Niederschrift (öffentlich)

über die 14. Sitzung des Schulausschusses


am 02.11.2022
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1 U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:50 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

RM Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)


RM Bernhard Klösel (SPD)
RM Susanne Meyer i. V. für RM Roland Spieß (SPD)
RM Fabian Erstfeld (SPD)
RM Andrea Keßler (SPD)
RM Anja Kirsch (SPD)
sB Alisa Löffler (SPD)
RM Dr. Eva-Maria Goll (CDU)
RM Emmanouil Daskalakis i. V. für RM Christian Barrenbrügge (CDU)
sB André Buchloh (CDU)
RM Michaela Uhlig (CDU)
sB Felix Krahn (CDU)
RM Britta Gövert (B’90/Die Grünen)
RM Julian Jansen (B’90/Die Grünen)
RM Katrin Lögering (B’90/Die Grünen)
sB Ingo Schwenken (B’90/Die Grünen)
sB Petra Dresler-Dröhmann (Die Linke +)
sB Angelika Remiszewski (Die Linke +)
RM Antje Joest (FDP/Bürgerliste)
RM Matthias Helferich i. V. für sB Mike Barthold (AfD)
sB Julia Rüding (DIE PARTEI)

2. Beratende Mitglieder:

Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)


Susanne Gröne (Bundesagentur für Arbeit)

3. Verwaltung

Stadträtin Monika Nienaber-Willaredt (Dezernentin)


Manfred Hagedorn (FB 40 AL)
Martin Depenbrock (FB40)
Ute Küssow (FB 40)
Maren Schickentanz (4/Dez.)

Dr. Claudia Schauerte (FB 409
Michaela Ullmann (FB 51)
Dr. Anja Frieß (FB 50)

Thorsten Kling (FB 65)

4. Schulaufsicht

Uta Doyscher-Lutz


Margit Dreischer
Anja Kästner Holger Nolte
Heike Raffalski

5. Gäste

Jutta Portugall (Sprecherin der Grundschulen)


Carsten Schlagowski (Sprecher der Hauptschulen)
Christel Stegemann (Sprecherin der Realschulen)
Annette Tillmann (Sprecher der Gymnasien)
Rolf Janßen (Sprecher der Berufskollegs)
Michael Saul (Sprecher der Förderschulen)
Angela Dietz (KuB/Grünbau gGmbH)
Oliver Uzunkol (KuB/Grünbau gGmbH)
Kathrin Meyerdieck (dobeq GmbH, KuB)



6. Abwesend:
Brigitte Drescher (Vertreterin der kath. Kirche)
Markus F. Drolshagen (BPN)
Demet Celikadam (IR)
Sebastian Otten (Stadteltern)




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 14. Sitzung des Schulausschusses,
am 02.11.2022, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Schulausschusses am 31.08.2022


2. Angelegenheiten der Schulverwaltung

2.1 Aktueller Bericht zu Ukraine-Krise, Energiemangellage und Corona
Mündlicher Bericht

2.2 Schulabsentismus
Mündlicher Bericht

2.3 Beschaffung von CO2-Messgeräten für Schulen, Kindertageseinrichtungen, Brückenprojekte und Kindertagespflegeeinrichtungen in Dortmund aus finanziellen Mitteln des Förderprogramms des Landes NRW
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25691-22)

2.4 10. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:31.07.2022)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25657-22)

2.5 Errichtung eines Bildungsgangs Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung (Schwerpunkt E-Commerce) am Karl-Schiller Berufskolleg zum Schuljahr 2023/24
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26054-22)

2.6 Corona-Aufholprogramm
Stellungnahme der Verwaltung v. 17.10.2022
(Drucksache Nr.: 25474-22-E2)

2.7 Zusage-Fenster TEK-Plätze
Stellungnahme der Verwaltung v. 17.10.2022
(Drucksache Nr.: 24599-22-E3)

2.8 Kulturschule
Stellungnahme der Verwaltung v. 17.10.2022
(Drucksache Nr.: 25470-22-E2)

2.9 Schulbauleitlinie
Stellungnahme der Verwaltung v. 17.10.2022
(Drucksache Nr.: 25495-22-E2)

2.10 Lehrer*innenmangel in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung v. 17.10.2022
(Drucksache Nr.: 25491-22-E1)

2.11 Aktuelle Auslastung und Personalbesetzung an den Dortmunder Schulen
Stellungnahme der Verwaltung v. 19.10.2022
(Drucksache Nr.: 25494-22-E1)

2.12 Schulsozialarbeit
Stellungnahme der Verwaltung v. 19.10.2022
(Drucksache Nr.: 25492-22-E1)

3. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

3.1 Schuleingangsuntersuchungen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25484-22-E1)

3.2 Beendigung der Corona bedingten Zusatzreinigungsleistungen an Schulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25523-22)

3.3 Sachstand Vierfachsporthalle Unionviertel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24675-22)

3.4 Immobilien-Managementbericht (2. Quartal 2022)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25668-22)

3.5 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 12. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25557-22)

3.6 Maßnahmen aus Brandschutzrückstellungen - 13. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25568-22)

3.7 Instandhaltungsmaßnahmen an den Berufskollegs Gisbert-von-Romberg, Leopold-Hoesch und Paul-Ehrlich
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25774-22)

3.8 Weiterbewilligung von Schulbegleitungen zum Schuljahr 2022/23
Stellungnahme der Verwaltung v. 13.10.2022
(Drucksache Nr.: 25488-22-E1)

4. Anträge / Anfragen

4.1 iPads
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 26141-22)

4.2 Schulhofreinigung
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26171-22)


Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Altundal-Köse - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Sie wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Joest benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

Frau Joest und Herr Schwenken erklärten sich zu TOP 3.7 „Instandhaltungsmaßnahmen an den Berufskollegs Gisbert-von-Romberg, Leopold-Hoesch und Paul-Ehrlich“ befangen und werden weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilnehmen.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit erweitert um folgenden TOP:
TOP 4.3 Stadteingang Hörde an der Faßstraße/ Erweiterung Phoenix-Gymnasium
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr. 26316-22)

Der Schulausschuss folgte dem Vorschlag der Vorsitzenden, den
TOP 3.1 Schuleingangsuntersuchungen
Mdl. Bericht
vorzuziehen und nach TOP 2.1 zu behandeln;

Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung einstimmig (bei 1 Enthaltung Frau Remiszewski) festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Schulausschusses am 31.08.2022

Frau Gövert bedankte sich für die Nachreichung der Verwaltung zur Niederschrift. Sie fragte, was mit den nicht verausgabten 100.00,-- Euro für gesundes Frühstück und den Restmitteln der Trinkbrunnen vorgesehen sei.
Frau Nienaber-Willaredt antwortete, dass am 07.11.2022 ein Gespräch stattfindet, um abzustimmen, wie der Haushaltsbegleitbeschluss umgesetzt werden kann.

Frau Dr. Goll schlug vor, mit den Restmitteln auch Trinkbrunnen außerhalb des Akionsraumes zu finanzieren. Zu der Beantwortung der Haushaltsbegleitbeschlüsse merkte sie an, dass die Intention des Antrages war, dass sowohl didaktisch vorstrukturierte, als auch nicht didaktisch vorstrukturierte Orte von den Lehrkräften aufgesucht werden könnten. Sie bittet noch einmal die Punkte A und B des Antrages auseinander zu ziehen und getrennt zu betrachten.
Die Verwaltung nimmt die Anmerkung lösungsorientiert mit.

Die Niederschrift über die 13. Sitzung des Schulausschusses am 31.08.2022 wird einstimmig genehmigt.


2. Angelegenheiten der Schulverwaltung

zu TOP 2.1
Aktueller Bericht zu Ukraine-Krise, Energiemangellage und Corona

Frau Nienaber-Willaredt berichtete ausführlich zur aktuellen Lage Ukraine-Krise, Energiemangel und Corona. Sie beantwortete mit Herrn Hagedorn die Fragen der Ausschussmitglieder (die Aufstellung Brückenprojekte wird Anlage der Niederschrift).

Wie unter TOP 1.3 genehmigt:

zu TOP 3.1
Schuleingangsuntersuchungen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25484-22-E1)

Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

..„Schuleingangsuntersuchungen“
Antrag der Fraktion DIE LINKE+ im Schulausschuss zur Sitzung am 31.08.2022,
(DS-Nr.: 25484-22)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Zum Schuljahresbeginn 2022/2023 konnten 2438 von 5310 Schulanfänger*innen untersucht
werden. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 46%. Für weitere 530 Kinder konnten
zwar Termine zur Schuleingangsuntersuchung angeboten werden, diese wurden allerdings
zumeist kurzfristig von den Eltern abgesagt.
Zu Frage 2:
Von den Schulanfänger*innen, die 2021 eingeschult wurden, wurden nachträglich 40 Kinder
untersucht.
Zu Frage 3:
1100 Familien haben den übersandten Fragebogen mit Angaben zur Gesundheit ihrer Kinder
zurück geschickt. Mit 32 Familien fanden ergänzende Beratungsgespräche statt.
Zu Frage 4:
Trotz der bekannten schwierigen arbeitsmarktlichen Situation konnten 3 Ärzt*innen
gewonnen werden, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit
Schuleingangsuntersuchungen für das Gesundheitsamt durchführen. Bis August 2022 wurden
Honorare in Höhe von 17.000 € ausgezahlt. Bis Jahresende wird ein Auftragsvolumen in
Höhe von 25.000 € erreicht werden…

Herr Jansen fragte, wann eine Quote von 100 Prozent bei den Untersuchungen erreicht werden kann und ob die Verwaltung für die Restmittel von 75.000 € aus dem Haushaltsantrag eine Verwendung sehe.

Frau Dr. Frieß erklärte, dass es nicht möglich war, für das Geld Assistenzkräfte einzustellen, sondern nur Beauftragungen vergeben werden durften. Dies geht nur an Ärzte, die selbständig arbeiten. Es sei gelungen, drei Ärzte zu gewinnen, die die Untersuchungen aus dem Ruhestand heraus, für einige Stunden unterstützen.

Herr Hagedorn antwortete zu den Restmitteln, dass es Schnittstellen zwischen Schule und Gesundheitsamt gebe, zu dem Thema Bildungspartner Sport. Da könne man unter dem Aspekt Bewegungsförderung, insbesondere nach Corona, vor allem im Bereich Schulschwimmen, eine Verwendung finden. Man müsse prüfen, ob die Mittel übertragbar seien.

Auf die Frage von Frau Dresler-Döhmann, ob die Befragung der Eltern per Brief ausreichend war, antwortete Frau Dr. Frieß, dass neben den Fragebögen auch Förderpakete verschickt wurden. Es sei klar, dass das kein Ersatz für eine umfassende Schuleingangsuntersuchung sei, Wunsch wären 100 Prozent Untersuchungen. Die Eltern hätten jedoch im Fragebogen den Wunsch nach einer Schuleingangsuntersuchung äußern können. Man habe alle Fragebögen gesichtet, aufgrund der Angaben auf eventuelle Förderbedarfe rückgeschlossen und die Eltern gezielt angerufen und zu Schuleingangsuntersuchungen eingeladen. Von den 3500 verschickten Fragebögen im Schuljahr 2022/23 seien 1100 zurückgekommen und davon seien 200 Kinder eingeladen worden. Subjektiv sei der Eindruck, dass die Förderbedarfe steigen, da man mit einer halben Stunde pro Untersuchung nicht mehr auskomme. Eine Auswertung gebe es aber noch nicht.

Herr Klösel fragte noch einmal nach, ob 100 Prozent Untersuchung gewünscht seien und ob Unterstützung durch die Politik möglich sei, auch in Hinblick auf den Haushalt.

Frau Dr. Frieß antwortete, dass die Quote von 46 Prozent noch der Pandemie geschuldet sei, in diesem Jahr strebe man 100 Prozent an und sei auf einem guten Weg.

Frau Doyscher-Lutz lobte die gute Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt, mit kurzen Wegen, wenn die Schule eine Expertise zu Förderbedarfen benötigt. Sie wies darauf hin, dass in der Pandemie kein Schulspiel stattgefunden habe, wo man im Winter die Kinder gesehen habe und Auffälligkeiten mit dem Gesundheitsamt besprechen konnte. Da hätten dann Schuleingangsuntersuchungen teilweise schon vor dem 6. Geburtstag stattgefunden.

Auf die Frage von Frau Remiszewski, wie die Kinder, die in der Pandemie durch das Raster gefallen seien, noch erreicht werden könnten, antwortete Frau Dr. Frieß, ein Weg sei, dass die Schulleitung in Absprache mit den Eltern auf das Gesundheitsamt zugehe. Auch gebe es aus dem Bereich psychosoziale Hilfen eine Zunahme der Meldungen von Kindern, die als schwer beschulbar und verhaltensauffällig gelten. Diese Kinder würden im Rahmen einer Schulfähigkeitsbeurteilung eingeladen.

Herr Jansen bat um einen Vorschlag der Verwaltung, zu einer sinnvollen Verwendung der Restmittel von 75.000 €. Wenn im Sinne des Beschlusses als Information für den Ausschuss, ansonsten als Vorschlag für einen neuen Beschluss..

Die Vorsitzende wies darauf hin, dass es sich bei dem Tagesordnungspunkt um eine Stellungnahme der Verwaltung handelt und sie die umfangreiche Diskussion nur aufgrund der brisanten Thematik zulasse, da es wichtig sei sich einmal ganz konkret auszutauschen.

Herr Erstfeld wies darauf hin, dass es im nächsten Finanzausschuss einen Antrag der CDU und B´90/Die Grünen auf Übertragung der noch nicht verausgabten Haushaltsmittel gebe. Er gehe davon aus, dass der eine Mehrheit bekomme und damit habe die Verwaltung mehr Zeit, die 75.000 € sinnvoll zu verwenden.

Die Vorsitzende äußerte Zweifel, ob es mit den vorhandenen Ärzten möglich sei, auch bei immer längeren Untersuchungszeiten, die Rückstände abzubauen und fragt sich, ob es nicht sinnvoller sei, die noch nicht verausgabten Mittel beim Gesundheitsamt zu belassen, um einen Puffer für zusätzliche Untersuchungen, mit den drei Ärzten im Ruhestand zu haben. Das müsste man noch einmal gemeinsam besprechen.

Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
Schulabsentismus

Frau Dr. Schauerte (FB 40), Frau Ullmann (FB 51) und Frau Dietz (Kontakt und Beratungsstelle) berichteten über das Netzwerk Schulabsentismus, anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage zur Niederschrift), aus ihren jeweiligen Rollen und beantworteten die Fragen der Ausschussmitglieder.

Die Referentinnen erklärten, dass es bisher keine systematische Erfassung der Fehlzeiten gebe. Die Schulen gehen unterschiedlich mit dem Thema um, manche haben schon Konzepte erstellt, andere sind noch am Anfang. Die Handreichung der BR zum Thema Schulabsentismus ist noch nicht in Schule angekommen, da Fortbildungen der Lehrer fehlen. Ein Konzept sei seit längerer Zeit in Arbeit aber noch nicht fertig.

zu TOP 2.3
Beschaffung von CO2-Messgeräten für Schulen, Kindertageseinrichtungen, Brückenprojekte und Kindertagespflegeeinrichtungen in Dortmund aus finanziellen Mitteln des Förderprogramms des Landes NRW
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25691-22)

Herr Klösel fragte, ob die CO2-Messgeräte unter das Medizinproduktegesetz fallen und ob die Wartung in der Ausschreibung aufgeführt sei. Er würde vorschlagen, die Wartung zum Bestandteil der Ausschreibung zu machen.
Die Beantwortung soll zum Protokoll nachgereicht werden.

Die Verwaltung gab zu Protokoll:
Die Geräte fallen nach Auffassung des Fachbereichs Schule nicht unter die Regelungen des Medizinproduktrecht-Durchführungsgesetzes (MPDG).

Die Ausschreibung der CO2-Messgeräte umfasst lediglich einen Lieferauftrag für die Bedarfe des Jugendamtes, des Schulverwaltungsamtes und von FABIDO. Eine Wartung der Geräte ist nicht vorgesehen. Dies ist darin begründet, dass es sich bei den Messgeräten um Sensortechnik handelt, deren Lebenszyklus nur wenige Jahre umfasst. Bis zum kompletten Austausch der Geräte ist eine Wartung nach aktuellen Kenntnisstand nicht erforderlich und daher nicht Bestandteil der Ausschreibung.


Der Schulausschuss nimmt folgenden Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 22.09.2022 im Nachgang zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,
a) die Beschaffung von CO2-Messgeräten für Dortmunder Schulen, Kindertageseinrichtungen, Brückenprojekte und Kindertagespflegeeinrichtungen bis zu einer preislichen Obergrenze der für die Stadt Dortmund bewilligten Fördersumme in Höhe von 1,758 Millionen Euro,
b) die Mehraufwendungen für das Haushaltsjahr 2022 gem. § 83 GO NRW überplanmäßig bereitzustellen und die unter den finanziellen Auswirkungen dargestellten Mehrerträge zur Deckung heranzuziehen,
c) die dargestellten Mehraufwendungen ab dem Jahr 2023 im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 ff. zusätzlich zu berücksichtigen und
d) beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) mit der Durchführung des Vergabeverfahrens und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.


zu TOP 2.4
10. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:31.07.2022)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25657-22)

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
1) nimmt den 10. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ mit dem Stand zum 31.07.2022 zur Kenntnis

2) beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellten überplanmäßigen Bereitstellungen der finanziellen Mittel i. H. v. 893.275,43 € gem. § 83 II GO NRW der Fachbereiche 40 und 75

3) beschließt die Berücksichtigung die in den finanziellen Auswirkungen dargestellten Mehr- und Minderaufwendungen und –erträge der Fachbereiche 40 und 75 mit einem Gesamtsaldo von 0,00 € zum endgültigen Haushaltsplan 2023 ff.

4) beschließt die Änderung der Planwerte des Investitionssaldos des Gute Schule 2020 Programms zum endgültigen Haushaltsplan 2023 ff. ohne den gesamtstädtischen Investitionssaldo auszuweiten

5) beschließt die Erhöhung der Zufinanzierung aus dem städtischen Haushalt um insgesamt 3.048.833,69 € sowie die entsprechende Berücksichtigung der Änderung der Planwerte des Investitionssaldos im endgültigen Haushaltsplan 2023 ff. ohne den gesamtstädtischen Investitionssaldo auszuweiten

6) beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellten außerplanmäßigen Bereitstellungen der finanziellen Mittel i. H. v. 7.618,81 € gem. § 83 II GO NRW


zu TOP 2.5
Errichtung eines Bildungsgangs Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung (Schwerpunkt E-Commerce) am Karl-Schiller Berufskolleg zum Schuljahr 2023/24
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26054-22)

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Errichtung des Bildungsgangs „Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung (Schwerpunkt E-Commerce)“ am Karl-Schiller Berufskolleg der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2023/24.


zu TOP 2.6
Corona-Aufholprogramm
Stellungnahme der Verwaltung v. 17.10.2022
(Drucksache Nr.: 25474-22-E2)

Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 17.10.2022 vor:

…1. Wie bewertet die Verwaltung die bisherigen Maßnahmen vor dem Hintergrund des
im Aktionsplan formulierten Ziels einer besseren Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche
und ihre Familien?
Aus Sicht der Verwaltung konnten durch die geförderten Maßnahmen und Projekte die Ziele
des Aktionsplans, coronabedingte Defizite abzubauen, um zu einer verbesserten Teilhabe und
Bildung für Kinder und Jugendliche und ihrer Familien zu gelangen, erreicht werden. Leider
geben die Förderlinien kaum Spielräume für eine Förderung von Maßnahmen im Kita-
Bereich.
2. Welche Rückmeldungen gibt es dazu von den beteiligten Schulen und Trägern?
Die bislang vorliegenden Rückmeldungen sind durchweg positiv. Hier nur ein Beispiel: „Die
Ziele wurden voll erreicht, wenn nicht sogar übertroffen - sichtbar und spürbar anhaltend. Das haben wir deutlich u.a. im Sozialverhalten der Kinder beobachten können. Bis zum letzten Schultag haben die Kinder begeistert von ihren Erlebnissen und Erfahrungen berichtet und auch in ihrer Grundschulabschlusszeitung insbesondere über ihre schönen und vielfältigen Erinnerungen an diese Woche geschrieben. Elemente wie Spiele und Rituale aus dem Programm konnten wir in den Schulalltag integrieren und somit für sie nachhaltig erfahrbar machen. Auch von den Eltern haben wir nur positive Rückmeldungen erhalten.“
3. Wie bewertet die Verwaltung die Notwendigkeit einer Fortführung des Aktionsplans
für Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und ihrer Familien im Zusammenhang
mit dem Programm „Aufholen nach Corona“ über das Jahr 2022 hinaus?
Das Programm „Aufholen nach Corona“ hat in einer Zeit begonnen, zu der die Pandemie und die damit verbundene Einschränkungen noch nicht vorbei waren und es auch noch nicht sind. Insbesondere fehlende soziale Kontakte und die lange Zeit eines nicht „normalen“ Schulablaufs wirken deutlich nach. Auch hier ein Beispiel aus einem Förderantrag von August dieses Jahres:
„Wir benötigen von 8:00 Uhr – 09:30 zwei weitere Zusatzkräfte, damit wir auch den Schüler*
innen ein adäquates (schulisches) Angebot anbieten können, die zwar zur Schule kommen,
aber derzeit nicht in der Lage sind, aufgrund von Langzeitfolgen von Corona angstlos
und kontinuierlich am regulären Schulbetrieb teilzunehmen. Wir möchten den Schüler*innen
die Möglichkeit anbieten, dass sie ihre Aufgaben in den ersten beiden Schulstunden in einem
geschützten Raum erledigen können und so gestärkt und motiviert die restlichen Schulstunden
in ihrem Klassenverbund verbleiben können.“
Dies verdeutlicht, dass Corona und seine Folgen noch sehr präsent sind. Insofern befürwortet
die Verwaltung die am 28.09.2022 von Frau Ministerin Feller verkündete Fortführung des
Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ sehr.
4. Warum erhalten Ersatzschulträger Mittel für beide Förderbausteine “Extra-Geld”
und “Extra-Zeit”?
Die Ersatzschulträger haben Mittel für die Förderbausteine „Extra Geld“ und „Extra Personal“ erhalten. Die Vorlage „Sachstandsbericht zur operativen Umsetzung…“ nennt hier als zweiten Baustein irrtümlicherweise den Baustein „Extra Zeit“. Ich bitte dies zu entschuldigen. Für den Baustein „Extra Personal“ haben die Ersatzschulträger Mittel erhalten weil sie anders als öffentliche Schulträger selbst Arbeitgeber des an ihren Schulen tätigen lehrenden und sonstigen pädagogischen Personals sind. Daher haben Ersatzschulträger ein weiteres, von der Schulgröße (Schülerzahl im Schuljahr 2020/2021) abhängiges Budget erhalten, mit dem sie in die Lage versetzt werden sollten, wirkungsgleich Maßnahmen aus dem Baustein „Extra-Personal“ eigenständig zu initiieren, die an öffentlichen Schulen über die Schulaufsicht umgesetzt werden.
5. Wie bewertet die Verwaltung die Abläufe des Bewilligungsverfahrens und welche
Rückmeldungen gab es dazu von Schulen und Trägern?
Da von den Fördermittelgebern keine Förderrichtlinien erstellt wurden, mussten diese durch
die Verwaltung erstellt werden. Die Entwicklung eines darauf aufbauenden, kriteriengestützten Förderverfahrens hat einige Zeit in Anspruch genommen. Dies hat zu Verzögerungen in den Bewilligungsverfahren geführt. Diese Verzögerungen sind beseitigt. Entsprechende Rückmeldungen der Schulen und Träger bestätigen dies.
6. Wie ermutigt die Verwaltung weitere Schulen und Träger, sich noch für vorhandene Restmittel zu bewerben?
Die Verwaltung ist dazu im regelmäßigen Dialog mit den Schulen und Trägern. So wurde z.
B. ein Fachtag der Schulsozialarbeit am 22.09.22 auch dazu genutzt, für vorhandene Restmittel
zu werben.


Herr Jansen fragte nach der Höhe der Restmittel (Punkt 6) und wie hoch das Gesamtvolumen war.
Antwort der Verwaltung:

Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona" - Übersicht der Restmittel Stand 11.11.2022
Förderbaustein
Fördersumme
bewilligt/verbraucht
Restmittel
Bemerkungen
Schulträgerbudget
2.240.901,20 €
1.885.845,00 €
355.056,20 €
Es liegen noch bewilligungsfähige Anträge mit einem Volumen von mind. 450 Tsd. Euro vor. Restmittel werden verbraucht.
Schulbudget
1.680.674,00 €
945.692,22 €
734.981,78 €
Die Schulen wurden mehrfach aufgefordert, die Budgets zu verbrauchen.
Bildungsgutscheine
1.680.000,00 €
203.020,00 €
1.476.980,00 €
Nachträglich wurde die Möglichkeit eingeräumt, Mittel in das Schulträgerbudget umzuwidmen. Damit können noch vorliegende Anträge (s. o.) bewilligt werden.
MKFFI (Fördersäule II)
2.594.284,25 €
2.487.911,42 €
106.372,83 €
Es liegen noch bewilligungsfähige Anträge in Höhe der Restmittel vor.


Weiterhin fragte er was mit den 10 geschaffenen Stellen für Sozialarbeiter*innen über den Jahreswechsel hinaus passiere, da es nach seinem Kenntnisstand eine Weiterfinanzierung gebe.
Frau Nienaber-Willaredt antwortete, dass die Schulen angeschrieben wurden, mit der Bitte die Verträge zu verlängern.

Frau Dr. Goll fragte, ob die Fortentwicklung des Programms auch auf inhaltliche Defizite ausgelegt sei.

Herr Hagedorn erklärte, dass die Unterstützung mehrgleisig sei. Unter anderem habe die Verwaltung, aufgrund der festgestellten inhaltlichen Defizite, in Zusammenarbeit mit der Aurelius Stiftung, das Konzept „Lernen neu denken“ erstellt, das zur Zeit an 5 Schulen in der Nordstadt und in Scharnhorst umgesetzt werde.

Herr Klösel findet es wichtig, dass Schulsozialarbeit zukünftig in eine Regelfinanzierung übergeht und nicht nur immer wieder verlängert wird.

Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.7
Zusage-Fenster TEK-Plätze
Stellungnahme der Verwaltung v. 17.10.2022
(Drucksache Nr.: 24599-22-E3)

Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 17.10.2022 vor:

…Die Verwaltung wird um einen Bericht hinsichtlich folgender Fragestellung gebeten:
In diesem Zusammenhang sieht die CDU-Fraktion auch die Situation bei den Plätzen im
Bereich der offenen Ganztagsschulen (OGS). Hier kommt es bei der Platzvergabe bisweilen
zu späten Rückmeldungen von Seiten der Träger an die Eltern. Auch hier ist es
wünschenswert, konkrete, einheitliche Rückmeldefristen festzulegen, bis zu denen die Eltern
spätestens eine Information bekommen sollen, ob für ihr Kind ein Kindergartenplatz OGSPlatz zur Verfügung steht oder nicht.
Aus diesem Grund bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung im Rahmen ihrer
Möglichkeiten auf die Träger des OGS-Angebotes einzuwirken, um einen möglichst um
Wochen deutlich früheren und einheitlichen Rückmeldetermin zu erreichen….
Die zeitliche Rückmeldung der Träger hinsichtlich der Vergabe der Plätze im Offenen
Ganztag wird durch den Zeitpunkt des Zuwendungsbescheides der Bezirksregierungen an die
Kommune bestimmt.
Die Stadt Dortmund stellt im März des Jahres aufgrund einer zahlenmäßigen Erhebung aus
Februar einen Antrag auf die Gewährung der Fördergelder für den Offenen Ganztag.
In der Regel erreicht der Förderbescheid die Kommune in der Woche vor Ferienbeginn (oder
sogar noch später).
Danach werden die Träger im Offenen Ganztag und die Schulen durch die kommunale
Koordinierungsstelle Ganztag umgehend informiert.
Damit ist die zeitliche Rückmeldung an die Träger und Schulen hinsichtlich der Vergabe der
Plätze im Offenen Ganztag durch den Zeitpunkt des Zuwendungsbescheides der
Bezirksregierung an die Kommune bestimmt. Die Betreuungsverträge mit den Eltern werden
erst im Nachgang zu den Platzzusagen durch die Schule geschlossen.
Eine frühere Information an die Träger und Schulen ist daher aus kommunaler Sicht nicht
möglich…

Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.8
Kulturschule
Stellungnahme der Verwaltung v. 17.10.2022
(Drucksache Nr.: 25470-22-E2)

Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 17.10.2022 vor:

…im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse 2022 hat der Rat der Stadt Dortmund beschlossen, die
Einrichtung einer „Kulturschule“ voranzutreiben.
Zum Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU aus der Sitzung des
Schulausschusses am 31.08.2022 geben wir folgende Stellungnahme.
1. Wurden Gespräche mit den Dortmunder Schulen bzw. den
Schulformsprecherinnern und Schulformsprechern geführt? Was haben diese
Gespräche ergeben?
Formale Gespräche mit Dortmunder Schulen bzw. institutionellen Vertretenden des
Landes (z.B. Schulformsprechende) wurden zum Thema „Kulturschule“ bisher nicht
geführt.
2. Gab es Gespräche mit bestimmten Kultureinrichtungen zu einer möglichen
Begleitung einer Kulturschule? Was haben diese Gespräche ergeben?
Wegen der ungeklärten Organisationsform und der Förderoptionen für eine Kulturschule
(vgl. 3. – 5.) wurden seitens des Fachbereiches Schule noch keine Gespräche mit
potentiellen Kooperationspartnern geführt.
Vor dem Hintergrund der Kooperation mit dem Theater (EB 42) ist bekannt, dass von dort
bereits Gespräche mit potentiellen Partner*innen geführt wurden.
3. Sind Gespräche mit der Landesregierung NRW oder der Bezirksregierung Arnsberg
zur Einrichtung einer Kulturschule geführt worden? Was haben diese Gespräche
ergeben?
Unter Federführung des Theaters wurde ein Konzeptpapier zur Einrichtung einer
„Profilschule Kultur“ erstellt. Der Rahmen orientiert sich dabei an den
Ausführungsbestimmungen, die vergleichbar zu den NRW- Sportschulen sind (in
Dortmund das Goethe- Gymnasium). Die Projektskizze wurde begleitet über einen Letter
of Intent, der mit dem Dezernat 4 abgestimmt war und im Frühjahr 2022 an das
Schulministerium geschickt wurde. Das Vorhaben wurde allerdings seitens der damaligen
Landesregierung nicht mehr entschieden.
4. Sind über die genannten Gespräche hinaus vorbereitende Maßnahmen zur
Einrichtung einer Kulturschule innerhalb der Verwaltung getroffen worden?
Zu Schuljahresbeginn sind die Aktivitäten aktualisiert und in Abstimmung mit dem
Geschäftsführer des Theaters neu bewertet worden. Dazu wurden konkrete Absprachen
bezüglich der weiteren Vorgehensweise getroffen (vgl. 5.)
5. Was sind die nächsten Schritte, die zur Einrichtung einer Kulturschule getroffen
werden? Erfolgen diese Schritte in Abstimmung mit dem Initiator der Kulturschule?
Es wird angestrebt, eine Ausschreibung für eine Kulturschule in kommunaler Trägerschaft
auf den Weg zu bringen.
Als Grundlage für das geplante Bewerbungsverfahren werden Gespräche mit dem
Schulministerium terminiert, um die Förderoptionen des Landes auszuloten (an dieser
Stelle wird voraussichtlich auch der Sachstand zu der oben genannten Projektskizze
thematisiert). Ein Ausschreibungsverfahren soll nach Klärung aller Voraussetzungen auf
den Weg gebracht werden….


Herrn Schwenken fragte zu Punkt 5, für wen ausgeschrieben werde und ob das politisch noch diskutiert werde. Zu Punkt 3 fragte er, ob es von der aktuellen Landesregierung eine Rückmeldung gebe.

Frau Nienaber-Willaredt erklärte, dass geplant sei, das Ministerium anzuschreiben und anzubieten, mit einer kleinen Gruppe das Vorhaben vorzustellen. Da es sich um eine innere Schulangelegenheit handelt, müssten die Bezirksregierung und das Ministerium klären, in welchem Rahmen eine Kulturschule möglich sei. Erst dann könne man den nächsten Schritt gehen, mit Politik und auch mit den Schulen. Momentan sei man noch ganz am Anfang des Prozesses.

Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.9
Schulbauleitlinie
Stellungnahme der Verwaltung v. 17.10.2022
(Drucksache Nr.: 25495-22-E2)

Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 17.10.2022 vor:

..zu den Fragen nehme ich wie folgt Stellung:
Die SPD-Fraktion im Schulausschuss bittet die Stadtverwaltung um Beantwortung der
folgenden Anfrage:
1. Wird die Schulbauleitlinie regelmäßig an die aktuellen Erkenntnisse und veränderten
Anforderungen angepasst?
Mit Erstellung der Schulbauleitlinie wurde ihre Aktualisierung sowie die Fortschreibung in
unregelmäßigem Abstand festgelegt, um zukünftig sowohl auf Veränderungen schulischer
Bedarfe als auch auf Anforderungen an pädagogische Architektur reagieren zu können.
2. Wurde die Schulbauleitlinie – insbesondere die Kapitel 2.8 und 4.2 – aufgrund der
Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie hinsichtlich Innenraumlufthygiene und Raumgröße
angepasst?
Die Kapitel 2.8 und 4.2, welche sich unter anderem mit Gesundheit und Raumbedarfen
befassen, beinhalten Hinweise zu bestehenden Normen und Vorschriften.
Im Einzelnen finden sich diese in den Dortmunder Immobilienstandards (DIS) wieder.
In aktuellen Schulbauprojekten werden Lüftungsanlagen verbaut, die in der Regel jedoch
nicht zur Grundausstattung von Schulbauten zählen. Nach wie vor ist ein manueller
Luftaustausch in den Räumen vorgesehen.
Die Raumgrößen sind so dimensioniert, dass diese nicht aufgrund von Erfahrungen aus der
Corona-Pandemie angepasst werden müssen.
3. Ist eine (weitere) Überarbeitung der Schulbauleitlinie aufgrund der Erkenntnisse aus der
Pandemie geplant?
Eine (weitere) Überarbeitung der Leitlinie in Folge gewonnener Erkenntnisse aus der
Pandemie ist nicht geplant. Sie ist dabei als Gestaltungsrahmen konzipiert. Entsprechende
Bedarfe, die in der Regel baulich-technischer Natur sind, werden vielmehr in den Dortmunder Immobilienstandards Berücksichtigung finden.
4. Welche Kapitel aus der Schulbauleitlinie sind zu aktualisieren?
Eine Aktualisierung der Leitlinie wird bei Bedarf fachbereichsübergreifend erfolgen, so dass
abhängig vom Anpassungsbedarf entsprechende Kapitel betroffen sein werden.
5. Falls die Erkenntnisse der Pandemie nicht zu einer Überarbeitung der Schulbauleitlinie
geführt haben, wieso ist dies der Fall?
Im Zuge gewonnener Erkenntnisse aus der Pandemie wird nicht die Schulbauleitlinie
überarbeitet werden, sondern eine Anpassung der Immobilienstandards erfolgen müssen.
So werden zukünftig sämtliche unterrichtsrelevante Flächen mit Handwaschbecken zur
Sicherstellung entsprechender Hygienestandards ausgestattet.
6. Ist geplant, die Schulbauleitlinie hinsichtlich einer natürlichen Klimatisierung ohne
Energieverbrauch anzupassen?
Da es sich auch hierbei vorwiegend um die Anpassung baulicher Standards handelt, die in den Dortmunder Immobilienstandards verortet sind, werden dort entsprechende Aktualisierungen vorgenommen werden. Zukünftig werden Dach- sowie Fassadenbegrünung zusätzlich zu einer natürlichen Klimatisierung von Schulgebäuden beitragen.
7. Werden Schulen zukünftig mit regenerativen Energiequellen ausgestattet?
Derzeit wird ein amtsübergreifender Leitfaden für klimaneutrales Bauen entwickelt, um die
Schutzziele der Stadt Dortmund bis 2035 erreichen zu können….

Die Nachfrage von Herrn Klösel, ob Veränderungen der Schulbauleitlinien, aufgrund der Dortmunder Immobilienstandards, zukünftig auch in dem AMIG und AKUSW vorstellt werden bestätigte Herr Hagedorn.

Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.10
Lehrer*innenmangel in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung v. 17.10.2022
(Drucksache Nr.: 25491-22-E1)

Es liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Verwaltung vom 17.10.2022 vor:

..die Fragen der Fraktion Die Linke + zum Tagesordnungspunkt „Lehrer*innenmangel“ beantworte ich nach einer Befassung mit der Bezirksregierung Arnsberg wie folgt:
Wie viele Lehrerinnen und Lehrer fehlen zu Beginn des Schuljahres 2022/23 in Dortmund jeweils

in den Förderschulen?

in den Sekundarstufen I ?

in den Sekundarstufen II ?

Schulform
Vakante Stellen
Mögliche Ersatzeinstellungen durch Beurlaubungen aus Anlass einer Elternzeit
Stellen in Ausschreibung
Weiteres Einstellungspotential noch nicht auf Einzelschule verteilt in Stellen
Grundschule
160
94
55
27
Hauptschule
10
3
9
0
Realschule
21
13
19
0
Gymnasium
85
10
16
29
Gesamtschule
73
20
48
16
WBK
0
1,8
0
0
Förderschule
47
9
18
37
Berufskolleg
30
15
24
2
Wie viele Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen fehlen zur Gestaltung der Inklusion an den allgemeinbildenden Schulen?

14 Stellen befinden sich im Ausschreibungsverfahren.

In welchen Stadtgebieten fehlen die meisten Lehrkräfte aufgeschlüsselt nach Schulformen?

Eine Aufschlüsselung nach Stadtgebieten ist nicht möglich.

Welche Ideen hat die Stadt Dortmund, um ihrerseits Dortmund als Berufsstandort für neue Lehrkräfte attraktiver zu gestalten?

Die Gestaltung und Weiterentwicklung der Dortmunder Bildungslandschaft erfolgt in einer Verantwortungsgemeinschaft aus Stadt, Land und Schulen. Durch die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit werden in dieser Kooperation auch mit zahlreichen Stiftungen und Fördermittelgebern zahlreiche innovative Projekte für Schulen entwickelt.

Weiterhin hat die Stadt Dortmund mit dem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) in Dortmund eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, die einen zielgerichteten Einsatz der angehenden Lehrkräfte an Dortmunder Schulen hinsichtlich digitaler Ausbildungsinhalte unterstützt. Damit erhalten die über 500 von dort betreuten zukünftigen Lehrkräfte gleichzeitig einen intensiven praktischen Einblick in das Potenzial der Dortmunder Schulen. Dies ist sicherlich auch geeignet, dass sich vermehrt neue Lehrkräfte für einen Einsatz an Dortmunder Schulen interessieren und entscheiden.

Darüber hinaus bietet Dortmund als größte Stadt im Ruhrgebiet attraktive Lebensbedingungen, vom bezahlbaren Wohnraum bis zu abwechslungsreichen Freizeit- und Kulturangeboten und zahlreichen Grünflächen, die als Raum zur Erholung dienen…


Die SPD-Fraktion hat die Ungenauigkeit der Zahlenangaben zu den offenen Lehrstellen kritisiert und die Tatsache, dass ca. 50% der offenen Stellen noch nicht ausgeschrieben sind.

Nach umfangreicher Diskussion wies Frau Dr. Goll darauf hin, dass die Informationen für Kommunalpolitiker zwar interessant seien, aber keine Interventionsmöglichkeiten bestehen, da es sich um innere Schulangelegenheiten handelt. Sie bat darum zukünftig nicht so viel Zeit damit zu verbringen, da es nicht die Zuständigkeit des Ausschusses betrifft.

Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.11
Aktuelle Auslastung und Personalbesetzung an den Dortmunder Schulen
Stellungnahme der Verwaltung v. 19.10.2022
(Drucksache Nr.: 25494-22-E1)

Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 19.10.2022 vor:

zu Ihrer Anfrage vom 01.09.2022 nehme ich wie folgt Stellung:
1. Wie viele Kinder warten aktuell in Dortmund auf einen Schulplatz? (Aufschlüsslung
nach Altersgruppen und Schulformen)
Aktuell (Stand 12.10.2022) warten 336 neu zugewanderte Schüler*innen auf einen Schulplatz.
Primarstufe Sekundarstufe I Berufskolleg
169 Schüler*innen 119 Schüler*innen 48 Schüler*innen
2. Wie vielen Kindern konnte, in den letzten 5 Jahren, kein Schulplatz zum Schuljahresbeginn und im laufenden Schuljahr zugewiesen werden?
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung der Warteliste zu bestimmten
Stichtagen seit dem 01.12.2016:

Primar
Sek I
BK
Gesamt
01.12.2016
23
30
42
95
01.12.2017
27
20
6
53
01.12.2018
25
10
4
39
01.12.2019
19
10
3
32
01.12.2020
35
15
10
60
01.12.2021
80
85
0
165
01.08.2022
337
413
84
834

3. Wie lange waren die längsten Wartezeiten in den vergangenen 5 Jahren?
In Einzelfällen kam es zu einer Wartezeit von bis zu 6 Monaten.
4. Gibt es einzelne Stadtteile in denen die Auslastung der Schulen besonders hoch
ist? Wenn ja, welche?
Eine hohe Auslastung gibt es insbesondere in den Stadtbezirken Innenstadt-Nord,
Innenstadt-Ost, Hörde, Innenstadt-West, Scharnhorst und Lütgendortmund.
5. Welche Maßnahmen sind bereits geplant, um den Kindern schnellstmöglich einen
Schulplatz zuweisen zu können? Was sieht der entsprechende Zeitplan vor?
Um den neu zugewanderten Schüler*innen die Teilhabe, Integration und Beschulung
schnellstmöglich zu ermöglichen, muss dringend zusätzlicher Schulraum geschaffen werden.
Daher wurde die Verwaltung beauftragt, verschiedene ehemalige Schulstandorte für eine
schulische Nutzung herzurichten. Näheres kann der öffentlichen Vorlage mit Drucksachennummer 25390-22 entnommen werden.
Am 17.10.2022 startet der erste Beschulungsstandort am Heinrich-Schmitz-Bildungszentrum.
Hier werden 120 Schüler*innen der Sekundarstufe I beschult. Beteiligte Stammschulen sind
das Stadtgymnasium sowie das Käthe-Kollwitz-Gymnasium.
Ab Januar 2023 ist die Beschulung von 300 Schüler*innen (100 Primarstufe, 200 Sekundarstufe I) im Gebäude der ehemaligen Frenzelschule in Hörde geplant. Darüber hinaus soll ab Februar 2023 das Interimsquartier der Max-Wittmann-Schule (ehemalige Hauptschule Wickede im Dollersweg 18) zur Beschulung von 320 Schüler*innen der Sekundarstufe I genutzt werden.
Die Entwicklung der Schüler*innenzahlen an den städt. Schulen werden im Rahmen der fortlaufend aktualisierten Schulentwicklungsplanung genau beobachtet und bewertet. Maßnahmen zu Zügigkeitserweiterungen wurden bereits umgesetzt bzw. angestoßen (vgl. letzter Bericht zur Schulentwicklungsplanung, DS-Nr. 17719-20). Die nächste Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung wird den Gremien in 2023 vorgelegt.
6. Wie ist die aktuelle Stellenbesetzung an den einzelnen Schulen Dortmunds?
Die Besetzung von Lehrer*innenstellen obliegt der Schulaufsicht und damit dem Land NRW.
Hierzu kann daher keine Aussage getroffen werden (Verweis auf den Schulausschuss vom
31.08.2022, DS-Nr. 25491-22)…

Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.12
Schulsozialarbeit
Stellungnahme der Verwaltung v. 19.10.2022
(Drucksache Nr.: 25492-22-E1)

Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 19.10.2022 vor:

..es liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE+ vor:
….die Schulen haben die Möglichkeit nichtbesetzte Lehrer*innenstellen in Stellen für
Schulsozialarbeit umzuwandeln. Die Fraktion DIE LINKE + bittet daher um Beantwortung
der nachfolgenden Fragen durch die Verwaltung:
1. Wie viele Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen wurden zum Schuljahr
2022/23 in Dortmund neu eingestellt?
Im Kalenderjahr 2022 wurden insgesamt 10 zusätzliche Schulsozialarbeiter*innen
über das Förderprogramm „Aufholen nach Corona“ befristet bis 31.12.22 neu
eingestellt.
Davon wurde eine Stelle im Schuljahr 22/23 besetzt.
2. Wie viele davon wurden bei kommunalen Trägern eingestellt?
Die Einstellung erfolgte bei dem freien Träger „Interessensgemeinschaft
Sozialgewerblicher Beschäftigungsinitiativen e.V.“. In Dortmund gibt es keine
kommunal beschäftigten Fachkräfte der Schulsozialarbeit
3. Wie viele wurden auf umgewandelten, unbesetzten Lehrer*innenstellen eingestellt?
Bitte nach Schulformen und Stadtbezirken auflisten…..
Im Jahr 2022/23 wurde keine Lehrer*innenstellen umgewandelt.
Die unbefristete Einstellung von Fachkräften für Schulsozialarbeit auf Stellen des
Landes Nordrhein-Westfalen an Schulen einer Kommune oder eines
Kommunalverbandes oder eines sonstigen Trägers erfolgt im Rahmen eines
sogenannten „Matchingverfahrens“ (BASS 21-13 Nr. 6 Abs. 1.1)
Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet nach Beratung in der
Lehrerkonferenz und in der Schulkonferenz gemäß § 65 Abs. 1 SchulG, ob bei der
Bezirksregierung ein Antrag auf Öffnung einer Lehrerstelle für die Beschäftigung
einer Fachkraft für Schulsozialarbeit gestellt werden soll.
Der Antrag auf Öffnung einer Lehrerstelle für die Beschäftigung einer Fachkraft für
Schulsozialarbeit ist an die zuständige Schulaufsichtsbehörde zu richten und dort wird
abschließend darüber entschieden….

Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


3. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 3.1
Schuleingangsuntersuchungen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25484-22-E1)

Wie unter TOP 1.3 genehmigt, bereits nach TOP 2.1 behandelt.


zu TOP 3.2
Beendigung der Corona bedingten Zusatzreinigungsleistungen an Schulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25523-22)
Beendigung der Corona bedingten Zusatzreinigungsleistungen an Schulen
Hier: Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 25.10.2022
(Drucksache Nr.: 25523-22)
Beendigung der Corona bedingten Zusatzreinigungsleistungen an Schulen
Hier: Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25523-22-E2)


Es liegt folgende Empfehlung des Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der Sitzung vom 25.10.2022 vor:

..Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP der CDU-Fraktion (DS-Nr.: 25523-22-E1):
„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) bittet um Beratung
und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, das die Reinigungspläne
für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Dortmund aktualisiert und an die derzeitigen
Bedingungen anpasst. Hierbei soll die Reinigungsintensität bedarfsgerecht erhöht
werden im Vergleich zu der Zeit vor der Corona-Pandemie.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Konzept, verbunden mit den zu
erwartenden finanziellen Auswirkungen, für die bevorstehenden Haushaltsberatungen
2023 in den Sitzungen des AMIG und des AFBL im Dezember 2022 vorzulegen.
Begründung:
Die Schulreinigung ist immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Nach Meinung der
CDU-Fraktion sind die Reinigungspläne aus der Zeit vor Ausbruch der Corona-Pandemie
nicht mehr auf die derzeitigen Gegebenheiten an den Dortmunder Schulen abgestimmt.
Die zusätzlichen Reinigungen während der Corona-Pandemie haben die Kritik an der
Sauberkeit der Dortmunder Schulen verstummen lassen. Neben der nach wie vor bestehenden
pandemischen Lage und der Frage, ob tatsächlich alle Schülerinnen und Schüler
konsequent sämtliche Hygienemaßnahmen entsprechend der Ausführungen des Gesundheitsamtes
umsetzen, ist bedingt durch den Krieg gegen die Ukraine und die Auslastung
aller Klassen bis zur maximal möglichen Schülerzahl eine Veränderung zum Status ante
zu erkennen. Zudem werden im Zuge des Ausbaus des offenen Ganztags die Betreuungsangebote
zunehmend auch auf Klassenräume ausgedehnt. Überlegungen, die Schulen
auch im „Schichtbetrieb“ für Sprachkurse am Nachmittag zu nutzen, kommen hinzu.
Mehr Menschen auf gleichem Raum und verstärkte Nutzung des Raumes verursachen
einen größeren Reinigungsaufwand.“

AMIG 25.10.2022:

Herr Rm Gebel fragt nach, was mit den befristeten Angestellten und Arbeitsverträgen passiert.

Diese Frage soll bis zum Schulausschuss beantwortet werden.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün leitet die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung an den Schulausschuss weiter…

Weiterhin liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 31.10.2022 vor:

…in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) am 25.10.2022 wurde um die Beantwortung der Frage nach dem Umgang mit den befristet beschäftigten Reinigungskräften bzw. den entsprechenden Arbeitsverträgen gebeten. Die Antwort soll zur Sitzung des Schulausschusses erfolgen.

Dementsprechend informiere ich, dass die befristet beschäftigten Reinigungskräfte mindestens bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit weiterbeschäftigt werden. Eine Vertragskündigung vor Ablauf der Vertragslaufzeit erfolgt nicht.


Alle betroffenen Reinigungskräfte werden zudem fachlich beurteilt, da bei einer positiven Beurteilung eine Weiterbeschäftigung des Personals zur weiteren Sicherstellung der Eigenreinigung angestrebt wird. …


Frau Dr. Goll warb dafür, die Vorlage abzulehnen, um abzuwarten, was an Schulreinigung benötigt wird, damit nicht wieder auf ein Niveau zurückgefallen werde, das allen noch als Sparmaßnahme in Erinnerung sei und das in der Vergangenheit zu vielen Beschwerden geführt habe.

Frau Joest würde der Einstellung der Zusatzreinigungsleistungen zustimmen, möchte jedoch auch, dass die Schulen wieder sauberer würden.

Herr Erstfeld erklärte Zustimmung zu dem Antrag und würde die Vorlage ebenfalls ablehnen oder schieben wollen, um Zeit für das Konzept der Schulreinigung zu schaffen.

Frau Dresler-Döhmann könnte die Vorlage empfehlen und würde das Thema bessere Schulreinigung, eventuell mit einer kommunalen Servicegesellschaft, mit in die Haushaltsberatungen nehmen.

Herr Jansen unterstützt den Antrag der CDU, ein Gesamtkonzept vorzulegen und fragt, ob es finanzielle Auswirkungen habe, wenn die Vorlage abgelehnt würde.

Herr Kling (FB 65) erklärte, dass die Reinigung zurzeit Corona bedingt abgewickelt würde. Es gebe mehr Aufwendungen durch die Corona-Leistungen und mehr Erlöse durch den Corona-Zusatztopf, der in den Folgejahren abgewickelt werde. Somit sei jedwede Entscheidung für den Haushalt neutral.

Herr Erstfeld ergänzte, dass die Mittel bis 2023 bereit gestellt seien und somit würde es seiner Meinung nach reichen, wenn das Konzept im Januar zu den Haushaltsberatungen vorliege.

Die Vorsitzende fasste zusammen, dass sie die Vorlage und anschließend den Antrag abstimmen lassen würde.


Der Schulausschuss lehnt die Vorlage mehrheitlich (gegen die FDP bei Enthaltung B´90/Die Grünen) ab.

Der Schulausschuss stimmt dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (DS-Nr.: 25523-22-E1) einstimmig zu.


zu TOP 3.3
Sachstand Vierfachsporthalle Unionviertel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24675-22)
Sachstand Vierfachsporthalle Unionviertel
Hier: Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 25.10.2022
(Drucksache Nr.: 24675-22)

Es liegt folgende Empfehlung des Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der Sitzung 25.10.2022 vor:

..Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 19.10.2022:

„Herr Rm Waßmann beantragt die Vorlage heute ohne Empfehlung weiterzuleiten, da sich für seine Fraktion noch Fragestellungen zur weiteren Kostenentwicklung ergeben werden, welche man gerne im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) anhand einer dann nochmal durch die Verwaltung dargelegten aktualisierten Kostenermittlung thematisieren wolle, bevor man eine Entscheidung zur Vorlage treffe.

Frau Rm Sassen bittet die Verwaltung darum, möglichst bis zur Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) eine Aufstellung vorzulegen, aus welcher hervorgehe, wie man zu den derzeitigen Stellplatzbedarfen komme.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.

Neben der Bitte nach einer aktualisierten Kostenermittlung zur AFBL-Sitzung wird die Verwaltung darum gebeten, die o. a. Aufstellung zum Thema „Stellplätze“ möglichst bereits zur Sitzung des AMIG vorzulegen.“

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 24675-22-E1, siehe GIS)


AMIG 25.10.2022:
Frau Rm Sassen kündigt an, dass ihre Fraktion zur AFBL-Sitzung einen Prüfauftrag zum Thema „Stellplätze“ vorlegen werde. Hierbei werde es darum gehen, die Stellplätze noch weiter zu reduzieren mit dem Ziel der Kostenreduzierung.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün leitet die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter...

Frau Lögering (B´90/Die Grünen) erklärte, dass sie sich die Reha- und Behindertensportgemeinschaft an ihre Fraktion gewandt habe, da sie erst sehr spät in die Beratungen eingebunden wurden und zu dem Resultat kamen, dass sie die Halle nur sehr eingeschränkt nutzen könnten.
Ihre Fraktion hätte noch Fragen zur Barrierefreiheit, die sie gerne schriftlich zur Ratssitzung beantwortet hätten:
1. Wird die Halle am Dortmund U nach aktuellem Stand in der Lage sein, ein großes Paraevent Rollstuhlsport auszurichten? Inwiefern hält die Halle hier ausreichend Platz für viele Alltags- und Sportrollstühle, sowie ausreichende Umkleidekabinen, Toiletten und Duschen vor?
2. Inwiefern wird die Umgebung der Sporthalle im Unionviertel begradigt, sodass bei der Anreise für Rollstuhlfahrer ein größeres Gefälle ausgeschlossen werden kann?
3. Inwiefern wurden die Bedarfe „Hören und Sehen“ bei der Planung der Halle im Vorfeld aufgenommen?

Herr Klösel (SPD) könnte der Vorlage heute zustimmen, würde aber dem Vorschlag der Grünen, die Vorlage in den Rat zu schieben folgen.

Frau Dr. Goll (CDU) bat ebenfalls, die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen zu lassen, dann könnten die Fragen im AFBL schriftlich gestellt werden.

Der Schulausschuss lässt die Vorlage mit den Fragen der Fraktion B´90/Die Grünen ohne Empfehlung durchlaufen.


zu TOP 3.4
Immobilien-Managementbericht (2. Quartal 2022)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25668-22)

Der Immobilien-Managementbericht wird zur Kenntnis genommen.


zu TOP 3.5
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 12. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25557-22)

Der Schulausschuss nimmt den 12. Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 30.06.2022) über die Umsetzung von Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis.



zu TOP 3.6
Maßnahmen aus Brandschutzrückstellungen - 13. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25568-22)

Der Schulausschuss nimmt den 13. Sachstandsbericht (Stichtag 30.06.2022) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Instandhaltungsmaßnahmen an den Berufskollegs Gisbert-von-Romberg, Leopold-Hoesch und Paul-Ehrlich
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25774-22)

Frau Joest und Herr Schwenken nahmen gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt die Beauftragung für die Planung (Leistungsphase 1 bis 3 HOAI) der Instandhaltung für das Berufskolleg Gisbert-von-Romberg. Der Kostenrahmen für die Instandhaltung beläuft sich auf 1.573.122 € brutto. In dem Kostenrahmen sind die Kosten für die Planung LPH 1 bis 3 in Höhe von 76.940 € brutto enthalten.
2. beschließt die Beauftragung für die Planung (Leistungsphase 1 bis 3 HOAI) der Instandhaltung für das Berufskolleg Leopold-Hoesch. Der Kostenrahmen für die Instandhaltung beläuft sich auf 1.743.683 € brutto. In dem Kostenrahmen sind die Kosten für die Planung LPH 1 bis 3 in Höhe von 89.695 € brutto enthalten.
3. beschließt die Beauftragung für die Planung (Leistungsphase 1 bis 3 HOAI) der Instandhaltung für das Berufskolleg Paul-Ehrlich. Der Kostenrahmen für die Instandhaltung beläuft sich auf 1.836.687 € brutto. In dem Kostenrahmen sind die Kosten für die Planung LPH 1 bis 3 in Höhe von 90.835€ brutto enthalten.
4. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Herbeiführung eines Ausführungsbeschlusses nach der Abschluss der Entwurfsplanung mit der vorliegenden Kostenberechnung für die drei Berufskollegs.
5. Nimmt die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis, um die Vergabe der externen Planer/Architekten zu ermöglichen.


zu TOP 3.8
Weiterbewilligung von Schulbegleitungen zum Schuljahr 2022/23
Stellungnahme der Verwaltung v. 13.10.2022
(Drucksache Nr.: 25488-22-E1)

Es liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 13.10.2022 vor:

..die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:
1. Wie viele Anträge auf Schulbegleitung nach §35a SGB VIII für das Schuljahr 2021/22
wurden weiterbewilligt? (Anträge für Kinder, die bereits eine Schulbegleitung hatten)
453 Schüler*innen erhielten auch im Schuljahr 2021/22 weiterhin eine
Schulbegleitung. Im Schuljahr 2022/23 wurden hiervon 320 Schulbegleitungen
gem. § 35a SGB VIII für eine drohende oder bestehende seelische Behinderung
weiterbewilligt.
2. Wie viele Anträge wurden neu bewilligt?
Seit Beginn des Schuljahres 2021/22 bis zum Stichtag 13.09.22 wurde eine
Schulbegleitung für 259 Schüler*innen gem. § 35a SGB VIII neu bewilligt.
Mit den Weiterbewilligungen und Neubewilligungen erhalten damit aktuell insgesamt
579 Schüler*innen mit (drohender) seelischer Behinderung eine Schulbegleitung.
3. Gab es Teilbewilligungen (z.B. ohne OGS)?
Gemäß der geprüften Teilhabebeeinträchtigungen von Kindern mit (drohender)
seelischer Behinderung findet im individuellen Einzelfall eine den Bedarfen und
Hilfeplanzielen angepasste Ausgestaltung der bewilligten Hilfen statt. Dies kann z.B.
bedeuten, dass bei einer Einschränkung auch in der sozialen Teilhabe eine Hilfe für
die Teilnahme an der OGS bewilligt wird.
4. Wie viele Anträge wurden abgelehnt?
Seit Beginn des Schuljahres 2021/22 wurden insgesamt 55 Neuanträge abgelehnt.
5. Welche Planungen gibt es seitens der Stadtverwaltung, um das Antragsverfahren von
Schulbegleitungen schneller und unbürokratischer zu gestalten?
Aufgrund bundesgesetzlicher Änderungen wurden bestimmte Verfahrensabläufe bei
der Beantragung von Eingliederungshilfen für junge Menschen mit Behinderung an
die gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst. Gemäß des Bundesteilhabegesetzes
und speziell gem. § 35a SGB VIII hat das Jugendamt als REHA-Träger die
Anspruchsvoraussetzungen für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer
Behinderung zu prüfen. Um Anspruch auf eine Eingliederungshilfe zu erhalten, wird
die Teilhabebeeinträchtigung vor dem Hintergrund einer psychischen Erkrankung des
Kindes oder jungen Menschen bewertet. Liegt eine seelische Behinderung vor oder
droht diese, ist es in einem zweiten Schritt unerlässlich zu prüfen, ob das Jugendamt
der richtige REHA Träger ist. Bei dem Vorliegen einer geistigen oder körperlichen
Behinderung wird der Antrag an den zuständigen REHA Träger weitergeleitet, um
dem Kind oder jungen Menschen eine angemessene und an den Bedürfnissen
orientierte Hilfegewährung sicherstellen zu können. Da das Prüfverfahren für
Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII gesetzlich vorgeschrieben ist und nicht
verkürzt werden kann, gibt es keinen Ermessensspielraum…

Herr Jansen fragte zu Punkt 1 warum nur 320 von 453 Anträgen weiterbewilligt wurden. Es habe in der Vergangenheit im Schulausschuss eine Stellungnahme, differenziert nach Begründungsbereichen gegeben, das wäre bei der hohen Anzahl interessant.
Weiterhin fragte er nach der Begründung für die Ablehnung der 55 Neuanträge, auch das sei schon einmal differenzierter vorgelegt worden. Er bat um schriftliche Nachreichung.

Die Verwaltung gab zu Protokoll:
Zum aktuellen Zeitpunkt können keine genauen Angaben zu den Begründungen, die zu einer Ablehnung geführt haben, gemacht werden. Um sich einer Beantwortung anzunähern kann ausgeführt werden, dass in 18 Fällen eine Installierung von Hilfen nach §35a abgelehnt worden war. In 133 Fällen sind die Hilfen aufgrund von fehlender Unterlagen zur Feststellung einer psychischen Erkrankung, fehlender Rückmeldung der Sorgeberechtigten trotz Aufforderung, aufgrund der Beendigung der Schulausbildung, Antragsrücknahme und aufgrund der Abgabe an andere Rehaträger nicht weiterbewilligt worden. Über die Gründe der Sorgeberechtigten, sich nicht zurückzumelden um die Hilfe zu beantragen, kann letztlich nur gemutmaßt werden.

Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


4. Anträge / Anfragen

zu TOP 4.1
iPads
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 26141-22)
Stellungnahme zum TOP (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 26141-22-E2)

Es liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die PARTEI vor:

..nachdem in den Dortmunder Grundschulen unzählige Stunden investiert wurde, um die iPads, welche den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellt werden sollten, zu kennzeichnen, Leihverträge für diese gekennzeichneten Geräte unterschreiben zu lassen und verschiedene Apps auf diese aufspielen, werden diese iPads offenbar bereits wieder ausgetauscht.

In diesem Zusammenhang bitten wir, Die FRAKTION Die PARTEI, um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. An welchen Schulen fand oder findet ein Austausch der Geräte statt? An welchen Schulen ist dieser noch geplant?
2. Durch wen soll der Austausch (Einsammeln und Verpacken der Altgeräte, erneutes Beschriften und Austeilen der Neugeräte etc.) durchgeführt werden?
3. Welcher Nutzen ist durch diesen Austausch zu erwarten?
4. Warum werden die Geräte nicht mehr als Leihgeräte an die Schüler*innen ausgegeben? Wie soll Homeschooling, welches zum Teil bereits tageweise an einigen Schulen umgesetzt wird, so aufrecht erhalten werden?....

Die Beantwortung der Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 4.2
Schulhofreinigung
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26171-22)

Es liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

…die SPD-Fraktion im Schulausschuss bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird beauftragt eine kontinuierliche und qualitativ hochwertige Reinigung der Schulgrundstücke sicherzustellen.
Die Maßnahme soll durch eine Inhouse-fähige Gesellschaft gewährleistet werden, da eine qualitativ hochwertige Reinigung jeglicher Art durch Beschäftigte der Stadt Dortmund allein nicht lückenlos zu leisten ist.
Die Vergabe hat sich an die bereits vorhandenen Rahmenverträge für Reinigungsleistungen auf Außenflächen (beispielsweise am Dortmunder U, Dietrich-Keuning-Haus, Robert-Bosch- und Robert-Schumann-Berufskollegs) hinsichtlich Frequenz, Umfang und Qualitätsstandards zu orientieren.
Begründung

Auf die Stellungnahme der Verwaltung Drucksache Nr. 21193-21-E2 vom 8.08.2022 wird verwiesen.

Eine qualitativ hochwertige Reinigung jeglicher Art ist durch Beschäftigte der Stadt Dortmund allein nicht lückenlos zu gewährleisten. Durch die obige Maßnahme, die lediglich unterstützende Wirkung im Bedarfsfall hat, soll die durchgängige Reinigungsleistung sowie flexible Sonderreinigungen sichergestellt werden. Saisonale Spitzen in der Arbeitsbelastung beispielsweise bei der Laubbeseitigung und im Winterdienst können so abgefangen werden.



Die Frage der Qualität (Frequenz/ Turnus, Umfang, Standards, etc.) ist in den vorzunehmenden Vertragsverhandlungen festzulegen und abzustimmen. Da es bereits Rahmenverträge für Reinigungen von Außenflächen gibt – siehe Dortmunder U und Dietrich-Keuning-Haus, Robert-Bosch- und Robert-Schumann-Berufskollegs – müssen sich weitere Verträge aus wirtschaftlichen Erwägungen an diesen Vertragsgestaltungen messen lassen.


Herr Klösel begründete den Antrag und warb um Unterstützung.

Frau Dr. Goll bat darum, den Antrag als Prüfauftrag zu sehen und mit einer Ziffer zu hinterlegen, wie es bei dem Antrag zur Schulreinigung generell der Fall sei. Da sie ohne zu wissen, welche Kosten entstehen nicht zustimmen könne.

Herr Jansen findet, dass der Antrag in die Haushaltsberatungen gehört, um zu entscheiden, was finanzierbar sei und was nicht. Es gebe mehrere Bereiche, in denen Reinigungsdefizite bestehen. Wenn der Antrag in der vorliegenden Version bleibe, würde seine Fraktion ihn ablehnen.

Frau Dresler-Döhmann begrüßt den Antrag, besonders die Idee der Gründung einer Servicegesellschaft, sieht ihn aber auch eher in den Haushaltsberatungen, in einem Gesamtkonzept Schulreinigungen.

Die Vorsitzende fasste zusammen, dass sie es so verstehe, dass ein Prüfauftrag gewünscht sei, damit die Punkte unter dem Aspekt der Finanzierbarkeit betrachtet werden können.
Sie fände es in dem Zusammenhang interessant, die Tätigkeiten der Schulhausmeister aufzulisten, um abwägen zu können, was fremd vergeben werden müsste, dies sollte mit beantwortet und protokolliert werden.

Herr Jansen erklärte, dass wenn es ein Prüfauftrag werde, dieser in der Formulierung klarer sein müsste, um Missverständnisse zu vermeiden.

Herr Klösel sieht den Antrag im Zusammenhang, mit dem erteilten Prüfauftrag eines Reinigungskonzeptes für Schulen. Er erwartet ein Konzept zur Reinigung von Schulen, Schultoiletten, Schulgebäuden und Schulhöfen.

Herr Jansen wies darauf hin, dass es den Auftrag dann doch gebe und der Antrag zurückgezogen werden könnte.

Frau Nienaber-Willaredt erklärte, dass sie bei dem nächsten Treffen mit den Schulformensprechern das Thema Schulhof- und Schultoilettenreinigung besprechen würde, um dann verschiedene Reinigungszyklen vorzustellen, die Minimum für die Schulen wären.

Die Vorsitzende fragte, da es die Zusage zu einem umfangreichen Reinigungskonzept gebe, ob der Antrag zurückgezogen würde.

Herr Klösel zieht den Antrag der SPD-Fraktion zurück


zu TOP 4.3
Stadteingang Hörde an der Faßstraße / Erweiterung Phoenix-Gymnasium
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26316-22)

Es liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion im Wege der Dringlichkeit vor:

..die CDU-Fraktion bittet im Wege der Dringlichkeit um Aufnahme und Beratung des oben genannten Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung des Schulausschusses am 2. November 2022.

Der Schulausschuss bittet die Verwaltung um eingehende Prüfung der Möglichkeiten, das für die Neugestaltung des Stadteingangs Hörde vorgesehene Grundstück zur Erweiterung des Phoenix-Gymnasiums zu nutzen und das Ergebnis der Prüfung bis zur Ratssitzung am 10. November 2022 vorzulegen.

Begründung:
In der Ratssitzung am 10. November 2022 soll die Vorlage „Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde: Stadteingang Hörde an der Faßstraße (C6) –Ausführungsbeschluss“ (Drucksache Nr.: 23648-22) beschlossen werden, die die bauliche Umgestaltung des Grundstücks vorsieht. Da der Schulausschuss in der Vergangenheit wiederholt über die Problematik der notwendigen Erweiterung des Phoenix-Gymnasiums und die bestehende Problematik fehlender Flächen informiert wurde, sollte die Möglichkeit schulischer Nutzung des direkt vor der Schule gelegenen Grundstücks gründlich geprüft werden, bevor der Rat einen Baubeschluss fasst.
Die Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass der Rat bereits am 10. November 2022 die Vorlage beschließen soll und eine Stellungnahme der Verwaltung bis zur Ratssitzung nur auf diesem Wege noch erreicht werden kann….

Frau Dr. Goll erklärte, dass es in dem Antrag darum gehe, dem was im AMIG beschlossen und zugesagt wurde, aus schulischer Sicht Nachdruck zu verleihen. Das Phoenix-Gymnasium habe Bedarf und den sehe der Schulausschuss.

Herr Klösel kann dem Antrag so nicht zustimmen, da er zu viele Optionen enthalte, die dem, was in den letzten fünf Jahren von Bezirksvertretung und Bürgerschaft in Hörde beraten wurde, widerspreche. Auch sehe er die Dringlichkeit nicht, da die Schulerweiterungen ebenfalls seit Jahren Thema seien.

Herr Jansen könnte dem Prüfauftrag zustimmen, der enthalte aber keinen Automatismus, sondern das Ergebnis müsse erneut diskutiert werden. Unter Berücksichtigung der angespannten Schulsituation sei es in Ordnung, auch mit Respekt gegenüber dem Beteiligungsverfahren, noch einmal zu prüfen. Durch den Prüfauftrag würde nichts verzögert, da die Ratssitzung als Zeitziel genannt sei.

Frau Joest findet es befremdlich, dass Geld für eine Fläche ausgegeben werden soll, die vom Phoenix-Gymnasium gebraucht würde und dem planerisch nichts entgegenstehe. Sie glaubt nicht, dass den Hörder Eltern diese Fläche fehlen würde, da im Umfeld mehrere Spielplätze seien.

Die Vorsitzende lässt den Antrag als Prüfauftrag abstimmen.

Der Schulausschuss stimmt dem Antrag mehrheitlich (gegen die Stimmen SPD und Linke+, bei Enthaltung der AfD) zu.




Die Vorsitzende beendete die öffentliche Sitzung um 17:50 Uhr.







Altundal-Köse Joest Weber
Vorsitzende Ratsmitglied stv. Schriftführerin



(See attached file: Anlage 1 zu TOP 2.1 - Brückenprojekte für Seiteneinsteiger.pdf) (See attached file: Anlage 2 zu TOP 2.2.pdf)