Niederschrift (öffentlich)

über die 18. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 23.09.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 14:00 - 16:50 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Martin Grohmann (SPD)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)
Rm Heinrich-Theodor Garbe (AfD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD)

Rm Torsten Heymann (SPD)
Rm Carsten Klink (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Wolfgang Frebel (B 90/Die Grünen) i. V. für Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sascha Mader (CDU)
RM Carsten Giebel (SPD) i. v. für Rm Daniel Naumann (SPD)
Rm Ute Pieper (SPD) Rm Thomas Pisula (CDU)

Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Matthias Dudde (B 90/Die Grünen) i. V. für Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Jendrik Suck (CDU)

Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Thomas Tölch (SPD)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Matthias Schulte – StA 20
Heinz Hansmeier – StA 20
Thomas Ellerkamp – StA 23
Detlef Niederquell –StA 23
Frank Schnelle – 70/BL
Stefan Thabe – 61/2
Martin Krieg – 66/3
Heike Tasillo – 32/6
Jens Heinke – 51/7
Pascale Ledune – 8/GF
Annegret Marienfeld – 21/4
Detlev Harries – 37/4

3. Gäste:


./.

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 18. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 23.09.2016, Beginn 14:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 30.06.2016


2. Finanzen

2.1 3. Managementbericht 2016
Kenntnisnahme

2.2 Satzung zur neunten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03393-16-E1)

2.3 Auswirkungen von nicht umgesetzten Baumaßnahmen auf den städtischen Haushalt
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05760-16)

2.4 Schließung der EAE und daraus resultierende Auswirkungen auf den städtischen Haushalt
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05762-16)

2.5 Vergabeverfahren
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05763-16)

2.6 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2016 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05397-16)

2.7 Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages gemäß §§ 127 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) und §§ 23 ff. des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) für die erstmalige endgültige Herstellung der Anlage Am Hackenbeck.
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 04451-16)
2.8 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05090-16)

2.9 Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04555-16)

2.10 Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.10.2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05217-16)

2.11 Psychosoziales Zentrum für traumatisierte Flüchtlinge (PSZ) in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05314-16)

2.12 Fortsetzung der Ko-Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser, Mütterzentrum e.V. Do-Dorstfeld und Sozialdienst kath. Frauen e.V. in Do-Hörde für die Jahre 2017 - 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04690-16)

2.13 Beschaffung zusätzlicher mobiler und stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05477-16)


3. Beteiligungen

3.1 Kosten für Gutachten und Rechtsberatung zur Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05761-16)

3.2 Wiederbestellung von Herrn Sparkassendirektor Uwe Samulewicz und Herrn Sparkassendirektor Norbert Wolf zu Mitgliedern des Vorstandes der Sparkasse Dortmund
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 05260-16)

3.3 Projekt Digitale Wirtschaft NRW: Gründung der Ruhr:HUB GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05466-16)

3.4 Weiterentwicklung MVA Hamm Verbund / Beitritt der Kreise Soest und Warendorf sowie Erhöhung der Beteiligung des Kreises Unna
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05412-16)

3.5 Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05022-16)

3.6 Städtische Seniorenheime Dortmund gGmbH - hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags der Tochtergesellschaft SHDO Service GmbH - Genehmigung einer redaktionellen Anpassung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05306-16)


3.7 Übernahme der Aufgabe Breitbandkoordination der Stadt Dortmund bei der Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05294-16)


4. Liegenschaften

4.1 Fußballmuseum
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05558-16)

4.2 Raumbedarfe für die schulische Versorgung zugewanderter Kinder und Jugendlicher; hier: Beschaffung von Schulraumcontainern
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05139-16)

4.3 Energetische Sanierung der Haustechnik und der Leitungssysteme der Max-Wittmann-Förderschule, Oberevinger Str. 155
hier: Außerplanmäßige Inanspruchnahme einer Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2017

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05164-16)

4.4 „Stadtbahn Rhein-Ruhr" in Dortmund
Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73) - Konzept- und Planungsbeschluss -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04055-16)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 28.06.2016
hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 23.08.2016

4.5 Zweigleisiger Ausbau Brackeler Hellweg/Asselner Hellweg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04452-16)

4.6 Projekt "Kreuzung Märkische Straße/B 1" -Planungsbeschluss-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04546-16)

4.7 Ausbau der Erschließungsanlagen im Bebauungsplangebiet Hom 242 -Bergfeld-
Hier: 1. Ausbaustufe

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04432-16)



5. Sondervermögen

5.1 Zweiter Quartalsbericht für das Jahr 2016 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05286-16)

5.2 Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und Gewinnverwendung 2015 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05375-16)


6. Sonstiges

6.1 Controlling und Richtlinien für Spenden, Sponsoring und Werbung im Zusammenhang mit
kommunalen Nutzungen oder Veranstaltungen

Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 05732-16)

6.2 Energiebericht 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05371-16)

6.3 Broschüre "Stadt Dortmund, Der Erfolg eines effizienten Projektmanagements"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05472-16)
Die Unterlagen erhalten Sie im Rahmen eines Sonderversandes für den Rat

6.4 Dritter Sachstandsbericht zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05141-16)

6.5 Zukünftige Wohnbauflächenentwicklung in Dortmund - Handlungsstrategien
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04710-16)
Die Berichte zur Stadtentwicklung erhalten Sie im Rahmen eines reduzierten Sonderversandes für den Rat

6.6 "NRWeltoffen: Lokale Handlungskonzepte gegen Rechtsextremismus und Rassismus" - Kommunales Förderprogramm zur Rechtsextremismus- und Rassismusprävention des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderaufruf

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05491-16)



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.



1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Tölch benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weißt auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung hat gebeten, folgende Vorlagen im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:

Überplanmäßige Mehraufwendungen bei Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO (Sachkonto 549 700)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05708-16)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.15 behandelt.

Die CDU-Fraktion hat gebeten, die folgende Bitte um Stellungnahme im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung zu nehmen:

Konzept zur Umsetzung der Haushaltsmittel im Straßenbau
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05788-16)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.14 behandelt.

Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 30.06.2016

Die Niederschrift über die 17. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 30.06.2016 wird genehmigt.


2. Finanzen

zu TOP 2.1
3. Managementbericht 2016
mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 04467-16-E2)

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert den Bericht (Anlage 1) und antwortet im Anschluss auf die gestellten Fragen.


zu TOP 2.2
Satzung zur neunten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03393-16-E1)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.3
Auswirkungen von nicht umgesetzten Baumaßnahmen auf den städtischen Haushalt
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05760-16)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05760-16-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele geplante Bauvorhaben wird die Stadt Dortmund in diesem Jahr abschließen können,
bitte geben Sie den Fortschritt in Prozent an.

2. Sollten Bauvorhaben nicht umgesetzt werden, bitten wir um Benennung der Projekte und
deren geplanten Kostenrahmen.

3. Wird sich das eingeplante Haushaltsdefizit für das Jahr 2016 um einen entsprechend Betrag
durch diese nicht verausgabten Mittel reduzieren?

4. Hat die Stadt Dortmund in den Jahren 2013-2015 alle geplanten Bauvorhaben umsetzen
können, bzw. zu welchem Prozentsatz hat sie die Bauvorhaben umsetzen können? Wie
haben sich die Einsparungen durch nicht umgesetzte Bauvorhaben in den städtischen
Haushalten bemerkbar gemacht?

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) erläutert die Bitte um Stellungnahme seiner Fraktion.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) sagt eine Antwort der Verwaltung schriftlich für die nächste Sitzung zu.

Zu TOP 2.4
Schließung der EAE und daraus resultierende Auswirkungen auf den städtischen Haushalt
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05762-16)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05762-16-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Kosten entstehen der Stadt Dortmund durch die Schließung der EAE?
2. Bitte benennen Sie strukturelle, organisatorische und finanzielle Folgen der Schließung der EAE für die Stadt Dortmund (z.B. höhere Zahlen an aufzunehmenden kommunal zugewiesenen Flüchtlingen durch Wegfall von Anrechnungen)
3. Welche dieser Leistungen werden durch die Stadt Dortmund getragen, welche Leistungen werden durch das Land NRW oder den Bund getragen?

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) sagt eine schriftliche Antwort zu Frage 1 und 3 bis zur nächsten Sitzung zu, zu Frage 2 bittet er bis Ende des Jahres zu warten, da es sonst eine reine Spekulationsgröße sei.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) hat Verständnis und erklärt sich mit dem Vorschlag einverstanden.




zu TOP 2.5
Vergabeverfahren
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05763-16)
hierzu->Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05763-16-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender
Fragen:

1. Wie stellt die Stadt bei Vergabeverfahren die Bonität und Leistungsfähigkeit der zu beauftragenden Firmen sicher?
2. Welche Wirtschaftsauskünfte erhebt die Stadt über mögliche Geschäftspartner?
3. Laut Berichterstattung in den Medien greift die Stadt bei Vergabeentscheidungen nicht

auf die Bewertungen von Wirtschaftsauskunfteien wie Creditreform oder Schufa zurück.
Mit welcher Begründung?
4. Welche Auswirkungen haben die Auseinandersetzungen der mit dem Bau der Traglufthallen

beauftragten Firma und ihren Zulieferern für die Stadt bezüglich der Kosten, des
Zeitplans der Aufstellung und möglicher Regressforderungen?
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) sagt eine Antwort für die nächste Sitzung zu.

zu TOP 2.6
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2016 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05397-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 1.und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2016 bewilligten

Mehraufwendungen in Höhe von 83.710,66 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 1.268.500,99 €.


zu TOP 2.7
Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages gemäß §§ 127 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) und §§ 23 ff. des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) für die erstmalige endgültige Herstellung der Anlage Am Hackenbeck.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04451-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages gemäß §§ 127 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) und §§ 23 ff. des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) für die erstmalige endgültige Herstellung der Anlage Am Hackenbeck.





zu TOP 2.8
Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05090-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben.

zu TOP 2.9
Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04555-16)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass er vom Mitwirkungsverbot betroffen sei. Er verlässt den Platz und nimmt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung der Vorlage teil.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, ob das Ergebnis, bezogen auf die Kostendeckung, zufriedenstellend sei.

Herr Harries (Abteilungsleiter Feuerwehr) gibt an, dass das Ergebnis der Gebührenverhandlung zufriedenstellend sei. Einvernehmen sei erzielt worden. Gedanklich sei das von der eigentlichen Rettungsdienstbedarfsplanung zu trennen, da es sich um zwei verschiedene Sachverhalte handele. Der jetzige Bedarfsplan sei noch nicht beschlossen. Die Refinanzierung der Ausbildung der Unfallsanitäter sei noch im Unklaren, da es dort noch durch die Konkurrenz der Gesetzgebung auf Bundes- und Landesebene Diskussionsbedarf gäbe.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass bei den Gebühren für den KTW und RTW in Dortmund deutlich höher lägen als in verschiedenen, vergleichbaren Nachbarstädten. Er fragt nach, woran das liege.

Herr Harries erläutert, dass z. B. Essen noch auf der Grundlage einer Kalkulation von 2006 die Gebühren erhebe. Im Krankentransport sei Dortmund sehr gut, aber nicht exorbitant hoch ausgestattet.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund

zu TOP 2.10
Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.10.2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05217-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den bisherigen Entgelttarif aus dem Jahr 2015 für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes der Stadt Dortmund aufzuheben und den neuen Entgelttarif - Anlage 1 - ab dem 01.10.2016 anzuwenden.
zu TOP 2.11
Psychosoziales Zentrum für traumatisierte Flüchtlinge (PSZ) in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05314-16)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seiner Meinung nach die Einrichtung wichtig sei, aber es nicht ausschließlich Sache der Kommune sein könne, das zu finanzieren. Er sehe auch Schwierigkeiten, das passende Personal zu bekommen. Das sei Sache der Krankenkassen. Er enthalte sich bei dieser Vorlage.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) verweist auf Seite 2, in der beschreiben sei, wie sich die Finanzierung zusammensetze. Er halte das für eine vernünftige Lösung, wobei der größte Anteil der finanziellen Belastung vom Land übernommen werde.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) merkt an, dass wieder Kosten entstünden. Er fragt nach, warum so eine Einrichtung nicht auch für die Allgemeinheit geöffnet werden könne.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt nach, ob eine Kooperation mit der Landesklinik angedacht sei.

Herr Stüdemann verweist auf Seite 2, 2. und 3. Abschnitt der Vorlage. Eine Abstimmung mit allen Einrichtungen habe stattgefunden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt das in Kooperation mit dem Gesundheitsamt erarbeitete Konzept der AWO zur Einrichtung eines Psychosozialen Zentrums in Dortmund zur Kenntnis und beschließt die Kofinanzierung durch die Stadt Dortmund.

zu TOP 2.12
Fortsetzung der Ko-Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser, Mütterzentrum e.V. Do-Dorstfeld und Sozialdienst kath. Frauen e.V. in Do-Hörde für die Jahre 2017 - 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04690-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortsetzung der kommunalen Ko-Finanzierung beider Mehrgenerationenhäuser in Dortmund für die Jahre 2017 bis 2020. Sowohl das Mütterzentrum e.V. in Dortmund-Dorstfeld als auch das Mehrgenerationenhaus des Sozialdienstes Kath. Frauen e.V. in Dortmund-Hörde sind bei der Gestaltung des demografischen Wandels und bei der Sozialraumentwicklung im Wirkungskreis der Einrichtungen eingebunden.

zu TOP 2.13
Beschaffung zusätzlicher mobiler und stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05477-16)

Nach ausführlicher Diskussion und Erklärungen zum Abstimmungsverhalten der einzelnen Fraktionen, ist sich der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften darüber einig, dass die Empfehlungen des Ausschusses für Personal und Organisation und des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün in die Beratungsfolge aufzunehmen sind und
verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in seine nächste Sitzung.
zu TOP 2.14
Konzept zur Umsetzung der Haushaltsmittel im Straßenbau
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05788-16)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
mit der zurückgezogenen Vorlage „Konzept zur Umsetzung der Haushaltsmittel im Straßenbau“, Drucksachen-Nr. 05201-16, hatte die Verwaltung, wenn auch leicht verspätet, folgenden Beschluss des AFBLvom 10.03.2016 umgesetzt:

„Der AFBL erwartet von der Verwaltung bis zur Sommerpause ein Entwicklungsszenario, mit dem die geplanten und durchführbaren Straßenbaumaßnahmen in Einklang gebracht werden sollen. Hierbei sind auch Ursachen und ggf. möglicher Unterstützungsbedarf aufzuzeigen. Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün sowie der Ausschuss für Personal und Organisation sind einzubeziehen.“



Im Wege der Dringlichkeit erwartet die CDU-Fraktion eine Auskunft zu folgenden Fragen:
1. Warum wurde die Vorlage verwaltungsseitig zurückgezogen?
2. Wann ist mit einer neuen Vorlage zu rechnen, die den oben genannten Beschluss des AFBL vom 10.03.2016 umsetzt?
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass das Tiefbauamt z. Zt. eine Überarbeitung der Konzeption vornehme, die in nächster Zeit den Verwaltungsvorstand und dann auch die Gremien erreiche. Er bittet den Ausschuss, abzuwarten, bis die Vorlage vorliege.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) weist noch einmal darauf hin, dass seine Fraktion davon ausgehe, dass die Vorlage für den Haushalt 2017 mitberaten werden könne. Der Auftakt habe bereits am 10.03.16 begonnen.

Herr Stüdemann sagt das zu.

zu TOP 2.15
Überplanmäßige Mehraufwendungen bei Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO (Sachkonto 549 700)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05708-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die überplanmäßigen Mehraufwendungen bei Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO und die Deckung durch Minderaufwendungen bei den Zinsaufwendungen an private Unternehmen.

3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
Kosten für Gutachten und Rechtsberatung zur Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05761-16)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05761-16-E1)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele Gutachten und Rechtsberatungsleistungen wurden im Rahmen der Planungen für die Direktvergabe des Dortmunder Verkehrsauftrages von der Stadt Dortmund oder ihrer städtischen Töchter in Auftrag gegeben?

2. Bitte listen Sie diese Gutachten und Rechtsberatungsleistungen mit Namen, Auftragnehmer und den entstandenen Kosten auf.

3. Hätten nach allgemeiner Informationslage bei einer EU-Ausschreibung für den Verkehrsauftrag ebenfalls Gutachten und Rechtsberatungsleistungen in Auftrag gegeben werden müssen?

4. Sind der Stadt Dortmund oder ihren städtischen Töchtern noch weitere Kosten durch das jetzt gewählte Vergabeverfahren entstanden und wenn ja, welche?
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) sagt eine schriftliche Antwort für die nächste Sitzung zu.

zu TOP 3.2
Wiederbestellung von Herrn Sparkassendirektor Uwe Samulewicz und Herrn Sparkassendirektor Norbert Wolf zu Mitgliedern des Vorstandes der Sparkasse Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05260-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Wiederbestellung von Herrn Sparkassendirektor Uwe Samulewicz und Herrn Sparkassendirektor Norbert Wolf zu Mitgliedern des Vorstandes der Sparkasse Dortmund.

zu TOP 3.3
Projekt Digitale Wirtschaft NRW: Gründung der Ruhr:HUB GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05466-16)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05466-16-E1)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.2016

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende ergänzende Stellungnahme der Verwaltung vor:
ich nehme Bezug auf die o.g. Vorlage und möchte Sie über eine Änderung betreffend das Stammkapital informieren.

Die Vorlage wurde auf der Grundlage eines vorläufigen Entwurfs des Gesellschaftsvertrages erstellt. Im Rahmen der weiteren Abstimmung des Gesellschaftsvertrages mit den Mitgesell­schaftern musste eine geringfügige Erhöhung des Stammkapitals um 200 Euro vorgenommen werden. Diese wurde erforderlich, um das anteilige Kapital der Gesellschafter jeweils auf volle Euro festzusetzen und gleichzeitig die prozentualen Anteile unverändert zu lassen. Das Stammkapital wurde deshalb auf 25.200 Euro festgesetzt. Der Anteil der Stadt Dortmund an der Gesellschaft liegt unverändert bei 27 %, dies entspricht aber jetzt 6.804 Euro statt bisher 6.750 Euro.

Ich bitte Sie deshalb, den Beschluss unter Einbeziehung der Änderung zu fassen.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt weiterhin folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der Sitzung vom 07.09.16 vor:
Rm Baran schlägt für die SPD-Fraktion vor, Herrn Ledune als Vertreter des Rates in den
Aufsichtsrat der zu gründenden RUH:HUB GmbH zu entsenden.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und
Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die
Linke & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Beteiligung am Stammkapital der Ruhr:HUB GmbH
mit einem Anteil in Höhe von 27 % zu. In den Aufsichtsrat der Gesellschaft werden als
Vertreter der Stadt Dortmund entsandt:

1. Herr Pascal Ledune (vom Rat zu bestellen)
2. Herr Thomas Westphal (Oberbürgermeister oder Vertreter gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW)

Die Stadt Dortmund wird in der Gesellschafterversammlung durch den Oberbürgermeister
vertreten, der sich in der Regel durch den Stadtkämmerer vertreten lässt.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt nach, was noch an Folgekosten zu erwarten sei.

Herr Ledune (stellv. Geschäftsführer Wirtschaftsförderung Dortmund) erklärt, dass ein nicht unerheblicher Förderbetrag vom Land zur Verfügung gestellt werde. Die noch zu installierende Geschäftsführung habe den Auftrag gehabt, Mittel der freien Wirtschaft zu bekommen. Dadurch könne die Finanzierung nachhaltig gesichert werden. Die Funktion eines HUB`S sei, das Gründungsunternehmen und bestehende Unternehmen eine Matchingfunktion bekämen. Es sollen Plattformen angeboten werden, mit denen das funktioniere. In Sachen Gründung sei man in Dortmund bereits sehr gut aufgestellt und die Herstellung von internationalen Kontakten zu großen Unternehmen sei in diesem IT-HUB möglich.

Herr Suck (CDU-Fraktion) gibt an, dass die Vorlage eine Haushaltsbrisanz habe, insbesondere mit Blick auf 2017. Ab 2018 sei eine Selbsterwirtschaftung der Wirtschaftsförderung vorgesehen. Seine Fraktion könne sich vorstellen, bereits ab 2017 so zu verfahren.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) warnt davor, da er den Vorschlag für nicht sachgerecht halte. Im Memorandum-Paket habe man sich verständigt, dass Sachausgaben für die Eigenbetriebe und für die gesamte Verwaltung um einen bestimmten Prozentsatz im disponiblen Bereich abgesenkt würden. Dazu gehöre auch die Wirtschaftsförderung.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, auch bezogen auf den folgenden TOP 3.7, ob es sein könne, dass das, was in der Memorandum-Vorlage stehe, ein Null-Summen-Spiel sei. Sie könne nicht erkennen, wie das zusammen passe.

Herr Stüdemann erklärt, dass es sich um zwei unterschiedliche Figuren handele. Im Saldo käme das allerdings ungefähr aufs Gleiche heraus. Einerseits handele es sich bei der Memorandum-Vorlage um allgemeine Deckungsmittel und bei der Wirtschaftsförderung sei es eine projekt- bzw. zweckgebundene Förderung.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) merkt an, dass es sich um einen Eigenbetrieb handele, der sich in einem eigenen Finanzkreis bewege und der einzige Kontakt zum Haushalt bestünde beim Zuschussbedarf. Diese angedachte Operation halte er deshalb für schwierig und auch schwer verständlich. Üblicherweise würde der Eigenbetrieb mit einem Zuschuss, der im Haushalt stehe gefördert.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) hält fest, dass immer mehr Aufgaben und wichtige Themen für die Wirtschaftsförderung bestünden. Am Ende die Aufgaben der Wirtschaftsförderung vermehren und das Geld gleich lassen, ginge so nicht. Dabei handele es sich um die falschen Schwerpunkte. Die Zukunftsfähigkeit der Stadt halte er für wichtig. Strukturell kürzen und damit Chancen streichen, sei dafür der falsche Ansatz.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) erklärt, dass der Textbaustein „der städtische Kostenzuschuss muss erhöht werden“, Irritationen auslöse, wenn man die Memorandums-Entwicklung für die Wirtschaftsförderung sehe. Für die inhaltliche Entscheidung halte er das für nicht relevant und empfiehlt eine positive Begleitung.

Herr Suck schlägt vor, da der hier anwesende überwiegende Teil der Ausschussmitglieder die Memorandums-Liste erst am Donnerstag erhalten werde, vorab den Fraktionen eine Zusammenstellung, mit dem, was im Memorandum und im Haushaltsplan bezüglich Wirtschaftsförderung enthalten sei, zukommen zu lassen, um eine Bewertung abgeben zu können.

Herr Kowalewski schlägt vor die Vorlage in der Sache zu beschließen, aber den erhöhten Zuschussbedarf in die Haushaltsberatungen zu schieben.

Herr Monegel (CDU-Fraktion) hält fest, dass es zur Zeit drei Anträge gäbe:
1. schieben in die nächste Sitzung
2. heute empfehlen
3. Kostenseite zurückstellen

Herr Rettstadt fragt nach, ob es an irgendwelchen Fördergeldern hänge, wenn heute nicht empfohlen werde.

Herr Ledune erläutert, dass die GmbH am 07.10.16 vorsorglich gegründet werden soll. Es gebe den Druck des Landes, die Empfehlungen, vorbehaltlich des Beschlusses des Rates, zu fassen.

Herr Monegel schlägt vor, die Angelegenheit bis zum Rat zu schieben.

Herr Düdder macht deutlich, dass das, was heute empfohlen werde, unter dem Vorbehalt des Gesamthaushaltes und dem Wirtschaftsplan für den jeweiligen Eigenbetrieb stehe. Daher wäre eine inhaltliche abschließende Befassung ohne konkrete Auswirkung auf 2017/2018.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) erklärt, dass aus zeitlichen Gründen der Gründungsbeschluss benötigt werde. Die Refinanzierung sei eine andere Frage und könne später debattiert werden.

Herr Reppin gibt an, dass die Finanzierung in der Begründung der Vorlage stehe, allerdings stehe da nicht „unter Vorbehalt“. Seine Fraktion habe nichts gegen den Gründungsbeschluss. Er schlägt vor, diese Einschränkung heute so festzuhalten.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die ergänzende Stellungnahme der Verwaltung und die Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der Sitzung vom 07.09.16 zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich nach ausführlicher Diskussion einig, den Gründungbeschluss (einschließlich des Erwerbs des Stammkapitals) heute zu empfehlen und inwieweit der eigentliche, jährliche Eigenanteil der Stadt (135 000 €) von dem Eigenbetrieb Wirtschaftsförderung selber zu tragen ist, in den Haushaltsberatungen zu erörtern.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mit diesem Hinweis, im Sinne der Verwaltungsvorlage und unter Berücksichtigung der ergänzenden Stellungnahme der Verwaltung (DS-NR. 05466-16-E1), einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Beteiligung am Stammkapital der Ruhr:HUB GmbH mit einem Anteil in Höhe von 27 % zu. In den Aufsichtsrat der Gesellschaft werden als Vertreter der Stadt Dortmund entsandt:

1. ………………………………….. (vom Rat zu bestellen)

2. ………………………………….. (Oberbürgermeister oder Vertreter
gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW)


Die Stadt Dortmund wird in der Gesellschafterversammlung durch den Oberbürgermeister vertreten, der sich in der Regel durch den Stadtkämmerer vertreten lässt.


zu TOP 3.4
Weiterentwicklung MVA Hamm Verbund / Beitritt der Kreise Soest und Warendorf sowie Erhöhung der Beteiligung des Kreises Unna
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05412-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der seit Ende 2015 geführten weiteren Verhandlungen zur Weiterentwicklung des MVA Hamm Verbundes zur Kenntnis.

2) Der Rat der Stadt stimmt der nunmehr ergänzend vereinbarten beabsichtigten Verminderung der Beteiligung der EDG Holding GmbH an der MVA Hamm Eigentümer-GmbH auf 42,864 % des Stammkapitals zu Gunsten des Kreises Unna/der VBU GmbH zu.

3) Der Rat der Stadt stimmt den spätestens zum 1. Januar 2018 beabsichtigten und dieser Vorlage im Entwurf als Anlagen beigefügten Änderungen der Gesellschaftsverträge der MHB Hamm Betriebsführungs-GmbH und der MVA Hamm Eigentümer-GmbH zu.

zu TOP 3.5
Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05022-16)

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass der Jahresabschluss sachgerecht sei und es keinerlei Kritik gäbe. Die Tatsache, dass bei der Einführung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung eine langjährige Gebührenstabilität zugesagt habe, werde nun, wie befürchtet, aufgegeben. Das finde er sehr bedauerlich. Es gäbe zwar eine durch zwei Maßnahmen nachvollziehbare Begründung, aber die damaligen Zusagen seien so nicht gewesen. Ihn störe die Vorgehensweise und er habe die Sorge, dass die Art und Weise der Vorstellung symptomatisch sei. Trotzdem werde seine Fraktion der Vorlage zustimmen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) schließt sich den Äußerungen von Herrn Reppin an. Es sei aber nicht so gewesen, dass es nicht bekannt gewesen sei. Er könne den Vorgang nachvollziehen, wenn es bei einem moderaten Anstieg bliebe.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) teilt das Bedauern von Herrn Reppin, allerdings nicht seine Überraschung. Konzeptionell sei das so angelegt gewesen. Seine Fraktion hätte sich andere Lösungen vorstellen können.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) merkt an, dass die Debatten im Jahr 2012/2013 über die Betriebsform stattgefunden hätten. Die Aussage sei gewesen, dass betriebsformbedingt keine Gebührenerhöhung erzeugt werde. Die Bedingungen, unter denen Abwassergebühren kalkuliert würden, seien im Eigenbetrieb nicht geändert worden. Die Verzinsung richte sich nach einem 40-jährigen Durchschnittszinssatz der Bundesbank. Die Gebühren würden steigen, das sei richtig, weil mehr investiert werde, aber auch aufgrund von besonderen Belastungen (z. B. Erschließungskosten Phoenix-See).

Herr Reppin gibt an, dass zudem erläutert worden sei, dass man alles mit dem gleichen Personal machen könne. Auch diese Aussage sei – nachvollziehbar - in keiner Weise einzuhalten gewesen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Stadtentwässerung Dortmund zum 31.12.2015 wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von 885.994.777,41 Euro und einem Bilanzgewinn in Höhe von 4.456.701,48 Euro (davon 377.924,45 Euro noch abzuführender Bilanzgewinn aus 2014) festgestellt.
2. Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von 4.078.777,03 Euro wird dem städtischen Haushalt zugeführt.
3. Die Allgemeine Rücklage und die Forderungen des Eigenbetriebs gegenüber dem städtischen Haushalt werden um 468.149,52 Euro reduziert.
4. Der Betriebsausschuss wird entlastet.


zu TOP 3.6
Städtische Seniorenheime Dortmund gGmbH - hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags der Tochtergesellschaft SHDO Service GmbH - Genehmigung einer redaktionellen Anpassung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05306-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt genehmigt die redaktionelle Anpassung des Gesellschaftszwecks der SHDO Service GmbH um die Errichtung, Unterhaltung sowie Bewirtschaftung von Servicewohnungen.

zu TOP 3.7
Übernahme der Aufgabe Breitbandkoordination der Stadt Dortmund bei der Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05294-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt vorbehaltlich der Förderzusage des Landes NRW die Übernahme der Aufgabe „Breitbandkoordination der Stadt Dortmund“ im Rahmen des Masterplans Digitales Dortmund bei der Wirtschaftsförderung Dortmund.
Die Wirtschaftsförderung Dortmund wird mit der Beantragung der Fördermittel bei der Bezirksregierung Arnsberg in Höhe von 150.000 EUR gemäß Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk vom 01.06.2016 beauftragt.
Der Betriebskostenzuschuss für die Wirtschaftsförderung wird für die Projektlaufzeit um den Eigenanteil in Höhe von 215.098.15 EUR erhöht.

zu TOP 3.8
Werkstattumbau des Theater Dortmund
hier: Beschluss erhöhter Kosten bei der Durchführung des Werkstattumbaus im Theater Dortmund und Verlängerung des Mietvertrages der Ersatzspielstätte Schauspiel (MEGASTORE)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05723-16)

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Gie Grünen) merkt an, dass deutlich auffalle, das es sich bei vielen Punkten um eine Vergabeproblematik handele. In dieser Häufigkeit sei das selten und sie fragt nach, was es für Möglichkeiten gäbe, für die Zukunft noch andere Sicherungsmöglichkeiten einzuziehen, im Sinne von Verbesserungen im Vergabeverfahren.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert, dass diese Stadtverwaltung ein sehr aufwendiges und zentralisiertes Vergabe- und Beschaffungswesen ausgerufen habe. Das sei risikominimierend in jeder Richtung. Noch mehr Aufwand würde einen noch größeren Zeitverlust bedeuten. Interventionen gäbe es sehr selten. Entwicklungen am Markt könne man damit allerdings nicht ausschließen.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion zustimmen werde. Er geht noch einmal darauf ein, dass anhand der konkreten Fälle, die Prozesse in Zukunft verbessert werden müssten.
Bei möglichen, weiteren Vorlagen zu diesem Projekt, bittet seine Fraktion zusätzlich um eine transparente Baukostenfortschreibung und um einen konkreten Soll/Ist-Vergleich.

Herr Buess (Theater Dortmund, Referent für Bau-, Vertrags- und Vergabemanagement) erklärt, dass die Ausschreibungen auf Kostenschätzungen, die 2014 durchgeführt wurden, basierten. Die Ausschreibungen seien erst 1 ½ Jahre später erfolgt. In der Zeit hätten sich die Markpreisen geändert.
Der „Überraschungs-Anteil“ an den 1,38 Mio. €, läge bei ca. 1 Mio. € bei den Ausschreibungen. Er sagt zu, in Zukunft den Kostenverlauf transparent fortzuschreiben.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
- ergänzt seine am 07.05.2015 (DS-Nr. 14318-14) und 18.02.2016 (DS-Nr. 03356-15) getroffenen Beschlüsse und beschließt zusätzlich zu den bereit gestellten Investitionsmittel in Höhe von 11,2 Mio. Euro den Investitionszuschuss im Haushaltsjahr 2017 um 1,380 Mio. Euro zu erhöhen.
- bewilligt zur Verlängerung des Mietvertrages der Ersatzspielstätte Schauspiel eine Erhöhung des konsumtiven Zuschusses in Höhe von 382.300 Euro im Haushaltsjahr 2017


4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
Fußballmuseum
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05558-16)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05558-16-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
die DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum gGmbH, an der die Stadt Dortmund beteiligt ist, hat am 23. Oktober des Jahres 2015 das Deutsche Fußballmuseum eröffnet. Bis zum Jahresende 2015 wurden 61.810 Tickets verkauft (siehe DS 03696-16-E1).
1) Im März 2016 lag noch kein Jahresabschluss für das Deutsche Fußballmuseum vor. Konnten die notwendigen Abgrenzungsbuchungen für den Jahreswechsel inzwischen vorgenommen werden? Wir bitten um eine Übersendung des Jahresabschlusses an den Beteiligungsausschuss des Dortmunder Rates.
2) Wie viele Tickets konnten im ersten Halbjahr 2016 verkauft werden?
3) Hat sich bislang bestätigt, dass für 2016 keine Ausgleichszahlungen aus dem städtischen Haushalt für das Fußballmuseum notwendig sind?
zu TOP 4.2
Raumbedarfe für die schulische Versorgung zugewanderter Kinder und Jugendlicher; hier: Beschaffung von Schulraumcontainern
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05139-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt nachträglich den Beschluss des Rates vom 07.07.16 zur Kenntnis.

zu TOP 4.3
Energetische Sanierung der Haustechnik und der Leitungssysteme der Max-Wittmann-Förderschule, Oberevinger Str. 155Energetische Sanierung der Haustechnik und der Leitungssysteme der Max-Wittmann-Förderschule, Oberevinger Str. 155
hier: Außerplanmäßige Inanspruchnahme einer Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2017
hier: Außerplanmäßige Inanspruchnahme einer Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05164-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt nachträglich den Beschluss des Rates vom 07.07.16 zur Kenntnis:

zu TOP 4.4
„Stadtbahn Rhein-Ruhr" in Dortmund
Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73) - Konzept- und Planungsbeschluss -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04055-16)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 28.06.2016
hierzu-> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 23.08.2016
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.2016
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 21.09.16

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen die Empfehlungen der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung vom 28.06.16, des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der Sitzung vom 23.08.16, des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der Sitzung vom 13.09.16 und folgende Empfehlung des

Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 21.09.16 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 28.06.2016:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt einstimmig die Variante 3 und geht bei ihrem
Beschluss davon aus, dass bei dieser Variante max. 4 Bäume gefällt werden müssen.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit o. g.Variante 3 den Beschluss laut Vorlage zu beschließen.“

Hierzu liegt vor Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der öffentlichen Sitzung vom 23.08.2016:

„Das Behindertenpolitische Netzwerk gibt einstimmig die nachstehende Empfehlung ab:
Das Behindertenpolitische Netzwerk bedankt sich für die sehr intensive Auseinandersetzung
der Verwaltung mit der Thematik und die nachvollziehbaren und gut abgewogenen
Vorschläge zum weiteren Verfahren.
Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt folgende Ergänzung des Beschlussvorschlags:

1. Umfassende Barrierefreiheit wird unabhängig von Planungen bezüglich der
zukünftigen Gestaltung der B 1 hergestellt.
2.
3. Gleis- und Strassenquerungen für Fußgänger/innen werden mit Zusatzeinrichtungen
für blinde Menschen ausgerüstet.
4. An den Haltestellen werden Einrichtungen installiert, die den Umgebungslärm
möglichst weitgehend dämpfen.
5. Die mit dem Behindertenpolitischen Netzwerks abgestimmten neuen Notruf- und
Informationssäulen werden an allen Haltestellen installiert.
6. Alle Informationsangebote zum ÖPNV an den Haltestellen werden im 2-Sinnen-
Prinzip und rechtzeitig angeboten.
Mit dieser Ergänzung empfiehlt das Behindertenpolitische Netzwerk den Beschluss laut Beschlussvorlage.“

Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 14.09.2014:

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat begrüßt den barrierefreien Umbau Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost. Der Umbau sollte jedoch nicht auf Kosten der schon jetzt geschädigten B1-Allee geschehen.

Der Erhalt der Allee bedeutet letztlich eine Verminderung der Lärm- und Feinstaubbelastung und damit eine Erhöhung der Lebensqualität für die Anwohner. Die Allee als Ganzes hat eine nicht zu unterschätzende Bedeutung, um die Auswirkungen des Klimawandels in Dortmund zu reduzieren.

Es sollte ein übergeordnetes Entwicklungskonzept für die Allee erstellt werden. Hier sollten u.a. genügend große Baumscheiben und auch entsprechende Abstände zwischen den einzelnen Bäumen gewährleistet sein.

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.2016:

Neben der bereits o. a. Empfehlungen liegt hierzu vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 04055-16-E3):

„Ergänzend zur Vorlage bittet die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN die Verwaltung, die
Herstellung einer niveaugleichen Querung (Fußgängerfurt) für die Stadtbahnhaltestelle
Max-Eyth-Straße zu prüfen.
Dabei sollen insbesondere folgende Sachverhalte berücksichtigt werden:

1. Welche verkehrlichen Auswirkungen wären bei einer niveaugleichen Querung im
Bereich der Haltestelle Max-Eyth-Straße zu erwarten?

2. Hätte die weitere Ampelquerung Einfluss auf die NOx- und Feinstaubemissionen am
Westfalendamm sowie auf die Lärmbelastung der Anwohner*innen?

3. Wie viele Bäume könnten durch die niveaugleiche Querung im Vergleich zur aktuellen
Vorzugsvariante (inkl. Rampenlösung) erhalten werden?

4. Wie stellen sich die Kostenaufwendungen im Vergleich zur derzeit angedachten
umfassenden Sanierung der Brücke dar?

Begründung:
Laut Verkehrsgutachten kann der Verkehr auf der B1 auch bei Ausbildung von niveaugleichen
Übergängen abgewickelt werden. Insbesondere für den Fußgänger*innenverkehr
und die angestrebte Barrierefreiheit ergeben sich erhebliche Vorteile. Neben einem deutlich
geringeren Kostenaufwand kann möglicherweise auch der Eingriff in die B-1-Allee minimiert
werden.
Für die Haltestelle Lübkestraße wurde unter Berücksichtigung der geringeren Kosten und
der Auswirkungen auf den Verkehr empfohlen, die niveaugleiche Querung und den Rückbau
der Brücke im Haltestellenbereich zu planen. Eine solche Lösung sollte analog auch
für den Haltestellenbereich Max-Eyth-Straße unter Berücksichtigung möglicher Zusatzbelastungen
für die Anwohner*innen geprüft werden.“

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (DS-Nr.: 04055-16-E2):

„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt
folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

1. Der Ausschuss stellt fest, dass die in der Anlage „G4“ genannte Zahl von ca. 105 zu
fällenden Bäumen bei der Variante 4 „Strecke südl. der Baumallee (Bestand) mit
optimalen Radien der Gleisverschwenkungen für Mittelbahnsteige (Fahrdynamik)“
durch den nunmehr angedachten Verzicht einer nördlichen Verschwenkung des
Gleiskörpers im Bereich der Haltestelle Stadtkrone-Ost obsolet ist.

2. Der Ausschuss legt Wert darauf, dass die jetzt genannte Zahl von 76 zu fällenden
Bäumen die absolute Obergrenze darstellt. Im Zuge der Verfeinerung der Planung
erwartet der Ausschuss, dass diese Zahl deutlich verringert wird.

3. Hinsichtlich der zu fällenden Bäume sollen möglichst viele „vor Ort“ ausgeglichen
werden. Der Ersatz an anderer Stelle soll dabei erst an zweiter Stelle in Frage
kommen.

4. Die im Bereich zwischen den Haltestellen Voßkuhle/Semerteichstraße und Max-
Eyth-Straße vorhandene Lindenallee stellt sich aufgrund von fünf unterschiedlichen
Arten/Sorten äußerst heterogen dar. Im Zuge der notwendigen Fällungen an den
beiden Haltestellen und deren Ausgleich „vor Ort“ sowie bei Nach-, Ausgleichs- und
Ersatzpflanzungen zwischen den beiden Haltestellen sollen zukünftig geeignete
Platanenarten und –sorten Verwendung finden, um einen homogenen Alleencharakter
im gesamten Bereich zwischen Kohlgartenstraße und Stadtkrone Ost zu erreichen
und somit auch die Ferienstraße „Deutsche Alleenstraße“ weiter zu profilieren.“
ABVG 13.09.2016:

Herr Rm Berndsen lobt zunächst die Verwaltung für diese umfangreiche Vorlage und teilt zugleich mit, dass seine Fraktion der Vorlage heute zustimmen werde, bringt hierbei aber zum Ausdruck, dass natürlich jeder Baum der gefällt werden müsse, einer zu viel sei. Der Wunsch seiner Fraktion hierzu sei, dass die Verwaltung im weiteren Verfahren darauf achte, Großbaumverpflanzungen mit stattlichem Ausmaß zu veranlassen und sich für die entsprechende Realisierung frühzeitig mit Baumschulen in Verbindung setze.
Weiter führt er an, dass seine Fraktion dem Antrag der CDU-Fraktion heute zustimmen werde.

Herr Rm Mader schließt sich den Worten seines Vorredners an und erläutert den Antrag seiner Fraktion.

Weiter teilt Herr Rm Berndsen mit, dass es seiner Fraktion wichtig sei, dass die in der Vorlage angekündigten Bürgerbeteiligungen so früh wie möglich terminiert werden.

Herr Rm Dudde führt an, dass sich seine Fraktion aufgrund weiteren Beratungsbedarfs, insbesondere weiterer noch offener Fragen aus verschiedenen Bürgerinitiativen, bei der heutigen Abstimmung zur Vorlage enthalten werde.

Frau Uehlendahl teilt mit, dass die Verwaltung die gewünschte Art der Großbaumverpflanzung, die frühzeitige Terminierung der Bürgerbeteiligungen sowie die o. a. Empfehlungen aus der Bezirksvertretung Aplerbeck und des Behindertenpolitischen Netzwerkes, mit den hierin enthaltenen Erwartungen und Ergänzungen, im weiteren Verfahren entsprechend berücksichtigen werde.

Die in dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen enthaltenen Fragestellungen beantwortet Frau Uehlendahl wie folgt:

1.Welche verkehrlichen Auswirkungen wären bei einer niveaugleichen Querung im Bereich der Haltestelle Max-Eyth-Straße zu erwarten?

„In der Ost–West Richtung führt die Freigabeanforderung der Lichtsignalanlage durch Fußgänger zu einem zusätzlichen Halt, wodurch sich die Fahrzeit des Kfz-Verkehrs verlängert. Da an dieser Stelle viele aus- und einsteigende Fahrgäste zu erwarten sind, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sich die Fahrzeit für den Pkw-Verkehr um mindestens eine Ampelphase erhöht. Die zusätzlichen Haltezeiten durch die Lichtsignalanlage fallen in den Spitzenstunden in West–Ost Richtung weniger ins Gewicht, als in der Ost-West Richtung. Außerhalb dieser verkehrsreichen Zeiten verhält es sich anders. Da die LSAs in beiden Richtungen aufeinander abgestimmt sind (Grüne Welle), wird es - je nachdem wie oft die Freigabe der Fußgängerquerung angefordert wird - jeweils maximal zu einem Stopp mehr kommen, als es heute der Fall ist.“

2. Hätte die weitere Ampelquerung Einfluss auf die NOx- und Feinstaubemissionen am Westfalendamm sowie auf die Lärmbelastung der Anwohner*innen?
„In den Bereichen Lufthygiene und Lärmschutz trägt eine weitere Ampelquerung grundsätzlich zur Verschlechterung der Situation im Einwirkungsbereich der neuen Anlage bei. Das zusätzliche Abbremsen, Warten und Anfahren der Fahrzeugflotte erhöht den Schadstoffausstoß und den Lärmpegel.“

3. Wie viele Bäume könnten durch die niveaugleiche Querung im Vergleich zur aktuellen Vorzugsvariante (inkl. Rampenlösung) erhalten werden?

„Durch die niveaugleiche Querung lassen sich keine Bäume erhalten, da die Gleis- und Haltestellenlage annähernd gleich angeordnet ist.“

4. Wie stellen sich die Kostenaufwendungen im Vergleich zur derzeit angedachten umfassenden Sanierung der Brücke dar?

„Für die Haltestelle Max-Eyth-Straße Variante 1 (Zugang von der Brücke mit 2 Aufzügen) wurden Kosten in Höhe von 6.9 Mio. € geschätzt. Hierin sind Kosten in Höhe von 1,9 Mio. € für einen Neubau der Brücke incl. Zugangsrampen enthalten. Für die Haltestellenvariante 4 (niveaugleicher Zugang mit Überweg) wurden Kosten in Höhe von 3,65 Mio. € geschätzt.“

Zu den noch offenen Fragen aus den Bürgerinitiativen „B1 Dortmund plus“ und „Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B1 Initiative Dortmund“ nimmt Frau Uehlendahl wie folgt Stellung:

„Das Schreiben der „B1 Dortmund plus“ setzt sich im Wesentlichen mit der Variantenbewertung der Streckenführung auseinander und argumentiert, in der Bewertung der Verwaltung sei die Variante 4 gegenüber der Variante 8a zu gut bewertet worden und stellt das Bewertungssystem an sich in Frage. Es muss aber keine Variante eine „positive“ Bewertung aufweisen. Es wurde die Abstufung von -2 bis +2 gewählt, um, sofern möglich, zusätzlich, eine Wertung der Veränderungen oder Eingriffe zu verdeutlichen. Dies ist unter Berücksichtigung aller Varianten untereinander in jedem einzelnen Kriterium schlüssig erfolgt. Eine abschließende Wertung der Endergebnisse dient jedoch ausschließlich dem Ziel der Rangreihung. Eine qualitative Wertung nach den Endergebnissen, ob „positiv“ oder „negativ“ ist dagegen methodisch nicht zu vertreten.
Im Einzelnen werden in der Stellungnahme der B1 Dortmund plus Initiative einzelne Kriterien gesondert betrachtet:
Die Streckenqualität der Variante 4 und 8a ist mit 1 Punkt bewertet worden, da die Variante 4 mit großzügigen optimalen Radien ausgeführt werden soll. Die zu fahrende Geschwindigkeit im Bereich der Haltestelle wird keine Nachteile gegenüber einer gradlinigen Gleisführung Variante 8a erkennen lassen.
Die Varianten sind vergleichend bewertet worden, die Anzahl der zu fällenden Bäume ist entsprechend ermittelt worden um eine gute Sichtbeziehung zu ermöglichen. Da die Sichtverhältnisse für beide Strecken gegeben sind und mit gut beurteilt wurden, ist keine Unterscheidung in der Bewertung erforderlich.
Bei beiden Varianten wird es kein Kurvenquietschen geben. Die Trassierung der Variante 4 wird mit Radien berechnet, die kein Quietschen verursachen. Eine Veränderung der Lage der Gleise nach Norden wäre eine Veränderung, die eine mögliche Betroffenheit bei zusätzlichen Anwohnern hervorruft. Eine „Verrechnung“ von Immissionen / Emissionen von Fahrzeugen ist rechtlich unzulässig.
Der Kriterienpunkt lautet Eingriff in den Baumbestand, daher ist die Anzahl der potenziell zu fällenden Bäume bewertet worden. Es besteht hier ein deutlicher Unterschied in der Anzahl der zu fällenden Bäume zwischen den Varianten 4 und 8a. Die vorgenommene Bewertung mit 0 Punkten ist kein Vergleich mit der heutigen Situation, es handelt sich um eine vorgenommene Abstufung je nach Eingriff in den unterschiedlichen Varianten. Ein Ausgleich ist nicht betrachtet worden, da dieser über die UVP ermittelt und im Zuge eines Planfeststellungsverfahrens festgesetzt wird. Der Ersatz von Bäumen ist in beiden Varianten möglich, die nicht vor Ort zu ersetzenden Bäume werden als Ausgleich entsprechend bewertet.
Die Schädigung der heutigen Allee wurde nicht bewertet. Es wurde betrachtet, wie groß die Bereiche sind, die durch die verschiedenen Streckenführungen betroffen sind. Aufgrund der geschützten Landschaftsbestandteile muss bei jeder Variante eine Wiederherstellung der Allee erfolgen. Die weiter angeführten Belange zum Fortbestehen der Allee wurden im Punkt 16 Entwicklungspotential/langfristiger Erhalt separat bewertet.
Das Kriterium schutzwürdiger Kultur-Landschafts-Bereich Nr. 469 ist hier nicht betrachtet worden ist, da der schutzwürdige Kultur-Landschaftsbereich lediglich in einem Fachbeitrag des LWL enthalten ist. Hieraus ist zunächst keine bindend rechtliche Wirkung die zu berücksichtigen ist abzuleiten. Eine Berücksichtigung wäre jedoch problemlos zu ergänzen. Vorteile, die für eine Beseitigung der heutigen Allee und eine vollständige Neuordnung im Sinne der Variante 8a sprechen, lassen sich jedoch aus diesem ggf. zusätzlichen Kriterium nicht ableiten. Der LEP, FNP und Regionalplan werden bei der weiteren Planung als Grundlage berücksichtigt. Die Belange des Denkmalschutzes sind in diesen Grundlagen enthalten und erfordern keine weitere Bedeutung für den Mittelstreifen der B1.“

„Die von der Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B1 Initiative Dortmund benannten Themen der Gleisverschwenkung und der signalgesicherten Fußgängerquerungen wurden bereits in der Stellungnahme zu dem Schreiben der B1 Dortmund plus beantwortet. Als neuer Aspekt wird seitens der Initiative die Streckenführung als einspuriger Gleiskörper vorgeschlagen. Gemäß der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) sollen Strecken für Zweirichtungsverkehre nicht eingleisig sein. Eine Genehmigung der technischen Aufsichtsbehörde wäre demnach nicht zu erwarten. Hinzu kommen massive betrieblichen Einschränkungen und sicherheitsrelevante Aspekte, die der Eingleisigkeit entgegen stehen. Auch müssten Fördergelder zurückgezahlt werden.“

Auf Nachfrage des Vorsitzenden bestätigt Herr Rm Dudde, dass er aufgrund der heutigen mündlichen Beantwortung der Fragen durch die Verwaltung, den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag seiner Fraktion nicht mehr aufrechterhalte.

Hiernach erfolgt das Abstimmungsverhalten zur gesamten Angelegenheit wie folgt:

1.Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (DS-Nr.: 04055-16-E2):

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt diesem Antrag einstimmig, bei Enthaltungen der Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten, zu.

2.Zur Vorlage:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltungen der Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten, den Beschluss laut Verwaltungsvorlage zu fassen.“

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B’90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04055-16-E4):

„…die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Im Zuge des barrierefreien Umbaus der Stadtbahnhaltestellen wird am Haltepunkt Max-Eyth-Straße die bisherige Fußgängerbrücke durch eine niveaugleiche Querung (Fußgängerfurt) mit Ampelanlage ersetzt.
Die Ampelschaltung wird im Sinne einer „grünen Welle“ mit der Ampelanlage an der Lübkestraße synchronisiert.

Begründung:
Laut Verkehrsgutachten kann der Verkehr auf der B1 auch bei Ausbildung von niveaugleichen Übergängen abgewickelt werden. Insbesondere für den Fußgänger*innenverkehr und die angestrebte Barrierefreiheit ergeben sich erhebliche Vorteile. Auch kostenseitig ist die Variante zu empfehlen. Während der barrierefreie Brückenumbau (Zugang von der Brücke mit 2 Aufzügen) für die Haltestelle Max-Eyth-Straße Kosten von geschätzt 6.9 Mio. € verursacht, belaufen sich die Kosten für die Haltestellenvariante 4 (niveaugleicher Zugang mit Überweg) lediglich auf geschätzte 3,65 Mio. €.
Für die Haltestelle Lübkestraße wurde unter Berücksichtigung der geringeren Kosten und der Auswirkungen auf den Verkehr empfohlen, die niveaugleiche Querung und den Rückbau der Brücke im Haltestellenbereich zu planen. Eine solche Lösung soll analog auch für den Haltestellenbereich Max-Eyth-Straße umgesetzt werden.
Zur Förderung der grünen Welle und zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung soll die Progressionsgeschwindigkeit auf Zusatztafeln angegeben werden.“

AUSW 21.09.2016:



Herr Rm Waßmann erhebt die Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG)
zum Antrag. Dies vor dem Hintergrund, dass er es aufgrund der Wichtigkeit der gesamten Maßnahme für ein wichtiges Signal halte, wenn der AUSW den dort gefassten Beschluss zum Antrag der CDU-Fraktion auch unter Umweltaspekten und im Hinblick auf eine gute Stadtplanung und -gestaltung bekräftigen würde.

Herr Rm Kowalewski verdeutlicht, dass seine Fraktion heute der Vorlage sowie der zum
Antrag erhobenen Beschlussfassung aus dem ABVG zustimmen, den Antrag der Fraktion B’90
/Die Grünen hinsichtlich einer zusätzlichen Ampelschaltung aber ablehnen werde, da dieser nicht
überzeugt habe.

Herr Rm Dudde führt an, dass seine Fraktion die Angelegenheit auch heute vor dem Hintergrund der
bereits im ABVG erfolgten Diskussion argumentiere, erläutert die Hintergründe des heutigen
Antrages seiner Fraktion und bittet um dessen Zustimmung.

Frau Rm Lührs regt an, die Anregungen des Behindertenpolitisichen Netzwerkes in die weitere Planung einzubeziehen und bittet die Verwaltung darum, dem Ausschuss im Laufe der Zeit hierzu einen entsprechenden Bericht vorzulegen. Weiter führt sie an, dass ihre Fraktion der Vorlage zustimmen, sich ebenfalls der Beschlussfassung aus dem ABVG anschließen, der Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck sowie dem Antrag der Fraktion B’90/Die Grünen aber nicht folgen werde. Letzteres könne man nicht mittragen, da man die hierin enthaltene Intention in Bezug auf die Ampelanlage im Vergleich zu den sonstigen Planungen für widersinnig halte.
. Zum Thema „Bäume“ verweist sie auf die bereits im ABVG erfolgte Anregung des Herrn Berndsen („Herr Rm Berndsen lobt zunächst die Verwaltung für diese umfangreiche Vorlage……. Der Wunsch seiner Fraktion hierzu sei, dass die Verwaltung im weiteren Verfahren darauf achte, Großbaumverpflanzungen mit stattlichem Ausmaß zu veranlassen und sich für die entsprechende Realisierung frühzeitig mit Baumschulen in Verbindung setze.“)

Danach erfolgt folgendes Abstimmungsverhalten:

1. Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B’90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 04055-16-
E4):
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o. a. Zusatz-
/Ergänzungsantrag (Fraktion B’90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 04055-16-E4) mehrheitlich,
bei Gegenstimmen (Fraktion B’90/Die Grünen), ab.

2. Zu der zum Antrag erhobenen Empfehlung des ABVG:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schließt sich der
Beschlussfassung aus dem ABVG zum Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich, bei einer
Gegenstimme (vorläufige Gruppe NDP/Die Rechte) sowie bei Enthaltung (Fraktion B’90/die
Grünen), an.

3. Zur Vorlage:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt
Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (vorläufige Gruppe der NPD/Die Rechte),
nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat nimmt den Bericht zur Kenntnis und beschließt das gemeinsam mit DSW21 erarbeitete „B1-Haltestellenkonzept“. Dies bedeutet im Einzelnen:

1. Alle fünf betrachteten Haltestellen sind zu erhalten und der barrierefreie Umbau hierfür ist zu planen.

2. Die Haltestellenvorzugsvarianten sind mit dem Ziel der baulichen Realisierung planerisch weiter zu qualifizieren:

Kohlgartenstraße: Variante 7 – Seitenbahnsteige mit südl. Aufzug und nördl. Treppe
Voßkuhle: Variante 1 – Mittelbahnsteig östlich der Kreuzung
Lübkestraße: Variante 1 – Mittelbahnsteig westlich der Kreuzung
Max-Eyth-Straße: Variante 1 – Mittelbahnsteig mit Aufzug im Bestand bis B1 Umbau
Stadtkrone- Ost: Variante 3 – Mittelbahnsteig östlich der Brücke mit Aufzug und Treppe

3. Die Vorzugsvariante der Streckenführung „Variante 4 – Gleisverschwenkung“ ist vor allem unter Beachtung des vorgesehenen begrenzten Eingriffs in die „B1-Allee“ mit dem Ziel der baulichen Realisierung planerisch weiter zu qualifizieren. Für die Umsetzung erforderliche Umpflanzungen sind, wo möglich, bereits jetzt auf Basis von Befreiungen kurzfristig vorzunehmen, um den Eingriff so weiter zu minimieren.

4. Im Zuge des Vorhabens erforderliche Rückbau-/Umbaumaßnahmen an den vorhandenen Fußgängerbrücken sind durchzuführen. Der vollständige Rückbau der Brücke im Haltestellenbereich Lübkestraße ist zu planen.

Ferner beauftragt der Rat die Verwaltung zur Ausgestaltung der weiteren Planung mit der Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vor Einleitung des formalen Genehmigungsverfahrens in Form einer Bürgerversammlung.

Das derzeit geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens beträgt einschließlich eines Planungsaufwands von ca. 4.200.000,00 Euro insgesamt etwa 32.200.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 012 aus der bestehenden Investitionsfinanzstelle 66_01209014144 – SB Baulose 70 - 73 – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2016: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2017: 1.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2018: 680.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 430.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020: 1.275.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 665.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
und empfiehlt dem Rat der Stadt, unter Einbeziehung der Empfehlung, einstimmig dem Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage, zu folgen.


zu TOP 4.5
Zweigleisiger Ausbau Brackeler Hellweg/Asselner Hellweg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04452-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den zweigleisigen Ausbau des Brackeler und Asselner Hellwegs mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 3.300.000,00 Euro.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 / PB 012 über die Investitionsfinanzstelle 66B01202014438 – Asselner Hellweg von In den Börten bis Asselner Straße – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2016: 50.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2017: 50.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2018: 2.200.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 1.000.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Jahr 2020 eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 42.261,67 Euro.

zu TOP 4.6
Projekt "Kreuzung Märkische Straße/B 1" -Planungsbeschluss-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04546-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,
- das Projekt „Kreuzung Märkische Straße / B1“ nach einem Stufenkonzept planerisch zu
konkretisieren und ein Brückensanierungsgutachten erstellen zu lassen sowie
- die erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen für die Erstellung des Brückensanierungsgutachtens mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.400.000,00 Euro durchzuführen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66/PB 012 mit den folgenden
Auszahlungen:
Jahr
Summe der Investitionskosten für Planung und vorbereitende Maßnahmen
Kosten für Planung und vorbereitende Maßnahmen, brutto Investitionsfinanzstelle 66I01202014411

(Straße)

Kosten für Planung
netto Investitionsfinanzstelle 66_01209014152

(Stadtbahnbau)

2016
70.000,00 Euro
50.000,00 Euro
20.000,00 Euro
2017
550.000,00 Euro
510.000,00 Euro
40.000,00 Euro
2018
110.000,00 Euro
50.000,00 Euro
60.000,00 Euro
2019
170.000,00 Euro
90.000,00 Euro
80.000,00 Euro
2020
190.000,00 Euro
70.000,00 Euro
120.000,00 Euro
2021 ff.
310.000,00 Euro
310.000,00 Euro

Gesamtsumme
1.400.000,00 Euro
1.080.000,00 Euro
320.000,00 Euro




Das derzeit geschätzte spätere Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens beläuft sich einschließlich des Planungsaufwandes nach jetzigem Kenntnisstand auf ca. 12.200.000,00 Euro.
Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.

zu TOP 4.7
Ausbau der Erschließungsanlagen im Bebauungsplangebiet Hom 242 -Bergfeld-
Hier: 1. Ausbaustufe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04432-16)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 06.09.2016

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der Sitzung vom 06.09.16 vor:
Die Bezirksvertretung Hombruch beschließt mit 15 Ja-Stimmen (7 x CDU, 5 x SPD, 1 x DIE
Linke., 2 x parteilos, Frau Dr. Rogge, Herr Schröter) und 1 Enthaltung (BÜNDNIS 90/Die
GRÜNEN) den verkehrsmäßigen Ausbau der Erschließungsanlagen im Bebauungsplangebiet
Hom 242 –Bergfeld - in der ersten Ausbaustufe mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in
Höhe von 600.000 Euro mit folgender Anmerkung zu Seite 3 der Vorlage, 2. Absatz, Ende
3. Zeile/Beginn 4. Zeile:

Anmerkung: Aus Verkehrssicherheitsgründen sollte statt eines gemeinsamen Geh- und
Radweges ein getrennter Geh- und Radweg errichtet werden.
Weiter empfiehlt sie dem Rat der Stadt Dortmund mit 15 Ja-Stimmen (7 x CDU, 5 x SPD,
2 x parteilos, Frau Dr. Rogge, Herr Schröter) und 1 Enthaltung (BÜNDNIS 90/Die
GRÜNEN), unter Einbeziehung der oben aufgeführten Anmerkung, wie von der Verwaltung
vorgeschlagen, zu beschließen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch zu Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Bezirksvertretung Hombruch beschließt den verkehrsmäßigen Ausbau der Erschließungsanlagen im Bebauungsplangebiet Hom 242 –Bergfeld- in der ersten Ausbaustufe mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 600.000,00 Euro.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Finanzierung des verkehrsmäßigen Ausbaus der Erschließungsanlagen im Bebauungsplangebiet Hom 242 –Bergfeld- in der ersten Ausbaustufe in Höhe von 600.000,00 Euro aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“.

Die Finanzierung des verkehrsmäßigen Ausbaus erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:
Haushaltsjahr 2016: 80.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2017: 450.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2018: 70.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von zunächst 1.500,00 Euro im StA 66.


5. Sondervermögen

zu TOP 5.1
Zweiter Quartalsbericht für das Jahr 2016 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05286-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den zweiten Quartalsbericht für das Jahr 2016 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.

zu TOP 5.2
Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und Gewinnverwendung 2015 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05375-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Lagebericht 2015 über das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund und der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2015 werden festgestellt.

2. Aus der Rücklage des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund wird eine Entnahme in Höhe von 16.614.339,73 € vorgenommen. Die Entnahme wird mit dem Jahresergebnis 2015 von -16.267.839,73 € verrechnet und der verbleibende Betrag von 346.500,00 € an den Haushalt der Stadt Dortmund abgeführt.

3. Der Leitung des Deponiesondervermögens wird für das Wirtschaftsjahr 2015 Entlastung erteilt.

4. Der Gemeindeprüfungsanstalt wird vorgeschlagen, die audalis Treuhand GmbH, Dortmund, mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Deponiesondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2016 zu beauftragen.

6. Sonstiges

zu TOP 6.1
Controlling und Richtlinien für Spenden, Sponsoring und Werbung im Zusammenhang mit
kommunalen Nutzungen oder Veranstaltungen
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 05732-16)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 05732-16-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der AfD-Fraktion vor:
Beschlussvorschlag

Die AfD-Fraktion beantragt,

der Ausschuss Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt, die Verwaltung zu beauftragen eine Richtlinie für Spenden, Sponsoring und Werbung im Zusammenhang mit kommunalen Nutzungen oder Veranstaltungen zu entwickeln, diese dem Ausschuss bis zur Sitzung am 09.02.2017 vorzulegen.

Bereits zur Sitzung des AFBL hatte die AfD-Fraktion diverse Fragen zu diesem Thema gestellt (DS-Nr. 04707-16). Diese wurden in der Sitzung vom 30.06.2016 zwar spartanisch, aber beantwortet. Ergebnis der Beantwortung war jedenfalls, dass es eine Richtlinie vergleichbar der in anderen Städten nicht gibt.

Für diesen Fall hatte die AfD-Fraktion beantragt, die Verwaltung mit der Erstellung einer Richtlinie zu beauftragen. Dieser Antrag wurde in der Sitzung vom 30.06.2016 nicht behandelt, so dass wir ihn nunmehr erneut stellen unter Berücksichtigung des Zeitablaufs.

Um Zustimmung wird gebeten, damit bei der Stadt Dortmund eindeutige und transparente Regeln geschaffen werden.


Auszug aus der noch nicht genehmigten 19. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 03.11.16

Zu TOP 1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 23.09.16

Herr Suck (CDU-Fraktion) bittet um Ergänzung des Abstimmungsverhaltens zu TOP 6.1.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag der AfD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion ab.

Mit dieser Änderung wird die Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 23.09.16 genehmigt.


zu TOP 6.2
Energiebericht 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05371-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Sachstand zur Kenntnis.

zu TOP 6.3
Broschüre "Stadt Dortmund, Der Erfolg eines effizienten Projektmanagements"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05472-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Broschüre „Stadt Dortmund, Der Erfolg eines effizienten Projektmanagements“ zur Kenntnis.

zu TOP 6.4
Dritter Sachstandsbericht zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05141-16)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 20.09.2016

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung vom 20.09.16 vor:
Traglufthallen Stadtkrone Ost zum Stadtbezirk Aplerbeck und nicht zum Stadtbezirk Hörde
gehören.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck nimmt die Darstellungen in der Vorlage zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck nimmt die in der Begründung dargestellten langfristigen
Mietverträge zur Kenntnis. Der Fachbereich Liegenschaften hat hiermit die Pflicht zur
Anzeige der genannten Verträge gem. § 24 Abs. 1 Satz 10 der Hauptsatzung der Stadt
Dortmund erfüllt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der BV Aplerbeck und die Darstellungen in der Vorlage zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die in der Begründung dargestellten langfristigen Mietverträge zur Kenntnis. Der Fachbereich Liegenschaften hat hiermit die Pflicht zur Anzeige der genannten Verträge gem. § 24 Abs. 1 Satz 10 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund erfüllt.




zu TOP 6.5
Zukünftige Wohnbauflächenentwicklung in Dortmund - Handlungsstrategien
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04710-16)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 20.09.2016
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 21.09.2016


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 20.09.16 vor:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat einstimmig, die
„Handlungsempfehlungen für die zukünftige Wohnbauflächenentwicklung“ zu
beschließen und den „Entwicklungsbericht zur zukünftigen Wohnbauflächenentwicklung
in Dortmund“ (Anlage) mit folgender Änderung zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck spricht sich bei 6 Gegenstimmen (SPD) dafür aus, die
Entwicklung der auf Seite 34 genannten Sölder Waldstraße nicht weiter zu betreiben.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 21.09.16 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 14.09.2016:

„Frau B’90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann fragte nach, ob es schon Planungen und Investoren gibt, da es sich aus der Vorlage nicht erschließt?

Die Bezirksvertretung Mengede einigte sich, für eine der nächsten Sitzungen eine kurze mündliche oder schriftliche Berichterstattung zum o. g. zu erhalten.

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt einstimmig dem Rat mit der o. g. Anmerkung bzw. Frage die „Handlungsempfehlungen für die zukünftige Wohnbauflächenentwicklung“ zu beschließen und den „Entwicklungsbericht zur zukünftigen Wohnbauflächen-entwicklung in Dortmund“ (Anlage) zur Kenntnis zu nehmen.“

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 20.09.2016:

„Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat einstimmig, die
„Handlungsempfehlungen für die zukünftige Wohnbauflächenentwicklung“ zu
beschließen und den „Entwicklungsbericht zur zukünftigen Wohnbauflächenentwicklung
in Dortmund“ (Anlage) mit folgender Änderung zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck spricht sich bei 6 Gegenstimmen (SPD) dafür aus, die
Entwicklung der auf Seite 34 genannten Sölder Waldstraße nicht weiter zu betreiben.“

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Aufbereitung der Hinweise aus den Beratungen der Bezirksvertretungen, DS-Nr.: 04710-16-E2, siehe Anlage)

AUSW 21.09.2016:

Frau Rm Hawighorst-Rüßler äußert sich zunächst insgesamt positiv zu der Vorlage. Danach merkt sie an, dass ihre Fraktion der Vorlage mit Ausnahme der drei Teilbereiche, „Rhader Hof“, „Sölder Waldstraße“ und „Wickede-West“, zustimmen werde.

Herr Rm Kowalewski schließt sich diesem Hinweis an und teilt mit, dass auch seine Fraktion der Vorlage unter dieser Prämisse zustimmen werde.

Mit diesen Hinweisen erfolgt die Abstimmung zur Vorlage wie folgt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat beschließt die „Handlungsempfehlungen für die zukünftige Wohnbauflächen-entwicklung“ und nimmt den „Entwicklungsbericht zur zukünftigen Wohnbauflächen-entwicklung in Dortmund“ (Anlage) zur Kenntnis.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion der Vorlage nur mit Ausnahme der drei Teilbereiche „Rhader Hof“, Sölder Waldstraße“ und „Wickede-West“, zustimmen werde.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlungen der Bezirksvertretung Aplerbeck und des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnis und
empfiehlt dem Rat der Stadt, einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die „Handlungsempfehlungen für die zukünftige Wohnbauflächen-entwicklung“ und nimmt den „Entwicklungsbericht zur zukünftigen Wohnbauflächen-entwicklung in Dortmund“ (Anlage) zur Kenntnis.

zu TOP 6.6
"NRWeltoffen: Lokale Handlungskonzepte gegen Rechtsextremismus und Rassismus" - Kommunales Förderprogramm zur Rechtsextremismus- und Rassismusprävention des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderaufruf
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05491-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt unter Verweis auf den Beschluss des Rates vom 13.12.2007 (vgl. TOP 2 Nr. der Sitzungsniederschrift) die Beteiligung der Stadt Dortmund am genannten Förderprogramm des Landes zur Kenntnis.



Monegel Tölch Ilter
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin



(See attached file: 3. Managementbericht AFBL 23.09.2016 mit Anlagen.pdf)