Niederschrift (öffentlich)

über die 29. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit


am 18.09.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 18:00 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Michael Taranczewski (SPD)


Rm Ulrich Langhorst (B`90/Die Grünen)
Rm Inge Albrecht-Winterhoff (SPD)
Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
Rm Thomas Bahr (CDU)
sB Meral Bayezit-Winner (SPD)
Rm Emmanouil Daskalakis (CDU)
Rm Erwin Bartsch (CDU) i. V. für sB Gerd Fallsehr
Rm Friedrich Fuß (B’90/Die Grünen)
Rm Justine Grollmann (CDU)
sB Matthias Helferich (AfD)
RM Anke Kopkow (CDU) i. V. für Rm Thorsten Hoffmann
RM Utz Kowalewski (Die Linke & Piraten) i. V. für Rm Fatma Karacakurtoglu
sB Janina Kleist (SPD)
Rm Susanne Meyer (SPD)
sB Marc Ossau (FDP/Bürgerliste)
Rm Nadja Reigl (Die Linke & Piraten)
Rm Rüdiger Schmidt (SPD)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Renate Weyer (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Franz Kannenberg (Seniorenbeirat)


sE Kevin Ndeme Nguba Matuke (Integrationsrat)
sE Siegfried Volkert (Behindertenpol. Netzwerk)

3. Beratende Mitglieder:

Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Friedhelm Hendler (VdK)
Frank Neukirchen-Füsers (Jobcenter Dortmund)
Frau Lanwert-Kuhn (DPWV)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Christoph Gehrmann (Caritas-Verband)

4. Verwaltung:

Stadträtin Birgit Zoerner, 5/Dez


Josephin Tischner, 5/Dez
Thomas Ellerkamp, StA 23
Jörg Süshardt, StA 50
Sylvia Schadt, StA 50
Dominik Lemke, StA 50
Holger Keßling, StA 53
Frau Dr. Klammer, StA 53
Jörg Dannenberg, Jobcenter

5. Gäste:

Frau Breuer, Frauenberatungsstelle
Frau Ebbers, Frauenberatungsstelle
Frau Willeke, Frauenberatungsstelle
Christian Köhler, DROBS
Jan Sosna, KICK
Joachim Welp, Zentrum für Gehörlosenkultur e. V. (ZfG)


Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 03.07.2018

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Beratungsprojekt zum Schutz vor Gewalt
Präsentation/mündlicher Bericht der Frauenberatungsstelle
Frau Breuer


2.2 Berichterstattung der Wohlfahrtsverbände
Thema: Drogen, Suchtkrankenhilfe
Berichterstatter: Herr Niermann





3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

3.1 Umsetzungen der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes - Sachstandsbericht
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 27.06.2018
(Drucksache Nr.: 10159-18-E1)


3.2 EU-Bürger mit geringfügiger Beschäftigung in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11396-18-E1)

4. Angelegenheiten des Sozialamtes

4.1 Aktualisierung der Angemessenheitsgrenze der Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11620-18)

4.2 Sanierung des Sozialamtes "einfacher Ausstattungsstandard"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11756-18)

4.3 Projekt "Radeln ohne Alter"
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11373-18-E1)

4.4 Kosten der Unterkunft
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11436-18-E2)

4.5 Sachstand des Ratsbeschlusses "Geflüchtete in Ausbildung"
Mündlicher Bericht
Berichterstatter: Herr Süshardt


5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

5.1 Projekt "Iss ok in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11598-18)

6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

6.1 Sachstandsbericht zum Hannibal II - Gebäudekomplex Vogelpothsweg 12-16
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11826-18)





7. Anträge / Anfragen

7.1 Sozialer Arbeitsmarkt
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11983-18)

7.2 Sozialer Arbeitsmarkt - neues Programm der Bundesregierung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11998-18)

7.3 Geflüchtete in Ausbildung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11997-18)

7.4 Zahnuntersuchungen in Kitas und Schulen durch das Gesundheitsamt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11996-18)

7.5 Inklusionsbetriebe
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 12066-18)



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden – Herrn Taranczewski (SPD) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschlussfähig ist. Er wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Kleist (SPD-Fraktion) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.





zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Fraktionen FDP/Bürgerliste, SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bitten, im Wege der Dringlichkeit, folgenden Punkt auf die Tagesordnung zu nehmen:
Drogenkonsumraum
Bitte um Stellungnahme
(Drucksache-Nr.: 12126-18, 12127-18 und 12133-18)

Die Dringlichkeit wird anerkannt. Der Punkt wird unter TOP 2.3 behandelt.

Mit dieser Änderung wird die Tagesordnung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 03.07.2018

Die Niederschrift über die 28. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 03.07.2018 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Beratungsprojekt zum Schutz vor Gewalt

Frau Breuer von der Frauenberatungsstelle stellt anhand einer Präsentation (Anlage 1) das Beratungsprojekt zum Schutz vor Gewalt vor und beantwortet anschließend zusammen mit Frau Ebbers, ebenfalls von der Frauenberatungsstelle, die Nachfragen.


zu TOP 2.2
Berichterstattung der Wohlfahrtsverbände
Thema: Drogen, Suchtkrankenhilfe
Berichterstatter: Herr Niermann

Herr Gehrmann (DPWV) berichtet stellvertretend für Herrn Niermann (DPWV) zusammen mit Herrn Köhler (DROBS) anhand einer Präsentation (Anlage 2) zum Thema Drogen/Suchtkrankenhilfe.

Auf die Nachfrage von Herrn Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) wie hoch der Trägeranteil der Wohlfahrtsverbände sei, bietet Frau Rabenschlag (Diakonisches Werk) an, eine Anlage dazu dem Protokoll beizufügen (Anlage 3).


Im Anschluss wird die Sitzung für die Dauer von 10 Minuten von 16:00 Uhr bis 16:10 Uhr unterbrochen, da die Sprechanlage neu gestartet werden muss.


zu TOP 2.3
Drogenkonsumraum
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12126-18)
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12127-18)
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12133-18)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegen folgende Bitten um Stellungnahme der Fraktionen von FDP/Bürgerliste, SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
FDP/Bürgerliste (Drucksache-Nr.: 12126-18)

die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beantwortung folgender Fragen:

1. Im Bezug auf die Presseveröffentlichung zum Drogenkonsumraum vom 04.09.2018 bittet die Fraktion FDP/Bürgerliste um einen aktuellen Sachstandsbericht.
2. Es wird um eine Einschätzung bezüglich des zu erwarteten Zeitplans für den Umzug des Drogenkonsumraums gebeten.

Der Antrag wird im Rahmen der Dringlichkeit gestellt, weil der genannte Presseartikel nach der Einreichungsfrist für die Sitzung des ASAG veröffentlicht wurde, ein aktueller Sachstandsbericht jedoch dringlich erscheint.


SPD-Fraktion (Drucksache-Nr.: 12127-18)

die SPD-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet darum, den o.g. TOP im Wege der Dringlichkeit für die Tagesordnung der Ausschuss-Sitzung am 18.09.2018 vorzusehen.

Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem aktuellen Urteil zur Abweisung der Eilklage des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen, das bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt war.

In diesem Zusammenhang bitten wir die Verwaltung um eine Berichterstattung zu dem Urteil und die damit verbundenen möglichen Auswirkungen auf die geplante Verlagerung des Standortes.


Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache-Nr. 12133-18)

die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet im Wege der Dringlichkeit um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 18. September.

Die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung einen aktuellen Sachstand zur Situation des Drogenkonsumraums sowie zum aktuellen Zeitplan hinsichtlich des geplanten Umzugs im kommenden Jahr und möglicher Auswirkungen der anhängigen Klagen zu geben. Zusätzlich bitten wir um einen Sachstand zur Schaffung der im Dezember von der Ratsmehrheit abgelehnten, aber inzwischen doch initiierten, zusätzlichen inhalativen Plätze im Drogenkonsumraum.

Die Dringlichkeit ergibt sich durch die erst nach Antragfrist erfolgte Kenntnisnahme der Abweisung der Eilklagen von Anwohner*innen des zukünftigen Standorts sowie die öffentliche Berichterstattung darüber.

Herr Ellerkamp (Leiter Liegenschaftsamt) gibt einen aktuellen Sachstand zur Situation des Drogenkonsumraumes.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach den Personalressourcen und bittet noch um eine kurze Einschätzung zur zusätzlichen Einrichtung der inhalativen Plätze.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) erinnert an die Vereinbarung, dass über die Personalressourcen im Rahmen der zukünftigen Neuordnung der Finanzierung der Wohlfahrtsverbände gesprochen werde.

Herr Keßling (stellv. Leiter Gesundheitsamt) weist auf die Diskussionen vom Sommer letzten Jahres sowie die Anträge zu einem evtl. zweiten Drogenkonsumraum in der Nordstadt hin. Infolge dessen habe auch die Drogenpolitische Rundreise stattgefunden und es wurde im Januar der Suchtbericht vorgestellt. Vor diesem Hintergrund sei vermutlich im Dezember im Haupt- und Finanzausschuss der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Ausweitung der inhalativen Plätze abgelehnt worden. Im Januar sei dann der Auftrag an das Gesundheitsamt erfolgt, die Neukonzeptionierung der Drogenhilfe vorzustellen, was in der Sondersitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit auch erfolgt sei. Dieses Konzept habe ausdrücklich vor dem Hintergrund der eingetretenen Notsituation am Standort Hövelstraße zum Inhalt, dass die inhalaltiven Plätze ausgeweitet werden sollen. Dieses sei so beschlossen worden. Es sei auch dargestellt worden, dass die entsprechenden Anträge an die Bezirksregierung gestellt worden seien. Die dafür erforderliche Stelle werde geschaffen und befinde sich im Einstellungsverfahren. Auch die Bescheide der Behörden lägen bereits vor. Technische Anpassungen müssten noch vorgenommen werden. Eine Begehung der Bezirksregierung sei im Laufe dieser Woche vorgesehen. Er ginge davon aus, dass die Umsetzung zum 01.10.2018 erfolge.

Die Fraktionen bedanken sich für die Berichte. Die eingereichten Bitten um Stellungnahmen seien damit beantwortet und erledigt.

Auf die Nachfrage der Anpassung der personellen Ressourcen im Drogenkonsumraum zur Qualitätssicherung von Herrn Langhorst antwortet Herr Sosna (KICK), dass es eine Betriebserlaubnis zum Führen eines Konsumraumes gäbe. Diese Betriebserlaubnis fuße auf einer Konzeption und damit seien auch personelle Mindestvoraussetzungen vorgegeben. Diese Mindestvoraussetzungen seien im Jahr 2002 mit knapp über 11.000 Konsumvorgängen erreicht worden. Im vergangenen Jahr habe es fast 50.000 Konsumvorgänge gegeben, an dem personellen Mindeststandard habe sich aber nichts geändert. Ein Konsumraum solle auch den Einstieg in den Ausstieg ermöglichen, was bei dieser Frequentierung allerdings schwierig sei, da Beratungsgespräche und daraus resultierende Vermittlungen nicht ausreichend möglich seien.

Zusammenfassend hält Herr Taranczewski fest, dass ein rechtsgültiger Baubeschluss bestehe, die Planungen für den Bau liefen und mit der Fertigstellung des Baus, angedockt an das Gesundheitsamt, im 4. Quartal 2019 gerechnet werde. Sollte sich widerwarten etwas verändern, werde Herr Ellerkamp umgehend informieren.





3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 3.1
Umsetzungen der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes - Sachstandsbericht
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 27.06.2018
(Drucksache Nr.: 10159-18-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 27.06.2018 vor:
zu TOP 2.4
Umsetzungen der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes - Sachstandsbericht
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10159-18-E1)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 29.05.2018 vor:

…Stellungnahme für den AKJF zu TOP 2.3 aus der Sitzung vom 28.02.2018
- Umsetzung der Reform des UVG-Sachstandsbericht - (Drucksache Nr. 10159-18)

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Frage nach einer Statistik über das „Herausfallen Alleinerziehender aus dem SGB II bei Bezug von Unterhaltsvorschuss“ möchte ich wie folgt beantworten:
Inwieweit durch den reformbedingten Bezug von UVG-Leistungen Alleinerziehende aus dem SGB II-Bezug herausfallen, kann nicht beantwortet werden, da das Jobcenter Dortmund hierzu nach eigenen Angaben keine Statistik führt….

Frau Dr. Tautorat zeigte sich erstaunt darüber, dass das Jobcenter kein Statistik darüber führt und bat um Überweisung in den Sozialausschuss zur weiteren Befassung. Im ASAG säßen Vertreter des Jobcenters und man könne das Thema dort anregen oder klären.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und überweist sie in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit.
Herr Neukirchen-Füsers (Leiter Jobcenter) erläutert den Sachverhalt und bestätigt, dass es keine statistische Auswertung über das Herausfallen Alleinerziehender aus dem SGB II bei Bezug von Unterhaltsvorschuss gäbe.

Es habe eine Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes gegeben, wonach höhere Ansprüche bestünden. Eine Liste von über 5000 Fällen sei dem Jugendamt zur Verfügung gestellt worden, um zu prüfen, ob hier entsprechende höhere Zahlungen möglich seien. Das Jugendamt prüfe dies, teile es dem Jobcenter mit und überweise die in Vorleistung gezahlten Beträge des Jobcenters zurück. Dies werde im Einzelfall berücksichtigt und könne auch zur Beendigung des gesamten Leistungsbezuges führen. Im Nachgang könne aber nicht mehr überprüft werden, wie viele von den 5000 Fällen allein aufgrund der erhöhten Unterhaltszahlungen aus dem Leistungsbezug rausgefallen seien, da auch andere Gründe zur Beendigung des Leistungsbezuges geführt haben könnten. In Einzelfällen könnte versucht werden nachzuvollziehen, auf welcher Grundlage der Leistungsbezug beendet worden sei. Dies könne aber nicht in der Gesamtheit festgestellt werden, da es keine statistischen Auswertungen gebe.


zu TOP 3.2
EU-Bürger mit geringfügiger Beschäftigung in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11396-18-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die Stellungnahme der Verwaltung vor.

Herr Helferich (AFD-Fraktion) kritisiert, dass die Fragen nicht ausreichend beantwortet worden seien. Auf konkrete Fragen hinsichtlich des Missbrauchs des Sozialstaates durch EU-Bürger sei nicht eingegangen worden.


4. Angelegenheiten des Sozialamtes

zu TOP 4.1
Aktualisierung der Angemessenheitsgrenze der Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11620-18)

Frau Weyer (SPD-Fraktion) dankt für die Vorlage und die erfolgte Anpassung. Die Vorlage sei auch in der Fraktion für den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen thematisiert worden. Sie bittet daher darum, die Vorlage auch dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnis zu geben.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Aktualisierung des „Schlüssigen Konzepts“ zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Sanierung des Sozialamtes "einfacher Ausstattungsstandard"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11756-18)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 13.863.579 € die Sanierung des Sozialamtes (Ausführungsbeschluss).

Die Auszahlungen für die Sanierung des Gebäudes erfolgen aus dem Budget des Fachbereiches Liegenschaften (FB 24) auf der Investitionsfinanzstelle 24W01507084011, Finanzposition 780800:

Haushaltsjahr 2018: 462.842 €
Haushaltsjahr 2019: 500.000 €
Haushaltsjahr 2020: 7.097.205 €
Haushaltsjahr 2021: 4.731.470 €
Haushaltsjahr 2022: 600.000 €
Gesamt: 13.391.517 €

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 472.062 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
Hierbei sind in 2017 auf die bestehende Anlage im Bau 12001929 gebuchte aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von 10.401,83 € berücksichtigt.

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 ff. erfolgt eine dem Planungsstand entsprechende Veranschlagung des Mittelbedarfs.

Die Investition bedingt ab 2022 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine jährliche Zusatzbelastung der Ergebnisrechnung der Städtische Immobilienwirtschaft (FB 65) in Höhe von 617.778,95 €.
2. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 793.100 € die weitere Planung und Realisierung der Zusatzmaßnahmen, die nicht Bestandteil der Strukturanalyse waren, um eine ganzheitliche Sanierung des Gebäudes zu ermöglichen.

Die Auszahlungen für die Sanierung des Gebäudes erfolgen aus dem Budget des Fachbereiches 24 (FB 24) auf der Investitionsfinanzstelle 24 W01507084011, Finanzposition 780800:

Haushaltsjahr 2018: 26.814 €
Haushaltsjahr 2019: 29.114 €
Haushaltsjahr 2020: 405.449 €
Haushaltsjahr 2021: 270.300 €
Haushaltsjahr 2022: 34.477 €
Gesamt: 766.154 €

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 26.946 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 ff. erfolgt eine dem Planungsstand entsprechende Veranschlagung des Mittelbedarfs.

Die Investition bedingt ab 2022 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine jährliche Zusatzbelastung der Ergebnisrechnung des FB 65 in Höhe von 46.255,00 €.

3. beschließt die Auslagerung des Fachbereiches 50 (Sozialamt) in das Interimsquartier ehem. Frenzelschule/Entenpoth und den Rückzug in die Luisenstraße mit einem Gesamtvolumen i. H. v. 200.000 €.

Die Aufwendungen für die Umzüge sind in der Ergebnisrechnung des FB 65 unter dem Auftrag 65BM01509999, Sachkonto 529907, wie folgt zu berücksichtigen:

Haushaltsjahr 2019 10.000 Euro
Haushaltsjahr 2020 90.000 Euro
Haushaltsjahr 2021 100.000 Euro

4. beschließt auf Basis einer Kostenschätzung die Einrichtung von 4 E-Ladepunkten sowie die Errichtung von Vorbereitungen, welche für den Anschluss von 4 weiteren Ladepunkten notwendig sind, mit einem Gesamtvolumen von 45.000 Euro.

Die Auszahlungen für den Ausbau der Ladeinfrastruktur und die Installationen der Ladesäulen erfolgen nach Freigabe des Haushalts durch den Rat aus dem Budget des Vergabe- und Beschaffungszentrums (FB 19) auf der Investitionsfinanzstelle 19_00136020002, Finanzposition 780200:

Haushaltsjahr 2021: 45.000 €

5. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der weiteren Planung (Leistungsphase 4 ff. HOAI) sowie der Ausführung der Sanierung des Sozialamtes.


zu TOP 4.3
Projekt "Radeln ohne Alter"
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11373-18-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die Stellungnahme der Verwaltung vor.

Die Fragen der Fraktion Die LINKE & PIRATEN sind beantwortet. Die Angelegenheit ist damit erledigt.


zu TOP 4.4
Kosten der Unterkunft
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11436-18-E2)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die Stellungnahme der Verwaltung vor.

Die Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sind ausreichend beantwortet. Die Angelegenheit ist damit erledigt.





zu TOP 4.5
Sachstand des Ratsbeschlusses "Geflüchtete in Ausbildung"

Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) berichtet über den aktuellen Sachstand zum Ratsbeschluss „Geflüchtete in Ausbildung“. Die Ausführungen gibt er als Anlage zum Protokoll (Anlage 4).

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass in der Benennung der Netzwerkpartner weder IHK noch Handwerkskammer auftauchen würden. Er regt daher an, diese in die Vernetzung mit einzubeziehen.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) schlägt vor, eine erneute Berichterstattung zu dem Thema für die Sitzung im Dezember oder Januar vorzusehen.


5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

zu TOP 5.1
Projekt "Iss ok in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11598-18)

Frau Dr. Klammer (Gesundheitsamt) erläutert anschaulich das Projekt „Iss ok in Dortmund“.

Frau Grollmann (CDU-Fraktion) regt in Richtung Schulausschuss an, dass das Thema Ernährung bereits schon in der Grundschule ein Teil des Unterrichtes werden könnte.

Frau Dr. Klammer gibt an, dass die Lehrer leider schon mit Themen wie Inklusion oder Integration ausgelastet seien und es von daher schwierig sei, weitere Themen mit aufzunehmen. Die Rückmeldungen seien eher positiv, allerdings gäbe es auch immer wieder Probleme mit den Pächtern. In den Biologiebüchern sei das Thema Ernährung auf 3 – 4 Seiten zusammengefasst, was viel zu wenig sei. Dieses Thema müsse viel mehr Raum haben. Vielen sei Ernährung wichtig, aber es kennen sich auch viele damit nicht aus. Das sei ausbaufähig.

Frau Albrecht-Winterhoff (SPD-Fraktion) findet es schade, dass das Forschungsinstitut für Kinderernährung (FKE) leider nicht mehr in Dortmund ansässig sei. Dieses habe sich dafür eingesetzt, dass Wasserspender zur Verfügung gestellt würden. Sie regt zum einen an, über die Fördervereine in den Schulen daran zu arbeiten, dass Wasserspender in Schulen verstärkt eingesetzt werden und zum anderen könnten in den Schulen Projektwochen zum Thema Ernährung initiiert oder zumindest ein größeres Projekt an den Schulen durchgeführt werden.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bedankt sich bei Frau Dr. Klammer für die Darstellung und nimmt den Sachstandsbericht des Gesundheitsamtes zur Durchführung des Projektes „Iss ok in Dortmund“ zur Kenntnis.








6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 6.1
Sachstandsbericht zum Hannibal II - Gebäudekomplex Vogelpothsweg 12-16
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11826-18)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den Sachstandsbericht zum Gebäudekomplex Hannibal II zur Kenntnis.


7. Anträge / Anfragen

zu TOP 7.1
Sozialer Arbeitsmarkt
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11983-18)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11983-18-E1)
zu TOP 7.2
Sozialer Arbeitsmarkt - neues Programm der Bundesregierung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11998-18)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11998-18-E1)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11998-18-E2)

Die TOP´s 7.1 und 7.2 werden zusammen behandelt.

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrages:

Der Ausschuss begrüßt ausdrücklich den Kabinettsentwurf der Bundesregierung („10. SGB II-ÄndG -Teilhabechancengesetz“) zur gesetzlichen Implementierung neuer Förderinstrumente des allgemeinen und sozialen Arbeitsmarktes. Da an einigen Eckpunkten des geplanten Regelinstrumentes noch erheblicher Nachbesserungsbedarf besteht, fordert der Ausschuss den Kabinettsentwurf wie folgt zu verbessern:
1. Es ist grundsätzlich der Tariflohn anzuwenden.

2. Für die Dauer der Maßnahme werden Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt.

3. Eine Arbeitslosigkeit von vier Jahren ist ausreichend für eine Teilnahme an der Maßnahme.

4. Eine Nachsteuerung in Bezug auf die Umsetzbarkeit der gesetzlichen Neuregelungen für Kommunen aus arbeitsrechtlicher Sicht ist erforderlich, um möglichen Klagen auf Entfristung [bezogen auf die Fristen des § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)] der Arbeitsverhältnisse entgegen zu wirken.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, in der nächsten Sitzung des Ausschusses die sich aus dem aktuellen Kabinettsentwurf des Teilhabechancengesetz ergebenden Vor- und Nachteile für langjährig arbeitslose Menschen in Dortmund darzustellen.

Begründung:
Zu 1. Der derzeitige Entwurf sieht vor, dass eine Übernahme der Kosten lediglich in Höhe des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohnes erfolgen soll. Hierdurch würden alle an einen Tariflohn gebundenen Arbeitgeber benachteiligt. Die Differenz zu dem zu zahlenden Tariflohn müsste mit Eigenmitteln ausgeglichen werden. Die Arbeitgeber, die schon jetzt nicht an Tarife gebunden sind, würden durch das Gesetz profitieren. Dieser Ansatz darf nicht unterstützt werden, auch damit der hierdurch entstehende Wettbewerbsnachteil für tarifgebundene Arbeitgeber nicht dazu führt, dass sich diese nicht mehr für das Programm gewinnen lassen. Insbesondere bei Kommunen in der Haushaltssicherung wäre damit von vorneherein ein Ausschlusskriterium für die Schaffung von geförderten Stellen vorhanden.

Zu 2. Dem bisherigen Entwurf folgend, sollen die Stellen grundsätzlich sozialversicherungspflichtig sein. Einzige Ausnahme ist hierbei der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung, der nicht abgeführt werden soll. Begründet wird dies mit einem vermeintlichen Drehtüreffekt, der entstehen würde, wenn Arbeitslosengeldansprüche erworben würden. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Wenn die geschaffenen Stellen, die gleichwertig mit einer anderen sozialversicherungspflichtigen Betätigung sein sollen, nicht nach mehrjähriger Beschäftigung zu einem Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld führen, fallen die Teilnehmer direkt wieder zurück in ihre vorherige Situation. Hier liegt der eigentliche Drehtüreffekt. Eine Verbesserung durch die Aufnahme der Tätigkeit für die Teilnehmer ist nicht erkennbar. Am Ende führt dies dazu, dass die Arbeitslosenversicherung spart, der Steuerzahler aber zahlen muss.

Zu 3. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass als Anspruchsvoraussetzung die Dauer des Leistungsbezuges von sieben Jahren festgesetzt wird. Um geeignete Kandidaten für die geplanten Stellen zu finden, reicht dieser Personenkreis nicht aus. Auch bei einer deutlich geringeren Bezugsdauer liegt bereits eine große Ferne zum Arbeitsmarkt und eine verfestigte prekäre Lebenssituation vor. Entsprechend des ersten Gesetzesentwurfes wäre ein realistischer Zeitraum von 4 Jahren Leistungsbezug innerhalb der letzten 5 Jahre eine sinnvolle Begrenzung.

Zu 4: Dieses Problem betrifft nicht ausschließlich die Kommunen, sondern alle Arbeitgeber und es ist zu befürchten, dass nicht genügend Arbeitgeber unter diesen Bedingungen bereit sein werden, langzeitarbeitslose Menschen einzustellen.

Die neuen Förderinstrumente besitzen das Potenzial, die Situation von Langzeitarbeitslosen signifikant zu verbessern und die Mittel versetzen die JobCenter gemeinsam mit den Kommunen und Wohlfahrtsverbänden in die Lage, einen marktgerechten Weg zur Schaffung von Helferarbeitsplätzen zu schaffen. Dazu zählen beispielsweise Leistungen im Bereich Quartiers-Service, Bringdienste und Kümmerer, Grünpflege und Altbausanierungen. Die Stadt Dortmund hat als Modellkommune im Rahmen des Programms MAGS „Modellprojekte zur Integration von langzeitarbeitslosen Menschen in NRW“ bereits gute Erfahrung gemacht.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Ausschuss begrüßt, dass die Bundesregierung die Einführung eines „Sozialen Arbeitsmarktes“ angekündigt hat.

2. Der Ausschuss fordert die Bundesregierung auf, die bisher vorliegenden Eckpunkte an entscheidenden Stellen nachzubessern:

Die Förderung sollte sich nicht am Mindestlohn, sondern am Tariflohn orientieren.

Die Förderung sollte auch für Menschen geöffnet werden, die weniger als sieben Jahre Hartz IV bezogen haben.

3. Die Verwaltung wird gebeten, in der nächsten Sitzung des Ausschusses das Programm und insbesondere die sich daraus ergebenden Möglichkeiten für langzeitarbeitslose Menschen in Dortmund vorzustellen und aufzuzeigen.

Begründung:
Als GRÜNE fordern wir schon lange die Einrichtung eines Sozialen Arbeitsmarktes für langzeitarbeitslose Menschen ein. Die GRÜNE Bundestagsfraktion hat dazu Anfang des Jahres einen entsprechenden Antrag eingebracht.

In Dortmund gibt es nach aktuellen Zahlen 12.900 langzeitarbeitslose Menschen. Ein sozialer Arbeitsmarkt bietet einigen von ihnen eine Beschäftigungsperspektive für die kommenden Jahre.

Vor diesem Hintergrund ist das angekündigte Programm der Bundesregierung ein grundsätzlich richtiger Schritt. Ein Sozialer Arbeitsmarkt funktioniert allerdings nur, wenn die Rahmenbedingungen tatsächlich stimmen. Hier gibt es allerdings Verbesserungsbedarf der bisher bekannten Eckpunkte.

So soll sich die Förderung beim Sozialen Arbeitsmarkt nicht an Tariflöhnen, sondern nur am Mindestlohn orientieren. Damit werden Chancen verspielt, die der Soziale Arbeitsmarkt vielen Menschen bieten könnte. Denn mit dieser Regelung müssen gerade die Betriebe, die die Tarifpartnerschaft hochhalten, die Lohnlücke zwischen Tariflohn und Mindestlohn selber erwirtschaften, wenn sie langzeitarbeitslose Menschen anstellen. Betriebe ohne Tarifbindung aber bekommen die Jobs in Höhe des Mindestlohns komplett ersetzt. Das ist nicht gerecht. So wird der Soziale Arbeitsmarkt für tarifgebundene Betriebe, Kommunen und Beschäftigungsträger wenig attraktiv.

Auch die Regelung, dass der Soziale Arbeitsmarkt nur für Menschen ermöglicht wird, die mindestens sieben Jahre Hartz IV bezogen haben, ist nicht nachvollziehbar. Beim Sozialen Arbeitsmarkt geht es in erster Linie um soziale Integration und die ist nicht erst nach sieben Jahren wichtig. Hier geht der Entwurf an der Realität und den betroffenen Menschen vorbei. Das sieht auch die Geschäftsführerin der Agentur für Arbeit in Dortmund so, die in einem Interview die erwähnten Punkte kritisiert hat.



Außerdem liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vor:

die CDU-Fraktion bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Der Ausschuss befürwortet die Einführung eines „Sozialen Arbeitsmarktes“ durch die Bundesregierung.

2. Der Ausschuss fordert die Bundesregierung auf, den Gesetzesentwurf um folgende Punkte zu ergänzen bzw. nachzubessern:
· Die Förderung sollte nicht nur eine reine Beschäftigungsförderung darstellen, sondern insbesondere auch die (Weiter)-Qualifikation der Teilnehmer fördern.

· Das primäre Ziel muss weiterhin die Überführung in den 1. Arbeitsmarkt sein.

· Städte und Gemeinden, die eine hohe Zahl Langzeitarbeitslose aufweisen, müssen eine andere Bewertung bzw. Einstufung erfahren.


Begründung

Das neue Gesetz des Bundes, vier Milliarden Euro für Langzeitarbeitslose bereitzustellen, ist sehr zu begrüßen. Es zeigt neue Perspektiven auf und schafft eine Tagesstruktur für Menschen, die diese teilweise schon verloren bzw. verlernt haben. Das Zugehörigkeitsgefühl zur Gesellschaft steigt dadurch immens. Dennoch sollte darauf geachtet werden, dass Teilnehmer des Programms auch eine Weiterqualifikation erhalten, sollte diese die Chancen, später auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, erhöhen bzw. sogar erforderlich machen.


Da in einigen Kommunen die Zahl der Langzeitarbeitslosen sehr hoch ist, sollten diese Kommunen auch eine besondere Förderung erfahren und von dem neuen Gesetz im besonderen Maße nutznießen, damit möglichst viele langzeitarbeitslose Menschen in den Genuss dieses Programmes kommen.


Herr Ossau (Fraktion FDP/BL) bemängelt, dass die Anträge der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion erst als Tischvorlage eingereicht worden seien. Er habe noch Beratungsbedarf und könne den Anträgen heute nicht zustimmen. Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gibt er an, dass er dem Punkt 3 zustimmen könnte, den Punkten 1 und 2 aber nicht zustimmen werde.

Frau Weyer (SPD-Fraktion) gibt an, dass ihre Fraktion allen drei Anträgen zustimmen werde.

Frau Zoerner (Stadträtin) erläutert die Bedeutung aus Sicht der Kommune, wenn nur Mindestlohn gezahlt werden würde. Für die Kommune werde es schwierig sein, sich überhaupt an diesem Arbeitsmarktprogramm zu beteiligen. Auch aus dem Grunde werde darum geworben, in dem Gesetzgebungsverfahren die Leistung wieder auf ortsüblichen Tarif oder Tariflohn anzuheben. Ein zweites Argument sei, der sogenannte Passiv/Aktiv-Transfer, der nun möglich sei. Das Geld, das eingespart werde, wenn Menschen, die im Leistungsbezug seien und durch Arbeitsaufnahme aus dem Leistungsbezug ausscheiden würden, stünde somit der Kommune für weitere Arbeitsmarktmaßnahmen zur Verfügung. Dies wäre mit Mindestlohn nicht denkbar, da kaum einer aus dem Leistungsbezug ausscheiden werde. Ihrer Ansicht nach sei es gut, wenn man wieder zu dem alten Entwurf zurückkehren könnte, wie er zunächst aus dem Ministerium gekommen sei. Damit hätte die Kommune deutlich weniger Probleme mit der Umsetzung als mit den momentanen Veränderungen.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass er den angekündigten Beratungsbedarf von Herrn Ossau nachvollziehen könne. So wichtig, wie er den Beratungsbedarf auch halte, sei allerdings die Dringlichkeit höher anzusehen, dass in Berlin jetzt die richtigen Weichen gestellt werden müssten. Um davon ausgehen zu können, dass es ein wirklicher und guter Einstieg in den sozialen Arbeitsmarkt sei, müssten die Appelle jetzt an die Bundesregierung und die Bundestagsfraktionen weitergeleitet werden, um zu verdeutlichen, dass sich zu den ursprünglichen Gesetzesentwürfen etwas zurückentwickeln müsste. Insofern würde auch seine Fraktion allen drei Anträgen zustimmen.

Frau Grollmann (CDU-Fraktion) gibt ebenfalls an, dass auch ihre Fraktion allen drei Anträgen zustimmen werde.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) gibt zu bedenken, dass die nächste Sitzung erst am 06. November stattfinden werde und am 12. Dezember über diesen Punkt final im Bundestag entschieden werden solle.

Herr Neukirchen-Füsers (Leiter Jobcenter) unterstreicht noch mal die grundsätzliche Dringlichkeit zu diesem Thema. Er berichtet, dass es eine Sitzung der Landesarbeitsgemeinschaft der Jobcenter gegeben habe, an der 43 Jobcenter aus NRW teilgenommen haben. Auf dieser Tagung sei einstimmig beschlossen worden, dass ein gemeinsamer Brief verfasst werden solle, der inhaltlich mit den hier vorliegenden Anträgen übereinstimme. Die Jobcenter hätten ein großes Interesse daran, ein arbeitsmarktpolitisches Programm, das ursprünglich gut gemeint und auch gut geschrieben gewesen war, auch vernünftig umzusetzen und möglichst viele Langzeitarbeitslose aus der Arbeitslosigkeit in Beschäftigung zu bekommen. Man werde im nächsten Jahr rund 14 – 15 Mio. Euro für dieses Programm zur Verfügung haben. Damit seien rund 600 – 700 Förderfälle für Dortmund möglich. Unter den jetzigen Voraussetzungen werde ein ganz hohes Umsetzungsrisiko angemeldet. So, wie es momentan beschrieben werde, könnten diese Gelder nicht für dieses Programm umgesetzt werden. Er erläutert, dass die Orientierung am Mindestlohn höchst prekär sei und geht darüber hinaus auf die Problematik zu den sieben Jahren Leistungsbezug ein.

Frau Weyer gibt an, dass sie aufgrund der Ausführungen dazu tendiere, die Anträge heute zu beschließen.

Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass auch die Erläuterungen von Herrn Neukirchen-Füsers sehr deutlich gemacht hätten, wie dringend die Anträge seien. Sie tendiert auch dazu, heute zu beschließen.

Herr Kowalewski (Fraktion Die LINKE & PIRATEN) teilt mit, dass seine Fraktion heute entscheiden könnte, schlägt jedoch zu den Bedenken von Herrn Ossau vor, über die Anträge im Rat entscheiden zu lassen, da auch von dort vielleicht ein stärkeres Signal an die Bundesregierung gesandt werden könnte.

Herr Ossau stellt mündlich den Antrag, über die Anträge in der nächsten Ratssitzung abzustimmen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt den von Herrn Ossau mündlich gestellten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die LINKE & PIRATEN ab.

Herr Ossau erklärt, dass er sich an der Abstimmung der Anträge nicht beteiligen werde.

Anschließend stimmt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit einzeln wie folgt über die Anträge ab:

Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache-Nr. 11983-18-E1)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit fasst unter Berücksichtigung des Hinweises zum Abstimmungsverhalten von Herrn Ossau einstimmig folgenden Beschluss:
Der Ausschuss begrüßt ausdrücklich den Kabinettsentwurf der Bundesregierung („10. SGB II-ÄndG -Teilhabechancengesetz“) zur gesetzlichen Implementierung neuer Förderinstrumente des allgemeinen und sozialen Arbeitsmarktes. Da an einigen Eckpunkten des geplanten Regelinstrumentes noch erheblicher Nachbesserungsbedarf besteht, fordert der Ausschuss den Kabinettsentwurf wie folgt zu verbessern:

1. Es ist grundsätzlich der Tariflohn anzuwenden.

2. Für die Dauer der Maßnahme werden Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt.

3. Eine Arbeitslosigkeit von vier Jahren ist ausreichend für eine Teilnahme an der Maßnahme.

4. Eine Nachsteuerung in Bezug auf die Umsetzbarkeit der gesetzlichen Neuregelungen für Kommunen aus arbeitsrechtlicher Sicht ist erforderlich, um möglichen Klagen auf Entfristung [bezogen auf die Fristen des § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)] der Arbeitsverhältnisse entgegen zu wirken.

Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, in der nächsten Sitzung des Ausschusses die sich aus dem aktuellen Kabinettsentwurf des Teilhabechancengesetz ergebenden Vor- und Nachteile für langjährig arbeitslose Menschen in Dortmund darzustellen.


Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache-Nr. 11998-18-E1)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit fasst unter Berücksichtigung des Hinweises zum Abstimmungsverhalten von Herrn Ossau einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Ausschuss begrüßt, dass die Bundesregierung die Einführung eines „Sozialen Arbeitsmarktes“ angekündigt hat.

2. Der Ausschuss fordert die Bundesregierung auf, die bisher vorliegenden Eckpunkte an entscheidenden Stellen nachzubessern:


Die Förderung sollte sich nicht am Mindestlohn, sondern am Tariflohn orientieren.

Die Förderung sollte auch für Menschen geöffnet werden, die weniger als sieben Jahre Hartz IV bezogen haben.

3. Die Verwaltung wird gebeten, in der nächsten Sitzung des Ausschusses das Programm und insbesondere die sich daraus ergebenden Möglichkeiten für langzeitarbeitslose Menschen in Dortmund vorzustellen und aufzuzeigen.


Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache-Nr. 11998-18-E2)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit fasst unter Berücksichtigung des Hinweises zum Abstimmungsverhalten von Herrn Ossau einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die LINKE & PIRATEN folgenden Beschluss:
1. Der Ausschuss befürwortet die Einführung eines „Sozialen Arbeitsmarktes“ durch die Bundesregierung.

2. Der Ausschuss fordert die Bundesregierung auf, den Gesetzesentwurf um folgende Punkte zu ergänzen bzw. nachzubessern:


· Die Förderung sollte nicht nur eine reine Beschäftigungsförderung darstellen, sondern insbesondere auch die (Weiter)-Qualifikation der Teilnehmer fördern.

· Das primäre Ziel muss weiterhin die Überführung in den 1. Arbeitsmarkt sein.

· Städte und Gemeinden, die eine hohe Zahl Langzeitarbeitslose aufweisen, müssen eine andere Bewertung bzw. Einstufung erfahren.



zu TOP 7.3
Geflüchtete in Ausbildung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11997-18)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11997-18-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
hinsichtlich des von der Verwaltung bereits angekündigten Sachstandsberichts bittet die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN unter dem o.g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie viele Anträge auf Unterstützung durch freiwillige städtische Leistungen für Geflüchtete in Ausbildung sind nach dem Beschluss des Rates am 12. Juli bei der Verwaltung gestellt worden?

2. Wie viele dieser Anträge wurden bewilligt?

3. Ab welchem Zeitpunkt wurden die jeweiligen Bewilligungen ausgesprochen?

4. Wie hat die Verwaltung dabei die Umsetzung des Ratsbeschlusses gewährleistet, dass die Stadt den betroffenen Personengruppen, die keinen Zugang zu BAföG, BAB und /oder ergänzenden Leistungen des SGB II haben, entsprechende freiwillige Leistungen gewährt?

5. In welcher Gesamthöhe wurden bisher Leistungen bewilligt?

6. In welcher schulischen oder sonstigen Ausbildung befanden sich Antragsteller*innen, deren Anträge bewilligt wurden?

7. Welchen aufenthaltsrechtlichen Status hatten die Antragsteller*innen, deren Anträge bewilligt wurden?

8. Wie viele Anträge wurden mit welchen Begründungen abgelehnt?

9. In welcher schulischen oder sonstigen Ausbildung befanden sich Antragsteller*innen, deren Anträge bewilligt wurden?

10. Welchen aufenthaltsrechtlichen Status hatten die Antragsteller*innen, deren Anträge bewilligt wurden?

11. Welche Schwierigkeiten bzw. Unstimmigkeiten haben sich bei der Beurteilung der Anträge insbesondere hinsichtlich der Anspruchsberechtigten und der zu zahlenden Leistungen ergeben?

12. Sind diese Schwierigkeiten inzwischen ausgeräumt? Wenn nein: Welche Notwendigkeiten sieht die Verwaltung dafür?

13. Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung darüber, wie viele Antragsteller*innen nach Ablehnung ihres Antrags ihre jeweilige Ausbildung abgebrochen bzw. erst gar nicht begonnen haben?

14. Welche Rückmeldungen hat die Verwaltung in Gesprächen mit Tätigen in der Flüchtlingshilfe hinsichtlich der Umsetzung des Ratsbeschlusses bekommen?

Die Beantwortung erfolgt schriftlich in der nächsten Sitzung.


zu TOP 7.4
Zahnuntersuchungen in Kitas und Schulen durch das Gesundheitsamt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11996-18)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11996-18-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgede Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um einen ausführlichen Sachstandbericht zu den vom zahnärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes durchgeführten Untersuchungen in Kitas und Schulen.

Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen
1. Wie und in welchem Umfang werden in Dortmund Zahnuntersuchungen in Kitas und Schulen durch den zahnärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes durchgeführt?
2. In welchen Kitas und Schulen sind in den letzten drei Jahren entsprechende Untersuchungen durchgeführt worden?
3. In welcher Regelmäßigkeit werden die Untersuchungen in Kitas und Schulen durchgeführt?
4. Wie hat sich die Anzahl der jährlich untersuchten Kinder in den letzten zehn Jahren entwickelt?
5. Wie viele Mitarbeiter*innen stehen im Gesundheitsamt für die Zahnuntersuchungen zur Verfügung?
6. Wie hat sich die Zahl der für die Zahnuntersuchungen zuständigen Mitarbeiter*innen in den letzten zehn Jahren entwickelt?
7. Wie beurteilt die Verwaltung die Ergebnisse der Zahnuntersuchungen? Welche eventuellen Veränderungen und Entwicklungen sieht die Verwaltung?
8. Gibt es andere Institutionen, die Zahnuntersuchungen in Kitas und Schulen durchführen? Wenn ja, welche und wie kooperiert das Gesundheitsamt mit ihnen?

Begründung:
Die Zahngesundheit von Kindern ist eine wichtige Voraussetzung, um bis ins hohe Alter seine eigenen Zähne behalten zu können. Gerade Kinder aus Familien mit geringem Einkommen haben hier oft größere Probleme. Für sie sind regelmäßige Reihenuntersuchungen in den Kitas und Schulen deshalb von besonderer Bedeutung. Rückmeldungen einiger Eltern sagen allerdings, dass die Reihenuntersuchungen und Vorbeugeschulungen für die Zahngesundheit bei Kindern in Kitas und Schulen anscheinend nicht oder nicht mehr in dem Umfang wie bisher stattfinden.

Die Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 7.5
Inklusionsbetriebe
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 12066-18)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 12066-18-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die LINKE & PIRATEN vor:
seit 2009 gilt in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention. Sie garantiert Menschen mit Behinderungen das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Damit dies tatsächlich auch erfolgen kann, wird im Artikel 27 „Arbeit und Beschäftigung“ festgehalten:
(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit, dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird.

Die Vertragsstaaten sichern und fördern die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit, einschließlich für Menschen, die während der Beschäftigung eine Behinderung erwerben, durch geeignete Schritte, einschließlich des Erlasses von Rechtsvorschriften, um unter anderem…

e) für Menschen mit Behinderungen Beschäftigungsmöglichkeiten und beruflichen Aufstieg auf dem Arbeitsmarkt sowie die Unterstützung bei der Arbeitssuche, beim Erhalt und der Beibehaltung eines Arbeitsplatzes und beim beruflichen Wiedereinstieg zu fördern,…“

Deutschland hat die UN-BRK unterschrieben. Die UN-BRK wendet sich gegen Sonderwelten und Sondereinrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Trotzdem wächst die Zahl der Menschen mit Behinderungen, die in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) arbeiten immer mehr. Mittlerweile arbeiten deutschlandweit mehr als 350.000 Menschen in der WfbM, alleine in NRW mehr als 70.000.

Kommunen und Kreise haben die Möglichkeit, durch Einstellungen, Einrichtungen von barrierefreien Arbeitsplätzen und einer barrierefreien Arbeitsumgebung oder auch durch Auftragsvergaben an Inklusionsunternehmen oder Unternehmen mit einer Inklusionsabteilung einen inklusiven Arbeitsmarkt zu schaffen und zu fördern.


Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet die Verwaltung um Beantwortung nachfolgender Fragen:
1. Welche Inklusionsbetriebe oder Unternehmen mit Inklusionsabteilungen gibt es in Dortmund?
2. Wie viele Menschen mit Behinderung arbeiten dort?
3. Wie viele Menschen ohne Behinderung arbeiten dort?
4. Wird Tariflohn gezahlt, wird Mindestlohn gezahlt?
5. Welche Produkte stellen die Inklusionsbetriebe oder Unternehmen mit Inklusionsabteilungen her bzw. welche Dienstleistungen bieten sie an?
6. Welche Inklusionsunternehmen oder Unternehmen mit Inklusionsabteilungen haben sich bei der Stadt Dortmund um Aufträge beworben?
7. Welche Inklusionsunternehmen oder Unternehmen mit Inklusionsabteilungen wurden von der Stadt Dortmund mit Aufträgen bedacht?
8. Wendet die Stadt Dortmund bei den von ihr erteilten Aufträgen das Tariftreue- und Vergabegesetz an?
9. Welche Möglichkeiten haben die Stadt Dortmund und ihre Töchter Inklusionsabteilungen einzurichten?
10. Gibt es von Seiten der Stadt Dortmund und ihren Töchtern Gespräche mit WfbM, dort Beschäftigte zu übernehmen oder Praktika anzubieten?
11. Gibt es bei der Stadt Dortmund und ihren Töchtern Außenarbeitsplätze von WfbM?
12. Wie viele Beschäftigte einer WfbM haben bei der Stadt Dortmund und ihren Töchtern einen Arbeitsplatz erhalten?
13. Inwieweit nutzt die Stadt Dortmund das im Bundesteilhabegesetz verankerte Budget für Arbeit?
14. Gab es Kontakte zu den Landschaftsverbänden, um sich über das Budget für Arbeit beraten zu lassen? Inwieweit wurden Unternehmen in Dortmund dazu informiert?


Die Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.




Taranczewski
Kleist
Galbierz
Vorsitzender
Sachkundige Bürgerin
Schriftführerin


Anlage 1 zu TOP 2.1
(See attached file: Sozialausschuss Frauenberatungsstelle 18.09.2018.pdf)

Anlage 2 zu TOP 2.2
(See attached file: Präsentation zu TOP 2.2, Drogen, Suchtkrankenhilfe 18.09.2018.pdf)

Anlage 3 zu TOP 2.2

(See attached file: Anlage 3, eigenmittel.pdf)

Anlage 4 zu TOP 4.5
(See attached file: Freiwillige Leistungen für Flüchtlinge in Ausbildung - Redebeitrag für den ASAG am 18.09.2018.pdf)