Niederschrift (öffentlich)

über die 16. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 30.11.2022
Messe Westfalenhallen, Halle 1U




Sitzungsdauer: 15:00 - 19:12 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Herr sB Eltner (B‘90/die Grünen) bis 15:55Uhr i.V.f.Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)


Herr RM Krahn (CDU) i.V.f.Herrn RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Nienhoff (CDU) i.V.f.Frau RM Becker (CDU)

Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Polomski-Tölle(CDU)
Frau RM Uhlig (CDU)
Herr RM Vogeler
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Rudolf (SPD)
Frau RM Dr. Lyding-Lichterfeld (SPD)
Herr RM Adam (SPD)
Frau SB Lührs (SPD) i.V.f.Frau RM Spaenhoff (SPD)
Frau RM Alexandrowiz(SPD) i.V.f. Herrn RM Schlienkamp (SPD)
Herr RM Karadas
Herr RM Bonde (SPD)
Frau RM Meyer (SPD)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Frau RM Lögering (B’90/Die Grünen)
Frau RM Frieling (B’90/Die Grünen)
Herr RM Stieglitz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Schreyer (B’90/Die Grünen)
Frau RM Sassen (B’90/Die Grünen)
Herr RM Wiesner (B’90/Die Grünen)
Herr RM Kowalewski (Die LINKE+), stellv. Vorsitzender
Herr RM Gebel (Die LINKE+) i.V.f.Herrn RM Badura (Die LINKE+)
Herr sB Martinschledde(Die LINKE+) i.V.f.Frau RM Lemke (Die LINKE+)
Herr RM Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr RM Perlick (AfD) bis 19:05 Uhr Herr sB Jääskeläinen (Die PARTEI)

2. Beratende Mitglieder:
Herr Dr. Ingenmey - Seniorenbeirat
Herr Dr. Kretzschmar - Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde ab 16:15 Uhr
Herr Sohn –Behindertenpolitisches Netzwerk

3. Verwaltung:

Herr StR Wilde - 6/Dez


Herr StR Rybicki-7/Dez
Herr Dr. Rath- 60/AL
Herr Thabe - 61/AL
Frau Laubrock 64/ AL
Frau Linnebach- 67/AL´in
Frau Märtin-1
Herr von Bracht-60
Frau Heiduk-1
Herr Dr. Rettberg-1
Herr Kollmann- 1 Dez.
Herr Bromund-2 Dez.
Herr Rüddenclau-20
Frau Trachternach - 6/Dez-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez-Büro

4. Gäste:
./.



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 16. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 30.11.2022, Beginn 15:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 19.10.2022


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 City-Standorte TU und FH Dortmund
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
- Mündlicher Bericht der Verwaltung zur Sitzung am 30.11.2022-
(Drucksache Nr.: 25987-22)
lag bereits zur Sitzung am 30.11.2022 vor

3.2 Innovation Business Park "Gewerbegebiet Dorstfeld-West"
Gemeins. Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
- Mündlicher Bericht der Verwaltung zur Sitzung am 30.11.2022-
(Drucksache Nr.: 24433-22)
lag bereits zur Sitzung am 27.04.2022 vor

3.3 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26029-22)

3.4 Wirkungsmonitor 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26071-22)

3.5 EU-Mission: "100 klimaneutrale und intelligente Städte bis 2030"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25156-22)

3.6 Dritter Quartalsbericht des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund für das Jahr 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26199-22)

3.7 Charta Faire Metropole Ruhr 2030
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25192-22)

3.8 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße - Hafen
2. Kostenerhöhungsbeschluss

Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 25861-22)

3.9 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25817-22)

3.10 Potentiale zur Erweiterung von Dauerkleingartenanlagen: Planungsbeschluss für die Erweiterung von zwei Dauerkleingartenanlagen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23257-21-E4)

3.11 Erneuerung der Eisenbahnüberführung Burgtor zur Aufwertung der Verbindung Innenstadt/Nordstadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25703-22)

3.12 Projekt Emissionsfreie Innenstadt - hier: Verkehrsuntersuchung zur Umgestaltung des Wallrings - weiteres Vorgehen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23812-22)


3.13 Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh: Baubeschluss Kinderspielplatz Im Odemsloh
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25163-22)

3.14 Sachstandsbericht DSG/DOGEWO/Ratsbeschluss vom 23.9.2021
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25986-22)
lag bereits zur Sitzung am 19.10.2022 vor

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25986-22-E1)

3.15 Bewässerungssysteme für Straßenbäume - aktueller Stand der Umsetzung und erste Erfahrungen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25507-22-E1)
lag bereits zur Sitzung am 07.09.2022 vor

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25507-22-E2)

3.16 CO2-Neutralität von städtischen Gebäuden
Sachstandsbericht der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23775-22-E2)

3.17 Versorgungskonzept Energiecampus
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26489-22)

3.18 Nachhaltiges Catering
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26487-22)

3.19 Energieeffizienz von städtischen Bestandsimmobilien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26462-22)

3.20 Abwasserwärmenutzung
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26460-22)

4. Angelegenheiten des Vermessungs-und Katasteramtes

4.1 Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten,Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.01.2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26261-22)

5. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung

5.1 Sanierungsgebiet "Stadterneuerung Ortskern Huckarde"
hier: Beschluss der Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Stadterneuerung Ortskern Huckarde"

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25700-22)

5.2 IGA 2027 - Umsetzung der Maßnahme "Bahnbetriebswerk Mooskamp - Neubau Leichtbauhalle"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26190-22)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen

6.1 Wohngeldnovelle zum 01.01.2023
Einrichtung von bis zu 32 Projekteinsätzen im Amt für Wohnen

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26039-22)

6.2 Verkauf von Wohneinheiten und Immobilien durch die Vonovia SE
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25590-22-E1)

7. Angelegenheiten des Umweltamtes

7.1 Geschwindigkeitsbegrenzungen zum Lärmschutz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22817-21)

7.2 Integration der Leistungen und Angebote des dlze in die Dortmund-App
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26486-22)

8. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

8.1 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Aufhebung des Beschlusses vom 08.12.2021 zur Einleitung eines Verfahrens nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Herstellung der Erschließungsanlage - Untere Pekingstraße - und des Beschlusses zur Durchführung einer Bürgerinformation durch einen zweiwöchigen Planaushang

Beschluss (Drucksache Nr.: 25805-22)

8.2 Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes Dortmund (FNP)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25687-22)

8.3 Dortmunder Neubaustandard für klimagerechtes Bauen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ab 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25762-22)

8.4 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 im Budget des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26055-22)

8.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 245 – Am Gardenkamp - im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24158-22)
- lag bereits zur Sitzung am 07.09.2022 vor -

hierzu -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 24.08.2022
(Drucksache Nr.: 24158-22)
- lag bereits zur Sitzung am 07.09.2022 vor -

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 30.08.2022
(Drucksache Nr.: 24158-22)
- lag bereits zur Sitzung am 07.09.2022 vor -

8.6 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 282 - nördlich Sommerbergweg -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25697-22)

8.7 Bauleitplanung: 78. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper -
hier:
I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
II. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
III. Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
IV. Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit
V. Ergebnisse des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens
VI. Feststellungsbeschluss der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes
VII. Beifügung der aktualisierten und modifizierten Begründung
VIII.Satzungsbeschluss der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper -
IX. Städtebaulicher Vertrag

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25290-22)

8.8 Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 245 - südliche Gartenstadt -
hier: Beschluss über die erneute Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre zum Bebauungsplan In O 245 - südliche Gartenstadt -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26226-22)

8.9 Mitgliedschaft der Stadt Dortmund im Verein "building SMART Deutschland e.V."
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26020-22)

8.10 Information an den Fachausschuss (AKUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 3. Quartal 2022 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26038-22)

8.11 Entwicklung ehemalige Kokerei Kaiserstuhl
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26458-22)

8.12 Gebühren Bewohner*innenparken
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26488-22)

9. Anfragen

10. Informationen der Verwaltung

Die Sitzung wird vom stellv. Vorsitzenden - Herrn Rm Kowalewski - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der stellv.Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Ferner weist er gem. § 29. Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.

Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Frieling benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der stellv. Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Man einigt sich auf folgende Änderungen:

Ergänzungen:

Neuer TOP 3.21

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung- AbfGS)
Empfehlung (Drucksache Nr.: 26377-22)

Neuer TOP 3.22
Sachstand Vierfachsporthalle Unionviertel“
- Beantwortung der Anträge aus der AFBL-Sitzung vom 04.11.2022 (Drucksache Nr.: 24675-22-E7)

Neuer TOP 9.1
Baumhöhe und Solaranlagen / Beantwortung einer Anfrage
(FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.. 25609-22-E1)
Absetzung:
TOP 8.12
Gebühren Bewohner*innenparken“
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26488-22)
è wurde zurückgezogen und ist daher von der TO abzusetzen.
Mit den o. a. Änderungen wird die Tagesordnung, wie veröffentlicht, festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 19.10.2022

Herr Rm Weber bringt folgende zwei Anmerkungen an:
1. Zum „Wirtschaftsflächengutachten“ auf Seite 25 der Niederschrift bitte er darum, die Beantwortung der Verwaltung zu den beiden Anfragen der CDU-Fraktion, welche inzwischen dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) vorgelegt wurden, auch dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) zur Kenntnis vorzulegen.

Die Verwaltung wird die entsprechende Stellungnahme der Verwaltung dem AKUSW zu seiner nächsten Sitzung vorlegen.
2. Zum „Masterplan Einzelhandel“ sei auf Seite 48 der Niederschrift vermerkt, dass die CDU-Fraktion sich hierzu enthalten habe. Dies stimme so nicht. Man habe dem Beschlussvorschlag zugestimmt und in diesem Zuge lediglich angemerkt, dass man sich dem Inhalt des Konzepts zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht voll umfänglich zu eigen mache.
Hierzu ist die Niederschrift demnach wie folgt zu ändern:

zu TOP 8.2
Fortschreibung Masterplan Einzelhandel – Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
Hier: Entwurf des Masterplans Einzelhandel 2021; Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25120-22)

AKUSW, 07.09.2022:

Aufgrund weiteren Beratungsbedarfes der CDU-Fraktion vertagt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die gesamte Angelegenheit auf seine nächste Sitzung.

AKUSW, 19.10.2022:

Herr Rm Waßmann gibt zu Protokoll, dass seine Fraktion sich den Inhalt der Vorlage noch nicht zu eigen gemacht habe. Änderung: und man sich daher heute hierzu enthalten werde.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, Änderung: bei Enthaltung (CDU-Fraktion) folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt stimmt dem Entwurf des Masterplans Einzelhandel 2021 zu.
II. Der Rat der Stadt beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Masterplans Einzelhandel 2021.


Unter Berücksichtigung dieser Anmerkungen wird die Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 19.10.2022 genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung -nicht besetzt-




3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
City-Standorte TU und FH Dortmund
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
- Mündlicher Bericht der Verwaltung zur Sitzung am 30.11.2022-
(Drucksache Nr.: 25987-22)

...nicht zuletzt vor dem Hintergrund der aktuellen Berichterstattung in den Dortmunder Medien und im Bereich Social Media über das Vorhaben der Hochschulen, sich in der Dortmunder City anzusiedeln, bittet die CDU-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) die Verwaltung um eine Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
1. Hat die Verwaltung bereits Gespräche mit der Technischen Universität (TU) Dortmund und/oder der Fachhochschule (FH) Dortmund bezüglich möglicher Hochschulstandorte in der Dortmunder City geführt?
2. Steht die Verwaltung in Kontakt mit den Eigentümern von Immobilien in der Dortmunder City, die ggf. als Hochschulstandort infrage kommen und an denen die Hochschulen Interesse haben? (Beispielsweise ehem. Kaufhof oder Esprit/Mayersche.)
3. Plant die Verwaltung, sich um eine Förderung möglicher Hochschulstandorte in der Dortmunder City durch das Sofortprogramm „Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen.“ zu bewerben? Wenn nein, warum nicht? Im Rahmen dieses Programms stehen rund 100 Mio. Euro zur City-Entwicklung zur Verfügung.

Sollte die Verwaltung bisher keine Gespräche mit der TU Dortmund und der FH Dortmund hinsichtlich möglicher Standorte in der City geführt haben, fordert der AKUSW die Verwaltung auf, umgehend diese Gespräche zu führen.

AKUSW, 19.10.2022:
Herr Wilde schlägt vor, dass die Verwaltung die o. a. Fragestellungen zu einer der Sitzungen zu Beginn des nächsten Jahres ausführlich vorstellen werde.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zeigt sich mit diesem Vorschlag einverstanden.

AKUSW, 30.11.2022:

Frau Märtin und Frau Linnebach informieren den Ausschuss ausführlich zu den o. a Fragestellungen (PP-Vortrag siehe Anlage zur Niederschrift).

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.

zu TOP 3.2
Innovation Business Park "Gewerbegebiet Dorstfeld-West"

Gemeins. Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
- Mündlicher Bericht der Verwaltung zur Sitzung am 30.11.2022-
(Drucksache Nr.: 24433-22)

...die Fraktionen BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN und CDU bitten die Verwaltung um eine Vorstellung der bisher umgesetzten und der noch zur Umsetzung geplanten Handlungsempfehlungen aus dem Endbericht zum Klimaschutzteilkonzept für das Gewerbegebiet Dorstfeld-West (Anlage zur DS-Nr.: 03869-16) sowie der Entwicklung des dort benannten Leitfadens für weitere Gewerbegebiete.

In dem Zusammenhang bitten wir die Verwaltung dem Ausschuss mitzuteilen, wann die Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses “Roll-out Konzept für grüne Unternehmen” (Drucksache Nr.: 22100-21-E33) zu erwarten ist und in den politischen Gremien behandelt wird.

Begründung:
Schon mit der beispielhaften Erarbeitung eines Klimaschutzteilkonzeptes für das Gewerbegebiet Dorstfeld-West sollte die Basis für eine nachhaltige und zukunftsfähige Weiterentwicklung von Gewerbebestandsgebieten in Dortmund geschaffen werden. Über den gemeinsamen Haushaltsantrag von GRÜNEN und CDU wurde zudem eine Evaluation im Vorgriff auf das Roll-out beauftragt.
Der Endbericht zum Innovation Business Park „Gewerbegebiet Dorstfeld-West“ kam 2015 zu einer positiven Bewertung des Projekts im Sinne des Klimaschutzes und zeigte zudem eine Vielzahl weiterer Handlungsempfehlungen sowohl für das untersuchte Gebiet als auch für die Übertragbarkeit des Rahmenplans auf. In der Vorlage zum Entwicklungsbericht heißt es auf Seite 5: „Schließlich sollen Übertragbarkeiten des Rahmenplans überprüft und erfolgversprechende Ansätze zu einem Leitfaden für weitere Gewerbegebiete entwickelt werden.“ Konzepte für nachhaltige und ökologische Gewerbegebiete mit einem Schwerpunkt auf Klimaschutz und Energieeffizienz wie beim Innovation Business Park spielen auch im Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 eine große Rolle und erhalten durch die Kriegssituation in der Ukraine und die daraus entstehenden Fragen zur Energieversorgung eine zusätzliche Aktualität.


AKUSW, 30.11.2022:

Herr von Bracht informiert den Ausschuss ausführlich zum o.a Thema (PP-Vortrag siehe Anlage zur Niederschrift).

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


zu TOP 3.3
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26029-22)

AKUSW, 30.11.2022:

Herr Ingenmey bittet darum, in die Beratungsfolge dieser und auch der nächsten Vorlage (TOP 3.4) „Wirkungsmonitor“ zukünftig auch den Seniorenbeirat mit einzubeziehen.

Herr Wilde kündigt an, dieses Anliegen durch die Kämmerei prüfen zu lassen.

Herr Sohn gibt zu Protokoll, dass das Behindertenpolitische Netzwerk zu dem hierin aufgeführten Jugendbereich zum Thema „Hilfen für Erziehung“ (Seite 9) eine andere Meinung vertrete.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Vorlage ohne Empfehlung weiter.




zu TOP 3.4
Wirkungsmonitor 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26071-22)

AKUSW, 30.11.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Vorlage ohne Empfehlung weiter.



zu TOP 3.5
EU-Mission: "100 klimaneutrale und intelligente Städte bis 2030"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25156-22)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION/Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 25156-22-E1):

...wir, Die FRAKTION Die PARTEI, bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

Beschluss:
Die Maßnahme soll mit Mitteln agiler Stadtgestaltung (Tactical Urbanism) umgesetzt werden, um vor einem tatsächlichen Umbau Erkenntnisse über die Auswirkungen zu gewinnen und ohne viel Aufwand auch Anpassungen vornehmen zu können.

Begründung:
Die gesamte Maßnahme an sich ist eigentlich abzulehnen. Sowohl die Beteiligung als auch die Bewertung der Ergebnisse bleibt weit hinter den Möglichkeiten zurück, bindet nicht alle Eingaben ein und bewertet Punkte nicht vorurteilsfrei.

Eine Umsetzung mittels agiler Methoden bietet aber die Möglichkeit, Erkenntnisse zu gewinnen und diese in eine ohnehin erforderliche Neuplanung einfließen zu lassen.

AKUSW, 30.11.2022:

Herr Rm Weber führt an, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde. Man halte bereits das unterstützte Ziel der Erreichung einer Klimaneutralität bis 2035 für sehr ambitioniert. Eine nochmalige Vorverlegung auf das Jahr 2030 halte man für völlig unrealistisch. Den heute vorliegenden Antrag der FRAKTION/Die PARTEI würde man ebenfalls ablehnen.

Herr Jääskeläinen zieht den o. a .Antrag seiner Fraktion zurück und stellt mündlich folgenden Antrag:

Bei der Erarbeitung (Punkt 2.) soll der Klimabeirat mit Antrags-und Stimmrecht eingebunden werden.
Begründung:
Der Klimabeirat hat bereits wertvolle Impulse gegeben und wird sich hier sicher konstruktiv einbringen.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt diesen mündlichen Antrag der FRAKTION/Die PARTEI mehrheitlich, bei einer Gegenstimmen (Die FRAKTION/Die PARTEI) sowie Enthaltungen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion DIE LINKE+) ab.

Abstimmung zur Vorlage:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Faktion AfD) sowie einer Enthaltung (Fraktion FDP/Bürgerliste) folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zur EU-Mission „100 klimaneutrale und intelligente Städte bis 2030“ zur Kenntnis und beschließt in Konsequenz die folgenden Punkte:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die weitere Beteiligung an der EU-Mission „100 klimaneutrale und intelligente Städte bis 2030“.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, einen „Climate City Contract“ zu erarbeiten, der festhält, dass sich die Stadt Dortmund zusammen mit weiteren Stakeholdern bemüht, Klimaneutralität bis zum Jahr 2030 zu erreichen.



zu TOP 3.6
Dritter Quartalsbericht des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund für das Jahr 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26199-22)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den dritten Quartalsbericht 2022 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.

zu TOP 3.7
Charta Faire Metropole Ruhr 2030
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25192-22)

AKUSW, 30.11.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund bekennt sich zur Resolution „Charta Faire Metropole Ruhr 2030 – eine „Fairfassung“ für das Ruhrgebiet“ und beschließt den Beitritt.


zu TOP 3.8
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße - Hafen
2. Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 25861-22)

AKUSW, 30.11.2022:


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt folgende gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW vom Oberbürgermeister und der Vorsitzenden des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Erläuterungen zum Kostenstand und zum investiven Mehrbedarf zur Kenntnis und beschließt die Baukostenerhöhung zur Durchführung der Teilmaßnahme „Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße“ (DS-Nr. 15300-19 und DS-Nr. 19907-21) um 1.200.000 €.

Damit erhöht sich die Projektsumme von bisher 6.149.000 € auf insgesamt 7.349.000 €.
Hiervon entfallen 7.313.743,54 € auf die Investitionsmaßnahme und 35.256,46 € auf konsumtive Anteile.

Die Teilmaßnahme wird durch Zuwendungen der EU, des Bundes und des Landes NRW
gefördert. Die bisher bewilligte Förderung der Maßnahme beträgt 4.763.700 € (90 % der bisher bewilligten zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 5.293.000 €).
Für die erste Baukostenerhöhung wurde bei der Bezirksregierung Arnsberg ein weiterer Förderantrag eingereicht. Vorbehaltlich der von der Bezirksregierung Arnsberg in Aussicht gestellten Bewilligung würden sich die Zuwendungen um weitere 853.000 € auf insgesamt 5.616.700 € erhöhen.

Vorbehaltlich der noch ausstehenden Bewilligung beträgt der städtische Eigenanteil somit 1.732.300 €.


zu TOP 3.9
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25817-22)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den 8. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund zum Stichtag 31.08.2022 zur Kenntnis.


zu TOP 3.10
Potentiale zur Erweiterung von Dauerkleingartenanlagen: Planungsbeschluss für die Erweiterung von zwei Dauerkleingartenanlagen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23257-21-E4)
(siehe Anlage zur Niederschrift)

AKUSW, 30.11.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


zu TOP 3.11
Erneuerung der Eisenbahnüberführung Burgtor zur Aufwertung der Verbindung Innenstadt/Nordstadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25703-22)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/die Grünen) (Drucksache Nr.: 25703-22-E1):
Bündnis 90/Die Grünen bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Prüfauftrags:
1. die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwiefern das östliche Auflager der Brückenkonstruktion in seiner derzeitigen Position bei gleichzeitiger Öffnung des Brückenbauwerks nach Nordwesten bestehen bleiben kann.
2. Außerdem wird darum gebeten, die verkehrstechnische Notwendigkeit der zwei Rechtsabbiegerspuren in Richtung Burgwall sowie die Abbiegespuren in Richtung Steinstraße und Heiligegartenstraße zu prüfen.

3. Zudem wird darum gebeten, den Erhalt und die Aufwertung der nordöstlich anschließenden gastronomischen Nutzungen sowie die Weiterführung einer aktivierenden Erdgeschossnutzung im Verbindungsraum zu prüfen.

Begründung:
Zu 1. Die westliche Erweiterung des Brückenbauwerk bringt – wie in der Vorlage beschrieben – einige Vorteile im Verkehrsfluss für alle Verkehrsteilnehmer*innen mit sich. Die Öffnung des jetzigen Brückenbauwerks in Richtung Münsterstraße betont jedoch die historische Relevanz dieser Achse. Im Zuge der Neugestaltung der Münsterstraße soll diese stadträumliche wichtige Verbindung erhalten bleiben. Daher ist die neu geschaffene Platzsituation als Entree der Nordstadt zu begrüßen. Ein Erhalt der jetzigen Lage des östlichen Widerlagers und damit des gerade zulaufenden Gehwegs bei gleichzeitigem Erhalt der neuen Wegeführung für den Rad- und Autoverkehr würde diese Situation stadträumlich weiter betonen.

Zu 2. Die Umbaumaßnahmen zum Wallring und zur Achse Steinstraße, Heiligegartenstraße sehen die im Rahmen des Masterplans Mobilität vorgeschlagenen infrastrukturellen Verbesserungen insbesondere für den Radverkehr vor. Perspektivisch ist mit Blick auf die Ziele der Stadt Dortmund zur Klimaneutralität 2035 und den im Masterplan Mobilität vorgesehenen Maßnahmen mit einer Reduzierung des MIV-Anteils insbesondere in den verdichteten Innenstadtbezirken zu rechnen. Aus diesem Grund soll für die Einzelmaßnahme Burgtor die Reduzierung auf jeweils zwei Fahrspuren geprüft werden.


Zu 3. Gastronomische und ähnliche Nutzungen bzw. die Aktivierung der Erdgeschosszone auch unterhalb des Brückenbauwerks sorgen für ein erhöhtes Sicherheitsempfinden für diese sehr wichtige Fußwegeachse zwischen Innenstadt und Nordstadt. Eine funktionale stadträumliche Verknüpfung zwischen den zentralen Versorgungsbereichen Münsterstraße/Brückstraße in Form von aktivierenden Nutzungen würde die in der Vorlage beschriebenen positiv zu bewertenden Maßnahmen (Beleuchtung, Kulturwerbung,...) unterstützen und zur sozialen Kontrolle und einem größeren Sicherheitsempfinden beitragen.

AKUSW, 30.11.2022:

Herr Rm Dudde wirbt um Zustimmung zum o. a. Prüfauftrag seiner Fraktion.

Herr Rm Weber führt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Man begrüße hierbei ausdrücklich, dass danach keine Fahrspuren wegfallen sollen und eine Planung von Hauskante zu Hauskante erfolge. Zum Prüfauftrag der Fraktion B‘90/Die Grünen sehe man Punkt 2 kritisch, da hierbei eine weitere Fahrspur wegfallen könnte. Daher würde man Punkt 2 des Prüfauftrages nicht mittragen.


Abstimmung zum o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/die Grünen) (Drucksache Nr.: 25703-22-E1):

Unter Berücksichtigung des o.a. Abstimmungsverhaltens der CDU-Fraktion zu Punkt 2 fasst der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss:

1.Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwiefern das östliche Auflager der Brückenkonstruktion in seiner derzeitigen Position bei gleichzeitiger Öffnung des Brückenbauwerks nach Nordwesten bestehen bleiben kann.

2. Außerdem wird darum gebeten, die verkehrstechnische Notwendigkeit der zwei Rechtsabbiegerspuren in Richtung Burgwall sowie die Abbiegespuren in Richtung Steinstraße und Heiligegartenstraße zu prüfen.

3..Zudem wird darum gebeten, den Erhalt und die Aufwertung der nordöstlich anschließenden gastronomischen Nutzungen sowie die Weiterführung einer aktivierenden Erdgeschossnutzung im Verbindungsraum zu prüfen.
Abstimmung zur Vorlage:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Erneuerung der Eisenbahnüberführung durch die Deutsche Bahn zur Kenntnis. Aufgrund der städtebaulichen Aufwertung durch eine qualitativ hochwertigere Verbindung und der verkehrlichen Erfordernis einer zukunftsweisenden und sicheren Fuß- und Radverkehrsführung beschließt der Rat der Stadt Dortmund, ein Verlangen auszusprechen hinsichtlich einer Verbreiterung des Straßenquerschnitts, einer Vergrößerung der Durchfahrtshöhe und die Brücke senkrecht zur Gleisachse auszurichten. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, eine Planungsvereinbarung für die weitere Planung mit den sachberührten Stellen der Deutschen Bahn AG bzw. DB Netz AG abzuschließen.




zu TOP 3.12
Projekt Emissionsfreie Innenstadt - hier: Verkehrsuntersuchung zur Umgestaltung des Wallrings - weiteres Vorgehen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23812-22)
AKUSW, 30.11.2022:

Herr Rm Frank verdeutlicht, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde, da hier mehrere Fahrspuren und Parkplätze wegfallen würden.
Außerdem stellt er folgende Nachfragen, welche durch die Verwaltung im Nachgang zur Sitzung beantwortet werde (siehe unten):

Was bedeutet, dass die bereits erfolgten Umbauten am Ostwall „zunächst“ weiter genutzt werden (S. 7, letzter Abs.). Heißt das, dass die Fahrradstraße Ostwall wieder zurückgebaut wird?

Sie schreiben in der Vorlage, dass die temporäre Lösung nur für einige Jahre besteht (S. 9, 2. Abs.). Wie viele Jahre sind geplant?

Herr Rm Happe führt an, dass auch seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde, da man der Meinung sei, dass hier nicht alle Belange ausreichend berücksichtigt wurden. Insgesamt halte man die derzeitige Planung noch nicht für überzeugend genug.

Frau Rm Polomski-Tölle bittet darum, die Vorlage auch dem Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde, dem Seniorenbeirat sowie dem Behindertenpolitische Netzwerk vorzulegen damit auch deren Interessen mit berücksichtigt werden können.

Herr sB Jääskeläinen stellt folgenden mündlichen Antrag:

Die Maßnahme soll mit Mitteln agiler Stadtgestaltung (Tactical Urbanism) umgesetzt werde, um vor einem tatsächlichen Umbau Erkenntnisse über die Auswirkungen zu gewinnen und ohne viel Aufwand auch Anpassungen vornehmen zu können.

Dieser Antrag wird mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Die FRAKTION/Die PARTEI) sowie Enthaltungen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion DIE LINKE+) abgelehnt.


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion FDP/Bürgerliste und Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat nimmt die Verkehrsuntersuchung zur Umgestaltung des Wallrings zur Kenntnis und beschließt eine Realisierung in drei Stufen.
2. Vorbehaltlich der Personalbesetzung und Projektpriorisierung innerhalb des Verkehrswendebüros beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Vergabe der Planung, die in 2024/2025 eine temporäre Umsetzung des Planfalls 5 entwickelt und vorbereitet, mit einem Planungsvolumen in Höhe von 120.000,00 Euro.
3. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt das Tiefbauamt die Tätigkeiten der Bauphase für die temporäre Lösung (Vorbereitung der Vergabe der Bauleistung und Bauüberwachung) mit einer Summe von 120.000,00 Euro optional vorzusehen.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe für eine Voruntersuchung für einen freiraumplanerisch-städtebaulichen Wettbewerb für den Wallring in Höhe von 100.000,00 Euro.


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überweist die Vorlage an den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde, den Seniorenbeirat sowie an das Behindertenpolitische Netzwerk, damit auch deren Interessen in den weiteren Prozess mit einfließen können.

Die beiden o. a. Nachfragen des Herrn Rm Frank werden im Nachgang zur Sitzung wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1:
Was bedeutet, dass die bereits erfolgten Umbauten am Ostwall „zunächst“ weiter genutzt werden (S. 7, letzter Abs.). Heißt das, dass die Fahrradstraße Ostwall wieder zurückgebaut wird?

In der 2. Stufe der Stufenlösung soll der Planfall 3, der die Reduzierung einer Fahrspur pro Richtung auf dem gesamten Wall vorsieht, realisiert werden. Durch die zusätzliche Fahrstreifenreduzierung am Ost- und Schwanenwall werden auch weitere Flächen gewonnen, die für den Radverkehr, Fußverkehr oder zum Aufenthalt genutzt werden können. Diese Flächen werden dann wie auf dem restlichen Wallring neu aufgeteilt. Um die Radverkehrsführung auf dem gesamten Wall einheitlich zu gestalten, wird es nötig sein, dass die Radverkehrsanlagen am Ost- und Schwanenwall in dem Zuge zurückgebaut oder angepasst werden. In welchem Maße das geschieht und ob alle Abschnitte davon betroffen sind, kann jetzt noch nicht gesagt werden.

Zu Frage 2:
Sie schreiben in der Vorlage, dass die temporäre Lösung nur für einige Jahre besteht (S. 9, 2. Abs.). Wie viele Jahre sind geplant?

Die temporäre Lösung ist dafür da, dass schon vor dem Umbau des Walls die Radverkehrsführung verbessert und der Radverkehr gestärkt wird. Eine genaue Angabe wie lange die temporäre Lösung bestehen bleibt, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gemacht werden. Die temporäre Lösung soll bis zum Baubeginn des Umbaus bestehen bleiben.


zu TOP 3.13
Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh: Baubeschluss Kinderspielplatz Im Odemsloh
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25163-22)


Die Bezirksvertretung Mengede beschließt einstimmig die Durchführung des Projektes „Neugestaltung des Kinderspielplatzes Im Odemsloh“ mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 385.000,00 €.

Es wurde ein Antrag auf Städtebauförderung bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Vorbehaltlich der noch ausstehenden Bewilligung durch den Fördergeber, wird die Maßnahme durch Landes- und Bundeszuwendungen in Höhe von 308.000,00 € refinanziert.

Der zahlungswirksame Eigenanteil der Stadt Dortmund für diese Investition beträgt somit 77.000,00 €.

Sollten sich die Investitionskosten im Zuge der fortschreitenden Projektqualifizierung bzw. im Rahmen der Ausschreibung der Bauleistungen um bis zu max. 20 % erhöhen, erfolgt keine weitere Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Mengede.


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt diesen Beschluss zur Kenntnis.


zu TOP 3.14
Sachstandsbericht DSG/DOGEWO/Ratsbeschluss vom 23.9.2021
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25986-22)

...der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 23. September 2021 einen
Grundsatzbeschluss zur Neuausrichtung der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft
mbH und Gründung der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSG KG) beschlossen (Drucksache Nr.: 21044-21). DSG und DOGEWO 21 sollen auf dem kommunalen Wohnungsmarkt gemeinsam agieren. In der Ratssitzung am 12. Mai 2022 sind die Mitglieder des Aufsichtsrates der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft Verwaltung mbH benannt worden (Drucksache Nr.: 22890-21).
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft soll sich am 27. Oktober 2022 konstituieren.

Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zur DSG und der beschlossenen Zusammenarbeit mit der DOGEWO 21 in der Sitzung des AKUSW. Sollte es für die Beantwortung der Anfrage nötig sein, dass die DOGEWO 21 durch Ihre Geschäftsführung im Ausschuss vertreten wird, bitten wir diese entsprechend einzuladen.

Insbesondere bitten wir um Berichterstattung darüber:
- Welche Gespräche hat es seit dem Ratsbeschluss zwischen der Verwaltung und der Geschäftsführung der DOGEWO 21 gegeben, um den Ratsbeschluss umzusetzen?
- Sollte es bislang keine Gespräche gegeben haben, bitten wir um Mitteilung über die Hinderungsgründe.
- Sollte es Gespräche gegeben haben, bitten wir um Berichterstattung über den Stand der Gespräche.
- Sollte die Verwaltung der Meinung sein, dass es Hinderungsgründe für die Umsetzung des Ratsbeschlusses gibt, bitten wir um Nennung dieser Gründe.
- Zu wann beabsichtigt die Verwaltung, den o. g. Ratsbeschluss vollständig umgesetzt zu haben?


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 25986-22-E1) (siehe Anlage zur Niederschrift)


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis


zu TOP 3.15
Bewässerungssysteme für Straßenbäume - aktueller Stand der Umsetzung und erste Erfahrungen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25507-22-E1)

...die Fraktion DIE LINKE+ bittet um einen aktuellen Sachstand zur Frage der Bewässungssysteme in Dortmund unter Berücksichtigung der nachstehenden Fragen.

1) Welche Bewässerungssysteme werden inzwischen testweise im Stadtgebiet eingesetzt?

2) Welche Erfahrungen wurden gemacht? Wie stellt sich die Ausfallquote bei der Anpflanzung von Jungbäumen unter dem Einsatz solche Systeme dar?

3) Inwieweit wurden inzwischen automatisierte Bewässerungssysteme in den Dürreperioden getestet? Inwieweit ist die Einrichtung eines solchen Systems für den kürzlich freigegebenen Radwall umgesetzt worden? Ist die Nutzung eines Bewässerungssystems für die weitere Neuordnung des Walls (Stickwort Masterplan Plätze) angedacht?

Begründung:

Der Klimawandel schreitet mit immer größerem Tempo voran. Viele bisher unproblematische Straßenbäume kommen in Schwierigkeiten. Insbesondere auch die Neuanpflanzung von jungen Bäumen zeigt ohne Hilfestellung erhebliche Ausfallraten, so dass sich der innerstädtische Baumbestand tendenziell reduziert. Ein funktionierendes System von Straßenbäumen ist aber für die Klimaresilienz insbesondere im Innenstadtbereich von großer Bedeutung.



Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 25507-22-E2):

... zu der Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Die Stadt Dortmund hat in einem groß angelegten Versuch den Einsatz von Bewässerungs-säcken getestet. Die Ergebnisse waren sehr unbefriedigend. Diebstahl, Vandalismus und mangelnde Funktionalität beim Befüllen der Säcke haben das Grünflächenamt dazu veranlasst, Alternativen zu prüfen.
So werden Mulchscheiben aus robuster Kokosfaser eingebaut. Dies verhindert ein schnelles Austrocknen des Ballens. Außerdem erfolgt der Einbau eines Gießrandes aus Spezialkunst-stoff (LPDE), der ca. 30 cm hoch und wieder verwendbar ist. Durch das damit deutlich vergrößerte Einstauvolumen kann ein größere Menge Wasser bei der Gabe eingebracht werden. Durch mehrere Streifen eines vollständig abbaubaren Bandes auf Jutebasis, versehen mit einer einseitigen, ebenfalls vollständig abbaubaren Beschichtung aus einem „Superabsorber“ und einem Bindemittel beträgt der Wasserpuffer ca. 40-45 Liter/m². Hierdurch wird die Wasserverfügbarkeit für den Baum nach der Wässerungsgabe deutlich erhöht.
Der eingepflanzte Jungbaum wird in der Pflanzgrube mit mind. 250 Litern Wasser eingeschlämmt, damit dieser vollständigen Bodenschluss erhält. Die Bäume erhalten Schutz-maßnahmen gegen Verdunstung und Sonneneinwirkung durch einen zweilagigen Auftrag einer hellen Stammschutzfarbe. Die Ausfallquote bei den gepflanzten Bäumen lag in den letzten Jahren, je nach Witterung, zwischen 3 und 10%.
Das Grünflächenamt bevorzugt derzeit keinen Einsatz automatisierter Systeme. Der Fuhrpark wird stetig erweitert. So wurden z.B. ein großer Geräteträger umgerüstet und eine Wechselbrücke sowie ein Kleinschlepper mit Bewässerungseinrichtungen angeschafft.
Dadurch besteht die Möglichkeit, mit nur einem Mitarbeitenden zahlreiche Bäume an einem Werktag mit ausreichend Wasser zu versorgen.
Die externen Bewässerungsaufträge sind ebenfalls deutlich ausgeweitet worden. Die einzelnen Wässerungsgaben, sowohl von den externen Dienstleistern als auch durch eigenes Personal, sind bei den Bäumen von 50 Liter auf 100 Liter verdoppelt worden. Zusätzlich ist das Grünflächenamt in der Zeit von Mai bis September durch entsprechende Bereitschafts-regelungen in der Lage, an Wochenenden und Feiertagen mit bis zu sieben Kolonnen Wässerungsarbeiten durchzuführen.


Hierzu liegt vor Zusatz-Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Druksache Nr.: 25507-22-E3):
,
...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, zur effizienten Bewässerung von Straßenbäumen und zur Umsetzung der Schwammstadtprinzipien den Einsatz vom Baumrigolen und sonstigen dauerhaften baulichen Einrichtungen zur besseren Wasserhaltung in Grünflächen bei allen anstehenden Straßenneu- und Umbaumaßnahmen zu prüfen.

2. Für Bäume im Bestand wird im Zusammenhang mit der beschlossenen kleinflächigen Entsiegelung im Innenstadtbereich die Möglichkeit zur Vergrößerung von Baumscheiben geprüft, mit dem Ziel, die von der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V (FLL) definierte Mindestanforderung von Wurzelraumgrößen für Straßenbäume von 12 m³ zu erreichen.

Begründung:
Das Pflanzen von Bäumen zählt zu den effektivsten Maßnahmen, um den Stadtraum an den anstehenden Klimawandel anzupassen. Durch Beschattung und Verdunstung üben Bäume den größten Einfluss auf das urbane Mikroklima aus. Vor allem in den Fußgängerzonen, Boulevards, Quartiersstraßen und den erschließenden Stichstraßen, auf den öffentlichen Flächen und dem Vorfeld von Gebäuden sind Baumpflanzungen dringend nötig, um der Wärmebelastung in der City zu begegnen.
In der Stellungnahme zur Bewässerung von Straßenbäumen (DS-Nr.: 25507-22-E2) weist die Verwaltung auf die besonderen Schwierigkeiten bei der Bewässerung von Bäumen im Stadtbild hin. Diese ist offenbar nur durch einen hohen Kosten- und Personaleinsatz sicherzustellen. In der von der Verwaltung vorgelegten Durchgrünungsplanung für die Innenstadt (DS.-Nr.: 23255-21) wird unter dem Stichwort Retentionsraum auf eine Ausführung mit Baumrigolen als Mindestanforderung verwiesen. Zudem wird in dem Konzept auf die besondere Bedeutung hochwertiger Baumstandorte hingewiesen, die allerdings einen entsprechenden Wurzelraum benötigen, um Gießwasser auch nutzen zu können. Intakte, ausreichend große, Baumstandorte im Straßenraum haben für das Mikroklima eine wichtige Funktion und sind im öffentlichen Raum zu priorisieren.


AKUSW, 30.11.2022:

Frau Rm Lögering wirbt um Zustimmung zum o.a. Antrag ihrer Fraktion.

Herr Rm Weber bittet darum, dass der entsprechende Prüfbericht der Verwaltung auch dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vorgelegt werden möge.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die o. a. Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst zum o. a. Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), folgenden Beschluss:

1.Die Verwaltung wird beauftragt, zur effizienten Bewässerung von Straßenbäumen und zur Umsetzung der Schwammstadtprinzipien den Einsatz vom Baumrigolen und sonstigen dauerhaften baulichen Einrichtungen zur besseren Wasserhaltung in Grünflächen bei allen anstehenden Straßenneu- und Umbaumaßnahmen zu prüfen.

2.Für Bäume im Bestand wird im Zusammenhang mit der beschlossenen kleinflächigen Entsiegelung im Innenstadtbereich die Möglichkeit zur Vergrößerung von Baumscheiben geprüft, mit dem Ziel, die von der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V (FLL) definierte Mindestanforderung von Wurzelraumgrößen für Straßenbäume von 12 m³ zu erreichen.

Die Verwaltung wird darum gebeten den Prüfbericht sowohl dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen als auch dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vorzulegen.

zu TOP 3.16
CO2-Neutralität von städtischen Gebäuden
Sachstandsbericht der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23775-22-E2)
...zuletzt wurde der ämterübergreifende Arbeitskreis „Klimaneutrale Baustandards“ in
der AKUSW-Sitzung am 27.04.2022 thematisiert. In diesem Rahmen kam der
Wunsch auf, in regelmäßigen Abständen Berichterstattungen über die
Zwischenergebnisse aus diesem Arbeitskreis zu erhalten.
Im März 2022 startete der Arbeitsreis mit einem Kick-Off Termin. Unter Beteiligung
diverser Fachbereiche widmet sich der Arbeitskreis seitdem der Frage, wie der
Bausektor Einfluss auf das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 nehmen kann und
muss. Inzwischen ist der Kreis der Beteiligten weiter gewachsen. An den
regelmäßigen Terminen beteiligen sich inzwischen die folgenden Fachbereiche: Amt
für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates (FB 1), Vergabe- und
Beschaffungszentrum einschließl. Mobilitätszentrum (FB 19), Fachbereich
Liegenschaften (FB 23), Umweltamt (FB 60), Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
(FB 61), Amt für Wohnen (FB 64) und Städt. Immobilienwirtschaft (FB 65).
Ziel ist die Erarbeitung eines Handlungsleitfadens mit konkreten Vorgaben, der sich
sowohl auf Bestandsgebäude als auch bei Neubauprojekten anwenden lässt und
Hilfestellung leistet bei der Wahl der Materialien und Ausstattung, der aber auch
konkrete Mindestvorgaben trifft, die zwingend eingehalten werden müssen. Um das
Ziel zu erreichen, soll ein externes Gutachter-, Ingenieur- oder Architekturbüro
beauftragt werden, das notwendige Standards, Vorgaben und Definitionen für die
Stadt Dortmund entwickelt. Aktuell wird die Ausschreibung dieser Beratungsleistung
vorbereitet.
Die letzten Arbeitskreis-Termine dienten dazu, gemeinsame Schnittstellen
auszuloten, um die Anforderungen an die zu vergebende Leistung weiter zu
schärfen. Inzwischen wurde ein Leistungsverzeichnis erarbeitet, welches die offenen
Fragestellungen, Anforderungen aus den Handlungsprogrammen Klima-Luft 2030,
Sofortprogramm Klima, Masterplan Integrierte Klimaanpassung (MiKaDo) aber auch
die Anforderungen aus aktuellen Ratsvorlagen und Ratsbeschlüssen der Stadt
Dortmund berücksichtigt. Nach Abstimmungen mit dem FB 19 wird die
Ausschreibung eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem
Teilnahmewettbewerb gem. Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) angestrebt. Das
Ausschreibungsverfahren wird voraussichtlich im ersten Quartal 2023 abgeschlossen
sein. Für die Bearbeitungsphase sind 6-8 Monate vorgesehen.
Am 28.11.2022 wird im Klimabeirat über diesen Arbeitskreis berichtet.
Hinsichtlich der Vielzahl aktueller Projekte und Bauvorhaben ist es notwendig, bereits
jetzt das Ziel der Klimaneutralität im Blick zu behalten und die Projekte in einem
entsprechenden Standard umzusetzen. Hierzu erarbeitet die Städt.
Immobilienwirtschaft (FB 65) aktuell in Zusammenarbeit mit einem externen Büro
einen Leitfaden, welcher Interims-Standards vorgibt und eine Grundlage bzw.
Vorgaben für aktuelle Projekte bietet. So kann sichergestellt werden, dass bis zur
Erarbeitung der ‚Klimaorientierten Baustandards‘, bereits aktuell laufende Projekte im
Sinne des Zieles der Klimaneutralität realisiert werden.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.









zu TOP 3.17
Versorgungskonzept Energiecampus
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26489-22)

Hierzu liegt vor Gemeinsamer Antrag (Fraktion B‘90/Die Grünen und CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 26489-22-E1):

...die Fraktionen von BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN und CDU bitten den Ausschuss um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

1. Die Verwaltung wird aufgefordert, bei den weiteren Planungen zum Energiecampus das Thema Energieversorgung stärker als bisher zu berücksichtigen.

2. Die Versorgung des Quartiers soll weitgehend unter Nutzung regenerativer Energien erfolgen. Dafür sollen in den weiteren Planungen innovative Konzepte in zwei Schritten (Schritt 1 = Machbarkeitsstudie, Schritt 2 = Grundlagenermittlung und Vorplanung) zur Strom-, Wärme- und Kälteversorgung mit Variantenbetrachtungen erstellt und im Ausschuss vorgestellt werden.

3. Die Berücksichtigung sinnvoller Annahmen für die Bedarfe und die zu erwartenden Leistungen sowie bilanzierte Energiemengen sollen Teil der Variantenbetrachtung sein. Dabei sind Abwärmepotenziale, z.B. aus IT-Anlagen, zu berücksichtigen.

Begründung:
Im städtebaulichen Wettbewerb zum Energiecampus wurden qualifizierte städtebauliche Beiträge eingereicht. Hinsichtlich des Leitbildes der Klimaneutralität 2035 und insbesondere der Energieversorgung ist jedoch ein innovatives Gesamtkonzept nicht ausreichend erkennbar. Im der nun anstehenden Bauleitplanung soll deshalb das Thema Energieversorgung besonders priorisiert werden, um den Energiecampus als Aushängeschild für Stand und Zukunft der Technik zu positionieren. Die besonderen Anforderungen, die sich aus weitgehenden dem Verzicht auf fossile Energieträger ergeben, müssen allerdings in den ersten Planungsphasen Berücksichtigung finden. Wünschenswert ist es, dass der Einsatz regenerativer Energien möglichst ohne externe Versorgungsspitzen anderer Energieträger auskommt. Ein besonderer Fokus sollte zudem auf saisonale Speicher und Erzeugungsanlagen gelegt werden. Insbesondere vor dem Hintergrund von neuen Quartierskonzepten an Standorten ohne Abwärmepotenziale durch Industriebetriebe soll eine nachhaltige optimale Lösung nach dem Stand der Wissenschaft und Technik gefunden werden.



Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION/Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 26489-22-E2):

...wir, Die FRAKTION Die PARTEI, bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

Beschluss:
Der Energiecampus soll heutigen Standards gemäß als Plus-Energie-Campus betrieben werden. Der Betrieb soll vollkommen fossilfrei erfolgen. Das schließt sowohl Wärmeversorgung, als auch Wartung, Grünflächen und Transport ein.


Oberflächenwasser muss vollständig auf dem Grundstück versickern können.

Begründung:
Nach dem Stand heutiger Technik ist es problemlos möglich, dies zu realisieren. Der Energiecampus wäre ein Beispiel, dem andere Städte und Projekte folgen. Die Bedeutung für Dortmund wäre enorm.






AKUSW, 30.11.2022:

Auf Vorschlag der Fraktion B‘90/Die Grünen zeigt sich Herr Jääskeläinen damit einverstanden, dass der o. a. .Zusatz-/Ergänzungsantrag seiner Fraktion (Die FRAKTION/Die PARTEI) heute in der Form eines Prüfauftrags zur Abstimmung gestellt wird.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt diesen Prüfauftrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/die Grünen, Fraktion DIE LINKE+, Fraktion FDP/Bürgerliste sowie Die FRAKTION/Die PARTEI) ab.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst zum o. a. gemeinsamen Antrag (Fraktion B‘90/Die Grünen und CDU-Fraktion) einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD) folgenden Beschluss:

1. Die Verwaltung wird aufgefordert, bei den weiteren Planungen zum Energiecampus das Thema Energieversorgung stärker als bisher zu berücksichtigen.

2. Die Versorgung des Quartiers soll weitgehend unter Nutzung regenerativer Energien erfolgen. Dafür sollen in den weiteren Planungen innovative Konzepte in zwei Schritten (Schritt 1 = Machbarkeitsstudie, Schritt 2 = Grundlagenermittlung und Vorplanung) zur Strom-, Wärme- und Kälteversorgung mit Variantenbetrachtungen erstellt und im Ausschuss vorgestellt werden.

3. Die Berücksichtigung sinnvoller Annahmen für die Bedarfe und die zu erwartenden Leistungen sowie bilanzierte Energiemengen sollen Teil der Variantenbetrachtung sein. Dabei sind Abwärmepotenziale, z.B. aus IT-Anlagen, zu berücksichtigen.


zu TOP 3.18
Nachhaltiges Catering
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26487-22)

Hierzu liegt vor Gemeinsamer Antrag (Fraktion B‘90/Die Grünen/ CDU-Fraktion/ SPD-Fraktion / Fraktion DIE LINKE *) (Drucksache Nr.: 26487-22-E1):

Die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN, CDU und Linke+ bitten den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird gebeten, Konzeptlinien darzulegen, wie bei Veranstaltungen, bei denen die Stadt Dortmund als Gastgeberin fungiert und ihren Gästen ein kostenloses Verpflegungsangebot bereitstellt, zukünftig Kriterien einer nachhaltigen, fair gehandelten, regionalen und biologischen Verpflegung, berücksichtigt werden können.
Hierbei soll es ein ausgewogenes Angebot aus vegetarischen und nicht vegetarischen Speisen geben, um eine gesunde Ernährung auf städtischen Veranstaltungen anzubieten. Grundsätzlich soll jedoch stets eine pflanzliche (vegane) Speisealternative angeboten werden.

Die Konzeptlinien sollen dem Ausschuss im 2. Quartal 2023 vorgelegt werden und einen Beschluss über die zukünftige nachhaltige Bewirtung bei städtischen Veranstaltungen vorbereiten.

Begründung:
In immer mehr Kommunen rückt das Thema gesunde Ernährung in den Fokus einer nachhaltigen Stadtentwicklungspolitik. Vielfältige Projekte und Initiativen sind bereits entstanden, u.a. Ernährungsräte, Quartiersküchen, Urban Gardening und Urban Farming, Fairtrade-Towns oder auch das Netzwerk der Bio-Städte. Herausforderungen mit Blick auf lokales Wirtschaften, Klimaschutz und Gesundheitsförderung bestehen u.a. in der Identifikation geeigneter Maßnahmen für eine ressortübergreifende Zusammenarbeit. Eine gesunde und verstärkt pflanzenbasierte Ernährung kann viele Handlungsfelder gut miteinander verbinden. Einkauf und Zubereitung von Lebensmitteln müssen dafür möglichst nachhaltig und fair erfolgen, d.h. es ist auf einen geringen Ressourcenverbrauch, kurze Wege, die Vermeidung von Abfall, die Klima- und Umweltfreundlichkeit sowie die Einhaltung von Sozialstandards zu achten. Durch eine Umstellung hin zu regionaler, saisonaler und vermehrt pflanzenbasierter Kost können Kosten für die Stadt gesenkt und in jedem Fall Mehrwerte für die Gesundheit erreicht werden. Mit der Umstellung des Caterings bei städtischen Veranstaltungen soll die Vorbildwirkung und Anstoßwirkung der Stadt zugunsten einer klimafreundlichen und gesunden Ernährung genutzt und als eine vergleichsweise einfach zu implementierenden öffentlichkeitswirksame Maßnahme des Handlungsfelds Ernährung im Handlungsprograms Klima-Luft 2030 (LE3: klimafreundliche, gesunde Ernährung in städtischen Einrichtungen) umgesetzt werden.

AKUSW, 30.11.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten, Konzeptlinien darzulegen, wie bei Veranstaltungen, bei denen die Stadt Dortmund als Gastgeberin fungiert und ihren Gästen ein kostenloses Verpflegungsangebot bereitstellt, zukünftig Kriterien einer nachhaltigen, fair gehandelten, regionalen und biologischen Verpflegung, berücksichtigt werden können.
Hierbei soll es ein ausgewogenes Angebot aus vegetarischen und nicht vegetarischen Speisen geben, um eine gesunde Ernährung auf städtischen Veranstaltungen anzubieten. Grundsätzlich soll jedoch stets eine pflanzliche (vegane) Speisealternative angeboten werden.

Die Konzeptlinien sollen dem Ausschuss im 2. Quartal 2023 vorgelegt werden und einen Beschluss über die zukünftige nachhaltige Bewirtung bei städtischen Veranstaltungen vorbereiten.



zu TOP 3.19
Energieeffizienz von städtischen Bestandsimmobilien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26462-22)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 26462-22-E1):
...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Städtische Bestandsimmobilien
· Hat die Stadt ein Handlungsprogramm für die eigenen Bestandsimmobilien um bis 2035 eine deutliche CO2-Reduzierung bzw. die Klimaneutralität herzustellen?
Bitte um Information über die Ziele, Maßnahmen, Prioritäten und Zeitplanung?
· Wie kann die energetische Ertüchtigung bei den kommunalen Liegenschaften beschleunigt werden?
· In welchem Umfang ist die energetische Sanierung städtischer Gebäude förderfähig?
2. Von der Stadt angemietete Immobilien
· Wie nimmt die Stadt Einfluss darauf, dass die für öffentliche Zwecke angemieteten Bestands-Immobilien bis 2035 deutlich CO2-reduziert bzw. klimaneutral im Betrieb von den Eigentümern hergerichtet werden?
3. Einfluss auf das Nutzerverhalten in den A + B Immobilien
· Wer in der Verwaltung koordiniert zentral die Umsetzung kurzfristiger Energiesparmaßnahmen, oder macht das jedes Amt für den eigenen Bereich?
4. Immobilien der kommunalen Unternehmen
· In welcher Form verfolgen die kommunalen Unternehmen das Ziel der CO2-Reduzierung bzw. der Klimaneutralität bis 2035 für ihre eigenen Immobilien?
Bitte kurze Sachstandsberichte dazu.
5. Öffentlichkeitskampagnen
· Bund, Land, Verbraucherschutzorganisationen, die Wohnungswirtschaft und Mieter sowie Eigentümervertretungen informieren die Öffentlichkeit bzw. ihre Mitglieder über Energiesparmaßnahmen. Hält die Stadt es für erforderlich, dies über die bisherigen eigenen Aktivitäten hinaus zu verstärken? Falls ja, was hat die Stadt hier geplant?

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 3.20
Abwasserwärmenutzung
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26460-22)
...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Potentialanalyse für die Nutzung von Abwasserwärmenutzung auf dem Dortmunder Stadtgebiet zu erstellen.
2. Neben der Potentialanalyse wird die Verwaltung gebeten, erste Überlegungen und Vorbereitungen zu treffen, wie die Nutzung von Abwasserwärme im Dortmunder Kanalnetz angegangen werden kann, um die Zeitspanne zwischen der Fertigstellung der Potentialanalyse und der Umsetzung der ersten Maßnahme zu verkürzen.
3. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie sich die Verwaltung zukünftig die Zusammenarbeit mit der Emschergenossenschaft bei der Abwasserwärmenutzung im Dortmunder Kanalnetz vorstellt.

Begründung
Die Nutzung und Erschließung von Potentialen zur Nutzung von Erneuerbaren Energien auf dem Dortmunder Stadtgebiet hat vor dem Hintergrund der aktuellen Energiekrise sowie den generellen Klimazielen für unsere Stadt eine besondere Bedeutung. Durch die Nutzung von Abwasserwärme kann langfristig eine sichere erneuerbare Energiequelle erschlossen werden, die im Vergleich zu fossilen Wärmequellen deutlich weniger CO2-Emissionen verursacht. In der Stellungnahme der Verwaltung zur Drucksachennummer 21380-21 „Wärme aus Erneuerbaren Energien“ wird mitgeteilt, dass für die Nutzung von Abwasserwärme auf dem Dortmunder Stadtgebiet Potentiale bestehen, diese aber zunächst geprüft werden müssen. So ist auch im Masterplan Energiezukunft (Drucksachennummer 23396-22) die Erstellung einer Potentialanalyse zur Abwasserwärmenutzung als ein möglicher nächster Schritt angedacht. Dies soll nun angegangen werden.

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION/Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 26460-22-E1):
...wir, Die FRAKTION Die PARTEI, bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

Beschluss:
1.1 Untersucht werden soll, inwiefern sich das Potenzial verändert, falls Dortmund als Schwammstadt 100% des Regenwasser versickern
lassen würde, statt es in die Kanalisation zu leiten.

Begründung:
Dass Regenwasser in den Boden gehört, statt in die Kanalisation, sollte mittlerweile bekannt sein. Der sehr zu begrüßende Antrag der SPD bietet Aussicht auf zusätzliche Anreize, Dortmund zur Schwammstadt umzubauen und das wertvolle Regenwasser dem Boden nicht weiter vorzuenthalten.

AKUSW, 30.11.2022:

Herr sB Wiesner bittet darum, den SPD-Antrag zunächst als eigebracht zu betrachten. Man warte noch auf die Beantwortung der Verwaltung auf eine Anfage aus April 2022, wonach die Abwassernutzung nochmal genauer untersucht werden sollte. Diese Beantwortung, welche auch dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur (AMIG) vorgelegt werden möge, würde man gerne mit in das weitere Verfahren nehmen wollen.

Herr sB Jääskeläinen begrüßt den Antrag der SPD und wirbt für den Prüfauftrag seiner Fraktion.

Herr Rm Weber führt an, dass seine Fraktion dem SPD.- Antrag zustimmen werde. Man erwarte allerdings, dass die Ergebnisse vor einer möglichen Umsetzung zunächst nur im AKUSW-vorgestellt werden. Den Antrag der FRAKTION/Die PARTEI werde man ablehnen, da man sich eine 100 %tige Abwasserversickerung nicht vorstellen könne.
Frau Rm Rudolf wirbt für den Antrag ihrer Fraktion und bittet um Zustimmung.

Herr Rm Nienhoff weist darauf hin, dass die Emscher-Genossenschaft in die Prüfung zu Punkt 1. des SPD-Antrags mit einbezogen werden sollte.

Herr Rm Gebel informiert darüber, dass die Emscher-Genossenschaft und der Lippeverband schon am Thema dran wären. Unabhängig davon sei es aber nicht verkehrt, wenn man dies an dieser Stelle mal bekräftigen könne.

Herr Rybicki erläutert, dass die Verwaltung gerne zu weiteren Kooperationspartnern und Anwendungsmöglichkeiten berichten werde.

Herr Wilde informiert darüber, dass das Thema „Energie“ ein wichtiger Baustein im Handlungsprogramm „Klima –Luft“ darstelle. Mit dem Klimanutzungsplan, welcher im kommenden Jahr aufgestellt werden soll, würde auch das Thema „ Nutzung von Abwasser“ eine entsprechende Rolle spielen. Vor diesem Hintergrund kämen die heutigen Anträge zum richtigen Zeitpunkt. Verwaltung werde demnach auch hierzu konzeptionell im nächsten Jahr eine entsprechende Lösung vorschlagen.

Herr Rm Dudde bittet darum, auch die durch Herrn Wiesner bereits erwähnte noch offene Anfrage im weiteren Prozess mit zu beantworten. Hierbei sei es darum gegangen, dass die Verwaltung prüfen möge, inwieweit das Modellprojekt zur Nutzung von Wärme aus Abwässern für städtische Liegenschaften beschleunigt werden könne.

Unter Berücksichtigung der Erläuterung der Verwaltung wird wie folgt zu den o.a. Anträgen abgestimmt:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem folgenden Prüfauftrag der FRAKTION/DIE PARTEI mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD) zu.

Untersucht werden soll, inwiefern sich das Potenzial verändert, falls Dortmund als Schwammstadt 100% des Regenwasser versickern lassen würde, statt es in die Kanalisation zu leiten.


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst zum o a. SPD-Antrag einstimmig folgenden Beschluss:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Potentialanalyse für die Nutzung von Abwasserwärmenutzung auf dem Dortmunder Stadtgebiet zu erstellen.
2. Neben der Potentialanalyse wird die Verwaltung gebeten, erste Überlegungen und Vorbereitungen zu treffen, wie die Nutzung von Abwasserwärme im Dortmunder Kanalnetz angegangen werden kann, um die Zeitspanne zwischen der Fertigstellung der Potentialanalyse und der Umsetzung der ersten Maßnahme zu verkürzen.
3. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie sich die Verwaltung zukünftig die Zusammenarbeit mit der Emschergenossenschaft bei der Abwasserwärmenutzung im Dortmunder Kanalnetz vorstellt.


Außerdem wird darum gebeten, zu folgender noch offenen Anfrage aus April 2022 ebenfalls im weiteren Prozess eine Beantwortung vorzulegen.

„Die Verwaltung möge prüfen, inwieweit das Modellprojekt zur Nutzung von Wärme aus Abwässern für städt .Liegenschaften beschleunigt werden kann.“

zu TOP 3.21
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26377-22)

AKUSW, 30.11.2022:


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
- den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund für das Jahr 2023 und
- den Wirtschaftsplan 2023 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen.
zu TOP 3.22
Sachstand Vierfachsporthalle Unionviertel
Stellungnahme der Verwaltung vom 09.11.2022
(Drucksache Nr.: 24675-22-E7)
...zur Vorlage „Sachstand Sporthalle Unionviertel“ (DS-Nr. 24675-22 ) wurden im Rahmen der
oben genannten Anträge Fragestellungen aufgeworfen, die ich wie folgt beantworte:

PKW-Stellplätze:
Die Verwaltung wird gebeten, denkbare Möglichkeiten zur Reduzierung der notwendigen
Stellplätze für die Vierfachsporthalle Unionviertel darzustellen und abzuwägen.

Im Rahmen der Ermittlung der erforderlichen Stellplätze wurde die Stellplatzsatzung zugrunde
gelegt und bereits aufgrund der Lage des Wettbewerbsgrundstücks und der guten Anbindung
an den ÖPNV um 30 Prozent gemindert.
Ein Großteil der Stellplätze, die bereits jetzt auf der Baufläche öffentlich-rechtlich mittels
Baulasten für die umliegenden Gebäude gesichert sind, müssen in die Maßnahme integriert
werden. Hierbei handelt es sich um 193 Stellplätze für die allein schon nahezu eine Tiefgaragenebene
benötigt wird.
Eine Abweichung von der Stellplatzsatzung im Zuge des aktuellen Bebauungsplanverfahrens
ist grundsätzlich möglich, hiervon wird aber seitens der Verwaltung aus funktionalen Gründen
abgeraten. Die Änderung des Schlüssels für die Besucherparkplätze auf 1 je 13 Besucher
(Stellplatzsatzung 1 je 10 Besucher) hätte zur Folge, dass für die Sporthalle nur 198 weitere
PKW-Stellplätze (unter Berücksichtigung der Minderungsmöglichkeiten) benötigt würden. Es
könnten zwar einzelne Stellplätze eingespart werden, aber aufgrund der verbleibenden Anzahl
von fast 400 Stellplätzen wird weiterhin eine zweigeschossige Tiefgarage erforderlich. Darüber
hinaus ist der Parkdruck im Projektumfeld bereits jetzt sehr hoch, dem könnte mit dem
Bau der zusätzlichen Stellplätze entgegengewirkt werden.
Eine Verlagerung der Baulasten auf umliegende Grundstücke wurde ebenfalls im Rahmen der
stattgefundenen Projektentwicklung geprüft. Da der Nachweis in einer Entfernung von 300
Metern zum begünstigten Bauvorhaben liegen muss, stehen im Umfeld entsprechende alternative
Flächen nicht zur Verfügung.
Eine Überschneidung mit den erforderlichen PKW Stellplätzen der Berufskollegs scheidet
darüber hinaus aufgrund der Nutzungszeiten der Kollegs aus. Auch im Abendbereich findet
Schulunterricht statt, von daher kann die Doppelnutzung nicht zugrunde gelegt werden. Zudem
ist die Stadt nicht Eigentümer der Berufskollegs. Hierbei handelt es sich um einen institutionellen
Eigentümer.
Die Verwaltung sieht daher zur Erhaltung der Funktionalität, die Notwendigkeit an den 450
PKW-Stellplätzen festzuhalten und rät von weiteren Minderungen ab.

Barrierefreiheit
1. Wird die Halle am Dortmunder U nach aktuellem Stand ein großes Para-Event im Bereich
Rollstuhlsport ausrichten können? Inwiefern hält die Halle hierfür den benötigten
Platz für die entsprechende Anzahl von Alltags- und Sportrollstühle sowie Umkleidekabinen,
Toiletten und Duschen etc. vor?

Im Rahmen der Wettbewerbsauslobung wurden die vorzusehenden Sportarten definiert. Dabei
wurde u.a. die Ausrichtung einer EM/WM im Para-Badminton als Bedarf formuliert. Die Dimensionierung und barrierefreie Gestaltung der Sanitärbereiche erfolgt auf dieser Grundlage.
Auch die Lagerung der Alltagsrollstühle im Veranstaltungsfall wird in den Nebenräumen berücksichtigt.
Eine dauerhafte Lagerung von Sportrollstühlen in den Geräteräumen ist nicht vorgesehen, da
die Sportrollstühle im Veranstaltungsfall mitgebracht werden.

2. Inwiefern wird die Umgebung der Vierfachsporthalle im Unionviertel begradigt, sodass
bei der Anreise zur Halle ein größeres Gefälle für Rollstuhlfahrer*innen ausgeschlossen
werden kann?
Das Wettbewerbsgrundstück berücksichtigt selbstverständlich die Anforderungen an die Barrierefreiheit.
Die Problematik des Gefälles im Umfeld, insbesondere entlang der Unionstraße, wurde bereits
beim Tiefbauamt platziert. Dort erfolgt im Rahmen der zukünftigen Jahresarbeitsplanung
eine Prüfung inwiefern Anpassungen erfolgen können.


3. Inwiefern wurden hinsichtlich der Barrierefreiheit die Bedarfe Hören und Sehen bei der
Planung der Halle im Vorfeld berücksichtigt?

Die Bedarfe „Hören und Sehen“ werden weitestgehend berücksichtigt. Eine detaillierte Ausgestaltung
erfolgt erst in den späteren Leistungsphasen. Im Vorfeld wurden bereits die Anforderungen
besprochen und sollen nun im wirtschaftlich vertretbaren Rahmen in die Planung
integriert werden.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.



4. Angelegenheiten des Vermessungs-und Katasteramtes

zu TOP 4.1
Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten,Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.01.2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26261-22)

AKUSW, 30.11.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den bisherigen Entgelttarif aus dem Jahr 2021 für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes der Stadt
Dortmund aufzuheben und den neuen Entgelttarif - Anlage 1 - ab dem 01.01.2023
anzuwenden.


5. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung

zu TOP 5.1
Sanierungsgebiet "Stadterneuerung Ortskern Huckarde"
hier: Beschluss der Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Stadterneuerung Ortskern Huckarde"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25700-22)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION/Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 25700-22-E1):

...wir, Die FRAKTION Die PARTEI, bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

Beschluss:
In einem aufsuchenden Beteiligungsverfahren soll die Bevölkerung in die Gestaltung ihres Stadtteils einbezogen werden.

Begründung:
Zu treffende Maßnahmen sollten die Akzeptanz der dort wohnenden Menschen finden. Dazu ist hilfreich, sie direkt in die Gestaltung einzubinden. Aufsuchende Beteiligungsverfahren binden Menschen aktiv ein, die sich sonst eher im Hintergrund halten.

AKUSW, 30.11.2022:

Der o. a. Antrag der FRAKTION/Die PARTEI wird mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Die FRAKTION/Die PARTEI) abgelehnt.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage beigefügten Satzung über
die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadterneuerung Ortskern Huckarde“.





zu TOP 5.2
IGA 2027 - Umsetzung der Maßnahme "Bahnbetriebswerk Mooskamp - Neubau Leichtbauhalle"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26190-22)
AKUSW, 30.11.2022:

Herr Rm Wiesener möchte wissen, ob es im DSW Konzern noch andere historische Sammlungen als Straßenbahnen, z.B. historische Kehrmaschinen, Müllwagen, Gaslampen etc, gebe, die dort untergebracht werden.

Herr Wilde teilt mit, dass er diese Frage weitergebe.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt im Zuge der Fortschreibung des InHK Huckarde-Nord und der IGA 2027 die Durchführung der Maßnahme „Bahnbetriebswerk Mooskamp – Neubau Leichtbauhalle“ mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 636.787,00 € für das Haushaltsjahr 2023.
2. beauftragt die Verwaltung mit der Bahnhof Mooskamp gGmbH einen Weiterleitungsvertrag abzuschließen.

Die Maßnahme „Bahnbetriebswerk Mooskamp – Neubau Leichtbauhalle“ wird mit Zuwendungen des Landes NRW gefördert. Die Förderung beträgt 445.751,00 € (70 % der zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 636.787,00 €). Somit ergibt sich ein städtischer Eigenanteil in Höhe von 191.036,00 € (30 % der zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 636.787,00 €).

Die Weiterleitung der Fördermittel im Rahmen der Maßnahme „Bahnbetriebswerk Mooskamp – Neubau Leichtbauhalle“ ist mit einer 20-jährigen Gegenleistungsverpflichtung verbunden. Für diesen Vorgang sind gem. § 44 II S. 2 KomHVO NRW im städtischen Haushalt Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) abzubilden. Die ratierliche Auflösung der RAP über den Zweckbindungszeitraum von 20 Jahren führt zu einer Belastung der Teilergebnisrechnung des FB 67.

Die Investition in das Eigentum Dritter, in Höhe von insgesamt 636.787,00 €, bedingt eine jährliche Nettobelastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 9.551,80 €.















6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen

zu TOP 6.1
Wohngeldnovelle zum 01.01.2023
Einrichtung von bis zu 32 Projekteinsätzen im Amt für Wohnen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26039-22)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) vom 24.11.2022:

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt hierzu folgende Stellungnahme des Personalrates vom 22.11.2022 vor:
„… Wohngeldnovelle zum 01.01.2023
hier: DS-Nr. 26039-22
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Fachausschuss wird in der Sitzung am 24.11.2022 die im Betreff genannte Vorlage beraten und die Ausführungen zur Kenntnis nehmen.
Die Leitung des Fachbereiches 64 führt aus, dass unter Berücksichtigung der geplanten Änderungen des Wohngeldgesetzes zur Aufgabenerledigung weiteres Personal erforderlich ist. Unter anderem sei beabsichtigt, Nachwuchskräfte dort einzusetzen. Hierbei denkt die Verwaltung in erster Linie an Nachwuchskräfte, die vorzeitig ihre Prüfung ablegen.
Gegen diese Vorgehensweise bestehen auch aus Sicht der Personalvertretung zunächst keine Bedenken. Leider muss der Personalrat erstaunt zur Kenntnis nehmen, dass die Nachwuchs-kräfte in Entgeltgruppe 8 TVöD-V eingruppiert werden und tarifwidrig nach einer sechsmonatigen Einarbeitungszeit die Zulage nach Entgeltgruppe 9a TVöD-V erhalten sollen.
Den Nachwuchskräften würde bei der Übertragung der entsprechenden Aufgabenstellung bereits nach einem Monat rückwirkend vom ersten Tage an die entsprechende Zulage zustehen.
Wir erlauben uns den Hinweis, dass eine derartige Vorgehensweise vom Personalrat nicht mitgetragen werden wird. Sofern den Personalrat eine entsprechende Mitbestimmungsvorlage erreichen würde, wird der Personalrat seine Zustimmung verweigern müssen. …“

Rm Waßmann (CDU) teilt mit, dass seine Fraktion noch Erläuterungsbedarf durch die Verwaltung habe. Man störe sich auch daran, dass es sich hier lediglich um eine Kenntnisnahme handele. Seiner Meinung nach müsse es sich hier um einen Ratsbeschluss handeln. Er bittet die Verwaltung um eine schriftliche Darstellung, warum hier lediglich eine Kenntnisnahme vorliegt, wenn noch Mittel zu budgetieren seien, die noch zu beraten sind. Weiterhin bittet er den Personalrat noch einmal um Erläuterung, wo dieser Probleme in der Vorlage sehe.

Rm Gebel (Die Linke+) wünscht sich ebenfalls noch eine Erläuterung des Personalrates in Bezug auf die vorliegende Stellungnahme.

Herr Schefers (Personalrat) erläutert die vorliegende Stellungnahme. Problematisch sei es, dass die Stellen mit 9a bewertet seien, aber die fertigen Nachwuchskräfte lediglich nach EG 8 bezahlt werden sollen. Die Zulage nach 9a müsse in diesem Fall bereits nach einem Monat rückwirkend gezahlt werden und nicht erst nach sechs Monaten.

Frau Hülsmann (FB 11) teilt mit, dass man sich innerhalb des Fachbereiches noch einmal abgestimmt habe. Man würde die fertigen Auszubildenden in Entgeltgruppe 8 eingruppieren und die Zulage nach 9a bereits ab dem ersten Monat zahlen. Weiterhin seien nach ihrem Kenntnisstand die Personalaufwendungen aus der Vorlage bereits in den Änderungslisten des Jahres 2023 eingefasst. Wenn über den Haushalt 2023 beraten wird, seien diese Stellen somit bereits aufgeführt.

Herr Waßmann bittet um Verschriftlichung der Ausführungen von Frau Hülsmann zum AFBL am 08.12.2022.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) nimmt die Stellungnahme des Personalrates zur Kenntnis.
Der APOD schiebt die Beratung über die Vorlage in die kommende Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) und bittet um eine schriftliche Darstellung zur Sitzung des AFBL am 08.12.2022.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schließt sich der Vorgehensweise des APOD an und leitet daher die Vorlage ebenfalls an den AFBL weiter.






zu TOP 6.2
Verkauf von Wohneinheiten und Immobilien durch die Vonovia SE
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25590-22-E1)

...zu der oben genannten Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

zu 2.: Auf der Arbeitsebene im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Digitalisierung ist nicht bekannt, dass große Wohnungsunternehmen planen
Immobilien oder Wohneinheiten im größeren Umfang im Dortmunder Stadtgebiet zu veräußern.
Die großen Wohnungsunternehmen der Arbeitsgemeinschaft der Dortmunder
Wohnungsunternehmen haben nicht die Absicht größere Wohnungsbestände zu
veräußern.

zu 4.: Sollten zukünftig Verkaufsangebote zu Wohnungsbeständen bekannt werden, muss im
Einzelfall geprüft werden, ob ein Erwerb durch die Stadt Dortmund oder durch
Unternehmen aus dem Stadtkonzern erfolgen kann.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


7. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 7.1
Geschwindigkeitsbegrenzungen zum Lärmschutz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22817-21)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt West vom 23.11.2022:

Bündnis90/Die Grünen fügen der Empfehlung folgendes hinzu:

„Zähneknirschend aus Angst, dass sonst gar nichts passiert, empfehlen die GRÜNEN jedoch mit folgenden Hinweisen:
Während umliegende Städte wie Lünen bereits im Jahr 2021 mutig die Umsetzung von Tempo 30 an Hauptstraßen für den Lärmschutz angegangen und umgesetzt haben, kommt Tempo 30 in Dortmund im Schneckentempo und Flickenteppich daher. Straßen mit sehr hoher schalltechnischer Erforderlichkeit wie die Möllerstr./Lindemannstr. und Teile der Rheinischen Str. sollen sogar erst 2025 mit der Tempo 30 Beschilderung und Anpassung der Ampelzeiten umgesetzt werden. Es scheint, dass hier der Verkehrsfluss wichtiger als die Gesundheit der Bürger*innen ist. Wie in der Vorlage vorgeschlagen, bedarf es hier schnellstens einer Reform des Nachtexpress-Konzeptes mit Anpassung der Fahrzeiten, damit ganztägig Tempo 30 zum Schutz der Bürger*innen eingeführt wird und auch in Bereichen wie der Rheinischen Str., in der momentan keine Geschwindigkeitsbeschränkung wegen der Stadtbahn vorgesehen ist, bewohnte Straßenzüge eine Lärmentlastung erfahren.
Es braucht politischen Willen die vorgelegte Umsetzungsplanung nicht bis 2026, sondern komplett noch innerhalb 2023 zu vollziehen – schließlich befinden sich noch weitere Straßenabschnitte in der Prüfung, die ebenfalls Geschwindigkeitsbeschränkungen benötigen“.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund den Beschluss laut Vorlage zu fassen.


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Ost vom 29.11.2022:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt einstimmig den nachfolgenden gemeinsamen Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion:

Anpassungen der Tabelle 1
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost möge beschließen,
dass dem Rat der Stadt Dortmund empfohlen wird den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern:
1. Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung von Geschwindigkeitsbeschränkungen entsprechend dem Ergebnis der Einzelfallprüfungen mit der Anpassung, dass in den Straßen Märkische Straße und Willem-van-Vloten-Straße zwischen Westfalendamm (B1) und Semerteichstraße die Geschwindigkeiten ganztägig auf 30 km/h reduziert werden und der in Tabelle 2 vorgeschlagenen Umsetzungsreihenfolge (Seite 7 der Vorlage).

Begründung:
Die in Anhang A tabellarisch dargestellten Einzelfallprüfergebnisse sind in der Spalte „Auswirkung ÖPNV“ nicht immer nachvollziehbar.
Konkret in den Straßen Märkische Straße und Willem-van-Vloten-Straße zwischen Westfalendamm (B1) und Semerteichstraße würde ein Nachtexpressbus unter Idealbedingungen ohne Stopps an Haltestellen oder Ampeln für die 1350 m lange Strecke bei Tempo 50 km/h 97,2 Sekunden benötigen und bei Tempo 30 km/h 162 Sekunden.
Die Differenz beträgt also gerade einmal 64,8 Sekunden!
Wird von den Idealbedingungen abgewichen, wie Halten an den Nachtexpress-haltestellen oder bei roten Ampeln, reduziert sich die Differenz, da bei Tempo 50 km/h die Bremsvorgänge früher eingeleitet werden müssen als bei Tempo 30 km/h.
Eine unverhältnismäßig starke Beeinträchtigung ist nicht erkenn- und nachvoll-ziehbar!
Des Weiteren ist es für Verkehrsteilnehmer*innen nicht nachvollziehbar warum auf der als eine Straße wahrgenommene Strecke (Faßstraße, Willem-van-Vloten-Straße, Märkische Straße) unterschiedliche Geschwindigkeitsregelungen gelten sollen.

Wir befürchten, dass auf der Strecke Willem-van-Vloten-Straße und Märkische Straße bei den vorgeschlagenen unterschiedlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Hörde kommende Verkehrsteilnehmer*innen besonders motiviert sein könnten, ab der Semerteichstraße lautstark die Geschwindigkeit zu erhöhen.
Auch jetzt ist nachts schon zu beobachten, dass die Märkische Straße, insbesondere in Richtung Norden, für kurze Ampelrennen genutzt wird. Besonders in den Sommermonaten, wo die Polizei am Phoenixsee und am Wall viel mit Rasern und Posern zu tun hat.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, nachstehenden geänderten Beschluss zu fassen:
Beschluss
1. Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung von Geschwindigkeitsbeschränkungen entsprechend dem Ergebnis der Einzelfallprüfungen mit der Anpassung, dass in den Straßen Märkische Straße und Willem-van-Vloten-Straße zwischen Westfalendamm (B1) und Semerteichstraße die Geschwindigkeiten ganztägig auf 30 km/h reduziert werden und der in Tabelle 2 vorgeschlagenen Umsetzungsreihenfolge (Seite 7 der Vorlage).
2. Der Rat der Stadt beschließt die Weiterführung der ausstehenden Einzelfallprüfungen entsprechend Tabelle B im Anhang.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 22817-21-E1):

...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

Die Verwaltung fordert die DSW21 auf, bei der nächsten turnusmäßigen Aktualisierung der ÖPNV-Fahrpläne die notwendige Geschwindigkeitsbegrenzung zum Lärmschutz auf Tempo 30 zu berücksichtigen und die Zeitpläne zur Gewährleistung der Anschlüsse entsprechend anzupassen, damit nicht streckenweise von Tempo 30 abgewichen wird.
Dies gilt insbesondere auch für das Nachtexpress-Netz.


Begründung:
In der Vorlage wird darauf verwiesen, dass für einige aus Lärmschutzgründen geeignete Straßenabschnitte keine Reduzierung auf Tempo vorgenommen werden soll, da z.B. Auswirkungen auf die Reisegeschwindigkeit und Anschlusssicherheit des ÖPNV zu befürchten sind. Auch bei den Nachtexpress-Bussen wurden einige Teilstücke aus diesen Gründen nicht für die Umstellung auf Tempo 30 empfohlen. Dabei sollte Lärmschutz gerade in den Nachtstunden besonders beachtet werden.
Die Fahrpläne der Busse werden regelmäßig angepasst. Mit einer Berücksichtigung von Tempo 30 bei der Anpassung der Fahrtzeiten kann so ermöglicht werden, auch die noch ausgesparten Teilstücke zeitnah in die Geschwindigkeitsreduzierung einzubeziehen.


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION/Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 22817-21-E2):
...wir, Die FRAKTION Die PARTEI, bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

Beschluss:
Die genannten Beschränkungen sollen ohne zeitliche Einschränkung gelten.


Begründung:
Gerade nachts sollte der Lärm reduziert werden. Die Ausnahme nach 24 Uhr lädt zum schnelleren Fahren ein, was nicht nur mehr Lärm, sondern auch mehr Verkehr bedeuten würde. Ohne zeitliche Einschränkung werden weniger Schilder benötigt und die Maßnahme vereinfacht.

Hierzu liegt vor Zusatz-Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.:22817-21-E3)

...die CDU-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:

Beschlussvorschlag

Die in der Beschlussvorlage „Geschwindigkeitsbegrenzungen zum Lärmschutz „ (Drucksache Nr.: 22817-21) auf Seite 7 in Tabelle 2 „Umsetzungsplanung“ genannten Maßnahmen werden wie folgt angepasst:


1. Nr. 1 „Kreuzstraße 1-29 zwischen Hohe Straße und Vinckeplatz“: Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 40 statt Tempo 30.
2. Nr. 4 „Vinckeplatz“: Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 40 statt Tempo 30.
3. Nr. 5 „Wittekindstraße“: Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 40 statt Tempo 30.
4. Nr. 12 „Märkische Straße und Willem-van-Vloten-Straße zwischen Westfalendamm (B1) und Semerteichstraße“: Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 40 statt Tempo 30.
5. Nr. 15 „Möllerstraße/ Lindemannstraße zwischen Rheinischer Straße und Wittekindstraße“: Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 40 statt Tempo 30.

AKUSW, 30.11.2022:

Nach ausführlicher Diskussion werden folgende Abstimmungsergebnisse erzielt:

Der o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der FRAKTION/Die PARTEI wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion DIE LINKE+ und Die FRAKTION/Die PARTEI) abgelehnt.

Der o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion FDP-Bürgerliste) sowie einer Enthaltung (Fraktion AfD) abgelehnt.

Man einigt sich darauf den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen als Prüfauftrag zu werten. Diesem wird mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) zugestimmt.

Herr Rm Frank gibt zu Protokoll, dass seine Fraktion die Vorlage empfehle, bis auf die auf Seite 7 in Tabelle 2 genannten Punkte Nr .1 „Kreuzstraße 1-29 zwischen Hohe Straße und Vinckeplatz“, „N.4 „Vinckeplatz“, Nr.5 „Wittekindstraße“, Nr.12 „Märkische Straße und Willem-van-Vloten-Straße zwischen Westfalendamm (B1) und Semerteichstraße „ und Nr.5 „Möllerstraße/Lindemannstraße“ zwischen Rheinischer Straße und Wittekindstraße“ . Diese lehne die CDU-Fraktion im AKUSW ab und empfehle sie entsprechend nicht zur Beschlussfassung.

Unter Berücksichtigung dieses Abstimmungsverhaltens der CDU-Fraktion sowie in Kenntnis der Empfehlungen aus den Bezirksvertretungen Innenstadt - West und Innenstadt-Ost empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung von Geschwindigkeitsbeschränkungen entsprechend dem Ergebnis der Einzelfallprüfungen und der in Tabelle 2 vorgeschlagenen Umsetzungsreihenfolge (Seite 7 der Vorlage).
2. Der Rat der Stadt beschließt die Weiterführung der ausstehenden Einzelfallprüfungen entsprechend Tabelle B im Anhang.
Prüfauftrag:
Die Verwaltung bittet die DSW21 um Prüfung, ob bei der nächsten turnusmäßigen Aktualisierung der ÖPNV-Fahrpläne die notwendige Geschwindigkeitsbegrenzung zum Lärmschutz auf Tempo 30 berücksichtigt und die Zeitpläne zur Gewährleistung der Anschlüsse entsprechend angepasst werden können, damit nicht streckenweise von Tempo 30 abgewichen wird.
Dies gilt insbesondere auch für das Nachtexpress-Netz.







zu TOP 7.2
Integration der Leistungen und Angebote des dlze in die Dortmund-App
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26486-22)
...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

Die Angebote und Leistungen des Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz (dlze) sollen in die Dortmund-App integriert werden.

Begründung
Das Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz (dlze) bietet als zentrale Anlaufstelle für die Dortmunder Bürger*innen Antworten bei allen Fragen zur Gebäudemodernisierung, zukunftsweisender Neubauten und des Energiesparens. Dazu gehören insbesondere Informationen zur Wärmedämmung, zur Nutzung Erneuerbarer Energien und zu Fördermöglichkeiten. Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Energiekrise steigt der Bedarf für weitere Maßnahmen zum Energiesparen und entsprechend auch der Bedarf für Beratungsleistungen. Daher sollen die Angebote und Leistungen des dlze auch in die Dortmund-App integriert werden, um den Bürger*innen einen (noch) einfacheren Zugang zu den Angeboten und Leistungen zu ermöglichen.

AKUSW, 30.11.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen wertet den o. a. Antrag der SPD-Fraktion als Prüfauftrag und fasst hierzu mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss:

Die Verwaltung möge prüfen, inwieweit Angebote und Leistungen des Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz (dlze) in die Dortmund-App integriert werden können.
Es wird darum gebeten, den entsprechenden Prüfbericht sowohl dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) als auch dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) vorzulegen.


8. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

zu TOP 8.1
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Aufhebung des Beschlusses vom 08.12.2021 zur Einleitung eines Verfahrens nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Herstellung der Erschließungsanlage - Untere Pekingstraße - und des Beschlusses zur Durchführung einer Bürgerinformation durch einen zweiwöchigen Planaushang
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25805-22)

AKUSW, 30.11.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Beschluss vom 08.12.2021 zur Einleitung eines Verfahrens nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Herstellung der Erschließungsanlage - Untere Pekingstraße - und den Beschluss zur Durchführung einer Bürgerinformation durch einen zweiwöchigen Planaushang aufzuheben.

Rechtsgrundlage:
§§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666 / SGV. NRW.2023





zu TOP 8.2
Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes Dortmund (FNP)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25687-22)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 23.11.2022:

Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde nimmt die Vorlage zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig die grundsätzliche Überarbeitung des Flächennutzungsplanes unter nachhaltigen Gesichtspunkten wie Biodiversität und Klimaschutz.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 29.11.2022:

Frau Lohse (Fraktionssprecherin B90/Die Grünen) möchte mit folgendem Zusatz empfehlen:

Die nächste Änderung sieht eine Umwidmung der Fläche an der Stockumer Straße/Bolmke in Landschaftsschutzgebiet vorsieht (die Fläche, die für den umziehenden Reiterhof vorgesehen war, was wieder verworfen wurde).


Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Neufassung des Flächennutzungsplans vom 01.08.2022 zur Kenntnis. Die Neufassung des Flächennutzungsplans enthält die Planzeichnung des seit 31.12.2004 wirksamen Flächennutzungsplans und alle seitdem bis zum Stand der Erfassung vom 31.07.2022 wirksam gewordenen Änderungen und Berichtigungen des Flächennutzungsplans einschließlich aktualisierter nachrichtlicher Übernahmen und Vermerke.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund, in der Fassung vom 01.08.2022 gemäß § 6 Abs. 6 BauGB, neu bekannt zu machen.

3. Die nächste Änderung sieht eine Umwidmung der Fläche an der Stockumer Straße/Bolmke in Landschaftsschutzgebiet vor.


AKUSW, 30.11.2022:

In Kenntnis der o. a. Empfehlungen empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Neufassung des Flächennutzungsplans vom 01.08.2022 zur Kenntnis. Die Neufassung des Flächennutzungsplans enthält die Planzeichnung des seit 31.12.2004 wirksamen Flächennutzungsplans und alle seitdem bis zum Stand der Erfassung vom 31.07.2022 wirksam gewordenen Änderungen und Berichtigungen des Flächennutzungsplans einschließlich aktualisierter nachrichtlicher Übernahmen und Vermerke.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund, in der Fassung vom 01.08.2022 gemäß § 6 Abs. 6 BauGB, neu bekannt zu machen.









zu TOP 8.3
Dortmunder Neubaustandard für klimagerechtes Bauen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ab 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25762-22)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION/Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 25762-22-E1):
...wir, Die FRAKTION Die PARTEI, bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

Beschluss:

Alle Gebäude sind als Plus-Energie-Gebäude auszuführen. Das betrifft Strom und Wärme. Es ist den Bauträgern überlassen, ob sie dazu auf Fernwärme, Wärmepumpen oder andere Quellen aus erneuerbaren Energien zurückgreifen. Ein Nutzungskonzept muss den vollständigen Betrieb über erneuerbare Energie sicherstellen.


Regenwasser soll vollständig auf dem Gelände versickern können.

Begründung:
Die Begründung der Verwaltung empfiehlt zwar „plusenergie“, der vorliegende Antrag ist allerdings nicht geeignet, dies umzusetzen. Mit diesem EA wird das Ziel konkretisiert, allerdings der Weg offener gestaltet.

Der zwingende Anschluss an Fernwärme bedeutet nicht nur erhebliche Kosten, sondern auch einen zusätzlichen Ausstoß an CO2. Bereits heute existieren gute Alternativen dazu, die in Zukunft an Zahl und Qualität zunehmen werden. Daher sollte ein Anreiz gegeben werden, moderne Technologie einzusetzen, statt ein System vorzuschreiben.


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 25762-22-E3):...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Änderungsantrags zur Vorlage:

Punkt 2.wird wie folgt geändert:

In allen Bebauungsplänen wird festgesetzt, dass auf den Dächern neuer Gebäude eine Solaranlage zu installieren ist. Bei Hauptgebäuden mit Flachdächern beträgt die Modulfläche mindestens 60% der Bruttodachfläche und bei allen weiteren Dachformen möglichst 60%, aber mindestens 30 % der Bruttodachfläche, je nach Ausrichtung. Ausnahmen werden unter bestimmten Bedingungen gewährt. Die Verpflichtung gilt nicht für Bestandsgebäude innerhalb des Bebauungsplanes. Wird gleichzeitig auch eine Dachbegrünung festgesetzt, ist beides miteinander zu kombinieren.

Punkt 3 wird wie folgt geändert:

Alle neuen Wohngebäude und Nichtwohngebäude müssen mindestens den aktuellen Standard des Effizienzhauses gemäß den Förderrichtlinien der Bundesförderung Effiziente Gebäude - BEG – erreichen (aktuell mindestens 40 NH).
Diese Verpflichtung wird ab 2023 in allen städtebaulichen Verträgen zum Bebauungsplan vereinbart, die noch nicht unterzeichnet wurden. Davon ausgenommen ist der geförderte Mietwohnungsbau, der gemäß den Wohnraumförderbestimmungen – WFB – des Landes NRW den Standard des Effizienzhauses 55 nach BEG einhalten muss.

Punkt 4 wird wie folgt geändert:

Neue Baugebiete, für die durch Bebauungspläne Planungsrecht geschaffen wird, werden grundsätzlich ohne fossile Energieträger geplant und/oder an angrenzende Fernwärmenetze angeschlossen. Ist ein Anschluss an die großen Fernwärmenetze aufgrund der Entfernung nicht wirtschaftlich, Vorrangig sind dezentrale Nahwärmeinseln/kalte Netze unter Berücksichtigung von regenerativen Quellen, z.B. Geothermie, zur Versorgung des Neubaugebietes aufzubauen. Zur Offenlegung des Bebauungsplanes wird ein entsprechendes Energiekonzept vorgelegt.

Punkt 5 wird wie folgt geändert:

Die geplanten Neubauquartiere:
- „westlich Wellinghofer Straße“ in Hörde (ehem. Feuerwache),
- Pleckenbrink in Wickede,
- Sckellstraße-Ost in der östlichen Innenstadt und
- ehemalige Erstaufnahmeeinrichtung –EAE – in Hacheney

sollen energiebilanziell klimaneutral hergestellt werden. Zur Herstellung der Bauwerke sollen mindestens die Vorgaben des Landesprogramms Klimaquartier erreicht werden. ganz oder zumindest teilweise im Sinne des Landesprogramms KlimaQuartier.NRW qualifiziert werden. Im geplanten Quartier Sckellstraße-Ost sollen zusätzlich innovative Ansätze im Umgang mit den Baustoffen bzw. der grauen Energie verfolgt werden, wie z.B. konkret der Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen, wozu auch Holz gehört.


AKUSW, 30.11.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit der gesamten Angelegenheit auf seine nächste Sitzung.

zu TOP 8.4
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 im Budget des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26055-22)

AKUSW, 30.11.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2022 gem. § 83 GO NRW in Verbindung mit § 37 Abs. 6 KomHVO NRW in der Teilergebnisrechnung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes in Höhe von 2.500.000,00 € vorbehaltlich der Rückstellungszuführung. Die Mehraufwendungen können durch das Dezernat 4 kompensiert werden.







zu TOP 8.5
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 245 – Am Gardenkamp - im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24158-22)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde vom 24.08.2022:

Der Berat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Das Vorhaben wird lediglich im Grundsatz begrüßt. Kritisch gesehen wird die geringe Nutzbarkeit des Baugrundstücks, die damit die Forderung flächensparenden Bauens konterkariert. Das gesamte Baugebiet war für Geschosswohnungsbau mit einer GFZ 1,2 vorgesehen, diese wird nun auf 1/3 Nutzbarkeit herabgestuft. Angesichts der dramatischen Klimaveränderung, zu der der Städtebau nicht unerheblich beigetragen hat, kann diese Entwicklung (weiter so, wie bisher) nicht unwidersprochen bleiben. Da es sich hier um eine Investorenplanung handelt, sind die Städtebaulichen Verträge so auszurichten, dass eine angemessene Höchstzahl an Wohnungen zur Schonung weiteren Flächen- und Landschaftsverbrauchs realisiert wird. Die Planung ist daher zu überarbeiten.

Folgende Anregungen sollten im weiteren Verfahren Beachtung finden:

Eine auf Nachhaltigkeit und Suffizienz ausgerichtete Planung darf die Belange des Klimaschutzes nicht dem Markt überlassen. Durch den Abschluss städtebaulicher Verträge kann gewährleistet werden,


· dass nachhaltige energiesparende Baustoffe (Holz) und Verfahren zum Einsatz kommen,

· dass zur Energieversorgung keine fossilen Brennstoffe zum Einsatz kommen,

· dass KfW40-Standards erreicht werden,

· dass durch PVA der Anteil an regenerativer Energieversorgung und Autarkiegrad erhöht werden kann,

· dass durch Grauwassernutzung die Ressource Wasser geschont werden kann.


Zudem sollte im Rahmen der Umsetzung in den Neubauten ein Einbau von Nisthilfen für Vögel und Fledermäuse vorgesehen werden.



-53-


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 30.08.2022:

Statement eines Anwohners aus der Einwohnerfragestunde:

Als der Bebauungsplan offen auslag, haben die Anwohner dazu Stellung bezogen und auch bereits die Stellungnahme des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes erhalten.

Diese sind enttäuscht und entsetzt darüber, dass das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt den aktuellen Bebauungsplan nicht umsetzt und dieser auch seit 20 Jahren nie umgesetzt wurde.

Laut diesem Plan sollten auf der freien Fläche 4 Stellplätze und ein Kinderspielplatz errichtet werden. Es stößt auf Unverständnis, dass es hier möglich ist, den aktuellen Bebauungsplan nicht einzuhalten und somit die eigentlich verplante Fläche als Bauland angeboten wird. Hätte sich der Bauträger an den Bebauungsplan gehalten, gäbe es diese freie Fläche nicht.

Außerdem handelt es sich um ein sowieso schon enges Wohngebiet und bis vor 3 Jahren wäre eine zusätzliche Bebauung unzulässig gewesen aufgrund zu hoher Baulast. Da nun aber das Baurecht geändert wurde, ist durch die Nachverdichtung ein Neubau möglich. Rein rechtlich ist dies also in Ordnung und nichts zu machen.
Ein Kinderspielplatz wurde im angrenzenden Wohngebiet durch eine Bürgerinitiative und mit Hilfe der Sparkasse errichtet.

Die Anwohner sind gegen die Baumaßnahme, da die Bebauung zu Lasten der Anwohner geht und hier eine Wertminderung des Eigentums zu befürchten ist.

Dr. Brunsing (B90/Die Grünen) erklärt, die Flächen sind eng bebaut. Er kritisiert den Bauträger ob seines Verhaltens was den Spielplatz angeht. Er möchte die Fläche so belassen und durch eine Nichtempfehlung eine Bremse im Verfahren „einbauen“ und ein Zeichen Richtung Rat setzen.

Herr Demtröder (Fraktionssprecher SPD) wird dies mit seiner Fraktion mittragen und den weiteren Gremien mitgeben, dass im Falle einer Beschlussfassung im Sinne des Bauträgers diesem mit gegeben wird, die aktuelle Spielplatzfläche unter Beteiligung der Anwohner zu einer Begegnungsfläche herzurichten.

Auch Herr Preuss (Fraktionssprecher CDU) erklärt für die CDU-Fraktion, die Vorlage im Sinne der Anwohner nicht zu empfehlen.

Die Bezirksvertretung Hombruch lehnt die Vorlage ab und nimmt das Statement des Anwohners aus der Einwohnerfragestunde mit zu Protokoll.

Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Beschluss laut Vorlage nicht zu fassen.

AKUSW, 07.09.2022:

Frau Rm Neumann-Lieven schlägt vor, die Angelegenheit nochmal an die BV Hombruch zu überweisen mit dem Auftrag, ein Gespräch mit dem Investor zu führen und eine Lösung zu erarbeiten.
Es gehe um eine „Aufhübschung“ des Spielplatzes, die der Investor in Aussicht gestellt habe. Vielleicht könne in diesem Gespräch aber auch für das Gebäude noch eine Lösung gefunden werden, mit der die Hombrucher leben könnten.

Diesem Vorschlag folgend überweist der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung die Angelegenheit an die Bezirksvertretung Hombruch und vertagt die Angelegenheit auf seine nächste Sitzung.

AKUSW, 19.10.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Angelegenheit auf seine nächste Sitzung, da die BV Hombruch noch keine Gelegenheit dazu hatte, die entsprechenden Gespräche mit dem Investor zu führen.



Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 29.11.2022:

Die ablehnende Empfehlung an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hatte dieser an die Bezirksvertretung Hombruch
Zurückverwiesen mit der Bitte, strittige Fragen mit dem Investor zu klären.

Dieses Gespräch fand am 03.11.2022 mit Vertretern der Bezirksvertretung Hombruch und dem Bauträger statt.

Zur Klärung offener Fragen zum Bebauungsplan bat die Bezirksvertretung Hombruch im Nachgang um eine Berichterstattung der Verwaltung in der beschlussfassenden Sitzung:




Berichterstattung durch Stadtplanungs- und Bauordnungsamt

Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan von 1997 wurde von Geschosswohnungsbau ausgegangen mit der Zweckbestimmung Kinderspielplatz.

Nach Landesbauordnung müssen dann für Kinder Spielmöglichkeiten geschaffen werden an zentraler Stelle (nicht öffentlich, gebunden an das Projekt).

Der Bauträger hat aber dann Einfamilienhäuser (Reihenhäuser) realisiert, nach Landesbauordnung war dann ein Spielplatz nicht vorgeschrieben.

Die Entstehung des Spielplatzes auf öffentlicher Fläche durch Eigeninitiative der Anwohner war nie Verpflichtung des Bauträgers. Diese wäre nur durch die Errichtung von Geschossbauwerken entstanden.

Der Bauträger hat freiwillig ein Spielgerät auf dem nun öffentlichen Spielplatz finanziert.

Ein Fehlverhalten des Bauträgers ist aus Sicht der Planungsverwaltung nicht festzustellen.

Beratung

Herr Preuss (Fraktionssprecher CDU) fragt nach, welche Bauweise (doch Geschossbauweise?) nun geplant sei und ob bei Mehrgeschossigkeit nicht doch wieder ein Spielplatz verpflichtend sei?

Antwort: Die Wohneinheiten sind beschränkt. Für 2 neue Wohneinheiten muss kein Spielplatz nachgewiesen werden.

Frau Lohse (Fraktionssprecherin B90/Die Grünen) fragt nach, ob bei Umwidmung von Geschossbauweise auf Einfamilienhäuser der Bebauungsplan geändert werden muss

Antwort: Es handelt sich um einen Angebotsbebauungsplan. Dies lässt dem Bauträger offen, welche Bauweise er realisiert. Je nachdem welche Bauweise er dann realisiert, entsteht dann ggfls. die Verpflichtung für einen Spielplatz.

Frau Lotz (Fraktion B90/Die Grünen) möchte wissen, ob der öffentliche realisierte Spielplatz bestehen bleibt.

Antwort: Ja. Der Spielplatz der Stadt Dortmund ist dauerhaft gesichert.

Herr Dumont (CDU-Fraktion) fragt nach der Anzahl der Parkplätze.

Antwort: 4-5 Parkplätze


Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Berichterstattung dankend zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei 5 Enthaltungen (B90/Die Grünen) den Beschluss laut Vorlage zu fassen.


AKUSW, 30.11.2022:

In Kenntnis der Empfehlung der BV Hombruch vom 29.11.2022 empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltungen (Fraktion B‘90/Die Grünen) folgenden Beschluss zu fassen:


I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten ersten Beteiligung der Öffentlichkeit geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 8 in Verbindung mit Anlage 3 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 9 in Verbindung mit Anlage 4 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 BauGB

III. Der Rat der Stadt beschließt, den räumlichen Geltungsbereich für den unter den Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich zu erweitern.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 i.V.m. § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 GO NRW

IV. Der Rat der Stadt stimmt dem modifizierten Entwurf des Bebauungsplanes und dem Entwurf der Begründung vom 23.06.2022 zu und beschließt die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit.
Rechtsgrundlage:
§ 3Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).

V. Der Rat der Stadt beschließt, den Entwurf des Bebauungsplans Hom 245, Änderung Nr. 2 einschließlich Begründung im Falle einer Änderung oder Ergänzung des Entwurfs nach der öffentlichen Auslegung unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 3 S. 1-3 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen bzw. eine eingeschränkte Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen, sofern die Änderung oder Ergänzung nicht die Grundzüge der Planung des Entwurfs berührt.

Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 3 BauGB






zu TOP 8.6
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 282 - nördlich Sommerbergweg -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25697-22)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 23.11.2022:

Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde spricht sich wegen der deutlich geänderten Rahmenbedingungen einstimmig gegen eine weitere Verfolgung der Planung aus.

Begründung:
- Die Bevölkerungszahl in DO ist entgegen der Aussage in der Begründung zum BPlan in den letzten 3 Jahren gesunken. Die neueste Landesprognose geht von weiteren Verlusten aus. Der Wohnungsbedarf ist entsprechend anzugleichen.
- Der 5. Regionale Wohnungsmarktbericht 2021 der Ruhrgebietsstädte und des RVR geht von einem Überhang von 1-Familienausgrundstücken bereits ab dem Jahr 2040 aus.
- Das Plangebiet ist wichtiges Kaltluftentstehungsgebiet, das bei einer Bebauung diese Funktion verlieren würde.
- Der Flächenverbrauch für überwiegend 1-Familienhäuser z.T. freistehend, ist überproportional hoch.
- Die Belange des Bodenschutzes - der Boden wird in diesem Bereich als besonders hochwertig angesehen - sind bei einer Bebauung nicht gewährleistet.
- Die externen Ausgleichsflächen liegen >10km entfernt in Kirchderne und sind damit lokal völlig unbedeutend.
- In der AP sind die Auswirkungen nicht konkretisiert/quantifiziert, ebenso wie die Kompensationsmaßnahmen.

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION/Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 25697-22-E1):

...wir, Die FRAKTION Die PARTEI, bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

Beschluss:
a) Als Standard soll statt „Effizienzhaus 40 NH“ das Plus-Energie-Haus vorgeschrieben werden.


b) Sämtliches Oberflächenwasser muss auf dem Grundstück versickern können.

c) Den Empfehlungen der Naturschutz- und Wasserbehörden soll vollumfänglich Folge geleistet werden.

d) Es ist ein Standort für Container vorzusehen.

Begründung:
a) Der aktuelle Entwurf trägt nicht zur Klimaneutralität bei und ist daher nicht zeitgemäß. Nur wenn wirklich konsequent alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, ist das Ziel der Klimaneutralität erreichbar. Es ist nicht zu erkennen, warum das Mögliche nicht als Standard gefordert wird.

b) Regenwasser gehört in den Boden, nicht in die Kanalisation. Verpflichtend und vollständig und nicht nur nach Möglichkeit.

c) Es wird nicht erklärt, warum von den Empfehlungen abgewichen wird. Ohne triftigen Grund sollte dies nicht geschehen. Da ein Grund nicht angeführt ist, müssen die Empfehlungen vollumfänglich umgesetzt werden.

d) Die EDG scheint die Bedürfnisse der Menschen dort nicht ausreichend zu kennen. Wenn die Menschen vor Ort anzeigen, dass sie Container benötigen, sollte dem Folge geleistet werden.


AKUSW, 30.11.2022:

Herr Rm Wiesner führt an, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde. Die dort ausgewiesen Fläche würde man grundsätzlich gerne intensiver bebauen wollen. Da man aber hier sehe, dass diese Fläche nicht hinreichend ausgenutzt werde, lehne man dieses Vorhaben ab.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o.a. Antrag der FRAKTION/Die PARTEI mehrheitlich, bei einer Gegenstimmen (Die FRAKTION/Die PARTEI) ab.

In Kenntnis der Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Die FRAKTION/Die PARTEI) folgenden Beschluss zu fassen:


I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Auswertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplans Hö 282 geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 8 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 6 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 13a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1)

II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplans Hö 282 - nördlich Sommerbergweg - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 9.1 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 7 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 13a BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB

III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung (Scoping) der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplans Hö 282 - nördlich Sommerbergweg - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 9.2 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 8 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 BauGB

IV. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplans Hö 282 - nördlich Sommerbergweg - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 9.3 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 9 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 BauGB

V. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit) des Entwurfs des Bebauungsplans Hö 282 - nördlich Sommerbergweg - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 11 und in der beigefügten Anlage 10 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB

VI. Der Rat hat das Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 12 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB

VII. Der Rat der Stadt beschließt, die, wie in Ziffer 13 dieser Beschlussvorlage dargestellt, redaktionell angepasste Begründung vom30.08.2022 dem Bebauungsplan Hö 282 - nördlich Sommerbergweg - beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB
VIII. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hö 282 - nördlich Sommerbergweg - für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe g der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NRW 2023)


















zu TOP 8.7
Bauleitplanung: 78. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper -
hier:
I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
II. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
III. Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
IV. Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit
V. Ergebnisse des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens
VI. Feststellungsbeschluss der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes
VII. Beifügung der aktualisierten und modifizierten Begründung
VIII.Satzungsbeschluss der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper -
IX. Städtebaulicher Vertrag
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25290-22)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 23.11.2022:

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, der Vorlage nicht zu folgen.
Begründung:
Logistik- und Distributionsbetriebe sind bekanntlich sehr flächenextensiv. Im Städtebaulichen Vertrag sollte daher eine bindende Regelung über die Anzahl der zu schaffenden Arbeitsplätze bzw. die Mindestarbeitsplatzdichte/ha getroffen werden.
Mit Grund und Boden soll sparsam umgegangen werden; dabei hilft die Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen (§ 1a (2) BauGB). Das knappe Gut des unvermehrbaren Bodens sollte durch restriktive Vereinbarungen in den Städtebaulichen Verträgen und angemessene Bepreisung vor sorglosem Verbrauch (Verschwendung) geschützt werden. Insbesondere ist durch stärkere, höhere vertikale Stapelung von Gütern und Kfz und die Verlagerung von Produktion in höhere Ebenen der Flächenverbrauch zu reduzieren.
Der BPlan setzt auf überwiegenden LKW-Anlieferungsbetrieb. Ein Gleisanschluss ist nur als Freihaltefläche vorgesehen. Im Städtebaulichen Vertrag sollte eine Verpflichtung zum Bau und Betrieb des Gleisanschlusses begründet werden.
Die ÖPNV-Anbindung ist verbesserungsbedürftig durch Erhöhung der nur 60-min.-Frequenzen. Angebote erzeugen auch Nachfrage!
Die Überschreitung der GRZ von 0,8 auf 0,9 (fast Vollversiegelung) ist i.S. von Klimaresilienz kontraproduktiv und erlaubt die ungehinderte Realisierung von Verkehrsflächen, insbes. Stellplätzen. Durch den Bau von Parkhäusern oder Parkpaletten können der Flächenverbrauch und die Versiegelung eingeschränkt werden. Der BPlan und der Städtebauliche Vertrag sollten entsprechende Festsetzungen enthalten.
Es ist im Städtebaulichen Vertrag die Verpflichtung für zügige Umstellung der Schwerverkehre auf e-Mobilität oder H2-Mobilität zu begründen.
Bodenmarktpolitische Instrumente sollten i.S. einer nachhaltig klimagerechten und dem Gemeinwohl zuträglichen Wirtschaftspolitik verstärkt eingesetzt werden. Im Städtebaulichen Vertrag sollten daher Wiederkaufs- und/oder Vorkaufsrechte zugunsten der Stadt begründet werden, um eine Neubelegung besser steuern zu können. Im Wiederverkaufsfall sollte verstärkt das Erbbaurecht angewandt werden.
Der Verweis auf fehlende Kompensationspflicht für die zu tätigenden Eingriffe, insbesondere der Waldrodungen, geht an der Anregung vorbei, zur Sicherung bestehender Biotope weitergehende Festsetzungen zu treffen.
Die Begrünung des „Grünen Mantels“ beschränkt sich auf die mit Biotopschutz, Immissionsschutz und Anbauverbote belegten Flächen. Ein konstruktiver Beitrag im Sinne von Klimaresilienz, Biotopvernetzung, Klimaschutz, Erholungsfunktion ist nicht zu erkennen
Die Ausgleichsflächen für die entfallenden Brutbereiche des Flussregenpfeifers sind nicht gut geeignet.
Der Quellbereich des Nierhaussiepens darf durch den Bau des RRB nicht beeinträchtigt werde (Schutz gem. §30 BNatSchG)
Es sollten bei der Außenbeleuchtung nur Leuchtmittel warmweiß, 3000K, zu Anwendung kommen. Abstrahlung nur auf notwendig zu beleuchtende Flächen.
Angesichts der starken Lärmbelastung und Überschreitung der Richtpegel der DIN18005 ist zur Abmilderung des Verkehrslärms sog. Flüsterasphalt aufzubringen. Zur Vermeidung weiterer Überhitzungen sollte dieser in heller Farbe zur Ausführung kommen. Zur Verbesserung des Wasserhaushaltes ist Drainasphalt zu verwenden. Festlegungen im Städtebaulichen Vertrag.
Gemengelagen sind eigentlich städtebauliche Fehlentwicklungen, die zu beseitigen sind. Die Zurückweisung der Bedenken des Regierungspräsidenten ist unangemessen und kann zu einem Abwägungsdefizit führen. Der Plan könnte von OVG gekippt werden.

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION/Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 25290-22-E1):

...wir, Die FRAKTION Die PARTEI, bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

Beschluss:
Der Beschlussvorschlag wird in einen Prüfauftrag umgewandelt, wie ein Gewerbegebiet vor dem Hintergrund der Klima- und Energiekrise zu entwickeln ist.

In die Prüfung soll der Klimabeirat einbezogen werden.

Weiterhin soll ein Format gefunden werden, in dem die entsprechenden Gremien von Castrop-Rauxel direkt und gemeinsam eine Fläche und die Zusammenarbeit entwickeln.

Dabei sollen vordergründig folgende Aspekte berücksichtigt werden:

- Vorgaben für vollständige Vermeidung von fossilen Brennstoffen durch Anwendung des aktuell Verfügbaren und Machbaren

- Vorgaben für die vollständige Versickerung von Oberflächenwasser

- Vorgaben für den Naturschutz (siehe auch die Einwände der unteren Naturschutzbehörde)

- Vorgaben für die nachhaltige Entwicklung der Fläche als kombinierten Lebens- und Erholungsraum

- Vorgaben für die engere Verbindung von Dortmund und Castrop-Rauxel durch Entwicklung des ÖPNV

- Vorgaben für die Förderung der Verkehrswende

- Aspekte, die Klimabeirat, untere Naturschutzbehörde und gemeinsames Planungsgremium noch wichtig finden.

Begründung:

Es handelt sich hier um eine äußerst attraktive Fläche zwischen zwei Städten, mit der Möglichkeit zum Anschluss an drei Autobahnen, Bahnlinien und den Rhein-Herne Kanal. Diese Fläche darf nicht einfach billig verramscht werden, wie es die aktuelle Vorlage vorsieht.

Die Attraktivität der Fläche erlaubt es durchaus, hier nicht nur hohe, sondern höchste Standards anzusetzen. Daher darf man in die Entwicklung durchaus mehr Mühe stecken, als „Für Dortmund reicht’s“ oder „Woanders is auch scheiße“.

Hierzu liegt vor Zusatz- /Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 25290-22-E3):

...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:

I. Die Verwaltung wird beauftragt, in den städtebaulichen Vertrag folgende Punkte aufzunehmen:
1. Der Erwerb der Gleistrasse von Uniper zwischen dem B-Plan-Bereich und dem Bahnhof Oestrich/Nette soll durch den Vorhabenträger erfolgen und der Nachweis der Machbarkeit des Gleisanschlusses erbracht werden. Es soll eine Verpflichtung zur Umsetzung bestehen, wenn ein Mieter diesen Gleisanschluss benötigt.
2. Eine Verpflichtung zum Waldersatz von mindestens 50% soll festgelegt werden, um die Verluste aus der Sanierung zu kompensieren.

3. Die Gebäudefassaden und der Asphalt sollen in hellen Farbtönen gestaltet werden, um eine Aufheizung zu verringern. Es besteht eine Verpflichtung zur Abstimmung eines Farbkonzeptes.
4. Eine Befreiung von der Festsetzung der Dachbegrünung soll künftig nicht in Aussicht gestellt werden. Ziel ist es eine vollständige Umsetzung der Dachbegrünung zu erreichen.

II. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob gemäß dem vom AKUSW erteilten Prüfauftrag zur Drucksache 25911-22 „Wasserstofferzeugung und –nutzung in Gewerbegebieten“, auf der Fläche des Bebauungsplans eine dezentrale Produktion und Speicherung von grünem Wasserstoff sowie der direkten örtlichen Verwendung zur Wärmeerzeugung erfolgen kann.


AKUSW, 30.11.2022:

Nach ausführlicher Diskussion werden folgende Abstimmungsergebnisse erzielt:

Der o.a Zusatz-/Ergänzungsantrag der FRAKTION/Die PARTEI wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Die FRAKTION /DIE PARTEI sowie Fraktion DIE LINKE+) und Enthaltungen (Fraktion B‘90/Die Grünen) abgelehnt.

Man einigt sich einstimmig darauf, den o.a. Zusatz-Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion als Prüfauftrag an die Verwaltung zu werten.

In Kenntnis der Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Fraktion DIE LINKE+ sowie Die FRAKTION /Die PARTEI) folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die Stellungnahmen aus dem frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 78. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) sowie zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage in Verbindung mit den Anlagen 10a und 10b dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S 3634/FNA 213-1), § 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 SGV. NRW 2023).

II. hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur 78. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplan Mg 116 - Kraftwerk Knepper - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 6 in Verbindung mit Anlagen 10c und 10d dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB; § 41 Abs. 1 GO NRW

III. hat die Stellungnahmen aus dem verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 78. Änderung Flächennutzungsplanes (FNP) sowie der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage in Verbindung mit den Anlagen 11 a und 11b dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 i.V.m § 8 Abs. 3 BauGB; § 41 Abs. 1 GO NRW
IV. hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit zur 78. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplan Mg 116 - Kraftwerk Knepper - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 7 in Verbindung mit den Anlagen 11c, 11d und 11e dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB; § 41 Abs. 1 GO NRW

V. hat die Stellungnahmen aus dem eingeschränkten Beteiligungsverfahren geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 8.1 dieser Beschlussvorlage in Verbindung mit der Anlage 12 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4a i.V.m § 8 Abs. 3 BauGB; § 41 Abs. 1 GO NRW

VI. beschließt, die 78. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich mit der Begründung vom 16.09.2022 und stellt diese Änderung fest.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 8 BauGB

VII. beschließt, der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper - die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 16.09.2022 mit den unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Anpassungen beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i.V.m. § 41 Abs. 1 GO NRW

VIII. beschließt die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - Kraftwerk Knepper - mit dem unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich, mit dem durch Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 17.02.2022 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Anpassungen,
als Satzung.


Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IX. beschließt, dem städtebaulichen Vertrages (Punkt 10 i.V.m. Anlage 13 dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung auf dieser Grundlage den städtebaulichen Vertrag abzuschließen.

Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB § 41 Abs. 1 GO NRW



zu TOP 8.8
Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 245 - südliche Gartenstadt -
hier: Beschluss über die erneute Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre zum Bebauungsplan In O 245 - südliche Gartenstadt -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26226-22)

AKUSW, 30.11.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf über die zweite Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungssperre vom 26.06.2020 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich (zugleich Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes In O 245 - südliche Gartenstadt -) um ein weiteres Jahr bis zum 12.03.2024.

Rechtsgrundlagen
§§ 14 Abs. 1, § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, FNA 213-1) i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).








zu TOP 8.9
Mitgliedschaft der Stadt Dortmund im Verein "building SMART Deutschland e.V."
Empfehlung
Die Druckstücke erhalten Sie mit dem Nachversand
(Drucksache Nr.: 26020-22)

AKUSW, 30.11.2022:


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Die FRAKTION/Die PARTEI) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschließt den Beitritt der Stadt Dortmund zum Verein „building SMART Deutschland e. V.“ mit jährlichen Gesamtaufwendungen in Höhe von 500,00 € ab dem Haushaltsjahr 2023 in der Teilergebnisrechnung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes.


zu TOP 8.10
Information an den Fachausschuss (AKUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 3. Quartal 2022 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26038-22)


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.




zu TOP 8.11
Entwicklung ehemalige Kokerei Kaiserstuhl
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26458-22)

...im Jahr 2008 wurde ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan InN 224 zum Zweck der Nachnutzung der Fläche der Kokerei Kaiserstuhl auf der Westfalenhütte gefasst. Zum Satzungsbeschluss ist es bisher nicht gekommen. Mit der mittelfristig geplanten Erschließung durch die Nordspange besteht nun die Möglichkeit, die Nachnutzug dieser Fläche weiter zu konkretisieren.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN im AKUSW die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie sind die zeitlichen Planungen der Stadt bezüglich der Aufstellung des B-Plans
InN 224 und dessen Umsetzung?


2. Sollte die Fläche aus Sicht der Planungsverwaltung weiterhin vorrangig für Logistik
entwickelt werden oder haben sich diese Pläne seit 2008 verändert?


3. Bestehen Hinderungsgründe, die eine Ansiedelung produzierender Industriebe-
triebe auf der Fläche erschweren könnten?


4. Ist ein Erwerb der Flächen von der RAG durch die Stadt zur weiteren Vermarktung
vorgesehen bzw. möglich?



Begründung:
Im Rahmenplan von 2008 war für die rund 23 ha Fläche der ehemalige Kokerei Kaiserstuhl vorrangig die Ansiedlung von Logistikunternehmen geplant. In den letzten Jahren wurden im Stadtgebiet bereits viele Flächen für Logistik neu erschlossen, weitere Logistik soll nicht mehr angesiedelt werden. Bei der Kaiserstuhl-Fläche handelt es sich um die größte verbleibende Reservefläche der Stadt. Die Verfügbarkeit weiterer Flächen ist laut Eignungsuntersuchung von Wirtschaftsflächen (Drucksache Nr.: 25130-22) im gesamten Stadtgebiet stark begrenzt. Daher sollte die Nutzung der verbleibenden Flächen nochmal stärker abgewogen werden als in der Vergangenheit.


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 8.12
Gebühren Bewohner*innenparken
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26488-22)
Dieser TOP wurde von der Fraktion B‘90/Die Grünen zurückgezogen.


9. Anfragen

zu TOP 9.1
Baumhöhe und Solaranlangen
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 25609-22-E1)

zur o.a. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung.
An der Erstellung dieser Ausarbeitung waren die Fachbereiche Grünflächenamt sowie Stadtplanungs- und Bauordnungsamt unter Einbezug des Umweltamtes beteiligt.
In Neubaugebieten werden oftmals Solaranlagen zwingend vorgeschrieben. Auch im Bestandsbaubereich gibt es vielfach Solaranlangen. Gleichzeitig gibt es vielfach Bestrebungen, den Baumbestand im Stadtgebiet zu erhöhen. Solaranlagen laufen jedoch nicht optimal, sofern sie durch Bäume oder Häuser verschattet werden.

Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet daher die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Nach welchen Kriterien wird und wurde in Baugebieten der Baumbestand geplant und ausgewählt?

In den Bebauungsplänen für neue Baugebiete werden größtenteils Baumpflanzungen an Straßen und auf Stellplatzanlagen festgesetzt. Auf privatem Grün werden nur Baumpflanzungen festgesetzt, wenn die klimatische Situation dies erfordert, wie z.B. im innerstädtischen Bebauungsplangebiet InO 225 Kronprinzenviertel. Das klimatische Gutachten hatte hier aufgezeigt, dass sich die Innenhöfe aufheizen können und dass Baumpflanzungen dem entgegenwirken.
Konkrete Standorte für Baumpflanzungen sind in den seltensten Fällen räumlich fixiert, vielmehr wird textlich festgesetzt, wie viele Bäume zu pflanzen sind (z.B. in Abhängigkeit von der Anzahl der Stellplätze). Die konkrete Ausgestaltung des Straßenraumes bzw. der Stellplatzanlagen obliegt bei Angebotsbebauungsplänen der späteren Ausbauplanung.
Im Bebauungsplan wird aber vorgegeben, ob ein groß- oder kleinkroniger Baum gepflanzt werden muss.
Die Wahl der Baumart obliegt für den öffentlichen Straßenraum dem zuständigen Grünflächenamt. Vorhandene Solaranlagen beeinflussen die Wahl der zu pflanzenden Bäume jedoch nicht. Bei der Wahl der Baumart für die jeweiligen Standorte spielen andere Kriterien eine Rolle.
Auf den privaten Grundstücksflächen sind die Eigentümer frei in ihrer Entscheidung, ob sie Bäume in ihrem Garten pflanzen. Hier regelt das Nachbarschaftsgesetz die Abstände der Baumpflanzungen zur Grundstücksgrenze.
Darüber hinaus wird den Bebauungsplänen jeweils eine Pflanzenauswahlliste beigefügt. Diese Liste wurde aktuell ergänzt durch eine Auswahl an Zukunftsbäumen/Klimabäumen, die mit den besonderen Anforderungen der letzten Jahre im Hinblick auf Trockenheit und kühle Winter gut zurechtkommen.

2. Wurde bisher dabei berücksichtigt, wo Solaranlagen vorhanden sind und pflichtig aufgestellt werden müssen (beispielsweise, weil der Bebauungsplan bestimmte KFW-Stufen für die Neubauten vorgibt), und dort die Bäume nach der Endhöhe ausgewählt?

Bisher werden weder Solaranlagen noch KfW-Effizienzhaus-Standards im Bebauungsplan festgesetzt, sind aber in Einzelfällen in städtebaulichen Verträgen vereinbart worden. Den politischen Gremien liegt zurzeit eine Vorlage zu klimagerechten Bebauungsplänen vor, wonach, zukünftig in allen Neubaugebieten u.a. eine Solardachpflicht und der Standard des Effizienzhauses 40 verbindlich eingeführt werden soll (Drucksachen Nr. 25762-22).
Grundsätzlich bedarf der Zielkonflikt zwischen Bäumen und Solarnutzung auf den Dächern einer Einzelfallentscheidung und ist nicht pauschal zu lösen. Deshalb müssen im Einzelfall die jeweiligen Belange abgewogen werden. In dichten, innerstädtischen Quartieren ist die Wohlfahrtswirkung von Bäumen ggf. höher zu bewerten als die Möglichkeit der regenerativen Stromerzeugung durch PV-Anlagen. In den Außenstadtbezirken kann dies umgekehrt sein. Die unterschiedlichen Belange werden hier im Einzelfall untereinander abgewogen. Generelle Vorgaben gibt es bisher nicht. Umgekehrt wird eine Solardachpflicht in Neubaugebieten nur in den Bereichen eines Bebauungsplanes festgesetzt, in denen gleichzeitig sichergestellt ist, dass die Solarnutzung nicht durch geplante oder bestehende Bäume eingeschränkt wird, so dass der Nutzungskonflikt erst gar nicht entsteht.

3. Gibt es zukünftig Planungen, die Baumhöhen entsprechend auszuwählen?

Die Steuerung erfolgt hier über die Festsetzung groß- oder kleinkroniger Bäume im Bebauungsplan.

4. Bestehen Planungen, in solchen Bereichen die Bäume regelmäßig so zu kürzen, sofern abzusehen ist, dass sie die Gebäudehöhe überragen und Solaranlagen verschatten werden?

Die Baumschutzsatzung der Stadt Dortmund regelt den Schutz des Baumbestandes innerhalb der bebauten Gebiete der Stadt. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, werden die städtischen Bäume regelmäßig einer Kronenpflege unterzogen, um unerwünschten Entwicklungen in der Krone (z. B. Zwieselbildung) durch Schnittmaßnahmen, überwiegend im Fein- und Schwachastbereich (bis 5 cm Astdurchmesser), vorzubeugen.
Unter Berücksichtigung des Habitus eines Baumes werden tote, kranke, absterbende, sich kreuzende oder reibende Äste entfernt. Bäume an Verkehrsflächen sind dabei auf Einhaltung des Lichtraumprofils bzw. auf sonstige Auswirkungen und Erfordernisse des Baumumfeldes zu überprüfen und ggf. entsprechend zu schneiden. Bei der Kronenpflege wird darauf geachtet dass der Abstand der Äste zu Gebäuden, inkl. der An- bzw- Aufbauten (Solaranlagen, Satellitenschüsseln etc.) eingehalten wird. Die Verschattung angrenzender Solaranlagen war bisher kein Schnittkriterium. Diese Schnittmaßnahmen werden deshalb i. d. R. auch nur Fein- und Schwachastbereich durchgeführt.


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.

10. Informationen der Verwaltung

Die öffentliche Sitzung endet um 19:12 Uhr.




Frieling Kowalewski Trachternach
Ratsmitglied stellv. Vorsitzender Schriftführerin




Zu TOP 3.1: PP-Vortrag Frau Märtin: (See attached file: TOP 3.1 Wissenschaft in Dortmund.pdf)

Zu TOP 3.2: PP-Vortrag Herr von Bracht: (See attached file: TOP 3.2 2022 AKUSW Nachhaltige Gewerbegebiete DO_DvB.pdf)


Zu TOP 3.10: (See attached file: Stn zu TOP 3.10 Potential zur Erweiterung vin Dauerkleingartenanlagen Beantwortung AKUSW.docx.pdf)

Zu TOP 3.14: (See attached file: Stn zu TOP 3.14 AFBL DS 25986-22-E1.pdf.pdf)