Niederschrift

über die 3. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses


am 22.04.2010
Saal der Partnerstädte, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 16:30 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

CDU


Rm Jürgen Böhm, Vorsitzender
Rm Dr. Jürgen Eigenbrod
Rm Reinhard Frank
Rm Christiane Krause
Rm Barbara Menzebach
Rm Erwin Bartsch i. V. von Rm Udo Reppin

SPD

Rm Olaf Radtke, stellvertr. Vorsitzender


Rm Meral Bayezit-Winner
Rm Ursula Pulpanek-Seidel i. V. von Rm Hans-Peter Hoffmann
Rm Bernhard Klösel

Rm Margot Pöting
Rm Elke Rohr
Rm Gabriele Schnittker
Rm Jutta Starke


B90/Die Grünen
Rm Benjamin Beckmann
Rm Ulrich Langhorst
Rm Svenja Noltemeyer

Bürgerliste/FDP
Rm Dr.Annette Littmann


Die Linke
Rm Dr. Petra Tautorat i. V. von Rm Utz Kowalewski


3. Verwaltung

Herr Pogadl, StD
Herr Willeke, StA 33
Frau Müller, StA 01
Herr Wienhöfer, EB 52
Herr Hoheisel, StA 03
Herr Sichelschmidt, EB 52
Herr Borchardt, 10/Sys
Frau Plaga, EB 52
Frau Frede, 10/Sys
Herr Wichmann, StA 19
Herr Plätz, StA 11
Frau Grosch, StA 19
Herr Hagemann, StA 11
Frau Dr. Brink-Kloke, StA 61
Herr Kollmann, StA 20
Frau Dr. Nienkemper-Hausmann, StA 65
Herr Bollmann, StA 21
Herr Dr. Falk, StA 66
Herr Neuhaus, StA 21
Frau StRin Bonekamp, 7/Dez
Herr Aschenbrenner, StA 37
Herr Harder,StA 51
Herr Witte, StA 30
Frau Hoppe, StA 51
Herr Spaenhoff, StA 33

4. Rechnungsprüfungsamt

Frau Seybusch
Frau Jäger
Frau Aufdemkamp
Herr Köster
Herr Bartsch
Herr Vorspohl
Herr Bonnekoh
Herr Wilczek
Herr Gottwick

Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 3. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses,
am 22.04.2010, Beginn 15.00 Uhr,
Saal der Partnerstädte, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund





Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 04.02.2010

2. Anträge

2.1 Freizeitzentrum West (FZW)
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 00563-10)

2.2 Freizeitzentrum West
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00845-10)

2.3 Übernahme von Anwalts- und Gutachterkosten für den Ex-OB
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 25.03.2010
(Drucksache Nr.: 00756-10)

Übernahme von Anwalts- und Gutachterkosten für den Ex-OB
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00756-10-E1)

2.4 Kommunalwahlen 2009 - Wahlprüfung -
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 25.03.2010
(Drucksache Nr.: 16329-09-E10)

Kommunalwahlen 2009 - Wahlprüfung -
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16329-09-E11)

2.5 Rechtsanwaltskosten für ehemaligen Oberbürgermeister
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 00761-10)

2.6 Sportanlagen des Ausbildungszentrums der Feuerwehr Dortmund; Erweiterung des Baubeschlusses
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 00815-10)

3. Prüfberichte

3.1 Prüfung der Abwicklung von Auszahlungen im Bereich 21/1-1 der Stadtkasse - PB 51/09
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00542-10)

3.2 Prüfung der Kasse der Bürgerdienste ( 33/2 ), PB 25/09 und Prüfung der Kasse der Bezirksverwaltungsstelle Brackel, PB 06/10
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00765-10)

3.3 Einführung des SRM Bestell- und Katalogsystems - PB 04/2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00239-10)

4. Sonstiges

4.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00821-10)



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden Rm Jürgen Böhm (CDU) um 15.00 Uhr eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Rm Dr. Eigenbrod (CDU) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Vor Eintritt in die Tagesordnung informiert Rm Dr. Eigenbrod (CDU) den Rechnungsprüfungsausschuss darüber, dass die Funktion des Fraktionssprechers auf Rm Frank (CDU) gewechselt habe.
Die Tagesordnung wird sodann wie veröffentlicht festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 04.02.2010

Die Niederschrift über die 2. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 04.02.2010 wird von den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschuss genehmigt.



2. Anträge


zu TOP 2.1
Freizeitzentrum West (FZW)
(Drucksache Nr.: 00563-10)
zu TOP 2.2
Freizeitzentrum West
(Drucksache Nr.: 00845-10)

Hinsichtlich der Behandlung der beiden Tagesordnungspunkte 2.1 und 2.2 liegen den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses folgende Unterlagen vor:

1. Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr. 00563-10-E3) vom 20.04.2010 zu der
Anfrage der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 07.04.2010 (Drucksache Nr. 00563-10-E2)


1. Weshalb wurde die Frage einer Beteiligung der AWO am künftigen Betriebs-
konzept des FZW unter dem Aspekt der Gemeinnützigkeit nicht bereits im Jahre 2009
geprüft?

2. Welche Stelle der Verwaltung war für die im Jahre 2009 durchgeführte Prüfung einer
Beteiligung der AWO am künftigen Betriebskonzept des FZW verantwortlich?


Mit Beschluss des Rates vom 26.06.09 wurde festgelegt, dass für das neue FZW eine neue
Betriebsstruktur einzurichten ist. Die Beschlussvorlage wurde gemeinsam durch StA 51
und StA 20 (Beteiligungsverwaltung) erstellt. Im Rahmen der Verhandlung mit dem
Kooperationspartner AWO wurden u. a. auch Gespräche zwischen dem Wirtschaftsprüfer/
Steuerberater der AWO und der Stadtkämmerei (Beteiligungsverwaltung/Sachgebiet Stadt
als Steuerschuldner) geführt. Abschließend wurde der Stadt durch das zuständige Finanz-
amt Dortmund-West am 07.08.09 eine verbindliche Auskunft (§ 89 Abs. 2 AO) erteilt, mit
der die mit der vom Rat beschlossenen Betriebsstruktur verbundenen steuerlichen Fragen
beurteilt wurden.


3. Welches sind die Gründe im Rahmen der Gemeinnützigkeit, aufgrund derer die AWO
sich nicht an der geplanten Betriebs gGmbH beteiligen kann?


Die AWO hat allgemeine gemeinnützlichkeitsrechtliche Bedenken geäußert, die dazu
geführt haben, dass keine Beteiligung an der nicht gemeinnützigen Betriebs-GmbH
vorgenommen werden konnte.
4. Welche finanziellen Auswirkungen hat die erneute Suche nach alternativen Betreiber- modellen für die Stadt?

Zu den finanziellen Auswirkungen kann derzeit noch keine Einschätzung abgegeben
werden.


5. Welchen zeitlichen Umfang wird die erneute Suche beanspruchen?

Zu möglichen Betreibermodellen finden in Kürze Gespräche mit internen und externen
Partnern statt. Bis dahin sind noch Unterlagen zu sichten und auszuwerten.

6. Wird die AWO auch weiterhin in ein alternatives Betriebskonzept mit einbezogen
werden?


An diesen Gesprächen wird auch die AWO teilnehmen. Danach wird sich herausstellen, ob
und inwieweit es auch weiterhin eine Mitarbeit geben wird.


7. Hat die Verwaltung ein Betriebskonzept unter Einbeziehung einer Stiftung als Gesell-
schafterin der Betriebs gGmbH geprüft?


Derzeit werden verschiedene Möglichkeiten eines Betriebskonzeptes unter Einbeziehung
Dritter geprüft.


2. Anfrage der CDU-Fraktion vom 20.04.2010 (Drucksache Nr. 00845-10-E1)

1. Welches städtische Amt führt den Einkauf für das Freizeitzentrum West aus?
2. Wie hoch sind die Einnahmen aus Eintrittsgeldern, Getränkeverkauf und sonstigen
Erlösen bis zum 31.12.2009?
3. Wie hoch sind die Kosten für Technik, Personal, Gagen etc. bis zum 31.12.2009?
4. Wie viele Veranstaltungen gab es bis zum 31.12.2009?
5. Wurden Veranstaltungen abgewiesen? Wenn ja, wie viele und aus welchen Gründen?
6. Werden Umsatz- und Vergnügungssteuer an das Finanzamt abgeführt?

Aufgrund des gleichen Themenkomplexes ruft Rm Böhm (Vorsitzender) die Tagesordnungs-
punkte 2.1 und 2.2 gemeinsam auf.


Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) spricht sich dafür aus, die Tagesordnungspunkte 2.1 und 2.2 in die nächste Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zu überweisen.

Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses verständigen sich darauf, die Anfragen der Fraktion FDP/Bürgerliste (DS-Nr. 00563-10-E2) und der CDU-Fraktion ( DS- Nr.: 00845-10-E1) in die nächste Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zu überweisen.

zu TOP 2.3
Übernahme von Anwalts- und Gutachterkosten für den Ex-OB
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 25.03.2010
(Drucksache Nr.: 00756-10)
Zu TOP 2.4
Kommunalwahlen 2009 –Wahlprüfung-
Überweisung aus der öffentlichen Ratssitzung vom 25.03.2010 (DS-Nr. 16329-09-E10)
Zu TOP 2.5
Rechtsanwaltskosten für ehemaligen Oberbürgermeister
Drucksache-Nr. 00761-10-E1)

Hinsichtlich der Behandlung der Tagesordnungspunkte 2.3, 2.4 und 2.5 liegen den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses folgende Unterlagen vor:

1. Überweisung aus der öffentlichen Ratssitzung vom 25.03.2010
Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr. 00756-10-E1) vom 08.04.2010 zu der

Anfrage der Fraktion B90/Die Grünen (Drucksache Nr. 00756-10)
1) Wie hoch sind die bisher von der Stadt übernommenen Kosten für Gutachten und
Rechtsbeistand im Rechtsstreit zwischen Ex-OB Dr. Langemeyer und dem
Regierungspräsidenten?

Die Rechnungen für die anwaltliche Vertretung aus den beiden Verfahren im Jahr 2008 betrugen
insgesamt 42.518,13 €.
Hiervon wurden von der Versicherung des Klinikums Dortmund 21.536,28 € übernommen.
Die vom Regierungspräsidenten lt. Kostenfestsetzungsbeschluss zu erstattenden Kosten an die
Stadt Dortmund betrugen 489,45 €.
Der städt. Anteil für die anwaltliche Vertretung betrug somit 20.492,40 €
Kosten für Gutachten sind nicht entstanden.

2) Auf welcher rechtlichen Grundlage sind diese Zahlungen erfolgt?

Dem Oberbürgermeister obliegen gem. § 41 Abs. 3 GO die Geschäfte der laufenden Verwaltung.
Auf dieser Grundlage war der Oberbürgermeister berechtigt, die externe Beratung zu
beauftragen.

3) Gibt es in der allgemeinen Dienstanweisung Regeln für die Beauftragung externer
Anwälte? Wenn ja: Wie lauten diese Regeln?

Die Allgemeine Dienst- und Geschäftsanweisung für die Stadtverwaltung Dortmund (AGA) regelt unter Ziffer 3.5.9 lediglich die sachliche Zuständigkeit des Rechtsamtes. Weitere Einzelheiten sind in der Geschäftsanweisung für Rechts-, Bußgeld- und Versicherungsangelegenheiten vom 26.10.2005 geregelt. Im Zusammenhang mit der Beauftragung externer Anwälte sind Ziffer 1, Satz 1 und Ziffer 4, Satz 9 der Geschäftsanweisung maßgeblich. Ziffer 1 ("Grundsatz"), Satz 1 der Geschäftsanweisung regelt, dass bei allen schwierigen und grundsätzlichen Rechtsfragen das Rechtsamt zu hören ist.
Ziffer 4 ("Prozessführung"), Satz 9 der Dienstanweisung regelt, dass vor Beauftragung von
Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälten das Rechtsamt zu hören ist."

4) Sind diese Regeln bei der damaligen Beauftragung eingehalten worden?

Siehe Antwort zu Frage 2.

5) Aus welchem Budget sind die Anwalts- und Gutachterkosten bezahlt worden?

Die Zahlungen für die anwaltliche Vertretung erfolgten aus dem Budget des StA 11 – Allgemeine Personalwirtschaft – auf Entscheidung von Frau StK’in Dr. Uthemann.
Gutachterkosten sind nicht entstanden.

6) Gab es zur Übernahme der Kosten Beschlüsse des Verwaltungsvorstands oder anderer
Gremien?

Siehe Antwort zu Frage 2.
7) Hält die Verwaltung die Höhe der in Rechnung gestellten Kosten für angemessen?

Die von der Rechtsanwaltskanzlei in Rechnung gestellten Stundensätze entsprechen üblichen
vertraglichen Standards.

8) Offensichtlich gab es im September 2009 eine weitere Beauftragung derselben
Anwaltskanzlei. Was war der genaue Gegenstand dieser Beauftragung?

Hierzu wurde der Oberbürgermeister a.D. Dr. Langemeyer um Antwort gebeten. Zitat aus
seiner Antwort vom 29.03.2010:
...„ Aufgabe war es zu prüfen, ob angesichts der öffentlichen Äußerungen von Herrn Diegel
aus dem Urteil von 2008 sich Konsequenzen ergäben. Die Kanzlei wurde von mir beauftragt,
beim Verwaltungsgericht gegen Herrn Diegel ein Verfahren mit dem Ziel einer einstweiligen
Anordnung einzuleiten, um damit sozusagen mittelbar auch eine Gerichtsentscheidung zum
Thema Wahlanfechtung zu erreichen. Der Auftrag schloss Beratungsleistungen zu allen Fragen
mit den zu erwartenden Anfechtungen gegen das Ergebnis der Kommunalwahl ein.
Im Fortgang der umfangreichen rechtlichen Prüfung und der zu erwartenden Risiken habe ich
dann entschieden, den ursprünglich angestrebten Rechtsweg nicht weiter zu verfolgen. Es
konnte nicht sichergestellt werden, in überschaubarer Frist ein Urteil zu erhalten.“ ...

9) Wer hat diesen Auftrag erteilt?

Siehe vorstehende Ausführungen.

10) Sind dabei die Regeln der allgemeinen Dienstanweisung eingehalten worden?

Siehe Antwort zu Frage 2.

11) Welche Zusagen zur Übernahme der Kosten für Rechtsbeistand und Gutachten sind
von der Verwaltung gegenüber dem Ex-OB bzw. der beauftragten Anwaltskanzlei
gemacht worden? Wer hat eventuelle Zusagen gemacht?

Nach Schreiben von Herrn StR Sierau vom 02.03.2010 an die beauftragte Anwaltskanzlei
bezüglich der Erörterung vom 02.10.2009 wurde „ ... seinerzeit in Aussicht gestellt, eine Kostenübernahme oder –beteiligung der Stadt Dortmund durch das Rechtsamt prüfen zu lassen.“
Die Kanzlei wurde mit Schreiben vom 01.04.2010 um Übersendung der Handakte zur Einsicht
gebeten, um diese Prüfung durchführen zu können.

12) Welche noch offenen Zahlungsforderungen seitens der Anwaltskanzlei gibt es
gegenüber der Stadt?

Die offene Kostenrechnung für Rechtsberatung im Zusammenhang mit der Kommunalwahl
2009 beträgt 21.099,52 €.

13) Wie gedenkt die Verwaltung mit diesen Zahlungsaufforderungen umzugehen?

Es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die Beauftragung der Anwaltskanzlei durch
den Oberbürgermeister a.D. Dr. Langemeyer im Interesse der Stadt erfolgte und die Kostenforderung
somit dem Grunde nach zu Recht besteht. Die endgültige Prüfung ist allerdings
noch nicht abgeschlossen. Die Kanzlei wurde, wie zur Frage 11 ausgeführt, um Übersendung
der Handakte zur Einsicht gebeten.

2. Überweisung aus der öffentlichen Ratssitzung vom 25.03.2010
Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.16329-09-E11) vom 07.04.2010
zu der Anfrage der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.16329-09-E10) vom
22.03.2010 sowie die Anfrage der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.16329-09-
E12) vom 19.04.2010


Anfrage der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 22.03.2010 (Drucksache Nr. 16329-09-E10)
Die Verwaltung wird um einen Sachstandsbericht zu beiden Gebührenforderungen sowie um Stellungnahme zu folgenden Fragen gebeten:

a) Wie bewertet die Verwaltung die Einschätzung, dass die Kosten als `dienstliche
Angelegenheit` aus städtischen Mitteln beglichen werden müssen/dürfen? Welche
Übernahmemöglichkeiten – z.B. durch den Gemeindeversicherungsverband (ähnlich einer
Directors and Officers Versicherung) bestehen, diese Kosten anderweitig zu decken?

Oberbürgermeister a.D. Dr. Langemeyer hat sich im Jahr 2008 anwaltlich vertreten lassen,
weil der Regierungspräsident Diegel bei der Staatsanwaltschaft Dortmund einen Prüfantrag
wegen Verdachts einer Straftat im Zusammenhang mit der Aufstellung des Doppelhaushalts
2008/2009 gestellt hatte. Die im Weiteren getätigten Äußerungen des Regierungspräsidenten
richteten sich ebenfalls gegen die Stadt Dortmund – vertreten durch den Oberbürgermeister -.
Die Rechnungen aus den Verfahren im Jahre 2008 betrugen insgesamt 42.518,13 €.
Von der Versicherung des Klinikums Dortmund wurden 21.536,28 € übernommen. Die vom
Regierungspräsidenten lt. Kostenfestsetzungsbeschluss erstatteten Kosten an die Stadt Dortmund
betrugen 489,45 €.

b) Aus welchem Grund sah die Verwaltung eine Beteiligung des Rates oder des
Verwaltungsvorstands als nicht erforderlich an?

Dem Oberbürgermeister obliegen gem. § 41 Abs. 3 GO die Geschäfte der laufenden Verwaltung.
Auf dieser Grundlage war der Oberbürgermeister berechtigt, die externe Beratung zu
beauftragen.

c) Wie setzt sich die Höhe der Gebührenforderungen zusammen? Um Darlegung
(Streitgegenstand, Streitwert, Gebührensätze, etc.) der zugrunde liegenden Positionen
wird gebeten.

Die Forderungen aus dem Jahr 2008 bezogen sich auf strafrechtliche sowie verwaltungsrechtliche Auseinandersetzungen mit der Bezirksregierung Arnsberg . Die Stundensätze der Anwaltskanzlei lagen bei 200,- bzw. 300,- €. Hinzu kommen die üblichen Dienstleistungen wie Fotokopien, Telefonate, Porto etc. sowie Umsatzsteuer.
Die Rechnung aus dem Jahr 2010 bezieht sich auf „Rechtsberatung im Zusammenhang mit
der Kommunalwahl“. Es handelt sich um die gleiche Kanzlei wie im Jahr 2008. Die Gebührensätze und sonstigen Auslagen sind daher deckungsgleich. Die Gesamtforderung beträgt
21.099,52 €.

Anfrage der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 19.04.2010 (Drucksache Nr.16329-09-E12)
Die Verwaltung wird gebeten, ihre Stellungnahme um alle Argumente, weshalb Regress-forderungen ausgeschlossen seien, nachzubessern. Dabei ist auf die
gegenüber der Kommunalaufsicht am 1.4.2010 erfolgte Begründung vollinhaltlich
abzustellen und zu folgenden Fragen schriftlich Stellung zu nehmen:

a) Sind bei der Prüfung durch das Personalamt sämtliche haushaltsrelevanten
Tatsachen berücksichtigt worden, wie z.B.
- Gremienbeschlüsse (bspw. aus der Ratssitzung vom 25.6.2009)
- Gesprächsunterlagen zur Haushaltsentwicklung vom 5.6.2009 (neuer
Fehlbetrag von 158,5 Mio. €) und vom 11.8.2009 (Bewirtschaftungsmaßnahmen
ausreichend; keine Nachtragssatzung)?
b) Wurde das von allen Fraktionen im Rat der Stadt in Auftrag gegebene
Gutachten von Prof. Dr. Beckmann ebenfalls zur Grundlage der Prüfung
durch das Personalamt gemacht?
c) Wann wurde das Innenministerium in den Prüfvorgang eingeschaltet?
d) Wie beurteilt das Rechnungsprüfungsamt das Ergebnis der Prüfung durch
das Personalamt, insbesondere auf Grundlage der involvierten Stadtämter
und der zugrundegelegten Tatsachendarstellung?
e) Wie bewertet die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung das Ergebnis
der Prüfung? Wir bitten um Einholung einer Stellungnahme.


3. Antwortschreiben der Verwaltung (Drucksache Nr. 00761-10-E2) vom 21.04.2010 unter
Beifügung des Schreibens von Dr. Langemeyer vom 29.03.2010 und StR Steitz vom
30.03.2010 zu der Anfrage der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr. 00761-10-E1)
vom 08.04.2010


Die Verwaltung antwortet am 8. April 2010 (Drucksachen-Nr.00756-10 E1)
u.a. mit Hinweis auf ein Schreiben von Langemeyer vom 29. März 2010., allerdings
wurde dieses Schreiben nur auszugsweise und fragmenthaft wiedergegeben.
Daher bitten wir die Verwaltung um Vorlage des kompletten Schreibens
vom 29. März 2010.

Die o.g. Schreiben liegen den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses als Tischvorlage vor.

Der Vorsitzende, Rm Böhm (CDU), ruft die Tagesordnungspunkte 2.3, 2.4 und 2.5 aufgrund ihrer inhaltlichen Überschneidungen gemeinsam auf. Er stellt fest, dass den Mitgliedern des Ausschusses dazu zahlreiche Unterlagen vorliegen.

Rm Frank (CDU) bezieht sich auf die Stellungnahme von StD Pogadl und fragt nach dem Abschluss von Versicherungen, der Einbeziehung des Rechtsamtes und der Entscheidungs-befugnis des Oberbürgermeisters.

Auch Rm Beckmann (Bündnis 90 / Die Grünen) möchte wissen, ob Herr Dr. Langemeyer als oberster Repräsentant der Stadt gehandelt habe oder als Privatmann. Darüber hinaus fragt er nach dem Verbleib der Handakte.

StD Pogadl verneint die Frage nach Abschluss einer Rechtschutz- bzw. Haftpflichtversicherung. Zur Frage der Entscheidungsbefugnis des ehemaligen Oberbürgermeisters bzw. zur Einbeziehung des Rechtsamtes gibt StD Pogadl folgende Information: Dem Oberbürgermeister obliege die Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung. In dieser Eigenschaft habe er die Entscheidung getroffen, sich hochqualifizierten Rechtsbeistands zu bedienen. Dabei sei es immer um die Wirkungen der Kommunalwahl und die daraus abzuleitenden rechtlichen Folgen gegangen. Die Kostennoten scheinen vom Arbeitsaufwand her angemessen gewesen zu sein, was aber erst nach Erhalt der Handakte endgültig zu beurteilen sei.
StR Sierau habe vor Übernahme der Kosten um Prüfung durch das Rechtsamt gebeten.

Rm Radtke (SPD) teilt mit, dass er Einsicht in die Akten genommen und dabei keinerlei Anzeichen dafür gefunden habe, dass die Anwaltskosten nicht im Zusammenhang mit der Wahlüberprüfung angefallen seien. Des Weiteren fragt er, ob es üblich sei, Handakten anzufordern.

Rm Dr. Eigenbrod (CDU) bittet darum zu präzisieren, welche Dienstanweisungen für einen Oberbürgermeister gelten.
Herr Witte, Rechtsamt (StA 30), nimmt Stellung zu den vorgenannten Fragen. Er bestätigt, dass eine Herausgabe von Handakten seitens der Rechtsanwälte unüblich sei. In diesem Zusammenhang betont er, dass er momentan keine Zweifel daran habe, dass die Konsultierung der Anwälte dienstlich bedingt gewesen sei.
Der Oberbürgermeister sei an Recht und Gesetz gebunden und habe sich intern mit der AGA und der Geschäftsanweisung Richtlinien gegeben, von denen er jedoch im Einzelfall nach eigenem Ermessen abweichen könne.

Der Vorsitzende Rm Böhm (CDU) stellt die Frage, ob Herr Dr. Langemeyer dienst-, arbeits- oder zivilrechtliche Konsequenzen befürchtet haben könnte. Daraus könne man eine private Veranlassung für die Beiziehung eines Rechtsbeistandes herleiten.

Rm Radtke (SPD) greift die Aussage von Herrn Witte, Rechtsamt (StA 30) auf, dass die Anforderung von Handakten nicht üblich sei. Da die SPD-Fraktion jedoch nichts zu verbergen habe, könne gleichwohl so verfahren werden.

Nach Einschätzung von Rm Dr.Littmann (FDP/Bürgerliste) seien bei der Beauftragung der Rechtsanwälte durch den ehemaligen Oberbürgermeister im weitesten Sinne Angelegenheiten von Rat und Stadtverwaltung betroffen gewesen. Gleichwohl bleibe die Frage nach einem möglichen Regress.

Rm Starke (SPD) betont, dass sie nach Sichtung der vorgelegten Unterlagen in der Beauftragung eines Rechtsanwalts durch Herrn Dr. Langemeyer nur den Anhaltspunkt für den Schutz seiner Funktion als Oberbürgermeister sehen könne.

Auf Nachfrage von Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) weist StD Pogadl darauf hin, dass aufgrund der Kurzfristigkeit der zweiten Anfrage zu TOP 2.4 noch keine schriftliche Antwort vorliegen könne. Er sei aber bereit, mündliche Antworten zu Protokoll zu geben.

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) erklärt sich mit einer mündlichen Beantwortung der Anfrage einverstanden.

Zu Frage 1: StD Pogadl bestätigt, dass alle Gremienbeschlüsse berücksichtigt worden seien, wie z. B. die Protokolle der öffentlichen und nichtöffentlichen Ratssitzung vom 25.06.2009.
Zu Frage 2: Es wurde sowohl das Beckmann-Gutachten als auch das Bethge-Gutachten in die Prüfung mit einbezogen.
Zu Frage 3: Das Innenministerium wurde am 22.02. in einem 8-seitigen Brief mit einbezogen.
Zu Frage 5: Bis jetzt sei noch keine Bewertung der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung eingegangen.

Zu Frage 4 äußert sich Frau Seybusch, Rechnungsprüfungsamt (StA 14).
Grundlage für die Arbeit des Rechnungsprüfungsamts sei die Rechnungsprüfungsordnung.
Sie stellt klar, dass zu den Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes die Durchführung von Prüfungen, die Feststellung der Ergebnisse und die Berichterstattung im Ausschuss gehören.
Die vorliegende Angelegenheit sei von StA 14 nicht geprüft worden.
Für die Klärung von Rechtsfragen sei nach der Allgemeinen Geschäftsanweisung das Rechtsamt zuständig.

Rm Dr. Littmann äußert sich kritisch zu den Antworten von StD Pogadl.
Punkt 1: Bei der Anfrage vom Personalamt an die Kämmerei seien nur die Beschlüsse und Beratungen aus dem Haupt- und Finanzausschuss berücksichtigt worden. Ratssitzungen seien komplett außen vor gelassen worden.
Punkt 2: Das Personalamt habe in seiner Antwort mehrfach Mehrausgaben und Mehraufwendungen verwechselt.
Punkt 3: Zum Thema Gesprächsunterlagen zur Haushaltsentwicklung habe sich StD Pogadl weder geäußert noch seien sie berücksichtigt worden.
Punkt 4: Rm Dr. Littmann zitiert aus dem Schreiben an die Kommunalaufsicht, dass „die Gutachten Bethge und Beckmann bei der Beurteilung außer Acht gelassen worden seien.“
Punkt 5: Das Innenministerium sei erst am 23. Februar in den Prüfungsvorgang eingeschaltet worden, obwohl der Antwortentwurf bereits am 6. Januar abgezeichnet worden sei.
Die Summe aller Punkte hätte die Fraktion FDP/Bürgerliste zu der Erkenntnis gebracht, dass die Prüfung einseitig und der Zeitverzug beabsichtigt gewesen sei.

StD Pogadl stellt klar, dass das Schreiben vom 22.02. am 23.02. auf seine Anweisung mit diesem Inhalt versandt worden sei. Er zitiert eine Stelle aus dem Schreiben an das Innenministerium, in der darauf verwiesen wird, dass beide Gutachten berücksichtigt worden seien.

Rm Starke (SPD) äußert ihren Unmut über den Vorwurf der FDP/Bürgerliste, es sei einseitig geprüft worden.

Rm Radtke (SPD) schließt sich seiner Vorrednerin an und stimmt zu, den Vorgang noch einmal vom Innenministerium prüfen zu lassen, um den Vorwurf einer einseitigen Prüfung auszuräumen.
Auf Anfrage von Rm Frank (CDU) erläutert Frau Müller, stellv. Leiterin des Amtes für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates (StA 01), die Zusammensetzung der 2008 von der Versicherung des Klinikums erstatteten Kosten.

Rm Dr. Littmann (FDP) stellt folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. eine Bewertung der Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung zur Prüfung und zum Ergebnis möglicher Regressforderungen gegen Herrn Dr. Langemeyer und Frau Dr. Uthemann einzuholen.
2. eine erneute Prüfung möglicher Regressansprüche durchzuführen. Die Federführung liegt - ggf. unter Einbeziehung anderer Ämter - beim Rechtsamt. Bei der Prüfung sind nunmehr sämtliche seit Mai 2009 bekannten, dafür haushaltsrelevanten Fakten (z. B. Gremienberatungen, Gesprächsunterlagen der Verwaltung) und das Gutachten von Prof. Beckmann zu berücksichtigen.

StD Pogadl sagt zu, dass bei Beschluss von Punkt 1 dieser wortwörtlich an die Bezirksregierung weitergegeben werde.
Zu Punkt 2 weist er darauf hin, dass es innerhalb der Verwaltung klare Zuständigkeitsregelungen für disziplinarrechtliche Verfahren gebe. Hieran könne auch ein Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses nichts ändern.

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) greift den Einwand von StD Pogadl auf und schlägt vor, Punkt 2 wie folgt zu ergänzen: „Der Ausschuss empfiehlt dem Rat eine erneute Prüfung möglicher Regressansprüche durchzuführen“.

Rm Dr. Tautorat (Die Linke) teilt mit, dass ihre Fraktion den Antrag unterstützen werde.

Der Vorsitzende Rm Böhm (CDU) stellt Punkt 1 des Antrags wie folgt zur Abstimmung:

Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich eine Bewertung der Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung und dem Innenministerium des Landes NRW zur Prüfung und zum Ergebnis möglicher Regressforderungen gegen Herrn Dr. Langemeyer und Frau Dr. Uthemann einzuholen.

Der vorgenannte Antrag wird von den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses einstimmig beschlossen.

Rm Radtke (SPD) teilt mit, dass die SPD-Fraktion dem zweiten Teil des Antrags zustimme, aber zu Protokoll erkläre, dass dem Personalamt bei der Prüfung bereits alle Unterlagen vorgelegen hätten.

Der Vorsitzende Rm Böhm (CDU) verliest den Punkt 2 mit dem Protokollzusatz:

Dem Rat der Stadt Dortmund wird empfohlen, eine erneute Prüfung möglicher Regressansprüche durchzuführen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt, diese Prüfung durch das Rechtsamt ggf. unter Einbeziehung anderer Ämter durchzuführen. Bei der Prüfung sind nunmehr sämtliche seit Mai 2009 bekannten dafür haushaltsrelevanten Fakten, z. B. Gremienberatungen, Gesprächs-unterlagen der Verwaltung etc. und das Gutachten von Professor Beckmann, zu berücksichtigen.

Der vorgenannte Antrag wird von den Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses einstimmig beschlossen.


zu TOP 2.6
Sportanlagen des Ausbildungszentrums der Feuerwehr Dortmund; Erweiterung des Baubeschlusses
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 00815-10-E1)

Den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses liegt zum vorgenannten Tagesordnungspunkt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 29.03.2010 vor:
Die Ausschreibung zur Herrichtung der Außenfläche des Ausbildungszentrums
der Feuerwehr als Sportplatz war vom Rechnungsprüfungsamt im Mai 2009
beanstandet worden, da diese nicht vom Grundsatz-/Baubeschluss gedeckt
gewesen war. Da das Ausschreibungsverfahren abgeschlossen ist, sah die
Verwaltung eine Ergänzung des Beschlusses im Januar 2010 als erforderlich
an.
Die hierfür am 14.1.2010 in den Beratungsgang gegebene Vorlage „Sportanlagen
des Ausbildungszentrums der Feuerwehr“ (DS-Nr.: 16485-09) wurde von
der Verwaltung dann gleichtägig wieder zurückgezogen, ohne dass es zu einer
Beschlussfassung gekommen war.
Am 2. März hat nunmehr das zuständige STA 20 zur Anfrage unserer Fraktion
vom Januar 2010 Stellung genommen (Drucksachen-Nr. 16485-09-E3). Darin
wird u.a. dargelegt, warum es zur Rücknahme der Vorlage im Januar 2010 gekommen
war.
Wir bitten das Rechnungsprüfungsamt, diesen Bericht des STA 20 vom 2. März
aus seiner Sicht zu kommentieren.

Frau Seybusch, Rechnungsprüfungsamt (StA 14), teilt hierzu mit, dass die Feuerwehr eine Vorlage erstellt habe, die alle Fakten zum o. g. Vorgang enthalte und am 25.03.10 vom Rat beschlossen worden sei. Sie fragt nach, welche darüber hinausgehenden Informationen noch gewünscht seien.

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) erklärt, diese Auskunft an ihre Fraktion weiterleiten zu wollen.







3. Prüfberichte


zu TOP 3.1
Prüfung der Abwicklung von Auszahlungen im Bereich 21/1-1 der Stadtkasse - PB 51/09
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00542-10)
Frau Jäger, Rechnungsprüfungsamt (StA 14), stellt den Sachverhalt und die Feststellungen der durchgeführten Prüfung dar.

Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt von dem Ergebnis der durchgeführten Prüfung Kenntnis.

zu TOP 3.2
Prüfung der Kasse der Bürgerdienste ( 33/2 ), PB 25/09 und Prüfung der Kasse der Bezirksverwaltungsstelle Brackel, PB 06/10
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00765-10)

Herr Köster, Rechnungsprüfungsamt (StA 14), informiert über die Feststellungen bei der Prüfung der Kasse der Bürgerdienste und der Bezirksverwaltungsstelle Brackel.

Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt von dem Ergebnis der durchgeführten Prüfungen Kenntnis.

zu TOP 3.3
Einführung des SRM Bestell- und Katalogsystems - PB 04/2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00239-10)

Herr Bonnekoh, Rechnungsprüfungsamt (StA 14), stellt die Ergebnisse der Prüfung vor.

Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Ergebnisse der Prüfung zur Kenntnis.


4. Sonstiges


zu TOP 4.1
Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00821-10)

Der Haushaltsplanentwurf 2010 wird ohne Empfehlung weitergeleitet.



Die öffentliche Sitzung wird vom Vorsitzenden, Rm Böhm, um 16.30 Uhr geschlossen.




Böhm
Dr. Eigenbrod
Aufdemkamp
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin