01 Dortmund, 19.07.2000
F 2 20 11

N i e d e r s c h r i f t

über die 8. Sitzung des Rates der Stadt

am Donnerstag, dem 15. Juni 2000, 15.00 Uhr,

im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1



Lt. Anwesendheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren
78 von z. Z. 82 Ratsmitgliedern anwesend:


An der Sitzung nahmen
nicht teil: Bm’in Wendzinski SPD

Rm Bogdahn SPD

Rm Brunstein CDU

Rm Rüttgers Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus

Von der Verwaltung
waren anwesend: OB Dr. Langemeyer
StD Fehlemann
StR’in Greive
StR Pogadl
StR Sierau
Herr Dr. Küpper
LStVD Dieckerhoff
StOVR Weber
StVR Feuler

Als Gäste waren
anwesend: Herr Pehlke
Herr Stüdemann

T A G E S O R D N U N G


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 13.04.2000

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Amtseinführung von Beigeordneten

2.2 a) Dortmund-Projekt


Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Dortmunds durch gezielten Aufbau von
Wachstumsclustern

b) Ergebnisse der Entwicklungswerkstatt Phoenix-West und weiteres Arbeitsverfahren zur
Entwicklung der Fläche Phoenix - West


2.3 a) Bericht über die Sonderprüfung "Konzerthaus Dortmund"

b) Konzerthaus Dortmund

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


3.1 Sanierung des Schulgebäudes der Johann-Gutenberg-Realschule Am Lieberfeld 13 in
DO-Wellinghofen

3.2 Umsetzung des City-Konzeptes - Teilkonzept "Spielen in der City"
hier: Neugestaltung des Spielstandortes Möchenwordt
3.2 Besetzung der Kommission nach § 32 b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für den
Flughafen Dortmund
hier: Vorschläge für die Berufung von Vertreter/innen der Stadt Dortmund durch die Bezirksregierung Münster - Luftfahrtbehörde -

3.4 Flughafen Dortmund-Wickede
hier: Planfeststellungsverfahren gem. §§ 8 ff. Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

3.5 Jahresrechnung der Dauer-(Legat-)Grabpflege für das Haushaltsjahr 1999


3.6 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Hofstadtweg von Limbecker Straße bis Lütgen-
dortmunder Straße
3.7 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Plauener Straße von Landgrafenstraße bis Saarland-
straße (Wohnumfeldverbesserung)

3.8 Zoo Dortmund
A. Errichtung eines Urwaldhauses für Menschenaffen (Primatenhaus)
B. Räumliche Erweiterung im Rahmen der Zoo-Entwicklungsplanung

3.9 Ausbau der B 1 (A 40) in der Ortsdurchfahrt Dortmund
- Schaffung der planerischen Voraussetzungen zur Realisierung des ersten Teilabschnittes
in Tunnellage zwischen der Kreuzung B 1/Märkische Straße und der B 236 n -

3.10 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des B-Planes Hom 240 - Vogelpothsweg - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss

3.11 Gesamtkonzept für die Ausweisung von Zonengeschwindigkeitsbereichen (Tempo 30)
hier: Jahresbauprogramm 1999/2000

3.12 Widmung von Straßen (Kreisstraße)

3.13 Kanalbau Hombruch-Süd

3.14 Bauleitplanung
B-Plan Ap 202 - Knoten Gottesacker -
I. Offenlegungsbeschluss

3.15 Bauleitplanung
B-Plan Lü 158 - Verlängerung Brennarborstraße - gleichzeitig teilweise Änderung des
B-Planes Lü 159
hier: I. Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 19.09.1996
II. Erweiterung des Planbereiches
III. Erneuter Offenlegungsbeschluss

3.16 Stadtbahn Rhein Ruhr in Dortmund, Stadtbahnstrecke 82, Baulos 75
Niveaufreie Ausfädelung der Stadtbahn vom Westfalendamm (B 1) in die Marsbruchstraße
hier: Grundsatzbeschluss

3.17 Lokale Agenda 21 in Dortmund
- Zwischenbericht -

3.18 Stadterneuerung
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen
1. Bewilligungen des Jahresförderungsprogrammes 1999
2. Stand des Bewilligungsverfahrens zum Jahresförderungsprogramm 2000
3. Das Jahresförderungsprogramm 2001

3.19 Erweiterung der Schulgebäude am Schulstandort DO-Aplerbeck, Schweizer
Allee 25(Hauptschule Aplerbeck und Albrecht-Dürer-Realschule)
hier: Baubeschluss

3.20 Umbau Verkehrsknoten Am Gottesacker/B 1










3.21 Bauleitplanung
Änderung Nr. 85/b des Flächennutzungsplanes (F-Planes) - Hauptfläche Zeche Gneisenau – und Bebauungsplan (B-Plan) Scha 130/2 - Gneisenau-Ost/Südteil -
hier: I. Feststellungsbeschluss mit Erläuterungsbericht für die Änderung 85/b des F-Planes
II. Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches (B-Plan Scha 130/2)
III. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung der Bauleitpläne
IV. Satzungsbeschluss für den B-Plan Scha 130/2
V. Beifügung der modifizierten/aktualisierten Begründung
VI. Zustimmung zur vertraglichen Vereinbarung über ökologische Ausgleichsflächen
VII. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen

3.22 Bauleitplanung
118. Änderung des Flächennutzungsplanes und B-Plan In O 107 - Märkische Straße/ Saarlandstraße -
hier: I. Feststellungsbeschluss mit Erläuterungsbericht über die
118. Flächennutzungsplanänderung
II. Satzungsbeschluss für den B-Plan In O 107
III. Beifügung einer Begründung
IV. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des B-Planes In O 107

3.23 Bauleitplanung
Mg 153 - Rittershofer Straße -
hier: I. Entscheidung über Anregungen zum B-Plan Mg 153 aus der Offenlegung
II. Satzungsbeschluss zum B-Plan Mg 153
III. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
IV. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit vonTeilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des B-Planes Mg 153

3.24 Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes
"Gewerbegebiet Bornstraße"

3.25 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
hier: Betriebssatzung

3.26 Interkommunales Projekt "Fluss-Stadt-Land"

3.27 Städtebauliche Neugestaltung Kampstraße - Brüderweg
1. Ergebnis der Vorentwurfsplanung
2. Weiterbeauftragung der Architekten mit der Entwurfsplanung

3.28 Stadterneuerung
Städtebauliche Maßnahme "Kultur- und Bildungszentrum balou" in DO-Brackel,
Oberdorfstraße 23

3.29 Aufstellung einer Gestaltungssatzung für Werbeanlagen und Vordächer auf dem
Westenhellweg-Ostenhellweg und Vergabe eines Planungsauftrages

3.30 Neuorientierung der Dortmunder Wohnungspolitik

3.31 Anfrage der Bürgerliste vom 14.04.2000 mit der Bezeichnung "Arbeitsschutz: PCB-Belastung des Lehrpersonals an Dortmunder Schulen"

3.32 Anfrage der Bürgerliste vom 14.04.2000 mit der Bezeichnung "Schadstoffe in Schulen"

3.33 Anfrage der Bürgerliste vom 16.04.2000 mit der Bezeichnung "Irrtum oder Lüge des Amtsleiters Grote"

3.34 Anfrage der Bürgerliste vom 16.04.2000 mit der Bezeichnung "Unbegründete Behauptung einer artenschutzrechtlichen Unzuverlässigkeit"

3.35 Anfrage der Bürgerliste vom 16.04.2000 mit der Bezeichnung "Rechtsamt stellt ein vom Amtsleiter Grote initiiertes Bußgeldverfahren ein"

3.36 Anfrage der Bürgerliste vom 16.04.2000 mit der Bezeichnung "Öffentliche Lüge des Amtsleiters Grote Teil 2"

3.37 Anfrage der Bürgerliste vom 16.04.2000 mit der Bezeichnung "Täuschung der Bezirksregierung durch das Umweltamt"

3.38 Anfrage der Bürgerliste vom 16.04.2000 mit der Bezeichnung "Unterstellung einer verbotenen Handlung durch den Oberbürgermeister"

3.39 Anfrage der Bürgerliste vom 16.04.2000 mit der Bezeichnung "Einfluss des Amtsleiters Grote auf die VHS"

3.40 Anfrage der Bürgerliste vom 16.04.2000 mit der Bezeichnung "Psychologische Erklärung der Handlungsweise des Amtsleiters Grote"

3.41 Anfrage der Bürgerliste vom 16.04.2000 mit der Bezeichnung "Ahndung des Fehlverhalten des Amtsleiters Grote"

3.42 Anfrage der Bürgerliste vom 17.04.2000 mit der Bezeichnung "Waldbesitz der Stadt Dortmund"

3.43 Anfrage der Bürgerliste vom 17.04.2000 mit der Bezeichnung "Zuständigkeiten der Bezirksvertretung bei Ausschilderung einer Mountain-Biking Strecke"

3.44 Anfrage der Bürgerliste vom 17.04.2000 mit der Bezeichnung "Reitwege am NSG Oelbachtal"

3.45 Anfrage der Bürgerliste vom 17.04.2000 mit der Bezeichnung "Ökologische Bedeutung von Nadelbäumen"

3.46 Anfrage der Bürgerliste vom 10.05.2000 mit der Bezeichnung
"Landschaftsplan-Verfahren hat 20jähriges Jubiläum"

3.47 Anträge der CDU-Fraktion vom 13.03.2000 mit der Bezeichnung"Verstärkung der Beteiligung der Bürger in der Bauleitplanung" und "Verstärkte Unterrichtung der Bürger über Maßnahmen im öffentlichen Raum" sowie ergänzender Antrag des Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 27.03.2000

3.48 Antrag der CDU-Fraktion vom 30.05.2000 mit der Bezeichnung
"Weiterführung der Bundesstraße 236 n"

3.49 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 30.05.2000 mit der Bezeichnung "Bebauung Gneisenau"

3.50 Umweltpreis der Stadt Dortmund
- Änderung der Vergaberichtlinien
- Neuwahl der Jurymitglieder

3.51 Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der Bürgerliste vom 29.03.2000
mit der Bezeichnung " Radikalenerlass bei der Volkshochschule"











4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Fortführung des Büros Jugend und Arbeit

4.2 Wirtschaftsplan 2000 des Sondervermögens "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"

4.3 Weiterentwicklung der Aufgaben der TechnologieZentrum Dortmund (TZDO) GmbH
4.4 Organisationsänderung der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund



5. Öffentliche Einrichtungen

5.1 Anfrage der Bürgerliste vom 29.05.2000 mit der Bezeichnung " Medizinstudenten im Praktischen Jahr (MPJ) an den städtischen Kliniken "

5.2 Anfrage der Bürgerliste vom 29.05.2000 mit der Bezeichnung " Medizinstudenten im Praktischen Jahr (MPJ) an den städtischen Kliniken II"

5.3 Anfrage der Bürgerliste vom 29.05.2000 mit der Bezeichnung "Mietauslatung der Wohnheime der Städtischen Kliniken"

5.4 Anfrage der Bürgerliste vom 29.05.2000 mit der Bezeichnung "Mietpreise der Wohnheime der Städtischen Kliniken"Dortmund



6. Soziales, Familie und Gesundheit

6.1 Kommunales Beschäftigungsprogramm im Jahr 2000
hier: Maßnahmen der Dortmunder Dienste Gesellschaft für Beschäftigungs-
maßnahmen mbH

6.2 Hygieneinstitut und Medizinaluntersuchungsamt der Stadt Dortmund







7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Verleihung des Sportlerehrenbriefes der Stadt Dortmund an Herrn Manfred Schmadtke
- 1. Vorsitzender des Rad- und Motorclubs "Sturm" Hombruch 1925 e. V. -

7.2 Theater Dortmund
Wirtschaftsplan 2000/2001 für die Zeit vom 01.08.2000 bis zum 31.07.2001

7.3 Theater Dortmund
Aktualisierung des Wirtschaftsplanes 1999/2000

7.4 Anfrage der Bürgerliste vom 29.05.2000 mit der Bezeichnung "Eklat bei der offiziellen Eröffnungsveranstaltung Fete des arts am 28.05.2000"



8. Schule

8.1 PCB- bzw. Schadstoffsanierungen in Dortmunder Schulgebäuden

8.2 Umbaumaßnahmen und Abbruch einer Pavillonanlage an der Roncalli-Grundschule,
Husener Eichwaldstraße 270, DO-Husen

8.3 Bericht zur Organisation und schulräumlichen Versorgung der allgemeinbildenden Schulen, der Berufskollegs und im Bereich der sonderpädagogischen Förderung in Schulen der Stadt Dortmund 1999/2000
- Bericht zur Schulbedarfsplanung 1999/2000 -

8.4 Errichtung der Bildungsgänge "Zweijährige Berufsfachschule für Technik" - fachliche Schwerpunkte Elektrotechnik und Metalltechnik - mit erweiterten beruflichen Kenntnissen und Fachhochschulreife am Robert-Bosch-Berufskolleg und am Leopold-Hoesch-Berufskolleg der Stadt Dortmund



9. Kinder und Jugend

9.1 Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund





10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Entgeltordnung für Leistungen der Stadt Dortmund in Darlehens- und Grundstücksgeschäften

10.2 Westfalenhallen Dortmund GmbH
Umwandlung der Geschäftsbereiche Messen und Veranstaltungen in beherrschte
Tochtergesellschaften

10.3 Beteiligung der Stadt Dortmund am Modellprojekt zur Einführung eines doppischen
Kommunalhaushaltes sowie zweiter Sachstandsbericht

10.4 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2000 bewilligt hat

10.5 Satzung zur siebten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund

10.6 Jahresabschluss 1999 der Stadtsparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und die
Verwendung des Jahresüberschusses nach § 28 Abs. 2 Sparkassengesetz

10.7 Anfrage der Bürgerliste vom 29.05.2000 mit der Bezeichnung "Anzahl der Flugbewegungen am Flughafen Dortmund zwischen 22.00 - 06.00 Uhr"

10.8 Vorschlag der Faktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 31.05.2000 mit der Bezeichnung"Verkauf von EDG - Anteilen"

10.9 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 31.05.2000 mit der Bezeichnung "Erweiterung der Geschäftsführung bei den Dortmunder Diensten gGmbH"

10.10 Rücknahme von Beschlüssen über Beteiligungen der Stadt Dortmund an verschiedenen
Gesellschaften

10.11 Satzung zur zweiten Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund








11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 - unbesetzt -

11.2 Verwaltungsorganisation und Dezernatsstrukturen

11.3 Bestellung von beratenden Mitgliedern in Ausschüssen aufgrund der geänderten Fassung
des § 58 Absatz 1 Gemeindeordnung NW

11.4 Wahl eines Delegierten für die 3. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes mit
fünfjähriger Amtszeit

11.5 Benennung eines Mitgliedes für das Kuratorium der Universität Dortmund

11.6 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 23.05.2000 mit der Bezeichnung "Kommunales Engagement gegen Gefahren durch Kampfhunde"
hier: Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
11.7 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 11.05.2000 mit der Bezeichnung "Umbesetzung in Gremien"

11.8 Beratende Mitglieder im Ausländerbeirat
hier: Vorschläge der Fraktionen des Rates der Stadt

11.9 Anfrage des Linken Bündnisses vom 14.05.2000 mit der Bezeichnung
"Konzert der rechtsextremen Band Böhse Onkelz"

11.10 Bestellung von Sachkundigen Einwohnerinnen/Einwohner in Ausschüssen
hier: Vertreterinnen/Vertreter des Seniorenbeirates
11.11 Antrag des Seniorenbeiratesvom 26.05.2000 mit der Bezeichnung "Mitwirkung
der in den Stadtbezirken gewählten Seniorenbeiratsmitgliedern in den jeweiligen Stadtbezirken"










Vor Eintritt in die Tagesordnung gedachte der Rat der Stadt in einer Gedenkminute den am
Tag zuvor ermordeten Polizisten.

Anschließend wurde um 15.00 Uhr die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt von
OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Teilweise übernahm Bm Miksch die Lei-
tung der Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer zunächst fest, dass der
Rat der Stadt zu seiner Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er be-
schlussfähig ist.



Zu Ziffer 1
--------------


Regularien


1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Brauer (SPD) benannt.




1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW


OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW hin und bat,
dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.









1.3 Feststellung der Tagesordnung


Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung um die Punkte

2.3 c) 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2000
3.52 Anfrage der Bürgerliste vom 07.05.2000 mit der Bezeichnung “ Mitteilung von Untersuchungsergebnissen aus den Gewässern Rüpingsbach/Grotenbach”

erweitert.


Weiterhin verständigte sich der Rat der Stadt darauf, die Punkte

3.30 Neuorientierung der Dortmunder Wohnungspolitik
3.50 Umweltpreis der Stadt Dortmund
- Änderung der Vergaberichtlinien
- Neuwahl der Jurymitglieder

10.11 Satzung zur zweiten Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund

von der Tagesordnung abzusetzen.


Des weiteren wurde – wie bereits im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen – der Punkt

3.47 Anträge der CDU-Fraktion vom 13.03.2000 mit der Bezeichnung “Verstärkung
der Beteiligung der Bürger in der Bauleitplanung” und “Verstärkte Unterrichtung der Bürger über Maßnahmen im öffentlichen Raum”

vertagt.









Außerdem bestand Einigkeit im Rat der Stadt darüber, die Punkte
8.1 PCB- bzw. Schadstoffsanierungen in Dortmunder Schulgebäuden

3.31 Anfrage der Bürgerliste vom 14.04.2000 mit der Bezeichnung "Arbeitsschutz:
PCB-Belastung des Lehrpersonals an Dortmunder Schulen"

3.32 Anfrage der Bürgerliste vom 14.04.2000 mit der Bezeichnung "Schadstoffe in Schulen"

als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse zu be-
handeln, so dass diese Punkte als Tagesordnungspunkte 2.4 a) bis c) behandelt wer-
den sollen.

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 13.04.2000

Hinsichtlich der o. a. Niederschrift beantragte Rm Münch (Bürgerliste), seine Nachfragen


zu den Tagesordnungspunkten 3.25 und 3.28 und die entsprechenden Antworten der je-
weils zuständigen Dezernenten in die betreffende Niederschrift aufzunehmen.


Nachdem OB Dr. Langemeyer darauf hingewiesen hatte, dass es sich bei den Nieder-
schriften um keine Wortprotokolle handele, lehnte der Rat der Stadt mit Mehrheit
den o. a. Antrag von Rm Münch (Bürgerliste) ab.


Der Rat der Stadt genehmigt daraufhin mit Mehrheit die Niederschrift über die
7. Sitzung des Rates der Stadt am 13.04.2000.










Zu Ziffer 2
-------------


Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Amtseinführung von Beigeordneten

OB Dr. Langemeyer wies zunächst daraufhin, dass die Bezirksregierung Arnsberg keine
Bedenken gegen die Wahl von Herrn Pehlke bzw. Herrn Stüdemann zum Beigeordneten
der Stadt Dortmund erhoben habe, so dass es ihm möglich sei, Herrn Pehlke und
Herrn Stüdemann gem. § 71 Abs. 6 Gemeindeordnung NW in ihr Amt als Beigeord-
nete der Stadt Dortmund einzuführen und zu vereidigen.
Nachdem OB Dr. Langemeyer Herrn Pehlke und Herrn Stüdemann die jeweiligen
Ernennungsurkunden ausgehändigt hatte, legten diese ihren Amtseid ab.


Abschließend wies OB Dr. Langemeyer daraufhin, dass Herr Pehlke am 01.08.2000
und Herr Stüdemann am 01.09.2000 ihren Dienst antreten werden.

2.2 a) Dortmund-Projekt
Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Dortmunds durch gezielten Aufbau von
Wachstumsclustern


Für die CDU-Fraktion begrüßte Rm Hovermann die Initiative von OB Dr. Langemeyer
durch das Dortmund-Projekt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Dortmunds zu stär-
ken. Wichtig dabei sei für ihn, dass man den vorgeschlagenen Weg, besonders bereits
vorhandene Stärken noch weiter voranzutreiben, auch tatsächlich einhalten werde, da dies
für ihn der eigentliche Wachstumspfad sei.

Weiterhin erläuterte Rm Hovermann (CDU) im weiteren Verlauf seiner Ausführungen
den von seiner Fraktion vorgelegten Antrag zum Dortmund-Projekt und zeigte sich da-
bei gleichzeitig damit einverstanden, diesen Antrag als Arbeitsmaterial in das weitere
Verfahren mit einzubeziehen.

Außerdem machte er deutlich, dass seine Fraktion der vorgeschlagenen Finanzierung
derzeit noch etwas kritisch gegenüber stehe. Insofern forderte er den künftigen Käm-
merer auf, für den Haushalt 2001 diese auf ein festeres Fundament zu stellen, da es be-
dauerlich wäre, wenn ein für die Zukunft Dortmunds so bedeutsames Projekt durch
eine unsichere Finanzierung ins Wanken geraten könnte.

Abschließend erklärte Rm Hovermann (CDU), dass die CDU-Fraktion das Dortmund-
Projekt ausdrücklich begrüße und die Weiterentwicklung dieses Projektes aktiv mitbe-
gleiten werde.


Im weiteren Verlauf der Diskussion nahm Rm Keller (Linkes Bündnis) zum Dortmund-
Projekt Stellung.

Hierbei machte sie deutlich, dass sie diesem Projekt und den darin enthaltenen Zukunfts-
perspektiven nicht so unkritisch gegenüber stehe wie diejenigen, die dieses Projekt pro-
pagieren, da hierin sehr viele Risiken enthalten seien.

Weiterhin brachte sie zum Ausdruck, dass die vorgeschlagene Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie die Finanzierung dieses Projektes unzureichend sei.


Von daher stellte sie folgende Anträge:
1. Neuvorlage des Beschlusses unter Berücksichtigung verschiedener Risken bei
der Umsetzung des Dortmund-Projekts

2. Zur Finanzierung werden Alternativen zur Aussetzung der Wohnungsbauförderung
vorgelegt.

3. Es werden Instrumente der Einbeziehung Dortmunder Bürgerinnen und Bürger ent-
wickelt und die Berichtspflicht auf den Rat erweitert.


Seitens der SPD-Fraktion bezeichnete Rm Prüsse das Dortmund-Projekt als eine außer-
ordentliche Chance, nachhaltig Bewegung in den Dortmunder Arbeitsmarkt zu bringen.
Insofern sei es seiner Meinung nach auch richtig, dieses Projekt nicht von vornherein durch Vorbedingungen zu blockieren. Daher befürworte er es, die von der CDU-Fraktion bzw. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vorgelegten Anträge, so wie man dies auch im Ältestenrat verabredet habe, in den weiteren Beratungsgang mit einzubeziehen.


Auf Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus erklärte Rm Wetter, dass seine Fraktion das Dortmund-Projekt und den hierin beschrittenen Weg, die Kräfte auf wenige Wachstum-Clustern, die Arbeitsplatzzuwächse versprechen, zu konzentrieren, grundsätzlich befürworte.

Weiterhin erläuterte er die wesentlichen Ergänzungsvorschläge, die in dem von seiner
Fraktion vorgelegten Antrag enthalten seien und zeigte sich damit einverstanden, dass
diese als Arbeitsmaterial in den weiteren Beratungsprozess mit einbezogen werden
sollen.

Abschließend forderte Rm Wetter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus), die
Finanzierung dieses Projektes auch mittelfristig auf eine solide Basis zu stellen.


Anschließend übernahm Bm Miksch die Leitung der Sitzung.



Im weiteren Verlauf der Diskussion bedankte sich OB Dr. Langemeyer bei den im Rat
der Stadt vertretenen Fraktionen für die klare Position zum Dortmund-Projekt, die er
für besonders wichtig erachte, da nur so alle Kräfte, die auch benötigt werden, mobi-
lisiert werden können.

Weiterhin machte OB Dr. Langemeyer deutlich, dass Dortmund die vorhandenen Stand-
ortvorteile, wie beispielsweise die Qualifikation der Menschen, ausnutzen müsse, um im
hart umkämpften Wettbewerb bestehen zu können.

Des weiteren wies er die Bedenken zurück, dass die bisherigen Aufgabenfelder der Wirt-
schaftsförderung durch das Dortmund-Projekt beeinträchtigt werden könnten. Für ihn sei
es selbstverständlich, dass die Bereiche, die außerhalb des Dortmund-Projektes stehen,
nicht vernachlässigt werden dürften.

Außerdem ging OB Dr. Langemeyer auf die hinsichtlich der Finanzierung des Dortmund-
Projektes geäußerten Bedenken ein, die er im Hinblick auf das Gesamtvolumen des städt.
Haushaltes etwas entspannter betrachte. Hinzukomme, dass die von der Stadt Dortmund
eingesetzten Eigenmittel, die letztendlich der Schaffung von dringend benötigten Arbeits-
plätzen dienen, mehrfach zurückkommen, indem sich z. B. die Gewerbesteuereinnahmen
und die Anteile an der Einkommenssteuer erhöhen.

In diesem Zusammenhang ging er auch auf den in der Verwaltungsvorlage enthaltenen
Vorschlag der Verwaltung ein, zur Deckung des städt. Ausgabeanteils in den nächsten
fünf Jahren jährlich 7,5 Mio. DM aus Wohnungsbauförderungsmitteln zu verwenden.

Dieser Vorschlag sei für ihn die logische Konsequenz dafür gewesen, dass aufgrund der
bestehenden Wohnungsleerstände diese Mittel nicht mehr von den Wohnungsunterneh-
men abgerufen worden seien. Insofern halte er es für richtig, über diesen Finanzierungs-
vorschlag noch einmal ruhig und sachlich zu diskutieren.

Abschließend brachte OB Dr. Langemeyer zum Ausdruck, dass er das Dortmund-Projekt
zur “Chef-Sache” machen werde, da er davon überzeugt sei, dass Dortmund mit diesem Projekt den großen Durchbruch schaffen werde.


Anschließend übernahm wiederum OB Dr. Langemeyer die Leitung der Sitzung.



Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Keller (Linkes Bündnis) folgenden von Rm Keller (Linkes Bündnis) gestellten Antrag ab:
1. Neuvorlage des Beschlusses unter Berücksichtigung verschiedener Risiken
bei der Umsetzung des Dortmund-Projektes

2. Zur Finanzierung werden Alternativen zur Aussetzung der Wohnungsbau-
förderung vorgelegt.

3. Es werden Instrumente der Einbeziehung Dortmunder Bürgerinnen und
Bürger entwickelt und die Berichtspflicht auf den Rat erweitert.


2. Auf der Grundlage des geänderten Beschlusstextes vom 13.06.2000 fasst der Rat
der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Keller (Linkes Bündnis) fol-
genden Beschluss:
1. Der Rat beschließt die Einrichtung des Dortmund-Projects und beauftragt
die Verwaltung mit der Realisierung.

2. Der Stadtkämmerer wird ermächtigt, für das Haushaltsjahr 2000 erforder-
liche außerplanmäßige Mittel für den Verwaltungshaushalt und den Ver-
mögenshaushalt bereitzustellen. Darüber hinaus wird der Stadtkämmerer
für das Haushaltsjahr 2000 ermächtigt, außerplanmäßige Ausgaben für
die Einrichtung der Projektgruppe zur Verfügung zu stellen. Die stellen-
planmäßigen Auswirkungen werden im Rahmen des Stellenplanes 2001
realisiert.

3. Für die Jahre 2001 – 2004 sind jährliche Eigenmittel in Höhe von
10 Mio DM zuzüglich der Arbeitsplatzkosten in den Haushalt ein-
zustellen.

4. Der Rat ermächtigt die Verwaltung, Zuschüsse für die Projektrealisierung
an private Projektträger zu geben. Damit soll auch die Fortführung der
Projektunterstützung durch ein renommiertes Beratungsunternehmen ab-
gesichert werden.

5. Über den Fortgang des Dortmund-Projectes wird regelmäßig im Haupt- und Finanzausschuss und im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung berichtet.

6. Der Rat begrüßt die Gründung einer privaten Dortmund-Stiftung, die das
Dortmund-Project unterstützt.


3. Des weiteren bestand Einigkeit im Rat der Stadt darüber, folgende von der
CDU-Fraktion bzw. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vor-
gelegten Anträge als Arbeitsmaterial in den weiteren Beratungsgang mit
einzubeziehen:
a) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 06.06.2000:
1. Der Rat der Stadt verpflichtet sich, das Dortmund-Projekt unter be- sonderer Berücksichtigung von Gesichtspunkten der nachhaltigen Entwicklung zu betreiben und das wirtschaftliche Handeln an den Kriterien der Umwelt- und Sozialverträglichkeit auszurichten. Da- bei wird jeweils geprüft, ob und inwieweit die lokalen Aktivitäten einen Beitrag zur globalen nachhaltigen Entwicklung leisten.


2. Unter dem Gesichtspunkt der massiven Zunahme virtueller Waren bestellungen per E-Commerce erkennt der Rat die Notwendigkeit an, die entsprechende Zunahme der realen Auslieferungsprozesse durch konsequenten Ausbau ressourcenschonender Verkehrssysteme zu
kompensieren und entsprechende Aktivitäten zu verstärken.

3. Der Rat beschließt, im Rahmen des Dortmund-Projekts auch die konventionellen Branchen im Hinblick auf zukunftsfähige Ausrichtungen zu unterstützen. Dazu gehören z. B. diejenigen Anstrengungen von Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen, die einen Beitrag zur CO2-sparenden Energieversorgung von Gebäuden leisten.


4. Im Rahmen des Dortmund-Projektes sollen Instrumente, die einen
Beitrag zur Ressourcenschonung und zur Steigerung der Effizienz
leisten, angeregt werden. Der Einsatz von Umweltmanagementver-
fahren, freiwilligen Selbstverpflichtungen und Produktökobilanzen
soll angestrebt sowie von vornherein in die Maßnahmenplanungen
integriert werden.

5. Der Rat beschließt als eine Zielsetzung des Projektes eine deutliche
Erhöhung der Zahl der Frauenarbeitsplätze in Dortmund. Maßnah-
men, die der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf (für
Männer und Frauen) dienen, werden gefördert. Dies gilt zum Bei-
spiel für die Integration von neuen Teilzeit- und Telearbeitsmodel-
len und die Verbesserung der sozialen Infrastruktur in Form neuer
Kindertagesstätten. Betriebe, die gewillt sind, einen Beitrag zur
Gleichstellung von Frauen zu leisten, sind entsprechend zu fördern.

6. Im Bereich der Ausbildung und Qualifizierung von Arbeitskräften
ist die gezielte Qualifizierung und Schulung von Frauen gesondert
vorzusehen.

7. Die Verwaltung wird aufgefordert, zur Finanzierung des städt.
Finanzanteils am Dortmund-Projekt eine seriöse und nachvoll-
ziehbare Finanzplanung vorzulegen. Für den Deckungsvorschlag,
der sich auf die zeitlich befristete Aussetzung der Wohnungsbau-
förderung bezieht, wird ein alternativer Vorschlag vorgelegt.



b) Antrag der CDU-Fraktion vom 07.06.2000:
I. P r o j e k t s t r u k t u r
Die Bereiche IT und EC sind gut gestartet. Sie werden gestützt durch TZDO und ECC. Ihre weitere Entwicklung ist im wesentlichen abhängig von einem gründungs- und innovationsfreundlichen Klima in Dortmund sowie von einer guten Infrastruktur (Verkehr, Gewerbegrundstücke etc.).
Sie sollen von der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund, den Kammern und weiteren Einrichtungen auf ihrem Wachstumspfad aktiv begleitet und vom Dortmund-Projekt be- schleunigt werden.



Der Schwerpunkt des Dortmund-Projektes muss sich daneben
maßgeblich auf folgende Arbeitsfelder konzentrieren:
a) Ausbau der Mikrosystemtechnik MST
b) Biomedizin
c) Agenda 21
Im Rahmen der lokalen Agenda 21 sollen wichtige Projekte
in Dortmund modellhaft umgesetzt und gezielt in konkrete
Wirtschaftsprozesse überführt werden. Ein wichtiger Bereich
hierbei ist das Thema “Umwelt und Bauen”, in dem neue
Chancen für Umwelt und Handwerk entstehen.

d) Qualifizierung und Weiterbildung
Wichtig ist der Aspekt der neuen Wege der Qualifikation und der Arbeitsorganisation mittels E-Technologien. Hierbei kann Dortmunds Kompetenz in den Bereichen Arbeitswelt, Mitbestimmung und Weiterbildung genutzt werden.

e) Verstärkung der Bestandsentwicklung
Hierbei soll besonderes Augenmerk auf den Aufbau von
Wachstumsfelder in Ergänzung zu bestehenden Kernkom-
petenzen in Dortmund ansässiger Branchen, z. B. der Elektro- und Metallindustrie, gelegt werden. Die “Old Economy” muss systematisch in das Dortmund-Projekt eingebunden werden.

f) Gründung einer zentralen Marketing- und Vertrieb sgesellschaft mit der Aufgabe:
- Standortmarketing
- nationale und internationale Akquisition Als Gesellschafter sollen neben der Stadt Dortmund vor allem Unternehmen und Unternehmer der freien Wirtschaft, vorrangig aus dem Mittelstand, gewonnen werden. Die Gesellschaft hat auch die Aufgabe, alle schon existierenden Marketing-Aktivitäten zu bündeln. Es bietet sich eine Zusammenarbeit mit der geplanten Stiftung an.






II. O r g a n i s a t i o n s s t r u k t u r
Die beabsichtigte Stabsstelle kann im Prinzip mit der oben genannten Aufgabenstellung gebildet werden. Sollte der weitere politische Diskussionsprozess zu Schwerpunktveränderungen im Dortmund-Projekt führen, muss der Ansatz für Sach- und Personal neu überdacht werden.


III. F i n a n z i e r u n g
Der Punkt 2 der Beschlussvorlage wird gestrichen.

b) Ergebnisse der Entwicklungswerkstatt Phoenix-West und weiteres Arbeitsverfahren zur
Entwicklung der Fläche Phoenix - West


Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende
Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen begrüßt die Möglichkeiten,
die sich aus einer Entwicklung der Fläche Phoenix-West für den Stadtteil Hörde, aber
auch für die gesamte Stadt Dortmund ergeben.

Die Ergebnisse der Entwicklungswerkstatt bieten eine geeignete Basis für die weitere
Beteiligung der durch das Planungsdezernat zu entwickelnden städtebaulichen Rah-
menvorgaben.

Bei der Fläche Phoenix-West handelt es sich um einen attraktiven Standort im östlichen
Ruhrgebiet. Bei der Flächenentwicklung sollten neben dem Grundstückseigentümer und
der Stadt Dortmund oder deren Vertreter solche Unternehmen beteiligt werden, die durch
eigenes Invest und/oder die verbindliche Einwerbung von Investoren/Nutzern Engagement
für Phoenix-West deutlich machen.

Die örtlichen engagierten Unternehmen im Raum Hörde sollten auf jeden Fall in die weitere Flächenentwicklung eingebunden werden.





Unter Einbeziehung der og. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Rat und die Bezirksvertretung Hörde begrüßen die Ergebnisse der Ent-
wicklungswerkstatt Phoenix West und danken allen Mitwirkenden aus Bür-
gerschaft, Wirtschaft und Planung, insbesondere den externen Beteiligten,
für ihre Mitarbeit und ihr großes Interesse.

2. Der Rat und die Bezirksvertretung Hörde befürworten die Entwicklung des
Standortes Phoenix West zu einem modernen Wirtschaftsstandort entspre-
chend dem in der Vorlage dargestelltem Nutzungskonzept. Sie unterstützen
erste Investitionsvorhaben Dortmunder Unternehmen sowie das überregio-
nale Interesse der Wirtschaft an diesem Standort.

3. Der Rat und die Bezirksvertretung Hörde begrüßen die Beauftragung der
Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) seitens der Landesregierung, die
Ankaufsverhandlungen zur Aufnahme in den Grundstücksfonds Nord-
rhein-Westfalen für die Fläche Phoenix West mit der Thyssen Krupp AG
(TK) zu beginnen.

4. Der Rat beauftragt die Verwaltung (WBF-DO), das Nutzungskonzept fort-
zuentwickeln und intensive Akquisition für entsprechende Standortansied-
lungen zu betreiben.

5. Der Rat beauftragt die Verwaltung (Dez. 6) in Kooperation mit der
ARGE PHOENIX (Arbeitsgemeinschaft Stadt, LEG, TK) auf der
Grundlage der im “Korridor” beschriebenen Entwürfe, eine städte-
bauliche Facherörterung mit dem Ziel durchzuführen, für Phoenix
West die zentralen Qualitätskriterien eines Zukunftsstandortes NRW
zu benennen.

6. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Entwurf Stege und Partner mit
seinen qualitativen Eckpunkten zur Grundlage der weiteren Arbeiten
zu machen. Dabei geht der Rat davon aus, dass der Entwurf weitere
Optimierungen erfährt und er hierüber unterrichtet wird.

7. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit den Partnern der bisherigen
ARGE PHOENIX auf der Basis des skizzierten Entwickungsmodells
einen Vorschlag für die Gestaltung der Trägerschaft für die künftige
Entwicklung des Standortes zu erarbeiten. Die Trägerschaft soll sicher-
stellen, dass ein Gesamtmodell der Nutzungsstruktur, der städtebaulichen
Gestaltung und der Vermarktung für die Gesamtfläche vertraglich zwi-
schen Eigentümer, Stadt und Trägerorganisationen festgelegt wird.
2.3 a) Bericht über die Sonderprüfung "Konzerthaus Dortmund"

b) Konzerthaus Dortmund


c) 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2000

In der Diskussion über den endgültigen Baubeschluss hinsichtlich des Konzerthauses


Dortmund ging es im wesentlichen um die Kostensteigerungen, die seit dem ursprüng-
lichen Grundsatzbeschluss entstanden sind.

Hierbei erklärte für die CDU-Fraktion Rm Hovermann, dass man im Bau des Konzert-
hauses Dortmund die Chance sehe, ein kulturelles Highlight zu schaffen, das nicht nur
lokale, sondern auch regionale und überregionale Ausstrahlung und Beachtung finden
werde. Derartige Projekte seien seiner Ansicht nach auch notwendig, um den Standort
Dortmund weiter nach vorne zu bringen.

Im weiteren Verlauf verdeutlichte er nochmals, dass seine Fraktion den diesbezüglichen
Entscheidungsprozess sich nicht leicht gemacht habe, sondern dieses Projekt bishin zur
einer Art Bürgerbeteiligung abgewägt habe und letztendlich zu der Entscheidung ge-
kommen sei, dass man sich für den Bau des Konzerthauses Dortmund auf der Grundlage
der nun vorliegenden Fakten aussprechen werde.
Weiterhin regte Rm Hovermann (CDU) an, die Frage von Synergien zwischen der Kultur und Projekte GmbH und dem Eigenbetrieb Theater z. B. beim Kartenvertrieb oder der Buchhaltung zu unter suchen.

Abschließend forderte er, dass der Bau und der Betrieb des Konzerthauses Dortmund
keine Kürzungen in anderen wichtigen kommunalen Bereichen, wie Kultur, Sport und
Schulsanierung, nach sich ziehen dürfe.


Für die SPD-Fraktion machte Rm Prof. Uhlmann zunächst deutlich, welche Bedeutung
hochwertige Kulturangebote u. a. als Standortfaktor haben. Insofern sei der Bau des
Konzerthauses Dortmund allein schon deshalb die richtige Entscheidung, da letztendlich
hierdurch ein Beitrag geleistet würde, der die Stadt im Wettbewerb der Regionen stärken werde.

Nachdem Rm Prof. Uhlmann (SPD) im weiteren Verlauf seiner Ausführungen auf die
positiven Auswirkungen des Baus des Konzerthauses und auf die Entwicklung des
Brückstraßenviertels eingegangen war, nahm er zu den von der CDU-Fraktion bzw.
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vorgelegten Anträge Stellung und
verdeutlichte dabei, dass man den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat-
haus ablehnen und den im Antrag der CDU-Fraktion enthaltenen Forderungen zustim-
men werde.

Abschließend betonte er nochmals, dass die zu erwartende Entscheidung hinsichtlich
des Baus des Konzerthauses Dortmund eine Entscheidung sei, die einen Anschub für
die Dortmunder Kulturlandschaft bringen werde. Dieser Beschluss erfordere zwar für manche einen gewissen Mut, er sei sich aber ganz sicher, dass man dies in einigen Jahren nicht bereuen werde.


Auf Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus begründete Rm Mohr
die ablehnende Haltung seiner Fraktion hinsichtlich der beabsichtigten Beschluss-
fassung zum Bau des Konzerthauses Dortmund.

Hierbei machte er deutlich, dass seine Fraktion von Anfang an gegen den Bau des
Konzerthauses Dortmund gewesen sei, da klar war, dass die Projekt nicht finanziell
vertretbar sei.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen erläuterte Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus) die Hauptablehnungsgründe seiner Fraktion bezüglich des
Konzerthauses Dortmund.

Zum einen übernehme sich die Stadt Dortmund aufgrund der angespannten Haushalts-
lage mit diesem Projekt, zumal es wichtigere und auch dringendere Aufgaben, wie
beispielsweise die PCB-Schulsanierung, gebe.

Zum anderen trage nach Auffassung seiner Fraktion der Bau des Konzerthauses Dortmund nicht dazu bei, einen Beitrag zur Erfüllung des eigentlichen Revitalisierungsleitgedanken
dieses Viertel besonders für junge Leute zu gestalten, zu leisten.

Des weiteren widerspreche der zu erwartende Bau des Konzerthauses dem Willen der
Mehrheit der Dortmunder Bevölkerung. Außerdem sei es für ihn nicht nachvollziehbar,
eine derart finanziell weitreichende Entscheidung zu treffen, die eigentlich nur im Inte-
resse einiger weniger liege.

Von daher sollte man vielmehr überlegen, so wie dies auch ursprünglich beschlossen
worden sei, welche Nutzungsalternativen es für das Konzerthaus vorgesehene Grund-
stück im Sinne des genannten Leitgedankens gebe.

Abschließend monierte Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) die
in der Verwaltungsvorlage enthaltenen jährlichen Folgekosten, die sehr stark von den
im vorliegenden Rechnungsprüfungsbericht ermittelten Werte, die im sehr plausibel
erscheinen, divergieren.

Zum Schluss beantragte er, die Abstimmung über den Bau des Konzerthauses geheim
durchzuführen.

Auch Rm Münch (Bürgerliste) sprach sich gegen den Bau des Konzerthauses Dortmund
aus. Natürlich wäre es schön, ein weiteres Higlight in Form eines neuen Konzerthauses
in Dortmund zu bekommen, wenn da nicht die immensen Kosten wären.

Insofern sei es seiner Ansicht nach notwendig, bei der entsprechenden Entscheidung
sich die Frage zu stellen, ob die Stadt Dortmund sich aufgrund ihrer Finanzspielräume
die Baukosten und den nicht unerheblichen jährlichen Betriebskostenzuschuss mit den
dazugehörigen finanziellen nicht abschätzbaren Risiken leisten könne oder nicht.

Nach Ansicht der Bürgerliste müsse die Frage mit einem eindeutigem “Nein” beantwortet werden.

Insofern forderte Rm Münch (Bürgerliste) alle Ratsmitglieder auf, im vorliegenden Fall
mehr denn je – frei nach ihrem Gewissen – zu entscheiden und gegen dem Bau des Konzerthauses Dortmund zu stimmen, da nur so die Glaubwürdigkeit der Politik in Dortmund erhalten bleiben könne.

Abschließend beantragte er, vor der Entscheidung über den Bau eines 100 Mio. DM teuren Konzerthauses, die Bürgerinnen und Bürger in einer repräsentativen Umfrage hierüber abstimmen zu lassen.


Anschließend übernahm Bm Miksch die Leitung der Sitzung.



Hinsichtlich des Baus des Konzerthauses Dortmund erklärte OB Dr. Langemeyer, dass er
nach wie vor es für richtig erachte, dass der Rat der Stadt am Anfang des Verfahrens eine Art Deckelungsbeschluss gefasst habe, um sowohl für die Geschäftsführung der Kultur und Projekte Dortmund GmbH als auch für die Architekten finanzielle Eckpunkte zu setzen.

Aufgrund der nun vorliegenden konkreten Fakten sei es nun Sache des Rates der Stadt zu
entscheiden, ob man trotz gestiegener Kosten dieses für die Kulturpolitik und Stadtent-
wicklung bedeutsame Projekt weiter vorantreiben und verwirklichen wolle.

Weiterhin machte OB Dr. Langemeyer Bezug nehmend auf die Äußerungen von Rm Mohr
(Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) nochmals deutlich, dass man die vom Rechnungsprüfungsamt ermittelten Werte nicht überbewerten sollte, da diese zum Teil von Annahmen ausgehen, die in dieser Form auf den realen Betrieb eines Kulturgebäudes, wie im vorliegenden Fall des Konzerthauses, nicht anwendbar seien.
Außerdem sprach er sich dafür aus, die Finanzierung des Konzerthauses Dortmund im Sinne des Punktes 1 des Antrages der CDU-Fraktion vom 15.06.2000 zu modifizieren.


Gegen den Bau des Konzerthauses sprach sich Rm Keller (Linkes Bündnis) aus. Ihrer Auffassung nach sind die hieraus resultierenden finanziellen Risiken nicht kalkulierbar
und führen letztendlich zu nicht vertretbaren Belastungen des städt. Haushaltes.


Anschließend übernahm wiederum OB Dr. Langemeyer die Leitung der Sitzung.



In der weiteren Diskussion verständigte sich der Rat der Stadt darauf, bei einer Be-
schlussfassung des Antrages der CDU-Fraktion vom 15.06.2000 die Punkte III. b)
und c) des modifizierten Beschlussentwurfes der Verwaltung zu streichen.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:
a) Der Rat der Stadt nimmt den Bericht über die Sonderprüfung “Konzerthaus
Dortmund” zur Kenntnis.
b) Konzerthaus Dortmund
1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses den o. a. Antrag von Rm Münch (Bürgerliste) hinsichtlich der Durchführung einer repräsentativen Umfrage ab.


2. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 14.06.2000
a) Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der
SPD-Fraktion folgende Punkte des o. a. Antrages:
1. Der Rat stellt fest, dass die Verwaltung den Rat nach dem erfolgten
Beschluss über die “Deckelung” der Bauinvestitionen nicht ausreichend über vorhandene Baukostenrisiken informiert hat, obwohl ihr
entsprechende Informationen und Erkenntnisse vorlagen.

2. Der Rat geht aufgrund der nunmehr vorliegenden Informationen aus
der Sonderprüfung des Konzerthauses durch das Rechnungsprüfungsamt davon aus, dass der jährliche Betriebskostenzuschuss nicht, wie in der Beschlussvorlage der Verwaltung dargestellt, 7,7 Mio. DM betragen wird, sondern im ungünstigsten Fall bis 17 Mio. DM jährlich
für den Betrieb des Konzerthauses bereitzustellen sind.

b) Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus folgende Punkte des o. a. Antrages ab:

3. Angesichts der vom Rechnungsprüfungsamt ermittelten möglichen
Überschreitungen des bereits gegenüber den ursprünglichen Planun-
gen ausgeweiteten Kostenrahmens beschließt der Rat, die bisherigen
Planungen für den Bau eines Konzerthauses zu stoppen und wirt-
schaftlich vertretbare Nutzungsalternativen zu entwickeln, die eben-
falls zu einer Revitalisierung des Brückstraßenviertels beitragen.

4. Die für den Bau des Konzerthauses vorgesehenen 10 Mio. DM werden anderweitig, z. B. für den Kulturhaushalt und für die unabweisbaren Ausgaben, die bei der PCB-Schulgebäudesanierung anfallen, verwendet.


c) Der o. a. Antrag von Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus), eine geheime Abstimmung durchzuführen, erhielt nur 15 Stimmen, so dass die nach der Geschäftsordnung erforderliche Mehrheit von 17 Stimmen nicht erreicht wurde, was letztendlich zu einer Ablehnung dieses Antrages führte.


3. Auf der Grundlage des Antrages der CDU-Fraktion vom 15.06.2000 fasst der
Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, des Linken Bündnisses und der DVU
folgenden Beschluss:
a) Der Rat beauftragt den Oberbürgermeister
1. mit dem Haushalt 2001 und der zugehörigen MIP sicherzustellen, dass die gesamten zusätzlichen Baukosten der Kultur + Projekte GmbH bis zur Fertigstellung des Konzerthauses ohne zusätzliche Kreditaufnahme, allein aus dem städtischen Haushalt finanziert werden.

2. die Fragen von Synergien zwischen Kultur + Projekte und Eigen- betrieb Theater zu untersuchen (z. B. Marketing, künstlerische Leistungserbringung und Leitung) und sich hieraus ggfls. erge-
bende Rationalisierungsmöglichkeiten dem Rat in Vorschlag zu bringen.
b) Der Rat erklärt, dass Investition und Betrieb des Konzerthauses keine
Kürzungen in anderen Bereichen von Kultur, Sport und Schulsanierung
nach sich ziehen werden.



4. Unter Einbeziehung des unter Punkt 3 beschlossenen Antrages der CDU-Fraktion
fasst der Rat der Stadt auf der Grundlage des nochmals in der Diskussion geänder-
ten Beschlussentwurfes mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, der DVU sowie des Linken Bündnisses
folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt nimmt die Submissionsergebnisse der Generalunter-
nehmerausschreibung sowie die detaillierte Kostenberechnung des Büros
ASSMANN Beraten + Planen GmbH zur Kenntnis.



II. Der Rat der Stadt ist damit einverstanden, das Konzerthaus im jetzigen
Kostenrahmen von 94,3 Mio. DM (brutto) zu errichten. Er ermächtigt
die Vertreter der Stadt Dortmund in den Organen der Kultur + Projekte
Dortmund GmbH, den Bau des Konzerthauses Dortmund durchzuführen.

III. Der Rat der Stadt beschließt
a) eine Kapitalerhöhung durch Zuführung in die Kapitalrücklage der
Kultur + Projekte Dortmund GmbH von 20,05 Mio. DM um wei-
tere 10 Mio. DM auf 30,05 Mio. DM im Haushalt 2000.

IV. Der Rat nimmt von der beabsichtigten Veränderung der Fassadengestaltung
im Bereich Brückstraße/Ludwigstraße Kenntnis und beauftragt die Verwal-
tung, die gestalterische Endabstimmung u. a. unter Beachtung der sanie-
rungsrechtlichen Genehmigungsgründe durchzuführen.

V. Der Rat der Stadt ermächtigt den Vertreter der Stadt in der Gesellschafter-
versammlung die Zuführung zur Kapitalrücklage zu beschließen, sobald
die 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2000 rechtswirksam ist.

c) 1. Nachtragssatzung für das Jahr 2000

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf der beigefügten 1. Nach- tragssatzung der Stadt Dortmund gem. § 80 GO NW für das Haushalts- jahr 2000 zur Kenntnis.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde von 17.55 Uhr bis 18.30 Uhr für eine Pause unterbrochen.



2.4 a) PCB- bzw. Schadstoffsanierungen in Dortmunder Schulgebäuden


Zust. StA 40


Die ausgiebige Diskussion zu der o. a. Problematik machte deutlich, welche hohe Prio-
rität die PCB- bzw. Schadstoffsanierungen in Dortmunder Schulgebäuden habe. Von
daher fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:



1. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig folgenden Antrag der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen im Rathaus vom 14.06.2000:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Schadstoffunter-
suchungen der im Schreiben des Schulverwaltungsamtes vom 23.05.2000 ge-
nannten 35 Schulgebäude mit hoher Untersuchungsdringlichkeit zu beschleu-
nigen.

Falls in diesen Gebäuden eine Schadstoffbelastung festgestellt wird, soll die
erforderliche Sanierung unverzüglich erfolgen.

Die Verwaltung wird beauftragt, Mittel für diese unabweisbaren Instandset-
zungsarbeiten in ausreichender Höhe bereits im Haushaltsjahr 2000 zur Ver-
fügung zu stellen.




2. Unter Einbeziehung der Empfehlung des Schulausschusses vom 22.03.2000
fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt im Wege der Grundsatzentscheidung die Sanierung
mit der PCB und anderen Schadstoffen belasteten Schulgebäude auf der Grund-
lage des vorgeschlagenen Sanierungskonzeptes im Rahmen eines Mehrjahres-
programmes.

Die Verwaltung wird eine rechtzeitige und umfassende Aufklärung der Eltern
sicherstellen und sie bei Abstimmungsprozessen beteiligen.



b) Anfrage der Bürgerliste vom 14.04.2000 mit der Bezeichnung "Arbeitsschutz:
PCB-Belastung des Lehrpersonals an Dortmunder Schulen"

c) Anfrage der Bürgerliste vom 14.04.2000 mit der Bezeichnung "Schadstoffe in Schulen"


Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den beiden o. a. Anfragen lag den Mitgliedern
des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hierzu stellte Rm Münch (Bürgerliste) folgende Nachfragen:

1. Wird die Verwaltung den Mitgliedern des Rates der Stadt eine Übersicht zur Verfügung stellen, in der alle Analyseergebnisse der bisher in Dortmunder Schulen durchgeführten Messungen ersichtlich sind?

2. Wie wird die Verwaltung mit dem Schimmelpilzproblem in der Aplerbecker-Mark-Grundschule umgehen?


Die Beantwortung der beiden Fragen soll schriftlich erfolgen.










Zu Ziffer 3
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Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Sanierung des Schulgebäudes der Johann-Gutenberg-Realschule, Am Lieberfeld 13 in
DO-Wellinghofen

Zust. StÄ 40, 65


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die Sanierung des Schulgebäudes der Johann-Gutenberg-Real-schule, Am Lieberfeld 13 in DO-Wellinghofen mit Gesamtkosten von 520 000,00 DM.

Die Sanierungsmaßnahmen werden aus den im Schulbudget des HJ 2000 bereitgestellten
Sondermitteln finanziert.

3.2 Umsetzung des City-Konzeptes - Teilkonzept "Spielen in der City"
hier: Neugestaltung des Spielstandortes Möchenwordt


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt stimmt dem Teilkonzept “Spielen in der City” (auf der Grundlage des City-Konzeptes) zu.


2. Der Rat beschließt im Rahmen dieses Konzeptes die Neugestaltung der Flächen
Mönchenwordt mit dem Schwerpunkt eines Spielstandortes für Kinder, mit dem
Ziel der Stärkung der Kinder- und Familienfreundlichkeit der Dortmunder City.
Die vorliegende Planung soll der Realisierung zugrunde gelegt werden.


3. Der Rat beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln
für 2000 in Höhe von 1 200 000,00 DM
unter der neu einzurichtenden Haushaltsstelle
6150 9511 0268
- Sanierungsgebiet City – Spielen in der City -.

Deckung erfolgt durch Minderausgaben in Höhe von 600 000,00 DM
bei der Haushaltsstelle 6150 9511 0222 (Haushaltsaus-
gaberest)
- Nordstadtprogramm -
und Minderausgaben in Höhe von 600 000,00 DM
bei der Haushaltsstelle 6150 9511 0242 (Haushaltsaus-
gaberest)
- Stadterneuerung Ortskern Huckarde -
Im Rahmen des Förderantrages ist die Erlaubnis zum förderunschädlichen
vorzeitigen Beginn vom Zuschussgeber einzuholen.
3.3 Besetzung der Kommission nach § 32 b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für den
Flughafen Dortmund
hier: Vorschläge für die Berufung von Vertreter/innen der Stadt Dortmund durch die Bezirksregierung Münster - Luftfahrtbehörde -


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 08.06.2000 vorgeschlagen,
Herrn Rm Jung (CDU) als Vertreter des Rates und Rm Tech (SPD) als Stellvertreter
für die Berufung in die Kommission nach § 32 b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für
den Flughafen Dortmund vorzuschlagen.

Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der
Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses fol-
genden Beschluss:
Der Rat der Stadt stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur Neubesetzung der Kommission
nach § 32 b LuftVG zu und benennt die unter Punkt 5 dieser Vorlage vorgeschlagenen bzw. noch vorzuschlagenden Vertreter/in und Stellvertreter/in der Stadt Dortmund für die Kommission nach § 32 b LuftVG. Gleichzeitig beauftragt er sie, die Interessen der Stadt Dortmund zu vertreten.

3.4 Flughafen Dortmund-Wickede
hier: Planfeststellungsverfahren gem. §§ 8 ff. Luftverkehrsgesetz (LuftVG)


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.


3.5 Jahresrechnung der Dauer-(Legat-)Grabpflege für das Haushaltsjahr 1999


Zust. StÄ 20, 67


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt von dem Ergebnis der Jahresrechnung der
Dauer-(Legat-)Grabpflege 1999 Kenntnis. Über die Entlastung nach § 94 GO NW
ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss seinen Bericht
zu dieser Jahresrechnung vorgelegt hat.


2. Der Rat beschließt:

a) Die “Ewige Anleihe” aus dem Sonderhaushalt Grabpflegelegate wird ab
dem 01.12.2000 mit dem jeweils gültigen variablen Zinssatz der Kommu-
naldarlehen der Stadtsparkasse Dortmund verzinst.

b) Von diesem Zeitpunkt an sind Neuverträge ebenfalls mit variablem Zinssatz
abzuschließen. Der Zinssatz ist so festzusetzen, dass der Unterschied zwi-
schen den Soll- und Habenzinsen den auf die Neuverträge entfallenden Ver-
waltungskostenanteil deckt.









3.6 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Hofstadtweg von Limbecker Straße bis Lütgen-
dortmunder Straße


Zust. StA 30


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung
gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW)
für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978
in den Fassungen zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979 und
vom 21.12.1981 – noch – bzw. nachmalige Herstellung sowie Erneuerung und
Verbesserung der Anlage Hofstadtweg von Limbecker Straße bis Lütgendortmunder
Straße.
3.7 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Plauener Straße von Landgrafenstraße bis Saarland-
straße (Wohnumfeldverbesserung)


Zust. StA 30


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung
gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW)
für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in
der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979
und vom 21.12.1981
Plauener Straße bis Saarlandstraße (Wohnumfeldverbesserung)



3.8 Zoo Dortmund
A. Errichtung eines Urwaldhauses für Menschenaffen (Primatenhaus)
B. Räumliche Erweiterung im Rahmen der Zoo-Entwicklungsplanung


Zust. StA 67


Seitens der Bürgerliste beantragte Rm Münch, die Anbindung des Dortmunder Zoos
an den ÖPNV dadurch zu verbessern, dass im Umfeld des Haltepunktes Hacheney
ein zusätzlicher Eingang gebaut werden sollte.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste sowie
des Linken Bündnisses den o. a. Antrag von Rm Münch (Bürgerliste) ab.



2. Antrag der SPD-Fraktion vom 14.06.2000
Rm Kröger-Brenner (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) wies daraufhin, dass
ihre Fraktion den Punkten a) und c) des genannten Antrages zustimmen und den
Punkt b) ablehnen werde.


Unter Berücksichtigung der o. a. Anmerkung fasst der Rat der Stadt einstimmig
bzw. mit Mehrheit auf der Grundlage des genannten Antrages der SPD-Fraktion
folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten,
a) die Besucherströme zu messen und die Herkunft der Zoobesucher fest-
zustellen sowie zu ermitteln, welche Verkehrsmittel (Pkw oder ÖPNV-
Linien etc. nennen) benutzt werden.

b) Weitere Parkmöglichkeiten zu schaffen, die dem zukünftigen Mehrauf-
kommen an Fahrzeugen gerecht werden. In die Überlegungen ist auch
der Lagerplatz am Sommerparkplatz mit einzubeziehen.

c) Die ÖPNV-Anbindung näher zu untersuchen und zu optimieren.



3. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Hinsichtlich der o. a. Empfehlung erklärte Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen
im Rathaus), dass seine Fraktion mit Ausnahme des Punktes A) der og. Empfeh-
lung zustimmen werde.


Auf der Grundlage der og. Empfehlung fasst der Rat der Stadt einstimmig bzw.
mit Mehrheit folgenden Beschluss:
A. Urwaldhaus für Menschenaffen (Primaten)

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Grundsatz, das Angebot des Vereins “Zoofreunde Dortmund e. V.” anzunehmen, im Dortmunder Zoo als Bauherr unter Finanzierung der Planungs- und Bauleitungskosten e in Urwaldhaus für Menschenaffen (Primatenhaus) zu errichten und es nach Fertigstellung in das städtische Vermögen zu entlassen.

2. Der Rat stimmt dem Angebot des Vereins zu, für den Neubau eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben. Für die Stadt Dortmund entstehen hierfür keine Kosten.

3. Der Rat beauftragt die Verwaltung zu Verhandlungen mit dem Ziel, die Finanzierung der Baukosten unter Beteiligung Dritter sicherzustellen.


B. Räumliche Erweiterung im Rahmen der
Zoo-Entwicklungsplanung
1. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt einer flächenmäßigen Erweiterung des
Dortmunder Zoos im Grundsatz zu.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für den Dortmunder Zoo und seine Umgebung ein Bereichkonzept zu erarbeiten, das mit der Gesamtent-
wicklung des Raumes beiderseits der B 54 und südlich der B 1 abge-
stimmt ist.

Für den Dortmunder Zoo ist eine langfristige Perspektive der Entwicklung zu erarbeiten. Die dafür notwendigen Flächen sind über eine Darstellung im Flächennutzungsplan zu sichern. Für die mittelfristige Erweiterung ist ein Bebauungsplan aufzustellen.


Die Planung zur Erweiterung des Zoogeländes erfolgt unter folgenden Maßgaben:

a) Ein Rundweg (Wanderweg) um den Zoo bleibt erhalten.
b) Die entlang der B 54 vorgesehenen Ausgleichsfläche, die aufgeforstet werden soll, ist vor der Erweiterung anzulegen.

c) Es wird an der Zillestraße im südöstlichen Bereich ein dauerhafter Eingang zum Zoo geschaffen; im Nordosten wird kein Eingang vorgesehen.

d) Die Parkplatzflächen für den Zoo entlang der Zillestraße werden erweitert.
e) Die Parkplatzflächen an der Zillestraße und an der Mergelteichstraße werden bewirtschaftet.

f) Die ÖPNV-Anbindung wird optimiert; die Behelfsausfahrt Hacheney an der B 54 soll geschlossen werden.

3.9 Ausbau der B 1 (A 40) in der Ortsdurchfahrt Dortmund
- Schaffung der planerischen Voraussetzungen zur Realisierung des ersten Teilabschnittes
in Tunnellage zwischen der Kreuzung B 1/Märkische Straße und der B 236 n -


Zust. StA 66


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, der DVU sowie des Linken Bündnisses folgenden
Beschluss:

Für die Durchführung der planerischen Voraussetzungen zum Ausbau der B 1 (A 40)
in der Ortsdurchfahrt Dortmund beschließt der Rat im Rahmen der Veranschlagung
Gesamtkosten in Höhe von 6 700 000,00 DM.





Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6600 9511 0152 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1999 599 443,00 DM
Ausgaben 2000 1 500 000,00 DM
Ausgaben 2001 2 000 000,00 DM
Ausgaben 2002 1 000 000,00 DM
Ausgaben 2003 1 000 000,00 DM
Ausgaben 2004 ff. 600 557,00 DM


Die Stadt erhält für Planungsleistungen und Verwaltungstätigkeiten ein Entgelt in Höhe
von 5 % der auf den Bund entfallenden Nettobaukosten des 1. Teilabschnitts der A 40.
Das entspricht einer Re-Finanzierung in Höhe von 15 500 000,00 DM. Voraussetzung
hierfür ist, dass die Maßnahme im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen in die Prioritäts-
stufe “Vordringlicher Bedarf” eingestellt wird.


3.10 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des B-Planes Hom 240 - Vogelpothsweg - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanänderungs-Entwurf
offengelegte Begründung vom 23.07.1999 entsprechend den Ausführungen
in dieser Vorlage unter Punkt 10. zu aktualisieren und die aktualisierte Be-
gründung vom 17.04.2000 der Änderung Nr. 1 des B-Planes Hom 240 bei-
zufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997
(BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1)




II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des B-Planes Hom 240 für den
unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 13 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

3.11 Gesamtkonzept für die Ausweisung von Zonengeschwindigkeitsbereichen (Tempo 30)
hier: Jahresbauprogramm 1999/2000


Zust. StA 66


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden
Beschluss:
Der Rat beschließt die Durchführung des Jahresbauprogrammes 1999/2000 in
drei Tempo-30 Bereichen mit einem Kostenansatz von 220 000,00 DM, wie im
Sachverhalt dargelegt. Die Finanzierung der Kosten ist bei der Finanzposition
6300 9509 0001 – Handlungsprogramm für Zonengeschwindigkeitsgebiete –
vorgesehen.

Mit der Umsetzung darf erst begonnen werden, wenn die in Aussicht gestellten
Landesmittel bewilligt worden sind oder die Genehmigung zum vorzeitigen, zu-
schussunschädlichen Baubeginn vorliegt.


3.12 Widmung von Straßen (Kreisstraße)


Zust. StA 66


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Widmung der Kreisstraße – L 672 – in DO-Holzen im
Abschnitt zwischen Kreisstraße Nr. 9 und Heideweg als Landesstraße (Ortsdurchfahrt).


3.13 Kanalbau Hombruch-Süd


Zust. StA 66


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten von 19 270 000,00 DM beschließt
der Rat die Durchführung weiterer Kanalbaumaßnahmen im Siedlungsbereich
Hombruch – Süd mit einem Kostenaufwand von 7 Mio. DM.

Zusammen mit den bereits finanzierten Kosten für die ersten Bauabschnitte
von 12,27 Mio. DM ergibt sich somit die neue Beschlusssumme in Höhe von
19 270 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0547 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1999 (einschl. Haushaltsreste) 12 271 593,00 DM
Ausgaben 2000 970 000,00 DM
Ausgaben 2001 2 000 000,00 DM
Ausgaben 2002 1 500 000,00 DM
Ausgaben 2003 500 000,00 DM
Ausgaben 2004 ff. 2 028 407,00 DM

3.14 Bauleitplanung
B-Plan Ap 202 - Verkehrsknoten Am Gottesacker -
I. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches
II. Offenlegungsbeschluss (§ 3 Abs. 2 BauGB)


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus sowie des Linken Bündnisses folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bereich des aufzustellenden B-Planes Ap 202
entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 1 dieser Vorlage zu verändern und
das Bebauunsplan-Verfahren für den veränderten Planbereich fortzuführen.



Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) in Verbindung mit
den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.02.1994 (GV NW S. 666, SGV NW
2023).

II. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des B-Planes Ap 202
- Verkehrsknoten Am Gottesacker - für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage
beschriebenen Planbereich und der Begründung vom 18.04.2000 zu und
beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

3.15 Bauleitplanung
B-Plan Lü 158 - Verlängerung Brennarborstraße - gleichzeitig teilweise Änderung des
B-Planes Lü 159
hier: I. Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 19.09.1996
II. Erweiterung des Planbereiches
III. Erneuter Offenlegungsbeschluss


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, der DVU sowie des Linken Bündnisses folgenden
Beschluss:
I. Der Rat der Stadt beschließt, den Satzungsbeschluss vom 19.09.1996 aufzuheben.
Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997
(BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).



II. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des aufzustellenden B-Planes
Lü 158 – Verlängerung Brennaborstraße – um eine 3 m breite und ca. 30 m lange Fläche östlich des Grundstücks Sebrathweg 2 (frühere Bezeichnung Wittener Straße 384) zu erweitern. Auf den beigefügten Übersichtsplan wird verwiesen.
Der veränderte Geltungsbereich ist unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO.


III. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des B-Planes Lü 158
- Verlängerung Brennarborstraße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage be-
schriebenen Planbereich und der Begründung vom 18.04.2000 sowie der
teilweisen Änderung des B-Planes Lü 159 zu und beschließt die erneute
öffentliche Auslegung auf die verkürzte Dauer von zwei Wochen. Anre-
gungen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht
werden.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 215 a Abs. 1 BauGB.

3.16 Stadtbahn Rhein Ruhr in Dortmund, Stadtbahnstrecke 82, Baulos 75
Niveaufreie Ausfädelung der Stadtbahn vom Westfalendamm (B 1) in die Marsbruchstraße
hier: Grundsatzbeschluss


Zust. StA 69


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen im Rathaus folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt grundsätzlich die niveaufreie Ausfädelung der
Stadtbahnstrecke 82 aus dem Mittelstreifen des Westfalendamm (B 1) in die Mars-
bruchstraße.






3.17 Lokale Agenda 21 in Dortmund
- Zwischenbericht -

Zust. StA 02


Auf der Grundlage der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.06.2000
fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat spricht sich dafür aus, dass eine “Gründungskonferenz mit Werkstatt-
charakter” unverzüglich, d. h. noch in diesem Jahr stattfindet mit folgenden
Zielen:
- Festlegung der inhaltlichen Schwerpunkte/Oberthemen der weiteren
Arbeit;

- Abstecken eines organisatorischen Rahmens, z. B. Arbeitsgruppen zu den
Oberthemen, Beirat etc.. Aufgabe der zu findenden Struktur sind sowohl
die fördernde Begleitung der internen Arbeit als auch die auf einem mög-
lichst breiten gesellschaftlichen Konsens beruhende Diskussion von Leit-
bildern und Indikatoren. Zielgruppe für die Werkstatt sind Vertreter aus
Politik und Verwaltung, Wirtschaft, Verbänden sowie dem Agenda-Verein
in einer arbeitsfähigen Größe. Die Werkstatt wird extern professionell mo-
deriert.

2. In Abänderung der Verwaltungsvorlage (Zwischenbericht 4.2) spricht sich der
Rat dafür aus, allen Projekten, die noch zu definierenden Nachhaltigkeitskriterien
entsprechen, ein Agenda-Siegel zu verleihen.

Funktion dieses Agenda-Siegels ist neben der Auszeichnung einer möglichst
breiten Palette von Projekten die öffentlichkeitswirksame Darstellung des
bürgerschaftlichen Engagements auf dem Weg zu einer nachhaltigen Stadt.
Das Agenda-Siegel beinhaltet Rechte und Pflichten.

3. Der Rat vertritt die Auffassung, dass es zusätzlicher Öffentlichkeitsarbeit be-
darf, um das Prinzip der Nachhaltigkeit und den lokalen Agenda-Prozess breiter
bekanntzumachen. Der Rat erwartet vom Presseamt eine aktive Mitwirkung am
Prozess. Er spricht sich dafür aus, dass neben anderen zu entwickelnden Aktivi-
täten der nächste BürgerInnenbrief das Thema Lokal Agenda und Nachhaltigkeit
übergreifend thematisiert.


Auf der Grundlage der og. Empfehlung nimmt den Rat der Stadt den Zwischenbericht
zur Lokalen Agenda 21 in Dortmund zu Kenntnis.

3.18 Stadterneuerung
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen
1. Bewilligungen des Jahresförderungsprogrammes 1999
2. Stand des Bewilligungsverfahrens zum Jahresförderungsprogramm 2000
3. Das Jahresförderungsprogramm 2001

Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zu den Jahresförderungs-
programmen 1999 und 2000 zur Kenntnis und beschließt die in der Anlage ent-
haltene Zusammenfassung der Einzelanträge für das Programmjahr 2001 als
Jahresförderungsprogramm - Gesamtprogramm Stadterneuerung -.


3.19 Erweiterung der Schulgebäude am Schulstandort DO-Aplerbeck, Schweizer
Allee 25(Hauptschule Aplerbeck und Albrecht-Dürer-Realschule)
hier: Baubeschluss

Zust. StÄ 40, 65


Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 08.06.2000 einstimmig
empfohlen, folgende Initiative der Bezirksvertretung Aplerbeck zu unterstützen
und die Verwaltung zu bitten, die Realisierung der beiden folgenden Vorschläge
zu prüfen:
1. Ausbau des Pausenhofes als multifunktionalen Raum
2. Ankauf und Aufstellung des “Big Tippi” von der EXPO 2000 auf dem Schulhof


Weiterhin fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erweiterung der Schulgebäude der
Hauptschule Aplerbeck und der Albrecht-Dürer-Realschule am Schulstandort
DO-Aplerbeck, Schweizer Allee 25, mit Gesamtkosten von 14 560 000,00 DM
(Baubeschluss).

Die Finanzierung der Baukosten sowie des beweglichen Vermögens aus dem
Schulbudget der Planjahre 2000 ff ist sichergestellt.

3.20 Umbau Verkehrsknoten Am Gottesacker/B 1


Zust. StA 66


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses folgenden
Beschluss:

Der Rat beschließt den Umbau des Knotenpunktes Am Gottesacker/B 1 mit einem
Kostenaufwand in Höhe von 41,4 Mio. DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6300 9511 0765 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2000 15 000 000,00 DM
Ausgaben 2001 15 000 000,00 DM
Ausgaben 2002 6 400 000,00 DM
Ausgaben 2003 5 000 000,00 DM


Die Abweichungen gegenüber dem Investitionsprogramm werden bei der Aufstellung
des Hpl. 2001 ff. im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Auswei-
tung des Budgets erfolgt nicht.

Da es sich um eine Zuschussmaßnahme handelt, wird mit den Bauarbeiten erst dann
begonnen, wenn entweder ein entsprechender Bewilligungsbescheid oder eine Geneh-
migung zum vorzeitigen förderungsunschädlichen Baubeginn vorliegt.













3.21 Bauleitplanung
Änderung Nr. 85/b des Flächennutzungsplanes (F-Planes) - Hauptfläche Zeche Gneisenau – und Bebauungsplan (B-Plan) Scha 130/2 - Gneisenau-Ost/Südteil -
hier: I. Feststellungsbeschluss mit Erläuterungsbericht für die Änderung 85/b des F-Planes
II. Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches (B-Plan Scha 130/2)
III. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung der Bauleitpläne
IV. Satzungsbeschluss für den B-Plan Scha 130/2
V. Beifügung der modifizierten/aktualisierten Begründung
VI. Zustimmung zur vertraglichen Vereinbarung über ökologische Ausgleichsflächen
VII. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt
I. beschließt, die Änderung Nr. 85/b – Hauptfläche Zeche Gneisenau – des
Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 mit Erläute-
rungsbericht vom 26.07.1999 für den unter Punkt 1.1.1 dieser Beschluss-
vorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt-
machung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213 – 1) in Ver-
bindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).


II. beschließt, den am 26.08.1999 gefassten Beschluss zur Aufteilung des
Geltungsbereiches des B-Planes Scha 130 – Geneisenau-Ost – in zwei
Teilbebauungspläne und deren Neubezeichnung hinsichtlich des räum-
lichen Geltungsbereiches des B-Planes Scha 130/2 – Gneisenau-Ost/-
Südteil – zu verändern und diesen nunmehr, wie unter Punkt 1.1.2 die-
ser Beschlussvorlage genannt, festzulegen.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


III. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des B-Planes Scha 130/2
- Gneisenau-Ost/Südteil - vorgebrachten Anregungen geprüft und be-
schließt, den unter Punkt 1.6.1 und 1.6.2 dieser Beschlussvorlage ge-
nannten Anregungen aus den dort genannten Gründen zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


IV. beschließt den B-Plan Scha 130/2 – Gneisenau-Ost/Südteil – für den unter
Punkt 1.1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch
Ratsbeschluss vom 26.08.1999 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter
1.7 und 1.8 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


V. beschließt, dem B-Plan Scha 130/2 – Gneisenau-Ost/Südteil – die modifizierte/
aktualisierte Begründung vom 10.05.2000 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


VI. stimmt der vertraglichen Vereinbarung (siehe Anlage) zwischen der Stadt Dortmund und der Projektgesellschaft Gneisenau hinsichtlich des ökologischen Ausgleichs zu.


VII. beschließt, den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den räumlichen Geltungsbereich des B-Planes Scha 130/2 – Gneisenau-Ost/Südteil –
als Satzung.


Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


3.22 Bauleitplanung
118. Änderung des Flächennutzungsplanes und B-Plan In O 107 - Märkische Straße/ Saarlandstraße -
hier: I. Feststellungsbeschluss mit Erläuterungsbericht über die
118. Flächennutzungsplanänderung
II. Satzungsbeschluss für den B-Plan In O 107
III. Beifügung einer Begründung
IV. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des B-Planes In O 107


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund
I. beschließt die 118. Änderung des Flächennutzungsplanes – Märkische Straße/
Saarlandstraße – mit Erläuterungsbericht vom 01.02.2000 für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderung
fest.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1998
(BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41
Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)


II. beschließt den B-Plan In O 197 – Märkische Straße/Saarlandstraße – (zugleich
teilweise Änderung des B-Planes 13/1) für den unter Punkt 1.2 dieser Beschluss-
vorlage genannten Planbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 09.03.2000
offengelegenen Inhalt als Satzung.


Rechtsgrundlage:

§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


III. beschließt, dem B-Plan In O 107 – Märkische Straße/Saarlandstraße – (zugleich
teilweise Änderung des B-Planes 13/1) die Begründung vom 01.02.2000 beizu-
fügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


IV. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über
die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1.2 dieser
Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des B-Planes In O 107
- Märkische Straße/Saarlandstraße - als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

3.23 Bauleitplanung
Mg 153 - Rittershofer Straße -
hier: I. Entscheidung über Anregungen zum B-Plan Mg 153 aus der Offenlegung
II. Satzungsbeschluss zum B-Plan Mg 153
III. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
IV. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des B-Planes Mg 153


Zust. StA 61








Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat
I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes
Mg 153 vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den unter Punkt 1.6.4
und 1.6.7 dieser Beschlussvorlage genannten Anregungen aus den dort genannten
Gründen zu folgen, den unter Punkt 1.6.5, 1.6.6 und 1.6.8 teilweise und den unter Punkt 1.6.1, 1.6.2, 1.6.3, 1.6.9 und 1.7.8 nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997
(BGBl. I, S. 2141, BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41
Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)



II. beschließt den B-Plan Mg 153 – Rittershofer Straße – für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 02.02.2000 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 1.7 der Beschlussvorlage aufgeführten Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


III. beschließt, dem B-Plan Mg 153 – Rittershofer Straße – die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 04.05.2000 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


IV. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über
die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1.1 dieser
Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des B-Planes Mg 153
- Rittershofer Straße - als Satzung.


Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

3.24 Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes
"Gewerbegebiet Bornstraße"


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die
Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes “Gewerbegebiet Born-
straße” vom 02.03.1990.



3.25 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
hier: Betriebssatzung


Zust. StA 20


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, die Betriebssatzung des Sondervermögens “Grundstücks-
und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund” in der am 09.03.2000 beschlossenen
Fassung beizubehalten.











3.26 Interkommunales Projekt "Fluss-Stadt-Land"


Zust. StA 61

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zum interkommunalen Projekt
“Fluss-Stadt-Land” zur Kenntnis und beschließt folgendes Vorgehen:

- Die Stadt Dortmund stellt für die gesamte Region den Förderantrag mit einer
Laufzeit von drei Jahren.

- Für die östliche Teilregion übernimmt sie die Koordination und Organisation.
Für die westliche Teilregion übernimmt diese Aufgabe die Entwicklungsagentur
Emscher-Lippe. Von den beiden zur Förderung beantragten Projektleiterstellen
wird eine bei der Stadt Dortmund und eine bei der Entwicklungsagentur Emscher-
Lippe angesiedelt.

- Die Stadt Dortmund übernimmt ihren Eigenanteil von jährlich 30 000,00 DM und
erhält die Eigenanteile der anderen Städte vorbehaltlich der notwendigen politischen Beschlüsse. Diese Regelung ist noch vertraglich zu sichern.

- Die Dortmunder Projekte “Hafen Dortmund”, “Brückenschlag Fredenbaum”, “Freizeithafen Achenbach” und “Landmarke Deponie und Brücke Huckarde”
sind parallel zu bearbeiten. Die Projektsachstände sind regelmäßig den Fach-
ausschüssen und bei Bedarf dem Rat vorzulegen.

Weitere Projekte können entwickelt werden und sind den politischen Gremien
vorzustellen, sobald sie ausreichend konkretisiert sind.

3.27 Städtebauliche Neugestaltung Kampstraße - Brüderweg
1. Ergebnis der Vorentwurfsplanung
2. Weiterbeauftragung der Architekten mit der Entwurfsplanung


Zust. StA 61




Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus gab Rm Kröger-Brenner zu Protokoll, dass ihre Fraktion es ausdrücklich begrüße, dass Radfahrer die Magistrale
von Osten- bis Westentor, so wie dies laut Sachverhalt der Verwaltungsvorlage ge-
plant sei, befahren könne.

Hinsichtlich der o. a. Verwaltungsvorlage hatte der Ausschuss für Umwelt, Stadtge-
staltung und Wohnen in seiner Sitzung am 14.06.2000 folgende Empfehlungen aus-
gesprochen:
a) Antrag der CDU-Fraktion vom 14.06.2000
A) Es soll unter dem Brüderweg eine mindestens eingeschossige Tiefgarage
errichtet werden.

B) Für die Hansastraße und für die Katharinenstraße sind im Laufe der nächsten zwölf Monate städtebauliche Wettbewerbe durchzuführen, damit die Entwicklung der an die Achse Kampstraße/Brüderweg angrenzenden Bereiche zeitgleich mit dem Boulevard erneuert werden können.

C) Die für den U-Bahn-Bau und die Entwicklung der Straßenräume notwendigen Bauleitpläne sind zu entwickeln.

D) Über die Gestaltung des Umfeldes der Kirchen soll eine öffentliche Diskus-
sion unter Beteiligung der Grundeigentümer initiiert werden.

E) Die einzelnen Schritte zur Realisierung der Planung sind dem Rat bis zum
Jahresende darzustellen; die Zeiträume, in denen die Planung realisiert wer-
den soll, sind dabei zu beschreiben.

b) Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 08.06.2000
1. Parallel zur weiteren Planung der Kampstraße sind Modelle zur Verkehrs-
planung bzw. – führung derjenigen Straßen, die bisher in die Kampstraße
einmünden (z. B. Hansastraße und Freistuhl) zu entwickeln und vorzustel-
len.

2. Bestehende Planungen (z. B. Platz von Leeds bzw. Brückstraßenviertel) sind bei der Planung “Kampstraße” zu berücksichtigen.

3. Die Errichtung eines Gebäudes gegenüber dem Platz von Leeds wird wegen
des “Barrierecharakters” abgelehnt.



4. Die bestehenden Verkehrsregelungen im Brüderweg (zeitweise Poller zur
Verhinderung der Straßenprostitution) sind in der Vorlage nicht erwähnt.
Hier weist die BV auf ihre Zuständigkeit nach der GO NW hin.

5. Es soll versucht werden, sowohl die Allee als auch die Tiefgarage im
Brüderweg zu realisieren. Ggf. ist eine Erhöhung des Straßenniveaus
zugunsten der Anlage einer Allee zu prüfen. Für den Fall, dass sich eine
Unvereinbarkeit ergebe, ist auf eine Tiefgarage zu verzichten.


Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlungen fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden
Beschluss:

1. Der Rat der Stadt stimmt dem Ergebnis der städtebaulichen Vorplanung zu.

2. Der Rat der Stadt beschließt, dass die Entwurfsplanung auf der Grundlage des
Ergebnisses der Vorplanung erstellt werden soll.


3. Der Rat der Stadt beschließt, den Verfasser des preisgekrönten Wettbewerbs-
entwurfes und der Vorplanung (Architekten Prof. Fritschi, Stahl & Baum,
Düsseldorf) mit der Entwurfsplanung einschließlich der erforderlichen Hin-
zuziehung von Sonderfachleuten im Verlauf des Entwurfsprozesses zu be-
auftragen.

Haushaltsmittel stehen bei der Haushaltsstelle 6150 9511 0266 “Sanierungs-
gebiet City – Ausbau Kampstraße – Brüderweg” zur Verfügung.

3.28 Stadterneuerung
Städtebauliche Maßnahme "Kultur- und Bildungszentrum balou" in DO-Brackel,
Oberdorfstraße 23

Zust. StA 61


Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes hatte der Ausschuss für Umwelt, Stadt-
gestaltung und Wohnen folgende Empfehlung ausgesprochen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, den Abriss der Turnhalle auf dem Gelände der alten
Oberdorfschule zurückzustellen, bis definitiv geklärt ist, ob die Initiative, welche die
Turnhalle weiterhin nutzen und erhalten will, hier ein schlüssiges Konzept vorlegen
kann, welches den Erhalt mit politischer Unterstützung der BV Brackel gewährleistet.

Um zu verhindern, dass mit dem Beschluss zum Umbau des “balou” jetzt schon ein Abriss festgelegt wird, sollte dieser Abriss zunächst zurückgestellt werden.

Seitens der CDU-Fraktion erklärte Rm Jung, dass man die Verwaltungsvorlage unter
Einbeziehung der o. a. Empfehlung ablehnen werde, da seiner Einschätzung nach die
Frage der Stellplätze unzureichend geklärt sei.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin unter Einbeziehung der og. Empfehlung des Aus-
schusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 14.06.2000 mit Mehrheit
gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das dargestellte Vorhaben zur Kenntnis und
beschließt:
1. Die Durchführung des Umbaus und der Gestaltungsmaßnahmen am Gebäude
einschl. der Außenanlagen und im Umfeld (öffentliche Flächen) der ehem.
Oberdorf-Schule als Stadterneuerungsmaßnahmen im Ortskern Brackel.

2. Mit der Maßnahme kann begonnen werden, wenn der Zuwendungsbescheid
der Bezirksregierung Arnsberg oder die Genehmigung zum vorzeitigen, för-
derunschädlichen Baubeginn vorliegt.

3. Die Finanzierung von 4 895 000,00 DM für die hochbautechnische Maßnahme
und für die Gestaltung der Außenanlagen erfolgt über den Wirtschaftsplan 2000 ff.
des Eigenbetriebes Kulturbetriebe Dortmund, in dem entsprechende Beträge bereits
vorgesehen sind. Auch im kameralen Haushalt 2000 ff. sind entsprechende Investi-
tionszuschüsse bereits veranschlagt.

4. Die Finanzierung der Gestaltung der öffentlichen Flächen i. H. v.
1 035 000,00 DM (Eigenanteil 207 000,00 DM) wird bei der Aufstellung der Haushaltes 2001 ff. beim Amt für Tiefbau und Straßenverkehr für die Haushaltsjahre 2002 und 2003 im Unterabschnitt 6300 veranschlagt.
Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.








3.29 Aufstellung einer Gestaltungssatzung für Werbeanlagen und Vordächer auf dem
Westenhellweg-Ostenhellweg und Vergabe eines Planungsauftrages


Zust. StA 63


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Gestaltungssatzung für Werbeanlagen und Vor-
dächer auf dem Westenhellweg-Ostenhellweg aufzustellen und den dazu gehörigen Pla-
nungsauftrag auszuschreiben und zu vergeben.



3.30 Neuorientierung der Dortmunder Wohnungspolitik


Zust. StA 6/Dez.


Der o. a. Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


3.31 Anfrage der Bürgerliste vom 14.04.2000 mit der Bezeichnung "Arbeitsschutz: PCB-Belastung des Lehr ersonals an Dortmunder Schulen"


Die o. a. Angelegenheit wurde bereits als TOP 2.4 b) behandelt.


3.32 Anfrage der Bürgerliste vom 14.04.2000 mit der Bezeichnung "Schadstoffe in Schulen"


Die o. a. Angelegenheit wurde bereits als TOP 2.4 c) behandelt.


3.33 Anfrage der Bürgerliste vom 16.04.2000 mit der Bezeichnung "Irrtum oder Lüge des Amtsleiters Grote"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich
vor.


3.34 Anfrage der Bürgerliste vom 16.04.2000 mit der Bezeichnung "Unbegründete Behauptung einer artenschutzrechtlichen Unzuverlässigkeit"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich
vor.


3.35 Anfrage der Bürgerliste vom 16.04.2000 mit der Bezeichnung "Rechtsamt stellt ein vom Amtsleiter Grote initiiertes Bußgeldverfahren ein"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich
vor.


3.36 Anfrage der Bürgerliste vom 16.04.2000 mit der Bezeichnung "Öffentliche Lüge des Amtsleiters Grote Teil 2"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich
vor.


3.37 Anfrage der Bürgerliste vom 16.04.2000 mit der Bezeichnung "Täuschung der Bezirksregierung durch das Umweltamt"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich
vor.


3.38 Anfrage der Bürgerliste vom 16.04.2000 mit der Bezeichnung "Unterstellung einer verbotenen Handlung durch den Oberbürgermeister"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich
vor.





3.39 Anfrage der Bürgerliste vom 16.04.2000 mit der Bezeichnung "Einfluss des Amtsleiters Grote auf die VHS"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich
vor.


3.40 Anfrage der Bürgerliste vom 16.04.2000 mit der Bezeichnung "Psychologische Erklärung der Handlungsweise des Amtsleiters Grote"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich
vor.


3.41 Anfrage der Bürgerliste vom 16.04.2000 mit der Bezeichnung "Ahndung des Fehlverhalten des Amtsleiters Grote"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich
vor.


3.42 Anfrage der Bürgerliste vom 17.04.2000 mit der Bezeichnung "Waldbesitz der Stadt Dortmund"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich
vor.


3.43 Anfrage der Bürgerliste vom 17.04.2000 mit der Bezeichnung "Zuständigkeiten der Bezirksvertretung bei Ausschilderung einer Mountain-Biking Strecke"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich
vor.






3.44 Anfrage der Bürgerliste vom 17.04.2000 mit der Bezeichnung "Reitwege am NSG Oelbachtal"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich
vor.

Hierzu stellte Rm Münch (Bürgerliste) folgende Nachfrage:

“Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass es eines Ratsbeschlusses bedarf, wenn ent-
gegen den Festsetzungen im Landschaftsplan das Reiten in einem Naturschutzgebiet
gestattet werden soll?”

Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt schriftlich.


3.45 Anfrage der Bürgerliste vom 17.04.2000 mit der Bezeichnung "Ökologische Bedeutung von Nadelbäumen"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich
vor.


3.46 Anfrage der Bürgerliste vom 10.05.2000 mit der Bezeichnung
"Landschaftsplan-Verfahren hat 20jähriges Jubiläum"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich
vor.


3.47 Anträge der CDU-Fraktion vom 13.03.2000 mit der Bezeichnung"Verstärkung der Beteiligung der Bürger in der Bauleitplanung" und "Verstärkte Unterrichtung der Bürger über Maßnahmen im öffentlichen Raum" sowie ergänzender Antrag des Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 27.03.2000


Der o. a. Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.





3.48 Antrag der CDU-Fraktion vom 30.05.2000 mit der Bezeichnung
"Weiterführung der Bundesstraße 236 n"


Nachdem Rm Reppin (CDU) den Antrag seiner Fraktion vom 30.05.2000 hinsichtlich der
Weiterführung der Bundesstraße 236 n kurz erläutert hatte, erklärte für die SPD-Fraktion
Rm Tech, dass die SPD-Fraktion dem Punkt 1 des o. a. Antrages zustimmen werde, die
Punkte 2 und 3 des genannten Antrages jedoch ablehnen werde, da eine zusätzliche An-
schlussstelle auf der BAB 1 zwischen Schwerte und dem Autobahnkreuz Unna zu nicht
zumutbaren Belastungen im Dortmunder Süden führen würde.


Auf Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus machte Rm Krüger deutlich,
dass seine Fraktion den o. a. Antrag der CDU-Fraktion in allen Punkten ablehnen werde,
da ohnehin seine Fraktion gegen den damals beschlossenen Bau der B 236 n südlich der
B 1 gewesen sei.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:
1. Auf der Grundlage des Punktes 1 des Antrages der CDU-Fraktion vom 30.05.2000
fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund betont, dass die Weiterführung der B 236 n über
Dortmund-Berghofen hinweg zur Bundesautobahn 1 zügig realisiert werden
muss.


2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion
folgende Punkte 2 und 3 des Antrages der CDU-Fraktion vom 30.05.2000
ab:

Der Rat der Stadt Dortmund sieht die Erforderlichkeit einer zusätzlichen An-
schlussstelle auf der BAB 1 zwischen Schwerte und dem Autobahnkreuz Unna.

Der Bundesverkehrsminister wird aufgefordert, unter Berücksichtigung des jetzt
gefundenen regionalen Konsenses die Planungen bzw. den Bau der B 236 n vor-
anzutreiben und gemeinsam mit den Räten in Dortmund, Holzwickede und Schwerte
geeignete Lösungen zu den Forderungen unter Nr. 1 und 2 zu erarbeiten.



3.49 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 30.05.2000 mit der Bezeichnung "Bebauung Gneisenau"


Für die CDU-Fraktion erklärte Rm Jung, dass seine Fraktion den o. a. Vorschlag zurück-
ziehe, da man diesbezüglich noch Beratungsbedarf habe.


3.50 Umweltpreis der Stadt Dortmund
- Änderung der Vergaberichtlinien
- Neuwahl der Jurymitglieder


Zust. StA 60


Der o. a. Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


3.51 Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der Bürgerliste vom 29.03.2000
mit der Bezeichnung " Radikalenerlass bei der Volkshochschule"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich
vor.


3.52 Anfrage der Bürgerliste vom 07.05.2000 mit der Bezeichnung “Mitteilung von Untersuchungsergebnissen aus den Gewässern Rüpingsbach/Grotenbach”


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich
vor.










Zu Ziffer 4
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Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung


4.1 Fortführung des Büros Jugend und Arbeit


Zust. StA WBF


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat stimmt der Fortführung des Büros Jugend und Arbeit auf der Basis der darge-
stellten Konzeption und der Finanzierung durch die Arbeitsverwaltung Dortmund zu.


4.2 Wirtschaftsplan 2000 des Sondervermögens "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"


Zust. StA SVTZ


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2000 des Sondervermögens
“Verpachtung Technologiezentrum Dortmund”.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen
wird auf 10 Mio. DM festgesetzt.





4.3 Weiterentwicklung der Aufgaben der TechnologieZentrum Dortmund (TZDO) GmbH


Zust. StA WBF


Nachdem Rm Wetter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)nochmals kurz deutlich gemacht hatte, dass der von seiner Fraktion zum o. a. Tagesordnungspunkt vorgelegte Antrag eine sinnvolle Ergänzung der Verwaltungsvorlage sei, fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im
Rathaus vom 31.05.2000 ab:
1. Im Punkt 3 wird der folgende Satz angefügt:
“Die Konzeption eines Zentrums für E-Business/E-Logistik soll von vorn-
herein die Verkehrsträger Wasser, Schiene und Straße gleichrangig berück-
sichtigen und den Existenzgründern bei der Entwicklung ihrer Logistikkon-
zepte Chancen und Möglichkeiten für die Nutzung aller drei Verkehrsträger
eröffenen.”

2. Im Punkt 5 wird der folgende Satz 2 angefügt:
“Der Rat beschließt, dass nach der Ausweisung des Erweiterungsgebietes
für den Technologiepark im weißen Feld keine weiteren Flächen für eine
Ausweitung des Technologieparks am Standort Universität und Uni-Umland
erschlossen werden und insofern eine Diffusion der Aktivitäten des TZDO
auf andere Flächen im Stadtgebiet umso wichtiger ist.”


2. Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die vorgeschlagenen Initiativen und ermächtigt die städtischen Vertreter in den Organen der TZDO GmbH, der Erweiterung der Aktivitäten der TZDO GmbH auf zusätzliche Kompetenz- felder zuzustimmen und an deren Entwicklung an weiteren Standorten in Dortmund mitzuwirken.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, mit der Rhenus AG und Co. KG Ankaufverhandlungen zügig aufzunehmen, um das Grundstück in das Sondervermögen einzubringen. Der Rat ist in einer gesonderten Vor- lage über das vorläufige Verhandlungsergebnis und insbesondere über die zu erwartenden Gesamtkosten (Kaufpreis, Umbau, Kapitalkosten etc.) und die Auswirkungen auf das Sondervermögen zu informieren.



3. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt zu, dass die Verwaltung gemeinsam mit der TZDO GmbH und der Rhenus AG und Co. KG eine Konzeption zur Vermarktung der Rhenus-Immobilie am Hafen als Zentrum für E-Business/
E-Logistik erarbeitet und weiterverfolgt.

4. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, zusammen mit der
TZDO GmbH im Max-Planck-Institut am Rheinlanddamm die Nutzung für
I + K-Technologien zu prüfen. Dadurch wird der Ratsbeschluss vom 10.06.99 in seiner beabsichtigten Nutzung verändert.

5. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung gemeinsam mit der
TZDO GmbH zu prüfen, inwieweit ein Engagement an anderen Standorten
im Stadtgebiet Dortmund, zum Beispiel Phoenix-West und Stadtkrone-Ost,
zum Aufbau weiterer Technologie-Schwerpunkte möglich ist.

4.4 Organisationsänderung der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund


Zust. StA WBF


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt die Auflösung des Geschäftsbereiches 1 “Entwicklungsagentur” der
Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund und beauftragt die Verwaltung,
die damit verbundenen organisatorischen Anpassungen der Regelwerke (Ziffer 5 der
Beschlussvorlage) unter Wahrung der Beteiligungsrechte des Personalrates nach dem
LPVG vorzunehmen.













Zu Ziffer 5
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Öffentliche Einrichtungen


5.1 Anfrage der Bürgerliste vom 29.05.2000 mit der Bezeichnung " Medizinstudenten im Praktischen Jahr (MPJ) an den städtischen Kliniken "


Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.


5.2 Anfrage der Bürgerliste vom 29.05.2000 mit der Bezeichnung " Medizinstudenten im Praktischen Jahr (MPJ) an den städtischen Kliniken II"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.


5.3 Anfrage der Bürgerliste vom 29.05.2000 mit der Bezeichnung "Mietauslatung der Wohnheime der Städtischen Kliniken"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.


5.4 Anfrage der Bürgerliste vom 29.05.2000 mit der Bezeichnung "Mietpreise der Wohnheime der Städtischen Kliniken"Dortmund


Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.










Zu Ziffer 6
--------------


Soziales, Familie und Gesundheit


6.1 Kommunales Beschäftigungsprogramm im Jahr 2000
hier: Maßnahmen der Dortmunder Dienste Gesellschaft für Beschäftigungs-
maßnahmen mbH


Zust. StA 20


Nach kurzer Diskussion verständigte sich der Rat der Stadt darauf, folgenden Antrag
der CDU-Fraktion vom 02.06.2000 zunächst als eingebracht zu betrachten:
1. Die Aktion “Dortmund eine saubere Sache” wird intensiviert, in dem Sinne, dass eine wesentliche Verbesserung der Erscheinungsqualität des Stadtbildes nicht nur in den bisher erfolgreich gereinigten Bereichen, sondern im ganzen Stadtgebiet
angestrebt wird.

2. Für die Aktion “Dortmund eine saubere Sache” wird ein ordnungsgemäßes Ab-
rechnungsverfahren in Form von Auftrag und Leistungsentgelt gewählt, in dem
der Reinigungsvertrag um einen nicht gebührenrelevanten Teil ergänzt wird.

3. Der Auftrag an EDG zu “Dortmund eine saubere Sache” wird gewährt mit der
Auflage, Personal zu den im Bereich von Beschäftigungs- und Qualifizierungs-
maßnahmen üblichen Bedingungen aus dem Fundus der Beschäftigungsträger
oder des Sozialamtes zu beschäftigen.

4. Das von der Stadt Dortmund an die Dortmunder Dienste überlassene Personal,
das in der Kosten- und Leistungsrechnung von DoDi vergessen wurde, wird
zusätzlich zum bisherigen Zuschuss von DoDi bezahlt. Der Haushaltsansatz
von DoDi ist dementsprechend um zwei Millionen zu erhöhen.



Weiterhin wurde die Verwaltungsvorlage vom 26.04.2000 von OB Dr. Langemeyer
zurückgezogen, da aufgrund der zu erwartenden Beschlussfassung des gemeinsamen
Antrages der CDU-Fraktion/der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom
30.05.2000 sich eine Beschlussfassung der Verwaltungsvorlage erübrigt.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin einstimmig folgende Beschlüsse:

a) Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus vom 30.05.2000

1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Alternativen zur weiteren Finanzierung
von “Ganz Dortmund eine saubere Sache” sowie der Grünflächenpflege in StA 67 im bisherigen Umfang zu prüfen.

Dabei soll die Schaffung unbefristeter Stellen für diese Aufgaben bei der EDG bzw. in StA 67 ebenso betrachtet werden wie eine Aussenvergabe
dieser Aufgaben an privatgewerbliche Unternehmen oder Beschäftigungs-
förderungsträger. Eine Mischfinanzierung aus Beschäftigungsförderungs-
und Qualifizierungsprogrammen der öffentlichen Hand und durch die Auf-
traggeber der durchzuführenden Maßnahmen soll ebenfalls in Betracht ge-
zogen werden.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das städtische Personal, das den
Dortmunder Dienste gestellt wurde, im Jahr 2000 zu Lasten des städtischen
Haushaltes zu finanzieren und nicht aus dem Zuschuss an die Dortmunder
Dienste.

Außerdem beschließt der Rat der Stadt die Vergabe von 9 Mio. DM für 2000
aus dem kommunalen ASS-Programm im Rahmen der vom Beirat “Arbeit
statt Sozialhilfe” beschlossenen Interimslösung.


b) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 14.06.2000
Der Rat der Stadt Dortmund bittet die Dortmunder Dienste, vorläufig das Dienst-
leistungsangebot der Dienstleistungsagenturen fortzuführen und auf Basis der kon-
zeptionellen Vorarbeiten der WBF-DO weiterzuentwickeln.








6.2 Hygieneinstitut und Medizinaluntersuchungsamt der Stadt Dortmund


Zust. StA 53


Seitens der Bürgerliste erklärte Rm Münch, es sei bedauerlich, dass gerade in Zeiten, wo
es dringende Probleme im Bereich der Umwelthygiene bzw. hinsichtlich von Schadstoffen
in Schulgebäuden gebe, das Hygieneinstitut geschlossen werden solle. Insofern werde man die Verwaltungsvorlage ablehnen.


Für die SPD-Fraktion machte Rm Giese deutlich, dass es sich bei dem Betrieb eines
Hygieneinstitutes um eine freiwillige Aufgabe handele. Da es trotz intensivster Be-
mühungen nicht gelungen sei, die entsprechenden Leistungen wirtschaftlich zu er-
bringen, sei es seiner Einschätzung nach ein logisch nachvollziehbarer Vorgang,
wenn diese Leistungen durch Dritte erbracht werden.

Wichtig dabei sei für ihn, dass die entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
anderweitig in der Verwaltung eingesetzt werden können.


Auf Seiten der CDU-Fraktion sprach sich Rm Dr. Daskalakis auch für eine Schliessung
des Hygieneinstitutes aus.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste
sowie des Linken Bündnisses folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und be-
auftragt die Verwaltung mit der Schließung des städtischen Hygieneinstitutes und Me-
dizinaluntersuchungsamtes zum 01.07.2000.










Zu Ziffer 7
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Kultur, Sport, Freizeit


7.1 Verleihung des Sportlerehrenbriefes der Stadt Dortmund an Herrn Manfred Schmadtke
- 1. Vorsitzender des Rad- und Motorclubs "Sturm" Hombruch 1925 e. V. -


Zust. StA 52


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt, den Sportlerehrenbrief der Stadt Dortmund an den 1. Vorsitzenden
des Rad- und Motorclubs “Sturm” Hombruch 1925 e. V., Herrn Manfred Schmadtke,
wegen seiner besonderen Verdienste um den Sport in Dortmund zu verleihen.


7.2 Theater Dortmund
Wirtschaftsplan 2000/2001 für die Zeit vom 01.08.2000 bis zum 31.07.2001


Zust. StA 42


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2000/2001 für das Theater Dortmund
für die Zeit vom 01.08.2000 bis 31.07.2001, der sich zusammensetzt aus:

- dem Erfolgsplan 2000/2001
mit einem Eigenanteil der Stadt in Höhe von 49 942 000,00 DM (Anlage 1)
- dem Vermögensplan 2000/2001
in Höhe von 3 500 000,00 DM (Anlage 2)
- der Stellenübersicht (Anlage 3)
- der Finanzplanung (Anlage 4)




Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Kredit in Höhe von 3 500 000,00 DM zur
Finanzierung der benötigten Investitionen des Theaters (Anlage 2) aufzunehmen.
Dabei ist es der Verwaltung überlassen, entsprechend der Marktlage die günstigste
Finanzierungsform – gemessen an der Zinsbelastung über die gesamte Laufzeit –
auszuwählen.


Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Theater bei Bedarf im Rahmen einer Liqui-
ditätshilfe notwendige Betriebsmittel auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustel-
len. Damit ist keine Zuschusserhöhung verbunden.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Investitionsplan für die Wirtschaftsjahre 2000/2001 bis 2003/2004 zur Kenntnis (Anlage 5). Die einzelnen Maßnahmen werden jeweils mit der Verabschiedung der entsprechenden Wirtschaftspläne (Erfolgsplan und Vermögensplan) durch den Rat der Stadt beschlossen.

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den von der Theaterleitung vorgeschlagenen Entritts-
preisen ab der Spielzeit 2000/2001 (Anlage 6) zu. Bei Sonderveranstaltungen wird die
Theaterleitung ermächtigt, marktorientierte Eintrittspreise zu erheben.

Der Rat der Stadt nimmt die Verabredungen und Verfahrensweisen hinsichtlich der Nutzung von Spielstätten des Theaters Dortmund durch Dritte auf der Grundlage Sachverhaltsdarstellung zustimmend zur Kenntnis.

7.3 Theater Dortmund
Aktualisierung des Wirtschaftsplanes 1999/2000


Zust. StA 42


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Aktualisierung des Wirtschaftsplanes 1999/2000 für
das Theater Dortmund mit einem Eigenanteil der Stadt am Erfolgsplan 1999/2000 in
Höhe von 48 783 470,00 DM.

Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass der geplante Fehlbetragsausgleich in Höhe
von 1 100 000,00 DM im laufenden Wirtschaftsjahr 1999/2000 nicht erwirtschaftet wer-
den kann.



7.4 Anfrage der Bürgerliste vom 29.05.2000 mit der Bezeichnung "Eklat bei der offiziellen Eröffnungsveranstaltung Fete des arts am 28.05.2000"


Hinsichtlich der o. a. Anfrage von Rm Münch (Bürgerliste) erklärte OB Dr. Langemeyer,
dass man in der genannten Angelegenheit Konsequenzen ziehen werde. Wie diese aus-
sehen, könne er aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen.






Zu Ziffer 8
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Schule


8.1 PCB- bzw. Schadstoffsanierungen in Dortmunder Schulgebäuden


Zust. StÄ 40, 65


Die o. a. Angelegenheit wurde bereits als TOP 2.4 a) behandelt.


8.2 Umbaumaßnahmen und Abbruch einer Pavillonanlage an der Roncalli-Grundschule,
Husener Eichwaldstraße 270, DO-Husen


Zust. StA 40


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt den bedarfsgerechten Umbau des Schulgebäudes Husener Eichwald-
straße 270 für Zwecke der Roncalli-Grundschule.



8.3 Bericht zur Organisation und schulräumlichen Versorgung der allgemeinbildenden Schulen, der Berufskollegs und im Bereich der sonderpädagogischen Förderung in Schulen der Stadt Dortmund 1999/2000
- Bericht zur Schulbedarfsplanung 1999/2000 -


Zust. StA 40


Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende
Empfehlung des Schulausschusses vom 09.06.2000 vor:

Der Schulausschuss wird durch das Schulverwaltungsamt zeitnah über die Ergebnisse
der Umsetzung der einzelnen Schritte des Arbeitspaketes von Schulverwaltungsamt
und Berufskollegs informiert. Die Ermittlung des quantitativen und qualitativen Schul-
raumbedarfs soll so zügig erfolgen, dass mittelfristig (5 Jahre) die notwendigen räum-
lichen und sächlichen Maßnahmen zur Sicherstellung eines qualifizierten Unterrichts
in den Dortmunder Berufskollegs ergriffen werden können.

Der Schulausschuss bittet die Verwaltung, ein Gesamtkonzept zur schulräumlichen
Versorgung der Berufskollegs vorzulegen. Hierin sollen ausdrücklich Neubauten bzw.
Neugründungen einbezogen werden.


Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden
Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht zur Schulbedarfsplanung 1999/2000 zur Kenntnis
und beauftragt die Verwaltung, die zum Ausgleich des dargestellten Schulraumfehlbe-
darfs notwendigen Schulmaßnahmen (siehe Ziffer 3 – Seiten 9 bis 11 – dieser Beschlussvorlage) zeit- und sachgerecht umzusetzen.


8.4 Errichtung der Bildungsgänge "Zweijährige Berufsfachschule für Technik" - fachliche Schwerpunkte Elektrotechnik und Metalltechnik - mit erweiterten beruflichen Kenntnissen und Fachhochschulreife am Robert-Bosch-Berufskolleg und am Leopold-Hoesch-Berufskolleg der Stadt Dortmund


Zust. StA 40




Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, gem. § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 e des
Schulverwaltungsgesetzes (SchVG) die Errichtung folgender Bildungsgänge
am Robert-Bosch-Berufskolleg und am Leopold-Hoesch-Berufskolleg der
Stadt Dortmund zum Beginn des Schuljahres 2000/2001 (01.08.ö2000):

Zweijährige Höhere Berufsfachschule für Technik – fachliche Schwerpunkte
Elektrotechnik und Metalltechnik – mit erweiterten beruflichen Kenntnissen
und Fachhochschulreife



Zu Ziffer 9
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Kinder und Jugend


9.1 Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund


Zust. StA 51


Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Haupt- und Finanz-
ausschusses vom 08.06.2000 vor:

Im § 5 Abs. 2 der Satzung sollen die Worte “von Fall zu Fall” gestrichen werden, so
dass dieser Satz wie folgt lautet:

“Auf Antrag von mindestens fünf stimmberechtigten Mitgliedern sind zu einzelnen
Punkten der Tagesordnung Sachverständige hinzuziehen.”


Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom
08.06.2000 fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung für
das Jugendamt der Stadt Dortmund.



Zu Ziffer 10
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Finanzen und Liegenschaften


10.1 Entgeltordnung für Leistungen der Stadt Dortmund in Darlehens- und Grundstücksgeschäften


Zust. StA 20


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Entgeltordnung für Dienstleistungen im Bereich der Immobilienverwaltung sowie der Darlehens- und Forderungsbewirtschaftung.


10.2 Westfalenhallen Dortmund GmbH
Umwandlung der Geschäftsbereiche Messen und Veranstaltungen in beherrschte
Tochtergesellschaften


Zust. StA 20


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die im Sachverhalt dargelegten Erläuterungen zur
Kenntnis und ermächtigt die Vertreter der Stadt Dortmund bzw. der Westfalenhallen
Dortmund GmbH in der Gesellschafterversammlung die in der Vorlage beschriebenen
Maßnahmen umzusetzen.






10.3 Beteiligung der Stadt Dortmund am Modellprojekt zur Einführung eines doppischen
Kommunalhaushaltes sowie zweiter Sachstandsbericht


Zust. StA 20


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die Beteiligung der Stadt Dortmund an der Phase 2 im
Modellprojekt zur Entwicklung eines doppischen Kommunalhaushaltes des Landes
Nordrhein-Westfalen und beauftragt die Stadtkämmerei, eine entsprechende Aus-
nahmeregelung nach § 126 GO NRW zur sukzessiven Einführung des Neuen Kom-
munalen Finanzmanagements auf der Basis des in der Phase I entwickelten Kon-
zeptes und zur gleichzeitigen Ablösung der Kameralistik zu beantragen.


10.4 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2000 bewilligt hat


Zust. StA 20


Der Rat der Stadt nimmt gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW Kenntnis von den bewilligten
Mehrausgaben für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2000 in Höhe von 4 948 309,74 DM.


10.5 Satzung zur siebten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund


Zust. StA 20


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur
siebten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.


Anschließend übernahm Bm Miksch die Leitung der Sitzung.



10.6 Jahresabschluss 1999 der Stadtsparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und die
Verwendung des Jahresüberschusses nach § 28 Abs. 2 Sparkassengesetz


Zust. StA 01


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt erteilt dem

Verwaltungsrat
Kreditausschuss

u n d

Vorstand

der Stadtsparkasse Dortmund für das Geschäftsjahr 1999 Entlastung.

Auf der Grundlage des Beschlusses vom 01. Februar 1990 beschließt der Rat der Stadt,
den Gewinn gem. § 28 Abs. 2 SpkG NW der Sicherheitsrücklage der Stadtsparkasse
Dortmund zuzuführen.

An der Beratung und Abstimmung nahmen die anwesenden Mitglieder des Verwaltungs-
rates bzw. des Kreditausschusses nicht teil.

Anschließend übernahm wiederum OB Dr. Langemeyer die Leitung der Sitzung.



10.7 Anfrage der Bürgerliste vom 29.05.2000 mit der Bezeichnung "Anzahl der Flugbewegungen am Flughafen Dortmund zwischen 22.00 - 06.00 Uhr"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.


10.8 Vorschlag der Faktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 31.05.2000 mit der Bezeichnung"Verkauf von EDG - Anteilen"


Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus begründete Rm Krüger den von seiner Fraktion vorgelegten Antrag, die Anteile des VEW-Konzerns an der EDG durch
den Konzern Stadt Dortmund erwerben zu lassen, um u. a. den kommunalen Einfluss
im Hinblick auf die Umsetzung abfallwirtschaftlicher Grundsätze langfristig zu sichern.

Außerdem wies er darauf hin, dass eine Abstimmung über den Punkt 3 des genannten
Antrages seiner Fraktion nicht erforderlich sei, da ohnehin allen Beteiligten klar sei,
dass eine Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Abfallwirt-
schaft erstrebenswert und notwendig sei.


Im weiteren Verlauf der Diskussion wies OB Dr. Langemeyer daraufhin, dass die Ver-
waltung ohnehin in Abstimmung mit der Geschäftsführung der EDG seit geraumer Zeit
Verhandlungen hinsichtlich der Übernahme der EDG-Anteile, die in dem Verfügungs-
bereich des VEW-Konzerns seien, führe.

Hierbei sei zugesichert worden, dass diese Verhandlungen ausschließlich mit der Stadt Dortmund geführt werden. Außerdem habe man sich bereits auf ein Bewertungsverfah-
ren geeinigt.


Auf Seiten der SPD-Fraktion machte Rm Starke deutlich, dass sich eigentlich eine Be-
schlussfassung über den Punkt 1 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im
Rathaus vom 13.06.2000 erübrige, da die Verhandlungen ohnehin bereits laufen.

Den Punkt 2 des genannten Antrages werde man ablehnen, da man den hierin enthaltenen
Vorschlag, ein Verrechnungsmodell mit VEW-Aktien der Stadt Dortmund zu prüfen, nicht für richtig erachte.


Für die CDU-Fraktion begrüßte es Rm Jung, dass der Oberbürgermeister bzw. die Ver-
waltung bereits Verhandlungen hinsichtlich der Übernahme der EDG-Anteile führe, so
dass man die Sommerpause nutzen könne, diese zu intensivieren.






Abschließend erklärte OB Dr. Langemeyer, dass er selbstverständlich mit den im Rat
der Stadt vertretenen Fraktionen Kontakt aufnehmen werde, sobald sich die Übernahme
der EDG-Anteile vertraglich konkretisieren sollte.
Auf der Grundlage des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom
13.06.2000 fasst der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

a) Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Rat spricht sich grundsätzlich dafür aus, die Anteile des VEW-Konzerns (VUG) an der EDG durch den Konzern Stadt Dortmund erwerben zu lassen, um den kommunalen Einfluss im Hinblick auf die Umsetzung abfallwirtschaftlicher Grundsätze zu sichern.


b) Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion folgenden Beschluss:
2. Der Rat fordert die Verwaltung auf, in Kooperation mit der EDG-Geschäftsführung Finanzierungsvorschläge zu entwickeln und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Dabei soll das Modell einer Verrechnung mit VEW-Aktien der Stadt Dortmund ebenfalls geprüft werden.



10.9 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 31.05.2000 mit der Bezeichnung "Erweiterung der Geschäftsführung bei den Dortmunder Diensten gGmbH"


Auf Antrag von Rm Giese (SPD) verständigte sich der Rat der Stadt einstimmig darauf,
die zu dem o. a. Punkt vorgelegten Anträge der SPD-Fraktion bzw. der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen im Rathaus im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Rates der
Stadt zu behandeln.











10.10 Rücknahme von Beschlüssen über Beteiligungen der Stadt Dortmund an verschiedenen
Gesellschaften


Zust. StA 20


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, folgende Beschlüsse aufzuheben:
1. Beteiligung an der GVZ östliches Ruhrgebiet GmbH
2. Beteiligung an der interACTIV Multimedia-Akademie NRW GmbH

3. Beteiligung an der Mailbox Dortmund GmbH


10.11 Satzung zur zweiten Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund


Zust. StA 30


Der o. a. Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.






Zu Ziffer 11
---------------


Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung


11.1 - unbesetzt -



11.2 Verwaltungsorganisation und Dezernatsstrukturen


Zust. StA dosys


Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus beantragte Rm Altunoglu die Ent-
scheidung über den Punkt 2 der o. a. Verwaltungsvorlage zu vertagen, damit zunächst
eine Diskussion über die geplante Bildung eigenbetriebsähnlicher Einrichtungen in den
entsprechenden Fachausschüssen möglich sei.


OB Dr. Langemeyer wies diesbezüglich daraufhin, dass die im Punkt 2 des Beschluss-
entwurfes enthaltenen Maßnahmen zum Teil ohnehin im Bereich der Organisationsho-
heit des Oberbürgermeisters liegen bzw. zu gegebener Zeit die entsprechenden Betriebs-
satzungen dem Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt werden, so dass dann auch eine
Diskussion in den entsprechenden Fachausschüssen möglich sei.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:
Der Rat nimmt die beabsichtigte Veränderungen der Verwaltungsorganisation zur
Kenntnis und beschließt im einzelnen:
1. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Neuordnung der Dezernats-
strukturen (Geschäftskreise der Beigeordneten) auf der Grundlage des
Dezernatsverteilungsplanes mit Wirkung vom 01.09.2000.

2. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit bei einigen Gegenstimmen bzw.
Stimmenthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus den
Auftrag an die Verwaltung, unter Wahrung der Beteiligungsrechte des
Personalrates nach dem Landespersonalvertretungsgesetz, die Bildung
eigenbetriebsähnlicher Einrichtungen für folgende Geschäftsbereiche
zum 01.01.2001 vorzubereiten:
a) Sport- und Freizeitbetriebe
b) Immobilienwirtschaft
c) Bestattungswesen

Der Rat nimmt ferner Kenntnis, dass die Regelung zur Vertretung der
Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen vom 18.11.1999
durch die derzeit benannten Personen zunächst bis zum 31.12.2000 bzw.
bis zum Ende des Geschäftsjahres fortgeführt wird.

11.3 Bestellung von beratenden Mitgliedern in Ausschüssen aufgrund der geänderten Fassung
des § 58 Absatz 1 Gemeindeordnung NW


Für die Bürgerliste beantragte Rm Münch, so wie man dies auch vorgeschlagen habe,
jeweils in drei Ausschüssen vertreten zu sein, um sich so an den eigentlichen fachlichen
Diskussionen in den Ausschüssen beteiligen zu können. Ein diesbezüglich positives Vo-
tum des Rates wäre sicherlich eine vertrauensbildende demokratische Maßnahme, die zu
einer verbesserten konstruktiven Zusammenarbeit beitragen würde.


Auf Seiten der DVU beantragte Rm Branghofer, dass die Vertreter der DVU im Rat der
Stadt in jeweils zwei Ausschüssen beratend beteiligt werden.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:
1. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste,
der DVU sowie des Linken Bündnisses, dass die aufgrund der geänderten
Fassung des § 58 Abs. 1 GO NW bestehende Möglichkeit für fraktionslose
Ratsmitglieder, die in keinem Ausschuss vertreten sind, beratend an Ausschuss-
sitzungen teilzunehmen, auf einen Ausschuss begrenzt wird.


2. Der Rat der Stadt nimmt die nachfolgend aufgeführten zusätzlichen beratenden
Ausschussmitgliedschaften zur Kenntnis:
- Haupt- und Finanzausschuss

Rm Branghofer DVU
Rm Keller Linkes Bündnis

- Schulausschuss
Rm Stanko DVU

- Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Rm Münch Bürgerliste

- Ausschuss für Städtische Kliniken

Rm Reinbold Bürgerliste


11.4 Wahl eines Delegierten für die 3. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes mit
fünfjähriger Amtszeit


Zust. StA 66


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Als Delegierter für die 3. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes wird das

Rm Heinrich Ollech

benannt.


11.5 Benennung eines Mitgliedes für das Kuratorium der Universität Dortmund


Zust. StA 7/Dez.


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt benennt

Herrn Oberbürgermeister Dr. Langemeyer

als Mitglied des Kuratoriums der Universität Dortmund.







11.6 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 23.05.2000 mit der Bezeichnung "Kommunales Engagement gegen Gefahren durch Kampfhunde"
hier: Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden



Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgende Beschlüsse:
a) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 23.05.2000
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, das zur Abwehr von
Gefahren durch Kampfhunde zur Verfügung stehende Instrumentarium in Be-
zug auf die jeweilige Wirkung darzustellen und zu prüfen.

In besonders betroffenen Stadtteilen muss die Einhaltung des Leinenzwangge-
botes unverzüglich verstärkt überprüft und die Nicht-Einhaltung entsprechend
geahndet werden. Der Verwaltung soll Kontakt zu den Eigentümern privater
Grünflächen und Parks, in denen es zu Gefährdungen durch Kampfhunde ge-
kommen ist, aufnehmen und mit diesen verbindliche Vereinbarungen über
Maßnahmen zur Gefahrenabwehr treffen.

Der Rat beauftragt die Verwaltung, über den Einsatz von ordnungspolitischen
Maßnahmen wie Leinenzwang und Maulkorbzwang hinaus auch präventive
Maßnahmen (Verhaltenstests für alle Hunderassen, Hundezüchter-TÜV...)
zu prüfen und bei Eignung deren Umsetzung in die Wege zu leiten. In die-
ses Prüfverfahren soll die Einführung einer Kampfhunde-Steuer einbezogen
werden.

Der Rat der Stadt Dortmund bittet den Polizeipräsidenten und die vom Rat in
den Polizeibeirat entsandten Mitglieder, Maßnahmen gegen die auch in Dort-
mund stattfindenden organisierten Hundekämpfe zu erwägen und in Zusam-
menarbeit mit der Stadtverwaltung Hundekämpfe zu unterbinden.


b) Antrag der SPD-Fraktion vom 14.06.2000
1. Eine Fachtagung zur Hundehaltung in Großstädten durchzuführen mit
dem Ziel, Konfliktlösungsstrategien zu erarbeiten. Dabei sind Ordnungs-
verwaltung, Polizei, Staatsanwaltschaft, die in dem Bereich tätigen Ver-
bände/Vereinigungen und Kommunalpolitik zu beteiligen.


2. Vorhandene ordnungsrechtliche Grundlagen auszuschöpfen und dabei ins-
besondere das Verwaltungsverfahren zur Unterbindung von Agressions-
züchtungen und zur Verhängung von Hundehaltungsverboten zu optimie-
ren. Im Rahmen der Berichterstattung des Projektes Partnerschaften für
Dortmund sind die optimierten Verwaltungsverfahren vorzustellen.



Zur Vorbereitung auf die Fachtagung stellt die Verwaltung zu nachfolgenden
Themen Informationen zur Verfügung:
- Anzahl der Meldungen über auffällig gewordene Hunde

- Anzahl der verhängten Bußgelder wegen Verstoßes gegen § 15 der
Ordnungsbehördlichen VO der Stadt Dortmund (Anleinpflicht/Maul-
korbtragepflicht)

- Anzahl der ausgesprochenen Hundehaltungsverbote

- Erkenntnisse über Problembereiche mit verstärkt aufgetretenen Konflikten
in Zusammenhang mit Hunden

- Anzahl, Lage, Zustand, Nutzung der ausgewiesenen Auslaufflächen für
Hunde
- Informationen der Verwaltung zur Hundehaltung

11.7 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 11.05.2000 mit der Bezeichnung "Umbesetzung in Gremien"


Auf der Grundlage des Antrages der CDU-Fraktion vom 14.06.2000 beschließt
der Rat der Stadt einstimmig, dass anstelle des bisherigen sachkundigen Bürgers
Herrn Klaus Wegener, Herr Norbert Weikert als sachkundiger Bürger Mitglied
im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ist.


11.8 Beratende Mitglieder im Ausländerbeirat
hier: Vorschläge der Fraktionen des Rates der Stadt


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt entsendet folgende beratende Mitglieder bzw. deren Stellvertreter/innen
in den Ausländerbeirat:






Vorschlag der SPD-Fraktion:

Mitglied stv. Mitglied

Rm Reinhold Giese Rm Marco Bülow
Rm Richard Utech Rm Wilfriede Müller-Jobst
Rm Inge Kräft Rm Wulf Erdmann
Rm Margret Lehmann Rm Brigitte Steins


Vorschlag der CDU-Fraktion:

Mitglied stv. Mitglied

Rm Emmanouil Daskalakis Rm Gerda Horitzky
Rm Ute Uhrmann Rm Siegfried Leniger
Rm Dieter Schneider Rm Rosemarie Liedschulte
s. B. Horst-Erhardt Knoll s. B. Christel Höltershinken


Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus:

Mitglied stv. Mitglied

Rm Güler, Altunoglu Rm Daniela Schneckenburger


11.9 Anfrage des Linken Bündnisses vom 14.05.2000 mit der Bezeichnung
"Konzert der rechtsextremen Band Böhse Onkelz"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.


11.10 Bestellung von Sachkundigen Einwohnerinnen/Einwohner in Ausschüssen
hier: Vertreterinnen/Vertreter des Seniorenbeirates


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Entsprechend dem Vorschlag des Seniorenbeirates der Stadt Dortmund entsendet der
Rat der Stadt nachfolgend aufgeführte Mitglieder des Seniorenbeirates als sachkun-
dige Einwohnerinnen/Einwohner bzw. deren Vertreterinnen/Vertreter in die ent-
sprechenden Ratsausschüsse:

s. E. Vertreter/in

Ausschuss für Bürgerdienste,
öffentliche Ordnung,
Anregung und Bescherden Peter-Paul Elisko Renate Krajecki

Ausschuss für Kultur, Sport
und Freizeit Klaus Henter Friedhelm Hendler

Ausschuss für Soziales, Familie
und Gesundheit Rolf Scheer Horst Erhardt Knoll

Ausschuss für Umwelt,
Stadtgestaltung und Wohnen Hermann Oshege Roselies Blind

Ausschuss für Wirtschafts-
und Beschäftigungsförderung Karl-Heinz Middendorf Josef Blasczyk

Ausschuss für die
Städt. Kliniken Ruth Wagner Horst Kuhlmann

11.11 Antrag des Seniorenbeirates vom 26.05.2000 mit der Bezeichnung "Mitwirkung
der in den Stadtbezirken gewählten Seniorenbeiratsmitgliedern in den jeweiligen Stadtbezirken"


Seitens der SPD-Fraktion erklärte Rm Giese, dass er dem vom Seniorenbeirat vorgelegten
Antrag, den gewählten Seniorenbeirat zu Mitgliedern in den Stadtbezirken einen beraten-
den Status in den Bezirksvertretungen zu geben, für vernünftig und sinnvoll erachte. Da
die hierin enthaltenen Forderungen jedoch offensichtlich rechtlich nicht möglich seien,
schlug er deshalb vor, die Bezirksvertretungen zu bitten, den entsprechenden Senioren-
beiratsmitgliedern, so wie dies ohnehin zum Teil praktiziert werde, ein Beratungsrecht
in den Sitzungen der Bezirksvertretungen einzuräumen.


Anschließend wies StR’in Greive auf die diesbezügliche rechtliche Situation hin, die auch
den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vorlag.

Sie forderte in diesem Zusammenhang die Mitglieder des Seniorenbeirates auf, mehr die
auf der Grundlage der Hauptsatzung der Stadt Dortmund gegebenen Mitwirkungsmöglich-
keiten zu nutzen.


Der Rat der Stadt verständigte sich anschließend darauf, die mit Schreiben vom 02.06.2000 den Mitgliedern des Rates der Stadt vorgelegte rechtliche Darstellung über die Mitwirkungsmöglichkeiten des Seniorenbeirates, den Bezirksvertretungen und dem Seniorenbeirat zur Verfügung zu stellen und von daher keine Abstimmung über den Antrag des Seniorenbeirates vom 26.05.2000 herbeizuführen.







Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 20.30 Uhr von OB Dr. Langemeyer
beendet.



Der Oberbürgermeister
D r . L a n g e m e y e r B r a u e r
Ratsmitglied



Der Oberbürgermeister
In Vertretung

M i k s c h F e u l e r
Bürgermeister Schriftführer



01 Dortmund, 19.07.2000
F 2 20 11

N i e d e r s c h r i f t

über die 8. Sitzung des Rates der Stadt

am Donnerstag, dem 15. Juni 2000, 15.00 Uhr,

im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1



Lt. Anwesendheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren
78 von z. Z. 82 Ratsmitgliedern anwesend:


An der Sitzung nahmen
nicht teil: Bm’in Wendzinski SPD

Rm Bogdahn SPD

Rm Brunstein CDU

Rm Rüttgers Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus

Von der Verwaltung
waren anwesend: OB Dr. Langemeyer
StD Fehlemann
StR’in Greive
StR Pogadl
StR Sierau
Herr Dr. Küpper
LStVD Dieckerhoff
StOVR Weber
StVR Feuler

Als Gäste waren
anwesend: Herr Pehlke
Herr Stüdemann

T A G E S O R D N U N G


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 13.04.2000

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Amtseinführung von Beigeordneten

2.2 a) Dortmund-Projekt


Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Dortmunds durch gezielten Aufbau von
Wachstumsclustern

b) Ergebnisse der Entwicklungswerkstatt Phoenix-West und weiteres Arbeitsverfahren zur
Entwicklung der Fläche Phoenix - West


2.3 a) Bericht über die Sonderprüfung "Konzerthaus Dortmund"

b) Konzerthaus Dortmund

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


3.1 Sanierung des Schulgebäudes der Johann-Gutenberg-Realschule Am Lieberfeld 13 in
DO-Wellinghofen

3.2 Umsetzung des City-Konzeptes - Teilkonzept "Spielen in der City"
hier: Neugestaltung des Spielstandortes Möchenwordt
3.2 Besetzung der Kommission nach § 32 b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für den
Flughafen Dortmund
hier: Vorschläge für die Berufung von Vertreter/innen der Stadt Dortmund durch die Bezirksregierung Münster - Luftfahrtbehörde -

3.4 Flughafen Dortmund-Wickede
hier: Planfeststellungsverfahren gem. §§ 8 ff. Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

3.5 Jahresrechnung der Dauer-(Legat-)Grabpflege für das Haushaltsjahr 1999


3.6 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Hofstadtweg von Limbecker Straße bis Lütgen-
dortmunder Straße
3.7 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Plauener Straße von Landgrafenstraße bis Saarland-
straße (Wohnumfeldverbesserung)

3.8 Zoo Dortmund
A. Errichtung eines Urwaldhauses für Menschenaffen (Primatenhaus)
B. Räumliche Erweiterung im Rahmen der Zoo-Entwicklungsplanung

3.9 Ausbau der B 1 (A 40) in der Ortsdurchfahrt Dortmund
- Schaffung der planerischen Voraussetzungen zur Realisierung des ersten Teilabschnittes
in Tunnellage zwischen der Kreuzung B 1/Märkische Straße und der B 236 n -

3.10 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des B-Planes Hom 240 - Vogelpothsweg - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss

3.11 Gesamtkonzept für die Ausweisung von Zonengeschwindigkeitsbereichen (Tempo 30)
hier: Jahresbauprogramm 1999/2000

3.12 Widmung von Straßen (Kreisstraße)

3.13 Kanalbau Hombruch-Süd

3.14 Bauleitplanung
B-Plan Ap 202 - Knoten Gottesacker -
I. Offenlegungsbeschluss

3.15 Bauleitplanung
B-Plan Lü 158 - Verlängerung Brennarborstraße - gleichzeitig teilweise Änderung des
B-Planes Lü 159
hier: I. Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 19.09.1996
II. Erweiterung des Planbereiches
III. Erneuter Offenlegungsbeschluss

3.16 Stadtbahn Rhein Ruhr in Dortmund, Stadtbahnstrecke 82, Baulos 75
Niveaufreie Ausfädelung der Stadtbahn vom Westfalendamm (B 1) in die Marsbruchstraße
hier: Grundsatzbeschluss

3.17 Lokale Agenda 21 in Dortmund
- Zwischenbericht -

3.18 Stadterneuerung
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen
1. Bewilligungen des Jahresförderungsprogrammes 1999
2. Stand des Bewilligungsverfahrens zum Jahresförderungsprogramm 2000
3. Das Jahresförderungsprogramm 2001

3.19 Erweiterung der Schulgebäude am Schulstandort DO-Aplerbeck, Schweizer
Allee 25(Hauptschule Aplerbeck und Albrecht-Dürer-Realschule)
hier: Baubeschluss

3.20 Umbau Verkehrsknoten Am Gottesacker/B 1










3.21 Bauleitplanung
Änderung Nr. 85/b des Flächennutzungsplanes (F-Planes) - Hauptfläche Zeche Gneisenau – und Bebauungsplan (B-Plan) Scha 130/2 - Gneisenau-Ost/Südteil -
hier: I. Feststellungsbeschluss mit Erläuterungsbericht für die Änderung 85/b des F-Planes
II. Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches (B-Plan Scha 130/2)
III. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung der Bauleitpläne
IV. Satzungsbeschluss für den B-Plan Scha 130/2
V. Beifügung der modifizierten/aktualisierten Begründung
VI. Zustimmung zur vertraglichen Vereinbarung über ökologische Ausgleichsflächen
VII. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen

3.22 Bauleitplanung
118. Änderung des Flächennutzungsplanes und B-Plan In O 107 - Märkische Straße/ Saarlandstraße -
hier: I. Feststellungsbeschluss mit Erläuterungsbericht über die
118. Flächennutzungsplanänderung
II. Satzungsbeschluss für den B-Plan In O 107
III. Beifügung einer Begründung
IV. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des B-Planes In O 107

3.23 Bauleitplanung
Mg 153 - Rittershofer Straße -
hier: I. Entscheidung über Anregungen zum B-Plan Mg 153 aus der Offenlegung
II. Satzungsbeschluss zum B-Plan Mg 153
III. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
IV. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit vonTeilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des B-Planes Mg 153

3.24 Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes
"Gewerbegebiet Bornstraße"

3.25 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
hier: Betriebssatzung

3.26 Interkommunales Projekt "Fluss-Stadt-Land"

3.27 Städtebauliche Neugestaltung Kampstraße - Brüderweg
1. Ergebnis der Vorentwurfsplanung
2. Weiterbeauftragung der Architekten mit der Entwurfsplanung

3.28 Stadterneuerung
Städtebauliche Maßnahme "Kultur- und Bildungszentrum balou" in DO-Brackel,
Oberdorfstraße 23

3.29 Aufstellung einer Gestaltungssatzung für Werbeanlagen und Vordächer auf dem
Westenhellweg-Ostenhellweg und Vergabe eines Planungsauftrages

3.30 Neuorientierung der Dortmunder Wohnungspolitik

3.31 Anfrage der Bürgerliste vom 14.04.2000 mit der Bezeichnung "Arbeitsschutz: PCB-Belastung des Lehrpersonals an Dortmunder Schulen"

3.32 Anfrage der Bürgerliste vom 14.04.2000 mit der Bezeichnung "Schadstoffe in Schulen"

3.33 Anfrage der Bürgerliste vom 16.04.2000 mit der Bezeichnung "Irrtum oder Lüge des Amtsleiters Grote"

3.34 Anfrage der Bürgerliste vom 16.04.2000 mit der Bezeichnung "Unbegründete Behauptung einer artenschutzrechtlichen Unzuverlässigkeit"

3.35 Anfrage der Bürgerliste vom 16.04.2000 mit der Bezeichnung "Rechtsamt stellt ein vom Amtsleiter Grote initiiertes Bußgeldverfahren ein"

3.36 Anfrage der Bürgerliste vom 16.04.2000 mit der Bezeichnung "Öffentliche Lüge des Amtsleiters Grote Teil 2"

3.37 Anfrage der Bürgerliste vom 16.04.2000 mit der Bezeichnung "Täuschung der Bezirksregierung durch das Umweltamt"

3.38 Anfrage der Bürgerliste vom 16.04.2000 mit der Bezeichnung "Unterstellung einer verbotenen Handlung durch den Oberbürgermeister"

3.39 Anfrage der Bürgerliste vom 16.04.2000 mit der Bezeichnung "Einfluss des Amtsleiters Grote auf die VHS"

3.40 Anfrage der Bürgerliste vom 16.04.2000 mit der Bezeichnung "Psychologische Erklärung der Handlungsweise des Amtsleiters Grote"

3.41 Anfrage der Bürgerliste vom 16.04.2000 mit der Bezeichnung "Ahndung des Fehlverhalten des Amtsleiters Grote"

3.42 Anfrage der Bürgerliste vom 17.04.2000 mit der Bezeichnung "Waldbesitz der Stadt Dortmund"

3.43 Anfrage der Bürgerliste vom 17.04.2000 mit der Bezeichnung "Zuständigkeiten der Bezirksvertretung bei Ausschilderung einer Mountain-Biking Strecke"

3.44 Anfrage der Bürgerliste vom 17.04.2000 mit der Bezeichnung "Reitwege am NSG Oelbachtal"

3.45 Anfrage der Bürgerliste vom 17.04.2000 mit der Bezeichnung "Ökologische Bedeutung von Nadelbäumen"

3.46 Anfrage der Bürgerliste vom 10.05.2000 mit der Bezeichnung
"Landschaftsplan-Verfahren hat 20jähriges Jubiläum"

3.47 Anträge der CDU-Fraktion vom 13.03.2000 mit der Bezeichnung"Verstärkung der Beteiligung der Bürger in der Bauleitplanung" und "Verstärkte Unterrichtung der Bürger über Maßnahmen im öffentlichen Raum" sowie ergänzender Antrag des Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 27.03.2000

3.48 Antrag der CDU-Fraktion vom 30.05.2000 mit der Bezeichnung
"Weiterführung der Bundesstraße 236 n"

3.49 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 30.05.2000 mit der Bezeichnung "Bebauung Gneisenau"

3.50 Umweltpreis der Stadt Dortmund
- Änderung der Vergaberichtlinien
- Neuwahl der Jurymitglieder

3.51 Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der Bürgerliste vom 29.03.2000
mit der Bezeichnung " Radikalenerlass bei der Volkshochschule"











4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Fortführung des Büros Jugend und Arbeit

4.2 Wirtschaftsplan 2000 des Sondervermögens "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"

4.3 Weiterentwicklung der Aufgaben der TechnologieZentrum Dortmund (TZDO) GmbH
4.4 Organisationsänderung der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund



5. Öffentliche Einrichtungen

5.1 Anfrage der Bürgerliste vom 29.05.2000 mit der Bezeichnung " Medizinstudenten im Praktischen Jahr (MPJ) an den städtischen Kliniken "

5.2 Anfrage der Bürgerliste vom 29.05.2000 mit der Bezeichnung " Medizinstudenten im Praktischen Jahr (MPJ) an den städtischen Kliniken II"

5.3 Anfrage der Bürgerliste vom 29.05.2000 mit der Bezeichnung "Mietauslatung der Wohnheime der Städtischen Kliniken"

5.4 Anfrage der Bürgerliste vom 29.05.2000 mit der Bezeichnung "Mietpreise der Wohnheime der Städtischen Kliniken"Dortmund



6. Soziales, Familie und Gesundheit

6.1 Kommunales Beschäftigungsprogramm im Jahr 2000
hier: Maßnahmen der Dortmunder Dienste Gesellschaft für Beschäftigungs-
maßnahmen mbH

6.2 Hygieneinstitut und Medizinaluntersuchungsamt der Stadt Dortmund







7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Verleihung des Sportlerehrenbriefes der Stadt Dortmund an Herrn Manfred Schmadtke
- 1. Vorsitzender des Rad- und Motorclubs "Sturm" Hombruch 1925 e. V. -

7.2 Theater Dortmund
Wirtschaftsplan 2000/2001 für die Zeit vom 01.08.2000 bis zum 31.07.2001

7.3 Theater Dortmund
Aktualisierung des Wirtschaftsplanes 1999/2000

7.4 Anfrage der Bürgerliste vom 29.05.2000 mit der Bezeichnung "Eklat bei der offiziellen Eröffnungsveranstaltung Fete des arts am 28.05.2000"



8. Schule

8.1 PCB- bzw. Schadstoffsanierungen in Dortmunder Schulgebäuden

8.2 Umbaumaßnahmen und Abbruch einer Pavillonanlage an der Roncalli-Grundschule,
Husener Eichwaldstraße 270, DO-Husen

8.3 Bericht zur Organisation und schulräumlichen Versorgung der allgemeinbildenden Schulen, der Berufskollegs und im Bereich der sonderpädagogischen Förderung in Schulen der Stadt Dortmund 1999/2000
- Bericht zur Schulbedarfsplanung 1999/2000 -

8.4 Errichtung der Bildungsgänge "Zweijährige Berufsfachschule für Technik" - fachliche Schwerpunkte Elektrotechnik und Metalltechnik - mit erweiterten beruflichen Kenntnissen und Fachhochschulreife am Robert-Bosch-Berufskolleg und am Leopold-Hoesch-Berufskolleg der Stadt Dortmund



9. Kinder und Jugend

9.1 Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund





10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Entgeltordnung für Leistungen der Stadt Dortmund in Darlehens- und Grundstücksgeschäften

10.2 Westfalenhallen Dortmund GmbH
Umwandlung der Geschäftsbereiche Messen und Veranstaltungen in beherrschte
Tochtergesellschaften

10.3 Beteiligung der Stadt Dortmund am Modellprojekt zur Einführung eines doppischen
Kommunalhaushaltes sowie zweiter Sachstandsbericht

10.4 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2000 bewilligt hat

10.5 Satzung zur siebten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund

10.6 Jahresabschluss 1999 der Stadtsparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und die
Verwendung des Jahresüberschusses nach § 28 Abs. 2 Sparkassengesetz

10.7 Anfrage der Bürgerliste vom 29.05.2000 mit der Bezeichnung "Anzahl der Flugbewegungen am Flughafen Dortmund zwischen 22.00 - 06.00 Uhr"

10.8 Vorschlag der Faktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 31.05.2000 mit der Bezeichnung"Verkauf von EDG - Anteilen"

10.9 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 31.05.2000 mit der Bezeichnung "Erweiterung der Geschäftsführung bei den Dortmunder Diensten gGmbH"

10.10 Rücknahme von Beschlüssen über Beteiligungen der Stadt Dortmund an verschiedenen
Gesellschaften

10.11 Satzung zur zweiten Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund








11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 - unbesetzt -

11.2 Verwaltungsorganisation und Dezernatsstrukturen

11.3 Bestellung von beratenden Mitgliedern in Ausschüssen aufgrund der geänderten Fassung
des § 58 Absatz 1 Gemeindeordnung NW

11.4 Wahl eines Delegierten für die 3. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes mit
fünfjähriger Amtszeit

11.5 Benennung eines Mitgliedes für das Kuratorium der Universität Dortmund

11.6 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 23.05.2000 mit der Bezeichnung "Kommunales Engagement gegen Gefahren durch Kampfhunde"
hier: Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
11.7 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 11.05.2000 mit der Bezeichnung "Umbesetzung in Gremien"

11.8 Beratende Mitglieder im Ausländerbeirat
hier: Vorschläge der Fraktionen des Rates der Stadt

11.9 Anfrage des Linken Bündnisses vom 14.05.2000 mit der Bezeichnung
"Konzert der rechtsextremen Band Böhse Onkelz"

11.10 Bestellung von Sachkundigen Einwohnerinnen/Einwohner in Ausschüssen
hier: Vertreterinnen/Vertreter des Seniorenbeirates
11.11 Antrag des Seniorenbeiratesvom 26.05.2000 mit der Bezeichnung "Mitwirkung
der in den Stadtbezirken gewählten Seniorenbeiratsmitgliedern in den jeweiligen Stadtbezirken"










Vor Eintritt in die Tagesordnung gedachte der Rat der Stadt in einer Gedenkminute den am
Tag zuvor ermordeten Polizisten.

Anschließend wurde um 15.00 Uhr die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt von
OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Teilweise übernahm Bm Miksch die Lei-
tung der Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer zunächst fest, dass der
Rat der Stadt zu seiner Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er be-
schlussfähig ist.



Zu Ziffer 1
--------------


Regularien


1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Brauer (SPD) benannt.




1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW


OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW hin und bat,
dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.









1.3 Feststellung der Tagesordnung


Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung um die Punkte

2.3 c) 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2000
3.52 Anfrage der Bürgerliste vom 07.05.2000 mit der Bezeichnung “ Mitteilung von Untersuchungsergebnissen aus den Gewässern Rüpingsbach/Grotenbach”

erweitert.


Weiterhin verständigte sich der Rat der Stadt darauf, die Punkte

3.30 Neuorientierung der Dortmunder Wohnungspolitik
3.50 Umweltpreis der Stadt Dortmund
- Änderung der Vergaberichtlinien
- Neuwahl der Jurymitglieder

10.11 Satzung zur zweiten Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund

von der Tagesordnung abzusetzen.


Des weiteren wurde – wie bereits im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen – der Punkt

3.47 Anträge der CDU-Fraktion vom 13.03.2000 mit der Bezeichnung “Verstärkung
der Beteiligung der Bürger in der Bauleitplanung” und “Verstärkte Unterrichtung der Bürger über Maßnahmen im öffentlichen Raum”

vertagt.









Außerdem bestand Einigkeit im Rat der Stadt darüber, die Punkte
8.1 PCB- bzw. Schadstoffsanierungen in Dortmunder Schulgebäuden

3.31 Anfrage der Bürgerliste vom 14.04.2000 mit der Bezeichnung "Arbeitsschutz:
PCB-Belastung des Lehrpersonals an Dortmunder Schulen"

3.32 Anfrage der Bürgerliste vom 14.04.2000 mit der Bezeichnung "Schadstoffe in Schulen"

als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse zu be-
handeln, so dass diese Punkte als Tagesordnungspunkte 2.4 a) bis c) behandelt wer-
den sollen.

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 13.04.2000

Hinsichtlich der o. a. Niederschrift beantragte Rm Münch (Bürgerliste), seine Nachfragen


zu den Tagesordnungspunkten 3.25 und 3.28 und die entsprechenden Antworten der je-
weils zuständigen Dezernenten in die betreffende Niederschrift aufzunehmen.


Nachdem OB Dr. Langemeyer darauf hingewiesen hatte, dass es sich bei den Nieder-
schriften um keine Wortprotokolle handele, lehnte der Rat der Stadt mit Mehrheit
den o. a. Antrag von Rm Münch (Bürgerliste) ab.


Der Rat der Stadt genehmigt daraufhin mit Mehrheit die Niederschrift über die
7. Sitzung des Rates der Stadt am 13.04.2000.










Zu Ziffer 2
-------------


Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Amtseinführung von Beigeordneten

OB Dr. Langemeyer wies zunächst daraufhin, dass die Bezirksregierung Arnsberg keine
Bedenken gegen die Wahl von Herrn Pehlke bzw. Herrn Stüdemann zum Beigeordneten
der Stadt Dortmund erhoben habe, so dass es ihm möglich sei, Herrn Pehlke und
Herrn Stüdemann gem. § 71 Abs. 6 Gemeindeordnung NW in ihr Amt als Beigeord-
nete der Stadt Dortmund einzuführen und zu vereidigen.
Nachdem OB Dr. Langemeyer Herrn Pehlke und Herrn Stüdemann die jeweiligen
Ernennungsurkunden ausgehändigt hatte, legten diese ihren Amtseid ab.


Abschließend wies OB Dr. Langemeyer daraufhin, dass Herr Pehlke am 01.08.2000
und Herr Stüdemann am 01.09.2000 ihren Dienst antreten werden.

2.2 a) Dortmund-Projekt
Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Dortmunds durch gezielten Aufbau von
Wachstumsclustern


Für die CDU-Fraktion begrüßte Rm Hovermann die Initiative von OB Dr. Langemeyer
durch das Dortmund-Projekt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Dortmunds zu stär-
ken. Wichtig dabei sei für ihn, dass man den vorgeschlagenen Weg, besonders bereits
vorhandene Stärken noch weiter voranzutreiben, auch tatsächlich einhalten werde, da dies
für ihn der eigentliche Wachstumspfad sei.

Weiterhin erläuterte Rm Hovermann (CDU) im weiteren Verlauf seiner Ausführungen
den von seiner Fraktion vorgelegten Antrag zum Dortmund-Projekt und zeigte sich da-
bei gleichzeitig damit einverstanden, diesen Antrag als Arbeitsmaterial in das weitere
Verfahren mit einzubeziehen.

Außerdem machte er deutlich, dass seine Fraktion der vorgeschlagenen Finanzierung
derzeit noch etwas kritisch gegenüber stehe. Insofern forderte er den künftigen Käm-
merer auf, für den Haushalt 2001 diese auf ein festeres Fundament zu stellen, da es be-
dauerlich wäre, wenn ein für die Zukunft Dortmunds so bedeutsames Projekt durch
eine unsichere Finanzierung ins Wanken geraten könnte.

Abschließend erklärte Rm Hovermann (CDU), dass die CDU-Fraktion das Dortmund-
Projekt ausdrücklich begrüße und die Weiterentwicklung dieses Projektes aktiv mitbe-
gleiten werde.


Im weiteren Verlauf der Diskussion nahm Rm Keller (Linkes Bündnis) zum Dortmund-
Projekt Stellung.

Hierbei machte sie deutlich, dass sie diesem Projekt und den darin enthaltenen Zukunfts-
perspektiven nicht so unkritisch gegenüber stehe wie diejenigen, die dieses Projekt pro-
pagieren, da hierin sehr viele Risiken enthalten seien.

Weiterhin brachte sie zum Ausdruck, dass die vorgeschlagene Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie die Finanzierung dieses Projektes unzureichend sei.


Von daher stellte sie folgende Anträge:
1. Neuvorlage des Beschlusses unter Berücksichtigung verschiedener Risken bei
der Umsetzung des Dortmund-Projekts

2. Zur Finanzierung werden Alternativen zur Aussetzung der Wohnungsbauförderung
vorgelegt.

3. Es werden Instrumente der Einbeziehung Dortmunder Bürgerinnen und Bürger ent-
wickelt und die Berichtspflicht auf den Rat erweitert.


Seitens der SPD-Fraktion bezeichnete Rm Prüsse das Dortmund-Projekt als eine außer-
ordentliche Chance, nachhaltig Bewegung in den Dortmunder Arbeitsmarkt zu bringen.
Insofern sei es seiner Meinung nach auch richtig, dieses Projekt nicht von vornherein durch Vorbedingungen zu blockieren. Daher befürworte er es, die von der CDU-Fraktion bzw. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vorgelegten Anträge, so wie man dies auch im Ältestenrat verabredet habe, in den weiteren Beratungsgang mit einzubeziehen.


Auf Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus erklärte Rm Wetter, dass seine Fraktion das Dortmund-Projekt und den hierin beschrittenen Weg, die Kräfte auf wenige Wachstum-Clustern, die Arbeitsplatzzuwächse versprechen, zu konzentrieren, grundsätzlich befürworte.

Weiterhin erläuterte er die wesentlichen Ergänzungsvorschläge, die in dem von seiner
Fraktion vorgelegten Antrag enthalten seien und zeigte sich damit einverstanden, dass
diese als Arbeitsmaterial in den weiteren Beratungsprozess mit einbezogen werden
sollen.

Abschließend forderte Rm Wetter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus), die
Finanzierung dieses Projektes auch mittelfristig auf eine solide Basis zu stellen.


Anschließend übernahm Bm Miksch die Leitung der Sitzung.



Im weiteren Verlauf der Diskussion bedankte sich OB Dr. Langemeyer bei den im Rat
der Stadt vertretenen Fraktionen für die klare Position zum Dortmund-Projekt, die er
für besonders wichtig erachte, da nur so alle Kräfte, die auch benötigt werden, mobi-
lisiert werden können.

Weiterhin machte OB Dr. Langemeyer deutlich, dass Dortmund die vorhandenen Stand-
ortvorteile, wie beispielsweise die Qualifikation der Menschen, ausnutzen müsse, um im
hart umkämpften Wettbewerb bestehen zu können.

Des weiteren wies er die Bedenken zurück, dass die bisherigen Aufgabenfelder der Wirt-
schaftsförderung durch das Dortmund-Projekt beeinträchtigt werden könnten. Für ihn sei
es selbstverständlich, dass die Bereiche, die außerhalb des Dortmund-Projektes stehen,
nicht vernachlässigt werden dürften.

Außerdem ging OB Dr. Langemeyer auf die hinsichtlich der Finanzierung des Dortmund-
Projektes geäußerten Bedenken ein, die er im Hinblick auf das Gesamtvolumen des städt.
Haushaltes etwas entspannter betrachte. Hinzukomme, dass die von der Stadt Dortmund
eingesetzten Eigenmittel, die letztendlich der Schaffung von dringend benötigten Arbeits-
plätzen dienen, mehrfach zurückkommen, indem sich z. B. die Gewerbesteuereinnahmen
und die Anteile an der Einkommenssteuer erhöhen.

In diesem Zusammenhang ging er auch auf den in der Verwaltungsvorlage enthaltenen
Vorschlag der Verwaltung ein, zur Deckung des städt. Ausgabeanteils in den nächsten
fünf Jahren jährlich 7,5 Mio. DM aus Wohnungsbauförderungsmitteln zu verwenden.

Dieser Vorschlag sei für ihn die logische Konsequenz dafür gewesen, dass aufgrund der
bestehenden Wohnungsleerstände diese Mittel nicht mehr von den Wohnungsunterneh-
men abgerufen worden seien. Insofern halte er es für richtig, über diesen Finanzierungs-
vorschlag noch einmal ruhig und sachlich zu diskutieren.

Abschließend brachte OB Dr. Langemeyer zum Ausdruck, dass er das Dortmund-Projekt
zur “Chef-Sache” machen werde, da er davon überzeugt sei, dass Dortmund mit diesem Projekt den großen Durchbruch schaffen werde.


Anschließend übernahm wiederum OB Dr. Langemeyer die Leitung der Sitzung.



Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Keller (Linkes Bündnis) folgenden von Rm Keller (Linkes Bündnis) gestellten Antrag ab:
1. Neuvorlage des Beschlusses unter Berücksichtigung verschiedener Risiken
bei der Umsetzung des Dortmund-Projektes

2. Zur Finanzierung werden Alternativen zur Aussetzung der Wohnungsbau-
förderung vorgelegt.

3. Es werden Instrumente der Einbeziehung Dortmunder Bürgerinnen und
Bürger entwickelt und die Berichtspflicht auf den Rat erweitert.


2. Auf der Grundlage des geänderten Beschlusstextes vom 13.06.2000 fasst der Rat
der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Keller (Linkes Bündnis) fol-
genden Beschluss:
1. Der Rat beschließt die Einrichtung des Dortmund-Projects und beauftragt
die Verwaltung mit der Realisierung.

2. Der Stadtkämmerer wird ermächtigt, für das Haushaltsjahr 2000 erforder-
liche außerplanmäßige Mittel für den Verwaltungshaushalt und den Ver-
mögenshaushalt bereitzustellen. Darüber hinaus wird der Stadtkämmerer
für das Haushaltsjahr 2000 ermächtigt, außerplanmäßige Ausgaben für
die Einrichtung der Projektgruppe zur Verfügung zu stellen. Die stellen-
planmäßigen Auswirkungen werden im Rahmen des Stellenplanes 2001
realisiert.

3. Für die Jahre 2001 – 2004 sind jährliche Eigenmittel in Höhe von
10 Mio DM zuzüglich der Arbeitsplatzkosten in den Haushalt ein-
zustellen.

4. Der Rat ermächtigt die Verwaltung, Zuschüsse für die Projektrealisierung
an private Projektträger zu geben. Damit soll auch die Fortführung der
Projektunterstützung durch ein renommiertes Beratungsunternehmen ab-
gesichert werden.

5. Über den Fortgang des Dortmund-Projectes wird regelmäßig im Haupt- und Finanzausschuss und im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung berichtet.

6. Der Rat begrüßt die Gründung einer privaten Dortmund-Stiftung, die das
Dortmund-Project unterstützt.


3. Des weiteren bestand Einigkeit im Rat der Stadt darüber, folgende von der
CDU-Fraktion bzw. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vor-
gelegten Anträge als Arbeitsmaterial in den weiteren Beratungsgang mit
einzubeziehen:
a) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 06.06.2000:
1. Der Rat der Stadt verpflichtet sich, das Dortmund-Projekt unter be- sonderer Berücksichtigung von Gesichtspunkten der nachhaltigen Entwicklung zu betreiben und das wirtschaftliche Handeln an den Kriterien der Umwelt- und Sozialverträglichkeit auszurichten. Da- bei wird jeweils geprüft, ob und inwieweit die lokalen Aktivitäten einen Beitrag zur globalen nachhaltigen Entwicklung leisten.


2. Unter dem Gesichtspunkt der massiven Zunahme virtueller Waren bestellungen per E-Commerce erkennt der Rat die Notwendigkeit an, die entsprechende Zunahme der realen Auslieferungsprozesse durch konsequenten Ausbau ressourcenschonender Verkehrssysteme zu
kompensieren und entsprechende Aktivitäten zu verstärken.

3. Der Rat beschließt, im Rahmen des Dortmund-Projekts auch die konventionellen Branchen im Hinblick auf zukunftsfähige Ausrichtungen zu unterstützen. Dazu gehören z. B. diejenigen Anstrengungen von Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen, die einen Beitrag zur CO2-sparenden Energieversorgung von Gebäuden leisten.


4. Im Rahmen des Dortmund-Projektes sollen Instrumente, die einen
Beitrag zur Ressourcenschonung und zur Steigerung der Effizienz
leisten, angeregt werden. Der Einsatz von Umweltmanagementver-
fahren, freiwilligen Selbstverpflichtungen und Produktökobilanzen
soll angestrebt sowie von vornherein in die Maßnahmenplanungen
integriert werden.

5. Der Rat beschließt als eine Zielsetzung des Projektes eine deutliche
Erhöhung der Zahl der Frauenarbeitsplätze in Dortmund. Maßnah-
men, die der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf (für
Männer und Frauen) dienen, werden gefördert. Dies gilt zum Bei-
spiel für die Integration von neuen Teilzeit- und Telearbeitsmodel-
len und die Verbesserung der sozialen Infrastruktur in Form neuer
Kindertagesstätten. Betriebe, die gewillt sind, einen Beitrag zur
Gleichstellung von Frauen zu leisten, sind entsprechend zu fördern.

6. Im Bereich der Ausbildung und Qualifizierung von Arbeitskräften
ist die gezielte Qualifizierung und Schulung von Frauen gesondert
vorzusehen.

7. Die Verwaltung wird aufgefordert, zur Finanzierung des städt.
Finanzanteils am Dortmund-Projekt eine seriöse und nachvoll-
ziehbare Finanzplanung vorzulegen. Für den Deckungsvorschlag,
der sich auf die zeitlich befristete Aussetzung der Wohnungsbau-
förderung bezieht, wird ein alternativer Vorschlag vorgelegt.



b) Antrag der CDU-Fraktion vom 07.06.2000:
I. P r o j e k t s t r u k t u r
Die Bereiche IT und EC sind gut gestartet. Sie werden gestützt durch TZDO und ECC. Ihre weitere Entwicklung ist im wesentlichen abhängig von einem gründungs- und innovationsfreundlichen Klima in Dortmund sowie von einer guten Infrastruktur (Verkehr, Gewerbegrundstücke etc.).
Sie sollen von der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund, den Kammern und weiteren Einrichtungen auf ihrem Wachstumspfad aktiv begleitet und vom Dortmund-Projekt be- schleunigt werden.



Der Schwerpunkt des Dortmund-Projektes muss sich daneben
maßgeblich auf folgende Arbeitsfelder konzentrieren:
a) Ausbau der Mikrosystemtechnik MST
b) Biomedizin
c) Agenda 21
Im Rahmen der lokalen Agenda 21 sollen wichtige Projekte
in Dortmund modellhaft umgesetzt und gezielt in konkrete
Wirtschaftsprozesse überführt werden. Ein wichtiger Bereich
hierbei ist das Thema “Umwelt und Bauen”, in dem neue
Chancen für Umwelt und Handwerk entstehen.

d) Qualifizierung und Weiterbildung
Wichtig ist der Aspekt der neuen Wege der Qualifikation und der Arbeitsorganisation mittels E-Technologien. Hierbei kann Dortmunds Kompetenz in den Bereichen Arbeitswelt, Mitbestimmung und Weiterbildung genutzt werden.

e) Verstärkung der Bestandsentwicklung
Hierbei soll besonderes Augenmerk auf den Aufbau von
Wachstumsfelder in Ergänzung zu bestehenden Kernkom-
petenzen in Dortmund ansässiger Branchen, z. B. der Elektro- und Metallindustrie, gelegt werden. Die “Old Economy” muss systematisch in das Dortmund-Projekt eingebunden werden.

f) Gründung einer zentralen Marketing- und Vertrieb sgesellschaft mit der Aufgabe:
- Standortmarketing
- nationale und internationale Akquisition Als Gesellschafter sollen neben der Stadt Dortmund vor allem Unternehmen und Unternehmer der freien Wirtschaft, vorrangig aus dem Mittelstand, gewonnen werden. Die Gesellschaft hat auch die Aufgabe, alle schon existierenden Marketing-Aktivitäten zu bündeln. Es bietet sich eine Zusammenarbeit mit der geplanten Stiftung an.






II. O r g a n i s a t i o n s s t r u k t u r
Die beabsichtigte Stabsstelle kann im Prinzip mit der oben genannten Aufgabenstellung gebildet werden. Sollte der weitere politische Diskussionsprozess zu Schwerpunktveränderungen im Dortmund-Projekt führen, muss der Ansatz für Sach- und Personal neu überdacht werden.


III. F i n a n z i e r u n g
Der Punkt 2 der Beschlussvorlage wird gestrichen.

b) Ergebnisse der Entwicklungswerkstatt Phoenix-West und weiteres Arbeitsverfahren zur
Entwicklung der Fläche Phoenix - West


Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende
Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen begrüßt die Möglichkeiten,
die sich aus einer Entwicklung der Fläche Phoenix-West für den Stadtteil Hörde, aber
auch für die gesamte Stadt Dortmund ergeben.

Die Ergebnisse der Entwicklungswerkstatt bieten eine geeignete Basis für die weitere
Beteiligung der durch das Planungsdezernat zu entwickelnden städtebaulichen Rah-
menvorgaben.

Bei der Fläche Phoenix-West handelt es sich um einen attraktiven Standort im östlichen
Ruhrgebiet. Bei der Flächenentwicklung sollten neben dem Grundstückseigentümer und
der Stadt Dortmund oder deren Vertreter solche Unternehmen beteiligt werden, die durch
eigenes Invest und/oder die verbindliche Einwerbung von Investoren/Nutzern Engagement
für Phoenix-West deutlich machen.

Die örtlichen engagierten Unternehmen im Raum Hörde sollten auf jeden Fall in die weitere Flächenentwicklung eingebunden werden.





Unter Einbeziehung der og. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Rat und die Bezirksvertretung Hörde begrüßen die Ergebnisse der Ent-
wicklungswerkstatt Phoenix West und danken allen Mitwirkenden aus Bür-
gerschaft, Wirtschaft und Planung, insbesondere den externen Beteiligten,
für ihre Mitarbeit und ihr großes Interesse.

2. Der Rat und die Bezirksvertretung Hörde befürworten die Entwicklung des
Standortes Phoenix West zu einem modernen Wirtschaftsstandort entspre-
chend dem in der Vorlage dargestelltem Nutzungskonzept. Sie unterstützen
erste Investitionsvorhaben Dortmunder Unternehmen sowie das überregio-
nale Interesse der Wirtschaft an diesem Standort.

3. Der Rat und die Bezirksvertretung Hörde begrüßen die Beauftragung der
Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) seitens der Landesregierung, die
Ankaufsverhandlungen zur Aufnahme in den Grundstücksfonds Nord-
rhein-Westfalen für die Fläche Phoenix West mit der Thyssen Krupp AG
(TK) zu beginnen.

4. Der Rat beauftragt die Verwaltung (WBF-DO), das Nutzungskonzept fort-
zuentwickeln und intensive Akquisition für entsprechende Standortansied-
lungen zu betreiben.

5. Der Rat beauftragt die Verwaltung (Dez. 6) in Kooperation mit der
ARGE PHOENIX (Arbeitsgemeinschaft Stadt, LEG, TK) auf der
Grundlage der im “Korridor” beschriebenen Entwürfe, eine städte-
bauliche Facherörterung mit dem Ziel durchzuführen, für Phoenix
West die zentralen Qualitätskriterien eines Zukunftsstandortes NRW
zu benennen.

6. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Entwurf Stege und Partner mit
seinen qualitativen Eckpunkten zur Grundlage der weiteren Arbeiten
zu machen. Dabei geht der Rat davon aus, dass der Entwurf weitere
Optimierungen erfährt und er hierüber unterrichtet wird.

7. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit den Partnern der bisherigen
ARGE PHOENIX auf der Basis des skizzierten Entwickungsmodells
einen Vorschlag für die Gestaltung der Trägerschaft für die künftige
Entwicklung des Standortes zu erarbeiten. Die Trägerschaft soll sicher-
stellen, dass ein Gesamtmodell der Nutzungsstruktur, der städtebaulichen
Gestaltung und der Vermarktung für die Gesamtfläche vertraglich zwi-
schen Eigentümer, Stadt und Trägerorganisationen festgelegt wird.
2.3 a) Bericht über die Sonderprüfung "Konzerthaus Dortmund"

b) Konzerthaus Dortmund


c) 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2000

In der Diskussion über den endgültigen Baubeschluss hinsichtlich des Konzerthauses


Dortmund ging es im wesentlichen um die Kostensteigerungen, die seit dem ursprüng-
lichen Grundsatzbeschluss entstanden sind.

Hierbei erklärte für die CDU-Fraktion Rm Hovermann, dass man im Bau des Konzert-
hauses Dortmund die Chance sehe, ein kulturelles Highlight zu schaffen, das nicht nur
lokale, sondern auch regionale und überregionale Ausstrahlung und Beachtung finden
werde. Derartige Projekte seien seiner Ansicht nach auch notwendig, um den Standort
Dortmund weiter nach vorne zu bringen.

Im weiteren Verlauf verdeutlichte er nochmals, dass seine Fraktion den diesbezüglichen
Entscheidungsprozess sich nicht leicht gemacht habe, sondern dieses Projekt bishin zur
einer Art Bürgerbeteiligung abgewägt habe und letztendlich zu der Entscheidung ge-
kommen sei, dass man sich für den Bau des Konzerthauses Dortmund auf der Grundlage
der nun vorliegenden Fakten aussprechen werde.
Weiterhin regte Rm Hovermann (CDU) an, die Frage von Synergien zwischen der Kultur und Projekte GmbH und dem Eigenbetrieb Theater z. B. beim Kartenvertrieb oder der Buchhaltung zu unter suchen.

Abschließend forderte er, dass der Bau und der Betrieb des Konzerthauses Dortmund
keine Kürzungen in anderen wichtigen kommunalen Bereichen, wie Kultur, Sport und
Schulsanierung, nach sich ziehen dürfe.


Für die SPD-Fraktion machte Rm Prof. Uhlmann zunächst deutlich, welche Bedeutung
hochwertige Kulturangebote u. a. als Standortfaktor haben. Insofern sei der Bau des
Konzerthauses Dortmund allein schon deshalb die richtige Entscheidung, da letztendlich
hierdurch ein Beitrag geleistet würde, der die Stadt im Wettbewerb der Regionen stärken werde.

Nachdem Rm Prof. Uhlmann (SPD) im weiteren Verlauf seiner Ausführungen auf die
positiven Auswirkungen des Baus des Konzerthauses und auf die Entwicklung des
Brückstraßenviertels eingegangen war, nahm er zu den von der CDU-Fraktion bzw.
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vorgelegten Anträge Stellung und
verdeutlichte dabei, dass man den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat-
haus ablehnen und den im Antrag der CDU-Fraktion enthaltenen Forderungen zustim-
men werde.

Abschließend betonte er nochmals, dass die zu erwartende Entscheidung hinsichtlich
des Baus des Konzerthauses Dortmund eine Entscheidung sei, die einen Anschub für
die Dortmunder Kulturlandschaft bringen werde. Dieser Beschluss erfordere zwar für manche einen gewissen Mut, er sei sich aber ganz sicher, dass man dies in einigen Jahren nicht bereuen werde.


Auf Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus begründete Rm Mohr
die ablehnende Haltung seiner Fraktion hinsichtlich der beabsichtigten Beschluss-
fassung zum Bau des Konzerthauses Dortmund.

Hierbei machte er deutlich, dass seine Fraktion von Anfang an gegen den Bau des
Konzerthauses Dortmund gewesen sei, da klar war, dass die Projekt nicht finanziell
vertretbar sei.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen erläuterte Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus) die Hauptablehnungsgründe seiner Fraktion bezüglich des
Konzerthauses Dortmund.

Zum einen übernehme sich die Stadt Dortmund aufgrund der angespannten Haushalts-
lage mit diesem Projekt, zumal es wichtigere und auch dringendere Aufgaben, wie
beispielsweise die PCB-Schulsanierung, gebe.

Zum anderen trage nach Auffassung seiner Fraktion der Bau des Konzerthauses Dortmund nicht dazu bei, einen Beitrag zur Erfüllung des eigentlichen Revitalisierungsleitgedanken
dieses Viertel besonders für junge Leute zu gestalten, zu leisten.

Des weiteren widerspreche der zu erwartende Bau des Konzerthauses dem Willen der
Mehrheit der Dortmunder Bevölkerung. Außerdem sei es für ihn nicht nachvollziehbar,
eine derart finanziell weitreichende Entscheidung zu treffen, die eigentlich nur im Inte-
resse einiger weniger liege.

Von daher sollte man vielmehr überlegen, so wie dies auch ursprünglich beschlossen
worden sei, welche Nutzungsalternativen es für das Konzerthaus vorgesehene Grund-
stück im Sinne des genannten Leitgedankens gebe.

Abschließend monierte Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) die
in der Verwaltungsvorlage enthaltenen jährlichen Folgekosten, die sehr stark von den
im vorliegenden Rechnungsprüfungsbericht ermittelten Werte, die im sehr plausibel
erscheinen, divergieren.

Zum Schluss beantragte er, die Abstimmung über den Bau des Konzerthauses geheim
durchzuführen.

Auch Rm Münch (Bürgerliste) sprach sich gegen den Bau des Konzerthauses Dortmund
aus. Natürlich wäre es schön, ein weiteres Higlight in Form eines neuen Konzerthauses
in Dortmund zu bekommen, wenn da nicht die immensen Kosten wären.

Insofern sei es seiner Ansicht nach notwendig, bei der entsprechenden Entscheidung
sich die Frage zu stellen, ob die Stadt Dortmund sich aufgrund ihrer Finanzspielräume
die Baukosten und den nicht unerheblichen jährlichen Betriebskostenzuschuss mit den
dazugehörigen finanziellen nicht abschätzbaren Risiken leisten könne oder nicht.

Nach Ansicht der Bürgerliste müsse die Frage mit einem eindeutigem “Nein” beantwortet werden.

Insofern forderte Rm Münch (Bürgerliste) alle Ratsmitglieder auf, im vorliegenden Fall
mehr denn je – frei nach ihrem Gewissen – zu entscheiden und gegen dem Bau des Konzerthauses Dortmund zu stimmen, da nur so die Glaubwürdigkeit der Politik in Dortmund erhalten bleiben könne.

Abschließend beantragte er, vor der Entscheidung über den Bau eines 100 Mio. DM teuren Konzerthauses, die Bürgerinnen und Bürger in einer repräsentativen Umfrage hierüber abstimmen zu lassen.


Anschließend übernahm Bm Miksch die Leitung der Sitzung.



Hinsichtlich des Baus des Konzerthauses Dortmund erklärte OB Dr. Langemeyer, dass er
nach wie vor es für richtig erachte, dass der Rat der Stadt am Anfang des Verfahrens eine Art Deckelungsbeschluss gefasst habe, um sowohl für die Geschäftsführung der Kultur und Projekte Dortmund GmbH als auch für die Architekten finanzielle Eckpunkte zu setzen.

Aufgrund der nun vorliegenden konkreten Fakten sei es nun Sache des Rates der Stadt zu
entscheiden, ob man trotz gestiegener Kosten dieses für die Kulturpolitik und Stadtent-
wicklung bedeutsame Projekt weiter vorantreiben und verwirklichen wolle.

Weiterhin machte OB Dr. Langemeyer Bezug nehmend auf die Äußerungen von Rm Mohr
(Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) nochmals deutlich, dass man die vom Rechnungsprüfungsamt ermittelten Werte nicht überbewerten sollte, da diese zum Teil von Annahmen ausgehen, die in dieser Form auf den realen Betrieb eines Kulturgebäudes, wie im vorliegenden Fall des Konzerthauses, nicht anwendbar seien.
Außerdem sprach er sich dafür aus, die Finanzierung des Konzerthauses Dortmund im Sinne des Punktes 1 des Antrages der CDU-Fraktion vom 15.06.2000 zu modifizieren.


Gegen den Bau des Konzerthauses sprach sich Rm Keller (Linkes Bündnis) aus. Ihrer Auffassung nach sind die hieraus resultierenden finanziellen Risiken nicht kalkulierbar
und führen letztendlich zu nicht vertretbaren Belastungen des städt. Haushaltes.


Anschließend übernahm wiederum OB Dr. Langemeyer die Leitung der Sitzung.



In der weiteren Diskussion verständigte sich der Rat der Stadt darauf, bei einer Be-
schlussfassung des Antrages der CDU-Fraktion vom 15.06.2000 die Punkte III. b)
und c) des modifizierten Beschlussentwurfes der Verwaltung zu streichen.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:
a) Der Rat der Stadt nimmt den Bericht über die Sonderprüfung “Konzerthaus
Dortmund” zur Kenntnis.
b) Konzerthaus Dortmund
1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses den o. a. Antrag von Rm Münch (Bürgerliste) hinsichtlich der Durchführung einer repräsentativen Umfrage ab.


2. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 14.06.2000
a) Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der
SPD-Fraktion folgende Punkte des o. a. Antrages:
1. Der Rat stellt fest, dass die Verwaltung den Rat nach dem erfolgten
Beschluss über die “Deckelung” der Bauinvestitionen nicht ausreichend über vorhandene Baukostenrisiken informiert hat, obwohl ihr
entsprechende Informationen und Erkenntnisse vorlagen.

2. Der Rat geht aufgrund der nunmehr vorliegenden Informationen aus
der Sonderprüfung des Konzerthauses durch das Rechnungsprüfungsamt davon aus, dass der jährliche Betriebskostenzuschuss nicht, wie in der Beschlussvorlage der Verwaltung dargestellt, 7,7 Mio. DM betragen wird, sondern im ungünstigsten Fall bis 17 Mio. DM jährlich
für den Betrieb des Konzerthauses bereitzustellen sind.

b) Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus folgende Punkte des o. a. Antrages ab:

3. Angesichts der vom Rechnungsprüfungsamt ermittelten möglichen
Überschreitungen des bereits gegenüber den ursprünglichen Planun-
gen ausgeweiteten Kostenrahmens beschließt der Rat, die bisherigen
Planungen für den Bau eines Konzerthauses zu stoppen und wirt-
schaftlich vertretbare Nutzungsalternativen zu entwickeln, die eben-
falls zu einer Revitalisierung des Brückstraßenviertels beitragen.

4. Die für den Bau des Konzerthauses vorgesehenen 10 Mio. DM werden anderweitig, z. B. für den Kulturhaushalt und für die unabweisbaren Ausgaben, die bei der PCB-Schulgebäudesanierung anfallen, verwendet.


c) Der o. a. Antrag von Rm Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus), eine geheime Abstimmung durchzuführen, erhielt nur 15 Stimmen, so dass die nach der Geschäftsordnung erforderliche Mehrheit von 17 Stimmen nicht erreicht wurde, was letztendlich zu einer Ablehnung dieses Antrages führte.


3. Auf der Grundlage des Antrages der CDU-Fraktion vom 15.06.2000 fasst der
Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, des Linken Bündnisses und der DVU
folgenden Beschluss:
a) Der Rat beauftragt den Oberbürgermeister
1. mit dem Haushalt 2001 und der zugehörigen MIP sicherzustellen, dass die gesamten zusätzlichen Baukosten der Kultur + Projekte GmbH bis zur Fertigstellung des Konzerthauses ohne zusätzliche Kreditaufnahme, allein aus dem städtischen Haushalt finanziert werden.

2. die Fragen von Synergien zwischen Kultur + Projekte und Eigen- betrieb Theater zu untersuchen (z. B. Marketing, künstlerische Leistungserbringung und Leitung) und sich hieraus ggfls. erge-
bende Rationalisierungsmöglichkeiten dem Rat in Vorschlag zu bringen.
b) Der Rat erklärt, dass Investition und Betrieb des Konzerthauses keine
Kürzungen in anderen Bereichen von Kultur, Sport und Schulsanierung
nach sich ziehen werden.



4. Unter Einbeziehung des unter Punkt 3 beschlossenen Antrages der CDU-Fraktion
fasst der Rat der Stadt auf der Grundlage des nochmals in der Diskussion geänder-
ten Beschlussentwurfes mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, der DVU sowie des Linken Bündnisses
folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt nimmt die Submissionsergebnisse der Generalunter-
nehmerausschreibung sowie die detaillierte Kostenberechnung des Büros
ASSMANN Beraten + Planen GmbH zur Kenntnis.



II. Der Rat der Stadt ist damit einverstanden, das Konzerthaus im jetzigen
Kostenrahmen von 94,3 Mio. DM (brutto) zu errichten. Er ermächtigt
die Vertreter der Stadt Dortmund in den Organen der Kultur + Projekte
Dortmund GmbH, den Bau des Konzerthauses Dortmund durchzuführen.

III. Der Rat der Stadt beschließt
a) eine Kapitalerhöhung durch Zuführung in die Kapitalrücklage der
Kultur + Projekte Dortmund GmbH von 20,05 Mio. DM um wei-
tere 10 Mio. DM auf 30,05 Mio. DM im Haushalt 2000.

IV. Der Rat nimmt von der beabsichtigten Veränderung der Fassadengestaltung
im Bereich Brückstraße/Ludwigstraße Kenntnis und beauftragt die Verwal-
tung, die gestalterische Endabstimmung u. a. unter Beachtung der sanie-
rungsrechtlichen Genehmigungsgründe durchzuführen.

V. Der Rat der Stadt ermächtigt den Vertreter der Stadt in der Gesellschafter-
versammlung die Zuführung zur Kapitalrücklage zu beschließen, sobald
die 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2000 rechtswirksam ist.

c) 1. Nachtragssatzung für das Jahr 2000

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf der beigefügten 1. Nach- tragssatzung der Stadt Dortmund gem. § 80 GO NW für das Haushalts- jahr 2000 zur Kenntnis.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde von 17.55 Uhr bis 18.30 Uhr für eine Pause unterbrochen.



2.4 a) PCB- bzw. Schadstoffsanierungen in Dortmunder Schulgebäuden


Zust. StA 40


Die ausgiebige Diskussion zu der o. a. Problematik machte deutlich, welche hohe Prio-
rität die PCB- bzw. Schadstoffsanierungen in Dortmunder Schulgebäuden habe. Von
daher fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:



1. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig folgenden Antrag der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen im Rathaus vom 14.06.2000:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Schadstoffunter-
suchungen der im Schreiben des Schulverwaltungsamtes vom 23.05.2000 ge-
nannten 35 Schulgebäude mit hoher Untersuchungsdringlichkeit zu beschleu-
nigen.

Falls in diesen Gebäuden eine Schadstoffbelastung festgestellt wird, soll die
erforderliche Sanierung unverzüglich erfolgen.

Die Verwaltung wird beauftragt, Mittel für diese unabweisbaren Instandset-
zungsarbeiten in ausreichender Höhe bereits im Haushaltsjahr 2000 zur Ver-
fügung zu stellen.




2. Unter Einbeziehung der Empfehlung des Schulausschusses vom 22.03.2000
fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt im Wege der Grundsatzentscheidung die Sanierung
mit der PCB und anderen Schadstoffen belasteten Schulgebäude auf der Grund-
lage des vorgeschlagenen Sanierungskonzeptes im Rahmen eines Mehrjahres-
programmes.

Die Verwaltung wird eine rechtzeitige und umfassende Aufklärung der Eltern
sicherstellen und sie bei Abstimmungsprozessen beteiligen.



b) Anfrage der Bürgerliste vom 14.04.2000 mit der Bezeichnung "Arbeitsschutz:
PCB-Belastung des Lehrpersonals an Dortmunder Schulen"

c) Anfrage der Bürgerliste vom 14.04.2000 mit der Bezeichnung "Schadstoffe in Schulen"


Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den beiden o. a. Anfragen lag den Mitgliedern
des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hierzu stellte Rm Münch (Bürgerliste) folgende Nachfragen:

1. Wird die Verwaltung den Mitgliedern des Rates der Stadt eine Übersicht zur Verfügung stellen, in der alle Analyseergebnisse der bisher in Dortmunder Schulen durchgeführten Messungen ersichtlich sind?

2. Wie wird die Verwaltung mit dem Schimmelpilzproblem in der Aplerbecker-Mark-Grundschule umgehen?


Die Beantwortung der beiden Fragen soll schriftlich erfolgen.










Zu Ziffer 3
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Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Sanierung des Schulgebäudes der Johann-Gutenberg-Realschule, Am Lieberfeld 13 in
DO-Wellinghofen

Zust. StÄ 40, 65


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die Sanierung des Schulgebäudes der Johann-Gutenberg-Real-schule, Am Lieberfeld 13 in DO-Wellinghofen mit Gesamtkosten von 520 000,00 DM.

Die Sanierungsmaßnahmen werden aus den im Schulbudget des HJ 2000 bereitgestellten
Sondermitteln finanziert.

3.2 Umsetzung des City-Konzeptes - Teilkonzept "Spielen in der City"
hier: Neugestaltung des Spielstandortes Möchenwordt


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt stimmt dem Teilkonzept “Spielen in der City” (auf der Grundlage des City-Konzeptes) zu.


2. Der Rat beschließt im Rahmen dieses Konzeptes die Neugestaltung der Flächen
Mönchenwordt mit dem Schwerpunkt eines Spielstandortes für Kinder, mit dem
Ziel der Stärkung der Kinder- und Familienfreundlichkeit der Dortmunder City.
Die vorliegende Planung soll der Realisierung zugrunde gelegt werden.


3. Der Rat beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln
für 2000 in Höhe von 1 200 000,00 DM
unter der neu einzurichtenden Haushaltsstelle
6150 9511 0268
- Sanierungsgebiet City – Spielen in der City -.

Deckung erfolgt durch Minderausgaben in Höhe von 600 000,00 DM
bei der Haushaltsstelle 6150 9511 0222 (Haushaltsaus-
gaberest)
- Nordstadtprogramm -
und Minderausgaben in Höhe von 600 000,00 DM
bei der Haushaltsstelle 6150 9511 0242 (Haushaltsaus-
gaberest)
- Stadterneuerung Ortskern Huckarde -
Im Rahmen des Förderantrages ist die Erlaubnis zum förderunschädlichen
vorzeitigen Beginn vom Zuschussgeber einzuholen.
3.3 Besetzung der Kommission nach § 32 b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für den
Flughafen Dortmund
hier: Vorschläge für die Berufung von Vertreter/innen der Stadt Dortmund durch die Bezirksregierung Münster - Luftfahrtbehörde -


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 08.06.2000 vorgeschlagen,
Herrn Rm Jung (CDU) als Vertreter des Rates und Rm Tech (SPD) als Stellvertreter
für die Berufung in die Kommission nach § 32 b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für
den Flughafen Dortmund vorzuschlagen.

Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der
Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses fol-
genden Beschluss:
Der Rat der Stadt stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur Neubesetzung der Kommission
nach § 32 b LuftVG zu und benennt die unter Punkt 5 dieser Vorlage vorgeschlagenen bzw. noch vorzuschlagenden Vertreter/in und Stellvertreter/in der Stadt Dortmund für die Kommission nach § 32 b LuftVG. Gleichzeitig beauftragt er sie, die Interessen der Stadt Dortmund zu vertreten.

3.4 Flughafen Dortmund-Wickede
hier: Planfeststellungsverfahren gem. §§ 8 ff. Luftverkehrsgesetz (LuftVG)


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.


3.5 Jahresrechnung der Dauer-(Legat-)Grabpflege für das Haushaltsjahr 1999


Zust. StÄ 20, 67


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt von dem Ergebnis der Jahresrechnung der
Dauer-(Legat-)Grabpflege 1999 Kenntnis. Über die Entlastung nach § 94 GO NW
ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss seinen Bericht
zu dieser Jahresrechnung vorgelegt hat.


2. Der Rat beschließt:

a) Die “Ewige Anleihe” aus dem Sonderhaushalt Grabpflegelegate wird ab
dem 01.12.2000 mit dem jeweils gültigen variablen Zinssatz der Kommu-
naldarlehen der Stadtsparkasse Dortmund verzinst.

b) Von diesem Zeitpunkt an sind Neuverträge ebenfalls mit variablem Zinssatz
abzuschließen. Der Zinssatz ist so festzusetzen, dass der Unterschied zwi-
schen den Soll- und Habenzinsen den auf die Neuverträge entfallenden Ver-
waltungskostenanteil deckt.









3.6 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Hofstadtweg von Limbecker Straße bis Lütgen-
dortmunder Straße


Zust. StA 30


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung
gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW)
für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978
in den Fassungen zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979 und
vom 21.12.1981 – noch – bzw. nachmalige Herstellung sowie Erneuerung und
Verbesserung der Anlage Hofstadtweg von Limbecker Straße bis Lütgendortmunder
Straße.
3.7 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung
von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlage Plauener Straße von Landgrafenstraße bis Saarland-
straße (Wohnumfeldverbesserung)


Zust. StA 30


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung
gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW)
für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in
der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979
und vom 21.12.1981
Plauener Straße bis Saarlandstraße (Wohnumfeldverbesserung)



3.8 Zoo Dortmund
A. Errichtung eines Urwaldhauses für Menschenaffen (Primatenhaus)
B. Räumliche Erweiterung im Rahmen der Zoo-Entwicklungsplanung


Zust. StA 67


Seitens der Bürgerliste beantragte Rm Münch, die Anbindung des Dortmunder Zoos
an den ÖPNV dadurch zu verbessern, dass im Umfeld des Haltepunktes Hacheney
ein zusätzlicher Eingang gebaut werden sollte.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste sowie
des Linken Bündnisses den o. a. Antrag von Rm Münch (Bürgerliste) ab.



2. Antrag der SPD-Fraktion vom 14.06.2000
Rm Kröger-Brenner (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) wies daraufhin, dass
ihre Fraktion den Punkten a) und c) des genannten Antrages zustimmen und den
Punkt b) ablehnen werde.


Unter Berücksichtigung der o. a. Anmerkung fasst der Rat der Stadt einstimmig
bzw. mit Mehrheit auf der Grundlage des genannten Antrages der SPD-Fraktion
folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten,
a) die Besucherströme zu messen und die Herkunft der Zoobesucher fest-
zustellen sowie zu ermitteln, welche Verkehrsmittel (Pkw oder ÖPNV-
Linien etc. nennen) benutzt werden.

b) Weitere Parkmöglichkeiten zu schaffen, die dem zukünftigen Mehrauf-
kommen an Fahrzeugen gerecht werden. In die Überlegungen ist auch
der Lagerplatz am Sommerparkplatz mit einzubeziehen.

c) Die ÖPNV-Anbindung näher zu untersuchen und zu optimieren.



3. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Hinsichtlich der o. a. Empfehlung erklärte Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen
im Rathaus), dass seine Fraktion mit Ausnahme des Punktes A) der og. Empfeh-
lung zustimmen werde.


Auf der Grundlage der og. Empfehlung fasst der Rat der Stadt einstimmig bzw.
mit Mehrheit folgenden Beschluss:
A. Urwaldhaus für Menschenaffen (Primaten)

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Grundsatz, das Angebot des Vereins “Zoofreunde Dortmund e. V.” anzunehmen, im Dortmunder Zoo als Bauherr unter Finanzierung der Planungs- und Bauleitungskosten e in Urwaldhaus für Menschenaffen (Primatenhaus) zu errichten und es nach Fertigstellung in das städtische Vermögen zu entlassen.

2. Der Rat stimmt dem Angebot des Vereins zu, für den Neubau eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben. Für die Stadt Dortmund entstehen hierfür keine Kosten.

3. Der Rat beauftragt die Verwaltung zu Verhandlungen mit dem Ziel, die Finanzierung der Baukosten unter Beteiligung Dritter sicherzustellen.


B. Räumliche Erweiterung im Rahmen der
Zoo-Entwicklungsplanung
1. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt einer flächenmäßigen Erweiterung des
Dortmunder Zoos im Grundsatz zu.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für den Dortmunder Zoo und seine Umgebung ein Bereichkonzept zu erarbeiten, das mit der Gesamtent-
wicklung des Raumes beiderseits der B 54 und südlich der B 1 abge-
stimmt ist.

Für den Dortmunder Zoo ist eine langfristige Perspektive der Entwicklung zu erarbeiten. Die dafür notwendigen Flächen sind über eine Darstellung im Flächennutzungsplan zu sichern. Für die mittelfristige Erweiterung ist ein Bebauungsplan aufzustellen.


Die Planung zur Erweiterung des Zoogeländes erfolgt unter folgenden Maßgaben:

a) Ein Rundweg (Wanderweg) um den Zoo bleibt erhalten.
b) Die entlang der B 54 vorgesehenen Ausgleichsfläche, die aufgeforstet werden soll, ist vor der Erweiterung anzulegen.

c) Es wird an der Zillestraße im südöstlichen Bereich ein dauerhafter Eingang zum Zoo geschaffen; im Nordosten wird kein Eingang vorgesehen.

d) Die Parkplatzflächen für den Zoo entlang der Zillestraße werden erweitert.
e) Die Parkplatzflächen an der Zillestraße und an der Mergelteichstraße werden bewirtschaftet.

f) Die ÖPNV-Anbindung wird optimiert; die Behelfsausfahrt Hacheney an der B 54 soll geschlossen werden.

3.9 Ausbau der B 1 (A 40) in der Ortsdurchfahrt Dortmund
- Schaffung der planerischen Voraussetzungen zur Realisierung des ersten Teilabschnittes
in Tunnellage zwischen der Kreuzung B 1/Märkische Straße und der B 236 n -


Zust. StA 66


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, der DVU sowie des Linken Bündnisses folgenden
Beschluss:

Für die Durchführung der planerischen Voraussetzungen zum Ausbau der B 1 (A 40)
in der Ortsdurchfahrt Dortmund beschließt der Rat im Rahmen der Veranschlagung
Gesamtkosten in Höhe von 6 700 000,00 DM.





Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6600 9511 0152 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1999 599 443,00 DM
Ausgaben 2000 1 500 000,00 DM
Ausgaben 2001 2 000 000,00 DM
Ausgaben 2002 1 000 000,00 DM
Ausgaben 2003 1 000 000,00 DM
Ausgaben 2004 ff. 600 557,00 DM


Die Stadt erhält für Planungsleistungen und Verwaltungstätigkeiten ein Entgelt in Höhe
von 5 % der auf den Bund entfallenden Nettobaukosten des 1. Teilabschnitts der A 40.
Das entspricht einer Re-Finanzierung in Höhe von 15 500 000,00 DM. Voraussetzung
hierfür ist, dass die Maßnahme im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen in die Prioritäts-
stufe “Vordringlicher Bedarf” eingestellt wird.


3.10 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des B-Planes Hom 240 - Vogelpothsweg - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Beifügung einer Begründung
II. Satzungsbeschluss


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanänderungs-Entwurf
offengelegte Begründung vom 23.07.1999 entsprechend den Ausführungen
in dieser Vorlage unter Punkt 10. zu aktualisieren und die aktualisierte Be-
gründung vom 17.04.2000 der Änderung Nr. 1 des B-Planes Hom 240 bei-
zufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997
(BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1)




II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des B-Planes Hom 240 für den
unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 13 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

3.11 Gesamtkonzept für die Ausweisung von Zonengeschwindigkeitsbereichen (Tempo 30)
hier: Jahresbauprogramm 1999/2000


Zust. StA 66


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden
Beschluss:
Der Rat beschließt die Durchführung des Jahresbauprogrammes 1999/2000 in
drei Tempo-30 Bereichen mit einem Kostenansatz von 220 000,00 DM, wie im
Sachverhalt dargelegt. Die Finanzierung der Kosten ist bei der Finanzposition
6300 9509 0001 – Handlungsprogramm für Zonengeschwindigkeitsgebiete –
vorgesehen.

Mit der Umsetzung darf erst begonnen werden, wenn die in Aussicht gestellten
Landesmittel bewilligt worden sind oder die Genehmigung zum vorzeitigen, zu-
schussunschädlichen Baubeginn vorliegt.


3.12 Widmung von Straßen (Kreisstraße)


Zust. StA 66


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Widmung der Kreisstraße – L 672 – in DO-Holzen im
Abschnitt zwischen Kreisstraße Nr. 9 und Heideweg als Landesstraße (Ortsdurchfahrt).


3.13 Kanalbau Hombruch-Süd


Zust. StA 66


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten von 19 270 000,00 DM beschließt
der Rat die Durchführung weiterer Kanalbaumaßnahmen im Siedlungsbereich
Hombruch – Süd mit einem Kostenaufwand von 7 Mio. DM.

Zusammen mit den bereits finanzierten Kosten für die ersten Bauabschnitte
von 12,27 Mio. DM ergibt sich somit die neue Beschlusssumme in Höhe von
19 270 000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0547 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1999 (einschl. Haushaltsreste) 12 271 593,00 DM
Ausgaben 2000 970 000,00 DM
Ausgaben 2001 2 000 000,00 DM
Ausgaben 2002 1 500 000,00 DM
Ausgaben 2003 500 000,00 DM
Ausgaben 2004 ff. 2 028 407,00 DM

3.14 Bauleitplanung
B-Plan Ap 202 - Verkehrsknoten Am Gottesacker -
I. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches
II. Offenlegungsbeschluss (§ 3 Abs. 2 BauGB)


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus sowie des Linken Bündnisses folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bereich des aufzustellenden B-Planes Ap 202
entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 1 dieser Vorlage zu verändern und
das Bebauunsplan-Verfahren für den veränderten Planbereich fortzuführen.



Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) in Verbindung mit
den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.02.1994 (GV NW S. 666, SGV NW
2023).

II. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des B-Planes Ap 202
- Verkehrsknoten Am Gottesacker - für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage
beschriebenen Planbereich und der Begründung vom 18.04.2000 zu und
beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

3.15 Bauleitplanung
B-Plan Lü 158 - Verlängerung Brennarborstraße - gleichzeitig teilweise Änderung des
B-Planes Lü 159
hier: I. Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 19.09.1996
II. Erweiterung des Planbereiches
III. Erneuter Offenlegungsbeschluss


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, der DVU sowie des Linken Bündnisses folgenden
Beschluss:
I. Der Rat der Stadt beschließt, den Satzungsbeschluss vom 19.09.1996 aufzuheben.
Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997
(BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).



II. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des aufzustellenden B-Planes
Lü 158 – Verlängerung Brennaborstraße – um eine 3 m breite und ca. 30 m lange Fläche östlich des Grundstücks Sebrathweg 2 (frühere Bezeichnung Wittener Straße 384) zu erweitern. Auf den beigefügten Übersichtsplan wird verwiesen.
Der veränderte Geltungsbereich ist unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO.


III. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des B-Planes Lü 158
- Verlängerung Brennarborstraße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage be-
schriebenen Planbereich und der Begründung vom 18.04.2000 sowie der
teilweisen Änderung des B-Planes Lü 159 zu und beschließt die erneute
öffentliche Auslegung auf die verkürzte Dauer von zwei Wochen. Anre-
gungen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht
werden.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 215 a Abs. 1 BauGB.

3.16 Stadtbahn Rhein Ruhr in Dortmund, Stadtbahnstrecke 82, Baulos 75
Niveaufreie Ausfädelung der Stadtbahn vom Westfalendamm (B 1) in die Marsbruchstraße
hier: Grundsatzbeschluss


Zust. StA 69


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen im Rathaus folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt grundsätzlich die niveaufreie Ausfädelung der
Stadtbahnstrecke 82 aus dem Mittelstreifen des Westfalendamm (B 1) in die Mars-
bruchstraße.






3.17 Lokale Agenda 21 in Dortmund
- Zwischenbericht -

Zust. StA 02


Auf der Grundlage der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.06.2000
fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat spricht sich dafür aus, dass eine “Gründungskonferenz mit Werkstatt-
charakter” unverzüglich, d. h. noch in diesem Jahr stattfindet mit folgenden
Zielen:
- Festlegung der inhaltlichen Schwerpunkte/Oberthemen der weiteren
Arbeit;

- Abstecken eines organisatorischen Rahmens, z. B. Arbeitsgruppen zu den
Oberthemen, Beirat etc.. Aufgabe der zu findenden Struktur sind sowohl
die fördernde Begleitung der internen Arbeit als auch die auf einem mög-
lichst breiten gesellschaftlichen Konsens beruhende Diskussion von Leit-
bildern und Indikatoren. Zielgruppe für die Werkstatt sind Vertreter aus
Politik und Verwaltung, Wirtschaft, Verbänden sowie dem Agenda-Verein
in einer arbeitsfähigen Größe. Die Werkstatt wird extern professionell mo-
deriert.

2. In Abänderung der Verwaltungsvorlage (Zwischenbericht 4.2) spricht sich der
Rat dafür aus, allen Projekten, die noch zu definierenden Nachhaltigkeitskriterien
entsprechen, ein Agenda-Siegel zu verleihen.

Funktion dieses Agenda-Siegels ist neben der Auszeichnung einer möglichst
breiten Palette von Projekten die öffentlichkeitswirksame Darstellung des
bürgerschaftlichen Engagements auf dem Weg zu einer nachhaltigen Stadt.
Das Agenda-Siegel beinhaltet Rechte und Pflichten.

3. Der Rat vertritt die Auffassung, dass es zusätzlicher Öffentlichkeitsarbeit be-
darf, um das Prinzip der Nachhaltigkeit und den lokalen Agenda-Prozess breiter
bekanntzumachen. Der Rat erwartet vom Presseamt eine aktive Mitwirkung am
Prozess. Er spricht sich dafür aus, dass neben anderen zu entwickelnden Aktivi-
täten der nächste BürgerInnenbrief das Thema Lokal Agenda und Nachhaltigkeit
übergreifend thematisiert.


Auf der Grundlage der og. Empfehlung nimmt den Rat der Stadt den Zwischenbericht
zur Lokalen Agenda 21 in Dortmund zu Kenntnis.

3.18 Stadterneuerung
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen
1. Bewilligungen des Jahresförderungsprogrammes 1999
2. Stand des Bewilligungsverfahrens zum Jahresförderungsprogramm 2000
3. Das Jahresförderungsprogramm 2001

Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zu den Jahresförderungs-
programmen 1999 und 2000 zur Kenntnis und beschließt die in der Anlage ent-
haltene Zusammenfassung der Einzelanträge für das Programmjahr 2001 als
Jahresförderungsprogramm - Gesamtprogramm Stadterneuerung -.


3.19 Erweiterung der Schulgebäude am Schulstandort DO-Aplerbeck, Schweizer
Allee 25(Hauptschule Aplerbeck und Albrecht-Dürer-Realschule)
hier: Baubeschluss

Zust. StÄ 40, 65


Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 08.06.2000 einstimmig
empfohlen, folgende Initiative der Bezirksvertretung Aplerbeck zu unterstützen
und die Verwaltung zu bitten, die Realisierung der beiden folgenden Vorschläge
zu prüfen:
1. Ausbau des Pausenhofes als multifunktionalen Raum
2. Ankauf und Aufstellung des “Big Tippi” von der EXPO 2000 auf dem Schulhof


Weiterhin fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erweiterung der Schulgebäude der
Hauptschule Aplerbeck und der Albrecht-Dürer-Realschule am Schulstandort
DO-Aplerbeck, Schweizer Allee 25, mit Gesamtkosten von 14 560 000,00 DM
(Baubeschluss).

Die Finanzierung der Baukosten sowie des beweglichen Vermögens aus dem
Schulbudget der Planjahre 2000 ff ist sichergestellt.

3.20 Umbau Verkehrsknoten Am Gottesacker/B 1


Zust. StA 66


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses folgenden
Beschluss:

Der Rat beschließt den Umbau des Knotenpunktes Am Gottesacker/B 1 mit einem
Kostenaufwand in Höhe von 41,4 Mio. DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6300 9511 0765 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2000 15 000 000,00 DM
Ausgaben 2001 15 000 000,00 DM
Ausgaben 2002 6 400 000,00 DM
Ausgaben 2003 5 000 000,00 DM


Die Abweichungen gegenüber dem Investitionsprogramm werden bei der Aufstellung
des Hpl. 2001 ff. im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Auswei-
tung des Budgets erfolgt nicht.

Da es sich um eine Zuschussmaßnahme handelt, wird mit den Bauarbeiten erst dann
begonnen, wenn entweder ein entsprechender Bewilligungsbescheid oder eine Geneh-
migung zum vorzeitigen förderungsunschädlichen Baubeginn vorliegt.













3.21 Bauleitplanung
Änderung Nr. 85/b des Flächennutzungsplanes (F-Planes) - Hauptfläche Zeche Gneisenau – und Bebauungsplan (B-Plan) Scha 130/2 - Gneisenau-Ost/Südteil -
hier: I. Feststellungsbeschluss mit Erläuterungsbericht für die Änderung 85/b des F-Planes
II. Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches (B-Plan Scha 130/2)
III. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung der Bauleitpläne
IV. Satzungsbeschluss für den B-Plan Scha 130/2
V. Beifügung der modifizierten/aktualisierten Begründung
VI. Zustimmung zur vertraglichen Vereinbarung über ökologische Ausgleichsflächen
VII. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt
I. beschließt, die Änderung Nr. 85/b – Hauptfläche Zeche Gneisenau – des
Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 mit Erläute-
rungsbericht vom 26.07.1999 für den unter Punkt 1.1.1 dieser Beschluss-
vorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt-
machung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213 – 1) in Ver-
bindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).


II. beschließt, den am 26.08.1999 gefassten Beschluss zur Aufteilung des
Geltungsbereiches des B-Planes Scha 130 – Geneisenau-Ost – in zwei
Teilbebauungspläne und deren Neubezeichnung hinsichtlich des räum-
lichen Geltungsbereiches des B-Planes Scha 130/2 – Gneisenau-Ost/-
Südteil – zu verändern und diesen nunmehr, wie unter Punkt 1.1.2 die-
ser Beschlussvorlage genannt, festzulegen.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


III. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des B-Planes Scha 130/2
- Gneisenau-Ost/Südteil - vorgebrachten Anregungen geprüft und be-
schließt, den unter Punkt 1.6.1 und 1.6.2 dieser Beschlussvorlage ge-
nannten Anregungen aus den dort genannten Gründen zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


IV. beschließt den B-Plan Scha 130/2 – Gneisenau-Ost/Südteil – für den unter
Punkt 1.1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch
Ratsbeschluss vom 26.08.1999 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter
1.7 und 1.8 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


V. beschließt, dem B-Plan Scha 130/2 – Gneisenau-Ost/Südteil – die modifizierte/
aktualisierte Begründung vom 10.05.2000 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


VI. stimmt der vertraglichen Vereinbarung (siehe Anlage) zwischen der Stadt Dortmund und der Projektgesellschaft Gneisenau hinsichtlich des ökologischen Ausgleichs zu.


VII. beschließt, den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den räumlichen Geltungsbereich des B-Planes Scha 130/2 – Gneisenau-Ost/Südteil –
als Satzung.


Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


3.22 Bauleitplanung
118. Änderung des Flächennutzungsplanes und B-Plan In O 107 - Märkische Straße/ Saarlandstraße -
hier: I. Feststellungsbeschluss mit Erläuterungsbericht über die
118. Flächennutzungsplanänderung
II. Satzungsbeschluss für den B-Plan In O 107
III. Beifügung einer Begründung
IV. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des B-Planes In O 107


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund
I. beschließt die 118. Änderung des Flächennutzungsplanes – Märkische Straße/
Saarlandstraße – mit Erläuterungsbericht vom 01.02.2000 für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderung
fest.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1998
(BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41
Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)


II. beschließt den B-Plan In O 197 – Märkische Straße/Saarlandstraße – (zugleich
teilweise Änderung des B-Planes 13/1) für den unter Punkt 1.2 dieser Beschluss-
vorlage genannten Planbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 09.03.2000
offengelegenen Inhalt als Satzung.


Rechtsgrundlage:

§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


III. beschließt, dem B-Plan In O 107 – Märkische Straße/Saarlandstraße – (zugleich
teilweise Änderung des B-Planes 13/1) die Begründung vom 01.02.2000 beizu-
fügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


IV. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über
die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1.2 dieser
Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des B-Planes In O 107
- Märkische Straße/Saarlandstraße - als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

3.23 Bauleitplanung
Mg 153 - Rittershofer Straße -
hier: I. Entscheidung über Anregungen zum B-Plan Mg 153 aus der Offenlegung
II. Satzungsbeschluss zum B-Plan Mg 153
III. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
IV. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des B-Planes Mg 153


Zust. StA 61








Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat
I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes
Mg 153 vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den unter Punkt 1.6.4
und 1.6.7 dieser Beschlussvorlage genannten Anregungen aus den dort genannten
Gründen zu folgen, den unter Punkt 1.6.5, 1.6.6 und 1.6.8 teilweise und den unter Punkt 1.6.1, 1.6.2, 1.6.3, 1.6.9 und 1.7.8 nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997
(BGBl. I, S. 2141, BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41
Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)



II. beschließt den B-Plan Mg 153 – Rittershofer Straße – für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 02.02.2000 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 1.7 der Beschlussvorlage aufgeführten Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


III. beschließt, dem B-Plan Mg 153 – Rittershofer Straße – die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 04.05.2000 beizufügen.

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO


IV. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über
die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1.1 dieser
Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des B-Planes Mg 153
- Rittershofer Straße - als Satzung.


Rechtsgrundlage:

§ 19 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

3.24 Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes
"Gewerbegebiet Bornstraße"


Zust. StA 61


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die
Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes “Gewerbegebiet Born-
straße” vom 02.03.1990.



3.25 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
hier: Betriebssatzung


Zust. StA 20


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, die Betriebssatzung des Sondervermögens “Grundstücks-
und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund” in der am 09.03.2000 beschlossenen
Fassung beizubehalten.











3.26 Interkommunales Projekt "Fluss-Stadt-Land"


Zust. StA 61

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zum interkommunalen Projekt
“Fluss-Stadt-Land” zur Kenntnis und beschließt folgendes Vorgehen:

- Die Stadt Dortmund stellt für die gesamte Region den Förderantrag mit einer
Laufzeit von drei Jahren.

- Für die östliche Teilregion übernimmt sie die Koordination und Organisation.
Für die westliche Teilregion übernimmt diese Aufgabe die Entwicklungsagentur
Emscher-Lippe. Von den beiden zur Förderung beantragten Projektleiterstellen
wird eine bei der Stadt Dortmund und eine bei der Entwicklungsagentur Emscher-
Lippe angesiedelt.

- Die Stadt Dortmund übernimmt ihren Eigenanteil von jährlich 30 000,00 DM und
erhält die Eigenanteile der anderen Städte vorbehaltlich der notwendigen politischen Beschlüsse. Diese Regelung ist noch vertraglich zu sichern.

- Die Dortmunder Projekte “Hafen Dortmund”, “Brückenschlag Fredenbaum”, “Freizeithafen Achenbach” und “Landmarke Deponie und Brücke Huckarde”
sind parallel zu bearbeiten. Die Projektsachstände sind regelmäßig den Fach-
ausschüssen und bei Bedarf dem Rat vorzulegen.

Weitere Projekte können entwickelt werden und sind den politischen Gremien
vorzustellen, sobald sie ausreichend konkretisiert sind.

3.27 Städtebauliche Neugestaltung Kampstraße - Brüderweg
1. Ergebnis der Vorentwurfsplanung
2. Weiterbeauftragung der Architekten mit der Entwurfsplanung


Zust. StA 61




Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus gab Rm Kröger-Brenner zu Protokoll, dass ihre Fraktion es ausdrücklich begrüße, dass Radfahrer die Magistrale
von Osten- bis Westentor, so wie dies laut Sachverhalt der Verwaltungsvorlage ge-
plant sei, befahren könne.

Hinsichtlich der o. a. Verwaltungsvorlage hatte der Ausschuss für Umwelt, Stadtge-
staltung und Wohnen in seiner Sitzung am 14.06.2000 folgende Empfehlungen aus-
gesprochen:
a) Antrag der CDU-Fraktion vom 14.06.2000
A) Es soll unter dem Brüderweg eine mindestens eingeschossige Tiefgarage
errichtet werden.

B) Für die Hansastraße und für die Katharinenstraße sind im Laufe der nächsten zwölf Monate städtebauliche Wettbewerbe durchzuführen, damit die Entwicklung der an die Achse Kampstraße/Brüderweg angrenzenden Bereiche zeitgleich mit dem Boulevard erneuert werden können.

C) Die für den U-Bahn-Bau und die Entwicklung der Straßenräume notwendigen Bauleitpläne sind zu entwickeln.

D) Über die Gestaltung des Umfeldes der Kirchen soll eine öffentliche Diskus-
sion unter Beteiligung der Grundeigentümer initiiert werden.

E) Die einzelnen Schritte zur Realisierung der Planung sind dem Rat bis zum
Jahresende darzustellen; die Zeiträume, in denen die Planung realisiert wer-
den soll, sind dabei zu beschreiben.

b) Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 08.06.2000
1. Parallel zur weiteren Planung der Kampstraße sind Modelle zur Verkehrs-
planung bzw. – führung derjenigen Straßen, die bisher in die Kampstraße
einmünden (z. B. Hansastraße und Freistuhl) zu entwickeln und vorzustel-
len.

2. Bestehende Planungen (z. B. Platz von Leeds bzw. Brückstraßenviertel) sind bei der Planung “Kampstraße” zu berücksichtigen.

3. Die Errichtung eines Gebäudes gegenüber dem Platz von Leeds wird wegen
des “Barrierecharakters” abgelehnt.



4. Die bestehenden Verkehrsregelungen im Brüderweg (zeitweise Poller zur
Verhinderung der Straßenprostitution) sind in der Vorlage nicht erwähnt.
Hier weist die BV auf ihre Zuständigkeit nach der GO NW hin.

5. Es soll versucht werden, sowohl die Allee als auch die Tiefgarage im
Brüderweg zu realisieren. Ggf. ist eine Erhöhung des Straßenniveaus
zugunsten der Anlage einer Allee zu prüfen. Für den Fall, dass sich eine
Unvereinbarkeit ergebe, ist auf eine Tiefgarage zu verzichten.


Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlungen fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden
Beschluss:

1. Der Rat der Stadt stimmt dem Ergebnis der städtebaulichen Vorplanung zu.

2. Der Rat der Stadt beschließt, dass die Entwurfsplanung auf der Grundlage des
Ergebnisses der Vorplanung erstellt werden soll.


3. Der Rat der Stadt beschließt, den Verfasser des preisgekrönten Wettbewerbs-
entwurfes und der Vorplanung (Architekten Prof. Fritschi, Stahl & Baum,
Düsseldorf) mit der Entwurfsplanung einschließlich der erforderlichen Hin-
zuziehung von Sonderfachleuten im Verlauf des Entwurfsprozesses zu be-
auftragen.

Haushaltsmittel stehen bei der Haushaltsstelle 6150 9511 0266 “Sanierungs-
gebiet City – Ausbau Kampstraße – Brüderweg” zur Verfügung.

3.28 Stadterneuerung
Städtebauliche Maßnahme "Kultur- und Bildungszentrum balou" in DO-Brackel,
Oberdorfstraße 23

Zust. StA 61


Hinsichtlich des o. a. Tagesordnungspunktes hatte der Ausschuss für Umwelt, Stadt-
gestaltung und Wohnen folgende Empfehlung ausgesprochen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, den Abriss der Turnhalle auf dem Gelände der alten
Oberdorfschule zurückzustellen, bis definitiv geklärt ist, ob die Initiative, welche die
Turnhalle weiterhin nutzen und erhalten will, hier ein schlüssiges Konzept vorlegen
kann, welches den Erhalt mit politischer Unterstützung der BV Brackel gewährleistet.

Um zu verhindern, dass mit dem Beschluss zum Umbau des “balou” jetzt schon ein Abriss festgelegt wird, sollte dieser Abriss zunächst zurückgestellt werden.

Seitens der CDU-Fraktion erklärte Rm Jung, dass man die Verwaltungsvorlage unter
Einbeziehung der o. a. Empfehlung ablehnen werde, da seiner Einschätzung nach die
Frage der Stellplätze unzureichend geklärt sei.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin unter Einbeziehung der og. Empfehlung des Aus-
schusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 14.06.2000 mit Mehrheit
gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das dargestellte Vorhaben zur Kenntnis und
beschließt:
1. Die Durchführung des Umbaus und der Gestaltungsmaßnahmen am Gebäude
einschl. der Außenanlagen und im Umfeld (öffentliche Flächen) der ehem.
Oberdorf-Schule als Stadterneuerungsmaßnahmen im Ortskern Brackel.

2. Mit der Maßnahme kann begonnen werden, wenn der Zuwendungsbescheid
der Bezirksregierung Arnsberg oder die Genehmigung zum vorzeitigen, för-
derunschädlichen Baubeginn vorliegt.

3. Die Finanzierung von 4 895 000,00 DM für die hochbautechnische Maßnahme
und für die Gestaltung der Außenanlagen erfolgt über den Wirtschaftsplan 2000 ff.
des Eigenbetriebes Kulturbetriebe Dortmund, in dem entsprechende Beträge bereits
vorgesehen sind. Auch im kameralen Haushalt 2000 ff. sind entsprechende Investi-
tionszuschüsse bereits veranschlagt.

4. Die Finanzierung der Gestaltung der öffentlichen Flächen i. H. v.
1 035 000,00 DM (Eigenanteil 207 000,00 DM) wird bei der Aufstellung der Haushaltes 2001 ff. beim Amt für Tiefbau und Straßenverkehr für die Haushaltsjahre 2002 und 2003 im Unterabschnitt 6300 veranschlagt.
Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.








3.29 Aufstellung einer Gestaltungssatzung für Werbeanlagen und Vordächer auf dem
Westenhellweg-Ostenhellweg und Vergabe eines Planungsauftrages


Zust. StA 63


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Gestaltungssatzung für Werbeanlagen und Vor-
dächer auf dem Westenhellweg-Ostenhellweg aufzustellen und den dazu gehörigen Pla-
nungsauftrag auszuschreiben und zu vergeben.



3.30 Neuorientierung der Dortmunder Wohnungspolitik


Zust. StA 6/Dez.


Der o. a. Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


3.31 Anfrage der Bürgerliste vom 14.04.2000 mit der Bezeichnung "Arbeitsschutz: PCB-Belastung des Lehr ersonals an Dortmunder Schulen"


Die o. a. Angelegenheit wurde bereits als TOP 2.4 b) behandelt.


3.32 Anfrage der Bürgerliste vom 14.04.2000 mit der Bezeichnung "Schadstoffe in Schulen"


Die o. a. Angelegenheit wurde bereits als TOP 2.4 c) behandelt.


3.33 Anfrage der Bürgerliste vom 16.04.2000 mit der Bezeichnung "Irrtum oder Lüge des Amtsleiters Grote"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich
vor.


3.34 Anfrage der Bürgerliste vom 16.04.2000 mit der Bezeichnung "Unbegründete Behauptung einer artenschutzrechtlichen Unzuverlässigkeit"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich
vor.


3.35 Anfrage der Bürgerliste vom 16.04.2000 mit der Bezeichnung "Rechtsamt stellt ein vom Amtsleiter Grote initiiertes Bußgeldverfahren ein"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich
vor.


3.36 Anfrage der Bürgerliste vom 16.04.2000 mit der Bezeichnung "Öffentliche Lüge des Amtsleiters Grote Teil 2"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich
vor.


3.37 Anfrage der Bürgerliste vom 16.04.2000 mit der Bezeichnung "Täuschung der Bezirksregierung durch das Umweltamt"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich
vor.


3.38 Anfrage der Bürgerliste vom 16.04.2000 mit der Bezeichnung "Unterstellung einer verbotenen Handlung durch den Oberbürgermeister"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich
vor.





3.39 Anfrage der Bürgerliste vom 16.04.2000 mit der Bezeichnung "Einfluss des Amtsleiters Grote auf die VHS"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich
vor.


3.40 Anfrage der Bürgerliste vom 16.04.2000 mit der Bezeichnung "Psychologische Erklärung der Handlungsweise des Amtsleiters Grote"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich
vor.


3.41 Anfrage der Bürgerliste vom 16.04.2000 mit der Bezeichnung "Ahndung des Fehlverhalten des Amtsleiters Grote"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich
vor.


3.42 Anfrage der Bürgerliste vom 17.04.2000 mit der Bezeichnung "Waldbesitz der Stadt Dortmund"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich
vor.


3.43 Anfrage der Bürgerliste vom 17.04.2000 mit der Bezeichnung "Zuständigkeiten der Bezirksvertretung bei Ausschilderung einer Mountain-Biking Strecke"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich
vor.






3.44 Anfrage der Bürgerliste vom 17.04.2000 mit der Bezeichnung "Reitwege am NSG Oelbachtal"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich
vor.

Hierzu stellte Rm Münch (Bürgerliste) folgende Nachfrage:

“Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass es eines Ratsbeschlusses bedarf, wenn ent-
gegen den Festsetzungen im Landschaftsplan das Reiten in einem Naturschutzgebiet
gestattet werden soll?”

Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt schriftlich.


3.45 Anfrage der Bürgerliste vom 17.04.2000 mit der Bezeichnung "Ökologische Bedeutung von Nadelbäumen"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich
vor.


3.46 Anfrage der Bürgerliste vom 10.05.2000 mit der Bezeichnung
"Landschaftsplan-Verfahren hat 20jähriges Jubiläum"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich
vor.


3.47 Anträge der CDU-Fraktion vom 13.03.2000 mit der Bezeichnung"Verstärkung der Beteiligung der Bürger in der Bauleitplanung" und "Verstärkte Unterrichtung der Bürger über Maßnahmen im öffentlichen Raum" sowie ergänzender Antrag des Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 27.03.2000


Der o. a. Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.





3.48 Antrag der CDU-Fraktion vom 30.05.2000 mit der Bezeichnung
"Weiterführung der Bundesstraße 236 n"


Nachdem Rm Reppin (CDU) den Antrag seiner Fraktion vom 30.05.2000 hinsichtlich der
Weiterführung der Bundesstraße 236 n kurz erläutert hatte, erklärte für die SPD-Fraktion
Rm Tech, dass die SPD-Fraktion dem Punkt 1 des o. a. Antrages zustimmen werde, die
Punkte 2 und 3 des genannten Antrages jedoch ablehnen werde, da eine zusätzliche An-
schlussstelle auf der BAB 1 zwischen Schwerte und dem Autobahnkreuz Unna zu nicht
zumutbaren Belastungen im Dortmunder Süden führen würde.


Auf Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus machte Rm Krüger deutlich,
dass seine Fraktion den o. a. Antrag der CDU-Fraktion in allen Punkten ablehnen werde,
da ohnehin seine Fraktion gegen den damals beschlossenen Bau der B 236 n südlich der
B 1 gewesen sei.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:
1. Auf der Grundlage des Punktes 1 des Antrages der CDU-Fraktion vom 30.05.2000
fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund betont, dass die Weiterführung der B 236 n über
Dortmund-Berghofen hinweg zur Bundesautobahn 1 zügig realisiert werden
muss.


2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion
folgende Punkte 2 und 3 des Antrages der CDU-Fraktion vom 30.05.2000
ab:

Der Rat der Stadt Dortmund sieht die Erforderlichkeit einer zusätzlichen An-
schlussstelle auf der BAB 1 zwischen Schwerte und dem Autobahnkreuz Unna.

Der Bundesverkehrsminister wird aufgefordert, unter Berücksichtigung des jetzt
gefundenen regionalen Konsenses die Planungen bzw. den Bau der B 236 n vor-
anzutreiben und gemeinsam mit den Räten in Dortmund, Holzwickede und Schwerte
geeignete Lösungen zu den Forderungen unter Nr. 1 und 2 zu erarbeiten.



3.49 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 30.05.2000 mit der Bezeichnung "Bebauung Gneisenau"


Für die CDU-Fraktion erklärte Rm Jung, dass seine Fraktion den o. a. Vorschlag zurück-
ziehe, da man diesbezüglich noch Beratungsbedarf habe.


3.50 Umweltpreis der Stadt Dortmund
- Änderung der Vergaberichtlinien
- Neuwahl der Jurymitglieder


Zust. StA 60


Der o. a. Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


3.51 Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der Bürgerliste vom 29.03.2000
mit der Bezeichnung " Radikalenerlass bei der Volkshochschule"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich
vor.


3.52 Anfrage der Bürgerliste vom 07.05.2000 mit der Bezeichnung “Mitteilung von Untersuchungsergebnissen aus den Gewässern Rüpingsbach/Grotenbach”


Die Beantwortung der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich
vor.










Zu Ziffer 4
-------------


Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung


4.1 Fortführung des Büros Jugend und Arbeit


Zust. StA WBF


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat stimmt der Fortführung des Büros Jugend und Arbeit auf der Basis der darge-
stellten Konzeption und der Finanzierung durch die Arbeitsverwaltung Dortmund zu.


4.2 Wirtschaftsplan 2000 des Sondervermögens "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"


Zust. StA SVTZ


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2000 des Sondervermögens
“Verpachtung Technologiezentrum Dortmund”.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen
wird auf 10 Mio. DM festgesetzt.





4.3 Weiterentwicklung der Aufgaben der TechnologieZentrum Dortmund (TZDO) GmbH


Zust. StA WBF


Nachdem Rm Wetter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)nochmals kurz deutlich gemacht hatte, dass der von seiner Fraktion zum o. a. Tagesordnungspunkt vorgelegte Antrag eine sinnvolle Ergänzung der Verwaltungsvorlage sei, fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im
Rathaus vom 31.05.2000 ab:
1. Im Punkt 3 wird der folgende Satz angefügt:
“Die Konzeption eines Zentrums für E-Business/E-Logistik soll von vorn-
herein die Verkehrsträger Wasser, Schiene und Straße gleichrangig berück-
sichtigen und den Existenzgründern bei der Entwicklung ihrer Logistikkon-
zepte Chancen und Möglichkeiten für die Nutzung aller drei Verkehrsträger
eröffenen.”

2. Im Punkt 5 wird der folgende Satz 2 angefügt:
“Der Rat beschließt, dass nach der Ausweisung des Erweiterungsgebietes
für den Technologiepark im weißen Feld keine weiteren Flächen für eine
Ausweitung des Technologieparks am Standort Universität und Uni-Umland
erschlossen werden und insofern eine Diffusion der Aktivitäten des TZDO
auf andere Flächen im Stadtgebiet umso wichtiger ist.”


2. Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die vorgeschlagenen Initiativen und ermächtigt die städtischen Vertreter in den Organen der TZDO GmbH, der Erweiterung der Aktivitäten der TZDO GmbH auf zusätzliche Kompetenz- felder zuzustimmen und an deren Entwicklung an weiteren Standorten in Dortmund mitzuwirken.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, mit der Rhenus AG und Co. KG Ankaufverhandlungen zügig aufzunehmen, um das Grundstück in das Sondervermögen einzubringen. Der Rat ist in einer gesonderten Vor- lage über das vorläufige Verhandlungsergebnis und insbesondere über die zu erwartenden Gesamtkosten (Kaufpreis, Umbau, Kapitalkosten etc.) und die Auswirkungen auf das Sondervermögen zu informieren.



3. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt zu, dass die Verwaltung gemeinsam mit der TZDO GmbH und der Rhenus AG und Co. KG eine Konzeption zur Vermarktung der Rhenus-Immobilie am Hafen als Zentrum für E-Business/
E-Logistik erarbeitet und weiterverfolgt.

4. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, zusammen mit der
TZDO GmbH im Max-Planck-Institut am Rheinlanddamm die Nutzung für
I + K-Technologien zu prüfen. Dadurch wird der Ratsbeschluss vom 10.06.99 in seiner beabsichtigten Nutzung verändert.

5. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung gemeinsam mit der
TZDO GmbH zu prüfen, inwieweit ein Engagement an anderen Standorten
im Stadtgebiet Dortmund, zum Beispiel Phoenix-West und Stadtkrone-Ost,
zum Aufbau weiterer Technologie-Schwerpunkte möglich ist.

4.4 Organisationsänderung der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund


Zust. StA WBF


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt die Auflösung des Geschäftsbereiches 1 “Entwicklungsagentur” der
Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund und beauftragt die Verwaltung,
die damit verbundenen organisatorischen Anpassungen der Regelwerke (Ziffer 5 der
Beschlussvorlage) unter Wahrung der Beteiligungsrechte des Personalrates nach dem
LPVG vorzunehmen.













Zu Ziffer 5
--------------


Öffentliche Einrichtungen


5.1 Anfrage der Bürgerliste vom 29.05.2000 mit der Bezeichnung " Medizinstudenten im Praktischen Jahr (MPJ) an den städtischen Kliniken "


Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.


5.2 Anfrage der Bürgerliste vom 29.05.2000 mit der Bezeichnung " Medizinstudenten im Praktischen Jahr (MPJ) an den städtischen Kliniken II"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.


5.3 Anfrage der Bürgerliste vom 29.05.2000 mit der Bezeichnung "Mietauslatung der Wohnheime der Städtischen Kliniken"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.


5.4 Anfrage der Bürgerliste vom 29.05.2000 mit der Bezeichnung "Mietpreise der Wohnheime der Städtischen Kliniken"Dortmund


Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.










Zu Ziffer 6
--------------


Soziales, Familie und Gesundheit


6.1 Kommunales Beschäftigungsprogramm im Jahr 2000
hier: Maßnahmen der Dortmunder Dienste Gesellschaft für Beschäftigungs-
maßnahmen mbH


Zust. StA 20


Nach kurzer Diskussion verständigte sich der Rat der Stadt darauf, folgenden Antrag
der CDU-Fraktion vom 02.06.2000 zunächst als eingebracht zu betrachten:
1. Die Aktion “Dortmund eine saubere Sache” wird intensiviert, in dem Sinne, dass eine wesentliche Verbesserung der Erscheinungsqualität des Stadtbildes nicht nur in den bisher erfolgreich gereinigten Bereichen, sondern im ganzen Stadtgebiet
angestrebt wird.

2. Für die Aktion “Dortmund eine saubere Sache” wird ein ordnungsgemäßes Ab-
rechnungsverfahren in Form von Auftrag und Leistungsentgelt gewählt, in dem
der Reinigungsvertrag um einen nicht gebührenrelevanten Teil ergänzt wird.

3. Der Auftrag an EDG zu “Dortmund eine saubere Sache” wird gewährt mit der
Auflage, Personal zu den im Bereich von Beschäftigungs- und Qualifizierungs-
maßnahmen üblichen Bedingungen aus dem Fundus der Beschäftigungsträger
oder des Sozialamtes zu beschäftigen.

4. Das von der Stadt Dortmund an die Dortmunder Dienste überlassene Personal,
das in der Kosten- und Leistungsrechnung von DoDi vergessen wurde, wird
zusätzlich zum bisherigen Zuschuss von DoDi bezahlt. Der Haushaltsansatz
von DoDi ist dementsprechend um zwei Millionen zu erhöhen.



Weiterhin wurde die Verwaltungsvorlage vom 26.04.2000 von OB Dr. Langemeyer
zurückgezogen, da aufgrund der zu erwartenden Beschlussfassung des gemeinsamen
Antrages der CDU-Fraktion/der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom
30.05.2000 sich eine Beschlussfassung der Verwaltungsvorlage erübrigt.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin einstimmig folgende Beschlüsse:

a) Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus vom 30.05.2000

1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Alternativen zur weiteren Finanzierung
von “Ganz Dortmund eine saubere Sache” sowie der Grünflächenpflege in StA 67 im bisherigen Umfang zu prüfen.

Dabei soll die Schaffung unbefristeter Stellen für diese Aufgaben bei der EDG bzw. in StA 67 ebenso betrachtet werden wie eine Aussenvergabe
dieser Aufgaben an privatgewerbliche Unternehmen oder Beschäftigungs-
förderungsträger. Eine Mischfinanzierung aus Beschäftigungsförderungs-
und Qualifizierungsprogrammen der öffentlichen Hand und durch die Auf-
traggeber der durchzuführenden Maßnahmen soll ebenfalls in Betracht ge-
zogen werden.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das städtische Personal, das den
Dortmunder Dienste gestellt wurde, im Jahr 2000 zu Lasten des städtischen
Haushaltes zu finanzieren und nicht aus dem Zuschuss an die Dortmunder
Dienste.

Außerdem beschließt der Rat der Stadt die Vergabe von 9 Mio. DM für 2000
aus dem kommunalen ASS-Programm im Rahmen der vom Beirat “Arbeit
statt Sozialhilfe” beschlossenen Interimslösung.


b) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 14.06.2000
Der Rat der Stadt Dortmund bittet die Dortmunder Dienste, vorläufig das Dienst-
leistungsangebot der Dienstleistungsagenturen fortzuführen und auf Basis der kon-
zeptionellen Vorarbeiten der WBF-DO weiterzuentwickeln.








6.2 Hygieneinstitut und Medizinaluntersuchungsamt der Stadt Dortmund


Zust. StA 53


Seitens der Bürgerliste erklärte Rm Münch, es sei bedauerlich, dass gerade in Zeiten, wo
es dringende Probleme im Bereich der Umwelthygiene bzw. hinsichtlich von Schadstoffen
in Schulgebäuden gebe, das Hygieneinstitut geschlossen werden solle. Insofern werde man die Verwaltungsvorlage ablehnen.


Für die SPD-Fraktion machte Rm Giese deutlich, dass es sich bei dem Betrieb eines
Hygieneinstitutes um eine freiwillige Aufgabe handele. Da es trotz intensivster Be-
mühungen nicht gelungen sei, die entsprechenden Leistungen wirtschaftlich zu er-
bringen, sei es seiner Einschätzung nach ein logisch nachvollziehbarer Vorgang,
wenn diese Leistungen durch Dritte erbracht werden.

Wichtig dabei sei für ihn, dass die entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
anderweitig in der Verwaltung eingesetzt werden können.


Auf Seiten der CDU-Fraktion sprach sich Rm Dr. Daskalakis auch für eine Schliessung
des Hygieneinstitutes aus.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste
sowie des Linken Bündnisses folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und be-
auftragt die Verwaltung mit der Schließung des städtischen Hygieneinstitutes und Me-
dizinaluntersuchungsamtes zum 01.07.2000.










Zu Ziffer 7
-------------


Kultur, Sport, Freizeit


7.1 Verleihung des Sportlerehrenbriefes der Stadt Dortmund an Herrn Manfred Schmadtke
- 1. Vorsitzender des Rad- und Motorclubs "Sturm" Hombruch 1925 e. V. -


Zust. StA 52


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt, den Sportlerehrenbrief der Stadt Dortmund an den 1. Vorsitzenden
des Rad- und Motorclubs “Sturm” Hombruch 1925 e. V., Herrn Manfred Schmadtke,
wegen seiner besonderen Verdienste um den Sport in Dortmund zu verleihen.


7.2 Theater Dortmund
Wirtschaftsplan 2000/2001 für die Zeit vom 01.08.2000 bis zum 31.07.2001


Zust. StA 42


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2000/2001 für das Theater Dortmund
für die Zeit vom 01.08.2000 bis 31.07.2001, der sich zusammensetzt aus:

- dem Erfolgsplan 2000/2001
mit einem Eigenanteil der Stadt in Höhe von 49 942 000,00 DM (Anlage 1)
- dem Vermögensplan 2000/2001
in Höhe von 3 500 000,00 DM (Anlage 2)
- der Stellenübersicht (Anlage 3)
- der Finanzplanung (Anlage 4)




Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Kredit in Höhe von 3 500 000,00 DM zur
Finanzierung der benötigten Investitionen des Theaters (Anlage 2) aufzunehmen.
Dabei ist es der Verwaltung überlassen, entsprechend der Marktlage die günstigste
Finanzierungsform – gemessen an der Zinsbelastung über die gesamte Laufzeit –
auszuwählen.


Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Theater bei Bedarf im Rahmen einer Liqui-
ditätshilfe notwendige Betriebsmittel auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustel-
len. Damit ist keine Zuschusserhöhung verbunden.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Investitionsplan für die Wirtschaftsjahre 2000/2001 bis 2003/2004 zur Kenntnis (Anlage 5). Die einzelnen Maßnahmen werden jeweils mit der Verabschiedung der entsprechenden Wirtschaftspläne (Erfolgsplan und Vermögensplan) durch den Rat der Stadt beschlossen.

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den von der Theaterleitung vorgeschlagenen Entritts-
preisen ab der Spielzeit 2000/2001 (Anlage 6) zu. Bei Sonderveranstaltungen wird die
Theaterleitung ermächtigt, marktorientierte Eintrittspreise zu erheben.

Der Rat der Stadt nimmt die Verabredungen und Verfahrensweisen hinsichtlich der Nutzung von Spielstätten des Theaters Dortmund durch Dritte auf der Grundlage Sachverhaltsdarstellung zustimmend zur Kenntnis.

7.3 Theater Dortmund
Aktualisierung des Wirtschaftsplanes 1999/2000


Zust. StA 42


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Aktualisierung des Wirtschaftsplanes 1999/2000 für
das Theater Dortmund mit einem Eigenanteil der Stadt am Erfolgsplan 1999/2000 in
Höhe von 48 783 470,00 DM.

Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass der geplante Fehlbetragsausgleich in Höhe
von 1 100 000,00 DM im laufenden Wirtschaftsjahr 1999/2000 nicht erwirtschaftet wer-
den kann.



7.4 Anfrage der Bürgerliste vom 29.05.2000 mit der Bezeichnung "Eklat bei der offiziellen Eröffnungsveranstaltung Fete des arts am 28.05.2000"


Hinsichtlich der o. a. Anfrage von Rm Münch (Bürgerliste) erklärte OB Dr. Langemeyer,
dass man in der genannten Angelegenheit Konsequenzen ziehen werde. Wie diese aus-
sehen, könne er aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen.






Zu Ziffer 8
-------------


Schule


8.1 PCB- bzw. Schadstoffsanierungen in Dortmunder Schulgebäuden


Zust. StÄ 40, 65


Die o. a. Angelegenheit wurde bereits als TOP 2.4 a) behandelt.


8.2 Umbaumaßnahmen und Abbruch einer Pavillonanlage an der Roncalli-Grundschule,
Husener Eichwaldstraße 270, DO-Husen


Zust. StA 40


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt den bedarfsgerechten Umbau des Schulgebäudes Husener Eichwald-
straße 270 für Zwecke der Roncalli-Grundschule.



8.3 Bericht zur Organisation und schulräumlichen Versorgung der allgemeinbildenden Schulen, der Berufskollegs und im Bereich der sonderpädagogischen Förderung in Schulen der Stadt Dortmund 1999/2000
- Bericht zur Schulbedarfsplanung 1999/2000 -


Zust. StA 40


Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende
Empfehlung des Schulausschusses vom 09.06.2000 vor:

Der Schulausschuss wird durch das Schulverwaltungsamt zeitnah über die Ergebnisse
der Umsetzung der einzelnen Schritte des Arbeitspaketes von Schulverwaltungsamt
und Berufskollegs informiert. Die Ermittlung des quantitativen und qualitativen Schul-
raumbedarfs soll so zügig erfolgen, dass mittelfristig (5 Jahre) die notwendigen räum-
lichen und sächlichen Maßnahmen zur Sicherstellung eines qualifizierten Unterrichts
in den Dortmunder Berufskollegs ergriffen werden können.

Der Schulausschuss bittet die Verwaltung, ein Gesamtkonzept zur schulräumlichen
Versorgung der Berufskollegs vorzulegen. Hierin sollen ausdrücklich Neubauten bzw.
Neugründungen einbezogen werden.


Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden
Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht zur Schulbedarfsplanung 1999/2000 zur Kenntnis
und beauftragt die Verwaltung, die zum Ausgleich des dargestellten Schulraumfehlbe-
darfs notwendigen Schulmaßnahmen (siehe Ziffer 3 – Seiten 9 bis 11 – dieser Beschlussvorlage) zeit- und sachgerecht umzusetzen.


8.4 Errichtung der Bildungsgänge "Zweijährige Berufsfachschule für Technik" - fachliche Schwerpunkte Elektrotechnik und Metalltechnik - mit erweiterten beruflichen Kenntnissen und Fachhochschulreife am Robert-Bosch-Berufskolleg und am Leopold-Hoesch-Berufskolleg der Stadt Dortmund


Zust. StA 40




Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, gem. § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 e des
Schulverwaltungsgesetzes (SchVG) die Errichtung folgender Bildungsgänge
am Robert-Bosch-Berufskolleg und am Leopold-Hoesch-Berufskolleg der
Stadt Dortmund zum Beginn des Schuljahres 2000/2001 (01.08.ö2000):

Zweijährige Höhere Berufsfachschule für Technik – fachliche Schwerpunkte
Elektrotechnik und Metalltechnik – mit erweiterten beruflichen Kenntnissen
und Fachhochschulreife



Zu Ziffer 9
--------------


Kinder und Jugend


9.1 Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund


Zust. StA 51


Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Haupt- und Finanz-
ausschusses vom 08.06.2000 vor:

Im § 5 Abs. 2 der Satzung sollen die Worte “von Fall zu Fall” gestrichen werden, so
dass dieser Satz wie folgt lautet:

“Auf Antrag von mindestens fünf stimmberechtigten Mitgliedern sind zu einzelnen
Punkten der Tagesordnung Sachverständige hinzuziehen.”


Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom
08.06.2000 fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung für
das Jugendamt der Stadt Dortmund.



Zu Ziffer 10
---------------


Finanzen und Liegenschaften


10.1 Entgeltordnung für Leistungen der Stadt Dortmund in Darlehens- und Grundstücksgeschäften


Zust. StA 20


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Entgeltordnung für Dienstleistungen im Bereich der Immobilienverwaltung sowie der Darlehens- und Forderungsbewirtschaftung.


10.2 Westfalenhallen Dortmund GmbH
Umwandlung der Geschäftsbereiche Messen und Veranstaltungen in beherrschte
Tochtergesellschaften


Zust. StA 20


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die im Sachverhalt dargelegten Erläuterungen zur
Kenntnis und ermächtigt die Vertreter der Stadt Dortmund bzw. der Westfalenhallen
Dortmund GmbH in der Gesellschafterversammlung die in der Vorlage beschriebenen
Maßnahmen umzusetzen.






10.3 Beteiligung der Stadt Dortmund am Modellprojekt zur Einführung eines doppischen
Kommunalhaushaltes sowie zweiter Sachstandsbericht


Zust. StA 20


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die Beteiligung der Stadt Dortmund an der Phase 2 im
Modellprojekt zur Entwicklung eines doppischen Kommunalhaushaltes des Landes
Nordrhein-Westfalen und beauftragt die Stadtkämmerei, eine entsprechende Aus-
nahmeregelung nach § 126 GO NRW zur sukzessiven Einführung des Neuen Kom-
munalen Finanzmanagements auf der Basis des in der Phase I entwickelten Kon-
zeptes und zur gleichzeitigen Ablösung der Kameralistik zu beantragen.


10.4 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2000 bewilligt hat


Zust. StA 20


Der Rat der Stadt nimmt gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW Kenntnis von den bewilligten
Mehrausgaben für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2000 in Höhe von 4 948 309,74 DM.


10.5 Satzung zur siebten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund


Zust. StA 20


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur
siebten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.


Anschließend übernahm Bm Miksch die Leitung der Sitzung.



10.6 Jahresabschluss 1999 der Stadtsparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und die
Verwendung des Jahresüberschusses nach § 28 Abs. 2 Sparkassengesetz


Zust. StA 01


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt erteilt dem

Verwaltungsrat
Kreditausschuss

u n d

Vorstand

der Stadtsparkasse Dortmund für das Geschäftsjahr 1999 Entlastung.

Auf der Grundlage des Beschlusses vom 01. Februar 1990 beschließt der Rat der Stadt,
den Gewinn gem. § 28 Abs. 2 SpkG NW der Sicherheitsrücklage der Stadtsparkasse
Dortmund zuzuführen.

An der Beratung und Abstimmung nahmen die anwesenden Mitglieder des Verwaltungs-
rates bzw. des Kreditausschusses nicht teil.

Anschließend übernahm wiederum OB Dr. Langemeyer die Leitung der Sitzung.



10.7 Anfrage der Bürgerliste vom 29.05.2000 mit der Bezeichnung "Anzahl der Flugbewegungen am Flughafen Dortmund zwischen 22.00 - 06.00 Uhr"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.


10.8 Vorschlag der Faktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 31.05.2000 mit der Bezeichnung"Verkauf von EDG - Anteilen"


Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus begründete Rm Krüger den von seiner Fraktion vorgelegten Antrag, die Anteile des VEW-Konzerns an der EDG durch
den Konzern Stadt Dortmund erwerben zu lassen, um u. a. den kommunalen Einfluss
im Hinblick auf die Umsetzung abfallwirtschaftlicher Grundsätze langfristig zu sichern.

Außerdem wies er darauf hin, dass eine Abstimmung über den Punkt 3 des genannten
Antrages seiner Fraktion nicht erforderlich sei, da ohnehin allen Beteiligten klar sei,
dass eine Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Abfallwirt-
schaft erstrebenswert und notwendig sei.


Im weiteren Verlauf der Diskussion wies OB Dr. Langemeyer daraufhin, dass die Ver-
waltung ohnehin in Abstimmung mit der Geschäftsführung der EDG seit geraumer Zeit
Verhandlungen hinsichtlich der Übernahme der EDG-Anteile, die in dem Verfügungs-
bereich des VEW-Konzerns seien, führe.

Hierbei sei zugesichert worden, dass diese Verhandlungen ausschließlich mit der Stadt Dortmund geführt werden. Außerdem habe man sich bereits auf ein Bewertungsverfah-
ren geeinigt.


Auf Seiten der SPD-Fraktion machte Rm Starke deutlich, dass sich eigentlich eine Be-
schlussfassung über den Punkt 1 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im
Rathaus vom 13.06.2000 erübrige, da die Verhandlungen ohnehin bereits laufen.

Den Punkt 2 des genannten Antrages werde man ablehnen, da man den hierin enthaltenen
Vorschlag, ein Verrechnungsmodell mit VEW-Aktien der Stadt Dortmund zu prüfen, nicht für richtig erachte.


Für die CDU-Fraktion begrüßte es Rm Jung, dass der Oberbürgermeister bzw. die Ver-
waltung bereits Verhandlungen hinsichtlich der Übernahme der EDG-Anteile führe, so
dass man die Sommerpause nutzen könne, diese zu intensivieren.






Abschließend erklärte OB Dr. Langemeyer, dass er selbstverständlich mit den im Rat
der Stadt vertretenen Fraktionen Kontakt aufnehmen werde, sobald sich die Übernahme
der EDG-Anteile vertraglich konkretisieren sollte.
Auf der Grundlage des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom
13.06.2000 fasst der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

a) Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Rat spricht sich grundsätzlich dafür aus, die Anteile des VEW-Konzerns (VUG) an der EDG durch den Konzern Stadt Dortmund erwerben zu lassen, um den kommunalen Einfluss im Hinblick auf die Umsetzung abfallwirtschaftlicher Grundsätze zu sichern.


b) Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion folgenden Beschluss:
2. Der Rat fordert die Verwaltung auf, in Kooperation mit der EDG-Geschäftsführung Finanzierungsvorschläge zu entwickeln und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Dabei soll das Modell einer Verrechnung mit VEW-Aktien der Stadt Dortmund ebenfalls geprüft werden.



10.9 Vorschlag der SPD-Fraktion vom 31.05.2000 mit der Bezeichnung "Erweiterung der Geschäftsführung bei den Dortmunder Diensten gGmbH"


Auf Antrag von Rm Giese (SPD) verständigte sich der Rat der Stadt einstimmig darauf,
die zu dem o. a. Punkt vorgelegten Anträge der SPD-Fraktion bzw. der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen im Rathaus im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Rates der
Stadt zu behandeln.











10.10 Rücknahme von Beschlüssen über Beteiligungen der Stadt Dortmund an verschiedenen
Gesellschaften


Zust. StA 20


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, folgende Beschlüsse aufzuheben:
1. Beteiligung an der GVZ östliches Ruhrgebiet GmbH
2. Beteiligung an der interACTIV Multimedia-Akademie NRW GmbH

3. Beteiligung an der Mailbox Dortmund GmbH


10.11 Satzung zur zweiten Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund


Zust. StA 30


Der o. a. Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.






Zu Ziffer 11
---------------


Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung


11.1 - unbesetzt -



11.2 Verwaltungsorganisation und Dezernatsstrukturen


Zust. StA dosys


Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus beantragte Rm Altunoglu die Ent-
scheidung über den Punkt 2 der o. a. Verwaltungsvorlage zu vertagen, damit zunächst
eine Diskussion über die geplante Bildung eigenbetriebsähnlicher Einrichtungen in den
entsprechenden Fachausschüssen möglich sei.


OB Dr. Langemeyer wies diesbezüglich daraufhin, dass die im Punkt 2 des Beschluss-
entwurfes enthaltenen Maßnahmen zum Teil ohnehin im Bereich der Organisationsho-
heit des Oberbürgermeisters liegen bzw. zu gegebener Zeit die entsprechenden Betriebs-
satzungen dem Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt werden, so dass dann auch eine
Diskussion in den entsprechenden Fachausschüssen möglich sei.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:
Der Rat nimmt die beabsichtigte Veränderungen der Verwaltungsorganisation zur
Kenntnis und beschließt im einzelnen:
1. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Neuordnung der Dezernats-
strukturen (Geschäftskreise der Beigeordneten) auf der Grundlage des
Dezernatsverteilungsplanes mit Wirkung vom 01.09.2000.

2. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit bei einigen Gegenstimmen bzw.
Stimmenthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus den
Auftrag an die Verwaltung, unter Wahrung der Beteiligungsrechte des
Personalrates nach dem Landespersonalvertretungsgesetz, die Bildung
eigenbetriebsähnlicher Einrichtungen für folgende Geschäftsbereiche
zum 01.01.2001 vorzubereiten:
a) Sport- und Freizeitbetriebe
b) Immobilienwirtschaft
c) Bestattungswesen

Der Rat nimmt ferner Kenntnis, dass die Regelung zur Vertretung der
Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen vom 18.11.1999
durch die derzeit benannten Personen zunächst bis zum 31.12.2000 bzw.
bis zum Ende des Geschäftsjahres fortgeführt wird.

11.3 Bestellung von beratenden Mitgliedern in Ausschüssen aufgrund der geänderten Fassung
des § 58 Absatz 1 Gemeindeordnung NW


Für die Bürgerliste beantragte Rm Münch, so wie man dies auch vorgeschlagen habe,
jeweils in drei Ausschüssen vertreten zu sein, um sich so an den eigentlichen fachlichen
Diskussionen in den Ausschüssen beteiligen zu können. Ein diesbezüglich positives Vo-
tum des Rates wäre sicherlich eine vertrauensbildende demokratische Maßnahme, die zu
einer verbesserten konstruktiven Zusammenarbeit beitragen würde.


Auf Seiten der DVU beantragte Rm Branghofer, dass die Vertreter der DVU im Rat der
Stadt in jeweils zwei Ausschüssen beratend beteiligt werden.


Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:
1. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste,
der DVU sowie des Linken Bündnisses, dass die aufgrund der geänderten
Fassung des § 58 Abs. 1 GO NW bestehende Möglichkeit für fraktionslose
Ratsmitglieder, die in keinem Ausschuss vertreten sind, beratend an Ausschuss-
sitzungen teilzunehmen, auf einen Ausschuss begrenzt wird.


2. Der Rat der Stadt nimmt die nachfolgend aufgeführten zusätzlichen beratenden
Ausschussmitgliedschaften zur Kenntnis:
- Haupt- und Finanzausschuss

Rm Branghofer DVU
Rm Keller Linkes Bündnis

- Schulausschuss
Rm Stanko DVU

- Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Rm Münch Bürgerliste

- Ausschuss für Städtische Kliniken

Rm Reinbold Bürgerliste


11.4 Wahl eines Delegierten für die 3. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes mit
fünfjähriger Amtszeit


Zust. StA 66


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Als Delegierter für die 3. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes wird das

Rm Heinrich Ollech

benannt.


11.5 Benennung eines Mitgliedes für das Kuratorium der Universität Dortmund


Zust. StA 7/Dez.


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt benennt

Herrn Oberbürgermeister Dr. Langemeyer

als Mitglied des Kuratoriums der Universität Dortmund.







11.6 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 23.05.2000 mit der Bezeichnung "Kommunales Engagement gegen Gefahren durch Kampfhunde"
hier: Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden



Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgende Beschlüsse:
a) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 23.05.2000
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, das zur Abwehr von
Gefahren durch Kampfhunde zur Verfügung stehende Instrumentarium in Be-
zug auf die jeweilige Wirkung darzustellen und zu prüfen.

In besonders betroffenen Stadtteilen muss die Einhaltung des Leinenzwangge-
botes unverzüglich verstärkt überprüft und die Nicht-Einhaltung entsprechend
geahndet werden. Der Verwaltung soll Kontakt zu den Eigentümern privater
Grünflächen und Parks, in denen es zu Gefährdungen durch Kampfhunde ge-
kommen ist, aufnehmen und mit diesen verbindliche Vereinbarungen über
Maßnahmen zur Gefahrenabwehr treffen.

Der Rat beauftragt die Verwaltung, über den Einsatz von ordnungspolitischen
Maßnahmen wie Leinenzwang und Maulkorbzwang hinaus auch präventive
Maßnahmen (Verhaltenstests für alle Hunderassen, Hundezüchter-TÜV...)
zu prüfen und bei Eignung deren Umsetzung in die Wege zu leiten. In die-
ses Prüfverfahren soll die Einführung einer Kampfhunde-Steuer einbezogen
werden.

Der Rat der Stadt Dortmund bittet den Polizeipräsidenten und die vom Rat in
den Polizeibeirat entsandten Mitglieder, Maßnahmen gegen die auch in Dort-
mund stattfindenden organisierten Hundekämpfe zu erwägen und in Zusam-
menarbeit mit der Stadtverwaltung Hundekämpfe zu unterbinden.


b) Antrag der SPD-Fraktion vom 14.06.2000
1. Eine Fachtagung zur Hundehaltung in Großstädten durchzuführen mit
dem Ziel, Konfliktlösungsstrategien zu erarbeiten. Dabei sind Ordnungs-
verwaltung, Polizei, Staatsanwaltschaft, die in dem Bereich tätigen Ver-
bände/Vereinigungen und Kommunalpolitik zu beteiligen.


2. Vorhandene ordnungsrechtliche Grundlagen auszuschöpfen und dabei ins-
besondere das Verwaltungsverfahren zur Unterbindung von Agressions-
züchtungen und zur Verhängung von Hundehaltungsverboten zu optimie-
ren. Im Rahmen der Berichterstattung des Projektes Partnerschaften für
Dortmund sind die optimierten Verwaltungsverfahren vorzustellen.



Zur Vorbereitung auf die Fachtagung stellt die Verwaltung zu nachfolgenden
Themen Informationen zur Verfügung:
- Anzahl der Meldungen über auffällig gewordene Hunde

- Anzahl der verhängten Bußgelder wegen Verstoßes gegen § 15 der
Ordnungsbehördlichen VO der Stadt Dortmund (Anleinpflicht/Maul-
korbtragepflicht)

- Anzahl der ausgesprochenen Hundehaltungsverbote

- Erkenntnisse über Problembereiche mit verstärkt aufgetretenen Konflikten
in Zusammenhang mit Hunden

- Anzahl, Lage, Zustand, Nutzung der ausgewiesenen Auslaufflächen für
Hunde
- Informationen der Verwaltung zur Hundehaltung

11.7 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 11.05.2000 mit der Bezeichnung "Umbesetzung in Gremien"


Auf der Grundlage des Antrages der CDU-Fraktion vom 14.06.2000 beschließt
der Rat der Stadt einstimmig, dass anstelle des bisherigen sachkundigen Bürgers
Herrn Klaus Wegener, Herr Norbert Weikert als sachkundiger Bürger Mitglied
im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ist.


11.8 Beratende Mitglieder im Ausländerbeirat
hier: Vorschläge der Fraktionen des Rates der Stadt


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt entsendet folgende beratende Mitglieder bzw. deren Stellvertreter/innen
in den Ausländerbeirat:






Vorschlag der SPD-Fraktion:

Mitglied stv. Mitglied

Rm Reinhold Giese Rm Marco Bülow
Rm Richard Utech Rm Wilfriede Müller-Jobst
Rm Inge Kräft Rm Wulf Erdmann
Rm Margret Lehmann Rm Brigitte Steins


Vorschlag der CDU-Fraktion:

Mitglied stv. Mitglied

Rm Emmanouil Daskalakis Rm Gerda Horitzky
Rm Ute Uhrmann Rm Siegfried Leniger
Rm Dieter Schneider Rm Rosemarie Liedschulte
s. B. Horst-Erhardt Knoll s. B. Christel Höltershinken


Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus:

Mitglied stv. Mitglied

Rm Güler, Altunoglu Rm Daniela Schneckenburger


11.9 Anfrage des Linken Bündnisses vom 14.05.2000 mit der Bezeichnung
"Konzert der rechtsextremen Band Böhse Onkelz"


Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.


11.10 Bestellung von Sachkundigen Einwohnerinnen/Einwohner in Ausschüssen
hier: Vertreterinnen/Vertreter des Seniorenbeirates


Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Entsprechend dem Vorschlag des Seniorenbeirates der Stadt Dortmund entsendet der
Rat der Stadt nachfolgend aufgeführte Mitglieder des Seniorenbeirates als sachkun-
dige Einwohnerinnen/Einwohner bzw. deren Vertreterinnen/Vertreter in die ent-
sprechenden Ratsausschüsse:

s. E. Vertreter/in

Ausschuss für Bürgerdienste,
öffentliche Ordnung,
Anregung und Bescherden Peter-Paul Elisko Renate Krajecki

Ausschuss für Kultur, Sport
und Freizeit Klaus Henter Friedhelm Hendler

Ausschuss für Soziales, Familie
und Gesundheit Rolf Scheer Horst Erhardt Knoll

Ausschuss für Umwelt,
Stadtgestaltung und Wohnen Hermann Oshege Roselies Blind

Ausschuss für Wirtschafts-
und Beschäftigungsförderung Karl-Heinz Middendorf Josef Blasczyk

Ausschuss für die
Städt. Kliniken Ruth Wagner Horst Kuhlmann

11.11 Antrag des Seniorenbeirates vom 26.05.2000 mit der Bezeichnung "Mitwirkung
der in den Stadtbezirken gewählten Seniorenbeiratsmitgliedern in den jeweiligen Stadtbezirken"


Seitens der SPD-Fraktion erklärte Rm Giese, dass er dem vom Seniorenbeirat vorgelegten
Antrag, den gewählten Seniorenbeirat zu Mitgliedern in den Stadtbezirken einen beraten-
den Status in den Bezirksvertretungen zu geben, für vernünftig und sinnvoll erachte. Da
die hierin enthaltenen Forderungen jedoch offensichtlich rechtlich nicht möglich seien,
schlug er deshalb vor, die Bezirksvertretungen zu bitten, den entsprechenden Senioren-
beiratsmitgliedern, so wie dies ohnehin zum Teil praktiziert werde, ein Beratungsrecht
in den Sitzungen der Bezirksvertretungen einzuräumen.


Anschließend wies StR’in Greive auf die diesbezügliche rechtliche Situation hin, die auch
den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vorlag.

Sie forderte in diesem Zusammenhang die Mitglieder des Seniorenbeirates auf, mehr die
auf der Grundlage der Hauptsatzung der Stadt Dortmund gegebenen Mitwirkungsmöglich-
keiten zu nutzen.


Der Rat der Stadt verständigte sich anschließend darauf, die mit Schreiben vom 02.06.2000 den Mitgliedern des Rates der Stadt vorgelegte rechtliche Darstellung über die Mitwirkungsmöglichkeiten des Seniorenbeirates, den Bezirksvertretungen und dem Seniorenbeirat zur Verfügung zu stellen und von daher keine Abstimmung über den Antrag des Seniorenbeirates vom 26.05.2000 herbeizuführen.







Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 20.30 Uhr von OB Dr. Langemeyer
beendet.



Der Oberbürgermeister
D r . L a n g e m e y e r B r a u e r
Ratsmitglied



Der Oberbürgermeister
In Vertretung

M i k s c h F e u l e r
Bürgermeister Schriftführer