Niederschrift

über die 13. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund


am 16.02.2006
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 22:00 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren 84 von z. Z. 88 Ratsmitgliedern anwesend.
An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Dr. Eiteneyer (CDU)
Rm Follert (CDU)
Rm Monegel (CDU)

Rm Stammnitz (Die Linke, PDS)

Von der Verwaltung waren anwesend:

OB Dr. Langemeyer
StD Fehlemann
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Steitz
StR Stüdemann
Herr Mager
LStRD’in Seybush
LStRD Dr. Reetz
StVD Weber
StOVR Feuler


Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 15.12.2005

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Wahl des/der Beigeordneten für die Bereiche Finanzen, Personal, Organisation sowie Berufsfeuerwehr und Bestellung zum Stadtkämmerer/zur Stadtkämmerin
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04451-06)

2.2 Haushaltsplan 2006 und Entwurf der Eröffnungsbilanz
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04214-06)
sowie
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2006
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03289-05)

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 219 - Kieferstraße -
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03772-05)

3.2 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Hoeschpark
hier: Ratsbeschluss vom 17.03.2005, TOP 3.1
- Auftrag des Rates zur Erarbeitung von Vorschlägen für eine Fahrradverbindung durch den Hoeschpark zwischen Wambeler Straße und Brackeler Straße,
- Änderung des Maßnahmeumfangs des Baubeschlusses, Verzicht auf die Finnenbahn.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03649-05)

3.3 Satzung zur vierten Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 31.05.1990 (Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 23 vom 08.06.1990)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03808-05)

3.4 Bauleitplanung; 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 157 - Bodelschwingher Straße -
hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung; II. Weiterführung des Bebauungsplan-Verfahrens nach den Vorschriften des Baugesetzbuches vom 23.09.2004; III. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (3. Änderung); IV. Beschluss auf Verzicht der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; V. Beschluss zur Offenlegung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes; VI. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches des Bebauungsplanes Mg 157; VII. Beschluss zur Offenlegung des Bebauungsplanes Mg 157; VIII. Beschluss zur erneuten Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr für einen Teilbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Mg 157
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03768-05)

3.5 Wirtschaftsplan der Städtischen Immobilienwirtschaft für das Wirtschaftsjahr 2006
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03732-05)

3.6 Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Br 150 - Graffweg -
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03650-05)

3.7 Masterplan Wohnen - Bericht zum inhaltlichen Verfahrensstand des Masterplanprozesses
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04071-05)

3.8 Bauleitplanung; Bebauungsplan In N 215n - Eisenstraße, Teilbereich Westfaleneinkaufszentrum (WEZ)
Beschluss zur Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04098-05)

3.9 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 und Ergänzung des Bebauungsplans Br 149 -Wohnpark Stadtgärtnerei-; I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen; II. Satzungsbeschluss; III.Beschluss zur Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04153-05)

3.10 Masterplan emscher:zukunft - Entwurf Entwicklungskonzept Dortmund -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04169-05)

3.11 Masterplan Einzelhandel
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04070-05)

3.12 Masterplan Mobilität
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04009-05)


3.13 Beschluss der neuen Betriebssatzung Städtische Immobilienwirtschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04222-06)

3.14 Bauleitplanung; 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Br 197 - Autozentrum nördl. Stadtkrone Ost (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Ap 202)
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung (früher Erläuterungsbericht), Satzungsbeschluss, Änderung des Lanschaftsplanes, Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, Zurverfügungstellung eines städtischen Grundstückes als Ausgleichsfläche
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04218-06)

3.15 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II - Dortmund-Nordstadt
3.3.3 Quartiersmanagement Nordstadt
Fortführung von Aktionsfonds
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04161-05)

3.16 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, hier: Budgetverschiebung im Projekt "Wohnumfeldverbesserung und Sauberkeit"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04143-05)

3.17 Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Friedhöfe Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04232-06)

3.18 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 148 - Steinsweg -
hier: Änderungsbeschluss, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04149-05)

3.19 Errichtung eines Wasserwanderrastplatzes im Dortmunder Stadthafen
hier: Änderung des Durchführungsbeschlusses
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04207-06)

3.20 Weiterentwicklung des Dortmunder Stadtbahnsystems
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04479-06)








3.21 Zustimmung des Rates der Stadt Dortmund zu folgender zwischen dem Land NRW und der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur (IDS) verabredeten und finanziell gesicherten Maßnahme der IDS an Industriedenkmalen im Stadtgebiet Dortmund ohne finanzielle Beteiligung der Stadt Dortmund:
Instandsetzung und Umnutzung der Kompressorenhalle Kokerei Hansa für kulturelle Zwecke -2. Bauabschnitt- und touristische Aufwertung des Gesamtstandortes Kokerei Hansa
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03038-05)

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Neue Betriebssatzung des Sondervermögens " Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04215-06)

5. Öffentliche Einrichtungen
- unbesetzt -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Reform der kommunalen Seniorenarbeit in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03869-05)

7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Neue Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04120-05)

7.2 Neufassung der Betriebssatzung für die Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04150-05)

8. Schule

8.1 Neubau einer dreizügigen Grundschule mit Turnhalle auf dem städtischen Grundstück Kleybredde 44 als neuen Schulstandort der Grundschule Oespel / Kley
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04113-05)

8.2 Neubau der Friedrich-Ebert-Grundschule, Bergmeister Str. 12 in Do-Schüren
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04115-05)

8.3 Errichtung eines Bildungsganges am Karl-Schiller-Berufskolleg der Stadt Dortmund;
hier: "Kaufmännische Assistentin/Kaufmännischer Assistent und Fachhochschulreife, Fachrichtung Informationsverarbeitung"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04281-06)


8.4 Errichtung eines Bildungsganges am Karl-Schiller-Berufskolleg der Stadt Dortmund;
hier: "Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaft, Schwerpunkt Absatzwirtschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04283-06)

8.5 Errichtung eines Bildungsganges am Paul-Ehrlich-Berufskolleg der Stadt Dortmund;
hier: "Staatlich geprüfte Kosmetikerin/Staatlich geprüfter Kosmetiker und Fachhochschulreife"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04278-06)

8.6 Errichtung eines Bildungsganges am Paul-Ehrlich-Berufskolleg der Stadt Dortmund;
hier: "Zweijährige Berufsfachschule - Erweiterte berufliche Kenntnisse und Fachhochschulreife -, Fachrichtung Agrarwirtschaft mit den Schwerpunkten: Pflanzliche Produktions- und Bautechnik sowie Betriebs- und Absatzmanagement"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04279-06)

8.7 Ganztagsbetrieb an Hauptschulen
hier: Einrichtung des erweiterten Ganztagsbetriebs ab 01.02.2006
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04296-06)

9. Kinder und Jugend

9.1 Wirtschaftsplan 2005/ 2006 des Eigenbetriebs FABIDO
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04292-06)

10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Wertgrenzen für die Genehmigung von nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen durch den Stadtkämmerer
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04170-05)

10.2 Neufassung der Betriebssatzung des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund (dosys.)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03854-05)

10.3 Wirtschaftsplan 2006 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03769-05)

10.4 Neue Betriebssatzung des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04206-06)


10.5 Aufsichtsratsreisen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04429-06)

10.6 Geplante Änderung der Gemeindeordnung NW
hier : Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04475-06)

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04463-06)
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04477-06)

11.2 Satzung für das Institut für Feuerwehr- und Rettungstechnologie der Feuerwehr Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04163-05)

11.3 Geplante Änderung der Gemeindeordnung NW
hier : Verlängerung der Amtszeit von (Ober-)Bürgermeistern und Landräten und Abschaffung Stichwahl
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04476-06)

12. Anfragen

12.1 Anfragen Rm Münch

(Drucksache Nr.: 04304-06)

(Drucksache Nr.: 04305-06)

(Drucksache Nr.: 04306-06)

(Drucksache Nr.: 04331-06)

(Drucksache Nr.: 04396-06)

(Drucksache Nr.: 04504-06)

12.2 Anfragen Die Linke.PDS

(Drucksache Nr.: 04439-06)

(Drucksache Nr.: 04441-06)




12.3 Anfragen Linkes Bündnis

(Drucksache Nr.: 04482-06)

(Drucksache Nr.: 04484-06)

(Drucksache Nr.: 04483-06)

(Drucksache Nr.: 04486-06)

(Drucksache Nr.: 04488-06)

12.4 Anfragen der DVU

(Drucksache Nr.: 04494-06)





Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.
























1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Dingerdissen (FPD/Bürgerliste) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte

2.3 Resolution „Forschungsinstitut für Kinderernährung“
Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 08.02.2006

2.4 Resolution gegen die Kürzung von Landesmitteln beim Frauenhaus Dortmund
Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 10.02.2006

11.4 Ladenschluss für Donnerschlag
Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 08.02.2006

erweitert.
















Darüber hinaus, machte OB Dr. Langemeyer darauf aufmerksam, dass dem Rat der Stadt folgende Dringlichkeitsanträge von Rm Münch vorliegen:

- Änderung des § 22 der Hauptsatzung, Aufgaben des Haupt- und Finanzausschusses
- Schreiben Rm Münch vom 03.02.2006 -

- Intelligenter Umgang mit Neonazi- Aufmärschen in Dortmund
- Schreiben Rm Münch vom 06.02.2006 -

- Dortmunder OB verwendet unterschiedliche Tagesordnungen zu den Ratssitzungen
- Schreiben Rm Münch vom 09.02.2006 -

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheiten gab Rm Münch zur Begründung der Dringlichkeit folgende Erklärung zu Protokoll:

“Als erstes stelle ich den Antrag, dass die Tagesordnung heute, hier im Rat der Stadt Dortmund, so verwendet wird, wie sie im Gremieninformationssystem dargestellt ist. Im Gremieninformationssystem sind meine Anfragen mit der Wortbezeichnung aufgeführt; in der veröffentlichten Tagesordnung, Herr Oberbürgermeister, haben Sie diese nur durch eine Ziffernfolge kodiert. Meiner Meinung nach ist das „Politik pervers“. Sie haben im Internet eine andere Tagesordnung, als die von Ihnen Veröffentlichte. Sie sollten hier wirklich einmal überlegen, ob Sie dieser Provinzposse nicht endlich ein Ende machen wollen.

Nun begründe ich meine Dringlichkeitsanträge: Zunächst der Dringlichkeitsantrag „Intelligenter Umgang mit Neonazi-Aufmärschen in Dortmund“. Seit fünf Jahren schaut der Rat relativ hilflos zu, wie Neonazis in Dortmund aufmarschieren. Die Dringlichkeit ist gegeben, diese Aufmärsche können jeder Zeit wieder stattfinden und der Rat sollte endlich einmal ein intelligentes Konzept beschließen, auch wie Sie hier im Rat mit Rechtsextremismus umgehen. Deshalb finde ich es bedauerlich, wenn jetzt aus ideologischen Gründen so ein wichtiger Antrag nicht behandelt wird. Die Resolution zum „Ladenschluss für den Donnerschlag“ wird behandelt, eine intelligentes Konzept zum Umgang mit Neonaziaktivitäten wird nicht behandelt, da der Antrag nicht von Rot-Grün stammt.

Meine Damen und Herren, damit stellen Sie sich hier ins Abseits und ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie es wirklich ernst meinen mit dem Umgang mit Neonaziaktivitäten in Dortmund.

Der nächste Punkt, Dringlichkeitsantrag „Dortmunder Oberbürgermeister verwendet unterschiedliche Tagesordnungen zu den Ratssitzungen“. Auch hier ist die Dringlichkeit gegeben. Herr Oberbürgermeister wie lange soll das noch laufen? Bis zu Ihrer Pensionierung, ich will das gerne machen, wenn Sie daran Spaß haben. Aber meiner Meinung nach sollten Sie endlich einmal einen Schlussstrich ziehen, der einem Oberbürgermeister würdig ist.

Der letzte Punkt „Änderung des § 22 der Hauptsatzung“. Auch das ist ganz aktuell, es soll, wie in der Presse zu entnehmen war, eine SPD-Referentin durchs Hintertürchen eingestellt werden.

Ich möchte jetzt den Dringlichkeitsantrag zur Änderung des § 22 der Hauptsatzung begründen, es geht hier um die Einstellung gemäß BAT III aus einem aktuellen Anlass, Herr Oberbürgermeister. Ich stelle nicht den Antrag diese Personalangelegenheit der SPD-Referentin rechtswidrig im öffentlichen Teil zu besprechen, sondern ich nehme es zum Anlass, um hier über die Hauptsatzung nachzudenken. Da ich fraktionslos bin, bleibt mir nur die Möglichkeit per Dringlichkeit dies zu beantragen und bitte Herr Oberbürgermeister haben Sie ein bisschen Mitgefühl mit mir.“

Hinsichtlich der Ausführungen von Rm Münch erklärte OB Dr. Langemeyer folgendes:

„Ich möchte Sie auffordern sich mit Ihren Bemerkungen etwas zurück zu halten. Die Klassifizierung von Entscheidungen meiner Seite, hat hier keinen Platz. Im übrigen weise ich darauf hin, dass eine Tagesordnung erst dann existiert, wenn sie von mir festgestellt ist. Und ich bleibe dabei, Anfragen als Sammeltitel zu verwenden.“

Weiterhin verwies OB Dr. Langemeyer den Versuch von Rm Münch zurück, durch das Hintertürchen eine Personalangelegenheit in den öffentlichen Teil zu tragen. Insofern forderte OB Dr. Langemeyer Rm Münch auf, sich an die ihm bekannten Regeln zu halten.

Außerdem machte er hinsichtlich des von Rm Münch gestellten Dringlichkeitsantrages bezüglich des Umgangs mit Demonstrationen darauf aufmerksam, dass Demonstrationsrecht grundgesetzlich garantiert sei. Es sei nicht Aufgabe der Verwaltung, sich zu den Demonstrationen zu positionieren. Wie man sich als Demokrat persönlich verhalte ist eine völlig andere Sache. Da stehe es jedermann frei sich dort draußen zu verhalten, wie man es für richtig halte, daher sehe er auch in dieser Angelegenheit keine Dringlichkeit als gegeben an.

Der Rat der Stadt lehnte drauf hin mit Mehrheit die Aufnahme der o. a. Dringlichkeitsanträge von Rm Münch in die Tagesordnung ab.

Unter Einbeziehung der beschlossenen Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt bewilligt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 15.12.2005

Zunächst gab Rm Branghofer (DVU) folgende Änderungswünsche zu Protokoll:

„Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren, ich habe zwei Bemerkungen zu machen. Die erste, im Redebeitrag des Kollegen Thieme muss es heißen:

Der hartnäckigen Überfremdungs- und Umvolkungspolitik von SPD und Grüne und nicht Umfolgungspolitik.

Die zweite Bemerkung, es geht um die Verletzung der Rechte des DVU-Mandatsträgers Max Branghofer in der Ratssitzung vom 15.12.2005. Ich bitte das jetzt zu protokollieren:

„Verletzung der Rechte des DVU-Mandatsträgers Max Branghofer in der Ratssitzung vom 15.12.2005 durch den Vorsitzenden Herrn Dr. Langemeyer. Verstoß gegen die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt usw. Ich gebe jetzt hier eine entsprechende Erklärung ab und Sie werden mich nicht daran hindern, Herr Münch, glauben Sie es mir.

In der Ratssitzung vom 15.12.2005 erhielt das Rm Max Branghofer zum vorgezogenen Tagesordnungspunkt von besonderer Bedeutung „Masterplan Integration“ das Wort. Während des Redebeitrages Branghofers stellte das Rm Sauer (CDU) einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Beratung. Obschon das Rm Branghofer seinen Redebeitrag nicht beendet hatte, entzog der Vorsitzende der Ratssitzung Dr. Langemeyer diesem das Wort und ließ unmittelbar danach über den Geschäftsordnungsantrag des Rm Sauer abstimmen. Ein eklatanter Verstoß gegen die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt und seine Ausschüsse und Kommissionen und Bezirksvertretungen. Der Vorsitzende Dr. Langemeyer hätte der Geschäftsordnung entsprechend das Ende des Redebeitrages Branghofers abwarten müssen, bevor er über den Geschäftsordnungsantrag des Rm Sauer hätte abstimmen lassen können. Das Ratsmitglied Branghofer erwartet, dass der Vorsitzende der Ratssitzung Dr. Langemeyer, in der Ratssitzung am 16.02.2006 seinen in der Ratssitzung vom 15.12.2005 begangenen Verstoß gegen die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen eingesteht und die Zusage macht, sich künftig gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Dortmund zu verhalten. Sollte Herr Dr. Langemeyer sich nicht in der Lage sehen, den von ihm begangenen Fehler einzugestehen und die gewünschte Zusage zu machen, wird das Rm Branghofer den Vorgang durch das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen überprüfen lassen.“

„Also Herr Branghofer jetzt hängen wir die ganze Geschichte mal dahin wo sie hingehört.

Sie haben einen Redebeitrag im Rat gebracht und diesen zu einem Punkt gebracht, mit einer Pause danach. Ich habe den Eindruck gehabt, dass Ihr Redebeitrag damit abgeschlossen ist. Ich habe darauf hin das nächste Wort erteilt. Wenn ich jetzt, im Nachhinein, feststelle, dass Ihr Redebeitrag nicht zu Ende war und das haben Sie hier heute noch einmal deutlich gemacht, dann tut es mir leid, dass dieses so passiert ist. Mein Eindruck war ein anderer als das, was Sie glaubten darzustellen. Insofern sehe ich hier kein Fehlverhalten sondern einen Wahrnehmungsirrtum. Das ist der ganze Vorgang.“

Weiterhin gab Rm Thieme folgendes zu Protokoll:

„Ja, ergänzend zu dem was der Kollege Branghofer hier am Protokoll gerügt und korrigiert hat, möchte ich noch Folgendes anmerken:

Es muss in meinem Redebeitrag im ersten Absatz heißen: „ ... das Zitat des Volkswirtschaftlers Bernd Rürup, heimisches Blut soll sich mit Fremdem, mischen.“

Ferner muss es heißen im letzten Absatz, vorletzter Satz,

..., zum Wohle aller Beteiligten, alles andere wird sich früher oder später rächen.“

Außerdem gab Rm Branghofer (DVU) folgende Erklärung zu Protokoll:

„Herr Oberbürgermeister ich muss Sie leider korrigieren. Und ich denke, dass es auch andere so gehört und so verstanden haben. Also Frebel du bist jetzt mal ruhig. Also ich möchte jetzt mal Folgendes dazu sagen, ich habe Sie sofort, Herr Oberbürgermeister, darauf aufmerksam gemacht, dass mein Redebeitrag noch nicht beendet war. Und Sie haben dann und das bitte ich jetzt mal wirklich zur Kenntnis zu nehmen, folgendes gesagt: „Wer so unhöflich ist wie Sie Herr Branghofer, der kann die Höflichkeit anderer nicht erwarten.“ Das hat zwar mit der Sache nichts zu tun, aber macht deutlich, dass Sie sehr wohl gewusst haben, dass ich mit meinem Redebeitrag noch nicht zu Ende war. Und ich möchte das jetzt so im Protokoll lesen Herr Feuler, was ich gerade gesagt habe. Und wenn Sie den Fehler nicht eingestehen wollen, werde ich den Weg gehen, den ich nicht gehen will, aber Sie zwingen mich dazu. Danke.“

Hierauf erwiderte OB Dr. Langemeyer:

„Herr Branghofer ich bleibe bei der Darstellung aus meiner Sicht und das können auch andere Mitglieder des Rates bestätigen. Als Sie mit Ihrem Satz zu Ende gekommen waren, war für mich der Eindruck entstanden, Ihr Redebeitrag sei zu Ende. Ich habe daraufhin das Wort Herrn Sauer erteilt. Insofern hatte Herr Sauer das Wort. Als ich Herrn Sauer das Wort erteilt hatte, haben Sie zum Ausdruck gebracht, dass Ihr Redebeitrag noch nicht beendet sei. Insofern war der Zug verfahrenstechnisch gesehen schon abgefahren. Ich lege meinerseits Wert darauf, dass das korrekt im Protokoll wiedergeben wird.“

Der Rat der Stadt genehmigte darauf hin einstimmig die Niederschrift über die 12. Sitzung des Rates der Stadt am 15.12.2005.

















2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Wahl des/der Beigeordneten für die Bereiche Finanzen, Personal, Organisation sowie Berufsfeuerwehr und Bestellung zum Stadtkämmerer/zur Stadtkämmerin
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04451-06)

OB Dr. Langemeyer machte zunächst darauf aufmerksam, dass die Stelle des/der Beigeordneten für die Bereiche Finanzen, Personal, Organisation sowie die Berufsfeuerwehr mit den Geschäftsbereichen

- Personalamt
- Kämmerei
- Stadtkasse und Steueramt
- Berufsfeuerwehr
- Dortmunder Systemhaus

ordnungsgemäß ausgeschrieben wurde und eine jederzeitige Änderung der Geschäftsbereiche möglich sei.

Nachdem OB Dr. Langemeyer anschließend die Wahlmodalitäten erläutert hatte, wies er darauf hin, dass für die Wahl des/der Beigeordneten mit den genannten Geschäftsbereichen folgender gemeinsamer Wahlvorschlag der SPD-Fraktion sowie Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorliege:

Frau Dr. Christiane Uthemann

Die anschließend durchgeführte geheime Wahl führte zu folgendem Ergebnis:

Stimmberechtigt: 89
zum Zeitpunkt der Wahl anwesend: 85
abgegebene Stimmen: 85
abzüglich Stimmenthaltungen: 1
gültige Stimmen: 84
davon stimmten für den Vorschlag Frau Dr. Christiane Uthemann: 55
davon stimmten mit nein: 29

OB Dr. Langemeyer stellte daraufhin fest, dass der Rat der Stadt somit folgenden Beschluss gefasst hatte:

Der Rat der Stadt Dortmund wählt

Frau Dr. Christiane Uthemann

zur Beigeordneten für die Bereiche Finanzen, Personal, Organisation sowie Berufsfeuerwehr und bestellt sie zur Stadtkämmerin.

Nachdem Frau Dr. Uthemann die Wahl zur Beigeordneten angenommen hatte, machte abschließend OB Dr. Langemeyer darauf aufmerksam, dass die Vereidigung von Frau Dr. Uthemann voraussichtlich in der Sitzung des Rates der Stadt am 18.05.2006 erfolgen werde.

zu TOP 2.2
Haushaltsplan 2006 und Entwurf der Eröffnungsbilanz
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04214-06)
sowie
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2006
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03289-05)

Es erfolgten zunächst die Grundsatzerklärungen der Fraktionsvorsitzenden/fraktionslosen Ratsmitglieder.

Die Reden von Rm Dr. Littmann (FPD/Bürgerliste), Rm Prüsse (SPD), Rm Hengstenberg (CDU), Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), Rm Münch, Rm Prof. Richter (Linkes Bündnis), Rm Branghofer (DVU) und Rm Konak (Die Linke.PDS) sind der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

Während der o. g. Grundsatzerklärungen wurde die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt von 17:15 – 17:40 Uhr für eine Pause unterbrochen.

Abstimmung über die zum Haushalt 2006 vorgelegten Anträge:

Vor der Abstimmung schlug OB Dr. Langemeyer vor, den von der Gruppe Die Linke.PDS vorgelegten Antrag, vor der Aufstellung des nächsten Haushaltsplanentwurfes ein Konzept für eine breite Bürgerbeteiligung an der Haushaltsplanung vorzulegen, als eingebracht zu betrachten.
Rm Konak (Die Linke.PDS) erklärte sich mit dieser Verfahrensweise einverstanden.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

a) Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe Die Linke.PDS, des Linken Bündnisses sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Antrag der Gruppe Die Linke.PDS vom 02.02.2006 ab:
Der Rat der Stadt Dortmund warnt die Landesregierung NRW eindringlich, im Zuge einer pauschalen Haushaltskürzung um 20% auch die kommunalen Finanzen weiter zu belasten. Der Rat protestiert gegen die Absicht der Landesregierung, Steuermehreinnahmen der Kommunen zum Anlass für Kürzungen bei Schlüsselzuweisungen und Investitionszuschüssen zu nehmen. Der Rat fordert die Vertreter-innen der Stadt Dortmund in den kommunalen Spitzenverbänden auf, dort Initiativen zum gemeinsamen öffentlichen Widerstand der Kommunen und ihrer Bürger-innen gegen diese Pläne der Landesregierung zu ergreifen, z. B. mit einer Sternfahrt nach Düsseldorf, und auf der Forderung nach einer durchgreifenden und nachhaltigen Gemeindefinanzreform zu bestehen.
b) Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe die Linke.PDS, des Linken Bündnisses sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Antrag der Gruppe Die Linke.PDS ab:

Der Rat gibt der Verwaltung auf, den Haushaltsplanentwurf dahingehend zu ändern, dass aus den planmäßigen Steuermehreinnahmen von 31 Millionen Euro ein kommunales Konjunkturprogramm für Dortmund aufgelegt wird. Es soll umfassen:

1. Förderung des Baus von 500 „angemessenen“ Mietwohnungen für Hartz-IV-Opfer, vorrangig durch Kapitalaufstockung der DOGEWO = 5 Mio Euro
zusätzlich: Kapitalaufstockung der DOGEWO zwecks Übernahme von
Bestandswohnungen der LEG, falls die Landesregierung ihren Plan umsetzt,
die LEG zu privatisieren = 2,5 – 7,5 Mio Euro

2. Kommunales Beschäftigungsprogramm für 50- bis 65-jährige ALG-II-Beziehende
= 5 – 10 Mio Euro

3. Mehraufwenungen für Personal +5% = 13,5 Mio Euro
= 31 Mio Euro

c) Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste
folgenden Antrag der FDP/Bürgerliste vom 10.02.2006 ab:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt zur Konsolidierung des städtischen Haushalts folgende Einzelmaßnahmen mit einem Einsparvolumen von ca. 15 Mio. €:

1. Die im Haushalt eingestellten Aufwendungen für Vorratsbeschlüsse (Neugründungen von Einrichtungen, Grunderwerb) werden gestrichen. Denn Vorratsbeschlüsse sind in Zeiten defizitärer Haushalte nicht zu rechtfertigen. Wenn die Verwaltung Bedarf für eine solche Maßnahme sieht, hat sie dazu einen Vorschlag inklusive finanzieller Deckung zu erstellen.
Finanzielle Einsparung 2006: 7,43 Mio. €

2. Das Projekt Dortmunder U mit einkalkulierten Kosten von 34,6 Mio. € und eingeplanten Landeszuschüssen von 17,3 Mio. € für die Jahre 2006 bis 2009 wird eingestellt. Das Museum am Ostwall wird nach dem Vorschlag des Architekturbüros Gerber mit geplanten Kosten von 11,2 Mio. € saniert. Unter Berücksichtigung der nicht mehr realisierbaren Landeszuschüsse ergibt das eine
Finanzielle Einsparung von 23,4 Mio. €,
davon im ersten Jahr von rund 4,1 Mio. €

3. Der Ausbau der Stadtbahn, Abzweig Huckarde – Jungferntal (1. Bauabschnitt) ist nicht zu realisieren. Denn die Emschertalbahn bindet den Stadtteil schon an.
Finanzielle Einsparung: 1,06 Mio. €
4. Das Stadtbezirksmarketing wird abgeschafft. Das Stadtbezirksmarketing stellt den Versuch dar, den Einzelhandel anzukurbeln; neue Ideen hat es jedoch nicht gebracht. Das Engagement liegt bei den bereits bestehenden Einzelhandelsverbänden oder ähnlichen Interessengemeinschaften. Der Effekt des Stadtbezirksmarketing ist nicht messbar. Um ehrenamtliches Engagement zu stärken, stehen den Bezirksvertretungen bereits entsprechende Etat-Posten zur Verfügung.
Finanzielle Einsparung: 668.000 €
5. Die Friedhöfe sind auf eine wirtschaftlichere Basis zu stellen. Durch Überprüfung der Betriebsabläufe soll der Zuschuss deutlich gesenkt werden.
Für das Jahr 2006 ist neben dem originären Zuschuss von 780.000 € ein Sonderbedarf von gut 540.000 € ausgewiesen, um „Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Anbietern“ auszugleichen. Mit neuen Zuschüssen zu Lasten der Stadtkasse wird jedoch nur an Symptomen kuriert und das eigentliche Problem – die Betriebsführung – nicht gelöst.
Finanzielle Einsparung: ca. 500.000 €
6. Gebäudesanierung: Für alle erforderlichen städtischen Baumaßnahmen ab einem Volumen von 10 Mio. € ist eine Machbarkeitsstudie zu erstellen, die eine PPP-Realisierung der klassischen Eigenleistung gegenüberstellt. Nach Erfahrungen anderer Kommunen sind mit PPP-Modellen bis zu 15% der gesamten Kosten auf die Lebensdauer eines Objektes einzusparen.
Dieses Verfahren ist auch bei der Sanierung der Dortmunder Berufskollegs und bei der Errichtung eines Neubaus eines Kollegs an der Sckellstraße anzuwenden. Bei einem (bislang von der Verwaltung) kalkulierten Finanzvolumen von 95 Mio. € und 25 Jahren Laufzeit beträgt im ersten Jahr die
Finanzielle Einsparung ca. 400.000 €
7. Betriebskantine: Der Zuschuss wird von derzeit 630.000 € um 300.000 € reduziert. Hierzu soll eine Wirtschaftlichkeitsprüfung der Kantine Einsparmöglichkeiten ermitteln.
Finanzielle Einsparung: 300.000 €
8. Eigenbetrieb Kulturbetriebe: Beim Institut für Zeitungsforschung bemüht sich die Stadt verstärkt um Kooperationen mit universitären Einrichtungen für diese bundesweit bekannte Forschungseinrichtung. Ziel ist es, die Kosten von heute geplant 1,14 Mio. € mittelfristig zu halbieren und im ersten Jahr eine Einsparung von 100.000 € zu erreichen. Beim Fritz-Hüser-Institut werden die Zuschüsse von gut 250.000 € eingestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, aufgrund der Verträge von 1973 ein alternatives Konzept für das Institut ohne städtische Beteiligung zu entwerfen.

Finanzielle Einsparung taxiert: 240.000 €
9. Der Ausbau der Stadtbahn von Hacheney nach Wellinghofen wird nicht umgesetzt. Denn die geplante oberirdische Linienführung zerschneidet gewachsene Strukturen zu stark.
Finanzielle Einsparung: 215.000 €
10. Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds: Das Sondervermögen wird als Pilotprojekt wieder in den städtischen Haushalt zurückgeführt. Die separate Buchführung und die Prüfung des Jahresabschlusses entfallen dann.
Finanzielle Einsparung: 150.000 €

11. Museen: Anstelle der geplanten Steigerung von 3,4% ist der Zuschuss auf Vorjahresniveau von 3,94 Mio. € festzuschreiben. Kürzungen werden vor allem bei Dauer- und Wechselausstellungen vorgenommen.
Finanzielle Einsparung: 135.000 €
12. Die Zuwendungen an die im Rat vertretenen Fraktionen werden ab 2006 um 10% gesamt und je Fraktion gekürzt.
Finanzielle Einsparung: 131.000 €
13. Kulturbüro: Der Zuschuss der Stadt von zurzeit 2,81 Mio. € steigt nicht wie geplant um 5,5%, sondern „nur“ um 3% auf dann 2,9 Mio. €.
Finanzielle Einsparung: 100.000 €
14. Stadtarchiv: Anstelle der geplanten Steigerung auf 1,728 Mio. € ist der Zuschuss auf dem Niveau des Jahres 2004 (1,597 Mio. €) festzuschreiben. Notwendige Kürzungen sind vor allem im Bereich Forschung und Informationsvermittlung denkbar.
Finanzielle Einsparung: 100.000 €
15. Die für 2006 geplanten Kürzungen für „Umweltinformationen“ um mehr als die Hälfte (um 261.000 €) sind durch Einsparungen im Bereich der Luftreinhaltung zu mindern. Dazu sind die für 2006 veranschlagten Mehrkosten von 229.500 € zur Bekämpfung von Feinstaub als eine Aufgabe, die von der Stadt alleine nicht ursachengerecht gelöst werden kann zu mindern. Dagegen helfen Informationen zur Umweltberatung – etwa zum Einsatz energiesparender Maßnahmen für ‚Häuslebauer’ direkt mit, die Umwelt zu entlasten. Eine Kürzung bei Umweltinformationen erscheint dagegen kontraproduktiv.






16. Die Verwaltung wird zur Reduzierung der hohen Fixkosten des KinderCityTreffs aufgefordert, ein Konzept zur wirtschaftlichen Optimierung zu entwickeln. Dabei sollen insbesondere Synergien mit dem CityRing Dortmund gebildet werden, um durch mögliche Standortverlagerungen und bedarfsgerechte Änderungen der Nutzungszeiten die Ausgabensituation zu verbessern. Entsprechende Konzepte sind den Fachausschüssen zeitnah zur Beratung vorzulegen.

17. Rechnungsprüfungsamt: Die Mittel werden um 10% angehoben. Damit werden vier zusätzliche Personalstellen geschaffen. Vorrang haben dabei interne Stellen-Umsetzungen. Die Mehrkosten von 250.000 € sollen durch ein verbessertes, auch präventiv wirkendes Auftrags- und Vertragsmanagement der städtischen Ämter refinanziert werden, um so Schaden von der Stadt abzuwenden.

Finanzielle Mehraufwendungen im ersten Jahr taxiert 200.000 €

Summe finanziellen Einsparungen: ca. 15 Mio. €

Nach der Abstimmung gab Rm Hengstenberg zu Protokoll, dass die Ablehnung seiner Fraktion zum vorgenannten Antrag nicht alle Punkte beinhalte, sondern die CDU-Fraktion den vorgenannten Punkten 2, 3, 9, 16 und 17 durchaus zustimmen könne.

d) Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 10.02.2006 ab:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die Strukturpolitik der Landesregierung zur Konsolidierung der von den Vorgängerregierungen zerrütteten Landesfinanzen unvermeidbar ist. An dem Konsolidierungskurs, der sich auch in der Umstrukturierung der Förder- und Zuweisungssystematik zeigt, hat sich auch die Stadt Dortmund zu beteiligen. Denn sie hat in der Vergangenheit überproportional von Förderungen des Landes profitiert.

2. Die Verwaltung wird aufgefordert, nachhaltige finanzielle Einsparmöglichkeiten in allen Verwaltungsbereichen zur Reduzierung des jährlichen Defizits zu erarbeiten und den zuständigen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

e) Bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, der DVU sowie der Stimme Rm Münch lehnte der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 14.02.2006 ab:






1. Verzicht auf Grundsanierung U-Turm

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Haushaltsposition


24N25006086902 – Grundsanierung U-Turm (Seite 1209)
ersatzlos zu streichen.

2. Einführung eines Benchmarking


Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich dafür aus, nach der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in Dortmund ein Benchmarking im Sinne eines Kennzahlenvergleichs zu etablieren.
Nach der landesweiten Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements bis zum Jahr 2009 sollen dazu zwischen vergleichbaren Städten (etwa 500.000-600.000 Einwohner) die Wirkung politischer Vorgaben beurteilt und damit die in Paragraph 41 GO NW festgeschriebene Kontrollfunktion und Allzuständigkeit des Rates gestärkt und verbessert werden.

3. Auflage eines Straßenerhaltungsprogramms:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, ein umfassendes kommunales Straßenerhaltungsprogramm aufzulegen. Zur bestandserhaltenden Erneuerung des Straßennetzes wird dazu jährlich eine zusätzliche Summe von vier Mio. Euro in den Haushalt eingestellt.


Die Verwaltung wird aufgefordert, dem zuständigen Fachausschuss zeitnah eine Prioritätenliste „Straßensanierung“ vorzulegen.


4. Fertigstellung des Straßennetzes
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, stadtweit bedeutsame Straßenbaumaßnahmen zu forcieren und diese auch mit finanziellen Mitteln, die über die Veranschlagung von reinen Planungskosten und Trassensicherungskosten für Grundstücksankäufe hinausgehen, in der mittelfristigen Planung zu hinterlegen.
Folgende Maßnahmen, die teilweise im Haushalt 2006 bereits schon eine Anfinanzierung für die Jahre 2007ff. erhalten haben, betrachtet der Rat als dringlich an:

1. OW IIIa von Asselburgstraße bis Stadtrand Unna
2. NS IX von Kortental bis Emil-Figge-Straße
3. Gneisenau-Allee von Gewerbegebiet Gneisenau bis B 236n
4. Verbindung auf dem Gelände der Westfalenhütte zwischen Borsigplatz und Springorumknoten/B236n
5. Verbindung zwischen Schulte-Rödding und Springorumknoten/B236n
6. „Nordspange“ über das Gelände der Westfalenhütte von verschwenkter Brackeler Straße zur Bornstraße/Hildastraße
7. Universitäts-Südtangente
8. Verlängerung der Semerteichstraße
9. Verlängerung der Hannöverschen Straße über das ehemalige Thyssen-Klönne-Gelände bis zur Weißenburger Straße

5. Finanzielle Spielräume für das Kanalnetz
Die Verwaltung wird beauftragt, ein unabhängiges Gutachten in Auftrag zu geben, das zum Ziel hat, mögliche wirtschaftliche Nutzungs- sowie Betriebsvarianten des Kanalnetzes in Dortmund miteinander zu vergleichen.

Die Ergebnisse sollen in einer Synopse dargestellt werden, wobei die kurz-, mittel- und langfristigen sowie die einmaligen und dauerhaften finanziellen Auswirkungen darzustellen sind.

Ziel muss es sein, einen Beitrag zur langfristigen Entschuldung des städtischen Haushaltes bei gleichzeitiger Freisetzung von zusätzlichen Finanzmitteln für Investitionen zu leisten.



6. Weiterentwicklung von Sportflächen
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Gesamtkonzeption zur Entwicklung und qualitativen Steigerung der Dortmunder Freizeitsportanlagen inklusive eines Kunstrasenprogramms zu entwickeln. Ziel soll sein, innerhalb der nächsten 10 Jahren möglichst viele Tennenplätze durch Kunstrasenplätze zu ersetzen.

7. Einführung einer „Stadtpolizei“
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, nach dem Vorbild der Einheitssachbearbeitung bei den Bürgerdiensten, die bisher eigenständigen Außendienste des Ordnungsamtes in einer Organisationsform zu bündeln mit dem Ziel, die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Dortmund zu erhöhen.
Nach dem Vorbild der Stadt Düsseldorf soll dazu ein Ordnungs- und Servicedienst mit allumfassenden ordnungsrechtlichen Befugnissen geschaffen werden, der durch eine einheitliche Dienstkleidung sowie durch eigene Fahrzeuge auch optisch im Straßenbild eindeutig zu erkennen ist.

Schwerpunkte der Arbeit soll sein:

Ø Uniformierte Streifentätigkeit in allen zwölf Stadtbezirken
Ø Jugendschutzkontrollen
Ø Überwachung des Gewerbes
Ø Überwachung der Einhaltung des Landeshundegesetzes
Ø Gaststättenkontrollen
Ø Bearbeitung von Beschwerden aus der Bevölkerung
Ø Überwachung von Straßen, Plätzen im Rahmen des Dortmunder Ortsrechts

8. Auflage eines kommunalen Stadtumbaufonds
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, ab dem Haushaltsjahr 2007 einen kommunalen „Stadtumbaufonds“ in Höhe von fünf Mio. Euro aufzulegen.
Damit sollen die kommunalen Herausforderungen, die sich aus dem demografischen und wirtschaftlich strukturellen Wandel ergeben, offensiv angegangen und durch geeignete siedlungsstrukturelle und städtebauliche Maßnahmen gegengesteuert werden.
Die bisher vorliegenden Erkenntnisse aus den Masterplänen Wirtschaftsflächen, Wohnen, Einzelhandel, Mobilität und Umwelt sowie aus den zwölf Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzepten sollen die Grundlage dafür bilden, städtebauliche Handlungsfelder zu identifizieren.
Schwerpunktmaßnahmen für einen nachhaltigen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Stadtumbau sollen sein:

· Rückbau bzw. Teilabbruch nicht mehr benötigten Wohnraums
· Anpassung bestehender Bausubstanz
· Baulückenschließung
· Freiflächenentwicklung
· Leerstandsmanagement Einzelhandel
· Modernisierung und Umnutzung von Einzelhandels- und Büroflächen
· Neugestaltung und Aufwertung von öffentlichen Plätzen und Straßen

9. Finanzielle Stärkung der Stadtbezirke
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die finanzielle Ausstattung der Bezirksvertretungen deutlich zu verbessern. Als Richtgröße für eine Anhebung spricht sich der Rat für eine Verdoppelung der Finanzmittel sowohl für den konsumtiven (Teilergebnisplan) als auch für den investiven (Teilfinanzplan) Bereich aus. Diese sind den Bezirksvertretungen erstmalig ab dem Jahr 2007 zur Verfügung zu stellen.

f) Bei Stimmenthaltung der DVU sowie der Stimme von Rm Münch lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 14.02.2006 ab:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass alle Grundsteuerbescheide 2006 der Grundsteuer B für diejenigen Grundstücke, die vom Eigentümer ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, nur vorläufig festgesetzt werden. Die Einlegung eines Widerspruches ist nicht erforderlich.

g) Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch folgenden Anträge von Rm Münch ab:

"Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den § 22 Abs. 1 Satz 2 der Hauptsatzung zu ändern, in dem BAT II durch BAT IV ersetzt wird."

Beschlussfassung über den Haushalt 2006:

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vor:

a) Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Haushaltsantrag) vom 07.02.2006:

1. Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens von der Kameralistik auf das doppische System
Der Rat begrüßt die durch die vollständige Einführung des Neuen kommunalen Finanzmanagements sich ergebenden Chancen für eine strategische Konzersteuerung in einer neuen Qualität. Dazu gehört aus Sicht der Politik ein regelmäßiges Berichtswesen über die Umsetzung politischer Beschlüsse sowie von Programmen und Projekten, die querschnittlich im Konzern Stadt organisiert werden. Der Rat beschließt,
im Haupt- und Finanzausschuss eine quartalsweise Berichterstattung aus den Dezernaten vorzusehen. Fachbereiche werden hinzugezogen, soweit dies projekt- oder programmbezogen notwendig erscheint.


2. Sicherstellung der frauenspezifischen Beratungsstelle „Wendepunkt“ im Frauenzentrum Huckarde
Die Arbeit der Beratungsstelle „Wendepunkt“ im Frauenzentrum Huckarde muss im bisherigen Umfang gesichert bleiben.
Der Rat erwartet, dass die ARGE für 2006 und die Folgejahre die Co-Finanzierung der Beratungsstelle übernimmt und damit eine Sicherstellung der Arbeit im Frauenzentrum gewährleistet. Die Verwaltung wird aufgefordert, diesen Beschluss im Trägerausschuss für die ARGE im Job-Center entsprechend umzusetzen und den Rat umgehend über das vereinbarte Verfahren zu informieren.

3. Bericht zur sozialen Lage
Umsetzung von weiteren Maßnahmen
Die Finanzierung und Umsetzung der sich aus den Zahlen und Aussagen des Berichts zur sozialen Lage ergebenden Maßnahmen bzw. einer bereits im Vorgriff auf den Bericht notwendig erachteten Maßnahme wird im Rahmen des vorhandenen Budgets sichergestellt. Über den jeweiligen Umsetzungsstand ist quartalsweise zu berichten.
4. „Zentren für Kinder und Familien –
Netzwerke der Jugendhilfe, Familienbildung und –beratung und Familienselbsthilfe“
Der Rat fordert die Verwaltung auf, im Jahr 2006 eine Konzeption für den Aufbau von Modellzentren für Kinder und Familien als Netzwerke der Jugendhilfe, Familienbildung und –beratung und Familienselbsthilfe zu entwickeln sowie an bis zu vier Modellstandorten umzusetzen.
Die für die Umsetzung der beschriebenen Aufgaben benötigten Mittel werden aus dem entsprechenden Dezernatsbudget bereitgestellt. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Fachausschuss über die Umsetzung des Beschlusses und die Höhe der dafür benötigten Mittel zu informieren.
5. Verbesserte sozialarbeiterische Betreuung für Obdachdachlose
Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Gesamtkonzept zur Verbesserung der Situation von obdachlosen Menschen vorzulegen. Dabei ist insbesondere eine verbesserte sozialarbeiterische Betreuung von Obdachlosen in Hinblick auf deren unterschiedliche Problemlagen vorzusehen.
Die durch die Ausschreibung des Betriebs der Unionstrasse eingesparten Gelder werden zu 50 Prozent für die Umsetzung des Konzepts zur Verfügung gestellt.

6. Masterplan Integration
Die Verwaltung wird aufgefordert, die konzeptionelle Erstellung sowie die Umsetzung erster Maßnahmen des Masterplans Integration im Rahmen der vorhandenen Budgets der zuständigen Dezernate sicher zu stellen. Das Finanzvolumen wird projektbezogen quartalsweise im zuständigen Ausschuss dargestellt.

7. Erhöhung der Zahl der Ausbildungsstellen um zwölf weitere Plätze
Im Konzern Stadt werden zusätzlich zu den bereits vorhandenen Ausbildungsplätzen weitere zwölf Plätze im Bereich der technischen und nichttechnischen Dienste zum Ausbildungsjahr 2006 zur Verfügung gestellt. Der Rat fordert die Aufsichtsratsmitglieder der städtischen Unternehmen auf, diesen Ratsbeschluss in den jeweiligen Gremien umzusetzen. Der Rat wird umgehend über die Installierung der zusätzlichen Ausbildungsplätze unterrichtet.

8. Elisabeth-Grundschule
Der Rat beschließt die sofortige Realisierung des Neubaus der Elisabeth-Grundschule in Eving. Als Planungsmittel werden die nicht mehr benötigten Mittel für Brandschutzmaßnahmen verwendet.
9. Raumbedarf an Gymnasien durch die Verkürzung der Gymnasialschulzeit
Die Verwaltung wird aufgefordert, auf der Grundlage der Beschlussfassung im Schulausschuss am 01.02.06 zu ermitteln, welche Investitionen durch die Verkürzung der Gymnasialschulzeit auf acht Jahre notwendig sind und den entsprechenden Mittelbedarf beim Land einzufordern. Für kommunal zu finanzierende Angebote werden Mittel im Rahmen des Dezernatbudgets vorgesehen. Dem Schulausschuss wird über das Projekt berichtet.
10. Förderung Solarenergie
Der Rat beschließt die Erstellung einer Solaren Potenzialstudie zur Erfassung und Bewertung der für solartechnische Installationen geeigneten Flächen im städtischen Gebäudebestand und in geplanten Neubaugebieten aus den Mitteln des Dezernates sieben.

11. Energiesanierung
Der Rat beschließt die Umschichtung von 10 Mio. Euro im Dezernat sieben zugunsten eines eigenständigen Energiesanierungsprogramms. Die Mittelvergabe wird an die beigefügte Projektliste geknüpft, deren Abarbeitung unverzüglich erfolgt. Um Verzögerungen bei der Umsetzung zu vermeiden, wird eine Überbrückungsfinanzierung durch die Verwendung von Haushaltsresten vorgesehen. Für jedes Projekt wird unter Berücksichtigung steigender Energiekosten und der jeweiligen Energieverbräuche eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt. Die Immobilienverwaltung wird verpflichtet, quartalsweise über die Umsetzung des Energiesanierungsprogramms zu berichten.






















SPD-GRÜNE Vorschläge für energetische Gebäudesanierung

Objekt Maßnahme

Sporthalle Dachsanierung

Hallenbad Brackel Dach, Fassade, Fenster, Lüftungs- und Heizungsanlage
Einsatz regenerativer Energien

Bach-Grundschule Sanierung Fassadenelemente/Fenster

Brechtener GS Evinger Str. 600 Erneuerung Heizung, Sanitär, Lüftung einschl. Folge-
arbeiten im Altbau/Umkleideräume
Hallenbad Hombruch Dach, Fassade, Fenster, Lüftungs- und Heizungsanlage
Einsatz regenerativer Energien

Kirchhörder Grundschule Dachsanierung, MSR- und Heizungstechnik

Gesamtschule Brünninghausen Sanierung der Lüftungsanlagen, MSR- und Heizungs-
technik

Brücherhof-Grundschule Erneuerung der MSR-Technik, Heizungsverteiler

Betriebshof Deusener Str. 47 Sanierung Dach und Fassaden (Dämmung)

Schulkomplex Helmholtz-Gymnasium/ Heizungsanlage/Dachsanierung/Fenstersanierung
Gertgrud-Bäumer-Realschule/Albrecht-
Brinkmann-Grundschule

Libori-Grundschule Dach- und Fenstererneuerung

Max-Planck-Gymnasium Sanierung Lüftungsanlage Aula, Turnhalle, MSR-
und Heizungstechnik

Tremonia Schule, Beuthstraße Fenstererneuerung

Hallenbad Lütgendortmund Dach, Fassade, Fenster, Lüftungs- und Heizungsanlage, . Einsatz regenerativer Energien

Hauptschule Kley Fenstererneuerung

Freiligrath-Grundschule Fenstererneuerung

Hallenbad Nette Dach, Fassade, Fenster, Lüftungs- und Heizungsanlage
Einsatz regenerativer Energien

Saalbau Mengede Restaurant Marktstuben Lüftungstechnik und MSR-Technik

Heinrich-Heine-Gymnasium Fenster/Fassadensanierung

Gesamtschule Scharnhorst Fenstersanierung, Einbau von Thermostatventilen, Erneuerung
Wärmetauscher und hydraulischer Abgleich










12. Umsetzung Masterplan Mobilität
Der Rat beschließt, dass die Mittelvergabe an die für 2006 geplanten Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Schwerpunktthema „Radverkehr“ gekoppelt wird und der entsprechende Haushaltsansatz nach Bedarf aufgestockt wird. Den Fachausschüssen ist quartalsweise über die Planung und den Stand der Umsetzung von Maßnahmen zu berichten.
Die Verwaltung wird darüber hinaus aufgefordert, Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Fußgängerinnen und Fußgänger durchzuführen. Über die Planung von Projekten, den notwendigen Mitteleinsatz und die Realisierung wird ebenfalls quartalsweise berichtet.

13. Natur - und Landschaftsschutz
Der Rat beschließt eine kurzfristige Realisierung der noch nicht umgesetzten Maßnahmen in den Landschaftsplänen Nord, Mitte und Süd. Die zusätzlich notwendigen Mittel werden durch Umschichtung innerhalb des Dezernates bereitgestellt. Die für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen Mittel werden vom Umweltamt im benötigten Umfang für diesen Zweck eingesetzt.
Gleiches gilt für die Erstellung von Biotopmanagementplänen für die Naturschutzgebiete und zur Überprüfung der Umsetzung der Landschaftsplanfestsetzungen. Mit den letztgenannten Arbeiten wird die Ökologiestation des Kreises Unna in Bergkamen beauftragt.
Dem Fachausschuss wird quartalsweise über die Planung und Umsetzung von konkreten Maßnahmen sowie den entsprechenden Mitteleinsatz berichtet.

14. Regionale Kooperation
Der Rat spricht sich nachdrücklich für den Zusammenschluss der Chemischen Untersuchungsämter Dortmund und Bochum aus, um auf der Basis der noch zu ermittelnden Synergieeffekte eine effiziente und kostensparende Aufgabenwahrnehmung zu erreichen

15. Chorakademie
Im Wirtschaftsplan der Kulturbetriebe werden Mittel für die Förderung der Chorakademie bereit gestellt.

16. Freiwillige Feuerwehr

Im Etat der Feuerwehr werden Mittel für die Durchführung einer Öffentlich­keitskampagne bereit gestellt, mit der das Verständnis von Arbeitgebern zur Freistellung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr zu Brandeinsätzen und das ehrenamtliche Engagement gesteigert werden soll.

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17. Kindergartenbeiträge


Falls die CDU/FDP-Landesregierung ihre Pläne wahr macht, die Ausgleichsmittel für die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen nicht mehr zu zahlen, wird der Fehlbetrag des Haushalts um diesen Betrag erhöht.

b) Antrag der CDU-Fraktion (Elisabeth-Grundschule) aus der Schulausschuss-Sitzung
am 01.02.2006:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, den geplanten Neubau der Elisabeth-Grundschule vorzuziehen und bereits im Haushaltsjahr 2006 Mittel dafür einzustellen.

2. Die geplanten Brandschutzmaßnahmen sind einzustellen, da diese im Falle eines Neubaus überflüssig und aufgrund des baulichen Zustands des Gebäudes nur mit erheblichen Aufwand durchzuführen wären.



c) Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Haushaltsbegleitantrag) vom 07.02.2006:
Die angekündigten Kürzungen der CDU/FDP-Landesregierung (Reduzierung der Schlüsselzuweisungen, Kürzung der Investitionspauschale, Wegfall des Defizitausgleichs der Elternbeiträge etc.) gefährden ab 2007 den Haushalts­ausgleich. Die bisherigen städtischen Plandaten werden damit obsolet.

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung aufgefordert,

1. die sich durch die Landesgesetzgebung ergebenden Veränderungen bei Zuschüssen, Zuweisungen etc. im Einzelnen darzustellen;
2. bereits zum jetzigen Zeitpunkt dieser Entwicklung entgegen zu steuern, indem bei der Aufstellung des Haushalts 2007 sichergestellt wird, dass die Ausgleichsrücklage nicht komplett verbraucht wird;
3. gemeinsam mit dem JobCenterARGE Dortmund dafür zu sorgen, dass die Fallzahlen bei den Bedarfsgemeinschaften gesenkt werden;
4. die CDU/FDP-Landesregierung aufzufordern, ihre Orientierungsdaten an die Entwicklungen auf Bundesebene anzupassen,
5. gegenüber CDU/FDP-Landesregierung und Landtag NRW darauf hinzuwirken, dass die Übertragungen von Aufgaben auf die Kommunen gestoppt und das Konnexitätsprinzip strikt eingehalten wird.

Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Rat daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, Fraktion FDP/Bürgerliste, der DVU, der Gruppe Die Linke.PDS, des Linkes Bündnisses sowie der Stimme von Rm Münch folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2006.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 unter Einbeziehung der in der Anlage 2 aufgeführten Haushaltsveränderungen,

die im Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan enthaltene mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (Anlage 3),

die als Anlagen 4 und 5 beigefügten Haushaltspläne für die Sonderhaushalte Grabpflegelegate und Kohlgartenstiftung.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die in der Anlage 2 zu DS-Nr. 04205-06 (Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.02.2006) aufgeführten, über die Verlagerung der Mittel aus dem Produktbereich 800 (Bezirksvertretungen) hinaus gehenden Wünsche, Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretungen zum Haushaltsplanentwurf zur Kenntnis, lehnt diese aber ab.

Der Rat der Stadt Dortmund erklärt

- die Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse der Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden (Anlage 6 zu DS-Nr. 04205-06, Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.02.2006)

- die Übersichten über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Unternehmen und Einrichtungen mit den neuesten Jahresabschlüssen der Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 v. H. beteiligt ist (Anlage 7 zu DS-Nr. 04205-06, Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.02.2006)

gemäß §1 Absatz 2 Ziffer 8 und 9 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zu Anlagen des Haushaltsplanes 2006.









Der Rat nimmt die vom Oberbürgermeister bestätigten Entwürfe der Eröffnungsbilanzen zum Stichtag 01.01.2006

- für den städtischen Haushalt (Anlage 3 zu DS-Nr. 04205-06, Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.02.2006)
- für den Sonderhaushalt Grabpflegelegate (Anlage zu DS-Nr. 04205-06, Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.02.2006)
- für den Sonderhaushalt Kohlgartenstiftung (Anlage 5 zu DS-Nr. 04205-06, Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.02.2006)

zur Kenntnis und leitet diese zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.

zu TOP 2.3
Resolution „Forschungsinstitut für Kinderernährung“
Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 08.02.2006
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04540-06)

Nach eingehender Diskussion fasst der Rat der Stadt auf der Grundlage des oben angeführten Antrages bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund bittet den Minister für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie, Professor Dr. Pinkwart und den Landtag von Nordrhein-Westfalen, die angekündigte Reduzierung der bisherigen Finanzierung des Forschungsinstitut für Kinderernährung auf 80 % der laufenden Kosten für das laufende Haushaltsjahr zurückzunehmen.

zu TOP 2.4
Resolution gegen die Kürzung von Landesmitteln beim Frauenhaus Dortmund
Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 10.02.2006
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04589-06)

Nach eingehender Diskussion fasst der Rat der Stadt auf der Grundlage des oben angeführten Antrages bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund lehnt die 30%-ige Mittelkürzung bei den Frauenhäusern in NRW konsequent ab und fordert die neue Landesregierung auf, diese Kürzungspläne sofort aufzugeben.

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 219 - Kieferstraße -
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03772-05)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgendende Beschlüsse:

I. die mit dem Änderungs-Entwurf offengelegte Begründung vom 26.07.2005 der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 219 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
II. die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 219 für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.








zu TOP 3.2
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Hoeschpark
hier: Ratsbeschluss vom 17.03.2005, TOP 3.1
- Auftrag des Rates zur Erarbeitung von Vorschlägen für eine Fahrradverbindung durch den Hoeschpark zwischen Wambeler Straße und Brackeler Straße,
- Änderung des Maßnahmeumfangs des Baubeschlusses, Verzicht auf die Finnenbahn.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03649-05)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.02.2006 vor:

Die Verwaltung wird aufgefordert, Alternativen zu einer Radwegeführung durch den Hoesch-Park zu entwickeln, die eine Verbindung zwischen der Brackeler und Wambeler Straße herstellt, ohne dass RadfahrerInnen die viel befahrene Brackeler Straße benutzen müssen. Im Zuge der Planungen für das Gelände der Westfalenhütte soll geprüft werden, ob hier eine sinnvolle Radwegeverbindung zur Umfahrung des Hoesch-Parks geschaffen werden kann.

Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass es eine Fahrradverbindung durch den
Hoeschpark nicht geben soll.

2. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Verzicht auf die Finnenbahn zu. Stattdessen ist
die Einzäunung der Hundeauslauffläche herzustellen.

zu TOP 3.3
Satzung zur vierten Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 31.05.1990 (Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 23 vom 08.06.1990)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03808-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur vierten Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 31.05.1990 (Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 23 vom 08.06.1990).





zu TOP 3.5
Wirtschaftsplan der Städtischen Immobilienwirtschaft für das Wirtschaftsjahr 2006
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03732-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt:

1. Den Wirtschaftsplan mit Anlage für das Wirtschaftsjahr 2006.

2. Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 25 Millionen Euro
aufzunehmen.

zu TOP 3.6
Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Br 150 - Graffweg -
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03650-05)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt

II. die mit dem Änderungs-Entwurf offengelegte Begründung vom 03.05.2005 der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Br 150 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
II. die Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Br 150 für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.




zu TOP 3.7
Masterplan Wohnen - Bericht zum inhaltlichen Verfahrensstand des Masterplanprozesses
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04071-05)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht der Verwaltung zu den Ergebnissen und Konsequenzen aus dem Masterplanprozess im Jahre 2005 sowie zu den Planungen für das Jahr 2006 zur Kenntnis.



zu TOP 3.8
Bauleitplanung; Bebauungsplan In N 215n - Eisenstraße, Teilbereich Westfaleneinkaufszentrum (WEZ)
Beschluss zur Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04098-05)

Nachdem OB Dr. Langemeyer darauf hingewiesen hatte, dass die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord dem Beschluss zum o. a. Tagesordnungspunkt abgelehnt hatte, fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der DVU sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, die Geltungsdauer der Veränderungssperre vom 18.02.2005 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Teilbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungs­planes In N 215 n - Eisenstraße, Teilbereich Westfaleneinkaufszentrum (WEZ) - um ein Jahr bis zum 09.06.2007 zu verlängern.

Rechtsgrundlage:
§ 14 Abs. 1, § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1)

zu TOP 3.9
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 und Ergänzung des Bebauungsplans Br 149 -Wohnpark Stadtgärtnerei-; I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen; II. Satzungsbeschluss; III.Beschluss zur Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04153-05)

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit gab Rm Prof. Richter (Linkes Bündnis) folgende Erklärung zu Protokoll:

„Die neu ausgewiesenen Wohnbauflächen "Wohnpark Stadtgärtnerei" im Bebauungsplan Br 149 sind für gehobenen Einfamilienhausbau vorgesehen und gründen insgesamt auf abzulehnenden Entwicklungsvorstellungen:

- Es wird weiter Grünraum und Erholungsraum vernichtet für eine Vorratshaltung von Wohnbauflächen, was planungspolitisch längst kritisiert und auch in diesem Verfahren wieder kritisiert worden ist. Insofern unterstütze ich ausdrücklich die qualifizierten Widersprüche des Beirats bei der unteren Landschaftsbehörde und des BUND Dortmund.

- Die Zielgruppe, für die hier ein "attraktives" Angebot zum Einfamilienhausbau "in ausgezeichneter Wohnlage" bereitgestellt werden soll, sollen neben nicht näher verifizierten Abwanderungswilligen vor allem Zuzugswillige sein, die durch eine prognostizierte progressive Entwicklung gut dotierter neuer Arbeitsplätze in Dortmund auftauchen sollen. Die Prognose kann bezweifelt werden, nachdem das "dortmund-project" die hochgepuschten Erwartungen nicht erfüllt hat.

- Selbst wenn sich die Prognose dermaleinst erfüllen sollte, stellt sich gerade für den vorgestellten Personenkreis die Frage, ob ihre Wohnwünsche dem alten Leitbild entsprechen. Oder ob nicht neuere Wohnmodelle im städtischen Kontext geeignetere Antworten auf deren Ansprüche geben werden, schon um die Wohnerfordernisse erwerbstätiger Frauen zu berücksichtigen.

- Insgesamt wird die Tendenz deutlicher, dass mit Blick auf das Wohnen (wieder) sozial unausgewogen geplant und öffentlich investiert wird. Es heißt, dass Umsetzungen von Bewohner/innen ohne ausreichende Existenzmittel (SGB II und ALG II) aus ihren Wohnungen schon daran scheitern, dass es für diese Rahmenbedingungen gar keinen angemessenen Wohnraum mehr gibt. Ich spreche mich ausdrücklich gegen solche Umsetzungen aus, weil sie antisozial sind. Aber der Sachverhalt weist auf, dass dem Einfamilienhausbau herausgehobener Personenkreise mehr Aufmerksamkeit und Finanzierung gewidmet wird, als den Wohnverhältnissen der sozial Bedürftigen.

- Es passt ins Bild, dass der Textbaustein "Gender Mainstreaming/Gender Planning" einmal mehr keine Auskunft gibt, in welcher Weise die Belange von Frauen durch das Schaffen solcher Einfamilienhaus-Oasen im Stil der 50er Jahre (in denen Gleichstellung noch ein Fremdwort war) konkret berücksichtigt sind.

Namens "Linkes Bündnis Dortmund – Parteilose Linke, DKP und SDAJ" lehne ich den Beschluss ab.“

Weiterhin gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„Durch diese Bebauung wird eine wichtige Grünverbindung in dem am stärksten bebauten Außenstadtbezirk in Dortmund, dem Stadtbezirk Brackel, zerstört, anstatt diese für die Naherholung und ökologisch zu optimieren. Deshalb ist diese Bebauung abzulehnen.“

Auf der Grundlage der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.02.2006 fasst der Rat der Stadt bei einigen Stimmenthaltungen mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste, des Linken Bündnisses sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund
I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 1 und Ergänzung des Bebauungsplans Br 149 –Wohnpark Stadtgärtnerei- vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den unter Punkt 20.1, 20.2 und 20.3 vorgebrachten Anregungen nicht zu folgen und den unter Punkt 20.4 genannten Anregungen teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt, den die Änderung Nr. 1 und Ergänzung des Bebauungsplans Br 149 –Wohnpark Stadtgärtnerei- für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 07.09.2005 offengelegenem Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 21 genannten Änderungen als Satzung:

Rechtsgrundlage:
§ 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 in Verbindung mit den §§ 2 Abs. 4 und 10 BauGB vom 27.08.1997 und den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. beschließt, der Änderung Nr. 1 und Ergänzung des Bebauungsplans Br 149 –Wohnpark Stadtgärtnerei- die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 08.12.2005 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 in Verbindung mit den §§ 2 Abs. 4 und 9 Abs. 8 BauGB vom 27.08.1997 und den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

Der Beschluss erfolgt unter Berücksichtigung des Schreibens des Herrn StR Sierau vom 01.02.2006 (Drucksache-Nr. 04153-05-E1), das folgenden Inhalt hat:
“Aufgrund des Beschlusses der Bezirksvertretung Brackel am 16.06.2005 wurde dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen in seiner Sitzung am 07.09.2005 eine Tischvorlage vorgelegt, in der die von der Bezirksvertretung vorgeschlagenen Änderungen des Planentwurfes beschlossen worden sind.

Diese Änderungen sollten in den Plan sowie in die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans eingearbeitet werden.

Versehentlich wurden jedoch folgende Änderungen lediglich in den nun zum Satzungsbeschluss vorliegenden Plan eingearbeitet. Aus diesem Grund muss die Begründung in folgenden Punkten modifiziert werden:

Punkt 5.6 Örtliche Bauvorschriften –Dachformen- sowie –Dachgauben-. Diese Festsetzungen sind künftig wie folgt zu fassen:

Dachform und Dachneigung

Im städtebaulich wichtigen Eingangsbereich und entlang der Haupterschließungsstraße (Planstraße A) soll durch die Festsetzung einer Mindest- und einer Maximaltraufhöhe sowie durch eine einheitliche Gestaltung der Dachflächen der Straßenraum möglichst homogen gefasst werden. Als Dachform werden hier Satteldächer mit einer Dachneigung zwischen 30°- 45° zugelassen.



In den Baufeldern B, C und D werden Pult, Sattel- oder Flachdächer zugelassen. Da es sich um locker bebaute Einfamilienhausgrundstücke handelt, die relativ abgeschirmt an kurzen Stichstraßen liegen, kann hier dem unterschiedlichen persönlichen Gestaltungswillen der Bauwilligen Ausdruck verliehen werden. Die unterschiedlichen Festsetzungen zu den maximalen Traufhöhen für Flach-, Sattel- und Pultdächer werden ergänzt durch Festsetzungen zu den Dachneigungen für die jeweilige Dachform. Satteldächer sind mit einer Dachneigung von 30° - 45° und Pultdächer mit einer Dachneigung von 10° - 20° zugelassen.

Die festgesetzte Firstrichtung verläuft immer parallel zu den erschließenden Planstraßen A- F. In Zusammenhang mit den relativ detaillierten Festsetzungen entlang der Planstraße A, dem städtebaulichen Rückrat der Siedlung, wird die klare und einheitliche Gestaltung durch eine einheitliche Firstrichtung unterstrichen. Da in den Stichstraßen unterschiedliche Dachformen möglich sind, bildet hier die einheitliche Firstrichtung die wesentliche Gemeinsamkeit bei der Ausprägung der Dachlandschaft.

Entsprechend der bestehenden Baustrukturen wird östlich des Graffwegs die Dachform ‚Satteldach’ mit einer Dachneigung von 38° - 45° zugelassen. Nördlich und südlich des Elchwegs wird aufgrund der städtebaulichen Vorprägung die Ausbildung von Flachdächern oder flach geneigten Dächern mit einer Dachneigung von 5° - 15° festgesetzt.

Dachgauben

Die Breite der möglichen Dachgauben darf aus gestalterischen Gründen maximal die Hälfte der darunter liegenden Gebäudewand eines Einzelhauses oder einer Doppelhaushälfte betragen.



Die der Vorlage beigefügte Begründung ist dementsprechend anzupassen.“

Außerdem bestand Einigkeit im Rat der Stadt, dass der südlich des Baugeländes liegende Rad- und Fußweg beleuchtet werden sollte.


zu TOP 3.10
Masterplan emscher:zukunft - Entwurf Entwicklungskonzept Dortmund -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04169-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Dortmund begrüßt die Vorlage des Entwurfs zum Masterplan emscher:zukunft durch die Emschergenossenschaft.

Der Rat der Stadt Dortmund sieht im Entwurf des Masterplans emscher:zukunft eine geeignete Grundlage für den Umbau der Emscher und für eine nachhaltige Entwicklung des gesamten Gewässersystems. Er stellt auch eine wichtige Perspektive für die Stadtentwicklung dar.

zu TOP 3.11
Masterplan Einzelhandel
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04070-05)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht der Verwaltung zu den Ergebnissen und Konsequenzen aus dem Masterplanprozess im Jahre 2005 sowie zu den Planungen für das Jahr 2006 zur Kenntnis.

zu TOP 3.12
Masterplan Mobilität
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04009-05)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht der Verwaltung zu den Ergebnissen und Konsequenzen aus dem Masterplanprozess im Jahre 2005 sowie zu den Planungen für das Jahr 2006 zur Kenntnis.


zu TOP 3.13
Beschluss der neuen Betriebssatzung Städtische Immobilienwirtschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04222-06)

Der Haupt- und Finanzausschuss hatte empfohlen den Paragraphen 8 der neuen Betriebssatzung „Städtische Immobilienwirtschaft“ wie folgt zu ergänzen:
(4) Der Oberbürgermeister wird in der Regel vom zuständigen Beigeordneten
vertreten. Das Recht des Oberbürgermeisters, Dienstanweisungen zu erlassen,
bleibt davon unberührt.

Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der DVU einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als neue Betriebssatzung der Städtischen Immobilienwirtschaft.










zu TOP 3.14
Bauleitplanung; 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Br 197 - Autozentrum nördl. Stadtkrone Ost (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Ap 202)
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung (früher Erläuterungsbericht), Satzungsbeschluss, Änderung des Landschaftsplanes, Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, Zurverfügungstellung eines städtischen Grundstückes als Ausgleichsfläche
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04218-06)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag hinsichtlich der o. a. Angelegenheit folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.02.2006 vor:

„Der HFA schließt sich der Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Brackel an fordert die Verwaltung auf, die Anregungen der Bezirksvertretung zu berücksichtigen.

Der HFA fordert die Verwaltung auf sicherzustellen, dass der durch die Gebäudefront gewährleistete Lärmschutz an der B1 langfristig auch bei Abgängigkeit der Baukörper ohne finanzielle Belastungen für die Stadt Dortmund garantiert wird.“

Der Beschluss der Bezirksvertretung Brackel vom 02.02.2006 lautet unter Beachtung des redaktionellen Hinweises des Herrn StR Sierau wie folgt:

„Die Bezirksvertretung Brackel beschließt bei dem Planungs- und Bauvorhaben Automeile an der B1 auf den ehemaligen britischen Rugbyflächen folgende Auflagen, die auch in der Baugenehmigung und Betriebserlaubnis festzuhalten sind:

1. Der Fußweg entlang des Rütligrabens muss maßvoll elektrisch beleuchtet werden,
damit kein dunkler Angstraum für Fußgänger gebildet wird.

2. Die regelmäßige Durchführung und Finanzierung der Grünpflege entlang des Rütli-
grabens ist auf Dauer sicher zu stellen.

3. Lichtquellen auf der zu bebauenden Fläche dürfen nicht im nördlichen Wohnbereich
bemerkbar sein; die genannte Definition von „keine unzumutbaren Belastungen durch
Licht“ ist unzureichend!
Hierzu zählt insbesondere: Autoscheinwerferlicht vom Dachparkdeck, Autoschein-
werferlicht in den Auf- und Abfahrrampen zum Dachparkdeck und die Außenbe-
leuchtung der Gebäude durch Strahler an der Nordseite.

4. Die Lärmschutzwand entlang des Rütligrabens ist geschlossen anzufertigen. Es
können verschlossene Pforten installiert werden, die für Ausnahmefälle geöffnet
werden können. Dieses dient dem generellen Schutz der spielenden Kinder im vor-
handenen angrenzenden Wohngebiet und verhindert, dass keine Besucherautos und PKW der Autohäuser-Angestellten im Wohngebiet „Schweizer Siedlung“ geparkt
werden.“

In der anschließenden Diskussion gab zunächst Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„Gegen den erbitterten Widerstand der Menschen die dort seit Jahrzehnten wohnen, wird hier wiederum eine Bebauung durchgesetzt. Wenn Sie dort persönlich wohnen würden, denk ich, würde dieser Bebauungsplan keine Mehrheit finden. Ich befürchte, und dies mit gutem Grund, dass durch eine Klage gegen diesen Bebauungsplan das ganze Vorhaben wohl nun nichtig wird.

Das haben wir bereits beim Steinsweg feststellen müssen und der Rat der Stadt Dortmund wäre gut beraten, so einen Fehler kein zweites Mal zu machen und auf diese Bebauung zu verzichten bzw. diesen im Sinne der Anwohner zu modifizieren.“

Weiterhin gab Rm Prof. Richter (Linkes Bündnis) folgende Erklärung zu Protokoll:

„Die betroffenen Anwohner/innen haben natürlich Recht mit ihrer Opposition. Ihre Wohn- und Lebensbedingungen werden durch die veränderte Planung – Autohäuser statt Bürobauten - in mehrfacher Hinsicht auf unzumutbare Weise belastet. Die Anwohner/innen haben das detailliert dargestellt. Das will ich hier nicht wiederholen, aber ausdrücklich unterstützen. Man kann sich das an real existierenden Autohäusern mit Neu- und Altwagenverkauf und Werkstattbetrieb anschauen.

Die Antworten der Verwaltung auf die Einsprüche sind offensichtlich diktiert von dem Wunsch, die Planung auf jeden Fall durchzusetzen. In großen Teilen findet eine ausreichende Auseinandersetzung mit den Argumenten nicht statt. Nur ein Beispiel: die dargestellte Suche und Analyse alternativer Standorte für Autohäuser erscheint oberflächlich und ist so sicher nicht abschließend.

Die Erschließung des Grundstücks über die Zu- und Abfahrt, genauer in der Kurve der Zu- und Abfahrt der jetzigen B1 und zukünftigen A40 ist in meiner Sicht mindestens problematisch, wenn nicht fahrlässig und dürfte keinen längerfristigen Bestand haben. Was dann?

Die Stadt präsentiert am Stadteingang das Verkehrsmittel von gestern, verkehrspolitisch rückschrittlich, das klassische "Spielzeug des Mannes". Da verwundert es sehr, dass wieder nur der übliche Textbaustein "Gender Mainstreaming/Gender Planning" eingearbeitet ist. Angesichts der Proteste der Familien gegen die Planung sollte erlaubt sein zu erfahren, wie diese Planung die Ansprüche der Frauen konkret beantwort und ihre Situation verbessert.

Namens "Linkes Bündnis Dortmund – Parteilose Linke, DKP und SDAJ" lehne ich den Beschluss ab.“

Dagegen sprach sich seitens der SPD-Fraktion Rm Harnisch positiv zu der o. a. Angelegenheit aus. Seiner Auffassung nach habe die Verwaltung alles versucht, um letztendlich den Interessen der Bürgerinnen und Bürgern in diesem Bereich gerecht zu werden.
In diesem Zusammenhang erinnerte Rm Harnisch (SPD) daran, dass es schon seit längerem Wille sei, in diesem Bereich eine Art Stadttorsituation zu schaffen, die seiner Meinung nach durch dieses Vorhaben letztendlich realisiert werde.

Weiterhin wies StR Sierau, die im Wortbeitrag vom Rm Prof. Richter enthaltenden Aussagen, dass die Verwaltung nicht ausreichend die Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger abgewogen habe, zurück. Die Verwaltung habe sich intensiv mit den erhobenen Einwendungen der Anwohnerinnen und Anwohner beschäftigt und von daher auch keine Abwägungsdefizite begangen.

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste brachte Rm Dingerdissen zum Ausdruck, dass seine Fraktion der Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt zustimmen werde, obwohl man ein gewisses Unbehagen betreffend der von der Bürgerschaft erhobenen Einwendungen und deren Behandlung durch die Verwaltung habe.

Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Rat der Stadt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU, des Linken Bündnisses, der Gruppe Die Linke.PDS sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Br 197 – Autozentrum nördl. Stadtkrone Ost und zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes – geprüft und beschließt:
a) die Anregungen unter den Punkten 11.1, 11.2 I, 11.2 IV – VII, 11.2 IX - 11.61 und 11.63 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen,
b) die Anregungen unter den Punkten 11.62, 11.2 VIII, 11.2 II (tlw.) und 11.2 III (tlw).sowie die unter Punkt.14 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Bebauungsplan-Entwurf einschließlich der Hinweise und die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 sowie § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegte Begründung (bisher Erläuterungsbericht) vom 16.08.2005 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 13 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 06.12.05 der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB.



III. Der Rat der Stadt beschließt die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB.

IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte
Begründung (einschließlich Anlagen) vom 16.08.2005 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 12 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 06.12.05 dem Bebauungsplan Br 197 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

V. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Br 197 (gleichzeitig Änderung des Bebauungsplanes Ap 202) einschließlich den unter der Ziffer I aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich inkl. der unter Punkt 2 dieser Vorlage beschriebenen planexternen Ausgleichsflächen als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

VI. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte (Entwicklungskarte: hier Entwicklungsraum (/3 – Grün- und Sportflächen) mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Br 197 tlw. außer Kraft treten (s.a. Ziffer 7 dieser Vorlage).
Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.03.2004 (GV NRW S. 153).

VII. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen den Investoren und der Stadt abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (Anlage dieser Vorlage) zu.
Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO NRW.

VIII. Der Rat der Stadt ermächtigt den Oberbürgermeister, das städtische Grundstück Gemarkung Schüren, Flur 1, Flurstück 1201 – anteilig in einer Größe von ca. 25.000 m² - für Ausgleichsmaßnahmen des Vorhabenträgers dauerhaft zur Verfügung zu stellen. Der Entschädigungsbetrag für die Inanspruchnahme des städtischen Grundstücks beträgt 325.000,-- €.
Rechtsgrundlage:
§ 41 GO NRW.



zu TOP 3.15
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II - Dortmund-Nordstadt
3.3.3 Quartiersmanagement Nordstadt
Fortführung von Aktionsfonds
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04161-05)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Aktionsfonds in den drei Quartieren der Nordstadt fortzuführen und aus den bereits zur Verfügung gestellten Projektmitteln des Quartiersmanagements Nordstadt bis zu 30.000,00 Euro pro Quartier bis zum Ende der Projektlaufzeit (30.06.2007) einzusetzen.

zu TOP 3.16
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II, hier: Budgetverschiebung im Projekt "Wohnumfeldverbesserung und Sauberkeit"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04143-05)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Übernahme der anteiligen Aufwendungen für Dienstleistungen für die drei Nordmarkt-Hausmeister und den Anleiter nach Wegfall der Mittel aus dem kommunalen Arbeitsmarktfonds (KAF) durch URBAN II, um das Projekt bis zum geplanten Ende in seiner Gänze fortführen zu können. Damit ist eine Verschiebung von 12.400,00 € aus dem Teilprojekt „Informationspfad“ zu den „Platz- und Straßenhausmeistern“ verbunden.

Betrag für
01.04.2006 bis zum 30.09.2006 12.400,00 €

zu TOP 3.17
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Friedhöfe Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04232-06)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Betriebssatzung für die "Friedhöfe Dortmund".






zu TOP 3.18
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 148 - Steinsweg -
hier: Änderungsbeschluss, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04149-05)

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„Ich bedauere ausdrücklich, das die FDP-Schieberfraktion diesen Punkt im zuständigen Fachausschuss nicht behandeln wollte, obwohl wir darüber ausführlich noch einmal diskutieren konnten, so dass das Thema lediglich in den Rat durchgelaufen ist, wo jetzt zur später Stunde eine sachliche Diskussion wohl kaum noch erwünscht sein wird. Deshalb möchte ich die FDP-Fraktion bitten, doch künftig sich genau zu überlegen, wenn sie wieder etwas schieben oder durchlaufen lassen, zumal der Fachausschuss der richtige Ausschuss gewesen wäre, um dieses wirklich brisante Thema zu behandeln.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Projekt Steinsweg steht bis zum Schluss unter einem schlechten Stern. Zum einen ist die Informationspolitik der zuständigen Dezernenten nachdem bei dem B-Plan gekippt worden ist, mangelhaft. Nur die Ratsfraktionen sind informiert worden, was letztendlich nicht im Einklang auch mit den verbrieften Rechten des Rates der Stadt Dortmund bzw. der Ratsmitglieder steht. Ich habe in der Januarsitzung des AUSW beantragt, dass wir über den Sachstand Steinsweg informiert würden, damit der Fachausschuss noch eine Möglichkeit gehabt hätte, Einfluss zu nehmen, wie denn rechtlich das Verfahren weitergehen soll. Aber hier war es einfach wieder nicht erwünscht, deshalb haben alle Abnicker- Fraktionen im Ausschuss meinem Antrag nicht zugestimmt. Denn in der Januarsitzung hätten wir noch entscheiden können, ob wir in die Revision gehen, oder ob wir nicht von Anfang an noch einmal alles neu beginnen. Das bedauere ich sehr, das hier die großen Fraktionen kein Interesse hatten, das Thema zeitnah zu behandeln. Ich bin gespannt in wie weit Sie hier heute noch diskutieren werden.

Der Bebauungsplan Steinsweg ist ein Musterbeispiel dafür, was passieren kann, wenn der Rat der Stadt Dortmund die berechtigten Interessen der dort seit langem wohnenden Anwohnern so sträflich vernachlässigt, wie es hier passiert ist. Der Plan ist vor dem Verwaltungsgericht kaputt geklagt worden und die Stadt Dortmund ist kein Schritt weiter gekommen. Hier ist der Rat der Stadt Dortmund aufgefordert, künftig die Interessen und die berechtigten Sorgen der Bürger ernster zu nehmen. Der Bürger ist heute nicht mehr bereit, Dinge zu akzeptieren, die ihm nicht passen, sondern es werden in der Tat sofort die Verwaltungsgerichte angerufen und hier muss die Politik so entsprechende bürgerfreundliche B-Pläne schaffen, dass so etwas künftig nicht mehr erforderlich ist.“






Bei der Stimmenthaltung des Linken Bündnisses fasst der Rat der Stadt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:
I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich im vereinfachten Verfahren zu ändern (Änderung Nr. 1).

Rechtsgrundlage:

§ 13 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/ BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachte Stellungnahme zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 148 geprüft und beschließt, die Stellungnahme unter Punkt 9 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:

§ 13 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

III. Der Rat der Stadt beschließt, die Begründung vom 17.01.2006 der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 148 – Steinsweg – beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 13 i. V. m. § 9 Abs. 8 BauGB.
IV. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 148 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 13 i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.











zu TOP 3.19
Errichtung eines Wasserwanderrastplatzes im Dortmunder Stadthafen
hier: Änderung des Durchführungsbeschlusses
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04207-06)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund hat die Errichtung eines Wasserwanderrastplatzes (WWRP) im Dortmunder Stadthafen mit einem maximalen Volumen von 104.400 Euro beschlossen.
Entgegen der bisherigen Planungen beschließt der Rat der Stadt Dortmund, dass die Stadt Dortmund Eigentümerin des WWRP wird und die Finanzierung des städtischen Eigenanteils i.H.v. maximal 20.900 Euro aus der Teilfinanzrechnung 2006 des Amtes 61 über die
Investitionsfinanzstelle 61_130 02 01 4007 abgewickelt wird.

zu TOP 3.20
Weiterentwicklung des Dortmunder Stadtbahnsystems
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04479-06)

Nachdem OB Dr. Langemeyer darauf aufmerksam gemacht hatte, dass die Verwaltung eine Stellungsnahme hinsichtlich der Weiterentwicklung des Dortmunder Stadtbahnsystems dem Rat der Stadt vorgelegt habe, erklärte von der CDU-Fraktion Rm Hengstenberg, dass man sich mit dem in dieser Stellungnahme enthaltenen Aussagen nicht einverstanden zeigen könne. Von daher bat er die Verwaltung darum, bis Mitte des Jahres diese Angelegenheit nochmals mit Zahlen und Möglichkeiten hinterlegt, aufzugreifen.

Von daher wurde nicht über folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 14.02.2006 abgestimmt.

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, den zuständigen Gremien schnellstmöglich – spätestens jedoch bis zur Sommerpause 2006 – ein neues Stadtbahnbetriebskonzept zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.













zu TOP 3.21
Zustimmung des Rates der Stadt Dortmund zu folgender zwischen dem Land NRW und der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur (IDS) verabredeten und finanziell gesicherten Maßnahme der IDS an Industriedenkmalen im Stadtgebiet Dortmund ohne finanzielle Beteiligung der Stadt Dortmund:
Instandsetzung und Umnutzung der Kompressorenhalle Kokerei Hansa für kulturelle Zwecke -2. Bauabschnitt- und touristische Aufwertung des Gesamtstandortes Kokerei Hansa
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03038-05)

Für die CDU-Fraktion brachte Rm Krause zum Ausdruck, dass man dieses Projekt aus bekannten Gründen ablehnen werde.

Gleichzeitig brachte sie die Hoffnung zum Ausdruck, dass derartige Projekte künftig nicht mehr von der neuen Landesregierung gefördert werden.

Auch Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) wies darauf hin, dass man die vorliegende Verwaltungsvorlage ablehnen werde, da man der Auffassung sei, dass derartige Projekte das Ruhrgebiet nicht weiterbringen.

Dagegen erklärte für die SPD-Fraktion Rm Ollech, dass seine Fraktion die vorliegende Maßnahme begrüße, da sich unter anderem die Menschen in Huckarde auf dieses Projekt freuen.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die zwischen dem Land NRW und der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur (IDS) verabredete und finanziell gesicherte Maßnahme:

Instandsetzung und Umnutzung der Kompressorenhalle Kokerei Hansa für kulturelle
Zwecke - 2. Bauabschnitt- und touristische Aufwertung des Gesamtstandortes Kokerei
Hansa mit Transferein- und –auszahlungen in Höhe von 344.767,74 €












4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Neue Betriebssatzung des Sondervermögens " Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04215-06)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat anschließend folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Neufassung der Betriebssatzung für das Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“

5. Öffentliche Einrichtungen
- unbesetzt -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

zu TOP 6.1
Reform der kommunalen Seniorenarbeit in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03869-05)

Auf Seiten der Fraktion FDP/Bürgerliste brachte Rm Dr. Reinbold zum Ausdruck, dass seine Fraktion die vorliegende Verwaltungsvorlage hinsichtlich der Reform der kommunalen Seniorenarbeit in Dortmund begrüße.

Weiterhin nahm noch Rm Dr. Reinbold (FDP/Bürgerliste) zu dem von seiner Fraktion diesbezüglich vorgelegten Antrag Stellung, durch den letztendlich das finanzielle Risiko der Stadt Dortmund minimiert und zum anderen die Wohlfahrtsverbände noch stärker mit in die Verantwortung genommen werden sollen.

In der anschließenden Diskussion machte sowohl Rm Unger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) als auch Rm Offermann (CDU) die zustimmende Haltung ihrer Fraktion hinsichtlich der Verwaltungsvorlage sowie die Ablehnung hinsichtlich des von der Fraktion FDP/Bürgerliste vorgelegten Antrages deutlich.









Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

a) bei Stimmenhaltung der DVU lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen
der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Antrag der FDP/Bürgerliste vom 10.02.2006
ab:

1. Eine Finanzierung zur flächendeckenden Angebotsausweitung der offenen Seniorenarbeit
durch die Stadt Dortmund erfolgt nur in dem in der Verwaltungsvorlage genannten
Finanzierungsvolumen von 380.000 €.
2. Im Dialog mit den Wohlfahrtsverbänden wird die Verwaltung beauftragt zu eruieren, inwieweit unter Aufgabe des sog. „Tandemmodells„ die Angebote zur „Offenen Seniorenarbeit“ flächendeckend für das Stadtgebiet Dortmund ausschließlich durch die Wohlfahrtsverbände realisiert werden können, um ggf. heute noch nicht überschaubare zusätzliche Kosten für die Stadt Dortmund zu vermeiden. Hierzu sind folgende Überlegungen zu berücksichtigen:
a) Die mit den Wohlfahrtsverbänden auf den Zeitraum von fünf Jahren abgeschlossenen Rahmenverträge sind finanziell um die prognostizierten Kosten der „Offenen Seniorenarbeit“ zu erweitern.
b) Der städtische Zuschuss wird begrenzt auf maximal 380.000 € pro Jahr, mit denen die in der Vorlage genannten Ziel- und Aufgabenvorgaben erfüllt werden.

c) Nach Ablauf eines Jahres ist zu evaluieren, ob sich die in der Vorlage prognostizierten positiven Auswirkungen auf die Minderaufwendungen im Bereich „Hilfe zum Lebensunterhalt“ durch die Angebote der offenen Seniorenarbeit in der dargestellten Form realisiert haben.
3. Über die jeweiligen Ergebnisse sind die Fachausschüsse zeitnah zu unterrichten.

b) Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die flächendeckende Einrichtung von Seniorenbüros in Dortmund. Er beauftragt die Verwaltung, in 2006 in allen Dortmunder Stadtbezirken unter vorrangiger Beachtung der vorhandenen räumlichen Ressourcen in den jeweiligen Bezirksverwaltungsstellen entsprechende Maßnahmen durchzuführen.








7. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 7.1
Neue Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04120-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die neue Betriebssatzung für die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund. Sie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den „Dortmunder Bekanntmachungen“, offizielles Amtsblatt der Stadt Dortmund, in Kraft.

zu TOP 7.2
Neufassung der Betriebssatzung für die Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04150-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Neufassung der Betriebssatzung der Kulturbetriebe Dortmund.

8. Schule

zu TOP 8.1
Neubau einer dreizügigen Grundschule mit Turnhalle auf dem städtischen Grundstück Kleybredde 44 als neuen Schulstandort der Grundschule Oespel / Kley
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04113-05)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1. den Neubau einer dreizügigen Grundschule mit Turnhalle auf dem städtischen Grundstück Kleybredde 44 als neuen Schulstandort der Grundschule Oespel / Kley
mit Gesamtkosten von rd. 4,6 Mio. € (Grundsatzbeschluss),

2. die Erteilung eines Planungsauftrags für einen bedarfsgerechten Neubau an die Städtische Immobilienwirtschaft sowie

3. die Aufgabe der bisherigen Standorte "Auf der Linnert 16" und "Kleyer Weg 90" als Schulstandort der Grundschule Oespel / Kley nach Fertigstellung des Neubaus.

zu TOP 8.2
Neubau der Friedrich-Ebert-Grundschule, Bergmeister Str. 12 in Do-Schüren
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04115-05)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt

1. den Neubau der Friedrich-Ebert-Grundschule auf dem städtischen Grundstück Bergmeister Str. 12 in Do-Schüren einschl. Sanierung der Turnhalle mit Gesamtkosten von 4.750.000 € (Grundsatzentscheidung) sowie

2. die Erteilung eines Planungsauftrags für einen bedarfsgerechten Neubau an die Städtische Immobilienwirtschaft.

zu TOP 8.3
Errichtung eines Bildungsganges am Karl-Schiller-Berufskolleg der Stadt Dortmund;
hier: "Kaufmännische Assistentin/Kaufmännischer Assistent und Fachhochschulreife, Fachrichtung Informationsverarbeitung"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04281-06)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt gemäß § 81 II in Verbindung mit § 22 des Schulgesetzes NRW (SchulG) die Einrichtung des Bildungsganges „Kaufmännische Assistentin/Kaufmännischer Assistent und Fachhochschulreife, Fachrichtung Informationsverarbeitung (APO-BK, Anlage C 3)“
am Karl-Schiller-Berufskolleg der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2006/07

zu TOP 8.4
Errichtung eines Bildungsganges am Karl-Schiller-Berufskolleg der Stadt Dortmund;
hier: "Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaft, Schwerpunkt Absatzwirtschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04283-06)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt gemäß § 81 II in Verbindung mit § 22 des Schulgesetzes NRW (SchulG) die Einrichtung des Bildungsganges „Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaft, Schwerpunkt Absatzwirtschaft (APO-BK, Anlage E 3)“
am Karl-Schiller-Berufskolleg der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2006/07



zu TOP 8.5
Errichtung eines Bildungsganges am Paul-Ehrlich-Berufskolleg der Stadt Dortmund;
hier: "Staatlich geprüfte Kosmetikerin/Staatlich geprüfter Kosmetiker und Fachhochschulreife"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04278-06)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt gemäß § 81 II in Verbindung mit § 22 des Schulgesetzes NRW (SchulG) die Einrichtung des Bildungsganges „Staatlich geprüfte Kosmetikerin/Staatlich geprüfter Kosmetiker und Fachhochschulreife (APO-BK, Anlage C 1)“ am Paul-Ehrlich-Berufskolleg der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2006/07

zu TOP 8.6
Errichtung eines Bildungsganges am Paul-Ehrlich-Berufskolleg der Stadt Dortmund;
hier: "Zweijährige Berufsfachschule - Erweiterte berufliche Kenntnisse und Fachhochschulreife -, Fachrichtung Agrarwirtschaft mit den Schwerpunkten: Pflanzliche Produktions- und Bautechnik sowie Betriebs- und Absatzmanagement"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04279-06)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt gemäß § 81 II in Verbindung mit § 22 des Schulgesetzes NRW (SchulG) die Einrichtung des Bildungsganges „Zweijährige Berufsfachschule – Erweiterte berufliche Kenntnisse und Fachhochschulreife -, Fachrichtung Agrarwirtschaft mit den Schwerpunkten: Pflanzliche Produktions- und Bautechnik sowie Betriebs- und Absatzmanagement (APO-BK, Anlage C 5)“ am Paul-Ehrlich-Berufskolleg der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2006/07

zu TOP 8.7
Ganztagsbetrieb an Hauptschulen
hier: Einrichtung des erweiterten Ganztagsbetriebs ab 01.02.2006
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04296-06)

Für die CDU-Fraktion begrüßte Rm Knieling die Verwaltungsvorlage hinsichtlich des Ganztagsbetriebs an Hauptschulen. In seinen Ausführungen machte er deutlich, dass dieser Ausbau des Ganztagsangebotes letztendlich der neuen Landesregierung zu verdanken sei, da dies ein zentraler Teil der „Qualitätsoffensive Hauptschule“ sei.

Im Gegensatz zu dem Ganztagsangebot an Primarschulen soll an Hauptschulen künftig die Schaffung verbesserter Bildungs- und Abschlusschancen durch individuelle Förderung der Stärken und durch den Ausgleich von Lernrückständen insbesondere von Lernschwächeren ermöglicht werden.

Anschließend begrüßte auch seitens der SPD-Fraktion Rm Diekneite die „Qualitätsoffensive Hauptschule“ durch die letztendlich die Möglichkeit des Ausbaus des Ganztagsangebotes an Hauptschulen ermöglicht wird.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt,

a) die Einrichtung des erweiterten Ganztagsbetriebs an den Hauptschulen In der Landwehr,
Innenstadt-West, Hörde, Westerfilde, Nette, Wickede, Derne und die Fortführung an
der Hauptschule Scharnhorst unter den im Runderlasses „Qualitätsoffensive
Hauptschulen/Ausbau des Ganztagsangebots an Hauptschulen“ des Ministeriums für
Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen -MSW NW- vom 25.01.2006)
genannten Voraussetzungen und Bedingungen zum 01.02. 2006
b) die Schaffung der sachlichen und räumlichen Voraussetzungen für den erweiterten Ganztagsbetrieb entsprechend den vorgelegten Ganztagskonzepten der in Buchstabe a) genannten Hauptschulen unter der Voraussetzung, dass für die erforderlichen investiven Maßnahmen Zuwendungen im Rahmen des Bundesprogramms „Initiative Zukunft Bildung und Betreuung (IZBB)“ zur Verfügung gestellt werden.

9. Kinder und Jugend

zu TOP 9.1
Wirtschaftsplan 2005/ 2006 des Eigenbetriebs FABIDO
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04292-06)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt:
1. den Wirtschaftsplan 2005/ 2006 mit Anlagen für die Wirtschaftsjahre 2005 und 2006,
2. die damit verbundene Erhöhung des städtischen Zuschusses in Höhe von 55.100 € für das Jahr 2006 sowie 45.100 Euro für die Jahre 2007 ff. durch Verlagerung der Beträge aus dem Budget des Jugendamtes,
3. die Ermächtigung des Eigenbetriebs, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 10 Millionen Euro aufzunehmen.









10. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 10.1
Wertgrenzen für die Genehmigung von nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen durch den Stadtkämmerer
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04170-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die textliche Anpassung der Wertgrenzenformulierungen durch den Ersatz des Begriffes „Mehrausgaben“ durch das Begriffspaar „Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen“ sowie den Entfall der 50%- Regelung bei sonstigen Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen.

zu TOP 10.2
Neufassung der Betriebssatzung des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund (dosys.)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03854-05)

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste brachte Rm Dr. Littmann zum Ausdruck, dass ihre Fraktion der Neufassung der Betriebssatzung des Dortmunder Systemhauses nicht zustimmen werde, da hierin dem Betriebsausschuss weniger Rechte als in der alten Satzung eingeräumt werden.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Neufassung der Betriebssatzung des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund.

zu TOP 10.3
Wirtschaftsplan 2006 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03769-05)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der FDP/Bürgerliste sowie der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2006 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“
Das Sondervermögen wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 16.000 T EUR aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 10.000 T EUR festgesetzt.

zu TOP 10.4
Neue Betriebssatzung des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04206-06)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Neufassung der Betriebssatzung für das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“.

zu TOP 10.5
Aufsichtsratsreisen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04429-06)

Die von der Fraktion FDP/Bürgerliste erbetene Stellungnahme lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 10.6
Geplante Änderung der Gemeindeordnung NW
hier : Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04475-06)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.02.2006 vor:

1. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung NRW auf, die § 107 ff. GO NW mit der Zielsetzung zu ändern, für die kommunalen Unternehmen Chancengleichheit mit privaten Unternehmen im Wettbewerb herzustellen.
Die Landesregierung wird aufgefordert, auf Erlasse und Verordnungen zu verzichten, die zu Wettbewerbsnachteilen für kommunale Unternehmen in NRW führen.


2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat der Stadt kurzfristig darzustellen, welche
Auswirkungen die von der Landesregierung beabsichtigte Verschärfung des
Gemeindewirtschaftrechtes auf die größeren Beteiligungsgesellschaften der Stadt
Dortmund hat.




Hinsichtlich des o. a. gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Dr. Littmann, dass ihrer Auffassung nach dieser Antrag ökonomisch, volkswirtschaftlich völlig blödsinnig sei, es sei denn, man wolle eine andere Staatsverfassung haben.

Dagegen könne man dem Punkt 2 des gemeinsamen Antrages zustimmen, da es ihrer Meinung nach immer gut sei, rechtzeitig Klarheit über etwaige Veränderungen zu haben.

Im weiteren Verlauf der Diskussion erläuterten Rm Starke (SPD) sowie Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) den gemeinsamen vorgelegten Antrag hinsichtlich etwaiger Änderungen bezüglich der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden.

Sie machten dabei deutlich, dass man keine Bevorzugung kommunaler Unternehmen wolle, sondern vielmehr sichergestellt werden müsse, dass kommunale Unternehmen faire und gleichberechtigte Wettbewerbsbedingungen haben und von daher wettbewerbsbehindernde Regelungen des Landes aufgehoben werden müssen.

Weiterhin verdeutlichte man nochmals die Bedeutung der kommunalen Unternehmen, nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger, den heimischen Arbeitsmarkt, sondern auch für das städtische Vermögen und damit auch für die Aufgabenerfüllung der Stadt Dortmund.

Weiterhin brachte im weiteren Verlauf der Diskussion Rm Reppin (CDU) zum Ausdruck, dass man derzeit keinen Handlungsdruck in dieser Angelegenheit sehe, da es seiner Ansicht nach außer der Festlegung in der Koalitionsvereinbarung des Landes keine Grundlagen gebe, die zur weitergehenden Mutmaßungen Anlass geben. Von daher sehe er auch nicht die Zukunft der städtischen Unternehmen in irgendeiner Form als gefährdet an.

Weiterhin gab OB Dr. Langemeyer folgende Erklärung ab:

„Ich habe in meiner Funktion als Vorsitzender des Städtetages NRW an dem Spitzengespräch der kommunalen Spitzenverbände mit Ministerpräsident Rüttgers, mit Minister Wolf und mit Minister Linssen teilgenommen. In dem zweistündigen Gespräch haben wir viele Aspekte der aktuellen Diskussion besprochen. Hinsichtlich des § 107 GO NRW war die Aussage der Landesregierung ganz klar, es wird eine Änderung des § 107 kommen, sowie es in der Koalitionsvereinbarung verankert ist. Was man sich vorstellen kann, ist für die bereits existierenden Unternehmen Bestandsschutz zu geben. Das war die Aussage von Herrn Rüttgers.

Für mich ist allein eine solche Aussage schon alarmierend, weil Bestandsschutz auch Stillstand heißt. Das gibt keine Erweiterungs- und Handlungsmöglichkeiten mehr für die Unternehmen die am Markt sind. Und wer bei den bestehenden Unternehmen die Handlungsmöglichkeiten einschränkt, enteignet sie durch die Hintertür. Das kann ich im Interesse der Stadt Dortmund sagen.




In der Gemeindeordnung steht nichts von Daseinsvorsorge. In der Gemeindeordnung steht der Begriff öffentlicher Zweck. Was ist ein öffentlicher Zweck? Ein öffentlicher Zweck wird durch einen Rat bestimmt, der in einer kommunalen Selbstverwaltung bestimmt, was er gemeinsam anpacken muss. Dieses Recht haben die Gemeinden seit hunderten von Jahren. Ich will nicht nur darauf hinweisen, dass manche Dortmunder Beteiligung älter als die Landesverfassung ist und aus guten Gründen in der Landesverfassung auch die Grundsätze der kommunalen Verwaltung garantiert sind. Insofern ist meine Rechtsauffassung die, dass eine Einschränkung des § 107 GO NRW die Gesetzgebungskompetenz des Landtages überschreitet. Das werden wir auch in den entsprechenden rechtlichen Auseinandersetzungen noch zu diskutieren haben. Ich habe den Eindruck, wenn ich mit meinen CDU-Kollegen in den kommunalen Spitzenverbänden rede, dass dort die Sorgen genauso breit und so tief sind, wie wir sie hier in Dortmund diskutieren. Aber es geht auch um andere Sachverhalte. Die Wettbewerbsbeschränkung, die im Grunde inzwischen durch das europäische Beihilferecht in die Debatte hinein gekommen ist, behindern ebenfalls nicht unerheblich unseren Versuch, den wir in der Vergangenheit erfolgreich gemacht haben durch Public-Private-Partnership, also ein Miteinander von privaten Trägern und öffentlichen Trägern, zu ermöglichen. Das ist aus meiner Sicht ein absoluter Rückschritt. Und darauf zielt der erste Punkt dieses Antrages ab. Er zielt nicht nur auf die aktuelle Debatte der Gemeindeordnung NRW, sondern auch auf die Frage der Wettbewerbsfähigkeit ab.“

Nach weiterer Diskussion verständigte sich letztendlich der Rat der Stadt auf Vorschlag von
Rm Hengstenberg (CDU) darauf, den vorliegenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als eingebracht zu betrachten, um diesbezüglich den Versuch zu unternehmen, in dieser Angelegenheit einen Konsensweg zu finden, der möglichst von einer breiten Mehrheit getragen werden sollte.



















11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04463-06)

a) Auf der Grundlage des Antrages der CDU-Fraktion vom 14.02.2006 beschließt der Rat der
Stadt folgende Umbesetzungen in den Gremien:

Für den verstorbenen Manfred Zuch wird Otto Rüding Sachkundiger Bürger im Ausschuss

für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.

RM Dr. Helmut Eiteneyer verlässt den Aufsichtsrat Technologiezentrum Dortmund GmbH


und wird Mitglied im Aufsichtsrat Klinikum Dortmund gGmbH.

Rene Kiel verlässt den Aufsichtsrat Klinikum Dortmund gGmbH und wird Mitglied im
Aufsichtsrat Technologiezentrum Dortmund GmbH.

b) Auf der Grundlage des Antrages der FDP/Bürgerliste vom 10.02.2006 beschließt der Rat
der Stadt einstimmig folgende Umbesetzungen in den Gremien:

Herr Becker verlässt den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen
und Beschwerden.

Herr Dr. Reinbold verlässt den Sozialausschuss.

Herr Dr. Reinbold wird Mitglied im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung,
Anregungen und Beschwerden.

Frau Zielazny verlässt den Immobilienausschuss.

Frau Zielazny wird Mitglied im Sozialausschuss.

Herr Becker wird Mitglied im Immobilienausschuss.

zu TOP 11.2
Satzung für das Institut für Feuerwehr- und Rettungstechnologie der Feuerwehr Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04163-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Satzung für das Institut für Feuerwehr- und Rettungstechnologie der Feuerwehr Dortmund.

zu TOP 11.3
Geplante Änderung der Gemeindeordnung NW
hier : Verlängerung der Amtszeit von (Ober-)Bürgermeistern und Landräten und Abschaffung Stichwahl
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04476-06)

Nachdem OB Dr. Langemeyer erklärt hatte, dass auch er für eine Beibehaltung der bisherigen Amtszeit von 5 Jahren für (Ober-) Bürgermeister und Landräte sei, gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„Das finde ich eigentlich sehr schade, Herr Oberbürgermeister. Was sollen wir denn in Dortmund machen nach Langemeyer? Wenn ich mir überlege, wer da von der SPD nachkommt. Bei der CDU sind ja auch keine Namen, die überzeugen. Aber ich möchte das zu Protokoll geben:

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Sache sollte man sich doch mal genau überlegen. Ich halte das durchaus für sinnvoll, die Wahl des Oberbürgermeisters von der Wahl des Rates abzukoppeln. Denn dann sieht der Bürger in der Tat wen er zu wählen hat. Wir bekommen in der Tat Wahlen, wo nach den Parteiprogrammen der Wähler entscheidet und nicht nach irgendeiner Person. Das mag in der Vergangenheit nicht so positiv gewesen zu sein, aber ich halte das trotzdem für sehr viel demokratischer. Denn sonst ist jede Kommunalwahl eine Oberbürgermeisterwahl. Vielleicht schaffen wir es dann auch, dass nicht so viele Kandidaten antreten, letztendlich muss jede Partei einen OB-Kandidaten stellen, um entsprechend auch in der Presse dargestellt zu werden. Deshalb halte ich es für vernünftig und begrüße das ausdrücklich, diesen demokratischen Vorstoß der Landesregierung.

Was die Stichwahl angeht, Wahlen sind teuer und das mag vielleicht der SPD noch ein Fleck im Bett sein, was 1990 hier passiert ist. Aber trotzdem sollte uns das nicht davon abhalten auch einer sinnvollen Sache zu zustimmen. Aus Kostengründen aber auch aus Gründen, aus durchaus demokratischen, legimitierten Gründen ist es vernünftig, diese Stichwahl abzuschaffen. In Dortmund hat uns die Stichwahl nur Probleme geschafft. Das letzte Mal ist Langemeyer knapp gescheitert, denn obwohl es klar war, dass er in der Stichwahl durchgeht. Deshalb bräuchten wir ja eigentlich keine Stichwahl. Vor sechs Jahren, 1999, hatte die CDU einen entsprechenden bekannten Kandidaten, da mussten die Sozis ganz schön zittern. Aber das sollte uns nicht davon abhalten sinnvolle Dinge hier unabhängig aus parteipolitischen Kalkül durchzuziehen.

Und letztendlich bei der Stichwahl ist Langemeyer mit 2% mehr durchgekommen. Und das ist auch nicht unbedingt, dass man jetzt sagt, dadurch würde die Demokratie ausgehebelt. Meiner Meinung nach ist das sehr vernünftig die Wahlen abzukoppeln und vor allem auch diese unsägliche Stichwahl abzuschaffen, denn wir wissen selbst Wahlbeteiligung steigt über Nacht nicht. Die anderen Punkte, das ist in der Tat richtig, wir haben hier einen Kommunalfürst, aber nur von Rot-Grün-Gnaden und es ist vernünftig dort, in der Tat, diesen Kommunalfürst nicht noch mehr Rechte zu zusprechen. Und deshalb finde ich die Punkte 3 und 4 durchaus sinnvoll. Ich bitte um Einzelabstimmung, 3 und 4 werde ich zustimmen, den anderen Punkten werde ich nicht zustimmen und wer ein guter Demokrat ist, sollte sich das in der Tat auch überlegen, es ist letztendlich nur eine formale Hürde, die Sie liebgewonnen haben. Und Sie sollten in der Tat nicht aus Ihren vergangenen Erfahrungen resümieren und einen interessanteren Aspekt der neuen Landesregierung hier boykottieren.“

Im weiteren Verlauf der Diskussion erklärte Rm Dr. Littmann (FPD/Bürgerliste), dass ihre Fraktion die Punkte 1 und 2 des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen durchaus mittragen könne. Hinsichtlich der Punkte 3 und 4 des gemeinsamen Antrages machte Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) darauf aufmerksam, dass ihrer Erkenntnis nach die hierin enthaltenen Inhalte nicht zur Diskussion stehen. In diesem Zusammenhang erinnerte Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) an die grundsätzlichen Bedenken ihrer Fraktion hinsichtlich derartiger Resolutionen.

Anschließend brachte auf Seiten der CDU-Fraktion Rm Hengstenberg zum Ausdruck, dass seine Fraktion dem vorliegenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht zustimmen werde, da es in dieser Angelegenheit zwar Meinungen und Äußerungen auf Landesebene gebe, die man jedoch nicht zum Anlass nehmen sollte, derartige Anträge zu beschließen.

Weiterhin erklärte Rm Schneckenburger (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Rm Prüsse (SPD), dass es durchaus ernsthafte Bestrebungen auf Landesebene hinsichtlich der in redestehenden Problematik gebe, die letztendlich dazu führen würden, die Kompetenzen in den Räten zu schwächen. Von daher sei es ihrer Meinung nach auch richtig und wichtig, diesbezüglich einen Widerstand als Kommune zu äußern.

Auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.02.2006 fasst der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

a) Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der
Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich gegen die von der nord­rhein-westfälischen
Landesregierung geplante Verlängerung der Amtszeit der (Ober)-Bürgermeister und
Landräte auf acht Jahre und die damit verbundene Abkopplung der Kommunalwahlen
von den Wahlen der (Ober-)Bürgermeister und Landräte aus.

2. Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich gegen die Abschaffung der Stichwahl bei der
Wahl zum (Ober-)Bürgermeister/Landrat aus.

b) Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion
FDP/Bürgerliste sowie der DVU folgenden Beschluss:

3. Der Rat spricht sich gegen eine Veränderung des bisherigen Rechts der Räte zur Festlegung der Geschäftskreise für die Beigeordneten aus.
4. Der Rat spricht sich gegen eine Übertragung des Vorschlagsrechts für die Wahl von
Dezernentinnen und Dezernten auf die (Ober-)Bürgermeister aus.

zu TOP 11.4
Ladenschluss für Donnerschlag
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04537-06)

Auf Seiten der SPD-Fraktion vertrat Rm Lüders die Auffassung, dass sich alle demokratischen Parteien, die im Rat der Stadt vertreten seien, vom Grundsatz her mit dem gemeinsamen von der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Antrag hinsichtlich der Resolution „Ladenschluss für Donnerschlag“ identifizieren können müssten.

Letztendlich soll durch die vorgelegte Resolution dokumentiert werden, dass man den „Rechten“ in der Stadt keinen Raum bieten möchte. Hierzu gehöre auch ein konsequentes Vorgehen gegen die Strukturen der Naziszene, zu der Geschäfte wie der Nazi-Laden „Donnerschlag“ an der Rheinischen Str. gehören.

Anschließend gab Rm G. Branghofer folgende Erklärung zu Protokoll:

„Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,

der Bundesrat hat vor wenigen Tagen beschlossen, dass Täter, die andere Menschen bedrohen und mit Psychoterror belästigen, künftig mit bis zu 10 Jahren Haft bestraft werden können. Vielleicht denken Sie einmal darüber nach, was Roten und Grünen blühen könnte, falls die Gesetze angesichts des vorliegenden Dringlichkeitsantrages auch einmal gegen sie angewendet würden.

Meine Damen und Herren, die Gruppe der Deutschen Volksunion im Rat der Stadt Dortmund setzt sich für die Befolgung staatlicher Gesetze ohne wenn und aber ein. Falls Sie also – die gewohnheitsmäßigen Dauerankläger und Verdächtiger jeder nationalen Regung – Beweise dafür haben, dass in dem Laden „Donnerschlag“ in der Rheinischen Straße Gesetze verletzt werden, dann legen Sie diese Beweise der Staatsanwaltschaft vor, deren Aufgabe wird es dann sein, gegen Gesetzesverletzungen einzuschreiten.

Die Tatsache allerdings, dass Sie diesen Weg offenbar nicht gehen oder dass dieser Weg bisher für Sie nicht zum Erfolg geführt hat, ist schon der Beweis dafür, dass Ihre Daueranschuldigungen nicht überzeugend begründet sind. Sie machen auch, soweit ich aus der Presse zu ersehen vermag, gegenüber der Dortmunder Bevölkerung, die Sie zum Politmobbing gegen die Ladeninhaber aufrufen, nicht den geringsten Versuch einer überzeugenden Begründung.

Statt dessen mokieren Sie sich über angebliche Parolen und Provokationen der „Rechtsradikalen“, von denen in dem mir vorliegenden Artikel der Ruhr Nachrichten nicht nur keine einzige genannt wird, sondern die Ihrer eigenen Aussage nach gar nicht aus dem Laden „Donnerschlag“, sondern von einer durch das Bundesverfassungsgericht genehmigten rechten Demonstration von Anfang dieses Monats stammen.

Da in dem Artikel keine Parolen genannt werden, will ich Ihnen unter die Arme greifen und selbst eine nennen, die ich allerdings bloß vom entfernten Hörensagen kenne. Sie soll angeblich lauten: „Dortmund gehört uns!“/ „Dortmund ist unsere Stadt!“ Über diese Wendung kann man geteilter Auffassung sein, aber wenn Sie diesen Spruch für neonazistisch halten, dann müssen Sie auch Ihre Freunde, die Gegendemonstranten, als neonazistisch verurteilen, denn die haben den gleichen Spruch gebraucht.

Wenn die Grünen-Fraktionssprecherin Frau Schneckenburger sich darüber entrüstet, der Laden „Donnerschlag“ diene der Kontaktaufnahme mit Jugendlichen, der Heranführung an politische Inhalte und Strukturen sowie als Treffpunkt zur Planung von Aktionen, so geht sie dies ebensowenig an, wie Rechte Verbotsforderungen gegen grüne Geschäftsstellen und Läden erheben können, weil sie dem gleichen Ziel dienen.

Der bisher unwiderlegte Gesamteindruck in dieser Sache ist der, dass es Roten und Grünen wie üblich weder um Recht noch Wahrheit, sondern um die Durchsetzung von Gesinnungsterrorismus mit allen Mitteln und unter allen Umständen geht. Ihre Freunde schrecken in der Presse noch nicht einmal vor Angriffen auf das Bundesverfassungsgericht zurück.
Meine Damen und Herren, mit der Deutschen Volksunion sind diese neuerlichen politischen Gemeinheiten nicht zu machen. Auf unsere Stimmen müssen Sie in dieser Sache verzichten, denn wir sind für die grundgesetzlich garantierte Meinungs- Demonstrations- und Gewerbefreiheit und gegen deren Unterdrücker!“

Im Verlauf der weiteren Diskussion brachte Rm Dr. Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) zum Ausdruck, dass man wie die Bezirksvertretung Innenstadt-West mit der vorgelegten Resolution ein Zeichen setzen wolle, dass die rechte Szene und ihre Auswüchse in Dortmund nicht geduldet werden.

Von daher hoffe man, dass alle Vermieterinnen und Vermieter der gesamten Stadt der Resolution folgen und keine Räumlichkeiten für Rechtsradikale und Neonazis zur Verfügung stellen und alle Möglichkeiten nutzen, bestehende Mietverhältnisse schnellstmöglichst zu kündigen.

Anschließend gab Rm Thieme (DVU) folgende Erklärung zu Protokoll:

„Herr Oberbürgermeister, meine sehr verehrten Damen und Herren,

zu diesem Dringlichkeitsantrag von SPD und Grüne „Ladenschluss für Donnerschlag“ möchte ich den Ausführungen des Kollegen Branghofer folgendes anfügen:

Dieser Beschlussvorschlag ist meiner Meinung nach Verbreitung von Programmstimmung gegen eine anders denkende Minderheit. Das meine Damen und Herren wäre ein Verbrechen. In den gleichen Zusammenhang gehört auch, was die SPD-Vorsitzende des Innenausschusses
Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast in ihren Richtlinien zum Umgang mit sogenannten Rechtsextremen verbreitet.

Was Toleranz und Meinungsfreiheit wirklich bedeuten, das können Sie unter anderem nachlesen bei Voltaire oder von mir aus auch bei Rosa Luxemburg, Sie wissen schon was ich meine, aber das wollen Sie natürlich nicht hören. Im Verfassungsschutzbericht NRW für 2004 können Sie über 32 Seiten die Zweifel des Verfassungsschutzes „hinsichtlich der Vereinbarkeit der politischen Fernziele linker Gruppen und Parteien mit der freiheitlichen und demokratischen Grundordnung nachlesen.“ Darüber hören wir hier aber nichts. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen hab ich den Verdacht, meine Damen und Herren. Das ganze unappetitliche Szenario erinnert mich doch sehr an die stalinistischen Methoden der Oppositionsunterdrückung in der glücklicherweise untergegangen Sowjetunion und ihrer Vasallen-Staaten wie z. B. der sog. DDR.

Ich appelliere nicht an Ihre Fairness, ich appelliere an Ihre Vernunft. Hören Sie auf damit, das politische Klima in diesem Lande zu vergiften, hören Sie auf, damit zur Hexenjagd, zur Menschenjagd zu blasen, Demokratie muss abweichende Meinungen ertragen können. Auch wenn Sie sie scheußlich finden. Wir als Deutsche Volksunion, als freiheitliche nationalbewusste Patrioten, wir müssen Ihre Meinung ja auch ständig ertragen und das ist oft hart genug.“

Weiterhin gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„Meiner sehr verehrten Damen und Herren, ist diese Resolution ein geeignetes Mittel um gegen eine bestimmte Aktivität von Neonazis vorzugehen? Oder ist es nur ein, ich sag das einmal ganz povokant, politischer Schnellschuss, ein blinder, blanker Aktionismus. Wird diese Resolution irgendetwas ändern? Oder zeigt sie nicht vielmehr eine Hilflosigkeit, die wir als gute Demokraten, bisher hier in Dortmund gezeigt haben? Dass es uns nicht gelungen ist, in den letzten sechs Jahren, der Neonaziszene, die ja hier in Dortmund und bis Bochum fast eine Kern- und Keimzelle in NRW geworden ist, dieser Neonaziszene mit wirkungsvollen Maßnahmen zu begegnen. Es ist uns nicht gelungen, Aufmärsche weiterhin hier in Dortmund zu verhindern oder zu konterkarieren und deshalb frage ich mich, was wird jetzt diese Resolution ändern, oder ist nicht diese Resolution, die nicht nur in das demokratische Recht von Vermietern eingreift, sondern einen Boykott fordert, ein ungeeignetes Mittel für alle guten Demokraten. Auch wenn man damit Menschen treffen will, die sich nicht demokratisch verhalten und keine demokratische Gesinnung haben.

Meine sehr verehren Damen und Herren, ich habe den Eindruck, dass dieser Antrag aber auch zeigt, dass die Antragssteller nichts aus der Geschichte gelernt haben. Gerade die SPD war vor gut 100 Jahren in einer ganz ähnlichen Situation, als Bismarck mit den Sozialistengesetzen, versucht hat, zu verhindern, dass die Sozialdemokratie sich weiter ausbreitet. Versammlungs- und Publikationsfreiheit beschränken, alles ist durch Bismarck eingeschränkt worden und unterdrückt worden und Sie sehen, wie groß die Sozialdemokratie trotz dieser Repressalien bis Anfang der 90 Jahre geworden ist. Und ich bitte auch einmal einen psychologisches Argument zu berücksichtigen, denn durch diesen Boykott bekommt das ganze eine Dimension, die für die Zielgruppe, die diesen Laden für ihre rechtsextreme Erlebniswelt nutzt, noch sehr viel interessanter macht. Dieser Hauch des Verbotenen, der elitäre Hauch zu einer Gruppe dazu zugehören, die gesellschaftlich so geächtet wird, dass man öffentlich sogar zum Boykott aufruft. Und das halte ich nicht für sinnvoll. Sie werden diese Aktivitäten dadurch nicht verhindern, das wird sich dann irgend woanders hinverlagern. Und dann haben wir wieder eine neue Resolution, wenn denn überhaupt jemand auf diese Resolution reagiert. Und ich bitte auch eins noch zu beachten, bisher weiß der Startschutz, wo er zu observieren hat, das ist die Szene, die er überschauen kann. Wenn Sie die jetzt in irgendwelche diffusen Bereiche vertreiben, machen Sie es dem Staatsschutz auch nicht leichter. Wenn denn in der Tat, dort wirklich verfassungswidrig verkauft, gehandelt oder sonst irgendetwas gemacht wird und die Anwohner mit irgendwelchen verfassungswidrigen Dingen belästigt werden, ist dies nicht eine Sache für den Rat der Stadt Dortmund sondern für die Polizei.
Ich denke wir sind gut beraten, dass der Rat der Stadt Dortmund sich dort einmischt, wo er Handlungsmöglichkeiten hat, nämlich offensive gegen Neonaziaktivitäten bei Aufmärschen in unserer Stadt vorzugehen. Aber wenn unser Oberbürgermeister sagt, es sei nicht die Aufgabe der Verwaltung, ein intelligentes Konzept gegen den Aufmarsch von Neonazis zu entwickeln, stiehlt sich die Stadt dort aus der Verantwortung. Wir brauchen in Dortmund eine ganzeinheitliche Lösung, wie wir mit Neonaziaktivitäten umgehen.
Die heutige Resolution ist für mich nur ein Zeichen von Hilflosigkeit, da wir gar nicht wissen, was wir machen sollen. Dann kommt da wieder ganz einfach eine Resolution, ein reines Lippenbekenntnis, was, seien wir ehrlich, nicht viel ändern wird. Und die nächste Neonazidemo wird in Dortmund auch wieder stattfinden, ohne dass darauf mit einem intelligenten Konzept reagiert wird. Meiner Meinung nach ist eine solche Resolution genau wie die Gegendemonstrationen nur dazu geeignet, die Situation weiter zu eskalieren. Wir haben es bei der letzten Demonstration gesehen, wo letztendlich genauso verfassungsfeindliche Linke und autonome- anarchistische Gruppen für Randale gesorgt haben, wo es immer nur ein Verlierer gibt, dass ist dann die Polizei, die unnütz dort Sicherheitskräfte binden muss. Ich halte diese Resolution für nicht geeignet, das Problem dieser Szenen im Bereich des Ladens Donnerschlags zu beheben, vielleicht ruft er sogar Linksextremisten zu einer Gewaltaktion auf. Stattdessen stelle ich den Antrag, dass der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung beauftragt, ein intelligentes Konzept zu entwickeln für den Umgang mit Demonstrationen und Aktivitäten von Neonazis in Dortmund.
Und wenn Sie es ernst meinen, meine Damen und Herren, gestehen Sie ihre eigene persönliche Hilflosigkeit in diesem Punkt ein und versuchen eine gemeinsame Lösung zu finden, denn es kann nicht sein, das hier bis zum St. Nimmerleinstag in Dortmund Neonazis aufmarschieren, Gegendemonstrationen gemacht werden, wodurch letztendlich diesen neonazistischen Aktivitäten nur eine erhöhte Aufmerksamkeit gemacht wird.“

Weiterhin forderte Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) dazu auf, Begrifflichkeiten in derartigen Resolutionen sorgfältiger zu wählen. Von daher hätte er es für besser empfunden, wenn man diesbezüglich die Resolution der Bezirksvertretung Innenstadt-West als Grundlage genommen hätte.











Der anschließend von Rm Ollech (SPD) gestellte Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte wurde daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU beschlossen.

Auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen vom 08.02.2006 fasst der Rat der Stadt daraufhin bei Stimmenthaltung von Rm Sauer mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

1) Der Rat der Stadt schließt sich der Resolution „Ladenschluss für Donnerschlag“ der Bezirksvertretung Innenstadt-West zur Schließung des Nazi-Ladens „Donnerschlag“ an der Rheinischen Strasse an.

2) Der Rat fordert alle Vermieterinnen und Vermieter der gesamten Stadt auf, keine Räumlichkeiten für Rechtsradikale und Neonazis zur Verfügung zu stellen sowie alle Möglichkeiten zu nutzen, bestehende Mietverhältnisse schnellstmöglich zu kündigen.

3) Die Verwaltung wird aufgefordert, diesen Appell an die Verbände der Haus- und Wohnungseigentümern weiter zu leiten.

12. Anfragen

12.1 Anfragen Rm Münch

(Drucksache Nr.: 04304-06)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hierzu gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

„Da seit drei Jahren der türkisch-islamische Kulturverein kein überzeugendes Finanzierungskonzept vorgelegt hat, ist es deshalb nicht notwendig, die Entwicklung der Fläche besser von einem anderem Investor durchzuführen zu lassen und wie hoch sind die finanziellen Verluste durch diese Verzögerung für die Stadt?“

Ob Dr. Langemeyer antwortete hierauf wie folgt:

„Zur ersten Frage, nein.

Zur zweiten Frage, kann nicht beziffert werden.“

(Drucksache Nr.: 04304-06-E1)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.



(Drucksache Nr.: 04305-06)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

(Drucksache Nr.: 04306-06)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hierzu gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

„Da zahlreiche christliche Gemeindehäuser ohne entsprechenden Turm gebaut sind, warum kann man von einem Moscheebau nicht ebenfalls erwarten, dass dort auf einen Turm bzw. ein Minarett verzichtet wird?“

OB Dr. Langemeyer antwortete hierauf wie folgt:

„Es nicht Aufgabe der Stadt in die Gestaltung der Bauten von Glaubensgemeinschaften einzugreifen.“

(Drucksache Nr.: 04331-06)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

(Drucksache Nr.: 04396-06)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

(Drucksache Nr.: 04504-06)

Die o. a. Anfrage beantwortete StR Steitz wie folgt:

„Bei einer gegebenen Demonstrationsfreiheit kann die Stadt natürlich kein Konzept entwickeln, aus dem sich ergibt, wer wann gegen wen demonstrieren darf.“

Hierzu gab Rm Münch folgende Anfrage zu Protokoll:

„Warum lassen Sie es trotzdem zu, dass sich die Stadt Dortmund bei den Demonstrationen von Neonazis völlig aus der Verantwortung zieht und nicht bereit ist, ein intelligentes Konzept gegen diese Aufmärsche zu entwickeln, im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten ohne gegen das verfassungsgemäße Recht von Demonstrationen zu verstoßen, denn es kann doch nicht sein Herr Oberbürgermeister, dass sich durch Nazi- Aufmärsche und durch teilweise militante Gegendemonstrationen, die nur unnötig Polizeikräfte binden, Dortmund sich immer wieder dermaßen schlecht bundesweit darstellt.“

OB Dr. Langemeyer erklärte hierauf, dass die Nachfrage keinen neuen Sachverhalt darstelle.

12.2 Anfragen Die Linke.PDS

(Drucksache Nr.: 04439-06)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der Sitzung des Rates 30.03.2006.

(Drucksache Nr.: 04441-06)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

12.3 Anfragen Linkes Bündnis

(Drucksache Nr.: 04482-06)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

(Drucksache Nr.: 04484-06)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

(Drucksache Nr.: 04483-06)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

(Drucksache Nr.: 04486-06)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

(Drucksache Nr.: 04488-06)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


12.4 Anfrage DVU

(Drucksache Nr.: 04494-06)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hierzu gab Rm Branghofer folgende Nachfrage zu Protokoll:

„Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,

ich hätte gerne von den Herren Fehlemann und Sierau gewusst, wann Sie zum ersten Mal dieses untaugliche Finanzierungskonzept des islamisch-türkischen Vereins in den Händen gehabt haben? War das nach zwei Jahren oder war das zwischendurch oder war das am Anfang oder wie soll man sich das vorstellen? Das ist doch unglaublich, dass Sie verhandeln und nach langer Verhandlungszeit haben Sie ein völlig untaugliches Finanzierungskonzept des islamisch-türkischen Vereins in den Händen, das kann doch wohl nicht wahr sein.“

Die Beantwortung der Nachfrage erfolgt schriftlich.



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 22:00 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.



Der Oberbürgermeister



Dr. Langemeyer Dingerdissen
Ratsmitglied



Feuler
Schriftführer

Anlage:
(See attached file: Anlage 1 zur Niederschrift vom 16.02.06.pdf)