Niederschrift (öffentlich)

über die 42. Sitzung des Rates der Stadt


am 14.11.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 18:56 Uhr

Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 90 von z. Z. 94 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
OB Sierau (SPD)
Rm Lührs (SPD)
Rm Renkawitz (SPD)
Rm Bahr (CDU)
Rm Frebel (B´90/Die Grünen)

Von der Verwaltung waren anwesend:
StD Stüdemann
StR Dahmen

StR Rybicki
StR’in Schneckenburger
StR Uhr

StR Wilde
StR’in Zoerner
Herr Westphal
LStRD’in Seybusch
Herr Güssgen
Frau Wosny


Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien



1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 41. Sitzung des Rates der Stadt am 26.09.2019

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung; Aufhebung eines Teilbereiches des Durchführungsplanes Nr. 18 am Dortmunder U
I. Ergebnis über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
II. Entscheidung über die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung;
III. Satzungsbeschluss;
IV. Beifügung der Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 09.09.2019

Beschluss
(Drucksache Nr.: 15470-19)

3.2 Förderprojekt „Emissionsfreie Innenstadt“ – hier: Radverkehrsinfrastruktur am Wallring - Entwurfsplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15153-19)

3.3 Planung Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung Lindenhorster Straße und Evinger Straße durch die Dortmunder Eisenbahn Infrastruktur GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14776-19)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 09.09.2019
(Drucksache Nr.: 14776-19-E1)

3.4 Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.01.2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14987-19)

3.5 Neufassung der Richtlinien der Stadt Dortmund zur Förderung der Gestaltung und Begrünung auf privaten Grundstücken innerhalb festgelegter Stadterneuerungsgebiete
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14881-19)

3.6 Soziale Stadt Westerfilde und Bodelschwingh
hier: Durchführungsbeschluss Fortführung Quartiersmanagement

Beschluss
(Drucksache Nr.: 15435-19)

3.7 Stadterneuerungsprogramm Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
Hof- und Fassadenprogramm
hier: Durchführungsbeschluss zur Freiflächen- und Fassadengestaltung im Bestand der Vivawest

Beschluss
(Drucksache Nr.: 15473-19)

3.8 Stadtumbau Dorstfeld
Bürgerhaus Dorstfeld
Baubeschluss und Einrichtung eines Kinder- und Jugendtreffs

Beschluss
(Drucksache Nr.: 14190-19)

3.9 Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 – Sachstand und weiteres Verfahren "Emscher nordwärts"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14939-19)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 28.10.2019 - Ergänzung der Beschlussvorlage
(Drucksache Nr.: 14939-19-E3)

3.10 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2019 im Immobilienbudget der Städtischen Immobilienwirtschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15430-19)

3.11 Energiebericht 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15000-19)

3.12 Straßenumbenennung und -benennung im Stadtbezirk Hörde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15011-19)

3.13 Abwassergebührensatzung 2020 der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14932-19)

3.14 Wirtschaftsplan 2020/21 der Stadtentwässerung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14933-19)

3.15 Nachhaltige Beschaffung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13909-19)

3.16 5Gain Förderprojekt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15277-19)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Masterplan Wissenschaft 2.0


Beschluss
(Drucksache Nr.: 15506-19)

4.2 Umzug der Wirtschaftsförderung in die Grüne Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15687-19)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Nutzungs- und Entgeltordnung der Kulturbetriebe Dortmund ab 01.01.2020


Beschluss
(Drucksache Nr.: 15318-19)

6.2 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zum Ausgleich des kassenwirksamen Jahresverlustes der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15476-19)

6.3 Wirtschaftsplan 2020 der Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15412-19)
6.4 Neugestaltung des Hundebereichs im Tierschutzzentrum Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15580-19)

6.5 Zusammenführung des Vokalmusikzentrums NRW und des Musikfestivals Klangvokal
in einem „Institut für Vokalmusik“ ab 01.01.2020

Beschluss
(Drucksache Nr.: 15796-19)

7. Schule

7.1 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Schulverwaltungsamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15056-19)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14911-19)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Verkehrsmäßiger Ausbau der Erschließungsanlage des Wohnbaugebietes im Rahmen des HU 144 - Am Rahmer Wald; hier Aktualisierung des Investitionsvolumens zum teilweisen Endausbau der Niels-Bohr-Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14792-19)

9.2 Satzung zur achten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15170-19)

9.3 Geschäftsanweisung zu § 32 KomHVO - vormals: Geschäftsanweisung zu § 31 GemHVO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15404-19)

9.4 Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15267-19)

9.5 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15067-19)

9.6 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15564-19)

9.7 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31.12.2018 des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15686-19)

9.8 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31.12.2018 des Sonderhaushalts Grabpflegelegate
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15719-19)

9.9 Durchführung der Parkpflege im Revierpark Wischlingen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15567-19)

9.10 Aktueller Sachstand zur Umsetzung der "Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates vom 13.12.2018 zum Haushaltsplan 2019"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15584-19)

9.11 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15578-19)

9.12 Teilhabe für alle ermöglichen; Verbesserung der Infrastruktur durch ein bedarfsdeckendes Netz an öffentlichen (Behinderten)Toiletten in Dortmund
Überweisung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 24.09.2019
(Drucksache Nr.: 15032-19)

9.13 Teilhabe für alle ermöglichen; Verbesserung der Infrastruktur durch ein bedarfsdeckendes Netz an öffentlichen (Behinderten)Toiletten in Dortmund
hier: Hiermit wird der Antrag gestellt, das die Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge einer Stadt gehört und nicht eine freiwillige Leistung darstellt.

Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 04.07.2019
(Drucksache Nr.: 14483-19)
- Die Unterlagen lagen bereits zur Ratssitzung am 04.07.2019 vor,

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Organisationsveränderung im Dezernat 7 durch die Einrichtung eines Grünflächenamtes
-StA 63- zum 01.01.2020

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14512-19)

10.2 Kritische Infrastruktur (KRITIS)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15023-19)

10.3 Verkaufsoffene Sonntage 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15498-19)

10.4 „Welttag der Städte für das Leben – Städte gegen die Todesstrafe“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15347-19)

10.5 Verkaufsoffener Sonntag am 01.12.2019 im Stadtbezirk Innenstadt-West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15544-19)

10.6 Durchführung eines zweijährigen Pilotprojekts „Ermittlungsdienst Abfall“ zur Verbesserung der Stadtsauberkeit in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15436-19)

10.7 Benennung eines Beisitzers der Einigungsstelle seitens der Verwaltung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14966-19)

10.8 Sachstandsbericht - Masterplan "Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15160-19)

10.9 Aufbau eines flächendeckenden Systems zur Notrufannahme, Notrufabarbeitung und Versorgung der Bevölkerung mit Informationen und ggf. Versorgungsgütern bei großflächigen Stromausfällen auf dem Dortmunder Stadtgebiet und Umgebung (Leuchtturmbetrieb)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14836-19)
Die Unterlagen lagen bereits zur Ratssitzung am 26.09.2019 vor.

10.10 Umstellung Notrufabfragetechnik auf Voice over IP (VOIP)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14962-19)
Die Unterlagen lagen bereits zur Ratssitzung am 26.09.2019 vor.

10.11 Kampfmittelverdachtspunkte im Klinikviertel hier: Überplanmäßige Mehraufwendungen gem. § 83 Abs. 1 GO NRW für die Kampfmittelbeseitigung durch das Ordnungsamt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15874-19)

10.12 Haushaltsreden
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14702-19-E1)
- Die Unterlagen lagen bereits zur Ratssitzung am 04.07.2019 vor.

10.13 Werbung mit sexistischen Inhalt im öffentlichen Raum
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 15947-19)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 Unterschlagung von planungsrelevanten Arten bei der geplanten Asphaltierung des „Rheinischer Esel“ durch den Planungsdezernenten


Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15405-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 26.09.2019 vor.

11.1.2 Nachweis von planungsrelevanten Arten am „Rheinischer Esel“
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15406-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 26.09.2019 vor.

11.1.3 Kostenerhöhung für die Asphaltierung mit hellem Asphalt, den ökologischen Ausgleich und die Amphibienuntersuchung „Rheinischer Esel“
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15407-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 26.09.2019 vor.

11.1.4 Umsetzung der unterschiedlichen Wegbreiten bei der Asphaltierung des "Rheinischer Esel"
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15408-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 26.09.2019 vor.

11.1.5 Erst asphaltieren, dann Amphibienwanderung untersuchen –
Zuwiderhandlung der Verwaltung zu den Auflagen der Höheren Naturschutzbehörde zur Asphaltierung des „Rheinischer Esel“

Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15409-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 26.09.2019 vor.

11.1.6 Zuwiderhandlung des Tiefbaumtes zum Beschluss der Bezirksvertretung Hombruch zur Sperrung des Weges „Zur Hockeneicke“ in Höhe A 448
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15410-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 26.09.2019 vor.

11.1.7 Fördermittel für den Neubau eines teilweise nur 2 m breiten kombinierten Fuß- und Radweges „Rheinischer Esel“?
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15424-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 26.09.2019 vor.

11.1.8 Kosten für Unterhaltungsmaßnahmen des wassergebundenen Weges „Rheinischer Esel“ 2018
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15425-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 26.09.2019 vor.

11.1.9 Trotz Kostensteigerung und neuen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen keine neue Beschlussvorlage zur Asphaltierung des „Rheinischen Esel“
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15426-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 26.09.2019 vor.

11.1.10 Nichtbeteiligung der rechtlich zuständigen Bezirksvertretung Hombruch bei der durch das Umweltamt vorgenommenen Aufhebung des NSG-Status des Rombergholz, um eine Mountainbike-Strecke zu realisieren
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15427-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 26.09.2019 vor.

11.1.11 Unterlassene Hilfeleistung durch die Stadt Dortmund bei der Vertrocknung von Jungbäumen aus Neu- und Ersatzanpflanzungen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15428-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 26.09.2019 vor.

11.1.12 Erhöhte Rutschgefahr bei Nässe im Herbst und Winter auf einem asphaltierten Radweg „Rheinischer Esel“
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15431-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 26.09.2019 vor.
11.1.13 CO2-Bilanz beim Einbau von klima-und umweltschädlichem Asphalt aus der Erdölindustrie für den Neubau des vorhandenen, wassergebundenen und gut befahrbaren Rad- und Wanderwegs „Rheinischer Esel“
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15457-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 26.09.2019 vor.

11.1.14 Zu späte Beteiligung des Beirates der unteren Naturschutzbehörde erst nach Beschlussfassung durch den Rat
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15467-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 26.09.2019 vor.

11.1.15 Ungelöste Probleme des Tiefbauamts mit dem Rad- und Wanderweg "Rheinischer Esel"
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15574-19)

11.1.16 Stahlgitterzäune als Sicherungsmaßnahmen bei einem aspahltierten Rad- und Wanderweg "Rheinischer Esel"
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15576-19)

11.1.17 Befahren des Rad- und Wanderweges "Rheinischer Esel" mit Forstfahrzeugen zum Holzabtransport
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15577-19)

11.1.18 Zunahme des Radverkehrs durch die Asphaltierung des Rad- und Wanderweges „Rheinischer Esel“
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15581-19)

11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte



11.2.1 Rücknahme der Ordnungsrufe gegen Rm Brück durch OB Sierau
Anfrage zur TO (Gruppe NPD / Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 15110-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 26.09.2019 vor.

11.2.2 Städtische Unterstützung für das "Klimacamp" im Revierpark Wischlingen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD / Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 15111-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 26.09.2019 vor.

11.2.3 Kosten für peinliches Imagevideo "SO MACHEN WIR DAS"
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14940-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 26.09.2019 vor.

11.2.4 "Defekt an der sich im Ratssaal befindenden Diskussions- und Beschallungsanlage" wirft Frage nach Konsequenzen und Einführung eines Livestreams auf
Anfrage zur TO (Gruppe NPD / Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 15297-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 26.09.2019 vor.

11.2.5 Neues Thor-Steinar-Geschäft am Brüderweg in der Dortmunder Innenstadt
Anfrage zur TO (Gruppe NPD / Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 15400-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 26.09.2019 vor.

11.2.6 Städtische Verantwortung für Graffiti-Fassadengestaltung in der Emscherstraße
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte )
(Drucksache Nr.: 15429-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 26.09.2019 vor.

11.2.7 Asylbewerber mit vollziehbarer Ausreiseverpflichtung zum 31. Oktober 2019
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 15870-19)

11.2.8 Ausufernde Kosten für das DFB-Museum
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 15871-19)

11.2.9 Böllerverbotsforderung durch die „Deutschen Umwelthilfe (DUH)“
Anfrage zur TO (Gruppe NPD / Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 15880-19)



Die Sitzung wurde von der stellvertretenden Vorsitzenden - Frau Bürgermeisterin Jörder (SPD) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die stellvertretende Vorsitzende fest, dass zur Sitzung des Rates der Stadt Dortmund fristgemäß eingeladen wurde, und dass er beschlussfähig ist. Außerdem wies Bm'in Jörder gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
1. Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Rm Naumann (SPD) benannt.


zu TOP 1.2
2. Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Bm´in Jörder wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
3. Feststellung der Tagesordnung

Bm`in Jörder machte den Vorschlag, die Tagesordnung der Sitzung um den folgenden Punkt im Wege der Dringlichkeit zu erweitern:

Neubau einer Dreifachsporthalle am Standort der
Gesamtschule Gartenstadt
Beschluss

(Drucksache Nr.: 14923-19) als TOP 6.6
Der Erweiterung der Tagesordnung um die vorgenannte Angelegenheit stimmte der Rat der Stadt einstimmig zu.

Ferner teilte Bm`in Jörder mit, dass die Gruppe NPD/Die Rechte zwei Vorschläge zur Erweiterung der Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit unterbreitet habe, deren Dringlichkeit der Ältestenrat in seiner vorangegangenen Sitzung nicht entsprochen habe.

Bei dem ersten Antrag handele es sich um folgende Angelegenheit:
„Aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich Hartz-IV-Kürzungen“
Antrag zur TO im Wege der Dringlichkeit von der Gruppe NPD/Die Rechte vom 05.11.2019
(Drucksache Nr.: 16001-19)

Rm Brück (NPD/Die Rechte) begründete die Dringlichkeit unter Hinweis auf die bundesweite Aussetzung bzw. Reduzierung von Hartz-IV-Sanktionen sowie die Überarbeitung der Regelungen bis Ende November 2019. Eine Beantwortung der in der Anfrage gestellten Fragen könne aufgrund der bundesweitern Bedeutung dieser Angelegenheit und der Kürze der Zeit nicht bis Dezember 2019 bzw. Anfang 2020 warten, da in der Zwischenzeit ansonsten wichtige Informationen fehlten.

Rm Bohnhof (AfD) widersprach der Dringlichkeit, da es für eine Befassung dieser Angelegenheit - ohne die Umsetzung des Urteils zu kennen - zu früh sei.

Der der Rat der Stadt lehnte eine Erweiterung der Tagesordnung um diese Angelegenheit mehrheitlich gegen die Gruppe NPD/Die Rechte ab.


Bei dem zweiten Antrag handele es sich um folgende Angelegenheit:
Angekündigtes, städtisches Vorgehen gegen Ladengeschäft von “Thor Steinar“
Antrag zur TO im Wege der Dringlichkeit von der Gruppe

NPD/Die Rechte vom 05.11.2019
(Drucksache Nr.: 16002-19)

Rm Brück (NPD/Die Rechte) erklärte, dass die Fragen, die rechtliche Ungereimtheiten thematisieren, trotz der inzwischen erfolgten Schließung des Thor-Steinar Geschäfts Gültigkeit hätten, da das Vorgehen politisch motiviert wirke und rechtsstaatliche Grundprinzipien vermissen lasse. Da inzwischen auch Mieter des Gebäudes wegen der Brandschutzordnung auf der Straße stünden, sei Aufklärung geboten.

Rm Bohnhof (AfD) würde es begrüßen, wenn sich OB Sierau zur Schließung des Ladenlokals klarstellend äußern würde.

Der der Rat der Stadt lehnte eine Erweiterung der Tagesordnung um diese Angelegenheit mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie der Gruppe NPD/Die Rechte ab.


Darüber hinaus schlug Bm´in Jörder vor, folgende Angelegenheiten von der Tagesordnung abzusetzen, da die vorbefassten Gremien die Beratung in ihre nächsten Sitzungen geschoben haben:
6.3 Wirtschaftsplan 2020 der Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15412-19)

8.1 Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14911-19


9.4 Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15267-19)
9.13 Teilhabe für alle ermöglichen; Verbesserung der Infrastruktur durch ein bedarfsdeckendes Netz an öffentlichen (Behinderten)Toiletten in Dortmund; hier: Hiermit wird der Antrag gestellt, das die Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge einer Stadt gehört und nicht eine freiwillige Leistung darstellt.
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 04.07.2019
(Drucksache Nr.: 14483-19)


Sie bat darum, die entsprechenden Sitzungsunterlagen für den weiteren Beratungsgang aufzubewahren.

Außerdem wies Bm´in Jörder darauf hin, dass sich der Ältestenrat in seiner vorangegangenen Sitzung darauf verständigt habe, den Tagesordnungspunkt

9.12 Teilhabe für alle ermöglichen; Verbesserung der Infrastruktur durch ein bedarfsdeckendes Netz an öffentlichen (Behinderten)Toiletten in Dortmund
Überweisung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 24.09.2019
(Drucksache Nr.: 15032-19)
gem. § 5 Ab. 3 der Geschäftsordnung des Rates in den Fachausschuss zu überweisen.

Der Rat der Stadt stimmte einstimmig der Überweisung dieser Angelegenheit in den Fachausschuss zu.
Rm Münch (FBI) stellte den Geschäftsordnungsantrag, dass der Rat der Stadt für die heutige Sitzung eine generelle Redezeitbegrenzung von fünf Minuten pro Ratsmitglied und Tagesordnungspunkt beschließen möge. Zur Begründung erklärte Rm Münch unter Hinweis auf die grundsätzlich zu favorisierende uneingeschränkte Debatte, dass die Diskussionskultur eine Redezeitbegrenzung nahelege. Jedoch erachte er eine dreiminütige Redezeit für die Würde des Hauses als unangemessen, zumal die Vergangenheit gezeigt habe, dass Redebeiträge zeitlich überschritten würden.

Anschließend stellte Rm Krause (CDU) den Geschäftsordnungsantrag, die Redezeit der Sitzung auf drei Minuten pro Person und Tagesordnungspunkt zu begrenzen.

Rm Brück (NPD/Die Rechte) stellte den Geschäftsordnungsantrag, in der heutigen Sitzung auf eine Redezeitbegrenzung und damit auf eine Meinungszensur zu verzichten, da es der Debattenkultur – auch mit Blick auf die Tagesordnung - diene.

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste erklärte Rm Rettstadt, dass man die Anträge von Rm Münch (FBI) und Rm Krause (CDU) auf Begrenzung der Redezeit ebenso ablehnen werde, wie den Antrag der Gruppe NPD/Die Rechte, bei dem es sich um eine rechtliche Selbstverständlichkeit handele. Außerdem handele es sich um keine Meinungszensur sondern um eine rechtliche Möglichkeit im Rahmen der Ratsgeschäftsordnung. Dem entgegnete Rm Brück (NPD/Die Rechte) dass die Redezeitbegrenzung für Gruppen und Einzelratsmitglieder wesentlich weniger Redezeit in einer Debatte zur Folge hätte, als für Fraktionen.

Rm Garbe (AfD) sprach sich gegen eine Redezeitbegrenzung aus, um eine möglichst umfassende Diskussion zu ermöglichen.

Der Rat der Stadt lehnte mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte sowie Rm Münch (FBI) den Antrag von Rm Brück (NPD/Die Rechte) auf Verzicht einer Redezeit ab.



Der Rat der Stadt lehnte mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Münch (FBI) bei Enthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte den Antrag von Rm Münch (FBI) auf eine fünfminütige Redezeit pro Person und Tagesordnungspunkt ab.

Der Rat stimmte mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Gruppe NPD/Die Rechte und Rm Münch (FBI) für den Antrag von Rm Krause (CDU) auf eine Redezeitbegrenzung von drei Minuten pro Person und Tagesordnungspunkt.

Rm Bohnhof (Afd) erklärte zu Protokoll, dass in umgekehrter Reihenfolge hätte abgestimmt werden müssen, da die Anträge auf Redezeitbegrenzung die Versammlung am meisten beeinträchtigten und sich im Umkehrschluss aus der unbegrenzten Rede ergäben.

Die Tagesordnung wurde mit den genannten Änderungen einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
4. Genehmigung der Niederschrift über die 41. Sitzung des Rates der Stadt am 26.09.2019

Bm´in Jörder (SPD) wies darauf hin, dass im Nachgang der Sitzung des Rates am 26.09.2019 die Geschäftsführung der Bezirksvertretung Hörde zu dem Tagesordnungspunkt 7.2 des Rates
„Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 –
4. Zwischenbericht für Grundschulen, insbesondere
in den Stadtbezirken Hörde, Innenstadt-Nord und Innenstadt-Ost,
Gymnasien und Gesamtschulen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15069-19)“

über einen Tippfehler in der Empfehlung der BV-Hörde informiert habe, bei dem anstatt „Stadtgebiet“ die Formulierung „Stadtbezirk“ weitergegeben wurde. Da der Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde nicht gefolgt wurde, habe dieser Umstand jedoch keine Auswirkungen auf die Beschlusslage.

Rm Brück (NPD/Die Rechte) erklärte, dass die Ratsgruppe die Niederschriften ablehne, bis die Tonaufzeichnungen der Ratssitzungen allen zur Verfügung gestellt werden.

Die Niederschrift über die 41. Sitzung des Rates der Stadt am 26.09.2019 wurde mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
5. Bauleitplanung; Aufhebung eines Teilbereiches des Durchführungsplanes Nr. 18 am Dortmunder U
6. I. Ergebnis über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
7. II. Entscheidung über die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung;
8. III. Satzungsbeschluss;
9. IV. Beifügung der Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 09.09.2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15470-19)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt
I. hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wie unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage dargestellt, in seiner Sitzung am 28.03.2019 geprüft und beschlossen, den Empfehlungen der Verwaltung zu folgen. Der Rat der Stadt beschließt, an diesem Beschluss festzuhalten.
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) i. V. m. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)
II. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung der teilweisen Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 18 - Ritterstraße - eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen zu den Punkten 8.1, 8.2 und 8.3 aus den dort genannten Gründen zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.
III. beschließt die teilweise Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 18
- Ritterstraße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
IV. beschließt, der teilweisen Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 18
- Ritterstraße - die Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 09.09.2019 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


zu TOP 3.2
10. Förderprojekt „Emissionsfreie Innenstadt“ – hier: Radverkehrsinfrastruktur am Wallring - Entwurfsplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15153-19)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 06.11.2019 vor:
„hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt West vom 30.10.2019:
Herr Meißner von der Projektgruppe Emmissionsfreie Innenstadt (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt) berichtet über die Vorlage TOP 11.4 Radfahren am Wallring.

Herr Meißner (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt):
Die Vorstellung der Planung „Radwall“ ist eine der Maßnahmen des Projekts Emissionsfreie Innenstadt und ein Förderprojekt über 3 Jahre. Eine der Maßnahmen beschäftigt sich mit der Verbesserung der Radverkehr-Infrastruktur am Wall und besteht wiederrum aus 2 Bausteinen. Das eine ist die Planung für den Ostwall und dem Schwanenwall. Das andere ist eine Verkehrsuntersuchung, die den gesamten Wall betrachtet und in der untersucht wird; u.a. auf welche Fahrspuren verzichtet oder wie auf dem gesamten Wall insgesamt den Radverkehr verbessert werden kann. Der Ost- und Schwanenwall wurde für die Planung deshalb ausgesucht, da wir dort die meiste Fläche vom gesamten Wall zur Verfügung haben, und kurzfristig (die Umsetzung von 3 Jahren) eine Realisierung herstellen können.

Die Planung wurde auch dem Beirat Nahmobilität und vielen anderen Gremien vorgestellt, dort wurde immer wieder erwähnt, dass die Querung der Innenstadt wichtig ist. Mit der Planung soll auch nicht die Querung der Innenstadt reduziert werden. Wir haben festgestellt, und wurden auch von anderen bestätigt, dass der Wall auch für den Radverkehr eine wichtige Verteilerfunktion hat. Der Wall wird nicht im Ganzen benutzt, aber man merkt, wie schwer die Anbindung von der Rheinischen Straße zum Bahnhof ist, wenn der Königswall gesperrt ist und man keine weitere Möglichkeit hat, mit dem Fahrrad über den Wall zu fahren.

Der Wall wird oft als Viertelring benutzt (Bsp. von der Kleppingstraße bis zur Hohen Straße), diese wichtigen Abschnitte sind auch für den Radfahrer von Bedeutung. Ein großer Mangel ist der Ein-Richtungsverkehr, als Radfahrer muss man, wenn man regelkonform fährt, den Wall in Hauptfahrrichtung nutzen und dann an der nächsten Signalanlage queren, um dann in die Gegenrichtung zu fahren. Wir wollen einen Radweg mit 2-Richtungsverkehr auf beiden Seiten des Walls ermöglichen. Hinzu kommt, dass Breiten geschaffen werden sollen, die wir bisher so im Innenstadt- Bereich noch nicht haben: Ein Beidrichtungs bzw. 2-Richtungsradweg mit mind. 3,25m Breite + 75cm Sicherheitsraum oder eine Fahrradstraße mit mind. 4,50m Breite + Sicherheitsabständen zu den parkenden Fahrzeugen. Diese beiden Planungsprinzipien sind mit dem Wall in der Planung hinterlegt und das haben wir so in der Innenstadt noch nicht, und auch in keinem anderen Bereich in der Stadt. Das ermöglicht uns einen Qualitätssprung für Lastenräder oder auch für Pedelecs.

Auf Grundlage der Entwurfsvorlage wird die Ausführungsplanung erarbeitet. Das Ziel ist, im Frühjahr nächsten Jahres soweit zu sein, dass wir den Baubeschluss herbeiführen können. Spätestens im Sommer 2020 wollen wir auf Basis des Baubeschlusses ausschreiben. Damit könnte im Jahre 2021 bereits gebaut werden.
Wir haben einen ehrgeizigen Zeitplan, da im Jahr 2022 das Geld von unserem Förderprojekt „Emissionsfreie Innenstadt“ bereits ausgegeben und abgerechnet werden muss. Dabei gibt es eine enge Abstimmung mit dem Tiefbauamt, die uns bei dieser Planung unterstützt.

-Es folgt die 3-Simulation als Film -

Es fallen 180 von 720 Stellplätzen weg, das halten wir für angemessen bzw. akzeptabel. Die Auslastungserhebung ergab, dass wir eine Auslastung von 2/3 im gesamten Bereich haben, allerdings fällt sie unterschiedlich aus. Zum einen haben wir starke Auslastungen im Bereich des Schwanenwalls/ vor dem Reinoldinum aber eine sehr schwache Auslastung vor dem Käthe-Kollwitz-Gymnasiums. In der Summe wäre es aus unserer Sicht aber kein Problem, da es in der Nähe am Reinoldinum ein Parkhaus gibt, in dem noch Kapazitäten vorhanden sind. Wir haben insgesamt 5.800 Stellplätze allein in den Parkhäusern der Innenstadt. Die Parkhäuser sind i.d.R. nicht ausgelastet.

_______________________________________________________________

Alle Fraktionen begrüßen grundsätzlich die Vorlage und das Vorhaben.

Ralf Stoltze (Bezirksbürgermeister):
Die Flächen, die in der Simulation rot markiert sind, sollen dann auch später farbig dargestellt werden?

Herr Meißner (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt):
Ja, wir wollen einen roten durchgefärbten Asphalt, kein Pflaster, was einen Komfortgewinn für den Radfahrer ist.

Hr. Fuß (Fraktion B90/Die Grünen):
Warum wird nicht der komplette Radweg, also auch die Fahrradstraßen, ebenfalls rot gefärbt?

Hr. Martinschledde (Piraten):
Die Verengung der Radwege ist nicht zufriedenstellend. Bei Wegen für Kfz würde man auch keine Kosten scheuen.

Hr. Tigges (CDU-Fraktion):
Die Straßen, in denen die Durchfahrt verboten ist, sind in der Simulation bisher mit einem Schild dargestellt worden. Um die Raser Szene zu verhindern, ist der Bau von Pollern evtl. Sinnvoll?

Herr Meißner (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt):
Die „nicht roten“ Fahrradstraßen sind noch für Kfz/Anlieger frei. Das soll vor allem dem Autofahrer signalisieren, dass er dort fahren darf. Dennoch wird durch die Markierung der Fahrradstraße dem Autofahrer bewusst gemacht, dass er sich auf einer Fahrradstraße befindet und vorsichtig sein muss. Sollte alles rot gefärbt werden, könnte die Aufmerksamkeit des Autofahrers nicht mehr gegeben sein. Es werden noch Auflastungen in den Einmündungen vom Wallring gebaut; die dienen zum einem der Aufmerksamkeit dem Radfahrer gegenüber und gleichzeitig helfen sie, dass die Raser nicht mehr so schnell in die Nebenfahrbahnen einfahren können. Stattdessen muss man durch die Auflastung über einen Huckel. Wo das möglich ist, muss in enger Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde abgeklärt werden, damit es auch durch keine größeren Verzögerungen auf dem Hauptwall kommen soll. Die Poller sind auch bei Radfahrern unbeliebt, da man mit dem Lenker dort hängen bleiben kann; dies ist ein Gefahrenpotenzial. Eine Verengung der Radwege wie zum Beispiel am Adlerturm lässt sich ohne den Eingriff in die Hauptfahrbahn nicht vormeiden.

Im Rahmen des Projektes „Emissionsfreie Innenstadt“ wird die Reduzierung von Fahrspuren in einer umfangreichen Verkehrsuntersuchung unterzogen. Dazu gibt es vermutlich Frühjahr nächsten Jahres die ersten Ergebnisse. Jetzt wollen wir eine schnelle Umsetzung und eine hohe Akzeptanz dieser Umsetzung, damit ein Qualitätssprung für den Radverkehr stattfinden kann.

Hr. Vaupel (Fraktion B90/Die Grünen):
Eingriff in den Autoverkehr wäre kein Problem, sondern die Lösung.
Wird evtl. eine grüne Welle für Radfahrer eingerichtet? Der neue Radweg ist zusammengerechnet 2 km lang, wieviel % sind das vom ganzen Wall? Wird das die einzige Maßnahme sein? Wie geht es damit weiter, wenn die Stadt das selber zahlen muss und keine 80% mehr aus Landesmitteln erhält?

Hr. Steingötter (Die Linke):
Die Maßnahme betrifft weniger als den halben Wall, was ist mit dem Rest?

Hr. Großmann (Erster Polizeihauptkommissar Polizei Dortmund):
Die Wall-Raser fahren nicht nur auf dem Wall, sondern auch auf den Parkplätzen/ Nebenfahrbahnen. Man schafft es nicht, die Raser aufzuhalten. Verkehrszeichen aufstellen reicht da nicht aus.

Herr Meißner (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt):
1/3 des Wallrings wird umgebaut, das ist 1 km Gesamtlänge auf jeder Seite. Das soll auch nur der Anfang sein, wir wollen den gesamten Wallring radverkehrsfreundlich umgestalten. Aber es ist nicht überall so möglich, wie es am Ostwall geplant ist. Die Stelle zwischen Burgwall und Bahnhof ist die engste Stelle des Wallrings mit den wenigstens Fahrspuren.

Wir müssen die Gesamtsituation betrachten mit Fahrradfahrern, Autofahrern und auch z.B. der Begrünung. Die Verkehrsuntersuchung ist bereits beauftragt, um nach dem Bürgerdialog und politischer Beratung zu entscheiden, wie der Dortmunder Wall in Zukunft aussehen soll. Wir wollen sofort mit der Maßnahme anfangen und die Situation sofort schon verbessern. Ein gesamter Entwurf würde noch einige Jahre dauern. Es gibt insgesamt 16 Maßnahmen zum Projekt „Emissionsfreie Innenstadt“, das ist nur eine davon.

Fr. Cramer (Fraktion B90/Die Grünen):
Es gab bereits einige Beschlüsse die den Radverkehr verbessern sollten, u.a. eine Fahrradstraße in der Große Heimstraße. Möchte daran erinnern, dass es noch etliche andere Beschlüsse gibt, die umgesetzt werden sollten um die Situation auch stadtweit zu verbessern.

Fr. Wenzel (Fraktion B90/Die Grünen)
Die Fahrradstraßen werden auf Rücksicht der Autofahrer nicht rot gefärbt. In anderen Orten wurde es gelöst, indem die Straße rot gefärbt wurde, in der Mitte allerdings ein 80cm breiter weißer Streifen blieb. Damit signalisieren wir den Autofahrern, dass sie auch da fahren dürfen.

Hr. Martinschledde (Piraten):
Das Projekt ist was Positives, aber zu kurz gedacht.

Hr. Meyer (SPD-Fraktion):
Die bitte an alle, das zu befürworten, damit der Umbau in eine Stadt mit alternativen Fortbewegungsmöglichkeiten gestartet werden kann.

Hr. Vaupel (Fraktion B90/Die Grünen):
Ist dieser Entwurf das Muster für den zukünftigen Umbau des restlichen Walls?
Was ist mit der Straßenquerungen, z.B. Kaiserstraße, die Ampelschaltung?

Herr Meißner (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt):
Es ist nicht zwingend das Muster für den gesamten Wall, das ist die Lösung für den Bestand am Ost- und Schwanenwall, damit wir da eine gute und schnelle Lösung hinbekommen. Wir denken nach der Verkehrsuntersuchung für den gesamten Wall komplett neu. Dazu gab es schon ein Brainstorming im begleitenden Arbeitskreis zum Masterplan Mobilität, wie z.B. eine Einbahnstraße auf dem Wall, welche statt 6 Spuren evtl. nur 4 Spuren benötigen würde. An den Querungen sind Furten für den Radfahrer signalgeregelt. Eine grüne Welle für Radfahrer lässt sich noch nicht versprechen. Die Signalanlagen werden aber im Rahmen der Verkehrsuntersuchung genauer betrachtet.

Bezüglich der Fahrradstraße in der Große Heimstraße: da sollte voraussichtlich eine Vorlage bis zur nächsten Sitzung eintreffen. Für die Radwege wollen auch wir stärker in die Fahrspuren eingreifen.

Hr. Tigges (CDU-Fraktion):
Dies ist der erste Schritt in die richtige Richtung.

Hr. Steingötter(Die Linke):
Kritisiert nicht den Plan der vorliegt, sondern das kein Gesamtkonzept vorliegt und die Geschwindigkeit mit der man an diese Frage herangeht.

Fr. Eberle (Die Linke):
Bittet um die Prüfung, wie es mit der Fahrradstraße in der Große Heimstraße weitergeht.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt die Berichterstattung zur Kenntnis. Die Anmerkungen sind auch Gegenstand der Empfehlung der Vorlage.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West bittet um Stellungnahme der Verwaltung zum Sachstand „Fahrradstraße Große Heimstraße“


Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt
1. die vorliegende Entwurfsplanung für den Umbau der Radverkehrsinfrastruktur am Schwanen- und Ostwall als Grundlage für die weitere Ausbauplanung,
2. die Vorstellung der Planung in einer öffentlichen Dialogveranstaltung.
AUSW, 06.11.2019:
Wie bereits in der Bezirksvertretung Innenstadt West informiert Herr Meißner den Ausschuss ausführlich mittels 3-D-Simulation zum Thema.
Auf Nachfrage von Frau Rm Lührs gibt Herr Meißner wie folgt den Termin für die Dialogveranstaltung bekannt:
„Die Planungen sollen den Bürgerinnen und Bürgern am 26. November, um 18 Uhr im Gartensaal des Baukunstarchives vorgestellt werden.“

In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt West empfiehlt der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei 1 Enthaltung (Fraktion AfD) und 1 Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt

1. die vorliegende Entwurfsplanung für den Umbau der Radverkehrsinfrastruktur am Schwanen- und Ostwall als Grundlage für die weitere Ausbauplanung,
2. die Vorstellung der Planung in einer öffentlichen Dialogveranstaltung.


Rm Münch (FBI) erklärte, dass eine gute Radinfrastruktur auch entsprechend häufig genutzt werden müsse. Da er annehme, dass – motiviert durch die Parkkarte für Ratsmitglieder - ein hoher Anteil der Ratsmitglieder mit dem Auto ins Rathaus komme, stellte er den mündlichen Antrag, dass der Rat der Stadt beschließen möge, ab dem Jahr 2020 den Mitgliedern des Rates keine kostenlosen Parkkarten für das Parkhaus zur Verfügung zu stellen, um den Radverkehr zu fördern und die Emissionen in der Innenstadt zu senken.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßte für ihre Fraktion die Vorlage als ersten wichtigen Schritt zur Reduzierung des KfZ-Verkehrs in der Innenstadt durch Schaffung einer attraktiven Möglichkeit auch mit dem Rad in die Innenstadt zu gelangen. Der westliche Teil des Walls müsse nach ihrer Ansicht ebenfalls fahrradfreundlich gestaltet werden. Zudem halte sie eine attraktive Möglichkeit, die City von Nord nach Süd bzw. von Ost nach West mit dem Rad zu durchqueren für notwendig.

Rm Urbanek (AfD) erklärte zum Abstimmungsverhalten, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde, da man – auch wenn man die Einrichtung einer Radspur entlang des Walls grundsätzlich begrüße -, den Vorschlag für falsch halte, einen doppelseitigen Richtungsverkehr für Radfahrer zuzulassen. Zur Parkkarte merkte er an, dass diese aufgrund des zu versteuernden geldwerten Vorteils nicht kostenfrei sei.

Für Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste erklärte Rm Happe, dass man es begrüßen würde, wenn in Spitzenzeiten zusätzliche Parkmöglichkeiten eingerichtet werden könnten.

Für Rm Waßmann (CDU) sei es gelungen, auf diesem Abschnitt die gesamte Breite des Wallraums für den Radverkehr aufzugreifen. Die Stadt bleibe für Autofahrer auch angesichts der Aufgabe von Parkraum attraktiv, da es anderweitige Optionen für den Autoverkehr gäbe unter zu kommen.

Rm Neumann-Lieven (SPD) und Rm Berndsen (SPD) signalisierten Zustimmung ihrer Fraktion zur Vorlage, da es gut gelungen sei, die Interessen von Autofahrern, Radfahrern und Fußgängern zu berücksichtigen.

Der Rat der Stadt lehnte den o.g. Antrag von Rm Münch (FBI) mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) bei Enthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte ab.


Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie der Gruppe NPD/Die Rechte unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 06.11.2019 folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt
1. die vorliegende Entwurfsplanung für den Umbau der Radverkehrsinfrastruktur am Schwanen- und Ostwall als Grundlage für die weitere Ausbauplanung,
2. die Vorstellung der Planung in einer öffentlichen Dialogveranstaltung.

zu TOP 3.3
11. Planung Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung Lindenhorster Straße und Evinger Straße durch die Dortmunder Eisenbahn Infrastruktur GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14776-19)

Dem Rat der Stadt lag hierzu folgendes Schreiben der Verwaltung vom 09.09.2019 vor:
„ (…) aufgrund eines Fehlers in der Beratungsfolge ist die Vorlage geändert worden. Die neue Beratungsfolge ist:

Bezirksvertretung Eving 11.09.2019
Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen 18.09.2019
Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün 08.10.2019
Hauptausschuss und Ältestenrat 14.11.2019
Rat der Stadt 14.11.2019“


Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, gegenüber der Dortmunder Eisenbahn ein Verlangen auszusprechen. Bei der Erneuerung der Eisenbahnüberführung an der Lindenhorster Straße sind eine lichte Weite von 18,20 m und eine lichte Höhe von 4,20 m vorzusehen. Bei der Eisenbahnüberführung an der Evinger Straße wird seitens der Stadt Dortmund kein Verlangen ausgesprochen.


zu TOP 3.4
12. Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.01.2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14987-19)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt den bisherigen Entgelttarif aus dem Jahr 2018 für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes der Stadt Dortmund aufzuheben und den neuen Entgelttarif – Anlage 1 – ab dem 01.01.2020 anzuwenden.


zu TOP 3.5
13. Neufassung der Richtlinien der Stadt Dortmund zur Förderung der Gestaltung und Begrünung auf privaten Grundstücken innerhalb festgelegter Stadterneuerungsgebiete
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14881-19)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Neufassung der Richtlinien der Stadt Dortmund zur Förderung der Gestaltung und Begrünung auf privaten Grundstücken innerhalb festgelegter Stadterneuerungsgebiete. Diese Richtlinien lösen die bisher gültigen Richtlinien vom 18.07.2013 ab. Vertraglich bereits vereinbarte Fördermaßnahmen werden nach den bisher geltenden Richtlinien abgewickelt.


zu TOP 3.6
14. Soziale Stadt Westerfilde und Bodelschwingh
15. hier: Durchführungsbeschluss Fortführung Quartiersmanagement
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15435-19)

Nach Ansicht von Rm Garbe (AfD) reiche es aus, wenn das Amt für Stadterneuerung sich um diese Angelegenheiten kümmere, so dass es keines Quartiersmanagements bedürfe. Daher werde seine Fraktion die Vorlage ablehnen.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt vorbehaltlich der zu erwartenden Förderung aus Landes- und Bundesmitteln die Fortführung der Teilmaßnahme „Quartiersmanagement“ innerhalb des Förderprogramms „Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh“. Hierfür werden finanzielle Mittel i. H. v. 1.400.000,00 € zur Verfügung gestellt, welche voraussichtlich mit Landes- und Bundesmitteln i. H. v. insgesamt 1.120.000,00 € bezuschusst werden. Der städtische Eigenanteil beträgt 280.000,00 €.
2. beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des in der Begründung beschriebenen Vergabeverfahrens.

zu TOP 3.7
16. Stadterneuerungsprogramm Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
17. Hof- und Fassadenprogramm
18. hier: Durchführungsbeschluss zur Freiflächen- und Fassadengestaltung im Bestand der Vivawest
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15473-19)

Rm Urbanek (AfD) erklärte, dass ein finanzkräftiges Unternehmen wie Vivawest die Maßnahmen aus eigenen Mitteln ohne den Einsatz von Steuergeldern realisieren könne. Daher werde seine Fraktion die Vorlage ablehnen.
Dem schloss sich Rm Brück für die Gruppe NPD/Die Rechte, die die Vorlage ebenfalls ablehne, an.

Da insbesondere die dort wohnenden Menschen von dem Fassadenprogramm profitieren und die Steuergelder nur einen geringen Teil der hierfür aufzuwendenden Gelder ausmachen, signalisierte Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) Zustimmung seiner Fraktion zu der Vorlage.

Rm Happe (FDP/Bürgerliste) nahm an der Beratungen und der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.


Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt das Gestaltungskonzept für die privaten Freiflächen sowie die Fassadengestaltung im Bereich des Vivawest-Bestandes im Stadterneuerungsgebiet Soziale Stadt Dortmund Nordstadt zur Kenntnis und
2. beauftragt die Verwaltung im Rahmen des Hof- und Fassadenprogramms, vorbehaltlich der zu erwartenden Förderung aus Landes- und Bundesmitteln, vertragliche Vereinbarungen zur Quartiersaufwertung Borsigplatz für die Baufelder C, D und Ost zur Förderung der Maßnahme mit der Vivawest mit einem Gesamtvolumen i. H. v. 496.700,00 € abzuschließen.


zu TOP 3.8
19. Stadtumbau Dorstfeld
20. Bürgerhaus Dorstfeld
21. Baubeschluss und Einrichtung eines Kinder- und Jugendtreffs
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14190-19)


Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt


1. vorbehaltlich der zu erwartenden Förderung aus Landes-/Bundesmitteln, den Umbau der ehemaligen Waschkaue der Zeche Dorstfeld zu einem Bürgerhaus mit einem Gesamtinvestitionsvolumen i. H. v. 4.855.000,00 € inklusive der Erstellung der Außenanlagen, zuzüglich aktivierbarer Eigenleistungen i. H. v. 216.000,00 € und einer Umlagefinanzierung der Beratungsleistungen i. H. v. 102.165,00 €.

2. die mietzinsfreie Vermietung des Gebäudes durch den FB 23 (Fachbereich Liegenschaften) ab Fertigstellung (voraussichtlich im Frühjahr/Sommer 2021) an die Bürgerhaus Dorstfeld-Genossenschaft eG als zukünftigen Betreiber über einen Zeitraum von 20 Jahren (Zweckbindungsfrist Städtebauförderung).

3. die mietzinsfreie Anmietung von Räumlichkeiten von der Bürgerhaus Dorstfeld-Genossenschaft eG durch den FB 51 (Jugendamt) im Bürgerhaus Dorstfeld. Zur Einrichtung des Kinder- und Jugendtreffs werden zusätzliche konsumtive Mittel i. H. v. 140.000,00 € und investive Mittel i. H. v. 70.000,00 € benötigt. Für den Betrieb der Einrichtung sind außerdem Mehraufwendungen i. H. v. jährlich 47.600,00 € zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind zusätzlich eine Vollzeitkraft und zwei Unterstützungskräfte mit einem Stundenkontingent von jeweils 12,5 Std./Woche einzusetzen und die finanziellen Mittel dafür zusätzlich zur Verfügung zu stellen.

4. die Finanzierung eines Betriebskostenzuschusses über 20 Jahre (Zweckbindungsfrist Städtebauförderung) für die Bürgerhaus Dorstfeld-Genossenschaft eG zur Deckung der Betriebskosten des Bürgerhauses in Höhe von voraussichtlich 46.000,00 € je Kalenderjahr. Der Betriebskostenzuschuss erfolgt über den FB 51 und wird alle fünf Jahre durch den FB 51 überprüft. Sollte eine Anpassung der Höhe erforderlich werden, wird diese dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Für das erste Betriebsjahr erhält die Genossenschaft einen Betriebskostenzuschuss von zusätzlich 10.000,00 € zur Anschubfinanzierung. Diese Mittel stehen bereits zur Verfügung.

5. die durch die Revitalisierung des Gebäudes entstehenden Mehraufwendungen/ Mehrerträge im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2020/2021 ff. in der Teilergebnisrechnung des Amtes 24 unter dem Auftrag 24150702VO00 für die Jahre 2021 ff. entsprechend zu berücksichtigen. Durch die Revitalisierung des Gebäudes und die geplante Nutzung wird die Ergebnisrechnung des Amtes 24 in den Jahren 2023 ff. (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) per Saldo mit voraussichtlich jährlich 68.758,00 € belastet (30.929,00 € in 2021, 61.858,00 € in 2022).




zu TOP 3.9
22. Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 – Sachstand und weiteres Verfahren "Emscher nordwärts"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14939-19)

Dem Rat der Stadt lag hierzu folgendes Schreiben der Verwaltung vom 28.10.2019 als Ergänzung zur Beschlussvorlage vor:
„ (…) entgegen der in der Beschlussvorlage "Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 – Sachstand und weiteres Verfahren „Emscher nordwärts“" (DS-Nr. 14939-19) dargelegten Planung, kann die Durchführungsgesellschaft IGA Metropole Ruhr gGmbH erst frühestens Ende des Jahres gegründet werden. Bis zu diesem Zeitpunkt übernimmt der Regionalverband Ruhr (RVR) die Rolle der Durchführungsgesellschaft.

Da die Durchführungsgesellschaft, an der die Stadt Dortmund mit 14,4 % beteiligt sein wird, noch nicht gegründet ist, ist es erforderlich, dass die Stadt Dortmund als Ausloberin des Wettbewerbs auftritt, um die Planung der durch die Stadt zu finanzierenden, langfristig zu erhaltenden baulich-investiven Maßnahmen zu beauftragen. Dies auch insofern, als dass die Einhaltung des ambitionierten Zeitplans zur Umsetzung der Projekte des Zukunftsgarten „Emscher nordwärts“ maßgeblich ist.

Dieses Verfahren konnte in verschiedenen Gesprächen mit dem RVR, dem städtischen Rechtsamt und mit dem Wettbewerbskoordinator erst nach Einbringung der Vorlage in den Gremiengang erörtert werden.

Aus der Rolle des Auslobers ergibt sich seitens der Stadt Dortmund eine Verpflichtung zur Beauftragung von Planungsleistungen an den ersten Preissieger. Die Kosten hierfür belaufen sich nach derzeitigem Stand auf ca. 0,75 Mio. € (bis Leistungsphase 6 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) bzw. vorbehaltlich einer Förderzusage auf ca. 1,1 Mio. € (bis Leistungsphase 9 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und beziehen sich auf die Maßnahmen des Arbeitspakets B „Grünanger inkl. Brückenbauwerk Haldensprung“ (siehe Anlage 1, DS-Nr. 14939-19). Hierbei handelt es sich um die langfristig zu erhaltenden baulich-investiven Maßnahmen als Teil des eintrittspflichtigen Ausstellungsbereichs, die seitens der Stadt umzusetzen sind. Die Beauftragung bis einschließlich Leistungsphase 6 ist aufgrund von gesetzten Fristen (u.a. der Fördermittelgeber) erforderlich und förderunschädlich.

Die Kosten für diese Maßnahmen (inkl. Planungskosten) sind über den Grundsatzbeschluss zur Teilnahme der Stadt Dortmund an der IGA 2027 vom 27.09.2018 (DS.-Nr. 11741-18) in Höhe von insgesamt ca. 61 Mio. € (davon 50,7 Mio. € für den Zukunftsgarten „Emscher nordwärts“) abgedeckt.

Um das Verfahren entsprechend der neuen Erkenntnisse weiterführen zu können, bitte ich um Ergänzung der Beschlüsse der Vorlage DS.-Nr. 14939-19 inkl. des bereits ergänzten Beschlussvorschlags des Behindertenpolitischen Netzwerks aus der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 08.10.2019 (DS-Nr. 14939-19-E1) wie folgt:

Der Rat der Stadt

beauftragt die Verwaltung, in Ergänzung zu den Beschlüssen der Vorlage "Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 – Sachstand und weiteres Verfahren „Emscher nordwärts“" (DS.-Nr. 14939-19 inkl. DS-Nr. 14939-19-E1),

d) den internationalen städtebaulichen-landschaftsplanerischen Ideen- und Realisierungswettbewerb mit auszuloben und als öffentliche Auftraggeberin das aus dem Wettbewerb resultierende Auftragsversprechen für die seitens der Stadt zu realisierenden und langfristig zu erhaltenden baulich-investiven Maßnahmen zu erfüllen.
Die Planungskosten belaufen sich auf ca. 0,75 Mio. € (bis Leistungsphase 6 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und können sich, vorbehaltlich einer Förderzusage, auf ca. 1,1 Mio. € (bis Leistungsphase 9 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) erhöhen.

Anlage 1 zu DS-Nr. 14939-19 Auswirkungen im Haushalt und Finanzierung


Für die Teilfinanzrechnung des FB 67 ergeben sich folgende Auswirkungen:

Die Auszahlungen für den „Realisierungswettbewerb der IGA 2027“ sind unter der Projektmaßnahme 67_00914014013 „IGA 2027“ beim PSP-Element 67_00914014013AF00001 des FB 67 vorgesehen und sollen dort wie folgt bewirtschaftet werden:



Finanz-position
PSP-Element
2020
[Euro]
2021
[Euro]
2022
[Euro]
2023
[Euro]
2024
[Euro]
Summe
[Euro]
780810
Auszahlungen
für Tiefbau-maßnahmen
67_00914014013AF00001
253.746,51
445.795,28
135.503,77
74.745,30
86.646,75
996.437,62
Summe:
253.746,51
445.795,28
135.503,77
74.745,30
86.646,75
996.437,62
Die Mittel wurden insgesamt bereits in der Haushaltsplanung 2020/2021 ff. in der Teilfinanzrechnung des FB 67 unter der Projektmaßnahme 67_00914014013 „IGA 2027“ berücksichtigt. Im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2020/2021 ff. werden die Mittel entsprechend der oben angegebenen Jährlichkeiten umgeplant. Der in 2020 und 2021 über den bisherigen Planansätzen liegende Bedarf (Mehrbedarf 2020: 123.746,51 € / Mehrbedarf 2021: 6.795,28 €) wird durch die Verlagerung investiver Mittel aus dem Haushaltsjahr 2024 kompensiert.

Es erfolgt keine Ausweitung des Budgets beim FB 67.

Die weiteren Auszahlungen i. H. v. 86.646,75 € entstehen im Haushaltsjahr 2025. Diese werden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 ff. entsprechend berücksichtigt.

Für die Teilergebnisrechnung des FB 66 ergeben sich folgende jährliche Auswirkungen:

Eine präzisere Kostenkalkulation des gesamten Teilprojektes wird erst während der Planungsphase möglich sein. Die Aktivierung nach der Fertigstellung und die Unterhaltung der Maßnahmen werden beim Tiefbauamt (FB 66) erfolgen. Die jährlichen ergebniswirksamen Belastungen durch die Investitionsmaßnahmen (z.B. die Aufwendungen für die Absetzungen für Abnutzungen -AfA-, die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten) und die Folgeaufwendungen für den Betrieb und die Unterhaltung lassen sich derzeit noch nicht darstellen. Diese werden im Rahmen der weiteren Projektqualifizierung erfolgen und in einem separaten Ausführungsbeschluss dargestellt.“


Weiterhin liegt dem Rat der Stadt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.11.2019 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 06.11.2019 vor:
hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) vom 08.10.2019:
Hierzu liegt vor Antrag des Behindertenpolitische Netzwerkes (BPN), DS-Nr.: 14939-19-E1):
„Für das Behindertenpolitische Netzwerk bitte ich um eine Ergänzung des Beschlussvorschlages um Punkt c) mit folgendem Inhalt:
Die vorgesehene Beteiligung, die bürgerschaftliche Zusammenarbeit und der geplante Teilhabeprozess erfolgen umfassend barrierefrei und inklusiv. Zur Sicherstellung der Wahrung
der Belange der Menschen mit Behinderungen wird das Behindertenpolitische Netzwerk in
den Planungs- und Entscheidungsstrukturen angemessen beteiligt.
Zudem gehe ich nach Gesprächen mit den für die IGA Zuständigen in der Stadt Dortmund
davon aus, dass in allen Dortmunder Teilmaßnahmen eine barrierefreie Gestaltung angestrebt
wird.
Eine nähere Begründung erfolgt mündlich.“

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 14939-19-E2:

„Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassungdes folgenden Antrags:
Das Nordwärtsprojekt "Güterbahnhof Radweg" (Projektnummer 871) wird priorisiert und umgesetzt.Die Fertigstellung wird zur Eröffnung der IGA geplant.

Begründung:


Im Zusammenhang mit der Erschließung des IGA-Geländes bietet das Nordwärts-Projekt„Güterbahnhof Radweg“ eine sinnvolle Ergänzung. Der Radweg würde eine Radverbindungzwischen dem Dortmunder Hauptbahnhof (alter Güterbahnhof, Nordseite) und derKokerei Hansa in Huckarde ermöglichen. Laut Projektskizze könnte die Strecke zudemüber z.T. schon vorhandene, noch zu ertüchtigende Wege bis zum Straßenbahnmuseum Mooskamp verlängert werden. Damit ergibt sich auch die Chance für einen unabhängigvom Kfz-Verkehr geführten Radweg mit großem Potenzial für den Alltagsradverkehr bis in die Ortszentren von Huckarde und Mengede.“
hierzu liegt vor Schreiben der Verwaltung vom 28.10.2019-Ergänzung der Beschlussvorlage

ABVG 08.10.2019:
Herr Rm Dudde teilt zum Antrag seiner Fraktion mit, dass man bei den vergangenen Berichterstattungen zum Thema „Nordwärtsprojekt“ festgestellt habe, dass mehrere „Radfahrprojekte“ aufgrund von u. a. mangelnden Personalressourcen zurückgestellt worden seien. Aus diesem Grund habe man innerhalb dieser „Radfahrprojekte“ im vorliegenden Antrag eine Priorisierung zum "Güterbahnhof Radweg" (Projektnummer 871) vorgenommen. Diese Maßnahme sollte möglichst bis 2025 (mit einem „Puffer“ bis 2027) umgesetzt und mit Geld hinterlegt werden.

Frau Linnebach führt zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen an, dass die Verwaltung dies prüfen werde. Sie könne aber heute keine Umsetzung bis 2027 garantieren, weil man sich zunächst auf die pflichtigen Projekte konzentrieren müsse.

Unter Berücksichtigung dieser Anmerkungen fasst der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 14939-19-E2) einstimmig folgenden Beschluss:
„Das Nordwärtsprojekt "Güterbahnhof Radweg" (Projektnummer 871) wird priorisiert und umgesetzt. Die Fertigstellung wird zur Eröffnung der IGA geplant.“
Dem folgenden Antrag des BPN (DS-Nr.: 14939-19-E1) stimmt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün einstimmig zu:

„Die vorgesehene Beteiligung, die bürgerschaftliche Zusammenarbeit und der geplante Teilhabeprozess erfolgen umfassend barrierefrei und inklusiv. Zur Sicherstellung der Wahrungder Belange der Menschen mit Behinderungen wird das Behindertenpolitische Netzwerk inden Planungs- und Entscheidungsstrukturen angemessen beteiligt.
Zudem gehe ich nach Gesprächen mit den für die IGA Zuständigen in der Stadt Dortmund davon aus, dass in allen Dortmunder Teilmaßnahmen eine barrierefreie Gestaltung angestrebt wird.“

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt

a) nimmt den Sachstandsbericht zum Projekt „Emscher nordwärts“ im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 zur Kenntnis.
b) beauftragt die Verwaltung, die für die Teilmaßnahmen definierten Rahmenbedingungen und Restriktionen (siehe Anlage 1 und 2: Projektsteckbriefe und Kurzdokumentation Informations- und Beteiligungsveranstaltung) in den von der IGA-Durchführungsgesellschaft auszulobenden internationalen städtebaulich-landschaftsplanerischen Ideen- und Realisierungswettbewerb mit externer Wettbewerbskoordination einzubringen und den Wettbewerb zu begleiten.
Ergänzung aus dem Antrag des BPN (DS-Nr.: 14939-19-E1):

c) Die vorgesehene Beteiligung, die bürgerschaftliche Zusammenarbeit und der geplante Teilhabeprozess erfolgen umfassend barrierefrei und inklusiv. Zur Sicherstellung der Wahrung
der Belange der Menschen mit Behinderungen wird das Behindertenpolitische Netzwerk inden Planungs- und Entscheidungsstrukturen angemessen beteiligt.
Zudem gehe ich nach Gesprächen mit den für die IGA Zuständigen in der Stadt Dortmund davon aus, dass in allen Dortmunder Teilmaßnahmen eine barrierefreie Gestaltung angestrebt wird.
Ergänzung aus dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen(DS-Nr.: 14939-19-E2):

„Das Nordwärtsprojekt "Güterbahnhof Radweg" (Projektnummer 871) wird priorisiert und umgesetzt. Die Fertigstellung wird zur Eröffnung der IGA geplant.“

Weiter liegt vor Schreiben der Verwaltung vom 28.10.2019 (siehe oben)–Ergänzung der Beschlussvorlage (Drucksache Nr.: 14939-19-E3)
Weiter liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 30.10.2019:
Frau Hubert (SPD-Fraktion) bemängelt, dass Mengede auch in dieser Vorlage nicht in der Gebietskulisse enthalten sei. Weder das Projekt Emscher Nordwärts noch die Hochwasserrückhaltebecken würden erwähnt, obwohl die Verwaltung bereits Pläne gezeigt hätte, in denen diese Gebiete enthalten seien.
Frau Nürenberg (Verwaltung) merkt an, dass hier ein Plan aus 2018 Grundlage sei und dieser noch nicht weiter entwickelt wurde. Es wird einen eintrittspflichtigen Bereich (IGA-Bereich) und einen weiteren Bereich geben (Projekt „Emscher nordwärts). Dieses Infrastrukturprojekt (von Mengede bis zum Phönixsee) soll in die IGA integriert werden. Es beinhaltet nicht nur den Radweg entlang der Emscher, sondern insbesondere für das Quartier Mengede das Gut Königsmühle, die „Mengeder City“, die Hochwasserrückhaltebecken,…
Daher gibt es zwei Stränge, einmal den Antrag zur IGA, welcher zeitlich drängt, und die weiteren Konzepte mit entsprechenden Investitionsmaßnahmen. Ein Mehrwehrt ergibt sich nur, wenn man die IGA und das Projekt „Emscher Nordwärts“ zusammen entwickelt.
Herr Flur (CDU-Fraktion) fragt, warum die Bezirksvertretung Mengede überhaupt zustimmen soll, wenn sie von der aktuellen Vorlage gar nicht betroffen ist. Immer wenn es hecktisch wird, sollen alle zustimmen ohne dass gemachte Zusagen verschriftlicht wurden.
Herr Uttecht (Fraktion B´90/Die Grünen) moniert, dass es im Bereich der IGA gar keine Parkplätze gebe und auch eine entsprechende Infrastruktur komplett fehle.
Frau Feldmann (SPD-Fraktion) fragt, ob auch der Bahnhof Mooskamp im Rahmen der IGA dann gebührenpflichtig sei, da er aktuell kostenlos besichtigt werden könne. Auch sei interessant, welche städtischen Arbeitskräfte für die IGA gebunden werden, da bereits heute Maßnahmen der Bezirksvertretung auf Grund von Kapazitätsmangel verschoben würden.
Frau Hubert (SPD-Fraktion) bemerkt, dass die Verwaltung viel mündlich erläutert hätte und fragt, warum dies nicht auch verschriftlicht worden sei. Als Frau Linnebach (Verwaltung) im März das Projekt IGA vorgestellt hat, war es für alles noch zu früh, daher sei der aktuelle Zeitdruck unverständlich. Im Verhältnis zur letzten Vorlage gibt es keine Änderungen, warum soll die Bezirksvertretung heute zustimmen?
Frau Nürenberg (Verwaltung) erläutert, dass Vorlagen einen entsprechenden Vorlauf haben. Mit der vorliegenden wurde bereits in 06/219 begonnen, daher gäbe es auch die entsprechenden Ergänzungen zur Vorlage. Mengede ist in der Vorlage durch den Zukunftsgarten „Emscher Nordwärts“ genauso vertreten wie andere Stadtbezirke auch (S.5 Abs. 2).
Es gibt eine enge Zusammenarbeit mit dem RVR. Daher wurde zunächst vom RVR eine Machbarkeitsstudie beauftragt, erst im Anschluss kann eine städtische Machbarkeitsstudie erfolgen.
Da die IGA aber auch Einnahmen generieren muss, sind besondere Projekte wie der Bahnhof Mooskamp, der Energiegarten u.a. eintrittspflichtig.
Das Projektes „Emscher Nordwärts“ erfolgt in Kooperation mit der Emschegenossenschaft. Diese wird die Federführung übernehmen und es wird geprüft werden, was man outsourcen kann. Dieses Projekt hat keinen Zeitdruck, im Gegensatz zum Brückenbauwerk, hier muss jetzt das Wettbewerbsverfahren angegangen werden. Die verwaltungsweite Umfrage zeigt jedoch, wie wichtig die Anbindung des Zukunftsgartens ist.
Frau Knappmann (Fraktion B´90/Die Grünen) fragt, ob ggf. im Zusammenhang mit dem neuen Landschaftsplan des RVR Probleme mit den Grundlagenentscheidungen entstehen können. Dies verneint die Verwaltung.

Die CDU- und die SPD-Fraktion haben die Befürchtung, wenn die Bezirksvertretung diese Vorlage empfiehlt, die mündlichen Zusagen, dass der Zukunftspark „Emscher Nordwärts“ im IGA-Jahr mit präsentiert wird, später unter Zeitdruck nicht umgesetzt werden.
Frau Nürenberg (Verwaltung) merkt an, dass ein neuer erweiterter Plan zwar zur Verfügung gestellt werden können, dieser jedoch dann unvollständig gewesen wäre. Daher habe man den erweiterten Plan („Krokodil“) nicht genutzt. Ohne eine Empfehlung ist die IGA jedoch nicht mehr umsetzbar. Die nächste Vorlage (ca. in einem Jahr), würde das fertige Konzept beinhalten.
Die CDU lehnt eine Empfehlung ab.
Die SPD-Fraktion empfiehlt das „Brückenbauwerk Haldensprung“ (Anlage 1 Ziffer B3), um die IGA nicht zu gefährden, da dies aktuell der zeitliche Knackpunkt ist. Weitere Empfehlungen werden abgelehnt.
Die Fraktion B´90/Die Grünen empfiehlt die Vorlage in allen ihren Punkten, fordert jedoch, dass die bereits gemachten Zusagen für den Stadtbezirk Mengede im Rahmen des Zukunftsgartens „Emscher Nordwärts“ berücksichtigt werden und der Bezirksvertretung Mengede zeitnah zur erneuten Empfehlung vorgelegt werden.
Da sich die Faktionen nicht auf eine mehrheitsfähige Empfehlung einigen können, wird über die vorliegende Empfehlung wie folgt abgestimmt:

Empfehlung:Die Bezirksvertretung Mengede lehnt eine Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund bei 3 Empfehlungen (Fraktion B´90/Die Grünen), 10 Gegenstimmen (SPD-Fraktion und Fraktion Die Linken&Piraten) und einer Enthaltung (SPD-Fraktion) mehrheitlich ab
a) den Sachstandsbericht zum Projekt „Emscher nordwärts“ im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 zur Kenntnis zu nehmen.
b) die Verwaltung zu beauftragen, die für die Teilmaßnahmen definierten Rahmenbedingungen und Restriktionen (siehe Anlage 1 und 2: Projektsteckbriefe und Kurzdokumentation Informations- und Beteiligungsveranstaltung) in den von der IGA-Durchführungsgesellschaft auszulobenden internationalen städtebaulich-landschaftsplanerischen Ideen- und Realisierungswettbewerb mit externer Wettbewerbskoordination einzubringen und den Wettbewerb zu begleiten.

AUSW, 06.11.2019:

In Kenntnis des Schreibens der Verwaltung (Drucksache Nr.: 14939-19-E3) inkl. der Anlage sowie der Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 30.10.2019 empfiehlt der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen, unter Einbeziehung der Beschlussfassung des ABVG vom 08.10.2019, dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte ) folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt
a) nimmt den Sachstandsbericht zum Projekt „Emscher nordwärts“ im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 zur Kenntnis.
b) beauftragt die Verwaltung, die für die Teilmaßnahmen definierten Rahmenbedingungen und Restriktionen (siehe Anlage 1 und 2: Projektsteckbriefe und Kurzdokumentation Informations- und Beteiligungsveranstaltung) in den von der IGA-Durchführungsgesellschaft auszulobenden internationalen städtebaulich-landschaftsplanerischen Ideen- und Realisierungswettbewerb mit externer Wettbewerbskoordination einzubringen und den Wettbewerb zu begleiten.

Ergänzungen:
c) Die vorgesehene Beteiligung, die bürgerschaftliche Zusammenarbeit und der geplante Teilhabeprozess erfolgen umfassend barrierefrei und inklusiv. Zur Sicherstellung der Wahrung
der Belange der Menschen mit Behinderungen wird das Behindertenpolitische Netzwerk inden Planungs- und Entscheidungsstrukturen angemessen beteiligt.
Zudem gehe ich nach Gesprächen mit den für die IGA Zuständigen in der Stadt Dortmund davon aus, dass in allen Dortmunder Teilmaßnahmen eine barrierefreie Gestaltung angestrebt wird.
Außerdem soll unter Berücksichtigung der Anmerkung der Verwaltung, dass diese heute keine Umsetzung bis 2027 garantieren könne, weil man sich zunächst auf die pflichtigen Projekte konzentrieren müsse, das Nordwärtsprojekt "Güterbahnhof Radweg" (Projektnummer 871) priorisiert und umgesetzt, die Fertigstellung zur Eröffnung der IGA geplant werden.“
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion an.

Rm Brück (NPD/Die Rechte) wies unter Hinweis auf die sozialen Herausforderungen in der Stadt darauf hin, dass die Ratsgruppe die IGA als Prestigeprojekt ablehne, so dass man auch diese Vorlage ablehnen werde.

Vor dem Hintergrund des mit der IGA wohlmöglich in Millionenhöhe verbundenen finanziellen Restrisikos für die Stadt, begründete Rm Garbe (AfD) die Ablehnung seiner Fraktion zur Vorlage.

Als imagefördernd sprach sich Rm Münch (FBI) für die Gartenausstellung aus, die eine Vielzahl an Chancen und Möglichkeiten für die Stadt böten. Dabei regte er an, eine Präsentation von Tiny-Häusern im Rahmen der internationalen Gartenausstellung zu erwägen.

Als facettenreiches Zukunftsprojekt mit Potential und positiven Impulsen für die Stadterneuerung, in das es sich zu investieren lohne, begrüßten Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) sowie Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) und Rm Neumann-Lieven (SPD) die Planungen zur IGA und signalisierten Zustimmung ihrer jeweiligen Fraktionen.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie der Gruppe NPD/Die Rechte unter Berücksichtigung des o.g. Schreibens der Verwaltung vom 28.10.2019 sowie der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.11.2019 folgenden geänderten (Änderungen fett) Beschluss:
Der Rat der Stadt
a) nimmt den Sachstandsbericht zum Projekt „Emscher nordwärts“ im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 zur Kenntnis.
b) beauftragt die Verwaltung, die für die Teilmaßnahmen definierten Rahmenbedingungen und Restriktionen (siehe Anlage 1 und 2: Projektsteckbriefe und Kurzdokumentation Informations- und Beteiligungsveranstaltung) in den von der IGA-Durchführungsgesellschaft auszulobenden internationalen städtebaulich-landschaftsplanerischen Ideen- und Realisierungswettbewerb mit externer Wettbewerbskoordination einzubringen und den Wettbewerb zu begleiten.
c) Die vorgesehene Beteiligung, die bürgerschaftliche Zusammenarbeit und der geplante Teilhabeprozess erfolgen umfassend barrierefrei und inklusiv. Zur Sicherstellung der Wahrung
der Belange der Menschen mit Behinderungen wird das Behindertenpolitische Netzwerk inden Planungs- und Entscheidungsstrukturen angemessen beteiligt.
Zudem gehe ich nach Gesprächen mit den für die IGA Zuständigen in der Stadt Dortmund davon aus, dass in allen Dortmunder Teilmaßnahmen eine barrierefreie Gestaltung angestrebt wird.
Außerdem soll unter Berücksichtigung der Anmerkung der Verwaltung, dass diese heute keine Umsetzung bis 2027 garantieren könne, weil man sich zunächst auf die pflichtigen Projekte konzentrieren müsse, das Nordwärtsprojekt "Güterbahnhof Radweg" (Projektnummer 871) priorisiert und umgesetzt, die Fertigstellung zur Eröffnung der IGA geplant werden.“
d) den internationalen städtebaulichen-landschaftsplanerischen Ideen- und Realisierungswettbewerb mit auszuloben und als öffentliche Auftraggeberin das aus dem Wettbewerb resultierende Auftragsversprechen für die seitens der Stadt zu realisierenden und langfristig zu erhaltenden baulich-investiven Maßnahmen zu erfüllen.
Die Planungskosten belaufen sich auf ca. 0,75 Mio. € (bis Leistungsphase 6 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und können sich, vorbehaltlich einer Förderzusage, auf ca. 1,1 Mio. € (bis Leistungsphase 9 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) erhöhen.


zu TOP 3.10
23. Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2019 im Immobilienbudget der Städtischen Immobilienwirtschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15430-19)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte sowie von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2019 gem. § 83 GO NRW in dem Teilergebnisplan des Amt 65 in Höhe von 1.500.000,- €


zu TOP 3.11
24. Energiebericht 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15000-19)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.11.2019 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus seiner Sitzung am 08.10.2019 vor:

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (DS-Nr.: 15000-19-E1):

„Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung
des folgenden Antrags:

Die Verwaltung überprüft die konkrete Eignung der Dachflächen sanierter städtischer Gebäude für die Aufstellung von Photovoltaikanlagen und beauftragt das Amt für Liegenschaften mit der Errichtung von PV-Anlagen, gemäß Haushaltsbeschluss zur regenerativen Energie (DS-Nr.: 12124-18-E10).


Begründung:
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2019 wurde der Antrag der GRÜ-
NEN Fraktion beschlossen, die im Solarkataster ausgewiesenen vorhandenen Potentiale
an Dachflächen durch städtische Eigeninvestitionen in Photovoltaikanlagen weiter auszuschöpfen,
um den Anteil an regenerativ erzeugten Energien im Sinne des Klimaschutzes
und der nötigen CO2-Einsparungen in Dortmund zu steigern. In Kooperation mit der
DEW21 sollten dafür Dächer und Fassaden städtischer Immobilien gezielt für die Errichtung
stadteigener Photovoltaikanlagen und die energetische Eigenversorgung genutzt
werden. Die benötigten Mittel zur Errichtung und Betreibung der PV-Anlagen sollten im
Laufe des Haushaltsjahres bereitgestellt werden. Das Tiefbauamt hatte schon im August
2017 in einer Stellungnahme zur DS-Nr.: 06226-16 eine erste Übersicht über sanierte
städtische Gebäude vorgelegt, deren Dachflächen sich grundsätzliche für die Aufstellung
weiterer Solaranlagen eignen könnten. Diese kann mit der nötigen Aktualisierung als Basis
genutzt werden, um die tatsächlichen Potenziale durch Überprüfungen und Berechnungen
der Statik zu qualifizieren.“

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt diesem Antrag einstimmig zu.

Mit dieser Ergänzung nimmt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün den Sachstand laut Vorlage zur Kenntnis.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün mehrheitlich an und nimmt den Sachstand laut Vorlage zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Sachstand zum Energiebericht 2018 zur Kenntnis und folgte mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie der Gruppe NPD/Die Rechte folgender Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der Sitzung am 07.11.2019:

Die Verwaltung überprüft die konkrete Eignung der Dachflächen sanierter städtischer Gebäude für die Aufstellung von Photovoltaikanlagen und beauftragt das Amt für Liegenschaften mit der Errichtung von PV-Anlagen, gemäß Haushaltsbeschluss zur regenerativen Energie (DS-Nr.: 12124-18-E10).




zu TOP 3.12
25. Straßenumbenennung und -benennung im Stadtbezirk Hörde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15011-19)

Da man sich grundsätzlich gegen Straßenumbenennungen zugunsten von kommerziellen Firmen ausspreche, erklärte Rm Brück (NPD/Die Rechte), dass die Gruppe NPD/Die Rechte die Vorlage ablehnen werde.

Rm Kowalewski (Die Like & Piraten) erklärte unter Hinweis auf die Beratungen im AUSW, dass seine Fraktion der Vorlage mit Ausnahme von Punkt 1 zustimmte.

Unter Berücksichtigung dieses Hinweises fasste der Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt folgende Namensgebungen im Bereich der Nortkirchenstraße:

1. Umbenennung eines Teilstückes der Nortkirchenstraße in Wilopark

2. Benennung der nördlich verlegten neuen Trasse in Nortkirchenstraße

3. Benennung des Anschlusses zum mittleren Kreisverkehr in Olof-Palme-Straße




zu TOP 3.13
26. Abwassergebührensatzung 2020 der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14932-19)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Enthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund.


zu TOP 3.14
27. Wirtschaftsplan 2020/21 der Stadtentwässerung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14933-19)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten sowie der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

1. beschließt die Investitionsmaßnahmen überbezirklicher Bedeutung mit einer Höhe von über 5.000.000 EUR pro Maßnahme. Die Anhörung der Bezirksvertretungen erfolgt mit der Beschlussvorlage "Kanalbaumaßnahmen 2020ff. der Stadtentwässerung Dortmund" (Drucksache-Nr.: 14934-19). Der Rat der Stadt nimmt die Beschlüsse und Empfehlungen der Bezirksvertretungen zur Kenntnis,

2. beschließt den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020/21 und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2021 bis 2024,
3. legt für 2020/21 folgende Beträge im Erfolgs- und Vermögensplan fest:
2020 2021
Erfolgsplan
Gesamtbetrag der Erträge 156.515.530,- Euro 161.032.644,- Euro

Gesamtbetrag der Aufwendungen 138.638.807,- Euro 142.209.869,- Euro

Vermögensplan
Gesamtbetrag der Mittelherkunft 50.508.173,- Euro 53.177.683,- Euro

Gesamtbetrag der Mittelverwendung 50.508.173,- Euro 53.177.683,- Euro
4. setzt den voraussichtlichen Jahresüberschuss des Eigenbetriebs für 2020 auf 17.876.723,- Euro und für 2021 auf 18.822.775,- Euro fest,

5. beschließt für 2020 eine Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 17.876.723,- Euro an den städtischen Haushalt, von dem im Jahr 2020 dem Eigenbetrieb zu Investitionszwecken 7.031.273,- Euro wieder zugeführt werden und für 2021 eine Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 18.822.775,- Euro an den städtischen Haushalt, von dem im Jahr 2021 dem Eigenbetrieb zu Investitionszwecken 7.174.921,- Euro wieder zugeführt werden,

6. legt den Höchstbetrag der Liquiditätskredite auf 20 Mio. Euro und eine voraussichtliche Aufnahme von Investitionskrediten im Jahr 2020 in Höhe von 17.792.017,- Euro und im Jahr 2021 in Höhe von 8.130.849,- Euro fest,
7. setzt den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 22.525.900,- Euro fest.
zu TOP 3.15
28. Nachhaltige Beschaffung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13909-19)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.11.2019 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 06.11.2019 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.:13909-19-E1):

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt folgenden Ergänzungsantrag zur Abstimmung und bezieht sich dabei auf die Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der CDU-Fraktion bezüglich umweltorientierter Beschaffung vom 26.06.2019 (Drs.-Nr.: 14712-19), deren Beantwortung nunmehr unter 3.6 der TO vorliegt:

1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung, vorhandene Hemmnisse innerhalb der Fachbereiche für eine umweltorientierte Beschaffung, z.B. von Dienstkleidung (Arbeitshosen, etc.) und notwendigen Materialien zur Aufgabenerfüllung, abzubauen bzw. zu beseitigen. Dabei muss es Ziel sein, soweit wie möglich die Beschaffung von fairer und nachhaltiger Produkte zu ermöglichen.

2. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung, die derzeit vorhandene Rahmenvereinbarung/ Sondervereinbarung über den Bezug von Ökostrom mit DEW21 neu zu verhandeln. Ziel muss es sein, dass die städtische Stromversorgung kurzfristig vollständig auf zertifizierten Ökostrom umgestellt wird. Dabei sind auch die Möglichkeiten alternativer Einspeisung durch Photovoltaik etc. zu überprüfen und ggf. auszuweiten.

3. Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen innerhalb von 3 Monaten einen bis dann erreichten, aktuellen Sachstand über die oben beschlossenen Punkte zu geben.


Begründung

Aus der Stellungnahme der Verwaltung vom 23.10.2019 (Drs.-Nr.: 14712-19-E1) zur Anfrage der CDU-Fraktion im AUSW vom 26.06.2019 (Drs.-Nr.: 14712-19) geht hervor, dass es durchaus Maßnahmen gibt, die eine weitere Optimierung umweltorientierter Beschaffung mit sich bringen würden.


Neben dem Hinweis der Verwaltung, dass es offensichtlich auch verwaltungsintern noch Handlungsbedarf bei den Standards der Fachbereiche gibt, die eine umweltorientierte öffentliche Beschaffung hemmen, gilt dies auch insbesondere für die städtische Energieversorgung.
Konnte der Energiebedarf zur Heizung im Gebäudebereich seit 1990 zwar kontinuierlich gesenkt werden, so ist der Stromverbrauch im Zeitraum 1990 bis 2016 in etwa gleich geblieben. 2016 betrug der Stromverbrauch 41.731 MWh für die Liegenschaften und 17.184 MWh für die Straßenbeleuchtung. Bei einer vollständigen Umstellung der städtischen Stromversorgung auf Ökostrom würde die Verwaltung ihren CO2-Ausstoß um rund 35.000t verringern und somit nahezu halbieren.
Die CDU-Fraktion teilt die Auffassung der Verwaltung, dass mit keiner anderen Maßnahme die kommunalen CO2-Emissionen so schnell und kostengünstig gesenkt werden können. Im Vergleich mit anderen Maßnahmen, die der CO2-Einsparung dienen, sind notwendige Kosten als eher gering einzuordnen.

AUSW, 06.11.2019:

Herr Rm Waßmann erläutert die Hintergründe zum o.a. Antrag seiner Fraktion und bittet um Zustimmung.

Herr Rm Dudde führt an, dass seine Fraktion sowohl der Vorlage als auch den Punkten 1. und 3. des CDU-Antrages zustimmen werde.
Zu Punkt 2. des CDU-Antrages erinnert er daran, dass es hierzu bereits einen entsprechenden Ratsbeschluss aus 2007 gebe, welcher nun endlich umgesetzt werden sollte. Daher schlage er folgende Modifikation zu Punkt 2. vor:

Da es nach 12 Jahren offensichtlich immer noch bei dem Rahmenvertrag mit DEW 21 geblieben ist, es also noch keine weitere Ausweitung gegeben hat, soll diese endlich durchgeführt und damit der entsprechende Ratsbeschluss aus 2007 hierzu umgesetzt werden. .

Herr sB Kühr verdeutlicht, dass er die Vorlage und auch den Antrag ablehnen werde u. a. weil es bei der Beschaffung von Arbeitskleidung in erster Linie um die Zweckmäßigkeit gehen sollte und nicht um die Erfüllung von irgendwelchen „ verquarzten“, ideologischen Vorstellungen. Außerdem erwarte er von der Verwaltung einer Deutschen Stadt, dass diese auch darauf achten sollte, dass bei der Beschaffung Arbeitsplätze im eignen Land gefördert würden.

Hiernach erfolgt eine getrennte Abstimmung:

1.Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion Fraktion (Drucksache Nr.: 13909-19-E1):
Unter Einbeziehung der heutigen mündlichen Ergänzung durch Herrn Rm Dudde zu Punkt 2. dieses Antrages fasst der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte) hierzu folgenden, ergänzten Beschluss:

1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung, vorhandene Hemmnisse innerhalb der Fachbereiche für eine umweltorientierte Beschaffung, z.B. von Dienstkleidung (Arbeitshosen, etc.) und notwendigen Materialien zur Aufgabenerfüllung, abzubauen bzw. zu beseitigen. Dabei muss es Ziel sein, soweit wie möglich die Beschaffung von fairer und nachhaltiger Produkte zu ermöglichen.

2. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung, die derzeit vorhandene Rahmenvereinbarung/ Sondervereinbarung über den Bezug von Ökostrom mit DEW21 neu zu verhandeln. Ziel muss es sein, dass die städtische Stromversorgung kurzfristig vollständig auf zertifizierten Ökostrom umgestellt wird. Dabei sind auch die Möglichkeiten alternativer Einspeisung durch Photovoltaik etc. zu überprüfen und ggf. auszuweiten.

Ergänzung:

Da es nach 12 Jahren offensichtlich immer noch bei dem Rahmenvertrag mit DEW 21 geblieben ist, es also noch keine weitere Ausweitung gegeben hat, soll diese endlich durchgeführt und damit der entsprechende Ratsbeschluss aus 2007 hierzu umgesetzt werden.



3. Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen innerhalb von 3 Monaten einen bis dann erreichten, aktuellen Sachstand über die oben beschlossenen Punkte zu geben.


2. Zur Vorlage:

Der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:



Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund bestätigt den bisher eingeschlagenen Weg der nachhaltigen Beschaffung und beschließt:
1. Die Fachbereiche sollen weiterhin bei der Konzeption des Beschaffungsbedarfs sowie bei der Durchführung von Vergaben Aspekte des Umweltschutzes und der Energieeffizienz berücksichtigen.
2. Öffentliche Aufträge dürfen grundsätzlich nur an Unternehmen vergeben werden, die dafür Sorge tragen, dass die im konkreten Auftrag beschafften Waren unter Beachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Sofern sensible Produkte aus bestimmten Herkunftsländern oder -gebieten beschafft werden, sind entsprechende Nachweise von den Unternehmen im Rahmen des Vergabeverfahrens vorzulegen.
In geeigneten Fällen sollen „fair gehandelte“ Waren beschafft werden. Bei „Marktversagen“ kann auf die Anforderung verzichtet werden.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Weiterentwicklung und Änderung der bisherigen umweltbezogenen Kriterien bei der Beschaffung von Dienstfahrzeugen dahingehend, dass grundsätzlich lokal emissionsfreie Antriebe im Rahmen der Beschaffung zu bevorzugen sind.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor, der mit dem Vorlage DS-Nr. 13909-19 „Nachhaltige Beschaffung“ korreliert:
Hierzu Vorschlag zur Tagesordnung mit Bitte um Stellungnahme ( CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 14712-19):

….die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 26. Juni 2019, um Beantwortung der nachfolgenden Fragen sowie um Beratung und Beschlussfassung zu den letztgenannten Punkten (6. und 7.):
1. Hat die Stadtverwaltung Dortmund eine Strategie bei der Beschaffung, welche den in der Begründung genannten Aspekten der Umweltorientierung entspricht?

2. Wenn ja, welche Strategie ist das, wie läuft der Abstimmungsprozess in der Stadtverwaltung hierzu und welche vorrangigen Bereiche wurden hierbei definiert?

3. Wenn nein, bittet die CDU-Fraktion um eine Einschätzung der Verwaltung, ob die Stadt Dortmund durch eine Strategie der umweltorientierten Beschaffung einen Beitrag dazu leisten kann, dass Ökologie und Ökonomie bei der Auftragsvergabe Hand in Hand gehen.

4. Sieht die Verwaltung noch Potenziale hinsichtlich einer umweltorientierten Beschaffung, zum Beispiel bei Produkten wie Papier, Papierprodukten, Multifunktionsgeräten, Büromöbeln, Farben oder Reinigungsmitteln, und welche könnten das sein?

5. Umweltaspekte lassen sich in allen Phasen des Vergabeverfahrens, zum Beispiel bei der Leistungsbeschreibung, Eignungsprüfung, Angebotswertung etc., berücksichtigen. Sieht die Verwaltung bezüglich einer verstärkten umweltorientierten Beschaffung Hemmnisse, die sie dem Ausschuss vorstellen kann?

6. Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung in diesem Zusammenhang um eine Darstellung, wie hoch der Anteil der Stromversorgung mit erneuerbaren Energien in den öffentlichen Gebäuden der Stadt Dortmund ist und ob es gegebenenfalls einen Rahmenvertrag hierzu gibt.

7. Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss eine Kosten-Nutzen-Darstellung einer umweltorientierten Beschaffung vorzustellen. Bei der Lebenszykluskostenrechnung sind neben den Anschaffungskosten auch die Nutzungs- und Wartungskosten sowie die Kosten zum Ende der Nutzungsdauer zu berücksichtigen, damit sich diese Produkte auf ihre Wirtschaftlichkeit hin vergleichen lassen.

Begründung
Umweltorientierte Beschaffung oder Green Public Pro (GPP) durch öffentliche Verwaltungen stellt sich in vielen Städten als Prozess dar, in dessen Rahmen die öffentlichen Verwaltungen versuchen, Güter, Dienstleistungen und Arbeitsverträge zu beschaffen, die während ihrer gesamten Lebensdauer geringere Folgen für die Umwelt haben als vergleichbare Produkte mit identischer Hauptfunktion.
Sie kann demnach ein strategisches Instrument sein, mit dem öffentliche Verwaltungen Nachhaltigkeitsziele in den Bereichen Umwelt, Wirtschaft und Soziales erreichen. Städte wie Malmö, Haarlem (NL) oder Barcelona weisen mit einer solchen Beschaffungsstrategie bereits Erfolge auf. Das Umweltbundesamt bietet hierzu verschiedene Veröffentlichungen zu Schulungskonzepten, Berechnungswerkzeugen für Lebenszykluskosten (LCC Tool) und aktuellen Rechtsgutachten zur umweltorientierten Beschaffung.

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 14712-19-E2):

…die Fragestellungen zur umweltorientierten öffentlichen Beschaffung (Fragen 1-7) sind


zwischenzeitlich dem Vergabe- und Beschaffungszentrum zur Beantwortung zugeleitet
worden. Ich beantworte die Fragen wie folgt:

Zu 1.
Die Stadtverwaltung Dortmund setzt sich für eine nachhaltige Entwicklung ein und verfolgt in
der Vergabe- und Beschaffungsordnung der Stadt Dortmund (VBO) vom 19.07.2019 eine
Strategie zur nachhaltigen Beschaffung. Ziel ist die Berücksichtigung von sozialen,
umweltbezogenen, gesellschaftlichen sowie innovativen Aspekten innerhalb der
Vergabeverfahren (s. Ziffer 2.2 der VBO).
Als Anerkennung eines sozial verantwortlichen Beschaffungswesens wurde der Stadt
Dortmund der „Vergabepreis NRW 2014 - Wegweiser für sozial gerechte Beschaffung“
verliehen. Die Auszeichnung wird an öffentliche Kommunalverwaltungen in Nordrhein-
Westfalen vergeben, die im Sinne der Einhaltung internationaler Menschen- und
Arbeitsrechte handeln. In diesem Zusammenhang ist ebenso die Prämierung als
„Deutschlands nachhaltigste Großstadt“ zu nennen, mit welcher die Stadt Dortmund 2014
aufgrund Kampagnen wie dem Projekt „Energieeffizienzquartier Rheinische Straße“ oder der
Gründung eines Fördervereins „Energieeffizienz und Klimaschutz“ ausgezeichnet wurde.
Ferner trägt die Stadt Dortmund bereits seit 10 Jahren den Titel „Fairtrade Town“. Dieser
wurde ihr am 15. September 2009 als erste Stadt in der Metropole Ruhr verliehen. Für die
Auszeichnung können sich Kommunen bewerben unter der Voraussetzung, dass die von
TransFair vorgegebenen Kriterien erfüllt werden. Diese beinhalten u.a. die Verabschiedung
eines Ratsbeschlusses zur Unterstützung des fairen Handels sowie die Verwendung von
Kaffee und Tee aus fairem Handel bei allen Sitzungen im Rathaus.

Zu 2.
Im Hinblick auf umweltbezogene Aspekte sollen bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten
Angebots auch Kriterien des Umweltschutzes und der Energieeffizienz berücksichtigt werden.
Um diese Anforderung bei der Beschaffung einhalten zu können, sollen die Bedarfsträger im
Rahmen der Bedarfsanalyse und Bedarfsbeschreibung den Aspekt einer umweltfreundlichen
und energieeffizienten Lösung prüfen. Im Leistungsverzeichnis sollen unter Berücksichtigung
der Wirtschaftlichkeit Leistungs- oder Funktionsanforderungen hinsichtlich des
Umweltschutzes und der Energieeffizienz ausdrücklich genannt werden. Hierzu sollen neben
den voraussichtlichen Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Lebenszyklusprinzips
insbesondere auch die voraussichtlichen Betriebskosten über die Nutzungsdauer - vor allem
die Kosten für den Energieverbrauch - sowie die Entsorgungskosten berücksichtigt werden.
So werden beispielsweise seit der Gründung des Mobilitätszentrums im Januar 2015
ökologisch und ökonomisch erzielbare Verbesserungspotentiale des Mobilitätsbedarfs der
Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung untersucht. Ziel ist eine maximale Reduzierung von
Emissionen bei gleichzeitiger Senkung des Ressourceneinsatzes durch eine optimierte und
verbesserte Auslastung des Fahrzeugbestandes.
Bei der Ausgestaltung von sozialen Aspekten wird etwa durch das Service Center lokale
Arbeit (Dezernat 5) die Berücksichtigung von Langzeitarbeitslosen geprüft und diese, soweit
sinnvoll möglich, entsprechend in das Vergabeverfahren aufgenommen. Zudem ist der
gemeinsame Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und
Energie, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Ministeriums für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung und des Ministeriums der Finanzen vom 29. Dezember
2017 zur „Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und von
Inklusionsbetrieben bei der Vergabe öffentlicher Aufträge" in der jeweils geltenden Fassung
zu beachten. Hiernach werden Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsbetriebe
bei der Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte bevorzugt
berücksichtigt.

Weiterhin werden bei Vergabeverfahren Gütezeichen (Siegel und Zertifikate) verwendet.


Exemplarisch wird bei der Beschaffung von Holzprodukten ein Nachweis gefordert
(Gütezeichen FSC und/oder PEFC), dass das verarbeitete Rohholz nachweislich aus legaler
und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammt. Papier ist entsprechend der Vorgaben des
Landesabfallgesetzes grundsätzlich nur mit einem Altpapieranteil von 100 Prozent zu
beschaffen. Ebenso wird bei der Beschaffung von Kleidung auf faire und nachhaltige
Produkte geachtet und bestimmte Anforderungen oder Zertifikate gefordert.

Zu 3.
Beim Vergabe- und Beschaffungszentrum wird großen Wert gelegt auf den Schutz der
Umwelt, die Beschaffung innovativer Produkte und die Förderung des Umweltbewusstseins –
sowohl bei den Mitarbeiter*innen im eigenen Amt als auch in den anfordernden
Fachbereichen. Das Potenzial einer nachhaltigen Beschaffung wird derzeit noch nicht
vollends ausgeschöpft. Der Bezug nachhaltiger Produkte erfolgt zwar bereits teilweise über
entsprechende Rahmenverträge, eine Ausweitung der Berücksichtigung von Öko- und
Sozialstandards wäre jedoch wünschenswert. Die Gründe hierfür sind vielfältig:
Auf die Hemmnisse wird unter Punkt 5 informiert.
Auf das Spannungsfeld, aber auch auf die Synergie zwischen Ökologie und Ökonomie bei der
Auftragsvergabe wird in der Beantwortung von Frage 7 in einigen Beispielen eingegangen.

Zu 4.
Wie unter Punkt 2 erläutert, werden bei der Beschaffung von Holzprodukten (Papier mit
100%igem Altpapieranteil, Holzprodukte aus nachhaltiger Forstwirtschaft) bestimmte
Anforderungen vorausgesetzt, sodass in diesem Segment die Potenziale einer
umweltorientierten Beschaffung berücksichtigt werden. Beispielsweise wird bei der
regelmäßig wiederkehrenden Vergabe des Rahmenvertrages über die Lieferung von
Fotokopierpapier im Sinne einer nachhaltigen Beschaffung ausschließlich Recyclingpapier
mit dem Siegel „Blauer Engel“ ausgeschrieben (siehe Drucksache Nr. 15192-19).
Bei der Beschaffung von Reinigungsmitteln ist es bei der letzten Ausschreibung des
Rahmenvertrages gelungen, für mehrere Positionen im Leistungsverzeichnis das Gütezeichen
„EU-Ecolabel - Wasch- & Reinigungsmittel“ oder eine gleichwertige Zertifizierung zu
fordern.
Die Potenziale einer nachhaltigen Beschaffung im IT-Bereich werden allerdings bei Weitem
noch nicht ausgeschöpft; hier steht die Verwaltung noch am Anfang.
Regelmäßig werden jedoch bereits Energie- und Umweltsiegel für umweltschonende
Produkte gefordert. Zur Einsparung des Energieverbrauchs sollte auf eine umweltorientierte
Beschaffung für den gesamten Produktkreislauf geachtet werden, um eine
ressourcenschonende Verwendung von Energie und Einsatzmaterialien über den gesamten
Lebenszyklus hinweg zu gewährleisten („Green IT“). Um dies zu erreichen, werden etwa bei
Vergaben von Multifunktionsgeräten nachfüllbare Druckerpatronen sowie ein
energiesparender Sleep-Modus vorausgesetzt, sodass teilweise auch teurere Komponenten mit
geringem Energieverbrauch die wirtschaftlichere Variante darstellen können.
Auch bei der Entsorgung und Wiederverwertung der Einsatzmaterialien finden
umweltschonende Verfahren Berücksichtigung.

Zu 5.
Als Hemmnis ist zunächst das Fehlen eindeutiger gesetzlicher Vorgaben zur
umweltorientierten Beschaffung zu nennen. Mit der Novellierung des Tariftreue- und
Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) im März 2018 sind die Vorgaben zu
Umweltschutz, Arbeitsbedingungen und Frauenförderung entfallen. Das aktuelle TVgG
konzentriert sich nunmehr ausschließlich auf den Mindestlohn. Zudem sind die bisher
notwendigen Verpflichtungserklärungen entfallen und es ist nur noch eine vertragliche
Vereinbarung für die Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen notwendig. Durch den
Entfall der klaren und zentralen Vorgaben wird die grundsätzliche Entscheidung, ob im
vorliegenden Beschaffungsvorgang Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt werden und wenn
ja, in welcher Tiefe, wieder auf eine Ermessensentscheidung im Einzelfall reduziert. Dadurch
wurde die gesetzliche Zielsetzung zur umweltorientierten Beschaffung weitestgehend
eingestellt und der Anreiz zur Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien – sowohl für die
Kommunen als auch für die Unternehmen – abgeschafft.
Um dies zu kompensieren, hat die Verwaltung eine Vorlage zur nachhaltigen Beschaffung
(Drucksache Nr. 13909-19) in den Gremienlauf eingebracht. Nach Befassung dieser Vorlage
im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 06.11.2019 sowie im Ausschuss
für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 07.11.2019 soll der Rat am 14.11.2019
den Beschluss fassen, die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Dortmund konsequent
fortzusetzen. Im Zusammenhang mit öffentlichen Beschaffungen sollen nicht nur rein
ökonomische Kriterien betrachtet, sondern auch die gesellschaftlichen Auswirkungen in
Bezug auf ökologische und soziale Aspekte berücksichtigt werden.
Derzeit werden bei der Beschaffung von Waren aus sensiblen Produktbereichen wie etwa
Textilien zur Einhaltung von nachhaltigen Kriterien, z.B. Sozialstandards, und zur Beachtung
der ILO-Kernarbeitsnormen im Herstellungsprozess regelmäßig bestimmte Nachweise
innerhalb der Vergabeverfahren angefordert. Es zeigt sich jedoch, dass die Bewertung der von
den Unternehmen vorgelegten Nachweise teilweise problematisch ist.
Auch für den IT-Bereich gestaltet sich die Bewertung von „Siegeln“ schwierig, da die meisten
Umweltzeichen zur Energieeinsparung unterschiedliche Mindestanforderungen voraussetzen
und dadurch kein angemessener Vergleich bei der Angebotswertung möglich ist. Hieraus
ergibt sich die Notwendigkeit einheitlicher und unabhängiger Zertifikate. Zudem ist in
bestimmten Produktgruppen ein „Marktversagen“ festzustellen, wenn sich in diesem Segment
noch keine hinreichende Marktdurchdringung nachhaltiger Produkte eingestellt hat.
Teilweise stellen auch die Standards innerhalb der Fachbereiche ein Hemmnis für eine
umweltorientierte Beschaffung dar, z. B. wenn bei der Beschaffung von Kleidung bestimmte
Farben aus Sicherheitsgründen oder wegen interner Regelungen gefordert werden, wie etwa
die vorgeschriebene Farbe „marineblau“ für Dienstkleidung (Arbeitshosen). Häufig werden
bei der Produktion von Textilfarben Chemikalien mit umweltschädlichen Stoffen verwendet,
sodass der Markt an nachhaltiger Textilfarbe bisher beschränkt ist. Eine umweltorientierte
Beschaffung und Zertifizierung der von den Fachbereichen genannten Anforderungen ist
daher nicht immer möglich. Hier gilt es, in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen
Kompromisse einzugehen und passable Lösungen zu finden. Als positives Beispiel ist die
Ausschreibung „Fair gehandelte Arbeitssicherheits-kleidung“ des Betriebshandwerkliche
Dienstes (BHD) der Städtischen Immobilienwirtschaft hervorzuheben, in welcher der
Farbcode der Kleidung von „himmelblau“ auf „grau“ angepasst wurde, um die Beschaffung
fairer und nachhaltiger Produkte zu ermöglichen.

Zu 6.
Die CO2-Emissionen der kommunalen Verwaltung betrugen im Jahr 2016 73.319 t. Davon
entfallen ungefähr jeweils die Hälfte auf den Stromverbrauch bzw. den Wärmebedarf.
Während der Energiebedarf zur Heizung im Gebäudebereich seit 1990 kontinuierlich gesenkt
werden konnte, ist der Stromverbrauch in diesem Zeitraum in etwa gleich geblieben. Im Jahr
2016 betrug er 41.731 MWh für die Liegenschaften und 17.184 MWh für die
Straßenbeleuchtung.
Derzeit gibt es für den Stadthauskomplex inklusive Rathaus eine Sondervereinbarung mit der
DEW21 über den Bezug von Ökostrom auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung.
Darüber hinaus konnten an den Standorten Deggingstraße und Untere Brinkstraße bei dem
Aufbau von Ladeinfrastruktur einmalige Fördermittel aus den Programmen „progres.nrw“
und „Elektromobilität in Kommunen“ der Bezirksregierung Arnsberg akquiriert werden,
welche die Anschaffungskosten der Ladeinfrastruktur bis zu 75 % abdecken, da hier ebenfalls
Ökostrom, welcher eine Voraussetzung zur Fördermittelakquise darstellt, bezogen und zu
100% genutzt werden kann.
Die Mehrkosten für Ökostrom liegen zwischen 0,119 ct/KWh brutto (Sondervereinbarung mit
DEW21 für den Stadthauskomplex mit Rathaus) 0,48 ct/KWh brutto (DEW21-Tarif für den
Privatkunden) und 0,883 ct/KWh brutto (Ökostrom DEW21 fahre e für Ladesäulen).
Aufgrund der unterschiedlichen Verträge ist die Spannweite der Mehrkosten sehr hoch und
wird sich, vorbehaltlich von Verhandlungen und Vereinbarungen mit Stromlieferanten, in der
Gesamtsumme jährlich auf rund 350.000 - 400.000 € belaufen.
Der ökologische Effekt im Vergleich zum Mitteleinsatz wäre jedoch gewaltig. Die
kommunale Verwaltung würde ihren CO2-Ausstoß um rd. 35.000 t verringern und somit
halbieren. Im Vergleich mit anderen Maßnahmen die der CO2-Einsparung dienen, sind die
oben genannten notwendigen Kosten als sehr gering einzuordnen.
Insgesamt ist die Umstellung der städtischen Stromversorgung auf zertifizierten Ökostrom aus
den zuvor genannten Gründen somit ausdrücklich zu befürworten. Mit keiner anderen
Maßnahme können die kommunalen CO2-Emissionen so schnell und kostengünstig gesenkt
werden.
Als Maßnahme zur Luftreinhaltung, Lärm- und CO2-Minderung hat der Verwaltungsvorstand
am 20.03.2018 beschlossen, den Prozess der Elektrifizierung der Pkw-Flotte weiter
voranzubringen. Ziel ist es bis zum Jahr 2022 eine Quote von rd. 80 % Elektrofahrzeuge zu
erreichen und die dazu notwendige Ladeinfrastruktur aufzubauen. Eine weitere
Elektrifizierung der städtischen Fahrzeugflotte und damit die Umsetzung bestehender
Beschlüsse zur Elektromobilität entfaltet nur ihre maximale ökologische Wirkung, wenn die
Fahrzeuge wie an den beiden oben genannten Standorten auch stadtweit mit Ökostrom
aufgeladen werden können.

Zu 7.
Ein sinnvoller Vergleich zwischen „konventionellen“ und nachhaltigen Produkten in Bezug
auf die Kosten ist nicht möglich. Ökologisch angebaute und fair gehandelte Produkte
zeichnen sich gegenüber „konventionell“ erzeugten Produkten durch verschiedene Vorteile
während ihres Produktionsprozesses aus. Beispielsweise setzt ökologische Landwirtschaft
weniger Energie ein und damit weniger CO2 frei. Zudem wird die Fruchtbarkeit der Böden
gestärkt, was zum Boden- und Wasserschutz beiträgt. Bei der Tierhaltung gelten strenge
Richtlinien für eine artgerechte Haltung und Fütterung, was einen Beitrag zum Tierschutz
bedeutet. Außerdem greift ein strenges Kontrollsystem, das garantiert, dass u. a. keine
Gentechnik, keine industriell-synthetischen Lebensmittelzusatzstoffe, Pestizide und
Kunstdünger verwendet bzw. verarbeitet werden.
Durch den Einkauf fair gehandelter Produkte wird ausbeuterische Kinderarbeit und
Zwangsarbeit verhindert, kleinbäuerliche Strukturen und ein ressourcenschonender und
nachhaltiger Anbau gefördert und insgesamt globale Verantwortung übernommen. Aus diesen
Gründen sind für ökologisch produzierte und/oder fair gehandelte Lebensmittel i.d.R. höhere
Preise als für „konventionelle“ Produkte zu erwarten, bei denen die negativen Auswirkungen
des Herstellungsprozesses häufig externalisiert werden.
Ein anderes Beispiel zeigt die Beschaffung von Elektrofahrzeugen im Mobilitätszentrum:
Bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen zur Umsetzung des in Punkt 6 genannten
Konzeptes zur Elektrifizierung der Pkw-Flotte, gibt es derzeit verschiedene Förderprogramme
des Bundes und des Landes, aus denen bis zu 40% der Anschaffungskosten als Fördermittel
akquiriert werden können.
Bei einer Lebenszykluskostenrechnung bei welcher neben den Anschaffungskosten abzüglich
o.g. Förderung, auch die Nutzungs- und Wartungskosten von Elektro-Pkw betrachtet werden,
liegen diese Kosten auf einem ähnlichen Niveau mit denen eines vergleichbaren Verbrenner-
Fahrzeugs.

Darüber hinaus beschloss der Rat der Stadt Dortmund bereits am 17. Mai 2018 (Drucksache


Nr. 10684-18) zwei sofortige Investitionsmaßnahmen im Segment der leichten und schweren
Nutzfahrzeuge zur nachhaltigen Reduktion des Schadstoffausstoßes, bei denen einerseits eine
beschleunigte Erneuerung der leichten Nutzfahrzeuge stattfindet und andererseits schwere
Nutzfahrzeuge, welche über veraltete Abgasstandards verfügten, in einem Sofortprogramm
unverzüglich ausgetauscht werden.
Bei diesen beiden beschlossenen Maßnahmen handelt es sich nicht nur um eine sukzessive
Verjüngung der Flotte der Nutzfahrzeuge, vielmehr handelt es sich unter wirtschaftlichen und
ökologischen Gesichtspunkten um ein nachhaltiges Fuhrparkkonzept.

Durch die ständige Weiterentwicklung des verfügbaren Marktangebotes und dem


beschleunigten Austausch von Altfahrzeugen, welches eine Kostenreduktion insbesondere im
Hinblick auf die Reparatur- und Wartungskosten zur Folge hatte, konnten in den letzten
Jahren Kosten im Mobilitätszentrum eingespart werden, welche einerseits zu Verbesserungen
des Haushaltsmemorandums geführt haben und andererseits in die Erarbeitung eines
Konzeptes zur Weiterentwicklung der dienstlichen, möglichst ökologischen, Mobilität
fließen.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit dass ihre Fraktion einen Ergänzungsantrag im Rat stellen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich dem Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Vorlage „Nachhaltige Beschaffung“ einschließlich des CDU-Antrages einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste an.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Vorlage DS-Nr. 14712-19 „Umweltorientierte öffentliche Beschaffung“ zur Kenntnis.


Außerdem lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 12.11.2019 (Drucksache Nr.: 13909-19-E2) vor:
… die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags.

Beschlussvorschlag

Im folgenden Absatz wird das Wort „grundsätzlich“ durch „vorrangig“ ersetzt.


3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Weiterentwicklung und Änderung derbisherigen umweltbezogenen Kriterien bei der Beschaffung von Dienstfahrzeugen
dahingehend, dass grundsätzlich lokal emissionsfreie Antriebe im Rahmen der
Beschaffung zu bevorzugen sind

Begründung

Erfolgt mündlich.




Weiterhin lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.11.2019 (Drucksache Nr.: 13909-19-E3) vor:
… die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Rat um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zur Vorlage:
Der Beschlussvorschlag wird um den folgenden Punkt ergänzt:
Öffentliche Aufträge werden vorrangig an Unternehmen vergeben, die Maßnahmen zur Frauenförderung oder zur Förderung von Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchführen.
Begründung:
Das Vorgehen der Stadt Dortmund, trotz Rücknahme vieler wichtiger strategischer Ziele durch die schwarz-gelbe Landesregierung, die bisher praktizierte Nachhaltigkeitsstrategie konsequent fortzusetzen, ist sehr zu begrüßen. Mit der Novellierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW konzentriert sich das Gesetz nun ausschließlich auf die Mindestlohn-Thematik. Die Vorgaben zu Umweltschutz, Arbeitsbedingungen und Frauenförderung entfallen. Dortmund bekennt sich als Arbeitgeberin grundsätzlich zur Förderung von Frauen und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Deshalb sollte das Thema auch bei der öffentlichen Auftragsvergabe neben den ökologischen und sozialen Aspekten berücksichtigt werden.


Weiterhin lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 13.11.2019 (Drucksache Nr.: 13909-19-E4) vor:

Der Antrag wird um einen Punkt 4 mit folgendem Text ergänzt:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass bei der Beschaffung von nachhaltigen Produkten (Dienstfahrzeuge, Arbeitskleidung etc.) bevorzugt auf regionale Unternehmen zurückgegriffen wird, um zusätzlich die örtliche/regionale Wirtschaft zu fördern.

Eine Begründung erfolgt ggf. mündlich.

Zum Abstimmungsverhalten seiner Fraktion erklärte Rm Urbanek (AfD), dass auf den Sach- und Nutzwert bei der Beschaffung abzustellen sei, so dass man insbesondere angesichts der zu erwartenden hohen Personal- und Sachkosten die Vorlage ablehnen werde. Zudem spreche er sich für einen wettbewerbsorientierten Ansatz aus, bei dem regionale Wettbewerber nicht bevorzugt aber grundsätzlich berücksichtigt werden müssen.

Rm Hawighorst-Rüßler (Bündnis 90/Die Grünen) begründete den Antrag ihrer Fraktion. Sie begrüßte, dass die Nachhaltigkeitsstrategien in die Vergaberichtlinien aufgenommen worden seien, würden diese jedoch gerne um die Frauenförderung bzw. der Förderung von Familie und Beruf erweitert wissen. Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) ergänzte, dass es sich bei der Frauenförderung nicht um ein Ausschlusskriterium handle. Was nach Tariftreue- und Vergabegesetz möglich sei, sollte insoweit auch in Dortmund möglich sein.

Rm Waßmann (CDU) verwies auf die vom Gesetzgeber angestrebte Reduzierung bürokratischer Hürden z.B. in Bezug auf notwendige Kriterien und deren Überprüfbarkeit bei der Beschaffung, der der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen entgegenstünde. Daher werde man den Antrag ablehnen.

Der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion wurden von Rm Rettstadt begründet. Hinsichtlich des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe er die Sorge, dass zusätzliche Voraussetzungen abschreckend auf potentielle Anbieter wirken, so dass seine Fraktion den Antrag ablehnen werde.

Rm Thieme (NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.


Zu dem von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellten Antrag bat Rm Neumann-Lieven (SPD) die Verwaltung um eine Einschätzung. Im Übrigen begründete sie das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion, wobei sie betonte, dass mit der Verwaltungsvorlage gute Standards für die Beschaffung gesetzt würden.

Auf die Forderung nach einer regionalen Beschaffung gab Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) die notwendigerweise einzuhaltenden rechtlichen Voraussetzungen einer Ausschreibung zu bedenken. Darüber hinaus bat er im Protokoll zu berücksichtigen, dass seine Fraktion die Berücksichtigung der Frauenförderung aus dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen werde.

StR Rybicki erläuterte, dass die Vorlage Beschaffungskriterien für die Beschaffung behinhalten, die sich kontrollieren lassen und für die es Standards gäbe. Zu den im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagenen Kriterien gäbe es keine Standards oder Zertifikate, auf die man zurückgreifen könne so dass diese nicht mit einem vertretbaren Aufwand durch die Stadt überprüft oder sanktioniert werden können.

Dem hielt Rm Hawighorst-Rüßler (Bündnis 90/Die Grünen) entgegen, dass mit dem Maßnahmenkatalog zur alten Vergabeordnung eine Vielzahl von Punkten wie z.B. Teilzeit, Arbeitszeitwünsche oder Kinderbetreuung vorlägen, aus denen sich eine entsprechende Förderung von Familie und Beruf durch ein Unternehmen ableiten und nachweisen lasse, so dass einer Überprüfbarkeit der Kriterien nichts im Weg stünde.

Der Rat der Stadt beschloss mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der AfD-Fraktion sowie der Gruppe NPD/Die Rechte, folgenden Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 12.11.2019 (Drucksache Nr.: 13909-19-E2).
Im folgenden Absatz wird das Wort „grundsätzlich“ durch „vorrangig“ ersetzt.

3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Weiterentwicklung und Änderung derbisherigen umweltbezogenen Kriterien bei der Beschaffung von Dienstfahrzeugen
dahingehend, dass grundsätzlich lokal emissionsfreie Antriebe im Rahmen der
Beschaffung zu bevorzugen sind


Der Rat der Stadt beschloss unter Berücksichtigung der Anmerkung von Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) zum Abstimmungsverhalten seiner Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion sowie der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.11.2019 (Drucksache Nr.: 13909-19-E3).
Der Beschlussvorschlag wird um den folgenden Punkt ergänzt:
Öffentliche Aufträge werden vorrangig an Unternehmen vergeben, die Maßnahmen zur Frauenförderung oder zur Förderung von Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchführen.

Der Rat der Stadt Dortmund lehnte mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 13.11.2019 (Drucksache Nr.: 13909-19-E4) ab.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie bei Enthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.11.2019 und der vorgenannten Anmerkung sowie der Zusatz-/Ergänzungsanträge der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden ergänzten/geänderten (fett/kursiv) Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund bestätigt den bisher eingeschlagenen Weg der nachhaltigen Beschaffung und beschließt:
1. Die Fachbereiche sollen weiterhin bei der Konzeption des Beschaffungsbedarfs sowie bei der Durchführung von Vergaben Aspekte des Umweltschutzes und der Energieeffizienz berücksichtigen.
2. Öffentliche Aufträge dürfen grundsätzlich nur an Unternehmen vergeben werden, die dafür Sorge tragen, dass die im konkreten Auftrag beschafften Waren unter Beachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Sofern sensible Produkte aus bestimmten Herkunftsländern oder -gebieten beschafft werden, sind entsprechende Nachweise von den Unternehmen im Rahmen des Vergabeverfahrens vorzulegen.
In geeigneten Fällen sollen „fair gehandelte“ Waren beschafft werden. Bei „Marktversagen“ kann auf die Anforderung verzichtet werden.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Weiterentwicklung und Änderung der bisherigen umweltbezogenen Kriterien bei der Beschaffung von Dienstfahrzeugen dahingehend, dass grundsätzlich vorranging lokal emissionsfreie Antriebe im Rahmen der Beschaffung zu bevorzugen sind.

4. Öffentliche Aufträge werden vorrangig an Unternehmen vergeben, die Maßnahmen zur Frauenförderung oder zur Förderung von Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchführen.
Aus der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.11.2019:
1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung, vorhandene Hemmnisse innerhalb der Fachbereiche für eine umweltorientierte Beschaffung, z.B. von Dienstkleidung (Arbeitshosen, etc.) und notwendigen Materialien zur Aufgabenerfüllung, abzubauen bzw. zu beseitigen. Dabei muss es Ziel sein, soweit wie möglich die Beschaffung von fairer und nachhaltiger Produkte zu ermöglichen.

2. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung, die derzeit vorhandene Rahmenvereinbarung/ Sondervereinbarung über den Bezug von Ökostrom mit DEW21 neu zu verhandeln. Ziel muss es sein, dass die städtische Stromversorgung kurzfristig vollständig auf zertifizierten Ökostrom umgestellt wird. Dabei sind auch die Möglichkeiten alternativer Einspeisung durch Photovoltaik etc. zu überprüfen und ggf. auszuweiten.

Da es nach 12 Jahren offensichtlich immer noch bei dem Rahmenvertrag mit DEW 21 geblieben ist, es also noch keine weitere Ausweitung gegeben hat, soll diese endlich durchgeführt und damit der entsprechende Ratsbeschluss aus 2007 hierzu umgesetzt werden.

3. Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen innerhalb von 3 Monaten einen bis dann erreichten, aktuellen Sachstand über die oben beschlossenen Punkte zu geben.



zu TOP 3.16
29. 5Gain Förderprojekt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15277-19)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Enthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt „5Gain – 5G Infrastrukturen für zellulare Energiesysteme unter Nutzung künstlicher Intelligenz“ vorbehaltlich eines Zuwendungsbescheids des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Rahmen der Fördermaßnahme: Anwendungsorientierte nichtnukleare FuE im Energieforschungsprogramm der Bundesregierung im Förderbereich: Digitalisierung der Energiewende sofort umzusetzen.
2. Die haushaltsneutrale Veranschlagung der unter den finanziellen Auswirkungen dargestellten Erträge und Aufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020/21 ff.
3. Einen befristeten Projekteinsatz ab Bewilligung des Förderbescheides voraussichtlich 01.12.2019 - 31.11.2022


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
30. Masterplan Wissenschaft 2.0
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15506-19)

Rm Urbanek (AfD) kündigte an, dass sich seine Fraktion bei der Abstimmung enthalten werde, da der Masterplan in dieser Ausführlichkeit nicht notwendig sei.

Rm Thieme (NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Vorschlag zur Erarbeitung des Masterplans Wissenschaft 2.0 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Masterplan Wissenschaft 2.0 im Dialog mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen und der Wirtschaft zu erarbeiten. Die Ergebnisse des dialogorientierten Prozesses werden von der Verwaltung abschließend zusammengefasst und dem Rat zu Beginn des Jahres 2021 zur Beschlussfassung vorgelegt.


zu TOP 4.2
31. Umzug der Wirtschaftsförderung in die Grüne Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15687-19)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Enthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt,

32. das Raumkonzept und den damit verbundenen Kauf der Objekteinrichtungen und der Einrichtungs­ge­gen­stän­de,

33. sowie gem. §83 Absatz 2 GO NRW die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2019 zur Verstärkung des Investitionszuschusses an die Wirtschafts­­för­de­rung zum Umzug der Wirtschaftsförderung in die Grüne Str. 2-8, 44147 Dortmund, in Höhe von 342.417,92 € für die Möblierung der Arbeitsplätze, 304.873,22 € für Kunden- und Funktionsflächen und 68.175,10 € für die sonstigen Einrichtungen (Summe: 715.466,24 €) auf der Finanzstelle 80_01506014001 (Zuschuss an EB 80 Wirt­schafts­­förderung) mit der Finanzposition 780700 (Auszahlung Erwerb von Finanz­an­la­gen). Die Deckung der unter dem Punkt finanziellen Auswirkungen dargestellten Mehrauszahlung erfolgt durch Minderauszahlungen in gleicher Höhe aus dem Fachbereich 66.




5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
34. Nutzungs- und Entgeltordnung der Kulturbetriebe Dortmund ab 01.01.2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15318-19)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, dass die neue Nutzungs- und Entgeltordnung für die Kulturbetriebe Dortmund die bisherige Regelung zum 01.01.2020 ersetzt.


zu TOP 6.2
35. Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zum Ausgleich des kassenwirksamen Jahresverlustes der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15476-19)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.11.2019 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus seiner Sitzung am 29.10.2019 vor:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 23.10.2019 vor:
Bezugnehmend auf die aufgeführten überplanmäßigen Mehraufwendungen der Kulturbetriebe bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

Einführung RFID in den Bibliotheken

In der Ausschusssitzung am 25.03., in der Herr Eichler (damalige Leiter Kulturbetriebe) die Einführung dieser Technik vorstellte, sagte dieser noch aus: „Es werde allerdings niemand entlassen und man versuche dann, die Kolleginnen und Kollegen in anderen Servicebereichen einzusetzen.“

Auf die Frage der SPD-Fraktion in der Sitzung am 20.06.2018 hinsichtlich der Einführung von RFID, welche Vorteile für den Ausleihbetrieb mit diesem elektronischen System verbunden sei, gab die Verwaltung (Dr. Borbach-Jaene) zu Protokoll: „. . .Daraus könne beim Verbleib der personellen Ressourcen abgeleitet werden, ob es möglicherweise Erweiterungen der Öffnungszeiten oder weitere Serviceangebote geben werde. Das hänge auch davon ab, ob die personellen Ressourcen behalten werden können oder ob die Rationalisierungsgewinne aus der neuen Technikeinführung sich negativ hierauf auswirken würden.“
Frau Thiel (SPD-Fraktion) bedankte sich für die Beantwortung mit den Worten, sie bitte darum, am bestehenden Personalbestand nicht zu rütteln.

In der jetzigen Vorlage wird als eine Begründung für die überplanmäßigen Mehraufwendungen für das Wirtschaftsjahr 2019 angeführt, dass durch die Einführung von RFID in den Bibliotheken 6 vzv. Stellen abgebaut werden sollten, was aber nicht möglich war.

Daraus ergeben sich für die CDU-Fraktion folgende Fragen, die wir gerne zur nächsten Sitzung am 29.10.2019 beantwortet haben möchten:


1. Wann wurde beschlossen, Stellen abzubauen, wenn in der Juni-Sitzung 2018 davon noch nicht die Rede war?
2. Aus welchen Gründen war es den Bibliotheken nicht möglich, Stellen abzubauen?

3. Bezüglich der Aussage, dass aufgrund der längeren Projektlaufzeit kein kassenwirksamer Stellenabbau erwartet wird möchte die CDU-Fraktion wissen,
· warum nunmehr vier Jahre nach Vorstellung der Technik im Kulturausschuss diese immer noch keine Anwendung findet,

· warum für die Kulturbetriebe nicht eher absehbar war, dass sich ein kassenwirksamer Stellenbau für das Wirtschaftsjahr 2019 nicht einstellt.


Interimslösungen VHS und Kochbuchmuseum

Es wird erwähnt, dass die VHS aufgrund von dringend notwendigen Brandschutzmaßnahmen den Löwenhof räumen und weitere Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs gewährleistet werden mussten.

Bereits am 17.05.2018 beschloss der Rat, dass die Kulturbetriebe Dortmund/VHS Büroflächen und Schulungsflächen von insgesamt 4.761 m² von der Stadt Dortmund als Untermieter anmietet und, dass die nicht gedeckten Mittel in Höhe von 911.338,80 € p.a. für Mieten und Mietnebenkosten im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 ff. für die Kulturbetriebe/DortmundVHS als Zuschusserhöhung zu berücksichtigen sind. Die Anmietung solle die Ergebnisrechnung der Kulturbetriebe Dortmund/VHS in 2019 mit rd. 1.211.338,80 € belasten. Durch den Wegfall der beiden bisherigen Interimsobjekte stehen ab 2019 Mittel in Höhe von 300.000 € für die Gegenfinanzierung zur Verfügung.

Die CDU-Fraktion bittet um Erklärung, warum nunmehr weitere 355 T € Mehraufwendungen für die Interimslösungen VHS und Kochbuchmuseum anfallen.

Anpassung TVöD

Es wird ausgeführt, dass 38 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bibliotheken höhergruppiert werden mussten und dadurch Mehrkosten von 75 T € entstanden sind.

Die CDU-Fraktion bittet um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
· Welchen rechtlich zwingenden Grund gab es, 38 Mitarbeiter der Bibliothek höher zu gruppieren?
· Wann wurde der Beschluss hierzu gefasst?

· War die Höhergruppierung nicht früher absehbar, so dass eventuelle Mehraufwendungen bereits früher hätten angemeldet werden können und müssen?

· Ist mit weiteren "Überraschungen" im Personalbereich der Kulturbetriebe im Allgemeinen während der Haushaltsjahre 20/21 zu rechnen?


Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
Die Anfrage der CDU-Fraktion vom 23.10.19 zum o. g. Tagesordnungspunkt beantworte ich wie folgt:

Einführung RFID in den Bibliotheken

Zu Frage 1:
Bei der Planung des Projektes zur Einführung der RFID-Verbuchung wurde zur Finanzierung der Projektkosten ein Einsparbeitrag der Bibliotheken im Umfang der Kosten von 6 Stellen der Entgeltgruppe 5 vereinbart. Dieser sollte nach der geplanten Umsetzung der Maßnahme ab dem Wirtschaftsjahr 2017 greifen. Der Stellenabbau steht allerdings entsprechend der Vereinbarung mit dem Personalrat unter dem Vorbehalt einer nach Einführung der Maßnahme durchzuführenden Personalbemessung.

Die in der Juni-Sitzung 2018 diskutierte Serviceausweitung im Rahmen der RFID-Einführung stellt eine Handlungsalternative dar, bei der das als Ergebnis der Personalbemessung frei werdende Personal nicht abgebaut, sondern für eine Erweiterung der Servicezeiten eingesetzt wird. Hierfür wären dann allerdings ein entsprechender Beschluss und die damit einhergehende Rücknahme der Kürzung der Mittelzuweisung erforderlich.
Zu Frage 2:
Da der Abbau der Personalstellen entsprechend der Vereinbarung mit dem Personalrat zur Einführung der RFID-Technik unter dem Vorbehalt einer Personalbemessung steht, kann diese erst nach Abschluss der Maßnahme umgesetzt werden. Erst dann kann abschließend beurteilt werden, welcher Effizienzgewinn durch die RFID-Technik erreicht werden kann.
Zu Frage 3:

a) Die Einführung der RFID-Verbuchung bei der Stadt- und Landesbibliothek wird in drei Teilprojekten umgesetzt. Das erste Teilprojekt wurde zum 31.12.2014 fristgerecht umgesetzt. In diesem Projekt wurden die Medien der Zentralbibliothek und der vier beteiligten Stadtteilbibliotheken mit RFID-Etiketten versehen, um sie für die RFID-Verbuchung zu ertüchtigen.

Vor der Durchführung des zweiten Teilprojektes, bei dem die Selbstausleihe in der Zentralbibliothek und die Selbstausleihe und –rückgabe in den vier Stadtteilbibliotheken eingeführt werden sollte, musste in 2015 erst ein internes Präqualifizierungsverfahren durchgeführt werden. Dieses konnte erst im Sommer 2016 abgeschlossen werden. Durch Verzögerungen bei der Ausschreibung konnten die Selbstausleihgeräte erst im zweiten Halbjahr 2017 in Betrieb genommen werden. In dieser Teilausbaustufe ist die RFID-Technik seit diesem Zeitpunkt in Betrieb.

Die ersten beiden Teilprojekte wurden durch das Land Nordrhein-Westfalen mit insgesamt 180.469,79 € gefördert.

Bei den Planungen zum dritten Teilprojekt, bei dem eine automatisierte Rückgabe- und Sortieranlage in der Zentralbibliothek eingebaut werden sollte, zeigte sich, dass der Eingriff in das Gebäude größer ist als ursprünglich angenommen. Daher war zunächst eine Vorstudie notwendig, die in 2018 durchgeführt wurde und auch Grundlage eines entsprechenden Förderantrages an das Land Nordrhein-Westfalen war. Die Beauftragung eines Büros zur Umsetzung der Maßnahme konnte erst nach Zugang des Landesmittelbescheides über 283.640 € im zweiten Quartal 2019 erfolgen. Die Vergabe dieser Leistung befindet sich zurzeit in Endabstimmung mit FB 19. Die Umsetzung der Maßnahme muss entsprechend dem vorliegenden Förderbescheid in 2019 erfolgen.
b) Die Mehrbedarfe wurden für die Budgetgespräche zum Wirtschaftsplan 2019 angemeldet, eine entsprechende Erhöhung des Zuschusses aber nicht gewährt.

Interimslösungen VHS und Kochbuchmuseum
a) Mehrbelastung in Höhe von 255.000 €
Bis zur Fertigstellung der reduzierten Brandschutzsanierung für die Interimsnutzung der Gebäudeteile „Stahlturm“ und „Gnadenort“ des Standortes Hansastr. 2-4 besteht die Auflage der 24-stündigen Überwachung des Hauses durch Brandwachen. Die Kosten für die Brandwachen belaufen sich auf ca. 255.000 € pro Jahr. Auf Grundlage der bereits angefallenen Kosten für die Brandwachen wurde der Mehrbedarf für 2020 angemeldet. Die beiden Gebäudeteile des Standortes umfassen eine Fläche von ca. 4.000 m². In 2019 finden rund 2000 Veranstaltungen an diesem Standort statt. Das Stahlhaus umfasst neben zwei Etagen mit Büroräumen im Erdgeschoss das Kundencenter. Zudem befinden sich in beiden Gebäudeteilen neben allgemeinen Unterrichtsräumen die kompletten IT-Fachräume und Gesundheits-Fachräume der VHS. Alternative Veranstaltungsräume mit der benötigten Ausstattung stehen nicht zur Verfügung. Es wird mit einer Fertigstellung der Brandschutzmaßnahmen zum Ende 2020 gerechnet, sodass die Kosten ab 2021 entfallen.
b) Mehrbelastung in Höhe von 100.000 €
Die VHS bezieht gemäß Ratsbeschluss bis zur Fertigstellung des neuen VHS- Gebäudes Teile der Kampstraße 47 als Kompensation für die weggefallenen Unterrichtsräume des Gebäudeteils „Löwenhof“ und des ehemaligen Gebäudes des Studieninstituts. Während der Bezugsplanung wurden die benötigten Büro- und Unterrichtsflächen der VHS aufgrund der Bedarfe der mit einziehenden anderen Stadtämter reduziert. Durch diese Entwicklung ist die VHS gezwungen vorerst 1/3 der Flächen des Mietobjektes Brückstraße weiter zu betreiben. Eine Mietpreisreduzierung im Objekt Kampstr. 47 zeichnet sich derzeit nicht ab, da inzwischen die tatsächlichen Flächenberechnungen des Architekten vorliegen. Für die Kalkulation der Mietmehrbedarfe für die Vorlage standen damals nur die Eckdaten der Unterlagen des damaligen Maklers zur Verfügung.

Anpassung TVöD

Im Rahmen der Überleitung in die neue Entgeltordnung im Jahr 2017 waren die 38 Beschäftigten in die Entgeltgruppe 5 bzw. Entgeltgruppe 9 a übergeleitet worden. Von den Beschäftigten wurden aufgrund des Ergebnisses dieser Überleitung Anträge auf Neubewertung gestellt. Aufgrund dieser Anträge mussten für alle Stellen neue Stellenbeschreibungen erstellt und durch FB 11/1-1 geprüft und bewertet werden. Als Ergebnis dieser Neubewertung wurden im Mai 2018 die 38 Beschäftigten den entsprechenden neuen Entgeltgruppen 6 bzw. 9 b zugewiesen. Die Neueingruppierung wurde dabei rückwirkend zum Termin der Antragsstellung gefasst. Die Kosten der Höhergruppierung konnten bei der Wirtschaftsplanaufstellung nicht mehr berücksichtigt werden, wurden aber als Risiko angemeldet.

· Wann wurde der Beschluss hierzu gefasst?
Wie bereits ausgeführt ergibt sich die Höhergruppierung aus dem Ergebnis der Bewertungsüberprüfung durch den FB 11/1-1 aus Mai 2018.


· War die Höhergruppierung nicht früher absehbar, so dass eventuelle Mehraufwendungen bereits früher hätten angemeldet werden können und müssen?
Die Mehraufwendungen wurden bereits frühzeitig als Risiko für den Wirtschaftsplan angemeldet.

· Ist mit weiteren "Überraschungen" im Personalbereich der Kulturbetriebe im Allgemeinen während der Haushaltsjahre 20/21 zu rechnen?
Für den Geschäftsbereich Bibliotheken sind zurzeit keine Risiken im Personalbereich für die Wirtschaftspläne 2020 und 2021 erkennbar. Die durch die Höhergrupperungen verursachten Mehraufwendungen sind bei der Planung berücksichtigt.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen zum Ausgleich des kassenwirksamen Jahresverlustes der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2019 in Höhe von 1.075.000,00 Euro.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion an.


Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte sowie bei Enthaltung der AfD-Fraktion unter der Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.11.2019 folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen zum Ausgleich des kassenwirksamen Jahresverlustes der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2019 in Höhe von 1.075.000,00 Euro.


zu TOP 6.3
36. Wirtschaftsplan 2020 der Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15412-19)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.11.2019 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus seiner Sitzung am 29.10.2019 vor:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 23.10.2019 vor:
Zu dem vorliegenden Wirtschaftsplan 2020 der Kulturbetriebe hat die CDU-Fraktion an einigen Stellen Klärungsbedarf und bittet daher zur nächsten Sitzung am 29.10.2019 um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Der Vermögensplan sieht eine Steigerung von 2020 von 2,3 Mio auf 5,4 Mio in 2021 vor. Hängt das mit dem Erwerb der Stadt-und Landesbibliothek zusammen und von wem wird diese erworben?
2. Im Ergebnisplan steigen die Zuschüsse der Stadt Dortmund von 49 Mio (Ist 2018) auf 59,8 Mio (Plan 2024). Der Kämmerer hat in seiner Haushaltsrede bereits vor stagnierenden Steuereinnahmen gewarnt. Wie können die Kulturbetriebe vorhersehbare Kürzungen der Zuschüsse auffangen?

3. Aus welchem Grund steigen die Personalaufwendungen von 2018 (Ist 27,1 Mio) auf 2019 (Plan 30,1 Mio) um 11%?

4. Im Folienvortrag der Kulturbetriebe in der letzten Sitzung wurde explizit auf die Steigerung der Umsatzerlöse der VHS hingewiesen (Ist 2018 4,635 Mio und lt. Plan 2020 3,814 Mio.) Eine Steigerung ist hier nicht zu erkennen. Woran liegt das?

5. Der Personalaufwand wird sich im BGL von 2018 (Ist 1,1 Mio) auf Plan 2020 1,84 Mio um rund 70% erhöhen. Welche Gründe liegen hier vor?

6. In der Anlage der Kulturbetriebe - Zusammenstellung- werden unter 9.k) Sonstige betr. Aufwendungen im Plan 2020 nur 1,25 Mio ausgewiesen nach Ist 2018 von 4,06 Mio. Wie kommt es zu dieser mehr als 70%igen Reduktion?

7. Die Stellenübersicht 2020 weist einen Anstieg vom 30.06.2019 auf 2020 von 66,80 Stellen aus. Auffällig sind hier insbesondere das Dietrich-Keuning-Haus mit einer Steigerung um 43% (7,64 Stellen) und das BGL mit einer Steigerung um 75% (8,76 Stellen). Wie wird dies begründet?

8. Eine Fluktuationsrate im Personalbereich kann u.E. nicht zu einer Stellenausweitung führen, da die "verlassene" Stelle ja bereits im Stellenplan vorhanden ist. Warum kommt es dennoch zu einer Stellenausweitung?
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
Die Anfrage der CDU-Fraktion vom 23.10.19 zum o. g. Tagesordnungspunkt beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:
Ja, die Erhöhung im Vermögensplan hängt mit dem Erwerb des Gebäudes der Stadt- und Landesbibliothek zusammen. Zum möglichen Erwerb sind für das Wirtschaftsjahr 2021 entsprechende Mittel in der mittelfristigen Finanzplanung eingestellt. Der Verkäufer ist die DAL Deutsche Anlagen-Leasing GmbH & Co. KK. Das Gebäude soll in das Vermögen der Kulturbetriebe Dortmund eingebracht werden.

Zu Frage 2:
Änderungen im Wirtschaftsplan der Kulturbetriebe müssen laut deren Satzung vom Rat der Stadt beschlossen werden. Sollten Kürzungen notwendig sein, muss der Rat die Verwaltung mit der Erstellung von Kürzungsvorschlägen beauftragen und anschließend beschließen.

Es ist bereits heute anzumerken, dass eine Kürzung der finanziellen Mittel auch eine Kürzung im Programm- und Aufgabenbereich der Geschäftsbereiche der Kulturbetriebe bedeuten würde. Eine Einsparung ohne Aufgabenreduzierung ist nicht möglich.

Zu Frage 3:
Die Steigerung der Personalkostenaufwendungen zwischen Ist 2018 (27,1 M€) und dem Planansatz für das Wirtschaftsjahr 2019 (30,1 M€) in Höhe von 3 M€ erklärt sich folgendermaßen:
Für das Wirtschaftsjahr 2018 waren Personalaufwendungen in Höhe von 27,7 M€ geplant. Allerdings sind aufgrund von unbesetzten Stellen und Stellenanteilen lediglich 27,1 M€ (-0,6 M€) Personalaufwendungen angefallen.
Im Vergleich der Wirtschaftsplandaten 2018 mit 2019 ist somit ein Mehraufwand von 2,4 M€ feststellbar. In der Ratsvorlage zum Wirtschaftsplan 2019 (DS-Nr. 11941-18) werden diese Daten mit der Stellenplanentwicklung, den tariflich bedingten Erhöhungen und der Fluktuation erläutert.

Zu Frage 4:
Die Volkshochschule berücksichtigt in ihren Planungen lediglich Einnahmen, die als sehr realistisch eingeschätzt werden. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Wirtschaftsplanvorlage lagen die entsprechenden Bewilligungen für viele der Drittmittelprojekte noch nicht vor. Die Erfahrung zeigt, dass nicht immer mit allen Bewilligungen zu rechnen ist. Die Steigerung der Einnahmen geht jedoch immer einher mit einer Steigerung der Aufwände (Honorare und Sachkosten) für die Umsetzung der Maßnahmen. Der Nettoeffekt auf das Spartenergebnis VHS ist gering.

Zu Frage 5:
Im Wirtschaftsjahr 2018 waren im BGL von 16,29 Planstellen lediglich 12,67 Planstellen besetzt. Folglich wurden vom Planansatz 0,3 M€ nicht verbraucht.
Im Vergleich der Plandaten für das Wirtschaftsjahr 2018 (1,4 M€) mit dem Wirtschaftsjahr 2020 (1,8 M€) verbleibt eine Nettosteigerung von 0,4 M€. Diese wurde dadurch verursacht, dass im BGL „für die gesamtstädtisch vorgegebenen Themen sowie für sichereres Verwaltungshandeln: Digitalisierung, Personalbewirtschaftung und Monitoring des kreditorischen Workflows“ 3,5 Stellen 2019/2020 und 1 neue Stelle 2018/2019 für „die Veranstaltungssicherheit für alle Einrichtungen der Kulturbetriebe Dortmund“ neu eingerichtet wurden. Darüber hinaus wird die gesamtbetriebliche Einrichtung „Schauraum Comic und Cartoon“ mit 1 Stelle im BGL ausgewiesen.

Zu Frage 6:
Die Differenz in der Position 9.k) Sonstige betriebliche Aufwendungen zwischen dem Planansatz 2020 und dem Ist 2018 in Höhe von 2,8 M€ ergibt sich aus den im Ist 2018 ausgewiesenen Aufwendungen für die nicht planbaren außerperiodischen Aufwendungen. Dies sind zum Beispiel Nachzahlungen GEMA-Gebühren, Nachzahlungen Nebenkostenabrechnungen bei Gebäuden und das Nutzungsrecht Pink Floyd.

Zu Frage 7:
Die Stellenübersicht 2020 weist 451,24 Stellen aus. In der aktuellen Wirtschaftsplanvorlage wird die Entwicklung zwischen den Plänen 2019 und 2020 erläutert. Für das Wirtschaftsjahr 2019 weist die Stellenübersicht 2020 zum Stichtag 30.06.2019 aus, dass von den verfügbaren 423,04 Planstellen nur 384,44 Planstellen besetzt bzw. dass exakt zu diesem Stichtag 38,6 Planstellen nicht besetzt waren.
Für die Geschäftsbereiche DKH und BGL ergeben sich folgende Entwicklungen:
Im BGL sind für die gesamtstädtisch vorgegebenen Themen sowie für sichereres Verwaltungshandeln, Digitalisierung, Personalbewirtschaftung und Monitoring des kreditorischen Workflows 3,5 Planstellen im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2019/2020 neu eingerichtet worden. Im BGL waren 5,26 Planstellen zum Stichtag 30.06.2019 unbesetzt.
Im DKH wurden für Pfortendienste 2 Planstellen im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2019/2020 neu eingerichtet. Im DKH waren 5,64 Planstellen zum Stichtag 30.06.2019 unbesetzt.

Zu Frage 8:
Die Kulturbetriebe Dortmund weisen eine Fluktuationsrate von 3 % nur im Erfolgsplan aus und mindern somit pauschaliert den Planaufwand im Personalbereich. Der eigentliche Stellenplan bleibt unverändert. Der Stellenplan entwickelt sich vornehmlich aus Bedarfen, die in den Wirtschaftsplänen genannt werden.

Der Ausschuss für Kultur Sport und Freizeit nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis, weist aber darauf hin, dass die Antwort der Verwaltung lediglich eine Tischvorlage war.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) führt aus, dass er heute keine Empfehlung aussprechen könne und sieht die Vorlage eher in den Haushaltsberatungen.

Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) bittet darum, die Vorlage und auch die Vorlage zu TOP 4.2 zu schieben.

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass auch ihre Fraktion Beratungsbedarf habe und möchte erst in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 03.12.2019 über die Vorlage abstimmen lassen.

Herr Balzer (SPD-Fraktion) führt aus, dass die Kolleginnen und Kollegen, die in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen würden, bisher als Honorarkräfte bei der Stadt Dortmund beschäftigt gewesen seien. Er bittet die Verwaltung, nicht nur die Kosten, die zukünftig für diesen Personenkreis entstehen würden zur Sitzung des Ausschusses am 03.12.2019 nachzuliefern, sondern auch eine Gegenüberstellung zur Verfügung zu stellen, was diese Kräfte die Stadt Dortmund in der Vergangenheit gekostet hätten. Dies wird von der Verwaltung zugesagt.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) bittet die Mitglieder des Ausschusses, vor dem Hintergrund der anstehenden Haushaltsberatungen in der heutigen Sitzung über die Vorlage zu beschließen, zumal er der Betriebsausschuss sei.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit verschiebt einstimmig die Beratung über die Vorlage in seine nächste Sitzung am 03.12.2019.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung über die Vorlage im Rahmen der Haushaltsberatungen am 28.11.2019 (Fortsetzung 05.12.2019).

Der Rat der Stadt setzte die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab.


zu TOP 6.4
37. Neugestaltung des Hundebereichs im Tierschutzzentrum Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15580-19)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Umbau und die Ergänzung des Hundebereichs im städtischen Tierheim im Tierschutzzentrum Dortmund, Hallerey 39 in Dortmund – Dorstfeld mit einem Volumen von 806.000 Euro.


zu TOP 6.5
38. Zusammenführung des Vokalmusikzentrums NRW und des Musikfestivals Klangvokal
39. in einem „Institut für Vokalmusik“ ab 01.01.2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15796-19)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
1.) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Musikfestival Klangvokal und das Vokalmusikzentrum NRW (VMZ) in Fortführung des Ratsbeschlusses DS.-Nr.:12371-18 vom 13.12.2018 unter dem gemeinsamen Management des Musikfestival-Teams als „Institut für Vokalmusik“ zusammenzubinden und dieses Institut den Kulturbetrieben organisatorisch zuzuordnen und dem Geschäftsführenden Direktor der Kulturbetriebe direkt zu unterstellen. Dazu werden sämtliche Personalstellen des Musikfestivals Klangvokal in wertgleiche Planstellen im Eigenbetrieb Kulturbetriebe überführt und die Sachkostenansätze integriert. Die Umsetzung im Detail regelt eine Organisationsverfügung der Verwaltung.

2.) Der Rat beschließt weiter, dass der Direktor des Musikfestivals Klangvokal ab 01.01.2020 die Bezeichnung „Direktor des Instituts für Vokalmusik“ führt.

zu TOP 6.6
40. Neubau einer Dreifachsporthalle am Standort der Gesamtschule Gartenstadt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14923-19)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt auf Basis der aktuellen Gesamtbetrachtung der Sporthallensituation in Dortmund und einem festgestellten Kostenrahmen in Höhe von 4.079.915,00 € (inkl. Infrastruktur und Ausstattungskosten) den Neubau einer Dreifachsporthalle an der Gesamtschule Gartenstadt.

Die Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für den Neubau der Dreifachsporthalle an der GES Gartenstadt i. H. v. 3.716.915,00 € sowie Kosten für die Herstellung der notwendigen Infrastruktur i. H. v. 220.000 € und Ausstattung i. H. v. 143.000,00 €.
2. beschließt gem. § 85 Abs. 1 GO NRW die außerplanmäßige Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.616.915 €, davon 2.900.000,00 € zu Lasten des Jahres 2020 und 716.915,00 € zu Lasten des Jahres 2021.
Die Deckung erfolgt jeweils aus der Investitionsfinanzstelle 37L00217004004 - Neubau Technikzentrum FW 5 -, Finanzposition 780800.

3. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Planung und Ausführung des Neubaus einer Dreifachsporthalle auf dem Grundstück der Gesamtschule Gartenstadt
4. beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) mit der Durchführung einer freihändigen Vergabe nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 und 2 VOB/A mit der Firma Pellikaan Bauunternehmen Deutschland GmbH und ermächtigt die Verwaltung den Zuschlag auf das Angebot dieses Bieters zu erteilen, soweit dieses als wirtschaftlich bewertet wird.


7. Schule

zu TOP 7.1
41. Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Schulverwaltungsamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15056-19)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 4.517.062 Euro für das Schulverwaltungsamt im Haushaltsjahr 2019 und die Verwendung der unter dem Punkt finanzielle Auswirkungen dargestellten Mehrerträge und Minderaufwendungen zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen.


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
42. Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14911-19)
Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.11.2019 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus seiner Sitzung am 30.10.2019 vor:
Herr Grohmann bedankte sich für die Vorlage, in der die Diskussionen des Ausschusses der letzten eineinhalb Jahre, bezüglich der Finanzierung der Trägerpalette zusammengeführt seien. Zu dem Punkt 1 des Beschlusses merkte er jedoch an, dass für seine Fraktion zu den „Dortmunder Grundsätzen“ noch Beratungsbedarf bestehe, den Punkt 2 könne man mittragen.

Frau Hawighorst-Rüßler erklärte, dass sie die Vorlage im Zusammenhang mit der Anfrage der CDU-Fraktion bewerten möchte und bat um Vertagung der Vorlage in die nächste Sitzung am 27.11.2019. Sie sieht drei Schwierigkeiten in der Vorlage, 1. die Definition dessen, was die Anerkennung eines Trägers sein soll, 2. habe man bei Punkt 2 ein Problem damit, dass städtische Grundstücke an Investoren verkauft werden sollen. Es gebe parallel Beratungen, dass das Erbbaurecht zugelassen werden solle, was 2011 auch in der Vorlage enthalten war und 3. die Fragestellung wie man mit Alteinrichtungen umgehe, wie dort die Übernahme der Eigenanteile geregelt sei und dazu benötige man aktuelle Zahlen.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach erläuterte, dass es sich in dem ersten Absatz bei den Dortmunder Grundsätzen um die im Mai im AKJF beschlossenen Grundsätze handelt, die u.a. die Zugehörigkeit zu einem Spitzenverband voraussetzt. Die Vorlage sei nicht gedacht, das besprochene Trägerauswahlverfahren zu beantworten, dieses müsse noch in Abstimmung mit den Trägern entwickelt werden.

Frau Bornemann ergänzte, dass es für neue Einrichtungen eine 100%-Finanzierung an die Träger gehen solle, die die Anerkennung nach § 75 SGB VIII und die Zugehörigkeit zu einem Spitzenverband haben. Dies entspreche den im Mai beschlossenen Dortmunder Grundsätzen. Sie findet die Bedenken bezüglich des Verkaufs städtischer Grundstücke an Investoren verständlich, aber der Ausbau der Betreuungsplätze, der 2011 im Grundsatz vom Rat beschlossen wurde, sieht dieses Investorenmodell vor. Es gebe auch Ausbau in Eigenregie durch die Stadt Dortmund, dies sei ohne das Investorenmodell jedoch nicht ausreichend für die erreichten Ausbauquoten.

Frau Dr. Tautorat ist der Meinung, dass die Vorlage um einen Satz zur Zugehörigkeit zu einem Spitzenverband ergänzt werden sollte, mit dieser redaktionelle Änderung sei der 1. Teil des Beschlussvorschlages für sie in Ordnung, allerdings sei ihre Fraktion grundsätzlich gegen das Investorenmodell, deshalb würde sie sich wenn es zu einer Abstimmung komme enthalten.

Herr Bahr erklärte dass es Irritationen gab, ob bei dem letzten Absatz auf Seite 3 gemeint sei, dass Bewegungsräume der Einrichtungen, den Erweiterungsbauten zum Opfer fallen. Dazu antwortete Frau Bornemann, dass an dem Raumprogramm nichts geändert bzw. eingeschränkt werde.

Frau Schneckenburger erläuterte zum Hintergrund, dass es sich bei der Vorlage um eine Anpassung des Ratsbeschlusses von 2011, mit Blick auf die im Mai im AKJF beschlossenen „Dortmunder Grundsätze“ handelt.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie verschiebt die Beratung über
die Vorlage einstimmig in die nächste Sitzung am 27.11.2019.
Da das Votum des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie noch nicht vorliegt, verschiebt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Beratung über die Vorlage einstimmig in seine Sitzung am 28.11.2019.


Der Rat der Stadt setzte die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
43. Verkehrsmäßiger Ausbau der Erschließungsanlage des Wohnbaugebietes im Rahmen des HU 144 - Am Rahmer Wald; hier Aktualisierung des Investitionsvolumens zum teilweisen Endausbau der Niels-Bohr-Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14792-19)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte sowie bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Die Bezirksvertretung Huckarde beschließt -vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zu der Finanzierung aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“- die Anpassung/Erhöhung des im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 04532-11 beschlossenen Gesamtinvestitionsvolumens für den verkehrsmäßigen Ausbau der Erschließungsanlagen des Wohnbaugebietes im Rahmen des HU 144 – Am Rahmer Wald – von 800.000,00 Euro auf 1.050.000,00 Euro.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Finanzierung des verkehrsmäßigen Ausbaus der Erschließungsanlagen des Wohnbaugebietes im Rahmen des HU 144 – Am Rahmer Wald – in Höhe von 1.050.000,00 Euro aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Des Weiteren beschließt der Rat der Stadt Dortmund die unentgeltliche Übertragung der Erschließungsanlagen mit der neuen Gesamtfinanzierungssumme in das städtische Vermögen nach der Fertigstellung der Maßnahme.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:

Bis Haushaltsjahr 2018: 800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020: 150.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2021, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 1.500,00 Euro beim FB 66.


zu TOP 9.2
44. Satzung zur achten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15170-19)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur achten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.



zu TOP 9.3
45. Geschäftsanweisung zu § 32 KomHVO - vormals: Geschäftsanweisung zu § 31 GemHVO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15404-19)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Geschäftsanweisung zu § 32 KomHVO zur Kenntnis.


zu TOP 9.4
46. Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15267-19)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.11.2019 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 06.11.2019 vor:

hierzu liegt vor Überweisung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vom 29.11.2018:

Folgende Anträge hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Abstimmung an andere Gremien überwiesen:
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E10)

3. Grundstücksvergabe in Erbbaurecht
Innerstädtische Grundstücke und Grundstücke mit besonderer städtebaulicher Bedeutung werden zukünftig ausschließlich vorrangig im Erbbaurecht vergeben.
Herr Tölch (SPD-Fraktion) bittet, das Wort „ausschließlich“ durch „vorrangig“ zu ersetzen und schlägt vor, den Antrag als Prüfauftrag und zur fachlichen Diskussion in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu geben. Erst danach könne hierzu ein Beschluss gefasst werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zu und gibt ihn als Prüfauftrag und zur fachlichen Diskussion in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.

hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 15436-19 E1):

…die SPD-Fraktion im Ausschuss Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:
Beschlussvorschlag:
Für den Wohnungsbau sollen zukünftig alle Investoren die Möglichkeit erhalten zu wählen, ob sie das benötigte Grundstück kaufen oder in Erbpacht erwerben wollen.
Begründung:
Mit der Option zwischen Kauf und Erwerb des Grundstücks über Erbbaurecht erhalten Investoren die Möglichkeit, die für sie geeignete Variante zu wählen. Durch diese Wahlmöglichkeit soll ein Beitrag zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum geschaffen werden, da insbesondere Investoren, die über nur geringe finanzielle Mittel verfügen, die Möglichkeit erhalten, das benötigte Grundstück in Erbpacht zu erwerben, um so die Startinvestitionen zu verringern.
hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen)(Drucksache Nr.: 15436-19 E2):
…die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zur Vorlage:
1. Innerstädtische Grundstücke und Grundstücke mit besonderer städtebaulicher sowie strategischer Relevanz werden zukünftig vorrangig in Erbbaurecht vergeben. Im Verkaufsfall sichert sich die Stadt ein Rückkaufsrecht.

2. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, für das weitere strategische Vorgehen in Bezug auf unterschiedliche Grundstücksarten und Bewerbergruppen sowie die zukünftigen finanziellen Rahmenbedingungen entsprechende Regelungen (inklusive Stichtagsregelung) zu erarbeiten und dem Ausschuss im ersten Quartal 2020 vorzulegen.

3. Bestehende Erbbaurechte werden grundsätzlich nicht mehr veräußert, sondern nur noch verlängert. Ausnahmen von diesem Grundsatz bedürfen einer Zustimmung des Rates der Stadt Dortmund.

4. Bei städtischen Einfamilienhausgrundstücken können die Bewerber zwischen Kauf und Erbpachtvergabe wählen. Optional können in größeren Baugebieten Baufelder für Einfamilienhäuser eingeplant werden, die nur im Wege des Erbbaurechts erhältlich sind.
Die Ausweisung, ob es sich jeweils um Einfamilienhausgrundstücke für die Vergabe eines Erbbaurechtes oder zum Kauf handelt, erfolgt mit dem jeweiligen Vermarktungsbeschluss zu einem Baugebiet und wird den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

5. Dem städtischen Tochterunternehmen DOGEWO21 werden Kauf- oder Erbbaurechts-grundstücke angeboten. Im Falle eines Erwerbs ist eine Veräußerung, auch von Teilflächen, an Dritte ausgeschlossen oder nur mit Zustimmung des Rates möglich.


Begründung:
Durch die Vergabe von Erbbaurechten wird die Stadt Dortmund vor allem in die Lage versetzt, auch zukünftig aktiv und steuernd auf den Bodenmarkt und seine (städtebauliche) Entwicklung Einfluss zu nehmen. Neben dem Erhalt des kommunalen Grundvermögens und dem Aufbau einer dauerhaften Einnahme durch den Erbbauzins dient die verstärkte Ausweisung von Erbbaurechten auch als zentraler Baustein einer gemeinwohlorientierten Grundstücksvergabe. Das Erbbaurecht kann einen sinnvollen Beitrag zur Daseinsvorsorge und zur nachhaltigen Schaffung und Sicherung von bezahlbarem Wohnraum leisten. Bis vor einigen Jahren haben nur wenige Städte - im Gegensatz zu Kirchen und Stiftungen - das Instrument des Erbbaurechts aktiv genutzt. Im Rahmen des angespannten Wohnungsmarktes, der zunehmenden Bodenspekulationen und der Tatsache, dass Flächen nicht beliebig vermehrbar sind, erfolgt mittlerweile in vielen Städten ein Umdenken. Eine Steuerung durch die Kommunen und der Erhalt des Grundvermögens werden heute ausdrücklich als Beitrag zu einer nachhaltigen Bodenpolitik begrüßt.
In einer Expertise des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V. aus Mai 2018 wurde die Wirkung von Vergaben städtischer Grundstücke in Erbbaurecht in Hinblick auf die Sicherung und Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bestätigt. Voraussetzung ist, dass die Kommunen die Handlungsspielräume bei der Verzinsung sowie den Vertragskonstellationen nutzen und das Erbbaurecht im Vergleich mit einem Kaufgrundstück attraktiv gestalten. Neben dem Vorteil, mit den Bauherren Vereinbarungen zu gefördertem Wohnungsbau zu treffen, fallen die Grundstücke nach mehreren Jahrzehnten wieder zurück an die Stadt. Nachfolgende Generationen haben damit wieder die Möglichkeit, mit den Grundstücken auf zukünftige Herausforderungen zu reagieren. Das gilt für den Bau von Kitas oder anderen öffentlichen Einrichtungen genauso wie für die Einflussnahme auf den Wohnungsmarkt.

hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen)(Drucksache Nr.: 15436-19 E3):

…die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zur Vorlage:
1. Entsprechend des Beschlusses im Rahmen der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018:


“Der Verkauf städtischer Grundstücke zum Zweck der Wohnbebauung erfolgt grundsätzlich über ein Konzeptverfahren. Dafür werden neben dem Kaufpreis unter anderem Kriterien wie die Verbesserung des Angebots von Wohnraum im unteren Preissegment (Quote für sozial geförderten Wohnungsbau, preisgedämpfter Wohnungsbau), die Förderung alternativer Mobilität (Mobilitätsmanagement, z. B. mit Carsharing-Angeboten, E-Ladestationen, gesicherten Abstellflächen für Räder, Stellflächen für Lastenräder), Quartierskonzepte, Entwicklung des Mikroklimas sowie ökologisches Bauen aufgenommen und grundstücksscharf gewichtet.“

wird für die unter Punkt 3.2 der Vorlage aufgeführte Vergabe von Flächen an Bauträger, Investoren und bei Sonderfällen der Vermarktung ein Interessensbekundungsverfahren durchgeführt.
2. Die Verwaltung wird aufgefordert, einen Kriterienkatalog gemäß dem o.g. Beschluss zu entwickeln und dem Ausschuss vorzulegen.“

Begründung:
Die Vergabe nach Konzeptqualität ist ein wesentliches Instrument, um die Umsetzung sowohl wohnungspolitischer als auch umwelt- und / oder stadtentwicklungspolitischer Ziele bei der gesamtstädtischen Grundstücksvergabe zu garantieren und einen überzogenen Preiswettbewerb zu verhindern. Dieser Effekt soll nicht nur bei der Vergabe von lediglich 10 Prozent der Grundstücksflächen erfolgen, sondern generell erzielt werden. Eine Anwendung lediglich in den Verfahren für Baugemeinschaften entspricht nicht dem o.g. vom Rat gefassten Beschluss.

AUSW, 06.11.2019:

Der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit dieser Angelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfes auf seine nächste Sitzung am 04.12.2019.


Herr Düdder (SPD-Fraktion) bittet darum, die abschließende Bewertung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen abzuwarten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung und Beschlussfassung über die Vorlage in seine Sitzung am 06.02.2020.

Der Rat der Stadt setzte die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab.


zu TOP 9.5
47. Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15067-19)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den in Anlage 1 enthaltenen Text-Entwurf als Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung – AbfS).


zu TOP 9.6
48. Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15564-19)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2018 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Abschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der im Jahresabschluss 2018 ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 20.293.336,12 € der Ausgleichsrücklage zugeführt wird.


zu TOP 9.7
49. Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31.12.2018 des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15686-19)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Enthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2018 fest und entlastet das Kuratorium aus diesem geprüften Jahresabschluss.


zu TOP 9.8
50. Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31.12.2018 des Sonderhaushalts Grabpflegelegate
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15719-19)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2018 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Jahresabschluss. Gleichzeitig verringert sich durch den Ratsbeschluss der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag des Sonderhaushalts Grabpflegelegate durch den Jahresabschluss 2018.


zu TOP 9.9
51. Durchführung der Parkpflege im Revierpark Wischlingen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15567-19)

Auf Nachfrage von Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) ob die Vorlage bereits auf eine Trennung vom RVR hindeute erklärte StD Stüdemann, dass dies nicht antizipiert werde. Vielmehr sei man zu der Überzeugung gelangt, dass die Regelung der Grünpflege in einem Ratsbeschluss abgebildet werden solle.

Rm Berndsen (SPD) nahm an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte bei Enthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Parkpflege des Revierparks Wischlingen auf die Revierpark Wischlingen GmbH übertragen und dafür ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 300.000 € gezahlt wird.


zu TOP 9.10
52. Aktueller Sachstand zur Umsetzung der "Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates vom 13.12.2018 zum Haushaltsplan 2019"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15584-19)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.11.2019 vor:
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) teilt mit, dass ein Sachstand für die letzten drei Jahre mit den offenen Positionen hilfreich wäre, da die Maßnahmen unterschiedliche Bearbeitungszeiten in Anspruch nähmen.

Herr Mehlgarten (20/3) führt aus, dass dies möglich sei, die Stadtkämmerei diese Informationen jedoch von den Fachbereichen einholen müsse.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) bestätigt dass die Bearbeitungsstände sehr unterschiedlich seien und dies an der Handhabung durch die Verwaltung läge.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Vorschlag von Herrn Kowalewski einstimmig zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den in der Anlage aufgeführten Sachstand für die „Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates vom 13.12.2018 zum Haushaltsplan 2019“ zur Kenntnis.


Unter Berücksichtigung der vorgenannten Empfehlung nahm der Rat der Stadt Dortmund den in der Anlage aufgeführten Sachstand für die „Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates vom 13.12.2018 zum Haushaltsplan 2019“ zur Kenntnis.


zu TOP 9.11
53. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15578-19)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte sowie Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund
- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund für das Jahr 2020 und

- stellt den Wirtschaftsplan 2020 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen fest.


zu TOP 9.12
54. Teilhabe für alle ermöglichen; Verbesserung der Infrastruktur durch ein bedarfsdeckendes Netz an öffentlichen (Behinderten)Toiletten in Dortmund
Überweisung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 24.09.2019
(Drucksache Nr.: 15032-19)

Dem Rat der Stadt lag hierzu folgende Überweisung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus seiner Sitzung am 24.09.2019 vor:
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt folgender Antrag der Mitglieder des Vorstandes des BPN vor:

Das Behindertenpolitische Netzwerk fordert den Rat der Stadt Dortmund auf, die Anzahl der öffentlichen (Behinderten-)Toiletten im öffentlichen Raum in Dortmund auf zunächst 30 zu erhöhen. An der Auswahl neuer Standorte sollen die Bezirksvertretungen beteiligt werden, an der Entscheidung über den Ausstattungsstandard der Seniorenbeirat und das Behindertenpolitische Netzwerk.

Herr Volkert ruft die Vorgeschichte dieses Antrags, u.a. die Zusammenarbeit mit dem Seniorenbeirat bei einer Bestandsaufnahme der öffentlichen Toiletten in Dortmund und mehrere gemeinsamer Initiativen gegenüber dem Rat und den Gremien in Erinnerung. Gegenstand dieses Antrags sei jetzt, die Anzahl der öffentlichen Toiletten im öffentlichen Raum in einem ersten Schritt auf 30 zu erhöhen.

Mit einer Enthaltung beschließt das Behindertenpolitische Netzwerk:

Das Behindertenpolitische Netzwerk fordert den Rat der Stadt Dortmund auf, die Anzahl der öffentlichen (Behinderten-)Toiletten im öffentlichen Raum in Dortmund auf zunächst 30 zu erhöhen. An der Auswahl neuer Standorte sollen die Bezirksvertretungen beteiligt werden, an der Entscheidung über den Ausstattungsstandard der Seniorenbeirat und das Behindertenpolitische Netzwerk.

Frau Beckmann spricht das Thema der Pflegemöglichkeiten für jugendliche und erwachsene Menschen an, wenn diese sich längere Zeit bei öffentlichen Veranstaltungen / im öffentlichen Raum aufhalten. Hier sei es notwendig, Räume mit Pflegeliegen anzubieten und über vorhandene Möglichkeiten zu informieren. Im Austausch wird festgestellt, dass die gewünschten Möglichkeiten im Dortmunder U und im Gesundheitsamt vorhanden sind. Herr Herkelmann regt an, auf diese Möglichkeiten mit einer Presseerklärung vor Beginn des Weihnachtsmarkts hinzuweisen.


Rm Thieme (NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

StD Stüdemann kritisierte die Inhalte dieses Redebeitrages auf das Schärfste.

Dem schloss sich Rm Landgraf (Bündnis 90 / Die Grünen) an und erklärte, dass sie angesichts dieser Erklärung eine schriftliche und persönliche Entschuldigung gegenüber dem Behindertenpolitischen Netzwerk erwarte.

Für Rm Mader (CDU) seien die durch das Behindertenpolitische Netzwerk im Sinne der Menschen mit Behinderungen in den Diskussionsprozess eingebrachten Hinweise hilfreich, so dass man sich von den Ausführungen des Rm Thieme (NPD/Die Rechte) – auch in Hinblick auf die Mitwirkung von Kommunisten - distanziere.

Unter Hinweis auf die Deutsche Geschichte erklärte Rm Taranczewski (SPD), dass er die Äußerungen von Rm Thieme (NPD/Die Rechte) für entlarvend halte.

Rm Urbanek (AfD) wies die Unterstellung zurück, als Mitglied des Behindertenpolitischen Netzwerkes ein Marxist oder Kommunist zu sein. Der Überweisung des Behindertenpolitischen Netzwerkes könne man inhaltlich ebenfalls folgen.

Rm Reppin (CDU) signalisierte für seine Fraktion, dass man dem Vorschlag des Behindertenpolitischen Netzwerkes folgen könne. Dem schloss sich Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) unter Hinweis auf den in der Überweisung zum Ausdruck kommenden Handlngsbedarf an.

Wichtig sei nach Einschätzung von Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) ein Konzept zur Versorgung mit Toiletteneinrichtungen unter Berücksichtigung der Interessen von Menschen mit Behinderungen, in dem finanzielle und planerische Belange berücksichtigt würden. Eine Überweisung dieser Angelegenheit in den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün halte er für sinnvoll.

Auf Hinweis eines im Saal anwesenden Mitarbeiters des Sicherheitsdienstes rief Bm`in Jörder das Rm Brück (NPD/Die Rechte) zur Ordnung, da Rm Brück (NPD/Die Rechte) mit seinem Mobiltelefon fortgesetzt filme, obwohl er durch den Sicherheitsdienst aufgefordert worden sei, dies zu unterlassen.

Rm Pisula (CDU) regte als Vorsitzender des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün an, die Angelegenheit in diesen Ausschuss zur weiteren Beratung zu überweisen, zumal bei den Sitzungen des Ausschusses regelmäßig ein Vertreter des Behindertenpolitischen Netzwerkes anwesend sei.

StR Wilde erinnerte an den Konsens, in jedem Stadtbezirk eine behindertengerechte öffentliche Toilette anbieten zu wollen. Darüber hinaus sei beabsichtigt, das Format „nette Toilette“, das erfolgreich in Hörde getestet wurde, über das gesamte Stadtgebiet ausdehnen zu wollen. Neu sei nun der Wunsch, die Anzahl der behindertengerechten öffentlichen Toiletten in den Stadtbezirken zu erhöhen. Seitens der Verwaltung werde das Thema mit dem Behindertenpolitischen Netzwerk so vorbereitet, dass dem Ausschuss für Bauen, Verkehr ein Grün ein Vorschlag vorgelegt werden könne.

In einer persönlichen Erklärung brachte Rm Thieme (NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

In einer persönlichen Erklärung wies Rm Brück (NPD/Die Rechte) darauf hin, dass persönliche Erklärungen vor der Abstimmung zu erfolgen hätten.

Der Rat der Stadt überwies die Vorlage einstimmig zur Beratung an den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün.


zu TOP 9.13
55. Teilhabe für alle ermöglichen; Verbesserung der Infrastruktur durch ein bedarfsdeckendes Netz an öffentlichen (Behinderten)Toiletten in Dortmund
56. hier: Hiermit wird der Antrag gestellt, das die Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge einer Stadt gehört und nicht eine freiwillige Leistung darstellt.
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 04.07.2019
(Drucksache Nr.: 14483-19)

Dem Rat der Stadt lag die Überweisung aus dem Rat der Stadt an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 04.07.2019 vor:
„Dem Rat der Stadt Dortmund lagen folgende Unterlagen des Behindertenpolitischen Netzwerks (Drucksache Nr.: 14483-19) vor:

- die Überweisung eines Antrages aus der öffentlichen Sitzung am 11.06.2019:
„Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt, an den Rat der Stadt Dortmund den Antrag zu stellen, dass die Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge einer Stadt gehört und nicht eine freiwillige Leistung darstellt.“

- der dem Behindertenpolitischen Netzwerk vorgelegte Antrag (Drucksache Nr.: 14483-19):
„Siegfried Volkert
Friedrich-Wilhelm Herkelmann

20.05.2019

Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerks am 11.06.2019; TOP 4.2 Teilhabe für alle
ermöglichen; Verbesserung der Infrastruktur durch ein bedarfsdeckendes Netz an öffentlichen (Be-hinderten)Toiletten in Dortmund

hier: Hiermit wird der Antrag gestellt, das die Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge einer Stadt gehört und nicht eine freiwillige Leistung darstellt.

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zustimmung zu dem nachfolgenden Antrag.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Siegfried Volkert und Friedrich-Wilhelm Herkelmann

f.d.R. Christiane Vollmer

----------------------------------------------------------------------------------------------------------

Seniorenbeirat
ArbeitskreisToiletten
BPN
Seniorenbeirat
BPN

Sitzungsart
Öffentlich

Gremien: Beratungstermin: Zuständigkeit:
Seniorenbeirat Beschluss
BPN Beschluss

Tagesordnungspunkt:
Hiermit wird der Antrag gestellt, das die Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge einer Stadt gehört und nicht eine freiwillige Leistung darstellt.

Begründung:
Aufgrund von Recherchen des Arbeitskreises gibt eine richterliche Entscheidung dergestalt, Öffentliche Toilettenanlagen nicht zur Daseinsvorsorge für seine Bürger*innen zu zählen.
Dieser Ansicht hat sich das Rechtsamt auf Nachfrage angeschlossen. Aufgrund der Entwicklung im Rahmen des demografischen Wandels, aber auch vor dem Hintergrund der Tatsache, Dortmund als eine behindertenfreundlich und seniorengerechte Stadt zu präsentieren, halten wir diese Entscheidung für nicht zukunftsfähig und erwarten eine entsprechende Verpflichtung seitens der Verwaltung unserer Stadt.

Mit freundlichen Grüßen

Vorsitzenden des Seniorenbeirates
Vorsitzender den Behindertenpolitischen Netzwerkes“
Der Rat der Stadt hatte unter TOP 3.23 b) auch folgende Empfehlung des Seniorenbeirates aus seiner Sitzung am 13.06.2019 (Drucksache Nr.: 14200-19) erhalten:

„Dem Seniorenbeirat liegt folgender Antrag aus der AG Toiletten vor:
Sehr geehrte Damen und Herren,

der Arbeitskreis Toiletten hat nachfolgenden Antrag verfasst und bittet darum, diesen zu beschließen und an den Rat weiterzuleiten:

Antrag an den Rat der Stadt

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Seniorenbeirat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrages:

Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, dass die Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge einer Stadt gehört und keine freiwillige Leistung darstellt.

Begründung:
Aufgrund von Recherchen des Arbeitskreises Toiletten gibt es eine richterliche Entscheidung dergestalt, dass öffentliche Toilettenanlagen nicht zur Daseinsvorsorge für seine Bürger*innen zählen. Dieser Ansicht hat sich das Rechtsamt auf Nachfrage angeschlossen. Aufgrund der Entwicklung im Rahmen des demografischen Wandels, aber auch vor dem Hintergrund der Tatsache, Dortmund als eine behindertenfreundliche und seniorengerechte Stadt zu präsentieren, halten wir diese Entscheidung für nicht zukunftsfähig und erwarten eine entsprechende Verpflichtung seitens der Verwaltung unserer Stadt.
Der Seniorenbeirat stimmt dem Antrag einstimmig zu.“
Herr Herkelmann als Vorsitzender des Behindertenpolitischen Netzwerks erläuterte dem Rat der Stadt, warum der Seniorenbeirat und das Behindertenpolitische Netzwerk den Antrag gestellt hätten. Es sollte eine Beschlussfassung des Rates der Stadt erwirkt werden, die Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge einer Stadt zu zählen und nicht als freiwillige Leistung anzusehen.

Für den Seniorenbeirat als auch das Behindertenpolitische Netzwerk gehörte auch ein zahlenmäßig ausreichendes, qualitativ zufriedenstellendes und umfassend barrierefreies Angebot an öffentlichen Toiletten dazu, Dortmund zu einer lebens- und liebenswerten Stadt für alle Menschen zu machen.

In diesem Sinne hätten beide Beiräte in den zuständigen Fachausschüssen weitere Initiativen ergriffen und hofften, dass sich die Versorgungssituation mit öffentlichen (Behinderten-)Toiletten nachhaltig verbessert und damit Dortmund für seine Bewohner*innen und Besucher*innen an Attraktivität gewinnt.

Der Rat der Stadt überwies die Unterlagen gemäß § 5 Abs. 3 der Geschäftsordnung für Rat, Ausschüsse etc. an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.“
Außerdem lag dem Rat der Stadt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.11.2019 vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 19.09.2019 die Anträge des Behindertenpolitischen Netzwerkes und des Seniorenbeirates zur Kenntnis genommen und dem Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zugestimmt.

Der von Herrn Stüdemann zugesagte Sachstandsbericht soll in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 28.11.2019 gemeinsam mit der Vorlage DS-Nr. 15518-19 „Umsetzung des Konzepts ‚Nette Toilette‘ in den Dortmunder Stadtbezirken“ beraten werden.

Mit dieser Vorgehensweise erklärt sich der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einverstanden.

Der Rat der Stadt setzte die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
57. Organisationsveränderung im Dezernat 7 durch die Einrichtung eines Grünflächenamtes
58. -StA 63- zum 01.01.2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14512-19)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.11.2019 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus seiner Sitzung am 30.10.2019 vor:
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme des Personalrates vor:
in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 31.10.2019 wird der Fachausschuss Kenntnis von der Einrichtung eines Grünflächenamtes nehmen.

Der Personalrat begrüßt ausdrücklich die von der Verwaltung beabsichtigte organisatorische Maßnahme und wurde in den Prozess vollumfänglich eingebunden. Mit der Gründung des Grünflächenamtes erhoffen wir uns eine dauerhafte Verbesserung des Dortmunder Stadtbildes. In Zeiten des Klimawandels ist es zwingend geboten, alles Erforderliche zu veranlassen, um Grünflächen zu pflegen und erhalten. Bereits jetzt ist im Kreise unserer Beschäftigten, die gerade aus Liebe zu Pflanzen und Bäumen grünpflegerische Berufe ausgewählt haben, die für die Neugründung erforderliche Aufbruchsstimmung zu fühlen.

Sofern sich im Gründungsjahr 2020 herausstellen sollte, dass das zur Verfügung gestellte Personal für die Aufgabenerledigung nicht ausreichend ist, regt der Personalrat an, zeitnah die Personaldecke anzupassen.

Wir möchten Sie bitten, diese Stellungnahme den Mitgliedern des Ausschusses für Personal und Organisation zur Verfügung zu stellen.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme des Personalrates zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Einrichtung eines Grünflächenamtes zum 01.01.2020 und die Einrichtung und Besetzung von insgesamt fünf Planstellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2020/2021 zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Einrichtung eines Grünflächenamtes zum 01.01.2020 und die Einrichtung und Besetzung von insgesamt fünf Planstellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2020/2021 zur Kenntnis.

Der Rat nahm die Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie die Einrichtung eines Grünflächenamtes zum 01.01.2020 und die Einrichtung und Besetzung von insgesamt fünf Planstellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2020/2021 zur Kenntnis.


zu TOP 10.2
59. Kritische Infrastruktur (KRITIS)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15023-19)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:
a) Der Rat beschließt zur Umsetzung der KRITIS-Verordnung die Einrichtung von
zwei vzv. Projektstellen befristet für drei Jahre mit dem Wirtschaftsplan 2020/2021.

b) Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erweiterung des Stellenplans, der Besetzung der Stellen und beschließt, die Personalbedarfe durch externe Einstellungen zu decken.
zu TOP 10.3
60. Verkaufsoffene Sonntage 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15498-19)

Unter Hinweis auf die generelle Ablehnung von verkaufsoffenen Sonntagen begründete Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) das Abstimmungsverhalten der Gruppe.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke & Piraten sowie der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der geplanten Aufteilung der verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2020 zu.


zu TOP 10.4
61. „Welttag der Städte für das Leben – Städte gegen die Todesstrafe“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15347-19)

Dem Rat der Stadt lag hierzu nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 13.11.2019 (Drucksache Nr.: 15347-19-E1) vor:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt folgenden Änderungsantrag der Ratsgruppe NPD/ DieRechte:

Die Todesstrafe, die derzeit in den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland nicht vorgesehen ist, sollte unter gewissen Umständen durchaus als Strafe für besondere Grausamkeiten in Betracht kommen. Der Rat der Stadt Dortmund fordert deshalb die im Bundestag vertretenen Parteien auf, bei einer zukünftigen Reform des Grundgesetzes eine entsprechende Änderung herbeizuführen. Für Massen- und Kindermörder darf es beispielsweise keine zweite Chance in unserer Gesellschaft geben, zudem gilt es auch, den Angehörigen von Opfern Rechenschaft zu tragen und durch drakonische Strafen Nachahmer abzuschrecken. Es ist längst überfällig, in diesem Land über die Wiedereinführung der Todesstrafe zu debattieren!

Rm Brück (NPD/Die Rechte) brachte sein Unverständnis zum Ausdruck, dass sich die Verwaltung mit diesem Thema befasse und begründete den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe.

Für Rm Bohnhof (AfD) dürfe die Todesstrafe in Deutschland nie akzeptiert werden, da auch der Staat kein Recht habe, Leben zu nehmen. Insoweit stimme seine Fraktion zwar mit dem Grundtenor der Vorlage überein, jedoch sei nicht nachvollziehbar, inwieweit es sich hierbei um eine Angelegenheit der Stadt handele. Daher werde man sich bei der Abstimmung enthalten.

Nach Einschätzung von Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) sei die Todesstrafe menschenverachtend und zeige keine abschreckende Wirkung, so dass es wichtig sei, sich gegen die Todesstrafe auszusprechen. Daher werde seine Fraktion der Vorlage zustimmen. Er hätte sich jedoch im Vorfeld der Vorlage eine Rücksprache mit den Fraktionen gewünscht, um sich von Beginn an einbringen zu können.

Da der Staat auch bei Straftätern keine Unterscheidung zwischen wertem und unwertem Leben treffen dürfe, lehnte Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) den Antrag der Gruppe NPD/Die Rechte ebenso ab, wie - unter Hinweis auf die Unantastbarkeit der Würde des Menschen - Rm Noltemeyer für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen. Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) halte es aufgrund der Bedeutung dieses Themas für legitim, dass Dortmund der Einladung gefolgt sei, einem entsprechenden Bündnis zur weltweiten Ächtung der Todesstrafe beizutreten.

Rm Schilff (SPD) betonte die Abschaffung der Todesstrafe als eine der wesentlichen Errungenschaften des Grundgesetzes. Als Stadt mit internationalem Anspruch stünde es Dortmund gut zu Gesicht, dem Welttag der Städte für das Leben beizutreten.

Rm Thieme (NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

Rm Dr. Tautorat (Die Linke & Piraten) stellte einen Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte. In seiner Gegenrede erklärte Rm Münch (FBI), dass es - auch wenn der Antrag im Einklang mit der Ratsgeschäftsordnung stünde - nachteilig für die Debattenkultur sei, wenn eine von rechts initiierte Diskussion auf diese Weise beendet würde.


Der Rat stimmte mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte und Rm Münch (FBI) dem Geschäftsordnungsantrag von Rm Dr. Tautorat (Die Linke & Piraten) zu.


Der Rat der Stadt Dortmund lehnte mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 13.11.2019 (Drucksache Nr.: 15347-19-E1) ab.


Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Gruppe NPD/Die Rechte bei Enthaltung der AfD-Fraktion sowie von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, sich am „Welttag der Städte für das Leben – Städte gegen die Todesstrafe“ zu beteiligen und den 30. November zum städtischen „Tag für das Leben – Tag gegen die Todesstrafe“ bzw. „Cities for Life – Cities against the Death Penalty“ zu erklären.


zu TOP 10.5
62. Verkaufsoffener Sonntag am 01.12.2019 im Stadtbezirk Innenstadt-West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15544-19)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten, der AfD-Fraktion sowie der Gruppe NPD/Die Rechte, bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Innenstadt-West am 01.12.2019.


zu TOP 10.6
63. Durchführung eines zweijährigen Pilotprojekts „Ermittlungsdienst Abfall“ zur Verbesserung der Stadtsauberkeit in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15436-19)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.11.2019 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus ihrer Sitzung am 06.11.2019 vor:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord hat zum Doppelhaushalt 2020/21 nachfolgenden Antrag beschlossen:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt die personelle Ausstattung des „Ermittlungsdienstes Abfall“ mindestens dem der Stadt Hagen anzugleichen.

Begründung:

In Dortmund wohnen auf fast der doppelten Fläche mehr als drei Mal so viele Menschen. Um die gewünschte Wirkung zu erzielen, ist eine ausreichende Personalstärke von Nöten.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord lehnt mehrheitlich bei 2 Ja-Stimmen (Fraktion Die Linke & Piraten), 11 Gegenstimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Herr Urbanke/AfD, Herr Borchardt/Die Rechte) und 2 Enthaltungen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) nachfolgenden Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten ab:


„Bei Vermüllung auf privatem Gelände (Hinter- und Innenhöfe)wird bei Versagen der üblichen Maßnahmen , wenn angemessen, eine Lösung über einen sprachkompetenten Kontakt zu den Bewohnern versucht. Geeignete Personen hierzu können ggf. das Quartiersmanagement oder andere geeignete Netzwerke vermitteln. - Die auf den Seiten11 und 12 geschilderten Anforderungen an das Personal tragen dem beschriebenen Aufgabenbereich nicht Rechnung.

Begründung:

Zutreffend werden in der Vorlage „Desinteresse an der Umwelt, gleichgültiger Umgang mit den öffentlichen Räumen, abnehmendes Rechtsbewusstsein, kriminelle Energie, Unwissenheit“ als wesentliche Faktoren für die Vermüllung und Verschmutzung des Öffentlichen Raumes genannt. - Ein Grenzfall ist die nicht selten zu beobachtende misslingende Entsorgung auf privatem Gelände, wie sie sich in überquellenden Mülleimern und daneben abgestelltem Müll äußert. -
Neben anderen Faktoren ist in solchen Fällen auch immer mangelnde Sprachkompetenz als Grund in Erwägung zu ziehen. – Bewohner verstehen das System der Mülltrennung nicht, veranlassen Fehlbefüllungen, die von der EDG mit einer Verweigerung der Leerung und einem erläuternden Anschreiben an den Vermieter beantwortet werden. – Dieses Verfahren führt erkennbar nicht zu einer Entspannung der Situation.“


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig wie folgt zu beschließen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der EDG Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) das auf zwei Jahre angelegte Pilotprojekt „Ermittlungsdienst Abfall“ gemäß dem in der Anlage beigefügten Konzept, auf Grundlage einer noch abzuschließenden Kooperationsvereinbarung durchzuführen und dem Rat der Stadt nach Projektende über die erzielten Ergebnisse zu berichten.

2. Der Rat stellt die finanziellen Mittel für die Einrichtung von vier befristeten vollzeit­verrechneten Planstellen beim Ordnungsamt sowie die dazugehörigen Sachaufwen­dungen zur Umsetzung des Pilotprojektes zur Verfügung.

3. Sofern eine interne Besetzung der Planstellen nicht erfolgen kann, sind die Stellen durch extern zu gewinnende Mitarbeiter*innen zu besetzen.




Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation zur Kenntnis.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 06.11.2019 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation (APO) vom 31.10.2019:
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme des Personalrates vor:
in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 31.10.2019 wird der Fachausschuss hinsichtlich der Durchführung eines zweijährigen Pilotprojekts „Ermittlungsdienst Abfall“ zur Verbesserung der Stadtsauberkeit in Dortmund eine Empfehlung abgeben müssen.
Der Personalrat begrüßt die von der Verwaltung beabsichtigte Maßnahme und wurde vorab in einem Gespräch über die Absicht der beteiligten Fachbereiche in Kenntnis gesetzt.
Bevor der Personalrat im Rahmen des formellen Beteiligungsverfahrens nach dem Landespersonalvertretungsgesetzes NRW die Zustimmung zur beabsichtigten Maßnahme erteilen kann, sind noch eine Vielzahl von Detailfragen zu besprechen. Inwieweit dann evtl. Korrekturen am derzeitigen Konzept vorzunehmen sind, vermögen wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht einzuschätzen. Insbesondere sind Fragen des Datenschutzes, der räumlichen Unterbringung, der Umgang mit Bargeld aber auch der Ausgestaltung von Arbeitszeitmodellen zu klären.
Wir möchten Sie bitten, diese Stellungnahme den Mitgliedern des Ausschusses für Personal und Organisation zur Verfügung zu stellen.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme des Personalrates zur Kenntnis.
Die Fraktionen FDP/Bürgerliste und Bündnis 90/Die Grünen erklären, dass sie zu dieser Vorlage noch Beratungsbedarf haben.
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABÖAB)9 vom 05.11.2019:

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Personal und Organisation aus seiner Sitzung vom 31.10.2019 vor (Textsiehe o.a Empfehlung des APO)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt außerdem folgender Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:

die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Die Verwaltung beauftragt die EDG im Rahmen eines auf zwei Jahre befristeten Modellprojekts einen kostenfreien Sperrmülltag im Quartal pro Stadtbezirk einzuführen. Ein entsprechendes Konzept wird dem Rat im ersten Quartal 2020 zur Entscheidung vorgelegt. Dem Rat wird nach Projektende über die erzielten Ergebnisse berichtet.

2. Neben der verstärkten Kontrolle werden begleitende Aufklärungsmaßnahmen (z.B. Beschilderungen und andere Informationsmaterialien in verschiedenen Sprachen) an bekannten „Schmierstellen“ eingesetzt.

Begründung:
Grundsätzlich ist das Vorgehen gegen abfallrechtliche Ordnungswidrigkeiten zu begrüßen. Die Stadt Dortmund ist dabei schon auf vielen Gebieten aktiv. So ist neben dem Vollzugs- und Ermittlungsdienst auch der kommunale Ordnungsdienst sowie der Service- und Präsenzdienst damit befasst, Abfallablagerungen im öffentlichen Raum zu erfassen und der zuständigen Fachdienststelle zur weiteren Verfolgung zu melden. Auch bei der EDG sorgen Mülldetektive schon jetzt dafür, dass bekannte „Schmierstellen“ überwacht, unrechtmäßige Abfallentsorgungen fotografisch dokumentiert und beim Umweltamt zur Anzeige gebracht werden.


Neben den schon bestehenden Kontrollen und der jetzt vorgeschlagenen weiteren Aufdeckung und Ahndung abfallrechtlicher Ordnungswidrigkeiten sollten zusätzlich begleitende Maßnahmen ergriffen werden, um eine sachgerechte und rechtmäßige Abfallentsorgung grundsätzlich zu erleichtern/ zu vereinfachen und damit zur Müllvermeidung beizutragen.


Die Fraktion B’90/Die Grünen zieht den Antrag nach ausführlicher Diskussion des Ausschusses zurück.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung die Anregung unter Punkt 2 des Antrags der Fraktion B‘90/Die Grünen bezüglich der Vorlage der Verwaltung unter Seite 5 Ziel Nr. 5 zu berücksichtigen.

Frau Joest (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt folgenden Ergänzungsantrag zum TOP zu Protokoll:

Die Fraktion FDP/Bürgerliste stimmt unter folgenden Bedingungen zu:
Nach 2 Jahren findet eine Evaluation zu folgenden Punkten statt:
1. die tatsächliche Reduzierung der Müllmenge
2. die subjektive Wahrnehmung der Sauberkeit in der Stadt
3. das Kosten-/Nutzenverhältnis Personalkosten zu Müllabfahrtskosten

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung, dass die Anregungen aus dem Zusatzantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste, insbesondere bezüglich des Kosten-/Nutzenvergleiches, bei der Evaluation berücksichtigt werden.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Überweisung aus dem Ausschuss für Personal und Organisation zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion LINKE & PIRATEN, bei Enthaltung der Fraktionen FDP/Bürgerliste und B‘90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der EDG Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) das auf zwei Jahre angelegte Pilotprojekt „Ermittlungsdienst Abfall“ gemäß dem in der Anlage beigefügten Konzept, auf Grundlage einer noch abzuschließenden Kooperationsvereinbarung durchzuführen und dem Rat der Stadt nach Projektende über die erzielten Ergebnisse zu berichten.

2. Der Rat stellt die finanziellen Mittel für die Einrichtung von vier befristeten vollzeit­verrechneten Planstellen beim Ordnungsamt sowie die dazugehörigen Sachaufwen­dungen zur Umsetzung des Pilotprojektes zur Verfügung.

3. Sofern eine interne Besetzung der Planstellen nicht erfolgen kann, sind die Stellen durch extern zu gewinnende Mitarbeiter*innen zu besetzen.

AUSW, 06.11.2019:

Frau Rm Reigl führt an, dass ihre Fraktion dieses Vorhaben ablehnen werde, weil man nicht glaube,
dass es wirklich zielführend sei. Im Zuge der Haushaltsberatungen werde man einen Antrag hierzu stellen, den man für sinnvoller und zielführender halte.

Herr Rm Happe kündigt an, dass er sich heute zur Vorlage enthalten werde, da seine Fraktion hierzu noch Beratungsbedarf habe.


In Kenntnis der Empfehlungen des Ausschusses für Personal und Organisation (APO) vom 31.10.2019 sowie des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABÖAB) vom 05.11.2019 empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten) sowie Enthaltungen (Fraktion B‘90/die Grünen und Faktion FDP/Bürgerliste) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

1. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der EDG Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) das auf zwei Jahre angelegte Pilotprojekt „Ermittlungsdienst Abfall“ gemäß dem in der Anlage beigefügten Konzept, auf Grundlage einer noch abzuschließenden Kooperationsvereinbarung durchzuführen und dem Rat der Stadt nach Projektende über die erzielten Ergebnisse zu berichten.

2. Der Rat stellt die finanziellen Mittel für die Einrichtung von vier befristeten vollzeit­verrechneten Planstellen beim Ordnungsamt sowie die dazugehörigen Sachaufwen­dungen zur Umsetzung des Pilotprojektes zur Verfügung.
3. Sofern eine interne Besetzung der Planstellen nicht erfolgen kann, sind die Stellen durch extern zu gewinnende Mitarbeiter*innen zu besetzen.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) hält die Maßnahme für ein gutes Projekt. Für ihn sei allerdings die Messbarkeit des Erfolges nicht ersichtlich.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LI(NKE & PIRATEN) weist darauf hin, dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen der Vorlage zugestimmt habe.

Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass die Vorlage hinsichtlich des Antrages der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord auch geschoben werden könne.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass eine Entscheidung über die Vorlage seiner Auffassung heute getroffen werden könnte.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE & PRATEN und Enthaltung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und FDP/Bürgerliste an.

Der Antrag der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zum Doppelhaushalt wird in die Haushaltsberatungen am 28.11.2019 verschoben.


Sowohl Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) als auch Rm Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) erklärten in dieser Angelegenheit Beratungsbedarf ihrer Fraktionen und baten darum, die Angelegenheit in die Haushaltsberatungen des Rates zu schieben.

Der Rat der Stadt überwies die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 07.11.2019 inkl. der darin enthaltenen Anträge aufgrund Beratungsbedarfs zur erneuten Beratung in die Haushaltsberatungen des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.
zu TOP 10.7
64. Benennung eines Beisitzers der Einigungsstelle seitens der Verwaltung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14966-19)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion sowie der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund bestellt als Beisitzer der Einigungsstelle nach dem LPVG NW den folgenden Beigeordneten:

- Herrn Norbert Dahmen


zu TOP 10.8
65. Sachstandsbericht - Masterplan "Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15160-19)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den 1. Sachstandsbericht des Masterplans „Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0“ zur Kenntnis. Dieser beinhaltet:
· das bisherige Vorgehen zur Erarbeitung des Masterplans und die zugrundeliegende Digitalisierungsstrategie

· das bisherige Vorgehen zum weiteren Ausbau der elektronischen Aktenführung
(E-Akte) sowie zur Bereitstellung eines gesamtstädtischen Dokumentenmanagementsystems (DMS)



zu TOP 10.9
66. Aufbau eines flächendeckenden Systems zur Notrufannahme, Notrufabarbeitung und Versorgung der Bevölkerung mit Informationen und ggf. Versorgungsgütern bei großflächigen Stromausfällen auf dem Dortmunder Stadtgebiet und Umgebung (Leuchtturmbetrieb)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14836-19)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Enthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt den modularen Aufbau eines flächendeckenden Leuchtturmbetriebes in Feuerwachen, Gerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehr und ausgewählten Rettungswachen mit den dazu nötigen Umbauten und Anschaffungen von Notstromgeneratoren inkl. Zubehör und Beschilderung zu einer Gesamtsumme von 930.000,00 €, sowie die Aufnahme der daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen in den Prozess der Haushaltsplanaufstellung 2020/2021ff.


zu TOP 10.10
67. Umstellung Notrufabfragetechnik auf Voice over IP (VOIP)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14962-19)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt die Umstellung der Notrufabfragetechnik auf Voice over IP (VOIP) mit den dazu nötigen Anschaffungen zu einer Gesamtsumme von 1.995.630 €, sowie die Aufnahme der daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen in den Prozess der Haushaltsplanaufstellung 2020/2021ff.“
zu TOP 10.11
68. Kampfmittelverdachtspunkte im Klinikviertel hier: Überplanmäßige Mehraufwendungen gem. § 83 Abs. 1 GO NRW für die Kampfmittelbeseitigung durch das Ordnungsamt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15874-19)

Dem Rat der Stadt lag hierzu nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag von der Gruppe NPD/Die Rechte vom 13.11.2019 (Drucksache Nr.: 15874-19-E1) vor:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt folgende Resolution:

Selbst fast 75 Jahre nach Ende des 2. Weltkrieges wird der Alltag der Dortmunder immer wieder durch die Spätfolgen des angloamerikanischen Bombenterrors bestimmt. Es ist für nachfolgende Generationen unvorstellbar, das ganze Ausmaß dieser Flächenbombardements, die sich zu einer Phase, in welcher der Krieg längst entschieden war, fast ausschließlich gegen die Zivilbevölkerung richteten. Wir stellen uns deshalb unserer historischen Verantwortung, treten dafür ein, das Andenken in Ehren zu halten (gerade an Tagen wie dem 12. März, dem Tag, an dem über 90 Prozent der Innenstadt zerstört worden, aber auch darüber hinaus) und zukünftig für Frieden in ganz Europa einzutreten. Für die Versöhnung ist es jedoch notwendig, offen und ohne ideologische Scheuklappen über das Vergangene sprechen zu können!


Rm Brück (NPD/Die Rechte) begründete die Resolution der Gruppe.

Rm Stieglitz (Bündnis 90/Die Grünen) bedauerte die durch die Resolution verbundene Instrumentalisierung der von Deutschland ausgelösten Kriegsgeschehen, wobei Rm Münch (FBI) betonte, dass die Ursache des seinerzeitigen Flächenbombardements in der Nazi-Kriegspolitik zu sehen sei.

Rm Bohnhof stellte den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte.

Rm Thieme (NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

Der Rat der Stadt stimmte dem vorgenannten Geschäftsordnungsantrag von Rm Bohnhof (AfD) mehrheitlich gegen die Gruppe NPD/Die Rechte zu.

Der Rat der Stadt Dortmund lehnte mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 13.11.2019 (Drucksache Nr.: 15874-19-E1) ab.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen genannte Be­reitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2019 gem. § 83 GO in dem Teilergebnisplan von StA 32 in Höhe von 1 Mio. €.


zu TOP 10.12
69. Haushaltsreden
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14702-19-E1)

Dem Rat der Stadt lag folgender zur Ratssitzung am 04.07.2019 gestellter Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 02.07.2019 (Drucksache Nr.: 14702-19-E1) vor:


„… wir bitten den nachstehenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen.

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Haushaltsreden der Fraktionen des Rates für den Doppelhaushalt 2020/2021 aufzuzeichnen und den Fraktionen zur eigenen Verwendung zur Verfügung zu stellen. Eine Fraktion, die keine Aufzeichnung wünscht, kann der Aufzeichnung der eigenen Rede im Vorfeld widersprechen.

Begründung
:

Der Doppelhaushalt 2020/2021 wird die Geschicke der Stadt Dortmund maßgeblich beeinflussen und so manche Weichen für die Zukunft der Stadt stellen. In einer Zeit, in der die Wahlkämpfe immer stärker einen unpolitischen Charakter annehmen und Inhalte vermieden werden, ist es wichtig, Informationsangebote zu machen, die über den bisherigen Rahmen hinausgehen. Die jüngeren Teile der Bevölkerung informieren sich derzeit in hoch politischen Bewegungen neu und sind auf der Suche nach Orientierung.

Insbesondere jüngere Menschen nutzen aber häufig nicht die traditionellen Medien, sondern in großem Umfang soziale Netzwerke und Internetangebote, um sich zu informieren, so dass auch die Ratspolitik neue Wege gehen sollte, um das Informationsbedürfnis zu befriedigen. Die Haushaltsdebatte als Königsdisziplin der parlamentarischen Auseinandersetzung vor Ort eignet sich wie keine zweite Debatte für eine Veröffentlichung, um die Inhalte der lokalen Politik einem breiterem Publikum zugänglich zu machen.“

Ferner lag dem Rat der Stadt nachfolgendes Schreiben der Verwaltung vom 08.11.2019 (Drucksache Nr.: 14702-19) vor:


Sehr geehrte Damen und Herren,

zu den rechtlichen Rahmenbedingungen einer stadtseitig veranlassten Aufzeichnung der Haushaltsreden, einer eventuellen Verbreitung der Reden über die städtische Internetseite sowie einer Weitergabe der Reden an die Fraktionen und weitere Akteure innerhalb des Rates zu deren eigener Verwendung bleibt im Einzelnen folgendes festzuhalten:


I. Allgemeine rechtliche Rahmenbedingungen

Rechtsgrundlage für die Zulassung einer Aufzeichnung ist § 28 Abs. 2 GeschO Rat. Dieser lautet wie folgt:

"Im Übrigen steht es im Ermessen der/des Vorsitzenden, Bild-, Film- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal zuzulassen."

Demnach muss der Oberbürgermeister hinsichtlich der Frage, ob er eine Aufzeichnung der Haushaltsreden zulässt, eine Entscheidung nach pflichtgemäßen Ermessen treffen. Hierbei hat er alle betroffenen Interessen gegeneinander abzuwägen und diese zu einem möglichst angemessenen Ausgleich zu bringen.

Für die Interessenabwägung maßgeblich sind das Informationsinteresse der Öffentlichkeit sowie das Darstellungsinteresse der Stadt und der beteiligten politischen Akteure einerseits sowie die Persönlichkeitsrechte derjenigen Personen, die von der Aufzeichnung der Reden sowie deren Weiterverbreitung im Internet und Weitergabe an die Fraktionen etc. andererseits betroffen sind.

Um hier zu einem angemessenen Interessenausgleich zu gelangen, sind die folgenden Bedingungen einzuhalten: ·

1) Die Personen, die die Haushaltsreden halten, müssen um ihre Einwilligung zur der beabsichtigten Verfahrensweise gebeten werden.

Bei der Aufzeichnung und Weiterverbreitung bzw. Weitergabe der Reden durch die Stadt handelt es sich um die Verarbeitung personenbezogener Daten, die nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zu erfolgen hat. Da eine anderweitige Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung nicht einschlägig ist, ist hier gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe a) DS-GVO eine Einwilligung der betroffenen Personen erforderlich.

Die Einwilligung muss sich auf eine Datenverarbeitung für einen oder mehrere bestimmte Zwecke beziehen (§ 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe a) DS-GVO). Daher muss den Betroffenen vorab dargelegt werden, zu welchem Zweck die Datenverarbeitung genau erfolgen soll (hier: Aufzeichnung, Verbreitung auf der städtischen Internetseite an eine weltweite Medienöffentlichkeit, Weitergabe an Fraktionen etc. zur freien Weiterverwendung, ggf. auch in elektronischen Medien).

Die Einwilligung muss im Übrigen den Anforderungen des Art. 7 DS-GVO entsprechen, d.h. insbesondere müssen die Betroffenen über die Widerruflichkeit der Einwilligung informiert werden; die Einwilligung muss zudem in nachweisbarer Form festgehalten werden. Es empfiehlt sich deshalb, die Redner vorab ein entsprechendes Einwilligungsformular unterzeichnen zu lassen, aus dem sich

• die beabsichtigte Verfahrensweise der Aufzeichnung und deren Weiterverwendung
• der Umfang der möglichen Weiterverwendung
• das Widerrufsrecht des Betroffenen bezüglich seiner erteilten Einwilligung

im Einzelnen ergeben.

2) Die vorgenannten Rahmenbedingungen gelten auch für weitere Personen, die neben den Rednern in den Einzugsbereich der Aufnahme geraten könnten, z.B. Mitarbeiter/innen der Verwaltung oder Zwischenrufer/innen aus den Reihen der Ratsmitglieder. Auch von diesen Personen ist vorab eine entsprechende Einwilligung einzuholen, wenn sie auf der Aufzeichnung, die weiterverbreitet wird, erkennbar bleiben und nicht etwa herausgeschnitten werden sollen.

Entsprechende· Einwilligungen vorausgesetzt, könnte der Oberbürgermeister als Sitzungsleiter die Aufzeichnung der Haushaltsreden gemäߧ 28 Abs. 2 GeschO Rat zulassen und später auch die Weiterverbreitung über die städtische Internetseite bzw. die Weitergabe an die Fraktionen etc. veranlassen.

Hinsichtlich der Verfahrensgestaltung sowie die Gestaltung des Einwilligungsformulars empfiehlt sich vor der Umsetzung des Vorhabens eine Abstimmung mit der Behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Dortmund.

II. Möglichkeit einer Begrenzung der Aufzeichnung und Weiterverbreitung/Weitergabe auf die Fraktionen

Eine rechtlich zulässige Möglichkeit, die Aufzeichnung und Weiterverbreitung/Weitergabe der Haushaltsreden auf die Fraktionen zu beschränken und andere Akteure innerhalb des Rates (Gruppe, Einzelratsmitglieder) hiervon auszunehmen, besteht nicht.

Wenn die Stadt Dortmund eine derartige Aufzeichnung von Reden und entsprechende Weiterverwendungsmöglichkeiten durch die politischen Akteure innerhalb des Rates aufgrund einer Ermessensentscheidung einräumt, muss sie hierbei den allgemeinen Gleichheitssatz beachten. Demnach müsste es für eine Beschränkung des Angebotes auf die Fraktionen einen sachlichen Grund geben. Dieser ist hier allerdings nicht erkennbar.

Zwar differenziert das Gesetz in § 56 Abs. 1 GO NRW zwischen Fraktionen und Gruppen und weist diesen innerhalb der GO NRW zum Teil unterschiedliche Befugnisse zu. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat jedoch in seinem Beschluss vom 25.02.2016 - 15 B 1521/15 - folgendes ausgeführt:

"Der Gesetzgeber erkennt damit an, dass auch Gruppierungen ohne Fraktionsstatus und die damit zusammenhängenden weitergehenden Teilhaberechte und Wahrnehmungskompetenzen zu einer effektiven Ratsarbeit beitragen können, ( . .)."

Demnach nähern sich aus der Sicht der Rechtsprechung Fraktionen und Gruppen in ihrer Bedeutung für die Ratsarbeit zunehmend an, so dass bei der Einräumung freiwilliger Vergünstigungen seitens der Kommune - wie hier die Möglichkeit, eine von der Gemeinde veranlasste Aufzeichnung von Redebeiträgen zu nutzen - eine Bevorzugung von Fraktionen gegenüber Gruppen auf Dauer nicht mehr zu rechtfertigen ist.

Es kommt hinzu, dass sowohl Fraktionen als auch Gruppen und einzelne Ratsmitglieder grundsätzlich ein gleichwertiges Interesse daran haben dürften, ihre verschiedenen inhaltlichen Positionen innerhalb der Debatte um den städtischen Haushalt öffentlich dargestellt zu sehen. Es wäre daher nicht plausibel, nur Fraktionen dieses Recht in vollem Umfang zuzugestehen und anderen Akteuren im Rat diese Darstellungsmöglichkeit vorzuenthalten.


Darüber hinaus lag dem Rat der Stadt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 13.11.2019 (Drucksache Nr.: 14702-19-E4) vor:

Der Antrag wird dahingehend geändert, daß: hinter den Worten „Fraktionen“ jeweils zusätzlich die Begriffe „Gruppen“ und „Einzelmandatsträger“ eingefügt werden.

Begründung:


Die GO-NRW sieht neben den Fraktionen auch Ratsgruppen und Einzelmandatsträger als Teil der jeweiligen Kommunalvertretung an. Die wesentlichen Unterschiede zwischen Fraktionen, Gruppen und Einzelmandatsträgern (wie z.B. Ausstattung und Antragsrecht) sind gesetzlich geregelt. Eine darüber hinausgehende Ungleichbehandlung ist ausgeschlossen und rechtlich nicht zulässig.

Rm Garbe (AfD) erklärte, dass seine Fraktion den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten ablehne. Wünschenswert sei vielmehr eine zeitgemäße Berichterstattung, bei der alle Sitzungen des Rates aufgezeichnet, live gestreamt und abgerufen werden sollten. Rm Bohnhof (AfD) ergänzte, dass es das Ziel sein müsse, ein möglichst realistisches Bild einer Ratssitzung zu zeigen und nicht nur einzelne Ausschnitte, wie bei einer Haushaltsrede.

Rm Brück (NPD/Die Rechte) begründete den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe und verwies in diesem Zusammenhang auf die Gleichbehandlung bei den Aufzeichnungen der Haushaltsreden, die nach seiner Auffassung eine Zustimmung zum Antrag der Gruppe erforderlich mache.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) begründete den Antrag seiner Fraktion und verwies auf die im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zufriedenstellend erfolgten Testaufnahmen.

Rm Monegel (CDU) begründete die ablehnende Haltung gegenüber dem Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten. Dennoch werde man bei entsprechendem Mehrheitsbeschluss des Rates auch eine Aufnahme der Haushaltsrede der CDU-Fraktion zulassen. Den mit den Aufnahmen verbundenen politischen Nutzen halte er jedoch für gering.

Rm Schilff (SPD) begründete die Zustimmung seiner Fraktion mit dem Hinweis, dass es sich bei den avisierten Videoaufnahmen zunächst um einen Versuch handele. Wie in Zukunft mit diesem Thema umgegangen werde, bliebe abzuwarten. Im Ältestenrat sei angeregt worden, die technische Ausstattung und die Aufzeichnungsmöglichkeiten im Ratssaal im Zuge der Rathaussanierung zu optimieren.

Bm´in Jörder (SPD) wies unter Hinweis auf das vorgenannten Schreiben der Verwaltung vom 08.11.2019 darauf hin, dass das, was mit dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke und Piraten vom 02.07.2019 (Drucksache Nr.: 14702-19-E1) zu beschließen sei, nicht nur für Fraktionen sondern auch für die Gruppe und das Einzelratsmitglied gelte, so das gleiches Recht für alle geschaffen werde.

Auf den von Rm Karacakurtoglu (Die Linke & Piraten) eingebrachten Geschäftsordnungsantrag auf Nichtbefassung des von der Gruppe NPD/Die Rechte gestellten Zusatz-/Ergänzungsantrages, erklärte Bm´in Jörder, dass eine Befassung des vorliegenden Antrages bereits erfolgt sei.

Rm Brück (NPD/Die Rechte) erklärte, dass entgegen der von Bm´in Jörder (SPD) vorgesehenen Abstimmungsreihenfolge zunächst über den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten und anschließend ergänzend über den Antrag der Gruppe abzustimmen sei. Bm´in Jörder erklärte, dass sie als Sitzungsleiterin in der angekündigten Reihenfolge über die Anträge abstimmen lasse.


Daraufhin lehnte der Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 13.11.2019 (Drucksache Nr.: 14702-19-E4) ab.

Der Rat der Stadt stimmte unter Berücksichtigung der Anmerkungen von Bm´in Jörder dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 02.07.2019 (Drucksache Nr.: 14702-19-E1) unter Berücksichtigung des Schreibens der Verwaltung vom 08.11 2019 mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion sowie von Rm Münch (FBI) zu:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Haushaltsreden der Fraktionen des Rates für den Doppelhaushalt 2020/2021 aufzuzeichnen und den Fraktionen zur eigenen Verwendung zur Verfügung zu stellen. Eine Fraktion, die keine Aufzeichnung wünscht, kann der Aufzeichnung der eigenen Rede im Vorfeld widersprechen.



zu TOP 10.13
70. Werbung mit sexistischen Inhalt im öffentlichen Raum
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 15947-19)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 29.10.2019 (Drucksache Nr.: 15947-19) vor:
„die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet darum, den nachstehenden Antrag zur Beratung
und Beschlussfassung zu stellen:

Beschluss:
Die Stadt Dortmund verbietet auf öffentlichen Werbeflächen künftig Werbung mit sexistischem Inhalt. Vertragliche Regelungen, die Werbeflächen im öffentlichen Raum an Dritte zur Weitervermarktung vergeben, sind bei Vertragsverlängerung oder Neuabschluss in entsprechender Weise zu überarbeiten.

Werbung wird dann als sexistisch angesehen, wenn sie die sexuelle Attraktivität als Werbemittel ohne Sachzusammenhang verwendet, einseitige klischeehafte Rollenbilder dargestellt werden oder Menschen geschlechtsbezogen gedemütigt oder lächerlich gemacht werden. In Zweifelsfällen entscheidet die Gleichstellungsstelle der Stadt Dortmund. Bereits plakatierte sexistische Werbung ist schnellst möglich zu entfernen.

Begründung:
Derzeit besteht keine Handhabe Werbung, die gegen die guten Sitten oder die Menschenwürde verstoßen, abzuhängen. Dies sollte sich ändern. Sexistische Werbung fällt der Bevölkerung auf und stört. Manche Firmen nutzen dieses Mittel bewußt, um öffentliche Empörung zu erzeugen und über diese Empörung einen Werbeeffekt zu erzielen. Die Frauenrechtsorganisation „Terre des Femmes“ macht mit ihrem Negativpreis „Zorniger Kaktus“ auf Sexismus in der Werbung aufmerksam. 2018 erhielt den ersten Negativpreis ein fränkisches Unternehmen für Rohr- und Kanalreinigung, das auf seinem Firmenwagen mit einer Frau wirbt, die in einem Rohr sitzt. Den zweiten Negativpreis erhielt das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen in Thüringen. Das Amt warb mit der Aufschrift „Prachtregion“ auf dem Hintern von Volleyball- Spielerinnen für mehr Tourismus. Den dritten Negativpreis erhielt die Supermarktkette Edeka mit dem Clip „Danke Mama, dass du nicht Papa bist“. Weitere klassische Beispiele: BILD-Zeitungskampagne unter dem Slogan "Mittags krieg ich Hunger. Auf Sex." Daneben war eine nackte Frau abgebildet. Sozial Media Kampagne von Lidl: Ein Bagel, ein Donut, dazu die Zeile „Loch ist Loch“. Aktuell erregt eine Kampagne von Netto öffentliches Ärgernis. Eine nackte Frau in einer Gemüseabteilung wirbt mit dem Slogan: „Nackte Tatsache. Wir haben unverpacktes Obst und Gemüse“. Eine solche Werbestrategie sollte in Dortmund nicht durch Duldung unterstützt werden.“


Dem Rat der Stadt lag nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 13.11.2019 (Drucksache Nr.: 15947-19-E1) vor:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt folgenden Änderungsantrag:
Dem Genderwahnsinn, der auch in dem Antrag der Linkspartei-/Piratenfraktion zum Ausdruck kommt, muss eine klare Absage erteilt werden. Unter dem Deckmantel, Sexismus bekämpfen zu wollen, erfolgt schrittweise eine Abwicklung der Geschlechterrollen von Mann und Frau. Selbstverständlich muss es in Dortmund möglich sein, mit reizvollen Frauenbildern eine männliche Kundschaft zu werben, genauso, wie mit attraktiven Männern Produkte, die bei Frauen beliebt sind, beworben werden dürfen. Das gehört in einem freien Land dazu - 30 Jahre nach dem Mauerfall gilt es jedoch offenbar erneut, diese Freiheit gegen die Erben der SED zu verteidigen!


Rm Urbanek (AfD) begründete die ablehnende Haltung seiner Fraktion zum Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten mit der Schwierigkeit bestimmen zu können, was sexistisch sei. Vielmehr solle der Verbraucher entscheiden, ob er ein Produkt kaufen wolle, von dessen Werbung er sich abgestoßen fühle.

Rm Brück (NPD/Die Rechte) begründete den Antrag der Gruppe und sprach sich gegen eine Reglementierung der Werbung seitens der Stadt aus.

Für die CDU-Fraktion erklärte Rm Mader (CDU) dass eine Überprüfung durch die Gleichstellungsstelle kritisch gesehen werde. Insbesondere das Beispiel der Bekleidungsindustrie, die oftmals mit menschlichen Körpern werbe, zeige, wie problematisch eine Differenzierung sei, ob es um das Produkt oder etwas anderes gehe. Daher sollte die Entscheidung beim Kunden liegen. Daher werde man den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten ablehnen.

Rm Stieglitz (Bündnis 90/Die Grünen) verwies auf die Richtlinien des Deutschen Werberates wonach bewertet werden könne, ob Werbung als problematisch angesehen werden kann. Dabei ginge es beispielsweise nicht nur um diskriminierende sondern auch um täuschende oder irreführende Werbung, die anhand von bundesweit anerkannten Kriterien bewertet werde. Vor diesem Hintergrund könne seine Fraktion dem Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten grundsätzlich zustimmen, empfehle aber, sich bei den Kriterien an denen des Werberates zu orientieren und keine neuen Kriterien in Dortmund aufzustellen.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) begründete den Antrag seiner Fraktion und erklärte, dass man sich bei den Kriterien orientiert habe an Kriterien der Stadt Ulm, die auch von der Stadt München übernommen worden seien. Dabei sei der Antrag so ausgestaltet, dass Sexismus gegen Frauen und Männer berücksichtigt sei.

RM Düdder (SPD) erklärte, dass die SPD-Fraktion dem Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten unter der Voraussetzung, dass die Kriterien des deutschen Werberates künftig Bestandteil von allen abzuschließenden Verträgen seien, zustimmen könne. Eine eigene Zensurstelle der Stadt komme für ihn nicht in Frage.

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste signalisierte Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) eine Ablehnung des Antrages der Fraktion Die Linke & Piraten, da eine verbindliche Bewertung von subjektiv unterschiedlich wahrgenommener Werbung nicht durch die Gleichstellungsstelle der Stadt erfolgen könne.

Für Rm Münch (FBI) gehe die Diskussion an der Realität vorbei, da es in Zeiten einer hypersexualisierten Gesellschaft problematisch sei, zwischen erotischer und sexistischer Werbung zu unterscheiden. Dies müsse jeder für sich selbst als Verbraucher/-in ausmachen.

Für die Fraktion Die Linke & Piraten erklärte Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten), dass man der Anregung von Rm Stieglitz (Bündnis 90 / Die Grünen) und Rm Düdder (SPD) folgend, die Kriterien des Werberates in dem gestellten Antrag zugrunde legen werde.


Der Rat der Stadt Dortmund lehnte mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 13.11.2019 (Drucksache Nr.: 15974-19-E1) ab.


Hinsichtlich der Abstimmung über den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 29.10.2019 (Drucksache Nr.: 15947-19) wurde auf Wunsch von Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) um Auszählung der Stimmen gebeten.

Danach fasste der Rat der Stadt mehrheitlich mit 41 ja-Stimmen (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten) gegen 31 nein-Stimmen (CDU-Fraktion, AfD-Fraktion, Fraktion FDP/Bürgerliste, Rm Münch (FBI) bei 2 Enthaltungen (Gruppe NPD/Die Rechte) unter Berücksichtigung der Anmerkungen von RM Stieglitz (Bündnis 90 / Die Grünen) und RM Düdder (SPD) folgenden geänderten (fett) Beschluss:

Die Stadt Dortmund verbietet auf öffentlichen Werbeflächen künftig Werbung mit sexistischem Inhalt. Vertragliche Regelungen, die Werbeflächen im öffentlichen Raum an Dritte zur Weitervermarktung vergeben, sind bei Vertragsverlängerung oder Neuabschluss in entsprechender Weise zu überarbeiten.

Die Kriterien des deutschen Werberates werden bei der Entscheidung, ob Werbung sexistischen Inhalt aufweist, zugrunde gelegt. Weiterhin werden die Kriterien bei allen abzuschließenden Verträgen Bestandteil des Vergabeverfahrens sein.


Damit wurde folgender Beschlussteil aus dem o.g. Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten modifiziert:

Werbung wird dann als sexistisch angesehen, wenn sie die sexuelle Attraktivität als Werbemittel ohne Sachzusammenhang verwendet, einseitige klischeehafte Rollenbilder dargestellt werden oder Menschen geschlechtsbezogen gedemütigt oder lächerlich gemacht werden. In Zweifelsfällen entscheidet die Gleichstellungsstelle der Stadt Dortmund. Bereits plakatierte sexistische Werbung ist schnellst möglich zu entfernen.


11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1


71. Unterschlagung von planungsrelevanten Arten bei der geplanten Asphaltierung des „Rheinischer Esel“ durch den Planungsdezernenten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15405-19)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
StR Wilde erklärte, dass sich der Rat der Stadt eindeutig zur Asphaltierung des Rheinischen Esels verhalten habe. Derzeit würden Auflagen der Bezirksregierung abgearbeitet. In einem nächsten Schritt erfolge dann eine Artenuntersuchung, die im Frühjahr 2020 durchgeführt werde.

Vor diesem Hintergrund unterbreite er aufgrund der Anzahl der zum Thema Rheinischer Esel vorliegenden Anfragen den Vorschlag, sämtliche Fragestellungen konzentriert zu beantworten, wenn die Ergebnisse dieser Untersuchung vorliegen, da diese nochmal Auswirkungen auf den Grundsatzbeschluss haben können.

Rm Münch (FBI) erklärte sich mit dem von StR Wilde vorgeschlagenen Vorgehen einverstanden.


zu TOP 11.1.2
72. Nachweis von planungsrelevanten Arten am „Rheinischer Esel“
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15406-19)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.3
73. Kostenerhöhung für die Asphaltierung mit hellem Asphalt, den ökologischen Ausgleich und die Amphibienuntersuchung „Rheinischer Esel“
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15407-19)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.4
74. Umsetzung der unterschiedlichen Wegbreiten bei der Asphaltierung des "Rheinischer Esel"
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15408-19)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.5
75. Erst asphaltieren, dann Amphibienwanderung untersuchen –
76. Zuwiderhandlung der Verwaltung zu den Auflagen der Höheren Naturschutzbehörde zur Asphaltierung des „Rheinischer Esel“
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15409-19)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.6
77. Zuwiderhandlung des Tiefbaumtes zum Beschluss der Bezirksvertretung Hombruch zur Sperrung des Weges „Zur Hockeneicke“ in Höhe A 448
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15410-19)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.7
78. Fördermittel für den Neubau eines teilweise nur 2 m breiten kombinierten Fuß- und Radweges „Rheinischer Esel“?
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15424-19)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.8
79. Kosten für Unterhaltungsmaßnahmen des wassergebundenen Weges „Rheinischer Esel“ 2018
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15425-19)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.9
80. Trotz Kostensteigerung und neuen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen keine neue Beschlussvorlage zur Asphaltierung des „Rheinischen Esel“
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15426-19)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.10
81. Nichtbeteiligung der rechtlich zuständigen Bezirksvertretung Hombruch bei der durch das Umweltamt vorgenommenen Aufhebung des NSG-Status des Rombergholz, um eine Mountainbike-Strecke zu realisieren
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15427-19)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.11
82. Unterlassene Hilfeleistung durch die Stadt Dortmund bei der Vertrocknung von Jungbäumen aus Neu- und Ersatzanpflanzungen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15428-19)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.12
83. Erhöhte Rutschgefahr bei Nässe im Herbst und Winter auf einem asphaltierten Radweg „Rheinischer Esel“
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15431-19)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.




zu TOP 11.1.13
84. CO2-Bilanz beim Einbau von klima-und umweltschädlichem Asphalt aus der Erdölindustrie für den Neubau des vorhandenen, wassergebundenen und gut befahrbaren Rad- und Wanderwegs „Rheinischer Esel“
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15457-19)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.14
85. Zu späte Beteiligung des Beirates der unteren Naturschutzbehörde erst nach Beschlussfassung durch den Rat
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15467-19)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.15
86. Ungelöste Probleme des Tiefbauamts mit dem Rad- und Wanderweg "Rheinischer Esel"
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15574-19)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.16
87. Stahlgitterzäune als Sicherungsmaßnahmen bei einem aspahltierten Rad- und Wanderweg "Rheinischer Esel"
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15576-19)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.17
88. Befahren des Rad- und Wanderweges "Rheinischer Esel" mit Forstfahrzeugen zum Holzabtransport
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15577-19)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.18
89. Zunahme des Radverkehrs durch die Asphaltierung des Rad- und Wanderweges „Rheinischer Esel“
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15581-19)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte

zu TOP 11.2.1
90. Rücknahme der Ordnungsrufe gegen Rm Brück durch OB Sierau
Anfrage zur TO (Gruppe NPD / Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 15110-19)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.2.2
91. Städtische Unterstützung für das "Klimacamp" im Revierpark Wischlingen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD / Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 15111-19)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.2.3
92. Kosten für peinliches Imagevideo "SO MACHEN WIR DAS"
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 14940-19)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.2.4
93. "Defekt an der sich im Ratssaal befindenden Diskussions- und Beschallungsanlage" wirft Frage nach Konsequenzen und Einführung eines Livestreams auf
Anfrage zur TO (Gruppe NPD / Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 15297-19)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.2.5
94. Neues Thor-Steinar-Geschäft am Brüderweg in der Dortmunder Innenstadt
Anfrage zur TO (Gruppe NPD / Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 15400-19)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Hierzu stellte Rm Brück (NPD/Die Rechte) nachfolgende Zusatzfrage: „Hat Oberbürgermeister Ullrich Sierau den Vermieter des Thor Steinar Geschäfts am Brüderweg getroffen – ja oder nein?“

Bm´in Jörder stellte eine schriftliche Beantwortung in Aussicht.


zu TOP 11.2.6
95. Städtische Verantwortung für Graffiti-Fassadengestaltung in der Emscherstraße
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte )
(Drucksache Nr.: 15429-19)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Hierzu stellte Rm Brück (NPD/Die Rechte) nachfolgende Zusatzfrage: „Welchen weiteren Kontakt hat es zwischen März 2019 und September 2019 zwischen der Stadtverwaltung und dem Eigentümer des Gebäudekomplexes gegeben?“

Bm´in Jörder stellte eine schriftliche Beantwortung in Aussicht.


zu TOP 11.2.7
96. Asylbewerber mit vollziehbarer Ausreiseverpflichtung zum 31. Oktober 2019
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 15870-19)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.8
97. Ausufernde Kosten für das DFB-Museum
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 15871-19)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.9
98. Böllerverbotsforderung durch die „Deutschen Umwelthilfe (DUH)“
Anfrage zur TO (Gruppe NPD / Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 15880-19)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


Die öffentliche Sitzung des Rates wurde um 18:56 Uhr von Bm’in Jörder (SPD) beendet.




Der Oberbürgermeister


In Vertretung





Birgit Jörder
Daniel Naumann
Ratsmitglied
Matthias Güssgen
Stellv. Schriftführer