Niederschrift

über die 14. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie


am 13.07.2011
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 16:10 - 19:15 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD)


RM Rita Brandt (SPD)
RM Margot Pöting (SPD) i. V. f. RM Ute Pieper
RM Rosemarie Liedschulte (CDU)
RM Thorsten Hoffmann (CDU) i. V. f. RM Christian Barrenbrügge
RM Justine Grollmann (CDU)
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Lars Rettstadt (FDP / Bürgerliste) i. V. f. RM Kay-Christopher Becker
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linken)

Thomas Oppermann (SJD Die Falken)
Andreas Roshol (Ev. Jugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Rainer Klein (Diakonisches Werk) i. V. f. Anne Rabenschlag

2. Beratende Mitglieder

StR’in Waltraud Bonekamp


Ulrich Bösebeck
Kordula Leyk i. V. f. Klaus Burkholz Peter Prause (Richter)
Jürgen Koch (Agentur für Arbeit)
Gabriele Krieling (Vertreterin der Lehrerschaft)
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Elisabeth Beschorner (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Alexander Sperling (Jüdische Kultusgemeinde)
Jens Hebebrand (Humanistischer Verband)
Bayram Cankaya (Islamische Gemeinden)
Önder Alkan (Integrationsrat)
Regine Kreickmann (JobCenterARGE)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)



3. Verwaltung

Norbert Drüke


Hans- Jürgen Fuss
Hans-Jürgen Harder
Elisabeth Hoppe
Jutta Krampe

Rainer Möller
Gerd Mlynczak
Rainer Siemon
Thomas Wawrzynek-Lukaschewitz
Bodo Weirauch

Cornelia Ferber 57/FABIDO
Arno Lohmann 57/FABIDO
Sabine Steckelbach StA



4. Gäste

Sabrina Langenohl GEBIT


5. Geschäftsführung

Gabriele Lieberknecht



Nicht anwesend waren:

Manfred von Kölln (Caritas-Verband)
Gunther Niermann (DPWV)
Anke Bohlander (Stadtelternrat)
Christiane Rischer (Behindertenpolitisches Netzwerk)




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 14. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 13.07.2011, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 04.05.2011

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 01.06.2011


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.1 Geschäftsbericht des Jugendamtes 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04719-11)

2.2 Endbericht zum Projekt "Jugendhilfedienst 2010"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04665-11)
hierzu -> Endbericht
(Drucksache Nr.: 04264-11)
(
Der Bericht wurde bereits für die Sitzung am 01.06.2011 zur Verfügung gestellt)

2.3 Prüfung der Trägerstruktur und konzeptionelle Weiterentwicklung der städtischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendförderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03464-11)

2.4 Spielleitplanung für den Stadtbezirk Brackel
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04318-11)

2.5 Arbeitsbericht 2010 des Jugendrings Dortmund
Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 04688-11)
‚(
Der Bericht wurde bereits den Mitgliedern des Ausschusses vom Jugendring Dortmund übersandt; der Bericht steht nicht elektronisch zur Verfügung, kann aber unter http://www.jugendring-do.de/order/add eingesehen/ausgedruckt werden)

2.6 Baukostenzuschuss für die Kindertageseinrichtungen der Katholische Kindertageseinrichtungen Östliches Ruhrgebiet gGmbH Heilig Geist, Von-der-Recke-Straße 42, St. Aposteln, Gneisenaustraße 62a, St. Johann Baptist, Werimboldstraße 6 und St. Franziskus Xaverius, Am Beilstück 71
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04608-11)


3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Familien-Projekt -

3.1 Broschüre „Ernährung, Bewegung und Gesundheit – schulische Projekte in den Aktionsräumen der Sozialen Stadt“
Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 04488-11)

3.2 "Entwicklung, Ernährung, Bewegung" ein Informations- und Bildungsangebot des Familien-Projektes und Partnern
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04570-11)


4. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

4.1 Stadterneuerungsprogramm 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03987-11)

4.2 Optimierung des Übergangs Schule und Beruf: Projekt "Zeitgewinn"
Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 03938-11)
(Die Broschüren wurde bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten und der Presse zur Verfügung gestellt)

4.3 Bildungs- und Teilhabepaket
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03625-11-E2)

4.4 Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes und des Investitionsförderungsgesetzes des Landes NRW in Dortmund
hier 4. Sachstandsbericht (Stichtag: 15.05.2011)

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04007-11)

4.5 Erlebniswelt Fredenbaum;
hier: Sanierung des Big Tipi

Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03640-11-E9)

4.6 Umsetzung Instandhaltungsrückstellungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04255-11)

4.7 Programm Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt - Durchführung der Teilprojekte
1. Albertus-Magnus-Kirche (1.2.1)
2. Aktivierung von Immobilieneigentümern (1.3.2)
3. Problemgruppen im öffentlichen Raum
- Integration von rumänischen und bulgarischen Kindern (3.2.1.1)
- Arbeit mit Suchtmittelabhängigen Personen (3.2.1.2)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03496-11)


5. Anträge / Anfragen

5.1 Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04724-11)

5.2 Elternbeiträge
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04725-11)

5.3 Beitragsfreies Kindergartenjahr
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04737-11)


6. Informationen aus den Bezirksvertretungen


7. Mitteilungen des Vorsitzenden





1. Regularien


Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.

Er begrüßte die Anwesenden herzlich, insbesondere Frau Liedschulte, Herr Preuß (neues beratendes Mitglied) und Frau Langenohl (GEBIT).



zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Reiner Spangenberg benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
Frau Schütte-Haermeyer und Herr Klein werden sich weder an der Beratung noch der Abstimmung zu TOP 4.7 Programm Soziale Stadt NRW – Dortmund Nordstadt – Durchführung der Teilprojekte....., Drucksache Nr.: 03496-11, beteiligen.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 04.05.2011

Die Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 04.05.2011 wurde einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 01.06.2011

Die Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 01.06.2011 wurde einstimmig genehmigt.



2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -


zu TOP 2.1
Geschäftsbericht des Jugendamtes 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04719-11)

Eingangs ging der Vorsitzende darauf ein, dass es sich bei dem Geschäftsbericht nicht nur um einen Bericht der Verwaltung, sondern auch des Ausschusses handele.

Herr Bösebeck führte in den Geschäftsbericht ein und dankte abschließend den Mitarbeiter/innen für ihre engagierte Arbeit und den Trägern der freien Jugendhilfe für die gute Zusammenarbeit.

Für Frau Brandt wurde in dem Bericht die vielfältige Arbeit des Jugendamtes noch einmal deutlich dargestellt. Unter erschwerten Bedingungen sei es gelungen, eine gute Arbeit zu leisten. Sie richtete ihren besonderen Dank an alle Beschäftigten des Jugendamtes für ihre verantwortungsbewusste und engagierte Arbeit.

Auch Frau Liedschule äußerte sich lobend über den Geschäftsbericht, der ein gutes Nachschlagewerk für alle Interessierten sei.

Herr Sohn dankte im Namen des Ausschusses allen Mitarbeiter/innen herzlich für die geleistete Arbeit.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm den Geschäftsbericht des Jugendamtes 2010 zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
Endbericht zum Projekt "Jugendhilfedienst 2010"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04665-11)
Endbericht
(Drucksache Nr.: 04264-11)

Frau Bonekamp führte in den Endbericht ein und richtete abschließend ihren herzlichen Dank an alle Beteiligten, die das Projekt über lange Zeit unterstützt haben.

Danach ging Frau Langenohl noch einmal kurz auf den Aufbau des Projektes ein und stellte die Teilprojekte vor (s. Anlage).
Zum Schluss bedankte sie sich aus Sicht der GEBIT herzlich bei den Mitarbeiter/innen, die sich intensiv und sehr engagiert in diesen Prozess eingebracht und sich äußerst konstruktiv mit ihren eigenen Arbeitsgrundlagen auseinandergesetzt haben.

Frau Brandt sah den vorliegenden Endbericht als ein wichtiges Werkzeug für die Arbeit an. Aus ihrer Sicht wäre aber die Personalausstattung Voraussetzung für die Umsetzung. Die freien Stellen müssten zeitnah wieder besetzt werden. Mit Spannung sehe sie dem für das I. Quartal 2012 angekündigten Zwischenbericht entgegen.

Frau Dr. Tautorat fand den Endbericht wenig aussagekräftig. Für eine über zweijährige Projektarbeit hätte sie einen umfassenderen Bericht erwartet. Sie ging noch einmal kurz auf die Ausgangssituation (Überlastungsanzeigen) und das Gutachten der GPA ein. Auch erschließe sich ihr nicht, aus welchem Grund eine weitere externe Firma zur Umsetzung der GPA-Analyse eingekauft werden musste.
Anschließend setzte sie sich kritisch mit den Teilprojekten auseinander, deren Ergebnisse aus ihrer Sicht keine neuen Erkenntnisse gebracht hätten. Insofern wäre es sinnvoller gewesen, das Geld für andere Dinge einzusetzen.

Frau Schütte-Haermeyer zeigte großes Interesse an den in der Präsentation erwähnten differenzierten Konzepten.

Frau Beschorner griff die Fragen von Frau Brandt und Frau Schütte-Haermeyer hinsichtlich der Beteiligung der Träger der freien Jugendhilfe auf. Es sei für sie nicht nachvollziehbar, wenn die Träger bisher tatsächlich noch nicht einbezogen wurden. Vielmehr finde sie es unerlässlich, die Dialogbereitschaft und Auseinandersetzung während eines Veränderungsprozesses zwischen den Partnern der öffentlichen und freien Jugendhilfe einzufordern.

Für Herrn Gora zeigte der Bericht aus seiner Sicht als Trägervertreter, dass – sofern er ihn richtig interpretiert habe – die freien Träger zukünftig mit ihren Leistungen in einen Wettbewerb eintreten müssen (mit möglicherweise deutlichen Kürzungen) und somit auf ein Stück Marktgeschehen reduziert werden, und zwar entgegen dem bisherigen Verständnis, wonach Jugendhilfe bewusst im Zuge von Subsidiarität zwischen staatlichen Organen und den sog. Wohlfahrtsverbänden organisiert ist. Aus der Ideologie des Berichtes erscheine ihm diese Darstellung logisch. Daran mache sich aber seine wesentliche Kritik fest.
Die Struktur des Berichtes empfinde er als schwierig. Allerdings gehe er davon aus, das hänge damit zusammen, dass sehr viele Personen an dem Bericht gearbeitet haben, er durch viele Kompromisse geprägt ist. Nach seiner Meinung sei zum Teil nicht so ganz transparent beschrieben worden, welche tatsächlichen Konsequenzen aus dem Bericht gezogen würden. Das sei aber letztlich für ihn interessant und spätestens zu diesem Zeitpunkt würde die Beteiligung der freien Träger eingefordert. Denn dann müsse festgelegt werden, welche Zielsetzung in Dortmund unter Berücksichtigung der inhaltlichen Beschlüsse und der Aussagen des Ausschusses zukünftig verfolgt werden soll. Soll man sich darauf einlassen, Jugendhilfe in der Form zu kürzen, dass geringere Fallzahlen auftreten, oder wäre es nicht sinnvoller, die Jugendhilfequalität so zu verbessern, dass durch ein qualifiziertes Instrumentarium und wirklich innovative Ansätze teure Maßnahmen vermieden werden?

Herr Sohn wies darauf hin, dass die Überlastungsanzeigen den Ausschuss seinerzeit bewogen hätten, eine externe Untersuchung des Bereiches zu initiieren. Dem habe sich der Rat angeschlossen. Es habe keine Vorgabe gegeben, die Stellenzahl zu senken, vielmehr sollten die Überlastungen durch organisatorische Maßnahmen und ein verlässliches System minimiert werden.

Herr Rettstadt stimmte den Ausführungen von Herrn Sohn zu.
Natürlich seien Qualität und Effektivität ganz wichtig. Nach seinem Verständnis habe die Verwaltung zunächst einen internen Prüfungsprozess durchgeführt. Wenn man einen solchen Prozess im Konsens mit den Mitarbeiter/innen durchführen wolle, beanspruche er auch einen längeren Zeitraum. Das könne er gut nachvollziehen. Auch halte er eine externe Begleitung für richtig. Und die kritische Frage hinsichtlich der Effektivität der Arbeit vor dem Hintergrund des Ungleichgewichtes der Kosten zwischen ambulanter und stationärer Hilfe sehe er ebenfalls als berechtigt an. Insofern betrachte er den jetzt abgeschlossenen Prozess als ersten Aufschlag. Die von Herrn Gora geäußerten Befürchtungen hinsichtlich eines Wettbewerbes teile er nicht, da es nicht nur darum gehe, wer die kostengünstigsten Angebote unterbreitet, sondern vor allen Dingen qualitative. Da sehe er die freien Träger gut aufgestellt, da sie eine qualitativ hochwertige Arbeit leisten.

Herr Weirauch ging auf die Fragen von Frau Brandt, Frau Dr. Tautorat, Frau Schütte-Haermeyer, Frau Beschorner, Herrn Gora, Frau Liedschulte und Herrn Oppermann ein:

- finanzwirtschaftliches Einsparpotential von 5,2 Mio € / Sonderpflegestellen
Wenn es gelingt, das Verhältnis von stationären zu ambulanten Hilfen etwas mehr zu den ambulanten Hilfen zu verschieben, dann ist das bei vernünftiger Planung nicht nur fachlich eine wichtige Sache, weil die Kinder in den Familien bleiben können, sondern es geht auch eine Kosteneinsparung damit einher. Kosteneinsparung ist zwar eine Vorgabe, die ernst genommen wird, die aber der fachlichen Notwendigkeit nachgeordnet wird.
Eine weitere Möglichkeit der Einsparung stellen die Sonderpflegestellen dar. Wenn die Anforderungen aufgrund der besonderen Schwierigkeiten und Bedürfnisse der manchmal auch sehr kleinen Kinder die Möglichkeiten der Pflegefamilien übersteigen, müssten die Kinder in Heimen untergebracht werden. Aus fachlicher Sicht würde es aber – soweit es zu verantworten ist – als wünschenswert angesehen, diese Kinder in einer Familienumgebung zu belassen. Für diesen Fall wurden sonderpädagogische Pflegestellen eingerichtet (ein Elternteil verfügt über eine einschlägige pädagogische Ausbildung), die eine intensivere Begleitung durch den Pflegekinderdienst bekämen. Zwar liegen die Kosten für eine sonderpädagogische Pflegestelle etwas höher, fallen aber im Vergleich zu den anfallenden Aufwendungen für eine Heimunterbringung niedriger aus. Mit der Schaffung von 50 sonderpädagogischen Pflegeplätzen gibt es einen weiteren – jetzt fehlenden – Baustein im Rahmen der Erzieherischen Hilfen, der den Kindern zugute kommt. Wobei selbstverständlich kein Kind in eine sonderpädagogische Pflegestelle gegeben wird, das eine Heimgruppe braucht.

- Information der Träger der freien Jugendhilfe / Arbeitsgemeinschaft (AG) nach § 78 KJHG / Stadtbezirksteams
Selbstverständlich wird großer Wert darauf gelegt, das gute Verhältnis zwischen freien und öffentlichem Träger/n zu erhalten. Daher wurde nach Versand des Endberichtes in der kurz danach stattfindenden Sitzung der AG nach § 78 KJHG den freien Trägern der Bericht ausgehändigt. Ein zentraler Punkt für die Zusammenarbeit ist die Hilfeplanung. Diese ist zwar Aufgabe des Jugendhilfedienstes, aber wenn ein Kind Hilfe bekommt, ist der Leistungserbringer (Träger der freien Jugendhilfe) Bestandteil des Prozesses. Um noch besser zum Wohl der Kinder zusammenzuarbeiten, wird es ein Schulungsvorhaben geben. Zunächst wurden die gemeinsamen Standards für die Hilfeplanung in einem sehr partizipativen Verfahren erarbeitet. Als nächster Schritt wird eine Schulung aufgelegt, an der ca. 130 Mitarbeiter/innen der Jugendhilfedienste und die gleiche Anzahl von Mitarbeiter/innen der freien Träger im Rahmen der Hilfeplanung geschult werden. Die Unterschiedlichkeiten sollten aber nicht verwischt werden. Daher gebe es Schulungselemente nur für die freien Träger und nur für den öffentlichen Träger. Danach erfolgt immer wieder ein Austausch, weil nicht nur das formale Wissen um die Zusammenhänge und Arbeitsabläufe ganz wichtig ist, sondern auch die Haltung, mit der in ein Hilfegespräch gegangen wird.
Die Bildung der Stadtbezirksteams ist nicht als Konkurrenzveranstaltung zu den AG nach § 78 KJHG anzusehen, die sich mit sehr unterschiedlichen Schwerpunkten befassen. In den Stadtbezirkteams geht es um die Situation von Kindern in prekären Lebensverhältnissen und die Frage, welche präventiven Hilfen geleistet werden können. Dieser sehr wichtige Bereich würde wahrscheinlich die normalen Diskussionen in den AG nach § 78 KJHG etwas überfordern. Selbstverständlich gehören die Träger der freien Jugendhilfe in diese neuen Stadtbezirksteams, und auch die Rückkopplung zu den Arbeitsgemeinschaften muss erfolgen.
Die Stadtbezirkteams sollen mit einer kleinen Summe ausgestattet werden, um Anstöße geben zu können. Alle beteiligten Träger seien aufgefordert, ihre Personalressourcen einzubringen. Vielleicht können die ersten Erfahrungen bereits in den Zwischenbericht einfließen.
Die jetzigen Stadtbezirksteams unterscheiden sich wesentlich von denen der ehemaligen städt. Sozialdienste. In den Stadtbezirken gibt es eine ganze Reihe von Institutionen, die eine gute Arbeit leisten. Aber es wurde festgestellt, dass es eine wirkliche Vernetzung, die über den Einzelfall hinausgeht und auch von Personen unabhängig ist, für diese Kinder in prekären Lebenssituationen nicht gibt. Das ist das Neue an dem Projekt.


- Sozialpädagogische Diagnose / Diagnose-Abschluss-Beratung (Frau Langenohl)
Es wurden gemeinsam einheitliche Standards erarbeitet, die für alle Jugendhilfedienste gleichermaßen zur Bearbeitung von Fällen gelten sollen. Dazu gehören zwei entscheidende Phasen:
-> die Falleingangsphase
Das ist der Moment, in dem sich ein Bürger hilfesuchend an den Jugendhilfedienst wendet. Es wurden verschiedene Grundstandards dafür festgelegt, wie auf eine solche Anfrage reagiert wird, wer reagiert, wie kann der einzelne Mitarbeiter feststellen, ist es ein Fall für den Jugendhilfedienst oder eher für die Erziehungsberatungsstelle. Ganz wichtig war dabei, dass sich der Hilfesuchende zumindest auf eine Ähnlichbehandlung verlassen kann, unabhängig bei welchem Mitarbeiter oder Jugendhilfedienst er Rat sucht.

-> die Phase der sozialpädagogischen Diagnostik
Das ist die Phase, in der sich die Mitarbeiter der Jugendhilfedienste intensiv mit den Problemen, Ressourcen der Familie auseinandersetzen und ermitteln, welchen Bedarf die Familie konkret hat. Dazu wurden Methoden festgelegt, die als Grundmethode immer angewandt werden und außerdem noch einige weitere, die individuell je nach Problemlage zusätzlich zum Tragen kommen sollen.


- Pflegeeltern
Es gibt ein breites Angebot der Unterstützung und Betreuung für Pflegeeltern. Glücklicherweise konnten vor einiger Zeit die Fallzahlen wieder auf ein vernünftiges Maß abgesenkt werden, so dass auch die persönliche Betreuung wieder gewährleistet ist.

- Teamkoordinatoren hat es in der Vergangenheit nicht gegeben. In den Stellenausschreibungen wurde natürlich auch das Anforderungsprofil aufgeführt. Aber die Arbeitsteilung im Detail zwischen Teamkoordinator und Jugendhilfedienstleiter – auch in Abhängigkeit von unterschiedlicher Größe der Jugendhilfedienste - war ein Punkt, der in dem Prozess erarbeitet werden musste und sehr intensiv diskutiert wurde.

- Die gleichmäßige Verteilung der Tätigkeiten der Verwaltung in den Jugendhilfediensten ist eine Herausforderung. Es muss immer wieder darauf geachtet werden, dass bei Bedarf in einem Verwaltungsbereich Verwaltungstätigkeiten aus einem anderen Bereich übernommen werden, weil sonst eine gleichmäßige Auslastung nicht sicherzustellen ist.

- Die Jugendhilfedienste verfügen über ein IT-Programm, die sog. elektronische Akte. Da dieses Programm nicht mehr dem Stand der heutigen Technik entspricht, wurde ein neues Programm angeschafft, das bereits in den ersten drei Jugendhilfediensten eingeführt wurde. Die anderen Jugendhilfedienste folgen in den nächsten Wochen.

- Der Mobile Sozialarbeiter ist ein Projekt, mit dem die Mitarbeiter/innen durch die Ausstattung mit einem notebook bei ihren auswärtigen Hilfeplangesprächen unterstützt werden sollen. Über dieses Vorhaben gab es sehr geteilte Meinungen bei den Beschäftigen. Es soll zunächst zurückgestellt werden, bis die Grundausstattung mit der neuen Software bei den Jugendhilfediensten erfolgt ist.

- Die Konsequenz für ihn persönlich aus dem Bericht wäre, dass alle Akteure (sowohl städt. als auch freie Träger), die natürlich auch bisher schon gute Arbeit geleistet haben, sich gemeinsam bemühen, diese Arbeit durch vielleicht überarbeitete Strukturen, das Entwickeln einer gemeinsamen Haltung noch zu verbessern. Das kommt letztlich den Familien zugute, aber auch die Arbeitsbelastung für die Mitarbeiter/innen wird ertragbarer

- Zwischenzeitlich wurden neue Stellen besetzt. Wenn alle Stellen besetzt sind, kann nach den Handlungsvorschlägen gearbeitet werden. Zu beachten ist dann natürlich, dass die bei ca. 130 Mitabeiterinnen/Mitarbeitern ganz natürlichen Fluktuationen nicht dazu führen dürfen, dass die Stellen über längere Zeit unbesetzt bleiben.

- Es wurde ein System entwickelt, mit dem nachgewiesen werden kann, wie die Belastung der Mitarbeiter/innen ist. Wenn Fallzahlen und Notsituationen steigen, dann kann das nicht mit diesem Projekt aufgefangen werden, sondern man ist in der Lage, anhand eines abgestimmten und anerkannten Berechnungsverfahrens zu belegen, welche Personalausstattung erforderlich ist.

Herr Sohn ging davon aus, dass mit dem Zwischenbericht einige Ergebnisse vorgelegt werden können.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Endbericht zum Projekt „Jugendhilfedienste 2010“ zur Kenntnis.


zu TOP 4.5
Erlebniswelt Fredenbaum;
hier: Sanierung des Big Tipi
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03640-11-E9)

Auf Vorschlag des Vorsitzenden wurde der TOP 4.5 vor TOP 2.3 behandelt.

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„ ... in Ihrer Sitzung am 01.06.2011 baten Sie die Verwaltung, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:

a) Gibt es Ausnahmetatbestände in den einschlägigen Förderbestimmungen, die im vorliegenden Fall greifen könnten? In Betracht kommen vor allem die Aspekte rund um die von Anfang auf Kurzlebigkeit ausgelegte Bauweise des Big Tipi.
Gemäß den Förderrichtlinien gibt es keine Ausnahmetatbestände, auf die sich die Stadt Dortmund berufen kann. Gemäß den Zuwendungsbescheiden besteht auf dem BigTipi eine Zweckbindungsfrist von 20 Jahren. Ob dennoch vom Zuwendungsgeber eine Verkürzung der Zweckbindungsfrist ausgesprochen werden könnte, müsste mit dem Zuwendungsgeber abgestimmt werden. Hierfür muss ein detailliertes Konzepts über die weitere Vorgehensweise dem Zuwendungsgeber zur Prüfung vorgelegt werden. Da es sich hier um ein EU-Projekt handelt, ist die Chance, eine Verkürzung des Zweckbindungszeitraums zu erhalten, als gering anzusehen.

b) Gibt es eine Ersteinschätzung der förderbewilligenden Stellen in Bezug auf eine mögliche Rückzahlungsforderung? Wenn ja, welche?
Für eine Einschätzung muss dem Zuwendungsgeber erst ein neues ausführliches Konzept zur Prüfung vorgelegt werden. Ohne eine Prüfung des Zuwendungsgebers muss mit einer Rückforderung der Fördermittel zzgl. Verzugszinsen gerechnet werden. Dieser Sachverhalt kann erst nach Rücksprache mit dem Zuwendungsgeber konkretisiert werden.

c) Sind der Verwaltung ähnliche Fälle bekannt?
Dem Planungs- und Bauordnungsamt sind keine ähnlichen Fälle bekannt.
d) Welche Erfolgschancen räumt die Verwaltung einem ggf. gegen den Fördergeber zu führenden Rechtsstreit ein?
Gemäß den Zuwendungsbescheiden liegt eine 20jährige Zweckbindungsfrist vor, welche die Stadt Dortmund durch Annahme der URBAN II-Zuwendungsbescheide akzeptierte. Demnach wäre ein Rechtsstreit aus förderrechtlicher Sicht ohne Erfolg.“


Herr Sohn informierte die Mitglieder aus der Ratssitzung, dass der Kämmerer aufgrund der Kritik an der Höhe der Kosten beabsichtige, noch einmal eventuelle Alternativen aufzuzeigen.

Herr Rettstadt zeigte sich mit der Beantwortung der Verwaltung vom Umfang her zufrieden, allerdings nicht hinsichtlich der inhaltlichen Ausführungen. Es sei bereits häufiger vorgekommen, dass Fördergelder in Anspruch genommen wurden, ohne die Konsequenzen ausreichend zu berücksichtigen. Zwar sei auch seine Fraktion für den Erhalt des Big Tipi, aber es gebe weiterhin Bedenken wegen der Kosten. Es bleibe abzuwarten, welche Änderungen der Kämmerer mitteilt.

Die Mitglieder des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Prüfung der Trägerstruktur und konzeptionelle Weiterentwicklung der städtischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendförderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03464-11)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03464-11-E1)

Es lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vor (Drucksache Nr.: 03464-11-E1):

„... die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beauftragt die Verwaltung detailliert und schriftlich darzustellen, auf welche Summe sich die Kosten für die Stadt Dortmund belaufen, wenn diese eine Jugendfreizeitstätte betreibt. Dem gegenüberzustellen sind die Kosten für einen Freien Träger, wenn dieser eine Freizeitstätte von der Stadt Dortmund übernimmt. Es sollte hierbei eine fiktive Jugendfreizeitstätte genommen werden.

Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten darzustellen, wie das in Köln durchgeführte Projekt, Jugendfreizeitstätten in eine gGmbH zu überführen, angenommen wurde und welche Auswirkungen es dort auf den Bereich Jugendfreizeiteinrichtungen hatte. Vielleicht kann hierzu jemand aus der Verwaltung Köln geladen werden, der dies vorstellt.

Begründung

Um über weitere Planungen bzw. Entscheidungen im Bereich Jugendfreizeitstätten bzw. Angebote für Jugendliche zu entscheiden, ist es notwendig zu wissen, wie hoch die Kosten für die Stadt Dortmund bzw. für Freie Träger sind, wenn eine Jugendfreizeiteinrichtungen betrieben wird. Nur so können entsprechende Entscheidungen im finanziellen Rahmen getroffen werden, um eventuell Freie Träger mehr zu fördern bzw. die Stadt zu entlasten.


Darüber hinaus ist es für die Entscheidung dieser Vorlage wichtig zu sehen, wie ein gleiches Projekt in einer anderen Stadt – nämlich die Überführung von Jugendfreizeitstätten in eine gGmbH – angenommen wird bzw. welche Auswirkungen es hat.“


Frau Brandt betonte, die Kommune habe den gesetzlichen Auftrag, Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Ihre Fraktion befürworte die Fortführung der städt. Trägerstruktur. Es gebe ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Angeboten in öffentlicher und denen in freier Trägerschaft. Damit sei eine Trägervielfalt gewährleistet und die bewährte gute Zusammenarbeit könne fortgesetzt werden.
Ausgesprochen kritisch ging sie abschließend auf die Ausführungen der CDU-Fraktion in der Presse ein.

Frau Dr. Tautorat zeigte sich angenehm überrascht von der Vorlage. Eine Ausgründung sei nicht unbedingt immer der Weisheit letzter Schluss.
Ein gutes Zusammenspiel zwischen öffentlichem und freien Träger/n sei notwendig, das sei unbestritten. Allerdings hege sie die Befürchtung, dass sich die freien Träger aufgrund der geringeren Vergütung ihrer Mitarbeiter/innen im Wettbewerb durchsetzen würden. Von daher vertrete sie die Auffassung, dass man sich auf gemeinsame Tarife einigen müsste. Es dürfe nicht außer Acht lassen werde, dass nicht nur die Kosten zählen, sondern die Qualität.

Herr Sohn ging kurz auf die Veranstaltung im November vorigen Jahres zum Thema Trägerschaft von Jugendfreizeitstätten in der Bürgerhalle ein, an der auch Mitarbeiter aus Köln teilgenommen haben, die deutlich zum Ausdruck brachten, dass eine gGmbH kein Allheilmittel ist.

Frau Liedschulte bat, über den Antrag ihrer Fraktion sowie die Vorlage erst nach der Sommerpause zu entscheiden.

Herr Rettstadt erläuterte die Position seiner Fraktion. Langfristig sollte es aufgrund der finanziellen Situation das Ziel sein, die städt. Trägerschaft auf eine Kernkompetenz zu reduzieren und möglichst viele Jugendfreizeitstätten an freie Träger zu vergeben. Dort würde ebenfalls qualitativ gute Arbeit geleistet. Der – im positiven Sinne – Abbau der städt. Mitarbeiter eröffne neue Chancen und die Mittel könnten anderweitig eingesetzt werden, gern auch im sozialen Bereich.
Die Gründung einer gGmbH sah er gleichfalls kritisch.
Dem Antrag der CDU-Fraktion könne er zustimmen.

Frau Schütte-Haermeyer begrüßte die Vorlage. Auch sie sei damals dafür gewesen, eine Überprüfung durchzuführen. Das Ergebnis liege nun vor, eine Einsparung durch die Übertragung auf freie Träger ergebe sich nicht. Im übrigen finde sie, es bestehe ein gut ausgewogenes Verhältnis zwischen kommunalen und Einrichtungen in freier Trägerschaft. Hinsichtlich der Finanzierung vertrete sie ebenfalls die Auffassung, dass es eine gleiche Bezahlung geben sollte, damit es nicht zu einem unfairen Wettbewerb führt.
Den Antrag der CDU-Fraktion lehnte sie ab.
Anschließend brachte sie ihre Betroffenheit zu den Äußerungen der CDU-Fraktion in der Presse zum Ausdruck.

Herr Oppermann sprach sich dafür aus, jetzt zu einem Beschluss zu kommen. Die Diskussion gehe schon über eine geraume Zeit und die Mitarbeiter/innen der Jugendfreizeitstätten hätten auch ein Anrecht darauf, ein Ergebnis zu bekommen.
Anschließend erläuterte er die ablehnende Haltung der Vertreter der Jugendverbände zum Antrag der CDU-Fraktion. Aufgrund der Veranstaltung in der Bürgerhalle halte er es für überflüssig, das Kölner Projekt noch einmal in den Ausschuss zu holen. Eine Kostengegenüberstellung könne man machen, wäre aber aus seine Sicht wenig zielführend. Vielmehr sei es wichtig festzustellen, welche Angebote gibt es in den Stadtbezirken und wie kann das Angebot mit welcher Trägerstruktur vernünftig gestaltet, verändert und ggf. auch neu ausgerichtet werden. Daher befürworte er die grundsätzliche Aussage, im Rahmen des neuen Kinder- und Jugendförderplanes die Angebote/Schwerpunkte und deren Umsetzung noch einmal zu überprüfen

Auch Frau Brandt plädierte dafür, dem Rat eine Empfehlung auszusprechen. Ihre Fraktion werde den Antrag ablehnen, es gebe ausreichende Informationen.

Herr Gora unterstützte den Vorschlag der Verwaltung, weil er unter Einbeziehung der Erfahrungen der Vergangenheit die Weiterentwicklung des Systems beinhalte, sowohl Trägerschaften bei der Stadt als auch bei den freien Trägern zu haben.
Positiv finde er, dass es nicht zur Gründung einer gGmbH komme. Das sage er mit Nachdruck, da die AWO als Träger aufgrund der Wettbewerbssituation gezwungen ist, derartige Gesellschaften zu gründen. In der Regel sei die Tatsache, dass diese Gesellschaften wirtschaftlicher arbeiten, ausschließlich dem Umstand zu verdanken, dass Löhne gekürzt würden.
Der inhaltliche Unterschied habe mit einer anderen inhaltlichen Ausrichtung, Organisationsgrößen, Art der Vernetzung/Struktur und mit den Teams zu tun. Insofern könne es durchaus sein, dass die Qualität der Leistung eine erheblich andere und deutlich bedarfsgerechter ist als die Leistung der Verwaltung. Aber das sei nicht zwingend der Fall. Das müsse immer individuell je nach Lage, Ausrichtung, Stadtgebietsstruktur, Netzwerken überprüft werden. Er signalisierte seine Bereitschaft als Träger, weitere Einrichtungen zu übernehmen, aber nicht mit dem Ziel, deutlich preiswerter zu sein.

Herr Rettstadt wies darauf hin, dass sich die von Frau Schütte-Haermeyer erwähnte nicht vorhandene Einsparung auf die gGmbH beziehe, aber nicht auf die Übertragung weiterer Einrichtungen auf Träger der freien Jugendhilfe.

Frau Bonekamp ging auf die Fragen von Frau Brandt und Herrn Sperling ein:

- Zeitplan
Wie bereits in der letzten Sitzung mitgeteilt, soll am 28.09.2011 die Vorlage zum Kinder- und Jugendförderplan und am 19.10.2011 das Konzept der Kinder- und Jugendförderung dem Ausschuss vorgelegt werden.
- Öffnungszeiten
Wenn mehr Personal zur Verfügung steht, können auch die Öffnungszeiten verändert werden. Z. Z. gibt es 11 unbesetzte Stellen, deren Ausschreibung an die Clearingstelle weitergeleitet wurde. Dort habe das Jugendamt habe deutlich gesagt, dass man am Limit angekommen sei. Die Wiederbesetzung wird als dringend notwendig angesehen, um wenigstens den Status Quo wieder sicherzustellen.
Abschließend berichtete sie von der Dienstbesprechung mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendfreizeitstätten. Die engagierte und gute Arbeit, die auch dazu diene, letztlich die kostenintensiven Maßnahmen der Erzieherischen Hilfen zu vermeiden, könne gar nicht hoch genug geschätzt werden.

Herr Sohn griff das Stichwort Clearingstelle auf. Dort müsse eine schnelle Klärung hinsichtlich der Wiederbesetzung herbeigeführt werden. Die notwendigen Mitarbeiter könnten aufgrund des Berufsbildes nicht innerhalb der Verwaltung akquiriert werden. Daher müsse auch bei knappen Mitteln eine externe Einstellung ermöglicht werden.
Da oft bereits frühzeitig zu erkennen ist, wann eine Stelle frei wird (z. B. Erreichen der Altersgrenze, Altersteilzeit), müsse sich die Personalverwaltung bereits im Vorfeld um eine Wiederbesetzung bemühen. Darauf sollte auch im Ausschuss für Personal und Organisation stärker gedrungen werden.

Herr Rettstadt erschien die Überlegung sinnvoll zu sagen, die 11 unbesetzten Stellen entsprechen der personellen Ausstattung von z. B. 1 oder 2 Jugendfreizeitstätten. Diese beiden Jugendfreizeitstätten werden an freie Träger übertragen und die Verwaltung konzentriert sich auf die noch vorhandenen mit einer dann möglichen besseren Personalausstattung.

Auf die Nachfrage von Herrn Rettstadt erklärte Frau Bonekamp, eine kurzfristige Besetzung der freien Stellen mit vorhandenem sozialpädagogischen Personal sei nicht möglich. In der Verwaltung gebe es relativ wenige sozialpädagogische Fachkräfte. Wenn sie aus einem anderen Bereich herausgenommen würden, entstünde an dieser Stelle wieder eine personelle Lücke. Ein zusätzliches Problem ergebe sich aus dem Erreichen der Altersgrenze. Dadurch würden zukünftig weitere Stellen vakant. Es gebe keinen anderen Weg als eine externe Besetzung.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie lehnte mehrheitlich (4 Ja, 10 Nein) den o. a. Antrag der CDU-Fraktion ab.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl mehrheitlich (10 Ja, 3 Nein, 1 Enthaltung) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt im Grundsatz die Fortführung der städtischen Trägerstruktur für die Einrichtungen der Kinder- und Jugendförderung sowie die Weiterentwicklung der Angebotsstruktur unter Berücksichtigung der in der Vorlage genannten Rahmenbedingungen für eine Neuorganisation der städtischen Kinder- und Jugendförderung auf der Grundlage des Kinder- und Jugendförderplans.


zu TOP 2.4
Spielleitplanung für den Stadtbezirk Brackel
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04318-11)
Antrag Vertreter der Jugendverbände
(Drucksache Nr.: 04318-11-E1)

Es lag folgender Antrag der Vertreter der Jugendverbände vor (Drucksache Nr.: 04318-11-E1):

„... mit großem Interesse haben die Vertreter der Jugendverbände den Bericht zur Spielleitplanung in Brackel aufgenommen.

Wie Sie wissen, haben wir im Januar 2008 den damaligen Antrag zur Einführung einer Spielleitplanung durch einen Antrag begleitet, in dem wir die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen stärker berücksichtigt wissen wollten.

Der nun vorliegende Bericht zur Spielleitplanung in Brackel macht deutlich, wie wichtig und richtig diese Beteiligung war und ist. Denn viele Änderungsbedarfe, wie zum Beispiel die Änderung von Ampelphasen, wären ohne die Sichtweise der Kinder und Jugendlichen nicht aufgefallen.

Umso wichtiger ist es uns, dass die ermittelten Änderungsbedarfe auch eine Umsetzung erfahren. Es wäre wünschenswert, wenn die Umsetzung zusammen mit Kindern und Jugendlichen, besser noch von Kindern und Jugendlichen selbst erarbeitet würde.

Wir schlagen daher vor, den vorliegenden Antrag folgendermaßen zu ergänzen:

Bei der Umsetzung der Maßnahmevorschläge werden Kinder und Jugendliche in die Planungsverfahren einbezogen. Dies gilt insbesondere für die acht grundsätzlichen Handlungsempfehlungen, da sich diese auf alle Ortsteile beziehen und entsprechend viele Ansatzpunkte bieten.

Über die Umsetzung der Maßnahmevorschläge wird im Sommer 2012 im Ausschuss berichtet. Ebenfalls soll dann dargestellt werden, wie die Fortschreibung und Aktualisierung der Spielleitplanung erfolgen soll.“


Frau Brandt bewertete die Vorlage ausgesprochen positiv. Bemerkenswert sei, dass sich 500 Kinder und Jugendliche beteiligt hätten. Das zeige die Freude und das große Interesse der jungen Menschen, ihren Stadtteil mitzugestalten.
Dem Antrag der Vertreter der Jugendverbände werde ihre Fraktion zustimmen, wobei für sie die geforderte Beteiligung der Kinder und Jugendlichen nach den in der Vorlage geschilderten Erfahrungen einfach Vorraussetzung sei.

Auch Frau Schütte-Haermeyer zeigte sich sehr angetan von dem Bericht.
Deutlich werde beschrieben, dass sich die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen stark verändert hat, Schule ist ein zentraler Ort geworden.
Dem Antrag der Vertreter der Jugendverbände könne sie zustimmen.

Herr Roshol begründete kurz den Antrag der Vertreter der Jugendverbände.

Herr Prause zeigte sich von der Broschüre begeistert. Allerdings wären seine bereits in der Vergangenheit geäußerten Befürchtungen hinsichtlich der tatsächlichen Umsetzbarkeit aufgrund der finanziellen Lage der Stadt Dortmund nach wie vor vorhanden.

Frau Liedschulte teilte mit, aus jugendpolitischer Sicht fände sie die Broschüre ausgezeichnet und würde sich eine Ausweitung auf alle Stadtbezirke wünschen. Allerdings gäbe es da noch das finanzielle Problem. Trotzdem sollten sich alle für die weitere Umsetzung einsetzen. Abschließend dankte sie Herrn Mlynczak herzlich für die hervorragende Arbeit.

Herr Mlynczak ging auf die Fragen von Frau Brandt und Frau Schütte-Haermeyer ein:

- Die Spielleitplanung sollte nach Beschluss des Rates vor 3 Jahren modellhaft in drei Stadtbezirken durchgeführt werden: Brackel, Innenstadt-West, Lütgendortmund. Die beiden letzteren können in der jetzt vorliegenden Form aufgrund der in den letzten 3 Jahren aufgetretenen Probleme (finanzielle und personelle) nicht mehr erstellt werden. Die Bestandserhebung wurde im Wesentlichen abgeschlossen, wobei im Stadtbezirk Lütgendortmund noch einige Streifzüge durchgeführt und entsprechendes Kartenmaterial planerisch und technisch erstellt werden müssten. Mit der Lenkungsgruppe (Fachbereichsleitung StÄ 51 und 61) sollen dann bis Ende des Jahres die vorhandenen Möglichkeiten für eine Fortführung dieses kinder- und familienfreundlichen Planungsinstruments besprochen und dem Verwaltungsvorstand und den politischen Gremien dargestellt werden.

- Schulhöfe sind tatsächlich zu zentralen Orten, Treffpunkten geworden. Diese gilt es in der Prioritätenliste des Maßnahmenkatalogs besonders zu berücksichtigen und mit Beteiligung von Schülerinnen und Schülern zu überplanen. Die Projektgruppe Spielleitplanung hat betroffene Fachämter, so auch das Schulverwaltungsamt, zu Besprechungen eingeladen und informiert.
Die mit dem Konzept Spielraumplanung (1995 im Jugendhilfeausschuss) geforderte Beteiligung der Kinder und Jugendlichen ist für Spielplätze umgesetzt worden, für die Schulhöfe sind aber noch einige Anstrengungen erforderlich.


- Die erarbeiteten Maßnahmevorschläge für den Stadtbezirk Brackel fallen in die Zuständigkeit verschiedener Fachbereiche (z. B. Umweltamt, Stadtgrün, Straßen, Schule.....).

- Wenn Dortmund weiterhin familiengerecht und interessant für Kinder und Jugendliche sein möchte, dann sind Bestandserhebungen erforderlich, die immer wieder aktualisiert werden müssen. Familienfreundlichkeit bemisst sich nicht nur an Spielplätzen, sondern an vielen anderen Räumen und Plätzen, und zwar auch für Jugendliche, die häufig dabei vergessen werden.


Dem Wunsch von Frau Schütte-Haermeyer, dass in der nächsten Sitzung des Ausschusses am 28.09.2011 die ämterübergreifende Planungsgruppe berichtet, welche Personalressourcen und finanzielle Ressourcen zur Verfügung stehen und wie die Arbeitsabläufe gestaltet sind, wurde von den Mitgliedern nicht widersprochen.


Ebenfalls wurde dem Vorschlag von Herrn Oppermann nicht widersprochen, die Vorlage auch dem Schulausschuss zur Kenntnis zu geben.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss einstimmig (10 Ja, 3 Enthaltungen) den o. a. Antrag der Jugendverbände.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Spielleitplan für den Stadtbezirk Brackel einschließlich der Maßnahmenvorschläge für eine kinder- und familiengerechte Gestaltung des Stadtbezirks zur Kenntnis.


zu TOP 2.5
Arbeitsbericht 2010 des Jugendrings Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04688-11)

Herr Spangenberg führte in den Arbeitsbericht ein.

Für Frau Brandt dokumentierte der Bericht die vielfältige Jugendarbeit des Jugendrings Dortmund. Sie dankte allen, die sich in der Jugendverbandsarbeit engagieren, trotz der 8 %-igen Kürzung.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm den Arbeitsbericht 2010 des Jugendrings Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 2.6
Baukostenzuschuss für die Kindertageseinrichtungen der Katholische Kindertageseinrichtungen Östliches Ruhrgebiet gGmbH Heilig Geist, Von-der-Recke-Straße 42, St. Aposteln, Gneisenaustraße 62a, St. Johann Baptist, Werimboldstraße 6 und St. Franziskus Xaverius, Am Beilstück 71
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04608-11)

Auf Nachfrage von Herrn Rettstadt teilte Herr Wawrzynek-Lukaschewitz mit, für die 4 Maßnahmen könnte eine Aufstockung der Bezuschussung in Höhe von insgesamt ca. 38.000 € in Betracht kommen.

Da die endgültigen Fördermodalitäten noch nicht bekannt sind, schlug Herr Harder vor, die Vorlage in der vorliegenden Form zu beschließen. Die Verwaltung werde mit den Trägern verhandeln und, sofern zusätzliche Beträge erforderlich werden, eine ergänzende Vorlage für den Ausschuss fertigen.

Unter Berücksichtigung des o. a. Vorschlages von Herrn Harder fasste der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt, den Träger Katholische Kindertageseinrichtungen Östliches Ruhrgebiet gGmbH mit einem Zuschuss zu den Bau – und Einrichtungskosten für den Umbau und die Erweiterung der folgenden Kindertageseinrichtungen
- Dortmund Innenstadt West, Von-der-Recke-Straße 42 in Höhe von 349.894 €
- Dortmund Innenstadt Nord, Gneisenaustr. 62 a in Höhe von 451.000 €
- Dortmund Husen / Kurl, Werimboldstr. 6 in Höhe von 63.300 €
- Dortmund Barop, Am Beilstück 71 in Höhe von 97.000 €
zu unterstützen.



3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Familien-Projekt -

zu TOP 3.1
Broschüre „Ernährung, Bewegung und Gesundheit – schulische Projekte in den Aktionsräumen der Sozialen Stadt“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04488-11)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Broschüre „Ernährung, Bewegung und Gesundheit – schulische Projekte in den Aktionsräumen der Sozialen Stadt“ zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
"Entwicklung, Ernährung, Bewegung" ein Informations- und Bildungsangebot des Familien-Projektes und Partnern
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04570-11)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt das Informations- und Bildungsangebot zu den Themenfeldern „Entwicklung, Ernährung, Bewegung“ zur Kenntnis.



4. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche


zu TOP 4.1
Stadterneuerungsprogramm 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03987-11)
Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 29.06.2011
(Drucksache Nr.: 03987-11)

Es lag folgende Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 29.06.2011 vor:

„Beschluss
Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und empfiehlt, bei Neuanpflanzungen insbesondere auf einheimische und standortgerechte Arten zurückzugreifen. Dies gelte speziell für die Neugestaltung des Rosengartens in Aplerbeck.“


Frau Pöting bewertete die Vorlage positiv, insbesondere das Projekts zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität für Kinder (s. Sanierungsgebiet Ortskern Mengede).


Dem Vorschlag von Herrn Oppermann, die Vorlage auch dem Schulausschuss zur Kenntnis zu geben, wurde nicht widersprochen.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat beschließt die Zusammenfassung der Einzelprojekte zum Gesamtprogramm und beauftragt das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, diese Projekte zum Stadt-erneuerungsprogramm (STEP) 2012 anzumelden.

2. Der Rat nimmt die Bewilligungen zum STEP 2010 zur Kenntnis.

3. Der Rat nimmt den aktuellen Sachstand zum STEP 2011 zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Optimierung des Übergangs Schule und Beruf: Projekt "Zeitgewinn"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03938-11)

Frau Pöting begrüßte die Vorlage. Der Bericht zeige, dass es richtig war, das Projekt „Zeitgewinn“ in das Arbeitsprogramm der Bildungskommission aufzunehmen. Das Bildungsbüro eröffne den Jugendlichen durch eine Vielzahl von Detailprojekten im Zusammenhang mit Akteuren der Schullandschaft und der Wirtschaft gute Wege, ihre Zukunft eigenständig gestalten zu können. Im Interesse der Zukunfts- und Lebenschancen der jungen Menschen sei es unerlässlich, das Projekt fortzuführen und stets - im Rahmen des Möglichen - mit den erforderlichen Mitteln auszustatten.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht zur Optimierung des Übergangs Schule und Beruf und die Handlungsansätze zur Verstetigung der Maßnahmen zur Kenntnis.


zu TOP 4.3
Bildungs- und Teilhabepaket
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03625-11-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„.... den Antrag des Bündnis 90/Die Grünen vom 10.03.2011 beantworte ich wie folgt:

Zu 1:Wie viele Kinder werden in Dortmund das Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen können?

Der Kreis möglicher Anspruchsberechtigter erstreckt sich bis zum 25. Lebensjahr und im Bereich der Teilhabe bis zum 18. Lebensjahr.
Insgesamt leben in Dortmund ca. 30 000 Menschen im Alterssegment bis 25 Jahre mit Ansprüchen aus den Transferbereichen Sozialgesetzbuch (SGB) II, SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschuss und AsylbLG.

Zu 2: Wer wird in Dortmund Ansprechpartner für Familien sein, die nicht im ALG IIBezug sind, aber das Bildungs- und Teilhabepaket aufgrund von Wohngeldbezug oder
Kindergeldzuschlag in Anspruch nehmen können?

Die Leistungen des "Bildungs- und Teilhabepaketes" werden sämtlich durch die Stadt Dortmund angeboten.

Zu 3: Sind die Leistungen der Teilbereiche im Bildungs- und Teilhabepaket miteinander
verrechenbar? Können beispielsweise die Leistungen für das warme Mittagessen bei
einer Nichtinanspruchnahme zusätzlich für Vereinsbeiträge genutzt werden?

Die einzelnen Leistungen sind nicht miteinander verrechenbar.

Zu 4: Gibt es eine Deckelung der Beträge im Bereich Nachhilfe, warmes Mittagessen,
Vereinsbeiträge, Schulausflüge?

- Im Bereich "Nachhilfe" werden die angemessenen Kosten übernommen.
- Das "Mittagessen" wird bis zum tatsächlichen Preis bei einer Eigenbeteiligung von 1,00 € je Mahlzeit bezuschusst.
- Für "Schulausflüge" werden die tatsächlichen Kosten übernommen.
- Für "Vereinsbeiträge" stehen monatlich bis zu 10,00 € zur Verfügung

Zu 5:Wie lange vorher müssen Einzelleistungen beantragt werden, z. B. bei Schulausflügen?

Die Leistungen sind vor der Inanspruchnahme zu beantragen. Fristen dazu gibt es nicht.

Zu 6: Wie sollen die Kooperation, die Überprüfung der Leistungen und die Abrechnung
mit Vereinen, Freizeit- und Kultureinrichtungen erfolgen? Gibt es Ausschlusskriterien
für Angebote?

Die Abrechnung erfolgt direkt mit den Anbietern. Es ist kein Gutscheinverfahren vorgesehen.
Mit dieser Leistung soll es den Berechtigten ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu engagieren, dort mitzumachen und Kontakte zu Gleichaltrigen aufzubauen. Davon abzugrenzen ist die Finanzierung von ausschließlich individuellen Freizeitgestaltungen wie Disco, Kino, Fitnessstudio oder Zoo.

Zu 7: Welche Qualitätskriterien liegen bei einem festgestellten Nachhilfebedarf für die
Leistungserbringer zugrunde? Welche Stundensätze liegen der Leistung zugrunde?

Das Land NRW benennt in seiner entsprechenden Arbeitshilfe folgende Personengruppen für die Durchführung von Lernförderung:

- Studierter Absolvent des Lehramtes
- Ältere Schüler/in mit guten Noten
- Pensionierte Lehrkraft
- Mitarbeiter/in eines Wohlfahrtsverbandes
- Anerkannter Träger der Weiterbildung

Aus pädagogischen und finanziellen Gründen soll es sich nach Möglichkeit nicht um einen kommerziellen Anbieter (Nachhilfeinstitut) handeln. Die Frage der Stundensätze ist bereits zur Frage 4 beantwortet. Landesweit gibt es noch keine abschließende Klärung zur Frage der Angemessenheit.

Zu 8: Wann ist mit der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes zu rechnen?

Das "Bildungs- und Teilhabepaket" wird seit April umgesetzt.“


Frau Bonekamp informierte eingangs kurz über den Stand der Angelegenheit:
Gestern wurde die Kooperationsvereinbarung mit den Trägern der freien Jugendhilfe unterschrieben. Die Schulen sind unter Berücksichtigung bestimmter Indikatoren (z. B. Sozialindex, Aktionsraum, Migration) ausgewählt. Die Stellenausschreibung ist erfolgt, zur Zeit läuft das Auswahlverfahren. Am 01.09. werden sowohl die Stellen der freien Träger als auch die des öffentlichen Trägers besetzt werden.

Herr Rettstadt befürwortete die Einrichtung des Bildungs- und Teilhabepakets, mit dem gutes Geld an der richtigen Stelle eingesetzt wird. Er zeigte sich erfreut, dass ein Konsens zwischen der Stadt und den freien Trägern erzielt werden konnte und das Projekt bald an den Start gehen kann.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.4
Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes und des Investitions- förderungsgesetzes des Landes NRW in Dortmund
hier 4. Sachstandsbericht (Stichtag: 15.05.2011)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04007-11)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den 4. Sachstandsbericht zur Kenntnis
zu TOP 4.5
Erlebniswelt Fredenbaum;
hier: Sanierung des Big Tipi
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03640-11-E9)

Auf Vorschlag des Vorsitzenden wurde der TOP 4.5 vor TOP 2.3 behandelt.


zu TOP 4.6
Umsetzung Instandhaltungsrückstellungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04255-11)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die in der Anlage 1 dargestellten Maßnahmen der Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 3.537.906,08 € zur Kenntnis. Mit der Umsetzung der dargestellten Maßnahmen wird, vorbehaltlich der noch zu treffenden Eigentümerentscheidung, unverzüglich begonnen.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung der in der Anlage 2 dargestellten
Maßnahmen der Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 6.345.000,00 € und beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der unverzüglichen Umsetzung.


zu TOP 4.7
Programm Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt - Durchführung der Teilprojekte
1. Albertus-Magnus-Kirche (1.2.1)
2. Aktivierung von Immobilieneigentümern (1.3.2)
3. Problemgruppen im öffentlichen Raum
- Integration von rumänischen und bulgarischen Kindern (3.2.1.1)
- Arbeit mit Suchtmittelabhängigen Personen (3.2.1.2)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03496-11)
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 29.06.2011

(Drucksache Nr.: 03496-11)

An der Beratung und Abstimmung nahmen Frau Schütte-Haermeyer und Herr Klein nicht teil.


Es lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vor:

„Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord einigen sich auf folgenden Zusatz zum Beschlussvorschlag:

Der Umsetzung des Teilprojektes 3.2.1.1 des Programms „Soziale Stadt NRW – Dortmund Nordstadt“ – wird zugestimmt, jedoch müssen in der Umsetzungsphase auch Auffangklassen im gesamten Stadtgebiet eingerichtet werden, da dies als gesamtstädtische Aufgabe gesehen wird und ggf. im Jahre 2014 weitere Zuzüge zu erwarten sind.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt, mit oben genanntem Zusatz, einstimmig folgende Beschlussfassung:

1. Der Rat beschließt die gutachterliche Prüfung der Bausubstanz und Umnutzung der „1.2.1 Albertus-Magnus-Kirche“ vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung.

2. Der Rat beschließt die Durchführung des Projekts „1.3.2 Aktivierung von Immobilieneigentümern“ vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung.

3. Der Rat beschließt die Durchführung des Projekts „3.2.1.1 Problemgruppen im öffentlichen Raum - Teilprojekt „Integration von rumänischen und bulgarischen Kindern“ vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung.

4. Der Rat beschließt die Durchführung des Projekts „3.2.1.2 Problemgruppen im öffentlichen Raum - Teilprojekt Arbeit mit suchtabhängigen Personen in der Nordstadt“ vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung.

5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass folgende Projekte aus dem vom Rat am 25.06.2009 (DS.-Nr. 14677-09 und 14678-09) beschlossenem Programm Soziale Stadt NRW Dortmund - Nordstadt nicht durchgeführt werden können, da für diese Projekte kein Förderzugang besteht.
· 2.1.2 Nordhand
· 2.1.3 Nordbildung
· 2.1.7 Erfahrungstransfer lokaler Ökonomie

6. Der Rat beschließt die angepasste Finanzübersicht zu den damaligen Vorlagen
DS.-Nr. 14677-09, 14678-09 und 01206-10 (siehe Anlage 1; Förderzeitraum 2011 bis 2013).“



Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl mehrheitlich (Frau Dr. Tautorat: Zustimmung zu 1. – 3. und 5., Ablehnung 4. und 6.; Herr Rettstadt: Enthaltung zu 1.) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat beschließt die gutachterliche Prüfung der Bausubstanz und Umnutzung der „1.2.1 Albertus-Magnus-Kirche“ vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung.

2. Der Rat beschließt die Durchführung des Projekts „1.3.2 Aktivierung von Immobilieneigentümern“ vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung.

3. Der Rat beschließt die Durchführung des Projekts „3.2.1.1 Problemgruppen im öffentlichen Raum - Teilprojekt „Integration von rumänischen und bulgarischen Kindern“ vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung.

4. Der Rat beschließt die Durchführung des Projekts „3.2.1.2 Problemgruppen im öffentlichen Raum - Teilprojekt Arbeit mit suchtabhängigen Personen in der Nordstadt“ vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung.

5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass folgende Projekte aus dem vom Rat am 25.06.2009 (DS.-Nr. 14677-09 und 14678-09) beschlossenem Programm Soziale Stadt NRW Dortmund - Nordstadt nicht durchgeführt werden können, da für diese Projekte kein Förderzugang besteht.
· 2.1.2 Nordhand
· 2.1.3 Nordbildung
· 2.1.7 Erfahrungstransfer lokaler Ökonomie

6. Der Rat beschließt die angepasste Finanzübersicht zu den damaligen Vorlagen
DS.-Nr. 14677-09, 14678-09 und 01206-10 (siehe Anlage 1; Förderzeitraum 2011 bis 2013).




5. Anträge / Anfragen


zu TOP 5.1
Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04724-11)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04724-11-E1)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04724-11-E2)

Zur Sitzung wurde die Bitte um Stellungnahme wie nachfolgend schriftlich von der Verwaltung beantwortet (die Fragen sind in der Stellungnahme der Verwaltung aufgeführt):

„.. die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird wie folgt beantwortet:
1. Wie viele zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren können bei der Beibehaltung des momentanen Standards mit Hilfe der zusätzlichen Landesmittel geschaffen werden?
Die vom Land kurzfristig bereitgestellten investiven Fördermittel zum Ausbau der Plätze für Kinder unter drei Jahren von 100 Mio € in 2011, davon 3.257.585 € für Dortmund, und 60 Mio € in 2012, davon 1.954.551 € für Dortmund, müssen nach den im Rundschreiben Nr. 11/2011 festgelegten Förderbedingungen vom Letztempfänger (also dem Träger) bis zum 31.12. des entsprechenden Haushaltsjahres verausgabt werden.
Die investive Landesförderung wurde für Neubauten (inkl.Ausstattung) von bislang 18.000 € um 1.000 € auf 17.000 €, für Umbauten von 7.650 € um 2.550 € auf 5.100 € und für Ausstattung von 3.150 € um 1.450 € auf 1.700 € pro Platz gekürzt.
Bis zum 21.07.2011 muss dem Landesjugendamt mitgeteilt werden, welche Maßnahmen mit welchem Platzausbau hiervon gefördert werden sollen. Bewilligungsbehörde ist das örtliche Jugendamt.
Derzeit finden intensive Abstimmungsgespräche mit den Trägerlinien zu den Realisierungsmöglichkeiten geplanter Projekte unter den neuen Förderbedingungen statt. Ein abschließendes Ergebnis liegt derzeit noch nicht vor. Insofern können noch keine genauen Angaben zu den realisierbaren zusätzlichen Betreuungsplätzen gemacht werden.
2. An welchen Stellen und wie schnell können diese Plätze realisiert werden? Wie sehen die Überlegungen und Planungen der Verwaltung dazu aus?
Wie oben dargestellt, können noch keine genauen Angaben hierzu gemacht werden. Die örtliche Verwaltung als Planungs- und jetzt auch Bewilligungsbehörde (investiv) kann Bedarfe ermitteln und benennen und bei den Trägern entsprechende Projekte zur Umsetzung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel zur Betriebskostenförderung und investiven Förderung anstoßen. Die Träger sind gefordert, im gesetzlichen und im notwendigen zeitlichen Rahmen bewilligungsfähige Antragsunterlagen zu erstellen.
Bei der Einschätzung der zeitlichen Realisierbarkeit sind mögliche Auflagen von Baubehörden zu berücksichtigen (z.B. Erstellung verschiedener Gutachten).
Insofern müssen alle Überlegungen der Verwaltung in enger Abstimmung mit den Trägern getroffen werden.
3. Welche Auswirkungen haben diese Veränderungen auf die im Mai vom Rat verabschiedete Vorlage zum Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt in Dortmund?
Auch hier gilt das oben gesagte. Inwiefern die Kürzungen der investiven pro Platzförderung des Landes und die kurzen Verausgabungszeiträume den Ausbau der Plätze vor allem in den Bestandseinrichtungen beeinflussen werden, kann aktuell noch nicht abgeschätzt werden. Es ist aber davon auszugehen, dass weitere investive Zuschussbedarfe für die Stadt entstehen werden.“

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 5.2
Elternbeiträge
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04725-11)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04725-11-E1)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04725-11-E2)

Zur Sitzung wurde die Bitte um Stellungnahme wie nachfolgend schriftlich von der Verwaltung beantwortet (die Fragen sind in der Stellungnahme der Verwaltung aufgeführt):

„... die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird wie folgt beantwortet:
1. Laut momentaner Dortmunder Beitragssatzung wird der Elternbeitrag nur für ein Kind erhoben. Besuchen mehrere Kinder einer Familie, eines Elternteils oder von Pflegeeltern gleichzeitig das Angebot der Kindertagespflege, eine Tageseinrichtung für Kinder oder das Angebot der Offenen Ganztagsschule, so wird bei gleicher Höhe der Beiträge nur ein Beitrag erhoben. Ergeben sich für die Betreuung der jeweiligen Kinder unterschiedlich hohe Beiträge, so ist der höhere Beitrag zu zahlen. Erhält die Stadt die vom Land vorgesehene Ausgleichszahlung grundsätzlich für alle Kinder im letzten Kindergartenjahr, auch wenn diese aufgrund der o.g. Geschwisterregelung von der Beitragszahlung befreit sind?
Die Erstattung der Beitragsausfälle soll nach Ankündigungen des Landes 19% der Betriebskosten für ein Drittel der zum Kindergartenjahr 2011/2012 am 15.03.2011 angemeldeten Plätze für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt betragen. Im Kinderbildungsgesetz wird hierzu keine gesetzliche Regelung getroffen werden. Es ist vorgesehen, die Erstattungsregelung durch eine Verordnung zu treffen. Eine detaillierte Regelung zur Erstattung, also wann was genau gezahlt und wie im Detail berechnet wird, liegt derzeit nicht vor.
Dem Grunde nach ist somit eine Erstattungsregelung des Landes unabhängig von einer bisherigen örtlichen Beitragsbefreiung vorgesehen.
2. Wenn ja, werden die Ausgleichszahlungen an die betroffenen Familien weitergeleitet?
Nein. Die Familien werden von der Beitragspflicht als Teil der Betriebskostenfinanzierung der Tageseinrichtungen für Kinder befreit, erhalten aber keine direkte finanzielle Zuwendung.
3. Momentan werden für ein Kind in der OGS keine Elternbeiträge erhoben, wenn für ein Geschwisterkind in einer Kindertageseinrichtung Elternbeiträge gezahlt werden. Werden zukünftig Elternbeiträge für die OGS fällig, wenn ein jüngeres Kind im letzten Kindergartenjahr beitragsfrei gestellt wird?
Ja.
4. Ist es erforderlich, die Dortmunder Satzung zu ändern, damit für alle Kinder die Ausgleichszahlung vom Land erfolgt? Welche grundsätzlichen weiteren Konsequenzen für die Beitragssatzung sieht die Verwaltung?
In Abstimmung mit dem Rechtsamt wird keine Erfordernis für eine Änderung der Beitragssatzung gesehen. Weder in Hinsicht auf die Ausgleichszahlungen des Landes noch mit Blick auf mögliche grundsätzliche Konsequenzen.“

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 5.3
Beitragsfreies Kindergartenjahr
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04737-11)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04737-11-E1)

Zur Sitzung wurde die Bitte um Stellungnahme wie nachfolgend schriftlich von der Verwaltung beantwortet (die Fragen sind in der Stellungnahme der Verwaltung aufgeführt):

„...die Anfrage der SPD-Fraktion wird wie folgt beantwortet:
1. Wie wird das beitragsfreie Kindergartenjahr in Dortmund umgesetzt? Lässt sich der Zeitplan bis 01.08.2011 einhalten?
Auf der Grundlage der bisherigen rechtlichen Regelungen werden im Laufe des Monats Juli 2011 alle Beitragspflichtigen dieser Stadt ihren Beitragsbescheid, gültig ab dem 01.08.11 erhalten. Diejenigen Beitragspflichtigen, welche von der beabsichtigten Regelung zum beitragsfreien letzten Kindergartenjahr betroffen sind, werden erst einen Beitragsbescheid nach Beschlussfassung durch den Landtag (voraussichtliche Beschlussfassung am 22.07.11) erhalten, d.h., die Bescheide werden zeitverzögert erlassen werden.
2. Wie werden die davon profitierenden Eltern informiert?
Siehe Antwort zu Frage 1.
3. In welcher Form wird es Veränderungen bei dem „Dortmunder Weg“ geben, nämlich alle Geschwisterkinder beitragsfrei zu stellen?
Grundsätzlich keine. Die Stadt Dortmund hat eine 100-%-Geschwisterkindbefreiung unabhängig von der in Anspruch genommenen Betreuungsform.
4. Wird sich die neue Regelung finanziell auf die OGS-Kinder (oder in Kindertagespflege betreuten Kinder ) auswirken, für die In Dortmund bislang eine gemeinsame Beitragssatzung mit Geschwisterkindregelung gilt? Wenn ja, in welcher Form?
Da die Beitragssatzung nach Auskunft des Rechtsamtes keiner Veränderung bedarf, wird sich ggf. eine Beitragspflicht für das bislang beitragsfreie Kind in der OGS oder Kindertagespflege ergeben, wenn das zuvor beitragsrelevante Geschwisterkind nun aufgrund der neuen Regelung beitragsfrei gestellt wird. Der Grundsatz, dass immer nur ein Elternbeitrag, nämlich der höhere Beitrag, zu zahlen ist, bleibt bestehen.
5. Muss es eine neue Beitragssatzung geben?
Nein.
6. Wie werden die Beitragsausfälle für das beitragsfreie Kindergartenjahr von der Landesregierung ausgeglichen?
Die Erstattung der Beitragsausfälle soll nach Ankündigungen des Landes 19% der Betriebskosten für ein Drittel der zum Kindergartenjahr 2011/2012 am 15.03.2011 angemeldeten Plätze für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt betragen. Im Kinderbildungsgesetz wird hierzu keine gesetzliche Regelung getroffen werden. Es ist vorgesehen, die Erstattungsregelung durch eine Verordnung zu treffen. Eine detaillierte Regelung zur Erstattung, also wann was genau gezahlt und wie im Detail berechnet wird, liegt derzeit nicht vor.
7. Wie gestalten sich die zukünftigen Landeszuschüsse für den Bereich der Kindertagesbetreuung insgesamt? Wie sehen die Landeszuwendungen im Vergleich zum jetzigen Fördervolumen aus?

Die Betriebskostenzuschüsse des Landes werden sich im Verhältnis zu den bisherigen Gesamtzuschüssen durch die Erhöhung der Zuschüsse bei den Familienzentren, den betreuten behinderten Kindern in der Gruppenform IIc und die Anpassung der Sprachförderpauschalen nur geringfügig erhöhen.

Die finanziellen Auswirkungen für Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder durch die befristeten Programme des Landes außerhalb des Kinderbildungsgesetzes zur Förderung zusätzlicher Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten sowie die Förderung von zusätzlichen Ergänzungskraftstunden in Gruppen mit Kindern unter drei Jahren lassen sich derzeit noch nicht abschätzen, da sie von den bis zum 29.07.2011 zu stellenden Anträgen der Träger von Tageseinrichtungen für Kinder abhängig sind.“

Herr Rettstadt sprach sich dafür aus, das erste Kindergartenjahr beitragsfrei zu stellen (nicht das letzte), und bat die Anwesenden, sich auf Landesebene bei ihren Fraktionen dafür einzusetzen. Nach seinen Informationen aus dem Landtag soll es wohl auch schon ein Umdenken geben.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 6.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Die aktuelle Übersicht ist der Niederschrift beigefügt (s. Anlage).


zu TOP 7.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Herr Sohn gab folgende Informationen:

- Projekt des Landes „Kurve kriegen“
Vorstellung in der nächsten Sitzung des Ausschusses am 28.09.2011


- Inobhutnahme von Kindern
Herr Bösebeck teilte mit, in der Landesstatistik wurden nicht die unbegleiteten Minderjährigen berücksichtigt, die in hoher Zahl nach Dortmund kommen (ca. 150). Wenn diese von der Gesamtzahl abgezogen würden, läge Dortmund wieder im Mittelfeld in NRW.


- übersandt/verteilt wurden:
-> „Selbsthilfe-Forum – Das Magazin für Dortmund -“, Der Paritätische
-> „Ansicht“, AWO
-> „Bericht 2010“, Trägerverbund 3 x 4 – Interkulturelle Bildung
(Bericht wurde vor der Sitzung verteilt)
-> Einladung zum Sozialpädagogischen Nordstadtprogramm am 15.07.2011




Abschließend wünschte Herr Sohn allen Mitgliedern eine schöne und erholsame Ferienzeit.




Der Vorsitzende beendete die Sitzung um 19.15 Uhr.




Sohn Spangenberg Lieberknecht
Vorsitzender Schriftführerin


Anlage zu TOP 2.2

(See attached file: Abschluss Juli 2011.pdf)


Anlage zu TOP 6.

(See attached file: BV-Themenliste.pdf)