Niederschrift über die 1. öffentliche Sitzung
des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
vom 18.01.2000, Beginn 15.00 Uhr,
Rathaus, Friedensplatz, Saal Hanse



Anwesende: s. beigefügte Anwesenheitsliste

Aus organisatorischen Gründen wurde die Tagesordnung in der nachstehenden Reihenfolge behandelt.

Zu TOP 1: Feststellung der Beschlussfähigkeit

Herr Quittek stellte die Beschlussfähigkeit fest. Es waren 12 von 12 stimmberechtigten Mitgliedern anwesend.

Zu TOP 2: Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW

Herr Quittek wies auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW hin.

Zu TOP 3: Abstimmung von Niederschriften

Der Niederschrift der konstituierenden Sitzung vom 15.12.1999 wurde mit folgenden Änderungen zugestimmt:
Bei TOP 5 wird nach dem Satz "Dazu sei es seines Erachtens erforderlich, dass die Öffentlichkeitsarbeit kontinuierlich und nicht nur sporadisch durchgeführt wird." folgender Satz eingefügt: "Des weiteren hielt Herr Krumme es für notwendig, insbesondere für potentielle Baugebiete, bei denen Naturschutzinteressen bestünden, frühzeitig und konstruktiv Anregungen für Nutzungskonzepte an Politik und Verwaltung weiterzuleiten."
Bei TOP 7 wird der Absatz "Herr Krumme stimmte dem Vorschlag der Verwaltung prinzipiell zu...." wie folgt geändert: "Herr Krumme stimmte der Absicht der Verwaltung, die Landschaftswacht auf eine breitere Basis zu stellen zu. Er hielt den Vorschlag der Verwaltung jedoch nicht für durchführbar, da sich in der heutigen Zeit immer weniger Menschen..."

Zu TOP 4: Satzung um Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund (Vorlage)

Herr Grote teilte dem Beirat einleitend mit, dass es im wesentlichen zwei Gründe für die geplante Änderung der Baumschutzsatzung gibt. Zum einen sei es durch bestimmte Formulierungen in der Baumschutzsatzung immer wieder zu Missverständnissen bei den Antragstellern gekommen. Es seien daher Änderungen vorgenommen worden, die die Verständlichkeit und Rechtssicherheit der Satzung verbessern würden.
Hauptgrund für die Änderung sei jedoch, dass die Aufgaben des Baumschutzes und die hinzugekommene Aufgabe "Kontrolle und Pflege der Naturdenkmale" (ca. 650 Objekte, 2 x jährliche Kontrolle aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich) mit dem vorhandenen Personal nicht mehr leistbar wären. Die Fallzahlen hätten sich in den Jahren seit der letzten Änderung der Baumschutzsatzung 1994 kontinuierlich erhöht. An eine Aufstockung des Personals sei wegen der Personalkostenbudgetierung nicht zu denken. Die Änderung der Baumschutzsatzung sei daher zwingend erforderlich, um die personellen Kapazitäten für die Kontrolle der Naturdenkmale sowie für baumchirurgische Maßnahmen und Pflanzung neuer Bäume aus Ersatzgeldmitteln zu schaffen.

Die Vorlage wurde anschließend durch Herrn Möller erläutert.
Er unterstrich die Äußerung von Herrn Grote hinsichtlich der Fallzahlentwicklung.

Anträge 1994 = 730
Anträge 1999= 1291
Bauanträge 1994 = 377
Bauanträge 1999= 551
Ordnungswidrigkeiten 1994=65
Ordnungswidrigkeiten 1999=118

Herr Neugebauer sah die geplanten Änderungen sowohl in formeller als auch materieller Hinsicht als problematisch an. So würde die Formulierung in § 2 Absatz 2 seines Erachtens die Baumschutzsatzung aufheben.
Weiterhin hielt Herr Neugebauer die geplante Heraufsetzung des Stammumfangs auf 110 cm für kontraproduktiv. Der Sinn der Baumschutzsatzung würde durch eine solche Erhöhung schleichend konterkariert. Außerdem bestände die Gefahr, dass auch zukünftig bei finanziellen Engpässen weitere Einschnitte bei der Baumschutzsatzung vorgenommen würden.
Abschließend wies er darauf hin, dass auch bei den Nadelhölzern schützenswerte Arten wie Wacholder, Eibe oder Zypresse existierten und er deshalb die geplante Herausnahme aller Nadelgehölze ablehne.
Auch Herr Büscher war der Auffassung, dass die Nadelgehölze nicht pauschal betrachtet werden könnten. Seines Erachtens sollte zumindest die Eibe wieder unter Schutz gestellt werden.
Herr Gährken wies darauf hin, dass die hier gepflanzten Wachholder in aller Regel Zierformen und damit nicht standortgerecht seien. Außer dem erreichten die Wachholder in den seltensten Fällen Stammumfänge von 80 cm oder mehr.
Herr Bernatzki hielt die Überschrift des § 4 "Verbotene Handlungen" für nicht mehr zeitgemäß, da sie den Bürger zu sehr verschrecken würde. Er regte daher eine Umbenennung an. Darüber hinaus forderte er, vor allem im Hinblick auf die zunehmend kleiner werdenden Baugrundstücke, Buschwerk als Ersatz für gefällte Bäume zuzulassen bzw. mehrere Ersatzpflanzungen "anzusparen", um dann größere Flächen im Zusammenhang zu bepflanzen.
Herr Dr. Marks gab an, dass die Möglichkeit des "Ansparens" auch jetzt schon bestünde (Ersatzgeld).
Herr Neuhoff fragte nach den Möglichkeiten, die durch die Neufassung der Satzung verbotenen Bodenverdichtungen zu kontrollieren.
Herr Möller gab an, dass dies nicht systematisch möglich sei, jedoch stichprobenweise Kontrollen durchgeführt würden.
Herr Büscher hielt die Streichung des Wortes "Art" in § 6 Absatz 3 für wenig sinnvoll, da durch den Begriff "Gattung" der ökologische Wert eines Baumes nicht von Beginn an klar sei.
Auch Herr Quittek hielt die Beibehaltung des Begriffs "Art" für sinnvoller.
Herr Dr. Marks wies darauf hin, dass die meisten Antragssteller die genaue Art eines Baumes nicht benennen könnten. Herr Möller wies ergänzend darauf hin, dass der ökologische Wert des Baumes im Rahmen der Überprüfung vor Ort berücksichtigt würde.
Herr Dr. Marks sah insofern in der Änderung einen Schritt hin zu mehr Bürgerfreundlichkeit.
Herr Dr. Gelmroth sah die bisherige Vorbildfunktion, welche die Baumschutzsatzung im Land Nordrhein-Westfalen habe, durch die vorgenommenen Änderungen gefährdet.
In diesem Zusammenhang wies er auf die Mitgliedschaft der Stadt Dortmund im Klimabündnis und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen hin. Seines Erachtens entstünde hier ein grobes Missverhältnis zwischen erklärtem politischen Willen und der Realität.
Außerdem bat er zu beachten, dass sich die Stadt durch die Herausnahme der Nadelhölzer in vielen Fällen um die Möglichkeit brächte, einheimische Bäume als Ersatz zu verlangen.
Insgesamt sah er die Effektivität der Satzung durch die Änderungen erheblich geschmälert. Er forderte die Verwaltung daher auf, im politischen Raum für eine Sensibilisierung für das Thema "Baumschutz" zu sorgen.
Herr Quittek fragte, warum sich die Fallzahlen seit 1994 kontinuierlich erhöht haben. Hier müsse unbedingt Ursachenforschung betrieben werden, da er befürchte, dass die erhöhten Zahlen im Bereich der Ordnungswidrigkeiten auf eine Desensibilisierung in der Bevölkerung hinweisen würden.
Er betonte, dass er ökologische Gründe für die Änderung der Satzung nicht erkennen könne und sie daher ablehne. Bei allem Verständnis für die Situation der Verwaltung könne es nicht Aufgabe des Beirates sein, sich mit der Lösung personeller Probleme vertieft auseinander zusetzen.
Herr Grote gab als möglichen Grund für die erhöhten Antragszahlen die Größe der heutigen Baugrundstücke an. Auf Grundstücken von 200-300m² könne niemand guten Gewissens einen einheimischen Laubbaum pflanzen bzw. erhalten.
Herr Quittek fragte nach der Möglichkeit, Bauvorhaben durch die Baumschutzsatzung zu verhindern.
Nach Angabe von Herrn Möller ist dies, sofern Baurecht besteht, nicht möglich. Es könne dann lediglich zu Umplanungen kommen.
Herr Dr. Marks appellierte an den Beirat, die Sachzwänge der Verwaltung nicht außer acht zu lassen und der Vorlage deshalb zuzustimmen.
Ratsmitglied Stratenwerth fragte nach der Baumschutzpraxis in anderen Großstädten.
Herr Möller gab an, dass die meisten Städte sich an der Mustersatzung des Städtetages orientieren. Es gäbe jedoch hinsichtlich der Stammumfänge teilweise erhebliche Abweichungen nach oben und unten.
Der Beirat fasste folgenden einstimmigen Beschluss:
Der Beirat äußert Verständnis dafür, dass die Verwaltung aufgrund der hohen und ständig steigenden Fallzahlen im Sachbereich Baumschutz und aufgrund neuer Aufgaben (Naturdenkmalkontrolle und -pflege) aus personellen Sachzwängen heraus Handlungsbedarf sieht.
Gleichwohl kann der Beirat, aus ökologischen Gründen, der geplanten Änderung nur unter folgenden Voraussetzungen zustimmen:

1. Der für den Schutzstatus von Bäumen maßgebliche Stammumfang bleibt bei 80 cm.
2. Nadelgehölze, mit Ausnahme von Fichten und Tannen, bleiben weiterhin geschützt.
3. Die Streichung des Halbsatzes "nach Möglichkeit in der Nähe der entfernten oder zerstörten Bäume" in § 12 der Satzung wird aufgehoben.

Weiterhin ist der Beirat der Auffassung, dass § 2 Abs. 2 der Satzung missverständlich ist. Er regt daher folgende Formulierung an:
"Diese Satzung gilt nicht für Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale oder geschützte Landschaftsbestandteile, die durch ordnungsbehördliche Verordnung oder Festsetzung in einem Landschaftsplan innerhalb des Geltungsbereiches der Baumschutzsatzung ausgewiesen sind oder werden."

Darüber hinaus regt der Beirat eine echte, d.h. ohne Einsparungen an anderer Stelle, personelle Aufstockung des Aufgabenbereiches "Baumschutz/Naturdenkmale" an.

Zu TOP 5: Erweiterung einer Tennishalle in DO-Berghofen, Rubinstr. 32 (Lohbachtal)

Herr Dr. Marks teilte dem Beirat mit, dass der Antrag auf Erweiterung einer Tennishalle von der Verwaltung abgelehnt worden sei. Gegen diese Entscheidung habe der Tennisverein Widerspruch eingelegt. Die Bauakte befände sich zur Zeit bei der Bezirksregierung Arnsberg zur Entscheidung.
Der Beirat unterstützte die Entscheidung der Verwaltung aus folgenden Gründen einstimmig:
1. Durch die geänderte Wegeführung wird der Talauenbereich beeinträchtigt.
2. Die geplante Festsetzung im Landschaftsplan sieht für dieses Grundstück Landschaftsschutzgebiet vor. Der Beirat betrachtet dieses geplante Festsetzung bereits als verbindlich und hofft, dass dadurch eine weitere Bebauung des Lohbachtals verhindert werden kann.

Zu TOP 6: Vorstellung der Umweltverträglichkeitsstudie "Gneisenauallee"

Herr Dr. Marks stellt die Umweltverträglichkeitsstudie vor, hier schwerpunktmäßig die Karten, welche die Vegetation und das Landschaftsbild zum Inhalt haben. Ergebnis ist, dass die Fläche der ehemaligen Zeche Gneisenau insgesamt unproblematisch für eine gewerbliche Erschließung und den Bau einer Erschließungsstraße ist. Nicht umweltverträglich sei hingegen der Anschluss nach Westen an die B 236n, da hier erheblich in das Landschaftsbild eingegriffen werde.

Herr Quittek hielt die Entwicklung der Fläche von Ost nach West grundsätzlich für nachvollziehbar. Nicht einsichtig sei jedoch, dass beim derzeitigen Stand der Planung die Hauptlast der Erschließung des Geländes den westlichen, ökologischen wertvolleren Bereich des Geländes in Mitleidenschaft ziehen würde. Dies wäre insbesondere deswegen nicht nachvollziehbar, weil derzeit niemand sagen könne, ob eine Erschließungsstraße im angestrebten Ausmaß jemals benötigt werde. Abgesehen davon würde auch das Landschaftsbild durch diese Maßnahmen erheblich gestört.
Herr Büscher hielt die von der Umweltverträglichkeitsstudie als weniger wertvoll eingestuften Flächen (Schüttflächen) für wertvoll. Hier kämen Pflanzengesellschaften vor, die insgesamt betrachtet im Stadtgebiet von Dortmund auf dem Rückzug seien (“Steinklee-/Natternkopf-/Königskerzen-Vegetationsgesellschaft”). Weiterhin vertrat er die Auffassung, dass vor einer abschließenden Stellungnahme des Beirates, eine ausführliche Vorstellung der Gesamtplanungen stattfinden müsse.
Herr Dr. Marks teilte Herrn Büschers Einschätzung zum Wert der Vegetation nicht; bei der Beiratsexkursion seinen seinerzeit keine seltenen Pflanzenarten festgestellt worden.

Der Beirat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Die derzeitigen Planungen der Erschließungsstraße "Gneisenauallee" werden aus ökologischer Sicht als überdimensioniert abgelehnt.
Der Beirat bittet die Verwaltung daher, eine weitere Planungsalternative zu entwickeln, die eine umweltverträglichere Erschließung vorsieht.

Zu TOP 7: Sachstand Bebauungsplan Ap 192 (Stadtkrone Ost) und Stadtbahnanbindung B 1/ Gottesacker

Herr Höing stellte die Vorlage vom 03.11.99 vor.
Er wies darauf hin, dass das Planungsamt derzeit eine modifizierte Planung erarbeitet. Er sagte zu, diese dem Beirat in einer der nächsten Sitzungen ausführlich vorzustellen.
Der Beirat nahm den Bericht von Herrn Höing zur Kenntnis.



Zu TOP 8: Ankauf einer Fläche aus Mitteln der NRW-Stiftung (Vorschlag Buschei)

Herr Dr. Marks erläuterte den Vorschlag der Verwaltung, das einstweilig sichergestellte Naturschutzgebiet Buschei mit Mitteln der NRW-Stiftung Naturschutz, Heimat und Kulturpflege anzukaufen.
Herr Quittek verwies darauf, dass die NRW-Stiftung maximal 4,50 DM/m² für Grundstücksankäufe zur Verfügung stellen würde. Er bat die Verwaltung daher, beim Bundesvermögensamt die generelle Verkaufsbereitschaft sowie die Preisvorstellungen abzufragen.
Herr Dr. Marks wies abschließend darauf hin, dass die Verwaltung, unabhängig von etwaigen Verkäufen, die endgültige Unterschutzstellung des Gebietes über den Landschaftsplan betreibe.

Zu TOP 9: Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Herr Bernatzki bat zu prüfen, ob Bauherren im Rahmen von Bebauungsplänen verpflichtet werden können, in Neubauten, zusätzlich zur normalen Wasserversorgung, Leitungen für Brauchwasser einzubauen.
Antwort der Verwaltung: Eine derartige Festsetzung ist nicht möglich.


Herr Quittek dankte den Anwesenden und schloss die Sitzung um 18.20 Uhr.



gez. Quittek Plackert
Vorsitzender Schriftführer

Niederschrift über die 1. öffentliche Sitzung
des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
vom 18.01.2000, Beginn 15.00 Uhr,
Rathaus, Friedensplatz, Saal Hanse



Anwesende: s. beigefügte Anwesenheitsliste

Aus organisatorischen Gründen wurde die Tagesordnung in der nachstehenden Reihenfolge behandelt.

Zu TOP 1: Feststellung der Beschlussfähigkeit

Herr Quittek stellte die Beschlussfähigkeit fest. Es waren 12 von 12 stimmberechtigten Mitgliedern anwesend.

Zu TOP 2: Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW

Herr Quittek wies auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW hin.

Zu TOP 3: Abstimmung von Niederschriften

Der Niederschrift der konstituierenden Sitzung vom 15.12.1999 wurde mit folgenden Änderungen zugestimmt:
Bei TOP 5 wird nach dem Satz "Dazu sei es seines Erachtens erforderlich, dass die Öffentlichkeitsarbeit kontinuierlich und nicht nur sporadisch durchgeführt wird." folgender Satz eingefügt: "Des weiteren hielt Herr Krumme es für notwendig, insbesondere für potentielle Baugebiete, bei denen Naturschutzinteressen bestünden, frühzeitig und konstruktiv Anregungen für Nutzungskonzepte an Politik und Verwaltung weiterzuleiten."
Bei TOP 7 wird der Absatz "Herr Krumme stimmte dem Vorschlag der Verwaltung prinzipiell zu...." wie folgt geändert: "Herr Krumme stimmte der Absicht der Verwaltung, die Landschaftswacht auf eine breitere Basis zu stellen zu. Er hielt den Vorschlag der Verwaltung jedoch nicht für durchführbar, da sich in der heutigen Zeit immer weniger Menschen..."

Zu TOP 4: Satzung um Schutz des Baumbestandes in der Stadt Dortmund (Vorlage)

Herr Grote teilte dem Beirat einleitend mit, dass es im wesentlichen zwei Gründe für die geplante Änderung der Baumschutzsatzung gibt. Zum einen sei es durch bestimmte Formulierungen in der Baumschutzsatzung immer wieder zu Missverständnissen bei den Antragstellern gekommen. Es seien daher Änderungen vorgenommen worden, die die Verständlichkeit und Rechtssicherheit der Satzung verbessern würden.
Hauptgrund für die Änderung sei jedoch, dass die Aufgaben des Baumschutzes und die hinzugekommene Aufgabe "Kontrolle und Pflege der Naturdenkmale" (ca. 650 Objekte, 2 x jährliche Kontrolle aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich) mit dem vorhandenen Personal nicht mehr leistbar wären. Die Fallzahlen hätten sich in den Jahren seit der letzten Änderung der Baumschutzsatzung 1994 kontinuierlich erhöht. An eine Aufstockung des Personals sei wegen der Personalkostenbudgetierung nicht zu denken. Die Änderung der Baumschutzsatzung sei daher zwingend erforderlich, um die personellen Kapazitäten für die Kontrolle der Naturdenkmale sowie für baumchirurgische Maßnahmen und Pflanzung neuer Bäume aus Ersatzgeldmitteln zu schaffen.

Die Vorlage wurde anschließend durch Herrn Möller erläutert.
Er unterstrich die Äußerung von Herrn Grote hinsichtlich der Fallzahlentwicklung.

Anträge 1994 = 730
Anträge 1999= 1291
Bauanträge 1994 = 377
Bauanträge 1999= 551
Ordnungswidrigkeiten 1994=65
Ordnungswidrigkeiten 1999=118

Herr Neugebauer sah die geplanten Änderungen sowohl in formeller als auch materieller Hinsicht als problematisch an. So würde die Formulierung in § 2 Absatz 2 seines Erachtens die Baumschutzsatzung aufheben.
Weiterhin hielt Herr Neugebauer die geplante Heraufsetzung des Stammumfangs auf 110 cm für kontraproduktiv. Der Sinn der Baumschutzsatzung würde durch eine solche Erhöhung schleichend konterkariert. Außerdem bestände die Gefahr, dass auch zukünftig bei finanziellen Engpässen weitere Einschnitte bei der Baumschutzsatzung vorgenommen würden.
Abschließend wies er darauf hin, dass auch bei den Nadelhölzern schützenswerte Arten wie Wacholder, Eibe oder Zypresse existierten und er deshalb die geplante Herausnahme aller Nadelgehölze ablehne.
Auch Herr Büscher war der Auffassung, dass die Nadelgehölze nicht pauschal betrachtet werden könnten. Seines Erachtens sollte zumindest die Eibe wieder unter Schutz gestellt werden.
Herr Gährken wies darauf hin, dass die hier gepflanzten Wachholder in aller Regel Zierformen und damit nicht standortgerecht seien. Außer dem erreichten die Wachholder in den seltensten Fällen Stammumfänge von 80 cm oder mehr.
Herr Bernatzki hielt die Überschrift des § 4 "Verbotene Handlungen" für nicht mehr zeitgemäß, da sie den Bürger zu sehr verschrecken würde. Er regte daher eine Umbenennung an. Darüber hinaus forderte er, vor allem im Hinblick auf die zunehmend kleiner werdenden Baugrundstücke, Buschwerk als Ersatz für gefällte Bäume zuzulassen bzw. mehrere Ersatzpflanzungen "anzusparen", um dann größere Flächen im Zusammenhang zu bepflanzen.
Herr Dr. Marks gab an, dass die Möglichkeit des "Ansparens" auch jetzt schon bestünde (Ersatzgeld).
Herr Neuhoff fragte nach den Möglichkeiten, die durch die Neufassung der Satzung verbotenen Bodenverdichtungen zu kontrollieren.
Herr Möller gab an, dass dies nicht systematisch möglich sei, jedoch stichprobenweise Kontrollen durchgeführt würden.
Herr Büscher hielt die Streichung des Wortes "Art" in § 6 Absatz 3 für wenig sinnvoll, da durch den Begriff "Gattung" der ökologische Wert eines Baumes nicht von Beginn an klar sei.
Auch Herr Quittek hielt die Beibehaltung des Begriffs "Art" für sinnvoller.
Herr Dr. Marks wies darauf hin, dass die meisten Antragssteller die genaue Art eines Baumes nicht benennen könnten. Herr Möller wies ergänzend darauf hin, dass der ökologische Wert des Baumes im Rahmen der Überprüfung vor Ort berücksichtigt würde.
Herr Dr. Marks sah insofern in der Änderung einen Schritt hin zu mehr Bürgerfreundlichkeit.
Herr Dr. Gelmroth sah die bisherige Vorbildfunktion, welche die Baumschutzsatzung im Land Nordrhein-Westfalen habe, durch die vorgenommenen Änderungen gefährdet.
In diesem Zusammenhang wies er auf die Mitgliedschaft der Stadt Dortmund im Klimabündnis und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen hin. Seines Erachtens entstünde hier ein grobes Missverhältnis zwischen erklärtem politischen Willen und der Realität.
Außerdem bat er zu beachten, dass sich die Stadt durch die Herausnahme der Nadelhölzer in vielen Fällen um die Möglichkeit brächte, einheimische Bäume als Ersatz zu verlangen.
Insgesamt sah er die Effektivität der Satzung durch die Änderungen erheblich geschmälert. Er forderte die Verwaltung daher auf, im politischen Raum für eine Sensibilisierung für das Thema "Baumschutz" zu sorgen.
Herr Quittek fragte, warum sich die Fallzahlen seit 1994 kontinuierlich erhöht haben. Hier müsse unbedingt Ursachenforschung betrieben werden, da er befürchte, dass die erhöhten Zahlen im Bereich der Ordnungswidrigkeiten auf eine Desensibilisierung in der Bevölkerung hinweisen würden.
Er betonte, dass er ökologische Gründe für die Änderung der Satzung nicht erkennen könne und sie daher ablehne. Bei allem Verständnis für die Situation der Verwaltung könne es nicht Aufgabe des Beirates sein, sich mit der Lösung personeller Probleme vertieft auseinander zusetzen.
Herr Grote gab als möglichen Grund für die erhöhten Antragszahlen die Größe der heutigen Baugrundstücke an. Auf Grundstücken von 200-300m² könne niemand guten Gewissens einen einheimischen Laubbaum pflanzen bzw. erhalten.
Herr Quittek fragte nach der Möglichkeit, Bauvorhaben durch die Baumschutzsatzung zu verhindern.
Nach Angabe von Herrn Möller ist dies, sofern Baurecht besteht, nicht möglich. Es könne dann lediglich zu Umplanungen kommen.
Herr Dr. Marks appellierte an den Beirat, die Sachzwänge der Verwaltung nicht außer acht zu lassen und der Vorlage deshalb zuzustimmen.
Ratsmitglied Stratenwerth fragte nach der Baumschutzpraxis in anderen Großstädten.
Herr Möller gab an, dass die meisten Städte sich an der Mustersatzung des Städtetages orientieren. Es gäbe jedoch hinsichtlich der Stammumfänge teilweise erhebliche Abweichungen nach oben und unten.
Der Beirat fasste folgenden einstimmigen Beschluss:
Der Beirat äußert Verständnis dafür, dass die Verwaltung aufgrund der hohen und ständig steigenden Fallzahlen im Sachbereich Baumschutz und aufgrund neuer Aufgaben (Naturdenkmalkontrolle und -pflege) aus personellen Sachzwängen heraus Handlungsbedarf sieht.
Gleichwohl kann der Beirat, aus ökologischen Gründen, der geplanten Änderung nur unter folgenden Voraussetzungen zustimmen:

1. Der für den Schutzstatus von Bäumen maßgebliche Stammumfang bleibt bei 80 cm.
2. Nadelgehölze, mit Ausnahme von Fichten und Tannen, bleiben weiterhin geschützt.
3. Die Streichung des Halbsatzes "nach Möglichkeit in der Nähe der entfernten oder zerstörten Bäume" in § 12 der Satzung wird aufgehoben.

Weiterhin ist der Beirat der Auffassung, dass § 2 Abs. 2 der Satzung missverständlich ist. Er regt daher folgende Formulierung an:
"Diese Satzung gilt nicht für Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale oder geschützte Landschaftsbestandteile, die durch ordnungsbehördliche Verordnung oder Festsetzung in einem Landschaftsplan innerhalb des Geltungsbereiches der Baumschutzsatzung ausgewiesen sind oder werden."

Darüber hinaus regt der Beirat eine echte, d.h. ohne Einsparungen an anderer Stelle, personelle Aufstockung des Aufgabenbereiches "Baumschutz/Naturdenkmale" an.

Zu TOP 5: Erweiterung einer Tennishalle in DO-Berghofen, Rubinstr. 32 (Lohbachtal)

Herr Dr. Marks teilte dem Beirat mit, dass der Antrag auf Erweiterung einer Tennishalle von der Verwaltung abgelehnt worden sei. Gegen diese Entscheidung habe der Tennisverein Widerspruch eingelegt. Die Bauakte befände sich zur Zeit bei der Bezirksregierung Arnsberg zur Entscheidung.
Der Beirat unterstützte die Entscheidung der Verwaltung aus folgenden Gründen einstimmig:
1. Durch die geänderte Wegeführung wird der Talauenbereich beeinträchtigt.
2. Die geplante Festsetzung im Landschaftsplan sieht für dieses Grundstück Landschaftsschutzgebiet vor. Der Beirat betrachtet dieses geplante Festsetzung bereits als verbindlich und hofft, dass dadurch eine weitere Bebauung des Lohbachtals verhindert werden kann.

Zu TOP 6: Vorstellung der Umweltverträglichkeitsstudie "Gneisenauallee"

Herr Dr. Marks stellt die Umweltverträglichkeitsstudie vor, hier schwerpunktmäßig die Karten, welche die Vegetation und das Landschaftsbild zum Inhalt haben. Ergebnis ist, dass die Fläche der ehemaligen Zeche Gneisenau insgesamt unproblematisch für eine gewerbliche Erschließung und den Bau einer Erschließungsstraße ist. Nicht umweltverträglich sei hingegen der Anschluss nach Westen an die B 236n, da hier erheblich in das Landschaftsbild eingegriffen werde.

Herr Quittek hielt die Entwicklung der Fläche von Ost nach West grundsätzlich für nachvollziehbar. Nicht einsichtig sei jedoch, dass beim derzeitigen Stand der Planung die Hauptlast der Erschließung des Geländes den westlichen, ökologischen wertvolleren Bereich des Geländes in Mitleidenschaft ziehen würde. Dies wäre insbesondere deswegen nicht nachvollziehbar, weil derzeit niemand sagen könne, ob eine Erschließungsstraße im angestrebten Ausmaß jemals benötigt werde. Abgesehen davon würde auch das Landschaftsbild durch diese Maßnahmen erheblich gestört.
Herr Büscher hielt die von der Umweltverträglichkeitsstudie als weniger wertvoll eingestuften Flächen (Schüttflächen) für wertvoll. Hier kämen Pflanzengesellschaften vor, die insgesamt betrachtet im Stadtgebiet von Dortmund auf dem Rückzug seien (“Steinklee-/Natternkopf-/Königskerzen-Vegetationsgesellschaft”). Weiterhin vertrat er die Auffassung, dass vor einer abschließenden Stellungnahme des Beirates, eine ausführliche Vorstellung der Gesamtplanungen stattfinden müsse.
Herr Dr. Marks teilte Herrn Büschers Einschätzung zum Wert der Vegetation nicht; bei der Beiratsexkursion seinen seinerzeit keine seltenen Pflanzenarten festgestellt worden.

Der Beirat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Die derzeitigen Planungen der Erschließungsstraße "Gneisenauallee" werden aus ökologischer Sicht als überdimensioniert abgelehnt.
Der Beirat bittet die Verwaltung daher, eine weitere Planungsalternative zu entwickeln, die eine umweltverträglichere Erschließung vorsieht.

Zu TOP 7: Sachstand Bebauungsplan Ap 192 (Stadtkrone Ost) und Stadtbahnanbindung B 1/ Gottesacker

Herr Höing stellte die Vorlage vom 03.11.99 vor.
Er wies darauf hin, dass das Planungsamt derzeit eine modifizierte Planung erarbeitet. Er sagte zu, diese dem Beirat in einer der nächsten Sitzungen ausführlich vorzustellen.
Der Beirat nahm den Bericht von Herrn Höing zur Kenntnis.



Zu TOP 8: Ankauf einer Fläche aus Mitteln der NRW-Stiftung (Vorschlag Buschei)

Herr Dr. Marks erläuterte den Vorschlag der Verwaltung, das einstweilig sichergestellte Naturschutzgebiet Buschei mit Mitteln der NRW-Stiftung Naturschutz, Heimat und Kulturpflege anzukaufen.
Herr Quittek verwies darauf, dass die NRW-Stiftung maximal 4,50 DM/m² für Grundstücksankäufe zur Verfügung stellen würde. Er bat die Verwaltung daher, beim Bundesvermögensamt die generelle Verkaufsbereitschaft sowie die Preisvorstellungen abzufragen.
Herr Dr. Marks wies abschließend darauf hin, dass die Verwaltung, unabhängig von etwaigen Verkäufen, die endgültige Unterschutzstellung des Gebietes über den Landschaftsplan betreibe.

Zu TOP 9: Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Herr Bernatzki bat zu prüfen, ob Bauherren im Rahmen von Bebauungsplänen verpflichtet werden können, in Neubauten, zusätzlich zur normalen Wasserversorgung, Leitungen für Brauchwasser einzubauen.
Antwort der Verwaltung: Eine derartige Festsetzung ist nicht möglich.


Herr Quittek dankte den Anwesenden und schloss die Sitzung um 18.20 Uhr.



gez. Quittek Plackert
Vorsitzender Schriftführer

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