Niederschrift

über die 13. Sitzung des Rates der Stadt


am 31.03.2011
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

(öffentlich)

Sitzungsdauer: 15:00 - 22:35 Uhr

Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 95 von z. Z. 96 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Hilbert (Bündnis 90/Die Grünen)

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR´in Bonekamp
StR Lürwer
StR Steitz
StR´in Zoerner
Herr Mager
LStRD’in Seybush
StOVR Feuler
StVR´in Skodzik

Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Rates der Stadt am 17.02.2011

1.5 Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers/einer stellvertretenden Schriftführerin
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03654-11)

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Sicherheit, Ordnung und soziale Betreuung in der Dortmunder Nordstadt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03691-11)




3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Gemeinsame Bewerbung der Metropole Ruhr um die EU-Auszeichnung "Grüne Hauptstadt Europas (European Green Capital )"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03628-11)

3.2 Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Gründungsinitiative Dorstfelder Brücke"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03079-11)

3.3 Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 in Dortmund, Abschlussbericht der Gutachter und Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02984-10)

3.4 Konzept Ruhr 2010 - Umsetzung und Perspektiven
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03086-11)

3.5 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 291 - Düwelsiepen -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03289-11)

3.6 Straßensanierungsprogramm 2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03190-11)

3.7 Handlungskonzept und Arbeitsstrukturen "Brückstraßenquartier"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03463-11)

3.8 Atomtransporte
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 03740-11)

3.9 Konsequenzen aus der Atomkatastrophe in Japan
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03758-11)

3.10 Maßnahmen zur Lärmreduzierung an Straßen im Dortmunder Stadtgebiet
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03759-11)

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung
- unbesetzt -






5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen;
Nutzung der Stadtsiedlung Grevendicks Feld (Lütgendortmund) für die zentrale kommunale Unterbringungseinrichtung, Westfalendamm 299-401 (Aplerbeck)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03013-11)

5.2 Förderung des Arbeitslosenzentrum Dortmund e. V. und der Beratungsstelle "Wendepunkt" des Frauenzentrum Huckarde 1980 e. V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03502-11)

5.3 "Save-me" - Dortmund sagt Ja zur Aufnahme von Flüchtlingen!
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 03741-11)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Literaturpreis der Stadt Dortmund – Nelly-Sachs-Preis 2011
hier: Wahl der Fachpreisrichter
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03221-11)

6.2 Ankauf von Kunstwerken, Dokumenten, Fotografien und Archivalien aus der Sammlung Wolfgang Feelisch
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03284-11)

6.3 Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2009/10
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03107-11)

7. Schule

7.1 Weiterer Ausbau der Offenen Ganztagsschule an der Gerhardt-Hauptmann-Grundschule und der Lichtendorfer-Grundschule in Dortmund-Aplerbeck zum Schuljahr 2011/12
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03233-11)

7.2 Schulversuch "Längeres gemeinsames Lernen - Gemeinschaftsschule" (Modellvorhaben Gemeinschaftsschule) - 1. Zwischenbericht
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03465-11)

7.3 Fritz-Henßler-Berufskolleg
Überweisung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 09.03.2011
(Drucksache Nr.: 02127-10-E42)






8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Förderung der freien Träger von Kindertageseinrichtungen in Dortmund zur Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03406-11)

8.2 Vereinbarungen zwischen der Stadt Dortmund und der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der offenen Jugendarbeit in Dortmund e.V. und dem Jugendring Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03631-11)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Konzept zur Einführung eines wirkungsorientierten Haushaltes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02332-10)

9.2 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2010 genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03475-11)

9.3 Public Corporate Governance für die Stadt Dortmund - Dortmunder Kodex für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03191-11)

9.4 Bestellung eines neuen nebenamtlichen Geschäftsführers der Gesellschaft für City-Marketing Dortmund mbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03576-11)

9.5 Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) - hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrags
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03579-11)

9.6 Stellungnahme zu Nr. 15 - Umzusetzende Beschlüsse des Rates im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2011 -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03661-11)

9.7 Finanzmittel Kulturmetropole Ruhr
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03711-11)

9.8 Folgen der Beteiligung von DSW21/DEW21 am Gemeinschaftskraftwerk GEKKO
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03757-11)




10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen und des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen; Änderung der Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02960-10)

10.2 Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03262-11)

10.3 D115 Einheitliche Behördenrufnummer; Übergang vom Pilotprojekt in den Regelbetrieb
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03371-11)

10.4 Ausgleich für zuviel geleistete Arbeitszeit der Feuerwehreinsatzkräfte nach EU-Arbeitszeitrichtlinie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03347-11)

10.5 Einrichtung einer Haushaltsbegleitkommission
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03633-11)

10.6.a Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03697-11)

10.6.b Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03707-11)

10.7 Anzeigepflicht des Oberbürgermeisters nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03701-11)

10.8.a Wahlwiederholung Rechtsmittel VG Gelsenkirchen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03756-11)

10.8.b Wahlprüfung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03755-11)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 Parteiveranstaltungen von CDU und NPD in Jugendfreizeitstätten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03315-11)
11.1.2 Integrationsförderung durch das Projekt "Kultursensible Elternarbeit" des Integrationsrates?
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03566-11)

11.1.3 Metallklau auf Dortmunder Friedhöfen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03568-11)

11.1.4 Innere Sicherheit und Ordnungspartnerschaften in Dortmund nicht preiswürdig
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03570-11)

11.1.5 Der OB und der Olleroh zwischen Anspruch und Wirklichkeit
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03668-11)

11.1.6 Schutzanstrich für die geschädigten Bäume auf der Streuobstwiese am NSG Hallerey
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03715-11)

11.1.7 Bürgerbegehren gegen den Straßenstrich
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03716-11)

11.1.8 Kosten für das Verwaltungsgerichtsverfahren zur Wiederholungswahl
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03746-11)

11.1.9 Präventivmaßnahmen gegen türkisch-marokkanische Jugendbanden in Hörde und der Nordstadt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03747-11)

11.1.10 Offenlassen der Schranke an der JFS Hombruch durch die Grünverwaltung
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03761-11)

11.1.11 Hochwasserschutz am Sportplatz Dorney
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03762-11)

11.1.12 Belästigung von Trauernden durch den zunehmenden Pkw-Verkehr auf Friedhöfen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03763-11)

11.2 Anfragen Rm Thieme (NPD)

11.2.1 Straßenschäden / Schlaglöcher
Anfrage zur Tagesordnung (NPD)
(Drucksache Nr.: 03194-11)




11.3 Anfragen Rm Branghofer

11.3.1 Situation in der Dortmunder Nordstadt nach dem Zuzug von bulgarischen und rumänischen Staatsangehörigen
Anfrage zur TO (RM Max Branghofer)
(Drucksache Nr.: 03764-11)


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Zu Beginn der Sitzung stellte OB Sierau zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.

Vor Eintritt in die Tagesordnung gedachte der Rat der Stadt in einer Gedenkminute der Opfer anlässlich einer unfassbaren Katastrophe am 11. März 2011 in Japan.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Buchloh (CDU) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte

9.9 Änderungen der Vergnügungssteuersatzungen der Stadt Dortmund
für die Jahre 2003 bis 2005 und 2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03518-11)
9.10 - Entwürfe der Jahresabschlüsse 2010 des Haushaltes der Stadt Dortmund, des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate und des Sonderhaushaltes Kohlgartenstiftung
- Deckung des Jahresfehlbetrages 2010 des Haushaltes der Stadt Dortmund aus der Allgemeinen Rücklage
- Erhöhung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages durch den Jahresfehlbetrag 2010 des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate
- Zuführung des Jahresüberschusses 2010 des Sonderhaushaltes Kohlgartenstiftung zur Allgemeinen Rücklage
- Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03695-11)




9.11 EDG Entsorgung Dortmund GmbH und EDG Holding GmbH – hier: Ergänzung der Geschäftsführung um einen Arbeitsdirektor
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03797-11)


erweitert.

Weiterhin wies OB Sierau daraufhin, dass der Ältestenrat in seiner vorangegangenen Sitzung hinsichtlich der nachfolgenden Sitzung des Rates der Stadt - zum Teil mehrheitlich - folgendes empfohlen habe:

Die Tagesordnungspunkte 3.8 und 3.9 sollen vorgezogen und als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse unter dem Tagesordnungspunkt 2.2 behandelt werden.

Weiterhin soll der Punkt

7.3 Fritz-Henßler-Berufskolleg
Überweisung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 09.03.2011
(Drucksache Nr.: 02127-10-E42)

von der Tagesordnung abgesetzt werden, da diese Angelegenheit ohnehin auf der Grundlage einer Verwaltungsvorlage voraussichtlich in der nächsten Sitzung des Rates der Stadt behandelt wird.

Außerdem habe man sich darauf verständigt, die Redezeit mit Ausnahme der Punkte 2.1 und 2.2 auf drei Minuten pro Person und Tagesordnungspunkt zu beschränken.

Anschließend sprach sich Rm Münch (FBI) gegen eine Behandlung der Tagesordnungspunkte 3.8 und 3.9 als Tagesordnungspunkt 2.2 aus. Anstattdessen sollte man seiner Auffassung nach die Tagesordnungspunkte 10.8.a und 10.8.b, bei denen es um die Wahlwiederholung gehe, unter dem Punkt 2.2 behandeln.

Bezugnehmend auf die Äußerungen von Rm Münch (FBI) wies OB Sierau daraufhin, dass auch die
SPD-Fraktion im Ältestenrat die Auffassung vertreten habe, die Tagesordnungspunkte 10.8.a und 10.8.b als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse zu behandeln, was jedoch nicht die Zustimmung der anderen Fraktionen gefunden habe, da man der Auffassung war, dass zunächst jetzt formal Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen eingelegt werden soll. Der Rat der Stadt werde sich dann in seiner Sitzung am 26.05.2011 nochmals inhaltlich hiermit beschäftigen. Dies solle dann als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse geschehen.


Hinsichtlich der o. a. Veränderungen der Tagesordnung fasste der Rat der Stadt daraufhin folgende Beschlüsse:

- Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) die Tagesordnungspunkte 3.8 und 3.9 vorzuziehen und als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse unter dem Tagesordnungspunkt 2.2 zu behandeln.

- Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion sowie der Stimme von
Rm Münch (FBI) den von Rm Münch (FBI) gestellten Antrag, die Tagesordnungspunkte 10.8.a. und 10.8.b vorzuziehen und als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse unter dem Punkt 2.2. zu behandeln, ab.


- Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion den Punkt 7.3 von der Tagesordnung abzusetzen.

- Unter Einbeziehung der o. a. beschlossenen Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Rates der Stadt am 17.02.2011

Rm Barrenbrügge (CDU) bat darum, die Niederschrift auf Seite 38 unter dem TOP 11.1.7 wie folgt zu ändern:

Rm Barrenbrügge (CDU) wies daraufhin, dass in der Anlage der o. g. Beantwortung die Robert-Koch-Realschule nicht aufgelistet sei. Seiner Erkenntnis nach werden in dieser Schule Kellerräume genutzt, und er bat nach Prüfung um Abschluss von Kellerraumverträgen, soweit dies noch nicht geschehen sei.

Unter Einbeziehung der o. a. Veränderung wurde die Niederschrift über die 12. öffentliche Sitzung des Rates der Stadt am 17.02.2011 einstimmig vom Rat der Stadt genehmigt.

zu TOP 1.5
Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers/einer stellvertretenden Schriftführerin
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03654-11)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Ab dem 01.04.2011 wird Frau Beate Skodzik als stellv. Schriftführerin für den Rat der Stadt bestellt.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Sicherheit, Ordnung und soziale Betreuung in der Dortmunder Nordstadt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03691-11)

Zum o. g. Tagesordnungspunkt lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Unterlagen vor:

A Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 09.03.2011

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei acht Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung – (Herr Tokarski war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend) folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und des Vertreter FBI (Freie Bürger Initiative):

Die Bezirksvertretung Eving teilt die Meinung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord, dass der Versuch in der Ravensberger Straße einen kontrollierten und kontrollierbaren Straßenstrich einzurichten, durch den massenhaften Zulauf bulgarischer und rumänischer Prostituierter und Zuhälter und eine sich von dort ausbreitende Kriminalität gescheitert ist und unterstützt den Beschluss, dieses Projekt sofort zu beenden.

Um eine Verlagerung der Prostitution mit sämtlichen negativen Begleiterscheinungen in den Stadtbezirk Eving zu verhindern, ist der gesamte Stadtbezirk Eving sofort als Sperrbezirk auszuweisen.

Die Bezirksvertretung Eving fordert den Rat der Stadt auf, umgehend gesamtstädtische Lösungsansätze für diese Situation zu entwickeln und die Verwaltung mit der Umsetzung zu beauftragen.

Notwendige flankierende Maßnahmen zur nachhaltigen Beseitigung der derzeitigen Problemlage sind in Zusammenarbeit mit der Polizei zeitnah umzusetzen. Dazu gehören unbedingt:

§ Adäquate personelle Ausstattung des Ordnungsamtes und der Polizei, Verstärkung der Ordnungspartnerschaften um Kontrollen der Sperrbezirke in ausreichender Anzahl effektiv und erfolgreich durchführen zu können.
§ Alle notwendigen Maßnahmen durchzuführen um Kinderprostitution zu bekämpfen.

§ Eigentümer von besetzten Häusern müssen im Rahmen aller rechtlichen Möglichkeiten unterstützt werden, um Besetzungen schnellstmöglich zu beenden.

§ Eigentümer, die sich lediglich auf Kosten zugewanderter Rumänen und Bulgaren, durch überteuerte Mieten, schnell bereichern möchten und Wohnraum, der sich häufig in verschiedenen, teilweise menschenunwürdigen Stadien des Verfalls befindet, an viel zu viele Menschen vermieten, müssen ebenfalls schnellstmöglich und mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln gestoppt werden. Hier müssen wieder normale Wohnverhältnisse hergestellt werden, die auch das nähere Umfeld nicht über Gebühr belasten. Es muss sichergestellt werden, dass sich ähnliche Wohnbedingungen zukünftig nicht wiederholen.

§ Nach Überprüfungen von sogenannten Problemhäusern im Stadtbezirk ist die Bezirksvertretung Eving unverzüglich über Ergebnisse und evt. eingeleitete Maßnahmen zu informieren.

Da neben dem Innenstadtbereich bisher nur der Stadtbezirk Eving von unkontrolliertem Zuzug bulgarischer und rumänischer Staatsbürger und der damit einhergehenden Kriminalität betroffen ist, appelliert die Bezirksvertretung Eving an den Rat der Stadt und die anderen Bezirksvertretungen diesen Stadtbezirk nicht allein mit der Problemlösung zu lassen und bittet um Hilfe und Solidarität.

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Da es offensichtlich ist, dass bei den Einwohnern des Stadtbezirkes Eving nicht nur Erbitterung und Empörung herrschen, sondern auch große Ängste vor einem Ansteigen der Kriminalitätsrate bestehen, müssen die Bürgerinnen und Bürgern auf jeden Fall weiterhin zeitnah und umfassend informiert und an einer Problemlösung beteiligt werden.
Auf Antrag des Vertreters FBI beschließt die Bezirksvertretung Eving – mehrheitlich bei einer Gegenstimme und zwei Stimmenthaltungen:

Der Bezirksbürgermeister – Herr Adden – wird aufgefordert, sobald neue Erkenntnisse vorliegen, eine Bürgerinformationsveranstaltung anzuberaumen und durchzuführen.

B Empfehlung des Integrationsrates vom 22.03.2011

Der Integrationsrat empfiehlt bei Enthaltung der SPD-Fraktion und der Fraktion FDP/ Bürgerliste die Variante B zu beschließen:

C Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.03.2011
(Drucksache Nr.: 03691-11-E2)


1. Oberste Zielsetzung aller zukünftigen sozial- und ordnungspolitischen Maßnahmen muss die kurz- und langfristig spürbare Verbesserung der Wohn- und Lebensverhältnisse in der Nordstadt sein.
Im Mittelpunkt aller Bemühungen müssen dabei einerseits die bisherigen BewohnerInnen der Nordstadt stehen, die unter einer Vielzahl sozialer und ordnungspolitischer Defizite der Vergangenheit leiden. Der Rat hält es für berechtigt, dass die BewohnerInnen der Nordstadt nicht mehr alleine die ganze Last einer Großstadt tragen wollen.Er sieht aber auch die Notwendigkeit von Hilfe und Betreuung für diejenigen Menschen, die in den letzten Monaten zum Teil aus bitterer Armut heraus in die Nordstadt zugewandert sind.

Der Rat hält daran fest, dass es für die Gruppe der Prostituierten weiterhin ein System von Hilfsangeboten geben muss. Alle zukünftigen Maßnahmen dürfen nicht dazu führen, dass die berechtigten Interessen dieser unterschiedlichen Gruppen gegeneinander ausgespielt werden.

2. Der Rat ist der Auffassung, dass für eine erfolgreiche Lösung der derzeitigen Problematik im Zusammenhang mit dem statt gefundenen Zuzug bulgarischer und rumänischer Roma nicht nur die Situation des Straßenstrichs, sondern auch die prekäre Lebens- und Wohnsituation der zugezogenen Menschen zu betrachten ist.

3. Der Rat sieht keine Alternative zur gesellschaftlichen Integration derjenigen Menschen, aus Bulgarien und Rumänien die dauerhaft hier leben möchten. Der Rat fordert die Verwaltung auf, unter Beteiligung aller relevanten Akteure sowie der betroffenen Menschen ein entsprechendes Integrationskonzept zu entwickeln. Ziel eines derartigen Konzeptes ist es, Vertrauen zu schaffen, Regeln gesellschaftlichen Zusammenlebens deutlich zu kommunizieren und die Voraussetzungen für eine Aufnahme in die Stadtgesellschaft zu erarbeiten.

4. Der Rat fordert die zuständigen Gremien von Land, Bund und der EU auf, dafür Sorge zu tragen, dass sich die Lebensbedingungen aller Ethnien in Bulgarien und Rumänien alsbald so verbessern, dass diese gleichberechtigt und unter Wahrung sozialer Mindeststandards in ihren Heimatländern leben können. Diese Forderung wird entsprechend mit Nachdruck übermittelt.

5. Der Rat lehnt eine ersatzlose Schließung des bisherigen Straßenstriches an der Ravensberger Straße ab, da dies eine Verlagerung der Prostitution insbesondere in Wohngebiete nach sich zieht. Er ist der Überzeugung, dass eine ersatzlose Schließung nicht zu einem Stopp der Zuwanderung führen wird. Der Rat stellt fest, dass der legale Straßenstrich einschließlich der sogenannten Verrichtungsboxen und der sozialen Betreuung vor Ort eine Sicherheit für Prostituierte schafft, die bei einer kompletten, auch temporären Schließung, nicht mehr gegeben ist.

6. Der Rat hält auch den Versuch einer Reduzierung des Straßenstrichs für nicht praktikabel und für nicht zielführend. Abzulehnen ist dabei insbesondere die Verknüpfung mit einer ersatzlosen Schließung des Straßenstrichs, falls der Versuch einer Reduzierung scheitert.

7. Der Rat hält es für berechtigt, die BewohnerInnen der Nordstadt durch die Verlagerung des Straßenstrichs in einen anderen Bezirk zu entlasten. Er beschließt deshalb die schnellstmögliche Verlagerung des Straßenstrichs unter der Voraussetzung, dass ein geeigneter, alternativer Standort gefunden wird, der einen optimalen Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie eine hinreichende soziale Betreuung der dort arbeitenden Frauen gewährleistet. Die Schließung des bisherigen Straßenstrichs erfolgt erst nach Schaffung eines Ersatzstandortes. Die Suche nach einem
geeigneten Standort erfolgt in Absprache mit den Hilfsorganisationen (KOBER, Mitternachtsmission)
und der Polizei.

8. Der Rat spricht sich dafür aus, das zu Verfügung stehende ordnungspolitische Instrumentarium
zur Sicherstellung der Sperrbezirksverordnung gezielt anzuwenden, um eine sofortige Entspannung der Situation am und um den jetzigen Standort des Straßenstrichs zu erreichen. Dazu haben Verwaltung und Polizei ausreichend Personal bereit zu stellen.

9. Der Rat befürwortet ein Kontaktverbot für Freier im Sperrbezirk (Stuttgarter Modell). Das Verbot muss mit ausreichend Personal durchgesetzt werden.

10. Die Verwaltung wird aufgefordert, kurzfristig einen Überblick über die Situation der hier lebenden Kinder der zugewanderten Roma vorzulegen und geeignete Maßnahmen zum Jugendschutz zu ergreifen.

11. Zur Verbesserung der Situation der Roma-Kinder sind kurzfristig weitere Auffangklassen an den entsprechenden Schulen einzurichten. Die Verwaltung wird aufgefordert, umgehend Kontakt mit dem Schulministerium aufzunehmen und eine schnellstmögliche Bereitstellung von Lehrpersonal und von Dolmetschern durch das Land einzufordern. Die Dortmunder Landtagsabgeordneten werden gebeten,
ihre Möglichkeiten zur Umsetzung dieser Forderung zu nutzen.

12. Der Rat begrüßt die Einrichtung einer Koordinationsstelle in der Verwaltung sowie die bereits durchgeführten konzertierten Aktionen in problematischen Wohnhäusern in der Nordstadt. Die Arbeit mit problematischen Immobilien muss unabhängig von Standortentscheidungen für den Straßenstrich intensiv fortgesetzt werden.

13.Die Verwaltung wird aufgefordert, einen Maßnahmenkatalog zur Unterstützung seriöser
Vermieter/ Hauseigentümer in der Nordstadt zu erstellen sowie aktiv auf die Eigentümer ganz oder teilweise leer stehender Häuser zu zugehen. Die Schaffung einer Entwicklungsgesellschaft für problematische Immobilien ist zu überprüfen. Gegen menschenunwürdige Mietverhältnisse sind die bestehenden rechtlichen und ordnungspolitischen Möglichkeiten konsequent anzuwenden.

14. Eine aktive Beteiligung und Einbindung der Menschen in der Nordstadt und in den angrenzenden Stadtbezirken in die Entscheidungsprozesse ist Grundvoraussetzung für die Akzeptanz der zukünftigen Maßnahmen. Die Bürgerinnen und Bürger, die Bezirksvertretung, die Ratsmitglieder sowie der AK „Sicherheit in der Nordstadt“ sind deshalb regelmäßig durch Verwaltung und Polizei über die Umsetzung der Maßnahmen zu informieren. Der Rat begrüßt ausdrücklich die in der Vorlage der
Verwaltung vorgesehene Einrichtung eines öffentlichen Forums. Ein entsprechendes Konzept wird kurzfristig erarbeitet und umgesetzt.

15 .Alle aufgeführten Maßnahmen sind nur mit personellem Mehraufwand zu erreichen. Stadt und Polizei haben kurzfristig den erforderlichen Personalbedarf für die nächsten zwei Jahre darzustellen.

D Antrag der Fraktion Die Linke vom 25.03.2011 (Drucksache Nr.: 03739-11-E1)

Antrag 1) Strassenstrich
Der Rat der Stadt Dortmund möchte den Zustand des Dortmunder Strassenstrichs aufwerten.
Nach Essener Vorbild soll der Strich mit sanitären Einrichtungen, Sicherheitskräften und Reinigungsdiensten ausgestattet werden. Die bewährte Dortmunder Prostituiertenbetreuung
soll ausgebaut werden. Eine kostenpflichtige Schranke soll Gaffer abschrecken und zur verkehrlichen Entlastung des Umfeldes beitragen. Eine Schließung des Strassenstrichs und damit ein Abdrängen der Straßenprostitution in die Illegalität mit allen negativen Auswirkungen für die Nordstadt und angrenzende Stadtteile, sowie auch für die Sicherheit der Frauen, lehnt der Rat ab.

Antrag 2) Übernachtungsstelle für obdachlose Drogenabhängige
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Wiedereinführung einer Übernachtungsstelle für obdachlose Drogenabhängige. Die neue Übernachtungsstelle sollte sich in der Nähe der Innenstadt befinden.

Begründung: Nach der Streichung der Fördermittel für die Unterhaltung des „Relax“ am Schwanenwall durch den Rat der Stadt Dortmund musste der Betreiber den Betrieb einstellen. In der Folge verlagerten sich die drogenabhängigen Obdachlosen zur Obdachlosenunterkunft an der Unionsstrasse. Seit diese Obdachlosenunterkunft einem privaten Betreiber übergeben wurde, gibt es für obdachlose Drogenabhängige keine offizielle Übernachtungsmöglichkeit mehr. Die Folge ist, dass sie bei Bekannten, bei Freiern, bei Szenekollegen oder einfach im Freien übernachten müssen, was den Ausstieg aus der Szene enorm erschwert.

Antrag 3) Evonik-Immobilienbestand in der Nordstadt
Der Rat der Stadt Dortmund bittet die Landesregierung ihren Einfluss auf die Entscheidungen der RAG-Stiftung geltend zu machen, um zu verhindern, dass die Immobiliensparte der Evonik an eine sogenannte Finanzheuschrecke veräußert wird. Der Rat erachtet es für sinnvoll, dass die Immobilien entweder auch bei einem Börsengang bei Evonik verbleiben oder in das Eigentum der öffentlichen Hand übergehen.

Begründung: Evonik bereitet sich auf den Gang an die Börse vor. Dies soll in Form eines reinen Chemieunternehmens geschehen. Nach dem Verkauf der STEAG steht daher auch die Immobiliensparte des Unternehmens zur Disposition. Evonik unterhält insbesondere in der Dortmunder Nordstadt einen großen Wohnungsbestand. Nach den Erfahrungen der LEG-Privatisierung und anderer Privatisierungen ist es im ureigensten Interesse der Stadt Dortmund eine ähnliche Entwicklung im Falle der Evonik-Wohnungen bereits im Vorfeld zu verhindern.

E Antrag der Fraktion Die Linke vom 25.03.2011 (Drucksache Nr.: 03739-11-E2)

Antrag 1)
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt folgende Resolution:

Resolution zur Lage der Roma in Dortmund

Der Rat der Stadt Dortmund bekennt sich zur Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Die Inhalte dieser Charta müssen konsequent in die Praxis umgesetzt werden um die Lage der Roma – der größten ethnischen Minderheit in der EU mit 10-12 Mio. Menschen – zu verbessern und den Migrationsdruck dieser Volksgruppe zu verringern. Keine andere ethnische Minderheit in Europa ist so stark von Armut, Ausgrenzung und Diskriminierung betroffen wie die Roma. Das europäische Parlament hat bereits 2005 in einer Entschließung festgestellt, dass die in der EU lebenden Roma „aus rassistischen Gründen diskriminiert werden, und viele von ihnen schwerer struktureller Diskriminierung, Armut, sozialer Ausgrenzung sowie Mehrfachdiskriminierungen aufgrund des Geschlechts, des Alters, der sexuellen Ausrichtung und einer Behinderung ausgesetzt sind“. Die Stadt
Dortmund überprüft daher fortlaufend, gegenüber den Roma und Sinti die Einhaltung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinie.

Als gesamteuropäische Minderheit verfügen Roma über kein Territorium oder Heimatland, das ihre Interessen vertreten könnte. Viele von ihnen sind darüber hinaus auch rechtlich als staatenlos zu betrachten. Der Rat der Stadt Dortmund ist sich bewusst, dass Roma insbesondere in den meisten osteuropäischen Ländern Hauptzielgruppe von Nationalismus und Rassismus sind. Ausformungen eines solchen Rassismus reichen bis hin zu gewalttätigen Attacken und Pogromen.

Eine Integration der rechtmäßig in Dortmund lebenden Roma steht in besonderer Beziehung zur Leitinitiative der Europäischen Kommission „Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut“ und zum von der EU ausgerufenen „Jahrzehnt für die Integration der Roma“. Gleichrangig zu bewerten ist die zunehmende Armut innerhalb weiterer großer Minderheitsgruppen der Dortmunder Stadtgesellschaft, insbesondere auch in der Bevölkerung der Nordstadt. Die berechtigten Interessen dieser Minderheitsgruppen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die Inschrift am Dortmunder Mahnmal für die während der Naziherrschaft ermordeten Roma und Sinti „Zum ehrenden Gedenken an die Ermordeten und den Lebenden zur Mahnung, stets rechtzeitig der Unmenschlichkeit entgegenzutreten“, nimmt der Rat der Stadt aufgrund seiner historischen Verantwortung sehr ernst. Eine Sündenbockdiskussion zur Nordstadt mit rassistischen, insbesondere auch antiziganistischen Tendenzen, weist der Rat der Stadt Dortmund daher strikt zurück.

Antrag 2)
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Auflage einer gesamtstädtischen Informationskampagne „Für Vielfalt, gegen Diskriminierung“ zur Sensibilisierung der Dortmunder Bevölkerung in Bezug auf die Lage der Roma. Das Projekt soll im Rahmen des PROGRESS-Programm der Europäischen Union initiiert werden und die dort vorhandenen finanziellen Mittel beantragt und abgerufen werden.

Antrag 3)
Zur Verringerung von Spannungen zwischen den infolge der Freizügigkeit in der EU neu nach Dortmund zugezogenen Roma und der angestammten Bevölkerung soll nach dem Vorbild der Göttinger Weststadt, eines Stadtviertels mit großem Romaanteil, ein „Kompetenzzentrum für Roma und andere Minderheiten“ eingerichtet werden. Ziel der Maßnahme ist ein interkulturelles Trainingsangebot zu schaffen, das den Roma die Integration in die Stadtgesellschaft erleichtert. Zur Finanzierung sind Mittel beim Europäischen Sozialfont (ESF) zu beantragen. Für die Integration der Roma stellt die EU umfangreiche Finanzmittel zur Verfügung, die bislang von den Mitgliedsstaaten nur unzureichend abgerufen werden.




F Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 28.03.2011
(Drucksache Nr.: 03737-11-E1)


1. Der Rat der Stadt spricht sich gegen eine, auch nur übergangsweise, Schliessung des Straßenstrichs an der Ravensberger Str. zum jetzigen Zeitpunkt aus.

2. Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, das Modell eines Straßenstrichs nach Essener Vorbild, auch in Dortmund umzusetzen. Das Essener Modell zeichnet sich u. a. durch höhere Sauberkeit und bessere Zugangsmöglichkeiten mit nur einer Ein-/Ausfahrtstraße mit Wendehammer aus, wodurch z.B. auch Staus für Freiersuchverkehre reduziert werden können. Zudem beinhaltet dieses Modell mehr Sicherheitskomponenten, welche zu einer Verbesserung des sozialen Umfelds der Prostituierten führt. Überdies wird die Verwaltung beauftragt, in einem Dialog mit der DB einzutreten, der die Anmietung des hinter der Ravensberger Str. gelegenen DBAreals zum Gegenstand hat.

3. Der Rat spricht sich dafür aus, dass vorrangig gemeinsame Maßnahmen von Polizei, Verwaltung und Justiz angestrengt werden müssen, die in ein Gesamtkonzept zur Verbesserung der Sicherheitslage in der Nordstadt insbesondere für die dort ansässigen Betriebe und Anwohner zur Optimierung des Wohn- und Arbeitsumfeldes einzubetten sind. Diese Kontrollen müssen sich auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben z. B. aus den Bereichen des Melde-, Ausländer-, Verkehrsrechts, etc. beziehen und darüber hinaus die konsequente Ahndung von kriminellen Verstößen aufgrund von Drogen- und Alkoholdelikten sicherstellen.

4. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Sperrbezirk für Straßenprostitution auf das gesamte Dortmunder Stadtgebiet, mit Ausnahme der Ravensberger Str., auszudehnen. Darüber hinaus ist ein Ansprechverbot für Freier, welches bei Nichtbeachtung ein Bußgeld in Höhe von mindestens 40 € vorsieht, auszusprechen.

Begründung
Überlegungen, auch hinsichtlich einer nur übergangsweisen Schließung des Straßenstrichs an der Ravensberger Str. sind verfrüht. Auf Grundlage der aktuellen Situation weist die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt kein nachhaltiges Konzept aus, wie auf die mit einer sofortigen Schließung einhergehenden Folgen im Bereich Prostitution und Kriminalität reagiert werden kann. Bevor überhaupt eine Schließung in Erwägung gezogen werden kann, hat die Verwaltung ein Gesamtkonzept unter Einbindung gemeinsamer Maßnahmen von Polizei, Verwaltung und Justiz aufzuzeigen, das zur nachhaltigen Verbesserung der Sicherheitslage in der Nordstadt insbesondere für die dort ansässigen Betriebe und Anwohner zur Optimierung des Wohn- und Arbeitsumfeldes führt.
Eine auch nur übergangsweise Schließung ohne nachhaltiges Gesamtkonzept ist zum jetzigen Zeitpunkt daher unvertretbar und verstärkt die negativen Effekte in der Nordstadt.

Bei der Ausarbeitung des geforderten Gesamtkonzeptes kann sich die Verwaltung u. a. an dem bereits existierenden Modell des “Essener Straßenstrichs“ orientieren, welcher sich insbesondere durch höhere Sauberkeit und bessere Zugangsmöglichkeiten auszeichnet, die insgesamt zu einer Verbesserung des sozialen Umfelds der Prostituierten führt. Sofern räumliche Aspekte der Umsetzung
eines solchen Konzeptes entgegenstehen, bietet die vorgeschlagene Ausweitung auf das Gelände der Deutschen Bahn hinter der Ravensberger Str. eine Lösungsmöglichkeit.

Zudem muss von der Verwaltung im noch auszuarbeitenden Gesamtkonzept ein Maßnahmenkatalog enthalten sein, um auf die Kriminalität in der Nordstadt konsequent Druck und Repression ausüben zu können, denn nur so wird sich die Sicherheitslage in der Nordstadt verbessern. Nur konsequentes ordnungsrechtliches Handeln in Kooperation von Polizei, Ordnungsamt und Justiz kann die schwierige Situation entschärfen. Hier kommt dem geforderten Ansprechverbot für Freier eine besondere Bedeutung zu, dem mit einem Bußgeld von 40 € zusätzlicher Nachdruck verliehen werden soll.

Die von der Verwaltung angestrebte Schließung des Straßenstrichs zum jetzigen Zeitpunkt wird die Probleme in der Nordstadt nur verlagern. Um dies zu verhindern, bedarf es darüber hinaus einer konsequenten Anwendung des bereits vorhandenen gesetzlich normierten Handlungskataloges, der zur Einhaltung von Recht und Ordnung beiträgt. Eine verhältnismäßigere Alternative zur Schließung des Straßenstrichs könnte z.B. auch die Änderung der Sperrgebietssatzung sein. Durch die Ausweitung des Sperrgebietes auf das gesamte Dortmunder Stadtgebiet, würde Straßenprostitution
außerhalb der Ravensberger Str. neue Einsatzfelder der Ordnungsbehörden ermöglichen.
Überdies muss die Verwaltung Maßnahmen gegen illegale Hausbesetzungen, Prostitution in Hinterzimmern, Kneipen und Internetcafés ebenso wie polizeiliche Aktionen gegen Drogen-, Einbruch-, Raub- und sonstige Delikte konsequent ergreifen. Dazu könnte die Einrichtung eines 200 Mann starken städtischen Einsatzdienstes beitragen, um gezielt gegen die Missstände vorgehen zu
können.

G Antrag der CDU-Fraktion vom 28.03.2011 (Drucksache Nr.: 03691-11-E3)

1. Die derzeitige Situation in der Nordstadt erfordert unverzügliches Handeln aller Akteure auf allen politischen und administrativen Ebenen. Sie ist gekennzeichnet durch ein explosionsartiges Ansteigen der Straßenprostitution, häufig in Folge des Zuzugs aus Südosteuropa zum Teil illegal bewohnte und häufig überbelegte sogenannte „Problemhäuser“, offener Drogenhandel, Vernachlässigung des Kindeswohls und Anstieg der Kriminalität in ganz Nordrhein-Westfalen durch Südosteuropäer,
die als Wohnort Dortmund angeben.

Der Rat fordert daher eine konzertierte und konzentrierte Aktion aller mittelbar und unmittelbar zu beteiligenden Ämter, Behörden und Institutionen mit dem Ziel, dem weiteren Anwachsen der oben genannten Probleme der Nordstadt konsequent und nachhaltig entgegenzutreten. Handeln müssen hier u. a.:

· Zollbehörden
· Innenministerium NRW
· Justizministerium NRW
· Finanzministerium NRW
· Justizbehörden
· Finanzbehörden
· Gewerbeaufsicht
· Meldebehörden
· Ordnungsamt
· Gesundheitsamt
· Jugendamt
· Sozialamt
· Bauordnungsamt
· Tiefbauamt
· Umweltamt
· Polizei

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Straßenstrich an der Ravensberger Straße, Juliusstraße und Mindener Straße unverzüglich aufzulösen.

3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erweiterung des Sperrbezirks für Straßenprostitution auf das gesamte Dortmunder Stadtgebiet. Dazu wird die Verwaltung aufgefordert, die zugehörige Verordnung dem Regierungspräsidenten als zuständiger Genehmigungsbehörde zuzuleiten. Dieser wird gebeten, diese neue Sperrbezirksverordnung für die Stadt Dortmund unverzüglich zur Rechtskraft zu bringen.

4. Die Verwaltung wird zusätzlich beauftragt, die Einführung einer „Kontaktverbotsverordnung“ nach Beispiel der Städte Stuttgart, Frankfurt, Mannheim und Leipzig zu prüfen und dem Rat einen entsprechenden Satzungsbeschluss vorzulegen. Damit soll gegenüber „Freiern“ ein Ansprechverbot gegenüber Prostituierten verfügt und diese im Falle der Missachtung mit einem Bußgeld belegt werden. Entsprechende Bußgeldanzeigen mit Anhörungsbogen sollen dem „Freier“ direkt an seine Heimatadresse zugestellt werden. Eine Abrechnung „vor Ort“ wird ausgeschlossen.

5. Städtische Ordnungsbehörden und Polizei werden aufgefordert, das Einhalten der „neuen“ Sperrbezirksverordnung insbesondere in den umliegenden Wohngebieten konsequent zu überprüfen und durchzusetzen, das „Ausfransen“ und Einsickern der Prostitution in die Wohngebiete zu verhindern und Ordnungswidrigkeiten und Straftaten strikt zu ahnden. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, die vom Rat der Stadt Dortmund beschlossene Aufstockung der Ordnungspartnerschaften aus dem eigenen Personalbestand unverzüglich umzusetzen.

6. Dem Rat und seinen Gremien wird seitens des Ordnungsdezernenten und des Polizeipräsidenten
fortlaufend Bericht erstattet, ob durch die Schließung des Straßenstrichs positive Veränderungen im Hinblick auf die derzeitig vielfältigen Probleme in der Nordstadt erkennbar sind.

Begründung
Der im Jahre 2001 eingeführte „Straßenstrich“ im Bereich der Ravensberger Straße, Juliusstraße
und Mindener Straße wurde anfänglich – auch aufgrund der relativ überschaubaren Anzahl der dort tätigen Prostituierten – als allgemein anerkannter Standort mit möglichst geringen negativen Auswirkungen auf die benachbarten Wohnviertel und die angrenzenden Gewerbetreibenden angesehen.

Mit dem Beitritt verschiedener südosteuropäischer Länder zur Europäischen Union im Jahr 2007 hat sich die Situation in der Dortmunder Nordstadt jedoch dramatisch verändert. Waren es im Jahr 2000 noch geschätzte 40-50 Prostituierte, die ihrer Tätigkeit auf dem „Straßenstrich“ nachgingen, so sind es heute etwa 600-700, davon über 70% aus südosteuropäischen Ländern.

Gleichzeitig mit den südosteuropäischen Prostituierten kamen auch eine Vielzahl männlicher Begleiter in die Dortmunder Nordstadt, die sich u. a. als Zuhälter betätigen. Mittlerweile dürften sich allein an die 2000 Bulgarinnen und Bulgaren in der Nordstadt aufhalten und unter teilweise menschenunwürdigen Verhältnissen in den sogenannten „Problemhäusern“ untergebracht sein. Neuerdings festzustellen ist auch der Anstieg von Eigentumsdelikten in ganz Nordrhein-Westfalen von südosteuropäischen Staatsangehörigen, die als Wohnort zu mehr als zwei Dritteln Dortmund nennen.

All diese durch den Straßenstrich bedingten negativen Begleiterscheinungen haben in jüngster Zeit zu einer exponentiell gestiegenen Verschlechterung der objektiven Lebensbedingungen für die Bewohner inklusive großer Teile der ausländischen Bevölkerung der Nordstadt geführt. Die sofortige Schließung des Straßenstrichs ist vor diesem Hintergrund der kurzfristig einzig gangbare Weg, die Ausdehnung der Straßenprostitution in unserer Stadt zu verhindern.

H Antrag der SPD-Fraktion vom 29.03.2011 (Drucksache Nr.: 03691-11-E6)

Nordstadt im Aufbruch
Chancen nutzen - Probleme lösen

Der Wandel der Sozialstruktur ist der einzige Weg, um die Problemlagen in der Dortmunder Nordstadt nachhaltig aufzulösen.

Zur Umsetzung bedarf es entschlossenen Handelns und einer Prioritätensetzung, die von der ganzen Stadt solidarisch getragen und aktiv unterstützt wird.

1. Jüngster Stadtteil Dortmunds, Chance für die Zukunft
Auch Kinder, die in der Nordstadt leben, sind eine Zukunftschance für die ganze Stadt. Sie brauchen Bildung, Betreuung und Förderung.

1.1 Sie benötigen ein flächendeckendes flexibles Ganztagsbetreuungs-Angebot in Kitas und Schulen.

1.2 einen kostenfreien Kindergartenbesuch für alle Kinder ab 3 Jahren.

1.3 den deutschsprachigen Islam-Unterricht an Schulen mit staatlich ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern.
1.4 Unternehmenspatenschaften mit weiterführenden Schulen für eine bessere Vermittlungsquote in Ausbildung; Übergangsmanagement von der Schule in den Beruf als dauerhafte Aufgabe an der Anne-Frank Gesamtschule, der Gertrud-Bäumer-Realschule und den Hauptschulen.

1.5 die Einrichtung einer Jugendfreizeitstätte am Borsigplatz und die Beteiligung aller Jugendfreizeitstätten am Projekt „Jugendforum“.

1.6 Alle Schulen der Nordstadt bilden ein spezifisches Profil als Angebot für die Schüler und Eltern aus. An jeder Schule wohnt ein Hausmeister, um die Pflege der Gebäude und des Geländes auch außerhalb des Unterrichts sicherzustellen.

1.7 Prävention zur Verhinderung von Kinderunfällen, Schulwegsicherung, Gesundheitsprävention durch die Förderung gesunden Essens und Kochens für Kinder.

1.8 die Einführung einer Kindergartenpflicht für Kinder, die festgestellten Förderungsbedarf in der deutschen Sprache haben, einschließlich finanzieller Sanktionen, wenn diesem Angebot nicht nachgekommen wird.

2. Attraktivität der Nordstadt nutzen – Wohnkarrieren ermöglichen

2.1 Die Eigentumsquote in der Nordstadt muss steigen – junge Familien müssen die Möglichkeit erhalten, Wohnungen als Eigentum zu erwerben und nach ihren Bedürfnissen umzugestalten. Deshalb treten wir für eine sozialverträgliche Privatisierung von Mietwohnungen ein.

2.2 Gestaltungssatzungen und /oder Milieusatzungen sollen den attraktiven Baubestand der Nordstadt sichern und dazu beitragen, dass erhaltenswerter Baubestand, Fassaden, aber auch Hofgebäude etc. nicht durch Modernisierung zerstört werden.

2.3 Mit den Banken vor Ort verabreden wir Instrumente, die hochwertige Modernisierung und Sanierung finanziell möglich machen. In ausgewählten Quartieren sollen über Sanierungssatzungen
besondere, für Investoren gültigen Abschreibungsmöglichkeiten geschaffen werden, die hochwertige Modernisierungen attraktiv machen.

2.4 Wohneigentümer brauchen Unterstützung bei der Sanierung und Modernisierung ihrer Wohnungen und Häuser – wir benötigen einen Hypothekensicherungsfonds zur Sicherstellung von Finanzierungen.

2.5 Projekte des Mehrgenerationen-Wohnens und des barrierefreien Wohnens sollen in der Nordstadt in besonderer Form gefördert werden, auch durch Umstrukturierungen im Bestand.

2.6 In größeren Wohneinheiten sollen Concierge-Konzepte eingeführt und ausprobiert werden, um dem Sicherheits- und Servicebedürfnis der Bewohner Rechnung zu tragen.

2.7 Maßnahmen nach der Energie-Einspar-Verordnung 2009 (EnEV) werden in der Nordstadt vorrangig gefördert.

2.8 Neue Nutzungsmöglichkeiten für leerstehende Großimmobilien im Wohnbereich suchen (z.B. Leo-Haus, Albertus-Magnus-Kirche, Neuapostolische Kirche Braunschweiger Straße, Kielstraße 26)

3. Gewerbeentwicklung und Mobilität

3.1 Aufstellung eines Gewerbeplans mit Festlegungen, welche gewerblichen Nutzungen an welchen Stellen möglich und erwünscht sind. Dazu bedarf es eines Laden- und Gewerbeflächen-
Managements. So sollen ständige Abwertungen durch Aneinanderreihung von Billiganbietern, Call-Shops und Spielstuben/Spielhallen und Wettbüros verhindert werden.

3.2 Weitere Durchführung von Maßnahmen der Lokalen Ökonomie und ihre Verstetigung durch die Wirtschaftsförderung, Entwicklung der Münsterstraße zum Einkaufsstandort mit internationalem Flair und Alleinstellungsmerkmal.

3.3 Quartiere fördern und profilieren z. B. durch die Verbesserung des gewerblichen Besatzes und die Nutzung von Hinterhöfen für Gewerbe und Kleinproduktion.
3.4 Netzwerkbildung aller Gewerbetreibenden der Nordstadt fördern durch die Zusammenarbeit der Wirtschaftsförderung, der IHK, der Kreishandwerkerschaft und Migranten-Selbstorganisationen mit wirtschaftlichem Hintergrund.

3.5 Reduzierung der LKW-Durchgangsverkehre und des LKW-Parkens in Wohngebieten und Bau der kompletten Nordspange.

3.6 Anwohnerparkzonen in besonders belasteten Bereichen einrichten, damit wird das „wilde Parken“ wirksam bekämpft. Das Parken von LKW, Bussen, Wohnwagen, Wohnmobilen, Kleintransportern und Schrottsammelautos in Wohngebieten wird untersagt und konsequent ordnungsrechtlich verfolgt.

3.7 Ausbau der Stadtbahn U 44 bis DO-Kirchderne (auf dem Thyssen-Krupp Gelände).

3.8 Schnellbuslinie durch die Nordstadt zur Universität.

3.9 Fahrradkonzept für die Nordstadt mit durchgehender Verbindung vom Borsigplatz bis zum Hafen und Einführung der Metro-Räder im Bereich der Bornstraße und des Nordmarkts.

4. Lebensbedingungen in der Nordstadt aufwerten
Der Hafen muss für die Menschen in Dortmund erschlossen und nutzbar gemacht werden.

4.1 Weiterentwicklung des Fredenbaumparks einschließlich einer Fußgängerbrücke über den Dortmund-Ems-Kanal zur Verbindung mit den dortigen Grünbereichen, Qualifizierung und Ausweitung der bestehenden gastronomischen Angebote im Fredenbaumpark.

4.2 Bau eines nördlichen Zugangs zum Hoeschpark an der künftigen Nordspange zur besseren Zugänglichkeit und Nutzung. Erstellung eines Betreiberkonzepts für den Hoeschpark.

4.3 Schaffung von Bewohnergärten und Ausbau der Patenschaften für „Pantoffelgrün“ und Baumscheiben.

4.4 Patensysstem für alle Spielplätze. Die Paten sind Ansprechpartner für Kinder.

4.5 Leerstehende Immobilien übergangsweise kulturell nutzen.

4.6 Freie Kulturszene in der Nordstadt unterstützen und stärken und Projekte wie „Musik, Kultur, Picknick“ verstetigen und dauerhaft etablieren.

5. Gesundes Leben in der Nordstadt
Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsförderung sind gerade in der Nordstadt notwendige und bedeutsame Handlungsfelder, um Kinder und Erwachsene vor Schäden zu bewahren, die sie ihr Leben lang beeinträchtigen. Deshalb sind folgende Maßnahmen notwendig:

5.1 Ausbau der ärztlichen Versorgung, insbesondere der Facharzt-Versorgung und Gründung eines „Klinotel“ am Klinikum Nord, gekoppelt mit einem Netz von Reha-Einrichtungen.


5.2 Fortführung und Finanzierung des Runden Tisches „Prävention von Kinderunfällen und
Schulwegsicherung.

5.3 Prävention durch Förderung gesunden Essens und Kochens für Kinder und mit Kindern und Eltern.

5.4 Keine Duldung einer ortsfesten Drogen-Szene und Zerschlagung der Dealer-Strukturen, sondern auch die Verfolgung und Ahndung von „ Klein- Dealern. Kontrollierte Abgabe von Drogen in Apotheken unterbricht die Spirale von Konsum, Dealen und Beschaffungskriminalität.

5.5 Niederschwellige Hilfeangebote für Süchtige wie z.B. die „Zuverdienst-Werkstatt“ ausweiten und Ausstiegsangebote mit Vorschlägen zur niederschwelligen Reintegration in den Arbeitsmarkt verbinden - Saufräume bieten keine Lösungsansätze.

5.6 Alkohol-Verbote im Umkreis um Kindertageseinrichtungen, Spielplätzen, Schulen und Jugendfreizeitstätten aussprechen und durchsetzen.

6. Sicherheit und Ordnung in der Nordstadt
Rechtsfreie Räume in Teilen der Dortmunder Nordstadt müssen konsequent bekämpft werden. „Es besteht kein Erkenntnisdefizit, sondern ein Handlungsdefizit; es besteht zu wenig Verfolgungsdruck“.

6.1 Der Straßenstrich an der Ravensberger/Julius-/Mindener Straße wird geschlossen. Die Kontrolle der umliegenden gefährdeten Bereiche in der Dortmunder Nordstadt und anderen Stadtteilen muss durch ausreichendes Personal bei Polizei Ordnungskräften sichergestellt werden.

6.2 Kriminelle Clans sind für uns keine Gesprächspartner. Mit Drogendealern, Schleppern, Zuhältern und professionellen Kriminellen werden keine Dialoge geführt.

6.3 Die Ansammlung von Menschen auf Bürgersteigen, die ein Passieren durch Fußgänger unmöglich machen, wird unter Wahrung der rechtsstaatlichen Mittel konsequent aufgelöst.

6.4 Das Übernachten in Autos ist nicht zulässig. In der Zukunft werden Personen, die in Autos übernachten, kostenpflichtig verwarnt.

6.5 Die Ausübung des Gewerbes wird unverzüglich durch die Gewerbeaufsicht anhand der Gewerbeanmeldung überprüft und ggf. entsprechende, Strafbewehrte Maßnahmen ergriffen.

6.7 Alle LKW und Pkw, die für den Export angemeldet sind, werden überprüft und bei Überschreiten des Ausfuhrdatums werden stillgelegt und beschlagnahmt.

6.8 Die Sicherheit in Wohngebäuden ist zu gewährleisten durch die Einhaltung der einschlägigen
Bauvorschriften, insbesondere Brandschutz und Vorschriften des Beherbergungsgewerbes. Eine weitere Überbelegung in Wohngebäuden wird nicht länger geduldet.

6.9 Es werden künftig wieder automatisch Meldebestätigungen durch das Einwohnermeldeamt ausgestellt, die dem Vermieter vorgelegt werden können.

6.10 Die Ordnungspartnerschaften müssen personell in den Stand versetzt werden, ihre Aufgaben zu erledigen,

6.11 Die Kriminalitätsstatistik soll künftig auf der Basis der statistischen Unterbezirke in Dortmund ausgewiesen (tatort- und wohnortbezogen) werden.





I Antrag der Fraktion Die Linke vom 30.09.2011 (Drucksache Nr.: 03691-11-E8)

Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, der Kommunikations- und Beratungsstelle für Prostituierte, kurz KOBER e. V., des Sozialdienst Katholischer Frauen zweckgebundene finanzielle Mittel zur Einstellung von zwei Sozialarbeiterinnen zur Verfügung zu stellen.

Die Mittel können aus dem Bereich der Wirtschaftsförderung umgeschichtet werden. Es erfolgt keine Ausweitung des Haushalts.

Begründung
Da es leider sehr wahrscheinlich ist, dass die Schließung des Straßenstrichs an der Ravensberger Strasse eine politische Mehrheit findet, ist es enorm wichtig im Hinblick auf die weitere soziale Betreuung und Aufklärung für Prostituierte die Anzahl der Stellen für den Sozialdienst Katholischer Frauen in Dortmund zu erhöhen. Die Probleme der Prostituierten werden sich nicht durch polizeiliche und ordnungsrechtliche Maßnahmen lösen lassen, dafür braucht es weiterhin eine vertrauensvolle soziale Betreuung. Durch die Versprengung in die Illegalität wird die Arbeit für die Sozialarbeiterinnen demnächst erheblich erschwert. Um dies wenigstens etwas abzufangen, ist eine Aufstockung um mindestens zwei Sozialarbeiterinnen dringend erforderlich.

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Vor der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes machte zunächst OB Sierau darauf aufmerksam, dass es hinsichtlich dieser Thematik eine Reihe von Meinungsäußerungen aus den verschiedensten gesellschaftlichen Zusammenhängen und Bereichen für und gegen die Schließung des Straßenstriches an der Ravensberger Straße eingegangen seien. So habe er direkt vor der Sitzung 4.400 Unterschriften für eine Schließung des Straßenstrichs an der Ravensberger Straße entgegengenommen. Insgesamt sei das für ihn ein Zeichen dafür, dass dieses Thema sehr intensiv und auch kontrovers in der Bürgerschaft diskutiert und bewertet werde.

Außerdem haben sich die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord, der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit in einer gemeinsamen Sitzung am 29.03.2011 in einer sehr umfangreichen Debatte intensiv mit der vorliegenden Problematik beschäftigt und mehrheitlich dem Rat der Stadt empfohlen, die Variante 1B der Verwaltungsvorlage zu beschließen.

In der sich anschließenden Diskussion erläuterte Rm Krause (CDU) den Standpunkt ihrer Fraktion zu der vorliegenden Problematik.

In ihren Ausführungen brachte sie bezugnehmend auf den von ihrer Fraktion vorgelegten Antrag zum Ausdruck, dass der Stadtbezirk Innenstadt-Nord trotz guter Rahmenbedingungen das schlechteste Image aller Stadtbezirke in Dortmund habe. Insofern seien auch für sie die immer lauter werdenden Proteste der dort lebenden Menschen gut nachvollziehbar. Deswegen sei ihrer Auffassung nach Eile geboten, um Mittel und Wege zu finden, um aus der prekären Situation von Kriminalität, Prostitution und Schmutz herauszukommen. Hinzu komme, dass auch die angrenzenden Stadtbezirke immer stärker hiervon betroffen werden.

Seit dem EU-Beitritt von Bulgarien und Rumänien im Jahre 2007 hat sich die Situation in der Dortmunder Nordstadt nicht nur nach Auffassung der CDU-Fraktion, sondern auch von Experten dramatisch verschärft. Die unkontrollierte Ausweitung des Straßenstrichs habe zu den bekannten negativen Entwicklungen in der Dortmunder Nordstadt geführt.

Da nach Meinung der Ordnungsbehörden und auch der Polizei dieser Entwicklung nur durch die Schließung des Straßenstrichs und die Ausweitung des Sperrbezirks auf das gesamte Stadtgebiet Einhalt geboten werde könne, spreche sich die CDU-Fraktion eindeutig für die Variante 1B der Verwaltungsvorlage aus. Wichtig sei dabei für die CDU-Fraktion das sogenannte Kontaktverbot für die Freier, dass mit empfindlichen Geldbußen und schriftlichen Benachrichtigungen durchgesetzt werden solle.

Im weiteren Verlauf ihrer Ausführungen, in denen sie den vorgelegten Antrag ihrer Fraktion weiter erläuterte, stellte Rm Krause (CDU) für die CDU-Fraktion folgenden mündlichen Ergänzungsantrag:

Der Rat der Stadt bittet die Verwaltung zu prüfen, ob ein Hilfsfonds mit Anreizen für seriöse Investoren zur Sanierung und zum Betrieb von Immobilien in der Dortmunder Nordstadt geschaffen werden kann.

Nachdem Rm Krause (CDU) nochmals deutlich gemacht hatte, dass eine Verbesserung der Situation in der Nordstadt nur erreicht werden könne, wenn alle handelnden Akteure an einem Strang ziehen, appellierte Rm Krause (CDU) in diesem Zusammenhang nochmals an die Verwaltung, dafür Sorge zu tragen, dass endlich der Beschluss des Rates der Stadt hinsichtlich der Einrichtung eines sogenannten Trinkraumes nach dem Kieler Modell umgesetzt werde.

Anschließend erklärte Rm Krause (CDU), dass niemand wissen könne, ob heute die einzig richtige Entscheidung getroffen werde. Ihre Fraktion sei jedoch zutiefst davon überzeugt, dass mit der beabsichtigten Beschlussfassung die Weichen für ein Wechsel gestellt werden, um das Ziel einer lebenswerten Nordstadt, die junge Leute anziehe und in der sich Familien wohlfühlen, zu erreichen.

Abschließend wies Rm Krause (CDU) daraufhin, dass ihre Fraktion der Verwaltungsvorlage mit der Variante 1B sowie den Anträgen der SPD-Fraktion und ihrer Fraktion, die als Arbeitspapier für die Verwaltung betrachtet werden, zustimmen werde.

Ablehnen dagegen werde man die anderen diesbezüglich vorgelegten Anträge der Fraktionen.

Anschließend verdeutlichte für die Fraktion Die Linke Rm Konak die Auffassung ihrer Fraktion hinsichtlich des vorliegenden Tagesordnungspunktes.

In ihren Ausführungen machte sie deutlich, dass ihre Fraktion gegen die Schließung des Straßenstrichs an der Ravensberger Straße sei, da dies für die Fraktion Die Linke ein untauglicher Versuch sei, die Probleme in der Dortmunder Nordstadt zu lösen.

Es sei zu befürchten, dass durch diese Maßnahme eine Abdrängung der Straßenprostitution in die Illegalität mit allen negativen Auswirkungen für die Nordstadt und die angrenzenden Stadtbezirke erfolge. Außerdem sei auch die Sicherheit der Frauen gefährdet.

Nachdem im weiteren Verlauf ihrer Ausführungen Rm Konak (Die Linke) die o. a. von ihrer Fraktion vorgelegten Anträge erläutert hatte, forderte Rm Konak (Die Linke) davon ausgehend, dass der Straßenstrich geschlossen werde, den Rat der Stadt auf, die Kommunikations- und Beratungsstelle für Prostituierte (KOBER e. V.) finanzielle Mittel zur Einstellung von zwei Sozialarbeiterinnen zur Verfügung zu stellen, da nach Auffassung ihrer Fraktion sich die Probleme der Prostituierten nicht durch polizeiliche und ordnungsrechtliche Maßnahmen lösen lassen werden, sondern das durch die zu erwartende Verdrängung der Prostituierten in die Illegalität die Sozialbetreuung erschwert werde.

Abschließend erklärte Rm Konak (Die Linke), dass sich ihre Fraktion vorbehalte, nach dem zu erwartenden Schließungsbeschluss der Ravensberger Straße und der damit verbundenen neuen Sperrbezirksverordnung, diese juristisch überprüfen zu lassen.

Für die SPD-Fraktion machte Rm Goosmann in seinen Ausführungen deutlich, dass die Menschen in der Nordstadt einen Anspruch darauf haben, dass die schlimmen Zustände in ihrem Stadtbezirk einer Lösung zugeführt werden, in dem die soziale Balance in der Nordstadt wieder hergestellt werde.

Voraussetzung dafür sei nach Meinung der SPD-Fraktion, dass Schluss sein muss mit Kriminalität, Menschenhandel, Schwarzarbeit und Überbelegung von Wohnungen in der Nordstadt.

Nach intensiven und sehr sachorientierten Beratungen in Gesprächen zur Nordstadt haben Partei und Ratsfraktion der SPD nun einen Antrag vorgelegt, der ein praktikables und realistisches
Nordstadt-Konzept beinhalte, dass er anschließend kurz begründete. Ziel dieses Konzeptes soll es sein, die Nordstadt sicherer und lebenswerter zu machen.


Weiterhin brachte Rm Goosmann (SPD) zum Ausdruck, dass seine Fraktion der Verwaltungsvorlage in der Variante 1B, die die Schließung des Straßenstrichs an der Ravensberger Straße, die Ausweitung des Sperrbezirkes auf die gesamte Stadt mit Ausnahme der Linienstraße sowie der Untersagung der Kontaktaufnahme mit Prostituierten beinhalte, zustimmen werde.

Für seine Fraktion sei es dabei selbstverständlich, dass nur durch einen gemeinsamen Kraftakt von Politik, Ordnungsbehörden, Bezirksregierung und Bevölkerung die Zustände in der Nordstadt deutlich verbessert werden können.

Abschließend erklärte Rm Goosmann (SPD) bezugnehmend auf die vorliegenden Anträge zum
o. a. Tagesordnungspunkt, dass seine Fraktion die vorliegenden Anträge der CDU-Fraktion und selbstverständlich auch seiner Fraktion als Arbeitsgrundlage für die Verwaltung beschließen werden. Die SPD-Fraktion erwartet dabei für die Sitzungen im September 2011 eine dezidierte Berichterstattung über den weiteren Fortgang in der Nordstadt.

Im weiteren Verlauf der Diskussion verdeutlichte Rm Schütte-Haermeyer die Auffassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Sicherheit, Ordnung und sozialen Betreuung in der Dortmunder Nordstadt.

Bezugnehmend auf den diesbezüglich von ihrer Fraktion vorgelegten Antrag brachte
Rm Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen) dabei zum Ausdruck, dass sicherlich alle Fraktionen des Rates der Stadt wollen, dass sich die Lebensverhältnisse in der Nordstadt deutlich verbessern. Wie man dieses Ziel erreichen könne gebe es, was auch durch die diesbezüglich von den Fraktionen vorgelegten Anträge deutlich werde, unterschiedliche Auffassungen.


In ihren weiteren Ausführungen machte Rm Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen) deutlich, dass die in der Verwaltungsvorlage enthaltene Variante 1A (Optimiertes Stufenkonzept für die Reduzierung der Ravensberger Straße) und 1B (Stadtweiter Sperrbezirk und Schließung des Straßenstriches in der Ravensberger Straße) für ihre Fraktion nicht akzeptabel seien, da hierdurch letztendlich die am Straßenstrich arbeitenden Frauen in die Illegalität getrieben werden. Außerdem sei zu befürchten, dass die Probleme unkontrolliert in die Wohngebiete verlagert werden.

Anstattdessen habe ihre Fraktion – so Rm Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen) weiter – beantragt, den Straßenstrich in einen anderen Stadtbezirk unter Berücksichtigung der in dem Antrag enthaltenen Kriterien schnellst möglich zu verlagern. Erst dann sei nach Auffassung ihrer Fraktion eine Schließung des Straßenstrichs an der Ravensberger Straße möglich.

Weiterhin brachte Rm Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen) zum Ausdruck, dass durch eine mögliche Schließung des Straßenstrichs hierdurch nicht die Problematik des Zuzugs der Menschen aus Bulgarien und Rumänien gelöst werden wird. Von daher halte ihre Fraktion es für erforderlich, dass Maßnahmen getroffen werden, die die gesellschaftliche Integration derjenigen Menschen aus Bulgarien und Rumänien, die hier dauerhaft leben möchten, ermöglicht werde.

Außerdem äußerte sie in ihren weiteren Ausführungen die Befürchtung, dass bei einer ersatzlosen Schließung des Straßenstrichs die Verlagerung der Prostitution in die Wohngebiete erfolge, und dies von der Ordnungsbehörde und Polizei nicht in den Griff bekommen werde.

Abschließend wies sie bezugnehmend auf den von der SPD-Fraktion vorgelegten Antrag daraufhin, dass hierin sicherlich einige Aspekte enthalten seien, denen man durchaus zustimmen könne, der Antrag aber letztendlich keine Alternativen zu dem von ihrer Fraktion vorgelegten Antrag aufzeige.

Anschließend brachte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Rettstadt zum Ausdruck, dass wohl alle Fraktionen im Rat der Stadt sich einig seien, dass das Leben in der Nordstadt wieder erträglich und lebenswert werden müsse.

Die Verwaltungsvorlage und die vorliegenden Anträge zu dieser Problematik machen für ihn jedoch deutlich, dass die Herangehensweise von Politik und Verwaltung zur Lösung oder zumindest zur Verbesserung der Probleme recht unterschiedlich sei.

Die Fraktion FDP/Bürgerliste vertrete hierbei die Auffassung, dass eine auch nur übergangsweise Schließung des Straßenstriches an der Ravensberger Straße zum jetzigen Zeitpunkt nicht der richtige Weg sei.

Vielmehr sei nach Auffassung der Fraktion FDP/Bürgerliste ein Gesamtkonzept zur nachhaltigen Verbesserung der Sicherheitslage in der Nordstadt, so wie man dies auch beantragt habe, erforderlich.

Weiterhin spreche sich seine Fraktion – so Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) weiter – dafür aus, dass Modell eines Straßenstriches nach Essener Vorbild, auch in Dortmund umzusetzen, da hierdurch eine deutliche Verbesserung der Situation erreicht werden könnte.

Weiterhin brachte Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) zum Ausdruck, dass seine Fraktion nicht davon ausgehe, dass durch die Schließung des Straßenstrichs an der Ravensberger Straße die Probleme gelöst, sondern lediglich verlagert werden.

Für sinnvoll erachte die Fraktion FDP/Bürgerliste die Ausweitung des Sperrbezirks auf das gesamte Stadtgebiet mit Ausnahme des Bereiches Ravensberger Straße und ein Ansprechverbot für Freier, welches bei Nichtbeachtung ein Bußgeld i. H. v. mindestens 40 € vorsehe, auszusprechen.

Abschließend erklärte Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) hinsichtlich des Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion, dass man trotz einiger interessanter Ansätze den Antrag der SPD-Fraktion sowie auch die Anträge der Fraktion Die Linke ablehnen sowie dem Antrag der CDU-Fraktion mit Ausnahme des Punktes 2 und dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Ausnahme der Punkte 6 sowie 7 zustimmen werde.

Hinsichtlich der von Rm Krause (CDU) erbetenen Stellungnahme zum Ausschreibungsverfahren bezüglich der Einrichtung eines sogenannten Trinkraumes erklärte StR Steitz, dass das förmliche Vergabeverfahren mit einem Teilnehmerwettbewerb begann, aus dem letztendlich nur ein Bieter, der jedoch kein förmliches Angebot abgegeben habe, in das eigentliche Verfahren gekommen sei. Derzeit laufen mit dem Bieter und den entsprechenden Dienststellen Gespräche darüber, wie im vorgegeben Förderrahmen das Angebot berücksichtigt werden kann.

Anschließend erklärte Rm Thieme (NPD), dass weder die Verwaltungsvorlage, noch die vorliegenden Anträge seiner Auffassung nach geeignet seien, um diesen mit reinem Gewissen zustimmen zu können.

Für ihn sei die Entwicklung der Situation der Nordstadt nur ein Vorgeschmack dessen, was Städten insgesamt aufgrund verfehlter Politik bevorstehen werde. Hiervor habe er bereits des öfteren gewarnt.

Weiterhin brachte Rm Münch (FBI) zum Ausdruck, dass das Modell Ravensberger Straße einst ein Vorzeigemodell gewesen sei, dass bedauerlicherweise durch den massiven Zuzug von bulgarischen und rumänischen Prostituierten, mit dem seiner Meinung nach kriminellen Anhang, leider aus den Fugen geraten sei.

Von daher sehe auch er keine andere Möglichkeit, als die ersatzlose Schließung an der Ravensberger Straße. Da mit dies auch entsprechend umgesetzt werden könne, müssen seiner Meinung nach die Ordnungskräfte und auch die Polizei personell deutlich verstärkt werden.

Abschließend erklärte Rm Münch (FBI), dass er der Verwaltungsvorlage mit der Variante 1B und den Anträgen der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion zustimmen werde. Im übrigen wäre es seiner Meinung nach wünschenswert, wenn man diesbezüglich wie beispielsweise in Gelsenkirchen einen Präventionssrat einrichten würde, der schwerpunktmäßig die Bürgerschaft in der Nordstadt und auch in Eving berät, präventiv gegen Verbrechen vorzugehen.

Des Weiteren erklärte Rm Branghofer, dass er ohne wenn und aber für die ersatzlose Schließung des Straßenstrichs an der Ravensberger Straße sei und für die Erweiterung des Sperrbezirkes auf das gesamte Stadtgebiet eintrete.

Bedauerlicherweise dabei sei für ihn, dass man erst jetzt, obwohl er immer wieder vor der seiner Meinung nach bedrohlichen Situation gewarnt habe, mit entsprechenden Maßnahmen reagiere.

In der weiteren Diskussion vertieften die jeweiligen Sprecher die Standpunkte ihrer Fraktionen zu dem
o. a. Tagesordnungspunkt.

Hierbei wurden hinsichtlich des Abstimmungsverhaltens der Fraktionen folgende Erklärungen abgegeben:

Für die Fraktion Die Linke erklärte Rm Kowalewski, dass sich seine Fraktion für die Variante 1A der Verwaltungsvorlage mit Ausnahme des letzten Satzes ausspreche.

Ablehnen dagegen werde die Fraktion Die Linke den Antrag der CDU-Fraktion mit Ausnahme der Punkte 4 und 6 sowie den zu kurzfristig eingereichten Antrag der SPD-Fraktion, obwohl dieser einige interessante Punkte enthalte.

Zustimmen dagegen könne man dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Ausnahme der Punkte 7 und 12 sowie dem Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste mit Ausnahme des Punktes 3.

Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen brachte hinsichtlich des Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion Rm Beckmann zum Ausdruck, dass man den vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion in Gänze ablehnen werde.

Zustimmen dagegen könne seine Fraktion den Punkten 1 und 3 des Antrages der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr.: 03739-11-E1) sowie dem Antrag der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr.: 03739-11-E2).

Ebenfalls zustimmen werde seine Fraktion den Punkten 1.1, 1.2, 1.3,1.7, 2.4, 2.5, 2.8, 3.2, 3.3, 3.4, 4.1, 4.5, 5.3 und 6.10 des Antrages der SPD-Fraktion sowie teilweise den Punkten 1 bis 3 des Antrages der Fraktion FDP/Bürgerliste.

Anschließend fasste der Rat der Stadt unter Berücksichtigung des protokollierten Abstimmungsverhaltens folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke den unter E aufgeführten Antrag der Fraktion Die Linke vom 25.03.2011 (Drucksache Nr.: 03739-11-E2) ab.

2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke den unter D aufgeführten Antrag der Fraktion Die Linke vom 25.03.2011 (Drucksache Nr.: 03739-11-E1) ab.

3. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke den unter I aufgeführten Antrag der Fraktion Die Linke vom 30.03.2011 (Drucksache Nr.: 03691-11-E8) ab.



4. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (teilweise), der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Fraktion Die Linke (teilweise) den unter F aufgeführten Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 28.03.2011 (Drucksache Nr.: 03737-11-E1) ab.

5. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste (außer den Punkten 6 und 7) sowie der Fraktion Die Linke (außer den Punkten 7 und 12) den unter C aufgeführten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.03.2011 (Drucksache Nr.: 03691-11-E2) ab.

6. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Fraktion Die Linke den unter G aufgeführten Antrag der
CDU-Fraktion vom 28.03.2011 (Drucksache Nr.: 03691-11-E3).

7. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste der Fraktion Die Linke den o. a. von Rm Krause (CDU) mündlich gestellten Antrag.

8. Bei Stimmenthaltung von Rm Branghofer beschließt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Fraktion
Die Linke den unter H aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion vom 29.03.2011
(Drucksache Nr.: 03691-11-E6).

9. Unter Einbeziehung der zuvor gefassten Beschlüsse, die als Arbeitsaufträge an die Verwaltung zu sehen sind und hierüber im September 2011 eine Berichterstattung in den Gremien erfolgen soll, fasst der Rat der Stadt auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage sowie der Empfehlung der gemeinsamen Sitzung des Bezirksvertretung Innenstadt-Nord, des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 29.03.2011 mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

Variante 1 B (Stadtweiter Sperrbezirk und Schließung des Straßenstrichs in Dortmund)

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Arnsberg eine entsprechende Änderung der Sperrbezirksverordnung zu beantragen. Zusätzlich zum bestehenden Sperrbezirk erfolgt die Erweiterung des Sperrbezirks - nur für Straßenprostitution gemäß Art. 297 EGStGB - für das gesamte Dortmunder Stadtgebiet. Die Verwaltung wird aufgefordert, zur Ratssitzung am 29.09.2011 einen Bericht über die Auswirkungen der neu festgesetzten Sperrbezirksverordnung vorzulegen. Gegebenenfalls erforderlicher Änderungsbedarf ist zu definieren.

2. Der Rat beschließt die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund (OBVO) dahingehend gemäß Anlage 1, Variante a. oder b. zu ändern, dass durch Einfügung einer Verbotsnorm die Kontaktaufnahme zu Prostituierten im Sperrbezirk zur Vereinbarung sexueller Handlungen gegen Entgelt untersagt wird.

3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zu den verwahrlosten Häusern in der Dortmunder Nordstadt zur Kenntnis.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten der Marktintervention über den Einsatz städtebaulicher Instrumente und den Ankauf von Immobilien zu prüfen und Vorschläge zur Umsetzung zu erarbeiten.
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Konzeption zur Prostituiertenhilfe weiter zu entwickeln.

6. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht des Jugendamtes zu den erforderlichen Maßnahmen zum Kinderschutz sowie die Ausführungen zur Migrationsproblematik im schulischen Bereich zur Kenntnis.

7. Der Rat nimmt die Intensivierung der Arbeit der Sicherheitskonferenz zur Kenntnis und beschließt die Einbindung der Stadtbezirksöffentlichkeit.

8. Der Rat nimmt die Bildung des „Aktionskreises Sicherheit, Ordnung und soziale Betreuung in der Nordstadt“ zur Kenntnis.

9. Gemeinsam mit Akteuren und Akteurinnen auf der europäischen Ebene und im Heimatland sollen Initiativen ergriffen werden, um die Lebensbedingungen in den Abwanderungsländern zu verbessern.

An den Abstimmungen zu dem o. a. Tagesordnungspunktes nahm Rm Thieme (NPD) nicht teil.

Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde anschließend von 17:50 Uhr bis 18:20 Uhr für eine Pause unterbrochen.

zu TOP 2.2.a
Atomtransporte
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 03740-11)
- vorher TOP 3.8 -

Zum o. g. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Bitte um Stellungnahme sowie folgender Resolutionsentwurf der Fraktion Die Linke vom 17.03.2011vor (Drucksache Nr.: 03740-11-E1):

Seit Jahren finden im Dortmunder Umfeld Transporte mit radioaktivem und giftigem Uranhexafluorid statt. Uranhexafluorid wird zur Nutzbarmachung in Kernkraftwerken zu Deutschlands größter Urananreicherungsanlage (UAA) in das münsterländische Gronau verbracht, die von der Fa. Urenco betrieben wird. Eine dazu immer wieder verwendete Bahntrasse durch Lünen führt nah an die Dortmunder Stadtbezirke Mengede, Eving und Scharnhorst heran. Der Ortteil Brechten liegt weniger als 4 Kilometer von der Bahntrasse entfernt. Am 8. März 2010 wurde auf der Autobahn A1 bei Bremen ein LKW mit Uranhexafluorid auf dem Weg zur Urananreicherungsanlage Gronau von der Polizei gestoppt, weil die tragenden Teile durchgerostet waren. Derartige LKW passieren auch das Ruhrgebiet. Im Januar 2010 kam es in der UAA Gronau zu einem Unfall, bei dem Mitarbeiter durch eine Undichtigkeit eines Transportcontainers verätzt und radioaktiv verstrahlt wurden. 40% aller westeuropäischen Kernkraftwerke beziehen ihre Brennelemente aus Gronau. Auch die Betreiberfirma der Kernkraftwerke im japanischen Fukushima gehören zu den regelmäßigen Kunden der Urenco.

Die Fraktion DIE LINKE bittet Sie um die Beantwortung folgender Frage:

Wie beurteilen Sie die Antworten von Ex-OB Dr. Gerhard Langemeyer aus dem September 2006 (siehe DS-Nr.: 06221-06), die er auf der Grundlage u.a. von Hinweisen von Herrn Schäfer von der Dortmunder Feuerwehr gegeben hatte, angesichts der aktuellen Reaktorkatastrophe in Fukushima, angesichts der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl von 1986, angesichts der beinahe GAUs in Forsmark im Juli 2006 und in Biblis A im Dezember 1987 (sowie des Störfalls von 1992, als Biblis A wegen eines Erdbebens in die Notabschaltung musste), sowie nicht zuletzt angesichts des Unfalls in der UAA Gronau ?

Wir stellen hiermit folgenden Resolutionsentwurf zur Abstimmung:

Die Reaktorkatastrophe von Fukushima zeigt einmal mehr, dass die Atomkraft eine nicht beherrschbare Risikotechnologie darstellt. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Bundesregierung daher zu einem sofortigem Ausstieg aus der Atomenergie auf. Hinter den rot-grünen Atomkompromiss darf auf keinen Fall durch Laufzeitverlängerungen zurückgegangen werden.

In Sorge über die Sicherheit der Atomtransporte, gerade auch durch das Ruhrgebiet, bittet der Rat der Stadt Dortmund die Landesregierung NRW darum, schnellstmöglich ein Moratorium für Atomtransporte in NRW zu erlassen.

Darüber hinaus bittet der Rat die Verwaltungsspitze der Stadt Dortmund sich zusammen mit anderen betroffenen Kommunen für ein Ende der Uran-Transporte rund um Dortmund einzusetzen.

Die Verwaltung hatte mit Schreiben vom 30.03.2011die o. g. Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke wie folgt beantwortet (Drucksache Nr.: 03740-11-E2):

Die fachliche Einschätzung der Feuerwehr aus dem Jahre 2006 zur Anfrage DS-Nr. 06221-06
(„Anfrage zu Transporten mit radioaktivem Uranhexafluorid auf der Güterbahnstrecke zwischen
Waltrop und Lünen“) hat weiterhin ihre Gültigkeit.

Die wesentlichen Punkte dieser Stellungnahme fasse ich noch einmal zusammen:

Über Dortmunder Stadtgebiet führen keine sog. „Atomtransporte“. Die Aufgabe der Gefahrenabwehr
obliegt den Kräften der örtlich zuständigen Gebietskörperschaften (Lünen, Waltrop, etc.). Einsatzkräfte der Stadt Dortmund werden nur im Rahmen der überörtlichen Hilfe auf besondere Anforderung tätig.

Die Transporte von nicht angereichertem Uranhexafluorid werden auf Grundlage des Rahmengesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) und der Verordnung über
die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
und mit Eisenbahnen (GGVSE) sowie der Strahlenschutzverordnung (StrlSchVO) durch die
Bezirksregierungen genehmigt. Die Genehmigung legt keine Wegstrecke oder die Anzeigepflichtigkeit
einzelner Transporte fest.

Den Einheiten der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr stehen Gefahrgutinformationssysteme
zur Verfügung, die Informationen über die Eigenschaften von Gefahrstoffen und zur Schadenabwehr
enthalten.

zu TOP 2.2.b
Konsequenzen aus der Atomkatastrophe in Japan
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03758-11)
- vorher TOP 3.9 -

Zum o. g. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.03.2011 vor (Drucksache Nr.: 03758-11-E1):

Die Naturkatstrophe in Japan und die daraus resultierenden Ereignisse im atomaren Megastandort Fukushima machen in erschreckender Weise deutlich, dass es keine Möglichkeit gibt, Kernkraftwerke vor außerordentlichen Ereignissen wie Erdbeben und Tsunamis zu schützen. Auch ein Flugzeugabsturz, ein Terroranschlag, menschliches Fehlverhalten oder technische Mängel können dafür sorgen, dass ein AKW außer Kontrolle gerät. Bereits ein Stromausfall in Kombination mit dem Ausfall von Notstromaggregaten kann zum größten anzunehmenden Atomunfall führen. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, alle Handlungsoptionen zu nutzen, um den Ausstieg aus der Atomenergie zu besiegeln. Wir bitten um die Beratung und Abstimmung folgender Anträge:

1. Der Rat drückt sein Mitgefühl für die Opfer des Erdbebens und des Tsunamis aus und hofft auf eine Begrenzung der Auswirkungen des atomaren Unfalls in Fukushima.

2. Der Rat nimmt die Atomkatastrophe zum Anlass, alle kommunal möglichen Anstrengungen zu unternehmen Stromverbräuche zu reduzieren, Energieeffizienz zu steigern und den Ausstieg aus der Atomenergie zu forcieren.

3. Der Rat beschließt, im Rahmen der Stromeinkäufe auf den Strombezug aus AKW-Anlagen zu verzichten und fordert DEW 21 auf, den Anteil der erneuerbaren Energien am Strommix der DEW 21 durch den Ausbau der Eigenproduktion deutlich zu steigern. Bis 2020 ist Eigenerzeuger-Kapazität aus erneuerbaren Energien von 35 % und bis 2050 von 80 % herzustellen.

4. Der Einfluss des RWE-Konzerns auf die Unternehmenspolitik der DEW21 ist auszuschließen. Im Zuge des in 2014 auslaufenden Gesellvertrages sind die RWE-Anteile an der DEW21 zurückzukaufen. Zur Ermittlung des Kaufpreises des 47 %-igen RWE-Anteiles an der DSW21 ist ein gemeinsamer Gutachter einzusetzen. Zur Refinanzierung des Kaufpreises ist einen Teilverkauf der von DSW21 gehaltenen RWE-Aktien zu prüfen. Um das Schachtelprivileg der kommunalen RWE-Aktionäre sicherzustellen sind Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, private institutionelle RWE-Anleger für den Verband der kommunalen Aktionäre zu gewinnen.

5. Der Vorstand der DEW21 bzw. der DSW21 wird aufgefordert, die 3,8 %-ige Beteiligung an „Green Gekko“ abzulösen.

6. Die Dortmunder Vertreter im Aufsichtsrat der RWE AG bzw. in den Aufsichtsräten der Tochterunternehmungen werden verpflichtet, sich für eine umgehende Abschaltung der AKW-Anlagen Emsland und Gundremmingen sowie sich für eine Beendigung der RWE-AKW-Auslandaktivitäten in Rumänien, Bulgarien und Großbritannien einzusetzen.

7. Die Dortmunder Vertreter im Aufsichtsrat der Steag werden aufgefordert, sich unverzüglich für eine Beendigung der Steag-Beteiligung am Zwischenlager Ahaus einzusetzen.

8. Der Rat erwartet, dass die Umsetzung des 21- Punkte-Programms zum kommunalen Klimaschutzprogramm forciert wird und dem zuständigen Fachausschuss ein aktualisierter Maßnahmenkatalog vorgelegt wird, um den Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie durch eigene Anstrengungen zu beschleunigen.

Bei der Begründung des von seiner Fraktion unter dem Tagesordnungspunkt 2.2.a vorgelegten Antrages, sich zusammen mit anderen Kommunen für eine Beendigung von Atomtransporten und für einen sofortigen Ausstieg aus der Atomenergie einzusetzen, brachte Rm Kowalewski (Die Linke) zum Ausdruck, dass die Ereignisse in Japan jedem deutlich gemacht haben müssten, dass die Atomkraft eine nicht beherrschbare Risikotechnologie sei.

Weiterhin wies Rm Kowalewski (Die Linke) hinsichtlich des von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Antrages daraufhin, dass seine Fraktion diesem Antrag auch zustimmen könne.

Im weiteren Verlauf der Diskussion machte seitens der CDU-Fraktion Rm Pisula die ablehnende Haltung seiner Fraktion hinsichtlich der von der Fraktion Die Linke bzw. von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Anträge deutlich.

In seinen Ausführungen brachte hierbei Rm Pisula (CDU) zum Ausdruck, dass unabhängig von den Entscheidungen die hinsichtlich der vorliegenden Thematik in den nächsten Monaten in Deutschland nach den Ereignissen in Japan getroffen werden, die Nutzung der Kernkraft in der Welt und auch in Deutschlands Nachbarländern weiter zunehmen werde.

Selbst wenn es in Deutschland zu einem kurzfristigen Ausstieg aus der Kernenergie käme, würde dies noch lange nicht das Ende von Atomtransporten bedeuten.

Außerdem wies Rm Pisula (CDU) daraufhin, dass der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegte Antrag nicht zustimmungsfähig sei, da dieser nicht auf einer realistischen Grundlage basiere.

Des Weiteren machte im Verlauf der weiteren Diskussion für die SPD-Fraktion Rm Schilff deutlich, dass seine Fraktion dem in dem Antrag der Fraktion Die Linke enthaltenen Resolutionsentwurf hinsichtlich der Atomtransporte zustimmen werde.

Bezüglich der in dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthaltenen Bewertungen hinsichtlich der bedauerlichen Atomkatastrophe in Japan erklärte Rm Schilff (SPD), dass seine Fraktion diese sicherlich teilen könne. Umso erschreckender sei dies, dass so etwas in einem hoch technologisierten Land wie Japan, wo man dies bisher immer für ausgeschlossen hielte, passieren konnte.

Hinsichtlich des Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion erklärte abschließend Rm Schilff (SPD), dass seine Fraktion den Punkten 1, 2, 3 (1. Satz) und 8 zustimmen werde. Die restlichen Punkte des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werde man jedoch ablehnen, da es sich hierbei um Dinge handele, für die man entweder nicht zuständig sei oder die man nicht beeinflussen könne.

Im weiteren Verlauf der Diskussion nahm seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Krüger zu der o. a. Angelegenheit Stellung und begründete in diesem Zusammenhang den von seiner Fraktion vorgelegten Antrag hinsichtlich der Konsequenzen aus der Atomkatastrophe in Japan.

In seinen Ausführungen machte Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) bezugnehmend auf die lebhafte und kontroverse Diskussion über die Verlängerung der Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke auch im Punkto Sicherheit deutlich, dass all das, was von den Befürwortern damals angeführt worden sei, offensichtlich nicht mehr Bestand habe.

Von daher sei es für seine Fraktion unumgänglich so schnell wie möglich aus der Kernenergie auszusteigen, was man nach Auffassung seiner Fraktion durch eine Beschlussfassung des von seiner Fraktion vorgelegten Antrages auf kommunaler Ebene unterstützen könne.

Auf Seiten der Fraktion FDP/Bürgerliste bezeichnete Rm Kaeder die vorliegenden Anträge der Fraktion Die Linke sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als ein untauglicher Versuch, die allgemeine Stimmung gegen Atomkraftwerke populistisch auszunutzen.

Da es sich bei den in den vorliegenden Anträgen enthaltenen Punkte um Dinge handele, die der Rat der Stadt ohnehin schon einmal beschlossen habe, bzw. die aufgrund mangelnder Zuständigkeit wirkungslos seien, werde die Fraktion FDP/Bürgerliste die beiden vorliegenden Anträge ablehnen.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt beschließt bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) den o. a. Resolutionsentwurf der Fraktion Die Linke vom 17.03.2011 (TOP 2.2.a).

2. Der Rat der Stadt beschließt bei Nichtbeteiligung von Rm Thieme (NPD) mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste die Punkte 1, 2, 3 (1. Satz) sowie 8 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.03.2011 (TOP 2.2.b).

3. Der Rat der Stadt lehnt bei Nichtbeteiligung von Rm Thieme (NPD) mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke die Punkte 3 (letzter Satz), 4, 5, 6, und 7 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.03.2011 ab (TOP 2.2.b).







3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Gemeinsame Bewerbung der Metropole Ruhr um die EU-Auszeichnung "Grüne Hauptstadt Europas (European Green Capital )"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03628-11)

Hinsichtlich der von Rm Barrenbrügge (CDU) geäußerten Nachfrage zu den Zielen des Vorhabens und des Projektes erklärten OB Sierau und StR Lürwer, dass die vorliegende Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt zunächst einmal der Auftakt für eine Bewerbung der Metropole Ruhr als „Grüne Hauptstadt Europas“ für die Jahre 2014 und 2015 sei.

Im weiteren Verlauf dieser Angelegenheit werden sich dann die Fachausschüsse und der Rat der Stadt mit den inhaltlichen Details dieser Angelegenheit befassen.

In diesem Zusammenhang forderte Rm Münch (FBI) den Rat der Stadt auf, wenn man sich für einen Umweltpreis wie im vorliegenden Fall bewerbe, sich auch in der praktischen Politik entsprechend zu verhalten.

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zu einer Regionalbewerbung der Metropole Ruhr am Wettbewerb „Grüne Hauptstadt Europas“ zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Gründungsinitiative Dorstfelder Brücke"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03079-11)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich einer Förderung aus Zuwendungsmitteln des Landes Nordrhein-Westfalen, das Projekt „Gründungsinitiative Dorstfelder Brücke“ durchzuführen. Die Aufwendungen für das Gesamtprojekt belaufen sich auf 200.000 €.

zu TOP 3.3
Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 in Dortmund, Abschlussbericht der Gutachter und Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02984-10)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die vorgelegten Gutachten „Handlungsprogramm Klimaschutz“, „Strategien zum Ausbau Erneuerbarer Energien und zur Verbesserung der Wärmeinfrastruktur“ und „Dienstleistungszentrum Energieeffizienz“ zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt Dortmund fasst zur Umsetzung folgende Beschlüsse für den Zeitraum 2011 bis 2014:

Die Verwaltung wird beauftragt,

1. die Umsetzung des „Handlungsprogramms Klimaschutz“ und die vorgeschlagenen gutachterlichen Maßnahmen des Klimaschutzszenarios in die Wege zu leiten,

2. den Aufbau des Dienstleistungszentrums (DLZE ) gemäß den Gutachterempfehlungen im Zeitraum 2011 – 2014 einzuleiten und zu unterstützen,
3. zur Unterstützung der Realisierung der Punkte 1. und 2. einen Förderantrag für zwei Klimaschutzmanager/innen beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) aus den Mitteln der Klimaschutzinitiative zu stellen,

4. beginnend mit der Förderzusage, zwei auf drei Jahre befristete Stellen für Klimaschutzmanager/innen einzurichten und zwei Klimaschutzmanager/innen für diesen Zeitraum einzustellen,

5. einen Bericht zur CO2-Bilanz der Stadt Dortmund in einem 2-jährigen Turnus vorzulegen.


zu TOP 3.4
Konzept Ruhr 2010 - Umsetzung und Perspektiven
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03086-11)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht der Verwaltung zur Umsetzung und den inhaltlichen Perspektiven des Konzepts Ruhr zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung,

1. die weitere Umsetzung der Projekte in der Stadt Dortmund unter Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel sicherzustellen und

2. die weitere Arbeit im Rahmen des Konzepts Ruhr unter besonderer Berücksichtigung der übergreifenden Ziele, der künftigen Förderkulisse und der Verknüpfung mit der Regionalplanung beim Regionalverband Ruhr (RVR) weiter zu begleiten.

zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 291 - Düwelsiepen -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03289-11)

In der Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt vertrat Rm Münch (FBI) die Auffassung, dass der Rat der Stadt die letzte Chance nutzen sollte, hinsichtlich des Bebauungsplanes Hombruch 291 – Düwelsiepen – die ökologische und auch verkehrliche Notbremse zu ziehen.

Er stellte von daher folgenden Antrag:

Der Rat der Stadt fasst noch keinen Satzungsbeschluss hinsichtlich der vorliegenden Angelegenheit. Anstattdessen soll zunächst noch einmal eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt werden.

Seitens der SPD-Fraktion erklärte Rm Schilff, dass sich seine Fraktion sehr intensiv mit der vorliegenden Angelegenheit beschäftigt habe.

Der Bebauungsplan Hom 291 – Düwelsiepen – sei unter Beteiligung der Bürgerschaft in einem geordneten Verfahren beraten worden, bei dem man auch ein Teil Anregungen aus der Bürgerschaft gefolgt sei. Von daher werde auch die SPD-Fraktion diesem Bebauungsplan zustimmen.

Hinzu komme, dass der Vorhabenträger in dieser Angelegenheit erklärt habe, bei der Umsetzung des Projektes auf geäußerte Wünsche diesbezüglich einzugehen.


Dagegen signalisierte Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Rm Kowalewski (Die Linke) bezugnehmend auf die intensive Diskussion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien, dass ihre Fraktionen den vorliegenden Bebauungsplan aus ökologischen und aus Naturschutzgründen ablehnen werden.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie von Rm Münch (FBI) den o. a. Antrag von Rm Münch (FBI) ab.

2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke sowie von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:
I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen der Einsprecher zum Bebauungsplan Hom 291 - Düwelsiepen – geprüft und beschließt,

die Stellungnahmen der Einsprecher unter den Punkten 12.1, 12.2, 12.4, 12.5 und 12.6 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen,

die Stellungnahmen der Einsprecher unter den Punkten 12.3 und 12.7 tlw. zu berücksichtigen sowie die unter den Punkten 13 und 14 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Bebauungsplan-Entwurf einschließlich der Hinweise sowie die Begründung nebst Umweltbericht entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, BGBl. III FNA 213/1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.08.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 02.08.2010 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 14 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 04.02.2011 dem Bebauungsplan Hom 291 – Düwelsiepen – beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9Abs. 8 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO NRW.
III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hom 291 – Düwelsiepen – einschließlich der unter der Ziffer 13 aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich inkl. der dort beschriebenen planexternen Ausgleichsfläche als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW vom 14.07.1994.
IV. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen dem Investor und der Stadt abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (Anlage dieser Vorlage) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 3 BauGB.






zu TOP 3.6
Straßensanierungsprogramm 2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03190-11)

In Ergänzung der Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgendes Schreiben von OB Sierau vom 31.03.2011 vor:













































































































































































































































































Anschließend bestand in der Diskussion hinsichtlich des Straßensanierungsprogramms 2011 Einvernehmen, dass die Verwaltungsvorlage unter Einbeziehung der von den Bezirksvertretungen erwünschten Veränderungen, die in den o. a. Schreiben der Verwaltung enthalten sind, Grundlage für die anschließende Beschlussfassung sein soll.

Vor der Beschlussfassung gab Rm Harnisch (SPD) zu Protokoll, dass in der als Tischvorlage vorgelegten Ergänzung der Verwaltung der Beschluss der Bezirksvertretung Scharnhorst hinsichtlich einer Querungshilfe im Bereich der Straße Westholz nicht enthalten sei.

Unter Einbeziehung der o. a. Ergänzung von Rm Harnisch (SPD) sowie unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Bezirksvertretungen (Drucksache Nr.: 03190-11-E2) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Straßensanierungsprogramm 2011 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 6.000.000,00 Euro. Im Einzelnen handelt es sich um die in der Begründung vorgestellten Maßnahmen. Zudem ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, abhängig von den Submissionsergebnissen und dem sich daraus ergebenden Finanzierungsspielraum, im Rahmen des beschlossenen Investitionsvolumens in eigener Verantwortung Baumaßnahmen auszutauschen, bzw. zu streichen oder zusätzlich aufzunehmen.

Der Rat genehmigt die zur Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen außerplanmäßigen Mehrauszahlungen gemäß § 83 Absatz 1 GO. Die entsprechenden notwendigen außerplanmäßigen Verlagerungen werden in der Anlage 3 dargestellt.


Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 und 012 aus den in der Begründung und den Anlagen genannten Investitionsfinanzstellen. Für die verwaltungsmäßige Abwicklung werden entsprechende Investitionsfinanzstellen, die ebenfalls in der Begründung und den Anlagen genannt werden, eingerichtet.

Folgende Auszahlung ist vorgesehen:

Haushaltsjahr 2011: 6.000.000,00 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 173.362,00 Euro.

zu TOP 3.7
Handlungskonzept und Arbeitsstrukturen "Brückstraßenquartier"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03463-11)

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung vom 23.03.2011 vor:

Zu diesem Tagesordnungspunkt lag folgender, in der Sitzung mündlich modifizierter Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor, dem einstimmig entsprochen wurde:

Die Verwaltung wird gebeten unter Beteiligung der Akteure von Disko- und Kneipenbetrieb in Dortmund zu prüfen, ob und inwieweit das früher auf der Thier-Brache angesiedelte Disco- und Kneipenviertel im Brückstraßenviertel realisiert werden kann.

Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des zuvor beschlossenen Zusatz-/Ergänzungsantrages der SPD-Fraktion einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt das vorgelegte Handlungskonzept zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung in den vorgeschlagenen Arbeitsstrukturen.

Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt das vorgelegte Handlungskonzept zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung in den vorgeschlagenen Arbeitsstrukturen.

zu TOP 3.10
Maßnahmen zur Lärmreduzierung an Straßen im Dortmunder Stadtgebiet
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03759-11)

Hinsichtlich des o. g. Tagesordnungspunktes lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.03.2011 vor (Drucksache Nr.: 03759-11-E1):

1. Der Rat begrüßt im Grundsatz die geplante modellhafte Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf den „Ruhrgebietsautobahnen“ als ein wirksames Element des Lärmschutzes.

2. Der Rat erwartet, dass der Fachausschuss über die unterschiedlichen Einstufungen des Tempolimits in den Dortmunder Stadtgebieten informiert wird und die jeweils zu erzielenden Lärmreduzierungseffekte erläutert werden.

3. Der Rat begrüßt darüber hinaus das geplante ganztägige LKW-Fahrverbot für den Durchgangsverkehr auf der innerstädtischen B1 als einen notwendigen Baustein für die Entlastung der AnwohnerInnen nach dem Stopp des Tunnelbaus.

4. Der Rat spricht sich darüber hinaus für eine Bemautung der B1 für LKW-Verkehre aus und fordert das Bundesverkehrsministerium auf, entsprechende Schritte einzuleiten.

5. Um die Situation an der B1 mittelfristig zu verbessern, müssen Maßnahmen wie eine zusätzliche stationäre Einrichtung zur Geschwindigkeitskontrolle, verkehrslenkende Maßnahmen für PKW und strengere Kriterien für die Definition von Anliegerverkehr entwickelt werden. Ein entsprechendes Konzept ist dem Fachausschuss vorzulegen.

Nach kurzer Diskussion bestand Einvernehmen im Rat der Stadt, dass dieser Antrag zusammen mit der diesbezüglichen Verwaltungsvorlage zunächst im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien behandelt werden solle.

Der Rat der Stadt beschloss daraufhin einstimmig den o. a. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.03.2011 an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien zu überweisen.

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung
- keine Vorlagen -

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen;
Nutzung der Stadtsiedlung Grevendicks Feld (Lütgendortmund) für die zentrale kommunale Unterbringungseinrichtung, Westfalendamm 299-401 (Aplerbeck)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03013-11)

Zum o. a. Tagesordnungspunkt lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlungen vor:

A Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 15.03.2011

Die Fraktion B’90/Die Grünen legt folgenden Antrag zur Abstimmung vor:

1) Die Nutzung der Stadtsiedlung Grevendicks Feld ist als zentrale Einrichtung zur Unterbringung wohnungs- und obdachloser Menschen bis Ende des Jahres zu beenden. Alle momentanen BewohnerInnen sowie Neuzugänge sind dezentral in Wohnungen im Stadtgebiet zu integrieren. Falls notwendig, ist dabei auch weiterhin eine geeignete Betreuung und Begleitung sicherzustellen.
2) Zur Förderung eines konfliktfreien Zusammenlebens der unterschiedlichen Personengruppen bis zur Schließung der Stadtsiedlung als zentrale Einrichtung zur Unterbringung wohnungs- und obdachloser Menschen ist die Formulierung aus der Vorlage der Verwaltung „Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen“ (Drucksache Nr.: 02097-10) zu übernehmen: „Ein gewisses Konfliktpotential kann nicht geleugnet werden, auch wenn sich solitär betrachtet „beide“ aktuellen Einrichtungen sozial weitgehend problemfrei präsentieren. Die präventive Lösung etwaiger Probleme kann nur über eine Mischung aus ordnungsrechtlichen und sozialen Begleitmaßnahmen erreicht werden. Eine 24-Stunden-Präsenz mit eindeutigem Schwerpunkt bei der Herstellung von Sicherheit und Ordnung über die neuen Betreiber wäre in der Ausschreibung deutlich herauszustellen. Zur Prävention und sozialen Begleitung des Zusammenlebens sind zumindest vorübergehend geeignete konzeptionelle Maßnahmen aller involvierten Profi-Akteure (Stadt Dortmund, JobCenter, Diakonisches Werk und Kirche(n), Betreiber der Einrichtung etc.) im Rahmen einer konzertierten Aktion erforderlich. Die jeweiligen Maßnahmen sind transparent, wirksam und nicht nur sporadisch auszugestalten.“
3) Die Anzahl der in der zukünftigen Zentralen Kommunalen Unterkunft (ZKU) untergebrachten Flüchtlinge sollte auf 150 Personen beschränkt werden.
4) Grundsätzliches und vorrangiges Ziel bleibt die schnellstmögliche dezentrale Unterbringung aller Dortmund zugewiesenen Flüchtlinge in Wohnungen im Stadtgebiet. Kein Flüchtling sollte länger als ein Jahr in der ZKU untergebracht sein. Entsprechende Konzepte zur Herstellung der individuellen Mietfähigkeit sind durch die Sozialverwaltung sowie den zukünftigen externen Betreiber für die Betreuung und Versorgung der Flüchtlinge umzusetzen.
5) Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind vorrangig dezentral in Jugendhilfeeinrichtungen unterzubringen.
6) Für trotzdem in der ZKU untergebrachte minderjährige Flüchtlinge ist ein Betreuungskonzept zu entwickeln, das den fachlichen Anforderungen des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) entspricht. Das Konzept bezieht insbesondere auch die Möglichkeit eines Schulbesuchs bzw. einer anderen Ausbildung mit ein. Innerhalb der Stadtsiedlung Grevendicks Feld sind für die Gruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nach Bedarf ein oder mehrere eigene Gebäude zur Verfügung zu stellen, die den Mindestkriterien einer Jugendhilfeeinrichtung entsprechen.
7) In der Ausschreibung der Betreuungsleistungen für die ZKU sind die in den o. g. Punkten enthaltenen Anforderungen aufzunehmen. Wichtig sind insbesondere Erfahrungen im Bereich der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sowie der Erarbeitung der individuellen Mietfähigkeit der betreuten Personen.
8) Das zu erarbeitende Sicherheitskonzept für die ZKU muss die ausreichende Sicherheit der BewohnerInnen insbesondere vor potenziellen Übergriffen garantieren, ohne gleichzeitig das Gelände zu sehr von der vorhandenen Nachbarschaft abzuschotten.

Es wird Einzelabstimmung verabredet. Punkt 7) des Antrages wird im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt.

Mit 16 Nein-Stimmen und 4 Ja-Stimmen lehnt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgenden Punkt des Antrags ab:

1) Die Nutzung der Stadtsiedlung Grevendicks Feld ist als zentrale Einrichtung zur Unterbringung wohnungs- und obdachloser Menschen bis Ende des Jahres zu beenden. Alle momentanen BewohnerInnen sowie Neuzugänge sind dezentral in Wohnungen im Stadtgebiet zu integrieren. Falls notwendig, ist dabei auch weiterhin eine geeignete Betreuung und Begleitung sicherzustellen.

Mit 16 Nein-Stimmen und 4 Ja-Stimmen lehnt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgenden Punkt des Antrags ab:

2) Zur Förderung eines konfliktfreien Zusammenlebens der unterschiedlichen Personengruppen bis zur Schließung der Stadtsiedlung als zentrale Einrichtung zur Unterbringung wohnungs- und obdachloser Menschen ist die Formulierung aus der Vorlage der Verwaltung „Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen“ (Drucksache Nr.: 02097-10) zu übernehmen: „Ein gewisses Konfliktpotential kann nicht geleugnet werden, auch wenn sich solitär betrachtet „beide“ aktuellen Einrichtungen sozial weitgehend problemfrei präsentieren. Die präventive Lösung etwaiger Probleme kann nur über eine Mischung aus ordnungsrechtlichen und sozialen Begleitmaßnahmen erreicht werden. Eine 24-Stunden-Präsenz mit eindeutigem Schwerpunkt bei der Herstellung von Sicherheit und Ordnung über die neuen Betreiber wäre in der Ausschreibung deutlich herauszustellen. Zur Prävention und sozialen Begleitung des Zusammenlebens sind zumindest vorübergehend geeignete konzeptionelle Maßnahmen aller involvierten Profi-Akteure (Stadt Dortmund, JobCenter, Diakonisches Werk und Kirche(n), Betreiber der Einrichtung etc.) im Rahmen einer konzertierten Aktion erforderlich. Die jeweiligen Maßnahmen sind transparent, wirksam und nicht nur sporadisch auszugestalten.“

Mit 16 Nein-Stimmen und 4 Ja-Stimmen lehnt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgenden Punkt des Antrags ab:

3) Die Anzahl der in der zukünftigen Zentralen Kommunalen Unterkunft (ZKU) untergebrachten Flüchtlinge sollte auf 150 Personen beschränkt werden.

Mit 13 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen nimmt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgenden Punkt des Antrags an:

Beschluss:

4) Grundsätzliches und vorrangiges Ziel bleibt die schnellstmögliche dezentrale Unterbringung aller Dortmund zugewiesenen Flüchtlinge in Wohnungen im Stadtgebiet. Kein Flüchtling sollte länger als ein Jahr in der ZKU untergebracht sein. Entsprechende Konzepte zur Herstellung der individuellen Mietfähigkeit sind durch die Sozialverwaltung sowie den zukünftigen externen Betreiber für die Betreuung und Versorgung der Flüchtlinge umzusetzen.

Mit 13 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen nimmt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgenden Punkt des Antrags an:

Beschluss:

5) Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind vorrangig dezentral in Jugendhilfe-einrichtungen unterzubringen.

Mit 13 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen nimmt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgenden Punkt des Antrags an:

Beschluss:

6) Für trotzdem in der ZKU untergebrachte minderjährige Flüchtlinge ist ein Betreuungskonzept zu entwickeln, das den fachlichen Anforderungen des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) entspricht. Das Konzept bezieht insbesondere auch die Möglichkeit eines Schulbesuchs bzw. einer anderen Ausbildung mit ein. Innerhalb der Stadtsiedlung Grevendicks Feld sind für die Gruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nach Bedarf ein oder mehrere eigene Gebäude zur Verfügung zu stellen, die den Mindestkriterien einer Jugendhilfeeinrichtung entsprechen.

Mit 13 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen nimmt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgenden Punkt des Antrags an:

Beschluss:

8) Das zu erarbeitende Sicherheitskonzept für die ZKU muss die ausreichende Sicherheit der BewohnerInnen insbesondere vor potenziellen Übergriffen garantieren, ohne gleichzeitig das Gelände zu sehr von der vorhandenen Nachbarschaft abzuschotten.

Unter Berücksichtigung dieser Ergänzungen empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Verlagerung der zentralen kommunalen Unterbringungseinrichtung (ZKU) in die Stadtsiedlung Grevendicks Feld zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Verwaltung wird beauftragt, alle nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um ein vernetztes und professionelles Betreuungs- und Sicherheitskonzept für die Stadtsiedlung insgesamt umzusetzen und transparent öffentlich zu kommunizieren. Die Interessen der verschiedenen Personengruppen in der Stadtsiedlung, der Anwohner sowie aller weiteren sachberührten Akteure vor Ort sind dabei zu berücksichtigen.

B Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jungend und Familie vom 16.03.2011

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss mehrheitlich (10 Ja, 3 Nein, 2 Enthaltungen) folgenden – geänderten - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (TOP 5.6 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Drucksache Nr.: 03626-11):

Vor dem Hintergrund der Diskussion um die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen stellt der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien fest:

1) In Dortmund lebende unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind vorrangig dezentral in Jugendhilfeeinrichtungen unterzubringen.

2) Für trotzdem in der neuen Zentralen Kommunalen Unterkunft (ZKU) Grevendicks Feld untergebrachte minderjährige Flüchtlinge ist ein Betreuungskonzept zu entwickeln und umzusetzen, das den fachlichen Anforderungen des SGB VIII entspricht. Das Konzept bezieht insbesondere auch die Möglichkeit eines Schulbesuchs bzw. einer anderen Ausbildung mit ein.

3) Innerhalb der Stadtsiedlung Grevendicks Feld sind für die Gruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nach Bedarf ein oder mehrere eigene Gebäude zur Verfügung zu stellen, die den Mindestkriterien einer Jugendhilfeeinrichtung entsprechen.

4) Während ihres Aufenthaltes in der ZKU ist mit den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen an der Herstellung ihrer individuellen Mietfähigkeit zu arbeiten. Keiner der Die Flüchtlinge sollten möglichst nicht länger als ein Jahr in der ZKU untergebracht sein.

Unter Einbeziehung des o. a. Antrages empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig (13 Ja, 2 Enthaltungen) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Verlagerung der zentralen kommunalen Unterbringungseinrichtung (ZKU) in die Stadtsiedlung Grevendicks Feld zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Verwaltung wird beauftragt, alle nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um ein vernetztes und professionelles Betreuungs- und Sicherheitskonzept für die Stadtsiedlung insgesamt umzusetzen und transparent öffentlich zu kommunizieren. Die Interessen der verschiedenen Personengruppen in der Stadtsiedlung, der Anwohner sowie aller weiteren sachberührten Akteure vor Ort sind dabei zu berücksichtigen.

Auf Wunsch von Rm Münch (FBI) verlas seitens der Verwaltung StR´in Zoerner die Stellungnahme der Verwaltung zu den von Rm Münch (FBI) in der Sitzung des Rates der Stadt am 17.02.2011 gestellten Fragen hinsichtlich der Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen in der Stadtsiedlung Grevendicks Feld, die bereits in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 15.03.2011 vorgelegen hatte:

1. Warum werden zwei Problemgruppen wie Obdachlose und Asylbewerber in
einer Siedlung zusammengefasst ?

Der Grund liegt darin, dass sich in der Stadtsiedlung Grevendicks Feld, ihrem Charakter als städtische Übergangseinrichtung entsprechend, bereits Personen aufhalten, die nach den Bestimmungen des Ordnungsrechts dort eingewiesen wurden. Nicht alle diese Menschen konnten bis jetzt konkrete Perspektiven zum Auszug bzw. ur Anmietung einer eigenen Wohnung realisieren. Die Siedlung selbst bietet die in er Bezugsvorlage beschriebenen freien Kapazitäten sowie die strukturellen Voraussetzungen für den Zuzug neuer Bewohner/-innen, in diesem Falle der ZKU.


2. Kann rechtsverbindlich festgelegt werden, dass zum Ende des Jahres die Gruppe
der Obdachlosen dezentral untergebracht werden ?

Angestrebt wird die Auflösung der letzten verbliebenen Stadtsiedlung als Wohnungsloseneinrichtung. Die Sozialverwaltung wird diesbezüglich konzeptionell und auf Ebene der Einzelfälle weiterhin tätig sein. Der Begriff von „Rechtsverbindlichkeit“ kann in dem vermutlich angesonnenen Regelungszusammenhang nicht verwendet werden.

Nachdem Rm Münch (FBI) kurz zum Ausdruck gebracht hatte, dass er die Verwaltungsvorlage sowie die beiden vorliegenden Empfehlungen zum o. a. Tagesordnungspunkt ablehnen werde, brachten
Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste), Rm Taranczewski (SPD) sowie Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) zum Ausdruck, dass ihre Fraktionen der Verwaltungsvorlage sowie den dazu vorgelegten Empfehlungen der Fachausschüsse zustimmen werden.


Dagegen erklärte für die CDU-Fraktion Rm Grollmann, dass ihre Fraktion der Verwaltungsvorlage, nicht aber den hierzu vorgelegten Empfehlungen, zustimmen werde.

Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlungen und des Hinweises von Rm Grollmann (CDU) fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen von Rm Münch (FBI) sowie Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Verlagerung der zentralen kommunalen Unterbringungseinrichtung (ZKU) in die Stadtsiedlung Grevendicks Feld zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Verwaltung wird beauftragt, alle nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um ein vernetztes und professionelles Betreuungs- und Sicherheitskonzept für die Stadtsiedlung insgesamt umzusetzen und transparent öffentlich zu kommunizieren. Die Interessen der verschiedenen Personengruppen in der Stadtsiedlung, der Anwohner sowie aller weiteren sachberührten Akteure vor Ort sind dabei zu berücksichtigen.

Nach der Abstimmung bedankte sich StR´in Zoerner bei der Lütgendortmunder Bevölkerung und auch bei der lokalen Politik, die dieses Projekt kritisch, aber auch konstruktiv begleiten haben.

zu TOP 5.2
Förderung des Arbeitslosenzentrum Dortmund e. V. und der Beratungsstelle "Wendepunkt" des Frauenzentrum Huckarde 1980 e. V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03502-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dem Arbeitslosenzentrum Dortmund e.V. für den Betrieb des Zentrums sowie für den Betrieb der dort angesiedelten Erwerbslosenberatungsstelle eine Zuwendung in Höhe von jährlich 32.832 Euro für die Jahre 2011 und 2012 zu gewähren; das Frauenzentrum Huckarde 1980 e. V. erhält für den Betrieb der Beratungsstelle „Wendepunkt“ eine Zuwendung in Höhe von jährlich 9.000 Euro. Soweit die Landesförderung auch über das Jahr 2012 hinaus fortgesetzt wird, ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung zur Abgabe einer entsprechenden Förderzusage.









zu TOP 5.3
"Save-me" - Dortmund sagt Ja zur Aufnahme von Flüchtlingen!
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 03741-11)

Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der Fraktion Die Linke vom 28.03.2011 vor (Drucksache Nr.: 03741-11-E1):

Die Save-me-Kampagne wurde von Pro Asyl initiiert und zahlreiche Städte in Deutschland haben sich dieser angeschlossen und fraktionsübergreifend durch Ratsbeschlüsse und Resolutionen gestärkt. Die unten aufgeführte Resolution ist die gleiche Resolution, welche in Bochum von SPD, Grüne, FDP, Linke, UWG-Fraktion und der Sozialen Liste gemeinsam verabschiedet wurde. Diesem sollte sich auch Dortmund als eine weltoffene Stadt anschließen und ein deutliches Zeichen der Solidarität mit schutzbedürftigen Flüchtlingen setzen.

Hiermit stellen wir folgende Resolution zur Abstimmung:

„Save-me" - Dortmund sagt Ja zur Aufnahme von Flüchtlingen!



Millionen schutzbedürftige Flüchtlinge weltweit befinden sich heute in einer ausweglosen Lage. Die internationale Gemeinschaft ist gefordert, die - selbst meist armen und strukturell überforderten - Ersatzzufluchtländer bei der Aufnahme von Flüchtlingen nicht allein zu lassen. Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen UNHCR ist von den Vereinten Nationen beauftragt, dauerhafte Lösungen für Flüchtlinge zu finden. Eine solche Lösung ist unter anderem die dauerhafte Aufnahme von Flüchtlingen in einem aufnahmebereiten Staat („Resettlement" oder „Neuansiedlung"). Eine ganze Reihe von Staaten betreiben seit Jahrzehnten Neuansiedlungsprogramme auf freiwilliger Basis, vor allem die USA (mit 41.300 Flüchtlingen im Jahr 2006). Auch europäische Staaten wie Schweden, Norwegen, Dänemark, Großbritannien und die Niederlande stellen jährliche Aufnahmekontingente für Flüchtlinge bereit.

Vor dem Hintergrund der Situation der Flüchtlinge auf der Welt hält UNHCR eine Ausweitung der verfügbaren Neuansiedlungskapazitäten für dringend erforderlich und versucht auch Deutschland zu einem Resettlementprogramm zu bewegen und unterstützt die Aktion „Save-me". Eine Ausweitung der Neuansiedlungspolitik wird auch von den europäischen Institutionen, namentlich dem Europäischen Rat und dem Europaparlament, ausdrücklich unterstützt. In der Öffentlichkeit wurden 30.000 Neuansiedlungsplätze für Flüchtlinge in Deutschland jährlich gefordert.

Dortmund unterstützt die „Save me“-Kampagne, die bereits in weiteren deutschen Städten Zustimmung gefunden hat. Damit setzt der Rat der Stadt Dortmund ein Zeichen seiner Bereitschaft zur Flüchtlingsaufnahme im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, wie dies bereits seit vielen Jahren in Dortmund praktiziert wird, und bringt damit seine Solidarität mit schutzbedürftigen Flüchtlingen, die sich in einer ausweglosen Situation befinden, zum Ausdruck. Bei der Eingliederung der Menschen soll auch wie bisher die gute Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Wohlfahrtspflege und anderer Initiativen fortgeführt werden.

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Bundesregierung auf, ein kontinuierliches Programm zur Aufnahme von Flüchtlingen (Resettlement) einzurichten, und erklärt seine Bereitschaft, im Rahmen eines Resettlementprogramms der Bundesregierung ein Kontingent von Flüchtlingen dauerhaft aufzunehmen und bestmöglich zu integrieren.

Bei der Begründung des o. a. Antrages ihrer Fraktion brachte Rm Konak (Die Linke) zum Ausdruck, dass Dortmund als weltoffene Stadt ein deutliches Zeichen der Solidarität mit schutzbedürftigen Flüchtlingen setzen würde, wenn der Rat der Stadt Dortmund sich, wie z. B. der Rat der Stadt Bochum, der von Pro Asyl initiierten Save-me-Kampagne anschließen würde.

Dagegen brachten Rm Frommeyer (CDU), Rm Taranczewski (SPD) sowie Rm Becker (FDP/Bürgerliste) zum Ausdruck, dass ihre Fraktionen den vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke hinsichtlich der Unterstützung der Save-me-Kampagne nicht zustimmen werden.

In diesem Zusammenhang wiesen sie daraufhin, dass es sich bei der Flüchtlingsproblematik um eine Angelegenheit handele, die nicht national gelöst werden könne. Außerdem gehe die Save-me-Kampagne zum Teil von falschen Annahmen aus. Im übrigen verwies man auf die unter dem Tagesordnungspunkt 5.1 erfolgte Beschlussfassung, in der es um die Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen ging, hin.

Dagegen erklärte Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen), dass man sich sicherlich auf formale Dinge wie z. B. das Europarecht berufen könne. Im vorliegenden Fall gehe es nach Ansicht seiner Fraktion jedoch darum, aufgrund der aktuellen Ereignisse und Probleme ein positives Zeichen zu setzen. Seine Fraktion werde von daher dem vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke zustimmen.

Der Rat der Stadt lehnt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke den o. g. Antrag der Fraktion Die Linke vom 28.03.2011 ab.

6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Literaturpreis der Stadt Dortmund – Nelly-Sachs-Preis 2011
hier: Wahl der Fachpreisrichter
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03221-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat wählt auf Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit für die Verleihung des Literaturpreises der Stadt Dortmund – Nelly-Sachs-Preis 2011 als Fachpreisrichter

Frau Dr. Ina Hartwig, Frankfurt,
Herrn Peter Hamm, Tutzing,
Herrn Dr. Martin Lüdke, Frankfurt,

in die Jury.

zu TOP 6.2
Ankauf von Kunstwerken, Dokumenten, Fotografien und Archivalien aus der Sammlung Wolfgang Feelisch
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03284-11)

Hinsichtlich der Anmerkung von Rm Dr. Eigenbrod (CDU), dass er es für besser empfunden hätte, wenn sich OB Sierau vor der Ankündigung der ergänzenden Finanzierung des Ankaufs in Höhe von 100.000 € anlässlich der Neueröffnung des Museums Ostwall im Dortmunder U mit den politisch Verantwortlichen rückgekuppelt hätte, erklärte OB Sierau, dass er diesen Betrag vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt in Aussicht gestellt habe.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung von 100.000,00 Euro zur Erhöhung des Zuschussbetrages an den Eigenbetrieb Kulturbetriebe.

zu TOP 6.3
Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2009/10
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03107-11)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gem. § 6 der Betriebssatzung folgende Beschlüsse:

Der Jahresabschluss des Theaters Dortmund zum 31.07.2010, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von 38.826 T€ und einem Jahresverlust in Höhe von 1.396.542,33 Euro, und der Lagebericht 2009/10 werden festgestellt.

Der Jahresverlust in Höhe von 1.396.542,33 Euro wird aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen.
Der Betriebsausschuss wird entlastet.

7. Schule

zu TOP 7.1
Weiterer Ausbau der Offenen Ganztagsschule an der Gerhardt-Hauptmann-Grundschule und der Lichtendorfer-Grundschule in Dortmund-Aplerbeck zum Schuljahr 2011/12
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03233-11)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat nimmt den Bericht zur Erhöhung der Landesförderung zur Kenntnis und beschließt:

· den weiteren Ausbau der offenen Ganztagsschule zum Schuljahr 2011/12 um zwei weitere Standorte im Stadtbezirk Aplerbeck,

· die überplanmäßige Verlagerung von 73.500,00 € zur Deckung des städtischen Mehrbedarfes im Bereich der offenen Ganztagsschule von Sachkonto 529100 Auftrag 7F0305010030 auf das Sachkonto 529100 Auftrag 7F0305010010.

zu TOP 7.2
Schulversuch "Längeres gemeinsames Lernen - Gemeinschaftsschule" (Modellvorhaben Gemeinschaftsschule) - 1. Zwischenbericht
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03465-11)

Zum o. g. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlung des Schulausschusses vom 09.03.2011 vor:

Die Fraktion B’90/Die Grünen legt folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag vor:

Der zweite Satz des Beschlussvorschlags wird ersetzt durch den Satz:
„Die Verwaltung wird aufgefordert, die weiteren Vorbereitungen darauf zu konzentrieren, dass sowohl das Schulzentrum Westerfilde als auch das Schulzentrum Aplerbeck in das Modellvorhaben Gemeinschaftsschule aufgenommen werden.“

Aus der BV Mengede erreicht den Schulausschuss folgende Empfehlung:

Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt einstimmig bei 3 Enthaltungen (Herr Kozlowski / SPD-Fraktion, Herr Farnung und Herr Kuck / CDU-Fraktion) dem Rat der Stadt Dortmund den 1. Zwischenbericht zur Beteiligung am Schulversuch „Längeres gemeinsames Lernen – Gemeinschaftsschule“ zur Kenntnis zu nehmen mit folgenden zusätzlichen Anmerkungen:
1. Überprüfung der Anbindung des ÖPNV
2. Die Informationen für die Eltern der zukünftigen 3. und 4. Schuljahre an den Grundschulen haben noch vor den Sommerferien 2011 zu erfolgen.
3. Ein schlüssiges Konzept – standortbezogen – ist kurzfristig zu erstellen und der Bezirksvertretung vorzustellen.
4. Das Informationsmaterial für die anzusprechenden Eltern sollte mehrsprachig sein.
Er stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, die weiteren Vorbereitungen darauf zu konzentrieren, dass das Schulzentrum Westerfilde (Hauptschule Westerfilde und Nikolaus-Kopernikus-Realschule) in das Modellvorhaben Gemeinschaftsschule aufgenommen wird.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Planungs- und Beteiligungsprozess fortzusetzen und die Grundlagen für den Antrag auf Teilnahme am Modellvorhaben Gemeinschaftsschule zu erarbeiten.

Der Antrag der Fraktion B’90/Die Grünen wird mit 16 Nein-Stimmen, 3 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.

Mit 11 Ja-Stimmen und 9-Neinstimmen folgt der Schulausschuss der Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede und empfiehlt dem Rat, unter Berücksichtigung dieser Ergänzungen nachstehenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 1. Zwischenbericht zur Beteiligung am Schulversuch „Längeres gemeinsames Lernen – Gemeinschaftsschule“ zur Kenntnis.

Er stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, die weiteren Vorbereitungen darauf zu konzentrieren, dass das Schulzentrum Westerfilde (Hauptschule Westerfilde und Nikolaus-Kopernikus-Realschule) in das Modellvorhaben Gemeinschaftsschule aufgenommen wird.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Planungs- und Beteiligungsprozess fortzusetzen und die Grundlagen für den Antrag auf Teilnahme am Modellvorhaben Gemeinschaftsschule zu erarbeiten.

Nachdem Rm Schnittker (SPD) sowie Rm Blotenberg (Bündnis 90/Die Grünen) die positive Haltung
Ihrer Fraktionen hinsichtlich des Modellvorhabens Gemeinschaftsschule zum Ausdruck gebracht hatten, erklärte Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste), dass seine Fraktion so wie man dies auch schon im Schulausschuss dargelegt habe die vorliegende Verwaltungsvorlage ablehnen werde, da man grundsätzlich, so wie man dies bereits des öfteren dargelegt habe, gegen diese Schulform sei.

Auch Rm Neumann (CDU) erklärte, dass seine Fraktion gegen diesen Modellversuch sei.

Bei der Hauptschule Westerfilde und der Nikolaus-Kopernikus-Realschule handele es sich um zwei gut funktionierende Schulen, die man nicht in eine Gemeinschaftsschule überführen sollte.

Unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede fasste der Rat der Stadt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 1. Zwischenbericht zur Beteiligung am Schulversuch „Längeres gemeinsames Lernen – Gemeinschaftsschule“ zur Kenntnis.

Er stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, die weiteren Vorbereitungen darauf zu konzentrieren, dass das Schulzentrum Westerfilde (Hauptschule Westerfilde und Nikolaus-Kopernikus-Realschule) in das Modellvorhaben Gemeinschaftsschule aufgenommen wird.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Planungs- und Beteiligungsprozess fortzusetzen und die Grundlagen für den Antrag auf Teilnahme am Modellvorhaben Gemeinschaftsschule zu erarbeiten.

zu TOP 7.3
Fritz-Henßler-Berufskolleg
Überweisung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 09.03.2011
(Drucksache Nr.: 02127-10-E42)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Förderung der freien Träger von Kindertageseinrichtungen in Dortmund zur Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03406-11)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt zur Sicherstellung des notwendigen Angebots an
Betreuungsplätzen für Kinder in Tageseinrichtungen in Dortmund insbesondere zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz, die Träger der evangelischen und katholischen Tageseinrichtungen, den Caritasverband, die Arbeiterwohlfahrt, das Deutsche Rote Kreuz und den Evangelischen Kindergartenverein Rahm e.V. im laufenden Kindergartenjahr bis Ende Juli 2011 mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 1.325.170 € über die gesetzliche Betriebskostenförderung hinaus zu bezuschussen.

zu TOP 8.2
Vereinbarungen zwischen der Stadt Dortmund und der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der offenen Jugendarbeit in Dortmund e.V. und dem Jugendring Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03631-11)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, Verträge mit der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der offenen Jugendarbeit in Dortmund e.V. und dem Jugendring Dortmund für den Zeitraum 2011 bis 2015 abzuschließen.

An der Beratung und Abstimmung nahmen die Ratsmitglieder Brandt (SPD), Radtke (SPD) sowie Sohn (SPD) nicht teil.








9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Konzept zur Einführung eines wirkungsorientierten Haushaltes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02332-10)

Zum o. g. Tagesordnungspunkt lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie folgender Antrag der Fraktion
Die Linke vor:


A Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 24.03.2011

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende Überweisung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 16.03.11 vor.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss mehrheitlich (12 Ja, 3 Nein)
folgenden Antrag der Vertreter der Jugendverbände:

Wir begrüßen das Konzept zur Einführung eines wirkungsorientierten Haushaltes. Gerade die
letzten Haushaltsberatungen haben nochmals deutlich gemacht, dass das Haushaltszahlenwerk
des Jugendamtes wenig Aussagekraft bezüglich der effektiven Mittelverwendung wie
überhaupt einer detaillierten Mittelverteilung hat. Es ist schwierig, auf dieser Grundlage eine qualitative Mitentscheidung zu organisieren. Um ein Konzept für einen wirkungsorientierten Haushalt anstelle eines verdeckten Haushaltskürzungskonzepts zu erhalten, schlagen wir folgende Änderungen vor:

1. Streichung aus Punkt 3.2 der Verwaltungsvorlage: „Die kurzfristig wirksamen
Veränderungen in den ‚Pilotbereichen’ dienen unmittelbar der notwendigen Haushaltskonsolidierung.
Sie liefern darüber hinaus wichtige Erkenntnisse für den weiteren Entwicklungsprozess zum wirkungsorientierten Haushalt."

2. Im Rahmen der kurzfristigen wirkungsorientierten Haushaltskonsolidierung sind nur Produktgruppen zu wählen, bei denen die Kommune über Art und Umfang der Aufgaben allein entscheiden kann. (Punkt 3.2.1 der Verwaltungsvorlage).

Unter Einbeziehung des o. a. Antrages sowie des Hinweises von Frau Pieper, dass für den
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ein ergänzender Antrag
gestellt wird (u. a. mit folgendem Unterpunkt, die Produktgruppe der erzieherischen
und wirtschaftlichen Hilfen zunächst zurückzustellen) empfahl der Ausschuss für
Kinder, Jugend und Familie mehrheitlich (14 Ja, 1 Nein) dem Rat der Stadt Dortmund,
folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt das von der Verwaltung vorgelegte Konzept zur Einführung eines wirkungsorientierten Haushaltes mit folgenden Kernpunkten:

· Der wirkungsorientierte Haushalt wird im Laufe des Haushaltsjahres 2011 schrittweise eingeführt. Das Projektende ist für den Haushalt 2014 vorgesehen.
· Die bereits begonnene Aufbereitung von Zielen, Kennzahlen, interkommunalen Vergleichswerten usw. wird in einer langfristig wirksamen Vorgehensweise stetig weiterentwickelt.

Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift
· Innerhalb einer kurzfristig angelegten Vorgehensweise erfolgt eine Pilotierung von Aufgabenfeldern mit hoher finanz- und kommunalpolitischer Bedeutung.
· Es erfolgt die Neukonzipierung eines wirkungsorientierten Berichtswesens für Verwaltung und Politik.
· Die Durchführung des Projektes liegt im Verantwortungsbereich des Stadtkämmerers.

Weiterhin lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:


Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die (vorläufige) Auswahl der Produktgruppen (PG) für den wirkungsorientierten Haushalt dahingehend zu ändern, als dass die PG 00204 „Allgemeine Sicherheit und Ordnung“ als vorrangige Schwerpunktaufgabe umzusetzen ist.

Begründung
Die Einführung des wirkungsorientierten Haushaltes bietet die Möglichkeit, eine an festgelegten Haushaltskennzahlen gesteuerte Erfolgsprüfung in den jeweiligen Themengebieten vorzunehmen. Somit können Erfolge und Misserfolge eingesetzter Gelder und eingeleiteter Projekte besser beurteilt und evaluiert werden. Daher sollten die Vorteile dieser haushaltstechnischen Systematik vorrangig für die Problembekämpfung in der Dortmunder Nordstadt genutzt werden.
Das Aufgabenfeld „Sicherheit und Ordnung“ ist eine der von der Verwaltung anvisierten zehn Aufgabenfelder, ohne diesem jedoch eine exponierte Bedeutung zukommen zu lassen. Dieses Vorgehen wird der derzeitigen Situation in der Nordstadt nicht gerecht. Mit entsprechenden Kennzahlen, wie z.B. von Straftätern, jugendlichen Intensivtätern, der Anzahl von Drogendelikten, Belegungsdaten von Wohnungen oder wilden Müllkippen, muss die Analyse und Aufarbeitung von Projekten in der Nordstadt stattdessen eine der obersten Prioritäten (ggf. unter Zurückstellung anderer Bereiche) haben

Außerdem lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 25.06.10 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Haushalt der Stadt Dortmund wird zukünftig an gesamtstädtischen Zielen und Wirkungen orientiert (sog. wirkungsorientierter Haushalt).
Der wirkungsorientierte Haushalt wird ab dem Haushalt 2011 schrittweise eingeführt und so weiterentwickelt, dass der Haushalt in wenigen Jahren vollständig und flächendeckend wirkungsorientiert aufgestellt und gestaltet wird.
Mit der Erarbeitung des dafür erforderlichen Systems von Zielen, Wirkungen, qualitativen und quantitativen Kennzahlen/Indikatoren, Benchmarks und Standards wird umgehend begonnen.“

Die Verwaltung legt nunmehr ein Konzept zur schrittweisen Einführung eines wirkungsorientierten Haushaltes vor und schlägt die Produktbereiche Erzieherische u. Wirtschaftliche Hilfen, Bereitstellung schulischer Einrichtungen und technische Gefahrenabwehr als Pilotprojekte vor.
Diese Bereiche wurden ausgewählt, da sie einen hohen Anteil am Gesamtergebnis des städtischen Haushaltes haben und von hoher kommunalpolitischer Bedeutung sind.
Hier steht jedoch die Haushaltskonsolidierung einseitig im Vordergrund.
Der Verwaltungsvorstand hat bereits Zielfelder, die als Orientierung in der Haushaltssteuerung herangezogen werden, festgelegt.
Zwischen Politik und Verwaltung abgestimmte strategische Zielsetzungen stehen noch aus.
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

1. Die Verwaltung wird aufgefordert ein Konzept zu entwickeln, das die strategische Zielfindung des Rates beinhaltet und das Verfahren zum Abschluss des entsprechenden Kontraktes zwischen Rat und Verwaltung darstellt.
Zudem legt die Verwaltung einen Zeitplan vor, in welchen zeitlichen Abläufen und in welcher Reihenfolge die gesamte Verwaltung schrittweise auf den wirkungsorientierten Haushalt umgestellt wird.

2. Die Verwaltung wird aufgefordet, ein Pilotproduktbereich aus jedem Dezernat für die Einführung des wirkungsorientierten Haushaltes vorzuschlagen.
Für das Jugendamt hat der Rat der Stadt im Rahmen der Haushaltsberatungen 2011 eine externe Beratung beschlossen.
Bei der Feuerwehr wird bis zur Sommerpause mit Hilfe eines externen Beratungsunternehmens ein neuer Brandschutzbedarfsplan fertig gestellt sein.
Diese Bereiche werden also schon mit externer Unterstützung weiter optimiert.
Deshalb werden die Produktbereiche der erzieherischen und wirtschaftlichen Hilfen und die technische Gefahrenabwehr der Feuerwehr zunächst zurückgestellt.

3. Nur wenige Produkte im städtischen Haushalt verfügen überhaupt über ausreichende Produktdaten.
Die Verwaltung wird beauftragt, neben der Einführung des wirkungsorientierten Haushaltes in Pilotbereichen wenigstens Mindestangaben wie Produktbeschreibung, Auftragsgrundlage, Produktziel, Zielgruppe, Daten aus der Kosten- und Leistungsrechnung, Leistungsmengen u. ä. bei jedem einzelnen Produkt einzuarbeiten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erwartet, dass spätestens zu den Haushaltsberatungen 2012 bei jedem Produkt diese erforderlichen Produktdaten vorhanden sind.
Die Anzahl der Produkte im städtischen Haushalt sind insgesamt zu minimieren.

4. Die Einführung des wirkungsorientierten Haushaltes wird durch ein externes Beratungsunternehmen und/oder durch eine wissenschaftliche Hochschule begleitet und evaluiert.
Die Kommission zur Haushaltskonsolidierung ist regelmäßig über den Einführungs-und Umsetzungsprozess zum wirkungsorientierten Haushalt zu unterrichten.

Weiter lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vor:

1. Die Haushaltsbegleitkommission wird in jeder Sitzung über den Einführungs- und Umsetzungsprozess des wirkungsorientierten Haushaltes informiert.

2. In der Haushaltsbegleitkommission wird festgelegt, ob der Zuschnitt der einzelnen Produkte innerhalb der durch § 4 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) verbindlich festgeschriebenen 17 Produktbereiche noch zeitgemäß ist oder ob die einzelnen Produkte mit Einführung des wirkungsorientierten Haushaltes durch Zusammenfassung oder auch Aufteilung neu „zugeschnitten“ werden müssen

3. Vor Beschlussfassung in den Gremien des Rates erarbeitet die Haushaltsbegleitkommission einen Vorschlag, in welchem zeitlichen Rahmen und mit welcher Priorität sämtliche Produkte der Verwaltung auf den wirkungsorientierten Haushalt umgestellt werden.

Zuletzt lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften noch folgender Zusatz-/Ergänzungantrag der Fraktion Bündnis 90/Dir Grünen vor:

1. Der Ausschuss stellt fest, dass es weder bei der Leitbildentwicklung noch bei der Definition von vorrangig kommunal zu bearbeitenden Aufgaben einen Konsens mit den Vertreterinnen der Beschäftigten gibt. Eine entsprechende mehrheitliche Orientierung des Rates in diesen wesentlichen strategischen Fragen gibt es ebenfalls nicht.

2. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf darzustellen, wie der Prozess einer strategischen Ausrichtung organisiert und die Einbeziehung von Rat und Beschäftigten sichergestellt werden soll.

3. Der Ausschuss beschließt die frühzeitige Implementierung des Instruments „Gender budgeting“ in den Prozess der wirkungsorientierten Haushaltsführung. Ziel muss es sein, durch die Ermittlung und Verarbeitung entsprechender budgetrelevanter Daten geschlechterspezifische Ungleichheiten mit dem Ziel von Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit herauszuarbeiten.

4. Die Einführung des wirkungsorientierten Haushalts erfolgt sowohl unter Einbeziehung der Haushaltsbegleitkommission als auch des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, der regelmäßig über den jeweiligen Projektstatus zu informieren ist.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste der abweichenden Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zu.

Auf Wunsch von Herrn Rettstadt, FDP/Bürgerliste, lässt der Ausschuss den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste zum Rat durchlaufen.

Anschließend lässt der Vorsitzende, Herr Monegel, CDU, auf Wunsch der Fraktion FDP/Bürgerliste über die Anträge der anderen Fraktionen einzeln und Punkt für Punkt abstimmen.

Der Ausschuss lehnt die Punkte 1. und 3. des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

Ansonsten stimmt der Ausschuss allen anderen Punkten der Anträge der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion zu.

Mit diesen Änderungen empfiehlt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat beschließt das von der Verwaltung vorgelegte Konzept zur Einführung eines wirkungsorientierten Haushaltes mit folgenden Kernpunkten:
· Der wirkungsorientierte Haushalt wird im Laufe des Haushaltsjahres 2011 schritt­weise eingeführt. Das Projektende ist für den Haushalt 2014 vorgesehen.
· Die bereits begonnene Aufbereitung von Zielen, Kennzahlen, interkommunalen Vergleichswerten usw. wird in einer langfristig wirksamen Vorgehensweise stetig weiterentwickelt.
· Innerhalb einer kurzfristig angelegten Vorgehensweise erfolgt eine Pilotierung von Aufgabenfeldern mit hoher finanz- und kommunalpolitischer Bedeutung.
· Es erfolgt die Neukonzipierung eines wirkungsorientierten Berichtswesens für Ver­waltung und Politik.
· Die Durchführung des Projektes liegt im Verantwortungsbereich des Stadtkämmerers.

B Antrag der Fraktion Die Linke vom 25.03.2011 (Drucksache Nr.: 02332-10-E7)

Antrag 1
Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die „Erzieherischen und wirtschaftlichen Hilfen (Jugendhilfedienste)“ sich nicht für eine Testphase zur Einführung eines wirkungsorientierten Haushaltes eignen. Die Einführung des wirkungsorientierten Haushaltes wird daher für diesen Produktbereich zurückgestellt.

Begründung: Der Erfolg erzieherischer Hilfen lässt sich nicht zeitnah ermitteln – die Projektdauer ist zunächst bis 2014 beschränkt. Oft zeigen sich die Erfolge des Handelns der Jugendhilfedienste aber erst nach vielen Jahren des Einsatzes am Kind (und den Eltern). Die Erstellung von Kennzahlen lässt sich für den Mitteleinsatz durchführen, nicht jedoch mit Aussagekraft für pädagogische Effekte innerhalb der angesetzten Projektdauer.


Antrag 2
Der Rat der Stadt Dortmund macht sich den Einwand des Vertreters der Jugendverbände im Kinder- und Jugendausschuss zu eigen, dass der wirkungsorientierte Haushalt kein verdecktes Haushaltskürzungskonzept sein sollte und beschließt daher die folgende Streichung aus Punkt 3.2 der Verwaltungsvorlage: „Die kurzfristig wirksamen Veränderungen in den ‚Pilotbereichen’ dienen unmittelbar der notwendigen Haushaltskonsolidierung. Sie liefern darüber hinaus wichtige Erkenntnisse für den weiteren Entwicklungsprozess zum wirkungsorientierten Haushalt."

Begründung: Überall sind die Kassen der Kommunen leer. Deshalb arbeiten Kommunen seit Jahren daran, die Strukturen der Jugendämter zu verändern, Stellen zu streichen und Leistungen zu kürzen. In Bremen hatte man vor Kevins Tod ein Drittel des Personals in der Abteilung „Junge Menschen“ gekürzt, nachdem eine Unternehmensberatung ein Sparziel von fünf Millionen Euro verordnet hatte. In Schwerin hatten die Großeltern der tot aufgefundenen fünfjährigen Lea-Sophie das Jugendamt informiert, dass etwas nicht stimmte. Dort waren innerhalb von zehn Jahren ein Viertel aller Jugendamtsmitarbeiter abgeschafft worden. In Halle wurden in einer Dienstanweisung die Sozialarbeiter angewiesen, 90% aller Kinder und Jugendlichen im Heim sofort zu den Eltern „zurückzuführen“ mit entsprechenden Folgen. Das kann und darf nicht der Weg sein, den Dortmund in den Jugendhilfediensten einschlägt.

Antrag 3
Bei Annahme des Antrages unter 1) sollen die Produkte PG 01501 „Wirtschaftsförderung“ und/oder PG 00608 FABIDO in die Pilotphase aufgenommen werden.

Begründung: Der Effekt der Wirtschaftsförderung lässt sich sowohl quantitativ als auch qualitativ erheblich besser darstellen, als die erzieherischen und wirtschaftlichen Hilfen der Jugendhilfe. Fördermaßnahmen sind kurzfristig hinsichtlich ihrer Effekte auf den Arbeitsmarkt zu überprüfen. Fabido befindet sich ohnehin aufgrund des Kibiz in einem Umsteuerungsprozess, der vom Rat mit Hilfe von Zielmaßgaben konstruktiv begleitet werden könnte.

Antrag 4
Der Rat der Stadt Dortmund stellt bereits zu diesem frühen Zeitpunkt der Einführung des neuen Haushaltskonzeptes unmissverständlich klar, dass eine Privatisierung oder Teilprivatisierung der Technischen Gefahrenabwehr (Feuerwehr) nicht im Sinne des Rates ist. Die Verwaltung wird aufgefordert mit Hilfe des wirkungsorientierten Haushaltes nicht auf ein Privatisierungsszenario hinzuarbeiten. Da derzeit ein neuer Brandschutzplan erarbeitet wird, ist diese Produktgruppe für den wirkungsorientierten Haushalt zurückzustellen.

Begründung: Die Stadt Kiel gilt als Modellkommune für die Einführung wirkungsorientierter Haushalte, ganz ähnlich wie die Stadt Dortmund Modellkommune für die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzkonzeptes (NKF) war. Mit Hilfe des wirkungsorientierten Haushaltes wurde in Kiel eine Teilprivatisierung öffentlicher Aufgaben der Daseinsvorsorge vorangetrieben. So wurde ein sich mit dem Transport von Blutkonserven beschäftigendes Unternehmen auch als Krankentransportdienst zugelassen und beim öffentlichen Rettungsdienst der Feuerwehr entsprechende Kürzungen veranlasst. Aus dieser Fehlentwicklung ist für die Dortmunder Variante des wirkungsorientierten Haushaltes zu lernen und der Verwaltung rechtzeitig ein geeignetes Signal zu geben, das dieser Entwicklungsweg der Feuerwehr von der Dortmunder Politik nicht gewünscht ist.

Antrag 5
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf im Prozess der wirkungsorientierten Zielfindung zu den einzelnen Produktbereichen dezentrale Bürgerversammlungen durchzuführen und geeignete Internetdiskussionsplattformen einzurichten deren Ergebnisse in die Beratungen des Rates einfließen sollen.

Begründung: Gerade eine Zieldiskussion des wirkungsorientierten Haushaltes würde sich für eine inhaltliche Diskussion im Rahmen von Bürgerversammlungen und in eigens dafür eingerichteten Internetforen sehr gut eignen.

Bürgerbeteiligungen bei Haushaltsfragen sind in vielen Städten und Gemeinden auch längst kein Fremdwort mehr. Zwei Beispiele:

Die Hansestadt Hamburg hat auf Antrag der CDU-Fraktion 2006 einen Bürgerdialog Haushalt eingeführt. Dazu Rüdiger Kruse, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Hamburg im Interview mit der Bundeszentrale für politische Bildung: „Unsere Erfahrungen mit dem Bürgerdialog sind überaus positiv. Entgegen der Einschätzung Haushalt sei nicht sexy und es würde daher zu keiner großen Beteiligung kommen, war der Bürgerdialog Haushalt am Ende mit Abstand der bisher erfolgreichste Internetdialog der Stadt (Zuvor führte Hamburg zwei Online-Dialoge zum Thema Bauen in der Stadt und zum Thema Familie durch). Die öffentliche Resonanz war sehr gut.“

Im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen in Bonn findet sich folgende Passage: „Für den BürgerInnenhaushalt 2010 wird kurzfristig eine entsprechend den Beispielen anderer Städte etablierte Plattform für die Diskussion und Mitsprache zu ausgewählten Haushaltsthemen realisiert. Die Ergebnisse, die sich aus dem Bürgerhaushalt ergeben, werden auch dem Finanzausschuss vorgelegt. Eine weitere eigene Plattform soll für Anträge von Kindern und Jugendlichen angeregt werden. Den Kindern und Jugendlichen können in Absprache mit den Erziehungsberechtigten auch ein Rede- und Mitspracherecht in den zuständigen Gremien eingeräumt werden.“

In der Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt brachte für die Fraktion Die Linke Rm Kowalewski zum Ausdruck, dass die Verwaltungsvorlage durch die vorliegenden Empfehlungen der Ausschüsse wesentlich verbessert worden sei.



Durch den von seiner Fraktion vorgelegten Antrag habe man darüber hinausgehende Forderungen, wie z. B., dass die Feuerwehr auf keinen Fall teilprivatisiert werden solle, formuliert.

Seitens der SPD-Fraktion erklärte bezugnehmend auf die ausführliche Diskussion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Rm Starke, dass ihre Fraktion der Verwaltungsvorlage unter Einbeziehung der diesbezüglichen Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 24.03.2011 zustimmen werde. Ablehnen dagegen werde man die vorliegenden Anträge der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Fraktion Die Linke zum wirkungsorientierten Haushalt.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen brachte anschließend Rm Krüger zum Ausdruck, dass es für ihn bedauerlich sei, dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nicht alle Vorschläge seiner Fraktion hinsichtlich eines wirkungsorientierten Haushaltes übernommen habe. Trotzdem werde seine Fraktion der Verwaltungsvorlage unter der Einbeziehung der vorliegenden Empfehlung des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zustimmen.

Ablehnen dagegen werde man den vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke, obwohl hierin zum Teil interessante Ansätze enthalten sein.

Seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste erklärte Rm Becker, dass seine Fraktion das Konzept zur Einführung eines wirkungsorientierten Haushaltes begrüße, da hierdurch die politische Steuerung deutlich gestärkt werde. Aus Sicht der Fraktion FDP/Bürgerliste wäre es begrüßenswert, wenn der Rat der Stadt auch dem Antrag seiner Fraktion, den Bereich allgemeine Sicherheit und Ordnung als Schwerpunktaufgabe umzusetzen, zustimmen würde.

Ablehnen dagegen werde seine Fraktion den Antrag der Fraktion Die Linke, da es nicht sein könne, dass von vorneherein Einspareffekte ausgeschlossen werden sollen.

Auch Rm Reppin (CDU) brachte zum Ausdruck, dass die CDU-Fraktion der Verwaltungsvorlage in der Form, so wie dies im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.03.2011 beschlossen wurde, zustimmen werde.

Dagegen werde man die von der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Fraktion Die Linke vorgelegten Anträge zum wirkungsorientierten Haushalt ablehnen.

Letztendlich gehe es seiner Meinung nach bei dieser Angelegenheit darum, dass man wie bei der Einführung des neuen kommunalen Finanzmanagements in einem Prozess einsteige, in dem man Schritt für Schritt die Einführung eines wirkungsorientierten Haushaltes umsetze. Hierbei stelle sich für ihn nicht die Frage der Privatisierung von bestimmten Verwaltungsbereichen.

Vor der Abstimmung brachte StD Stüdemann nochmals zum Ausdruck, dass es bei der Einführung eines wirkungsorientierten Haushaltes darum gehe, wie der städtische Haushalt kommunalpolitisch ausgerichtet und wie er dann möglichst wirkungsorientiert ausgeführt werden soll. Außerdem werde man auch künftig die Mitwirkung der Bürgerschaft in den bewerten Bürgerforen und anderen Maßnahmen gewährleisten.

Abschließend brachte StD Stüdemann zum Ausdruck, dass er zuversichtlich sei, dass der wirkungsorientierte Haushalt zu einem wirkungsvollen Instrument für alle Beteiligten sich entwickeln werde.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste den aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesenen Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (siehe Empfehlung des Ausschusses) ab.

2. Der Rat der Stadt lehnt den o. a. Antrag der Fraktion Die Linke vom 25.03.2011 mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke ab.

3. Unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 24.03.2011 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und der Stimme von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt das von der Verwaltung vorgelegte Konzept zur Einführung eines wirkungsorientierten Haushaltes mit folgenden Kernpunkten:

· Der wirkungsorientierte Haushalt wird im Laufe des Haushaltsjahres 2011 schritt­weise eingeführt. Das Projektende ist für den Haushalt 2014 vorgesehen.

· Die bereits begonnene Aufbereitung von Zielen, Kennzahlen, interkommunalen Vergleichswerten usw. wird in einer langfristig wirksamen Vorgehensweise stetig weiterentwickelt.

· Innerhalb einer kurzfristig angelegten Vorgehensweise erfolgt eine Pilotierung von Aufgabenfeldern mit hoher finanz- und kommunalpolitischer Bedeutung.

· Es erfolgt die Neukonzipierung eines wirkungsorientierten Berichtswesens für Ver­waltung und Politik.

· Die Durchführung des Projektes liegt im Verantwortungsbereich des Stadtkämmerers.










zu TOP 9.2
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2010 genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03475-11)

Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2010 bewilligten Mehraufwendungen in Höhe von DOCVARIABLE "ergebnisrechnung" 3.941.232,48 € sowie Mehrauszahlungen in Höhe von 4.436.538,46 €.

zu TOP 9.3
Public Corporate Governance für die Stadt Dortmund - Dortmunder Kodex für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03191-11)

Zum o. g. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der
SPD-Fraktion, der am 24.03.2011 im Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen gestellt wurde, vor:


1. Die Verwaltung wird beauftragt, bei den Anpassungen der Gesellschaftsverträge der städtischen Unternehmen sicher zu stellen, dass die Vergütungen der Aufsichtsräte, Beiräte und Mitglieder der Geschäftsführung in gleicher Weise zusätzlich auch im Beteiligungsbericht der Stadt Dortmund offen gelegt werden.

Begründung :
Der vorliegende Dortmunder Kodex für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung zitiert bei der Offenlegung der Vergütungen für Aufsichtsratsmitglieder und Geschäftsführungsmitglieder lediglich den neuen § 108 GO NW aus dem Transparenzgesetz.
Danach ist in den Gesellschaftsverträgen und Satzungen der städtischen Unternehmen zu gewährleisten, dass die gewährten Bezüge im Anhang zum Jahresabschluss veröffentlicht werden.

Um eine noch stärkere Transparenz der Vergütungen herzustellen, sollen die differenzierten Beträge individualisiert auch im Beteiligungsbericht der Stadt Dortmund, der jedermann zugänglich ist, erscheinen.
Der Musterkodex des Städtetages NRW sieht ebenfalls vor, dass die Vergütungen für Aufsichtsräte und Geschäftsführungsmitglieder im Beteiligungsbericht der Kommunen offengelegt werden.

2. Darüber hinaus empfiehlt der AFBL dem Rat der Stadt, folgenden weiteren Beschluss zu fassen :
Die Beteiligungsverwaltung wird aufgefordert, den Entwurf des Dortmunder Unternehmenskodex an den Musterkodex des Städtetages NW bis zur Ratssitzung am 26.05.11 anzupassen und erneut zur Beschlussfassung vor zu legen.
Dabei sollen insbesondere folgende Bestandteile des Musterkodexes des Städtetages NW in den Dortmunder Kodex implementiert werden:

1.1.2
Die Kommune XXX (hier: Stadt Dortmund) sollte sich nur dann an einem Unternehmen neu beteiligen, wenn dessen Bindung an Public Corporate Governance der Kommune XXX im Gesellschaftsvertrag oder durch Gesellschafterbeschluss festgelegt wird.
Dies gilt jedoch nur für eine Beteiligungsquote von mindestens 20%.
Weiter gilt dies auch für mittelbare Beteiligungen der Stadt, wenn das Unternehmen, das eine Beteiligung eingehen will, sich selbst bereits zur Anwendung des Public Corporate Governance Kodex verpflichtet hat.

1.2.6
Die Geschäftspolitik der Beteiligungsgesellschaften sollte sich an den Zielsetzungen und den Optimierungs- und Konsolidierungsbestrebungen der Kommune unterordnen.

2.2.5
Jedes Aufsichtsratsmitglied achtet darauf, dass ihm für die Wahrnehmung seiner Mandate genügend Zeit zur Verfügung steht.
Außerdem sollen insgesamt nicht mehr als fünf Aufsichtsratsmandate in Gesellschaften wahrgenommen werden.
Dies gilt nicht für die Hauptverwaltungsbeamten und Wahlbeamte/Beigeordnete.

2.3.3
Der Aufsichtsratsvorsitzende ist über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, unverzüglich durch die Geschäftsführung zu informieren.
Der Aufsichtsratsvorsitzende soll sodann den Aufsichtsrat unterrichten und erforderlichenfalls eine außerordentliche Aufsichtratssitzung einberufen.

2.3.6
Der Aufsichtsratsvorsitzende ist für die Ausarbeitung und Einhaltung der Geschäftsführerverträge zuständig.
Die wesentlichen Vertragsinhalte (insbesondere die Vergütungsstruktur einschl. Versorgungsregelung) sind vom Aufsichtsratsplenum zu beschließen.

2.5.3
Das Aufsichtsratsmitglied hat eine Erklärung darüber abzugeben, ob es Beratungsaufgaben oder Organfunktionen bei Wettbewerbern des Unternehmens ausübt.

3.2.7
Die Geschäftsführung soll den Jahresabschluss rechtzeitig vor der Behandlung im Aufsichtsrat mit der (Beteiligungs-)Verwaltung abstimmen, damit Besonderheiten, Bilanzierungsfragen und Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt vorab diskutiert und Vereinbarungen besser umgesetzt werden können.

3.3.4
Die korrekte Abwicklung der Vergütung der Geschäftsführung soll durch den Wirtschaftsprüfer überprüft und schriftlich bestätigt werden.

3.4.5
Im Beteiligungsbericht sollten zu jedem Unternehmen, an dem die Kommune direkt oder indirekt mit mindestens 20% beteiligt ist, für die Mitglieder des Vorstandes/der Geschäftsführung Angaben über deren Mitgliedschaft in Organen von anderen Unternehmen der Kommune in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form sowie in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen gemacht werden.

Bm Sauer (CDU) nahm die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt zum Anlass, darauf aufmerksam zu machen, künftig bei der Erstellung von Verwaltungsvorlagen § 4 Geschäftsordnung des Rates, ..., wonach u. a. Vorlagen so sprachlich zu gestalten sind, dass diese für jedermann verständlich seien und man hierbei möglichst auf Fremdwörter verzichten sollte, zu beachten.

Im übrigen vertrat Bm Sauer (CDU) bezogen auf die vorliegende Verwaltungsvorlage die Auffassung, dass das vorliegende Regelwerk nach Ansicht seiner Fraktion sehr gut durchdacht sei, so dass man dieser Vorlage zustimmen könne.

Weiterhin schlug für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Krüger vor, die vorliegende Verwaltungsvorlage als eingebracht zu betrachten, so dass die Verwaltung die Möglichkeit habe, diese nochmals im Sinne des vorliegenden Antrages der SPD-Fraktion zu überarbeiten.

Nachdem Rm Prüsse (SPD) dieser Verfahrensweise zugestimmt hatte, verständigte sich der Rat der Stadt darauf, dass die Verwaltungsvorlage als eingebracht anzusehen ist und diese im Sinne des Antrages der SPD-Fraktion unter Beachtung der Anmerkung von Bm Sauer (CDU) nochmals überarbeitet wird.

Die Beschlussfassung der geänderten Vorlage soll am 26.05.2011 im Rat der Stadt erfolgen.

zu TOP 9.4
Bestellung eines neuen nebenamtlichen Geschäftsführers der Gesellschaft für City-Marketing Dortmund mbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03576-11)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke sowie von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Bestellung von Herrn Frank Schulz zum nebenamtlichen Geschäftsführer der Gesellschaft für City-Marketing Dortmund mbH zur Kenntnis und stimmt ihr zu.

zu TOP 9.5
Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) - hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrags
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03579-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt der Anpassung des Gesellschaftsvertrags von DEW21 zu.

zu TOP 9.6
Stellungnahme zu Nr. 15 - Umzusetzende Beschlüsse des Rates im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2011 -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03661-11)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt von der Darstellung des Sachverhaltes Kenntnis.










zu TOP 9.7
Finanzmittel Kulturmetropole Ruhr
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03711-11)

Zum o. g. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Dortmund möge beschließen:


1. In den Haushalt der Stadt Dortmund für das Jahr 2012 dürfen keine Finanzmittel für eine Fortführung der Sonderabgabe an den RVR zur Umsetzung des Masterplans Kulturmetropole Ruhr und zur Nachfolge von Ruhr 2010 aufgenommen werden.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem RVR diesen Beschluss des Rates der Stadt Dortmund umgehend zu übermitteln.
3. Die Mitglieder des Rates der Stadt Dortmund, die zugleich der RVR-Verbandsversammlung angehören, werden aufgefordert, in der RVR-Verbandsversammlung dafür einzutreten, dass die Nachfolge Ruhr 2010 Maßnahmen ohne Erhebung einer Sonderabgabe plant und durchführt.

Begründung:

Zur Finanzierung des Nachfolgeprojekts Ruhr 2010 hat die RVR-Verbandsversammlung am 13.12.2010 eine zweckgebundene Sonderumlage des RVR von bis zu 2,4 Mio. € unbefristet ab dem Jahr 2012 beschlossen, ohne zuvor die betroffenen Mitgliedsstädte und –kreise dazu zu befragen und deren Zustimmung einzuholen.



Angesichts seiner angespannten Finanzsituation wäre die Stadt Dortmund zur entsprechenden Erhöhung der Umlage um ca. 343.785,00 € ab 2012 und damit zur Weitergabe der Kosten an die Kommunen gezwungen, wenn diese Erhöhung in den RVR-Haushalt für das Jahr 2012 aufgenommen würde.

Der RVR muss deshalb die Mittel für die begrüßenswerte Fortführung von Ruhr 2010 durch Einsparungen im eigenen Haushalt ab 2012 erwirtschaften.

In der Diskussion zu dieser Angelegenheit verständigte man sich anschließend darauf, den vorliegenden Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste bis zur Sommerpause zu schieben, da bis zu diesem Zeitpunkt voraussichtlich mehr Klarheit in dieser Angelegenheit bestehe.

zu TOP 9.8
Folgen der Beteiligung von DSW21/DEW21 am Gemeinschaftskraftwerk GEKKO
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03757-11)

Zum o. g. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.03.2011 vor (Drucksache Nr.: 03757-11-E1):

Beschlussvorschlag
Die im Dezember 2007 getroffene Ratsentscheidung zur Beteiligung am Gemeinschafts-Steinkohle „GEKKO“ in Hamm entwickelt sich mittlerweile zu einem finanziellen Desaster. Für nominell rund 110 Mio. € hat sich DEW21 mit einem Leistungsanteil von insgesamt 85 Megawatt (5,55 %) an den beiden in Bau befindlichen Kraftwerksblöcke beteiligt. Insbesondere die nachteiligen Vertragsbedingungen (kein Einfluss auf die Baukostensteigerungen, keine Absicherung auf die Entwicklung der Bauzeiten, keine vertragliche Regelungen zu den vorzuhaltenden Jahresbetriebs-Volllaststunden, nur eingeschränkte Möglichkeiten zur zeitnahen Direktvermarktung der anteiligen Stromerzeugungsmengen) führen zu erheblichen Abschreibungsnotwendigkeiten mit nachteiligen Konsequenzen auf die DEW21-Gewinnausschüttungen in den nächsten Jahren.

Zur Vermeidung weiterer Verluste trifft der Rat folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt Dortmund fordert daher die Beteiligten auf das GEKKO- Engagement umgehend zu beenden. In diesem Zusammenhang sind Verhandlungen mit RWE Power AG zur Rückabwicklung des Kaufvertrages auf zunehmen. Sollte diese scheitern ist ein Interessenbekundungsverfahren zur Veräußerung der DEW21-Anteile an Dritte einzuleiten.

2. Parallel hierzu ist unter Einbeziehung eines externen Wirtschaftsprüfers durch die Beteiligungsverwaltung die Werthaltigkeit des GEKKO-Engagements zu untersuchen. Sofern erforderlich, sind die entsprechenden Gesellschafterbeschlüsse zu treffen.

3. Darüber hinaus erwartet der Rat Auskunft darüber, seit wann der DSW21-Geschäftsführung die negative Entwicklung bekannt ist und inwieweit die Aufsichtsgremien zeitnah unterrichtet worden sind.

In der Debatte zu dem o. a. Tagesordnungspunkt erläuterte Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) den
o. a. Antrag seiner Fraktion und brachte dabei zum Ausdruck, dass bei der Diskussion über diese Angelegenheit im Dezember 2007 man seiner Auffassung nach noch davon ausgegangen sei, dass es sich hierbei um ein lohnenswertes wirtschaftliches Projekt handele.


Aufgrund verschiedenster negativer Faktoren habe sich diese Situation seiner Meinung nach auch aufgrund der vertraglichen Gestaltung ungünstig für die kommunalen Anteilseigner ausgewirkt.

Von daher habe sich beispielsweise die Stadt Münster dazu entschieden, aus diesem Projekt auszusteigen, was seine Fraktion nun auch fordere.

Auf Seiten der SPD-Fraktion brachte Rm Starke zum Ausdruck, dass man bereits im Rahmen der Beratungen des Haushaltes für das Jahr 2011 einen vergleichbaren Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt habe.


Rm Starke (SPD) riet in diesem Zusammenhang Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) Fragen in dieser Thematik in den hierfür zuständigen Aufsichtsräten, in denen er auch Mitglied sei, zu stellen.

Die SPD-Fraktion werde den vorliegenden Antrag ablehnen.

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste brachte Rm Rettstadt zum Ausdruck, dass sich ein Kraftwerksengagement wie im vorliegenden Fall sich sicher langfristig rechnen werde, auch wenn es am Anfang Schwierigkeiten gebe.

Hinzu komme, dass aufgrund der aktuellen Situation und Ereignisse und der damit verbundenen Diskussion über die weitere Zukunft der Atomkraftwerke in Deutschland, sich diesbezüglich einiges verändern werde.

Von daher werde die Fraktion FDP/Bürgerliste den vorliegenden Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen ablehnen.


Weiterhin wies im weiteren Verlauf der Diskussion StD Stüdemann daraufhin, dass aufgrund der vertraglichen Situation eine Rückabwicklung bzw. ein einseitiger Verkauf, was auch die Stadt Münster betreffe, ohne der Zustimmung der RWE rechtlich nicht möglich sei.




Außerdem verdeutlichte im weiteren Verlauf der Diskussion Rm Monegel (CDU) die ablehnende Haltung seiner Fraktion hinsichtlich des vorliegenden Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In seinen Ausführungen machte er deutlich, dass es nicht Sache des Rates der Stadt sein könne, durch Beschlüsse in das operative Geschäft von Unternehmen eingreifen zu wollen.

Darüber hinaus werden in dem vorliegenden Antrag Dinge angesprochen, die die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen in den Aufsichtsräten von DSW21 bzw. DEW21, in dem sie durch Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) vertreten sei, ansprechen sollte.


Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den o. a. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.03.2011 ab.


zu TOP 9.9
Änderungen der Vergnügungssteuersatzungen der Stadt Dortmund für die Jahre 2003 bis 2005 und 2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03518-11)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

a) den anliegenden Entwurf (Anlage 1) als Satzung zur Änderung der
Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für die Jahre 2003 und 2004 vom 19.12.2007.

b) den anliegenden Entwurf (Anlage 2) als Satzung zur Änderung der
Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für das Jahr 2005 vom 19.12.2007.

c) den anliegenden Entwurf (Anlage 3) als Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung für die Benutzung von Apparaten in der Stadt Dortmund (Apparatesteuersatzung) vom 17.12.2010.

zu TOP 9.10
- Entwürfe der Jahresabschlüsse 2010 des Haushaltes der Stadt Dortmund, des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate und des Sonderhaushaltes Kohlgartenstiftung
- Deckung des Jahresfehlbetrages 2010 des Haushaltes der Stadt Dortmund aus der Allgemeinen Rücklage
- Erhöhung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages durch den Jahresfehlbetrag 2010 des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate
- Zuführung des Jahresüberschusses 2010 des Sonderhaushaltes Kohlgartenstiftung zur Allgemeinen Rücklage
- Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03695-11)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt von den Entwürfen der Jahresabschlüsse 2010 des Haushaltes der Stadt Dortmund sowie der Sonderhaushalte Grabpflegelegate und Kohlgartenstiftung als Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres 2010 Kenntnis und leitet sie an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.

Die Feststellung der Jahresabschlüsse, die Verwendung der Jahresüberschüsse beziehungsweise die Behandlung der Jahresfehlbeträge und die Entlastung ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss seinen Bericht zum Jahresabschluss 2010 vorgelegt hat (§ 96 GO NRW). Diesbezüglich wird dann durch Ratsbeschluss der Fehlbetrag der Stadt Dortmund durch die Allgemeine Rücklage gedeckt. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate wird durch den Jahresfehlbetrag erhöht und der Jahresüberschuss des Sonderhaushaltes Kohlgartenstiftung wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt ferner die Übertragung von Ermächtigungen in der Finanzrechnung in Höhe von 126.240.051,44 Euro und in der Ergebnisrechnung in Höhe von 11.400.648,98 Euro zur Kenntnis. Darüber hinaus nimmt der Rat die Bereitstellung von Liquidität für zahlungswirksame Rückstellungen, Verbindlichkeiten und nicht verbrauchte zweckgebundene Zuwendungen in Höhe von 90.159.787,88 Euro für konsumtive und 72.254,16 Euro für investive Rückstellungen und Verbindlichkeiten zur Kenntnis.

Diese Beträge erhöhen gemäß § 22 GemHVO NRW die entsprechenden Positionen im Haushaltsplan des Jahres 2011 der Stadt Dortmund.

zu TOP 9.11
EDG Entsorgung Dortmund GmbH und EDG Holding GmbH - hier: Ergänzung der Geschäftsführung um einen Arbeitsdirektor
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03797-11)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen brachte Rm Krüger zum Ausdruck, dass seine Fraktion inhaltlich die vorliegende Verwaltungsvorlage, in der es um die Ergänzung der Geschäftsführung um einen Arbeitsdirektor gehe, mittrage.

Er bat jedoch in diesem Zusammenhang darum, künftig derartige Vorgänge zeitig so zu gestalten, dass den Fraktionen ein geordnetes Beratungsverfahren möglich sei.

Seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste wies Rm Rettstadt daraufhin, dass in seiner Fraktion die Abstimmung in dieser Angelegenheit freigegeben werde, das es gute Gründe für und auch gegen einen Arbeitsdirektor bei der EDG gebe.

Nachdem Rm Kowalewski (Die Linke) die zustimmende Haltung seiner Fraktion hinsichtlich der vorliegenden Bestellung eines Arbeitsdirektors bei der EDG verdeutlicht hatte, brachte für die
SPD-Fraktion Rm Prüsse zum Ausdruck, dass auch seine Fraktion der beabsichtigten Bestellung eines Arbeitsdirektors bei der EDG zustimmen werde, da es sich hierbei um eine langjährige Forderung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der EDG handele. Insofern sei die SPD-Fraktion erfreut darüber, dass man nun diesem Wunsch der Arbeitnehmerschaft erfüllen könne.

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie einiger Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,

Herrn Wolfgang Birk

durch die Gremien der Gesellschaften mit Wirkung vom 01.04.2011 zum weiteren Geschäftsführer der EDG Holding GmbH (im Folgenden: EDG Holding) und der EDG Entsorgung Dortmund GmbH (im Folgenden: EDG) zu bestellen und ihm die bisher vom Hauptgeschäftsführer wahrgenommenen Aufgaben eines Arbeitsdirektors analog § 33 Mitbestimmungsgesetz zu übertragen.







10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen und des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen; Änderung der Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02960-10)

Hinsichtlich des o. a. Tagsordnungspunktes lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Anträge vor:

A Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 16.03.2011
(Drucksache Nr.: 03040-11)


Beschlussvorschlag:

§ 10 II der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse wird wie folgt ergänzt (Änderung s. Unterstreichung):

Dem Grundsatz der Öffentlichkeit ist Rechnung zu tragen. So weit erforderlich, sind Angelegenheiten mit schützenswertem Inhalt nach Möglichkeit in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil zu gliedern. Soweit eine ermessenfehlerfreie Beurteilung unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben (z.B. Datenschutzgesetz, Informationsfreiheitsgesetz, GONW) eine öffentliche Erörterung nicht zulässt, sind in nichtöffentlicher Sitzung zu erledigen:

● Personalangelegenheiten, mit Ausnahme solcher nach § 71 GO NRW

● Grundstücksangelegenheiten der Stadt

● Aufnahme und Herausgabe von Darlehen

● Übernahme von Bürgschaften

● Niederschlagung und Erlass von Forderungen, Genehmigung von Verträgen der Stadt mit Rats- und Ausschussmitgliedern, Mitgliedern der Bezirksvertretungen, mit dem (der) Oberbürgermeister(in), den Beigeordneten und den leitenden Mitarbeiter(innen) der Stadt,

● Angelegenheiten, deren öffentliche Erörterung Persönlichkeitsrechte oder schutzwürdige Interessen der Stadt Dortmund oder einer Person verletzen.



Den Ausführungen in den Verwaltungsvorlagen ist eine auf den Einzelfall bezogene schriftliche Begründung zur Notwendigkeit einer nichtöffentlichen Behandlung beizufügen.“

Begründung:

Vermehrt sind Verwaltungsvorlagen ohne zwingend erkennbaren Grund in nichtöffentlicher Sitzung behandelt worden. So waren die der Ausschreibung des sog. „Trinkraums“ in der Nordstadt zu Grunde liegenden Vertragsmodalitäten/Förderungen keine schutzwürdigen Geschäftsgeheimnisse, da diese allenfalls für Mitkonkurrenten/Mitbewerber interessant und diesen bereits aus der Ausschreibung bekannt waren.

Ebenso ist die Diskussion zum Erwerb von STEAG-Anteilen durch die DSW21/DEW21 der Öffentlichkeit erst durch Intervention der Ratsfraktionen in angemessenem Maße zugänglich gemacht worden. Dabei hätte verwaltungsseits bereits von Beginn an die Möglichkeit bestanden, dieses Thema in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil (inkl. geheimhaltungswürdiger Daten) zu differenzieren.

Und auch hinsichtlich der Ausschussfahrten besteht kein zwingender Grund, diese ausschließlich in nichtöffentlicher Sitzung zu erörtern.

Um dem öffentlichen Informationsanspruch künftig besser gerecht zu werden, erscheint es daher sinnvoll, die konkurrierenden Rechtsgüter (Informationsrecht vs. Interessenschutz) stärker als bisher gegeneinander abzuwägen.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass Verwaltungsvorlagen, Anträge, etc. grundsätzlich öffentlich und nur in begründeten Ausnahmen (bspw. bestimmte Personal-, Grundstücks-, Darlehens- und Bürgschaftsangelegenheiten sowie Angelegenheiten von schutzwürdigem Interesse; vgl. § 10 Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse) nichtöffentlich zu behandeln sind.


Dem trägt auch die Regelung des § 48 GONW Rechnung, wonach die Öffentlichkeit bei Personal-, Grundstücks-, Rechnungsprüfungsangelegenheiten sowie bei der Vergabe von Aufträgen und bei Angelegenheiten auszuschließen ist, für die eine gesetzliche Vorschrift (z.B. Datenschutzbestimmungen) die Geheimhaltung vorschreibt (vgl. GO-Kommentar, Articus/Schneider,
§ 48, S. 267).


Das heißt jedoch nicht, dass sämtliche Angelegenheiten mit z.B. personenbezogenen Daten, per se nichtöffentlich behandelt werden müssen. Vielmehr ist im Rahmen einer Einzelfallabwägung zu ermessen, ob dem Anspruch des Betroffenen auf Schutz seiner Daten oder vielmehr dem Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit der Vorrang einzuräumen ist. So führt – im Gegensatz z.B. zu Abgaben- oder Sozialdatenangelegenheiten – die bloße Nennung des Namens nicht bereits zwangsläufig zu einem Ausschluss der Öffentlichkeit (Articus/Schneider, a. a. O.).
Unter Verweis auf den Schutz persönlicher Angelegenheiten hat auch das VG Minden, in seinem Urteil v. 3.5.2007 (Az. 7 K 1581/06), eine Auslegungsbedürftigkeit kommunaler Regelungen zu nichtöffentlichen Sachverhalten anhand von § 48 GONW nicht grundsätzlich ausgeschlossen. In diesem Sinne bieten bspw. sowohl das Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) als auch das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) durchaus Öffnungsmöglichkeiten.

So können z.B. auch personenbezogene Daten verarbeitet werden, wenn die betroffene Person eingewilligt hat (vgl. §§ 9 IFG, 4, 29 DSGNRW). Diese Möglichkeiten gilt es künftig verstärkt auszunutzen, so dass auch Personalangelegenheiten (zumal Besoldungen nach TvÖD, Stellenbesetzungen, etc. ohnehin öffentlich nachvollziehbar sind) nicht allesamt unabwendbar nichtöffentlich zu behandeln sind.

Daher erscheint es auch im Sinne des Beschlussvorschlags sowie der vom Oberbürgermeister angestrebten Transparenz sinnvoll, bei schützenswerten Inhalten, entsprechende Verwaltungsvorlagen künftig in einen öffentlichen (ggf. mittels Schwärzung oder Weglassen entsprechender Inhalte) und einen nichtöffentlichen Teil zu gliedern. Eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung des Rates ist daher geboten.



B Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 16.03.2011
(Drucksache Nr.: 03245-11)


Beschlussvorschlag:
I. Der Rat beschließt, § 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund dahingehend zu ändern, dass bei den kommunalen Gesellschaften (mindestens 50%-Beteiligung) der Rat über die Bestellungen von Betriebsleitern oder personellen Veränderungen im Vorstand unverzüglich informiert wird.

II. Der Rat beschließt, § 22 II S.1 der Geschäftsordnung des Rates wie folgt zu ändern: „Auf Antrag von mindestens drei Ratsmitgliedern ist namentlich abzustimmen.“






Begründung:

zu I.:
Im Sinne einer größtmöglichen Transparenz zwischen kommunalen Gesellschaften und den Organen Stadt erscheint sinnvoll, den Rat möglichst frühzeitig über maßgebliche personelle Änderungen im Konzern-Stadt zu informieren und dies in der kommunalen Hauptsatzung zu verankern.

zu II.:
Gem. § 50 I GONW ist auf Antrag einer in der Geschäftsordnung des Rates zu bestimmenden Zahl von Mitgliedern des Rates namentlich abzustimmen. Der insoweit abänderbare § 22 II S.1 der Geschäftsordnung des Rates legt hierzu ein Fünftel der Ratsmitglieder fest.
Angesichts der landesgesetzlich nicht näher konkretisierten Zahl erscheint es jedoch sinnvoll, die namentliche Abstimmung an der Mindestzahl zur Bildung einer Fraktion (§ 56 I GONW) zu orientieren und auf drei Ratsmitglieder festzulegen. Dies steht auch nicht im Widerspruch zu der Festlegung, dass es für eine geheime Abstimmung mindestens eines Fünftels der Ratsmitglieder bedarf, da die GONW selbst hierbei unterschiedliche Maßstäbe ermöglichst.

C Schreiben der Verwaltung vom 22.03.2011 (Drucksache Nr.: 02960-11-E3)

Aufgrund der Beratungen der o.g. Angelegenheit in den Bezirksvertretungen sind folgende redaktionelle Änderungen in der Verwaltungsvorlage vorzunehmen und bei der Beschlussfassung mit zu berücksichtigen:

1. Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse und Bezirksvertretungen:

Auf Seite 2 unter dem Punkt 1.6.3.1 muss es anstelle von Bezirksvorsteher, Bezirksbürgermeister heißen.

2. Allgemeine Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Dortmund:

Auf Seite 2 im § 2 Absatz 2 muss es anstelle von

m) Tierheim/ städt. Tierschutzzentrum
n) Tierheim/ städt. Tierschutzzentrum

heißen.

3. Verzeichnis der überörtlichen Straßen als Anlage 1 der Allgemeinen Richtlinien für die Bezirksvertretungen der Stadt Dortmund
hier: Stadtbezirk Aplerbeck

Anstatt „Schwerter Straße von Schwerter Waldstraße bis Fuldastraße“ muss es „Schwerter Straße von Sölder Waldstraße bis Fuldastraße“ heißen.


Für die CDU-Fraktion brachte Rm Penning zum Ausdruck, dass seine Fraktion der Verwaltungsvorlage unter Einbeziehung der vorliegenden redaktionellen Änderungen zustimmen werde.

Ablehnen dagegen werde die CDU-Fraktion die von der Fraktion FDP/Bürgerliste diesbezüglich vorgelegten Änderungsanträge, da man diese nicht für praktikabel halte.

Nachdem Rm Becker (FDP/Bürgerliste) daraufhin gewiesen hatte, dass seine Fraktion der vorliegenden Verwaltungsvorlage unter Einbeziehung der redaktionellen Änderungen zustimmen werde, erläuterte er anschließend nochmals bezugnehmend auf die in den Anträgen seiner Fraktion enthaltenen Begründungen die diesbezüglich vorgelegten Änderungsvorschläge seiner Fraktion, die nach Auffassung seiner Fraktion zu mehr Transparenz und Bürgernähe im kommunalpolitischen Geschehen führen würden.

Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte bezugnehmend auf die vorliegenden Anträge der Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Beckmann, dass seine Fraktion diesen Anträgen mit Ausnahme des Antrages hinsichtlich der Reduzierung des Quorums für namentliche Abstimmungen, zustimmen werde.

Abschließend brachte Rm Kowalewski (Die Linke) zum Ausdruck, dass seine Fraktion sowohl der vorliegenden Verwaltungsvorlage unter Einbeziehung der redaktionellen Änderungen, als auch den von der Fraktion FDP/Bürgerliste diesbezüglich vorgelegten Änderungsanträgen, besonders dem hinsichtlich der Senkung des Quorums bei namentlichen Abstimmungen, die auch von seiner Fraktion bei den Vorgesprächen vorgeschlagen worden sei, zustimmen werde.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Unter Einbeziehung der o. a. Protokollanmerkungen lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Fraktion
Die Linke und der Stimme von Rm Münch (FBI) den unter A aufgeführten Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 16.03.2011 ab.


2. Der Rat der Stadt lehnt den unter B aufgeführten Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 16.03.2011 ab.

3. Der Rat der Stadt unter Einbeziehung der unter C aufgeführten redaktionellen Änderung mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden
- Entwurf als Hauptsatzung der Stadt Dortmund
- Entwurf als Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
- Entwurf als Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
- Entwurf als Allgemeine Richtlinien für die Bezirksvertretungen


Redaktioneller Hinweis: Nach der Beschlussfassung über das Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen wurde festgestellt, dass in diesem Verzeichnis unter

6. Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
d) Bauvorhaben der Stadt Dortmund


aufgrund eines Übertragungsfehlers es fälschlicherweise heißt:

... Beteiligung an der Entscheidung bei Planungsentscheidungen für überbezirkliche Angelegenheiten des Tiefbaus- und Stadtbahnbaus bei Einrichtungen für den Gemeingebrauch von 40.000 € bis 300.000 €.


Richtig muss es heißen:

... Beteiligung an der Entscheidung bei Planungsentscheidungen für überbezirkliche Angelegenheiten des Tiefbaus- und Stadtbahnbaus bei Einrichtungen für den Gemeingebrauch über 300.000 €.

Das Zuständigkeitsverzeichnis wird entsprechend korrigiert.




zu TOP 10.2
Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03262-11)

Seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste brachte Rm Kanus zum Ausdruck, dass seine Fraktion der vorliegenden Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund nicht zustimmen werde, da man die Auffassung vertrete, dass das Behindertenpolitische Netzwerk nicht die vergleichbare rechtliche Legitimation wie beispielsweise der Integrationsrat habe.

Dagegen brachte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Beckmann zum Ausdruck, dass seine Fraktion die vorliegende Stärkung der Teilhaberechte des Behindertenpolitische Netzwerkes ausdrücklich begrüße, zumal dies ein Zeichen von Wertschätzung der Mitglieder des Behindertenpolitischen Netzwerkes sei.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund.

zu TOP 10.3
D115 Einheitliche Behördenrufnummer; Übergang vom Pilotprojekt in den Regelbetrieb
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03371-11)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt, ab dem 01.04.2011 am D115-Regelbetrieb teilzunehmen und sich weiterhin aktiv zu beteiligen.

zu TOP 10.4
Ausgleich für zuviel geleistete Arbeitszeit der Feuerwehreinsatzkräfte nach EU-Arbeitszeitrichtlinie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03347-11)

Für die Fraktion Die Linke brachte Rm Dr. Tautorat zum Ausdruck, dass ihre Fraktion der Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt unter der Voraussetzung, dass der Kommunikationsprozess bei dieser Angelegenheit offen, fair und alle Seiten beleuchtend verläuft, zustimmen werde.

Unabhängig davon werde man im Ausschuss für Personal und Organisation zu überprüfen haben, wie sich die Personalsituation im Fachbereich 37 entwickele.

Vor der Abstimmung wies StD Stüdemann daraufhin, dass von der vorliegenden Problematik alle Kommunen betroffen seien. Weiterhin gehe er davon aus, dass bis zum Jahre 2013 die erforderlichen 80 Feuerwehrleute zur Verfügung stehen werden. Im Übrigen handele es sich im vorliegenden Fall um einen Kompromiss im beidseitigen Interesse.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der abzuschließenden „Rahmenvereinbarung zum Ausgleich zuviel geleisteter Arbeits- und Bereitschaftszeiten, die den Feuerwehrbeamtinnen und -beamten der Stadt Dortmund durch die bis zum 31.12.2006 geltende Arbeitszeitverordnung Feuerwehr (AZVOFeu) mit 54 Std./ Woche statt 48 Std./ Woche entstanden sind (RV 54/48)“ eine finanzielle Entschädigung für die Zeit vom 01.07.2003 bis 31.12.2006 an den darin genannten Personenkreis zu zahlen oder im Ausnahmefall für das jeweilige Kalenderjahr Freizeitausgleich von 145,32 Stunden zu gewähren.

An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Kleinhans (SPD) nicht teil.

zu TOP 10.5
Einrichtung einer Haushaltsbegleitkommission
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03633-11)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Die mit Ratsbeschluss vom 16.12.2010 beschlossene Haushaltsbegleitkommission setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
Fraktion:
Fraktions-vorsitzende/r:
Finanzpolit.Sprecher/in; ggf. anderes Rm:
Geschäftsführer/in der Fraktionsgeschäftsstelle:
SPD-Fraktion
Herr Rm Prüsse
Frau Rm Starke
Herr Dr. Paust
CDU-Fraktion
Herr RM Moenegel
Herr Rm Reppin
Herr Jostes
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Herr Rm Krüger
Frau Rm Reuter
Frau Kesper
Fraktion FDP/Bürgerliste
Herr Rm Rettstadt
Frau Rm Zielazny
Herr Güssgen
Fraktion Die Linke
Herr Rm Kowaleswki
Herr Rm Stammnitz
Herr Behrendt
Verwaltung:
Herr OB Sierau
Herr StK Stüdemann
bei Bedarf den Dezernenten betroffener Ressorts

Sollte Personengleichheit bei den Funktionen bestehen (z. B. Fraktionsvorsitzender und finanzpolitischer Sprecher ist eine Person), ist es Wunsch der Fraktionen, dass bei den Mandatsträgern ein weiterer Mandatsträger nachrückt.

Ratsmitglieder werden durch ein anderes Ratsmitglied der gleichen Fraktion und Mitarbeiter/innen der Fraktionsgeschäftsstellen durch eine/n andere/n Mitarbeiter/in der Fraktionsgeschäftsstelle vertreten.

Die Arbeit der Kommission richtet sich nach der unter der Begründung genannten Geschäftsordnung.

zu TOP 10.6.a
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03697-11)

Der Rat der Stadt fasst gem. des Antrages der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 03697-11-E1) folgenden einstimmig Beschluss:

Anstelle von Frau Britta Clemens-Wienand wird für die CDU-Fraktion nunmehr

Herr Gerd Fallsehr

sachkundiger Bürger im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.
zu TOP 10.6.b
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03707-11)

Zum o. g. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 28.03.2011 (Drucksache Nr.: 03707-11-E1) vor:

Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt, Herrn Gerhard Schmitt als Mitglied des Aufsichtsrates der Flughafen Dortmund GmbH abzuberufen und eine entsprechende Empfehlung an die Gesellschafterversammlung mit dem Ziel einer schnellstmöglichen Umsetzung auszusprechen.
In diesem Zusammenhang beschließt der Rat der Stadt ebenfalls, Herrn Ratsmitglied Klaus-Dieter Kanus als neues Mitglied zu benennen und der Gesellschafterversammlung zur alsbaldigen Umsetzung zu empfehlen.

Begründung
Die vom Rat der Stadt für den Aufsichtsrat der Flughafen Dortmund GmbH benannten Vertreter nehmen ihre Aufgaben im öffentlichen Interesse der Kommune war. Sie sind kommunalrechtlich an deren Interessen gebunden. Ihre Rechtsstellung ist u. a. hinsichtlich der Begründung und Beendigung vom Rat abhängig.

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig den zuvor genannten Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 28.03.2011.


Anschließend übernahm Bm´in Jörder die Leitung der Sitzung.

zu TOP 10.7
Anzeigepflicht des Oberbürgermeisters nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03701-11)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Aufstellung des Herrn Oberbürgermeister Sierau für das Kalenderjahr 2010 zur Kenntnis.

Anschließend übernahm wiederum OB Sierau die Leitung der Sitzung.


















zu TOP 10.8.a
Wahlwiederholung Rechtsmittel VG Gelsenkirchen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03756-11)
zu TOP 10.8.b
Wahlprüfung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03755-11)

Zu den o. g. Tagesordnungspunkten lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 29.03.2011(Drucksache Nr.: 03756-11-E1) und der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.03.2011 (Drucksache Nr.: 03755-11-E1) vor:

A Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 29.03.2011(Drucksache Nr.: 03756-11-E1)

1. Der Prozessvertreter der Stadt Dortmund, Stadtdirektor Jörg Stüdemann, wird aufgefordert, alle rechtlich notwendigen Schritte vorzunehmen, welche die form- und fristgerechte Einlegung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom
2. März 2011 – Az.: 15 K 95/10 – bei dem zuständigen Gericht sicherstellt.


2. Der Prozessvertreter der Stadt Dortmund, Stadtdirektor Jörg Stüdemann, wird aufgefordert, Herrn Prof. Dr. Beckmann, Rechtsanwälte Baumeister und andere, Königsstraße 51-53, 42143 Münster, soweit noch nicht geschehen, Prozessvollmacht auch für die Durchführung des Berufungsverfahrens zu erteilen.

3. Der Prozessvertreter der Stadt Dortmund, Stadtdirektor Jörg Stüdemann, wird aufgefordert, für den Fall, dass eine Fraktion noch vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist weiteren Beratungsbedarf anmeldet, auf Antrag dieser Fraktion die form- und fristgerechte Antragsstellung zur einmaligen Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bei dem zuständigen Gericht sicherzustellen.

Begründung

Zu 1:
Das VG Gelsenkirchen hat am 02. März 2011 den Klagen verschiedener Ratsmitglieder gegen eine Wiederholung der Kommunalwahl 2009 stattgegeben.
Die schriftliche Begründung des Urteils liegt seit dem 28.03.2011 vor. Die Frist zur Einlegung der Berufung beträgt einen Monat nach Eingang der schriftlichen Urteilsbegründung. Diese Frist läuft also mit Ablauf des 28.04.2011 (Donnerstag) ab.
Da die nächste Ratssitzung der Stadt Dortmund nach dem 31. März 2011 erst am 26. Mai 2011 stattfindet, wäre eine Auftrags-/Mandatserteilung durch den Rat der Stadt Dortmund zur Einlegung der Berufung nicht ohne eine Sondersitzung möglich. Aus diesem Grund soll die Berufung zum schnellstmöglichen Zeitpunkt, jedenfalls aber form- und fristgemäß eingelegt werden.

Da Herr Stüdemann diese Prozesshandlung zur Einleitung eines Verfahrens in die 2. Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht – Berufung – selbst nicht wirksam vornehmen kann, vgl. § 67 VwGO, sind die notwendigen Schritte dazu durch ihn vorzunehmen und ein den gesetzlichen Vorschriften entsprechender Prozessbevollmächtigter damit zu beauftragen.

Zu 2:

Auf Grund der Tatsache, dass sich der Rat der Stadt Dortmund in dem Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht nur durch eine in der VwGO vorgesehenen Prozessbevollmächtigten vertreten lassen muss, wird Herr Prof. Dr. Beckmann mit dieser Aufgabe erneut bevollmächtigt, soweit die bisherige Vollmacht dies nicht abdeckt.


Zu 3:

Da das Ende der Berufungsbegründungsfrist sehr nah an den Tag der übernächsten regulären Ratssitzung fällt (30.05.2011), soll Herr Stüdemann im Sinne eines Vorratsbeschlusses schon jetzt beauftragt werden, die Berufungsbegründungsfrist form- und fristgemäß zu verlängern, bzw. den notwendigen Antrag dazu form- und fristgerecht beim zuständigen Gericht zu stellen, wenn eine Fraktion noch Beratungsbedarf anmeldet. Damit sollen eventuelle Auswirkungen dieses zeitlichen Drucks auf die Entscheidungsfindung in dieser wichtigen Angelegenheit vermieden werden. Bis zur Ratssitzung im Mai 2011 soll damit allen Fraktionen auch eine eventuell über die gesetzliche Berufungsbegründungsfrist hinausgehende Zeit zur Verfügung gestellt werden, die Begründung der Berufung oder deren Rücknahme ergebnisoffen zu prüfen.

B Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.03.2011
(Drucksache Nr.: 03755-11-E1)


Der Prozessbevollmächtigte der Stadt, Stadtdirektor Jörg Stüdemann, wird aufgefordert - vorerst allein zur Wahrung der Frist -, Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 2. März zur Wiederholung der Kommunalwahl einzulegen. Der Rat wird nach Kenntnisnahme und eingehender Prüfung der Urteilsgründe darüber entscheiden, ob das Rechtsmittel weiter verfolgt werden soll.

Begründung:
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am 2. März den Klagen gegen eine Wiederholung der Kommunalwahl stattgegeben. Die schriftliche Begründung des Urteils ist erst zu Beginn dieser Woche zugestellt worden. Eine eingehende und sorgfältige Prüfung der Urteilsbegründung war bisher nicht möglich. Die Frist zur Einlegung der Berufung beträgt einen Monat nach Eingang der schriftlichen Urteilsbegründung. Zur nächsten Sitzung des Rates am 26. Mai ist die Frist zur Einlegung einer Berufung bereits abgelaufen. Aus diesem Grund soll die Berufung jetzt eingelegt werden.

Für die CDU-Fraktion brachte Rm Penning zum Ausdruck, dass der vorliegende gemeinsame Antrag der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste dazu dienen solle, form- und fristgerecht am Oberverwaltungsgericht Münster Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen vom 02.03.2011 einzulegen.

Über alles anderes sollte man dann diskutieren, wenn man die Möglichkeit gehabt habe, die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen sachlich zu bewerten.

Nachdem sich Rm Münch (FBI) kritisch mit der Verhandlungsführung des Vertreters der Stadt Dortmund bei der Sitzung des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen auseinandergesetzt hatte, forderte er den Rat der Stadt auf, keine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen einzulegen, da man seiner Auffassung nach auf der Grundlage des Urteils Rechtsicherheit in dieser Angelegenheit habe.

Weiterhin erklärte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Faenger, dass man sich in der Sache ausreichend im Wahlprüfungsausschuss ausgetauscht habe. Von daher vertrete auch die Fraktion FDP/Bürgerliste die Auffassung, dass man zur Fristwahrung in der heutigen Sitzung die Einlegung der Berufung beschließen sollte.

Über alles weitere sollte man dann diskutieren, wenn eine ausreichende Bewertung in dieser Angelegenheit vorgenommen worden sei.

Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte Rm Reuter, dass es bei der Einlegung der Berufung für ihre Fraktion im wesentlichen um die endgültige und grundsätzliche Klärung der Frage, inwieweit muss der Rat der Stadt informiert werden, gehe.

Nachdem sich auch für die Fraktion Die Linke Rm Kowalewski wie seine Vorredner für die formale Einlegung der Berufung im vorliegenden Fall ausgesprochen hatte, brachten in der weiteren Diskussion zu den o. a. Tagesordnungspunkten Rm Radtke und eine Reihe weiterer Mitglieder der SPD-Fraktion zum Ausdruck, dass man die in den vorliegenden Anträgen enthaltene Forderung hinsichtlich der Einlegung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen aus verständlichen Gründen nicht mittragen werde.

Nach Auffassung der Vertreter der SPD-Fraktion sei das vorliegende Urteil und die dazu kurzfristig vorgelegte Begründung eindeutig, und dokumentiere, dass die im Rahmen dieses Verfahrens geäußerten Vorwürfe die Wahlbeeinflussung, des Wahlbetruges oder der Wählertäuschung eindeutig unbegründet seien.

Die SPD-Fraktion werde von daher nicht der Einlegung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen zustimmen.

Die Diskussion zu dem o. a. Tagesordnungspunkt wurde letztendlich durch einen von Rm Dr. Tautorat (Die Linke) gestellten Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte, der mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion beschlossen wurde, beendet.

Auf Antrag der SPD-Fraktion wurde anschließend die Abstimmung über die beiden vorliegenden Anträge geheim durchgeführt.

Die Abstimmung erbrachte folgendes Ergebnis:

Stimmberechtigt: 97
Anwesend: 96
abgegebene Stimmen: 89
abzüglich ungültige Stimmen -
abzüglich Stimmenthaltungen 2

gültige Stimmen: 87
davon stimmten mit Ja (Berufung) 47
davon stimmten mit Nein 40

OB Sierau stellte daraufhin fest, dass eine Beschlussfassung im Sinne der vorliegenden Anträge erfolgt sei und der Rat der Stadt sich in seiner Sitzung am 26.05.2011 mit dieser Thematik weiter beschäftigen werde.

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1
Parteiveranstaltungen von CDU und NPD in Jugendfreizeitstätten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03315-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 03315-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.2
Integrationsförderung durch das Projekt "Kultursensible Elternarbeit" des Integrationsrates?
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03566-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 03566-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


zu TOP 11.1.3
Metallklau auf Dortmunder Friedhöfen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03568-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 03568-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.4
Innere Sicherheit und Ordnungspartnerschaften in Dortmund nicht preiswürdig
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03570-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 03570-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.5
Der OB und der Olleroh zwischen Anspruch und Wirklichkeit
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03668-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 03668-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.6
Schutzanstrich für die geschädigten Bäume auf der Streuobstwiese am NSG Hallerey
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03715-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 03715-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.7
Bürgerbegehren gegen den Straßenstrich
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03716-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 03716-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.8
Kosten für das Verwaltungsgerichtsverfahren zur Wiederholungswahl
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03746-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 03746-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.9
Präventivmaßnahmen gegen türkisch-marokkanische Jugendbanden in Hörde und der Nordstadt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03747-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 03747-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.10
Offenlassen der Schranke an der JFS Hombruch durch die Grünverwaltung
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03761-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 03761-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.11
Hochwasserschutz am Sportplatz Dorney
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03762-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 03762-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 11.1.12
Belästigung von Trauernden durch den zunehmenden Pkw-Verkehr auf Friedhöfen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03763-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 03763-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

11.2 Anfragen Rm Thieme (NPD)

zu TOP 11.2.1
Straßenschäden / Schlaglöcher
Anfrage zur Tagesordnung (NPD)
(Drucksache Nr.: 03194-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 03194-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

11.3 Anfragen Rm Branghofer

zu TOP 11.3.1
Situation in der Dortmunder Nordstadt nach dem Zuzug von bulgarischen und rumänischen Staatsangehörigen
Anfrage zur TO (RM Max Branghofer)
(Drucksache Nr.: 03764-11)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage (Drucksache Nr.: 03764-11-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.










Der anschließend von Rm Prüsse (SPD) gestellte Antrag, entsprechend § 1 Abs. 4 der Geschäftsordnung die Sitzung des Rates der Stadt nicht fortzusetzen, wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der
SPD-Fraktion abgelehnt.



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 22:35 Uhr von OB Sierau beendet.



Der Oberbürgermeister






Ullrich Sierau Andre Buchloh
Ratsmitglied



Der Oberbürgermeister
In Vertretung







Birgit Jörder Uwe Feuler
Bürgermeisterin Schriftführer