N i e d e r s c h r i f t

über die 12. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


am 28.09.2011
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 15:00 - 18:30 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Thomas Quittek (BUND)

Sabine Dreyer (BUND)

Dietrich Büscher (NABU)

Prof. Dr. Lothar Finke (LNU)

Dr. Hans Otterbein (LNU)

Bernd Stangl (LNU)

Klaus Horn (SDW NRW e.V.)

Manfred Budde (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Thomas Ricke (Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe e.V.)

Wilhelm Tappe (Kreisjägerschaft Dortmund e.V.)

Norbert Kovac (Fischereiverband NRW e.V.)

Jörg Rüppel (Stadtsportbund e.V.)

Manfred Gimmler (Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V.)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

Wilhelm Hülsmann-Trapphoff (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Klaus Popma (Fischereiverband NRW e.V.)
3. Verwaltung

Herr Höing (60/2)

Herr Dr. Marks (60/ 2)
Herr Diedrich (60/2)

Frau Scheffel-Heidrich (60/2)


4.
Gäste



Hallmann, Gerhard (AGARD)
Münch, Detlef (Rat)



Veröffentlichte Tagesordnung:



Tagesordnung (öffentlich)

für die 12. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 28.09.2011, Beginn 15:00 Uhr,
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde



2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Ringelnatterschutzprojekt Dortmund, Abschlussdokumentation
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04524-11)

2.2 Bauleitplanung; 29. Änderung des Flächennutzungsplanes -Vorsteherstraße-, 38. Änderung des Flächennutzungsplanes -Gartenäcker-, Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 144 -Vorsteherstraße-
Hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes -Vorsteherstraße-, III. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes; VI. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Scha 144 -Vorsteherstraße-; V. Außerkrafttreten von Festsetzungen/Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord; VI. Ermächtigung zur Erteilung von Baugenehmigungen auf der Grundlage von § 33 Abs. 1 BauGB -vorgezogene Planreife-
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04836-11)

2.3 Neubau der Rad- und Fußgängerüberführung über die Körne im Bereich Hohenbuschei
(Drucksache Nr.: 03219-11)




2.4 Bauleitplanung; 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 177 - Einkaufszentrum (EKZ) Provinzialstraße -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, Satzungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04911-11)

2.5 Bauleitplanung Bebauungsplan Scha 133 -Gneisenau West/Südteil (Logistikfläche)-
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Scha 133 -Gneisenau West/Südteil (Logistikfläche)-
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05209-11)

3. Berichte

3.1 Beteiligung des Beirates bei Befreiungen einfacher Art - Vorschlag der Verwaltung

3.2 Wiederansiedlung des Laubfrosches in Dortmund - Ergebnis einer Kurzstudie der Biologischen Station

3.3 Beleuchtung des Kaiser-Wilhelm-Denkmals an der Hohensyburg

3.4 Sachstandsberichte; Kontrolle der Mehrzweckhalle an der Persebecker Str., Entfernung von Efeu an Bäumen durch die Park- und Friedhofsverwaltung, E-Mail-Anfrage von Herrn Büscher zum Kirchderner Graben

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen




Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Prof. Dr. Finke - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde fristgemäß eingeladen wurde und dass der Beirat beschlussfähig sei.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Büscher benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde aus aktuellem Anlass um folgenden Tagesordnungspunkt erweitert:

- TOP 3.5 Weiterführung der L 663n von DO-Asseln bis zur Stadtgrenze Unna

Weiterhin wurde der TOP 2.5 Bauleitplanung Bebauungsplan Scha 133 –Gneisenau West/Südteil (Logistikfläche)- vorgezogen und nach dem TOP 2.2 Bauleitplanung; 29. Änderung des Flächennutzungsplanes –Gartenäcker -, Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 144 –Vorsteherstraße- behandelt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

Die Niederschrift über die 11. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde wurde mit folgendem Änderungswunsch genehmigt.

Herr Stangl ist unter die anwesenden Mitglieder mit Stimmrecht einzutragen und unter Mitglieder ohne Stimmrecht zu streichen.


2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Ringelnatterschutzprojekt Dortmund, Abschlussdokumentation
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04524-11)

Herr Hallmann als Verantwortlicher für das Ringelnatterschutzprojekt Dortmund gab einen Ausblick auf die Weiterentwicklung der Ringelnatterpopulationen in Dortmund.

Aktuell seien reichlich junge Ringelnattern im Naturschutzgebiet Im Siesack geschlüpft, und auch die Population auf der Westfalenhütte sei weiterhin fortpflanzungsfähig.

Die Ringelnatter breitet sich rund um die bisher bekannten Standorte weiter aus. So ist sie in der Kleingartenanlage an der Derner Str. gesichtet worden. Im Rahmen des Projektes hat Herr Hallmann ein Informationsblatt erstellt, welches im Umfeld der Kleingartenanlagen an Bürger verteilt wurde.

Herr Hallmann gab die Empfehlung, Kleingewässer, die sich als Lebensraum der Ringelnatter eignen, zu pflegen und besonders die sonnenexponierten Bereiche freizuhalten.

Herr Quittek bat um Aufnahme dieser Maßnahme zum Erhalt der Ringelnatter in die Pflegepläne mit einem regelmäßigen Monitoring zur Entwicklung der Art.

Herr Dr. Marks erklärte, dass die Biologische Station im Kreis Unna bei der Betreuung des Naturschutzgebietes Im Siesack ein besonderes Augenmerk auf das Heckrindgehege, aber auch auf den Erhalt der Ringelnatterpopulation legen würde.


zu TOP 2.2
Bauleitplanung; 29. Änderung des Flächennutzungsplanes -Vorsteherstraße-, 38. Änderung des Flächennutzungsplanes -Gartenäcker-, Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 144 -Vorsteherstraße-
Hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes -Vorsteherstraße-, III. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes; VI. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Scha 144 -Vorsteherstraße-; V. Außerkrafttreten von Festsetzungen/Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord; VI. Ermächtigung zur Erteilung von Baugenehmigungen auf der Grundlage von § 33 Abs. 1 BauGB -vorgezogene Planreife-
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04836-11)

Herr Diedrich (60/2-2) stellte die o.g. Vorlage vor.

Herr Quittek äußerte die Befürchtung, dass es zu einer Beeinträchtigung der angelegten Kreuzkrötenbiotope in der Nähe der geplanten Wohnbebauung käme und forderte zur weiteren Erhaltung der Kreuzkrötenpopulation ein regelmäßiges Monitoring auch nach der Realisierung der Baumaßnahmen.

Herr Diedrich erklärte, dass derzeit bereits regelmäßige Bestandskontrollen mittels Zählung der Laichschnüre durchgeführt würden.

Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Neubau der Rad- und Fußgängerüberführung über die Körne im Bereich Hohenbuschei
(Drucksache Nr.: 03219-11)

Herr Dr. Marks stellte die Vorlage vor.

Weiterhin erklärte er anhand eines Planes (s. Anlage), dass eine feste Schranke installiert würde, die die Zufahrt von Kraftfahrzeugen über die Straße Buschwiese in das Naturschutzgebiet Buschei verhindern solle. Weiterhin solle ein Schild an der Einfahrt der Straße aufgestellt werden, welches darauf hinweist, dass es keine Durchfahrmöglichkeit gebe.

Diese Maßnahmen sind parallel zum Bau der Überführung geplant.

Herr Quittek äußerte mit Bezug auf den Beschluss vom 19.01.2011 weiterhin Bedenken hinsichtlich der Betretung des Naturschutzgebietes bei Freigabe der Panzerstraße.
Herr Dr. Marks erklärte, dass bezüglich des Zuganges zum Wulfschen Teich Maßnahmen wie ein niedriger Holzzaun und Schilder in der Überlegung wären. Eine genaue und endgültige Lösung existiere zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht.

Beschluss

Der Beirat nimmt die o.g. Vorlage einstimmig zur Kenntnis.

Er verweist bezüglich der Wegeführung auf seinen Beschluss vom 19.01.2011, letzter Absatz:

“[...] Einigkeit herrschte, dass bei einer Bevorzugung der Variante „ Öffnung der Panzerstraße“ eine Abschirmung nach Westen bzw. ein Betreten des Naturschutzgebietes nach Westen verhindert werden müsse. Insbesondere begrüßte der Beirat die Aussagen der Biologischen Station zu einer Verminderung des Wasserabflusses im Buschei-Wald.“

Der Beirat bittet um Maßnahmen, die eine Betretung der Kernzone des Naturschutzgebietes um den Wulfschen Teich verhindern, sobald die Panzerstraße geöffnet werde.


zu TOP 2.4
Bauleitplanung; 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 177 - Einkaufszentrum (EKZ) Provinzialstraße -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, Satzungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04911-11)

Herr Quittek verwies zu diesem TOP auf den bereits am 08.12.2000 gefassten Beiratsbeschluss.

Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und äußert sein Bedauern, dass seine im Laufe des Verfahrens geäußerten Bedenken nicht berücksichtigt wurden. Der Beirat lehnt weiterhin einstimmig den Bebauungsplan Lü 177 - Errichtung des Einkaufszentrums Provinzialstraße - ab.

Er verweist an dieser Stelle auf seinen Beschluss vom 08.12.2000.

Der Beirat lehnt die Errichtung eines Einkaufszentrums auf der vorgesehenen Fläche ab und schließt sich der Stellungnahme der Naturschutzverbände vom 16.7.2009 an. Das brach gefallene Bahngelände hat sich in den letzten Jahren sukzessive als Ruderalstandort natürlich entwickelt. Die Fläche fungiert zusammen mit den Gleisanlagen als Trittsteinbiotop zu den Naturschutzgebieten Ölbachtal und Dellwiger Bachtal.

Der gesamte Bereich der ehemaligen Gleisanlage in Bövinghausen wurde im Jahr 2008 vom Umweltamt Dortmund als Potenzialfläche für die Sicherung der Biodiversität im Ballungsraum im Rahmen des Großprojektes „Integratives Naturschutzkonzept in urban-industriellen Lebensräumen des Ruhrgebietes“ vorgeschlagen.

Ein weiteres Argument gegen die Bebauung ist der Bau eines weiteren Einkaufszentrums in unmittelbarer Nähe des Planbereichs nördlich der Bövinghauser Straße (Lü 184).

Mit dem Bau eines weiteren Einkaufzentrums und einer Stellplatzanlage im südlichen Bereich wird die Grünschneise aufgehoben und versiegelt. Sie stellt auch einen Erholungswert für die Bevölkerung dar.


zu TOP 2.5
Bauleitplanung Bebauungsplan Scha 133 -Gneisenau West/Südteil (Logistikfläche)-
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Scha 133 -Gneisenau West/Südteil (Logistikfläche)-
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05209-11)

Herr Diedrich (60/2-2) stellte die Vorlage vor.

Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis und bittet, bei der Entwicklung des Logistikstandortes auf eine ökologische Realisierung (z.B. Dachbegrünung) hinzuwirken.

Der Beirat weist darauf hin, dass der Flächenverbrauch bei der Planung von Logistikflächen im Vergleich zu anderen gewerblichen Nutzungen besonders intensiv sei, die Flächen würden nicht besonders effektiv ausgenutzt (m² / Arbeitplatz).


3. Berichte


zu TOP 3.1
Beteiligung des Beirates bei Befreiungen einfacher Art - Vorschlag der Verwaltung

Herr Dr. Marks stellte dem Beirat die u.g. Beteiligungsfälle sowie den Vorschlag der Verwaltung auf Beteiligungsverzicht vor.


Befreiungstatbestände, wo der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde zu beteiligen ist:

a) Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschafts- und Naturschutzes (NSG, LSG, ND, LB) – Landschaftsplan; z.B. Errichtung von Gebäuden im Landschaftsschutzgebiet (§ 34 LG)

b) Befreiung von den Verboten des allgemeinen Artenschutzes (§ 39 BNatSchG, früher § 64 LG), z.B. Roden von Hecken, Fällen von Bäumen außerhalb gärtnerisch genutzter Flächen innerhalb des Zeitraumes 1. März – 30.September

c) Befreiungen von den Verboten des besonderen Artenschutzes (§ 44 BNatSchG)
- Zugriffsverbote für besonders oder streng geschützte Arten („FFH-Arten“), z.B. Beseitigung von Hornissennestern
- Besitzverbote
- Vermarktungsverbote

d) Befreiungen von den Vorschriften für FFH-Gebiete (§§ 32 und 33 BNatSchG), gilt nicht für Dortmund.


Beschluss

Der Beirat nimmt den Vorschlag der Verwaltung, in den o.g. Fällen auf die Beteiligung des Beirates zu verzichten, zur Kenntnis und beschließt einstimmig,
1. im Falle a) einer vorgesehenen Befreiung durch die untere Landschafts­behörde ohne Beteiligung des Beirates zuzustimmen, sofern es sich um Bagatellfälle handelt (z.B. Umbaumaßnahmen im Innern von Gebäuden, untergeordnete An- und Ausbaumaßnahmen - ohne dass dadurch ein neues selbstständiges Gebäude entsteht -, Errichten von Garagen);
2. im Falle b) einer vorgesehenen Befreiung durch die untere Landschafts­behörde ohne Beteiligung des Beirates zuzustimmen, sofern es sich um Bagatellfälle handelt (z.B. Beseitigung oder Rückschnitt eines unter­geordneten Baum- und Strauchbestandes oder einer nicht landschafts­prägenden Hecke);
3. im Falle c) einer vorgesehenen Befreiung durch die untere Landschafts­behörde ohne Beteiligung des Beirates zuzustimmen,

In Zweifelsfällen ist der Vorsitzende hinzuzuziehen. Bei allen Fällen von erheblicher oder nachhaltiger Bedeutung für Natur und Landschaft oder für den Artenschutz wird der Beirat wie gewohnt beteiligt.

Der Beirat behält sich vor, bei Bedarf von diesem Beschluss abzuweichen oder ihn zu ändern.

Diese Regelung gilt zunächst nur für die laufende Legislaturperiode.


zu TOP 3.2
Wiederansiedlung des Laubfrosches in Dortmund - Ergebnis einer Kurzstudie der Biologischen Station

Herr Dr. Marks erklärte, dass mittlerweile eine diesbezügliche Expertise der Biologischen Station vorläge.

Diese Kurzstudie würde dem Beirat per Email zur Verfügung gestellt werden, damit er sich ein Bild von dem Projekt machen könne. Die weitere Behandlung des Tagesordnungspunktes wurde auf die nächste Sitzung vertagt.


zu TOP 3.3
Beleuchtung des Kaiser-Wilhelm-Denkmals an der Hohensyburg

Herr Höing berichtete über das o.g. Vorhaben.

Die Beleuchtung erfolgt durch 2 x 250 Watt Strahler, die insektenverträglich sind. Die Strahler sind an zwei Masten angebracht und direkt auf das Denkmal ausgerichtet. Sie strahlen nicht in die Breite.

Das Denkmal liegt nicht im Naturschutzgebiet, sondern auf einer Grünfläche, allerdings im Landschaftsschutzgebiet.

Derzeit ist die Beleuchtung an die Intervalle der Straßenbeleuchtung gekoppelt.

Der Beirat erklärte, dass durch eine solche nächtliche Beleuchtung der Insektenflug (wie z.B. der Hornissen, der Bienen, etc.), der Vogelzug und auch die Fledermäuse in Ihrem Jagdverhalten erheblich gestört werden.

Um die Argumente des Beirates gegen eine solche nächtliche Beleuchtung zu untermauern, solle man Fachleute um eine Stellungnahme hierzu bitten.

Beschluss

Der Beirat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er bittet um Prüfung
- einer Begrenzung der nächtlichen Beleuchtung sowie eine Anpassung an die Jahreszeiten sowie
- einer Alternativbeleuchtung durch LED´s (Stromverbrauch, Insektenschutz).

Der Beirat bittet außerdem darum, keine weiteren nächtlichen Beleuchtungen - wie z.B. am Vincketurm - zu akzeptieren.


zu TOP 3.4
Sachstandsberichte; Kontrolle der Mehrzweckhalle an der Persebecker Str., Entfernung von Efeu an Bäumen durch die Park- und Friedhofsverwaltung, E-Mail-Anfrage von Herrn Büscher zum Kirchderner Graben


Entfernung von Efeu an Bäumen durch die Park- und Friedhofsverwaltung
Die Park- und Friedhofsverwaltung hat auf Nachfrage von Herrn Höing erklärt, dass keine regelmäßige Entfernung von Efeu vorgenommen würde. Lediglich wenn ein begründeter Verdacht auf Morschungen etc. des Baumes unter dem Efeu bestünde, würde das Efeu entfernt, um den Baum im Sinne der Verkehrssicherhalt zu überprüfen.


Kontrolle der Mehrzweckhalle an der Persebecker Straße
Die Ausgleichsmaßnahmen wurden nicht korrekt ausgeführt. Weitere Prüfungen werden durch die untere Landschaftsbehörde vorgenommen.


Anfrage von Herrn Büscher zum Kirchderner Graben
Herr Dr. Marks erklärte, dass es bzgl. der Freilegung des Erlenbaches noch keine neuen Pläne und keinen neuen Sachstand gebe. Herr Büscher wies nochmals auf die bemerkenswerte Frühjahrsflora westlich der Straße Am Karrenberg hin, die dringend bei der weiteren Planung berücksichtigt werden müsse.


zu TOP 3.5
Weiterführung der L 663n von DO-Asseln bis zur Stadtgrenze Unna

Herr Quittek stellte dem Beirat die neuesten Erkenntnisse bezüglich der Weiterführung der L 663n von DO-Asseln bis zur Stadtgrenze Unna vor.

Herr Quittek forderte auch die einzelnen Mitglieder auf, sich hinsichtlich des unten gefassten Beschlusses an Ihre Verbände zu wenden. Der Beirat, vertreten durch seinen Vorsitzenden, wird sich ebenso an Presse und Politik wenden, um der deutlichen Ablehnung des Projektes Nachdruck zu verleihen.


Beschluss

Mit Bestürzung hat der Dortmunder Landschaftsbeirat von der beabsichtigten Aufnahme der L 663n von Dortmund-Asseln bis zur Stadtgrenze Unna in den Vordringlichen Bedarf des Landesstraßenbedarfsplan erfahren, während die Abschnitte auf dem Stadtgebiet Unna nicht weiter verfolgt werden sollen.

Bislang war der Beirat davon ausgegangen, dass die Landesregierung – wie im Koalitionsvertrag festgelegt - die finanzielle Förderung der Projekte des Landesstraßenbedarfsplans auf solche beschränkt, für die im Juli 2010 Baurecht bestand.

Der Beirat wendet sich wie bisher entschieden gegen den Weiterbau der Landesstraße
L 663n (OW IIIa) nördlich der Ortsteile Asseln und Wickede, da hierdurch der größte zusammenhängende Freiraum im Dortmunder Osten mit mehreren Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen zerschnitten würde.


Südlich des Naturschutzgebietes „Wickeder Ostholz“, direkt auf der geplanten Trasse der
L 663n, befindet sich ein Feuchtgebiet, das vom Umweltamt als wertvoll eingestuft wird. Nördlich der Trasse hat sich in den letzten Jahren der Pleckenbrinksee gebildet, der erst vor kurzem einstweilig unter Naturschutz gestellt wurde.


Der Umweltplan der Stadt Dortmund stuft das Gebiet nördlich von Asseln und Wickede u.a. als Fläche mit der geringsten Belastung durch Straßenverkehrslärm im Stadtgebiet ein.

Mit der Realisierung des Abschnittes Dortmund-Asseln bis Unna würde sich der Verkehr der L 663n an der Stadtgrenze auf die Dortmunder Straße in Richtung Kamen bzw. Dortmund-Wickede, vorbei am Schulzentrum Dollersweg ergießen und dort zu erheblichen Gefährdungen führen.

Der Beirat appelliert an die Landtagsfraktionen, in den weiteren Beratungen zum Landesstraßenbedarfsplan die L 663n von Dortmund-Asseln bis zur Stadtgrenze Unna nicht weiter zu verfolgen.

Sollte das Linienbestimmungsverfahren trotzdem eingeleitet werden, so muss der Untersuchungsraum zur Umweltverträglichkeitsstudie gemäß der Forderung der Naturschutzverbände und der Höheren Landschaftsbehörde um den Raum bis zum Flughafen erweitert werden, damit auch südliche Varianten einbezogen werden können.


zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Amselsterben
Das Amselsterben wird nach neuesten Erkenntnissen anscheinend durch einen Virus verursacht. Ein Tier wurde zur näheren Untersuchung ins Friedrich-Loeffler-Institut für Tiergesundheit geschickt.


Anleinpflicht
Der Beirat bat um nochmalige Information der Hundehalter zum Thema Anleinpflicht in Dortmund durch das Ordnungsamt, z.B. beim Versand des nächsten Hundesteuerbescheides.



Büscher Prof. Dr. Finke Scheffel-Heidrich
Mitglied Vorsitzender Geschäftsführung