Niederschrift (öffentlich)

über die 31. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie


am 18.07.2013
Saal Hanse, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 14:08 - 14:20 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender


RM Rita Brandt (SPD)
RM Ute Pieper (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD)
RM Rosemarie Liedschulte (CDU) stellv. Vorsitzende
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Barbara Blotenberg (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)


Thomas Oppermann (SJD Die Falken)
Andreas Roshol (Ev. Jugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Heinz Feuerborn (Arbeiterwohlfahrt) i. V. f. Andreas Gora
Sonja Vennhaus (Diakonisches Werk) i. V. f. Anne Rabenschlag

2. Beratende Mitglieder

StR’in Waltraud Bonekamp


Klaus Burkholz
Peter Prause (Richter)
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Annette Kienast (Kath. Kirche)
Bayram Cankaya (Islamische Gemeinden)
Peter Finkensiep (Die Brücke e. V.) i. V. f. Gunther Niermann (DPWV)
Annette Kreisköther (JobCenterDortmund) i. V. f. Regine Kreickmann

3. Verwaltung

Birgit Averbeck
Andreas Hibbeln


Jutta Krampe



4. Gäste

RM Detlef Münch


5. Geschäftsführung

Gabriele Lieberknecht



Nicht anwesend waren:

RM Lars Rettstadt (FDP / Bürgerliste)
Manfred von Kölln (Caritas-Verband)

Thomas Keyen (Agentur für Arbeit)
Gabriele Krieling (Vertreterin der Lehrerschaft)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Alexander Sperling (Jüdische Kultusgemeinde)
Jens Hebebrand (Humanistischer Verband)
Önder Alkan (Integrationsrat)
Marleen Wildner (Stadtelternrat)
Christiane Rischer (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)





1. Regularien


Herr Sohn eröffnete den öffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie.
Er begrüßte Herrn RM Münch.



zu TOP 1.1
Feststellung der Tagesordnung

Die Mitglieder folgten dem Vorschlag des Vorsitzenden (s. auch TOP 1.1 nichtöffentlicher Teil), unter

TOP 2.1 Zuwanderung aus Südosteuropa
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2013
Drucksache Nr.: 09712-13


zu behandeln.



2. Anträge / Anfragen


zu TOP 2.1
Zuwanderung aus Südosteuropa
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2013
(Drucksache Nr.: 09712-13)
Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 28.05.2013
(Drucksache Nr.: 09712-13)
Empfehlung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 04.06.2013
(Drucksache Nr.: 09712-13)
Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 05.06.2013
(Drucksache Nr.: 09712-13)
Empfehlung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 11.06.2013
(Drucksache Nr.: 09712-13)
Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 12.06.2013
(Drucksache Nr.: 09712-13)
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 10.07.2013
(Drucksache Nr.: 09712-13)
Zusammenfassung f. Rat
(Drucksache Nr.: 09712-13-E7)

A. Es lag folgende Überweisung des Rates der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung am 02.05.2013 vor:

„Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 24.04.2013 (Drucksache Nr. 09712-13-E1) vor:

‚Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bringt nachfolgenden Antrag in die Ratssitzung am 02.05.13 ein und bittet um Überweisung in die zuständigen Fachausschüsse, in die Bezirksvertretungen Innenstadt-Nord und Eving sowie in den Integrationsrat. Wir bitten Sie, nach Durchlauf der Gremien diesen Antrag dem Rat der Stadt mit den Empfehlungen der anderen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen:

Zuwanderung aus Südosteuropa in Dortmund gemeinsam bewältigen

In Dortmund hat sich die Zahl der gemeldeten Menschen aus Bulgarien und Rumänien im Zeitraum 2006 bis 2012 mehr als verfünffacht und lag Ende 2012 bei etwa 3.200. Über die Hälfte der gemeldeten Zugezogenen aus beiden Ländern lebt in der Dortmunder Nordstadt. Hier ist die Zahl der Menschen mit bulgarischer und rumänischer Staatsangehörigkeit zwischen 2006 und 2012 insgesamt um das Achtzehnfache angestiegen. Es ist deutlich sichtbar, dass die Zuwanderinnen und Zuwanderer aus Südosteuropa gerade in solche Quartiere ziehen, die ohnehin durch eine unterdurchschnittliche soziale Lage mit hoher Arbeitslosen- und Sozialleistungsquote gekennzeichnet sind. So sind die drei Sozialräume in der Dortmunder Nordstadt Hafen, Nordmarkt und Borsigplatz besonders betroffen. Die Armutswanderung aus diesen Ländern stellt die Stadt Dortmund vor erhebliche Herausforderungen. Wie die anderen Zielstädte der Armutszuwanderung wird die Kommune zum Reparaturbetrieb für die Versäumnisse im Beitrittsverfahren.

Die Probleme, die die zuwandernden Menschen aus den Herkunftsländern mitbringen, bleiben in den Zielstädten leider bestehen. Ungeklärter Krankenversicherungsschutz, Abfinden mit miserablen Wohnverhältnissen und fehlender Zugang zu Bildung und Ausbildung und als Folge dessen zum Arbeitsmarkt sind in den Zielstädten keine gute Basis, um ein eigenständiges Leben führen zu können. Es ist davon auszugehen, dass sich die Problemlagen ab 2014 mit Inkrafttreten der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit für Rumänien und Bulgarien noch verstärken werden. Wirksame Lösungen können die Kommunen mit den vorhandenen sozial- und ordnungspolitischen Instrumenten allein nicht anbieten. Der Deutsche Städtetag hat sich mit einem Positionspapier im Februar dieses Jahres ebenfalls zur Zuwanderung aus Südosteuropa aufgestellt und auf Fehlentwicklungen, die die Kommunen unverhältnismäßig stark belasten, hingewiesen und Handlungsbedarfe für die überörtlichen Politikebenen klassifiziert.

Die EU-Armutswanderung kann nur durch eine gemeinsame Anstrengung von EU, Bund, Ländern und Kommunen bewältigt werden, wobei die Kommunen strukturell in die Lage versetzt werden müssen, die anstehenden Probleme auch lösen zu können.

Seit Dezember 2011 führen die Städte Dortmund und Duisburg gemeinsam das interkommunale KOMM-IN-Projekt „Zuwanderung aus Südosteuropa“ durch. Nach und nach sind weitere betroffene Städte hinzugekommen, so dass ein Städtenetzwerk im Aufbau ist. Im Projekt wurde zu Beginn des Jahres ein Handlungsrahmen erarbeitet, der nun zu Handlungskonzepten weiterentwickelt wird. Diese werden aufgrund der unterschiedlichen Situation in den Kommunen variieren, aber zu den folgenden sechs Feldern sollen Lösungsstrategien entwickelt werden:

1. Verlässliche Verantwortungsgemeinschaft über alle Ebenen, Zugang zu Förderstrukturen ermöglichen
2. Einrichtung eines Bundesfonds zur gesundheitlichen Versorgung der Zugewanderten bis zur Klärung des Versicherungsschutzes und Verpflichtung der Krankenkassen zur Aufnahme der Zugewanderten in Basistarife

3. Aufbau von Beratungsstellen in Herkunftsländern und Zielorten sowie aufsuchende Arbeit vor Ort ermöglichen

4. Insbesondere ab 2014 Entwicklung von Strukturen für gezielte Qualifizierung und Berufsvorbereitung

5. Stärkung der Kinderrechte und verbesserte Lebensperspektiven ihrer Familien durch präventive mobile Hilfe und Vernetzung mit allen anderen Angeboten

6. Gute Zugänge zum Wohnungsmarkt
Diese Lösungsansätze aus dem KOMM-IN-Projekt zeigen, dass es eine Menge von fachlichen Ansätzen aus Dortmunder Sicht gibt, um die Integration der zuwandernden Menschen aus Südosteuropa wirksam zu ermöglichen. An vielen Stellen fehlen jedoch die personellen und finanziellen Mittel oder gesetzliche Zuständigkeiten.
Die Bekämpfung von Kriminalität und Prostitution in der Nordstadt durch enorme Kraftanstrengungen des Ordnungsamtes und der Polizei, die Notfallversorgung für Nicht- Krankenversicherte aus Bulgarien und Rumänien durch das Dortmunder Gesundheitsamt oder der Ankauf von sogenannten Problemimmobilien durch die DOGEWO sind wichtige punktuelle Aktionen, die allerdings eine Gesamtstrategie für die Zuwanderung nicht ersetzen können.

Vor diesem Hintergrund beschließt der Rat der Stadt Dortmund:

1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt den Handlungsrahmen des KOMM-IN-Projektes und fordert die Verwaltung auf, ihn weiterzuentwickeln bzw. in interkommunaler Zusammenarbeit umzusetzen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, vorhandene Arbeitsgruppen zur Verbesserung der Lebenssituation in der Nordstadt im Hinblick auf den anhaltenden Zuzug aus Südosteuropa stärker zu vernetzen und die Kooperation mit anderen Behörden wie z.B. Zollverwaltung oder Finanzverwaltung weiter auszubauen

3. Der Rat der Stadt fordert EU, Bund und Länder auf, sich der Zuwanderungsproblematik nachhaltig anzunehmen und die betroffenen Kommunen aktiv zu unterstützen.

4. Der Rat der Stadt bittet die Verwaltung, die zuständigen Fachausschüsse, die Bezirksvertretungen Innenstadt-Nord und Eving und den Integrationsrat kontinuierlich über die Weiterentwicklung des Handlungsrahmens aus dem KOMM-IN-Projekt und über das weitere Vorgehen der Verwaltung hinsichtlich der Zuwanderungsproblematik in Dortmund zu informieren.’

Des Weiteren lag dem Rat der Stadt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.04.2013 (Drucksache Nr.: 09712-13-E2) vor:

‚Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bringt unter dem o.g. TOP den nachfolgenden Antrag ein. Wir bitten um Überweisung in die zuständigen Fachausschüsse und Bezirksvertretungen. Eine abschließende Beratung und Beschlussfassung des Rates erfolgt nach Abschluss der Beratungen der anderen Gremien.

Armut bekämpfen und Integration fördern
Dortmund ist wie viele andere Städte in NRW und der gesamten Bundesrepublik seit mehreren Jahren Ziel für ZuwanderInnen aus den neuen EU-Ländern, insbesondere aus Rumänien und Bulgarien. So sind in NRW in 2011 rund 25.700 Menschen aus beiden Ländern zugezogen.

In Dortmund lebten im Jahr 2006 insgesamt 573 Menschen aus Bulgarien und Rumänien. Ende 2012 waren es bereits 3110. Viele von ihnen ziehen vor allem aufgrund des günstigen Wohnraums und der vorhandenen Netzwerke in die Dortmunder Nordstadt. Die zuwandernden Menschen nehmen damit ihr Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union in Anspruch. Dieses Recht ist eine der vier europäischen Grundfreiheiten und Teil der europäischen Bürgerrechte. Bürgerrechte sind unteilbar. Das gilt auch für Menschen aus Bulgarien und Rumänien. Mit der Freizügigkeit entfliehen sie damit zumeist unhaltbaren Zuständen in ihren Herkunftsländern.

Gleichzeitig hat der Zuzug der neuen ZuwanderInnen auch in Dortmund zu vielschichtigen Problemen geführt. Das betrifft insbesondere die Unterbringung in menschenunwürdigem Wohnraum, die fehlende Gesundheitsversorgung, die prekäre Situation der Kinder und Jugendlichen sowie die Beschäftigung in illegalen ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen. Aufgrund des bis Ende dieses Jahres geltenden Verbots der Aufnahme einer nichtselbstständigen Tätigkeit sind viele der ZuwanderInnen gezwungen, sich unter ausbeuterischen Bedingungen zu prostituieren. Viele von ihnen leben in prekären Wohnverhältnissen ohne Krankenversicherung.

Politik und Verwaltung in Dortmund versuchen gemeinsam mit vielen anderen Akteuren vor Ort, die Situation der bisherigen ZuwanderInnen zu verbessern und kurzfristige Hilfsmaßnahmen anzubieten. Beispielhaft dafür stehen das Dortmunder Netzwerk EU-Armutswanderung, das Projekt der Integrierten Wohnungsnotfallstrategie sowie das kommunale Handlungskonzept, Zuwanderung aus Südosteuropa`. Viele Impulse aus Dortmund sind in den Bericht des Deutschen Städtetages zur Zuwanderung von EUBürgerinnen aus Rumänien und Bulgarien sowie in das Interkommunale KOMM-IN-Projekt eingeflossen.

Es ist damit zu rechnen, dass die Zahl der ZuwanderInnen aus Rumänien und Bulgarien im kommenden Jahr 2014 weiter ansteigen wird. Grund ist die Einführung der uneingeschränkten Freizügigkeit und der damit verbundenen Aufhebung des Verbotes der Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse. Viele dieser Menschen werden aufgrund der Hoffnung, ihre wirtschaftliche und persönliche Lebenssituation zu verbessern, nach Dortmund kommen. Die Erfahrungen der Akteure vor Ort lassen vermuten, dass eine große Gruppe dauerhaft bleiben will.

Durch die Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen ab 2014 wird sich sowohl die soziale Situation der ZuwanderInnen als auch die Situation der sie aufnehmenden Kommunen schlagartig ändern. Statt kurzfristiger Hilfen sind spätestens dann Maßnahmen zur schnellen, umfangreichen und zugleich nachhaltigen Integration der NeuzuwanderInnen gefragt.

Dieser Herausforderung müssen sich Politik und Verwaltung, muss sich die gesamte Dortmunder Stadtgesellschaft stellen. Die Integration insbesondere der Gruppe der nicht qualifizierten Zuwanderinnen und Zuwanderer aus Südosteuropa stellt unsere Stadt vor große Herausforderungen, auf die man sich rechtzeitig vorbereiten muss.
Hilfestellungen seitens des Landes, des Bundes sowie der EU müssen dabei eingefordert werden. Die Kommunen erwarten zu Recht Unterstützung für eine Integration von ZuwanderInnen, die über Qualifizierung und Bildung erfolgen muss. Gleichzeitig darf ein Verweis auf die Verantwortung anderer Ebenen nicht dazu führen, die eigenen Dortmunder Möglichkeiten zu vernachlässigen.

Vor diesem Hintergrund stellt der Rat der Stadt Dortmund fest:

1. Die nach Dortmund kommenden ZuwanderInnen insbesondere aus den neuen südosteuropäischen EU-Beitrittsländern nehmen ihr Bürgerrecht auf Freizügigkeit in Anspruch und sind in Dortmund willkommen.

2. Mit der Aufhebung des Arbeitsverbots ab 2014 wird voraussichtlich eine größere Gruppe von NeuzuwanderInnen dauerhaft in Dortmund bleiben wollen. Zielsetzung muss deshalb die schnelle und umfangreiche Integration dieser europäischen BürgerInnen in Dortmund sein.

3. Jeder und jede Zuwanderer/in, der/die nach Dortmund kommt, soll eine faire Integrationschance und damit die Möglichkeiten erhalten, für sich und seine/ihre Familie den Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften.

4. Die städtische Wirtschaftsförderung sowie die Sozialverwaltung werden aufgefordert, ein Konzept zur Qualifizierung und Erleichterung der legalen Arbeitsaufnahme der ZuwanderInnen zu erarbeiten. Dabei sind andere Akteure im Bereich der Qualifizierung einzubeziehen.

5. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Beschluss des Sozialausschusses zur Schaffung zusätzlicher Beratungsmöglichkeiten für ZuwanderInnen schnellstmöglich umzusetzen. Die Beratung soll dabei insbesondere über rechtliche Grundlagen informieren, Begleitung und Unterstützung bei Behördenangelegenheiten bieten sowie Sprachmittlerleistungen anbieten, um eine faire Chance der Einhaltung von Regeln zu gewährleisten.

6. Die von den ZuwanderInnen bevorzugten Stadtbezirke und die dort lebende einheimische Bevölkerung benötigen besondere Unterstützung und Solidarität bei der Bewältigung der Aufgabe der Integration. Die Verwaltung wird aufgefordert, Möglichkeiten aufzuzeigen, welche Hilfestellungen vor Ort zusätzlich zu bereits vorhandenen Maßnahmen wünschenswert und umsetzbar sind, um die gemeinschaftliche Aufgabe der Integration zu bewältigen.

7. Ressentiments und populistische Panikmache verstärken in gefährlicher Weise eine gesellschaftspolitische Abwehrhaltung gegenüber den ZuwanderInnen. Zudem rufen sie Erinnerungen an historisch längst überholt geglaubte Debatten wach, die wir als Antiziganismus kennen. Der Rat stellt sich gegen alle rassistischen Versuche, die einheimische Bevölkerung gegen die ZuwanderInnen auszuspielen. Er unterstützt stattdessen jedes zivilgesellschaftliche Engagement für ein friedliches und solidarisches Miteinander vor Ort. Die Verwaltung wird aufgefordert, Möglichkeiten der Unterstützung eines derartigen bürgerschaftlichen Engagements aufzuzeigen.

8. Die Aufgabe der Integration kann und darf nicht allein von den Kommunen getragen und gelöst werden. Der Rat fordert sowohl die EU, den Bund als auch das Land auf, schnell und ausreichend den Prozess der Integration und die dafür benötigten Maßnahmen insbesondere auch finanziell zu unterstützen.’

Dem Rat der Stadt lag zudem folgender Antrag von Rm Münch (FBI) vom 02.05.2013
(Drucksache Nr.: 09712-13-E3) vor:

‚Angesichts aktuell 24 % Armut bzw. Armutsrisiko in Dortmund, mehr als 24.000 Dortmunder Kindern unter 15 Jahren, die in Armut leben, und einer Arbeitslosenquote von fast 14 %, ist die Stadt Dortmund selbst mit Fördermitteln weder gesellschaftlich noch finanziell in der Lage, eine zusätzliche Armutszuwanderung von EU-Bürgern aus Rumänien und Bulgarien zu verkraften.
Zuwanderer, die kaum ein Wort deutsch sprechen, völlig anders sozialisiert sind und keinen Schul- oder Berufsabschluss haben, gefährden die soziale Balance unserer verarmenden Stadtgesellschaft und bedeuten ein großes gesellschaftliches und finanzielles Risiko für die hochverschuldete Stadt.
Eine lediglich aus moralischen Beweggründen angestrebte Sozialromantik, ist unter den aktuellen gesellschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen in Dortmund in keiner Weise gerechtfertigt, schädlich für die Stadt und Stadtgesellschaft und könnte die Stadt sogar in ihre finanzielle Handlungsunfähigkeit führen.
Die Stadt Dortmund aber auch die Bundesrepublik Deutschland sind in keiner Weise für die Diskriminierung und die menschenunwürdigen Bedingungen, unter denen Roma in den EUMitgliedsstaaten Rumänien und Bulgarien leben, weder ursächlich noch moralisch verantwortlich, so dass es Aufgabe dieser Länder bzw. der EU sein muss, die von ihnen verursachten bzw. tolerierten Probleme vor Ort zu lösen.

Der Rat der Stadt Dortmund möge deshalb beschließen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund wendet sich an die Bundes- und Landesregierung mit der Bitte, sich dafür zu engagieren, dass die ab 01.01.2014 geplante Arbeitnehmerfreizügigkeit für EU-Bürger aus Rumänien und Bulgarien ausgesetzt wird.
2. Der Rat der Stadt Dortmund wendet sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit der Bitte, dafür Sorge zu tragen, dass Roma in Rumänien und Bulgarien nicht länger diskriminiert werden.
3. Der Rat der Stadt Dortmund wendet sich an die Bundes- und Landesregierung mit der Bitte, sich dafür zu engagieren, dass die menschenunwürdigen Bedingungen in Rumänien und Bulgarien, unter denen Roma leben müssen, geändert werden.’

Der Rat der Stadt brachte die Anträge ein und überwies sie an die zuständigen Fachausschüsse (den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden, den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien), die BVen Innenstadt-Nord und Eving sowie den Integrationsrat.“


B. Es lag folgende Zusammenfassung für die Sitzung des Rates am 18.07.2013, Drucksache Nr.: 09712-E7, vor:

„Die zu dem o. a. Tagesordnungspunkt eingebrachten Anträge der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie von Rm Münch (FBI) wurden in den Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit, des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden, des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien, des Integrationsrates sowie der Bezirksvertretung Eving beraten und mit zum Teil unterschiedlichen Voten beschlossen.

Das Ergebnis der diesbezüglich gefassten Beschlüsse lässt sich wie folgt zusammenfassen:


Antrag der SPD-Fraktion:

1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt den Handlungsrahmen des KOMM-IN-Projektes und
fordert die Verwaltung auf, ihn weiterzuentwickeln bzw. in interkommunaler
Zusammenarbeit umzusetzen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, vorhandene Arbeitsgruppen zur Verbesserung der Lebenssituation in der Nordstadt im Hinblick auf den anhaltenden Zuzug aus Südosteuropa stärker zu vernetzen und die Kooperation mit anderen Behörden wie z.B. Zollverwaltung oder Finanzverwaltung weiter auszubauen.

3. Der Rat der Stadt fordert EU, Bund und Länder auf, sich der Zuwanderungsproblematik nachhaltig anzunehmen und die betroffenen Kommunen aktiv zu unterstützen.

4. Der Rat der Stadt bittet die Verwaltung, die zuständigen Fachausschüsse, die Bezirksvertretungen Innenstadt-Nord und Eving und den Integrationsrat kontinuierlich über die Weiterentwicklung des Handlungsrahmens aus dem KOMM-IN-Projekt und über das weitere Vorgehen der Verwaltung hinsichtlich der Zuwanderungsproblematik in Dortmund zu informieren.“


Antrag Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen:

1. Die nach Dortmund kommenden ZuwanderInnen insbesondere aus den neuen südosteuropäischen EU-Beitrittsländern nehmen ihr Bürgerrecht auf Freizügigkeit in Anspruch und sind in Dortmund willkommen. Insbesondere geht es hier um die ZuwanderInnen, die ihre langfristige persönliche, berufliche und familiäre Perspektive in Dortmund sehen.

2. Mit der Aufhebung des Arbeitsverbots ab 2014 wird voraussichtlich eine größere Gruppe von NeuzuwanderInnen dauerhaft in Dortmund bleiben wollen. Zielsetzung muss deshalb die schnelle und umfangreiche Integration dieser europäischen BürgerInnen in Dortmund sein.

3. Jeder und jede Zuwanderer/in, der/die nach Dortmund kommt, soll eine faire Integrationschance und damit die Möglichkeiten erhalten, für sich und seine/ihre Familie den Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften.

4. Die städtische Wirtschaftsförderung sowie die Sozialverwaltung werden aufgefordert, ein Konzept zur Qualifizierung und Erleichterung der legalen Arbeitsaufnahme der ZuwanderInnen zu erarbeiten. Dabei sind andere Akteure im Bereich der Qualifizierung einzubeziehen. Hintergrund sind die im KOMM-IN-Projekt „Zuwanderung aus Südosteuropa“ erarbeiteten Handlungsfelder, zu denen Lösungsstrategien entwickelt werden sollen. Dazu zählt auch das Handlungsfeld Nummer 4 „Insbesondere ab 2014 Entwicklung von Strukturen für gezielte Qualifizierung und Berufsvorbereitung.“

5. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Beschluss des Sozialausschusses zur Schaffung zusätzlicher Beratungsmöglichkeiten für ZuwanderInnen schnellstmöglich umzusetzen. Die Beratung soll dabei insbesondere über rechtliche Grundlagen informieren, Begleitung und Unterstützung bei Behördenangelegenheiten bieten sowie Sprachmittlerleistungen anbieten, um eine faire Chance der Einhaltung von Regeln zu gewährleisten.

6. Die von den ZuwanderInnen bevorzugten Stadtbezirke und die dort lebende einheimische Bevölkerung benötigen besondere Unterstützung und Solidarität bei der Bewältigung der Aufgabe der Integration. Die Verwaltung wird aufgefordert, Möglichkeiten aufzuzeigen, welche Hilfestellungen vor Ort zusätzlich zu bereits vorhandenen Maßnahmen wünschenswert und umsetzbar sind, um die gemeinschaftliche Aufgabe der Integration zu bewältigen.

7. Ressentiments und populistische Panikmache verstärken in gefährlicher Weise eine gesellschaftspolitische Abwehrhaltung gegenüber den ZuwanderInnen. Zudem rufen sie Erinnerungen an historisch längst überholt geglaubte Debatten wach, die wir als Antiziganismus kennen. Der Rat stellt sich gegen alle rassistischen Versuche, die einheimische Bevölkerung gegen die ZuwanderInnen auszuspielen. Er unterstützt stattdessen jedes zivilgesellschaftliche Engagement für ein friedliches und solidarisches Miteinander vor Ort. Die Verwaltung wird aufgefordert, Möglichkeiten der Unterstützung eines derartigen bürgerschaftlichen Engagements aufzuzeigen.

8. Die Aufgabe der Integration kann und darf nicht allein von den Kommunen getragen und gelöst werden. Der Rat fordert sowohl die EU, den Bund als auch das Land auf, schnell und ausreichend den Prozess der Integration und die dafür benötigten Maßnahmen insbesondere auch finanziell zu unterstützen.


Antrag CDU-Fraktion:

1. Der Rat fordert die Verwaltung auf, zusammen mit den bereits vorhandenen Arbeitsgruppen und Projekten ein ganzheitliches Handlungskonzept –wie es die Stadt Duisburg bereits erstellt hat - zu erarbeiten, welches das komplette Spektrum der bereits bekannten Probleme, aber auch mögliche neu aufkommende Probleme aufgreift. Dabei sollen insbesondere die Bereiche Bildung/Jugend, Wohnen/Arbeit/Gesundheit und Recht/Ordnung Platz finden.

2. Der Rat begrüßt das interkommunale „KOMM-IN-Projekt“ und nutzt den inhaltlichen Austausch, u.a. mit der Stadt Duisburg, zur Weiterentwicklung bereits vorhandener Konzepte.

3. Der Rat fordert die Verwaltung auf, vorhandene Arbeitsgruppen – wie beispielsweise das Netzwerk EU-Armutszuwanderung – zu unterstützen, die Ergebnisse in die laufende Arbeit mit einfließen zu lassen und, über die Ergebnisse regelmäßig im Ausschuss zu berichten.

4. Die zwingend erforderlichen Maßnahmen und vorgeschriebenen Aufgaben, um den erwarteten Zuzug aus Südosteuropa menschlich und sozial zu gestalten, können nur mit flankierenden Drittmitteln der EU, des Bundes oder des Landes NRW umgesetzt und finanziert werden. Der Ausschuss bittet die Verwaltung, hierzu gemeinsam mit anderen betroffenen Städten und dem Deutschen Städtetag initiativ zu werden und die erforderliche Finanzierung für die Stadt Dortmund einzufordern.


Darüber hinaus hat die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord abweichend von den zuvor aufgeführten Beschlüssen folgende Empfehlungen an den Rat der Stadt ausgesprochen:

Dem Rat wird empfohlen, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im
Rathaus in abgeänderter Form der Empfehlung des Ausschusses für Soziales,
Arbeit und Gesundheit wie folgt zu beschließen:

1. Die nach Dortmund kommenden ZuwanderInnen insbesondere aus den neuen
südosteuropäischen EU-Beitrittsländern nehmen ihr Bürgerrecht auf Freizügigkeit in
Anspruch. und sind in Dortmund willkommen. Insbesondere geht es hier um Die
ZuwanderInnen sind in Dortmund unter der Voraussetzung willkommen, dass
sie ihre langfristige persönliche, berufliche und familiäre Perspektive in Dortmund
sehen.


7. Ressentiments und populistische Panikmache verstärken in gefährlicher Weise
eine gesellschafts-politische Abwehrhaltung gegenüber den ZuwanderInnen. Zudem
rufen sie Erinnerungen an historisch längst überholt geglaubte Debatten wach, die
wir als Antiziganismus kennen. Der Rat stellt sich gegen alle rassistischen Versuche,
die einheimische Bevölkerung gegen die ZuwanderInnen auszuspielen. Er
unterstützt stattdessen jedes zivilgesellschaftliche Engagement für ein friedliches und
solidarisches Miteinander vor Ort. Die Verwaltung wird aufgefordert, Möglichkeiten
der Unterstützung eines derartigen bürgerschaftlichen Engagements aufzuzeigen.

Dem Rat wird empfohlen, den folgenden Pkt. 5 des Antrages der CDU-Fraktion, der in den Ausschüssen abgelehnt wurde, zu beschließen:

5. Der Rat fordert darüber hinaus die Landesregierung auf, den von der
Armutswanderung betroffenen Kommunen ein Mehr an Polizeikräften zur
Verfügung zu stellen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord bekräftigt und modifiziert ihren folgenden Beschluss vom 06.02.2013 (Drucksache Nr.: 08613-12) als Empfehlung und leitet ihn an den Rat der Stadt weiter:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord begrüßt ausdrücklich die Erstellung der kleinräumigen Quartiersanalyse „Münsterstraßen- und Schleswiger Viertel“, die nach ihrem Anspruch weit über eine reine Problemanalyse hinausgehen und zielgerichtete Handlungsoptionen darstellen soll. Die aufgezeigten Handlungsoptionen sind aber völlig unzureichend. Damit wird das angestrebte Ziel, die Wohnquartiere zukunftsfähig zu gestalten, eindeutig verfehlt!
Bei der Bewohnerbefragung geben 46 % aus dem Münsterstraßenquartier und 45 % aus dem Schleswiger Viertel an, einen Umzug zu planen. Als wichtigste Gründe für den Fortzug aus dem Quartier werden genannt:

„Schlechte Wohngegend, Zuzug von Armutswanderinnen und –zuwandern aus Südosteuropa, hohe Kriminalität, Drogen und Lärm“. Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vertritt die Ansicht, dass ein „weiter so“ der Polizei absolut nicht zielführend ist. Es bedarf anderer Ansätze, wenn man die Dortmunder Nordstadt stärken und den Fortzug der sozial gefestigten Haushalte verhindern will.

Die Bewohner halten es u. a. für notwenig, den Zuzug von Armutszuwanderinnen und –zuwandern aus Südosteuropa zu begrenzen. Die Antwort der Verwaltung findet sich in den wichtigsten Handlungsoptionen. Sie lautet: „Projekte im Zusammenhang mit der Armutswanderung aus Südosteuropa entwickeln“. Abgesehen davon, dass schon einige Projekte in der Nordstadt durchgeführt werden oder geplant sind, ist das kein geeignetes Mittel, der Forderung der Bewohner, Rechnung zu tragen, die Zuwanderung zu stoppen. Im Gegenteil, sie bieten diesem Personenkreis einen
zusätzlichen Anreiz, ihren Wohnort in die Nordstadt zu verlegen.

Um die Probleme nicht allein der Nordstadt zu überlassen, muss eine gleichmäßige Verteilung dieses Personenkreises auf das gesamte Stadtgebiet angestrebt werden! Zur Erreichung dieses Ziels sind folgende Möglichkeiten gegeben, die mit Nachdruck ausgeschöpft werden müssen:

1. Nach der Satzung zur Begründung kommunaler Benennungsrechte im geförderten Mietwohnungsbau im Gebiet der Stadt Dortmund vom 18.06.2012 darf freier oder bezugsfertig werdender Wohnraum, der der Sozialbindung unterliegt, nur einem durch die Stadt Dortmund benannten Wohnungssuchenden zum Gebrauch überlassen werden. Dieses Belegungsrecht der Stadt Dortmund muss als Steuerungsinstrument genutzt werden, um den Zuzug der Zuwanderer in andere Stadtbezirke sicherzustellen.

2. Ziel des im Oktober 2012 gestarteten Projektes „Integrierte Wohnungsnotfallstrategie für EU-Zuwanderer/innen aus Bulgarien und Rumänien in Dortmund“ ist es, EU-Neuzuwanderer fit für den Wohnungsmarkt zu machen und entsprechende Mietobjekte, z. B. über Mieterverein und Wohnungsunternehmen zu finden. Die Verwaltung wird aufgefordert, ausschließlich Wohnungen außerhalb der Nordstadt anzubieten.

3. Einrichtung von Auffangklassen für Kinder aus Rumänien und Bulgarien im gesamten Stadtgebiet.

4. Restriktives Vorgehen gegen Eigentümer von Problemhäusern unter Festsetzung hoher Strafgelder. Vermietung von Wohnraum, der mit Matratzenlager völlig überbelegt ist, unterbinden.

Weiterhin müssen Möglichkeiten geschaffen werden, Zuwanderer an verschiedenen Orten in
Dortmund für ein Leben in unserer Stadt vorzubereiten. Hierfür sind Einrichtungen zu schaffen, in welchen Zuwanderer in den ersten Monaten untergebracht werden. Dort werden Sie auf ein Leben in Dortmund vorbereitet und anschließend stadtweit angesiedelt. Wahrscheinlich wird dies nur freiwillig möglich sein, so dass die Zuwanderer durch Anreize hierzu bewegt werden müssen.“



Herr Münch begründete kurz seinen Antrag.


C. Der Ausschuss für Kinder. Jugend und Familie - AKJF - empfahl dem Rat der Stadt Dortmund, folgende Anträge zu beschließen bzw. abzulehnen:

Antrag der SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 09712-13-E1 - s. auch B - :
(Abstimmung AKJF: einstimmig beschlossen)


1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt den Handlungsrahmen des KOMM-IN-Projektes und fordert die Verwaltung auf, ihn weiterzuentwickeln bzw. in interkommunaler
Zusammenarbeit umzusetzen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, vorhandene Arbeitsgruppen zur Verbesserung der Lebenssituation in der Nordstadt im Hinblick auf den anhaltenden Zuzug aus Südosteuropa stärker zu vernetzen und die Kooperation mit anderen Behörden wie z.B. Zollverwaltung oder Finanzverwaltung weiter auszubauen.

3. Der Rat der Stadt fordert EU, Bund und Länder auf, sich der Zuwanderungsproblematik nachhaltig anzunehmen und die betroffenen Kommunen aktiv zu unterstützen.

4. Der Rat der Stadt bittet die Verwaltung, die zuständigen Fachausschüsse, die Bezirksvertretungen Innenstadt-Nord und Eving und den Integrationsrat kontinuierlich ber die Weiterentwicklung des Handlungsrahmens aus dem KOMM-IN-Projekt und über das weitere Vorgehen der Verwaltung hinsichtlich der Zuwanderungsproblematik in Dortmund zu informieren.“


Antrag Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, Drucksache Nr.: 09712-13-E2 - s. auch B -
(in der geänderten Fassung des Ausschusses Soziales, Arbeit und Gesundheit am 28.05.2013):
(Abstimmung AKJF: mehrheitlich beschlossen - 11 Ja, 2 Nein)


1. Die nach Dortmund kommenden ZuwanderInnen insbesondere aus den neuen südosteuropäischen EU-Beitrittsländern nehmen ihr Bürgerrecht auf Freizügigkeit in Anspruch und sind in Dortmund willkommen. Insbesondere geht es hier um die ZuwanderInnen, die ihre langfristige persönliche, berufliche und familiäre Perspektive in Dortmund sehen.

2. Mit der Aufhebung des Arbeitsverbots ab 2014 wird voraussichtlich eine größere Gruppe von NeuzuwanderInnen dauerhaft in Dortmund bleiben wollen. Zielsetzung muss deshalb die schnelle und umfangreiche Integration dieser europäischen BürgerInnen in Dortmund sein.

3. Jeder und jede Zuwanderer/in, der/die nach Dortmund kommt, soll eine faire Integrationschance und damit die Möglichkeiten erhalten, für sich und seine/ihre Familie den Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften.

4. Die städtische Wirtschaftsförderung sowie die Sozialverwaltung werden aufgefordert, ein Konzept zur Qualifizierung und Erleichterung der legalen Arbeitsaufnahme der ZuwanderInnen zu erarbeiten. Dabei sind andere Akteure im Bereich der Qualifizierung einzubeziehen. Hintergrund sind die im KOMM-IN-Projekt „Zuwanderung aus Südosteuropa“ erarbeiteten Handlungsfelder, zu denen Lösungsstrategien entwickelt werden sollen. Dazu zählt auch das Handlungsfeld Nummer 4 „Insbesondere ab 2014 Entwicklung von Strukturen für gezielte Qualifizierung und Berufsvorbereitung.“

5. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Beschluss des Sozialausschusses zur Schaffung zusätzlicher Beratungsmöglichkeiten für ZuwanderInnen schnellstmöglich umzusetzen. Die Beratung soll dabei insbesondere über rechtliche Grundlagen informieren, Begleitung und Unterstützung bei Behördenangelegenheiten bieten sowie Sprachmittlerleistungen anbieten, um eine faire Chance der Einhaltung von Regeln zu gewährleisten.

6. Die von den ZuwanderInnen bevorzugten Stadtbezirke und die dort lebende einheimische Bevölkerung benötigen besondere Unterstützung und Solidarität bei der Bewältigung der Aufgabe der Integration. Die Verwaltung wird aufgefordert, Möglichkeiten aufzuzeigen, welche Hilfestellungen vor Ort zusätzlich zu bereits vorhandenen Maßnahmen wünschenswert und umsetzbar sind, um die gemeinschaftliche Aufgabe der Integration zu
bewältigen.

7. Ressentiments und populistische Panikmache verstärken in gefährlicher Weise eine gesellschaftspolitische Abwehrhaltung gegenüber den ZuwanderInnen. Zudem rufen sie Erinnerungen an historisch längst überholt geglaubte Debatten wach, die wir als Antiziganismus kennen. Der Rat stellt sich gegen alle rassistischen Versuche, die einheimische Bevölkerung gegen die ZuwanderInnen auszuspielen. Er unterstützt stattdessen jedes zivilgesellschaftliche Engagement für ein friedliches und solidarisches Miteinander vor Ort. Die Verwaltung wird aufgefordert, Möglichkeiten der Unterstützung eines derartigen bürgerschaftlichen Engagements aufzuzeigen.

8. Die Aufgabe der Integration kann und darf nicht allein von den Kommunen getragen und gelöst werden. Der Rat fordert sowohl die EU, den Bund als auch das Land auf, schnell und ausreichend den Prozess der Integration und die dafür benötigten Maßnahmen insbesondere auch finanziell zu unterstützen.


Antrag RM Münch – FBI, Drucksache Nr.: 09712-13-E3 - s. auch A -:
(Abstimmung AKJF: einstimmig abgelehnt – 13 Nein)


Der Rat der Stadt Dortmund möge deshalb beschließen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund wendet sich an die Bundes- und Landesregierung mit der Bitte, sich dafür zu engagieren, dass die ab 01.01.2014 geplante Arbeitnehmerfreizügigkeit für EU-Bürger aus Rumänien und Bulgarien ausgesetzt wird.
2. Der Rat der Stadt Dortmund wendet sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit der Bitte, dafür Sorge zu tragen, dass Roma in Rumänien und Bulgarien nicht länger diskriminiert werden.
3. Der Rat der Stadt Dortmund wendet sich an die Bundes- und Landesregierung mit der Bitte, sich dafür zu engagieren, dass die menschenunwürdigen Bedingungen in Rumänien und Bulgarien, unter denen Roma leben müssen, geändert werden.’


Antrag CDU-Fraktion, Drucksache Nr.: 08712-13-E4 - s. auch B -
(aus der Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Anregungen und Beschwerden am 04.06.2013):

(Abstimmung AKJF: einstimmig beschlossen)

1. Der Rat fordert die Verwaltung auf, zusammen mit den bereits vorhandenen Arbeitsgruppen und Projekten ein ganzheitliches Handlungskonzept –wie es die Stadt Duisburg bereits erstellt hat - zu erarbeiten, welches das komplette Spektrum der bereits bekannten Probleme, aber auch mögliche neu aufkommende Probleme aufgreift. Dabei sollen insbesondere die Bereiche Bildung/Jugend, Wohnen/Arbeit/Gesundheit und Recht/Ordnung Platz finden.

2. Der Rat begrüßt das interkommunale „KOMM-IN-Projekt“ und nutzt den inhaltlichen Austausch, u.a. mit der Stadt Duisburg, zur Weiterentwicklung bereits vorhandener Konzepte.

3. Der Rat fordert die Verwaltung auf, vorhandene Arbeitsgruppen – wie beispielsweise das Netzwerk EU-Armutszuwanderung – zu unterstützen, die Ergebnisse in die laufende Arbeit mit einfließen zu lassen und, über die Ergebnisse regelmäßig im Ausschuss zu berichten.

4. Die zwingend erforderlichen Maßnahmen und vorgeschriebenen Aufgaben, um den erwarteten Zuzug aus Südosteuropa menschlich und sozial zu gestalten, können nur mit flankierenden Drittmitteln der EU, des Bundes oder des Landes NRW umgesetzt und finanziert werden. Der Ausschuss bittet die Verwaltung, hierzu gemeinsam mit anderen betroffenen Städten und dem Deutschen Städtetag initiativ zu werden und die erforderliche Finanzierung für die Stadt Dortmund einzufordern.


Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 10.07.2013 - in der Zusammenfassung
unter B -:
(Abstimmung AKJF: mehrheitlich abgelehnt – 3 Ja, 9 Nein, 1 Enthaltung)




Der Vorsitzende beendete den öffentlichen Teil der Sitzung um 14.20 Uhr.



Sohn Roshol Lieberknecht
Vorsitzender Schriftführerin