Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 14:00 - 18:00 Uhr
Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Daniela Schneckenburger
Rm Reinhold Giese
Rm Brunhilde Euchler i.V. für Rm Christiane Adomeit
Rm Jürgen Böhm
Rm Rita Brandt
Rm Jens Gierok
Rm Frank Hengstenberg
Rm Ingeborg Kräft
Rm Margret Lehmann
Rm Siegfried Mielicki
Rm Thomas Carl i.V. für Rm Thomas Offermann
Rm Dieter Schneider
Rm Ute Uhrmann
Rm Birgit Unger
Rm Renate Weyer
Rm Gertrud Zupfer
sB Markus Besserer
sB Rudi Gaidosch
sB Ingrid Krämer-Knorr
sB Karla Michenbach

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Habib Ben Salah
sE Horst-Erhardt Knoll

3. Beratende Mitglieder:
Günter Baehr
Andreas Gora
Friedrich-Wilhelm Herkelmann
Frank Ortmann
Anne Rabenschlag
Georg Rupa
Albert Schauerte
Marianne Schobert

Esther Schmidt





4. Verwaltung:
Stadtrat Siegfried Pogadl
Peter Bartow
Dr. Annette Düsterhaus
Winfried Evers
Wolfgang Hennig
Werner Hofmeister (zu TOP 2.2)
Johannes Roeren
Jörg Süshardt
Manfred Stankewitz
Gerd Ufer
Christiane Vollmer
Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 12.06.2001

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Einbringung des Sozialhaushalts
- mündlicher Bericht der Verwaltung -


2.2 63/2-4-27065
Neubau einer Maßregelvollzugseinheit mit 54 Plätzen auf dem Klinikgelände des Westfälischen Zentrums für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik in Dortmund-Aplerbeck, Leni-Rommel-Straße
hier: Verfahren gemäß § 80 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) - öffentliche Bauherren -

- Vorhaben gemäß § 34 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01418-01)

3. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

3.1 Jahresbericht 2000 des Chemischen- und Lebensmitteluntersuchungsamtes der Stadt Dortmund (53/Clua)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01413-01)

3.3 Betreuungswesen in Dortmund
Vorschlag der SPD-Fraktion vom 11.06.2001



4. Angelegenheiten des Sozialamtes

4.1 Umsetzung des Kommunalen Programmes "Arbeit statt Sozialhilfe"
- mündlicher Bericht der Verwaltung


4.2 Erste Informationen zum Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen"
- mündlicher Bericht der Verwaltung


4.3 Fortschreibung des Kommunalen Behindertenplans/Bestandsaufnahme
- mündlicher Bericht der Verwaltung


4.4 Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung in Dortmund
hier: Bund Deutscher Pfadfinder Soziale Dienste gGmbH
- mündlicher Sachstandsbericht der Verwaltung


4.5 Honorarordnung für nebenberufliche Tätigkeiten im Bereich der städtischen Seniorenarbeit
hier: Umstellung der DM-Beträge auf Euro-Beträge ab dem 01. 01. 2002

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01298-01)

4.6 Kostenbeiträge in städtischen Seniorenbegegungszentren
hier: Umstellung auf Euro-Beträge ab 01. 01. 2002

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01296-01)

4.7 Pflegeberatung nach dem Landespflegegesetz
hier: Qualitätsstandards und kommunale Förderung für 2001 bis 2003

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01391-01)

4.12 Sicherstellung der Arbeit des "Frauen helfen Frauen e.V."
Antrag der CDU-Fraktion
(Drucksache Nr.: 01500-01)

4.12.1 Sicherstellung der Arbeit des "Frauen helfen Frauen e.V."
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Anforderung einer Stellungnahme nach § 14 I GeschO

(Drucksache Nr.: 01500-01AS)


Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Daniela Schneckenburger (Bündnis 90/Die Grünen) - eröffnet. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit fristgemäss eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlussfähig ist.

N i e d e r s c h r i f t

für die 16. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 11.09.2001
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 14:00 - 18:00 Uhr

Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Daniela Schneckenburger
Rm Reinhold Giese
Rm Brunhilde Euchler i.V. für Rm Christiane Adomeit
Rm Jürgen Böhm
Rm Rita Brandt
Rm Jens Gierok
Rm Frank Hengstenberg
Rm Ingeborg Kräft
Rm Margret Lehmann
Rm Siegfried Mielicki
Rm Thomas Carl i.V. für Rm Thomas Offermann
Rm Dieter Schneider
Rm Ute Uhrmann
Rm Birgit Unger
Rm Renate Weyer
Rm Gertrud Zupfer
sB Markus Besserer
sB Rudi Gaidosch
sB Ingrid Krämer-Knorr
sB Karla Michenbach

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Habib Ben Salah
sE Horst-Erhardt Knoll

3. Beratende Mitglieder:
Günter Baehr
Andreas Gora
Friedrich-Wilhelm Herkelmann
Frank Ortmann
Anne Rabenschlag
Georg Rupa
Albert Schauerte
Marianne Schobert

Esther Schmidt





4. Verwaltung:
Stadtrat Siegfried Pogadl
Peter Bartow
Dr. Annette Düsterhaus
Winfried Evers
Wolfgang Hennig
Werner Hofmeister (zu TOP 2.2)
Johannes Roeren
Jörg Süshardt
Manfred Stankewitz
Gerd Ufer
Christiane Vollmer


Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 12.06.2001

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Einbringung des Sozialhaushalts
- mündlicher Bericht der Verwaltung -


2.2 63/2-4-27065
Neubau einer Maßregelvollzugseinheit mit 54 Plätzen auf dem Klinikgelände des Westfälischen Zentrums für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik in Dortmund-Aplerbeck, Leni-Rommel-Straße
hier: Verfahren gemäß § 80 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) - öffentliche Bauherren -

- Vorhaben gemäß § 34 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01418-01)

3. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

3.1 Jahresbericht 2000 des Chemischen- und Lebensmitteluntersuchungsamtes der Stadt Dortmund (53/Clua)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01413-01)

3.3 Betreuungswesen in Dortmund
Vorschlag der SPD-Fraktion vom 11.06.2001



4. Angelegenheiten des Sozialamtes

4.1 Umsetzung des Kommunalen Programmes "Arbeit statt Sozialhilfe"
- mündlicher Bericht der Verwaltung


4.2 Erste Informationen zum Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen"
- mündlicher Bericht der Verwaltung


4.3 Fortschreibung des Kommunalen Behindertenplans/Bestandsaufnahme
- mündlicher Bericht der Verwaltung


4.4 Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung in Dortmund
hier: Bund Deutscher Pfadfinder Soziale Dienste gGmbH
- mündlicher Sachstandsbericht der Verwaltung


4.5 Honorarordnung für nebenberufliche Tätigkeiten im Bereich der städtischen Seniorenarbeit
hier: Umstellung der DM-Beträge auf Euro-Beträge ab dem 01. 01. 2002

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01298-01)

4.6 Kostenbeiträge in städtischen Seniorenbegegungszentren
hier: Umstellung auf Euro-Beträge ab 01. 01. 2002

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01296-01)

4.7 Pflegeberatung nach dem Landespflegegesetz
hier: Qualitätsstandards und kommunale Förderung für 2001 bis 2003

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01391-01)

4.12 Sicherstellung der Arbeit des "Frauen helfen Frauen e.V."
Antrag der CDU-Fraktion
(Drucksache Nr.: 01500-01)

4.12.1 Sicherstellung der Arbeit des "Frauen helfen Frauen e.V."
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Anforderung einer Stellungnahme nach § 14 I GeschO

(Drucksache Nr.: 01500-01AS)





Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Daniela Schneckenburger (Bündnis 90/Die Grünen) - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit fristgemäss eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlussfähig ist.

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Ratsmitglied Unger (Bündnis 90/Die Grünen) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Vorsitzende weist das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW. Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) teilt in diesem Zusammenhang mit, dass sie an der Beratung zu TOP 4.10 - Mütterzentrum - nicht teilnehmen wird.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Frau Schneckenburger informiert darüber, dass der Punkt 3.2 "Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung im Gesundheitsamt" von der heutigen Tagesordnung abgesetzt wird, weil hierzu noch keine Vorlage existiert. Die Ausschussmitglieder nehmen dies zur Kenntnis, und die Tagesordnung wird in der so geänderten Fassung einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 12.06.2001
Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit am 12.06.2001.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) bittet darum, an dieser Stelle Anmerkungen zur Presseberichterstattung der vergangenen Woche machen zu können und teilt daraufhin folgendes wörtlich mit :


"Es gab eine Presseberichterstattung, die u.a. direkten Bezug zur Sitzung des Ausschusses vom 14.3.2000 hatte, und ich habe mich mit der Vorsitzenden so verständigt, dass ich dazu kurz die Stellungnahme der Verwaltung vortrage, sonst hätten wir in anderer Weise dieses öffentlich machen wollen.

Am 29.08. zitierten Dortmunder Zeitungen Vorwürfe der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Sozialverwaltung. Es wurde u.a. auch behauptet, die Verwaltung hielte sich nicht an einen Beschluss des ASFG vom 14.3.2000. Ich bin der Meinung, dass solche Aussagen nicht unkommentiert im Raume stehen bleiben können und möchte die Sach- und Rechtslage noch einmal unmissverständlich klarstellen:

Sozialhilfe-Praxis in Dortmund ist: Das Sozialamt war und ist bereit, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob das heilpädagogische Reiten nach den Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes und im Lichte der jeweiligen Rechtsprechung bezahlt werden kann oder nicht. Gleiches gilt übrigens entsprechend für den Bereich der Jugendhilfe.

Die Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz kann dabei nicht durch den Beschluss aus März 2000 mit seiner Aussage, dass "Heilpädagogische Frühförderung nicht mit Verweis auf vorrangige Kostenträger verweigert werden darf" aufgehoben werden. Dieser Beschluss war seinerzeit durch den OB nur deshalb nicht zu beanstanden, weil dem Ausschuss in der maßgeblichen Frage der Leistungsgewährung gar keine Entscheidungsbefugnis durch Gesetz oder Ratsbeschluss zustand und zusteht. Die Verwaltung entscheidet pflichtgemäß über gesetzliche Leistungen und das tut sie wie eingangs beschrieben.


Zu den fachlichen und rechtlichen Aspekten des Reitens für behinderte Kinder und Jugendliche ist festzustellen, dass das Medium Pferd im Kontext mit reittherapeutischen Maßnahmen nach dem Leistungsrecht der Gesetzlichen Krankenversicherung und nach dem Votum des Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen keine anerkannte Regelleistung darstellt.

Es ist dennoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass eine Krankenkasse im besonders begründeten Einzelfall eine Kostenzusage abgibt. Das Bundessozialgericht (BSG) hatte dies auch schon mal so entschieden. Voraussetzung dabei ist es u.a., dass alle anerkannten Maßnahmen der physikalischen Therapie im Einzelfall versagt haben und medizinisch objektiv allein das therapeutische Reiten erfolgreich sein kann. Im Bereich der Krankenhilfe und einiger Eingliederungshilfemaßnahmen ist auch der Sozialhilfeträger an das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung gebunden- übrigens auch eine Folge des SGB IX.

Das Nachrangprinzip der Sozialhilfe besagt darüber hinaus auch für heilpädagogische Maßnahmen, dass generell keine geeigneten Maßnahmen vorrangiger Sozialleistungsträger vorhanden sein dürfen, die die in der Regel körperlichen Beeinträchtigungen der Kinder und Jugendlichen positiv zu beeinflussen in der Lage sind. Wenn dies im Einzelfall zu bejahen wäre, käme aber die Krankenkasse nach der BSG-Rechtsprechung wie beschrieben wieder in das Geschäft. Nach dem neuen Sozialgerichtsgesetz haben Eltern im Ablehnungsfall nunmehr auch das Recht, diese Entscheidung durch einen Eilantrag beim Sozialgericht prüfen zu lassen; eine Vorleistung des Sozialamtes scheidet insoweit aus.

Nach alledem möchte ich nicht, dass der Eindruck entsteht, die Sozialverwaltung hätte etwas gegen das heilpädagogische Reiten an sich. Die Rechtslage hingegen ist auch in Bezug auf politische Entscheidungen eindeutig."

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) erklärt dazu, dass der Ausschussbeschluss vom 14.3.00 durch die Verwaltung nicht beanstandet worden sei und es sich insofern um einen gültigen Beschluss handelt. Bezüglich der Kostenübernahme für das heilpädagogische Reiten hat sich die Stadt Dortmund, so heißt es in einem Bescheid des Sozialamtes vom 01.06.1993, grundsätzlich bereit erklärt, im Wege der Einzelfallprüfung die entstehenden Kosten für das heilpädagogische Reiten gemäß § 39 ff. BSHG zu übernehmen. Die inhaltlichen Auseinandersetzungen an der Stelle sind bekannt, es gibt aber die Gelegenheit, sie im Rahmen des quartalsmäßig abzugebenden Berichtes über die Leistungen der Eingliederungshilfe in diesem Bereich wieder aufzunehmen.
zu TOP 2.1
Einbringung des Sozialhaushalts
- mündlicher Bericht der Verwaltung -

Herr Pogadl (Sozialdezernent) führt hierzu wörtlich aus:


"Der Sozialhaushalt liegt Ihnen in Gänze vor. Den größten Ausgabeblock stellt wieder die Hilfe zum Lebensunterhalt dar. Die Veranschlagung in diesem Bereich basiert auf der günstigen Fallzahlentwicklung der letzten Jahre. In der Zeit von 1996 bis 2000 konnten die Aufwendungen in diesem Bereich um 17 % gesenkt werden. In absoluten Zahlen bedeutet dies, das gemessen am Ausgabeniveau 1996 in den Jahren bis 2000 rd. 120 Mio. DM weniger an Hilfe zum Lebensunterhalt gezahlt werden mussten. Diese Einsparungen gingen aber nicht zu Lasten der Sozialhilfeberechtigten. Der Kennzahlenvergleich der Großstädte belegt, dass Dortmund mit Fallkosten von 1.144,--DM über dem Durchschnitt von 1.070,-- DM liegt. Der Rückgang der Aufwendungen ist vielmehr auf den Veränderungsprozess in der Sozialverwaltung und die erfolgreiche Verselbständigung von Sozialhilfeberechtigten zurückzuführen. Die Anzahl der Sozialhilfeempfänger ist im genannten Zeitraum von ehemals 47.803 auf 36.612 Personen zurückgegangen. Wie vor kurzem in diesem Ausschuss berichtet, hält Dortmund damit über Jahre hinweg den Spitzenplatz aller deutschen Großstädte, was den Fallzahlabbau angeht.

In der Tagespresse wurde in den letzten Tagen auf eine Veröffentlichung des Deutschen Städtetages verwiesen, wonach Dortmund im Vergleich zu den anderen Großstädten nunmehr einen guten Mittelplatz einnimmt. Diese Meldung könnte als Widerspruch zu unseren bisherigen Feststellungen aufgefasst werden. Deshalb an dieser Stelle noch einmal eine Klarstellung.

In Dortmund ist es in der Zeit von 1996 bis 2000 gelungen, den Fallbestand um 18,9 % zu senken. Mit ebenfalls guten Erfolgen -aber schon mit großem Abstand- liegt Essen mit 10,2 % Fallzahlabbau auf dem zweiten Platz. Überhaupt ist es nur 6 der 16 im Kennzahlenvergleich vertretenen Städten gelungen, in diesem Zeitraum eine Senkung der Fallzahlen zu erreichen. Die anderen Städte haben noch steigende Fallzahlen zu beklagen. Die Aussage des Städtetages, Dortmund belege nach starken Rückgängen einen Mittelplatz, bezieht sich nicht auf den Fallzahlabbau, sondern auf die Sozialhilfedichte. Hier liegt Dortmund mit einer Sozialhilfedichte von rd. 63 Hilfeberechtigten je 1000 Einwohner durchaus im Mittelfeld, was angesichts der Strukturprobleme der Region und des vergleichsweise angespannten Arbeitsmarktes allein schon ein Erfolg an sich ist. Aus der Presseveröffentlichung des Städtetages geht aber leider nicht hervor, dass wir zu Beginn des Kennzahlenvergleiches 1996 mit einer Sozialhilfedichte von 80 Hilfeberechtigten auf 1000 Einwohner noch einen Spitzenplatz in der Statistik belegt hatten.

Richtig an dem Artikel ist, dass im Jahr 2000 auch andere Städte gute Ergebnisse erzielt haben, was den Fallzahlabbau angeht. Aber auch nur auf das Jahr 2000 bezogen, liegt nur die Landeshauptstadt Düsseldorf mit einem Fallzahlrückgang von 8,5% vor Dortmund.

Der Sozialhaushalt umfasst 2002 ein Ausgabevolumen von rd. 486,35 Mio. DM. Denen stehen Einnahmen in einer Größenordnung von 61 Mio. DM gegenüber. Daraus ergibt sich ein Zuschussbedarf in Höhe von rd. 425,5 Mio. DM, der bis 2005 in der Finanzplanung auf rd. 452,3 Mio. DM anwachsen wird. Bei diesen Haushaltszahlen sind aber bereits Einsparungen in erheblicher Größenordnung eingeflossen, die sich aus dem Projekt "Schaffung von Ganztagsbetreuungsplätzen für Kinder von Alleinerzeihenden" ergeben sollen, sowie die Einsparungen im Sozialetat, wie sie auf der Basis der Zielvorstellungen des Dortmund-Projektes errechnet wurden. Bezogen auf diese beiden Projekte wurden für die Jahre 2002 bis 2005 Beträge in einer Größenordnung zwischen 4,8 und rd. 10,3 Mio. DM vom Haushaltsvolumen abgesetzt. Alle Anstrengungen der Sozialverwaltung im Zusammenhang mit Hilfeplanung und Fallmanagement, wie sie in der Julisitzung hier im Ausschuss vorgestellt wurden, dienen damit dem Ziel, diese Einsparungsdimensionen, wie sie bereits in die Haushaltsplanung eingeflossen sind, zu realisieren. Wir können nur hoffen, dass sich die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen insbesondere auch die Bedingungen auf dem Dortmunder Arbeitsmarkt nicht noch weiter verschlechtern, denn das wird Auswirkungen auf den Bereich der Sozialhilfe haben.

1. Krankenhilfe
Wenn wir uns den Bereich der Hilfen in besonderen Lebenslagen anschauen, wird deutlich, dass wir z.B. bei der Krankenhilfe mit einem Rückgang der nichtversicherter Personen rechnen, also teilweise an der positiven Entwicklung bei den Verselbständigungs- hilfen partizipieren. So rechnen wir mit einem Rückgang der Fallzahlen von knapp 9000 Personen in 2000 über rd. 8500 Personen in 2001 auf ungefähr 8000 Personen in 2002. Im Gegenzug allerdings kämpfen wir ähnlich wie die Krankenkassen mit ständig steigenden Kosten für Medikamente und andere medizinisch notwendige Maßnahmen.

2. Hilfe zur Pflege
Steigende Fallzahlen und Kosten sind kennzeichnend für die Hilfe zur Pflege, ob ambulant oder stationär. Dieser Bereich prospektiert angesichts der uns allen gegenwärtigen soziodemographischen Entwicklung der Bevölkerung und was den Zugang zur Leistung anbetrifft sind wir überwiegend fremdbestimmt. Letzteres gilt natürlich auch für die Pflegesätze und Entgelte. Die Folgen eines politisch nahezu beschlossenen Pflege-Leistungsverbesserungsgesetzes können wir noch nicht absehen. Bekannt dagegen ist die Tatsache, dass wir mit Blick auf den endgültigen Zuständigkeitswechsel bei der stationären Pflege in 2004 eine ansteigende Pflichtquote haben, die nächstes Jahr von 25 auf 50 % der Pflegekosten anwächst. Kompensation durch die Landschaftsverbandsumlage wird mit Blick auf die steigenden Kosten der stationären Behindertenhilfe nicht zu erwarten sein.

3. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Steigende Ausgabeansätze auch bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sind diesem Ausschuss ebenfalls nicht unbekannt angesichts der gegebenen Entwicklung in der Behindertenhilfe. Die Folgen des SGB IX werden wir heute noch gesondert thematisieren.




Wenn ich abschließend einen Blick auf die Entwicklung der kommunalen Zuwendungen im Bereich der Sozialhilfe und der Gesundheitsförderung werfe, so kann ich nur hoffen, dass es uns gelingen wird, den Ratsbeschluss zur Verbändeförderung umzusetzen was eine Erhöhung der bisherigen Zuwendungsbeträge um 600 TDM anbetrifft. Prozesshaft arbeiten wir ja in dem Arbeitskreis "Zuwendungen" gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Wohlfahrtspflege und haben hier mehrfach berichtet. Wir biegen nach meiner Wahrnehmung so langsam in die Zielgerade ein und werden morgen versuchen, hier die Weichen zu stellen. In der November-Sitzung werden wir sicher den vorläufigen Abschlussbericht vorlegen können. In den letzten Tagen, und das möchte ich zum Schluss noch inhaltlich anmerken, erreichten uns diverse Hiobsbotschaften aus Düsseldorf. Dass sich das Land z.B. aus der Förderung komplementärer pflegerischer Dienste ab 2003 endgültig verabschiedet bedeutet für die Kommunen und Verbände eine besondere Herausforderung, der wir uns unter dem Aspekt kommunalen Zuwendungsverhaltens stellen müssen. Bereits für 2002 müssen wir hier zu Lösungen kommen, weil ansonsten der auf 50 % abgesenkte Landeszuschuss wegfällt."

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) dankt für die Informationen und bittet darum, den Fraktionen wegen des erhöhten Beratungsbedarfs schon frühzeitig einen Protokollauszug zu diesem TOP zur Verfügung zu stellen.

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, wird die erste Einführung in die Einbringung des Sozialetats somit zur Kenntnis genommen.
zu TOP 2.2
63/2-4-27065
Neubau einer Maßregelvollzugseinheit mit 54 Plätzen auf dem Klinikgelände des Westfälischen Zentrums für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik in Dortmund-Aplerbeck, Leni-Rommel-Straße
hier: Verfahren gemäß § 80 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) - öffentliche Bauherren -
- Vorhaben gemäß § 34 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 01418-01)

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass interfraktionell bereits erklärt wurde, dass die Vorlage in den Rat durchlaufen solle, damit die Fraktionen Gelegenheit haben, sich ggf. mit dem Landesbeauftragten für Forensik zu beraten und fraktionsintern genauer auszutauschen. Dennoch soll die Gelegenheit genutzt werden, an dieser Stelle offene Fragen zu klären, für deren Beantwortung Herr Hofmeister vom Bauordnungsamt zur Verfügung steht.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) fürchtet, dass das Bauordnungsamt an dieser Stelle nicht der richtige Gesprächspartner ist, weil der Ausschuss für den sozialen Teil bzw. für die Sicherheitsaspekte und weniger für die Planungsteile zuständig ist. Da auch schlecht beurteilt werden kann, welche Festlegungen mit dem in der Vorlage sehr eng ausformulierten Sicherheitspaket getroffen werden, ist es ihr Anliegen, darüber in Ruhe nachzudenken, sich beraten zu lassen und erst im Rat zu entscheiden,

Auch Herr Giese (SPD-Fraktion) vertritt die Auffassung, dass weitere Informationen erforderlich sind, und plädiert deshalb ebenfalls für Durchlauf in den Rat.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) bittet Herrn Hofmeister (Bauordnungsamt), den Ausschuss darüber zu informieren, inwieweit planungsrechtlich bereits in diesem Stadium bindende Vorgaben zur Gesamtausführung des Baus und zum Sicherheitskonzeption gemacht sind bzw. wie das Verhältnis von Land und Kommune hinsichtlich der rechtlichen Zuständigkeit ist.

Herr Hofmeister (Bauordnungsamt) führt darauf hin aus, dass es sich um ein Verfahren nach § 80 der Landesbauordnung handelt, einem Spezialparagraphen für öffentliche Bauherren, die ohne Baugenehmigung in einem sog. Zustimmungsverfahren bauen können. Zustimmungsbehörde ist als obere Bauaufsicht die Bezirksregierung Arnsberg, wobei die Gemeinde nach dem Gesetz lediglich anzuhören ist. Auch wenn dies sozusagen die geringste Form der Beteiligung ist, kann die Stadt Dortmund selbstverständlich ihre Argumente auf diesem Wege in das Verfahren einbringen. Aufgrund des Baugesetzbuchs ist das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich. Die Bezirksregierung kann dieses Einvernehmen der Gemeinde, wenn es nicht erteilt wird und rechtswidrig versagt wurde, ersetzen. In diesem speziellen Verfahren geht es im wesentlichen um Planungsrecht, nämlich festzustellen, dass das Grundstück am Bebauungszusammenhang teilnimmt, also nach § 34 des BauGB planungsrechtlich zu beurteilen ist und ob es sich einfügt. Die Verwaltung ist der Meinung, dass dies in beiden Fällen gegeben ist.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) stellt daraufhin fest, dass keine weiteren Wortmeldungen gewünscht werden, so dass die Vorlage im Einvernehmen aller Fraktionen in den Rat durchlaufen soll.

zu TOP 3.1
Jahresbericht 2000 des Chemischen- und Lebensmitteluntersuchungsamtes der Stadt Dortmund (53/Clua)
(Drucksache Nr.: 01413-01)

Herr Hennig (Gesundheitsamt) führt in die Vorlage ein und erläutert, dass etwa 13 % der untersuchten Plan- und Verdachtsproben zu Beanstandungen geführt haben, im Umkehrschluss aber 87 % der Produkte in Ordnung waren, was bedeutet, dass etwa jedes 8./9. Lebensmittel nicht in Ordnung ist.

Herrn Giese (SPD-Fraktion) dankt der Verwaltung für die sehr interessanten Ausführungen und bittet um Informationen zur Zusammenarbeit und Kooperation mit Bochum und darüber, warum die Bearbeitungszeit der Proben noch verbessert werden muss.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) bittet um Klärung zum Personalbedarf, weil es mit der Schließung des Hygieneinstitutes zu Verbesserungen im Laborbereich gekommen sein soll.

Herr Hennig (Gesundheitsamt) erläutert, dass die Bearbeitungszeiten zwangsläufig an den Parametern hängen, die man sich zur Untersuchung vornimmt. Das Gesundheitsamt versucht, so umfassend wie möglich zu untersuchen und die Ergebnisse dem Gewerbetreibenden in einer akzeptablen Zeit mitzuteilen. Das Personal, das vom Hygieneinstitut übernommen wurde, ist im Bereich der Hygieneuntersuchungen tätig und für diesen Teilaspekt sehr hilfreich, da dort mittlerweile größere Menge an Pflichtproben untersucht werden können. Das hilft aber nicht in den Bereichen, in denen mit apparativer Chemie nach Rückständen gesucht wird. Mit dem Untersuchungsamt Bochum wurde inzwischen eine 100%ige Kooperation erreicht, dadurch ist eine sehr positive Spezialisierung auf wichtige Untersuchungsarten in den beiden Ämtern eingetreten, die Verkürzung der Untersuchungszeiten ist ordnungsbehördlich notwendig.

Herr Böhm (CDU-Fraktion) gibt zu bedenken, dass es in der Praxis ein erhebliches Problem gibt, wenn Beanstandungen den Lebensmittelhersteller oder -verarbeiter erst sehr spät erreichen. Manchmal sind Rohstoffe im Einsatz, die mangelhaft sind, obwohl es äußerlich nicht erkennbar ist. Das kann in der Verarbeitung nicht täglich geprüft werden. Sehr positiv empfindet er, dass in Dortmund Proben sehr schnell untersucht werden, und regt an, bei wirklich erheblichen Beanstandungen in Rohstoffen telefonisch nachzuhaken, damit Lebensmittel sofort aus dem Verkehr gezogen werden können.

Nachdem es keine weiteren Fragen gibt, nimmt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit den Jahresbericht 2000 des Chemischen- und Lebensmitteluntersuchungsamtes zur Kenntnis.

zu TOP 3.3
Betreuungswesen in Dortmund
(Drucksache Nr.: 01509-01)

Herr Pogadl (Sozialdezernent) weist darauf hin, dass dieses Thema auch Gegenstand der Vorlage zu 3.2 "Maßnahmen zur Haushalzskonsolidierung im Gesundheitsamt" gewesen wäre, die abgesetzt worden ist. Insofern wird die Verwaltung zur nächsten Sitzung dazu eine schriftliche Vorlage unterbreiten.

Da dies auf die Zustimmung der SPD-Fraktion trifft, nimmt der Ausschuss die Ankündigung des Sozialdezernats so zur Kenntnis.

zu TOP 4.1
Umsetzung des Kommunalen Programmes "Arbeit statt Sozialhilfe"
- mündlicher Bericht der Verwaltung

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) erinnert daran, dass der Ausschuss einen Bericht der Verwaltung zum Umsetzungsstand des Kommunalen Programms Arbeit statt Sozialhilfe 2001 erbeten hat. Dazu wurde in der vergangenen Sitzung ein Beschluss gefasst, der den Mittelbestand des Kommunalen Programms erhöht und damit ermöglicht hat, dass eine weitere Anzahl von Maßnahmen, beginnend ab 01. September, durchgeführt werden.


Herr Pogadl (Sozialdezernent) führt dazu aus, dass die Sozialverwaltung bereits am 19.06.01 die Maßnahmeträger angeschrieben und gebeten hat, Maßnahmevorschläge zu unterbreiten, die sich an Langzeitarbeitslose mit gravierenden Vermittlungshemmnissen (z.B. fehlender Schul- oder Berufsabschluss, gesundheitliche Einschränkungen oder ehemalige Suchtkrankheit, Wohnungslosigkeit oder Obdachlosigkeit), Migranten und Migrantinnen und Alleinerziehende richten sollten. Die Maßnahmevorschläge sollten durch einen hohen Qualifizierungsanteil geeignet sein, eine anschließende Vermittlung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen und bis zum 15.07.2001 beantragt werden. Bis zum Ende der Antragsfrist gingen Anträge auf Förderung von 486,5 Stellen ein. Die Auswahl der zu fördernden Stellen erfolgte auf der Grundlage der vom Beirat "Arbeit statt Sozialhilfe" entwickelten und vom Sozialausschuss und Wirtschaftsförderungsausschuss beschlossenen Ziele und Qualitätsstandards für das Kommunalprogramm. Auf dieser Basis erfolgte gemeinsam mit dem Arbeitsamt und der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung eine Analyse und Bewertung der eingegangenen Anträge. Im Zuge dieses Verfahrens wurden 139,5 Stellen zur Förderung ausgewählt. Dabei wurde die positive Entwicklung deutlich, dass von den Maßnahmeträgern erstmals eine große Zahl von Teilzeitstellen beantragt wurde. Am 02.08.2001 trat der Beirat "Arbeit statt Sozialhilfe" zusammen, um über den gemeinsam entwickelten Vorschlag zu beraten. Er stimmte dem Vorschlag einhellig zu und beschloss darüber hinaus, dass die für das Kommunalprogramm 2000 beschlossene Übergangsregelung hinsichtlich der Ausgestaltung des Programms aufgrund der Kürze der Zeit bis zum 01.09.2001 weiterhin Anwendung findet, und dass es erneut eine Betreuungspauschale in Höhe von 4.000 DM pro betreuter Person, jedoch für alle Träger, geben wird. Dadurch bedingt werden im Kommunalprogramm 140 Stellen statt der ursprünglich vorgesehenen 150 Stellen eingerichtet. Mit Schreiben vom 07.08.2001 wurden die Träger über die Bewilligung informiert. Geeignete Bewerber werden den Trägern in Kürze benannt.

Die dazu erstellte 10-seitige Auflistung wird während der Sitzung allen Teilnehmern zur Verfügung gestellt.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) dankt für die Informationen und bittet um Auskunft, wie viele Stellen unter Berücksichtigung der beantragten Teilzeitstellen dann insgesamt ab 01.09.01 eingerichtet worden sind.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) möchte wissen, warum es nicht möglich war, dies rechtzeitig dem Ausschuss zur Kenntnis zu geben, und wünscht sich im Interesse einer sachgemäßen und ausreichenden Beratung in Zukunft einen rechtzeitigen Versand der Unterlagen. Darüber hinaus bittet sie um weitere Informationen über die für die notwendige Betreuung frei bleibenden Stellen.


Auch Herrn Giese (SPD-Fraktion) passt das von der Verwaltung gewählte Verfahren der mündlichen Berichterstattung nicht. Deshalb bittet er nachdrücklich, zukünftig anders zu verfahren.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) bringt zum Ausdruck, dass sich die CDU-Fraktion ebenfalls in besonderer Weise über die Handhabung geärgert habe, und daher nach dem heutigen Vorfall an Abstimmungen und Beratungen zu mündlichen Berichten der Verwaltung nicht mehr teilnehmen wird.

Herr Evers (Leiter des Sozialamtes) stellt fest, dass sich die Sozialverwaltung auf der Basis des letzten Beschlusses bewegt hat, der ausdrücklich zum Ausdruck hat, dass die Sozialverwaltung ermächtigt wird, die Bewilligungen auszusprechen und den Ausschuss im nachhinein zu informieren. Natürlich ist das nicht einfach, wenn 486,5 Stellen beantragt werden und nur rund 140 Stellen bewilligt werden können. Im Beirat hat man sich darauf verständigt, im Oktober wieder zusammenzutreffen und endgültig Vorschläge für die zukünftige inhaltliche Ausgestaltung des Kommunalen Beschäftigungsprogramms zu entwickeln, die dann letztlich diesem Ausschuss vorgelegt werden. Gleichzeitig soll die Übergangsregelung des letzten Jahres für die Sicherstellung der sozialen Begleitung und Betreuung bei den einzelnen Einsatzstellen auch für diese Ausweitung des Programms gelten. Die Anstellungsträger müssen im Einzelfall darstellen, wer tatsächlich die soziale Begleitung und Betreuung übernimmt bzw. wie die berufliche Qualifikation des Einzelnen aussehen wird. Auf dieser Basis werden dann 4.000,00 DM bewilligt, deswegen auch nur 140 statt 150 Stellen. Für die Zukunft wird es sicher möglich sein, dass der Ausschuss über die Kriterien, nach denen Plätze im Rahmen des Kommunalen Beschäftigungsprogramms vergeben werden sollen, entscheiden wird, dabei sollte das Gremium aber noch einmal überlegen, ob es sinnvoll wäre, wenn es über jeden einzelnen Antrag zu entscheiden hätte.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) bestätigt, dass das gewählte Verfahren in Übereinstimmung mit dem Beschluss aus der letzten Sitzung liegt. Für die Erarbeitung der Kriterien wäre es sinnvoll, diese so zeitnah zu behandeln und zu verabschieden, dass der Beginn des Kommunalprogramms 2002 bereits unter dieser Maßgabe erfolgen kann.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) versteht die Verärgerung des Ausschusses, weil es misslich ist, wenn die Papiere erst zur Sitzung auf dem Tisch liegen. Er bittet nur um Verständnis dafür, dass es bei der Aufgabenerledigung bestimmte Prioritätenvorgaben gab, an denen die Sozialverwaltung nicht vorbeikam.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) stellt fest, dass es keine weiteren Wortmeldungen gibt und geht im Konsens mit dem Gremium davon aus, dass es nach der Sitzung des Beirates im Oktober bis zum Jahresende möglich sein wird, dem Ausschuss entsprechende Kriterien zur künftigen Vergabe von Maßnahmen aus dem Kommunalen Programm zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
zu TOP 4.2
Erste Informationen zum Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen"
- mündlicher Bericht der Verwaltung


Herr Pogadl (Sozialdezernent) unterrichtet, dass das Gesetz seit dem 01.07.01in Kraft ist. Es ist vieles in Bewegung und im gestalterischen Prozess begriffen, z.B. die gemeinsamen Service- und Beratungsstellen der verschiedenen Leistungsträger. Nach den ersten Schätzungen wird dieses Gesetz ab 2002 für die Stadt Dortmund Mehrkosten von 3 bis 5 Mio. DM mit sich bringen. Die Sozialverwaltung ist gerade dabei, dieses alles aufzulisten und endgültige Entscheidungen einzubauen. Deshalb schlägt er vor, im November sehr viel präziser auf die Auswirkungen des SGB IX einzugehen.


Dazu gibt es keinen Widerspruch.
zu TOP 4.3
Fortschreibung des Kommunalen Behindertenplans/Bestandsaufnahme
- mündlicher Bericht der Verwaltung

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) ruft in Erinnerung, dass die Fortschreibung des Kommunalen Behindertenplans inzwischen eine längere Geschichte hat, wobei es für den Ausschuss wichtig ist zu wissen, wann dieser Prozess und in welcher Weise er zum Abschluss kommt.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) würde diesen Sachverhalt gern mit dem SGB IX-Prozess verbinden, weil klar geworden ist, dass die Bestandsaufnahme aus November 2000 völlig überarbeitet werden muss, weil es neue Regelmechanismen gibt. In der Novembersitzung kann also mehr dazu gesagt werden.

Herr Pohlmann (Sozialamt) ergänzt, dass in der Tat ein 220-Seiten-Datenband erarbeitet wurde, angefangen von den Bereichen der Frühförderung bis hin zum Bereich Beruf - Arbeit - Bildung - Schule - Freizeitgestaltung - bebaute Umwelt. In Abstimmung mit der Begleitgruppe ist vorgesehen, dem Ausschuss in der Novembersitzung per Folie einen Überblick darüber zu geben, was sich dahinter verbirgt. Diese Bestandsaufnahme zum Bericht wird rechtzeitig vor der Sitzung zugestellt. Anschließend könnte die inhaltliche Debatte mit Fachämtern, Politik und Wohlfahrtsverbänden beginnen, um Lücken, Meinungen, Statements o.ä. einzubringen. Die Sozialverwaltung würde die Ergebnisse anschließend strukturieren, danach gäbe es nach dem Wunsch der Begleitgruppe eine öffentliche Diskussion.

Herr Giese (SPD-Fraktion) vernimmt mit Freude, dass die Bestandsaufnahme so weit abgeschlossen ist, dass sie dem Ausschuss zur Verfügung gestellt werden kann.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) findet es ärgerlich, weil der eigentliche Plan schon sehr lange hätte fertig sein sollen, und es ist aus ihrer Sicht nur ein glücklicher Umstand für die Sozialverwaltung, dass jetzt das SGB IX greift und alles, was schon lange hätte geplant sein sollen und an Defiziten festgestellt sein müsste, jetzt noch einmal entsprechend angepasst werden muss. Es ist darüber hinaus bedenklich, dass im November lediglich eine Bestandsaufnahme vorliegt und der Ausschuss erst dann dazu kommen kann, Defizite, die festzustellen sind, zusammenzutragen. Daher stellt sich die Frage, wie weit das nächste Jahr fortschreitet, bevor das vorgesehene Behindertenhearing veranstaltet werden kann.



Herr Pohlmann (Sozialamt) verdeutlicht, dass ein Bericht zur Behindertenhilfe eine Querschnittsaufgabe ist, die nicht nur die Sozialverwaltung tangiert, sondern auch andere Fachbereiche. Sinnvollerweise hätte das deshalb eher eine Auftragsarbeit sein sollen, die nicht unbedingt das Sozialamt, sondern eigentlich ein Stabsamt mit entsprechend ausgebildeten Leuten hätte leisten müssen. So hat es im Bereich Schule z.B. über ein halbes Jahr gedauert, bis die angeforderten Unterlagen eintrafen, die dann noch auf Plausibilität geprüft werden mussten.

Daraufhin stellt Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) fest, dass der Ausschuss die Ausführungen der Sozialverwaltung zur Kenntnis genommen hat.
zu TOP 4.4
Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung in Dortmund
hier: Bund Deutscher Pfadfinder Soziale Dienste gGmbH
- mündlicher Sachstandsbericht der Verwaltung

Herr Evers (Leiter des Sozialamtes) informiert, dass sich die Sozialverwaltung in sehr intensiven Verhandlungen mit dem Vereinsvorstand, der Geschäftsführung, dem DPWV-Landesverband und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Dortmund befindet. In allen Fällen wurde eine neue Bewertung und Begutachtung veranlasst, was in Kürze abgeschlossen sein wird. Der BDP wird sein Konzept für die nächste Zusammenkunft noch einmal inhaltlich beschreiben und darstellen, wie er zukünftig seine Aufgaben umsetzen möchte. Dann können hoffentlich die Leistungen des Trägers der Sozialhilfe auf dieser Basis neu festgesetzt werden. In der Organisationsstruktur verändert sich etwas in Richtung Kostensenkung, so dass im November voraussichtlich das endgültige Ergebnis präsentiert werden kann.


Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) bringt zum Ausdruck, dass diese Auskunft den Ausschuss sehr erleichtert, weil damit die Sorge, dass die Tätigkeit des Dienstes nicht aufrechterhalten werden kann, vom Tisch ist.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, ob die Betreuung der Personen, die damals vom Insolvenzverfahren betroffen waren, finanziell weiter gewährleistet ist, und wann der Ausschuss abschließend etwas darüber erfährt.

Herr Evers (Leiter des Sozialamtes) hat sich mit den Beteiligten darauf verständigt, dass sich an der Umsetzung der Hilfe sich so lange nichts verändert, bis ein neues Ergebnis vorliegt, von daher ist die Betreuung der Betroffenen gewährleistet.

Das nimmt der Ausschuss so zur Kenntnis.
zu TOP 4.5
Honorarordnung für nebenberufliche Tätigkeiten im Bereich der städtischen Seniorenarbeit
hier: Umstellung der DM-Beträge auf Euro-Beträge ab dem 01. 01. 2002
(Drucksache Nr.: 01298-01)

Hierzu gibt es keine Wortmeldungen. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt daraufhin einstimmig dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umstellung der DM-Beträge auf Euro-Beträge in der Honorarordnung für nebenberufliche Tätigkeiten im Bereich der städtischen Seniorenarbeit .

zu TOP 4.6
Kostenbeiträge in städtischen Seniorenbegegungszentren
hier: Umstellung auf Euro-Beträge ab 01. 01. 2002
(Drucksache Nr.: 01296-01)
Hierzu gibt es keine Wortmeldungen. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt daraufhin einstimmig dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umstellung der zur Zeit gültigen Kostenbeiträge von DM auf Euro ab dem 01. 01. 2002.

zu TOP 4.7
Pflegeberatung nach dem Landespflegegesetz
hier: Qualitätsstandards und kommunale Förderung für 2001 bis 2003
(Drucksache Nr.: 01391-01)

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) erinnert daran, dass der Ausschuss im vergangenen Jahr zu diesem Punkt diskutiert und die Verwaltung gebeten hat, mit den jeweiligen Anbietern von Pflegeberatung zu einer inhaltlichen Vereinbarung bezüglich der Qualitätsstandards zu kommen und daran die Förderung für die kommenden Jahre zu binden.

Herr Pohlmann (Sozialamt) führt aus, dass sich der Rat in seinem Beschluss 1997 vor dem Hintergrund der Verhandlungen zwischen der Sozialverwaltung, den Wohlfahrtsverbänden und teilweise auch Organisationen privater Art im ambulanten Bereich darauf verständigt hat, die Pflegeberatung in einem Netzwerk anzubieten. Im vergangenen Jahr ist nach einem ersten Erfahrungsbericht festgehalten worden, dass gute Erfahrungen damit gemacht wurden. DieBeschlussvorlage ist eine Weiterentwicklung des Dortmunder Systems, Qualitätskriterien zu entwickeln, die Grundlage sein müssen für die tägliche Beratungsarbeit. Es ist gelungen, diese Standards mit den Beteiligten zu entwickeln. Dabei wurde auch vereinbart, dass es unter der Federführung des Sozialamtes Qualitätszirkel geben muss, in denen gesetzliche Veränderungen oder das Handlungsfeld der pflegerischen Infrastruktur besprochen werden können.Heute ist dieSozialverwaltung so weit, dass jede Beratungsstelle im Sinne der Kosten-Leistungs-Rechnung ihre echten Kosten nachgewiesen hat, was die Berechnung der Zuschüsse für diess Arbeiten erleichtert hat. Die Wohlfahrtsverbände, die hier den größten Beratungsanteil haben, haben sich freiwillig dazu entschieden, ihre Kooperation dergestalt zu intensivieren, dass sie dem Bürger eine einheitliche Rufnummer anbieten, über die dann die Pflegeberatung im wöchentlichen Wechsel angeboten wird. Der Verein MOBILE hat bei der Sozialverwaltung einen Antrag gestellt, ins Beratungskonzept aufgenommen zu werden. Es ist allerdings Konsens zwischen den jetzt Beteiligten, dass die Behindertenberatung keinesfalls ausreichend über das Angebot im Bereich der Pflegeberatung mit abgedeckt werden kann, sondern dass die Behindertenberatung auch vor dem Hintergrund des neuen SGB IX weitaus mehr bieten muss. Weil das bereits in städtischen Dienststellen und bei den Wohlfahrtsverbänden geschieht, wird die Meinung vertreten, dass eine zusätzliche Beratungsstelle entbehrlich ist, und mit den 8 vorhandenen Stellen ein ausreichendes Angebot vorliegt.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass zur Vorlage ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.9.01 vorliegt.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) freut sich darüber, dass der Optimierungsprozess an dieser Stelle gegriffen hat. Im sozialen Bereich wird sehr häufig über die Frage diskutiert, wie Leistungen qualitativ und quantitativ definiert und bemessen werden und welche haushaltsrechtliche Konsequenzen daraus entstehen. Dieser Prozess ist unter Mitwirkung der Träger erfolgt, daher ist der Auftrag erfüllt, und die CDU-Fraktion wird der Vorlage zustimmen. Dem Antrag der Grünen wird nicht zugestimmt, weil der Ausschuss im November des letzten Jahres bereits einen klaren Arbeitsauftrag erteilt, dessen Ergebnis auf dem Tisch liegt.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, aus welchem Etat die 44.000 DM, die zusätzlich gebraucht werden, gedeckt werden. Zum Verein MOBILE möchte sie wissen, wie es dazu kommt, dass dessen Anliegen mit dem Verweis abgelehnt werden soll, dass das als städtische Dienstleistung vorgehalten wird, gleichzeitig aber presseöffentlich schon deutlich gemacht worden ist, dass genau diese Beratungsstelle im Gesundheitsamt offensichtlich aufgegeben werden soll. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sage im übrigen nichts darüber aus, dass die Stadt ab 2002 den Bereich nicht mehr fördern soll. Weil die Informationen über Qualitätsstandards aber relativ dünn sind, möchte sie wissen, welche Beratungsstelle zu welchen Zeiten welche Öffnungszeiten hat, und welcher personelle Standard mit welcher Qualität damit verbunden ist.

Herr Giese (SPD-Fraktion) begrüßt die Vorlage, weil Beratung notwendig ist. Ebenfalls unstrittig ist, dass Beratung qualifiziert sein und eine technische Ausstattung haben muss. In nicht so ferner Zeit muss überprüft werden, ob alles so gelaufen ist, wie angekündigt, da wird auch der Markt einiges richten. Für den jetzigen Zeitpunkt hält seine Fraktion die in der Vorlage genannten Fakten und Daten jedoch für ausreichend und wird zustimmen, aus dem gleichen Grund wird sie den Antrag der Grünen ablehnen.

Herr Pohlmann (Sozialamt) verdeutlicht noch einmal, dass nicht über Landesmittel geredet wird, sondern über ein Landesgesetz. Und nach § 17 des Landespflegegesetzes werden den Kommunen von den Landschaftsverbänden Gelder zur Verfügung gestellt, nämlich 8,00 DM pro Bürger über 65 Jahre. Geld, das bereitgestellt wird für die landesgesetzlichen Aufgaben der Kommunen, Pflegeberatung zu realisieren, Pflegekonferenzarbeit durchzuführen und Pflegebedarfsplanung zu betreiben. Die Differenzbeträge werden im Rahmen der Gesamtkalkulation flexibel aufgefangen.

Auf die Nachfrage von Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) zu den 44.000 DM, die mehr ausgeschüttet werden als in der Vergangenheit, informiert Herr Pohlmann (Sozialamt), dass es sich um Topf von ca. 800.000 DM handelt, der jährlich für diese Pflichtaufgaben zur Verfügung steht, in dem die Beträge nicht auf den Pfennig genau zugeordnet sind, sondern variabel eingesetzt werden können.

Frau Schmidt (Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund") freut sich, dass die Stadt Beratung für behinderte Menschen will, die evtl. einen anderen Bedarf haben als den, der durch die Pflegeberatung abgedeckt wird, und dass qualitativ gute Beratung auch bezahlt werden muss. Das sieht der Aktionskreis genauso. Nur werde nicht mit einem Wort erwähnt, ob die Stadt Dortmund ein Interesse daran hat, diese Beratung genau wie andere Bereiche zu unterstützen.


Herr Pogadl (Sozialdezernent) stellt richtig, dass Pflegeberatung jetzt nicht mehr das Thema ist. Er erinnert an seine Ausführungen zum SGB IX, dass über den Aufbau integrierter Service- und Beratungsstellen aller Leistungsträger beraten wird.

Herr Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz) ergänzt aus Sicht der Wohlfahrtsverbände, dass die Qualitätsstandards festgehalten und im Rahmen eines Projektes als Grundlage erfasst worden sind, die ja nicht statisch für drei Jahre bestehen, sondern letztendlich im Rahmen der Qualitätszirkel, aber auch im Rahmen der Träger der Pflegefachberatungsstellen in den Wohlfahrtsverbänden weiterentwickelt werden sollen. Bedaurlich ist, dass die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit, der Flyer, aus dem die Sprechzeiten der einzelnen Beratungsstellen, aber auch der gemeinsamen Stelle mit der einheitlichen Telefonnummer zu ersehen sind, aus technischen Gründen noch nicht vorliegt. Dies wird schnellst möglich nachgeholt. Im Hinblick auf den Projektcharakter sind sich die Beteiligten schon bewusst, dass es sich um ein Projekt handelt, bei dem sie sich auch kritischen Fragen zu stellen haben, gleichwohl muss in diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit einer gewissen Planungssicherheit hingewiesen werden.

Herr Knoll (Seniorenbeirat) führt aus, dass sich der Seniorenbeirat seit längerem mit diesen Problemen beschäftigt und jetzt insbesondere den Einstieg in ein Beschwerdemanagement begrüßt. Mit der Sozialverwaltung gibt es die Vereinbarung, dass nach Verabschiedung des Pflegequalitätssicherungsgesetzes und des Heimaufsichtsgesetzes in einem gemeinsamen Gespräch versucht wird, zu einer einvernehmlichen Regelung kommen.

Daraufhin fasst der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit bei 2 Enthaltungen folgenden

Beschluss:

Der Fachausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschließt die Qualitätsstandards und Vereinbarungen für die Dortmunder Pflegeberatungsfachstellen. Für die Umsetzung der Anforderungen erhalten die externen Träger eine kommunale Zuwendung von insgesamt 316 Tsd. DM (161.568 Euro) jährlich für die Jahre 2001 bis 2003. Die Zuwendungen für 2002 und 2003 stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung der jeweiligen Haushalte.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.09.01 wird mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion abgelehnt.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) beantragt, dass TOP 4.10 - Mütterzentrum - vorgezogen behandelt wird. Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) stellt fest, dass es sich um einen Antrag zur Geschäftsordnung handelt, zu dem keine Gegenrede gewünscht wird, Daraufhin wird der Antrag einstimmig angenommen, und Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) verläßt, wie unter TOP 1.2 angekündigt, den Raum.








zu TOP 4.10
Mütterzentrum Dortmund e. V.
(Drucksache Nr.: 01534-01)

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass zu diesem Tagesordnungspunkt ein gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion vom 04.09.01 und ein Antrag der SPD-Fraktion vom 07.09.01vorliegen.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) begründet den gemeinsamen Antrag und ruft in Erinnerung, dass im letzten Jahr in einem von großer Bürgerbeteiligung geprägten Workshop erstmalig das Thema "Familienpolitisches Leitbild in Dortmund" aufgegriffen wurde. Ausfluss dieses Workshops war eine Zusammenstellung diverser Begehrlichkeiten, Wünsche, Anregungen aus der Bürgerschaft bezogen auf Selbsthilfepotentiale und bürgerschaftliches Engagement insbesondere im Bereich der Familienselbsthilfe. Das hat auch für die CDU-Fraktion einen hohen Stellenwert, daher liegt ihr im Konsens mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen viel daran, das Mütterzentrum und dessen Engagement in den vielfältigen Bereichen der Frauen- und Familienselbsthilfe weiterhin zu fördern. Deshalb bittet er den Ausschuss, den gemeinsamen Antrag so zu beschließen, fordert aber auch die Verwaltung auf, in einer Art Qualitätsvereinbarung mit dem Mütterzentrum durchaus einen Gegenwert für die kommunale Förderung zu erreichen. Der Antrag der SPD-Fraktion zielt in einigen Teilen in die gleiche Richtung, hat aber einige Nuancen, die so nicht mittragen werden können.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) betont für ihre Fraktion, dass sie in den vergangenen Wochen die Gelegenheit hatte, die Räumlichkeiten und die Angebote des Mütterzentrums vor Ort zur Kenntnis zu nehmen. Wegen der beeindruckenden, lebendigen Kultur des Gebäudes und der vielfältigen Beratungs- und Selbsthilfeangebote ist sie der Überzeugung, dass die Stadt ein Interesse daran haben muss, dieses Angebot zu verstetigen und dauerhaft zu erhalten.

Auch Herr Giese (SPD-Fraktion) hat sich die Räumlichkeiten angeschaut und weiß, welch gute Arbeit im Mütterzentrum geleistet wird. Deshalb soll die Einrichtung weitergeführt und entwickelt werden. Es gibt jedoch auch andere Stellen, die sich um ähnliche Dinge kümmern, und es ist nur gerecht, wenn die SPD-Fraktion fordert, dass die für das Mütterzentrum ggf. zusätzlich benötigten Dinge nicht anderen weggenommen werden dürfen. Strittig ist die Langfristigkeit, die im gemeinsamen Antrag der CDU und der Grünen beschrieben wird. Angesichts der gespannten Haushaltslage kann man nicht beschließen, langfristig, und das auf 15 Jahre, eine Einrichtung zu unterstützen. Andere Einrichtung erheben in ähnlicher Weise diesen Anspruch unterstützt zu werden.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) hält es für ein Ergebnis der Diskussionen im Sozialausschuss und der Aktivitäten, die davon ausgegangen sind, wenn der OB das soziale Leitbild zur Angelegenheit von besonderer Bedeutung im Rat macht. Bei aller Berechtigung, auf die Nöte des Mütterzentrums Dortmund zu reagieren, ist es aber sicher, dass mindestens drei weitere Einrichtungen in Dortmund aktuelle Finanzprobleme haben, weil die Förderlandschaft sich verändert hat und überall Finanzlücken entstehen. Der Einzelplan 4 wird zudem definitiv kleiner, d.h. dass Neuausweisungen konsequenterweise zu Lasten anderer Ausweisungen gehen müssen. Insofern müsste der Ausschuss demnächst insgesamt darüber diskutieren, wie groß die freie Spitze und wie groß der Pflichtanteil ist, den wir finanzieren. Verteilungsspielräume im vorgegebenen Haushaltsrahmen gibt es im Augenblick nicht. Insofern kann die Sozialverwaltung den Auftrag Mütterzentrum zwar so entgegennehmen, sich operativ gesehen aber nicht nur um eine Solitärlösung kümmern.

Herrn Böhm (CDU-Fraktion) ist es sehr wichtig, dass das Mütterzentrum eine gewisse Planungssicherheit für die Zukunft bekommt. Deshalb sollen Mittel für eine finanzielle Unterstützung sichergestellt werden, ohne dies ein für alle Mal festzuschreiben.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) bittet die Verwaltung, dem Mütterzentrum auch Verpflichtungen abzunehmen und durchaus über die Bündelung von Aufgaben in diesem Bereich nachzudenken. Der Antrag soll keine Front darstellen zwischen den Angeboten, die die AG der Wohlfahrtsverbände vorhält, und den Angeboten des Mütterzentrums. Nichtsdestotrotz soll manifestiert werden, dass das Mütterzentrum nicht von einem Jahr auf das nächste in Finanzierungsprobleme gerät, wobei die Definition von Langfristigkeit ein unbestimmter Rechtsbegriff ist. Es wird auch nicht verkannt, dass es durchaus ähnliche Angebote in diesem Sektor gibt.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) bestätigt, dass der gemeinsame Antrag im wesentlichen eine politische Absichtserklärung des Ausschusses ist. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Dortmund. Wie bekannt, hat die Bezirksregierung zusammen mit der Genehmigung des Haushaltes auch den Fingerzeig gegeben, alle freiwilligen Leistungen aufzulisten. D.h. es wird u.U. eine Situation geben, in der man über freiwillige Leistungen bei enger werdenden Kassen nachdenken muss. Andererseits muss jedoch festgehalten werden, dass selbst in Zeiten enger werdender Kassen sozialpolitische Spielräume eröffnet werden müssen. Wenn Politik diese Möglichkeit nicht hat, macht sie sich sich insgesamt vollständig handlungsunfähig und würde einen Status Quo festschreiben wollen, ohne diesen zukünftig auf seine Reichweite und auf seine Dimension überprüfen zu können.

Herr Rupa (Caritas-Verband) kann dem nur beipflichten und unterstreicht zudem, dass die AG der Wohlfahrtsverbände in einem langjährigen Prozess mit der Verwaltung einen Rahmenvertrag für Zuwendungen ausgearbeitet hat, nach dem unter qualitativen, aber vor allem unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten handlungsfeldbezogen Vereinbarungen getroffen werden müssen, welche Träger auf welchem Gebiet welche Dienste leisten. Zur Zeit ist der Rahmenvertrag noch nicht beschlossen, aber unterschriftsreif, und muss noch im Ausschuss beraten werden. Er erwartet von der Politik, solche Anträge in Zukunft nach diesem Verfahren zu beurteilen.

Frau Schobert (Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband) stellt richtig, dass das Mütterzentrum Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband und damit selbstverständlich auch im Bereich der Wohlfahrtspflege tätig ist.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) stellt daraufhin zunächst den gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion und dann den SPD-Antrag zur Abstimmung.

Daraufhin fasst der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit mit 10 zu 8 Stimmen bei Nichtbeteiligung von Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) folgenden

Beschluss:

Die Arbeit des Dortmunder Mütterzentrums stellt mit der Vielzahl und Vielfalt der dort realisierten Angebote einen unverzichtbaren Beitrag zur Unterstützung von Müttern, Vätern und Kindern in Dortmund dar. Der Ausschuss spricht sich daher dafür aus, die Arbeit des Mütterzentrums durch einen kommunalen Zuschuss ab dem Jahr 2003 langfristig abzusichern. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Gespräche mit dem Mütterzentrum zu führen und dem Ausschuss bis zur Sommerpause 2002 einen Förderungsvorschlag ab dem Haushaltsjahr 2003 zu unterbreiten.

Begründung:
1986 wurde der Verein als erstes Mütterzentrum in NRW gegründet. Heute ist das Dortmunder Mütterzentrum 15 Jahre alt und als Einrichtung der Frauen- und Familienselbsthilfe in der Hospitalstrasse 6 engagiert. Es ist das größte und mit seinem Angebotsprofil am breitesten angelegte Mütterzentrum in Nordrhein-Westfalen.Der Verein betreibt ein ganztägig geöffnetes Haus mit Mutter-/Eltern-Kind-Café, Frühstücks- und Mittagstischangebot, Selbsthilfegruppen, Gesprächskreisen sowie Informationsveranstaltungen zu frauen- und familienspezifischen Fragestellungen und Problematiken. Eng verknüpft ist dies Engagement des sog. "armen" Trägers und seiner sozial verträglich finanzierbaren Angebote mit drei im Haus angesiedelten selbständig tätigen Betrieben von Unternehmerinnen - einer Musikschule für Kinder und Erwachsene, einer Hebammenpraxis und einem Second-Hand-Laden - sowie dem Mütterbüro NRW als landesgeförderter Geschäftsstelle für Mütterzentren in NRW. Zusätzlich werden mit ehrenamtlichem Engagement jährlich im Durchschnitt 10 langzeitarbeitslose Frauen im Rahmen des Landes- und kommunalen ASS-Programmes beschäftigt und auf den Wiedereinstieg in das Erwerbsleben vorbereitet. Von Beginn an ist es dem Mütterzentrum gelungen, seine Arbeit vielfältig finanziell zu gewährleisten und dabei innovative Konzepte zu entwickeln sowie umzusetzen. 1998 bis 2000 gelang es, als anerkanntes Projekt der IBA mit dem Titel "Initiative ergreifen" den Um- und Ausbau sowie eine Anschubförderung für das neue "Mütterzentrum 2000" zu realisieren. Die dazu notwendige Eigenleistung in Höhe von etwa 220.000 DM wurde mit Spenden und "Muskelhypothek" aufgebracht. Das Ministerium für Bauen und Wohnen NRW hat sich im Rahmen eines Fördergesprächs des projektzugehörigen IBA-Beirats bereiterklärt, einem Antrag auf Verlängerung der Finanzierung um insgesamt 270.000 DM für die Jahre 2001 und 2002 zuzustimmen. Gefördert werden der Kellerausbau sowie Personalkosten für Projektentwicklung und Umsetzung des Vermietungskonzeptes - der Eigenanteil von 30.000 DM wird vom Verein erneut über Spendenmittel und Eigenleistung aufgebracht werden. Voraussetzung für ein weiteres Engagement des Landes ist die ausdrücklich zu formulierende Bereitschaft der Stadt Dortmund, sich ab 2003 für die personelle und betriebliche Sicherung des Mütterzentrums mit zu verpflichten.

Der Antrag der SPD- Fraktion vom 07.09.01, wird abgelehnt.

Nach einer kurzen Pause fährt der Ausschuss mit der Beratung fort.

zu TOP 4.8
Projekt "Kontraktmodell zur Integration von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie jüdischen Emigrantinnen und Emigranten"
(Drucksache Nr.: 01410-01)

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) stellt fest, dass eine Einführung in die Vorlage nicht gewünscht wird; gleichwohl sollen aber zahlreiche Fragen beantwortet werden.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) bemängelt, dass der Ausschuss das Modell erst jetzt zur Kenntnis nehmen soll, obwohl die gesamte Maßnahme schon begonnen hat. Darüber hinaus interessiert sie, ob im Vergleich mit anderen Sozialhilfeempfängern etwas Besonderes passiert.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) möchte im Hinblick, dass sich Bund und Land mit insgesamt 700.000 DM beteiligen, wissen, wie sich die Gesamtkosten beziffern, welche Laufzeit das Projekt hat, und in welcher Form die Auswertung bzw. die Einbindung des Ausschusses vorgesehen ist.

Herr Bartow (stellvertr. Leiter des Sozialamtes) unterrichtet den Ausschuss, dass die Laufzeit des Projektes für die Zeit vom 01.07.01 bis 30.06.04 befristet ist. Die Auswertung des Projektes ist mit dem Bundesverwaltungsamt und dem Land noch nicht abgesprochen. Es ist die Absicht einer wissenschaftlichen Begleitung erklärt worden, der Unterschied zu anderen Sozialhilfeempfängern ist nicht gravierend, weil auch für diesen Personenkreis in der Vergangenheit Maßnahmen ins Spiel gebracht wurden, um ihn zu verselbständigen. Das Projekt geht davon aus, dass durch gezielte Vereinbarungen zu Inhalten eine verbesserte Integration erreichbar ist. Im Laufe des Projektes können auch Unterschiede zu anderen Bereichen herausgearbeitet werden. Die Sozialverwaltung ist erst unmittelbar vor der Sommerpause mit Bund und Land in dieser Sache einig geworden, da konnte die Junisitzung nicht mehr erreicht werden.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) begrüßt dieses Projekt mit aller Deutlichkeit. Dass der Zugang zur deutschen Sprache letzten Endes auch der entscheidende Punkt zur Aufnahme eines Berufes ist, steht für ihn außer Frage, genauso, dass Verletzungen der Mitwirkungspflicht, die sich aus der Integrationsvereinbarung ergeben, zu entsprechenden Reaktionen führen. Es ist für ihn auch nicht überraschend, dass 80% der Immigranten nach zwei Jahren noch abhängig sind von Sozialhilfegewährung, denn wenn diese keinen Zugang zur Gesellschaft haben, muss das die Folge sein. Ein zentrales Integrationsbüro hält die CDU-Fraktion für ein probates Mittel, will aber wissen, ob auch kommunale Mittel fließen werden.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) verdeutlicht, dass es sich um einen Personenkreis handelt, den die Stadt auf alle Fälle aufnehmen müsste, in drei Jahren etwa 3.300 Personen. Die Eigenmittel der Sozialverwaltung für dieses System werden über bereits vorhandenes Personal eingebracht, das allerdings ohne diesen Versuch auch eingesetzt werden müsste. Die Gesamtkosten betragen 1,8 Mio. DM. 700.000 DM gibt es über die Projektförderung, der Rest geht zu Lasten der Verwaltung. Ein Mehrbedarf entsteht aus den eingangs gesagten Gründen nicht.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) stellt daraufhin fest, dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit die Durchführung des Projektes "Kontraktmodell zur Integration von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie jüdischen Emigrantinnen und Emigranten" zur Kenntnis nimmt.

zu TOP 4.9
Vereinbarkeit von Berufs- und Familienarbeit - Ausweitung von Ganztagsangeboten für Kinder
(Drucksache Nr.: 01447-01)


Herr Pogadl (Sozialdezernent) ruft in Erinnerung, dass es sich bei der Vorlage um die Fortsetzung der Debatte handelt, die als Baustein der Haushaltssicherung eingebracht wurde, sie gleichzeitig aber über ihren inhaltlichen Gehalt innovativen Charakter hat. Weil bis zum Schluss gerechnet wurde, und die Sozialverwaltung den aktuellen Sachstand darlegen wollte, musste die Vorlage nachgereicht werden. In weiteren gesonderten Verwaltungsvorlagen wird die Umsetzung laufend dokumentiert.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) räumt ein, dass für den Bereich Schule in der Tat einiges auf den Weg gebracht wurde, wohingegen es für den Bereich der Kinder von 3-6 Jahren, wenn man ihn fokussiert auf den Kindergartenbereich, einen Engpass gibt. Für den Bereich der Kinder unter 3 Jahren gibt es eine weitere problematische Engstelle. Sie vertritt weiter die Auffassung, dass das Gelingen des gesamten Vorhabens aber auch gebunden ist an die Frage, wie das Kommunale ASS-Programm künftig ausgestattet wird, und ob es überhaupt Qualifizierungs- und Berufseinstiegsangebote für die fragliche Klientel gibt. Insofern muss der Ausschuss auch nächstes Jahr stark darauf achten, dass das Kommunale ASS keine Einbußen erleidet, denn damit würde man zwangsläufig auch auf der anderen Stelle für diesen Bereich die Bearbeitungsgrundlage entziehen.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich dem an und möchte wissen, ob die betreffenden Mütter, die in Arbeit integrierbar wären und alleinerziehend sind, im Wohnbereich der Schulen leben müssen, in denen Ganztagsangebote laufen, oder ob wir Gefahr laufen, dass Kinder weit im Stadtbezirk transportiert werden müssen, um die Schule mit dem Zusatzangebot erreichen zu können.
Herr Pogadl (Sozialdezernent) weist darauf hin, dass im Primarbereich vom Schulbezirk ausgegangen wird, im Sekundarbereich vom Stadtbezirk und im Kita-Bereich die nötige Infrastruktur vorhanden ist bzw. geschaffen werden muss, das betrifft selbstverständlich auch die Übermittagbetreuung.

In diesem Zusammenhang macht Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) deutlich, dass es erheblichen Handlungsbedarf auch bei der Ausweitung von Tagespflegestellen durch das Jugendamt gibt.

Herr Evers (Leiter des Sozialamtes) bestätigt, dass es notwendig ist, die kommunalen Beschäftigungsprogramme zu erhalten, dabei besteht außerdem die Gefahr, dass das Landesprogramm gekürzt wird. Darüber hinaus muss es gelingen, die Mütter in die Stellen des 1. Arbeitsmarktes zu vermitteln. Wenn das nicht gelingt, und sie "nur" auf Stellen des kommunalen oder des Landesprogramms vermittelt werden, gehen diese Stellen für andere Sozialhilfeempfänger verloren, und das ganze Modell ist in Frage gestellt. Es gibt also zwei Probleme: den Betreuungsplatz für das Kind zu finden, auch in zumutbarer Entfernung zum Arbeitsplatz und zum Wohnort, und zweitens muss der Arbeitsplatz vorhanden sein.

Herrn Besserer (CDU-Fraktion) ist dieses Anliegen ebenfalls sehr wichtig, er möchte jedoch anmerken, dass bei sehr viele Jobs im Dienstleistungsbereich Arbeitszeiten bis 20 Uhr durchaus keine Seltenheit sind. Daher sollte das System ein bisschen weiter greifen, damit man Menschen in Arbeit bringt, wo der Arbeitsmarkt auch vorhanden ist.

Daraufhin nimmt der Ausschuss die Umsetzung der vom Rat am 14.12.00 beschlossenen Ausweitung der Ganztagsangebots-Grundschulen auf drei weitere Stadtbezirke sowie die mit dem Haushaltsicherungskonzept beschlossene Ausweitung von Ganztagsbetreuuungsangeboten für Kinder Alleinerziehender in der nachfolgend dargestellten Form zur Kenntnis.
Der Ausschuss wird im Rahmen seiner Zuständigkeit in gesonderten Verwaltungsvorlagen mit den notwendigen Entscheidungen über das weitere Verfahren befaßt.

zu TOP 4.11
Bericht zum Pflegequalitätssicherungsgesetz
(Drucksache Nr.: 01510-01)

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/ Die Grünen) stellt fest, dass Konsens darüber besteht, dass der Ausschuss hierüber eine schriftliche Information der Verwaltung erhalten wird.


zu TOP 4.12
Frauenhaus Dortmund
Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass einerseits ein Antrag der CDU-Fraktion vom 04.09.01 zur Standortfrage und andererseits eine Bitte um Stellungnahme der Grünen vom 29.08.01, mit dem Ziel, die aktuelle Finanzierungsgrundlage des Frauenhauses zu klären, vorliegen.

Herr Hengstenberg (CDU-Fraktion) verdeutlicht, dass es sich im Prinzip um einen Auftrag für die Verwaltung handelt, jetzt ernsthaft in Gespräche mit dem Verein "Frauen helfen Frauen" zu treten. In den vergangenen Jahren hat es immer wieder Kontakte zwischen der Sozialverwaltung und dem Frauenhaus gegeben, bei denen der Standort thematisiert wurde. Mittlerweile ist das Gebäude in einem baulich so desolaten Zustand, dass eine menschenwürdige Unterbringung nicht mehr möglich ist. Ein An- und Umbau ist aufgrund der Lage aus rein planungsrechtlichen Erwägungen heraus nicht möglich. Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung, ohne haushaltsmäßige Anbindungen und Aussagen, in Verhandlung zu treten, mit dem Ziel, eine neue Örtlichkeit für das Frauenhaus zu finden.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) schlägt vor, die Bitte um Stellungnahme ihrer Fraktion in die Beantwortung einzubinden, weil sich dann auch die Frage der künftigen bzw. der aktuellen Finanzierungsgrundlage des Frauenhauses klärt.

Herr Bartow (stellvertr. Leiter des Sozialamtes) erläutert, dass die Sozialverwaltung ständig in Kontakt mit dem Verein "Frauen helfen Frauen" steht, was den Neubau eines Frauenhauses und was die Bezuschussung angeht. Die laufenden Dinge sind mit dem Verein geklärt, wegen der dritten Zuschussgeber wurde der Verein gebeten, detailliert aufzuführen, wie sich die Dinge verhalten. Auch das Problem der vorhandenen Bausubstanz hat die Sozialverwaltung schon vor einiger Zeit erreicht, so dass verwaltungsintern bereits mit der Liegenschaftsverwaltung Kontakt aufgenommen wurde. Es gibt jetzt allerdings neuerdings ein Schreibens des Vereins, in dem selbst Pläne für einen Neubau dargelegt sind.

Frau Zupfer (SPD-Fraktion) findet es rührend, dass die CDU-Fraktion ihr Herz für Frauen und Mütter entdeckt hat und weist darauf hin, dass das Ganze deshalb akut geworden ist, weil die Telekom versehentlich die Adresse des Frauenhauses im Telefonbuch veröffentlicht hat. Deswegen ist das Frauenhaus an diesem Standort nicht zu halten, weil aus dieser Situation heraus wegen der gewalttätigen Männer große Schwierigkeiten entstehen. Gleichwohl ist der jetzige Standort und dieses Haus überholungsbedürftig. Vor mehr als einem Jahr wurde die Liegenschaftsverwaltung damit beauftragt, einen anderen Standort zu finden. Es gibt einen ständigen Kontakt zum Frauenhaus, im Augenblick wird ein bestimmtes Objekt auf Tauglichkeit überprüft. An dieser Stelle ist die Verwaltung schon sehr lange tätig und im intensiven Kontakt mit dem Frauenhaus. Natürlich ist es vor dem Hintergrund schwierig, etwas Geeignetes zu finden, weil die Finanzierung noch nicht steht. Aus dem Grund, dass es nicht opportun ist, den Standort des Frauenhauses öffentlich zu machen, sind diese Dinge jenseits von Ausschussdiskussionen gelaufen. Auch andere kümmern sich darum, die um das Problem wissen, deshalb vertritt sie die Auffassung, dass man der Verwaltung nicht einen Auftrag erteilen muss, an dem sie bereits tätig ist.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen), denkt, dass der Antrag nicht schadet und nichts an den realen Gegebenheiten ändert.

Frau Unger (Bündnis 90/Die Grünen) relativiert, dass die Folgen des Missgeschickes mit dem Telefonbuch doch irgendwann auch einmal vorbei sein müssen. Die Standortdiskussion muss zudem nicht mit Namen und Adresse geführt werden, wenn der Ausschuss regelmäßig über den Sachstand unterrichtet wird, daher hält sie es für förderlich im Hinblick auf mehr Initiative der Verwaltung, wenn der Ausschuss diese Willensbekundung ausspricht. Die Förderung von Frauenhäusern ist gebunden an Richtlinien des Landes, die festlegen, wieviel Betten bezogen sind auf welches Personal, und damit sind bestimmte Festbeträge an Zuschüssen verbunden. Die kommunale Belastung steigt allerdings bei der Finanzierung von Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern in dem Maß, in dem sich normale Kosten erhöhen, während das Land seine Beträge auf einer bestimmten Summe festgeschrieben hat.

Herr Evers (Leiter des Sozialamtes) hofft auf Einigkeit darüber, dass Informationen über die Suche nach einem neuen Standort nur sparsam fließen können. Der Ausschuss sollte sich darauf verständigen, dass irgendwann eine Erfolgsmeldung gegeben wird.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) stellt fest, dass die Fragen beantwortet sind und keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, daraufhin bringt sie den Antrag der CDU-Fraktion zur Abstimmung. Die Mitglieder der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (zur Zeit insgesamt 7) stimmen dafür, die Mitglieder der SPD-Fraktion (zur Zeit 7) stimmen dagegen. Somit ist der Antrag bei Stimmengleichheit abgelehnt.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, Bündnis 90/Die Grünen) dankt den Anwesenden und schließt die Sitzung um 18.00 Uhr.




Schneckenburger Unger Stahnke
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin