt sich aus dem Fraktionsvorsitz der im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen, dem*der Oberbürgermeister*in, der Leitung des städtischen Beteiligungsmanagements sowie der Fachbereichsleitung des Fachbereichs für Angelegenheiten des Rates und des Oberbürgermeisters (FB 1) zusammen. Die Vertretung der Mitglieder des Beirats erfolgt durch die jeweiligen Stellvertreter*innen in ihrer Funktion (stellv. Fraktionsvorsitz, Allgemeine*r Vertreter*in des*der Oberbürgermeisters/ Oberbürgermeisterin, stv. Leitung des Beteiligungsmanagements, stv. Fachbereichsleitung). Die Geschäftsführung des Beirates obliegt der Leitung der Stabstelle Kommunalwirtschaft oder der Stellvertretung.

c) Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage dieser Vorlage beigefügte Geschäftsordnung des Beirats der Kommunalwirtschaft.
2. Fortschreibung des Public Corporate Governance Kodex
Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah eine Fortschreibung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Dortmund vorzubereiten. Die Vorbereitung dieser Fortschreibung erfolgt im ersten Schritt in Abstimmung mit dem Beirat der Kommunalwirtschaft und im Anschluss in Abstimmung mit dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften als zuständigem Fachausschuss.
3. Vertretung der Stadt Dortmund in Gesellschafter- und Hauptversammlungen
Die Vertretung der Stadt Dortmund in Gesellschafter und Hauptversammlungen von städtischen Beteiligungsunternehmen erfolgt unverändert in der unter Punkt 3. des Sachverhalts dargestellten Weise durch Vertreter*innen der Verwaltung.
4. Angelegenheiten der Geschäftsführungen/Vorstände von Tochtergesellschaften der Stadt Dortmund
In Abänderung des Ratsbeschlusses vom 01.10.2015 auf der Grundlage der DS-Nr. 02053-15 erfolgt künftig eine Vorberatung der Geschäftsführer- und Vorstandsangelegenheiten der städtischen Tochtergesellschaften im gesellschafts- und gemeinderechtlich zulässigen Rahmen durch den Beirat der Kommunalwirtschaft und im Anschluss durch den AFBL in seiner Rolle als Beteiligungsausschuss. Die Weiteren mit dem Ratsbeschluss vom 01.10.2015 festgelegten Grundsätze und Eckpunkte bleiben zunächst unverändert und werden ggf. im Rahmen der Fortschreibung des Public Corporate Governance Kodex fortgeschrieben.
zu TOP 9.5
Vorbereitung Vergabeverfahren zum Erwerb einer Fläche für den Neubau des Paul-Ehrlich-Berufskolleg
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20150-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung eines Vergabeverfahrens zur Realisierung eines Neubaus für das Paul-Ehrlich-Berufskolleg

zu TOP 9.6


Jahresabschlussentwurf 2020 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20203-21)

Für Rm Dr. Neumann (B‘90/Die Grünen) ist fraglich, warum die 1.500 Seiten der Vorlage nicht im Fachausschuss thematisiert wird und man dann auch über die gewählten Darstellungsformen und andere Fachfragen sprechen kann. Der Rat sei aber nicht das richtige Gremium dafür.

OB Westphal erklärt, die Kennzahlen würden in den jeweiligen Ausschüssen schon besprochen. Der Jahresabschluss sei dessen Zusammenfassung.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2020 des Haushalts der Stadt Dortmund zur Kenntnis und leitet diesen an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.


Der Rat der Stadt Dortmund nimmt Kenntnis von der Übertragung von folgenden Ermächtigungen für den städtischen Haushalt:
- Übertragung von Aufwandsermächtigungen in der Ergebnisrechnung in Höhe von 25.922.577,77 Euro.

- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen in der Finanzrechnung in Höhe von 156.720.330,47 Euro

- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen für noch nicht verwendete konsumtive Einzahlungen in Höhe von 2.793.936,40 Euro und für noch nicht verwendete investive Einzahlungen in Höhe von 218.033,66 Euro.

- Übertragung von Kreditermächtigungen in Höhe von 18.000.000,00 Euro.

Diese Beträge erhöhen gemäß § 22 Kommunaler Haushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) die entsprechenden Positionen des Jahres 2021 im Haushaltsplan 2020 / 2021 der Stadt Dortmund.

zu TOP 9.7


Klinikum Dortmund gGmbH - hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20703-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund weist die Vertreter der Stadt Dortmund in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Dortmund gGmbH an, die Streichung von § 10 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrags der Klinikum Dortmund gGmbH zu beschließen.

Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, diese Änderung des Gesellschaftsvertrags gemeinsam mit der Klinikum Dortmund gGmbH zeitnah vorzubereiten.

zu TOP 9.8


Klinikum Dortmund gGmbH - hier: vorgesehene Gründung einer Energiegesellschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20709-21)

Dem Rat liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL)aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2021 vor:
„Herr Mader (CDU-Fraktion) weist auf den § 2 Abs. 3 hin, wonach die Gesellschaft berechtigt sei, Zweigniederlassungen, andere Unternehmen zu erwerben und sich an solchen zu beteiligen. Er frage sich, welche anderen Gesellschaften noch beteiligt werden sollen.

Herr Kollmann (1/Stab Kommunalwirtschaft) teilt mit, dass er die Frage mitnehme und diese bis zur Sitzung des Rates am 20.05.2021 beantworten werde. Dieser Satz stehe vermutlich in der Vorlage, weil dies Standard sei.

Herr Mader bittet darum, die Vorlage ohne Beschluss an den Rat der Stadt durchlaufen zu lassen.“

Außerdem liegt dem Rat der Stadt zur Sitzung eine Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 20709-21-E3) vor:
„… die zu TOP 4.6. der im Betreff bezeichneten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Vorlage DS Nr. 20709-21 gestellte Frage beantworte ich wie folgt:

Die Klinikum Dortmund gGmbH hat mir mit einer E-Mail vom 18.05.2021 mitgeteilt, dass die Aufnahme der grundsätzlich in Gesellschaftsverträgen üblichen Regelung (vgl. z. B. Schwedhelm/Wollweber, Formularbuch Recht und Steuern, A.6.00, Muster Gesellschaftsvertrag GmbH) des § 2 Abs. 3 des Entwurfs des Gesellschaftsvertrags der geplanten Energiegesellschaft lediglich als Option erfolgt ist und keine konkreten weiteren Absichten der Geschäftsführung der Klinikum Dortmund gGmbH zur Gründung von Tochtergesellschaften damit verbunden waren.

Aus der Sicht der Verwaltung bestehen daher keine Bedenken, den entsprechenden Absatz im Rahmen der Beschlussfassung des Rates der Stadt zu streichen.

Hilfsweise würde die Streichung im Rahmen der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags durch die Muttergesellschaft Klinikum Dortmund gGmbH erfolgen.“

Rm Mader (CDU) fragt für seine Fraktion nach § 2 Abs. 3, wonach die Gesellschaft berechtigt sei, andere Unternehmen zu erwerben. Der Fachvortrag sei so verstanden worden, dass die Nutzung dieser Option nicht beabsichtigt ist. Daher schlägt er die Streichung des Passus vor.

OB Westphal erklärt, dass dieser Passus standardmäßig enthalten, die Streichung jedoch unschädlich sei.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit seiner Stimmen gegen die Fraktion Die Fraktion Die Partei bei Streichung des o.g. Passus in § 2 Abs. 3 des Entwurfs des Gesellschaftsvertrages nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der durch die Klinikum Dortmund gGmbH vorgesehenen Gründung einer Energiegesellschaft – E.DO gGmbH – zu und weist die Vertreter der Stadt Dortmund in den Gremien der Gesellschaft an, der Gründung der Gesellschaft zuzustimmen.

zu TOP 9.9


Beteiligung an der rku.it GmbH
hier: Erhöhung der mittelbaren Beteiligungsquote
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20819-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Veräußerung der Anteile an der rku.it GmbH durch die Niederrheinischen Verkehrsbetriebe AG, Moers, die indirekt zu einer Erhöhung der mittelbaren Beteiligungsquote der Stadt Dortmund an der rku.it GmbH von 1,01 % führt.

zu TOP 9.10


Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20599-21)

Rm Garbe (AfD) signalisiert für seine Fraktion Ablehnung. Er spricht sich gegen Jahrespauschalen aus.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die städtischen Vertreter*innen im Trägerausschuss des Jobcenters Dortmund neben dem Sitzungsgeld auch die Jahrespauschale erhalten.

zu TOP 9.11


TZ Net GmbH
hier: erstmalige Besetzung des beratenden Fachbeirats
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20707-21)

Dem Rat der Stadt liegen zur Sitzung folgende Unterlagen vor:
„- eine Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2021:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Namensvorschlag für die Besetzung des Fachbeirates der TZ Net GmbH vor:

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund schlägt vor,


Herrn RM Udo Reppin

für den Fachbeirat der TZ Net GmbH zu benennen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Namensvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der SPD-Fraktion vor:

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

RM Martina Stackelbeck


Herr Mader (CDU-Fraktion) teilt mit, dass die Fraktionen bis zur Ratssitzung noch Gespräche hinsichtlich der Besetzung des beratenden Fachbeirats führen werden und bittet darum, die Vorlage bis zum Rat der Stadt durchlaufen zu lassen.

Frau Lemke (Fraktion DIE LINKE+) weist darauf hin, dass man den Frauenanteil als äußerst gering bezeichnen müsse.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Linke) schließt sich der Auffassung von Frau Lemke an, weist aber darauf hin, dass es wenig Einflussmöglichkeiten hinsichtlich der Quote der Frauen gebe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und die Namensvorschläge an den Rat der Stadt ohne Empfehlung durchlaufen.“
- Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen SPD, CDU und B’90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 20707-21-E3):
„… die Fraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und CDU bitten um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:

Der Rat der Stadt Dortmund benennt seinerseits die folgenden Personen für den Fachbeirat der TZ Net GmbH:

Franz-Josef Rüther
Martina Stackelbeck
Udo Reppin“

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion und Rm Deyda (die Rechte) unter Berücksichtigung des gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktionen SPD, CDU und B’90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 20707-21-E3) folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund benennt folgende vier Personen für den Fachbeirat der TZ Net GmbH:

Franz-Josef Rüther,

Martina Stackelbeck,
Udo Reppin sowie
die designierte Geschäftsführerin der Wirtschaftsförderung Dortmund, Frau Heike Marzen, ab ihrem Dienstantritt.

zu TOP 9.12


Eigenkapitalstärkung des Deutschen Fußballmuseums
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20442-21)

Den Ratsmitgliedern liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2021 vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste vom 12.05.2021 vor:

Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste stellen zum oben genannten Tagesordnungspunkt den folgenden Antrag und bitten um Beratung und Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird gebeten, dem AFBL zu seiner Sitzung am 17.06.2021 eine Vorlage vorzulegen, wie durch eine bessere Einbindung von Mitgliedern des Rates in die Gesellschafterversammlung und/oder andere Gremien des Deutschen Fußballmuseums – und damit über die Beteiligung von Ratsmitgliedern am Kuratorium hinaus – die Politik proaktiver in Entscheidungen einbezogen werden kann und wie eine höhere Transparenz bei der Entwicklung eines tragfähigen Geschäftsmodells geschaffen wird, um weitere Defizite in der Zukunft zu vermeiden

Begründung

Die Begründung erfolgt gegebenenfalls mündlich.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert den gemeinsamen Antrag und weist darauf hin, dass das Thema immer wiederkehren werde.



Herr Garbe (AfD-Fraktion) stellt den mündlichen Antrag, dass eine Eigenkapitalzuführung durch die Stadt von bis zu 700.000,-- € an einen neuen Gesellschaftsvertrag gekoppelt wird, der einen Verlustausgleich paritätisch zwischen den Gesellschaftern unter neuen Konditionen und einem dann existenten Gesellschaftervertrag, der die Dinge zugunsten der Stadt finanziell besser regelt, festschreibt.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) bittet, die Vorlage und die beiden Anträge an den Rat durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage, den gemeinsamen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste sowie den mündlichen Antrag der AfD-Fraktion ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.“

Rm Bohnhof (AfD-Fraktion) kritisiert den Gesellschaftsvertrag, nach welchem die Stadt Dortmund einseitig die Verluste zu tragen hat. Die Eigenkapitalstärkung geschieht zwar zu gleichen Teilen, der Ausgleich von Verlusten, so befürchtet er, bleibt wieder allein der Stadt Dortmund überlassen. Er fordert eine grundlegende Änderung der Vertragsbeziehungen bzw. des Gesellschaftervertrags. Er wiederholt den von Rm Garbe (AfD-Fraktion) im AFBL formulierten Antrag.

Rm Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) verweist auf die Diskussion im AFBL und die Einlassungen des Kämmerers. Daher wäre es nicht klug, die Eigenkapitalzuführung seitens des DFB auszuschlagen. Vor diesem Hintergrund wurde im AFBL der gemeinsame Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste gestellt. Ziel ist die noch stärkere Einbindung in Entscheidungsprozesse hinsichtlich des Deutschen Fußballmuseums. Daher wird seine Fraktion der Vorlage zustimmen. Der Antrag der AfD-Fraktion wird von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt, da er bezogen auf die Vorlage sachfremd ist. Des Weiteren bittet er um Zustimmung zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste.

Rm Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) sind verbesserte Rechte des Rates hinsichtlich der Beteiligung am Deutschen Fußballmuseum wichtig. Defizitär ist das Deutschen Fußballmuseum schon länger, was sich auf den Haushalt der Stadt Dortmund auswirkt. Daher ist die Weiterentwicklung des Geschäftsmodells dieses Museums wichtig. Er wünscht sich deshalb den intensiven Austausch unter den Ratsmitgliedern.

Rm Mader (CDU-Fraktion) hält Transparenz für notwendig, sieht aber zugleich den Zweck des Museums nicht darin, Geld zu verdienen. Andere Museen wären mit dem Deckungsgrad des DFB-Museum sehr zufrieden. Die Entscheidung für dieses Museum hat der Rat vor etlichen Jahren getroffen und die Außenwirkung ist durchaus positiv. Er würde sich über einen höheren Anteil seitens des DFB freuen. Gleichzeitig macht er deutlich, wie schwierig entsprechende Verhandlungen mit Organisationen dieser Art sind.

Rm Kowalewski (Fraktion Die Linke+) macht darauf aufmerksam, dass die Verwaltung seit einiger Zeit den Auftrag hat, den Gesellschaftervertrag mit dem DFB neu zu verhandeln. Die aktuelle Vorlage sieht er als erstes kleines Ergebnis aus den Gesprächen mit dem DFB. In der Anerkenntnis dieser Lage möchte seine Fraktion die Vorlage nicht ablehnen. Mehr als die Enthaltung seiner Fraktion kann er aber nicht in Aussicht stellen. Die Defizitausgleiche wurden stets abgelehnt, weil sie keinen Fortschritt darstellen. Auch meint er, das Geschäftsmodell des Museums müsse perspektivisch auf den Prüfstand.

OB Westphal geht auf die Ticketverkäufe vor und ab Beginn der Pandemie ein. Weiterhin stellt er die Lage in der Gesellschafterversammlung dar, die durchaus durch die vielen Wechsel beim DFB (Präsidentschaft, Hauptgeschäftsführung, Schatzmeister) geprägt ist und Unsicherheiten birgt. Er hinterfragt den Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste im AFBL.

Rm Erstfeld (SPD-Fraktion) erklärt, im AFBL habe es weder einen Beschluss zur Vorlage noch zu den gestellten Anträgen gegeben. Weiterhin macht er für seine Fraktion deutlich, dass das Museum grundsätzlich positiv gesehen und kritisch begleitet werde. Auch erhoffe man sich von der kommenden DFB-Spitze, dass bei der Übernahme von Verlusten mehr Bereitschaft zu deren Übernahme erzielt werden kann. Die Idee des Antrags der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste, mehr Transparenz und Beteiligung der Politik zu erreichen, sei positiv. Da aber gerade unter TOP 9.4 die Einrichtung eines Beirats der Kommunalwirtschaft beschlossen wurde, sei dies das Instrument der Wahl. Daher werde man sich zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste enthalten. Der Antrag der AfD-Fraktion wird - in der Begründung schließt er sich den Argumenten des Rm Mader an - abgelehnt.

Rm Dr. Suck (CDU-Fraktion) erläutert zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste dass es nicht nur eine Sache des AFBL sei. Vielmehr müsse ganz generell klar sein, wer künftig die Stadt Dortmund in der Gesellschafterversammlung vertritt. Dies ist aus seiner Sicht nicht nur eine Sache des Beirats der Kommunalwirtschaft.

OB Westphal erklärt, dass der Antrag vom AFBL ohne Empfehlung dem Rat übermittelt wurde. Der AFBL hätte selbst darüber entscheiden können. Damit die Verwaltung dem AFBL gewünschte Informationen vorlegt, ist kein Ratsbeschluss notwendig.

Rm Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) stellt fest, diese Vorgehensweise wäre auf Wunsch der SPD-Fraktion im AFBL vereinbart worden.

Rm Dr. Suck (CDU-Fraktion) ergänzt Rm Kauch. Die Antragstellenden hätten sich auf den Wunsch eingelassen, um nun umfänglich im Rat zu beschließen.

Rm Kowalewski (Fraktion Die Linke+) beabsichtigte im Ausschuss die Verschiebung in die nächste AFBL-Sitzung. Den antragstellenden Fraktionen sei dies aber zu lang gewesen. Daher sei die Ratssitzung als Kompromiss verabredet worden.

Rm Erstfeld (SPD-Fraktion) stellt heraus, dass auch seine Fraktion im AFBL die Verschiebung in die nächste Ausschusssitzung beantragt, dann aber der Übereinkunft hinsichtlich der Ratssitzung zugestimmt habe.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen Die Linke+, B‘90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der Fraktionen von SPD und Die Fraktion Die Partei den gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen B’90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste:

Die Verwaltung wird gebeten, dem AFBL zu seiner Sitzung am 17.06.2021 eine Vorlage vorzulegen, wie durch eine bessere Einbindung von Mitgliedern des Rates in die Gesellschafterversammlung und/oder andere Gremien des Deutschen Fußballmuseums – und damit über die Beteiligung von Ratsmitgliedern am Kuratorium hinaus – die Politik proaktiver in Entscheidungen einbezogen werden kann und wie eine höhere Transparenz bei der Entwicklung eines tragfähigen Geschäftsmodells geschaffen wird, um weitere Defizite in der Zukunft zu vermeiden

Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) den mündlich vorgetragenen Antrag der AfD-Fraktion ab.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, B‘90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der Fraktionen von Die Linke+ und Die Fraktion Die Partei auf der Grundlage des § 83 GO NRW eine Eigenkapitalzuführung der Stadt Dortmund in 2021 an die DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum gGmbH in Höhe von 700 T€.

zu TOP 9.13


Vertretung der Stadt Dortmund im RWE Aufsichtsrat
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21021-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke + (Drucksache Nr.: 21021-21-E1) vor:


„… den Medien war zu entnehmen, dass Sie mit Alt-Oberbürgermeister Sierau verabredet haben, dass nicht wie in den vergangenen Jahrzehnten der aktuelle Oberbürgermeister als Vertreter des größten kommunalen Anteilseigners von RWE für den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden soll, sondern Herr Sierau als Privatperson. Da Herr Sierau nicht aufgrund eines Amtes in den Aufsichtsrat gewählt wird, bestünde auch keine Pflicht mehr, die im Aufsichtsrat von RWE erhaltenen finanziellen Mittel wie in den letzten Jahrzehnten an den Haushalt der Stadt Dortmund abzuführen, so dass der Stadthaushalt aufgrund dieser Verabredung einen jährlichen Schaden in Höhe von rund 150.000 Euro erleidet.

Dazu möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben gegenüber dem Rat Stellung zu beziehen und im Rahmen ihrer Stellungnahme die nachfolgenden Fragen zu beantworten.

1) Mit welcher Absicht wurde die oben geschildete Verabredung getroffen? Warum wurde vom bisherigen Verfahren abgewichen?

2) Warum wurden weder der Ältestenrat, der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) noch der Aufsichtsrat von DSW über die Absicht zu Rate gezogen, oder zumindest informiert?

3) Wie werden die Interessen der Stadt Dortmund künftig im Aufsichtsrat von RWE vertreten? Gibt eine schriftliche Vereinbarung mit Herrn Sierau, wenn ja mit welchem Inhalt?

4) Welche politischen Ziele verfolgt die Stadt Dortmund derzeit mit ihrem über DSW gehaltenen Aktienbesitz bei RWE? Inwieweit können diese Ziele in der jetzigen Aufsichtsratskonstellation weiterverfolgt werden?

5) Gibt es eine Verabredung mit Herrn Sierau über seine Positionierung im Aufsichtsrat von RWE hinsichtlich der von RWE gezahlten Dividenden?“


Rm Kowalewski (Die Linke+) erläutert das Ziel der Fragen sei die Klärung, wie das Aktienpaket der Stadt Dortmund vertreten wird. Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf umfassende Erklärung.

Rm Gebel (Die Linke+) stellt die Frage, ob die Beteiligungen organisatorisch näher an den Oberbürgermeister gebunden werden, dann aber von anderen Personen wahrgenommen werden.

OB Westphal sichert eine umfassende schriftliche Beantwortung zu. Er stellt fest, dass die Stadt Dortmund kein Entsendungsrecht in den Aufsichtsrat der RWE hat. Die Entsendung in den Aufsichtsrat erfolgt durch die Hauptversammlung. Die Vertretung der kommunalen Anteilseigener (VkA) vertritt die Interessen der Kommunen. Deren Vorsitz wird OB Westphal in der Zukunft übernehmen.
Dies ist anders als die Besetzung von Aufsichtsräten in den kommunalen Betrieben. Denn hier entscheidet der Rat.

Rm Garbe (AfD) hält die Antwort des OB Westphal für nicht ausreichend. Er findet, er hätte die Rolle im RWE-Aufsichtsrat übernehmen sollen, nicht Herr Sierau.

Rm Dr. Suck (CDU) hält die gesellschaftsrechtlichen Fragen für klar. Für seine Fraktion ist die politische Begleitung der Thematik wichtig. Mit den Ratsfraktionen wurde nicht darüber gesprochen, über die entsprechenden Gremien ein Mandat im Aufsichtsrat zu erringen und dessen Ausübung. Wenn die Presseberichte stimmen, fände die CDU-Fraktion das Verfahren unglücklich.

Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) ist davon ausgegangen, dass der Oberbürgermeister der Stadt Dortmund - wie in der Vergangenheit - dieses Mandat übernimmt, unabhängig von der strategischen Bedeutung des Unternehmens für die Stadt Dortmund.

Rm Kowalewski (Die Linke+) sagt, man habe nie ein Entsendungsrecht, wohl aber als größter Aktionär ein Vorschlagsrecht angenommen. Wie das Mandat zustande kam, wie die Zusammenhänge zum kommunalen Aktienbesitz aussehen und auch die Entschädigung für die Wahrnehmung des Mandats sind für die Fraktion von Interesse.

Rm Waßmann (CDU) erläutert, es gebe beim VkA keine Beschlüsse. Besagtes Mandat des Herrn Sierau ist vielmehr nur zur Kenntnis gegeben worden.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) trennt den Prozess von der Kommunikation. Aus seiner Sicht hätte der Aufsichtsrat von DSW21 befasst werden müssen. Außerdem halte er es nicht für zwingend, dass der Oberbürgermeister der Stadt Dortmund im RWE-Aufsichtsrat zwingend vertreten sein müsse. Es handle sich um keine strategische, sondern finanzielle Beteiligung, die darauf zielen sollte, den Unternehmenswert so zu entwickeln, dass die Stadt Dortmund beim Anteilsverkauf einen möglichst hohen Ertrag erzielt. Deswegen sollten im Aufsichtsrat Personen mit Zeit und Kompetenz für diese Aufgabe sitzen.

Rm Neumann-Lieven (SPD) erklärt für ihre Fraktion, es sei zunächst wichtig, dass dort eine Person aus Dortmund aktiv ist.

Rm Gebel (Die Linke+) legt den Schwerpunkt darauf, wer diese Entscheidung trifft und wie die Mandatsträger*innen beteiligt sind.

zu TOP 9.14


Resolution zur Gewährleistung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Kommunen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21023-21)

Den Ratsmitgliedern liegt folgende Resolution der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 21023-21-E1) vor:

„… die SPD-Fraktion bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die folgende Resolution und beauftragt den Oberbürgermeister, die Resolution der Landes- und Bundesregierung sowie den örtlichen Mitgliedern des Landtags und Bundestags zur Kenntnis zu geben und auf eine entsprechende Umsetzung zu drängen.



Wir fordern das Land Nordrhein-Westfalen und den Bundestag auf, die Kommunen wegen der coronabedingten Mindereinnahmen und Mehrausgaben nachhaltig zu unterstützen und damit die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen zu gewährleisten.

Bund und Land Nordrhein-Westfalen werden aufgefordert,
· die Mindereinnahmen der Kommunen bei der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer bis 2024 auszugleichen,
· sich an einer Lösung für die hohe Belastung mit Kassenkrediten (Schlagwort „Altschulden“) zu beteiligen, über die eine Entschuldung der Kommunen ohne finanzielle Überforderung erfolgen kann,
· ein Investitionsprogramm für Kommunen aufzulegen, dass merklich zur Wiederbelebung der lokalen Wirtschaft beiträgt, die kommunale Infrastruktur stärkt, die Defizite in der Digitalisierung öffentlicher Daseinsvorsorge behebt, den ökologischen Umbau zu einer klimaschonenden Wirtschafts- und Lebensweise in den Kommunen unterstützt sowie die infrastrukturellen Defizite im Bildungsbereich ausgleicht.

Das Land Nordrhein-Westfalen wird aufgefordert, die Aufstockung der Masse des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2021 um rund 943 Millionen Euro nicht wie vorgesehen als Kredit, sondern als Zuschuss zu vergeben.

Begründung

Die Bekämpfung der Pandemie wird in erster Linie in den Städten, Gemeinden und Kreisen geleistet. Dies erfordert neben der organisatorischen und personellen Herausforderungen zusätzlicher finanzieller Anstrengung. Gleichzeitig sehen sich die Kommunalhaushalte einbrechender Einnahmen aus kommunalen Abgaben sowie sinkender Zuweisungen aus kommunalen Steueranteilen ausgesetzt. Darüber hinaus können kommunale Einrichtungen bei weiterlaufenden Kosten keinen Deckungsbeitrag mehr leisten.



Dieses Dilemma aus der Notwendigkeit größerer finanzieller Anstrengung bei gleichzeitig sinkenden Einnahmen setzt die Kommunen stark unter Druck. So werden binnen kürzester Zeit die Konsolidierungsbemühungen und -erfolge der vergangenen Jahre zunichte gemacht.

Die Anstrengungen von Land und Bund, die Kommunen für das Jahr 2020 finanziell zu entlasten waren notwendig und hilfreich. Die Problematik besteht jedoch für die Jahre 2021 und fortfolgende fort.

Diese Problematik addiert sich zu einem ohnehin bestehenden Wettbewerbsnachteil der NRW-Kommunen gegenüber Kommunen anderer Länder. Die Ausgangslage der Kommunen in NRW ist aufgrund geringerer Steuerkraft sowie größerer struktureller Herausforderungen nachteilig.

Dies hat zu nachteiligen Infrastrukturbedingungen geführt, die sich nun im Lichte der Corona-Pandemie besonders lösungsbedürftig darstellen. Die Investitionsbedarfe in eine klimaschonende Wirtschafts- und Lebensweise, eine kommunale Verwaltung und Daseinsvorsorge, die den Anforderungen einer digitalen Gesellschaft entspricht sowie in eine moderne Bildungslandschaft konnten in NRW nicht adäquat bedient werden. Es braucht nun eine besondere Anstrengung, um diese Defizite auszugleichen.

Dies ist einerseits vor dem grundgesetzlichen Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse erforderlich, es ist darüber hinaus geboten, um die notwendige Transformation in eine klimaschonende Bildungsgesellschaft zu ermöglichen.
Laut Rm Erstfeld (SPD) sind die Kommunen besser als erwartet durch die Coronakrise gekommen. Dennoch sind die Perspektiven und Erwartungen gedämpft. Der Investitionsrückstand ist weiter gestiegen. Daher hat seine Fraktion diese Resolution eigebracht.

Rm Dr. Neumann (B‘90/Die Grünen) unterstützt für seine Fraktion die Resolution und verweist auf einen ähnlichen Antrag der Fraktion Die Linke+, welcher im Februar 2021 keine Mehrheit fand.

Rm Kowalewski (Fraktion Die Linke+) erinnert an die Rahmenbedingungen, unter denen der genannte Antrag abgelehnt wurde.

Rm Helferich (AfD) macht die politischen Verhältnisse der letzten 40 Jahre und die Lockdown-Politik verantwortlich. Er zählt diverse Kosten auf, die aus seiner Sicht für die finanzielle Lage – in Stadt, Land und Bund - verantwortlich sind.

Rm Mader erklärt die Unterstützung der CDU-Fraktion zum Antrag.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) sieht keine spezifischen Punkte für Dortmund im Antrag. Mit Blick auf die Lage in Dortmund möchte seine Fraktion dem Antrag nicht beitreten.

Rm Erstfeld (SPD) stellt auf die Situation in Dortmund ab. Dortmund stand 2020 gut da, weil es Unterstützung gab. Diese Resolution sei daher auch solidarisch zu sehen.

Rm Garbe (AfD) findet in der Resolution keinen Bezug zu Dortmund.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit seiner Stimmen gegen die Fraktionen von FDP/Bürgerliste, AfD und Rm Deyda (Die Rechte) folgende Resolution:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die folgende Resolution und beauftragt den Oberbürgermeister, die Resolution der Landes- und Bundesregierung sowie den örtlichen Mitgliedern des Landtags und Bundestags zur Kenntnis zu geben und auf eine entsprechende Umsetzung zu drängen.
Wir fordern das Land Nordrhein-Westfalen und den Bundestag auf, die Kommunen wegen der coronabedingten Mindereinnahmen und Mehrausgaben nachhaltig zu unterstützen und damit die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen zu gewährleisten.
Bund und Land Nordrhein-Westfalen werden aufgefordert,
· die Mindereinnahmen der Kommunen bei der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer bis 2024 auszugleichen,
· sich an einer Lösung für die hohe Belastung mit Kassenkrediten (Schlagwort „Altschulden“) zu beteiligen, über die eine Entschuldung der Kommunen ohne finanzielle Überforderung erfolgen kann,
· ein Investitionsprogramm für Kommunen aufzulegen, dass merklich zur Wiederbelebung der lokalen Wirtschaft beiträgt, die kommunale Infrastruktur stärkt, die Defizite in der Digitalisierung öffentlicher Daseinsvorsorge behebt, den ökologischen Umbau zu einer klimaschonenden Wirtschafts- und Lebensweise in den Kommunen unterstützt sowie die infrastrukturellen Defizite im Bildungsbereich ausgleicht.
Das Land Nordrhein-Westfalen wird aufgefordert, die Aufstockung der Masse des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2021 um rund 943 Millionen Euro nicht wie vorgesehen als Kredit, sondern als Zuschuss zu vergeben.

zu TOP 9.15


Kommunaler Wohnungs- und Kitabau in Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 12.05.2021
(Drucksache Nr.: 20256-21-E1)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus der öffentlichen Sitzung am 12.05.2021 vor:

„Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen und CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20256-21-E1):

…die Fraktionen von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und CDU stellen mit Blick auf die notwendige weitere Intensivierung des kommunalen Wohnungs- und Kita-Baus in Dortmund folgenden Antrag mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung:

1. Der AKUSW, der AFBL und der Rat der Stadt stellen fest, dass der Bau von Wohnungen und
Kitas in Dortmund dringend weiter intensiviert werden muss.

2. Der AKUSW, der AFBL und der Rat der Stadt anerkennen die Bemühungen der
Wohnungswirtschaft in Dortmund, den dringend notwendigen Wohnungsbau in Dortmund zu
beschleunigen.

3. Der AKUSW, der AFBL und der Rat der Stadt anerkennen die bisherigen Bemühungen der
DOGEWO21, ihren Wohnungsbestand als wesentlichen Teil des Wohnungsmarktes mit
bezahlbaren Mieten sowohl sozial als auch wirtschaftlich am Markt zu platzieren.

4. Der AKUSW, der AFBL und der Rat der Stadt fordern daher die Stadt mit ihrem
Sondervermögen, DOGEWO21 und die Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH (DSG) auf, dem AKUSW, dem AFBL und dem Rat der Stadt spätestens zu seiner Sitzung am
23.09.2021 ein Konzept über die verstärkte Bautätigkeit der Stadt mit ihrem Sondervermögen,
DOGEWO21 und DSG zu erarbeiten, das darlegt, wie der kommunale Wohnungs- und
Kitabau intensiviert werden kann.

Das Konzept hat zu folgenden Eckdaten Ausführungen zu enthalten:

· Zielgrößen für neu zu schaffenden Wohnraum insgesamt sowie für den Neubau öffentlich
geförderter Wohnungen bis zum Jahr 2025 und bis zum Jahr 2030.

· Zielgrößen für neu zu schaffende Kitas bis zum Jahr 2025 und bis zum Jahr 2030.

· Bewertung der Wirtschaftlichkeit und der finanziellen Auswirkungen für die Stadt mit ihrem
Sondervermögen, DOGEWO21 und DSG im Hinblick auf die Errichtung und laufende
Bewirtschaftung der zu errichtenden Immobilien.

· Darstellung des rechtlichen Rahmens mit Blick auf die Errichtung und laufende
Bewirtschaftung der zu errichtenden Immobilien in ihrem Lebenszyklus im Verhältnis zwischen
DSG und DOGEWO21.

· Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten bei der Sanierung im Bestand sowie beim Neubau
nach verbindlichen Bewertungssystemen (z.B. BNB, DGNB).

· Möglichkeit der Förderung der Umstellung auf regenerative Energien, z.B. Photovoltaik auf
Dachflächen.

· Möglichkeit der Einwerbung von Fördermitteln zur Erreichung des Ziels einer verstärkten
Bautätigkeit.

· Möglichkeit der Bereitstellung von Grundstücken aus dem Sondervermögen der Stadt an die
DOGEWO21 und/oder DSG.

Begründung

Erfolgt mündlich.



Hierzu liegt zur Sitzung des AKUSW am 12.05.2021 vor
Zusatz-/Ergänzungsantrag mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20256-21-E2):

…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:

Bei dem weiteren kommunalen Wohnungs- und Kitabau in Dortmund sollen zukünftig folgende Punkte umgesetzt werden:
· Der Bau der Gebäude erfolgt klimaneutral unter Verwendung nachhaltiger Baustoffe.
· Die neu errichteten Gebäude werden klimaneutral bewirtschaftet bzw. betrieben.

Begründung:
Im Jahr 2018 stammten rund 14 Prozent der Treibhausgase in Deutschland aus dem Gebäudesektor. Wobei der Anteil auf gut 28 Prozent der Treibhausgase in Deutschland steigt, wenn die Herstellung der Baustoffe zum Bau der Gebäude sowie Erzeugung von Strom und Wärme hinzugezogen werden. Bei dem Bau der neu zu errichtenden Gebäude ist daher zukünftig darauf zu achten, dass nachhaltige und gut recycelbare Baustoffe verwendet werden und die Gebäude insgesamt klimaneutral errichtet werden. Der Betrieb der Gebäude soll über das Jahr hinweg eine mindestens neutrale CO2-Bilanz aufweisen.“

AKUSW, 12.05.2021:

Herr Rm Perlick führt an, dass der Rat in seiner letzten Sitzung einen Ausbau der Kindertagesbetreuung beschlossen habe, die, wenn die Erinnerung nicht trüge, einer Ausweitung auf 10.000 Plätze entspreche. Insofern halte die AfD-Fraktion den schwarz-grünen Antrag für überflüssig. Man wolle den Punkten 2. und 3. dieses Antrags aber gerne zustimmen, weil die Bemühungen der DOGEWO, Wohnraum zu schaffen, freilich Anerkennung verdiene. Punkt 1. und 4. lehne man allerdings ab, ebenso wie den SPD-Antrag.

Frau Rm Spaenhoff weist darauf hin, dass dieses Thema auch in den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) gehöre.

Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter führt hierzu an, dass es sicherlich kein Problem sei, das entsprechende Konzept der Verwaltung auch dem AKJF zur Kenntnis zu geben.

Unter Berücksichtigung dieser Anmerkungen/Ergänzungen erfolgt die Abstimmung zu den beiden Anträgen wie folgt:

Zum gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen und CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20256-21-E1):

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt diesem Antrag in den Punkten 1. und 4. mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) sowie den Punkten 2. und 3.einstimmig zu.



1. Der AKUSW, der AFBL und der Rat der Stadt stellen fest, dass der Bau von Wohnungen und
Kitas in Dortmund dringend weiter intensiviert werden muss.

2. Der AKUSW, der AFBL und der Rat der Stadt anerkennen die Bemühungen der
Wohnungswirtschaft in Dortmund, den dringend notwendigen Wohnungsbau in Dortmund zu
beschleunigen.

3. Der AKUSW, der AFBL und der Rat der Stadt anerkennen die bisherigen Bemühungen der
DOGEWO21, ihren Wohnungsbestand als wesentlichen Teil des Wohnungsmarktes mit
bezahlbaren Mieten sowohl sozial als auch wirtschaftlich am Markt zu platzieren.

4. Der AKUSW, der AFBL und der Rat der Stadt fordern daher die Stadt mit ihrem
Sondervermögen, DOGEWO21 und die Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH
(DSG) auf, dem AKUSW, dem AFBL und dem Rat der Stadt spätestens zu seiner Sitzung am
23.09.2021 ein Konzept über die verstärkte Bautätigkeit der Stadt mit ihrem Sondervermögen,
DOGEWO21 und DSG zu erarbeiten, das darlegt, wie der kommunale Wohnungs- und
Kitabau intensiviert werden kann.

Ergänzung: Dieses Konzept soll auch dem AKJF vorgelegt werden.

Das Konzept hat zu folgenden Eckdaten Ausführungen zu enthalten:

· Zielgrößen für neu zu schaffenden Wohnraum insgesamt sowie für den Neubau öffentlich
geförderter Wohnungen bis zum Jahr 2025 und bis zum Jahr 2030.

· Zielgrößen für neu zu schaffende Kitas bis zum Jahr 2025 und bis zum Jahr 2030.

· Bewertung der Wirtschaftlichkeit und der finanziellen Auswirkungen für die Stadt mit ihrem
Sondervermögen, DOGEWO21 und DSG im Hinblick auf die Errichtung und laufende
Bewirtschaftung der zu errichtenden Immobilien.

· Darstellung des rechtlichen Rahmens mit Blick auf die Errichtung und laufende
Bewirtschaftung der zu errichtenden Immobilien in ihrem Lebenszyklus im Verhältnis zwischen
DSG und DOGEWO21.

· Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten bei der Sanierung im Bestand sowie beim Neubau
nach verbindlichen Bewertungssystemen (z.B. BNB, DGNB).

· Möglichkeit der Förderung der Umstellung auf regenerative Energien, z.B. Photovoltaik auf
Dachflächen.

· Möglichkeit der Einwerbung von Fördermitteln zur Erreichung des Ziels einer verstärkten
Bautätigkeit.

· Möglichkeit der Bereitstellung von Grundstücken aus dem Sondervermögen der Stadt an die
DOGEWO21 und/oder DSG.


Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20256-21-E2):

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt diesem Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) zu.

Bei dem weiteren kommunalen Wohnungs- und Kitabau in Dortmund sollen zukünftig folgende Punkte umgesetzt werden:
· Der Bau der Gebäude erfolgt klimaneutral unter Verwendung nachhaltiger Baustoffe.
· Die neu errichteten Gebäude werden klimaneutral bewirtschaftet bzw. betrieben.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überweist die gesamte Angelegenheit zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) sowie an den Rat der Stadt Dortmund.“

Rm Waßmann (CDU-Fraktion) empfiehlt Zustimmung zu den Empfehlungen in der Fassung des AKUSW.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) gemäß Empfehlungen des AKUSW die Zusatz-/Ergänzungsanträge der Fraktion B‘90/Die Grünen und CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 20256-21-E1) und der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 20256-21-E2)
- Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen und CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20256-21-E1):

1. Der AKUSW, der AFBL und der Rat der Stadt stellen fest, dass der Bau von Wohnungen und
Kitas in Dortmund dringend weiter intensiviert werden muss.

2. Der AKUSW, der AFBL und der Rat der Stadt anerkennen die Bemühungen der
Wohnungswirtschaft in Dortmund, den dringend notwendigen Wohnungsbau in Dortmund zu
beschleunigen.

3. Der AKUSW, der AFBL und der Rat der Stadt anerkennen die bisherigen Bemühungen der
DOGEWO21, ihren Wohnungsbestand als wesentlichen Teil des Wohnungsmarktes mit
bezahlbaren Mieten sowohl sozial als auch wirtschaftlich am Markt zu platzieren.

4. Der AKUSW, der AFBL und der Rat der Stadt fordern daher die Stadt mit ihrem
Sondervermögen, DOGEWO21 und die Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH
(DSG) auf, dem AKUSW, dem AFBL und dem Rat der Stadt spätestens zu seiner Sitzung am
23.09.2021 ein Konzept über die verstärkte Bautätigkeit der Stadt mit ihrem Sondervermögen,
DOGEWO21 und DSG zu erarbeiten, das darlegt, wie der kommunale Wohnungs- und
Kitabau intensiviert werden kann.


Ergänzung: Dieses Konzept soll auch dem AKJF vorgelegt werden.

Das Konzept hat zu folgenden Eckdaten Ausführungen zu enthalten:

· Zielgrößen für neu zu schaffenden Wohnraum insgesamt sowie für den Neubau öffentlich
geförderter Wohnungen bis zum Jahr 2025 und bis zum Jahr 2030.

· Zielgrößen für neu zu schaffende Kitas bis zum Jahr 2025 und bis zum Jahr 2030.

· Bewertung der Wirtschaftlichkeit und der finanziellen Auswirkungen für die Stadt mit ihrem
Sondervermögen, DOGEWO21 und DSG im Hinblick auf die Errichtung und laufende
Bewirtschaftung der zu errichtenden Immobilien.

· Darstellung des rechtlichen Rahmens mit Blick auf die Errichtung und laufende
Bewirtschaftung der zu errichtenden Immobilien in ihrem Lebenszyklus im Verhältnis zwischen
DSG und DOGEWO21.

· Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten bei der Sanierung im Bestand sowie beim Neubau
nach verbindlichen Bewertungssystemen (z.B. BNB, DGNB).

· Möglichkeit der Förderung der Umstellung auf regenerative Energien, z.B. Photovoltaik auf
Dachflächen.

· Möglichkeit der Einwerbung von Fördermitteln zur Erreichung des Ziels einer verstärkten
Bautätigkeit.

· Möglichkeit der Bereitstellung von Grundstücken aus dem Sondervermögen der Stadt an die
DOGEWO21 und/oder DSG.



- Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 20256-21-E2):

Bei dem weiteren kommunalen Wohnungs- und Kitabau in Dortmund sollen zukünftig folgende Punkte umgesetzt werden:
· Der Bau der Gebäude erfolgt klimaneutral unter Verwendung nachhaltiger Baustoffe.
· Die neu errichteten Gebäude werden klimaneutral bewirtschaftet bzw. betrieben.

zu TOP 9.16
Gemeinwohl-Bilanz für städtische Unternehmen
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 14.05.2021
(Drucksache Nr.: 20976-21)

Der Rat der Stadt hat folgende Überweisung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2021 vorliegen:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der CDU vom 04.05.2021 vor:

Die Fraktionen von Bündnis 90/Die GRÜNEN und der CDU bitten den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften um Empfehlung des folgenden Antrags an den Rat:

1. Der Rat stellt fest, dass städtische Unternehmen in besonderer Weise dem Gemeinwohl
verpflichtet sind und neben dem rein wirtschaftlichen Nutzen auch eine Vorbildfunktion für eine
bewusste und nachhaltige Wirtschaftsweise einnehmen.

2. Der Rat fordert die Unternehmen, an denen die Stadt Dortmund – direkt oder indirekt –
mehrheitlich beteiligt ist auf, eine unabhängig auditierte Gemeinwohl-Bilanz nach den
Grundsätzen der Gemeinwohl-Ökonomie zu erstellen. Damit wird zukünftig neben der
klassischen Finanzbilanz auch die Schaffung von gesellschaftlichen Nutzwerten wie
Arbeitsplatzqualität, Beschaffungsmanagement, Vergabestandards, Geschlechterdemokratie
oder die Reduktion ökologischer Auswirkungen mess- und vergleichbar gemacht.

3. Der Rat fordert die städtischen Beteiligungen zudem auf, sich nach Kriterien der
Nachhaltigkeit auf Basis der „Ziele für nachhaltige Entwicklung“ der Vereinten Nationen (UN-
SDGs) zertifizieren zu lassen.

4. Der Rat beauftragt die Beteiligungsverwaltung, den Beteiligungsbericht um Angaben zu
Nachhaltigkeitszertifikaten und um Kennzahlen der Gemeinwohl-Bilanz zu ergänzen. Die
städtischen Unternehmen weisen ihre Gemeinwohl-Bilanz erstmalig für das Wirtschaftsjahr
2022 im Beteiligungsbericht 2022/2023 aus.

Begründung:
Die Anzahl nachhaltig agierender Unternehmen wächst stetig. Immer mehr Unternehmen nutzen die Ausweisung ihres ethischen Engagements auch als Vorteil im Wettbewerb sowohl um Aufträge als auch um Mitarbeitende. Schon heute sind viele Dortmunder Unternehmen auf soziales und nachhaltiges Wirtschaften ausgerichtet. Dortmund soll in Zukunft die Heimat sozial und ökologisch bewusst agierender Unternehmen werden und so für die Ansiedlung nachhaltiger und krisenfesterer Arbeitsplätze sorgen. Den städtischen Unternehmen kommt dabei eine Vorbildrolle zu, denn sie sind schon per Gemeindeordnung zu mehr als reinem wirtschaftlichen Nutzen verpflichtet. Dennoch werden in ihren Bilanzen bisher ausschließlich die finanziellen Fakten und nicht ihre gemeinwohl-orientierten Werte ausgewiesen.

Über die Gemeinwohl-Bilanzen können zukünftig neben wirtschaftlichen Kennzahlen wie Umsatz und Gewinn auch weitere Faktoren wie der nachhaltige und partnerschaftliche Umgang mit dem gesamten gesellschaftlichen und politischen Umfeld in die Unternehmensbewertung messbar mit einbezogen werden. Neben Beispielen wie der Sparda-Bank München und dem Outdoorhersteller VauDe bilanzieren auch städtische Unternehmen wie die Stadtentwässerung Stuttgart schon mit dieser Methode. Städtische Unternehmen können hier in eine Vorbildrolle gehen und privaten Unternehmen zeigen, dass diese Art der Bilanzierung vorteilhaft und umsetzbar ist.


Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert den gemeinsamen Antrag.

Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion den Antrag unterstütze. Einheitliche Kriterien seien ein Schritt in die richtige Richtung.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) weist darauf hin, dass ihn der Antrag noch nicht überzeuge. Er regt an, in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften über die Kosten, Aufwände und Vorteile zu berichten und eine Entscheidung aufgrund dieser Grundlage zu treffen.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) erklärt, dass der Antrag einen nicht hinzunehmenden Eingriff nach sich ziehen würde.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) teilt mit, dass bereits jetzt schon eine Verpflichtung bestehe, Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen und wirbt für die Zustimmung zu dem gemeinsamen Antrag.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) weist darauf hin, dass seine Fraktion dem Antrag zustimmen könne.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu und überweist den Antrag an den Rat der Stadt.“
Gemäß Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) ist die Idee grundsätzlich gut. Unklar hingegen ist, was mit Berichterstattung und Bilanzierung geschieht. Es darf nicht in Selbstbeschäftigung münden sondern es muss ein Folgeprozess hinterlegt sein. Vor diesem Hintergrund werde man sich enthalten.

Rm Garbe (AfD-Fraktion) wiederholt seine Einlassungen aus dem AFBL und kündigt Ablehnung an.

Rm Mader (CDU) widerspricht Rm Garbe. Seine Fraktion werde zustimmen.
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit seiner Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie den Rm Gülec (BVT) und Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:
1 Der Rat stellt fest, dass städtische Unternehmen in besonderer Weise dem Gemeinwohl verpflichtet sind und neben dem rein wirtschaftlichen Nutzen auch eine Vorbildfunktion für eine bewusste und nachhaltige Wirtschaftsweise einnehmen.
2. Der Rat fordert die Unternehmen, an denen die Stadt Dortmund – direkt oder indirekt –mehrheitlich beteiligt ist auf, eine unabhängig auditierte Gemeinwohl-Bilanz nach den Grundsätzen der Gemeinwohl-Ökonomie zu erstellen. Damit wird zukünftig neben der klassischen Finanzbilanz auch die Schaffung von gesellschaftlichen Nutzwerten wie Arbeitsplatzqualität, Beschaffungsmanagement, Vergabestandards, Geschlechterdemokratie oder die Reduktion ökologischer Auswirkungen mess- und vergleichbar gemacht.
3. Der Rat fordert die städtischen Beteiligungen zudem auf, sich nach Kriterien der Nachhaltigkeit auf Basis der „Ziele für nachhaltige Entwicklung“ der Vereinten Nationen (UN-SDGs) zertifizieren zu lassen.
4. Der Rat beauftragt die Beteiligungsverwaltung, den Beteiligungsbericht um Angaben zu Nachhaltigkeitszertifikaten und um Kennzahlen der Gemeinwohl-Bilanz zu ergänzen. Die städtischen Unternehmen weisen ihre Gemeinwohl-Bilanz erstmalig für das Wirtschaftsjahr 2022 im Beteiligungsbericht 2022/2023 aus.

10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1


Aufhebung der Satzung zur Verringerung der Zahl der in den Rat der Stadt Dortmund zu wählenden Vertreter vom 18.02.2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20498-21)

Der Rat der Stadt setzt die Vorlage von der Tagesordnung ab, da die Verwaltung diese zurückzieht.

zu TOP 10.2


Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Durchführung von Bürgerentscheiden
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20431-21)

Der Rat der Stadt setzt die Vorlage von der Tagesordnung ab, da die Verwaltung diese zurückzieht.

zu TOP 10.3


Übertragung von Gremiensitzungen per Live-Streaming
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20122-21)

Dem Rat der Stadt liegen folgende Empfehlungen vor:
„- aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) am 16.03.2021:

„Der Ausschuss Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:


Die Mitschnitte der Ratssitzungen dürfen ausschließlich zum Zwecke politischer und journalistischer Arbeit verwendet werden. Das Verbreiten und Teilen (auch eines Teils) des Mitschnitts in anderen Medien und auf anderen Plattformen ist nur zulässig, soweit und solange die Zustimmungen aller im jeweiligen Teil des Mitschnitts aufgezeichneten Personen hierzu vorliegen. Die Verwaltung wird beauftragt darauf in geeigneter Form hinzuweisen und rechtlich gegen Dritte vorzugehen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen.

Begründung: Erfolgt mündlich

Nach kurzer Diskussion lässt der Ausschuss Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden die Vorlage, sowie den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.“
- aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 06.05.2021:

„Die Vorsitzende erklärt, dass sich die Vorlage nun ein weiteres Mal im Gremiengang befinde und der Ausschuss sich hierzu verhalten müsse.

Rm Schultze (Fraktion B‘90/Die Grünen) bittet darum die Vorlage noch einmal an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) durchlaufen zu lassen, da ihre Fraktion vorhabe im ABöOAB einen Zusatz- und Ergänzungsantrag zur Vorlage zu stellen.

Rm Gebel (Fraktion Die Linke +) gibt an, sich damit schwer zu tun, die Empfehlung ein weiteres Mal aufzuschieben, da genügend Zeit gewesen sei offene Fragen zu klären. Er freue sich, dass sich auch seitens der SPD-Fraktion abzeichne zu einer Empfehlung kommen zu können. Er gibt weiter an, dass seine Fraktion die Vorlage in der Version mit allen Optionen bevorzugen würde.

Rm Schilff (SPD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion mit der Vorlage sehr zufrieden sei und gibt an die Vorlage heute gerne beschließen zu wollen.

Rm Helferich (AfD-Fraktion) bittet um Abstimmung der Vorlage, da man lange genug darauf gewartet habe.

Rm Vogeler (CDU-Fraktion) gibt an, dass auch seine Fraktion heute - nach der Beantwortung einiger Fragen - hätte zustimmen zu können. Wenn die Fraktion B‘90/Die Grünen jedoch darum bitte, die weitere Beratung in den ABöOAB zu schieben, dann könne seine Fraktion dies mittragen.

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage gegen die Stimme der AfD-Fraktion in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden durchlaufen.“

- aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 11.05.2021:
„Hierzu liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Die Mitschnitte der Ratssitzungen dürfen ausschließlich zum Zwecke politischer und journalistischer Arbeit verwendet werden. Das Verbreiten und Teilen (auch eines Teils) des Mitschnitts in anderen Medien und auf anderen Plattformen ist nur zulässig, soweit und solange die Zustimmungen aller im jeweiligen Teil des Mitschnitts aufgezeichneten Personen hierzu vorliegen. Die Verwaltung wird beauftragt darauf in geeigneter Form hinzuweisen und rechtlich gegen Dritte vorzugehen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen.

Begründung: Erfolgt mündlich

Ebenfalls liegt dem Ausschuss folgende Empfehlung des Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung vor:

Die Vorsitzende erklärt, dass sich die Vorlage nun ein weiteres Mal im Gremiengang befinde und der Ausschuss sich hierzu verhalten müsse.

Rm Schultze (Fraktion B‘90/Die Grünen) bittet darum die Vorlage noch einmal an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) durchlaufen zu lassen, da ihre Fraktion vorhabe im ABöOAB einen Zusatz- und Ergänzungsantrag zur Vorlage zu stellen.

Rm Gebel (Fraktion Die Linke +) gibt an, sich damit schwer zu tun, die Empfehlung ein weiteres Mal aufzuschieben, da genügend Zeit gewesen sei offene Fragen zu klären. Er freue sich, dass sich auch seitens der SPD-Fraktion abzeichne zu einer Empfehlung kommen zu können. Er gibt weiter an, dass seine Fraktion die Vorlage in der Version mit allen Optionen bevorzugen würde.

Rm Schilff (SPD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion mit der Vorlage sehr zufrieden sei und gibt an die Vorlage heute gerne beschließen zu wollen.

Rm Helferich (AfD-Fraktion) bittet um Abstimmung der Vorlage, da man lange genug darauf gewartet habe.

Rm Vogeler (CDU-Fraktion) gibt an, dass auch seine Fraktion heute - nach der Beantwortung einiger Fragen - hätte zustimmen zu können. Wenn die Fraktion B‘90/Die Grünen jedoch darum bitte, die weitere Beratung in den ABöOAB zu schieben, dann könne seine Fraktion dies mittragen.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage gegen die Stimme der AfD-Fraktion in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden durchlaufen.
Der Vorsitzende Rm Weber (CDU-Fraktion) bittet zunächst darum sich in der Diskussion auf die Sache zu konzentrieren.

Rm Schultze (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert kurz den Antrag der Fraktion. Man befürworte die Vorlage der Verwaltung und entscheide sich für das Maximalpaket. Man bitte die Verwaltung bei Kenntnisnahme einer unzulässigen Verbreitung von Aufnahmen die notwendigen rechtlichen Schritte zu ergreifen. Es gehe nicht darum, dass die Verwaltung gezielt nach solchen Verbreitungen suche, sondern auf entsprechende Hinweise reagiere.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) erklärt, dass man ebenfalls das Maximalsetting präferiere und sich ebenfalls dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen anschließe, sofern die Verwaltung hier die Rechtsaufassung habe, dass dies funktioniere.

Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) erklärt, dass man ebenfalls empfehle.

Herr Arndts (FB 30) erläutert zum Thema des Urheberrechtsschutz und Umgang mit entsprechenden Verletzungen, dass man diesen nachgehe, sofern Videoaufnahmen missbräuchlich genutzt würden. Bezüglich einer Einwilligung aller abgebildeten Personen bei Nutzung der Aufnahmen handle es sich um einen eigenen Rechtsbereich. Als Stadt werde man bei Verstößen gegen das Urheberrecht tätig. Sehe sich jedoch jemand in einem Zusammenhang abgebildet der nicht gewünscht sei, müsste von der Betroffenen Person dagegen vorgegangen werden. Als Stadt sei man nur zum Urheberechtsschutz berufen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lässt die Vorlage „Übertragung von Gremiensitzungen per Live-Streming“ empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, in Abwesenheit der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die Übertragung von Ratssitzungen per Live-Streaming. Die Live-Streams werden von einem externen Dienstleister produziert und von der Dortmund-Agentur im Stadtportal dortmund.de verbreitet und für die Dauer der laufenden Wahlperiode archiviert werden. Der Produktionsstandard umfasst
· das vorgeschlagene Grundsetting zum Live-Streaming

oder


· das Paket „einfaches Grundsetting“

· das optionale Paket „Gebärdensprachenübersetzung“ (ja/nein)

· das optionale Paket „Nachbereitung“ (ja/nein).

Der Produktionsauftrag soll zunächst bis zur Sitzungspause im Sommer 2022 erteilt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorliegenden Erfahrungen und Ergebnisse aufzubereiten, um über die Fortsetzung der externen Beauftragung bzw. eine alternative stadtinterne Realisierung des Live-Streamings zu entscheiden.



Die Mitschnitte der Ratssitzungen dürfen ausschließlich zum Zwecke politischer und journalistischer Arbeit verwendet werden. Das Verbreiten und Teilen (auch eines Teils) des Mitschnitts in anderen Medien und auf anderen Plattformen ist nur zulässig, soweit und solange die Zustimmungen aller im jeweiligen Teil des Mitschnitts aufgezeichneten Personen hierzu vorliegen. Die Verwaltung wird beauftragt darauf in geeigneter Form hinzuweisen und rechtlich gegen Dritte vorzugehen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen.“

Zudem haben die Ratsmitglieder folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 20122-21-E2) erhalten:
„… die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Die Formulierung
„Die Mitschnitte der Ratssitzungen dürfen ausschließlich zum Zwecke politischer und journalistischer Arbeit verwendet werden. Das Verbreiten und Teilen (auch eines Teils) des Mitschnitts in anderen Medien und auf anderen Plattformen ist nur zulässig, soweit und solange die Zustimmungen aller im jeweiligen Teil des Mitschnitts aufgezeichneten Personen hierzu vorliegen. Die Verwaltung wird beauftragt darauf in geeigneter Form hinzuweisen und rechtlich gegen Dritte vorzugehen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen.“ wird durch die folgende Formulierung ersetzt:

„Bei der Weiterverbreitung der Mittschnitte sind die gesetzlichen Regelungen einzuhalten.““

Rm Schultze (Fraktion B‘90/Die Grünen) wirbt für den Antrag ihrer Fraktion und erklärt für die Fraktion die Zustimmung gemäß Beschluss im ABöOAB. Sie erläutert, warum sie den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste als wenig zielführend sieht und empfiehlt der Fraktion FDP/Bürgerliste den Beitritt zum Antrag ihrer Fraktion. Der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste könne von ihrer Fraktion nicht mitgetragen werden.

Rm Kowalewski (Die Linke+) sieht der Umsetzung positiv entgegen. Man könne beide Anträge unterstützen.

OB Westphal gibt den Hinweis, dass der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste das Ziel verfolge, den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen zu ersetzen. Die persönliche Zustimmung der Ratsmitglieder gilt als Persönlichkeitsrecht unverändert fort.
Er versteht die Entscheidung und Diskussion in der Vergangenheit immer unter der Prämisse, dass interessierte Bürger*innen der Sitzung beiwohnen können. Die Verwaltung sorgt für die Archivierung. Die nachträgliche Bereitstellung von Auszügen wird durch die Verwaltung nicht erfolgen.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) hat sich schon eine mediathekartige Bereitstellung vorgestellt. Auch seien die Begriffe der „Verbreitung“, „politische Arbeit“ und „andere Plattformen“ auslegbar. Der Verweis auf die „rechtlichen Bedingungen“ soll dies insgesamt absichern.

Rm Garbe (AfD) kritisiert die zögerliche Haltung im Rat zum Livestreaming.

Rm Wallrabe (CDU) erklärt den Beitritt zum Antrag der Fraktion B‘90/der Grünen. Auch der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste wird positiv gesehen. Müsse man sich entscheiden, bliebe es beim Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen.

Rm Helferich (AfD) sieht den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen rechtlich nicht als haltbar an. Die Übertragung allgemeiner Persönlichkeitsrechte auf Dritte ist nicht möglich. Ob hier überhaupt Urheberrecht betroffen ist, zweifelt er an. Man möchte sich insgesamt der Vorlage anschließen, auch dem Antrag der FDP/Bürgerliste.

Rm Beckmann (Fraktion B‘90/Die Grünen) kritisiert den kurzfristigen Antrag der FDP/Bürgerliste. Er hätte sich eine bessere Beteiligung im ABöOAB gewünscht.
Seine Fraktion habe bereits 2012 die Initiative für Livestreaming ergriffen, sei aber an Mehrheiten gescheitert.
Die Fraktion B‘90/Die Grünen möchte schon für Fraktionswebseiten den Fraktionen die Möglichkeit geben, eigene Beiträge - immer unter Zustimmung der abgebildeten Person/en - zu zeigen. Die missbräuchliche Nutzung durch Dritte soll ausgeschlossen werden. Man solle dies einfach ausprobieren und anschließend evaluieren.


Rm Goosmann (SPD) erläutert die breiten Diskussionen im ABöOAB. Der Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen fasse alle wesentlichen Punkte zusammen. Bedenken in juristischer Hinsicht wurden von Seiten der FDP/Bürgerliste im ABöOAB vorgetragen. Der Antrag der FDP/Bürgerliste fordere schlussendlich nur die Einhaltung von Recht und Gesetz. Dies könne man auch ohne diesen Antrag von der Verwaltung erwarten. Er empfiehlt, die Beschlusslage des ABöOAB zu bestätigen. Der Antrag der FDP/Bürgerliste sei vor dem Hintergrund abzulehnen.

Rm Gebel (Die Linke+) sieht sehr wohl Urheberrechte. Er verweist auf die Stadt Düsseldorf und den Ennepe-Ruhr-Kreis hinsichtlich der Einbindung von Gebärdendolmetscher*innen.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) erklärt, der Antrag seiner Fraktion zielte immer auf Ersetzung des Antrags der Fraktion B‘90/Die Grünen. Der Antrag bleibt bestehen.

OB Westphal sieht grundsätzlich Einigkeit in der Sache. Hier gehe es nun eher um die Ausgestaltung. Beide Anträge würden Rechtsfragen nicht abschließend berücksichtigen. Daher solle man in der Sache beschließen, ausprobieren, evaluieren und juristisch aufarbeiten.

Rm Beckmann (Fraktion B‘90/Die Grünen) erklärt, diese Fragestellungen seien im Ausschuss thematisiert und einstimmig beschlossen worden.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) versteht die Position des Rm Beckmann. Er könne dem Vorschlag auch folgen.

Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) appelliert an den Rat, dem Ausschuss zu folgen.

Der Rat der Stadt lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 20122-21-E2) mit Mehrheit seiner Stimmen gegen die Stimmen der Fraktionen von Die Fraktion Die Partei, FDP/Bürgerliste, AfD und Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung des Rm Gülec (BVT) ab.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen FDP/Bürgerliste, AfD und Rm Deyda (Die Rechte) unter Berücksichtigung der Empfehlungen des ABöOAB folgenden geänderten (fett / kursiv) Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Übertragung von Ratssitzungen per Live-Streaming. Die Live-Streams werden von einem externen Dienstleister produziert und von der Dortmund-Agentur im Stadtportal dortmund.de verbreitet und für die Dauer der laufenden Wahlperiode archiviert werden. Der Produktionsstandard umfasst
· das vorgeschlagene Grundsetting zum Live-Streaming

oder
· das Paket „einfaches Grundsetting“

· das optionale Paket „Gebärdensprachenübersetzung“ (ja/nein)

· das optionale Paket „Nachbereitung“ (ja/nein).


Der Produktionsauftrag soll zunächst bis zur Sitzungspause im Sommer 2022 erteilt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorliegenden Erfahrungen und Ergebnisse aufzubereiten, um über die Fortsetzung der externen Beauftragung bzw. eine alternative stadtinterne Realisierung des Live-Streamings zu entscheiden.
Die Mitschnitte der Ratssitzungen dürfen ausschließlich zum Zwecke politischer und journalistischer Arbeit verwendet werden. Das Verbreiten und Teilen (auch eines Teils) des Mitschnitts in anderen Medien und auf anderen Plattformen ist nur zulässig, soweit und solange die Zustimmungen aller im jeweiligen Teil des Mitschnitts aufgezeichneten Personen hierzu vorliegen. Die Verwaltung wird beauftragt darauf in geeigneter Form hinzuweisen und rechtlich gegen Dritte vorzugehen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen.

zu TOP 10.4


Ausbildung von Nachwuchskräften im Haushaltsjahr 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19861-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die bedarfsgerechte Einstellung von 397 Nachwuchskräften für das Einstellungsjahr 2022.

Davon sind

316 Nachwuchskräfte für die Stadt Dortmund,
16 Nachwuchskräfte, die nach der Ausbildung als Personal der Stadt Dortmund im Jobcenter eingesetzt werden (15 weitere Bedarfe sind in den gesamtstädtisch ausgebildeten Nachwuchskräften enthalten),
13 Auszubildende im Rahmen der Kombi-Ausbildung für den feuerwehrtechnischen Dienst und

52 Anwärter*innen für den feuerwehrtechnischen Dienst

vorgesehen.

zu TOP 10.5


Teilnahme an Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF) und Genehmigung von Dienstreisen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20693-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt begrüßt, dass Herr Rm Torsten Heymann (SPD) im Rahmen der Tätigkeit als Mitglied der Kommission nach § 32 b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) ebenfalls an den Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF) teilnimmt.
2. Der Rat der Stadt genehmigt Herrn Rm Torsten Heymann in diesem Zusammenhang alle Dienstreisen, die für seine Teilnahme an den Sitzungen der ADF erforderlich sind.

zu TOP 10.6


Bildung einer Einigungsstelle nach dem Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20936-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt erklärt sein Einverständnis zur Benennung von Klaus-Peter Bartow als vorsitzende Person und Ulrich Dettmann als dessen Stellvertretung der Einigungsstelle für die Wahlperiode 2020 bis 2024.

2. Seitens der Dienststelle werden als Beisitzer*innen die Beigeordneten, die Geschäftsführung der Wirtschaftsförderung, die Fachbereichsleitungen 10 und 11, die geschäftsführende Direktion „Theater Dortmund“ sowie die Geschäftsführung „Kulturbetriebe Dortmund“ benannt.


Der Rat der Stadt Dortmund bestellt als Ersatz für Herrn Thomas Westphal als Beisitzer der Einigungsstelle die folgende Nachfolgerin:

Ø Für Herrn Thomas Westphal: Frau Heike Marzen


3. Um das Verfahren zur Benennung von Beisitzer*innen für evtl. Sitzungen der Einigungsstelle zu verkürzen, ermächtigt der Rat der Stadt den Oberbürgermeister, bei Anrufung der Einigungsstelle dem Vorsitzenden jeweils drei Beisitzer*innen und ihre Vertreter*innen aus dem Kreis der vom Rat o. a. Bestellten direkt zu benennen

4. Die Geschäftsführung der Einigungsstelle wird nach der Neuorganisation des Fachbereiches 1 der Leitung des Geschäftsbereiches 1/V „Zentrale Dienste“ zugeordnet.

zu TOP 10.7


Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21003-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 21003-21-1) vor:

„… die SPD-Fraktion bittet um Beschluss der nachfolgenden Umbesetzung in Gremien:

Hauptausschuss und Ältestenrat
Herr Hendrik Berndsen und Frau Silvya Ixkes-Henkemeier scheiden als Mitglieder im Hauptausschuss und Ältestenrat aus.
Als neue Mitglieder werden Frau Carla Neumann-Lieven und Herr Olaf Schlienkamp benannt.
Frau Veronika Rudolf wird als neues stellvertretendes Mitglied benannt.

Verbandsversammlung des Lippeverbandes 2021-2026
Herr Carsten Giebel scheidet als Mitglied der Verbandsversammlung des Lippeverbandes aus.
Herr Dirk Goosmann wird als neues Mitglied der Verbandsversammlung benannt.“
Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag auf Umbesetzung einstimmig zu.

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Gülec (BVT)

zu TOP 11.1.1


Bürgerdienste International
Anfrage zur TO (BVT)
(Drucksache Nr.: 20320-21)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

11.2 Anfragen Rm Deyda (Die Rechte)

zu TOP 11.2.1


Neues Café der "Interessengemeinschaft Dorstfelder Vereine"
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 20325-21)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

zu TOP 11.2.2


Abschiebungen aus Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 20876-21)

Die Beantwortung erfolgt zur nächsten Sitzung des Rates.

zu TOP 11.2.3


Krankenstand, Mehrarbeit, Belastungsanzeigen bei der Stadt Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 20878-21)

Die Beantwortung erfolgt zur nächsten Sitzung des Rates.

zu TOP 11.2.4


Zwangsräumungen in Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 20879-21)

Die Beantwortung erfolgt zur nächsten Sitzung des Rates.



Die öffentliche Sitzung wird um 19:50 Uhr von OB Westphal beendet.



Der Oberbürgermeister




Thomas Westphal Christian Barrenbrügge Liliana Korbmacher
Ratsmitglied Schriftführerin