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Niederschrift (öffentlich)

über die 8. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation


am 04.07.2013
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 18:00 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion

Rm Kleinhans i. V. für Rm Schilff, Vorsitzender


Rm Balzer
Rm Berndsen
Rm Baran i. V. für Bm’in Jörder
Rm Meyer

Rm Jäkel i. V. für Rm Neumann-Lieven
Rm Renkawitz i. V. für Rm Pieper
Rm Sohn
Rm Tölch

CDU-Fraktion

Rm Buchloh


Rm Bartsch i. V. für Rm Mause
Rm Neumann i. V. für Rm Strucker
Rm Waßmann

Rm Weintz
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
sB Gurowietz
Rm Dr. Brunsing i. V. für Rm Pohlmann
Rm Schwinn
Rm Stackelbeck


Fraktion FDP/Bürgerliste

Rm Zielazny - nicht anwesend -

Fraktion Die Linke

Rm Dr. Tautorat

b) Verwaltung


StD/StK Stüdemann, 2/Dez.
Herr Müller, 11/stv. AL
Herr Dr. Potthoff, 3/1-BL
Frau Wolfs, FB 1 – Gleichstellungsstelle
Herr P. Meyer, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Herr Bullerdieck, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Frau Linneweber, StA 11
Frau Windorf, StA 11
Frau Dr. Dr. Möllmann, 41/MN
Herr Lohmann, 57/FABIDO BL
Frau Skodzik, 2/Dez.-Büro



Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09927-13)

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -

3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

3.1.1 Managementbericht Personal, Stichtag 30.04.2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09862-13)
- Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 23.05.2013 vor.

3.1.2 Personalbericht 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10149-13)

3.1.3 Modellprojekt für die Ausbildung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09153-13)
- Der Antrag wurde am 28.02.2013 als Prüfauftrag beschlossen.

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 10.06.2013
(Drucksache Nr.: 09153-13-E2)

3.1.4 Ausbildung bei der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10150-13)

3.1.5 Einstellung von Nachwuchskräften mit Zuwanderungsgeschichte im Jahr 2012
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 11.06.2013
(Drucksache Nr.: 08715-12-E2)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08715-12-E2)

3.1.6 Aufgabenkritik bei der Wirtschaftsförderung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09749-13)

3.1.7 Bedarfsorientierte Sprachkompetenz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10285-13)

3.1.8 Leiharbeit
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10286-13)

3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche

3.2.1 Weiterentwicklung des Museums für Naturkunde - Gebäudesanierung und -erweiterung sowie Modernisierung der Dauerausstellung - Ausführungsbeschluss -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09431-13)

3.2.2 Olympiastützpunkt Westfalen gemeinnützige GmbH - Bestellung eines Geschäftsführers
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09923-13)

3.2.3 Neuorganisation der Geschäftsleitung beim Eigenbetrieb FABIDO ("Familienergänzende Bildungseinrichtungen für Kinder in Dortmund")
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09214-13)

3.2.4 Errichtung des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Westfalen (CVUA Westfalen) als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zum 01.01.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10185-13)

3.2.5 Personalratsbroschüre "Einblick"
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10287-13)

4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten
- unbesetzt -

4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation wird durch den stellvertretenden Ausschussvorsitzenden, Herrn Rm Berndsen, um 15:00 Uhr eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Rm Berndsen fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde sowie beschlussfähig ist.
Er entschuldigt Frau StR’in Jägers, deren Anwesenheit zeitgleich im Rechnungsprüfungsausschuss erforderlich ist. Auch Herr StD/StK Stüdemann wird bei Bedarf an der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses teilnehmen müssen.



1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benennt der Ausschuss für Personal und Organisation Herrn Rm Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen).


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr Rm Berndsen weist als stellvertretender Vorsitzender auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Der Vorschlag zur Tagesordnung „Leiharbeit“ wurde vor Beginn der Sitzung von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurückgezogen.

Die Verwaltung schlägt vor, die Tagesordnung um die Vorlage „Altersteilzeit für Beamte und Beamtinnen nach Inkrafttreten des Dienstrechtsanpassungsgesetzes“ (Drucksache Nr.: 10388-13)
als TOP 3.1.9
zu erweitern. Hierzu liegt ein Schreiben zur Dringlichkeit vom 03.07.2013 vor.

Der Ausschuss erkennt die Dringlichkeit an, betrachtet die Vorlage aber nur als eingebracht.

Mit der Erweiterung der Tagesordnung ist der Ausschuss für Personal und Organisation einverstanden.

Herr Rm Berndsen macht außerdem den Vorschlag den Tagesordnungspunkt
3.2.4 - Errichtung des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Westfalen (CVUA Westfalen) als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zum 01.01.2014 (Drucksache Nr.: 10185-13) –
vorzuziehen.

Diesem Vorschlag wird zugestimmt.

Mit dieser Erweiterung wird die Tagesordnung einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4

Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09927-13)

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation bestellt einstimmig Frau Petra Ilter als stellvertretende Schriftführerin des Ausschusses für Personal und Organisation.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -


zu TOP 3.2.4
Errichtung des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Westfalen (CVUA Westfalen) als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zum 01.01.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10185-13)

Der Tagesordnungspunkt wird vorgezogen und vor TOP 3 behandelt.

Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) macht den Vorschlag, die Vorlage einzubringen und bittet darum, die Vorlage wegen Beratungsbedarfs durchlaufen zu lassen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

zu TOP 3.1.1
Managementbericht Personal, Stichtag 30.04.2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09862-13)

Beschluss
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den Managementbericht Personal mit Stand vom 30.04.2013 zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.2
Personalbericht 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10149-13)

Herr Müller stellt anhand der als Anlage 1 zur Niederschrift beigefügten Präsentation den Personalbericht vor.

Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) findet den Bericht sehr gut aufgemacht und gut zu lesen, die Tabellen und Statistiken sind übersichtlich. Zur Gleichstellung, insbesondere zum Projekt „Top in Führung“, bittet sie um Auskunft, ob die Insolvenz der Unternehmerin, die als Beteiligte am Projekt mitgearbeitet hat, Auswirkungen auf das Projekt habe.

Herr Rm Weintz (CDU-Fraktion) sieht im Personalbericht ein gutes Arbeitsinstrument für dieses und das nächste Jahr. Er weist auf Seite 55 des Berichtes hin und fasst zusammen, dass in den letzten beiden Jahren trotz des geforderten Personalabbaus 400 Stellen hinzugekommen sind. Der im Bericht enthaltene Gesundheitsbericht sei eine Bereicherung des Personalberichtes.
Herr Rm Weintz hält es für gut, dass der Kämmerer der Personaldezernent sei.

Herr StD/StK Stüdemann erläutert, dass die Personalerhöhungen inzwischen festgehalten werden, um diese nachvollziehen zu können. Es werde zu einer recht starken Veränderung nach oben kommen, weil die Arbeitszeitverordnung für die Feuerwehr gelte. Das bedeutet, dass 70 bis 80 Personen für die Feuerwehr eingestellt werden müssen. Ohne dass die Stadt Einwirkungsmöglichkeiten habe, müssen immer wieder Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eingestellt werden. Fachbereichsscharf werde nachgehalten werden, wer durch innere Optimierung, Aufgabenabgabe und Konsolidierungsprozesse Personal abgebaut habe. Bisher wurde das Personalkostenbudget mit großen Schwierigkeiten realisiert. Es werde notwendig sein zu entscheiden, bestimmte Aufgaben nicht mehr wie bisher zu erledigen. Hierfür sollte das politische Verständnis aufgebracht werden, dies so zu entscheiden.
In Dortmund bestehe eine hohe Arbeitslosigkeit, immens anwachsende Sozialausgaben, u. a. Armutswanderungen, sowie ein nicht so hohes Steueraufkommen im Bereich der Gewerbesteuer. In den nächsten Wochen werde die Verwaltung verschiedenste Maßnahmen ergreifen müssen.

Herr Rm Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet um Auskunft zu den krankheitsbedingten Abwesenheiten, insbesondere zu den erkennbaren Steigerungen von 2011 zu 2012 (Seite 74) und zu den Unfallstatistiken (S. 86), da die Zahlen hoch erscheinen. Das betriebliche Gesundheitsmanagement gehe ihm zu sehr in die Richtung der Verhaltensprävention, die Ursachen von Stress sollten angegangen werden. Seines Erachtens sollte dies auch Bestandteil des Gesundheitsmanagements sein.

Herr Rm Waßmann (CDU-Fraktion) spricht die Thematik der Aufgabenkritik an, die gesamte Verwaltung sei auf den Prüfstand zu stellen. Bereits im Vorwort zum Personalbericht werde stolz erklärt, dass es ca. 400 Stellen mehr gebe. Auch in einem derartigen Bericht wünsche er sich eine ausgewogene Darstellung. Dadurch entstehe bei der Politik nicht der Eindruck, dass ein ehrliches Bemühen dahinter stehe, eine Veränderung der Strukturen herbeizuführen. Beide Seiten sollten dargestellt werden. Aufgabenkritik solle so enden, dass erklärt wird, wo z. B. entbehrliche Aufgaben sind. Darüber könne dann die Politik diskutieren und entscheiden.

Herr Rm Sohn (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eher sagen, dass die Arbeitsbelastung sehr hoch sei. Dass Mitarbeiter/-innen eingestellt wurden, werde kaum von ihnen wahrgenommen. Bei der Diskussion im Ausschuss für Personal und Organisation sollte zudem darauf geachtet werden, dass die Fachausschüsse hinsichtlich Aufgabenkritik auch informiert werden.

Frau Wolfs erläutert zum Projekt „Top in Führung“, dass die beteiligte Firma inzwischen insolvent sei. Eine Nachfolgeregelung konnte über das Grone Bildungszentrum gefunden werden. Für die Stadt Dortmund sei günstig, dass die bisherige Firmeninhaberin die Leiterin des Projektes sei.
Es gab starke Nachfragen von männlichen und weiblichen Führungskräften nach diesem Projekt, so dass manche Seminare doppelt laufen. Über das Projekt könne berichtet werden.
Zum Mentoring gab es zum 01.07.2013 die vierte Auftaktveranstaltung. In den bisherigen drei Durchgängen waren 45 Frauen, von denen inzwischen 11 eine Stelle als Führungskraft inne haben, 10 sind stellvertretende Führungskraft, 17 haben eine andere Veränderung erlebt, d. h. den Fachbereich gewechselt, eine höher bewertete Planstelle erhalten etc. . Nur bei sechs Frauen gab es keine Veränderung. Das Mentoring komme also erkennbar der Frauenförderung zugute.

Herr StD/StK Stüdemann erklärt auf die Nachfragen des Herrn Rm Schwinn, dass es sich überwiegend um längere Erkrankungen handle. Zum Teil habe dies bei den Außendienstmitarbeitern mit dem Winter zu tun. Natürlich zeige sich auch der Altersanstieg innerhalb der Stadtverwaltung in den Tabellen.
Zur Aufgabenkritik stellt er fest, dass diese flächendeckend erfolgen und Optimierungsmöglichkeiten beinhalten müsse. In Zusammenarbeit mit dem Personalrat müsse im Rat der Stadt entschieden werden, welche Veränderungen in der städtischen Verwaltung vorgenommen werden.

Herr Müller weist auf Seite 44 des Personalberichtes hin, auf der die Durchschnittsquote der Langzeiterkrankten erkennbar sei. Er macht darauf aufmerksam, dass der/die Beschäftigte selbst angeben muss, an welcher Krankheit er leidet. Durch das Betriebliche Gesundheitsmanagement, das mit zwei Planstellen besetzt ist, erhofft er sich Verbesserungen für die Mitarbeiterschaft.
Zur Veränderung der Arbeitsumgebung spricht Herr Müller beispielhaft ein Projekt beim Theater an, das in Form eines Gesundheitsprojektes Veränderungen in der Arbeitsumgebung anging, so dass für die Mitarbeiter/-innen Verbesserungen festgestellt werden konnten.

Herr Rm Weintz hält das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gerade für Langzeiterkrankte für sehr positiv. Er interessiere sich für Ergebnisse des BEM und wolle gerne erfahren, wie viele Mitarbeiter/-innen sich darauf einlassen.

Herr Müller schlägt vor, dass das BEM durch Frau Helm und Frau Rossbach nach den Erfahrungen eines Jahres im Ausschuss vorgestellt wird.

Frau Rm Stackelbeck bittet Frau Wolfs, das Projekt „Top in Führung“ dem Ausschuss vorzustellen.

Herr Rm Sohn gibt den Hinweis, dass die Beteiligung des Personalrates, der auf Wunsch der Mitarbeiter/-innen beim BEM hinzugezogen werden kann, erforderlich ist. Das BEM ist wichtig, um Dauerbelastungen entgegen zu wirken.


Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den Personalbericht zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.3
Modellprojekt für die Ausbildung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09153-13)
Stellungnahme der Verwaltung vom 10.06.2013

(Drucksache Nr.: 09153-13-E2)


Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 10.06.2013 (Drucksache Nr.: 09153-13-E2) vor:

„… den o. g. Prüfauftrag - veranlasst durch Bündnis 90/DIE GRÜNEN und beschlossen vom

Ausschuss für Personal und Organisation - beantworte ich wie folgt:

1. Der Ausschuss für Personal und Organisation regt an, bei der Auswahl von
Auszubildenden für die Stadtverwaltung im Rahmen eines Modellprojekts bewusst ca.
10 % an Schülerinnen und Schülern zu berücksichtigen, deren Abschlusszeugnis
den bislang festgelegten Voraussetzungen nicht entspricht.

Das Auswahlverfahren für die Nachwuchskräfte wurde im Jahr 2006 evaluiert und mit einer
neuen Ausrichtung weiterentwickelt. Ziel des neuen und bis heute verwendeten Verfahrens ist
- neben einer größeren Transparenz und höheren Akzeptanz - insbesondere mehr Chancengleichheit für die jährlich ca. 4000 jungen Menschen, die sich für die unterschiedlichen Ausbildungsberufe bei der Stadtverwaltung Dortmund interessieren.

Nach Bewerbungseingang erfolgt eine Prüfung über die Zulassung zur Teilnahme am
Auswahlverfahren auf der Grundlage der allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen
– Schulabschluss
– begrenzte unentschuldigte Fehlzeiten
– und ggf. beamtenrechtliche Erfordernisse.

Um die Vermittlungschancen von Hauptschüler(inne)n zu verbessern, wurde das
Ausbildungsangebot für Schüler(innen) mit dem Hauptschulabschluss der Klasse 10 ständig
erweitert.

Für das Einstellungsjahr 2014 werden insgesamt fünfundzwanzig Ausbildungsplätze in zehn
Berufen angeboten, die den Hauptschulabschluss der Klasse 10 voraussetzen.

Eine Erweiterung darüber hinaus ist nur bedingt möglich, da von den 200 insgesamt 137

Ausbildungsplätze nicht mit Bewerber(inne)n besetzt werden können, die über einen
Hauptschulabschluss verfügen. Hintergrund ist, dass insbesondere im Beamtenbereich der
Schulabschluss in der jeweiligen Ausbildungsordnung vorgeschrieben ist.

Alle Bewerberinnen und Bewerber, die die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen erfüllen,
können anschließend am schriftlichen Einstellungstest teilnehmen.

An dieser Stelle des Verfahrens wird auf Grund der fehlenden Vergleichbarkeit bewusst auf
eine Bewertung der Schulnoten zur Vorauswahl verzichtet.

Erfahrungsgemäß nehmen ca. 70 % der Bewerberinnen und Bewerber jährlich am Test teil.
Die übrigen 30 % der Bewerber/innen erfüllen die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen
nicht oder haben zum Zeitpunkt des Einstellungstests ihre Bewerbung aus persönlichen
Gründen zurückgezogen.

Zur Besetzung eines Ausbildungsplatzes werden durchschnittlich fünf Vorstellungsgespräche
geführt. Für das Einstellungsjahr 2012 hatten über 600 junge Menschen die Gelegenheit, sich
in einem persönlichen Einzelgespräch (ca. 30 Minuten) vorzustellen. Erst an dieser Stelle des
Verfahrens werden sowohl die Bewerbungsunterlagen einschließlich des Lebenslaufes als
auch die Schulnoten, bereits absolvierte Praktika, soziale Kompetenzen und die Motivation
für den gewünschten Beruf in dem Gespräch thematisiert.

Insbesondere in den gewerblich-technischen Berufen wird ein erfolgreiches
Vorstellungsgespräch durch ein Kurzpraktikum am jeweiligen Ausbildungsplatz ergänzt.
Bei der Besetzung der Ausbildungsstellen gilt - schon aus rechtlichen Gründen - die
Maßgabe, dass grundsätzlich die am besten geeignete Nachwuchskraft den Ausbildungsplatz
erhält. Eine vorab festgelegte Einstellungsquote würde darüber hinaus dem Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz (AGG) widersprechen.

Fördernde Maßnahmen für benachteiligte Jugendliche sollten daher zusätzlich zum geplanten
Ausbildungsangebot als Sonderform der Ausbildung durchgeführt werden. Dieses
Aufgabenfeld wird in der Konzeption „Ausbildung bei der Stadt Dortmund“ aufgegriffen und
ist Bestandteil der neuen strategischen Ausrichtung des Ausbildungsangebotes.

2. Der Ausschuss für Personal und Organisation fordert den Bereich Personalentwicklung und Ausbildung auf, ein entsprechendes Konzept für die Auswahl
und die während der Ausbildungszeit ggf. notwendige fördernde Maßnahmen zu
entwickeln.

Die vorgenannte Konzeption „Ausbildung bei der Stadt Dortmund“ beschreibt fördernde
Maßnahmen, die bei der Stadt Dortmund bereits praktiziert werden.

Eckpunkte sind das stetig erweiterte Ausbildungsangebot für Schüler(innen) mit dem
Hauptschulabschluss der Klasse 10, die Teilnahme am Projekt „TEP -
Teilzeitberufsausbildung Einstieg begleiten - Perspektiven öffnen“ sowie die
verschiedenen Sonderformen der Ausbildung in Form von Umschulungen, Ausbildungen in
Kooperation oder sonstigen geförderten Maßnahmen.

Ausblick:

Für das Einstellungsjahr 2014 wird geprüft, ob zusätzlich zu den geplanten 200
Nachwuchskräften eine Sondermaßnahme für benachteiligte Jugendliche angeboten werden
kann. Geplant ist die Ausbildung von bis zu zehn Nachwuchskräften in Kooperation mit
einem externen Träger.

Gründe:
Die Stadt Dortmund ist in der Lage, eine realitäts- und praxisnahe Ausbildung anzubieten.
Die jungen Menschen erhalten ausbildungsadäquate Plätze und lernen die tägliche
Arbeitsroutine und betrieblichen Strukturen kennen, um so auf das spätere Berufsleben
vorbereitet zu sein. Auf diesem Weg sollen die Integrationschancen der Jugendlichen auf dem
Arbeitsmarkt erhöht werden.

Voraussetzungen:
Grundsätzliche Voraussetzung ist eine für die Stadt Dortmund kostenneutrale Umsetzung der
Maßnahme.

Um eine rechtssichere Einführung sicherzustellen, ist das Grundgesetz (GG) sowie das
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu beachten.

Weiterhin müssen die Anforderungen der jeweiligen berufsspezifischen Vorschriften (z. B.
Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne) erfüllt werden. Im Vorfeld muss sichergestellt
sein, dass die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den angebotenen
Ausbildungsberuf vermittelt werden. Ebenso muss eine ausreichende Anzahl an
Ausbildungsplätzen und geschulten Ausbilder(inn)n vorhanden sein.

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder analog die Handwerksordnung (HwO) enthalten
Regelungen zum Abschluss von Berufsausbildungsverträgen sowie zu den Rechten und
Pflichten der Ausbildenden, die zu beachten sind.

Rahmenbedingungen:
Der Ausbildungsträger schließt mit den Nachwuchskräften den Ausbildungsvertrag ab und ist
für die Durchführung und Organisation der theoretischen Ausbildung sowie der
pädagogischen Betreuung einschließlich des Stütz- und Förderunterrichts verantwortlich.
Die Stadt Dortmund geht eine Kooperationsvereinbarung mit dem Ausbildungsträger ein, in
der sie sich verpflichtet, einen praxisgerechten Ausbildungsplatz bereitzustellen. Sie stellt die
Durchführung und die Qualität der fachpraktischen Unterweisung sicher.
Die Ausbildungsverantwortung wird gemeinsam getragen.

Einführung:
In einem ersten Schritt ist ein Akquiseprozess einzuleiten, um geeignete Ausbildungsstellen
bei der Stadt Dortmund einzurichten.

Anschließend ist eine Ausschreibung vorgesehen, die sich an geeignete Träger richtet.
Die Auswahl der Jugendlichen erfolgt in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Träger. Der
Förderbedarf der Jugendlichen ist mit den Anforderungen im Rahmen der Ausbildung
abzugleichen.

Grundsätzliche Einstellungskriterien sind
 die Ausbildungsfähigkeit bzw. die gesundheitliche Eignung
 sowie ein einwandfreies Führungszeugnis.

Weitere Kriterien sind abhängig vom Anforderungsprofil des jeweiligen Ausbildungsberufs.
Die Umsetzung ist für die Einstellung im August/September 2014 vorgesehen und erfolgt
zusätzlich zu den geplanten 200 Nachwuchskräften.

3. Das Personaldezernat soll zudem prüfen, welche Kooperationsmöglichkeiten mit
Kommunen, Jobcenter oder auch Unternehmen bestehen und, ob finanzielle
Fördermittel z.B. beim Land beantragt werden können.

Das Personal- und Organisationsamt prüft jährlich verschiedene Fördermöglichkeiten.
Die Inanspruchnahme von Ausbildungszuschüssen (für z. B. Alleinerziehende,
lernbeeinträchtigte Jugendliche, sozial benachteiligte Jugendliche oder Altbewerber/innen)
wird im Rahmen des Einstellungsverfahrens geprüft und soweit möglich realisiert.
Regelmäßig wird das Instrument der „Ausbildungsbegleitenden Hilfen (AbH)“ genutzt. Hier
handelt es sich um Förderunterricht, der von verschiedenen anerkannten Bildungsträgern
durchgeführt wird.

Um die mittelfristigen Personalbedarfe des Jobcenters Dortmund zum Teil befriedigen zu
können, sollen hierfür dauerhaft bis zu 30 Nachwuchskräfte jährlich ausgebildet werden. Die
erforderlichen Rahmenbedingungen wurden in einer Kooperationsvereinbarung zwischen der
Stadt Dortmund und dem Jobcenter festgelegt.

Die Beteiligung des Jobcenters an den Kosten der Ausbildung und des Einsatzes erfolgt auf
der Grundlage der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung. Hierdurch bieten sich
Refinanzierungsmöglichkeiten.“

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 09153-13-E2) zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.4
Ausbildung bei der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10150-13)

Frau Windorf verdeutlicht anhand der als Anlage 2 der Niederschrift beigefügten Präsentation das Thema Ausbildung.

Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt kritisch an, dass im Marketing-Konzept eine Formulierung genutzt wird, nach der EU-Staatsbürger besonders für eine Bewerbung motiviert werden sollen. Zudem wird die Weltoffenheit der Stadtverwaltung in den Mittelpunkt gerückt. Wenn sie beide Punkte nebeneinander sehe, könne sie nur den Hinweis geben, dass z. B. auch türkischstämmige Menschen nicht angesprochen werden, da die Türkei noch nicht der EU angehöre. Es sollte überlegt werden, wie diese Gruppe eingebunden werden könne.
Den Zahlen zur Ausbildung konnte entnommen werden, dass nur drei Hauptschüler sich im Bewerbungsverfahren durchsetzen konnten. Frau Rm Stackelbeck bittet um Auskunft, ob dies am Auswahlverfahren liegen könne. Intelligenztests hält sie für nicht mehr zeitgemäß. Türkisch oder bulgarisch sprechende Bewerber und Bewerberinnen könnten einen Pluspunkt erhalten, da solche Personen an vielen Stellen nützlich sein können.

Herr Rm Weintz (CDU-Fraktion) findet es legitim, sich Gedanken über die Zukunft der Stadtverwaltung zu machen. Ausgebildet werden sollte bei der Stadtverwaltung, für die wirtschaftliche Situation sei eine Übernahme entscheidend. Der Haushalt sollte für die Übernahme mitentscheidend sein, die Voraussetzungen sind auf Seite 11, Punkt 3.7 (2. Absatz) der Vorlage genannt. Die Haushaltssituation müsse auch bei der Übernahme der Auszubildenden im Auge behalten werden. Laut IHK komme jetzt der demografische Wandel und die Auszubildenden können sich die Ausbildungsstellen aussuchen.
Außerdem bittet Herr Rm Weintz um Auskunft, warum eine so hohe Anzahl für das JobCenter – hier: 30 Personen - bereit zu halten ist.

Frau Windorf gibt zur EU-Staatsangehörigkeit an, dass diese zwingend für die Ausbildungen im Beamtenverhältnis rechtlich vorgeschrieben sind. Bei der Ausbildung zum Bachelor bestehe die Möglichkeit, die Ausbildung im Beschäftigtenverhältnis durchzuführen und damit z. B. auch türkische Staatsangehörige einzustellen. Mit dem Marketingkonzept für 2013 wurde für Ausbildung und Vielfalt geworben und Menschen mit Zuwanderungsgeschichte wurden in den offiziellen Stellenausschreibungen angesprochen.
Zum Auswahlverfahren informiert Frau Windorf darüber, dass Diktate unterschiedlich und auf das Berufsbild ausgerichtet sind. Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sei es nicht möglich, bei einer Bewerbung Sprache als Pluspunkt anzusehen. Sprachkenntnisse werden im Rahmen des Vorstellungsverfahrens gewertet, d. h. zu einem späteren Zeitpunkt im Auswahlverfahren.
Zum JobCenter erläutert Frau Windorf, dass die Stadt Dortmund verpflichtet sei, 43 % des Personals des JobCenters zu stellen. Nach den Personalbedarfsberechnungen des JobCenters sind die Ausbildungsangebote direkt für das JobCenter ausgeschrieben worden und das JobCenter beteilige sich an der Ausbildung.

Ergänzend gibt Herr Müller an, dass der festgeschriebene Stellenplan im JobCenter in der Trägerversammlung beschlossen wird. Bei den städtischen Beschäftigten des JobCenters gebe es natürlich auch eine Fluktuation, u. a. auch in die Stadtverwaltung. Für die Verwaltung sei es insgesamt besser, wenn die Ausbildung des JobCenters von der Stadtverwaltung mit übernommen werde, so dass die städtischen Beschäftigten des JobCenters gleichwertig qualifiziert sind und ein späterer Wechsel in die Stadtverwaltung unproblematisch sei.

Herr Rm Baran (SPD-Fraktion) ist davon überzeugt, dass bei der Bedarfsplanung die demografische Entwicklung beachtet werden muss. Er sieht zudem noch verschiedene Möglichkeiten, mögliche Auszubildende anzusprechen. Bereits aus dem Ausländerbeirat heraus wurde vor Jahren gebeten, die Anzahl der Einstellung von Migranten/-innen zu erhöhen. Herr Rm Baran hält es für möglich, informell erworbene Kompetenzen in Bewerbungstests abzufragen, nicht nur in Bezug auf Migranten/-innen, sondern auch bezüglich sozialer Kompetenzen. Auch wurden schon Bewerber und Bewerberinnen mit Migrationshintergrund durch Träger auf Einstellungstests vorbereitet. Zusätzlich zu den Schulnoten könnten Informationen zu den weiteren Kompetenzen der Bewerber/-innen bei einer Auswahl hilfreich sein. Dies spreche seines Erachtens nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Herr Rm Baran dankt für die Maßnahmen zur Erhöhung der Einstellungszahlen der Migranten und Migrantinnen, hält die Einstellungszahlen aber noch nicht für zufriedenstellend. Es sollte auch eine Lösung gefunden werden, wie Quereinstiege machbar sind. Die Vielfalt bezüglich Migranten, Frauen und sexueller Identität sollte sich seiner Meinung nach bei der Stadtverwaltung Dortmund widerspiegeln.

Auch Frau Rm Stackelbeck spricht sich dafür aus, die Quote der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte zu verbessern. In vielen Bereichen sei die Sprachkompetenz sehr wichtig, z. B. im Jugendhilfedienst. Wenn vorhandene Bedarfe in der Regel über eine eigene Ausbildung gedeckt werden sollen, müsste es eine Möglichkeit geben, die Sprachkompetenz als Anforderung in das Profil hineinzunehmen, ohne dass dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) widersprochen werde. Frau Rm Stackelbeck ist davon überzeugt, dass dies bei der Aufgabenerfüllung innerhalb der Stadtverwaltung helfen könnte.

Herr Rm Waßmann (CDU-Fraktion) verdeutlicht, dass die Standards und das Ausbildungsniveau nicht gesenkt werden dürfen. Die Quoten der eingestellten Menschen mit Migrationshintergrund könnten unter dieser Voraussetzung gerne steigen.

Herr Rm Baran bestätigt die Auffassung des Herrn Rm Waßmann, das Ausbildungsniveau nicht senken zu wollen. Nur vor einer Einstellung könnten bestimmte Kompetenzen abgefragt werden.

Frau Linneweber sieht es als Aufgabe der Stadtverwaltung an, die Migration und Integration im Bereich der Ausbildung zu fördern. Der Anteil der Auszubildenden mit Migrationshintergrund ist zu erhöhen. Inzwischen gebe es eine gute Zusammenarbeit – auch in diesem Bereich mit Frau Güntürk vom Kommunalen Integrationszentrum Dortmund – MIA-DO -. Es werde die kulturelle Kompetenz, nicht nur auf die Sprachkompetenz bezogen, bei den Beschäftigten weiterentwickelt. Es gebe Kooperationen mit dem JobCenter, dem Polizeipräsidium und der Bundesagentur für Arbeit. Es werde zudem versucht, in die Vereine und Organisationen hineinzukommen, um persönlich die Marketingmaßnahmen anzubringen. Ggf. sollte hier die Kommunikation noch ausgeweitet werden.
Bewerbungstrainings wurden in der Vergangenheit angeboten, aber schlecht angenommen. In den nächsten Monaten und für das nächste Auswahlverfahren für die Ausbildungen sollen diese wieder forciert werden.

Frau Windorf erläutert zum Thema Einstellungstest, dass dieser aktuell hinsichtlich kultureller Sensibilität überprüft wurde. Die Werbemaßnahmen in speziellen Migrantengruppen sind auch in der Vergangenheit erfolgt. Wünschenswert ist ein höherer Anteil an Bewerbern und Bewerberinnen mit Zuwanderungsgeschichte. Die Stadtverwaltung ist hier bereits aktiv.
Zur Übernahme der Auszubildenden über den Bedarf hinaus gibt sie an, dass in den letzten Jahren bedarfsgerecht ausgebildet wurde. Derzeitig werden die bestehenden Bedarfe durch Übernahme der Ausgebildeten gedeckt.
Die Punkte Team- und soziale Fähigkeiten werden in den Vorstellungsgesprächen abgeprüft.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die im Rahmen der Neuausrichtung der Personalentwicklung erarbeitete Konzeption „Ausbildung bei der Stadt Dortmund“ zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.5
Einstellung von Nachwuchskräften mit Zuwanderungsgeschichte im Jahr 2012
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 11.06.2013
(Drucksache Nr.: 08715-12-E2)
Stellungnahme der Verwaltung

(Drucksache Nr.: 08715-12-E2)


Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt zur Sitzung folgende Stellungnahme der Verwaltung aus Mai 2013 (08715-12-E2) vor:

„….. die Fragen der Fraktion Bündnis 90 /DIE GRÜNEN beantworte ich wie folgt.

1) Welche Stellen fallen in die Berufsgruppe "Sonstige Berufe"?

Unter den Begriff der sonstigen Berufe fallen die Berufe der Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste, die medizinischen Berufe (z. B. Medizinische/r Fachangestellte/r) sowie Initiativbewerbungen (Bewerbungen für Berufe, die nicht im jährlichen Ausbildungsangebot enthalten sind).

2) Nach welchen Kriterien werden Angaben zur Zuwanderungsgeschichte sowie zur Herkunft einer/s Bewerber/in beziehungsweise einer Nachwuchskraft erfasst?

Die Statistikstelle der Stadt Dortmund hat für die Stadt Dortmund zu dem Begriff „Bevölkerung mit Zuwanderungsgeschichte“ eine Definition entwickelt. Er umfasst:

a) Ausländerinnen und Ausländer, unabhängig davon, ob sie selbst aus dem Ausland zugewandert sind oder als Kinder von Zugewanderten in der Bundesrepublik Deutschland geboren wurden,


b) eingebürgerte Personen, da deren Migrationshintergrund auch nach Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft erhalten bleibt. Auch die Kinder von Eingebürgerten werden mit einbezogen, da davon auszugehen ist, dass sie noch stark von der Herkunftskultur ihrer Eltern geprägt werden,

c) (Spät-)Aussiedler/innen, die zwar Deutsche im Sinne des Art. 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, deren Einwanderungssituation und deren Probleme sich bei der Integration in die neue Gesellschaft jedoch nicht grundlegend von der Situation ausländischer Zuwanderer/innen unterscheiden. Ebenso werden die in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kinder der (Spät-)Aussiedler/innen aus den zuvor genannten Gründen mit erfasst,

d) Kinder ausländischer Eltern, die auf Grund des geänderten Staatsangehörigkeitsrechts seit dem 01.01.2000 als deutsche Staatsangehörige in der Bundesrepublik Deutschland geboren wurden.

Auf der Grundlage dieser Definition wird die Zuwanderungsgeschichte der Nachwuchskräfte im Bereich Personalentwicklung/Ausbildung anhand der Kriterien

- Staatsangehörigkeit
- Geburtsort und
- (Mutter-) Sprachkenntnisse

und deren Kombinationen im Lebenslauf eingeschätzt und erfasst.

3) Beziehen sich die Angaben zur Zuwanderungsgeschichte auf Selbstauskünfte der
Nachwuchskräfte oder auf ihre Nationalität beziehungsweise die Nationalität ihrer Eltern/Großeltern?

Beide Erfassungsmöglichkeiten werden – soweit rechtlich möglich – genutzt.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens erfolgt aus datenschutzrechtlichen Gründen keine konkrete Abfrage, so dass zu diesem Zeitpunkt nur die zu Frage 2 genannte Einschätzung erfolgen kann. Die Angaben nach erfolgter Einstellung beruhen auf freiwilligen Äußerungen der Nachwuchskräfte in Verbindung mit den unter Frage 2 genannten Kriterien.

4) Wird das Bewerbungsverfahren anonymisiert durchgeführt?
Wenn nein: Warum nicht?

Das Auswahlverfahren für die Nachwuchskräfte wurde im Jahr 2006 evaluiert und mit einer neuen Ausrichtung weiterentwickelt. Ziele des neuen und bis heute verwendeten Verfahrens sind - neben einer größeren Transparenz und höheren Akzeptanz - insbesondere mehr Chancengleichheit für die jährlich ca. 4000 jungen Menschen, die sich für die unterschiedlichen Ausbildungsberufe bei der Stadtverwaltung Dortmund interessieren.

Das Verfahren staffelt sich in mehrere Schritte. Es beginnt mit der Online-Bewerbung, die von den Mitarbeiter(inne)n des Teams Personalentwicklung/Ausbildung gesichtet und auf Vollständigkeit kontrolliert wird.

Anschließend wird auf der Grundlage der allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen


– Schulabschluss,

– begrenzte unentschuldigte Fehlzeiten

– und ggf. beamtenrechtliche Erfordernisse


geprüft, ob eine Zulassung zum schriftlichen Eignungstest erfolgen kann.

Alle Bewerberinnen und Bewerber, die diese Voraussetzungen erfüllen, können anschließend am schriftlichen Einstellungstest teilnehmen. An dieser Stelle des Verfahrens wird auf Grund der fehlenden Vergleichbarkeit bewusst auf eine Bewertung der Schulnoten zur Vorauswahl verzichtet. Daher nehmen ca. 70 % der Bewerberinnen und Bewerber jährlich am Test teil.



Die übrigen 30 % der Bewerber/innen erfüllen die o. g. Einstellungsvoraussetzungen nicht oder haben zum Zeitpunkt des Einstellungstests kein Interesse mehr an einem Ausbildungsplatz.
Wenn die Ergebnisse aller Testteilnehmer/-innen vorliegen, werden Ranglisten auf der Basis des Testergebnisses und des Diktats erstellt. Auf Grund dieser Ranglisten erfolgen die Einladungen zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch.

Für das Einstellungsjahr 2012 hatten über 600 junge Menschen die Gelegenheit, sich in einem persönlichen Einzelgespräch (ca. 30 Minuten) vorzustellen. Erst an dieser Stelle des Verfahrens werden sowohl die Bewerbungsunterlagen einschließlich des Lebenslaufes als auch die Schulnoten, bereits absolvierte Praktika, soziale Kompetenzen und natürlich die Motivation für den gewünschten Beruf thematisiert. Insbesondere in den gewerblich-technischen Berufen wird ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch durch ein Kurzpraktikum am jeweiligen Ausbildungsplatz ergänzt.

Die Stadt Dortmund hat sich für dieses transparente Verfahren entschieden, da Bewerberinnen und Bewerber - sofern die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt sind - die gleiche Chance auf einen Ausbildungsplatz bei der Stadt Dortmund erhalten.

Die Einführung eines anonymisierten Bewerbungsverfahrens würde aus den zuvor beschriebenen Gründen keine Verbesserung erzielen. Außerdem sind zur Prüfung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen teilweise personenbezogene Angaben (wie z. B. das Alter) unabdingbar.

5) Nach welchen Kriterien wird der Gesamtanteil der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in der Dortmunder Bevölkerung erfasst?

Nach Aussage der Statistikstelle wird zur Erfassung des Migrationshintergrundes ein Standardprodukt der Städtestatistik (MigraPro) eingesetzt. Als Personen mit Migrationshintergrund sind danach definiert alle Ausländer/innen und Doppelstaatler/innen sowie Deutsche mit Geburtsort im oder Zuzug aus dem Ausland (nach 1964) einschließlich deren Kinder.

6) Wie hoch ist in der Dortmunder Bevölkerung zwischen 18 und 30 Jahren (der Zielgruppe für die Rekrutierung städtischer Nachwuchskräfte) der Anteil der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte?
(falls für die genannte Alterskohorte keine Antwort möglich ist,
soll eine möglichst ähnliche Altersgruppe gewählt werden)

In Dortmund wohnen (Stand 31.12.2012) nach Aussage der Statistikstelle 97.478 Personen im Alter zwischen 18 und 30 Jahren. Davon haben 33,7 % (32.882 Personen) eine Zuwanderungsgeschichte.

7) Wie haben sich bei Bewerbungen und Einstellungen die Quoten für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte entwickelt? Wünschenswert wäre die Darstellung der Quoten für (zumindest) die letzten fünf Jahre.

Ab dem Einstellungsjahr 2007 wurden die Einstellungszahlen von Nachwuchskräften mit Zuwanderungsgeschichte bei der Stadt Dortmund erfasst. Die Entwicklung ist in der folgenden Darstellung abgebildet:


Die Entwicklung der Anzahl der Bewerbungen in Verbindung mit den eingestellten Nachwuchskräften mit Zuwanderungsgeschichte wurde ab 2010 erfasst und ist im Folgenden dargestellt:



ZG* = Zuwanderungsgeschichte
** Die geringe Zahl der Bewerbungen erklärt sich dadurch, dass in 2011 keine IT-Berufe und nur drei gewerblich-technische Berufe angeboten wurden.

Sowohl der Anteil der Bewerber/innen als auch der Anteil der Einstellungen von Nachwuchskräften mit Zuwanderungsgeschichte konnten im Jahr 2012 erhöht werden.

8) Bis wann strebt die Verwaltung an, zumindest bei den Nachwuchskräften einen Anteil von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte einzustellen, der dem Anteil von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte im Alter von 18 bis 30 Jahren entspricht?

Bereits seit einigen Jahren arbeitet die Stadt Dortmund daran, die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber mit Zuwanderungsgeschichte zu erhöhen. Die Maßnahmen bzw. Aktivitäten dabei sind vielfältig. Zielsetzung ist, interessierten jungen Menschen zu verdeutlichen, dass Bewerber/innen mit Zuwanderungsgeschichte erwünscht sind. Mit dieser Vorgehensweise konnte der unter Frage 7 dargestellte Entwicklungsprozess erreicht werden. Bei der Besetzung der Ausbildungsstellen gilt jedoch – schon aus rechtlichen Gründen - die Maßgabe, dass grundsätzlich die am besten geeignete Nachwuchskraft den Ausbildungsplatz erhält. Eine Einstellungsquote in Verbindung mit einem verbindlichen Zeitziel für die Einstellung von Nachwuchskräften mit Zuwanderungsgeschichte kann es daher bei der Stadt Dortmund nicht geben.

9) Werden bei der Einstellung von Nachwuchskräften auch Kriterien wie (gegebenenfalls muttersprachliche) Fremdsprachenkenntnisse positiv berücksichtigt? Falls ja, in welcher Weise? Falls nein, warum nicht?

Für jeden Ausbildungsberuf ist ein Anforderungsprofil vorhanden, auf das das persönliche Vorstellungsgespräch abgestellt ist. Das Gespräch wird auf der Grundlage des für den jeweiligen Ausbildungsberuf erstellten Leitfadens geführt. Fremdsprachenkenntnisse sind in einigen Berufsbildern (z. B. Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste und Medizinische Fachangestellte) wünschenswert, jedoch keine Einstellungsvoraussetzung und gehören daher nicht zu den Kriterien, die zwingend zu erfüllen sind. Diese Vorgehensweise wird durch den Hinweis in den Stellenausschreibungen - Bewerbungen ausländischer Interessentinnen und Interessenten sind erwünscht - kommuniziert. Bei Berufsbildern, für die Fremdsprachenkenntnisse wünschenwert sind, gibt es zusätzlich in den Ausschreibungstexten entsprechende Hinweise.

10) Wird auf den in der Vorlage dargestellten Informationsveranstaltungen auch über das Berufsbild der/des Brandmeister/innenanwärters/in informiert? Unternimmt die Feuerwehr eigenständige Maßnahmen zur Anwerbung von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte? Falls ja, welche?

Die Berufsgruppe der Brandmeisteranwärter/innen wurde in verschiedene Teilbereiche der jährlichen Ausbildungskampagne eingebunden, um auf diesem Weg die Zahl der Nachwuchskräfte mit einer EU-Staatsangehörigkeit zu erhöhen. Das Ausbildungsangebot der Brandmeisteranwärter/innen wird auf den Flyern und Plakaten der jährlichen Marketingkampagne aufgeführt und auf allen Messen und Informationsveranstaltungen ebenfalls präsentiert. Sofern es sich thematisch anbietet, nimmt die Feuerwehr teil und präsentiert ihr Angebot. Die Ausschreibung für die Brandmeisteranwärter/innen wurde im Jahr 2011 um den Zusatz "Bewerbungen von Menschen mit einer EU-Staatsangehörigkeit sind ausdrücklich erwünscht" ergänzt. Für das Jahr 2014 erfolgte darüber hinaus die folgende Ergänzung: "Wir sind eine welt- und kulturoffene Stadt. Es entspricht unserem Selbstverständnis, allen Menschen in der Stadt gleiche Teilhabe und Chancen auf allen Ebenen der Gesellschaft zu ermöglichen. Chancengerechtigkeit, Gleichstellung und der Umgang mit Interkulturalität sind daher notwendige und unverzichtbare Elemente unseres Verwaltungshandelns. Wir erwarten daher von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie sich mit dieser Zielsetzung identifizieren."

11) Wie viele der eingestellten Auszubildenden sind nach ihrer Ausbildung in den vergangenen fünf Jahren übernommen worden? (bitte aufgeschlüsselt nach „ohne Zuwanderungsgeschichte“/ „mit Zuwanderungsgeschichte“)

Die statistische Erhebung der Daten von Nachwuchskräften mit Zuwanderungsgeschichte wurde erstmalig im Einstellungsjahr 2007 vorgenommen, so dass eine Berichterstattung der Übernahmedaten ab 2010 durchgeführt werden kann. Allerdings ist zu beachten, dass die Dauer der Ausbildung von dem jeweiligen Ausbildungsberuf abhängig ist und zwischen 14 Monaten und 3 ½ Jahren variiert. Eine direkte Gegenüberstellung zwischen dem Einstellungs- und Übernahmejahr ist insofern nicht möglich.

Die Übernahmen der letzten drei Prüfungsjahrgänge sind in der folgenden Tabelle dargestellt.



Im Prüfungsjahr 2010 haben von den 8 nicht übernommenen Nachwuchskräften 5 das Übernahmeangebot nicht angenommen und/oder von sich aus eine externe Beschäftigung angestrebt. Hierzu gehörte auch die eine Nachwuchskraft mit Zuwanderungsgeschichte.

12) Wie viele dieser Einstellungen sind befristet vorgenommen worden?
(bitte aufgeschlüsselt nach „ohne Zuwanderungsgeschichte“/ „mit Zuwanderungsgeschichte“)

Die Antwort wurde unter Frage 11 eingebunden und beantwortet.

13) Wie viele der nach ihrer Einstellung übernommenen Auszubildenden sind anschließend verbeamtet worden? (bitte aufgeschlüsselt nach „ohne Zuwanderungsgeschichte“/ „mit Zuwanderungsgeschichte“)

..“


Herr Rm Baran (SPD-Fraktion) verweist auf die Einstellungen durch die Polizei NRW, die gezielt nach Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Migrationshintergrund gesucht habe. In Berlin und NRW sei es mit der Drittstaatangehörigkeit möglich, bei der Polizei als Angestellter zu arbeiten, wenn besondere Einbürgerungshemmnisse vorhanden sind. Für die Stadtverwaltung sollte geprüft werden, ob dies entsprechend bei den Brandmeisteranwärtern/-innen gehandhabt werden kann.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08715-12-E2) zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.6
Aufgabenkritik bei der Wirtschaftsförderung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09749-13)

Herr Rm Waßmann (CDU-Fraktion) zeigt die Auffälligkeiten in der Vorlage auf. Dieser für ihn personalkostenintensive Fachbereich der Wirtschaftsförderung müsste seines Erachtens in der Lage sein, in den Strukturen Aufgaben zu finden, die neu überdacht werden können. Eine Aufgabenkritik sei offenbar nicht durchgeführt worden. Er verweist darauf, dass es sich bei der Aufgabenkritik um die Umsetzung von Ratsbeschlüssen handle. Die Vorlage findet er ernüchternd. Die CDU-Fraktion sei nicht zufrieden, dass die Wirtschaftsförderung nicht in der Lage sei, Aufgaben zu definieren, die evtl. nicht mehr wahrgenommen werden könnten.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Ergebnisse der Aufgabenkritik bei der Wirtschaftsförderung Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.7
Bedarfsorientierte Sprachkompetenz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10285-13)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10285-13-E1)


Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgender Zusatz/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.06.2013 (Drucksache Nr.: 10285-13E1) vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet den Ausschuss für Personal und Organisation unter dem o.g. TOP folgenden Beschluss zu fassen:

Bei der Personalauswahl für die Jugendhilfedienste und andere städtische Einrichtungen, die in der Nordstadt aktiv sind, wird eine zielgruppen- und bedarfsorientierte Sprachkompetenz
schon in der Ausschreibung als Auswahlkriterium aufgenommen.

Begründung:
Um Kindern und Familien einen frühzeitigen Zugang zu unterstützenden und beratenden Hilfen zu ermöglichen, werden Leistungen der Prävention, der Sozialraumarbeit und der
Erziehungs- und Familienberatung in den Jugendhilfediensten koordiniert. Damit ein niedrigschwelliges Hilfsangebot insbesondere in Stadtbezirken mit einem hohen Anteil an Migrantinnen und Migranten gewährleistet werden kann, ist der Abbau von Sprachbarrieren ein wichtiger Schritt. Eine entsprechende sprachliche Kompetenz, die zugleich auch die notwendige Kenntnis des kulturellen Hintergrundes der zu unterstützenden Personen mit sich bringt, sollte deshalb ein Auswahlkriterium für die Personalauswahl sein und bei zukünftigen Stellenbesetzungen schon in der Ausschreibung berücksichtigt werden.“


Herr Rm Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) begründet den Antrag.

Herr Rm Sohn (SPD-Fraktion) gibt an, dass die Verwaltung keine niedrigschwellige Angebote wahrnimmt, weil dies z. B. nicht zu den Angeboten der Jugendhilfedienste gehört. Dafür seien andere Beratungsstellen vorhanden. Zunächst sollte in den Fachbereichen nachgefragt werden, inwieweit Sprachkompetenzen erforderlich sind. Der Antrag müsse ggf. verändert werden, damit zugestimmt werden könne.


Frau Rm Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) ist der Meinung, dass eine Verständigung zwischen den Beteiligten möglich sein müsse. Die Kriterien Sprachkompetenz und kulturelle Kompetenz sollten offensiv bei internen Besetzungen eine Rolle spielen, wenn es um den Einsatz in bestimmten Bereichen oder Stadtbezirken gehe.

Herr Rm Weintz (CDU-Fraktion) schlägt vor, zunächst im Fachausschuss den Bedarf festzustellen.

Herr Rm Baran (SPD-Fraktion) macht darauf aufmerksam, dass die Fachbereiche untereinander helfen, wenn es um Sprachkenntnisse gehe, z. B. gebe es dies unter den Schulsozialarbeitern/innen. Bei bestimmten Stellenausschreibungen solle ein entsprechender Hinweis aufgenommen werden. Den Vorschlag, zunächst den Bedarf zu ermitteln, könne er folgen. Auch mit Blick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz könnte seines Erachtens so vorgegangen werden. Eine fachgerechte und verständliche Beratung solle in jedem Bereich stattfinden können, mit Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen sei dies einfacher.

Herr Müller macht darauf aufmerksam, dass hier die Organisationshoheit des Oberbürgermeisters betroffen sei. Er gab zur Info, dass bisher keine Sozialarbeiter für einen bestimmten Stadtteil eingestellt wurden.

Für Herrn Rm Sohn ist es wichtig, dass das Jugendamt den Bedarf und die Ist-Situation feststellt.

Frau Rm Stackelbeck erklärt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Vorgehen einverstanden sei. Nur gehe es nicht nur um das Jugendamt. Sie sehe den Antrag als Auftrag an die Verwaltung und die Frage des Bedarfs solle ausschussübergreifend festgestellt werden.

Herr Müller sieht es als die Aufgabe der Fachämter an, wenn Personal mit bestimmten Sprachkompetenzen benötigt werde, auf das Personal- und Organisationsamt zuzugehen und die Einstellung einzufordern. Er schlägt vor, beispielhaft das Jugendamt anzusprechen und die Rückantwort abzuwarten.

Frau Rm Stackelbeck signalisiert hierzu Einvernehmen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation beschließt unter Berücksichtigung des Hinweises des Herrn Müller nachfolgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als Prüfauftrag an die Verwaltung:

Bei der Personalauswahl für die Jugendhilfedienste und andere städtische Einrichtungen, die in der Nordstadt aktiv sind, wird eine zielgruppen- und bedarfsorientierte Sprachkompetenz
schon in der Ausschreibung als Auswahlkriterium aufgenommen.


zu TOP 3.1.8
Leiharbeit
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10286-13)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den Vorschlag zur Tagesordnung zurückgezogen.


zu TOP 3.1.9
Altersteilzeit für Beamte und Beamtinnen nach Inkrafttreten des Dienstrechtsanpassungsgesetzes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10388-13)


Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) macht Beratungsbedarf geltend und bittet darum, die Vorlage in den Rat durchlaufen zu lassen.

Auf die Bitte des Herrn Rm Sohn (SPD-Fraktion) stellt Herr Müller dem Ausschuss die Vorlage vor.

Für Frau Rm Dr. Tautorat (Fraktion Die Linke) ist fraglich, ob die Beamten/-innen hier benachteiligt sein werden.

Herr P. Meyer erläutert auf Nachfrage des Herrn Rm Weitnz (CDU-Fraktion) und der Frau Rm Dr. Tautorat (Fraktion Die Linke), dass der Personalrat von der Verwaltung rechtzeitig informiert worden sei. Auch die Beamtenvertreter/-innen des Personalrates haben die Regelung aufgrund der gesamtstädtischen Lage akzeptiert. Niemand habe Verständnis dafür, wenn der Personalrat auf die Barrikaden gehe. Für dieses Jahr werde der Verwaltungsvorschlag vom Personalrat mit getragen.

Herr Rm Weintz (CDU-Fraktion) ist davon überzeugt, dass die Anzahl der Rückmeldungen interessierter Mitarbeiter/-innen nicht so hoch sein werde, wenn es sich bei der Altersteilzeit um eine schlechte Lösung handelt. Dann wäre voraussichtlich auch die erforderliche Rückstellung nicht so hoch. Er fragt nach, ob die Stadt Dortmund eine Regelung habe, die es in anderen Städten nicht gebe. Die Stadt Dortmund solle eher eine Entscheidung
für die Beamten und Beamtinnen treffen.

Herr Müller gibt auf den Hinweis des Herr Rm Tölch (SPD-Fraktion), dass in den letzen Jahren regelmäßig Altersteilzeit angeboten wurde und Beträge in den Haushalt eingestellt wurden, an, dass der rein fiskalische Aspekt im Vordergrund stehe.
Auf den Wortbeitrag des Herrn Rm Weintz antwortet Herr Müller, dass nach den Bestimmungen des Haushaltsrechts, wenn die Möglichkeit der Altersteilzeit geschaffen werde, jetzt eine Kalkulation für die nächsten drei Jahre vorgenommen und den erforderlichen Betrag als Rücklage in den Haushalt eingestellt werden. D. h. jetzt würde die Belastung des Haushalts erfolgen. Die Regelung sei nicht so schlecht, wie bei den Angestellten, so dass ca. 240 Beamte/-innen Interesse haben könnten. Diese Anzahl führe zum Betrag von über 6 Mio. €.


Herr Rm Waßmann (CDU-Fraktion) hält dies für einen fiskalischen Trick.

Herr P. Meyer gibt an, dass der tarifrechtliche Rahmen eine Regelung für die Tarifbeschäftigten zulassen würde. Die möglichen Aufstockungsbeträge wurden von der Stadtverwaltung nicht mehr in Anspruch genommen. Der Personalrat kritisiert die Entscheidung hinsichtlich der Altersteilzeit, versteht aber dass eine Entscheidung für den Haushalt getroffen werden müsse. Herr P. Meyer hofft auf die Unterstützung der Politik, dass ab 2014 eine Regelung eingeführt werden kann.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, an den Rat der Stadt durchlaufen

3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 3.2.1
Weiterentwicklung des Museums für Naturkunde - Gebäudesanierung und -erweiterung sowie Modernisierung der Dauerausstellung - Ausführungsbeschluss -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09431-13)


Herr Rm Weintz macht für die CDU-Fraktion Beratungsbedarf geltend.

Auch Herr Rm Sohn (SPD-Fraktion) spricht sich dafür aus, die Vorlage in die Ratssitzung am 18.07.2013 zu schieben.

Herr sB Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet um Auskunft zum Timing und fragt nach, warum erst wegen des Aquariums dieser Bereich beeinträchtigt war und warum nun eine komplette Schließung erfolgen müsse. Er hätte eine bessere Abstimmung zwischen beiden Maßnahmen vorgezogen.
Laut Herrn Eichler hat das Museum jährlich 53.000 Besucher/-innen registriert. In der Zukunft gehe man von 100.000 Besuchern/-innen aus.

Herr Rm Balzer (SPD-Fraktion) verdeutlicht, dass eine Sanierung und Erweiterung des Museums
- verbunden mit einer Modernisierung der Dauerausstellung - erforderlich ist, da sonst das Museum geschlossen werden müsse.

Frau Dr. Dr. Möllmann stellt dar, dass in der Zeit der Renovierung des Aquariums die Besucherzahlen geringer geworden sind. Vorher waren es immer ca. 70.000 Besucher/-innen. Seit der Eröffnung des Aquariums gebe es einen Besucherzustrom von + 50 %. Zum Timing erklärt sie, dass es gut gewesen wäre, die Aquariummodernisierung und die Sanierung des Museums in einer Maßnahme durchzuführen, aber die Sanierung des Aquariums und des Daches waren dringend erforderlich. Dagegen war die Planung für die Komplettsanierung sehr umfangreich. Jetzt liegen erst die Planzahlen vor und daher konnte auch erst jetzt eine Kostenberechnung erfolgen.


Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation gibt keine Beschlussempfehlung ab und lässt die Vorlage an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.2.2
Olympiastützpunkt Westfalen gemeinnützige GmbH - Bestellung eines Geschäftsführers
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09923-13)

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation gibt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung durch Frau Rm Dr. Tautorat (Fraktion Die Linke) folgende Beschlussempfehlung:

Der Rat genehmigt die Bestellung von Herrn Bernd Kruse als Geschäftsführer der Olympiastützpunkt Westfalen gemeinnützige GmbH.


zu TOP 3.2.3
Neuorganisation der Geschäftsleitung beim Eigenbetrieb FABIDO ("Familienergänzende Bildungseinrichtungen für Kinder in Dortmund")
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09214-13)
- Empfehlung: Betriebsausschuss FABIDO aus der öffentlichen Sitzung vom 27.06.2013
(Drucksache Nr.: 09214-13)
- Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 09214-13-E1)

Den Mitgliedern des Ausschusses für Personal und Organisation liegt nachfolgender Auszug aus dem Betriebsausschuss FABIDO vom 27.06.2013 vor:

„Unter Berücksichtigung des Vorschlags von Frau Schütte-Haermeyer, im Ausschuss für Personal und Organisation ausführlich die Frage der Gleichstellung darzustellen (s. 2. – 4.), fasste der Betriebsausschuss FABIDO folgenden Beschluss bzw. empfahl dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen (einstimmig: 10 Ja, 1 Enthaltung):

Der Betriebsausschuss FABIDO stimmt dem beigefügten Entwurf einer Dienstanweisung über die Aufgaben- und Geschäftsverteilung sowie die Vertretungsregelungen innerhalb der Geschäftsleitung von FABIDO unter dem Vorbehalt zu, dass der Rat die Änderung der Betriebssatzung von FABIDO in seiner Sitzung am 18.07.2013 beschließen wird.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. den beigefügten Entwurf der Betriebssatzung von FABIDO und
2. die Bestellung von Frau Marion Ache zur Bereichsleiterin der „Kindertagespflege“ und
3. die Bestellung von Herrn Ulrich Piechota zum Bereichsleiter der „Tageseinrichtungen für Kinder“ und
4. die Bestellung von Herrn Jürgen Skaliks zum Bereichsleiter „Kaufmännische Verwaltung“.“


Zudem gibt es folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.07.2013 (Drucksache Nr.: 09214-13-E1):

„… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung, im Ausschuss für Personal

und Organisation ausführlich den Prozess der Besetzung der neuen Geschäftsleitung des
Eigenbetriebs FABIDO darzustellen. Insbesondere bitten wir um Erläuterungen zu Ausschreibungen und Auswahlverfahren für die Geschäftsleitungspositionen.

Darüber hinaus bitten wir die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Dortmund um eine
Stellungnahme zu den Stellenbesetzungen, insbesondere in Bezug auf die §§8ff LGG NRW.

Begründung:
Von den derzeit rund 1.700 MitarbeiterInnen im Eigenbetrieb FABIDO sind über 90 %
weiblich. Für die Eigenbetriebsleitung soll jedoch lediglich eine von vier Positionen mit einer
Frau besetzt werden. Bemühungen der Stadt Dortmund zur Gleichstellung von weiblichen
und männlichen Beschäftigten sind bei dieser Stellenbesetzung nicht erkennbar.“


Herr Rm Sohn (SPD-Fraktion) weist auf den Auszug aus dem Betriebsausschuss FABIDO hin.

Frau Rm Dr. Tautorat (Fraktion Die Linke) stimmt der Vorlage zu, aber § 5 Abs. 3 der Betriebssatzung befremdet sie. Danach habe nicht mehr die zuständige Beigeordnete, sondern die Geschäftsführung das Letztentscheidungsrecht. Bei strittigen Entscheidungen trage die Dezernentin die Verantwortung, so dass auch das Letztentscheidungsrecht bei der Dezernentin liegen müsse. Ggf. müsse sie beim Aussprechen einer Empfehlung diesen Absatz ausklammern.

Frau Rm Stackelbeck erklärt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Strukturveränderung einverstanden sei. Nur verstehe sie nicht, dass bei einem Frauenanteil von 90 % keine geeignete Frau für die fachliche Führung des Eigenbetriebes gefunden werden konnte. Der Stellenbesetzung könnte daher nicht zugestimmt werden.

Herr Lohmanns stellt die Auswahlprozesse für die drei Bereichsleitungen dar. Die Besetzungen der Stellen erfolgten nach städtischen Richtlinien unter Begleitung der Gleichstellungsstelle und des Personalamt- und Organisationsamtes.
Der Grund, warum das Letztentscheidungsrecht beim Geschäftsführer bleibt, liegt darin begründet, dass keine Patt-Situation entstehen soll. Dies gelte in den anderen städtischen Eigenbetrieben entsprechend.

Frau Wolfs verweist auf die Details hinsichtlich des Personals im Eigenbetrieb FABIDO. Ein Großteil der Frauen sind im Beruf der Erzieherin tätig, aus deren Gruppe nicht die Führungskräfte kommen können. Häufig bestehen in frauentypischen Ausbildungsgängen wenige Entwicklungsmöglichkeiten. Weder der Leiter des Eigenbetriebes noch sie als Gleichstellungsbeauftragte könne an dem bestehenden Tarifgefüge etwas ändern. Das Gleichstellungsbüro war bei den Verfahren beteiligt.

Herr Rm Weintz stimmt im Namen der CDU-Fraktion der Vorlage zu.

Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erwartet eine Motivation der Frauen, sich auf derartige Frauen zu bewerben. Dies sei für sie eine Führungsaufgabe.

Frau Wolfs hält fest, dass im Vorfeld mit Frauen gesprochen wurde. Zum Beispiel konnte nicht dazu motiviert werden, sich im Bereich der Bürokratie zu bewerben. Sie sehe die Motivation der Mitarbeiterinnen neben der Motivation durch die Führungskräfte auch bei sich.

Herr Lohmann stellt dar, dass er seine Aufgabe, aktiv die weiblichen Führungskräfte anzusprechen, wahrnehme. Hierzu weist er auf die in Kürze kommende Vorlage zum Thema der Leitungsbefragung der Führungskräfte bei FABIDO hin. Nur wenn sich keine Mitarbeiterin auf die ausgeschriebenen Stellen bewerbe, müsse eine Auswahl unter den Bewerbern getroffen werden.

Für Herrn Rm Waßmann (CDU-Fraktion) ist klar, dass eine Person, die führen möchte, sich bewerben müsse.

Frau Rm Stackelbeck signalisiert, dass die Fragen beantwortet wurden.


Beschluss:
Die Mitglieder des Ausschusses für Personal und Organisation geben dem Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nachfolgende Empfehlung:

Der Betriebsausschuss FABIDO stimmt dem beigefügten Entwurf einer Dienstanweisung über die Aufgaben- und Geschäftsverteilung sowie die Vertretungsregelungen innerhalb der Geschäftsleitung von FABIDO unter dem Vorbehalt zu, dass der Rat die Änderung der Betriebssatzung von FABIDO in seiner Sitzung am 18.07.2013 beschließen wird.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. den beigefügten Entwurf der Betriebssatzung von FABIDO und
2. die Bestellung von Frau Marion Ache zur Bereichsleiterin der „Kindertagespflege“ und
3. die Bestellung von Herrn Ulrich Piechota zum Bereichsleiter der „Tageseinrichtungen für Kinder“ und
4. die Bestellung von Herrn Jürgen Skaliks zum Bereichsleiter „Kaufmännische Verwaltung“.


zu TOP 3.2.4
Errichtung des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Westfalen (CVUA Westfalen) als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zum 01.01.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10185-13)

Der Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung vorgezogen und vor TOP 3.1 behandelt.


zu TOP 3.2.5
Personalratsbroschüre "Einblick"
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10287-13)
- Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10287-13-E1)


Den Mitgliedern des Ausschusses für Personal und Organisation liegt ein Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.06.2013 (Drucksache Nr.: 10287-13-E1) mit folgendem Wortlaut vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet den Ausschuss für Personal und Organisation unter dem o.g. TOP folgenden Beschluss zu fassen:

Wir beantragen, dass der Ausschussvorsitzende dem Personalrat und der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Dortmund regelmäßig die Möglichkeit gibt, vor dem Ausschuss für Personal und Organisation eine Bewertung der aktuellen Personalsituation aus
ihrer Sicht zu geben.

Für die kommende Sitzung bitten wir den Personalrat, bei seiner Bewertung der aktuellen
Personalsituation insbesondere auf die Themen:
1. Personalbedarf von 3,7 Stellen im Arbeitsmedizinischen Dienst und im Arbeitssicherheitstechnischen Dienst von 1 Stelle (Seite 14, „Einblick“ I/2013)
2. Auswirkungen der wachsenden Leitungsspannen (Seite 15f, „Einblick“ I/2013)
einzugehen.

Die Begründung erfolgt mündlich.“


Herr Rm Sohn stellt im Namen der SPD-Fraktion fest, dass dem Antrag nicht zugestimmt werden wird. Er begrüße eher, wenn der Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte weiter sachkundig zu den Punkten in der Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation sprechen, wenn dies erforderlich ist. Eine regelmäßige Berichterstattung hält er nicht für notwendig.
Der Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte haben ein Rederecht, es könne aber keine Redepflicht sein. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90Die Grünen werde nicht benötigt.

Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/die Grünen) begründet den Antrag mit dem Wunsch nach einer eher offenen Diskussion und öfter offensiven Positionen.

Herr Rm Weintz (CDU-Fraktion) ist der Meinung, dass Personalrat und Gleichstellungsbeauftragte sich von sich aus melden können. Nur würde er es schätzen, wenn der Personalrat offensiver damit umginge, seine Meinung zu äußern.

Herr P. Meyer gibt an, dass der Vorsitzende des Ausschusses für Personal und Organisation, Herr Rm Schilff, und auch der stellvertretende Vorsitzende, Herr Rm Berndsen, gesagt haben, dass der Personalrat Aussagen abgeben kann, wenn er das für erforderlich halte. Nach dem Landespersonalvertretungsgesetz habe er als Personalratsvorsitzender sogar im Rat der Stadt ein Rederecht.
Zum Beispiel werde es auch zum Personalbericht werde einen „Sonder-Einblick“ des Personalrates geben. Seines Erachtens werde im Personalbericht suggeriert, dass es einen Arbeitsmedizinischen Dienst (AMD) gebe. Diesen AMD gebe es bei der Stadt Dortmund nicht. Die Diskussion um eine Gesundheitsförderung, wenn eine Stadt mit über 10.000 Beschäftigten keinen AMD leiste, hält er für fragwürdig.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation lehnt den Antrag mit Mehrheit der Stimmen der SPD- und der CDU-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Stimme der Fraktion Die Linke ab.


4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten
- unbesetzt -

4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten
- unbesetzt -



Um 18:00 Uhr schließt der stellvertretende Ausschussvorsitzende, Herrn Rm Berndsen, die öffentliche Sitzung.



B e r n d s e n
S c h w i n n
S k o d z i k
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin

Anlage 1 zu TOP 3.1.2 - Personalbericht 2012 -:

(See attached file: Präsentation Personalbericht 2012.pdf)

Anlage 2 zu TOP 3.1.4 - Ausbildung bei der Stadt Dortmund-:

(See attached file: Ausbildung 2013 Stand 06-13-Kurzfassung.pdf)