Niederschrift

über die 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung,


Anregungen und Beschwerden
am 16.03.2010
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 13:00 - 14:50 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD
Rm Goosmann
Rm Lührs
Rm Möckel
Rm Renkawitz
Rm Schnittker
Rm Tölch
Rm Wittkamp

CDU
sB Ermert
Rm Krause
Rm Liedschulte
Rm Bartsch i. V. für Rm Penning
Rm Strucker
Rm Weber

B90/Die Grünen
Rm Frebel
Rm Noltemeyer
sB Tekin

FDP/Bürgerliste
Rm Becker ab 13:50 Uhr

Die Linke
Rm Sr. Tautorat i. V. für Rm Konak

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Geng Seniorenbeirat

c) Verwaltung
StR Steitz, 3/Dez.
Herr Schäfer, StA 32
Herr Moldenhauer, StA 32
Herr Walther, StA 32
Herr Aschenbrenner, StA 37
Herr Quante, StA 37
Herr Keune, StA 66
Herr Lebrecht, StA 65


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 16.03.2010, Beginn 13:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 02.02.2010


2. Beratung von Eingaben
unbesetzt


3. Anträge

3.1 Umsetzung der neuen Bleiberechtsregelung in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00114-10-E2)

3.2 Maßnahmenkatalog
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00158-10-E2)

3.3 Kontrollen von Sondernutzungsgenehmigungen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00176-10-E3)

3.4 Neubau und Sanierung von Gerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehr
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00117-10-E2)




3.5 Wahlen

3.5.a) Barrierefreie Wahllokale
Empfehlung: Seniorenbeirat aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 20.01.2010
(Drucksache Nr.: 00028-10)

3.5.b) Wahlhilfen für blinde und sehbehinderte wahlberechtigte Dortmunder/innen bei den Kommunalwahl-Wiederwahlen
Überweisung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2009
(Drucksache Nr.: 16465-09)

3.6 Besetzung von Stellen beim Ordnungsamt / Ordnungspartnerschaften
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 00485-10)

3.7 Nichtraucherschutz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00553-10)

3.8 Parkraumsituation in der östlichen Innenstadt
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00556-10)

3.9 Sperrstunde
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00557-10)


4. Vorlagen der Verwaltung

4.1 Einbürgerung in Dortmund - Aktuelle Entwicklungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00307-10)

4.2 Verwaltungsstrukturreform NRW „Versorgungsverwaltung“
Festlegung einer dauerhaften Kooperation der Städte Dortmund, Bochum und Hagen im Bereich des Schwerbehindertenrechts – SGB IX – und des Bundeselterngeldgesetz/Elternzeitgesetz – BEEG -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00355-10)

4.3 Einrichtung eines Clearinghauses für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00409-10)

4.4 Sportanlagen des Ausbildungszentrums der Feuerwehr Dortmund; Erweiterung des Baubeschlusses
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16485-09-E4)

hierzu -> Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 14.01.2010
(Drucksache Nr.: 16485-09-E1)
- lag bereits zur Sitzung am 02.02.2010 vor -
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16485-09-E3)



Die Sitzung wurde von dem Vorsitzenden - Rm Frebel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.




1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Christiane Krause (CDU-Fraktion) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Rm Noltemeyer bat darum, den Punkt

3.8 Parkraumsituation in der östlichen Innenstadt
Vorschlag zu TO
(Drucksache Nr.: 00556-10)

an die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zu verweisen.

Auch die antragstellende CDU-Fraktion stimmte dieser Verfahrensweise zu, so dass die Tagesordnung mit dieser Änderung einstimmig festgestellt wurde.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 02.02.2010

Die Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 02.02.2010 wurde einstimmig genehmigt.



2. Beratung von Eingaben

unbesetzt

3. Anträge

zu TOP 3.1
Umsetzung der neuen Bleiberechtsregelung in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00114-10-E2)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
Maßnahmenkatalog
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00158-10-E2)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die
Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.3
Kontrollen von Sondernutzungsgenehmigungen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00176-10-E3)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung. Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.4
Neubau und Sanierung von Gerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehr
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00117-10-E2)

Rm Goosmann zeigte sich erschrocken darüber, dass statt dem benötigten Investitionsvolumen von ca. 3,5 Mio. € lediglich 78.000 € in die Haushaltsplanungen einfließen werden. Insbesondere die Freiwillige Feuerwehr sei davon betroffen, da die dringend benötigten Baumaßnahmen und die Ausstattung mit dem Nötigsten dringend gefährdet sei. Dies müsse im Rahmen der Haushaltsberatungen noch einmal dringend aufgegriffen und diskutiert werden.

Auch Rm Krause bedauerte diese Entwicklung außerordentlich. Ihre Rückfrage, welche konkreten Auswirkungen diese Kürzung auf den Bereich der Feuerwehr habe, beantwortete Herr Aschenbrenner dahingehend, dass mittelfristig sowohl Baumaßnahmen der Freiwilligen Feuerwehr, aber auch die Ersatzbeschaffung von Lösch- und Rettungsfahrzeugen davon betroffen sind.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.5
Wahlen

StR Steitz signalisierte, dass die vom Behindertenpolitischen Netzwerk geforderten Schablonen für die anstehenden Wahlen bereits in der Beschaffung sind, so dass eine Abstimmung dieses Antrages nicht mehr notwendig sei.

In Bezug auf die Anregung des Seniorenbeirates, für die Barrierefreiheit der Wahllokale Sorge zu tragen, merkte StR Steitz an, dass die barrierefreie Erreichbarkeit der Wahllokale nur eines von mehreren Kriterien für deren Auswahl sei. Leider könne dies nicht immer gewährleistet werden. Es bestehe aber selbstverständlich die Möglichkeit der Briefwahl bzw. die Wahl in einem anderen Wahllokal mit Hilfe eines Wahlscheines. Die Wahlbenachrichtigungen enthalten alle einen Hinweis auf die Barrierefreiheit, so dass frühzeitig die anderen Alternativen aufgegriffen werden können.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird aufgefordert, für barrierefreie Wahllokale Sorge zu tragen.

zu TOP 3.6
Besetzung von Stellen beim Ordnungsamt / Ordnungspartnerschaften
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 00485-10)

Rm Becker erläuterte ausführlich den vorgelegten Antrag. Nur auf diese Weise könne es gelingen, die vollständige Besetzung der vorhandenen 25 Planstellen im Ordnungsamt bzw. die stufenweise Ausweitung auf bis zu 48 Planstellen umzusetzen.

StR Steitz führte aus, dass sich die Umsetzung des Antrages schwierig gestalten werde, weil es aus dem verwaltungsinternen Bereich keine Interessenten für diese Stellen gebe.
Einzig der Einsatz der Verwaltungsangestellten, die in diesem Jahr ihre Ausbildung abschließen, könnte hilfreich sein.

Herr Schäfer ergänzte, dass ein ähnliches Verfahren bereits für Mitarbeiter/innen gelte, die bisher extern für den Bereich der Ordnungspartnerschaften bzw. Verkehrsüberwachung eingestellt wurden und zunächst 4 Jahre in dem Bereich verbleiben müssen, für den sie eingestellt wurden.

In Bezug auf die Übernahme möglicher Auszubildenden stelle sich die Situation so dar, dass diese voraussichtlich alle in den Bereich der Arge übernommen werden sollen, auch weil dort die Personalkosten bezuschusst werden. Es habe aus diesem Bereich Interessenten für die Ordnungspartnerschaften gegeben. Ein Zwangs weiser Einsatz der Beschäftigten werde sich aber wohl eher negativ auf die Motivation der Mitarbeiter auswirken.

Rm Krause wies ebenfalls auf die Schwierigkeiten hin, die bereits vorhandenen Planstellen zu besetzen. Es müsse alles getan werden, um dies erfolgreich abzuschließen, zumal es dazu geltende Beschlüsse des Rates und des Ausschusses gebe.

Für Rm Goosmann ist in die Betrachtung einzubeziehen, dass der von der Fraktion FDP/Bürgerliste vorgelegte Antrag alle zukünftigen Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes einbeziehe, z. B. auch Veterinäre. Für eine solchen speziellen Personenkreis könne ein derartiges Verfahren selbstverständlich nicht umgesetzt werden. Auch er wies auf die geltenden Beschlüsse hin, über die, wenn die Verwaltung sie nicht umsetzen könne, dem Ausschuss entsprechend zeitnah Bericht zu erstatten sei.

Rm Becker stellte dar, dass der Antrag derart ausgestaltet werden sollte, dass er seitens der Verwaltung auch praktiziert und umgesetzt werden kann. Der mögliche Einsatz der Verwaltungsangestellten sei dazu der praktikabelste Weg, mit dessen Hilfe die Notwendigkeit einer externen Einstellung zunächst überflüssig werde.

Rm Noltemeyer hingegen merkte an, dass sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit einem Zwangs weisen Einsatz von Mitarbeiter/innen nicht einverstanden erkläre und den Antrag somit ablehnen werde. Die Motivation der Beschäftigten sei für eine derartige Aufgabe unerlässlich.

Nach ausführlicher Diskussion fasst der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beschließt, dass die nach Beendigung der Ausbildung neu eingestellten (übernommenen) Verwaltungsfachangestellten neben einem Einsatz in der Arge auch die Wahlmöglichkeiten eines mindestens dreijährigen Einsatzes bei den Ordnungspartnerschaften des Ordnungsamtes erhalten.
Die Vorgaben der Personalagentur zur Besetzung weiterer Stellen im Bereich der Ordnungspartner-schaften bleiben hiervon unberührt.
Ausnahmen bestehen lediglich für körperlich nicht voll belastbare Mitarbeiter.

zu TOP 3.7
Nichtraucherschutz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00553-10)

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur nächsten Sitzung des Ausschusses schriftlich vorgelegt.

zu TOP 3.8
Parkraumsituation in der östlichen Innenstadt
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00556-10)

Der Tagesordnungspunkt wurde bei Feststellung der Tagesordnung an die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost verwiesen.

zu TOP 3.9
Sperrstunde
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00557-10)

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur nächsten Sitzung des Ausschusses schriftlich vorgelegt.




4. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 4.1
Einbürgerung in Dortmund - Aktuelle Entwicklungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00307-10)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die aktuellen Entwicklungen im Bereich Einbürgerungen zur Kenntnis.

zu TOP 4.2
Verwaltungsstrukturreform NRW „Versorgungsverwaltung“
Festlegung einer dauerhaften Kooperation der Städte Dortmund, Bochum und Hagen im Bereich des Schwerbehindertenrechts – SGB IX – und des Bundeselterngeldgesetz/Elternzeitgesetz – BEEG -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00355-10)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt, die bis zum 31.07.2010 durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 19.12.2007 geregelte Zusammenarbeit der Städte Dortmund, Bochum und Hagen im Geschäftsbereich des Gemeinsamen Versorgungsamtes (Schwerbehindertenrecht SGB IX und Bundeselterngeldgesetz/ Elternzeitgesetz) dauerhaft fortzuführen.

zu TOP 4.3
Einrichtung eines Clearinghauses für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00409-10)

Zu diesem Tagesordnungspunkt lag eine Bitte um Stellungnahme mit Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 00409-10) vor. Der Antrag wurde im 1. Punkt geändert, da die Vorlage zur Kenntnis genommen wird und es sich nicht um einen Beschluss handelt.

Die gestellten Fragen wurden in der Sitzung von StR Steitz wie folgt mündlich beantwortet:

1. Wie viele unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge halten sich z.Zt. in Dortmund auf
und wie haben sich die Fallzahlen in den letzten Jahren entwickelt ?
Zum 31.12.2008 hielten sich in Dortmund 258, zum 31.12.2009 380 und zum 15.02.2010 399 unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge in Dortmund auf.
Seit Ende 2009 ist eine rückläufige Tendenz zu verzeichnen.

2. Welche Aufnahmequote wird für Dortmund nach der Neuaufstellung der ZAB in
NRW zu Grunde gelegt ?
Wie wird diese Quote z.Zt. in Dortmund erfüllt ?
Eine Befreiung von der Erstaufnahme ist anders als früher nicht mehr gegeben. Bei der Aufnahme wird der sog. Königssteiner Schlüssel zugrunde gelegt. Die daraus für Dortmund resultierende Quote werde aber derzeit überfüllt. Daraus lässt sich allerdings kein Zusammenhang zum Clearinghaus ableiten. Dieses Clearinghaus diene dazu, den Clearingprozess durchführen zu können, um die Jugendlichen dann den anderen Städten zuzuweisen.
3. Wie soll die Zuleitung von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen aus der Erstaufnahmeeinrichtung in das Clearinghaus vollzogen werden und nach welchen Kriterien werden die Jugendlichen auf die wenigen Plätze im Clearinghaus verteilt ?
Wenn man von ca. 300 möglichen Fällen jährlich ausgeht, in denen ein Clearingverfahren durchgeführt werden muss und ein solches ca. 3 Monate Zeit in Anspruch nimmt, benötigt man also ca. 75 Plätze. Für den Beginn und die Probephase sind erst einmal 40 Plätze vorgesehen.
4. Wie ist die Verteilung der unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen landesweit
geregelt und wie werden diese Kinder/Jugendlichen von Dortmund aus weiterverteilt?
Welcher Unterschied ergibt sich bei der Verteilung nach der Entscheidung über Jugendhilfebedarf?

Bei der Verteilung der Flüchtlinge finden einerseits das Ausländerrecht, andererseits aber auch die Regelungen des Kinder- und Jugendrechts Beachtung.
Derzeit werden unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge vom Land aus den Zwischenunterkünften ausschließlich der Stadt Dortmund zugewiesen.
Bei den Jugendlichen unter 16 Jahren greift sofort das Jugendhilferecht und die Jugendhilfe wird eingeschaltet. Dieses muss jedoch an dem Ort geschehen, an dem die Jugendlichen das erste Mal in Erscheinung treten, also in den grenznahen Städten bzw.. an den Orten mit Flughafenanbindung.

Die Jugendlichen, die dann trotzdem hier nach Dortmund kommen, sollen nach Abschluss des Clearingprozesses dann auch auf andere Städte verteilt werden.
5. Wie geht die Verwaltung mit dem Standort am Westfalendamm langfristig weiter um
und welche Planungen gibt es für einen neuen Standort ?
Wie kann die räumliche Unterbringung von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen zukünftig besser sichergestellt werden ?
Der Mietvertrag für die Immobilie am Westfalendamm läuft Ende des Jahres aus. Derzeit prüft die Verwaltung die Möglichkeit, eine Immobilie im Gewerbegebiet in Dorstfeld als Erstaufnahmeeinrichtung nutzen zu können.

Rm Goosmann begründete den vorgelegten Antrag der SPD-Fraktion und machte darauf aufmerksam, dass insbesondere die Einhaltung des Konnexitätsprinzips in Bezug auf die derzeitige Haushaltslage der Stadt sichergestellt sein müsse.

Für Rm Noltemeyer ist es bei der alltagsgerechten Fachbetreuung unwichtig, ob es sich um in- oder ausländische Kinder handelt. Diese sei mit der Durchführung des Clearingprozesses sichergestellt. Aus ihrer Sicht ziele der Antrag der SPD-Fraktion auf eine grundsätzliche Abwehr des Themas ab, so dass ihre Fraktion den Antrag ablehnen werde.

Rm Krause hingegen signalisierte die Zustimmung zu dem Antrag. Der Antrag betonte einzelne Punkte, welche die Verwaltungsvorlage bereits enthalte.

StR Steitz machte darauf aufmerksam, dass ein Beschluss zur Einrichtung des Clearinghauses nicht möglich sei, weil es sich nicht um eine kommunale Einrichtung handele, sondern die AWO als Träger die Einrichtung umsetzen werde.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Ausführungen zur Einrichtung eines Clearinghauses zur verbesserten Unterbringung und Betreuung unbegleiteter, minderjähriger Flüchtlinge zur Kenntnis.

Darüber hinaus fasst der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden auf Grundlage des modifizierten SPD-Antrages mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Enthaltung der Fraktion „Die Linke“ folgenden Beschluss:

1. Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Einrichtung des Clearinghauses als befristetes Modellprojekt für die Dauer von zwei Jahren zur Kenntnis.
Die zuständigen Landesministerien, das BAMF und die Bezirksregierung Arnsberg werden aufgefordert, kurzfristig ein geregeltes Verteilverfahren insbesondere für den o.g. Personenkreis landesweit aufzulegen und die Stadt Dortmund in ihrer Aufnahmesituation zu entlasten.
Der Fachausschuss fordert die Verwaltung auf, mit Nachdruck auf ein solches Verteilverfahren bei den überörtlichen Verwaltungsebenen hinzuwirken.
2. Die Einrichtung des Clearinghauses für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge ist ein befristeter Modellversuch.
Der Fachausschuss stellt anhand der Verwaltungsvorlage fest, dass weder die Einrichtung von weiteren Clearinghäusern noch eine Ausweitung des geplanten Clearinghauses beabsichtigt ist.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert im Zwischenbericht im Dezember 2010 den landesweiten Verteilmodus detailliert nach Jugendlichen mit und ohne Jugendhilfebedarf darzustellen.

Darüber hinaus fasst der Ausschuss für Bürgerdienste einstimmig folgenden Beschluss:

4. Die Fachausschüsse sind umgehend zu informieren, sollten sich unerwartet Kosten
für die Stadt Dortmund im Rahmen des zweijährigen Modellversuchs ergeben.



zu TOP 4.4
Sportanlagen des Ausbildungszentrums der Feuerwehr Dortmund; Erweiterung des Baubeschlusses
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16485-09-E4)
Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen zusätzlich zu der Voralge der Verwaltung auch die Stellungnahme der Verwaltung vom 02.03.2010 sowie der vom Rat der Stadt an den Ausschuss überwiesene Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 13.01.2010 vor.

Auf Rückfrage von Rm Krause erklärte Herr Aschenbrenner, dass die Stellungnahme, obwohl mit einem späteren Datum ausgewiesen, die Fragen, die zu der vorherigen Vorlage (Drucksache Nr.: 16485-09) beantworte.
In dem parallel zu der Stellungnahme durchgeführten Abstimmungsverfahren der nun erarbeiteten Vorlage (Drucksache Nr.: 16485-09-E4) ist die Feuerwehr nach Abstimmung allen Beteiligten zu dem Ergebnis gekommen, dass wegen des geringeren Unterhaltungsaufwandes, der ganzjährigen Bespielbarkeit und der reduzierten Unfallgefahr ein Kunstrasenplatz gebaut werden soll.

Rm Noltemeyer verwies auf den Beratungsbedarf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. So sei z. B. noch nicht geklärt, ob nicht andere, in der Umgebung liegende Sportanlagen von der Feuerwehr genutzt werden könnten.

Rm Bartsch hingegen wies darauf hin, dass die Feuerwehr Dortmund ja nicht nur für den eigenen Bedarf, sonder auch für andere Feuerwehren ausbilde. Insbesondere der vergangene Winter habe gezeigt, dass nur ein Kunstrasenplatz eine ganzjährige Nutzung ermögliche.

Rm Goosmann stellte dar, dass aus der Vorlage zu entnehmen sei, dass der Bau einer Kunstrasenfläche aus wirtschaftlicher Sicht die beste Alternative darstelle.

Sowohl die Vorlage der Verwaltung als auch der Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.
Die Stellungnahme der Verwaltung nimmt der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis.









Frebel Krause Korbmacher
Ausschussvorsitzender Ausschussmitglied Schriftführerin