Niederschrift (öffentlich)

über die 14. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 15.05.2014
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 13:00 - 13:07 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Sierau


Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU

SPD

Rm Matzanke
Rm Prüsse
Rm Schilff
Rm Starke

CDU

Rm Monegel
Rm Reppin

B’90/Die Grünen

Rm Langhorst
Rm Reuter

FDP/Bürgerliste

Rm Rettstadt

Die Linke

Rm Kowalewski

b) Verwaltung:

StR Lürwer
StR’in Jägers
StD Stüdemann
Herr Westphal
StAR Pompetzki








Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 10.04.2014

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 190 (Teil 2) -Gewerbegebiet Marsbruchstraße / Bundesbank Dortmund-
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages -Teil B-

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12437-14)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08014-12-E1)

3.2 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 276 -Freiwillige Feuerwehr Berghofen-
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügen einer aktualisierten Begründung; Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12247-14)

3.3 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 278 - Einkaufszentrum (EKZ) Rathenaustraße – in einem beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 278 - Einkaufszentrum (EKZ) Rathenaustraße -, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung; Zulassung von Bauvorhaben, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12423-14)

3.4 Bauleitplanung; 26. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 295 – Nahversorgungseinrichtung östlich Kirchhörder Straße -
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur 26. Änderung des FNP, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 295, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B, Anpassung des Landschaftsplanes Dortmund - Süd

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11927-14)



3.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Hu 117 - verlängerte Arminiusstraße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss (Änderung Nr. 5); II. Offenlegungsbeschluss; III. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12449-14)

3.6 Konzept zur Cityentwicklung "City2030"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12015-14)

3.7 Nahverkehrsplan Dortmund 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12283-14)

3.8 Konzept Ruhr & Wandel als Chance - Perspektive 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11819-14)

3.9 Sanierungsgebiet „Stadterneuerung Ortskern Mengede“
Erweiterung der Straßenabschnittsgestaltung der Straßen Siegburgstraße (südl. Abschnitt - von Rigwinstraße bis Dönnstraße), Am Amtshaus (westl. Abschnitt – von Remigiusstr. bis Heimbrügge) um bauliche Veränderungen "Im Apen" und zusätzlich erforderliche bauliche Anpassungen im Kreuzungsbereich Siegburgstraße / Dönnstraße.

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12454-14)

3.10 Stadtumbau West - generationsübergreifendes Bürgerzentrum Wichlinghofen
hier: Machbarkeitsstudie

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12282-14)

3.11 EU-Ziel 2-Programm Soziale Stadt NRW, Dortmund-Nordstadt
hier: 1.2.1 Umnutzung Albertus-Magnus-Kirche.

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12057-14)

3.12 Einziehung eines Teilstücks der Straße "Im Siesack"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12061-14)

3.13 Planung und Ausführung zur Grundsanierung des Schulzentrums Grüningsweg 42 - 44
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12055-14)

3.14 Zeitlich befristetes LKW-Verbot für den LKW-Durchgangsverkehr auf der B 1 für die Dauer von vier Jahren
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11192-13-E5)

3.15 Ausbau des Knotens Nortkirchenstraße / B54 / Konrad-Adenauer-Allee
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11496-13)



3.16 Funktionsfähigkeit von Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 08.04.2014
(Drucksache Nr.: 12021-14)


4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

4.1 Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12385-14)

4.2 Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12279-14)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Stärkung des örtlichen Trägernetzwerks sozialer Arbeit durch studentische Integrationshelferinnen und Integrationshelfer
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12462-14)

5.2 "Neue Arbeit und Ökonomie vor Ort" - Eckpunkte für einen neuen Dortmunder Integrationsarbeitsmarkt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12609-14)

5.3 Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung der Funktion der Betreuungsbehörde zum 01.07.2014.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12362-14)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12059-14)

6.2 Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2014/15 für die Zeit vom 01.08.2014 bis 31.07.2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12272-14)

6.3 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12425-14)

6.4 Mahnmal für ehem. Zwangsarbeiter am PHOENIX See
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12087-14)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 29.04.2014
(Drucksache Nr.: 12087-14)



6.5 Neubau der „Jungen Bühne Westfalen“ neben dem Theater Dortmund als regionaler Standort in Nordrhein-Westfalen mit den Sparten Kinder- und Jugendtheater, Junge Oper und Juniorballett
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11356-13)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 29.04.2014
(Drucksache Nr.: 11356-13)


6.6 Brandschutzsanierung des Hauptgebäudes der Volkshochschule Dortmund
inkl. Erneuerung des Datennetzes, barrierefreier Umbau einer Aufzugsanlage und Erweiterung Ausstellungsfläche

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12250-14)

7. Schule

7.1 Veröffentlichung des zweiten kommunalen Bildungsberichts der Stadt Dortmund.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12275-14)

7.2 Schulorganisatorische Maßnahmen im Bereich der Grundschulen;
hier: Auflösung des Dependance-Standortes der Dietrich-Bonhoeffer-Grundschule

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12188-14)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Sachstandsbericht zur Umsetzung des Landesmodellvorhabens "Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor" sowie zur Weiterentwicklung des Netzwerkes "Frühe Hilfen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11926-14)

8.2 TEK-Anbauten im Rahmen des U3-Ausbaus des städtischen Trägers FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12223-14)

8.3 Weiterer Ausbau von Ganztagsplätzen an den Offenen Ganztagsschulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12341-14)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12054-14)

9.2 Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12461-14)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Statistischer Bericht „Wissenschaft in Dortmund“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12364-14)

10.2 Verkaufsoffene Sonntage im 2. Halbjahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12445-14)

11. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:00 Uhr durch OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Herr OB Sierau fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Matzanke (SPD) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Sierau schlug vor, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um folgende Punkte zu erweitern:
6.7 Entwicklung einer Konzeption für das "Vokalmusikzentrum Dortmund" und Ansiedlung der Chorakademie im Konzerthaus Dortmund ab Herbst 2014 im Brückstraßenviertel
hier: Änderungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11354-13)

10.3 Benennung von Mitgliedern für die Veranstaltergemeinschaft lokaler Rundfunk Dortmund e.V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12737-14)

10.4 Aufstellen einer Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richterinnen/Richter beim Oberverwaltungsgericht Münster
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 12364-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschloss einstimmig die Erweiterung der Tagesordnung um die genannten Vorlagen.

Darüber hinaus wurde die Vorlage:
3.11 EU-Ziel 2-Programm Soziale Stadt NRW, Dortmund-Nordstadt
hier: 1.2.1 Umnutzung Albertus-Magnus-Kirche.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12057-14)

von der Verwaltung zurückgezogen.

Anschließend wurde der Tagesordnung mit den vorgenannten Ergänzungen einstimmig zugestimmt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 10.04.2014

Die Niederschrift über die 13. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 10.04.2014 wurde einstimmig genehmigt.


2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -


3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 190 (Teil 2) -Gewerbegebiet Marsbruchstraße / Bundesbank Dortmund-
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages -Teil B-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12437-14)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 10.04.2014 vor:

… im Rahmen der Beschlussfassung über die Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Ap 190 (Teil 2) -Gewerbegebiet Marsbruchstraße/Bundesbank Dortmund (Drucksache Nr.: 08014-12), hat die Bezirksvertretung Aplerbeck in ihrer Sitzung am 30.10.2012 empfohlen, die notwendigen Ausgleichsflächen -Waldersatz- nicht im Stadtbezirk Eving, Ortsteil Kemminghausen, sondern im Stadtbezirk Aplerbeck anzulegen. Vorgeschlagen wurde von der Bezirksvertretung Aplerbeck, die Ausgleichsflächen an der Ostberger Straße zu realisieren oder die Ausgleichsfläche als Straßenrandbegrünung anzulegen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien hat in seiner Sitzung am 31.10.2012 im Rahmen der Beschlussfassung die Empfehlung der Bezirksvertretung als Prüfauftrag an die Verwaltung weitergegeben. Die Überprüfung ist zwischenzeitlich erfolgt. Das Ergebnis ist nachfolgend dargestellt:

Bei der festgesetzten Waldfläche handelt es sich um eine Ersatzaufforstung nach Forstgesetz, nicht um eine Ausgleichsfläche, die aus der Anwendung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung resultiert. Daher muss Wald i.S. des Forstgesetzes geschaffen werden. Die Anlage einer Straßenrandbegrünung als Waldersatz ist nicht möglich.

Die Verwaltung hat für den Bereich Ostberger Straße geprüft, ob geeignete, städtische Flächen
vorhanden sind, die alternativ zu der im Stadtbezirk Eving, Ortsteil Kemminghausen, liegenden Waldpotenzialfläche aufgeforstet werden könnten. Es sind 3 städtische Grundstücke (Gemarkung Lichtendorf, Flur 2), die noch nicht mit Wald bestanden sind, hinsichtlich forstlicher und naturschutzfachlicher Eignung sowie liegenschaftlicher Verfügbarkeit beurteilt worden. Grundsätzlich muss eine potenzielle Aufforstungsfläche aus Sicht aller drei Fachbelange als geeignet eingestuft werden.

Die Flurstücke 273 und 354, nördlich Ostberger Straße und westlich Aplerbecker Wald gelegen, sind aus Sicht des Umweltamtes nicht für eine Aufforstung geeignet, da es sich um Flächen handelt, die aus Naturschutzmitteln angekauft worden sind. Sie sind als Extensivwiese an einen Landwirt verpachtet und sollen weiter als Offenland genutzt werden. Entlang der Flächen verläuft ein städtischer Reitweg. Hier finden Amphibienwanderungen über von der Unteren Landschaftsbehörde eingerichtete Amphibienleitsysteme statt. Es sind gut strukturierte und dichte Waldränder vorhanden, die in ihrer Funktion erhalten bleiben sollen.

Das Flurstück 268 ist südlich Ostberger Straße und östlich sowie westlich des Friedhofs gelegen. Für den westlichen Flurstücksbereich bestehen keine naturschutzfachlichen Bedenken gegen eine Aufforstung, jedoch ist hier neben einer Ackernutzung eine Pferdeweide für den angrenzenden Reitstall Ostberger Straße 17. Laut Liegenschaftsamt ist die Eigentümerin des Reitstalls an einer weiteren Nutzung der Pachtfläche und perspektivisch an einem Kauf von Flächen in unmittelbarer Nähe des Stalls sehr interessiert. Daher soll die Pachtfläche von einer möglichen Aufforstung unberührt belassen werden. Der westliche Flurstücksbereich ist unter Erhaltung der Pachtfläche zu klein für die erforderliche Ersatzaufforstung und damit nicht geeignet.

Eine Aufforstung des östlichen Flurstückbereichs wird aus Gründen des Artenschutzes und
des Landschaftsschutzes (besondere Kuppenlage) von der Unteren Landschaftsbehörde abgelehnt.
Laut Brutvogelatlas gibt es hier das größte Vorkommen an Brutvögeln, speziell an Bodenbrütern,
im Dortmunder Süden, was auf die vorhandene Landschaftsstruktur und das Zusammenspiel
von Offenlandflächen mit angrenzendem Wald zurückzuführen ist. Da keine geeigneten, städtischen Flächen im Bereich Ostberger Straße oder an anderen Standorten im Stadtbezirk Aplerbeck vorhanden sind, wurde an der Festsetzung der Ersatzaufforstungsfläche im Stadtbezirk Eving, Ortsteil Kemminghausen, festgehalten. Die parallel zu diesem Schreiben in die Beratung und Beschlussfassung gegebene Satzungsvorlage zum Bebauungsplan Ap 190 (Teil 2) (Drucksache -Nr.: 12437-14) sieht daher weiter die Festsetzung einer Ersatzaufforstungsfläche im Stadtbezirk Eving, Ortsteil Kemminghausen, vor.

Darüber hinaus lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 13.05.2014 vor:

Die Tagesordnungspunkte 11.1 und 11.2 wurden gemeinsam beraten.

Die SPD-Fraktion will der Vorlage zustimmen, u. a. da der Baumbestand überwiegend erhalten bleiben würde. Es wird bemängelt, dass auf den Plänen in der Vorlage die geplanten Gebäude A, B, C und D nicht eindeutig erkennbar seien. Es wird ein lesbarer Plan gefordert. Außerdem würde eine Erklärung zur Verkehrsbelastung durch eine mögliche Einrichtung der Polizei fehlen.

Die CDU-Fraktion weist auf die Aussage in der Vorlage hin, dass möglicherweise ein 8-streifiger Ausbau der A 40 geplant ist. Ein zukünftig möglicher 8-streifiger Ausbau sei weder nötig noch erwünscht.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bedauert, dass die Ausgleichsflächen wieder nicht im Stadtbezirk Aplerbeck durchgeführt würden.

Das Einzelmitglied der Bürgerliste weist ebenfalls auf die Aussage in der Vorlage hin, dass möglicherweise ein 8streifiger Ausbau der A 40 geplant ist. Das sei nicht zu akzeptieren.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck spricht sich einstimmig gegen einen 8streifigen Ausbau der A 40 aus. Außerdem bittet sie darum, möglichst viele Bäume auf dem Baufeld zu erhalten.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit vorgenannten Ergänzungen folgendes zu beschließen:

I. Der Rat der Stadt nimmt das unter Ziffer 9 dieser Vorlage aufgeführte und vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien in dessen Sitzung am 31.10.2012 geprüfte Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (14-tägiger Planaushang) zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 190 (Teil 2) -Gewerbegebiet Marsbruchstraße / Bundesbank Dortmund- um eine externe und im Stadtbezirk Eving südlich der Straße „Auf dem Brink“ gelegene Waldersatzaufforstungsfläche (Gemarkung Kemminghausen, Flur 1, Flurstück 33 teilw.) zu erweitern. Der neue Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 190 (Teil 2) -Gewerbegebiet Marsbruchstraße / Bundesbank Dortmund- ist unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschrieben.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB.

III. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 190 (Teil 2) -Gewerbegebiet Marsbruchstraße / Bundesbank Dortmund- geprüft und beschließt:
- die Stellungnahmen unter den Ziffern 10.1 bis 10.7 und 10.9 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen,
- die Stellungnahme unter der Ziffer 10.8 dieser Vorlage und die unter diesem Punkt beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Bebauungsplan einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie die Begründung entsprechend zu ändern.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes offengelegte Begründung vom 31.10.2012 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 12 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 17.03.2014 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 190
(Teil 2) -Gewerbegebiet Marsbruchstraße/ Bundesbank Dortmund- beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB.

V. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 190 (Teil 2) -Gewerbegebiet Marsbruchstraße / Bundesbank Dortmund - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich einschließlich der unter den Ziffern III und 11 dieser Vorlage aufgeführten Änderungen als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

VI . Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag -Teil B- (Anlage dieser Vorlage) zuzustimmen.
Rechtsgrundlage:
§ 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und leitete die Vorlage mit der Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 276 -Freiwillige Feuerwehr Berghofen-
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügen einer aktualisierten Begründung; Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12247-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 278 - Einkaufszentrum (EKZ) Rathenaustraße – in einem beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 278 - Einkaufszentrum (EKZ) Rathenaustraße -, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung; Zulassung von Bauvorhaben, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12423-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.4
Bauleitplanung; 26. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 295 – Nahversorgungseinrichtung östlich Kirchhörder Straße -
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur 26. Änderung des FNP, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 295, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B, Anpassung des Landschaftsplanes Dortmund - Süd
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11927-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Hu 117 - verlängerte Arminiusstraße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss (Änderung Nr. 5); II. Offenlegungsbeschluss; III. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12449-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.6
Konzept zur Cityentwicklung "City2030"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12015-14)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat lag folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 07.05.2014 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung des Behindertenpoltischen Netwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 08.04.2014:

„Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Vorlage zur Kenntnis und gibt dazu folgende Empfehlung ab:
Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, die Verwaltung mit einer strukturierten Einbindung des Behindertenpolitischen Netzwerks in die weitere Cityentwicklung zu beauftragen.“

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung aus der öffentlichen Sitzung vom 30.04.2014:

„Zu diesem Tagesordnungspunkt lag folgender Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 12015-14-E1) vor:
„Das Kapitel „6.1.4 Gestaltung Außengastronomie“ wird aus dem Sachstandsbericht zur Fortschreibung des Citykonzeptes – City 2030 ersatzlos gestrichen.“
Sowohl die Vorlage als auch der Antrag der CDU-Fraktion wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet

AUSWI 07.05.2014:

RM Kowalewski deklariert Beratungsbedarf und bittet darum, die Vorlage heute ohne Empfehlung in den Rat der Stadt durchlaufen zu lassen.

RM Pisula signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion zu der Vorlage.

Auch der s.B. Herr Tietz signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion obwohl einzelne Bereiche, wie z.B. der des Radverkehrs in diesem Konzept derzeit noch sehr zurückhaltend dargestellt worden seien. Hierzu, wie auch zu anderen Nuancen werde man aber zukünftig, bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen, noch diskutieren und entsprechend Einfluss nehmen können.

RM Harnisch äußert sich insgesamt positiv zu der Vorlage und signalisiert ebenfalls die Zustimmung seiner Fraktion hierzu.

Herr Herkelmann verdeutlicht noch einmal den heute schriftlich vorliegenden Wunsch nach strukturierter Einbindung des Behindertenpolitischen Netzwerkes im Rahmen der weiteren Cityentwicklung.

Herr Wilde sagt zu, dass das Behindertenpolitische Netzwerk bei der Konkretisierung der Projekte mit eingebunden werde und wirbt noch einmal dafür, das Konzept noch mit dem derzeitigen Rat der Stadt zum Abschluss zu bringen. Man habe dieses Konzept bisher über mehrere Jahre und in konstruktiver Zusammenarbeit mit allen zu beteiligenden Gremien auf den heutigen Stand gebracht. Es wäre daher schön, wenn noch durch einen Ratsbeschluss des derzeitigen Rates, der Verwaltung hiermit eine entsprechende Handlungsvorgabe für die nächsten Jahre gegeben werden könne. Es sei außerdem beabsichtigt, auf Grundlage dieses Ratsbeschlusses den bisherigen Leitfaden (Broschüre) zur Cityentwicklung mit den neuen Zielsetzungen entsprechend zu aktualisieren bzw. neu aufzulegen und möglichst bereits im Herbst zur EXPO REAL 2014 in München zur Verfügung zu haben.

RM Waßmann erläutert noch einmal die Intention zu dem heute vorliegenden Antrag seiner Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung (AWB) vom 30.04.2014. Er verdeutlicht hierzu, dass er es für problematisch halte, diese Angelegenheit zukünftig über ein starres Regelwerk wie z.B. eine Gestaltungsrichtlinie oder sogar über eine Satzung zu steuern. Man habe sich in seiner Fraktion bisher so hierzu positioniert, dass man zum einen die Notwendigkeit hinterfragt habe, wenn es um die City gehe und zum anderen den Anlass immer noch nicht erkenne. Außerdem sei man der Meinung, dass man besser da, wo es im Einzelfall erforderlich sei, ggf. über Sondernutzungserlaubnisse eine Regelung herbeiführen solle. Die Steuerung über eine Richtlinie oder sogar Satzung halte man an dieser Stelle für fragwürdig. Daher möchte er von der Verwaltung wissen, wie man gedenke, das Thema der „Gestaltung der Außengastronomie“ anzugehen. Hierzu verweist er auf das Beispiel der Stadt Münster, die hierfür einen Leitfaden vorsehe, über welchen dezenter gesteuert würde und der mit großem Einvernehmen dort angenommen werde. Weiter möchte er wissen, welche Möglichkeiten es i Dortmund über Sondernutzungserlaubnisse gebe, um eventuell Ausreißer einzufangen.

Herr Wilde erläutert hierzu, dass es immer der Ansatz der Verwaltung gewesen sei, keine Satzung sondern einen Gestaltungskatalog, ähnlich dem Leitfaden in Münster, zu erstellen, um diesen auch über die Sondernutzungsgenehmigung beim Tiefbauamt umzusetzen. Das Verfahren ruhe im Moment aber man werde sobald dieses Thema wieder anstehe, dieses dem Münsteraner Beispiel entsprechend, realisieren.

Herr Lürwer bekräftigt, dass das Münsteraner Beispiel für die Stadt Dortmund zielsetzend sei und sichert auf Nachfrage von RM Waßmann zu, dass sobald der entsprechende Leitfaden erstellt worden sei, dieser dem Ausschuss zur Mitbestimmung vorgelegt werde.

Vor dem Hintergrund dieser Informationen der Verwaltung zieht RM Waßmann den Antrag der CDU-Fraktion aus dem AWB vom 30.04.2014 zunächst zurück.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage mit der Empfehlung aus dem behindertenpolitischen Netzwerk vom 08.04.2014, ohne Empfehlung in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage mit dem Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.7
Nahverkehrsplan Dortmund 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12283-14)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 07.05.2014 vor:

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 12283-14-E1):

„Jugendliche in Maßnahmen der Jugendberufshilfe sind zu einem großen Teil auf die Nutzung des ÖPNV angewiesen.
Die Fahrscheine für den ÖPNV, die diese Jugendlichen erhalten, sind überwiegend in ihrer Nutzungsmöglichkeit bzw. ihrer Reichweite eingeschränkt. So sind Fahrscheine, die ausschließlich für das Stadtgebiet Dortmund gültig sind, für einen Jugendlichen mit einem Maßnahmenplatz in Essen nicht sehr hilfreich.
Das Sozialticket oder auch das Schokoticket gelten für diese Jugendlichen nicht bzw. nicht mehr.
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien möchte den Jugendlichen in Schulersatzmaßnahmen helfen und alle Möglichkeiten für eine weiträumigere Mobilität dieser Gruppe prüfen lassen.
Vor diesem Hintergrund wird dem Rat folgender Beschluss empfohlen:

Die Verwaltung wird beauftragt im VRR prüfen zu lassen, welche Möglichkeiten es gibt, um Jugendliche in Maßnahmen der Jugendberufshilfe mit Fahrscheinangeboten oder Zugangsmöglichkeiten zu bestehenden Fahrscheinen in ihrer Mobilität zu unterstützen.“

AUSWI 07.05.2014:

RM Dr. Brunsing beantragt, dass die Vorlage vor abschließender Beschlussfassung noch mal alle Bezirksvertretungen durchlaufen soll.
RM Kowalewski bekräftigt diesen Vorschlag.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt diesen Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke, ab.

Nachdem die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zu der Vorlage sowie zu dem vorliegenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 12283-14-E1) verdeutlicht haben, wird hierzu wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, unter Einbeziehung des Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 12283-14-E1), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

a) Beschluss über die Bedenken und Anregungen
Der Rat der Stadt hat die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des Nahverkehrsplans (NVP) vorgebrachten Anregungen und Bedenken geprüft und beschließt, den in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage jeweils dargelegten Empfehlungen der Verwaltung (Abwägungsergebnis) aus den dort genannten Gründen zu folgen.
b) Beschluss über den Nahverkehrsplan
Der Rat der Stadt beschließt den Nahverkehrsplan und fordert die Verwaltung auf, das nach dem Beschluss zu Buchstabe a) zu übernehmende Abwägungsergebnis in den Nahverkehrsplan zu übernehmen und den Nahverkehrsplan kurzfristig redaktionell fertig zu stellen.
Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung zu veranlassen und den NVP an die Träger öffentlicher Belange und an die Verbände zu versenden.

Es entsteht im Haushaltsjahr 2014 ein Aufwand in Höhe von 24.500,00 € in der Ergebnisrechnung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes, der sich in externe Kosten in Höhe von 10.000 € und interne Leistungsverrechnung in Höhe von 14.500,00 € aufteilt. Die externen Kosten sind mit Drucksache Nr. 11216-13 bereits beschlossen.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage mit der Empfehlung aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.8
Konzept Ruhr & Wandel als Chance - Perspektive 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11819-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.9
Sanierungsgebiet „Stadterneuerung Ortskern Mengede“
Erweiterung der Straßenabschnittsgestaltung der Straßen Siegburgstraße (südl. Abschnitt - von Rigwinstraße bis Dönnstraße), Am Amtshaus (westl. Abschnitt – von Remigiusstr. bis Heimbrügge) um bauliche Veränderungen "Im Apen" und zusätzlich erforderliche bauliche Anpassungen im Kreuzungsbereich Siegburgstraße / Dönnstraße.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12454-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.10
Stadtumbau West - generationsübergreifendes Bürgerzentrum Wichlinghofen
hier: Machbarkeitsstudie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12282-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.11
EU-Ziel 2-Programm Soziale Stadt NRW, Dortmund-Nordstadt
hier: 1.2.1 Umnutzung Albertus-Magnus-Kirche.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12057-14)

Die Vorlage wurde von der Verwaltung zurückgezogen.


zu TOP 3.12
Einziehung eines Teilstücks der Straße "Im Siesack"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12061-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm das Ergebnis der Prüfungen und den Beschluss der Bezirksvertretung zur Kenntnis.


zu TOP 3.13
Planung und Ausführung zur Grundsanierung des Schulzentrums Grüningsweg 42 - 44
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12055-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.



zu TOP 3.14
Zeitlich befristetes LKW-Verbot für den LKW-Durchgangsverkehr auf der B 1 für die Dauer von vier Jahren
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11192-13-E5)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat lag folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 07.05.2014 vor:

Hierzu liegt vor Vorlage der Verwaltung, Empfehlung, Drucksache Nr.: 11192-13

Hierzu liegt vor Vorlage der Verwaltung, Empfehlung, Drucksache Nr.: 11192-13-E5

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 28.01.2014:

„Herr Bornkessel (StA 60) informierte die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost über die deutliche
Überschreitung der EU-Grenzwerte (Stickstoffdioxid) an der B 1. Bei Messungen im Jahr
2012 wurden im Bereich der Kreuzung Ophoff 50 μ/m³und im Bereich Westfalendamm 45
μ/m³ gemessen. Die Belastung nimmt seit 2010 leicht ab.
Auch mit der Einführung eins Lkw-Verbots für den Durchgangsverkehr auf der B 1 werden
die Grenzwerte überschritten. Die Belastung wird lediglich minimiert.
Herr Bornkessel betonte, dass ein Bündel von Maßnahmen (Geschwindigkeitsreduzierung,
Umweltzonen etc.) erforderlich ist, um die Luftqualität zu verbessern.
Die Entscheidung über ein Fahrverbot wird zuständigkeitshalber durch die Bezirksregierung
in Arnsberg getroffen. Weiterhin standen die Herren Swaton (StA 66) und Meißner (StA 61)
für eine Diskussion zur Verfügung.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost unterstützt ausdrücklich den Vorschlag des
Verwaltungsvorstands.“

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 25.03.2014:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund der
Vorlage der Verwaltung zu folgen und verweist auf die Empfehlung der Bezirksvertretung
Innenstadt-Ost aus der Sitzung am 28.01.14.“

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 05.03.2014:

„Mit Hinweis auf die Protokollnotiz zu TOP 3.1 gibt die Bezirksvertretung Mengede
einstimmig eine negative Empfehlung zu der o. g. Vorlage.
Die Bezirksvertretung Mengede sieht ein Problem auf den Stadtbezirk Mengede zukommen,
wenn ein zeitlich befristetes LKW-Verbot für den LKW-Durchgangsverkehr auf der B 1 für
die Dauer von vier Jahren kommt. Sie befürchtet, dass die LKW dann vermehrt über die A 2
und A 42 / 45 und bei deren Auslastung über die NS 9 durch den Stadtbezirk Mengede fahren
werden und damit vermehrt Schadstoffe und auch Lärmbelästigungen auf den Stadtbezirk
zukommen.“

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 18.03.2014:

„Die BV Lütgendortmund beschloss einstimmig die Vorlage abzulehnen.
Die BV Lütgendortmund ist seit geraumer Zeit bemüht LKW-Verkehre aus den Ortskernen
von Lütgendortmund und Marten zu entfernen und sieht dieses Vorhaben mit der Vorlage als
gefährdet an.“
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 20.03.2014:

„Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt mit 14 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD und CDU) bei 3 Stimmenthaltungen (Fraktion B’90/Die Grünen) dem AUSWI bzw. dem Rat, ein zeitlich befristetes LKW-Verbot für den LKW-Durchgangsverkehr auf der B 1 für die Dauer von 4 Jahren abzulehnen.“

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 25.03.2014:

„Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Empfehlungen der anderen, beteiligten Gremien zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Scharnhorst lehnt mit Mehrheit – bei den Ja-Stimmen der Herren Frebel (B90/Die Grünen) und Storkebaum (Die Linke) - den Vorschlag der Verwaltung ab, da ein schlüssiges Verkehrskonzept fehlt, wo der Ausweichverkehr zu erwarten ist.“

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 25.03.2014:

„Auf die Ausführungen zu TOP 2.1 „Einwohnerfragestunde“ dieser Sitzung und TOP 2.5 „Einwohnerfragestunde“ der BV-Sitzung vom 25.02.2014 wird hingewiesen. Die CDU-Fraktion erklärt, dass sie die Vorlage ablehnen werde. Das Umlenken von Verkehren sorge für neue Probleme. Die Anwohner/-innen des Autobahnrings rund um Dortmund und an den Verbindungsstraßen im Stadtbezirk, z. B. an der Stockumer Straße, würden dadurch erheblich mehr belastet.
Aus Sicht der CDU-Fraktion könne die Weiterführung der A 4 allerdings für eine erhebliche Reduzierung der Durchgangsverkehre sorgen. Dafür müsse man sich politisch einsetzen. Den Schwerverkehr generell aus der Innenstadt herauszuhalten, wäre nie Thema gewesen. Die Schadstoff- und Lärmemissionen würden dadurch nur verlagert.
Aus Sicht der SPD-Fraktion seien folgende Fragen nicht geklärt, um sachgerecht einen Beschluss fassen zu können. Deshalb würden sie ebenfalls eine ablehnende Empfehlung abgeben. Die Fragen werden der Geschäftsführerin der BV-Hombruch schriftlich ausgehändigt:

Fragenkatalog der SPD-Fraktion

1. Wie hoch ist die durch das Fahrverbot erhoffte NO 2-Reduzierung?
2. Warum ist die Mehrbelastung an der A 45 rechnerisch nicht darstellbar?
3. Wie hoch ist derzeit die NO 2 –Belastung? An der A 45 insbesondere in den Stadtteilen Salingen, Kruckel und Bittermark? Könnte eine Tempobeschränkung auf 60 km/h bei LKW’ s die Belastungen senken?
4. Sind zu befürchtende Rückstaus von LKW’ s auf der A 40 beim Autobahnkreuz Dortmund-West berücksichtigt worden?
5. Hat die Verwaltung im Hinblick auf die Gesamtmehrbelastung der Innenstadt und Anwohner/-innen bei Umwegfahrten den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet?
6. Sind alternative Luftreinhaltepläne erwogen worden?

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN werde die Vorlage empfehlen, da aus ihrer Sicht auf Autobahnen schneller gehandelt werde, um die Emissionen für die Anwohner/-innen zu senken. Sie würden es begrüßen, wenn an stark befahrenen Straßen im Stadtbezirk DOHombruch, z. B. die Stockumer Straße, Messstationen, wie z. B. an der Brackeler Straße, eingerichtet werden. Dadurch könne die Belastung der Anwohner/-innen realistisch beurteilt und bewertet werden. Für eine Temporeduzierung würde sie sich ebenfalls aussprechen.
Das Einrichten von Messstationen und Temporeduzierungen würden auch von der SPDFraktion
begrüßt.
Herr Bezirksbürgermeister Semmler weist darauf hin, dass es auf der Stockumer Straße in Höhe der Total-Tankstelle in der Nähe der Einmündung Steinäckerstraße früher eine Messstelle gegeben habe.
Beschluss
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage und die Überweisung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 05.02.2014 mit der Ergänzung vom 12.02.2014 zur Kenntnis. Sie empfiehlt mit 11-Nein-Stimmen (6 x CDU, 4 x SPD, 1 x parteilos – Herr Behm) und 3 Ja-Stimmen (3 x Bündnis 90/DIE GRÜNEN) dem Rat der Stadt Dortmund, den Antrag von Anwohnerinnern und Anwohnern der B 1 auf ein ganztägiges LKW-Verbot für einen probeweisen Zeitraum von vier Jahren abzulehnen. Der Antrag soll somit nicht an die Bezirksregierung Arnsberg mit der Bitte um weitere Veranlassung übermittelt werden.
Begründet wird die mehrheitliche Ablehnung mit den oben aufgeführten Gründen.“

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 26.03.2014:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-West spricht eine Empfehlung aus, wenn die Beantwortung der in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 05.02.2014 aufgeführten Fragestellungen zum Zusatz- und Ergänzungsantrag der CDUFraktion (Drucksache Nr.: 11192-13-E2) vorgelegt wird und weist die Vorlage an den Fachbereich zurück.
Darüber hinaus bittet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die CDU-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen:
Die Umleitung der LKW hat auch betriebswirtschaftliche Auswirkungen. Bei einerVerlängerung der Fahrtstrecke entstehen entsprechende Zusatzfahrtkosten.
1. Wie viele Zusatzstunden entstehen bei der angenommen Fahrzeugzahl?
2. Umgerechnet, wie hoch sind die Zusatzkosten der Fahrer für die Volkswirtschaft?
Eine Marginalisierung der Kosten auf einen Betrieb sind nicht aussagegerecht.“

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 02.04.2014:

„Da eine Umsetzung des Fahrverbots für LKW im Rahmen der LKW-Entlastungszone für den Stadtbezirk Innenstadt-Nord bisher nicht wirksam durchgesetzt wurde, empfiehlt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord dem Rat der Stadt den folgenden Beschlussvorschlag mehrheitlich bei 4 Ja-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und 13 Gegenstimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Frau Dibekci und Herr Karadas) abzulehnen:

Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt den Antrag von Anwohnerinnern und Anwohnern der B 1 auf ein ganztägiges LKW-Verbot für einen probeweisen Zeitraum von vier Jahren und übermittelt ihn an die Bezirksregierung Arnsberg mit der Bitte um weitere Veranlassung.“

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 02.04.2014:

„Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt den Antrag von Anwohnerinnern und Anwohnern der B 1 auf ein ganztägiges LKW-Verbot für einen probeweisen Zeitraum von vier Jahren nicht
Begründung:
Eine Sperrung der B 1 für den Lkw-Verkehr wird die Probleme lediglich in andere Stadtbezirke verlagern.
Wenn die Lkws, wie in der Vorlage prognostiziert, täglich Umwege von 21.168 Kilometern fahren müssen und dadurch täglich ein Mehrverbrauch von 6.350 Liter Dieselkraftstoff entsteht, wird dies eine erhebliche Zunahme der Lärm- und Schadstoffbelastungen in anderen Bezirken verursachen.
Die Bewohnerinnen und Bewohner in Eving sind schon jetzt durch die viel befahrenen Bundesstraßen (B1, B 236) und die A 2 in ihrem Stadtbezirk extrem hohen Lärm- und Schadstoffbelastungen ausgesetzt. Eine weitere Zunahme dieser Belastungen ist nicht mehr zumutbar.“

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 25.03.2014:

„Die CDU-Fraktion merkt an, dass es schwierig wird, Quell- und Zielverkehr vom Durchgangsverkehr zu unterscheiden. Außerdem würden die nicht unerheblichen Emissionen der Flugbewegungen über der B 1 bei der Gesamtbewertung nicht ausreichend berücksichtigt.
Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/die Grünen wollen wegen der merklichen Reduzierung der Schadstoffemission zustimmen.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 10 Ja-Stimmen bei 8 Nein-Stimmen den Antrag von Anwohnerinnern und Anwohnern der B 1 auf ein ganztägiges LKW-Verbot für einen probeweisen Zeitraum von vier Jahren zu unterstützen und ihn an die Bezirksregierung Arnsberg mit der Bitte um weitere Veranlassung zu übermitteln.“

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 26.03.2014:

„Die Bezirksvertretung Huckarde lehnt folgenden Beschlussvorschlag mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen (Herr Althoff und Herr Eker, Bündnis90/Die Grünen) ab:
Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt den Antrag von Anwohnerinnern und Anwohnern der B 1 auf ein ganztägiges LKW-Verbot für einen probeweisen Zeitraum von vier Jahren und übermittelt ihn an die Bezirksregierung Arnsberg mit der Bitte um weitere Veranlassung.“

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 25.03.2014:

„Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde lehnt die Vorlage, ein zeitlich befristetes Lkw-Verbot für den Lkw-Durchgangsverkehr auf der B1 für die Dauer von 4 Jahren zu beschließen, ab.
Abstimmungsergebnis: mit einer Gegenstimme und 13 Ja-Stimmen so beschlossen
Zudem regt die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde folgendes an:
1. die Fachverwaltung wird aufgefordert, zu überprüfen, inwieweit die Schließung der Semerteichstraße an der B1 die dortige Ampelkreuzung überflüssig machen und damit das Problem gemindert werden könnte.
2. Die Fachverwaltung wird aufgefordert, detailliert darzustellen, welche Auswirkungen ein Lkw-Verbot auf der B1 für Umgehungs- und Schleichverkehre im südlichen Stadtbezirk Hörde haben werden.“

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 11192-13-E2):

„Zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Vor einer endgültigen Entscheidung im Rat wird die Vorlage zunächst in alle zwölf Bezirksvertretungen überwiesen. Ziel dieser zeitunkritischen Überweisung soll sein, dort die Voten einzuholen und eventuell berechtigte Bedenken der Bezirke gegen das LKW-Fahrverbot auf der B1 und den damit verbundenen Verlagerungsbewegungen auf den Autobahnring in die Beratung des Rates mit einfließen zu lassen.

Zusätzlich wird die Verwaltung aufgefordert, eine schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragestellungen abzugeben:


1. Das ganztätige LKW-Fahrverbot soll nunmehr nicht mehr aufgrund der Lärmbelastung, sondern aufgrund der Stickoxidbelastung durchgesetzt werden. Der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft wird aber allein in NRW an knapp 70 Messpunkten überschritten, in Europa eigentlich in jeder Großstadt. Warum muss aus Sicht der Verwaltung Dortmund als eine der ersten Städte eine dreispurig ausgebaute Bundesstraße, die im Außenbereich teilweise erst kürzlich zu einer Autobahn umgebaut wurde, für den LKW-Durchgangsverkehr sperren?
2. Welche Erfahrungen hat die Verwaltung aus überregionalen Gremien bezüglich der Maßnahmen und Ergebnisse in anderen Großstädten in Sachen Stickoxidreduktion? Ist der Verwaltung bekannt, ob Essen oder Bochum die A40 als Fortsetzung der B1 auch für den LKW-Durchgangsverkehr sperren, da hier noch höhere Messwerte als an der B1 ermittelt wurden? Eine Umfahrung Essens und Bochums unter Verzicht der Nutzung der A40 wäre auch dort unter Nutzung der A42 und A2 problemlos möglich.
3. Düsseldorf hat mit der Corneliusstraße eine der höchsten Messwerte in ganz NRW. Bemerkenswert: Auf der Corneliusstraße gilt seit 2005 ein absolutes LKW-Durchgangsfahrverbot, und das sogar für Fahrzeuge ab 2,8 Tonnen. Kann vor diesem Hintergrund die Unterschreitung des Grenzwertes in Dortmund mit einem LKW-Durchgangsfahrverbot erreicht werden?
4. Wie viel LKW auf der A40 und B1 sind dem Durchgangsverkehr zuzurechnen, wie viel dem Ziel- und Quellverkehr? Wer hat dies ermittelt?
5. Wie soll das ganztätige Fahrverbot kontrolliert werden? Die Polizei weist aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und des durchgängig dreistreifigen Ausbaus der B1 auf die schwierige Durchführbarkeit von Kontrollen hin!
6. Die Verlagerung auf den Autobahnring würde dazu führen, dass die Fahrstrecke Autobahnkreuz Dortmund/West bis Autobahnkreuz Dortmund/Unna von ca. 20 Kilometern auf ca. 30 Kilometer (Südroute über Westhofener Kreuz) oder 45 Kilometer (Nordroute über Kamener Kreuz und Kreuz Mengede) steigen würde. Die Abgasausstöße würden sich also um 50% oder über 100% erhöhen. Ist dies im Rahmen einer Gesamtökobilanz sinnvoll?
7. Wenn das LKW-Verbot kommt: Wie groß ist dann die Gefahr, dass die Realisierung des B1-Tunnels auf unbestimmte Zeit verschoben wird, weil die Straße faktisch an Bedeutung verlieren würde?“

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 11192-13-E3):

„Die Thematik ist zwischenzeitlich im Tiefbau-, Stadtplanungs- und Bauordnungs- und Umweltamt bearbeitetet worden. Zu dem Antrag kann ich Ihnen heute folgende Stellungnahme geben:



Nr. 1
Das ganztätige LKW-Fahrverbot soll nunmehr nicht mehr aufgrund der Lärmbelastung, sondern aufgrund der Stickoxidbelastung durchgesetzt werden. Der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft wird aber allein in NRW an knapp 70 Messpunkten überschritten, in Europa eigentlich in jeder Großstadt. Warum muss aus Sicht der Verwaltung Dortmund als eine der ersten Städte eine dreispurig ausgebaute Bundesstraße, die im Außenbereich teilweise erst kürzlich zu einer Autobahn umgestaltet wurde, für den LKW-Durchgangsverkehr sperren?
In Dortmund wird anwaltlich von B 1 Anrainern ein ganztägiges LKW-Verbot beantragt, über das auch entschieden werden muss. Faktisch liegen Grenzwertüberschreitungen auf der B 1 bei dem Luftschadstoff „Stickstoffdioxid“ vor. Da das LKW-Verbot auf den Autobahnkreuzen Dortmund-West und Dortmund/Unna aufgestellt werden müsste, ist die Bezirksregierung Arnsberg sowohl zuständige Straßenverkehrsbehörde wie auch seitens der Stadt zu beteiligende Behörde.
Die Stadt Dortmund muss in eigener Zuständigkeit entscheiden, wie mit dem Antrag umzugehen ist.
Auch wenn zu erwarten ist, dass die Maßnahme nicht ausreicht, die NO2-Belastung unter den Jahresmittelwert zu senken, sind alle Maßnahmen, die zur weiteren Absenkung beitragen, zu ergreifen. Das Instrument des LKW-Durchfahrtsverbots im Zusammenhang mit der Luftreinhaltung ist nicht neu. Bereits im ersten Aktionsplan für Dortmund wurde dieses Instrument eingesetzt und ist immer noch „in Kraft“. Im Bereich der nördlichen Innenstadt ist seit Jahren eine LKW-Entlastungszone eingerichtet. Auch in anderen Städten wird dieses Instrument seit geraumer Zeit angewendet.
Verkehrsverbote für den LKW-Verkehr sind beispielsweise in Stuttgart, München, Augsburg, Neu-Ulm, Wiesbaden, und Darmstadt vorzufinden.

Nr. 2
Welche Erfahrungen hat die Verwaltung aus überregionalen Gremien, bezüglich der Maßnahmen und
Ergebnisse in anderen Großstädten in Sachen Stickoxidreduktion? Ist der Verwaltung bekannt, ob
Essen oder Bochum die A 40 in Fortsetzung der B 1 auch für den LKW-Durchgangsverkehr sperren,
da hier noch höhere Messwerte als an der B 1 ermittelt wurden? Eine Umfahrung Essens und Bochums unter Verzicht der Nutzung der A 40 wäre dort unter Nutzung der A 42 und A 2 problemlos möglich.
Andere Städte versuchen, diesem Problem mit ähnlichen Mitteln zu begegnen:
Die Stadt Essen hat z.B. ein LKW-Durchfahrtverbot auf der Gladbecker Straße und eine befristete Sperrung einer B 1-Anschlussstelle (AS Frillendorf).
Die Stadt Hagen hat ein immissionsabhängiges Durchfahrtverbot in Bahnhofsnähe.
Ein komplettes LKW-Durchfahrtsverbot auf der B 1 z.B. in Bochum oder Essen gibt es nicht, jedoch hat die A 40 dort auch einen gänzlich anderen Charakter.
Die Autobahn A 40/44 wird lediglich in Dortmund unterbrochen. Nur in Dortmund gibt es keine durchgängige Autobahnverbindung. Autobahnen sind im Gegensatz zu Bundesstraßen von der Umweltzone ausgenommen.

Nr. 3
Düsseldorf hat mit der Corneliusstraße den zweithöchsten Messwert in ganz NRW. Bemerkenswert:
Auf der Corneliusstraße gilt seit 2005 ein absolutes LKW-Durchgangsfahrverbot, und das sogar für Fahrzeuge ab 2,8 Tonnen. Kann vor diesem Hintergrund die Unterschreitung des Grenzwertes in
Dortmund mit einem LKW-Durchgangsverbot erreicht werden?
Die Einhaltung der NO2-Grenzwerte stellt eine große Herausforderung dar. Dies ist in hohem Maße darauf zurückzuführen, dass in der Vergangenheit versäumt wurde, die Immissionsgrenzwerte mit den Emissionsgrenzwerten bei Kfz zu harmonisieren. Die Immissionsgrenzwerte sind ambitioniert, aber bezogen auf das NO2 mit dem aktuellen Emissionsgrenzwerten an stark befahrenen Straßen kaum zu erreichen. Erst mit der Euro 6-Norm wird die Einhaltung der Grenzwerte möglich sein. Dies bedeutet, dass die zuständigen Behörden nur mit einem Bündel von Maßnahmen eine Chance haben, sich dem Grenzwert zu nähern. "Die eine Maßnahme", mit der es gelingt, die Grenzwerte an Straßen wie der B1 zu erreichen, gibt es nicht, sieht man von einer Vollsperrung dieser Straßen ab.

Nr. 4
Wie viel LKW auf der A 40 und B 1 sind dem Durchgangsverkehr zuzurechnen, wie viele dem Ziel- und Quellverkehr? Wer hat dies ermittelt?
Hierzu gibt es keine aktuellen Erhebungen, weil diese nur mit sehr hohem Aufwand (Kennzeichenverfolgung) durchzuführen sind. Mit Hilfe des Dortmunder Verkehrsmodells, das die Verkehrsströme in und um Dortmund abbildet, kann der Durchgangsverkehr beim LKW-Verkehr jedoch abgeschätzt werden. Demnach befahren rd. 40% der LKW-Verkehre, die am Querschnitt der A40 östlich des Autobahnkreuzes Dortmund-West auftreten, die gesamte Strecke bis zum Autobahnkreuz Dortmund-Unna. Rd. 60% sind dem LKW-Verkehr zuzuordnen, der Quelle- und Ziel im Stadtgebiet hat. Dies lässt Verbesserungen erwarten.

Nr. 5
Wie soll das ganztägige LKW-Verbot kontrolliert werden? Die Polizei weist aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und des durchgängig dreistreifigen Ausbaus der B 1 auf die schwierige Durchführbarkeit von Kontrollen hin!
Die Kontrolle des LKW-Verbotes obliegt ausschließlich der Polizei. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Kontrolle des LKW-Verbotes – vor allem außerhalb des Berufsverkehrs – möglich. Neben der Möglichkeit, eine von drei Fahrspuren für Kontrollen einzuziehen, besteht beispielsweise auch die Option, die Nebenfahrbahn der B1 in Höhe der Kreuzung Ophoff für Kontrollen zu nutzen.

Nr. 6
Die Verlagerung auf den Autobahnring würde dazu führen, dass die Fahrstrecke Autobahnkreuz
Dortmund/West bis Autobahnkreuz Dortmund/Unna von ca. 20 Kilometern auf ca. 30 Kilometer
(Südroute über Westhofener Kreuz) oder 45 Kilometer (Nordroute über Kamener Kreuz und Kreuz
Mengede) steigen würde. Die Abgasausstöße würden sich also um 50% oder über 100% erhöhen.
Ist dies im Rahmen einer Gesamtökobilanz sinnvoll?
Die Verlagerung des LKW-Durchgangsverkehrs reduziert die Schadstoffemissionen entlang der B 1 und erhöht die Emissionen auf dem „Autobahnring“. Um diese Veränderungen quantifizieren zu können, wurde eine Emissionsbilanz bei einem Ingenieurbüro in Auftrag gegeben.
Bei dieser Bilanzierung wurden die realistischen Annahmen zur Verkehrsverlagerung aus der zu Grunde liegenden Beschlussvorlage (11192-13) angesetzt. Weiterhin wurden die aktuellen Daten zu den Geschwindigkeiten, Höhenverhältnissen, Flottenzusammensetzung etc. herangezogen. Für die relevanten Luftschadstoffe kommt es zu folgenden Veränderungen:
Veränderung
Abschnitt Abschnittslänge Streckenbezogene Gesamtemissionen
(km)
NOx PM10 PM2,5
B1 zw. A45 und A1 19,63 -7,8 % -5,8 % -5,9 %
A1 zw. A45 und A2 23,15 1,8 % 1,5 % 1,4 %
A45 zw. A1 und A40 14,26 3,4 % 2,6 % 2,6 %
A45 zw. A40 und A2 10,57 3,8 % 3,2 % 3,2 %
A2 zw. A45 und A1 22,93 2,4 % 2,1 % 2,1 %
Summe 1,0 % 0,8 % 0,8 %

Es ist zu erkennen, dass für die B 1 deutliche Verringerungen der Schadstoffemissionen zu erwarten sind, während die Emissionszunahmen entlang des Autobahnrings geringer ausfallen. Im Saldo führt die ganztägige Sperrung zu einer Zunahme der Emissionen von 0,8 bis 1%.
Die Veränderungen auf der Immissionsseite konnten nur abgeschätzt werden. Diese Abschätzung kommt zu dem Ergebnis, dass entlang der B 1 mit einer Abnahme der NO2-Belastung um etwa 1 μg/m³ zu rechnen ist. Die Zunahme der Belastung entlang des Autobahnringes würde deutlich geringer ausfallen und bewegt sich im „unteren Nachkommabereich“.
Damit gelingt es zwar nicht, den Grenzwert an den kritischen Punkten entlang der B 1 einzuhalten, es ist aber zu erwarten, dass diese Maßnahme gemeinsam mit der Verschärfung der Umweltzonenregelung ab dem 01.07.2014 und der bereits realisierten Geschwindigkeitsbeschränkung zu einen merklichen Beitrag der Belastungsreduzierung führen wird. Schon die Entwicklung der Belastung über die Zeit seit 2010 zeigt eine Abnahme der NO2-Konzentration, die zumindest zum Teil auf die bereits ergriffenen Maßnahmen zurückzuführen sein dürfte. Entlang des Autobahnrings ist nicht mit einer Überschreitung der Grenzwerte zu rechnen. Bezogen auf die Feinstaubproblematik bestehen weder an der B 1 noch am Autobahnring Probleme. Hier greifen offensichtlich die Maßnahmen der Luftreinhaltepläne sehr gut.

Nr. 7
Wenn das LKW-Verbot kommt: Wie groß ist dann die Gefahr, das die Realisierung des B1-Tunnels auf unbestimmte Zeit verschoben wird, weil die Straße faktisch an Bedeutung verlieren würde?
Einerseits soll das LKW-Fahrverbot zunächst als Versuch für vier Jahre eingerichtet werden. Zum anderen wird die B 1/A 40 nicht an Bedeutung verlieren, da sie weiterhin von rd. 80.000 KFZ/24 h befahren wird. Auch eine Verlagerung von 25% der LKW im Tagesverkehr ändert nichts an der Bedeutung der B 1/A 40 für das regionale Verkehrssystem. Darüber hinaus sind mit der Verlagerung eines Teils der LKW auf den Autobahnring noch nicht alle Probleme entlang der B 1/A 40 gelöst. Mit dem Tunnel kann eine weitere deutliche Reduzierung der Lärm- und Schadstoffimmissionen entlang der B 1 und der Entfall der nicht barrierefreien Fußgängerbrücken ermöglicht werden. Dadurch eröffnen sich wesentliche städtebauliche Entwicklungschancen.
Ergänzungsfrage von Herrn Ratsmitglied Pisula:
Wie hoch ist das Prozesskostenrisiko und welche Kosten kommen ggf. auf die Stadt Dortmund zu?
Nach Rücksprache mit dem Rechtsamt ist das Prozesskostenrisiko nicht einschätzbar, da sich die Prozesskosten nach dem Streitwert der Angelegenheit richten. Seitens des Rechtsamtes kann nicht beurteilt werden, welchen Streitwert das Gericht bei einem möglichen gerichtlichen Verfahren festsetzt.“

Hierzu liegt vor Information der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11192-13-E9)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 11192-13-E10):

„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stellt folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird beauftragt für die Stadt Dortmund zeitnah ein gesamtstädtisches Verkehrskonzept zu erstellen.
Das Konzept soll eine umfassende Regelung aller Verkehrsarten, vom Lastkraftwagen bis hin zum Fahrrad, darstellen. Das Konzept soll dabei mögliche Entlastungen von verkehrlich stark betroffenen Stadtgebieten beinhalten.
Zugleich muss mit dem Verkehrskonzept sichergestellt werden, dass Verbote und Restriktionen beachtet werden.
Sollte es der Verwaltung auf Grund fehlender personeller Ressourcen oder anderer Umstände nicht möglich sein, ein solches Konzept zeitnah zu erstellen, wird die Verwaltung ermächtigt ein gesamtstädtisches Verkehrskonzept von Dritten für die Stadt Dortmund anfertigen zu lassen. Die Vorlage wird zunächst zurückgestellt.

Begründung:

Nachdem die Vorlage für ein „zeitlich befristetes LKW-Verbot für den LKW-Durchgangsverkehr auf der B1 für die Dauer von vier Jahren“ (Drucksache Nr. 11192-13) im Februar eingebracht wurde, hat sich die Mehrheit des Rates darauf verständigt zu dieser Thematik auch alle zwölf Bezirksvertretungen zu befragen. Die Reaktion der Mehrzahl der Bezirksvertretungen ist eindeutig. Gerade den Autobahnanrainern kann nicht noch eine zusätzliche Mehrbelastung an Lärm und Luftschadstoffen zugemutet werden. Die wünschenswerte Entlastung der B1-Anwohner ist nur dann zu erklären, wenn gleichzeitig sichergestellt werden kann, dass eine Mehrbelastung für andere Dortmunder Stadtteile möglichst ausgeschlossen werden kann. Zudem stellt die Verlagerung des Verkehrs, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, keine nachhaltige und ökologisch sinnvolle Alternative zum jetzigen Stand dar, da die Gesamtbelastung mit Luftschadstoffen durch die Umlegung des LKW-Durchgangsverkehrs deutlich erhöht wird. Der SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien ist daher eine anwohnerfreundliche und zugleich auch ökologisch vertretbare Lösung der Problematik sehr wichtig.“

AUSWI 07.05.2014:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Angelegenheit mit allen vorliegenden Vorgängen in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.

Weiterhin lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 07.05.2014 vor:

Die o. g. Vorlage ist inzwischen in allen Bezirksvertretungen beraten worden und liegt nunmehr dem Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 07.05.2014 und dem Hauptausschusses/Ältestenrates sowie dem Rat der Stadt am 15.05.2014 vor. Es liegt folgender Beschlussvorschlag zu Grunde:

Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt den Antrag von Anwohnerinnen und Anwohnern der B 1 auf ein ganztägiges LKW-Verbot für einen probeweisen Zeitraum von vier Jahren und übermittelt ihn an die Bezirksregierung Arnsberg mit der Bitte um weitere Veranlassung.

Mit Datum vom 09.04.2014 hat die von Anwohnerinnen und Anwohnern beauftragte Kanzlei einen Ergänzungsantrag (Überholverbot und Rechtsfahrgebot für LKW, ggf. Fahrspursperrung) eingereicht. Zu dem Ergänzungsantrag wurde mit Schreiben vom 29.04.2014 eine Zwischennachricht versandt, in der auf die laufenden politischen Beratungen verwiesen wurde. Inhaltlich wurde gleichzeitig folgender Hinweis an die Kanzlei gegeben:

Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt die freie Fahrstreifenwahl bei mehrspurigen Straßen nur für Fahrzeuge bis 3,5 t. Gem. § 7 Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen LKW demnach rechts fahren. Eine Verkehrsregelung ist daher weder nötig noch zulässig.

Ein Überholverbot für LKW soll gem. der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) zu Verkehrszeichen 277 (Überholverbot für LKW) nur auf Straßen mit erheblichem und schnellem Verkehr angeordnet werden, um den reibungslosen Verkehrsablauf zu gewährleisten. Da die Geschwindigkeit auf der B 1 im betroffenen Abschnitt bereits auf 50 km/h reduziert wurde, sind die rechtlichen Voraussetzungen für ein LKW-Überholverbot nicht erfüllt.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Stellungnahme der Verwaltung vom 07.05.2014 zur Kenntnis und leitete die Vorlage mit dem Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.15
Ausbau des Knotens Nortkirchenstraße / B54 / Konrad-Adenauer-Allee
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11496-13)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 08.05.2014 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 29.04.14 vor:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat Folgendes mit einer Ergänzung zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Ausbau der Anbindung Nortkirchenstraße / B54 /
Konrad-Adenauer-Allee mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 4.148.000,00
Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle
66H01202014155 – Anbindung Nortkirchenstraße / B54 (Phoenix-West) – mit folgenden
Auszahlungen:
Finanziert bis Ende 2013: 48.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2014: 1.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2015: 2.500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2016: 600.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 45.813,50 Euro.

Ergänzung:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde fordert die Verwaltung auf, die in der ERA 2010
formulierten Grundlagen zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis: bei 3 Gegenstimmen, 1 Enthaltung und 14 Ja-Stimmen so beschlossen

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde (fett markiert), mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Ausbau der Anbindung Nortkirchenstraße / B54 / Konrad-Adenauer-Allee mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 4.148.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66H01202014155 – Anbindung Nortkirchenstraße / B54 (Phoenix-West) – mit folgenden Auszahlungen:

Finanziert bis Ende 2013: 48.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2014: 1.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2015: 2.500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2016: 600.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 45.813,50 Euro.

Die in der ERA 2010 formulierten Grundlagen sind zu berücksichtigen.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage mit der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.16
Funktionsfähigkeit von Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 08.04.2014
(Drucksache Nr.: 12021-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12385-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 4.2
Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12279-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Stärkung des örtlichen Trägernetzwerks sozialer Arbeit durch studentische Integrationshelferinnen und Integrationshelfer
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12462-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 5.2
"Neue Arbeit und Ökonomie vor Ort" - Eckpunkte für einen neuen Dortmunder Integrationsarbeitsmarkt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12609-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 5.3
Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung der Funktion der Betreuungsbehörde zum 01.07.2014.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12362-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12059-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 6.2
Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2014/15 für die Zeit vom 01.08.2014 bis 31.07.2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12272-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 6.3
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12425-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 6.4
Mahnmal für ehem. Zwangsarbeiter am PHOENIX See
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12087-14)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat lag eine Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 29.04.2014 vor.

Weiterhin lag dem Hauptausschuss und Ältestenrat folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 08.05.2014 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 29.04.14 vor:
Herr Dr. Eigenbrod (CDU-Fraktion) erklärt, dass es eine nette Idee sei, er aber Probleme bei der
Durchführung sehe. Er habe Sicherheitsbedenken, da das geplante Denkmal bekletterbar sei und es zu Unfällen kommen könne, auch Verschmutzung und Vandalismus könne nicht ausgeschlossen werden. Außerdem fehlten ihm die Folgekosten in dieser Vorlage.

Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion dem ersten Satz des
Beschlusses zustimmen werde, es allerdings bei der Umsetzung nicht so wichtig sei, ob es in 2015 oder 2016 gemacht werde. Er stellt den mündlichen Antrag, dass in der Planung noch andere Vorschläge vorgetragen werden.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lehnt den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste mit
Mehrheit gegen die Fraktion FDP/Bürgerliste und die CDU-Fraktion ab und empfiehlt dem Rat der
Stadt unter Einbeziehung der Bedenken von Herrn Dr. Eigenbrod einstimmig bei Enthaltung der
Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Planungen der Verwaltung, am Südufer des PHOENIX Sees eine zentrale Gedenkstätte für die in Dortmund während des Zweiten Weltkriegs eingesetzten Zwangsarbeiter zu errichten. Die Umsetzung erfolgt 2015. Der Rat beauftragt 41/Archiv, in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen 61 und 66 und dem Eigenbetrieb 70 die Planungen zu konkretisieren (Detailplanung) und dem Rat in einem zweiten Schritt einen Baubeschluss zur Abstimmung vorzulegen.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) äußert deutliche Kritik zum Verfahren.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet um Einbeziehung folgender Beschlüsse der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 29.04.14, die dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nicht vorgelegen hat:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde fasst folgende drei Beschlüsse:

1. Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde stimmt der Planung, am Südufer des Phoenixsees eine zentrale Gedenkstätte für die Zwangsarbeiter zu errichten grundsätzlich zu. Die Gedenkstätte soll am Ende des Fußweges des ehemaligen Emschertores von der Hermannstraße zum See, östlich des Sportstützpunktes (jetziger Baumstandort) errichtet werden.
2. Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde fordert die Fachverwaltung auf, die Gedenkstätte in der ursprünglich angedachten Größe (4 x 4 m Grundfläche mit entsprechender Höhe) zu errichten.
3. Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde befürwortet ausdrücklich, dass an der Hermannstraße (Beginn des Fußweges) ein Hinweis auf die Gedenkstätte angebracht wird.
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Planungen der Verwaltung, am Südufer des PHOENIX Sees eine zentrale Gedenkstätte für die in Dortmund während des Zweiten Weltkriegs eingesetzten Zwangsarbeiter zu errichten. Die Umsetzung erfolgt 2015. Der Rat beauftragt 41/Archiv, in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen 61 und 66 und dem Eigenbetrieb 70 die Planungen zu konkretisieren (Detailplanung) und dem Rat in einem zweiten Schritt einen Baubeschluss zur Abstimmung vorzulegen.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage mit der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 6.5
Neubau der „Jungen Bühne Westfalen“ neben dem Theater Dortmund als regionaler Standort in Nordrhein-Westfalen mit den Sparten Kinder- und Jugendtheater, Junge Oper und Juniorballett
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11356-13)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat lag eine Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit und Beschlussempfehlung am 29.04.2014 vor.

Weiterhin lag dem Hauptausschuss und Ältestenrat folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 08.05.2014 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 29.04.14 vor:
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit hat die weitere Beratung der Verwaltungsvorlage sowie den Antrag der CDU-Fraktion in seine heutige Sitzung geschoben.
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion aus der letzten Sitzung vor:

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit, stellt folgenden Antrag und
bittet um Beratung und Beschlussfassung.

Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt, dass zur Vorlage des o. g.
Tagesordnungspunktes bis zur Ratssitzung am 10. April 2014, wie vom Fachausschuss Kultur, Sport und Freizeit am 28.01.2014 beschlossen, von der Verwaltung ein Finanzierungskonzept vorgelegt wird
.
Begründung
In seiner Sitzung am 28.01.2014 hat der Fachausschuss Kultur, Sport und Freizeit einstimmig
folgenden Beschluss gefasst:

Die Verwaltung wird aufgefordert, zeitnah zur nächsten Sitzung eine Beschlussvorlage mit Finanzierungskonzept vorzulegen, die einen detaillierten Zeitplan enthält, der es dem Kinder- und Jugendtheater ermöglicht, ohne Übergangslösung das neue Haus nutzen zu können (kein Provisorium). Als Standort für das neue Haus ist der Platz am Theaterkarree vorzusehen.

In Zeiten knapper Finanzmittel ist es nicht sinnvoll, dass der Rat der Stadt Dortmund ein zwar
gewünschtes und auch benötigtes Vorhaben beschließt, ohne darüber informiert zu werden,
wie der Bau der „Jungen Bühne Westfalen“ finanziert werden soll.
Alternativen wie eine Kreditfinanzierung oder eine Zuschusserhöhung an den Eigenbetrieb
Theater sind unzureichend und lassen daher eine Zustimmung der Vorlage nicht zu.

Die CDU-Fraktion zieht den Antrag aus der letzten Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 25.03.2014 mit der Drucksache-Nr.: 11356-13-E1 zurück.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Ergänzung zur Vorlage vor:

in seiner Sitzung am 25.03.2014 hat sich der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit darauf
geeinigt, die Vorlage zum Neubau der Jungen Bühne Westfalen mit einem ergänzenden
Beschlussvorschlag in seiner Sitzung am 29.04.2014 neu zu beraten. Das Theater möchte die
Anfrage der CDU-Fraktion vom 25.03.2014 wie folgt beantworten:

1. Finanzierungsalternativen
Aus Sicht des Theater Dortmund und nach Rücksprache mit der Kämmerei stehen drei
Finanzierungsoptionen zur Auswahl, deren finanzielle Auswirkungen als Anlage beigefügt sind.
Variante 1
Finanzierung aus Haushaltsmitteln
Hierbei wird der Investitionszuschuss an das Theater Dortmund aus dem städtischen Haushalt für die Baukosten entsprechend erhöht.
Vorteil:
Das Theater Dortmund begleitet das Projekt als Bauherr und ist während des Projektes flexibel. Die konsumtiven Belastungen des Theaters ergeben sich ausschließlich aus den Abschreibungen. Die Einwerbung von Drittmitteln für den Bau (EU-Mittel) bzw. Innenausbau (Bürgerschaft, Unternehmen) ist problemlos möglich.
Nachteil:
Das Theater konkurriert mit anderen investiven Maßnahmen der Stadt.

Variante 2
Kreditfinanzierung
Hierbei nimmt das Theater Dortmund einen Kredit über die geschätzten Baukosten auf. Zins und Tilgungsleistungen müssen Zuschuss erhöhend dem Theater zur Verfügung gestellt werden.
Vorteil:
Geringere investive Belastung, Das Theater ist Bauherr des Projektes.
Nachteil:
Zins und Tilgungsbelastung über 20 Jahre.
Weniger Flexibilität bei der Anpassung der Kreditfinanzierung an die tatsächlichen Baukosten.

Variante 3
Leasing
Hierbei tritt ein Investor als Bauherr der Jungen Bühne Westfalen auf und geht mit den Baukosten in Vorleistung. Über einen Leasingzeitraum von z. B. 20 Jahren entrichtet das Theater Dortmund eine entsprechende Leasingrate zur Finanzierung.
Vorteil:
Mögliche Synergieeffekte durch Bauerfahrung, keine investive Belastung der Stadt.
Nachteil:
Teuerste Art der Finanzierung. Projektveränderungen können zu deutlichen Kostensteigerungen führen.
Aus dem Variantenvergleich (s. Anlage 1) wird ersichtlich, dass der klassische Kommunalkredit für Investitionsmaßnahmen gemäß Barwertmethode die kaufmännisch günstigste Lösung darstellt. Ob sich allerdings angesichts der übrigen städtischen Investitionsnotwendigkeiten, vor allem im Schulbau und im Straßenbau, die Erhöhung der städtischen Investitionskreditaufnahme empfiehlt, muss spätestens im Jahre 2015 im Rat entschieden werden. Während die klassische städtische Kreditaufnahme oder eine Kreditaufnahme für die Baufinanzierung über den Eigenbetrieb die Gelegenheit eröffnet noch einzuwerbende Drittmittel kreditmindernd zum Einsatz zu bringen, erschließt sich diese Reduktion einer Kostenbelastung für den städtischen Haushalt über ein Leasingfinanzierungsmodell nicht.
Die Verwaltung hat es sich zum Ziel gesetzt, wenigstens 30% der Baufinanzierung über Drittmittel zu rekrutieren, das heißt bei Partnern der öffentlichen Hand, bei Sponsoren und bei der Bürgerschaft für das Vorhaben erfolgreich einzuwerben. Mit dem Blick auf die bisher von der Stadt Dortmund realisierten Kulturbauten der zurückliegenden Jahre ist ein vergleichbares Einwerbeergebnis für eine Unterstützung durch Dritte durchaus realistisch. Da der Rat der Stadt Dortmund erst verlässlich über das Vorhaben ,,Junge Bühne Westfalen“ beschließen kann, wenn die Ergebnisse eines Architekturwettbewerbes und nachgehend eine genaue Kostenberechnung vorliegen, soll das abschließende Finanzierungskonzept mit konkretisierten Aussagen zur finanziellen Belastung für den städtischen Haushalt im Herbst 2015 dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Erst mit diesem Beschluss würde das Startsignal für den Neubau der Jungen Bühne Westfalen gegeben werden.

2. Zeitplan für die Errichtung der ,,Jungen Bühne Westfalen“
Die Realisierung des Bauprojektes wird sich vom Sommer 2014 bis Anfang 2019 erstrecken. Zum einen benötigt es für das künftige Gebäude am prominenten Standort noch einen Architektenwettbewerb, dessen Modalitäten, Bewertungskriterien und Juryzusammensetzung vom Rat der Stadt Dortmund im letzten Quartal 2014 beschlossen werden sollen. Des weiteren soll auf der Basis der ausjurierten Architektur und einer Entwurfsplanung eine Kostenberechnung zum Projekt dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden, damit dann zum Herbst 2015 der Beschluss zum Bau der ,,Jungen Bühne Westfalen“ und zu ihrer Finanzierung gefasst werden kann. Ab Oktober 2015 könnte ggfl. mit der Ausführungsplanung
und den bauvorbereitenden Maßnahmen gestartet werden. Sobald der Werkstattumbau für das Theater Dortmund im Sommer 2016 abgeschlossen ist, wird ab Herbst 2016 mit dem Bau der ,,Jungen Bühne Westfalen“ begonnen, deren Fertigstellung für das Frühjahr 2019 vorgesehen ist.

Im einzelnen gestalten sich die Projektschritte wie folgt:

Juni – August 2014
- Vorbereitung des Internationalen Architektenwettbewerbs,
- Baugrunduntersuchung,
September 2014
- Ratsbeschluss zu den Bewertungskriterien, den Modalitäten und der Juryzusammensetzung des Architektenwettbewerbs,
Oktober 2014
- Start des Wettbewerbs,
Sommer 2015
- Ende des Wettbewerbs,
Oktober 2015
- Ratsbeschluss zum Wettbewerbsergebnis und zum Bau der ,,Jungen Bühne Westfalen“ auf
der Basis des Wettbewerbsergebnisses, einer Kostenberechnung entsprechend
Entwurfsplanung und des von der Verwaltung vorgeschlagenen Finanzierungskonzept,
ab Oktober 2015
- bauvorbereitende Maßnahmen: Ausführungsplanung, Baugrundvorbereitung, evtl.
Ausschachtarbeiten, Ausschreibungen und Vergabe,
ab Herbst 2016
- Umsetzen des Gebäudes der Jungen Oper / Kinderoper,
- Baubeginn, abhängig von der Fertigstellung des Werkstattumbaus (2014-2016),
Frühjahr 2019
- Fertigstellung der ,,Jungen Bühne Westfalen“, Bezug zur neuen Saison 2019/2020.

3. Übergangsszenarien für das Kinder- und Jugendtheater und die Junge Oper
Die Bauabläufe der ,,Jungen Bühne Westfalen“ haben Einfluss auf die Bestandsspielstätten für das KJT an Skellstraße und für die Junge Oper am Hiltropwall.
Das KJT muss sich der Situation stellen, dass das Robert-Schumann-Berufskolleg als Hauptnutzer des Gebäudekomplexes an der Skellstraße mit der Fertigstellung seines neuen Domicils nördlich des Dortmunder U im Sommer 2016 das Areal verlassen haben wird. Falls
anschließend der Gebäudekomplex nicht sofort abgerissen werden sollte, um die Fläche für
Wohnraumzwecke zu nutzen, kann das KJT bis zum Sommer 2019 seine Spielstätte bis zum
Umzug in das neue Theatergebäude noch nutzen. Doch selbst wenn unmittelbar Veränderungen im Gebäudebestand des Berufskollegs an der Skellstraße eintreten würden, ließe sich nach neuerer Auskunft der Immobilienwirtschaft und des Liegenschaftsamtes der Prozess so organisieren, dass Heiz- und Versorgungssysteme nach Anpassungsinvestitionen für die Aula als Spielstätte des KJT erhalten blieben, damit der Spielbetrieb am Standort bis 2019 fortgesetzt werden kann.
Die kleine Spielstätte der ,,Jungen Oper / Kinderoper“ am Hiltropwall, muss spätestens bis zum Herbst 2016 umgesetzt werden, um den Baugrund für den Neubau der ,,Jungen Bühne Westfalen“ vorzubereiten. Für die kleineren Spielformate der ,,Jungen Oper“ können übergangsweise bis 2019 Aufführungsflächen im Theaterkomplex selbst wie das Opernfoyer, der Opernkeller oder Studios zum Einsatz kommen. Der fliegende Bau der ,,Jungen Oper“ soll in Abstimmung mit Sponsoren und dem Förderverein der Kinderoper an anderer Stelle im Stadtgebiet für Zwecke der kulturellen Kinder- und Jugendarbeit nachgenutzt werden – er lässt sich unkompliziert demontieren, um an einem neuen Standort wieder aufgebaut zu werden.
4. Beschlussveränderungen
Ausgehend von den vorgenannten Erläuterungen bittet die Verwaltung, den vorliegenden
Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen oder zu modifizieren:

- zu 2.)
Die kleine Spielstätte der Jugendoper wird zum Zeitpunkt der bauvorbereitenden Maßnahmen
– wahrscheinlich im Herbst 2016 – geschlossen und der aufstehende fliegende Bau an einem anderen Ort in Dortmund zur Nachnutzung für Zwecke der kulturellen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen umgesetzt. Im übrigen sind die Projektabläufe für den Neubau der ,,Jungen Bühne Westfalen“ so zu organisieren, dass das Kinder- und Jugendtheater ohne Zwischenstadien von seiner Spielstätte in der Skellstraße in den fertig gestellten Neubau umziehen kann und eine Übergangslösung für den Spielbetrieb nicht erforderlich wird.

- zu 3.)
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Sommer 2015 einen Architektenwettbewerb zum Neubau der ,,Jungen Bühne Westfalen“ durchzuführen und die Wettbewerbsergebnisse inklusive Kostenberechnungen für das Bauprojekt und dessen Finanzierungskonzept dem Rat als Basis für den Baubeschluss bis zum Oktober 2015 zur Beschlussfassung vorzulegen. Über die Modalitäten, die Bewertungskriterien und die Juryzusammensetzung des Architektenwett- bewerbs beschließt der Rat der Stadt zuvor auf Vorschlag der Verwaltung im Oktober 2014.
- Die Terminsetzungen in den übrigen Beschlusspunkten der Ursprungsvorlage zum Finanzierungs- und Betreibungskonzept (s. Pkt. 5. u. 6.) sind entsprechend auf den Herbst 2015 hin anzupassen. Ebenso sind die Auskünfte im Begründungsteil nach Maßgabe der beigefügten Zeitplanung zu überarbeiten.

Außerdem liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stellt folgenden Antrag und bittet
um Beratung und Beschlussfassung.

Beschlussvorschlag
Im Rahmen des Architektenwettbewerbs ist von den Teilnehmern eine belastbare Kostenrechnung nach DIN 276 vorzulegen.
Die Kostenberechnung ist nach den Kostengruppen 100 bis 700 zu gliedern. Die Kostengruppen 300 (Bauwerk – Baukonstruktion) und 400 (Bauwerk – technische Anlagen) sind ausführungsorientiert nach Gewerken auf der Basis von Massenermittlungen zu gliedern.
Die Vorprüfung des Wettbewerbs hat die Kostenangaben in die Bewertung einzustellen

Begründung
Erfolgt mündlich.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich darüber einig, diesen Antrag der CDU-Fraktion mit der Drucksache Nr.: 11356-13-E3 begleitend zur Vorlage zu beachten und mit in die Planung aufzunehmen.

Mit diesem Hinweis empfiehlt der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit dem Rat der Stadt unter Einbeziehung folgender Ergänzungen/Änderungen (in Fett kenntlich gemacht) einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsuntersuchung zur „Jungen
Bühne Westfalen“ zur Kenntnis (siehe Anlage 1, Machbarkeitsstudie, genannt „Theater Dortmund,
Entwurfsplanung zum Neubau Kinder- und Jugendtheater, Kinderoper, Werkstätten,
Entwurfsplanung 21.01.2008“) und beauftragt die Verwaltung, den Theaterneubau für die Junge
Bühne als Abfolgespielstätte für das Kinder- und Jugendtheater an der Sckellstraße und für die
Junge Oper hinter dem Schauspielhaus am Standort Kuhstraße/Hövelstraße orientiert an der
Machbarkeitsstudie voranzutreiben.

2. Die kleine Spielstätte der Jugendoper wird zum Zeitpunkt der bauvorbereitenden
Maßnahmen – wahrscheinlich im Herbst 2016 – geschlossen und der aufstehende fliegende
Bau an einem anderen Ort in Dortmund zur Nachnutzung für Zwecke der kulturellen Arbeit
mit Kindern und Jugendlichen umgesetzt. Im übrigen sind die Projektabläufe für den
Neubau der ,,Jungen Bühne Westfalen“ so zu organisieren, dass das Kinder- und
Jugendtheater ohne Zwischenstadien von seiner Spielstätte in der Skellstraße in den fertig
gestellten Neubau umziehen kann und eine Übergangslösung für den Spielbetrieb nicht
erforderlich wird.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Sommer 2015 einen Architektenwettbewerb zum
Neubau der ,,Jungen Bühne Westfalen“ durchzuführen und die Wettbewerbsergebnisse
inklusive Kostenberechnungen für das Bauprojekt und dessen Finanzierungskonzept dem
Rat als Basis für den Baubeschluss bis zum Oktober 2015 zur Beschlussfassung
vorzulegen. Über die Modalitäten, die Bewertungskriterien und die Juryzusammensetzung
des Architektenwett- bewerbs beschließt der Rat der Stadt zuvor auf Vorschlag der
Verwaltung im Oktober 2014.

4. Der Rat der Stadt stimmt der konzeptionellen Erweiterung des Programms „Junge Bühne
Westfalen“ zu (siehe Anlage 2, genannt „Konzept für die Akademie für Bühnenkünste in der
Jungen Bühne Westfalen“, im Folgenden genannt „Konzept Junge Bühne“) und beauftragt die
Theaterleitung die theaterpädagogischen Angebote zur Partizipation und die „Akademie für
Bühnenkünste“ auszubauen.

5. Der Neubau der „Jungen Bühne Westfalen“ erfordert eine Finanzierung von annähernd 17 Mio. €, wobei überschlägig 3 Mio. € für die Investitionen des Innenausbaus in der Gesamtsumme enthalten sind. Bis zum Herbst 2015 hat die Verwaltung dem Rat ein Finanzierungskonzept zur Abstimmung vorzulegen, das bürgerschaftliches Engagement und die Förderungen von dritter Seite einbindet, so dass der städtische Investitionshaushalt (Finanzplan) in den Jahren 2016 bis 2019 mit max. 70 % der Investitionsfinanzierung belastet wird.

6. Die Verwaltung hat ferner als Ergänzung zum Finanzierungskonzept ein Betreibungskonzept für die „Junge Bühne Westfalen“ bis zum Herbst 2015 dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
Daraus muss ersichtlich werden, welche wirtschaftlichen Verbesserungen mit der Anbindung der „Jungen Bühne Westfalen“ an das Haupthaus einhergehen und wie der Stellen- und Gagenplan für die „Junge Bühne Westfalen“ ausfällt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 29.04.14 (fett markiert), einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsuntersuchung zur „Jungen
Bühne Westfalen“ zur Kenntnis (siehe Anlage 1, Machbarkeitsstudie, genannt „Theater Dortmund,
Entwurfsplanung zum Neubau Kinder- und Jugendtheater, Kinderoper, Werkstätten,
Entwurfsplanung 21.01.2008“) und beauftragt die Verwaltung, den Theaterneubau für die Junge
Bühne als Abfolgespielstätte für das Kinder- und Jugendtheater an der Sckellstraße und für die
Junge Oper hinter dem Schauspielhaus am Standort Kuhstraße/Hövelstraße orientiert an der
Machbarkeitsstudie voranzutreiben.

2. Die kleine Spielstätte der Jugendoper wird zum Zeitpunkt der bauvorbereitenden
Maßnahmen – wahrscheinlich im Herbst 2016 – geschlossen und der aufstehende fliegende
Bau an einem anderen Ort in Dortmund zur Nachnutzung für Zwecke der kulturellen Arbeit
mit Kindern und Jugendlichen umgesetzt. Im übrigen sind die Projektabläufe für den
Neubau der ,,Jungen Bühne Westfalen“ so zu organisieren, dass das Kinder- und
Jugendtheater ohne Zwischenstadien von seiner Spielstätte in der Skellstraße in den fertig
gestellten Neubau umziehen kann und eine Übergangslösung für den Spielbetrieb nicht
erforderlich wird.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Sommer 2015 einen Architektenwettbewerb zum
Neubau der ,,Jungen Bühne Westfalen“ durchzuführen und die Wettbewerbsergebnisse
inklusive Kostenberechnungen für das Bauprojekt und dessen Finanzierungskonzept dem
Rat als Basis für den Baubeschluss bis zum Oktober 2015 zur Beschlussfassung
vorzulegen. Über die Modalitäten, die Bewertungskriterien und die Juryzusammensetzung
des Architektenwett- bewerbs beschließt der Rat der Stadt zuvor auf Vorschlag der
Verwaltung im Oktober 2014.

4. Der Rat der Stadt stimmt der konzeptionellen Erweiterung des Programms „Junge Bühne
Westfalen“ zu (siehe Anlage 2, genannt „Konzept für die Akademie für Bühnenkünste in der
Jungen Bühne Westfalen“, im Folgenden genannt „Konzept Junge Bühne“) und beauftragt die
Theaterleitung die theaterpädagogischen Angebote zur Partizipation und die „Akademie für
Bühnenkünste“ auszubauen.

5. Der Neubau der „Jungen Bühne Westfalen“ erfordert eine Finanzierung von annähernd 17 Mio. €, wobei überschlägig 3 Mio. € für die Investitionen des Innenausbaus in der Gesamtsumme enthalten sind. Bis zum Herbst 2015 hat die Verwaltung dem Rat ein Finanzierungskonzept zur Abstimmung vorzulegen, das bürgerschaftliches Engagement und die Förderungen von dritter Seite einbindet, so dass der städtische Investitionshaushalt (Finanzplan) in den Jahren 2016 bis 2019 mit max. 70 % der Investitionsfinanzierung belastet wird.

6. Die Verwaltung hat ferner als Ergänzung zum Finanzierungskonzept ein Betreibungskonzept für die „Junge Bühne Westfalen“ bis zum Herbst 2015 dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
Daraus muss ersichtlich werden, welche wirtschaftlichen Verbesserungen mit der Anbindung der „Jungen Bühne Westfalen“ an das Haupthaus einhergehen und wie der Stellen- und Gagenplan für die „Junge Bühne Westfalen“ ausfällt.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage mit der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 6.6
Brandschutzsanierung des Hauptgebäudes der Volkshochschule Dortmund
inkl. Erneuerung des Datennetzes, barrierefreier Umbau einer Aufzugsanlage und Erweiterung Ausstellungsfläche
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12250-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 6.7
Entwicklung einer Konzeption für das "Vokalmusikzentrum Dortmund" und Ansiedlung der Chorakademie im Konzerthaus Dortmund ab Herbst 2014 im Brückstraßenviertel (Drucksache Nr.: 11354-13)
hier: Änderungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12739-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

7. Schule

zu TOP 7.1
Veröffentlichung des zweiten kommunalen Bildungsberichts der Stadt Dortmund.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12275-14)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 29.04.2014 vor:

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt die Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 09.04.2014 vor.
zu TOP 3.5
Veröffentlichung des zweiten kommunalen Bildungsberichts der Stadt Dortmund.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12275-14)
Nach Abschluss der Diskussion folgten die Mitglieder dem Vorschlag von Herrn Sohn, die
Vorlage zur Kenntnis zu nehmen und eine erneute Thematisierung des zweiten kommunalen
Bildungsberichts im neugewählten Rat (sowie den Ausschüssen) zu empfehlen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie an und nimmt den zweiten kommunalen Bildungsbericht zur Kenntnis.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den zweiten kommunalen Bildungsbericht zur Kenntnis und leitete die Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 7.2
Schulorganisatorische Maßnahmen im Bereich der Grundschulen;
hier: Auflösung des Dependance-Standortes der Dietrich-Bonhoeffer-Grundschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12188-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Sachstandsbericht zur Umsetzung des Landesmodellvorhabens "Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor" sowie zur Weiterentwicklung des Netzwerkes "Frühe Hilfen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11926-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 8.2
TEK-Anbauten im Rahmen des U3-Ausbaus des städtischen Trägers FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12223-14)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO vom 09.05.2014 vor:

A. Es lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung am 07.05.2014 vor:

„Frau B’90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann stellt dar, dass sie mit ihrer Fraktion für den Ausbau der TEK Biehleweg ist. Allerdings bittet sie, dass die Verwaltung die Planung überdenkt, da sie durch den Ausbau einen Stau befürchtet, der durch die große Anzahl an Kinder, die dort von den Eltern hingebracht werden, entstehen wird. Sie weist darauf hin, dass nur 4 Parkplätze vorhanden sind und diese nicht ausreichen werden.
Außerdem bittet sie um Überprüfung des derzeitigen Standortes der Bushaltestelle, welcher durch eine weitergehende Frequentierung evtl. verlegt werden sollte.

Herr Thieme von der NPD stellt dar, dass er der Vorlage nicht zustimmen kann.

Somit empfiehlt die Bezirksvertretung Mengede mehrheitlich bei 1 Gegenstimme (Herr Thieme / NPD) mit den o. g. Ergänzungen von Frau Knappmann die Punkte 2 und 7 der o. g. Vorlage.“

B. Es lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 08.05.2014 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 07.05.14 vor:
Hierzu liegt vor -> Ergänzende Information zur Vorlage (Drucksache Nr.: 12223-14-E1, Schreiben von StR Lürwer vom 06.05.2014):

… auf der Grundlage der Vorlage Drucksache Nr.: 11492-13 wurde in der Sitzung des Rates am 09.12.2013 beschlossen, die Ausführungsplanungen sowie die Vorbereitungen der Vergabe noch vor dem eigentlichen Ausführungsbeschluss des Rates, der für den 15.05.2014 vorgesehen ist, durchzuführen. Dies sollte ermöglichen, die Projektlaufzeit für die Realisierung der Anbauten um ein halbes Jahr zu reduzieren und die Fertigstellung im August 2015 zu erreichen. Sollte die Fertigstellung im August 2015 nicht zuwege gebracht werden, würden bestehende U3-Plätze abgebaut, angesetzte KiBiz Zuschüsse reduziert und vorhandene Fachkräfte zum 31. Juli 2015 vorübergehend freigestellt werden müssen. Darüber hinaus wären Fördermittel aus dem Investitionsförderprogramm des Bundes in Höhe von 1.470.600 € gefährdet.

Am 03.04.2014 waren die Planungen der vier TEK-Anbauten Gegenstand der Erörterung im Gestaltungsbeirat der Stadt Dortmund. Für drei der vier Maßnahmen hat es dort Empfehlungen des Beirates zur Anpassung der Planungen gegeben.

In erster Linie beziehen sich die Empfehlungen auf die Anschluss-Situationen der neuen Baukörper an die Bestandsobjekte. Diese wurden von der Städtischen Immobilienwirtschaft angesichts der aktuellen Haushaltslage so platzsparend, flächeneffizient und kostengünstig wie möglich geplant - und zwar in enger Abstimmung mit dem Liegenschaftsamt, dem Jugendamt, dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, dem Umweltamt und FABIDO. Nach Auffassung des Gestaltungsbeirates sollten diese jedoch großzügiger, freundlicher und transparenter gestaltet werden.

Auf Grundlage dieser Empfehlungen habe ich veranlasst, die Planungen für die Einrichtungen Baedekerstraße, Biehleweg und Volksgartenstraße entsprechend anpassen zu lassen. Im Gespräch mit der Vorsitzenden des Gestaltungsbeirates, Frau Prof. Reicher, am 06.05.2014 sind die Anpassungen erörtert worden. Der Gestaltungsbeirat wird über die überarbeiteten Planunterlagen in seiner Sitzung am 12.06.2014 informiert.

Ich muss darauf aufmerksam machen, dass die offenere, großzügigere Gestaltung der Eingangsbereiche die Investitionskosten einschließlich der Baunebenkosten möglicherweise um rd. 200.000 €, bezogen auf die Kostenberechnungen, erhöhen wird. Parallel wird es ggf. auch zu Terminverzögerungen kommen. Das faktische Ausmaß kann z. Zt. nicht benannt werden, da die Anpassungen noch nicht abschließend abgestimmt sind.

Die Städtische Immobilienwirtschaft hat die Projekte beschlusskonform und mit hohem Aufwand vorangetrieben und erstellt gegenwärtig die Ausschreibungsunterlagen für die Rohbauten. Um die gewünschten Planungsanpassungen des Gestaltungsbeirates noch annähernd innerhalb des geplanten Terminablaufes realisieren zu können, müssen die Ausschreibungen auf Grundlage der ursprünglichen Planung durchgeführt werden. Während des laufenden Vergabeverfahrens werden sämtliche planerischen und formalen Anpassungen durchgeführt. Zum Zeitpunkt der Bauausführung muss dann voraussichtlich mit Nachträgen gearbeitet werden, um die Planungsanpassungen baulich zu erreichen.

Da die Standorte mit ihren erforderlichen Erweiterungen grundsätzlich nicht in Frage stehen, sollte die Durchführung gemäß der Ratsvorlage, Drucksache-Nr. 12223-14, gleichwohl wie vorgeschlagen beschlossen werden ….
AUSWI: 07.05.2014:

Auf Nachfrage von RM Kowalewski erläutert Herr Lürwer noch mal die o.a. vorgesehenen Anpassungen der Planungen, aufgrund der Empfehlungen des Gestaltungsbeirates.

RM Pohlmann signalisiert zur Vorlage mit den o.a. Anpassungen, die Zustimmung ihrer Fraktion.

Vor dem Hintergrund, dass in dem o. a. Anpassungsvorschlag der Verwaltung die Rede von Mehrkosten in Höhe von 200.000,-€ sei, bittet RM Pisula um Aufklärung, ob es sich hierbei um tatsächliche Merkosten handele und signalisiert für diesen Fall, dass seine Fraktion in diesem Fall, bei aller Wertschätzung des Gestaltungsbeirates aber im Hinblick auf die derzeitige Haushaltslage, die Vorlage ablehnen müsse.

RM Harnisch signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion zur Vorlage inkl. der o.a.
Anpassungsvorschläge.

Herr Lürwer führt zu den Äusführungen des RM Pisula an, dass man sich hier in einem Konflikt zwischen Optimierung der Planung und Kostenminimierung bewege. Es sei der Verwaltung ein großes Anliegen, dass man hier sowohl verbindliche Zeitpläne als auch Kostentreue erreiche.
Man habe vor ca. einem Jahr gesagt, dass man diese Kindergärten in einer Systembauweise realisieren wolle, um Kosten zu sparen. Bisher habe man, im Vergleich zu den ursprünglich kalkulierten Kosten, für alle vier TEK’s eine Kosteneinsparung in Höhe von 1,2 Millionen Euro realisiert. Durch die vorgeschlagenen Anpassungen der Planungen, aufgrund der Empfehlungen des Gestaltungsbeirates, käme man nun auf Mehrkosten in Höhe von 200.000,-€, wodurch die o.a. Einsparung auf 1 Millionen Euro reduziert würde und man sich damit aber immer noch erheblich unterhalb der ursprünglich veranschlagten Kosten bewege.

Aufgrund dieser Klarstellung durch Herrn Lürwer, signalisiert RM Pisula die Zustimmung seiner Fraktion zu der Vorlage unter Einbeziehung der durch die Verwaltung vorgeschlagenen Anpassungsvorschläge.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die o. a.
Anpassungsvorschläge der Verwaltung aufgrund der Empfehlungen des Gestaltungsbeirates (Drucksache Nr.: 12223-14-E1) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, unter Einbeziehung dieser Anpassungen, einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.547.860 € den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Baedekerstraße 40, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).
Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.519.860 € und Möblierungskosten in Höhe von 28.000 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.
Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51B00601014013, Finanzposition 780800.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.300.360 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

2. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.672.531€ den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Biehleweg29, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).
Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.623.531 € und Möblierungskosten in Höhe von 49.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.
Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51M00601014012, Finanzposition 780800.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.388.010 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

3. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.541.000 € den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Hopmanns Mühlenweg 7, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungsund Ausführungsbeschluss).
Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.506.000 € und Möblierungskosten in Höhe von 35.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.
Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51H00601014014, Finanzposition 780800.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.295.600 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

4. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 233.092 € den Umbau im Bestand im Rahmen des Anbaus von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Hopmanns Mühlenweg 7, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).
Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51H00601014014, Finanzposition 780800.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 180.492 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

5. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 2.194.740 € den Anbau von drei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Volksgartenstraße 33, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).
Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 2.124.740 € und Möblierungskosten in Höhe von 70.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.
Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51L00601014011, Finanzposition 780800.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.847.420 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

6. beschließt die Verlegung des Spielplatzes „Rauschenbuschstraße“ an der TEK Baedeckerstraße. Die von StA 66 ermittelten Kosten belaufen sich auf ca. 50.000,- € brutto. Die Aufwendungen stehen unter dem Auftrag 510601010200, Sachkonto 529100 wie folgt zur Verfügung.
Haushaltsjahr 2014: 50.000,00 €
Die Kosten für die Kletterkombination und Schaukel ca. 20.000 € brutto stehen unter der Finanzstelle 51_00603044002, Finanzposition 780800 zur Verfügung.
Haushaltsjahr 2014: 20.000,00 €

7. beschließt die weitere Planung und Umsetzung der Maßnahmen mit einem Gesamtinvestitionsbedarf von 6.011.882,00 € durch die Städtische Immobilienwirtschaft. Die Investitionen bedingen ab 2016 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 in Höhe von 159.879,86 €. Die Ergebnisrechnung des EB FABIDO wird ab 2016 in Höhe von 2.275 € jährlich belastet.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.547.860 € den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Baedekerstraße 40, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.519.860 € und Möblierungskosten in Höhe von 28.000 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51B00601014013, Finanzposition 780800.


Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.300.360 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

2. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.672.531€ den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Biehleweg 29, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).
Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.623.531 € und Möblierungskosten in Höhe von 49.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51M00601014012, Finanzposition 780800.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.388.010 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
3. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.541.000 € den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Hopmanns Mühlenweg 7, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.506.000 € und Möblierungskosten in Höhe von 35.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51H00601014014, Finanzposition 780800.


Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.295.600 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

4. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 233.092 € den Umbau im Bestand im Rahmen des Anbaus von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Hopmanns Mühlenweg 7, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51H00601014014, Finanzposition 780800.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 180.492 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

5. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 2.194.740 € den Anbau von drei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Volksgartenstraße 33, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 2.124.740 € und Möblierungskosten in Höhe von 70.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51L00601014011, Finanzposition 780800.


Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.847.420 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

6. beschließt die Verlegung des Spielplatzes „Rauschenbuschstraße“ an der TEK Baedeckerstraße. Die von StA 66 ermittelten Kosten belaufen sich auf ca. 50.000,- € brutto. Die Aufwendungen stehen unter dem Auftrag 510601010200, Sachkonto 529100 wie folgt zur Verfügung.

Haushaltsjahr 2014: 50.000,00 €

Die Kosten für die Kletterkombination und Schaukel ca. 20.000 € brutto stehen unter der Finanzstelle 51_00603044002, Finanzposition 780800 zur Verfügung.

Haushaltsjahr 2014: 20.000,00 €

7. beschließt die weitere Planung und Umsetzung der Maßnahmen mit einem Gesamtinvestitionsbedarf von 6.011.882,00 € durch die Städtische Immobilienwirtschaft. Die Investitionen bedingen ab 2016 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 in Höhe von 159.879,86 €. Die Ergebnisrechnung des EB FABIDO wird ab 2016 in Höhe von 2.275 € jährlich belastet.
C. Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (s. B.) empfahl der Betriebsausschuss FABIDO dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage mit der Empfehlung des Betriebsausschusses FABIDO ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 8.3
Weiterer Ausbau von Ganztagsplätzen an den Offenen Ganztagsschulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12341-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12054-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 9.2
Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12461-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Statistischer Bericht „Wissenschaft in Dortmund“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12364-14)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Bericht „Wissenschaft in Dortmund“ zur Kenntnis.


zu TOP 10.2
Verkaufsoffene Sonntage im 2. Halbjahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12445-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 10.3
Benennung von Mitgliedern für die Veranstaltergemeinschaft lokaler Rundfunk Dortmund e.V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12737-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 10.4
Aufstellen einer Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richterinnen/Richter beim Oberverwaltungsgericht Münster
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12562-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


11. Anfragen
- unbesetzt –


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:07 Uhr durch OB Sierau geschlossen.



Der Oberbürgermeister




Ullrich Sierau

Ulrike Matzanke
Ratsmitglied

Michael Pompetzki
Schriftführer