Niederschrift (öffentlich)

über die 4. Sitzung des Schulausschusses


am 28.01.2015
Saal der Partnerstädte, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 19:05 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)


Rm Gabriele Schnittker (SPD)
Rm Daniel Naumann i. V. f. Rm Volkan Baran (SPD)
Rm Susanne Meyer i. V. f. Rm Heike Gottwald (SPD)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Alisa Spree (SPD)
sB Fabian Erstfeld (SPD
sB Monika Rößler (SPD)
Rm Christian Barrenbrügge (CDU)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Otto Rüding (CDU)
Rm Dr. Eva Schauenberg (CDU)
Rm Regine Stephan (CDU)
Rm Monika Landgraf (B’90/Die Grünen)
Rm Ulrich Langhorst i. V. f. Rm Claudia Plieth (B’90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)
Rm Nursen Konak (Die Linke & Piraten)
sB Detlef Strack (Die Linke & Piraten)
sB D.T. (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)


Tobias Ebert (Vertreter der kath. Kirche)
Markus Drolshagen (Behindertenpolitisches Netzwerk)

Ute Cüceoglu (Integrationsrat)
Jonas Obenaus (Bezirksschülervertretung)

Lia Blankenfeldt (Bezirksschülervertretung)
Anke Starr (Stadtelternschaft)
Werner Volmer (Stadtelternschaft)

3. Verwaltung

Martina Raddatz-Nowack


Manfred Hagedorn
Volker Werner

4. Schulaufsicht

Bernhard Nolte


Peter Rieger

5. Gäste

Holger Nolte (Sprecher der Hauptschulen)


Michael Boine (Sprecher der Realschulen)
Manfred Zingler (Sprecher der Gesamtschulen)
Dr. Detlef von Elsenau (Sprecher der Gymnasien)
Reiner Gehring (Sprecher der kaufmännischen Berufskollegs)
Dieter Röhrich (Sprecher der Weiterbildungskollegs)
Barbara Winzer-Kluge (Sprecherin der Förderschulen)
Frau Blasberg-BVense(BR Arnsberg)
Dr. Rösner
Dr. Rempe-Thiemann (Hauptschule Schule am Hafen)
Herr Godglück (Gertrud-Bäumer-Realschule)
Dr. Jörder (BV Innenstadt-Nord)
Frau Jülich (BV Innenstadt-Nord)
Herr Vornweg (BV Innenstadt-Nord)
Herr Karadas (BV Innenstadt-Nord)

Abwesend:

Stadträtin Waltraud Bonekamp


Ralf Dallmann
Reiner Limberg
Ahmet Mustafa Gönen
Dirk Engelsking (Bundesagentur für Arbeit)
Bernd Bandulewitz
Dieter Ihmann
Joachim Eckardt
Elmar Schebaum
Irmgard Möckel (Sprecherin der Grundschulen)
Klaus Krutmann (Sprecher der gewerblichen Berufskollegs)





Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 4. Sitzung des Schulausschusses,
am 28.01.2015, Beginn 15:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Schulausschusses am 26.11.2014


2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Bürgerhaushalt 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14268-14)

2.2 5. Statusbericht zur Umsetzung der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2015 (Stand: 30.06.2014)
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 11.11.2014
Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 13830-14)


3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

3.1 Schulentwicklung in der Sekundarstufe I
hier: Elternbefragung in der Dortmunder Nordstadt

Mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 13844-14)
Der schriftliche Bericht wurde bereits in der Sitzung vom 26.11.2014 als Tischvorlage verteilt.

3.2 Schulorganisatorische Anpassung der Förderschullandschaft im Bereich der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen
Einbringung
(Drucksache Nr.: 14810-14)

3.3 Errichtung eines neuen Bildungsganges "Berufsgrundschuljahr mit der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung" am Robert-Schuman-Berufskolleg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14545-14)

3.4 Gesamtstädtische Strategie zur Beschulung von zugewanderten Kindern und Jugendlichen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13808-14-E2)
3.5 Schulengel
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14488-14-E2)

3.6 Inklusion
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13789-14-E3)


4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

4.1 Planung und Ausführung zur Errichtung der „Offenen Ganztagsschule“ (OGS) als Passivhaus inkl. Sanierung der WC-Anlagen an der Kirchhörder Grundschule
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13927-14-E1)


5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

5.1 Aktueller Sachstand zur Situation in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14017-14)


6. Anträge / Anfragen

6.1 Offene Ganztagsschule
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 13.11.2014
(Drucksache Nr.: 14338-14)

6.2 Mieteinnahmen in Schulen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00058-15)

6.3 Schulhausmeister
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00056-15)

6.4 Schulsekretärinnen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00057-15)

6.5 Förderschulen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00109-15)

6.6 Schulsituation in der Nordstadt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00107-15)

6.7 Schulsozialarbeit
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00110-15)

6.8 Verpflegungssituation an den Berufskollegs am U
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00108-15)






1. Regularien

Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Altundal-Köse - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Schulausschuss beschlussfähig ist.

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Erstfeld benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Vorsitzende bat im Wege der Dringlichkeit um Erweiterung der Tagesordnung um den TOP:

Projekt Beschulung und Begleitung von neu aus dem Ausland zugereisten Jugendlichen zwischen 16 und 25 Jahren (Drucksache Nr. 00071-15).
Der Top wurde unter TOP 3.7 in die Tagesordnung aufgenommen.

Die Verwaltung bat im Wege der Dringlichkeit um Erweiterung der Tagesordnung um den TOP:

Befristete Fortsetzung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes bis 2017 (Drucksache Nr. 00159-15).
Der Top wurde unter TOP 3.8 in die Tagesordnung aufgenommen.

Die Mitglieder folgten dem Vorschlag der Vorsitzenden,

TOP 3.1 Elternbefragung in der Nordstadt vorgezogen (vor TOP 2.) zu behandeln,

TOP 3.2 Schulorganisatorische Anpassung der Förderschullandschaft im Bereich der
Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen und
TOP 6.5 Förderschulen,

TOP 3.4 Gesamtstädtische Strategie zur Beschulung von zugewanderten Kindern und
Jugendlichen und
TOP 3.7 Projekt Beschulung und Begleitung von neu aus dem Ausland zugereisten
Jugendlichen zwischen 16 und 25 Jahren sowie

TOP 3.8 Befristete Fortsetzung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und
Teilhabepaketes bis 2017 und
TOP 6.7 Schulsozialarbeit

im Zusammenhang zu behandeln.

TOP 6.6 Schulsituation in der Nordstadt, Drucksache Nr. 001017-15 wurde von der Fraktion B’90/Die Grünen zurückgezogen.

Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Schulausschusses am 26.11.2014

Die Niederschrift über die 3. Sitzung des Schulausschusses am 26.11.2014 wurde einstimmig genehmigt.



zu TOP 3.1
Schulentwicklung in der Sekundarstufe I
hier: Elternbefragung in der Dortmunder Nordstadt
(Drucksache Nr.: 13844-14)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13844-14-E1)

Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:

„… in der Sitzung des Schulausschusses soll unter Punkt 3.1 über die Schulentwicklung in der Nordstadt sowie noch einmal über die in diesem Zusammenhang erhobenen Elternbefragungsergebnisse informiert werden. Dazu ist geplant, dass Herr Dr. Ernst Rösner anwesend ist sowie weitere Fachleute u .a. aus der Bezirksregierung zur Klärung von Fragen und für Antworten zur Verfügung stehen.

Um auch der betroffenen Bezirksvertretung die Möglichkeit zu geben, sich an diesem Informationsaustausch zu beteiligen und ggf. Fragen zu stellen, bitten wir freundlichst darum, den Fraktionen der BV Innenstadt Nord die Teilnahme an der Schulausschusssitzung zu ermöglichen.“

Die Bezirksvertretung Innenstadt Nord wurde über den o. g. Antrag informiert. Der Bezirksbürgermeister sowie die Fraktionssprecher sagten ihre Teilnahme zu.


Die Vorsitzende begrüßte die anwesenden Gäste herzlich und führte kurz in das Thema ein.

Herr Godglück (Schulleitung Gertrud-Bäumer-Realschule) und Herr Dr. Rempe-Thiemann (Schulleitung Hauptschule Schule am Hafen) erläuterten die Hintergründe, die grundlegend für die Elternbefragung in der Dortmunder Nordstadt waren.

Herr Dr. Rösner fasste die Ergebnisse der Elternbefragung kurz zusammen und gab einen Ausblick auf die Zukunft der verschiedenen Schulformen in der Nordstadt.

Frau Blasberg-Bense (BR Arnsberg) stellte die Position der Bezirksregierung Arnsberg dar. Es sei das Anliegen der Bezirksregierung, allen Schülern und Schülerinnen ein wohnortnahes, leistungsstarkes und ein ihren Bedarfen und Leistungspotentialen entsprechendes Schulangebot zu erhalten bzw. weiter zu entwickeln. Das Angebot der Sekundarschule sei dort ein Erfolgsmodell, wo sie einzige Schulform am Ort ist oder wo sie neben einem Gymnasium in der kleineren Kommune existiert. In Großstädten sei es schwer, den Unterschied zum etablierten Modell des längeren gemeinsamen Lernens der Gesamtschule deutlich zu machen.

Der Schulausschuss diskutierte die Ausführungen von Herrn Dr. Rösner und Frau Blasberg-Bense. Diese müssten politisch bewertet werden und es müssen Konsequenzen daraus hervor gehen.

Frau Schnittker führte aus, dass die Verwaltung zur weiteren Planung einen politischen Auftrag brauche. Gemeinsam mit der Fraktion B’90/Die Grünen habe die SPD-Fraktion einen Antrag formuliert, den sie zur Abstimmung stellen wolle (wird der Niederschrift beigefügt). Sollte dieses wg. der Kurzfristigkeit nicht erwünscht sein, werde der Antrag für die nächste Schulausschuss-Sitzung nochmals schriftlich gestellt.

Folgender Antrag wurde verlesen:

Der Schulausschuss möge beschließen, einen dialogischen Planungsprozess unter Beteiligung aller relevanten Partner und enger Einbeziehung der Bezirksregierung Arnsberg zu initiieren, um ein Konzept für die zukunftsfähige „Schulentwicklung Nordstadt“ zu entwickeln.

Ziel soll ein passgenaues Bildungsangebot für Kinder und Jugendliche in der Nordstadt sein.

Der starke Elternwille aus der Elternbefragung, ein weiteres schulisches Angebot des längeren Lernens sowie mehr Ganztagsunterrichtsangebote zu schaffen, soll konstruktiv aufgegriffen und konzeptionell entwickelt werden, um diesen Zielen künftig entsprechen zu können.

Angestrebt werden sollte eine Umsetzung des zu erarbeitenden Konzepts für das Schuljahr 2016/17.

Nicht alle Mitglieder des Schulausschusses zeigten sich mit der Vorgehensweise zu o. g. Antrag einverstanden. Frau Dr. Schauenberg erklärte, dass der Antragstext zu umfangreich sein, um sofort darüber zu entscheiden. Die CDU-Fraktion werde nicht die Um-Interpretierung der Zahlen mittragen. Es gebe die klare Aussage, dass lediglich ein Viertel der Eltern längeres gemeinsames Lernen wünsche. Insofern plädiere sie dafür, dass der Antrag die Wahrheit der Befragung widerspiegeln solle.

Herr Spieß erklärte, dass damit der Verwaltung die Möglichkeit gegeben werden solle, mit Planungen eines Konzeptes zu beginnen. Daraus könnten Handlungsempfehlungen abgeleitet werden, die sich in politischen Beschlüssen wiederfinden können.

Die Fraktion B’90/Die Grünen stellte den Antrag, die Sitzung zu unterbrechen, um den Antrag in den einzelnen Fraktionen zu besprechen. Die CDU-Fraktion und die Fraktion Die Linke & Piraten schlugen vor, den Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion B’90/Die Grünen als eingebracht anzusehen und in der nächsten Sitzung zu behandeln.

Herr Dr. Rösner erklärte, der Bericht zeige Folgendes eindeutig: das Angebot des längeren gemeinsamen Lernens sei eher geeignet, mehr Kinder an die Nordstadt zu binden als das Gegenteil der Fall sein würde.
Der Elternwille beinhalte auch diejenigen, die noch unentschlossen sind oder ihre Kinder außerhalb der Nordstadt anmelden würden. Das seien bei vorhandenem Schulangebot 34 %. Die Zahl werde geringer bei dem Angebot, eine Schule des längeren gemeinsamen Lernens einzurichten.
Die verschiedenen Schulformen befinden sich in einem dynamischen Prozess. Die heutige Realschule sei nicht mehr der mittlere Bildungsgang wie noch vor einigen Jahren. Darüber müsse man nachdenken, da sich die Schülerklientel in den Schulformen verändert habe.
Seit 4 Jahren werde über das im Bericht dargestellte Problem in der Nordstadt diskutiert, es sei an der Zeit, zu Lösungen zu kommen.

Die Vorsitzende unterbrach die Sitzung um 16.36 Uhr.
Die Vorsitzende eröffnete die Sitzung um 16.47 Uhr erneut.

Frau Dr. Schauenberg stellte den Antrag, den Antrag der Fraktionen SPD und B’90/Die Grünen heute nicht zu beschließen, sondern in die nächste Sitzung zu schieben.

Frau Schnittker möchte mit einem heutigen Beschluss des Antrages der Verwaltung den Auftrag zu geben, mit der Planung zu beginnen. Der Antrag beinhalte keine finanziellen Bereiche. Die Verwaltung könne je nach Stand dem Schulausschuss Bericht erstatten.

Herr Dingerdissen stellte einen Handlungsbedarf der Verwaltung fest. Er habe jedoch einen Beratungsbedarf mit seiner Fraktion. Aus diesem Grund bat er, den Antrag in die nächste Sitzung zu schieben.

Frau Landgraf bestand auf einem heutigen Beschluss.

Herr Strack führte an, der Antrag sei überraschend gekommen, liege nicht allen schriftlich vor. Er sei auch sprachlich zu überarbeiten, aus diesem Grund sehe er ebenfalls Beratungsbedarf und möchte den Antrag in die nächste Sitzung schieben.

Die Vorsitzende stellte den Antrag der Fraktionen SPD und B’90/Die Grünen zur Abstimmung.


Der Schulausschuss stimmte dem Antrag mehrheitlich bei 8 Nein-Stimmen (CDU, FDP/Bürgerliste, AfD) und 2 Enthaltungen (Die Linke & Piraten) zu.



2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Bürgerhaushalt 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14268-14)

Der Schulausschuss nahm die Bürgervorschläge zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
5. Statusbericht zur Umsetzung der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2015 (Stand: 30.06.2014)
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 11.11.2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13830-14)

Der Schulausschuss nahm den 5. Statusbericht zur Umsetzung der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2015 zur Kenntnis.



3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

zu TOP 3.1
Schulentwicklung in der Sekundarstufe I
hier: Elternbefragung in der Dortmunder Nordstadt
(Drucksache Nr.: 13844-14)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13844-14-E1)

Der TOP 3.1 wurde vor TOP 2. behandelt.


zu TOP 3.2
Schulorganisatorische Anpassung der Förderschullandschaft im Bereich der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen
Einbringung
(Drucksache Nr.: 14810-14)
zu TOP 6.5
Förderschulen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00109-15)

TOP 3.2 und TOP 6.5 wurden im Zusammenhang behandelt.

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B’90/Die Grünen vor (TOP 6.5):

„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 28. Januar.

Die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung des Ausschusses einen aktuellen Sachstandsbericht zur geplanten Schließung von Förderschulen zu geben.

Begründung:
Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 16. Dezember über die Auswirkungen der Mindestgrößenverordnung des Landes auf die Dortmunder Förderschulen beraten. Als Konsequenz sollen in den kommenden Jahren sechs Förderschulen mit dem Schwerpunkt „Lernen“ aufgelöst werden.“


Herr Drolshagen bat darum, das Behindertenpolitische Netzwerk in die Beratungsfolge aufzunehmen.

Frau Raddatz-Nowack fasste den in der Vorlage beschriebenen Prozess kurz zusammen. Sie erläuterte, dass dieser gemeinsam mit den Schulen, der Schulaufsicht und dem Schulträger durchgeführt werde.
Dieses Konzept könne jedoch nur umgesetzt werden, wenn die Schüler der aufzugebenden Förderschulen nach wie vor an den verbleibenden Förderschulen beschult werden. Der Prozess werde unter Berücksichtigung aller anstehenden Fragen fortgesetzt.

Herr Rieger erklärte, dass die politische Entscheidung getroffen werden müsse, um dann die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen. Er stellte klar, dass die Elternentscheidung im Vordergrund stehe.

Frau Blasberg-Bense sagte für die Bezirksregierung Arnsberg, dass es sich um einen vorbildlichen Planungsprozess handele. Wichtig sei die Einbeziehung aller Beteiligten.

Frau Raddatz-Nowack stellte fest, dass es noch viele offene Fragen gebe, die aber in den Kollegien und mit den Eltern behandelt wurden und werden, so dass ein intensiver Dialog fortgeführt werde, um eine zufriedenstellende Lösung zu finden.
Sie antwortete auf Fragen des Ausschusses.

Frau Schnittker erklärte, dass die Bezirksvertretung Huckarde zu der Vorlage einen Antrag stellen werde.

Frau Raddatz-Nowack erklärte abschließend, dass die Schulverwaltung den Auftrag erhalten habe, einen Umsetzungsrahmen schulische Inklusion zu erarbeiten. Dieser werde möglichst alle sich ergebenden Fragen aufgreifen und beantworten.

Der Schulausschuss dankte für die Erläuterungen.


TOP 3.2 - Die Vorlage wurde eingebracht und soll am 04.03.2015 abschließend beraten
werden.
TOP 6.5 – Eine schriftliche Stellungnahme der Verwaltung ist nicht erforderlich.



zu TOP 3.3
Errichtung eines neuen Bildungsganges "Berufsgrundschuljahr mit der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung" am Robert-Schuman-Berufskolleg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14545-14)

Der Schulausschuss empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 in Verbindung mit § 22 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) die Errichtung eines Bildungsganges „Berufsgrundschuljahr mit der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung“ am Robert-Schuman-Berufskolleg zum Schuljahr 2015/16.


zu TOP 3.4
Gesamtstädtische Strategie zur Beschulung von zugewanderten Kindern und Jugendlichen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13808-14-E2)
zu TOP 3.7
Projekt Beschulung und Begleitung von neu aus dem Ausland zugereisten Jugendlichen zwischen 16 und 25 Jahren
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00071-15)

TOP 3.4 und TOP 3.7 wurden im Zusammenhang behandelt.


Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… zu Ihrer Anfrage vom 26.11.2014 nehme ich wie folgt Stellung:

1. Wie sieht konkret die finanzielle, personelle und inhaltliche Beteiligung der
Walter-Blüchert-Stiftung in diesem Konzept aus?

Die geplante Kooperationsvereinbarung sieht vor, dass die Walter-Blüchert-Stiftung
inhaltlich ihre Erfahrungen mit der SchlaU-Schule München (Schulanaloges Angebot
für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) einbringt, darüber hinaus beteiligt sich die
Walter-Blüchert-Stiftung mit 200.000,00 € pro Jahr an dem Projekt. Die
Projektlaufzeit startet im zweiten Schulhalbjahr 2014/15, ist zunächst auf drei Jahre
beschränkt und hat Option auf eine Verlängerung. Die konkrete Projektbeschreibung
und Zusammenarbeit zwischen den Partnern wird in einer weiteren Vorlage
beschrieben.

2. Wer soll in den multiprofessionellen Teams an Schulen arbeiten? Wer erarbeitet
die Fortbildungsangebote für diese Teams?

In den multiprofessionellen Teams arbeiten Lehrkräfte und Schulsozialarbeiter/-innen
(je nach Kapazität). Die Fortbildungen werden am Bedarf der Beteiligten ausgerichtet.
Organisiert werden die Fortbildungen vom Dienstleistungszentrum Bildung und vom
Regionalen Bildungsbüro. Neben der Fortbildungsorganisation werden vom
Dienstleistungszentrum Bildung auch Lehrerarbeitskreise angeboten, in denen sich die
Beteiligten fachlich austauschen können. Hier werden auch die Bedarfe der Lehrkräfte
abgefragt.

3. „Auffangklassen gibt es an 23 Schulen der Sekundarstufe 1“
Welche Schulen sind das im Einzelnen? Wie viele Gymnasien sind beteiligt?

Zurzeit gibt es in Dortmund Auffangklassen an 7 Hauptschulen, 1 Sekundarschule,
4 Gesamtschulen, 5 Realschulen und 6 Gymnasien.

Im Einzelnen sind das:
- Schule am Hafen
- Hauptschule Kley
- Hauptschule Scharnhorst
- Hauptschule Am Externberg
- Konrad-von-der-Mark-Schule
- Emscherschule
- Jeanette-Wolf Schule
- Sekundarschule Westerfilde
- Anne-Frank-Gesamtschule
- Martin-Luther-King-Gesamtschule
- Heinrich-Böll-Gesamtschule
- Gesamtschule Scharnhorst
- Gertrud-Bäumer-Realschule
- Wilhelm-Röntgen-Realschule
- Droste-Hülshof-Realschule
- Robert-Koch-Realschule
- Nikolaus-Kopernikus-Realschule
- Leibniz-Gymmnasium
- Max-Planck-Gymnasium
- Phönix-Gymnasium
- Goethe-Gymnasium
- Gymnasium Schweizer Allee
- Heinrich-Heine-Gymnasium

Zum neuen Schul(halb)jahr kommen noch zwei Realschulen und drei Gymnasien
dazu:

- Ricarda-Huch-Realschule
- Johann-Gutenberg-Realschule
- Heinrich-Heine-Gymnasium
- Reinoldus- und Schiller-Gymnasium
- Stadtgymnasium

4. „Zusammenarbeit mit „Projekt Deutsch Lernen (PDL)“
Ist die Zusammenarbeit mit dieser Sprachschule ausgeschrieben worden? Stehen
Sprachschulen mit alternativen didaktischen Konzepten zur Auswahl?

Mit PDL gibt es bereits vielfältige und zuverlässige Erfahrungen insbesondere bei der
Vermittlung von Deutsch als Fremdsprache für Schüler/innen. Die eingesetzte
Fachkraft ist darüber hinaus in der Lage, ihre Kenntnisse im Rahmen eines
Teamteachings an die beteiligten Lehrkräfte weiterzugeben. Von dem Einsatz von
PDL an zwei Berufskollegs profitieren daher zum einen die Schüler/innen aber auch
die Lehrkräfte
.
5. Wie viele zusätzliche qualifizierte Lehrer/innen werden den Schulen mit neuen
Auffangklassen zur Verfügung gestellt?

Schulen mit Auffangklassen können über die Bezirksregierung Arnsberg eine halbe
Integrationsstelle pro Klasse beantragen.
3
6. Wie sieht das Prozedere aus, wenn im laufenden Schuljahr neue Auffangklassen
an weiteren Schulen eingerichtet werden“?

Für die Einrichtung neuer Auffangklassen (auch im laufenden Schuljahr) ist die
Schulaufsicht zuständig (Schulamt für die Stadt Dortmund/ Bezirksregierung
Arnsberg). Wenn eine neue Schule dazukommt, nimmt das Dienstleistungszentrum
Bildung Kontakt zu der Schulleitung auf und bespricht das Procedere (wie ist der
Ablauf, ab wann kann zugewiesen werden). In dem Gespräch werden auch auf die
Unterstützungsangebote des Dienstleistungszentrum Bildung hingewiesen:
Materialausleihe, Lehrerarbeitskreise, Fortbildungsorganisation, Organisation von
Hospitationen an anderen Schulen. Nach weiterer Absprache mit der zuständigen
Lehrkraft wird dann in die neue Klasse zugewiesen.

7. Inwiefern ist abgesichert, dass individuelle, langfristige psychosoziale
Betreuungsangebote für traumatisierte Kinder und Jugendliche in das Konzept
einbezogen werden?

Das Projekt zwischen der Walter-Blüchert-Stiftung, dem Ministerium für Schule und
Weiterbildung NRW und der Stadt Dortmund sieht auch einen Anteil an
psychosozialer Beratung vor. Darüber hinaus sollen im Rahmen der gesamtstädtischen
Strategie bereits bestehende Strukturen und Angebote mit einbezogen werden. Die
konkreten Abstimmungen mit den Beteiligten an der gesamtstädtischen Strategie
laufen zurzeit und sind ein ständiger Prozess.

8. Wo genau im DLZB soll die Beratung der zahlreichen Jugendlichen stattfinden?

Die Beratung der neu aus dem Ausland zugereisten schulpflichtigen Kinder und
Jugendlichen findet seit Oktober 2013 im Dienstleistungszentrum Bildung statt. Von
Januar bis Dezember 2014 haben sich 1358 Kinder und Jugendliche mit ihren
Familien für eine Auffangklasse angemeldet. Dazu kamen 1070 Kunden/innen, die
sich im Dienstleistungszentrum Bildung zu anderen Themen rund um Bildung
beraten ließen.
Dem Dienstleistungszentrum Bildung stehen im Gebäude des Fachbereich Schule
(Kleppingstraße 21-23) vier Büroräume, ein Warteraum und ein Beratungsraum zur
Verfügung.

9. Bildungsangebot für aktuelle und zukünftige Kunden“
Wer ist mit Kunden gemeint?

Kunde/innen des Regionalen Berufsbildungszentrums (darauf bezieht sich die
Aussage) sind Schüler/innen und Teilnehmende von Weiterbildungen.

10. Warum beschränkt sich das gesamte Konzept nicht ausschließlich auf die
Kooperation mit der Uni Duisburg-Essen, die in der Ausbildung von
Lehrkräften, Student/innen und Schüler/innen im DAZ/DAF-Bereich
hochqualifiziert ist? Ist vor diesem Hintergrund die Zusammenarbeit mit der
Stiftung überhaupt notwendig?

Mit der Universität Duisburg-Essen gibt es bereits vielfältige Kooperationen. Die
Dortmunder Berufskollegs nehmen z.B. am Projekt „Bildung durch Sprache und
Schrift“ (BISS) teil. In einem Verbund zum Thema „Integration von Seiteneinsteigern
in die Sekundarstufe II“ entwickeln hier zwölf Berufskollegs (neben 7 Dortmunder
Berufskollegs, 5 aus anderen Kommunen) gemeinsam mit der Universität Duisburg-
Essen Verfahren, um sogenannte Seiteneinsteiger bei der Integration ins deutsche
Bildungssystem zu unterstützen. Hierbei werden die Lehrkräfte insbesondere dabei
unterstützt, die Vermittlung von Deutsch als Zweitsprache zu erlernen und Konzepte
für den sprachsensiblen Unterricht im Fach zu erarbeiten.
Darüber hinaus werden auch für Lehrkräfte der Grundschulen und Sekundarstufe I
zusammen mit der Universität Duisburg-Essen Fortbildung zum Thema Deutsch als
Zweitsprache organisiert.
Die Gesamtstädtische Strategie zur Beschulung von neu aus dem Ausland zugereisten
Kindern und Jugendlichen bezieht weitaus mehr Partner/innen mit ein. Ziel ist eine
konzertierte Aktion auf kommunaler Ebene um den Kindern und Jugendlichen
gesellschaftliche Teilhabe und Zugang zu Bildung zu ermöglichen.
Die Walter-Blüchert-Stiftung unterstützt das Vorhaben finanziell.

11. Welche Aufgaben werden CJD, Evangelisches Bildungswerk, Dobeq und
Grünbau übernehmen? Welche finanziellen Konsequenzen hat die Einbeziehung
dieser Träger? Wie wird die Qualifikation der Angebote überprüft?

In Dortmund gibt es bereits ein vielfältiges Angebot für die Zielgruppe. Mit der
Einbeziehung der o. g. und weiterer Partner/innen sollen Ressourcen gebündelt und
vorhandene Angebote aufeinander abgestimmt werden.
Bildungsträger wie Dobeq und Grünbau sind zertifiziert nach ISO 9001: 2008 und
nach AZAV.

12. Wer erarbeitet das Curriculum für Seiteneinsteiger/innen?

In den Arbeitskreisen für Lehrkräfte der Auffangklassen werden auch
Unterrichtsmaterialien entwickelt und Erfahrungen hierzu ausgetauscht.“


Herr Strack erklärte, dass nur der Punkt 4 nicht die Fragestellung beantwortet habe.

TOP 3.4: Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
TOP 3.7: Der Schulausschuss der Stadt Dortmund nimmt das Projekt zur Kenntnis.

zu TOP 3.5
Schulengel
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14488-14-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die von der Fraktion BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN gestellte Anfrage zum Tagesordnungspunkt „Schulengel“
beantworte ich wie folgt:

1. Ist der Verwaltung das Internetportal „schulengel.de“ bekannt?

Das Internetportal „schulengel.de“ ist der Verwaltung bekannt.

2. Ist der Verwaltung bekannt, wie viele städtische Schulen und Fördervereine sich
insgesamt am Internetportal „schulengel.de“ beteiligen? Wenn ja, wie viele Schulen
beteiligen sich?

Der Verwaltung ist nicht bekannt, wie viele städtische Schulen und Fördervereine sich
insgesamt am Internetportal „schulengel.de“ beteiligen.
2. Sind Beteiligungen von Schulen mit der Verwaltung abgesprochen?
Beteiligungen von Schulen sind nicht mit der Verwaltung abgesprochen.

4. Wie bewertet die Verwaltung die Beteiligung an der Aktion vor dem Hintergrund
- der damit indirekt vorgenommenen Werbung und Unterstützung für einzelne
Unternehmen auf Homepages städtischer Schulen sowie
- der Auswirkungen auf den städtischen Einzelhandel in den Stadtbezirken?

Eine direkte Beteiligung der Schulen an der Aktion ist schulrechtlich nicht zulässig, da es
sich hier um Werbung handelt. Eine Beteiligung der Fördervereine ist schulrechtlich
möglich.

Eine Bewertung der Auswirkungen auf den städtischen Einzelhandel in den Stadtbezirken
durch die Verwaltung kann nicht erfolgen, da Daten hierüber nicht vorliegen.“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Inklusion
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13789-14-E3)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die von der CDU Fraktion gestellten Anfragen zum Tagesordnungspunkt „Inklusion “
beantworte ich wie folgt:

1. Wann erfolgt bzw. erfolgte die Zuweisung?
Die Zahlungen des Landes werden nach gesetzlicher Maßgabe (§ 1 Abs.5 Bzw. § 2 Abs. 5
des „Belastungsausgleichgesetzes“) jeweils für jedes Schuljahr spätestens am 01. Februar
eines Jahres, erstmalig spätestens zum 01.02.2015, erfolgen.

2. Welchen Kostenanteil der tatsächlichen Ausgaben in diesem Jahr deckt dieser
Landeszuschuss in Dortmund?
Diese Frage kann zurzeit von der Stadt Dortmund nicht beantwortet werden, da die
Kosten für die schulische Inklusion aufgrund der fehlenden gesetzlichen/ politischen
Auftragslage bislang nicht erfasst werden. Eine Expertengruppe im Auftrag der
Landesregierung und der kommunalen Spitzenverbände erarbeitet zurzeit in welcher Form
die Kosten der schulischen Inklusion von den Kommunen ermittelt werden können und
welche personellen und sachlichen Ressourcen hierfür erforderlich sind.

3. Wie hoch sind in Dortmund die städtischen Inklusionsausgaben im Jahr 2014 für:

a) Ertüchtigung von schulischen Liegenschaften in Bezug auf Barrierefreiheit,
b) Umbau von Klassenräumen bzw. Lernorten, Beschaffung von geeignetem
Inventar und Materialien,
c) Transportkosten bzw. Fahrdienste von Inklusionsschulkindern,
d) Entgelt- und Fortbildungskosten für die Schulbegleiter.

Die Kosten für die Inklusionsmaßnahmen werden nicht gesondert erfasst und können somit
nicht genannt werden.“


Frau Dr. Schauenberg zeigte sich nicht zufrieden mit der Beantwortung, dass keine Zahlen für die Inklusionsmaßnahmen vorliegen sollen.

Frau Raddatz-Nowack erklärte dazu, dass es bisher keine zentrale Stelle zur Kostenerfassung gebe. Die Stadt Dortmund sei als Referenzkommune benannt worden und werde jetzt im Rahmen eines vorgegebenen Rasters Kosten der Inklusion ermitteln.
Einen Sachstand dazu werde sie in einem der nächsten Ausschüsse geben.

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Projekt Beschulung und Begleitung von neu aus dem Ausland zugereisten Jugendlichen zwischen 16 und 25 Jahren
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00071-15)

Der TOP wurde im Zusammenhang mit TOP 3.4 behandelt.



zu TOP 3.8
Befristete Fortsetzung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes bis 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00159-15)
zu TOP 6.7
Schulsozialarbeit
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00110-15)

TOP 3.8 und TOP 6.7 wurden im Zusammenhang behandelt.
Die Vorlage (TOP 3.8) wurde als Tischvorlage verteilt.

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B’90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 28. Januar.

Nach der Ankündigung der rot-grünen Landesregierung zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit für zunächst drei Jahre wird die Verwaltung gebeten, in der Sitzung des Ausschusses einen aktuellen Sachstand zur Situation in Dortmund zu geben. Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche konkreten Auswirkungen hat die Ankündigung der Landesregierung auf die bisher geplante Finanzierung der bis zum 31.7.2015 befristeten 81 Stellen für Schulsozialarbeiter*innen?


2. Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Verwaltung über die konkrete Umsetzung und die Verwendung der angekündigten finanziellen Unterstützung?


3. Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Ankündigung der Landesregierung für den städtischen Haushalt 2015?


4. Welche Konsequenzen ergeben sich für die Haushalte in den Folgejahren?


5. Wie sieht vor diesem Hintergrund das weitere Vorgehen der Verwaltung auch hinsichtlich der zu führenden Gespräche mit den Trägern der Stellen aus?

6. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung zur Entfristung der bisher befristeten Stellen?


Begründung:
Noch im November hat der Schulausschuss einen Beschluss zur Finanzierung der bis zum 31.7.2015 befristeten Schulsozialarbeitsstellen getroffen. Inzwischen hat die Landesregierung mitgeteilt, dass sie die über das BuT eingerichteten Stellen der Schulsozialarbeit zunächst für drei Jahre mit insgesamt 145 Millionen Euro weiterfinanzieren wird. Dortmund bekommt nach einer ersten Berechnung jährlich 2,66 Millionen Euro, die mit einer jährlichen Eigenbeteiligung von 665.000 Euro ergänzt werden müssen.“


Frau Schnittker befürwortete die Vorlage.

Die Frage von Frau Landgraf zur Grafik auf Seite 2 der Vorlage beantwortete Frau Raddatz-Nowack.

Frau Dr. Schauenberg bat darum, wg. der anstehenden Haushaltsberatungen die Vorlage ohne Empfehlung in den Rat weiterzuleiten.

Die Frage von Frau Konak nach der entsprechenden Ausweitung des Budgets des Fachbereiches Schule beantwortete Frau Raddatz-Nowack damit, dass dieses im Rahmen der Haushaltsberatungen am 19.02.2015 von der Politik festgelegt werden müsse.

Herr Spieß hielt es für wichtig, die Vorlage zu empfehlen, um sie als unverrückbar in die Haushaltsberatungen zu geben.

Frau Dr. Schauenberg führte aus, dass bisher haushaltsrelevanten Vorlagen in die Haushaltsberatungen geschoben wurden. Somit sollte auch diese Vorlage nicht weiter beraten, sondern geschoben werden.

Die beratenden Mitglieder des BPN, IR, der Stadteltern und Schülervertretung sprachen die Bitte aus, die Vorlage zu empfehlen. Der Inklusionsprozess könne ohne Schulsozialarbeit nicht gelingen. Wichtig sei mindestens eine Positionierung des Schulausschusses zur definitiven Fortsetzung der Schulsozialarbeit.

Die Frage nach der weiteren Vorgehensweise diskutierte der Schulausschuss weiterhin. Es wurde festgestellt, dass die Relevanz der Vorlage allgemein gesehen werde, man dürfe die haushaltspolitischen Gesichtspunkte nicht außer Acht lassen.

Frau Dr. Schauenberg erklärte, dass ihre Fraktion nicht die Investition in die Schulsozialarbeiter in Frage stelle, sondern berücksichtige, dass es weitere wichtige Projekte gebe, die in anderen Fachausschüssen zurückgestellt wurden. Es handele sich um einen Haushaltsantrag mit exakten Zahlen, es falle ihrer Fraktion schwer, sich jetzt nur dafür zu positionieren. Die konkreten Fragen, die aus der Vorlage entstehen, seien weitreichend und können nicht ohne den Blick auf das Gesamtpaket zu lenken, empfohlen werden.
Die Differenzierung sei, eine Grundposition zu beschließen, ohne den vorliegenden kompletten Antrag zu beschließen.

Herr Langhorst erklärt, dass ein Schieben in den Rat unter haushaltspolitischen Gesichtspunkten wohl üblich sei. Trotz der anstehenden Haushaltsberatungen habe er in der Vorlage keine Probleme gesehen, der Schulausschuss könne damit ein Signal senden. Er appelliere an die CDU-Fraktion, die Vorlage doch zu empfehlen.

Herr Dingerdissen führte aus, dass die Schulsozialarbeit ein Anliegen des Schulausschusses sei. Die Fraktionsmitglieder sollten sich in den Haushaltsberatungen mit allem Nachdruck dafür einsetzen. Eine Empfehlung sei noch keine Garantie dafür, dass die Vorlage im Rat auch beschlossen werde.

Frau Meyer stellte um 18.35 Uhr den Antrag auf Schluss der Debatte.

Der Ausschuss stimmte dem Antrag von Frau Meyer einstimmig zu.

TOP 3.8:
Der Schulausschuss empfiehlt bei 8 Enthaltungen (CDU, FDP/Bürgerliste, AfD), dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Ausweitung des Budgets zur Aufstockung der im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets landesseitig geförderten 60 Stellen der Schul-sozialarbeit um weitere 21 Stellen, um so die derzeit bestehenden 81 Stellen bis 2017 zu sichern. Zur Finanzierung des notwendigen Eigenanteils wird das Budget des Fachbereichs Schule entsprechend ausgeweitet.

TOP 6.7:
Eine schriftliche Stellungnahme der Verwaltung ist nicht nötig.



4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
Planung und Ausführung zur Errichtung der „Offenen Ganztagsschule“ (OGS) als Passivhaus inkl. Sanierung der WC-Anlagen an der Kirchhörder Grundschule
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13927-14-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… in der Sitzung am 26.11.2014 hat der Schulausschuss im Rahmen der Beschlussfassung zur
o.g. Vorlage die Verwaltung um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten:

Der Abbruch der WC-Anlagen bedingt zum 31.06.2015 einen einmaligen
Abgangsverlust i. H. v. 65.431,75 € (Restbuchwert). Es handele sich um einen kleinen,
36jährigen Anbau, der Bau könne seiner Berechnung nach 1979 nicht 1,28 Mill. DM
gekostet haben. Seiner Meinung nach zähle der Restbuchwert für die gesamte Kirchhörder
Grundschule, der Fachbereich Immobilienwirtschaft habe die Summe in das
Sachkonto des Auftrages geschoben, es sei nicht nur die Toilettenanlage gemeint.

Jährliche Belastung der Ergebnisrechnung (s. Anlage 2, Seite 3 / 4 Punkt 5) – hier sei
nicht klar, ob es sich um Jahres- oder Gesamtwerte handele und woraus die Zahlen
resultieren.
Darüber hinaus hat Herr Barrenbrügge die Frage nach den in der Anlage genannten
Schülerzahlen für das nächste und übernächste Schuljahr gestellt. Es seien mehr Schüler
als angegeben an der Schule.

Hierzu möchte ich wie folgt Stellung nehmen:

Die abgängigen WC-Anlagen sind nicht gesondert in der städtischen Anlagenbuchhaltung
erfasst. Der Restbuchwert wurde daher über die Flächen des Gesamtgebäudes der Kirchhörder
Grundschule ermittelt.

Das Gebäude wird zum Stichtag 31.06.2015 mit einem Gesamtwert in Höhe von 1.506.214,30
Euro in der Anlagenbuchhaltung geführt. Hieraus ergibt sich unter Berücksichtigung des
Flächenverhältnisses ein Restbuchwert in Höhe von 65.431,75 Euro für die abgängigen WCAnlagen.

Bei der Darstellung der Belastung der Ergebnisrechnung des Fachbereichs 65 handelt es sich
um Jahreswerte ab dem vollständigen ersten Jahr der Nutzung. Hier werden sowohl die neuen
und entfallenden Betriebskosten (detaillierte Darstellung der einzelnen Positionen unter Punkt
1.2.4 der Anlage 1 der Vorlage) als auch die neuen und entfallenden Abschreibungen und
Erträge (Auflösung von Sonderposten) aufgeführt.

Die neuen Abschreibungswerte für den Anbau können in der Anlage 3 nachvollzogen werden.
Die entfallenden Abschreibungen und Erträge beziehen sich auf die abgängigen WC-Anlagen.
Bezüglich der in der Anlage 1 der Vorlage genannten Schülerzahlen wurde seitens der
Schulverwaltung eine Überprüfung zugesagt. Die Angaben auf Seite 1 der Anlage 1 bedürfen
der Korrektur.

Im Schuljahr 2014/2015 besuchen die Kirchhörder-Grundschule 194 Schülerinnen und
Schüler in 8 Klassen (Quelle "Amtlichen Schulstatistik 15.10.2014"). Die Prognose für das
Schuljahr 2015/2016 liegt unter Berücksichtigung der zum Stichtag 01.12.2014 erfolgten
Anmeldungen bei 187 Kindern in 8 Klassen.“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 5.1
Aktueller Sachstand zur Situation in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14017-14)

Herr Rüding fragte nach den unter 1.2 genannten Zahlen zu Beratungen des Quartiersmanagers (2180 Fälle unter 1 Stunde Dauer, 485 Fälle länger als 1 Stunde Dauer).
Wenn er bei den Beratungen unter 1 Stunde eine Dauer von 15 Minuten zugrunde lege und bei den anderen Gesprächen mehr als 1 Stunde, komme er auf eine tägliche Arbeitszeit des Quartiersmanagers von 10.4 Stunden/täglich. Da stelle sich ihm die Frage, ob die angegebenen Zahlen in Ordnung seien und bitte um eine schriftliche Stellungnahme der Verwaltung.

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich.

Der Schulausschuss nimmt den Sachstandsbericht (29.10.2014) zur Situation in der Dortmunder Nordstadt zur Kenntnis.



6. Anträge / Anfragen

zu TOP 6.1
Offene Ganztagsschule
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 13.11.2014
(Drucksache Nr.: 14338-14)

Es lag folgende Überweisung aus dem Rat der Stadt Dortmund vor:

„Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 11.11.2014 vor
(Drucksache Nr.: 14338-14-E1):

Der Rat der Stadt Dortmund möge beschließen:

Das Schulverwaltungsamt wird beauftragt, zu überprüfen, ob und welche Parteiorganisationen oder Parteivorfeldorganisationen sich im offenen Ganztag engagieren und Betreuungseinheiten gestalten und dafür zu sorgen, dass diese ab dem neuen Schuljahr 2015 nicht mehr am offenen Ganztag beteiligt werden.

Begründung

Für den Zweck der politischen Informationsvielfalt und einer Repräsentation verschiedener
Meinungen von politischen Parteien ist die Gestaltung von Betreuungsangeboten von
Parteiorganisationen oder Parteivorfeldorganisationen nicht geeignet. Es ist jedoch zwingend
notwendig, dass die Schulen, auch jene mit erweitertem Betreuungsangebot ein politisch
neutraler Raum bleiben, in dem nur unter bestimmten Bedingungen und unter Maßgabe
eines Gleichbehandlungsgrundsatzes Parteiorganisationen und Parteivorfeldorganisationen
gemeinsam wirken können.

Im Rat der Stadt bestand Einvernehmen, den o.g. Antrag zur Beratung in den Schulausschuss zu überweisen.“


Frau Schnittker verwies auf die bereits erfolgte Behandlung des Themas in der Schulausschuss-Sitzung am 22.10.2014 (Hinweis: TOP 3.6 Dortmunder Jugendverbände im „Offenen Ganztag“, Drucksache Nr.: 13241-14-E2). Diese Stellungnahme wurde vom Schulausschuss zur Kenntnis genommen.

Herr Dingerdissen erklärte, dass seine Fraktion eine schriftliche Stellungnahme wünsche, da es sich um eine weitergehende Frage handele.

Herr Spieß erklärte, dass es sich um eine Anfrage und einen Antrag handele. Über den Antrag müsse abgestimmt werden, diesen werde die SPD-Fraktion negativ abstimmen.

Frau Dr. Schauenberg bat darum, dass die einzelnen OGS-Schulen ein Augenmerk darauf haben sollten, dass von den einzelnen Organisationen keine Werbung für außerschulische Angebote gemacht werde. Es könne dieser Punkt in die vertraglichen Vereinbarungen aufgenommen werden.

Frau Landgraf zeigte sich irritiert über die Diskussion. Die Organisation „Die Falken“ sei an sechs Schulen im Offenen Ganztag vertreten, die Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg erteilt worden. Die Verantwortlichen seien darauf hingewiesen worden, keine Parteipolitik nach außen zu tragen, woran sie sich gehalten hätten.

Herr Dingerdissen führte nochmals aus, dass es nicht um „Die Falken“ gehe, sondern generell um politische Beeinflussung in der OGS, die nicht gewollt sei.

Frau Raddatz-Nowack erklärte, dass für den Bereich OGS das Familien-Projekt zuständig sei.
Dieses könne beschreiben,

- mit welchen Trägern Verträge existieren
- wie die Grundsätze der vertraglichen Ausgestaltung, insbesondere zur politischen
Neutralität, dargestellt werden.

Der Schulausschuss erklärte sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 6.2
Mieteinnahmen in Schulen
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00058-15-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… Schulen stellen u. a. Vereinen und Parteien Räumlichkeiten gegen Entgelte zur Verfügung. Die CDU-Fraktion bittet daher die Verwaltung um eine schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1. Sind die Mietpreise stadtweit identisch? Sollte es eine einheitliche Gebührentabelle geben, so ist diese dem Ausschuss vorzulegen.
2. Wie hoch sind Mieten pro Quadratmeter für Räumlichkeiten in Schulen (Kellerräume und Klassenzimmer o. ä. so wie einmalige bzw. dauerhafte Nutzung etc. bitte differenziert)?
3. Wer sind derzeit in welchem Umfang dauerhafte Mieter schulischer Räumlichkeiten?

Sollten die Belange Dritter betroffen sein, so ist die CDU-Fraktion auch mit der Beantwortung der Fragen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung einverstanden.“

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 6.3
Schulhausmeister
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00056-15-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… die CDU-Fraktion im Schulausschuss erbittet von der Verwaltung einen schriftlichen Sachstandsbericht zu folgenden Fragen:
1. Wie viele der von der Stadt Dortmund zur Verfügung gestellten Dienstwohnungen für Schulhausmeister werden aktuell von Schulhausmeistern bewohnt?

2. Wie hoch sind die Mietpreise pro Quadratmeter Kaltmiete und wie groß ist die Preisspanne je Quadratmeter?

3. Sind in den Schulhausmeisterverträgen (teilweise) Dienstwohnungen Bestandteil der Arbeitsverträge und werden sie (teilweise) unentgeltlich überlassen?

4. Aus welchen Gründen werden ggf. Schulhausmeisterwohnungen nicht als Dienstwohnung bewohnt? Stehen diese Wohnungen dann leer, oder werden sie anderweitig vermietet?

5. In der Vergangenheit war es Praxis, dass Schulhausmeister nur werden konnten, wer eine abgeschlossene Handwerkerausbildung hatte – um zumindest einen Teil der anfallenden Reparaturarbeiten selbst erledigen zu können. Ist dies gegenwärtig auch in Dortmund Einstellungsvoraussetzung?

6. Welche handwerklichen Qualifikationen können die aktuellen Dortmunder Schulhausmeister vorweisen? Es wird um Aufstellung nach Ausbildungsberufen gebeten.

7. Wie viele Bürgerarbeiter bzw. "Ein-Euro-Jobber" haben im Anschluss an ihren Schuleinsatz in den letzten fünf Jahren eine Stelle an einer Dortmunder Schule übernommen?“

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.
Die CDU-Fraktion bat darum, die Stellungnahme der Verwaltung dem Ausschuss für Personal und Organisation zur Kenntnis geben.


zu TOP 6.4
Schulsekretärinnen
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00057-15-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… die CDU-Fraktion im Schulausschuss erbittet von der Verwaltung die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Qualifikation/en muss eine städtische Schulsekretärin in Dortmund nachweisen, um als erste bzw. zweite Kraft in einem Schulsekretariat eingesetzt zu werden?
2. Wie groß ist der Anteil der Seiteneinsteiger, die eine Stelle an einer Schule bekommen haben?
3. Nach welchem Schülerschlüssel oder vergleichbaren Ansatz wird der wöchentliche Stundeneinsatz von Schulsekretärinnen an Dortmunder Schulen berechnet? Es wird dabei (sofern im Schlüssel berücksichtigt) um eine differenzierte Darstellung auch nach Schulformen gebeten!“


Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.
Die CDU-Fraktion bat darum, die Stellungnahme der Verwaltung dem Ausschuss für Personal und Organisation zur Kenntnis zu geben.


zu TOP 6.5
Förderschulen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00109-15)

Der TOP wurde zusammen mit TOP 3.2 behandelt.


zu TOP 6.6
Schulsituation in der Nordstadt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00107-15)

Der TOP wurde von der Fraktion B’90/Die Grünen zurückgezogen.


zu TOP 6.7
Schulsozialarbeit
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00110-15)

Der TOP wurde zusammen mit TOP 3.8 behandelt.


zu TOP 6.8
Verpflegungssituation an den Berufskollegs am U
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00108-15-E1)

Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B’90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird gebeten, umgehend Gespräche mit den Betreibern des Freizeitzentrums West (FZW) mit dem Ziel der Schaffung von Verpflegungsmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrer*innenkollegien der Berufskollegs auf dem U-Gelände aufzunehmen. Dem Ausschuss ist über die Ergebnisse der Gespräche zeitnah zu berichten.

Begründung:
An den beiden auf der U-Nordfläche errichteten Berufskollegs Robert-Bosch und Robert-Schuman werden zukünftig mehr als 6.000 SchülerInnen unterrichtet.
In ihrer Antwort auf eine Anfrage der GRÜNEN Fraktion hat die Verwaltung im letzten Ausschuss festgestellt, dass außer dem vorgesehenen Kiosk keine anderen Verpflegungsmöglichkeiten angedacht oder geplant sind. Das ist ein Zustand, der weder für die SchülerInnen noch die Kollegien zumutbar ist.
Der damalige Oberbürgermeister hat in einem Schreiben an den Lehrerrat des Robert-Bosch-BK vom 31. Januar 2008 mitgeteilt, dass im angrenzenden neu entstehenden Freizeitzentrum West mit städtischen Mitteln eine Gastronomie entstehen wird. Dieser Hinweis war mit der Anregung verbunden, hinsichtlich der Verpflegungsmöglichkeiten eine Vereinbarung zwischen dem FZW und dem Berufskolleg zu treffen. Diese damalige Anregung sollte nun umgehend aufgegriffen werden.“

Der Schulausschuss diskutierte kurz o. g. Antrag und verständigte sich darauf, diesen in einen Prüfauftrag für die Verwaltung umzuwandeln:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob das FZW geeignet ist, eine warme Mahlzeit für 4000 Schüler anzubieten und zu welchen Konditionen dieses machbar ist.





Die Vorsitzende dankte für die Mitarbeit am heutigen Tag und schloss die öffentliche Sitzung um 19.05 Uhr.



A l t u n d a l – K ö s e E r s t f e l d F ä r b e r
Vorsitzende Sachkundiger Bürger Schriftführerin

Anlage:
(See attached file: TOP_3.1_Antrag_SPD_B'90.pdf)