Niederschrift  (öffentlich)

über die 19. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund

am 08.04.2014

Aula der Holtegrundschule, Limbecker Str. 70, 44388 Dortmund

Sitzungsdauer:           17:00  -  20:04 Uhr

Anwesend: 16 Mitglieder


a) Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD

      Heiko Brankamp, Bezirksbürgermeister

      Wolfgang Frahne                                                       nicht anwesend                                        

      Ellen Gensmann                                                        

      Ernst-Friedrich Hauerken

      Walter Theodor Horsten                                           

      Horst Krohn                                                              bis 19:35                                                 

      Andreas Lieven                                                        

      Angelika Simmill                                                       

      Erika Wehde

     


CDU

      Sepp Bock

      Barbara Murawski                                                     bis 18:20

      Karin Neumann, stellv. Bezirksbürgermeisterin          

      Hans Jürgen Schröder                                               

      Gisela Weyer

     


B90/Die Grünen

      Belgin Gregarek

      Dirk Horstkamp                                                        ab 17:15

      Frank Meyer

                                                                                      

Bürgerliste

      Reinhard Gallen

                                                                                      

Die Linke

      Ahmet Sahin

     

b) Gäste

      Frau Schulz, Stadtplanungsamt

      Herr Wilde, Stadtplanungsamt

      Frau Bieber, Architektin

      Herr Adolfs, REWE-Gruppe                                    

                                                                                      

c) Verwaltung

      Frau Durrei              Bezirksverwaltungsstelle Do-Lütgendortmund

      Frau Bogun               Bezirksverwaltungsstelle Do-Lütgendortmund

      Herr Borgstädt         33/1

           

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 19. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund,

am 08.04.2014, Beginn 17:00 Uhr,

Aula der Holtegrundschule, Limbecker Str. 70, 44388 Dortmund

1.           Regularien

1.1             Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2             Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3             Feststellung der Tagesordnung

1.4             Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund am 18.03.2014

2.           Einwohnerfragestunde

3.           Berichterstattung

3.1             Bau eines Vollsortimenters auf den Parkplätzen Lütgendortmunder Straße, ggü Busbahnhof B-Plan Lü 112n,

                  Informationsveranstaltung

3.2             2. Einwohnerfragestunde zum TOP 3.1 - Bürgerinformationsveranstaltung

4.           Anregungen und Beschwerden

4.1             Bitte um Zuschüsse zur Einfassung der Wasserspielanlage, Sicherheitsbereich Schaukel, Spielkombination

                  Eingabe einer Organisation

                  (Drucksache Nr.: 12382-14) 

5.           Finanzen und Liegenschaften

              nicht belegt

6.           Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung

6.1             Jahresabschlussbericht 2013 über den Umsetzungsstand der BV Maßnahmen und die Verwendung der Finanzmittel

                  Kenntnisnahme

                  (Drucksache Nr.: 12040-14) 

7.           Schule

7.1             Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zum 01.08.2014 und Plätze in der Kindertagespflege

                  Kenntnisnahme

                  (Drucksache Nr.: 11950-14) 

8.           Kultur, Sport und Freizeit

              nicht belegt

9.           Kinder und Jugend

              nicht belegt

10.         Soziales, Familie und Gesundheit

              nicht belegt

11.         Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

11.1          Vorbescheid für die Errichtung von 12 Wohnhäusern mit Garagen und einem Stellplatz auf dem Grundstück Brache in Dortmund-Bövinghausen, Gemarkung Bövinghausen, Flur 1, Flurstück 1354 teilw.

                  (61/5-3-043089)

                  - Vorhaben nach § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung von Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB -

                  Beschluss

                  (Drucksache Nr.: 12314-14) 

11.2          Erneuerung von 3 Lichtsignalanlagen im Bereich Bärenbruch

                  Empfehlung

                  (Drucksache Nr.: 11961-14) 

11.3          Erneuerung von 6 Fußgängerlichtsignalanlagen im Bezirk Lütgendortmund

                  Empfehlung

                  (Drucksache Nr.: 12094-14) 

11.4          Einführung eines rechnergesteuerten Beschleunigungs- und Betriebsleitsystems (RBBL)

                  Hier: Baubeschluss Linien 420 und 462

                  Empfehlung

                  (Drucksache Nr.: 10568-13) 

11.5          Zäune und Geländer der Emschergenossenschaft im Park an der Steinhammerstraße

                  Antrag zur TO (SPD-Fraktion)

                  (Drucksache Nr.: 12380-14) 

11.6          Kennzeichnung des Stromladeplatzes an der Einfahrt zur HBG, Volksgartenstraße

                  Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

                  (Drucksache Nr.: 12378-14) 

11.7          Endgültige Einstellung der Bebauungsplanung Rhader Hof, sowie Umwandlung der Fläche im FLNP zu einem Landschaftsschutzgebiet

                  Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

                  (Drucksache Nr.: 12374-14) 

11.8          Einrichtung von "Wildnisinseln"

                  Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

                  (Drucksache Nr.: 12375-14) 

11.9          Runder Tisch bzgl. der 7. Änderung des Bebauungsplanes Lü 112n

                  Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

                  (Drucksache Nr.: 12376-14) 

11.10        Verengte Durchfahrt auf dem Bahnsteig S-Bahn Kley

                  Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

                  (Drucksache Nr.: 12377-14) 

12.         Mitteilungen

12.1          Erfahrungsaustausch mit dem Verwaltungsvorstand; Beantwortung noch offener Fragen

                  Mitteilung Geschäftsführung

                  (Drucksache Nr.: 12372-14) 

12.2          Einwohnerfragestunde: Protokoll eines Ortstermins am 04.03.2014/hier: Anliefer- und Parksituation Bövinghauser Str. 17a

                  Mitteilung Geschäftsführung

                  (Drucksache Nr.: 11996-14-E5) 

12.3          Verkehrsführung auf dem Edeka/Aldi Parkplatz in Bövinghausen

                  Beantwortung der Anfrage

                  (Drucksache Nr.: 08606-12-E2) 

12.4          Leistungsanpassungen Fahrplanwechsel Herbst 2014

                  Mitteilung

                  (Drucksache Nr.: 12381-14) 

13.         Anfragen

13.1          Instandsetzung des Eingangsweges auf dem Bezirksfriedhof Lütgendortmund (Westricher Straße)

                  Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)

                  (Drucksache Nr.: 12379-14) 

Der Bezirksbürgermeister Herr Heiko Brankamp eröffnete die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Lütgendortmund. Er stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.

1.      Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

 

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Gregarek benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

 

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

 

Bei Aufruf des TOP´s gab der Bezirksbürgermeister bekannt, dass die Tagesordnung um die TOP 7.2 – TEK-Anbauten im Rahmen des U3-Ausbaus des städt. Trägers FABIDO(DS-Nr. 12223-14) und 11.11 – 26. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Planes HOM 295 (DS-Nr. 11927-14) erweitert wird.

Mit diesen Ergänzungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund am 18.03.2014

 

Die Niederschrift über die 18. Sitzung des Bezirksvertretung Lütgendortmund am 18.03.2014 wurde einstimmig genehmigt.

2.      Einwohnerfragestunde

         nicht belegt

3.      Berichterstattung


zu TOP 3.1
Bau eines Vollsortimenters auf den Parkplätzen Lütgendortmunder Straße, ggü. Busbahnhof B-Plan Lü 112n,

Zur Berichterstattung über den Bau eines Vollsortimenters auf den Parkplätzen Lütgendortmunder Straße gegenüber dem Busbahnhof erschienen auf Einladung Herr Ludger Wilde, Fachbereichsleiter Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, mit seiner Mitarbeiterin Frau Schulz sowie Frau Bieber vom Architekturbüro Bieber mit  Herrn Adolfs, zuständig für die Standortplanung der Firma Rewe.

Herr Wilde stellte zunächst den Standort, sowie den Bebauungsplan 112 n vor. Der Vortrag ist nachfolgend beigefügt.  Ein wesentlicher Aspekt der Vorstellung war die Aussage, dass der Bebauungsplan ein Sondergebiet festsetzt, der die Nutzung durch einen Vollsortimenter mit einem Bäcker und kleiner Sitzecke festschreibt. Darüber hinaus werden keine anderen Fachgeschäfte oder Dienstleister zulässig sein.

Frau Bieber vom Architekturbüro Bieber stellte den geplanten Rewemarkt anhand von Schaubildern dar. Sie unterstrich ebenfalls die ausschließliche künftige Nutzung durch einen Vollsortimenter und einen Bäcker.

Nach der Erläuterung der Folien erläuterte Herr Adolfs (Rewe), dass Herr Gröblinghoff den Lebensmittelmarkt im Jahr 2004 an Rewe abgegeben habe. Seither sucht Rewe einen neuen Standort, da der Betrieb des Marktes durch seine 2-geschossige Konzeption ohne Parkplätze schwierig ist. Im Jahr 2010 wurde die Immobilie an einen englischen Fonds verkauft. Rewe besitzt ein Sonderkündigungsrecht und hat der Fondsgesellschaft mitgeteilt, dass an diesem Standort keine Langfristigkeit mehr gegeben ist.

Herr Wilde erläuterte abschließend das weitere Verfahren. Einwendungen werden bis zum 22.04.2014 berücksichtigt. Der Satzungsbeschluss wird voraussichtlich im IV. Quartal 2014 erfolgen. Die Eröffnung des Marktes könnte voraussichtlich 2016 erfolgen.

 

 


zu TOP 3.2
2. Einwohnerfragestunde zum TOP 3.1 - Bürgerinformationsveranstaltung

 

Im Anschluss an den Vortrag erhielten die Anwesenden die Gelegenheit, Fragen zu der Planung zu stellen. Dabei wurden folgende Themenfelder angesprochen:

Alternativstandorte für den Vollsortimenter
Es wurde nachgefragt, warum nicht die nachfolgenden Alternativstandorte geprüft wurden:


- Umbau Konzeimmobilie, wie vom Fondsverwalter vorgestellt
- Umbau Konzeimmobilie bis zum Amtshaus
- Neubau auf dem Busbahnhof

Frau Bieber erläuterte diesbezüglich welche alternativen Standorte bereits alle auf Machbarkeit untersucht worden sind. Auf keinem der Standorte ist ein Vollsortimenter wie zurzeit geplant umsetzbar. Bei einem Neubau auf dem Grundstück der Konzefläche ist u. a.  zu berücksichtigen, dass bzgl. Schallschutz bei Anlieferung etc. heute  höhere Anforderungen gestellt werden als bei der jetzigen Immobilie bei bestehendem Bestandsschutz.

Der Bau eines Gebäudes mit Parkflächen im Untergeschoss ist erst bei Läden mit Flächen von 3.000–5.000m² rentabel.

Parkplatzprobleme nach Bau des Vollsortimenters


Herr Wild erläuterte, dass nach heutigen Berechnungen ein Parkplatzproblem nur samstags in der Mittagszeit entstehen kann. Sollte dies festgestellt werden, so besteht die Option auf Kosten des Vorhabenträgers 20 Stellplätze im Park der Generationen zu schaffen. Der Bürgerwunsch die Oberfläche gegebenenfalls möglichst offenporig zu gestalten, wurde von der Verwaltung aufgenommen.

Veränderung des Parks der Generationen

Herr Wilde erläuterte, dass die Option, 20 Parkplätze aus dem Park der Generationen herauszulösen, die heute bereits als Parkplatz festgesetzt sind, den Park in seiner Funktionalität nicht zerstören.

Verkehrsproblem Hofstadtweg

Herr Wilde machte deutlich, dass sich dieser Punkt als problematisch darstelle. Die Verwaltung hat bisher versucht mittels Grundstückkäufen, den Trichter zu erweitern um eine Linksabbiegerspur zu erhalten. Diese Verhandlungen sind bisher gescheitert.

Der Bezirksbürgermeister Herr Brankamp erläuterte, dass in diesem Jahr die Fläche zumindest niveaugleich aufgepflastert werden soll.

Dem Wunsch den Verkehr von der Limbecker Strasse über die Hertastrasse abfließen zu lassen, hielt er entgegen, dass diese Möglichkeit gerade zum Fußgängerschutz an dieser Stelle unterbunden wurde und dies auch so bleiben soll.

Bestehender Ortskern und Anbindung

Der Wunsch aller Anwesenden wurde deutlich, dass gewünscht ist, dass der Lütgendortmunder Ortskern und der Wochenmarkt nicht sterben darf und eine Anbindung zum neuen Vollsortimenter erhalten muss.

Die bestehende Fußgängerampel am Busbahnhof wird nicht angenommen. So wurde der Vorschlag gemacht den Standort des Rewemarktes mit einer Brücke zum Ortskern zu verbinden. Dieser Vorschlag wurde von der Verwaltung aufgenommen und beziffert, erscheint jedoch sehr teuer.

Ferner wurde angemerkt, dass es kein Cafe im Vollsortimenter geben sollte, da die Cafes im Ortskern (Aufenthaltsqualität) besucht werden sollten. Frau Bieber erläuterte, dass das Rewekonzept einen Bäcker beinhaltet (Erlebnisshopping) und ein Bäcker ohne kleines Bistro nicht rentabel arbeiten kann.

Herr Wilde und der Bezirksbürgermeister Herr Brankamp verwiesen auf das voraussichtlich im Juni startende Projekt Citymanagement Lütgendortmund. Ziel muss es sein durch Schautafeln, Werbung, Wegeführung etc. die gewonnenen Käufer auch in den Ortskern zu holen. Herr Wilde geht davon aus, dass der Vollsortimenter weitere Kaufkraft in Lütgendortmund bindet. Dem Wunsch nach der Einrichtung eines runden Tisches wurde gegenübergestellt, dass das Citymanagement sich als eine Art runder Tisch versteht. Der Bau des Vollsortimenters sollte jedoch nicht die Ergebnisse des runden Tisches abwarten. Herr Adolfs von Rewe erläuterte diesbezüglich, dass versucht werde einen reibungslosen Übergang der beiden Rewegeschäfte zu gewährleisten. Dies stelle jedoch sehr hohe Anforderungen, da sich die Konzeimmobilie in einem sehr schlechten Zustand befinde und der Inhaber zu keinem Zeitpunkt umfassende Renovierungen vorgenommen hat.

Abschließend wurde von Frau Bieber erläutert, dass für die Konzeimmobilie sicherlich gute Fachmarktkonzepte erstellt werden könnten, jedoch keinesfalls für einen Vollsortimenter. Zum Ende dieses Tagesordnungspunktes   wurde den Berichterstattern für die umfassende Informationen gedankt.
 

4.      Anregungen und Beschwerden


zu TOP 4.1
Bitte um Zuschüsse zur Einfassung der Wasserspielanlage, Sicherheitsbereich Schaukel, Spielkombination

Eingabe einer Organisation

(Drucksache Nr.: 12382-14)


Beschluss:

Auf Vorschlag der SPD-Fraktion beschloss die BV Lütgendortmund einstimmig, der KiTA Fliewatüt e. V. für die Einfassung der Schaukelanlage einen Zuschuss in Höhe von 3.300,-- Euro aus dem Haushaltsansatz „Eigeninitiative an städt. Objekten“ zu gewähren.

5.      Finanzen und Liegenschaften

         nicht belegt

6.      Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung


zu TOP 6.1
Jahresabschlussbericht 2013 über den Umsetzungsstand der BV Maßnahmen und die Verwendung der Finanzmittel

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 12040-14)

Nach der Vorlage von StA 33 (s. DS Nr. 12040-14) stehen der BV Lütgendortmund noch Haushaltsreste aus 2013 und Vorjahren im konsumtiven Bereich in Höhe von  53.367,50 € und im investiven Bereich in Höhe von 21.813,46 €   zur Verfügung.

Die SPD Fraktion schlägt vor, diese Mittel wie folgt zu verwenden:

Kulturbetriebe

Stadtteilbibliothek

Lütgendortmund

Beschaffung neuer       

Medien

2.000€


Tiefbauamt
Beschaffung von Hundkottüten
500 €


Jugendamt
Jugendtreff Bövinghausen
Finanzierung des Jugendtreffs (Ausstattung: konsumtiv und investiv)
60.000 €

Da diese Maßnahme einen konsumtiven und einen investiven Teil beinhalten, ist der Anteil, der den investiven Bereich betrifft, in die Finanzrechnung zu übertragen, soweit er den bereits im investiven Teil bereitgestellten Betrag übersteigt.



Beschluss:

Die Bezirksvertretung beschloss einstimmig, die Tiefbauverwaltung, Kulturbetriebe, das Jugendamt  und die Bürgerdienste mit der unverzüglichen Durchführung der in dem Antrag aufgelisteten Maßnahmen und Finanzierung aus den verfügbaren Restmitteln des HH 2013 und Vorjahre  zu beauftragen.

7.      Schule


zu TOP 7.1
Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zum 01.08.2014 und Plätze in der Kindertagespflege

Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 11950-14)

Bei Aufruf des TOP gab Herr Gallen (BL) zu Protokoll, dass der kath. Kindergarten in der Schulte-Heuthaus-Straße in Do-Marten, sowohl von den Räumlichkeiten als auch vom Personal her in der Lage ist, eine zusätzliche halbe Gruppe zu bilden.

Beschluss


Die BV Lütgendortmund nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 7.2
TEK-Anbauten im Rahmen des U3-Ausbaus des städtischen Trägers FABIDO

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 12223-14)

Die BV Lütgendortmund empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss


Der Rat der Stadt Dortmund

1.         beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.547.860 € den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Baedekerstraße 40, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

            Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.519.860 € und Möblierungskosten in Höhe von 28.000 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.

            Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der     Investitionsfinanzstelle 51B00601014013, Finanzposition 780800.

            Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten    Finanzierung in Höhe von 1.300.360 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

2.         beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.672.531€ den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Biehleweg 29, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

            Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.623.531 € und Möblierungskosten in Höhe von 49.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.

            Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der     Investitionsfinanzstelle 51M00601014012, Finanzposition 780800.

            Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten    Finanzierung in Höhe von 1.388.010 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht    zahlungswirksam werden.

3.         beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.541.000 € den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Hopmanns Mühlenweg 7, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

            Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.506.000 € und Möblierungskosten in Höhe von 35.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.

            Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der     Investitionsfinanzstelle 51H00601014014, Finanzposition 780800.

            Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten    Finanzierung in Höhe von 1.295.600 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht    zahlungswirksam werden.

4.         beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 233.092 € den Umbau im Bestand im Rahmen des Anbaus von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Hopmanns Mühlenweg 7, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

            Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der     Investitionsfinanzstelle 51H00601014014, Finanzposition 780800.

            Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten    Finanzierung in Höhe von 180.492 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht       zahlungswirksam werden.

5.         beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 2.194.740 € den Anbau von drei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Volksgartenstraße 33, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

            Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 2.124.740 € und Möblierungskosten in Höhe von 70.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.

            Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der     Investitionsfinanzstelle 51L00601014011, Finanzposition 780800.

            Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten    Finanzierung in Höhe von 1.847.420 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht    zahlungswirksam werden.


6.         beschließt die Verlegung des Spielplatzes „Rauschenbuschstraße“ an der TEK Baedeckerstraße. Die von StA 66 ermittelten Kosten belaufen sich auf ca. 50.000,- € brutto. Die Aufwendungen stehen unter dem Auftrag 510601010200, Sachkonto 529100 wie folgt zur Verfügung.

Haushaltsjahr 2014:                 50.000,00 €

Die Kosten für die Kletterkombination und Schaukel ca. 20.000 € brutto stehen unter der Finanzstelle 51_00603044002, Finanzposition 780800 zur Verfügung.

Haushaltsjahr 2014:                 20.000,00 €



7.         beschließt die weitere Planung und Umsetzung der Maßnahmen mit einem Gesamtinvestitionsbedarf von 6.011.882,00 € durch die Städtische Immobilienwirtschaft. Die Investitionen bedingen ab 2016 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 in Höhe von 159.879,86 €. Die Ergebnisrechnung des EB FABIDO wird ab 2016 in Höhe von 2.275 € jährlich belastet.

8.      Kultur, Sport und Freizeit

         nicht belegt

9.      Kinder und Jugend

         nicht belegt

10.    Soziales, Familie und Gesundheit

         nicht belegt

11.    Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien


zu TOP 11.1
Vorbescheid für die Errichtung von 12 Wohnhäusern mit Garagen und einem Stellplatz auf dem Grundstück Brache in Dortmund-Bövinghausen, Gemarkung Bövinghausen, Flur 1, Flurstück 1354 teilw.
(61/5-3-043089)
- Vorhaben nach § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung von Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB -

Beschluss

(Drucksache Nr.: 12314-14)

Beschluss


Die Bezirksvertretung Lütgendortmund nahm die Entscheidung der Verwaltung, einen Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis und beschloss einstimmig die planungsrechtliche Zulassung.


zu TOP 11.2
Erneuerung von 3 Lichtsignalanlagen im Bereich Bärenbruch

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 11961-14)

Die BV Lütgendortmund bittet darum, die Ampelanlagen sowohl mit einem optischen Anforderungssignal („bitte warten“ o. ä.) und einem akustischen Signal (für gehörgeschädigte Personen) auszustatten.

Die BV Lütgendortmund empfahl dem AUSWI einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt die Erneuerung von 3 Lichtsignalanlagen im Bereich Bärenbruch mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 117.000,00 Euro. Im Einzelnen handelt es sich um Anlagen mit folgenden Auszahlungen:


66L01202014501 – LSA 0096 – Bärenbruch (Feuerwache Marten)

Haushaltsjahr 2014:                                                                                          26.000,00 Euro

66L01202014502 – LSA 0365 – Bärenbruch / Germaniastraße

Haushaltsjahr 2015:                                                                                          38.000,00 Euro

66U01202014500 – LSA 0291 – Bärenbruch / Hangeneystraße – Mallinckrodtstraße (südl.    Anschluss)

Haushaltsjahr 2015:                                                                                          53.000,00 Euro

Die Investition in die 3 neuen Lichtsignalanlagen bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr der 3 Lichtsignalanlagen, dem Haushaltsjahr 2016, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von insgesamt 2.736,00 Euro.


zu TOP 11.3
Erneuerung von 6 Fußgängerlichtsignalanlagen im Bezirk Lütgendortmund

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 12094-14)

Die BV Lütgendortmund bittet darum, die Ampelanlagen sowohl mit einem optischen Anforderungssignal („bitte warten“ o. ä.) und einem akustischen Signal (für gehörgeschädigte Personen) auszustatten.

Die BV Lütgendortmund empfahl dem AUSWI einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt die Erneuerung von 6 Fußgängerlichtsignalanlagen im Bezirk Lütgendortmund mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 75.000,00 Euro.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende einzelne Fußgängerlichtsignalanlagen:

66L01202014545 – LSA 2112 – Kesselborn / Lina-Schäfer-Straße

Haushaltsjahr 2014                                                                                               12.000,00 Euro

66L01202014550 – LSA 2159 – Provinzialstraße / In den Breen

Haushaltsjahr 2014                                                                                               15.000,00 Euro

66L01202014546 – LSA 2083 – Lütgendortmunder Straße (Haus-Nr.140) / Limbecker Straße

Haushaltsjahr 2015                                                                                               12.000,00 Euro

66L01202014547 – LSA 2308 – Lütgendortmunder Straße / Limbecker Straße (Haus-Nr. 50)

Haushaltsjahr 2015                                                                                               12.000,00 Euro

66L01202014548 – LSA 2336 – Lütgendortmunder Straße / Werner Straße

Haushaltsjahr 2015                                                                                               12.000,00 Euro

66L01202014549 – LSA 2154 – Lütgendortmunder Straße / In der Schmechting

Haushaltsjahr 2015                                                                                               12.000,00 Euro

Die Investition in die 6 neuen Fußgängerlichtsignalanlagen bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr der 6 Fußgängerlichtsignalanlagen, dem Haushaltsjahr 2016, durch die Reduzierung der Unterhaltungskosten zunächst eine jährliche Aufwandsreduzierung in Höhe von insgesamt 1.600,00 Euro.


zu TOP 11.4
Einführung eines rechnergesteuerten Beschleunigungs- und Betriebsleitsystems (RBBL)
Hier: Baubeschluss Linien 420 und 462

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 10568-13)

Die BV Lütgendortmund empfahl dem AFBL einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Maßnahme Einführung eines rechnergesteuerten Beschleunigungs- und Betriebsleitsystems (Linien 420 und 462) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.274.000,00 Euro.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202054132    – Busbeschleunigung RBBL – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2014:                                                                            150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2015:                                                                            380.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2016:                                                                            380.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2017:                                                                            364.000,00 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung ab dem Jahr 2016 in Höhe von 15.973,34 Euro die bis zum Jahr 2018 auf 39.918,67 Euro ansteigt.


zu TOP 11.5
Zäune und Geländer der Emschergenossenschaft im Park an der Steinhammerstraße

Antrag zur TO (SPD-Fraktion)

(Drucksache Nr.: 12380-14)


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Lütgendortmund beschloss mehrheitlich (bei 1 Neinstimme – BL, 15 Jastimmen – 7 SPD-Fraktion, 4 CDU-Fraktion, 3 Fraktion B´90/die Grünen, 1 Die Linke), die Emschergenossenschaft zu bitten, die Ausführung der Arbeiten zu verschieben. In diesem Zeitraum sollten die Mehrkosten für eine attraktive Gestaltung der geplanten Zäune und Brückengeländer (z. B.  Doppelstabmattenzäune mit Dekorelementen, Farbe Anthrazit) ermittelt und vorgestellt werden.


zu TOP 11.6
Kennzeichnung des Stromladeplatzes an der Einfahrt zur HBG, Volksgartenstraße

Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 12378-14)


Beschluss:

Auf Vorschlag der SPD-Fraktion wurde der Beschlusstext wie folgt geändert und einstimmig beschlossen:

Das Tiefbauamt wird aufgefordert, das erlaubte Parken an dieser Stelle (Einfahrt zur Heinrich-Böll-Gesamtschule) kenntlich zu machen.


zu TOP 11.7
Endgültige Einstellung der Bebauungsplanung Rhader Hof, sowie Umwandlung der Fläche im FLNP zu einem Landschaftsschutzgebiet

Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 12374-14)


Beschluss:

Der Antrag wurde mehrheitlich (12 Neinstimmen – 7 SPD-Fraktion, 4 CDU-Fraktion, 1Bürgerliste, 1 Enthaltung – die Linke und 3 Jastimmen – Fraktion B´90/die Grünen) abgelehnt.


zu TOP 11.8
Einrichtung von "Wildnisinseln"

Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 12375-14)

Der Antrag wurde zurückgezogen.

Die Geschäftsführung teilte mit, dass die in der Sitzung vom 18.03.14 beschlossenen Bürgerinformationsveranstaltung zum Thema Waldbewirtschaftung mit dem vom Umweltamt in einer der nächsten Sitzungen geplanten Vorstellung der Dokumentation zur Ausweitung von Flächen für die natürliche Waldentwicklung zusammengelegt wird. Es ist beabsichtigt, nach der Berichterstattung zu diesem Punkt, die Einwohnerfragestunde nochmals zu eröffnen. Die BV nahm dies übereinstimmend zur Kenntnis.


zu TOP 11.9
Runder Tisch bzgl. der 7. Änderung des Bebauungsplanes Lü 112n

Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 12376-14)


Beschluss:

Der Antrag wurde mehrheitlich (12 Neinstimmen – 7 SPD-Fraktion, 4 CDU-Fraktion, 1BL, 1 Enthaltung – die Linke und 3 Jastimmen- Fraktion B´90/die Grünen) abgelehnt.


zu TOP 11.10
Verengte Durchfahrt auf dem Bahnsteig S-Bahn Kley

Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 12377-14)


Beschluss:

Die BV Lütgendortmund beschloss einstimmig (bei 6 Enthaltungen – 4 CDU-Fraktion, 1 die Linke, 1 BL), die DB AG zeitnah  zu veranlassen, diese Beschilderung zu erklären bzw. den Missstand zu beseitigen.


zu TOP 11.11
Bauleitplanung; 26. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 295 – Nahversorgungseinrichtung östlich Kirchhörder Straße -
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur 26. Änderung des FNP, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 295, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B, Anpassung des Landschaftsplanes Dortmund - Süd

Empfehlung

(Drucksache Nr.: 11927-14)

Die BV Lütgendortmund empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig (bei 3 Enthaltungen, B´90/die Grünen) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss


I. Der Rat der Stadt nimmt das vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien in dessen Sitzung am 10.07.2013 geprüfte Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Ziffer 7 dieser Vorlage) zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegte Begründung vom 27.05.2013 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 14 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 12.02.2014 der 26. Änderung des Flächennutungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 5 Abs. 5 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.
Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB.

IV. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten und unter 9 - 11 dieser Vorlage dargelegten Stellungnahmen der Einsprecher zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 295 – Nahversorgungseinrichtung östlich Kirchhörder Straße – geprüft und beschließt:

- den Stellungnahmen der Einsprecher unter den Ziffern 9.2.6, 9.7.2, 9.7.5,9.8.3, 9.9.1, 9.10, 10.2, 10.6 und 11.1 zu folgen, unter den Ziffern 9.2.1, 9.3.4 und 9.8.2 teilweise zu folgen und den Bebauungsplan sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

- den Stellungnahmen der Einwender unter den Ziffern 9.1, 9.2.2 bis 9.2.5, 9.2.7, 9.2.8, 9.3.1 bis 9.3.3, 9.3.5, 9.4, 9.5.1 bis 9.5.5, 9.6, 9.7.1, 9.7.3, 9.7.4, 9.7.6, 9.8.1, 9.8.4, 9.8.5, 9.9.2, 10.1, 10.3, 10.4, 10.5 und 11.2 bis 11.14 nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der GO NRW vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).

V. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebau-ungsplanes vorgelegte Begründung vom 27.05.2013 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 14 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 12.02.2014 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 295 – Nahversorgungseinrichtung östlich Kirchhörder Straße – beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

VI. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 295 – Nahversorgungseinrichtung östlich Kirchhörder Straße – für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

VII. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag Teil B zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:

§ 12 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.


VIII. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Süd mit dem Entwicklungsziel „Erhaltung der jetzigen Landschaftsstruktur bis zur Realisierung von Bauflächen durch die Bauleitplanung“ mit der Rechtsver-bindlichkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 295 teilweise außer Kraft treten (siehe auch Ziffer 3 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW S. 568; SGV NRW S. 791).

12.    Mitteilungen


zu TOP 12.1
Erfahrungsaustausch mit dem Verwaltungsvorstand; Beantwortung noch offener Fragen

Mitteilung Geschäftsführung

(Drucksache Nr.: 12372-14)

Die Mitteilung wurde zur Kenntnis genommen.


zu TOP 12.2
Einwohnerfragestunde: Protokoll eines Ortstermins am 04.03.2014/hier: Anliefer- und Parksituation Bövinghauser Str. 17a

Mitteilung Geschäftsführung

(Drucksache Nr.: 11996-14-E5)

Die Mitteilung wurde zur Kenntnis genommen.

 


zu TOP 12.3
Verkehrsführung auf dem Edeka/Aldi Parkplatz in Bövinghausen

Beantwortung der Anfrage

(Drucksache Nr.: 08606-12-E2)

Die Mitteilung wurde zur Kenntnis genommen.

 


zu TOP 12.4
Leistungsanpassungen Fahrplanwechsel Herbst 2014

Mitteilung

(Drucksache Nr.: 12381-14)

Die Mitteilung wurde zur Kenntnis genommen.

 

13.    Anfragen


zu TOP 13.1
Instandsetzung des Eingangsweges auf dem Bezirksfriedhof Lütgendortmund (Westricher Straße)

Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)

(Drucksache Nr.: 12379-14)

Die Anfrage wurde ohne weitere Diskussion an die Verwaltung weitergeleitet.

Heiko Brankamp                                Gregarek                                Durrei

Bezirksbürgermeister                           BV-Mitglied                            Schriftführerin