Niederschrift

über die 25. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie


am 28.11.2012
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 16:00 - 19:10 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD)


RM Rita Brandt (SPD)
RM Ute Pieper (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD)
RM Rosemarie Liedschulte (CDU)
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Barbara Blotenberg (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Lars Rettstadt (FDP / Bürgerliste)

Thomas Oppermann (SJD Die Falken)
Andreas Roshol (Ev. Jugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Manfred von Kölln (Caritas-Verband)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Waltraud Bonekamp


Klaus Burkholz
Peter Prause (Richter)
Stefan Steinkühler (Agentur für Arbeit) i. V. f. Jürgen Koch
Gabriele Krieling (Vertreterin der Lehrerschaft)
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Annette Kienast (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Bayram Cankaya (Islamische Gemeinden)
Gunther Niermann (DPWV)
Annette Kreisköther (JobCenterDortmund) i. V. f. Regine Kreickmann
Tobias Teepe (Stadtelternrat) bis 17.30 Uhr
Jürgen Böckler (Stadtelternrat) ab 17.30 Uhr
Christiane Rischer (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

Monika Bornemann


Norbert Drüke
Alfred Hennekemper
Andreas Hibbeln
Elisabeth Hoppe
Rainer Siemon
Thomas Wawrzynek-Lukaschewitz
Bodo Weirauch

Arno Lohmann 57/FABIDO

Ludger Deimel StA 61
Cornelia Ferber StA 1
Carmen Höft StA 1



4. Geschäftsführung

Gabriele Lieberknecht



Nicht anwesend waren:

Alexander Sperling (Jüdische Kultusgemeinde)
Jens Hebebrand (Humanistischer Verband)
Önder Alkan (Integrationsrat)

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 25. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 28.11.2012, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07866-12)
hierzu -> Auszug Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 24.10.2012
(Drucksache Nr.: 07866-12)

hierzu -> Haushalt des Jugendamtes
(Drucksache Nr.: 07866-12-E1)
hierzu -> Erläuterungen Jugendamt
(Drucksache Nr.: 07866-12-E2)
(Die Vorlage, der Entwurf des Haushaltsplanes und die Lesehilfe wurden bereits für die Ratssitzung am 27.09.2012 bzw. für die Sitzung des Ausschusses am 24.10.2012 zur Verfügung gestellt)


3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

3.1 Projekt "Kurve kriegen"
- mdl. Bericht der Polizei -

3.2 Polizeiliche Kriminalstatistik 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08485-12)

3.3 Förderung von Jugendfreizeiteinrichtungen mit offener Jugendarbeit in Dortmund - Aufteilung der Landesmittel und Verteilerschlüssel für die Fördermittel der Stadt Dortmund im Haushaltsjahr 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08164-12)

3.4 Städtische Beihilfe für den Ring Politischer Jugend (RPJ) und die angeschlossenen Mitgliedsverbände – Verteilerschlüssel 2013 bis 2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08162-12)

3.5 Haus der Kultur, Freizeit und Bildung - Handlungskonzept für die Immobilie "Rheinische Straße 135"
- mdl. Bericht -

3.6 Ausbauplanung Kindertageseinrichtungen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08043-12-E2)

3.7 Repräsentative Elternbefragung zum Betreuungsbedarf von Kindern unter drei Jahren in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07171-12-E1)

3.8 Einrichtung von Großpflegestellen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08028-12-E2)

3.9 Weiterentwicklung von Familienzentren im Kindergartenjahr 2012/13
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08414-12)

3.10 Situation der MitarbeiterInnen in den Jugendhilfediensten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08029-12-E2)

3.11 Bericht zur Wahl des Stadtelternrates in 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08434-12)

3.12 Förderung von Selbsthilfegruppen
- mdl. Bericht -

3.13 Haushaltssatzung der Stadt Dortmund 2012 - 2. Bericht über die Entwicklung und Prognose der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08391-12)


4. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Familien-Projekt -

4.1 Gemeinsames Projekt von Gesundheitsamt, Familien-Projekt und Jugendamt "Werdende Eltern - informiert von Anfang an"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08269-12)

5. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

5.1 Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund: Beschluss strategisches Zielsystem
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07790-12)
hierzu -> Auszug Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 24.10.2012
(Drucksache Nr.: 07790-12)

hierzu -> Antrag zum TOP - AKJF 06.06.2012
(Drucksache Nr.: 07388-12-E1)
hierzu -> Antrag zum TOP (Vertreter der Jugendverbände)
(Drucksache Nr.: 07790-12-E1)
(Die Anträge wurden bereits für die Sitzung des Ausschusses am 06.06.12 bzw. 24.10.12 zur Verfügung gestellt)

5.2 3. Statusbericht zur Umsetzung der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2015
(Stand: 30.06.2012)

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07933-12)

5.3 Sachstandsbericht der Initiative Dortmunder Talent
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08147-12)


6. Anträge / Anfragen

6.1 Jugendfreizeitstätte "BRAUKS"
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08447-12)
hierzu -> Auszug Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 31.10.2012(Drucksache Nr.: 07866-12)

6.2 Überleitung stationärer Hilfen zur Erziehung
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08456-12)


7. Informationen aus den Bezirksvertretungen


8. Mitteilungen des Vorsitzenden



1. Regularien


Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Er begrüßte alle Anwesenden herzlich.

Anschließend stellte sich Herr Hibbeln – kommissarischer stellv. Leiter des Jugendamtes - kurz vor.



zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Barbara Blotenberg benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:

TOP 6.3 Vorwurf der Linken, die Verbände sollen begünstigende Vereinbarungen mit dem Jugendamt haben
Bitte um Stellungnahme (Vertreter der Wohlfahrtsverbände)

Drucksache Nr.: 08507-12

TOP 6.4 Bericht über das zentrale Jugendforum am 27.11.2012
Bitte um Stellungnahme (Vertreter der Jugendverbände)
Drucksache Nr.: 08630-12


Mit diesen Ergänzungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung


zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07866-12)
Auszug Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 24.10.2012
(Drucksache Nr.: 07866-12)
Haushalt des Jugendamtes
(Drucksache Nr.: 07866-12-E1)
Erläuterungen Jugendamt
(Drucksache Nr.: 07866-12-E2)

Frau Pieper brachte die Zustimmung ihrer Fraktion zum Ausdruck. Es werde davon ausgegangen, dass jetzt ein realistisches Budget bei den Hilfen zur Erziehung vorliegt, auch der Ausbau der U-3-Betreuung werde vorangetrieben, somit könne dem Entwurf zugestimmt werden.

Herr Barrenbrügge dankte für die Beantwortung der in der letzten Sitzung gestellten Fragen. Eine Zustimmung sei seiner Fraktion zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da man sich noch im Beratungsprozess befinde.

Frau Schütte-Haermeyer begrüßte, dass endlich realistische Zahlen hinsichtlich der Planwerte für Hilfen zur Erziehung vorliegen. Ihre Fraktion werde ebenfalls zustimmen.

Herr Rettstadt machte seine ablehnende Haltung deutlich. Man befinde sich zur Zeit noch im Prüfverfahren bei den Hilfen zur Erziehung. Er sei sich nicht sicher, ob die jetzt im Haushaltsplan für die nächsten Jahre festgeschriebenen Zahlen tatsächlich ausreichen.

Herr Burkholz ging auf die Nachfragen von Herrn Barrenbrüge, Frau Schütte-Haermeyer und Herrn Barrenbrügge ein:
Hilfen zur Erziehung
Es werde davon ausgegangen, dass man auf der Basis der Haushaltsergebnisse 2012 über realistische Zahlen verfüge, die mit den eingeleiteten Steuerungsbemühungen in den nächsten Jahren gehalten werden können. Es sei sicherlich nachvollziehbar, dass die Steuerungsbemühungen nicht sofort greifen können, daher wurde in den Verhandlungen mit der Kämmerei eine zweiprozentige Steigerung für 2013 eingeplant und für die dann folgenden beiden Jahre keine. In 2016 kann dann wieder eine notwendige Anpassung realisiert werden, da es sicherlich weitere Kostensteigerungen geben wird.

U-3-Ausbau / Tagespflegeplätze
Es werde davon ausgegangen, dass die Planzahlen für 2013 (Ausbau einschließlich Kindertagespflege) im Haushalt für 2013 berücksichtigt sind. Da nicht alle Einrichtungen tatsächlich zum 01.08.2013 an den Start gehen können und somit nicht die vollen Betriebskosten benötigt werden, kann ein Teil auch für den weiteren Ausbau der Kindertagespflegeplätze verwandt werden.
Es ist erforderlich, für alle Einrichtungen, die im Kindergartenjahr 2013/14 an den Start gehen sollen, im März die Betriebskostenzuschüsse anzumelden. Wird dieser Termin versäumt, können für sie – auch wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt den Betrieb aufnehmen - überhaupt keine Betriebskostenzuschüsse geltend gemacht werden. Selbstverständlich erfolge die Abrechnung der Betriebskosten gegenüber dem Land immer einrichtungsscharf. Aber dieser „Puffer“ kann im Prinzip für einen stärkeren Ausbauschritt der Kindertagespflege verwandt werden.

Steuerungsbemühungen/Optimierungsprozesse
Da erstmalig realistische Fallzahlen und das für ein Jahr dazugehörige realistische Budget vorliegen, erhalte man einen direkten Abgleich zu der Entwicklung der einzelnen Kosten. Mit der Einführung von „Sopart“ könne das relativ zeitnah für die unterschiedlichen Hilfearten definiert werden. Somit können nunmehr die Entwicklung der Fallzahlen und die entsprechenden Kosten abgebildet werden. Dadurch ergebe sich einerseits insgesamt Transparenz und andererseits könne direkt steuernd eingegriffen werden – natürlich nur bis zu einem gewissen Grade, da manche Kosten nicht beeinflussbar sind.

Frau Rabenschlag unterstrich, dass - wie eben bereits gesagt – es hinsichtlich der Beeinflussung von Kosten auch Grenzen gebe. Es müsse deutlich zur Kenntnis genommen werden, dass es den (Pflicht-)Auftrag gebe, Kindern und Jugendlichen, die eine besondere Hilfe benötigen, diese auch zukommen zu lassen.

Herr Hibbeln teilte mit, es gebe Aufwendungen beim Jugendamt, die sich der Steuerbarkeit bis zu einem gewissen Grade entziehen, da sie beispielsweise mit gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen zu tun haben. Es sei selbstverständlich, dass sich das Jugendamt – wie die gesamte Verwaltung – rechtskonform verhalte. Unabhängig davon habe die Leitung den Auftrag bekommen, das Amt neu auszurichten und über Controllinginstrumente nachzudenken.
Ein erster Bericht könne im I. Quartal 2013 (zum 31.03.2012) erfolgen.


Der Kinder, und Jugendausschuss empfahl mehrheitlich (12 Ja, 1 Nein, bei Nichtbeteiligung der CDU-Fraktion) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Entwurf des Haushaltsplanes 2013 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2014 bis 2016.



3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -


zu TOP 3.1
Projekt "Kurve kriegen"
- mdl. Bericht der Polizei -

Herr Nehm berichtete über die Entwicklung des Projektes.

Herr Sohn dankte herzlich für die Präsentation.

Für Frau Pieper werde mit dem Projekt genau der richtige Weg eingeschlagen.

Auch Herrr Barrenbrügge begrüßte das Projekt, das die volle Unterstützung seiner Fraktion habe.

Herr Prause zeigte sich aus seiner beruflichen Sicht völlig begeistert von dem Projekt.

Auch Frau Schütte-Haermeyer teilte die positive Einschätzung.

Herr Rettstadt beurteilte das Projekt ebenfalls sehr positiv und zeigte sich gespannt auf die Evaluation. Er äußerte die Bitte, diese Zahlen dann ebenfalls im Ausschuss vorzustellen.

Herr Nehm ging auf die Nachfragen von Frau Pieper, Herrn Barrenbrügge, Herrn Prause, Frau Schütte-Haermeyer und Herrn Rettstadt ein:
Das Projekt soll dauerhaft installiert werden. Die finanzielle Zusage für das nächste halbe Jahr liegt seitens des Ministeriums vor. Derartige Programme laufen bereits im Ausland, in NRW gibt es jetzt für die gesamte Bundesrepublik zum ersten Mal ein derartiges Projekt. Zur Zeit nehmen knapp 200 Kinder teil.
Bestimmte Täterklientel von Kindern (z. B. aus dem südosteuropäischen Raum) wurden beim allgemeinen Screening zuerst herausgefiltert. Da es sehr schwierig ist, Zugang zu diesen Familien zu bekommen, wurde von einer Einbeziehung in Absprache mit dem Ministerium abgesehen.
Es wäre durchaus möglich, eine Benachrichtigung an den entscheidenden Jugendrichter hinsichtlich der Teilnahme an dem Projekt zu geben.
Die Optimierung des Engagements und der Mitwirkung betrifft sowohl die Eltern als auch die Kinder.
Das erwähnte Intensivtäterkonzept ist nicht nur auf jugendliche Intensivtäter ausgelegt, sondern auf alle – völlig altersunabhängig.
Hinsichtlich des Intensivtäterkonzeptes sei der Anteil der Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen (18 – 21 Jahre) höher als der der Erwachsenen. Über Grundzüge könne im Ausschuss berichtet werden, ohne aus ermittlungstaktischen Gründen zur sehr ins Detail zu gehen.

Das Projekt sei insbesondere auf die Täter ausgelegt, nicht auf die Opfer.

Herr Prause wies darauf hin, dass es sich bei diesem Projekt um einen Baustein in der Gesamterziehung der jugendlichen Straftäter handelt. Insofern müsse man immer berücksichtigen, dass die Sinnhaftigkeit einer pädagogischen Maßnahme nicht unbedingt an Zahlen ablesbar sein wird.

Herr Weirauch kündigte an, zu Beginn des nächsten Jahres über das Projekt „Haus des Jugendrechts“ im Ausschuss zu berichten. Hierbei handelt es sich um ein Projekt, bei dem Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe zusammenarbeiten, um den jugendlichen Intensivtätern besser gerecht zu werden.

Herr Rettstadt verdeutlichte, dass er die Intention des Projektes für richtig halte. Trotzdem müsse es erlaubt sein zu prüfen, ob die eingesetzten Mittel tatsächlich den gewünschten Erfolg zeigen oder evtl. an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt wären.

Frau Schütte-Haermeyer unterstützte die Aussage von Herrn Prause. Gerade bei pädagogischen Prozessen könne nicht alles mit Kennzahlen abgebildet werden.


zu TOP 3.2
Polizeiliche Kriminalstatistik 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08485-12)

Herr Nehm ging auf die Nachfrage von Herrn Rettstadt ein:
Bereits im Rundfunk wurde die irrige Ansicht geäußert, dass die Jugendkriminalität um ca. 10 % angestiegen ist. Die in der Folie angegebenen 9,3 % beziehen sich auf den Anstieg der Gesamtkriminalität. Weiter werden auf der Folie die Tatverdächtigen insgesamt mit 28.650 aufgeführt, davon sind 25 % im Jugendalter bzw. im Alter U 21. Der Anteil der Jugendkriminalität sinkt eher, die Anzahl der jugendlichen Tatverdächtigen ist leicht gesunken. In den Einzeldelikten bildet sich das natürlich unterschiedlich ab, z. B. bei der Körperverletzung leichter Anstieg, bei den Raubdelikten zwar ein leichter Rückgang, aber immer noch sehr hohe Zahlen. Natürlich werde versucht, mit polizeilichen Konzepten dagegen zu halten, aber oft fehlten die erforderlichen Ressourcen.

Der Ausschuss nahm die Polizeiliche Kriminalstatistik zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Förderung von Jugendfreizeiteinrichtungen mit offener Jugendarbeit in Dortmund - Aufteilung der Landesmittel und Verteilerschlüssel für die Fördermittel der Stadt Dortmund im Haushaltsjahr 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08164-12)

Frau Schütte-Haermeyer teilte mit, dass ihre Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Allerdings werde es in 2013 keine Zustimmung geben, wenn nicht bis dahin die erbetene Darstellung über die Verteilung des Bestandes der Einrichtungen in der Gesamtstadt mit den entsprechenden Plandaten/Indikatoren vorliegt.

Herr Sohn ging davon aus, dass eine von der Verwaltung gemachte Zusage auch eingehalten wird. Nach den Signalen aus der Verwaltung werde die Darstellung in Kürze kommen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt den Verteilerschlüssel zur Aufteilung der Mittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan NRW und die Aufteilung der Mittel der Stadt Dortmund für Jugendfreizeiteinrichtungen der freien Träger mit offener Jugendarbeit für das Jahr 2012.


zu TOP 3.4
Städtische Beihilfe für den Ring Politischer Jugend (RPJ) und die angeschlossenen Mitgliedsverbände – Verteilerschlüssel 2013 bis 2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08162-12)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt den geänderten Verteilerschlüssel für die Förderung des RPJ und der angeschlossenen Mitgliedsverbände für die Jahre 2013 bis 2014 vorbehaltlich der jährlich durch den Rat zu beschließenden Haushaltsmittel.


zu TOP 3.5
Haus der Kultur, Freizeit und Bildung - Handlungskonzept für die Immobilie "Rheinische Straße 135"
- mdl. Bericht -

Frau Hoppe berichtete:
Die Jugendhilfeplanung hat deutlich gemacht, dass es in diesem Einzugsbereich einen hohen Bevölkerungsanteil mit Mitgrationshintergrund gibt (ca. 4.600 Einwohner), davon viele Familien mit vielfältigen sozialen Problemlagen. Von der Altersstruktur her handelt es sich um ein junges Quartier (1.885 junge Menschen im Alter von 0 – 21 Jahren, davon 1.159 Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund).
Das LKA hatte mitgeteilt, dass die Einrichtung ab Anfang Oktober genutzt werden kann. Allerdings hat das Innenministerium Widerspruch eingelegt (Klärung läuft zur Zeit noch).
Das Gebäude befindet sich in einem guten Zustand, so dass an Sanierungs- und Umbaumaßnahmen nur geringfügige Arbeiten durchgeführt werden müssen. Der Umbau ist in zwei Etappen vorgesehen:
Zunächst Erdgeschoss (Nutzung als Jugendtreff im Bereich von Jugendkultur, Veran-staltungen, Freizeittreffmöglichkeiten) und 1. Etage (Respektbüro).
Wahrscheinlich erst 2014 oder 2015 soll der Ausbau der 2. Etage und des Dachgeschosses erfolgen (Seminar- und Gruppenräume).Wichtig war, dass auch die anderen Kooperations-partner aus dem Sozialraum diese Räume mit nutzen können
Die Sanierung bzw. der Umbau soll mit Unterstützung der DOGEWO (Bauleitung), die Renovierung selbst durch Jugendberufshilfeträger erfolgen. Es wird davon ausgegangen, dass noch in diesem Jahr eine erste Beteiligungsaktion durchgeführt werden kann, damit die jungen Menschen (Zielgruppe 14 – 27 Jahre) ihre Nutzungsvorstellungen einbringen können.
Für Januar 2013 soll das ausführliche Konzept dem Ausschuss vorgelegt werden.

Herr Sohn dankte für den Bericht.


zu TOP 3.6
Ausbauplanung Kindertageseinrichtungen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08043-12-E2)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08043-12-E3)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…Vorbemerkung zu Versorgungsquoten

Die von der Verwaltung dargestellten Versorgungsquoten für Kinder unter drei Jahren beziehen sich auf die Zahl der zu versorgenden Kinder unter drei Jahren nach dem Kinderbildungsgesetz – alle drei Jahrgänge der unter Dreijährigen zuzüglich der Kinder, die im November und Dezember des Kindergartenjahres 3 Jahre alt werden (insgesamt 38 Monate – ca.15.000 Kinder) – im Verhältnis zu den jeweils zur Verfügung stehenden Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen für Kinder und in der Kindertagespflege.

Die in der Bundesstatistik dargestellten Versorgungsquoten beziehen sich auf die Anzahl der Kinder, die zum Stichtag 01.03. eines Jahres, also mitten im Kindergartenjahr, tatsächlich unter drei Jahre alt sind und in einer Tageseinrichtung für Kinder oder in der Kindertagespflege betreut werden im Verhältnis zu der dann aktuellen Bevölkerungszahl der Kinder unter drei Jahren. Die Daten werden über den sogenannten Heimbogen direkt bei den Trägern der Tageseinrichtungen für Kinder und der Kindertagespflege abgefragt.

Bei der Erhebung des Bundes werden also alle Kinder, die als Unterdreijährige in eine Betreuung aufgenommen wurden und bis zum 01.03. des Folgejahres drei Jahre alt geworden sind, bei der Ermittlung der Versorgungsquote nicht berücksichtigt.
Im Ergebnis liegt die vom Bund so ermittelte Versorgungsquote bislang ca. 5% unterhalb der durch die Verwaltung errechneten Versorgungsquote.


Sachstandsbericht

Aktuell stehen im November 2012 mit 2.481 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen für Kinder und 1.280 Plätzen in der Kindertagespflege insgesamt 3.761 Plätze zur Verfügung, was einer Versorgungsquote von 25% entspricht.

Aufgrund unterschiedlicher Entwicklungen einzelner Projekte – Bauverzögerungen, unentschlossene oder abgesprungene Investoren, Aufgabe geplanter Standorte, etc. – kommt es zu diversen Verschiebungen in der Umsetzung der Planungen.
Der aktuelle Stand der Planungen für neue Tageseinrichtungen für Kinder und die Erweiterung von FABIDO Einrichtungen kann der Anlage 1 entnommen werden.
Der aktuelle Stand bislang planbarer Umwandlungen in Bestandseinrichtungen freier Träger in 2013 kann der Anlage 2 entnommen werden.

Im Laufe des Jahres 2013 bis Anfang 2014 ist aktuell die Inbetriebnahme von 18 neuen Tageseinrichtungen für Kinder und die Erweiterung von 3 FABIDO Anmietungen geplant. So wird die TEK Heliosweg / Apolloweg im Dezember 2012 in Betrieb gehen, die TEK's Yorkstraße und Uhlandstraße Anfang 2013.

Nach der aktuellen Planung werden so voraussichtlich bis Ende 2013/ Anfang 2014 bis zu 391 Plätze für Kinder unter drei Jahren in neuen TEK und FABIDO Anmietungen geschaffen werden können. Hinzu kommen weitere 256 Plätze in Bestandseinrichtungen ab dem 01.08.2013. Die insgesamt zusätzlichen 647 Plätze in TEK gegenüber dem Stand November 2012 von 2.481 Plätzen in TEK ergeben somit für Ende 2013/Anfang 2014 ein Angebot von 3.128 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in TEK.

Um dem verzögerten Ausbau an Plätzen in Tageseinrichtungen gegen zu steuern und mit Blick auf den Rechtsanspruch ab dem 01.08.2013 wird der für 2014 und 2015 geplante Ausbau der Kindertagespflege um insgesamt 275 Plätze auf 325 Plätze erhöht und auf Januar 2013 vorgezogen, so dass in der Kindertagespflege dann insgesamt 1.605 Plätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung stehen.

Ende 2013/ Anfang 2014 werden danach insgesamt voraussichtlich 4.733 Plätze für Kinder unter drei Jahren in regulären Angeboten zur Verfügung stehen, was einer Versorgungsquote von 31,5% entspricht.

Ein Ergebnis des Krippengipfels in NRW ist, dass in Tageseinrichtungen mit einer Gruppe II (10 Kinder unter drei Jahren) ab dem 01.08.2013 befristet zusätzlich eine halbe Gruppe II (5 Kinder unter drei Jahren) bei regulärer Betriebskostenförderung nach dem Kinderbildungsgesetz und damit einer entsprechenden zusätzlichen Personalausstattung eingerichtet werden können.

Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass in der gesammten Einrichtung für alle Gruppen ein ausreichendes Raumangebot besteht und die Außenanlagen ausreichend sind. Eine formelle Änderung der Betriebserlaubnis ist beim Landesjugendamt zu beantragen.

Diese Möglichkeit wurde mit den Dortmunder Trägerverbänden besprochen. Grundsätzlich sind die Träger bereit, die Umsetzung in ihren Einrichtungen zu prüfen. Dabei sind neben den förmlichen Rahmenbedingungen auch andere Belastungssituationen in den Einrichtungen (z.B. integrative Erziehung, personelle Situation, etc.) zu berücksichtigen.

Eine konkrete Rückmeldung der Träger wird in den Abstimmungsgesprächen zwischen dem Jugendamt und den Trägerlinien zu den Angebotsentwicklungen für das Kindergartenjahr 2013/2014 erwartet, die zwischen November 2012 und Ende Januar 2013 stattfinden werden.

Das Jugendamt wird Anfang 2013 eine Koordinierungsstelle für die unversorgten dringend platzsuchenden Familien einrichten. Die Eltern werden zu den Angeboten in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege beraten, ihr Bedarf dokumentiert, Platzangebote nach Möglichkeit unterbreitet oder eine Perspektive für eine Aufnahme gegeben.

Es bleibt festzustellen, dass bei allen Anstrengungen, die Plätze für Kinder unter drei Jahren bedarfsgerecht auszubauen, der Rechtsanspruch für Kinder ab einem Jahr ab dem 01.08.2013 in Dortmund zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllt werden kann (siehe hierzu auch die Ergebnisse der Elternbefragung).

Nach Abschluss der Abstimmungen zu den Angeboten in Tageseinrichtungen für Kinder für das Kindergartenjahr 2013/2014 mit den Trägerlinien wird die Verwaltung dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie wie in jedem Jahr die Angebotsstrukturen in Dortmunder Kindertageseinrichtungen für das kommende Kindergartenjahr zur Beschlussfassung vorlegen und damit den Ausschuss über die dann aktuellen Entwicklungen informieren.“


Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„…in der KJF-Sitzung im März 2012 konnte eine Eignung der Potentialfläche für einen Kindergartenstandort an der Wambeler Spiegelstrasse nicht festgestellt werden.
Daraufhin wurde in der gleichen Sitzung die Verwaltung aufgefordert, bis zur folgenden Ratssitzung die Fläche bei der Griechischen Schule als Alternativstandort zu prüfen.

Die CDU-Fraktion im Ausschuss bittet daher die Verwaltung um Darstellung des Prüfungsergebnisses bezüglich der Eignung der Wambeler Fläche östlich der Griechischen Schule (nördlich des Niederste Feldweg) für einen möglichen Kindergartenstandort.“


Frau Bonekamp führte kurz ein.

Herr Sohn dankte für die Einführung und wies auf die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion hin.

Herr Wawrzynek-Lukaschewitz ging auf die Bitte um Stellungnahme ein:
Hinsichtlich der Spiegelstraße befinde man sich noch in der Prüfung. An sich sei das Grundstück in Wambel für eine Kindertageseinrichtung geeignet. Aber aufgrund der allgemeinen Diskussion über die Auswirkungen von Hochspannungsleitungen würden im Moment Prüf- und Messverfahren durchgeführt, die wahrscheinlich nach Einschätzung der Planungsverwaltung ein Jahr dauern werden, bevor mit definitiven Aussagen gerechnet werden kann, ob eine Gesundheitsgefährdung vorliegt oder nicht.
Gerade im Bereich Brackel würden natürlich auch Alternativstandorte geprüft. Allerdings sei es angesichts der dortigen Bebauung ziemlich schwierig, geeignete Grundstücke zu finden.

Herr Rettstadt sah es als positiv und sinnvoll an, eine Koordinierungsstelle beim Jugendamt zu schaffen.
Es werde aber nicht gelingen, die Betreuungsquote zu erreichen. Die Aufstockung der Gruppen um 50 % (Gruppe II) unter den dargestellten Voraussetzungen sei auch nicht sachdienlich, da das dafür notwendige zusätzliche Personal fehlt bzw. am Markt nicht zur Verfügung steht.

Herr Barrenbrügge zeigte sich sichtlich irritiert, dass das bereits im März von seiner Fraktion initiierte Prüfverfahren (Griechische Schule) noch nicht begonnen wurde, zumal das Grundstück im gleichen Einzugsbereich wie die Spiegelstraße liegt und ebenfalls der Kommune gehört.

Herr Wawrzynek-Lukaschewitz ging auf die Anmerkungen / Nachfragen von Herrn Barrenbrügge und Frau Schütte-Haermeyer ein:
Um eine Alternative zur Spiegelstraße zu haben, würden weitere Grundstücke geprüft, natürlich auch das an der Griechischen Schule. Aber Grundstücksprüfungen würden eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, da eine Reihe von Daten bei der Planungsverwaltung zusammengeführt werden müssen, um taugliche Aussagen über die Bebaubarkeit usw. machen zu können.
In den zwischen Ende November 2012 und Ende Januar 2013 stattfindenden Gesprächen mit den Trägern werde auch darüber gesprochen, an welcher Stelle weitere U 3-Plätze durch Umwandlung im Bestand geschaffen werden können (außer zusätzliche halbe Gruppe II). Verlässliche Zahlen können aber erst im März geliefert werden.
Bei alle Bemühungen müsste aber das Augenmerk sowohl auf die zur Verfügung stehenden Mittel als auch die Aufrechterhaltung des Rechtsanspruchs für die 3- bis 6-Jährigen gerichtet werden.

Frau Bonekamp ergänzte, die nach dem Krisengipfel nunmehr mögliche Aufstockung bis zu 5 Kindern werde nur unter den Voraussetzungen erfolgen, dass das entsprechende Fachpersonal vorgehalten wird und die räumlichen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Gruppen vorhanden sind. In jedem Fall stehe das Kind im Vordergrund (Sicherstellung Bildungsanspruch, wirklich gute Betreuung).

Der Ausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Repräsentative Elternbefragung zum Betreuungsbedarf von Kindern unter drei Jahren in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07171-12-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…die gewünschten Informationen zur durchgeführten Elternbefragung in Dortmund liegen nun vor. Im Folgenden werden die Ergebnisse wie folgt zusammengefasst:

Das deutsche Jugendinstitut hat im Auftrag und in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt im Frühjahr 2012 eine repräsentative Elternbefragung zum Betreuungsbedarf für Kinder unter drei Jahren in Dortmund durchgeführt. Der Kurzbericht kann der Anlage entnommen werden.

Hiernach haben die Eltern einen generellen Betreuungswunsch für 58% der Kinder unter drei Jahren geäußert. Für 51% der Kinder unter drei Jahren wurde ein Betreuungswunsch ermittelt, der bei den Kindern unter einem Jahr lediglich die Betreuungswünsche berücksichtigt, denen ein objektiv rechtlicher Anspruch nach dem KJHG zugrunde liegt.

Dieser Betreuungsbedarf wurde seitens des DJI noch einmal unter Einbeziehung eines sogenannten AID:A-Korrekturfaktors neu berechnet. Hier wird die in einer Langzeitstudie belegte Differenz zwischen den Betreuungswünschen und der tatsächlichen Inanspruchnahme von bedarfsgerechten Angeboten bei der Ermittlung der Betreuungsbedarfe berücksichtigt.

Im Ergebnis ergibt diese Berechnung einen aktuellen Betreuungsbedarf für 41% der Kinder unter drei Jahren in Dortmund. Bezogen auf die drei Altersjahrgänge ergibt sich ein Betreuungsbedarf von 8% für unter einjährige Kinder, von 47% für Einjährige und von 70% für Zweijährige.

Das Landesministerium sieht nach landesweiten Untersuchungen des DJI mittlerweile auch einen aktuellen durchschnittlichen Betreuungsbedarf für Kinder unter drei Jahren in Großstädten von 41% bis 42%. Entsprechend wurde auf einer Veranstaltung des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport für die Großstädte im Oktober angekündigt, bei der weiteren Verteilung investiver Bundes- und Landesmittel die Großstädte vorrangig zu berücksichtigen.

Alle Fachleute gehen davon aus, dass bei einem zunehmenden Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren auch die konkrete Nachfrage nach einem gesetzlich garantierten Angebot kontinuierlich steigen wird. Dies haben zum einen die Erfahrungen mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz für die Kinder ab drei Jahren und zum anderen die Entwicklungen der Nachfrage seit Beginn des Ausbaus der Plätze für Kinder unter drei Jahren in 2005 gezeigt.

Inwieweit die Einführung des Betreuungsgeldes sich dämpfend auf die Nachfrage nach Betreuungsangeboten auswirken wird, kann derzeit nicht eingeschätzt werden. Hierzu fehlen entsprechende Untersuchungen.

Vor den oben geschilderten Hintergründen wird deutlich, dass der Ausbau der Plätze für Kinder unter drei Jahren über die bislang geplante Versorgungsquote von 35% bis zum Jahr 2015, die einer Platzzahl von 5.250 Plätzen entspricht, hinausgehen muss.

Die folgenden Versorgungsquoten entsprechen folgenden Mehrbedarfen an Plätzen gegenüber der bisherigen Planung:

41% 900 Plätze Mehrbedarf – unter Berücksichtigung objektiv rechtlicher Kriterien für Kinder unter 1 und unter Anwendung des sogenannten AID:A – Korrekturfaktors

51% 2.400 Plätze Mehrbedarf - unter Berücksichtigung objektiv rechtlicher Kriterien für Kinder unter 1

58% 3.450 Plätze Mehrbedarf – reine Betreuungswünsche

Die finanziellen Mehrbedarfe unter Berücksichtigung des Konnexitätsgesetzes konnten noch nicht berechnet werden. Es ist davon auszugehen, dass die Bedarfsplanung zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für Kinder unter drei Jahren zunächst für eine Versorgungsquote von 41% fortgeschrieben werden muss und dann fortlaufend der Nachfrageentwicklung angepasst werden muss.“

Auf die Nachfrage von Herr Rettstadt führte Frau Bonekamp aus, dass insbesondere Eltern, die noch kein Kind in der Betreuung haben, einen sehr flexiblen Betreuungsbedarf äußern (Wochenenden, Randstunden), häufig auch 25 Stunden. Eine Wochenendbetreuung werde vom KiBiz nicht abgedeckt. Auch eine Flexibilisierung in den jeweiligen Randstunden sei sehr, sehr schwer mit dem KiBiz zu vereinbaren. Das könnte durch Tagespflege sichergestellt werden, wäre aber letztlich auch nicht KiBiz-konform. Insofern solle in 2013 intensiver auf die Eltern zugegangen werden, um die Erwartungshaltung zu relativieren.
Als problematisch sah sie das Ergebnis der stadtteilbezogenen Befragungen an. In Bezirken mit sozialen Problemlagen wurden die geringsten Betreuungsbedarfe benannt. Viele Eltern hätten sich auf die Befragung einfach nicht gemeldet. Das bedeute, dass die Kinder mit besonderen sozialen Förderbedarfen in der Befragung nicht berücksichtigt werden konnten, aber bei der Bedarfsplanung mit einbezogen werden müssen.
Die Befragung habe außerdem ergeben, dass in den Stadtteilen, in denen ein höheres Bildungsniveau besteht, auch ein prozentual höherer Betreuungsbedarf angemeldet wurde.

Herr Gora bestätigte, dass auch bei der AWO Tagesmütter eingesetzt werden, um die Randzeiten nach Möglichkeit abzudecken. In Essen gebe es eine Einrichtung, die eine 24-stündige Betreuung anbiete. Dieses Angebot werde nur sehr verhalten nachgefragt.
Als Betreiber von Betriebskindergärten wurde ein derartiges Angebot (24-Stunden-Betreuung) mit mehreren großen Betrieben in Dortmund erörtert. Mit sehr positivem Echo, wenn die Kosten von der AWO bzw. Stadt Dortmund übernommen würden.
Aus seiner Sicht als Träger erwarte er, dass Betriebe, die solche Anforderungen formulieren, diese ergänzenden Leistungen auch kostenmäßig übernehmen. Auch solche Betriebe gebe es in Dortmund. Von daher gehe er davon aus, dass die AWO im Zuge des Ausbaus weiterer Einrichtungen den ein oder anderen Betriebskindergarten so organisieren wird, dass eine Betreuung bedarfsgerecht nach den Bedürfnissen des Betriebes/ ergänzend finanziert durch den Betrieb stattfindet.

Herr Rettstadt stimmte Herrn Gora zu, dass zusätzliche Leistungen auch von demjenigen bezahlt werden müssen, der sie in Anspruch nimmt. Aber aus seiner Sicht müsse es im Sinne der Eltern und Familien möglich sein, beispielsweise zusätzliche Wochenstunden im Bedarfsfall zu buchen. Von daher halte er es für erforderlich, andere Arten der Betreuung zu finden, um dem gerecht zu werden.

Frau Bonekamp führte aus, im Ausnahmefall kann und sollte es in Absprache mit der Einrichtung möglich zu sein, in einer Woche einige zusätzliche Betreuungsstunden zu erhalten. Das sei aber schwer in einer Gesamtplanung einer Einrichtung unterzubringen. Im Vordergrund müsse die pädagogische Vereinbarkeit stehen. Ein Kind brauche Kontinuität.

Der Ausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.8
Einrichtung von Großpflegestellen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08028-12-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…zu der von Ihnen gestellten Anfrage möchten wir wie folgt antworten:

Frage 1: Wie viele Großpflegestellen gibt es zurzeit in Dortmund?

Antwort: Großpflegestellen sind Zusammenschlüsse von mind. 2 Tagespflegepersonen mit mehr als fünf Kindern. Aktuell bestehen 24 dieser Einrichtungen.

Frage 2: Wie viele Anträge auf Einrichtung einer Großpflegestelle liegen der Verwaltung vor?

Antwort: Eine konkrete Anfrage liegt derzeit nicht vor. Es bestehen drei Interessenbekundungen, die wir beratend begleiten.

Frage 3: Wie sieht das momentane Genehmigungsverfahren für Großpflegestellen aus?

Antwort: Für Tagespflegepersonen, die Interesse an einer Großpflege bekunden, steht eine Informationsschrift zur Verfügung, die sowohl die Voraussetzungen als auch das Antragsverfahren beschreiben. Zum Antragsverfahren in Kurzform:
? Der Träger der Kindertagespflege prüft die persönlichen Voraussetzungen der Tagespflegeperson
? Jugendamt und Träger prüfen die Örtlichkeiten auf strukturelle Geeignetheit
? Regelmäßig handelt es sich bei der Einrichtung von Großpflegestellen unter bauordnungsrechtlichen Gesichtspunkten um genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen. Hierzu ist die Durchführung eines Baugenehmigungs- verfahrens erforderlich. Für die Beantragung eines solchen Verfahrens wird jedoch kein bauvorlageberechtigter Architekt benötigt. Auch handelt es sich um ein sehr “schlankes“ Verfahren, zu welchem im Leitfaden gleichfalls Beantragungshinweise gegeben werden. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit der Beantragung eines Anzeigeverfahrens. Dies kommt aber in den seltensten Fällen aufgrund brandschutztechnischer oder antrags- technischer Mängel zum Tragen. Im Baugenehmigungsverfahren wird, sofern erforderlich, die Brandschutzdienststelle beteiligt.
? Seit dem 01.07.2012 muss eine Genehmigung des Amtes für Wohnungswesen zur Umwandlung von Wohnraum zur Nutzung als Großpflegestelle eingeholt werden. Dies wird dann erfolgreich verlaufen können, wenn das öffentliche Interesse an dieser Nutzungsänderung vom Jugendamt bekundet wird.
? Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens kann die Kindertagespflege beginnen.

Frage 4: Welche Informationen hat die Verwaltung darüber, ob und wie viele Antragsteller aufgrund des Genehmigungsverfahrens ihren Antrag zurückgezogen haben?

Antwort: Bis zum heutigen Zeitpunkt sind alle eingeleiteten Verfahren erfolgreich zum Abschluss geführt worden.

Frage 5. Welche Schritte unternimmt die Bauverwaltung, um die Einrichtung von Großpflegestellen zu fördern und zu erleichtern?

Antwort: Es gibt eine Vereinbarung zwischen Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Brandschutzdienststelle und Jugendamt, bei Schwierigkeiten eine kunden- orientierte Lösung über eine enge Kooperation zwischen den beteiligten Dienst- stellen zu finden. Neben dem bereits angesprochenen Leitfaden, in welchem neben Erläuterungen auch eine beispielhafte Planskizze enthalten ist, berät das Stadtplanungsamt die Antragsteller im Bedarfsfall gerne. Bei entsprechender Geeignetheit der Bauvorlagen und einfachen baulichen Strukturen wird vereinbarungsgemäß inzwischen auf die Beteiligung der Brandschutzdienststelle verzichtet. Auch sollen die Bauanträge vorrangig bearbeitet werden. Ab dem 01.01.2013 wird eine neue Gebührenregelung eingeführt, im Rahmen derer der Faktor für den wirtschaftlichen Vorteil der grundsätzlich gewerblichen Nutzungen noch einmal gemindert wird (Faktor 2, statt wie bisher 3). Eine Gleichsetzung mit reinen Wohnnutzungen scheidet jedoch aus.“

Herr Deimel ging auf die Nachfragen von Frau Schütte-Haermeyer aus bauordnungsrechtlicher Sicht ein:
Es wurde versucht, mit den Handreichungen die potentiellen Interessenten in die Lage zu versetzen, qualifizierte Bauanträge zu stellen. Bei der Antragstellung muss auch im Hinblick auf die Bauvorlagen den gesetzlichen Vorgaben Rechnung getragen werden. Insbesondere sind hier qualifizierte und überprüfbare Angaben zum Brandschutz unverzichtbar.
Hinsichtlich der Gebührenstellung gebe es im Falle gewerblicher Nutzungen eine Faktorisierungsbandbreite von 1 – 40. Nach der geltenden Gebührenregelung kann der Faktor 1 nur für reine Wohnnutzung zugrunde gelegt werden. Da es sich zweifelsfrei um keine reine Wohnnutzung handelt, wurde überlegt, welcher Spielraum noch zur Verfügung steht. Daher soll mit der neuen Gebührenregelung ab 01.10.2013 eine Einstufung nach Faktor 2 erfolgen. Es handelt sich dabei um einmalige Gebühr in Höhe von 75 € (bisher bei Faktor 3 – 225 €).
Durch das Verfahren wird im üblichen Rahmen eines Genehmigungsverfahrens geführt. Bei Einreichung eines Bauantrages und/oder im Vorfeld einer beabsichtigten Antragstellung wird der Antragsteller natürlich bei Bedarf bauordnungsrechtlich beraten.
Dass die Begrifflichkeit „Großpflegestellen“ nicht bei allen Mitarbeitern bekannt ist, mag der Tatsache geschuldet sein, dass es bisher nur 24 derartige Einrichtungen gibt, von denen nur etwa 2/3 tatsächlich beantragt und genehmigt wurden.
In den regelmäßigen Treffen in lokalen und überregionalen Arbeitskreisen wären auch solche Einrichtungen ein Thema. Es sei ihm nicht bekannt geworden, dass es unterschiedliche Auslegungen gebe, zumal alle Kommunen in NRW den gleichen gesetzlichen Anforderungen unterliegen. Die Handhabung in Dortmund entspricht exakt dem Erlass des zuständigen Ministeriums, an den sich nach seinem Kenntnisstand auch alle anderen Kommunen halten.
Es ist richtig, dass ein Gebäude durch Umwandlung einer Wohnnutzung in eine gewerbliche Nutzung (Großpflegestelle) insgesamt zu einem Sonderbau gem. § 54 BauO NRW wird. Aber auch das ist nicht eine Frage der Auslegung der jeweiligen Kommune, sondern eine gesetzliche Vorgabe. Lediglich in gebührenrechtlicher Hinsicht könne in einem gewissen Rahmen, so wie jetzt erfolgt, differenziert werden.

Herr Gora fand die Ausführungen von Herrn Deimel aus bauordnungsrechtlicher Sicht zwar nachvollziehbar. Aus dieser „einseitigen“ Sicht ergebe sich aber das Problem. Letztlich sei es ein berechtigtes Anliegen der Tagesmütter und –väter, mit den Großtagespflegestellen auch ihre Existenz sichern zu wollen. Das werde auch politisch – nicht nur vom Ausschuss – unterstützt. Es sei politischer Wille in Dortmund, die Kinder zu versorgen, den Menschen die Bestreitung ihres Lebensunterhaltes zu ermöglichen und nicht von öffentlicher Alimentation leben zu müssen.
Die Einrichtung der Großpflegestellen sei nach seiner eigenen Erfahrung nur gelungen, weil die Mütter/Väter in sehr hohem Maße von den Verbänden unterstützt wurden, die eine Vielzahl der formalen Tätigkeiten und auch Verfahrenskosten übernommen haben.
Nach seiner Auffassung müsse es der Wunsch des Ausschusses sein, dass die Tagesmütter/-väter von einer Stelle in der Verwaltung die entsprechende fachliche Unterstützung erhalten.
In den Unterlagen vermisste er einen wesentlichen Punkt: die Frage der Eigentumsverhältnisse verbunden mit dem Hinweis auf die entstehenden Kosten/Gebühren bei den erforderlichen Umbauten bzw. Rückbauten.

Herr Rettstadt verwies darauf, dass die Wirtschaftsförderung Unternehmen bei ihrem Gang durch die Verwaltung begleite. Er bat darum, von der Verwaltung zur nächsten Sitzung prüfen zu lassen, ob die Wirtschaftsförderung das auch für die Interessenten von Großpflegestellen mit übernehmen könnte im Sinne einer wirtschaftlichen Betätigung.

Auch Herr Sohn sah es als notwenig an, aufgrund des großen Beratungsbedarfs einen Ansprechpartner bei der Verwaltung zu haben, der die Tagesmütter/-väter sachkundig unterstützt. Er bat Frau Bonekamp nachzuforschen, an welcher Stelle eine derartige Unterstützung gewährleistet werden kann, und äußerte die Hoffnung, dass in der nächsten Sitzung bereits Aussagen dazu gemacht werden können.

Frau Schütte-Haermeyer stellte abschließend fest, es sei für jeden Vermieter wesentlich attraktiver, seine Immobilie als Büro zu vermieten, als eine Großpflegestelle einzurichten. Wenn es mit dem Ausbau U 3 tatsächlich ernst gemeint sei, erwarte sie von der Verwaltung entschieden mehr als bisher dargestellt. Sie unterstützte den Vorschlag von Herrn Rettstadt, vielleicht einfach die Wirtschaftsförderung einzubeziehen.


zu TOP 3.9
Weiterentwicklung von Familienzentren im Kindergartenjahr 2012/13
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08414-12)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt den Ausbauvorschlag (siehe Anlage) zur weiteren Entwicklung von Familienzentren in Dortmund.
zu TOP 3.10
Situation der MitarbeiterInnen in den Jugendhilfediensten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08029-12-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…die Personalbedarfsplanung in den Jugendhilfediensten erfolgt nach einem Anfang 2007 entwickelten System zur Personalbedarfsbemessung. Dieses System wurde gemeinsam mit der Gemeindeprüfungsanstalt entwickelt.

Das System basiert auf mittleren Bearbeitungszeiten, die für die unterschiedlichen Fallkonstellationen in den Jugendhilfediensten ermittelt wurden. Gegenwärtig wird dieses System überarbeitet, da sich in den vergangenen 5 ½ Jahren verschiedene Rahmenbedingungen für die Arbeit der Jugendhilfedienste geändert haben. Beispielhaft sei hier angeführt die Verpflichtung zum Hausbesuch durch zwei Fachkräfte bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung.

Die Überarbeitung wird noch in diesem Jahr abgeschlossen, so dass ich Ihre Anfrage im Januar 2013 ausführlich beantworten werde.“

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme zur Kenntnis.


zu TOP 3.11
Bericht zur Wahl des Stadtelternrates in 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08434-12)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht zur Wahl des Stadtelternrates in 2012 zur Kenntnis.


zu TOP 3.12
Förderung von Selbsthilfegruppen
- mdl. Bericht -


Herr Burkholz teilte mit, dass für das Jahr 2012 kein Antrag gestellt wurde.


zu TOP 3.13
Haushaltssatzung der Stadt Dortmund 2012 - 2. Bericht über die Entwicklung und Prognose der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08391-12)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht über die Entwicklung und Prognose der Budgets im Produktbereich 006 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe nach dem Stand vom 30.09.2012 zur Kenntnis.


4. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Familien-Projekt -


zu TOP 4.1
Gemeinsames Projekt von Gesundheitsamt, Familien-Projekt und Jugendamt "Werdende Eltern - informiert von Anfang an"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08269-12)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08269-12-E2)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… in der oben genannten Vorlage wird uns das gemeinsame Projekt von Gesundheitsamt, Familien-Projekt und Jugendamt „Werdende Eltern – informiert von Anfang an“ vorgestellt.
Da wir diese Vorlage nur zur Kenntnisnahme erhalten hat die CDU-Fraktion im Fachausschuss dazu folgende inhaltliche Fragen:

In der Vorlage wird geschrieben, dass das Projekt keinerlei finanzielle Auswirkungen auf den Etat der Stadt hat. Wie wird das Projekt finanziert?

Im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes erhält Dortmund für 2012 - 299.000 Euro, für 2013 - 420.000 Euro und für die Folgejahre 500.000 Euro. Wird das oben genannte Projekt von diesen Mitteln finanziert?

Wenn ja – ist es seitens der Stadt beabsichtigt, die Freien Träger, die ebenfalls seit vielen Jahren aktiv im Arbeitskreis „Netzwerktreffen –frühe Hilfen“ mitarbeiten, an dem Projekt zu beteiligen und profitieren diese ebenfalls von den Geldern?

Wie sollen die Gelder in den Folgejahren eingesetzt werden?“




Herr Burkholz ging auf die Fragen der CDU-Fraktion sowie von Herrn von Kölln ein:
„Keine finanzielle Auswirkungen“ resultiere aus der Tatsache, dass das gemeinsame Projekt bereits seit 2011 in Kooperation zwischen Gesundheitsamt, Familien-Projekt und Jugendamt läuft und keine zusätzlichen Sachkosten entstanden sind (nur Personalkosten im Rahmen der bestehenden Personalsituation der beteiligten Fachämter).
Zur Zeit würden die konzeptionellen Grundlagen zur Umsetzung erarbeitet, die aufgrund der bestehenden Kooperationen selbstverständlich auch mit den freien Trägern abgesprochen werden. In dem Wissen, dass für 2012 Mittel zur Verfügung gestellt werden, wurden dem Gesundheitsamt für den Einsatz von zusätzlichen Hebammen seit Oktober Finanzmittel zur Verfügung gestellt.
Er kündigte für das nächste Jahr eine Vorlage an, in der der Gesamtkomplex hinsichtlich der Finanzierung einzelner Teilbereiche dargestellt wird.
Auch die freien Träger würden natürlich in die Förderung einzelner Projekt einbezogen. Es käme darauf an, nicht nur einzelne Projekte zu fördern, sondern Strukturen. Dabei gehe es im Wesentlichen um das Einbeziehen der Teilbereiche Familienhebammen, Aufbau von ehrenamtlichen Strukturen und Netzwerkarbeit.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt Kenntnis von dem Kooperationsprojekt „Werdende Eltern – informiert von Anfang an.



5. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche


zu TOP 5.1
Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund: Beschluss strategisches Zielsystem
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07790-12)
Auszug Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 24.10.2012
(Drucksache Nr.: 07790-12)
Informationsvorlage über den Status der Einführung des wirkungsorientierten Haushaltes (WOH)
Antrag zum TOP - AKJF 06.06.2012
(Drucksache Nr.: 07388-12-E1)
Antrag zum TOP (Vertreter der Jugendverbände)
(Drucksache Nr.: 07790-12-E1)

Es lag folgender Antrag von Herrn Becker vor (Drucksache Nr.: 07388-12-E1; Sitzung des Ausschusses am 06.06.2012):

„...Hiermit bitte ich um Beratung und Beschlussfassung folgenden Antrages:

Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die in der Anlage dargestellten strategischen Ziele und Kennzahlen und empfiehlt diese dem Rat für den wirkungsorientierten Haushalt 2013.

Finanzielle Auswirkungen

Keine.

Begründung

Wesentlicher Bestandteil des wirkungsorientierten Haushaltes ist die Vorgabe von strategischen Zielen durch die Politik. Mit der Auflösung des Rates kann hier bis zur Neu-Konstituierung keine Rückkopplung mit den politischen Gremien erfolgen. Um die Beratungen des Haushaltes 2013 terminlich nicht zu gefährden, ist die Verwaltung jedoch gezwungen, den bisherigen Prozess weiter voranzutreiben.

Durch den vorliegenden Antrag setzt der Jugendhilfeausschuss in dem dargestellten Verfahren rechtzeitig jugendpolitische Schwerpunkte, die in die endgültige Vorlage eingearbeitet werden können.

Die Kennzahlen liegen in der einen oder anderen Form bereits vor und können mit verhältnismäßig geringem Aufwand durch die Verwaltung zur Überprüfung des Zielerreichungsgrades herangezogen werden. Die formulierten strategischen Ziele beschränken sich auf die elementaren Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen (wie z.B. Kinderschutz oder Schulbildung). Es steht der Verwaltung weiterhin frei, auch in anderen Bereichen tätig zu werden; eine Messung gemäß der Kriterien des wirkungsorientierten Haushaltes findet jedoch nur anhand den dargelegten Zielen statt.“

Anlage
Zielfeld: Kinder, Jugend und Bildung
Gewährleistung des Kinderschutzes auf Grundlage des neuen Bundeskinderschutzgesetzes
Anzahl der Inobhutnahmen
Anzahl der eingeleiteten Maßnahmen zur Gewährleistung

des Kindeswohls
Gewährleistung des Jugendschutzes
Anzahl der nach Alkoholintoxikation eingelieferten Minderjährigen
Anzahl der durchgeführten Jugendschutzkontrollen mit dazugehörigen

Owi-Verfahren
Anzahl alkoholisierter Jugendlicher
Verbesserung der Betreuungsmöglichkeiten in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Vereinbarkeit Familie und Beruf)
Anzahl Betreuungsplätze und Betreuungsquote Ü3 und U3 gesamtstädtisch
bzw. bei FABIDO differenziert nach Sozialräumen
Anzahl Tagesmütter mit Betreuungsquote
Verbesserung der Integration / Inklusion in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder
Anzahl der inkludierten Kinder im Verhältnis zur Zahl der
Einrichtungen nach Sozialräumen
Verbesserung Übergang Schule/Hochschule in Arbeit
Prozentuale Erfassung der Schüler im Übergang Sek.
II zur Hochschule / Arbeitswelt
Anzahl Bewerber / Studenten an der TU / FH
Anzahl der Schulabbrecher
Verbesserung der Ausstattung an Schulen
Medienentwicklungsplan, Prioritätenliste Schulsanierung /
Brandschutz
Verhältnis Schüler / PC
Einhaltung der Schulpflicht
Anzahl der Schulverweigerer
Anzahl der Owi-Verfahren Missachtung der Schulpflicht
Anzahl der Schulzuführungen gemessen anhand der

durchgeführten Kontrollmaßnahmen



Es lag folgender Antrag der Vertreter der Jugendverbände vor (Drucksache Nr.: 07790-12-E1):

„… die Vertreter der Jugendverbände beantragen, die Vorlage zum Tagesordnungspunkt 5.1Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund: Beschluss strategisches Zielsystem“ nicht zu beschließen.

Begründung:
In der Sitzung vom 05.09.2012 wurde beschlossen, einen Arbeitskreis einzurichten, der die strategischen Ziele und die daraus abzuleitenden Teilziele entwickelt. Die Beschlussfassung über die Vorlage sollte erst nach dem Treffen des Arbeitskreises erfolgen.“



Herr Sohn berichtete aus der Sitzung der Arbeitsgruppe, in der nach einer sehr konstruktiven Diskussion ein von allen Anwesenden akzeptiertes Ergebnis erreicht wurde. Den Mitgliedern der Arbeitsgruppe wurde das Protokoll bereits zugeleitet.

Herr Rettstadt wies darauf hin, dass ihm eine Teilnahme aus beruflichen Gründen nicht möglich war. Er zeigte sich mit dem Ergebnis der Arbeitsgruppe sehr zufrieden und werde ihm zustimmen, wobei er auch der Vorlage in ihrer ursprünglichen Form zugestimmt hätte.

Frau Bonekamp gab den neuen Termin für die nächste Besprechung der Arbeitsgruppe bekannt:

16.01.2013, 15.00 Uhr – 17.00 Uhr (Einladung erfolgt)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgende strategische Ziele für den Bereich Kinder, Jugend und Bildung zu beschließen (Punkt 3 der Vorlage):
Die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen wird in Ausführung des gesetzlichen Auftrages konsequent gefördert und vor negativen Einflüssen geschützt.

Jedem Kind steht eine bedarfsgerechte Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung


Eine Abstimmung über den Antrag der Vertreter der Jugendverbände war nicht mehr erforderlich (Drucksache Nr.: 07790-12-E1).

Da im Januar 2013 in der nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe über die Kennzahlenvorschläge der Verwaltung vorberaten werden soll, war auch eine Abstimmung über den Antrag von Herrn Becker nicht mehr erforderlich (Drucksache Nr.: 07388-12-E1).


zu TOP 5.2
3. Statusbericht zur Umsetzung der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2015
(Stand: 30.06.2012)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07933-12)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt 3. Statusbericht zur Umsetzung der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie zur Kenntnis.


zu TOP 5.3
Sachstandsbericht der Initiative Dortmunder Talent
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08147-12)

Herr Sohn zeigte sich erstaunt über die in nur einem Jahr erzielten Ergebnisse.

Herr Rettstadt verwies darauf, dass der Rat seinerzeit die Einrichtung des Talentbüros abgelehnt hat. Nach dem Lesen des Berichts sei er in seiner Meinung bestärkt worden. Er unterstrich noch einmal seine ablehnende Haltung, wobei sich diese ausdrücklich nicht auf die Leitung in Person bezieht. Aber er glaube, dass das Geld und auch die langjährige Erfahrung der Mitarbeiterinnen hätten effizienter eingesetzt werden können.

Frau Pieper konnte die Auffassung von Herrn Rettstadt nicht teilen. Es sei in dem einem Jahr sehr viel erreicht worden (Akquirierung von Fördermitteln, Teilnahme Smarter Cieties Challenge von IBM). Sie sah die Einrichtung und Arbeit des Talentbüros als eine gute und gelungene Sache an.

Herr Barrenbrügge fand die Vorlage inhaltlich etwas schwach. Er konnte einige Dinge nicht nachvollziehen, z. B. aus welchem Grund mit Schüler/innen noch einmal das KITZ.do aufgesucht wurde. Das sei bereits Bestandteil fast jeder weiterführenden Schule. Auch er vertrat die Meinung, dass der Einsatz des Geldes an anderer Stelle effektiver und zielgerichteter gewesen wäre.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht der Initiative Dortmunder Talent zur Kenntnis.



6. Anträge / Anfragen


zu TOP 6.1
Jugendfreizeitstätte "BRAUKS"
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08447-12)
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013
Auszug Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 31.10.2012
(Drucksache Nr.: 07866-12)

Es lag folgende/r Antrag/Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, ob sich die in Brackel befindliche Jugendfreizeitstätte „BRAUKS“ als Kindertagesstätte eignet. Dabei ist

auf die aktuelle bauliche Substanz samt Sanierungsstau, der Umbauaufwand durch eine Nutzungsänderung,

planungsrechtliche Aspekte,

die räumliche Lage,

das Grundstück, die örtliche Betreuungsnachfrage

und die Möglichkeiten der Betreiberwahl (Freie Träger oder FABIDO) einzugehen.



Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, die Erkenntnisse auch der BV Brackel zur Kenntnis zuzuleiten.

Begründung:
Die Jugendfreizeitstätte Brauks am Brauksweg im Ortsteil Brackel ist eine alte städtische Einrichtung am nördlichen Siedlungsrand Brackels. Die Lage in einer mittlerweile vornehmlich durch ältere Einwohner bewohnten Umgebung führt dazu, dass die Besuchszahlen nicht mehr so sind, wie sie in den 70er Jahren bspw. waren. Ebenfalls erschwert die Abgeschiedenheit und die Nichterreichbarkeit in den Abendstunden – der letzte DSW21-Bus fährt um 19:51 Uhr ab – die Auslastung. Die jährlichen Jugendamtsberichte geben Aufschluss darüber, dass diese JFS nicht mehr richtig ausgelastet ist:

Jahr Öffnungsstunden Besucher Kinder/Std.

2008 1761 6724 3,81
2009 1655,5 5372 3,24
2010 1100 5341 4,85
2011 1080 4690 4,25 (schlechtester Wert Dortmunds)


Neben der nicht vorhandenen Auslastung, die auch sicher der örtlichen Lage und den geänderten Freizeitgewohnheiten der Jugendlichen geschuldet ist, gibt es ganz aktuell im Ort Brackel Überlegungen, die Einrichtung in eine zentralere Gegebenheit Richtung Hellweg zu verlagern. Dieser Zusammenhang und die Finanzplanung der Stadt, die in den nächsten vier Haushaltsjahren in das Brauks 360.000€ fließen lassen möchte, führen dazu, sich kritisch mit dem Status quo auseinander zusetzen.
Idealerweise bietet die aktuelle Situation bei der Schaffung neuer U3-Betreuungsplätze auch eine Chance, diesen Standort weiterhin für die Belange junger Menschen zu sichern. Finanzmittel seitens der Bundes- und Landesregierung sind möglicherweise abrufbar, um hier finanziell tätig zu werden.
Die Liegenschaft JFS Brauks, die auch über ein großes eingezäuntes Grundstück verfügt, ist nicht weit entfernt von der im März 2012 anvisierten Potenzialfläche Spiegelstrasse, wo eine neue KITA gebaut werden sollte.
Daher sprechen eine Vielzahl von Einzelaspekten für eine Betrachtung dieser städtischen Liegenschaft mit dem Ziel über eine Nutzungsänderung nachzudenken.“


Außerdem lag folgender Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 31.10.12 vor (Drucksache Nr.: 07866-12):

„Der Bezirksvertretung Brackel liegt nachfolgender abgeänderter Antrag der CDU-Fraktion vom 29.10.2012 vor, dem die Bezirksvertretung einstimmig zustimmt:

,Es sind keine Renovierungsarbeiten in dem geplanten Umfang am ,Brauks’ vorzunehmen.

Die Bezirksvertretung wird über die Situation des ,Brauks’ und etwaigen Alternativstandorten diskutieren und ggf. neu entscheiden.“

Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:

,Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2013 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2014 bis 2016 zur Kenntnis und überweist diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen.’“


Herr Sohn verlas eingangs die Mitteilung von Herrn Bezirksbürgermeister Czierpka:

„… dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt ein Antrag der CDU-Fraktion vor, der darauf abzielt, das Brauks als Jugendeinrichtung zu verlagern. Dies soll durch eine umfängliche Untersuchung der Verwaltung gestützt werden. Ein ähnliches Ansinnen lag einem Antrag an die Bezirksvertretung Brackel zum Haushalt zu Grunde.

Auf meine Anregung hin hat die BV Brackel ein intensives Gespräch zwischen Politik, Verwaltung und Mitarbeitern des Brauks beschlossen, das am 15.01.2013 stattfinden soll (Einladung folgt). Danach kann entschieden werden, ob eine Verlagerung überhaupt wünschenswert und sinnvoll ist. Personal- und kostenintensive gutachterliche Tätigkeiten der Verwaltung scheinen bis zu diesem Zeitpunkt wenig zielführend.

Aus meinem Blickwinkel macht es Sinn, den vorliegenden Antrag bis zu einer solchen Grundsatz-Entscheidung aufzuschieben.“


Herr Barrenbrügge wies darauf hin, dass es sich nicht um einen Antrag, sondern um eine Bitte um Stellungnahme handelt, die um folgenden Punkt ergänzt werden soll:

umliegende kommunale Grundstücke sollen in die Prüfung mit einbezogen werden

Frau Pieper teilte mit, nach ihren Informationen bestehe zurzeit bis auf die Toilettenanlage kein Sanierungsbedarf mehr. Zwar sei die Einrichtung etwas abgelegen, aber nach der Fertigstellung des Wohngebietes Hohenbuschei werde sich die Ausgangslage wieder verändern.


Hinsichtlich der angeführten schlechten Besucherzahlen müsse berücksichtigt werden, dass zum einen seit 4 Jahren die stellvertretende hauptamtliche Stelle nicht besetzt ist, das führe natürlich auch zur Kürzung der Angebotsstruktur und der Öffnungszeiten. Zum anderen hätten neben den offenen Angeboten auch andere einrichtungsbezogene Veranstaltungen und stadtteilorientierte Kooperationsveranstaltungen stattgefunden.

Herr Gora sah es als vernünftig an zu prüfen, ob ein Standort, der von Jugendlichen nicht angenommen wird, anders genutzt werden kann. Allerdings könne nicht das Jugendamt beurteilen, ob die vorhandene Einrichtung zu einer Kindertageseinrichtung umbaubar ist. Auch fände er es nicht uninteressant zu klären, inwieweit sich solche Objekte von unterschiedlichen Nutzern nutzen lassen, wobei er aus eigener Erfahrung wisse, dass die Aufsichtsbehörden zum Teil eine ausgesprochen restriktive Haltung in dieser Frage an den Tag legen.

Herr Barrenbrügge erwiderte auf die Ausführungen von Frau Pieper, im Entwurf des Haushaltsplanes wären für die nächsten 4 Jahre jeweils 90.000 € für die Sanierung des Gebäudes vorgesehen.
Er bezweifelte, dass die 2. Stelle in der Einrichtung aufgrund der augenblicklichen Personalsituation überhaupt wieder besetzt wird.
Eine „Aufwertung“ durch die Fertigstellung des Wohngebietes Hohenbuschei halte er aufgrund der Entfernung von 3 km (mit dem Fahrrad) für illusorisch.
Die Aktivitäten außerhalb der Regelöffnungszeiten könnten auch auf anderen kommunalen Flächen dort stattfinden.
Er machte abschließend noch einmal deutlich, dass seine Fraktion den Standort dort nicht mehr fördern möchte, weil sie der Auffassung sei, dass eine Freizeitstätte an einer anderen Stelle sinnvoller ist. Wenn man die Jugendfreizeitstätte in Brackel evtl. verändere, müsse man sich im Vorfeld Gedanken machen, was mit der vorhandenen Einrichtung geschehen soll.
Er bat darum, tendenzielle Ergebnisse vor dem geplanten Gespräch mit der BV mitzuteilen.

Herr Oppermann sah es ebenfalls als den richtigen Weg an, ohne Denkverbote an die Angelegenheit heranzugehen. Die Situation vor Ort sollte geprüft werden, selbstverständlich mit der Bezirksvertretung. Anhand der vorliegenden Unterlagen sollte dann im Januar in die Gespräche gegangen werden.

Frau Hoppe teilte mit, dass der von der Hochbauverwaltung festgestellte Sanierungsbedarf von jährlich 90.000 € für die Folgejahre fortgeschrieben wurde. Das sei aber bisher noch nicht aufgefallen. De facto werde nur noch ein Kostenanteil von 35.000 € für die Toilettenanlage benötigt.
Ansonsten fände sie es nicht schlecht zu prüfen, was für welchen Standort spricht oder ob es eine Mehrfachnutzung geben kann. Dabei müsse auch darauf gesehen werden, welche Vorgaben es vom Landschaftsverband für Kindertageseinrichtungen gibt und inwieweit diese kompatibel mit einer Jugendfreizeitstätte sind.
Aus ihrer Sicht spreche vieles für die weitere Nutzung als Jugendfreizeitstätte. Gerade die Lage eröffne die Möglichkeit, die Räume von den Jugendlichen in Eigenverantwortung nutzen zu lassen (beispielsweise für Geburtstage, Klassenfeiern). Die Verwaltung habe das Konzept in die Richtung umentwickelt, gerade über die Lage und Mitarbeitersituation zu versuchen, die Jugendlichen im Rahmen von Partizipation und im jugendkulturellen Bereich verstärkt bei der Durchführung eigener Angebote zu fördern.
Sie erklärte sich abschließend bereit, entsprechende Informationen schriftlich für den Ausschuss zusammenzustellen, die dann in die Diskussion einfließen können.


zu TOP 6.2
Überleitung stationärer Hilfen zur Erziehung
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08456-12)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08456-12-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

„…als staatlich kommunale Leistungen sind die Hilfen zur Erziehung in den § 2 II SGB VIII i.V.m. §§ 27 ff. SGB VIII geregelt. Die sachliche Zuständigkeit für die Jugendhilfe ergibt sich aus § 85 SGB VIII. Danach ist die Leistungsgewährung weitgehend Aufgabe der örtlichen Jugendhilfeträger. Die §§ 86 ff. bestimmen in einem gestuften Verfahren ferner, welcher örtliche Träger für Leistungen und andere Aufgaben der Jugendhilfe und letztlich auch für die Finanzierung zuständig ist.


Gemäß § 86 VI SGB VIII bleibt das Heimatjugendamt eines Minderjährigen grds. auch dann für die anfallenden Kosten zuständig, wenn dieser in eine Pflegefamilie wechselt, welche nicht im Zuständigkeitsbereich des Heimatjugendamtes lebt. Ein Zuständigkeitswechsel auf den örtlichen Träger, in dessen Bereich die Pflegeperson ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, erfolgt jedoch dann, wenn der Minderjährige zwei Jahre bei einer Pflegeperson lebt und eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie nicht zu erwarten ist.
Da die örtliche Zuständigkeit und mithin auch die Finanzierungszuständigkeit insbesondere in diesen Fällen wechseln können, sollte eine regelmäßige Überprüfung der örtlichen Zuständigkeit aus fiskalischen Gründen erfolgen.

Die Verwaltung wird vor diesem Hintergrund daher gebeten, zu folgenden Fragen schriftlich Stellung zu nehmen:
Wie viele Fälle i.S.d. § 86 VI SGB VIII verzeichnete das Jugendamt jeweils in den Jahren 2010 bis 2011 sowie aktuell in 2012, bei denen eine örtliche Zuständigkeit des Dortmunder Jugendamtes eröffnet ist? Welche Prognosen bestehen für das Jahr 2013?
Welche Kostenansätze korrespondieren damit jeweils?
In welchen zeitlichen Abständen und mit welchen fiskalischen Ergebnissen erfolgt eine Überprüfung dieser Fälle in Hinblick auf die Möglichkeit eines örtlichen Zuständigkeits- und Kostentragungswechsels und wie konsequent werden diese Möglichkeiten ggf. verfolgt?
Wie viele Fälle i.S.d. § 86 VI SGB VIII liegen im umgekehrten Sinn vor, bei denen ein Wechsel der örtlichen Zuständigkeit auf das Jugendamt Dortmund erfolgt und welche Kosten sind damit verbunden?“

Herr Weirauch teilte mit, dass sich ein Zuständigkeitswechsel nicht auf die Kosten auswirkt.
§ 89 a Abs. 1 SGB VIII regelt, dass die Kosten, die ein örtlicher Träger aufgrund des Zuständigkeitswechsels hat, von dem ehemals örtlich zuständigen Jugendamt zu erstatten sind.

Herr Rettstadt dankte für die Antwort.


zu TOP 6.3
Vorwurf der Linken, die Verbände sollen begünstigende Vereinbarungen mit dem Jugendamt haben
Bitte um Stellungnahme (Vertreter der Wohlfahrtsverbände)
(Drucksache Nr.: 08507-12)
Wirtschaftliche Entwicklungen der Aufwendungen im Jugendamt im Bereich Hilfen zur Erziehung in den Jahren 2011, 2012 und Auswirkungen auf die Haushaltsplanung 2013 ff.
Auszug: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012
(Drucksache Nr.: 07961-12)


Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Vertreter/in der Wohlfahrtsverbände vor:

„…wir bitten um die Erweiterung der Tagesordnung auf dem Wege der Dringlichkeit.

Einem Presseartikel der Ruhr-Nachrichten vom 09.11.2012 konnten wir entnehmen, dass es eine Anfrage im Rat gibt, in der vermutet wird, die Verbände – als Beispielträger ist die AWO genannt – haben eine feste Auslastungsgarantie für den Betrieb ihrer Jugendhilfeeinrichtungen.
Wir bitten Sie, uns über die Anfrage zu informieren, um auch uns Gelegenheit zu geben, uns zu diesen Vorwürfen zu äußern.

Darüber hinaus stellen wir fest, dass in der zur Zeit geführten Diskussion wiederholt behauptet wird, die Jugendhilfeangebote der örtlichen Träger seien zu teuer, ineffizient organisiert und nicht bedarfsgerecht.

Zur Versachlichung der Diskussion halten wir es für nötig, diesen Vorwürfen nachzugehen und das Jugendamt aufzufordern, auch hierzu Stellung zu beziehen.“


Außerdem lag folgender Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift der Sitzung des Rates am 15.11.2012 vor (Drucksache Nr.: 07961-12):

„Zum o. g. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Auszug des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 08.11.2012 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke vor:

Zur Vorlage 2.4 „Wirtschaftliche Entwicklungen der Aufwendungen im Jugendamt im Bereich Hilfen zur Erziehung in den Jahren 2011, 2012 und Auswirkungen auf die Haushaltsplanung 2013 ff.“ hat unsere Fraktion einige Verständnisfragen zum Hergang innerhalb des Jugendamtes. Diese bitten wir bis zu einer Beschlussfassung der Vorlage im Rat einer schriftlichen Beantwortung zuzuführen.

1) Ist es richtig, dass bereits 2008/2009 die Kämmerei aktenkundig darauf hingewiesen wurde, dass sich im Jugendamt eine Bugwelle aus unbezahlten Rechnungen aufbaut, die irgendwann zu Problemen führen würde?

2) Ist es richtig, dass die Controller im Jugendamt festgestellt haben, dass die jetzt offenkundig gewordenen Probleme bestehen, aber per Dienstanweisung angehalten wurden, sich zu diesen Sachverhalten nicht weiter einzulassen?

3) Ist es richtig, dass mit freien Trägern Auslastungsverträge unabhängig von der Fallzahl abgeschlossen wurden? Im Falle der AWO wird kolportiert, dass eine 80%ige Auslastung der AWO-Einrichtungen vertraglich garantiert worden sei, unabhängig davon, ob die entsprechenden Fallzahlen im Jugendamt überhaupt anfallen.

4) Ist es richtig, dass die vom Rat erbetene Besetzung von freien Planstellen in der Jugendhilfe zwar zwischenzeitlich ausgeführt wurde, sich aber durch Nichtbesetzung bei personellen Abgängen inzwischen erneut die alte Personalsituation mit einer zweistelligen Zahl unbesetzter Mitarbeiterstellen in der Jugendhilfe eingestellt hat?

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

Die Fraktion Die Linke bittet um Beantwortung ihrer Fragen bis zur Ratssitzung.

Weiterhin lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 14.11.2012 vor:

Die o. g. Anfrage der Fraktion Die Linke beantworte ich wie folgt:

Zu 1) Ist es richtig, dass bereits 2008/2009 die Kämmerei aktenkundig darauf hingewiesen wurde, dass sich im Jugendamt eine Bugwelle aus unbezahlten Rechnungen aufbaut, die irgendwann zu Problemen führen würde?

Aufgrund der im Jahr 2008 gestiegenen Fallzahlen war es notwendig, das Budget für die Hilfen zur Erziehung zu erhöhen. Dies wurde mit dem Planwert für das Jahr 2009 umgesetzt und ist aktenkundig nachvollziehbar. Hinweise auf eine Bugwelle unbezahlter Rechnungen hat es dabei nicht gegeben.

Zu 2) Ist es richtig, dass die Controller im Jugendamt festgestellt haben, dass die jetzt offenkundig gewordenen Probleme bestehen, aber per Dienstanweisung angehalten wurden, sich zu diesen Sachverhalten nicht weiter einzulassen?

Die in der Anfrage als „offenkundig gewordenen Probleme“ dargestellten periodenfremden Aufwendungen wurden Mitte des Jahres 2012 im Controlling des Jugendamtes festgestellt und der Amtsleitung mitgeteilt. Daraufhin wurde der Stadtkämmerer durch die Amtsleitung des Jugendamtes entsprechend informiert. Das Rechnungsprüfungsamt wurde ebenfalls eingeschaltet.

Zu 3) Ist es richtig, dass mit freien Trägern Auslastungsverträge unabhängig von der Fallzahl abgeschlossen wurden?

Mit den freien Trägern wurden keine Auslastungsverträge abgeschlossen. Belegungsquoten
sind im Rahmenvertrag I in NRW für die Übernahme von Leistungsentgelten in der Jugendhilfe genannt. Danach ist die Mindestbelegung Bestandteil der Kostenkalkulation für die Leistungsentgelte. Nach § 10 Abs. 3 Rahmenvertrag I ist diese Quote ausschließlich einrichtungsbezogen anzusetzen und beträgt 93 %. Eine Belegungsgarantie gibt es jedoch nicht. Unterbelegungen gehen zu Lasten der Träger.

Zu 4) Ist es richtig, dass die vom Rat erbetene Besetzung von freien Planstellen in der Jugendhilfe zwar zwischenzeitlich ausgeführt wurde, sich aber durch Nichtbesetzung bei personellen Abgängen inzwischen erneut die alte Personalsituation mit einer zweistelligen Zahl unbesetzter Mitarbeiterstellen in der Jugendhilfe eingestellt hat?

Bei der Besetzung von Planstellen in den Jugendhilfediensten kommt es aufgrund von Altersfluktuation, Mutterschutz u. ä. immer wieder zu Vakanzen. Dabei ist das Jugendamt darauf bedacht, die freiwerdenden Stellen möglichst umgehend nach zu besetzen. Aktuell befinden sich fünf Planstellen für Sozialarbeiter/innen in den Jugendhilfediensten im Wiederbesetzungsverfahren.

Außerdem lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.11.2012 vor:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Stelle der Leitung des Jugendamtes öffentlich auszuschreiben.

Die Verwaltung wird gebeten, eine Ausschreibung zu erarbeiten und den zuständigen Ausschüssen Kinder, Jugend, Familie sowie Personal und Organisation in ihren nächsten Sitzungen zur Beschlussfassung zuzuleiten.

Begründung:
Die Leitung des Jugendamtes wird im Frühjahr des kommenden Jahres neu besetzt. Wir halten eine öffentliche Ausschreibung von AmtsleiterInnenstellen generell für sinnvoll. Eine Ausschreibung entspricht auch den Erfordernissen des Landesgleichstellungsgesetzes nach § 8 und § 7.

Der Rat der Stadt fasst folgende Beschlüsse:

Im Rat der Stadt bestand Einvernehmen, die Behandlung des o. g. Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in die Sitzung des Rates der Stadt am 14.02.2012 zu verschieben.

Der Rat der Stadt fasst folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die im Rahmen der Bewirtschaftung 2012 festgestellten Sachverhalte beim Jugendamt sowie die daraus resultierenden Veränderungen des Jahresabschlusses 2011 zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gem. § 83 GO NRW für 2012 überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 9.900.000 € für den Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge und 9.600.000 € für den Bereich der ambulanten und stationären Hilfen mit der unter Punkt 2. der Begründung dargestellten Deckung.

3. Folgender Punkt soll im Zuge der Haushaltsberatungen nochmals behandelt und am 20.12.2012 dem Rat der Stadt erneut vorgelegt werden:
3. Der Rat beschließt die gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2013 veränderte
Haushaltsplanung 2013 - 2016 im Bereich der Hilfen zur Erziehung.“


Herr Burkholz verwies auf die schriftliche Stellungnahme – zu Punkt 3 - des Jugendamtes vom 14.11.2012 zu der Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Dortmund am 15.11.2012 (s. o. a. Auszug, wurde den Mitglieder übersandt).

Die Mitglieder nahmen die Stellungnahme zur Kenntnis.


zu TOP 6.4
Bericht über das zentrale Jugendforum am 27.11.2012
Vorschlag zur TO (Vertreter der Jugendverbände)
(Drucksache Nr.: 08630-12)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Vertreter der Jugendverbände vor:

„…wir bitten darum, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit zu erweitern um:

Bericht über das zentrale Jugendforum am 27.11.2012

Am 27.11.2012 hat das zweite zentrale Jugendforum in Dortmund stattgefunden. Gemäß dem Konzept, das in der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 01.02.2012 beschlossen wurde, sollen die zentralen Jugendforen unter Beteiligung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie stattfinden. Die Mitglieder des Ausschusses sind jedoch zu o.g. Jugendforum nicht eingeladen worden. Um zeitnah über die Ergebnisse dieses Jugendforums informiert zu werden, bitten wir um einen Bericht.“


Herr Sohn teilte mit, dass auch er selbst über das Thema berichten wollte.
Er verlas die ihm per E-mail zugegangene Einladung, die er allerdings wegen seiner Termine außerhalb von Dortmund erst kurz vor der Veranstaltung zur Kenntnis nehmen konnte. Er habe dann versucht, weitere Teilnehmer am zentralen Jugendforum aus dem Kreis des Ausschusses zu finden. Das sei an der Kürze der Zeit leider gescheitert.
Gleichzeitig bat er um Mitteilung, wer als „Abordnung“ des Ausschusses an den zentralen Jugendforen teilnehmen soll.

Frau Hoppe berichtete, das erste zentrale Jugendforum habe zum Konzept der Kinder- und Jugendförderung stattgefunden. Die Ergebnisse dieser Diskussion seien in das Konzept eingeflossen. Das sei auch in Richtung Ausschuss kommuniziert worden.
Die eigentliche Auftaktveranstaltung zum zentralen Jugendforum habe am 27.11.2012 stattgefunden. In unterschiedlichen Arbeitsgruppen wurde mit Jugendlichen aus der Gesamtstadt diskutiert (ca. 80 Jugendliche), wie ein zentrales Jugendforum aussehen soll, welche Themen sich eigenen, welche Konsequenzen es für alle Beteiligten gibt, was Jugendliche brauchen, um sich zu engagieren, und welche Erwartungen die Beteiligten an die zentralen Jugendforen haben. Es wurde vereinbart, dass die Jugendlichen bzw. die Sprecher der Jugendlichen das in der nächsten Sitzung des Ausschusses vorstellen.
Sie räumte ein, dass die Einladung des StA 1 etwas spät zugegangen ist.
Wenn die Ansprechpartner feststehen, wäre es sicherlich einfacher, die Beteiligten einzuladen.

Herr Oppermann ging auf die Bitte um Stellungnahme ein.
Er erinnerte an die seinerzeit geführten Diskussionen. Ein wesentlicher Punkt sei immer gewesen, dass die zentralen Jugendforen offene Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche in Dortmund sind. Das setze eine offene Einladung und Werbung für die zentralen Jugendforen voraus, auch über die Strukturen der städt. Jugendfreizeitstätten und Einrichtungen hinaus. Von daher wäre es aus seiner Sicht erforderlich gewesen, das zentrale Jugendforum gerade als Auftaktveranstaltung in einem größeren Rahmen - auch über die Jugendverbände – zu bewerben.

Die Mitglieder verständigten sich auf folgende Teilnehmer am zentralen Jugendforum:

- Herr Sohn
- Frau Pieper
- Herr Rettstadt (Einladung über Fraktionsgeschäftsstelle)
- Frau Liedschulte oder Herr Barrenbrügge
(wird jeweils abgesprochen, Einladung über die Fraktionsgeschäftsstelle)

- Frau Schütte-Haermeyer oder Frau Blotenberg
(wird jeweils abgesprochen, Einladung über die Fraktionsgeschäftsstelle)

- Herr Oppermann
- Vertreter für die Wohlfahrtsverbände wird noch mitgeteilt

Frau Bonekamp brachte den Wunsch zum Ausdruck, dass auch das Dezernatsbüro eine Einladung erhält.

Frau Liedschulte sah es als ausgesprochen unakzeptabel an, dass bei der Einladung das Dezernats-Büro/die Dezernentin übergangen wird. Nach ihrer Auffassung wäre es nach wie vor vernünftiger, die Ansiedlung beim Jugendamt vorzunehmen, dann wären solche Pannen ausgeschlossen.

Frau Hoppe freute sich über das große Interesse des Ausschusses an den Jugendforen, wobei natürlich die Jugendlichen mit ihren Themenwünschen im Vordergrund stehen würden und die Erwachsenen eher Zuhörer wären.

Herr Sohn ging davon aus, dass die Mitglieder mit Sicherheit sensibel genug wären, den Jugendlichen das Feld zu überlassen. Aber es sei wichtig zu wissen, was sie wollen, um sich entsprechend dafür einzusetzen.

Nach den Ausführungen von Frau Blotenberg müssten sich die jungen Menschen wertgeschätzt fühlen. Dazu gehöre, dass die Politik sie ernst nehme und ihre Wünsche erfahre und versuche, sie umzusetzen.

Herr Oppermann stimmte Frau Liedschulte zu. Das Jugendforum habe einen jugendpolitischen Rahmen, der im Ausschuss angesiedelt sei und nicht im Büro des Oberbürgermeisters.



zu TOP 7.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Die aktualisierte Übersicht ist der Niederschrift beigefügt (s. Anlage).



zu TOP 8.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Herr Sohn gab folgende Informationen:

- Anerkennung KITZ.do
Zwischenzeitlich wurde das Rechtsamt eingeschaltet, die Stellungnahme steht noch aus.

- Einladung des Dt. Kinderschutzbundes Landesverband NRW e. V
Veranstaltung am 13. und 14.12.2012

„Das Bundeskinderschutzgesetz und seine Umsetzungserfordernisse“

- übersandt wurden
-> Magazin „Selbsthilfe-Forum“, 2. Halbjahr 2012
-> Diakonie-Zeitung, Sonderveröffentlichung
-> Jugendhilfe aktuell, LWL, Nr. 04/2012








Herr Sohn beendete die öffentliche Sitzung um 19.10 Uhr.




Sohn Blotenberg Lieberknecht
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin



Anlage zu TOP 3.1

(See attached file: Kurve kriegen Ki.-u.Jugendausschuss.pdf)


Anlage zu TOP 5.1

(See attached file: doc20121126105039.pdf)


Anlage zu TOP 7.

(See attached file: BV-Wiedervorlage Nov.2012.pdf)