Niederschrift



über die 5. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 19.01.2000



Teilnehmer/innen:

a) Mitglieder des Ausschusses

Herr RM Jung, Vorsitzender
Frau RM Bade i. V. für Herrn RM Ollech
Herr RM Berndsen
Frau RM Bitter i. V. für Herrn RM Zuch
Frau RM Brauer
Herr RM Brunstein
Herr RM Drabig
Herr RM Fischer i. V. für Frau RM Steins
Herr RM Follert
Frau RM Gerszewski
Herr RM Grote
Herr RM Harnisch
Frau RM Horitzky
Herr RM Jostes
Herr RM Knieling
Frau RM Kräft i. V. für Herrn RM Bogdahn
Frau RM Krause
Frau RM Kröger-Brenner
Herr RM Krüger
Frau RM Lührs
Herr RM Neumann
Herr RM Sauer
Frau RM Schilling
Herr RM Schneider i. V. für Herrn s. B: Wegener ab 16.45 Uhr
Herr RM Tech


Frau s. B. Pohlmann-Rohr
Herr s. B. Schilff
Herr s. B: Wegener bis ca. 16.45 Uhr
Herr s. E. Hellmann
Herr s. E. Ucar


b) beratende Mitglieder

Herr Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"
Herr Punge - Mieter und Pächter e. V.
Herr Reichwald - Mieter und Pächter e. V.
Herr Quittek - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
c) Mitarbeiter/innen der Verwaltung


Herr StR Fehlemann, 7/Dez.
Herr Grote, 60/AL
Herr Glaser, 61/AL
Herr Wilde, 61/stv. AL
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Dickgreber, 66/AL
Herr Keune, 66/stv. AL bis TOP 3.1.
Herr Schließler, 69/AL
Herr Buchbender, 20/AL zu TOP 10
Herr Finger, 8/EA
Frau Irle, 01
Frau Skodzik, 01


d) Gäste
Herr Flamme, Fa. Flamme




Der Ausschussvorsitzende, Herr RM Jung, eröffnet die Sitzung um 15.05 Uhr und begrüßt die anwesenden Damen und Herren. Er begrüßt zusätzlich Herrn Ucar als sachkundigen Einwohner des Ausländerbeirates und Herrn Quittek als Vorsitzenden des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde und beratendes Mitglied des AUSW.

Herr RM Jung stellt fest, daß der AUSW zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und daß er beschlußfähig ist.

Vor Eintritt in die Tagesordnung gedenken die Anwesenden dem kürzlich verstorbenen stellvertre-tenden Ausschussvorsitzenden Bernd Wilhelm.

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Frau RM Horitzky wird zur Mitunterzeichnung benannt.



1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gemäß §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Herr RM Jung weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.


1.3 Feststellung der Tagesordnung

Folgende Tagesordnung liegt vor:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift.
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und Abs. 43 Abs. 2 GO NW.
1.3 Feststellung der Tagesordnung:
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 3. öffentliche Sitzung des AUSW am 01.12.99
1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 46. öffentliche Sitzung des ABVG am 04.08.1999


2. Satzungs-, Gebühren- und Eintrittspreisangelegenheiten
2.1 Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage
(ist bereits zur Sitzung am 15.12.1999 versandt worden)


3. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
3.1 Neubau der A 40 in Tunnellage im Bereich der Ortsdurchfahrt der B 1 in Dortmund
Vorstellung der Planung, 1. Zwischenbericht
- Ausschußvorlage


4. Angelegenheiten des Hochbauamtes
4.1 Sanierung des Schulgebäudes der Stifts-Grundschule in Dortmund-Hörde, Am Bruchheck 47
- Ratsvorlage

4.2 Sanierung des Schulgebäudes der Westhausen-Grundschule in DO-Westerfilde, Wenemarstr. 11 - 13
- Ratsvorlage


5. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
5.1 Einziehung von Teilflächen im Bereich Kleppingstraße und Friedensplatz
-Ratsvorlage

5.2 Benennung von neuen Straßen in DO-Dorstfeld - L 609 n (NS IX) und Anschluss "Wittener Straße"/"Kortental" -
- Ratsvorlage

5.3 Ausbau der Franziusstraße von Westfaliastraße bis Deusener Straße
- Ratsvorlage

5.4 Hauptsammler Leopold-Schütte-Straße/Witthausstrasse
- Ratsvorlage

5.5 Kanalbau Schlossstraße/Im Odemsloh - Mg 141 - Grundsatz- und Baubeschluß
- Haupt- und Finanzausschussvorlage

5.6 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Nortkirchenstrasse von der Gildenstrasse bis zur Ruhrallee (B 54)
- Ratsvorlage


6. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
6.1 Stadtbahn Rhein Ruhr in Dortmund,
Stadtbahnstrecke 80, Baulos 86, Brambauer Strasse, von Haltestelle Brechten bis Stadtgrenze Lünen, Baubeschluss
- Ratsvorlage

6.2 Stadtbahn Rhein Ruhr in Dortmund
Stadtbahnstrecke 95, Baulos S10.2 (Anbindung der Borsigplatzlinie (Westfalenhütte) an den Tunnel der Ost-West-Strecke), Grundsatzbeschluss
- Ratsvorlage
- Schreiben des Stadtbahnbauamtes vom 03.01.2000
hier: Östlicher Tunnelabschnitt sowie Anbindung der Borsigplatzlinie


7. Angelegenheiten des Umweltamtes
7.1 Ordnungsrechtliche Praxis im Bereich des Artenschutzes in Dortmund
- Ausschussvorlage

7.2 Umgestaltung des Herrentheyer Baches von km 0,00 bis km 3,10 in Dortmund-Mengede;
hier: Öffnung der Unterhaltungsstreifen für die Öffentlichkeit
- Ausschussvorlage

7.3 Lärmschutz und Landschaftsgestaltung am Schmechtingsbach, DO-Somborn
- Ausschussvorlage


8. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
8.1 Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage

8.2 Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes für die Stadt Dortmund
- Ratsvorlage

8.3 Nordstadt, Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf
Umbau des Roxy Kinos, Münsterstraße 99, zum "Multimedialen Zentrum", unterstützt durch die Kino Initiative des Landes NW
- Ausschußvorlage

8.4 Bauleitplanung; 88. Änderung des Flächennutzungsplanes - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke
Vorhaben- und Erschliessungsplan - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke
hier: Beifügung des Erläuterungsberichtes, Feststellungsbeschluss, Entscheidung über Anregungen, Satzungsbeschluss, Beifügung der aktualisierten Begründung, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
- Ratsvorlage
(ist bereits zur Sitzung am 15.12.1999 versandt worden)
8.5 Bauleitplanung; 104. Änderung des Flächennutzungsplanes und Vorhaben- und Erschliessungsplan "Einzelhandelsstandort Husener Strasse"
hier: Feststellungsbeschluss mit aktualisiertem/modifizierten Erläuterungsbericht, Satzungsbeschluss, Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -

- Ratsvorlage
8.6 Lü 158 verlängerte Brennaborstraße
a) Antrag Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 04.01.2000; Stellungnahme der Verwaltung gemäss § 14,1 der GeschO
b) mündl. Bericht der Verwaltung
c) Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 158 - Verlängerung der Brennaborstraße -
hier: I. Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 19.09.1996
II. Entscheidung über vorgetragene Anregungen
III. Beifügung einer aktualisierten Begründung
IV. Erneuter Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage
(Vorlage wird nachversandt)

8.7 Revitalisierung des Brückstrassenviertels
hier: Weiterentwicklung des Projektes einschliesslich der Finanzierung
- Ratsvorlage

- gemeinsame Vorlage des Stadtplanungsamtes und der Wirtschafts- und der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
8.8 Mündl. Bericht der Verwaltung: - Sportplatz Spreestrasse

9. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
9.1 Vorbescheid für die Errichtung eines Geschäftshauses am Mengeder Markt
Gemarkung Mengede, Flur 5, Flurstück 1270
- Ausschussvorlage

9.2 Errichtung eines Büro- und Geschäftshauses, Evinger Platz 6 - 14, Gemarkung Eving, Flur 3, Flurstücke 733, 812, 813
Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 BauGB
- Ausschussvorlage
(wurde zur Sitzung am 15.12.99 versandt)
- Auszug aus der noch nicht genehmigten und unterschriebenen Niederschrift über die 4. Sitzung des AUSW am 15.12.99 -
- mündlicher Bericht des Bauordnungsamtes -

9.3 Errichtung von drei Doppelhäusern (6 WE) auf dem Grundstück Teigelbrand 24 - 34 in Dortmund-Schüren
- Zulassung eines Vorhabens nach § 34 (2) BauGB
- Ausschussvorlage
(wurde zur Sitzung am 17.11.99 versandt)
abweichender Beschluss der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 14.12.99

10. Angelegenheiten der Kämmerei

10.1 Angelegenheiten des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
hier: Werksausschuss, Stammkapital, Satzung, Dienstanweisung

- Ratsvorlage
10.2 Wirtschaftsplan 2000 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
- Ratsvorlage


Herr RM Brunstein beantragt, den TOP 9.1 - Vorbescheid für die Errichtung eines
Geschäftshauses am Mengeder Markt, Gemarkung Mengede, Flur 5, Flurstück 1270 - von der Tagesordnung abzusetzen und für die Sitzung des AUSW am 02.02.2000 einzuplanen.

Die Verwaltung hat die Vorlage Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes
zu einem Architekturbüro auf dem Grundstück Tönnishof 9 in Dortmund-Kley, Flur 4, Flurstücke 634, 635 und 6, Zulassung eines Vorhabens nach § 30 Abs. 1 BauGB unter Zulassung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gem. § 31 Abs. 2 BauGB mit der Bitte um Erweiterung der Tagesordnung als TOP 8.9 vorgelegt.

Die Verwaltung führt zu TOP 8.4 - Bauleitplanung; 88. Änderung des Flächennutzungsplanes - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke, Vorhaben- und Erschliessungsplan - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke - noch Verhandlungen durch, so daß sie vorschlägt, den Tagesordnungspunkt auf die AUSW-Sitzung am 23.02.2000 zu vertagen. Zu TOP 8.4 liegt auch ein gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Herr RM Tech beantragt den TOP 8.4 insgesamt zurückzustellen und die Vorlage zusammen mit dem gemeinsamen Antrag zu behandeln.

Herr RM Tech bittet auch, TOP 9.3 - Errichtung von drei Doppelhäusern (6 WE) auf dem GrundstückTeigelbrand 24 - 34 in Dortmund-Schüren- Zulassung eines Vorhabens nach § 34 (2) BauGB zu vertagen und am 02.02.2000 für die Tagesordnung vorzusehen.

Herr RM Krüger bittet darum, die Vorlage zu TOP 8.9 als eingebracht zu betrachten. Unter dem TOP beabsichtigt er, Vertagung zu beantragen.

Die Mitglieder des AUSW stellen die Tagesordnung mit den vorgeschlagenen Änderungen einstimmig fest.

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 3. öffentliche Sitzung des AUSW am 01.12.1999
Die Niederschrift wird einstimmig beschlossen.



1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 46. öffentliche Sitzung des ABVG am 04.08.1999
Der AUSW beschliesst einstimmig die Niederschrift des ABVG.


2. Satzungs-, Gebühren- und Eintrittspreisangelegenheiten
2.1 Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage


Herr RM Jung verweist auf den an die AUSW-Mitglieder verteilten Auszug aus dem Protokoll des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 18.01.2000.

Herr RM Berndsen macht deutlich, dass die Erhöhung des Umfanges um 30 cm zu einer Beseitigung von ca. 30 - 40 % der Bäume in Dortmund ohne Genehmigung zur Folge hätte und dass entsprechend stark die Sauerstoffproduktion verringert wird. Die SPD-Fraktion spricht sich gegen eine Zustimmung zur Vorlage aus.

Herr RM Grote erklärt, dass viele Grundstücke in Dortmund zwischen 300 und 400 qm liegen. Die Eigentümer sehen zu, dass die Bäume nicht unter die Baumschutzsatzung fallen und fällen die Bäume vorzeitig. Herr RM Grote ist der Meinung, dass diese kleinen Grundstücke daher aus der Satzung herausgenommen werden sollten.

Herr Quittek spricht an, dass der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde einer fachlich nicht begründbaren Änderung der Baumschutzsatzung nicht zustimmen kann. Ansonsten verweist er auf das verteilte Protokoll des Beirates.

Herr RM Krüger fragt nach der Kostendeckung der Gebührenbescheide des Umweltamtes.

Herr RM Drabig macht den Vorschlag, die Vorlage abzulehnen mit dem Hinweis, dass die Änderungen des Beirates aufgenommen werden.

Herr Grote beantwortet die Frage nach den Gebühren dahingehend, dass die Landesgebühren-ordnung im Bereich des Landschafts- und Naturschutzes keine Gebühren vorsieht. Auf den Hinweis des Herrn RM Grote erklärt er, dass die in den Bebauungsplänen zur Bebauung festgesetzten Grundstücke auch bebaubar seien. Die Baumschutzsatzung stehe solchen Vorhaben nicht im Wege. Es sei aber eine Ersatzpflanzung oder eine Ersatzzahlung zu leisten, wenn auf diesen Grundstücken Baumbestand beseitigt wird.

Herr Quittek ergänzt, bei Ersatzpflanzungen solle die Baumart benannt werden.

Beschluss:
Der AUSW fordert die Verwaltung auf, die Vorlage unter Berücksichtigung dessen, was der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde beschlossen hat und was im AUSW diskutiert wurde, zu überarbeiten und erneut vorzulegen.



3. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
3.1 Neubau der A 40 in Tunnellage im Bereich der Ortsdurchfahrt der B 1 in Dortmund
Vorstellung der Planung, 1. Zwischenbericht
- Ausschussvorlage


Herr StR Fehlemann erklärt, dass die Grundzüge der Planung für den Neubau der Autobahn A 40 soweit abgestimmt sind, dass dem AUSW ein erster Zwischenbericht gegeben werden kann.

Herr Dickgreber stellt anhand von Folien und Plänen das Ausbaukonzept für die Autobahn A 40/Bundesstraße B 1 vor. Das Hauptverkehrssystem zeigt die Autobahn A 2 im Norden, die Bundesstraße B 1 in der Mitte und die Autobahn A 1 im Süden, ergänzt durch die Autobahn A 45 im Westen. Durch ihre Kernstadtnähe hat die B 1 eine große Bedeutung für Dortmund. Herr Dickgreber gibt einen Abriss über verschiedene frühere Planungen. Mit dem Ratsbeschluss aus 1991 war die Voraussetzung verbunden, dass die Maßnahme als Bundesautobahn in den Bedarfsplan des Bundes eingestellt wird. Dies ist damals erfolgt. Der Finanzanteil der Stadt Dortmund beläuft sich auf 24 Mio. DM, diese beinhalten 20 Mio. DM zuwendungsfähige Kosten. Als städtische Belastung werden voraussichtlich 6 bis 7 Mio. DM zu erwarten sein.

Nach Darstellung des Herrn Dickgreber muss die Maßnahme in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans eingestellt werden. Dieser muss dahingehend geändert werden. Bisher steht der Neubau nur im weiteren Bedarf des Bedarfsplanes. Für die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens ist das nach Meinung des Herrn Dickgreber nicht ausreichend. Herr Dickgreber appelliert an die Politik, dass die Korrektur des Bedarfsplanes zeitnah erfolgen muss. Spätestens Anfang 2002 beabsichtigt das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr, das Planfeststellungsverfahren einzuleiten.
Herr RM Krüger fragt nach Maßnahmen zum Lärmschutz, dem Verbleib des Baumbestandes, nach der fußläufigen Verbindung zwischen Norden und Süden und die Verbindung zwischen B 1 und B
236 n. Auch befürchtet er eine Unterfinanzierung der Maßnahme.

Herr RM Tech möchte wissen, wie der Baustellenverkehr abgewickelt werden wird.

Herr StR Fehlemann macht deutlich, dass heute die Grundlage für das weitere Vorgehen vorgestellt werde und im Rahmen der regelmäßigen Berichtspflicht die gestellten Fragen beantwortet werden.

Herr RM Grote sieht den Zweck der Maßnahme und kennt keine Alternative zur Planung u. a. aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens.

Herr Steiner bedauert, dass mit Beginn der Umbauarbeiten die Stadtbahn für viele Jahre für Behinderte nicht nutzbar sein wird.

Herr Dickgreber informiert darüber, dass in der mittelfristigen Finanzplanung 1999 - 2003 Personalkosten, Kosten für externe Aufträge und Kosten für die Planungsphase vorgesehen sind.

Herr RM Tech spricht die städtebauliche Qualität an, er sieht im Neubau der B 1/A 40 eine erhebliche städtebauliche Aufwertung.

Herr RM Drabig weist darauf hin, dass positive Angebote im ÖPNV mit großer Mobilität vereinbar sein müssen. Der Verkehr muss gesteuert werden, dies ist durch den Neubau möglich. Herr RM Drabig sieht den Neubau als positives Signal.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den 1. Zwischenbericht zum Neubau der A 40 in Tunnellage im Bereich der Ortsdurchfahrt Dortmund als Information zur Kenntnis.


4. Angelegenheiten des Hochbauamtes
4.1 Sanierung des Schulgebäudes der Stifts-Grundschule in Dortmund-Hörde, Am Bruchheck 47
- Ratsvorlage


Beschluss:
Der AUSW nimmt den Beschluss des Rates der Stadt zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt beschliesst die Sanierung des Schulgebäudes der Stifts-Grundschule, Am Bruchheck 47 in DO-Hörde mit Gesamtkosten von 900.000,00 DM. Die Sanierungsmassnahmen werden aus den im Schulbudget des HJ 2000 bereitgestellten Sondermitteln finanziert.

4.2 Sanierung des Schulgebäudes der Westhausen-Grundschule in DO-Westerfilde, Wenemarstrasse 11 - 13
- Ratsvorlage



Beschluss:
Der Ratsbeschluß wird durch den AUSW zur Kenntnis genommen:


Der Rat der Stadt beschliesst die Sanierung des Schulgebäudes der Westhausen-Grundschule, Wenemarstrasse 11 - 13 in DO-Westerfilde mit Gesamtkosten von 1.180.000,00 DM. Die Sanierungsmassnahmen werden aus den im Schulbudget des HJ 2000 bereitgestellten Sondermitteln finanziert.

5. Angelegenheiten für Tiefbau und Strassenverkehr
5.1 Einziehung von Teilflächen im Bereich Kleppingstraße und Friedensplatz
- Ratsvorlage


Herr RM Tech fragt im Zusammenhang mit der Vorlage nach den Umbaukosten des Stadthauses.

Herr StR Fehlemann macht darauf aufmerksam, daß die Kosten für den Umbau gedeckelt wurden.

Beschluss:
Der AUSW empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschliessen:


Der Rat beschliesst die Einziehung von Teilflächen im Bereich Kleppingstraße und Friedensplatz.

5.2 Benennung von neuen Strassen in DO-Dorstfeld
- 609 n (NS IX) und Anschluss "Wittener Strasse"/"Kortental"-
- Ratsvorlage


Herr RM Jostes beantragt wegen Beratungsbedarfs der CDU-Fraktion, die Vorlage durchlaufen zu lassen.

Beschluss:
Der AUSW läßt die Ratsvorlage durchlaufen.


5.3 Ausbau der Franziusstrasse von Westfaliastrasse bis Deusener Strasse
- Ratsvorlage


Frau RM Bade bittet darum, die Vorlage auch der Bezirksvertretung Huckarde vorzulegen.

Herr RM Krüger beantragt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus und Herr RM Jostes für die CDU-Fraktion, die Entscheidung bis nach den Haushaltsberatungen zurückzustellen.

Herr Dickgreber macht darauf aufmerksam, dass dies eine Zuschussmaßnahme mit 85 % Förderung ist.

Herr RM Drabig schlägt vor, zunächst der Maßnahme zuzustimmen.

Herr RM Brunstein spricht den Dortmunder Hafen an, für den die Straße notwendig ist.

Beschluss:
Der AUSW beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Entscheidung nicht zu vertagen und gibt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Rat der Stadt die Empfehlung, wie folgt zu beschließen:


Im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten beschliesst der Rat den Ausbau der Franziusstrasse von der Westfaliastrasse bis zur Deusener Strasse mit einem Kostenaufwand in Höhe von 5.690.756,-- DM. Zusammen mit den bereits finanzierten Kosten von 6.109.244,-- DM ergeben sich somit neue Gesamtkosten in Höhe von 11.800.00,-- DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6300 9511 0508 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1998 6.109.244,-- DM
Ausgaben 2000 300.000,-- DM
Ausgaben 2001 3.000.000,-- DM
Ausgaben 2002 1.700.000,-- DM
Ausgaben 2003 690.756,-- DM


Es handelt sich um eine Zuschussmassnahme. Mit der Durchführung wird erst dann begonnen, wenn entweder ein entsprechender Bewilligungsbescheid oder eine Genehmigung zum vorzeitigen, förderungsunschädlichen Baubeginn vorliegt.

5.4 Hauptsammmler Leopold-Schütte-Straße/Witthausstrasse
- Ratsvorlage


Beschluss:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, wie folgt zu beschliessen:


Für den Neubau des Hauptsammlers Leopold-Schütte-Str./Witthausstr. beschliesst der Rat eine Kostenerhöhung um 800.000,-- DM auf 4.800.000,-- DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0563 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1998 464.661,-- DM
Ausgaben 1999 429.000,-- DM
Ausgaben 2000 2.100.000,-- DM
Ausgaben 2001 1.306.000,-- DM
Ausgaben 2002 500.339,-- DM


Die Abweichungen gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2000 werden bei den Beratungen des Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

5.5 Kanalbau Schlossstr./Im Odemsloh - Mg 141 -
- Haupt- und Finanzausschussvorlage


Beschluss:
Der AUSW empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Haupt- und Finanzausschuss beschliesst den Kanalbau im Rahmen des B-Planes Mg 141 - Schlossstraße/Im Odemsloh - mit einem Kostenaufwand in Höhe von 4.000.000,-- DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0829 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 1999 50.000,-- DM
Ausgaben 2000 1.700.000,-- DM
Ausgaben 2001 1.500.000,-- DM
Ausgaben 2002 750.000,-- DM


5.6 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für strassenbauliche Massnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Nortkirchenstrasse von der Gildenstrasse bis zur Ruhrallee (B 54)
- Ratsvorlage


Beschluss:
Der AUSW gibt dem Rat der Stadt einstimmig die Empfehlung, wie folgt zu beschliessen:


Der Rat der Stadt beschliesst den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäss § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für strassenbauliche Massnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.78 und vom 21.12.81
hier: Herstellung, Erneuerung und Verbesserung der Nortkirchenstrasse von der Gildenstrasse bis zur Ruhrallee (B 54)

6. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

6.1 Stadtbahn Rhein Ruhr in Dortmund
Stadtbahnstrecke 80, Baulos 86, Brambauer Strasse, von Haltestelle Brechten bis Stadtgrenze Lünen, Baubeschluss
- Ratsvorlage


Beschluss:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, wie folgt zu beschliessen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschliesst den Bau der Stadtbahnstrecke 80, Baulos 86, Brambauer Strasse, von Haltestelle Brechten bis Stadtgrenze Lünen mit Kosten in Höhe von insgesamt 14,74 Mio. DM.

Mit der Maßnahme wird erst begonnen, wenn die Genehmigung zum vorzeitigen, zuschussunschädlichen Baubeginn vorliegt.

6.2 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Stadtbahnstrecke 95, Baulos S10.2 (Anbindung der Borsigplatzlinie (Westfalenhütte) an den Tunnel der Ost-West-Strecke), Grundsatzbeschluss
- Ratsvorlage
- Schreiben des Stadtbahnbauamtes vom 03.01.2000
hier: Östlicher Tunnelabschnitt sowie Anbindung der Borsigplatzlinie


Herr RM Tech verweist auf den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion vom 18.01.2000 zu diesem Tagesordnungspunkt.

Beschluss:
Folgender Antrag der SPD-Fraktion wird bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen:
"Für den geplanten Verlauf der Semerteichstraße - von der Kreuzung mit der B 1 bis zur Anbindung an den City-Wallring - schafft die Verwaltung unverzüglich Baurecht.


Dabei ist besonders Wert zu legen auf die gleichzeitige Erschließung der großen freien Innenstadtgebiete "Thyssen-Klönne I" und ehemaliges Ostbahnhofgelände.

Die vorhandene Beschlusslage über die Anbindung der Semerteichstraße an den City-Wallring in Höhe der Geschwister-Scholl-Strasse bleibt unverändert."

Zur Verwaltungsvorlage empfiehlt der AUSW dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt grundsätzlich den Bau des Bauloses S10.2, Anbindung der Borsigplatzlinie (Westfalenhütte) an den Tunnel der Ost-West-Strecke im Baulos S10.1 mit voraussichtlichen Kosten von 41 Mio. DM, vorbehaltlich der Mitfinanzierung durch Bund und Land.

7. Angelegenheiten des Umweltamtes
7.1 Ordnungsrechtliche Praxis im Bereich des Artenschutzes in Dortmund
- Ausschussvorlage


Beschluss:
Der AUSW nimmt den Bericht der Verwaltung über die ordnungsrechtliche Praxis im Bereich des Artenschutzes in Dortmund zur Kenntnis.


7.2 Umgestaltung des Herrentheyer Baches von km 0,00 bis km 3,10 in Dortmund-Mengede;
hier: Öffnung der Unterhaltungsstreifen für die Öffentlichkeit
- Ausschussvorlage


Herr RM Harnisch fordert die Verwaltung dazu auf, mit den Grundstückseigentümern Gespräche zu führen, damit parallel zum Herrentheyer Bach eine Verbindung zur ehemaligen Zeche Minister Achenbach entsteht.

Beschluss:
Der AUSW nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


7.3 Lärmschutz und Landschaftsgestaltung am Schmechtingsbach, DO-Somborn
- Ausschussvorlage


Beschluss:
Der AUSW nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


8. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
8.1 Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage


Herr Glaser erklärt, dass es erforderlich sein wird, zur Aufstellung eines Flächennutzungsplanes Bevölkerungsprognosen zu erstellen und sich mit den Daten auseinanderzusetzen. Die Verwaltung wird eine Vorlage vorbereiten, um das Aufstellungsverfahren förmlich beschließen zu lassen.

Herr RM Tech verweist auf den Antrag der SPD-Fraktion vom 19.01.2000, in dem der Beschlussvorschlag der Verwaltung um folgenden Satz zu ergänzen ist:
"Bei der Erarbeitung hat die Verwaltung die Beschlüsse des Rates vom 16.12.1999 zu beachten." Zudem fragt er nach, ob unter der Voraussetzung, dass der Flächennutzungsplan in einem längeren Zeitraum erstellt wird, die personellen Ressourcen ausreichen werden. Auch die Bürgerbeteiligung hebt er an dieser Stelle hervor.


Herr Glaser stellt dar, dass es von der Inhaltstiefe abhängig zu machen ist, ob die Erstellung des Flächennutzungsplans im genannten Zeitraum von drei Jahren möglich sein wird.

Beschluss:
Dem Antrag der SPD-Fraktion wird durch den AUSW einstimmig zugestimmt.


Der AUSW nimmt einstimmig den Ratsbeschluß zur Kenntnis, mit dem der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung auffordert, einen neuen Flächennutzungsplan für das Stadtgebiet Dortmund aufzustellen und die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für den gesamten Erarbeitungsprozess sowie für die entstehenden Kosten und den Personalaufwand zu erarbeiten.

8.2 Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes für die Stadt Dortmund
- Ratsvorlage


Herr RM Krüger beantragt, die Vorlage durchlaufen zu lassen, weil noch Diskussionsbedarf besteht. Er hält die Einrichtung einer Planstelle für verfrüht.

Herr RM Tech sieht die Notwendigkeit, unter anderem eine Vernetzung mit den Themen Verkehr und Einzelhandel, mit dem MTC, dem 5000er-Programm zum Mobilitätskonzept zu schaffen.

Herr Steiner bittet darum, im Zusammenhang mit dem Mobilitätskonzept den Einsatz von Niederflurbussen zu klären, da diese von Behinderten ohne Einstiegshilfen nicht genutzt werden können.

Herr Glaser erklärt, daß das Mobilitätskonzept im Kontext zum Flächennutzungsplan zu sehen ist. Die Verwaltung plant in einer Vorlage die Rahmenbedingungen zu klären.

Beschluss:
Der AUSW nimmt einstimmig bei Nichtbeteiligung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Ratsbeschluß zur Kenntnis, mit dem der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung auffordert, ein Mobilitätskonzept für das Stadtgebiet Dortmund aufzustellen und die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für den gesamten Erarbeitungsprozess sowie für die entstehenden Kosten und den Personalaufwand zu erarbeiten.


8.3 Nordstadt, Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf
Umbau des Roxy Kinos, Münsterstrasse 99, zum "Multimedialen Zentrum", unterstützt durch die Kino Initiative des Landes NW
- Ausschussvorlage


Herr RM Follert begrüßt die Vorlage, fordert die Verwaltung aber dazu auf, den geschätzten Betrag von 1,3 Mio. DM für Hochbaumaßnahmen noch einmal zu überprüfen und dem Vorschlag der Projektkonferenz Nordstadt vom 16.11.99 zu folgen, insbesondere Maßnahmen im Außenbereich mit den Anliegern abzustimmen.

Herr Steiner macht darauf aufmerksam, dass bei dem Umbau daran gedacht werden müsse, beide Etagen für Behinderte zugänglich zu machen und Toiletten für Behinderte einzubauen. In den Räumen beider Etagen sollten Stellplätze für Rollstuhlfahrer ohne Gefälle vorgesehen werden.

Herr RM Tech begrüßt die Vorlage und sieht in der Maßnahme eine Aufwertung des Quartiers.

Herr Glaser nimmt die Fragen und Hinweise auf, sie werden in der nächsten Vorlage Berücksichtigung finden. Er erklärt, daß mit der nächsten Vorlage geplant ist, das Konzept weiter vorzustellen.

Beschluss:
Der AUSW nimmt einstimmig den Sachstand des im Rahmen der Kino Initiative NW für das Roxy Kino in der Münsterstrasse entwickelte Konzept zur Kenntnis.


Er beauftragt die Verwaltung, die nötigen Schritte im Hinblick auf die Realisierung des Projektes und die Einbindung in den Erneuerungsprozess der Nordstadt, als Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf, zu veranlassen und, unter den in der Vorlage beschriebenen Voraussetzungen, ein Finanzierungs- und Förderkonzept zu erarbeiten.

8.4 Bauleitplanung; 88. Änderung des Flächennutzungsplanes - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke
Vorhaben- und Erschliessungsplan - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke
hier: Beifügung des Erläuterungsberichtes, Feststellungsbeschluss, Entscheidung über Anregungen, Satzungsbeschluss, Beifügung der aktualisierten Begründung, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
- Ratsvorlage


Der Tagesordnungpunkt wird auf den 23.02.2000 vertagt.


8.5 Bauleitplanung; 104. Änderung des Flächennutzungsplanes und Vorhaben- und Erschliessungsplan "Einzelhandelsstandort Husener Strasse"
hier: Feststellungsbeschluss mit aktualisiertem/modifizierten Erläuterungsbericht, Satzungsbeschluss, Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
- Ratsvorlage


Beschluss:
Der AUSW gibt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt
I. beschliesst die 104. Änderung des Flächennutzungsplanes - Einzelhandelsstandort Dortmund-Husen, Husener Straße - mit dem aktualisierten/modifizierten Erläuterungsbericht vom 15.12.99 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 28.04.99 offengelegenen Inhalt und stellt diese Änderung fest.


Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in der Fassung vom 27.08.97 (BGBl. I Seite 2141, BGBl. III FNA 213-1) i.V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.94 (GV NW s. 666, SGV NW 2023).


II. beschliesst den Vorhaben- und Erschliessungsplan "Einzelhandelsstandort Dortmund-Husen, Husener Strasse, für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen vom 28.04.99 offengelegenen Inhalt, jedoch mit folgender Ergänzung als Satzung:
Die textliche Regelung A Sortimentsnutzungen wird um die WB-Nummern entsprechend dem Warenverzeichnis für die Binnenhandelsstatistik, Ausgabe 1978 (herausgegeben vom Statistischen Bundesamt Wiesbaden) ergänzt und erhält somit folgende Neufassung:
"WB-Nr.* Sortimentsnutzungen Maximale Verkaufsfläche qm


1. WB 00-10,11,12,13 Lebensmittel-Frischemarkt 1.300 qm
15-18, 66
2. WB 00-1,11,12,13 Lebensmittel-Discountmarkt 800 qm
15-18, 66
3. WB 10,11 Getränkemarkt 700 qm
4. Sonstige nahversorgungsrelevante 700 qm
Angebote **


Verkaufsfläche insgesamt maximal
* WB-Nr. entsprechend dem Warenverzeichnis für die Binnenhandelsstatistik, Ausgabe 1978 (herausgegeben vom Statistischen Bundesamt Wiesbaden)
** hierbei darf die Verkaufsfläche je Verkaufseinheit 150 qm jedoch nicht überschreiten".


Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. v. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NW


III. beschliesst, dem Vorhaben- und Erschliessungsplan "Einzelhandelsstandort Dortmund-Husen, Husener Straße" die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 15.12.99 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NW


IV. beschliesst, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschliessenden Durchführungsvertrag - Teil B - (siehe Anlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1, § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NW.


8.6 Lü 158 verlängerte Brennaborstrasse
a)Antrag Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 04.01.2000; Stellungnahme der Verwaltung gemäss § 14 Abs. 1 der GeschO
b) mündl. Bericht der Verwaltung
c) Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 158 - Verlängerung der Brennaborstrasse -
hier: I. Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 19.09.1996;
II. Entscheidung über vorgetragene Anregungen;
III. Beifügung einer aktualisierten Begründung;
IV. Erneuter Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage


Herr Glaser legt dar, die gerichtliche Überprüfung habe ergeben, dass inhaltlich keine Beanstandungen zu erkennen waren; nur in einem begrenzten Teilbereich waren Abwägungsdefizite beim Lärmschutz gesehen worden. Die Fragestellung des aktiven Schallschutzes mit Lärmschutzwandlösungen wird derzeitig überprüft. Eine Lärmschutzwand kostet ca.
300 000,- bis 400 000,- DM. Die Planungsverwaltung hat vor, ein Rechtsgutachten zur Überprüfung der nachfolgend genannten Varianten einzuholen. Die eine Möglichkeit ist der aktive Lärmschutz mit der Notwendigkeit einer erneuten öffentlichen Auslegung, die andere Möglichkeit besteht darin, wegen der Dominanz der Lärmbelästigung durch die B 1 und A 45 und den geringen Schutzmöglichkeiten auf aktiven Lärmschutz zu verzichten. Herr Glaser plant, voraussichtlich in der AUSW-Sitzung am 08.03.2000 die angekündigte Ratsvorlage vorzustellen.


Herr RM Jung verweist auf § 41 Abs. 2 des Bundesimmissionsschutzgesetzes, nach dem auch passive Lärmschutzmaßnahmen in Frage kommen, wenn aktive Maßnahmen im Kosten-Nutzen-Vergleich außer Verhältnis stehen. Dies hat den Vorteil, dass ein Schutz auch gegen den Lärm der B1/A 45 vorhanden wäre.

Herr Glaser sagt zu, das Lärmschutzgutachten und das jetzt in Auftrag zu gebende Rechtsgutachten zur weiteren Vorgehensweise dem AUSW zu präsentieren.

8.7 Revitalisierung des Brückstrassenviertels
hier: Weiterentwicklung des Projektes einschliesslich der Finanzierung
- Ratsvorlage


Herr RM Sauer begrüßt die Revitalisierung des Viertels, kritisiert aber gleichzeitig die seines Erachtens wenig präzise Darstellung der Vorlage, z. B. sollte der Begriff des Brückstraßenviertels von der Verwaltung so gefasst werden, wie es in Dortmund gesehen wird. Das Boecker-Haus und das Westfalenforum gehören seiner Meinung nach nicht dazu. Herrn RM Sauer bittet darum, die Baulücken mit Nachdruck zusammen mit den Eigentümern der Gebäude anzugehen. Die Tätigkeit des Herrn Cramer bezeichnet er als erfolgreich.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr hält fest, dass das Image sich nicht nur aufgrund der Arbeit des Quartiermanagers positiv verändert hat, sondern dass es ein Ergebnis städtischer Entwicklungen ist. Sie beantragt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass vor Beginn der Maßnahme dem AUSW ein Arbeitsplan des Quartiermanagers vorzulegen ist.

Herr Steiner gibt an, dass die Citynähe für behinderte Menschen einen hohen Wert hat. Er fordert, dass im Bereich der Lückenbebauung rollstuhlgerechte, barrierefreie Wohnungen entstehen und Gewerberaum über Aufzüge erreichbar werden.

Herr RM Tech verdeutlicht, dass die Straßenraumgestaltung des Brückstraßenviertels ein positiver Weg ist.

Herr Finger hält eine ständige Information und Diskussion mit den Beteiligten für wichtiger als einen Arbeitsplan für die Arbeit des Quartiermanagers durch die zuständigen Gremien beschließen zu lassen. Es sollte eine gewisse Flexibilität bleiben, die weiterhin schnelle Reaktionen auf Entwicklungen ermöglicht.

Beschluss:
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vor Beginn der Maßnahme dem AUSW einen Arbeitsplan des Quartiermanagers vorzulegen, wurde vom AUSW mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion abgelehnt.


Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Der Rat nimmt den dargelegten Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt zu, dass das Quartiermanagement vor Ort (Trägerverein, Quartiermanager, WBF-EA) unter Einbeziehung der Erfahrungen aus dem Modellvorhaben "Stadtmarketing" des Landes NW um drei Jahre fortgesetzt und die Finanzierung wie im Sachverhalt beschrieben abgewickelt wird.
Des Weiteren unterstützt der Rat die Vorstandsentscheidung des Vereins "Quartiermarketing Brückstrassenviertel e. V.", einen Anschlussvertrag mit dem Quartiermanager, Herrn Friedhelm Cramer, abzuschliessen.


8.8 Mündlicher Bericht der Verwaltung: - Sportplatz Spreestrasse

Herr Wilde berichtet, dass der Sportplatz Spreestraße auf der Grundlage des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes im September 1999 genehmigt wurde, die Maßnahme befindet sich im Bau. Der Bebauungsplan hatte den inhaltlichen Schwerpunkt, die planrechtliche Grundlage für ein Teilstück der künftigen Semerteichstraße zu sichern. Gegen den Bau der Semerteichstraße ist ein Normenkontroll-verfahren mit dem Ziel der Aufhebung des Bebauungsplanes eingeleitet worden. Das Verfahren ist z. Z. beim Oberverwaltungsgericht in Münster anhängig. Ende 1999 hat es eine Verhandlung gegeben, in der bei Prüfung des Bebauungsplanes die Festsetzung des Sportplatzes Spreestraße auch überprüft wurde. Auf der Grundlage eines aktuellen Bundesverwaltungsgerichtsurteils aus 1999 und in Auslegung der 18. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchVO) hat das OVG festgestellt, daß ein Schutz vor dem Lärm des Sportplatzes mit passiven Lärmschutzmaßnahmen nicht möglich ist. Südlich der Spreestraße wird der Sportplatz festgesetzt, nördlich der Str

aße ist Wohnbebauung im Bebauungsplan vorgesehen. Das OVG hat dazu aufgefordert nachzuweisen, dass im Baugenehmigungsverfahren über aktive Schallschutzmaßnahmen ein ausreichender Schutz gewährleistet werden kann. Es wurden inzwischen Immissionsschutzberechungen durchgeführt, um zu prüfen, wie ein aktiver Schallschutz aussehen muss, um der 18. Bundesimmissionsschutz-verordnung gerecht zu werden. An der Nordseite ist zur Wohnbebauung hin eine Schallschutzmaßnahme in Höhe von ca. 5 m, auf der Ostseite des Sportplatzes in ca. 10 m Länge eine Maßnahme in ca. 5 m Höhe vorzusehen. Die Verwaltung hat sich dafür eintschieden, diesen Schallschutz in Form einer vegetativen Wand, wie an der NS 9 in Dorstfeld, zu bauen. Die Lärmschutzwerte nach der 18. BImSchVO können durch diese Wand für die Wohnnutzung gewährleistet werden. Das Ergebnis wurde dem Oberverwaltungsgericht zugeleitet, die Planungsverwaltung erwartet den Abschluss des Normenkontrollverfahrens zu diesem Bebauungsplan bis Ende Januar 2000. Bei positivem Ausgang des Verfahrens wird die Planungsverwaltung die Entscheidung zum Bau der Lärmschutzmaßnahmen dem zuständigen Ausschuss vorstellen. Die vorbereitenden Arbeiten laufen bereits. Die Kosten der Lärmschutzmaßnahme werden im Rahmen einer Ausschreibung ermittelt. Die Alternative, den Sportplatz aufzugeben, besteht durch den Beginn des Baus nicht mehr. Der Sportplatz Spreestraße ist zudem ein Ersatz für den Sportplatz an der Stuttgartstraße. Für den Sportplatz Stuttgartstraße ist ein Bebauungsplanverfahren für die Errichtung von ca. 120 Wohneinheiten durchgeführt worden. Hier gibt es Vereinbarungen mit einem Investor, der hier kurzfristig bauen will. Der Erlös aus dem Verkauf des Grundstücks Stuttgartstraße geht in die Finanzierung des Sportplatzes Spreestraße ein.

Herr Wilde sagt zu, sobald die Kosten bekannt sind, die Ausschüsse weiter zu informieren. Die Realisierung des Sportplatzes bei kurzfristiger Entscheidung des OVG lässt eine Fertigstellung des Sportplatzes bis Mitte des Jahres zu.

8.9 Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes zu einem Architekturbüro auf dem Grundstück Tönnishof 9 in Dortmund-Kley, Flur 4, Flurstücke 634, 635 und 6, Zulassung eines Vorhabens nach § 30 Abs. 1 BauGB unter Zulassung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gem. § 31 Abs. 2 BauGB

Beschluss:
Der AUSW nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, sobald die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit dem Umweltamt der Stadt Dortmund endgültig abgestimmt sind, zur Kenntnis.



9. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
9.1 Bescheid für die Errichtung eines Geschäftshauses am Mengeder Markt Gemarkung Mengede, Flur 5, Flurstück 1270
- Ausschussvorlage


Beschluss:
Der AUSW vertagt diesen Tagesordnungspunkt und sieht vor, die Angelegenheit in der AUSW-Sitzung am 02.02.2000 zu behandeln.


9.2 Errichtung eines Büro- und Geschäftshauses, Evinger Platz 6 - 14, Gemarkung Eving, Flur 3, Flurstücke 733, 812, 813
- Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 BauGB
- Ausschussvorlage
- Auszug aus der noch nicht genehmigten und unterschriebenen Niederschrift über die 4. Sitzung des AUSW am 15.12.1999
- mündlicher Bericht des Bauordnungsamtes


Herr Hofmeister erklärt, daß die Bezirksvertretung Eving in seiner gleichzeitig stattfindenden Sitzung der vorgestellten Rahmenplanung des Umfeldes zugestimmt habe.

Beschluss:
Der AUSW nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis.


Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

9.3 Errichtung von drei Doppelhäusern (6 WE) auf dem Grundstück Teigelbrand 24 - 34 in Dortmund-Schüren
- Zulassung eines Vorhabens nach § 34 Abs. 2 BauGB
- Ausschussvorlage
- Abweichender Beschluss der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 14.12.99


Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt wird vertagt und für die Sitzung des AUSW am 02.02.2000 vorgesehen.



10. Angelegenheiten der Kämmerei
10.1 Angelegenheiten des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
hier: Werksausschuss, Stammkapital, Satzung, Dienstanweisung
- Ratsvorlage


10.2 Wirtschaftsplan 2000 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
- Ratsvorlage


Herr RM Krüger beantragt, beide Vorlagen durchlaufen zu lassen, weil die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen noch Beratungsbedarf habe.
Beschluss:
Der AUSW läßt die Ratsvorlage durchlaufen.




Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Der Vorsitzende schliesst deshalb die öffentliche Sitzung um 19.00 Uhr.



J u n g Horitzky S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin




(vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt)

Niederschrift



über die 5. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 19.01.2000



Teilnehmer/innen:

a) Mitglieder des Ausschusses

Herr RM Jung, Vorsitzender
Frau RM Bade i. V. für Herrn RM Ollech
Herr RM Berndsen
Frau RM Bitter i. V. für Herrn RM Zuch
Frau RM Brauer
Herr RM Brunstein
Herr RM Drabig
Herr RM Fischer i. V. für Frau RM Steins
Herr RM Follert
Frau RM Gerszewski
Herr RM Grote
Herr RM Harnisch
Frau RM Horitzky
Herr RM Jostes
Herr RM Knieling
Frau RM Kräft i. V. für Herrn RM Bogdahn
Frau RM Krause
Frau RM Kröger-Brenner
Herr RM Krüger
Frau RM Lührs
Herr RM Neumann
Herr RM Sauer
Frau RM Schilling
Herr RM Schneider i. V. für Herrn s. B: Wegener ab 16.45 Uhr
Herr RM Tech


Frau s. B. Pohlmann-Rohr
Herr s. B. Schilff
Herr s. B: Wegener bis ca. 16.45 Uhr
Herr s. E. Hellmann
Herr s. E. Ucar


b) beratende Mitglieder

Herr Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"
Herr Punge - Mieter und Pächter e. V.
Herr Reichwald - Mieter und Pächter e. V.
Herr Quittek - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
c) Mitarbeiter/innen der Verwaltung


Herr StR Fehlemann, 7/Dez.
Herr Grote, 60/AL
Herr Glaser, 61/AL
Herr Wilde, 61/stv. AL
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Dickgreber, 66/AL
Herr Keune, 66/stv. AL bis TOP 3.1.
Herr Schließler, 69/AL
Herr Buchbender, 20/AL zu TOP 10
Herr Finger, 8/EA
Frau Irle, 01
Frau Skodzik, 01


d) Gäste
Herr Flamme, Fa. Flamme




Der Ausschussvorsitzende, Herr RM Jung, eröffnet die Sitzung um 15.05 Uhr und begrüßt die anwesenden Damen und Herren. Er begrüßt zusätzlich Herrn Ucar als sachkundigen Einwohner des Ausländerbeirates und Herrn Quittek als Vorsitzenden des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde und beratendes Mitglied des AUSW.

Herr RM Jung stellt fest, daß der AUSW zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und daß er beschlußfähig ist.

Vor Eintritt in die Tagesordnung gedenken die Anwesenden dem kürzlich verstorbenen stellvertre-tenden Ausschussvorsitzenden Bernd Wilhelm.

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Frau RM Horitzky wird zur Mitunterzeichnung benannt.



1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gemäß §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Herr RM Jung weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.


1.3 Feststellung der Tagesordnung

Folgende Tagesordnung liegt vor:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift.
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und Abs. 43 Abs. 2 GO NW.
1.3 Feststellung der Tagesordnung:
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 3. öffentliche Sitzung des AUSW am 01.12.99
1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 46. öffentliche Sitzung des ABVG am 04.08.1999


2. Satzungs-, Gebühren- und Eintrittspreisangelegenheiten
2.1 Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage
(ist bereits zur Sitzung am 15.12.1999 versandt worden)


3. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
3.1 Neubau der A 40 in Tunnellage im Bereich der Ortsdurchfahrt der B 1 in Dortmund
Vorstellung der Planung, 1. Zwischenbericht
- Ausschußvorlage


4. Angelegenheiten des Hochbauamtes
4.1 Sanierung des Schulgebäudes der Stifts-Grundschule in Dortmund-Hörde, Am Bruchheck 47
- Ratsvorlage

4.2 Sanierung des Schulgebäudes der Westhausen-Grundschule in DO-Westerfilde, Wenemarstr. 11 - 13
- Ratsvorlage


5. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
5.1 Einziehung von Teilflächen im Bereich Kleppingstraße und Friedensplatz
-Ratsvorlage

5.2 Benennung von neuen Straßen in DO-Dorstfeld - L 609 n (NS IX) und Anschluss "Wittener Straße"/"Kortental" -
- Ratsvorlage

5.3 Ausbau der Franziusstraße von Westfaliastraße bis Deusener Straße
- Ratsvorlage

5.4 Hauptsammler Leopold-Schütte-Straße/Witthausstrasse
- Ratsvorlage

5.5 Kanalbau Schlossstraße/Im Odemsloh - Mg 141 - Grundsatz- und Baubeschluß
- Haupt- und Finanzausschussvorlage

5.6 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Nortkirchenstrasse von der Gildenstrasse bis zur Ruhrallee (B 54)
- Ratsvorlage


6. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
6.1 Stadtbahn Rhein Ruhr in Dortmund,
Stadtbahnstrecke 80, Baulos 86, Brambauer Strasse, von Haltestelle Brechten bis Stadtgrenze Lünen, Baubeschluss
- Ratsvorlage

6.2 Stadtbahn Rhein Ruhr in Dortmund
Stadtbahnstrecke 95, Baulos S10.2 (Anbindung der Borsigplatzlinie (Westfalenhütte) an den Tunnel der Ost-West-Strecke), Grundsatzbeschluss
- Ratsvorlage
- Schreiben des Stadtbahnbauamtes vom 03.01.2000
hier: Östlicher Tunnelabschnitt sowie Anbindung der Borsigplatzlinie


7. Angelegenheiten des Umweltamtes
7.1 Ordnungsrechtliche Praxis im Bereich des Artenschutzes in Dortmund
- Ausschussvorlage

7.2 Umgestaltung des Herrentheyer Baches von km 0,00 bis km 3,10 in Dortmund-Mengede;
hier: Öffnung der Unterhaltungsstreifen für die Öffentlichkeit
- Ausschussvorlage

7.3 Lärmschutz und Landschaftsgestaltung am Schmechtingsbach, DO-Somborn
- Ausschussvorlage


8. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
8.1 Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage

8.2 Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes für die Stadt Dortmund
- Ratsvorlage

8.3 Nordstadt, Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf
Umbau des Roxy Kinos, Münsterstraße 99, zum "Multimedialen Zentrum", unterstützt durch die Kino Initiative des Landes NW
- Ausschußvorlage

8.4 Bauleitplanung; 88. Änderung des Flächennutzungsplanes - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke
Vorhaben- und Erschliessungsplan - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke
hier: Beifügung des Erläuterungsberichtes, Feststellungsbeschluss, Entscheidung über Anregungen, Satzungsbeschluss, Beifügung der aktualisierten Begründung, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
- Ratsvorlage
(ist bereits zur Sitzung am 15.12.1999 versandt worden)
8.5 Bauleitplanung; 104. Änderung des Flächennutzungsplanes und Vorhaben- und Erschliessungsplan "Einzelhandelsstandort Husener Strasse"
hier: Feststellungsbeschluss mit aktualisiertem/modifizierten Erläuterungsbericht, Satzungsbeschluss, Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -

- Ratsvorlage
8.6 Lü 158 verlängerte Brennaborstraße
a) Antrag Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 04.01.2000; Stellungnahme der Verwaltung gemäss § 14,1 der GeschO
b) mündl. Bericht der Verwaltung
c) Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 158 - Verlängerung der Brennaborstraße -
hier: I. Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 19.09.1996
II. Entscheidung über vorgetragene Anregungen
III. Beifügung einer aktualisierten Begründung
IV. Erneuter Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage
(Vorlage wird nachversandt)

8.7 Revitalisierung des Brückstrassenviertels
hier: Weiterentwicklung des Projektes einschliesslich der Finanzierung
- Ratsvorlage

- gemeinsame Vorlage des Stadtplanungsamtes und der Wirtschafts- und der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
8.8 Mündl. Bericht der Verwaltung: - Sportplatz Spreestrasse

9. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
9.1 Vorbescheid für die Errichtung eines Geschäftshauses am Mengeder Markt
Gemarkung Mengede, Flur 5, Flurstück 1270
- Ausschussvorlage

9.2 Errichtung eines Büro- und Geschäftshauses, Evinger Platz 6 - 14, Gemarkung Eving, Flur 3, Flurstücke 733, 812, 813
Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 BauGB
- Ausschussvorlage
(wurde zur Sitzung am 15.12.99 versandt)
- Auszug aus der noch nicht genehmigten und unterschriebenen Niederschrift über die 4. Sitzung des AUSW am 15.12.99 -
- mündlicher Bericht des Bauordnungsamtes -

9.3 Errichtung von drei Doppelhäusern (6 WE) auf dem Grundstück Teigelbrand 24 - 34 in Dortmund-Schüren
- Zulassung eines Vorhabens nach § 34 (2) BauGB
- Ausschussvorlage
(wurde zur Sitzung am 17.11.99 versandt)
abweichender Beschluss der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 14.12.99

10. Angelegenheiten der Kämmerei

10.1 Angelegenheiten des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
hier: Werksausschuss, Stammkapital, Satzung, Dienstanweisung

- Ratsvorlage
10.2 Wirtschaftsplan 2000 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
- Ratsvorlage


Herr RM Brunstein beantragt, den TOP 9.1 - Vorbescheid für die Errichtung eines
Geschäftshauses am Mengeder Markt, Gemarkung Mengede, Flur 5, Flurstück 1270 - von der Tagesordnung abzusetzen und für die Sitzung des AUSW am 02.02.2000 einzuplanen.

Die Verwaltung hat die Vorlage Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes
zu einem Architekturbüro auf dem Grundstück Tönnishof 9 in Dortmund-Kley, Flur 4, Flurstücke 634, 635 und 6, Zulassung eines Vorhabens nach § 30 Abs. 1 BauGB unter Zulassung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gem. § 31 Abs. 2 BauGB mit der Bitte um Erweiterung der Tagesordnung als TOP 8.9 vorgelegt.

Die Verwaltung führt zu TOP 8.4 - Bauleitplanung; 88. Änderung des Flächennutzungsplanes - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke, Vorhaben- und Erschliessungsplan - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke - noch Verhandlungen durch, so daß sie vorschlägt, den Tagesordnungspunkt auf die AUSW-Sitzung am 23.02.2000 zu vertagen. Zu TOP 8.4 liegt auch ein gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Herr RM Tech beantragt den TOP 8.4 insgesamt zurückzustellen und die Vorlage zusammen mit dem gemeinsamen Antrag zu behandeln.

Herr RM Tech bittet auch, TOP 9.3 - Errichtung von drei Doppelhäusern (6 WE) auf dem GrundstückTeigelbrand 24 - 34 in Dortmund-Schüren- Zulassung eines Vorhabens nach § 34 (2) BauGB zu vertagen und am 02.02.2000 für die Tagesordnung vorzusehen.

Herr RM Krüger bittet darum, die Vorlage zu TOP 8.9 als eingebracht zu betrachten. Unter dem TOP beabsichtigt er, Vertagung zu beantragen.

Die Mitglieder des AUSW stellen die Tagesordnung mit den vorgeschlagenen Änderungen einstimmig fest.

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 3. öffentliche Sitzung des AUSW am 01.12.1999
Die Niederschrift wird einstimmig beschlossen.



1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 46. öffentliche Sitzung des ABVG am 04.08.1999
Der AUSW beschliesst einstimmig die Niederschrift des ABVG.


2. Satzungs-, Gebühren- und Eintrittspreisangelegenheiten
2.1 Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage


Herr RM Jung verweist auf den an die AUSW-Mitglieder verteilten Auszug aus dem Protokoll des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 18.01.2000.

Herr RM Berndsen macht deutlich, dass die Erhöhung des Umfanges um 30 cm zu einer Beseitigung von ca. 30 - 40 % der Bäume in Dortmund ohne Genehmigung zur Folge hätte und dass entsprechend stark die Sauerstoffproduktion verringert wird. Die SPD-Fraktion spricht sich gegen eine Zustimmung zur Vorlage aus.

Herr RM Grote erklärt, dass viele Grundstücke in Dortmund zwischen 300 und 400 qm liegen. Die Eigentümer sehen zu, dass die Bäume nicht unter die Baumschutzsatzung fallen und fällen die Bäume vorzeitig. Herr RM Grote ist der Meinung, dass diese kleinen Grundstücke daher aus der Satzung herausgenommen werden sollten.

Herr Quittek spricht an, dass der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde einer fachlich nicht begründbaren Änderung der Baumschutzsatzung nicht zustimmen kann. Ansonsten verweist er auf das verteilte Protokoll des Beirates.

Herr RM Krüger fragt nach der Kostendeckung der Gebührenbescheide des Umweltamtes.

Herr RM Drabig macht den Vorschlag, die Vorlage abzulehnen mit dem Hinweis, dass die Änderungen des Beirates aufgenommen werden.

Herr Grote beantwortet die Frage nach den Gebühren dahingehend, dass die Landesgebühren-ordnung im Bereich des Landschafts- und Naturschutzes keine Gebühren vorsieht. Auf den Hinweis des Herrn RM Grote erklärt er, dass die in den Bebauungsplänen zur Bebauung festgesetzten Grundstücke auch bebaubar seien. Die Baumschutzsatzung stehe solchen Vorhaben nicht im Wege. Es sei aber eine Ersatzpflanzung oder eine Ersatzzahlung zu leisten, wenn auf diesen Grundstücken Baumbestand beseitigt wird.

Herr Quittek ergänzt, bei Ersatzpflanzungen solle die Baumart benannt werden.

Beschluss:
Der AUSW fordert die Verwaltung auf, die Vorlage unter Berücksichtigung dessen, was der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde beschlossen hat und was im AUSW diskutiert wurde, zu überarbeiten und erneut vorzulegen.



3. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
3.1 Neubau der A 40 in Tunnellage im Bereich der Ortsdurchfahrt der B 1 in Dortmund
Vorstellung der Planung, 1. Zwischenbericht
- Ausschussvorlage


Herr StR Fehlemann erklärt, dass die Grundzüge der Planung für den Neubau der Autobahn A 40 soweit abgestimmt sind, dass dem AUSW ein erster Zwischenbericht gegeben werden kann.

Herr Dickgreber stellt anhand von Folien und Plänen das Ausbaukonzept für die Autobahn A 40/Bundesstraße B 1 vor. Das Hauptverkehrssystem zeigt die Autobahn A 2 im Norden, die Bundesstraße B 1 in der Mitte und die Autobahn A 1 im Süden, ergänzt durch die Autobahn A 45 im Westen. Durch ihre Kernstadtnähe hat die B 1 eine große Bedeutung für Dortmund. Herr Dickgreber gibt einen Abriss über verschiedene frühere Planungen. Mit dem Ratsbeschluss aus 1991 war die Voraussetzung verbunden, dass die Maßnahme als Bundesautobahn in den Bedarfsplan des Bundes eingestellt wird. Dies ist damals erfolgt. Der Finanzanteil der Stadt Dortmund beläuft sich auf 24 Mio. DM, diese beinhalten 20 Mio. DM zuwendungsfähige Kosten. Als städtische Belastung werden voraussichtlich 6 bis 7 Mio. DM zu erwarten sein.

Nach Darstellung des Herrn Dickgreber muss die Maßnahme in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans eingestellt werden. Dieser muss dahingehend geändert werden. Bisher steht der Neubau nur im weiteren Bedarf des Bedarfsplanes. Für die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens ist das nach Meinung des Herrn Dickgreber nicht ausreichend. Herr Dickgreber appelliert an die Politik, dass die Korrektur des Bedarfsplanes zeitnah erfolgen muss. Spätestens Anfang 2002 beabsichtigt das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr, das Planfeststellungsverfahren einzuleiten.
Herr RM Krüger fragt nach Maßnahmen zum Lärmschutz, dem Verbleib des Baumbestandes, nach der fußläufigen Verbindung zwischen Norden und Süden und die Verbindung zwischen B 1 und B
236 n. Auch befürchtet er eine Unterfinanzierung der Maßnahme.

Herr RM Tech möchte wissen, wie der Baustellenverkehr abgewickelt werden wird.

Herr StR Fehlemann macht deutlich, dass heute die Grundlage für das weitere Vorgehen vorgestellt werde und im Rahmen der regelmäßigen Berichtspflicht die gestellten Fragen beantwortet werden.

Herr RM Grote sieht den Zweck der Maßnahme und kennt keine Alternative zur Planung u. a. aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens.

Herr Steiner bedauert, dass mit Beginn der Umbauarbeiten die Stadtbahn für viele Jahre für Behinderte nicht nutzbar sein wird.

Herr Dickgreber informiert darüber, dass in der mittelfristigen Finanzplanung 1999 - 2003 Personalkosten, Kosten für externe Aufträge und Kosten für die Planungsphase vorgesehen sind.

Herr RM Tech spricht die städtebauliche Qualität an, er sieht im Neubau der B 1/A 40 eine erhebliche städtebauliche Aufwertung.

Herr RM Drabig weist darauf hin, dass positive Angebote im ÖPNV mit großer Mobilität vereinbar sein müssen. Der Verkehr muss gesteuert werden, dies ist durch den Neubau möglich. Herr RM Drabig sieht den Neubau als positives Signal.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den 1. Zwischenbericht zum Neubau der A 40 in Tunnellage im Bereich der Ortsdurchfahrt Dortmund als Information zur Kenntnis.


4. Angelegenheiten des Hochbauamtes
4.1 Sanierung des Schulgebäudes der Stifts-Grundschule in Dortmund-Hörde, Am Bruchheck 47
- Ratsvorlage


Beschluss:
Der AUSW nimmt den Beschluss des Rates der Stadt zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt beschliesst die Sanierung des Schulgebäudes der Stifts-Grundschule, Am Bruchheck 47 in DO-Hörde mit Gesamtkosten von 900.000,00 DM. Die Sanierungsmassnahmen werden aus den im Schulbudget des HJ 2000 bereitgestellten Sondermitteln finanziert.

4.2 Sanierung des Schulgebäudes der Westhausen-Grundschule in DO-Westerfilde, Wenemarstrasse 11 - 13
- Ratsvorlage



Beschluss:
Der Ratsbeschluß wird durch den AUSW zur Kenntnis genommen:


Der Rat der Stadt beschliesst die Sanierung des Schulgebäudes der Westhausen-Grundschule, Wenemarstrasse 11 - 13 in DO-Westerfilde mit Gesamtkosten von 1.180.000,00 DM. Die Sanierungsmassnahmen werden aus den im Schulbudget des HJ 2000 bereitgestellten Sondermitteln finanziert.

5. Angelegenheiten für Tiefbau und Strassenverkehr
5.1 Einziehung von Teilflächen im Bereich Kleppingstraße und Friedensplatz
- Ratsvorlage


Herr RM Tech fragt im Zusammenhang mit der Vorlage nach den Umbaukosten des Stadthauses.

Herr StR Fehlemann macht darauf aufmerksam, daß die Kosten für den Umbau gedeckelt wurden.

Beschluss:
Der AUSW empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschliessen:


Der Rat beschliesst die Einziehung von Teilflächen im Bereich Kleppingstraße und Friedensplatz.

5.2 Benennung von neuen Strassen in DO-Dorstfeld
- 609 n (NS IX) und Anschluss "Wittener Strasse"/"Kortental"-
- Ratsvorlage


Herr RM Jostes beantragt wegen Beratungsbedarfs der CDU-Fraktion, die Vorlage durchlaufen zu lassen.

Beschluss:
Der AUSW läßt die Ratsvorlage durchlaufen.


5.3 Ausbau der Franziusstrasse von Westfaliastrasse bis Deusener Strasse
- Ratsvorlage


Frau RM Bade bittet darum, die Vorlage auch der Bezirksvertretung Huckarde vorzulegen.

Herr RM Krüger beantragt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus und Herr RM Jostes für die CDU-Fraktion, die Entscheidung bis nach den Haushaltsberatungen zurückzustellen.

Herr Dickgreber macht darauf aufmerksam, dass dies eine Zuschussmaßnahme mit 85 % Förderung ist.

Herr RM Drabig schlägt vor, zunächst der Maßnahme zuzustimmen.

Herr RM Brunstein spricht den Dortmunder Hafen an, für den die Straße notwendig ist.

Beschluss:
Der AUSW beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Entscheidung nicht zu vertagen und gibt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Rat der Stadt die Empfehlung, wie folgt zu beschließen:


Im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten beschliesst der Rat den Ausbau der Franziusstrasse von der Westfaliastrasse bis zur Deusener Strasse mit einem Kostenaufwand in Höhe von 5.690.756,-- DM. Zusammen mit den bereits finanzierten Kosten von 6.109.244,-- DM ergeben sich somit neue Gesamtkosten in Höhe von 11.800.00,-- DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6300 9511 0508 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1998 6.109.244,-- DM
Ausgaben 2000 300.000,-- DM
Ausgaben 2001 3.000.000,-- DM
Ausgaben 2002 1.700.000,-- DM
Ausgaben 2003 690.756,-- DM


Es handelt sich um eine Zuschussmassnahme. Mit der Durchführung wird erst dann begonnen, wenn entweder ein entsprechender Bewilligungsbescheid oder eine Genehmigung zum vorzeitigen, förderungsunschädlichen Baubeginn vorliegt.

5.4 Hauptsammmler Leopold-Schütte-Straße/Witthausstrasse
- Ratsvorlage


Beschluss:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, wie folgt zu beschliessen:


Für den Neubau des Hauptsammlers Leopold-Schütte-Str./Witthausstr. beschliesst der Rat eine Kostenerhöhung um 800.000,-- DM auf 4.800.000,-- DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0563 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1998 464.661,-- DM
Ausgaben 1999 429.000,-- DM
Ausgaben 2000 2.100.000,-- DM
Ausgaben 2001 1.306.000,-- DM
Ausgaben 2002 500.339,-- DM


Die Abweichungen gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2000 werden bei den Beratungen des Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

5.5 Kanalbau Schlossstr./Im Odemsloh - Mg 141 -
- Haupt- und Finanzausschussvorlage


Beschluss:
Der AUSW empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Haupt- und Finanzausschuss beschliesst den Kanalbau im Rahmen des B-Planes Mg 141 - Schlossstraße/Im Odemsloh - mit einem Kostenaufwand in Höhe von 4.000.000,-- DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0829 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 1999 50.000,-- DM
Ausgaben 2000 1.700.000,-- DM
Ausgaben 2001 1.500.000,-- DM
Ausgaben 2002 750.000,-- DM


5.6 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für strassenbauliche Massnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Nortkirchenstrasse von der Gildenstrasse bis zur Ruhrallee (B 54)
- Ratsvorlage


Beschluss:
Der AUSW gibt dem Rat der Stadt einstimmig die Empfehlung, wie folgt zu beschliessen:


Der Rat der Stadt beschliesst den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäss § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für strassenbauliche Massnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.78 und vom 21.12.81
hier: Herstellung, Erneuerung und Verbesserung der Nortkirchenstrasse von der Gildenstrasse bis zur Ruhrallee (B 54)

6. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

6.1 Stadtbahn Rhein Ruhr in Dortmund
Stadtbahnstrecke 80, Baulos 86, Brambauer Strasse, von Haltestelle Brechten bis Stadtgrenze Lünen, Baubeschluss
- Ratsvorlage


Beschluss:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, wie folgt zu beschliessen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschliesst den Bau der Stadtbahnstrecke 80, Baulos 86, Brambauer Strasse, von Haltestelle Brechten bis Stadtgrenze Lünen mit Kosten in Höhe von insgesamt 14,74 Mio. DM.

Mit der Maßnahme wird erst begonnen, wenn die Genehmigung zum vorzeitigen, zuschussunschädlichen Baubeginn vorliegt.

6.2 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Stadtbahnstrecke 95, Baulos S10.2 (Anbindung der Borsigplatzlinie (Westfalenhütte) an den Tunnel der Ost-West-Strecke), Grundsatzbeschluss
- Ratsvorlage
- Schreiben des Stadtbahnbauamtes vom 03.01.2000
hier: Östlicher Tunnelabschnitt sowie Anbindung der Borsigplatzlinie


Herr RM Tech verweist auf den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion vom 18.01.2000 zu diesem Tagesordnungspunkt.

Beschluss:
Folgender Antrag der SPD-Fraktion wird bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen:
"Für den geplanten Verlauf der Semerteichstraße - von der Kreuzung mit der B 1 bis zur Anbindung an den City-Wallring - schafft die Verwaltung unverzüglich Baurecht.


Dabei ist besonders Wert zu legen auf die gleichzeitige Erschließung der großen freien Innenstadtgebiete "Thyssen-Klönne I" und ehemaliges Ostbahnhofgelände.

Die vorhandene Beschlusslage über die Anbindung der Semerteichstraße an den City-Wallring in Höhe der Geschwister-Scholl-Strasse bleibt unverändert."

Zur Verwaltungsvorlage empfiehlt der AUSW dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt grundsätzlich den Bau des Bauloses S10.2, Anbindung der Borsigplatzlinie (Westfalenhütte) an den Tunnel der Ost-West-Strecke im Baulos S10.1 mit voraussichtlichen Kosten von 41 Mio. DM, vorbehaltlich der Mitfinanzierung durch Bund und Land.

7. Angelegenheiten des Umweltamtes
7.1 Ordnungsrechtliche Praxis im Bereich des Artenschutzes in Dortmund
- Ausschussvorlage


Beschluss:
Der AUSW nimmt den Bericht der Verwaltung über die ordnungsrechtliche Praxis im Bereich des Artenschutzes in Dortmund zur Kenntnis.


7.2 Umgestaltung des Herrentheyer Baches von km 0,00 bis km 3,10 in Dortmund-Mengede;
hier: Öffnung der Unterhaltungsstreifen für die Öffentlichkeit
- Ausschussvorlage


Herr RM Harnisch fordert die Verwaltung dazu auf, mit den Grundstückseigentümern Gespräche zu führen, damit parallel zum Herrentheyer Bach eine Verbindung zur ehemaligen Zeche Minister Achenbach entsteht.

Beschluss:
Der AUSW nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


7.3 Lärmschutz und Landschaftsgestaltung am Schmechtingsbach, DO-Somborn
- Ausschussvorlage


Beschluss:
Der AUSW nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


8. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
8.1 Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage


Herr Glaser erklärt, dass es erforderlich sein wird, zur Aufstellung eines Flächennutzungsplanes Bevölkerungsprognosen zu erstellen und sich mit den Daten auseinanderzusetzen. Die Verwaltung wird eine Vorlage vorbereiten, um das Aufstellungsverfahren förmlich beschließen zu lassen.

Herr RM Tech verweist auf den Antrag der SPD-Fraktion vom 19.01.2000, in dem der Beschlussvorschlag der Verwaltung um folgenden Satz zu ergänzen ist:
"Bei der Erarbeitung hat die Verwaltung die Beschlüsse des Rates vom 16.12.1999 zu beachten." Zudem fragt er nach, ob unter der Voraussetzung, dass der Flächennutzungsplan in einem längeren Zeitraum erstellt wird, die personellen Ressourcen ausreichen werden. Auch die Bürgerbeteiligung hebt er an dieser Stelle hervor.


Herr Glaser stellt dar, dass es von der Inhaltstiefe abhängig zu machen ist, ob die Erstellung des Flächennutzungsplans im genannten Zeitraum von drei Jahren möglich sein wird.

Beschluss:
Dem Antrag der SPD-Fraktion wird durch den AUSW einstimmig zugestimmt.


Der AUSW nimmt einstimmig den Ratsbeschluß zur Kenntnis, mit dem der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung auffordert, einen neuen Flächennutzungsplan für das Stadtgebiet Dortmund aufzustellen und die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für den gesamten Erarbeitungsprozess sowie für die entstehenden Kosten und den Personalaufwand zu erarbeiten.

8.2 Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes für die Stadt Dortmund
- Ratsvorlage


Herr RM Krüger beantragt, die Vorlage durchlaufen zu lassen, weil noch Diskussionsbedarf besteht. Er hält die Einrichtung einer Planstelle für verfrüht.

Herr RM Tech sieht die Notwendigkeit, unter anderem eine Vernetzung mit den Themen Verkehr und Einzelhandel, mit dem MTC, dem 5000er-Programm zum Mobilitätskonzept zu schaffen.

Herr Steiner bittet darum, im Zusammenhang mit dem Mobilitätskonzept den Einsatz von Niederflurbussen zu klären, da diese von Behinderten ohne Einstiegshilfen nicht genutzt werden können.

Herr Glaser erklärt, daß das Mobilitätskonzept im Kontext zum Flächennutzungsplan zu sehen ist. Die Verwaltung plant in einer Vorlage die Rahmenbedingungen zu klären.

Beschluss:
Der AUSW nimmt einstimmig bei Nichtbeteiligung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Ratsbeschluß zur Kenntnis, mit dem der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung auffordert, ein Mobilitätskonzept für das Stadtgebiet Dortmund aufzustellen und die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für den gesamten Erarbeitungsprozess sowie für die entstehenden Kosten und den Personalaufwand zu erarbeiten.


8.3 Nordstadt, Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf
Umbau des Roxy Kinos, Münsterstrasse 99, zum "Multimedialen Zentrum", unterstützt durch die Kino Initiative des Landes NW
- Ausschussvorlage


Herr RM Follert begrüßt die Vorlage, fordert die Verwaltung aber dazu auf, den geschätzten Betrag von 1,3 Mio. DM für Hochbaumaßnahmen noch einmal zu überprüfen und dem Vorschlag der Projektkonferenz Nordstadt vom 16.11.99 zu folgen, insbesondere Maßnahmen im Außenbereich mit den Anliegern abzustimmen.

Herr Steiner macht darauf aufmerksam, dass bei dem Umbau daran gedacht werden müsse, beide Etagen für Behinderte zugänglich zu machen und Toiletten für Behinderte einzubauen. In den Räumen beider Etagen sollten Stellplätze für Rollstuhlfahrer ohne Gefälle vorgesehen werden.

Herr RM Tech begrüßt die Vorlage und sieht in der Maßnahme eine Aufwertung des Quartiers.

Herr Glaser nimmt die Fragen und Hinweise auf, sie werden in der nächsten Vorlage Berücksichtigung finden. Er erklärt, daß mit der nächsten Vorlage geplant ist, das Konzept weiter vorzustellen.

Beschluss:
Der AUSW nimmt einstimmig den Sachstand des im Rahmen der Kino Initiative NW für das Roxy Kino in der Münsterstrasse entwickelte Konzept zur Kenntnis.


Er beauftragt die Verwaltung, die nötigen Schritte im Hinblick auf die Realisierung des Projektes und die Einbindung in den Erneuerungsprozess der Nordstadt, als Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf, zu veranlassen und, unter den in der Vorlage beschriebenen Voraussetzungen, ein Finanzierungs- und Förderkonzept zu erarbeiten.

8.4 Bauleitplanung; 88. Änderung des Flächennutzungsplanes - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke
Vorhaben- und Erschliessungsplan - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke
hier: Beifügung des Erläuterungsberichtes, Feststellungsbeschluss, Entscheidung über Anregungen, Satzungsbeschluss, Beifügung der aktualisierten Begründung, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
- Ratsvorlage


Der Tagesordnungpunkt wird auf den 23.02.2000 vertagt.


8.5 Bauleitplanung; 104. Änderung des Flächennutzungsplanes und Vorhaben- und Erschliessungsplan "Einzelhandelsstandort Husener Strasse"
hier: Feststellungsbeschluss mit aktualisiertem/modifizierten Erläuterungsbericht, Satzungsbeschluss, Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -
- Ratsvorlage


Beschluss:
Der AUSW gibt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt
I. beschliesst die 104. Änderung des Flächennutzungsplanes - Einzelhandelsstandort Dortmund-Husen, Husener Straße - mit dem aktualisierten/modifizierten Erläuterungsbericht vom 15.12.99 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 28.04.99 offengelegenen Inhalt und stellt diese Änderung fest.


Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in der Fassung vom 27.08.97 (BGBl. I Seite 2141, BGBl. III FNA 213-1) i.V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.94 (GV NW s. 666, SGV NW 2023).


II. beschliesst den Vorhaben- und Erschliessungsplan "Einzelhandelsstandort Dortmund-Husen, Husener Strasse, für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen vom 28.04.99 offengelegenen Inhalt, jedoch mit folgender Ergänzung als Satzung:
Die textliche Regelung A Sortimentsnutzungen wird um die WB-Nummern entsprechend dem Warenverzeichnis für die Binnenhandelsstatistik, Ausgabe 1978 (herausgegeben vom Statistischen Bundesamt Wiesbaden) ergänzt und erhält somit folgende Neufassung:
"WB-Nr.* Sortimentsnutzungen Maximale Verkaufsfläche qm


1. WB 00-10,11,12,13 Lebensmittel-Frischemarkt 1.300 qm
15-18, 66
2. WB 00-1,11,12,13 Lebensmittel-Discountmarkt 800 qm
15-18, 66
3. WB 10,11 Getränkemarkt 700 qm
4. Sonstige nahversorgungsrelevante 700 qm
Angebote **


Verkaufsfläche insgesamt maximal
* WB-Nr. entsprechend dem Warenverzeichnis für die Binnenhandelsstatistik, Ausgabe 1978 (herausgegeben vom Statistischen Bundesamt Wiesbaden)
** hierbei darf die Verkaufsfläche je Verkaufseinheit 150 qm jedoch nicht überschreiten".


Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. v. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NW


III. beschliesst, dem Vorhaben- und Erschliessungsplan "Einzelhandelsstandort Dortmund-Husen, Husener Straße" die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 15.12.99 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NW


IV. beschliesst, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschliessenden Durchführungsvertrag - Teil B - (siehe Anlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1, § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NW.


8.6 Lü 158 verlängerte Brennaborstrasse
a)Antrag Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 04.01.2000; Stellungnahme der Verwaltung gemäss § 14 Abs. 1 der GeschO
b) mündl. Bericht der Verwaltung
c) Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 158 - Verlängerung der Brennaborstrasse -
hier: I. Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 19.09.1996;
II. Entscheidung über vorgetragene Anregungen;
III. Beifügung einer aktualisierten Begründung;
IV. Erneuter Satzungsbeschluss
- Ratsvorlage


Herr Glaser legt dar, die gerichtliche Überprüfung habe ergeben, dass inhaltlich keine Beanstandungen zu erkennen waren; nur in einem begrenzten Teilbereich waren Abwägungsdefizite beim Lärmschutz gesehen worden. Die Fragestellung des aktiven Schallschutzes mit Lärmschutzwandlösungen wird derzeitig überprüft. Eine Lärmschutzwand kostet ca.
300 000,- bis 400 000,- DM. Die Planungsverwaltung hat vor, ein Rechtsgutachten zur Überprüfung der nachfolgend genannten Varianten einzuholen. Die eine Möglichkeit ist der aktive Lärmschutz mit der Notwendigkeit einer erneuten öffentlichen Auslegung, die andere Möglichkeit besteht darin, wegen der Dominanz der Lärmbelästigung durch die B 1 und A 45 und den geringen Schutzmöglichkeiten auf aktiven Lärmschutz zu verzichten. Herr Glaser plant, voraussichtlich in der AUSW-Sitzung am 08.03.2000 die angekündigte Ratsvorlage vorzustellen.


Herr RM Jung verweist auf § 41 Abs. 2 des Bundesimmissionsschutzgesetzes, nach dem auch passive Lärmschutzmaßnahmen in Frage kommen, wenn aktive Maßnahmen im Kosten-Nutzen-Vergleich außer Verhältnis stehen. Dies hat den Vorteil, dass ein Schutz auch gegen den Lärm der B1/A 45 vorhanden wäre.

Herr Glaser sagt zu, das Lärmschutzgutachten und das jetzt in Auftrag zu gebende Rechtsgutachten zur weiteren Vorgehensweise dem AUSW zu präsentieren.

8.7 Revitalisierung des Brückstrassenviertels
hier: Weiterentwicklung des Projektes einschliesslich der Finanzierung
- Ratsvorlage


Herr RM Sauer begrüßt die Revitalisierung des Viertels, kritisiert aber gleichzeitig die seines Erachtens wenig präzise Darstellung der Vorlage, z. B. sollte der Begriff des Brückstraßenviertels von der Verwaltung so gefasst werden, wie es in Dortmund gesehen wird. Das Boecker-Haus und das Westfalenforum gehören seiner Meinung nach nicht dazu. Herrn RM Sauer bittet darum, die Baulücken mit Nachdruck zusammen mit den Eigentümern der Gebäude anzugehen. Die Tätigkeit des Herrn Cramer bezeichnet er als erfolgreich.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr hält fest, dass das Image sich nicht nur aufgrund der Arbeit des Quartiermanagers positiv verändert hat, sondern dass es ein Ergebnis städtischer Entwicklungen ist. Sie beantragt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass vor Beginn der Maßnahme dem AUSW ein Arbeitsplan des Quartiermanagers vorzulegen ist.

Herr Steiner gibt an, dass die Citynähe für behinderte Menschen einen hohen Wert hat. Er fordert, dass im Bereich der Lückenbebauung rollstuhlgerechte, barrierefreie Wohnungen entstehen und Gewerberaum über Aufzüge erreichbar werden.

Herr RM Tech verdeutlicht, dass die Straßenraumgestaltung des Brückstraßenviertels ein positiver Weg ist.

Herr Finger hält eine ständige Information und Diskussion mit den Beteiligten für wichtiger als einen Arbeitsplan für die Arbeit des Quartiermanagers durch die zuständigen Gremien beschließen zu lassen. Es sollte eine gewisse Flexibilität bleiben, die weiterhin schnelle Reaktionen auf Entwicklungen ermöglicht.

Beschluss:
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vor Beginn der Maßnahme dem AUSW einen Arbeitsplan des Quartiermanagers vorzulegen, wurde vom AUSW mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion abgelehnt.


Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Der Rat nimmt den dargelegten Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt zu, dass das Quartiermanagement vor Ort (Trägerverein, Quartiermanager, WBF-EA) unter Einbeziehung der Erfahrungen aus dem Modellvorhaben "Stadtmarketing" des Landes NW um drei Jahre fortgesetzt und die Finanzierung wie im Sachverhalt beschrieben abgewickelt wird.
Des Weiteren unterstützt der Rat die Vorstandsentscheidung des Vereins "Quartiermarketing Brückstrassenviertel e. V.", einen Anschlussvertrag mit dem Quartiermanager, Herrn Friedhelm Cramer, abzuschliessen.


8.8 Mündlicher Bericht der Verwaltung: - Sportplatz Spreestrasse

Herr Wilde berichtet, dass der Sportplatz Spreestraße auf der Grundlage des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes im September 1999 genehmigt wurde, die Maßnahme befindet sich im Bau. Der Bebauungsplan hatte den inhaltlichen Schwerpunkt, die planrechtliche Grundlage für ein Teilstück der künftigen Semerteichstraße zu sichern. Gegen den Bau der Semerteichstraße ist ein Normenkontroll-verfahren mit dem Ziel der Aufhebung des Bebauungsplanes eingeleitet worden. Das Verfahren ist z. Z. beim Oberverwaltungsgericht in Münster anhängig. Ende 1999 hat es eine Verhandlung gegeben, in der bei Prüfung des Bebauungsplanes die Festsetzung des Sportplatzes Spreestraße auch überprüft wurde. Auf der Grundlage eines aktuellen Bundesverwaltungsgerichtsurteils aus 1999 und in Auslegung der 18. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchVO) hat das OVG festgestellt, daß ein Schutz vor dem Lärm des Sportplatzes mit passiven Lärmschutzmaßnahmen nicht möglich ist. Südlich der Spreestraße wird der Sportplatz festgesetzt, nördlich der Str

aße ist Wohnbebauung im Bebauungsplan vorgesehen. Das OVG hat dazu aufgefordert nachzuweisen, dass im Baugenehmigungsverfahren über aktive Schallschutzmaßnahmen ein ausreichender Schutz gewährleistet werden kann. Es wurden inzwischen Immissionsschutzberechungen durchgeführt, um zu prüfen, wie ein aktiver Schallschutz aussehen muss, um der 18. Bundesimmissionsschutz-verordnung gerecht zu werden. An der Nordseite ist zur Wohnbebauung hin eine Schallschutzmaßnahme in Höhe von ca. 5 m, auf der Ostseite des Sportplatzes in ca. 10 m Länge eine Maßnahme in ca. 5 m Höhe vorzusehen. Die Verwaltung hat sich dafür eintschieden, diesen Schallschutz in Form einer vegetativen Wand, wie an der NS 9 in Dorstfeld, zu bauen. Die Lärmschutzwerte nach der 18. BImSchVO können durch diese Wand für die Wohnnutzung gewährleistet werden. Das Ergebnis wurde dem Oberverwaltungsgericht zugeleitet, die Planungsverwaltung erwartet den Abschluss des Normenkontrollverfahrens zu diesem Bebauungsplan bis Ende Januar 2000. Bei positivem Ausgang des Verfahrens wird die Planungsverwaltung die Entscheidung zum Bau der Lärmschutzmaßnahmen dem zuständigen Ausschuss vorstellen. Die vorbereitenden Arbeiten laufen bereits. Die Kosten der Lärmschutzmaßnahme werden im Rahmen einer Ausschreibung ermittelt. Die Alternative, den Sportplatz aufzugeben, besteht durch den Beginn des Baus nicht mehr. Der Sportplatz Spreestraße ist zudem ein Ersatz für den Sportplatz an der Stuttgartstraße. Für den Sportplatz Stuttgartstraße ist ein Bebauungsplanverfahren für die Errichtung von ca. 120 Wohneinheiten durchgeführt worden. Hier gibt es Vereinbarungen mit einem Investor, der hier kurzfristig bauen will. Der Erlös aus dem Verkauf des Grundstücks Stuttgartstraße geht in die Finanzierung des Sportplatzes Spreestraße ein.

Herr Wilde sagt zu, sobald die Kosten bekannt sind, die Ausschüsse weiter zu informieren. Die Realisierung des Sportplatzes bei kurzfristiger Entscheidung des OVG lässt eine Fertigstellung des Sportplatzes bis Mitte des Jahres zu.

8.9 Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes zu einem Architekturbüro auf dem Grundstück Tönnishof 9 in Dortmund-Kley, Flur 4, Flurstücke 634, 635 und 6, Zulassung eines Vorhabens nach § 30 Abs. 1 BauGB unter Zulassung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gem. § 31 Abs. 2 BauGB

Beschluss:
Der AUSW nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, sobald die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit dem Umweltamt der Stadt Dortmund endgültig abgestimmt sind, zur Kenntnis.



9. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
9.1 Bescheid für die Errichtung eines Geschäftshauses am Mengeder Markt Gemarkung Mengede, Flur 5, Flurstück 1270
- Ausschussvorlage


Beschluss:
Der AUSW vertagt diesen Tagesordnungspunkt und sieht vor, die Angelegenheit in der AUSW-Sitzung am 02.02.2000 zu behandeln.


9.2 Errichtung eines Büro- und Geschäftshauses, Evinger Platz 6 - 14, Gemarkung Eving, Flur 3, Flurstücke 733, 812, 813
- Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 BauGB
- Ausschussvorlage
- Auszug aus der noch nicht genehmigten und unterschriebenen Niederschrift über die 4. Sitzung des AUSW am 15.12.1999
- mündlicher Bericht des Bauordnungsamtes


Herr Hofmeister erklärt, daß die Bezirksvertretung Eving in seiner gleichzeitig stattfindenden Sitzung der vorgestellten Rahmenplanung des Umfeldes zugestimmt habe.

Beschluss:
Der AUSW nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis.


Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

9.3 Errichtung von drei Doppelhäusern (6 WE) auf dem Grundstück Teigelbrand 24 - 34 in Dortmund-Schüren
- Zulassung eines Vorhabens nach § 34 Abs. 2 BauGB
- Ausschussvorlage
- Abweichender Beschluss der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 14.12.99


Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt wird vertagt und für die Sitzung des AUSW am 02.02.2000 vorgesehen.



10. Angelegenheiten der Kämmerei
10.1 Angelegenheiten des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
hier: Werksausschuss, Stammkapital, Satzung, Dienstanweisung
- Ratsvorlage


10.2 Wirtschaftsplan 2000 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
- Ratsvorlage


Herr RM Krüger beantragt, beide Vorlagen durchlaufen zu lassen, weil die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen noch Beratungsbedarf habe.
Beschluss:
Der AUSW läßt die Ratsvorlage durchlaufen.




Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Der Vorsitzende schliesst deshalb die öffentliche Sitzung um 19.00 Uhr.



J u n g Horitzky S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin




(vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt)