Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 15:15 - 19:30 Uhr

Laut Anwesenheitsliste, die der Orginalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren 80 von
z. Z. 82 Ratsmitgliedern anwesend:

An der Sitzung nahmen nicht teil:

Rm Starke SPD

Rm Keller Linkes Bündnis




Von der Verwaltung waren anwesend:

OB Dr. Langemeyer

StD Fehlemann

StR'in Greive

StK Pehlke

StR Pogadl

StR Sierau

StR Stüdemann

Herr Dr. Küpper

StRD'in Seybusch

StVD Weber

StOVR Feuler



Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 20.06.2002



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Bäderkonzept

2.2 Entwicklung des Dortmunder Hauptbahnhofes zu einem Multi-Themen-Center (3do)



3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Infrastrukturrevision: Ergänzung der aktuellen Suchfelder
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02718-02)

3.2 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 122 - Kleyer Feld - gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Lü 101
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium;

II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium;
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium;
IV. Entscheidung über Anregungen;
V. Beifügung einer aktualisierten Begründung,
VI. Satzungsbeschluss,
VII. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich
der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 122
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02789-02)

3.3 Schadstoffsanierung und Projektentwicklung
hier: Phönix-Gymnasium

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02668-02)


3.4 Entwurf des Gebietsentwicklungsplans Teilabschnitt Dortmund/Kreis Unna/Hamm
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund im Rahmen des Beteili- gungsverfahrens nach § 15 Landesplanungsgesetz (LPlG)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02665-02)

3.5 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hu 115/2 - Littgenloh - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss;

II. Satzungsbeschluss zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes
Hu 115/2;
III. Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02802-02)

3.6 Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2001 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Friedhöfe Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02722-02)

3.7 Beteiligung der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) an der Abfallentsorgungsgesellschaft des Märkischen Kreises mbH (AMK).
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02904-02)

3.8 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 26.06.2002 mit der Bezeichnung "Städtischer Entwicklungsbericht zur Zukunft der Großstadt Dortmund"
SPD-Fraktion
Vorschlag zur TO

(Drucksache Nr.: 02952-02)

3.9 Bauleitplanung;
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Lü 166 - Wasserturm Bövinghausen - gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne "Ölbachtal" - Teilgebiet Dortmund - und Lü 119 - Verkehrsflächen für die Provinzialstraße (B 235) -
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium;

II. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium;
III. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium;
IV. Entscheidung über Anregungen;
V. Beifügung einer aktualisierten Begründung;
VI. Satzungsbeschluss;
VII. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -; VIII. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungs- genehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des vorha- benbezogenen Bebauungsplanes Lü 166; IX. Information des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02852-02)


3.10 Bauleitplanung
Bebauungsplan Hö 205 - Kattenkuhle - Änderung Nr. 7 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,
II. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
III. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung und das Beschlussgremium,
IV. Beschluss zur Reduzierung des Änderungsbereiches
V. Beifügung einer Begründung
VI. Satzungsbeschluss
VII. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd
VIII. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungs-

bereich der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Hö 205
IX. Information des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02812-02)

3.11 Änderung Nr. 20 des Bebauungsplanes Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost - nach § 13 BauGB
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,

II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Entscheidung über Anregungen;
V. Beifügung einer Begründung;
VI. Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02860-02)

3.12 Feststellung des Jahresabschlusses 2001 und Gewinnverwendung 2001 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02803-02)



4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Jahresabschluss der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund zum
31. Dezember 2001
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02626-02)

4.2 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" (SVTZ)
hier: Erweiterung Mikrostrukturzentrum

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02777-02)


4.3 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Programmschwerpunkt 2: "Förderung der Lokalen Ökonomie"
hier: Start des Teilprojekts "Betriebsentwicklung KMU"

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02804-02)



5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen-


6. Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen-



7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Theater Dortmund
Wirtschaftsplan 2002/2003 für die Zeit vom 01.08. 2002 bis 31.07.2003.

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02903-02)



8. Schule

8.1 Schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Mengede
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02679-02)

8.2 Pavillonersatz und schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Dortmund-Aplerbeck
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02684-02)

8.3 Fritz-Henßler-Berufskolleg der Stadt Dortmund; hier: Einrichtung einer Dependance im Bildungszentrum Hansemann
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02720-02)




9. Kinder und Jugend

9.1 Teilnehmerbeiträge für Veranstaltungen in der Kinder- und Jugendförderung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02425-02)


9.2 1. Leistungen nach dem Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse und -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz - UVG)
hier: Finanzierung der Mehrbelastungen, die sich für die Stadt Dortmund

ab 2002 ff. durch das Haushaltsbegleitgesetz NW zum Landeshaus-
halt 2002 ergeben.
2. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch IX-( SGB-IX )- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
hier: Genehmigung zur Finanzierung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch-IX ab 2002 ff. für junge Menschen.

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02582-02)



10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Jahresabschluss 2001 der Stadtsparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse

und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 28 Abs. 2 Sparkassengesetz
Beschluss

(Drucksache Nr.: 02838-02)

10.2 Aufstellung des Doppelhaushalts 2003/2004 und der Finanzplanung bis 2007
hier: Maßnahmen der Verwaltung zur strukturellen Verbesserung des Verwaltungshaushalts in den Jahren 2003, 2004 und 2005 in Höhe

von je 10 Mio. Euro
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02683-02)

10.3 Satzung zur siebten Änderung der Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02864-02)

10.4 Ergebnis der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2001
Bildung von Haushaltsausgaberesten 2001

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02847-02)

10.5 Infrastrukturrevision (Phase 2: Systematische Vorgehensweise)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02496-02)

10.6 Stand der Rechnungslegung bei den Eigenbetrieben der Stadt Dortmund
CDU-Fraktion
Vorschlag zur TO

(Drucksache Nr.: 02836-02)



10.7 Umwandlung der Städtischen Kliniken in eine gGmbH
hier: Feststellung des Jahresabschlusses der Städtischen Kliniken für das Wirtschaftsjahr 2001
Ausgliederungsvertrag

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02857-02)

10.8 Zukunft der Landesentwicklungsgesellschaft
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen;SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02950-02)

10.9 Modellprojekt zur Einführung eines doppischen Kommunalhaushalts in NRW;
5. Sachstandsbericht

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02865-02)

10.10 Kommunale Energie-Beteiligungsgesellschaft mbH (KEB)
Umwandlung der GmbH in eine AG

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02892-02)

10.11 Beteiligungsverwaltung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02954-02)




11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Bestellung eines Mitglieds für den Vorstand der Stadtsparkasse Dortmund
Beschluss

(Drucksache Nr.: 02882-02)

11.2 Verlängerung der allgemeinen Ladenöffnungszeiten aus Anlass von Veranstaltungen in der Dortmunder Innenstadt am 05.10.2002, 02.11.2002, 23.11.2002 und 04.01.2003
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02906-02)

11.3 Sachstand der Verwaltungsreform
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02854-02)

11.4 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 25.06.2002 mit der Bezeichnung "Dritter Markttag"
CDU-Fraktion
Vorschlag zur TO

(Drucksache Nr.: 02951-02)

11.5 Neubesetzung des Beirates des Bereiches Sozialakademie des Zentrums für Weiterbildung der Universität Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02747-02)

Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15.15 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Teilweise übernahm Bm Miksch die Leitung der Sitzung. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.



N i e d e r s c h r i f t

über die 28. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund,
am 11.07.2002
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 15:15 - 19:30 Uhr


Laut Anwesenheitsliste, die der Orginalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren 80 von
z. Z. 82 Ratsmitgliedern anwesend:



An der Sitzung nahmen nicht teil:

Rm Starke SPD

Rm Keller Linkes Bündnis




Von der Verwaltung waren anwesend:

OB Dr. Langemeyer

StD Fehlemann

StR'in Greive

StK Pehlke

StR Pogadl

StR Sierau

StR Stüdemann

Herr Dr. Küpper

StRD'in Seybusch

StVD Weber

StOVR Feuler



Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 20.06.2002



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Bäderkonzept

2.2 Entwicklung des Dortmunder Hauptbahnhofes zu einem Multi-Themen-Center (3do)



3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Infrastrukturrevision: Ergänzung der aktuellen Suchfelder
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02718-02)

3.2 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 122 - Kleyer Feld - gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Lü 101
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium;

II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium;
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium;
IV. Entscheidung über Anregungen;
V. Beifügung einer aktualisierten Begründung,
VI. Satzungsbeschluss,
VII. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich
der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 122
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02789-02)

3.3 Schadstoffsanierung und Projektentwicklung
hier: Phönix-Gymnasium

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02668-02)


3.4 Entwurf des Gebietsentwicklungsplans Teilabschnitt Dortmund/Kreis Unna/Hamm
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund im Rahmen des Beteili- gungsverfahrens nach § 15 Landesplanungsgesetz (LPlG)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02665-02)

3.5 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hu 115/2 - Littgenloh - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss;

II. Satzungsbeschluss zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes
Hu 115/2;
III. Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02802-02)

3.6 Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2001 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Friedhöfe Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02722-02)

3.7 Beteiligung der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) an der Abfallentsorgungsgesellschaft des Märkischen Kreises mbH (AMK).
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02904-02)

3.8 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 26.06.2002 mit der Bezeichnung "Städtischer Entwicklungsbericht zur Zukunft der Großstadt Dortmund"
SPD-Fraktion
Vorschlag zur TO

(Drucksache Nr.: 02952-02)

3.9 Bauleitplanung;
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Lü 166 - Wasserturm Bövinghausen - gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne "Ölbachtal" - Teilgebiet Dortmund - und Lü 119 - Verkehrsflächen für die Provinzialstraße (B 235) -
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium;

II. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium;
III. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium;
IV. Entscheidung über Anregungen;
V. Beifügung einer aktualisierten Begründung;
VI. Satzungsbeschluss;
VII. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -; VIII. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungs- genehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des vorha- benbezogenen Bebauungsplanes Lü 166; IX. Information des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02852-02)


3.10 Bauleitplanung
Bebauungsplan Hö 205 - Kattenkuhle - Änderung Nr. 7 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,
II. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
III. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung und das Beschlussgremium,
IV. Beschluss zur Reduzierung des Änderungsbereiches
V. Beifügung einer Begründung
VI. Satzungsbeschluss
VII. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd
VIII. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungs-

bereich der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Hö 205
IX. Information des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02812-02)

3.11 Änderung Nr. 20 des Bebauungsplanes Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost - nach § 13 BauGB
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,

II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Entscheidung über Anregungen;
V. Beifügung einer Begründung;
VI. Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02860-02)

3.12 Feststellung des Jahresabschlusses 2001 und Gewinnverwendung 2001 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02803-02)



4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Jahresabschluss der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund zum
31. Dezember 2001
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02626-02)

4.2 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" (SVTZ)
hier: Erweiterung Mikrostrukturzentrum

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02777-02)


4.3 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Programmschwerpunkt 2: "Förderung der Lokalen Ökonomie"
hier: Start des Teilprojekts "Betriebsentwicklung KMU"

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02804-02)



5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen-


6. Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen-



7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Theater Dortmund
Wirtschaftsplan 2002/2003 für die Zeit vom 01.08. 2002 bis 31.07.2003.

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02903-02)



8. Schule

8.1 Schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Mengede
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02679-02)

8.2 Pavillonersatz und schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Dortmund-Aplerbeck
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02684-02)

8.3 Fritz-Henßler-Berufskolleg der Stadt Dortmund; hier: Einrichtung einer Dependance im Bildungszentrum Hansemann
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02720-02)




9. Kinder und Jugend

9.1 Teilnehmerbeiträge für Veranstaltungen in der Kinder- und Jugendförderung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02425-02)


9.2 1. Leistungen nach dem Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse und -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz - UVG)
hier: Finanzierung der Mehrbelastungen, die sich für die Stadt Dortmund

ab 2002 ff. durch das Haushaltsbegleitgesetz NW zum Landeshaus-
halt 2002 ergeben.
2. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch IX-( SGB-IX )- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
hier: Genehmigung zur Finanzierung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch-IX ab 2002 ff. für junge Menschen.

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02582-02)



10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Jahresabschluss 2001 der Stadtsparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse

und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 28 Abs. 2 Sparkassengesetz
Beschluss

(Drucksache Nr.: 02838-02)

10.2 Aufstellung des Doppelhaushalts 2003/2004 und der Finanzplanung bis 2007
hier: Maßnahmen der Verwaltung zur strukturellen Verbesserung des Verwaltungshaushalts in den Jahren 2003, 2004 und 2005 in Höhe

von je 10 Mio. Euro
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02683-02)

10.3 Satzung zur siebten Änderung der Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02864-02)

10.4 Ergebnis der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2001
Bildung von Haushaltsausgaberesten 2001

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02847-02)

10.5 Infrastrukturrevision (Phase 2: Systematische Vorgehensweise)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02496-02)

10.6 Stand der Rechnungslegung bei den Eigenbetrieben der Stadt Dortmund
CDU-Fraktion
Vorschlag zur TO

(Drucksache Nr.: 02836-02)



10.7 Umwandlung der Städtischen Kliniken in eine gGmbH
hier: Feststellung des Jahresabschlusses der Städtischen Kliniken für das Wirtschaftsjahr 2001
Ausgliederungsvertrag

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02857-02)

10.8 Zukunft der Landesentwicklungsgesellschaft
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen;SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02950-02)

10.9 Modellprojekt zur Einführung eines doppischen Kommunalhaushalts in NRW;
5. Sachstandsbericht

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02865-02)

10.10 Kommunale Energie-Beteiligungsgesellschaft mbH (KEB)
Umwandlung der GmbH in eine AG

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02892-02)

10.11 Beteiligungsverwaltung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02954-02)




11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Bestellung eines Mitglieds für den Vorstand der Stadtsparkasse Dortmund
Beschluss

(Drucksache Nr.: 02882-02)

11.2 Verlängerung der allgemeinen Ladenöffnungszeiten aus Anlass von Veranstaltungen in der Dortmunder Innenstadt am 05.10.2002, 02.11.2002, 23.11.2002 und 04.01.2003
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02906-02)

11.3 Sachstand der Verwaltungsreform
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02854-02)

11.4 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 25.06.2002 mit der Bezeichnung "Dritter Markttag"
CDU-Fraktion
Vorschlag zur TO

(Drucksache Nr.: 02951-02)

11.5 Neubesetzung des Beirates des Bereiches Sozialakademie des Zentrums für Weiterbildung der Universität Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02747-02)




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15.15 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Teilweise übernahm Bm Miksch die Leitung der Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.



1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Jung (CDU) benannt.

zu TOP 1.2


Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte

3.13 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen und
Grünanlagen"
(Drucksache Nr.: 02711-02)

3.14 Ruhrpilot
(Drucksache Nr.: 02930-02)

3.15 Grundsanierung und Teilerneuerung der Turnhalle der Paul-Dohrmann-Schule
(Drucksache Nr.: 02814-02)

6.1 Beschäftigungsprojekt für Sozialhilfeberechtigte
- Ausweitung "Ganz Dortmund eine saubere Sache" auf das gesamte Stadtgebiet
- Reinigung von Spielplätzen und Grünpflege in den Stadtbezirken
- Verschönerungsmaßnahmen an Schulen
- Pädagogische Hilfskräfte für die Ganztagsbetreuung an Schulen
(Drucksache Nr.: 02953-02)

6.2 Familienpolitische Leitlinie für die Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 02937-02)

8.4 Selbständige Schule
(Drucksache Nr.: 02922-02)

10.12 Wirtschaftliche Betätigung der Stadt Dortmund
- Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und SPD-Fraktion vom 04.07.02 -

erweitert.


Weiterhin beschloss der Rat der Stadt einstimmig, die Tagesordnung um den Punkt

2.3 Nichtgenehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes
- Dringlichkeitsvorschlag -
CDU-Fraktion/SPD-Fraktion

zu ergänzen.

Dagegen beschloss der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch, die Tagesordnung
nicht um den Punkt

Dringlichkeitsanfrage von Rm Münch in Sachen "Reitersperrbaken in Salingen"

zu erweitern.

Außerdem wurden mit Zustimmung des Rates der Stadt die Punkte

3.11 Änderung Nr. 20 des B-Planes Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost - nach § 13 BauGB
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
an das Beschlussgremium
II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschluss-
gremium
IV. Entscheidung über Anregungen
V. Beifügung einer Begründung
VI. Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02860-02)

8.1 Schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Mengede
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02679-02)

8.2 Pavillonersatz und schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk
Dortmund-Aplerbeck
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02684-02)

von der Tagesordnung abgesetzt.


Des weiteren wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus der Punkt

10.10 Beteiligungsverwaltung
Vorschlag zur TO
(Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
(Drucksache Nr.: 02954-02)

zurückgezogen.


Abschließend wurde der Antrag von Rm Stanko (DVU) den Punkt

2.1 Bäderkonzept

von der Tagesordnung abzusetzen, mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU abgelehnt.


Unter Einbeziehung der o. a. Veränderungen wurde die Tagesordnung vom Rat der Stadt gebilligt.

zu TOP 1.4


Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 20.06.2002

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 27. Sitzung des Rat der Stadt Dortmund am 20.06.2002.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Bäderkonzept
(Drucksache Nr.: 02936-02)

Für die CDU-Fraktion nahm Rm Schneider zu dem von der Verwaltung vorgelegten Bäderkonzept Stellung.

In seinen Ausführungen nutzte er die Gelegenheit, die Entwicklung der Hallenbäder in den vergangen Jahren Revue passieren zu lassen.

Hierbei verdeutlichte er, dass die Bäderlandschaft in Dortmund sich in den letzten Jahren negativ entwickelt habe und erst seit der Kommunalwahl und der damit verbundenen Ver-
änderung der Mehrheitsverhältnisse im Rat der Stadt sich der Trend - nicht zuletzt durch die Initiativen der CDU-Fraktion - geändert habe.

Weiterhin brachte Rm Schneider (CDU) zum Ausdruck, dass das nun vorliegende Bäder-
konzept, das durch die zwei elementaren Bausteine - Privatisierung und Vereinsübertragung -
geprägt sei, die Zustimmung der CDU-Fraktion finden werde.

Abschließend dankte er den Vereinen, die bürgerschaftliches Engagement für ihre Stadt beweisen, indem diese sich für den Erhalt und Weiterbetrieb ihrer Hallenbäder einsetzen.


Bezug nehmend auf die ausführlichen Beratungen im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit erklärte für die SPD-Fraktion Rm Jörder, dass ihre Fraktion das nun vorliegende Bäderkonzept, das zum Ziel habe, alle elf Hallenbäder zu erhalten, ausdrücklich begrüße.




Außerdem bedankte sich Rm Jörder (SPD) beim zuständigen Fachdezernenten,
StR Stüdemann, sowie seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Erstellung des
nun vorliegenden Bäderkonzeptes bzw. bei den beteiligten Vereinen für ihre Bereit-
schaft, aktiv an der Umsetzung des Bäderkonzeptes mitzuwirken.


Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus erklärte Rm Frebel, dass seine

Fraktion das vorliegende Bäderkonzept als ein Werk der Vernunft und der Machbarkeit betrachte, das im Sinne aller Dortmunderinnen und Dortmunder sei.

Weiterhin ging Rm Frebel in seinen weiteren Ausführungen nochmals auf den von seiner Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit gestellten Antrag ein, der dort bedauer-
licheweise abgelehnt worden sei.


Ergänzend bat Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) darum, eine Einzelabstimmung über das Bäderkonzept in der Fassung der Empfehlung des Aus-
schusses für Kultur, Sport und Freizeit durchzuführen.


Des weiteren erklärte Rm Stanko (DVU), dass die DVU das Bäderkonzept ablehnen werde, da insbesondere durch die Beschlussfassung des Punktes 2 Fakten zu Lasten von vier Hallen-
bädern geschaffen würden. Von daher forderte er dazu auf, vor einer Beschlussfassung durch den Rat der Stadt, die Bezirksvertretungen anzuhören.


Auch Rm Münch forderte dazu auf, keine Beschlussfassung über den Punkt 2 des Beschlussvorschlages herbeizuführen.


Auf der Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 08.07.2002 fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:



1. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden
Beschluss:

Der Rat nimmt das Bäderkonzept der Stadt Dortmund zur Kenntnis und beschließt:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat bis zum Oktober 2002 Vertragswerke
über eine privatwirtschaftliche Betreibung für 7 Dortmunder Hallenbäder und über Betreibung von 4 Hallenbädern nebst Freibädern, die in die Zuständigkeit
der Bad & Sport Dortmund gGmbH überwechseln, vorzulegen. Das gleichfalls
festzuhaltende Betreibungskonzept für die Dortmunder Bäder hat folgende
Eckpunkte zu berücksichtigen:

a) Beginnend mit dem Jahr 2003 sind die Betreibungskosten der Dortmunder Bäder dauerhaft um wenigstens 1,2 Mio. p. a. zu
senken.

b) Die Hallenbäder Eving, Scharnhorst, Aplerbeck und Hörde werden
einschließlich der betreffenden Liegenschaften zum 01.01.2003 in
die Verantwortung der Bad & Sport Dortmund gGmbH sowie der sie
nutzenden Schwimmvereine mit einem städtischen Verlustausgleich
für den Betrieb übertragen, wobei die städtische Bezuschussung 50 %
des bisherigen Betriebskostenzuschusses nicht übersteigen darf. Die
Vereine können sich für die Betreibung der Bäder der Unterstützung

Dritter bedienen. Die Bäder sind vorrangig auf das Vereins- und Schul-
schwimmen auszurichten.

c) Die Dortmunder Hallenbäder Südbad, Westbad, Nordbad, Lütgen-
dortmund, Mengede, Brackel, Hombruch sollen nach einer europa-
weiten Ausschreibung mit anschließendem Auswahlverfahren zum
01.01.2003 einem privaten Betreiber auf dessen Kosten und Risiko
übertragen werden. Die Hallenbadgebäude und umgreifende Gelän-
de werden auf der Basis eines Erbbaurechtes an den Betreiber zu
übergeben sein. Das Sole- und Freizeitbad Wischlingen ist von der
Regelung ausgenommen, da eine Betreibung in der bisherigen Form
beibehalten wird.

d) Die Betreibung der Dortmunder Bäder ist so zu gestalten, dass begin-
nend mit dem Jahr 2004 ein Investitionsfonds für die Bädersanierung
mit wenigstens 800 TD je Jahr finanziert werden kann, der sich zu Tei-
len 2/3 und 1/3 auf die privatwirtschaftliche und auf die Vereinsbetrei-
bung ordnet. In den Betreibungsverträgen für die Bäder sind entspre-
chende Regelungen vorzusehen, die eine Verpflichtung der Betreiber
zur Badsanierung aus den selbst erwirtschafteten Mittel festschreiben.
Das Investitionscontrolling wird von der städtischen Immobilienwirt-
schaft durchgeführt. Im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen ist die
Umstellung auf chlorgasfreie Wasserdesinfektionsverfahren in den
Hallenbädern anzustreben.


e) Das Südbad behält seine Funktion als stadtzentrales Sport- und
Wettkampfbad, Nord- und Westbad sind in der Erlebnis- und Frei-
zeitqualität als Familienbäder zu steigern.


2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, der DVU sowie der Stimme von Rm Münch fol-
genden Beschluss:

2. Sollte die Überleitung der Dortmunder Bäder zu den genannten Konditionen
bis zum 01.01.2003 nicht gelingen, sind entsprechend dem Ratsbeschluss
vom 20.12.2001 vier Hallenbäder zu schließen.


3. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

3. Die kommunale Bezuschussung für den Betrieb des Freibades Derne an den
betreibenden Verein SV Derne 49 e. V. ist zum 01.01.2003 einzustellen. Die
Verwaltung wird beauftragt, mit dem SV Derne 49 e. V. einen entsprechenden
Änderungs- und Auflösungsvertrag auszuhandeln und noch im Jahr 2002 dem
Rat zum Beschluss vorzulegen.

4. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

4. Die Sanierung des Hallenbades Aplerbeck wird nicht, wie vom Rat am 20.12.2001 bereits mehrheitlich beschlossen, umgehend durchgeführt,


sondern lediglich die unabweisbaren Umbaumaßnahmen aufgrund von
Brandschutzbeauflagungen sind auszuführen. Die einbehaltenen, weil
nicht benötigten Investitionsmittel sollen zu gleichen Teilen für die Sanie-
rung aller vier vereinsgeführten Hallenbäder zum Einsatz kommen.


5. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

5. Das Südbad wird einem Reparatur- und Sanierungsprogramm unterworfen. Die Bauausführung obliegt dem privaten Betreiber, der für diese Maßnahme


einen städtischen Zuschuss maximal im Rahmen der gegenwärtigen Finanz-
planung erhält.


6. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus sowie der Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

6. Die Betreiber sind aufgefordert, die Dortmunder Bäder durch geeignete In-


standsetzungsmaßnahmen betriebsbereit zu halten. Vorgaben zum Sanie-
rungskonzept werden ansonsten nicht gemacht. Investitionspartnerschaften
wie auch Kooperationen in Management und Betreibung sind ausdrücklich
erwünscht.

7. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

7. Perspektivisch ist das Freibad Hardenberg der Schließung zuzuführen, wenn


das Kanalbad Deusen als offene Badestelle errichtet wird.



zu TOP 2.2
Entwicklung des Dortmunder Hauptbahnhofes zu einem Multi-Themen-Center (3do)
(Drucksache Nr.: 02969-02)


Nachdem seitens der Verwaltung StR Sierau die Eckpunkte des vorgelegten Statusberichtes erläutert hatte, berichtete er weiterhin über die neuesten Entwicklungen hinsichtlich der Um-
wandlung des Dortmunder Hauptbahnhofes zu einem Multi-Themen-Center (3do).

Schwerpunkt seiner Ausführungen war dabei die Berichterstattung über ein Spitzengespräch,
das am gleichen Tage zwischen Vertretern von Bahn, Stadt, Sonae und dem zuständigen Ministerium stattgefunden habe. Minister Schwanhold habe dabei einige Fragen der Förde-
rung geklärt, so dass man nun eine Übereinkunft hinsichtlich der Fördermöglichkeiten habe. Insofern sei er optimistisch hinsichtlich des Fortgangs des Projektes.


Wie bereits in den vorangegangenen Sitzungen des Rates der Stadt ging es in der nach-
folgenden Diskussion im wesentlichen um die Frage der Realisierbarkeit des 3do-Projektes.

Hierbei erläuterten für die CDU-Fraktion Rm Jung und Rm Hovermann folgenden von ihrer Fraktion vorgelegten Antrag:

Der Rat beschließt,


1. § 14 Abs. 2 b des städtebaulichen Vertrages mit der Sonae Germany GmbH erhält
folgende Fassung:

der Projektentwickler hat nicht bis zum 30. September 2002 die mit dem Ge-
nehmigungsvermerk der Deutschen Bahn AG versehenen vollständigen und
prüffähigen Unterlagen zur Durchführung eines eisenbahnrechtlichen Verfah-
rens nach § 18 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) bei dem Eisen-
bahnbundesamt eingereicht.

2. Es ist seitens der Stadtverwaltung ein Finanzierungskonzept für die von der Stadt zu
erbringenden investiven Maßnahmen zu erstellen und dem Rat alsbald zur Beschluss-

fassung vorzulegen. Der Rat erklärt die Bereitschaft der Stadt, Umbaumaßnahmen
zur Verbesserung der Stadtbahnstation auf eigenem Gelände durchzuführen und
hierfür Gelder bereit zu stellen; die Stadtverwaltung wid für Maßnahmen, die in die- sem Zusammenhang auf Grundstücken Dritter (Deutsche Bahn AG oder Investor)
durchgeführt werden sollen, planerische Hilfestellung anbieten.


Durch die bis zum 30.09.2002 gesetze Frist soll letztendlich mehr Druck auf die Projektpartner erzeugt werden.


Auch Rm Schneckenburger sprach sich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus dafür aus, Klarheit hinsichtlich der Weiterentwicklung des Dortmunder Hauptbahnhofes zu bekommen.

Von daher stellte ihre Fraktion in Ergänzung zum vorgelegten Antrag der CDU-Fraktion vom 11.07.2002 nach einer Sitzungsunterbrechung folgenden Antrag:


3. Sollte die unter Punkt 1 genannte Frist nicht eingehalten werden, fordert der Rat der
Stadt Dortmund die Bahn AG auf, ihre Bereitschaft zur Realisierung eines Bahnhofs-
neubaus bis 2006 zu bestätigen und vorhandene Planungen vorzulegen.


Dagegen sprachen sich Rm Harnisch und Rm Prüsse auf Seiten der SPD-Fraktion dafür aus, so wie von der Verwaltung in der vorliegenden Vorlage dargelegt, das Projekt Hauptbahnhof weiter zu verfolgen, zumal diese Vorlage auch verdeutliche, dass es mit diesem Projekt Schritt für Schritt weiter vorangehe.


Ablehnen dagegen werde man den von der CDU-Fraktion diesbezüglich vorgelegten Antrag, da man es nicht für förderlich erachte, den in eine positive Richtung gehenden Prozess durch eine Fristsetzung negativ zu befrachten.


Weiterhin brachte Rm Münch zum Ausdruck, dass durch das Projekt "3do" unnötig Verwal-

tungskapazitäten, die man an anderer Stelle dringend benötige, gebunden werden. Inso-
fern forderte er dazu auf, nun endlich zu handeln und entsprechende realistische Entschei-
dungen zu treffen.


Im weiteren Verlauf der Diskussion verdeutlichte OB Dr. Langemeyer nochmals die Bedeutung dieses Projektes.

Allein schon von der Investitionssumme von ca. 500 Mio. Euro aus betrachtet, sei dieses Projekt ein sehr hervorragendes Investitionsprogramm. Von daher sollte man alle Mög- lichkeiten nutzen, dieses Invest in Dortmund zu realisieren.

Hinzu komme, dass der hieraus resultierende Arbeitsplatzeffekt immens groß und für den Arbeitsmarkt in Dortmund und in der Region von nicht unerheblicher Bedeutung sei.

Es wäre aus seiner Sicht begrüßenswert, wenn man seitens der Stadt Dortmund alles daran setzen würde, um die für dieses Großprojekt notwendige Rahmenbedingungen zu schaffen.


Außerdem gab Rm Stanko (DVU) folgende Erklärung zu Protokoll:

"Herr Dr. Langemeyer, dass wir einen neuen Bahnhof brauchen, ist jedem hier im Ratssaal und dem, der den Dortmunder Bahnhof kennt, klar. Aber Ihre Anwürfe gegen kritische Stimmen aus dem Rat oder anderen engagierten Bürgern gegenüber, weise ich für mich und - da glaube ich mich mit denen im Einklang, die anders denken - energisch zurück.

Viel Zeit wurde schon mit dem fast fertigen UFO verplempert. Viel Geld ebenfalls. Am Ende außer Spesen nichts gewesen. Ich bitte Sie also, Herr Dr. Langemeyer, gehen Sie offen und selbstkritisch mit anderen Meinungen um und beleidigen Sie uns nicht, wenn wir kritisch mit Ihren Plänen umgehen."


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:


1. Auf der Grundlage des Antrages der CDU-Fraktion vom 11.07.2002 und unter Hinzu-
fügung des o. a. Ergänzungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion sowie der
DVU folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt,

1. § 14 Abs. 2 b des städtebaulichen Vertrages mit der Sonae Germany GmbH erhält folgende Fassung:

Der Projektentwickler hat nicht bis zum 30. September 2002 die mit dem Ge-
nehmigungsvermerk der Deutschen Bahn AG versehenen vollständigen und
prüffähigen Unterlagen zur Durchführung eines eisenbahnrechtlichen Verfah-
rens nach § 18 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) bei dem Eisen-
bahnbundesamt eingereicht.


2. Es ist seitens der Stadtverwaltung ein Finanzierungskonzept für die von der Stadt zu erbringenden investiven Maßnahmen zu erstellen und dem Rat alsbald zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Rat erklärt die Bereitschaft der Stadt, Umbaumaßnahmen zur Verbesserung der Stadtbahnstation auf eigenem Gelände durchzuführen und hierfür Gelder bereit zu stellen; die Stadtverwaltung wid für Maßnahmen, die in diesem Zusammenhang auf Grundstücken Dritter (Deutsche Bahn AG oder Investor) durchgeführt werden sollen, planerische Hilfestellung anbieten.

3. Sollte die unter Punkt 1 genannte Frist nicht eingehalten werden, fordert der Rat der Stadt Dortmund die Bahn AG auf, ihre Bereitschaft zur Realisierung eines Bahnhofsneubaus bis 2006 zu bestätigen und vorhandene Planungen vorzulegen.


2. Unter Einbeziehung des o. a. Beschlusses fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, der DVU sowie der
Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Projektsachstand zur Kenntnis und

- beschließt vor dem Hintergrund seiner Beschlussfassung vom 20.12.2001, das Projekt im Sinne der Ausführungen unter Pkt. 3 dieser Vorlage:
- Weiterentwicklung des Plankonzeptes
- Fortführung bzw. Einleitung der förmlichen Planverfahren
- Anpassung der Kosten- und Fördervolumina in den Überlegungen zum Haushaltsplan
- Konkretisierung bzw. Neufassung der städtischerseits abzuschließenden Verträge sowie
- Optimierung des Projektrealisierungsmanagements

fortzuführen,

- beschließt, das städtebauliche Qualifizierungsverfahren (Gutachterverfahren) für das Hauptbahnhofumfeld wie unter Pkt. 3.1.2 dieser Vorlage beschrieben, fortzusetzen und akzeptiert die durch die Erweiterung des Teilnehmerkreises entstehenden Mehrkosten,
- ermächtigt die Verwaltung, zwecks juristischer Beratungsdienstleistungen bei der Weiterbearbeitung der unter Pkt. 3.4.1 - 3.4.3 dieser Vorlage genannten Verträge, insbesondere zu den Fragestellungen der Rechtssicherheit, Verfahrensabwicklung und eventueller Entschädigungsrisiken ein externes Rechtsanwaltsbüro einzuschalten.


zu TOP 2.3
Nichtgenehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes
- Dringlichkeitsvorschlag -
CDU-Fraktion/SPD-Fraktion

OB Dr. Langemeyer machte zunächst darauf aufmerksam, dass er allen Mitgliedern des Rates der Stadt das Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg, in dem die Gründe der Nichtgenehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die am 20.12.2001 vom Rat der Stadt beschlossenen Haushaltssat-
zung für das Jahr 2002, erläutert werden, zur Verfügung gestellt habe.


Anschließend verdeutlichte StK Pehlke dem Rat der Stadt die Folgen und Auswirkungen der Nichtgenehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes.

Hierbei brachte er zum Ausdruck, dass dies gerade auf der Einnahmeseite sehr gravierende
Folgen haben könne, da in diesem Bereich nur ein Viertel der veranschlagten Kredite in Anspruch genommen werden dürfen. Dies hätte u. a. zur Folge, dass z. B. die notwendigen und auch vom Rat der Stadt gewollten Schadstoffsanierungen schwer durchführbar seien.

Von daher werde die Stadt Dortmund beim Regierungspräsidenten einen Antrag auf Freigabe des fast gesamten Kreditvolumens stellen, um den ansonsten unauflöslichen Konflikt der notwendigen Aufgabenerfüllung zu lösen. Sollte dieses Vorhaben gelingen, sei zumindestens für das Jahr 2002 die Handlungsfähigkeit weitestgehend gewährleistet.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen ging StK Pehlke u. a. auf das Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg näher ein und machte dabei deutlich, dass man diesem Be- scheid auch etwas Erfreuliches abgewinnen könne, indem zum einen die Bezirksregierung Arnsberg anerkenne, dass die Stadt Dortmund alle großen Sparfelder abgearbeitet habe und zum anderen dieses Schreiben nicht mit konkreten Auflagen verbunden sei, sondern lediglich Hinweise enthalte, in welchen Bereichen die Bezirksregierung Spielräume sehe, um die Einnahmeseite zu verbessern.

Beispielhaft hierfür nannte StK Pehlke den Vorschlag, die Realsteuerhebesätze an die Vorgaben des Handlungsrahmens zur Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten anzupassen, und damit zu erhöhen.


Die nachfolgenden Statements der Sprecher der im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen machte zum einen das große Interesse des Rates der Stadt deutlich, mit der Bezirksre-
gierung Arnsberg hinsichtlich des weiteren Fortgangs der Haushaltskonsolidierung in Ge-
spräche einzutreten und andererseits sei es erforderlich, eine Gemeindefinanzreform durch-
zuführen, da nicht nur in Dortmund, sondern auch in anderen Städten, das Problem der Haushaltskonsolidierung nicht allein intern gelöst werden könne.

Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde anschließend von 17.05 Uhr bis 17.35 Uhr für eine Pause unterbrochen.

Redaktioneller Hinweis: Die anschließend erfolgte Abstimmung zum Tagesord- nungspunkt 2.2 wurde bereits unter dem genannten
Tagesordnungspunkt in der Niederschrift dokumentiert.

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Infrastrukturrevision: Ergänzung der aktuellen Suchfelder
(Drucksache Nr.: 02718-02)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus begründete Rm Kröger-Brenner die ablehnende Haltung ihrer Fraktion hinsichtlich der Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesord-
nungspunkt. Hierbei machte sie deutlich, dass ihre Fraktion es für notwendig erachte, so wie man dies auch im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beantragt habe, die in Rede stehenden Flächen zunächst zu untersuchen und zu bewerten, um dann eine ent-
sprechende Entscheidung hinsichtlich der weiteren Verwendung dieser Fläche zu treffen.


Ergänzend fügte Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) hinzu, dass die in dieser Vorlage enthaltenen Aussagen zum Aktionsumfeld Primarschulen bzw. zur Angebotsentwicklungen in Tageseinrichtungen für Kinder sie zum Anlass nehmen möchte, um die Forderung ihrer Fraktion zu bekräftigen, die entsprechenden Verwaltungsvorlagen aus dem Beratungsgang zu nehmen.



OB Dr. Langemeyer machte darauf aufmerksam, dass die genannten Verwaltungsvorlagen im Haupt- und Finanzausschuss eingebracht und nicht von der Verwaltung zurückgezogen worden seien.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus folgende Beschlüsse:

zu Pkt. 2.4.5)

Der Rat beschließt, dass die beschriebenen Immobilien nach folgenden Kriterien zu veräußern sind:

a) Der Mieter ist vorrangig zu berücksichtigen, wenn sein Angebot mindestens der Verkehrswertermittlung der Bewertungsstelle entspricht.

b) In allen anderen Fällen wird die Immobilie grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben. Dabei werden, stärker als bisher, wertbeeinflussende Faktoren berücksichtigt.


zu Pkt. 2.5.5)

Der Rat beschließt, dass

a) im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Flächennut- zungsplanverfahren die Ergebnisse der Infrastrukturrevision für das FNP-Verfahren aufbereitet werden. Ziel ist es dabei, städtische Grundstücke ökonomisch hochwertig zu entwickeln, um einen Beitrag zur Eigenmittelbe-
reitstellung zu erhalten.

b) die Arbeitsgruppe Infrastrukturrevision untersucht entsprechend der Methodik
zu den Friedhofserweiterungsflächen die übrigen städtischen Freiflächen.

c) nach der Identifizierung der Flächen die Dez. 6 und 7 die Umsetzung der
Feststellungen veranlassen.

zu Pkt. 2.6.5)

Der Rat beschließt, dass

a) im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Flächennut- zungsplanverfahren die Ergebnisse der Infrastrukturrevision für das FNP-Verfahren aufbereitet werden. Ziel ist es dabei, städtische Grundstücke ökonomisch hochwertig zu entwickeln, um einen Beitrag zur Eigenmittelbe-
reitstellung zu erhalten.

b) die Dezernate 6 und 7 die Umsetzung der Feststellungen zu den Friedhofserweiterungsflächen veranlassen.

zu Pkt. 2.7.5)

Der Rat beauftragt die Liegenschaftsverwaltung, in Zusammenarbeit mit dem Eigenbetrieb "Städtische Immobilienwirtschaft" und der Kämmerei bis zur Sommerpause 2002 zu ermitteln,

- welche städtischen Gebäude oder Teile von Gebäuden an "Externe" ver-
mietet sind,
- welche eigenständig an "Externe" vermietet werden könnten bzw.
- welche externen Mieter (Hauptmieter) bereits städtische Gebäude nutzen
und dabei keine städtischen Aufgaben wahrnehmen

und einen Mietpreis auf Basis der Vollkosten für die og. Gebäude oder Teile der Gebäude zu bestimmen.

Danach wird die Städtische Immobilienwirtschaft unter Beachtung der bestehenden Verträge neue Verträge mit den Nutzern abschließen.

Die zuständigen Fachbereiche werden in Zusammenarbeit mit der Stadtkämmerei beauftragt, ggf. notwendige Subventionsregelungen zu erarbeiten.

zu Pkt. 2.8.5)

Der Rat beschließt, dass

a) im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Flächennut- zungsplanverfahren die Ergebnisse der Infrastrukturrevision für das FNP-Verfahren aufbereitet werden. Ziel ist es dabei, städtische Grundstücke ökonomisch hochwertig zu entwickeln, um einen Beitrag zur Eigenmittelbe-
reitstellung zu erhalten.

b) die Arbeitsgruppe Infrastrukturrevision entsprechend der Methodik zu den Friedhofserweiterungsflächen die übrigen städtischen Freiflächen untersucht.

Die Arbeitsgruppe Infrastrukturrevision untersucht unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung und des Nachfrageverhaltens die Notwendigkeit weiterer Kleingartendaueranlagen und die dauerhafte Notwendigkeit des aktuellen Angebots an Grabeländern und Kleingartendaueranlagen.

Als Erfolg wird ein Veräußerungserlös von > 0,5 Mio. Euro erwartet.



zu Pkt. 2.12.5)

Der Rat beschließt, dass die Städt. Immobilienwirtschaft Konzepte für die aufzugebenden Gebäude "Sozialamt", "Dortberghaus" und "Gesundheitsamt" bis Ende 2002 entwickelt und durch eine Auslobung im Markt - entsprechend der standardisierten Büroraumversor- gung/Eckwertebeschluss - erkundet.

Gleichzeitig werden das Verfahren zur Überprüfung und ggf. Aufhebung der Denkmaleigen- schaft der Gebäude "Dortberghaus" und "Gesundheitsamt" eingeleitet und die hierfür not- wendigen Gutachten erstellt.

Die Möglichkeit der Kooperation mit Dritten für die Durchführung der Aufgaben des Chemischen Lebensmittel- und Untersuchungsamtes wird untersucht.


zu Pkt. 3.4)

Der Rat beschließt,

a) den Einsatz der aus der Infrastrukturrevision resultierenden Vermögenserlöse zur anteiligen Mitfinanzierung der genannten Projekte,

b) dass die Projekte:
Bahnhofsprojekt,
Maßnahmen im Kreuzungsbereich Rheinische Straße/Westentor,
Veranstaltungszentrum Westfalenstadion mit Verlagerung Kleingärten,
Büroraumversorgung
in den Haushalten 2003/2004 ff. finanziert werden und hohe Priorität haben,

c) dass die Arbeitsgruppe "Öffentliche Flächen" im FNP-Verfahren - wie vorgesehen - sofort eingerichtet wird,

d) dass die Zielvorgabe für die Arbeit der Arbeitsgruppe "Öffentliche Flächen" ist, soweit dies vertretbar ist, freiwerdende Flächen im städtischen Eigentum einer ökonomisch hochwertigen Verwendung zuzuführen.



zu TOP 3.2
Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 122 - Kleyer Feld - gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Lü 101
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium;
II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium;
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium;
IV. Entscheidung über Anregungen; V. Beifügung einer aktualisierten Begründung, VI. Satzungsbeschluss,

VII. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 122
(Drucksache Nr.: 02789-02)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:


IV. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 122 geprüft und beschließt:

a) die Anregungen unter den Punkten 15.1 und 15.2 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen,

b) die unter Punkt 16 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Änderungs-Entwurf einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung.

V. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 122 - Kleyer Feld - offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 28.01.2002 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 16 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 27.05.2002 der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 122 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB.

VI. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 122 einschließlich der unter der Ziffer IV aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich als Satzung (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Lü 101 - Siedlung Echeloh -).



Rechtsgrundlage:

§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S.666; SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

VII. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 122.

Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

zu TOP 3.3
Schadstoffsanierung und Projektentwicklung
hier: Phönix-Gymnasium
(Drucksache Nr.: 02668-02)

Nachdem OB Dr. Langemeyer darauf aufmerksam gemacht hatte, dass die Bezirksvertretung Hörde die o. a. Angelegenheit abgelehnt hatte, machten Rm Knieling (CDU) sowie Rm Diekneite (SPD) deutlich, dass die hier zur Beschlussfassung vorliegende Schadstoffsanierung der Einfachturnhalle des Phönix-Gymnasiums

nicht in einem Sachzusammenhang mit dem Neubau einer Dreifach-Turnhalle stehe.


Auch StR Pogadl bestätigte diese Auffassung.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:




Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme: Schadstoffsanierung einschl. der Sanierung zur Substanzsicherung (Rekonstruktion) der

1-fach Turnhalle des Phönix-Gymnasiums, Seekante 12 in Do-Hörde mit Gesamtkosten von 783.000,00 Euro.

Die Investitionsausgaben werden wie folgt finanziert:


Finanzposition HJ 2002 HJ 2003 HJ 2004
2300 9409 0171
Haushaltssoll 613.550,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro

Die o.g. Mittel sind im Haushaltsplan 2002 veranschlagt.

Die restliche Finanzierung in Höhe von 169.450,00 Euro wird im Rahmen einer flexiblen Mittelbewirtschaftung und Einsparungen bei den anderen im Verwaltungshaushalt der
HJ 2002 bis 2004 durchzuführenden Maßnahmen aus der Prioritätenliste "Schadstoff-
sanierung und Schulneubauten" kompensiert.

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Investitionsmaßnahme beauftragt.

zu TOP 3.4
Entwurf des Gebietsentwicklungsplans Teilabschnitt Dortmund/Kreis Unna/Hamm
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 15 Landesplanungsgesetz (LPlG)
(Drucksache Nr.: 02665-02)

Die Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt verdeutlichte die kontroverse Auffassung des Rates der Stadt hinsichtlich der Stellungnahme der Stadt Dortmund zum Entwurf des Ge-
bietsentwicklungsplanes Teilabschnitt Dortmund/Kreis Unna/Hamm .


Für die DVU gab Rm Stanko zunächst folgende Erklärung zu Protokoll:

"Wir beantragen, diesen Beschluss nicht zu fassen. Auf folgenden Gründen:

1. Die Stellungnahme enthält einige Widersprüchlichkeiten. Denn einerseits wird gefordert, wichtige zusammenhängende ökologische Flächen im Zusammenhang
zu erhalten. Andererseits droht mit der Annahme des Konzeptes die Zersiedlung ganzer Landstriche im Norden Dortmunds.


2. Vor einigen Jahren ist gerade diese Fläche als wichtige Frischluftschneise ausgewie- sen worden. War das nur Makulatur oder brauchen wir heute keine frische Luft mehr oder gibt es da neue Erkenntisse?

3. Wie Sie selbst, Herr Dr. Langemeyer, bei Ihrem Vortrag in der BV Eving festgestellt haben, gab es und gibt es dort erhebliche Widerstände. Diese sind mittlerweile noch stärker geworden durch die Gründung und durch das Aktiv werden einer Bürger- initiative, die von allen politischen Parteien im Stadtbezirk Eving Unterstützung findet. Darüber hinaus, und das stimmt besonders bedenklich, wurden aus den Nachbar- gemeinden schon Begehrlichkeiten angemeldet. Beschlüsse sollen gefasst worden sein, die da den Anspruch erheben oder die uns den Eindruck erwecken, dass Absprachen außerhalb der parlamentarischen Vertretung getroffen wurden.

4. Unserer Ansicht nach gibt es in Dortmund genügend andere zusammenhängend große Flächen, die mindestens genauso gut geeignet sind, wie die Brechtener Niederung. Wie Sie gerade richtig erwähnt haben, hat die BV Eving gestern diese Vorlage nicht zur Kenntnis genommen."


Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus machte Rm Kröger-Brenner deutlich, dass ihre Fraktion vom Grundsatz her den vorgelegten Gebietsentwicklungsplan begrüße, da hierin auf die nachhaltige Flächenentwicklung und außerdem auf eine freiraumschonende und flächensparende Siedlungspolitik großen Wert gelegt werde.


Probleme habe ihre Fraktion jedoch mit einer Reihe von Änderungswünschen hierzu, die von der Verwaltung diesbezüglich vorgelegt worden seien.

Ihre Fraktion habe deshalb einen entsprechenden Antrag vorgelegt, durch den diese kritischen Vorschläge aus den Vorschlagslisten herausgenommen werden sollen.

Die vorliegende ablehnende Haltung der BV Eving zur Brechtener Niederung mache ihrer Meinung nach beispielhaft deutlich, dass diese Vorschläge in den jeweils betroffenen Stadtbezirken ebenso kritisch gesehen und abgelehnt werden.





Anschließend gab Rm Berndsen (SPD) folgende Erklärung zu Protokoll:

"Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,

ich stimme der Vorlage zum Entwurf des Gebietsentwicklungsplanes zu, aber ich stimme nicht der Ausweisung der Brechtener Niederung als Suchgebiet für ein späteres Gewerbe-
gebiet zu. Ich habe meine Begründung im AUSW hierzu abgegeben und werde sie hier nicht wiederholen."


Bezug nehmend auf die Äußerungen von Rm Kröger-Brenner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) machte auch Rm Münch auf die Widersprüche zwischen dem Entwurf des Ge-

bietsentwicklungsplanes und den von der Verwaltung vorgelegten Änderungswünschen auf-
merksam, die er anhand einiger Beispiele verdeutlichte.

Erfreulich für ihn sei, dass eine Reihe seiner Vorschläge hinsichtlich der Ausweisung von Natur-

schutzgebieten, die in den zuständigen Gremien bedauerlicherweise abgelehnt wurden, nun im Entwurf des Gebietsentwicklungsplanes enthalten seien.


Bezug nehmend auf die ausführliche Diskussion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen machte Rm Jung (CDU) nochmals darauf aufmerksam, dass ein Gebietsent- wicklungsplan, wie er im Entwurf vorliege, letztendlich einen Rahmen beschreibe, den man ausnutzen könne, aber nicht müsse.


Dies sollte man besonders bei der Frage berücksichtigen, ob man einzelne Flächen in diesem Plan hinein nehme oder nicht. Vor dem Hintergrund, dass der Gebietsentwicklunsplan eine recht lange Geltungsdauer habe, sei es seiner Meinung nach von daher richtig, die zum Teil kritisierten Bereiche als Suchfelder beizubehalten, um somit Optionen für die Zukunft zu haben. Dass dies aus örtlicher Sicht zum Teil auch anderes gesehen werde, sei für ihn auch nachvollziehbar.


Auf Seiten der SPD-Fraktion begrüßte Rm Harnisch den vorliegenden Entwurf des Gebiets-

entwicklungsplanes mit den damit verbunden Änderungsvorschlägen, der seiner Einschät-
zung nach eine gute Grundlage für die weitere Entwicklung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund darstelle.

Wie auch Rm Jung (CDU) sieht auch Rm Harnisch (SPD) die zum Teil kritisierten Suchfelder als Optionen für die Zukunft an, die aber noch keine endgültige Festlegungen darstellen.

Dass dies zum Teil von seinen eigenen Fraktionskollegen aus örtlicher Betroffenheit anders gesehen werde, respektiere man.



Die darauf anschließende Diskussion wurde letztendlich durch einen von Rm Hovermann (CDU) gestellten Antrag auf Schluss der Debatte, der mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus sowie der Stimme von Rm Münch beschlos-
sen wurde, beendet.


Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, der DVU sowie der Stimme von Rm Münch
folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 09.07.2002
ab:

1. Der Rat begrüßt die Stellungnahme der Stadt zum Entwurf des Gebietsent-
wicklungsplanes insofern, als eine Verpflichtung zur nachhaltigen Raument-
wickklung durch Förderung einer freiraumschonenden und flächensparenden
Siedlungsentwicklung anerkannt wird.

2. Der Rat stellt fest, dass einzelne Änderungswünsche diesem Ziel entgegen-
stehen und fordert die Verwaltung auf, diese aus den entsprechenden Vor-
schlagslisten herauszunehmen:

Allgemeine Siedlungsbereiche:

Lfd. Nr.: 5 Scharnhorst West
Lfd. Nr..: 8 Brackel Wickede-West
Lfd. Nr.: 11 Tulpenstraße
Lfd. Nr.: 14 Hörde, Holzen
Lfd. Nr.: 16 Marina Achenbach

Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche:

S 2 Suchraum Eving, Brechtener Niederung
S 3 Suchraum Hombruch, Salingen
S 4 Suchraum Mengede, Groppenbruch
Lfd. Nr.: 5 Brackel, Asseln (REWE-Erweiterung)
Lfd. Nr.: 8 a/b Hombruch, Technopark

Die Flächen

Lfd. Nr.: 2 Bornstraße
Lfd. Nr.: 6 Aplerbeck-Ost
Lfd. Nr.: 9 Lütgendortmund, Indupark

sollten weiter als Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche geführt werden und sind insofern von der Änderungsliste zu streichen.


2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, der DVU, der Stimme von Rm Münch
sowie einigen Gegenstimmen von Mitgliedern der CDU-Fraktion bzw. der
SPD-Fraktion aus den betroffenen Stadtbezirken folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die beiliegendende Stellungnahme zum Entwurf des Gebietsentwicklungsplanes (GEP) für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Dortmund/ Kreis Unna/ Hamm einschließlich der sich aus dem bei- gefügten Deckblatt ergebenden Änderungen der zeichnerischen Darstellungen
und beauftragt die Verwaltung, die Stellungnahme an die Bezirksregierung weiterzugeben.

Er bittet den Regierungspräsidenten (Bezirksplanungsbehörde), die im einzelnen beschlossenen Anregungen und Bedenken im weiteren Erarbeitungsverfahren zu diesem Planentwurf zu berücksichtigen.



zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hu 115/2 - Littgenloh - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss;

II. Satzungsbeschluss zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hu 115/2;
III. Beifügung einer Begründung
(Drucksache Nr.: 02802-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,

I. den Bebauungsplan Hu 115/2 - Littgenloh - in dem unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern (Änderung Nr. 1);

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. III FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hu 115/2 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich als Satzung;

Rechtsgrundlage:

§ 10 i. V. m. § 13 BauGB und i. V. m. den §§ 7 und 41 GO.

III. der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hu 115/2 die Begründung vom 03.06.2002 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB.


zu TOP 3.6
Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2001 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Friedhöfe Dortmund"
(Drucksache Nr.: 02722-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt beschließt

1. die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2001 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Friedhöfe Dortmund" (Anlagen I-V),


2. die Feststellung der Eröffnungsbilanz der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Friedhöfe Dortmund" in der vorliegenden Fassung mit folgenden Auflagen:

1. Der Einrichtung werden die aufgrund einer Vollkostenrechnung nachgewiesenen jährlichen Aufwendungen für Grabstätten, für die

eine Passivierung der Gebühreneinnahmen nicht erfolgt (alle Bereiche ausgenommen Nord und Wellinghofen), erstattet.

2. Der Einrichtung werden die entstehenden Unterdeckungen für die Bereiche Nord und Wellinghofen erstattet.

3. Hiervon unberührt bleiben solche Leistungen, die gegenüber Dritten nicht gebührenfähig sind und im Interesse der Stadt erbracht werden (Grünflächenanteil, Ehrengrabstätten). Diese Leistungen werden entsprechend § 10 Abs. 2 EigVO erstattet.

4. Die Zahlungsverpflichtung nach 1. kann durch den Stadtkämmerer jederzeit abgelöst werden.


3. die Entlastung der Werkleitung,

4. den Jahresgewinn 2001 auf neue Rechnung vorzutragen unf für die Passivierung weiterer Grabnutzungsrechte zu verwenden.

5. Der Rat benennt für die Wirtschafts- und Jahresabschlussprüfung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Friedhöfe Dortmund" für das Jahr 2002

die WIBERA -Wirtschaftsberatung AG-, Niederlassung Dortmund.

zu TOP 3.7
Beteiligung der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) an der Abfallentsorgungsgesellschaft des Märkischen Kreises mbH (AMK).
(Drucksache Nr.: 02904-02)

Auf Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus begründete Rm Krüger die ablehnende Haltung seiner Fraktion hinsichtlich der Verwaltungsvorlage zum o. a. Tages-

ordnungspunkt.

Hierbei brachte er zum Ausdruck, dass zum einen das vorliegende Verhandlungsergebnis seiner Einschätzung nach für die Stadt Dortmund nicht optimal sei, zum anderen mit die-
sem Vertragsverhältnis die Verbrennung des Dortmunder Hausmüll festgeschrieben werde, was natürlich nicht im Sinne seiner Fraktion, die eine biomechanische Abfallbehand- lungsanlage immer wieder gefordert habe, seien könne.


Dagegen begrüßten seitens der CDU-Fraktion Rm Jung bzw. auf Seiten der SPD-Fraktion

Rm Prüsse das vorliegende Verhandlungsergebnis, das ihrer Einschätzung nach für die Stadt Dortmund eine Entsorgungssicherheit unter gleichzeitiger Beibehaltung des Gebührenniveaus gewährleiste.





Der Rat der Stadt fasst daraufhin bei Stimmenthaltung der von Rm Münch mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste sowie der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. nimmt das Ergebnis der Ausschreibung des Märkischen Kreises für eine

49 %-Beteiligung an der AMK mbH und die damit verbundene hälftige
Beteiligung der EDG an dem vom Märkischen Kreis ausgeschriebenen
49 %-Anteil an der AMK mbH zur Kenntnis.

2. beauftragt und ermächtigt die Verwaltung, die der Belieferung des MHKW Iserlohn, der MVA Hamm und der MVA Hagen zugrundeliegenden Leistungsverträge zwischen der EDG und der Stadt Dortmund in Abstimmung mit der EDG an die Laufzeit der Verträge zur Belieferung dieser Müllverbrennungsanlagen durch die EDG anzupassen.

zu TOP 3.8
Vorschlag der SPD-Fraktion vom 26.06.2002 mit der Bezeichnung "Städtischer Entwicklungsbericht zur Zukunft der Großstadt Dortmund"
SPD-Fraktion
Vorschlag zur TO
(Drucksache Nr.: 02952-02)

Rm Harnisch (SPD) wies daraufhin, dass seine Fraktion den zu dem o. a. Tagesordnungspunkt vorgelegten Antrag vom 09.07.2002 zu einer Anfrage umgewidmet habe.

Der Rat der Stadt zeigte sich mit dieser Verfahrensweise einverstanden.


zu TOP 3.9
Bauleitplanung;
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Lü 166 - Wasserturm Bövinghausen - gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne "Ölbachtal"
- Teilgebiet Dortmund - und Lü 119 - Verkehrsflächen für die Provinzialstraße (B 235) -
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium;

II. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium;
III. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium;
IV. Entscheidung über Anregungen;
V. Beifügung einer aktualisierten Begründung;
VI. Satzungsbeschluss; VII. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages
- Teil B -;
VIII. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
im räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Lü 166;
IX. Information des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
(Drucksache Nr.: 02852-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:



IV. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Lü 166 geprüft und beschließt:

a) die Anregungen unter Punkt 14.1 dieser Vorlage teilweise nicht zu berücksichtigen sowie die Anregungen unter Punkt 14.2 und 14.3

gänzlich nicht zu berücksichtigen,

b) die Anregungen unter Punkt 14.1 dieser Vorlage teilweise zu berücksichtigen sowie die unter Punkt 15 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung.

V. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Lü 166 - Wasserturm Bövinghausen - offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 28.01.2002 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 15 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 10.06.2002 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Lü 166 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB.

VI. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Lü 166 einschließlich der unter der Ziffer IV aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich als Satzung (gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne "Ölbachtal" - Teilgebiet Dortmund - und Lü 119 - Verkehrsflächen für die Provinzialstraße (B 235) -.

Rechtsgrundlage:

§ 10 und § 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeinde- ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW

S.666; SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.


VII. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil B - (siehe Anlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:

§ 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

VIII. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Lü 166.

Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

zu TOP 3.10
Bauleitplanung
Bebauungsplan Hö 205 - Kattenkuhle - Änderung Nr. 7 im vereinfachten Verfahren nach

§ 13 BauGB
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,
II. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
III. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung und das Beschlussgremium,
IV. Beschluss zur Reduzierung des Änderungsbereiches
V. Beifügung einer Begründung
VI. Satzungsbeschluss
VII. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd
VIII. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Hö 205
IX. Information des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
(Drucksache Nr.: 02812-02)


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


IV. Der Rat der Stadt beschließt, den Bereich der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes
Hö 205 um einen ca. 2,50 m breiten und ca. 125 m langen Streifen der Verkehrsfläche Am Lohbach (Flurstück 1426) zu reduzieren. Der neue Änderungsbereich ist unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:

§ 13 i. V. m. § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung sowie i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S.666, SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.


V. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungs-Entwurf offengelegte Begründung vom 20.02.2002 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 14 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 10.06.2002 dem Bebauungsplan Hö 205 - Änderung Nr. 7 beizufügen.



Rechtsgrundlage:

§ 13 i. V. m. § 9 Abs. 8 BauGB.

VI. Der Rat beschließt die Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Hö 205 einschließlich der unter Ziffer V aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschrie- benen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 13 i. V. m. § 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.


VII. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Hö 205 - Kattenkuhle - Teile des Landschaftsplanes Dortmund-Süd (s. Ziffer 8 dieser Beschlussvorlage) außer Kraft treten werden.

Rechtsgrundlage:

§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der
Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 15.08.1994 (GV NW S. 710, SGV NW 791), geändert durch Gesetz vom 02.05.1995 (GV NW S. 283).


VIII. Der Rat beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 7.

Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.


zu TOP 3.11
Änderung Nr. 20 des Bebauungsplanes Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost - nach § 13 BauGB
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,

II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Entscheidung über Anregungen;
V. Beifügung einer Begründung;
VI. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 02860-02)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.



zu TOP 3.12

Feststellung des Jahresabschlusses 2001 und Gewinnverwendung 2001 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 02803-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:



Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Der Lagebericht 2001 über das Deponie-Sondervermögen der Stadt Dortmund und der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2001 werden festgestellt.

2. Der Jahresgewinn 2001 des Deponie-Sondervermögens der Stadt Dortmund in Höhe von 750.000 DM wird an den Haushalt der Stadt abgeführt.

3. Der Bezirksregierung Arnsberg wird vorgeschlagen, als Abschlussprüfer
des Jahresabschlusses 2002 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
BDO Deutsche Warentreuhand AG, Düsseldorf zu beauftragen.

zu TOP 3.13
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen und Grünanlagen"
(Drucksache Nr.: 02711-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen und Grünanlagen" mit Gesamtkosten in Höhe von 867.084,- Euro.

Mit der Maßnahme wird erst begonnen, wenn die erforderlichen Zuwendungsbescheide bzw. Genehmigungen zu einem förderungsunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn vorliegen.

Finanzierung (Gesamtkosten):

Haushaltsjahr: 2002

Eigenanteil Stadt:
Finanzposition: 4390 9850 000 1 36.000,- Euro
4390 7150 000 0 51.982,- Euro
Investitionszuschuss an die Dortmunder
Dienste gGmbH

Förderungsmittel:
Zuschussmittel durch Land und Arbeitsverwaltung
zu Bau- und Personalkosten für die ABM
Naturnahe Entwicklung städt. Freiflächen
und Grünanlagen 779.102,- Euro


Gesamtkosten: 867.084,- Euro



Finanzierung (Ausgaben/städt. Eigenanteil):
(ca. 20% der Gesamtkosten)

Haushaltsjahr: 2002

Finanzposition: 4390 9850 000 1 36.000,- Euro
Vermögens- HH - Investitionszuschuss an die Dortmunder
Dienste gGmbH -

Finanzposition: 4390 7150 000 0 51.982,- Euro
Verwaltungs- HH - Zuschuss an die Dortmunder Dienste
Gesellschaft für Beschäftigungsmaß-
nahmen mbH -


Ausgaben/städt. Eigenanteil gesamt: 87.982,- Euro


Finanzierung (Einnahmen / Zuschüsse Land NRW, Arbeitsverwaltung):
(ca. 80% der Gesamtkosten)

Haushaltsjahr: 2002/2003

Finanzposition: 144.000,- Euro
Vermögens- HH: - Zuweisungen des Landes zu den
Baukosten (Baumaterialien) -

Finanzposition: 635.102,- Euro
Verwaltungs- HH: - Zuweisungen des Landes und der Bundesan-
stalt für Arbeit zu Betriebs- und Personalkosten -

Einnahmen/Zuschüsse gesamt: 779.102,- Euro



Bei einer Änderungen der Förderungsanteile seitens des Landes oder der Arbeitsverwaltung erhöht bzw. verringert dies den Eigenanteil der Stadt Dortmund entsprechend.

Folgekosten:
Haushaltsjahr: ab 2003 (nur Grünanlage Tremonia) 24.696,- Euro

Für die Umgestaltungsmaßnahmen im Bereich der bestehenden Grünanlagen (Regiearbeiten DoDie) entstehen keine zusätzlichen Folgekosten.

zu TOP 3.14
Ruhrpilot
(Drucksache Nr.: 02930-02)

Auf Seiten der CDU-Fraktion erklärte Rm Jostes, dass das Projekt "Ruhrpilot" als Verkehrs-

systemmanagement vom Grundsatz her begrüßenswert sei.

Nach Auffassung seiner Fraktion mache dies aber nur dann Sinn, wenn alle beteiligten Kom-

munen, so wie man dies auch beantragt habe, zustimme.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus begründete Rm Reuter die ablehnende Haltung ihrer Fraktion hinsichtlich des Projektes "Ruhrpilot".

Hierbei machte sie deutlich, dass das beabsichtigte Verkehrssystemmanagement nur dazu diene, die Negativfolgen der zu vielen Kraftfahrzeuge zu lindern. Ihre Fraktion hielte es für sinnvoller, die hierfür geplanten Mittel in die Verbesserung des ÖPNV zu investieren, da nur hierdurch die tatsächlichen Ursachen bekämpft werden können.


Seitens der SPD-Fraktion brachte Rm Prüsse zum Ausdruck, dass seine Fraktion der Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt in der vorgelegten Form zustimmen könne.


Nach dem der Rat der Stadt kontrovers über den von der CDU-Fraktion vorgelegten Antrag diskutiert hatte, schlug StD Fehlemann als Komprimiss vor, den Antrag der CDU-Fraktion dahingehend zu modifizieren, dass alle beteiligten Kommunen der
Kernregion dem Projekt "Ruhrpilot" zustimmen müssen.


Unter Einbeziehung des o. a. Vorschlages von StD Fehlemann fasst der Rat der Stadt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluss:


Der Rat stimmt dem Aufbau des Verkehrssystemmanagement "Ruhrpilot" zu und beauftragt die Verwaltung, alle organisatorischen und rechtlichen Schritte einzuleiten, damit Dortmund am Projekt "Ruhrpilot" teilnimmt. Die Vorbereitungen sind in Abstimmung mit der Dortmunder Stadtwerke AG zu realisieren.

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Verwaltungsvorlage nur mit der Maßgabe zu, dass alle beteiligten Kommunen der Kernregion dem Projekt "Ruhrpilot" zustimmen.

zu TOP 3.15
Grundsanierung und Teilerneuerung der Turnhalle der Paul-Dohrmann-Schule
(Drucksache Nr.: 02814-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:



Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1. Die Durchführung der Investitionsmaßnahme:
Grundsanierung und Teilerneuerung der Turnhalle der Paul-Dohrmann-Schule, Sanderoth 2 in Do-Scharnhorst mit Gesamtkosten von 934.811 Euro.

2. Die Aktualisierung der Prioritätenliste "Schadstoffsanierung und Schulneubauten" vom 26.03.2002.


4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Jahresabschluss der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund zum
31. Dezember 2001
(Drucksache Nr.: 02626-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt stellt gem. § 6 der Betriebssatzung den aufgestellten und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Westfalen-Revision GmbH geprüften Jahresabschluss mit einem Jahresverlust in Höhe von 31.005,01 EUR - vorbehaltlich der Bestätigung durch die Bezirksregierung Arnsberg - fest und entlastet die Geschäftsleitung.

Der Rat beschließt, den Verlust aus dem Gewinnvortrag aus Vorjahren zu tilgen.

zu TOP 4.2
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" (SVTZ)
hier: Erweiterung Mikrostrukturzentrum
(Drucksache Nr.: 02777-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt beauftragt das Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund", die Erweiterung des Mikrostrukturzentrums vorzunehmen. Das Sondervermögen "Verpachtung Technologiezemtrum Dortmund wird ermächtigt, eine Fremdfinanzierung der Maßnahme bis zu einer Höhe von 1.200 T Euro vorzunehmen.

zu TOP 4.3
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Programmschwerpunkt 2: "Förderung der Lokalen Ökonomie"
hier: Start des Teilprojekts "Betriebsentwicklung KMU"
(Drucksache Nr.: 02804-02)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie der FDP folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung des genannten Projekts aus dem Teilbereich Lokale Ökonomie Nordstadt im Rahmen der EU-Initiative URBAN II.

Durch das genannte Projekt werden nach Ablauf der Förderphase keine Folgekosten für den städtischen Haushalt entstehen.

5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

zu TOP 6.1
Beschäftigungsprojekt für Sozialhilfeberechtigte
- Ausweitung "Ganz Dortmund eine saubere Sache" auf das gesamte Stadtgebiet
- Reinigung von Spielplätzen und Grünpflege in den Stadtbezirken
- Verschönerungsmaßnahmen an Schulen
- Pädagogische Hilfskräfte für die Ganztagsbetreuung an Schulen
(Drucksache Nr.: 02953-02)

Nachdem Rm Hengstenberg die zustimmende Haltung seiner Fraktion zu der Verwaltungs-

vorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt kurz erläutert hatte, gab Rm Unger (Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen im Rathaus) folgende Erklärung zu Protokoll:

"Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,

ich möchte für unsere Fraktion das wiederholen, was ich im Sozialausschuss hinsichtlich des Abstimmungsverhaltens auch zu Protokoll gegeben habe. Wir geben zu Protokoll, dass wir das Projekt "Dortmund - eine saubere Sache" nicht unterstützen und wie in der Vergangenheit ablehnen werden, da wir der Meinung sind, es handelt sich hierbei um Arbeitsplätze des ersten Arbeitsmarktes. Diese sollten langfristig von den gleichen Personen besetzt und jährlich umgeschichtet werden.

Wir halten die EDG auch für ein Unternehmen, das sich eine solche Investition an Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen leisten könne.


Punkt 1 lehnen wir also ab. Aber, damit wir hier nicht verschiedene Sachen beschließen oder ablehnen müssen, stimmen wir unter dieser Protokollnotiz der Gesamtvorlage dann zu."


Hierauf erwiderte Rm Giese (SPD), dass man der EDG dankbar sein sollte, dass sie ihre Infrastruktur zur Schaffung dieser Arbeitsplätze zur Verfügung stelle.


Unter Einbeziehung der o. a. Protokollanmerkung von Rm Unger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) fasst der Rat der Stadt unter Einbeziehung der vorgelegten redak-

tionellen Änderungen einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt, die vorgeschlagenen Beschäftigungsprojekte für Sozialhilfeberechtigte durchzuführen und die freigewordenen Mittel im Landesprogram "Arbeit statt Sozialhilfe" zur Finanzierung der Beschäftigungskosten umzuschichten. Die notwendigen Mittel zur Vergabe von Malerarbeiten an Dortmunder Schulen werden durch Umschichtung innerhalb des Unter- abschnittes 0354 - Immobilienwirtschaft - entsprechend bereitgestellt.

zu TOP 6.2
Familienpolitische Leitlinie für die Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 02937-02)

Die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt wurde eingebracht und zur weiteren Beratung an die zu beteiligenden Gremien überwiesen.


7. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 7.1
Theater Dortmund
Wirtschaftsplan 2002/2003 für die Zeit vom 01.08. 2002 bis 31.07.2003.
(Drucksache Nr.: 02903-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2002/2003 des Theaters Dortmund für die Zeit vom 01.08.2002 bis 31.07.2003, der sich zusammensetzt aus:

- dem Erfolgsplan 2002/2003
mit einem Eigenanteil der Stadt
in Höhe von 27.357.565 Euro (Anlage 1)
- dem Vermögensplan 2002/2003
in Höhe von 3.323.400 Euro (Anlage 2)
- der Stellenübersicht (Anlage 3)
- der Finanzplanung (Anlage 4)
- dem Investitionsplan für die Wirtschaftsjahre
2002/2003 bis 2006/2007 (Anlage 5)
- dem Produkt- und Leistungsplan 2002/2003 (Anlage 8)

Die Finanzplanung für die kommenden Haushaltsjahre bis zum Jahr 2007 wird dem von der Theaterleitung dargestellten Mittelbedarf angepasst und entsprechend ab dem Wirt- schaftsjahr 2002/2003 erhöht.

Im Gegenzug wird die Theaterleitung beauftragt, bis zum Herbst 2002 ein Strukturpapier zu entwickeln und dem Rat vorzulegen, das für die Zukunft einen finanziellen Entlastungseffekt in der Größenordnung der beschlossenen Mittelerhöhung ausweist.

Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Theater bei Bedarf im Rahmen einer Liquiditätshilfe notwendige Betriebsmittel auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustellen; damit ist keine Zuschusserhöhung verbunden.

Der Rat der Stadt stimmt dem von der Theaterleitung vorgeschlagenen Eintrittspreisen ab der Spielzeit 2002/2003 (Anlage 6) zu.

Bei Sonderveranstaltungen wird die Theaterleitung ermächtigt, marktorientierte Eintrittspreise zu erheben.

Der Rat der Stadt nimmt die Verfahrensweisen hinsichtlich der Nutzung von Spielstätten des Theaters Dortmund durch Dritte auf der Grundlage der Sachverhaltsdarstellung zur Kenntnis.


8. Schule

zu TOP 8.1
Schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Mengede
(Drucksache Nr.: 02679-02)

Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 8.2
Pavillonersatz und schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Dortmund-Aplerbeck
(Drucksache Nr.: 02684-02)

Die Vorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung abgesetzt.

zu TOP 8.3
Fritz-Henßler-Berufskolleg der Stadt Dortmund; hier: Einrichtung einer Dependance im Bildungszentrum Hansemann
(Drucksache Nr.: 02720-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt im Rahmen einer Kooperation mit der Handwerkskammer Dortmund
die Einrichtung einer Dependance des Fritz-Henßler-Berufskollegs der Stadt Dortmund
im Bildungszentrum Hansemann der Handwerkskammer Dortmund, Barbarastr. 7,
44357 Dortmund, als Unterrichtsort für den Ausbildungsberuf "Gerüstbauer/in"zum
Schuljahr 2002/03

zu TOP 8.4
Selbstständige Schule
(Drucksache Nr.: 02922-02)

Nachdem die Sprecher der im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen das Modellvorhaben "Selbstständige Schule" generell begrüßt hatten, fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt, vorbehaltlich der Beschlüsse der schulischen Mitwirkungsgremien, die Teilnahme der Stadt Dortmund mit den in der Anlage 2 aufgeführten Schulen an dem Modellvorhaben "Selbstständige Schule" und stimmt dem Abschluss der Koope- rationsvereinbarungen zu.

9. Kinder und Jugend

zu TOP 9.1
Teilnehmerbeiträge für Veranstaltungen in der Kinder- und Jugendförderung
(Drucksache Nr.: 02425-02)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Haupt- und Finanz-

ausschusses vor:

Die Verwaltung wird verpflichtet, alle zwei Jahre einen Bericht über die Einnahmen und Ausgaben bei Veranstaltungen in der Kinder- und Jugendförderung vorzulegen.


Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagenen Teilnehmerbeiträge für Veranstaltungen in der Kinder- und Jugendförderung.
zu TOP 9.2
1. Leistungen nach dem Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse und
-ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz - UVG)
hier: Finanzierung der Mehrbelastungen, die sich für die Stadt Dortmund ab 2002 ff. durch das Haushaltsbegleitgesetz NW zum Landeshaushalt 2002 ergeben.
2. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch IX-( SGB-IX )- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
hier: Genehmigung zur Finanzierung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch-IX ab 2002 ff. für junge Menschen.
(Drucksache Nr.: 02582-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die vorgeschlagene Finanzierung der sich durch das Haushaltsbegleitgesetz NW zum Landeshaushalt 2002 und durch das Sozialgesetzbuch IX ergebenden Mehrbelastungen für die Haushaltsjahre 2002 ff..

Anschließend übernahm Bm Miksch die Leitung der Sitzung.

10. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 10.1
Jahresabschluss 2001 der Stadtsparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 28 Abs. 2 Sparkassengesetz
(Drucksache Nr.: 02838-02)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt erteilt dem

Verwaltungsrat,
Kreditausschuss und
Vorstand

der Stadtsparkasse Dortmund für das Geschäftsjahr 2001 Entlastung.

Auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates der Stadt vom 1. Februar 1990 und 5. April 2001 beschließt er, von dem ausschüttungsfähigen Teil gem. § 28 Abs. 2 SpkG NW einen Betrag von 1.022.583,76 Euro ( entspricht 2 Mio. DM) unmittelbar der Stadt Dortmund zuzuführen. Die Stadt Dortmund hat diesen Betrag für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Der weitere ausschüttungsfähige Teil gem. § 28 Abs. 2 SpkG NW in Höhe von 1.534.404,89 Euro (ent-

spricht 3 Mio. DM) ist der Sicherheitsrücklage der Stadtsparkasse Dortmund zuzuführen.


An der Beratung und Abstimmung nahmen die Mitglieder des Verwaltungsrates und des Kreditausschusses der Stadtsparkasse Dortmund sowie Rm Carl (CDU) nicht teil.


zu TOP 10.2
Aufstellung des Doppelhaushalts 2003/2004 und der Finanzplanung bis 2007
hier: Maßnahmen der Verwaltung zur strukturellen Verbesserung des Verwaltungshaushalts in den Jahren 2003, 2004 und 2005 in Höhe von je 10 Mio. Euro
(Drucksache Nr.: 02683-02)

Bei Stimmenthaltung von Rm Münch fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus sowie der DVU folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt beschließt die Maßnahmen der Verwaltung zur strukturellen Verbesserung des Verwaltungshaushalts.

zu TOP 10.3
Satzung zur siebten Änderung der Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 02864-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur siebten Änderung der Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund.

zu TOP 10.4
Ergebnis der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2001
Bildung von Haushaltsausgaberesten 2001
(Drucksache Nr.: 02847-02)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus brachte Rm Krüger zum Ausdruck, dass die Zustimmung seiner Fraktion zu der o. a. Verwaltungsvorlage unter dem Vorbehalt stehe, dass man selbstverständlich nicht der Fortführung der Maßnahmen zustimme, die man im vorhinein bereits abgelehnt habe. Beispielhaft hierfür nannte er Maßnahmen wie Grunder-

werb im Zusammenhang mit dem Flughafenausbau bzw.den Ausbau der Brennaborstraße.


Unter Einbeziehung der o. a. Anmerkung von Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund nimmt von dem Ergebnis der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2001 Kenntnis.

Ferner genehmigt der Rat der Stadt Dortmund die von der Verwaltung gebildeten Haushaltsausgabereste 2001 in Höhe von insgesamt 120.030.255,87 DM und

beschließt die Fortsetzung der daraus zu finanzierenden Maßnahmen.

Anschließend übernahm wiederum OB Dr. Langemeyer die Leitung der Sitzung.



zu TOP 10.4
Infrastrukturrevision (Phase 2: Systematische Vorgehensweise)
(Drucksache Nr.: 02496-02)

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit lagen folgende Anträge vor:


a) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 23.05.2002

1. Die Analyse der Infrastrukturbedarfe erfolgt kleinräumig und unter Berück-

sichtigung der jeweiligen Fehlbedarfe. Ziel der Infrastrukturrevision ist eine
qualitativ gute und quantitativ ausreichende dezentrale Versorgungsstruktur.

2. Die Verwaltung wird aufgefordert, divergierende Annahmen zur Bevölkerungs-
entwicklung, die einerseits bei der Realisierung des dortmund-projectes, ande-
rerseits im Zuge der gesamtstädtischen Infrastrukturrevision zugrunde gelegt
werden, in Übereinstimmung zu bringen, um über eine verlässliche Planungs-
grundlage zu verfügen.

3. Bei der Ermittlung der Infrastrukturbedarfe wird der Tatsache Rechnung ge-
tragen, dass sie als weiche Standortfaktoren geeignet sind, den Wohnstand-
ort Dortmund attraktiver zu machen und einen Beitrag zur Milderung des Ab-
wanderungstrends zu leisten.



b) Antrag der CDU-Fraktion vom 18.06.2002

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, bei der Umsetzung der Infrastrukturrevision
die Restrukturierungsmaßnahmen im Bereich Primarschulen und Kindergärten/Kinder-
tageseinrichtungen

1. immer die Analyse und entsprechende Handlungskonzepte vollständig für
jeden einzelnen Stadtbezirk zu erstellen und unter breiter Beteiligung der
Bezirksvertretungen zu diskutieren,

2. die absehbare Bevölkerungsentwicklung des Stadtbezirks zu berücksichtigen,

3. ein attraktives Angebot zu erhalten, um Abwanderungstrends nicht zusätzliche
Nahrung zu geben.



Unter Einbeziehung der beiden o. a. Anträge fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung.



zu TOP 10.6
Stand der Rechnungslegung bei den Eigenbetrieben
der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 02836-02)

Die Stellungnahme der Verwaltung zu der o. a. Anfrage der CDU-Fraktion vom 18.06.2002 lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 10.7
Umwandlung der Städtischen Kliniken in eine gGmbH
hier: Feststellung des Jahresabschlusses der Städtischen Kliniken für das

Wirtschaftsjahr 2001
Ausgliederungsvertrag
(Drucksache Nr.: 02857-02)

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit bat Rm Frebel (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) um Einzelabstimmung.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:


1. Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den als Anlage beigefügten Jahresabschluss
der Städtischen Kliniken für das Wirtschaftsjahr 2001 mit einer Bilanzsumme von
DM 422.664.133,32 und einem Jahresfehlbetrag von DM 12.370.857,71 zur Kenntnis und stellt das Ergebnis fest.

Der Jahresfehlbetrag ist mit der Gewinnrücklage (DM 4.956.010,32) sowie der verbleibende Rest in Höhe von DM 7.414.847,39 mit der Kapitalrücklage zu verrechnen.


2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus sowie der Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Abschluss des Ausgliederungsvertrages zu und ermächtigt den städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Dortmund gGmbH vorzunehmende Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit der Ausgliederung abzuschließen, Erklärungen entgegenzunehmen und das Stimm- recht der Stadt Dortmund auszuüben.


zu TOP 10.8
Zukunft der Landesentwicklungsgesellschaft
(Drucksache Nr.: 02950-02)

Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus begründete Rm Reuter den von ihrer Fraktion vorgelegten Antrag hinsichtlich der Zukunft der Landesentwicklungsgesellschaft.

Hierbei machte sie deutlich, dass diese Gesellschaft ein wichtiges wohnungspolitisches Element des Landes sei. Weiterhin erläuterte sie, die Folgen, die sich aus dem Verkauf der Landesbeteiligung an der Landesentwicklungsgesellschaft ergeben würden. Von daher forderte sie den Rat der Stadt auf, die diesbezüglich von ihrer Fraktion vorgelegten Resolution zu unterstützen.


Abschließend zeigte sich Rm Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) über das Verhalten der SPD-Fraktion in dieser Angelegenheit verwundert, da die SPD-Fraktion entge-
gen ihrer ursprünglichen Absicht nun die anfangs gemeinsam geplante Resolution nicht mehr mittragen wolle.


Auf Seiten der CDU-Fraktion verdeutlichte Rm Horitzky die ablehnende Haltung ihrer Fraktion bezüglich der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vorgelegten Resolution hin- sichtlich der Zukunft der Landesentwicklungsgesellschaft.

Hierbei empfahl sie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus mit ihren Parteifreunden in Düsseldorf einmal zu sprechen, da schließlich der zuständige Wohnungsbauminister auch der Partei der Grünen angehöre.

Anstatt hier eine Resolution zu verabschieden, halte es die CDU-Fraktion für sinnvoller, dafür Sorge zu tragen, dass der Verkauf von Wohnungen möglichst sozialverträglich erfolge. Hierzu gehöre es beispielsweise, die Wohnungen vorrangig an die bisherigen Mieter bzw. ihre Ver-

wandten zu veräußern.


Für die SPD-Fraktion nahm Rm Harnisch zu dem von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vorgelegten Resolution Stellung und legte dabei die Gründe dar, wieso seine Frak-

tion entgegen der ursprünglichen Absicht die vorgelegte Resolution der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rathaus nicht mittragen könne.


Weiterhin machte er deutlich, dass es seiner Ansicht nach genügend Beispiele in Dortmund gebe, bei denen Wohnungsunternehmen ihre Wohnungen an die entsprechenden Mieter verkauft haben und damit letztendlich zur Steigerung der Eigentumsquote beigetragen haben.


Bei Stimmenthaltung von Rm Münch lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus folgende Resolution an die Landesregierung ab:

Der Rat der Stadt Dortmund sieht die Landesentwicklungsgesellschaft als wesentliches woh-
nungspolitisches Instrument des Landes an.

Der Rat sieht es als Auftrag der LEG an, durch Strukturpolitik und Investitionen für gleiche Lebensverhältnisse in NRW zu sorgen und ein zeitgemäßes Wohnen zu bezahlbaren Mieten für breite Schichten der Bevölkerung zu ermöglichen.

Vor diesem Hintergrund kann es nicht im Sinne der Ruhrgebietskommunen sein, dass durch den Verkauf der Landesbeteiligung die Landesfinanzen konsolidiert werden und damit die dringend erforderliche öffentlich-rechtliche Kontrolle der LEG nicht mehr gewährleistet ist.

Angesichts der Tatsache, dass immer mehr Wohnungsunternehmen Wohnungsbestände verkaufen und dabei in der Regel die lukrativen, attraktiven Bestände als erstes aufgeben, ist es umso notwendiger, bezahlbare und sichere Wohnungen anbieten zu können und damit regulierend in den Wohnungsmarkt eingreifen zu können. Immerhin geht es um 110 000 Wohnungen im Eigenbestand und bei Beteiligungsunternehmen, 800 Gewerbeimmobilien sowie ein Investitionsvolumen von jährlich über 250 Mio. Euro und nicht zuletzt 1200 feste Arbeitsplätze. Bei 85 % der Wohnungen handelt es sich um belegungs- und preisgebun-
dene Wohnungen, um Mietermitbestimmung.

Vor dem Hintergrund einer Vielzahl von strukturell notwendigen und von der LEG in der Vergangenheit geleisteten Aufgaben, fordert der Rat die Landesregierung auf, die Landesbeteiligung an der Landesentwicklungsgesellschaft mbH zu erhalten.

Der Rat unterstützt das Aktionsbündnis "Zukunft der LEG" und seine Forderungen nach Erhalt der LEG, einer Verhinderung weiterer Wohnungsverkäufe, einer Ausweitung der Mietermitbe-
stimmung und einer Aufrechterhaltung des Modernisierungsstandards sowie der Instandset-
zungsarbeiten.

Der Rat wird sich gegenüber der Landesregierung dafür einsetzen, dass die Interessen der MieterInnen auch künftig sichergestellt sein werden.

zu TOP 10.9
Modellprojekt zur Einführung eines doppischen Kommunalhaushalts in NRW;
5. Sachstandsbericht
(Drucksache Nr.: 02865-02)

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht sowie die Teileröffnungsbilanz zum 01.01.2002 für die Pilotämter der ersten Welle zur Kenntnis.

zu TOP 10.10
Kommunale Energie-Beteiligungsgesellschaft mbH (KEB)
Umwandlung der GmbH in eine AG
(Drucksache Nr.: 02892-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Vertreter der Stadt Dortmund in der Gesellschafterversammlung der Kommunale Energie-Beteiligungsgesellschaft mbH (KEB) wird ermächtigt, einem Rechtsformwandel der KEB GmbH bzw. der Einrichtung einer neuen Zwischengesellschaft zuzustimmen, alle hierzu erforderlichen Beschlüsse zu fassen und zweckdienliche Erklärungen im Namen der Stadt Dortmund abzugeben.

Dem Abschluss von Wertpapierleih- oder pensionsverträgen über die zukünftigen KEB-Aktien der Stadt Dortmund zum Zwecke der Ertragsoptimierung stimmt der Rat der Stadt Dortmund ebenfalls zu.

zu TOP 10.11
Beteiligungsverwaltung
(Drucksache Nr.: 02954-02)
Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.



zu TOP 10.12
Gemeinsamer Vorschlag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion vom 14.06.2002 mit der Bezeichnung "Kommunale Wirtschaftspolitik in Dortmund"

Auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 04.07.2002 fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt beabsichtigt, Vorschläge und Anregungen aus dem Schlussbericht
der Wibera über das Projekt zur Optimierung der Unternehmensbeteiligungen der
Stadt Dortmund konsequent umzusetzen. Er verweist auf die Beschlussvorlage,
Drucksache Nr.: 00801-01 vom 05.04.2001 zum Tagesordnungspunkt "Optimierung
der städtischen Unternehmensbeteiligungen" in den Sitzunegn des HFA vom 03.05.01
und des Rates vom 10.05.01. Dabei sind auch geeignete Ergebnisse des Berichtes
über die vergleichende Untersuchung Beteiligungsverwaltung (Innenministerium NRW aus 09/01) sowie der "Hinweise für die Steuerung und Kontrolle städtischer
Beteiligungen" der Arbeitsgemeinschaft Beteiligungspolitik des Deutschen Städte-
tages zu berücksichtigen.

2. Der Rat der Stadt erwartet vor allem Aussagen zur Weiterentwicklung des städtischen
Beteiligungscontrolling, zur Vereinbarung von Leistungs- und Ergebniszielen mit den
städtischen Beteiligungsunternehmen sowie den städtischen Eigenbetrieben unter
Berücksichtigung von jeweiligen Branchen-Benchmarks.

3. Neben dem regelmäßigen Bericht über die Entwicklung der städtischern Einnahmen
und Ausgaben sollen auch die Quartalsberichte aller städtischen Eigenbetriebe, eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und Sonderverögen dem Haupt- und Finanz-
ausschuss zur Kenntnis vorgelegt werden.

4. Der Rat der Stadt Dortmund beabsichtigt, die Diskussion mit den Vorständen und
Geschäftsführern der städtischen Unternehmen im Nachgang zur Beratung des
Wibera-Gutachtens "Optimierung der städtischen Unternehmensbeteiligungen"
aus 2001 fortzusetzen.

Diskussionsbedarf besteht insbesondere im Bereich der steuerlichen Optimierung
und verstärkter Zusammenarbeit der Gesellschafaten untereinander und mit der
Stadt. Außerdem muss ein Schwerpunkt liegen in der Diskussion über Chancen
und Risiken, die sich aus veränderten Wettbewerbs- und Marktbedingungen erge-
ben können. In diesem Zusammenhang sollen auch Fragen der Kooperation mit
Dritten z. B. in der Form von Public Private Partnerships sowie aufgabenbezogener
Kooperationen mit dem heimischen Mittelstand diskutiert werden.

5. Der Rat der Stadt beschließt die Durchführung einer gesonderten Sitzung des
HFA im 04. Quartal 2002.

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Bestellung eines Mitglieds für den Vorstand der Stadtsparkasse Dortmund
(Drucksache Nr.: 02882-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Bestellung von Herrn Jörg Busatta, geboren
am 16. Februar 1962, wohnhaft in 44137 Dortmund, Beurhausstraße 60, zum Mitglied des Vorstandes der Stadtsparkasse Dortmund ab 1. Mai 2003 durch den Verwaltungsrat.

An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Carl (CDU) nicht teil.

zu TOP 11.2
Verlängerung der allgemeinen Ladenöffnungszeiten aus Anlass von Veranstaltungen in der Dortmunder Innenstadt am 05.10.2002, 02.11.2002, 23.11.2002 und 04.01.2003
(Drucksache Nr.: 02906-02)

StR'in Greive machte zunächst darauf aufmerksam, dass die Dortmunder Kirchen mit der Bitte an den Oberbürgermeister sowie an die im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen gewandt haben, den Beginn des Weihnachtsmarktes auf den 25.11.2002 und damit dem Montag nach dem Totensonntag zu verschieben, was aus ihrer Sicht allein schon aus juristischen Gründen problematisch sei.


Anschließend äußerte sich Rm Brunsing recht kritisch zu dem Vorschlag der Verwaltung, die allgemeinen Ladenöffnungszeiten innerhalb eines recht kurzen Zeitraumes an vier Samstagen zu verlängern, was letztendlich nicht im Interesse der betroffenen Beschäftigten sein könne.


Als besonders kritisch dabei betrachtete er Bezug nehmend auf ein Urteil des OVG Rheinland-Pfalz die Eröffnung des Weihnachtsmarktes am 23.11.2002 und die damit ver-
bundene Verlängerung der Ladenöffnungszeit.



Ergänzend fügte Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) hinzu, dass es begrüßenswert wäre, wenn eine Verschiebung der Eröffnung des Weihnachtsmarktes auf den 25.11.2002 schon in diesem Jahr erreicht werden könnte.


Abschließend erklärte nochmals StR'in Greive, dass eine Verlegung des Weihnachtsmarktes auf den 25.11.2002 ihrer Einschätzung nach aus vertraglichen Gründen nicht mehr möglich sei.



Sie sagte dabei gleichzeitig zu, mit den Kirchen eine einvernehmliche Lösung ab dem Jahr 2003 zu suchen. Das Ergebnis dieser Verhandlung werde sie dann dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorlegen.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin bei Stimmenthaltung von Rm Münch mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus sowie der Stimmen der DVU

folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Absicht des Ordnungsamtes zu, aus Anlass folgender Veranstaltungen jeweils die Verlängerung der allgemeinen Ladenöffnungszeiten freizugeben:

05.10.2002 Pfefferpotthastfest 16.00 - 19.00 Uhr
02.11.2002 Hansemarkt 16.00 - 19.00 Uhr
23.11.2002 Eröffnung des Weihnachtsmarktes 16.00 - 18.00 Uhr.
04.01.2003 Euro Music City 16.00 - 18.00 Uhr

zu TOP 11.3
Sachstand der Verwaltungsreform
(Drucksache Nr.: 02854-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat nimmt den Stand der Verwaltungsreform zur Kenntnis und stimmt den geplanten Maßnahmen zu. Dem Rat wird regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, über den Stand der Verwaltungsreform berichtet.


zu TOP 11.4
Vorschlag der CDU-Fraktion vom 25.06.2002 mit der Bezeichnung "Dritter Markttag"
CDU-Fraktion
Vorschlag zur TO
(Drucksache Nr.: 02951-02)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zu dem o. a. Tagesordnungspunkt folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 10.07.2002 vor:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, die Gebühren für den dritten Markttag (freitags) entsprechend der Gebührensatzung für die Marktnutzung mittwochs

und samstags zu erheben und bisher überzahlte Standgebühren anteilig zurück zu er-
statten. Die derzeit praktizierte Erhöhung der Gebühren für den dritten Markttag gegen-
über den bestehenden Gebühren für die beiden anderen Tage ist nicht akzeptabel.

Der Verwaltung wird der Auftrag erteilt, bis zur September-Sitzung des Rates der Stadt eine überarbeitete neue Gebührensatzung für die Marktnutzung zur Beratung und Beschluss-
fassung vorzulegen, die eine Neukalkulation der der Stadt entstehenden Kosten enthält.


Nach dem Rm Frank (CDU) den o. a. Antrag seiner Fraktion begründet und für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus Rm Brunsing beantragt hatte, diesen an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu überweisen, einigte sich der Rat der Stadt nach kurzer Diskussion auf Vorschlag von Rm Jung (CDU) darauf, dass die Verwaltung für die Sitzung des Rates der Stadt am 26.09.2002, sofern dies nicht möglich sein sollte, am 14.11.2002 eine modifizierte Gebührensatzung für die Marktnutzung vorlegen solle, in der u. a. die Aspekte Öffnung der Märkte bis 15.00 Uhr und einheitliche Abrechnung der Gebühren Berücksichtigung finden.

Außerdem sollte die Möglichkeit eröffnet werden, bei einer Verlängerung des Marktes ent-

sprechende Gebühren, vergleichbar mit denen der Sondernutzungsgebühren, zu erheben.


Eine Abstimmung über den o. a. Antrag der CDU-Fraktion bzw. den von Rm Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) gestellten Überweisungsantrag erübrigte sich hierdurch.


zu TOP 11.5
Neubesetzung des Beirates des Bereiches Sozialakademie des Zentrums für Weiterbildung der Universität Dortmund
(Drucksache Nr.: 02747-02)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, Frau Bürgermeisterin Marianne Wendzinski und
Frau Mechthild Heikenfeld, Hochschul- und Wissenschaftsreferentin, als Beiratsmitglieder
des Bereiches Sozialakademie des Zentrums für Weiterbildung der Universität Dortmund
zu benennen.




Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 19.30 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.





D r . L a n g e m e y e r J u n g
Oberbürgermeister Ratsmitglied







F e u l e r
Schriftführer