Niederschrift (öffentlich)

über die 9. Sitzung des Schulausschusses


am 16.02.2022
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 16:35 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

RM Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)


RM Bernhard Klösel (SPD)
RM Fabian Erstfeld (SPD)
RM Andrea Keßler (SPD)
RM Anja Kirsch (SPD)
RM Torsten Heymann (SPD) i. V. f. sB Alisa Löffler (SPD)
RM Dr. Eva-Maria Goll (CDU)
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
sB André Buchloh (CDU)
sB Felix Krahn (CDU)
RM Britta Gövert (B’90/Die Grünen)
RM Katrin Lögering (B’90/Die Grünen)
sB Ingo Schwenken (B’90/Die Grünen)
sB Petra Dresler-Dröhmann (Die Linke +)
RM Antje Joest (FDP/Bürgerliste)
sB Mike Barthold (AfD)
sB Julia Rüding (DIE PARTEI)

2. Beratende Mitglieder:

Demet Celikadam (IR)
Sebastian Otten (Stadteltern)


3. Verwaltung

Stadträtin Daniela Schneckenburger (Dezernentin)


Manfred Hagedorn (FB 40 AL)
Martin Depenbrock (FB 40)

4. Schulaufsicht

Uta Doyscher-Lutz





5. Gäste

Jutta Portugall (Sprecherin der Grundschulen)


Carsten Schlagowski (Sprecher der Hauptschulen)
Christel Stegemann (Sprecherin der Realschulen)
Bernd Bruns (Sprecher der Gesamtschulen)
Klaus-Markus Katthagen (Sprecher der Gymnasien)
Annette Angermann (stellvertr. Sprecherin der Förderschulen)
Dr. Wanda Klee (Sprecherin der Weiterbildungskollegs)

6. Abwesend:

RM Roland Spieß (SPD)
RM Michaela Uhlig (CDU)
RM Julian Jansen (B’90/Die Grünen)
sB Angelika Remiszewski (Die Linke +)
Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)
Brigitte Drescher (Vertreterin der kath. Kirche)
Markus F. Drolshagen (BPN)
Susanne Gröne (Bundesagentur für Arbeit)
Margit Dreischer
Anja Kästner Holger Nolte
Heike Raffalski
Gernot Willeke (FB40)
Rolf Janßen (Sprecher der Berufskollegs)



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 9. Sitzung des Schulausschusses,
am 16.02.2022, Beginn 15:00 Uhr,
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Schulausschusses am 01.12.2021


2. Angelegenheiten der Schulverwaltung

2.1 Aktueller Bericht zur Corona-Lage
Mdl. Bericht

2.2 Zweites Ausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler des Landes NRW (REACT-EU und Digitale Ausstattungsoffensive)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23241-21)

2.3 Übernahme einer Bürgschaft für die Interessengemeinschaft sozialgewerblicher Beschäftigungsinitiativen e.V. (ISB e.V.) gegenüber der Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21481-21)

2.4 Digitalisierung der Dortmunder Schulen, Entwicklung in 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23336-22)

2.5 Bildungsintegration von Kindern und Jugendlichen aus Südosteuropa; Sachstandsbericht zum Projekt "Vast vasteste - Hand in Hand"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23530-22)

2.6 Masterplan Sport – Bäderkonzept
hier: Bäderleitplan der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG)

Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis
(Drucksache Nr.: 21619-21-E17)

2.7 Schulhausmeisterdienst
Überweisung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 25.11.2021
(Drucksache Nr.: 22967-21)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22967-21-E1)

2.8 Sichere Schule - Anschaffung von Luftfiltergeräten ausweiten
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 16.12.2021
(Drucksache Nr.: 22284-21-E3)

2.9 Personal in der Schulpsychologischen Beratungsstelle
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22626-21-E1)

2.10 Ganztagsangebot in Dortmunder Schulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22657-21-E1)

2.11 Distanzlernen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19901-21-E1)

2.12 Schopenhauer Grundschule
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22653-21-E2)

2.13 Nicht-beschulbare Kinder aufgrund der Corona-Pandemie
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23038-21-E2)
2.14 Gewalt gegen Lehrer an Dortmunder Schulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20308-21-E1)


3. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

3.1 Immobilien Management-Bericht (3. Quartal 2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23141-21)

3.2 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 11. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22895-21)

3.3 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22975-21)
hierzu -> Ergänzung zum Beschlussvorschlag vom 13.12.2021
(Drucksache Nr.: 22975-21-E1)

3.4 Masterplan Sport: Abschlussbericht zum Modellprojekt "Sportbewegter Sozialraum Scharnhorst-Ost"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22963-21)

3.5 Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 16.12.2021 - Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21643-21-E3)


4. Anträge / Anfragen

4.1 Digitale Medien: Qualifizierung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23543-22)

4.2 Diskriminierungsfreier Zugang zu Bildungsveranstaltungen und Veranstaltungen mit Bildungscharakter
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23599-22)

4.3 Vormarsch der Scharia in Dortmund stoppen!
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23610-22)

4.4 Gesundheitsmanagement an Schulen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23623-22)

4.5 Die Umstellung an den Schulen von G8 zu G9
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23625-22)
Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Altundal-Köse - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Sie wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin. Sie begrüßte Herrn Sebastian Otten als neuen Vertreter der Stadteltern im Schulausschuss.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Barrenbrügge benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Fraktion B*90/Die Grünen bittet im Wege der Dringlichkeit um die Aufnahme des folgenden Punktes auf die Tagesordnung:

Bündlungsgymnasien in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B*90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23706-22)

Der Schulausschuss stimmt der Dringlichkeit einstimmig zu.

Frau Dr. Goll bat darum, den TOP der Fraktion B‘90/Die Grünen aufgrund der ähnlichen Fragestellung nicht als einzelnen TOP zu behandeln.

Frau Gövert erklärte dazu, dass ihre Fraktion eine mündliche Stellungnahme in dieser Sitzung wünsche, sollte das nicht möglich sein, könne die Stellungnahme dem TOP 4.5 angegliedert werden.

Die Vorsitzende erklärte, die TOPs dann unter 4.5.A und 4.5.B einzuordnen.

Der Schulausschuss folgt dem Vorschlag der Vorsitzenden, die TOPs

2.4 Digitalisierung der Dortmunder Schulen, Entwicklung in 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23336-22) und

4.1 Digitale Medien: Qualifizierung
Vorschlug zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23543-22)

im Zusammenhang zu behandeln.

Die Tagesordnung wird mit dieser Ergänzung und Änderung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Schulausschusses am 01.12.2021

Frau Gövert wünschte ausführlichere Darstellungen von Diskussionen. Insbesondere ginge es um TOP 2.7 – Modellprojekt zur Einführung eines elektronischen Schließsystems für Turn- und Sporthallen an Dortmund Schulen -, der in einer der nächsten Sitzungen erneut aufgerufen werden soll.

Herr Spieß äußerte den Wunsch, die Vorlage wg. weiteren Beratungsbedarfes zu schieben. Der Personalrat verweise in seinem Schreiben auf maßgebliche Gründe gegen die Vorlage, diese müssten recherchiert werden. Außerdem sollte das Haftungsrisiko konkretisiert werden. Die Verwaltung solle sich konkreter ausdrücken.

Herr Barrenbrügge begrüßte die Vorlage. Es sei ein zeitgemäßer Ansatz, um über einen Modellversuch in das Thema Nutzung von Gebäuden und Optimierung von Nutzungszeiten und unterschiedlichen Nutzern in das Thema einzusteigen. Hausmeister müssen zulassen, neue Wege zu gehen und auszuprobieren. Seine Fraktion würde der Vorlage zustimmen, sei aber auch mit dem Schieben der Vorlage einverstanden.

Herr Schwenken begrüßte den Modellversuch. Ein professionelles Schließsystem sei von Vorteil, Hausmeister würden dadurch ja nicht überflüssig. Auch ein elektronisches Schließsystem müsse administriert und überwacht werden.

Frau Rüding wünschte mehr Information zum Datenschutz.

Herr Hagedorn erklärte, elektronische Schließanlagen seien unabhängig vom Thema „Übergabe der Schlüsselgewalt“. Die Anlagen seien auch bei den Hausmeistern unstrittig, weil sie einfacher sind. Es gehe um die Komplexität der Nebentätigkeiten von Hausmeistern. Schlüsselgewalt sei ein Teil davon. Mit dem Modellprojekt sei es möglich, mit allen beteiligten Partnern zu testen, wie dieses Modell funktionieren könne.

Herr Barthold schloss sich der Meinung von Frau Rüding zum Datenschutz an.


Frau Rüding bat um folgende Ergänzung Ihrer Wortmeldung zu TOP 3.7 – Schuleingangsuntersuchungen -: „Frau Rüding schlägt vor, Kinder bevorzugt einzuladen, die keine Einrichtung oder eine Einrichtung erst seit kurzer Zeit besuchen.“

Die Niederschrift über die 8. Sitzung des Schulausschusses am 01.12.2021 wurde mit diesen Änderungen/Ergänzungen einstimmig genehmigt.

2. Angelegenheiten der Schulverwaltung

zu TOP 2.1
Aktueller Bericht zur Corona-Lage

Vorab informierte Frau Schneckenburger kurz zur Aussetzung der Schulpflicht am morgigen Tag wg. der aktuellen Orkanwarnungen.

Herr Schwenken fragte nach den Bildungsgutscheinen, die die Schulen erhalten haben.

Herr Hagedorn erklärte kurz das Verfahren.

Frau Schneckenburger führte dazu aus, dass nicht nachvollzogen werden könne, ob die ausgegebenen Bildungsgutscheine eingelöst wurden. Es gebe kein Monitoring der Schulverwaltung darüber.

Der Schulausschuss nahm den Bericht von Frau Schneckenburger dankend zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
Zweites Ausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler des Landes NRW (REACT-EU und Digitale Ausstattungsoffensive)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23241-21)
Empfehlung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 03.02.2022
(Drucksache Nr.: 23241-21)

Es liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 03.02.2022 vor:

„Rm Vogeler (CDU) kündigt die Zustimmung seiner Fraktion an und kritisiert, dass es mal wieder um Stellenbedarfe außerhalb von Stellenplänen ginge. Die Stellen seien aus Sicht der CDU-Fraktion zwar absolut gerechtfertigt, er wolle dennoch darum bitten, dass die Verwaltung zukünftig Stellenauswüchse außerhalb von Stellenplänen beendet. Es müsse interfraktionell - gemeinsam mit der Verwaltung - eine Verlässlichkeit herbeigeführt werden.

Rm Gurowietz (B‘90/Die Grünen) kündigt auch für seine Fraktion die Zustimmung zur Vorlage an. Allerdings empfinde man den Stellenaufwuchs vor Genehmigung des Haushaltes auch als sehr unglücklich. Er könne sich aber vorstellen, dass diese Stellen benötigt würden, wenn ein solches Programm in einem Ausmaß komme, dass vorher nicht für möglich gehalten wurde. Es sei seiner Fraktion auch negativ aufgestoßen wie realitätsfern das erste Programm in den Schulen vor gut einem Jahr war, wo insgesamt 25.000 Geräte kurzfristig wegen des Förderendes ausgebracht werden mussten. Dosys habe dies mit seinen Dienstleister*innen und den Kolleg*innen aus den Beteiligungsgesellschaften gut hinbekommen. Dies sei jetzt aber die Krönung, denn nun müssten die 25.000 Geräte wieder abgeholt, aufbereitet und geprüft werden, um sie dann in andere Schulen zu bringen. Um danach weitere 30.000 Geräte wiederum an diese Schulen auszuliefern. Er frage sich, ob das Ministerium die Dinge überhaupt zu Ende denke und kritisiert, dass die Umsetzung der Digitalisierung auf dem Rücken der Kommunen ausgetragen werde. Darüber hinaus sei die Finanzierung der Folgekosten noch nicht geklärt. An Herrn Zilian richtet er die Bitte dazu etwas zu sagen und gibt zu Protokoll, dass sich seine Fraktion nach Abschluss der Maßnahme, wegen des schnell organisierten Personalkörpers in Bezug auf Organisation und Ausstattung, eine Evaluation wünsche.

Rm Gebel (Die Linke+) hätte es für vorteilhafter angesehen, wenn zuvor die Vorlage „Digitalisierung der Dortmunder Schulen“ zur Kenntnis genommen worden wäre, denn dann wäre deutlich geworden, wie sinnvoll es sei, solche Förderprogramme in Anspruch zu nehmen – auch dann, wenn die Förderbedingungen so realitätsfern seien. Das Timing sei zwar unglücklich, jedoch würde durch Schieben keine Verbesserung herbeigeführt. Die Stellen seien sinnvoll und daher sei die Vorlage zu empfehlen.

Herr Zilian (FB 10) pflichtet bei, dass die Herausforderungen in der Diskussion richtig skizziert wurden. Man wisse, dass haushaltslose Zeit herrsche, wolle aber die Ratssitzung in zwei Wochen erreichen, weil ein immenser Vergabeprozess bevorstehe, der erfahrungsgemäß etwa ein halbes Jahr benötige. Bei erfolgreicher Durchführung habe man was die Masse angehe, genau die Herausforderung wie im letzten Quartal vor sich. Er berichtet weiter über den Prozess, der nach der letzten Ausschusssitzung vor der Kommunalwahl, in der die Auslagerung des Supports an Externe diskutiert worden sei, begonnen hätte. Unter der DSW21 Holding wurde eine inhousfähige GmbH gegründet. Dort wurden mit dem Ausstattungsprogramm 1 beginnend 4 Mitarbeitende angesiedelt, die mittlerweile eingearbeitet seien und nun als „Schulcampusmanager“ fungierten. Für 2022 habe man sich diesbezüglich eine Evaluierung vorgenommen und jetzt käme das Ausstattungsprogramm 2, was die Sache in der Masse noch toppe. Für eine Evaluierung bleibe insofern gar keine Zeit, vielmehr müsse man frühzeitig ein Gefühl dafür entwickeln, ob alles passe. Zum Thema Schulorganisation werde man neben der Evaluierung - bezüglich der Stellen bei der dokom - dies auch zum Anlass nehmen dosysintern organisatorisch etwas anzupassen. Aus dem mittlerweile sehr großen Schulteam wolle man neue Bereichsstrukturen erarbeiten. Herr Zilian kündigt an, dies voraussichtlich in der nächsten Sitzung der Projektgruppe „Memorandum Digitalisierung“, in der er auch das Arbeitsprogramm vorstellen werde, unter dem Stichwort „Weiterentwicklung des digitalen Bauhauses“ die Entwicklung des Dortmunder Systemhauses vorzustellen.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen: s.u.“

Frau Joest bezog sich auf den zusätzlichen Personalbedarf, der mit der Bewertung E9 – E10 zu niedrig angesetzt sei. Außerdem sei die Betreuung von 7.000 Geräten für eine Person zu viel. Die Nutzungsdauer für die Geräte erscheine ihr ebenfalls zu lange.

Frau Dr. Goll sprach die Evaluation nach Abschluss des Projektes an, die in der Vorlage genannt werde. Welche Jahreszahl werde zugrunde gelegt?

Herr Depenbrock führte dazu aus:
- Die Zahlen der Stellen sind vom Dortmunder Systemhaus benannt worden, ebenso die
Stellenbewertung. Die Betreuung von 7.000 Geräten sei sehr hoch, sei aber der Finanzkraft
der Stadt geschuldet. Im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung wurde
eingefordert, dass nach Umsetzung der Stellen der tatsächliche Bedarf im Systemhaus
berechnet werde.
- In den Förderrichtlinien zu den Nutzungszeiten wird von einer mindestens 4jährigen
Nutzungszeit ausgegangen. In Dortmund habe man sich auf eine durchschnittliche 5jährige
Nutzungszeit verständigt, wie auch bei den Geräten, die durch den Medienentwicklungsplan
oder Gute Schule 2020 finanziert werden. Es habe sich gezeigt, dass die Apple-Geräte
durchaus so lange genutzt werden können, mechanisch und mit Updates. Nach den 5 Jahren
erhalten alle Schulen neue Geräte. Die Frage sei die Dauerfinanzierung des Digitalpaktes und
wie diese sich umsetzen lasse.
- Evaluation: Es handelt sich bei dem Projekt um die Umsetzung des Ausstattungspaketes II.
Man gehe davon aus, dass es im Frühjahr 2023 abgeschlossen werde, dann werden die
konkreten Bedarfe und Strukturen ermittelt.

Frau Schneckenburgerwies darauf hin, dass es einen Abschreibungszeitraum von 5 Jahren für die Geräte gebe, danach stehe eine Neubeschaffung an, für die die Finanzierung noch nicht geklärt sei. Außerdem gebe es Folgekosten für die Wartung und die Verwaltung der Geräte. Da warte man auf Konnexitäts-Unterstützung des Landes NRW und insbes. des Schulministeriums.

Frau Lögering machte darauf aufmerksam, dass nach Meinung ihrer Fraktion die Förderrichtlinien zu starr seien. Die Umverteilung von Geräten gehe zu Lasten von Kommunen und Schulen. Es stelle sich die Frage, ob es technische Lösungen zur Übertragung von Daten auf andere Geräte gibt? Warum gebe es überhaupt Umverteilungen? Warum werden Grundschulen weniger berücksichtigt.

Frau Dresler-Döhmann stimmte der Vorlage zu.

Herr Klösel verwies darauf, dass das Lernmittelfreiheitsgesetz NRW endlich geändert werden müsse und Hard- und Software beinhalten solle.

Herr Depenbrock erklärte zur Umverteilung der Geräte, dass dieses Inhalt der Richtlinien sei und umgesetzt werden müsse. Eine Datenübertragung ist möglich und werde im Rahmen der entsprechenden Dienstleistungen gemacht. Für die Ausstattung der Grundschulen sei vom Ministerium vorgegeben, in den Klassen 1 und 2 eine Ausstattung von 50 % vorzunehmen, in den Klassen 3 und 4 eine 100 %ige Ausstattung. Diesen Weg habe Dortmund auch im Sofort-Ausstattungsprogramm im letzten und vorletzten Jahr gewählt. Erstklässler sollten an die Technik herangeführt werden.


Der Schulausschuss nimmt die o. g. Empfehlung zur Kenntnis.

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Umsetzung des „Zweiten Ausstattungsprogramms für Schülerinnen und Schüler des Landes NRW“ zur Kenntnis und beschließt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes 2022 ff.

a) die Teilnahme der Stadt Dortmund am „Zweiten Ausstattungsprogramms für Schülerinnen und Schüler des Landes NRW (REACT-EU und Digitale Ausstattungsoffensive)“ bei gleichzeitiger Einrichtung der in der Vorlage genannten erforderlichen zusätzlichen Personalstellen für die Abwicklung des „Zweiten Ausstattungsprogramms“,

b) die bisher gültigen Eckwerte des aktuellen Medienentwicklungsplanes auf eine Vollausstattung mit mobilen Endgeräten an den allgemeinbildenden Schulen auf Basis einer weitest gehenden Ausschöpfung der beiden Förderrichtlinien EU-ReAct und Digitale Ausstattungsoffensive des Landes („Zweites Ausstattungsprogramm“) anzupassen
(s. DS.-Nr.: 06580-16),

c) die Verlagerung von mobilen Endgeräten aus anderen Förderprogrammen (z.B. „Sofortausstattungsprogramm 2020“) an geförderten Schulen in nicht durch das „Zweite Ausstattungsprogramm“ geförderte Schulen,

d) ermächtigt die Verwaltung, die notwendigen Vergabeverfahren für die Beschaffung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens durchzuführen und die entsprechenden Zuschläge zu erteilen,
e) die Bereitstellung überplanmäßiger Mehraufwendungen gemäß § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW in Höhe von 16.789.375,00 Euro für den Fachbereich Schule im Haushaltsjahr 2022 und die Verwendung von überplanmäßigen Mehrerträgen in Höhe von 16.789.375,00 Euro zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen.


Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen der jährlichen Berichterstattung zum Medienentwicklungsplan und zum „DigitalPakt Schule“ an den Rat der Stadt Dortmund.


zu TOP 2.3
Übernahme einer Bürgschaft für die Interessengemeinschaft sozialgewerblicher Beschäftigungsinitiativen e.V. (ISB e.V.) gegenüber der Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21481-21)

Frau Dresler-Döhmann fragte nach den genannten Mitarbeitenden. Dabei handele es sich nicht um neue Mitarbeitende?

Herr Hagedorn erklärte, dass nur diese Mitarbeitenden zu den gleichen Modalitäten, die bei der Stadtverwaltung galten, zu Trägern wechseln konnten.


Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich mit 16 Ja und 1 Nein (AfD), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Übernahme einer Bürgschaft in Höhe von maximal 839.059,51 Euro für die Interessengemeinschaft sozialgewerblicher Beschäftigungsinitiativen e. V. (ISB e.V.) gegenüber der Kommunalen Versorgungskasse Westfalen Lippe (kvw).


Die TOPs 2.4 und 4.1 wurden im Zusammenhang behandelt.

zu TOP 2.4
Digitalisierung der Dortmunder Schulen, Entwicklung in 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23336-22)

Frau Joest bat darum, das Gendern in der gesamten Vorlage zu beachten.

Der Schulausschuss nimmt den aktuellen Sachstand zur Digitalisierung der Dortmunder Schulen zur Kenntnis.


zu TOP 4.1
Digitale Medien: Qualifizierung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23543-22)

Es liegt folgender Vorschlag zur Tagesordnung der CDU-Fraktion vor:

„… die Digitalisierung unserer Gesellschaft macht auch vor den Schulen nicht halt. Die Covid19-Pandemie hat diesen Trend besonders im Bildungssektor weiter beschleunigt. In den Augen der CDU-Fraktion ist dies eine grundsätzlich zu begrüßende Entwicklung, da die Schülerinnen und Schüler im künftigen Berufsleben auch verstärkt mit digitalisierten Prozessen konfrontiert werden. Gleichzeitig ist es aber von elementarer Bedeutung, dass die Lehrerinnen und Lehrer die in Dortmund vorhandenen Geräte auch entsprechend bedienen und somit zielgerichtet nutzen können. Vor dem Hintergrund der großen Vielfalt an digitalen Unterrichtsgeräten kann nicht erwartet werden, dass die Lehrkräfte sich die notwendigen, teils sehr gerätespezifischen Skills im Selbststudium beibringen. Während für Fortbildungen in Hinblick auf Didaktik und Pädagogik das Land zuständig ist, liegt die Zuständigkeit für die Weiterbildung an den vor Ort angeschafften digitalen Endgeräten beim Schulträger, also in den meisten Fällen bei der Stadt Dortmund.

Aus diesem Grund bittet die CDU-Fraktion im Schulausschuss die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie sehen die Angebote der Stadt Dortmund als Schulträger für Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer in Bezug auf die Bedienung der vermehrt angeschafften technischen Ausstattung an den Schulen (Whiteboards etc.) aus?
2. In welchem Umfang finden diese Angebote statt?
a.) Welchen zeitlichen Umfang hat eine Schulung?
b.) Wie viele Personen können in welchem Zeitraum geschult werden?
3. Wie groß ist die Akzeptanz der Angebote bei den Lehrerinnen und Lehrern (Teilnahmequote)?“


Frau Schneckenburger stellte für die nächste Sitzung einen Bericht zu Medienentwicklungsplan und Digitalisierung in Aussicht, der auch Informationen zu Schulungen beinhalte. Die Kolleginnen und Kollegen werden ständig über das Medienzentrum fortgebildet.

Herr Depenbrock erklärte, dass insbesondere im letzten Jahr viele Lehrergeräte ausgegeben wurden und gemeinsam mit dem Lieferanten und der Herstellerfirma Fortbildungsangebote für das Lehrpersonal und die Administratoren in den Schulen entwickelt und durchgeführt wurden. Genaue Zahlen werden in der Stellungnahme genannt werden.

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zur nächsten Sitzung.



zu TOP 2.5
Bildungsintegration von Kindern und Jugendlichen aus Südosteuropa; Sachstandsbericht zum Projekt "Vast vasteste - Hand in Hand"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23530-22)

Herr Schwenken bezog sich auf Punkt 3 der Vorlage – Ausweitung Landesprogramm - und fragte nach, ob alles unter 3. Aufgeführte additiv zu dem vorher Beschriebenen zu sehen sei.

Herr Hagedorn stimmte dem zu. Das Vorläuferprojekt werde unter 1. und 2. beschrieben und startete zum Schuljahr 2019/20 mit 4 beteiligten Schulen um den Borsigplatz. Es sei jetzt ein Modell für NRW geworden. Dortmund profitiere davon mit 4 weiteren Schulen. Man versuche, das Projekt mit allen beteiligten Schulen als Gesamtvorhaben in Dortmund zu entwickeln.

Frau Schneckenburger erklärte, es sei durch das Schulministerium auf den Weg gebracht worden.

Frau Dresler-Döhmann hält es für wünschenswert, Evaluationsergebnisse vorgestellt zu bekommen.

Der Schulausschuss nimmt den Sachstand des Projekts „Vast vasteste – Hand in Hand“ zur Kenntnis.


zu TOP 2.6
Masterplan Sport – Bäderkonzept
hier: Bäderleitplan der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG)
Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis
(Drucksache Nr.: 21619-21-E17)

Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„Zum o.g. Antrag wird wie folgt Stellung genommen:
Der Rat soll mit der Vorlage des Bäderleitplanes u. a. zur Kenntnis nehmen, dass die
Verwaltung Prioritätenkataloge zur Sanierung und Modernisierung der Hallen- und Freibäder erarbeiten wird. Dazu bedarf es umfangreicher Abstimmungen zwischen den Badbetreibern, der Verwaltung und den Gutachtern. Ziel ist es, ein Stufenkonzept zu erstellen, das sowohl unter finanziellen (Verteilung der Kosten auf mehrere Jahre) als insbesondere auch unter Nutzeraspekten die bestmögliche Realisierung der Bedarfe garantiert. Aktuell ist nicht absehbar, ob für einzelne Sanierungserfordernisse ein Bad überhaupt komplett für einen längeren Zeitraum außer Betrieb genommen werden muss (dies gilt insbesondere für die Hallenbäder).
Die avisierten Gespräche beginnen nach Vorlage des Ratsbeschlusses und werden
voraussichtlich bis zum Frühjahr nächsten Jahres andauern. Unabhängig von eventuellen
akuten Störungen, ist mit einer Umsetzung einzelner Sanierungsmaßnahmen erst ab 2023 zu rechnen. Hierzu wird dem Rat rechtzeitig zur Vorbereitung der jeweiligen Haushaltsberatungen berichtet.“
Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.7
Schulhausmeisterdienst
Überweisung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 25.11.2021
(Drucksache Nr.: 22967-21)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22967-21-E1)

Es liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 25.11.2021 vor:

„Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt nachfolgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 09.11.2021 vor:
die CDU-Fraktion bittet zur Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 25. November 2021 zu dem oben genannten Tagesordnungspunkt um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Stellen an HausmeisterIinnen und HausmeisterhelferInnen gibt es beim Fachbereich 40?
2. Wie hoch ist aktuell der Anteil bei den Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeistern sowie SchulhausmeisterhelferInnen die planmäßig besetzt sind?
3. Wie groß ist der Pool an HausmeisterspringerInnen, die als Vertretungsreserve vorgesehen sind? Ist der Personal-Pool komplett besetzt?
4. Kommt es zu Stellenausschreibungen bei HausmeisterInnen und HausmeisterhelferInnen, wie groß ist in der Regel die Anzahl der Bewerber auf die offene Stelle?
5. Wie viele Inhaberinnen und Inhaber von schulhausmeisterlichen Planstellen besitzen zum 01.10.2021 eine handwerkliche und abgeschlossene Berufsausbildung?
6. Aus welchen Gründen wurden bisher Planstellen besetzt, obwohl keine qualifizierte handwerkliche Berufsausbildung vorlag?
7. Ist die Annahme zutreffend, dass mit einer Erhöhung der Anzahl von handwerklich berufsgebildeten Personen Kosten und Fremdvergabe von Reparaturen im Fachbereich Schule zu reduzieren sind?
Die Stellungnahme der Verwaltung ist dem Schulausschuss zur Kenntnis zu geben.


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.“


Hierzu liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… zu den gestellten Fragen zum Thema „Schulhausmeisterdienst“ nehme ich wie folgt Stellung:

Zu Frage 1:
Zum Stand Oktober 2021 gibt es 174,00 vollzeitverrechnete (vzv.) Planstellen.

Zu Frage 2:
Die Besetzungsquote beträgt zur Zeit 97,13 Prozent.

Zu Frage 3:
Es gibt 9,00 vzv. Planstellen für Springer*innen als Vertretungsreserve. Zum Stand Oktober
2021 sind dort 8,77 vzv. Mitarbeiter*innen eingesetzt.

Zu Frage 4:
Freie Stellen werden unter den Hausmeister*innen bekannt gegeben und intern
ausgeschrieben. Je nach Attraktivität des Schulstandortes gehen pro Ausschreibung in der
Regel bis zu fünf interne Bewerbungen ein. Eine externe Besetzung erfolgt nur, wenn keine
internen Bewerbungen vorliegen. Hier wird i.d.R. auf einen Pool von Initiativbewerbungen
zurückgegriffen, so dass keine Ausschreibung erfolgt. Dieser Pool besteht größtenteils aus
Vertretungskräften, welche sich bereits über einen längeren Zeitraum bewährt haben.
Eine Nachbesetzung von freien Hausmeisterhelfer*innen-Stellen findet nicht mehr statt. Diese
Stellen werden zu Hausmeister*innen-Stellen umgewandelt und entsprechend nachbesetzt.

Zu Frage 5:
Nach Ermittlung des Schulverwaltungsamtes haben rund 80 Prozent aller
Schulhausmeister*innen vor ihrer Tätigkeit als Schulhausmeister*in eine Berufsausbildung
im handwerklichen Bereich abgeschlossenen.

Zu Frage 6:
Mitarbeiter*innen, die mit Einzelfallentscheidung ohne abgeschlossene handwerkliche
Berufsausbildung eingestellt worden sind, haben in der Regel über einen längeren Zeitraum
als Vertretungskraft gearbeitet und die handwerklichen und sonstigen Fähigkeiten für das
Berufsbild Hausmeister*in nachgewiesen.

Zu Frage 7:
Die Schulhausmeister*innen führen nur kleine Reparaturen und Instandsetzungen durch.
Auch dürfen nicht alle Reparaturen, wie z. B. Arbeiten an der Elektrik, ausgeübt werden, so
dass weiterhin eine Vergabe bei einem Großteil der anfallenden Reparaturen an Fachfirmen
notwendig sein wird. …“
Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.8
Sichere Schule - Anschaffung von Luftfiltergeräten ausweiten
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 16.12.2021
(Drucksache Nr.: 22284-21-E3)

Dem Schulausschuss liegt folgende Überweisung des Rates der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 16.12.2021 vor:

„… zu dem o.g. Antrag nehme ich wie folgt Stellung.

1. Der Rat stellt fest, dass der sicherste Schutz vor einer Corona-Ansteckung von Kindern und Jugendlichen eine hohe Impfquote der Gesamtbevölkerung ist. Vor diesem
Hintergrund wird die Landesregierung aufgefordert, eine eigenständige Impfkampagne
für alle am Schulleben Beteiligten aufzulegen und damit die Impfaktionen der
Kommunen zur Erhöhung der Impfquote zu unterstützen.

Die hier vom Rat gewünschte Aufforderung der Landesregierung NRW wird seitens der
Verwaltung an die Landesregierung weitergegeben.

2. Der Rat fordert die Verwaltung auf, die Teststrategie in Kindertageseinrichtungen
und in den Schulen schnellstmöglich inzidenzbezogen zu überprüfen und gegebenenfalls
mit eigenen Mitteln zu ergänzen.

Die PCR-Pooltest an den Grundschulen (sog. Lollitests) werden auch über die Weihnachtsferien 2021 hinaus zunächst bis 07.04.2022 fortgesetzt. Es ist gelungen, dass grundsätzlich bewährte Testsystem weiter zu optimieren. Ab 10.01.2022 werden Rückstellungstestungen vorgenommen. Das bedeutet, dass neben dem Pooltest auch direkt ein Einzeltest pro Person abgenommen und an das auswertende Labor transportiert wird. Im Falle eines positiven Pooltests können unmittelbar die bereits vorliegenden Einzeltests auf eine Infektion geprüft werden. So kann wertvolle Zeit bis zum Vorliegen eines sicheren Testergebnisses gespart werden. Außerdem können Quarantänezeiten verkürzt und das Zeitfenster mit Infektionsrisiko minimiert werden.
Mit Beschluss des Rates der Stadt Dortmund am 23.09.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, die Lolli-PCR-Pooltests auf alle Dortmunder Kindertageseinrichtungen auszuweiten. Die Ausweitung der Lolli-PCR-Pooltests wird in Kooperation mit dem Labor des städt. Klinikums Dortmund in Abhängigkeit zu den vorhandenen Personal- und Materialressourcen umgesetzt. Um den logistischen und organisatorischen Herausforderungen Rechnung zu tragen, erfolgt die Ausweitung schrittweise. Dabei wird geographisch und entlang des Infektionsgeschehens von Norden (nordwärts Kulisse [Innenstadt-Nord, Eving,
Scharnhorst, Mengede]) Richtung Süden vorgegangen. Ziel ist es, bis Mitte Dezember
2021 alle 322 Kindertageseinrichtungen mit den Lolli-PCR-Pooltests zu versorgen. Neben
den Kindern nimmt auch das pädagogische Personal in den Kindertageseinrichtungen an
den Lolli-PCR-Pooltests teil.

3. Der Rat stellt fest, dass in den Dortmunder Schulen raumlufttechnische Anlagen
zum Standard bei Neubauten gemacht werden sollen. Die Verwaltung wird gebeten,
darüber hinaus neben den bereits beschlossenen Maßnahmen zu überprüfen, welche
weiteren schon bestehenden Schulen wann für eine Ausstattung mit einer raumlufttechnischen Anlage in Frage kommen. Dabei sind auch Sanierungen und Umbaumaßnahmen in den Blick zu nehmen. Die Verwaltung erstellt dafür eine Prioritätenliste und einen Zeitplan.

Der Einbau von raumlufttechnischen Anlagen ist bereits als Vorgabe in den Dortmunder
Immobilien Standards (DIS) enthalten. Diese Vorgabe gilt aktuell für die zu erstellenden
Modulbauten, die im Rahmen der Bedarfs- und Maßnahmenliste zurzeit und zukünftig
abgewickelt werden. Die Städtische Immobilienwirtschaft überarbeitet derzeit die genannten
Vorgaben, um diese für sämtliche Neubauten – auch in der konventionellen Bauweise
- zu erweitern.
Eine Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen ist bei Sanierungen und Umbauarbeiten,
aufgrund der umfangreich erwarteten Eingriffe in die Gebäudesubstanz in Bezug auf
Statik, Brandschutz, etc. nicht möglich. Anders verhält es sich bei geplanten „Komplett-“
bzw. Kernsanierungen bestehender Immobilien, bei denen die raumlufttechnischen Anlagen
in der Konzeptionierung bzw. Planung des Gesamtprojektes ebenfalls Berücksichtigung
finden können.
Es ist beabsichtigt die raumlufttechnischen Anlagen bei den beschriebenen Kernsanierungen
ebenfalls als Standard in die DIS aufzunehmen.

4. Die Verwaltung wird aufgefordert, umgehend zu prüfen, ob, wie und mit welchen
Kosten die vom Max-Planck-Institut entwickelten und insbesondere in Mainz eingesetzten MPI-Abluftanlagen auch in Dortmunder Schulen eingesetzt werden können. Das Ergebnis der Prüfung ist den zuständigen Ausschüssen in ihren nächsten Sitzungen vorzulegen.

Wir nehmen Bezug auf die beigefügte Stellungnahme von Prof. Dr.-Ing. Christoph Kaup
(Hochschule Trier), Prof. Dr.-Ing. Martin Kriegel (TU Berlin), Prof. Dr.-Ing. Dirk Müller
(E.ON Institut RWTH Aachen) und Prof. Dr.-Ing. Ulrich Pfeiffenberger (Technische
Hochschule Mittelhessen).
Die genannten Professoren haben sich kritisch mit dem Konzept einer günstigen „Abluftanlage für Klassenräume“ des Max-Planck-Instituts für Chemie (MPI) auseinandergesetzt. Den in der Stellungnahme genannten Punkte stehen auch wir kritisch gegenüber und können einen Einsatz der Abluftanlage des MPI nicht empfehlen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, eine unabhängige Studie zur Klärung von Infektionswegen an und in Schulen in Auftrag zu geben. Dabei soll insbesondere die Frage geklärt werden, welche wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Corona-Übertragungswegen und Ansteckungen an Schulen bei konsequenter Einhaltung der
AHA-Regeln vorliegen.

Die Beobachtung des Infektionsgeschehens an Schulen zeigt, dass es sich bei festgestellten
Infektionen in der Regel um einzelne, nicht zusammenhängende Fälle handelt. Als Infektionsort ist dann nicht die Schule, sondern das familiäre Umfeld zu sehen. Es darf also
vermutet werden, dass die eingeführten Hygiene-Konzepte und die konsequente Einhaltung
der AHA-Regeln innerhalb der Schulen eine Weiterverbreitung von COVID-19-
Infektionen zwischen den Schülerinnen und Schülern wirksam verhindert. Es gab nur einzelne
Häufungen in den Schulen, bei denen aus Sicht des Gesundheitsamtes Übertragungen
innerhalb der Schule als wahrscheinlich anzusehen waren. Schulen sind also nur ausnahmsweise der Ort der Übertragung von COVID-19-Infektionen gewesen. In einigen
Fällen kam es auch zur zeitgleichen Häufung von Fällen in Schulen, wobei diese aber unabhängig voneinander (keine Kontakte zwischen den Fällen in der Schule) auftraten und
ebenfalls sehr stark zu vermuten war, dass die Ansteckungen im Wohnumfeld erfolgt waren.
Die weitergehende Auswertung dieser Daten kann nur vom Gesundheitsamt selber durchgeführt werden, weil die Daten selbstverständlich dem Datenschutz unterliegen und eine
extern vergebene wissenschaftliche Arbeit zunächst von einer Ethikkommission genehmigt
werden müsste und evtl. zusätzlich einzelne Schweigepflichtentbindungen erforderlich
werden. Das Gesundheitsamt hat an einer solchen Auswertung auch großes Interesse.
Zurzeit stehen dort leider, aufgrund der bekannten Lage, keine Kapazitäten für eine solche
Erhebung und Bewertung zur Verfügung. Die Auswertung und anschließende Veröffentlichung der Ergebnisse ist für Anfang 2022 geplant.“

Der Schulausschuss nimmt die Überweisung zur Kenntnis.


zu TOP 2.9
Personal in der Schulpsychologischen Beratungsstelle
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22626-21-E1)

Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die Bitte um Stellungnahme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Schulausschuss beantworte ich wie folgt:

1. Welche Konkreten Ergebnisse haben die Gespräche mit dem Land NRW bezüglich der Stellenaufstockung in der Schulpsychologischen Beratungsstelle ergeben?

Gemäß Zuweisungserlass des Landes NRW vom 20.09.21 steht allen Bezirksregierungen nun der bereits in Aussicht gestellte neue Etat für Stellen von Schulpsycholog*innen zur Verfügung.

2. Welche Auswirkungen hat das auf die zukünftige Personalsituation in der Schulpsychologischen Beratungsstelle?

Unter Berücksichtigung des Versorgungsschlüssels (Relation Anzahl Schulpsycholog*innen/Schüler*innen) sind seitens der Bezirksregierung Arnsberg für die Beratungsstelle in Dortmund 3,5 Stellen aus dem neuen Etat vorgesehen. Die zeitliche Realisierung wird in Absprache mit der Leitung der Beratungsstelle (Fr. Dunkel, Fr. Meisborn) und dem Träger (Stadt Dortmund/Land NRW) unter Berücksichtigung der räumlichen Kapazitäten und etwaiger Stellenaufstockungen seitens der Stadt Dortmund erfolgen.

Ergänzend zur zweiten Frage ist der neue aktuelle Stand der Stellenverteilung folgender:

Kommune 5 Stellen Schulpsychologie, 1 Stelle Assistenzkraft
Land 11,6 Stellen Schulpsychologie (inklusive der anvisierten 3,5 neuen Stellen),
1 abgeordnete Lehrkraft“

Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.





zu TOP 2.10
Ganztagsangebot in Dortmunder Schulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22657-21-E1)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22657-21-E3)

Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… dem Wunsch der Fraktionen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der CDU zur Beantwortung ihrer Fragen, kommt die Verwaltung wie folgt nach:

1. Wie ist die derzeitige Situation: An welchen Schulen gibt es einen Ganztag?
Wir bitten um eine Übersicht inklusive Namen der Schulen, Schulform, Form des
Ganztags (OGS, gebundener Ganztag u. a.), Anzahl der OGS-Plätze, Angabe zu den
nicht erfüllten Platzwünschen im laufenden und letzten Schuljahr und den Trägern des
Ganztagsangebots.
Aufgrund des Umfangs der Fragestellung wird eine Excel-Tabelle als Anlage
beigefügt.
Auf dem ersten Tabellenblatt sind die Daten der Schulen entsprechend der o.-a.
Fragestellung dargestellt, auf dem Tabellenblatt 2 sind die Schulen aufgeführt, die
eine Betreuung nach der Förderlinie „Schule von acht bis eins“ anbieten.

2. Im Bereich des OGS-Ausbaus hat der Rat der Stadt ambitionierte Beschlüsse gefasst
und der Bund eine Platzgarantie ab 2026 bis 2029 beschlossen.
- Wie sieht der Plan aus, vom Status quo zum Ziel zu kommen?
- In welchen Etappen können welche Teilziele erreicht werden – wo liegen aus Sicht
der Verwaltung die Herausforderungen, welche Rahmenbedingungen gibt es
seitens des Bundes und des Landes hinsichtlich des Rechtsrahmens und der
Finanzierung, die sich auf die Kommunen auswirken, und welche Kosten sind auf
kommunaler Ebene zu erwarten?

Die Erreichung einer Vollversorgung der Grundschüler*innen aufgrund des
Rechtsanspruchs auf einen ganztägigen Betreuungsplatz erfordert ein mehrstufiges
Verfahren.
In einem ersten Schritt wurden Grundschulstandorte herausgefiltert, für die schon eine
Projektentwicklung/Planung oder ein Raumprogramm für die Erweiterung der OGS
erarbeitet wurden.
Für alle weiteren Grundschulstandorte gilt es in einem zweiten Schritt durch
Ortstermine festzustellen, welche Räumlichkeiten von der OGS genutzt werden und
welche Größe die Küchen und Mensen haben, um die Schüler*innen mit Mittagessen
zu versorgen. Festgestellte räumliche Fehlbedarfe werden nach der
Geschäftsanweisung für Hochbaumaßnahmen bei der Stadt Dortmund bearbeitet.
Im ersten Quartal 2022 wird eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe der Fachbereiche
Liegenschaften, Immobilienwirtschaft und dem Schulverwaltungsamt mit den
entsprechenden Fachabteilungen für die Erarbeitung weiterer Entwicklungsschritte
gebildet.
Nach Verhandlungen um die Finanzierungsmodalitäten im Vermittlungsausschuss von
Bundestag und Bundesrat wurde das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) am Ende der
19. Legislaturperiode beschlossen. Bundesrechtlich wird der Rechtanspruch im SGB VIII verankert. Ein Ausführungsgesetz für NRW liegt aktuell nicht vor.
Wie diese Finanzmittel vom Land NRW an die Kommunen weitergeben werden und
ob diese Mittel auskömmlich sind, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt.
Der Städtetag hat wiederholt auf die Notwendigkeit einer auskömmlichen
Finanzierung hingewiesen.
Wie die Höhe der benötigten Mittel für die Stadt Dortmund bemessen ist, kann zum
jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden.

3. Gibt es Erhebungen zum Verhältnis von Bedarf und Angebot im Stadtgebiet
Dortmund? Zeigen sich dabei bezüglich einzelner Stadtteile Besonderheiten
hinsichtlich des Bedarfs /Angebots?

Eigene Erhebungen der Stadt Dortmund wurden nicht durchgeführt. Grundlage der
Planungen bisher waren die jährlichen abgefragten Bedarfsmeldungen der
Einzelschulen. Zusätzlich werden Ergebnisse wissenschaftlicher Studien z.B., die vom
Deutschen Jugendinstitut und der Technischen Universität Dortmund durchgeführten
Studie zur „Institutionellen Betreuung im Grundschulalter in Nordheim-Westfalen,
Betreuungswünsche und Elternbedarfe – Landes- und Regionalperspektive“ und die
Ergebnisse der Dortmunder Schulentwicklungsplanung miteinbezogen. Für
Ballungsgebiete wurde hier ein Bedarf an ganztägigen Betreuungsplätzen von
durchschnittlich rund 80 % prognostiziert. Standortspezifisch wird dieser Wert bereits
an einzelnen Schulen überschritten, daher bleibt die schulscharfe Planung auch
weiterhin bedeutungsvoll. Im Rahmen der Schulbauleitlinien der Stadt Dortmund wird
bei Neubauten mit einen Betreuungsbedarf von 100 % gerechnet. Auch bei Küchenund
Mensa-Neubauten werden 100 % als Planungsgrundlage berücksichtigt.
Bezüglich einzelner Stadtteile stellt sich folgende Situation dar (vgl. auch Blatt 1 der
Excel-Tabelle): Zur Stichtagsmeldung 15.10.2021 standen 267 Schülerinnen und Schüler dortmundweit auf der Warteliste. Besonders in den Stadtbezirken Eving (47), Scharnhorst (40) und In-Nord (50) ist der Bedarf an ganztägigen Betreuungsplätzen noch nicht hinreichend gedeckt.
Die weiteren Wartelistenplätze verteilen sich auf die folgenden Stadtbezirke:
Aplerbeck (17), Brackel (22), Hombruch (5), Hörde (5), Huckarde (7), In-Ost (24), In-
West (28), Mengede (22).

4. Wie stellt sich die Raumsituation in den bereits existierenden Ganztagsangeboten dar?
An welchen Schulen gibt es Räume, die ausschließlich von der OGS genutzt werden?

Jede OGS verfügt über eigene spezifische Freizeit-und /Betreuungsräume, die
ausschließlich von der OGS genutzt werden. Bei Bedarf können diese in Absprache
mit der Schule ebenfalls im Unterrichtsbereich genutzt werden. Die Größe und Anzahl
variieren dabei in Abhängigkeit von den baulichen Gegebenheiten und Größe
(Zügigkeit der Schule). Generell steht innerhalb der Betreuungszeiten der gesamte
Schulraum für die unterschiedlichen Angebotsformen zur Verfügung.
Die Raumsituationen und Raumnutzungen an den einzelnen Schulen werden durch
Ortstermine festgestellt, besprochen und dokumentiert.
Schulen, die aktuell und zukünftig nach den Schulbauleitlinien errichtet bzw. erweitert
werden, erhalten planerisch je Cluster/Jahrgangszug einen zusätzlichen
Betreuungsraum. Vorgesehen ist jedoch die Nutzung des gesamten Flächenbereichs
am Nachmittag. Die Gestaltung und Nutzung der einzelnen Flächen und Räume
obliegt den individuellen Vorstellungen jeder einzelnen Schule.

5. Wie stellt sich die Verpflegungssituation in den bereits existierenden
Ganztagsangeboten dar? An welchen Schulen gibt es multifunktionale Mensen? (Bitte
inkl. bereits beschlossener Bauvorhaben darstellen).

Die Planungen der Mensen wurden in der Vergangenheit darauf ausgerichtet, dass 25
% der Kinder an der OGS teilnehmen, die Quote hat sich in den letzten Jahren mehr
als verdoppelt. Die Verpflegungssituation ist in jeder Schule grundsätzlich sichergestellt. In der Regel verfügt jede Schule über eine Wirtschaftsküche oder mobile Ausgabestelle mit
angrenzender Mensa.
Während der Pandemie wurden angrenzende Klassenräume für die
Mittagsverpflegung mitgenutzt und die Ausgabezeiten erweitert.
Prinzipiell stehen die vorhandenen Mensen auch außerhalb der Essenzeiten für
Angebote zur Verfügung und sind somit multifunktional nutzbar.
In den letzten Jahren wurde je nach Bedarf flexibles Mobiliar für die Mensen im
Bestand angeschafft, um eine multifunktionale Nutzung zu ermöglichen und durch
platzsparende Möblierung mehr Sitzplätze zu schaffen. Als Standorte, in denen bereits eine multifunktionale Nutzung der Mensa umgesetzt worden ist, sind konkret die
Regenbogen-Grundschule und die Höchstener-Grundschule zu nennen.

6. Welche Pläne für die Generierung von Bewegungsräumen und multifunktionalen
Umbauten gibt es für Bestandsschulgebäude, bei denen keine eigenständigen OGSRäume
angebaut werden können?

Die Schulbauleitlinie sieht insbesondere für Grundschulen multifunktionale
Differenzierungsräume vor. Diese ist bei allen Neu- und Erweiterungsbauten
anzuwenden. Ferner wird sie bei größeren Umbauten und Sanierungen etc. in
Bestandsgebäuden umgesetzt. Der Bedarf dieser Räume wird mit den Schulleitungen
und Maßnahmeträgern abgestimmt und festgelegt. Bei den bisherigen Neuplanungen
von Grundschulen wurden auch die erforderlichen Räume für die OGS miteingeplant.
Für Bewegungsangebote zu Betreuungszeiten stehen grundsätzlich auch die Sport-und
Turnhallen zur Verfügung, ebenso das Außengelände sowie angrenzende Sport- und
Freizeitflächen (für „Bewegte Pausen“, Sport- u Spielangebote).
Sollten ermittelte Fehlbedarfe nicht durch Anbauten oder mobile Raumeinheiten am
Standort ausgeglichen werden, muss der Standort noch einmal ganzheitlich betrachtet
und optimiert werden.

7. Wie stellt sich die Personalsituation in den bereits existierenden Ganztagsangeboten
dar? (In der Darstellung bitten wir um Bezugnahme auf Beschäftigungsverhältnisse,
Zahl der Beschäftigten und das Betreuungsverhältnis).

Die Frage kann nicht umfänglich beantwortet werden. Die Personalsituation wird
durch den Maßnahmeträger vor Ort organisiert. Angestrebt, aber nicht die Regel, sind pro Gruppe (ca. 25 bis max. 30 Kinder) eine pädagogische Fachkraft als Gruppenleitung sowie weitere Ergänzungskräfte beschäftigt, überwiegend in Teilzeitmodellen oder auf Honorarbasis.
Pro OGS-Schule ist in der Regel eine Koordinationsstelle eingerichtet, teilweise in
Vollzeit, meist jedoch in Teilzeit.
Durch das Land NRW wurde bislang kein verbindlicher Betreuungsschlüssel oder ein
Fachkräftegebot festgelegt.

8. Wie stellt sich in Bezug auf Zuständigkeiten und Finanzierung derzeit Inklusion in der
OGS dar?

Im Rahmen des Erlasses 11-02 Nr.19 (Zuwendung für außerunterrichtliche Angebote
an offenen Ganztagsschulen im Primarbereich) werden Schüler*innen mit
sonderpädagogischem Förderbedarf bei der pro Kopf Finanzierung mit einer erhöhten
Zuwendung besonders gefördert. Ergänzend werden Schulbegleiter*innen sowohl im
Ganztag als auch im Unterricht auf Antrag der Eltern eingesetzt. Jede Schule verfügt
über ein Inklusionskonzept, bei deren Umsetzung die Mitarbeitenden des Ganztags
beteiligt sind.

9. Ließe sich im Primarbereich ein Ganztag denken, dessen Beschäftigte gleichzeitig im
Vormittagsbereich als Schulbegleitung eingesetzt sind, so dass dieses Arbeitsfeld, in
dem fast nur Teilzeitarbeitsplätze existieren, für Bewerber*innen attraktiver wird?“

Dieses Modell ist bekannt und wird von der Verwaltung geprüft.“


Frau Rüding fragte nach den unterschiedlichen Zahlen bei den drei Gebundener-Ganztag- Schulen. Bei der Kruckeler-Grundschule sei eine Betreuungszeit von 8-13 Uhr angegeben, auf der Internetseite der Schule werde 16 Uhr genannt. Gibt es dazu eine Erklärung?

Frau Gövert wünschte eine Vorstellung des Projektes unter 9., wenn die Prüfung der Verwaltung abgeschlossen ist. Unter 7. werde beschrieben, dass es keinen verbindlichen Betreuungsschlüssel seitens des Landes gebe. Ist da eine Änderung zu erwarten?

Herr Hagedorn führte aus, dass ab Schuljahr 2026/27 ein Anspruch auf einen OGS-Platz bestehe. Zur weiteren Planung der Umsetzung des Anspruches werde ein Steuerkreis installiert, der sich mit den Kernfragen beschäftigt. Es sollen ca. 80 % der Kinder im Offenen Ganztag betreut werden, vor Jahren sei man von 25 % ausgegangen. Auf allen Gebieten müsse dieser Anstieg berücksichtigt werden. Der Schulausschuss werde dementsprechend regelmäßig informiert. Man sei mittlerweile auch im Ausschreibungsverfahren mit den Trägern. Danach könne man sagen, wie die Trägerlandschaft in den nächsten 4 Jahren aussehen werde.
Zur Kruckeler-Grundschule erklärte er, dass die Schule die Förderung für die Zeit von 8-13 Uhr erhalte, aber weitergehende Maßnahmen anbieten könne.
Die 3 Schulen in der Nordstadt mit gebundenem Ganztag wurden bereits vor 25 Jahren unter anderen Modalitäten eingerichtet, als es darum ging, Hortplätze umzuwandeln. Aufgrund der Veränderungen in der Betreuungslandschaft kooperieren sie zusätzlich auch noch im Bereich des Offenen Ganztags mit Trägern. Aus den einzelnen Konzepten ergeben sich dann die Betreuungsschlüssel an diesen Standorten. Da könne mit entsprechenden Zahlen belegt werden.

Frau Dr. Goll sprach die Multi-Funktionalität von Räumen an. Diese solle besser mit den Schulen und Eltern kommuniziert werden. Die Eintracht-Grundschule sei in der Aufstellung im falschen Stadtbezirk genannt, das müsse dann korrigiert werden.

Frau Dresler-Döhmann begründete die weitere Fragestellung ihrer Fraktion. Die Stellungnahme der Verwaltung sei bisher organisatorisch gewesen, die Fragestellung lege Wert auf Inhalte der Angebote.

Frau Schneckenburger verwies darauf, dass die Verwaltung kontinuierlich am Ausbau OGS gearbeitet habe und weiterhin arbeite. Die Ausweitung des Betreuungs- und Bildungsangebotes sei nicht an allen Standorten möglich gewesen, was von verschiedenen Faktoren abhänge. Im Laufe der Jahre haben sich bei den Vorgaben auch Änderungen ergeben, die umgesetzt werden müssten. Man sei immer im Dialog mit Schulen und Trägern, sowie den verschiedenen Verwaltungsbereichen.
Auch der Stadt Dortmund sei das Bildungsangebot im OGS-Bereich wichtig. Leider gebe es kein OGS-Gesetz, sondern nur einen Erlass des Landes. So könnten keine Qualitätsstandards eingerichtet werden. Es werde sich zeigen, ob das in Zukunft geändert wird.
Der angesprochene Steuerkreis werde sich mit allen Baustellen hinsichtlich OGS in Dortmund beschäftigen, wie Räumlichkeiten, Inhalte und Konzeptionen, voraussichtlicher Bedarf sowie Fachkräften.

Herr Otten sprach sich für die Stadteltern gegen die dauerhafte Verwendung von Honorarkräften in der Betreuung aus. Zum einen wg. der prekären Arbeitssituation, zum anderen wg. negativer Erfahrungen lege man Wert auf Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigte.
Im Rahmen des Trägertreffens OGS wurde auch das Modell angedacht, Tagespflegepersonen, die nach dem Deutschen Jugendinstitut ihr Curriculum abgelegt haben, im Bereich der OGS mit einzusetzen. Ziel sei die Sicherstellung der Vollauslastung bei Tagespflegepersonen der Kinder- und Jugendbetreuung sowie die Gewährleistung des anzustrebenden Rechtsanspruches ab 2026.

Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


Es liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE+ vor:

in Ergänzung der schon erteilten Auskünfte möchte die Fraktion DIE LINKE + folgende Fragen zum Ganztag noch anhängig machen und bittet um deren Beantwortung:

Träger:
1. Welche Träger sind zurzeit im Offenen Ganztag?
2. Wer prüft wie oft deren Eignung?
3. Welches sind die Kriterien?
4. Wie groß ist der Overhead im Vergleich zur Anzahl der Beschäftigten?
5. Gibt es Erfahrungen über die Verweildauer, der im OGS Beschäftigten bei dem jeweiligen Träger?


Beschäftigte:
6. Welche Qualifikationen haben sie?
7. Wie werden Beschäftigte gewonnen?
8. Haben sie einen Vertrag und wie ist dieser gestaltet?
9. Wie werden sie bezahlt?
10. Beginnt und endet das Beschäftigungsverhältnis mit dem Schuljahr?
11. Müssen sich die Beschäftigten in den Sommerferien arbeitslos melden?
12. Gibt es eine Interessenvertretung beim Träger?
13. Gibt es Qualifizierungsmaßnahmen für die Beschäftigten?
14. Haben die Beschäftigten Zugang zu Toiletten, Pausenräumen, Ruheräumen?
15. Gibt es Anleitungen zu Notfällen, Brandschutzübungen etc.?


Einbindung in die Schule:
16. Sind die Betreuungskräfte im OGS und im gebundenen Ganztag in die pädagogische Arbeit der Schule eingebunden, sprich gibt es ein jeweiliges Konzept?
17. Gibt es eine institutionelle Kommunikation mit den Lehrkräften, der Schulleitung, den Eltern?
18. Wer kümmert sich bei Konflikten?

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 2.11
Distanzlernen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19901-21-E1)

Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… bei der o.g. Anfrage handelt es sich um eine innerschulische Angelegenheit, sie wurde deshalb zuständigkeitshalber an die Bezirksregierung Arnsberg gerichtet, mit der Bitte um Beantwortung folgender Fragestellungen:

1. Wie viele Dortmunder Schulen benutzen welche Lern- und Kommunikationsplattformen
für das Distanzlernen?
2. Gibt es darüber hinaus Schulen in Dortmund, die mehr als ein System benutzen?
3. Werden die Plattformen, deren Nutzung und Nutzen seitens der Stadt Dortmund oder des
Landes NRW evaluiert und sofern dies der Fall ist, von wem genau und nach welchen
Kriterien?

Folgende Rückmeldung der Bezirksregierung liegt uns hierzu vor:

„Die von der Stadt Dortmund als Schulträgerin eingesetzten Lernplattformen liegen in der Verantwortung der Stadt. Ob und ggf. wann dort eine Evaluation des Einsatzes vorgesehen ist, kann von der Bezirksregierung nicht beantwortet werden. Ähnliches gilt für die Lernplattform LOGINEO des Landes NRW. Hier liegt die entsprechende Verantwortung beim Ministerium für Schule und Bildung, das eine entsprechende Evaluation planen und ggf. die Bezirksregierung zur Durchführung beauftragen müsste. Wie weit dieser Prozess vorangeschritten ist, entzieht sich unserer Kenntnis. Wir können aber mitteilen, dass 112 Dortmund Schulen eine Instanz des LOGINEO-Basissystems besitzen und 74 darüber hinaus eine Instanz des LOGINEO-Lernmanagement-Systems (Stand 2021).

Zu den Fragen 1 und 2 ist eine Zuständigkeit zur Erhebung der Daten durch die Bezirksregierung weder vorgesehen, noch werden entsprechende Daten hier vorgehalten. Diese Fragen können daher nur durch die Schulen selbst beantwortet werden.“

Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass die Stadt Dortmund bereits seit April 2020 allen Schulen die kostenfreie Nutzung der Lernplattform IServ anbietet.
Dieses Angebot wird von vielen Schulen genutzt, eine Auswertung der Nutzungsintensität ist rechtlich nicht zulässig.“

Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.12
Schopenhauer Grundschule
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22653-21-E2)

Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… im Nachgang zur Sitzung des Schulausschusses am 03.11.2021 wird die noch ausstehende Frage „zu einer möglichen Nutzung der Räumlichkeiten des angrenzenden evangelischen Kindergartens durch die OGS der Schopenhauer Grundschule“ nach Prüfung der Verwaltung wie folgt beantwortet:

Die evangelische Noahgemeinde betreibt den neben der Schopenhauer-GS gelegenen
Kindergarten und ist ebenfalls im Besitz des Grundstückes. Derzeit baut die Noah-Gemeinde
an anderer Stelle einen neuen Kindergarten. Die Nutzung des bisherigen Kindergartens
befindet sich noch nicht in abschließender Klärung.
Der Schulstandort wird in Kürze hinsichtlich der Bedarfe für die Erweiterung der OGS
überprüft.“

Frau Joest fragte nach dem Stand an der Schopenhauer-Grundschule.

Herr Hagedorn erklärte, dass im Nachgang zur schriftlichen Stellungnahme noch ein Gespräch mit der Schule geführt werden könne.

Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.13
Nicht-beschulbare Kinder aufgrund der Corona-Pandemie
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23038-21-E2)

Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die o.g. Anfrage wurde aufgrund der innerschulischen Angelegenheit zuständigkeitshalber an die Bezirksregierung Arnsberg gerichtet, mit der Bitte um Beantwortung folgender Fragestellungen:
- Wie viele Kinder in Dortmund waren von diesem Problem 2020 und 2021 betroffen?
- Wie lange wurden/werden diese Kinder jeweils nicht beschult?
- In welchen Stadtgebieten gab es wie viele Kinder, die davon betroffen waren?
- Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um diesen Umständen Sorge zu tragen?
- Welche Maßnahmen werden zurzeit ergriffen, um die Beschulung zu
ermöglichen/sicherzustellen
und
- bestmöglich auszugleichen?

Folgende Rückmeldung liegt uns hierzu vor:

„ Die Fragen, die aufgrund der Corona-Pandemie nicht beschulbare Kinder betreffen, können von hieraus nicht beantwortet werden.
Das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen kennt den Begriff „nicht-beschulbar“ nicht.
Aufgrund der hierzulande bestehenden Schulpflicht ist bei schulpflichtigen Schülerinnen und
Schüler ein Absehen von einer Beschulung an einer Schule, an der die Schulpflicht erfüllt werden kann, nur in engen Ausnahmefällen möglich.

Diese Möglichkeiten stehen jedoch in keinem Zusammenhang zur Corona-Pandemie.

So ruht z.B. die Schulpflicht nach § 40 abs. 2 SchulG für Kinder und Jugendliche, die selbst nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten sonderpädagogischer Förderung nicht gefördert werden können. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kommt zudem eine Beurlaubung der Schülerin oder des Schülers gemäß § 43 Abs. 4 SchulG in Betracht.

Die Bezirksregierung Arnsberg übt als obere Schulaufsichtsbehörde nur für einen Teil der
Schulformen die Schulaufsicht aus. Als Schulaufsichtsbehörde entscheidet sie in diesen Fällen über das Ruhen der Schulpflicht. In den anderen Fällen entscheidet das Schulamt als zuständige Schulaufsichtsbehörde.

Daten zu den Entscheidungen über das Ruhen der Schulpflicht werden nicht erhoben und liegen der Bezirksregierung Arnsberg daher nicht vor.

Das Aktionsprogramm Ankommen und Aufholen nach Corona bietet verschiedene
Fördermöglichkeiten. Welche Möglichkeiten die Stadt Dortmund nutzt, um die Lerndefizite
bestmöglich auszugleichen, kann von Seiten der Bezirksregierung Arnsberg nicht beantwortet
werden.“

Der Fachbereich 40 verweist in diesem Zusammenhang auf die im Schulausschuss am 01.09.2021 eingebrachte Gremienvorlage „Stark aus der Krise“ – Aktionsplan zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familie in Dortmund (Drucksache Nr.: 21680-21). Ein aktueller Sachstandsbericht zum Förderprogramm wird dem Schulausschuss in einer der nächsten Sitzungen vorgelegt.“

Frau Joest bat um genaue Zahlen zu dem Thema.

Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.14
Gewalt gegen Lehrer an Dortmunder Schulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20308-21-E1)

Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die o.g. Anfrage wurde zuständigkeitshalber an die Bezirksregierung Arnsberg gerichtet, mit
der Bitte um Beantwortung folgender Fragestellungen:

- Welche Maßnahmen ergreift die Stadt zum Schutz von Lehrkräften im Schulalltag?
- Sind der Stadt aus den Jahren 2015-2020 Straftaten gegen Lehrer in Dortmund bekannt?
- Welche Unterstützung erhalten Betroffene seitens der Stadt, wenn sie bereits Opfer einer
Straftat oder Bedrohung geworden sind?

Lehrkräfte sind im Dienstverhältnis dem Land unterstellt und personalrechtlich nicht dem
Schulträger zugeordnet. Eine Beantwortung der Fragen kann daher aufgrund der Sach- und
Faktenlage nicht erfolgen.“

Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



3. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 3.1
Immobilien Management-Bericht (3. Quartal 2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23141-21)

Der Schulausschuss nimmt den Immobilien Management-Bericht zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 11. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22895-21)

Der Schulausschuss nimmt die Vorlage, die bereits am 16.12.2021 vom Rat beschlossen wurde, zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22975-21)
Ergänzung zum Beschlussvorschlag vom 13.12.2021
(Drucksache Nr.: 22975-21-E1)


Dem Schulausschuss liegt folgendes Ergänzungsschreiben zur Vorlage vor:

„Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund -
6. Sachstandsberichtes (Drucksache Nr. 22975-21)
hier: Ergänzung zum Beschlussvorschlag 2

Sehr geehrte Damen und Herren,
zu den folgenden Sitzungen der Gremien liegt die o. g. Beschlussvorlage zur Beratung und
Beschlussfassung vor. Im Nachgang zur Weitergabe der Vorlage stellte sich heraus, dass aus
haushaltsrechtlichen Gründen eine Ergänzung des Beschlussvorschlages zu 2. erforderlich ist.
Dabei geht es um die erforderliche Genehmigung der entsprechenden außerplanmäßigen
Auszahlungen.

Der Beschlussvorschlag der Vorlage soll wie folgt ergänzt werden:

„ 2. beschließt die Herausnahme und Verschiebung der Maßnahme Liebig GS - Erneuerung
der OGS-Küche in das OGS Förderprogramm.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt dazu gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW
außerplanmäßige Mehrauszahlungen in Höhe von 648.875 Euro für das
Schulverwaltungsamt im Haushaltsjahr 2021 und die Verwendung der unter dem Punkt
finanzielle Auswirkungen dargestellten Minderauszahlungen zur Deckung dieser
außerplanmäßigen Mehrauszahlungen.

Die Ausführungen unter Finanzielle Auswirkungen sind dementsprechend wie folgt zu
ergänzen:
Aufgrund der Maßnahmenverlagerung der Maßnahme „Liebig GS – Erneuerung der OGS
Küche“ (vgl. Beschlussvorschlag zu 2.) entstehen im Finanzbudget des Fachbereichs Schule
im Jahr 2021 voraussichtlich Mehrauszahlungen in Höhe von 648.875 Euro.
Finanzposition
Finanzstelle
Betrag
Mehrauszahlungen des Fachbereichs Schule
78080.0 – Ausz. Hochbaum.
40N00301019061 – OGS
Förderung Liebig GS
648.875 Euro

Die Mehrauszahlungen können in Höhe von 630.000 Euro gemäß §83 GO NRW durch
Minderauszahlungen innerhalb des Auszahlungsbudgets des Fachbereichs Schule, wie
nachfolgend dargestellt, gedeckt werden:


Finanzposition
Finanzstelle
Betrag
Mehrauszahlungen des Fachbereichs Schule
78081.0 – Ausz. Tiefbaum..
40N00301001000 – Jugendverkehrsschule
630.000 Euro

Eine Deckung des Restbetrages aus dem Finanzbudget des Fachbereichs Schule ist nicht
möglich. Die Deckung des Fehlbetrages i. H. v. 18.875 Euro erfolgt gemäß §83 GO NRW aus
dem Amt 75.

Finanzposition
Finanzstelle
Betrag
Minderauszahlungen des Amtes 75
78080.0 – Ausz. Hochbaum.
75W00307024098 – OGS
Liebig GS nicht förderfähige
Kosten
18.875 Euro

Begründung zur Bereitstellung der Deckungsmittel
Die Umsetzung der Maßnahme „Jugendverkehrsschule“ wurde mit Ratsbeschluss vom
18.06.2020 beschlossen.
Ursprünglich war die Durchführung für die Sommerferien 2020 geplant. Der Baubeginn hat
sich zunächst aufgrund von Kampfmittelfunden verzögert und wurde auf die Sommerferien
2021 verschoben.
Nachträglich hat sich herausgestellt, dass es ein Förderprogramm seitens der NRW.Bank
gibt, das für die Maßnahme in Anspruch genommen werden kann. Die beantragte Förderung
wurde mit Bescheid vom 22.06.2021 bewilligt. Eine Ausschreibung und Beauftragung einer
Firma war im Vorfeld aufgrund der Zuwendungsbestimmungen nicht möglich, sodass mit der
baulichen Umsetzung voraussichtlich erst in den Sommerferien 2022 begonnen werden kann.
Die Mittel wurden entsprechend im endgültigen Haushaltsplan 2022 ff. berücksichtigt.
Im Amt 75 waren bereits Finanzmittel für die Maßnahme „Liebig-GS“ geplant. Die Mittel
werden durch die Verlagerung der Maßnahme frei und können zur Deckung herangezogen
werden.

Fördermittel
Die Abwicklung der Maßnahme über das OGS-Förderprogramm mit einer Förderquote von
85 % führt in 2022 zu nicht geplanten Einzahlungen i. H. v. 440.475,10 Euro.

Teilergebnisrechnung
In der Teilergebnisrechnung der städtischen Immobilienwirtschaft ergeben sich daraus die
folgenden Auswirkungen:

Sachkonto
Bezeichnung
Sachkonto
2021
2022
2023
2024-2060
2061
414200
Ertr. Aufl. So-
Po Zuw. Land
-917,66 €
-11.011,88 €
-11.011,88 €
-407.439,47 €
-10.094,22 €
470100
Eigenleistungen
-33.049,00 €




572200
AfA unbew.
Vermögen
1.420,68 €
17.048,10 €
17.048,10 €
630.779,70 €
15.627,43 €

Die Fördermittel werden als Sonderposten aus Zuweisungen abgebildet. Dieser wird
entsprechend der Abschreibung ratierlich ab dem 01.12.2021 ertragswirksam aufgelöst und
führt zu Mehrerträgen in der Teilergebnisrechnung des FB 65 in den Jahren 2021 sowie
2022, da die Förderung nicht Bestandteil der Planung 2021 sowie 2022 ist. Die zusätzlichen
Erträge ab dem Jahr 2023 sind in der nächsten Haushaltsplanung zu berücksichtigen.
Die aktivierbaren Eigenleistungen entstehen aufgrund eigener Leistungen von
MitarbeiterInnen der städtischen Immobilienwirtschaft. Durch deren Aktivierung entstehen
Erträge, die bereits im Haushaltsansatz 2021 berücksichtigt wurden.
Die Abschreibungen sind bereits im Teilergebnisplan des FB 65 berücksichtigt. Das Budget
wird daher nicht ausgeweitet.
Die Auflösung des Sonderpostens sowie der Aufwand aus Abschreibungen erfolgen auf dem
Kostenträger 650138011000.

Ich bitte um Berücksichtigung im Rahmen der Beschlussfassung und bedanke mich für Ihr
Verständnis.“

Der Schulausschuss nimmt das Schreiben und die Vorlage, die vom Rat der Stadt Dortmund bereits am 16.12.2021 beschlossen wurde, im Nachgang zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Masterplan Sport: Abschlussbericht zum Modellprojekt "Sportbewegter Sozialraum Scharnhorst-Ost"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22963-21)

Der Schulausschuss nimmt den Abschlussbericht zum Modellprojekt „Sportbewegter Sozialraum Scharnhorst-Ost“ zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 16.12.2021 - Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21643-21-E3)

Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung zur bereits in der Sitzung am 01.12.2021 beschlossenen Vorlage vor:

„… in der Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 25.11.2021 sind Fragen zur Vorlage "Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0" (Drucksache Nr.: 21643-21) aufgetreten, die im Rahmen der Berichterstattung beantwortet wurden.
Es wurde vereinbart, dass die Verwaltung eine Stellungnahme zur Ratssitzung am 16.12.2021
vorlegt, um die Entscheidungsgrundlage für den Rat der Stadt zu konkretisieren.
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Das Beteiligungsportal „Beteiligung.NRW“ ist zu Erprobungszwecken in einer nichtöffentlichen und passwortgeschützten Testumgebung getestet worden.
Die Mehrwerte des Portals „Beteiligung.NRW“ sind:
Das fachbereichsübergreifende Kernteam empfiehlt die weitere Erprobung des Portals „Beteiligung. NRW“ aus folgenden Gründen:
 Das Beteiligungsportal wird kostenfrei allen interessierten Kommunen zur Verfügung
gestellt
 Es fallen keine Kosten für die Inbetriebnahme (Sach- und Personalkosten) und für den
zukünftigen sicheren und störungsfreien Betrieb (Personalkosten) für die Stadt Dortmund
an
 Pflege, Wartung & Service-Anliegen liegen beim Land NRW bzw. dem Dachverband
kommunaler IT-Dienstleister in NRW (KDN), auch diese Angebote sind kostenfrei
 Schulungen werden seitens des Landes NRW organisiert und für die Interessierten kostenfrei
bereitgestellt (1 Schulung/Monat mind. bis Ende 2022)
 Über einen Anwender*innen-Beirat wird die Weiterentwicklung des Portals entsprechend
der Bedarfe der Anwender*innen ermöglicht
 Das Portal ermöglicht die (gleichzeitige/kombinierte) Durchführung informeller und formeller
(Bauleitplanung) Beteiligungsverfahren auf einer Plattform/in einem System
 Die Integration von Trägern öffentlicher Belange (TÖB) für Planungsverfahren ist möglich
 Es verfügt über weitere nutzbare Bausteine (z. B. Online-Veranstaltungskalender, Dreckmeldeservice)
 Es bestehen offene Schnittstellen zum ServicePortal NRW, dem Geodaten-Portal
Open.NRW sowie dem offenen Standard Open311, die Verknüpfung mit dem neuen
„Bürgerkonto“ (Servicekonto.NRW) befindet sich in Umsetzung
 Es entsteht ein interkommunales Netzwerk durch das bereits von vielen Kommunen bekundete
Interesse
 Das Portal ermöglicht die kooperative Abwicklung überregionaler Projekte
Bisherige Erkenntnisse:
 Die Einrichtung von informellen (z. B. Um- und Abfragen) sowie formellen Beteiligungsverfahren
(B-Plan-Verfahren) im System ist unkompliziert möglich
 Die Integration von Planungsunterlagen (z. B. Abbildungen, Fotos, Dokumenten) ist möglich
 Es gibt umfangreiche Auswertungs- und Analyseoptionen, die eine Arbeitserleichterung
für Mitarbeitende der Verwaltung darstellen (z. B.: Bearbeitung von Stellungnahmen zu
B-Plan-Verfahren)
 Es sind eine Vielzahl an individuellen Einstellungsoptionen vorhanden
 Die Integration von Kartenmaterial ist möglich; ergänzende Verbesserungsvorschläge sind
nach Abstimmung mit dem Vermessungs- und Katasteramt (Abteilung Geoinformation/
Kartographie) an das Land NRW übermittelt worden
 Die Verwaltung hat Einflussmöglichkeiten individuelle und anlassbezogene Datenschutzerklärungen in Kooperation mit der Datenschutzbeauftragten sowie dem Land NRW zu erarbeiten
 Die Verwaltung konzipiert gemeinsam und pilothaft die inhaltliche Ausgestaltung eines
notwendigen Auftragsverarbeitungsvertrages gemäß DSGVO mit dem Portalanbieter
(Land NRW)
 Das Thema „Barrierefreiheit“ wird als unabdingbare Nutzungsvereinbarung auf Hinwirken
der Pilotstädte seitens des Landes NRW bearbeitet

Allgemeiner Ausblick und nächste Schritte:
Das fachbereichsübergreifende Kernteam empfiehlt die weitere Erprobung des Portals innerhalb der Fachbereiche 1/III, 67 und 61 in einem Zeitraum von weiteren sechs Monaten.
Alle im Rahmen der Erprobungsphase gemachten Erfahrungen und gewonnenen Erkenntnisse
werden Bestandteil der seitens des Dortmunder Systemhauses durchgeführten Vorstudie zum
Softwareeinführungsprozess sein. Die endgültige Entscheidung zur Einführung einer Plattform wird dem Rat per Beschlussvorlage vorgelegt.“

Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.








4. Anträge / Anfragen

zu TOP 4.1
Digitale Medien: Qualifizierung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23543-22)

Der TOP wurde zusammen mit TOP 2.4 behandelt.


zu TOP 4.2
Diskriminierungsfreier Zugang zu Bildungsveranstaltungen und Veranstaltungen mit Bildungscharakter
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23599-22)

Es liegt folgender Vorschlag zur Tagesordnung der AfD-Fraktion vor:

„…die Studien- und Ausbildungsmesse am 22.01.2022 fand dieses Jahr unter der sogenannten 2G-Regel statt. Schüler, die zu diesem Zeitpunkt weder vollständig geimpft oder genesen waren, wurde die Teilnahme an der Ausbildungsmesse verwehrt.

Laut fernmündlicher Auskunft des Veranstalters Stuzubi GmbH hat die Verwaltung der Stadt Dortmund auf das Hygienekonzept der Messe maßgeblichen Einfluss genommen und somit auch die Zugangsregeln beeinflusst.

Schülern, die tagtäglich im geschlossenen Klassenverband den Unterricht an Dortmunder Schulen besuchen, wurde nun verwehrt, sich gemeinsam über ihre berufliche Zukunft zu informieren.

Die Sinnhaftigkeit der 2G-Regelung unter dem Aspekt der Pandemiebekämpfung ist auch hier grundsätzlich zu hinterfragen. Veranstaltungen, die unter den Voraussetzungen der 2G-Regelung abgehalten werden, führen oftmals zu einer im Anschluss hohen Infektionsrate der Teilnehmer und tragen zur aktiven Verbreitung des Corona-Virus´ bei.
Es ist festzustellen, dass das angewandte Hygienekonzept auf besagter Veranstaltung weder der Pandemiebekämpfung noch dem Schutz von Teilnehmern diente. Vielmehr wurde ein Teil der betroffenen Dortmunder Schüler von der Klassengemeinschaft isoliert und ihnen damit die Chance verwehrt, gemeinsam mit ihren Klassenkameraden den Studien- und Ausbildungsmarkt zu erkunden und sich gemeinschaftlich dieser neuen Lebensherausforderung zu stellen.

Dies widerspricht dem Grundsatz der Chancengleichheit und ist nicht hinzunehmen.

Auch eine im Nachgang angebotene Online-Veranstaltung für ungeimpfte Schüler kann den Verlust des Gemeinschaftserlebnisses und den Informationsrückstand nicht ausgleichen.

Ferner erhöht dieser gezielte Ausschluss von Schülergruppen und die damit verbundene soziale Ächtung den Druck auf ungeimpfte Schüler, die aufgrund der anhaltenden Repressionspolitik des Bundes und der Länder generell unverhältnismäßig in ihren Grundrechten beschränkt werden.

Die AfD-Fraktion bittet die Verwaltung um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1. Welchen Einfluss nahm die Verwaltung bei der Erstellung des Coronaschutz-Hygienekonzeptes im Rahmen der Studien- und Ausbildungsmesse am 22.01.2022?

2. Wieso fand die Messe nicht unter Voraussetzungen statt, die den Zugang von geimpften und ungeimpften Schülern gleichermaßen gewährleistet hätte, beispielsweise Einlass mit Vorlage einer gültigen Tagestestung?

3. Wurden bei der Erstellung des Hygienekonzeptes die daraus resultierenden Folgen für ungeimpfte Schüler abwägend einbezogen oder sind der gezielte Ausschluss und die damit einhergehende Diskriminierung dieser Personengruppe billigend in Kauf genommen worden?


Die AfD-Fraktion stellt dazu folgenden Beschlussantrag:

„Die Verwaltung wird aufgefordert sicherzustellen, dass Schülern ein diskriminierungsfreier Zugang, unabhängig vom Impf- oder Genesenen-Status, zu Bildungsveranstaltungen oder Veranstaltungen mit einem Bildungscharakter ermöglicht wird.“


Herr Barthold begründete den Vorschlag zur Tagesordnung seiner Fraktion. Die Studien- und Ausbildungsmesse am 22.01.2022 habe unter 2G-Bedingungen stattgefunden. Diese Regelung wurde mit Gesundheits- und Infektionsschutz begründet, ein Test zum Nachweis, dass man gesund sei, sei nicht möglich gewesen. Das zeige, es gehe nicht um die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler (SuS), sondern darum, diejenigen auszugrenzen, die sich nicht impfen lassen wollen. Dazu gebe es keine wissenschaftliche Grundlage, nicht Geimpfte und nicht Genesene hätten durch Tests nachweisen können, gesund zu sein.
Es gehe nicht um die Gesundheit der SuS, sondern um die Ausgrenzung derjenigen, die sich nicht impfen lassen, die das perfide Spiel des staatlichen Kontrollzwangs nicht mitspielen wollen, die nicht obrigkeitshörig getreu dem Motto leben, der Staat weiß schon, was gut für mich ist. Mit solcher Regelung werden die Stadt und auch die Schülerschaft gespalten. Das sei ein Vorwurf, den man sich jetzt hier gefallen lassen müsse. Die AfD sei die einzige Partei, die noch für liberale Werte und Haltungen stehe, und fordere hier und überall einen diskriminierungsfreien Zugang für alle Menschen gleichermaßen. Für die AfD seien alle Menschen gleich und nicht manche noch gleicher.

Frau Gövert erklärte, sie sei dankbar, dass in Dortmund Gesetzesregelungen umgesetzt werden und dementsprechend die Coronaregelungen bei der Veranstaltung angewendet wurden. Bei der Veranstaltung habe es sich nicht um eine Schulveranstaltung gehandelt

Herr Barrenbrügge erklärte, die Ausführungen von Herrn Barthold nicht ernst nehmen zu können. Es werden die Schülerinnen diskriminiert, wenn in dem Antrag nur von Schülern die Rede sei. Außerdem gebe es z. B. auch die Masern-Impfpflicht. Der Staat sei nicht der böse Übeltäter. Den Antrag lehne seine Fraktion ab.

Frau Schneckenburger erklärte, dass die Fragen der AfD-Fraktion durch die Verwaltung zur nächsten Sitzung beantwortet werden. Es habe sich nicht um eine Veranstaltung der Stadt Dortmund gehandelt. Der Veranstalter, Stuzubi GmbH, habe sich hinsichtlich der Durchführung seiner Veranstaltung beraten lassen, und diese nicht nur gesetzes- und rechtskonform umgesetzt, sondern auch der Bekämpfung der Pandemie dienend.

Herr Erstfeld äußerte sein Befremden über den Antrag. Es bestehe kein Rechtsanspruch darauf, an einer solchen Messe teilzunehmen. Es gebe viele verschiedene Wege sich zu informieren. Es handele sich um SuS, die älter sind und somit auch deren Impfung nichts im Wege stehe. Seine Fraktion lehne den Antrag ab.

Herr Barthold antwortete Herrn Barrenbrügge, er könne nicht sehen, wo er in seinem Antrag jemanden diskriminiert habe. Es gebe zwar eine Masern-Impfpflicht, bei Corona sei das aber nicht so. Nur weil jemand sein Recht wahrnehme, sich nicht impfen zu lassen, dürfe sich der/diejenige nicht auf einer solchen Veranstaltung blicken lassen. Die dort zu erhaltenden Informationen können durch andere Informationsquellen nicht aufgefangen werden.

Der Schulausschuss lehnt den Antrag der AfD-Fraktion

„Die Verwaltung wird aufgefordert sicherzustellen, dass Schülern ein diskriminierungsfreier Zugang, unabhängig vom Impf- oder Genesenen-Status, zu Bildungsveranstaltungen oder Veranstaltungen mit einem Bildungscharakter ermöglicht wird.“

mehrheitlich bei 1 Ja (AfD) und 16 Nein (SPD, CDU, B‘90/Die Grünen, FDP/Bürgerliste, DIE LINKE+, DIE PARTEI) ab.

Die Stellungnahme der Verwaltung zu den o. g. Fragen erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung und wird auch dem Rat der Stadt Dortmund zur Verfügung gestellt.


zu TOP 4.3
Vormarsch der Scharia in Dortmund stoppen!
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23610-22)

Es liegt folgender Vorschlag zur Tagesordnung der AfD-Fraktion vor:

„… einer Studie des „Vereins für Demokratie und Vielfalt in Schule und beruflicher Bildung“ zufolge herrschen an neun von zehn der untersuchten Schulen in Berlin Neukölln bereits „religiöse Konflikte“.

In vielen Fällen ginge es dabei um einen „stark repressiven Verhaltens- und Anpassungsdruck“, der meist von streng muslimisch geprägten Schülern ausgeübt werde. Der Druck, mit dem etwa die Einhaltung des Ramadan durchgesetzt werde, reiche von Beleidigungen von Mitschülern und Respektlosigkeiten gegenüber dem Lehrpersonal bis hin zu Gewaltvorfällen.

Zutage gefördert hat die Befragung von Schulleitern, Sozialarbeitern und Erziehern, dass bereits ganz junge Schüler „mit Diskriminierungen und religiös begründeten Abwertungserfahrungen“ konfrontiert werden“.

Laut der Untersuchung verheimlichen insbesondere Kinder mit einem kurdischen oder alevitischen Hintergrund solche Erfahrungen, weil sie Angst haben, Opfer systematischer Demütigungen zu werden.
Die Studienautoren berichten zudem über erheblich steigende Radikalisierungstendenzen bei älteren Schülern, die von bestimmten Moscheevereinen oder Internetkanälen wie „Generation Islam“ oder Kampagnen „#NichtOhneMeinKopftuch“ befeuert würden.

Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:
- Sind der Stadt Dortmund ähnliche Tendenzen an Schulen mit einem hohen Anteil muslimischer Schüler bekannt?

-

- Welche Maßnahmen ergreift die Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie, um Radikalisierungstendenzen bei muslimischen Schüler entgegenzuwirken?


Die AfD-Fraktion beantragt zudem folgenden Beschlussantrag:

„Der Schulausschuss fordert die Verwaltung auf, den Verein für Demokratie und Vielfalt in Schule und beruflicher Bildung zu beauftragen, um islamische Radikalisierungsentwicklungen an Dortmunder Schulen zu erforschen.“


Herr Barthold erläuterte kurz den Vorschlag zur Tagesordnung seiner Fraktion.

Frau Lögering äußerte Missfallen in Bezug auf die Überschrift, die Scharia sei in Dortmund nicht auf dem Vormarsch. Zum 2. sollte vor einer solchen Antragstellung recherchiert werden, was die Stadt bereits in der Vergangenheit dazu getan habe. Es gebe den Sachstandsbericht zu Salafismus und Maßnahmen, u. a. mit dem Projekt „Wegweiser“, aus dem Jahr 2019. Das sei aus dem Gremieninformationssystem ersichtlich, bevor die Verwaltung aufgefordert werde, irgendwelche ideologischen Anträge in Ihrem Sinne abstimmen zu lassen.

Der Schulausschuss lehnte den folgenden Antrag der AfD-Fraktion

„Der Schulausschuss fordert die Verwaltung auf, den Verein für Demokratie und Vielfalt in Schule und beruflicher Bildung zu beauftragen, um islamische Radikalisierungsentwicklungen an Dortmunder Schulen zu erforschen.“

mehrheitlich mit 1 Ja (AfD) und 16 Nein (SPD, CDU, B‘90/Die Grünen, FDP/Bürgerliste, DIE LINKE+, DIE PARTEI) ab.

Die Stellungnahme zu den Fragen erfolgt schriftlich durch die Verwaltung.


zu TOP 4.4
Gesundheitsmanagement an Schulen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23623-22)

Es liegt folgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um die Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung. Die Verwaltung wird gebeten, die Evaluation des Projekts „Gesundheitsmanagement – School-life-balance“ am Heinrich-Heine-Gymnasium unter Beteiligung der Projektverantwortlichen im nächsten Ausschuss vorzustellen.

Begründung:
In den Schuljahren 2018/19 bis 2020/21 lief am Heinrich-Heine-Gymnasium das Pilotprojekt „School-Life-Balance“. Das Projekt wurde von der Stadt finanziert und sollte einen Beitrag zur Verbesserung bzw. Weiterentwicklung des Gesundheitsmanagements am HHG liefern. Es umfasste im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes kurative Maßnahmen, d.h. die Betreuung bei akut auftretenden Beschwerden und Verletzungen sowie präventive Ansätze zur Gesundheitsförderung und die Schaffung gesundheitsfördernder Rahmenbedingungen. Zusätzlich standen die Beteiligten als Ansprechpartner*innen für Eltern und Schülerinnen und Schüler bei chronischen Erkrankungen und psychosomatischen Störungen zur Verfügung. Eine wissenschaftliche Evaluation durch Prof. Ingo Froboese von der Sporthochschule Köln hat den Erfolg des Projektes hinsichtlich der Gesundheitsförderung der Schüler*innen bestätigt.“


Frau Dr. Goll äußerte den Wunsch, das Thema und eine Präsentation dazu in den Sommer zu schieben, wenn eine hoffentlich entspannte Corona-Lage mehr Zeit für Berichterstattung bietet.

Der Schulausschuss stimmte dem Vorgehen zu.

Die Verwaltung wird entsprechend unterrichtet und gebeten, eine Präsentation vorzubereiten.


zu TOP 4.5.A
Die Umstellung an den Schulen von G8 zu G9
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23625-22-E1)

Es liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:

„… seit dem Schuljahr 2019/ 2020 sind in NRW alle Gymnasien, die sich nicht aktiv für eine Beibehaltung von G8 ausgesprochen haben, zu G9 zurückgekehrt. Die Klasse 10 wird dann ab dem Schuljahr 2023/24 wieder zur Sekundarstufe I und nicht zur Oberstufe zählen. Schülerinnen und Schüler, die dann aber die Klasse 10 wiederholen müssen, können nicht von der Oberstufe in die Sekundarstufe I wechseln. Hierzu sollen sogenannte Bündlungsgymnasien entstehen.

Die SPD-Fraktion im Schulausschuss bittet in diesem Zusammenhang die Stadtverwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Aus welchen Gründen wurden das Goethe-Gymnasium und das Stadtgymnasium als Bündlungsgymnasien ausgewählt? Gab es keine zentraleren Standorte?
2. Wie wird priorisiert, wer welches Ausweichgymnasium beziehen muss? Wird der Schüler- und Elternwille dabei erfragt? Wird die Verkehrsanbindung der Wohnorte eruiert?
3. Verbringen die Schülerinnen und Schüler den gesamten Zeitraum der Oberstufe an dem Bündelungsgymnasium oder wechseln sie mit Beginn der Qualifizierungsphase an eine andere Schule?“

Herr Erstfeld zieht die 3. Frage seiner Fraktion zurück.

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 4.5.B
Bündlungsgymnasien in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23706-22)

Es liegt folgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion B*90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet auf dem Weg der Dringlichkeit um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass erst nach Antragsschluss bekannt geworden ist, dass in Dortmund das Stadtgymnasium und das Goethe-Gymnasium an der Einrichtung der vom Land geplanten Bündlungsgymnasien beteiligt sein werden.

Die Verwaltung wird gebeten, einen Sachstandsbericht zur Einrichtung der Bündlungsgymnasien zu geben. Insbesondere bitten wir dabei um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1) Welche Gründe haben dazu geführt, dass das Stadtgymnasium und das Goethe-Gymnasium als Bündlungsgymnasien für Wiederholer*innen des letzten G8-Jahrgangs ausgesucht worden sind?
2) Wie war die Verwaltung in diese Entscheidung eingebunden?

3) Sind dafür räumliche Veränderungen an den beiden Gymnasien notwendig? Wenn ja, welche?
4) Welche Unterstützungen sind für die betroffenen Schüler*innen geplant, um die Auswirkungen des Schulwechsels zu begleiten und abzufedern (anderes Schulumfeld, andere Abläufe, Fahrwege)?“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.



Die Vorsitzende dankte für die Mitarbeit am heutigen Tage und schloss die öffentliche Sitzung um 16.35.








A l t u n d a l – K ö s e B a r r e n b r ü g g e F ä r b e r
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin