Niederschrift (öffentlich)
über die 5. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes
am 23.06.2015
Saal der Partnerstädte
Sitzungsdauer: 17:00 - 19:00 Uhr
Anwesend:
Stimmberechtigte Mitglieder:
Herr Böckler
Frau Cüceoglu
Herr Drolshagen
Herr Dückering
Frau Grollmann
Herr Herkelmann, Vorsitzender
Frau Herzog
Frau Landgraf
Frau Meyer
Frau Opitz
Herr Ossau
Herr Schmidt, stellvertretender Vorsitzender
Frau Steffen
Frau Sterling-Meyer
Herr Bohnhof für Herrn Urbanek
Herr Volkert
Frau Weyer
Beratende Mitglieder:
Frau Vollmer
Verwaltung:
Frau Zeuch, 1
Herr Fritsch, 50
Herr Herrmann, 66
Gäste:
Frau Elbers, Herr Urlaub und Herr Lichterfeld, DSW 21
Herr Kalameja, DEW
Frau Landeis, Praktikantin
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 5. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes,
am 23.06.2015, Beginn 17:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte
Hinweis:
Der Sitzungsraum ist barrierefrei zugänglich und nutzbar.
Falls Sie Kommunikationsunterstützung benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter (0231) 50-2 59 01, per Fax unter (0231) 50-1 08 91 oder per E-Mail behindertenbeauftragte@dortmund.de
1. Regularien
1.1 Benennung eines Beiratmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 24.03.2015
2. Einwohnerfragestunde
3. Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2013 / 2014
4. aus der Arbeit des Behindertenpolitischen Netzwerks
4.1 Nachtexpress
4.2 Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen
4.3 Schulbegleiter/innen
Schwerpunktthema
Dazu ist eine Berichterstattung der Verwaltung erbeten.
4.4 Behindertenfahrdienst
4.5 Westbad
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 01658-15)
4.6 Jahresübersicht zu Bau-, Umbau- und Anmietungsmaßnahmen der Stadt Dortmund
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 01656-15)
4.7 Termine des Behindertenpolitischen Netzwerks 2016
4.8 Dolmetschung beim Internationalen Frauentag - Hinweis aus der Einwohner/innenfragestunde am 24.03.2015
5. Verwaltungsvorlagen
5.1 Bedarfsplanung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00311-15)
5.2 Soziale Stadt Westerfilde/Bodelschwingh
Hier: Gebietsfestlegung und Fortsetzung Quartiersmanagement
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00890-15)
5.3 Soziale Stadt Westerfilde/Bodelschwingh
hier: Durchführungsbeschluss Freiflächen- und Fassadenprogramm Großwohnanlagen
Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 29.04.2015
(Drucksache Nr.: 00844-15)
5.4 Projekt "Nordwärts"
-Vorlage des Amtes für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates vom 03.03.2015-
Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2015
(Drucksache Nr.: 14748-14)
5.5 Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Faßstraße
hier: Beschluss zur Durchführung eines Verkehrsversuches und dessen gutachterliche Begleitung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00832-15)
5.6 Entwicklungsbericht Marten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00949-15)
6. Mitteilungen
Festgestellte Tagesordnung
1 Regularien
1.1 Benennung eines Beiratmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 24.03.2015
2. Einwohnerfragestunde
(Drucksache Nr.: 01809-15)
3. Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2013 / 2014 abgesetzt
4. aus der Arbeit des Behindertenpolitischen Netzwerks
4.1 Nachtexpress
4.2 Behindertenfahrdienst
4.3 Schulbegleiter/innen
Dazu ist eine Berichterstattung der Verwaltung erbeten.
4.4 Funktionsfähigkeit von Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 01813-15)
4.5 Westbad
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 01658-15)
4.6 E-Scooter-Verbot in Bussen und Bahnen
4.7 Jahresübersicht zu Bau-, Umbau- und Anmietungsmaßnahmen der Stadt Dortmund
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 01656-15)
4.8 Termine des Behindertenpolitischen Netzwerks 2016
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 01664-15)
4.9 Dolmetschung beim Internationalen Frauentag - Hinweis aus der Einwohner/innenfragestunde am 24.03.2015
5. Verwaltungsvorlagen
5.1 Bedarfsplanung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00311-15)
5.2 Soziale Stadt Westerfilde/Bodelschwingh
Hier: Gebietsfestlegung und Fortsetzung Quartiersmanagement
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00890-15)
5.3 Soziale Stadt Westerfilde/Bodelschwingh
hier: Durchführungsbeschluss Freiflächen- und Fassadenprogramm Großwohnanlagen
Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 29.04.2015
(Drucksache Nr.: 00844-15)
5.4 Projekt "Nordwärts"
-Vorlage des Amtes für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates vom 03.03.2015-
Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2015
(Drucksache Nr.: 14748-14)
5.5 Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Faßstraße
hier: Beschluss zur Durchführung eines Verkehrsversuches und dessen gutachterliche Begleitung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00832-15)
5.6 Entwicklungsbericht Marten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00949-15)
6. Mitteilungen
Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Herkelmann - eröffnet. Er stellt fest, dass zur heutigen Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes fristgerecht eingeladen wurde, und dass das Gremium beschlussfähig ist.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Der Vorsitzende begüßt Frau Elvers, Herrn Lichterfeld und Herrn Urlaub von DSW 21, Herrn Kalameja von DEW, Herrn Fritsch vom Sozialamt und Herrn Herrmann vom Tiefbauamt. Er bittet darum, deutlich zu signalisieren, wenn Beiträge nicht zu verstehen sind. Nach der Sitzung soll mitgeteilt werden, welche Anlagenteile nicht (gut) funktionieren. Nummern sind auf den Geräten aufgeklebt. Langfristig wird eine Modernisierung der Anlage geprüft.
Der Vorsitzende begrüßt Frau Leidenberger, die aktuell noch allein arbeitet.
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Weyer benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Herr Herkelmann weist auf die Nachreichungen zum Thema Lichtsignalanlagen hin.
Der TOP 3 Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2013/14 wird abgesetzt, da die Vorlage noch im Beratungsgang ist.
Er schlägt vor, die Tagesordnung aufgrund der aktuellen Rechtsprechung zum Thema „E-Scooter- Verbot im ÖPNV“ und um das Thema Behindertenfahrdienst zu erweitern.
TOP 4 „Aus der Arbeit des Behindertenpolitischen Netzwerks“ sähe dann wir folgt aus:
4.1 Nachtexpress
4.2 Behindertenfahrdienst
4.3 Schulbegleitung
4.4 LSA
4.5 Westbad
4.6 E-Scooter
4.7 Jahresübersicht Baumaßnahmen
4.8Termine
4.9 IFT – Dolmetschen
Die Tagesordnung wird mit den vorgenannten Veränderungen festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 24.03.2015
Die Niederschrift über die 4 Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 24.03.2015 wurde genehmigt.
zu TOP 2.
Einwohnerfragestunde
(Drucksache Nr.: 01809-15)
Frau Herzog bittet darum, sich mit dem Thema Sterbebegleitung von gehörlosen, tauben, ertaubten und hörbeeinträchtigten Menschen und Begleitung von gehörlosen, tauben, ertaubten und hörbeeinträchtigten Menschen auf Palliativstationen zum Thema zu machen. Der Vorstand des Behindertenpolitischen Netzwerks wird diesen Hinweis und die dazu stattgefundene Diskussion im BeratungsNetz aufgreifen und einen Vorschlag machen, wie mit dem Thema umgegangen werden kann.
zu TOP 3.
Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2013 / 2014
abgesetzt
4. aus der Arbeit des Behindertenpolitischen Netzwerks
zu TOP 4.1
Nachtexpress
Herr Herrmann stellt fest, dass der Nachtexpress im Brüderweg für dass Tiefbauamt ein kleines Problem darstellt. Der Brüderweg war ursprünglich mit Haltestellen geplant, die dann nicht gebaut wurden, weil man sich auf das Konzept verständigt hatte, dass die Nachtexpress-Busse über die Kuckelke rausfahren. Dafür wurde auch die Haltestelle in der Kuckelke barrierefrei ausgebaut. Jetzt im Nachhinein im Brüderweg eine barrierefreie Haltestelle anzulegen, ist in voller Länge nicht möglich, es sei denn, man würde einen kompletten Eingriff in die gerade erst hergestellte Straße machen. Das würde hohe Umbaukosten für eine Maßnahme verursachen, die gerade erst fertig gestellt ist. Das wäre politischen den Bürgern kaum zu vermitteln. Technisch wäre es möglich, ein Einstiegspodest herzustellen. Der Brüderweg hat ein sehr schwaches Längsgefälle. Alle Eingriffe, wo ein 16er-Bord eingebaut wird, würden dazu führen, dass das Quergefälle umgedreht würde und dann das Wasser stehen bliebe. Es gibt nur wenige Stellen, an denen das machbar wäre. Am barrierefreien Fußgängerüberweg hinter C&A gibt es ein Problem mit der Laterne, weil diese mit Rücksicht auf die Lieferverkehre umgesetzt wurde in Richtung Baum. Es bleibt ein Durchgang von etwa einem Meter Breite. Wenn man das akzeptiert, könnte westlich des Überwegs Richtung Pylon ein Podest von ca. 3 Meter Länge einbauen, Wenn da dann der Bordsstein auf 16 cm Höhe wäre, hat das die Konsequenz, das eine etwas schrägere Podestplatte eingebaut würde, das könnten bis zu 9 ½ % sein, das kann man nicht anbieten. Aber wenn wir die Querneigung mit anpassen, bleiben 3 1/2 %. Der Eingriff ist technisch machbar, eine zweitbeste Lösung. Frage an DSW21 ist, ob nicht die ursprüngliche Lösung der Verkehrsabflusses über die Kuckelke möglich ist.
Herr Urlaub von DSW 21 berichtet, dass eine Veränderung des Abfluss-Verkehrs ausschließlich über die Kuckelke aktuell nicht geplant ist. An der Haltestelle der 460 in der Kuckelke können Fahrgäste mit Mobilitätsbeeinträchtigungen ein-. und aussteigen. Am Wochenende ist Personal vor Ort, das auch behilflich sein kann. Ein gemeinsames Gespräch mit dem Tiefbauamt soll dazu diesen, die vorhandenen Möglichkeiten miteinander auszuloten. Am Brüderweg/Schwanenwall ist eine Ampelanlage geplant einschließlich einer Busbeschleunigung – auch diese Hintergründe müssen berücksichtigt werden.
Herr Schmidt ist ratlos. Hier gibt es noch keine Lösung, die für Rollstuhlfahrer/innen und andere Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen befriedigend ist. Er schlägt vor, dass DSW21 und das Tiefbauamt gemeinsam nach einer Lösung suchen und uns diese in der nächsten Netzwerks-Sitzung vorstellen.
Herr Herrmann dankt für den Vorschlag, bittet aber um Anmerkungen der Vertreter/innen der Rollstuhlfahrer/innen, welche Anforderungen zu erfüllen sind. Welche Einschränkungen können akzeptiert werden?
Der Vorsitzende bittet darum, hier und jetzt nicht ins Detail zu gehen. Interessierte können in kleiner Runde ins Gespräch gehen. Die Geschäftsstelle des Behindertenpolitischen Netzwerks wird die Organisation eines Termins gern unterstützten. Frau Vollmer bittet darum, in den weiteren Planungen auch die Ausstiegssituation der Nachtexpress-Linien mit zu berücksichtigen und Notwendigkeiten in die Planungen zur Umsetzung des Personenbeförderungsgesetzes aufzunehmen.
zu TOP 4.2
Behindertenfahrdienst
Herr Fritsch vom Sozialamt berichtet über Klagen, dass Fahrten nicht gebucht werden können zu den gewünschten Terminen. Diese Klagen treffen zu. Gründe liegen in der personellen Situation. Der Behindertenfahrdienst greift zurück auf Menschen aus dem freiwilligen sozialen Jahr. Da sind zu wenige gekommen, und die, die Interesse gezeigt haben, haben z.T, etwas Besseres gefunden. In der Regel arbeiten 20 FAV-Kräfte für jeweils zwei Jahre, gefördert über das JobCenter. Hier bekommen Menschen, die langzeitarbeitslos sind, über eine Beschäftigung im Behindertenfahrdienst die Chance, wieder Fuß auf dem ersten Arbeitsmarkt zu fassen. Hier laufen Verträge aus, und der Übergang konnte nicht nahtlos hergestellt werden. Es wurde nachgesteuert über Einstellungen im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung, teilweise sind diese Menschen schon in der Vergangenheit im Behindertenfahrdienst gefahren. Je nach weiterer Entwicklung werden auf diesem Weg weitere Personen eingesetzt. Der Mitarbeiterpool der bezuschussten Mitarbeiter ist auf 25 Personen vergrößert worden, bis die Gesamtzahl erreicht ist, dauert es noch etwas.
2014 wurden 23.323 Fahrten durchgeführt. Genutzt wurden die Fahrzeuge von 1.289 Personen. Gebucht wurden 27.207 Fahrten, abgesagt seitens der Berechtigten 2.419 Fahrten, durch DEW 1.465 Fahrten. Letztere sind ca. 5 % der Buchungswünsche, die nicht zum gewünschten Zeitpunkt erfüllt werden konnten.
Herr Schmidt berichtet, wenn man morgens um 7.31 Uhr anruft, bis 7.34 Uhr warten muss und dann erfährt, dass der erste Wagen um 7.31 Uhr gebucht wurde und der zweite um 7.32 Uhr und ansonsten keine Fahrzeuge da sind. Ob das in der Statistik zu finden ist, bezweifelt er. Er fragt nach, ob es bei der DEW eine Planungsunsicherheit bezüglich geplanter Einsparungen der Stadt gibt, ohne hier eine Verschuldung von DEW oder des Sozialamtes zu sehen. Steht die bisherige Summe im nächsten Jahr zur Verfügung?
Frau Herzog: Werden im Bundesfreiwilligendienst beim Behindertenfahrdienst nur junge Leute beschäftigt oder auch Menschen zwischen 63 und 65 Jahren?
Herr Kalameja: DEW ist bemüht um ständige Optimierung. Der Wegfall des Zivildienstes hat die personellen Möglichkeiten des Behindertenfahrdiensts deutlich eingeschränkt. Die Kollegen, die fahren, müssen schwere körperliche Arbeit verrichten. Die eingesetzten Kollegen sind jüngeren Jahrgangs und haben die körperliche Eignung und die passende Einstellung.
Herr Schmidt erlebt die Fahrdienstmitarbeiter als äußerst höflich. äußerst zuvorkommend und hilfsbereit. Er fragt erneut nach den haushaltswirtschaftlichen Perspektiven des Behindertenfahrdiensts.
Herr Fritsch: Es stehen nach wie vor die Mittel für den Behindertenfahrdienst zur Verfügung, wie sie ursprünglich geplant waren. Die beabsichtigte Kürzung ist im Februar zurückgenommen worden. Neue Entwicklung dazu kenne ich nicht. 2013 wurden Betriebskosten im Umfang von 1,762 Mio. € von der Stadt übernommen. Die Stadt ist vertraglich verpflichtet, DEW alle Kosten des Behindertenfahrdienstes zu 100 % zu erstatten.
Frau Sterling-Meyer erfragt, ob Menschen mit Hörbehinderungen im Fahrdienst eingestellt werden können.
Herr Kalameja wird sich dazu mit Frau Sterling-Meyer in Verbindung setzten. Aktuell findet die Kommunikation im Unternehmen überwiegend lautsprachlich statt.
Frau Vollmer regt an, den Fahrdienst von Tragediensten zu trennen und damit Beschäftigungsmöglichkeiten auch für Menschen zu schaffen, die keinen Führerschein haben und Personenbeförderungs-berechtigt sind.
Herr Schmidt stellt fest, dass der Behindertenfahrdienst ein Seniorenfahrdienst ist. Das seien hochbetagte Menschen, mit denen die Kommunikation besonders wichtig ist um Sicherheit zu schaffen. Lautsprachliche Kommunikation hält er für diese Tätigkeit für unverzichtbar.
Herr Fritsch: Eine Ausweitung der Mitarbeiterschaft um Menschen im Tragdienst schafft keine weiteren Fahrten und kostet Geld.
Herr Schmidt berichtet, dass das nur für die kleinen Autos gilt, in Bussen sind immer zwei Personen unterwegs. Ob die zweite Person personenbeförderungsberechtigt sein muss, weiß er nicht. Hier gebe es in dem Fall die Möglichkeit, die zweite personenbeförderungsberechtigte Person auf ein anderes Auto zu setzen. Herr Kalameja bestätigt, dass in den Bussen jeweils zwei personenbeförderungsberechtigte Mitarbeiter unterwegs sind.
zu TOP 4.3
Schulbegleiter/innen
Herr Fritsch weist auf die ausführliche Anfrage des Netzwerks an Frau Schneckenburger und Frau Zoerner hin. Diese kann nicht detailliert in dieser Sitzung beantwortet werden. Die Verwaltung ist beauftragt, den Fachgremien zu berichten. Das wird im Herbst passieren.
2013 startete die Vorbereitung für Schubido, im Februar 1014 startet die Arbeit der Projektgruppe mit acht Mitarbeitern aus drei Ämtern. Die Gruppe hat immer noch Projektstatus. Mit der Arbeitsaufnahme gab es Änderungen durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz, den Start in die inklusive Schule. Besonders davon betroffen waren die ersten und fünften Klassen. Für das Schuljahr 2014/14 gab es mehr als 1.200 Bedarfsmeldungen, Anfang Juni waren 679 Schulbegleiter im Einsatz für 778 Schülerinnen und Schüler an 90 Dortmunder Schulen und 60 Schulen außerhalb Dortmund. Die auswärtigen Schulen sind Pflegekinder aus Dortmund, die in Familien außerhalb Dortmunds wohnen. Die Stadt Dortmund bleibt für diese Kinder zuständig. 8,5 Mio. € wird Schulbegleitung im Schuljahr 2014/15 voraussichtlich kosten, die Ausgaben liegen erheblich über denen der Vorjahre. Für das Haushaltsjahr 2015 werden Ausgaben im Umfang von 9,75 (Fallzahl-Steigerung und steigende Vergütungen) erwartet.
Schubido ist weiterhin der richtige Weg, Leistungen aus einer Hand und ein Ansprechpartner für Schulen und Eltern. Das ist bis jetzt gelungen. Schubido bietet die Chance, Schulbegleitung in Dortmund weiter zu verbessern. Die Verwaltung steht vor dem Abschuss einer Organisationsuntersuchung, deren Ergebnis voraussichtlich sein wird, Schubido einem Fachbereich zuzuordnen.
Frau Opitz weist darauf hin, dass in der Diskussion des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie auch das Thema Schulbegleitung in der OGS aufgerufen wurde und regt an, hier die beiden Diskussionsstränge zusammen zu führen. Dazu liegt auch in diesem Ausschuss ein Fragenkatalog vor.
Frau Weyer: 2012 hat die SPD-Fraktion Fragen an die Verwaltung zu Schulbegleitung gestellt. Die Beantwortung steht bis heute aus. Am 02.06.15 wurden im Sozialausschuss für die anderen fachlich berührten Ausschüsse mit erneut Fragen gestellt mit der Bitte, diese Fragen zügig zu beantworten. Auch das Behindertenpolitische Netzwerk soll informiert werden.
Herr Böckler sieht nicht wie von Herrn Fritsch vorgetragen, dass die Qualität besser geworden ist. Gerade im Autismus-Bereich wurden jüngst zwei Familien die Schulbegleiter wieder weggenommen angeblich aufgrund einer Neuorganisation. Träger erfahren meist nur den Namen des zu begleitenden Kindes und der Schule, nicht, um welche Beeinträchtigung es sich handelt. Die Jugendhilfedienste habe es früher ermöglicht, dass sich Schulbegleiter und Schülerin oder Schüler einen Tag vor Schulbeginn kennen lernen konnten. Das findet auch nicht mehr statt. Unterm Strich ist keine Qualitätsverbesserung da. Auch die Chance, mit den Eltern und dem Behindertenpolitischen Netzwerk zu Qualitäten ins Gespräch zu gehen, ist nicht genutzt worden.
Frau Weyer weist auf den Ratsauftrag aus September 2012 an die Verwaltung hin, der die von Herrn Böckler aufgeworfenen Qualitätsfragen mit umfasst.
Herr Fritsch weist auf den Bericht aus April 2014 und erklärend auf die veränderte Prioritätenlage der beteiligten Ämter durch die Aufnahme von Flüchtlingen hin.
Herr Herkelmann berichtet aus einem Gespräch mit Frau Schneckenburger, dass die bisherigen Anlaufstellen zusammengelegt werden sollen. Der Kämmerer befürchte allerdings, dass dadurch Mehrausgaben entstehen. Der Weg ist begonnen, hat aber noch nicht zum Ziel geführt.
Frau Vollmer berichtet aus einem Treffen zur Vorbereitung des Schulausschusses in der letzten Woche, an dem auch die Stadteltern teilgenommen haben, die auch ein großes Interesse daran haben, die Qualität der Schulbegleitung zu verbessern. Die Stadteltern haben mit der Zusammenstellung eines Katalogs mit gewünschten Qualitätskriterien für die Schulbegleitung begonnen und bieten an, auch die gewünschten Qualitäten seitens des Behindertenpolitischen Netzwerks mit aufzunehmen. Menschen, die daran mitwirken möchten, bekommen die Unterlagen und eine Einladung zu einem Abstimmungstreffen am Ende der Sommerferien.
Herr Schmidt bittet darum, dass die Stadteltern Gesprächsrunden für alle wie Herrn Kochanek, der seit Jahren am Thema arbeitet, offen machen. Geheim-Runden lehne er ab.
Frau Landgraf: Als ehemalige Vorsitzende der Stadteltern habe sie eng mit Herrn Kochanek zusammen gearbeitet und das sei auch bei ihren Nachfolger/innen so. Sie sei interessiert an einer Mitwirkung an dem Qualitätskriterienkatalog mit dem Ziel einer Straffung. Die Einladung – so stellt sie auf Nachfrage von Frau Grollmann fest – sei an alle Fraktionen und das Behindertenpolitische Netzwerk gegangen.
Herr Böckler hat ebenfalls Interesse an einer Mitwirkung.
zu TOP 4.4
Funktionsfähigkeit von Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 01813-15)
Herr Schmidt bittet um Zustimmung zu zwei Anträgen, einmal ein weiterer Initiativantrag an den Rat. In der Begründung ist geschildert, dass die bisherigen Gespräche einen kleinen gemeinsamen Nenner erbracht haben, aber nicht das, was der Rat am 05.05.2014 beschlossen hat, nämlich a) eine DIN-entsprechende Einstellung von Ampeln gibt und b) dass die Wartung und Reparatur anderes gemanagt wird. Das Auffindesignal ist oft schlecht eingestellt und nicht zu hören. Dazu wurde ein anderer Ton verabredet, die Bürgerproteste entstanden deshalb, weil das Signal falsch eingestellt wurde. Ein Lautsprecher in 2.10 Metern Höhe ist dazu da, bei Fußgänger-Grün mit einem Ton dem blinden Verkehrsteilnehmer zu signalisieren, wo er hinlaufen muss, um die Straße zu queren. Diese Technik gibt es an keiner Ampel in Dortmund vorhanden. Dies koste zwischen 2,5 und 3,5 Mio. €, was die aktuelle Kassenlage – so die Verwaltung im letzten Jahr – nicht hergebe. Als Kompromiss wurde ein Auffindeton verabredet. Die große Sorge ist jetzt, dass die jetzige Situation für die nächsten zehn oder zwanzig Jahre festgeschrieben wird. Es muss ein Konzept geben, das über die Ampeln im Bestand hinaus geht. Die nächsten Ampeln werden DIN-entsprechend eingestellt und es muss ein Konzept geben, was Schritt für Schritt an wichtigen großen Kreuzungen eine DIN-entsprechende Beampelung vorsieht. Zum Reparatur-Management fehle nach Aussage der Verwaltung die personellen Ressourcen. Wenn für Autofahrer die Ampel aufällt, gibt es sofort Zeitungsartikel und massive Beschwerden. Wenn Blindenampeln kaputt sind, passiert nichts. Der Rat soll entsprechende Mittel einstellen und sich um eine zeitnahe Reparatur kümmern. Mit einem Brief des Behindertenpolitischen Netzwerks an den Oberbürgermeister und die Ratsmitglieder soll dafür geworden werden, sich dieser Sache erneut anzunehmen.
Herr Herkelmann weist auf die vorliegenden Entwürfe hin und berichtet, dass sich nach einem Gespräch mit dem Tiefbauamt mit entsprechenden Zusagen wenig bewegt hat. Ein Konzept ist erforderlich, das mit den Betroffenen gemeinsam erarbeitet werden soll. Er bittet um solidarische Unterstützung für diesen Antrag von Richard Schmidt.
1. Das Anschreiben an den Oberbürgermeister und den Rat wird einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen.
Funktionsfähigkeit von
Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Sierau,
sehr geehrte Damen und Herren,
seit Jahren finden zwischen dem Behindertenpolitischen Netzwerk und dem Tiefbauamt Gespräche zur Verbesserung der Sicherheit sehbehinderter und blinder VerkehrsteilnehmerInnen zu Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen statt. Da keine deutliche Verbesserung der Situation eintrat, wandte sich das Behindertenpolitische Netzwerk mit einem Initiativantrag an den Rat der Stadt Dortmund, der diesen am 05.05. 2014 auch einstimmig annahm.
Es stellte sich nun in den letzten Monaten heraus, dass die technischen Voraussetzungen zur Umsetzung der DIN 32 981 nicht vorhanden sind. Bei den Signaltönen zur Auffindbarkeit von Ampelposten wurde ein Kompromiss erarbeitet. Dieser kann allerdings nur als kleinster gemeinsamer Nenner für Lichtsignalanlagen im Bestand bezeichnet werden. Die Umsetzung nach DIN 32 981 für neu eingerichtete Signalanlagen bzw. eine schrittweise Umrüstung im Bestand stehen weiterhin aus.
Schleppende Reparaturen bei defekten Ampeln werden von vielen sehbehinderten und blinden Menschen immer wieder beklagt. Wenn tage- oder wochenlang das rote oder grüne Signal an einer Ampel defekt wäre, würden alle zu Recht dies als einen untragbaren Zustand beschreiben.
Wir bitten Sie, unser Anliegen für DIN-gerechte Lichtsignalanlagen und eine Verbesserung bei der Wartung zu unterstützen. Dazu hat das Behindertenpolitische Netzwerk in seiner Sitzung am 26. Juni 2015 den beigefügten Initiativantrag beschlossen.
2. Der Initiativantrag an den Rat wird ebenfalls einstimmig ohne Enthaltung beschlossen.
Funktionsfähigkeit von Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen; hier: Initiativantrag des Behindertenpolitischen Netzwerks
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Rat der Stadt Dortmund, den Tagesordnungspunkt
Funktionsfähigkeit von
Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen
zu seiner nächsten Sitzung vorzusehen.
Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Rat, den folgenden Antrag zu beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, ausreichende finanzielle Mittel in die Haushalte der nächsten Jahre einzustellen, um den Ratsbeschluss vom 05.05.2014 (Drucksache Nr.: 12021-14) umsetzen zu können. Damit können Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde VerkehrsteilnehmerInnen standardmäßig DIN-gerecht eingestellt bzw. bei entsprechenden Hinweisen überprüft und neu DIN-gerecht eingestellt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass defekte Lichtsignalanlagen zeitnah instandgesetzt werden.
Begründung:
Die Gespräche des Behindertenpolitischen Netzwerks über DIN-gerechte Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen mit dem Tiefbauamt haben nicht zu den gewünschten Ergebnissen geführt, da die technischen Voraussetzungen nicht vorhanden sind. Hierdurch konnte nur bei den im Bestand befindlichen Lichtsignalanlagen eine Möglichkeit für Signaltöne zur Auffindbarkeit von Ampelpfosten gefunden werden, die als kleinster gemeinsamer Nenner zu bezeichnen sind.
Wir erwarten die Erarbeitung eines zukunftsorientierten Konzeptes, damit neueingerichtete Lichtsignalanlagen der DIN 32 981 entsprechen und Lichtsignalanlagen im Bestand schrittweise umgerüstet werden.
Defekte Zusatzeinrichtungen bedeuten in vielen Fällen, dass sehbehinderte und blinde VerkehrsteilnehmerInnen Fahrbahnen nicht überschreiten können oder sich großen Gefahren aussetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich-Wilhelm Herkelmann
(Vorsitzender)
Herr Schmidt bedankt sich für die Unterstützung.
zu TOP 4.5
Westbad
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 01658-15)
Herr Herkelmann weist darauf hin, dass das Thema bereits in verschiedenen Sitzungen des Behindertenpolitischen Netzwerks behandelt wurde. Der jetzt vorliegende Antrag weist darauf hin, dass alle geplanten Varianten nach § 55 der Landesbauordnung zu behandeln sind und damit jeweils eine umfassend barrierefreie Gestaltung in die Entscheidungsfindung mit einbezogen werden soll.
Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt einstimmig ohne Enthaltung ein Schreiben an den Rat und den Oberbürgermeister der Stadt Dortmund mit folgendem Inhalt:
Das Behindertenpolitische Netzwerk stellt fest, dass bei allen alternativ besprochenen Varianten für eine Folgelösung für das sanierungsbedürftige Westbad § 55 der Landesbauordnung zu beachten ist. Die Herstellung umfänglicher Barrierefreiheit ist damit pflichtig und nicht beliebig. In die weiteren Überlegungen für eine Folgelösung sollen daher die Kosten einer umfänglich barrierefreien Gestaltung bei allen Varianten einbezogen werden.
zu TOP .
E-Scooter-Verbot in Bussen und Bahnen
Herr Herkelmann weist auf das höchstrichterliche Urteil hin, mit dem das E-Scooter-Verbot in Bussen und Bahnen bestätigt wurde. Eine Revision ist micht möglich.
Damit werden Menschen, die keinen E-Rollstuhl bedienen können und auf E-Scooter angewiesen sind, in ihrer Mobilität dramatisch eingeschränkt. Für diese Menschen müssen Lösungen zur Sicherstellung ihrer Mobilität im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention gefunden werden.
Mit diesem höchstrichterlichen Urteil ist auf die Handlungsmöglichkeit von DSW 21 eingeschränkt. Eine alternative Binnen-Lösung wird es in Dortmund nicht geben.
Das Thema wird auf die Tagesordnung der nächsten Forum-Sitzung genommen.
zu TOP 4.7
Jahresübersicht zu Bau-, Umbau- und Anmietungsmaßnahmen der Stadt Dortmund
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 01656-15)
Herr Herkelmann möchte die Arbeit des Behindertenpolitischen Netzwerks besser planen können und bittet daher um Zustimmung zu einem Schreiben an die Stadtverwaltung, in dem darum gebeten wird, jeweils zu Jahresanfang die bekannten Planungen im städtischen Immobilienbestand zusammengestellt zu bekommen.
Beschluss:
Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt einstimmig ohne Enthaltungen ein Schreiben an die Stadtverwaltung mit folgendem Inhalt:
Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet die Verwaltung, jeweils zu Beginn des Jahres über die anstehenden Planungsverfahren im städtischen Hoch- und Tiefbau zu informieren. So erhält das Behindertenpolitische Netzwerk Gelegenheit, die eigene Arbeit im Jahresverlauf zu organisieren und zu entscheiden, mit welchen städtischen Projekten es sich auseinandersetzen möchte.
Ebenfalls gewünscht wird eine Information über geplante städtische Anmietungen oder Ankäufe von Liegenschaften einschließlich der notwendigen (Um)Baumaßnahmen.
zu TOP 4.7
Termine des Behindertenpolitischen Netzwerks 2016
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 01664-15)
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Terminplanung 2016 zur Kenntnis.
zu TOP 4.9
Dolmetschung beim Internationalen Frauentag - Hinweis aus der Einwohner/innenfragestunde am 24.03.2015
Frau Vollmer erinnert daran, dass Frau Herzog das Thema in der letzten Einwohnerfragestunde angesprochen hatte. Es ging darum, dass in einem Forum des Internationalen Frauentags für eine taubblinde Teilnehmerin mit taktilen Gebärden gedolmetscht wurde und sich andere Teilnehmerinnen dadurch gestört fühlten,. Mit dem Frauenbüro, das diese Veranstaltung organisiert, wurde verabredet, dass zukünftig bei der Anmeldung nicht nur abgefragt wird, welche Unterstützung seitens der Stadt Dortmund organisiert erden soll, sondern auch, ob Unterstützung / Assistenz mitgebracht wird. Dann können die Verantwortlichen für die Foren informiert werden und dafür Sorge tragen, das die Veranstaltung für alle Teilnehmerinnen zu einem schönen Erlebnis wird. Es wird dazu noch ein Gespräch geben, an dem neben dem Frauenbüro Frau Herzig, Frau Leidenberger und Frau Jeismann teilnehmen werden.
5. Verwaltungsvorlagen
zu TOP 5.1
Bedarfsplanung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00311-15)
Herr Schmidt stellt den folgenden Antrag:
Das Behindertenpolitische Netzwerk erwartet, dass die Belange pflegebedürftiger behinderter Menschen in die Bedarfsplanung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Dortmund für die Jahre 2015 bis 2017 aufgenommen werden.
Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
Mit dieser Ergänzung nimmt das Behindertenpolitische Netzwerk die Vorlage „Bedarfsplanung für vollstationäre Pflegeinrichtungen in Dortmund zur Kenntnis.
zu TOP 5.2
Soziale Stadt Westerfilde/Bodelschwingh
Hier: Gebietsfestlegung und Fortsetzung Quartiersmanagement
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00890-15)
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis.
zu TOP 5.3
Soziale Stadt Westerfilde/Bodelschwingh
hier: Durchführungsbeschluss Freiflächen- und Fassadenprogramm Großwohnanlagen
Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 29.04.2015
(Drucksache Nr.: 00844-15)
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede zur Kenntnis.
zu TOP 5.4
Projekt "Nordwärts"
-Vorlage des Amtes für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates vom 03.03.2015-
Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2015
(Drucksache Nr.: 14748-14)
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Information zu den bisherigen Beratungsergebnissen in den politischen Gremien zum Projekt „Nordwärts“ (Drucksache-Nr. 14748-14) zur Kenntnis.
zu TOP 5.5
Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Faßstraße
hier: Beschluss zur Durchführung eines Verkehrsversuches und dessen gutachterliche Begleitung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00832-15)
Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt, vorbehaltlich der Förderung im Rahmen des Stadtumbaus "Hörde Zentrum", die Durchführung und gutachterliche Begleitung eines Verkehrsversuches mit den dazu benötigten Einrichtungen in der Faßstraße. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 150.000,00 Euro stehen unter der Projektmaßnahme 64H00913015010 zur Verfügung.
2. beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeit vor und während des Verkehrsversuches zu beteiligen.
Die Durchführung der Maßnahme steht dabei unter dem Vorbehalt der Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW.
zu TOP 5.6
Entwicklungsbericht Marten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00949-15)
Einzelne Mitglieder des Behindertenpolitischen Netzwerks stellen positiv fest, dass Barrierefreiheit zum Thema wird und auch die Begrifflichkeit der „Barrierearmut“ nicht mehr verwendet wird.
Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwicklungsbericht Marten zur Kenntnis und beschließt, die Entwicklungsziele weiterzuverfolgen.
zu TOP 6.
Mitteilungen
Herr Herkelmann informiert:
Am 15.07.2015 ab 17.00 Uhr findet eine Anhörung zur Sanierung der B-Wagen im Rathaus statt.
Am 02.09.2015 ab 13.00 Uhr findet eine Veranstaltung zum Dortmunder Inklusionsplan 2020 statt. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Am 26.06.2015 um 15.00 Uhr findet das Räte-Treffen statt. Alle Gastgeber/innen - das Behindertenpolitische Netzwerk – sind ebenfalls herzlich willkommen, um mit den Räten ins Gespräch zu gehen.
In der nächsten Forum-Sitzung wird über die Ergebnisse bezüglich der Notrufe in Aufzügen, das Gespräch mit dem Polizeipräsidenten und den Besuch im Zoo zum Umbau der dortigen Gastronomie berichtet.
Der Initiativantrag zur Nahmobílität für Menschen mit Behinderungen ist an den Sozialausschuss und den Verkehrausschuss überwiesen worden. Das Moratorium zum Behindertenfahrdienst wurde in den Finanzausschuss verwiesen, die Ausschüsse haben beschlossen, so Herr Volkert, die Verwaltung zu beauftragen, die Belange der Menschen mit Behinderungen in das Nahmobilitätskonzept einzuarbeiten. Frau Landgraf bittet um Nachdrücklichkeit, damit das Thema nicht immer weiter geschoben wird. Frau Weyer bestätigt die Beschreibung der Beratungen von Herrn Volkert. Frau Vollmer weist auf den Unterschied zwischen dem vorhandenen Nahverkehrsplan und dem beauftragten Nahmobilitätskonzept hin und zeigt sich mit dem Ergebnis der Ausschussberatungen, nämlich ein inklusives Nahmobiliätskonzept zu erstellen, zufrieden.
Herr Herkelmann dankt für die konstruktive Zusammenarbeit in der heutigen Sitzung.