Niederschrift (öffentlich)

über die 28. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst


am 06.02.2018
Gesamtschule Scharnhorst, Mackenrothweg 15, 44328 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:31 - 17:00 Uhr


Anwesend: 16 Mitglieder

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion

Margret Göbel


Monika Hahn Karin Heiermann
Albina Klimmek
Ralf Konstanti
Michaela Krafft
Michelle Müller – nicht anwesend -
Herbert Niehage
Heinz Pasterny, Bezirksbürgermeister
Piwodda, Ulrich – nicht anwesend -

CDU-Fraktion

Stefan Bollrath


Jürgen Focke
Werner Gollnick, stellv. Bezirksbürgermeister
Alexej Odesski
Thomas Offermann

B90/Die Grünen-Fraktion
Raphael Frebel
Mamadou Bobo Barry

Die Linke

Matthias Storkebaum

Die Rechte

Andrè Penczek – nicht anwesend -

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

Ratsvertreter

keine



c) Verwaltung
Marion Hardt Bezirksverwaltungsstelle Do-Scharnhorst
Birgit Decker Bezirksverwaltungsstelle Do-Scharnhorst
Jürgen Göken Bürgerdienste

d) Gäste
Herr Eickenscheidt Stadtgrün
Herr Grohmann Immobilienwirtschaft
Herr Höing Umweltamt
Frau Köster Umweltamt

Veröffentlichte Tagesordnung:


Tagesordnung (öffentlich)

für die 28. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst,
am 06.02.2018, Beginn 15:30 Uhr,
Gesamtschule Scharnhorst, Mackenrothweg 15, 44328 Dortmund

1. Regularien

1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst am 05.12.2017

2. Einwohnerfragestunde

3. Berichterstattungen

3.1 Berichterstattung
hier: Reitwegekonzept

Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02828-15-E2)

3.2 Berichterstattung
hier: Sonnensegel für die Eichwaldgrundschule

Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02653-15-E32)


4. Anregungen und Beschwerden

5. Umwelt, Planen, Wohnen


5.1 Stadterneuerung: Integriertes Handlungskonzept Derne
Empfehlung (Drucksache Nr.: 09186-17)

5.2 Veranstaltungsprogramm für das "nordwärts"-Präsentationsjahr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09232-17)

5.3 Masterplan Mobilität 2030, Abschluss 1. Stufe, Zielkonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09755-17)

6. Bauen und Infrastruktur

6.1 Zustandskontrolle der Straße „Wambeler Holz“ zwischen Rüschebrink- und Rüschenstraße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10022-18)

6.2 Sperrung der allgemeinen Durchfahrt im Einmündungsbereich „Im Karrenberg“ und „Grüggelsort“ in Dortmund-Kirchderne
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10023-18)

6.3 Aufstellung eines Zusatzschildes am Haltebalken Hostedder Straße - Einmündung In der Liethe / Derner Bahnstraße in Dortmund-Hostedde
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10024-18)

7. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

8. Kinder, Jugend, Schule

8.1 Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zum 01.08.2018 und Plätze in der Kindertagespflege (KT)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09824-18)

8.2 Beleuchtung auf dem gemeinsamen Schulhof der Hauptschule Scharnhorst und der Albert-Einstein Realschule sowie auf der Zuwegung zum Schulhof

Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10018-18)

8.3 Sanierung der Zufahrt zur Albert-Einstein-Realschule und des Schulparkplatzes
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10020-18)

8.4 Zustandsprüfung des Regenwasserablaufs am Gebäudetrakt Naturwissenschaftsräume sowie der Fenster im Verwaltungstrakt der Albert-Einstein Realschule
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10021-18)

8.5 Fortführung der „Scharnhorster Ferienspielwiese“ auf dem Abenteuerspielplatz Scharnhorst im Jahr 2018 und ff
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10019-18)

9. Soziales, Familie, Gesundheit

9.1 Fünfter Sachstandsbericht zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09269-17)

10. Kultur, Sport, Freizeit

11. Finanzen und Liegenschaften

11.1 Haushaltsmittel der Bezirksvertretung (BV) Scharnhorst für das Jahr 2017 und Zwischenbericht über den Umsetzungsstand der BV Maßnahmen sowie die Verwendung der Finanzmittel
Hier: Beschluss der BV Scharnhorst vom 05.12.2017 - Mittel für den Gartenverein „Grüne Oase“ Dortmund-Hostedde Umwidmung der Zweckbindung

Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05977-16-E29)

12. Anfragen

13. Mitteilungen

13.1 Zustand Fahrbahndecke Merckenbuschweg in Dortmund-Kirchderne
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09182-17-E1)

13.2 Einrichtung Querungshilfe Kurler Straße, Höhe Hausnummer 171
(33)
(Drucksache Nr.: 08255-17-E1)

13.3 Nutzung des ehemaligen Parkplatzes der Heitkamp Deilmann Haniel GmbH in Dortmund Kurl
(61)
(Drucksache Nr.: 08808-17-E2)


Der Bezirksbürgermeister Herr Pasterny eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Scharnhorst und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Konstanti benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr Pasterny weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird mit Erweiterungen der TOP 13.4 und 13.5 festgestellt.

Herr Storkebaum moniert, dass eine eingereichte Anfrage nicht mit auf die Tagesordnung genommen wurde.

Frau Hardt führt aus, dass Anfragen neben der Fristwahrung auch eine bestimmte Form innehaben müssen. Genaueres ergibt sich aus § 6 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt, seinen Ausschüssen, Kommissionen und Bezirksvertretungen.

redaktionelle Anmerkung:
Das Schriftstück war adressiert an die Verwaltung im Stadtbezirk Scharnhorst und wurde als Erinnerung an die Geschäftsführung gewertet, da es sich auf vier verschiedene Sachverhalte bezog. Herr Storkebaum hat zeitnah eine Antwort der Geschäftsführung hierzu erhalten.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst am 05.12.2017

Die Niederschrift über die 27. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst am 05.12.2017 wird einstimmig genehmigt.


2. Einwohnerfragestunde

zu TOP 2.1
Seniorenbeirat

Die für den Stadtbezirk zuständige Vertreterin des Seniorenbeirates beschwert sich, dass sie zwar eine Einladung aber keine Sitzungsunterlagen erhält noch an den Sitzungen aktiv teilhaben dürfe und fühlt sich in ihrer Arbeit daher eingeschränkt und ausgegrenzt. In anderen Bezirksvertretungen würde es anders gehandhabt.

Frau Hardt erklärt, dass die Bezirksvertretung Scharnhorst ihre Sitzungen ordnungsgemäß durchführt. Die Rechte der Mitglieder des Seniorenbeirates ergibt sich aus § 11 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund.

Wenn andere Bezirksvertretungen den Mitgliedern des Seniorenbeirates Sonderrechte einräumen, kann dies nicht als Maßgabe für alle anderen gelten.

Der Seniorenbeirat wird von der Verwaltung über alle die Seniorenbürger/innen betreffenden Angelegenheiten informiert und berät diese im Seniorenbeirat.

Alle abweichenden Empfehlungen des Seniorenbeirates werden an die entsprechenden Gremien – hier die Bezirksvertretung – weitergeleitet.

Den üblichen Vorlagen der Verwaltung ist zu entnehmen, welche Gremien beteiligt sind; von daher stehen die maßgeblich erforderlichen Sitzungsunterlagen den Mitgliedern des Seniorenbeirates über ihre Geschäftsstelle zur Verfügung. Darüber hinaus sind alle Dokumente im Gremieninformationssystem hinterlegt.

Unter anderem kann der Bezirksbürgermeister auf Wunsch das zuständige Mitglied des Seniorenbeirates gesondert auffordern, Stellung zu beziehen.

Ebenfalls kann sich der Seniorenbeirat auf Antrag im Rahmen seiner Zuständigkeit mit Anregungen und Empfehlungen u. a. an die Bezirksvertretungen wenden – zu diesem speziellem Punkt kann das zuständige Mitglied des Seniorenbeirates an der Sitzung teilnehmen.

Auch bilden Bezirksvertretungen keine Ausschüsse, an deren Sitzungen Mitglieder des Seniorenbeirats regelmäßig teilnehmen können.


3. Berichterstattungen

zu TOP 3.1
Berichterstattung
hier: Reitwegekonzept
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02828-15-E2)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst begrüßt als Berichterstatter Frau Köster und Herrn Höing vom Umweltamt.

Der Wunsch auf ein abgestimmtes offizielles Reitwegekonzept ist zurzeit formell nicht möglich, da das Landesgesetz dies nicht zulässt.

Die Crux ist die Unzulässigkeit der bisher genutzten Beschilderung.
Neuerdings muss jeweils ein Gebotsschild für Reiter, Fußgänger und Radfahrer angebracht werden. Die Abstimmung zum Erlass der Allgemeinverfügung muss neu abgestimmt werden; ist aber auf dem Weg und wird aller Voraussicht nach im 1. Quartal des Jahres noch durchgeführt.

Letztendlich steht das Reitkonzept für den Stadtbezirk Scharnhorst auch, es werden ja keine neuen Reitwege gebaut; lediglich die offizielle Beschilderung fehlt aus obigen Gründen noch.
Die bekannten Wege können aber durchaus schon genutzt werden; dies ist auch mit den ansässigen Reitverbänden in der Form abgestimmt worden.


Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt den Bericht des Umweltamtes zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Berichterstattung
hier: Sonnensegel für die Eichwaldgrundschule
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02653-15-E32)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst begrüßt als Berichterstatter Herrn Grohmann von der Immobilienwirtschaft und Herrn Eickenscheidt von Stadtgrün.

Herr Grohmann gibt einen Überblick über die Erfahrungswerte des Sonnensegels an der Roncalli-Grundschule. Er stellt fest, dass das Sonnensegel an sich bisher wenig Störfälle bzw. Reparaturen aufgewiesen hat. 2017 wurden im Rahmen der Wartung neue Seile eingezogen.
Der Schulleitung sind keine Unfälle in Zusammenhang mit dem Sonnensegel bekannt.

Herr Eickenscheidt führt aus, dass sich in dem bisherigen Ausschreibeverfahren keine Firma mit Interesse gemeldet hat. Nun wurde in Abstimmung mit dem Vergabeamt eine Direktvergabe getroffen; er ist zuversichtlich, dass der Sonnenschutz vor dem Sommer installiert wird.

Er wird sich aber auf jeden Fall vor Ort das andere Segel an der Roncalli-Grundschule und die mögliche Standorte für das Segel an der Eichwald-Grundschule anschauen, um ein optimales Ergebnis zu erzielen.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

4. Anregungen und Beschwerden

5. Umwelt, Planen, Wohnen

zu TOP 5.1
Stadterneuerung: Integriertes Handlungskonzept Derne
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09186-17)
Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Die Masterpläne 'Altersgerechte Stadt' sowie 'Mobilität' sollten nicht außer Acht gelassen und jeweils komplett aufeinander abgestimmt werden.

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Grundsatz das Integrierte Handlungskonzept Derne mit den lfd. Nrn. -1- bis -11- in Höhe von insgesamt 6.050.000 € während der Jahre 2020 bis 2026 und beauftragt die Verwaltung, die vorgeschlagenen Projekte zur Beantragung von Fördermitteln weiter zu qualifizieren und zur Förderung anzumelden.

Für die Umsetzung der Einzelmaßnahmen werden die Fachbereiche gemäß ihrer Zuständigkeit und Erfordernisse, den jeweiligen Gremien entsprechende Planungs- und Durchführungsbeschlüsse zur Entscheidung vorlegen.




zu TOP 5.2
Veranstaltungsprogramm für das "nordwärts"-Präsentationsjahr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09232-17)
Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt den aktuellen Stand des Veranstaltungsprogramms für das "nordwärts"-Präsentationsjahr 2018 zur Kenntnis.

Von der SPD-Fraktion wird angemerkt, dass dieser Termin nicht sehr arbeitnehmerfreundlich sei; das Mandat wird ehrenamtlich ausgeführt und die Meisten gehen noch einer Berufstätigkeit nach.




zu TOP 5.3
Masterplan Mobilität 2030, Abschluss 1. Stufe, Zielkonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09755-17)
Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

B90/Die Grünen merken an, dass sie den Masterplan als Arbeitsauftrag werten und möchten an dieser Stelle schon deutlich machen, dass sie dem Ausbau der OW III a kritisch gegenüberstehen.

Die Empfehlung des Beirates der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 24.01.2018 wird zur Kenntnis genommen.

Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Zielkonzept und die acht Zielfelder des Masterplans Mobilität 2030 als Grundlage für das zukünftige verkehrsplanerische Handeln.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Planungsverwaltung mit den folgenden vier Teilkonzepten in den Jahren 2018 und 2019 zu beginnen:
Fußverkehr & Barrierefreiheit
Radverkehr & Verkehrssicherheit
Ruhender Verkehr & Öffentlicher Raum
Mobilitätskultur & Kommunikation als ständige Begleitung jedes Teilkonzeptes
3. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Planungsverwaltung im Jahr 2019 den ersten Evaluationsbericht auf Basis der Daten aus der Haushaltsbefragung aus 2018 zu erstellen. Ab dann soll alle fünf Jahre eine Evaluation mit jeweils einer Haushaltsbefragung im Vorjahr stattfinden.


6. Bauen und Infrastruktur


zu TOP 6.1
Zustandskontrolle der Straße „Wambeler Holz“ zwischen Rüschebrink- und Rüschenstraße
geänderter Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10022-18)
Die Bezirksvertretung Scharnhorst fordert einstimmig die Verwaltung auf, zeitnah eine
Zustandskontrolle der Straße Wambeler Holz im Teilstück zwischen der Rüschebrink- und der Rüschenstraße vorzunehmen.

Stellt sich im Ergebnis der Kontrolle die Erfordernis nach Sanierung des entsprechenden Teilstückes heraus, so ist diese Sanierung seitens der Verwaltung ebenfalls zeitnah umzusetzen.

Die Straße Wambeler Holz ist eine reine Anliegerstraße, die zudem mit einem
Durchfahrtverbot belegt und entsprechend ausgeschildert ist. Dies wird jedoch ständig von zahlreichen Straßenverkehrsteilnehmern (PKW und LKW) missachtet und ignoriert.

Hier fallen insbesondere immer wieder verbotswidrig fahrende LKW auf
dem Teilstück zwischen Rüschebrink- und Rüschenstraße negativ auf.

Das permanente Befahren des Wambeler Holz durch LKW im Zusammenhang mit
den dort stattfindenden Arbeiten des Emscher-Lippe-Verbands sowie im Rahmen der
Erneuerung der Gastrasse hat inzwischen zu massiven Fahrbahnschäden auf dem
Wambeler Holz geführt (s. Fotos).

Auch die regelmäßige Nutzung der Straße durch Fahrzeuge über 2,8to, die auf diesem Weg zum Gewerbepark Zeche Scharnhorst fahren, trägt extrem zur fortlaufenden erheblichen Verschlechterung des Straßenzustands bei.

Eine Beteiligung nach KAG ist für die anliegenden Grundstückseigentümer aus den
vorgenannten Gründen nicht zumutbar, da diese nicht die Verursacher der Schäden sind.




zu TOP 6.2
Sperrung der allgemeinen Durchfahrt im Einmündungsbereich „Im Karrenberg“ und „Grüggelsort“ in Dortmund-Kirchderne
geändert in Prüfantrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10023-18)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst bittet einstimmig – bei der Enthaltung des Herrn Storkebaum (Die Linke) - die Verwaltung zu prüfen inwieweit Anbringung geeigneter Sperreinrichtungen, um die allgemeine Durchfahrt im Einmündungsbereich der Straßen „Im Karrenberg“ und „Grüggelsort“ zu unterbinden, sinnvoll erscheint, um die nächtlichen Müllablagerungen zu vermeiden.

Auch in diesem Sinne sollte dringend die seit längerem defekte Beleuchtung im Grüggelsort repariert werden.

Die Auswahl einer Sperreinrichtungen wäre so zu treffen, dass den ansässigen
Landwirten die Zufahrt zu ihren hier befindlichen Wirtschaftsflächen grundsätzlich weiterhin möglich sein muss.

Die betreffenden Abschnitte der beiden genannten Straßen werden normalerweise nur von wenigen Anliegern befahren. Leider werden diese Bereiche jedoch seit längerer Zeit bereits immer wieder von dort nicht ansässigen Personen und deren Fahrzeugen benutzt, um insbesondere in den Abend- und Nachtstunden illegal Müll am Straßenrand und auf den angrenzenden Flächen zu entsorgen.

Eine Sperrung an der Einmündung des Karrenbergs in den Grüggelsort könnte dem entgegenwirken.

Ziel ist es, die Müllablagerungen zu vermeiden; anderen sinnvollen Maßnahmen steht die Bezirksvertretung Scharnhorst offen gegenüber.


zu TOP 6.3
Aufstellung eines Zusatzschildes am Haltebalken Hostedder Straße - Einmündung In der Liethe / Derner Bahnstraße in Dortmund-Hostedde
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10024-18)

Die Bezirksvertretung bittet einstimmig die Verwaltung, am Haltebalken auf der Hostedder Straße - Einmündung In der Liethe / Derner Bahnstraße zusätzlich ein Schild „Bei Rot hier halten“ (Verkehrszeichen 1012 -35) aufzustellen.

Auf der Hostedder Straße befindet sich kurz hinter der Bahnbrücke (aus Derne kommend) eine Fußgängerampel, für die vor dem Einmündungsbereich In der Liethe /
Derner Bahnstraße ein Haltebalken auf der Fahrbahn aufgebracht ist, um
Verkehrsteilnehmer zu veranlassen, den Einmündungsbereich bei Rotlicht freizuhalten.

Häufig jedoch wird dieser Haltebalken von Kraftfahrern übersehen bzw. ignoriert und so der Ausfahrtbereich für Fahrzeuge aus der Straße In der Liethe blockiert.

Die Aufstellung des Verkehrszeichens mit verbaler Information Nr. 1012 -35 - „Bei Rot hier halten“ - am Haltebalken erscheint daher sinnvoll und sollte zeitnah erfolgen.


7. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

8. Kinder, Jugend, Schule

zu TOP 8.1
Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zum 01.08.2018 und Plätze in der Kindertagespflege (KT)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09824-18)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Beschluss
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die in der Anlage 3 dargestellten
und geplanten Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder nach dem
Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ab dem 01.08.2018 und die nach dem
Interessenbekundungsverfahren des Jugendamtes im Benehmen mit den Trägern
vorgeschlagenen Trägerschaften für neue Tageseinrichtungen für Kinder in Dortmund sowie
den in der Vorlage dargestellten Ausbau um 180 Plätze und den Bestand der Kindertagespflege.


zu TOP 8.2
Beleuchtung auf dem gemeinsamen Schulhof der Hauptschule Scharnhorst und der Albert-Einstein Realschule sowie auf der Zuwegung zum Schulhof

Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10018-18)

Die Verwaltung wird einstimmig gebeten, die Möglichkeiten/Alternativen zur Schaffung einer effizienten Beleuchtung auf dem gemeinsamen Schulhof der Hauptschule Scharnhorst und der Albert-Einstein Realschule sowie gleichfalls auf der Zuwegung zum Schulhof zu prüfen.

Für die im Ergebnis der Prüfung stehende Lösung zur Realisierung ist anschließend
eine detaillierte und umfassende Kostenplanung zu erstellen und die Maßnahme dann zeitnah umzusetzen.

Eine nicht ausreichende Beleuchtung des Schulhofes wurde seitens der Verwaltung bereits festgestellt und bestätigt. Doch auch die Zuwegung verfügt derzeit nicht über eine Beleuchtung. Diese Mängel bedeuten in den Morgen- und Abendstunden, speziell in den Wintermonaten, eine Gefahr, da beide Bereiche somit zahlreiche dunkle Ecken und entsprechende Angsträume aufweisen. Zudem besteht für Schüler, Lehrer, Reinigungspersonal und die abendlichen Nutzer der Turnhallen hier auch erhöhte Verletzungsgefahr. In den vergangenen Wochen kam es bereits zu Stürzen und Verletzungen von Reinigungskräften und Turnhallennutzern auf dem Schulhof.


zu TOP 8.3
Sanierung der Zufahrt zur Albert-Einstein-Realschule und des Schulparkplatzes
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10020-18)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst bittet einstimmig die Verwaltung, die U-förmige Zufahrt sowie den Schulparkplatz der Albert-Einstein-Realschule durch Aufbringen einer neuen
Pflasterdecke kurzfristig zu sanieren, so dass beides in einen gefahrlosen Zustand versetzt wird.

Sowohl die U-förmige Zufahrt als auch der Schulparkplatz selbst befinden sich
großflächig in einem maroden Zustand. Die Asphaltierung von Zufahrt und Parkplatz weist in großen Bereichen Bruchrisse und Schlaglöcher auf. Dieser Zustand lässt keine gefahrlose Pflege (Laub-, Schnee- und Abfallbeseitigung, etc.) zu. Bei Schnee- oder Laubräumarbeiten unter Verwendung technischer Hilfsmittel hebt sich der Asphalt ab. Insbesondere jedoch besteht hier ein Gefahrenpunkt für die Schüler/innen, das Lehrpersonal und die Eltern. Eine neue Asphaltierung zur dauerhaften gefahrlosen Nutzung der Zufahrt und des Parkplatzes sowie zur Bewirtschaftung der Flächen ist dringend geboten.


zu TOP 8.4
Zustandsprüfung des Regenwasserablaufs am Gebäudetrakt Naturwissenschaftsräume sowie der Fenster im Verwaltungstrakt der Albert-Einstein Realschule
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10021-18)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst fordert einstimmig die Verwaltung auf, kurzfristig eine umfassende Kontrolle des Regenwasserablaufs am Gebäudetrakt Naturwissenschaftsräume sowie auch eine Überprüfung der Fenster des Verwaltungstraktes der Albert-Einstein-Realschule vorzunehmen.

Sofern entsprechende Mängel festgestellt werden, fordert die Bezirksvertretung
Scharnhorst die Verwaltung auf, die notwendigen Sanierungen / Reparaturen zeitnah auszuführen.

Das Regenwasser vom Gebäudetrakt Naturwissenschaftsräume läuft nicht wie eigentlich vorgesehen über die zu diesem Zweck vorgehaltenen Vorrichtungen vom Gebäude ab, sondern fließt entlang der Außenwand auf den Schulhofvorplatz. Auf mehrere entsprechende Meldungen der Schule ist seitens der Verwaltung bisher nicht reagiert worden.
Im Verwaltungsstrakt der Schule befinden sich zudem einige undichte bzw. defekte
Fenster, allerdings wurde auch hier auf entsprechende Meldungen der Schule an die
Verwaltung bisher nicht reagiert.


zu TOP 8.5
Fortführung der „Scharnhorster Ferienspielwiese“ auf dem Abenteuerspielplatz Scharnhorst im Jahr 2018 und ff
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10019-18)

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, entgegen
offensichtlich anderer Planungen die „Scharnhorster Ferienspielwiese“ auf dem
Abenteuerspielplatz Scharnhorst in gewohnter Weise im Jahr 2018 und ff durchzuführen.

Eine offensichtlich geplante teilweise Schließung des Abenteuerspielplatzes und die Einstellung der „Ferienspielwiese“ während der Sommerferien sind nicht hinnehmbar.
Der ASP hat nicht zuletzt durch sein Angebot der tiergestützten Pädagogik und der
Reitmöglichkeiten ein Alleinstellungsmerkmal über die Grenzen von Scharnhorst hinaus und zieht Kinder und deren Eltern aus dem gesamten Stadtgebiet an. Die Finanzierung durch den Reitverein sichert die Durchführung der „Ferienspielwiese“ in besonderer Weise. Viele Sponsoren konnten gerade wegen dieser Art der Kinderbetreuung in den Sommerferien als Unterstützer gewonnen werden. Auch die Bezirksvertretung Scharnhorst unterstützt den ASP und insbesondere die „Ferienspielwiese“ von Beginn an sowohl mit finanziellen Mitteln als
auch in allen anderen Belangen.

Nicht nur für die Scharnhorster Kinder, auch für Besucher aus dem gesamten
Stadtgebiet, ist die „Ferienspielwiese“ in den Sommerferien unverzichtbar. Die
Besucherzahlen lagen in den vergangenen Jahren allein am Eröffnungstag stets zwischen 700 und 800 Personen; auch an den Folgetagen lagen diese Zahlen ständig im dreistelligen Bereich. Das spricht für sich. Begleitende Eltern/Großeltern finden hier stets Gelegenheit zum Gespräch und gegenseitigen Austausch, auch mit anderen Kindern und Jugendlichen. Das
Zusammenfinden von Alt und Jung funktioniert somit sehr gut von selbst, ohne dass es großer Leuchtturmprojekte bedarf.

Darüber hinaus würden gewachsene Strukturen im Bereich der ehrenamtlichen Helfer und Unterstützer aus Scharnhorster Vereinen, Verbänden, Kirchen und örtlichen Einrichtungen zerschlagen. Bisher haben stets ca. 100 Personen das Original gescannt am 22.01.2018
Programm ehrenamtlich gestaltet. All diese genannten Unterstützer und Helfer haben
die „Ferienspielwiese“ fest in ihrer Jahresplanung. Der überwiegende Teil der Kinder und Jugendlichen im Einzugsbereich des ASP hat hier die einzige Möglichkeit, die Ferien in besonderer Weise zu erleben. Urlaubsreisen mit der Familie sind hier eher selten.


9. Soziales, Familie, Gesundheit


zu TOP 9.1
Fünfter Sachstandsbericht zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09269-17)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Darstellungen in der Vorlage zur Kenntnis.


10. Kultur, Sport, Freizeit

11. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 11.1
Haushaltsmittel der Bezirksvertretung (BV) Scharnhorst für das Jahr 2017 und Zwischenbericht über den Umsetzungsstand der BV Maßnahmen sowie die Verwendung der Finanzmittel
Hier: Beschluss der BV Scharnhorst vom 05.12.2017 - Mittel für den Gartenverein „Grüne Oase“ Dortmund-Hostedde
Umwidmung der Zweckbindung
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05977-16-E29)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst beschließt einstimmig, die Zweckbindung der dem Gartenverein „Zur Grünen Oase e.V.“ in Dortmund-Hostedde per Beschluss vom 05.12.2017 aus Haushaltsmitteln der Bezirksvertretung für die Sanierung des Sanitärbereiches zur
Verfügung gestellten Summe in Höhe von 8.000,00 € aufzuheben. Gleichzeitig beschließt
die Bezirksvertretung, dem Verein diesen Betrag in Höhe von 8.000,00 € für die
Sanierung der Terrassenüberdachung des Vereinsheims zur Verfügung zu stellen.
Bei dem Gartenverein „Zur Grünen Oase e.V.“ in Dortmund-Hostedde handelt es sich um
einen freien Verein, der nicht dem Landesverband der Kleingärtner angeschlossen ist.
Somit fällt es dem Verein sehr schwer, entsprechende Mittel für notwendige Sanierungen selbst aufzubringen.

Der Gartenverein kämpft seit langer Zeit mit einem erheblichen Sanierungsstau. Dies führte auch dazu, dass die von der BV zur Verfügung gestellten Mittel nicht, wie lt. Beschluss festgelegt, für die Sanierung des Sanitärbereiches aufgewendet werden sollen sondern für die noch dringlichere Sanierung der Terrassenüberdachung des Vereinsheims, die sich bei einer Kontrolle als völlig marode erwiesen hat und zu einer Gefahrenquelle geworden ist.


12. Anfragen


13. Mitteilungen




zu TOP 13.1
Zustand Fahrbahndecke Merckenbuschweg in Dortmund-Kirchderne
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09182-17-E1)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Mitteilung des Herrn Stadtrat Lürwer vom 29.11.2017 zur Kenntnis.

*****

Die Fahrbahnkonstruktion des Merckenbuschwegs ist grundsätzlich auch für die Abwicklung
von Schwerlastverkehr ausgelegt. Die Fahrbahn ist zwar stellenweise in keinem optisch guten
Zustand, dies ist jedoch nicht auf den aktuellen Baustellenverkehr zurückzuführen. Die
Baustellenzufahrt der Kindertagesstätte selbst liegt in einem Abschnitt, der 2016 erneuert wurde. Bilder zur Beweissicherung des derzeitigen Zustandes liegen der Tiefbauverwaltung
vor. Sollten im Bereich der Baustellenzufahrt Schäden an der Fahrbahn entstehen, wird eine
Instandsetzung zu Lasten des Bauherrn vorgenommen.

Bei der statischen Bemessung von Abwasserkanälen in Straßenkörpern wird grundsätzlich der
Schwerlastverkehr berücksichtigt, so dass seitens der Stadtentwässerung keine Bedenken bei kurzfristig höherer Beanspruchung des Merckenbuschweges bestehen. Der Kanal ist hier aus dem Jahr 1973 und wurde auf seinen Bauzustand hin untersucht. Im Ergebnis besteht zwar eine sehr geringe Vorschädigung, diese ist aber nicht sanierungsbedürftig.

*****


zu TOP 13.2
Einrichtung Querungshilfe Kurler Straße, Höhe Hausnummer 171
(33)
(Drucksache Nr.: 08255-17-E1)
Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Mitteilung des Herrn Stadtrat Lürwer vom 04.12.2107 zur Kenntnis und bittet die Verwaltung entsprechend tätig zu werden.

*****

Die Verbesserung der Querungssicherheit in der Kurler Straße wurde auf Grund eines entsprechenden Beschlusses der Bezirksvertretung Scharnhorst im Jahr 2014 untersucht mit
dem Ergebnis, dass die Einrichtung einer Querungshilfe in diesem Bereich nicht möglich ist
(vgl. Querungshilfe in Kurl, Bereich Rehkamp/Kurler Straße, Drucksache-Nr. 13585-14).
Die Rahmenbedingungen haben sich seither nicht verändert: Die Kurler Straße L556 ist auch weiterhin als überörtliche Straße eingestuft und dient unverändert der Verkehrsverbindung der
Ortsteile Asseln, Kurl und Lanstrop. Die verkehrliche Situation hat sich zwischenzeitlich nicht grundsätzlich geändert, eine Unfallhäufung ist nicht bekannt. Selbstverständlich hat die
Verwaltung aber auf Grund des vorliegenden Antrages die Situation erneut geprüft und ich informiere Sie hier über das Ergebnis:

Im Teilbereich zwischen Greveler Straße und Rehkamp kann eine Mittelinsel als
Fußgängerquerungshilfe (Mindestbreite 2,50 m) aufgrund der zu geringen Abmessungen der
vorhandenen Verkehrsfläche und des nur einseitig am östlichen Fahrbahnrand vorhandenen
Gehwegs nicht erstellt werden. Voraussetzung für die Erstellung einer Querungshilfe wäre der vorherige Grunderwerb der benötigten Grundstücksteilflächen aus den angrenzenden
privateigenen Grundstücken.

Zusätzlich wurde die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) im Teilbereich zwischen
Greveler Straße und Rehkamp als Alternative geprüft. Dies wäre zwar baulich und beleuchtungstechnisch mit entsprechend hohem Aufwand zwar möglich, allerdings ist die
Einrichtung hier auf Grund der fehlenden Voraussetzungen nach der StVO nicht zulässig, da die Querungshäufigkeit und die Verkehrsbelastung nach einer Verkehrszählung zur Anordnung des FGÜ nicht ausreichend hoch sind. Es kommt hinzu, dass die Sichtbeziehungen zwischen den motorisierten Verkehrsteilnehmern und querungswilligen
Fußgängern an der beschlossenen Stelle nicht in dem erforderlichen Umfang gegeben sind.
Es ist aber anzumerken, dass in unmittelbarer Nähe der Kurvenbereiche Sichtverhältnisse herrschen, die das gefahrlose Überqueren der Kurler Straße unter Berücksichtigung der
Verkehrslücken und bei angemessener Vorsicht zulassen.

Als Fazit muss ich feststellen, dass sowohl die Einrichtung einer baulichen Querungshilfe als
auch die Anordnung eines Fußgängerüberweges nicht möglich sind. Zur Verbesserung der Querungssicherheit sollen nunmehr, wie beim Ortstermin mit der Bezirksvertretung Scharnhorst am 23.11.2017 als zielführend diskutiert und verabredet, folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

- Im Bereich der Doppel-Kurve wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h
reduziert.

- Es wird mit Verkehrszeichen 105-10 auf die Doppelkurve hingewiesen.
Nach Kenntnisnahme durch die Bezirksvertretung Scharnhorst wird die Maßnahme
angeordnet und im Rahmen der laufenden Arbeiten umgesetzt.

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zu TOP 13.3
Nutzung des ehemaligen Parkplatzes der Heitkamp Deilmann Haniel GmbH in Dortmund Kurl
(61)
(Drucksache Nr.: 08808-17-E2)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Mitteilung des Herrn Stadtrat Wilde vom 10.01.18 zur Kenntnis.

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Die Herrichtung des ehemaligen Parkplatzes der Heitkamp Deilmann Haniel GmbH an der
Husener Straße in Dortmund Kurl für eine Nutzung als öffentlichen Parkplatz ist geprüft worden.

Planungsrechtlich und städtebaulich ist nach erster Einschätzung die Nutzung der Fläche als
öffentlichen Parkplatz vorstellbar. Es müsste jedoch noch eine eingehende Prüfung erfolgen,
die auch die Ermittlung des Bedarfs nach einem öffentlichen Parkplatz durch den Bereich
Mobilitätsplanung beim Stadtplanungs– und Bauordnungsamt umfasst.

Im Rahmen der Beantwortung dieser Anfrage ist die untere Bodenschutzbehörde beim
Umweltamt um Stellungnahme gebeten worden. Aus Sicht des Umweltamtes ist grundsätzlich zu begrüßen, wenn eine vollflächig dichte Versiegelung des ehemaligen Parkplatzes mit einer funktionierenden Entwässerung hergestellt würde. Eine solche Maßnahme könnte als vorsorgende Altlastensicherung angesehen werden. Die Arbeiten zur Herstellung einer ordnungsgemäßen Parkplatzfläche bedingen allerdings erfahrungsgemäß Eingriffe in den
Untergrund (z.B. Beseitigung vorhandener Baumstubben, Schaffung eines tragfähigen
Unterbaus, Verlegung Entwässerungsleitungen). Bei tieferreichenden Eingriffen ist damit zu rechnen, dass alte Reste der Kläranlage und entsprechende Kontaminationen angetroffen werden. Alle Maßnahmen zur Herstellung eines Parkplatzes sind daher von einem
Altlastensachverständigen während der Planung und Ausführung zu begleiten. Ggf. ist die
Erstellung eines Sanierungsplanes erforderlich. Sämtliche Maßnahmen müssen sicherstellen, dass für die Umwelt und die Parkplatznutzer keinerlei Gefährdungen zu besorgen sind.

Hinsichtlich der vorgeschlagenen Flächenübernahme durch die Stadt (Ankauf/Anmietung
o.ä.) stellt sich die maßgebliche Frage der Altlastenhaftung. Nach § 4 BBodSchG sind
Grundstückseigentümer und Inhaber der tatsächlichen Gewalt in der Pflicht, bei drohenden
schädlichen Bodenveränderungen Abwehrmaßnahmen zu ergreifen. Gleiches gilt auch für
schädliche Veränderungen des Grundwassers oder andere Umweltgefährdungen. Bei einer
Flächenübernahme und baulichen Herrichtung als Parkplatz wäre damit – im Fall einer feststellbaren Verschlechterung der Belastungssituation – die Stadt im nicht kalkulierbaren
öffentlich-rechtlichen aber auch im privaten Haftungsrisiko.

Aus den oben genannten Haftungsgründen wird von der Übernahme und Herrichtung der
Altlastenfläche durch die Stadt Dortmund als Parkplatz dringend abgeraten.

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zu TOP 13.4
WLAN-Anschluss für die Kautsky-Grundschule
(40)
(Drucksache Nr.: 09184-17-E1)
Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Mitteilung der Stadträtin Frau Schneckenburger vom 09.01.2018 zur Kenntnis.


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Die Kautsky-Grundschule ist eine von insgesamt 26 Dortmunder Schulen, die bislang noch nicht vernetzt bzw. nicht mit einem WLAN-Anschluss ausgestattet werden konnte. Im Rahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ ist für die Kautsky-Grundschule, laut Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 14.12.2017 (DS-Nr.: 09188-17), die Ausstattung mit WLAN, interaktiver Präsentationstechnik und mobilen Endgeräten auf Basis eines noch zu erstellenden Medienkonzepts vorgesehen. Darüber hinaus soll das Stromnetz an der Kautsky-Grundschule modernisiert und eine Daten-Vollvernetzung für die Schule eingerichtet werden. Insgesamt hat der Rat der Stadt Dortmund hierfür ein Investitionsvolumen in Höhe von 158.000 Euro beschlossen.

Nach dem derzeitigen Planungsstand werden die Maßnahmen an der Kautsky-Grundschule im Jahr 2019 umgesetzt. Eine frühere Umsetzung ist aus Sicht der Verwaltung nicht möglich, da zunächst ein Konzept zur digitalen Ausstattung und Anbindung der Dortmunder Schulen an das Datennetz durch das Dortmunder Systemhaus erstellt und mit dem Beteiligten abgestimmt werden muss.

Im Anschluss daran erfolgt eine öffentliche Ausschreibung zur Datennetzertüchtigung für die betroffenen Schulen. Der Zuschlag wird Ende 2018 erwartet. Daran anschließend werden die notwendigen Arbeiten zur digitalen Aufrüstung der betroffenen Schulen, einschließlich der Kautsky-Grundschule, erfolgen.

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zu TOP 13.5
Gehweg Bushaltestelle Lanstrop Friedhof
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 08788-17-E1)
Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Mitteilung des Herrn Stadtrat Lürwer vom 29.01.2018 zur Kenntnis.

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Bei dem beschriebenen “Gehweg“ handelt es sich um einen wassergebundenen Weg in unbebauter Ortslage.

Der Weg steht im Eigentum und in der Straßenbaulast des Tiefbauamtes der
Stadt Dortmund. Er wird zweimal jährlich (im April/Mai und Oktober/November) gereinigt.

Weiterhin wird der Weg in einem dreiwöchigen Rhythmus durch einen Verkehrssicherheitskontrolleur begangen. Unterhaltungsarbeiten, wie das Nachdecken mit Dolomitsand, erfolgen unabhängig von der Reinigung je nach Bedarf und Priorisierung.

Im November 2017 wurden eine intensive Reinigung und eine Oberflächeninstandsetzung vorgenommen.

Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen Herrn Schwiening vom Tiefbauamt unter der Rufnummer 0231/50-29531 zur Verfügung.

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Bezirksbürgermeister Mitglied der BV



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Schriftführer