N i e d e r s c h r i f t
über die 2. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses
am Donnerstag, dem 09. Dezember 1999, 15.00 Uhr,
im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1




Anwesend waren: OB Dr. Langemeyer

Bm'in Wendzinski SPD
Bm Miksch CDU

Rm Diekneite SPD
Rm Giese SPD
Rm Harnisch SPD
Rm Jörder SPD
Rm Prüsse SPD
Rm Sohn SPD
Rm Starke SPD
Rm Prof. Uhlmann SPD

Rm Böhm CDU
Rm Hengstenberg CDU
Rm Hovermann CDU
Rm Jung CDU
Rm Liedschulte CDU
Bm Miksch CDU
Rm Monegel CDU
Rm Neumann CDU
Rm Reppin CDU

Rm Mohr Bündnis 90 / Die Grünen i. R.
Rm Wetter Bündnis 90 / Die Grünen i. R.





Von der Verwaltung
waren anwesend: StR Fehlemann
StR'in Greive
StR Sierau

LStVD Buchbender
LStVD Mager
LStVD Staschik

Herr Grehl - Personalrat
Herr Nöltner - DOSYS

LStVD Dieckerhoff
StOVR Weber
StVR Feuler




T a g e s o r d n u n g



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 11. November 1999

Genehmigung der Niederschrift über die 46. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Finanzen und Liegenschaften am 25. August 1999







2. Beschlußvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses


2.1 Hauptausschußangelegenheiten

2.1.1 Kanalerneuerung Gersdorffstraße

2.1.2 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 23.11.1999 mit der Bezeichnung
"Stärkung der Bezirksvertretungen"


2.2 Finanzen

2.2.1 Finanzsituationsbericht über die Entwicklung der städtischen Einnahmen
und Ausgaben
Stand: III. Quartal 1999 (01.01.1999 - 30.09.1999)
-Beantwortung von Fragen aus der Sitzung am 11.11.1999-

2.2.2 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
hier: Benennung des Prüfers für den Jahresabschluß



2.3 Personal

2.3.1 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 23.11.1999
mit der Bezeichnung "Kommunales Bündnis für Arbeit"
- Stellungnahme der Verwaltung gem. § 14 Abs. 1 GeschO -

2.3.2 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 24.11.1999 mit der Bezeichnung
"Aufhebung des Einstellungsstops bei der Stadtverwaltung Dortmund"



2.4 Kommunalwirtschaft

2.4.1 Beteiligungsbericht 1998/99

2.4.2 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 23.11.1999 mit der Bezeichnung
"Optimierung der städtischen Unternehmensbeteiligungen"

2.4.3 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 24.11.1999
mit der Bezeichnung "Dortmunder Stadtwerke: Konzept 40 Millionen
plus XXL"


Vorbereitung der vom Rat zu entscheidenden Angelegenheiten

- Tagesordnung der Ratssitzung am 16. Dezember 1999 -


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Bauleitplanung;
Bebauungsplan In W 119 -Rosemeyerstraße-
hier: Beschluß zur Verlängerung der Veränderungssperre vom 09.02.1998 um ein Jahr für einen Teilbereich des im Verfahren befindlichen
Bebauungsplanes In W 119 -Rosemeyerstraße-

3.2 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Br 163 -Gewerbegebiet Wickede-Süd-
hier: I. Änderungsbeschluß
II. Bürgerbeteiligung
III. Beschluß einer Satzung über eine Veränderungssperre
für einen Teilbereich der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes
Br 163

3.3 Wohnungstauschberatungsstelle für Seniorinnen und Senioren

3.4 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Max-Ophüls-Platz
von Rheinlanddamm ( B 1 ) bis Lindemannstraße

3.5 Einzelsatzung gem. § 3 Abs.6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im
Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Silberstraße von Kolpingstraße
bis Hansastraße

3.6 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im
Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Kolpingstraße von Silberstraße
bis Schwarze-Brüder-Straße und Schwarze-Brüder-Straße von Kolpingstraße
bis Mönchenwordt
(Gesamtmaßnahme)



3.7 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im
Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Ermlinghofer Straße von der
Gildenstraße bis zur Straße Am Heedbrink/Stichstraße Ermlinghofer Straße
zu den Häusern Ermlinghofer Straße 25 - 29




4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen -



5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -



6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für arbeitslose Sozialhilfe-
empfänger/-innen
hier: Landesprogramm "Arbeit statt Sozialhilfe"; Verfahren 1999

6.2 Bericht zur Gesamtentwicklung des Hygieneinstitutes und
Medizinaluntersuchungsamtes (53/HM) der Stadt Dortmund



7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Änderung des Wirtschaftsplans 1999 des Eigenbetriebs Kulturbetriebe
Dortmund

7.2 Wirtschaftsplan 2000 und Produkt- und Leistungsplanung für den
Eigenbetrieb Kulturbetriebe Dortmund





8. Schule

- keine Vorlagen -



9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -



10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Satzungen und Gebührenordnungen

10.1.1 Festsetzung der täglichen Leistungsentgelte für das Städtische Institut für Heil- und Sonderpädagogik

10.1.2 Hundesteuer
Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund

10.1.3 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund
(Abfallsatzung - AbfS)

10.1.4 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung
in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) - 2000

10.1.5 Satzung zur zweiten Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über
Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler,
ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose - mit Gebührenordnung

10.1.6 Zoo Dortmund;
hier: Erhöhung/Ermäßigung der Eintrittsentgelte und Veränderung der
Entgeltstruktur

10.1.7 Satzung zur dritten Änderung der Abwassergebührensatzung der
Stadt Dortmund

10.1.8 Satzung und Gebührentarif für Leistungen der Feuerwehr der
Stadt Dortmund

10.1.9 Entgeltordnung für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dortmund


10.1.10 Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften
der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung

10.1.11 Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim der Stadt Dortmund

10.1.12 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2000

10.1.13 Gebührensatzung und Gebührentarif für die Friedhöfe der
Stadt Dortmund

10.1.14 Änderung der Entgeltordnung der Volkshochschule der Stadt Dortmund
vom 01.01.99

10.1.15 Entgeltordnung für die Museen der Stadt Dortmund

10.1.16 Satzung zur sechsten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung
nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund

10.1.17 Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über Erlaubnisse und
Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der
Stadt Dortmund (Sondernutzungssatzung)



11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes
Dortmunder Systemhaus zum 31.12.1998

11.2 Vertrag mit dem Verkehrsverein Dortmund e. V.




Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.00 Uhr von
OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlußfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusss fest.






Zu Ziffer 1
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Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Diekneite (SPD) benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW hin.


1.3 Feststellung der Tagesordnung

Gem. § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung wurde die Tagesordnung auf Antrag der Verwaltung um folgende Punkte erweitert:

3.8 Überbauung des Dortmunder Hauptbahnhofes mit einem Multi-Themen-Center
hier: Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB

10.2 Beteiligung der EDG an der VEW MVA Hamm Holding GmbH und der Edelhoff MVA Hamm Holding GmbH

10.3 Beteiligung der Dortmunder Stadtwerke AG an der zu gründenden "stadtmobil Dortmund GmbH"

11.3 Wirtschaftsplan des Dortmunder Systemhauses,
Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, für das Haushaltsjahr Wirtschaftsjahr 2000

11.4 Freigabe verlängerter Ladenöffnungszeiten in der Dortmunder-In- nenstadt am Sonnabend, dem 08.01.2000 aus Anlaß der Groß-
veranstaltung "Millennium Fest"

Die Dringlichkeit wurde vom Haupt-und Finanzausschuß in allen Fällen ein-
stimmig festgestellt.

Mit diesen Veränderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzaus- schuß einstimmig festgestellt.

Rm Sohn (SPD) erläuterte, daß die Ausschußmitglieder die Einladungen und
Tagesordnungen postalisch erhielten und die Beratungsunterlagen in die Schließ- fächer sortiert würden. Er rege an, jeweils ein Exemplar der Tagesordnung auch mit den Unterlagen in die Schließfächer zu geben.


Außerdem sollte beim Versand von Nachträgen eine um die neuen Punkte
ergänzte Tagesordnung beigefügt werden.

OB Dr. Langemeyer sagte zu, diesem Vorschlag zu entsprechen. Er werde beim Nachversand von dringlichen Vorlagen den Ausschußmitgliedern eine neue
Tagesordnung zuleiten, die dann die aktuelle Beratungsgrundlage sei. Bei der Feststellung der Tagesordnung in der Sitzung könnten ggfs. Punkte wieder
heruntergenommen werden, wenn man sie nicht für dringlich halte.

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses waren einstimmig der Auffassung, daß künftig nach den dargestellten Vorschlägen verfahren werden soll.


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 11. November 1999

Der Haupt- und Finanzausschuß genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11. November 1999.


Genehmigung der Niederschrift über die 46. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Finanzen und Liegenschaften am 25. August 1999

Der Haupt- und Finanzausschuß genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 46. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Liegenschaften am 25. August 1999.







Zu Ziffer 2
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Beschlußvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses


2.1 Hauptausschußangelegenheiten


2.1.1 Kanalerneuerung Gersdorffstraße

Zust. StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuß faßt einsitmmig folgenden Beschluß:

Der Haupt- und Finanzausschuß beschließt für die Kanalerneuerung Gers-
dorffstraße eine Erhöhung der Gesamtkosten um 600.000,00 DM auf 1.700.000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0795 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 1999 150.000,00 DM
Ausgaben 2000 1.250.000,00 DM
Ausgaben 2001 300.000,00 DM

Die Abweichungen gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2000 werden bei den
Beratungen des Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.


2.1.2 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 23.11.1999 mit der Bezeichnung
"Stärkung der Bezirksvertretungen"

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 06. Dezember 1999 vor:

Die Verwaltung wird beauftragt,

1. die Hauptsatzung der Stadt Dortmund, insbesondere § 15, mit dem Ziel zu überarbeiten, den Bezirksvertretungen die gem. §§ 37, 41 der Gemeinde-
ordnung NRW größtzulässige Alleinentscheidungskompetenz zu stadtteilbezogenen Themen zu übertragen.

2. die Bezirke zugleich mit den zur neuen Aufgabenerfüllung erforderlichen Haushaltsmitteln auszustatten,

3. die personelle Ausstattung in den Bezirksverwaltungsstellen entsprechend den zusätzlichen Aufgaben zu erhöhen.

Bei StA 01 soll eine Koordinierungsstelle eingerichtet werden, die als Schnittstelle für Beratung und Koordination arbeitet (z. B. Abstimmung des Vorlagewesens/ Verfolgung der Umsetzung der Beschlüsse der Bezirke durch Ausschuss/ Haupt- ausschuß/ Rat).

OB Dr. Langemeyer gab den Hinweis, daß morgen ein Workshop stattfinden
werde, der sich mit diesem Thema befasse. Deshalb sollten der Antrag und die
Ergebnisse des Workshops gemeinsam diskutiert werden. Darüber hinaus könne aufgrund der Zuständigkeitsverteilung eine Entscheidung über den vorliegenden Antrag nur vom Rat der Stadt getroffen werden.

Rm Mohr (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) regte daraufhin an, den Antrag folgendermaßen zu ändern:

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt, bei der weiteren Diskussion über die künftigen Zuständigkeiten der Bezirksvertretungen von den Grundsätzen im gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 06 Dezember 1999 auszugehen.

Der Haupt- und Finanzausschuß stimmte dem gemeinsamen Antrag von CDU- Fraktion und Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 06.12.1999 mit der von Rm Mohr vorgeschlagenen Modifizierung einstimmig zu.


2.2 Finanzen

2.2.1 Finanzsituationsbericht über die Entwicklung der städtischen Einnahmen
und Ausgaben
Stand: III. Quartal 1999 (01.01.1999 - 30.09.1999)
-Beantwortung von Fragen aus der Sitzung am 11.11.1999-

Zust. StA 20

Herr Buchbender beantwortete Fragen, die in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses gestellt worden waren:

Die Ausgaben für Baumaßnahmen seien in den vergangenen Jahren ständig gestiegen. Ein Bericht mit dem Stand vom 30.09.1999 lasse Rückschlüsse auf das gesamte Jahr nicht zu. Bedingt durch die haushaltslose Zeit gebe es Anlauf- schwierigkeiten; denn mit neuen Maßnahmen dürfe noch nicht begonnen
werden. Außerdem könne es Verzögerungen geben, wenn zahlreiche Vorhaben in einem Jahr geplant seien. Zudem käme es häufig zu einer verspäteten
Bewilligung von Bundes- und Landeszuschüssen.

Die Ausgabendifferenz im Vergleich zum 30.09. des Vorjahres habe 13 Mio. DM
betragen; zum 30.11. liege der Unterschied nur noch bei 10 Mio. DM. Dabei sei zu berücksichtigen, daß der Hochbau, der Straßenbau und der Kanalbau
10 Mio. DM mehr als im letzten Jahr ausgegeben habe. Lediglich der Stadtbahn- bau habe 20 Mio. DM weniger verbraucht. Der Grund hierfür sei, daß bei
Rohbaumaßnahmen höhere Ausgaben anfielen, als beim späteren Innenausbau. Ferner müsse darauf hingewiesen werden, daß der Stadtbahnbau 1998 gegen über 1997 20 Mio. DM mehr ausgegeben habe. Der jetzige Rückgang sei auch auf geologisch bedingte Verzögerungen zurückzuführen.

Zu den Haushaltsresten führte Herr Buchbender aus, daß die Verwaltung bemüht sei, das vom damaligen Finanzausschuß formulierte Ziel zu erreichen, die Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushalts auf 150 Mio. DM zu senken. Im letzten Jahr habe der Betrag bei 180 Mio. DM gelegen.

Rm Wetter (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) wies darauf hin, daß im laufen- den Jahr 42 Mio. DM mehr für Baumaßnahmen zur Verfügung stünden. Es sei zu befürchten, daß ein Teil davon in die Reste eingehen würde.

Herr Buchbender antwortete, daß im Stadtbahnbau im Vergleich zu 1998 in
diesem Jahr 32 Mio. DM mehr veranschlagt worden seien. Zum einen hätten die Vorhaben nicht wie geplant durchgeführt weren können, zum anderen würden drei Maßnahmen erst Mitte 2000 in Angriff genommen werden können, weil die Bewilligungsbescheide noch nicht vorlägen. Da in diesen Fällen noch keine Auf- träge erteilt worden seien, werde es auch keine Haushaltsausgabereste geben.

Der Haupt- und Finanzausschuß nahm die Ausführungen zur Kenntnis.









2.2.2 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
hier: Benennung des Prüfers für den Jahresabschluß

Zust. StA 20

Der Haupt- und Finanzausschuß faßt in seiner Eigenschaft als Werksausschuß für das Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds
Dortmund" einstimmig folgenden Beschluß:

Der Haupt- und Finanzausschuß beschließt, dem Gemeindeprüfungsamt der
Bezirksregierung Arnsberg die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft "Dr. Kohler,
Dr. Söder & Partner", Dortmund als Prüfer des Jahresabschlusses für das Wirt- schaftsjahr 1999 vorzuschlagen.


2.3 Personal

2.3.1 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 23.11.1999
mit der Bezeichnung "Kommunales Bündnis für Arbeit"
- Stellungnahme der Verwaltung gem. § 14 Abs. 1 GeschO -

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 07.12.1999 vor:

1. Der Haupt- und Finanzausschuß stellt fest, daß durch die gelungene
Haushaltkonsolidierung und der damit verbundenen Beendigung des
Einstellungsstops bei der Stadtverwaltung Dortmund eine Vereinbarung für ein Bündnis für Arbeit in der Stadtverwaltung Dortmund aussichts- reich ist.

Der Haupt- und Finanzausschuß stellt fest, daß mit dem Ende des Einstel- lungsstops die Zusage an die Beschäftigten in der Stadtverwaltung beste- hen bleibt, daß es keine betriebsbedingten Kündigungen gibt.

2. Der Haupt-und Finanzausschuß bittet den Verwaltungsvorstand, die Ver- handlungen mit dem Personalrat der Stadtverwaltung mit dem Ziel, über ein "Bündnis für Arbeit" die Aufgaben der Stadt Drotmund mit mehr
sozialversicherungspflichtig, existenzsichernd und dauerhaft beschäftigten MitarbeiterInnen als im Moment zu erledigen, zu intensivieren.

Grundsätzlich sollen die dazu getroffenen Vereinbarungen die bereits
beschäftigten städtischen MitarbeiterInnen entlasten und ihnen die Vereinbarkeit von Familie-, Erwerbsarbeit und Freizeitinteressen erleich- tern, ohne ihre soziale Absicherung zu gefährden.

3. Verhandlungen zu einer Dienstvereinbarung mit dem Personalrat sollen mindestens folgende Bereiche beinhalten.

Altersteilzeit:
Im Rahmen des geltenden Tarifvertrages zur Altersteilzeit für den öffentli- chen Dienst werden Anträge von MitarbeiterInnen ab dem 55. Lebensjahr großzügig und unter Berücksichtigung der Arbeitsmarkteffekte geprüft. Dabei soll insbesondere die Übernahme von Auszubildenden ein wesentli- ches Kriterium sein. Die freiwillige Anhebung der Aufstockungszahlungen für MitarbeiterInnen in Altersteilzeit über die tariflich vereinbarten 83 % des letzten Nettogehaltes sollen in ihren haushaltswirtschaftlichen Auswir- kungen bewertet und verschiedene Modelle von Aufstockungszahlungen in den Verhandlungen auf ihre Realisierungsmöglichkeiten geprüft werden.

Teilzeitoffensive:
Im Rahmen einer "Teilzeitoffensive" wird für intern und extern ausge- schriebene Stellen unabhängig von ihrer Bewertung um Bewerbungen von Teilzeit-Interessierten gebeten. Innerhalb der Stadtverwaltung wird bei den MitarbeiterInnen für eine Umwandlung von Vollzeit- in Teilzeitbe- schäftigung geworben. MitarbeiterInnen, die Interesse an einer Arbeits - zeitverkürzung haben, können sich über die kurz-, mittel- und langfristi- gen Auswirkungen bezüglich ihres Einkommens und ihrer Sozialversiche- rungsansprüche unverbindlich und vollständig über eine städtische Dienststelle informieren.

Überstundenabbau:
Regelmäßig anfallende Überstunden werden ab einer bestimmten Summe verbindlich durch Freizeit ausgeglichen. Die notwendige Mehrarbeit wird soweit möglich durch entsprechend aufqualifiziertes, vorhandenes Perso- nal, sonst durch neu eingestelltes Personal erledigt.

Neueinstellungen:
Die in den vergangenen Jahren abgebauten Personalreserven für krank- heitsbedingte Personalausfälle (z. B. die Springerkräfte in den städtischen Kindertageseinrichtungen) werden wieder aufgebaut. Im "Bündnis für Ar- beit" soll eine Verständigung darüber erzielt werden, in welchen Fachbe- reichen eine Personalaufstockung prioritär erforderlich ist. Dazu gehören vor allem Fachbereiche, die dokumentierte, dauerhafte, durch Initiative der Verwaltung und des Personalrates nicht abbaubare hohe Kranken- stände haben und solche, denen weitere Aufgaben zugewiesen wurden bzw. werden. Diese Vereinbarung wird jährlich überprüft und ggf. angepaßt.

Die Dienstvereinbarung für den Reinigungsdienst, mit der eine 50 %ige Aufgabenerledigung mit städtischen MitarbeiterInnen festgeschrieben wurde, wird umgesetzt.


Abbau befristeter Beschäftigungsverhältnisse in der Stadtverwaltung
Befristete Beschäftigungsverhältnisse zur Erledigung städtischer Dauerauf- gaben (z. B. die Essenszubereitung in den städtischen Kindertageseinrich- tungen) werden konsequent abgebaut und durch unbefristete Beschäfti- gungsverhältnisse ersetzt.


OB Dr. Langemeyer machte deutlich, daß der Antrag in einigen Teilen in seine Kompetenzen eingreife, beispielsweise beim Thema "Dienstvereinbarungen".

Entsprechend dem Wunsch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, gab StR`in Greive zunächst einen Sachstandsbericht. Es bestehe eine gemeinsame Gesprächsrunde aus Verwaltung und Personalrat, in der die Themen für ein kommunales Bündnis für Arbeit erörtert würden. Zu den einzelnen Themenkom- plexen gebe es unterschiedliche Sachstände.

Zur Altersteilzeit stelle sie fest, daß nur wenige Beschäftigte davon Gebrauch machen wollten. Es seien derzeit 55 Anträge gestellt worden. Die Gründe lägen in den Einbußen beim Einkommen und der späteren Altersversorgung. Der Perso- nalrat möchte eine übertarifliche Aufstockung erreichen. Die Verwaltung sei
allerdings in den Kommunalen Arbeitgeberverband eingebunden und müßte erst dessen Zustimmung beantragen. Außerdem sei ein positives Votum des Rates er- forderlich. Die entstehenden Mehrkosten ließen sich zur Zeit allerdings nicht
finanzieren. Außerdem würde eine Schieflage zu den Beamten auftreten, bei
denen die gesetzlichen Vorschriften eine Aufstockung verhinderten. Die Verhand- lungen mit dem Personalrat würden fortgesetzt.

Die 58`er - Regelung bewerte die Verwaltung positiv.

Zu den Themen "Jugendarbeitslosigkeit" und "Ausbildungssituation" führte StR`in Greive aus, daß sich in der Verwaltung zur Zeit 220 Jugendliche in Maßnahmen des Sofortprogramms befänden. Man beabsichtige, auch im nächsten Jahr wieder die Einstellung von 100 Auszubildenden vorzuschlagen, teilweise über den eigenen Bedarf hinaus.




Der Abbau von Überstunden werde ebenfalls mit dem Personalrat diskutiert. Das Volumen der Überstunden entspreche ca. 40 neuen Stellen. Rechne man aller - dings Mehrarbeit für Bereitschaftsdienst, zeitlich begrenzte Maßnahmen (z. B. Umstellung auf SAP) oder saisonbedingte Tätigkeiten ab, blieben nach Einschätz- ung der Verwaltung Stellenneuschaffungen in einer Größenordnung von unter 10. Die Verhandlungen in dieser Sache würden mit dem Personalrat fortgeführt.

Im September habe es Gespräche mit dem Personalrat über den Reinigungsdienst gegeben, die eine vorläufige Einigung dahingehend gebracht hätten, die 50 % - 50%-Vereinbarung unter Einbeziehung der Dortmunder Dienste leicht zu
modifizieren. Wenn der Einstellungsstop aufgehoben würde, könnte man Altersabgänge durch entsprechende Neueinstellungen kompensieren, um den Status quo zu erhalten.

Die Anrechnung der Arbeitskräfte der Dortmunder Dienste sei auch weiterhin
arbeitsmarktpolitisch erforderlich. Andernfalls entstünde ein Personalkosten- mehraufwand von 1,9 Mio. DM. Das würde den Haushaltsausgleich gefährden.
Die Verhandlungen mit dem Personalrat gingen weiter.

Nach kurzer Diskussion stimmten die Mitglieder des Haupt- und Finanzaus- schusses einem Geschäftsordnungsantrag von Rm Monegel (CDU) zu, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 07.12.1999 ohne Empfeh- lung an den Rat der Stadt weiterzuleiten.


2.3.2 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 24.11.1999 mit der Bezeichnung
"Aufhebung des Einstellungsstops bei der Stadtverwaltung Dortmund"

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 07.12.1999 vor:

Der Haupt- und Finanzauschuß empfiehlt dem Rat in seiner Sitzung am 16.12.99 zum Tagesordnungspunkt "Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2000" wie folgt zu beschließen:

1. Der Einstellungsstop bei der Stadtverwaltung Dortmund wird zum haus- haltsrechtlich frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch mit der
Genehmgiung des Haushaltsplans 2000 durch die Aufsichtsbehörde, aufgehoben.

2. Der Rat bindet diesen Entschluß unmitelbar an die Erfüllung folgender Voraussetzungen:

2.1 Die Verwaltung erarbeitet bis zur Verabschiedung des Haushalts und
Stellenplans 2000 verbindliche Richtlinien für das künftige Verfahren bei Neueinstellungen.

Ziel ist die künftige Gewährleistung einer für Rat und Öffentlichkeit trans- parenten und nachvollziehbaren strikten und ausschließlichen Orientie - rung von Personalauswahlentscheidungen in der Verwaltung an den
Kriterien des öffentlichen Dienstrechts wie Eignung, Befähigung und
fachliche Leistung.

2.2 Mit dem Ziel einer verstärkten Transparenz untersucht die Verwaltung
kostengünstige und praktikable Wege (z. B. Internet, öffentliche Bekannt- machungen etc.) der öffentlichen Ausschreibung sämtlicher Neueinstel- lungen in den Personalkörper der städtischen Verwaltung und der Eigenbetriebe.

2.3 Die Verwaltung berichtet im Haupt- und Finanzausschuß quartalsweise über Art und Umfang grundsätzlicher Anstrengungen, den Bedarf zur Ausweitung der Personalstellenzahl durch Neuschaffung von Stellen auf ein unabweisbares Minimum zu beschränken.

Zu denken ist dabei insbesondere an

- eine permanente und umfassende kritische Prüfung des Umfanges der kommunalen Aufgabenwahrnehmung als grundlegende Vor- aussetzung der Verwaltungsreform.

- eine verstärkte Initiative zur qualitativen Entwicklung des vorhan- denen Personals mit dem Ziel, leistungsfähigen und leistungsberei- ten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch künftig Aufgaben- wechsel und beruflichen Aufstieg zu ermöglichen und die Attrakti- vität des internen Stellenmarktes durch Neueinstellungen nicht
unzuträglich einzuengen.

2.4 Das Rechnungsprüfungsamt wird aufgefordert, sich noch stärker als
bisher aus der Tradition der Ordnungsmäßigkeitsprüfung zu lösen.
Der Rat erwartet die noch intensivere Hinwendung des Rechnungsprü- fungsamtes zur vorrangig gebotenen Wirtschaftlichkeitsprüfung, die auch die kommunale Aufgabenerfüllung mit privater Aufgabenerledigung oder im Rahmen eines Benchmarking mit anderen Kommunen vergleicht, und gegebenenfalls Vorschläge für die Neurorganisation städtischen Engage- ments ableitet und den Entscheidungsgremien vorlegt.


2.5 Der Oberbürgermeister wird gebeten, im Zuge der anstehenden Überarbei- tung und Neufassung der Hauptsatzung einer effizienten und praktikablen Neuregelung und Abgrenzung der Kompetenzen von Rat und Verwaltung in Personalangelegenheiten im Sinne der unter 2.1 bis 2.3 beschriebenen Zielsetzung (Tansparenz und öffentlich nachvollziehbare Personalentschei- dungen) besonderes Augenmerk zu widmen.

3. Der Rat erwartet, daß der eingeleitete und noch erst in Teilbereichen er- folgreich umgesetzte Prozeß der Verwaltungsreform weiter energisch vor- angetrieben wird. Die schrittweise erfolgte Schaffung eines organisatori- schen Rahmens zur Dezentralisierung von Entscheidungskompetenzen für Aufgaben, Finanzmittel und Personal, verbunden mit einer Abflachung der Hierachien und konsensbetontem Führungsstil, muß nun ergänzt
werden durch verstärkte Initiative zur Schaffung einer neuen Führungs- kultur und neuer Führungs- und Arbeitsstrukturen in Rat und Verwaltung.

Der Rat erklärt den Willen, sich im Zuge einer rationellen und effizienten Aufgabentrennung künftig - so weit als möglich - auf die strategische Steuerung der bereitgestellten Ressourcen (Finanzen und Personal) sowie auf die Vorgabe messbarer Leistungsziele zu konzentrieren. In der Folge soll das Maß an Einzelvorgaben und Einzelfallentscheidungen deutlich
beschränkt werden.

Zur vorrangigen Befassung des Rates mit strategischen Fragen sind neben dem ergebnis- und produktorientierten Haushalt zeitnahe Kennzahlen, quartalsweise Wirtschaftsabschlüsse im Rahmen eines aktuellen EDV-ge- stützten Informationssystems, zwingende Voraussetzung.
Die Verwaltung wird gebeten, die technischen Vorbereitungen des seit Jahren angekündigten Ratsinformationssystems nachdrücklich voranzu- treiben und gegenüber dem Rat bis zur Sommerpause einen verbindlichen Termin zur Einführung dieses Steuerungsinstruments zu erklären.

4. Der Rat bekräftigt die bestehende Beschlußlage, nach der Entlassungen durch betriebsbedingte Kündigungen im Jahr 2000 ausgeschlossen sind.
Der Rat geht dabei davon aus, daß ein weiterhin konstruktives und engagiertes Mitwirken von Leitungsebene, Führungskräften, Mitarbeitern und Per- sonal vertretung an den eingeleiteten Reform- und Umstrukturierungspro- zessen die Verwaltung zu einem modernen, leistungsfähigen und bürger- orientierten Dienstleistungsunternehmen entwickelt. Eine in dieser Weise leistungsoptimierte Verwaltung wird in erheblichem Maße zur Konsolidierung der städtischen Finanzen bei verbessertem Nutzen für die Dortmunder Bürgerinnen und Bürger beitragen und ihren Beschäftigten weiterhin sichere und attraktive Arbeitsplätze bieten können.


Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 08.12.1999 vor:

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat, in seiner Sitzung am 16.12.99 zum Tagesordnungspunkt "Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2000" wie folgt zu beschließen:

"Der Einstellungsstopp bei der Stadtverwaltung Dortmund wird ab dem 01.01.2000 bzw. zum haushaltsrechtlich frühestmöglichen Zeitpunkt aufgehoben.
Der Rat bekräftigt die bestehende Beschlußlage, nach der Entlassungen durch
betriebsbedingte Kündigungen im Jahr 2000 ausgeschlossen sind und geht davon aus, daß anschließend an dieser bewährten Praxis festgehalten wird.
Vom Personalrat und den Beschäftigten erwartet er weiterhin die Bereitschaft, zur Verwaltungsreform engagiert beizutragen, die Bürger/innenorientierung
auszubauen und - wie bisher - notwendige Arbeitsplatz- und /oder Tätigkeits- wechsel zu akzeptieren"


OB Dr. Langemeyer machte deutlich, daß die zum Teil sehr umfangreichen Anträge kurzfristig eingegangen seien und nicht ausreichend vorbereitet werden konnten. Deshalb sollten die Beratungen in der Januarsitzung des Haupt- und
Finanzausschusses stattfinden.

Im Haupt- und Finanzausschuß bestand Einvernehmen, die Anträge auf die Januarsitzung zu vertagen.




2.4 Kommunalwirtschaft


2.4.1 Beteiligungsbericht 1998/99

Zust. StA 20

Der Haupt- und Finanzausschuß nahm den Beteiligungsbericht zur Kenntnis.




2.4.2 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 23.11.1999 mit der Bezeichnung
"Optimierung der städtischen Unternehmensbeteiligungen"

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 07.12.1999 vor:

Die Stadt Dortmund überprüft ihre sämtlichen Beteiligungen und Eigenbetriebe daraufhin, inwieweit sie im eigenen Hause oder durch Kooperation mit Dritten optimiert werden können.

Die städtischen Beteiligungsunternehmen werden gebeten, hierzu eigene Perspek- tiven zu entwickeln. Die Beteiligungsverwaltung soll diese Optimierungskonzepte zusammenführen und aufarbeiten. Eine geeignete Beratungsfirma wird beauf- tragt, die Beteiligungsverwaltung bei der Erledigung dieser Aufgabe zu unterstüt- zen, insbesondere einen transparenten Überblick über das städtische Vermögen, den Grad der Verschuldung und die Ertragssituation zu erarbeiten.


Ziel der Maßnahme ist es, über die Anstrengungen der Einzelbetriebe hinaus, auch in der Sphäre der Eigentümerschaft, der Kooperation und der Zuordnung von Aufgaben zu einzelnen Unternehmen, Potenziale aufzuspüren, die geeignet sind

- die Leistung zu verbessern,
- die Preise für den Endverbraucher zu senken,
und die Sicherheit der Arbeitsplätze durch Verbesserung der Wettbewerbs- fähigkeit zu erhöhen.

Der Rat der Stadt Dortmund erwartet einen ersten Bericht noch vor Beginn der Sommerpause des kommenden Jahres.

Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzauschusses folgender An- trag der SPD-Fraktion vom 08.12.1999 vor:

1. Vor dem Hintergrund der laufenden Gespräche zur Fusion oder
Kooperation RWE/VEW werden die Vorstände bzw. Geschäftsführer aller städtischen Beteiligungen mit VEW-Anteil aufgefordert, die strategischen Überlegungen und möglichen Konsequenzen für ihre Unternehmen darzu- stellen. Diese Überlegungen sind der Beteiligungsverwaltung mitzuteilen.

2. Die Beteiligungsverwaltung wird dann die einzelnen strategischen Über-
legungen bewerten, mögliche Alternativen darstellen und sie zu einem Be- schlußvorschlag für die anstehenden Entscheidungen zusammenführen.

3. Sofern für die Erledigung der aufgeführten Arbeiten der Sachverstand
externer Berater zur Unterstützung der Beteiligungsverwaltung notwendig ist, kann die Beteiligungsverwaltung diese am Markt einkaufen.

4. Bevor der Hauptausschuß eine Entscheidung zur Überprüfung sämtlicher Beteiligungen und Eigenbetriebe faßt, wird dem Oberbürgermeister als Verwaltungschef in Absprache mit der Beteiligungsverwaltung als Fach- verwaltung die Gelegenheit gegeben, den politischen Gremien die Verwal- tungsvorstellungen über Qualitätsziele einer Untersuchung vorzustellen. Erst wenn klar ist, was Politik und Verwaltung aus ihren unterschiedli- chen Blickwinkeln untersuchen bzw. optimieren möchten, wird eine Ent- scheidung getroffen.


Nachdem Rm Hovermann (CDU) und Rm Wetter (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) den gemeinsamen Antrag begründet hatten, erläuterte StR'in Greive, es werde ein Bericht bis zur Sommerpause gefordert. Sie bitte darüber nachzu-
denken, ob die verbleibende Vorbereitungszeit ausreichend sei. Wenn ein externes Beratungsunternehmen beteiligt werden würde, müsse man voraussichtich ein Vergabeverfahren durchgeführen. Das sei mit einer zeitlichen Verzögerung ver- bunden. Außerdem sollte dem in Kürze zu wählenden Beteiligungsdezernenten Gelegenheit gegeben werden, sich mit der Thematik vertraut zu machen.


Rm Starke (SPD) begründet den Antrag ihrer Fraktion. Zum gemeinsamen An- trag von CDU und Grünen führte sie aus, daß sie darin die zu optimierenden Ziel- vorstellungen vermisse. Erst wenn diese formuliert seien, könnten bewertbare Vorschläge erarbeitet werden.

Nach Auffassung von Rm Wetter (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) seien mehrere Ziele beschrieben, wie Verbesserung der Leistung, Senkung der Preise für den Endverbraucher und Schaffung sicherer Arbeitsplätze durch Verbesse-
rung der Wettbewerbsfähigkeit.

Zum Hinweis von StR'in Greive auf die kurze Fristsetzung erläuterte
Rm Hovermann (CDU), man erwarte bis zum Sommer einen ersten Bericht und keine abschließende Darstellung.

Hinsichtlich der Beschreibung von Zielvorstellungen vertrat er die Ansicht, daß die Politik keine Vorgaben machen sollte. Die Betriebe seien gefordert ihre Ideen darzustellen.


OB Dr. Langemeyer erinnerte daran, daß der Haupt- und Finanzausschuß die Funktion eines Beteiligungsausschusses wahrzunehmen habe und ihm deshalb auch die Eigentümerrolle bei den städtischen Unternehmen zufalle. Es sei daher sachgerecht, sich systematisch dieser Aufgabe in verschiedenen Verfahrens-
schritten zuzuwenden. Die vorliegenden Anträge beinhalteten gemeinsam die
Einschätzung, daß es sinnvoll sei, sich zielgerichtet mit den städtischen
Beteiligungen zu beschäftigen. Es sei auch richtig, dabei die Unternehmen selbst zu fordern, die Beteiligungsverwaltung einzubinden und ggfs. externen Sachver- stand zu nutzen.

Bei der späteren Detaildiskussion werde sicherlich erkennbar, daß man es mit höchst unterschiedlichen Ausgangslagen zu tun habe, wie beispielsweise bei der Stadtsparkasse oder den städtischen Eigenbetrieben. Die Geschäftsführungen der Unternehmen müßten in den Diskussionsprozeß eingebunden werden. Das sollte das Grundverständnis in diesem Ausschuß sein.

Rm Starke (SPD) bat OB Dr. Langemeyer, in Kenntnis der Diskussionslage die
weiteren Verfahrensschritte darzustellen.

OB Dr. Langemeyer gab eine entsprechende Zusage.

Der Antrag der SPD-Fraktion vom 08.12.1999 wurde mit den Stimmen der
CDU-Fraktion und den Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im
Rathaus abgelehnt. Die SPD-Fraktion stimmte für den Antrag.

Der gemeinsame Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 07.12.1999 wurde mit den Stimmen der CDU-Fraktion und der Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus als Empfeh- lung an den Rat der Stadt beschlossen. Die SPD-Fraktion stimmte gegen den Antrag.




2.4.3 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 24.11.1999
mit der Bezeichnung "Dortmunder Stadtwerke: Konzept 40 Millionen
plus XXL"

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 07.12.99 vor:




Der Rat hält es für unabdingbar, daß Konzepte der Stadtwerke, die massive Auswirkungen auf die Situation der Beschäftigten erwarten lassen, in
Kooperation mit den Beschäftigten und unter Beteiligung des Betriebsrates erar- beitet und beschlossen werden. Das "Konzept 40 Millionen plus XXL" genügt die- sen Anforderungen nicht. Der Rat fordert seine Vertreter im Aufsichtsrat der Stadtwerke auf, darauf hinzuwirken, daß das Konzept "40 Millionen plus XXL" zurückgestellt und ein Einvernehmen mit dem Betriebsrat über die weitere Er- schließung von Einsparpotentialen und Maßnahmen zur Steigerung der Konkur- renzfähigkeit der Verkehrsbetriebe erzielt wird.

Nachdem Rm Wetter (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) den Antrag
begründet hatte, machte OB Dr. Langemeyer deutlich, daß das Konzept der
Dortmunder Stadtwerke noch nicht fertiggestellt und auch noch nicht im Auf- sichtsrat des Unternehmens beraten worden sei. Die Verwaltung sehe sich des- halb nicht in der Lage, heute einen qualifizierten Bericht zu geben.

Er schlage vor, den Vorstandsvorsitzenden der Dortmunder Stadtwerke möglichst zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses einzuladen und ihm
Gelegenheit zu geben, das Sparkonzept und die Perspektiven des Unternehmens darzustellen.

Der Haupt- und Finanzausschuß war einstimmig der Auffassung, daß nach dem Vorschlag von OB Dr. Langemeyer verfahren werden soll.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 07.12.1999 wurde mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion abgelehnt. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus stimmte für den Antrag.

















Vorbereitung der vom Rat zu entscheidenden Angelegenheiten

- Tagesordnung der Ratssitzung am 16. Dezember 1999 -


Zu Ziffer 3
- - - - - - - -

Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


3.1 Bauleitplanung;
Bebauungsplan In W 119 -Rosemeyerstraße-
hier: Beschluß zur Verlängerung der Veränderungssperre vom 09.02.1998 um ein Jahr für einen Teilbereich des im Verfahren befindlichen
Bebauungsplanes In W 119 -Rosemeyerstraße-

Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgen- den Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, die Geltungsdauer der Veränderungssperre vom 09.02.1998 für den unter Punkt 1.2 dieser Vorlage genannten Teilbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes In W 119 - Rosemeyerstraße - um ein Jahr bis zum 30.11.2000 zu verlängern.

Rechtsgrundlage:
§§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. 1S. 2141, BGBl. FNA III 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)











3.2 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Br 163 -Gewerbegebiet Wickede-Süd-
hier: I. Änderungsbeschluß
II. Bürgerbeteiligung
III. Beschluß einer Satzung über eine Veränderungssperre
für einen Teilbereich der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes
Br 163

Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgen- den Beschluß zu fassen:


I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan B 163 - Gewerbegebiet Wickede-Süd - in Form einer Textsatzung für den unter Punkt 1 dieser
Beschlußvorlage beschriebenen Bereich zu ändern (Änderung Nr. 9 - gleichzeitig Geltungsbereich des Bebauungsplanes).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in Verbindung mit §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)

II. Der Rat der Stadt beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleit- planung (Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Br 163) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz BauGB

III. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Punkt 2 dieser Beschlußvorlage be- schriebenen Teilbereich des Bebauungsplanes Br 163 - Gewerbegebiet Wickede-Süd - als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§§ 14 und 16 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO.





3.3 Wohnungstauschberatungsstelle für Seniorinnen und Senioren

Zust. StA 64

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, folgenden Be- schluß zu fassen:

Der Rat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, die Wohnungstauschbera- tungsstelle nicht als Daueraufgabe einzurichten und den Dienstbetrieb mit Ablauf der Fördermaßnahme einzustellen.

Die Verwaltung wird gebeten, Anfang 2002 die Wiederaufnahme des Angebotes zu prüfen und dem Fachausschuß zu berichten.


3.4 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Max-Ophüls-Platz
von Rheinlanddamm ( B 1 ) bis Lindemannstraße

Zust. StA 30

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgen- den Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzel-
satzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.79 und vom 21.12.81.

Umgestaltung der ehemaligen Straßenfläche "Lindemannstraße" (östlicher Ast zwischen Hotelanlage und Fachhochschule) zur Platzanlage "Max-Ophüls-Platz" (Mischverkehrsfläche) zwischen Rheinlanddamm (B1) und Lindemannstraße.








3.5 Einzelsatzung gem. § 3 Abs.6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im
Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Silberstraße von Kolpingstraße
bis Hansastraße

Zust. StA 30

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgen- den Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzel-
satzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.79 und vom 21.12.81.
Umgestaltung der Silberstraße von Kolpingstraße bis Hansastraße.


3.6 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im
Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Kolpingstraße von Silberstraße
bis Schwarze-Brüder-Straße und Schwarze-Brüder-Straße von Kolpingstraße
bis Mönchenwordt
(Gesamtmaßnahme)

Zust. StA 30

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgen- den Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzel-
satzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.79 und vom 21.12.81.
Umgestaltung der Kolpingstraße von Silberstraße bis Schwarze-Brüder-Straße
sowie Schwarze-Brüder-Straße von Kolpingstraße bis östliche Grenze der Platzan- lage Mönchenwordt (Gesamtmaßnahme).




3.7 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im
Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Ermlinghofer Straße von der
Gildenstraße bis zur Straße Am Heedbrink/Stichstraße Ermlinghofer Straße
zu den Häusern Ermlinghofer Straße 25 - 29

Zust. StA 30

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgen- den Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzel-
satzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.79 und vom 21.12.81.

Wohnumfeldverbesserung im Stadterneuerungsbereich "Hörder Neumarkt"
hier: Teilmaßnahme Ermlinghofer Straße von der Gildenstraße bis zur Straße Am Heedbrink / Stichstraße, Ermlinghofer Straße zu den Häusern Ermlinghofer
Straße 25-29



3.8 Überbauung des Dortmunder Hauptbahnhofes mit einem Multi-Themen-Center
hier: Städtebaulicher Vertrag nach § 11 des Baugesetzbuches (BauGB)

Zust. StA 6/MTC

StR Sierau beantwortete zunächst Fragen, die im Rahmen der Diskussion gestellt worden waren.

Außerdem fügte er hinzu, daß die Vorlage keine Aussagen über Schadensersatz- regelungen, Vertragsstrafen, Rücktrittsrechte oder finanzielle Ausgleiche bei enttäuschtem Vertrauen enthalte. Konkret gehe es hier um Ersatzansprüche des Investors für den Fall, daß dieser Planungsaufträge nach Abschluß des städtebau- lichen Vertrages vergeben habe und der Rat nachträglich seine Entscheidung noch einmal verändere. Die Verwaltung bemühe sich, mit dem Investor eine Re- gelung zu finden, die dem Rat kurzfristig zugeleitet werde.

Für die SPD-Fraktion begrüßte Rm Prof. Uhlmann die Vorlage und bezeichnete den Vertragsentwurf als wichtige Grundlage für das weitere Verfahren.

Rm Mohr (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) machte deutlich, daß seine Fraktion die Vorlage ablehne, da man die Festlegung der Einzelhandelsfläche auf 36.000 qm für nicht sinnvoll halte.

Rm Hovermann (CDU) gab die Anregung, mit dem Investor eine großzügig be- messene Frist zu vereinbaren, die es der Stadt ermögliche, bei einem Verzug von beispielsweise einem Jahr vom Verfahren zurückzutreten und von Leistungen frei zu sein.

Rm Mohr (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) stellte die Frage, ob es zutreffe, daß der Projektentwickler über die Verwertungsrechte am Ufo-Entwurf nicht
verfüge. Außerdem fragte er, ob es richtig sei, daß über diesen Punkt ein Rechts- streit zwischen dem Investor und dem Architekturbüro Bothe, Richter und
Teherani bestehe.

StR Sierau kündigte eine Antwort in der nichtöffentlichen Sitzung an.

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.




Zu Ziffer 4
- - - - - - - -

Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen -




Zu Ziffer 5
- - - - - - - -

Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -





Zu Ziffer 6
- - - - - - - -

Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für arbeitslose Sozialhilfe-
empfänger/-innen
hier: Landesprogramm "Arbeit statt Sozialhilfe"; Verfahren 1999

Zust. StA 50

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgen- den Beschluß zu fassen:

Der Rat beschließt, bis einschließlich des Haushaltsjahres 2001 die Bruttolohn- kosten für die Beschäftigung von ca. 250 Personen im Rahmen des Landespro- grammes "Arbeit statt Sozialhilfe" zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für
arbeitslose Sozialhilfeempfänger/innen zu übernehmen.

Die Veranschlagung für das Programm 1999 ist für das Haushaltsjahr 1999 be- reits erfolgt, und zwar für die Zeit bis zum 31.12.1999:

HhSt 1 4391 7320 000 0
- Zuschüsse an freie Verbände für Arbeitsplätze
arbeitsloser Sozialhilfeempfänger/innen - 231.250,00 DM

Für das Haushaltsjahr 2000 sind zu veranschlagen 6.175.000,00 DM
Für das Haushaltsjahr 2001 sind zu veranschlagen 6.062.500,00 DM

Gesamtaufwendungen 12.468.750,00 DM


HhSt 1 4391 1710 000 1
- Zuweisungen des Landes für Maßnahmen zur
Schaffung von Arbeitsplätzen für arbeitslose
Sozialhilfeempfänger/innen - 410.000,00 DM

Für das Haushaltsjahr 2000 sind zu veranschlagen 2.290.000,00 DM
Für das Haushaltsjahr 2001 sind zu veranschlagen 1.810.000,00 DM

Gesamtaufwendungen 4.510.000,00 DM



6.2 Bericht zur Gesamtentwicklung des Hygieneinstitutes und
Medizinaluntersuchungsamtes (53/HM) der Stadt Dortmund

Zust. StA 53

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.




Zu Ziffer 7
- - - - - - - -

Kultur, Sport, Freizeit


7.1 Änderung des Wirtschaftsplans 1999 des Eigenbetriebs Kulturbetriebe
Dortmund

Zust. StA 41

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgen- den Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt Dormtund beschließt die Änderung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebs Kulturbetriebe. Der bei gleichbleibenden Zuschuß entstehende
Verlust wird zunächst durch die Gewinnrücklage ausgeglichen und ein dann noch verbleibender Rest in Höhe von voraussichtlich 360.000,00 DM wird auf neue Rechnung vorgetragen.





7.2 Wirtschaftsplan 2000 und Produkt- und Leistungsplanung für den
Eigenbetrieb Kulturbetriebe Dortmund

Zust. StA 41

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgen- den Beschluß zu fassen:



Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,

den Wirtschaftsplan 2000 für die Kulturbetriebe Dortmund, der sich zusammen- setzt aus

- dem Erfolgsplan Anlage 1

- dem vermögensplan 2000 Anlage 2

- der Stellenübersicht Anlage 3

- der mittelfristigen Finanzplanung Anlage 4

- der Entwicklung des Zuschußbedarfe
für den Erfolgsplan Anlage 5

- dem Gesamtplan und den Teil-
wirtschaftsplänen Anlage 6

und die Produkt- und Leistungsplanung Anlage 7


Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Kulturbetriebe Dortmund, ein
Darlehen in Höhe von 1.120.000,00 DM zur Finanzierung der Investitionen im Museum für Kunst und Kulturgeschichte nach vorhergehender Abstimmung mit der Stadtkämmerei aufzunehmen. Sollte die Investition nicht oder nicht in voller Höhe vollzogen werden, wird die Ermächtigung in das nächste Wirtschaftsjahr übertragen.

Der Höchtsbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2000 zur recht-
zeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 5 Mio. DM festgesetzt.




Zu Ziffer 8
- - - - - - - -

Schule

- keine Vorlagen -



Zu Ziffer 9
- - - - - - - -

Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -




Zu Ziffer 10
- - - - - - - - -

Finanzen und Liegenschaften


10.1 Satzungen und Gebührenordnungen

10.1.1 Festsetzung der täglichen Leistungsentgelte für das Städtische Institut für Heil- und Sonderpädagogik

Zust. StA 51

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgen- den Beschluß zu fassen:

Mit Wirkung vom 01.01.2000 werden die täglichen Leistungsentgelte des Städt. Institutes für Heil- und Sonderpädagogik wie folgt festgesetzt:

Intensivangebot: 228,41 DM
Regelangebot: 191,42 DM
Verselbständigungsangebot: 164,51 DM



10.1.2 Hundesteuer
Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund

Zust. StA 30

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lagen folgende Anträge vor:

Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 11.11.1999

1. Der Haupt- und Finanzausschuß spricht sich für eine deutlich reduzierte
Erhöhung der Hundesteuer aus und fordert die Verwaltung auf, eine ent-
sprechende Modifikation der Steuersätze für die Haltung von ein oder mehreren Hunden vorzunehmen.

2. BürgerInnen, die sich bereit erklären, für mindestens zwei Jahre einen Hund aus einem Dortmunder Tierheim zu übernehmen, erhalten einen Zuschuß zu den Kosten der Hundehaltung in Höhe des jährlichen Hundesteuersatzes.

3. Der Haupt- und Finanzausschuß fordert die Verwaltung auf, Maßnahmevorschläge zu entwickeln, die einerseits die Bedingungen für die Haltug von Hunden verbessern, andererseits die von der Hundehal-
tung ausgehenden Belästigungen verringern.




Antrag der CDU-Fraktion vom 15.11.99

Der Haupt- und Finanzausschuß beschließt folgende Änderungen gegenüber der Verwaltungsvorlage zur Hundesteuersatzung:

1) § 2 Steuermaßstab und Steuersatz

Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam

a) nur ein Hund gehalten wird 240,00 DM
b) zwei Hunde gehalten werden, je Hund 288,00 DM
c) drei oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund 324,00 DM
...

2) § 5 Steuerermäßigung
...
(4) Für Hunde, die die Ausbildung und Prüfung zum Begleithund oder vergleichbare Prüfungen bestanden haben, wird auf Antrag eine Ermäßigung von 10 % gewährt.




Antrag der SPD-Fraktion vom 06.12.1999

1. Die Erhöhung der Hundesteuer wird zunächst ausgesetzt.
2. Die Verwaltung wird aufgefordert, in der Zwischenzeit die derzeit nicht
erfaßten, aber potentiell steuerpflichtigen Hundehaltungen zu ermitteln.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Rat der Stadt eine rechtssichere Liste von Steuerreduzierungstatbeständen vorzulegen, die geeignet sind, das Zusammenleben von Menschen und Hunden in einem Ballungsraum wie Dortmund positiv zu beeinflussen.
4. Die besonders angespannte Situation der Tierheime sollte nach Möglich- keit durch einen Steueranreiz für von dort übernommene Hunde gemildert werden.
5. Der Rat der Stadt berät über eine Erhöhung des Hundesteuersatzes, wenn insbesondere zu den Steuerreduzierungstatbeständen Ergebnisse vorliegen.


Zum Thema "Begleithundeprüfung" berichtete StR'in Greive, daß der VDH nach eigener Auskunft in der Lage sei, für ca. 1.000 Hunde im Jahr eine Prüfung durchzuführen. Die Gebühr betrage 20,00 DM, der Lehrgang kostet zwischen 100,00 und 120,00 DM. Er müsse alle 2 Jahre wiederholt werden. Teilnehmen könnten grundsätzlich alle Hunderassen. Allerdings müsse ein Hund mindestens 12 Monate alt sein.

Aus Gründen der Steuergerechtigkeit, des Willkürverbotes und des Bestimmt- heitsgrundsatzes im Steuerrecht wäre eine solche Begleithundeprüfung als
Ermäßigungstatbestand allerdings rechtlich unzulässig. Ein entsprechender
Beschluß müßte beanstandet werden.

Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus zog Rm Mohr den Punkt 1. ihres Antrages zurück.

Rm Reppin (CDU) erklärte, daß seine Fraktion den Punkt 2 ihres Antrages
ebenfalls zurückziehe.

Anschließend begründete Rm Starke (SPD) den Antrag ihrer Fraktion.

Nach einer Sitzungsunterbrechung von 17.35 bis 17.55 Uhr unterrichtete
Rm Reppin (CDU) die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses, daß
zwischen seiner Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vereinbart worden sei, den Punkt 1 des Antrages der CDU-Fraktion und die Punkte 2 und 3 des Antrages der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus zur Abstimmung zu stellen.


Der Haupt- und Finanzausschuß empfahl dem Rat der Stadt mit den Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, den Punkt 1 des CDU-Antrages vom 15. November 1999 und die Punkte 2 und 3 des An- trages der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 11. November 1999 zu beschließen. Die SPD-Fraktion stimmte gegen den Antrag.

Der Antrag der SPD-Fraktion vom 06.12.1999 wurde mit den Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus abgelehnt. Die SPD-Fraktion stimmte für den Antrag.

Außerdem empfahl der Haupt- und Finanzausschuß dem Rat der Stadt mit den Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im
Rathaus, die Verwaltungsvorlage unter Einbeziehung des soeben angenommenen Antrages zu beschließen.



10.1.3 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund
(Abfallsatzung - AbfS)

Zust. StA 30

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgen- den Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 2 beigefügten Entwurf als Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)



10.1.4 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung
in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) - 2000

Zust. StA 30

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgen- den Beschluß zu fassen:







Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von
Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund,
- nimmt den Wirtschaftsplan 2000 der EDG zur Kenntnis;
- stellt den Wirtschaftsplan 2000 für das Deponie-Sondervermögen mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen fest;
- beschließt das Investitionsprogramm 2000 bis 2004 für das Deponie-Son- dervermögen mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen;
- nimmt den Finanzplan 2000 bis 2004 für das Deponie-Sondervermögen mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen zur Kenntnis.


10.1.5 Satzung zur zweiten Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über
Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler,
ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose - mit Gebührenordnung

Zust. StA 30

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, folgenden Be- schluß zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur zweiten Änderung der Satzung der Stadt Dortmund übr die Errichtung und
Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler, ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose mit Gebührenordnung.


10.1.6 Zoo Dortmund;
hier: Erhöhung/Ermäßigung der Eintrittsentgelte und Veränderung der
Entgeltstruktur

Zust. StA 67

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 08.12.1999 vor:

Die Erhöhung der Eintrittspreise wird auf Einzelkarten für Erwachsene beschränkt. Die Eintrittspreise für Kinder und Jugendliche sowie für Familien- karten verbleiben auf dem derzeitigen Niveau. Dem Vorschlag der Verwaltung zur Verdoppelung des Preisnachlasses bei Erwachsenen- und Jugendgruppen wird gefolgt. Den sonstigen Neuregelungen ist zuzustimmen.

Der Haupt- und Finanzausschuß lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 08.12.1999 mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion ab. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus stimmte für den Antrag.

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, folgenden Be- schluß zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Eintrittspreise für den Zoo Dortmund ab 01. Januar 2000 entsprechend Anlage 1 neu festzusetzen.



10.1.7 Satzung zur dritten Änderung der Abwassergebührensatzung der
Stadt Dortmund

Zust. StA 30

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgen- den Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur dritten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund



10.1.8 Satzung und Gebührentarif für Leistungen der Feuerwehr der
Stadt Dortmund

Zust. StA 30

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgen- den Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung und Gebührentarif für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dortmund.







10.1.9 Entgeltordnung für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dortmund

Zust. StA 30

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgen- den Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als
Entgeltordnung für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dortmund


10.1.10 Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften
der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung

Zust. StA 30

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt
Dortmund mit Gebührenordnung.


10.1.11 Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim der Stadt Dortmund

Zust. StA 30

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgen- den Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim der Stadt Dortmund.


10.1.12 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2000

Zust. StA 30

Rm Jung (CDU) erklärte, daß der zu diesem Punkt von seiner Fraktion gestellte Antrag zurückgezogen werden.

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgen- den Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).


10.1.13 Gebührensatzung und Gebührentarif für die Friedhöfe der
Stadt Dortmund

Zust. StA 67

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgen- den Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 5 beigefügten Entwurf als Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund.


10.1.14 Änderung der Entgeltordnung der Volkshochschule der Stadt Dortmund
vom 01.01.99

Zust. StA 41

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgen- den Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die als Anlage 2 und 3 beigefügten
Entwürfe zur Entgeltordnung für Unterrichtsveranstaltungen und für Raumver- mietungen der Volkshochschule der Stadt Dortmund ab 01.01.2000.


10.1.15 Entgeltordnung für die Museen der Stadt Dortmund

Zust. StA 41

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vor:

Der Ausschuß für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat die Zustimmung zur Verwaltungsvorlage unter folgender Maßgabe:


Das Eintrittsgeld für das Brauereimuseum beträgt für
- Erwachsene DM 2,00
- Gruppen ab 10 Personen DM 1,00/pro Person.


Beschluß:
Der Ausschuß für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt somit folgende Beschlußfassung:

Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Entgeltordnung für die Museen der Stadt Dortmund ab 01.01.2000:


Das Eintrittsgeld für das Brauereimuseum beträgt:


Erwachsene Ermäßigtes Kinder ab Gruppen ab und Klassen
Entgelt 7-16 Jahren 10 Personen
in DM in DM in DM in DM/pro in DM/pro Person Person


2,00 1,00 1,00 1,00 1,00


Im übrigen gilt die am 01.01.1997 in Kraft getretene Entgeltordnung für die Museen.

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit zu beschließen.


10.1.16 Satzung zur sechsten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung
nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund

Zust. StA 30

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgen- den Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur sechsten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.


10.1.17 Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über Erlaubnisse und
Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der
Stadt Dortmund (Sondernutzungssatzung)

Zust. StA 66

Rm Mohr (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) machte deutlich, daß er in den ambulanten Verkaufsständen, die in der Vergangenheit an 4 Standorten in der
City genehmigt worden seien, keine Konkurrenz zum Einzelhandel sehe. Seines Erachtens gehörten solche Stände zum lebendigen Bild einer Großstadt.

Er beantrage deshalb, die Gebührenposition 1.2.1 in der Satzung zu belassen.

Rm Jung (CDU) erläuterte, daß sich seine Fraktion ebenfalls für die Beibehaltung der Position 1.2.1 ausspreche. Dadurch bleibe auch die Möglichkeit erhalten,
Gebühren für den Fall zu erheben, daß Händler ohne Erlaubnis einen Verkaufs- stand betreiben würden. Im übrigen könne bei der Erteilung von Erlaubnissen durch die Verwaltung restriktiv vorgegangen werden.

Rm Prof. Uhlmann (SPD) war der Ansicht, daß in der Innenstadt an manchen Tagen ambulante Verkaufsstände nicht ins Bild paßten.

StR'in Greive erläuterte, die Verwaltung habe die Satzungsänderung vorge-
schlagen, weil es bei der Beurteilung der ambulanten Verkaufsstände im wesent- lichen um Geschmacksfragen gehe und es fast unmöglich sei, darüber willkürfrei und transparent zu entscheiden, insbesondere auch deshalb, weil verschiedene Stellen in der Verwaltung daran beteiligt seien.

Der Änderungsantrag von Rm Mohr (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) auf Beibehaltung der Gebührenposition 1.2.1 wurde mit den Stimmen der
CDU-Fraktion und den Stimmen von Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus ange- nommen. Die SPD-Fraktion stimmte gegen den Änderungsantrag.

Unter Einbeziehung des Änderungsantrages empfahl der Haupt- und Finanzaus- schuß dem Rat der Stadt mit den Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, die Vorlage zu beschließen.
Die SPD-Fraktion stimmte dagegen.







10.2 Beteiligung der EDG an der VEW MVA Hamm Holding GmbH und der Edelhoff MVA Hamm Holding GmbH

Zust. StA 20

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


10.3 Beteiligung der Dortmunder Stadtwerke AG an der zu gründenden
"stadtmobil Dortmund GmbH"

Zust. StA 20

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt mit den Stimmen der SPD-Fraktion und den Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im
Rathaus gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, folgenden Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund befürwortet die Beteiligung der Dortmunder Stadtwerke AG an der zu gründenden "stadtmobil Dortmund GmbH" in Höhe
von 50 % des Stammkapitals über 100.000 Euro. Er ermächtigt die Vertreter der Stadt im Aufsichtsrat der DSW AG, einem entsprechenden Beschluß des
Aufsichtsrates zuzustimmen.




Zu Ziffer 11
- - - - - - - - -

Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes
Dortmunder Systemhaus zum 31.12.1998

Zust. StA 10

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt in seiner Eigenschaft als Werksaus- schuß für das Dortmunder Systemhaus dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluß zu fassen:



1. Der geprüfte Abschluß für das Wirtschaftsjahr 1998 und der Lagebericht 1998 des Dortmunder Systemhauses Eigenbetrieb werden festgestellt.

2. Der Jahresgewinn in Höhe von 4.506.168,98 DM wird an die Stadt als Träger des Eigenbetriebes abgeführt und mit bestehenden Forderungen
aus Leistungen des Dortmunder Systemhauses Eigenbetrieb verrechnet.

3. Der Geschäftsführer des Dortmunder Systemhauses Eigenbetrieb wird entlastet.

4. Vom vorhandenen Eigenkapital des Dortmunder Systemhauses Eigenbe- trieb wird im Geschäftsjahr 1999 ein Betrag in Höhe von 8.000.000,00 DM an den Träger Stadt Dortmund zurückgezahlt.
Dieser Rückzahlungsbetrag in Höhe von 8.000.000,00 DM wird dem Dortmunder Systemhaus Eigenbetrieb ab dem 01.11.1999 als Kassenkre- dit mit einem Zinssatz von 1,5 % gewährt.


11.2 Vertrag mit dem Verkehrsverein Dortmund e. V.

Zust. StA 03

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgen- den Beschluß zu fassen:

Die Verwaltung wird ermächtigt, den als Entwurf anliegenden Vertrag mit dem Verkehrsverein Dortmund e.V. abzuschließen.


11.3 Wirtschaftsplan des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt
Dortmund, für das Wirtschaftsjahr 2000

Zust. StA 10

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt in seiner Eigenschaft als Werksaus- schuß für das Dortmunder Systemhaus dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, für das Wirtschaftsjahr 2000.

Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Kredit in Höhe von 3.500.000,00 DM zur Finanzierung der Investitionen des Dortmunder Systemhauses entsprechend dem Vermögensplan 2000 aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 2.500.000,00 DM festgesetzt.


11.4 Freigabe verlängerter Ladenöffnungszeiten in der Dortmunder Innenstadt am Sonnabend, dem 08.01.2000 aus Anlaß der Großveranstaltung "Millennium Fest".

Zust. StA 32

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwer- den vor:

Der Ausschuß stimmt der Vorlage nur unter der Voraussetzung zu, daß das der beabsichtigten Ladenöffnung zugrundeliegende "Millennium-Fest" am Sonnabend, dem 08. Januar 2000, mit mehr Qualität ausgestattet wird als bei ähnlichen Großveranstaltungen in der Vergangenheit.

Der Qualitätsnachweis soll dem Rat für seine Sitzung am 16. Dezember 1999 vorgelegt werden.

OB Dr. Langemeyer wies darauf hin, daß die Bezirksvertretung Innenstadt-West die Vorlage abgelehnt habe.

StR'in Greive berichtete, der City-Ring habe mit Schreiben vom 08.12.1999
mitgeteilt, daß ein Konzept für die Veranstaltung am 08.01.2000 vorliege. An verschiedenen Standorten in der City würden Musikbands spielen, außerdem
gebe es ein vielfältiges gastronomisches Angebot. Darüber hinaus beteilige sich der Schaustellerverein Rothe Erde an der Veranstaltung.


Rm Wetter (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) erläuterte, daß seine Fraktion die Vorlage ablehne, da man nach dem Weihnachtsgeschäft in der Veranstaltung
eine erhebliche zusätzliche Belastung für die Beschäftigten sehe. Ferner müsse es nach dem Ladenschlußgesetz der Charakter der Veranstaltung zulassen, die
Geschäfte länger zu öffnen. Man halte diese Voraussetzung für nicht gegeben,
Bei Veranstaltungen dieser Art sollte zudem besonderer Wert auf Qualität gelegt werden.

Unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste,
Öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt der Haupt- und
Finanzausschuß dem Rat der Stadt mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im
Rathaus, folgenden Beschluß zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Absicht der Verwaltung zu, auf der Grundlage des § 16 Ladenschlußgesetz (LSchlG) durch Rechtsverordnung für die innerhalb der Dortmunder Innenstadtbezirke gelegenen Verkaufsstellen aus
Anlaß einer Großveranstaltung am Sonnabend, dem 08.01.2000 eine
Verlängerung der Ladenöffnungszeiten bis 20.00 Uhr freizugeben.




Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 18.30 Uhr von
OB Dr. Langemeyer beendet.





Dr. Langemeyer Diekneite
Oberbürgermeister Ratsmitglied








Weber
Schriftführer





N i e d e r s c h r i f t
über die 2. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses
am Donnerstag, dem 09. Dezember 1999, 15.00 Uhr,
im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1




Anwesend waren: OB Dr. Langemeyer

Bm'in Wendzinski SPD
Bm Miksch CDU

Rm Diekneite SPD
Rm Giese SPD
Rm Harnisch SPD
Rm Jörder SPD
Rm Prüsse SPD
Rm Sohn SPD
Rm Starke SPD
Rm Prof. Uhlmann SPD

Rm Böhm CDU
Rm Hengstenberg CDU
Rm Hovermann CDU
Rm Jung CDU
Rm Liedschulte CDU
Bm Miksch CDU
Rm Monegel CDU
Rm Neumann CDU
Rm Reppin CDU

Rm Mohr Bündnis 90 / Die Grünen i. R.
Rm Wetter Bündnis 90 / Die Grünen i. R.





Von der Verwaltung
waren anwesend: StR Fehlemann
StR'in Greive
StR Sierau

LStVD Buchbender
LStVD Mager
LStVD Staschik

Herr Grehl - Personalrat
Herr Nöltner - DOSYS

LStVD Dieckerhoff
StOVR Weber
StVR Feuler




T a g e s o r d n u n g



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 11. November 1999

Genehmigung der Niederschrift über die 46. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Finanzen und Liegenschaften am 25. August 1999







2. Beschlußvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses


2.1 Hauptausschußangelegenheiten

2.1.1 Kanalerneuerung Gersdorffstraße

2.1.2 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 23.11.1999 mit der Bezeichnung
"Stärkung der Bezirksvertretungen"


2.2 Finanzen

2.2.1 Finanzsituationsbericht über die Entwicklung der städtischen Einnahmen
und Ausgaben
Stand: III. Quartal 1999 (01.01.1999 - 30.09.1999)
-Beantwortung von Fragen aus der Sitzung am 11.11.1999-

2.2.2 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
hier: Benennung des Prüfers für den Jahresabschluß



2.3 Personal

2.3.1 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 23.11.1999
mit der Bezeichnung "Kommunales Bündnis für Arbeit"
- Stellungnahme der Verwaltung gem. § 14 Abs. 1 GeschO -

2.3.2 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 24.11.1999 mit der Bezeichnung
"Aufhebung des Einstellungsstops bei der Stadtverwaltung Dortmund"



2.4 Kommunalwirtschaft

2.4.1 Beteiligungsbericht 1998/99

2.4.2 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 23.11.1999 mit der Bezeichnung
"Optimierung der städtischen Unternehmensbeteiligungen"

2.4.3 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 24.11.1999
mit der Bezeichnung "Dortmunder Stadtwerke: Konzept 40 Millionen
plus XXL"


Vorbereitung der vom Rat zu entscheidenden Angelegenheiten

- Tagesordnung der Ratssitzung am 16. Dezember 1999 -


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Bauleitplanung;
Bebauungsplan In W 119 -Rosemeyerstraße-
hier: Beschluß zur Verlängerung der Veränderungssperre vom 09.02.1998 um ein Jahr für einen Teilbereich des im Verfahren befindlichen
Bebauungsplanes In W 119 -Rosemeyerstraße-

3.2 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Br 163 -Gewerbegebiet Wickede-Süd-
hier: I. Änderungsbeschluß
II. Bürgerbeteiligung
III. Beschluß einer Satzung über eine Veränderungssperre
für einen Teilbereich der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes
Br 163

3.3 Wohnungstauschberatungsstelle für Seniorinnen und Senioren

3.4 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Max-Ophüls-Platz
von Rheinlanddamm ( B 1 ) bis Lindemannstraße

3.5 Einzelsatzung gem. § 3 Abs.6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im
Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Silberstraße von Kolpingstraße
bis Hansastraße

3.6 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im
Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Kolpingstraße von Silberstraße
bis Schwarze-Brüder-Straße und Schwarze-Brüder-Straße von Kolpingstraße
bis Mönchenwordt
(Gesamtmaßnahme)



3.7 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im
Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Ermlinghofer Straße von der
Gildenstraße bis zur Straße Am Heedbrink/Stichstraße Ermlinghofer Straße
zu den Häusern Ermlinghofer Straße 25 - 29




4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen -



5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -



6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für arbeitslose Sozialhilfe-
empfänger/-innen
hier: Landesprogramm "Arbeit statt Sozialhilfe"; Verfahren 1999

6.2 Bericht zur Gesamtentwicklung des Hygieneinstitutes und
Medizinaluntersuchungsamtes (53/HM) der Stadt Dortmund



7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Änderung des Wirtschaftsplans 1999 des Eigenbetriebs Kulturbetriebe
Dortmund

7.2 Wirtschaftsplan 2000 und Produkt- und Leistungsplanung für den
Eigenbetrieb Kulturbetriebe Dortmund





8. Schule

- keine Vorlagen -



9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -



10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Satzungen und Gebührenordnungen

10.1.1 Festsetzung der täglichen Leistungsentgelte für das Städtische Institut für Heil- und Sonderpädagogik

10.1.2 Hundesteuer
Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund

10.1.3 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund
(Abfallsatzung - AbfS)

10.1.4 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung
in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) - 2000

10.1.5 Satzung zur zweiten Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über
Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler,
ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose - mit Gebührenordnung

10.1.6 Zoo Dortmund;
hier: Erhöhung/Ermäßigung der Eintrittsentgelte und Veränderung der
Entgeltstruktur

10.1.7 Satzung zur dritten Änderung der Abwassergebührensatzung der
Stadt Dortmund

10.1.8 Satzung und Gebührentarif für Leistungen der Feuerwehr der
Stadt Dortmund

10.1.9 Entgeltordnung für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dortmund


10.1.10 Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften
der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung

10.1.11 Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim der Stadt Dortmund

10.1.12 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2000

10.1.13 Gebührensatzung und Gebührentarif für die Friedhöfe der
Stadt Dortmund

10.1.14 Änderung der Entgeltordnung der Volkshochschule der Stadt Dortmund
vom 01.01.99

10.1.15 Entgeltordnung für die Museen der Stadt Dortmund

10.1.16 Satzung zur sechsten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung
nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund

10.1.17 Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über Erlaubnisse und
Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der
Stadt Dortmund (Sondernutzungssatzung)



11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes
Dortmunder Systemhaus zum 31.12.1998

11.2 Vertrag mit dem Verkehrsverein Dortmund e. V.




Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.00 Uhr von
OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlußfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusss fest.






Zu Ziffer 1
- - - - - - - -

Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Diekneite (SPD) benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW hin.


1.3 Feststellung der Tagesordnung

Gem. § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung wurde die Tagesordnung auf Antrag der Verwaltung um folgende Punkte erweitert:

3.8 Überbauung des Dortmunder Hauptbahnhofes mit einem Multi-Themen-Center
hier: Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB

10.2 Beteiligung der EDG an der VEW MVA Hamm Holding GmbH und der Edelhoff MVA Hamm Holding GmbH

10.3 Beteiligung der Dortmunder Stadtwerke AG an der zu gründenden "stadtmobil Dortmund GmbH"

11.3 Wirtschaftsplan des Dortmunder Systemhauses,
Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, für das Haushaltsjahr Wirtschaftsjahr 2000

11.4 Freigabe verlängerter Ladenöffnungszeiten in der Dortmunder-In- nenstadt am Sonnabend, dem 08.01.2000 aus Anlaß der Groß-
veranstaltung "Millennium Fest"

Die Dringlichkeit wurde vom Haupt-und Finanzausschuß in allen Fällen ein-
stimmig festgestellt.

Mit diesen Veränderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzaus- schuß einstimmig festgestellt.

Rm Sohn (SPD) erläuterte, daß die Ausschußmitglieder die Einladungen und
Tagesordnungen postalisch erhielten und die Beratungsunterlagen in die Schließ- fächer sortiert würden. Er rege an, jeweils ein Exemplar der Tagesordnung auch mit den Unterlagen in die Schließfächer zu geben.


Außerdem sollte beim Versand von Nachträgen eine um die neuen Punkte
ergänzte Tagesordnung beigefügt werden.

OB Dr. Langemeyer sagte zu, diesem Vorschlag zu entsprechen. Er werde beim Nachversand von dringlichen Vorlagen den Ausschußmitgliedern eine neue
Tagesordnung zuleiten, die dann die aktuelle Beratungsgrundlage sei. Bei der Feststellung der Tagesordnung in der Sitzung könnten ggfs. Punkte wieder
heruntergenommen werden, wenn man sie nicht für dringlich halte.

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses waren einstimmig der Auffassung, daß künftig nach den dargestellten Vorschlägen verfahren werden soll.


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 11. November 1999

Der Haupt- und Finanzausschuß genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11. November 1999.


Genehmigung der Niederschrift über die 46. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Finanzen und Liegenschaften am 25. August 1999

Der Haupt- und Finanzausschuß genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 46. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Liegenschaften am 25. August 1999.







Zu Ziffer 2
- - - - - - - -

Beschlußvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses


2.1 Hauptausschußangelegenheiten


2.1.1 Kanalerneuerung Gersdorffstraße

Zust. StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuß faßt einsitmmig folgenden Beschluß:

Der Haupt- und Finanzausschuß beschließt für die Kanalerneuerung Gers-
dorffstraße eine Erhöhung der Gesamtkosten um 600.000,00 DM auf 1.700.000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0795 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 1999 150.000,00 DM
Ausgaben 2000 1.250.000,00 DM
Ausgaben 2001 300.000,00 DM

Die Abweichungen gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2000 werden bei den
Beratungen des Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.


2.1.2 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 23.11.1999 mit der Bezeichnung
"Stärkung der Bezirksvertretungen"

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 06. Dezember 1999 vor:

Die Verwaltung wird beauftragt,

1. die Hauptsatzung der Stadt Dortmund, insbesondere § 15, mit dem Ziel zu überarbeiten, den Bezirksvertretungen die gem. §§ 37, 41 der Gemeinde-
ordnung NRW größtzulässige Alleinentscheidungskompetenz zu stadtteilbezogenen Themen zu übertragen.

2. die Bezirke zugleich mit den zur neuen Aufgabenerfüllung erforderlichen Haushaltsmitteln auszustatten,

3. die personelle Ausstattung in den Bezirksverwaltungsstellen entsprechend den zusätzlichen Aufgaben zu erhöhen.

Bei StA 01 soll eine Koordinierungsstelle eingerichtet werden, die als Schnittstelle für Beratung und Koordination arbeitet (z. B. Abstimmung des Vorlagewesens/ Verfolgung der Umsetzung der Beschlüsse der Bezirke durch Ausschuss/ Haupt- ausschuß/ Rat).

OB Dr. Langemeyer gab den Hinweis, daß morgen ein Workshop stattfinden
werde, der sich mit diesem Thema befasse. Deshalb sollten der Antrag und die
Ergebnisse des Workshops gemeinsam diskutiert werden. Darüber hinaus könne aufgrund der Zuständigkeitsverteilung eine Entscheidung über den vorliegenden Antrag nur vom Rat der Stadt getroffen werden.

Rm Mohr (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) regte daraufhin an, den Antrag folgendermaßen zu ändern:

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt, bei der weiteren Diskussion über die künftigen Zuständigkeiten der Bezirksvertretungen von den Grundsätzen im gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 06 Dezember 1999 auszugehen.

Der Haupt- und Finanzausschuß stimmte dem gemeinsamen Antrag von CDU- Fraktion und Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 06.12.1999 mit der von Rm Mohr vorgeschlagenen Modifizierung einstimmig zu.


2.2 Finanzen

2.2.1 Finanzsituationsbericht über die Entwicklung der städtischen Einnahmen
und Ausgaben
Stand: III. Quartal 1999 (01.01.1999 - 30.09.1999)
-Beantwortung von Fragen aus der Sitzung am 11.11.1999-

Zust. StA 20

Herr Buchbender beantwortete Fragen, die in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses gestellt worden waren:

Die Ausgaben für Baumaßnahmen seien in den vergangenen Jahren ständig gestiegen. Ein Bericht mit dem Stand vom 30.09.1999 lasse Rückschlüsse auf das gesamte Jahr nicht zu. Bedingt durch die haushaltslose Zeit gebe es Anlauf- schwierigkeiten; denn mit neuen Maßnahmen dürfe noch nicht begonnen
werden. Außerdem könne es Verzögerungen geben, wenn zahlreiche Vorhaben in einem Jahr geplant seien. Zudem käme es häufig zu einer verspäteten
Bewilligung von Bundes- und Landeszuschüssen.

Die Ausgabendifferenz im Vergleich zum 30.09. des Vorjahres habe 13 Mio. DM
betragen; zum 30.11. liege der Unterschied nur noch bei 10 Mio. DM. Dabei sei zu berücksichtigen, daß der Hochbau, der Straßenbau und der Kanalbau
10 Mio. DM mehr als im letzten Jahr ausgegeben habe. Lediglich der Stadtbahn- bau habe 20 Mio. DM weniger verbraucht. Der Grund hierfür sei, daß bei
Rohbaumaßnahmen höhere Ausgaben anfielen, als beim späteren Innenausbau. Ferner müsse darauf hingewiesen werden, daß der Stadtbahnbau 1998 gegen über 1997 20 Mio. DM mehr ausgegeben habe. Der jetzige Rückgang sei auch auf geologisch bedingte Verzögerungen zurückzuführen.

Zu den Haushaltsresten führte Herr Buchbender aus, daß die Verwaltung bemüht sei, das vom damaligen Finanzausschuß formulierte Ziel zu erreichen, die Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushalts auf 150 Mio. DM zu senken. Im letzten Jahr habe der Betrag bei 180 Mio. DM gelegen.

Rm Wetter (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) wies darauf hin, daß im laufen- den Jahr 42 Mio. DM mehr für Baumaßnahmen zur Verfügung stünden. Es sei zu befürchten, daß ein Teil davon in die Reste eingehen würde.

Herr Buchbender antwortete, daß im Stadtbahnbau im Vergleich zu 1998 in
diesem Jahr 32 Mio. DM mehr veranschlagt worden seien. Zum einen hätten die Vorhaben nicht wie geplant durchgeführt weren können, zum anderen würden drei Maßnahmen erst Mitte 2000 in Angriff genommen werden können, weil die Bewilligungsbescheide noch nicht vorlägen. Da in diesen Fällen noch keine Auf- träge erteilt worden seien, werde es auch keine Haushaltsausgabereste geben.

Der Haupt- und Finanzausschuß nahm die Ausführungen zur Kenntnis.









2.2.2 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
hier: Benennung des Prüfers für den Jahresabschluß

Zust. StA 20

Der Haupt- und Finanzausschuß faßt in seiner Eigenschaft als Werksausschuß für das Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds
Dortmund" einstimmig folgenden Beschluß:

Der Haupt- und Finanzausschuß beschließt, dem Gemeindeprüfungsamt der
Bezirksregierung Arnsberg die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft "Dr. Kohler,
Dr. Söder & Partner", Dortmund als Prüfer des Jahresabschlusses für das Wirt- schaftsjahr 1999 vorzuschlagen.


2.3 Personal

2.3.1 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 23.11.1999
mit der Bezeichnung "Kommunales Bündnis für Arbeit"
- Stellungnahme der Verwaltung gem. § 14 Abs. 1 GeschO -

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 07.12.1999 vor:

1. Der Haupt- und Finanzausschuß stellt fest, daß durch die gelungene
Haushaltkonsolidierung und der damit verbundenen Beendigung des
Einstellungsstops bei der Stadtverwaltung Dortmund eine Vereinbarung für ein Bündnis für Arbeit in der Stadtverwaltung Dortmund aussichts- reich ist.

Der Haupt- und Finanzausschuß stellt fest, daß mit dem Ende des Einstel- lungsstops die Zusage an die Beschäftigten in der Stadtverwaltung beste- hen bleibt, daß es keine betriebsbedingten Kündigungen gibt.

2. Der Haupt-und Finanzausschuß bittet den Verwaltungsvorstand, die Ver- handlungen mit dem Personalrat der Stadtverwaltung mit dem Ziel, über ein "Bündnis für Arbeit" die Aufgaben der Stadt Drotmund mit mehr
sozialversicherungspflichtig, existenzsichernd und dauerhaft beschäftigten MitarbeiterInnen als im Moment zu erledigen, zu intensivieren.

Grundsätzlich sollen die dazu getroffenen Vereinbarungen die bereits
beschäftigten städtischen MitarbeiterInnen entlasten und ihnen die Vereinbarkeit von Familie-, Erwerbsarbeit und Freizeitinteressen erleich- tern, ohne ihre soziale Absicherung zu gefährden.

3. Verhandlungen zu einer Dienstvereinbarung mit dem Personalrat sollen mindestens folgende Bereiche beinhalten.

Altersteilzeit:
Im Rahmen des geltenden Tarifvertrages zur Altersteilzeit für den öffentli- chen Dienst werden Anträge von MitarbeiterInnen ab dem 55. Lebensjahr großzügig und unter Berücksichtigung der Arbeitsmarkteffekte geprüft. Dabei soll insbesondere die Übernahme von Auszubildenden ein wesentli- ches Kriterium sein. Die freiwillige Anhebung der Aufstockungszahlungen für MitarbeiterInnen in Altersteilzeit über die tariflich vereinbarten 83 % des letzten Nettogehaltes sollen in ihren haushaltswirtschaftlichen Auswir- kungen bewertet und verschiedene Modelle von Aufstockungszahlungen in den Verhandlungen auf ihre Realisierungsmöglichkeiten geprüft werden.

Teilzeitoffensive:
Im Rahmen einer "Teilzeitoffensive" wird für intern und extern ausge- schriebene Stellen unabhängig von ihrer Bewertung um Bewerbungen von Teilzeit-Interessierten gebeten. Innerhalb der Stadtverwaltung wird bei den MitarbeiterInnen für eine Umwandlung von Vollzeit- in Teilzeitbe- schäftigung geworben. MitarbeiterInnen, die Interesse an einer Arbeits - zeitverkürzung haben, können sich über die kurz-, mittel- und langfristi- gen Auswirkungen bezüglich ihres Einkommens und ihrer Sozialversiche- rungsansprüche unverbindlich und vollständig über eine städtische Dienststelle informieren.

Überstundenabbau:
Regelmäßig anfallende Überstunden werden ab einer bestimmten Summe verbindlich durch Freizeit ausgeglichen. Die notwendige Mehrarbeit wird soweit möglich durch entsprechend aufqualifiziertes, vorhandenes Perso- nal, sonst durch neu eingestelltes Personal erledigt.

Neueinstellungen:
Die in den vergangenen Jahren abgebauten Personalreserven für krank- heitsbedingte Personalausfälle (z. B. die Springerkräfte in den städtischen Kindertageseinrichtungen) werden wieder aufgebaut. Im "Bündnis für Ar- beit" soll eine Verständigung darüber erzielt werden, in welchen Fachbe- reichen eine Personalaufstockung prioritär erforderlich ist. Dazu gehören vor allem Fachbereiche, die dokumentierte, dauerhafte, durch Initiative der Verwaltung und des Personalrates nicht abbaubare hohe Kranken- stände haben und solche, denen weitere Aufgaben zugewiesen wurden bzw. werden. Diese Vereinbarung wird jährlich überprüft und ggf. angepaßt.

Die Dienstvereinbarung für den Reinigungsdienst, mit der eine 50 %ige Aufgabenerledigung mit städtischen MitarbeiterInnen festgeschrieben wurde, wird umgesetzt.


Abbau befristeter Beschäftigungsverhältnisse in der Stadtverwaltung
Befristete Beschäftigungsverhältnisse zur Erledigung städtischer Dauerauf- gaben (z. B. die Essenszubereitung in den städtischen Kindertageseinrich- tungen) werden konsequent abgebaut und durch unbefristete Beschäfti- gungsverhältnisse ersetzt.


OB Dr. Langemeyer machte deutlich, daß der Antrag in einigen Teilen in seine Kompetenzen eingreife, beispielsweise beim Thema "Dienstvereinbarungen".

Entsprechend dem Wunsch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, gab StR`in Greive zunächst einen Sachstandsbericht. Es bestehe eine gemeinsame Gesprächsrunde aus Verwaltung und Personalrat, in der die Themen für ein kommunales Bündnis für Arbeit erörtert würden. Zu den einzelnen Themenkom- plexen gebe es unterschiedliche Sachstände.

Zur Altersteilzeit stelle sie fest, daß nur wenige Beschäftigte davon Gebrauch machen wollten. Es seien derzeit 55 Anträge gestellt worden. Die Gründe lägen in den Einbußen beim Einkommen und der späteren Altersversorgung. Der Perso- nalrat möchte eine übertarifliche Aufstockung erreichen. Die Verwaltung sei
allerdings in den Kommunalen Arbeitgeberverband eingebunden und müßte erst dessen Zustimmung beantragen. Außerdem sei ein positives Votum des Rates er- forderlich. Die entstehenden Mehrkosten ließen sich zur Zeit allerdings nicht
finanzieren. Außerdem würde eine Schieflage zu den Beamten auftreten, bei
denen die gesetzlichen Vorschriften eine Aufstockung verhinderten. Die Verhand- lungen mit dem Personalrat würden fortgesetzt.

Die 58`er - Regelung bewerte die Verwaltung positiv.

Zu den Themen "Jugendarbeitslosigkeit" und "Ausbildungssituation" führte StR`in Greive aus, daß sich in der Verwaltung zur Zeit 220 Jugendliche in Maßnahmen des Sofortprogramms befänden. Man beabsichtige, auch im nächsten Jahr wieder die Einstellung von 100 Auszubildenden vorzuschlagen, teilweise über den eigenen Bedarf hinaus.




Der Abbau von Überstunden werde ebenfalls mit dem Personalrat diskutiert. Das Volumen der Überstunden entspreche ca. 40 neuen Stellen. Rechne man aller - dings Mehrarbeit für Bereitschaftsdienst, zeitlich begrenzte Maßnahmen (z. B. Umstellung auf SAP) oder saisonbedingte Tätigkeiten ab, blieben nach Einschätz- ung der Verwaltung Stellenneuschaffungen in einer Größenordnung von unter 10. Die Verhandlungen in dieser Sache würden mit dem Personalrat fortgeführt.

Im September habe es Gespräche mit dem Personalrat über den Reinigungsdienst gegeben, die eine vorläufige Einigung dahingehend gebracht hätten, die 50 % - 50%-Vereinbarung unter Einbeziehung der Dortmunder Dienste leicht zu
modifizieren. Wenn der Einstellungsstop aufgehoben würde, könnte man Altersabgänge durch entsprechende Neueinstellungen kompensieren, um den Status quo zu erhalten.

Die Anrechnung der Arbeitskräfte der Dortmunder Dienste sei auch weiterhin
arbeitsmarktpolitisch erforderlich. Andernfalls entstünde ein Personalkosten- mehraufwand von 1,9 Mio. DM. Das würde den Haushaltsausgleich gefährden.
Die Verhandlungen mit dem Personalrat gingen weiter.

Nach kurzer Diskussion stimmten die Mitglieder des Haupt- und Finanzaus- schusses einem Geschäftsordnungsantrag von Rm Monegel (CDU) zu, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 07.12.1999 ohne Empfeh- lung an den Rat der Stadt weiterzuleiten.


2.3.2 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 24.11.1999 mit der Bezeichnung
"Aufhebung des Einstellungsstops bei der Stadtverwaltung Dortmund"

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 07.12.1999 vor:

Der Haupt- und Finanzauschuß empfiehlt dem Rat in seiner Sitzung am 16.12.99 zum Tagesordnungspunkt "Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2000" wie folgt zu beschließen:

1. Der Einstellungsstop bei der Stadtverwaltung Dortmund wird zum haus- haltsrechtlich frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch mit der
Genehmgiung des Haushaltsplans 2000 durch die Aufsichtsbehörde, aufgehoben.

2. Der Rat bindet diesen Entschluß unmitelbar an die Erfüllung folgender Voraussetzungen:

2.1 Die Verwaltung erarbeitet bis zur Verabschiedung des Haushalts und
Stellenplans 2000 verbindliche Richtlinien für das künftige Verfahren bei Neueinstellungen.

Ziel ist die künftige Gewährleistung einer für Rat und Öffentlichkeit trans- parenten und nachvollziehbaren strikten und ausschließlichen Orientie - rung von Personalauswahlentscheidungen in der Verwaltung an den
Kriterien des öffentlichen Dienstrechts wie Eignung, Befähigung und
fachliche Leistung.

2.2 Mit dem Ziel einer verstärkten Transparenz untersucht die Verwaltung
kostengünstige und praktikable Wege (z. B. Internet, öffentliche Bekannt- machungen etc.) der öffentlichen Ausschreibung sämtlicher Neueinstel- lungen in den Personalkörper der städtischen Verwaltung und der Eigenbetriebe.

2.3 Die Verwaltung berichtet im Haupt- und Finanzausschuß quartalsweise über Art und Umfang grundsätzlicher Anstrengungen, den Bedarf zur Ausweitung der Personalstellenzahl durch Neuschaffung von Stellen auf ein unabweisbares Minimum zu beschränken.

Zu denken ist dabei insbesondere an

- eine permanente und umfassende kritische Prüfung des Umfanges der kommunalen Aufgabenwahrnehmung als grundlegende Vor- aussetzung der Verwaltungsreform.

- eine verstärkte Initiative zur qualitativen Entwicklung des vorhan- denen Personals mit dem Ziel, leistungsfähigen und leistungsberei- ten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch künftig Aufgaben- wechsel und beruflichen Aufstieg zu ermöglichen und die Attrakti- vität des internen Stellenmarktes durch Neueinstellungen nicht
unzuträglich einzuengen.

2.4 Das Rechnungsprüfungsamt wird aufgefordert, sich noch stärker als
bisher aus der Tradition der Ordnungsmäßigkeitsprüfung zu lösen.
Der Rat erwartet die noch intensivere Hinwendung des Rechnungsprü- fungsamtes zur vorrangig gebotenen Wirtschaftlichkeitsprüfung, die auch die kommunale Aufgabenerfüllung mit privater Aufgabenerledigung oder im Rahmen eines Benchmarking mit anderen Kommunen vergleicht, und gegebenenfalls Vorschläge für die Neurorganisation städtischen Engage- ments ableitet und den Entscheidungsgremien vorlegt.


2.5 Der Oberbürgermeister wird gebeten, im Zuge der anstehenden Überarbei- tung und Neufassung der Hauptsatzung einer effizienten und praktikablen Neuregelung und Abgrenzung der Kompetenzen von Rat und Verwaltung in Personalangelegenheiten im Sinne der unter 2.1 bis 2.3 beschriebenen Zielsetzung (Tansparenz und öffentlich nachvollziehbare Personalentschei- dungen) besonderes Augenmerk zu widmen.

3. Der Rat erwartet, daß der eingeleitete und noch erst in Teilbereichen er- folgreich umgesetzte Prozeß der Verwaltungsreform weiter energisch vor- angetrieben wird. Die schrittweise erfolgte Schaffung eines organisatori- schen Rahmens zur Dezentralisierung von Entscheidungskompetenzen für Aufgaben, Finanzmittel und Personal, verbunden mit einer Abflachung der Hierachien und konsensbetontem Führungsstil, muß nun ergänzt
werden durch verstärkte Initiative zur Schaffung einer neuen Führungs- kultur und neuer Führungs- und Arbeitsstrukturen in Rat und Verwaltung.

Der Rat erklärt den Willen, sich im Zuge einer rationellen und effizienten Aufgabentrennung künftig - so weit als möglich - auf die strategische Steuerung der bereitgestellten Ressourcen (Finanzen und Personal) sowie auf die Vorgabe messbarer Leistungsziele zu konzentrieren. In der Folge soll das Maß an Einzelvorgaben und Einzelfallentscheidungen deutlich
beschränkt werden.

Zur vorrangigen Befassung des Rates mit strategischen Fragen sind neben dem ergebnis- und produktorientierten Haushalt zeitnahe Kennzahlen, quartalsweise Wirtschaftsabschlüsse im Rahmen eines aktuellen EDV-ge- stützten Informationssystems, zwingende Voraussetzung.
Die Verwaltung wird gebeten, die technischen Vorbereitungen des seit Jahren angekündigten Ratsinformationssystems nachdrücklich voranzu- treiben und gegenüber dem Rat bis zur Sommerpause einen verbindlichen Termin zur Einführung dieses Steuerungsinstruments zu erklären.

4. Der Rat bekräftigt die bestehende Beschlußlage, nach der Entlassungen durch betriebsbedingte Kündigungen im Jahr 2000 ausgeschlossen sind.
Der Rat geht dabei davon aus, daß ein weiterhin konstruktives und engagiertes Mitwirken von Leitungsebene, Führungskräften, Mitarbeitern und Per- sonal vertretung an den eingeleiteten Reform- und Umstrukturierungspro- zessen die Verwaltung zu einem modernen, leistungsfähigen und bürger- orientierten Dienstleistungsunternehmen entwickelt. Eine in dieser Weise leistungsoptimierte Verwaltung wird in erheblichem Maße zur Konsolidierung der städtischen Finanzen bei verbessertem Nutzen für die Dortmunder Bürgerinnen und Bürger beitragen und ihren Beschäftigten weiterhin sichere und attraktive Arbeitsplätze bieten können.


Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 08.12.1999 vor:

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat, in seiner Sitzung am 16.12.99 zum Tagesordnungspunkt "Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2000" wie folgt zu beschließen:

"Der Einstellungsstopp bei der Stadtverwaltung Dortmund wird ab dem 01.01.2000 bzw. zum haushaltsrechtlich frühestmöglichen Zeitpunkt aufgehoben.
Der Rat bekräftigt die bestehende Beschlußlage, nach der Entlassungen durch
betriebsbedingte Kündigungen im Jahr 2000 ausgeschlossen sind und geht davon aus, daß anschließend an dieser bewährten Praxis festgehalten wird.
Vom Personalrat und den Beschäftigten erwartet er weiterhin die Bereitschaft, zur Verwaltungsreform engagiert beizutragen, die Bürger/innenorientierung
auszubauen und - wie bisher - notwendige Arbeitsplatz- und /oder Tätigkeits- wechsel zu akzeptieren"


OB Dr. Langemeyer machte deutlich, daß die zum Teil sehr umfangreichen Anträge kurzfristig eingegangen seien und nicht ausreichend vorbereitet werden konnten. Deshalb sollten die Beratungen in der Januarsitzung des Haupt- und
Finanzausschusses stattfinden.

Im Haupt- und Finanzausschuß bestand Einvernehmen, die Anträge auf die Januarsitzung zu vertagen.




2.4 Kommunalwirtschaft


2.4.1 Beteiligungsbericht 1998/99

Zust. StA 20

Der Haupt- und Finanzausschuß nahm den Beteiligungsbericht zur Kenntnis.




2.4.2 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 23.11.1999 mit der Bezeichnung
"Optimierung der städtischen Unternehmensbeteiligungen"

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 07.12.1999 vor:

Die Stadt Dortmund überprüft ihre sämtlichen Beteiligungen und Eigenbetriebe daraufhin, inwieweit sie im eigenen Hause oder durch Kooperation mit Dritten optimiert werden können.

Die städtischen Beteiligungsunternehmen werden gebeten, hierzu eigene Perspek- tiven zu entwickeln. Die Beteiligungsverwaltung soll diese Optimierungskonzepte zusammenführen und aufarbeiten. Eine geeignete Beratungsfirma wird beauf- tragt, die Beteiligungsverwaltung bei der Erledigung dieser Aufgabe zu unterstüt- zen, insbesondere einen transparenten Überblick über das städtische Vermögen, den Grad der Verschuldung und die Ertragssituation zu erarbeiten.


Ziel der Maßnahme ist es, über die Anstrengungen der Einzelbetriebe hinaus, auch in der Sphäre der Eigentümerschaft, der Kooperation und der Zuordnung von Aufgaben zu einzelnen Unternehmen, Potenziale aufzuspüren, die geeignet sind

- die Leistung zu verbessern,
- die Preise für den Endverbraucher zu senken,
und die Sicherheit der Arbeitsplätze durch Verbesserung der Wettbewerbs- fähigkeit zu erhöhen.

Der Rat der Stadt Dortmund erwartet einen ersten Bericht noch vor Beginn der Sommerpause des kommenden Jahres.

Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzauschusses folgender An- trag der SPD-Fraktion vom 08.12.1999 vor:

1. Vor dem Hintergrund der laufenden Gespräche zur Fusion oder
Kooperation RWE/VEW werden die Vorstände bzw. Geschäftsführer aller städtischen Beteiligungen mit VEW-Anteil aufgefordert, die strategischen Überlegungen und möglichen Konsequenzen für ihre Unternehmen darzu- stellen. Diese Überlegungen sind der Beteiligungsverwaltung mitzuteilen.

2. Die Beteiligungsverwaltung wird dann die einzelnen strategischen Über-
legungen bewerten, mögliche Alternativen darstellen und sie zu einem Be- schlußvorschlag für die anstehenden Entscheidungen zusammenführen.

3. Sofern für die Erledigung der aufgeführten Arbeiten der Sachverstand
externer Berater zur Unterstützung der Beteiligungsverwaltung notwendig ist, kann die Beteiligungsverwaltung diese am Markt einkaufen.

4. Bevor der Hauptausschuß eine Entscheidung zur Überprüfung sämtlicher Beteiligungen und Eigenbetriebe faßt, wird dem Oberbürgermeister als Verwaltungschef in Absprache mit der Beteiligungsverwaltung als Fach- verwaltung die Gelegenheit gegeben, den politischen Gremien die Verwal- tungsvorstellungen über Qualitätsziele einer Untersuchung vorzustellen. Erst wenn klar ist, was Politik und Verwaltung aus ihren unterschiedli- chen Blickwinkeln untersuchen bzw. optimieren möchten, wird eine Ent- scheidung getroffen.


Nachdem Rm Hovermann (CDU) und Rm Wetter (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) den gemeinsamen Antrag begründet hatten, erläuterte StR'in Greive, es werde ein Bericht bis zur Sommerpause gefordert. Sie bitte darüber nachzu-
denken, ob die verbleibende Vorbereitungszeit ausreichend sei. Wenn ein externes Beratungsunternehmen beteiligt werden würde, müsse man voraussichtich ein Vergabeverfahren durchgeführen. Das sei mit einer zeitlichen Verzögerung ver- bunden. Außerdem sollte dem in Kürze zu wählenden Beteiligungsdezernenten Gelegenheit gegeben werden, sich mit der Thematik vertraut zu machen.


Rm Starke (SPD) begründet den Antrag ihrer Fraktion. Zum gemeinsamen An- trag von CDU und Grünen führte sie aus, daß sie darin die zu optimierenden Ziel- vorstellungen vermisse. Erst wenn diese formuliert seien, könnten bewertbare Vorschläge erarbeitet werden.

Nach Auffassung von Rm Wetter (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) seien mehrere Ziele beschrieben, wie Verbesserung der Leistung, Senkung der Preise für den Endverbraucher und Schaffung sicherer Arbeitsplätze durch Verbesse-
rung der Wettbewerbsfähigkeit.

Zum Hinweis von StR'in Greive auf die kurze Fristsetzung erläuterte
Rm Hovermann (CDU), man erwarte bis zum Sommer einen ersten Bericht und keine abschließende Darstellung.

Hinsichtlich der Beschreibung von Zielvorstellungen vertrat er die Ansicht, daß die Politik keine Vorgaben machen sollte. Die Betriebe seien gefordert ihre Ideen darzustellen.


OB Dr. Langemeyer erinnerte daran, daß der Haupt- und Finanzausschuß die Funktion eines Beteiligungsausschusses wahrzunehmen habe und ihm deshalb auch die Eigentümerrolle bei den städtischen Unternehmen zufalle. Es sei daher sachgerecht, sich systematisch dieser Aufgabe in verschiedenen Verfahrens-
schritten zuzuwenden. Die vorliegenden Anträge beinhalteten gemeinsam die
Einschätzung, daß es sinnvoll sei, sich zielgerichtet mit den städtischen
Beteiligungen zu beschäftigen. Es sei auch richtig, dabei die Unternehmen selbst zu fordern, die Beteiligungsverwaltung einzubinden und ggfs. externen Sachver- stand zu nutzen.

Bei der späteren Detaildiskussion werde sicherlich erkennbar, daß man es mit höchst unterschiedlichen Ausgangslagen zu tun habe, wie beispielsweise bei der Stadtsparkasse oder den städtischen Eigenbetrieben. Die Geschäftsführungen der Unternehmen müßten in den Diskussionsprozeß eingebunden werden. Das sollte das Grundverständnis in diesem Ausschuß sein.

Rm Starke (SPD) bat OB Dr. Langemeyer, in Kenntnis der Diskussionslage die
weiteren Verfahrensschritte darzustellen.

OB Dr. Langemeyer gab eine entsprechende Zusage.

Der Antrag der SPD-Fraktion vom 08.12.1999 wurde mit den Stimmen der
CDU-Fraktion und den Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im
Rathaus abgelehnt. Die SPD-Fraktion stimmte für den Antrag.

Der gemeinsame Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 07.12.1999 wurde mit den Stimmen der CDU-Fraktion und der Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus als Empfeh- lung an den Rat der Stadt beschlossen. Die SPD-Fraktion stimmte gegen den Antrag.




2.4.3 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 24.11.1999
mit der Bezeichnung "Dortmunder Stadtwerke: Konzept 40 Millionen
plus XXL"

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 07.12.99 vor:




Der Rat hält es für unabdingbar, daß Konzepte der Stadtwerke, die massive Auswirkungen auf die Situation der Beschäftigten erwarten lassen, in
Kooperation mit den Beschäftigten und unter Beteiligung des Betriebsrates erar- beitet und beschlossen werden. Das "Konzept 40 Millionen plus XXL" genügt die- sen Anforderungen nicht. Der Rat fordert seine Vertreter im Aufsichtsrat der Stadtwerke auf, darauf hinzuwirken, daß das Konzept "40 Millionen plus XXL" zurückgestellt und ein Einvernehmen mit dem Betriebsrat über die weitere Er- schließung von Einsparpotentialen und Maßnahmen zur Steigerung der Konkur- renzfähigkeit der Verkehrsbetriebe erzielt wird.

Nachdem Rm Wetter (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) den Antrag
begründet hatte, machte OB Dr. Langemeyer deutlich, daß das Konzept der
Dortmunder Stadtwerke noch nicht fertiggestellt und auch noch nicht im Auf- sichtsrat des Unternehmens beraten worden sei. Die Verwaltung sehe sich des- halb nicht in der Lage, heute einen qualifizierten Bericht zu geben.

Er schlage vor, den Vorstandsvorsitzenden der Dortmunder Stadtwerke möglichst zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses einzuladen und ihm
Gelegenheit zu geben, das Sparkonzept und die Perspektiven des Unternehmens darzustellen.

Der Haupt- und Finanzausschuß war einstimmig der Auffassung, daß nach dem Vorschlag von OB Dr. Langemeyer verfahren werden soll.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 07.12.1999 wurde mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion abgelehnt. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus stimmte für den Antrag.

















Vorbereitung der vom Rat zu entscheidenden Angelegenheiten

- Tagesordnung der Ratssitzung am 16. Dezember 1999 -


Zu Ziffer 3
- - - - - - - -

Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


3.1 Bauleitplanung;
Bebauungsplan In W 119 -Rosemeyerstraße-
hier: Beschluß zur Verlängerung der Veränderungssperre vom 09.02.1998 um ein Jahr für einen Teilbereich des im Verfahren befindlichen
Bebauungsplanes In W 119 -Rosemeyerstraße-

Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgen- den Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, die Geltungsdauer der Veränderungssperre vom 09.02.1998 für den unter Punkt 1.2 dieser Vorlage genannten Teilbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes In W 119 - Rosemeyerstraße - um ein Jahr bis zum 30.11.2000 zu verlängern.

Rechtsgrundlage:
§§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. 1S. 2141, BGBl. FNA III 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)











3.2 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Br 163 -Gewerbegebiet Wickede-Süd-
hier: I. Änderungsbeschluß
II. Bürgerbeteiligung
III. Beschluß einer Satzung über eine Veränderungssperre
für einen Teilbereich der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes
Br 163

Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgen- den Beschluß zu fassen:


I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan B 163 - Gewerbegebiet Wickede-Süd - in Form einer Textsatzung für den unter Punkt 1 dieser
Beschlußvorlage beschriebenen Bereich zu ändern (Änderung Nr. 9 - gleichzeitig Geltungsbereich des Bebauungsplanes).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in Verbindung mit §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)

II. Der Rat der Stadt beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleit- planung (Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Br 163) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz BauGB

III. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Punkt 2 dieser Beschlußvorlage be- schriebenen Teilbereich des Bebauungsplanes Br 163 - Gewerbegebiet Wickede-Süd - als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§§ 14 und 16 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO.





3.3 Wohnungstauschberatungsstelle für Seniorinnen und Senioren

Zust. StA 64

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, folgenden Be- schluß zu fassen:

Der Rat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, die Wohnungstauschbera- tungsstelle nicht als Daueraufgabe einzurichten und den Dienstbetrieb mit Ablauf der Fördermaßnahme einzustellen.

Die Verwaltung wird gebeten, Anfang 2002 die Wiederaufnahme des Angebotes zu prüfen und dem Fachausschuß zu berichten.


3.4 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Max-Ophüls-Platz
von Rheinlanddamm ( B 1 ) bis Lindemannstraße

Zust. StA 30

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgen- den Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzel-
satzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.79 und vom 21.12.81.

Umgestaltung der ehemaligen Straßenfläche "Lindemannstraße" (östlicher Ast zwischen Hotelanlage und Fachhochschule) zur Platzanlage "Max-Ophüls-Platz" (Mischverkehrsfläche) zwischen Rheinlanddamm (B1) und Lindemannstraße.








3.5 Einzelsatzung gem. § 3 Abs.6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im
Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Silberstraße von Kolpingstraße
bis Hansastraße

Zust. StA 30

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgen- den Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzel-
satzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.79 und vom 21.12.81.
Umgestaltung der Silberstraße von Kolpingstraße bis Hansastraße.


3.6 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im
Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Kolpingstraße von Silberstraße
bis Schwarze-Brüder-Straße und Schwarze-Brüder-Straße von Kolpingstraße
bis Mönchenwordt
(Gesamtmaßnahme)

Zust. StA 30

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgen- den Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzel-
satzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.79 und vom 21.12.81.
Umgestaltung der Kolpingstraße von Silberstraße bis Schwarze-Brüder-Straße
sowie Schwarze-Brüder-Straße von Kolpingstraße bis östliche Grenze der Platzan- lage Mönchenwordt (Gesamtmaßnahme).




3.7 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im
Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Ermlinghofer Straße von der
Gildenstraße bis zur Straße Am Heedbrink/Stichstraße Ermlinghofer Straße
zu den Häusern Ermlinghofer Straße 25 - 29

Zust. StA 30

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgen- den Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzel-
satzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.79 und vom 21.12.81.

Wohnumfeldverbesserung im Stadterneuerungsbereich "Hörder Neumarkt"
hier: Teilmaßnahme Ermlinghofer Straße von der Gildenstraße bis zur Straße Am Heedbrink / Stichstraße, Ermlinghofer Straße zu den Häusern Ermlinghofer
Straße 25-29



3.8 Überbauung des Dortmunder Hauptbahnhofes mit einem Multi-Themen-Center
hier: Städtebaulicher Vertrag nach § 11 des Baugesetzbuches (BauGB)

Zust. StA 6/MTC

StR Sierau beantwortete zunächst Fragen, die im Rahmen der Diskussion gestellt worden waren.

Außerdem fügte er hinzu, daß die Vorlage keine Aussagen über Schadensersatz- regelungen, Vertragsstrafen, Rücktrittsrechte oder finanzielle Ausgleiche bei enttäuschtem Vertrauen enthalte. Konkret gehe es hier um Ersatzansprüche des Investors für den Fall, daß dieser Planungsaufträge nach Abschluß des städtebau- lichen Vertrages vergeben habe und der Rat nachträglich seine Entscheidung noch einmal verändere. Die Verwaltung bemühe sich, mit dem Investor eine Re- gelung zu finden, die dem Rat kurzfristig zugeleitet werde.

Für die SPD-Fraktion begrüßte Rm Prof. Uhlmann die Vorlage und bezeichnete den Vertragsentwurf als wichtige Grundlage für das weitere Verfahren.

Rm Mohr (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) machte deutlich, daß seine Fraktion die Vorlage ablehne, da man die Festlegung der Einzelhandelsfläche auf 36.000 qm für nicht sinnvoll halte.

Rm Hovermann (CDU) gab die Anregung, mit dem Investor eine großzügig be- messene Frist zu vereinbaren, die es der Stadt ermögliche, bei einem Verzug von beispielsweise einem Jahr vom Verfahren zurückzutreten und von Leistungen frei zu sein.

Rm Mohr (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) stellte die Frage, ob es zutreffe, daß der Projektentwickler über die Verwertungsrechte am Ufo-Entwurf nicht
verfüge. Außerdem fragte er, ob es richtig sei, daß über diesen Punkt ein Rechts- streit zwischen dem Investor und dem Architekturbüro Bothe, Richter und
Teherani bestehe.

StR Sierau kündigte eine Antwort in der nichtöffentlichen Sitzung an.

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.




Zu Ziffer 4
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Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen -




Zu Ziffer 5
- - - - - - - -

Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -





Zu Ziffer 6
- - - - - - - -

Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für arbeitslose Sozialhilfe-
empfänger/-innen
hier: Landesprogramm "Arbeit statt Sozialhilfe"; Verfahren 1999

Zust. StA 50

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgen- den Beschluß zu fassen:

Der Rat beschließt, bis einschließlich des Haushaltsjahres 2001 die Bruttolohn- kosten für die Beschäftigung von ca. 250 Personen im Rahmen des Landespro- grammes "Arbeit statt Sozialhilfe" zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für
arbeitslose Sozialhilfeempfänger/innen zu übernehmen.

Die Veranschlagung für das Programm 1999 ist für das Haushaltsjahr 1999 be- reits erfolgt, und zwar für die Zeit bis zum 31.12.1999:

HhSt 1 4391 7320 000 0
- Zuschüsse an freie Verbände für Arbeitsplätze
arbeitsloser Sozialhilfeempfänger/innen - 231.250,00 DM

Für das Haushaltsjahr 2000 sind zu veranschlagen 6.175.000,00 DM
Für das Haushaltsjahr 2001 sind zu veranschlagen 6.062.500,00 DM

Gesamtaufwendungen 12.468.750,00 DM


HhSt 1 4391 1710 000 1
- Zuweisungen des Landes für Maßnahmen zur
Schaffung von Arbeitsplätzen für arbeitslose
Sozialhilfeempfänger/innen - 410.000,00 DM

Für das Haushaltsjahr 2000 sind zu veranschlagen 2.290.000,00 DM
Für das Haushaltsjahr 2001 sind zu veranschlagen 1.810.000,00 DM

Gesamtaufwendungen 4.510.000,00 DM



6.2 Bericht zur Gesamtentwicklung des Hygieneinstitutes und
Medizinaluntersuchungsamtes (53/HM) der Stadt Dortmund

Zust. StA 53

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.




Zu Ziffer 7
- - - - - - - -

Kultur, Sport, Freizeit


7.1 Änderung des Wirtschaftsplans 1999 des Eigenbetriebs Kulturbetriebe
Dortmund

Zust. StA 41

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgen- den Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt Dormtund beschließt die Änderung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebs Kulturbetriebe. Der bei gleichbleibenden Zuschuß entstehende
Verlust wird zunächst durch die Gewinnrücklage ausgeglichen und ein dann noch verbleibender Rest in Höhe von voraussichtlich 360.000,00 DM wird auf neue Rechnung vorgetragen.





7.2 Wirtschaftsplan 2000 und Produkt- und Leistungsplanung für den
Eigenbetrieb Kulturbetriebe Dortmund

Zust. StA 41

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgen- den Beschluß zu fassen:



Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,

den Wirtschaftsplan 2000 für die Kulturbetriebe Dortmund, der sich zusammen- setzt aus

- dem Erfolgsplan Anlage 1

- dem vermögensplan 2000 Anlage 2

- der Stellenübersicht Anlage 3

- der mittelfristigen Finanzplanung Anlage 4

- der Entwicklung des Zuschußbedarfe
für den Erfolgsplan Anlage 5

- dem Gesamtplan und den Teil-
wirtschaftsplänen Anlage 6

und die Produkt- und Leistungsplanung Anlage 7


Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Kulturbetriebe Dortmund, ein
Darlehen in Höhe von 1.120.000,00 DM zur Finanzierung der Investitionen im Museum für Kunst und Kulturgeschichte nach vorhergehender Abstimmung mit der Stadtkämmerei aufzunehmen. Sollte die Investition nicht oder nicht in voller Höhe vollzogen werden, wird die Ermächtigung in das nächste Wirtschaftsjahr übertragen.

Der Höchtsbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2000 zur recht-
zeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 5 Mio. DM festgesetzt.




Zu Ziffer 8
- - - - - - - -

Schule

- keine Vorlagen -



Zu Ziffer 9
- - - - - - - -

Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -




Zu Ziffer 10
- - - - - - - - -

Finanzen und Liegenschaften


10.1 Satzungen und Gebührenordnungen

10.1.1 Festsetzung der täglichen Leistungsentgelte für das Städtische Institut für Heil- und Sonderpädagogik

Zust. StA 51

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgen- den Beschluß zu fassen:

Mit Wirkung vom 01.01.2000 werden die täglichen Leistungsentgelte des Städt. Institutes für Heil- und Sonderpädagogik wie folgt festgesetzt:

Intensivangebot: 228,41 DM
Regelangebot: 191,42 DM
Verselbständigungsangebot: 164,51 DM



10.1.2 Hundesteuer
Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund

Zust. StA 30

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lagen folgende Anträge vor:

Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 11.11.1999

1. Der Haupt- und Finanzausschuß spricht sich für eine deutlich reduzierte
Erhöhung der Hundesteuer aus und fordert die Verwaltung auf, eine ent-
sprechende Modifikation der Steuersätze für die Haltung von ein oder mehreren Hunden vorzunehmen.

2. BürgerInnen, die sich bereit erklären, für mindestens zwei Jahre einen Hund aus einem Dortmunder Tierheim zu übernehmen, erhalten einen Zuschuß zu den Kosten der Hundehaltung in Höhe des jährlichen Hundesteuersatzes.

3. Der Haupt- und Finanzausschuß fordert die Verwaltung auf, Maßnahmevorschläge zu entwickeln, die einerseits die Bedingungen für die Haltug von Hunden verbessern, andererseits die von der Hundehal-
tung ausgehenden Belästigungen verringern.




Antrag der CDU-Fraktion vom 15.11.99

Der Haupt- und Finanzausschuß beschließt folgende Änderungen gegenüber der Verwaltungsvorlage zur Hundesteuersatzung:

1) § 2 Steuermaßstab und Steuersatz

Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam

a) nur ein Hund gehalten wird 240,00 DM
b) zwei Hunde gehalten werden, je Hund 288,00 DM
c) drei oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund 324,00 DM
...

2) § 5 Steuerermäßigung
...
(4) Für Hunde, die die Ausbildung und Prüfung zum Begleithund oder vergleichbare Prüfungen bestanden haben, wird auf Antrag eine Ermäßigung von 10 % gewährt.




Antrag der SPD-Fraktion vom 06.12.1999

1. Die Erhöhung der Hundesteuer wird zunächst ausgesetzt.
2. Die Verwaltung wird aufgefordert, in der Zwischenzeit die derzeit nicht
erfaßten, aber potentiell steuerpflichtigen Hundehaltungen zu ermitteln.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Rat der Stadt eine rechtssichere Liste von Steuerreduzierungstatbeständen vorzulegen, die geeignet sind, das Zusammenleben von Menschen und Hunden in einem Ballungsraum wie Dortmund positiv zu beeinflussen.
4. Die besonders angespannte Situation der Tierheime sollte nach Möglich- keit durch einen Steueranreiz für von dort übernommene Hunde gemildert werden.
5. Der Rat der Stadt berät über eine Erhöhung des Hundesteuersatzes, wenn insbesondere zu den Steuerreduzierungstatbeständen Ergebnisse vorliegen.


Zum Thema "Begleithundeprüfung" berichtete StR'in Greive, daß der VDH nach eigener Auskunft in der Lage sei, für ca. 1.000 Hunde im Jahr eine Prüfung durchzuführen. Die Gebühr betrage 20,00 DM, der Lehrgang kostet zwischen 100,00 und 120,00 DM. Er müsse alle 2 Jahre wiederholt werden. Teilnehmen könnten grundsätzlich alle Hunderassen. Allerdings müsse ein Hund mindestens 12 Monate alt sein.

Aus Gründen der Steuergerechtigkeit, des Willkürverbotes und des Bestimmt- heitsgrundsatzes im Steuerrecht wäre eine solche Begleithundeprüfung als
Ermäßigungstatbestand allerdings rechtlich unzulässig. Ein entsprechender
Beschluß müßte beanstandet werden.

Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus zog Rm Mohr den Punkt 1. ihres Antrages zurück.

Rm Reppin (CDU) erklärte, daß seine Fraktion den Punkt 2 ihres Antrages
ebenfalls zurückziehe.

Anschließend begründete Rm Starke (SPD) den Antrag ihrer Fraktion.

Nach einer Sitzungsunterbrechung von 17.35 bis 17.55 Uhr unterrichtete
Rm Reppin (CDU) die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses, daß
zwischen seiner Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vereinbart worden sei, den Punkt 1 des Antrages der CDU-Fraktion und die Punkte 2 und 3 des Antrages der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus zur Abstimmung zu stellen.


Der Haupt- und Finanzausschuß empfahl dem Rat der Stadt mit den Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, den Punkt 1 des CDU-Antrages vom 15. November 1999 und die Punkte 2 und 3 des An- trages der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 11. November 1999 zu beschließen. Die SPD-Fraktion stimmte gegen den Antrag.

Der Antrag der SPD-Fraktion vom 06.12.1999 wurde mit den Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus abgelehnt. Die SPD-Fraktion stimmte für den Antrag.

Außerdem empfahl der Haupt- und Finanzausschuß dem Rat der Stadt mit den Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im
Rathaus, die Verwaltungsvorlage unter Einbeziehung des soeben angenommenen Antrages zu beschließen.



10.1.3 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund
(Abfallsatzung - AbfS)

Zust. StA 30

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgen- den Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 2 beigefügten Entwurf als Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)



10.1.4 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung
in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) - 2000

Zust. StA 30

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgen- den Beschluß zu fassen:







Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von
Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund,
- nimmt den Wirtschaftsplan 2000 der EDG zur Kenntnis;
- stellt den Wirtschaftsplan 2000 für das Deponie-Sondervermögen mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen fest;
- beschließt das Investitionsprogramm 2000 bis 2004 für das Deponie-Son- dervermögen mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen;
- nimmt den Finanzplan 2000 bis 2004 für das Deponie-Sondervermögen mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen zur Kenntnis.


10.1.5 Satzung zur zweiten Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über
Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler,
ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose - mit Gebührenordnung

Zust. StA 30

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, folgenden Be- schluß zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur zweiten Änderung der Satzung der Stadt Dortmund übr die Errichtung und
Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler, ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose mit Gebührenordnung.


10.1.6 Zoo Dortmund;
hier: Erhöhung/Ermäßigung der Eintrittsentgelte und Veränderung der
Entgeltstruktur

Zust. StA 67

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 08.12.1999 vor:

Die Erhöhung der Eintrittspreise wird auf Einzelkarten für Erwachsene beschränkt. Die Eintrittspreise für Kinder und Jugendliche sowie für Familien- karten verbleiben auf dem derzeitigen Niveau. Dem Vorschlag der Verwaltung zur Verdoppelung des Preisnachlasses bei Erwachsenen- und Jugendgruppen wird gefolgt. Den sonstigen Neuregelungen ist zuzustimmen.

Der Haupt- und Finanzausschuß lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 08.12.1999 mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion ab. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus stimmte für den Antrag.

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, folgenden Be- schluß zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Eintrittspreise für den Zoo Dortmund ab 01. Januar 2000 entsprechend Anlage 1 neu festzusetzen.



10.1.7 Satzung zur dritten Änderung der Abwassergebührensatzung der
Stadt Dortmund

Zust. StA 30

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgen- den Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur dritten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund



10.1.8 Satzung und Gebührentarif für Leistungen der Feuerwehr der
Stadt Dortmund

Zust. StA 30

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgen- den Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung und Gebührentarif für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dortmund.







10.1.9 Entgeltordnung für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dortmund

Zust. StA 30

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgen- den Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als
Entgeltordnung für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dortmund


10.1.10 Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften
der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung

Zust. StA 30

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt
Dortmund mit Gebührenordnung.


10.1.11 Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim der Stadt Dortmund

Zust. StA 30

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgen- den Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim der Stadt Dortmund.


10.1.12 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2000

Zust. StA 30

Rm Jung (CDU) erklärte, daß der zu diesem Punkt von seiner Fraktion gestellte Antrag zurückgezogen werden.

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgen- den Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).


10.1.13 Gebührensatzung und Gebührentarif für die Friedhöfe der
Stadt Dortmund

Zust. StA 67

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgen- den Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 5 beigefügten Entwurf als Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund.


10.1.14 Änderung der Entgeltordnung der Volkshochschule der Stadt Dortmund
vom 01.01.99

Zust. StA 41

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgen- den Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die als Anlage 2 und 3 beigefügten
Entwürfe zur Entgeltordnung für Unterrichtsveranstaltungen und für Raumver- mietungen der Volkshochschule der Stadt Dortmund ab 01.01.2000.


10.1.15 Entgeltordnung für die Museen der Stadt Dortmund

Zust. StA 41

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vor:

Der Ausschuß für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat die Zustimmung zur Verwaltungsvorlage unter folgender Maßgabe:


Das Eintrittsgeld für das Brauereimuseum beträgt für
- Erwachsene DM 2,00
- Gruppen ab 10 Personen DM 1,00/pro Person.


Beschluß:
Der Ausschuß für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt somit folgende Beschlußfassung:

Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Entgeltordnung für die Museen der Stadt Dortmund ab 01.01.2000:


Das Eintrittsgeld für das Brauereimuseum beträgt:


Erwachsene Ermäßigtes Kinder ab Gruppen ab und Klassen
Entgelt 7-16 Jahren 10 Personen
in DM in DM in DM in DM/pro in DM/pro Person Person


2,00 1,00 1,00 1,00 1,00


Im übrigen gilt die am 01.01.1997 in Kraft getretene Entgeltordnung für die Museen.

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit zu beschließen.


10.1.16 Satzung zur sechsten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung
nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund

Zust. StA 30

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgen- den Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur sechsten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.


10.1.17 Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über Erlaubnisse und
Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der
Stadt Dortmund (Sondernutzungssatzung)

Zust. StA 66

Rm Mohr (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) machte deutlich, daß er in den ambulanten Verkaufsständen, die in der Vergangenheit an 4 Standorten in der
City genehmigt worden seien, keine Konkurrenz zum Einzelhandel sehe. Seines Erachtens gehörten solche Stände zum lebendigen Bild einer Großstadt.

Er beantrage deshalb, die Gebührenposition 1.2.1 in der Satzung zu belassen.

Rm Jung (CDU) erläuterte, daß sich seine Fraktion ebenfalls für die Beibehaltung der Position 1.2.1 ausspreche. Dadurch bleibe auch die Möglichkeit erhalten,
Gebühren für den Fall zu erheben, daß Händler ohne Erlaubnis einen Verkaufs- stand betreiben würden. Im übrigen könne bei der Erteilung von Erlaubnissen durch die Verwaltung restriktiv vorgegangen werden.

Rm Prof. Uhlmann (SPD) war der Ansicht, daß in der Innenstadt an manchen Tagen ambulante Verkaufsstände nicht ins Bild paßten.

StR'in Greive erläuterte, die Verwaltung habe die Satzungsänderung vorge-
schlagen, weil es bei der Beurteilung der ambulanten Verkaufsstände im wesent- lichen um Geschmacksfragen gehe und es fast unmöglich sei, darüber willkürfrei und transparent zu entscheiden, insbesondere auch deshalb, weil verschiedene Stellen in der Verwaltung daran beteiligt seien.

Der Änderungsantrag von Rm Mohr (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) auf Beibehaltung der Gebührenposition 1.2.1 wurde mit den Stimmen der
CDU-Fraktion und den Stimmen von Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus ange- nommen. Die SPD-Fraktion stimmte gegen den Änderungsantrag.

Unter Einbeziehung des Änderungsantrages empfahl der Haupt- und Finanzaus- schuß dem Rat der Stadt mit den Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, die Vorlage zu beschließen.
Die SPD-Fraktion stimmte dagegen.







10.2 Beteiligung der EDG an der VEW MVA Hamm Holding GmbH und der Edelhoff MVA Hamm Holding GmbH

Zust. StA 20

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


10.3 Beteiligung der Dortmunder Stadtwerke AG an der zu gründenden
"stadtmobil Dortmund GmbH"

Zust. StA 20

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt mit den Stimmen der SPD-Fraktion und den Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im
Rathaus gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, folgenden Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund befürwortet die Beteiligung der Dortmunder Stadtwerke AG an der zu gründenden "stadtmobil Dortmund GmbH" in Höhe
von 50 % des Stammkapitals über 100.000 Euro. Er ermächtigt die Vertreter der Stadt im Aufsichtsrat der DSW AG, einem entsprechenden Beschluß des
Aufsichtsrates zuzustimmen.




Zu Ziffer 11
- - - - - - - - -

Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes
Dortmunder Systemhaus zum 31.12.1998

Zust. StA 10

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt in seiner Eigenschaft als Werksaus- schuß für das Dortmunder Systemhaus dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluß zu fassen:



1. Der geprüfte Abschluß für das Wirtschaftsjahr 1998 und der Lagebericht 1998 des Dortmunder Systemhauses Eigenbetrieb werden festgestellt.

2. Der Jahresgewinn in Höhe von 4.506.168,98 DM wird an die Stadt als Träger des Eigenbetriebes abgeführt und mit bestehenden Forderungen
aus Leistungen des Dortmunder Systemhauses Eigenbetrieb verrechnet.

3. Der Geschäftsführer des Dortmunder Systemhauses Eigenbetrieb wird entlastet.

4. Vom vorhandenen Eigenkapital des Dortmunder Systemhauses Eigenbe- trieb wird im Geschäftsjahr 1999 ein Betrag in Höhe von 8.000.000,00 DM an den Träger Stadt Dortmund zurückgezahlt.
Dieser Rückzahlungsbetrag in Höhe von 8.000.000,00 DM wird dem Dortmunder Systemhaus Eigenbetrieb ab dem 01.11.1999 als Kassenkre- dit mit einem Zinssatz von 1,5 % gewährt.


11.2 Vertrag mit dem Verkehrsverein Dortmund e. V.

Zust. StA 03

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgen- den Beschluß zu fassen:

Die Verwaltung wird ermächtigt, den als Entwurf anliegenden Vertrag mit dem Verkehrsverein Dortmund e.V. abzuschließen.


11.3 Wirtschaftsplan des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt
Dortmund, für das Wirtschaftsjahr 2000

Zust. StA 10

Der Haupt- und Finanzausschuß empfiehlt in seiner Eigenschaft als Werksaus- schuß für das Dortmunder Systemhaus dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, für das Wirtschaftsjahr 2000.

Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Kredit in Höhe von 3.500.000,00 DM zur Finanzierung der Investitionen des Dortmunder Systemhauses entsprechend dem Vermögensplan 2000 aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 2.500.000,00 DM festgesetzt.


11.4 Freigabe verlängerter Ladenöffnungszeiten in der Dortmunder Innenstadt am Sonnabend, dem 08.01.2000 aus Anlaß der Großveranstaltung "Millennium Fest".

Zust. StA 32

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwer- den vor:

Der Ausschuß stimmt der Vorlage nur unter der Voraussetzung zu, daß das der beabsichtigten Ladenöffnung zugrundeliegende "Millennium-Fest" am Sonnabend, dem 08. Januar 2000, mit mehr Qualität ausgestattet wird als bei ähnlichen Großveranstaltungen in der Vergangenheit.

Der Qualitätsnachweis soll dem Rat für seine Sitzung am 16. Dezember 1999 vorgelegt werden.

OB Dr. Langemeyer wies darauf hin, daß die Bezirksvertretung Innenstadt-West die Vorlage abgelehnt habe.

StR'in Greive berichtete, der City-Ring habe mit Schreiben vom 08.12.1999
mitgeteilt, daß ein Konzept für die Veranstaltung am 08.01.2000 vorliege. An verschiedenen Standorten in der City würden Musikbands spielen, außerdem
gebe es ein vielfältiges gastronomisches Angebot. Darüber hinaus beteilige sich der Schaustellerverein Rothe Erde an der Veranstaltung.


Rm Wetter (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) erläuterte, daß seine Fraktion die Vorlage ablehne, da man nach dem Weihnachtsgeschäft in der Veranstaltung
eine erhebliche zusätzliche Belastung für die Beschäftigten sehe. Ferner müsse es nach dem Ladenschlußgesetz der Charakter der Veranstaltung zulassen, die
Geschäfte länger zu öffnen. Man halte diese Voraussetzung für nicht gegeben,
Bei Veranstaltungen dieser Art sollte zudem besonderer Wert auf Qualität gelegt werden.

Unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste,
Öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt der Haupt- und
Finanzausschuß dem Rat der Stadt mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im
Rathaus, folgenden Beschluß zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Absicht der Verwaltung zu, auf der Grundlage des § 16 Ladenschlußgesetz (LSchlG) durch Rechtsverordnung für die innerhalb der Dortmunder Innenstadtbezirke gelegenen Verkaufsstellen aus
Anlaß einer Großveranstaltung am Sonnabend, dem 08.01.2000 eine
Verlängerung der Ladenöffnungszeiten bis 20.00 Uhr freizugeben.




Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 18.30 Uhr von
OB Dr. Langemeyer beendet.





Dr. Langemeyer Diekneite
Oberbürgermeister Ratsmitglied








Weber
Schriftführer