Niederschrift

über die 41. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 07.05.2008
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 16:45 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Herr RM Hengstenberg, Vorsitzender (CDU)


Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Herr RM Follert (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Horitzky (CDU)
Herr RM Mause (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr sB Hedtke (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Falkenstein-Vogler (SPD)
Herr RM J. Fischer (SPD)
Herr RM Harnisch (SPD)
Herr RM Hoffmann i. V. für Frau RM Dr. Hetmeier (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Ollech (SPD)
Herr RM Kozlowski i. V. für Frau RM Poschmann (SPD)
Frau RMKrämer-Knorr i. V. für Herr RM Schilff (SPD) ab 15:40 Uhr
Frau RM Schnittker (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Frau RM Zupfer (SPD)
Herr RM Frebel i. V. für Frau RM Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
Frau RM Reuter (B’90/Die Grünen)
Herr RM Tönnes (B’90/Die Grünen)
Herr RM Gerber (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr sB Müller-Späth (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Thieme (DVU)

2. Beratende Mitglieder:
Herr RM Münch
Herr RM Prof. Richter - (Die Linken im Rat)
Herr sE Schröder - Seniorenbeirat
Herr sE Tigges – Ausländerbeirat bis 15:45 Uhr
Herr Lenfert – Polizeipräsidium Dortmund
Frau Schmidt – Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG

3. Verwaltung:

Herr StD Sierau – 6/Dez.


Herr StR Steitz – 3/Dez.
Herr Pompetzki – 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Wilde - 61/AL
Herr Limberg – 65/FBL
Herr Götzmann - 66/stv. AL
Herr Blume – 52/GL

Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 41. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 07.05.2008, Beginn: 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 40. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 09.04.2008


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Stadterneuerung City
Boulevard Kampstraße/Brüderweg
Ausführungsbeschluss Westentorallee einschließlich Spielpunkt Westentorallee
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11002-08)

2.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 122 - Kampstraße/Brüderweg -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung, Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11625-08)


3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Einleitungsbeschluss für das Stadtumbaugebiet Rheinische Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11600-08)


4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

4.1 Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 118 n-1 - Dortmunder U (ehemalige Union-Brauerei), Teilbereich Westentor
hier: Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung, Beschluss zur Veränderung des Planbereiches, Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11650-08)

4.2 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 146 - östlich Zum Holz -
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen; II. Satzungsbeschluss; III. Beschluss zur Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11387-08)

4.3 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 278 - Heilpädagogisches Heim Zillestraße (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Hom 106)
hier: Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11688-08)

4.4 Rahmenplanung Deusen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11054-08)
- Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 09.04.2008 vor.

Hierzu liegt vor:
- Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 09.04.2008
(Drucksache Nr.: 11054-08)

4.5 Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 113 n - Rheinische Straße / Möllerstraße -
hier: I. Aufhebung von Beschlüssen zum Bebauungsplan In W 113, II. Beschluss zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne 134 und 135, III. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes In W 113 n im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, IV. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11420-08)

4.6 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 146 - Einzelhandelsstandort Roßbachstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Einleitungsbeschluss; II: Beschluss zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 146; III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11055-08)
- Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 09.04.2008 vor.

Hierzu liegt vor:
- Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 09.04.2008
(Drucksache Nr.: 11055-08)


4.7 Bauleitplanung; Vorhabenbezogener Bebauungsplan Lü 176 -Baumarkt Borussiastraße-
hier: Sachstandsbericht / weiteres Vorgeben
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11515-08)

Hierzu liegt vor:
- Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom
15.04.2008
(Drucksache Nr.: 11515-08)


5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung

5.1 63/2-1-035303
Errichtung von drei Bürogebäuden mit Tiefgarage (hier: veränderte Ausführung des Hochhausturmes auf 22 Vollgeschosse) - Westfalentower - auf dem Grundstück Westfalendamm 87, Gemarkung Dortmund, Flur 28, Flurstück 475
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11075-08)

5.2 Vorbescheide für die Errichtung von folgenden Einrichtungen auf dem Grundstück Bornstraße 203-205, Gemarkung Dortmund, Flur 46, Flurstücke 593, 656 und 657 :
1. Verkaufsstelle für Motorradzubehör
2. Möbelhaus mit Lager
3. Einzelhandelsmarkt für Fahrräder, Zubehör und Dienstleistungen rund ums Rad
4. Spielhalle mit acht Spielstätten
5. Autowaschstraße mit Reinigungsplätzen
6. Autoservicestation
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2 BauGB -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11234-08)
Hierzu lagen zur Sitzung am 09.04.2008 vor:

- Ravensberger Straße
Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit aus der öffentlichen
Sitzung vom 08.04.2008
(Drucksache Nr.: 11424-08-E1)

- Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11234-08-E2)


6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
-unbesetzt-


7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

7.1 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Bertastraße von Limbecker Straße bis Westermannstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11043-08)

7.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Hertastraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11282-08)


8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
-unbesetzt-


9. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -


10. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
-unbesetzt-


11. Angelegenheiten des Umweltamtes

11.1 Neuwahl eines stellvertretenden Mitgliedes für den Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11512-08)

11.2 Klimaschutz in Dortmund, CO2-Bilanz 2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10663-07)
- Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 09.04.2008 vor.

11.3 Energetische Verwertung von Holz aus der Forstwirtschaft und der Landschaftspflege in Dortmund, Ergebnisse einer Studie und aktuelle Entwicklungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11490-08)

11.4 Ergebnisse der Lärmkartierung
-mündlicher Bericht


12. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Stadtgrün

12.1 Parkordnung für den Fredenbaumpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11457-08)

Hierzu liegt vor:
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom
09.04.2008
(Drucksache Nr.: 11457-08)

12.2 Fredenbaumpark
Schreiben des Herrn StR Stüdemann vom 27.03.2008
(Drucksache Nr.: 09312-07-E2)

Hierzu liegt vor:
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom
09.04.2008
(Drucksache Nr.: 09312-07-E2)


13. Anfragen
- unbesetzt -

Zur Information erhalten Sie folgende Unterlagen:

Verkauf kirchlicher Immobilien
Schreiben des Herrn StD Sierau vom 14.04.2008
(Drucksache Nr.: 08537-07-E2)




Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hengstenberg - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.




1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde RM Thomas Pisula (CDU-Fraktion) benannt.




zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

RM Hengstenberg weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um den Punkt

3.2 Neubau der Feuer- und Rettungswache 1 (Mitte) und des Lage- und Führungszentrums (LFZ) incl. Technikausstattung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11157-08)

erweitert werden soll.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen erkennt die Dringlichkeit an.

Darüber hinaus wird der Punkt

11.4 Ergebnisse der Lärmkartierung
- mündlicher Bericht –

von der Tagesordnung abgesetzt.

Des weiteren beantragt RM Gerber, dass die Vorlagen zu TOP

2.1 Stadterneuerung City
Boulevard Kampstraße/Brüderweg
Ausführungsbeschluss Westentorallee einschließlich Spielpunkt Westentorallee
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11002-08)

2.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 122 – Kampstraße/Brüderweg –
hier: Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung, Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11625-08)
sowie

11.2 Klimaschutz in Dortmund, CO2-Bilanz 2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10663-07)

zwar beraten, aber ohne Empfehlung weitergeleitet werden sollen, da die gestellten Anträge der Fraktionen erst kurzfristig vorgelegt wurden.


Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung einstimmig festgestellt.




zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 40. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 09.04.2008

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 40. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 09.04.2008.




2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung


zu TOP 2.1
Stadterneuerung City
Boulevard Kampstraße/Brüderweg
Ausführungsbeschluss Westentorallee einschließlich Spielpunkt Westentorallee
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11002-08)

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt folgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

Der Ausschuss bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit die Radabstellanlagen aus der Lauffläche der Gehwege herausgenommen werden können (z.B. durch Platzierung zwischen Bäumen), da die Gehwege auch für Nutzungen der anliegenden Gebäude zur Verfügung stehen sollen. Zusätzlich sollen für den Baumschutz jeweils drei Bügel angebracht werden, die im Bedarfsfall ebenfalls zur Radsicherung genutzt werden können.

RM Harnisch begrüßt, dass es durch dennun mehr abgeschlossenen Erweiterungsbau der U-Bahn möglich sei, den Bereich der Kampstraße in einen Boulevard umzubauen.

sB Müller-Späth merkt an, dass die Anbringung zusätzlicher Bügel im Bereich der Baumscheiben die Bewässerung der Bäume erschweren könne.

RM Gerber weist darauf hin, dass die FDP-Fraktion diesen Umbau der Kampstraße zu einer Fußgängerzone nicht befürwortet habe. Es sei wichtig, dass die Anlieger, die ca. 1,1 Mio. € der Kosten zu tragen haben, frühzeitige Informationen dazu erhalten. Auch solle die Abrechnung der Maßnahme möglichst zeitnah erfolgen.

StD Sierau stellt dar, dass die Anliegergemeinschaft im Rahmen einer breit angelegten Beteiligung in die Gespräche, u. a. zur Baustellenabwicklung, eingebunden wurde. Ebenso seo bei der Auswahl des Pflasters diese Einbindung erfolgt, auch mit dem Hinweis, dass die Anlieger schließlich einen Teil der Kosten zu tragen haben.
Es sei festzustellen, dass eine Vielzahl der Anlieger an der Umgestaltung sehr interessiert sei und diese befürworten, auch vor dem Hintergrund, die eigenen Immobilien nun weiter entwickeln zu wollen.

RM Reuter führt in Bezug auf die Anmerkung von sB Müller-Späth an, dass die im Antrag geforderten zusätzlichen Bügel bereits in anderen Bereichen der Innenstadt-West Verwendung finden.

RM Henstgenberg weist darauf hin, dass eine extreme Aufwertung des öffentlichen Raumes in der Regel auch zur Folge habe, dass sich der Wert einer Immobilie, insbesondere im Verhältnis zu dem eingesetzten KAG-Anteil, deutlich erhöht.

Sowohl die Vorlage als auch der vorliegende Antrag werden ohne Empfehlung weitergeleitet.
zu TOP 2.2
Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 122 - Kampstraße/Brüderweg -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung, Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11625-08)

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt folgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.05.2008 (Drucksache Nr.: 11625-08-E1) vor:

Der Ausschuss ist der Auffassung, dass die Durchlässigkeit der Nord-Südverbindung Hansastraße, insbesondere im Hinblick auf den Radverkehr, einer weiteren Überprüfung bedarf.

Die Verwaltung wird aufgefordert darzustellen, wie eine möglichst unkomplizierte und komfortable Radwegeverbindung trotz des Wasserbeckens und des geplanten Gebäudekörpers sichergestellt werden kann.

Darüber hinaus bittet der Ausschuss darum, die Nord-Süd-Verbindung im Bereich Kleppingstraße und Kuckelke für Radfahrerinnen und Radfahrer zu optimieren, bzw. entsprechende Lösungsvorschläge zur Beratung vorzulegen.


Darüber hinaus stellt Rm Follert mündlich den Antrag, die Verwaltung soll im Rahmen der Ausführungsplanung berücksichtigen, ob die seinerzeit vorgeschlagene Lichtpromenade noch dem heutigen Stand der Technik entspricht und das Ergebnis - in Abstimmung mit dem örtlichen Energieversorger - den zuständigen Gremien vorstellen.


Sowohl die Vorlage als auch beide Anträge werden ohne Empfehlung weitergeleitet.

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben


zu TOP 3.1
Einleitungsbeschluss für das Stadtumbaugebiet Rheinische Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11600-08)

Beschluss
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie folgt zu beschließen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der nach §§ 137 und
139 BauGB in Verbindung mit § 4 BauGB durchgeführten Beteiligung
der internen und externen Träger öffentlicher Belange sowie der
Beteiligung der Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstiger Betroffener zur
Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Gebiet Rheinische Straße
gemäß § 171b BauGB als Stadtumbaugebiet festzulegen. Der
Geltungsbereich ist unter Punkt 1 der Vorlage beschrieben.

zu TOP 3.2
Ersatzneubau der Feuer- und Rettungswache 1 (Mitte) und des Lage- und Führungszentrums (LFZ) incl. Technikausstattung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11157-08)

Die Vorlage wird ohne Empfehlung weitergeleitet.




4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung


zu TOP 4.1
Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 118 n-1 - Dortmunder U (ehemalige Union-Brauerei), Teilbereich Westentor
hier: Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung, Beschluss zur Veränderung des Planbereiches, Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11650-08)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes (Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen zu Punkt 8.2.1 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen sowie den Anregungen zu Punkt 8.2.2 und 8.2.3 zu folgen
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2141, BGBl III/FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023);
II. beschließt, die Beschlüsse vom 31.03.2003 und 05.09.2007 zur Aufstellung des Bebauungsplanes In W 118n-1 hinsichtlich des Planbereiches zu verändern und nunmehr wie unter Punkt 3 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen.

III. beschließt den Bebauungsplan In W 118n-1- Dortmunder U (ehemalige Union-Brauerei), Teilbereich Westentor (zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne 18 und 134) für den unter Punkt 3 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 05.09.2007 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Pkt.9.1 und 9.2 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen, als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO;

IV. beschließt, dem Bebauungsplan In W 118n-1 - Dortmunder U (ehemalige Union-Brauerei), Teilbereich Westentor - die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 07.04.2008 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO;

zu TOP 4.2
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 146 - östlich Zum Holz -
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen; II. Satzungsbeschluss; III. Beschluss zur Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11387-08)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Ev 146 – östlich Zum Holz – vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den unter Punkt 13.1 bis 13.3 vorgebrachten Anregungen nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt den Bebauungsplan Ev 146 – östlich Zum Holz – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Rates vom 13.12.2007 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

III. beschließt, dem Bebauungsplan Ev 146 – östlich Zum Holz – die Begründung vom 06.11.2007 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 2a und § 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 4.3
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 278 - Heilpädagogisches Heim Zillestraße (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Hom 106)
hier: Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11688-08)
- Schreiben des Herrn Dr. Langemeyer vom 06.05.2008 (Drucksache Nr.: 11688-08-E1)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Einbeziehung der Hinweise aus dem Schreiben des Herrn Dr. Langemeyer vom 06.05.2008 (Drucksache Nr.: 11688-08-E1), wie folgt zu beschließen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Hom 278 – Heilpädagogisches Heim Zillestraße - zu erweitern. Die „Planstraße A“ wird 3 m nach Osten verlängert, um einen Anschluss an die Posener Straße zu gewährleisten. Des Weiteren wird der Planbereich um eine Exklave ergänzt. Hierbei handelt es sich um eine Fläche für eine Lärmschutzwand auf der Südseite der Sportplatzanlage –Am Hombruchsfeld-. Der neue Geltungsbereich ist unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S.2414 / BGBl. III FNA 213-1) i. V. m. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666; SGV NW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Hom 278 – Heilpädagogisches Heim Zillestraße – geprüft und beschließt der Stellungnahme unter Punkt 8 nicht zu folgen sowie die unter Punkt 9 bis Punkt 11 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 i. V. m. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 in der zur Zeit geltenden Fassung.

III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanentwurf offengelegte Begründung vom 30.04.2007 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Punkt 10 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 15.04.2008 dem Bebauungsplan Hom 278 – Heilpädagogisches Heim Zillestraße – beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

IV. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hom 278 – Heilpädagogisches Heim Zillestraße einschließlich der unter der vorstehenden Ziffer II aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 2 dieser Vorlage näher beschriebenen Planbereich als Satzung (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Hom 106).

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB.

zu TOP 4.4
Rahmenplanung Deusen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11054-08)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 09.04.2008

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der DVU, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die Rahmenplanung Deusen als Leitlinie für die städtebauliche Entwicklung des Ortsteiles Deusen und beauftragt die Verwaltung, alle zukünftigen Planungen (z.B. Bauleitpläne, Projektentwicklungen, Planungen von Investoren, Wettbewerbe, Planungsgutachten) und Maßnahmen auf der Grundlage der vorliegenden Rahmenplanung durchzuführen.


zu TOP 4.5
Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 113 n - Rheinische Straße / Möllerstraße -
hier: I. Aufhebung von Beschlüssen zum Bebauungsplan In W 113, II. Beschluss zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne 134 und 135, III. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes In W 113 n im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, IV. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11420-08)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt,

I. den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss zur Bürgerbeteiligung vom 20.11.1986 zum Bebauungsplan In W 113 aufzuheben,
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. beschließt, die rechtsverbindlichen Bebauungspläne 134 und 135 teilweise zu ändern,
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB und i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

III. beschließt, für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich den Bebauungsplan In W 113 n - Rheinische Straße/ Möllerstraße - im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen,
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 a BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

IV. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfs In W 113 n und der Begründung vom 13.03.2008 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 4.6
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 146 - Einzelhandelsstandort Roßbachstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Einleitungsbeschluss; II: Beschluss zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 146; III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11055-08)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 09.04.2008

RM Ollech signalisiert seine ablehnende Haltung zu der Beschlussvorlage.

Trotz der positiven Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde gebe es strittige Diskussionen vor Ort. Darüber hinaus wurde bedauert, dass eine Bürgeranhörung zu den Planungen nicht erfolgt sei.

Er kritisiert, dass die geplante Errichtung des Einkaufszentrum ohne eine Anbindung an den Ortskern erfolgen solle. Städtebaulich sei es besser gewesen, das Gretenkord-Haus einzubeziehen.

Bei der Rossbachstrasse handele es sich um eine schmale Straße, auf der die bereits zum jetzigen Zeitpunkt anfallenden Verkehrsströme nicht bewältigt werden könnten.

Insgesamt werde das Einkaufzentrum zu einem Sterben der vielen familiengeführten Geschäfte in Huckarde führen.

Er schlägt vor, die Beschlussfassung über die Vorlage zu vertagen, bis die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung vorliegen.

Auch RM Reuter unterstützt diesen Verfahrensvorschlag.

Herr Wilde sichert zu, das Vorhaben in Huckarde vorzustellen und das Ergebnis dieser Anhörung dem Ausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

Er betont, dass ein wesentlicher Grund für die Planung sei, dass es sich bei Huckarde um eines der Nebenzentren mit der geringsten Kaufkraft-Bindung handele. Dies werde durch die Untersuchungen zum Masterplan Einzelhandel verdeutlicht, so dass es aus Sicht der Verwaltung durchaus vertretbar sei, die Planungen trotz der Randlage vorzunehmen, um das Nebenzentrum und die Nahversorgung zu stärken.

In Bezug auf die Rückfrage von RM Münch nach den Gründen für den Verzicht auf die Umweltprüfung führt Herr Wilde aus, dass diese vom Gesetzgeber im beschleunigten Verfahren nicht vorgesehen sei. Es sei jedoch selbstverständlich, dass die Umweltbelange in die Abwägungen miteinbezogen würden.

RM Ollech merkt an, dass die Kaufkraft Huckardes nicht mit der anderer Stadtbezirke zu vergleichen sei. Darüber hinaus gebe es in den nah angrenzenden Stadtbezirken große Einkaufszentren, über welche die Versorgung sichergestellt werde.

Die Beschlussfassung über die Vorlage wird vertagt, bis die Ergebnisse der Bürgeranhörung vorliegen.

zu TOP 4.7
Bauleitplanung; Vorhabenbezogener Bebauungsplan Lü 176 -Baumarkt Borussiastraße-
hier: Sachstandsbericht / weiteres Vorgeben
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11515-08)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 15.04.2008

RM Tönnes weist darauf hin, dass der Aufstellungsbeschluss bereits aus dem Jahr 1998 resultiere. Angesichts dessen sollte man überdenken, ob derartige Beschlüsse zukünftig nicht zeitlich befristet ausgesprochen werden müssen, damit alle rechtlichen Änderungen aufgegriffen und einbezogen werden können.

Die von der Bezirksvertretung Lütgendortmund beschlossene Höhenbegrenzung des Gebäudes sei sinnvoll. Der Beschluss in Bezug auf die Verkehrsführung solle von der Verwaltung überprüft werden.

Herr Wilde bestätigt, dass der Höhenbegrenzung im weiteren Verfahren Rechnung getragen werde. Die Verkehrsuntersuchung sei noch nicht abgeschlossen, aber auch dieses Ergebnis werde in das Verfahren einbezogen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung und die weitere Vorgehensweise zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Lü 176 -Baumarkt Borussiastraße- unter Einbeziehung der zusätzlich gefassten Beschlüsse der Bezirksvertretung Lütgendortmund zur Kenntnis.
5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung


zu TOP 5.1
63/2-1-035303
Errichtung von drei Bürogebäuden mit Tiefgarage (hier: veränderte Ausführung des Hochhausturmes auf 22 Vollgeschosse) - Westfalentower - auf dem Grundstück Westfalendamm 87, Gemarkung Dortmund, Flur 28, Flurstück 475
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11075-08)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Entscheidung der Verwaltung, die Baugenehmigung unter Zulassung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes InO 219 (Überschreitung der zulässigen Anzahl der Vollgeschosse) zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt die Zulassung des Vorhabens.

zu TOP 5.2
Vorbescheide für die Errichtung von folgenden Einrichtungen auf dem Grundstück Bornstraße 203-205, Gemarkung Dortmund, Flur 46, Flurstücke 593, 656 und 657 :
1. Verkaufsstelle für Motorradzubehör
2. Möbelhaus mit Lager
3. Einzelhandelsmarkt für Fahrräder, Zubehör und Dienstleistungen rund ums Rad
4. Spielhalle mit acht Spielstätten
5. Autowaschstraße mit Reinigungsplätzen
6. Autoservicestation
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2 BauGB -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11234-08)
- Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 08.04.2008 (Drucksache Nr.: 11424-08-E1)
- Gemeins. Zusatz- /Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.04.2008 (Drucksache Nr.: 11234-08-E2)
- Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 06.05.2008 (Drucksache Nr.: 11234-08-E3)

RM Follert betont die Wichtigkeit, dass weder die notwendigen Notausgänge noch andere Gebäudeausgänge zur Ravensberger Straße führen sollen, um zu vermeiden, dass die Gebäude einer anderen Nutzung zugeführt werden können.

RM Reuter stellt die vorgelegten gemeinsamen Anträge der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Es sei notwendig, dass die Sozialräume so frühzeitig wie möglich, auch vor Beginn der Baumaßnahmen, verwirklicht werden.
In Bezug auf die Verkehrsführung müsse beachtet werden, dass eine Verbindung zur Ravensberger Straße nicht entstehe.

RM Gerber hingegen kritisiert die geplante Errichtung einer Spielhalle, da diese, aus Sicht seiner Fraktion, der Entwicklung des Standortes nicht zuträglich sei.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung stimmt einstimmig folgender Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit zu:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt einstimmig folgenden Antrag der CDU-Fraktion an:

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie fordert die Verwaltung auf, diesen Zustand umgehend zu ändern und der Beratungsstelle KOBER einen ansprechenden Beratungs- und Betreuungsraum zur Verfügung zu stellen.

Die Verwaltung hat zu prüfen, ob KOBER ein neuer Container zur Verfügung gestellt wird oder ob sich andere Alternativen beispielsweise in Kooperation mit Fiat Berke und dem Liegenschaftsamt ergeben.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt darüber hinaus einstimmig folgenden, während der Sitzung geänderten (siehe fette Ergänzung) gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion/B’90 an:

Der Ausschuss erwartet, dass im Zuge der Errichtung des Gewerbeparks auf dem Grundstücksareal Bornstraße/Mindener Straße/Ravensberger Straße /Juliusstraße, auf der Grundlage der bisherigen Vereinbarung Sozialräume für Kober errichtet werden.

Der Investor ist, entsprechend des bestehenden Vertrages, entweder zu verpflichten, im ersten Bauabschnitt Räume für Kober zu erstellen oder aber eine Vorabzahlung zu leisten, die es ermöglicht, Sozialräume für Kober noch vor dem ersten Bauabschnitt zu errichten und damit eine kontinuierliche Weiterarbeit in der Prostitutionshilfe zu ermöglichen.


Da in die Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit der vorliegende gemeinsame Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion B´90/Die Grünen vom 07.04.2008 bereits integriert ist, wird auf eine weitere Abstimmung dieses Antrages verzichtet.

Darüber hinaus stimmt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgendem gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion B´90/Die Grünen vom 06.05.2008 zu:
SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßen die Entwicklung auf dem Grundstück Bornstraße 203-205 grundsätzlich. Um mögliche negative Wechselwirkungen zwischen der ausgeübten Straßenprostitution an der Ravensberger Straße und der Spielhalle auszuschließen, aber auch um eine Gesamtverträglichkeit der neuen und bestehenden Nutzungen am Standort zu erreichen, wird der Vorlage unter folgenden Voraussetzungen zugestimmt:

1. In dem noch zu erstellenden Verkehrsgutachten ist der Nachweis zu erbringen, dass der zu -und abfließende Verkehr auch unter Zugrundelegung von Prognosezahlen störungsfrei bewältigt werden kann. Wenn nötig und möglich, sind geeignete zusätzliche Maßnahmen (Abbiegespur etc.) durchzuführen.

2. Eine öffentliche Zugangs- und Zufahrtmöglichkeit zu den beantragten Nutzungen sowie zu der dazu gehörenden neuen Stellplatzanlage von der Ravensberger Straße, der Juliusstraße und der Mindener Straße aus, ist auszuschließen.

3. Zugänge zur Ravensberger Straße und Einsichtnahmemöglichkeiten auf der Ravensberger Straße sind für das Spielhallengebäude nicht nur mittels Auflage in der Baugenehmigung, sondern auch per Kaufvertrag, grundstücksrechtlich auszuschließen.


Abschließend fasst der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie bei Enthaltung der DVU folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Entscheidung der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt die Zulassung des Vorhabens.




6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
-unbesetzt-



7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes


zu TOP 7.1
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Bertastraße von Limbecker Straße bis Westermannstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11043-08)

Rm Gerber signalisiert, dass die FDP-Fraktion diese Vorlage (wie auch die unter TOP 7.2, Drucksache Nr.: 11282-08) ablehnen werde, da sie den KAG-Anteil, welchen die Anlieger zu entrichten haben, als zu hoch ansehe.

RM Neumann entgegnet, dass die Umbaumaßnahmen auf Initiative der Anlieger umgesetzt wurde.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme der FDP-Fraktion und bei Enthaltung der DVU, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäss § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetztes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 (Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 50 vom 14.12.2001) und der Satzung zur Änderung und Ergänzung der Satzung vom 16.05.2006 (Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 21 vom 26.05.2006) für die Anlage Bertastraße.

zu TOP 7.2
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Hertastraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11282-08)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme der FDP-Fraktion und bei Enthaltung der DVU, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäss § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetztes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 (Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 50 vom 14.12.2001) und der Satzung zur Änderung und Ergänzung der Satzung vom 16.05.2006 (Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 21 vom 26.05.2006) für die Anlage Hertastraße.

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
-unbesetzt-




9. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
-unbesetzt-




10. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
-unbesetzt-




11. Angelegenheiten des Umweltamtes


zu TOP 11.1
Neuwahl eines stellvertretenden Mitgliedes für den Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11512-08)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Der Rat wählt auf Vorschlag der vorschlagsberechtigten Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. Herrn Klaus Horn als stellvertretendes Mitglied für den Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde.

zu TOP 11.2
Klimaschutz in Dortmund, CO2-Bilanz 2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10663-07)

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen folgende Zusatz-/Ergänzungsanträge vor:

Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion B´90/Die Grünen vom 06.05.2008:

Der Ausschuss hält es für realistisch, die CO2-Emissionen von 1990 bis 2020 um 40% zu senken, nachdem bereits bis 2005 das Ziel von 25% CO2-Minderung erreicht wurde.

Die Verwaltung wird gebeten unter Berücksichtigung des 21-Punkte-Programms (Kommunale Strategien für den Klimaschutz) der Fraktionen von SPD und B90/Die Grünen vom September 2007 bis zum Jahresende ein Handlungsprogramm vorzulegen. Es wird regelmäßig über die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen (einschließlich Organisation und Ressourceneinsatz) berichtet.
Der Ausschuss erwartet, dass unter Einbeziehung der Umweltberichterstattung der Beteiligungsunternehmen ein kontinuierliches Controlling des Erfolgs von C02- Minderungsmaßnahmen erfolgt, um die Zielerreichung sicherzustellen.

Der Ausschuss beschließt, den Schwerpunkt „Altbausanierung“ mit den zur Verfügung stehenden kommunalen Möglichkeiten intensiv zu verfolgen. Anzustreben ist die Sanierung von mindestens 6000 Wohnungen pro Jahr.

Darüber hinaus erwartet der Ausschuss, dass die ständige Beratung der Einwohnerinnen und Einwohner in den Bereichen „Energiesparen“, „Nutzung regenerativer Energien“ sowie „Erreichung der Energieeffizienzstandards im Neubau“ fortgesetzt wird. Die bisherigen Maßnahmen der verschiedenen Akteure (Stadt, DEW 21, Verbraucherzentrale etc.) sind effektiv zu bündeln. Dabei sind die Ergebnisse des Pilotprojektes Rheinische Straße einzubeziehen.

DEW21 wird gebeten darzulegen, welche Beiträge das Unternehmen als kommunaler Energieversorger bis 2020 plant bzw. schon leistet, um die Dortmunder Klimaschutzziele zu erreichen.

Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 07.05.2008:

Die Maßnahmen zum Energiesparen im Altbausektor und zum energieoptimierten Neubauen werden weiter vorangetrieben. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für ein kommunales Förderprogramm mit dem Schwerpunkt Altbausanierung zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen mit dem Ziel, die CO²-Emissionen deutlich zu senken.
Ziel muss es sein, die mannigfaltigen Aktivitäten in der Stadt Dortmund zielgerichtet zu ergänzen und ein klares kommunales Signal und Bekenntnis für den Umweltschutz und die Luftreinhaltung abzugeben.
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2010 ff. vorzusehen und bereits im Haushaltsjahr 2009 aus dem Budget heraus zu erwirtschaften.


RM Lührs bezeichnet es als erfreulich, dass sich ein derart langfristig angelegtes Projekt wie der kommunale Klimaschutz durch die vorgelegten Erfolgsmeldungen bestätigt hat und das Ziel erreicht wurde, die CO2-Emmission um 25 % zu reduzieren. Energiesparen werde auch aus wirtschaftspolitischer Sicht immer wichtiger und das Handwerk profitiere von der Vielzahl von Investitionen, die für die Sanierung von Wohnungen eingesetzt werden.
Nun gelte es, dass Ziel zu erreichen, die CO2-Emmission bis zum Jahr 2020 um insgesamt 40 % zu reduzieren. Dazu müssen weitere, umfangreiche Themenfelder in Angriff genommen werden, welche von der Verwaltung im kommunalen Handlungsprogramm dargestellt werden sollen.

Es sei notwendig, dass auch den Bürgern umfassende Beratungen angeboten werden. Die Ergebnisse der Energieberatungen, die im Quartier „Rheinische Straße“ erzielt werden, können auch auf die anderen Stadtbezirke übertragen werden.

Das von der CDU-Fraktion beantragte kommunale Förderprogramm solle in die weiteren Beratungen einbezogen werden, da eine mögliche Beschlussfassung erst dann erfolgen könne, wenn das Handlungsprogramm selbst vorliege.

RM Tönnes bezieht sich in seinen Ausführungen auf die notwendige Altbausanierung. Es sei nicht nachzuvollziehen, warum die Stadt Dortmund kommunale Fördermittel zur Verfügung stellen sollte, wo hingegen das Land NRW seine eigenen Förderangebote in den letzten 3 Jahren um 150 Mio. € zurückgefahren habe.

Als positiv sei zu bezeichnen, dass einerseits etwas für den Umweltschutz getan werden könne, andererseits aber auch – wie bereits von RM Lührs erwähnt – die Dortmunder Handwerksbetriebe von den zahlreichen Sanierungen profitiere. Im Ausschuss für Wirtschaftsförderung habe er angeregt, dass über das Dienstleistungszentrum Wirtschaft sowohl die Hauseigentümer als auch die Unternehmen auf die jeweiligen Förderprogramme hingewiesen werden könnten.

RM Pisula betont, dass ein Großteil des Rückgangs bei der CO2-Emmission nicht den Erfolgen im Wohnungsbau zuzuschreiben seien, sondern vielmehr von der Industrie zu verantworten sei. Auch der durch die hohe Arbeitslosigkeit bedingte Rückgang der Pkw-Zahlen habe zu diesem Ergebnis beigetragen.

Vielfach würden die Hauseigentümer von einer Sanierung ihrer Gebäude absehen, da diese sich – insbesondere bei älteren Menschen – nicht amortisieren würde.

Es sei festzustellen, dass viele der Ideen, die von SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aufgegriffen wurden, bereits von der CDU-Fraktion in die Diskussion eingebracht wurden.

Herr Dr. Grote merkt an, dass in Dortmund eine bestimmte Menge Energie verwendet und umgewandelt wird, woraus CO2 entsteht. Diese Emmission gelte es nun zu vermindern.

Im Jahr 2006 seien etwa 80 Mio. € in die Altbausanierung geflossen.

Das Handlungsprogramm stelle nur einen Zwischenschritt dar, da bereits seit vielen Jahren die Beratung der Bürger/innen in Bezug auf regenerative Energien, Energiesparen und Wohnungsbausanierung erfolgt.

RM Münch bezeichnet es als widersprüchlich, dass die SPD-Fraktion auf der einen Seite die Erfolge des Klimaschutzes hervorhebe, auf der anderen Seite aber einem „Gekko-Projekt“ zustimme, welches als äußerst klimaschädlich einzustufen ist.

Auch sB Müller-Späth stimmt zu, dass weitere Maßnahmen notwendig sind. Dies gelte aber nicht nur für Dortmund, sondern müsse weltweit geschehen. RM Münch habe Recht, wenn er anführe, dass der Klimaschutz nicht in Dortmund aufhören dürfe, sondern auch auf die umliegenden Gemeinden geschaut werden müsse.

Die Vorlage sowie die beiden vorgenannten Zusatz-/Ergänzungsanträge werden ohne Empfehlung weitergeleitet.

zu TOP 11.3
Energetische Verwertung von Holz aus der Forstwirtschaft und der Landschaftspflege in Dortmund, Ergebnisse einer Studie und aktuelle Entwicklungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11490-08)

RM Pisula bezieht sich darauf, dass eine energetische Verwertung nicht nur aus ökologischer Sicht sinnvoll, sondern auch bei wirtschaftlicher Betrachtung von Interesse ist. Dies könne jedoch auch andere Anbieter anregen, diesen Holzabfall verwerten zu wollen. Dies würde im Umkehrschluss bedeuten, dass der vorgenommenen Berechnung die Grundlage entzogen werde.

RM Berndsen weist darauf hin, dass die Garten-Landschaftsbaubetriebe bisher die Materialien vor Ort gehäckselt und dann auch der Natur wieder zugeführt haben. Des weiteren sei wichtig, ob für die gewerblichen Gartenbau- und Landschaftsbetriebe durch die Verwertung zusätzliche Kosten anfallen, die diese wiederum auf die Auftraggeber umlegen müssten.

Das Werk an der Manteuffelstraße liege direkt an einer Kleingartenanlage, für deren Nutzer der Einsatz des Häckslers eine enorme Lärmbelästigung darstellen werde.

RM Tönnes merkt an, dass es Untersuchungen gebe, die belegen, dass Holz, welches entlang der Autobahnen gefällt und geholzt wird, erheblich schadstoffbelastet sei und einer Verbrennung nicht zugeführt werden dürfe. Er bittet um Auskunft, ob dieser Aspekt in die Betrachtung einbezogen wurde.

Auf Rückfrage von RM Gerber führt Herr Dr. Grote aus, dass das Umweltamt diese Untersuchung aus Kapazitätsgründen nicht selbst leisten konnte. Darüber hinaus sei die Erstellung des Gutachtens durch einen nicht-städtischen Förster kostengünstiger gewesen. Die Höhe der Kosten werde er in einem separaten Schreiben an den Vorsitzenden dem Ausschuss zur Kenntnis geben. (siehe Drucksache Nr.: 11490-08-E1)

In Bezug auf die Anmerkung von RM Berndsen, dass eine Lärmbelästigung für die Kleingärtner zu erwarten sei, stellt Herr Dr. Grote dar, dass es sich nicht um einen motorbetriebenen Gartenhäcksler handelt, sondern um eine Schnecke, die weniger Lärm entstehen lässt. Die gehäckselten Materialien sollten der Natur jedoch nicht wieder zugeführt werden, da dieses Häckselmaterial die Lebewesen von ihrer Lebensgrundlage, dem Boden, trennt. Darüber hinaus sei es aus ökologischer Sicht sinnvoll, dieses Holz energetisch zu verwerten, da es sich um einen nachwachsenden Rohstoff handelt.

Es sei ihm nicht bekannt, dass das Holz, welches an den Autobahnen geholzt wird, schadstoffbelastet sei. Vielmehr würden Pflanzen durch biologische Filtermechanismen verhindern, dass die Schadstoffe aufgenommen werden. Darüber hinaus gebe es für Pellets Zertifizierungsverfahren, die sicherstellen sollen, dass es sich Holz handelt, und nicht um Sondermüll oder um Schadstoffe. Ähnliches gelte auch beim Betrieb solcher Anlagen wie der Vergasungsanlage.

Derzeit werden Gespräche mit der DEW geführt, um über langfristige Verträge sicherzustellen, dass die Anlage ausgelastet wird. Auch mit Straßen.NRW werde eine solche Regelung angestrebt.

Kosten für die Gartenbau- und Landschaftsbetrieben seien nicht zu erwarten; es trete vielmehr ein Wertewandel ein, nämlich dass das Holz vom Abfall zum energetischen Wertstoff umgewandelt werde.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung und die Ergebnisse einer Studie zu verwertbaren Biomassepotenzialen zur Kenntnis


zu TOP 11.4
Ergebnisse der Lärmkartierung

Der Punkt wurde bei der Feststellung der Tagesordnung abgesetzt.




12. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Stadtgrün


zu TOP 12.1
Parkordnung für den Fredenbaumpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11457-08)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 09.04.2008
- Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 29.04.2008

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung weitergeleitet.
zu TOP 12.2
Fredenbaumpark
Schreiben des Herrn StR Stüdemann vom 27.03.2008
(Drucksache Nr.: 09312-07-E2)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 09.04.2008

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung weitergeleitet.




13. Anfragen
-unbesetzt -









Hengestenberg Pisula Korbmacher
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin