Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


Geschäftsführung 23.01.2001
StA 01
F 2 60 21

N i e d e r s c h r i f t

über die 24. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 17.01.2001


Teilnehmer/innen:

a) Mitglieder des Ausschusses
Herr RM Jung, Vorsitzender
Herr RM Berndsen
Frau RM Brauer
Herr RM Brunstein
Herr RM Drabig
Herr RM Follert
Herr RM Utech i. V. für Frau RM Gerszewski
Herr RM Grote
Herr RM Harnisch
Frau RM Horitzky
Herr RM Jostes
Herr RM Knieling
Frau RM Kräft
Herr RM Leniger i. V. für Frau RM Krause
Frau RM Kröger-Brenner
Herr RM Frebel i. V. für Herrn RM Krüger
Herr RM Prof. Uhlmann i. V. für Frau RM Lührs
Herr RM Neumann
Herr RM Ollech
Herr RM Sauer
Frau RM Schilling
Frau RM Steins
Herr RM Tech
Herr RM Zuch
Herr RM Münch

Frau s. B. Pohlmann-Rohr
Herrn s. B. Schilff
Herr s. E. Ucar
Herrn s. E. Oshege
b) beratende Mitglieder
Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund - GS 3 -

c) Mitarbeiter/innen der Verwaltung
Herr Pompetzki, 6/Dez.-Büro
Frau Helfer, Büro StD
. . .
Herr Dr. Grote, 60/AL
Herr Bornkessel, StA 60 zu TOP 3.1
Herr Ostholt, 61/AL
Herr Wilde, 61/stellv. AL
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Steinschulte, StA 63
Herr Holthaus, StA 65 zu TOP 11.1
Herr Keune, 66/AL
Frau Kreutzkamp, 01
Frau Skodzik, 01

d) Gäste
- - -


Der Ausschussvorsitzende, Herr RM Jung, eröffnet die Sitzung um 15.00 Uhr und begrüßt die anwesenden Damen und Herren. Er stellt vor Eintritt in die Tagesordnung fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.

Herr RM Jung weist auf ein Faltblatt, den "RADGEBER" hin, das an alle Mitglieder des Ausschusses verteilt wurde.

Herr RM Jung erklärt, dass Herr Hofmeister und Herr Steinschulte vom Bauordnungsamt bereit sind, am 31.01.2001 eine Weiterbildungsmaßnahme zum Thema "Baurecht/Bauordnungsrecht" durchzuführen.

Außerdem fragt Herr RM Jung die AUSW-Mitglieder nach bestehendem Interesse an einer Fahrt nach Düsseldorf zur Besichtigung der dort ausliegenden Wellenplatte, die auch für eine Pflasterung am Platz von Leeds in Frage kommt. Insgesamt besteht bei vier Mitgliedern Interesse. Auf der Tagesordnung der AUSW-Sitzung am 31.01.2001 steht der TOP Neugestaltung des Platzes von Leeds, so dass in dieser Sitzung dann die Festlegung der Oberflächenausgestaltung und der Beleuchtung durch den AUSW erfolgen kann.

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung wird Herr RM Berndsen benannt.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gemäß §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr RM Jung weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

1.3 Feststellung der Tagesordnung

Folgende Tagesordnung liegt vor:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 22. öffentliche Sitzung des AUSW am 29.11.2000
1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 23. öffentliche Sitzung des AUSW am 13.12.2000


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 - unbesetzt -

3. Angelegenheiten des Umweltamtes
3.1 Lärmminderungsplanung in Dortmund
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00073-00)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
4.1 Bauleitplanung; 119. Änderung des Flächennutzungsplanes - Erdbeerfeld -
hier: I. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung
II. Feststellungsbeschluss
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00293-00)
4.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 166 - Ortskern Asseln - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00106-00)
4.3 Städtebaulicher Wettbewerb Grundstück Rheinlanddamm 197-201
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00377-00)
4.4 Bauleitplanung; Weiterentwicklung der Flächen der ehemaligen Hoesch Röhrenwerke nördlich der Harkortstraße in Dortmund-Hombruch
hier: Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00317-00)

5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
5.1 Antrag auf Vorbescheid für die Nutzungsänderung eines Teils der landwirtschaftlichen Betriebsgebäude zu einer Wohnung, Königsheide 146
- Vorhaben gem. § 35 Abs. 2 und 4 Baugesetzbauch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00361-00)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
6.1 - unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
7.1 Verdeutlichung Radwege - Markierung
- Mündlicher Bericht

8. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
8.1 - unbesetzt -

9. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
9.1 - unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Werksausschusses
10.1 - unbesetzt -

11. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
11.1 - unbesetzt -

Die Verwaltung bittet darum, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um den Tagesordnungspunkt Erweiterung der Wilhelm-Röntgen-Realschule, Kreuzstraße 159,
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00324-00) als TOP 11.1 zu erweitern und vorzuziehen.

Gleichzeitig bittet die SPD-Fraktion um Erweiterung der Tagesordnung um den Antrag der SPD-Fraktion vom 16.01.2001 mit der Bezeichnung "Verbesserung der Nahversorgung in Scharnhorst" als TOP 4.5 und die Anfrage der SPD-Fraktion vom 16.01.2001 mit der Bezeichnung "Fördermittel für die MSA-Siedlung in Dortmund-Scharnhorst" als TOP 6.1. Herr
RM Drabig begründet die Dringlichkeit damit, dass ein großes Interesse der Bürger und Bürgerinnen besteht.

Die Tagesordnung wird in der geänderten Form einstimmig festgestellt.

Zu 1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 22. öffentliche Sitzung des AUSW am 29.11.2000

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

Zu 1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 23. öffentliche Sitzung des AUSW am 13.12.2000

Die Genehmigung der Niederschrift erfolgte einstimmig.

Zu 11. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
Zu 11.1Erweiterung der Wilhelm-Röntgen-Realschule in Do-Innenstadt-West, Kreuzstraße 159
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00324-00)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die bauliche Erweiterung des Schulgebäudes der Wilhelm-Röntgen-Realschule in Do-Innenstadt-West, Kreuzstraße 159 mit Gesamtkosten von
6.520.000,00 DM (Baubeschluss).

Finanzierung:
Baukosten bewegl. Vermögen
(2200 9411 0146) (2200 9351 0146)
finanziert bis Ende 2000 46.489,00 DM 0,00 DM
Haushaltsjahr 2001
Haushaltssoll 3.900.000,00 DM 0,00 DM
VE zu Lasten 2002 500.000,00 DM 300.000,00 DM

Die restlichen Mittel für die Baukosten und das bewegliche Vermögen werden im Haushaltsjahr 2002 bereitgestellt.

Gleichzeitig beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung für das bestehende Schulgebäude ein Sanierungskonzept zu erarbeiten (Grundsatzbeschluss).

Zu 3. Angelegenheiten des Umweltamtes
Zu 3.1 Lärmminderungsplanung in Dortmund
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00073-00)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost am 16.01.2001

Herr RM Tech hält die im Internet dargestellte Datenlage zu diesem Thema für recht grob. Er fragt in diesem Zusammenhang nach, inwieweit eine Gemeinde bereit und willig ist, innerhalb eines solchen Schallimmissionsplanes die Interessenkonflikte darzustellen, z. B. wenn der Lärm der Straßen und Schienen sich gegenseitig überlagern. Außerdem fehlt auf dem angehängten Plan die Windrichtung, die bei entstehendem Lärm wichtig sein kann.

Herr RM Münch sieht Lärm als Umwelt- und Gesundheitsbelastung. Er bittet um Auskunft, welche Maßnahmen vom Umweltamt zur Minimierung des Straßenverkehrslärms vorgesehen sind. Außerdem bittet er das Umweltamt darum, eine Karte für die Werte in der Nacht vorzustellen.

Herr RM Frebel hält es für wichtig, zwischen Störern und Nichtstörern zu unterscheiden. Er hält die Unterscheidung zwischen Tag und Nacht für zu wenig, sondern er stellt sich eine Unterscheidung zwischen den Stunden des Tages und der Nacht vor, um die unterschiedliche Belastung im Laufe von 24 Stunden zeigen zu können. Gebiete, für die eine Prognose vorliegt, dass der Verkehr sich noch steigern wird, sollten insbesondere betrachtet werden.

Herr Dr. Grote erläutert, dass im Internet derzeitig die landesweite Sicht des Themas dargestellt ist, so dass die Daten dort recht grob und nicht aktuell sind. Stadtweit wird eine Untersuchung durchgeführt werden, um anschließend Gebiete herauszuarbeiten, für die Lärmminderungspläne erstellt werden. Hier ist es unproblematisch, dass zwei Landesministerien in dieser Thematik betroffen sind. Als Lösungen in Sachen Lärmminderung kann man an den Lärmverursacher herantreten, eine passive Lösung herbeiführen oder es wird eine vorsorgende Lösung gesucht. Am Beispiel Westfalenpark erklärt Herr Dr. Grote, dass der bei Veranstaltungen entstandene Lärm aufgrund geschlossener Verträge mit den Veranstaltern nicht mehr entstehen wird.

Auf die Frage des Herrn RM Frebel gibt Herr Dr. Grote an, dass sich europäische Vorschriften mit der "dritten Tageszeit", dem Feierabendbereich, beschäftigen werden. Dies kann evtl. in den Lärmminderungsplänen beachtet werden.

Herr Dr. Grote stellt fest, dass die Arbeitsmethodik am Beispiel Westfalenpark aufgezeigt werden sollte. Die Bewertung des Lärms sollte nach Vorlage erweiterter Ergebnisse erfolgen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt einstimmig der Absicht des Umweltamtes zu, Lärmminderungsplanung wie im Sachverhalt dargestellt durchzuführen und nimmt die vorgestellten Ergebnisse aus dem Pilotprojekt zur Kenntnis.

Zu 4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
Zu 4.1 Bauleitplanung; 119. Änderung des Flächennutzungsplanes - Erdbeerfeld -
hier: I. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung
II. Feststellungsbeschluss
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00293-00)

Herr RM Harnisch verweist auf die Vorlage, in der auf Seite 14 von der PAK-Belastung in einem verfüllten Teich die Rede ist. Der Teich solle wieder freigelegt und das belastete Material fachgerecht entsorgt werden. Im Erläuterungsbericht zur Vorlage ist zu Ziffer 5 auf Seite 5 eine PAK-Belastung genannt, die je nach Nutzung durch Bodenaustausch oder eine gleichwertige Bodenabdeckung beseitigt werden soll. Herr RM Harnisch schlägt vor, dass bei beiden Fällen eine Entsorgung des Bodens und ein Auffüllen mit unbelastetem Erdreich erfolgen solle.

Herr Wilde macht deutlich, dass die Nutzung der beiden Flächen unterschiedlich ist. Die eine Fläche soll wieder in ein Gewässerkonzept einbezogen werden, so dass der frühere Teich wieder freigelegt werden soll. Für die andere Fläche ist eine Nutzung vorgesehen, die kein Freilegen und Entsorgen des Bodens erforderlich machen.

Herr RM Münch verweist auf den Antrag der Bürgerliste vom 10.12.2000 mit der Bezeichnung "Ökologischer Ausgleich", der am 13.12.2000 im AUSW einstimmig beschlossen wurde. Er bittet darum, den Antrag im weiteren Verfahren in Sachen "Erdbeerfeld" zu berücksichtigen.

Nach Angaben des Herrn Wilde werden erst im Bebauungsplanverfahren, das der FNP-Änderung folgen wird, die Details über Eingriffs- und Ausgleichsflächen beschrieben.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung der 119. Änderung des Flächennutzungsplanes -Erdbeerfeld- vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt,

- den unter Punkt 6.1 der Beschlussvorlage genannten Anregungen aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen,

- den unter Punkt 6.2 genannten Anregungen aus den dort genannten Gründen teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen und

- den unter Punkt 6.3 genannten Anregungen zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2114, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Rat beschließt die 119. Änderung des Flächennutzungsplanes -Erdbeerfeld- mit dem aktualisierten/modifizierten Erläuterungsbericht vom 11.12.2000 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


Zu 4.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 166 - Ortskern Asseln - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00106-00)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachte Anregung zur Änderung Nr. 2 geprüft und beschließt, die Anregung unter Punkt 7 zu berücksichtigen und den Änderungs-Entwurf einschließlich der textlichen Festsetzungen zu ändern sowie die Begründung vom 07.11.2000 entsprechend zu aktualisieren.

Rechtsgrundlage:
§ 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs.2 Satz 4 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 de Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 6666, SGV NW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 166 - Ortskern Asseln - offengelegte Begründung vom 24.05.2000 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Punkt 7 der Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 07.11.2000 der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 166 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1).





Zu 4.3 Städtebaulicher Wettbewerb Grundstück Rheinlanddamm 197-201
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00377-00)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost am 16.01.2001

Frau s. B. Pohlmann-Rohr fordert die Verwaltung dazu auf, mehr als fünf Architekturbüros zu einem städtebaulichen Wettbewerb aufzufordern und bittet die Verwaltung auch anzugeben, warum diese fünf Büros in diesem Wettbewerb aufgefordert werden, ein Angebot abzugeben. Sie plädiert dafür, auch andere Verfahren mit neuen Büros zu nutzen, um Wettbewerbe offener zu gestalten. Sie hält es für wünschenswert, dass sich zwanzig Architekturbüros bewerben können.

In diesem Zusammenhang regt Frau s. B. Pohlmann-Rohr an, noch einmal über einen "Gestaltungsbeirat" nachzudenken. Sie beantragt, dies für eine der nächsten Tagesordnungen des AUSW vorzusehen. Zudem unterstützt sie den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost am 16.01.2001 gestellt und beschlossen wurde.

Herr RM Tech erinnert an den früheren Gestaltungsbeirat und verdeutlicht, dass die Gestaltung heute sehr wichtig ist. Zum Hinweis der Frau s. B. Pohlmann-Rohr in Sachen Architekturbüros hält auch er es für problematisch, dass immer ähnliche Gruppen Architekturbüros ausgewählt werden. Es sollte eine möglichst breite Zahl von Architekturbüros mit unterschiedlicher Zusammensetzung angesprochen werden, um eine Qualitätsverbesserung zu erreichen. Er fragt sich zudem, ob in diesem Fall nicht ein Investorenwettbewerb hätte zu Stande kommen sollen.

Herr RM Jung schlägt vor, einen Bericht über das Thema "Gestaltungsbeirat" in einer Sitzung des AUSW in ca. vier bis sechs Wochen abgeben zu lassen.

Außerdem erklärt Herr RM Jung, dass es sich bei den ausgearbeiteten Entwürfen der Architekturbüros um baubare Entwürfe handeln muss.

Zum Thema "Gestaltungsbeirat" sagt Herr Ostholt zu, in Kürze über das weitere Vorgehen zu berichten. Herr Ostholt erläutert, dass die Erweiterung des Teilnehmerkreises bei einem städtebaulichen Wettbewerb um ein Vielfaches entsprechend auch die Kosten erhöht. Ein Wettbewerbsverfahren kostet pro Teilnehmer ca. 30.000,--DM. Wer für die Finanzierung des Wettbewerbes zuständig ist, zahlt auch diese Kosten. Z. B. für die Märkische Straße ist das Planungsamt zuständig.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Auslobungstext zum städtebaulichen Wettbewerb Grundstück Rheinlanddamm 197-201 zur Kenntnis und beauftragt einstimmig die Verwaltung, auf dieser Grundlage und unter Beachtung der Anregungen und Änderungsvorschläge der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der Sitzung am 16.01.2001 mit dem Wettbewerbsträger den städtebaulichen Wettbewerb durchzuführen.

"Nachstehende Anregungen und Änderungsvorschläge der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost sollen in der Auslobung berücksichtigt werden. Nur auf dieser geänderten Grundlage wird die Verwaltung beauftragt, den städtebaulichen Wettbewerb mit dem Wettbewerbsträger durchzuführen:

· In Person der Bezirksvorsteherin soll ein Vertreter der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost in das Sachpreisgericht berufen werden.

· In dem Punkt 4 Erschließung (Seite 11 ff des Auslobungsentwurfes) sollen folgende Ergänzungen eingefügt werden:

Die nördlich angrenzenden Wohngebiete sind von zusätzlichen Verkehrsbelastungen durch die Beschäftigten und Besucher sowie Anlieferverkehre freizuhalten. Soweit auf dem Grundstück selbst keine Lösungsmöglichkeiten für die Erreichbarkeit der Gebäuderückseiten für Notfälle aufgezeigt werden können, sind im Rahmen der Erschließungskonzeption die nördlich gelegenen Straßen (Malzstraße usw.) ausschließlich für Notfallfahrzeuge vorzusehen.

Durch die Fußgängerbrücke über die B 1 am Ende der Lindemannstraße (FH Design)
existiert eine unmittelbare Anbindung an das Messezentrum Westfalenhalle. Für die Stellplätze sollen Lösungen aufgezeigt werden, die eine Nutzung der Kapazität zu Tagesrandzeiten und an den Wochenenden für das Veranstaltungszentrum Westfalenhalle/Westfalenstadion zumindest optional ermöglichen.

· Soweit nicht bereits erfolgt, soll für die Durchführung des Wettbewerbes ein Genehmigungsvermerk der Architektenkammer NRW durch den Wettbewerbsträger eingeholt werden."

Zu 4.4 Bauleitplanung; Weiterentwicklung der Flächen der ehemaligen Hoesch Röhrenwerke nördlich der Harkortstraße in Dortmund-Hombruch
hier: Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00317-00)

Herr RM Münch weist darauf hin, dass es in Hombruch und Oespel bereits Baumärkte gebe und in anderen Bereichen eine Zukunftswerkstatt zur weiteren Nutzung einer Industriebrache wie dieser durchgeführt werde.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr ist der Meinung, dass der Standort mehr hergibt als einen Baumarkt. Sie hält eine sinnvollere Nutzung für möglich und fordert Alternativen. Sie befürchtet, dass ein Standort entstehen könnte, der dem Hombrucher Zentrum nicht zuträglich ist. Im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnt Frau s. B. Pohlmann-Rohr die Vorlage ab.

Herr RM Tech stimmt der Vorlage im Namen der SPD-Fraktion zu und verweist auf das Einzel-
handelsgutachten, nach dem es sich bei dieser Fläche um einen integrierten Standort handelt.

Herr Ostholt gibt an, dass der vorliegende Baumarktbericht einen Standort für einen Baumarkt dieser Größe hergibt. Baumärkte wurden in der Regel bisher nur dann geschlossen, wenn diese Baumärkte ein zu geringes Flächenvolumen hatten. Im Konsultationskreis wurde dem Standort für einen Baumarkt zustimmt.

Gegenüber Herrn RM Münch hält Herr Ostholt fest, dass die Fläche, um die es hier geht, kein Filetstück der Stadtentwicklung sei. Für eine höherwertige Nutzung sieht er diesen Standort nicht als geeignet an.

Herr RM Jostes macht deutlich, dass im Rahmen der Terminplanung die geplante Straße "verlängertes Luisenglück" dringend erforderlich ist.

Herr s. B. Schilff hält gerade diesen Standort für sehr gut mit dem öffentlichen Personennahverkehr zu erreichen, so dass ein Baumarkt an dieser Stelle zu begrüßen sei.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen der Stadt nimmt die für die Restflächen der ehemaligen Hoesch Röhrenwerke vorgesehenen Planungen zur Kenntnis und beauftragt mit Mehrheit der Stimmen der SPD- und der CDU-Fraktion die Verwaltung, das für die Realisierung der Maßnahmen notwendige Planungsrecht zu schaffen.


Zu 4.5 Antrag der SPD-Fraktion vom 16.01.2001 mit der Bezeichnung "Verbesserung der Nahversorgung in Scharnhorst"

Beschluss:
Der Antrag gilt als eingebracht und wird in der Sitzung des AUSW am 31.01.2001 behandelt.

Zu 5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

Zu 5.1 Antrag auf Vorbescheid für die Nutzungsänderung eines Teils der landwirtschaftlichen Betriebsgebäude zu einer Wohnung, Königsheide 146
- Vorhaben gem. § 35 Abs. 2 und 4 Baugesetzbauch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00361-00)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis.

Zu 6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
Zu 6.1 Anfrage der SPD-Fraktion vom 16.01.2001 mit der Bezeichnung "Fördermittel für die MSA-Siedlung in Dortmund-Scharnhorst"

Beschluss:
Die nachfolgende Anfrage der SPD-Fraktion wird in der nächsten Sitzung des AUSW am 31.01.2001 beantwortet:

1. Die Verwaltung wird gebeten, die in den Jahren 1990 bis 2000 in die MSA-Siedlung geflossenen Fördermittel (Bund, Land, und Stadt Dortmund) zu dokumentieren und dem Ausschuss in geeigneter Form vorzulegen. Dabei sind alle Fördermittel aufzulisten, die im Zusammenhang mit den Wohnungen stehen, die die LEG NW per 01.01.2001 an die Bouchner GbR veräußert hat.

2. Die Verwaltung wird ferner aufgefordert, dem Ausschuss in geeigneter Form Auskunft über die Wohnungsbindungen der Häuser zu geben, die in diesem Verkaufspaket erfasst sind.

Zu 7. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

Zu 7.1 Verdeutlichung Radwege - Markierung
- Mündlicher Bericht

Herr Keune berichtet, dass viele Radwege in den letzten 20 Jahren entstanden sind, viele davon sind gepflastert. Die Pflastersteine verändern durch Reinigung und Witterung ihre Farbe. Die ca. 35 km Radwege wurden in den letzten Monaten überprüft, um die Radwege klassifizieren und ggf. nach-bessern zu können. Mehr als die Hälfte ist auch heute noch in einem sehr guten Zustand hinsichtlich der Radwegemarkierung. Rund drei Kilometer, u. a. die Lindemannstraße, die Derner Straße, die Ruhrallee, sind nachzubessern. Im Bereich der Lindemannstraße wurden Versuche durchgeführt, wie die Radwegemarkierung nachgebessert werden kann. Dies erfolgte zunächst mit Farbe, die aber bei Säuberungen schnell wieder verschwindet. Danach wurden mit Nägeln, die für Vermessungspunkte genutzt werden, in den Fugen die Markierungen angebracht. Nach Gesprächen mit verschiedenen Radfahrern stellte sich heraus, dass dies nicht professionell aussieht. Anschließend wurden die roten Markierungssteine aufgenommen und gegen weiß durchgefärbte Betonsteine ausgetauscht. Dies ist die beste und dauerhafteste, aber auch eine durch den hohen Personalaufwand sehr teure Lösung. Von diesem Verfahren sollte daher Abstand genommen werden.

Herr Keune macht den Vorschlag, flexibel zu reagieren. Z. B. auf der Lindemannstraße, wo die Steine im Läuferverband gelegt wurden, könnten Nägel angebracht werden. Dies ist bei der Befragung von Radfahrern als gute Lösung angekommen. Herr Keune stellt sich vor, im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für drei bis vier Mitarbeiter die Markierung älterer Radwege zu verbessern. Ansonsten werden Piktogramme in Form der Radwegesymbole vermehrt aufgebracht werden.


Frau RM Kröger-Brenner hält es für günstiger, die Radwege auf die Fahrbahn zu verlegen, insbesondere bei neu geplanten Straßen. Nicht nur die Markierung, sondern auch die Führung der Radwege ist oft problematisch und gefährlich. Die Qualität der Radwege sollte verbessert werden und gleichzeitig sollten Geh-/Radwege nicht mehr gebaut werden.

Herr RM Tech verweist auf die drei Modellstädte in NRW in Sachen Beschilderung von Radverkehr/ Radwegen und Markierung, u. a. ist Bochum eine Modellstadt. Die Radwegeführung ist auch seines Erachtens häufig schwierig (Bsp. Burgholzstraße). Er ist der Meinung, dass man als Radfahrer aufmerksam fahren muss, denn die gefärbten Steine sind häufig in großen Abständen verlegt, so dass diese nicht immer gut zu erkennen sind. Das Piktogramm findet Herr RM Tech gut. Er hat die Bitte, die Aufkantung von ca. 2 cm bei Beginn des neuen Radweges zu reduzieren.

Herr RM Utech gibt an, dass im Bereich der Lindemannstraße nach einer Lösung gesucht werden muss, möglichst unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Straßenbahn in einem absehbaren Zeitraum entfällt. Ziel sollte sein, dass der Radfahrer, als der Schwächere, gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer wird.
Herr Keune will den Radweg auf der Lindemannstraße nach einer Abwägung trotzdem weiter erhalten.
Die von Herrn RM Tech kritisierte Aufkantung wird inzwischen so gering wie möglich vorgenommen, um die Radfahrer bei ihrer Fahrt nicht zu behindern.


Zu 8. Angelegenheiten des Grünflächenamtes

Zu 8.1 - unbesetzt -


Zu 9. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

Zu 9.1 - unbesetzt -


Zu 10. Angelegenheiten des Werksausschusses

Zu 10.1- unbesetzt -


Zu 11. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

Zu 11.1 Erweiterung der Wilhelm-Röntgen-Realschule in Do-Innenstadt-West, Kreuzstraße 159
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00324-00)

TOP 11.1 ist zu Beginn der Sitzung behandelt worden.


Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, so dass der Vorsitzende, Herr RM Jung, die öffentliche Sitzung um 16.20 Uhr schließt.




J u n g B e r n d s e n S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


Geschäftsführung 23.01.2001
StA 01
F 2 60 21

N i e d e r s c h r i f t

über die 24. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 17.01.2001


Teilnehmer/innen:

a) Mitglieder des Ausschusses
Herr RM Jung, Vorsitzender
Herr RM Berndsen
Frau RM Brauer
Herr RM Brunstein
Herr RM Drabig
Herr RM Follert
Herr RM Utech i. V. für Frau RM Gerszewski
Herr RM Grote
Herr RM Harnisch
Frau RM Horitzky
Herr RM Jostes
Herr RM Knieling
Frau RM Kräft
Herr RM Leniger i. V. für Frau RM Krause
Frau RM Kröger-Brenner
Herr RM Frebel i. V. für Herrn RM Krüger
Herr RM Prof. Uhlmann i. V. für Frau RM Lührs
Herr RM Neumann
Herr RM Ollech
Herr RM Sauer
Frau RM Schilling
Frau RM Steins
Herr RM Tech
Herr RM Zuch
Herr RM Münch

Frau s. B. Pohlmann-Rohr
Herrn s. B. Schilff
Herr s. E. Ucar
Herrn s. E. Oshege
b) beratende Mitglieder
Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund - GS 3 -

c) Mitarbeiter/innen der Verwaltung
Herr Pompetzki, 6/Dez.-Büro
Frau Helfer, Büro StD
. . .
Herr Dr. Grote, 60/AL
Herr Bornkessel, StA 60 zu TOP 3.1
Herr Ostholt, 61/AL
Herr Wilde, 61/stellv. AL
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Steinschulte, StA 63
Herr Holthaus, StA 65 zu TOP 11.1
Herr Keune, 66/AL
Frau Kreutzkamp, 01
Frau Skodzik, 01

d) Gäste
- - -


Der Ausschussvorsitzende, Herr RM Jung, eröffnet die Sitzung um 15.00 Uhr und begrüßt die anwesenden Damen und Herren. Er stellt vor Eintritt in die Tagesordnung fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.

Herr RM Jung weist auf ein Faltblatt, den "RADGEBER" hin, das an alle Mitglieder des Ausschusses verteilt wurde.

Herr RM Jung erklärt, dass Herr Hofmeister und Herr Steinschulte vom Bauordnungsamt bereit sind, am 31.01.2001 eine Weiterbildungsmaßnahme zum Thema "Baurecht/Bauordnungsrecht" durchzuführen.

Außerdem fragt Herr RM Jung die AUSW-Mitglieder nach bestehendem Interesse an einer Fahrt nach Düsseldorf zur Besichtigung der dort ausliegenden Wellenplatte, die auch für eine Pflasterung am Platz von Leeds in Frage kommt. Insgesamt besteht bei vier Mitgliedern Interesse. Auf der Tagesordnung der AUSW-Sitzung am 31.01.2001 steht der TOP Neugestaltung des Platzes von Leeds, so dass in dieser Sitzung dann die Festlegung der Oberflächenausgestaltung und der Beleuchtung durch den AUSW erfolgen kann.

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung wird Herr RM Berndsen benannt.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gemäß §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr RM Jung weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

1.3 Feststellung der Tagesordnung

Folgende Tagesordnung liegt vor:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 22. öffentliche Sitzung des AUSW am 29.11.2000
1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 23. öffentliche Sitzung des AUSW am 13.12.2000


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 - unbesetzt -

3. Angelegenheiten des Umweltamtes
3.1 Lärmminderungsplanung in Dortmund
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00073-00)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
4.1 Bauleitplanung; 119. Änderung des Flächennutzungsplanes - Erdbeerfeld -
hier: I. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung
II. Feststellungsbeschluss
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00293-00)
4.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 166 - Ortskern Asseln - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00106-00)
4.3 Städtebaulicher Wettbewerb Grundstück Rheinlanddamm 197-201
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00377-00)
4.4 Bauleitplanung; Weiterentwicklung der Flächen der ehemaligen Hoesch Röhrenwerke nördlich der Harkortstraße in Dortmund-Hombruch
hier: Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00317-00)

5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
5.1 Antrag auf Vorbescheid für die Nutzungsänderung eines Teils der landwirtschaftlichen Betriebsgebäude zu einer Wohnung, Königsheide 146
- Vorhaben gem. § 35 Abs. 2 und 4 Baugesetzbauch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00361-00)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
6.1 - unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
7.1 Verdeutlichung Radwege - Markierung
- Mündlicher Bericht

8. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
8.1 - unbesetzt -

9. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
9.1 - unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Werksausschusses
10.1 - unbesetzt -

11. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
11.1 - unbesetzt -

Die Verwaltung bittet darum, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um den Tagesordnungspunkt Erweiterung der Wilhelm-Röntgen-Realschule, Kreuzstraße 159,
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00324-00) als TOP 11.1 zu erweitern und vorzuziehen.

Gleichzeitig bittet die SPD-Fraktion um Erweiterung der Tagesordnung um den Antrag der SPD-Fraktion vom 16.01.2001 mit der Bezeichnung "Verbesserung der Nahversorgung in Scharnhorst" als TOP 4.5 und die Anfrage der SPD-Fraktion vom 16.01.2001 mit der Bezeichnung "Fördermittel für die MSA-Siedlung in Dortmund-Scharnhorst" als TOP 6.1. Herr
RM Drabig begründet die Dringlichkeit damit, dass ein großes Interesse der Bürger und Bürgerinnen besteht.

Die Tagesordnung wird in der geänderten Form einstimmig festgestellt.

Zu 1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 22. öffentliche Sitzung des AUSW am 29.11.2000

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

Zu 1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 23. öffentliche Sitzung des AUSW am 13.12.2000

Die Genehmigung der Niederschrift erfolgte einstimmig.

Zu 11. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
Zu 11.1Erweiterung der Wilhelm-Röntgen-Realschule in Do-Innenstadt-West, Kreuzstraße 159
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00324-00)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die bauliche Erweiterung des Schulgebäudes der Wilhelm-Röntgen-Realschule in Do-Innenstadt-West, Kreuzstraße 159 mit Gesamtkosten von
6.520.000,00 DM (Baubeschluss).

Finanzierung:
Baukosten bewegl. Vermögen
(2200 9411 0146) (2200 9351 0146)
finanziert bis Ende 2000 46.489,00 DM 0,00 DM
Haushaltsjahr 2001
Haushaltssoll 3.900.000,00 DM 0,00 DM
VE zu Lasten 2002 500.000,00 DM 300.000,00 DM

Die restlichen Mittel für die Baukosten und das bewegliche Vermögen werden im Haushaltsjahr 2002 bereitgestellt.

Gleichzeitig beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung für das bestehende Schulgebäude ein Sanierungskonzept zu erarbeiten (Grundsatzbeschluss).

Zu 3. Angelegenheiten des Umweltamtes
Zu 3.1 Lärmminderungsplanung in Dortmund
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00073-00)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost am 16.01.2001

Herr RM Tech hält die im Internet dargestellte Datenlage zu diesem Thema für recht grob. Er fragt in diesem Zusammenhang nach, inwieweit eine Gemeinde bereit und willig ist, innerhalb eines solchen Schallimmissionsplanes die Interessenkonflikte darzustellen, z. B. wenn der Lärm der Straßen und Schienen sich gegenseitig überlagern. Außerdem fehlt auf dem angehängten Plan die Windrichtung, die bei entstehendem Lärm wichtig sein kann.

Herr RM Münch sieht Lärm als Umwelt- und Gesundheitsbelastung. Er bittet um Auskunft, welche Maßnahmen vom Umweltamt zur Minimierung des Straßenverkehrslärms vorgesehen sind. Außerdem bittet er das Umweltamt darum, eine Karte für die Werte in der Nacht vorzustellen.

Herr RM Frebel hält es für wichtig, zwischen Störern und Nichtstörern zu unterscheiden. Er hält die Unterscheidung zwischen Tag und Nacht für zu wenig, sondern er stellt sich eine Unterscheidung zwischen den Stunden des Tages und der Nacht vor, um die unterschiedliche Belastung im Laufe von 24 Stunden zeigen zu können. Gebiete, für die eine Prognose vorliegt, dass der Verkehr sich noch steigern wird, sollten insbesondere betrachtet werden.

Herr Dr. Grote erläutert, dass im Internet derzeitig die landesweite Sicht des Themas dargestellt ist, so dass die Daten dort recht grob und nicht aktuell sind. Stadtweit wird eine Untersuchung durchgeführt werden, um anschließend Gebiete herauszuarbeiten, für die Lärmminderungspläne erstellt werden. Hier ist es unproblematisch, dass zwei Landesministerien in dieser Thematik betroffen sind. Als Lösungen in Sachen Lärmminderung kann man an den Lärmverursacher herantreten, eine passive Lösung herbeiführen oder es wird eine vorsorgende Lösung gesucht. Am Beispiel Westfalenpark erklärt Herr Dr. Grote, dass der bei Veranstaltungen entstandene Lärm aufgrund geschlossener Verträge mit den Veranstaltern nicht mehr entstehen wird.

Auf die Frage des Herrn RM Frebel gibt Herr Dr. Grote an, dass sich europäische Vorschriften mit der "dritten Tageszeit", dem Feierabendbereich, beschäftigen werden. Dies kann evtl. in den Lärmminderungsplänen beachtet werden.

Herr Dr. Grote stellt fest, dass die Arbeitsmethodik am Beispiel Westfalenpark aufgezeigt werden sollte. Die Bewertung des Lärms sollte nach Vorlage erweiterter Ergebnisse erfolgen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt einstimmig der Absicht des Umweltamtes zu, Lärmminderungsplanung wie im Sachverhalt dargestellt durchzuführen und nimmt die vorgestellten Ergebnisse aus dem Pilotprojekt zur Kenntnis.

Zu 4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
Zu 4.1 Bauleitplanung; 119. Änderung des Flächennutzungsplanes - Erdbeerfeld -
hier: I. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung
II. Feststellungsbeschluss
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00293-00)

Herr RM Harnisch verweist auf die Vorlage, in der auf Seite 14 von der PAK-Belastung in einem verfüllten Teich die Rede ist. Der Teich solle wieder freigelegt und das belastete Material fachgerecht entsorgt werden. Im Erläuterungsbericht zur Vorlage ist zu Ziffer 5 auf Seite 5 eine PAK-Belastung genannt, die je nach Nutzung durch Bodenaustausch oder eine gleichwertige Bodenabdeckung beseitigt werden soll. Herr RM Harnisch schlägt vor, dass bei beiden Fällen eine Entsorgung des Bodens und ein Auffüllen mit unbelastetem Erdreich erfolgen solle.

Herr Wilde macht deutlich, dass die Nutzung der beiden Flächen unterschiedlich ist. Die eine Fläche soll wieder in ein Gewässerkonzept einbezogen werden, so dass der frühere Teich wieder freigelegt werden soll. Für die andere Fläche ist eine Nutzung vorgesehen, die kein Freilegen und Entsorgen des Bodens erforderlich machen.

Herr RM Münch verweist auf den Antrag der Bürgerliste vom 10.12.2000 mit der Bezeichnung "Ökologischer Ausgleich", der am 13.12.2000 im AUSW einstimmig beschlossen wurde. Er bittet darum, den Antrag im weiteren Verfahren in Sachen "Erdbeerfeld" zu berücksichtigen.

Nach Angaben des Herrn Wilde werden erst im Bebauungsplanverfahren, das der FNP-Änderung folgen wird, die Details über Eingriffs- und Ausgleichsflächen beschrieben.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung der 119. Änderung des Flächennutzungsplanes -Erdbeerfeld- vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt,

- den unter Punkt 6.1 der Beschlussvorlage genannten Anregungen aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen,

- den unter Punkt 6.2 genannten Anregungen aus den dort genannten Gründen teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen und

- den unter Punkt 6.3 genannten Anregungen zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2114, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

II. Der Rat beschließt die 119. Änderung des Flächennutzungsplanes -Erdbeerfeld- mit dem aktualisierten/modifizierten Erläuterungsbericht vom 11.12.2000 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


Zu 4.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 166 - Ortskern Asseln - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00106-00)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachte Anregung zur Änderung Nr. 2 geprüft und beschließt, die Anregung unter Punkt 7 zu berücksichtigen und den Änderungs-Entwurf einschließlich der textlichen Festsetzungen zu ändern sowie die Begründung vom 07.11.2000 entsprechend zu aktualisieren.

Rechtsgrundlage:
§ 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs.2 Satz 4 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 de Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 6666, SGV NW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 166 - Ortskern Asseln - offengelegte Begründung vom 24.05.2000 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Punkt 7 der Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 07.11.2000 der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 166 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1).





Zu 4.3 Städtebaulicher Wettbewerb Grundstück Rheinlanddamm 197-201
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00377-00)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost am 16.01.2001

Frau s. B. Pohlmann-Rohr fordert die Verwaltung dazu auf, mehr als fünf Architekturbüros zu einem städtebaulichen Wettbewerb aufzufordern und bittet die Verwaltung auch anzugeben, warum diese fünf Büros in diesem Wettbewerb aufgefordert werden, ein Angebot abzugeben. Sie plädiert dafür, auch andere Verfahren mit neuen Büros zu nutzen, um Wettbewerbe offener zu gestalten. Sie hält es für wünschenswert, dass sich zwanzig Architekturbüros bewerben können.

In diesem Zusammenhang regt Frau s. B. Pohlmann-Rohr an, noch einmal über einen "Gestaltungsbeirat" nachzudenken. Sie beantragt, dies für eine der nächsten Tagesordnungen des AUSW vorzusehen. Zudem unterstützt sie den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost am 16.01.2001 gestellt und beschlossen wurde.

Herr RM Tech erinnert an den früheren Gestaltungsbeirat und verdeutlicht, dass die Gestaltung heute sehr wichtig ist. Zum Hinweis der Frau s. B. Pohlmann-Rohr in Sachen Architekturbüros hält auch er es für problematisch, dass immer ähnliche Gruppen Architekturbüros ausgewählt werden. Es sollte eine möglichst breite Zahl von Architekturbüros mit unterschiedlicher Zusammensetzung angesprochen werden, um eine Qualitätsverbesserung zu erreichen. Er fragt sich zudem, ob in diesem Fall nicht ein Investorenwettbewerb hätte zu Stande kommen sollen.

Herr RM Jung schlägt vor, einen Bericht über das Thema "Gestaltungsbeirat" in einer Sitzung des AUSW in ca. vier bis sechs Wochen abgeben zu lassen.

Außerdem erklärt Herr RM Jung, dass es sich bei den ausgearbeiteten Entwürfen der Architekturbüros um baubare Entwürfe handeln muss.

Zum Thema "Gestaltungsbeirat" sagt Herr Ostholt zu, in Kürze über das weitere Vorgehen zu berichten. Herr Ostholt erläutert, dass die Erweiterung des Teilnehmerkreises bei einem städtebaulichen Wettbewerb um ein Vielfaches entsprechend auch die Kosten erhöht. Ein Wettbewerbsverfahren kostet pro Teilnehmer ca. 30.000,--DM. Wer für die Finanzierung des Wettbewerbes zuständig ist, zahlt auch diese Kosten. Z. B. für die Märkische Straße ist das Planungsamt zuständig.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Auslobungstext zum städtebaulichen Wettbewerb Grundstück Rheinlanddamm 197-201 zur Kenntnis und beauftragt einstimmig die Verwaltung, auf dieser Grundlage und unter Beachtung der Anregungen und Änderungsvorschläge der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der Sitzung am 16.01.2001 mit dem Wettbewerbsträger den städtebaulichen Wettbewerb durchzuführen.

"Nachstehende Anregungen und Änderungsvorschläge der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost sollen in der Auslobung berücksichtigt werden. Nur auf dieser geänderten Grundlage wird die Verwaltung beauftragt, den städtebaulichen Wettbewerb mit dem Wettbewerbsträger durchzuführen:

· In Person der Bezirksvorsteherin soll ein Vertreter der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost in das Sachpreisgericht berufen werden.

· In dem Punkt 4 Erschließung (Seite 11 ff des Auslobungsentwurfes) sollen folgende Ergänzungen eingefügt werden:

Die nördlich angrenzenden Wohngebiete sind von zusätzlichen Verkehrsbelastungen durch die Beschäftigten und Besucher sowie Anlieferverkehre freizuhalten. Soweit auf dem Grundstück selbst keine Lösungsmöglichkeiten für die Erreichbarkeit der Gebäuderückseiten für Notfälle aufgezeigt werden können, sind im Rahmen der Erschließungskonzeption die nördlich gelegenen Straßen (Malzstraße usw.) ausschließlich für Notfallfahrzeuge vorzusehen.

Durch die Fußgängerbrücke über die B 1 am Ende der Lindemannstraße (FH Design)
existiert eine unmittelbare Anbindung an das Messezentrum Westfalenhalle. Für die Stellplätze sollen Lösungen aufgezeigt werden, die eine Nutzung der Kapazität zu Tagesrandzeiten und an den Wochenenden für das Veranstaltungszentrum Westfalenhalle/Westfalenstadion zumindest optional ermöglichen.

· Soweit nicht bereits erfolgt, soll für die Durchführung des Wettbewerbes ein Genehmigungsvermerk der Architektenkammer NRW durch den Wettbewerbsträger eingeholt werden."

Zu 4.4 Bauleitplanung; Weiterentwicklung der Flächen der ehemaligen Hoesch Röhrenwerke nördlich der Harkortstraße in Dortmund-Hombruch
hier: Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00317-00)

Herr RM Münch weist darauf hin, dass es in Hombruch und Oespel bereits Baumärkte gebe und in anderen Bereichen eine Zukunftswerkstatt zur weiteren Nutzung einer Industriebrache wie dieser durchgeführt werde.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr ist der Meinung, dass der Standort mehr hergibt als einen Baumarkt. Sie hält eine sinnvollere Nutzung für möglich und fordert Alternativen. Sie befürchtet, dass ein Standort entstehen könnte, der dem Hombrucher Zentrum nicht zuträglich ist. Im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnt Frau s. B. Pohlmann-Rohr die Vorlage ab.

Herr RM Tech stimmt der Vorlage im Namen der SPD-Fraktion zu und verweist auf das Einzel-
handelsgutachten, nach dem es sich bei dieser Fläche um einen integrierten Standort handelt.

Herr Ostholt gibt an, dass der vorliegende Baumarktbericht einen Standort für einen Baumarkt dieser Größe hergibt. Baumärkte wurden in der Regel bisher nur dann geschlossen, wenn diese Baumärkte ein zu geringes Flächenvolumen hatten. Im Konsultationskreis wurde dem Standort für einen Baumarkt zustimmt.

Gegenüber Herrn RM Münch hält Herr Ostholt fest, dass die Fläche, um die es hier geht, kein Filetstück der Stadtentwicklung sei. Für eine höherwertige Nutzung sieht er diesen Standort nicht als geeignet an.

Herr RM Jostes macht deutlich, dass im Rahmen der Terminplanung die geplante Straße "verlängertes Luisenglück" dringend erforderlich ist.

Herr s. B. Schilff hält gerade diesen Standort für sehr gut mit dem öffentlichen Personennahverkehr zu erreichen, so dass ein Baumarkt an dieser Stelle zu begrüßen sei.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen der Stadt nimmt die für die Restflächen der ehemaligen Hoesch Röhrenwerke vorgesehenen Planungen zur Kenntnis und beauftragt mit Mehrheit der Stimmen der SPD- und der CDU-Fraktion die Verwaltung, das für die Realisierung der Maßnahmen notwendige Planungsrecht zu schaffen.


Zu 4.5 Antrag der SPD-Fraktion vom 16.01.2001 mit der Bezeichnung "Verbesserung der Nahversorgung in Scharnhorst"

Beschluss:
Der Antrag gilt als eingebracht und wird in der Sitzung des AUSW am 31.01.2001 behandelt.

Zu 5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

Zu 5.1 Antrag auf Vorbescheid für die Nutzungsänderung eines Teils der landwirtschaftlichen Betriebsgebäude zu einer Wohnung, Königsheide 146
- Vorhaben gem. § 35 Abs. 2 und 4 Baugesetzbauch (BauGB) -
- Ausschussvorlage (Drucksache-Nr. 00361-00)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis.

Zu 6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
Zu 6.1 Anfrage der SPD-Fraktion vom 16.01.2001 mit der Bezeichnung "Fördermittel für die MSA-Siedlung in Dortmund-Scharnhorst"

Beschluss:
Die nachfolgende Anfrage der SPD-Fraktion wird in der nächsten Sitzung des AUSW am 31.01.2001 beantwortet:

1. Die Verwaltung wird gebeten, die in den Jahren 1990 bis 2000 in die MSA-Siedlung geflossenen Fördermittel (Bund, Land, und Stadt Dortmund) zu dokumentieren und dem Ausschuss in geeigneter Form vorzulegen. Dabei sind alle Fördermittel aufzulisten, die im Zusammenhang mit den Wohnungen stehen, die die LEG NW per 01.01.2001 an die Bouchner GbR veräußert hat.

2. Die Verwaltung wird ferner aufgefordert, dem Ausschuss in geeigneter Form Auskunft über die Wohnungsbindungen der Häuser zu geben, die in diesem Verkaufspaket erfasst sind.

Zu 7. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

Zu 7.1 Verdeutlichung Radwege - Markierung
- Mündlicher Bericht

Herr Keune berichtet, dass viele Radwege in den letzten 20 Jahren entstanden sind, viele davon sind gepflastert. Die Pflastersteine verändern durch Reinigung und Witterung ihre Farbe. Die ca. 35 km Radwege wurden in den letzten Monaten überprüft, um die Radwege klassifizieren und ggf. nach-bessern zu können. Mehr als die Hälfte ist auch heute noch in einem sehr guten Zustand hinsichtlich der Radwegemarkierung. Rund drei Kilometer, u. a. die Lindemannstraße, die Derner Straße, die Ruhrallee, sind nachzubessern. Im Bereich der Lindemannstraße wurden Versuche durchgeführt, wie die Radwegemarkierung nachgebessert werden kann. Dies erfolgte zunächst mit Farbe, die aber bei Säuberungen schnell wieder verschwindet. Danach wurden mit Nägeln, die für Vermessungspunkte genutzt werden, in den Fugen die Markierungen angebracht. Nach Gesprächen mit verschiedenen Radfahrern stellte sich heraus, dass dies nicht professionell aussieht. Anschließend wurden die roten Markierungssteine aufgenommen und gegen weiß durchgefärbte Betonsteine ausgetauscht. Dies ist die beste und dauerhafteste, aber auch eine durch den hohen Personalaufwand sehr teure Lösung. Von diesem Verfahren sollte daher Abstand genommen werden.

Herr Keune macht den Vorschlag, flexibel zu reagieren. Z. B. auf der Lindemannstraße, wo die Steine im Läuferverband gelegt wurden, könnten Nägel angebracht werden. Dies ist bei der Befragung von Radfahrern als gute Lösung angekommen. Herr Keune stellt sich vor, im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für drei bis vier Mitarbeiter die Markierung älterer Radwege zu verbessern. Ansonsten werden Piktogramme in Form der Radwegesymbole vermehrt aufgebracht werden.


Frau RM Kröger-Brenner hält es für günstiger, die Radwege auf die Fahrbahn zu verlegen, insbesondere bei neu geplanten Straßen. Nicht nur die Markierung, sondern auch die Führung der Radwege ist oft problematisch und gefährlich. Die Qualität der Radwege sollte verbessert werden und gleichzeitig sollten Geh-/Radwege nicht mehr gebaut werden.

Herr RM Tech verweist auf die drei Modellstädte in NRW in Sachen Beschilderung von Radverkehr/ Radwegen und Markierung, u. a. ist Bochum eine Modellstadt. Die Radwegeführung ist auch seines Erachtens häufig schwierig (Bsp. Burgholzstraße). Er ist der Meinung, dass man als Radfahrer aufmerksam fahren muss, denn die gefärbten Steine sind häufig in großen Abständen verlegt, so dass diese nicht immer gut zu erkennen sind. Das Piktogramm findet Herr RM Tech gut. Er hat die Bitte, die Aufkantung von ca. 2 cm bei Beginn des neuen Radweges zu reduzieren.

Herr RM Utech gibt an, dass im Bereich der Lindemannstraße nach einer Lösung gesucht werden muss, möglichst unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Straßenbahn in einem absehbaren Zeitraum entfällt. Ziel sollte sein, dass der Radfahrer, als der Schwächere, gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer wird.
Herr Keune will den Radweg auf der Lindemannstraße nach einer Abwägung trotzdem weiter erhalten.
Die von Herrn RM Tech kritisierte Aufkantung wird inzwischen so gering wie möglich vorgenommen, um die Radfahrer bei ihrer Fahrt nicht zu behindern.


Zu 8. Angelegenheiten des Grünflächenamtes

Zu 8.1 - unbesetzt -


Zu 9. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

Zu 9.1 - unbesetzt -


Zu 10. Angelegenheiten des Werksausschusses

Zu 10.1- unbesetzt -


Zu 11. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

Zu 11.1 Erweiterung der Wilhelm-Röntgen-Realschule in Do-Innenstadt-West, Kreuzstraße 159
- Ratsvorlage (Drucksache-Nr. 00324-00)

TOP 11.1 ist zu Beginn der Sitzung behandelt worden.


Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, so dass der Vorsitzende, Herr RM Jung, die öffentliche Sitzung um 16.20 Uhr schließt.




J u n g B e r n d s e n S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin