Niederschrift

über die 41. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund


am 05.02.2004
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 16:20 Uhr

Anwesend waren:

Laut Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren 77 von z. Z. 82 Ratsmitgliedern anwesend.
An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Carl
Rm Hovermann
Rm Leninger
Rm Sauer
Rm BarschCDU
CDU
CDU
CDU
SPD

Von der Verwaltung waren anwesend
OB Dr. Langemeyer
StD Fehlemann
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
StVD Weber
StOVR Feuler


Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 40. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 18.12.2003


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

- keine Vorlagen -


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Mg 131 –Erdbeerfeld-
hier: I. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer modifizierten Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05290-03)

3.2 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 211 - Halde Gotthelf - nach § 13 BauGB
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05320-03)

3.3 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 200 - Apolloweg -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes sowie Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ap 200
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05326-03)

3.4 Sicherung der Bauleitplanung: 13. Änderung des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West -;
hier: Erlass einer Veränderungssperre für alle Mischgebiete im Planbereich
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05327-03)

3.5 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
hier: Fortführung des Projekts 1.3.1 Prävention von Kinderunfällen bis zum 31.12.2004.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05196-03)


4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen -


5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -


6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05503-04)


7. Kultur, Sport, Freizeit

- keine Vorlagen -


8. Schule

8.1 Aufgabe des Standortes "Bodelschwingher Straße 135" als Schulstandort für die Westhausen-Grundschule und Erweiterung des Hauptstandortes an der Wenemarstraße 11-13 auf ein dreizügiges Raumprogramm
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05347-03)





9. Kinder und Jugend

9.1 Errichtung von Erziehungswohngruppen des Städt. Institutes für Heilpädagogik außerhalb des Stadtgebietes Dortmund und Umbenennung des Namens
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04285-03)


10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2002 und Gewinnverwendung 2002 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05271-03)

10.2 Auswirkungen der Gemeindefinanzreform sowie des Hartz-Konzeptes auf das Haushaltssicherungskonzept 2003/2004 der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05499-04)


11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Fortschreibung des Frauenförderplanes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05222-03)

11.2 Wiederbestellung für das Amt des Vorsitzenden des Umlegungsausschusses
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05344-03)

11.3 Bildung der Ratskommission "Sanierung Südbad"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05438-04)

11.4 Zuwendungen für die Unterhaltung der Fraktionsgeschäftsstellen in der Wahlperiode des Rates der Stadt von 1999 - 2004
hier: Zuwendungen an die neu gebildete Fraktion "Unabhängige Fraktion in der Bezirksvertretung Lütgendortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05468-04)

11.5 Mitgliederversammlung 2004 des Städtetages Nordrhein-Westfalen und Benennung von stimmberechtigten Abgeordneten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05495-04)
12. Anfragen

12.1 Anfragen des RM Münch

12.1.1 - unbesetzt -

12.1.2 Ursachen der vermehrten Abwanderung von Deutschen aus und der vermehrten Zuwanderung von Ausländern nach Dortmund
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 05472-04)

12.1.3 Verleihung des Goldenen Ehrenrings der Stadt Dortmund an ein Ratsmitglied für 10 Jahre Schweigen im Rate
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 05471-04)

12.1.4 Mitarbeit von Ratsmitgliedern in den Ratsauschüssen
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 05475-04)

12.1.5 Rauchverbot im gesamten Rathaus gemäß § 3a Arbeitsstättenverordnung
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 05473-04)

12.1.6 Stadtspezifische Präventionsstrategie gegen Graffiti-Häuserschmierereien
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 05491-04)

12.1.7 Kfz-Verkehr auf der Denkmalplattform Hohensyburg
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 05492-04)

12.1.8 Kosteneinsparung bei Verzicht auf eine Oberbürgermeister-Stichwahl
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 05493-04)

12.1.9 Einfluss des türkischen Dachverbandes DITIB beim Bauprojekt Moschee Grimmelsiepen
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 05494-04)

12.2 Anfragen der DVU

12.2.1 Stellungnahme des Ordnungsamtsleiters Ortwin Schäfer zur Abschiebung der Familie Mula aus dem Kosovo
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 05496-04)

12.2.2 Nebenverdienste Städtischer Bediensteter
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 05500-04)

12.2.3 Kompetenzen der Ausschüsse des Rates der Stadt Dortmund
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 05501-04)


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.




1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Lütkehaus (SPD) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um den Punkt:

2.1 Dringlichkeitsvorschlag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 28.01.2004 mit der Bezeichnung
„Zukunftsabkommen für die Klinikum Dortmund gGmbH
(Drucksache Nr.: 05538-04)

erweitert.

Weiterhin machte OB Dr. Langemeyer darauf aufmerksam, dass die CDU-Fraktion ihren Vorschlag zum Tagesordnungspunkt

10.2 Auswirkungen der Gemeindefinanzreform sowie des Hartz-Konzeptes auf das Haushaltssicherungskonzept 2003/2004 der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 05499-04)

aufgrund der ausführlichen Behandlung dieser Angelegenheit im Haupt- und Finanzausschuss zurückgezogen hat, so dass der Punkt 10.2 von der Tagesordnung abgesetzt werden soll.

Dagegen beantragte Rm Münch den obengenannten Punkt 10.2 auf der Tagesordnung zu belassen. Als Begründung hierfür gab Rm Münch folgende Erklärung zur Protokoll:

Es ist rührend, wenn der Haupt- und Finanzausschuss dieses Thema schon erschöpfend behandelt hat. Meiner Meinung nach ist das aufgrund seiner Brisanz nicht ein Thema das in einen Ausschuss gehört, sondern dass im Rat der Stadt Dortmund mit allen Ratsmitgliedern – auch denjenigen die nicht in diesem Ausschuss sind – behandelt werden müsste. Meine Damen und Herren, ich habe Verständnis für die Haltung der CDU, dass sie ihren Antrag zurückzieht, denn schließlich ist die CDU auf Bundesebene ja hauptsächlich dafür verantwortlich, dass den Kommunen das Wasser abgegraben wird. Meine Damen und Herren, das sollte es uns aber nicht hindern, diesen Punkt heute hier zu behandeln.

Sie wissen ich habe einen Antrag dazu gestellt wie vielleicht auf anderem Wege noch Mittel bereitgestellt werden können. Sie wissen die Diskussion über mehr Sicherheitskräfte ist in vollem Gange und Sie wissen auch, eine Reduzierung der Mandatsträger in Dortmund kann uns hier 360.000 € jährlich bescheren. Eine Resolution an den Landtag zwecks Halbierung des Rates würde fast 1 Mio. € jährlich locker machen. meine Damen und Herren, diese Dinge sollten wir hier und heute bereden. Die Tagesordnung ist nicht sehr voll, so dass wir ausreichend Zeit haben und alle auch noch zu ihren freizeitlichen Abendbeschäftigungen kommen können. Und deshalb bitte ich um Aufnahme in die Tagesordnung,

Der Rat der Stadt lehnte darauf hin mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie der Stimme von Rm Münch den obengenannten Antrag von Rm Münch ab.

Unter Einbeziehung der genannten Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 40. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 18.12.2003

Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 40. Sitzung des Rates der Stadt am 18.12.2003.




2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Tagesordnung des Rates am 05.02.2004
„Zukunftsabkommen für das Klinikum Dortmund gGmbH“
(Drucksache Nr.: 05538-04)

In der oben angeführten Angelegenheit lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Anträge vor:

a) Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 03.02.2004
1. Der Rat stellt fest, dass sich die Klinikum Dortmund gGmbH unter anderem durch veränderte, negativ wirkende Rahmenbedingungen in einer Situation befindet, die zum sofortigen Handeln zwingt.
2. Der Rat spricht sich dafür aus, dass das Klinikum Dortmund in kommunaler Trägerschaft verbleibt und wird die Konsolidierungsbemühungen des Klinikum unterstützen und begleiten.

3. Der Rat sieht die Notwendigkeit einer hochwertigen und integrierten PatientInnenversorgung in Dortmund und der Region. Die vorhandenen Krankenhäuser dienen in Kooperation mit niedergelassenen ÄrztInnen der Bereitstellung einer umfassenden medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Maximalversorgung muss sich zukünftig auf das ausreichende medizinische Angebot in der Kommune und der Region beziehen. Sie ist nicht zwangsläufig Aufgabe des kommunalen Krankenhauses. Der Rat erwartet von den Krankenkassen, dass auch die Leistungen angemessen vergütet werden, die im Rahmen der Fallpauschalierung zur Zeit nicht kostendeckend erbracht werden können.

4. Der Rat setzt sich dafür ein, dass die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für gemeindeübergreifende Kooperationen geschaffen werden. Die Verwaltung wird aufgefordert, entsprechende Aktivitäten zu initiieren. Die Geschäftsführung des Klinikum Dortmund wird aufgefordert, sowohl innerhalb des Konzerns Stadt Dortmund als auch in Dortmund und der Region Kooperationen zu suchen. Ziel muss die Erschließung von Synergie- und damit Einspareffekten sein.

5. Sämtliche Investitionsvorhaben müssen unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit und zukünftigen organisatorischen Notwendigkeit kritisch hinterfragt werden. Voraussetzung für weitere Investitionen ist die Gesamtbewertung der vom Klinikum vorgehaltenen Leistungen unter dem Gesichtspunkt der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit. Generell ist vor jeder Investitionsentscheidung die Frage nach der Refinanzierung von Krediten bzw. der Selbstfinanzierung zu prüfen. Kurzfristmaßnahmen mit hohem „Return of Invest ist Vorrang einzuräumen.

6. Der Rat stellt fest, dass einer modifizierten Ausfallbürgschaft für das Klinikum Dortmund durch die Gesellschafterin nur unter der Bedingung zugestimmt werden kann, dass ein zukunftsfähiges Konzept vorliegt. Dieses Zukunftsabkommen muss mit allen Beteiligten (Gesellschafterin, Betriebsrat, Belegschaft und Geschäftsführung) einvernehmlich abgestimmt sein. Das Zukunftsabkommen muss mindestens folgende Voraussetzungen erfüllen.
a) Das Zukunftsabkommen muss einen vollständigen Überblick über notwendige Investitionen in baulicher, technisch-infrastruktureller und medizinischer Hinsicht sowohl einen entsprechenden Zeitplan zur Durchführung der Maßnahmen enthalten.
b) Das Zukunftsabkommen muss den Zeitrahmen für eine Stärke- und Schwächenanalyse der Angebote des Klinikum Dortmund beinhalten, die auf einer durchgängigen Kosten- und Leistungsrechnung basiert.
c) Die Geschäftsführung hat darüber hinaus darzulegen, welche Konsolidierungsbemühungen mit welchen Prioritäten sie in welchem Zeitrahmen abarbeiten wird. Dem Rat bzw. Haupt- und Finanzausschuss wird zunächst bis zum Ende des Jahres 2004 zweimonatlich über die erreichten Ziele berichtet.
d) Das Zukunftsabkommen soll abgestimmte Vorschläge unterhalb der Gesellschafterebene zur Kooperation mit möglichen PartnerInnen wie der Seniorenheim gGmbH enthalten. Dabei sind insbesondere in den Bereichen der Patientenüberleitung, der Serviceleistungen, der Ausbildung und der Personalplanung die Synergieeffekte und Einsparpotenziale darzustellen.
e) Das Zukunftsabkommen sollte deutlich machen, welche konkreten Möglichkeiten genutzt werden können, um das Klinikum Dortmund in medizinischer und wirtschaftlicher Hinsicht zukunftsfähig zu machen um eine Privatisierung zu verhindern. Sofern die Notwendigkeit begründet ist und Einvernehmen erzielt wird, ist unter Berücksichtigung des Stellenwerts der Personalkosten auch ein sozial gestaffelter Konsolidierungsbeitrag der Beschäftigten erforderlich.
f) Zu prüfen ist, inwieweit eine Leistungserbringung der Servicebereiche zu marktgängigen Preisen möglich ist. Dabei sind die notwendigen Investitionen und entsprechenden Finanzierungskosten zu berücksichtigen.
7. Angesichts des Umfangs der noch abzuarbeitenden Aufgaben und der Ungewissheit der Zielereichung schlägt der Rat vor, die vorgesehene Ausfallbürgschaft zum jetzigen Zeitpunkt nicht in voller Höhe, sondern nur in dem Umfang zeitnah bereitzustellen, der notwendig ist, um die Liquidität der Klinik sicherzustellen. Die Verwaltung wird aufgefordert, einen entsprechenden Verfahrensvorschlag vorzulegen.




b) Antrag der CDU-Fraktion vom 10.12.2003
Der Rat hält die zügige Entwicklung und Umsetzung eines Zukunftskonzeptes für die Klinikum Dortmund gGmbH für äußerst dringlich. Eckpunkte eines solches Konzeptes sollen sein:
- Das Klinikum bleibt weiterhin ein Haus der Maximalversorgung, um die optimale medizinische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger Dortmunds und der Region zu sichern.
- Das Klinikum benötigt einen leistungsfähigen Personalkörper. Angesichts der dramatischen finanziellen Situation muss daher über eine tarifliche Neuorientierung nachgedacht werden. Auch können Leistungsanreize/Prämiensysteme ein probates und zielführendes Führungsinstrument sein. Ein Stellenabbau soll in erster Linie nicht bei Ärzten und Pflegepersonal erfolgen. Als ergänzende Maßnahme ist eine innerbetriebliche Neustrukturierung zu entwickeln und umzusetzen, um zu einer deutlichen Reduzierung der Kosten zu gelangen.
- Die Geschäftsführung wird zur Reduzierung der Kosten aufgefordert, im medizinischen Bereich Kooperationsmöglichkeiten mit Dritten energisch und zügig zu prüfen und zu realisieren. Im Bereich der nichtmedizinischen Serviceleistungen (Küche, Reinigung, Sterilisation) müssen neue Wege beschritten werden.
- Für alle zukünftigen Neuinvestitionen beim Klinikum wird vorab eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellt. Nur Investitionen, die für das Gesamtbetriebsergebnis einen positiven Deckungsbeitrag erbringen, kommen auch zur Umsetzung.
- Unverzichtbar ist die Erstellung einer mittelfristigen Unternehmensplanung. Eine Kosten- und Leistungsrechnung für alle leistungserbringenden Bereiche ist hierbei eine Grundvoraussetzung. Der Rat erwartet, dass dem Aufsichtsrat der Klinikum Dortmund gGmbH diese Planung in seiner Frühjahrssitzung 2004 vorgelegt wird.


In seiner Stellungnahme zu der oben angeführten Angelegenheit machte seitens der SPD-Fraktion Rm Prüsse deutlich, dass seine Fraktion mit der im Ältestenrat verabredeten Verfahrensweise, die beiden vorliegenden Anträge zum Zukunftsabkommen für die Klinikum Dortmund gGmbH an den Aufsichtsrat weiterzuleiten, einverstanden sei.

Weiterhin brachte Rm Prüsse (SPD) die Hoffnung zum Ausdruck, dass es mit allen Beteiligten gelingen werde, möglichst bis Ostern ein Zukunftsabkommen für die Klinikum Dortmund gGmbH zu vereinbaren.

Auch Rm Hengstenberg (CDU) vertrat die Auffassung, dass man alles daran setzen müsse, das Klinikum Dortmund als Krankenhaus der Maximalversorgung zu erhalten.

Die CDU-Fraktion habe von daher bereits im Dezember 2003 im Haupt- und Finanzausschuss einen entsprechenden Antrag eingebracht, die man heute nochmals vorgelegt habe.
Auf der Grundlage der eingebrachten Vorschläge sollte man nun im Aufsichtsrat der Klinikum Dortmund gGmbH versuchen, einen entsprechenden gemeinsamen Weg zu finden.

Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus brachte Rm Schneckenburger zum Ausdruck, dass ein Zukunftsabkommen für die Klinikum Dortmund gGmbH sowohl aus gesundheitspolitischen, als auch arbeitsmarktpolitischen Gründen zwingend erforderlich sei.

Weiter machte sie deutlich, dass der gemeinsam mit der SPD-Fraktion vorgelegte Antrag eine gute Grundlage sei, um das Klinikum Dortmund in medizinischer und wirtschaftlicher Hinsicht zukunftsfähig zu machen.

Außerdem erklärte Rm Schneckenburger (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus), dass es nach Auffassung ihrer Fraktion richtiger wäre, die vorgelegten Anträge nicht wie im Ältestenrat vereinbart, nur an den Aufsichtsrat der Klinikum Dortmund gGmbH weiterzuleiten, sondern diese mit einem entsprechenden Votum des Rates zu versehen.

Weiterhin nahm OB Dr. Langemeyer wie folgt zu der oben angeführten Angelegenheit Stellung:

Meine Damen und Herren,
gestatten Sie mir an dieser Stelle auch ein paar Bemerkungen zu dem Thema. Die Klinikum Dortmund gGmbH ist wohl das einzige Krankenhaus in Dortmund, dass in dem harten Konkurrenzkampf damit rechnen muss, dass der Träger in aller Öffentlichkeit auch betriebliche Details diskutiert. Das ist nicht unbedingt von Vorteil für dieses Klinikum. Auf der anderen Seite sage ich ganz bewusst und ganz dezidiert:
Ich bin der Auffassung, dass die Klinikum Dortmund gGmbH ein Klinikum der Maximalversorgung in kommunaler Trägerschaft bleiben muss, denn ich halte das für ein zwingendes Gebot auch im Interesse der Daseinsvorsorge, darauf zu achten, dass wir für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt ein Angebot vorhalten, dass vollständig ist und sicherstellt, dass nicht wie bei privaten Kliniken sich das Gesundheitswesen nur auf die Bereiche konzentriert, in denen ein denkbarer Profit zu erwarten ist.

Gerade diese breite Leistung des Dortmunder Klinikums ist ein wichtiges Element. Die Qualität der Medizin, meine Damen und Herren, begründet die Reputation auch unseres Klinikums. Und in sofern bin ich den Ärzten, dem pflegerischen Personal und allen anderen Menschen im Klinikum dankbar für die Leistung, die sie in den letzten Jahrzehnten für dieses Klinikum gebracht haben. Es ist das größte Klinikum in Nordrhein-Westfalen. Es kann sich mit Universitätskliniken locker messen und sollte auch durchaus in dieser Wertstellung und dieser Vergleichbarkeit gesehen werden. Aufgrund von gesetzlichen Rahmenbedingungen die von außen gesetzt sind, und die im übrigen für alle Krankenhäuser eine schwierige Situation hervorgerufen haben, haben wir auch in Dortmund die Aufgabe, uns an die neuen Finanzierungsbedingungen anzupassen. Dies ist ein notwendiger und schmerzlicher Weg und ich bin ganz sicher, dass das von allen Fraktionen im Rat der Dortmund gewünschte Zukunftsabkommen von den Beteiligten im Klinikum erarbeitet und vorgelegt wird. Vor diesem Hintergrund finde ich auch die Positionierung, die von den Fraktionen gekommen sind, hilfreich für die klinikinterne Debatte.

Was hier die Verfahren- und Beschlussweisen angeht, will ich Frau Schneckenburger an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir aus guten Gründen im vergangenen Jahr uns darauf verständigt haben, den Antrag der CDU-Fraktion an den Aufsichtsrat zu überweisen. Ich finde es auch richtig, den heute eingebrachten Antrag ebenfalls an den Aufsichtsrat zu überweisen und insofern die Dinge formal gleich zu behandeln.


Die beiden oben angeführten Anträge wurden darauf hin an den Aufsichtsrat der Klinikum Dortmund gGmbH weitergeleitet.



3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Mg 131 –Erdbeerfeld-
hier: I. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer modifizierten Begründung
(Drucksache Nr.: 05290-03)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt:
den unter Punkt 14.1 genannten Anregungen aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen und den unter Punkt 14.2 bis 14.4 vorgebrachten Anregungen zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Mg 131 –Erdbeerfeld- für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage näher beschriebenen Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 18.06.2003 offengelegenem Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 15 der Beschlussvorlage genannten Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW).


III. beschließt, der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Mg 131 –Erdbeerfeld- die modifizierte Begründung vom 01.12.2003 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2 Abs. 4 BauGB.


zu TOP 3.2
Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 211 - Halde Gotthelf - nach § 13 BauGB
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 05320-03)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:


IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungs-Entwurf offengelegte Begründung vom 02.09.2003 dem Bebauungsplan Hom 211 - Änderung Nr. 1 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. § 9 Abs. 8 BauGB.

V. Der Rat beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 211 für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. § 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO.


zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 200 - Apolloweg -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes sowie Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ap 200
(Drucksache Nr.: 05326-03)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vor:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Vorlage unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschließen.



Der Ausschuss begrüßt die Absicht, im Rahmen der Aufstellung des Ap 200 -Apolloweg – die Voraussetzungen für die Errichtung einer Solarsiedlung zu schaffen. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, die kommunalen Möglichkeiten zur deutlichen Erhöhung der Anzahl der Einfamilienhäuser, die den Ansprüchen an eine Solarsiedlung erfüllen, auszuschöpfen.

Die Verwaltung wird aufgefordert, analog zum Verfahren in anderen Städten, die am Landesprogramm „50 Solarsiedlungen in NRW“ teilnehmen, über den Grundstücksverkauf die notwendigen Festsetzungen für die vorgeschriebene anteilige Nutzung von regenerativen Energien zu treffen.

Auf der Grundlage der oben angeführten Empfehlung fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:


IV. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Ap 200 - Apolloweg - geprüft und beschließt, den Anregungen unter Ziffer 8.1 bis 8.3 nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung.

V. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Bebauungsplanes offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 06.06.2003 dem Bebauungsplan Ap 200 - Apolloweg - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

VI. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ap 200 - Apolloweg - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Bereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

V. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf Ap 200 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 15 dieser Vorlage zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 3 Satz 2 BauGB.



VI. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Bebauungsplanes offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 06.06.2003 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 15.12.2003 dem Bebauungsplan Ap 200 - Apolloweg - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

VII. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ap 200 - Apolloweg - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

VIII. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ap 200.

Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.


zu TOP 3.4
Sicherung der Bauleitplanung: 13. Änderung des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West -;
hier: Erlass einer Veränderungssperre für alle Mischgebiete im Planbereich
(Drucksache Nr.: 05327-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre mit einer Geltungsdauer bis zum 06.11.2005 für den unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich innerhalb des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West - als Satzung.

Rechtsgrundlage: §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)





zu TOP 3.5
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
hier: Fortführung des Projekts 1.3.1 Prävention von Kinderunfällen bis zum 31.12.2004.
(Drucksache Nr.: 05196-03)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen der EU- Gemeinschaftsinitiative URBAN II die Fortführung des Projekts "1.3.1 Prävention von Kinderunfällen" bis zum 31.12.2004.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Beschluss des Rates der Stadt Dortmund dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen im Nachgang zur Kenntnis.

Die Finanzierung in Höhe von 34.254,51 € für das Projekt "1.3.1 Prävention von Kinderunfällen" erfolgt über die Finanzposition 6152 9512 0101 - 015518 URBAN II und ist für das Jahr 2004 vorgesehen. Der Stadt entsteht bei der Umsetzung der Maßnahme ein Eigenanteil in Höhe von ca. 10 % = 3.425,45 €.

Finanzmittel werden über die FiPo 6152 3680 0101 019998 (Landeszuschüsse URBAN II) sowie über die FiPo 6152 3680 0101 019898 (EU-Zuschüsse URBAN II) vereinnahmt.

Diese Maßnahme ist als Fortsetzungsmaßnahme zu sehen, weil die Maßnahme im operationellen Programm des Urban II - Projekts aufgeführt ist und den Kostenrahmen nicht überschreitet.



4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen -



5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -



6. Soziales, Familie, Gesundheit

zu TOP 6.1
Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes in Dortmund
(Drucksache Nr.: 05503-04)

Hinsichtlich der Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes in Dortmund lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Anträge vor:
a) Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 03.02.2004.

1. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, in den verschiedenen Fachbereichen das Landesgleichstellungsgesetz nachhaltig umzusetzen und die Anwendung in den Eigenbetrieben und städt. Beteiligungsunternehmen sowie als Vertragspartner von Wohlfahrtsverbänden konstruktiv zu begleiten.
2. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung insbesondere auf gemäß § 13 Landesgleichstellungsgesetz, verschiedene Organisationsmodelle für eine Interessenvertretung für behinderte Menschen auf kommunaler Ebene zu prüfen und dem Rat sowie dem Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Untersuchungsauftrag sollte folgende Rahmenbedingungen für eine behindertenpolitische Interessenvertretung berücksichtigen:
- Breite Beteiligung von Behindertenorganisationen
- Funktion und Aufgaben eines Behindertenbeauftragten als eigenständige Aufgabe
- Zusammenarbeit und Koordination von vorhandenen behindertenpolitischen Infrastrukturen in der Stadt Dortmund
- Haushaltsrelevante Aspekte hinsichtlich § 81 GO NW
- Einbindung einer behindertenpolitischen Interessenvertretung im Hinblick auf andere besondere Interessengruppen

3. Der Rat erwartet zum Jahresende einen Erfahrungsbericht zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes in Dortmund und über die notwendigen Veränderungen in der Aufgabenwahrnehmung der betroffenen Fachbereiche sowie über die Ergebnisse des Untersuchungsauftrages aus Beschlusspunkt 2.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Erstellung dieses Erfahrungsberichtes interkommunale Erfahrungen und Prozesse mit darzustellen.


b) Antrag der CDU-Fraktion vom 04.02.2004

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Verwaltung im Rahmen einer Gesamtschau mit der Prüfung zu beauftragen, inwieweit öffentliche Gebäude und städtischer Raum mit den Vorgaben einer im Sinne der Menschen mit Behinderungen erforderlichen Infrastruktur, sowie mit den Anforderungen an eine nachhaltige Barrierefreiheit in Einklang stehen.
2. Dabei sind neben den notwendigen infrastrukturellen Anpassungsmaßnahmen ebenfalls die damit verbundenen Kosten einzelfallbezogen darzustellen.
3. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die Ergebnisse dieser Prüfung bis zum Jahresende sowohl dem Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, als dem zuständigen Fachausschuss, als auch dem Rat der Stadt Dortmund vorzulegen.

Bei der Erläuterung des gemeinsam von der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vorgelegten Antrages machten Rm Unger (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) sowie Rm Giese (SPD) deutlich, dass dieser eine gute Grundlage sei, um die im Landesgleichstellungsgesetz verankerten Forderungen, die für die Kommunen einen erheblichen Ermessensspielraum beinhalten, in Dortmund umzusetzen.

Ablehnen dagegen werde man den von CDU-Fraktion vorgelegten Antrag, da dieser nicht weitgehend genug sei, indem zunächst bestimmte Prüfaufträge an die Verwaltung beschlossen werden sollen. Insofern forderte man die CDU-Fraktion auf, dem gemeinsamen Antrag zu folgen.

Dagegen vertrat Rm Hengstenberg (CDU) die Auffassung, dass der von der CDU-Fraktion in ihrem Antrag vom 04.02.2004 vorgeschlagenen Weg weitergehender und zielbringender sei, als die im gemeinsamen von der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus enthaltene Forderung.

Nach Auffassung der CDU-Fraktion sei es zunächst notwendig, sich ein Bild über die Herausforderungen der Barrierefreiheit in Dortmund zu verschaffen, um die notwendigen infrastrukturellen Anpassungsmaßnahmen und die damit verbundenen Kosten darzustellen.

Abschließend brachte Rm Hengstenberg (CDU) zum Ausdruck, dass man dem gemeinsam von der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vorgelegten Antrag, der das widerspiegelt, worauf sich die im Rat der Stadt vertretenden Fraktionen im Vorfeld verständigt haben, natürlich auch zustimmen könne.

Der Rat der Stadt fasst darauf hin folgende Beschlüsse:

1. Auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 03.02.2004 fasst der Rat einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, in den verschiedenen Fachbereichen das Landesgleichstellungsgesetz nachhaltig umzusetzen und die Anwendung in den Eigenbetrieben und städt. Beteiligungsunternehmen sowie als Vertragspartner von Wohlfahrtsverbänden konstruktiv zu begleiten.
2. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung insbesondere auf gemäß § 13 Landesgleichstellungsgesetz, verschiedene Organisationsmodelle für eine Interessenvertretung für behinderte Menschen auf kommunaler Ebene zu prüfen und dem Rat sowie dem Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Untersuchungsauftrag sollte folgende Rahmenbedingungen für eine behindertenpolitische Interessenvertretung berücksichtigen:
- Breite Beteiligung von Behindertenorganisationen

- Funktion und Aufgaben eines Behindertenbeauftragten als eigenständige Aufgabe
- Zusammenarbeit und Koordination von vorhandenen behindertenpolitischen Infrastrukturen in der Stadt Dortmund
- Haushaltsrelevante Aspekte hinsichtlich § 81 GO NW
- Einbindung einer behindertenpolitischen Interessenvertretung im Hinblick auf andere besondere Interessengruppen

3. Der Rat erwartet zum Jahresende einen Erfahrungsbericht zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes in Dortmund und über die notwendigen Veränderungen in der Aufgabenwahrnehmung der betroffenen Fachbereiche sowie über die Ergebnisse des Untersuchungsauftrages aus Beschlusspunkt 2.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Erstellung dieses Erfahrungsberichtes interkommunale Erfahrungen und Prozesse mit darzustellen.


2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der DVU sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 04.02.2004 ab:


1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Verwaltung im Rahmen einer Gesamtschau mit der Prüfung zu beauftragen, inwieweit öffentliche Gebäude und städtischer Raum mit den Vorgaben einer im Sinne der Menschen mit Behinderungen erforderlichen Infrastruktur, sowie mit den Anforderungen an eine nachhaltige Barrierefreiheit in Einklang stehen.
2. Dabei sind neben den notwendigen infrastrukturellen Anpassungsmaßnahmen ebenfalls die damit verbundenen Kosten einzelfallbezogen darzustellen.

3. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die Ergebnisse dieser Prüfung bis zum Jahresende sowohl dem Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, als dem zuständigen Fachausschuss, als auch dem Rat der Stadt Dortmund vorzulegen.



7. Kultur, Sport, Freizeit

- keine Vorlagen -








8. Schule

zu TOP 8.1
Aufgabe des Standortes "Bodelschwingher Straße 135" als Schulstandort für die Westhausen-Grundschule und Erweiterung des Hauptstandortes an der Wenemarstraße 11-13 auf ein dreizügiges Raumprogramm
(Drucksache Nr.: 05347-03)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.01.2004 vor:

Hinsichtlich der Aufgabe des Standortes „Bodelschwingher Straße 135“ als Schulstandort wird die Verwaltung gebeten

1. intensiv nach einer neuen Nutzung für das Gebäude zu suchen,
2. die Bezirksvertretung Mengede über die Ergebnisse der Suche zeitnah zu informieren,
3. das Gebäude auf keinem Fall ohne eine erneute Vorlage für die BV Mengede abzureißen.

Unter Einbeziehung der oben angeführten Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. die sofortige Aufgabe des Standortes "Bodelschwingher Straße 135" als Schulstandort für die Westhausen-Grundschule.

2. die bauliche Erweiterung des Schulgebäudes der Westhausen-Grundschule an der Wenemarstraße auf ein dreizügiges Raumprogramm (Grundsatzbeschluss).

3. die Erteilung eines Planungsauftrages für die erforderlichen Baumaßnahmen am Hauptstandort der Westhausen-Grundschule (Wenemarstraße) an die Städtische Immobilienwirtschaft



9. Kinder und Jugend

zu TOP 9.1
Errichtung von Erziehungswohngruppen des Städt. Institutes für Heilpädagogik außerhalb des Stadtgebietes Dortmund und Umbenennung des Namens
(Drucksache Nr.: 04285-03)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.01.2004 vor:

Folgender veränderter Namensvorschlag für die Umbenennung des Hauses wird unterbreitet:

- „Städtisches Institut für erzieherische Hilfen“.

Unter Einbeziehung der oben angeführten Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.01.2004 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt,

dass außerhalb des Stadtgebietes Dortmund Erziehungswohngruppen errichtet werden können
und
die Änderung des Namens der Einrichtung von "Städtisches Institut für Heilpädagogik" in "Städtisches Institut für erzieherische Hilfen".



10. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 10.1
Feststellung des Jahresabschlusses 2002 und Gewinnverwendung 2002 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 05271-03)

Der Rat fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Der Lagebericht 2002 über das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund und der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2002 werden festgestellt.

2. Der Jahresgewinn 2002 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund in Höhe von 393.065,30 Euro wird an den Haushalt der Stadt abgeführt.

3. Der Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2002 Entlastung erteilt.

4. Der Gemeindeprüfungsanstalt NRW wird vorgeschlagen, als Abschlussprüfer des Jahresabschlusses 2003 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG, Düsseldorf, zu beauftragen.







zu TOP 10.2
Auswirkungen der Gemeindefinanzreform sowie des Hartz-Konzeptes auf das Haushaltssicherungskonzept 2003/2004 der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 05499-04)

Die oben angeführte Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.




11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Fortschreibung des Frauenförderplanes
(Drucksache Nr.: 05222-03)

In der Diskussion hinsichtlich der Fortschreibung des Frauenförderplanes machten die Sprecher der im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen deutlich, dass die Frauenförderung von der Stadt Dortmund vorbildlich wahrgenommen werde und die aufgezeigten Zahlen und Fakten zeigen, dass in den vergangenen Jahren positive Veränderungen auf den Weg zur Chancengleichheit erfolgt seien.

Da jedoch weiterhin Handlungsbedarf hinsichtlich der Gleichstellung in allen Bereichen und Funktionen bestehe, sei die Fortschreibung des Frauenförderplanes ein wichtiges Instrument, um strukturelle Benachteiligungen weiterhin abzubauen.

Der Rat der Stadt fasst darauf hin mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die Fortschreibung des Frauenförderplanes


zu TOP 11.2
Wiederbestellung für das Amt des Vorsitzenden des Umlegungsausschusses
(Drucksache Nr.: 05344-03)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Nach den §§ 3-5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987 (GV NW 1987, Seite 220, in der jeweils gültigen Fassung) wird Herr Engelhardt für weitere 5 Jahre zum Vorsitzenden des Umlegungsausschusses bestellt.




zu TOP 11.3
Bildung der Ratskommission "Sanierung Südbad"
(Drucksache Nr.: 05438-04)

Hinsichtlich der oben angeführten Angelegenheit stellte Rm Stanko (DVU) folgenden Antrag:

Der Rat möge beschließen, dass auch andere, nicht einer Fraktion angehörenden Ratsmitglieder, an den Beratungen der Ratskommission „Sanierung Südbad“ teilnehmen können.

Der Rat der Stadt fasst darauf hin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU, der FDP sowie der Stimme von Rm Münch den oben angeführten Antrag von Rm Stanko (DVU) ab.

2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU, der FDP sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, dass die Kommission „Sanierung Südbad“ aus drei Mitgliedern besteht, die jeweils eine(n) Stellvertreter(in) haben.
Der Rat der Stadt wählt in die Kommission "Sanierung Südbad" folgende Ratsmitglieder als ordentliche und stellvertretende Mitglieder:
Ordentliche Mitglieder stellvertretende Mitglieder

CDU-Fraktion: Rm Jostes Rm Follert

SPD-Fraktion: Rm Utech Rm Steins


Fraktion B90/Die Grünen
im Rathaus: Rm Reuter Rm Frebel


Die Arbeit der Kommission richtet sich nach den im Sachverhalt dargestellten Regelungen.











zu TOP 11.4
Zuwendungen für die Unterhaltung der Fraktionsgeschäftsstellen in der Wahlperiode des Rates der Stadt von 1999 - 2004
hier: Zuwendungen an die neu gebildete Fraktion "Unabhängige Fraktion in der Bezirksvertretung Lütgendortmund"
(Drucksache Nr.: 05468-04)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt finanzielle Zuwendungen für die Fraktion "Unabhängige Fraktion in der Bezirksvertreung Lütgendortmund" ab dem 01.01.2004 nach den in der Begründung dargestellten Regelungen.


zu TOP 11.5
Mitgliederversammlung 2004 des Städtetages Nordrhein-Westfalen und Benennung von stimmberechtigten Abgeordneten
(Drucksache Nr.: 05495-04)

Hinsichtlich der oben angeführten Angelegenheit stellte Rm Stanko (DVU) den Antrag, dass auch Ratsmitglieder die nicht einer Fraktion angehören, an der Mitgliederversammlung 2004 des Städtetages Nordrhein-Westfalen als Gäste teilnehmen können.

Der Rat der Stadt fasst darauf hin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU, der FDP sowie der Stimme von Rm Münch den oben angeführten Antrag der DVU ab.

2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU, der FDP sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt benennt folgende Abgeordnete für die Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen am 26. Mai 2004 in Mülheim a.d.R.:

Abgeordnete:

1. Bm Miksch (CDU) 5. Rm Borris (SPD)

2. Rm Böhm (CDU) 6. Rm Nolte (SPD)

3. Rm Hengstenberg (CDU) 7. SB Stahlschmidt (SPD)

4. Rm Liedschulte (CDU) 8. BV Vossebrecher (SPD)

Gäste:
1. Rm Frebel (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus)
12. Anfragen

zu TOP 12.1
Anfragen des RM Münch


zu TOP 12.1.1

- unbesetzt -


zu TOP 12.1.2
Ursachen der vermehrten Abwanderung von Deutschen aus und der vermehrten Zuwanderung von Ausländern nach Dortmund
(Drucksache Nr.: 05472-04)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage erfolgt in der Sitzung des Rates der Stadt am 04.03.2004.


zu TOP 12.1.3
Verleihung des Goldenen Ehrenrings der Stadt Dortmund an ein Ratsmitglied für 10 Jahre Schweigen im Rate
(Drucksache Nr.: 05471-04)

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hierzu gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

Mein lieber Herr Oberbürgermeister,
halten Sie es für angemessen, wenn Herr Dr. Thomas Reinbold von der Bürgerliste, der seit 4 Jahren bekanntlich im Rat zu Ratsangelegenheiten kein Wort sagt, sondern lediglich mit der DVU flüstert irgendwann einmal den goldenen Ehrenring der Stadt Dortmund erhält?

OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf:

Herr Münch, in Ihrem Fragerecht können Sie zu Aktivitäten und Sachverhalten der Stadtverwaltung Auskunft begehren. Sie können aber mich nicht dazu zwingen oder dazu bringen, irgendwelche persönlichen Einschätzungen oder Beurteilungen zu irgendwelchen Sachverhalten abzugeben.






zu TOP 12.1.4
Mitarbeit von Ratsmitgliedern in den Ratsauschüssen
(Drucksache Nr.: 05475-04)

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hierzu gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

Mein lieber Herr Oberbürgermeister,
warum ist Herr Dr. Thomas Reinbold von der Bürgerliste als einziges der 82 Ratsmitglieder in keinem Ratsauschuss vertreten.

OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf, dass dies eine persönliche Entscheidung von Rm Dr. Reinbold sei.


zu TOP 12.1.5
Rauchverbot im gesamten Rathaus gemäß § 3a Arbeitsstättenverordnung
(Drucksache Nr.: 05473-04)

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


zu TOP 12.1.6
Stadtspezifische Präventionsstrategie gegen Graffiti-Häuserschmierereien
(Drucksache Nr.: 05491-04)

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hierzu gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

Mein lieber Herr Oberbürgermeister, da Ihr Graffiti-Flugblatt keinerlei Wirkung gezeigt hat, welche Maßnahmen werden Sie künftig ergreifen um die zunehmenden Häuserbeschmierereien in Dortmund zu unterbinden?

OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf, dass es in Dortmund derzeit nicht die Absicht gebe, weitere Maßnahmen zu ergreifen.


zu TOP 12.1.7
Kfz-Verkehr auf der Denkmalplattform Hohensyburg
(Drucksache Nr.: 05492-04)

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hierzu gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

Mein lieber Herr Stadtdirektor, wenn auch für Sie das Motto gilt „Das neue Dortmund ist das schnelle Dortmund“ warum waren Sie in den letzten fast 2 Monaten nicht in der Lage, sich um diese Problematik nachhaltig zu kümmern?

Stadtdirektor Fehlemann erklärte hierzu, dass die Nachfrage schriftlich beantwortet werde.


zu TOP 12.1.8
Kosteneinsparung bei Verzicht auf eine Oberbürgermeister-Stichwahl
(Drucksache Nr.: 05493-04)

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


zu TOP 12.1.9
Einfluss des türkischen Dachverbandes DITIB beim Bauprojekt Moschee Grimmelsiepen
(Drucksache Nr.: 05494-04)

Hinsichtlich der oben angeführten Angelegenheit erklärte OB Dr. Langemeyer, dass die Stellungnahme „nein“ laute.


zu TOP 12.2
Anfragen der DVU


zu TOP 12.2.1
Stellungnahme des Ordnungsamtsleiters Ortwin Schäfer zur Abschiebung der Familie Mula aus dem Kosovo

(Drucksache Nr.: 05496-04)

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


zu TOP 12.2.2
Nebenverdienste Städtischer Bediensteter
(Drucksache Nr.: 05500-04)

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.





zu TOP 12.2.3
Kompetenzen der Ausschüsse des Rates der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 05501-04)

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 16.20 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.



Der Oberbürgermeister




Dr. Langemeyer Lütkehaus
Ratsmitglied





Feuler
Schriftführer