Niederschrift (öffentlich)

über die 10. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 24.09.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 16:55 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)



Rm André Buchloh (CDU)
Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)
Rm Heinrich-Theodor Garbe (AfD)
Rm Martin Grohmann (SPD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD)

Rm Carsten Klink (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sacha Mader (CDU)
Rm Alisa Spree (SPD) i. V. für Rm Florian Meyer (SPD)
Rm Daniel Naumann (SPD)
Rm Ute Pieper (SPD) Rm Thomas Pisula (CDU)

Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Jendrik Suck (CDU)

Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Brigitte Thiel i. V. für Rm Thomas Tölch (SPD)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Matthias Schulte – StA 20
Michael Spreen – StA 20
Heinz Hansmeier – StA 20
Thomas Ellerkamp – StA 23
Detlef Niederquell –StA 23
Markus Neuhaus – StA 21

Bernd Kruse – 52/GF
Klaus Burkholz – 51/FBL
Susanne Linnebach – SA 64
Dirk Meyer-Jäkel – StA 10
Lars Debie – StA 10
Sven Kubuk – StA 10
Martina Raddatz-Nowack – 40/FBL
Klaus Lehmann – StA 40
Sigrid Müller – 68/GBL
Uta Bertram – StA 68
Sylvia Uehlendahl – 66 AL

3. Gäste:

Herr von der Kluse (Wirtschaftsprüfer)





Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 10. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 24.09.2015, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 27.08.2015


2. Finanzen

2.1 Managementbericht 04/2015
mündlicher Bericht/Kenntnisnahme

2.2 Straßenreinigungsgebühren
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02436-15)

2.3 Finanzielle Auswirkungen des Flüchtlingsgipfels für Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02460-15)

2.4 Wettbürosteuer
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02459-15)

2.5 Jahresbericht zum Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00879-15)

2.6 Stadtbahnlinie II, Baulos L4 -Beschlusserhöhung-, Baulos L4a
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 00935-15)


2.7 Beschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2015 aus den Sitzungen vom 13.11.2014 und 19.02.2015 (Druchsache-Nr. 14257-14 E6)
hier: Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses zur Implementierung des "Wuppertaler Modells" im Schulbereich

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02137-15)

2.8 Hebammenbetreuung in den Flüchtlingsunterkünften
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02112-15)

2.9 Haushaltsplan 2016
hier: Budgetfestlegung für den Teilergebnisplan 10

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02122-15)


3. Beteiligungen

3.1 Revierpark Wischlingen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02448-15)

3.2 Direktvergabe ÖPNV an die DSW21
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02463-15)

3.3 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01451-15)

3.4 Neubau Westbad
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01953-15)
hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 01.09.2015
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 09.09.2015

3.5 Sachstandsbericht zur Fortschreibung des Kunstrasenprogramms 2014 ff sowie Vorschlag zur Übertragung weiterer fünf Sportplatzanlagen an Vereine im Jahr 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02031-15)

3.6 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Westfalenhallen Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01801-15)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 27.08.15 versandt.

3.7 GELSENWASSER AG
hier: Gründung der Energieversorgung Alpen GmbH

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02159-15)

3.8 GELSENWASSER AG
hier: Verkauf eines 1 %igen Geschäftsanteils an der Stadtwerke Kaarst GmbH an die Stadt Kaarst

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02210-15)

3.9 GELSENWASSER AG
hier: Beteiligung der Gemeindewerke Hünxe GmbH an der Windpark Hünxe GmbH

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02220-15)

3.10 Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Vertretung in Gesellschafter- und Hauptversammlungen, Angelegenheiten der Geschäftsführung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02053-15)



4. Liegenschaften

4.1 Anbau an der Aplerbecker Grundschule (Pavillonersatz)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01775-15)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 08.09.2015

4.2 Erweiterungsanbau und Umbaumaßnahmen an die/der Rettungswache 11 (RW 11)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01820-15)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 08.09.2015

4.3 Sanierung und Umbau des Bürogebäudes Königswall 25-27
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00546-15)


5. Sondervermögen

5.1 Bericht für das Jahr 2014 und erster Quartalsbericht für das Jahr 2015 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01591-15)

5.2 Zweiter Quartalsbericht für das Jahr 2015 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01901-15)

5.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2014 und Gewinnverwendung 2014 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02052-15)


5.4 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Jahresabschluss und Lagebericht 2014

Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02051-15)


6. Sonstiges

6.1 Energiebericht 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01583-15)

6.2 Broschüre "Dortmund, eine Stadt mit überraschend guten Investitionen in Werte und Zukunft"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01924-15)

6.3 Integriertes Handlungskonzept City 2.0
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01865-15)



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Pieper benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung hat gebeten, folgende TOP´s im nichtöffentlichen Teil zu behandeln, da es sich bei den Antworten und Diskussionen auch um personenbezogene Daten bzw. um Unternehmensinterna handeln könnte.

3.2 Direktvergabe ÖPNV an die DSW21
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02463-15)

hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02463-15-E1)


3.10 Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Vertretung in Gesellschafter- und Hauptversammlungen, Angelegenheiten der Geschäftsführung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02053-15)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02053-15-E1)
hierzu -> Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 02053-15-E2)


Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung wie veröffentlicht festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 27.08.2015

Die Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 27.08.2015 wird genehmigt.


2. Finanzen

zu TOP 2.1
Managementbericht 04/2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01712-15-E3)

Herr Stüdemann erläutert kurz den Bericht und antwortet im Anschluss auf die gestellten Fragen. Er sagt zu, die noch offenen Nachfragen im Nachgang der Sitzung zu beantworten (Anlage 1)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den 4. Managementbericht zur Kenntnis (Anlage 2)

zu TOP 2.2
Straßenreinigungsgebühren
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02436-15)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02436-15-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

immer wieder sorgen die Anwendung der sogenannten Hinterliegerveranlagung des Straßenreinigungsgesetzes (zulässig seit 1979, OVG NRW) und der seit Mitte der 90er Jahre zulässige Fiktions-Maßstab für erheblichen Unmut. Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der nachstehenden Fragen:
1) Welche Einnahmen generiert die Stadt durch die Anwendung der Hinterliegerveranlagung?
2) Welchen Anteil an den Einnahmen hat die Anwendung des sogenannten Fiktions-Maßstabes, der Straßenreinigungsgebühren erhebt, ohne dass Grundstücke tatsächlich an die betreffende Straße angrenzen?
3) Wie viele BürgerInnen sind derzeit betroffen?
4) Für wie viele BürgerInnen könnten die Hinterliegerveranlagung und der Fiktions-Maßstab in den nächsten Jahren bei weiterer intensiver Bearbeitung noch Anwendung finden?
5) Seit wann werden beide Regularien in Dortmund angewendet?
6) Warum wendet die Stadt Dortmund den zwar zulässigen aber psychologisch ungünstigen Frontmetermaßstab an und nicht den ebenfalls zulässigen Flächenmaßstab?
7) Wir würde sich ein Maßstabswechsel weg vom arbeitsaufwändigen und für die Betroffenen nur schwer nachvollziehbaren Frontmetermaßstab mit seinen Fiktionen und individuellen Berechnungsverfahren auf den übersichtlicheren und für die BürgerInnen nachvollziehbareren Flächenmaßstab auf die Arbeitsbelastung in der Verwaltung auswirken?
8) Wie würde sich ein Maßstabswechsel auf die Gebührenbelastung in Abhängigkeit von der Grundstücksgröße auswirken?
Eine Antwort der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.

zu TOP 2.3
Finanzielle Auswirkungen des Flüchtlingsgipfels für Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02460-15)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02460-15-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
am 24.09.15 findet der Flüchtlingsgipfel der Bundesregierung statt.
Die Kommunen, die sich z.Zt. mit hohem Engagement der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen widmen, haben in diesem Arbeitsfeld viele berechtigte Forderungen an den Bund nicht nur zu ihrer finanziellen Entlastung.

Im Koalitionsausschuss am 06.09.15 ist die Verantwortungsgemeinschaft aus Bund, Länder und Kommunen nochmals bekräftigt worden.
Der Bund hat angekündigt, Asylverfahren beschleunigen zu wollen, bei der Schaffung von zusätzlichen Erstaufnahmeeinrichtungen zu helfen, die Integration von Asylbewerbern zu unterstützen, den sozialen Wohnungsbau zu fördern und das freiwillige Ehrenamt zu stärken.
Darüber hinaus beabsichtigt der Bund, zur Bewältigung der Flüchtlings- und Asylsituation die Ansätze im Haushalt 2016 um 3 Mrd. Euro zu erhöhen und Ländern und Kommunen weitere 3 Mrd. Euro zur Verfügung zu stellen.
Über die Einzelheiten der Verwendung wollte der Bund mit den Ländern bis zum Flüchtlingsgipfel Einvernehmen erzielen.
Bei einem Treffen der Bundesregierung mit Ländervertretern am 15.09.15 wurden keine Finanzzusagen an die Länder bzw. die Kommunen gegeben.
Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung im Nachgang um eine Stellungnahme zu den
finanziellen Auswirkungen des Flüchtlingsgipfels für die Stadt Dortmund.
Wir bitten insbesondere um eine Stellungnahme der Verwaltung, ob der Bund auch in Flüchtlingsthemen der Forderung der Kommunen nachkommt, die Städte dauerhaft und vollständig von Sozialleistungen zu entlasten.

Zudem ist die Lage der Kommunen am 24.09.15 insgesamt Thema einer Plenardebatte im Deutschen Bundestag.
Diese Aussprache hatte das Aktiosbündnis „Für die Würde unserer Städte“ bei ihren Gesprächen mit den Bundestagsfraktionen im Februar erwirkt.
Die SPD-Fraktion bittet um eine Stellungnahme der Verwaltung zu den Ergebnissen dieser Beratung im Bundestag.
Insbesondere bitten wir um Informationen, inwieweit der Bund sich an seine Zusagen hält, neben den aktuellen Flüchtlinghilfen die Kommunen - wie schon langfristig zugesagt - insbesondere in den Bereichen Sozialausgaben (Eingliederungshilfe, Langzeitarbeitslosigkeit, Jugendhilfe, Zuwanderung aus Südosteuropa etc.) und städtische Infrastruktur finanziell zu unterstützen und auch im Bund-Länder-Finanzausgleich die Lage der finanzschwachen Kommunen zu berücksichtigen.
Eine Antwort der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.

zu TOP 2.4
Wettbürosteuer
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02459-15)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02459-15-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02459-15-E2)


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

die SPD-Ratsfraktion bittet die Verwaltung zu og. TOP um eine Stellungnahme der Verwaltung in der Ausschusssitzung.
Dabei sollen folgende Fragen berücksichtigt werden :

1. Wie ist der rechtliche Status der Wettbürosteuer zu bewerten ?
Ist die Wettbürosteuer zwischenzeitlich durch das MIK NRW genehmigt worden ?
Sind Widersprüche bzw. Klageverfahren anhängig ?

2. Welche Erfahrungen macht die Verwaltung aktuell bei der Erhebung dieser Steuer ?

3. Wie hoch sind die Einnahmen der Wettbürosteuer in 2015?

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
die SPD-Ratsfraktion stellt für den vorgenannten Beratungstermin folgende Fragen zur Wettbürosteuer:

1. Wie ist der rechtliche Status der Wettbürosteuer zu bewerten?
Ist die Wettbürosteuer zwischenzeitlich durch das MIK NRW genehmigt worden?
Sind Widersprüche bzw. Klageverfahren anhängig?

2. Welche Erfahrungen macht die Verwaltung aktuell mit der Erhebung dieser Steuer?

3. Wie hoch sind die Einnahmen der Wettbürosteuer in 2015?

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
zu 1: Es sind 36 Klageverfahren anhängig, welche in erster Instanz bei den Terminen vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 12.06.2015 und 10.07.2015 alle zugunsten der Stadt Dortmund entschieden wurden.
Die Urteile des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen sind noch nicht rechtskräftig, da gegen diese Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt wurde.

Die Berufungsverhandlungen vor dem Oberverwaltungsgericht Münster sind noch nicht terminiert, so dass zurzeit noch keine gesicherte Rechtsprechung vorliegt.

Das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK NRW) hat der Stadt Hagen mit Datum vom 18.06.2014 die erforderliche Genehmigung für die Wettbürosteuer erteilt. Somit ist die Einführung der Wettbürosteuer in Nordrhein-Westfalen ab dem 18.06.2014 zulässig.

zu 2: Aktuell werden im Dortmunder Stadtgebiet 45 Wettbüros zur Wettbürosteuer
veranlagt. Hierbei handelt es sich zunächst nur um die konzessionierten Betriebe.
In Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung werden nunmehr auch nicht konzessionierte Betriebe ermittelt und veranlagt.

Die Erfahrungen haben gezeigt, dass nach Einführung der Wettbürosteuer vermehrt Betreiberwechsel stattfinden.

Die Betreiber haben nach Bekanntwerden der Besteuerungsgrundlagen die Veranstaltungsflächen reduziert.

Im Ergebnis führt dieses zu einem erheblich höheren Verwaltungsaufwand und zu geringeren Einnahmen als bei Einführung der Steuer kalkuliert wurde.
zu 3: Bisher wurden für das Veranlagungsjahr 2015 eine Wettbürosteuer in Höhe von 458.000,00 Euro festgesetzt.
Bis zum 30.06.2015 ist eine Summe von 252.750,00 Euro fällig gewesen, davon wurden tatsächliche Einnahmen von 196.482,39 Euro realisiert.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.5
Jahresbericht zum Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00879-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Jahresbericht zum Wirkungsorientierten Haushalt 2014 zur Kenntnis.

zu TOP 2.6
Stadtbahnlinie II, Baulos L4 -Beschlusserhöhung-, Baulos L4a
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00935-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt für die Maßnahme Stadtbahnlinie II, Baulos L4 die Erhöhung des im Baubeschluss mit der DS-Nr. 02712-10 am 16.12.2010 beschlossenen Gesamtinvestitionsvolumens in Höhe von 2.490.000,00 Euro um 205.000,00 Euro auf 2.695.000,00 Euro (insbesondere zur Herstellung der verbliebenen Restmaßnahmen).

Die Finanzierung der Maßnahme Stadtbahnlinie II, Baulos L4a erfolgt aus dem Budget des StA 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01209004125 – Um- und Nachrüstung v. Bauernkamp bis Grevel - mit folgenden Auszahlungen:


Finanziert bis Ende Haushaltsjahr 2014: 2.013.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2015: 277.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2016: 324.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2017: 81.000,00 Euro

Die Investition in die Maßnahme bedingt ab dem vollen ersten Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2017, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 55.176,00 Euro.

zu TOP 2.7
Beschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2015 aus den Sitzungen vom 13.11.2014 und 19.02.2015 (Druchsache-Nr. 14257-14 E6)
hier: Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses zur Implementierung des "Wuppertaler Modells" im Schulbereich
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02137-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.

zu TOP 2.8
Hebammenbetreuung in den Flüchtlingsunterkünften
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02112-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung von 2 Stellen für Hebammen mit einem Arbeitszeitanteil in Höhe von jeweils 50 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit sowie die externe Besetzung der Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2016.

Die Stellen werden zunächst befristet für 2 Jahre eingerichtet.

zu TOP 2.9
Haushaltsplan 2016
hier: Budgetfestlegung für den Teilergebnisplan 10
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02122-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Verwaltungsvorlage in seine Haushaltssitzung.


3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
Revierpark Wischlingen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02448-15)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02448-15-E1)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zur Zukunft der Trägerschaft des Revierpark Wischlingens.

Begründung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 13. Februar 2014 beschlossen, dass die Reviepark Wischlingen-GmbH als eigenständige GmbH erhalten bleiben soll. Weiterhin sollte die Verzahnung der RPW-GmbH mit dem Eigenbetrieb Sport- und FreizeitbetriebeDortmund insbesondere in Bezug auf Kooperation und Abstimmung beim Bäderbetrieb, der Bewirtschaftung der Parks sowie beim Veranstaltungsmanagement weitergeführt und ausgebaut werden.
Die Verwaltung wurde in dem Zusammenhang beauftragt, Gespräche mit dem RVR hinsichtlich einer Übernahme der RVR-Geschäftsanteile an der Revierpark Wischlingen GmbH (50 %) aufzunehmen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) macht den Verfahrensvorschlag, den Ausschuss zu informieren, sobald sich der RVR (Regionalverband Ruhr) positioniert habe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erklärt sich mit dem Verfahrensvorschlag einverstanden.

zu TOP 3.2
Direktvergabe ÖPNV an die DSW21
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02463-15)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02463-15-E1)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat unter TOP 1.3 entschieden, den Punkt in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln.

zu TOP 3.3
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01451-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgenden Beschluss:

Die Betriebsleitung der Friedhöfe Dortmund wird entlastet.

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Friedhöfe Dortmund zum 31.12.2014, abschließend mit einer Bilanzsumme von 67.047.547,34 € und einem Jahresverlust in Höhe von
451.282,91 €, sowie der Lagebericht 2014 werden festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von 451.282,91 € wird aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.



zu TOP 3.4
Neubau Westbad
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01953-15)
hierzu-> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 01.09.2015
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 09.09.2015
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.2015
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 01953-15-E7)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01953-15-E5)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01413-15-E6)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01953-15-E9)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende Empfehlungen vor:

Behindertenpolitisches Netzwerk 01.09.15 öffentlich

Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt bei fünf Enthaltungen die wie folgt veränderte Empfehlung:

Empfehlung:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und
ermächtigt die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund, für die Variante „Neubau Wischlingen“
der Revierpark Wischlingen GmbH einen Zuschuss zur Finanzierung der von dort zu
beauftragenden Vorplanung nach HOAI (Leistungsphasen 1 - 3) zu gewähren.

Zu den Planungen nach HOAI gehören:
 die umfassend barrierefreie Gestaltung der Eingangssituation,
 die umfassend barrierefreie Gestaltung des Zugangs zum Neubau und
 die umfassend barrierefreie Gestaltung des Neubaus.

Das Ergebnis dieser Planungen ist sodann dem Rat zur Kenntnisnahme und weiteren
Beschlussfassung vorzulegen.

Das Behindertenpolitische Netzwerk stellt fest, dass bei der weiteren Planung § 55 der
Landesbauordnung zu beachten ist. Die Herstellung umfänglicher Barrierefreiheit ist damit
pflichtig und nicht beliebig. In die weiteren Überlegungen für eine Folgelösung sollen daher
die Kosten einer umfänglich barrierefreien Gestaltung bei der beschlossenen Variante
einbezogen werden.
Bezirksvertretung Innenstadt-West 09.09.2015 öffentlich

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig, den Beschluss NICHT
zufassen, und begründet dies wie folgt:

Die BV nimmt zur Kenntnis, dass die betreffende Verwaltungsvorlage vom 18.08.2015 allein
aufgrund einer Kostenbetrachtung zu ihrem Beschlussvorschlag (eine sog. Vorplanung für die
Variante Neubau Wischlingen zu bezuschussen) kommt. Abgesehen davon, dass dies der
Bedeutung der Standortentscheidung nicht gerecht wird, stellt die BV fest, dass diese rein
finanzielle Betrachtung bereits in sich unvollständig ist
Der Kostenermittlung für die Variante Wischlingen (Nb W) liegt ein Konzept zugrunde, dem
wichtige Bestandteile fehlen: Sammelumkleiden, Durchgangsduschen, kurze Wege in
gehöriger Breite und überhaupt eine Grundrissdisposition, die im Betrieb mit Schülern und
Vereinen dauernden Mehraufwand für Aufsicht und Organisation unnötig macht. Diese
Bestandteile würden den Bau in Wischlingen jedoch erst zu einer Einrichtung machen, die
dem vorhandenen Westbad in der Praxis gleichwertig ist.
Dieser Mangel ist dadurch bedingt, dass das geplante Bad in den vorhandenen, daraufhin
nicht konzipierten Gebäudekomplex nachträglich eingefügt werden soll. Mit der Hinzufügung
der für ein tadellos funktionierendes Raumprogramm noch erforderlichen Teile erhöhen sich
die Kosten der Variante Wischlingen beträchtlich. Dies bringt dann allerdings den
Unterschied zur Varante Kortental womöglich gänzlich zum Verschwinden.
Die BV lehnt es daher ab, sich mit dem in der Vorlage behandelten Vergleich zu befassen,
geschweige denn für die unvollständig aufbereitete Variante Wischlingen einen weiteren
Planungsschritt und dessen Bezuschussung zu befürworten. Dies würde eine ungesicherte
Vorentscheidung darstellen und die Wahl des Standorts Wischlingen voreilig verfestigen. Zu
einem seriösen Vergleich kann es schließlich nur kommen, wenn Kortental und Wischlingen
in gleicher funktionaler Qualität einander gegenübergestellt werden


Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit 15.09.15 öffentlich
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der öffentlichen Sitzung vom 01.09.2015 vor (siehe oben).

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit die folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 09.09.2015 vor (siehe oben):
Außerdem liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die LINKE & PIRATEN vor:

zur Verwaltungsvorlage zum Westbad haben wir noch weitere ergänzende Fragen, um deren schriftliche Beantwortung wir bitten.

1.) Laut Vorlage soll ein Zuschuss an den Revierpark Wischlingen in Höhe von
120.000 Euro geleistet werden. Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Vorplanungen und der vom Revierpark geleistete Eigenanteil?


2.) In welchen Gremien wurde das Thema beim Revierpark Wischlingen behandelt und mit welchen Bedenken bzw. Chancen bewertet?

3.) Ist mit dem Anteilseigner RVR die in der Vorlage dargestellte Fremdkapitalaufnahme durch den Revierpark Wischlingen bei Bürgschaft und jährlichem Sonderzuschuss durch die Stadt Dortmund bereits positiv abschließend verhandelt worden? Wir bitten um einen schriftlichen Sachstandsbericht über den Stand der Verhandlungen mit dem RVR zur Zukunft des Revierparks Wischlingen insgesamt.

4.) Unter Punkt 12 "Fazit" wird erwähnt, dass sich die Nutzergruppen
mehrheitlich gegen den Standort Wischlingen ausgesprochen haben.
Warum wurde die Öffentlichkeit beteiligt, wenn das Votum der BürgerInnen zur Standortfrage grundsätzlich nicht berücksichtigt werden soll?


5.) Mögliche Bedenken und Kritikpunkte sollen in der Vorplanung noch mal
aufgegriffen werden. Was heißt das konkret?


6.) Wir bitten um eine detaillierte Kostenaufstellung aller geplanter Einzelmaßnahmen mit jeweiliger Gegenüberstellung der Kosten sowohl für den Neubau im Kortental als auch für die Variante Wischlingen. Ziel der Darstellung soll eine Vergleichbarkeit der durchzuführenden Maßnahmen, der Verwaltungsempfehlungen und eine Nachvollziehbarkeit des Kostenrahmens sein, die durch die Vorlage derzeit nicht geleistet wird.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B`90/Die Grünen vor:

Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Um eine vergleichbare Kostenstruktur der Varianten „Neubau im Kortental“ und „Neubau Wischlingen“ zu bekommen, wird eine Kostenschätzung durch einen unabhängigen Experten für beide Standorte aufgestellt, die neben den in der Vorlage der Drucksache Nr. 01953-15 vorgesehenen Bausteinen weitere Planungskriterien, wie die durchgängige Barrierefreiheit und einen seitliche Beckeneinstieg berücksichtigt.

Des Weiteren bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Die jährlichen Instandhaltungskosten werden mit 2% der Investitionssumme beziffert. Das führt zu einem höheren theoretischen Aufwand bei der derzeit teurer veranschlagten Neubauvariante am Standort Kortental. Gleichzeitig bleiben möglicherweise höhere Instandhaltungskosten aufgrund des Alters der Anlagen in Wischlingen unberücksichtigt. In welcher Höhe müssen die Instandhaltungskosten für die zum Teil 30 Jahre alte Technik in Wischlingen angesetzt werden?

2. Ist es richtig, dass die vorhandene Technik in Wischlingen nur zum Teil mitgenutzt werden kann und eine möglicherweise notwendige Anpassung z.B. der Regel- und Belüftungstechnik oder der Erweiterung der Schwallwasseranlage in der Kostenaufstellung der Variante Wischlingen nicht aufgeführt wurde? Wenn ja, wie hoch wären die möglichen Mehrkosten für die technische Anpassung?

3. Sind in der Summe von 175.000 Euro für den Bau der Wanne in Wischlingen Kosten für eine Unterkellerung eingerechnet? Wenn nein, in welcher Höhe müssen diese unter besonderer Berücksichtigung der Grundwasserproblematik veranschlagt werden?

4. Welche zusätzlichen Kosten (inkl. der Folgekosten) sind durch die erschwerte Zugänglichkeit des Baugeländes in Wischlingen zu erwarten?

5. Was geschieht mit dem freiwerdenden Personal des heutigen Westbades?

6. Während der Neubau im Kortental komplett in städtischer Hand ist, gehört das Revierbad Wischlingen der Stadt nur zu 50 Prozent. Was bedeutet das für die Verrechnung der Einnahmen?

7. Mit welchen Kosten wäre bei der Variante Wischlingen zu rechnen, wenn Sammelumkleiden und Durchgangsduschen in gleicher Anzahl und Ausführung wie beim Neubau im Kortental vorgesehen errichtet werden?

8. Welche Kosten wären in Wischlingen zu berücksichtigen, wenn die Wege von den Umkleiden zum Becken erheblich verkürzt werden?

9. Im gemeinsamen Schreiben der Stadteltern u.a. vom 7. September an die Verwaltung findet sich der Hinweis auf eventuelle alternative Betreibermöglichkeiten des Westbades - zum Beispiel durch Vereine -, um die Betriebskosten zu senken. Wie bewertet die Verwaltung eine solche Möglichkeit vor dem Hintergrund anderer Erfahrungen der Übernahme von Sporteinrichtungen durch Vereine? Welche Auswirkungen hätte ein solches alternatives Betreibermodell auf die bisher prognostizierten Betriebskosten?


Nach ausführlicher Diskussion zieht die Fraktion Die LINKE & PIRATEN die Bitte um Stellungnahme zurück.

Den Antrag der Fraktion B`90/Die Grünen lehnt der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
mit Mehrheit gegen die Fraktion B`90/Die Grünen und der Fraktion Die LINKE & PIRATEN ab. Die in dem Antrag von B´90/Die Grünen enthaltenen Fragen werden bis zur Ratssitzung am 01.10.2015 beantwortet.
Unter Berücksichtigung der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes empfiehlt der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit mehrheitlich gegen die Fraktion B`90/Die Grünen und der Fraktion Die LINKE & PIRATEN dem Rat der Stadt, folgenden geänderten (Änderungen in Fett) Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und ermächtigt die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund, für die Variante „Neubau Wischlingen“ der Revierpark Wischlingen GmbH einen Zuschuss zur Finanzierung der von dort zu beauftragenden Vorplanung nach HOAI (Leistungsphasen 1 - 3) zu gewähren.

Zu den Planungen nach HOAI gehören:
· die umfassend barrierefreie Gestaltung der Eingangssituation,
· die umfassend barrierefreie Gestaltung des Zugangs zum Neubau und
· die umfassend barrierefreie Gestaltung des Neubaus.

Das Ergebnis dieser Planungen ist sodann dem Rat zur Kenntnisnahme und weiteren Beschlussfassung vorzulegen.

Das Behindertenpolitische Netzwerk stellt fest, dass bei der weiteren Planung § 55 der Landesbauordnung zu beachten ist. Die Herstellung umfänglicher Barrierefreiheit ist damit pflichtig und nicht beliebig. In die weiteren Überlegungen für eine Folgelösung sollen daher die Kosten einer umfänglich barrierefreien Gestaltung bei der beschlossenen Variante einbezogen werden.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag und Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN nimmt die in der Vorlage dargestellten Bedenken sämtlicher bisheriger Nutzergruppen des Westbades gegenüber dem Verwaltungsvorschlag sehr ernst. Unsere Fraktion ist daher entsetzt über die Einseitigkeit und fehlende argumentative Tiefe der von der Verwaltung erstellten Vorlage. Wir vermissen insbesondere eine vergleichende Darstellung der berücksichtigten Einzelmaßnahmen, aus denen sich die Gesamtbeträge zusammensetzen.

Der Verwaltungsvorschlag die Leistungsphasen 1-3 der Vorplanung für eine Verlagerung von Teilen der Funktion des Westbades ins Freizeitbad Wischlingen zu beauftragen, geht im Wesentlichen von Annahmen aus, die man sicherlich so treffen kann, die man aber auch anders bewerten kann. Fachleute jenseits der Stadtverwaltung kommen hier durchaus zu abweichenden Einschätzungen hinsichtlich der jeweiligen Kosten. Um dem Rat eine objektive und ungefärbte Beurteilung über den zukünftigen Standort und alle anfallenden und künftigen Kosten zu ermöglichen, die derzeit weder auf der Basis der Verwaltungsvorlage noch aufgrund der Fraktionsberatungen mit der Verwaltung derzeit seriös möglich ist, beantragen wir daher die Beschlussfassung der Verwaltungsvorlage wie folgt abzuändern:

Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund, für die Variante „Neubau Wischlingen“ der Revierpark Wischlingen GmbH einen Zuschuss zur Finanzierung der von dort zu beauftragenden Vorplanung nach HOAI (Leistungsphasen 1 - 3) zu gewähren und für die Variante Neubau Kortental den gleichen Gutachter mit einer vergleichenden Vorplanung nach HOAI (Leistungsphasen 1-3) zu beauftragen. Das Ergebnis dieser Planungen ist sodann dem Rat zur Kenntnisnahme und weiteren Beschlussfassung vorzulegen.

Ergänzend bitten wir um die schriftliche Beantwortung der nachstehenden Fragen bis zur Ratssitzung, zur Überprüfung einiger der Kostenschätzung zugrunde liegenden Annahmen:


1.) Laut Vorlage soll ein Zuschuss an den Revierpark Wischlingen in Höhe von

120.000 Euro geleistet werden. Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Vorplanungen
und der vom Revierpark geleistete Eigenanteil?

2.) In welchen Gremien wurde das Thema beim Revierpark Wischlingen behandelt und mit
welchen Bedenken bzw. Chancen bewertet?

3.) Ist mit dem Anteilseigner RVR die in der Vorlage dargestellte Fremdkapitalaufnahme
durch den Revierpark Wischlingen bei Bürgschaft und jährlichem Sonderzuschuss durch
die Stadt Dortmund bereits positiv abschließend verhandelt worden? Wir bitten um einen
schriftlichen Sachstandsbericht über den Stand der Verhandlungen mit dem RVR zur
Zukunft des Revierparks Wischlingen insgesamt.

4) Reicht das Planrecht am Standort Wischlingen zur Erstellung der gedachten Bäderstrukturen aus? Falls nein, mit welchem Zeitaufwand ist zu rechnen dort das entsprechende Planrecht herzustellen? Welche Zusatzkosten ergeben sich daraus? Ist mit dem Bestehen einer Umweltverträglichkeitsprüfung wegen des nahegelegenen NSGs zu rechnen?

5) Beinhaltet Leistungsphase 3 nach HOAI bereits Vorfestlegungen hinsichtlich der Vergabe des eigentlichen Auftrages zur Bädererrichtung (z.B. Urheberrecht der Architektenplanung oder ggf. Regressansprüche?)

6) Welche Kosten entstehen in Wischlingen durch eine zusätzliches benötigtes Schwallwasserbecken und zusätzliche Wanne? Wieso soll das Bad einen Lebenszyklus von 30 Jahren haben, wenn Teile der vorhandenen Technik mitgenutzt werden sollen? Wie hoch sind die Kosten für die Belüftungsanlage, die nicht genutzt werden kann? Wie hoch sind die Kosten für Durchgangsduschen und den fehlenden Sammelduschen?

Außerdem liegen dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Stellungnahmen der Verwaltung (01413-15-E6 und 01953-15-E5) für den Rat am 01.10.15 zu den Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 01413-15-E5) und der Fraktion Die LINKE & Piraten (Drucksache Nr.: 01953-15-E3) vorab zur Kenntnisnahme vor.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

der Beschlussvorschlag, für die Variante „Neubau Wischlingen“ als Ersatz für das Westbad am Kortental eine Vorplanung nach HOAI durchzuführen, stößt bei vielen Dorstfeldern und der gegründeten Bürgerinitiative zum Erhalt des Westbades auf große Kritik. Man ist der Auffassung, dass damit bereits eine Vorfestlegung getroffen wird und die Variante am bisherigen Standort zu verbleiben, nicht ausreichend gewürdigt wird.

Um allen Bürgerinnen und Bürgern sowie den Interessengruppen und der Politik nachvollziehbare Entscheidungsgrundlagen darzulegen, sollte auch für die Alternative eines Neubaus an jetziger Stelle eine vergleichbare Vorplanung angestellt werden.

Die SPD-Fraktion bittet deshalb um Beratung und Abstimmung folgenden Antrags:

Parallel zur Variante „Neubau Wischlingen“ soll auch für einen Neubau am Standort Kortental eine vertiefende Vorplanung (gem. HOAI) durch erfahrene externe Ingenieurbüros erfolgen. Beide vergleichende Berechnungen und die Ergebnisse sind sodann dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.“



Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erhebt den abgelehnten Antrag ihrer Fraktion aus der Sitzung des AKSF vom 15.09.15 erneut zum Antrag und bittet um Abstimmung:
Weiterhin gibt sie zu Protokoll, dass im Protokoll der Verwaltungsratssitzung des RVR zu erkennen gewesen sei, dass die Planung zur Kenntnis genommen wurde und eine Bewertung durch den Verwaltungsrat nicht gegeben gewesen sei.
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Um eine vergleichbare Kostenstruktur der Varianten „Neubau im Kortental“ und „Neubau Wischlingen“ zu bekommen, wird eine Kostenschätzung durch einen unabhängigen Experten für beide Standorte aufgestellt, die neben den in der Vorlage der Drucksache Nr. 01953-15 vorgesehenen Bausteinen weitere Planungskriterien, wie die durchgängige Barrierefreiheit und einen seitliche Beckeneinstieg berücksichtigt.



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis und lässt die Vorlage mit allen Anträgen und Empfehlungen nach ausführlicher Diskussion zum Rat durchlaufen.

zu TOP 3.5
Sachstandsbericht zur Fortschreibung des Kunstrasenprogramms 2014 ff sowie Vorschlag zur Übertragung weiterer fünf Sportplatzanlagen an Vereine im Jahr 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02031-15)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.2015

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.15 vor:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:

lt. beschlossenem Kunstrasenprogramm sollen die Sportplatzanlagen Goystadion in Hörde und Holzwickeder Straße in Neuasseln durch die Sport- und Freizeitbetriebe im Jahr 2016 saniert werden.

Die SPD-Fraktion bittet, folgenden Antrag zu beraten und zur Beschlussfassung zu stellen:

„Der AKSF fordert die Sport- und Freizeitbetriebe auf, die Planungen für die Kunstrasenerneuerung der beiden Sportanlagen Goystadion und Holzwickeder Straße bereits in diesem Jahr so weit voranzubringen, dass die für 2016 beschlossenen Modernisierungsmaßnahmen zügig begonnen werden können.“

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion B`90/Die Grünen) bittet darum, über die Punkte der Beschlussvorlage einzeln abstimmen zu lassen, da ihre Fraktion den Punkten 3 und 4 der Vorlage nicht zustimmen werde.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt darauf hin dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des Antrages der SPD-Fraktion, einstimmig die Punkte 1 und 2 der Beschlussvorlage zu beschließen. Weiterhin empfiehlt der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Fraktion B`90/Die Grünen die Punkte 3 und 4 der Beschlussvorlage zu beschließen.

Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Fortschreibung des Kunstrasenprogramms zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, im Jahr 2016 fünf weitere Sportplätze zur Modernisierung in Kunstrasen unter Einhaltung der DIN 18035 und der EN DIN 15330-1 an Vereine zu übertragen. Die Vereine erhalten zum Zwecke der Fremdkapitalfinanzierung von den Sport- und Freizeitbetrieben Dortmund für die Dauer von 20 Jahren einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 20.000,00 €.

3. Der Rat der Stadt beschließt die Neuauflage des am 13.12.2013 beschlossenen „100.000 € Programms“ im Jahr 2017 mit dem Ziel, die Umwandlung von fünf weiteren Sportanlagen zu realisieren.

4. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2017 ff die strukturelle Zuschussanhebung in Höhe von 100.000 € für den Wirtschaftsplan der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund vorzunehmen.

Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion, analog zur Empfehlung im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit, gegen die Punkte 3 und 4 des Beschlussvorschlages abstimmen werde.

Herr Suck (CDU-Fraktion) bittet um Mitteilung an den Ausschuss, wenn die Anlage in Wickede aufgrund der geplanten Wohnbebauung wegfallen würde, um dann sehen zu können, was mit der Anlage in Asseln passiere.

Herr Schwinn fragt nach, ob es richtig sei, dass im Bereich der Sportanlage Schützenstraße/Lindenhorster Straße ein Investor Interesse bekundet habe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat entschieden, den Punkt aufgrund dieser Nachfrage zusätzlich in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit und den darin enthaltenen Antrag der SPD-Fraktion (fett), einstimmig die Punkte 1 und 2 der Beschlussvorlage und mehrheitlich gegen die Fraktion B`90/Die Grünen die Punkte 3 und 4 der Beschlussvorlage wie folgt zu beschließen:

Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Fortschreibung des Kunstrasenprogramms zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, im Jahr 2016 fünf weitere Sportplätze zur Modernisierung in Kunstrasen unter Einhaltung der DIN 18035 und der EN DIN 15330-1 an Vereine zu übertragen. Die Vereine erhalten zum Zwecke der Fremdkapitalfinanzierung von den Sport- und Freizeitbetrieben Dortmund für die Dauer von 20 Jahren einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 20.000,00 €.

3. Der Rat der Stadt beschließt die Neuauflage des am 13.12.2013 beschlossenen „100.000 € Programms“ im Jahr 2017 mit dem Ziel, die Umwandlung von fünf weiteren Sportanlagen zu realisieren.
4. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2017 ff die strukturelle Zuschussanhebung in Höhe von 100.000 € für den Wirtschaftsplan der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund vorzunehmen.


5. Die Sport- und Freizeitbetriebe werden aufgefordert, die Planungen für die Kunstrasenerneuerung der beiden Sportanlagen Goystadion und Holzwickeder Straße bereits in diesem Jahr so weit voranzubringen, dass die für 2016 beschlossenen Modernisierungsmaßnahmen zügig begonnen werden können.“

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat entschieden, den Punkt zusätzlich in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln.

zu TOP 3.6
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Westfalenhallen Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01801-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 27.08.15 die weitere Beratung der Vorlage in seine nächste Sitzung geschoben.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 3.7
GELSENWASSER AG
hier: Gründung der Energieversorgung Alpen GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02159-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt stimmt der Beteiligung an der Energieversorgung Alpen GmbH zu.

zu TOP 3.8
GELSENWASSER AG
hier: Verkauf eines 1 %igen Geschäftsanteils an der Stadtwerke Kaarst GmbH an die Stadt Kaarst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02210-15)

Die Nachfrage von Herrn Suck (CDU-Fraktion) bezüglich der Gegenleistung, die die GELSENWASSER AG für den Verkauf des 1 %igen Anteils erhalten habe, wird Herr Schulte (Stadtkämmerei) im Nachgang der Sitzung per E-Mail beantworten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt stimmt dem Verkauf eines 1 %igen Geschäftsanteils der GELSENWASSER AG an der Stadtwerke Kaarst GmbH an die Stadt Kaarst sowie der Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Kaarst GmbH zu.

zu TOP 3.9
GELSENWASSER AG
hier: Beteiligung der Gemeindewerke Hünxe GmbH an der Windpark Hünxe GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02220-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt stimmt der Beteiligung der Gemeindewerke Hünxe GmbH an der Windpark Hünxe GmbH zu.

zu TOP 3.10
Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Vertretung in Gesellschafter- und Hauptversammlungen, Angelegenheiten der Geschäftsführung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02053-15)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02053-15-E1)
hierzu-> Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 02053-15-E2)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat unter TOP 1.3 entschieden, den Punkt in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln.


4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
Anbau an der Aplerbecker Grundschule (Pavillonersatz)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01775-15)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 08.09.2015

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der Sitzung vom 08.09.15 vor:
Hierzu liegt vor  Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 01775-15-E1):

„Ich darf Sie darüber in Kenntnis setzen, dass sich in Abänderung des in der Vorlage
dargestellten Terminplanes der Einstieg in die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) und
die darauf folgende Bauausführung und Fertigstellung nach heutiger Einschätzung um
voraussichtlich sechs Monate verschiebt.
Ich bitte um freundliche Kenntnisnahme und Berücksichtigung in den Beratungen.“

Hierzu liegt vor  Stellungnahme zum TOP (Fraktion AfD, Drucksache Nr.: 01775-15-E2):
„Die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung
zu o.g. Tagesordnungspunkt der nächsten Sitzung am 08.09.2015 um Stellungnahme
zu folgendem Sachverhalt:

In seinem Schreiben vom 26.08.2015 teilt Herr Stadtrat Lürwer mit, dass sich in Bezug auf
das Bauobjekt (Anbau an der Aplerbecker Grundschule (Pavillonersatz)) in Abänderung
des in der Vorlage genannten Terminplanes der einstige in die Leistungsphase 5 und die
darauf folgende Bauausführung und Fertigstellung nach heutiger Einschätzung um voraussichtlich 6 Monate verschiebe.

Dieser Umstand allein hätte noch nicht für Verwunderung gesorgt, weil es bei einem Bauvorhaben immer mal zu Verschiebungen kommen kann. Stutzig wird der geneigte Leser
erst, wenn er hört, dass an einer weiteren Schule sich der Baubeginn ebenfalls um 6 Monate
verschiebt. Namentlich handelt es sich um die 6-monatige Verschiebung des Baues
des offenen Ganztagsbereichs an der Kirchhörder Grundschule.

Hieraus ergeben sich folgende Fragen:
1. Aus welchen konkreten Gründen verschieben sich die Bauausführungen an den
o.g. Schulen?
2. Sollten planerische oder bauliche Fragen eine Grundlage sein, wird um deren Darstellung
gebeten und um Mitteilung, ob die Verzögerung nicht vermeidbar war.
3. Für den Fall, dass wirtschaftliche/haushaltsrechtliche Fragen bei der Verschiebung
eine Rolle spielen, wird um Darstellung derselben gebeten und um Mitteilung, zugunsten
welcher Posten die Ausführung verzögert wird.“

ABVG 08.09.2015:
Die Beantwortung zum Antrag der Fraktion AFD erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die o. a. Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
einstimmig dem Beschlussvorschlag laut Vorlage zu folgen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung in Höhe von 2.372.000 Euro
inklusive Kosten für Abbruch (8.288 Euro) den Anbau (Pavillonersatz) an der
Aplerbecker Grundschule (Ausführungsbeschluss).
In der Kostenberechnung sind Baukosten in Höhe von 2.212.000 Euro, Kosten für
Außenanlagen in Höhe von 10.000 Euro und Möblierungskosten in Höhe von 50.000 Euro
enthalten.
Die Auszahlungen für den Anbau des Gebäudes (Baukosten und Außenanlagen) erfolgen
aus dem Budget des FB 40 (Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle
40A00301014285, Finanzposition 780 800:

Haushaltsjahr 2014: 45.988,26 Euro
Haushaltsjahr 2015: 126.461,74 Euro
Haushaltsjahr 2016: 803.537,00 Euro
Haushaltsjahr 2017: 1.246.013,00 Euro
Summe: 2.222.000,00 Euro
Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der
Finanzplanung. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. erfolgt eine dem
Planungsstand entsprechende Veranschlagung des Mittelbedarfs nach dem neuen
Verfahren zur Veranschlagung von Hochbaumaßnahmen.

Die Investition bedingt ab 2018 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine jährliche
Zusatzbelastung der Ergebnisrechnung des FB 65 (Städtische Immobilienwirtschaft) in
Höhe von 48.270 Euro.

Die Auszahlungen für die Neubeschaffung des beweglichen Vermögens erfolgen aus dem
Budget des FB 40 auf der Investitionsfinanzstelle 40A00301014285, Finanzposition 780
500:

Haushaltsjahr 2017: 50.000 Euro

Die Mittel wurden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2015 ff. bereits
berücksichtigt.
Die Abschreibungen für das bewegliche Vermögen belasten die Ergebnisrechnung des FB
40 ab dem ersten vollständigen Jahr der Nutzung in 2018 mit einem jährlichen Betrag in
Höhe von 3.846,15 Euro.

Der Aufwand für die Abschreibungen des beweglichen Vermögens wird im Rahmen der
Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. in der Ergebnisrechnung des FB 40 unter Auftrag
400301010002 für 2017 ff. entsprechend berücksichtigt. Die erforderlichen Mittel für die
Abschreibungen der Gebäude und Außenanlagen sind in der Ergebnisrechnung des FB 65
unter Auftrag 650138011000 zu berücksichtigen.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten
Finanzierung in Höhe von 100.000 Euro stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht
zahlungswirksam werden.

2. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der weiteren Planung (Leistungsphase
5 ff. HOAI) sowie der Ausführung des Anbaus an der Aplerbecker Grundschule
(Pavillonersatz).


zu TOP 4.2
Erweiterungsanbau und Umbaumaßnahmen an die/der Rettungswache 11 (RW 11)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01820-15)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 08.09.2015

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der Sitzung vom 08.09.15 vor:
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 01820-15-E1):
„Die Verwaltung schlägt zur Entlastung des Fachbereichs 65 folgende Änderung des
Beschlussvorschlages vor:

„Der Rat der Stadt Dortmund …
2. beauftragt die Feuerwehr unter Hinzuziehung externen Sachverstandes mit der weiteren Planung (Leistungsphase 3 + 4 HOAI), der Herbeiführung eines Ausführungsbeschlusses auf Basis der Genehmigungsplanung sowie mit der Projektleitung zur Umsetzung der Baumaßnahme.“

Wir bitten um freundliche Kenntnisnahme und Berücksichtigung in den Beratungen.“
ABVG 08.09.2015:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
einstimmig, unter Einbeziehung der o. a. Änderung des Beschlussvorschlages, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung die weitere Planung für den Erweiterungsanbau und die Umbaumaßnahmen an die/der Rettungswache 11 (RW 11) am Standort Ruhrallee 90 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 1.333.000 € (Planungsbeschluss).

In der Kostenschätzung sind Baukosten in Höhe von 1.308.000 € und Möblierungskosten in Höhe von 25.000 € enthalten.

Die Auszahlungen für den Erweiterungsbau und die Umbaumaßnahmen erfolgen aus dem Budget des Fachbereiches 37 auf der Investitionsfinanzstelle 37I00221004002, Finanzposition 780800:

Haushaltsjahr 2015:
40.000 €
Haushaltsjahr 2016:
40.000 €
Haushaltsjahr 2017:
744.000 €
Haushaltsjahr 2018:
242.000 €
Gesamt
1.066.000 €

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung.

Für das Haushaltsjahr 2016 werden Mittel in Höhe von 40.000 € für die Fortführung der Planung (Leistungsphasen 3 und 4 HOAI) benötigt.
Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. erfolgt eine dem Planungsstand entsprechende Veranschlagung des Mittelbedarfes nach dem neuen Verfahren zur Veranschlagung von Hochbaumaßnahmen.

Die Investition bedingt ab 2018 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine zusätzliche jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 in Höhe von
52.925 €.

Die Auszahlungen für die Neubeschaffung des beweglichen Vermögens erfolgen aus dem Budget des FB 37 auf der Investitionsfinanzstelle 37I00221004002, Finanzposition 780 500:

Haushaltsjahr 2017:
25.000 €

Die Ergebnisrechnung des FB 37 wird ab dem ersten Jahr der vollständigen Nutzung in 2018 mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 1.923,08 € belastet.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 242.000 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Abschreibungen im Teilergebnisplan des FB 65 (Auftrag 650138011000) wurden bereits im Haushaltsplanentwurf 2016 ff. berücksichtigt. Im Teilergebnisplan des FB 37 (Kostenstelle 371401) sind diese im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. zu berücksichtigen.

2. beauftragt die Feuerwehr unter Hinzuziehung externen Sachverstandes mit der
weiteren Planung (Leistungsphase 3 + 4 HOAI), der Herbeiführung eines
Ausführungsbeschlusses auf Basis der Genehmigungsplanung sowie mit der
Projektleitung zur Umsetzung der Baumaßnahme.“

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet um Durchlauf der Vorlage zum Rat, da noch Fragen aus der Bezirksvertretung offen seien.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 4.3
Sanierung und Umbau des Bürogebäudes Königswall 25-27
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00546-15)

Herr Suck (CDU-Fraktion) fragt nach, was sich hinter den in der Anlage 1, Seite 6, genannten Verfügungsflächen von 3800 qm verberge.

Herr Niederquell (Fachbereich Liegenschaften) gibt an, dass sich der allergrößte Teil im Untergeschoss befinde und keine baulichen Maßnahmen geplant seien. Ziel sei es, in diesen Bereichen städtische Lageflächen für Fachbereiche zur Verfügung zu stellen. In den Obergeschossen gäbe es geringere Flächenanteile, wo Besprechungsräume eingerichtet werden könnten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt, vorbehaltlich der Förderung der städtebaulich bedingten Mehrauszahlungen im
Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes City 2.0, auf Basis der vorliegenden
Kostenberechnung i. H. v. 9.734.301 Euro die Sanierung und den Umbau des Gebäudes
Königswall 25-27 und beauftragt das Sondervermögen SV GVVF unter Beteiligung der
Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) mit der Fortführung der Planung und der
Bauausführung (Ausführungsbeschluss). Die Finanzierung erfolgt durch das
Sondervermögen.

2. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Gesamtvolumen
i. H. v. 70.500 Euro die Auslagerung und den Rückzug des Fachbereichs 33/Wahlen
sowie die Umzüge der Fachbereiche 14/Rechnungsprüfungsamt und 19/Vergabe- und
Beschaffungszentrum nach Abschluss der Baumaßnahme in das Bürogebäude
Königswall 25-27.

Die Aufwendungen für die Umzüge sind in der Ergebnisrechnung des FB 65 unter dem
Auftrag 650138011000 wie folgt zu berücksichtigen:

Haushaltsjahr 2015: 15.500 Euro
Haushaltsjahr 2017: 55.000 Euro



5. Sondervermögen

zu TOP 5.1
Bericht für das Jahr 2014 und erster Quartalsbericht für das Jahr 2015 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01591-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Jahresbericht 2014 und den ersten Quartalsbericht 2015 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.

zu TOP 5.2
Zweiter Quartalsbericht für das Jahr 2015 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01901-15)



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den 2. Quartalsbericht 2015 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 5.3
Feststellung des Jahresabschlusses 2014 und Gewinnverwendung 2014 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02052-15)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Lagebericht 2014 über das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund und der
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2014 werden festgestellt.

2. Aus der Rücklage des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund wird eine
Entnahme in Höhe von 7.939.247,25 € vorgenommen. Die Entnahme wird mit dem
Jahresergebnis 2014 von -7.592.747,25 € verrechnet und der verbleibende Betrag
von 346.500,00 € an den Haushalt der Stadt Dortmund abgeführt.

3. Der Leitung des Deponiesondervermögens wird für das Wirtschaftsjahr 2014
Entlastung erteilt.

4. Der Gemeindeprüfungsanstalt wird vorgeschlagen, als Abschlussprüfer des
Jahresabschlusses 2015 die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in 45136 Essen
zu beauftragen.

zu TOP 5.4
Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Jahresabschluss und Lagebericht 2014
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02051-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst gemäß § 7 Abs. 3 Buchstabe h der Betriebssatzung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ ­­­­­­­­­­­­­­­­­­folgenden Beschluss:

Die Betriebsleitung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ wird entlastet.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 Abs. 1 Buchstaben d und e der Betriebssatzung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögens-verwaltungsfonds Dortmund“ zum 31.12.2014 abschließend mit einer Bilanzsumme von € 431.899.659,40 und einem Jahresüberschuss in Höhe von € 374.499,40 sowie der Lagebericht 2014 werden festgestellt.

2. Der Jahresüberschuss 2014 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.



6. Sonstiges

zu TOP 6.1
Energiebericht 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01583-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Sachstand zur Kenntnis.

zu TOP 6.2
Broschüre "Dortmund, eine Stadt mit überraschend guten Investitionen in Werte und Zukunft"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01924-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Broschüre „Dortmund, eine Stadt mit überraschend guten Investitionen in Werte und Zukunft“ zur Kenntnis.

zu TOP 6.3
Integriertes Handlungskonzept City 2.0
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01865-15)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass er zustimmen werde, außer dem Punkt 2. der betroffenen Teilmaßnahmen „ Baukunstarchiv NRW im ehemaligen Museum am Ostwall“.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Integrierte Handlungskonzept City 2.0 zur Kenntnis und beschließt, vorbehaltlich der Förderung im Rahmen des Programms Aktive Stadtzentren, dieses Konzept im Grundsatz.





Monegel Pieper Ilter
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

Anlage 1:
(See attached file: doc00954720151014090550.pdf)
Anlage 2:
(See attached file: 4. Managementbericht 2015 AFBL 24.09.2015 mit Anlagen.pdf)