Niederschrift (öffentlich)

über die 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 04.02.2021
Halle 1U, Westfalenhallen, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 15:50 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Dr. Jendrik Suck (CDU)


Rm Fabian Erstfeld (SPD)
Rm Christina Alexandrowiz (SPD)
Rm Hendrik Berndsen (SPD)
sB Angela Frommeyer (CDU)
Rm Heiner Garbe (AfD)

Rm Dirk Goosmann (SPD)
Rm Wolfgang Gurowietz (B 90/Die Grünen))
Rm Michael Kauch(FDP/BL)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE+)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sonja Lemke (DIE LINKE+) Rm Sascha Mader (CDU)

Rm Dr. Christoph Neumann (B 90/Die Grünen)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Franz-Josef Rüther (SPD)
Rm Norbert Schilff (SPD)

Rm Olaf Schlösser (Die Partei)
Rm Martina Stackelbeck (B 90/Die Grünen)
Rm Uwe Waßmann (CDU)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Mathias Kozka – 2/Dez-BL
Stefan Bromund – 2/Dez-Con
Stefan Heynen –20/1
Martin Pütz – 20/3
Ralf Rüddenclau – 20/2
Markus Neuhaus –21/AL
Detlef Niederquell – 23/stellv. FBL
Jürgen Krause – 1/GB 1

Dr. Fritz Rettberg – 1/II
Bernd Buchner – 10/ZD
Ulrike Jäger – 14/AL
Gernot Willeke – 40/2
Christian Hiddemann – 51/3
Thomas Rohr – 61/4
Nicole Becker – 66/1
Susanne Linnebach – 67/AL

3. Gäste:

---






Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 04.02.2021, Beginn 15:00 Uhr,
Halle 1U, Westfalenhallen, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 10.12.2020

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

Nicht besetzt.

3. Finanzen

3.1 Ausbau der Erschließungsanlage "Am Eckey - Ev148"
hier: 1. Ausbaustufe

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18757-20)

3.2 Stadterneuerung City: Sofortprogramm und Sofortmaßnahmen zur Stärkung der City,
Förderprogramm des Landes NRW

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18966-20)

3.3 Straßen- und Wegekonzept der Stadt Dortmund gem. § 8 a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18639-20)

3.4 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 152 - östlich Am Katzenbuckel -
hier: I. Kenntnisnahme des aktuellen Sachstandes, II. Beschluss zur Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches und Änderung der Planbezeichnung, III. Beschluss zur Umstellung des Verfahrens, IV. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19594-21)

3.5 Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2017 - PB 49/2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19710-21)

3.6 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung – AbfGS) 2021
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 19599-21)

3.7 Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche private Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund (Beherbergungsabgabensatzung).
-Aussetzen der Erhebung der Beherbergungsabgabe vom 01.01.2021 bis 31.12.2021-

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19596-21)

3.8 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen nach § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2021 resultierend aus Gremienbeschlüssen 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19566-21)

4. Beteiligungen

4.1 Änderung des Gesellschaftsvertrags der DOKOM Gesellschaft für Telekommunikation mbH
Hier: Einrichtung eines fakultativen Aufsichtsrats

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19578-21)

4.2 Klinikum Dortmund gGmbH - hier: Bestellung der Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter für den fakultativen Aufsichtsrat der Gesellschaft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18778-20)
Die Unterlage haben Sie zur Sitzung am 10.12.2020 erhalten. Die Vorlage wurde bereits zur Kenntnis genommen.
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 18778-20-E2)
Die Unterlage haben Sie zur Sitzung am 10.12.2020 erhalten.

5. Liegenschaften

5.1 Grundstücke auf der OWIIIa-Trasse
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 18571-20-E1)
Die Bitte um Stellungnahme wurde in der Sitzung am 17.09.2020 eingebracht. Die Antwort wird nachversandt.

5.2 Boulevard Kampstraße; Bauabschnitt "Pylonumfeld" (oberirdischer Haltestellenbereich Reinoldikirche) Hier: Finanzierung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19496-20)

5.3 Kronenturm
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 19854-21)


5.4 Leerstand städtischer Immobilien
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19327-20-E1)
Die Unterlagen haben Sie zur Sitzung am 10.12.2020 erhalten. Die Antwort wird nachversandt.

6. Sondervermögen

6.1 Dritter Quartalsbericht des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund für das Jahr 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19730-21)

7. Sonstiges

7.1 Anpassung des Eigenanteils zum Schoko-Ticket für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler gemäß § 2 Absatz 3 Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO in der Fassung vom 28.05.2020)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19459-20)

7.2 Jahresarbeitsprogramm und Projektblätter des Tiefbauamtes 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18676-20)

7.3 Beschlussfassung über die Einrichtung von Ausschüssen
hier: Neufassung des Zuständigkeitsverzeichnisses

Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2020
(Drucksache Nr.: 18957-20)

7.4 Projekt VIZIT - Virtuelle Integration dezentraler Ladeinfrastruktur in Taxistände
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19494-20)


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Dr. Suck - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist. Ferner weist der Vorsitzende auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.

Weiterhin weist der Vorsitzende darauf hin, dass die Sitzung im Hinblick auf Corona so schnell wie möglich durchzuführen ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Berndsen benannt.



zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Folgende Vorlagen werden im Wege der Dringlichkeit behandelt:
Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat Januar 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19768-21)
Die Angelegenheit wird unter TOP 3.9 behandelt.
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zur Beteiligung der Stadt am Projektaufruf des Bundesprogramms "Nationale Projekte des Städtebaus" zur Weiterqualifizierung der „Emscher-Promenade“
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 19752-21)
Die Angelegenheit wird unter TOP 3.10 behandelt.
Finanzierung der laufenden Geldleistungen an Kindertagespflegepersonen für
coronabedingte Betreuungsausfälle
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19659-21)
Die Angelegenheit wird unter TOP 3.11 behandelt.
Herr Garbe (AfD-Fraktion) stellt den Antrag zur Tagesordnung, dass der TOP 5.1 des nichtöffentlichen Teils im öffentlichen Sitzungsteil behandelt werden solle.

Herr Mader (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass der Maßstab für die Behandlung im nichtöffentlichen Teil die rechtlichen Vorgaben für die Nichtöffentlichkeit seien.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag von Herrn Garbe bei Gegenstimme der AfD-Fraktion mehrheitlich ab.

Die Tagesordnung wird mit diesen Ergänzungen festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 10.12.2020

Die Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 10.12.2020 wird genehmigt.




2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

Nicht besetzt.


3. Finanzen

zu TOP 3.1
Ausbau der Erschließungsanlage "Am Eckey - Ev148"
hier: 1. Ausbaustufe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18757-20)
hierzu Beschluss / Empfehlung /Dringlichkeitsbeschluss BV Eving
(Drucksache Nr.: 18757-20-E2)

Aufgrund des Schreibens des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW vom 11.01.2021 hat die BV Eving ihre Sitzung verschoben. Aus diesem Grunde liegt zur Vorlage folgende Dringlichkeitsentscheidung der BV Eving gem. § 60 GO NW vom 01.02.2021 vor.
Die Bezirksvertretung Eving beschließt - vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu der Finanzierung aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF) - den verkehrsmäßigen Ausbau der Erschließungsanlage „Am Eckey“ im Bebauungsgebiet Ev 148 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 545.000,00 Euro.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Dringlichkeitsbeschluss der Bezirksvertretung Eving zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschuss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die Finanzierung des verkehrsmäßigen Ausbaus der Erschließungsanlage (1. Ausbaustufe) „Am Eckey“ im Bebauungsgebiet Ev 148 in Höhe von 545.000,00 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF). Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2021: 330.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 215.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem Haushaltsjahr 2022 einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 1.500,00 Euro. Der jährliche Gesamtfolgeaufwand wird in einem dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschluss bezüglich der zweiten Ausbaustufe dargestellt.

zu TOP 3.2
Stadterneuerung City: Sofortprogramm und Sofortmaßnahmen zur Stärkung der City,
Förderprogramm des Landes NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18966-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:



Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, vorbehaltlich der Förderzusage durch die Bezirksregierung Arnsberg,
1. die Durchführung des „Sofortprogramms zur Stärkung der City Dortmund“ (Förderprogramm des Landes NRW 2020) mit einem Gesamtvolumen i. H. v. 660.000 € und
1.1. hierzu die erforderlichen Ausschreibungen und Vergaben für ein Gutachten zur konzeptionellen Ausrichtung und zum Anstoß eines Citymanagements durchzuführen sowie
1.2. die erforderlichen Ausschreibungen und Vergaben zur Erarbeitung zweier „Nachnutzungskonzepte“ für große Handelsimmobilien durchzuführen,
2. auf der Grundlage des Gutachtens Vorschläge für die dauerhafte Etablierung eines Citymanagements zu erarbeiten und den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen,
3. Maßnahmen zur kurzfristigen Aufwertung des öffentlichen Raums in der City zu erarbeiten und dem Rat dazu zu berichten.

zu TOP 3.3
Straßen- und Wegekonzept der Stadt Dortmund gem. § 8 a Kommunalabgabengesetz NRW
(KAG NRW)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18639-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt die Novelle des Kommunalabgabengesetzes und das damit verbundene Förderprogramm des Landes zur Entlastung der Anlieger zur Kenntnis und beschließt das Straßen- und Wegekonzept gem. § 8 a KAG NRW.
Der Rat der Stadt beschließt, für „geringfügige Baumaßnahmen“ anstelle von Anliegerversammlungen alternative Formen der Anlieger- und Bürgerbeteiligung (z. B. Online- oder Rückfrageformate) zuzulassen.

zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 152 - östlich Am Katzenbuckel -
hier: I. Kenntnisnahme des aktuellen Sachstandes, II. Beschluss zur Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches und Änderung der Planbezeichnung, III. Beschluss zur Umstellung des Verfahrens, IV. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19594-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt folgenden Beschluss des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 03.02.2021 zur Kenntnis:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
I. nimmt den aktuellen Sachstand zur Kenntnis und beschließt die unter Ziffer 3 vorgestellte Nutzungskonzeption zur Grundlage der weiteren Planungen zu machen.
II. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Ev 152 - östlich Am Katzenbuckel - , wie unter Gliederungspunkt 1. dieser Beschlussvorlage beschrieben, zu erweitern und die Planbezeichnung aufgrund der Erweiterung in Ev 152 - östlich und westlich Am Katzenbuckel - zu ändern.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 9 Abs. 7 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

III. beschließt, das Bebauungsplanverfahren nicht als beschleunigtes Verfahren nach
§ 13a BauGB, sondern als Vollverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB
IV. beschließt, die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB

zu TOP 3.5
Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2017 - PB 49/2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19710-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund bestätigt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2017 und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Abschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der im Gesamtabschluss 2017 ausgewiesene Gesamtjahresüberschuss der Stadt Dortmund in Höhe von 50.542.790,27 € der Allgemeinen Rücklage zugeführt wird.

zu TOP 3.6
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung
in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung – AbfGS) 2021
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 19599-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen und genehmigt damit die Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die nachstehende durch den Oberbürgermeister mit einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung über die Änderung der Abfallgebührensatzung der Stadt Dortmund:

Der anliegende Entwurf wird durch den Oberbürgermeister und ein Ratsmitglied im Wege der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW als Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung – AbfGS) 2021 beschlossen.








zu TOP 3.7
Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche private Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund (Beherbergungsabgabensatzung).
-Aussetzen der Erhebung der Beherbergungsabgabe vom 01.01.2021 bis 31.12.2021-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19596-21)

Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass im Doppelhaushalt 2020/2021 für die Beherbergungsabgabe ein Betrag in Höhe von 2 Mio. € aufgeführt sei. Er frage sich, ob die Differenz von 150.000,-- € auf das IV. Quartal 2020 zurückzuführen sei.

Herr Neuhaus (20/FBL) antwortet, dass es ein zeitversetztes Anmeldeverfahren gebe. Das Quartal wird jeweils zum 15. des Folgemonats eingereicht. Von daher erkläre sich der Zeitversatz.

Herr Mader (CDU-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Er bittet aber darum, über den entstehenden „Nachlass“ quartalsweise Informationen zu erhalten.

Herr Neuhaus führt aus, dass es darüber keine Erkenntnisse gebe, weil die Verwaltung keine Anmeldungen mehr bekomme. Es könne nicht gesagt werden, wie viele private Übernachtungen es im Jahr 2021 sein werden und wieviel finanzieller Verlust durch die Aussetzung der Beherbergungsabgabe entstehe.

Herr Mader macht deutlich, dass sich die CDU-Fraktion vorbehalte, die Zahlen und die Entwicklung quartalsweise zu betrachten. In der Vorlage sei ein Zeitraum enthalten, der auch nachvollziehbar sei. Wenn sich Veränderungen ergeben, würde die CDU-Fraktion das Thema noch einmal aufrufen wollen.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) weist darauf hin, dass in der letzten Sitzung des Rates bereits der grundsätzliche Beschluss gefasst worden sei. Es sei aus seiner Sicht sehr erfreulich, dass die Verwaltung darauf hinweist, dass man hier die Bürokratie entsprechend aussetzen müsse. Dies habe man natürlich nicht im Blick gehabt. Seine Fraktion werde der Vorlage zustimmen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche private Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund (Beherbergungsabgabensatzung).

zu TOP 3.8
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen nach § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2021 resultierend aus Gremienbeschlüssen 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19566-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2021 gemäß § 83 GO NRW mit einem Gesamtvolumen von 4.473.130 Euro.





zu TOP 3.9
Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat Januar 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19768-21)

Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde und stellt die Frage, ob eine Aussetzung der Beitragserhebung auch für den Monat Februar bzw. bis zum Ende des Lockdowns ein analoges Vorgehen geplant werde.

Herr Hiddemann (51/3) führt aus, dass im Gegensatz zum Frühjahr hier die Information des Landes etwas zeitverzögert angekommen sei, dass es sich finanziell an dieser Maßnahme beteilige. Weiterhin habe es im Frühjahr nicht wie zur Zeit ein Betretungsverbot gegeben. Ebenso sei bereits angekündigt worden, dass die Ausgangslage Mitte Februar noch einmal eruiert würde und dass es möglicherweise Abweichungen zu dem vorliegenden Vorschlag für den Monat Januar 2021 geben könne. Dies hänge auch verstärkt damit zusammen, dass der Betrieb evtl. schrittweise wieder anlaufen solle. Mitte Februar werde die Verwaltung hier eine neue Sondierung vornehmen.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion der Vorlage folgen werde. Er stellt sich allerdings die Frage, wie die aktuellen Zahlen zu den derzeit betreuten Kindern in Dortmund lauten und wie der Auslastungsgrad der Kitas und in der Tagespflege sei. Er habe heute den Medien entnommen, dass der Auslastungsgrad mit 40 – 70 % nicht gerade gering sei. Diese Informationen habe man wohl aus dem Jugendamt. Wenn dies so sei, würde ein relativ großer Anteil derjenigen, die die Angebote des Jugendamtes im Moment in Anspruch nehme, durchaus bevorzugt.

Herr Hiddemann führt aus, dass man sich im Hinblick auf die Vorlage auf die Zahlen des Landesministeriums gestützt habe. Danach sei mit einem ungefähren Rückgang der Betreuungen in Höhe von ca. zwei Dritteln der Kinder zu rechnen. Dieser Wert basiere auch auf Rückmeldungen von einzelnen Jugendämtern, könne aber vom Jugendamt Dortmund im Moment nicht 1 : 1 bestätigt werden. Weiterhin habe es noch keine Abstimmung mit den Trägern gegeben.

Herr Reppin bittet die Verwaltung, bis zur Ratssitzung am 11.02.2021 die Beantwortung seiner Frage vorzulegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Vorschlag von Herrn Reppin einstimmig zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Stadt Dortmund die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von
· Angeboten in Kindertageseinrichtungen gemäß §§ 22, 22a und 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie §§ 1 Abs. 1, 2, 15 ff., 25 ff., 32 ff. des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz (KiBiz),
· Angeboten in Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII sowie §§ 1 Abs. 1, 2, 15, 21, 22 KiBiz,
· Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I” (BASS 12-63 Nr. 2)

im und für den Zeitraum vom 01. bis 31. Januar 2021 ausgesetzt. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird.

zu TOP 3.10
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zur Beteiligung der Stadt am Projektaufruf des Bundesprogramms "Nationale Projekte des Städtebaus" zur Weiterqualifizierung der „Emscher-Promenade“
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 19752-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen und genehmigt damit die Dringlichkeitsentscheidung.
a) Der Rat der Stadt genehmigt die gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied bzw. der/dem Ausschussvorsitzenden getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:
b) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Zuge der IGA 2027 und des Projekts „Emscher nordwärts“ die Beteiligung am Projektaufruf des Bundesprogramms „Nationale Projekte des Städtebaus“ zur Weiterqualifizierung der „Emscher-Promenade“

zu TOP 3.11
Finanzierung der laufenden Geldleistungen an Kindertagespflegepersonen für
coronabedingte Betreuungsausfälle
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19659-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Zahlung der laufenden Geldleistungen an die Tagespflegepersonen für coronabedingte Ausfallzeiten rückwirkend ab dem 01.12.2020 auf Grundlage der bestehenden Betreuungsverträge und ohne Anrechnung krankheitsbedingter Ausfalltage erfolgt. Hierbei wird nicht unterschieden, ob es sich um quarantäne- bzw. krankheitsbedingte Ausfälle der Tagespflegeperson oder ruhende Betreuungsverhältnisse handelt. Die Regelung gilt für die Dauer des Lockdowns, sofern dieser eine Einschränkung der Kindertagesbetreuung zur Folge hat.


4. Beteiligungen

zu TOP 4.1
Änderung des Gesellschaftsvertrags der DOKOM Gesellschaft für Telekommunikation mbH
Hier: Einrichtung eines fakultativen Aufsichtsrats
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19578-21)

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass es um die Gründung eines neuen fakultativen Aufsichtsrates gehe. Ihre Fraktion habe sich gewundert über die Regelungen zur Bestellung der Geschäftsführung und zu der vertraglichen Ausgestaltung der Geschäftsführung. Bei anderen Gesellschaftsverträgen sei bisher vielfach anders verfahren worden. Die genannten Maßnahmen seien nicht nur Aufgabe der Gesellschafterversammlung gewesen sondern hier und da auch die des Aufsichtsrates. Sie frage sich, weshalb hier nur die Gesellschafterversammlung im Boot sei. Auch der Public Corporate Government Codex sehe dies anders. Die Frage der Vertragsausgestaltung und die Bestellung der Geschäftsführung könnten durchaus in die Hände des Aufsichtsrates gegeben werden. Man sei durchaus frei in der Gestaltung dieser Maßnahmen. Auch der Rat habe des Weiteren gerade einen Antrag zu dem Thema „Primat der Politik“ verabschiedet.

Herr Heynen (20/1) teilt mit, dass im Wesentlichen die Hauptzielsetzung der Vorlage die Implementierung eines neuen Aufsichtsrates in den bestehenden Gesellschaftsvertrag gewesen sei und dass insoweit die bisherigen sonstigen Regelungen beibehalten worden seien. Dies sei mithin der Vorschlag der Verwaltung. Man könne dies natürlich auch anders ausgestalten.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) führt aus, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde, da sie bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich skeptisch sei bei den fakultativen Aufsichtsräten.

Herr Mader (CDU-Fraktion) teilt mit, dass er die gleichen Kritikpunkte sehe wie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Es gebe bei der DOGEWO z. B. noch die Möglichkeit, dass der Aufsichtsrat in Beschlussfassungen an die Gesellschafterversammlung „senden“ kann. Dies sei im vorliegenden Falle nicht vorgesehen. Auch bei der Bestellung des Geschäftsführers möchte seine Fraktion einen größeren Einfluss haben, so dass man einen Antrag hierzu stellen würde. Dies sollte bis zum Rat geändert werden.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) führt aus, dass seine Fraktion hinsichtlich der Zusammensetzung des Gremiums Bedenken hat. Es sei etwas ungewöhnlich, dass es aus 1/3 Ratsmitglieder, 1/3 Arbeitnehmervertreter*innen und 1/3 Vertreter*innen der Gesellschafter*innen bestehe. Dies sei in keinem anderen Aufsichtsrat in dieser Konstellation vorgesehen. Die Vertreter*innen der Gesellschafter*innen seien hier prozentual zu hoch beteiligt. Diesen Punkt sollte man an dieser Stelle noch hinterfragen.

Herr Heynen antwortet, dass die Verwaltung nicht direkt an dieser Gesellschaft beteiligt sei, sondern vielmehr DSW21, DEW21 und auch die Sparkasse Dortmund. Insofern sei das aus Sicht der Verwaltung nachvollziehbar, dass diejenigen auch im Aufsichtsrat entsprechend gewichtet vertreten seien.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) schlägt wegen noch einiger offener Fragen vor, die Beratung interfraktionell durchzuführen und die Vorlage ohne Votum zum Rat durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 4.2
Klinikum Dortmund gGmbH - hier: Bestellung der Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter für den fakultativen Aufsichtsrat der Gesellschaft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18778-20)
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 18778-20-E2)
hierzu Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 18778-20-E3)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 10.12.2020 den Beschluss zu og. Drucksachen-Nr. zur Kenntnis genommen.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag zusätzlich zur Beschlussvorlage folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE+ vom 01.12.2020 vor:
Wir bitten anlässlich der Neukonstituierung des Aufsichtsrates der Klinikum Dortmund gGmbH um Beratung und Beschlussfassung des nachstehenden Antrages.

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Dortmund weist die Gesellschafterversammlung der Klinikum Dortmund gGmbH an, den § 10, Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages ersatzlos zu streichen. Damit sollen die Informationsrechte des Aufsichtsrates der Klinikum Dortmund gGmbH wiederhergestellt werden.


Begründung

In § 10 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages heißt es: „Die in § 52 GmbHG genannten Vorschriften des Aktiengesetzes finden auf den Aufsichtsrat keine Anwendung“.

In § 52 GmbH Gesetz heißt es wiederum: „Ist nach dem Gesellschaftsvertrag ein Aufsichtsrat zu bestellen, so sind § 90 Abs. 3, 4, 5 Satz 1 und 2, § 95 Satz 1, § 100 Abs. 1 und 2 Nr. 2 und Abs. 5, § 101 Abs. 1 Satz 1, § 103 Abs. 1 Satz 1 und 2, §§ 105, 107 Absatz 3 Satz 2 und 3 und Absatz 4, §§ 110 bis 114, 116 des Aktiengesetzes in Verbindung mit § 93 Abs. 1 und 2 Satz 1 und 2 des Aktiengesetzes, § 124 Abs. 3 Satz 2, §§ 170, 171, 394 und 395 des Aktiengesetzes entsprechend anzuwenden, soweit nicht im Gesellschaftsvertrag ein anderes bestimmt ist.“

Die im GmbH Gesetz angesprochenen Passagen regeln die Informationsrechte des Aufsichtsrates. Durch die derzeitige Nichtanwendung dieser Passagen unterliegt die Geschäftsführung keinerlei Berichts- und Auskunftspflicht gegenüber dem Aufsichtsrat und seinen Mitgliedern.

So heißt es in dem von der durch den Gesellschaftsvertrag von der Anwendung ausgeschlossenen § 90 Abs. 3. des Aktiengesetzes: „Der Aufsichtsrat kann vom Vorstand jederzeit einen Bericht verlangen über Angelegenheiten der Gesellschaft, über ihre rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über geschäftliche Vorgänge bei diesen Unternehmen, die auf die Lage der Gesellschaft von erheblichem Einfluss sein können. Auch ein einzelnes Mitglied kann einen Bericht, jedoch nur an den Aufsichtsrat, verlangen.“

Und in § 90 Abs. 4 heißt es weiter: „Die Berichte haben den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Sie sind möglichst rechtzeitig und, mit Ausnahme des Berichts nach Absatz 1 Satz 3, in der Regel in Textform zu erstatten.“

So geht es entsprechend in den weiteren ausgeschlossenen Passagen weiter. Einer demokratischen Kontrolle eines wichtigen Tochterunternehmens der Stadt Dortmund steht die Versagung dieser wichtigen Informationsrechte im Aufsichtsrat entgegen. Dieser Zustand ist zu korrigieren.


Herr Mader (CDU-Fraktion) wies in der Sitzung des Ausschusses darauf hin, ihm fehle noch eine Einschätzung der Verwaltung vor einer Abstimmung über den Antrag.

Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) erklärte, dass der Antrag eingebracht sei und in der Sitzung des Ausschusses am 04.02.2021 mit dem Ergebnis der rechtlichen Überprüfung beraten werden solle.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Antwort der Verwaltung vom 31.01.2021 mit der rechtlichen Überprüfung der Verwaltung vor:
In der vorbezeichneten Angelegenheit nehme ich zu dem Zusatzantrag der Fraktion DIE LINKE+ wie folgt Stellung:

Gemäß § 52 Abs. 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sind dann, wenn nach dem Gesellschaftsvertrag ein Aufsichtsrat zu bestellen ist, verschiedene Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG) über den Aufsichtsrat entsprechend anzuwenden, soweit im Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt ist.

Im Gesellschaftsvertrag der Klinikum Dortmund gGmbH ist in diesem Sinne etwas anderes bestimmt. § 10 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages regelt, dass die in § 52 GmbHG genannten Vorschriften des Aktiengesetzes auf den Aufsichtsrat keine Anwendung finden. Der Verzicht auf die Anwendung von § 52 GmbHG war bereits bei der Gründung der Gesellschaft im ersten Entwurf des Gesellschaftsvertrages enthalten und anschließend ebenfalls Bestandteil des Ratsbeschlusses der Stadt Dortmund (DS-Nr. 01031-01).

Damit ist für die Klinikum Dortmund gGmbH auch die entsprechende Anwendung mehrerer Vorschriften des AktG über die Ausübung von Informationsrechten durch den Aufsichtsrat ausgeschlossen. Im Einzelnen betrifft dies § 90 Abs. 3 AktG (Bericht des Vorstandes an den Aufsichtsrat auf dessen jederzeitiges Verlangen), § 90 Abs. 4 AktG (Anforderungen an den Inhalt der Berichte), § 90 Abs. 5 Sätze 1 und 2 AktG (Recht der Aufsichtsratsmitglieder, von den Berichten Kenntnis zu nehmen und diese auf Verlangen übermittelt zu bekommen) sowie § 170 Abs. 1 AktG (Pflicht zur Vorlage des Jahresabschlusses und des Lageberichts an den Aufsichtsrat). Die übrigen aktienrechtlichen Vorschriften im Sinne des § 52 Abs. 1 GmbHG, deren Anwendung durch den Gesellschaftsvertrag ebenfalls ausgeschlossen ist, betreffen keine Informationsrechte des Aufsichtsrates.

Es bleibt allerdings festzuhalten, dass der Gesellschaftsvertrag der Klinikum Dortmund gGmbH gleichwohl an verschiedenen Stellen durchaus eine Information des Aufsichtsrates vorsieht. Gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages ist die Geschäftsführung verpflichtet, dem Aufsichtsrat spätestens zwei Monate vor Beginn eines neuen Geschäftsjahres eine detaillierte Unternehmensplanung zur Kenntnis zu bringen. § 16 Abs. 3 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages verpflichtet die Geschäftsführung, den Jahresabschluss und den Lagebericht zusammen mit dem Prüfungsbericht der Abschlussprüferin bzw. des Abschlussprüfers unverzüglich dem Aufsichtsrat vorzulegen. Insoweit begründet die letztgenannte Bestimmung des Gesellschaftsvertrages dieselbe Vorlagepflicht wie der gemäß § 10 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages nicht anwendbare § 170 Abs. 1 AktG (in Verbindung mit § 52 Abs. 1 GmbHG).

Zudem sind in § 8 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags der Klinikum Dortmund gGmbH insgesamt sieben Tatbestände ausdrücklich geregelt, bei denen die Geschäftsführung der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrates bedarf, sofern diese über den laufenden Geschäftsverlauf hinausgehen und nicht bereits im Wirtschaftsplan enthalten sind (z. B. Grundstücksgeschäfte, Kreditaufnahmen). In diesen Fällen ist eine Information des Aufsichtsrates über diese Sachverhalte immanenter Bestandteil der Entscheidungskompetenz. Diesen Zustimmungsentscheidungen muss immer eine Information des Aufsichtsrates über diese Sachverhalte vorhergehen.

Inhaltlich bedingt die gesellschaftsrechtliche Überwachungsaufgabe des Aufsichtsrates, dass auch einem fakultativen Aufsichtsrat die Informations- und Berichtsrechte durch den Gesellschaftsvertrag nicht vollständig entzogen werden können.

Daher besteht im Ergebnis aufgrund der in § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags geregelten Überwachungsaufgabe des Aufsichtsrates der Klinikum Dortmund gGmbH im erforderlichen Umfang ein Informationsrecht gegenüber der Geschäftsführung, auch wenn dieses bei und seit Gründung der Gesellschaft nicht im Gesellschaftsvertrag konkretisiert wurde.


Darüber hinaus erfolgt in den Aufsichtsratssitzungen der Klinikum Dortmund gGmbH, die gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages in regelmäßigen Abständen mindestens viermal jährlich stattfinden, jeweils eine ausführliche Berichterstattung durch die Geschäftsführung mit der Möglichkeit der Fragestellung durch den Aufsichtsrat. Eine Aufsichtsratssitzung ist bereits auf Antrag von einem Viertel der Aufsichtsratsmitglieder einzuberufen. Die Berichtspflicht nach § 90 Abs. 3 AktG kann ebenfalls nur durch den Aufsichtsrat als Kollektivorgan in Anspruch genommen werden. Nach § 90 Abs.3 S.2 AktG kann ein einzelnes Mitglied seinen Berichtsbedarf nur vor dem Aufsichtsrat kundtun. Damit ist die Berichtsmöglichkeit über die Einberufung einer Aufsichtsratssitzung mit dem Recht nach § 90 Abs. 3 AktG gleich zu setzen.


Aus Sicht der Verwaltung ist danach eine Änderung des Gesellschaftsvertrages nicht notwendig und würde unnötigerweise Kosten verursachen (notarielle Beurkundung). Wie im Vorstehenden erläutert räumt der Gesellschaftsvertrag der Klinikum Dortmund gGmbH dem Aufsichtsrat ausreichend Informationsrechte ein.

Die vorzitierten Bestimmungen des GmbHG und des AktG sind zu Ihrer Information als Anlage beigefügt.


Herr Mader (CDU-Fraktion) bittet darum, den Antrag und die rechtliche Würdigung der Verwaltung in die Sitzung des Ausschusses am 18.03.2021 zu verschieben, da die Würdigung der Verwaltung erst heute als Tischvorlage eingereicht wurde.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung und Beschlussfassung in seine Sitzung am 18.03.2021.






5. Liegenschaften

zu TOP 5.1
Grundstücke auf der OWIIIa-Trasse
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 18571-20-E1)
hierzu Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 18571-20-E3)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN aus der Sitzung vom 17.09.2020 vor:




Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Antwort der Verwaltung vom 31.01.2021 vor:



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 5.2
Boulevard Kampstraße; Bauabschnitt "Pylonumfeld" (oberirdischer Haltestellenbereich Reinoldikirche) Hier: Finanzierung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19496-20)

Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass ohne den Einsatz von Bundesmitteln viel Geld verloren gehe. Seine Fraktion werde der Vorlage aber trotzdem zustimmen.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde. Die aufzuwendenden finanziellen Mittel sollten besser eingespart werden.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) macht deutlich, dass dieses Projekt das Potenzial habe, zum „Dortmunder BER“ zu werden. Dies stelle ein Armutszeugnis dar. Seine Fraktion werde der Vorlage allerdings trotzdem zustimmen. Der jetzige Zustand könne nicht erhalten werden. Man solle jedoch prüfen, ob es noch weitere Projekte vor diesem Hintergrund gebe. Dies sei auch im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen so beschlossen worden.

Herr Berndsen (SPD-Fraktion) teilt mit, dass dies auch im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün so gesehen wurde. Seine Fraktion werde der Vorlage aber dennoch zustimmen.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass der Verlust der Fördergelder in Kauf genommen werden müsse. Aber die Politik müsse an dieser Stelle auch einen Teil der Verantwortung übernehmen.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) weist darauf hin, dass die Verzögerung durch den Kirchentag seinerzeit nicht ausgeführt worden sei.

Herr Mader (CDU-Fraktion) erklärt, dass die Situation nun in Angriff genommen werden müsse.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, als Bestandteil der Gesamtbaumaßnahme „Boulevard
Kampstraße/Brüderweg-Lichtpromenade“, den Umbau des sog. „Pylonumfeldes“ (oberirdischer Haltestellenbereich) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe v. ca.
2.850.000 € ohne den Einsatz von Landes- und Bundesmitteln zu finanzieren.

Die Auszahlungen in Höhe von insgesamt 2.850.000 € fallen beim Amt für Stadterneuerung
(FB 67) an. Davon entfallen auf das Haushaltsjahr 2021 Auszahlungen in Höhe von ca. 2.400.000 € und auf das Haushaltsjahr 2022 Auszahlungen in Höhe von ca. 450.000 €.
Zusätzlich entstehen beim Tiefbauamt (FB 66) aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von
insgesamt 342.000 €, die nicht zahlungswirksam sind.

Die Investition in den Umbau des „Pylonumfeldes“ bedingt ab dem ersten vollen Nutzungs-
Jahr (dem Haushaltsjahr 2023), unter anderem durch Abschreibungen, eine jährliche Belastung der FB 66-Teilergebnisrechnung in Höhe von 85.225 €.

zu TOP 5.3
Kronenturm
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 19854-21)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 20.01.2021 vor:

Die Verwaltung wurde dazu beauftragt, eine Machbarkeitsstudie betreffend die Nutzung der ehemaligen Kronenbrauerei als Stadtarchiv durchzuführen. Wir bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Frage:


Wie ist der aktuelle Stand? Wann plant die Verwaltung der Politik einen konkreten Vorschlag zu unterbreiten?

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) beantwortet die Fragen der Fraktion FDP/Bürgerliste wie folgt:

Die Machbarkeitsstudie liege vor. Sie sei ausgearbeitet und eine Alternative sei mit berücksichtigt worden. Ein konkreter Vorschlag werde mit Abschluss des 1. Quartals 2021 vorgelegt.

Die Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste wurde mündlich beantwortet.

zu TOP 5.4
Leerstand städtischer Immobilien
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19327-20-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus seiner Sitzung vom 10.12.2020 vor:



Die Antwort der Verwaltung liegt noch nicht vor. Der Tagesordnungspunkt wird in die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 18.03.2021 verschoben.


6. Sondervermögen

zu TOP 6.1
Dritter Quartalsbericht des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund für das Jahr 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19730-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den dritten
Quartalsbericht 2020 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.


7. Sonstiges

zu TOP 7.1
Anpassung des Eigenanteils zum Schoko-Ticket für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler gemäß § 2 Absatz 3 Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO in der Fassung vom 28.05.2020)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19459-20)

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass der Schulausschuss als Fachausschuss erst am 10.02.2021 tagen wird und die Vorlage deshalb ohne Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften durchlaufen solle.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) stellt sich die Frage, um welches Volumen es sich handele, wenn jemand sage, die Preiserhöhung sei nicht gewünscht, auch wenn der VRR diese beschlossen habe und man sage, dass dieser Anteil aus dem städtischen Haushalt übernommen würde.

Herr Willeke (40/2) teilt mit, dass sich die Angelegenheit im Finanzvolumen der DSW21 niederschlage. Deshalb könne er nur auf die in der Vorlage genannten 1,2 Mio. € hinweisen.

Herr Kowalewski bittet, die noch fehlenden Informationen bis zur Sitzung des Schulausschusses bereitzustellen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt einstimmig, die noch fehlenden Informationen bis zur Sitzung des Schulausschusses am 10.02.2021 bereitzustellen und die Vorlage ohne Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften an den Rat durchlaufen zu lassen.

zu TOP 7.2
Jahresarbeitsprogramm und Projektblätter des Tiefbauamtes 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18676-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt das Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2021 des Tiefbauamtes zur Kenntnis.

zu TOP 7.3
Beschlussfassung über die Einrichtung von Ausschüssen
hier: Neufassung des Zuständigkeitsverzeichnisses
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2020
(Drucksache Nr.: 18957-20)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Rates aus seiner Sitzung am 12.11.2020 vor:

OB Westphal weist daraufhin, dass man sich in interfraktionellen Gesprächen auf die vorliegende Ausschussstruktur verständigt habe.

Auf der Grundlage dieser Vereinbarung beschließt der Rat der Stadt einstimmig die nachfolgenden Ausschüsse zu bilden:

- Hauptausschuss und Ältestenrat

- Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie

- Rechnungsprüfungsausschuss

- Schulausschuss

- Wahlprüfungsausschuss

- Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden

- Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

- Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit

- Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung

- Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit

- Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

- Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün

- Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

- Betriebsausschuss FABIDO


Die Neufassung des „ Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse des Rates und der Bezirksvertretungen“ soll nach vorheriger Erörterung und Abstimmung der Zuständigkeiten in den Fachausschüssen in der Sitzung des Rates am 17.Dezember 2020 beschlossen werden.

Herr Mader (CDU-Fraktion) teilt mit, dass für den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften kein Anpassungsbedarf bestehe. Aus Sicht seiner Fraktion sollen jedoch die Beteiligungsthemen weiterhin im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beraten bzw. entschieden werden und nicht im Hauptausschuss, auch wenn sich im Hinblick auf die Organisation organisatorische Veränderungen ergeben würden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt einstimmig, dass aus seiner Sicht kein Anpassungsbedarf bestehe und beschließt einstimmig, dass sich für die den Ausschuss keine Veränderungen im Zuständigkeitsverzeichnis ergeben. Die Angelegenheiten der Beteiligungen sollen weiterhin im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beraten bzw. entschieden werden und nicht im Hauptausschuss, auch wenn sich organisatorische Veränderungen ergeben.

zu TOP 7.4
Projekt VIZIT - Virtuelle Integration dezentraler Ladeinfrastruktur in Taxistände
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19494-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt VIZIT –„Virtuelle Integration dezentraler Ladeinfrastruktur in Taxistände“ vorbehaltlich eines Zuwendungsbescheids des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur im Rahmen der Förderrichtlinie Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme sofort umzusetzen.

Die haushaltsneutrale Veranschlagung der unter den finanziellen Auswirkungen dargestellten Erträge und Aufwendungen im Haushaltsjahr 2021 und Berücksichtigung der Mehraufwendungen und Mehrerträge im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022.

Einen befristeten Projekteinsatz ab Bewilligung des Förderbescheids, voraussichtlich 01.03.2021 – 31.12.2022.




Dr. Suck Berndsen Helfer
Vorsitzender Ratsmitglied stellv. Schriftführerin