Niederschrift (öffentlich)

über die 20. Sitzung des Rates der Stadt


am 23.02.2012
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 18:50 Uhr


Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 93 von z. Z. 96 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Starke (SPD)

Rm Thieme (NPD)

Rm Branghofer

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann (ab 17:00 Uhr)
StR´in Bonekamp
StR Lürwer

StR Steitz
StR´in Zoerner
Herr Mager (ab 18:00 Uhr)
LStRD’in Seybusch
StOVR Feuler
StVR´in Skodzik


Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Rates der Stadt am 24.11.2011

Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung des Rates der Stadt am 15.12.2011

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Neustrukturierung der Stadtbezirke und der Bezirksverwaltungsstellen;
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06073-11)

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Tunnel B 1 / A 40 von Märkische Straße bis B 236;
Sachstand und weiteres Vorgehen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05401-11)

3.2 2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalen Wohnkonzeptes - Grundzüge der zukünftigen Wohnbauflächenentwicklung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05689-11)

3.3 Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes und des Investitionsförderungsgesetzes des Landes NRW in Dortmund
hier: Abschlussbericht (Stichtag 15.11.2011)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06067-11)
Die Unterlagen wurden im Rahmen eines gesonderten Versandes bereits am 02.01.2012 verschickt.

3.4 Erlass der Satzung zur Nutzung der Naherholungsanlage PHOENIX See sowie der zugehörigen Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des PHOENIX Sees mit Wasserfahrzeugen (Gebührensatzung PHOENIX See).
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06136-12)

3.5 Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05952-11)



3.6 Haushaltbegleitbeschlüsse 2010, Maßnahme 36902 H - Revision der Pachtverträge für Stadtbahnanlagen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06199-12)

3.7 BImSchG-Anlagen Kataster und Vorgehensweise bei BImSchG-Genehmigungsverfahren - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05023-11)

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

4.1 Projekt „Kompetenzzentrum Frau und Beruf“ für die Region Westfälisches Ruhrgebiet, Förderung durch das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06146-12)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -

6. Kultur, Sport und Freizeit
- unbesetzt -

7. Schule

7.1 Errichtung einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung am Standort Eierkampstraße 2-4 in Dortmund-Hombruch zum Schuljahr 2012/13
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05994-11)

7.2 Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Dortmund Innenstadt-Nord; hier: Zusammenführung der Hauptschulen In der Landwehr und Lützowstraße / Auflösung der Hauptschule Lützowstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06254-12)

7.3 Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Dortmund Innenstadt-Ost; hier: Auflösung der Hauptschule Am Ostpark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06255-12)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Haushaltssatzung der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 2011
3. Bericht über die laufende Umsetzung der Maßnahmen im Produktbereich 006 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06084-11)





9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 STEAG GmbH - hier: Besetzung von Aufsichtsräten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06090-11)

9.2 Weiterentwicklung MVA Hamm-Verbund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06221-12)

9.3 Kapitalerhöhung 2011 der RWE AG
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06100-11)

9.4 Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03191-11-E6)

9.5 Kommunales Geschäftsmodell bei Gelsenwasser
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 06462-12)

9.6 Wirtschaftliche Lage des Dortmunder Flughafens
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06468-12)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Wahl eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedes des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06403-12)

10.2 Vorschlag eines beratenden Mitglieds des Behindertenpolitischen Netzwerks für den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 06.12.2011
(Drucksache Nr.: 06077-11)

10.3 Überblick über die Ratsbeschlüsse zur Nordstadt und deren aktuelle Umsetzung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05838-11)

10.4 Genehmigung verkaufsoffener Sonntage für die Dortmunder Innenstadt West (City und Dorstfeld) am 07.10.2012, 04.11.2012 und 02.12.2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06109-11)

10.5 Benennung von stimmberechtigten Abgeordneten zur Mitgliederversammlung 2012 des Städtetages Nordrhein-Westfalen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06297-12)



10.6 Genehmigung von Veranstaltungen in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06477-12)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 Ungleichbehandlung der Fraktionen bei der Einladung zum städtischen Neujahrsempfang
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06327-12)

11.1.2 Zweckentfremdung von Fraktionsgeldern für die Kostenübernahme privater Klagen von SPD-Ratsmitgliedern durch die SPD-Fraktion
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06328-12)

11.1.3 Rückzahlung der Fraktionszuwendungen bei Auflösung des Rates
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06329-12)

11.1.4 Zur Unfähigkeit des Regiebetriebs Stadtgrün, einfache Maßnahmen wie Grassamensäen im Olleroh-Park durchzuführen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06330-12)

11.1.5 Patenschaften für Kunstmäler im öffentlichen Raum
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06351-12)

11.1.6 Benachteiligung fraktionsloser Ratsmitglieder durch Zurückhalten von Kaffee und Informationen durch den Oberbürgermeister
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06358-12)

11.1.7 Der OB und die Wahrheit mit den 10 % NSG
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06384-12)

11.1.8 Jugendliche "Nazis": Ursachen bekämpfen anstatt Broschüren drucken
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06385-12)

11.2 Anfragen Rm Thieme (NPD)

11.2.1 Zigeunerprostitution in der Nordstadt
Anfrage zur Tagesordnung (NPD)
(Drucksache Nr.: 06452-12)


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.
1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Frommeyer (CDU) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde der Tagesordnungspunkt

3.4 Erlass der Satzung zur Nutzung der Naherholungsanlage PHOENIX See sowie der zugehörigen Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des PHOENIX Sees mit Wasserfahrzeugen (Gebührensatzung PHOENIX See)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06136-12)

vertagt, da diesbezüglich noch kurzfristig eine Reihe von Unterlagen vorgelegt wurden, deren Bewertung noch nicht abschließend möglich gewesen sei.

Weiterhin verständigte sich der Rat der Stadt auf Empfehlung des Ältestenrates darauf, den Dringlichkeitsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 21.02.2012 mit der Bezeichnung „Umbesetzungen in Gremien“ als Tagesordnungspunkt 10.7 zu behandeln.

Dagegen wurde mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) der mit Schreiben von Rm Münch (FBI) vom 21.02.2012 vorgelegte Dringlichkeitsantrag mit der Bezeichnung „Paradigmenwechsel bei der Dortmunder Forstbewirtschaftung für den Erhalt alter Waldbäume mit ästhetischer Bedeutung für die Waldbesucher“, nachdem Rm Münch (FBI) die Dringlichkeit kurz begründet hatte, nicht auf die Tagesordnung gesetzt.

Außerdem lobte Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) ausdrücklich OB Sierau für die Beantwortung der Anfrage der NPD zum Tagesordnungspunkt 11.2.1 und die hierin enthaltene Klarstellung der Begrifflichkeit, die in dieser Anfrage verwendet wurde. Ihrer Ansicht nach wäre es schön, wenn man derartige Begrifflichkeiten nicht bei der Bezeichnung des Tagesordnungspunktes verwenden würde.

OB Sierau erklärte hierzu, dass er bewusst darauf geachtet habe, dass in der Beantwortung der Anfrage der NPD eine Klarstellung dieser Begrifflichkeit erfolge, anderseits sei es aber auch üblich, dass in der Tagesordnung die Bezeichnung von Vorschlägen, Anträgen oder Anfragen, egal von wem diese kommen, so in die Tagesordnung übernommen werden.








Abschließend wies OB Sierau daraufhin, dass man sich in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrates sich darauf verständigt habe, dass entsprechend der generell vereinbarten Redezeitbeschränkung von

3 Minuten pro Person und Tagesordnungspunkt
mit Ausnahme des Tagesordnungspunktes
2.1 Neustrukturierung der Stadtbezirke und der Bezirksverwaltungsstellen; Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06073-11)
für die gesamte Sitzung gelten soll.
Der Rat der Stadt beschloss einstimmig, die zuvor dargestellte Änderung der Redezeit gemäß § 16 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt, seiner Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen.

Unter Einbeziehung der vereinbarten Veränderungen und Festlegungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Rates der Stadt am 24.11.2011

Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 18. öffentliche Sitzung des Rates der Stadt am 24.11.2011.

Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung des Rates der Stadt am 15.12.2011

Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 19. öffentliche Sitzung des Rates der Stadt am 15.12.2011.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Neustrukturierung der Stadtbezirke und der Bezirksverwaltungsstellen;
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06073-11)

Neben der Verwaltungsvorlage zum o. g. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 16.02.2012 (Drucksache Nr.: 06073-11-E4) vor:

In ihrer Sitzung am 01.02.2012 hat die Bezirksvertretung Eving dem Rat der Stadt mehrheitlich empfohlen, die abschließende Beratung und Beschlussfassung zur o. g. Vorlage zu vertagen und die Verwaltung zunächst zu beauftragen, noch verschiedene Fragen zum weiteren Verlauf des Zusammenlegungsverfahrens der Stadtbezirke sowie zur Schließung der Bezirksverwaltungsstellen
zu beantworten. Zu den Fragen nehme ich bereits im Vorfeld zur Ratssitzung am 23.02.2012 wie folgt Stellung:

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 24.11.2011 durch Beschluss der entsprechenden Vorlage (Drucksache Nr.: 04927-11) eine grundsätzliche Entscheidung zur Auflösung der Stadtbezirke Eving und Huckarde sowie zur Schließung der entsprechenden Bezirksverwaltungsstellen getroffen, jedoch sind die Wirkungen dieses Beschlusses, die u .a. erst zu Verhandlungen mit externen Partnern (z.B. Vermietern etc.) berechtigen, abhängig von der noch ausstehenden Änderung der Hauptsatzung.
Konkrete Detailbetrachtungen und abschließende Festlegungen werden im Anschluss an den Ratsbeschluss durchgeführt.

1.) Was ist mit den derzeitigen Angeboten – Bibliothek, Seniorenbüro etc. – geplant?
Sämtliche Angebote der Sozial- und Jugendverwaltung (Sozialbüros, Seniorenbüros, Familienbüros....) sowie die Zweigbibliotheken Eving und Huckarde bleiben im Falle der Schließung der Bezirksverwaltungsstellen bzw. der Auflösung der Stadtbezirke vor Ort erhalten.

2.) An welchem Ort werden diese Angebote zukünftig zu finden sein?
Da gerade im Bereich der Sozial- und Jugendarbeit die Erreichbarkeit durch die Bürgerinnen und Bürger vor Ort zwingend erhalten bleiben muss, sollen diese Dienste auch zukünftig in adäquaten Gebäuden in Eving und Huckarde angeboten werden. Die genauen Örtlichkeiten zur Erbringung der entsprechenden Dienstleistungen stehen zumindest für Eving noch nicht fest. Hier bleibt abzuwarten, welche Ergebnisse sich u. a. in den Gesprächen mit potentiellen Vermietern nach der Hauptsatzungsänderung ergeben. Ggf. kämen für das jetzige Gebäude auch nur Teilabmietungen in Betracht. Inwieweit z.B. auch die Leistungserbringung durch sog. „mobile Dienste“ in öffentlichen Einrichtungen zu festen Sprechzeiten angeboten werden kann, bleibt ebenfalls zu klären.

3.) Was passiert mit den derzeit in Eving beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern?
Da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozial- und Jugendverwaltung vor Ort verbleiben werden, beziehen sich die weiteren Ausführungen ausschließlich auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerdienste. Da in Umsetzung eines Teils des Ratsbeschlusses vom 24.11.2011 bereits zur Mitte diesen Jahres die Auflösung der sog. Einheitssachbearbeitung 1 (Standesamt, Wohngeld ...) erfolgen
soll, sind dort konkret neben dem/der Bezirksverwaltungsstellenleiter/in und der Sachbearbeirerin
für die Angelegenheiten der Bezirksvertretung von der Schließung der Bezirksverwaltungsstellen nur noch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der sog. Einheitssachbearbeitung 2 (Einwohnermelde- und Kraftfahrzeugangelegenheiten) betroffen. Diese werden entsprechend der zu erwartenden Verlagerungen der Kundenströme sowohl in die angrenzenden Bezirksverwaltungsstellen als auch in die zentralen Innenstadtbereiche umgesetzt. Der/Die Leiter/in der Bezirksverwaltungsstelle sowie die Sachbearbeiterin für die Angelegenheiten der Bezirksvertretung verbleiben vorbehaltlich der in der weiteren Projektarbeit noch auszuarbeitender Detailregelungen für die BV-Geschäftsführung sowie möglichen Personalentwicklungen vor Ort (siehe auch Antwort zu Frage 4).

4.) Wer macht die Geschäftsführung für die Bezirksvertretung?
In der Übergangszeit zwischen Schließung der Bezirksverwaltungsstellen Eving und Huckarde und Auflösung der Stadtbezirke und somit der Bezirksvertretungen ab der Kommunalwahl 2014 werden nach heutigem Stand – wie auch bisher in den vorgelegten Kostenberechnungen berücksichtigt - ein/e Geschäftsführer/in sowie ein/e Sachbearbeiter/in für die Aufgabenerledigung der Bezirksvertretungen zur Verfügung stehen.

5.) Wo werden die Sitzungen stattfinden?
Da es sich auch hier um eine Frage zur künftigen räumlichen Unterbringung handelt, verweise ich auf meine Ausführungen zu Frage 2.

Zu Beginn der Beratungen wies OB Sierau zunächst daraufhin, dass man sich in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrates auf folgenden Ablauf verständigt habe:

Ablauf der Beratung:

- Erklärungen der Fraktionen (nach Größe der Fraktionen) und der fraktionslosen Ratsmitglieder

- weitere Diskussion, sofern dies gewünscht wird

- Abstimmungen

Weiterhin habe man sich im Ältestenrat darauf verständigt, so wie er dies bereits bei der Feststellung der Tagesordnung angekündigt habe, dass zu diesem Punkt die Redezeit auf 10 Minuten pro Grundsatzerklärung der Fraktionen und 5 Minuten pro Grundsatzerklärung der fraktionslosen Ratsmitglieder begrenzt wird. In der anschließenden Diskussion gilt die allgemeine Redezeitbegrenzung von 3 Minuten pro Person.

Der anschließend von Rm Münch (FBI) gestellte Antrag, dass er als fraktionsloses Ratsmitglied ebenfalls 10 Minuten zum Tagesordnungspunkt sprechen kann, wurde mit Mehrheit gegen die Stimme von
Rm Münch (FBI) abgelehnt, so dass die o. a. vom Ältestenrat vorgeschlagene Redezeitregelung bestand hatte.


Wie bereits in der Sitzung des Rates der Stadt am 24.11.2011 legten in der anschließenden Diskussion die jeweiligen Sprecher nochmals ihre Standpunkte hinsichtlich der Neustrukturierung der Stadtbezirke und der Bezirksverwaltungsstellen dar.

Hierbei brachte für die SPD-Fraktion Rm Goosmann zum Ausdruck, dass mit der nun vorliegenden Änderung der Hauptsatzung die Stadtbezirke Eving und Huckarde endgültig aufgelöst werden sollen. Da nach Auffassung der SPD-Fraktion aus den bekannten Gründen Dortmund die Stadtbezirke Eving und Huckarde brauche, werde man die vorliegende Änderung der Hauptsatzung verständlicherweise ablehnen.

Rückblickend auf den entsprechenden Diskussionsprozess machte Rm Goosmann (SPD) nochmals deutlich, dass man sich für den Erhalt der 12 Stadtbezirke eingesetzt habe, da die minimalen Einsparungen in keinem Verhältnis dazu stehen, was man an Bürgernähe aufgebe.

Hinzu komme, dass die geplante Zusammenlegung der Stadtbezirke Huckarde und Mengede sowie Eving und Scharnhorst zu Nachteilen der neu gebildeten Stadtbezirke führen werde. Von daher hoffe er, dass noch Vernunft einkehre und die vorliegende Änderung der Hauptsatzung nicht mit der erforderlichen qualifizierten Ratsmehrheit beschlossen werde.

Seitens der CDU-Fraktion erklärte bezugnehmend auf die ausführliche Diskussion dieser Thematik in der Sitzung des Rates der Stadt am 24.11.2011 Rm Reppin, dass es bei der vorliegenden Änderung der Hauptsatzung letztendlich darum gehe, die vom Rat der Stadt in der o. a. Ratssitzung getroffene Grundsatzentscheidung formell nachzuvollziehen.

Weiterhin kritisierte Rm Reppin (CDU) nochmals das Verhalten der SPD-Fraktion in der vorliegenden Angelegenheit, dass seiner Meinung nach durch eine Verweigerungstaktik geprägt gewesen sei, anstatt sich konstruktiv in den diesbezüglichen Beratungsprozess mit einzubringen. Schließlich sei eine auf die Zukunft gerichtete Umstrukturierung der Stadtbezirke zwingend erforderlich, um handlungsfähig zu bleiben.

Anschließend brachte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezugnehmend auf die diesbezüglich umfänglich geführte Diskussion Rm Reuter zum Ausdruck, dass auch für ihre Fraktion die Neuordnung der Stadtbezirke sicherlich keine leichte Entscheidung gewesen sei, die verständlicherweise auch in ihrer Partei stark kritisiert wurde. Da aber aufgrund von veränderten Rahmenbedingungen eine Neustrukturierung der Stadtbezirke und der Bezirksverwaltungsstellen zwingend erforderlich sei, um auch in diesem Bereich Einspareffekte für den städtischen Haushalt zu erzielen, werde die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der vorliegenden Änderung der Hauptsatzung zustimmen.

Im weiteren Verlauf der Diskussion erklärte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Rettstadt, dass die vorliegende Änderung der Hauptsatzung ein formaler Akt sei, um die vom Rat der Stadt am 24.11.2011 beschlossene Neustrukturierung der Stadtbezirke und der Bezirksverwaltungsstellen umzusetzen.

Umso befremdlicher sei es von daher für seine Fraktion, mit welcher Vehemenz und in welcher Art und Weise die SPD-Fraktion ihre diesbezügliche Position vortrage, in dem beispielsweise mit den Ängsten der betroffenen Bürgerschaft in dieser Angelegenheit gespielt werde.
Die Fraktion FDP/Bürgerliste werde jedenfalls der vorliegenden Änderung der Hauptsatzung zustimmen und im weiteren Beratungsgang darauf achten, dass die hieraus resultierenden Veränderungen im Sinne der hiervon betroffenen Bürgerschaft umgesetzt werden.

Des Weiteren brachte für die Fraktion Die Linke Rm Konak zum Ausdruck, dass ihre Fraktion nach wie vor die Auflösung der Stadtbezirke Eving und Huckarde ablehnen werde, da dies letztendlich nur dazu diene, Einsparungen beispielsweise zu Lasten von älteren Menschen, von Alleinerziehenden oder körperlich eingeschränkten Menschen vorzunehmen.

Anstattdessen sollte man lieber nach Auffassung der Fraktion Die Linke bei den sogenannten Leuchtturmprojekten wie dem Dortmunder Flughafen, dem U-Turm oder dem Konzerthaus Mittel einsparen.

Von daher forderte Rm Konak (Die Linke) die CDU-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion FDP/Bürgerliste auf, die Entscheidung über die vorliegende Änderung der Hauptsatzung zu vertagen, damit die Menschen bei einer möglichen Wahlwiederholung auch über diese Frage abstimmen können.

Außerdem brachte Rm Münch (FBI) zum Ausdruck, dass es für ihn bedauerlich sei, dass durch die eingelegten Beschwerden gegen das OVG-Urteil es derzeit nicht zu einer Wiederholungswahl des Rates der Stadt komme, da dann die Möglichkeit bestanden hätte, dass die Wählerinnen und Wähler durch ein entsprechendes Votum die Stadtbezirke Eving und Huckarde gerettet hätten.

Weiterhin machte Rm Münch (FBI) nochmals deutlich, dass man sicherlich diesbezüglich über neue Strukturen nachdenken könne, dies aber jedoch gerecht geschehen müsse. Bedauerlicherweise seien entsprechende Anträge von ihm in der Sitzung des Rates der Stadt am 24.11.2011 abgelehnt worden.

Abschließend stellte Rm Münch (FBI) noch folgenden Antrag:

Der Rat der Stadt beschließt, die Entscheidung über die Änderung der Hauptsatzung zu vertagen und einen neuen interfraktionellen Arbeitskreis einzurichten, der dem Rat der Stadt ein gerechten Vorschlag zu Neustrukturierung der Stadtbezirke unterbreitet.

Nachdem sich anschließend Rm Berndsen (SPD) nochmals sehr ausdrücklich gegen die beabsichtigte Änderung der Hauptsatzung und der damit verbundenen Auflösung der Stadtbezirke Eving und Huckarde ausgesprochen hatte, klärte Rm Kanus (FDP/Bürgerliste), dass er sich bei der Abstimmung über die Änderung der Hauptsatzung enthalten werde.

Nachdem der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) den o. a. Antrag von Rm Münch (FBI) abgelehnt hatte, erläuterte anschließend OB Sierau nochmals das Verfahren für die von der SPD-Fraktion beantragte geheime Abstimmung hinsichtlich der Änderung der Hauptsatzung.

Anschließend wurden von den im Rat der Stadt vertretenden Fraktionen folgende Stimmauszähler benannt:

Rm Schreurs (SPD), Rm Dr. Eigenbrod (CDU), Rm Dr. Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen), Rm Faenger (FDP/Bürgerliste) sowie Rm Dr. Tautorat (Die Linke).








Nach erfolgter geheimer Abstimmung gab OB Sierau folgendes Abstimmungsergebnis bekannt:

- Stimmberechtigte: 97
- anwesend: 94
- abgegebene Stimmen: 94

- Stimmenthaltungen: 3
- ungültige Stimmen: -
- gültige Stimmen: 91
davon stimmten mit Ja: 48
davon stimmten mit Nein: 43

Der vorliegende Entwurf als Satzung zur zweiten Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund wurde damit nicht mit der gemäß § 7 Abs. 3 GO NRW erforderlichen qualifizierten Mehrheit beschlossen.

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Tunnel B 1 / A 40 von Märkische Straße bis B 236;
Sachstand und weiteres Vorgehen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05401-11)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, das Land und den Landesbetrieb Straßen.NRW bei allen Aktivitäten zu unterstützen, so schnell wie möglich neues Planrecht für den B 1-Tunnel zu schaffen.

zu TOP 3.2
2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalen Wohnkonzeptes - Grundzüge der zukünftigen Wohnbauflächenentwicklung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05689-11)

Nachdem Rm Kowalewski (Die Linke) darauf aufmerksam gemacht hatte, dass sich seine Fraktion bei der Abstimmung der o. a. Angelegenheit aufgrund nicht aktueller Lärmkarten, die Grundlage für das vorliegende Wohnkonzept seien, sich enthalten werde, fasst der Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

Der Rat nimmt den 2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalen Wohnkonzeptes - Grundzüge der zukünftigen Wohnbauflächenentwicklung zur Kenntnis und stimmt dem dort formulierten weiteren Vorgehen bezüglich der Umsetzung des Baulandmonitorings zu.

zu TOP 3.3
Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes und des Investitionsförderungsgesetzes des Landes NRW in Dortmund
hier: Abschlussbericht (Stichtag 15.11.2011)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06067-11)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Abschlussbericht zur Kenntnis.



zu TOP 3.4
Erlass der Satzung zur Nutzung der Naherholungsanlage PHOENIX See sowie der zugehörigen Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des PHOENIX Sees mit Wasserfahrzeugen (Gebührensatzung PHOENIX See).
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06136-12)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt und wird voraussichtlich in der Sitzung des Rates der Stadt am 29.03.2012 behandelt.

zu TOP 3.5
Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05952-11)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den anliegenden Entwurf als Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen in Form einer Rechtsverordnung zu erlassen.

zu TOP 3.6
Haushaltbegleitbeschlüsse 2010, Maßnahme 36902 H - Revision der Pachtverträge für Stadtbahnanlagen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06199-12)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hatte die Verwaltung beauftragt, entsprechend der Gespräche mit der DSW21 zu führen, mit der Maßgabe eine Ergebnisverbesserung für den städtischen Haushalt im Rahmen „Zukunftspaketes DSW21“ zu erzielen und dem Ausschuss zu berichten.

Unter Einbeziehung der vorgenannten Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 16.02.2012 fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat nimmt die Ausführungen zur Entwicklung der Pachtzahlungen für die an DSW21 verpachteten Stadtbahnanlagen zur Kenntnis und beschließt, dass bei nächster Gelegenheit auf eine Verbesserung der Pachtkonditionen zugunsten der Stadt hingewirkt werden soll.

zu TOP 3.7
BImSchG-Anlagen Kataster und Vorgehensweise bei BImSchG-Genehmigungsverfahren - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05023-11)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.










4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Projekt „Kompetenzzentrum Frau und Beruf“ für die Region Westfälisches Ruhrgebiet, Förderung durch das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06146-12)

Für die Fraktion Die Linke erklärte Rm Konak, dass sich ihre Fraktion bei der Abstimmung über die vorliegende Angelegenheit enthalten werde, da ihre Fraktion einerseits dieses Projekt begrüße, andererseits habe ihre Fraktion jedoch noch eine Reihe von Fragen und Bedenken hinsichtlich der vorliegenden Thematik.

Dagegen bezeichnete Rm Matzanke (SPD) das vorliegende Projekt „Kompetenzzentrum Frau und Beruf“ als einen wichtigen Schritt, um die Chancengleichheit für Frauen voran zutreiben. Von daher werde die SPD-Fraktion auch der vorliegenden Angelegenheit zustimmen.

Abschließend erklärte seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Kaeder, dass seine Fraktion die Vorlage zu dem o. a. Tagesordnungspunkt ablehnen werde, da diese nach Ansicht seiner Fraktion, so wie man dies auch im Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung dargelegt habe, unkonkret sei.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung des Projekts „Kompetenzzentrum Frau und Beruf“ für die Region Westfälisches Ruhrgebiet zur Förderung der Frauenerwerbstätigkeit im Zeitraum vom 01.01.2012- 30.06.2015 durch die Wirtschaftsförderung Dortmund.

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- keine Vorlagen -

6. Kultur, Sport und Freizeit
- keine Vorlagen -

7. Schule

zu TOP 7.1
Errichtung einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung am Standort Eierkampstraße 2-4 in Dortmund-Hombruch zum Schuljahr 2012/13
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05994-11)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt gem. § 81 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) die Errichtung einer einzügigen Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung mit dem Namen „Schule an der Eierkampstraße“ am Standort Eierkampstraße 2-4 in Dortmund-Hombruch zum Schuljahr 2012/13.







zu TOP 7.2
Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Dortmund Innenstadt-Nord; hier: Zusammenführung der Hauptschulen In der Landwehr und Lützowstraße / Auflösung der Hauptschule Lützowstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06254-12)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 16.02.2012 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende abweichende Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom 15.02.12 vor:

Auf Vorschlag von Herrn Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) nimmt der Schulausschuss einstimmig folgenden Änderungsvorschlag zu den finanziellen Auswirkungen an:

Die Maßnahme hat kurzfristig keine finanziellen Auswirkungen, da der Standort Lützowstraße 75
voraussichtlich bei entsprechendem Bedarf bis Juli 2015 für den Schulbetrieb einer Hauptschule genutzt wird.

Unter Berücksichtigung dieses Änderungsvorschlages empfiehlt der Schulausschuss einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt die Zusammenführung der Hauptschule in der Landwehr,
Scharnhorststraße 40, 44147 Dortmund und der Hauptschule Lützowstraße, Lützowstraße 75,
44147 Dortmund zum Schuljahr 2012/13 (01.08.2012) / Auflösung der Hauptschule
Lützowstraße, Lützowstraße 75, 44147 Dortmund zum Schuljahresende 2011/12 (31.07.2012)
gem. § 81 des Schulgesetzes NRW (SchulG)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt folgendem, mündlich von Herrn Reppin (CDU-Fraktion) gestelltem Antrag, einstimmig zu:

Beschluss:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt folgenden Satz im Beschlussvorschlag zu ergänzen:

Die Verwaltung legt bis zur Schließung im August 2015 rechtzeitig einen entscheidungsfähigen Vorschlag zur weiteren Nutzung der Schule vor.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung dieser Ergänzung und der Empfehlung des Schulausschusses einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt die Zusammenführung der Hauptschule in der Landwehr, Scharnhorststraße 40, 44147 Dortmund und der Hauptschule Lützowstraße, Lützowstraße 75, 44147 Dortmund zum Schuljahr 2012/13 (01.08.2012) / Auflösung der Hauptschule Lützowstraße, Lützowstraße 75, 44147 Dortmund zum Schuljahresende 2011/12 (31.07.2012) gem. § 81 des Schulgesetzes NRW (SchulG).

Der Rat der Stadt fasst unter Einbeziehung der zuvor aufgeführten Empfehlungen des Schulausschusses sowie des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Zusammenführung der Hauptschule in der Landwehr, Scharnhorststraße 40, 44147 Dortmund und der Hauptschule Lützowstraße, Lützowstraße 75, 44147 Dortmund zum Schuljahr 2012/13 (01.08.2012) / Auflösung der Hauptschule Lützowstraße, Lützowstraße 75, 44147 Dortmund zum Schuljahresende 2011/12 (31.07.2012) gem. § 81 des Schulgesetzes NRW (SchulG).

Die Verwaltung legt bis zur Schließung im August 2015 rechtzeitig einen entscheidungsfähigen Vorschlag zur weiteren Nutzung der Schule vor.

zu TOP 7.3
Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Dortmund Innenstadt-Ost; hier: Auflösung der Hauptschule Am Ostpark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06255-12)

Zum o. g. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 16.02.2012 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende abweichende Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom 15.02.12 vor:

Auf Vorschlag von Herrn Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) nimmt der Schulausschuss einstimmig folgenden Änderungsvorschlag zu den finanziellen Auswirkungen an:

Die Maßnahme hat kurzfristig keine finanziellen Auswirkungen, da der Standort
Davidisstraße 13 voraussichtlich bei entsprechendem Bedarf bis Juli 2014 für den Schulbetrieb einer Hauptschule genutzt wird. ...

Unter Berücksichtigung dieser Veränderung empfiehlt der Schulausschuss einstimmig bei einer Enthaltung folgenden Entschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt die Auflösung der Hauptschule Am Ostpark, Davidisstraße 13, 44143 Dortmund, zum Ende des Schuljahres 2013/14 (31.07.2014) gem. § 81 des Schulgesetzes NRW (SchulG).

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt folgendem, mündlich von Herrn Reppin (CDU-Fraktion) gestelltem Antrag, einstimmig zu:

Beschluss:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt folgenden Satz im Beschlussvorschlag zu ergänzen:

Die Verwaltung legt bis zur Schließung im August 2014 rechtzeitig einen entscheidungsfähigen Vorschlag zur weiteren Nutzung der Schule vor.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung dieser Ergänzung und der Empfehlung des Schulausschusses einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt die Auflösung der Hauptschule Am Ostpark, Davidisstraße 13, 44143 Dortmund, zum Ende des Schuljahres 2013/14 (31.07.2014) gem. § 81 des Schulgesetzes NRW (SchulG).




Der Rat der Stadt fasst unter Einbeziehung der zuvor aufgeführten Empfehlungen des Schulausschusses sowie des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Auflösung der Hauptschule Am Ostpark, Davidisstraße 13, 44143 Dortmund, zum Ende des Schuljahres 2013/14 (31.07.2014) gem. § 81 des Schulgesetzes NRW (SchulG).

Die Verwaltung legt bis zur Schließung im August 2014 rechtzeitig einen entscheidungsfähigen Vorschlag zur weiteren Nutzung der Schule vor.

8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Haushaltssatzung der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 2011
3. Bericht über die laufende Umsetzung der Maßnahmen im Produktbereich 006 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06084-11)

Der Bericht über die laufende Umsetzung der Maßnahmen im Produktbereich 006 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe - nach dem Stand vom 03.01.2012 wird zur Kenntnis genommen.

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
STEAG GmbH - hier: Besetzung von Aufsichtsräten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06090-11)

Der Rat der Stadt nimmt die Entsendung von Herrn Oberbürgermeister Ullrich Sierau und Herrn Ratmitglied Ulrich Monegel in den Aufsichtsrat der KSBG Kommunale Verwaltungsgesellschaft mbH und die Entsendung von Herrn Vorstandsvorsitzenden Guntram Pehlke und Herrn Geschäftsführer Dr. Frank Brinkmann in den Aufsichtsrat der STEAG GmbH zur Kenntnis.

zu TOP 9.2
Weiterentwicklung MVA Hamm-Verbund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06221-12)

Zum o. g. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 16.02.2012 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

1. Welche Andienungsverpflichtungen existieren gegenüber den Standorten Hagen und
Iserlohn?
2. Wie ist die Entwicklung des thermischen Restmülls aus Privathaushalten und von Gewerbebetrieben
im Einzugsbereich der Stadt Dortmund bis 2021 zu bewerten und wie
hoch sind die entsprechenden über die EDG zu entsorgenden Restmüllanteile zu prognostizieren?
3. Welche vertraglichen Vereinbarungen greifen, wenn die Anlieferungsmengen in Höhe
von 111.500 t/a im Zuge der „take or pay-Verpflichtung“ nicht erfüllt werden?
4. Welche Investitionsaufwendungen sind in Bezug auf die Weiterentwicklung des MVAHamm-
Verbunds in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen?

Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

in Abstimmung mit der EDG Holding GmbH beantworte ich Ihre Anfragen wie folgt:

1. Welche Andienungsverpflichtungen existieren gegenüber den Standorten Hagen und Iserlohn?

Die vertraglichen Andienungsverpflichtungen betragen gegenüber dem Standort Iserlohn (MHKW Iserlohn) 60.000 Mg/a und gegenüber dem Standort Hagen (MVA Hagen) 20.000 Mg/a.

2. Wie ist die Entwicklung des thermischen Restmülls aus Privathaushalten und von Gewerbebetrieben im Einzugsbereich der Stadt Dortmund bis 2021 zu bewerten und wie hoch sind die entsprechenden über die EDG zu entsorgenden Restmüllanteile zu prognostizieren?

Unter Abschätzung demographischer sowie abfallwirtschaftlicher und –rechtlicher Einflussfaktoren wird das Dortmunder Abfallaufkommen der thermisch vorzubehandelnden Stoffströme Hausmüll, Sperrmüll zur Beseitigung, Straßenkehricht zur Beseitigung sowie krankenhausspezifische Abfälle für das Jahr 2021 mit einer Gesamtmenge von 141.700 Mg/a bilanziert. Hierzu können erläuternde Anmerkungen dem mit Ratsbeschluss vom 15.12.2011 fortgeschriebenen Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Dortmund (Kap. 4 „Prognose“, S. 67-78) entnommen werden.

3. Welche vertraglichen Vereinbarungen greifen, wenn die Anlieferungsmengen in Höhe von 111.500 t/a im Zuge der „take or pay-Verpflichtung“ nicht erfüllt werden?

Einleitend ist zu bemerken, dass EDG und folglich nicht die Stadt Dortmund die Verpflichtung übernimmt. Grundsatz der „take or pay-Verpflichtung“ ist, dass die vereinbarten Kontingente auch bei Nichtinanspruchnahme zu vergüten sind. Die gezeichneten Kontingente dienen u. a. der Aufrechterhaltung der 10-jährigen Entsorgungssicherheit der Stadt Dortmund. Der EDG-Unternehmensverbund hätte zudem bei nicht vollständiger Inanspruchnahme durch das Mengenaufkommen der Stadt Dortmund Kompensationsmöglichkeiten durch anderweitige Abfallmengen.

4. Welche Investitionsaufwendungen sind in Bezug auf die Weiterentwicklung des MVA-Hamm-Verbunds in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen?

Die Finanzplanung der Stadt Dortmund ist nicht berührt.

Herr Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet die Verwaltung um schriftliche Ergänzung folgender Fragen bis zur Ratssitzung:

Punkt 3 der Bitte um Stellungnahme seiner Fraktion bittet er erneut zu beantworten, da die vorliegende Antwort nicht ausreichend sei. Er bittet um Antwort im nichtöffentlichen Teil.

Die Stadt gehe in Hamm Verpflichtungen in Höhe von 115 T Tonnen ein und es gebe weitere Verpflichtungen gegenüber den Standorten Iserlohn und Hagen in der Gesamtmenge von 200 T Tonnen. Nach Abfallwirtschaftskonzept werde, bezogen auf die Frage in welchem Umfang es Abfälle gebe, die einer thermischen Verwertung zugeführt würden, zum jetzigen Zeitpunkt nur eine Aussage getroffen, dass es etwa 140 T Tonnen seien. Er bittet um Beantwortung, welche Folgen das für die EDG auslösen könne, wenn hier im entsprechenden Umfang die „take or pay-Verpflichtung“ greife.

Zu Punkt 4 gehe er davon aus, dass aus dem städtischen Haushalt keine Investitionsmaßnahmen für eine Müllverbrennungsanlage in Hamm eingestellt worden seien. Wenn aber in diesem Zusammenhang entsprechend größere umfangreiche Investitionen notwendig würden, sei es eine Angelegenheit, die die EDG als Gesellschaft mitzufinanzieren habe. Es gäbe Diskussionen auf die Frage, wie man mit der MVA Hagen umgehe. In der Beurteilung sei das Thema der notwendigen Nachrüstungen relativ groß. Die Frage sei weniger darauf gezielt, inwieweit die Finanzplanung der Stadt Dortmund berührt sei, sondern mehr unter dem Gesichtspunkt, dass dieser Ausschuss auch Beteiligungsausschuss sei. Er bittet um entsprechende Ergänzung.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) sagt dies zu und schlägt vor, Herrn Niesmann für den nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung am 23.02.12 einzuladen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erklärt sich damit einverstanden und lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

Darüber hinaus übersendet die Verwaltung den Ratsmitgliedern zwei weitere folgende Folien zur weiteren Beratung im Rat am 23.02.12.
















-33-


























OB Sierau begrüßte zunächst den Geschäftsführer der EDG, Herrn Niesmann, der hinsichtlich der Thematik „Weiterentwicklung MVA Hamm – Verbund“ dankenswerterweise zu den von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aufgeworfenen Fragen Stellung nehmen wird.

Zu den im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aufgeworfenen Fragen nahm Herr Niesmann (EDG) wie folgt Stellung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank, dass ich die Möglichkeit habe, bezogen auf die Weiterentwicklung der Müllverbrennungsanlage in Hamm verbunden mit unseren kommunalen Partnern eingehen zu dürfen.

Die Fragestellungen, die schriftlich formuliert worden sind, möchte ich gerne auch in den Gesamtkontext stellen. Wir haben hier eine kommunale Partnerschaft, die in der Region einzigartig ist und die es gilt in die Zukunft zu führen.

Wir haben hier ganz zu Beginn damit begonnen, die Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Die erste Voraussetzung war, dass nur die kommunalen Partner sich zukünftig dort zusammen finden können, die auch die Voraussetzung für eine solche kommunale Partnerschaft erfüllen. Das heißt, sie müssen inhousefähig sein, sie müssen zugeordnet sein zu den kommunalen Strukturen. Das haben wir hinbekommen. Genauso sind diese Voraussetzungen erfüllt in Hamm und im Kreis Unna, die es noch vor uns in die Tat umgesetzt haben. Zwei Partner, die derzeit dort beteiligt sind haben diese Voraussetzung für sich noch nicht geschaffen. Das ist der Kreis Warendorf und der Kreis Soest, die in ihren Abfallgesellschaften jeweils private Gesellschaften in den Beteiligungen haben. Das ist einmal die Firma Remondis im Kreis Warendorf und in Soest Remondis und Violia. Dort geht es darum diese Themen noch zu lösen, um in dieser Region auch zukünftig so weiter arbeiten zu können.

Die Fragen, die konkret angesprochen worden sind, gehen in die Richtung, hat die Stadt Dortmund über ihre Gesellschaft EDG zu viele Kontingente in dem Thema Müllverbrennungsanlage Hamm abgeschlossen? Dazu meine ganz klare Antwort, das haben wir nicht getan, sondern ganz im Gegenteil. Die Müllverbrennungsanlage verfügt derzeit über eine Vollauslastung mit einer Tonage von 190.000 Tonnen. Diese haben wir ganz deutlich runter gesetzt. Dementsprechend sage ich, die Kontingente, die wir nicht nur in Hamm, sondern auch in Iserlohn haben und in Hagen haben, ist die richtige Lösung für die Entsorgungsicherheit der Stadt Dortmund.

In Dortmund hat man schlechte Erfahrungen bezogen auf die nicht fertig gestellte Deponie Nord-Ost gemacht, wo es zu Entsorgung gekommen ist ganz zu Beginn der EDG Strukturen in Richtung AGR. Das hat zu einem gewaltigen Gebührensprung geführt und genau das muss man für die Zukunft verhindern, indem man diese regionalen Partnerschaften so fort führt.

Wir haben Kontingente abgeschlossen in Iserlohn von 60.000 Tonnen und in Hagen von 20.000 Tonnen. Die gesamten Laufzeiten und Mengen sind im Abfalldurchlaufkonzept enthalten. Die entsprechenden Seiten 77 möchte ich jetzt nicht noch einmal ausführen, da das Abfallwirtschaftskonzept Ende letzten Jahres im Rat der Stadt Dortmund thematisiert worden ist.

Die Befürchtung, zu viele Kontingente mit „take- or pay-Verpflichtung“ abgeschlossen zu haben teile ich, dergestalt, dass man heutzutage immer ganz vorsichtig damit umgehen muss, weil man nicht weiß, ob die kommunalen Mengen noch sicher sind. Dafür haben wir hier in Dortmund ein weiteren großen Schritt nach vorne getan, dieser heißt Werkstofftonne. Wir haben das Thema Werkstofftonne kommunal besetzt. Wir haben es nicht den privaten Entsorgern überlassen, die dieses Feld für sich als neues Betätigungsfeld erkannt haben. Wir haben dort die Verankerung und alle weiteren Themen, die die Abfälle hier im Stadtgebiet betreffen, genauso gut besetzt. Zudem haben wir die Gewerbeentsorgung gut organisiert und straff so aufgestellt, dass auch hier die privaten Entsorgungswirtschaft große Schwierigkeiten haben wird, uns nennenswerte Mengenverluste zuzuführen.

Nachdem Herr Niesmann (EDG) aufgrund weiterer Nachfragen von Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) seine Antworten noch weiter vertieft hatte, bat anschließend Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen), die Abstimmung über die o. a. Angelegenheit erst nach der Kaffeepause durchzuführen, damit seine Fraktion die Möglichkeit habe, sich nochmals auf der Grundlage der Informationen von Herrn Niesmann (EDG) zu beraten.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde anschließend von 17:10 Uhr bis 17:45 Uhr für eine Pause unterbrochen.


Nach der Pause erklärte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Krüger, dass die von Herrn Niesmann (EDG) gegebenen Informationen seine Fraktion überzeugt haben und man von daher der vorliegenden Angelegenheit zustimmen werde.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der Verhandlungen zur Weiterentwicklung des MVA Hamm Verbundes zur Kenntnis und beauftragt die städtischen Vertreter in den Gremien der betroffenen Gesellschaften, den in der Begründung dargestellten Umsetzungsmaßnahmen sowie allen übrigen zur Erreichung des Zielmodells notwendigen Schritten zuzustimmen.










zu TOP 9.3
Kapitalerhöhung 2011 der RWE AG
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06100-11)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Unterlagen vor:

A Auszug aus dem Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
vom 16.02.2012


Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) merkt an, dass alle Fraktionen des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften übereinstimmend der Auffassung seien, dass die Mitwirkungs- und Zuständigkeitsrechte des Rates in erheblichem Umfang missachtet wurden. Es wäre zeitgerecht, wenn auch im Wege der Dringlichkeit, möglich gewesen, die Sitzung des Rates am 15.12.11 zu erreichen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften rügt und missbilligt das Verfahren ausdrücklich und geht davon aus, dass es sich bei vergleichbaren Fällen nicht wiederholen werde. Der Ausschuss ist sich einig, dies dem Rat zur Kenntnis zu geben.

Mit diesen Anmerkungen empfiehlt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt genehmigt den von DSW21 getätigten Erwerb von RWE-Aktien zur Sicherung des kommunalen Einflusses auf die RWE AG.

B Antrag der FDP/Bürgerliste vom 22.02.2012 (Drucksache Nr.: 06100-11-E1)

Der Rat fordert die Verwaltung auf, ein Gutachten zur künftigen Entwicklung der Gesellschaftsbeteiligungen/-strukturen der DEW21 in Auftrag zu geben.

Das Gutachten soll u.a. insbesondere folgende Aspekte berücksichtigen:

■ sämtliche sinnvollerweise in Betracht kommenden Umstrukturierungsszenarien nach Auslauf des Gesellschaftsvertrages im Jahre 2014 (z.B. Übernahme von RWE-Anteilen, Rekommunalisierung der DEW21, etc.)
■ Beteiligung an einem überregionalen Versorgungsnetzwerk, ggf. unter Einbeziehung privater Partner
■ Schaffung einer kommunalen Energiesparte unter dem Dach der DEW21
■ Kosten einer Übernahme von RWE-Anteilen an der DEW21
■ Effekte auf das derzeitige Versorgungsnetzwerk
■ Effekte auf die Preisgestaltungen mit möglichen Auswirkungen auf den Endverbraucher
■ mögliche indirekte für den Haushalt der Stadt Dortmund entstehende Kosten

Begründung:
Die aktuelle Diskussion im Zusammenhang mit dem Auslaufen des Gesellschaftsvertrages um die DEW21 im Jahre 2014 zeigt die Notwendigkeit, bereits frühzeitig in den Entscheidungsprozess um die künftige Strukturierung der DEW21 einzusteigen. Die derzeit in der öffentlichen Diskussion in Betracht kommenden Szenarien reichen dabei von einer Fortführung des derzeitigen status quo, über eine vollständige Rekommunalisierung des Unternehmens bis hin zu einer umfassenden Neustrukturierung der DEW zu einem „Großkonzern“ der Energiewirtschaft. Auch wenn die involvierten Kommunalbeteiligungen (DEW21, DSW21) in der Lage sind, entsprechende Beschlussempfehlungen an die befassten Gremien zu erstellen und die dahinterliegenden Sachverhalte zu erläutern, erscheint es angesichts der Bedeutung dieses Prozesses angemessen und sinnvoll, sämtliche in Betracht kommenden Handlungsalternativen durch ein unabhängiges Gutachten prüfen zu lassen.
Nur so lassen sich die jeweiligen Effekte und Auswirkungen umfassend gegeneinander abwägen und mögliche Konsequenzen – insbesondere für die Stadt, ihre Beteiligungen und vor allen für den Endverbraucher – im Sinne einer nachhaltigen und für die Stadt Dortmund sinnvollen Entscheidung eruieren.

Bezugnehmend auf die Diskussion der o. a. Angelegenheit im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie in der voran gegangenen Sitzung des Ältestenrates brachte Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) zum Ausdruck, dass seine Fraktion das Verfahren hinsichtlich der Kapitalerhöhung 2011 der RWE AG ausdrücklich kritisiere und von daher auch die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt ablehnen werde.

Nachdem auch Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) die ablehnende Haltung seiner Fraktion hinsichtlich der vorliegenden Kapitalerhöhung der RWE AG kurz begründet hatte, erläuterte Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) den o. a. Antrag seiner Fraktion vom 21.02.2012 und schlug dabei gleichzeitig vor, diesen zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu überweisen.

Weiterhin brachte OB Sierau nochmals wie bereits im Ältestenrat zum Ausdruck, dass es der Verwaltung fern gelegen habe, die Mitwirkungsrechte des Rates der Stadt zu missachten, sondern es bestimmte Rahmenbedingungen, wie beispielsweise die Kursentwicklung, diesbezüglich gegeben habe, die letztendlich auch Einfluss auf die Abläufe gehabt hatten.

Nachdem anschließend Rm Prüsse (SPD) sowie Rm Reppin (CDU) zum Ausdruck gebracht hatten, dass ihre Fraktionen der vorliegenden Kapitalerhöhung zustimmen werden, obwohl ihrer Ansicht nach der Rat der Stadt hätte beteiligt werden müssen, fasste der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt genehmigt den von DSW21 getätigten Erwerb von RWE-Aktien zur Sicherung des kommunalen Einflusses auf die RWE AG.

zu TOP 9.4
Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03191-11-E6)

OB Sierau wies daraufhin, dass man sich in der voran gegangenen Sitzung des Ältestenrates darauf verständigt habe, die vorliegende Angelegenheit nochmals an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu überweisen, damit dieser möglichst in seiner Sitzung am 22.03.2012 diesbezüglich dem Rat der Stadt einen Empfehlung unterbreiten könne.

Von daher überweist der Rat der Stadt die Verwaltungsvorlage zusammen mit den entsprechenden Beratungsunterlagen zur weiteren Behandlung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.

zu TOP 9.5
Kommunales Geschäftsmodell bei Gelsenwasser
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 06462-12)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgender Antrag der Fraktion Die Linke vom 14.02.2012 (Drucksache Nr.: 06462-12-E1) vor:

1) Der Rat der Stadt Dortmund bekennt sich zur kommunalen Beteiligungsstruktur der Gelsenwasser AG. Eine direkte oder indirekte Beteiligung der RWE an der Gelsenwasser AG lehnt der Rat ab.
2) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass im aktuellen Expertenbericht der Landesregierung zur Güte des Ruhrwassers alarmierende Entwicklungen abzulesen sind. Der Rat fordert daher eine schnellst mögliche technische Aufrüstung der Wasserwerke an der Ruhr zur Qualitätssicherung des Trinkwassers im östlichen Ruhrgebiet, insbesondere auch in Dortmund.

Begründung
Durch öffentliche Spekulationen zur Zukunft der Dortmunder Energiewirtschaft sind Irritationen ausgelöst worden, dass in Dortmund eine Beteiligung der RWE am Versorgungsunternehmen Gelsenwasser in Kauf genommen werde. Diese Irritationen sind durch eine klare Positionierung des Dortmunder Rates auszuräumen.

Im Expertenbericht zur Güte des Ruhrwassers wird über eine Verschlechterung der Wasserqualität berichtet. Insbesondere sind Industrie-Chemikalien wie PFT und Ethylendiamintetraessigsäure, Rückstände von Arzneimitteln wie z.B. Antidepressiva, Flammschutzmittel, Röntgenkontrastmittel, Herbizide, Waschmitteln und viele andere gesundheitsgefährdende Stoffe gefunden worden, die im Trinkwasser nichts zu suchen haben. Eine Aufwertung der Wasseraufbereitung der Wasserwerke an der Ruhr ist daher dringend geboten.

Nachdem Rm Kowalewski (Die Linke) den o. a. Antrag seiner Fraktion nochmals erläutert und dabei zum Ausdruck gebracht hatte, dass gerade aufgrund des aktuell vorliegenden Expertenberichtes zur Güte des Ruhrwassers einiges hinsichtlich der Trinkwasserqualität getan werden müsse, erklärte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Märkel, dass die von der Fraktion Die Linke angesprochene Problematik der Trinkwasserqualität dem zuständiges Landesumweltminister bewusst sei und er diesbezüglich geäußert habe, dass gerade im Bereich der mittleren Ruhr einiges hinsichtlich der Trinkwasserqualität getan werden müsse. Deswegen fordern die Grünen ja auch, dass die Ertüchtigung der entsprechenden Wasserwerke möglichst schnell erfolge.

Anschließend brachte seitens der CDU-Fraktion Rm Pisula bezugnehmend auf den vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke zum Ausdruck, dass das Trinkwasser in der Ruhr zu den besten in Deutschland gehöre. Natürlich werden aufgrund verbesserter Analysetechniken immer mehr Stoffe auch in der Ruhr im Wasser gefunden, was seiner Meinung nach nichts über die Qualität des Trinkwassers aussage. Insofern sollte man seiner Meinung nach nicht, so wie dies offensichtlich die Fraktion Die Linke mit ihrem Antrag versuche, Panik verbreiten.

Weiterhin erklärte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Rettstadt, dass seine Fraktion dem vorliegendem Antrag der Fraktion Die Linke ablehnen werde, da man sich zum einen ohnehin mit der Thematik kommunale Beteiligungsstruktur auf der Grundlage eines Antrages seiner Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschäftigen werde, und zum anderen sehe seine Fraktion das Thema Trinkwasserqualität nicht so dramatisch wie die Fraktion Die Linke.

Abschließend erklärte für die SPD-Fraktion Rm Harnisch, dass die Schadstoffbelastung des Dortmunder Trinkwassers eindeutig unter den entsprechenden Grenzwerten liege. Von daher sollte nach Auffassung seiner Fraktion nicht, so wie dies durch den vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke geschehe, ein falscher Eindruck erweckt werden.

Auch die SPD-Fraktion gehe davon aus, dass von den hierfür zuständigen Stellen die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet werden, sofern dies erforderlich sein sollte. Die SPD-Fraktion werde jedenfalls den vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke ablehnen.







Auf der Grundlage des o. a. Antrages der Fraktion Die Linke vom 14.02.2012 fasst der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke den Punkt 1 des o. a. Antrages ab.

2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke den Punkt 2 des o. a. Antrages der Fraktion Die Linke ab.

zu TOP 9.6
Wirtschaftliche Lage des Dortmunder Flughafens
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06468-12)

Hinsichtlich der mit Schreiben vom 15.02.2012 von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 06468-12-E1) gestellten Fragen lag den Mitgliedern des Rates der Stadt in Abstimmung mit der Dortmunder Stadtwerke AG folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 06468-12-E2) vor:

1.) Inwieweit wurde die Stadt Dortmund als DSW21-Hauptgesellschafter bzw. Flughafen-Anteilseigner über ihre Beteiligungsverwaltung in diesen Entscheidungsprozess eingebunden oder nur nachrichtlich informiert?

Die Eigentümer von DSW21 und des Flughafens werden u. a. in den jeweiligen Aufsichtsräten
und Gesellschafterversammlungen seit Juli 2007 laufend und vollumfänglich über den Stand des
EU-Hauptprüfverfahrens informiert. Die Überlegungen zur möglichen Beantragung einer EU-konformen Umstrukturierungsbeihilfe sind noch nicht abgeschlossen. Nach Abschluss dieser Überlegungen wird diese selbstverständlich den Gremien vorgestellt.


2.) Inwieweit sind diese Überlegungen mit der bisher vertretenen Auffassung kompatibel, wonach das Subventionsmodell mit den EU-Beihilferegelungen zu vereinbaren ist?

Die Eigentümer des Flughafens sind unter Beibehaltung der bisherigen Argumentation verpflichtet, alle in Betracht kommenden Lösungswege für eine beihilferechtlich zulässige Finanzierung des Airports zu prüfen.

3.) Ist ein solcher über die Bundesregierung zu stellender Antrag an die EU überhaupt schon
eingereicht worden?

Nein.

4.) Wenn nein, warum ist dies in Anbetracht der negativen Einschätzung zum Ausgang der EU-Beihilfeprüfung und eines zu erwartenden Verfahrensabschlusses zum Sommer dieses Jahres noch nicht erfolgt?

Die Überlegungen zur möglichen Beantragung einer EU-konformen Umstrukturierungsbeihilfe
sind noch nicht abgeschlossen.

5.) Wie sind die in der Vergangenheit durch DSW21 und die Stadt vorgenommenen Kapitalrücklagenzuführungen zu Gunsten des Dortmunder Flughafens mit dem Grundsatz der
Gewährung einmaliger Beihilfen sowie einer Inanspruchnahme weiterer Rettungs- oder
Umstrukturierungsbeihilfen zu vereinbaren?

Dies wird im Rahmen einer möglichen Beantragung einer Umstrukturierungsbeihilfe zum gegebenen Zeitpunkt durch DSW21 geprüft.

6.) Sind entsprechende Überlegungen bereits angestellt worden und wenn ja, wie sehen diese konkret aus und welche Auswirkungen werden hinsichtlich Fluggastaufkommen, Geschäftspolitik und Ertragssituation für die kommenden Jahre erwartet?

Die Überlegungen zur möglichen Beantragung einer EU-konformen Umstrukturierungsbeihilfe sind noch nicht abgeschlossen.

7.) Hätte ein solches Klageverfahren die Ausweisung zusätzlicher Rückstellungen zur Konsequenz?

Mangels Anlass wurden keine Untersuchungen zu einer eventuellen Klage eines am Markt befindlichen Mitbewerbers angestellt. Sollte eine derartige Klage eingereicht und für zulässig erachtet werden, werden die Stadt und DSW21 sich hiermit auseinandersetzen.

8.) Gibt es Erkenntnisse, wonach entsprechende Rückstellungen die Eigenkapitalsituation des
Dortmunder Flughafens übersteigen und zu einer unmittelbaren Bestandsgefährdung des
Dortmunder Flughafens führen würden?

Hierzu muss der Abschluss des Hauptprüfverfahrens abgewartet werden. Die Verflechtungen mit dem städtischen Haushalt stellen sich wie folgt dar:
· Höhe der von der Stadt verbürgten Kredite mit Stand vom 31.12.2011 (zum 31.12.2010 betrug die Restschuld dieser Kredite 65,969 Mio. €). Die verbürgten Kredite belaufen sich zum 31.12.2011 auf 63,164 Mio. €.
· Von der Stadt und der DSW21 vorzunehmender Abschreibungsbedarf bei Insolvenz des
Dortmunder Flughafens. Der Flughafen hat in der Bilanz von DSW21 einen Beteiligungsbuchwert
i. H. v. 40 Mio. €. Würde im Falle einer Insolvenz eine Abschreibung erforderlich sein, würde dies zu keinem Finanzmittelabfluss führen, sondern mit bestehenden Gewinnrücklagen verrechnet werden. Es wäre zu beurteilen, ob dieser Sachverhalt den Gesamt-Unternehmenswert von DSW21 dauerhaft schmälert. Gegebenenfalls käme eine Wertberichtigung des städtischen Beteiligungsbuchwertes an DSW21 in Betracht. Der Flughafen hat in der Bilanz der Stadt Dortmund einen Beteiligungsbuchwert i. H. v. 15,382 Mio. €.
· Höhe der Mindereinnahmen aus Verpachtungen, Avalprovisionen und anderen Rechtsgeschäften
mit dem Dortmunder Flughafen. Die Mindereinnahmen der Stadt Dortmund aus Verflechtungen mit dem Dortmunder Flughafen (inklusive Grundbesitzabgaben) würden sich auf Basis 2011 auf rd. 1,6 Mio. € belaufen.
· Rückzahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit den seinerzeit gewährten EU- und
Landeszuschüssen zur Herstellung der jetzigen Flughafen-Infrastruktur. Sollten überhaupt Rückzahlungsverpflichtungen festgestellt werden, betreffen diese nicht den städtischen Haushalt.

Anschließend brachte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Krüger zum Ausdruck, dass nach Auffassung seiner Fraktion immer mehr deutlich werde, dass das Geschäftsmodell Dortmunder Flughafen zu scheitern drohe, wenn die Prüfung des sogenannten Beihilfeverfahrens, die seiner Einschätzung nach kurz vor dem Abschluss stehe, zu Ungunsten des Flughafens ausgehen sollte.

Die vorliegende Stellungnahme zu dieser Thematik mache für ihn weiter deutlich, dass der diesbezüglich akute Handlungsbedarf seiner Meinung nach von der Verwaltung nicht gesehen werde.

OB Sierau erwiderte hierauf, dass er die von Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) vorgenommene Interpretation der vorliegenden Thematik nicht teilen können. Die Beratungen in den entsprechenden Gremien wie beispielsweise im Aufsichtsrat machen für ihn deutlich, dass man diese Angelegenheit durchaus ernsthaft und verantwortlich betrachte.

Anschließend erklärte Rm Stammnitz (Die Linke), dass auch er relativ erschrocken über die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung gewesen sei. Von daher befürchte er, dass die Verwaltung diese Angelegenheit mehr weiß, als dass sie dem Rat der Stadt mitteile, was für ihn nicht ein Zeichen für Transparenz sei.

Weiterhin machte Rm Stammnitz (Die Linke) nochmals deutlich, dass seine Fraktion mehrfach beantragt habe, den Dortmunder Flughafen zurück zubauen und zu seinem ursprünglichen Geschäftsmodell zurück zuführen. Dies wurde jedoch immer wieder abgelehnt, was nun im schlimmsten Fall gravierende Folgen haben könnte.

Im weiteren Verlauf der Diskussion erklärte Bm Sauer (CDU), dass seiner Ansicht nach, und dies sehe er auch als Mitglied des Aufsichtsrates der Flughafen Dortmund GmbH, die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung seriös und konkret sei. Für ihn mache es keinen Sinn in dieser Angelegenheit zu spekulieren und davon zu reden, dass das Geschäftsmodell des Dortmunder Flughafens gescheitert sei.

Anstattdessen sei es für ihn wichtiger, die Rahmenbedingungen wie beispielsweise die Verlängerung der Betriebszeiten des Dortmunder Flughafens weiter voran zu treiben.

Des Weiteren brachte hinsichtlich der Wortbeiträge von Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) bzw. von
Rm Stammnitz (Die Linke) StD Stüdemann zum Ausdruck, dass man mit der vorgelegten Stellungnahme auf der Grundlage der derzeit bekannten Risiken die gestellten Fragen beantwortet habe. Alles andere bewege sich seiner Meinung nach im Bereich der Spekulationen.

Letztendlich forderte StD Stüdemann dazu auf, im Laufe eines schwebendes Verfahrens alle diesbezüglichen Überlegungen nicht in der Öffentlichkeit zu diskutieren, da dies Sache der zuständigen Gremien der jeweiligen Gesellschaften sei.

Des Weiteren erklärte Rm Dr. Reinbold (FDP/Bürgerliste), dass seine Fraktion bereits des öfteren die Subventionen am Dortmunder Flughafen kritisch betrachtet habe. Trotz alledem sollte man abwarten, welche Entscheidung diesbezüglich getroffen werde. Man gehe gleichzeitig davon aus, dass die hierfür Verantwortlichen die entsprechenden Vorkehrungen diesbezüglich getroffen haben werden.

Abschließend setzte sich Rm Berndsen (SPD) kritisch mit dem Verhalten der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen in dieser Angelegenheit auseinander.


Anstatt die Mitarbeiter und den Dortmunder Flughafen zu unterstützen, werde immer wieder der Versuch unternommen, den Dortmunder Flughafen kaputt zu reden, indem diesbezüglich spekuliert werde, anstatt die entsprechenden Entscheidungen abzuwarten.

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Wahl eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedes des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06403-12)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund wählt gemäß § 4 Abs. 3 und 4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund in der jeweils gültigen Fassung für das stimmberechtigte Mitglied Anne Rabenschlag - Diakonisches Werk - folgende persönliche Vertreterin:

- Sonja Vennhaus







zu TOP 10.2
Vorschlag eines beratenden Mitglieds des Behindertenpolitischen Netzwerks für den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 06.12.2011
(Drucksache Nr.: 06077-11)

Zum o. g. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Umbesetzungsantrag des Behindertenpolitischen Netzwerkes vom 06.12.2011 vor:

Beschluss:
Das Behindertenpolitische Netzwerk schlägt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgende Umbesetzung in Gremien vor:

Statt Stefan Müller wird das bisherige stellvertretende beratende Mitglied Friedrich-Wilhelm Herkelmann beratendes Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung. Wohnen und Immobilien.

Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die zuvor genannte Umbesetzung.

zu TOP 10.3
Überblick über die Ratsbeschlüsse zur Nordstadt und deren aktuelle Umsetzung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05838-11)

Die kurze Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt machte deutlich, dass sich einerseits durch die Schließung des Straßenstriches und auch anderer Maßnahmen sich die Situation in der Nordstadt deutlich verbessert und viel im Rahmen der Möglichkeiten geschaffen wurde, andererseits aber auch noch viel in einigen Bereichen getan werden müsse.

Abschließend erklärte OB Sierau, dass die Verwaltung weiter daran arbeiten werde, die Situation in der Dortmunder Nordstadt zu verbessern und zu gegebener Zeit hierüber wieder berichten werde.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Überblick über die Ratsbeschlüsse zur Nordstadt und deren aktuelle Umsetzung zur Kenntnis.

zu TOP 10.4
Genehmigung verkaufsoffener Sonntage für die Dortmunder Innenstadt West (City und Dorstfeld) am 07.10.2012, 04.11.2012 und 02.12.2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06109-11)

Nachdem OB Sierau darauf hingewiesen hatte, dass die Bezirksvertretung Innenstadt-West die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt abgelehnt hat, beantragte seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Noltemeyer, die Beschlussfassung über die vorliegende Angelegenheit auf die nächste Sitzung des Rates der Stadt zu vertagen, damit hierdurch die Möglichkeit eröffnet werde, diesbezüglich mit allen gesellschaftlichen Gruppen eine ausführliche Diskussion hinsichtlich der Problematik der verkaufsoffenen Sonntage zu führen.

Die anschließenden Wortbeiträge von Rm Dr. Reinbold (FDP/Bürgerliste), Rm Goosmann (SPD) sowie Rm Waßmann (CDU) machten deutlich, dass die vorliegende Angelegenheit entscheidungsreif ist und im Vorfeld hiergegen keine Bedenken geäußert worden seien.

Abschließend sprach sich Rm Stammnitz (Die Linke) aus gesellschaftspolitischen Gründen grundsätzlich gegen die Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen aus.



Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den o. a. Vertagungsantrag von Rm Noltemeyer (
Bündnis 90/Die Grünen) ab.

2. Bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) fass der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, aus Anlass und in Verbindung mit den Veranstaltungen „Pfefferpotthastfest“, „Hansemarkt“ und „Weihnachtsmarkt“ auf Grundlage des § 6 Ladenöffnungsgesetz (LÖG) für die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Innenstadt-West die Ladenöffnung an den Sonntagen 07.10.2012, 04.11.2012 und 02.12.2012 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr freizugeben.

zu TOP 10.5
Benennung von stimmberechtigten Abgeordneten zur Mitgliederversammlung 2012 des Städtetages Nordrhein-Westfalen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06297-12)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt benennt folgende Abgeordnete für die Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen am 13. Juni 2012 in Mönchengladbach

1. Rm Elke Rohr (SPD)
2. Rm Bruno Schreurs SPD)
3. Rm Thomas Tölch (SPD)
4. Rm Jürgen Böhm (CDU)
5. Rm Barbara Menzebach (CDU)
6. Rm Svenja Noltemeyer (B90/Grüne)
7. Rm Petra Zielazny
8. Rm Nursen Konak (Die Linke)

zu TOP 10.6
Genehmigung von Veranstaltungen in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06477-12)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgender Antrag der
SPD-Fraktion vom 17.02.2012 (Drucksache Nr.: 06477-12-E1) vor:


1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Einrichtung einer Koordinierungsstelle beim Tiefbauamt zur Vereinheitlichung und Zentralisierung des Antragsverfahrens von Veranstaltungen.
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, den zentralen Arbeitsansatz dieser Koordinierungsstelle weiter auszubauen mit dem Ziel, dass dort Genehmigungen von Veranstaltungen zukünftig vollständig aus einer Hand bearbeitet werden können.
Hierzu sind von der Verwaltung die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen.

2. Das städtische Vermessungs- und Katasteramt wird aufgefordert, die Anmelder von Veranstaltungen gebührenpflichtig mit stadtteilbezogenen maßstabsgetreuen Karten auszustatten, die die tatsächliche Stadtmöblierung und Versorgungs- und Entsorgungsanschlüsse sowie freizuhaltende Rettungswege darstellen.

3. Die Verwaltung wird gebeten, dem ABÖAB und dem AUSWI halbjährlich über die Erfahrungen mit den Genehmigungen von Veranstaltungen zu berichten. Die bürger- und organisationsfreundlichen Hilfestellungen dieser Koordinierungsstelle sind durch die Verwaltung mit geeigneten Öffentlichkeitsmaßnahmen noch stärker bekannt zu machen.

4. Der Rat der Stadt Dortmund fordert das MIK NW auf, die geltenden Erlasse zur Durchführung von Großveranstaltungen zu überprüfen mit dem Ziel die Genehmigungsverfahren für Veranstaltung zu vereinfachen ohne im Einzelfall die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu vernachlässigen.

Begründung :
In Dortmund herrscht das ganze Jahr über Saison für Veranstaltungen: Ob Straßen- und Nachbarschaftsfeste, Konzerte unter freiem Himmel oder Großveranstaltungen. Für die oftmals ehrenamtlichen Organisatoren öffentlicher Veranstaltungen gestaltet es sich jedoch bisweilen recht schwierig, sich zurechtzufinden bei vielen Regeln, Vorschriften und Auflagen. Wer Veranstaltungen durchführen will, benötigt die Zustimmung der zuständigen Behörden. So erteilt das Ordnungsamt gewerbliche Genehmigungen und Schankerlaubnisse, das Umweltamt ist für den Immissionsschutz zuständig und bauaufsichtliche Genehmigungen gibt das Bauordnungsamt aus. Zudem erteilt das Tiefbauamt Sondernutzungserlaubnisse und trifft Regelungen bei Radrennen, Umzügen usw.

Um den Aufwand für den Veranstalter einzudämmen und das Verfahren übersichtlicher zu gestalten, ist bei der Stadt Dortmund auf Beschluss des ABÖAB eine Koordinierungsstelle beim Tiefbauamt für Veranstaltungen eingerichtet worden. Nach dem Prinzip eines Dienstleistungszentrums bündelt diese Stelle bereits sehr gut die entsprechenden Genehmigungsverfahren bei Sondernutzungen (z. B. Straßenfesten) oder einer übermäßigen Straßenbenutzung (z. B Karnevalsumzug) der beteiligten Fachämter und lässt die „Akten laufen, und nicht die Bürger“. Hier erfolgt bereits eine Bearbeitung aus einer Hand.

Die Arbeit der Koordinierungsstelle für Veranstaltungen ist hervorragend online auf www.dortmund.de unter der Rubrik „Veranstaltungen anmelden“ dargestellt. Unter www.veranstaltungsanmeldung@dortmund.de oder der Adresse des Tiefbauamtes (Königswall 14) sowie telefonisch unter Tel.: 50-22312 ist sie für jedermann zu erreichen.

Dieser zentrale Arbeitsansatz ist zu stärken und auszubauen, damit zukünftig vollständig alle Veranstaltungsgenehmigungen, auch die, die keine Sondernutzung oder übermäßige Straßenbenutzung sind, über diese Koordinierungsstelle bearbeitet werden können. Die Geodatenlage und das Kartenmaterial der Stadt Dortmund sind kurzfristig anzupassen und benutzerfreundlich zu gestalten.

Sicherheit ist und bleibt insbesondere bei Großveranstaltungen in Dortmund oberstes Gebot. Die Stadt Dortmund hat in den letzten Jahren unter Beweis gestellt, dass sie hervorragend in der Lage ist, einmalige Sonderveranstaltungen professionell und ohne Sicherheitsdefizite stattfinden zu lassen. Die Fußball-WM 2006, die Loveparade in Dortmund, das Still-Leben auf der B1 oder die BVB-Meisterfeier sind gute Beispiele, die Dortmund als Hochburg für gute Veranstaltungen erstrahlen lassen. Überzogene Sicherheitsanforderungen dürfen jedoch nicht dazu führen, dass jährlich wiederkehrende Groß- und Traditionsveranstaltungen wie Kirmessen, Weihnachtsmarkt oder Dorffeste unmöglich werden oder ein unangemessenes Erscheinungsbild bieten.

Durch frühzeitige Anmeldung der geplanten Veranstaltung, gründliche Abstimmungen und Verabredungen zwischen dem Veranstalter sowie den beteiligten Genehmigungsbehörden sind Aufbaupläne zu erstellen, die es gerade bei alljährlich wiederkehrenden Veranstaltungen möglich machen sollen, diese nach den gleichen Ablaufmustern durchzuführen ohne jedes Jahr erneut bürokratische Genehmigungsverfahren zu durchlaufen, sofern sich an den Grundlagen im Veranstaltungsaufbau oder den baulichen Gegebenheiten nichts geändert hat.

Nachdem seitens der SPD-Fraktion Rm Goosmann den o. a. Antrag seiner Fraktion kurz erläutert hatte, verständigte sich der Rat der Stadt in der anschließenden Diskussion auf Vorschlag von
Rm Weintz (CDU) darauf, den Antrag der SPD-Fraktion dahingehend zu modifizieren, dass die Besetzung der vorgeschlagenen Koordinierungsstelle nicht extern, sondern intern erfolge.



Unter Einbeziehung der o. a. Modifizierung fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Einrichtung einer Koordinierungsstelle beim Tiefbauamt zur Vereinheitlichung und Zentralisierung des Antragsverfahrens von Veranstaltungen.
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, den zentralen Arbeitsansatz dieser Koordinierungsstelle weiter auszubauen mit dem Ziel, dass dort Genehmigungen von Veranstaltungen zukünftig vollständig aus einer Hand bearbeitet werden können.
Hierzu sind von der Verwaltung die notwendigen organisatorischen und
internen personellen Voraussetzungen zu schaffen.

2. Das städtische Vermessungs- und Katasteramt wird aufgefordert, die Anmelder von Veranstaltungen gebührenpflichtig mit stadtteilbezogenen maßstabsgetreuen Karten auszustatten, die die tatsächliche Stadtmöblierung und Versorgungs- und Entsorgungsanschlüsse sowie freizuhaltende Rettungswege darstellen.

3. Die Verwaltung wird gebeten, dem ABÖAB und dem AUSWI halbjährlich über die Erfahrungen mit den Genehmigungen von Veranstaltungen zu berichten. Die bürger- und organisationsfreundlichen Hilfestellungen dieser Koordinierungsstelle sind durch die Verwaltung mit geeigneten Öffentlichkeitsmaßnahmen noch stärker bekannt zu machen.

4. Der Rat der Stadt Dortmund fordert das MIK NW auf, die geltenden Erlasse zur Durchführung von Großveranstaltungen zu überprüfen mit dem Ziel die Genehmigungsverfahren für Veranstaltung zu vereinfachen ohne im Einzelfall die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu vernachlässigen.

zu TOP 10.7
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 06591-12)

Entsprechend dem Dringlichkeitsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 21.02.2012 fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Für den mit sofortiger Wirkung ausgeschiedenen sachkundigen Bürger, Dr. Gerhard Reil, wird für den Ausschuss Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien Thomas Carl (s.B.) für die Fraktion als ordentliches Mitglied in diesem Ausschuss benannt.

Ferner wird Katharina Magerstedt als neue sachkundige Bürgerin, anstelle von Thomas Carl, als Mitglied im Betriebsausschuss FABIDO benannt.



11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1
Ungleichbehandlung der Fraktionen bei der Einladung zum städtischen Neujahrsempfang
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06327-12)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 06327-12-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


zu TOP 11.1.2
Zweckentfremdung von Fraktionsgeldern für die Kostenübernahme privater Klagen von SPD-Ratsmitgliedern durch die SPD-Fraktion
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06328-12)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 06328-12-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hinsichtlich der Nachfrage von Rm Münch (FBI), ob die SPD-Fraktion mittlerweile der Rückzahlungsaufforderung nachgekommen sei, erklärte OB Sierau, dass die SPD-Fraktion inzwischen mitgeteilt habe, dass diese die entsprechenden Mittel in vollem Umfang zurück zahlen werde. Der von der SPD-Fraktion vorgeschlagene Weg habe in der voran gegangenen Sitzung des Ältestenrates eine breite Akzeptanz gefunden.

zu TOP 11.1.3
Rückzahlung der Fraktionszuwendungen bei Auflösung des Rates
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06329-12)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 06329-12-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.4
Zur Unfähigkeit des Regiebetriebs Stadtgrün, einfache Maßnahmen wie Grassamensäen im Olleroh-Park durchzuführen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06330-12)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 06330-12-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.5
Patenschaften für Kunstmäler im öffentlichen Raum
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06351-12)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 06351-12-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.




zu TOP 11.1.6
Benachteiligung fraktionsloser Ratsmitglieder durch Zurückhalten von Kaffee und Informationen durch den Oberbürgermeister
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06358-12)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 06358-12-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.7
Der OB und die Wahrheit mit den 10 % NSG
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06384-12)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 06384-12-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hinsichtlich der von Rm Münch (FBI) schriftlich gestellten Nachfrage (Drucksache Nr.: 06384-12-E2) erklärte OB Sierau, dass er der schriftlich vorliegenden Beantwortung der Anfrage nichts hinzuzufügen habe.

zu TOP 11.1.8
Jugendliche "Nazis": Ursachen bekämpfen anstatt Broschüren drucken
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06385-12)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 06385-12-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

11.2 Anfragen Rm Thieme (NPD)

zu TOP 11.2.1
Zigeunerprostitution in der Nordstadt
Anfrage zur Tagesordnung (NPD)
(Drucksache Nr.: 06452-12)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 06452-12-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 18:50 Uhr von OB Sierau beendet.


Der Oberbürgermeister

Ullrich Sierau Tim Frommeyer
Ratsmitglied





Uwe Feuler
Schriftführer