Niederschrift (öffentlich)

über die 39. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 14.11.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 13:00 - 13:05 Uhr

Entschuldigt: OB Sierau (SPD)

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

Bm’in Jörder SPD


Bm Sauer CDU


SPD

Rm Berndsen

Rm Matzanke
Rm Schilff
Rm Weyer

CDU

Rm Krause


Rm Monegel
Rm Dr. Suck

B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter

Die Linke & Piraten
Rm Kowalewski

AfD

Rm Garbe



FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt

b) Verwaltung:

StD Stüdemann
StR Dahmen

StR Rybicki
StR´in Schneckenburger
StR Uhr
StR Wilde

StR`in Zoerner
Herr Westphal
Herr Güssgen
Frau Bohm
Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien



1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 38. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 26.09.2019

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses

2.1 Mitgliedschaft bei der Gesellschaft für Comicforschung (ComFor)


Beschluss
(Drucksache Nr.: 14926-19)

2.2 Begründung einer Mitgliedschaft in der GKFD durch das Theater Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15164-19)

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung; Aufhebung eines Teilbereiches des Durchführungsplanes Nr. 18 am Dortmunder U
I. Ergebnis über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
II. Entscheidung über die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung;
III. Satzungsbeschluss;
IV. Beifügung der Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 09.09.2019

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15470-19)

3.2 Förderprojekt „Emissionsfreie Innenstadt“ – hier: Radverkehrsinfrastruktur am Wallring - Entwurfsplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15153-19)

3.3 Planung Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung Lindenhorster Straße und Evinger Straße durch die Dortmunder Eisenbahn Infrastruktur GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14776-19)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 09.09.2019
(Drucksache Nr.: 14776-19-E1)

3.4 Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.01.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14987-19)

3.5 Neufassung der Richtlinien der Stadt Dortmund zur Förderung der Gestaltung und Begrünung auf privaten Grundstücken innerhalb festgelegter Stadterneuerungsgebiete
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14881-19)
3.6 Soziale Stadt Westerfilde und Bodelschwingh
hier: Durchführungsbeschluss Fortführung Quartiersmanagement

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15435-19)

3.7 Stadterneuerungsprogramm Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
Hof- und Fassadenprogramm
hier: Durchführungsbeschluss zur Freiflächen- und Fassadengestaltung im Bestand der Vivawest

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15473-19)

3.8 Stadtumbau Dorstfeld
Bürgerhaus Dorstfeld
Baubeschluss und Einrichtung eines Kinder- und Jugendtreffs

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14190-19)

3.9 Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 – Sachstand und weiteres Verfahren "Emscher nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14939-19)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 28.10.2019 - Ergänzung der Beschlussvorlage
(Drucksache Nr.: 14939-19-E3)

3.10 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2019 im Immobilienbudget der Städtischen Immobilienwirtschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15430-19)

3.11 Energiebericht 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15000-19)

3.12 Straßenumbenennung und -benennung im Stadtbezirk Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15011-19)

3.13 Abwassergebührensatzung 2020 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14932-19)

3.14 Wirtschaftsplan 2020/21 der Stadtentwässerung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14933-19)

3.15 Nachhaltige Beschaffung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13909-19)

3.16 5Gain Förderprojekt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15277-19)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Masterplan Wissenschaft 2.0
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15506-19)

4.2 Umzug der Wirtschaftsförderung in die Grüne Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15687-19)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Nutzungs- und Entgeltordnung der Kulturbetriebe Dortmund ab 01.01.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15318-19)

6.2 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zum Ausgleich des kassenwirksamen Jahresverlustes der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15476-19)

6.3 Wirtschaftsplan 2020 der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15412-19)

6.4 Neugestaltung des Hundebereichs im Tierschutzzentrum Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15580-19)

6.5 Zusammenführung des Vokalmusikzentrums NRW und des Musikfestivals Klangvokal
in einem „Institut für Vokalmusik“ ab 01.01.2020

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15796-19)

7. Schule

7.1 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Schulverwaltungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15056-19)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14911-19)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Verkehrsmäßiger Ausbau der Erschließungsanlage des Wohnbaugebietes im Rahmen des HU 144 - Am Rahmer Wald; hier Aktualisierung des Investitionsvolumens zum teilweisen Endausbau der Niels-Bohr-Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14792-19)
9.2 Satzung zur achten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15170-19)

9.3 Geschäftsanweisung zu § 32 KomHVO - vormals: Geschäftsanweisung zu § 31 GemHVO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15404-19)

9.4 Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15267-19)

9.5 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15067-19)

9.6 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15564-19)

9.7 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31.12.2018 des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15686-19)

9.8 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31.12.2018 des Sonderhaushalts Grabpflegelegate
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15719-19)

9.9 Durchführung der Parkpflege im Revierpark Wischlingen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15567-19)

9.10 Aktueller Sachstand zur Umsetzung der "Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates vom 13.12.2018 zum Haushaltsplan 2019"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15584-19)

9.11 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15578-19)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Organisationsveränderung im Dezernat 7 durch die Einrichtung eines Grünflächenamtes
-StA 63- zum 01.01.2020

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14512-19)

10.2 Kritische Infrastruktur (KRITIS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15023-19)

10.3 Verkaufsoffene Sonntage 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15498-19)

10.4 „Welttag der Städte für das Leben – Städte gegen die Todesstrafe“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15347-19)

10.5 Verkaufsoffener Sonntag am 01.12.2019 im Stadtbezirk Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15544-19)

10.6 Durchführung eines zweijährigen Pilotprojekts „Ermittlungsdienst Abfall“ zur Verbesserung der Stadtsauberkeit in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15436-19)

10.7 Benennung eines Beisitzers der Einigungsstelle seitens der Verwaltung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14966-19)

10.8 Sachstandsbericht - Masterplan "Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15160-19)

10.9 Aufbau eines flächendeckenden Systems zur Notrufannahme, Notrufabarbeitung und Versorgung der Bevölkerung mit Informationen und ggf. Versorgungsgütern bei großflächigen Stromausfällen auf dem Dortmunder Stadtgebiet und Umgebung (Leuchtturmbetrieb)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14836-19)
Die Unterlagen lagen zur Ratssitzung am 26.09.2019 vor.

10.10 Umstellung Notrufabfragetechnik auf Voice over IP (VOIP)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14962-19)
Die Unterlagen lagen zur Ratssitzung am 26.09.2019 vor.

10.11 Kampfmittelverdachtspunkte im Klinikviertel hier: Überplanmäßige Mehraufwendungen gem. § 83 Abs. 1 GO NRW für die Kampfmittelbeseitigung durch das Ordnungsamt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15874-19)

11. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:00 Uhr durch Bm`in Jörder eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Bm´in Jörder fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Rm Monegel (CDU) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Bm´in Jörder wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Bm´in Jörder (SPD) wies gem. § 29 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt, seiner Ausschüsse, Kommissionen und der Bezirksvertretungen, zunächst auf die Aufzeichnung der Sitzung auf Band zur Erstellung der Niederschrift hin.


Sie schlug vor, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um folgende Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit zu erweitern:

6.6 Neubau einer Dreifachsporthalle am Standort der Gesamtschule Gartenstadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14923-19)


Die Erweiterung der Tagesordnung wurde einstimmig beschlossen.


Ferner schlug Bm`in Jörder vor, folgende Tagesordnungspunkte von der Tagesordnung abzusetzen, da die vorbefassten Ausschüsse diese Angelegenheiten in ihre nachfolgenden Sitzungen geschoben haben:

6.3 Wirtschaftsplan 2020 der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15412-19)


8.1 Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14911-19)


9.4 Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15267-19)



Bm´in Jörder bat darum, die Unterlagen für den weiteren Beratungsgang aufzubewahren.


Mit diesen Veränderungen beschloss der Hauptausschuss und Ältestenrat einstimmig die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 38. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 26.09.2019

Die Niederschrift über die 38. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 26.09.2019 wurde einstimmig genehmigt.


2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses

zu TOP 2.1
Mitgliedschaft bei der Gesellschaft für Comicforschung (ComFor)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14926-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschließen die Mitgliedschaft des schauraum: comic + cartoon / MKK in der Gesellschaft für Comicforschung


zu TOP 2.2
Begründung einer Mitgliedschaft in der GKFD durch das Theater Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15164-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschließt die Begründung einer Mitgliedschaft des Theater Dortmund (Sparte Akademie für Theater und Digitalität) bei der Gesellschaft für künstlerische Forschung in Deutschland (GKFD).


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Aufhebung eines Teilbereiches des Durchführungsplanes Nr. 18 am Dortmunder U
I. Ergebnis über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
II. Entscheidung über die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung;
III. Satzungsbeschluss;
IV. Beifügung der Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 09.09.2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15470-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.2
Förderprojekt „Emissionsfreie Innenstadt“ – hier: Radverkehrsinfrastruktur am Wallring - Entwurfsplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15153-19)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 06.11.2019 vor.
„hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt West vom 30.10.2019:

Herr Meißner von der Projektgruppe Emmissionsfreie Innenstadt (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt) berichtet über die Vorlage TOP 11.4 Radfahren am Wallring.

Herr Meißner (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt):
Die Vorstellung der Planung „Radwall“ ist eine der Maßnahmen des Projekts Emissionsfreie Innenstadt und ein Förderprojekt über 3 Jahre. Eine der Maßnahmen beschäftigt sich mit der Verbesserung der Radverkehr-Infrastruktur am Wall und besteht wiederrum aus 2 Bausteinen. Das eine ist die Planung für den Ostwall und dem Schwanenwall. Das andere ist eine Verkehrsuntersuchung, die den gesamten Wall betrachtet und in der untersucht wird; u.a. auf welche Fahrspuren verzichtet oder wie auf dem gesamten Wall insgesamt den Radverkehr verbessert werden kann. Der Ost- und Schwanenwall wurde für die Planung deshalb ausgesucht, da wir dort die meiste Fläche vom gesamten Wall zur Verfügung haben, und kurzfristig (die Umsetzung von 3 Jahren) eine Realisierung herstellen können.

Die Planung wurde auch dem Beirat Nahmobilität und vielen anderen Gremien vorgestellt, dort wurde immer wieder erwähnt, dass die Querung der Innenstadt wichtig ist. Mit der Planung soll auch nicht die Querung der Innenstadt reduziert werden. Wir haben festgestellt, und wurden auch von anderen bestätigt, dass der Wall auch für den Radverkehr eine wichtige Verteilerfunktion hat. Der Wall wird nicht im Ganzen benutzt, aber man merkt, wie schwer die Anbindung von der Rheinischen Straße zum Bahnhof ist, wenn der Königswall gesperrt ist und man keine weitere Möglichkeit hat, mit dem Fahrrad über den Wall zu fahren.

Der Wall wird oft als Viertelring benutzt (Bsp. von der Kleppingstraße bis zur Hohen Straße), diese wichtigen Abschnitte sind auch für den Radfahrer von Bedeutung. Ein großer Mangel ist der Ein-Richtungsverkehr, als Radfahrer muss man, wenn man regelkonform fährt, den Wall in Hauptfahrrichtung nutzen und dann an der nächsten Signalanlage queren, um dann in die Gegenrichtung zu fahren. Wir wollen einen Radweg mit 2-Richtungsverkehr auf beiden Seiten des Walls ermöglichen. Hinzu kommt, dass Breiten geschaffen werden sollen, die wir bisher so im Innenstadt- Bereich noch nicht haben: Ein Beidrichtungs bzw. 2-Richtungsradweg mit mind. 3,25m Breite + 75cm Sicherheitsraum oder eine Fahrradstraße mit mind. 4,50m Breite + Sicherheitsabständen zu den parkenden Fahrzeugen. Diese beiden Planungsprinzipien sind mit dem Wall in der Planung hinterlegt und das haben wir so in der Innenstadt noch nicht, und auch in keinem anderen Bereich in der Stadt. Das ermöglicht uns einen Qualitätssprung für Lastenräder oder auch für Pedelecs.

Auf Grundlage der Entwurfsvorlage wird die Ausführungsplanung erarbeitet. Das Ziel ist, im Frühjahr nächsten Jahres soweit zu sein, dass wir den Baubeschluss herbeiführen können. Spätestens im Sommer 2020 wollen wir auf Basis des Baubeschlusses ausschreiben. Damit könnte im Jahre 2021 bereits gebaut werden.
Wir haben einen ehrgeizigen Zeitplan, da im Jahr 2022 das Geld von unserem Förderprojekt „Emissionsfreie Innenstadt“ bereits ausgegeben und abgerechnet werden muss. Dabei gibt es eine enge Abstimmung mit dem Tiefbauamt, die uns bei dieser Planung unterstützt.

-Es folgt die 3-Simulation als Film -

Es fallen 180 von 720 Stellplätzen weg, das halten wir für angemessen bzw. akzeptabel. Die Auslastungserhebung ergab, dass wir eine Auslastung von 2/3 im gesamten Bereich haben, allerdings fällt sie unterschiedlich aus. Zum einen haben wir starke Auslastungen im Bereich des Schwanenwalls/ vor dem Reinoldinum aber eine sehr schwache Auslastung vor dem Käthe-Kollwitz-Gymnasiums. In der Summe wäre es aus unserer Sicht aber kein Problem, da es in der Nähe am Reinoldinum ein Parkhaus gibt, in dem noch Kapazitäten vorhanden sind. Wir haben insgesamt 5.800 Stellplätze allein in den Parkhäusern der Innenstadt. Die Parkhäuser sind i.d.R. nicht ausgelastet.

_______________________________________________________________

Alle Fraktionen begrüßen grundsätzlich die Vorlage und das Vorhaben.

Ralf Stoltze (Bezirksbürgermeister):
Die Flächen, die in der Simulation rot markiert sind, sollen dann auch später farbig dargestellt werden?

Herr Meißner (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt):
Ja, wir wollen einen roten durchgefärbten Asphalt, kein Pflaster, was einen Komfortgewinn für den Radfahrer ist.

Hr. Fuß (Fraktion B90/Die Grünen):
Warum wird nicht der komplette Radweg, also auch die Fahrradstraßen, ebenfalls rot gefärbt?

Hr. Martinschledde (Piraten):
Die Verengung der Radwege ist nicht zufriedenstellend. Bei Wegen für Kfz würde man auch keine Kosten scheuen.

Hr. Tigges (CDU-Fraktion):
Die Straßen, in denen die Durchfahrt verboten ist, sind in der Simulation bisher mit einem Schild dargestellt worden. Um die Raser Szene zu verhindern, ist der Bau von Pollern evtl. Sinnvoll?

Herr Meißner (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt):
Die „nicht roten“ Fahrradstraßen sind noch für Kfz/Anlieger frei. Das soll vor allem dem Autofahrer signalisieren, dass er dort fahren darf. Dennoch wird durch die Markierung der Fahrradstraße dem Autofahrer bewusst gemacht, dass er sich auf einer Fahrradstraße befindet und vorsichtig sein muss. Sollte alles rot gefärbt werden, könnte die Aufmerksamkeit des Autofahrers nicht mehr gegeben sein. Es werden noch Auflastungen in den Einmündungen vom Wallring gebaut; die dienen zum einem der Aufmerksamkeit dem Radfahrer gegenüber und gleichzeitig helfen sie, dass die Raser nicht mehr so schnell in die Nebenfahrbahnen einfahren können. Stattdessen muss man durch die Auflastung über einen Huckel. Wo das möglich ist, muss in enger Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde abgeklärt werden, damit es auch durch keine größeren Verzögerungen auf dem Hauptwall kommen soll. Die Poller sind auch bei Radfahrern unbeliebt, da man mit dem Lenker dort hängen bleiben kann; dies ist ein Gefahrenpotenzial. Eine Verengung der Radwege wie zum Beispiel am Adlerturm lässt sich ohne den Eingriff in die Hauptfahrbahn nicht vormeiden.

Im Rahmen des Projektes „Emissionsfreie Innenstadt“ wird die Reduzierung von Fahrspuren in einer umfangreichen Verkehrsuntersuchung unterzogen. Dazu gibt es vermutlich Frühjahr nächsten Jahres die ersten Ergebnisse. Jetzt wollen wir eine schnelle Umsetzung und eine hohe Akzeptanz dieser Umsetzung, damit ein Qualitätssprung für den Radverkehr stattfinden kann.

Hr. Vaupel (Fraktion B90/Die Grünen):
Eingriff in den Autoverkehr wäre kein Problem, sondern die Lösung.
Wird evtl. eine grüne Welle für Radfahrer eingerichtet? Der neue Radweg ist zusammengerechnet 2 km lang, wieviel % sind das vom ganzen Wall? Wird das die einzige Maßnahme sein? Wie geht es damit weiter, wenn die Stadt das selber zahlen muss und keine 80% mehr aus Landesmitteln erhält?

Hr. Steingötter (Die Linke):
Die Maßnahme betrifft weniger als den halben Wall, was ist mit dem Rest?

Hr. Großmann (Erster Polizeihauptkommissar Polizei Dortmund):
Die Wall-Raser fahren nicht nur auf dem Wall, sondern auch auf den Parkplätzen/ Nebenfahrbahnen. Man schafft es nicht, die Raser aufzuhalten. Verkehrszeichen aufstellen reicht da nicht aus.

Herr Meißner (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt):
1/3 des Wallrings wird umgebaut, das ist 1 km Gesamtlänge auf jeder Seite. Das soll auch nur der Anfang sein, wir wollen den gesamten Wallring radverkehrsfreundlich umgestalten. Aber es ist nicht überall so möglich, wie es am Ostwall geplant ist. Die Stelle zwischen Burgwall und Bahnhof ist die engste Stelle des Wallrings mit den wenigstens Fahrspuren.

Wir müssen die Gesamtsituation betrachten mit Fahrradfahrern, Autofahrern und auch z.B. der Begrünung. Die Verkehrsuntersuchung ist bereits beauftragt, um nach dem Bürgerdialog und politischer Beratung zu entscheiden, wie der Dortmunder Wall in Zukunft aussehen soll. Wir wollen sofort mit der Maßnahme anfangen und die Situation sofort schon verbessern. Ein gesamter Entwurf würde noch einige Jahre dauern. Es gibt insgesamt 16 Maßnahmen zum Projekt „Emissionsfreie Innenstadt“, das ist nur eine davon.

Fr. Cramer (Fraktion B90/Die Grünen):
Es gab bereits einige Beschlüsse die den Radverkehr verbessern sollten, u.a. eine Fahrradstraße in der Große Heimstraße. Möchte daran erinnern, dass es noch etliche andere Beschlüsse gibt, die umgesetzt werden sollten um die Situation auch stadtweit zu verbessern.

Fr. Wenzel (Fraktion B90/Die Grünen)
Die Fahrradstraßen werden auf Rücksicht der Autofahrer nicht rot gefärbt. In anderen Orten wurde es gelöst, indem die Straße rot gefärbt wurde, in der Mitte allerdings ein 80cm breiter weißer Streifen blieb. Damit signalisieren wir den Autofahrern, dass sie auch da fahren dürfen.

Hr. Martinschledde (Piraten):
Das Projekt ist was Positives, aber zu kurz gedacht.

Hr. Meyer (SPD-Fraktion):
Die bitte an alle, das zu befürworten, damit der Umbau in eine Stadt mit alternativen Fortbewegungsmöglichkeiten gestartet werden kann.

Hr. Vaupel (Fraktion B90/Die Grünen):
Ist dieser Entwurf das Muster für den zukünftigen Umbau des restlichen Walls?
Was ist mit der Straßenquerungen, z.B. Kaiserstraße, die Ampelschaltung?

Herr Meißner (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt):
Es ist nicht zwingend das Muster für den gesamten Wall, das ist die Lösung für den Bestand am Ost- und Schwanenwall, damit wir da eine gute und schnelle Lösung hinbekommen. Wir denken nach der Verkehrsuntersuchung für den gesamten Wall komplett neu. Dazu gab es schon ein Brainstorming im begleitenden Arbeitskreis zum Masterplan Mobilität, wie z.B. eine Einbahnstraße auf dem Wall, welche statt 6 Spuren evtl. nur 4 Spuren benötigen würde. An den Querungen sind Furten für den Radfahrer signalgeregelt. Eine grüne Welle für Radfahrer lässt sich noch nicht versprechen. Die Signalanlagen werden aber im Rahmen der Verkehrsuntersuchung genauer betrachtet.

Bezüglich der Fahrradstraße in der Große Heimstraße: da sollte voraussichtlich eine Vorlage bis zur nächsten Sitzung eintreffen. Für die Radwege wollen auch wir stärker in die Fahrspuren eingreifen.

Hr. Tigges (CDU-Fraktion):
Dies ist der erste Schritt in die richtige Richtung.

Hr. Steingötter(Die Linke):
Kritisiert nicht den Plan der vorliegt, sondern das kein Gesamtkonzept vorliegt und die Geschwindigkeit mit der man an diese Frage herangeht.

Fr. Eberle (Die Linke):
Bittet um die Prüfung, wie es mit der Fahrradstraße in der Große Heimstraße weitergeht.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt die Berichterstattung zur Kenntnis. Die Anmerkungen sind auch Gegenstand der Empfehlung der Vorlage.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West bittet um Stellungnahme der Verwaltung zum Sachstand „Fahrradstraße Große Heimstraße“

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt
1. die vorliegende Entwurfsplanung für den Umbau der Radverkehrsinfrastruktur am Schwanen- und Ostwall als Grundlage für die weitere Ausbauplanung,
2. die Vorstellung der Planung in einer öffentlichen Dialogveranstaltung.
AUSW, 06.11.2019:

Wie bereits in der Bezirksvertretung Innenstadt West informiert Herr Meißner den Ausschuss ausführlich mittels 3-D-Simulation zum Thema.

Auf Nachfrage von Frau Rm Lührs gibt Herr Meißner wie folgt den Termin für die Dialogveranstaltung bekannt:

„Die Planungen sollen den Bürgerinnen und Bürgern am 26. November, um 18 Uhr im Gartensaal des Baukunstarchives vorgestellt werden.“

In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt West empfiehlt der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei 1 Enthaltung (Fraktion AfD) und 1 Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt

1. die vorliegende Entwurfsplanung für den Umbau der Radverkehrsinfrastruktur am Schwanen- und Ostwall als Grundlage für die weitere Ausbauplanung,
2. die Vorstellung der Planung in einer öffentlichen Dialogveranstaltung.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.3
Planung Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung Lindenhorster Straße und Evinger Straße durch die Dortmunder Eisenbahn Infrastruktur GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14776-19)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgendes Schreiben der Verwaltung vom 09.09.2019 vor:
„ (…) aufgrund eines Fehlers in der Beratungsfolge ist die Vorlage geändert worden. Die neue Beratungsfolge ist:

Bezirksvertretung Eving 11.09.2019
Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen 18.09.2019
Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün 08.10.2019
Hauptausschuss und Ältestenrat 14.11.2019
Rat der Stadt 14.11.2019“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt des o.g. Schreibens der Verwaltung ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.4
Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.01.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14987-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.5
Neufassung der Richtlinien der Stadt Dortmund zur Förderung der Gestaltung und Begrünung auf privaten Grundstücken innerhalb festgelegter Stadterneuerungsgebiete
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14881-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.6
Soziale Stadt Westerfilde und Bodelschwingh
hier: Durchführungsbeschluss Fortführung Quartiersmanagement
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15435-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.7
Stadterneuerungsprogramm Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
Hof- und Fassadenprogramm
hier: Durchführungsbeschluss zur Freiflächen- und Fassadengestaltung im Bestand der Vivawest
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15473-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.8
Stadtumbau Dorstfeld
Bürgerhaus Dorstfeld
Baubeschluss und Einrichtung eines Kinder- und Jugendtreffs
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14190-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.9
Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 – Sachstand und weiteres Verfahren "Emscher nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14939-19)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgendes Schreiben der Verwaltung vom 28.10.2019 vor:
„ (…) entgegen der in der Beschlussvorlage "Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 – Sachstand und weiteres Verfahren „Emscher nordwärts“" (DS-Nr. 14939-19) dargelegten Planung, kann die Durchführungsgesellschaft IGA Metropole Ruhr gGmbH erst frühestens Ende des Jahres gegründet werden. Bis zu diesem Zeitpunkt übernimmt der Regionalverband Ruhr (RVR) die Rolle der Durchführungsgesellschaft.

Da die Durchführungsgesellschaft, an der die Stadt Dortmund mit 14,4 % beteiligt sein wird, noch nicht gegründet ist, ist es erforderlich, dass die Stadt Dortmund als Ausloberin des Wettbewerbs auftritt, um die Planung der durch die Stadt zu finanzierenden, langfristig zu erhaltenden baulich-investiven Maßnahmen zu beauftragen. Dies auch insofern, als dass die Einhaltung des ambitionierten Zeitplans zur Umsetzung der Projekte des Zukunftsgarten „Emscher nordwärts“ maßgeblich ist.

Dieses Verfahren konnte in verschiedenen Gesprächen mit dem RVR, dem städtischen Rechtsamt und mit dem Wettbewerbskoordinator erst nach Einbringung der Vorlage in den Gremiengang erörtert werden.

Aus der Rolle des Auslobers ergibt sich seitens der Stadt Dortmund eine Verpflichtung zur Beauftragung von Planungsleistungen an den ersten Preissieger. Die Kosten hierfür belaufen sich nach derzeitigem Stand auf ca. 0,75 Mio. € (bis Leistungsphase 6 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) bzw. vorbehaltlich einer Förderzusage auf ca. 1,1 Mio. € (bis Leistungsphase 9 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und beziehen sich auf die Maßnahmen des Arbeitspakets B „Grünanger inkl. Brückenbauwerk Haldensprung“ (siehe Anlage 1, DS-Nr. 14939-19). Hierbei handelt es sich um die langfristig zu erhaltenden baulich-investiven Maßnahmen als Teil des eintrittspflichtigen Ausstellungsbereichs, die seitens der Stadt umzusetzen sind. Die Beauftragung bis einschließlich Leistungsphase 6 ist aufgrund von gesetzten Fristen (u.a. der Fördermittelgeber) erforderlich und förderunschädlich.

Die Kosten für diese Maßnahmen (inkl. Planungskosten) sind über den Grundsatzbeschluss zur Teilnahme der Stadt Dortmund an der IGA 2027 vom 27.09.2018 (DS.-Nr. 11741-18) in Höhe von insgesamt ca. 61 Mio. € (davon 50,7 Mio. € für den Zukunftsgarten „Emscher nordwärts“) abgedeckt.

Um das Verfahren entsprechend der neuen Erkenntnisse weiterführen zu können, bitte ich um Ergänzung der Beschlüsse der Vorlage DS.-Nr. 14939-19 inkl. des bereits ergänzten Beschlussvorschlags des Behindertenpolitischen Netzwerks aus der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 08.10.2019 (DS-Nr. 14939-19-E1) wie folgt:
Der Rat der Stadt

beauftragt die Verwaltung, in Ergänzung zu den Beschlüssen der Vorlage "Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 – Sachstand und weiteres Verfahren „Emscher nordwärts“" (DS.-Nr. 14939-19 inkl. DS-Nr. 14939-19-E1),

d) den internationalen städtebaulichen-landschaftsplanerischen Ideen- und Realisierungswettbewerb mit auszuloben und als öffentliche Auftraggeberin das aus dem Wettbewerb resultierende Auftragsversprechen für die seitens der Stadt zu realisierenden und langfristig zu erhaltenden baulich-investiven Maßnahmen zu erfüllen.
Die Planungskosten belaufen sich auf ca. 0,75 Mio. € (bis Leistungsphase 6 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und können sich, vorbehaltlich einer Förderzusage, auf ca. 1,1 Mio. € (bis Leistungsphase 9 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) erhöhen.

Anlage 1 zu DS-Nr. 14939-19 Auswirkungen im Haushalt und Finanzierung

Für die Teilfinanzrechnung des FB 67 ergeben sich folgende Auswirkungen:

Die Auszahlungen für den „Realisierungswettbewerb der IGA 2027“ sind unter der Projektmaßnahme 67_00914014013 „IGA 2027“ beim PSP-Element 67_00914014013AF00001 des FB 67 vorgesehen und sollen dort wie folgt bewirtschaftet werden:
Finanz-position
PSP-Element
2020
[Euro]
2021
[Euro]
2022
[Euro]
2023
[Euro]
2024
[Euro]
Summe
[Euro]
780810
Auszahlungen
für Tiefbau-maßnahmen
67_00914014013AF00001
253.746,51
445.795,28
135.503,77
74.745,30
86.646,75
996.437,62
Summe:
253.746,51
445.795,28
135.503,77
74.745,30
86.646,75
996.437,62
Die Mittel wurden insgesamt bereits in der Haushaltsplanung 2020/2021 ff. in der Teilfinanzrechnung des FB 67 unter der Projektmaßnahme 67_00914014013 „IGA 2027“ berücksichtigt. Im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2020/2021 ff. werden die Mittel entsprechend der oben angegebenen Jährlichkeiten umgeplant. Der in 2020 und 2021 über den bisherigen Planansätzen liegende Bedarf (Mehrbedarf 2020: 123.746,51 € / Mehrbedarf 2021: 6.795,28 €) wird durch die Verlagerung investiver Mittel aus dem Haushaltsjahr 2024 kompensiert.

Es erfolgt keine Ausweitung des Budgets beim FB 67.

Die weiteren Auszahlungen i. H. v. 86.646,75 € entstehen im Haushaltsjahr 2025. Diese werden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 ff. entsprechend berücksichtigt.

Für die Teilergebnisrechnung des FB 66 ergeben sich folgende jährliche Auswirkungen:

Eine präzisere Kostenkalkulation des gesamten Teilprojektes wird erst während der Planungsphase möglich sein. Die Aktivierung nach der Fertigstellung und die Unterhaltung der Maßnahmen werden beim Tiefbauamt (FB 66) erfolgen. Die jährlichen ergebniswirksamen Belastungen durch die Investitionsmaßnahmen (z.B. die Aufwendungen für die Absetzungen für Abnutzungen -AfA-, die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten) und die Folgeaufwendungen für den Betrieb und die Unterhaltung lassen sich derzeit noch nicht darstellen. Diese werden im Rahmen der weiteren Projektqualifizierung erfolgen und in einem separaten Ausführungsbeschluss dargestellt.“


Ferner lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 07.11.2019 vor.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 06.11.2019 vor:
hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) vom 08.10.2019:
Hierzu liegt vor Antrag des Behindertenpolitische Netzwerkes (BPN), DS-Nr.: 14939-19-E1):
„Für das Behindertenpolitische Netzwerk bitte ich um eine Ergänzung des Beschlussvorschlages um Punkt c) mit folgendem Inhalt:
Die vorgesehene Beteiligung, die bürgerschaftliche Zusammenarbeit und der geplante Teilhabeprozess erfolgen umfassend barrierefrei und inklusiv. Zur Sicherstellung der Wahrung
der Belange der Menschen mit Behinderungen wird das Behindertenpolitische Netzwerk in
den Planungs- und Entscheidungsstrukturen angemessen beteiligt.
Zudem gehe ich nach Gesprächen mit den für die IGA Zuständigen in der Stadt Dortmund
davon aus, dass in allen Dortmunder Teilmaßnahmen eine barrierefreie Gestaltung angestrebt
wird.
Eine nähere Begründung erfolgt mündlich.“

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 14939-19-E2:

„Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassungdes folgenden Antrags:
Das Nordwärtsprojekt "Güterbahnhof Radweg" (Projektnummer 871) wird priorisiert und umgesetzt.Die Fertigstellung wird zur Eröffnung der IGA geplant.
Begründung:
Im Zusammenhang mit der Erschließung des IGA-Geländes bietet das Nordwärts-Projekt„Güterbahnhof Radweg“ eine sinnvolle Ergänzung. Der Radweg würde eine Radverbindungzwischen dem Dortmunder Hauptbahnhof (alter Güterbahnhof, Nordseite) und derKokerei Hansa in Huckarde ermöglichen. Laut Projektskizze könnte die Strecke zudemüber z.T. schon vorhandene, noch zu ertüchtigende Wege bis zum Straßenbahnmuseum Mooskamp verlängert werden. Damit ergibt sich auch die Chance für einen unabhängigvom Kfz-Verkehr geführten Radweg mit großem Potenzial für den Alltagsradverkehr bis in die Ortszentren von Huckarde und Mengede.“
hierzu liegt vor Schreiben der Verwaltung vom 28.10.2019-Ergänzung der Beschlussvorlage

ABVG 08.10.2019:
Herr Rm Dudde teilt zum Antrag seiner Fraktion mit, dass man bei den vergangenen Berichterstattungen zum Thema „Nordwärtsprojekt“ festgestellt habe, dass mehrere „Radfahrprojekte“ aufgrund von u. a. mangelnden Personalressourcen zurückgestellt worden seien. Aus diesem Grund habe man innerhalb dieser „Radfahrprojekte“ im vorliegenden Antrag eine Priorisierung zum "Güterbahnhof Radweg" (Projektnummer 871) vorgenommen. Diese Maßnahme sollte möglichst bis 2025 (mit einem „Puffer“ bis 2027) umgesetzt und mit Geld hinterlegt werden.

Frau Linnebach führt zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen an, dass die Verwaltung dies prüfen werde. Sie könne aber heute keine Umsetzung bis 2027 garantieren, weil man sich zunächst auf die pflichtigen Projekte konzentrieren müsse.
Unter Berücksichtigung dieser Anmerkungen fasst der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 14939-19-E2) einstimmig folgenden Beschluss:
„Das Nordwärtsprojekt "Güterbahnhof Radweg" (Projektnummer 871) wird priorisiert und umgesetzt. Die Fertigstellung wird zur Eröffnung der IGA geplant.“
Dem folgenden Antrag des BPN (DS-Nr.: 14939-19-E1) stimmt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün einstimmig zu:

„Die vorgesehene Beteiligung, die bürgerschaftliche Zusammenarbeit und der geplante Teilhabeprozess erfolgen umfassend barrierefrei und inklusiv. Zur Sicherstellung der Wahrungder Belange der Menschen mit Behinderungen wird das Behindertenpolitische Netzwerk inden Planungs- und Entscheidungsstrukturen angemessen beteiligt.
Zudem gehe ich nach Gesprächen mit den für die IGA Zuständigen in der Stadt Dortmund davon aus, dass in allen Dortmunder Teilmaßnahmen eine barrierefreie Gestaltung angestrebt wird.“

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt

a) nimmt den Sachstandsbericht zum Projekt „Emscher nordwärts“ im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 zur Kenntnis.
b) beauftragt die Verwaltung, die für die Teilmaßnahmen definierten Rahmenbedingungen und Restriktionen (siehe Anlage 1 und 2: Projektsteckbriefe und Kurzdokumentation Informations- und Beteiligungsveranstaltung) in den von der IGA-Durchführungsgesellschaft auszulobenden internationalen städtebaulich-landschaftsplanerischen Ideen- und Realisierungswettbewerb mit externer Wettbewerbskoordination einzubringen und den Wettbewerb zu begleiten.
Ergänzung aus dem Antrag des BPN (DS-Nr.: 14939-19-E1):

c) Die vorgesehene Beteiligung, die bürgerschaftliche Zusammenarbeit und der geplante Teilhabeprozess erfolgen umfassend barrierefrei und inklusiv. Zur Sicherstellung der Wahrung
der Belange der Menschen mit Behinderungen wird das Behindertenpolitische Netzwerk inden Planungs- und Entscheidungsstrukturen angemessen beteiligt.
Zudem gehe ich nach Gesprächen mit den für die IGA Zuständigen in der Stadt Dortmund davon aus, dass in allen Dortmunder Teilmaßnahmen eine barrierefreie Gestaltung angestrebt wird.
Ergänzung aus dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen(DS-Nr.: 14939-19-E2):

„Das Nordwärtsprojekt "Güterbahnhof Radweg" (Projektnummer 871) wird priorisiert und umgesetzt. Die Fertigstellung wird zur Eröffnung der IGA geplant.“

Weiter liegt vor Schreiben der Verwaltung vom 28.10.2019 (siehe oben)–Ergänzung der Beschlussvorlage (Drucksache Nr.: 14939-19-E3)
Weiter liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 30.10.2019:
Frau Hubert (SPD-Fraktion) bemängelt, dass Mengede auch in dieser Vorlage nicht in der Gebietskulisse enthalten sei. Weder das Projekt Emscher Nordwärts noch die Hochwasserrückhaltebecken würden erwähnt, obwohl die Verwaltung bereits Pläne gezeigt hätte, in denen diese Gebiete enthalten seien.
Frau Nürenberg (Verwaltung) merkt an, dass hier ein Plan aus 2018 Grundlage sei und dieser noch nicht weiter entwickelt wurde. Es wird einen eintrittspflichtigen Bereich (IGA-Bereich) und einen weiteren Bereich geben (Projekt „Emscher nordwärts). Dieses Infrastrukturprojekt (von Mengede bis zum Phönixsee) soll in die IGA integriert werden. Es beinhaltet nicht nur den Radweg entlang der Emscher, sondern insbesondere für das Quartier Mengede das Gut Königsmühle, die „Mengeder City“, die Hochwasserrückhaltebecken,…
Daher gibt es zwei Stränge, einmal den Antrag zur IGA, welcher zeitlich drängt, und die weiteren Konzepte mit entsprechenden Investitionsmaßnahmen. Ein Mehrwehrt ergibt sich nur, wenn man die IGA und das Projekt „Emscher Nordwärts“ zusammen entwickelt.
Herr Flur (CDU-Fraktion) fragt, warum die Bezirksvertretung Mengede überhaupt zustimmen soll, wenn sie von der aktuellen Vorlage gar nicht betroffen ist. Immer wenn es hecktisch wird, sollen alle zustimmen ohne dass gemachte Zusagen verschriftlicht wurden.
Herr Uttecht (Fraktion B´90/Die Grünen) moniert, dass es im Bereich der IGA gar keine Parkplätze gebe und auch eine entsprechende Infrastruktur komplett fehle.
Frau Feldmann (SPD-Fraktion) fragt, ob auch der Bahnhof Mooskamp im Rahmen der IGA dann gebührenpflichtig sei, da er aktuell kostenlos besichtigt werden könne. Auch sei interessant, welche städtischen Arbeitskräfte für die IGA gebunden werden, da bereits heute Maßnahmen der Bezirksvertretung auf Grund von Kapazitätsmangel verschoben würden.
Frau Hubert (SPD-Fraktion) bemerkt, dass die Verwaltung viel mündlich erläutert hätte und fragt, warum dies nicht auch verschriftlicht worden sei. Als Frau Linnebach (Verwaltung) im März das Projekt IGA vorgestellt hat, war es für alles noch zu früh, daher sei der aktuelle Zeitdruck unverständlich. Im Verhältnis zur letzten Vorlage gibt es keine Änderungen, warum soll die Bezirksvertretung heute zustimmen?
Frau Nürenberg (Verwaltung) erläutert, dass Vorlagen einen entsprechenden Vorlauf haben. Mit der vorliegenden wurde bereits in 06/219 begonnen, daher gäbe es auch die entsprechenden Ergänzungen zur Vorlage. Mengede ist in der Vorlage durch den Zukunftsgarten „Emscher Nordwärts“ genauso vertreten wie andere Stadtbezirke auch (S.5 Abs. 2).
Es gibt eine enge Zusammenarbeit mit dem RVR. Daher wurde zunächst vom RVR eine Machbarkeitsstudie beauftragt, erst im Anschluss kann eine städtische Machbarkeitsstudie erfolgen.
Da die IGA aber auch Einnahmen generieren muss, sind besondere Projekte wie der Bahnhof Mooskamp, der Energiegarten u.a. eintrittspflichtig.
Das Projektes „Emscher Nordwärts“ erfolgt in Kooperation mit der Emschegenossenschaft. Diese wird die Federführung übernehmen und es wird geprüft werden, was man outsourcen kann. Dieses Projekt hat keinen Zeitdruck, im Gegensatz zum Brückenbauwerk, hier muss jetzt das Wettbewerbsverfahren angegangen werden. Die verwaltungsweite Umfrage zeigt jedoch, wie wichtig die Anbindung des Zukunftsgartens ist.
Frau Knappmann (Fraktion B´90/Die Grünen) fragt, ob ggf. im Zusammenhang mit dem neuen Landschaftsplan des RVR Probleme mit den Grundlagenentscheidungen entstehen können. Dies verneint die Verwaltung.

Die CDU- und die SPD-Fraktion haben die Befürchtung, wenn die Bezirksvertretung diese Vorlage empfiehlt, die mündlichen Zusagen, dass der Zukunftspark „Emscher Nordwärts“ im IGA-Jahr mit präsentiert wird, später unter Zeitdruck nicht umgesetzt werden.
Frau Nürenberg (Verwaltung) merkt an, dass ein neuer erweiterter Plan zwar zur Verfügung gestellt werden können, dieser jedoch dann unvollständig gewesen wäre. Daher habe man den erweiterten Plan („Krokodil“) nicht genutzt. Ohne eine Empfehlung ist die IGA jedoch nicht mehr umsetzbar. Die nächste Vorlage (ca. in einem Jahr), würde das fertige Konzept beinhalten.
Die CDU lehnt eine Empfehlung ab.
Die SPD-Fraktion empfiehlt das „Brückenbauwerk Haldensprung“ (Anlage 1 Ziffer B3), um die IGA nicht zu gefährden, da dies aktuell der zeitliche Knackpunkt ist. Weitere Empfehlungen werden abgelehnt.
Die Fraktion B´90/Die Grünen empfiehlt die Vorlage in allen ihren Punkten, fordert jedoch, dass die bereits gemachten Zusagen für den Stadtbezirk Mengede im Rahmen des Zukunftsgartens „Emscher Nordwärts“ berücksichtigt werden und der Bezirksvertretung Mengede zeitnah zur erneuten Empfehlung vorgelegt werden.
Da sich die Faktionen nicht auf eine mehrheitsfähige Empfehlung einigen können, wird über die vorliegende Empfehlung wie folgt abgestimmt:
Empfehlung:Die Bezirksvertretung Mengede lehnt eine Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund bei 3 Empfehlungen (Fraktion B´90/Die Grünen), 10 Gegenstimmen (SPD-Fraktion und Fraktion Die Linken&Piraten) und einer Enthaltung (SPD-Fraktion) mehrheitlich ab
a) den Sachstandsbericht zum Projekt „Emscher nordwärts“ im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 zur Kenntnis zu nehmen.
b) die Verwaltung zu beauftragen, die für die Teilmaßnahmen definierten Rahmenbedingungen und Restriktionen (siehe Anlage 1 und 2: Projektsteckbriefe und Kurzdokumentation Informations- und Beteiligungsveranstaltung) in den von der IGA-Durchführungsgesellschaft auszulobenden internationalen städtebaulich-landschaftsplanerischen Ideen- und Realisierungswettbewerb mit externer Wettbewerbskoordination einzubringen und den Wettbewerb zu begleiten.


AUSW, 06.11.2019:

In Kenntnis des Schreibens der Verwaltung (Drucksache Nr.: 14939-19-E3) inkl. der Anlage sowie der Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 30.10.2019 empfiehlt der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen, unter Einbeziehung der Beschlussfassung des ABVG vom 08.10.2019, dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte ) folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt
a) nimmt den Sachstandsbericht zum Projekt „Emscher nordwärts“ im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 zur Kenntnis.
b) beauftragt die Verwaltung, die für die Teilmaßnahmen definierten Rahmenbedingungen und Restriktionen (siehe Anlage 1 und 2: Projektsteckbriefe und Kurzdokumentation Informations- und Beteiligungsveranstaltung) in den von der IGA-Durchführungsgesellschaft auszulobenden internationalen städtebaulich-landschaftsplanerischen Ideen- und Realisierungswettbewerb mit externer Wettbewerbskoordination einzubringen und den Wettbewerb zu begleiten.

Ergänzungen:
c) Die vorgesehene Beteiligung, die bürgerschaftliche Zusammenarbeit und der geplante Teilhabeprozess erfolgen umfassend barrierefrei und inklusiv. Zur Sicherstellung der Wahrung
der Belange der Menschen mit Behinderungen wird das Behindertenpolitische Netzwerk inden Planungs- und Entscheidungsstrukturen angemessen beteiligt.
Zudem gehe ich nach Gesprächen mit den für die IGA Zuständigen in der Stadt Dortmund davon aus, dass in allen Dortmunder Teilmaßnahmen eine barrierefreie Gestaltung angestrebt wird.
Außerdem soll unter Berücksichtigung der Anmerkung der Verwaltung, dass diese heute keine Umsetzung bis 2027 garantieren könne, weil man sich zunächst auf die pflichtigen Projekte konzentrieren müsse, das Nordwärtsprojekt "Güterbahnhof Radweg" (Projektnummer 871) priorisiert und umgesetzt, die Fertigstellung zur Eröffnung der IGA geplant werden.“
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion an.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie dem vorgenannten Schreibens der Verwaltung vom 28.10.2019 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.10
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2019 im Immobilienbudget der Städtischen Immobilienwirtschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15430-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.11
Energiebericht 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15000-19)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 07.11.2019 vor.


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus seiner Sitzung am 08.10.2019 vor:

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (DS-Nr.: 15000-19-E1):

„Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung
des folgenden Antrags:

Die Verwaltung überprüft die konkrete Eignung der Dachflächen sanierter städtischer Gebäude für die Aufstellung von Photovoltaikanlagen und beauftragt das Amt für Liegenschaften mit der Errichtung von PV-Anlagen, gemäß Haushaltsbeschluss zur regenerativen Energie (DS-Nr.: 12124-18-E10).

Begründung:
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2019 wurde der Antrag der GRÜ-
NEN Fraktion beschlossen, die im Solarkataster ausgewiesenen vorhandenen Potentiale
an Dachflächen durch städtische Eigeninvestitionen in Photovoltaikanlagen weiter auszuschöpfen,
um den Anteil an regenerativ erzeugten Energien im Sinne des Klimaschutzes
und der nötigen CO2-Einsparungen in Dortmund zu steigern. In Kooperation mit der
DEW21 sollten dafür Dächer und Fassaden städtischer Immobilien gezielt für die Errichtung
stadteigener Photovoltaikanlagen und die energetische Eigenversorgung genutzt
werden. Die benötigten Mittel zur Errichtung und Betreibung der PV-Anlagen sollten im
Laufe des Haushaltsjahres bereitgestellt werden. Das Tiefbauamt hatte schon im August
2017 in einer Stellungnahme zur DS-Nr.: 06226-16 eine erste Übersicht über sanierte
städtische Gebäude vorgelegt, deren Dachflächen sich grundsätzliche für die Aufstellung
weiterer Solaranlagen eignen könnten. Diese kann mit der nötigen Aktualisierung als Basis
genutzt werden, um die tatsächlichen Potenziale durch Überprüfungen und Berechnungen
der Statik zu qualifizieren.“

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt diesem Antrag einstimmig zu.

Mit dieser Ergänzung nimmt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün den Sachstand laut Vorlage zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün mehrheitlich an und nimmt den Sachstand laut Vorlage zur Kenntnis.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die o.g. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen und nahm den Sachstand zum Energiebericht 2018 zur Kenntnis.


zu TOP 3.12
Straßenumbenennung und -benennung im Stadtbezirk Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15011-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.13
Abwassergebührensatzung 2020 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14932-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.14
Wirtschaftsplan 2020/21 der Stadtentwässerung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14933-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.15
Nachhaltige Beschaffung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13909-19)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 07.11.2019 vor.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 06.11.2019 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.:13909-19-E1):

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt folgenden Ergänzungsantrag zur Abstimmung und bezieht sich dabei auf die Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der CDU-Fraktion bezüglich umweltorientierter Beschaffung vom 26.06.2019 (Drs.-Nr.: 14712-19), deren Beantwortung nunmehr unter 3.6 der TO vorliegt:

1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung, vorhandene Hemmnisse innerhalb der Fachbereiche für eine umweltorientierte Beschaffung, z.B. von Dienstkleidung (Arbeitshosen, etc.) und notwendigen Materialien zur Aufgabenerfüllung, abzubauen bzw. zu beseitigen. Dabei muss es Ziel sein, soweit wie möglich die Beschaffung von fairer und nachhaltiger Produkte zu ermöglichen.

2. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung, die derzeit vorhandene Rahmenvereinbarung/ Sondervereinbarung über den Bezug von Ökostrom mit DEW21 neu zu verhandeln. Ziel muss es sein, dass die städtische Stromversorgung kurzfristig vollständig auf zertifizierten Ökostrom umgestellt wird. Dabei sind auch die Möglichkeiten alternativer Einspeisung durch Photovoltaik etc. zu überprüfen und ggf. auszuweiten.

3. Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen innerhalb von 3 Monaten einen bis dann erreichten, aktuellen Sachstand über die oben beschlossenen Punkte zu geben.


Begründung

Aus der Stellungnahme der Verwaltung vom 23.10.2019 (Drs.-Nr.: 14712-19-E1) zur Anfrage der CDU-Fraktion im AUSW vom 26.06.2019 (Drs.-Nr.: 14712-19) geht hervor, dass es durchaus Maßnahmen gibt, die eine weitere Optimierung umweltorientierter Beschaffung mit sich bringen würden.


Neben dem Hinweis der Verwaltung, dass es offensichtlich auch verwaltungsintern noch Handlungsbedarf bei den Standards der Fachbereiche gibt, die eine umweltorientierte öffentliche Beschaffung hemmen, gilt dies auch insbesondere für die städtische Energieversorgung.
Konnte der Energiebedarf zur Heizung im Gebäudebereich seit 1990 zwar kontinuierlich gesenkt werden, so ist der Stromverbrauch im Zeitraum 1990 bis 2016 in etwa gleich geblieben. 2016 betrug der Stromverbrauch 41.731 MWh für die Liegenschaften und 17.184 MWh für die Straßenbeleuchtung. Bei einer vollständigen Umstellung der städtischen Stromversorgung auf Ökostrom würde die Verwaltung ihren CO2-Ausstoß um rund 35.000t verringern und somit nahezu halbieren.
Die CDU-Fraktion teilt die Auffassung der Verwaltung, dass mit keiner anderen Maßnahme die kommunalen CO2-Emissionen so schnell und kostengünstig gesenkt werden können. Im Vergleich mit anderen Maßnahmen, die der CO2-Einsparung dienen, sind notwendige Kosten als eher gering einzuordnen.

AUSW, 06.11.2019:

Herr Rm Waßmann erläutert die Hintergründe zum o.a. Antrag seiner Fraktion und bittet um Zustimmung.

Herr Rm Dudde führt an, dass seine Fraktion sowohl der Vorlage als auch den Punkten 1. und 3. des CDU-Antrages zustimmen werde.
Zu Punkt 2. des CDU-Antrages erinnert er daran, dass es hierzu bereits einen entsprechenden Ratsbeschluss aus 2007 gebe, welcher nun endlich umgesetzt werden sollte. Daher schlage er folgende Modifikation zu Punkt 2. vor:

Da es nach 12 Jahren offensichtlich immer noch bei dem Rahmenvertrag mit DEW 21 geblieben ist, es also noch keine weitere Ausweitung gegeben hat, soll diese endlich durchgeführt und damit der entsprechende Ratsbeschluss aus 2007 hierzu umgesetzt werden. .

Herr sB Kühr verdeutlicht, dass er die Vorlage und auch den Antrag ablehnen werde u. a. weil es bei der Beschaffung von Arbeitskleidung in erster Linie um die Zweckmäßigkeit gehen sollte und nicht um die Erfüllung von irgendwelchen „ verquarzten“, ideologischen Vorstellungen. Außerdem erwarte er von der Verwaltung einer Deutschen Stadt, dass diese auch darauf achten sollte, dass bei der Beschaffung Arbeitsplätze im eignen Land gefördert würden.

Hiernach erfolgt eine getrennte Abstimmung:

1.Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion Fraktion (Drucksache Nr.: 13909-19-E1):
Unter Einbeziehung der heutigen mündlichen Ergänzung durch Herrn Rm Dudde zu Punkt 2. dieses Antrages fasst der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte) hierzu folgenden, ergänzten Beschluss:

1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung, vorhandene Hemmnisse innerhalb der Fachbereiche für eine umweltorientierte Beschaffung, z.B. von Dienstkleidung (Arbeitshosen, etc.) und notwendigen Materialien zur Aufgabenerfüllung, abzubauen bzw. zu beseitigen. Dabei muss es Ziel sein, soweit wie möglich die Beschaffung von fairer und nachhaltiger Produkte zu ermöglichen.

2. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung, die derzeit vorhandene Rahmenvereinbarung/ Sondervereinbarung über den Bezug von Ökostrom mit DEW21 neu zu verhandeln. Ziel muss es sein, dass die städtische Stromversorgung kurzfristig vollständig auf zertifizierten Ökostrom umgestellt wird. Dabei sind auch die Möglichkeiten alternativer Einspeisung durch Photovoltaik etc. zu überprüfen und ggf. auszuweiten.

Ergänzung:

Da es nach 12 Jahren offensichtlich immer noch bei dem Rahmenvertrag mit DEW 21 geblieben ist, es also noch keine weitere Ausweitung gegeben hat, soll diese endlich durchgeführt und damit der entsprechende Ratsbeschluss aus 2007 hierzu umgesetzt werden.


3. Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen innerhalb von 3 Monaten einen bis dann erreichten, aktuellen Sachstand über die oben beschlossenen Punkte zu geben.


2. Zur Vorlage:

Der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund bestätigt den bisher eingeschlagenen Weg der nachhaltigen Beschaffung und beschließt:
1. Die Fachbereiche sollen weiterhin bei der Konzeption des Beschaffungsbedarfs sowie bei der Durchführung von Vergaben Aspekte des Umweltschutzes und der Energieeffizienz berücksichtigen.
2. Öffentliche Aufträge dürfen grundsätzlich nur an Unternehmen vergeben werden, die dafür Sorge tragen, dass die im konkreten Auftrag beschafften Waren unter Beachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Sofern sensible Produkte aus bestimmten Herkunftsländern oder -gebieten beschafft werden, sind entsprechende Nachweise von den Unternehmen im Rahmen des Vergabeverfahrens vorzulegen.
In geeigneten Fällen sollen „fair gehandelte“ Waren beschafft werden. Bei „Marktversagen“ kann auf die Anforderung verzichtet werden.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Weiterentwicklung und Änderung der bisherigen umweltbezogenen Kriterien bei der Beschaffung von Dienstfahrzeugen dahingehend, dass grundsätzlich lokal emissionsfreie Antriebe im Rahmen der Beschaffung zu bevorzugen sind.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor, der mit dem Vorlage DS-Nr. 13909-19 „Nachhaltige Beschaffung“ korreliert:
Hierzu Vorschlag zur Tagesordnung mit Bitte um Stellungnahme ( CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 14712-19):

….die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 26. Juni 2019, um Beantwortung der nachfolgenden Fragen sowie um Beratung und Beschlussfassung zu den letztgenannten Punkten (6. und 7.):
1. Hat die Stadtverwaltung Dortmund eine Strategie bei der Beschaffung, welche den in der Begründung genannten Aspekten der Umweltorientierung entspricht?
2. Wenn ja, welche Strategie ist das, wie läuft der Abstimmungsprozess in der Stadtverwaltung hierzu und welche vorrangigen Bereiche wurden hierbei definiert?
3. Wenn nein, bittet die CDU-Fraktion um eine Einschätzung der Verwaltung, ob die Stadt Dortmund durch eine Strategie der umweltorientierten Beschaffung einen Beitrag dazu leisten kann, dass Ökologie und Ökonomie bei der Auftragsvergabe Hand in Hand gehen.
4. Sieht die Verwaltung noch Potenziale hinsichtlich einer umweltorientierten Beschaffung, zum Beispiel bei Produkten wie Papier, Papierprodukten, Multifunktionsgeräten, Büromöbeln, Farben oder Reinigungsmitteln, und welche könnten das sein?
5. Umweltaspekte lassen sich in allen Phasen des Vergabeverfahrens, zum Beispiel bei der Leistungsbeschreibung, Eignungsprüfung, Angebotswertung etc., berücksichtigen. Sieht die Verwaltung bezüglich einer verstärkten umweltorientierten Beschaffung Hemmnisse, die sie dem Ausschuss vorstellen kann?
6. Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung in diesem Zusammenhang um eine Darstellung, wie hoch der Anteil der Stromversorgung mit erneuerbaren Energien in den öffentlichen Gebäuden der Stadt Dortmund ist und ob es gegebenenfalls einen Rahmenvertrag hierzu gibt.
7. Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss eine Kosten-Nutzen-Darstellung einer umweltorientierten Beschaffung vorzustellen. Bei der Lebenszykluskostenrechnung sind neben den Anschaffungskosten auch die Nutzungs- und Wartungskosten sowie die Kosten zum Ende der Nutzungsdauer zu berücksichtigen, damit sich diese Produkte auf ihre Wirtschaftlichkeit hin vergleichen lassen.
Begründung
Umweltorientierte Beschaffung oder Green Public Pro (GPP) durch öffentliche Verwaltungen stellt sich in vielen Städten als Prozess dar, in dessen Rahmen die öffentlichen Verwaltungen versuchen, Güter, Dienstleistungen und Arbeitsverträge zu beschaffen, die während ihrer gesamten Lebensdauer geringere Folgen für die Umwelt haben als vergleichbare Produkte mit identischer Hauptfunktion.
Sie kann demnach ein strategisches Instrument sein, mit dem öffentliche Verwaltungen Nachhaltigkeitsziele in den Bereichen Umwelt, Wirtschaft und Soziales erreichen. Städte wie Malmö, Haarlem (NL) oder Barcelona weisen mit einer solchen Beschaffungsstrategie bereits Erfolge auf. Das Umweltbundesamt bietet hierzu verschiedene Veröffentlichungen zu Schulungskonzepten, Berechnungswerkzeugen für Lebenszykluskosten (LCC Tool) und aktuellen Rechtsgutachten zur umweltorientierten Beschaffung.


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 14712-19-E2):

…die Fragestellungen zur umweltorientierten öffentlichen Beschaffung (Fragen 1-7) sind
zwischenzeitlich dem Vergabe- und Beschaffungszentrum zur Beantwortung zugeleitet
worden. Ich beantworte die Fragen wie folgt:

Zu 1.
Die Stadtverwaltung Dortmund setzt sich für eine nachhaltige Entwicklung ein und verfolgt in
der Vergabe- und Beschaffungsordnung der Stadt Dortmund (VBO) vom 19.07.2019 eine
Strategie zur nachhaltigen Beschaffung. Ziel ist die Berücksichtigung von sozialen,
umweltbezogenen, gesellschaftlichen sowie innovativen Aspekten innerhalb der
Vergabeverfahren (s. Ziffer 2.2 der VBO).
Als Anerkennung eines sozial verantwortlichen Beschaffungswesens wurde der Stadt
Dortmund der „Vergabepreis NRW 2014 - Wegweiser für sozial gerechte Beschaffung“
verliehen. Die Auszeichnung wird an öffentliche Kommunalverwaltungen in Nordrhein-
Westfalen vergeben, die im Sinne der Einhaltung internationaler Menschen- und
Arbeitsrechte handeln. In diesem Zusammenhang ist ebenso die Prämierung als
„Deutschlands nachhaltigste Großstadt“ zu nennen, mit welcher die Stadt Dortmund 2014
aufgrund Kampagnen wie dem Projekt „Energieeffizienzquartier Rheinische Straße“ oder der
Gründung eines Fördervereins „Energieeffizienz und Klimaschutz“ ausgezeichnet wurde.
Ferner trägt die Stadt Dortmund bereits seit 10 Jahren den Titel „Fairtrade Town“. Dieser
wurde ihr am 15. September 2009 als erste Stadt in der Metropole Ruhr verliehen. Für die
Auszeichnung können sich Kommunen bewerben unter der Voraussetzung, dass die von
TransFair vorgegebenen Kriterien erfüllt werden. Diese beinhalten u.a. die Verabschiedung
eines Ratsbeschlusses zur Unterstützung des fairen Handels sowie die Verwendung von
Kaffee und Tee aus fairem Handel bei allen Sitzungen im Rathaus.

Zu 2.
Im Hinblick auf umweltbezogene Aspekte sollen bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten
Angebots auch Kriterien des Umweltschutzes und der Energieeffizienz berücksichtigt werden.
Um diese Anforderung bei der Beschaffung einhalten zu können, sollen die Bedarfsträger im
Rahmen der Bedarfsanalyse und Bedarfsbeschreibung den Aspekt einer umweltfreundlichen
und energieeffizienten Lösung prüfen. Im Leistungsverzeichnis sollen unter Berücksichtigung
der Wirtschaftlichkeit Leistungs- oder Funktionsanforderungen hinsichtlich des
Umweltschutzes und der Energieeffizienz ausdrücklich genannt werden. Hierzu sollen neben
den voraussichtlichen Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Lebenszyklusprinzips
insbesondere auch die voraussichtlichen Betriebskosten über die Nutzungsdauer - vor allem
die Kosten für den Energieverbrauch - sowie die Entsorgungskosten berücksichtigt werden.
So werden beispielsweise seit der Gründung des Mobilitätszentrums im Januar 2015
ökologisch und ökonomisch erzielbare Verbesserungspotentiale des Mobilitätsbedarfs der
Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung untersucht. Ziel ist eine maximale Reduzierung von
Emissionen bei gleichzeitiger Senkung des Ressourceneinsatzes durch eine optimierte und
verbesserte Auslastung des Fahrzeugbestandes.
Bei der Ausgestaltung von sozialen Aspekten wird etwa durch das Service Center lokale
Arbeit (Dezernat 5) die Berücksichtigung von Langzeitarbeitslosen geprüft und diese, soweit
sinnvoll möglich, entsprechend in das Vergabeverfahren aufgenommen. Zudem ist der
gemeinsame Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und
Energie, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Ministeriums für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung und des Ministeriums der Finanzen vom 29. Dezember
2017 zur „Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und von
Inklusionsbetrieben bei der Vergabe öffentlicher Aufträge" in der jeweils geltenden Fassung
zu beachten. Hiernach werden Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsbetriebe
bei der Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte bevorzugt
berücksichtigt.

Weiterhin werden bei Vergabeverfahren Gütezeichen (Siegel und Zertifikate) verwendet.


Exemplarisch wird bei der Beschaffung von Holzprodukten ein Nachweis gefordert
(Gütezeichen FSC und/oder PEFC), dass das verarbeitete Rohholz nachweislich aus legaler
und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammt. Papier ist entsprechend der Vorgaben des
Landesabfallgesetzes grundsätzlich nur mit einem Altpapieranteil von 100 Prozent zu
beschaffen. Ebenso wird bei der Beschaffung von Kleidung auf faire und nachhaltige
Produkte geachtet und bestimmte Anforderungen oder Zertifikate gefordert.

Zu 3.
Beim Vergabe- und Beschaffungszentrum wird großen Wert gelegt auf den Schutz der
Umwelt, die Beschaffung innovativer Produkte und die Förderung des Umweltbewusstseins –
sowohl bei den Mitarbeiter*innen im eigenen Amt als auch in den anfordernden
Fachbereichen. Das Potenzial einer nachhaltigen Beschaffung wird derzeit noch nicht
vollends ausgeschöpft. Der Bezug nachhaltiger Produkte erfolgt zwar bereits teilweise über
entsprechende Rahmenverträge, eine Ausweitung der Berücksichtigung von Öko- und
Sozialstandards wäre jedoch wünschenswert. Die Gründe hierfür sind vielfältig:
Auf die Hemmnisse wird unter Punkt 5 informiert.
Auf das Spannungsfeld, aber auch auf die Synergie zwischen Ökologie und Ökonomie bei der
Auftragsvergabe wird in der Beantwortung von Frage 7 in einigen Beispielen eingegangen.

Zu 4.
Wie unter Punkt 2 erläutert, werden bei der Beschaffung von Holzprodukten (Papier mit
100%igem Altpapieranteil, Holzprodukte aus nachhaltiger Forstwirtschaft) bestimmte
Anforderungen vorausgesetzt, sodass in diesem Segment die Potenziale einer
umweltorientierten Beschaffung berücksichtigt werden. Beispielsweise wird bei der
regelmäßig wiederkehrenden Vergabe des Rahmenvertrages über die Lieferung von
Fotokopierpapier im Sinne einer nachhaltigen Beschaffung ausschließlich Recyclingpapier
mit dem Siegel „Blauer Engel“ ausgeschrieben (siehe Drucksache Nr. 15192-19).
Bei der Beschaffung von Reinigungsmitteln ist es bei der letzten Ausschreibung des
Rahmenvertrages gelungen, für mehrere Positionen im Leistungsverzeichnis das Gütezeichen
„EU-Ecolabel - Wasch- & Reinigungsmittel“ oder eine gleichwertige Zertifizierung zu
fordern.

Die Potenziale einer nachhaltigen Beschaffung im IT-Bereich werden allerdings bei Weitem


noch nicht ausgeschöpft; hier steht die Verwaltung noch am Anfang.
Regelmäßig werden jedoch bereits Energie- und Umweltsiegel für umweltschonende
Produkte gefordert. Zur Einsparung des Energieverbrauchs sollte auf eine umweltorientierte
Beschaffung für den gesamten Produktkreislauf geachtet werden, um eine
ressourcenschonende Verwendung von Energie und Einsatzmaterialien über den gesamten
Lebenszyklus hinweg zu gewährleisten („Green IT“). Um dies zu erreichen, werden etwa bei
Vergaben von Multifunktionsgeräten nachfüllbare Druckerpatronen sowie ein
energiesparender Sleep-Modus vorausgesetzt, sodass teilweise auch teurere Komponenten mit
geringem Energieverbrauch die wirtschaftlichere Variante darstellen können.
Auch bei der Entsorgung und Wiederverwertung der Einsatzmaterialien finden
umweltschonende Verfahren Berücksichtigung.

Zu 5.
Als Hemmnis ist zunächst das Fehlen eindeutiger gesetzlicher Vorgaben zur
umweltorientierten Beschaffung zu nennen. Mit der Novellierung des Tariftreue- und
Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) im März 2018 sind die Vorgaben zu
Umweltschutz, Arbeitsbedingungen und Frauenförderung entfallen. Das aktuelle TVgG
konzentriert sich nunmehr ausschließlich auf den Mindestlohn. Zudem sind die bisher
notwendigen Verpflichtungserklärungen entfallen und es ist nur noch eine vertragliche
Vereinbarung für die Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen notwendig. Durch den
Entfall der klaren und zentralen Vorgaben wird die grundsätzliche Entscheidung, ob im
vorliegenden Beschaffungsvorgang Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt werden und wenn
ja, in welcher Tiefe, wieder auf eine Ermessensentscheidung im Einzelfall reduziert. Dadurch
wurde die gesetzliche Zielsetzung zur umweltorientierten Beschaffung weitestgehend
eingestellt und der Anreiz zur Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien – sowohl für die
Kommunen als auch für die Unternehmen – abgeschafft.
Um dies zu kompensieren, hat die Verwaltung eine Vorlage zur nachhaltigen Beschaffung
(Drucksache Nr. 13909-19) in den Gremienlauf eingebracht. Nach Befassung dieser Vorlage
im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 06.11.2019 sowie im Ausschuss
für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 07.11.2019 soll der Rat am 14.11.2019
den Beschluss fassen, die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Dortmund konsequent
fortzusetzen. Im Zusammenhang mit öffentlichen Beschaffungen sollen nicht nur rein
ökonomische Kriterien betrachtet, sondern auch die gesellschaftlichen Auswirkungen in
Bezug auf ökologische und soziale Aspekte berücksichtigt werden.
Derzeit werden bei der Beschaffung von Waren aus sensiblen Produktbereichen wie etwa
Textilien zur Einhaltung von nachhaltigen Kriterien, z.B. Sozialstandards, und zur Beachtung
der ILO-Kernarbeitsnormen im Herstellungsprozess regelmäßig bestimmte Nachweise
innerhalb der Vergabeverfahren angefordert. Es zeigt sich jedoch, dass die Bewertung der von
den Unternehmen vorgelegten Nachweise teilweise problematisch ist.
Auch für den IT-Bereich gestaltet sich die Bewertung von „Siegeln“ schwierig, da die meisten
Umweltzeichen zur Energieeinsparung unterschiedliche Mindestanforderungen voraussetzen
und dadurch kein angemessener Vergleich bei der Angebotswertung möglich ist. Hieraus
ergibt sich die Notwendigkeit einheitlicher und unabhängiger Zertifikate. Zudem ist in
bestimmten Produktgruppen ein „Marktversagen“ festzustellen, wenn sich in diesem Segment
noch keine hinreichende Marktdurchdringung nachhaltiger Produkte eingestellt hat.
Teilweise stellen auch die Standards innerhalb der Fachbereiche ein Hemmnis für eine
umweltorientierte Beschaffung dar, z. B. wenn bei der Beschaffung von Kleidung bestimmte
Farben aus Sicherheitsgründen oder wegen interner Regelungen gefordert werden, wie etwa
die vorgeschriebene Farbe „marineblau“ für Dienstkleidung (Arbeitshosen). Häufig werden
bei der Produktion von Textilfarben Chemikalien mit umweltschädlichen Stoffen verwendet,
sodass der Markt an nachhaltiger Textilfarbe bisher beschränkt ist. Eine umweltorientierte
Beschaffung und Zertifizierung der von den Fachbereichen genannten Anforderungen ist
daher nicht immer möglich. Hier gilt es, in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen
Kompromisse einzugehen und passable Lösungen zu finden. Als positives Beispiel ist die
Ausschreibung „Fair gehandelte Arbeitssicherheits-kleidung“ des Betriebshandwerkliche
Dienstes (BHD) der Städtischen Immobilienwirtschaft hervorzuheben, in welcher der
Farbcode der Kleidung von „himmelblau“ auf „grau“ angepasst wurde, um die Beschaffung
fairer und nachhaltiger Produkte zu ermöglichen.

Zu 6.
Die CO2-Emissionen der kommunalen Verwaltung betrugen im Jahr 2016 73.319 t. Davon
entfallen ungefähr jeweils die Hälfte auf den Stromverbrauch bzw. den Wärmebedarf.
Während der Energiebedarf zur Heizung im Gebäudebereich seit 1990 kontinuierlich gesenkt
werden konnte, ist der Stromverbrauch in diesem Zeitraum in etwa gleich geblieben. Im Jahr
2016 betrug er 41.731 MWh für die Liegenschaften und 17.184 MWh für die
Straßenbeleuchtung.
Derzeit gibt es für den Stadthauskomplex inklusive Rathaus eine Sondervereinbarung mit der
DEW21 über den Bezug von Ökostrom auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung.
Darüber hinaus konnten an den Standorten Deggingstraße und Untere Brinkstraße bei dem
Aufbau von Ladeinfrastruktur einmalige Fördermittel aus den Programmen „progres.nrw“
und „Elektromobilität in Kommunen“ der Bezirksregierung Arnsberg akquiriert werden,
welche die Anschaffungskosten der Ladeinfrastruktur bis zu 75 % abdecken, da hier ebenfalls
Ökostrom, welcher eine Voraussetzung zur Fördermittelakquise darstellt, bezogen und zu
100% genutzt werden kann.
Die Mehrkosten für Ökostrom liegen zwischen 0,119 ct/KWh brutto (Sondervereinbarung mit
DEW21 für den Stadthauskomplex mit Rathaus) 0,48 ct/KWh brutto (DEW21-Tarif für den
Privatkunden) und 0,883 ct/KWh brutto (Ökostrom DEW21 fahre e für Ladesäulen).
Aufgrund der unterschiedlichen Verträge ist die Spannweite der Mehrkosten sehr hoch und
wird sich, vorbehaltlich von Verhandlungen und Vereinbarungen mit Stromlieferanten, in der
Gesamtsumme jährlich auf rund 350.000 - 400.000 € belaufen.
Der ökologische Effekt im Vergleich zum Mitteleinsatz wäre jedoch gewaltig. Die
kommunale Verwaltung würde ihren CO2-Ausstoß um rd. 35.000 t verringern und somit
halbieren. Im Vergleich mit anderen Maßnahmen die der CO2-Einsparung dienen, sind die
oben genannten notwendigen Kosten als sehr gering einzuordnen.
Insgesamt ist die Umstellung der städtischen Stromversorgung auf zertifizierten Ökostrom aus
den zuvor genannten Gründen somit ausdrücklich zu befürworten. Mit keiner anderen
Maßnahme können die kommunalen CO2-Emissionen so schnell und kostengünstig gesenkt
werden.
Als Maßnahme zur Luftreinhaltung, Lärm- und CO2-Minderung hat der Verwaltungsvorstand
am 20.03.2018 beschlossen, den Prozess der Elektrifizierung der Pkw-Flotte weiter
voranzubringen. Ziel ist es bis zum Jahr 2022 eine Quote von rd. 80 % Elektrofahrzeuge zu
erreichen und die dazu notwendige Ladeinfrastruktur aufzubauen. Eine weitere
Elektrifizierung der städtischen Fahrzeugflotte und damit die Umsetzung bestehender
Beschlüsse zur Elektromobilität entfaltet nur ihre maximale ökologische Wirkung, wenn die
Fahrzeuge wie an den beiden oben genannten Standorten auch stadtweit mit Ökostrom
aufgeladen werden können.

Zu 7.
Ein sinnvoller Vergleich zwischen „konventionellen“ und nachhaltigen Produkten in Bezug
auf die Kosten ist nicht möglich. Ökologisch angebaute und fair gehandelte Produkte
zeichnen sich gegenüber „konventionell“ erzeugten Produkten durch verschiedene Vorteile
während ihres Produktionsprozesses aus. Beispielsweise setzt ökologische Landwirtschaft
weniger Energie ein und damit weniger CO2 frei. Zudem wird die Fruchtbarkeit der Böden
gestärkt, was zum Boden- und Wasserschutz beiträgt. Bei der Tierhaltung gelten strenge
Richtlinien für eine artgerechte Haltung und Fütterung, was einen Beitrag zum Tierschutz
bedeutet. Außerdem greift ein strenges Kontrollsystem, das garantiert, dass u. a. keine
Gentechnik, keine industriell-synthetischen Lebensmittelzusatzstoffe, Pestizide und
Kunstdünger verwendet bzw. verarbeitet werden.
Durch den Einkauf fair gehandelter Produkte wird ausbeuterische Kinderarbeit und
Zwangsarbeit verhindert, kleinbäuerliche Strukturen und ein ressourcenschonender und
nachhaltiger Anbau gefördert und insgesamt globale Verantwortung übernommen. Aus diesen
Gründen sind für ökologisch produzierte und/oder fair gehandelte Lebensmittel i.d.R. höhere
Preise als für „konventionelle“ Produkte zu erwarten, bei denen die negativen Auswirkungen
des Herstellungsprozesses häufig externalisiert werden.
Ein anderes Beispiel zeigt die Beschaffung von Elektrofahrzeugen im Mobilitätszentrum:
Bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen zur Umsetzung des in Punkt 6 genannten
Konzeptes zur Elektrifizierung der Pkw-Flotte, gibt es derzeit verschiedene Förderprogramme
des Bundes und des Landes, aus denen bis zu 40% der Anschaffungskosten als Fördermittel
akquiriert werden können.
Bei einer Lebenszykluskostenrechnung bei welcher neben den Anschaffungskosten abzüglich
o.g. Förderung, auch die Nutzungs- und Wartungskosten von Elektro-Pkw betrachtet werden,
liegen diese Kosten auf einem ähnlichen Niveau mit denen eines vergleichbaren Verbrenner-
Fahrzeugs.
Darüber hinaus beschloss der Rat der Stadt Dortmund bereits am 17. Mai 2018 (Drucksache
Nr. 10684-18) zwei sofortige Investitionsmaßnahmen im Segment der leichten und schweren
Nutzfahrzeuge zur nachhaltigen Reduktion des Schadstoffausstoßes, bei denen einerseits eine
beschleunigte Erneuerung der leichten Nutzfahrzeuge stattfindet und andererseits schwere
Nutzfahrzeuge, welche über veraltete Abgasstandards verfügten, in einem Sofortprogramm
unverzüglich ausgetauscht werden.
Bei diesen beiden beschlossenen Maßnahmen handelt es sich nicht nur um eine sukzessive
Verjüngung der Flotte der Nutzfahrzeuge, vielmehr handelt es sich unter wirtschaftlichen und
ökologischen Gesichtspunkten um ein nachhaltiges Fuhrparkkonzept.
Durch die ständige Weiterentwicklung des verfügbaren Marktangebotes und dem
beschleunigten Austausch von Altfahrzeugen, welches eine Kostenreduktion insbesondere im
Hinblick auf die Reparatur- und Wartungskosten zur Folge hatte, konnten in den letzten
Jahren Kosten im Mobilitätszentrum eingespart werden, welche einerseits zu Verbesserungen
des Haushaltsmemorandums geführt haben und andererseits in die Erarbeitung eines
Konzeptes zur Weiterentwicklung der dienstlichen, möglichst ökologischen, Mobilität
fließen.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit dass ihre Fraktion einen Ergänzungsantrag im Rat stellen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich dem Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Vorlage „Nachhaltige Beschaffung“ einschließlich des CDU-Antrages einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste an.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Vorlage DS-Nr. 14712-19 „Umweltorientierte öffentliche Beschaffung“ zur Kenntnis.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.16
5Gain Förderprojekt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15277-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Masterplan Wissenschaft 2.0
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15506-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 4.2
Umzug der Wirtschaftsförderung in die Grüne Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15687-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Nutzungs- und Entgeltordnung der Kulturbetriebe Dortmund ab 01.01.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15318-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.2
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zum Ausgleich des kassenwirksamen Jahresverlustes der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15476-19)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 07.11.2019 vor.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus seiner Sitzung am 29.10.2019 vor:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 23.10.2019 vor:
Bezugnehmend auf die aufgeführten überplanmäßigen Mehraufwendungen der Kulturbetriebe bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

Einführung RFID in den Bibliotheken

In der Ausschusssitzung am 25.03., in der Herr Eichler (damalige Leiter Kulturbetriebe) die Einführung dieser Technik vorstellte, sagte dieser noch aus: „Es werde allerdings niemand entlassen und man versuche dann, die Kolleginnen und Kollegen in anderen Servicebereichen einzusetzen.“

Auf die Frage der SPD-Fraktion in der Sitzung am 20.06.2018 hinsichtlich der Einführung von RFID, welche Vorteile für den Ausleihbetrieb mit diesem elektronischen System verbunden sei, gab die Verwaltung (Dr. Borbach-Jaene) zu Protokoll: „. . .Daraus könne beim Verbleib der personellen Ressourcen abgeleitet werden, ob es möglicherweise Erweiterungen der Öffnungszeiten oder weitere Serviceangebote geben werde. Das hänge auch davon ab, ob die personellen Ressourcen behalten werden können oder ob die Rationalisierungsgewinne aus der neuen Technikeinführung sich negativ hierauf auswirken würden.“
Frau Thiel (SPD-Fraktion) bedankte sich für die Beantwortung mit den Worten, sie bitte darum, am bestehenden Personalbestand nicht zu rütteln.

In der jetzigen Vorlage wird als eine Begründung für die überplanmäßigen Mehraufwendungen für das Wirtschaftsjahr 2019 angeführt, dass durch die Einführung von RFID in den Bibliotheken 6 vzv. Stellen abgebaut werden sollten, was aber nicht möglich war.

Daraus ergeben sich für die CDU-Fraktion folgende Fragen, die wir gerne zur nächsten Sitzung am 29.10.2019 beantwortet haben möchten:


1. Wann wurde beschlossen, Stellen abzubauen, wenn in der Juni-Sitzung 2018 davon noch nicht die Rede war?
2. Aus welchen Gründen war es den Bibliotheken nicht möglich, Stellen abzubauen?

3. Bezüglich der Aussage, dass aufgrund der längeren Projektlaufzeit kein kassenwirksamer Stellenabbau erwartet wird möchte die CDU-Fraktion wissen,
· warum nunmehr vier Jahre nach Vorstellung der Technik im Kulturausschuss diese immer noch keine Anwendung findet,

· warum für die Kulturbetriebe nicht eher absehbar war, dass sich ein kassenwirksamer Stellenbau für das Wirtschaftsjahr 2019 nicht einstellt.


Interimslösungen VHS und Kochbuchmuseum

Es wird erwähnt, dass die VHS aufgrund von dringend notwendigen Brandschutzmaßnahmen den Löwenhof räumen und weitere Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs gewährleistet werden mussten.

Bereits am 17.05.2018 beschloss der Rat, dass die Kulturbetriebe Dortmund/VHS Büroflächen und Schulungsflächen von insgesamt 4.761 m² von der Stadt Dortmund als Untermieter anmietet und, dass die nicht gedeckten Mittel in Höhe von 911.338,80 € p.a. für Mieten und Mietnebenkosten im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 ff. für die Kulturbetriebe/DortmundVHS als Zuschusserhöhung zu berücksichtigen sind. Die Anmietung solle die Ergebnisrechnung der Kulturbetriebe Dortmund/VHS in 2019 mit rd. 1.211.338,80 € belasten. Durch den Wegfall der beiden bisherigen Interimsobjekte stehen ab 2019 Mittel in Höhe von 300.000 € für die Gegenfinanzierung zur Verfügung.

Die CDU-Fraktion bittet um Erklärung, warum nunmehr weitere 355 T € Mehraufwendungen für die Interimslösungen VHS und Kochbuchmuseum anfallen.

Anpassung TVöD

Es wird ausgeführt, dass 38 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bibliotheken höhergruppiert werden mussten und dadurch Mehrkosten von 75 T € entstanden sind.

Die CDU-Fraktion bittet um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
· Welchen rechtlich zwingenden Grund gab es, 38 Mitarbeiter der Bibliothek höher zu gruppieren?
· Wann wurde der Beschluss hierzu gefasst?

· War die Höhergruppierung nicht früher absehbar, so dass eventuelle Mehraufwendungen bereits früher hätten angemeldet werden können und müssen?

· Ist mit weiteren "Überraschungen" im Personalbereich der Kulturbetriebe im Allgemeinen während der Haushaltsjahre 20/21 zu rechnen?


Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
Die Anfrage der CDU-Fraktion vom 23.10.19 zum o. g. Tagesordnungspunkt beantworte ich wie folgt:

Einführung RFID in den Bibliotheken

Zu Frage 1:
Bei der Planung des Projektes zur Einführung der RFID-Verbuchung wurde zur Finanzierung der Projektkosten ein Einsparbeitrag der Bibliotheken im Umfang der Kosten von 6 Stellen der Entgeltgruppe 5 vereinbart. Dieser sollte nach der geplanten Umsetzung der Maßnahme ab dem Wirtschaftsjahr 2017 greifen. Der Stellenabbau steht allerdings entsprechend der Vereinbarung mit dem Personalrat unter dem Vorbehalt einer nach Einführung der Maßnahme durchzuführenden Personalbemessung.

Die in der Juni-Sitzung 2018 diskutierte Serviceausweitung im Rahmen der RFID-Einführung stellt eine Handlungsalternative dar, bei der das als Ergebnis der Personalbemessung frei werdende Personal nicht abgebaut, sondern für eine Erweiterung der Servicezeiten eingesetzt wird. Hierfür wären dann allerdings ein entsprechender Beschluss und die damit einhergehende Rücknahme der Kürzung der Mittelzuweisung erforderlich.
Zu Frage 2:
Da der Abbau der Personalstellen entsprechend der Vereinbarung mit dem Personalrat zur Einführung der RFID-Technik unter dem Vorbehalt einer Personalbemessung steht, kann diese erst nach Abschluss der Maßnahme umgesetzt werden. Erst dann kann abschließend beurteilt werden, welcher Effizienzgewinn durch die RFID-Technik erreicht werden kann.
Zu Frage 3:

a) Die Einführung der RFID-Verbuchung bei der Stadt- und Landesbibliothek wird in drei Teilprojekten umgesetzt. Das erste Teilprojekt wurde zum 31.12.2014 fristgerecht umgesetzt. In diesem Projekt wurden die Medien der Zentralbibliothek und der vier beteiligten Stadtteilbibliotheken mit RFID-Etiketten versehen, um sie für die RFID-Verbuchung zu ertüchtigen.

Vor der Durchführung des zweiten Teilprojektes, bei dem die Selbstausleihe in der Zentralbibliothek und die Selbstausleihe und –rückgabe in den vier Stadtteilbibliotheken eingeführt werden sollte, musste in 2015 erst ein internes Präqualifizierungsverfahren durchgeführt werden. Dieses konnte erst im Sommer 2016 abgeschlossen werden. Durch Verzögerungen bei der Ausschreibung konnten die Selbstausleihgeräte erst im zweiten Halbjahr 2017 in Betrieb genommen werden. In dieser Teilausbaustufe ist die RFID-Technik seit diesem Zeitpunkt in Betrieb.

Die ersten beiden Teilprojekte wurden durch das Land Nordrhein-Westfalen mit insgesamt 180.469,79 € gefördert.

Bei den Planungen zum dritten Teilprojekt, bei dem eine automatisierte Rückgabe- und Sortieranlage in der Zentralbibliothek eingebaut werden sollte, zeigte sich, dass der Eingriff in das Gebäude größer ist als ursprünglich angenommen. Daher war zunächst eine Vorstudie notwendig, die in 2018 durchgeführt wurde und auch Grundlage eines entsprechenden Förderantrages an das Land Nordrhein-Westfalen war. Die Beauftragung eines Büros zur Umsetzung der Maßnahme konnte erst nach Zugang des Landesmittelbescheides über 283.640 € im zweiten Quartal 2019 erfolgen. Die Vergabe dieser Leistung befindet sich zurzeit in Endabstimmung mit FB 19. Die Umsetzung der Maßnahme muss entsprechend dem vorliegenden Förderbescheid in 2019 erfolgen.
b) Die Mehrbedarfe wurden für die Budgetgespräche zum Wirtschaftsplan 2019 angemeldet, eine entsprechende Erhöhung des Zuschusses aber nicht gewährt.


Interimslösungen VHS und Kochbuchmuseum
a) Mehrbelastung in Höhe von 255.000 €
Bis zur Fertigstellung der reduzierten Brandschutzsanierung für die Interimsnutzung der Gebäudeteile „Stahlturm“ und „Gnadenort“ des Standortes Hansastr. 2-4 besteht die Auflage der 24-stündigen Überwachung des Hauses durch Brandwachen. Die Kosten für die Brandwachen belaufen sich auf ca. 255.000 € pro Jahr. Auf Grundlage der bereits angefallenen Kosten für die Brandwachen wurde der Mehrbedarf für 2020 angemeldet. Die beiden Gebäudeteile des Standortes umfassen eine Fläche von ca. 4.000 m². In 2019 finden rund 2000 Veranstaltungen an diesem Standort statt. Das Stahlhaus umfasst neben zwei Etagen mit Büroräumen im Erdgeschoss das Kundencenter. Zudem befinden sich in beiden Gebäudeteilen neben allgemeinen Unterrichtsräumen die kompletten IT-Fachräume und Gesundheits-Fachräume der VHS. Alternative Veranstaltungsräume mit der benötigten Ausstattung stehen nicht zur Verfügung. Es wird mit einer Fertigstellung der Brandschutzmaßnahmen zum Ende 2020 gerechnet, sodass die Kosten ab 2021 entfallen.
b) Mehrbelastung in Höhe von 100.000 €
Die VHS bezieht gemäß Ratsbeschluss bis zur Fertigstellung des neuen VHS- Gebäudes Teile der Kampstraße 47 als Kompensation für die weggefallenen Unterrichtsräume des Gebäudeteils „Löwenhof“ und des ehemaligen Gebäudes des Studieninstituts. Während der Bezugsplanung wurden die benötigten Büro- und Unterrichtsflächen der VHS aufgrund der Bedarfe der mit einziehenden anderen Stadtämter reduziert. Durch diese Entwicklung ist die VHS gezwungen vorerst 1/3 der Flächen des Mietobjektes Brückstraße weiter zu betreiben. Eine Mietpreisreduzierung im Objekt Kampstr. 47 zeichnet sich derzeit nicht ab, da inzwischen die tatsächlichen Flächenberechnungen des Architekten vorliegen. Für die Kalkulation der Mietmehrbedarfe für die Vorlage standen damals nur die Eckdaten der Unterlagen des damaligen Maklers zur Verfügung.



Anpassung TVöD

Im Rahmen der Überleitung in die neue Entgeltordnung im Jahr 2017 waren die 38 Beschäftigten in die Entgeltgruppe 5 bzw. Entgeltgruppe 9 a übergeleitet worden. Von den Beschäftigten wurden aufgrund des Ergebnisses dieser Überleitung Anträge auf Neubewertung gestellt. Aufgrund dieser Anträge mussten für alle Stellen neue Stellenbeschreibungen erstellt und durch FB 11/1-1 geprüft und bewertet werden. Als Ergebnis dieser Neubewertung wurden im Mai 2018 die 38 Beschäftigten den entsprechenden neuen Entgeltgruppen 6 bzw. 9 b zugewiesen. Die Neueingruppierung wurde dabei rückwirkend zum Termin der Antragsstellung gefasst. Die Kosten der Höhergruppierung konnten bei der Wirtschaftsplanaufstellung nicht mehr berücksichtigt werden, wurden aber als Risiko angemeldet.

· Wann wurde der Beschluss hierzu gefasst?
Wie bereits ausgeführt ergibt sich die Höhergruppierung aus dem Ergebnis der Bewertungsüberprüfung durch den FB 11/1-1 aus Mai 2018.


· War die Höhergruppierung nicht früher absehbar, so dass eventuelle Mehraufwendungen bereits früher hätten angemeldet werden können und müssen?
Die Mehraufwendungen wurden bereits frühzeitig als Risiko für den Wirtschaftsplan angemeldet.

· Ist mit weiteren "Überraschungen" im Personalbereich der Kulturbetriebe im Allgemeinen während der Haushaltsjahre 20/21 zu rechnen?
Für den Geschäftsbereich Bibliotheken sind zurzeit keine Risiken im Personalbereich für die Wirtschaftspläne 2020 und 2021 erkennbar. Die durch die Höhergrupperungen verursachten Mehraufwendungen sind bei der Planung berücksichtigt.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen zum Ausgleich des kassenwirksamen Jahresverlustes der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2019 in Höhe von 1.075.000,00 Euro.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion an.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.3
Wirtschaftsplan 2020 der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15412-19)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 07.11.2019 vor.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus seiner Sitzung am 29.10.2019 vor:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 23.10.2019 vor:
Zu dem vorliegenden Wirtschaftsplan 2020 der Kulturbetriebe hat die CDU-Fraktion an einigen Stellen Klärungsbedarf und bittet daher zur nächsten Sitzung am 29.10.2019 um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Der Vermögensplan sieht eine Steigerung von 2020 von 2,3 Mio auf 5,4 Mio in 2021 vor. Hängt das mit dem Erwerb der Stadt-und Landesbibliothek zusammen und von wem wird diese erworben?
2. Im Ergebnisplan steigen die Zuschüsse der Stadt Dortmund von 49 Mio (Ist 2018) auf 59,8 Mio (Plan 2024). Der Kämmerer hat in seiner Haushaltsrede bereits vor stagnierenden Steuereinnahmen gewarnt. Wie können die Kulturbetriebe vorhersehbare Kürzungen der Zuschüsse auffangen?

3. Aus welchem Grund steigen die Personalaufwendungen von 2018 (Ist 27,1 Mio) auf 2019 (Plan 30,1 Mio) um 11%?

4. Im Folienvortrag der Kulturbetriebe in der letzten Sitzung wurde explizit auf die Steigerung der Umsatzerlöse der VHS hingewiesen (Ist 2018 4,635 Mio und lt. Plan 2020 3,814 Mio.) Eine Steigerung ist hier nicht zu erkennen. Woran liegt das?

5. Der Personalaufwand wird sich im BGL von 2018 (Ist 1,1 Mio) auf Plan 2020 1,84 Mio um rund 70% erhöhen. Welche Gründe liegen hier vor?

6. In der Anlage der Kulturbetriebe - Zusammenstellung- werden unter 9.k) Sonstige betr. Aufwendungen im Plan 2020 nur 1,25 Mio ausgewiesen nach Ist 2018 von 4,06 Mio. Wie kommt es zu dieser mehr als 70%igen Reduktion?

7. Die Stellenübersicht 2020 weist einen Anstieg vom 30.06.2019 auf 2020 von 66,80 Stellen aus. Auffällig sind hier insbesondere das Dietrich-Keuning-Haus mit einer Steigerung um 43% (7,64 Stellen) und das BGL mit einer Steigerung um 75% (8,76 Stellen). Wie wird dies begründet?

8. Eine Fluktuationsrate im Personalbereich kann u.E. nicht zu einer Stellenausweitung führen, da die "verlassene" Stelle ja bereits im Stellenplan vorhanden ist. Warum kommt es dennoch zu einer Stellenausweitung?

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
Die Anfrage der CDU-Fraktion vom 23.10.19 zum o. g. Tagesordnungspunkt beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:
Ja, die Erhöhung im Vermögensplan hängt mit dem Erwerb des Gebäudes der Stadt- und Landesbibliothek zusammen. Zum möglichen Erwerb sind für das Wirtschaftsjahr 2021 entsprechende Mittel in der mittelfristigen Finanzplanung eingestellt. Der Verkäufer ist die DAL Deutsche Anlagen-Leasing GmbH & Co. KK. Das Gebäude soll in das Vermögen der Kulturbetriebe Dortmund eingebracht werden.


Zu Frage 2:
Änderungen im Wirtschaftsplan der Kulturbetriebe müssen laut deren Satzung vom Rat der Stadt beschlossen werden. Sollten Kürzungen notwendig sein, muss der Rat die Verwaltung mit der Erstellung von Kürzungsvorschlägen beauftragen und anschließend beschließen.

Es ist bereits heute anzumerken, dass eine Kürzung der finanziellen Mittel auch eine Kürzung im Programm- und Aufgabenbereich der Geschäftsbereiche der Kulturbetriebe bedeuten würde. Eine Einsparung ohne Aufgabenreduzierung ist nicht möglich.

Zu Frage 3:
Die Steigerung der Personalkostenaufwendungen zwischen Ist 2018 (27,1 M€) und dem Planansatz für das Wirtschaftsjahr 2019 (30,1 M€) in Höhe von 3 M€ erklärt sich folgendermaßen:
Für das Wirtschaftsjahr 2018 waren Personalaufwendungen in Höhe von 27,7 M€ geplant. Allerdings sind aufgrund von unbesetzten Stellen und Stellenanteilen lediglich 27,1 M€ (-0,6 M€) Personalaufwendungen angefallen.
Im Vergleich der Wirtschaftsplandaten 2018 mit 2019 ist somit ein Mehraufwand von 2,4 M€ feststellbar. In der Ratsvorlage zum Wirtschaftsplan 2019 (DS-Nr. 11941-18) werden diese Daten mit der Stellenplanentwicklung, den tariflich bedingten Erhöhungen und der Fluktuation erläutert.

Zu Frage 4:
Die Volkshochschule berücksichtigt in ihren Planungen lediglich Einnahmen, die als sehr realistisch eingeschätzt werden. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Wirtschaftsplanvorlage lagen die entsprechenden Bewilligungen für viele der Drittmittelprojekte noch nicht vor. Die Erfahrung zeigt, dass nicht immer mit allen Bewilligungen zu rechnen ist. Die Steigerung der Einnahmen geht jedoch immer einher mit einer Steigerung der Aufwände (Honorare und Sachkosten) für die Umsetzung der Maßnahmen. Der Nettoeffekt auf das Spartenergebnis VHS ist gering.

Zu Frage 5:
Im Wirtschaftsjahr 2018 waren im BGL von 16,29 Planstellen lediglich 12,67 Planstellen besetzt. Folglich wurden vom Planansatz 0,3 M€ nicht verbraucht.
Im Vergleich der Plandaten für das Wirtschaftsjahr 2018 (1,4 M€) mit dem Wirtschaftsjahr 2020 (1,8 M€) verbleibt eine Nettosteigerung von 0,4 M€. Diese wurde dadurch verursacht, dass im BGL „für die gesamtstädtisch vorgegebenen Themen sowie für sichereres Verwaltungshandeln: Digitalisierung, Personalbewirtschaftung und Monitoring des kreditorischen Workflows“ 3,5 Stellen 2019/2020 und 1 neue Stelle 2018/2019 für „die Veranstaltungssicherheit für alle Einrichtungen der Kulturbetriebe Dortmund“ neu eingerichtet wurden. Darüber hinaus wird die gesamtbetriebliche Einrichtung „Schauraum Comic und Cartoon“ mit 1 Stelle im BGL ausgewiesen.

Zu Frage 6:
Die Differenz in der Position 9.k) Sonstige betriebliche Aufwendungen zwischen dem Planansatz 2020 und dem Ist 2018 in Höhe von 2,8 M€ ergibt sich aus den im Ist 2018 ausgewiesenen Aufwendungen für die nicht planbaren außerperiodischen Aufwendungen. Dies sind zum Beispiel Nachzahlungen GEMA-Gebühren, Nachzahlungen Nebenkostenabrechnungen bei Gebäuden und das Nutzungsrecht Pink Floyd.

Zu Frage 7:
Die Stellenübersicht 2020 weist 451,24 Stellen aus. In der aktuellen Wirtschaftsplanvorlage wird die Entwicklung zwischen den Plänen 2019 und 2020 erläutert. Für das Wirtschaftsjahr 2019 weist die Stellenübersicht 2020 zum Stichtag 30.06.2019 aus, dass von den verfügbaren 423,04 Planstellen nur 384,44 Planstellen besetzt bzw. dass exakt zu diesem Stichtag 38,6 Planstellen nicht besetzt waren.
Für die Geschäftsbereiche DKH und BGL ergeben sich folgende Entwicklungen:
Im BGL sind für die gesamtstädtisch vorgegebenen Themen sowie für sichereres Verwaltungshandeln, Digitalisierung, Personalbewirtschaftung und Monitoring des kreditorischen Workflows 3,5 Planstellen im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2019/2020 neu eingerichtet worden. Im BGL waren 5,26 Planstellen zum Stichtag 30.06.2019 unbesetzt.
Im DKH wurden für Pfortendienste 2 Planstellen im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2019/2020 neu eingerichtet. Im DKH waren 5,64 Planstellen zum Stichtag 30.06.2019 unbesetzt.

Zu Frage 8:
Die Kulturbetriebe Dortmund weisen eine Fluktuationsrate von 3 % nur im Erfolgsplan aus und mindern somit pauschaliert den Planaufwand im Personalbereich. Der eigentliche Stellenplan bleibt unverändert. Der Stellenplan entwickelt sich vornehmlich aus Bedarfen, die in den Wirtschaftsplänen genannt werden.


Der Ausschuss für Kultur Sport und Freizeit nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis, weist aber darauf hin, dass die Antwort der Verwaltung lediglich eine Tischvorlage war.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) führt aus, dass er heute keine Empfehlung aussprechen könne und sieht die Vorlage eher in den Haushaltsberatungen.

Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) bittet darum, die Vorlage und auch die Vorlage zu TOP 4.2 zu schieben.

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass auch ihre Fraktion Beratungsbedarf habe und möchte erst in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 03.12.2019 über die Vorlage abstimmen lassen.

Herr Balzer (SPD-Fraktion) führt aus, dass die Kolleginnen und Kollegen, die in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen würden, bisher als Honorarkräfte bei der Stadt Dortmund beschäftigt gewesen seien. Er bittet die Verwaltung, nicht nur die Kosten, die zukünftig für diesen Personenkreis entstehen würden zur Sitzung des Ausschusses am 03.12.2019 nachzuliefern, sondern auch eine Gegenüberstellung zur Verfügung zu stellen, was diese Kräfte die Stadt Dortmund in der Vergangenheit gekostet hätten. Dies wird von der Verwaltung zugesagt.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) bittet die Mitglieder des Ausschusses, vor dem Hintergrund der anstehenden Haushaltsberatungen in der heutigen Sitzung über die Vorlage zu beschließen, zumal er der Betriebsausschuss sei.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit verschiebt einstimmig die Beratung über die Vorlage in seine nächste Sitzung am 03.12.2019.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit zur Kenntnis.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung über die Vorlage im Rahmen der Haushaltsberatungen am 28.11.2019 (Fortsetzung 05.12.2019).



Die Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.





zu TOP 6.4
Neugestaltung des Hundebereichs im Tierschutzzentrum Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15580-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.5
Zusammenführung des Vokalmusikzentrums NRW und des Musikfestivals Klangvokal
in einem „Institut für Vokalmusik“ ab 01.01.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15796-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.6
Neubau einer Dreifachsporthalle am Standort der Gesamtschule Gartenstadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14923-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


7. Schule

zu TOP 7.1
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Schulverwaltungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15056-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14911-19)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 07.11.2019 vor.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus seiner Sitzung am 30.10.2019 vor:
Herr Grohmann bedankte sich für die Vorlage, in der die Diskussionen des Ausschusses der letzten eineinhalb Jahre, bezüglich der Finanzierung der Trägerpalette zusammengeführt seien. Zu dem Punkt 1 des Beschlusses merkte er jedoch an, dass für seine Fraktion zu den „Dortmunder Grundsätzen“ noch Beratungsbedarf bestehe, den Punkt 2 könne man mittragen.

Frau Hawighorst-Rüßler erklärte, dass sie die Vorlage im Zusammenhang mit der Anfrage der CDU-Fraktion bewerten möchte und bat um Vertagung der Vorlage in die nächste Sitzung am 27.11.2019. Sie sieht drei Schwierigkeiten in der Vorlage, 1. die Definition dessen, was die Anerkennung eines Trägers sein soll, 2. habe man bei Punkt 2 ein Problem damit, dass städtische Grundstücke an Investoren verkauft werden sollen. Es gebe parallel Beratungen, dass das Erbbaurecht zugelassen werden solle, was 2011 auch in der Vorlage enthalten war und 3. die Fragestellung wie man mit Alteinrichtungen umgehe, wie dort die Übernahme der Eigenanteile geregelt sei und dazu benötige man aktuelle Zahlen.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach erläuterte, dass es sich in dem ersten Absatz bei den Dortmunder Grundsätzen um die im Mai im AKJF beschlossenen Grundsätze handelt, die u.a. die Zugehörigkeit zu einem Spitzenverband voraussetzt. Die Vorlage sei nicht gedacht, das besprochene Trägerauswahlverfahren zu beantworten, dieses müsse noch in Abstimmung mit den Trägern entwickelt werden.

Frau Bornemann ergänzte, dass es für neue Einrichtungen eine 100%-Finanzierung an die Träger gehen solle, die die Anerkennung nach § 75 SGB VIII und die Zugehörigkeit zu einem Spitzenverband haben. Dies entspreche den im Mai beschlossenen Dortmunder Grundsätzen. Sie findet die Bedenken bezüglich des Verkaufs städtischer Grundstücke an Investoren verständlich, aber der Ausbau der Betreuungsplätze, der 2011 im Grundsatz vom Rat beschlossen wurde, sieht dieses Investorenmodell vor. Es gebe auch Ausbau in Eigenregie durch die Stadt Dortmund, dies sei ohne das Investorenmodell jedoch nicht ausreichend für die erreichten Ausbauquoten.

Frau Dr. Tautorat ist der Meinung, dass die Vorlage um einen Satz zur Zugehörigkeit zu einem Spitzenverband ergänzt werden sollte, mit dieser redaktionelle Änderung sei der 1. Teil des Beschlussvorschlages für sie in Ordnung, allerdings sei ihre Fraktion grundsätzlich gegen das Investorenmodell, deshalb würde sie sich wenn es zu einer Abstimmung komme enthalten.

Herr Bahr erklärte dass es Irritationen gab, ob bei dem letzten Absatz auf Seite 3 gemeint sei, dass Bewegungsräume der Einrichtungen, den Erweiterungsbauten zum Opfer fallen. Dazu antwortete Frau Bornemann, dass an dem Raumprogramm nichts geändert bzw. eingeschränkt werde.

Frau Schneckenburger erläuterte zum Hintergrund, dass es sich bei der Vorlage um eine Anpassung des Ratsbeschlusses von 2011, mit Blick auf die im Mai im AKJF beschlossenen „Dortmunder Grundsätze“ handelt.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie verschiebt die Beratung über
die Vorlage einstimmig in die nächste Sitzung am 27.11.2019.

Da das Votum des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie noch nicht vorliegt, verschiebt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Beratung über die Vorlage einstimmig in seine Sitzung am 28.11.2019.



Die Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesezt.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Verkehrsmäßiger Ausbau der Erschließungsanlage des Wohnbaugebietes im Rahmen des HU 144 - Am Rahmer Wald; hier Aktualisierung des Investitionsvolumens zum teilweisen Endausbau der Niels-Bohr-Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14792-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.2
Satzung zur achten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15170-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.3
Geschäftsanweisung zu § 32 KomHVO - vormals: Geschäftsanweisung zu § 31 GemHVO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15404-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Geschäftsanweisung zu § 32 KomHVO zur Kenntnis.


zu TOP 9.4
Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15267-19)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 07.11.2019 vor.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 06.11.2019 vor:
hierzu liegt vor Überweisung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vom 29.11.2018:

Folgende Anträge hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Abstimmung an andere Gremien überwiesen:
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E10)
3. Grundstücksvergabe in Erbbaurecht
Innerstädtische Grundstücke und Grundstücke mit besonderer städtebaulicher Bedeutung werden zukünftig ausschließlich vorrangig im Erbbaurecht vergeben.
Herr Tölch (SPD-Fraktion) bittet, das Wort „ausschließlich“ durch „vorrangig“ zu ersetzen und schlägt vor, den Antrag als Prüfauftrag und zur fachlichen Diskussion in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu geben. Erst danach könne hierzu ein Beschluss gefasst werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zu und gibt ihn als Prüfauftrag und zur fachlichen Diskussion in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.

hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 15436-19 E1):

…die SPD-Fraktion im Ausschuss Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:
Beschlussvorschlag:
Für den Wohnungsbau sollen zukünftig alle Investoren die Möglichkeit erhalten zu wählen, ob sie das benötigte Grundstück kaufen oder in Erbpacht erwerben wollen.
Begründung:
Mit der Option zwischen Kauf und Erwerb des Grundstücks über Erbbaurecht erhalten Investoren die Möglichkeit, die für sie geeignete Variante zu wählen. Durch diese Wahlmöglichkeit soll ein Beitrag zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum geschaffen werden, da insbesondere Investoren, die über nur geringe finanzielle Mittel verfügen, die Möglichkeit erhalten, das benötigte Grundstück in Erbpacht zu erwerben, um so die Startinvestitionen zu verringern.

hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen)(Drucksache Nr.: 15436-19 E2):

…die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zur Vorlage:

1. Innerstädtische Grundstücke und Grundstücke mit besonderer städtebaulicher sowie strategischer Relevanz werden zukünftig vorrangig in Erbbaurecht vergeben. Im Verkaufsfall sichert sich die Stadt ein Rückkaufsrecht.

2. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, für das weitere strategische Vorgehen in Bezug auf unterschiedliche Grundstücksarten und Bewerbergruppen sowie die zukünftigen finanziellen Rahmenbedingungen entsprechende Regelungen (inklusive Stichtagsregelung) zu erarbeiten und dem Ausschuss im ersten Quartal 2020 vorzulegen.

3. Bestehende Erbbaurechte werden grundsätzlich nicht mehr veräußert, sondern nur noch verlängert. Ausnahmen von diesem Grundsatz bedürfen einer Zustimmung des Rates der Stadt Dortmund.

4. Bei städtischen Einfamilienhausgrundstücken können die Bewerber zwischen Kauf und Erbpachtvergabe wählen. Optional können in größeren Baugebieten Baufelder für Einfamilienhäuser eingeplant werden, die nur im Wege des Erbbaurechts erhältlich sind.
Die Ausweisung, ob es sich jeweils um Einfamilienhausgrundstücke für die Vergabe eines Erbbaurechtes oder zum Kauf handelt, erfolgt mit dem jeweiligen Vermarktungsbeschluss zu einem Baugebiet und wird den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

5. Dem städtischen Tochterunternehmen DOGEWO21 werden Kauf- oder Erbbaurechts-grundstücke angeboten. Im Falle eines Erwerbs ist eine Veräußerung, auch von Teilflächen, an Dritte ausgeschlossen oder nur mit Zustimmung des Rates möglich.


Begründung:
Durch die Vergabe von Erbbaurechten wird die Stadt Dortmund vor allem in die Lage versetzt, auch zukünftig aktiv und steuernd auf den Bodenmarkt und seine (städtebauliche) Entwicklung Einfluss zu nehmen. Neben dem Erhalt des kommunalen Grundvermögens und dem Aufbau einer dauerhaften Einnahme durch den Erbbauzins dient die verstärkte Ausweisung von Erbbaurechten auch als zentraler Baustein einer gemeinwohlorientierten Grundstücksvergabe. Das Erbbaurecht kann einen sinnvollen Beitrag zur Daseinsvorsorge und zur nachhaltigen Schaffung und Sicherung von bezahlbarem Wohnraum leisten. Bis vor einigen Jahren haben nur wenige Städte - im Gegensatz zu Kirchen und Stiftungen - das Instrument des Erbbaurechts aktiv genutzt. Im Rahmen des angespannten Wohnungsmarktes, der zunehmenden Bodenspekulationen und der Tatsache, dass Flächen nicht beliebig vermehrbar sind, erfolgt mittlerweile in vielen Städten ein Umdenken. Eine Steuerung durch die Kommunen und der Erhalt des Grundvermögens werden heute ausdrücklich als Beitrag zu einer nachhaltigen Bodenpolitik begrüßt.
In einer Expertise des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V. aus Mai 2018 wurde die Wirkung von Vergaben städtischer Grundstücke in Erbbaurecht in Hinblick auf die Sicherung und Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bestätigt. Voraussetzung ist, dass die Kommunen die Handlungsspielräume bei der Verzinsung sowie den Vertragskonstellationen nutzen und das Erbbaurecht im Vergleich mit einem Kaufgrundstück attraktiv gestalten. Neben dem Vorteil, mit den Bauherren Vereinbarungen zu gefördertem Wohnungsbau zu treffen, fallen die Grundstücke nach mehreren Jahrzehnten wieder zurück an die Stadt. Nachfolgende Generationen haben damit wieder die Möglichkeit, mit den Grundstücken auf zukünftige Herausforderungen zu reagieren. Das gilt für den Bau von Kitas oder anderen öffentlichen Einrichtungen genauso wie für die Einflussnahme auf den Wohnungsmarkt.


hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen)(Drucksache Nr.: 15436-19 E3):
…die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zur Vorlage:
1. Entsprechend des Beschlusses im Rahmen der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018:


“Der Verkauf städtischer Grundstücke zum Zweck der Wohnbebauung erfolgt grundsätzlich über ein Konzeptverfahren. Dafür werden neben dem Kaufpreis unter anderem Kriterien wie die Verbesserung des Angebots von Wohnraum im unteren Preissegment (Quote für sozial geförderten Wohnungsbau, preisgedämpfter Wohnungsbau), die Förderung alternativer Mobilität (Mobilitätsmanagement, z. B. mit Carsharing-Angeboten, E-Ladestationen, gesicherten Abstellflächen für Räder, Stellflächen für Lastenräder), Quartierskonzepte, Entwicklung des Mikroklimas sowie ökologisches Bauen aufgenommen und grundstücksscharf gewichtet.“

wird für die unter Punkt 3.2 der Vorlage aufgeführte Vergabe von Flächen an Bauträger, Investoren und bei Sonderfällen der Vermarktung ein Interessensbekundungsverfahren durchgeführt.
2. Die Verwaltung wird aufgefordert, einen Kriterienkatalog gemäß dem o.g. Beschluss zu entwickeln und dem Ausschuss vorzulegen.“

Begründung:
Die Vergabe nach Konzeptqualität ist ein wesentliches Instrument, um die Umsetzung sowohl wohnungspolitischer als auch umwelt- und / oder stadtentwicklungspolitischer Ziele bei der gesamtstädtischen Grundstücksvergabe zu garantieren und einen überzogenen Preiswettbewerb zu verhindern. Dieser Effekt soll nicht nur bei der Vergabe von lediglich 10 Prozent der Grundstücksflächen erfolgen, sondern generell erzielt werden. Eine Anwendung lediglich in den Verfahren für Baugemeinschaften entspricht nicht dem o.g. vom Rat gefassten Beschluss.

AUSW, 06.11.2019:

Der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit dieser Angelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfes auf seine nächste Sitzung am 04.12.2019.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) bittet darum, die abschließende Bewertung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen abzuwarten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung und Beschlussfassung über die Vorlage in seine Sitzung am 06.02.2020.


Die Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 9.5
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15067-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.6
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15564-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.7
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31.12.2018 des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15686-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.8
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31.12.2018 des Sonderhaushalts Grabpflegelegate
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15719-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.



zu TOP 9.9
Durchführung der Parkpflege im Revierpark Wischlingen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15567-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

Rm Berndsen (SPD) nahm an der Befassung nicht teil.


zu TOP 9.10
Aktueller Sachstand zur Umsetzung der "Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates vom 13.12.2018 zum Haushaltsplan 2019"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15584-19)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 07.11.2019 vor.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) teilt mit, dass ein Sachstand für die letzten drei Jahre mit den offenen Positionen hilfreich wäre, da die Maßnahmen unterschiedliche Bearbeitungszeiten in Anspruch nähmen.

Herr Mehlgarten (20/3) führt aus, dass dies möglich sei, die Stadtkämmerei diese Informationen jedoch von den Fachbereichen einholen müsse.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) bestätigt dass die Bearbeitungsstände sehr unterschiedlich seien und dies an der Handhabung durch die Verwaltung läge.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Vorschlag von Herrn Kowalewski einstimmig zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den in der Anlage aufgeführten Sachstand für die „Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates vom 13.12.2018 zum Haushaltsplan 2019“ zur Kenntnis.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die o.g. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen und nahm den aktuellen Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates vom 13.12.2018 zum Haushaltsplan 2019 zur Kenntnis.


zu TOP 9.11
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15578-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
zu TOP 10.1
Organisationsveränderung im Dezernat 7 durch die Einrichtung eines Grünflächenamtes
-StA 63- zum 01.01.2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14512-19)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 07.11.2019 vor.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus seiner Sitzung am 30.10.2019 vor:
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme des Personalrates vor:
in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 31.10.2019 wird der Fachausschuss Kenntnis von der Einrichtung eines Grünflächenamtes nehmen.

Der Personalrat begrüßt ausdrücklich die von der Verwaltung beabsichtigte organisatorische Maßnahme und wurde in den Prozess vollumfänglich eingebunden. Mit der Gründung des Grünflächenamtes erhoffen wir uns eine dauerhafte Verbesserung des Dortmunder Stadtbildes. In Zeiten des Klimawandels ist es zwingend geboten, alles Erforderliche zu veranlassen, um Grünflächen zu pflegen und erhalten. Bereits jetzt ist im Kreise unserer Beschäftigten, die gerade aus Liebe zu Pflanzen und Bäumen grünpflegerische Berufe ausgewählt haben, die für die Neugründung erforderliche Aufbruchsstimmung zu fühlen.

Sofern sich im Gründungsjahr 2020 herausstellen sollte, dass das zur Verfügung gestellte Personal für die Aufgabenerledigung nicht ausreichend ist, regt der Personalrat an, zeitnah die Personaldecke anzupassen.

Wir möchten Sie bitten, diese Stellungnahme den Mitgliedern des Ausschusses für Personal und Organisation zur Verfügung zu stellen.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme des Personalrates zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Einrichtung eines Grünflächenamtes zum 01.01.2020 und die Einrichtung und Besetzung von insgesamt fünf Planstellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2020/2021 zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Einrichtung eines Grünflächenamtes zum 01.01.2020 und die Einrichtung und Besetzung von insgesamt fünf Planstellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2020/2021 zur Kenntnis.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die o.g. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen und nahm die Einrichtung eines Grünflächenamtes zum 01.01.2020 und die Einrichtung und Besetzung von insgesamt fünf Planstellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2020/2021 zur Kenntnis.


zu TOP 10.2
Kritische Infrastruktur (KRITIS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15023-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.3
Verkaufsoffene Sonntage 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15498-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.4
„Welttag der Städte für das Leben – Städte gegen die Todesstrafe“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15347-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.5
Verkaufsoffener Sonntag am 01.12.2019 im Stadtbezirk Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15544-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.6
Durchführung eines zweijährigen Pilotprojekts „Ermittlungsdienst Abfall“ zur Verbesserung der Stadtsauberkeit in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15436-19)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 07.11.2019 vor.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus ihrer Sitzung am 06.11.2019 vor:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord hat zum Doppelhaushalt 2020/21 nachfolgenden Antrag beschlossen:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt die personelle Ausstattung des „Ermittlungsdienstes Abfall“ mindestens dem der Stadt Hagen anzugleichen.

Begründung:

In Dortmund wohnen auf fast der doppelten Fläche mehr als drei Mal so viele Menschen. Um die gewünschte Wirkung zu erzielen, ist eine ausreichende Personalstärke von Nöten.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord lehnt mehrheitlich bei 2 Ja-Stimmen (Fraktion Die Linke & Piraten), 11 Gegenstimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Herr Urbanke/AfD, Herr Borchardt/Die Rechte) und 2 Enthaltungen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) nachfolgenden Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten ab:

„Bei Vermüllung auf privatem Gelände (Hinter- und Innenhöfe)wird bei Versagen der üblichen Maßnahmen , wenn angemessen, eine Lösung über einen sprachkompetenten Kontakt zu den Bewohnern versucht. Geeignete Personen hierzu können ggf. das Quartiersmanagement oder andere geeignete Netzwerke vermitteln. - Die auf den Seiten11 und 12 geschilderten Anforderungen an das Personal tragen dem beschriebenen Aufgabenbereich nicht Rechnung.



Begründung:

Zutreffend werden in der Vorlage „Desinteresse an der Umwelt, gleichgültiger Umgang mit den öffentlichen Räumen, abnehmendes Rechtsbewusstsein, kriminelle Energie, Unwissenheit“ als wesentliche Faktoren für die Vermüllung und Verschmutzung des Öffentlichen Raumes genannt. - Ein Grenzfall ist die nicht selten zu beobachtende misslingende Entsorgung auf privatem Gelände, wie sie sich in überquellenden Mülleimern und daneben abgestelltem Müll äußert. -


Neben anderen Faktoren ist in solchen Fällen auch immer mangelnde Sprachkompetenz als Grund in Erwägung zu ziehen. – Bewohner verstehen das System der Mülltrennung nicht, veranlassen Fehlbefüllungen, die von der EDG mit einer Verweigerung der Leerung und einem erläuternden Anschreiben an den Vermieter beantwortet werden. – Dieses Verfahren führt erkennbar nicht zu einer Entspannung der Situation.“

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig wie folgt zu beschließen:


1. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der EDG Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) das auf zwei Jahre angelegte Pilotprojekt „Ermittlungsdienst Abfall“ gemäß dem in der Anlage beigefügten Konzept, auf Grundlage einer noch abzuschließenden Kooperationsvereinbarung durchzuführen und dem Rat der Stadt nach Projektende über die erzielten Ergebnisse zu berichten.
2. Der Rat stellt die finanziellen Mittel für die Einrichtung von vier befristeten vollzeit­verrechneten Planstellen beim Ordnungsamt sowie die dazugehörigen Sachaufwen­dungen zur Umsetzung des Pilotprojektes zur Verfügung.
3. Sofern eine interne Besetzung der Planstellen nicht erfolgen kann, sind die Stellen durch extern zu gewinnende Mitarbeiter*innen zu besetzen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation zur Kenntnis.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 06.11.2019 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation (APO) vom 31.10.2019:
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme des Personalrates vor:

in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 31.10.2019 wird der Fachausschuss hinsichtlich der Durchführung eines zweijährigen Pilotprojekts „Ermittlungsdienst Abfall“ zur Verbesserung der Stadtsauberkeit in Dortmund eine Empfehlung abgeben müssen.


Der Personalrat begrüßt die von der Verwaltung beabsichtigte Maßnahme und wurde vorab in einem Gespräch über die Absicht der beteiligten Fachbereiche in Kenntnis gesetzt.
Bevor der Personalrat im Rahmen des formellen Beteiligungsverfahrens nach dem Landespersonalvertretungsgesetzes NRW die Zustimmung zur beabsichtigten Maßnahme erteilen kann, sind noch eine Vielzahl von Detailfragen zu besprechen. Inwieweit dann evtl. Korrekturen am derzeitigen Konzept vorzunehmen sind, vermögen wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht einzuschätzen. Insbesondere sind Fragen des Datenschutzes, der räumlichen Unterbringung, der Umgang mit Bargeld aber auch der Ausgestaltung von Arbeitszeitmodellen zu klären.
Wir möchten Sie bitten, diese Stellungnahme den Mitgliedern des Ausschusses für Personal und Organisation zur Verfügung zu stellen.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme des Personalrates zur Kenntnis.
Die Fraktionen FDP/Bürgerliste und Bündnis 90/Die Grünen erklären, dass sie zu dieser Vorlage noch Beratungsbedarf haben.
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABÖAB)9 vom 05.11.2019:

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Personal und Organisation aus seiner Sitzung vom 31.10.2019 vor (Textsiehe o.a Empfehlung des APO)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt außerdem folgender Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:

die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Die Verwaltung beauftragt die EDG im Rahmen eines auf zwei Jahre befristeten Modellprojekts einen kostenfreien Sperrmülltag im Quartal pro Stadtbezirk einzuführen. Ein entsprechendes Konzept wird dem Rat im ersten Quartal 2020 zur Entscheidung vorgelegt. Dem Rat wird nach Projektende über die erzielten Ergebnisse berichtet.

2. Neben der verstärkten Kontrolle werden begleitende Aufklärungsmaßnahmen (z.B. Beschilderungen und andere Informationsmaterialien in verschiedenen Sprachen) an bekannten „Schmierstellen“ eingesetzt.


Begründung:
Grundsätzlich ist das Vorgehen gegen abfallrechtliche Ordnungswidrigkeiten zu begrüßen. Die Stadt Dortmund ist dabei schon auf vielen Gebieten aktiv. So ist neben dem Vollzugs- und Ermittlungsdienst auch der kommunale Ordnungsdienst sowie der Service- und Präsenzdienst damit befasst, Abfallablagerungen im öffentlichen Raum zu erfassen und der zuständigen Fachdienststelle zur weiteren Verfolgung zu melden. Auch bei der EDG sorgen Mülldetektive schon jetzt dafür, dass bekannte „Schmierstellen“ überwacht, unrechtmäßige Abfallentsorgungen fotografisch dokumentiert und beim Umweltamt zur Anzeige gebracht werden.

Neben den schon bestehenden Kontrollen und der jetzt vorgeschlagenen weiteren Aufdeckung und Ahndung abfallrechtlicher Ordnungswidrigkeiten sollten zusätzlich begleitende Maßnahmen ergriffen werden, um eine sachgerechte und rechtmäßige Abfallentsorgung grundsätzlich zu erleichtern/ zu vereinfachen und damit zur Müllvermeidung beizutragen.

Die Fraktion B’90/Die Grünen zieht den Antrag nach ausführlicher Diskussion des Ausschusses zurück.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung die Anregung unter Punkt 2 des Antrags der Fraktion B‘90/Die Grünen bezüglich der Vorlage der Verwaltung unter Seite 5 Ziel Nr. 5 zu berücksichtigen.

Frau Joest (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt folgenden Ergänzungsantrag zum TOP zu Protokoll:

Die Fraktion FDP/Bürgerliste stimmt unter folgenden Bedingungen zu:
Nach 2 Jahren findet eine Evaluation zu folgenden Punkten statt:
1. die tatsächliche Reduzierung der Müllmenge
2. die subjektive Wahrnehmung der Sauberkeit in der Stadt
3. das Kosten-/Nutzenverhältnis Personalkosten zu Müllabfahrtskosten

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung, dass die Anregungen aus dem Zusatzantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste, insbesondere bezüglich des Kosten-/Nutzenvergleiches, bei der Evaluation berücksichtigt werden.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Überweisung aus dem Ausschuss für Personal und Organisation zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion LINKE & PIRATEN, bei Enthaltung der Fraktionen FDP/Bürgerliste und B‘90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:


1. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der EDG Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) das auf zwei Jahre angelegte Pilotprojekt „Ermittlungsdienst Abfall“ gemäß dem in der Anlage beigefügten Konzept, auf Grundlage einer noch abzuschließenden Kooperationsvereinbarung durchzuführen und dem Rat der Stadt nach Projektende über die erzielten Ergebnisse zu berichten.
2. Der Rat stellt die finanziellen Mittel für die Einrichtung von vier befristeten vollzeit­verrechneten Planstellen beim Ordnungsamt sowie die dazugehörigen Sachaufwen­dungen zur Umsetzung des Pilotprojektes zur Verfügung.
3. Sofern eine interne Besetzung der Planstellen nicht erfolgen kann, sind die Stellen durch extern zu gewinnende Mitarbeiter*innen zu besetzen.

AUSW, 06.11.2019:

Frau Rm Reigl führt an, dass ihre Fraktion dieses Vorhaben ablehnen werde, weil man nicht glaube,


dass es wirklich zielführend sei. Im Zuge der Haushaltsberatungen werde man einen Antrag hierzu stellen, den man für sinnvoller und zielführender halte.

Herr Rm Happe kündigt an, dass er sich heute zur Vorlage enthalten werde, da seine Fraktion hierzu noch Beratungsbedarf habe.

In Kenntnis der Empfehlungen des Ausschusses für Personal und Organisation (APO) vom 31.10.2019 sowie des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABÖAB) vom 05.11.2019 empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten) sowie Enthaltungen (Fraktion B‘90/die Grünen und Faktion FDP/Bürgerliste) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der EDG Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) das auf zwei Jahre angelegte Pilotprojekt „Ermittlungsdienst Abfall“ gemäß dem in der Anlage beigefügten Konzept, auf Grundlage einer noch abzuschließenden Kooperationsvereinbarung durchzuführen und dem Rat der Stadt nach Projektende über die erzielten Ergebnisse zu berichten.
2. Der Rat stellt die finanziellen Mittel für die Einrichtung von vier befristeten vollzeit­verrechneten Planstellen beim Ordnungsamt sowie die dazugehörigen Sachaufwen­dungen zur Umsetzung des Pilotprojektes zur Verfügung.
3. Sofern eine interne Besetzung der Planstellen nicht erfolgen kann, sind die Stellen durch extern zu gewinnende Mitarbeiter*innen zu besetzen.Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) hält die Maßnahme f´ür ein gutes Projekt. Für ihn sei allerdings die Messbarkeit des Erfolges nicht ersichtlich.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LI(NKE & PIRATEN) weist darauf hin, dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen der Vorlage zugestimmt habe.

Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass die Vorlage hinsichtlich des Antrages der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord auch geschoben werden könne.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass eine Entscheidung über die Vorlage seiner Auffassung heute getroffen werden könnte.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE & PRATEN und Enthaltung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und FDP/Bürgerliste an.

Der Antrag der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zum Doppelhaushalt wird in die Haushaltsberatungen am 28.11.2019 verschoben.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.7
Benennung eines Beisitzers der Einigungsstelle seitens der Verwaltung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14966-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.8
Sachstandsbericht - Masterplan "Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15160-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den 1. Sachstandsbericht des Masterplans „Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0“ zur Kenntnis.


zu TOP 10.9
Aufbau eines flächendeckenden Systems zur Notrufannahme, Notrufabarbeitung und Versorgung der Bevölkerung mit Informationen und ggf. Versorgungsgütern bei großflächigen Stromausfällen auf dem Dortmunder Stadtgebiet und Umgebung (Leuchtturmbetrieb)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14836-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.10
Umstellung Notrufabfragetechnik auf Voice over IP (VOIP)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14962-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.11
Kampfmittelverdachtspunkte im Klinikviertel hier: Überplanmäßige Mehraufwendungen gem. § 83 Abs. 1 GO NRW für die Kampfmittelbeseitigung durch das Ordnungsamt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15874-19)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


11. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:07 Uhr durch Bm´in Jörder geschlossen.


Der Oberbürgermeister
In Vertretung



Birgit Jörder
Bürgermeisterin

Ulrich Monegel
Ratsmitglied

Matthias Güssgen
Schriftführer