N i e d e r s c h r i f t (öffentlich)
über die 27. Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde
am 04.09.2019
Saal der Partnerstädte, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 19:20 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder: |
| Thomas Quittek (BUND NRW) |
| Brigitte Bornmann-Lemm (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.) |
| Dr. Hans-Dieter Otterbein (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-) |
| Bernd Stangl (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-) |
| Klaus-Dieter Horn (SDW Landesverband NRW e.V.) |
| Heinrich Westermann (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.) bis 18.30 Uhr |
| Manfred Budde (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.) |
| Thomas Ricke (Landesverband Gartenbau Nordrhein-Westfalen e.V.) |
| Norbert Kovac (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.) |
| Peter Frankenstein (Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.) |
2. Mitglieder ohne Stimmrecht: |
| Bruno Schreurs (BUND NRW) |
| Anke Gerlach (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-) |
3. Verwaltung |
| Frau Viets (60/ 2) |
| Frau Oeynhausen (60/2) |
| Frau Scheffel-Seeler (60/2) |
4. | Gäste |
| Frau Kirschner (AGARD) |
| Frau Wetzold-Schubert (AGARD) |
| Herr Münch (Ratsmitglied) |
| Herr Kooke (ASC Dortmund MTB) |
| Frau Linnebach (67) |
| Frau Nürenberg (67) |
| Herr Süllwold (Biologische Station UN|DO) |
| Her Ohde (Biologische Station UN|DO) |
| Herr Hundorf (Tiefbauamt 66/5-3) |
| Herr Rüthers (66/6) |
| Herr Klafki (EB 70/4) |
| Herr Vetter (60 – Stadtwald) |
| Frau Merten (BI Rettet das Lennhof-Biotop) |
| Herr Tegethoff (61/4-4) |
| Herr Althans |
| Herr Heimel (NABU) |
Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g (öffentlich)
für die 27. Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde,
am 04.09.2019, Beginn 15:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
2. Vorlagen der Verwaltung
2.1 Bauleitplanung: 60. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/ Arminiusstraße - mit den teilweisen Änderungen der Bebauungspläne In W 210 - Unterdorstfeld - und Ma 107 - Gewerbegebiet Dorstfeld - West - (Änderung Nr. 22)
I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 60. Änderung des FNP
II. Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 60. Änderung des FNP
III.Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit zur 60. Änderung des FNP
IV.Feststellungsbeschluss der 60. Änderung des FNP mit der Begründung vom 16.05.2019
V. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße
VI.Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - einschließlich der eingeschränkten Beteiligung zur ökologischen Ausgleichsfläche - für den Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße -
VII.Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstrasse -
VIII.Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 16.05.2019
IX.Satzungsbeschluss
X.Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14404-19)
2.2 Zwischenbericht Zukunftsprogramm Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14504-19)
2.3 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14826-19)
2.4 Holzfällarbeiten im Dortmunder Stadtwald im Winterhalbjahr 2019/2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14941-19)
2.5 Grünflächenstrategie der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13958-19)
3. Berichte
3.1 Mountainbike Trailprojekt Dortmund
Bericht
3.2 Biotopmanagementplan NSG Lanstroper See
Bericht
3.3 Internationale Gartenausstellung 2027
Bericht
3.4 Pflege von Regenrückhaltebecken durch den Eigenbetrieb 70 (Stadtentwässerung)
Bericht
3.5 Ergebnisse der ornithologischen Beobachtungen am Phoenix-See im Frühjahr 2019
Bericht
3.6 Bebauungsplan Hom 252 - Am Lennhofe
Bericht
4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen
Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Dr. Otterbein - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung fristgemäß eingeladen wurde und dass der Beirat beschlussfähig ist. Ferner wies er auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dortmund hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Frankenstein benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Aus aktuellem Anlass wurde die Tagesordnung um die Tagesordnungspunkte
2.6 Bauleitplanung; Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für einen Vorhaben- und Erschließungsplan im Stadtbezirk Dortmund Eving, Ortsteil Brechten, Forstblick Grävingholt (‟In den Hüchten“), Drucksache Nr. 15001-19
und
2.7 Rheinischer Esel – Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplan Dortmund-Süd, Drucksache Nr. 15264-19
erweitert.
Die Tagesordnung wurde hiernach einstimmig festgestellt.
Im späteren Sitzungsverlauf wurde der Tagesordnungspunkt 3.6 Bebauungsplan Hom 252 – Am Lennhofe dem Tagesordnungspunkt 3.5 Ergebnisse der ornithologischen Beobachtungen am Phoenix-See im Frühjahr 2019 vorgezogen.
2. Vorlagen der Verwaltung
zu TOP 2.1
Bauleitplanung: 60. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/ Arminiusstraße - mit den teilweisen Änderungen der Bebauungspläne In W 210 - Unterdorstfeld - und Ma 107 - Gewerbegebiet Dorstfeld - West - (Änderung Nr. 22)
I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 60. Änderung des FNP
II. Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 60. Änderung des FNP
III.Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit zur 60. Änderung des FNP
IV.Feststellungsbeschluss der 60. Änderung des FNP mit der Begründung vom 16.05.2019
V. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße
VI.Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - einschließlich der eingeschränkten Beteiligung zur ökologischen Ausgleichsfläche - für den Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße -
VII.Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstrasse -
VIII.Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 16.05.2019
IX.Satzungsbeschluss
X.Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14404-19)
Herr Quittek leitete zusammenfassend in die Abstimmung des unten genannten Beschlusses ein. Dieser sollte laut Beirat, trotz der bereits abschließenden Beratung der Vorlage im Rat der Stadt Dortmund, gefasst werden.
Einstimmiger Beschluss
Der Beirat lehnt die Bebauung des Frerich-Parks am Dorstfelder Hellweg mit einem Supermarkt weiterhin entschieden ab. Er nimmt dabei Bezug auf seine Stellungnahmen vom 27.11.2007 (Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzept Innenstadt-West) sowie vom 28.10.2015 und 28.11.2018.
Im Beschluss vom 27.11.2007 heißt es:
„Äußerst kritisch sieht der Beirat die Errichtung eines Lebensmittelmarktes auf der Fläche des Frerich-Parks im Zentrum von Dorstfeld (VEP InW 216 Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße). Diese Planung steht im Widerspruch zur Initiative Dortmund-Parks, mit der siedlungsnahe Grünflächen erhalten und aufgewertet werden sollen. Der Stadtgrün-Plan für den Stadtbezirk weist Dorstfeld als unterversorgt mit Grünflächen (lediglich 5,8 Quadratmeter je Einwohner) aus.“
Grünflächen wie der Frerich-Park gewinnen durch die fortschreitenden Klimawandel gerade im Siedlungsbereich immer größere Bedeutung für das Kleinklima und den Temperatur-ausgleich.
In Dorstfeld stehen schon jetzt keine Ausgleichs- und Ersatzflächen bei Landschafts-eingriffen mehr zur Verfügung. Dies zeigte sich u.a. bei der Planung der NS IX, bei der Ersatzgelder statt Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgesetzt wurden.
Die hohe Bedeutung dieser Grünfläche für den Ortskern Dorstfeld wird auch daran deutlich, dass für die Ortskerngestaltung seinerzeit erhebliche Fördermittel geflossen sind. Für die Maßnahmen "Grünvernetzung Dorstfelder Hellweg" und "Anbindung der Grünanlage an andere Verkehrsbereiche" wurden in den Jahren 1998 bis 2000 über 260.000 Euro Landesmittel vereinnahmt. Die Zweckbindungsfrist für die Maßnahmen endet erst im Jahr 2025. Das Liegenschaftsamt räumt ein, dass ein Großteil dieser Gelder (über 190.000 Euro) zurückgezahlt werden müssen.
Die bisherige Planung eines REWE-Supermarktes hatte das Oberverwaltungsgericht Münster gekippt. Einen Tag vor der Verkündung des Urteils waren ein Großteil der Gehölze widerrechtlich beseitigt worden. Jetzt will EDEKA dort einen Supermarkt errichten. Hierzu wurde ein neuer Bebauungsplan (InW 221) aufgestellt.
Die vorliegenden Planunterlagen zeigen, dass die Neuplanung noch stärker in das Umfeld eingreift. Vermutlich wird noch mindestens ein großer Baum bei der Einfahrt Arminiusstraße gefällt. Statt 1560 qm Bruttogeschoßfläche bei REWE und einer max. Verkaufsfläche von 837 qm sind jetzt für den EDEKA-Markt 1950 qm Nettogeschossfläche und eine Verkaufsfläche von 1237 qm geplant. Zusätzlicher Verkehr ist durch die Schaffung einer zusätzlichen Zufahrt über sie Spicherner Straße zu befürchten.
zu TOP 2.2
Zwischenbericht Zukunftsprogramm Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14504-19)
Herr Dr. Otterbein leitete kurz in den Tagesordnungspunkt ein.
Herr Quittek bat bei Zukunftsfragen, welche insbesondere die Stadt Dortmund betreffen auf das Thema Klima-, Umwelt- und Naturschutz stärker einzugehen. Gerade auch im Hinblick auf die derzeitige Diskussion der Öffentlichkeit zu diesen Themenbereichen wäre dies von großer Bedeutung.
Einstimmiger Beschluss
Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Des Weiteren bittet der Beirat in künftigen Vorlagen zum Zukunftsprogramm Dortmund auch auf die spezifische Umwelt- und Klimaproblematik einzugehen, da diese ebenfalls eine enorme Bedeutung für die Zukunft der Stadt Dortmund hat.
zu TOP 2.3
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14826-19)
Herr Quittek berichtete, dass die Naturschutzverbände ebenfalls versuchen würden Zuwanderer im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit zu integrieren, was insbesondere auch zu einer Aufbesserung der Sprachkenntnisse führen würde.
Beschluss
Der Beirat nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis.
zu TOP 2.4
Holzfällarbeiten im Dortmunder Stadtwald im Winterhalbjahr 2019/2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14941-19)
Herr Vetter (60 – Stadtwald) stellte die o.g. Vorlage dem Beirat vor. Neben der Information der politischen Gremien werden diese Pläne ebenfalls für die interessierte Öffentlichkeit im Internet veröffentlicht. Auch gebe es seit 2004 eine Vereinbarung mit dem Beirat, welche dem ehrenamtlichen Naturschutz nach Kenntnisnahme der entsprechenden Planunterlagen die Möglichkeit einräume dem Forst u.a. Standorte von Höhlenbäume, Greifvogelhorste etc. mitzuteilen. Diese Bäume würden dann soweit möglich in der Planung berücksichtigt und verschont.
Herr Quittek bat insbesondere bei Waldbereichen, die in Naturschutzgebieten liegen würden um eine besonders sorgsame Durchführung der Einschlagmaßnahmen, um eine Schädigung des Waldbodens möglichst gering zu halten. Hier sollten die Holzeinschlagspläne Maßnahmen zum Rückbau solcher Spurschäden enthalten, z.B. könne man in Feuchtbereichen eher mit Winden arbeiten als mit schweren Geräten. Auch riet Herr Quittek hinsichtlich der Kartierung von Höhlenbäumen, etc. einen externen Auftrag zu vergeben, da dem Ehrenamt aus Zeitgründen eine komplette Auflistung dieser nicht möglich sei. Gerne würde man aber im Rahmen ihrer Möglichkeiten hier weiter mitarbeiten. Herr Vetter erklärte hierzu nochmals, dass man nicht erwarte, dass das Ehrenamt alle Flächen überprüft. Hier würden auch die Förster vor Ort tätig werden. Es sollte eher die Möglichkeit für das Ehrenamt geschaffen werden, bei Kenntnisnahme der Einschlagpläne, bekannte Strukturen wie Höhenbäume, etc. dem Forst zu melden. Auch würde das Verdichten des Waldbodens eher bei dem Abtransport des Holzes aus dem Wald erfolgen, nicht beim „Vorrücken des Holzes“.
Des Weiteren erläuterte Herr Vetter auf Nachfrage den Zustand des Stadtwaldes. Hier hätten 4 Ereignisse den Wald getroffen. Dieses waren der Sturm Frederike, die Dürre in 2018, der Sturm Eberhard und die Dürre in 2019. Es wäre zu einer starken Vermehrung des Borkenkäfers gekommen, so dass Fichten massiv betroffen wären. Da jedoch in Dortmund nur ein kleiner Anteil an Fichten am gesamt Waldbestand existiere, wäre es dies für den Baumbestand nicht gefährlich. Bemerkenswert wäre jedoch, dass teilweise alte, nicht vorgeschädigte Buchenbestände abgestorben seien, jedoch nur standortabhängig und nur in Einzelfällen. Wichtig wäre dies jedoch vor dem Hintergrund der „Altholzdiskussion“.
Auch wären Maßnahmen wichtig, die das Wasser im Wald halten. Dies gelinge, wenn möglichst keine Kahlschläge vorgenommen werden. Das Wald „Innenklima“ müsse nach Möglichkeit aufrecht erhalten bleiben. Dies gelänge dort nicht, wo der Sturm eingreift und größere Kahlflächen plötzlich entstehen lässt. An den Rändern dieser Bereiche treten dann Dürreschäden (u.a. Sonnenbrand bei der Buche, etc.) auf. Die Zukunft der Eiche im Wald hänge sehr von der Standortfrage ab. In den letzten zwei Jahren wäre die Entwicklung der Eichenbestände auf gut geeigneten Standorten sehr gut gewesen, trotz der Dürrephasen. Bei flachgründige Standorten wäre die Entwicklung der Eiche jedoch schwieriger. Die Empfehlungen für den Wald gingen laut Herrn Vetter dahin, dass man die Umtriebszeiten kürzer wählen müsse, also die Waldbestände nicht so alt und dick werden zu lassen. Diese Empfehlung ginge jedoch gegen den Trend, der in Dortmund verfolgt würde. Durch die Klimaveränderungen würden die alten Bestände eher absterben. Es fehle diesen Bäume die Vitalität und Elastizität sich an diese verändernden Umweltbedingungen anzupassen. Bei der Baumartenwahl könne man entsprechend reagieren und auf Laubnadelholzmischbestände umbauen. Auf Nadelholz verzichten möchte Herr Vetter nicht, es gebe sehr gute, an die veränderten Bedingungen angepasste Baumarten wie Douglasie und Weißtanne. Hinsichtlich des Anbaus fremdländischer Baumarten forscht derzeit die Landesforstverwaltung und andere Stellen, hier sollte kein radikaler Umbau vorgenommen werden. Es sollten Dauerwaldbestände aufgebaut oder erhalten werden sowie Mischbestandsstruktur gestärkt werden. Rehwildverbiss hätte man in Dortmund überwiegend im Griff. Einzelne Baumarten wie Douglasie müsste man schützen.
Aus dem Beirat kam weiterhin die Anregung, dass - um den Wald in Hitzeperioden vor Austrocknung zu schützen und das Wasser im Wald zu halten - ggf. vorhandene Drainagen (Entwässerungsgräben) in den Wäldern (z.B. im Grävingholz, Süggelwald und Kurler Busch) geschlossen werden sollten. Hierfür könne man u.U. auch die Bezirksvertretungen gewinnen. Auch durch das Belassen von großstämmigen Totholz nach dem Holzeinschlag könne die Feuchte im Wald länger gehalten werden.
Einstimmiger Beschluss
Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und gibt hierzu folgende Empfehlungen:
(1) Da eine komplette Kartierung aller Einschlagflächen durch das Ehrenamt aus Zeitgründen nicht möglich ist, sollten Hiebmaßnahmen jeweils erst nach einer (gegebenenfalls von der Stadt in Auftrag gegebenen) Höhlenbaumkartierung im laubfreien Zustand vorgenommen werden, um so den Verlust von Lebensstätten Höhlen bewohnender Arten (Vögel, Fledermäuse) zu vermeiden.
(2) In Naturschutzgebieten mit sensiblen Bodenstrukturen und bei feuchten Waldböden sollten bodenschonende Holzernteverfahren (z.B. Rückepferde, Winden) eingesetzt werden.(3) Es sollte zukünftig auch externer Sachverstand zielgerichtet beauftragt werden, welcher das Ehrenamt sowie den Forst hinsichtlich einer Bestandserfassung im Hinblick auf die Artenvielfalt im Wald unterstützt.
zu TOP 2.5
Grünflächenstrategie der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13958-19)
Herr Rüthers (66/6) stellte die Vorlage anhand einer PowerPoint-Präsentation (siehe Anlage zu TOP 2.5) vor.
Herr Dr. Otterbein dankte hier den Initiatoren der entwickelten Grünflächenstrategie Herrn Rüthers und Herrn Hundorf (66/5-3).
Herr Quittek lobte die angedachte Umstrukturierung der Verwaltung hin zu einem eigenen Grünflächenamt. Es sollte zukünftig für eine gute Grünflächenstrategie eine gute Verwaltungsabstimmung zwischen den Ämtern, die mit dem Bereich „Grün“ beschäftigt sind, vorgenommen werden. Auch wäre die Schaffung eines „Gründezernates“ von Vorteil.
Hier könnten zukünftig vor allem auch im Bereich des Pflegeregimes Synergieeffekte genutzt werden. Es könnten Pflegeteams gebildet und damit gemeinschaftliches Vorgehen in der Ausführungsplanung gefördert werden. Auch könnten Qualifizierungen von Mitarbeitern in bestimmten Bereichen z.B. Streuobstwiesenpflege gefördert werden.
Der Beirat sieht in der Grünflächenstrategie sowie in dem Projekt Stadtgrün – naturnah die Möglichkeit der Artenverarmung in der Stadt Dortmund entgegenzuwirken. Hier würden auch die Naturschutzverbände weiterhin gern mitwirken. Auch würde der Beirat sich zukünftig für die Förderung des Stadtgrünes im Innenbereich einsetzen und sich nicht nur auf den Außenbereich beziehen.
Einstimmiger Beschluss
Der Beirat begrüßt die Grünflächenstrategie der Stadt Dortmund als Grundlage für die Steigerung der Artenvielfalt im innerstädtischen Raum. Hierdurch wird ein ökologisch und nachhaltig ausgerichtetes Grünflächenmanagement geschaffen.
Zur Umsetzung der Grünflächenstrategie regt der Beirat eine stärkere Kooperation der mit dem Grünflächenmanagement im Stadtgebiet betrauten Ämter und Eigenbetriebe (u.a. künftiges Grünflächenamt, Umweltamt, Friedhöfe, Parks, Entwässerung) an.
Der Austausch der städtischen Stellen untereinander und mit den Naturschutzverbänden im Rahmen des Labelverfahrens „Stadtgrün – naturnah“ hat sich bewährt und sollte verstetigt und ausgebaut werden.
Hierbei könnten Synergieeffekte nicht nur für die Förderung der Artenvielfalt, sondern auch für die Wirtschaftlichkeit und Qualität entstehen. Standards für die naturnahe Pflege könnten entwickelt und die Fuhrparks mit ihren technischen Geräten wie Balkenmähern zusammengeführt werden.
Die Pflege von Naturschutzflächen im Außenbereich, die in der Obhut des Umweltamts liegen, könnten über Servicevereinbarungen (z.B. für die Wiesenmahd) einbezogen werden.
Im Rahmen der Kooperation könnte das ausführende Personal im Hinblick auf die naturnahe Pflege der Grün- und Gehölzpflege (Beispiel Obstbäume) qualifiziert werden
Der Beirat regt in diesem Zusammenhang die organisatorische Zusammenführung der mit dem Grünflächenmanagement betrauten Ämter und Stellen in einem (Grün-)Dezernat an.
zu TOP 2.6
Bauleitplanung; Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für einen Vorhaben-und Erschließungsplan im Stadtbezirk Dortmund Eving, Ortsteil Brechten, Forstblick Grävingholt ("In den Hüchten")
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15001-19)
Frau Viets erklärte einleitend, dass es sich hier nicht um einen Aufstellungsbeschluss handele, sondern darum, das Bebauungsplanverfahren nicht einzuleiten.
Einstimmiger Beschluss
Der Beirat begrüßt die Vorlage und nimmt diese zur Kenntnis.
Der Beirat bittet die Bezirksvertretung Eving und den AUSW, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen. Bei dem geplanten Vorhaben würde es sich um einen nicht akzeptablen Eingriff in Natur und Landschaft handeln.
zu TOP 2.7
Rheinischer Esel - Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplans Dortmund-Süd
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15264-19)
Frau Wetzold-Schubert (AGARD) meldete sich hier zu Wort und erklärte, dass anders als wie in der Vorlage (Seite 4) beschrieben, Feuersalamander an der Kuckeler Straße und Am Hülsenberg in der Nähe des Rheinischen Esels gefunden wurden. Hier müsse man davon ausgehen, dass Feuersalamander auch in dem betreffenden Bereich, wo der Rheinische Esel die A 45 kreuzt, vorkommen. Von Verwaltungsseite wurde auf die Genehmigungspflicht bei Sammlung von Amphibien, wie auch bei der genehmigten Maßnahme an der Kruckeler Straße bei der aktuelle Zahlen der Behörde gemeldet würden, hingewiesen. Eine solche Maßnahme ohne eine Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde wäre verboten. Auch hätte zumindest eine Meldung bei Bekanntwerden solcher Populationen Am Hülsenberg an das Umweltamt erfolgen sollen. Laut Frau Wetzold-Schubert wäre der Feuersalamander Am Hülsenberg lediglich durch Sichtung in diesem Jahr bestätigt worden. Diese Meldung wurde an die Behörde nicht weitergegeben, da die sichtende Person nicht über einen solchen fachlichen Hintergrund verfügte, die erlaubte die Geschlechter zu unterscheiden.
Herr Münch (Ratsmitglied) erklärte, dass laut BLANA-Katalog sowie nach der Studie „Amphibien des östlichen Ruhrgebietes“ an der Herr Münch mitgearbeitet habe sowie laut seiner Broschüre „Amphibien in Dortmund, 1984 bis 2004“ das gesamte Ardey-Waldgebiet Feuersalamander-Lebensraum ist. D.h., dass in Gebieten mit einem feuchtem Laubwald Feuersalamander zu finden wären. Er bemängelte, dass man angesichts seines Fundes von 9 Erdkröten nachts in dem kurzen Zeitraum von einer halben Stunde sowie auf Grund des Fehlens von Daten über den Feuersalamander zu diesem Zeitpunkt, die Schlussfolgerung gezogen wurde, dass in dem betreffenden Bereich keine Feuersalamander vorkommen würden. Fraglich wäre wie nun die Verwaltung mit der Erkenntnis umginge. Laut Herrn Münch könne die fehlende Datengrundlage durch eine Amphibienuntersuchung im nächsten Frühjahr behoben werden, jedoch bevor die Asphaltierung durchgeführt werde.
Frau Viets berichtete im Anschluss, dass die Bezirksregierung sich in Ihrer Entscheidung auf die Unterlagen gestützt habe, die der unteren Naturschutzbehörde vorliegen würden. Man nutze bei solchen Amphibienuntersuchungen keine Daten die älter wären als 5 Jahre. Dementsprechend wurden die aktuellen vorliegenden Daten weitergegeben. Bemängelt wurde hier von Seiten der Verwaltung, dass in den letzten 1,5 Jahren in der man sich mit der Thematik beschäftigt worden wäre, kein Hinweis auf ein solches Vorkommen von Feuersalamander bei der unteren Naturschutzbehörde eingegangen wäre. Hinsichtlich der Amphibienerhebung laut Auflage wurde mit der LANUV NRW in Zusammenhang mit den Funden von Herrn Münch erörtert, dass in dem Bereich keine repräsentativen Daten existieren würden und eine Amphibienerhebung in der nächsten Wanderzeit, Frühjahr 2020, sinnvoll wäre.
Laut Beirat wäre hier eine aktuelle Datenerhebung bei Bekanntwerden, dass es sich um einen sensiblen Bereich handele erforderlich gewesen. Hier könne man nicht ableiten, dass nur weil es keine Daten aus dem ehrenamtlichen Naturschutz gebe oder keine aktuellen Daten vorliegen würde, dass keine entsprechenden Amphibienpopulationen vorliegen würden. Es wäre nicht die Pflicht des ehrenamtlichen Naturschutzes hier umfassende Daten vorzulegen.
Herr Quittek schloss eine Klage hinsichtlich der in der Beiratssitzung vorgestellten Datenlage nicht aus, sofern es sich herausstellen würde, dass der Beschluss zur Asphaltierung aufgrund einer fehlerhaften Abwägung erfolgt wäre.
Herr Dr. Otterbein kritisierte die Kompensation durch Anlage von Laichgewässern, da dies die Situation vor Ort durch weitere Wanderbewegungen noch verschärfen würde. Des Weiteren wäre kaum zu realisieren, dass der Asphalt nicht breiter würde als der bereits vorhandene Weg.
Im Weiteren wurde klargestellt, dass es sich bei dem Feuersalamander nicht um eine planungsrelevante Tierart handele, wie fälschlich in der Vorlage bezeichnet.
Nach dieser ausführlicher Diskussion erging unten genannter Beschluss des Beirates.
Einstimmiger Beschluss
Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Der Beirat bedauert, dass die höhere Naturschutzbehörde dem fachlich begründeten Widerspruch des Naturschutzbeirates nicht gefolgt ist.
Das von Beiratsmitgliedern der AGARD in der heutigen Sitzung bestätigte Vorkommen der Feuersalamander im Bereich des Rheinischen Esels war der unteren und höheren Naturschutzbehörde bei ihrem Bescheid nicht bekannt. Feuersalamander sind extrem selten in Dortmund. Diese neue Erkenntnis muss in einer weiteren Vegetations- und Brutperiode von fachlicher Seite verifiziert werden. Bis dahin dürfen keine Baumaßnahmen erfolgen.
Der Beirat appelliert an die politischen Entscheidungsträger in der Bezirksvertretung Hombruch und im Rat der Stadt Dortmund, die Baumaßnahme bis zur Klärung dieser Angelegenheit zurückzustellen.
3. Berichte
zu TOP 3.1
Mountainbike Trailprojekt Dortmund
Frau Oeynhausen (60) stellte den Stand des o.g. Trailprojektes vor. Auf Wunsch des Beirates habe es eine Änderung des Streckenverlaufes unter Berücksichtigung des potentiellen Libellenvorkommens gegeben. Des Weiteren wäre die Beschilderung in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde, dem Forstbereich und dem ASC 09 überarbeitet worden. Unter anderen müssten Schilder bei Kreuzungen zwischen Fußgängerwegen und dem Trail als Hinweis auf die Gefahr der Querung aufgestellt werden. Es würden keine neuen Strecken anlegt, sondern bereits vorhandene Strecken rudimentär befestigt. Auch würden keine weiteren Parkplätze für die anreisenden Mountainbiker benötigt, da das Streckennetz in der Nähe von bereits vorhandenen Parkplätzen herführe. Illegale Strecken würden weiterhin vom Forstbereich zurückgebaut werden.
Hinsichtlich des Trailprojektes wurden vom Beirat große Bedenken geäußert. Hier würden trotz der legalen Trails, die illegalen Trails laut Meinung des Beirates weitergenutzt werden. Sofern es zu einer Legalisierung in diesem Falle käme, würde der Wunsch nach weiteren Legalisierungen geschürt. Auch wäre eine Rücknahme der Legalisierung bei negativer Entwicklung sicherlich kaum möglich. Des Weiteren wäre die Gefahr umso größer bei der Nutzung von modernen elektrisch angetriebenen Mountainbikes. Es würde sich der, vom Naturschutz geprägte, Wald nicht für eine solche Freizeitaktivität eignen. Für den Beirat war eine Verbesserung des Nährwertes für den Naturschutz im Wald nicht erkennbar. Auch wurde angemerkt, dass der ASC 09 keine Möglichkeiten habe, konkret die Nutzung und den Bau illegaler Mountainbikestrecken in Wald-Naturschutzgebieten zu verhindern.
Beschluss
Auf Antrag von Herrn Quittek wurde mit 7 Stimmen und mit 3 Gegenstimmen folgender Beschluss gefasst:
Der Beirat nimmt die Ausführungen der Verwaltung und der anwesenden Vertreter des Antragstellers zur Kenntnis.
Der Beirat kann dem Wunsch des Antragstellers aufgrund der aktuellen Situation in den Waldgebieten nicht entsprechen und bittet die Verwaltung die vorhandenen illegalen Mountainbike-Strecken in dem Rahmen ihrer Möglichkeiten weiterhin zu überwachen und zu unterbinden.
Der Beirat kann hier keine Zustimmung für den beantragten Mountainbike-Trail erteilen.
zu TOP 3.2
Biotopmanagementplan NSG Lanstroper See
Herr Süllwold (Herr Süllwold (Biologische Station UN|DO) stellte anhand einer PowerPoint-Präsentation (siehe Anlage zur Niederschrift) dem Beirat den o.g. Tagesordnungspunkt vor.
Herr Quittek merkte hierzu an, dass an den Bäumen der Streuobstwiese „Friedrichshagen“ Verbissschäden durch eine dort stattgefundene Schafsbeweidung entstanden wären. Diese Streuobstwiese sollte erhalten und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.
Auf Nachfrage erklärte Herr Süllwold, dass es mit dem dort ansässigen, historisch gewachsenen, Angelverein Treffen gegeben habe. Hier wurde vereinbart, dass es keine neuen Angelplätze geben werde und sogar ein Angelplatz weg fiele. Des Weiteren werden notwendige Schnittmaßnahmen zum Freischneiden außerhalb der Brutzeit erfolgen. Hinsichtlich der Pflegemaßnahmen wurde sich mit den Betroffenen zusammengesetzt und diese entsprechend festgelegt.
In Bezug auf die Brut der Rohrweihe am Lanstroper See bedankte sich Herr Dr. Otterbein für den Einsatz des Umweltamtes.
Der Vorschlag eine Exkursion des Beirates in das Naturschutzgebiet Lanstroper See unter Führung der Biologischen Station zur Erläuterung des BMP in der Örtlichkeit durchzuführen fiel auf Zustimmung. Der Zeitpunkt sollte jedoch noch genau geklärt werden, sinnvollerweise laut Herrn Quittek, außerhalb der Brutzeit, damit hier keine Störungen entstünden.
zu TOP 3.3
Internationale Gartenausstellung 2027
Frau Linnebach (67) stellte anhand einer PowerPoint-Präsentation (siehe Anlage zur Niederschrift) erste Planungen und Ideen zur o.g. IGA 2027 dem Beirat vor. Konkret wäre hierzu eine erste Vorlage noch in diesem Jahr geplant.
Herr Quittek äußerte sich positiv hinsichtlich des Zukunftsprojektes vor dem Hintergrund mehr Wasser in die Stadt zu bekommen, vor allem mit Sicht auf den Klimawandel. Auch sollte hier bei der Realisierung der Biotopverbund z.B. durch den Rossbach mit eingebaut werden. Der Konflikt zwischen Natur und Freizeitsuchender müsse ebenfalls berücksichtigt werden. Eine frühzeitige Beteiligung in dem Verfahren wäre wünschenswert, auch hinsichtlich eines hohen Anteils an ökologischer Gestaltungsmöglichkeiten um bei der IGA den Naturschutz zu integrieren.
Frau Linnebach erklärte hierzu, dass der gesamte Prozess noch organisiert werden müsse. Es werde ein Beteiligungsverfahren geben. Biodiversität wäre jedoch ein wichtiges Thema, wie z.B. die Förderung des Verzichtes auf Schottergärten und die Anlage von Blumenwiesen.
Auf Nachfrage erläuterte Frau Nürenberg (67), dass über eine Brücke zum Deusenberg die Kokerei Hansa mit dem Stadterneuerungsgebiet verbunden werden solle. Es solle auf dem Gelände der Kokerei eine Gastronomie etabliert werden, hingegen auf dem Deusenberg wäre eine zurückhaltende Nutzung z.B. durch eine Aussichtsplattform vorgesehen.
zu TOP 3.4
Pflege von Regenrückhaltebecken durch den Eigenbetrieb 70 (Stadtentwässerung)
Herr Klafki (EB 70/4) stellte den Tagesordnungspunkt anhand einer PowerPoint-Präsentation (siehe Anlage zur Niederschrift) vor.
Vom Beirat wurde nochmals hervorgehoben, dass vor allem die bewachsenen Regenrückhaltebecken eine hohe ökologische Funktion haben. Hier würde z.B. bei dem Rückhaltebecken an der Feineisenstraße das wichtigste Ringelnattervorkommen in Dortmund existieren. Es wären wichtige Gebiete mit wertvollen Biotopen. Es wäre wichtig, dass sofern es funktionell für das Regenrückhaltebecken möglich wäre, weniger Mahd durchzuführen. Vor allem wären Zeiträume in denen nicht gemäht werden sollte, wie Brutzeit und Froschregenzeit, zu berücksichtigen. Man könne eine Differenzierung der Regenrückhaltebecken vornehmen, bei denen weniger gemäht werden könne und bei welchen mehr. Auch bat der Beirat um Mitteilung eines Ansprechpartners, dann könne man z.B. mitteilen, wo besondere Arten brüten und beratend agieren. Gleichzeitig gebe es jedoch auch Becken, in denen für den Naturschutz gepflegt werden sollte. Auch temporäre Gewässer wären für die Entwicklung von Kaulquappen von Bedeutung.
Herr Klafki erklärte, dass dem Beirat ein Plan zur Verfügung gestellt werden könne. Auch würde er den Beiratsmitgliedern im Nachgang zur Sitzung einen Ansprechpartner benennen. Es gebe einige Becken, die auf Grund von Personalmangel weniger gepflegt worden seien. Jedoch muss immer gesichert sein, dass die Funktion dieser Anlagen erhalten bliebe. Hierbei könne man aber zu bestimmten Zeiträumen auf eine Mahd verzichten. Berücksichtigen müsse man jedoch auch, dass es sich bei den Becken, wenn sie Wasser führen um keine Gewässer handele, sondern um Abwasseranlagen.
zu TOP 3.5
Ergebnisse der ornithologischen Beobachtungen am Phoenix-See im Frühjahr 2019
Herr Horn stellte anhand einer Tischvorlage die o.g. Ergebnisse dem Beirat vor.
Hier wurde auch der Einsatz von Hechten diskutiert, der zu einem Verlust von jungen Wasservogelküken geführt hätte. Zur Klärung bat Herr Kovac um eine Kontaktaufnahme mit dem Fischereibeauftragten der Stadt Dortmund, der auch den Besatz mit Hechten durchgeführt hätte. Auch Herr Dr. Otterbein erklärte, dass man zunächst mit den richtigen Ansprechpartnern Kontakt aufnehmen sollte.
Einstimmiger Beschluss
Der Beirat beschließt wie folgt:
Zur Verbesserung der Brutbiotope am Phoenix-See für die im Schilf und Hochstauden nistenden Vögel sollten ab 2020 zwei Maßnahmen erfolgen.
1. Vom 1.4. bis 31.7. darf am Deich und in der Emscherau aus Artenschutzgründen nicht mehr gemäht werden. Auch sollte in diesem Zeitraum abgesehen von Wegrandstreifen im ganzen Phoenix-See Bereich keine Mahd erfolgen.
2. Der begehbare Deichweg sollte ganzjährig für Hunde gesperrt werden. Der Grund ist auf einer Tafel zu erklären: „Ruhe- und Brutzone für seltene auf der Roten Liste stehende schilfgebundene Wasservögel!“
Begründung
In der Zeit vom 24.04. bis 30.07.2019 wurden 17 Begehungen am Phoenix-See durchgeführt. Fragestellung war es, ob durch eine Absperrung des nordwestlichen Deichwegs während der Brutsaison, die Brutbedingungen für die im Schilf und in Hochstauden nistenden Vögel verbessert werden können.
Als Referenz diente der adäquat abgesperrte Deichweg im Nordosten.
1. Beobachtungsergebnis
Entlang des Deichweges wurden 3 im Schilf und in Hochstauden nistende Brutvogelarten ermittelt.
1.1 Rohrammer (Emberiza schoeniclus): 3 Brutreviere
1.2 Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus): 12 Brutreviere
1.3 Sumpfrohrsänger (Acrocephalus palustris): 9 Brutreviere
Zu 1.1
Von den 3 Rohrammer-Brutrevieren befand sich jeweils eines im östlichen und im westlichen Teil des Deichweges und eines im Schilf am Wasserwerk (Toilette). In allen drei Brutrevieren fanden erfolgreiche Bruten statt. Die Reviere überschnitten sich zum Teil.
Zu 1.2
Alle 12 Brutreviere der Teichrohrsänger befanden sich im Schilfgürtel am Seeufer und zwar zu jeweils 6 an beiden Deichwegbereichen.
Zu 1.3
Die 9 Brutreviere der Sumpfrohrsänger lagen alle in der Emscherau im Hochstaudenbewuchs.
6 Reviere befanden sich im östlichen abgesperrten und 3 im westlichen begehbaren Deichbereich.
Der unterschiedliche Revierbesatz dürfte an den freilaufenden und an Langlaufleinen ausgeführten Hunden liegen, die beide in den Aubereich bis in die Emscher hineinlaufen.
1.3.1 Abnahme der Sumpfrohrsänger-Brutrevieren von 9 auf 2 (1+1) ab 17.6.2019 nach dem Mähen in der Emscherau. An diesem Tag wurden Sumpfrohrsänger in der Emscherau stark dezimiert. Durch die Mähschneisen im Hochstaudenbewuchs entlang der Emscher wurden von den 9 ganze 7 Bruten vernichtet.
Als Grundlage dienten hier der Bericht und die Untersuchung von Herrn Klaus Horn, Stand 28.08.2019.
zu TOP 3.6
Bebauungsplan Hom 252 - Am Lennhofe
Herr Tegethoff (61) stellte anhand einer PowerPoint-Präsentation (s. Anlage zu TOP 3.6) den Stand des Verfahrens zu o.g. Bebauungsplan Hom 252 vor.
Im Anschluss stellte Herr Quittek den u.g. genannten Beschluss als Vorschlag zur Diskussion.
Herr Heimel (AGARD) erklärte, dass er die Bürgerinitiative begleite. Seiner Meinung nach, wäre das Plangebiet in biologischer Hinsicht zu klein angelegt. Hier wäre die ökologische Einheit nicht berücksichtigt worden. Es gebe zwar keine planungsrelevanten Arten, jedoch durchaus Amphibienvorkommen. Auch hätte es Defizite bei der Erstellung der Gutachten gegeben, so wären keine Baumhöhlen festgestellt worden. Insbesondere im Hinblick auf den Klimaschutz sollte jede unversiegelte Fläche auch unversiegelt bleiben. Des Weiteren würde es wegen eines früheren Abbaus von Uran zu Problemen bei dem geplanten Tiefgaragenbau geben.
Herr Quittek wies nochmals auf den Vorentwurf des derzeitigen Landschaftsplanentwurfes hin. Hier wäre die Fläche zu 1/3 als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen und wurde jedoch im weiteren Verfahren wieder gestrichen (siehe hierzu Anmerkung der Verwaltung). Entsprechend der alten Planung solle der noch vorhandene Biotoptopverbund erhalten bleiben und auch im Regionalplan dargestellt werden.
Anmerkung der Verwaltung
Herr Quittek hat in der Sitzung zu o.g. einen Lageplan überreicht, der eine Rücknahme von geplanten LSG-Flächen im Bereich am Lennhofe aufwies. Nach Recherchen der Verwaltung ist dieser Lageplan Bestandteil der Vorlage 08518-17, Anlagen Teil 1 Seite 149.
Die Begründung zum Wegfall der NSG-Ausweisung ist der gleichen Anlage zur Vorlage zu entnehmen, und zwar den Anregungen /Abwägungen V-08-12 auf Seite 19, sowie V-06-02 auf Seite 5.
Im Vorentwurf des Landschaftsplanes wurden in Bereichen mit dem Entwicklungsziel 5 - temporäre Erhaltung bis zur Realisierung der Bauleitplanung - in der Festsetzungskarte als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen. Im Text erfolgte die Erläuterung, dass diese Landschaftsschutzgebiete nur temporären Charakter hätten und mit der Realisierung der Bauleitplanung zurückträten.
Im weiteren Verfahren ist entschieden worden, auf diese temporäre Ausweisung gänzlich zu verzichten. Auch um klarzustellen, dass hier die Landschaft keinen Vorrang vor anderen im Flächennutzungsplan dargestellten Zielen hat.
Einstimmiger Beschluss
Der Beirat lehnt die geplante Bebauung Hom 252 – Am Lennhofe ab und bittet Politik und Verwaltung, die Planung wegen der hohen ökologischen Bedeutung dieser Fläche aufzugeben.
Das ursprünglich vorgesehene „beschleunigte“ Bebauungsplan-Verfahren, welches auf eine förmliche Umweltprüfung verzichtet, war auch von den Dortmunder Naturschutzverbänden AGARD, BUND und NABU bemängelt worden. Mit dem nun seitens der Stadt eingeleiteten „Regelverfahren“ wird ein Umweltbericht erforderlich. Damit eröffnet sich die Chance, die ökologische Bedeutung des Areals hervorzuheben und eine mögliche Änderung des Flächennutzungsplans zu erwirken.
Im Lennhof-Gebiet wurde u.a. der in Dortmund ausgestorbene Gartenrotschwanz zur Brutzeit singend beobachtet. Regelmäßig jagen Sperber und sogar der Habicht in den verlassenen Gärten. Es gibt eine Vielzahl an Baumhöhlen, die planungsrelevanten Fledermausarten wie Wasserfledermaus, Rauhautfledermaus, Großer und Kleiner Abendsegler – um nur einige zu nennen – als Quartier dienen können. Mit dem Nachweis des Grasfrosches konnte auch das Vorkommen von Amphibien bestätigt werden. Botanisch bietet das Geländer Rote Liste-Arten und typische Feuchtgebietspflanzen.
Auch der Gewässerschutz liefert Argumente, die gegen eine Bebauung sprechen. Der Rüpingsbach, der sich durch das vorgesehene Gebiet schlängelt, ist zusammen mit Emscher, Körnebach und Roßbach/Dellwiger Bach einer der größten Bäche Dortmunds. Daher sollte die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in diesem Fall Vorrang haben, die einen mindestens 5 bis 20 m breiten, natürlich unbebauten Gewässerrandstreifen fordert.
Ein solcher Gewässerrandstreifen aus Erlen und Weiden oder Röhricht, Hochstauden und Feuchtwiesen ist wichtig für viele Insekten und deren Larven, die im Bach leben. Außerdem dient der Rüpingsbach als Wanderkorridor für Landtiere, die an das Gewässer gebunden sind. Der Rüpingsbach bietet das Potenzial, dass Eisvogel, Gebirgsstelze und Wasseramsel dort am Ufer brüten.
Eine Bebauung der Feuchtwiesen in Menglinghausen am Lennhofe würde die einst mit öffentlichen Geldern finanzierte Renaturierung des Rüpingsbaches konterkarieren.
zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen
Fachforum Naturschutz und Landwirtschaft
Herr Dr. Otterbein teilte mit, dass die Auftaktveranstaltung des Fachforums Naturschutz und Landwirtschaft am 01.07.2019 stattgefunden habe und im Herbst fortgesetzt werde.
Sitzungstermine 2020
Herr Dr. Otterbein wies darauf hin, dass die Sitzungstermine des Beirates für das Jahr 2020 den Beiratsmitglieder und Stellvertretern vorliegen würden.
Bauvorhaben Möbelhaus Hildastraße
Frau Gerlach erklärte, dass Sie angesprochen worden sei, dass die an dem Bauvorhaben Hildastraße angrenzenden Kleingärtner keinen Zugang mehr zu ihren Gärten hätten.
Herr Quittek erklärte hierzu, dass vom Rat beschlossen worden wäre, dass nördlich des geplanten Möbelhauses eine Grünschneise als Biotopverbundkorridor erhalten bleiben solle. Dort würden sich Grabeländer befinden. Hier hätte man Nachweise von wertvollen Beständen u.a. auch von zwei Gewässern. Herr Quittek bat die untere Naturschutzbehörde den Sachstand in der nächste Sitzung mitzuteilen.
Frau Viets erklärte, dass die Grabelandflächen, die direkt an der Fläche des Bauvorhabens Hildastraße angrenzen, im Eigentum des Investors stehen würden. Die Verwehrung des Zugangs wäre das Eigentumsrecht des Investors. Des Weiteren wäre in ersten Überlegungen in Betracht gezogen worden, dass die Flächen der Grabeländer dazu genutzt werden könnten um dort Ersatzbiotope für das Bauvorhaben herzustellen. Jedoch befände man sich hinsichtlich der Planungen noch in einem sehr frühen Verfahrensschritt.
Herr Dr. Otterbein erklärte hierzu nochmals, dass sowohl östlich als auch nördlich Grabeländer vorhanden wären. Der Investor würde die Grabeländer auflösen und dafür Ersatzflächen schaffen wollen. Diese Grabeländer wären jedoch derzeit schon wertvolle Biotope und würden dem Biotopverbund dienen. Die Grabeländer nun mit Ausgleichsmaßnahmen zu überplanen, hält Herr Dr. Otterbein nicht für sinnvoll, da z.B. die Komposthaufen der Kleingärtner zum Ausbrüten der Ringelnatter genutzt würden.
Herr Dr. Otterbein erklärte ebenfalls, dass die Planungen in einer der nächsten Sitzungen ausführlich besprochen werden sollten.
Geschützter Landschaftsbestandteil „Teiche an der Spissenagelstraße“
Frau Viets teilte mit, dass in dem Gehölzbestand am Teich eine Kirsche abgestorben sei. Diese würde beseitigt.
Dr. Otterbein Scheffel-Seeler Frankenstein
Vorsitzender Geschäftsführung Mitzeichnender