Niederschrift (öffentlich)

über die 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit


am 28.10.2022
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund




Sitzungsdauer: 12:00 - 17:34 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

RM Ulrich Langhorst (B`90/Die Grünen)


RM Sayize Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
RM Thomas Bahr (CDU)
RM Benjamin Beckmann (B`90/Die Grünen) bis 15:50 Uhr
RM Jenny Brunner (B`90/Die Grünen)
RM Emmanouil Daskalakis (CDU)
RM Olaf Schlösser (Die Partei) i. V. für Frank Fischer
RM Manfred Sauer (CDU) bis 16:45 Uhr i. V. für sB Tanja Flur
RM Thorsten Hoffmann (CDU)
RM Britta Gövert (B`90/Die Grünen) i. V. für RM Julian Jansen
RM Andrea Keßler (SPD) i. V. für RM Uwe Kaminski RM Fatma Karacakurtoglu (Die LINKE+)
sB Matthias Hechler (SPD) i. V für sB Janina Kleist
RM Anja Kirsch (SPD) bis 15:30 Uhr
RM Susanne Meyer (SPD)
sB Marc Ossau (FDP/Bürgerliste)
RM Tino Perlick (AfD) bis 15:35 Uhr
RM Rüdiger Schmidt (SPD)
RM Petra Dresler-Döhmann (Die LINKE+) i. V. für sB Christiane Tenbensel
RM Michaela Uhlig (CDU)
RM Bernhard Klösel (SPD) i. V. für RM Daniela Worth

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Martin Fischer (Seniorenbeirat)


sE Sylvia Dahlmann (Integrationsrat)
sE Petra Schulz (Behindertenpolitisches Netzwerk)

3. Beratende Mitglieder:

Mirja Düwel (Arbeiterwohlfahrt)
Dr. Regine Schmalhorst (Jobcenter Dortmund)
Gunther Niermann (Der Paritätische)
Pfarrer Niels Back (Diakonisches Werk)
Ansgar Funcke (Caritas-Verband)

4. Verwaltung:

Stadträtin Birgit Zoerner, 5/Dez


Katja Hobucher, 5/Dez
Sandra Galbierz, 5/Dez
Diana Karl, 5/Dez
Sofie Eichner, 5/Dez
Jörg Süshardt, StA 50
Peter Externbrink, StA 50
Dr. Frank Renken, StA 53
Holger Keßling, StA 53
Beate Bachmann, Jobcenter
Michael Plackert, FB1
Manfred Kossack, FB1

5. Gäste:

Herr von Meien, empirica



Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 23.08.2022

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Bericht zur aktuellen Corona-Lage
mündl. Bericht

2.2 Flüchtlingssituation Ukraine
mündl. Bericht

2.3 Schaffung einer zentralen Organisationseinheit für Integration und Vielfalt - Programme für Vielfalt und Toleranz stärken
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2022
(Drucksache Nr.: 25792-22)


3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

nicht besetzt
4. Angelegenheiten des Sozialamtes

4.1 Aktualisierung der Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Festsetzung der Angemessenheitsgrenzen für energetisch sanierten Wohnraum (Klimabonus), Festsetzung der Angemessenheitsgrenze für barrierefreien Wohnraum
Kenntnisnahme/Präsentation
(Drucksache Nr.: 25207-22)
hierzu: Präsentation von empirica

4.2 Zusätzliche Förderung der Stelle einer Fachkraft der sozialen Arbeit bei der Jüdischen Kultusgemeinde bis 31.12.2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25361-22)

4.3 Evaluation Dortmund-Pass
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 24975-22-E1)

4.4 Weiterentwicklung der Hilfen für wohnungslose Menschen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25917-22)

4.5 Inklusion vor Ort
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25334-22-E2)

4.6 Bericht zur Energiemangellage
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2022
hier: Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ (DS 25781-22-E2)

(Drucksache Nr.: 25781-22)

5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

5.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
hier: Abschaffung der Vergnügungssteuer auf sexuelle Dienstleistungen ("Sexsteuer")
Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache-Nr.: 22100-21-E30)

Überweisung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2021
(Drucksache Nr.: 22100-21)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22100-21-E47)

5.2 Gesundheitskiosk in Dortmund
Antwort der Verwaltung zum Beschluss aus der Sitzung vom 23.08.2022
(Drucksache Nr.: 24974-22-E6)


5.3 Clearingstelle Gesundheit
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25327-22-E2)

5.4 Betrieb von Spritzenautomaten in Dortmund
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22506-21-E6)
Der Antrag lag zur Sitzung am 23.08.22 vor. (Einbringung)
hierzu -> mündl. Zwischenbericht

5.5 Weiterführung der Koordinierenden Impfeinheit (KoCI) im Jahr 2023
DS-Nr. 25904-22
Vorlage wird nachversandt.
Empfehlung

5.6 Affenpocken-Impfung
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2022
(Drucksache Nr.: 25798-22)


6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

6.1 Bedenk- und Stabilisierungsfrist nach § 59 Abs. 7 Aufenthaltsgesetz
Stellungnahme der Verwaltung vom 30.08.2022 aus dem ABöAB z. K.
(Drucksache Nr.: 25030-22-E1)

6.2 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Herrichtung von ehemaligen Schulstandorten zur Beschulung von zugereisten Kindern und Jugendlichen
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 25390-22)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.2022
(Drucksache Nr.: 25390-22)

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 21.09.2022
(Drucksache Nr.: 25390-22)


6.3 Freier bzw. ermäßigter Eintritt in Dortmunder Hallen- und Freibäder für DO-Pass-Inhaber*innen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25427-22)

6.4 Sachstand zur operativen Umsetzung des "Aktionsplans zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25160-22)

6.5 Sachstandsbericht des Handlungsfeldes "Suchtprävention"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25441-22)

6.6 Immobilien-Managementbericht (2. Quartal 2022)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25668-22)

6.7 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 12. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25557-22)

6.8 Maßnahmen aus Brandschutzrückstellungen - 13. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25568-22)

6.9 Novellierung des "Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24738-22)

7. Anträge / Anfragen

7.1 Ausweitung der Öffnungszeiten des Drogenkonsumraums
Gemeins. Antrag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25894-22)

7.2 Wohnraumvorhalteprogramm
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26063-22)

7.3 Bundesteilhabegesetz
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 26079-22)

7.4 Unterbringungssituation von Geflüchteten
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26087-22)

7.5 Beratende Mitglieder im Ausschuss
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26088-22)

7.6 Clearing von gestrandeten Unionsbürger*innen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26089-22)

7.7 Digitale Teilhabe
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26090-22)

7.8 Zwangsräumungen
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 26098-22)



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden – Herrn Ulrich Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschlussfähig ist. Er weist auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Meyer (SPD-Fraktion) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung zieht die Vorlage
zu TOP 5.5
„Weiterführung der Koordinierenden Impfeinheit (KoCI) im Jahr 2023“
(Drucksache Nr. 25904-22)

zurück. Der Punkt wird von der Tagesordnung abgesetzt.

Der TOP 4.1 „Aktualisierung der Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft …..“ wird wegen der Präsentation von empirica vorgezogen und vor TOP 2 behandelt.

Ebenso wird der TOP 6.9 Novellierung des "Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus" vorgezogen und nach der vorgezogenen Präsentation zu TOP 4.1 behandelt.

Zudem wird vorgeschlagen, die TOP´s 4.3 „Evaluation Dortmund Pass“ und TOP 6.3 „Freier bzw. ermäßigter Eintritt in Dortmunder Hallen- und Freibäder für DO-Pass-Inhaber*innen“ sowie TOP 2.2 „Flüchtlingssituation Ukraine“ und TOP 7.4 „Unterbringungssituation von Geflüchteten“ zusammen zu behandeln.

Der TOP 2.2 „Flüchtlingssituation Ukraine“ soll ab der nächsten Sitzung in „Situation Geflüchteter“ umbenannt werden.

Frau Dresler-Döhmann (Fraktion DIE LINKE+) erklärt, dass die Bitte um Stellungnahme ihrer Fraktion zu TOP 7.3 nicht „Bundesteilhabegesetz“ heißen müsse, sondern „Teilhabechancengesetz“.

Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 23.08.2022

Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, den TOP 2.1 „Vorstellung Behindertenbeauftragte“ auf Seite 6 der Niederschrift um folgende Aussage zu ergänzen:

Eine personelle Unterstützung ihrer Arbeit wäre laut Frau Rasche gleichermaßen für die Geschäftsführung des BPN und für den Themenbereich Barrierefreiheit möglich.

Mit dieser Ergänzung wird die Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 23.08.2022 genehmigt.


zu TOP 4.1
Aktualisierung der Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Festsetzung der Angemessenheitsgrenzen für energetisch sanierten Wohnraum (Klimabonus), Festsetzung der Angemessenheitsgrenze für barrierefreien Wohnraum
Kenntnisnahme/Präsentation
(Drucksache Nr.: 25207-22)

Herr von Meien (empirica) berichtet anhand einer Präsentation (Anlage1) über die Herleitung von Mietobergrenzen für angemessene Kosten der Unterkunft, die erstmals 2017 für Dortmund durchgeführt und danach jährlich aktualisiert werden. Im Anschluss beantwortet er die Nachfragen dazu.

Auf die Nachfrage von Herrn Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) ob bzgl. des Klimabonus nachzuhalten sei, wie oft das genutzt werde, merkt Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) an, dass es im Bereich des Sozialamtes noch keine Probleme aufgrund der Vorgaben und der energetischen Sanierungen gegeben habe. Auch aus dem Bereich des Jobcenters habe er noch nichts von Problemen in Bezug auf die neuen Regelungen gehört. Der Weg gemeinsam mit empirica liefe in Dortmund gut. Weitere zusätzliche Wirkungskontrollen in den elektronischen Systemen einzubauen könne er sich nicht vorstellen.

Herr Beckmann ergänzt dazu, dass es auch darum ginge, eine soziale Durchmischung hinzubekommen. Man wolle auch durch den Klimabonus erreichen, dass auch Leute mit Transfereinkommensbezug sich in energetisch sanierte Wohnungen begeben könnten. Daher reiche es ihm nicht aus, am Ende zu schauen, ob alle eine Wohnung bekommen hätten, sondern man müsse auch schauen, ob das Instrument „Klimabonus“ wirke.

Herr Süshardt erläutert die Gründe, warum diese Kontrolle durch das Sozialamt nicht leistbar sei.

Frau Dr. Schmalhorst (Leiterin Jobcenter) unterstützt die Aussage von Herrn Süshardt. Es werde eine bundesweite IT bei den Kosten der Unterkunft genutzt, bei der gar nicht die Möglichkeit bestünde, dies nachzuhalten. Auch in ihrem Bereich gebe es diesbezüglich keine Auffälligkeiten und funktioniere in Dortmund sehr gut. Würde es Auffälligkeiten geben, würde sie dies melden.

Herr Back (Diakonisches Werk) merkt an, dass es nicht grundsätzlich so sei, dass alle eine Wohnung finden würden. Das Verfahren und die Anwendung sei gut, aber der Eindruck, man hätte eine angemessene Versorgung mit Wohnraum für die Menschen im Transferleistungsbezug, sei falsch. Seit 10 Jahren gäbe es eine deutlich steigende Anzahl von Menschen mit Wohnungslosigkeit. Er weist darauf hin, dass Dortmund mit 2 % eine sehr geringe Leerstandszahl bei Wohnraum habe und in der Praxis wohnungslose Menschen nur Wohnraum in der Nordstadt fänden.

Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass es auch um die Frage ginge, wie man Stadtteile durchmischt, verändert und nicht konzentriert. Das werde mit der angewandten Methodik nicht erreicht. Da müsste eine andere Diskussion geführt werden und nicht das, was heute als Kenntnisnahme vorläge.

Frau Zoerner (Stadträtin) erklärt, dass dazu verschiedene Diskussionsstränge auseinandergehalten werden müssten. Heute ginge es um die Vorgabe, die von der Sozialverwaltung umgesetzt werden müsse, unter welchen Kriterien man in Dortmund den Zugang zu Wohnungen für Transfergeldbezieher gestalte. Alles andere seien Fragen, die im Wohnungsausschuss diskutiert werden müssten. Die räumliche Verteilung von zugänglichem Wohnraum über das Stadtgebiet sei eine Frage für Wohnungsbau und Stadtentwicklung. Auch das, was Herr Back angesprochen habe, sei wieder ein anderes Thema.

Frau Dresler-Döhmann (Fraktion DIE LINKE+) schließt sich den Aussagen von Frau Altundal-Köse und Herrn Back an. Tatsächlich konzentriere es sich hier auf die Nordstadt. Dieser Brennpunkt sei dort geschaffen worden, was nicht richtig sei. Deshalb müsse man darauf achten, Wohnraum stadtweit an unterschiedlichen Stellen zur Verfügung zu stellen und nicht nur in der Nordstadt.

Frau Altundal-Köse merkt abschließend an, dass ihrer Ansicht nach dieser Ausschuss genauso darüber diskutieren und beraten müsse, wie Ausschüsse die für Wohnungsbau und dergleichen zuständig seien.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Aktualisierung der Angemessenheitsgrenzen sowie die Ergänzungen bezüglich des Klimabonus und des barrierefreien Wohnraumes durch die Feststellungen im „Schlüssigen Konzept“ zur Kenntnis.


zu TOP 6.9
Novellierung des "Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24738-22)

Herr Plackert und Herr Kossack (Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie) erläutern die Vorlage und beantworten die Nachfragen dazu.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) bittet um eine Einschätzung der Zusammenhänge zwischen diesem TOP und TOP 2.3.

Herr Bahr (CDU-Fraktion) gibt an, dass er sich über den Aktionsplan und die Weiterentwicklung freue. Auch die Prüfung, ob dieser erweitert werde, begrüße er sehr.

Herr Schmidt (SPD-Fraktion) schließt sich Herrn Bahr an. Auch seine Fraktion fände, dass es hervorragend gemacht sei. Er bittet darum, auch die andere Form des Extremismus, die nach Links gehe, mit aufzunehmen.

Frau Karacakurtoglu (Fraktion DIE LINKE+) erklärt, dass ihre Fraktion den Entwurf des Plans gegen Rechtsextremismus unterstützen werde, eine erweiterte Form – ohne diese vernünftig zu definieren – lehne sie aber ab.

Herr Perlick (AfD-Fraktion) merkt an, dass auch seiner Fraktion ein spiegelbildlicher Aktionsplan gegen Linksextremismus fehle. Ein Aktionsplan gegen wirklichen Rechtsextremismus und Linksextremismus sowie sämtliche Formen des wahren Extremismus fände Zustimmung. Diese Vorlage werde seine Fraktion ablehnen.

Herr Plackert gibt an, dass der Wunsch geäußert worden sei, zu überprüfen, ob und welche Form von Extremismus es in der Stadt gebe. Hier würden Wissenschaftler*innen damit beauftragt, sich die Lage anzuschauen. Aus den vorherigen Jahren sei aber ganz klar zu sagen, dass man in Dortmund kein Problem mit Linksextremismus oder sonstigen habe, sondern ein Problem mit Rechtsextremismus und -populismus.

Herr Kossack geht auf die Frage von Herrn Ossau nach dem Zusammenhang ein und erläutert diese. Zusammenfassend gibt er an, dass die Dinge getrennt gestartet seien, aber durch die Arbeit und Beratung in den Gremien und am Ende durch die Ratsbefassung wieder zusammengefasst würden.

Frau Brunner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass sie sich zu dem Thema Mitte nächsten Jahres einen Statusbericht wünsche. Bzgl. der Zusammenhänge zu TOP 2.3 erklärt sie, dass sofern die Vorlage Zustimmung finden würde, sie den ersten Teil des Antrages zur Weiterentwicklung des Aktionsplanes als erledigt betrachten würde.

Frau Meyer (SPD-Fraktion) verdeutlicht, dass es ihrer Fraktion nicht um Linksextremismus ginge, sondern um antidemokratischen Extremismus, wie auch Rassismus und allem, was darunter falle. Ihre Fraktion würde die Vorlage unterstützen.

Herr Ossau merkt zu seiner Frage an, dass gleich über Organisationsformen/Stabsstellen gesprochen werde und dies seiner Meinung nach in irgendeiner Form Beachtung in der Novellierung finden müsse. Die Tendenzen aus der Politik müsste man hier auch im Blick haben.

Herr Kossack bestätigt, dass das noch passieren werde. Es dabei aber um den Antrag ginge, der unter TOP 2.3 noch zu behandeln sei und nicht um die jetzt zu empfehlende Verwaltungsvorlage.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung den bestehenden „Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ mit folgenden Aufwendungen in den Haushaltsjahren

HJ 2023 100.000,00 Euro
HJ 2024 100.000,00 Euro
HJ 2025 50.000,00 Euro

auf Basis einer wissenschaftlichen Untersuchung zu novellieren. Die Finanzierung erfolgt im Amtsbudget des Fachbereichs 01 unter Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Bericht zur aktuellen Corona-Lage
mündl. Bericht

Frau Zoerner (Stadträtin), Herr Dr. Renken (Leiter Gesundheitsamt) und Frau Dr. Schmalhorst (Leiterin Jobcenter) berichten zum aktuellen Stand der Corona-Lage und beantworten entsprechend die Nachfragen dazu.

Frau Zoerner berichtet über die aktuelle Inzidenz von 551, bei der man eine relativ geringe Anzahl von schweren Verläufen habe. Auch bei Land und Bund sei die Zahl rückläufig.

Herr Dr. Renken bestätigt, dass die Infektionen insgesamt rückläufig seien und er zum jetzigen Stand im Winter mit keiner schweren weiteren Welle rechne. Der letzte Anstieg sei zurückzuführen auf die Rückreisenden aus den Herbstferien. Es gebe keine Überlastung des medizinischen Systems, wenn man von den Mitarbeitenden, die sich in Isolation befunden hätten und daher nicht arbeiten konnten, absehe. Angesichts der hohen Inzidenz bei Älteren, empfiehlt er die Booster-Impfung, wenn z. B. die Infektion länger als 6 Monate zurückliege.

Frau Dr. Schmalhorst gibt an, das Corona keine Auswirkungen mehr auf dem Arbeitsmarkt habe. Dafür gebe es jetzt andere Komponenten. Die Zahlen (Stand September) zeigten, dass der Arbeitsmarkt stabil sei. Allerdings sei auch die erhoffte Herbstbelebung ausgeblieben. Zudem sei nicht zu vergessen, dass ca. 2000 arbeitslose, ukrainische Geflüchtete dazu gekommen seien. Aktuell läge die Quote bei 11,1 %. Davon seien 20 % bei der Agentur gemeldet und 80 % beim Jobcenter. Die Jugendarbeitslosigkeit sei dagegen im September zurückgegangen, da die Ausbildungsverträge angefangen hätten. Hier sei die Quote bei aktuell 9,3 %. Die Arbeitskräftenachfrage stiege nur mäßig an. Fachkräfte würden nach wie vor gesucht. Man erlebe jedoch eine Vorsicht bei den Arbeitgebenden.

Herr Daskalakis (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass die Dunkelziffer in Bezug auf die Corona-Infektionen sehr hoch sein müsse. Er erlebe es immer wieder, dass viele die eindeutig positive Selbsttests hatten, eine Woche zu Hause geblieben seien, ohne sich zu melden bzw., dass Menschen, die erkältet waren, sich gar nicht erst getestet hätten.

Herr Dr. Renken erklärt zur Nachfrage, wie der Stand zur Software Sormas sei, dass an den gravierenden Schwachstellen/Schnittstellen sich nichts geändert habe. Es habe sich herausgestellt, dass es länger dauere, als zuerst gedacht, diese Schwachstellen zu beseitigen. Er geht kurz auf die Problematik ein.


zu TOP 2.2
Flüchtlingssituation Ukraine
mündl. Bericht
zu TOP 7.4
Unterbringungssituation von Geflüchteten
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26087-22)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26087-22-E1)

Die Tagesordnungspunkte TOP 2.2 „Flüchtlingssituation Ukraine“ und TOP 7.4 „Unterbringungssituation von Geflüchteten“ (Drucksache Nr. 26078-22-E1) werden zusammen behandelt.

Frau Zoerner (Stadträtin) berichtet zur aktuellen Situation.


Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um einen aktuellen Sachstandsbericht zur Situation der Unterbringung von Geflüchteten. Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie viele Geflüchtete sind aktuell in städtischen Unterkünften untergebracht?

2. Wie hat sich diese Zahl in den letzten drei Monaten verändert?

3. Wie viele freie Plätze in Unterkünften sind aktuell vorhanden?

4. Welche zusätzlichen Möglichkeiten der Unterbringung können in welcher Größenordnung kurzfristig geschaffen bzw. reaktiviert werden?

5. Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung über in Dortmund lebende russische Schutzsuchende z.b Kriegsdienstverweigerer und ihre Unterbringung?

6. Welche Einschätzung hat die Verwaltung zur weiteren Entwicklung der Zahlen von Geflüchteten aus der Ukraine sowie aus anderen Krisenregionen und wie bereitet sie sich darauf vor?

Begründung:
Die Verwaltung hatte Mitte Juni mitgeteilt, dass zum damaligen Zeitpunkt stadtweit noch 500 freie Plätze für alle Geflüchteten zur Verfügung gestanden haben. Vor dem Hintergrund des aktuellen Kriegsgeschehens in der Ukraine mit der Ausweitung der Bombardierung ukrainischer Städte sowie des nahenden Winters wird allgemein mit einem Anstieg der Zahl Geflüchteter aus der Ukraine gerechnet. Dazu kommen steigende Zahlen von Geflüchteten aus anderen Krisenregionen.

Die Fragen wurden von Frau Zoerner (Stadträtin) mündlich beantwortet.


zu TOP 2.3
Schaffung einer zentralen Organisationseinheit für Integration und Vielfalt - Programme für Vielfalt und Toleranz stärken
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2022
(Drucksache Nr.: 25792-22)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt nachfolgende Überweisung aus dem Rat der Stadt vom 22.09.2022 vor. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion wurde zur weiteren Beratung in die folgenden Ausschüsse überwiesen: AFBL, APOD, ABöAB, ASAG, ÄR.

zu TOP 10.11
Schaffung einer zentralen Organisationseinheit für Integration und Vielfalt - Programme für Vielfalt und Toleranz stärken
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25792-22)

Folgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU vom 22.09.2022 (Drucksache Nr.: 25792-22-E1) liegt dem Rat der Stadt vor:
„… die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU im Rat der Stadt Dortmund bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag:
Überarbeitung des Aktionsplans gegen Rechtsextremismus und Unterstützung zivilgesellschaftlichen Engagements für Vielfalt

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie der „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ angesichts wachsender, veränderter und neuer Herausforderungen konzeptionell zu überarbeiten ist. Die Bedrohungen für Vielfalt, Toleranz und Demokratie haben viele Ausprägungen. Deshalb ist zu überlegen, inwieweit, der „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ in seiner Ausrichtung ausgeweitet und weiterentwickelt werden kann zu einem „Aktionsplan gegen Extremismus“, der sich auch anderen anzutreffenden Formen von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit widmet und auf der Grundlage wissenschaftlich begleiteter Analysen Handlungsvorschläge und Strategien im Kampf gegen Extremismus entwickelt. Die Verwaltung wird gebeten, die Bedarfe zu bewerten und Vorschläge zur Überarbeitung des Aktionsplans unter wissenschaftlicher Begleitung zu entwickeln und dem Rat vorzulegen.

Außerdem wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwieweit zivilgesellschaftliche Initiativen und AkteurInnen gegen Rechts bzw. gegen Extremismus im Allgemeinen in den Stadtteilen gestärkt und deren Vernetzung verbessert werden kann, zum Beispiel durch die Gründung weiterer Runder Tische für Vielfalt, Toleranz und Demokratie in den Stadtbezirken.

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie die kommunalen Mittel für den Aktionsplan sowie für die Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie mit einem Ratsbeschluss verstetigt werden können.

Schaffung einer zentralen Organisationseinheit für Integration und Vielfalt
Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Ratssitzung am 10. November 2022 einen Vorschlag zur Schaffung einer zentralen Organisationseinheit für Integration und Vielfalt in Dortmund zu erarbeiten. Diese soll sich aus bestehenden Organisationseinheiten wie zum Beispiel der Ausländerbehörde, dem MIA-DO- Kommunales Integrationszentrum und MigraDO - Dienstleistungszentrum Migration & Integration Dortmund sowie neu zu strukturierenden Abteilungen und Sachgebieten mit Integrationsaufgaben zusammensetzen. Ziel ist es, die Leistungen für AusländerInnen, Schutzsuchende sowie Menschen mit Migrationshintergrund weitestgehend zusammenzufassen. Zu diesem Zweck wird eine dezernatsübergreifende Projektgruppe zur organisatorischen Einrichtung der zentralen Organisationseinheit eingerichtet.

Prüfauftrag Schaffung eines Antidiskriminierungsbüros als Stabsstelle
Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Ratssitzung am 10. November 2022 die Schaffung eines Antidiskriminierungsbüros als Stabsstelle zu prüfen. Eine entsprechende Vorlage legt die Verwaltung dem Rat vor und holt im Vorfeld Stellungnahmen durch den Integrationsrat, das behindertenpolitische Netzwerk, den Runden Tisch zur Förderung der Emanzipation und Akzeptanz von LSBTIQ, dem Seniorenbeirat und die Arbeitsgemeinschaft Dortmunder Frauenverbände sowie der Runden Tische für Vielfalt, Toleranz und Demokratie in den Stadtbezirken ein.

Begründung:
Erfolgt mündlich.“

Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) stellt eine Veränderung des Kampfes rechter Gruppierungen gegen die Demokratie fest. Auf diversen Ebenen werden Menschen angegriffen, die für eine offene und vielfältige Gesellschaft eintreten. Der Aktionsplan gegen Rechtsextremismus muss an die sich verändernden Gegebenheiten angepasst und weiterentwickelt werden. Sie benennt unterschiedliche Maßnahmen für Gesellschaft und Verwaltung, auch eine Antidiskriminierungsstelle sei nach Berichten des Bundes geboten. Eine Verbesserung von Integration benötige andere Verwaltungsstrukturen.

Laut Rm Bohnhof (AfD) ist der unabhängig vom Inhalt in den Fachausschüssen, Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) und Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) zu diskutieren.

OB Westphal sagt, der Aktionsplan gegen Rechtsextremismus sei in der Haushaltsklausur des Verwaltungsvorstands thematisiert worden. Daher wird er auch ein Thema der Haushaltsberatungen werden. Auch verweist er im Detail auf vorhandene Strukturen, die natürlich überprüft werden können.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) kritisiert die Kurzfristigkeit der Vorlage, die aus seiner Sicht in den Beratungsgang gehört. Er beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG), Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) und Ältestenrat (ÄR).

Rm Hoffmann begrüßt für die CDU-Fraktion eine Prüfung. Mit Rechtextremismus hat Dortmund in den letzten Jahren Erfahrung gemacht. Die ausgehenden Gefahren sind variabel. Um alten und neuen Herausforderungen begegnen zu können, ist eine Evaluation und ggf. Anpassungen nötig. Die zentrale Antidiskriminierungsstelle als Stabstelle sowie die Bündelung in einer Organisationseinheit wird von seiner Fraktion befürwortet, so könnten alle Angebote aus einer Hand erfolgen.

Rm Kowalewski (Die Linke+) sieht im Antrag die Gefahr, dass antifaschistische Engagement unter Extremismusverdacht gestellt. Dieser Punkt ist aus seiner Sicht nicht akzeptabel, die Schaffung einer Antidiskriminierungsstelle und einer zentralen Organisationseinheit aber vertretbar.

Rm Spaenhoff gibt wegen der Kurzfristigkeit des Antrags an, die SPD-Fraktion habe sich keine Meinung dazu bilden können. Der Aktionsplan wurde vor ca. vier Jahren angepasst, eine Überprüfung macht für sie folglich Sinn. Hinsichtlich einer Umwandlung sieht sie Beratungsbedarf. Dies gilt auch für haushaltsrelevante und organisatorische Punkte. Eine Überweisung

Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) sagt, ihre Fraktion möchte den Antrag als eingebracht ansehen und zur Beratung in die Ausschüsse geben. Über den Weg des Rates, so Rm Brunner, sollte der Antrag in die Ausschüsse ABöOAB, APOD, ASAG und AFBL gebracht werden.

OB Westphal weist darauf hin, dass diese Reihenfolge nicht so gedacht und sinnvoll sei.

Rm Waßmann (CDU) sieht es als selbstverständlich, dass auch Antisemitismus thematisiert werden muss, da die Zunahme von Angriffen auf jüdisches Leben in der Bundesrepublik erkennbar ist.

Rm Helferich (AfD) verweist auf ein -nach eigenen Angaben- Papier des Bundeinnenministerium, wonach die größte Gefahr für Energieanlagen vom Linksextremismus ausgehe. Er folgert daraus, dass gewalttätiger Extremismus hauptsächlich von Links ausgehe. Als größte Gefahr nennt er den Islamismus.

Rm Berndsen (SPD) stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Debatte, da eine weitere Beratung in den Ausschüssen erfolgen soll.



Der Rat beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und einzelner Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Ende der Debatte.

Der Rat der Stadt überweist folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU vom 22.09.2022 (Drucksache Nr.: 25792-22-E1) zur weiteren Beratung in die zuständigen Fachausschüsse AFBL, APOD, ABöOAB, ASAG sowie Ältestenrat.


Frau Brunner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion den ersten Punkt des Antrages zur Weiterentwicklung des Aktionsplanes als erledigt betrachte. Die Punkte zum Antidiskriminierungsbüro und zur zentralen Organisationseinheit würden aufrechterhalten. Inhaltlich habe sie in der Ratssitzung bereits einiges dazu gesagt. Informativ ergänzt sie, dass der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung den Antrag aufgrund von Beratungsbedarfes ohne Empfehlung an den Rat hat durchlaufen lassen.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) äußert seine Kritik an dem Vorhaben. Aus seiner Sicht seien die benannten Institutionen transparent und arbeiteten auch gut zusammen. Das Schaffen neuer Einheiten halte er nicht für zielführend.

Herr Hoffmann (CDU-Fraktion) gibt an, dass auch seine Fraktion das in den Rat schieben wolle.

Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass wenn man über Integration und Vielfalt nachdenke, nicht dabei bleiben solle, wie man es bisher gemacht habe. Die Situation müsse größer gedacht werden. Mittlerweile gebe es 182 ethnische Gruppen, die teilweise konzentriert in bestimmten Stadtteilen wohnten. 1/3 der Stadtgesellschaft habe inzwischen Migrationshintergrund. Es ginge darum, das einfacher, wirksamer und nachhaltiger zu gestalten. Fairer Weise räumt sie ein, dass Dortmund sehr gute Integrationspolitik im Verhältnis zu anderen Städten mache. Wenn man Vielfalt und Integration leben wolle, müsse man aber über andere Instrumente nachdenken. Man brauche ein Integrationskonzept, Stärkung integrativer Stadtgesellschaft, ein Diversity-Konzept sowie Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung geflüchteter Menschen. Sie bittet auch die Wohlfahrtsverbände, das konzeptionell mit zu überlegen.

Frau Meyer (SPD-Fraktion) merkt an, dass ihre Fraktion sich vorstellen könnte, dem heute zuzustimmen. Da aber der Wunsch bestehe, das in den Rat zu schieben, werde sie sich auch dem anschließen.

Frau Dahlmann (Integrationsrat) bittet darum, dass solche Dinge zumindest auch zur Kenntnis im Integrationsrat landen sollten. Dem stimmt Herr Langhorst (Vorsitzender, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) zu.

Frau Zoerner (Stadträtin) verweist auf die Situation in 2015. Auch damals habe es bereits eine Diskussion um das Thema „Flüchtlingsamt“ gegeben. Was seinerzeit an Für und Wider diskutiert worden sei, könne hier mit einbezogen werden. Sie bietet an, das auch noch mal zu präsentieren. Der Punkt, interkulturelle Öffnung, habe damals dazu geführt, dass man sich darauf verständigt habe, keine neue Einheit zu bilden. Da sich jeder Bereich der Stadtverwaltung mit dem Thema auseinandersetzen müsse, würde das durch eine neue Einheit eher verkompliziert.

Herr Sauer (CDU-Fraktion) erklärt, dass wirklich vieles gemacht werde. Aber aufgrund einer Ahnung, was auf einen zukommen könnte, zu glauben, dass man über einen hoch differenzierten Behördenapparat die Situation verbessern würde, halte er nicht für richtig.

Frau Karacakurtoglu (Fraktion DIE LINKE+) geht auf die Einwände von Herrn Sauer ein. Einige Stadtbezirke gebe es gar nicht mehr wenn es nicht Menschen geben würde, die dorthin migrieren würden. Auch würde es diese nicht mehr geben, wenn nicht die ethnische Ökonomie vor Ort diese Stadtteile aufrechterhalten würde. Es sei notwendig und wichtig, dass sich alle städt. Strukturen mit der Thematik beschäftigten und das entsprechend erarbeiten. Das hindere aber nicht daran, dass ein solches Büro diesen Stellen zuarbeiten könne.

Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass es an dieser Stelle gar nicht darum ginge, zu entscheiden, ob eine zentrale Organisationseinheit in die Wege geleitet würde. In dem Antrag ginge es darum, dass die Verwaltung einen Vorschlag erarbeiten solle. Auch Bedenken sollten dabei mit einfließen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit leitet den Antrag zur Kenntnis auch an den Integrationsrat und lässt aufgrund Beratungsbedarfes den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in den Rat der Stadt durchlaufen.


3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

Nicht besetzt


4. Angelegenheiten des Sozialamtes

zu TOP 4.1
Aktualisierung der Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Festsetzung der Angemessenheitsgrenzen für energetisch sanierten Wohnraum (Klimabonus), Festsetzung der Angemessenheitsgrenze für barrierefreien Wohnraum
Kenntnisnahme/Präsentation
(Drucksache Nr.: 25207-22)

TOP wurde vorgezogen.


zu TOP 4.2
Zusätzliche Förderung der Stelle einer Fachkraft der sozialen Arbeit bei der Jüdischen Kultusgemeinde bis 31.12.2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25361-22)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den Beschluss des Krisenstabs zur Förderung der Stelle einer Fachkraft der sozialen Arbeit bei der Jüdischen Kultusgemeinde bis zum 31.12.022 zur Kenntnis.


zu TOP 4.3
Evaluation Dortmund-Pass
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 24975-22-E1)
zu TOP 6.3
Freier bzw. ermäßigter Eintritt in Dortmunder Hallen- und Freibäder für DO-Pass-Inhaber*innen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25427-22)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25427-22-E2)

Die TOP´s 4.3 „Evaluation Dortmund-Pass“ (Drucksache Nr. 24975-22-E1) und
TOP 6.3 „Feier bzw. ermäßigter Eintritt in Dortmunder Hallen- und Freibäder für DO-Pass-inhaber*innen“ (Drucksache Nr.: 25427-22) werden zusammen behandelt.

In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 14.06.22 wurde beschlossen, eine Evaluation zum Dortmund-Pass zu erarbeiten und diese dem Ausschuss in seiner Sitzung am 28.10.22 vorzulegen. Die Antwort der Verwaltung dazu liegt vor.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE+ vor:
die Fraktion DIE LINKE + stellt folgenden Änderungsantrag zur Vorlage der Verwaltung zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird abgeändert in:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung des damaligen Haushaltsbeschlusses anhand Variante 1 der Vorlage zum kostenlosen Eintritt aller Nutzer*innen des DO-Passes in allen Bädern.
2. Die Stadt Dortmund erarbeitet mit den Betreibern der Sportwelt gGmbH und den vereinsgeführten Badbetreibern ein Konzept zur technischen Umrüstung und / oder zum zusätzlichen Personalaufwand in den Bädern, um den kostenlosen Eintritt zu gewährleisten.


Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) dankt für die Beantwortung. Er lese aus der Antwort, dass der Dortmund-Pass ein Bekanntheits- und Attraktivitätsproblem habe. Insbesondere mache ihm Sorge, dass der Aufholeffekt nach der Pandemie in 2022 nicht das gewünschte Ausmaß erreicht habe. Es stellt sich daher die Frage, ob der Dortmund-Pass noch mal grundsätzlich diskutiert werden müsse, um ihn z. B. bekannter zu machen bzw. auch zusätzliche Gruppen in den Berechtigten Kreis aufzunehmen oder weitere Ermäßigungen einzuführen, um das Ganze attraktiver zu machen.

Frau Dresler-Döhmann (Fraktion DIE LINKE+) gibt an, dass ihre Fraktion bei dem Thema am Ball bleiben werde. Es könne nicht sein, dass das Geld bereit läge, aber der Zutritt aus organisatorischen Gründen nicht möglich sei. Sie bittet daher um Zustimmung zum vorliegenden Antrag und erläutert die Hintergründe aus ihren Erfahrungen.

Herr Hechler (SPD-Fraktion) ergänzt, dass es auch von seiner Fraktion wünschenswert wäre, diesen kostenlosen Zugang zu ermöglichen. Es sei aber von der Verwaltung klar gemacht worden, dass die Umsetzung größere Schwierigkeiten hervorrufe, als der Gewinn für die Menschen. Seine Fraktion würde daher der Verwaltungsvorlage so folgen wollen.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass er ausreichend Einblick in Familien aus Bedarfsgemeinschaften habe und er niemanden kennengelernt hätte, der auf den Schwimmbadbesuch verzichte, weil er 0,50 Cent zahlen müsse. Der Dortmund-Pass sei sehr wohl ein Angebot, das weitere Verbreitung brauche. Er halte die Verwaltungsvorlage für ausreichend und würde dieser zustimmen, nicht jedoch dem Ergänzungsantrag.

Herr Beckmann geht darauf ein, dass es auf den städtischen Haushalt gesehen keine große Rolle spiele. Das Problem sei hier, dass man keine Ausweitung auf alle Schwimmbäder, auch die, die jenseits der städtischen Verantwortung liegen, hin bekäme. Dort Personal einzusetzen, um das zu kontrollieren, mache die Sache teuer. Seine Fraktion halte den Antrag der Fraktion DIE LINKE+ für zielführend und würde diesem zustimmen.

Frau Zoerner (Stadträtin) erklärt, dass es nicht darum ginge, die Menschen in die Bäder zu lassen, sondern darum, dass die nicht städtischen Betreiber hinterher den Differenzbetrag erstattet bekommen wollen. Das muss in irgendeiner Form nachvollziehbar sein. Diesbezüglich müsse man zu einer Lösung kommen, die dann auch korrekt sei, was bedeute, dass das entweder über Personal oder über die Einführung eines technischen Systems gemacht werden müsse. Es ginge um die Struktur, nicht um das Geld.

Frau Karacakurtoglu (Fraktion DIE LINKE+) gibt an, dass wenn es um die Struktur ginge, diese eben hergestellt werden müsse. Es könne nicht sein, dass Kinder oder Jugendliche, die in armen Verhältnissen leben, sich überlegen müssen, ob sie ihr Kind schwimmen schicken können oder nicht.

Auf Nachfrage von Herrn Beckmann zu den unterschiedlichen Angaben in der Stellungnahme und der Vorlage antwortet Herr Süshardt (Leiter Sozialamt), dass es übermittlungstechnisch Probleme gegeben habe. Er bittet um Entschuldigung für die unterschiedlichen Angaben. Intern werde das besprochen, so dass man zukünftig präzise Zahlen dazu liefern könne.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE+ mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE+, Bündnis 90/Die Grünen und Die FRAKTION/Die PARTEI ab.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE+ und Die FRAKTION/Die PARTEI bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Beibehaltung des bisherigen Systems. Demnach wird Do-Pass-Inhaber*innen in den städtisch geführten Bädern auf Grundlage der aktuellen Preisliste die Badnutzung zu ermäßigten Preisen angeboten.


zu TOP 4.4
Weiterentwicklung der Hilfen für wohnungslose Menschen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25917-22)

Herr Langhorst (Vorsitzender, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stellt fest, dass nur der erste Teil des Beschlussvorschlages zur Kenntnis zu nehmen ist. Bei dem zweiten Teil des Beschlussvorschlages muss der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Fortsetzung des Berichts zur Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe (Stand Oktober 2022) zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit fasst einstimmig (die AfD-Fraktion war bei der Abstimmung nicht anwesend) folgenden Beschluss:

Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, den bisher anteilig durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe mitfinanzierten Tagesaufenthalt im Wichernhaus (siehe Punkt 9.2 der Berichtsvorlage) in die kommunale Zuständigkeit zu übernehmen und damit im Ergebnis das bisherige Angebot ab dem 01.01.2023 weiter zu sichern.


zu TOP 4.5
Inklusion vor Ort
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25334-22-E2)

Die Stellungnahme der Verwaltung liegt vor. Die Nachfragen von Frau Brunner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) werden von Herrn Süshardt (Leiter Sozialamt) beantwortet.

Frau Brunner bittet darum, die Stellungnahme der Verwaltung auch dem Behindertenpolitischen Netzwerk zur Kenntnis zu übersenden.


zu TOP 4.6
Bericht zur Energiemangellage
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2022
hier: Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ (DS 25781-22-E2), Ziffer 6
(Drucksache Nr.: 25781-22)
Gemeins. Stellungnahme zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25781-22-E6)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender „Auszug“ aus der Überweisung des Rates vom 22.09.2022 vor: (Hinweis: Punkt 5 des Antrages der Fraktion Die Linke+ wurde an den ASAG, den AKUSW und den AKJF überwiesen. Punkt 6 des Antrages wurde an den ASAG überwiesen.)

zu TOP 2.1
Bericht zur Energiemangellage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25781-22)

Die Tagesordnungspunkte

2.1 Bericht zur Energiemangellage (Drucksache Nr.: 25781-22)
5.3 Nothilfefond für in Dortmund lebende Menschen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 25794-22)

9.10 Energiesperren und Energiearmut verhindern
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 25760-22)

9.11 Klatschen für die DEW21
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 25783-22)

9.13 Auswirkungen des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste, SPD-Fraktion)

sowie die ergänzenden Vorlagen und Anträge werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam aufgerufen, diskutiert und im Anschluss einzeln abgestimmt.

Auf Wunsch erfolgt die Abstimmung über den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ vom 20.09.2022 (Drucksache Nr.: 25781-22-E2) in Einzelabstimmung.

Der Rat der Stadt überweist mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung der Fraktionen SPD, Die Linke+, AfD, Die Partei sowie des Rm Gülec (BVT) folgenden Punkt in die Fachausschüsse (Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit; Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen; Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie):

5. eine Ombudsstelle zur Energiearmut nach dem Vorbild der Stadt Wien einzurichten, die Hilfestellungen gibt und die Unterstützungsmöglichkeiten koordiniert. Dabei sollte ein ganzheitlicher Ansatz gewählt werden, da soziale Härtefälle stark mit den Themenbereichen Familiensituation, Krankheit und Pflegebedürftigkeit, Verschuldung, Einkommen, der Wohnsituation - wie einer drohende Räumung oder Lebenskrisen - zusammen hängen.

Der Rat der Stadt überweist mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung der Fraktionen SPD, Die Linke+, AfD, Die Partei sowie des Rm Gülec (BVT) folgenden Punkt in den Fachausschuss (Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit):

6. die Nichtprüfungsgrenzen für Heizkosten bei SGB II- und SGB XIIBezieher:innen sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz proportional entsprechend der gestiegenen Energiekosten anzuheben und regelmäßig die Grenzen zu überprüfen



Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgende gemeinsame Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion vor:
die Energiemangellage ist mittlerweile auch bei vielen sozialen Einrichtungen angekommen, wie unlängst in einem Artikel zu lesen war. Nicht nur steigende Energiekosten, sondern auch steigende Lebensmittelpreise erschweren die Arbeit und bringen die sozialen Träger in eine erschwerte finanzielle Situation.

Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU bitten die Verwaltung darzustellen,

· ob es seitens der Verwaltung schon Überlegungen gibt hinsichtlich einer möglichen Unterstützung von sozialen Einrichtungen, sofern diese Bedarfe anmelden,

· ob es bereits soziale Einrichtungen gibt, die Bedarfe angemeldet haben,

· ob es seitens des Landes bzw. des Bundes Unterstützungsangebote für soziale Vereine gibt.



Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass der Ausschuss für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen den Punkt 5 des Antrages in die Haushaltsberatungen geschoben habe. Da gehöre er seiner Meinung nach auch hin. Der Punkt 6 sei seiner Ansicht nach durch die vorherigen Ausführungen zum Schlüssigen Konzept erledigt. Er glaube, dass es bei den Heizkosten hinreichend dargelegt werde, dass diese gut und ausgewogen übernommen würden. Dem Punkt 6 würde seine Fraktion daher nicht zustimmen.

Herr Bahr (CDU-Fraktion) gibt an, dass ihm der Punkt 5 noch nicht abschließend klar sei. Beim Lesen habe er den Eindruck, dass bereits im Vorgriff Fachleute da sein sollten, die dafür Sorge tragen würden, dass die Betroffenen erst gar nicht in die Not kämen. Seiner Ansicht nach werde das eigentlich schon gemacht und Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) sei mit der Sozialverwaltung da am Ball. Ebenso seien Jobcenter sowie die Energieversorgung dabei, keine Notlagen aufkommen zu lassen.

Frau Zoerner (Stadträtin) berichtet zu Punkt 5, dass ihr bekannt sei, dass so eine Ombudsstelle in Wien beim Energieversorger angesiedelt sei. Mehr könne sie dazu nicht sagen. Ob eine Ombudsstelle helfen würde, könne sie nicht beurteilen, da sie das Konzept dazu nicht kenne.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit signalisiert, sich dem Ausschuss für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen anzuschließen und die Punkte zurück in die Haushaltsberatungen zu schieben.

Herr Süshardt beantwortet die Fragen mündlich:
Auf die Frage, ob es Unterstützungsangebote/Rettungsschirme vom Bund oder Land gebe, antwortet er, dass man sich was von Bund und Land erhoffe, dies aber derzeit beides nicht da sei. Er berichtet dazu, was er bisher gehört habe. Offiziell habe ihn aber noch keine Information dazu erreicht.
Auf die Fragen, ob es bereits soziale Einrichtungen gebe, die Bedarf angemeldet hätten bzw. ob es schon Überlegungen für eine mögliche Unterstützung gebe erklärt er, dass man selbstverständlich im Dialog mit den Verbänden der Wohlfahrtspflege und der Arbeitsgemeinschaft sei. Auch kleinere nicht verbandsgebundene Träger hätten sich dazu schon gemeldet. Er geht auf die bestehenden Verträge ein und erläutert diese. Sobald es konkreter werde und von den Kosten und der Berechnung nicht mehr passe, müsse mit den Landesverbänden der Pflegekassen, mit dem Hauptvertragspartner, verhandelt werden. Das Sozialamt sei über den Landschaftsverband Westfalen Lippe mit am Tisch und würde das mit gestalten. Es werde dahingehend sicherlich Handlungsbedarf geben. Diesen habe man aktuell aber noch nicht.

Herr Bahr dankt für die Ausführungen. Der Antrag habe seiner Meinung nach appellativen Charakter. Es sei zu befürchten, dass viele Einrichtungen, die gute Arbeit machen und gut eingegliedert seien, auch dadurch unter die Räder kommen könnten, wie manches wirtschaftliche Unternehmen. Beispielhaft geht er dazu auf das Gasthaus ein und hoffe, dass letztendlich nicht das soziale Hilfesystem in Dortmund vor die Wand fahre.

Herr Klösel (SPD-Fraktion) merkt an, dass sicher alle hier skeptisch auf die nächsten Monate schauen würden und darauf, wie sich das System weiterentwickeln werde. Kritisch werde es erst im Sommer, wenn die Jahresabrechnungen für die Betriebe kämen. Einige Sachen seien bereits auf den Weg gebracht worden. Da sei mit Sicherheit auch vieles bei, was bisher noch übersehen wurde und nachgebessert werde. Er sei sich aber sicher, dass die Sozialverwaltung so professionell arbeite, dass sie sich sofort melden würde, wenn irgendeine große Lücke auftauche, die heute noch nicht bekannt sei.

Frau Düwel (Arbeiterwohlfahrt) erklärt, dass Handlungsbedarf da sei, die Schwierigkeit aber darin bestünde, dass die Träger unterschiedlich betroffen seien. Sie macht die unsichere Gemengelage am Beispiel der AWO mit den einzelnen Ortsverbänden deutlich. Weiterhin weist sie darauf hin, dass die Mitarbeitenden aus der Corona-Zeit noch erschöpft seien und jetzt käme die nächste besondere Herausforderung auf die Sozial- und Gesundheitsberufe oben drauf.

Herr Niermann (Paritätische) ergänzt, dass die Träger nicht erst mit der Endabrechnung, sondern jetzt schon durch erhöhte Abschläge in Not kämen. Diese müssten aktiv agieren, um nicht unter dem Vorbehalt einer möglichen Insolvenzverschleppung zu stehen.
Insgesamt brauche man generell unbürokratische, schnelle Hilfe.

Herr Back (Diakonisches Werk) fügt hinzu, dass die Problematik auf der betrieblichen Ebene im Gesamtkontext Inflation stehe. Auch das Thema Personalkostensteigerung sei sehr relevant. Das treffe tatsächlich alle sozialen Träger. Hinzu käme dann auch das Thema Sachkosten. Allein, da, wo mit Lebensmitteln gearbeitet werde, habe man Kostensteigerungen von 8-10%. Die Sachkosten gingen weit darüber hinaus.

Die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme ist durch Herrn Süshardt mündlich erfolgt. Die beiden Punkte 5 und 6 des Antrages der Fraktion DIE LINKE+ werden in die Haushaltsberatungen überwiesen.


5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

zu TOP 5.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
hier: Abschaffung der Vergnügungssteuer auf sexuelle Dienstleistungen ("Sexsteuer")
Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache-Nr.: 22100-21-E30)
Überweisung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2021
(Drucksache Nr.: 22100-21)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22100-21-E47)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt eine Überweisung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 02.12.2021 vor. In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 25.01.2022 wurden dazu weitere Informationen gewünscht und vereinbart, nach erfolgter Recherche über den Antrag zu beraten. Die Stellungnahme der Verwaltung dazu liegt inzwischen vor.

zu TOP 2.3
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2021
(Drucksache Nr.: 22100-21)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor.

zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22100-21)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E30)

5. Abschaffung der Vergnügungssteuer auf sexuelle Dienstleistungen („Sexsteuer“)
Die Vergnügungssteuer für sexuelle Dienstleistungen und die Verschaffung von Gelegenheiten zu sexuellen Handlungen wird abgeschafft.
Mindereinnahmen: bei voller Öffnung der Betriebe 450.000 Euro abzüglich 28.500 Euro Verwaltungsaufwand (Zahlen von 2019), bei Stand 2020 netto 93.500 Euro

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wird.

Frau Brunner (Fraktion FDP/Bürgerliste) dankt für die Antwort der Verwaltung. Ihre Fraktion stehe der Abschaffung der Vergnügungssteuer grundsätzlich positiv gegenüber, wolle aber in den Haushaltsberatungen darüber befinden, um dort eine Entscheidung zu treffen.

Frau Zoerner (Stadträtin) weist darauf hin, dass der letzte Punkt in der Stellungnahme etwas missverständlich ausgedrückt sei. Die Aussage „Die Einnahmen aus der Steuer könnten genutzt werden, um Beratungs- und Hilfsangebote stärker kommunal zu finanzieren“, höre sich so an, als wenn man die Steuereinnahmen nehmen könne und zweckgebunden für etwas anderes einsetzen könnte. Das sei so nicht richtig. Das Geld gehe in den Haushalt und müsse dort umgeleitet werden.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass die Stellungnahme sehr klar sei. Es sei sehr unglücklich, wenn man jetzt sage, dass man noch mal einen Haushaltsdurchgang brauche, wo doch die Initiative seiner Fraktion aus den letzten Haushaltsberatungen sei. Er bittet daher darum, das Vorhaben noch mal zu überdenken. Gründe, diese Steuer beizubehalten, fielen ihm beim besten Willen nicht mehr ein.

Herr Schmidt (SPD-Fraktion) schließt sich den Ausführungen von Herrn Ossau an. Sollte es heute zu einer Abstimmung kommen, würde auch seine Fraktion zustimmen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt mehrheitlich, gegen die Stimmen von FDP/Bürgerliste, SPD-Fraktion und Die FRAKTION/Die PARTEI, bei Enthaltung der Fraktion Die LINKE+ (die AfD-Fraktion war bei der Abstimmung nicht anwesend) über den Antrag heute nicht zu entscheiden und überweist diesen zurück in die Haushaltsberatungen.


zu TOP 5.2
Gesundheitskiosk in Dortmund
Antwort der Verwaltung zum Beschluss aus der Sitzung vom 23.08.2022
(Drucksache Nr.: 24974-22-E6)
Ergänzung zum Vorgang
(Drucksache Nr.: 24974-22-E7)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die Antwort der Verwaltung zum Beschluss aus der Sitzung vom 23.08.2022 sowie ergänzend ein Diskussionspapier GeVoR vor.

Herr Dr. Renken (Leiter Gesundheitsamt) gibt an, dass die Gespräche zum Gesundheitskiosk noch auf einer frühen Ebene seien. Beratungs- und Hilfsangebote seien dort sicherlich zu subsumieren. Nicht unstrittig sei jedoch die medizinische Versorgung. Er erläutert die Problematik dazu und erklärt, dass es für die medizinische Versorgung kein gutes Instrument sei.

Herr Schmidt (SPD-Fraktion) erklärt, dass aus der Sicht seiner Fraktion ein Gesundheitskiosk in jedem Fall förderungswürdig sei.

Frau Düwel (AWO) hält es ebenfalls für wichtig, hier zu unterstützen. Der Ansatz, das integriert in einem Gesundheitshaus zu machen, sei sehr begrüßenswert. Die Wohlfahrtsverbände würden sich weiter mit diesem Thema beschäftigen und stünden für weitergehende konzeptionelle Überlegungen gern zur Verfügung.

Frau Karacakurtgolu (Fraktion Die LINKE+) merkt an, dass die Gesundheitskioske in erster Linie für die Beratung und evtl. Begleitung bzw. Hilfestellung zuständig seien. Gesundheitskioske machten da, wo Brennpunkte seien, wirklich Sinn und zwar in dem Sinne, das neu Zugewanderte, Geflüchtete, Menschen mit Migrationshintergrund, genau dort informiert werden können. Das betreffe dann auch nicht nur die Nordstadt, sondern auch andere Stadtbezirke, wo vermehrt Menschen anzutreffen seien, die sich in dem Gesundheitssystem nicht auskennen.

Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass die klare Aussage von Herrn Dr. Renken, dass es für die medizinische Versorgung kein geeignetes Instrument sei, sehr wichtig sei. Es dürfe keinen Arzt, keine Ärztin in der Nordstadt ersetzen. Das sei die Gefahr, wenn ein Gesundheitskiosk mit einem medizinischen Ansatz vermischt würde. Es dürfe nicht über Beratung, Lotsen und Begleitung hinausgehen. Sie schlägt vor, zunächst abzuwarten, was an gesetzlichen Regelungen noch käme und wie teuer es letztendlich werde. Sie frage sich, ob es auch andere Instrumente gebe, die angesetzt werden könnten, um die medizinische Versorgungslage in der Nordstadt besser zu organisieren.

Frau Zoerner (Stadträtin) weist darauf hin, dass man zunächst auf das Gesetz warten müsse. Dann erst könne man beginnen und weitere Erfahrungen sammeln. Der Punkt, dort medizinische Leistungen anzubieten, führe in den Diskussionen immer wieder in die falsche Richtung. Am Ende ginge es im Wesentlichen darum, Lotsenfunktionen einzunehmen und zu vernetzen und Menschen zu unterstützen, die Probleme hätten sich innerhalb dieser differenzierten Landschaft zu bewegen.

Herr Langhorst (Vorsitzender, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stimmt dem zu und gibt an, dass zunächst die weiteren gesetzlichen Regelungen abzuwarten seien.


zu TOP 5.3
Clearingstelle Gesundheit
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25327-22-E2)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die Stellungnahme der Verwaltung vor. Die Fragen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion sind ausreichend beantwortet. Die Angelegenheit ist erledigt.


zu TOP 5.4
Betrieb von Spritzenautomaten in Dortmund
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22506-21-E6)
mündl. Zwischenbericht

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, der in der letzten Sitzung am 23.08.2022 als eingebracht betrachtet wurde:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o. g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Die Verwaltung wird gebeten, an bereits identifizierten geeigneten Orten für weitere Spritzenautomaten Gespräche mit den Eigentümer*innen/ Institutionen der entsprechenden Gebäude zur Installation der Automaten zu führen.

2. Für den Stadtgarten ist die Installation eines Spritzenautomaten am Rathaus vorzusehen.

3. Die Verwaltung wird gebeten, Gespräche mit der Aidshilfe NRW zur Beschaffung der Automaten zu führen sowie ein Konzept für die Wartung und Befüllung der Automaten zu entwickeln (zentral oder mit Hilfe der Institutionen vor Ort).

4. Die Verwaltung berichtet in der Sitzung des Ausschusses am 28. Oktober über die bis dahin erfolgten Gespräche und wird gebeten, dabei die notwendigen Finanzierungsbedarfe darzustellen.
Begründung:
Erfolgt mündlich


Herr Keßling (stellv. Leiter Gesundheitsamt) berichtet mündlich über den aktuellen Stand. Die Resonanz, einen Spritzenautomaten an der eigenen Hauswand zu installieren, sei verhalten. Er geht kurz auf das Verfahren ein und erklärt, dass man noch auf dem Weg sei und derzeit keine belastbaren Ergebnisse vorlegen könne.

Herr Klösel (SPD-Fraktion) meldet für seine Fraktion Beratungsbedarf an und bittet darum, den Antrag zu schieben.

Herr Bahr (CDU-Fraktion) verweist darauf, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit das nicht allein entscheiden könne und zu einem späteren Zeitpunkt auch andere betreffende Ausschüsse bzw. auch die Bezirksvertretungen mit einzubeziehen seien.

Frau Brunner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt sich damit einverstanden, den Antrag ihrer Fraktion zu schieben.

Da zur nächsten Sitzung im November noch keine Ergebnisse vorliegen werden, wird der Antrag in die übernächste Sitzung am 24.01.23 geschoben.


zu TOP 5.5
Weiterführung der Koordinierenden Impfeinheit (KoCI) im Jahr 2023
DS-Nr. 25904-22
Vorlage wird nachversandt.

Zurückgezogen.


zu TOP 5.6
Affenpocken-Impfung
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2022
(Drucksache Nr.: 25798-22)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Überweisung aus dem Rat der Stadt vom 22.09.2022 vor:
zu TOP 5.4
Affenpocken-Impfung
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 25798-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 20.09.2022 (Drucksache Nr.: 25798-22-E1) vor:
„… die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Die Landesregierung wird aufgefordert, Dortmund bei der weiteren Verteilung des Impfstoffes zum Schutz vor Affenpocken entsprechend der Einwohnerzahl zu berücksichtigen.

Begründung:


Dortmund war während der ersten Auslieferung des Impfstoffs zum Schutz vor Affenpocken ohne Impfstellen, so dass bisher in der drittgrößten Stadt in NRW kein Impfstoff für die laut STIKO Impfberechtigten zur Verfügung stand.
Aufgrund des komplizierten Verfahrens für die Zulassung von Praxen niedergelassener Ärzte als Impfstellen wurden Universitätskliniken und somit die Städte mit solchen Kliniken bevorzugt. Dies hat zu einer ungleichen Versorgung im Rheinland und in Westfalen beigetragen - zu Lasten Westfalens.
Inzwischen gibt es eine Impfstelle bei einem niedergelassenen Arzt in Dortmund. Bisher (Stand 16.9.2022) hat diese Praxis 300 Impfdosen erhalten. Legt man die Bevölkerungszahl zu Grunde, müsste Dortmund von den bisher vom Bund eingekauften Dosen anteilig aber etwa 1.800 Dosen erhalten. Diese Berechnung trägt noch nicht einmal dem Umstand Rechnung, dass der Bevölkerungsanteil der laut STIKO Impfberechtigten in Großstädten tendenziell höher ist als in ländlichen Regionen. Somit besteht weiter eine ungerechte Verteilung des Impfstoffs zu Lasten Dortmunds.
Unter den Impfberechtigten sind vor allem Männer, die Sex mit Männern haben. Die Lokalpolitik und die Verwaltung haben in der Vergangenheit oft ihren Einsatz für die LSBTICommunity in Dortmund unterstrichen. In diesem Fall gilt es, den Worten auch Taten folgen zu lassen und sich seitens der Kommunalpolitik für die Interessen der Dortmunder schwulen und bisexuellen Männer einzusetzen.“

Der folgende Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.09.2022 (Drucksache Nr.: 25798-22-E2) liegt dem Rat der Stadt vor:

„…. die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

Beschlussvorschlag

1. Der Rat der Stadt Dortmund bittet das Klinikum Dortmund, dass dieses sich mit seiner HIV-Ambulanz als eigene Impfstelle gegen Affenpocken beim Land NRW registriert.

2. Die Verwaltung prüft, inwiefern Sie mit ihren Impfbussen bei Angeboten der queeren Community und ihren Veranstaltungen Impfmöglichkeiten gegen Affenpocken anbieten kann.

3. Die Landesregierung wird gebeten, sich für eine Überarbeitung der Impf-Empfehlungen gegen Affenpocken einzusetzen, damit künftig auch eine Auffrischimpfung nach 4 Wochen erfolgen darf und in diesem Zuge mehr Impfstoff für Dortmund bereitzuhalten.

Begründung:


Der Mangel an Impfstoff in Dortmund ist ein hausgemachtes Problem. Anders als andere Städte hat die Stadt Dortmund bislang ohne eigenes Zutun nur eine Impfstelle gegen Affenpocken. Obwohl die HIV-Ambulanz des Klinikums laut Impfstrategie prädestiniert für ein eigenes Impfangebot ist, hat das Klinikum Dortmund bislang keine Registrierung beim Land NRW abgeschlossen. Mit einer weiteren Impfstelle hätte Dortmund auch mehr Impfstoff erhalten.

Die Forderung nach mehr Impfstoff für Dortmund entsprechend der Bevölkerungsverhältnisse ist berechtigt. Leider fehlt es aber an ausreichenden Impfstellen, um die z.B. 1.800 Dosen Impfstoff wie gefordert in einem Monat zu verimpfen. Die Impfstelle der Hausarztpraxis Münsterstraße 119 käme hier mit 90 Impfdosen bei 20 Werktagen sofort an ihre Kapazitätsgrenzen. Die Praxis hat bislang 300 Impfdosen erhalten.

Aus diesem Grund braucht es weitere Impfstellen, um mehr Impfstoff für Dortmund beim Land NRW beantragen zu können und eine Verimpfung realistisch durchzuführen.

Desweiteren zeigen Studien, dass es für einen guten Schutzfaktor gegen Affenpocken eine Booster-Impfung nach 4 Wochen benötigt. Die Impfempfehlungen lassen aufgrund des Impfstoff-Mangels derzeit eine zweite Verimpfung nicht zu. Die Landesregierung ist daher angehalten, sich beim Bund für eine Überarbeitung der STIKO-Empfehlungen parallel zu mehr Impfstoff einzusetzen. Ziel muss es sein, dass künftig Auffrischungsimpfungen durchgeführt werden können.“


Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) begründet den Antrag seiner Fraktion und verweist darauf, dass die Affenpocken keine sexuell übertragbare Krankheit und damit die Gesamtbevölkerung betroffen ist. Die in Dortmund verfügbaren Impfdosen seien zu gering. So habe aus seiner Sicht das Städt. Klinikum bisher keine Bemühungen zu Impfangeboten erkennen lassen. Er kritisiert die Verteilpraxis der Landesregierung.

Rm Bahr (CDU) berichtet aus der letzten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG). Die dortige Diskussion werde aus Sicht seiner Fraktion durch den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste sinnvoll erweitert. Der Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen liegt erst seit wenigen Stunden vor. Mangels Meinungsbildung wünscht er, diesen in den ASAG zu überweisen.

Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) möchte eine bessere Versorgung zum Schutz vor Affenpocken in Dortmund. Im Gegensatz zur FDP/Bürgerliste sieht sie das Problem in Dortmund an anderer Stelle. In Dortmund gebe es –ohne Beteiligung aus Politik und Stadt– eine Möglichkeit zur Impfung. Obwohl das Klinikum mit der HIV-Ambulanz prädestiniert wäre, hat es die notwendige Registrierung beim Land nicht abgeschlossen. Mehr Impfstellen bedeuten auch mehr Impfstoff. Daher wünscht sie vom Klinikum Dortmund entsprechende Aktivitäten. Die Impfbusse könnten hierfür genutzt werden. Wichtig sei auch eine Impfkampagne. Der Überweisung des Antrags ihrer Fraktion in den ASAG stimmt sie zu.

Rm Kowalewski erklärt für die Fraktion Die Linke+, den Antrag der FDP/Bürgerliste sowie Ziffer 3 des Antrags von B‘90/Die Grünen zuzustimmen. Die Überweisung des Antrags von B‘90/Die Grünen in den ASAG trägt seine Fraktion ebenfalls mit.

Rm Worth (SPD) sieht nicht den von Rm Kauch geschilderten zeitlichen Druck. Bis heute gab es in Dortmund 11 mit Affenpocken infizierte Personen und aktuell keine Person in Quarantäne. Sie bestätigt Handlungsnotwendigkeit, sieht die Anträge zunächst aber zwecks Diskussion im ASAG.



Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die SPD-Fraktion bei Enthaltung der AfD-Fraktion den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 20.09.2022 (Drucksache Nr.: 25798-22-E1):

Die Landesregierung wird aufgefordert, Dortmund bei der weiteren Verteilung des Impfstoffes zum Schutz vor Affenpocken entsprechend der Einwohnerzahl zu berücksichtigen.



Der Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.09.2022 (Drucksache Nr.: 25798-22-E2) wird zur weiteren Beratung in den ASAG überwiesen.


Herr Bahr (CDU-Fraktion) gibt zu Protokoll, dass seine Fraktion den Punkten 1 und 3 des Antrages zustimmen könne. Punkt 2 des Antrages werde seine Fraktion ablehnen.

Frau Brunner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schlägt zu Punkt 1 des Antrages einen Änderungswunsch vor. Statt „Der Rat der Stadt bittet das Klinikum ….“ soll es heißen: „Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet das Klinikum….“ Somit könne der Antrag ihrer Fraktion heute beschlossen werden und müsse nicht wieder zurück in den Rat der Stadt überwiesen werden.

Auf Nachfrage geht Herr Dr. Renken (Leiter Gesundheitsamt) auf das Impfgeschehen und die Problematik ein. Seiner Meinung nach mache es keinen Sinn, mehr Impfstoff anzufordern und diesen dann wegzuschmeißen, wenn er nicht benötigt werde. Handele es sich nicht um eine registrierte Impfstelle, bekäme man auch keinen Impfstoff. Die Ambulanz im Klinikum sei zwar Schwerpunktpraxis, habe aber beim Ministerium nicht beantragt, auch impfen zu dürfen und daher keinen Impfstoff bekommen. Die Impfstelle des Klinikums habe angeboten, dort zu impfen. Das Ministerium habe das aber abgelehnt, weil die Impfstelle nicht Schwerpunktpraxis sei, sondern nur die dortige HIV-Ambulanz. Auch das Gesundheitsamt könne keinen Impfstoff bekommen, weil es keine Schwerpunktpraxis sei.

Frau Karacakurtoglu (Fraktion Die LINKE+) erklärt, dass ihre Fraktion dem Antrag in allen Punkten zustimmen werde.

Herr Schlösser (Die FRAKTION/Die PARTEI) merkt an, dass an den Begrifflichkeiten noch mal gearbeitet werden solle, um nicht die gleichen Fehler wie bei HIV zu machen, in dem man sagt, es betreffe spezielle Menschen. Den Virus interessiere es nicht, welche sexuelle Orientierung man habe. Das könne den Blick in eine falsche Richtung lenken.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) bezieht sich auf den Punkt des Ratsbeschlusses, dass die Landesregierung aufgefordert werden solle, Dortmund bei der weiteren Verteilung zu berücksichtigen. Er fragt daher nach, ob man sich an die Landesregierung gewandt habe oder ob es dazu schon Rückmeldungen von Seiten des Ministeriums gegeben habe. In der Vergangenheit habe es diesbezüglich eine Schieflage geben. Er freue sich, wenn das jetzt nicht mehr so sei. Aber um zu verhindern, dass es erneut eine Schieflage geben könne, habe man die Verwaltung gebeten, sich mit Düsseldorf in Verbindung zu setzen.

Herr Dr. Renken gibt an, dass in dem Antrag davon ausgegangen worden sei, dass das Gesundheitsamt Impfstelle sei und daher Impfstoff bekäme. Da das nicht so sei, bekäme man auch keinen Impfstoff. Er teilt mit, dass man auf die Nachfrage ausdrücklich ein Nein bekommen habe mit dem klaren Hinweis, dass ausschließlich die Schwerpunktpraxen die Möglichkeit hätten, Impfstoff zu bekommen. Eine erneute Anfrage sei daraufhin nicht mehr gestellt worden.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stimmt der von Frau Brunner gewünschten Änderung zu und fasst mehrheitlich gegen die SPD-Fraktion (die AfD-Fraktion war bei der Abstimmung nicht anwesend, die CDU-Fraktion lehnt Pkt. 2 des Antrages ab), folgenden geänderten Beschluss:

Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet das Klinikum Dortmund, dass dieses sich mit seiner HIV-Ambulanz als eigene Impfstelle gegen Affenpocken beim Land NRW registriert.

2. Die Verwaltung prüft, inwiefern Sie mit ihren Impfbussen bei Angeboten der queeren Community und ihren Veranstaltungen Impfmöglichkeiten gegen Affenpocken anbieten kann.

3. Die Landesregierung wird gebeten, sich für eine Überarbeitung der Impf-Empfehlungen gegen Affenpocken einzusetzen, damit künftig auch eine Auffrischimpfung nach 4 Wochen erfolgen darf und in diesem Zuge mehr Impfstoff für Dortmund bereitzuhalten.



6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 6.1
Bedenk- und Stabilisierungsfrist nach § 59 Abs. 7 Aufenthaltsgesetz
Stellungnahme der Verwaltung vom 30.08.2022 aus dem ABöAB z. K.
(Drucksache Nr.: 25030-22-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die Antwort der Verwaltung an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis vor.


zu TOP 6.2
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Herrichtung von ehemaligen Schulstandorten zur Beschulung von zugereisten Kindern und Jugendlichen
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 25390-22)
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.2022
(Drucksache Nr.: 25390-22)
Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 21.09.2022
(Drucksache Nr.: 25390-22)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor:

zu TOP 7.10
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Herrichtung von ehemaligen Schulstandorten zur Beschulung von zugereisten Kindern und Jugendlichen
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 25390-22)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Schulausschusses aus der Sitzung vom 31.08.22 vor:
Es liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion B´90/ Die Grünen vor:

..die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Der Schulausschuss fordert die Verwaltung auf, dafür Sorge zu tragen, dass zugereiste Kinder und Jugendliche schnellstmöglich in einer Regelschule unterrichtet werden. Grundsätzliche Zielsetzung muss es auch weiterhin sein, die betroffenen Kinder und Jugendlichen schnell in vorhandene Strukturen zu inkludieren.
2. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, darauf hinzuwirken, dass die Klassengrößen an den Regelschulen bis zur Höchstzahl ausgeschöpft werden, um möglichst viele der zugereisten Kinder und Jugendlichen dort unterrichten zu können.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Warteliste für einen freien Schulplatz in der Reihenfolge der bisherigen Wartezeit der Kinder und Jugendlichen bearbeitet wird.
4. Der Ausschuss stellt fest, dass eine Auslagerung von Vorbereitungsklassen an gesonderte Schulstandorte nur eine zeitlich begrenzte Maßnahme bleiben darf.
5. Die neben den drei Standorten Frenzel-Schule, Hauptschule am Ostpark sowie Heinrich-Schmitz-Bildungszentrum zusätzlich angedachten Ersatzstandorte (Gebäude Gruppe B) werden nur dann realisiert, wenn alle anderen Möglichkeiten einer Beschulung in Regelschulen ausgeschlossen sind.
6. Die Verwaltung wird aufgefordert, darzustellen, welche Auswirkungen das im Dezember 2019 beschlossene Schulbauprogramm hinsichtlich der Ausweitung von Schulplätzen hat sowie wann und in welcher Größenordnung mit diesen zusätzlichen Plätzen zu rechnen ist.
7. Vor dem Hintergrund der insgesamt absehbar weiter steigenden Zahl von Schüler*innen (siehe auch Vorlage Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2022/23 zu den weiterführenden Schulen, Dr.Nr: 23780-22) wird die Verwaltung aufgefordert, die Schulentwicklungsplanung weiter zu überarbeiten und zusätzliche Plätze an Regelschulen zu schaffen. Dabei sind vorrangig Erweiterungen der vorhandenen Regelschulen (auch mit kurzfristig zu realisierenden Container-Gebäuden), die Ertüchtigung und Nutzung nicht mehr genutzter Schulen als Regelschulen (siehe auch Schulgebäude Gruppe B der Vorlage) sowie der Bau neuer Schulen zu prüfen. Ziel muss es sein, mittel- bis langfristig mehr Schulplätze an Regelschulen über den jeweils aktuellen Bedarf hinaus vorhalten zu können, um auf Situationen wie die weitere Aufnahme geflüchteter Kinder vorbereitet zu sein.
8. Hinsichtlich der drei Ersatzstandorte Frenzel-Schule, Hauptschule am Ostpark sowie Heinrich-Schmitz-Bildungszentrum wird die Verwaltung aufgefordert, gemeinsam mit den betroffenen Stammschulen der Standorte sowie der Schulaufsicht zu prüfen,
- ob eine Verlagerung einzelner Schulklassen der Stammschulen an die Ersatzstandorte möglich ist.
- ob eine Mischung vorhandener Klassen der Stammschulen mit zugereisten Kindern und Jugendlichen bei Nutzung der Ersatzstandorte möglich ist.
9. Es ist davon auszugehen, dass viele der betroffenen zugereisten Kinder und Jugendlichen nicht im Stadtbezirk des jeweiligen Ersatzstandorts leben. Die Verwaltung wird deshalb aufgefordert, im Rahmen eines Mobilitätsmanagements dafür Sorge zu tragen, dass die Belastungen durch die Fahrten zu und von den Schulen möglichst minimiert werden.
10. Die Stammschulen der Kinder und Jugendlichen sollten in der Nähe ihrer jeweiligen Wohnorte liegen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stammschulen bei der kurzfristigen Entwicklung von zusätzlichen pädagogischen Angeboten zur Anbindung der Kinder und Jugendlichen der ausgelagerten Vorbereitungsklassen an den Schulalltag der Stammschulen zu unterstützen.
11. Die vorgesehenen Stellen der Schulsozialarbeit an den Ersatzstandorten werden wie folgt erhöht: Frenzel-Schule 3 statt 2, HS am Ostpark 2 statt 1,5, Heinrich-Schmitz 2 statt 1.
12. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit Trägern, Verbänden und Vereinen ein außerschulisches Integrationskonzept für die Schüler*innen der drei Ersatzstandorte zu erarbeiten. Das betrifft auch möglichst umfangreiche Programme in den Schulferien.
13. Für Kinder und Jugendliche, die zunächst weiter auf einen Schulplatz in einer Regelschule bzw. einem Ersatzstandort warten müssen, sind Überbrückungsangebote zu schaffen…

Es bestand Konsens, die Punkte des Antrages einzeln abstimmen zu lassen:

Punkt 1: Mehrheitlich beschlossen
(1 Nein AfD, 19 Ja)

Punkt 2: Abgelehnt:
(7 Ja, AfD,B´90/Die Grünen, FDP/7 Nein, CDU, Die Partei, Linke+/ 6 Enthaltungen SPD)

Punkt 3: Einstimmig beschlossen
(11 Ja, B´90/Die Grünen, CDU, AfD/9 Enthaltungen, FDP, Linke+, SPD, Die Partei)

Punkt 4: Mehrheitlich beschlossen:
(12 Ja, B´90/Die Grünen, FDP, CDU, Die Partei/ 1 Nein AfD/ 7 Enthaltungen, Linke+, SPD)

Punkt 5: Mehrheitlich beschlossen:
(11 Ja, B´90/Die Grünen, FDP, CDU/ 2 Nein, Linke+, AfD/ 7 Enthaltungen, SPD, Die Partei)

Punkt 6: Einstimmig beschlossen:
(1 Enthaltung Linke+, 19 Ja)

Punkt 7: Mehrheitlich beschlossen:
(8 Ja, B´90/Die Grünen, FDP, Die Partei, AfD/ 6 Nein, Linke+, CDU/ 6 Enthaltungen, SPD)

Punkt 8: Mehrheitlich beschlossen: (13 Ja, B´90/Die Grünen, Linke+, SPD, Die Partei/ 7 Nein, FDP, CDU, AfD)

Punkt 9: Einstimmig beschlossen:
(13 Ja, B´90/Die Grünen, FDP, CDU, Die Partei, AfD/ 7 Enthaltungen, Linke+, SPD)

Punkt 10: Abgelehnt:
(7 Ja, B´90/Die Grünen, Die Partei, AfD/ 7 Nein, FDP, Linke+, CDU/ 6 Enthaltungen, SPD)

Punkt 11: Abgelehnt:
(7 Ja, B´90/Die Grünen, Die Partei, AfD/ 7 Nein, FDP, Linke+, CDU/ 6 Enthaltungen, SPD)

Punkt 12: Abgelehnt:
(6 Ja, B´90/Die Grünen, Die Partei/ 7 Nein, FDP, CDU, AfD/ 7 Enthaltungen, SPD, Linke+)

Punkt 13: Mehrheitlich beschlossen:
(8 Ja, B´90/Die Grünen, FDP, Die Partei, AfD/ 5 Nein, CDU/ 7 Enthaltungen, SPD, Linke+)

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Beschluss wie in der Vorlage angegeben, zu fassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der heute nicht vorliegenden Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.22:
AMIG 13.09.2022:

Herr Rm Berndsen bittet darum, die Vorlage auch den bisher nicht in der Vorlage aufgeführten Bezirksvertretungen der „Schulgebäude Gruppe B“ (BV Brackel und BV Scharnhorst) zur Kenntnis vorzulegen.

Unter Einbeziehung der Beschlussfassung des Schulausschlusses zum dortigen Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion B´90/Die Grünen empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit dem folgenden Inhalt:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die zwei ehemaligen Schulstandorte sowie sechs Räume des Heinrich-Schmitz-Bildungszentrums, für die die notwendigen Planungen und Prüfungen bereits vorliegen (Gruppe A), zur Beschulung von zugereisten Schüler*innen baulich herzurichten.
2. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Bereitstellung der finanziellen Mittel für notwendige Sach- und Personalkosten im städtischen Haushalt, die zur Beschulung zugereister Schüler*innen in den Gebäuden nach Gruppe A erforderlich sind.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung weiterer Standorte (Gruppe B), um den dringend notwendigen Schulraum zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehört die Erstellung der standortbezogenen pädagogischen Konzepte sowie die Ermittlung der notwendigen, baulichen Maßnahmen und deren voraussichtlicher Kosten. Über die Ergebnisse der Prüfung wird der Rat der Stadt Dortmund in Einzelvorlagen unterrichtet.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt in der o. g. Fassung der Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün, einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit dem folgenden Inhalt:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die zwei ehemaligen Schulstandorte sowie sechs Räume des Heinrich-Schmitz-Bildungszentrums, für die die notwendigen Planungen und Prüfungen bereits vorliegen (Gruppe A), zur Beschulung von zugereisten Schüler*innen baulich herzurichten.
2. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Bereitstellung der finanziellen Mittel für notwendige Sach- und Personalkosten im städtischen Haushalt, die zur Beschulung zugereister Schüler*innen in den Gebäuden nach Gruppe A erforderlich sind.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung weiterer Standorte (Gruppe B), um den dringend notwendigen Schulraum zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehört die Erstellung der standortbezogenen pädagogischen Konzepte sowie die Ermittlung der notwendigen, baulichen Maßnahmen und deren voraussichtlicher Kosten. Über die Ergebnisse der Prüfung wird der Rat der Stadt Dortmund in Einzelvorlagen unterrichtet.


Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den vom Rat der Stadt unter Einbeziehung der Beschlussfassung des Schulausschusses in seiner Sitzung am 22.09.2022 gefassten Beschluss zur Kenntnis und genehmigt damit die getroffene Dringlichkeitsentscheidung.

Die Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 21.09.2022 lag ebenfalls vor.


zu TOP 6.3
Freier bzw. ermäßigter Eintritt in Dortmunder Hallen- und Freibäder für DO-Pass-Inhaber*innen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25427-22)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25427-22-E2)

Die TOP´s 4.3 „Evaluation Dortmund-Pass“ (Drucksache Nr. 24975-22-E1) und
TOP 6.3 „Feier bzw. ermäßigter Eintritt in Dortmunder Hallen- und Freibäder für DO-Pass-inhaber*innen“ (Drucksache Nr.: 25427-22) werden zusammen behandelt.

Der Punkt wurde unter TOP 4.3 behandelt.


zu TOP 6.4
Sachstand zur operativen Umsetzung des "Aktionsplans zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25160-22)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 6.5
Sachstandsbericht des Handlungsfeldes "Suchtprävention"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25441-22)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den Sachstandsbericht des Handlungsfeldes „Suchtprävention“ zur Kenntnis.


zu TOP 6.6
Immobilien-Managementbericht (2. Quartal 2022)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25668-22)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den Immobilien-Managementbericht zur Kenntnis.


zu TOP 6.7
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 12. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25557-22)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den 12. Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 30.06.2022) über die Umsetzung von Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis.


zu TOP 6.8
Maßnahmen aus Brandschutzrückstellungen - 13. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25568-22)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den 13. Sachstandsbericht (Stichtag 30.06.2022) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.


zu TOP 6.9
Novellierung des "Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24738-22)

Der TOP wurde vorgezogen.


7. Anträge / Anfragen

zu TOP 7.1
Ausweitung der Öffnungszeiten des Drogenkonsumraums
Gemeins. Antrag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25894-22)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25894-22-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender gemeinsamer Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion vor:
die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU stellen folgenden Antrag und bitten um Beratung und Beschlussfassung:

Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, die Öffnungszeiten des Drogenkonsumraums auszuweiten. Dabei soll die Verwaltung – in Abstimmung mit der aidshilfe Dortmund e.V. – verschiedene Modelle der Ausweitung prüfen und dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Sitzung am 22.11.2022 vorlegen.

Darüber hinaus bitten wir parallel um Darstellung,
- welches Modell wie viel Mehr an Personal bedeutet
- welche Mehrkosten / pro Jahr auf die Stadt Dortmund zukommen und
- welche Mehrkosten durch die parallele Erweiterung der Öffnungszeiten des Café Kick, entstehen würden.

Begründung

Der Drogenkonsumraum in der Dortmunder Innenstadt schließt momentan bereits nachmittags um 16.00 Uhr – dienstags und sonntags schon um 14.00 Uhr. Nach Schließung der Einrichtung stehen den drogengebrauchenden Menschen die Hilfs- und Beratungsangebote des Drogenkonsumraums nicht mehr zur Verfügung. Insbesondere können die Mitarbeitenden keine Nothilfe leisten. Eine Konsequenz daraus ist, dass sich drogenkonsumierende Menschen nach der Schließung in das nähere Umfeld zurückziehen und ihre Drogen in Hauseingängen, Tiefgaragen-(einfahrten), Seitenstraßen und U-Bahnbereichen konsumieren - mit allen daraus resultierenden Folgen und Beschwerden.



Nach einer Auflistung der AIDS-Hilfe gibt es im Dortmunder Drogenkonsumraum mit ca. 4500 Konsumvorgängen im Monat die zweithöchste Nutzungszahl an Konsumvorgängen in NRW. Nur in Düsseldorf ist die Zahl mit ca. 5500 Vorgängen höher. Gleichzeitig liegen aber die Öffnungszeiten in Dortmund mit aktuell 38 Stunden in der Woche nur im mittleren bis unteren Bereich. In Essen ist der Raum 71 Stunden in der Woche geöffnet, in Düsseldorf 69 Stunden und in Bielefeld 55 Stunden.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat zuletzt die Klage einzelner Immobilieneigentümer gegen die dortige Ansiedlung des Drogenkonsumraums abgewiesen. Nun besteht die Möglichkeit, die Öffnungszeiten des Drogenkonsumraums – in Zusammenarbeit mit der aidshilfe Dortmund e.V. – so zu erweitern, dass drogenkonsumierende Menschen auch nach 16.00 Uhr ihre Drogen geschützt und unter hygienischen Bedingungen zu sich nehmen können.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet um Stellungnahme zu folgenden Fragen:
1. Wie stellt sich die derzeitige Situation im Umfeld des Drogenkonsumraumes dar?

2. Gibt es aktuelle Beschwerden der Anwohner*innen oder aus Handel und Gewerbe und wenn ja, worüber?

3. Die Verwaltung wird gebeten, die seit einigen Wochen zusätzlich eingesetzte Streetworkerin in die Sitzung des ASAG einzuladen und sich und die Situation vor Ort aus ihrer Sicht vorstellen zu lassen.

4. Welche Anpassungen der Öffnungszeiten wären aus Sicht der Verwaltung und der Aidshilfe zielführend, um das Umfeld und insbesondere die Geschäfte des Einzelhandels zu entlasten?

5. Welche finanziellen Auswirkungen hätte die Ausweitung der Öffnungszeiten?

Begründung
Die SPD-Fraktion im ASAG begrüßt, dass die Rechtsstreitigkeiten rund um den Betrieb des Drogenkonsumraumes abgeschlossen sind. Dadurch erhalten Betreiber und Mitarbeitende Rechtssicherheit im Arbeitsalltag und es ergibt sich ein Spielraum für die Ausweitung der Angebote, die die Situation im Umfeld weiter verbessern und stabilisieren könnten. Um die möglichen Ausweitungen der Angebote im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2023 zu berücksichtigen, sind belastungsfähige Zahlen möglichst bis zur nächsten Ausschuss-Sitzung vorzulegen. Darüber hinaus ist für eine Erweiterung der Öffnungszeiten die Genehmigung der Bezirksregierung erforderlich, die im Anschluss eingeholt werden müsste. Dieses sollte nach der Beschlussfassung schnellstmöglich erfolgen.


Frau Brunner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert den Antrag ihrer Fraktion und findet Punkt 3 der Stellungnahme der SPD-Fraktion gut, die eingesetzte Streetworkerin in die nächste Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit einzuladen.

Herr Keßling (stellv. Leiter Gesundheitsamt) geht zunächst auf die Fragen der Stellungnahme ein. Die aktuelle Beschwerdelage sei gering. Er gibt eine erste Kosteneinschätzung und werde die Streetworkerin zur nächsten Sitzung einladen. In diesem Rahmen soll auch noch mal auf die Fragen 1 und 2 eingegangen werden.

Frau Meyer (SPD-Fraktion) erklärt, dass auch ihre Fraktion für die Verlängerung der Öffnungszeiten sei. Allerdings würde sie die Kostenfrage zunächst in den Haushaltsberatungen abklären lassen. Grundsätzlich würde sie den Antrag begrüßen, könne aber heute noch nicht darüber abstimmen.

Frau Brunner ergänzt zum Einwand von Frau Meyer, dass es so gedacht gewesen sei, heute den Grundsatzbeschluss zu fassen, damit in der nächsten Sitzung die Modelle vorgestellt werden könnten sowie die Kosten, die daraus entstehen würden, damit diese in die Haushaltsberatungen mit einfließen könnten.

Herr Bahr (CDU-Fraktion) gibt an, dass es darum ginge, dass die Verwaltung sich auf den Weg mache. Erst wenn die Möglichkeiten dargestellt würden und die Kosten feststehen, können man darüber beschließen.

Herr Hechler (SPD-Fraktion) schlägt vor, den ersten Satz des Antrages wie folgt anzupassen: „Der Ausschuss spricht sich für eine Ausweitung der Öffnungszeiten aus und bittet die Verwaltung – in Abstimmung mit der aidshilfe Dortmund e. V. – verschiedene Modell der Ausweitung zu prüfen und dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Sitzung am 22.11.2022 vorzulegen.“

Frau Brunner stimmt dieser Änderung zu.

Die Beantwortung der Stellungnahme ist mündlich erfolgt.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stimmt dem folgenden geänderten Antrag (Prüfauftrag) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einstimmig zu (die AfD-Fraktion war bei der Abstimmung nicht anwesend):

: „Der Ausschuss spricht sich für eine Ausweitung der Öffnungszeiten aus und bittet die Verwaltung – in Abstimmung mit der aidshilfe Dortmund e. V. – verschiedene Modell der Ausweitung zu prüfen und dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Sitzung am 22.11.2022 vorzulegen.“

Darüber hinaus bitten wir parallel um Darstellung,
- welches Modell wie viel Mehr an Personal bedeutet
- welche Mehrkosten / pro Jahr auf die Stadt Dortmund zukommen und
- welche Mehrkosten durch die parallele Erweiterung der Öffnungszeiten des Café Kick, entstehen würden.


zu TOP 7.2
Wohnraumvorhalteprogramm
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26063-22)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
ein Baustein für wohnungslose Menschen in Dortmund ist das Wohnraumvorhalteprogramm (WVP). Im Bericht „Wohnungslose Menschen in Dortmund“ ist aufgeführt, dass im WVP 1955 Menschen in 526 Wohnungen (Stand: 25.04.2018) untergebracht waren. Auch wird ausgeführt, dass zusätzlich noch 145 Wohnungen in Ausstattung/Belegung, Renovierung (durch FB 50 und 65) und Prüfung durch FB 50 in Arbeit seien, worin dann ca. 400 weitere Personen untergebracht werden können. Somit also 671 Wohnungen zur Verfügung stehen.

Bezugnehmend darauf bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie viele Wohnungen waren in den Jahren 2019 - 2022 jeweils verfügbar? Wie viele Wohnungen wurden von wie vielen Menschen genutzt?
2. Wie viele Wohnungen sind hier ausschließlich an Menschen mit Fluchthintergrund vergeben worden und wie hoch ist dieser Anteil in Prozent?
3. Sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, diesen Wohnungsbestand zu erhöhen? Wie wird dies begründet?
4. Welche Mittel stehen jährlich bereit, den Bestand wieder anzupassen?
5. Welche Wohnungsgrößen sind nicht verfügbar?


Die Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.

zu TOP 7.3
Bundesteilhabegesetz
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 26079-22)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE+ vor:


die Fraktion DIE LINKE + bittet um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen durch die Verwaltung:

1. Wie gestaltet sich die aktuelle Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Dortmund?


2. Wie vielen Menschen konnte in den vergangenen 3 Jahren durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes Unterstützung zur Verbesserung der Lebensqualität und der Teilhabe am beruflichen Leben geboten werden? Gibt es aktuell in diesem und im nächsten Jahr Veränderungen? Wie ist der jetzige Stand?


3. Wie viele Förderungen sind im laufenden bzw. kommenden Jahr möglich?


4. Werden Bewilligungen von Förderungen statt für 5 Jahre nur noch für 2 Jahre ausgesprochen? Wenn ja, seit wann?


5. Wie viele Stellen werden höher entlohnt als der jeweilige Mindestlohn? Gibt es darüber Zahlen?


6. Gibt es Stellen in tarifgebundenen Unternehmen? Werden dort die Tariflöhne und Tarifbestandteile wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld vom Jobcenter finanziert?


Frau Dresler-Döhmann (Fraktion DIE LINKE+) hatte zu TOP 1.3 bei Feststellung der Tagesordnung bereits angekündigt, dass der Titel „Teilhabechancengesetz“ heißen soll.

Die Beantwortung erfolgte mündlich durch Frau Dr. Schmalhorst (Leiterin Jobcenter). Sie
erklärt dazu, dass es sich bei dem Teilhabechancengesetz um den sozialen Arbeitsmarkt handele, den man seit 2019 habe und der im Bürgergeldegesetzentwurf entfristet werde.
Zu 1: Dies sei eines der besten Instrumente, die man habe, um Langzeitarbeitslose dauerhaft zu integrieren. Ein sehr gut etabliertes Instrument, was auch akzeptiert und nachgefragt werde.
Zu Frage 2 und 3 teilt sie die aktuellen Zahlen mit und weist darauf hin, dass auch im Jobcenter die steigende Personalkosten starke Auswirkungen haben werden und sie noch nicht wisse, wie viele Finanzmittel im Eingliederungstitel zur Verfügung stünden.
Zu Frage 4 erklärt sie, dass die Förderungen nur noch für 2 Jahre ausgesprochen werden vor dem Hintergrund, dass kein Geld da sei.
Zu Frage 5 gibt sie an, dass es nur Erfahrungswerte vor der Anhebung auf 12 Euro gebe. Zu dem Zeitpunkt seien es etwa 2/3 über dem Mindestlohn gewesen.
Zu Frage 6 erklärt sie, dass es Stellen in tarifgebundenen Unternehmen gebe, sie aber nicht genau sagen könne, wie viele. Tariflöhne würden gefördert und einmalige Arbeitsentgelte wie Weihnachts- und Urlaubsgeld seien nicht zu berücksichtigen.


zu TOP 7.4
Unterbringungssituation von Geflüchteten
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26087-22)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26087-22-E1)

Der TOP wurde zusammen mit TOP 2.2 behandelt.


zu TOP 7.5
Beratende Mitglieder im Ausschuss
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26088-22)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26088-22-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion vor:
die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Dortmund als beratendes Mitglied aufzunehmen.

2. Der Ausschuss bittet den Rat, in seiner nächsten Sitzung einen entsprechenden Beschluss zu fassen.

Begründung:
Die Agentur für Arbeit ist aktuell nicht im Ausschuss vertreten. Aufgrund der Schnittmengen insbesondere zwischen den arbeitsmarktpolitischen Thermen des Ausschusses und der Arbeit der BA ist ein kontinuierlicher Austausch durch beratende Mitgliedschaft der Geschäftsführung der BA sinnvoll und förderlich.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stimmt dem o. g. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einstimmig zu (die AfD-Fraktion war bei der Abstimmung nicht anwesend) und bittet gem. Pkt. 2 des Antrages, den Rat der Stadt Dortmund zu beschließen, dass die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit als beratendes Mitglied in den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aufgenommen wird.


zu TOP 7.6
Clearing von gestrandeten Unionsbürger*innen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26089-22)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26089-22-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion vor:
der Rat hat im Haushalt 2022 erstmals 60.000 Euro für das muttersprachliche Clearingverfahren von gestrandeten UnionsbürgerInnen ohne Leistungsansprüche zur Verfügung gestellt. Das Clearingverfahren ist in der vom Trägerverbund Diakonie/ Caritas/Grünbau getragenen Beratungsstelle „Willkommen Europa“ angesiedelt.

Das muttersprachliche Clearing hat mit der Perspektivberatung und Begleitung eine bisherige Lücke im Hilfesystem geschlossen. Dieser begonnene Prozess zeigt erste Erfolge und sollte fortgesetzt werden. Da die Mittel nur für das Jahr 2022 eingestellt worden sind, muss der Rat über eine Fortführung in den Beratungen zum Haushalt 2023 entscheiden. Dafür ist eine vorherige Berichterstattung über die bisherige Arbeit im Fachausschuss hilfreich.

Diesbezüglich bitten die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU die Verwaltung, einen Vertreter/ eine Vertreterin der Clearingstelle für gestrandete UnionsbürgerInnen in die Sitzung des Ausschusses am 22. November einzuladen, um die bisherige Arbeit vorzustellen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt einstimmig den o. g. gemeinsamen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion (die AfD-Fraktion war bei der Abstimmung nicht anwesend).


zu TOP 7.7
Digitale Teilhabe
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26090-22)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26090-22-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Die Verwaltung wird gebeten, in der kommenden Sitzung des Ausschusses die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der von der TU Dortmund in Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden erstellten Forschungsarbeit zur digitalen Teilhabe vorstellen.
2. Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss eine Übersicht der bisherigen und geplanten Maßnahmen und Angebote der Stadt zur digitalen Teilhabe vorzulegen. Diese Übersicht sollte auch dem APOD zur Verfügung gestellt werden.
3. Die Verwaltung wird gebeten, darzustellen, welchen weiteren Bedarf sie zur Verbesserung der digitalen Teilhabe sieht und welche Mittel dafür benötigt werden.

Begründung:
Nach den aktuellen Erkenntnissen leben rund neun Prozent der Erwachsenen in Dortmund völlig offline. Sie nutzen keine digitalen Geräte oder Dienstleistungen. Dazu kommen sechs Prozent sogenannter „Minimal-Onliner*innen“, die digitale Möglichkeiten nur sehr eingeschränkt nutzen. Insgesamt sind damit ca. 88.000 Menschen in Dortmund digital abgehängt, insbesondere ältere und sozial benachteiligte. Armut und mangelnde digitale Teilhabe hängen oft zusammen.
Eine aktuelle Forschungsarbeit der TU Dortmund in Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden hat unter dem Titel „Dortmunder Modell“ vor kurzem Handlungsempfehlungen auch für die städtische Sozialpolitik erarbeitet, mit denen sich der Ausschuss beschäftigen sollte.


Herr Niermann (Paritätischer) merkt an, dass es zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen Sinn mache, er aber zu einem späteren Zeitpunkt gern darüber berichten werde.

Frau Gövert (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) regt an, den Antrag heute als eingebracht zu betrachten und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzurufen.

Da die nächste Sitzung bereits in ca. drei Wochen stattfindet, wird der Antrag zunächst in die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 24.01.2023 geschoben.


zu TOP 7.8
Zwangsräumungen
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 26098-22)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die FRAKTION / DIE PARTEI vor:
wir, Die FRAKTION Die PARTEI im Rat der Stadt Dortmund, bitten um die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen zu einer der nächsten Sitzungen:

1) Wie viele Zwangsräumungen wurden in Dortmund im gesamten Jahr 2021 angesetzt und wie viele wurden durchgeführt?


2) Wie hoch ist der Anteil der Zwangsräumungen, die in Folge von Mietschulden angesetzt werden?


3) Wie viele Single-Haushalte, Mehrpersonenhaushalte und Haushalte mit Kindern waren im Jahr 2021 von der Zwangsräumung betroffen?

4) Wie viele der Zwangsräumungen betrafen im Jahr 2021 Wohnungen der DOGEWO21?

5) Wie hoch war im Jahr 2021 der Anteil der von Zwangsräumungen Betroffenen, die Sozialtransferleistungen erhalten haben?

6) Kam es im Jahr 2021 nach Informationen der Stadt zu Verzweiflungstaten der von Zwangsräumung Betroffenen (z.B. Suizide, Suizidversuche, Selbstverletzungen)? Wenn ja, wie häufig?

7) Wurden im Jahr 2021 von Zwangsräumung Betroffene in kommunalen Not- oder Übergangsunterkünften untergebracht? Wenn ja, wie viele? Wie sind die übrigen Betroffenen untergekommen?

Die Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


Ende der öffentlichen Sitzung 17:34 Uhr.





Langhorst
Meyer
Galbierz
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin


Anlage zu TOP 4.1
(See attached file: ERGEBNISPRÄSENTATION_empirica_2022056035_Angemessenheitsgrenzen_Dortmund_Aktual2022_v.pdf)