Niederschrift

über die 25. Sitzung des Ausländerbeirates


am 11.12.2007
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund

Öffentliche Sitzung
Sitzungsdauer: 16:00 - 19:00 Uhr

Anwesend:
Name
Dienststelle o. ä. m.
Unterschrift
stimmberechtigte Mitglieder des Ausländerbeirats
Herr Kemal Akbas
AB

Herr Önder Alkan
AB

Herr Ilhan Asik
AB

Herr Kamil Aydin
AB

Frau Natella Baboukhadia
AB

Herr Volkan Tevfik Baran
AB
abwesend
Herr Ali Riza Calik
AB
abwesend
Herr Yakub Sedar Cihan
AB
abwesend
Frau Hakime Göleli
AB
abwesend
Herr Yusuf Güclü
AB

Herr Mahmut Gül
AB

Herr Emre Gülec
1. stellv. Vorsitzender AB

Herr Mesut Gündüz
AB

Herr Ebubekir Gürbüz
AB

Herr Mustafa Gürlek
AB
abwesend
Frau Barbara Heinz
2. stellv. Vorsitzende AB

Herr Erkan Kara
AB
abwesend
Frau Saniye Özmen
AB
abwesend
Herr Adem Sönmez
Vorsitzender AB

Herr Jörg Tigges
AB

Herr Neset Özümer
AB
abwesend
Herr Erhan Sevis
AB

Herr Sadi Ucuran
AB
entschuldigt
Herr Rafet Ünal
AB

Herr Mohamed Zeriouh
AB
abwesend
Name
Dienststelle o. ä. m.
Unterschrift
beratende Vertreter/innen der Fraktionen
Herr Bruno Schreurs
SPD (RM)
entschuldigt
Frau Dr. Marita Hetmeier
SPD (RM)

Frau Margot Pöting
SPD (RM)
entschuldigt
Herr Peter Kozlowski
SPD (RM)

Herr Michael Taranczewski
SPD (RM)

Herr Emmanouil Daskalakis
CDU (RM)
abwesend
Frau Ute Uhrmann
CDU (RM)

Frau Ingeborg Zander von der Haar
CDU (s.B.)

Frau Helga Hilbert (RM)
Bündnis 90/Die Grünen

Frau Christine Maria Souhali
FDP Bürgerliste (s. B.)

Sonstige beratende Mitglieder
Herr Prof. Dr. Ernst-Wilhelm Schwarze
Seniorenbeirat

Herr Ricarda Erdmann
Arbeiterwohlfahrt Dortmund

Herr Christoph Gehrmann
Caritas-Verband

Frau Marianne Schobert
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband

Frau Hanna Kucza
Diakonisches Werk
abwewesend
Herr Georgios Theocharis
Diakonisches Werk/ Migrationsberatungsstelle

Verwaltung
Herr Wilhelm Steitz
3/Dez
entschuldigt
Herr Ortwin Schäfer
32/AL
entschuldigt
Herr Ingo Moldenhauer/
Herr Norbert Heckers
32/4 –Abt.-Ltr.-
32/4

Herr Michael Plackert
32/4-Mig

Frau Sabine Wuttke
32/4

Frau Almuth Achilles
40/4-RAA

Frau Christiane Certa
5/Dez-SP

Herr Norbert Drüke
51/Con
abwesend
Frau Claudia Peschke
3/Dez

Frau Michaele Engler
3/Dez/Assistentin/
Integrationsbüro

Frau Reyhan Güntürk
3/Dez/Sachbearbeiterin/
Integrationsbüro

Frau Melanie Schmickler
3/Dez/Trainee/ Integrationsbüro
entschuldigt
Frau Christiane Sticher
StA 01
entschuldigt
Gäste
Herr Tayfun Keltek
LAGA Vorsitzender

Frau Susanne Linnebach
61/7

Herr Martin Lohberg
Auslandsgesellschaft NRW

Herr Thomas Bahr
CDU

Frau Michaela Uhlig
CDU

Herr Dmitrij Reusenmann
CDU

Herr Detlef Münch
Rat der Stadt Dortmund

Frau Nursen Konak
Fraktion der Linken im Rat

Herr Ralf Beltermann
DGB

Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 25. Sitzung des Ausländerbeirates,
am 11.12.2007, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausländerbeirates am 06.11.2007

1.5 Umstellen der Tagesordnungspunkte ab 2008

2. Anträge
-unbesetzt-

3. Anfragen
-unbesetzt-

4. Berichte

4.1 Kommunales Wahlrecht für alle auf Dauer in der Bundesrepublik lebenden Migranten/innen
Referent: Herr Tayfun Keltek (LAGA-Vorsitzender und Vorsitzender des Integrationsrates der Stadt Köln)

4.2 Aufenthaltsrecht
Referent: Herr Ingo Moldenhauer 32/4

5. Vorlagen

5.1 Stadtumbau Rheinische Straße; hier: Miniparks, Fassadengestaltung/Haus- und Hofbegrünung und Schaffung attraktiver Quartierseingänge
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10311-07)
Referentin: Frau Susanne Linnebach 61/7

6. Mitteilungen

6.1 Berichte aus den Ausschüssen, Bezirksvertretungen, Arbeitskreisen

6.2 Kurzberichte der Beiratsmitglieder aus den Projektgruppen des Masterplan Integration

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Yusuf Güclü benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende Herr Sönmez wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt und einstimmig angenommen.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausländerbeirates am 06.11.2007
Herr Gündüz wies daraufhin, dass auf Seite 6 unter TOP 1.3 ein Fehler vorliegt. Es sollte in Allgemeine Aktive Liste der Türkischen Verbände geändert werden.

Die Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausländerbeirates vom 06.11.2007 wurde mit der Änderung einstimmig angenommen.

zu TOP 1.5
Umstellen der Tagesordnungspunkte ab 2008
Herr Sönmez sagte, dass der Vorstand anregt die Tagesordnung ab 2008 umzustellen. Dabei sollen die Vorlagen vor den Berichten behandelt werden, damit der Ausländerbeirat beschlussfähig bleibt.
Die Umstellung der Tagesordnungspunkte ab 2008 wurden einstimmig angenommen.

2. Anträge
-unbesetzt-

3. Anfragen
-unbesetzt-

4. Berichte

zu TOP 4.1
Kommunales Wahlrecht für alle auf Dauer in der Bundesrepublik lebenden Migranten/innen
Herr Sönmez erteilte den Gästen, die der Ausländerbeirat zu dieser Sitzung eingeladen hat, auch das Rederecht.

Herr Keltek stellte seine Rede dem Protokoll wörtlich zur Verfügung:

„Sehr geehrter Herr Vorsitzender Sönmez,
sehr geehrte Damen und Herren,

erlauben Sie mir bitte vor meinem eigentlichen Beitrag noch einige grundsätzlichen Gedanken vorzutragen ,die in diesem Zusammenhang eine große Rolle spielen.

Wir können die Menschen nicht davon überzeugen, dass sie in unserer Gesellschaft willkommen und gleichberechtigt sind, wenn wir von der anderen Seite zu verstehen geben, dass ihre Sprache und ihre Kultur minderwertig seien. Wer seine Herkunft leugnet oder leugnen muss, kann keine gesunde Identität entwickeln. Nur ein Mensch mit einer gesunden Identität und Selbstwertgefühl ist in der Lage, sich neuen Lebensformen und Kulturen und damit der Integration zu öffnen. Daher ist wichtige Voraussetzung für eine gelungene Integration, die Sprache, und Kultur der Migranten gleichberechtigt nach dem Gebot des Grundgesetzes zu behandeln und zu fördern. Wir dürfen nicht Integration fordern und Assimilation meinen. Bisherige Haltung der Politik den Migranten gegenüber hat insgesamt weder Integration noch Assimilation fördern können. Vor allem für die Assimilation müssen sich die Menschen mit Migrationshintergrund in unserer Gesellschaft wohl und aufgenommen fühlen. Zurzeit können wir nicht behaupten, dass dies überall der Fall ist. Leider stellen wir immer wieder fest, dass von Migrantinnen und Migranten erwartet wird, dass Sie die „besseren Deutschen“ sein sollen.
Ich meine, dass diese vielfach geäußerte Erwartungshaltung weder angemessen noch gerecht oder hilfreich ist. Es gibt hier wie da Leistungsträger, aber auch Mittelmaß, gut ausgebildete Menschen sowie Menschen, die nicht „normale“ Anforderungen erfüllen. Wichtig ist mir, dass wir nicht mit unterschiedlichem Maß messen, sondern Chancengleichheit walten lassen. Dabei ist für mich selbstverständlich, dass die demokratische Grundordnung und Achtung der Menschenrechte für alle gelten und nicht verletzt werden dürfen. Jede Form von Extremismus oder demokratiefeindlicher Haltung ist daher abzulehnen und ist zu unterbinden. Die Kulturen der Mehrheitsgesellschaft und der Migranten haben viel mehr Gemeinsamkeiten als Unterschiede. Aber die Unterschiede bestimmen zur Zeit die Stimmung für das Zusammenleben in unserem Land. Beispiele dafür sind die Diskussionen um Ehrenmorde und Zwangsheirat oder die Debatte über den Moscheebau vor allem in Köln. Dabei kommen meines Erachtens die Normalität des täglichen Zusammenlebens und die vielen Beispiele gelingenden Zusammenlebens viel zu kurz.

Wenn wir gut zusammenleben wollen, müssen wir unsere Gemeinsamkeiten viel mehr betonen als die Differenzen. Als aktuelles positives Beispiel zu nennen wären 136 der bekanntesten islamischen Gelehrten, die vor einigen Wochen die Gemeinsamkeiten des Christentum und des Islams in einer Erklärung herausgestellt haben.

Meine Damen und Herren,
wir dürfen uns nicht für den Kampf der Kulturen instrumentalisieren lassen, sondern sollten uns für den Frieden der Kulturen einsetzen. Migranten können sich erst für diese Integrationsgedanken bei der Politik Gehör verschaffen, wenn sie politische Beteiligungsrechte bekommen.

Meine Damen und Herren,
ich habe bereits in der konstituierenden Sitzung des erstmals gewählten Ausländerbeirates 1984 gesagt, dass die Integration der Ausländer/innen in unsere Gesellschaft erst mit der politischen Teilhabe richtig anfangen kann. Ich darf hier diese Forderung nach 23 Jahren mit der selben Überzeugung wiederholen. Schon damals haben wir alle die Wahlen des Ausländerbeirates als erstes Signal für politische Teilhabe angesehen und weiterhin betont, dass weitere Schritte wie z.B die Einführung des kommunalen Wahrechtes für alle Migranten/innen, analog zu Schweden, Dänemark und den Niederlanden, folgen müssten. Aber das Bundesverfassungsgericht hat im Jahre 1990 die Gesetze der Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein zur Einführung des kommunalen Wahlrechtes für alle Ausländer mit der Begründung für nichtig erklärt, dass die Staatsgewalt vom Volke, gemeint waren die deutschen Staatsbürger, ausgeht. Einige Jahre später war jedoch
die Begründung des Bundesverfassungsgerichtes durch die Öffnung der Wahllokale zu kommunalen Wahlen für Bürger der europäischen Union uns nicht mehr nachvollziehbar.

Die 17 Jahre alte Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes, wonach das Wahlrecht an die deutsche Staatsangehörigkeit gekoppelt sei, ist durchbrochen und somit obsolet. Die ausländische Bevölkerung, die nicht in den Genuss des kommunalen Wahlrechts gekommen ist, begleitet diesen Zustand mit gemischten Gefühlen. Einerseits freut sie sich mit über den Erfolg, der von „oben“ durch die „Hintertür“ für einen Teil
der „Ausländer“ ermöglicht wurde. Doch andererseits bekommt die Sache sich langsam aber sicher einen bitteren Beigeschmack, weil sie sich vor der „Einlasstür“ abgewiesen fühlt.
Inzwischen ist zu befürchten, dass die Enttäuschung der politisch-gesellschaftlichen Teilnahmslosigkeit weicht und es gibt gute Gründe, diese Tendenz ernst zu nehmen.
Wenn beispielsweise ein großer Teil der Bürger eines Stadtteils nicht wählen darf und gleichzeitig nur ¼ der wahlberechtigten Bürger zur Wahl geht, können demokratiefreie Zonen in unseren Städten entstehen.

Wir können einen 35 jährigen, hier geborenen Türken nicht so einfach von den Geboten unseres Grundgesetzes: demokratischer Gleichberechtigung und Chancengleichheit überzeugen, wenn auf der anderen Seite
ein EU-Bürger nach 6 monatigen Aufenthalt in Deutschland an den Kommunalwahlen teilnehmen darf. Eine solche Ungleichbehandlung darf sich eine demokratische Gesellschaft nicht leisten.

Auch alle Erwartungen der Migrantinnen und Migranten an die „Jahrhundertreform“ des Staatsangehörigkeitrechts der rot-grünen Bundesregierung sollten bald vom Winde verweht werden, nachdem sie vor dem Widerstand der Opposition einknickte und die Ermöglichung der Mehrstaatlichkeit schlicht und einfach aus ihrem Gesetz heraus nahmen.

Gerade an diese Änderung knüpften die Migrantinnen und Migranten ihre Hoffnungen auf eine bessere politische Beteiligung, die damit aufs Neue einen Dämpfer erhielten. Seit dem Inkrafttreten des geltenden Staatsangehörigkeitrechtes im Jahr 2000 hat sich die Zahl der Einbürgerungen bis heute fast halbiert.

Die öffentliche Diskussion über den Gesinnungstest und neue Hürden bei den Einbürgerungen hat die Bereitschaft der Migranten zur Einbürgerung nicht gerade erhöht.
Ohne die Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit wie in den anderen Einwanderungsländern kann die Bereitschaft der Migranten zur Einbürgerung nicht wesentlich verbessert werden. Die Vergabe von Bürgerrechten gehört zu den elementarsten Pflichten einer Republik, die sie ihrem Bürger schuldet. Die Verwendung eines künstlich gebildeten und gut gemeinten Synonyms „Mitbürger“ schließt diese politische Lücke nicht. Eine Einwanderungsgesellschaft darf sich der Beteiligung eines Zehntels ihrer Bürger nicht
verschließen, sie muss die Meinung dieser Menschen in ihrer Mitte integrieren.

Meine Damen und Herren,
der Koalitionsvertrag der Bundesregierung beinhaltet einen Prüfauftrag zur Einführung des kommunalen Wahlrechtes für alle Migranten. Das ist für uns ein deutliches Signal bzw. eine großer Anreiz uns jetzt für die Einführung des kommunalen Wahlrechts einzusetzen und die 2/3- Mehrheit der Regierung zu nutzen.
Viele Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, wie Ministerpräsident Beck, Frau Süssmuth, Heiner Geissler, die OB von Frankfurt, Frau Roth, der OB von München, Herr Ude und der OB von Köln, Herr Schramma fordern teilweise lautstark das kommunale Wahlrecht für alle Migranten.

35 Integrationsräte haben landesweit zu dem Thema einen Beschluss gefasst, ebenso haben die Städte Bonn, Solingen Herzogenrath, Köln, Herne, Ratingen, Aachen, Bielefeld, Essen und Kamen einen entsprechenden Ratsbeschluss verabschiedet. Sie fordern den Landtag und die Landtagsfraktionen auf, sich auf Bundesebene
an den entsprechenden Stellen für die Einführung des kommunalen Wahlrechtes einzusetzen. Die LAGA NRW, der DGB, die LIGA der Wohlfahrtsverbände und der Landesjugendring haben gemeinsam eine Kampagne gestartet: „Hier, wo ich lebe, will ich wählen“. Viele Veranstaltungen und Unterschriftensammelaktionen laufen bereits.

Ich hoffe, dass die Parteien und viele weitere Organisationen diese Aktionen unterstützen. Wenn wir die Integration der hier lebenden Migranten ernsthaft unterstützen wollen, müssen wir uns zuerst für die Verbesserung der Rahmenbedingungen des Integrationsprozesses, für die politische Teihabe, einsetzen. In einer demokratischen Gesellschaft dürfen sich die Bürger nicht als Objekte fühlen, sondern müssen als Subjekte empfinden dürfen, die mitgestalten und Verantwortung für die Gemeinschaft übernehmen können.

Herr Gündüz bedankte sich für den informativen Beitrag und sagte, dass die Allgemeine Aktive Liste der Türkischen Verbände diese Aktion unterstützen wird und hofft, dass sich auch der Rat der Stadt Dortmund dafür einsetzt.

Frau Heinz sagte, dass sich der Ausländerbeirat bereits am 16.05.06 mit dem Thema auseinandergesetzt hat und dazu folgenden Beschluss gefasst hat: Der Ausländerbeirat erwartet von den im Rat vertretenden Fraktionen, dass sie sich auf Landesebene für das Kommunale Wahlrecht für Migranten/innen einsetzt. Der Beschluss wurde dementsprechend weitergeleitet. Zu der heutigen Sitzung sind Gäste eingeladen worden, damit sich diese informieren können und dementsprechend Fragen stellen können. Der Ausländerbeirat möchte, dass sich der Rat der Stadt Dortmund für das Kommunale Wahlrecht für Migranten/innen einsetzt.

Herr Güclü fragte nach, ob überhaupt die Aussicht besteht, dass das Kommunale Wahlrecht auch für Nicht-EU-Mitglieder eingeführt wird.

Herr Keltek sagte, dass er eine große Chance sieht, dass das Kommunale Wahlrecht eingeführt wird. Er geht davon aus, dass dies nicht in den nächsten zwei Jahren geschehen wird, aber schon in der nahen Zukunft, da es keine andere Alternative gibt.

Herr Tigges meldete sich zu Wort und sagte, dass Herr Keltek von Mitgliedern der Integrationsräte und Ausländerbeiräte kaum Gegenargumente oder Kritik zum Thema Wahlrecht erwarten kann. Er widersprach der Auffassung, dass Sprache, Kultur und Religion als minderwertig angesehen werden. In Dortmund sei dies nicht der Fall. Er merkte noch an, dass der Sprachtest für Migranten ein Gefühl vermitteln könnte, dass Migranten die besseren Deutschen sein sollen. Als ein Gegenargument zum Wahlrecht führte Herr Tigges an, dass ein Migrant ohne entsprechende Sprachkenntnisse nicht in der Lage sei, Wahlkampfveranstaltungen einzelner Parteien inhaltlich zu verstehen und aktiv an einem Wahlkampf teilnehmen kann. Hierfür ist also erforderlich, die deutsche Sprache zu beherrschen und das ist gesichert mit der Staatsbürgerschaft. Die Regelung hält Herr Tigges von daher für richtig.

Herr Keltek nahm zu den Ausführungen Stellung.
Sprache, Kultur und Religion wird nicht als minderwertig angesehen; man soll den Menschen nur nicht das Gefühl geben, dass es minderwertig sei.
Er nannte als Beispiel bilinguale Schulen bezüglich der Gleichbehandlung von Sprachen. Bilingual wird in mehreren Sprachen unterrichtet; jedoch nie in türkischer Sprache.
Zum Punkt des Wahlrechts führte er an, dass das Grundgesetz geändert werden könnte, wenn der politische Wille vorhanden ist. In anderen europäischen Ländern sei das bereits geschehen.
Wahlrecht sei Menschenrecht und nicht abhängig von den Sprachkenntnissen.

Frau Hilbert griff das Stichwort ,,Politischer Wille“ auf. Es könnte hierbei um die Vergabe von Bürgerrechten gehen, ohne diese abhängig von der Staatsbürgerschaft zu machen.
Den Antrag zum kommunalen Wahlrecht hat Frau Hilbert unterstützt.

Herr Münch stimmte Herrn Keltek zu, die deutsche Sprache nicht als Eintrittskarte zum kommunalen Wahlrecht zu nehmen. Voraussetzung für ein Wahlrecht sei das Bekenntnis zum Grundgesetz. Ziel jeglicher Integration sei letztlich die Einbürgerung, somit die deutsche Staatsbürgerschaft.

Herr Güclü sagte, dass es selbstverständlich wichtig sei die Sprache des Landes zu sprechen, in dem man lebt. Als ein Beispiel nannte er Ost-Vertriebene, welches Deutsche sind, aber die Sprache nicht sprechen; jedoch volles Wahlrecht haben. Bei Abgabepflichten (z.B. Steuern) spiele die Sprache wieder keine Rolle.

Herr Keltek stimmte Herrn Münch zu, dass die Einbürgerung die beste Alternative für die Erlangung des Wahlrechts sei.

Frau Souhali meldete sich zu Wort. Sie hat Verständnis für Migranten aus Nicht-EU-Ländern bzgl. des unterschiedlichen Wahlrechts. Bei der FDP Dortmund ist dieses Thema noch nicht eindeutig geklärt, wie die FDP zu diesem Thema steht. Deutsche sind z.B. in der Türkei nicht wahlberechtigt wenn sie dort leben. Gäbe es dieses Wahlrecht auf Gegenseitigkeit, stünde die FDP dahinter. An mangelnden Sprachkenntnissen soll ein Wahlrecht nicht scheitern.

Frau Konak merkte an, dass die Sprache der erste Schlüssel für eine positive Integration ist und das Wahlrecht ebenso. Sie definierte das Wort Ausländer. Ein Ausländer sei jemand, der sich als Tourist für kurze Zeit aufhält aber nicht jemand, der Steuern zahlt und seit vielen Jahren hier lebt und arbeitet. Kommunales Wahlrecht sei für Migranten wichtig, um sich zugehörig zu fühlen. Sie unterstützt daher den Antrag.

Herr Gündüz führte an, dass die Mehrzahl der Migranten der deutschen Sprache durchaus mächtig ist und dass es eine Minderheit ist, die weder Deutsch spricht noch versteht.

Herr Keltek nahm Stellung und erklärte, dass die demokratische Errungenschaft dieses Landes nicht auf andere Länder übertragen werden könne.
Herr Keltek erwähnte, dass in 12 anderen Städten Ratsbeschlüsse vorliegen und die CDU-Ratsmitglieder diesen Antrag unterstützt haben. Er nannte Kamen und Ratingen, in denen einstimmig beschlossen wurde den Antrag zum kommunalen Wahlrecht zu unterstützen.

Herr Sevis berichtete von der 2. Integrationskonferenz aus Solingen. Aufgrund der Ergebnisse dort wird das kommunale Wahlrecht kommen.

Herr Bahr vom Kreisvorstand der CDU meldete sich zu Wort. Die CDU sieht das Wahlrecht als Bestandteil der Staatsbürgerschaft und die Staatsbürgerschaft als Vollendung der Integration. Er merkte noch an, dass im Bereich der Nordstadt fast vergebens Bemühungen stattfinden, das politische Engagement von Migranten zu stärken. Er merkte noch an, dass Herr Keltek in den Vordergrund gestellt hat, dass die Mehrheitsgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland demokratiefeindlich, fremdenfeindlich, religionsfeindlich u.s.w. ist. Herr Keltek stelle sich selbst als jemand dar, der um Integration bemüht ist; bislang hatte Herr Bahr jedoch einen anderen Eindruck. Das Auftreten sei für das, was Herr Keltek erreichen möchte, sehr kontraproduktiv.

Herr Borris von der SPD bemängelte die geringe Teilnahme der Mitglieder des Ausländerbeirates. Sicherlich gibt es noch einige Probleme im miteinander mit Deutschen und Migranten. Jedoch hofft er, dass das, was in der Dortmunder Weststadt gelebt wird, in Zukunft so weitergehen wird.

Herr Keltek widersprach ganz entschieden den Äußerungen von Herrn Bahr. Er bat darum, seine Äußerungen nicht als feindselig zu deklarieren.

Herr Tigges merkte an, dass es nicht um die Minderwertigkeit anderer Religionen gehe. Es gehe um eine aus Vorurteilen resultierende Angst von Nichtmuslimen gegenüber Muslimen. Dies läge daran, dass man Islam mit Terror verbindet.
Aus Herrn Tigges Sicht wäre ein wesentlicher Schritt zur Integration, wenn muslimische Gemeinden und Verbände viel deutlicher in die Öffentlichkeit treten und sich von terroristischen Aktionen unter dem Deckmantel des Islam distanzieren.

Herr Keltek stimmt der Meinung Herrn Tigges absolut zu.

Herr Taranczewski meldet sich zu Wort. Er weiß, dass in seiner Fraktion große Sympathien zum kommunalen Wahlrecht für Migranten/innen bestehen.
Nach wie vor bestünden Vorurteile gegenüber anderer Religionen. Diese müssten abgebaut werden. Den Anspruch jeder Religion, sie sei die einzige und richtige, sollte jeder aufgeben. Wenn man sich toleranter begegnen würde, wäre die Frage über das kommunale Wahlrecht für Migranten einfacher zu lösen.

Frau Sell merkte an, dass keine Religion der Welt mit der Demokratie konform gehe. Sie sprach das Ziel des kommunalen Wahlrechts an. Man rede nicht über eine politische Strömung, sondern um Demokratie. Es solle einer Minderheit in Deutschland die Möglichkeit gegeben werden an der Demokratie teilzunehmen und dies mit dem kommunalen Wahlrecht mitgestalten könnte.

Herr Güclü wünschte Herrn Keltek weiterhin viel Erfolg. Die Allgemeine Aktive Liste der Türkischen Verbände im Ausländerbeirat habe weiterhin seine volle Unterstützung.

Frau Souhali sagte, dass sie es für gefährlich halte, wenn man verschiedene Kulturen und Religionen über die negativen Schlagzeilen in den Medien definiert.
Zum Abschluss der Diskussionsrunde überreichte Herr Sönmez, Herrn Keltek die Unterschriftenliste zum Thema ,,Kommunales Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten“.

zu TOP 4.2
Aufenthaltsrecht
(Drucksache Nr.: 10760-08)
Herr Moldenhauer stellte die aktuellen Änderungen im Zuwanderungsrecht per Power-Point-Präsentation vor.

Frau Hilbert stellte im Anschluss an die Präsentation die Frage nach der Identitätssicherung. Ob diese speziell eingerichtet ist, um terroristische Hintergründe aufdecken zu können.

Herr Moldenhauer erklärte, dass die Identitätssicherung für alle Staaten gilt, um die Zahl ungeklärter Nationalitäten zu verringern.

Herr Taranczewski fragte zum Punkt ,,Schaffung von fünf Arbeitsplätzen“, ob es eine Vorgabe gibt, welcher Qualität diese Arbeitsplätze entsprechen müssen (Vollzeit, etc.). Ebenfalls kam die Frage auf, ob biometrische Daten in Aufenthaltstiteln auch für EU-Bürger gelten und dieses auch rückwirkend nachgeholt werden müsste.

Herr Moldenhauer beantwortete die erste Frage damit, dass es tatsächlich keine praktischen Erfahrungen zu diesem Thema gibt. Auf die Frage zu den biometrischen Daten antwortete Herr Moldenhauer, dass für EU-Bürger andere Regeln gelten und diese keine Aufenthaltserlaubnis brauchen. Jedoch werden Pässe und Ausweise der EU-Bürger irgendwann die gleichen Standards haben wie der Deutsche Reisepass.

Herr Gündüz meldete sich zu Wort und kritisierte, dass ein Unterschied zwischen EU-Angehörigen und Nicht-EU-Angehörigen in Bezug auf die Sprachtests besteht.

Herr Gülec fragte nach, ob für den Deutschtest auch die Personen berücksichtigt wurden, welche durch eine Eheschließung nach Deutschland kommen möchten und nur die Grundschule besucht haben oder Analphabeten sind.
Herr Güclü stellte an Herrn Moldenhauer die Frage, ob ein ausländischer Rentner seinen Aufenthaltsstatus verliert, wenn er länger als 6 Monate ausreist und, ob er länger als 6 Monate ausreisen darf, wenn er sich eine Bescheinigung geben lässt.

Herr Moldenhauer beantwortete die Frage nach den Sprachtests insofern, dass es von der Nationalität abhängig ist. Alle visapflichtigen Staatsangehörigen, die sich längerfristig in Deutschland aufhalten möchten -meistens im Rahmen der Familienzusammenführung- sind in der Pflicht, diese Sprachprüfung abzulegen. Es gibt Ausnahmen von der Regel, jedoch gibt es noch keine Erkenntnisse aus der Praxis.

Herr Gülec fragte, ob jemand, der in seinem Heimatland in der Schule Deutsch gelernt hat und dann nach Deutschland kommt, ebenfalls den Sprachtest machen muss.

Herr Moldenhauer antwortete, dass die Botschaft eine Entscheidung trifft und wenn aus der Schule eine Bescheinigung vorgelegt wird, ist der Test wohl nicht erforderlich.

Herr Prof. Dr. Schwarze stellte an Herrn Moldenhauer die Fragen, ob ein Ausländer ordentliches Mitglied einer verfassungskonformen deutschen Partei werden kann und ob er ein passives Wahlrecht hat.

Herr Moldenhauer antwortete, dass ein Ausländer Mitglied in einer Partei werden kann, auch wenn er nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.
Zu den Sprachkenntnissen merkte Herr Moldenhauer noch an, dass keine Schulnoten vergeben werden, wenn das Spracherfordernis von den deutschen Auslandsvertretungen geprüft wird. Es geht um ein Zertifikat, welches von den Goethe-Instituten ausgestellt wird und die Sprachkenntnisse, die dann der Botschaft nachgewiesen werden müssen, müssen diesem Zertifikat entsprechen. Auf die Frage von Herrn Güclü bzgl. des Erlöschens von Aufenthaltserlaubnissen bei einer Ausreise, antwortete Herr Moldenhauer, dass die Aufenthaltserlaubnis nicht erlischt, wenn man mit Genehmigung länger als 6 Monate ausreist.

Frau Dr. Hetmeier merkte an, dass man in Parteien alle Ämter wahrnehmen kann, auch wenn man keine deutsche Staatsangehörigkeit hat. Jedoch könne man auf keiner Ebene in ein Organ gewählt werden; mit Ausnahme der EU-Bürger.

Herr Prof. Dr. Schwarze merkte an, dass Deutschkenntnisse ausreichen, wenn auf dem Gymnasium in Deutsch die Note ,,ausreichend“ erzielt wurde.

Herr Gülec sagte hierzu, dass jemand das Gymnasium nicht erfolgreich abschließen kann, wenn er in Deutsch keine ausreichende Note erzielt hat.

5. Vorlagen

zu TOP 5.1
Stadtumbau Rheinische Straße; hier: Miniparks, Fassadengestaltung/Haus- und Hofbegrünung und Schaffung attraktiver Quartierseingänge
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10311-07)
Die Vorlage wurde von Frau Linnebach dem Gremium vorgestellt und erläutert. Fragen wurde keine gestellt. Der Ausländerbeirat empfiehlt, mit einer Enthaltung, dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt vorbehaltlich einer öffentlichen Förderung aus Zuwendungsmitteln folgende Maßnahmen im Rahmen des Projektes „Stadtumbau Rheinische Straße“:

1. Die Teilmaßnahme „Miniparks“ wird entsprechend der in der Begründung dargestellten Form in einem Zeitraum von zehn Jahren durchgeführt. Die Förderbedingungen gelten analog zur „Richtlinie der Stadt Dortmund zur Förderung der Gestaltung und Begrünung auf privaten Grundstücken innerhalb festgelegter Stadterneuerungsgebiete“ in der Fassung vom 07.06.2007.

2. Während eines Zeitraums von zehn Jahren soll die Teilmaßnahme „Fassadengestaltung/Haus- und Hofbegrünung“ in der im Folgenden dargestellten Form durchgeführt werden. Die Förderbedingungen werden analog zur „Richtlinie der Stadt Dortmund zur Förderung der Gestaltung und Begrünung auf privaten Grundstücken innerhalb festgelegter Stadterneuerungsgebiete“ (Fassung vom 07.06.2007) festgelegt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt in einem Zeitraum von vier Jahren die Eingänge in das Stadtumbaugebiet „Rheinische Straße“ aufzuwerten.

6. Mitteilungen

zu TOP 6.1
Berichte aus den Ausschüssen, Bezirksvertretungen, Arbeitskreisen

Frau Heinz wies auf die Veranstaltung des Trägerkreises IMAG zum 2. Dortmunder Forum Integration mit dem Thema Medienmacher und Migrantenbilder am 12.12.2007 hin.
Desweiteren berichtete sie über den AK Öffentlichkeitsarbeit; hier sollen die Mitglieder zu verschiedenen Themen Berichte erstellen, die dann in einem Informationsblatt zusammengetragen werden. Ferner berichtete sie über die Sprechstunden des AB in den Quartiersmanagements, auch hier werde man gezielt auf die Mitglieder des AB zugehen und die Sprechstunden mit ihnen organisieren und planen.

Herr Gündüz berichtete von einer Vorlage aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit mit dem Titel Kulturelle Vielfalt in Dortmund. Da diese Vorlage nicht im Ausländerbeirat behandelt wurde, hat Herr Gündüz angeregt, diese dem AB auch vorzustellen. Die Veranstaltung „Kulturelle Interessen und Aktivitäten von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in Dortmund“ wird am Donnerstag, 24. Januar 2008, 17.00 Uhr im Rathaus, Ratssaal, Friedensplatz 1 stattfinden. Herr Gündüz bittet um rege Teilnahme.
Ferner sagte er, dass er mit der Regelung der Ausfahrtickets für das Rathaus nicht zufrieden sei und der Vorstand sowie die Mitglieder etwas dagegen unternehmen sollten.

zu TOP 6.2
Kurzberichte der Beiratsmitglieder aus den Projektgruppen des Masterplan Integration

Frau Hilbert berichtete vom Arbeitskreis Integration vom 22.11.2007 und die Vorstellung der Ergebnisse der Projektgruppen. Hier sei die Idee der Leitprojekte aufgegriffen worden wie z. B. die Übertragung des Konzeptes der Grundschule Kleine Kielstraße auf drei bis vier Grundschulen in Dortmund mit hohem Migrationsanteil, die Gründung einer Plattform Übergang Schule/Beruf für Jugendliche mit Migrationshintergrund mit dem Projekt Zeitgewinn sowie Integrationslotsen in den MSO´s nach dem NRW Projekt KOMM-IN. Ferner regte sie an, die Idee nach einer Quotierung in der Ausbildung für Jugendliche mit Migrationshintergrund, auch im Ausländerbeirat weiter zu verfolgen. Desweiteren erzählte sie von der Idee eines zukünftigen Kompetenzpools mit Dolmetscherdiensten bis zu sieben Sprachen. Auch werde es 2008 eine zusätzliche Projektgruppe geben, die sich mit der Einbindung der MSO´s beschäftigen wird.

Frau Güntürk sagte, dass es einen Bericht des Integrationsbeauftragten in Form einer Vorlage geben wird, die am 18.12.2007 in den VV eingebracht wird und danach zu den anderen Gremien weitergeleitet wird. Desweiteren gibt es noch eine Vorlage speziell zu den Ergebnissen der Masterplanprojektgruppen Schule/Ausbildung/Beschäftigung und Interkulturelle Öffnung der Verwaltung. Die beiden Vorlagen werden am 12.02.08 im Ausländerbeirat und am 13.03.08 im Rat der Stadt Dortmund vorgestellt.

Herr Gülec fragte nach, wann die neuen Projektgruppen ihre Arbeit aufnehmen werden.

Frau Güntürk antwortete, dass die beiden Projektgruppen Sprachförderung und Kinder und Jugendliche voraussichtlich im Frühjahr 2008 starten werden.

Herr Güclü regte an, sich für die nächste Amtsperiode von 2009-2013 als Schöffe zu bewerben. Bei Interesse sollte die formlose Bewerbung an folgende Adresse geschickt werden: Stadt Dortmund, Bürgerdienste –Wahlen-, Kennwort: Schöffenwahl, Südwall 2-4, 44122 Dortmund

Frau Heinz fragte nach, ab wann der Ausländerbeirat die beiden Vorlagen erhält, damit sich eine Arbeitsgruppe noch einmal mit der Vorlage beschäftigen kann.

Frau Güntürk sagte, wenn die Vorlage im VV verabschiedet wird, wird diese dann an die entsprechenden Gremien weitergeleitet. Sie wird sich bemühen, dass der Ausländerbeirat diese Vorlage so schnell wie möglich erhält.

Herr Sönmez wünschte für das kommende Opferfest den muslimischen Menschen ein friedliches Opferfest und all den Menschen die ein christliches Fest feiern, ein frohes Weihnachtsfest und für uns alle ein friedvolles neues Jahr 2008.

Da es keine weiteren Berichterstattungen gab, schloss Herr Sönmez die Sitzung.

f. d. R.




Adem Sönmez Yusuf Güclü Claudia Peschke
Vorsitzender Mitglied des Ausländerbeirates Schriftführerin