Niederschrift (öffentlich)

über die 4. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes


am 24.03.2015
Saal der Partnerstädte / Saal Westfalia




Sitzungsdauer: 17:00 - 18:55 Uhr


Anwesend:

Stimmberechtigte Mitglieder:
Frau Blotenberg
Herr Böckler
Herr Drolshagen
Herr Dückering
Frau Göleli
Frau Greskamp
Frau Grollmann
Herr Herkelmann, Vorsitzender
Herr Mertens
Frau Meyer
Frau Opitz
Frau Rischer
Frau Schmidt
Herr Schmidt, stellvertretender Vorsitzender
Frau Steffen
Herr Volkert
Frau Weyer

Beratende Mitglieder:
Herr Niermann
Frau Vollmer

Verwaltung:
Herr Stankewitz, 5/Dez.-Büro
Frau Becker, 50/6 – 1
Frau Minning, VHS

Sonstige Anwesende:



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 4. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes,
am 24.03.2015, Beginn 17:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte / Saal Westfalia

Hinweis:
Der Sitzungsraum ist barrierefrei zugänglich und nutzbar.
Falls Sie Kommunikationsunterstützung benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter (0231) 50-2 59 01, per Fax unter (0231) 50-1 08 91 oder per E-Mail behindertenbeauftragte@dortmund.de







1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 27.01.2015


2. Einwohnerfragestunde

3. City 2030 - Konzept zur Entwicklung der City Dortmund
BE: Frau Webeling, Dezernat für Umwelt, Planen und Wohnen

4. Schwerpunktthema: Nahmobilität für Menschen mit Behinderungen in Dortmund

4.1 Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen
Berichterstatter: Richard Schmidt

4.2 E-Scooter-Verbot in Bussen und Bahnen der DSW21

4.3 Beförderung von Menschen in (Elektro-)Rollstühlen in Bussen der DSW 21

4.4 Nachtexpress

4.5 Dortmunder Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen; Initiativantrag des Behindertenpolitischen Netzwerks

5. Dortmund - Sozial innovative Stadt für Teilhabe (Do-iT); Erstellung eines Berichts über die Lebenslage von Menschen mit Behinderungen in Dortmund
Als Berichterstatterin wird Jennifer Eckhardt von der TU München zu Gast sein.

6. Projekt "Nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14748-14)

7. Verschiedenes




Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Herkelmann - eröffnet. Er stellt fest, dass zur heutigen Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes fristgerecht eingeladen wurde, und dass das Gremium beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Volkert benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht mit folgenden Änderungen festgestellt:
TOP 5 Dortmund – Sozial innovative Stadt für Teilhabe (Do-iT) wird zu TOP 4. Top 4 und nachfolgende verschieben sich entsprechend.
Zu TOP 6 Projekt Nordwärts: Dazu liegt ein Antrag vor.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 27.01.2015

Die Niederschrift über die 3 Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 27.01.2015 wurde genehmigt.


2. Einwohnerfragestunde

zu TOP 3.
City 2030 - Konzept zur Entwicklung der City Dortmund

Nach dem Vortrag von Frau Webeling (kann in der Geschäftsstelle des Behindertenpolitischen Netzwerks nach Terminabsprache eingesehen werden) wird nachgefragt, was an Stelle des als Provisorium bezeichneten Zentralen Omnibus-Bahnhofs (ZOB) geplant sei, Frau Webeling verweist auf Überlegungen, diesen auf den brach gefallenen Flächen des Güterverteilzentrums im Norden des Hauptbahnhofs unterzubringen.

In der Nähe des DFB-Fußballmuseums sei eine öffentliche Toilette geplant.

Frau Webeling bittet darum, die vorgetragenen Ansprüche an weitere Sitzgelegenheiten in der Innenstadt weiter ins Gespräch zu bringen.

Der Vorsitzende dankt Frau Webeling für ihre Ausführungen.


zu TOP 5.
Dortmund - Sozial innovative Stadt für Teilhabe (Do-iT); Erstellung eines Berichts über die Lebenslage von Menschen mit Behinderungen in Dortmund

Frau Eckhardt von der TU München berichtet:

SACHSTAND PROJEKT DORTMUND – SOZIAL INNOVATIVE STADT FÜR TEILHABE (DO-IT)

1. Projektziel

Die Stadt Dortmund erarbeitet in Kooperation mit den Technischen Universitäten München und Dortmund einen Teilhabebericht über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen in Dortmund.
Im Rahmen dieses Teilhabeberichts soll untersucht werden, wie die Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Beeinträchtigungen in Dortmund ausgestaltet sind. Dies ist ein kommunaler Beitrag zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Dazu werden Dortmunder Bürger_innen mit Beeinträchtigungen in drei Stadtteilen befragt (Westerfilde/Bodelschwingh, Eving/Lindenhorst, Hombruch). Aus diesen Befragungen sollen sich Schwerpunkte in der Politik für Menschen mit Beeinträchtigungen in Dortmund ergeben.

2. Aktueller Stand der Erhebung

Bislang wurden 35 Menschen befragt. Damit ein klareres Bild der Teilhabemöglichkeiten und Teilhabebeschränkungen in Dortmund durch den Bericht entstehen kann, sollten noch weitere hinzukommen.
Noch immer können sich interessierte Dortmunder Bürger_innen mit Beeinträchtigungen melden, die gerne interviewt werden würden, um über ihre Teilhabesituation zu berichten.
Es ist egal, ob die Interviewpartner_innen amtlich als schwerbehindert anerkannt sind – auch die Art der Beeinträchtigungen spielt keine Rolle.
Vor allem für die Stadtteile Westerfilde und Hombruch werden noch Interessierte gesucht.

3. Kontaktdaten

Interessierte können sich an folgende Personen wenden:

Simone Schüller
TU Dortmund
Mail:
simone.schueller@tu-dortmund.de
Tel.: 0231 755-4555
Jennifer Eckhardt
TU München
Mail:
jennifer.eckhardt@tum.de
Tel.: 01577 3175782


Herr Schmidt bittet darum, für das zweite Treffen der Begleitgruppe die Unterlagen frühzeitig und umfänglich barrierefrei zur Verfügung gestellt zu bekommen. Frau Vollmer weist auf die Zusammensetzung der Teilnehmer/innen aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk an der Begleitgruppe hin und bietet an, Anregungen für die Erstellung des Berichts über die Lebenslage von Menschen mit Behinderungen in Dortmund in die Beratungen mitzunehmen.

zu TOP 5.
Schwerpunktthema: Nahmobilität für Menschen mit Behinderungen in Dortmund

Herr Herkelmann führt in das Schwerpunktthema ein.


zu TOP 5.1
Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen

Herr Schmidt informiert über den jüngsten Stand der Kooperation mit dem Tiefbauamt zur Erstellung einer befriedigenden Lösung für alle Beteiligten. Er erwartet einen vernünftigen Kompromiss in den nächsten drei Wochen.


zu TOP 5.2
E-Scooter-Verbot in Bussen und Bahnen der DSW21

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) NRW hat auf das Schreiben des Oberbürgermeisters Sierau geantwortet, aber keine substantiell neuen Informationen gegeben. Herr Herkelmann und Frau Vollmer kündigen eine Information mit Mail an, wenn die Ergebnisse des neuen Gutachtens auf Landesebene vorliegen.

zu TOP 4.3
Nachtexpress
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 00802-15)

Beschluss:

Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet die Stadt Dortmund und DSW 21, in der Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerks am 23.06.2015 den aktuellen Sachstand zur Herstellung eines barrierefreien Ein- und Ausstiegs in die Busse des Nachtexpress an der Reinoldikirche darzustellen. Falls der barrierefreie Ein- und Ausstieg in die Busse des Nachtexpress an der Reinoldikirche bis dahin nicht sichergestellt werden kann, bittet das Behindertenpolitische Netzwerk um die Vorstellung des Konzepts zur Sicherstellung der Barrierefreiheit.



zu TOP 4.4
Beförderung von Menschen in (Elektro-)Rollstühlen in Bussen der DSW 21
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 00803-15)

Beschluss:

Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet die Stadt Dortmund und DSW 21, gemeinsam mit
o Kund/innen von DSW21, die (Elektro-)Rollstühle nutzen und
o Vertreter/innen des Behindertenpolitischen Netzwerks

Möglichkeiten zu entwickeln, wie eine Beförderung von Menschen in (Elektro-)Rollstühlen in Bussen von DSW 21 sichergestellt werden kann.




zu TOP 4.5
Dortmunder Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen; Initiativantrag des Behindertenpolitischen Netzwerks
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 00804-15)

Beschluss:


Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Rat der Stadt Dortmund, zu seiner Sitzung am 07. Mai 2015 den Tagesordnungspunkt

Dortmunder Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen

vorzusehen und dazu den folgenden Antrag zu beschließen:

Dortmunder Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen

Moratorium
„Keine Kürzung im Bereich des Behindertenfahrdienst“

Das Behindertenpolitische Netzwerk fordert, jede Kürzung im Bereich des Behindertenfahrdienstes bis zur Verabschiedung eines Dortmunder Nahmobilitäts-Konzepts für Menschen mit Behinderungen abzulehnen.

Der Behindertenfahrdienst wurde eingerichtet, um Menschen mit Beeinträchtigungen trotz mangelnder Barrierefreiheit des ÖPNV-Angebots Mobilität zu ermöglichen. Der Behindertenfahrdienst muss entsprechend seines Auftrags und der aufgrund des demographischen Wandels und aufgrund von Beförderungsausschlüssen im ÖPNV steigenden Nachfrage weiter entwickelt werden.

Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit
o Vertreter/innen des Behindertenpolitischen Netzwerks,
o Vertreter/innen der beteiligten Fachverwaltungen,
o Vertreter/innen der Dortmunder Behindertenhilfe,
o Vertreter/innen der Anbieter und Nachfrager von Beförderungsdienstleistungen für Menschen mit Behinderungen und
o Vertreter/innen von DSW 21

ein Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen mit folgenden Eckpunkten zu erarbeiten:
o bedarfsgerechte Ausgestaltung auf Basis der Ergebnisse des Berichts über die Lebenslage von Menschen mit Behinderungen in Dortmund,

o Auslegung als kommunaler Beitrag zur Umsetzung u.a. der Artikel 9 Zugänglichkeit und Artikels 20 der UN-Behindertenrechtskonvention „Persönliche Mobilität“ und damit als Bestandteil des Dortmunder Inklusionsplan 2020 und
o Analyse und konzeptionelle Einbeziehung insbesondere folgender Bereiche und Aspekte:

- Umfassend barrierefreie Gestaltung des ÖPNV einschließlich einer möglichst engen Definition von Beförderungs-Ausschlüssen aus Sicherheitsgründen,
- Umsetzung der Vorgaben des novellierten Personenbeförderungsgesetzes,
- Behindertenfahrdienst,
- Nachtexpress
- Schüler/innen-Spezialverkehre,
- Fahrten zu Werkstätten für Menschen mit Behinderungen,
- Fahrmöglichkeiten in stationären Wohnangeboten für Menschen mit Behinderungen und Pflegeeinrichtungen,
- Kranken- und Behindertentransport-Angebote,
- Taxen,
- Begleitservice im ÖPNV,
- Finanzierung des zukünftigen Nahmobilitäts-Angebots und
- Schaffung der individuellen (auch finanziellen) Rahmenbedingungen für Nahmobilität auch für Bezieher/innen von Sozialhilfeleistungen.

Das Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen wird zu Beginn des Beratungsgangs dem Behindertenpolitischen Netzwerk zur Beschlussfassung vorgelegt.


Der Vorsitzende Herr Herkelmann ist gern bereit, den Antrag in der Ratssitzung mündlich zu begründen.



zu TOP 6.
Projekt "Nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14748-14)

Beschluss

Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt einstimmig bei einer Enthaltung:

Der Rat der Stadt nimmt die Einrichtung des Projektes „Nordwärts“ zur Kenntnis und beschließt die Durchführung eines breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahrens mit den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten.

Einstimmig bei vier Enthaltungen wird die vorstehende Empfehlung wie folgt ergänzt:

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Einrichtung des Projekts „Nordwärts“ zur Kenntnis und beschließt die Durchführung eines breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahrens mit den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten.

Das Dialog- und Beteiligungsverfahren soll kommunikativ barrierefrei durchgeführt werden. Die Mittel für 2015 sind aus dem Haushalt des Fachbereichs 1 bereitzustellen; für die Folgejahre sind die Mittel zur kommunikativen Barrierefreiheit für das Projekt in den Haushaltsplänen zu veranschlagen.

In allen Projektfamilien und Schwerpunkten ist eine inklusive Weiterentwicklung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention als Zielvorgabe abzubilden. Dies gilt insbesondere für:

Ökonomie:
o Stadtentwicklung, insbesondere barrierefreier Städtebau,
o Technische Infrastrukturen, vor allem barrierefreie Verkehrsinfrastruktur,
o Arbeit, vor allem Ansiedlungsbemühungen im Bereich der Behindertenhilfe und der Hilfsmittel- und Versorgungstechnik und der Schaffung bzw. Weiterentwicklung von guten Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen,

Ökologie:
o Freizeitorientierte Infrastrukturen in Parks, Grün und Landschaft, die umfassend barrierefrei und inklusiv im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention gestaltet werden

und alle Schwerpunkte im Bereich Soziales und Zivilgesellschaft.

Im Speziellen sind die Inhalte, Forderungen und Ziele des Dortmunder
Inklusionsplans 2020 bei Entwicklungsflächen und Potentialräumen zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang sollte die Einbeziehung von Externe Berücksichtigung finden.





zu TOP 7.
Verschiedenes

Herr Herkelmann weist auf den Beschluss der Bezirksvertretung Brackel hin, dafür Sorge zu tragen, dass bei Demonstrationen die Rampen, die Zugänge zur Stadtbahn sind, frei bleiben.

Herr Herkelmann weist auf das interkulturelle und inklusive Medienprojekt „Phoenixsee für alle“ hin, bei dem nach einer entsprechenden Fortbildung am Samstag, 13. Juni 2015 Menschen mit Behinderungen mit unterschiedlichen Medien „ihren“ Phonixsee darstellen werden. Die fertigen Produkte werden auf verschiedenen Internetseiten und beim Brückenfest in Hörde präsentiert. Es können sich noch Interessierte anmelden, gern über die Geschäftsstelle des Behindertenpolitischen Netzwerks.