Niederschrift

über die 38. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste,


öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
am 24.02.2004
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:30 - 16:50 Uhr

Anwesend waren:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:
CDU
Rm Adomeit
Rm Euchler
Rm Frank
Rm Krause
Rm Leniger
Rm Neumann
Rm Michenbach
Rm Offermann
sB Barrenbrügge
SPD
Rm Garcia-Martin
Rm Lütkehaus
Rm Mielicki
Rm Schnittker
Rm Siemund
Rm Weyer
Rm Zupfer
sB Dr. Lyding-Lichterfeld
B90/Die Grünen
Rm Dr. Brunsing
Rm Dr. Kuhlmann
b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE KrajeckiSeniorenbeirat
sE ZeriouhAusländerbeirat
c) Verwaltung
StK Pehlke
StR Pogadl
Herr Schäfer, StA 32
Herr Walther, StA 32

Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 37. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 27.01.2004


2. Beratung von Eingaben

keine Eingaben


3. Sicherheit und Ordnung in Dortmund

3.1 Sicherheit an Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie an Schulen in Dortmund;
Bericht zur Partnerschaftskonferenz vom 21.01.2004
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05600-04)

3.2 Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen
Vorschlag zur TO mit der Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
2. Behandlung
(Drucksache Nr.: 05185-03-ATC)
dazu: Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen
Beantwortung einer Anfrage
(Drucksache Nr.: 05185-03BA)

3.3 Service- und Präsenzdienst der Dortmunder Dienste
Vorschlag zur TO und Antrag (SPD-Fraktion)
2. Behandlung
(Drucksache Nr.: 05444-04-ATS)


4. Vorlagen der Verwaltung

4.1 Flüchtlingserstaufnahme in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05329-03)

4.2 Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze;
hier: Veränderungen in der städtischen Aufgabenwahrnehmung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05350-03)
4.3 Einrichtung und Durchführung eines befristeten Wochenmarktes in Dortmund-Bodelschwingh
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05430-04)

4.4 Satzung zur neunten Änderung der Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05353-03)


HINWEIS: Aus organisatorischen Gründen fand der nichtöffentliche Teil der Sitzung vor dem öffentlichen Teil statt.


Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Rm Heinz Neumann - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde und dass der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Krause benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Der Vorsitzende unterbreitete den Vorschlag, die Punkte 3.1 bis 3.3 wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam zu behandeln.

Des weiteren sei an ihn die Bitte herangetragen worden, den Punkt

4.4 Satzung zur neunten Änderung der Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05353-03)

vorzuziehen, da Herr Schäfer als Berichterstatter einen Anschlusstermin habe.

Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 37. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 27.01.2004

Frau Rm Schnittker merkte an, dass sie an der Sitzung ebenfalls teilgenommen habe und bat darum, die Anwesenheitsliste entsprechend zu ergänzen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden genehmigte einstimmig die Niederschrift über die 37. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 27.01.2004.



2. Beratung von Eingaben


- es lagen keine Eingaben vor-



3. Sicherheit und Ordnung in Dortmund


zu TOP 3.1
Sicherheit an Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie an Schulen in Dortmund;
Bericht zur Partnerschaftskonferenz vom 21.01.2004
(Drucksache Nr.: 05600-04)

Bei der Feststellung der Tagesordnung bestand Einigkeit darüber, die Tagesordnungspunkte 3.1 – 3.3 gemeinsam zu behandeln.

Es lagen folgende Beratungsunterlagen vor:

* Beschlussvorlage der Verwaltung
Sicherheit an Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie an Schulen in Dortmund;
Bericht zur Partnerschaftskonferenz
(Drucksache Nr.: 05600-04)

* Vorschlag zur TO und Antrag (CDU-Fraktion)
Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen
(Drucksache Nr.: 05182-03-ATC)

* Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion
(Drucksache Nr.: 05185-03BA)

* Antrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05185-03-ATC-ATB)

* Vorschlag zur TO und Antrag (SPD-Fraktion)
Service- und Präsenzdienste der Dortmunder Dienste
(Drucksache Nr.: 05444-04-ATS)

* Antrag (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05444-04-ATS-ATC)

Herr Rm Frank zeigte die ablehnende Haltung der CDU-Fraktion zu den vorgelegten Stellungnahmen der Verwaltung auf, die den Bereich der Videoüberwachung betreffen.

Zumindest sollte nach Durchführung eines Pilotprojektes an einer Schule eine Auswertung erfolgen. Die steigenden Zahlen in diesen Bereichen der Kriminalität würden unterstreichen, dass die anderen angewandten Maßnahmen nicht ausreichen.

Herr Rm Dr. Brunsing stellte fest, dass in allen drei Fraktionen Einigkeit darüber bestehe, die Sicherheit und Ordnung in Dortmund zu erhöhen, lediglich die Frage der Umsetzung sei strittig.

Er betonte, dass es wichtig sei, präventive Maßnahmen zu ergreifen, da durch Diebstahl von PC-Ausstattung und sonstigen hochwertigen technischen Geräten im Vergleich zu früher höhere Schäden entstünden. Für die Prävention könne man die Mittel einsetzen, die sonst für die Beseitigung der Schäden verwendet würden.

Auch solle ein Teil der Arbeitszeitverlängerung der Beamten für die Prävention, ein anderer Teil zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes genutzt werden.

Das in der Vorlage zur Partnerschaftskonferenz dargestellte Pilotprojekt in Scharnhorst zeige gute Ansätze; er kritisierte, dass aus finanziellen Gründen eine Umsetzung bislang jedoch noch nicht erfolgt sei.

Frau Rm Zupfer stimmte den Ausführungen der Stellungnahmen der Verwaltung zu. Partnerschaften für Dortmund beinhalte insbesondere, dass mehr Mitarbeiter vor Ort sind und den Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

Sie zog den Antrag der SPD-Fraktion zu den „Service- und Präsenzdiensten bei den Dortmunder Diensten“ zurück, da die geforderte Ausweitung von DoDie ohne Erhöhung des städtischen Anteils in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit bereits umgesetzt worden ist.

Herr StK Pehlke betonte, dass die Trennung einer Videoüberwachung im öffentlichen Raum und an konkreten Objekten, wie z. B. Schulen, unabdingbar sei.

Er hob hervor, dass an öffentlichen Plätzen nur die Polizei die rechtliche Möglichkeit zur Durchführung von Videoüberwachungen besitzt.

Für die Stadt komme dieses lediglich bei privat-rechtlichem Eigentum in Frage.
Auch sei die Videoüberwachung ein nachrangig einzusetzendes Mittel, was bedeute, dass man zunächst anhand des betreffenden Objektes überprüfen müsse, ob nicht vorrangig andere Mittel die Störungen beseitigen können.

Des weiteren befinde sich die Stadt Dortmund unter der Maßgabe der vorläufigen Haushaltsführung, so dass freiwillige Aufgaben, die über den gesetzlichen Rahmen hinaus gehen, nicht umgesetzt werden dürfen. Bei der Ausdehnung der Arbeitszeit für die Beamten sei zu berücksichtigen, dass auf die 77 abzubauenden Stellen lediglich Stellenmehrbedarfe aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder aufgrund bereits in der Vergangenheit eingegangener Verträge gegengerechnet werden dürfen und ein entsprechender Nachweis gegenüber der Aufsichtsbehörde erbracht werden muss.

Herr StR Pogadl beschrieb, dass bei der Bekämpfung von Vandalismus-Schäden 3 Prämissen beachtet werden müssen:

* gibt es ein geringeres Mittel
* es muss sich um ein adäquates Mittel handeln, welches geeignet ist, die eingetretene Störung zu beseitigen
* die Entscheidung sollte ortsnah getroffen werden

Dazu werde man in den Stadtbezirken die sogenannten „Stadtbezirks-Schulkoordinierungs-Konferenzen“ einrichten, an denen u. a. die Schulleitungen der Schulen, die Schulverwaltung und die Bezirksverwaltungsstellen beteiligen.

Anhand von 4 Beispielen verdeutlichter Herr StR Pogadl wie sinnvoll es ist, unterschiedliche Mittel nach den gegebenen Voraussetzungen anzuwenden:

* Diesterweg-Grundschule
* Schulzentrum Asseln
* Kautsky-Grundschule
* Albert-Einstein-Realsschule

Herr Rm Offermann stellte dar, dass auch für die CDU-Fraktion die Videoüberwachung ein ergänzendes Mittel zur Sicherheit und Ordnung sei. Gerade das Beispiel Kautsky-Grundschule mache deutlich, wie wichtig eine Dokumentation anhand einer Videoüberwachung sei, um den betreffenden Personenkreis auch sozialpädagogisch zu betreuen.

Durch die Stellungnahme der Verwaltung sah er die Möglichkeit zur Videoüberwachung an Einzelobjekten gewährleistet.

Herr Schäfer deutete auf Rückfrage von Rm Brunsing hin, dass die genannten Zahlen zu den Strafanzeigen aus dem Grunde nicht widersprüchlich seien, da nicht nur vom Rechtsamt solche Strafanzeigen gestellt würden.

Bei der Betrachtung sei auch wichtig, dass nicht alle aufgeführten Schäden tatsächlich durch Vandalismus entstanden seien. Die Partnerschaftskonferenz habe erkannt, dass durch die bessere Ausstattung der Schulen neue Sicherungsmechanismen eingesetzt werden müssen. Auch habe man erkannt, dass es nicht ein Gesamtkonzept für das ganze Stadtgebiet geben könne, sondern ortsnahe Entscheidungen treffen müsse.

Herr Rm Frank zeigte auf, dass insbesondere die Videoüberwachung an den U-Bahnhöfen gezeigt habe, dass dieses auch abschreckende Wirkung habe. Er plädierte dafür, ein Pilotprojekt an einer Schule mit rechtlicher Beratung der Verwaltung durchzuführen.

Herr Rm Dr. Kuhlmann stellte dar, dass es unstrittig sei, gegen Vandalismus vorzugehen, man aber bei einer Summe von ca. 630.000 Euro Gesamtschäden an Schulen die Verhältnismäßigkeit wahren müsse. Aus seiner Sicht seien keine herausragenden Probleme im Bereich der Städtischen Schulimmobilien durch Vandalismus und entsprechende Schädigungen aufgetreten.

Er zog den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurück und signalisierte, dass seine Fraktion einen entsprechenden Antrag im Kinder- und Jugendausschuss stellen werde.

Frau Rm Zupfer unterstrich die Aussage von Herrn Rm Dr. Kuhlmann. Auch habe sich die Situation verbessert, da die Mittel, die angewendet würden, schon greifen.

Herr Schäfer stellte dar, dass eine Videoüberwachung auch aus finanziellen Aspekten gerechtfertigt sein müsse.

Die CDU-Fraktion lehnte den Vorschlag von Herrn Rm Dr. Kuhlmann ab, den Antrag zur Videoüberwachung zurückzuziehen, da dieser sich nicht nur mit dem Thema Schule, sondern auch mit anderen Bereichen beschäftige.

Im Anschluss an die ausführlich geführte Diskussion fasste der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Beschlüsse:
Zu TOP 3.1
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nahm den Bericht der Verwaltung zur Behandlung des Themenkomplexes der "Sicherheit an Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie an Schulen in Dortmund" in der Partnerschaftskonferenz vom 21.01.2004 und die darin beschriebene weitere Verfahrensweise zur Kenntnis.


Zu TOP 3.2
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde während der Diskussion von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnte mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 05185-03-ATC) ab:

1. Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sieht einen erhöhten Handlungsbedarf, öffentliche Gebäude, Straßen und Plätze vor Vandalismus und Beschädigungen zu schützen, sowie mögliche Übergriffe auf Personen zu verhindern.
2. Zur Verhütung von Straftaten an einzelnen öffentlich zugänglichen Orten spricht sich der Ausschuss für den Einsatz von Videoüberwachung an Standorten mit erhöhtem Gefährdungspotenzial aus. Dadurch soll strafbaren Handlungen präventiv und abschreckend begegnet werden. Schulen sind dabei vorrangig zu berücksichtigen.
3. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, zeitnah zu ermitteln, welche konkreten Einzelobjekte und Standorte in Dortmund einer Videoüberwachung rechtlich und praktisch zugänglich sind. Schwerpunkte von Drogenhandel, Diebstahl, Körperverletzung, Sachbeschädigungen und Raubsollen hier besonders betrachtet werden. Über das Ergebnis ist dem Ausschuss in der nächsten Sitzung zu berichten.
4. Die Verwaltung nimmt unmittelbar nach Erstellen der Liste Kontakt zur Polizei auf, um die Installation mittels Bildübertragung und Aufzeichnung lt. Polizeigesetz umgehend zu realisieren. Über das Ergebnis ist dem Ausschuss in der nächsten Sitzung zu berichten.
5. Nach einem Zeitraum von 6 Monaten soll im Ausschuss über die Ergebnisse Bericht erstattet werden.
6. Die Verwaltung wird in Anlehnung an den Prüfauftrag aus dem Schulausschuss vom 21.11.2001 gebeten zu prüfen, aus welchen Haushaltsmitteln bzw. aus welchen Bereichen eine finanzielle Deckung der Videoüberwachung finanziert werden kann.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen (Drucksache Nr.: 05185-03-BA) zur Kenntnis.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgte einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung, dass diese Möglichkeit erhält, vor Ort im Einzelfall unter folgenden Prämissen das Thema „Videoüberwachung“ zu prüfen:

1. Es findet eine Güterabwegung der Mittel statt.
2. Videoüberwachung ist das adäquate Mittel.
3. Alle Akteure vor Ort stimmen diesem Mittel als notwendigem Mittel zu.




Zu TOP 3.3
Der Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 05444-04-ATS) wurde während der Diskussion von der SPD-Fraktion zurückgezogen.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnte mit Mehrheit gegen die stimmen der CDU-Fraktion folgenden Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 05444-04-ATS-ATC) ab:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fordert die Verwaltung auf, 10 Ordnungskräfte (keine Ordnungspartnerschaften) pro Stadtbezirk für die Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit einzusetzen.

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, zeitnah zu ermitteln, wie durch eine Umschichtung von Personal auch auf Grund der Arbeitszeiterweiterung für Beamte diese zusätzlichen Stellen geschaffen werden können.

Darüber hinaus sollen die Ordnungskräfte, die in den bis 24.00 Uhr ausgeweiteten Dienstzeiten den ruhenden Verkehr in der Innenstadt überwachen, parallel für Aufgaben der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit eingesetzt werden.




4. Vorlagen der Verwaltung


zu TOP 4.1
Flüchtlingserstaufnahme in Dortmund
(Drucksache Nr.: 05329-03)

Zu diesem Tagesordnungspunkt lag ein Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Wohnen vom 17.02.2004 vor, der einen geänderten Beschlussvorschlag enthält.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig auf Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit (Änderungen in fett dargestellt), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt im Grundsatz, Standort für die Erstaufnahme von Asylbewerber/innen im Rahmen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes zu bleiben.

2. beauftragt die Verwaltung, in Verhandlungen mit den zuständigen Landesbehörden sowie dem Eigentümer der jetzt für die Gemeinschaftsunterkunft des Landes genutzten Liegenschaft Westfalendamm 399 – 401 eine Verlängerung des Mietvertragsverhältnisses bis Ende 2006 anzustreben. Die zuständigen Gremien werden über das Verhandlungsergebnis abschließend entscheiden.

3. beauftragt die Verwaltung, mit den Landes- und Bundesbehörden sowie dem
Eigentümer der jetzt für die Gemeinschaftsunterkunft des Landes sowie der
benachbarten, bis Februar 2004 vom Klinikum Dortmund genutzten Liegenschaft in Gespräche einzutreten mit dem Ziel,



- alle im Rahmen der Flüchtlingserstaufnahme in Dortmund zuständigen Stellen
- auf Basis einer gemeinsam entwickelten Konzeption
- unter Ausschöpfung von Synergien zusammenzuführen
- auf den genannten Liegenschaften anzusiedeln.
Die zuständigen Gremien werden über den Fortgang der Gespräche informiert und abschließend im Rahmen ihrer Zuständigkeiten über die organisatorische und räumliche Neukonzeption der Flüchtlingserstaufnahme in Dortmund entscheiden.


zu TOP 4.2
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze;
hier: Veränderungen in der städtischen Aufgabenwahrnehmung
(Drucksache Nr.: 05350-03)

Die Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nahm die weitere Vorgehensweise zur Umsetzung der aus dem Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze (BGG NRW) resultierenden Veränderungen in der städtischen Aufgabenwahrnehmung sowie zu eventuell erforderlichen auch strukturellen Wirkungen zur Kenntnis.


zu TOP 4.3
Einrichtung und Durchführung eines befristeten Wochenmarktes in Dortmund-Bodelschwingh
(Drucksache Nr.: 05430-04)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfahl dem Rat der Stadt Dortmundeinstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt für die Zeit vom 11.03.-07.10.2004 die befristete Festsetzung eines Wochenmarktes in Dortmund-Bodelschwingh gem. § 69 Gewerbeordnung (GewO). Der Markt findet jeweils donnerstags auf dem Bodelschwingher Dorfplatz an der Straße Im Odemsloh statt und ist zwischen 7.00 Uhr und 13.00 Uhr geöffnet. Veranstalter ist das Ordnungsamt der Stadt Dortmund.


zu TOP 4.4
Satzung zur neunten Änderung der Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund.
(Drucksache Nr.: 05353-03)

Auf Rückfrage von Herrn Rm Dr. Brunsing teilte Herr StK Pehlke mit, dass die zugrundegelegten Bereitschaftsstufen aus den Diensten errechnet werden, die von den Ärzten außerhalb der Regelarbeitszeit geleistet werden. Diese seien für das Klinikum höher, da dort mehr dieser Tätigkeiten anfallen.

Herr Schäfer wies darauf hin, dass in den anderen Städten keine Nachtzuschläge erhoben würden, da diese dann Rettungswagen einsetzen.

Die Nachfrage von Herrn Rm Frank beantwortete Herr Schäfer dahingehend, dass die stetig ansteigende Zahl der Einsätze mit der Bevölkerungsstruktur zusammenhänge.

Durch die fehlende Zuweisung des Bundesamtes für Zivildienst seien erhebliche Mehrkosten entstanden. Die Erhöhung der Tarife für die Rettungswagen ergebe sich durch die Nutzung zweier neuer Rettungswachen und den Nachteinsatz durch die Hilfsorganisationen.

Herr StK Pehlke ergänzte, dass bei den Verhandlungen mit den Krankenkassen die erhöhten Kosten der Hilfsorganisationen kritisiert wurden und dass man sich darauf verständigt habe, diese durch Externe überprüfen zu lassen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur neunten Änderung der Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund.


Neumann Krause Korbmacher
Ausschussvorsitzender Ausschussmitglied Schriftführerin