Niederschrift (öffentlich)

über die 16. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation


am 09.02.2012
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 13:00 - 14:50 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion

Rm Schilff, Vorsitzender


Rm Balzer
Rm Berndsen
Rm Baran i. V. für Rm Dr. Hetmeier
Rm Neumann-Lieven
Rm Pieper
Rm Sohn
Rm Tölch

CDU-Fraktion

Rm Böhm
Rm Buchloh


Rm Mause
Rm Bartsch i. V. für Rm Monegel
Rm Dr. Eigenbrod i. V. für Rm Strucker ab 14:15 Uhr
Rm Weintz
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Krüger
Rm Reuter - nicht anwesend -
Rm Stackelbeck


Fraktion FDP/Bürgerliste
Rm Becker, stellv. Vorsitzender
Rm Kanus

Fraktion Die Linke

Rm Dr. Tautorat

b) Verwaltung


OB Sierau, 1/Dez.
Herr Klüh, 10/FL
Herr Plätz, 11/AL
Herr Müller, 11/stv. AL
Herr Dr. Potthoff, 3/stv. AL
Frau Wolfs, FB 1 – Gleichstellungsstelle
Herr Meyer, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Herr Wiener, 1/PA
Frau Linneweber, 11/NEO
Frau Skodzik, FB 1



Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 22.11.2011


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -

3. Personal

3.1 "Die ersten 18 Monate" - Bericht der Personalagentur Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06096-11)

3.2 Weiterbildungsprojekt "Top in Führung"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06121-11)

3.3 Berichterstattung zur Personal- und Organisationsentwicklung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04938-11-E5)
Stand: 30.11.2011 und 31.12.2011

3.4 Sachstandsbericht: Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 13.12.2011
(Drucksache Nr.: 06216-12)

3.5 Zulagen statt Höhergruppierung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06372-12)

3.6 Vakante Stellen im mittleren Dienst
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06373-12)

3.7 Situation im Sozialamt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06374-12)

4. Organisation

4.1 IT-Konzept
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste) mit Stellungnahme
(Drucksache Nr.: 04931-11)
- Die Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste wurde zur Sitzung am 15.09.2011 versandt.

IT-Konzept 2011 - 2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05586-11)
- Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 22.11.2011 vor.

4.2 IT-Qualifizierungskonzept
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05497-11)
- Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 22.11.2011 versandt.

4.3 Ausschreibung und Beschaffung eines elektronischen Zeiterfassungssystems in der Stadtverwaltung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06871-06-E1)

4.4 Interkommunale Kooperation und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Informationstechnik
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05760-11)
- Die Vorlage lag zur Sitzung am 22.11.2012 vor und wurde zur Kenntnis genommen.

hierzu -> Ergänzung zur Vorlage (Drucksache Nr.: 05760-11-E1)

4.5 Übertragung der Grünpflege der Stadt Dortmund auf die EDG
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05488-11)
- Der Antrag der SPD-Fraktion lag zur Sitzung am 22.11.2011 vor.

hierzu -> Auszug: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2011
(Drucksache Nr.: 05489-11)


Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation wird durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Rm Schilff, um 13:05 Uhr eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Rm Schilff fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Der Ausschuss für Personal und Organisation benennt Frau Rm Dr. Tautorat (Fraktion Die Linke) zur Mitunterzeichnung der Niederschrift.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr Rm Schilff als Vorsitzender weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird vom Ausschuss für Personal und Organisation wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 22.11.2011

Der Ausschuss für Personal und Organisation genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 22.11.2011.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -

3. Personal

zu TOP 3.1
"Die ersten 18 Monate" - Bericht der Personalagentur Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06096-11)
- Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 06096-11-E1)

- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 06096-11-E2)


Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.02.2012 (Drucksache Nr.: 06096-11-E1) vor:

„ .... die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
Der Ausschuss begrüßt die Maßnahmen der Personalagentur und ihre Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern innerhalb und außerhalb der Verwaltung.
Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, inwieweit eine regelmäßige und systematische Evaluation der Arbeit der Personalagentur als notwendig erachtet wird, um die Auswirkungen der Maßnahmen in Bezug auf die Personalentwicklung, die fiskalischen Auswirkungen und die Arbeitszufriedenheit qualifiziert bewerten zu können.“


Diese Bitte um Stellungnahme wird mit der nachfolgenden Stellungnahme der Verwaltung vom 07.02.2012 (Drucksache 06096-11-E2) beantwortet:

„ ... die Frage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantworte ich wie folgt:

Frage:
Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, inwieweit eine regelmäßige und systematische Evaluation der Arbeit der Personalagentur als notwendig erachtet wird, um die Auswirkungen der Maßnahmen in Bezug auf die Personalentwicklung, die fiskalischen Auswirkungen und die Arbeitszufriedenheit qualifiziert bewerten zu können.

Die Personalagentur evaluiert bereits jetzt den Erfolg ihrer Maßnahmen. Während der Maßnahmen finden regelmäßig Reflexionsveranstaltungen mit den Fallmanagerinnen in Form von Gruppen- und Einzelgesprächen statt. Die Fallmanagerinnen stehen den Teilnehmer/innen und den Fachbereichen auch nach Abschluss der Lehrgänge weiterhin zur Verfügung, um den Übergang in neue Berufsfelder zu begleiten.

Spätestens sechs Monate nach Einsatz in den neuen Einsatzbereichen werden gezielte Evaluationsgespräche mit allen Teilnehmer/innen und den aufnehmenden Fachbereichen geführt. Darin wird besprochen, wie praxisnah die Ausbildung war, wie die Absolventen in der Praxis angekommen sind und was in der künftigen Ausbildung noch verbessert werden kann. Die Nachhaltigkeit der Arbeit der Personalagentur wird in den Kennzahlen der „Abbruchquote während der Maßnahmen“ (bisher 0 %) und der „Verbleibquote in den neuen Einsatzbereichen“ (bisher 97,6 %) abgebildet.
Die Personalagentur berichtet mehrfach unterjährig im Rahmen der NEOBerichterstattung. Erlöse und Aufwendungen der Personalagentur werden im Haushalt gesondert ausgewiesen. Darüber hinausgehende Maßnahmen werden nicht für erforderlich gehalten.

Soweit es vom Ausschuss gewünscht wird, kann die Personalagentur auch regelmäßig einen eigenen Jahresbericht vorlegen.“


Herr Rm Berndsen (SPD-Fraktion) erkennt in der Broschüre viele gute Projekte. Der Bericht nennt viele positive Punkte, aber keine Reibungspunkte oder Punkte, bei denen die Politik unterstützen könnte.

Herr OB Sierau ist erfreut über die Qualität des Berichts. Zur Frage nach Reibungspunkten bei der Personalagentur gibt er den Hinweis, dass man sich eher darüber freuen sollte, wenn etwas gut klappt. In der nächsten oder übernächsten Sitzung wird dargestellt werden, auf welchem Weg das Personal- und Organisationsamt, die Personalagentur und das Studieninstitut sich befinden. Das Studieninstitut soll metropolenweit arbeiten, bei ihm gibt es einen Entwicklungsdruck, und eine finanzielle Weiterentwicklung ist vorgesehen. Sobald unmittelbare Bedarfe auf kommunaler Ebene bestehen, sollen diese gedeckt werden.

Herr Wiener verdeutlicht, dass der vorliegende Bericht die Arbeitsschwerpunkte und –weise zeigen soll.
Auf die Frage der Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stellt er heraus, dass Nachbesetzungen bisher nicht systematisch zahlenmäßig erhoben wurden. Eine Nachbesetzung wurde nicht durchgeführt, wenn durch organisatorische Veränderungen Beschäftigte ihren Arbeitsplatz verloren haben oder Leistungsveränderte keinen eigenen Arbeitsplatz hatten. Dazu gab es Nachbesetzungen, die intern oder auch extern erforderlich wurden. Auch werden Mitarbeiter– und Mitarbeiterinnen gefördert und auf eine höherwertige Stelle eingesetzt, z. B. Reinigungskräfte.
Die Zufriedenheitsmessung wird u. a. durch Reflexionsgespräche mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und den aufnehmenden Fachbereichen durch Fragen nach Ausfallzeiten etc. erfasst.. Die gebildete Abbruchquote sei aussagekräftig, von insgesamt 129 Mitarbeitern/-innen haben drei ihre Arbeit wieder aufgeben müssen.

Die Frage des Herrn Rm Weintz (CDU-Fraktion) nach dem Ansprechpartner der Broschüre beantwortet Herr Wiener dahingehend, dass die Broschüre vorrangig für den internen Gebrauch, für den Verwaltungsvorstand, den Ausschuss und in der Verwaltung für die Fachbereichsleitungen genutzt werde.
Die Bündelung von Qualifizierungsmaßnahmen ist organisatorisch vollzogen. Die Personalagentur führt keine Seminare oder Lehrgänge im klassischen Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung durch, diese werden durch das Studieninstitut organisiert.
Die Personalagentur bereitet dagegen Mitarbeiter/-innen zielgerichtet und praxisorientiert auf neue Jobs in der Verwaltung vor, für die sie nicht die entsprechende Ausbildung besitzen.

Auf Frau Rm Dr. Tautorats (Fraktion Die Linke) Interesse nach der Anzahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Personalagentur informiert Herr Wiener, dass die Personalagentur zur Zeit über 12 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verfüge, von denen zwei IT-Trainer sind, die die IT-Schulungen für die städtischen Mitarbeiter/-innen erledigen können. In der Ausbaustufe wird es 40 Schulungsplätze für insgesamt 6.000 Anwender/-innen geben. Zu den Kosten der Maßnahmen erläutert Herr Wiener, dass diese sehr unterschiedlich seien. Die meisten Maßnahmen werden mit eigenen Trainern abgedeckt, d. h. es fallen die Büro- und die sowieso anstehenden Personalkosten, aber keine zusätzliche Kosten, an.

In Kooperation mit anderen Anbietern kostet z. B. ein Block-Angestelltenlehrgang I rund 70.000 €. Dies sei abhängig von der Maßnahme selbst und der Länge der Maßnahme.

Herr Wiener hält es für wünschenswert, in die Verwaltung mehr Bewegung und mehr Personalentwicklung hinein zu bekommen. Aufgabenfelder, die in Kooperation z. B. mit der Arbeitsverwaltung durchgeführt werden, seine entwicklungsfähig.

Durch Herrn Plätz wird ergänzt, dass seit Beginn 2011 das StA 11 keine operativen Seminare oder Qualifizierungen mehr durchführt. Fortbildungen erfolgen entweder über das Studieninstitut oder die Personalagentur.

Herr Rm Weintz sieht in der Broschüre eine Chance, für die Personalagentur Werbung zu machen, u. a. bei den Beschäftigten, um für Fortbildungen auf freiwilliger Basis zu werben.

Frau Rm Dr. Tautorat errechnet, dass bei 129 Teilnehmer/-innen in 18 Monaten bei zwei Fallmanagern/-innen 1,1 Fall je Woche anstehen. Sie ist der Meinung, dass früher für diese Arbeit nur eine Arbeitsgruppe im Personalamt und keine Personalagentur eingerichtet worden wäre.

Die Broschüre wurde nach Angaben des Herrn Wiener komplett selbst getextet, layoutet und durch StA 3 gedruckt, es wurde versucht, die Kosten so gering als möglich zu halten. Durch die Broschüre konnten bereits zwei Verträge abgeschlossen werden, so dass die Druckkosten bereits abgedeckt sind.
Zur Personalausstattung erläutert Herr Wiener, dass unter den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Personalagentur neben zwei IT-Trainern noch drei andere Trainer für Soziales, Kommunikation und Recht dazu gehören. Die Berechnung der Frau Rm Dr. Tautorat sei so nicht richtig, Fallmanagement bedeute Betreuung und Begleitung der Mitarbeiter/-innen während der gesamten Maßnahme bis in den neuen Job hinein. Außerdem werde nicht nur mit den 129 Personen gearbeitet, sondern mit weiteren Menschen, bei denen der Job auf der Kippe steht, die nicht mehr können etc.

Herr OB Sierau sagt eine regelmäßige Berichterstattung, nicht unbedingt in Broschürenform, zu.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den Bericht der Personalagentur Dortmund über ihre Arbeit in den ersten 18 Monaten zur Kenntnis und bittet um regelmäßige Berichterstattung.


zu TOP 3.2
Weiterbildungsprojekt "Top in Führung"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06121-11)

Herr Rm Berndsen (SPD-Fraktion) findet interessant, dass es bei diesem Projekt um Männer und Frauen geht. Die Fördersumme begrüßt er, da durch sie der städtische Haushalt nicht belastet wird. Er bittet darum, das Projekt durch die Gleichstellungsbeauftragte in einer der nächsten Sitzungen vorstellen zu lassen.

Frau Rm Stackelbeck spricht sich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dafür aus, durch die Verwaltung ab und zu einen Sachstandsbericht zu diesem Projekt abgeben zu lassen. Sie ist der Meinung, dass die Daten für sich sprechen.

Frau Wolfs sagt in einer der nächsten Sitzungen eine Vorstellung des Projektes zu.


Beschluss:

Der Ausschuss begrüßt die Durchführung des Weiterbildungsprojekts „Top in Führung“ als Maßnahme zur Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau.


zu TOP 3.3
Berichterstattung zur Personal- und Organisationsentwicklung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04938-11-E5)

Herr Rm Becker (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass er aufgrund des Schreibens des Herrn OB Sierau zur Berichterstattung vom 25.01.2012 nicht die Daten zur Personalbudgetentwicklung mit Stand 31.12.2011 verstehe. Für ihn sehe es so aus, als sei das vom Rat gesetzte Ziel nicht erreicht.

Herr OB Sierau stellt heraus, dass bei der Berichterstattung an erster Stelle die Transparenz stehe. Er sei der Meinung, dass der Rat entsprechend zu informieren sei, und er sehe, dass die Zahlenflut nicht so leicht zu verarbeiten sei. Auch musste die Zahlenstruktur nachjustiert werden.
Die Berichte sind für die Verwaltung, die Politik und im Dialog mit der Bezirksregierung in Arnsberg zu sehen.
Es gebe das Ratsbudget und die verschiedenen Einsparbeschlüsse. Wenn gewünscht sei, über alles 2 % einzusparen, müssten betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden. Dies war von der Politik nicht gewünscht. Wenn Tariferhöhungen etc. entstehen, sind diese anzurechnen. Man müsse sich zudem damit auseinander setzen, was die Verwaltung in der Lage ist, zu leisten, denn es gebe in der Verwaltung Personalbedarfe. Er wünsche sich ein anderes Miteinander zwischen Rat und Verwaltung.
Das Haushaltssoll sei unter der Prämisse definiert, dass 1,5 % Reduktion im Vergleich von 2010 zu 2011 entsteht. Die 1,5 % wurden unter Beachtung von Tariferhöhungen etc. berechnet. Ausgewiesen sind auch die refinanzierten Stellen. Herrn Rm Weintz’ Frage, was mit befristeten Stellen passiert, beantwortet Herr OB Sierau damit, dass diese Stellen nach Fristende wegfallen. Sollte die Frage gestellt werden, ob Stellen auch kommunal finanziert weiterlaufen sollten, müsste diese Frage ggf. durch Entscheidung des Rates entschieden werden.

Frau Linneweber erläutert ergänzend, dass es schwierig war, die zur Verfügung stehenden Daten in die Berichtsform zu bringen, die seit 2011 genutzt wurde. Sie kündigt zur Ausschusssitzung am 01.03.2012 ein Resumee an, aus dem die Zusammenhänge zwischen den Zahlen erläutert werden.
Das Resumee erläutert die Lesbarkeit und gibt ein Fazit, es erklärt, woher die Einsparungen herkommen, welche Stellen und welche Übernahmen von Auszubildenden refinanziert sind.
Zur Personalbudgetentwicklung stellt sie dar, dass bei Einhalten des Haushalts-Solls auf Seite 1 (Stand: 31.12.2011) mit 300.596.636 € zum Jahresabschluss 1,5 % im Vergleich zum Vorjahr eingespart wurden. Durch die Stadt nicht beeinflussbare Faktoren, wie Tariferhöhungen, seien dabei eingepreist worden. Zum Haushalts-Soll hinzugerechnet werden aufgrund des Bruttoprinzips des Haushaltes auch die Kosten für refinanzierte Stellen. Demnach wurde das Ratsbudget eingehalten, obwohl das Ist höher ausfällt als das Haushalts-Soll.

Auf die Fragen der Frau Rm Dr. Tautorat (Fraktion Die Linke) informiert Frau Linneweber darüber, dass die Zahl der Beschäftigten gestiegen ist, da die Fluktuation der Beschäftigten nicht so hoch war, wie die Anzahl der Einstellungen. Die Einstellungen 2011 lagen auch höher als im Jahr 2010, da in 2010 die Einstellungen aufgrund der späten Beschlussfassung des Haushaltes gering ausgefallen sind. Die Welle von erforderlichen Einstellungen wurde vor der Verwaltung hergeschoben, in 2011 wurden viele dann vorgenommen. Die hohe Einstellungsquote wird dadurch relativiert, dass zwei Drittel der Einstellungen refinanziert werden. Das hat zur Folge, dass mehr Personal mit weniger Geld finanziert werde.

Auf die Frage des Herrn Rm Weintz (CDU-Fraktion) zur Befristung von refinanzierten Stellen wird durch Frau Linneweber erläutert, dass bei Fristende die Stellen einen kw-Vermerk (= künftig wegfallend) erhalten. Bei Wegfall der Aufgabe falle auch die Stelle weg und die Beschäftigten scheiden aus, wenn sie befristet zur Wahrnehmung dieser Aufgabe eingestellt wurden, insbesondere für fachspezifische Aufgaben.

Herr Rm Bartsch (CDU-Fraktion) spricht die Erläuterung auf Seite 3 zum Refinanzierungsbudget an.

Hierzu gibt Herr OB Sierau an, dass die Verwaltung eine Qualitätskontrolle für die Leistungen, die von außerhalb der Verwaltung geliefert wurden, durchführen muss. Diese Kontrolle mache noch einmal ca. ein Drittel der nach außen vergebenen Kosten aus, außerdem müsse die Mehrwertsteuer hinzugezählt werden. Das bedeutet, gemessen an der Summe, die fremd vergeben wurde, sind 50% zusätzliche Kosten intern vorzusehen. Es ist einzeln zu bewerten, ob eine Vergabe erfolgt oder selbst erledigt wird.

Herr Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) sieht die Qualitätskontrolle sowohl im Innen- als auch Außenverhältnis als wichtig an. In bestimmen Spitzensituationen könne es auch für die Verwaltung sinnvoll sein auszugleichen, z. B. für das Konjunkturprogramm II zusätzliche Hochbauingenieure befristet einzustellen.

Frau Linneweber gibt beispielhaft für die Erläuterung, die Herr Rm Bartsch auf Seite 3 anspricht, an, dass eine Refinanzierung von Personalaufwand durch zusätzliche Erträge, wie Landes- oder Bundeszuschüsse erfolgt. Die Verwaltung muss eine Kostenvergleichsrechnung durchführen, d. h. eine make-or-buy-Entscheidung treffen. Die Entscheidung, z. B. Reinigungskräfte im StA 65 einzustellen, führt dazu, dass ein Sachaufwand an anderer Stelle nicht erfolgen darf.

Beschluss:
Die Berichterstattung zur Personal- und Organisationsentwicklung mit Stand vom 30.11.2011 und 31.12.2011 wird zur Kenntnis genommen.


zu TOP 3.4
Sachstandsbericht: Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 13.12.2011
(Drucksache Nr.: 06216-12)
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 06216-12-E1)



Folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 31.01.2012 (Drucksache Nr.: 06216-12-E1) liegt den Mitgliedern des Ausschusses für Personal und Organisation vor:

„ ... in der Sitzung des Integrationsrates wurde dargestellt, dass von den 17,5 zugesagten Planstellen zur Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels nur 3,5 Planstellen besetzt wurden und somit eine Vakanz von 14 unbesetzten Stellen vorhanden sei.

Eine Betrachtung personeller Vakanzen im Bereich des Dienstleistungszentrums International, die nach wie vor vorhanden sind, kann nicht isoliert auf die zugesagten Stellen zur Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels vollzogen werden.

In der Zeit von Juli bis Dezember 2011 wurden diese Stellen durch 14 Absolventen aus den VfA Lehrgängen besetzt. Weitere Besetzungen konnten durch interne Stellenausschreibungen bzw. Urlaubsrückkehrerinnen realisiert werden, sodass zum heutigen Zeitpunkt in diesem Bereich keine Vakanzen bestehen.

Allerdings entstehen im Bereich des Stammpersonals aufgrund der Fluktuation immer wieder personelle Vakanzen.

Aktuell (Stand 25.1.2012) sind folgende Planstellen im Dienstleistungszentrum International aufgrund der Personalfluktuation unbesetzt.

1 Gruppenleitung g.D.
1 Hintergrundsachbearbeitung g.D.
6,39 Sachbearbeitung m.D.

In enger Zusammenarbeit mit dem Fachbereich 32 sind wir bemüht, die derzeitigen Vakanzen zu decken. Zur Zeit prüft die Verwaltung die externe Einstellung von Interessenten der Wehrbereichsverwaltung NRW aus dem mittleren Verwaltungsdienst.“


Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet um Auskunft, warum zeitgleich 11 Auszubildende nach Ausbildungsende bei StA 32 eingesetzt wurden und 11 Mitarbeiter/-innen von dort in andere Aufgabenbereiche umgesetzt wurden. Ihres Erachtens hätten die Mitarbeiter/-innen aufgrund des Arbeitsanfalls dort eingesetzt bleiben müssen.

Herr OB Sierau erklärt, dass ein Teil der Beschäftigten sich auf höher bewertete Stellen beworben hat. Auch besteht bei Stellen, die viel Arbeitsanfall erfordern auch die Motivation, sich um andere Stellen zu bemühen. Natürlich werde versucht, dem gegenzusteuern, dass eingearbeitete Mitarbeiter/-innen wegen der Dotierung wechseln wollen.

Herr Plätz verdeutlicht, dass die Mitarbeiter/-innen in der Regel nicht in den „Bürgerdiensten International“ wegen der Aufgaben oder der Aufgabenflut arbeiten, sondern es gebe eine ständige Fluktuation in der Verwaltung, u. a. durch interne Stellenausschreibungen. Häufig haben die Mitarbeiter/-innen Angestelltenlehrgänge besucht und suchen eine finanzielle Verbesserung in höhere Entgeltgruppen.

Herr Rm Weintz (CDU-Fraktion) sieht als Voraussetzung für einen Stellenabbau die Möglichkeit, Rationalisierungsmaßnahmen zu nutzen. Die elektronische Datenverarbeitung habe den Sinn, die Aufgaben zu vereinfachen und Zeit zu sparen. Seines Erachtens müsse eine Zeitersparnis entstehen.

Auf diesen Hinweis erläutert Herr OB Sierau, dass der elektronische Aufenthaltstitel von außerhalb vorgegeben wurde. Außerdem gab es keine finanzielle Unterstützung für die Kommunen zur Erfüllung dieser Aufgabe.

Für Herrn Klüh ist hier auch die Sicherheitspolitik angesprochen, da die Bundesdruckerei beteiligt sei. Die IT sei nur zur Begrenzung des Aufwandes nutzbar, ansonsten erfolgt die Bearbeitung elektronisch. Eine zusätzliche Wirtschaftlichkeit sei hier nicht zu erwarten.


Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 06216-12-E1) zur Kenntnis und leitet sie zur Information an den Integrationsrat weiter.


zu TOP 3.5
Zulagen statt Höhergruppierung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06372-12)
- Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 06372-12-E1)



Folgende Bitte um Stellungnahme /Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen vom 07.02.2012 (Drucksache Nr.: 06372-12-E1) liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation vor:

„ ... die Verwaltung wird gebeten darzulegen, in welchem Umfang das Instrument der Gewährung einer Zulage für höherwertige Tätigkeiten eingesetzt wird und wie viele der mit Zulagen honorierten MitarbeiterInnen dauerhaft höherwertige Tätigkeiten übernehmen.“

Beschluss:
Die Bitte um Stellungnahme wird zur nächsten Sitzung schriftlich beantwortet.


zu TOP 3.6
Vakante Stellen im mittleren Dienst
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06373-12)
- Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 06373-12-E1)


Folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/die Grünen vom 07.02.2012 (Drucksache Nr.: 06373-12-E1) liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation vor:

„.... die Verwaltung wird gebeten darzustellen, wie groß die Vakanzen im mittleren Dienst sind, welche Auswirkungen diese auf die Aufgabenwahrnehmung haben und wie diese Vakanzen gegebenenfalls kompensiert oder wenn nötig beseitigt werden können.“

Beschluss:
Die Bitte um Stellungnahme wird zur nächsten Sitzung schriftlich beantwortet.


zu TOP 3.7
Situation im Sozialamt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06374-12)
- Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 06374-12-E1)



Den Ausschussmitgliedern liegt nachfolgende Bitte um Stellungnahme (Drucksache Nr.: 06374-12-E1) vom 07.02.2012 vor:

„ ... die Zusammenlegung von zwei Abteilungen des Sozialamtes und damit auch von zwei
Aufgabengebieten, die nunmehr in den Sozialbüros bearbeitet werden sollen, veranlasst den Personalrat zu der Anmerkung, dass in diesem Prozess ein Nachsteuerungsbedarf besteht.

Die Verwaltung wird gebeten, den Prozess der Umstrukturierung und die neue Arbeitssituation der Betroffenen zu bewerten und dabei zu erläutern, ob der vom Personalrat beschriebene Nachsteuerungsbedarf auch aus Sicht der Verwaltung vorliegt. In diesem Zusammenhang bitten wir um eine Einschätzung dazu, ob eine Arbeitsüberforderung der
Beschäftigten vorliegt. Zudem möge die Verwaltung erläutern, welche Einsparpotentiale
bei der Umstrukturierung geplant waren und in welchem Maße Einsparungen realisiert werden konnten.“

Beschluss:
Die Bitte um Stellungnahme wird zur nächsten Sitzung schriftlich beantwortet.


4. Organisation


zu TOP 4.1
IT-Konzept
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste) mit Stellungnahme
(Drucksache Nr.: 04931-11)
- IT-Konzept 2011 - 2015

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05586-11)
- IT-Konzept 2011 – 2015, Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 05586-11-E1)
zu TOP 4.2
IT-Qualifizierungskonzept
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05497-11)

Herr Rm Schilff schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 4.1 „IT-Konzept 2011 – 2015“ (Drucksache Nr.: 05586-11) und 4.2 „IT-Qualifizierungskonzept (Drucksache Nr.: 05497-11) zusammen zu beraten.


Folgender Vorschlag zur Tagesordnung mit Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 04.08.2011 (Drucksache Nr.: 04931-11) lag bereits zur Sitzung am 15.09.2011 vor:

„Sehr geehrter Herr Schilff,

wir bitten darum, o. g. Punkt in die Tagesordnung aufzunehmen.

Auf Nachfrage (DS-Nr. 03220-11-E5), wann mit dem im Rahmen zur Personal- und Organisationsentwicklung der Stadt Dortmund anvisierten IT-Konzept zu rechnen sei, teilte die Verwaltung in der Sitzung des Personalausschusses vom 12.5.2011 mit, dass dieses zurzeit von DOSYS redaktionell endbearbeitet würde; anschließend würde dies in der Verwaltung diskutiert und vor der Sommerpause in den Verwaltungsvorstand eingebracht und verabschiedet werden.

Angesichts der mit einem solchen Konzept zu verfolgenden Handlungsmöglichkeiten und Sparpotentiale erscheint es sinnvoll, dieses den zuständigen Gremien zeitgleich mit der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2012 im September zur Kenntnis zu geben, um entsprechende Effekte ausreichend bei den Haushaltsberatungen berücksichtigen zu können.

Die Verwaltung wird daher gebeten, über den aktuellen Bearbeitungsstand des IT-Konzepts und über den Zeitplan einer Gremienbefassung zu informieren. Ziel sollte es sein, das IT-Konzept schnellstmöglich in den Beratungsgang zu geben.“



Den Ausschussmitgliedern liegt zur Sitzung am 09.02.2012 folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.02.2012 (Drucksache Nr.: 05586-11-E1) vor:

„ .... laut Aussage von dosys. übersteigen die notwendigen und gewünschten IT-Maßnahmen

die Haushaltsansätze sowohl im investiven als auch im konsumtiven Bereich nicht nur im
Haushaltsplan 2012 sondern auch in der Finanzplanung um ein Mehrfaches. Im investiven
Bereich können aktuell nur noch Maßnahmen im Rahmen der Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit durchgeführt werden. Notwenige Ersatzbeschaffungen von Endgeräten
und Infrastrukturkomponenten können nicht mehr durchgeführt werden. Parallel dazu hat
der Rat die Verwaltung im Rahmen der Haushaltsberatungen aufgefordert, beim Dortmunder
Systemhaus Maßnahmen zu ergreifen, um einen kurzfristig realisierbaren Eispareffekt
von 5% - bezogen auf den gesamten Zuschussbedarf von rund 18,5 Mio € im Jahr erzielen
zu können. Ab dem Jahr 2013 soll der Zuschussbedarf um 10 % gesenkt werden.
Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Fragen, um deren Beantwortung wir bitten.
Bis zur schriftlichen Beantwortung der Fragen bitten wir, die Verwaltungsvorlagen zu dem
IT-Themenkomplex zurückzustellen.
1. Wie bewertet die Verwaltung die vom Rat beschlossenen Einsparungen vor dem Hintergrund der offenbar bereits jetzt unzureichenden Mittel?
2. Welche Maßnahmen sind denkbar, dieses Ziel dennoch zu erreichen?
3. Welche Konsequenzen hat der Verwaltungsvorstand gezogen, nachdem die finanzielle
Situation von dosys. in der Verwaltungsvorstandsklausur am 14.04.2011 aufgezeigt wurde und um eine Aufstockung der unerlässlichen investiven Maßnahmen gebeten wurde?
4. Welche konkreten Inhalte enthält die Vorlage 03815-11V, die im Rahmen der Verwaltungsvorstandsklausur beraten wurde und kann diese den politischen Gremien
zur Verfügung gestellt werden?
5. Wie sind die Aussagen zu verstehen, dass im investiven Bereich nur noch Maßnahmen
im Rahmen der Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit durchgeführt werden können. Welche Konsequenzen hätte dieses Vorgehen für die ITInfrastruktur der Stadtverwaltung?
6. Welche IT-Maßnahmen sollen zukünftig nicht mehr realisiert werden
7. Welche Investitionen sind zwingend notwendig, um die Betriebssicherheit der TInfrastruktur zu gewährleisten?
8. Wie ist es möglich, dass die IT-Infrastruktur der Stadtverwaltung in einem derartig desolaten Zustand ist, wie sie nach dem IT-Konzept allem Anschein nach ist?
9. Gab es in der Vergangenheit Systemausfälle, die auf eine mangelhafte Ausstattung der IT-Infrastruktur zurückzuführen sind? Wenn ja, welche?
- Welche Zeiträume und Kosten werden kalkuliert, um die nachfolgenden Ziele zu erreichen?
- die Beseitigung des Investitionsstaus
- die Gewährleistung der Betriebssicherheit des Rechenzentrums Deggingstraße
- das 2. Rechenzentrum zur Datensicherung/Ausfallsicherung
- die Leitungskapazitätserweiterungen
- Server und Speichererweiterunge
- PC-Erneuerung (Hardware)
- Software-Erneuerung
10.Gibt es ein Konzept, wie eine Modernisierung schrittweise realisiert werden kann?
11.Welche im Rahmen der Fachanwendungen (6.3.1 bis 6.3.11) geplanten Maßnahmen
sind notwendig, welche zwar nicht zwingend notwendig, aber sinnvoll und welche sind ausschließlich wünschenswert? Welche Kosten verursachen die geplanten Maßnahmen?
12.Warum erhalten einige Schulen von dosys. Dienstleistungen und andere nicht? Wie werden diese Dienstleistungen vergütet?
13.Gibt es einen Leistungskatalog von dosys.? Sind die einzelnen Leistungen bewertet?
Werden Stunden-/Tagessätze für Leistungen von Administratoren, Programmierern,
Projektleitern etc. kalkuliert?
14.Gibt es Daten zur Nutzung/Auslastung der von dosys. angebotenen Leistungen – z. B. für DoMap?
15.Werden bei der Einführung komplexer Software-Systeme auf dem Markt angebotene
Programme einer Kosten-/Nutzenanalyse im Vergleich zu einer Eigenentwicklung unterzogen?
16.Für wen und in welchem Umfang erbringt dosys. Dienstleistungen außerhalb der
Stadtverwaltung?
17.Wie ist gewährleistet, dass wirtschaftlicher und nicht wirtschaftlicher Teil der Dienstleistungserbringung von dosys. trennscharf erbracht werden?
18.Welche Kooperationen ist dosys. bisher eingegangen? Warum will dosys. zukünftig
seine Kooperationen auf das östliche Ruhrgebiet beschränken?“


Herr Klüh merkt an, dass die Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht bis zur heutigen Sitzung beantwortet werden konnten, die Beantwortung erfolge schriftlich in der Sitzung am 01.03.2012 zusammen mit einer Präsentation zur Vorlage IT-Konzept 2011 – 2015.

Herr Rm Berndsen ist im Namen der SPD-Fraktion mit dem Einbringen der Fragen einverstanden und kündigt an, dass auch seine Fraktion schriftlich Fragen vorlegen werde.

Herr Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fokussiert die Fragen auf das Thema, was tatsächlich im Rahmen des Finanziellen machbar sei und was wirklich gemacht werden solle. Er erklärt, dass aufgrund der Vorlage zum „IT-Qualifizierungskonzept“ der Eindruck entstehen könnte, dass IT-Qualifizierung zum ersten Mal erfolge. Da bekannt ist, dass es schon seit vielen Jahren IT-Arbeitsplätze gibt, gehe er davon aus, dass grundsätzlich die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen die entsprechenden Qualifikationen bereits erworben haben. Herrn Rm Krüger stellt sich die Frage, in welchem Umfang eine Nachqualifizierung vorgenommen werden muss. Er hoffe, dass keine Bestandsanalyse mehr nötig sei, sondern eher die Zeit genutzt werde, um die vorhandenen Defizite abzuarbeiten und die Mitarbeiterschaft nachzuqualifizieren. Auch sei aus der Vorlage nicht ersichtlich, wo noch Handlungsbedarf gesehen werde.


Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation vertagt die Diskussion der Vorlage in die Sitzung am 01.03.2012.


zu TOP 4.3
Ausschreibung und Beschaffung eines elektronischen Zeiterfassungssystems in der Stadtverwaltung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06871-06-E1)
- Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)

(Drucksache Nr.: 06871-06-E3)


Zur Sitzung liegt den Mitgliedern des Ausschusses für Personal und Organisation eine Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 07.02.2012 (Drucksache Nr.: 06871-06-E3) vor:

„ .... die Zeiterfassung ist wesentlicher Aspekt für die Bewertung von effektiver Arbeit.
Dabei ist die zu erzielende Transparenz sowohl für die Mitarbeiter als auch die Verwaltung selbst von zentraler Bedeutung; bietet es doch die Möglichkeit für beide Seiten, die vorhandenen Arbeitsstrukturen zu optimieren und Fehlentwicklungen umzukehren. Überdies strapaziert der Ausgleich von Mehrarbeit den kommunalen Haushalt, da bei fehlendem Ausgleich in Freizeit, die Mehrarbeit durch Zahlungen zu kompensieren ist.

In diesem Zusammenhang bitten wir die Verwaltung, zu folgenden Fragen schriftlich Stellung zu nehmen:
1. Welche Einsparungen sind im Bereich Buchhaltung/Controlling zu erwarten, wenn eine elektronische Zeiterfassung eingeführt werden sollte?

2. Wie viele Mitarbeiter/bei wie vielen Liegenschaften müssten Arbeitszeiten elektronisch erfasst werden, damit nennenswerte Einspareffekte eintreten?
3. Wie hoch schätzt die Verwaltung die tatsächlichen Investitionskosten für ein solches System?
4. Wie viele Überstunden wurden in den Jahren 2010 und 2011 an städtische Mitarbeiter ausgezahlt und welcher Finanzaufwand war damit verbunden?
5. Ließe sich der Mehrdienstausgleich durch Freizeit über ein elektronisches Zeiterfassungssystem optimieren?“

Auf die Frage der Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) nach dem Grund für die damalige Vorlage erläutert Herr Klüh, dass in 2006 der Einstieg in die elektronische Zeiterfassung gefunden werden sollte. Es war vorgesehen, in die Zeitwirtschaftsdiskussion hineinzukommen. Bei einer Beschaffung müsse eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erfolgen. Der damalige Finanzrahmenbeschluss konnte nicht eingehalten werden und eine Wirtschaftlichkeit könne aufgrund der derzeitigen Haushaltslage nicht erreicht werden.

Herr Plätz informiert darüber, dass bei Umstellung auf eine elektronische Zeiterfassung keine Einsparung erfolgen werde. Die Zeit wird im Moment noch händisch erfasst. Die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste wird zum 01.03.2012 schriftlich erfolgen.

Auch Herr Rm Tölch (SPD-Fraktion) erkennt durch die elektronische Zeiterfassung keine mögliche Einsparung. Der praktische Ablauf zeigt, dass bei einer elektronischen Zeiterfassung wegen der Wartung, der Pflege der Daten u. a. wegen der Eingabe von Zu- und Abgängen, eher mehr Personal benötigt werde. Der Vorteil der elektronischen Erfassung sei ggf. darin zu sehen, dass erkennbar werde, welche Zeitkonten und welche Zeiten bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterrinnen vorliegen.


Beschluss:
Der Ausschuss vertagt die Behandlung der Vorlage mit der Bitte um Stellungnahme auf die Sitzung am 01.03.2012.


zu TOP 4.4
Interkommunale Kooperation und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Informationstechnik
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05760-11)
- Ergänzung zur Vorlage (Drucksache Nr.: 05760-11-E1)



Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt die Ergänzung zur Vorlage (Drucksache Nr.: 005760-11-E1) vom 18.01.2011 vor:

„ .... auf die Anfrage des RM Dr. Brunsing aus der Sitzung des Ausschusses für Personal und
Organisation vom 22.11.2011 beziehe ich mich. Die Anfrage „...nach einer Schätzung, wieviel die interkommunale Zusammenarbeit an Einsparungen gebracht habe...“ möchte ich wie folgt beantworten:

Eine Schätzung der „Einsparungen aus interkommunaler Zusammenarbeit“ kann derzeit verlässlich mit einem angemessenen Aufwand nicht erfolgen. Die kommunale Zusammenarbeit kann monetäre und nicht monetäre Vorteile für die Partner bringen, die in
jedem Einzelfall zu beurteilen sind. Die positiven Effekte sind insbesondere
- Effektivitäts- und Effizienzgewinne durch verbesserte Wirtschaftlichkeit,
Produktivität, Erträge oder eigene Kostensituation,
- nutzen von Größenvorteilen und Mengenbündelungen,
- Sicherstellung oder Verbesserung der Aufgabenerledigung nach Quantität und
Qualität,
- Erhöhung des Services und der Kunden-/Bürgerorientierung,
- Standort- und Arbeitsplatzsicherung, Verbesserung der Reputation.

Die interkommunale Zusammenarbeit in der Informationstechnik erfolgt auf der Grundlage
des „Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG)“. Die gemeinsame
Aufgabenwahrnehmung wird dabei grundsätzlich durch öffentlich-rechtliche oder
privatrechtliche Vereinbarungen geregelt. Nach dem GKG sollen die durch die
Aufgabenübernahme entstehenden Kosten durch eine angemessene Entschädigung gedeckt
werden. In jedem Einzelfall erfolgt daher eine betriebswirtschaftliche Kalkulation.
Die Wirkungen der interkommunalen Zusammenarbeit möchte ich anhand ausgewählter
Beispiele kurz skizzieren:

1) Einführung und Betrieb „Amtliches LiegenschaftsKatasterInformationsSystem –
ALKIS“
Die Einführungsaufwendungen und die allgemeinen Projektrisiken konnten in einem ersten
Schritt auf die Partner Bochum und Dortmund zu gleichen Teilen verteilt werden. Durch einen neuen Kooperationspartner (Stadt Herne) entstand ein zusätzlicher Kostenvorteil für die
Stadt Dortmund in Höhe von 135.000 €.

2) Einführung und Betrieb „elektronisches Personenstandsregister – ePR“
Die Stadt Dortmund war eine der ersten Städte, die die Anforderungen des neuen
Personenstandsrechts organisatorisch und technisch umsetzen konnte. Das dosys. wurde
darauf hin vom IT-Verfahrenshersteller als Referenzpartner gelistet. Durch die aktive
Gewinnung von Kooperationspartnern (z.B. Stadt Witten, Stadt Bochum, Städte des Kreises
Recklinghausen oder Unna) konnte eine Mengenbündelung realisiert und ein Rabatt bei den
Softwarepflegekosten in Höhe von 15% erzielt werden. Darüber hinaus trägt die
Aufwendungen für die komplexe IT-Architektur nicht allein die Stadt Dortmund, vielmehr
werden diese auf die Kooperationspartner verteilt.

3) Einführung und Betrieb „Portallösung doMap/reMap im Kreis Recklinghausen“
Im Rahmen der Auswahl einer eGovernment-Portallösung entschied sich die GKD für den
Einsatz der mehrfach prämierten Dortmunder Lösung „doMap“. Die GKD beteiligte sich an
den Entwicklungskosten in Höhe von 92.000 €. Der gemeinsame Verfahrensbetrieb wird seit
2011 durch Dortmund sichergestellt.“

Beschluss:

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung als Ergänzung zur Vorlage (Drucksache Nr.: 05760-11-E1) zur Kenntnis.


zu TOP 4.5
Übertragung der Grünpflege der Stadt Dortmund auf die EDG
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05488-11)
- Auszug: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2011 (Drucksache Nr.: 05489-11)
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 05488-11-E1)



Dem Ausschuss für Personal und Organisation lag zur Sitzung am 22.11.2011 folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 11.10.2011 (Drucksache Nr.: 05488-11) vor:

„ .... die SPD-Fraktion schlägt og. TOP für die Ausschusssitzung am 22.11.11 vor und stellt folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung :

1. Der Ausschuss erwartet, dass die Übertragung der Grünpflege der Stadt Dortmund auf die EDG
in einem geordneten und strukturierten Verfahren ergebnisoffen geprüft wird.

Dabei sind der Kämmerer, der Fachdezernent, die Geschäftsführung der EDG und der
Personalrat der Stadtverwaltung Dortmund sowie der Betriebsrat der EDG frühzeitig zu
beteiligen.

Der Fachausschuss wird bei Vorliegen eines Ergebnisses entsprechend informiert.

2. Im Rahmen einer Aufgabenbeschreibung sind das Volumen, die Qualität und die Kosten für die
Aufgaben der Grünpflege der Stadt zu beschreiben.

Die zukünftigen Vertragsbeziehungen zwischen der EDG und der Stadt Dortmund sind
hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung und der vorgegebenen Standards und
Dienstvorschriften darzustellen.

Hierbei ist auch das Volumen der Drittvergaben zu untersuchen.

3. Die betroffenen Beschäftigten der Verwaltung sind frühzeitig umfassend über die Prüfarbeiten zu
informieren.

Der Ausschuss betont, dass eine Überführung dieser Beschäftigten auf die EDG nur mit
Besitzstandswahrung inkl. Rückkehrrechten zur Verwaltung durchgeführt wird.

Im Falle einer Überführung auf die EDG sind den betroffenen städtischen Beschäftigten
Entwicklungsperspektiven bei der EDG aufzuzeigen.“


Zudem haben die Mitglieder des Ausschusses für Personal und Organisation folgenden Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 30.11.2011 erhalten:

hierzu-> Antrag der SPD (Drucksache Nr.: 05489-11) -lag bereits am 09.11.2011 vor-:
„die SPD-Fraktion schlägt og. TOP für die Ausschusssitzung am 09.11.11vor und stellt folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:
1. Der Ausschuss erwartet, dass die Übertragung der Grünpflege der Stadt Dortmund auf die EDG in einem geordneten und strukturierten Verfahren ergebnisoffen geprüft wird. Dabei sind der Kämmerer, der Fachdezernent, die Geschäftsführung der EDG und der Personalrat der Stadtverwaltung Dortmund sowie der Betriebsrat der EDG frühzeitig zu beteiligen.
Der Fachausschuss wird bei Vorliegen eines Ergebnisses entsprechend informiert.
2. Im Rahmen einer Aufgabenbeschreibung sind das Volumen, die Qualität und die Kosten für die Aufgaben des Grünservice der Stadt zu beschreiben. Die zukünftigen Vertragsbeziehungen zwischen der EDG und der Stadt Dortmund sind hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung und der vorgegebenen Standards und Dienstvorschriften darzustellen.
Hierbei ist auch das Volumen der Drittvergaben zu untersuchen.
3. Die betroffenen Beschäftigten der Verwaltung sind frühzeitig umfassend über die Prüfarbeiten zu informieren. Der Ausschuss betont, dass eine Überführung dieser Beschäftigten auf die EDG nur mit Besitzstandswahrung inkl. Rückkehrrechten zur Verwaltung durchgeführt wird. Im Falle einer Überführung auf die EDG sind den betroffenen städtischen Beschäftigten Entwicklungsperspektiven bei der EDG aufzuzeigen.“

Nachdem die Sprecher der Fraktionen sowie RM Münch ihre Haltung hierzu verdeutlicht haben, wurde wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion einstimmig zu.“


Folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 02.02.2012 (Drucksache Nr.: 05488-11-E1) haben die Ausschussmitglieder außerdem vorliegen:

„ .... die Wirtschaftlichkeit der Übertragung der Grünpflege auf die EDG wird geprüft.

Derzeit finden Gespräche mit der Geschäftsführung der EDG und auf Arbeitsebene statt. Die
in dem Antrag der SPD-Fraktion vom 11.10.2011 beschriebenen Anforderungen bezogen auf
ein strukturiertes Verfahren werden, wie in allen Projekten der Neuorientierung der Verwaltung, berücksichtigt.

Sobald Ergebnisse vorliegen, werde ich den Ausschuss darüber informieren.“


Auf die Nachfrage des Herrn Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), wann es einen Bericht geben könnte, stellt Herr OB Sierau dar, dass Ergebnisse voraussichtlich vorliegen werden, wenn die Beratungen zum Haushaltsentwurf 2013 abgeschlossen werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 30.11.2011 und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



Herr Rm Schilff schließt die öffentliche Sitzung um 14:50 Uhr.



S c h i l f f
D r. Ta u t o r a t
S k o d z i k
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin