Niederschrift

über die 42. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede


am 25.03.2009
Saal des Gemeindehauses St. Remigius, Siegenstr. 12, 44359 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 19:00 - 20:35 Uhr


Anwesend: 19 Mitglieder

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD

Renate Althoff


Gudrun Feldmann
Werner Hey
Ingrid Laschinski
Werner Locker, Fraktionssprecher
Thomas Tölch
Anette Winterstein
Bruno Wisbar, Bezirksbürgermeister

CDU

Erwin Bartsch, stellv. Bezirksbürgermeister


Joachim Farnung, Fraktionssprecher
Elmar Hein
Gerhard Kuck
Ralf Winkelmann

B90/Die Grünen

Manfred Jockheck, Fraktionssprecher
Isabella Knappmann

FDP

Karl-Heinz Hubbert

DVU

Axel Thieme

PDS

Gotthard Stuhm

Parteilos

Herbert Paschke

b) Ratsmitglied CDU-Fraktion

Heinrich Mause

c) Ratsmitglied ohne Stimmrecht

Detlef Münch

d) Verwaltung

Herr Konrad Bezirksverwaltungsstelle Do-Mengede


Herr Schwenzfeier Bezirksverwaltungsstelle Do-Mengede
Frau Bohnert Bezirksverwaltungsstelle Do-Mengede
Herr Frank Städt. Immobilienwirtschaft
Herr Lohmar Tiefbauamt
Herr Schmidt Tiefbauamt

e) Berichterstatter:

Herr Machentanz Emschergenossenschaft


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 42. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede,
am 25.03.2009, Beginn 19:00 Uhr,
Saal des Gemeindehauses St. Remigius, Siegenstr. 12, 44359 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Berichterstattung

2.1 Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes sowie des Investitionsförderungsgesetzes des Landes NRW in Dortmund
Empfehlung
Mündliche Berichterstattung
wird nachversandt

2.2 Kanalbaumaßnahme Schaphusstraße / Dönnstraße
hier: Bürgerinformationsveranstaltung durch die Emschergenossenschaft
Kenntnisnahme
Mündliche Berichterstattung




Der Bezirksbürgermeister Herr Wisbar eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Mengede. Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Althoff benannt.



zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr Wisbar weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.



zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird mit folgender Ergänzung und wie veröffentlicht festgestellt und einstimmig genehmigt.



Zu TOP 2.1.1: Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes sowie des In-
vestitionsförderungsgesetzes des Landes NRW in Dortmund
Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses u. a.

2. Berichterstattung

zu TOP 2.1
Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes sowie des Investitionsförderungsgesetzes des Landes NRW in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14320-09)
Herr B’90/Die Grünen-Fraktionssprecher Jockheck stimmt mit seiner Fraktion grundsätzlich der Vorlage zu, ist aber mit dem Punkt 1 b der Vorlage nicht einverstanden. Seine Fraktion will der Verwaltung keine freie Hand geben, eigenverantwortlich Projekte auszutauschen. Er geht davon aus, dass sich die Ratsvertreter morgen mit einbeziehen werden und das Verfahren transparenter machen.

Herr CDU-Fraktionssprecher Farnung will mit seiner Fraktion der Vorlage zustimmen und freut sich über die 8 Mio., die in den Stadtbezirk Mengede fließen. Er stellt allerdings dar, dass andere Themen in der Vorlage für Mengede aufgelistet sind als in der letzten Sitzung beschlossen wurde. Er hätte sich gewünscht, dass der Konsens mit allen politischen Parteien gesucht worden wäre.

Herr SPD-Fraktionssprecher Locker widerspricht dem Vorwurf, dass andere Themen in der Vorlage aufgelistet sind als die, die zuletzt beschlossen wurden und sieht sich in dem Dring-lichkeitsantrag aus der letzten Sitzung bekräftigt. Denn dadurch sind Anstöße für die Verwendung der Finanzen gegeben worden. Er betont, dass die Maßnahmen nun schnellstmöglich durchgeführt werden sollen. Er stimmt Herrn Jockheck wegen Punkt 1 b zu. Weiterhin bemängelt er, dass die Sozialverbände ihre Wünsche zu spät angemeldet haben und nicht im Nachhinein dies kritisieren sollten. Es ist für ihn fraglich, ob sie nun noch berücksichtigt werden können.

Herr stellv. Bezirksbürgermeister Bartsch kritisiert den Investitionsstau an Schulen. Dies hätte man vorher bedenken müssen.

Herr CDU-Ratsvertreter Mause stellt dar, dass die Sozialverbände die Informationen zu spät bekommen haben und somit nicht so schnell reagieren konnten. Die Verwaltung hätte sie vorher mit einbeziehen sollen. Evtl. kann man sie noch mit ins Boot holen.

Herr Kuck von der CDU-Fraktion weist darauf hin, dass nur 3 Mio. € für energetische Maßnahmen für das Hallenbad Mengede / Nette vorgesehen sind. Er hofft, dass die 3 Mio. richtig angelegt werden.

Herr Paschke kann die Kritik am Vorgehen der Sozialverbände nicht nachvollziehen, denn die Vorlage ist viel zu kurzfristig gekommen. Auch er beklagt den Punkt 1 b und wird der Vorlage so nicht zustimmen können. Er bemängelt, dass niemand die Förderrichtlinien kennt. Außerdem stellt er dar, dass die Hallenbadsanierung nicht nötig sei, denn es ist viel wichtiger, die Turnhallen zu sanieren. Er will über jede Maßnahme einzeln beschließen lassen.
Dieses wird von der Bezirksvertretung Mengede bei 2 Ja-Stimmen (Herr Stuhm/PDS und Herr Paschke) und 17 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt.

Herr Ratsvertreter Münch macht den Vorschlag, dass Punkt 1 b, wie in der Bezirksvertretung Hombruch dahingehend abgeändert werden soll, dass die Bezirksvertretungen mehr Einfluss haben und ggfs. Maßnahmen per Dringlichkeitsentscheidung beschlossen werden.

Herr B’90/Die Grünen-Fraktionssprecher Jockheck will diesbezüglich einen entsprechenden Antrag formulieren, der wie folgt von der Bezirksvertretung Mengede beschlossen wird.


Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 1 Gegenstimme (Herr Paschke), mit folgender Änderung zu Punkt 1 b zu beschließen:
Bei der Absicht der Verwaltung, Projekte auszutauschen, wenn die verbindlichen Förderrichtlinien eine Weiterverfolgung nicht zulassen, oder wenn sich eine Maßnahme aus technischen bzw. terminlichen Gründen nicht umsetzen lässt, werden die Bezirksvertretungen unverzüglich informiert und ggfs. im Wege von Dringlichkeitsentscheidungen an den Entscheidungen beteiligt.
1.
a) vorbehaltlich der endgültigen förderrechtlichen Regelungen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes bis zu einer Höhe von 77.913.234 € (Ausführungsbeschluss),
b) die Verwaltung zu ermächtigen, eigenverantwortlich Projekte auszutauschen, wenn die verbindlichen Förderrichtlinien eine Weiterverfolgung nicht zulassen, oder wenn sich eine Maßnahme aus technischen bzw. terminlichen Gründen nicht umsetzen lässt
c) die Verwaltung zu beauftragen, vierteljährlich über die begonnenen Maßnahmen zu informieren und einen fortgeschriebenen Maßnahmenkatalog vorzulegen,
d) gemäß § 83 GO NRW die Finanzierung der unter Punkt 1 beschlossenen, außerplanmäßigen Maßnahmen in Höhe von 77.913.234 €
e) die Anwendung der befristeten vereinfachten Vergaberegelungen des Landes NRW und beauftragt die Verwaltung mit einer entsprechend befristeten Änderung der städtischen Beschaffungsordnung.
f) die Verwaltung zu beauftragen, die notwendigen personalwirtschaftlichen Maßnahmen umzusetzen und
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass sich Beeinträchtigungen im Schulbetrieb sowie in der Nutzung der Sporthallen und Hallenbäder für die Dortmunder Bürgerinnen und Bürger nicht vermeiden lassen werden. Aufgrund des engen Zeitrahmens, der für die Umsetzung der Maßnahmen zur Verfügung steht, ist das unumgänglich.


zu TOP 2.1.1
Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes sowie des Investitionsförderungsgesetzes des Landes NRW in Dortmund
Empfehlung: Haupt- und Finanzausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 19.03.2009

(Drucksache Nr.: 14320-09)

Die Bezirksvertretung Mengede nimmt die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis.





zu TOP 2.2
Kanalbaumaßnahme Schaphusstraße / Dönnstraße
hier: Bürgerinformationsveranstaltung durch die Emschergenossenschaft

Herr Machentanz von der Emschergenossenschaft informiert die Anwesenden zunächst über die Gesamtbaumaßnahme bzw. den Verlauf der einzelnen Bauabschnitte. Aktuell wird ein Staubaukanal im Bereich der Schaphusstraße/Waltroper Straße Richtung Friedhof errichtet. Das Rohrsystem wird in 7 Meter Tiefe mit einem Innendurchmesser von 2,60 Meter über eine Länge von ca. 500 Meter verlegt. Daran anschließend wird der Kanal in der Dönnstraße bis zur Eisenbahnbrücke sowie im Bereich der Mengeder Straße bis zur Straße „Zum Erdbeerfeld“ erneuert. Während die Kanalerneuerung Richtung Erdbeerfeld in der sog. „offenen Bauweise“ durchgeführt wird, erfolgen die übrigen Maßnahmen im (unterirdischen) Rohrvortrieb. Seit Anfang März werden darüber hinaus Bausicherungsarbeiten durchgeführt. Herr Machentanz geht davon aus, dass bei normaler Wetterlage mit der Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme etwa Mitte 2010 gerechnet werden kann.

Die Bevölkerung wird durch ein (bereits vorliegendes) Faltblatt sowie im Rahmen regelmäßiger Sprechstunden innerhalb des noch einzurichtenden Bürgerinfobüros (Siegburgstr. 26-28) über die Baumaßnahme sowie deren Fortgang unterrichtet. Darüber hinaus ist vorgesehen, einen „Tag des offenen Kanals“ durchzuführen.

In der Folge gibt Herr Machentanz auf Nachfragen der Mitglieder der Bezirksvertretung sowie einiger Anwohner Auskunft zu folgenden Themenbereichen:


· Welche Bodenverhältnisse werden vorgefunden?
· In welcher Weise (technisch) wird der Vortrieb unterirdisch durchgeführt? Vortriebsgeschwindigkeit 3 – 4 Rohre pro Tag.
· Es sind (entgegen früherer Aussagen) keine Abluftkamine mehr vorgesehen.
· Mit der Kanalbaumaßnahme wird kein Hochwasserschutz verbunden – die Leistungsfähigkeit der Kanäle ist nach verbindlichen Vorgaben errechnet.
· Die nicht einzuarbeitenden Bodenmassen werden im Rahmen des eigenen Boden- managements abtransportiert.
· Reinigung der verschmutzten Bereiche wird kontinuierlich durchgeführt – Reifenwaschanlage an der Waltroper-/Schaphusstraße.
· Keine Nachtarbeit vorgesehen – Rohranlieferung erfolgt mittels Schwertransporter tagsüber.
· Durch Kanalbau keine Beeinträchtigung des Grundwasserspiegels zu erwarten – Kanalüberläufe sind bei Jahrhunderthochwasserereignissen nicht gänzlich zu vermeiden.
· Beweissicherung wird bei allen betroffenen Häusern vorgenommen

· Im Entlastungsbauwerk an der Schaphusstraße wird Schmutz- von Regenwassser getrennt. Bei der Optik des oberirdischen Bauwerks gelten Qualitätsrichtlinien.
· Eingangsbereich des Friedhofs an der „Spinne“ wird ggfls. nachgebessert.





Wisbar Althoff Konrad
Bezirksbürgermeister BV-Mitglied Schriftführer