Niederschrift

über die 15. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel


am 15.03.2012
"Balou" Kultur- und Bildungszentrum, Oberdorfstr. 23, 44309 Dortmund


(öffentlich)

Sitzungsdauer: 16:00 - 18:15 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD
Karl-Heinz Czierpka
Daniel Behnke
Annegret Czekalla
Harry Heyn
Hartmut Monecke
Manfred Otten
Dirk Sanke entschuldigt
Anette Schulte
Thomas Wesnigk

CDU

Andreas Brunnert


Thomas Bürstinghaus
Ulf Katler bis 18.10 Uhr (nach TOP 11.9)
Dirk Risthaus
Wolfgang Stut-Schilp
Jendrik Suck

B90/Die Grünen

Ulrich Begemann


Heide Kröger-Brenner
Claudia Plieth

Die Linke
Hannes Fischer





b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
Keine.

c) Verwaltung und andere Behörden/Institutionen:

Werner Nowack -Bezirksverwaltungsstelle Do-Brackel-
Helma Friers -Bezirksverwaltungsstelle Do-Brackel-
Jörg Bitter -Jugendamt-
Udo Tigges -Polizei-
Andre Stegmann -RWE-
Ulrich Finger -Tiefbauamt-
Volker Gummel -Tiefbauamt-
Detlef Rojahn -Tiefbauamt-
Ines Stölting -Erziehungsberatungsstelle Brackel-


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)
für die 15. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel,
am 15.03.2012, Beginn 16:00 Uhr,
"Balou" Kultur- und Bildungszentrum, Oberdorfstr. 23, 44309 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 09.02.2012

2. Einwohnerfragestunde (maximal 30 Minuten)

3. Berichterstattung

3.1 Erneuerung der Hochspannungskabelanlage von Wambel bis zur Kronenburgallee
-Mündliche Berichterstattung durch RWE und Tiefbauamt-

3.2 Planung und Durchführung der Radwegeverbindung Brackeler Feld / Hohenbuschei
-Mündliche Berichterstattung durch das Tiefbauamt-


3.3 Schaffung eines "Hochzeitswaldes" im Stadtbezirk Dortmund-Brackel
-Mündliche Berichterstattung durch das Tiefbauamt-
(Drucksache Nr.: 02738-10-E1)

3.4 Vorstellung der Erziehungsberatungsstelle Brackel
-Mündliche Berichterstattung durch Frau Stölting-

3.5 Dreifach-Sporthalle Schulzentrum Grüningsweg in Asseln
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, CDU, B'90/Die Grünen, Herr Fischer, Die Linke
-Mündliche Berichterstattung durch die Städt. Immobilienwirtschaft-
(Drucksache Nr.: 06671-12)

4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
Keine Eingaben.

5. Finanzen und Liegenschaften

5.1 Antrag der köb Wickede auf einen Zuschuss aus Mitteln der Bezirksvertretung zur Anschaffung eines Schaukastens
(Drucksache Nr.: 06657-12)

5.2 Finanzielle Beteiligung zur Durchführung eines Sauberkeitstages im Stadtbezirk Brackel durch den SGV
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 06645-12)

5.3 Antrag des adfc auf Übernahme von Kosten für neue Schilder der Radtour im Stadtbezirk Brackel aus Mitteln der Bezirksvertretung
(Drucksache Nr.: 06660-12)

6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung
Keine Vorlagen.

7. Schulen

7.1 Sportplatz auf dem Schulhof der Comenius-Grundschule
-Antrag der CDU-Fraktion vom 21.02.2012-
(Drucksache Nr.: 06651-12)

8. Kultur, Sport und Freizeit
Keine Vorlagen.

9. Kinder und Jugend
Keine Vorlagen.

10. Soziales, Familie und Gesundheit
Keine Vorlagen.

11. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

11.1 Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
-Vorlage des Liegenschaftsamtes vom 21.02.2012-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06273-12)

11.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 217 - Fußballpark Borussia - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren (gleichzeitig Änderung des Bebauungsplanes Br 203 - Hohenbuschei)
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zu Zulassung von Bauvorhaben nach § 33 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit während der Planaufstellung bzw. -änderung)
-Vorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamt vom 22.02.12-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06565-12)

11.3 Errichtung einer freistehenden zweiseitigen Mega-Light Werbeanlage mit Motivwechsel auf dem Grundstück, Brackeler Hellweg/Höhe Welschenacker 18, Gemarkung Brackel, Flur 2, Flurstück 602
Vorhaben nach § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
-Vorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 22.2.12-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06562-12)

11.4 Linksabbiegerspur Asselner Hellweg / Asselner Straße
-Antrag der Fraktion B'90/Die Grünen vom 10.02.12-
(Drucksache Nr.: 06649-12)

11.5 Grünphase Donnerstraße / Asselner Hellweg
-Antrag der Fraktion B'90/Die Grünen vom 10.02.12-
(Drucksache Nr.: 06646-12)

11.6 Ausgleichsmaßnahmen Flughafen
-Antrag der CDU-Fraktion vom 21.02.2012-
(Drucksache Nr.: 05080-06-E4)

11.7 Mülleimer und Aschenbecher an Bus- und Bahnhaltestellen im Stadtbezirk
-Antrag der CDU-Fraktion vom 21.02.2012-
(Drucksache Nr.: 06630-12)


11.8 Ampelanlage Wambeler Hellweg / Nußbaumweg
-Antrag der CDU-Fraktion vom 21.02.2012-
(Drucksache Nr.: 06639-12)

11.9 Aufhebung Aufstellungsbeschluss Br 216
-Antrag der SPD-Fraktion vom 28.02.2012
(Drucksache Nr.: 09665-07-E2)

11.10 Reinigung, Instandhaltung und Pflege von Flächen im Stadtbezirk

12. Mitteilungen

12.1 Bebauung Ortskern Wambel (Dorfstraße/Lueckestraße)
-Mitteilung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 09.2.12-
(Drucksache Nr.: 05639-11-E1)

13. Anfragen und Antworten auf Anfragen

13.1 Fahrzeughallen der Freiwilligen Feuerwehr Asseln
-Beantwortung einer Anfrage durch die Feuerwehr vom 31. Januar 2012-
(Drucksache Nr.: 01958-10-E3)


Der Bezirksbürgermeister Karl-Heinz Czierpka eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Brackel und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.

zu TOP 1
Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Herr Wolfgang Stut-Schilp wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr Bezirksbürgermeister Karl-Heinz Czierpka weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin.






zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr Czierpka schlägt vor, die Tagesordnung um nachfolgende Punkte zu erweitern:

TOP 13.2
Fahrbahndecke B 1
-Beantwortung einer Anfrage durch das Tiefbauamt vom 01.03.12-

TOP 13.3
Bebauung Rennbahn in Wambel – Br 220
-Beantwortung einer Anfrage durch das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt vom 14.03.2012-

Der so erweiterten Tagesordnung stimmt die Bezirksvertretung einstimmig zu.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 09.02.2012

Die o. g. Niederschrift wird von der Bezirksvertretung Brackel einstimmig genehmigt.

zu TOP 2
Einwohnerfragestunde
Keine Meldungen.

zu TOP 3
Berichterstattung(en)

zu TOP 3.1
Erneuerung der Hochspannungskabelanlage von Wambel bis zur Kronenburgallee
-Mündliche Berichterstattung durch RWE und Tiefbauamt-

Herr Andre Stegmann, Mitarbeiter der RWE, in Anwesenheit von Herrn Ulrich Finger,
Tiefbauamt, stellt das Infrastrukturprojekt „Erneuerung der Hochspannungskabelanlage“ von der Kronenburgallee (Stadtbezirk Innenstadt-Ost) bis zum E-Werk in Wambel vor. Die Einspeisung in das DEW21-Netz wird in Wambel erfolgen.

Das 1978 verlegte Kabel muss erneuert bzw. dem heutigen Bedarf angepasst werden. Im Stadtbezirk Brackel sind hierfür 5 offene Baugruben nötig, die sich in kleineren Straßen befinden werden, daher sind keine größeren Verkehrsbeeinträchtigungen zu erwarten. Die Anwohner werden mit einem entsprechenden Schreiben über die Maßnahme informiert.

Zum Zeitablauf teilt Herr Stegmann mit, dass die Verlegung der Kabel von Mai bis September erfolgen soll. Die komplette Maßnahme soll im Oktober 2012 abgeschlossen sein.

Herr stellv. Bezirksbürgermeister Ulrich Begemann bittet zum Abschluss Herrn Stegmann bzw. Herrn Finger um Übersendung eines Planes mit Einzeichnungen der Baugruben im Stadtbezirk Brackel.

zu TOP 3.2
Planung und Durchführung der Radwegeverbindung Brackeler Feld / Hohenbuschei
-Mündliche Berichterstattung durch das Tiefbauamt-

Herr Gummel vom Tiefbauamt teilt mit, dass es nach mehreren Jahren nun Ende Januar 2012 gelungen ist, den erforderlichen Grunderwerb zu tätigen, damit der Radweg entlang der Brackeler Straße / Hohenbuschei im Jahre 2013 gebaut werden kann. Anhand von Karten zeigt Herr Gummel, wie der Radweg nördlich der Brackeler Straße verlaufen soll.

Die Bezirksvertretung hält diese Lösung für unbefriedigend. Ein Radweg nördlich und südlich der Brackeler Straße wäre wünschenswert, damit man als Radfahrer gefahrlos diesen Bereich befahren könne.

Herr Gummel wird gebeten, die Herrichtung des Radweges nördlich der Brackeler Straße schnell umzusetzen.

Herr Czierpka stellt mündlich den Antrag, einen Radweg auch südlich der Brackeler Straße zu bauen, damit der erforderliche Lückenschluss hergestellt wird. Diesem Antrag stimmt die Bezirksvertretung einstimmig zu.


zu TOP 3.3
Schaffung eines "Hochzeitswaldes" im Stadtbezirk Dortmund-Brackel
-Mündliche Berichterstattung durch das Tiefbauamt-
(Drucksache Nr.: 02738-10-E1)

Herr Detlef Rojahn, zuständig für „generelle Planungen“ beim Tiefbauamt, Abteilung Stadtgrün, teilt mit, dass es sehr aufwendig sei, eine Fläche zur Schaffung eines „Bürgerwaldes“ zu finden. Liegenschaftsamt und Umweltamt konnten dem Tiefbauamt keine Flächen benennen/bereit stellen.

6 von 7 vom Tiefbauamt vorgeschlagenen Flächen stehen aus unterschiedlichen Gründen nicht zur Verfügung.

So z. B. eine Fläche an der Hannöverschen Straße, die als Fläche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen ist, am Buddenacker für Sportflächen, nördlich Br 196 (Ortsrand Wickede-Nord) als Baugebiet, Fränkischer Friedhof für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die Flächen nördlich des Flughafens sind verkauft und die Fläche nördlich der Kleingartenanlagen Ebbinghausstraße/Pleckenbrink ist nicht städtisch und aufgrund von vorhandenen Hochspannungsleitungen ebenfalls nicht geeignet. Der Garten der Generationen ist eine öffentliche Grünfläche, in der kein Wald angelegt werden soll.

Einzig die bereits vorgeschlagene Fläche nördlich des Grüningsweges in Wickede sei verfügbar und geeignet.

Die 0,57 € Pflegekosten pro qm/Jahr sind ein im Durchschnitt ermittelter unterer Mittelwert.

Die Abteilung Stadtgrün (früher Sport- und Freizeitbetriebe) ist seit Anfang März dem Tiefbauamt zugeordnet, so dass aus dessen Budget die Maßnahme finanziert werden müsse.

Zum Ablauf teilt Herr Rojahn mit, dass zuerst die Infrastruktur im Bereich nördlich des Grüningsweges geschaffen werden muss, d. h. Wiesenflächen werden angelegt, dann Rundwege hergerichtet, um dann mit Pflanzaktionen starten zu können.

Im Bereich des geplanten Gartens der Generationen könnten als Übergangslösung noch ca. 30 Bäume im Rahmen einer Pflanzaktion „Bürgerwald“ gesetzt werden. Für weitere Baumpflanzungen müssten allerdings neue Flächen außerhalb des Gartens der Generationen bereit gestellt werden.

Die Bezirksvertretung einigt sich darauf, dass eine Entscheidung in der nächsten Sitzung fallen soll.

zu TOP 3.4
Vorstellung der Erziehungsberatungsstelle Brackel
-Mündliche Berichterstattung-

Frau Ines Stölting stellt die seit 25 Jahren in Asseln bestehende Beratungsstelle Brackel vor. Diese Beratungsstelle ist eine von acht der Stadt Dortmund, die jeweils stadtbezirksorientiert arbeiten. Die Dipl.-Psychologin ist seit 2 ½ Jahren Leiterin dieser Beratungsstelle. Sie hat noch 5 Mitarbeiter/innen an ihrer Seite.

Die Beratungsstelle ist Teil des Jugendamtes der Stadt Dortmund und berät z. B. bei allen Entwicklungsfragen, bei Verhaltensauffälligkeiten, bei Familienproblemen, Erziehungs- oder Lernproblemen. Sie ist Ansprechpartner für Kinder, Jugendliche und Eltern, die freiwillig die Beratungsstelle aufsuchen.

Frau Stölting berichtet auszugsweise von ihrer Arbeit und beantwortet Fragen aus der Bezirksvertretung.

zu TOP 3.5
Dreifach-Sporthalle Schulzentrum Grüningsweg in Asseln
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, CDU und B'90/Die Grünen sowie Herr Fischer, Die Linke)
(Drucksache Nr.: 06671-12)

Herr Nowack teilt mit, dass die Städt. Immobilienwirtschaft kurzfristig mitgeteilt habe, dass sie für die Berichterstattung zu diesem Thema nicht zuständig sei, sondern das Liegenschaftsamt.

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig, das Liegenschaftsamt für die nächste Sitzung zwecks Berichterstattung einzuladen.

zu TOP 4
Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
Keine Eingaben.

zu TOP 5
Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 5.1
Antrag der köb Wickede auf einen Zuschuss aus Mitteln der Bezirksvertretung zur Anschaffung eines Schaukastens
(Drucksache Nr.: 06657-12)

Die Bezirksvertretung Brackel lehnt den Antrag auf einen Zuschuss aus Mitteln der Bezirksvertretung zur Anschaffung eines Schaukastens einstimmig ab.

Herr Nowack ist gerne bereit, der köb Wickede Hilfestellung bei der Antragstellung (Sondernutzung öffentlicher Wegeflächen) zu geben.

zu TOP 5.2
Finanzielle Beteiligung zur Durchführung eines Sauberkeitstages im Stadtbezirk Brackel durch den SGV
-Mitteilung Geschäftsführung-
(Drucksache Nr.: 06645-12)

Die Bezirksvertretung Brackel beschließt einstimmig, dem SGV Wickede zur Durchführung eines Sauberkeitstages im Stadtbezirk Brackel einen Betrag in Höhe von 250,00 Euro aus Mitteln der Bezirksvertretung (Transferaufwendungen) zur Verfügung zu stellen.

zu TOP 5.3
Antrag des adfc auf Übernahme von Kosten für neue Schilder der Radtour im Stadtbezirk Brackel aus Mitteln der Bezirksvertretung
(Drucksache Nr.: 06660-12)

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig, dem adfc einen Betrag in Höhe von 400,00 Euro aus Mitteln der Bezirksvertretung (Transferaufwendungen) für neue Schilder der Radtour im Stadtbezirk Brackel zur Verfügung zu stellen.

zu TOP 6
Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung
Keine Vorlagen.



zu TOP 7
Schulen

zu TOP 7.1
Sportplatz auf dem Schulhof der Comenius-Grundschule
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06651-12)

Dem nachfolgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 21.02.2012 stimmt die Bezirksvertretung Brackel einstimmig zu:

„Die BV Brackel beschließt:

1. Die Verwaltung wird aufgefordert, ein abstimmungsfähiges Konzept zur Aufwertung des Sportplatzes auf dem Schulhof der Comenius-Grundschule zu entwickeln. Von der Verwaltung sollten als Maßnahmen zur Aufwertung des Sportplatzes berücksichtigt werden:
a) Das Aufzeichnen von Sportfeldern als permanente Feldmarkierungen auf dem Bodenbelag
b) Das Aufstellen fest installierter Stahltore
c) Die Beseitigung von Dornenhecken in der Rahmenbepflanzung
d) Die Ersetzung des Bodenbelags durch einen „nicht/wenig staubenden“ Bodenbelag

2. Das Konzept sollte eine Kostenaufstellung zu den einzelnen Punkten der vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen.

3. Nach Möglichkeit sind bei der Erstellung des Konzepts Anregungen der Schülerschaft und der Schulleitung zu berücksichtigen.

Begründung:
In den vergangenen Jahren war der Ortsteil Wambel ein stark wachsender Ortsteil im Stadtbezirk Brackel. Insbesondere der Zuzug junger Familien hat zu diesem Wachstum beigetragen. Auch hat dieser Zuzug junger Menschen dazu geführt, dass mittlerweile die Comenius-Grundschule dreizügig ist und in Zukunft auch als Schulstandort erhalten bleiben wird.

Bei dem auf dem Schulhof der Comenius-Grundschule vorhandenen Sportplatz handelt es sich nur um eine einfache Betonfläche mit einem dünnen Schotterbelag, der insbesondere in den Sommermonaten zu einer starken Staubentwicklung führt. Außer einer Sprunggrube für den Weitsprung verfügt dieser Sportplatz über keine Ausstattung. Im Sportunterricht, in den Pausen und außerhalb der Schulzeit müssen sich die Nutzer dieses Sportplatzes insbesondere bei Ballspielen Hilfsmitteln bedienen.

Um eine Aufwertung des Sportplatzes und eine bessere Nutzungsmöglichkeit zu schaffen, sollte die Verwaltung prüfen, inwieweit und mit welchem finanziellen Aufwand die unter 1. genannten Maßnahmen auf dem Sportplatz verwirklicht werden könnten. Das Prüfungsergebnis sollte dann der Bezirksvertretung erneut vorgelegt werden, damit diese darüber abstimmen kann, inwieweit sie durch die genannten Maßnahmen eine Aufwertung dieses Sportplatzes erreichen will.

Durch die Maßnahmen zu 1a) und 1b) wird eine verbesserte Nutzungsmöglichkeit für Ballspiele geschaffen. Dies führt neben einer Steigerung der Qualität des Sportunterrichts auch zu einer verbesserten Beschäftigungsmöglichkeit für die Schüler in den Pausen. Aber auch für die zahlreichen Kinder und Jugendlichen im Ortsteil Wambel besteht die Möglichkeit, sich außerhalb der Schulzeit zum Fußballspielen auf einem für den Freizeitsport gut geeigneten Platz zu treffen.

Die Maßnahmen zu 1c) und 1d) sollen ebenfalls zu einer verbesserten Nutzungsmöglichkeit des Sportplatzes beitragen. Insbesondere die zurzeit vorhandene Rahmenbepflanzung an dem Sportplatz ist für einen Sportplatz, auf dem Ballspiele gespielt werden, ungeeignet. Denn die dort vorhandene Rahmenbepflanzung beinhaltet zu einem nicht unerheblichen Teil Dornenhecken. Dies hat regelmäßig zur Folge, dass Bälle beschädigt werden oder Kinder sich verletzen bzw. ihre Kleidung beschädigen.

Der sich zurzeit auf dem Sportplatz befindende Bodenbelag entfaltet in den Sommermonaten eine erhebliche Staubbildung und führt so zu einer Behinderung der Nutzer. Außerdem ist hinsichtlich des Bodenbelags auch zu prüfen, ob auf diesem überhaupt die in 1 a genannten Feldmarkierungen aufgetragen werden können.

Bei der Erarbeitung des abstimmungsfähigen Konzeptes sollte die Verwaltung die Kosten für die einzelnen Maßnahmen separat darstellen. Denn so besteht für die Bezirksvertretung die Möglichkeit, eventuell auch nur einzelne Maßnahmen -entsprechend der Haushaltslage- vornehmen zu lassen.

Es ist nahe liegend, dass bei der Erarbeitung des Konzeptes insbesondere auch die Vorstellungen der Schülerschaft und der Schulleitung als hauptsächlichen Nutzer des Sportplatzes berücksichtigt werden sollten.“

zu TOP 8
Kultur, Sport und Freizeit
Keine Vorlagen.

zu TOP 9
Kinder und Jugend
Keine Vorlagen.

zu TOP 10
Soziales, Familie und Gesundheit
Keine Vorlagen.




zu TOP 11
Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 11.1
Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
-Vorlage des Liegenschaftsamtes vom 21.02.2012-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06273-12)

Zur o. g. Vorlage legt die CDU-Fraktion nachfolgenden Antrag vor, dem die Bezirksvertretung Brackel mit 17 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD, CDU und B’90/Die Grünen) gegen 1 Nein-Stimme (Herr Fischer, Die Linke) zustimmt:

„1. Den Prüfaufträgen der CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vom 07.03.2012 zu folgen (Drucksache Nr. 06273-12-E2 und 06273-12-E3).

2. Die Verwaltung zu beauftragen, die Freifläche östlich hinter der Griechischen Schule an der Rüschebrinkstraße, zwischen Hannöversche Straße und Niederste Feldweg, für eine KITA-Nutzung als Alternativstandort zur vorgeschlagenen Spiegelstraße in Betracht zu ziehen.“


Die SPD-Fraktion stellt zur o. g. Vorlage nachfolgenden Antrag, dem mit 17 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD, CDU, B’90/Die Grünen) gegen 1 Nein-Stimme (Herr Fischer, Die Linke) zustimmt:

„1. Die Bezirksvertretung Brackel stimmt dem Standort „Langschedestraße“ nur zu, wenn der Schule ein Ausgleich für den Sportplatz angeboten wird.

2. Die Verwaltung sollte vor einem Neubau die Nutzung frei stehender Räume, z. B. Einkaufszentrum Meylantstraße in Wickede, Griechische Schule in Wambel, überprüfen.“


Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat einstimmig, nachfolgenden Beschlussvorschlag unter Berücksichtigung der o. g. Anträge zu beschließen:

„Der Rat beschließt:

1. und beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011 (DS-Nr. 03685-11) und 21.07.2011 (DS-Nr. 04838-11) für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt, die unter Punkt 4 genannten geeigneten städtischen Grundstücke nach VOB öffentlich auszuschreiben sowie
2. die 25-jährige Mietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen (Gewährvertrag).
3. dass die Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach KiBiz und den aktuellen Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landesverbandes Westfalen-Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen sind.
4. die Auswahl des Trägers vom Grundstücksgeschäft abzukoppeln und nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) dem regionalen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe grundsätzlich den Vorrang einzuräumen. Die Stadt Dortmund (FABIDO) kommt als Betreiber ebenfalls in Betracht (siehe Punkt 3).
5. dass die Verwaltung die Geschäfte (Gewährvertrag) gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW bei der Bezirksregierung Arnsberg anzeigt.“


zu TOP 11.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 217 - Fußballpark Borussia - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren (gleichzeitig Änderung des Bebauungsplanes Br 203 - Hohenbuschei)
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zu Zulassung von Bauvorhaben nach § 33 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit während der Planaufstellung bzw. -änderung)
-Vorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 22.02.12-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06565-12)

Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien einstimmig, nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, den Bebauungsplan - Fußballpark Borussia - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Änderungsbereich im beschleunigten Verfahren zu ändern bzw. zu erweitern (Änderung Nr. 1) und gleichzeitig den Bebauungsplan Br 203 – Hohenbuschei zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 / BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 217 – Fußballpark Borussia - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 17.02.2012 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB.
III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung,Wohnen und Immobilien nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, Baugenehmigungen vor Rechtskraft des Bebauungsplanes Br 217 – Fußballpark Borussia – Änderung Nr. 1 nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 BauGB zu erteilen zur Kenntnis und beschließt die Zulassung der Vorhaben.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt zur Kenntnis, dass der Geltungsbereich der Änderung Nr. 1 nach Osten präventiv um eine festgesetzte Grünfläche erweitert wird, um hier ggf. eine Fläche für die Rückhaltung von Niederschlagswasser zu sichern. Hierdurch erfolgt jedoch keine Anpassung der Plankostenvereinbarung, weil es sich um eine rein optionale Einbeziehung ohne Auswirkungen auf Art und Umfang der planerischen Leistungen handelt(siehe auch Ziffer 2 der Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 2a Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB sowie i.V.m. Ziffer 23.9.5 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Dortmund.


zu TOP 11.3
Errichtung einer freistehenden zweiseitigen Mega-Light Werbeanlage mit Motivwechsel auf dem Grundstück, Brackeler Hellweg/Höhe Welschenacker 18, Gemarkung Brackel, Flur 2, Flurstück 602; Vorhaben nach § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
-Vorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 22.2.12-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06562-12)

Die Bezirksvertretung Brackel nimmt die Entscheidung der Verwaltung, die Baugenehmigung unter Zulassung einer Befreiung von den Festsetzungen des Fluchtlinienplanes – Brackeler Hellweg zwischen Evangelischer Kirche und „Auf dem Kranz“ (außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen) zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt mit 14 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD und CDU) gegen 4 Nein-Stimmen (Fraktion B’90/Die Grünen, Herr Fischer, Die Linke) die Zulassung des Vorhabens.

zu TOP 11.4
Linksabbiegerspur Asselner Hellweg / Asselner Straße
-Antrag der Fraktion B'90/Die Grünen vom 10.02.12-
(Drucksache Nr.: 06649-12)

Die Bezirksvertretung Brackel stimmt nachfolgendem Antrag der Fraktion B’90/Die Grünen einstimmig zu:

„Die BV Brackel bittet die Verwaltung, die Abbiegespur vom Hellweg aus Richtung Brackel auf die Asselner Straße Richtung Norden auf ihre Leistungsfähigkeit hin zu überprüfen und ggf. eine Verlängerung der Spur selbst oder der Abbiegezeit vorzunehmen.

Begründung:
Die Verkehrsführung der LKWs von REWE und TEDI wird ja gottlob gut angenommen. Dies führt aber dazu, dass die beschriebene Abbiegespur so voll steht, dass die Fahrzeuge in die Geradeaus-Spur reichen und die Weiterfahrt in Richtung Osten erheblich behindern. Man kann nicht fahren, obwohl Grün ist, weil der Rückstau die Fahrbahn versperrt.“

zu TOP 11.5
Grünphase Donnerstraße / Asselner Hellweg
-Antrag der Fraktion B'90/Die Grünen vom 10.02.12-
(Drucksache Nr.: 06646-12)

Nachfolgendem Antrag der Fraktion B’90/Die Grünen stimmt die Bezirksvertretung Brackel mit 12 Ja-Stimmen (Fraktionen B’90/Die Grünen und SPD, Herr Fischer, Die Linke) bei 6 Stimmenthaltungen (CDU-Fraktion) zu:

„Die BV Brackel bittet die Verwaltung, die Ampelschaltung an der Kreuzung Donnerstr./Hellweg für die Fußgänger zu ändern. Die Fußgänger sollen immer über den Hellweg grün bekommen, wenn die Donnerstr. auch freie Fahrt bekommt.

Begründung:
Für die Fußgänger, die über den Hellweg gehen möchten, besteht die Pflicht zur Betätigung der Anforderung. Wenn man also nicht früh genug an der Ampel steht und den Anforderungsknopf gedrückt hat, muss man eine ganze Runde unnötig warten, weil nur für Autos grün gegeben wird.

Die Ampel über die Donnerstraße wird mit der Fahrbahn zusammen grün. Man muss nicht drücken und hat dadurch auch keine unnötigen Wartezeiten.“

zu TOP 11.6
Ausgleichsmaßnahmen Flughafen
-Antrag der CDU-Fraktion vom 21.02.2012-
(Drucksache Nr.: 05080-06-E4)

Die Bezirksvertretung Brackel stimmt dem nachfolgenden Antrag der CDU-Fraktion einstimmig zu:

„Bezug nehmend auf die Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung der BV Brackel am 03.02.2011 (Drucksache Nr. 05080-06-E2) und die dazugehörige Antwort des Stadtrats Lürwer vom 22.12.2011 beschließt die BV Brackel:

Auf den für Ausgleichsmaßnahmen vorgesehenen Flächen nördlich des Osterschleppweges Ausgleichsmaßnahmen im Einklang mit dem Regionalentwicklungs- und Flächennutzungsplan zu realisieren.

Begründung:
Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Realisierung von Ausgleichsmaßnahmen.


zu TOP 11.7
Mülleimer und Aschenbecher an Bus- und Bahnhaltestellen im Stadtbezirk
-Antrag der CDU-Fraktion vom 21.02.2012-
(Drucksache Nr.: 06630-12)

Dem nachfolgenden Antrag der CDU-Fraktion stimmt die Bezirksvertretung Brackel einstimmig zu:

„Das zuständige städtische Tochterunternehmen wird aufgefordert, an allen Bus- und Bahnhaltestellen im Stadtbezirk Brackel zu prüfen, ob diese mit einem Mülleimer und einem Aschenbecher ausgestattet sind und bei mangelnder Ausstattung die entsprechende Bus- und/oder Bahnhaltestelle damit auszustatten.

Begründung:
In der Vergangenheit gab es bereits wiederholt Anträge, die sich mit der Ausstattung der Bus- und Bahnhaltestellen im Stadtbezirk beschäftigten. In diesen Anträgen wurde die Ausstattung der Haltestellen mit Mülleimern und Aschenbechern gefordert. Diese Anträge sind Ausdruck dafür, dass die Bus- und Bahnhaltestellen im Stadtbezirk Brackel wohl nicht durchgängig mit einem Mülleimer und einem Aschenbecher ausgestattet sind. Im Interesse eines sauberen und gepflegten Erscheinungsbildes der Haltestellen und der Aufrechterhaltung der Sauberkeit in diesem Bereich sollten die Haltestellen im Stadtbezirk durchgängig mit einem Mülleimer und einem Aschenbecher ausgestattet werden.“

zu TOP 11.8
Ampelanlage Wambeler Hellweg / Nußbaumweg
-Antrag der CDU-Fraktion vom 21.02.2012-
(Drucksache Nr.: 06639-12)

Die Bezirksvertretung Brackel stimmt nachfolgendem Antrag der CDU-Fraktion einstimmig zu:

„Die Verwaltung wird aufgefordert, an der Ampelanlage auf dem Wambeler Hellweg, Kreuzung Wambeler Hellweg/Nußbaumweg, Richtung Innenstadt (Nähe Haltestelle Rüschebrinkstraße) die am rechten Fahrbahnrand stehende Ampel für Linksabbieger an den linken Fahrbahnrand („Mittelinsel“) zu verlegen.

Begründung:
Vor der oben genannten Ampelanlage ist die Fahrbahn des Wambeler Hellwegs in Richtung Innenstadt in drei Fahrspuren unterteilt. Die beiden rechten Fahrspuren führen geradeaus weiter in die Innenstadt. Links daneben befindet sich eine Fahrspur für Linksabbieger, die das Abbiegen auf den Nußbaumweg ermöglicht. Am rechten Fahrbahnrand finden sich zwei Ampeln, wobei die rechte Ampel den Verkehr für die geradeaus fahrenden Fahrzeuge und die linke Ampel den Verkehr für die Linksabbieger regelt. Die beiden Ampeln sind unterschiedlich geschaltet, so dass mitunter unterschiedliche Ampelphasen für den geradeaus fahrenden Verkehr und für die Linksabbieger gelten. Weiterhin befinden sich über der Fahrbahn an einer entsprechenden Konstruktion ebenfalls Ampeln. Diese sind jedoch nicht Gegenstand des Antrags.

Wegen der Nähe der beiden Ampeln am rechten Fahrbahnrand und der fehlenden optischen Trennung ist es bei Wechseln der Ampelphasen öfter zu beobachten, dass ein Verkehrsteilnehmer sich an der für seine Fahrtrichtung unzuständigen Ampel orientiert. Praktisch formuliert: Verkehrsteilnehmer fahren los, obwohl die für ihre Fahrtrichtung zuständige Ampel noch „Rot“ zeigt. Dies führt mitunter zu gefährlichen Situationen. Auch Verkehrsunfälle waren schon die Folge.

Um diese gefährlichen Verkehrssituationen -deren Ursache auch sicherlich in einer mangelnden Konzentration der Verkehrsteilnehmer liegt- zu verhindern, ist es zweckmäßig, die beiden am rechten Fahrbahnrand stehenden Ampeln dahingehend zu trennen, dass die für die Linksabbieger zuständige Ampel auf den linken Fahrbahnrand bzw. der dort befindlichen „Mittelinsel“ verlegt wird. Dadurch wird eine optische Trennung herbeigeführt und eine falsche Reaktion unkonzentrierter Verkehrsteilnehmer auf eine wechselnde Ampelphase verhindert.“


zu TOP 11.9
Aufhebung Aufstellungsbeschluss Br 216
-Antrag der SPD-Fraktion vom 28.02.2012-
(Drucksache Nr.: 09665-07-E2)

Die SPD-Fraktion zieht ihren nachfolgend aufgeführten Antrag zurück:

„Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Br 216 für das Grundstück Wambeler Hellweg / Rüschebrinkstraße / Dorfstraße wird aufgehoben!

Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung, hier Planungen für seniorengerechtes Wohnen (barrierearm/-frei) inkl. Pflege- und Versorgungseinrichtungen aufzunehmen.“


Der nachfolgend aufgeführte und als Tischvorlage zur Verfügung stehende Antrag der CDU-Fraktion wird von dieser ebenfalls zurück gezogen.

„Die Verwaltung wird aufgefordert,

1. eine weitere Planung für die Bebauung der Grünfläche Wambeler Hellweg/Rüschebrinkstraße/Dorfstraße („Wambeler Pilz“) nicht zu fördern und Verhandlungen mit möglichen Investoren für die Fläche zu unterlassen;

2. die für diese Grünfläche bestehende Bauleitplanung dahingehend anzupassen, dass eine Bebauung unzulässig ist.

Begründung:
Die oben beschriebene Grünfläche am Wambeler Hellweg ist bereits seit mehreren Jahren im Blick von Investoren, die auf dieser Grünfläche Gebäude errichten wollen. Insbesondere für städtische Tochterunternehmen ist diese Fläche interessant, da es sich dabei um eine im Eigentum der Stadt stehende Fläche handelt.

Eine Bebauung dieser Fläche sollte jedoch unterbleiben. Denn diese Grünfläche bildet ein prägendes Merkmal im Ortsbild von Wambel. Insbesondere an der wichtigen und hoch frequentierten Haltestelle Rüschebrinkstraße vermittelt diese Grünfläche für die dort ein- und aussteigenden Personen das Bild eines „grünen“ Wambels. Auch der sich im Zentrum dieser Grünfläche befindende „Pilz“ ist mittlerweile auch über die Grenzen des Ortsteils hinaus bekannt.

Weiterhin bildet diese Grünfläche zusammen mit der auf der anderen Straßenseite des Wambeler Hellwegs gelegenen Friedhofsfläche -abgesehen von kleineren Ausnahmen- die letzte größere Grünfläche vor der Innenstadt. Wenn man sich auf dem Hellweg Richtung Innenstadt bewegt, so kann man im weitren Verlauf am linken und rechten Rand der Fahrbahn nur noch Häuser erblicken. Insoweit sollte diese Grünfläche als markanter Punkt erhalten bleiben, um zu symbolisieren, dass ab nun die östlichen Vororte des Stadtbezirks Brackel beginnen.

Zudem dient diese Grünfläche als Parkanlage für die Bewohner der umliegenden (überwiegenden) Wohnbebauung. Die Grünanlage wird von den anwohnenden Hundebesitzern zum Ausführen ihrer Hunde genutzt. Auch der dieser Grünanlage angeschlossene Spielplatz, für den erst vor einigen Jahren eine kleine „Skateranlage“ errichtet wurde, wird von den Bürgern -insbesondere den Jüngeren- genutzt. Diese Grünfläche bildet als ein grünes Ausgleichsgebiet für den ansonsten vollständig bebaute Gebiet des Wambeler Ortskerns. Eine Bebauung dieser Grünfläche würde lediglich das Bild eines „zugebauten Wambels“ vermitteln, dass sich letztlich vom Ortsteil Körne nur noch im Namen unterscheidet.

Soweit von möglichen Investoren vorgetragen wird, eine hochwertige Bebauung würde zu einer Aufwertung der Fläche führen, sei der Hinweis erlaubt, dass es sich nach den Plänen der Investoren um eine Wohnbebauung handelt, deren architektonische Ausgestaltung sich ohnehin an Zweckmäßigkeitskriterien orientieren wird. Weiterhin sei darauf hingewiesen, dass auch die Architektur der Mode und dem Geschmack seiner Zeit unterworfen ist. Eine möglicherweise heute als ansprechend geltende Bebauung könnte in 20 Jahren schon als unmodern empfunden werden. Demgegenüber ist eine Grünfläche -gerade wenn sie von Gebäuden umgeben ist- zeitlos schön.“

Dem nachfolgenden gemeinsamen Antrag der Fraktionen in der Bezirksvertretung Brackel wird einstimmig zugestimmt:

„Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob auf den Grundstücken des
„Mehrzweckplatzes Wambel“ und der „Schleife Wambel“ Flächen für seniorengerechtes Wohnen (barrierearm/-frei) inkl. Pflege- und Versorgungseinrichtungen zur Verfügung gestellt werden können.“



zu TOP 11.10
Reinigung, Instandhaltung und Pflege von Flächen im Stadtbezirk

Der Verbindungsweg (Fußweg) von Pothecke zur Sendstraße (Zugang vom Reifenhändler her) sowie das angrenzende Buschwerk bedürfen einer Reinigung sowie einer gärtnerischen Pflege.

zu TOP 11.11
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Br 221 – Lebensmittelmarkt Donnerstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Einleitungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A, Zulassung des Vorhabens nach § 33 Abs. 3 BauGB.
-Vorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 09.2.12-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06699-12)

Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien einstimmig, nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:

„I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, das Satzungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Br 221 – Lebensmittelmarkt Donnerstraße- für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich einzuleiten und gleichzeitig den rechtverbindlichen Bebauungsplan Br 118 zu ändern.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 13a i. V .m. § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/ BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt den geplanten Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Br 221 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der Begründung vom 01.03.2012 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung) gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Br 118.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 und § 13a i. V. m. § 12 BauGB.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil A - (Anlage dieser Vorlage) zu.



Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, eine Baugenehmigung vor Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Br 221 –Lebensmittelmarkt Donnerstraße – nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 BauGB zu erteilen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 BauGB“


zu TOP 12
Mitteilungen

zu TOP 12.1
Bebauung Ortskern Wambel (Dorfstraße/Lueckestraße)
-Mitteilung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 09.2.12-
(Drucksache Nr.: 05639-11-E1)

Die Bezirksvertretung nimmt die o. g. Mitteilung zur Kenntnis.


zu TOP 13
Anfragen und Antworten auf Anfragen

zu TOP 13.1
Fahrzeughallen der Freiwilligen Feuerwehr Asseln
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 01958-10-E3)

Die Bezirksvertretung nimmt die o. g. Beantwortung zur Kenntnis.

Die SPD-Fraktion stellt nachfolgende Zusatzfrage:

„Wie sieht der aktuelle Zustand des Löschzuges 24 in Dortmund-Asseln aus?“

zu TOP 13.2
Fahrbahndecke B 1
-Beantwortung einer Anfrage durch das Tiefbauamt vom 01.03.12-
(Drucksache Nr.: 05899-11-E1)

Die Bezirksvertretung Brackel nimmt die o. g. Beantwortung einer Anfrage zur Kenntnis.


zu TOP 13.3
Bauleitplanung; 35. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Br 220 - Wohnpark an der Rennbahn -
hier: Beschluss zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Br 220 - Wohnpark an der Rennbahn - und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
-Beantwortung einer Anfrage durch das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt vom 14.03.2012-
(Drucksache Nr.: 01809-10-E4)

Die o. g. Beantwortung der Anfrage wird zur Kenntnis genommen.








Karl-Heinz Czierpka Wolfgang Stut Schilp Werner Nowack
Bezirksbürgermeister Bezirksvertretungsmitglied Schriftführer